-
Die
Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum selektiven Informieren
mindestens einer Person im Falle eines Alarmzustandes eines Objektes.
-
Bei
einem bekannten Verfahren wird ein Notfallzentrum im Falle eines
Alarmzustandes aufmerksam gemacht. Ein Angestellter des Notfallzentrums, der
durch den Alarmzustand unterrichtet ist, wird wiederum eine Person
benachrichtigen, die für
diesen Zweck bezeichnet ist, oder die Polizei. Darauf folgend wird
von der bezeichneten Person oder der Polizei erwartet, dass sie
hingehen und untersuchen zum Feststellen, ob es einen tatsächlichen
Alarmzustand gibt oder ob es ein falscher Alarm gewesen ist.
-
Es
wurde in der Praxis gefunden, dass falscher Alarm häufig auftritt,
was zum Resultat hatte, dass die bezeichnete Person oder die Polizei
zunehmend weniger geneigt sind, Tätigkeiten zu unternehmen in
einem Fall, in dem sie benachrichtigt sind.
-
Aus
der Europäischen
Patentanmeldung 0 805 426 ist ein Überwachungssystem und -verfahren bekannt.
Das System besteht aus mindestens einer Kamera, deren Bilder mit
dem vorherigen Bild verglichen werden. Wenn es eine Differenz zwischen
dem Referenzbild und dem Kamerabild gibt, wählt das Bildverarbeitungsmodul
den geänderten
Abschnitt des gesamten Bildes aus und sendet darauf folgend den
Abschnitt über
ein Kommunikationsmittel zumindestens einem abgesetzt angeordneten
Beobachter. Auf der Grundlage des zu ihm gesendeten Bildmateriales
kann diese Person Handlungen unternehmen. Der Alarm kann extern
abgeschaltet werden, oder die Polizei kann benachrichtigt werden.
Auf diese Weise wirkt der Besitzer des Objektes zur Überwachung,
in dem er vorhandenes Kommunikationsmittel benutzt, als Zwischenglied,
und die Polizei wird nur in einer späteren Stufe benachrichtigt.
Dieses Überwachungssystem
erlaubt jedoch ein Verfahren des Alarmes über ein begrenztes Kommunikationsmittel.
Das Empfangen eines Alarmberichtes wird auch nicht garantiert, noch
wird eine Prüfung
durch das Überwachungssystem
durchgeführt,
ob der Bereich empfangen oder gelesen wird. Zusätzlich können verschiedene Leute keine
speziellen Alarmberichte empfangen. Als schließlicher Nachteil kann erwähnt werden, dass
die zu benachrichtigende Person zu jeder Zeit des Tages/der Woche
mit einem Alarmbericht gestört werden
kann.
-
Die
Erfindung hat nun als ihre Aufgabe, ein Verfahren der Art vorzusehen,
wie es in dem Oberbegriff angegeben ist, bei dem eine Person mit
einer gewissen Flexibilität
benachrichtigt werden kann und die Chancen eines falschen Alarmes
minimiert werden.
-
Diese
Aufgabe wird erzielt in dem Verfahren gemäß der Erfindung, wie sie in
Anspruch 1 gekennzeichnet ist.
-
In
dem Falles eines Alarmzustandes können eine oder mehrere Kommunikationsverbindungen hergestellt
werden, über
die verschiedene Alarmberichte in Abhängigkeit der Möglichkeiten
der Kommunikationsverbindung gesendet werden können. Es können Kommunikationsverbindungen
mit ein und derselben Person geben, obwohl es auch möglich ist, eine
Mehrzahl von Personen gleichzeitig über den Alarmzustand mittels
der Kommunikationsverbindung zu benachrichtigen.
-
Der
Inhalt des Alarmberichtes kann auf verschiedene Weisen bezeichnet
werden. Der Alarmbereich kann ein voraufgezeichneter Tonbericht
sein als auch ein Tonbericht, der durch einen Computer zusammengesetzt
wird und durch laufende Information vervollständigt wird, wie ein Zeitpunkt
und/oder Ort des Alarmzustandes. Der Alarmbericht braucht auch nur
Text zu sein, sowohl fester Text oder ein flexibler Computerbericht.
Ein Bericht kann auch ein Bild des Objektes enthalten, an dem ein
Alarmzustand bestimmt worden ist. Zusätzlich kann der Alarmbericht Tonfragmente
aus einem Gebiet enthalten, das das Objekt umgibt, wenn der Alarmzustand
bestimmt worden ist. Der Alarmbericht kann weiter eine Warnung enthalten,
das ein Bild- oder Tonfragment bereits über ein anderes Kommunikationsmittel
gesendet worden ist.
-
Eine
geeignete Kommunikationsverbindung wird in Abhängigkeit des zu sendenden Alarmberichtes
gewählt.
Eine Textnachricht kann so über
SMS, WAP oder ähnliches
als auch über
E-Mail gesendet werden. Visuelles Material kann über Internet oder E-Mail zu
einem geeigneten tragbaren oder festen Telefon gesendet werden.
Tonfragmente können ebenfalls über Internet
als auch zu Telefonen und ähnlichem
gesendet werden.
-
Zusätzlich kann
ein stiller oder ein lauter Alarm in dem Falle eines Alarmzustandes
erzeugt werden.
-
Falsche
Alarme sind gewöhnlich
das Resultat von falsch eingestellten Sensoren wie Infrarotsensoren.
In dem gemäß Anspruch
2 bewirkt wird, dass die Alarmwarnung von einem Kamerabild abhängt, wird
die Wahrscheinlichkeit eines fehlerhaften Berichtes deutlich verringert.
-
Eine
sehr bevorzugte Weiterentwicklung ist in Anspruch 3 gekennzeichnet.
Die betreffende Person kann das von der Kamera aufgezeichnete Bild untersuchen
und selbst bestimmen, ob es tatsächlich eine
Frage eines Alarmzustandes gibt, zum Beispiel in dem Fall dass eine
nicht berechtigte Person auf dem Bild sichtbar ist, oder ob es tatsächlich ein
falscher Alarm ist. Hierdurch ist es mit Sicherheit möglich, jegliche
unnötige
Tätigkeit
bezüglich
des Teiles der zuständigen
Person oder Personen zu verhindern. Innerhalb des Umfanges der Erfindung
liegt die Möglichkeit
des gleichzeitigen Benachrichtigens einer Zahl von Personen. Diese
Kontaktpersonen können
bevorzugt Familienmitglieder und Bekannte sein. Eine soziale Kontrolle
gibt es daher, als wenn sie mit dem Verfahren gemäß der Erfindung
automatisiert ist. Der direkte Kontakt und die direkte Kontrolle,
die die Eigenschaft der sozialen Kontrolle ist, wird auch hier dadurch
realisiert, dass der physische Abstand der Kontaktpersonen von dem
Objekt unwichtig geworden ist.
-
Die
Maßnahme
von Anspruch 4 wird bevorzugt angewendet. Verschiedene Verbindungen
werden hierbei zum Informieren der relevanten Person oder Personen
so schnell wie möglich
benutzt, so dass in dem Fall eines tatsächlichen Alarmzustandes sie
sehr schnell reagieren kann.
-
Eine
sehr bevorzugte Weiterentwicklung ist wieder in Anspruch 5 gekennzeichnet. Über die Stimmverbindung,
die zum Beispiel durch eine einfache Telefonverbindung bewirkt wird,
wird die Person benachrichtigt, dass ein Alarmzustand aufgetreten ist,
woraufhin sie Maßnahmen
zum Untersuchen des Bildes ergreifen kann, das über eine getrennte Bildverbindung
oder zum Beispiel ein vereinfachtes Video gesendet ist. Die Maßnahme von
Anspruch 6 wird bevorzugt so angewendet, dass die benachrichtigte
Person oder Personen eine bessere Einsicht in die Situation an dem
Ort des Objektes und der Überwachung
gewinnen.
-
Die
Maßnahme
von Anspruch 7 wird bevorzugt angewendet. Die durch die Kamera erzeugten Bilder
können
einfach in einem Computer unter Benutzung von für sich bekannter Software bearbeitet werden,
und die Übertragung
der Bilder kann ebenfalls und Benutzung von für sich bekannter Software stattfinden.
-
Bevorzugt
werden für
sich allgemein bekannte und zuverlässige Verbindungen benutzt,
wie in dem kennzeichnenden Teil von Anspruch 8 definiert ist.
-
Gemäß einer
bevorzugten Weiterentwicklung wird die Maßnahme von Anspruch 9 angewendet.
Wenn es tatsächlich
gefunden wird, dass ein richtiger Alarmzustand aufgetreten ist,
insbesondere weil das unterschiedliche Bild eine nicht berechtigte Person
zeigt, indem das gemäß Anspruch
9 gespeicherte unterschiedliche Bild benutzt wird, ist es möglich, hinterher
zu bestimmen, wer die unberechtigte Person ist, und das Bild kann
optional eine Anzeige oder einen Nachweis des ungerechten Verhaltens der
nicht berechtigten Person bilden.
-
Das
Merkmal von Anspruch 10 kann auch als vorteilhaft beschrieben werden.
In dem Fall eines Alarmzustandes eines Objektes wird ein Alarmtätigkeitsplan
formuliert, der einen Überblick über die Alarmberichte
vorsieht, die als Konsequenz des Alarmzustandes gesendet werden
müssen.
Der Alarmbericht kann jede der oben beschriebenen Arten aufweisen.
-
Gemäß Anspruch
11 kann der Alarmtätigkeitsplan
weiter eine Liste von Personen aufweisen, die in dem Fall eines
Alarmzustandes benachrichtigt werden müssen. In Kombination mit dem
vorherigen Anspruch 10 können
verschiedene Berichte an verschiedene Personen gesendet werden.
-
Die
zusätzlichen
Maßnahmen
nach Anspruch 12 können
individuell oder mit den vorherigen zwei Ansprüchen durchgeführt werden,
wodurch verschiedene Kommunikationsverbindungen gewählt werden
können, über die
eine Verbindung mit einer Person aufgestellt werden kann, die benachrichtigt werden
muss. Die gewählte
Verbindung hängt
von dem zu sendenden Alarmbericht ab.
-
Die
weitere bevorzugte Ausführungsform
gemäß Anspruch
13 bezieht sich auf einen Alarmtätigkeitsplan,
der eine Zeitabfolge in den Kommunikationsverbindungen bezeichnet,
die herzustellen sind. Auf diese Weise ist es möglich, zuerst Kontakt mit einer
ersten Person zu suchen, die von einer zweiten gefolgt wird und
so weiter. Die gleiche Person kann auch aufeinanderfolgend über verschiedene
Kommunikationsverbindungen benachrichtigt werden. Ein Alarmtätigkeitsplan
mit Zeitplanung sieht auch die Möglichkeit
des Benachrichtigens verschiedener Personen zuerst zu verschie denen
Zeiten des Tages vor. Auf diese Weise wird das Verfahren des Alarmtätigkeitsplanes
sehr flexibel und benutzerfreundlich. Die Kombination der Ansprüche 10 bis
13 ermöglicht das
Senden eines speziellen Berichtes über eine abhängige Kommunikationsverbindung
zu einer speziellen Zeit zu einem getrennten Zeitpunkt.
-
Die
bevorzugte Ausführungsform
nach Anspruch 14 ermöglicht
es der kontaktierten Person, auf den Alarmzustand über die
Kommunikationsverbindung zu reagieren. Wenn der Alarmbericht über eine GSM-Einrichtung
eintrifft, kann das OK der Antwort durch Drücken der Tasten 6 und 5 gegeben
werden. Diese Zahlen stellen die Buchstaben O und K auf der GSM-Einrichtung
dar. Es ist ebenfalls möglich,
mit dem Computer zu antworten, wenn die Kommunikationsverbindung
einen E-Mail-Alarmbericht aufweist. Die Annahme des Berichtes durch
den Adressanten durch OK oder ähnliches
bedeutet, dass der Bericht zu dieser Person übertragen ist. Diese Person
untersucht den Alarmzustand. Der Alarmtätigkeitsplan wird nicht zu
Ende geführt.
-
Gemäß einer
weiteren Entwicklung ist es möglich
nach Anspruch 15, die Erfindung über
die aufgestellte Kommunikationsverbindung zu betreiben. Es ist somit
möglich,
den aktivierten Alarm abzuschalten. Andere Komponenten der Erfindung
können
ebenfalls über
diese Kommunikationsverbindung gesteuert werden.
-
Es
ist bevorzugt gemäß Anspruch
16 möglich
gemacht, dass die Reaktion und die Tätigkeit stattfinden, in dem
eine Stimmenverbindung benutzt wird. Die Erfindung reagiert auf
einen aufgezeichneten Befehl in geeigneter Weise über die
Kommunikationsverbindung.
-
Die
Erfindung gemäß Anspruch
17 kann auch aufgezeichnete Texte erkennen und sie auf Richtigkeit
prüfen.
Der Betrieb der Erfindung wird somit daran gehindert, in die Hände einer
Person zu fallen, die dieses nicht darf.
-
Zusätzlich ist
es nach der bevorzugten Ausführungsform
von Anspruch 18 möglich,
den Empfang von verschiedenen Alarmberichten zum Empfangen und/oder
Lesen derselben durch den Empfänger
zu verifizieren. Wenn der gesendete Alarmbericht eine E-Mail ist,
kann dies auf die übliche
Weise stattfinden.
-
Die
Erfindung bezieht sich auch auf eine Vorrichtung zum Durchführen des
Verfahrens gemäß der Erfindung
und sieht sie vor. Diese Vorrichtung gemäß der Erfindung ist in Anspruch
19 gekennzeichnet. In einer bevorzugten Ausführungsform der Vorrichtung gemäß der Erfindung
wird die Maßnahme
des Anspruches 22 angewendet. Es ist herausgefunden worden, dass
falsche Alarme oft auch das Resultat eines fehlerhaften Betriebes
des Alarmsystemes sind. Betriebsfehler werden zu einem sehr beträchtlichen
Ausmaß ausgeschlossen,
in dem Stimmerkennung und Stimmsteuerung benutzt werden.
-
Die
Erfindung sieht weiter ein Mittel zum Verarbeiten und Speichern
von Daten des Alarmtätigkeitsplanes
vor. Wenn der Alarmtätigkeitsplan
in Betrieb in dem Fall eines Alarmzustandes gesetzt wird, werden
die Daten von dem Plan verarbeitet, und Kontakt wird durch die Erfindung über ein
Kommunikationsnetzwerk mit der eingegebenen Liste des Alarmtätigkeitsplanes
hergestellt.
-
Schließlich ist
die Erfindung gekennzeichnet gemäß Anspruch
24 durch einen abgesetzt angeordneten zweiten Computer, der mit
einer Kommunikationsverbindung verbunden ist, einen Server; auf
dem der Benutzer Einstellungen entsprechend zu seinen bevorzugten
Einstellungen durchführen
kann und der die Überwachungsfunktionen
des ersten Computers im dem Fall übernehmen kann, dass der erste
Computer zusammenbricht. Dieses könnte während eines Einbruches passieren,
der von Sabotage gefolgt wird. Die bevorzugte Einstellungen weisen
zum Beispiel den Alarmtätigkeitsplan
oder den Alarmbericht Veränderungen
vor. Die Organisation dieses Servers kann auf bekannte Weise stattfinden.
Wenn die Kommunika tionsverbindung der Vorrichtung das erlauben,
können
Dritte ebenfalls das Bild von den Kameras gewinnen. Diese Option
kann durch den Benutzer auf gewünschte
Weise eingestellt werden.
-
Die
Erfindung bezieht sich ebenfalls auf Software und sieht diese vor
zum Bewirken, dass ein Computer als eine Vorrichtung gemäß der Erfindung tätig ist.
-
Die
Erfindung wird weiter in der folgenden Beschreibung unter Bezugnahme
auf die beigefügte Figur
erläutert.
-
1 zeigt
eine Überwachungsvorrichtung gemäß dem Verfahren.
-
2 zeigt
die gleiche Überwachungsvorrichtung
in Wechselwirkung mit verschiedenen Kommunikationsmitteln.
-
3 zeigt
ein Blockschaltbild mit verschiedenen Schritten in dem Fall eines
Alarmzustandes.
-
1 zeigt
schematisch eine Vorrichtung, mit der das Verfahren gemäß der Erfindung
angewendet werden kann.
-
Es
ist eine Zahl von in diesem Fall zwei Kameras 1, 2 gezeigt,
die bevorzugt digitale Kameras sind und noch weiter bevorzugt CCD-Kameras.
Solche Kameras sind kommerziell in vielen Ausführungsformen erhältlich,
insbesondere in Ausführungsformen,
die über
Standardschnittstellen mit einem Computer, insbesondere einem PC
verbunden werden können.
-
Zusätzlich zu
der Zahl von Kameras ist eine Zahl von Mikrofonen 15, 16 bei
dieser bevorzugten Ausführungsform
angeordnet. Diese Mikrofone 15, 16 können in
die Kameras 1, 2 integriert werden, sie können auch
getrennt sein.
-
Die
Vorrichtung weist weiter einen Computer oder PC 3 auf.
In diesem Computer 3 ist ein Verarbeitungsmodul 4 eingesetzt,
von dem angenommen werden kann, dass es einerseits aus einer Schnittstelle
zum elektrischen Verbinden der Kameras 1 und 2 und der
Mikrofone 15, 16 zusammengesetzt ist, und andererseits
aus Software, die die Bildsignale von diesen Kameras 1 und 2 und
die Tonsignale von dem Mikrofon 15, 16 verarbeiten
kann.
-
Die
Bildverarbeitungssoftware ist auf solche Weise ausgeführt, dass
aufeinanderfolgende Bilder von jeder der Kameras 1 und 2 verglichen
werden.
-
Die
Kameras 1 und 2 sind auf die Objekte zur Überwachung
oder Beobachtung gerichtet, wie zum Beispiel Türen oder Fenster eines Gebäudes, eine Eingangspforte,
ein Teil eines Anwesens und ähnlichem.
-
Das
Verarbeitungsmodul 4 ist derart ausgelegt, dass nach einer
Einstellperiode aufeinanderfolgende Bilder von jeder der Kameras 1 und 2 miteinander
verglichen werden. In dem ein Bildeinstellmodul 5 benutzt
wird, kann der akzeptable Grad des Unterschiedes zwischen zwei aufeinanderfolgenden
Bildern eingestellt werden. Sobald dieser eingestellte Wert von
zwei aufeinanderfolgenden Bildern von einer oder mehreren der Kameras überschritten
wird, wird ein Nachrichtenmodul 6 aktiviert.
-
Das
Einstellmodul 5 für
das Verarbeitungsmodul 4 kann weiter Optionen zum Zeigen
von Bildern von jeder der Kameras auf einem Bildschirm und Optionen
zum Speichern von Bildern zum Beispiel in einem einstellbaren Intervall
enthalten. Die Software kann auch Optionen zum Zurückspielen
der aufgezeigten Bilder aufweisen.
-
Wenn
es durch das Bildverarbeitungsmodul 4 bestimmt wird, dass
sich eines oder mehrere Bilder von den Kameras von dem vorherigen
unterscheiden, wird ein Nachrichtenmodul 6 aktiviert, wie
oben angegeben wurde. Eines oder mehrere der unterschiedlichen Bilder
werden gleichzeitig in einem Abschnitt eines Speichers 9 gespeichert.
-
Das
Nachrichtenmodul 6 ist mit einem Kommunikationsteil wie
zum Beispiel ein Modem 7 verbunden. Über dieses Kommunikationsteil
kann eine Verbindung mit einem Kommunikationsnetzwerk herbeigeführt werden,
das zum Beispiel ein Telefonnetzwerk 10 sein kann.
-
Der
Computer 3 kann mit einem Server 17 über das
Kommunikationsnetzwerk 10 verbunden sein. Der Server 17 ist
derart ausgelegt, dass er die Funktionen des Computers 3 in
dem Fall übernehmen
kann, in dem der Computer 3 zusammenbricht, zum Beispiel
aufgrund von Sabotage. Der Server 17 steht in direktem
Kontakt mit den Kameras 1 und 2 und/oder Mikrofonen 15 und 16 über das
Kommunikationsnetzwerk 10. Der Server 17 weist
ein Speichermittel auf, das die Einstellungen für den Computer 3 übernehmen
und ausführen
kann. Der Server kann auch durch den Benutzer zum Ausführen nur
einiger der Funktionen eingestellt werden. In dem Fall einer Alarmsituation
wird das Bildmaterial zu dem Server 17 gesendet und durch
diesen Server 17 gemäß dem eingestellten
Alarmplan verteilt.
-
Eine
Liste oder Datenbank von Kontaktpersonen, zu denen Nachrichten gesendet
werden können,
wenn der Fall auftritt, können
in dem Speicher 9 des Computers 3 gespeichert
sein. Die Liste bildet den Alarmtätigkeitsplan. In diesem Plan
kann zum Beispiel weitere Information bezüglich der Zeiten, zu denen
die relevanten Personen nicht gestört werden sollen, enthalten
sein, so dass keine Nachrichten zu diesen Personen während dieser
relevanten Perioden gesendet wird. In diesem Plan kann natürlich auch
die notwendige Information bezüglich
der Weise enthalten sein, auf die die Nachrichten zu den relevanten
Kontaktpersonen übermittelt
werden müssen.
-
Ein
Einstellmodul 8 ist mit dem Bildmodul 6 gekoppelt.
Indem dieses Einstellmodul 8 benutzt wird, wird das Bildmodul 6 derart
eingestellt, dass eine vorbestimmte Kommunikationsverbindung in dem
Fall bewirkt werden kann, dass eine Situation verschiedener aufeinanderfolgender
Bilder durch das Bildverarbeitungsmodul 4 erkannt wird.
Diese Verbindung kann zum Beispiel mit einem Mobiltelefon 11, einem
festen Telefon 12, einem PC 13 oder einem Faxgerät 14 sein.
Indem das Einstellmodul 8 benutzt wird, kann eine aufgezeichnete
Nachricht gewählt werden,
die zu den relevanten Telefongeräten 11 oder 12 über die
aufzustellende Kommunikationsverbindung gesendet wird. Das in dem
Speicher 9 gespeicherte Bild kann simultan zu einer Bildverarbeitungsvorrichtung
wie ein PC 13 oder ein Faxgerät 14 gesendet werden.
Der zu den Telefonen 11 oder 12 gesendete Alarmbericht
enthält
zum Beispiel eine Nachricht, dass ein Bild über eine Bildübertragungsverbindung
zu zum Beispiel dem PC 13 oder Faxgerät 14 gesendet ist.
-
Der
PC 13 kann zum Wiedergeben der gesendeten Bilder auf eine
geeignete Weise programmiert und ausgerüstet sein. Die gegenwärtigen Möglichkeiten
enthalten zum Beispiel E-Mail, Stromlinienvideo, Internet und ähnliches.
-
Sowie
eine aufgezeichnete Nachricht kann zum Beispiel eine SMS-Nachricht zu einem
Mobiltelefon 11 gesendet werden.
-
Die
Person oder Personen, die unter Benutzung des Telefones 11 oder 12 anrufen,
können
dann das gesendete Bild auf dem PC 13 oder dem Faxgerät 14 sehen
und bestimmen, ob es in der Tat einen Alarmzustand gibt, d.h. ob
der von dem Bild erkennbare Zustand zum Beispiel unerwünscht ist.
-
Wenn
zum Beispiel eine nicht berechtigte Person ihren Weg auf das Gelände macht,
unterscheidet sich ein erstes Bild von einer Kamera, die auf dieses
Gelände
gerichtet ist, auf der die Person gesehen werden kann, von dem vorherigen
Bild. Das unterschiedliche Bild wird in dem Speicher 9 gespeichert,
und das Nachrichtenmodul 6 wird durch das Bildverarbeitungsmodul 4 aktiviert,
so dass es eine aufgezeichnete Nachricht an das Mobiltelefon 11 oder
feste Telefon 12 über
ein Kommunikationsteil 7 sendet. Das in dem Speicher 9 gespeicherte
Bild wird simultan zu dem PC 13 oder das Faxgerät 14 gesendet.
Die zu den Telefonen 11 oder 12 gesendete Nachricht
enthält
eine Warnung für
die Person, die das Telefon abnimmt, sich auf den PC 13 oder
das Faxgerät 14 zu
beziehen. Nach Analyse des Bildes kann die Person eine geeignete
Handlung unternehmen, wie zum Beispiel benachrichtigen der Polizei oder ähnliches.
Wenn die Person nicht den Alarmbericht empfängt oder annimmt, wird die
folgende Person in dem Alarmtätigkeitsplan
benachrichtigt.
-
Das
Senden des Bildes kann stattfinden unter Benutzung von Software,
die Standard-PC-Software aufweist. Ein Bild kann zum Beispiel zu
einem PC 13 mit vorhandener E-Mail-Software oder unter Benutzung ähnlicher
Software zu dem Faxgerät 14 gesendet
werden.
-
Zusätzlich zu
einem Alarm in dem Fall einer unerwünschten Situation, zum Beispiel
das Vorhandensein einer nicht berechtigten Person, können das Verfahren
und die Vorrichtung auch für
eine allgemeinere Überwachung
benutzt werden. In dem das Verfahren und die Vorrichtung gemäß der Erfindung
benutzt werden, kann eine Eingangsüberprüfung zum Beispiel somit in
einem Gebäude
oder einer Anlage durchgeführt
werden, an der keine Personen vorhanden sind. Sobald jemand an dem
Eingang erscheint und von der dort vorgesehenen Kamera "gesehen" wird, wird ein Bericht
zu einer abgesetzten Stelle übertragen.
Die Person, die den Bereicht empfängt, kann dann das Bild sehen,
das ebenfalls gesendet worden ist, und bestimmen, ob die Person,
die an dem Eingang erschienen ist, Zugang zu dem Gelände oder
dem Gebäude
haben kann. Der Eingang kann dann mit Fernsteuerung freigegeben
werden.
-
Obwohl
in der beigefügten
Figur nur zwei Kameras und Mikrofone in jedem Fall gezeigt sind
und nur ein Beispiel einer Kommunikationsausrüstung 11–14,
ist es ersichtlich, dass die Zahl von Kameras/Mikrofonen relativ
unbegrenzt ist und dass weiterhin die Zahl von Kommunikationseinheiten,
zu denen Nachrichten gesendet werden, ebenfalls relativ unbegrenzt
ist.
-
2 zeigt
eine zweite bevorzugte Ausführungsform
bei der das Gewicht auf die Wechselwirkung gelegt wird, die mit
dem Computer 3 möglich
ist. Bei dieser bevorzugten Ausführungsform
weist der Computer 3 mindestens ein Verarbeitungsmodul 4, ein
Speichermittel 9 und ein Modem 7 auf. Einstellmodule 5 und 8 als
auch das Nachrichtenmodul 6 können entsprechend angeordnet
werden und funktionieren wie in der oben beschriebenen Weise. Mit
den Kameras 1 und 2 und den Mikrofonen 5 und 6 kann ein
Alarmzustand in einem Objekt bestimmt werden, wobei der Zustand
durch das Verarbeitungsmodul 4 verarbeitet werden kann.
Auf der Grundlage der Information in dem Speichermittel 9 stellt
das Bildverarbeitungsmodul 4 einen Kontakt über das
Modem 7 mit einem Computer 19 und einem Mobiltelefon 11 oder ähnlichem
mittels eines Kommunikationsmittelnetzwerkes 10 her. Der
Computer 19 und das Mobiltelefon 11 haben die
Option des Reagierens auf den Ruf des Computers 3 durch
Eingeben von Daten in die Tastatur und senden derselben zurück zu dem Verarbeitungsmodul 4 über das
Kommunikationsmittel 10 und das Modem 7. Somit
kann der Alarmzustand fernbedient ausgeschaltet werden.
-
In
dem Fall eines Alarmzustandes kann das Bildverarbeitungsmodul 4 einen
Kontakt über
das Kommunikationsnetzwerk 10 mit dem Server 17 herstellen,
der das Ausführen
des Alarmtätigkeitsplanes unternimmt
und Kontakt über
das Kommunikationsnetzwerk mit verschiedenen bevorzugten Kommunikationsmitteln
herstellt, wie sie in dem Alarmtätigkeitsplan
eingegeben sind. Der Server 17 kann die Bilder oder den
Ton empfangen, die nur einmal von dem Computer 3 übertragen
sind, er kann aber auch eine direkte Verbindung zu den Kameras 1 und 2 und den
Mikrofonen 15 und 16 herstellen.
-
Es
gibt auch die Möglichkeit
des Computers 3 oder des Servers 17, dass sie
prüfen,
ob eine gesendete E-Mail empfangen und gelesen ist. Die E-Mail wird
zu einem Mailkonto an einem Server 18 gesendet, der zum
Beispiel mit dem Internet verbunden ist. Es ist möglich, dass
der Server 18 Berichte, E-Mails, die sich auf den Zustand
einer Nachricht beziehen, wie die empfangenen und/oder gelesenen, zurückzusenden
hat. Wenn eine Nachricht nicht empfangen oder gelesen wird, können der
Computer 3 oder der Server 17 mit Nachfolgetätigkeiten
fortsetzen. Der folgende Schritt von dem alarmtätigkeitsplan kann zum Beispiel
ausgeführt
werden.
-
3 bezeichnet
die wichtigsten Schritte, die in dem Fall eines Alarmzustandes stattfinden
können.
Der erste Schritt wird durch ein Beobachtungsmittel, zum Beispiel
eine Kamera oder ein Mikrofon 20 gebildet. Dieses Mittel
beobachtet die Situation in einem Objekt zur Überwachung. Was immer beobachtet
wird, wird mit einer Referenzbeobachtung 21 verglichen,
zum Beispiel einem Standardgrundton. Der Vergleich 21 dieser
zwei Beobachtungen kann in dem Fall einer Differenz in einem Alarmzustand 22 resultieren.
Der Alarmzustand 22 aktiviert den Alarmtätigkeitsplan,
der in 23 gespeichert wird. Die Schritt des Alarmtätigkeitsplanes
werden durchgeführt,
worin Kontakt mit möglichen
Kontaktpersonen gemäß der Eingabeliste
hergestellt werden. In dem Fall eines Alarmzustandes wird die Beendigung
der Liste nur gestoppt, wenn eine Kontaktperson auf einen Alarmbericht
reagiert, zum Beispiel durch Zurücksenden
einer Annahmenachricht, zum Beispiel der Buchstaben O und K. Dieses
kann auf bekannte Weise stattfinden. Wenn die Kontaktperson bereit
ist, den Alarmzustand zur Untersuchung anzunehmen, kann er die Annahme 26 in
einer bestimmten Weise durchführen.
Drei Optionen sind in nicht begrenzender Weise gezeigt, d.h. Stimmenerkennung
und -steuerung 27, Code/OK-Reaktion 28 oder eine Passwortverifikation 29.
Die Kontaktperson kann dann die Schritte unternehmen, wodurch sie
den Alarmzustand prüft 30.
Die Prüfung 30 kann
in zwei möglichen
Tätigkeiten
resultieren, der Alarmzustand ist ein falscher Alarm 33,
oder die Polizei 32/Sicherheitsdienst 32 müssen benachrichtigt
werden. In dem ein Schritt-für-Schritt-Plan 31 benutzt
wird, der von der Erfindung vorgesehen wird, kann die prüfende Person
Schritte durchführen,
die der Polizei ermöglichen,
besser mit dem Alarmzustand fertigzuwerden. Dieser Schritt-für-Schritt-Plan 31 kann in
Abstimmung mit der Polizei erstellt werden und in dem Speichermittel
der Erfindung gespeichert werden.