DE60106896T2 - Alarmverfahren und -vorrichtung - Google Patents

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    • G08B25/08Alarm systems in which the location of the alarm condition is signalled to a central station, e.g. fire or police telegraphic systems characterised by the transmission medium using communication transmission lines

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum selektiven Informieren mindestens einer Person im Falle eines Alarmzustandes eines Objektes.
  • Bei einem bekannten Verfahren wird ein Notfallzentrum im Falle eines Alarmzustandes aufmerksam gemacht. Ein Angestellter des Notfallzentrums, der durch den Alarmzustand unterrichtet ist, wird wiederum eine Person benachrichtigen, die für diesen Zweck bezeichnet ist, oder die Polizei. Darauf folgend wird von der bezeichneten Person oder der Polizei erwartet, dass sie hingehen und untersuchen zum Feststellen, ob es einen tatsächlichen Alarmzustand gibt oder ob es ein falscher Alarm gewesen ist.
  • Es wurde in der Praxis gefunden, dass falscher Alarm häufig auftritt, was zum Resultat hatte, dass die bezeichnete Person oder die Polizei zunehmend weniger geneigt sind, Tätigkeiten zu unternehmen in einem Fall, in dem sie benachrichtigt sind.
  • Aus der Europäischen Patentanmeldung 0 805 426 ist ein Überwachungssystem und -verfahren bekannt. Das System besteht aus mindestens einer Kamera, deren Bilder mit dem vorherigen Bild verglichen werden. Wenn es eine Differenz zwischen dem Referenzbild und dem Kamerabild gibt, wählt das Bildverarbeitungsmodul den geänderten Abschnitt des gesamten Bildes aus und sendet darauf folgend den Abschnitt über ein Kommunikationsmittel zumindestens einem abgesetzt angeordneten Beobachter. Auf der Grundlage des zu ihm gesendeten Bildmateriales kann diese Person Handlungen unternehmen. Der Alarm kann extern abgeschaltet werden, oder die Polizei kann benachrichtigt werden. Auf diese Weise wirkt der Besitzer des Objektes zur Überwachung, in dem er vorhandenes Kommunikationsmittel benutzt, als Zwischenglied, und die Polizei wird nur in einer späteren Stufe benachrichtigt. Dieses Überwachungssystem erlaubt jedoch ein Verfahren des Alarmes über ein begrenztes Kommunikationsmittel. Das Empfangen eines Alarmberichtes wird auch nicht garantiert, noch wird eine Prüfung durch das Überwachungssystem durchgeführt, ob der Bereich empfangen oder gelesen wird. Zusätzlich können verschiedene Leute keine speziellen Alarmberichte empfangen. Als schließlicher Nachteil kann erwähnt werden, dass die zu benachrichtigende Person zu jeder Zeit des Tages/der Woche mit einem Alarmbericht gestört werden kann.
  • Die Erfindung hat nun als ihre Aufgabe, ein Verfahren der Art vorzusehen, wie es in dem Oberbegriff angegeben ist, bei dem eine Person mit einer gewissen Flexibilität benachrichtigt werden kann und die Chancen eines falschen Alarmes minimiert werden.
  • Diese Aufgabe wird erzielt in dem Verfahren gemäß der Erfindung, wie sie in Anspruch 1 gekennzeichnet ist.
  • In dem Falles eines Alarmzustandes können eine oder mehrere Kommunikationsverbindungen hergestellt werden, über die verschiedene Alarmberichte in Abhängigkeit der Möglichkeiten der Kommunikationsverbindung gesendet werden können. Es können Kommunikationsverbindungen mit ein und derselben Person geben, obwohl es auch möglich ist, eine Mehrzahl von Personen gleichzeitig über den Alarmzustand mittels der Kommunikationsverbindung zu benachrichtigen.
  • Der Inhalt des Alarmberichtes kann auf verschiedene Weisen bezeichnet werden. Der Alarmbereich kann ein voraufgezeichneter Tonbericht sein als auch ein Tonbericht, der durch einen Computer zusammengesetzt wird und durch laufende Information vervollständigt wird, wie ein Zeitpunkt und/oder Ort des Alarmzustandes. Der Alarmbericht braucht auch nur Text zu sein, sowohl fester Text oder ein flexibler Computerbericht. Ein Bericht kann auch ein Bild des Objektes enthalten, an dem ein Alarmzustand bestimmt worden ist. Zusätzlich kann der Alarmbericht Tonfragmente aus einem Gebiet enthalten, das das Objekt umgibt, wenn der Alarmzustand bestimmt worden ist. Der Alarmbericht kann weiter eine Warnung enthalten, das ein Bild- oder Tonfragment bereits über ein anderes Kommunikationsmittel gesendet worden ist.
  • Eine geeignete Kommunikationsverbindung wird in Abhängigkeit des zu sendenden Alarmberichtes gewählt. Eine Textnachricht kann so über SMS, WAP oder ähnliches als auch über E-Mail gesendet werden. Visuelles Material kann über Internet oder E-Mail zu einem geeigneten tragbaren oder festen Telefon gesendet werden. Tonfragmente können ebenfalls über Internet als auch zu Telefonen und ähnlichem gesendet werden.
  • Zusätzlich kann ein stiller oder ein lauter Alarm in dem Falle eines Alarmzustandes erzeugt werden.
  • Falsche Alarme sind gewöhnlich das Resultat von falsch eingestellten Sensoren wie Infrarotsensoren. In dem gemäß Anspruch 2 bewirkt wird, dass die Alarmwarnung von einem Kamerabild abhängt, wird die Wahrscheinlichkeit eines fehlerhaften Berichtes deutlich verringert.
  • Eine sehr bevorzugte Weiterentwicklung ist in Anspruch 3 gekennzeichnet. Die betreffende Person kann das von der Kamera aufgezeichnete Bild untersuchen und selbst bestimmen, ob es tatsächlich eine Frage eines Alarmzustandes gibt, zum Beispiel in dem Fall dass eine nicht berechtigte Person auf dem Bild sichtbar ist, oder ob es tatsächlich ein falscher Alarm ist. Hierdurch ist es mit Sicherheit möglich, jegliche unnötige Tätigkeit bezüglich des Teiles der zuständigen Person oder Personen zu verhindern. Innerhalb des Umfanges der Erfindung liegt die Möglichkeit des gleichzeitigen Benachrichtigens einer Zahl von Personen. Diese Kontaktpersonen können bevorzugt Familienmitglieder und Bekannte sein. Eine soziale Kontrolle gibt es daher, als wenn sie mit dem Verfahren gemäß der Erfindung automatisiert ist. Der direkte Kontakt und die direkte Kontrolle, die die Eigenschaft der sozialen Kontrolle ist, wird auch hier dadurch realisiert, dass der physische Abstand der Kontaktpersonen von dem Objekt unwichtig geworden ist.
  • Die Maßnahme von Anspruch 4 wird bevorzugt angewendet. Verschiedene Verbindungen werden hierbei zum Informieren der relevanten Person oder Personen so schnell wie möglich benutzt, so dass in dem Fall eines tatsächlichen Alarmzustandes sie sehr schnell reagieren kann.
  • Eine sehr bevorzugte Weiterentwicklung ist wieder in Anspruch 5 gekennzeichnet. Über die Stimmverbindung, die zum Beispiel durch eine einfache Telefonverbindung bewirkt wird, wird die Person benachrichtigt, dass ein Alarmzustand aufgetreten ist, woraufhin sie Maßnahmen zum Untersuchen des Bildes ergreifen kann, das über eine getrennte Bildverbindung oder zum Beispiel ein vereinfachtes Video gesendet ist. Die Maßnahme von Anspruch 6 wird bevorzugt so angewendet, dass die benachrichtigte Person oder Personen eine bessere Einsicht in die Situation an dem Ort des Objektes und der Überwachung gewinnen.
  • Die Maßnahme von Anspruch 7 wird bevorzugt angewendet. Die durch die Kamera erzeugten Bilder können einfach in einem Computer unter Benutzung von für sich bekannter Software bearbeitet werden, und die Übertragung der Bilder kann ebenfalls und Benutzung von für sich bekannter Software stattfinden.
  • Bevorzugt werden für sich allgemein bekannte und zuverlässige Verbindungen benutzt, wie in dem kennzeichnenden Teil von Anspruch 8 definiert ist.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterentwicklung wird die Maßnahme von Anspruch 9 angewendet. Wenn es tatsächlich gefunden wird, dass ein richtiger Alarmzustand aufgetreten ist, insbesondere weil das unterschiedliche Bild eine nicht berechtigte Person zeigt, indem das gemäß Anspruch 9 gespeicherte unterschiedliche Bild benutzt wird, ist es möglich, hinterher zu bestimmen, wer die unberechtigte Person ist, und das Bild kann optional eine Anzeige oder einen Nachweis des ungerechten Verhaltens der nicht berechtigten Person bilden.
  • Das Merkmal von Anspruch 10 kann auch als vorteilhaft beschrieben werden. In dem Fall eines Alarmzustandes eines Objektes wird ein Alarmtätigkeitsplan formuliert, der einen Überblick über die Alarmberichte vorsieht, die als Konsequenz des Alarmzustandes gesendet werden müssen. Der Alarmbericht kann jede der oben beschriebenen Arten aufweisen.
  • Gemäß Anspruch 11 kann der Alarmtätigkeitsplan weiter eine Liste von Personen aufweisen, die in dem Fall eines Alarmzustandes benachrichtigt werden müssen. In Kombination mit dem vorherigen Anspruch 10 können verschiedene Berichte an verschiedene Personen gesendet werden.
  • Die zusätzlichen Maßnahmen nach Anspruch 12 können individuell oder mit den vorherigen zwei Ansprüchen durchgeführt werden, wodurch verschiedene Kommunikationsverbindungen gewählt werden können, über die eine Verbindung mit einer Person aufgestellt werden kann, die benachrichtigt werden muss. Die gewählte Verbindung hängt von dem zu sendenden Alarmbericht ab.
  • Die weitere bevorzugte Ausführungsform gemäß Anspruch 13 bezieht sich auf einen Alarmtätigkeitsplan, der eine Zeitabfolge in den Kommunikationsverbindungen bezeichnet, die herzustellen sind. Auf diese Weise ist es möglich, zuerst Kontakt mit einer ersten Person zu suchen, die von einer zweiten gefolgt wird und so weiter. Die gleiche Person kann auch aufeinanderfolgend über verschiedene Kommunikationsverbindungen benachrichtigt werden. Ein Alarmtätigkeitsplan mit Zeitplanung sieht auch die Möglichkeit des Benachrichtigens verschiedener Personen zuerst zu verschie denen Zeiten des Tages vor. Auf diese Weise wird das Verfahren des Alarmtätigkeitsplanes sehr flexibel und benutzerfreundlich. Die Kombination der Ansprüche 10 bis 13 ermöglicht das Senden eines speziellen Berichtes über eine abhängige Kommunikationsverbindung zu einer speziellen Zeit zu einem getrennten Zeitpunkt.
  • Die bevorzugte Ausführungsform nach Anspruch 14 ermöglicht es der kontaktierten Person, auf den Alarmzustand über die Kommunikationsverbindung zu reagieren. Wenn der Alarmbericht über eine GSM-Einrichtung eintrifft, kann das OK der Antwort durch Drücken der Tasten 6 und 5 gegeben werden. Diese Zahlen stellen die Buchstaben O und K auf der GSM-Einrichtung dar. Es ist ebenfalls möglich, mit dem Computer zu antworten, wenn die Kommunikationsverbindung einen E-Mail-Alarmbericht aufweist. Die Annahme des Berichtes durch den Adressanten durch OK oder ähnliches bedeutet, dass der Bericht zu dieser Person übertragen ist. Diese Person untersucht den Alarmzustand. Der Alarmtätigkeitsplan wird nicht zu Ende geführt.
  • Gemäß einer weiteren Entwicklung ist es möglich nach Anspruch 15, die Erfindung über die aufgestellte Kommunikationsverbindung zu betreiben. Es ist somit möglich, den aktivierten Alarm abzuschalten. Andere Komponenten der Erfindung können ebenfalls über diese Kommunikationsverbindung gesteuert werden.
  • Es ist bevorzugt gemäß Anspruch 16 möglich gemacht, dass die Reaktion und die Tätigkeit stattfinden, in dem eine Stimmenverbindung benutzt wird. Die Erfindung reagiert auf einen aufgezeichneten Befehl in geeigneter Weise über die Kommunikationsverbindung.
  • Die Erfindung gemäß Anspruch 17 kann auch aufgezeichnete Texte erkennen und sie auf Richtigkeit prüfen. Der Betrieb der Erfindung wird somit daran gehindert, in die Hände einer Person zu fallen, die dieses nicht darf.
  • Zusätzlich ist es nach der bevorzugten Ausführungsform von Anspruch 18 möglich, den Empfang von verschiedenen Alarmberichten zum Empfangen und/oder Lesen derselben durch den Empfänger zu verifizieren. Wenn der gesendete Alarmbericht eine E-Mail ist, kann dies auf die übliche Weise stattfinden.
  • Die Erfindung bezieht sich auch auf eine Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens gemäß der Erfindung und sieht sie vor. Diese Vorrichtung gemäß der Erfindung ist in Anspruch 19 gekennzeichnet. In einer bevorzugten Ausführungsform der Vorrichtung gemäß der Erfindung wird die Maßnahme des Anspruches 22 angewendet. Es ist herausgefunden worden, dass falsche Alarme oft auch das Resultat eines fehlerhaften Betriebes des Alarmsystemes sind. Betriebsfehler werden zu einem sehr beträchtlichen Ausmaß ausgeschlossen, in dem Stimmerkennung und Stimmsteuerung benutzt werden.
  • Die Erfindung sieht weiter ein Mittel zum Verarbeiten und Speichern von Daten des Alarmtätigkeitsplanes vor. Wenn der Alarmtätigkeitsplan in Betrieb in dem Fall eines Alarmzustandes gesetzt wird, werden die Daten von dem Plan verarbeitet, und Kontakt wird durch die Erfindung über ein Kommunikationsnetzwerk mit der eingegebenen Liste des Alarmtätigkeitsplanes hergestellt.
  • Schließlich ist die Erfindung gekennzeichnet gemäß Anspruch 24 durch einen abgesetzt angeordneten zweiten Computer, der mit einer Kommunikationsverbindung verbunden ist, einen Server; auf dem der Benutzer Einstellungen entsprechend zu seinen bevorzugten Einstellungen durchführen kann und der die Überwachungsfunktionen des ersten Computers im dem Fall übernehmen kann, dass der erste Computer zusammenbricht. Dieses könnte während eines Einbruches passieren, der von Sabotage gefolgt wird. Die bevorzugte Einstellungen weisen zum Beispiel den Alarmtätigkeitsplan oder den Alarmbericht Veränderungen vor. Die Organisation dieses Servers kann auf bekannte Weise stattfinden. Wenn die Kommunika tionsverbindung der Vorrichtung das erlauben, können Dritte ebenfalls das Bild von den Kameras gewinnen. Diese Option kann durch den Benutzer auf gewünschte Weise eingestellt werden.
  • Die Erfindung bezieht sich ebenfalls auf Software und sieht diese vor zum Bewirken, dass ein Computer als eine Vorrichtung gemäß der Erfindung tätig ist.
  • Die Erfindung wird weiter in der folgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die beigefügte Figur erläutert.
  • 1 zeigt eine Überwachungsvorrichtung gemäß dem Verfahren.
  • 2 zeigt die gleiche Überwachungsvorrichtung in Wechselwirkung mit verschiedenen Kommunikationsmitteln.
  • 3 zeigt ein Blockschaltbild mit verschiedenen Schritten in dem Fall eines Alarmzustandes.
  • 1 zeigt schematisch eine Vorrichtung, mit der das Verfahren gemäß der Erfindung angewendet werden kann.
  • Es ist eine Zahl von in diesem Fall zwei Kameras 1, 2 gezeigt, die bevorzugt digitale Kameras sind und noch weiter bevorzugt CCD-Kameras. Solche Kameras sind kommerziell in vielen Ausführungsformen erhältlich, insbesondere in Ausführungsformen, die über Standardschnittstellen mit einem Computer, insbesondere einem PC verbunden werden können.
  • Zusätzlich zu der Zahl von Kameras ist eine Zahl von Mikrofonen 15, 16 bei dieser bevorzugten Ausführungsform angeordnet. Diese Mikrofone 15, 16 können in die Kameras 1, 2 integriert werden, sie können auch getrennt sein.
  • Die Vorrichtung weist weiter einen Computer oder PC 3 auf. In diesem Computer 3 ist ein Verarbeitungsmodul 4 eingesetzt, von dem angenommen werden kann, dass es einerseits aus einer Schnittstelle zum elektrischen Verbinden der Kameras 1 und 2 und der Mikrofone 15, 16 zusammengesetzt ist, und andererseits aus Software, die die Bildsignale von diesen Kameras 1 und 2 und die Tonsignale von dem Mikrofon 15, 16 verarbeiten kann.
  • Die Bildverarbeitungssoftware ist auf solche Weise ausgeführt, dass aufeinanderfolgende Bilder von jeder der Kameras 1 und 2 verglichen werden.
  • Die Kameras 1 und 2 sind auf die Objekte zur Überwachung oder Beobachtung gerichtet, wie zum Beispiel Türen oder Fenster eines Gebäudes, eine Eingangspforte, ein Teil eines Anwesens und ähnlichem.
  • Das Verarbeitungsmodul 4 ist derart ausgelegt, dass nach einer Einstellperiode aufeinanderfolgende Bilder von jeder der Kameras 1 und 2 miteinander verglichen werden. In dem ein Bildeinstellmodul 5 benutzt wird, kann der akzeptable Grad des Unterschiedes zwischen zwei aufeinanderfolgenden Bildern eingestellt werden. Sobald dieser eingestellte Wert von zwei aufeinanderfolgenden Bildern von einer oder mehreren der Kameras überschritten wird, wird ein Nachrichtenmodul 6 aktiviert.
  • Das Einstellmodul 5 für das Verarbeitungsmodul 4 kann weiter Optionen zum Zeigen von Bildern von jeder der Kameras auf einem Bildschirm und Optionen zum Speichern von Bildern zum Beispiel in einem einstellbaren Intervall enthalten. Die Software kann auch Optionen zum Zurückspielen der aufgezeigten Bilder aufweisen.
  • Wenn es durch das Bildverarbeitungsmodul 4 bestimmt wird, dass sich eines oder mehrere Bilder von den Kameras von dem vorherigen unterscheiden, wird ein Nachrichtenmodul 6 aktiviert, wie oben angegeben wurde. Eines oder mehrere der unterschiedlichen Bilder werden gleichzeitig in einem Abschnitt eines Speichers 9 gespeichert.
  • Das Nachrichtenmodul 6 ist mit einem Kommunikationsteil wie zum Beispiel ein Modem 7 verbunden. Über dieses Kommunikationsteil kann eine Verbindung mit einem Kommunikationsnetzwerk herbeigeführt werden, das zum Beispiel ein Telefonnetzwerk 10 sein kann.
  • Der Computer 3 kann mit einem Server 17 über das Kommunikationsnetzwerk 10 verbunden sein. Der Server 17 ist derart ausgelegt, dass er die Funktionen des Computers 3 in dem Fall übernehmen kann, in dem der Computer 3 zusammenbricht, zum Beispiel aufgrund von Sabotage. Der Server 17 steht in direktem Kontakt mit den Kameras 1 und 2 und/oder Mikrofonen 15 und 16 über das Kommunikationsnetzwerk 10. Der Server 17 weist ein Speichermittel auf, das die Einstellungen für den Computer 3 übernehmen und ausführen kann. Der Server kann auch durch den Benutzer zum Ausführen nur einiger der Funktionen eingestellt werden. In dem Fall einer Alarmsituation wird das Bildmaterial zu dem Server 17 gesendet und durch diesen Server 17 gemäß dem eingestellten Alarmplan verteilt.
  • Eine Liste oder Datenbank von Kontaktpersonen, zu denen Nachrichten gesendet werden können, wenn der Fall auftritt, können in dem Speicher 9 des Computers 3 gespeichert sein. Die Liste bildet den Alarmtätigkeitsplan. In diesem Plan kann zum Beispiel weitere Information bezüglich der Zeiten, zu denen die relevanten Personen nicht gestört werden sollen, enthalten sein, so dass keine Nachrichten zu diesen Personen während dieser relevanten Perioden gesendet wird. In diesem Plan kann natürlich auch die notwendige Information bezüglich der Weise enthalten sein, auf die die Nachrichten zu den relevanten Kontaktpersonen übermittelt werden müssen.
  • Ein Einstellmodul 8 ist mit dem Bildmodul 6 gekoppelt. Indem dieses Einstellmodul 8 benutzt wird, wird das Bildmodul 6 derart eingestellt, dass eine vorbestimmte Kommunikationsverbindung in dem Fall bewirkt werden kann, dass eine Situation verschiedener aufeinanderfolgender Bilder durch das Bildverarbeitungsmodul 4 erkannt wird. Diese Verbindung kann zum Beispiel mit einem Mobiltelefon 11, einem festen Telefon 12, einem PC 13 oder einem Faxgerät 14 sein. Indem das Einstellmodul 8 benutzt wird, kann eine aufgezeichnete Nachricht gewählt werden, die zu den relevanten Telefongeräten 11 oder 12 über die aufzustellende Kommunikationsverbindung gesendet wird. Das in dem Speicher 9 gespeicherte Bild kann simultan zu einer Bildverarbeitungsvorrichtung wie ein PC 13 oder ein Faxgerät 14 gesendet werden. Der zu den Telefonen 11 oder 12 gesendete Alarmbericht enthält zum Beispiel eine Nachricht, dass ein Bild über eine Bildübertragungsverbindung zu zum Beispiel dem PC 13 oder Faxgerät 14 gesendet ist.
  • Der PC 13 kann zum Wiedergeben der gesendeten Bilder auf eine geeignete Weise programmiert und ausgerüstet sein. Die gegenwärtigen Möglichkeiten enthalten zum Beispiel E-Mail, Stromlinienvideo, Internet und ähnliches.
  • Sowie eine aufgezeichnete Nachricht kann zum Beispiel eine SMS-Nachricht zu einem Mobiltelefon 11 gesendet werden.
  • Die Person oder Personen, die unter Benutzung des Telefones 11 oder 12 anrufen, können dann das gesendete Bild auf dem PC 13 oder dem Faxgerät 14 sehen und bestimmen, ob es in der Tat einen Alarmzustand gibt, d.h. ob der von dem Bild erkennbare Zustand zum Beispiel unerwünscht ist.
  • Wenn zum Beispiel eine nicht berechtigte Person ihren Weg auf das Gelände macht, unterscheidet sich ein erstes Bild von einer Kamera, die auf dieses Gelände gerichtet ist, auf der die Person gesehen werden kann, von dem vorherigen Bild. Das unterschiedliche Bild wird in dem Speicher 9 gespeichert, und das Nachrichtenmodul 6 wird durch das Bildverarbeitungsmodul 4 aktiviert, so dass es eine aufgezeichnete Nachricht an das Mobiltelefon 11 oder feste Telefon 12 über ein Kommunikationsteil 7 sendet. Das in dem Speicher 9 gespeicherte Bild wird simultan zu dem PC 13 oder das Faxgerät 14 gesendet. Die zu den Telefonen 11 oder 12 gesendete Nachricht enthält eine Warnung für die Person, die das Telefon abnimmt, sich auf den PC 13 oder das Faxgerät 14 zu beziehen. Nach Analyse des Bildes kann die Person eine geeignete Handlung unternehmen, wie zum Beispiel benachrichtigen der Polizei oder ähnliches. Wenn die Person nicht den Alarmbericht empfängt oder annimmt, wird die folgende Person in dem Alarmtätigkeitsplan benachrichtigt.
  • Das Senden des Bildes kann stattfinden unter Benutzung von Software, die Standard-PC-Software aufweist. Ein Bild kann zum Beispiel zu einem PC 13 mit vorhandener E-Mail-Software oder unter Benutzung ähnlicher Software zu dem Faxgerät 14 gesendet werden.
  • Zusätzlich zu einem Alarm in dem Fall einer unerwünschten Situation, zum Beispiel das Vorhandensein einer nicht berechtigten Person, können das Verfahren und die Vorrichtung auch für eine allgemeinere Überwachung benutzt werden. In dem das Verfahren und die Vorrichtung gemäß der Erfindung benutzt werden, kann eine Eingangsüberprüfung zum Beispiel somit in einem Gebäude oder einer Anlage durchgeführt werden, an der keine Personen vorhanden sind. Sobald jemand an dem Eingang erscheint und von der dort vorgesehenen Kamera "gesehen" wird, wird ein Bericht zu einer abgesetzten Stelle übertragen. Die Person, die den Bereicht empfängt, kann dann das Bild sehen, das ebenfalls gesendet worden ist, und bestimmen, ob die Person, die an dem Eingang erschienen ist, Zugang zu dem Gelände oder dem Gebäude haben kann. Der Eingang kann dann mit Fernsteuerung freigegeben werden.
  • Obwohl in der beigefügten Figur nur zwei Kameras und Mikrofone in jedem Fall gezeigt sind und nur ein Beispiel einer Kommunikationsausrüstung 1114, ist es ersichtlich, dass die Zahl von Kameras/Mikrofonen relativ unbegrenzt ist und dass weiterhin die Zahl von Kommunikationseinheiten, zu denen Nachrichten gesendet werden, ebenfalls relativ unbegrenzt ist.
  • 2 zeigt eine zweite bevorzugte Ausführungsform bei der das Gewicht auf die Wechselwirkung gelegt wird, die mit dem Computer 3 möglich ist. Bei dieser bevorzugten Ausführungsform weist der Computer 3 mindestens ein Verarbeitungsmodul 4, ein Speichermittel 9 und ein Modem 7 auf. Einstellmodule 5 und 8 als auch das Nachrichtenmodul 6 können entsprechend angeordnet werden und funktionieren wie in der oben beschriebenen Weise. Mit den Kameras 1 und 2 und den Mikrofonen 5 und 6 kann ein Alarmzustand in einem Objekt bestimmt werden, wobei der Zustand durch das Verarbeitungsmodul 4 verarbeitet werden kann. Auf der Grundlage der Information in dem Speichermittel 9 stellt das Bildverarbeitungsmodul 4 einen Kontakt über das Modem 7 mit einem Computer 19 und einem Mobiltelefon 11 oder ähnlichem mittels eines Kommunikationsmittelnetzwerkes 10 her. Der Computer 19 und das Mobiltelefon 11 haben die Option des Reagierens auf den Ruf des Computers 3 durch Eingeben von Daten in die Tastatur und senden derselben zurück zu dem Verarbeitungsmodul 4 über das Kommunikationsmittel 10 und das Modem 7. Somit kann der Alarmzustand fernbedient ausgeschaltet werden.
  • In dem Fall eines Alarmzustandes kann das Bildverarbeitungsmodul 4 einen Kontakt über das Kommunikationsnetzwerk 10 mit dem Server 17 herstellen, der das Ausführen des Alarmtätigkeitsplanes unternimmt und Kontakt über das Kommunikationsnetzwerk mit verschiedenen bevorzugten Kommunikationsmitteln herstellt, wie sie in dem Alarmtätigkeitsplan eingegeben sind. Der Server 17 kann die Bilder oder den Ton empfangen, die nur einmal von dem Computer 3 übertragen sind, er kann aber auch eine direkte Verbindung zu den Kameras 1 und 2 und den Mikrofonen 15 und 16 herstellen.
  • Es gibt auch die Möglichkeit des Computers 3 oder des Servers 17, dass sie prüfen, ob eine gesendete E-Mail empfangen und gelesen ist. Die E-Mail wird zu einem Mailkonto an einem Server 18 gesendet, der zum Beispiel mit dem Internet verbunden ist. Es ist möglich, dass der Server 18 Berichte, E-Mails, die sich auf den Zustand einer Nachricht beziehen, wie die empfangenen und/oder gelesenen, zurückzusenden hat. Wenn eine Nachricht nicht empfangen oder gelesen wird, können der Computer 3 oder der Server 17 mit Nachfolgetätigkeiten fortsetzen. Der folgende Schritt von dem alarmtätigkeitsplan kann zum Beispiel ausgeführt werden.
  • 3 bezeichnet die wichtigsten Schritte, die in dem Fall eines Alarmzustandes stattfinden können. Der erste Schritt wird durch ein Beobachtungsmittel, zum Beispiel eine Kamera oder ein Mikrofon 20 gebildet. Dieses Mittel beobachtet die Situation in einem Objekt zur Überwachung. Was immer beobachtet wird, wird mit einer Referenzbeobachtung 21 verglichen, zum Beispiel einem Standardgrundton. Der Vergleich 21 dieser zwei Beobachtungen kann in dem Fall einer Differenz in einem Alarmzustand 22 resultieren. Der Alarmzustand 22 aktiviert den Alarmtätigkeitsplan, der in 23 gespeichert wird. Die Schritt des Alarmtätigkeitsplanes werden durchgeführt, worin Kontakt mit möglichen Kontaktpersonen gemäß der Eingabeliste hergestellt werden. In dem Fall eines Alarmzustandes wird die Beendigung der Liste nur gestoppt, wenn eine Kontaktperson auf einen Alarmbericht reagiert, zum Beispiel durch Zurücksenden einer Annahmenachricht, zum Beispiel der Buchstaben O und K. Dieses kann auf bekannte Weise stattfinden. Wenn die Kontaktperson bereit ist, den Alarmzustand zur Untersuchung anzunehmen, kann er die Annahme 26 in einer bestimmten Weise durchführen. Drei Optionen sind in nicht begrenzender Weise gezeigt, d.h. Stimmenerkennung und -steuerung 27, Code/OK-Reaktion 28 oder eine Passwortverifikation 29. Die Kontaktperson kann dann die Schritte unternehmen, wodurch sie den Alarmzustand prüft 30. Die Prüfung 30 kann in zwei möglichen Tätigkeiten resultieren, der Alarmzustand ist ein falscher Alarm 33, oder die Polizei 32/Sicherheitsdienst 32 müssen benachrichtigt werden. In dem ein Schritt-für-Schritt-Plan 31 benutzt wird, der von der Erfindung vorgesehen wird, kann die prüfende Person Schritte durchführen, die der Polizei ermöglichen, besser mit dem Alarmzustand fertigzuwerden. Dieser Schritt-für-Schritt-Plan 31 kann in Abstimmung mit der Polizei erstellt werden und in dem Speichermittel der Erfindung gespeichert werden.

Claims (25)

  1. Verfahren zum selektiven Informieren mindestens einer Person im Falle eines Alarmzustandes eines Objektes, mit Bestimmen eines Alarmzustandes (22), Vorsehen von mindestens zwei Arten von Kommunikationsverbindungen, Aufstellen von mindestens einer Kommunikationsverbindung in dem Falle des Alarmzustandes, Senden eines Alarmberichtes über die Kommunikationsverbindung, Vorsehen von mindestens zwei Alarmberichtsinhalten, die für verschiedene Kommunikationsverbindungen geeignet sind, und Wählen des Inhaltes des Alarmberichtes, der gesendet wird, in Abhängigkeit der Art der Kommunikationsverbindung.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, mit Erzeugen aufeinanderfolgender Bilder des Objektes mit mindestens einer Kamera (12), Vergleichen aufeinanderfolgender Bilder und Senden des Alarmberichtes in dem Fall, daß ein Bild sich in einem vorbestimmten Ausmaß von einem vorherigen Bild unterscheidet.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, bei dem das mindestens eine unterschiedliche Bild zu der Person über die Kommunikationsverbindung gesendet wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, bei dem der Alarmbericht über eine Stimmenverbindung und das Bild über eine Bildübertragungsverbindung gesendet wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, bei dem der Alarmbericht eine Nachricht aufweist, daß ein Bild über die Bildübertragungsverbindung übertragen worden ist.
  6. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, bei dem Geräusch von dem das umgebende Gebiet über die Stimmenverbindung gesendet wird.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 2–6, bei dem Bilder erzeugt und in digitaler Form verarbeitet werden.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 4–7, bei dem die Bildübertragungsverbindung aus einer E-Mail und einer Telefaxverbindung gewählt wird.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 2–8, bei dem mindestens eines der unterschiedlichen Bilder in Kombination mit der Zeit gespeichert wird, zu der es erzeugt wurde.
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem mindestens ein Bericht in einem Alarmtätigkeitsplan (23) gespeichert werden kann, der einen Überblick über Tätigkeiten enthält, die als eine Konsequenz eines bestimmten Alarmzustandes (22) zu unternehmen sind.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, bei dem mindestens eine Person als Kontaktperson in dem Alarmtätigkeitsplan bezeichnet werden kann.
  12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, bei dem mindestens eine Kommunikationsverbindung in dem Alarmtätigkeitsplan bezeichnet ist.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 10–12, bei dem mindestens eine Zeiteinstellung für eine Tätigkeit gemäß dem Alarmtätigkeitsplan eingestellt werden kann.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 10–13, bei dem die Annahme durch die Person, die in einem Fall eines Alarmes gewarnt wurde, in Abbrechen der Beendigung des Alarmtätigkeitsplans resultiert.
  15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Person Befehle über die Kommunikationsverbindung sendet.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, bei dem Betrieb mittels einer Stimmenverbindung stattfindet.
  17. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Identität der antwortenden Person mittels Spracherkennung (27) verifiziert wird.
  18. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem im Falle eines gesendeten Alarmberichtes Verifikation stattfindet, ob der Bericht empfangen und/oder gelesen wurde von der Person.
  19. Vorrichtung zum Durchführen eines Verfahrens, wie es in einem der vorhergehenden Ansprüche beansprucht ist, mit einem Computer (3), der mit einem Eingabe- und Ausgabeteil versehen ist, mit dem mindestens eine elektronische Kamera und mindestens ein Kommunikationsnetzwerk (10) zum Aufstellen von mindestens zwei verschiedenen Kommunikationsverbindungen verbunden werden können und auf dem Software installiert ist, die aufeinanderfolgende Bilder, die durch die Kamera erzeugt sind, miteinander vergleichen kann, und in dem Fall, daß ein Bild sich in einem vorbestimmten Ausmaß von einem vorherigen Bild unterscheidet, über das Kommunikationsnetzwerk (10) mindestens eine Kommunikationsverbindung mit mindestens einem vorbestimmten Adressaten aufstellt und einen Alarmbericht über diese Kommunikationsverbindung in Abhängigkeit der Art der Kommunikationsverbindung sendet.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 19, bei der die Software mindestens ein unterschiedliches Bild zu mindestens einem vorbestimmten Adressaten über die aufgestellte Kommunikationsverbindung sendet.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, bei der mindestens ein Mikrofon (15) mit den Eingangsteilen verbunden ist und bei dem die Software das Geräusch, das von dem Mikrofon (15) aufgenommen ist, über die aufgestellte Kommunikationsverbindung überträgt.
  22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19–21, bei der die Software Stimmenerkennungssoftware aufweist und der Betrieb der Vorrichtung unter Stimmensteuerung (27) durchgeführt wird.
  23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19–22, bei der der Computer ein Speichermittel (9) zum Zusammensetzen eines Alarmtätigkeitsplanes und zum Erreichbarmachen für andere Mittel aufweist.
  24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19–23, bei der der Computer ein Mittel zum Kommunizieren mit einem Server (17) aufweist, der mit einem Mittel ausgestattet ist, das bevorzugte Einstellungen übernehmen kann und das die Überwachungsfunktion in dem Fall übernehmen kann, daß der erste Computer aufhört zu funktionieren.
  25. Software zum Bewirken eines Computers zum Funktionieren als eine Vorrichtung, wie sie in einem der Ansprüche 19–22 beansprucht ist.
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