DE60106940T2 - Behälter mit sicherheitssiegel - Google Patents

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Description

  • Die Erfindung betrifft einen verschließbaren Behälter, zum Beispiel einen Beutel, eine Tasche oder eine wieder verwendbare Umhüllung mit einer Öffnung, die verschlossen werden kann. Der Behälter hat eine Verschlusseinheit an der Öffnung, die zum Verschließen des Behälters mit einem wegwerfbaren bzw. Einwegverschlusselement zusammenwirkt.
  • Die Erfindung betrifft zum Beispiel den Behältertyp, der in der GB-A-1 424 680, die einen Behälter gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 offenbart, beschrieben ist. In diesem Dokument ist eine Umhüllung mit einer mit einem Reißverschluss versehenen Öffnung beschrieben. An einem Ende der mit einem Reißverschluss versehenen Öffnung ist die Verschlusseinheit befestigt, die ein erhöhtes Gehäuse oder eine erhöhte Kammer mit einer Öffnung auf einer Seite aufweist. Die Befestigungsmittellasche des Reißverschlusses hat eine zentrale Öffnung, so dass sie über die Kammer passt, und dann wird ein Einweg-Versiegelungselement (der Einfachheit wegen als "Siegel" bekannt) in die Kammer geschoben, um die Befestigungsmittellasche an Ort und Stelle und so die mit einem Reißverschluss versehene Öffnung zu verriegeln. Das Siegel ist ein im wesentliches flaches Element, aus einem geeigneten Kunststoffmaterial geformt und weist ein Kopfteil und ein Körperteil auf. Zwischen diesen zwei Teilen ist ein geschwächter oder zerbrechlicher Abschnitt vorhanden, und das Kopfteil verriegelt sich in der Kammer mittels einer Pfeilkonfiguration. Aufgrund dieser Konfiguration kann das Siegel nicht vollständig von der Kammer entfernt werden und muss abgebrochen werden, um die Befestigungsmittellasche des Reißverschlusses freizugeben. Die Verschlusseinheit und das Einwegsiegel liefern so einen Sicherheitsverschluss für den Behälter gegen unbefugten Eingriff. Zweckmäßigerweise sind zwei mit "Stand der Technik bezeichnete" Figuren der GB-A-1 424 680 in dieser Anmeldung enthalten.
  • Während die Erfindung eine Umhüllung des oben erörterten Typs mit einem Reißverschluss betrifft, ist zur Vermeidung jeglichen Zweifels die unten angegebene Erfindung auch auf andere Behältertypen anwendbar, bei denen ein Teil (Deckel, Klappe, etc.) mit einem anderen Teil (dem Grundkörper des Behälters zum Beispiel), das eine Verschlusseinheit aufweist, zusammenwirken kann.
  • Das Ziel der Erfindung ist, eine verbesserte Verschlusseinheit für einen verschließbaren Behälter zu schaffen, sowie einen neuen Behälter mit solch einer verbesserten Verschlusseinheit.
  • Gemäß der Erfindung wird ein Behälter, ein Beutel, eine Tasche oder eine wieder verwendbare Umhüllung geschaffen, die durch ein, über einem zweiten Teil angeordnetes Teil verschlossen wird, wobei das zweite Teil eine Öffnung zur Aufnahme des Kopfes eines brechbaren Siegels aufweist, das sich in der Öffnung so verriegelt, dass es nicht ohne Brechen entfernt werden kann, wobei das Siegel in seiner eingeführten Position das erste Teil an seinem Platz über dem zweiten Teil eingriffssicher verriegelt, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Element eine Schulter an jeder Seite der Öffnung und das Körperteil des Siegels an seiner Unterseite mindestens eine Ausnehmung zum Eingriff mit den Schultern aufweist.
  • Das eine Teil ist typischerweise die Befestigungsmittellasche der mit einem Reißverschluss versehenen Öffnung einer wieder verwendbaren Umhüllung und das zweite Teil ist das Gehäuse oder die Kammer einer an der Umhüllung befestigten Verschlusseinheit zu einem Ende der mit einem Reißverschluss versehenen Öffnung benachbart.
  • Das Kopfteil des Siegels ist vorzugsweise mit einem Einschnitt bzw. einer Kerbe zur Anordnung eines entsprechenden Vorsprunges im zweiten Teil oder der Kammer versehen. Alternativ könnte die Kammer eine Kerbe aufweisen, in der ein Vorsprung am Siegel einrastet.
  • Die Anordnung der in den Ausnehmungen des Siegels angeordneten Schultern schafft eine sehr wirkungsvolle Anordnungssteuerung des Siegels an der Verschlusseinheit, sowohl in einer vertikalen als auch in einer horizontalen Ebene. Diese Anordnungssteuerung kann ferner mittels der Kerbe des Kopfteils des Siegels, das am Vorsprung in der Kammer angeordnet ist, verbessert werden.
  • Die genauere Anordnung des Siegels an der Verschlusseinheit kann insbesondere helfen, das "Aufbrechen" der Verschlusseinheit, zum Beispiel mittels einer Nadel, die in die Öffnung der Kammer eingeführt wird, um die Widerhaken des Kopfes des Siegels zurückzuziehen, zu verhindern. Die Tatsache, dass das Siegel eine sehr begrenzte Bewegung in einer horizontalen oder vertikalen Ebene hat, bedeutet, dass man verringerte Möglichkeiten hat, das Siegel auf eine Seite zu drängen, um zwischen der Kante des Siegels und der Kante der Öffnung eine Lücke in der Kammer zu erzeugen.
  • Die Erfindung betrifft auch eine neuartige Kammer mit Schultern an ihren Öffnungen und das neuartige Siegel mit den Ausnehmungen an seiner Unterseite.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung wird unten detaillierter mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben, in denen
  • 1 und 2 Konstruktionen des Standes der Technik der GB-A-1 424 680 zeigen,
  • 3 in Draufsicht die Verschlusseinheit und die Befestigungsmittellasche einer mit einem Reißverschluss versehenen wieder verwendbaren Umhüllung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung zeigt, wobei die Umhüllung nicht dargestellt ist;
  • 4a und 4b Ansichten eines mit der Verschlusseinheit von 3 zu verwendenden Siegels von oben und unten sind;
  • 5 eine Draufsicht ist, die die Reißverschluss-Befestigungsmittellasche an ihrem Platz an der Verschlusseinheit zeigt,
  • 6 eine Draufsicht ähnlich wie 5 ist, aber das Siegel von 4 in der Verschlusseinheit angeordnet zeigt; und
  • 7a und 7b erläuternde Schnittansichten des Siegels und eines Teils der Verschlusseinheit sind, die die Anordnung des Siegels in der Kammer der Verschlusseinheit zeigen.
  • 3 zeigt die Verschlusseinheit 1 und die Befestigungsmittellasche 2. Die Verschlusseinheit hat eine flache Basis 3 mit einer erhöhten Wand 4, die einen Sitz für die Befestigungsmittellasche 2 begrenzt. Die Basis hat eine Reihe von Öffnungen 5, die Nieten aufnehmen, die die Verschlusseinheit an dem Material des Beutels oder der Umhüllung befestigen. Innerhalb der Wand der Verschlusseinheit 1 ist ein erhöhtes Gehäuse oder eine erhöhte Kammer 6 vorhanden, die an einer Seite (der unteren Seite wie in 3 gesehen) eine Öffnung 7 aufweist. Die Basis hat eine Vertiefung 8, die mit der Kammer in Verbindung steht, um es dem gebrochenen Teil des Siegels zu ermöglichen, in bekannter Weise aus der Kammer herausgeschüttelt zu werden.
  • Die Befestigungsmittellasche 2 hat bei dieser Ausführungsform drei Öffnungen 9, 10, 11. Die Öffnung 9 ist in bekannter Weise zur Verbindung mit der Reißverschluss-Zugvorrichtung; die Öffnung 10 hat eine Form, die der der Kammer 6 entspricht, um es der Befestigungsmittellasche zu ermöglichen, über der Kammer angeordnet zu werden; die Öffnung 11 ordnet sich, wieder in einer bekannten Weise, auf einer erhöhten Sperre 12 auf dem Basisteil der Verschlusseinheit an.
  • Das wichtige und neuartige in 3 zu sehende Merkmal der Verschlusseinheit und der Kammer ist das Vorhandensein der Schulter 17 an jeder Seite der Öffnung zur Kammer (die Form der Schultern ist auch im späteren Schnitt von 7 zu sehen).
  • 4 zeigt das zerbrechliche Wegwerf- bzw. Einwegsiegel 13, das ein Kopfteil 14 und ein Körperteil 15 aufweist. Das Kopfteil hat in bekannter Weise eine Pfeilkonfiguration mit Widerhaken 16. Das Körperteil ist bei dieser Ausführungsform im wesentlichen rechteckig mit abgerundeten Ecken, aber natürlich könnte es irgendeine andere gewünschte Form haben. Zwischen dem Körperteil und dem Kopfteil ist eine längliche Ausnehmung 18 (am deutlichsten in der Ansicht von unten zu sehen), die die geschwächte und brechbare Verbindung zwischen dem Kopf- und Körperteil schafft. An der Unterseite des Siegels sind auch Ausnehmungen 19 in einer den Schultern 17 der Kammer entsprechenden Position. Das Siegel hat auch ein zentrales, mit einer Ausnehmung versehenes Teil 20, die völlig optional ist, aber die Verwendung von Material im Siegel verringert. Bei einer weniger wünschenswerten Ausführungsform könnte das Material wischen den Ausnehmungen 19 weggelassen werden, um eine einzige breite Ausnehmung zu bilden.
  • Ein weiteres Merkmal des Siegels ist die Kerbe 14a im Kopfteil 14.
  • Wie in 5 dargestellt, wird zum Schließen des Beutels oder der Umhüllung die Befestigungsmittellasche 2 in einer bekannten Weise auf der Kammer 6 der Verschlusseinheit 1 angeordnet. Diese Position ist in 5 dargestellt. Es kann insbesondere festgestellt werden, dass die Öffnung 10 der Befestigungsmittellasche mit der Kammer, einschließlich den Schultern 17, zusammenpasst, während die Öffnung 11 auf der erhöhten Sperre 12 der Basis der Verschlusseinheit angeordnet ist. Die Höhe der Schultern 17 ist größer als die Dicke der Lasche 2, so dass sie über die Lasche herausragen.
  • Um die Umhüllung schließlich in einer eingriffssicheren Weise zu verriegeln, wird das in 4 dargestellte Siegel 13 in die Kammer 6 geschoben, wobei das Kopfteil 14 des Siegels in der Kammer angeordnet wird und insbesondere die Widerhaken 16 hinter den Kammerwänden in einer bekannten Weise angeordnet werden, so dass das Siegel nicht entfernt werden kann, ohne das Körperteil 15 vom Kopfteil 14 zu brechen. In dieser Position überlappt der Körper 15 einen Teil der Lasche 2. Der verriegelte Zustand der Umhüllung ist in 6 dargestellt, wobei solche Teile des Siegels und der Kammer, die nicht unmittelbar sichtbar sind, in gestrichelten Linien dargestellt sind. 6 zeigt insbesondere die Anordnung der Schultern 17 in den Ausnehmungen 19 des Körperteils des Siegels und die Anordnung der Kerbe 14a am Ende des Kopfteils des Siegels an einem inneren Vorsprung oder Auskragung 21 an der Innenseite der Kammer.
  • Die Schnittansicht von 7 zeigt das Siegel 13 sich der Kammer 6 nähern (7a) und dann das Siegel in der Kammer angeordnet (7b). Die Ansichten zeigen insbesondere die Schultern 17 und den Vorsprung 21 in der Kammer. Es kann festgestellt werden, dass die Öffnung 7 der Kammer verjüngt ist, d.h. die Kante der Kammerwand über der Öffnung ist mit Bezug auf die Ebene der Basis 3 der Verschlusseinheit geneigt. Dieses Merkmal erlaubt es, eine enge Toleranz zwischen der Dicke des Siegels 13 und der Oberseite der Öffnung 7 zu erreichen, während gleichzeitig die verjüngte Gestalt keine Hinderung bei der Einführung des Siegels liefert.
  • Es wird geschätzt, dass durch die Anordnung der Schultern 17 in den Ausnehmungen 19 des Siegels jede wesentliche seitliche Bewegung des Siegels verhindert wird, während gleichzeitig auch jede wesentliche Abwärtsbewegung des Siegels verhindert wird. Folglich ist das Risiko, dass das Siegel in eine Position relativ zur Kammer manövriert wird, in der eine Lücke in der Öffnung gelassen wird, verringert.
  • Um die Umhüllung zu öffnen, wird das Siegel gebrochen und in einer herkömmlichen Weise entfernt (diese Entfernung liefert einen offensichtlichen Beweis einer berechtigten Öffnung). Das Kopfteil 14 des Siegels wird aus dem unteren Teil der Kammer, das mit der Vertiefung 8 in der Basis 3 der Verschlusseinheit in Verbindung steht, herausgeschüttelt. Diese Vertiefung erstreckt sich unterhalb den Schultern über die Breite der Kammer, so dass die Breite der Vertiefung größer ist als die Breite der Öffnung 7, die anfänglich den Kopf des Siegels aufnimmt.
  • Die Verschlusseinheit kann aus einem geeigneten Material, wie z. B. gehärtetem Stahl, oder aus Kunststoffen, wie z.B. Nylon, Polypropylen, ABS, Styrol oder technischen Kunststoffen gebildet sein. Die Einwegsiegel, die als Massengut zugeführt werden, sind aus einem geeigneten elastischen, aber zerbrechlichen Kunststoffmaterial gebildet, wie z.B. Styrol, Nylon oder Polypropylen.
  • Obwohl die Erfindung mit Bezug auf eine mit einem Reißverschluss versehene Umhüllung beschrieben wurde, ist sie in gleicher Weise bei anderen Behältertypen von Bedeutung. Der Behälter könnte zum Beispiel eine Klappe mit einer Öffnung aufweisen, die mit einer Verschlusseinheit am Hauptteil des Behälters zusammenpasst, wobei das Siegel dann in die Verschlusseinheit verläuft, um sie zu sichern.

Claims (10)

  1. Behälter, Beutel, Tasche oder wieder verwendbare Umhüllung , der/die durch ein, über einem zweiten Teil (1) angeordnetes Teil (2) verschlossen wird, wobei das zweite Teil (1) eine Öffnung (7) zur Aufnahme des Kopfes (14) eines brechbaren Siegels (13) aufweist, das in die Öffnung so verriegelt, dass es nicht ohne Brechen entfernt werden kann, wobei das Siegel (13) in seiner eingeführten Position das erste Teil (2) an seinem Platz über dem zweiten Teil (1) eingriffssicher verriegelt, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Teil (1) eine Schulter (17) an jeder Seite der Öffnung (7) und das Siegel (13) an seiner Unterseite mindestens eine Ausnehmung (19) zum Eingriff mit den Schultern (17) aufweist.
  2. Behälter, Beutel, Tasche oder Umhüllung nach Anspruch 1, wobei das eine Teil (2) eine Befestigungsmittellasche der mit einem Reißverschluss versehenen Öffnung einer wieder verwendbaren Umhüllung ist, und das zweite Teil (1) das Gehäuse oder die Kammer einer an der Umhüllung montierten Verschlusseinheit ist, die zu einem Ende der mit einem Reißverschluss versehenen Öffnung benachbart ist.
  3. Behälter, Beutel, Tasche oder Umhüllung nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Kopf (14) des Siegels (13) mit einer Kerbe (14a) oder einem Vorsprung zum Eingriff mit einem entsprechenden Vorsprung (21) oder einer Ausnehmung im zweiten Teil (1) ausgebildet ist.
  4. Behälter, Beutel, Tasche oder Umhüllung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Öffnung (7) des zweiten Teils nach innen verjüngt ist.
  5. Behälter, Beutel, Tasche oder Umhüllung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die oder jede Ausnehmung (19) zur Bruchlinie (18) benachbart ist, auf der anderen Seite des Siegels (13) von dem Kopf (14).
  6. Behälter, Beutel, Tasche oder Umhüllung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei ein Paar von Ausnehmungen (19) vorhanden ist.
  7. Eine Kammer (1) für die Verschlusseinheit einer wieder verwendbaren Umhüllung, mit einer Öffnung (7) zur Aufnahme eines brechbaren Siegels (13), dadurch gekennzeichnet, dass die Kammer eine Schulter (17) an jeder Seite der Öffnung (7) zum Eingriff im Gebrauch mit entsprechenden Ausnehmungen (19) an der Unterseite des Siegels aufweist.
  8. Brechbares Einwegsiegel (13) zur Verwendung mit einer wieder verwendbaren Umhüllung, die eine Verschlusseinheit mit einer Kammer (1) aufweist, die wiederum an jeder Seite einer Öffnung (7) Schultern (17) aufweist zur Aufnahme des Siegels, dadurch gekennzeichnet, dass das Siegel mindestens eine Ausnehmung (19) an einer Seite aufweist, die im Gebrauch mit den Schultern (17) in Eingriff ist.
  9. Brechbares Einwegsiegel nach Anspruch 8, wobei die oder jede Ausnehmung (19) zur Bruchlinie (18) benachbart ist, auf der anderen Seite des Siegels (13) zu dem Kopf (14).
  10. Brechbares Einwegsiegel nach Anspruch 8 oder 9, wobei ein Paar von Ausnehmungen (19) vorhanden ist.
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