DE60109776T2 - Mikrowellenherd - Google Patents

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DE60109776T2
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    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05BELECTRIC HEATING; ELECTRIC LIGHT SOURCES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; CIRCUIT ARRANGEMENTS FOR ELECTRIC LIGHT SOURCES, IN GENERAL
    • H05B6/00Heating by electric, magnetic or electromagnetic fields
    • H05B6/64Heating using microwaves
    • H05B6/70Feed lines
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    • HELECTRICITY
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    • H05B6/74Mode transformers or mode stirrers
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
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    • Y02BCLIMATE CHANGE MITIGATION TECHNOLOGIES RELATED TO BUILDINGS, e.g. HOUSING, HOUSE APPLIANCES OR RELATED END-USER APPLICATIONS
    • Y02B40/00Technologies aiming at improving the efficiency of home appliances, e.g. induction cooking or efficient technologies for refrigerators, freezers or dish washers

Description

  • Diese Erfindung betrifft Mikrowellenherde.
  • Durch Versuche haben die Anmelder festgestellt, daß bei einem großen Raumvolumen des Innenraums eines Mikrowellenherdes und bei Anordnung der Austrittsstelle der Mikrowellenenergie an der Oberseite oder am Boden des Innenraums bestimmte Wirkleistungsverluste in den Wänden des Innenraums eine Herabsetzung der am Boden oder an der Oberseite des Innenraums verfügbaren Energie bedeuten. Falls die Mikrowellenenergie zum Beispiel von der Oberseite des Innenraums ausgeht, wird die an dessen Boden verfügbare Energie merkbar herabgesetzt. Zum Ausgleich für dieses herabgesetzte Mikrowellenfeld in einem Kombinationsherd, bei dem der Herdinnenraum sowohl mit Mikrowellenenergie als auch mit einem Druckstrom aus heißer Luft beaufschlagt wird, kann aus diesem eine stärkere thermische Erwärmung in den Boden des Innenraums eingeführt werden. Dies läßt sich durch Einbau eines Widerstandsheizelements in den Boden des Innenraums erreichen. Die Kombination aus herabgesetzten Mikrowellenfeld und erhöhter thermischer Energie am Boden des Herdinnenraums steht mit dem verstärkten Mikrowellenfeld und der herabgesetzten thermischen Leistung an der Oberseite des Innenraums im Gleichgewicht, und mit einem optimierten Ausgleich der beiden Wärmequellen wird ein gleichförmiges Kochen in sämtlichen Höhenlagen im Innenraum möglich. Das Auffinden eines alternativen Mittels zum Ausgleich für die im Innenraum vorherrschenden Wirkleistungsverluste, insbesondere bei einem Mikrowellenherd ohne ein Heißluftsystem, ist erwünscht. Die Erfindung spricht dieses Problem an.
  • Die US 5 434 391 zeigt einen Mikrowellenherd mit einem Heißluft-Umwälzsystem, in dem eine einzige Anpassungsplatte ein Loch einer einzigen Austrittsstelle für Mikrowellenenergie abdeckt und Heißluft aus einem Heißluftsystem durch die gleiche Platte dem Innenraum zugeführt wird. Der Herd speist den Innenraum damit von der gleichen Stelle mit thermischer und Mikrowellenenergie.
  • Gemäß einem Merkmal der Erfindung weist ein Mikrowellenherd einen Herdinnenraum mit einer ersten Wand ausgebildet mit einem ersten Loch auf, abgedeckt auf einer Innenseite der ersten Wand mit einer ersten metallischen Anpassungsplatte, wobei das erste Loch und die erste Anpassungsplatte eine Austrittsstelle zum Einleiten von Mikrowellenenergie in den Herdinnenraum darstellen, dadurch gekennzeichnet, daß der Herdinnenraum eine zweite Wand aufweist, teilweise abgedeckt auf einer Innenseite mit einer zweiten metallischen Anpassungsplatte. Die zweite Anpassungsplatte dient als zweiter Resonator und verbessert die Verteilung der Mikrowellenenergie im Innenraum.
  • Die zweite Wand kann ungelocht sein und entweder an oder gegenüber der ersten Wand liegen. Falls die Anpassungsplatten an einander gegenüberliegenden Wänden befestigt sind, weisen die einander zugekehrten Anpassungsplatten vorzugsweise die gleiche Form und Größe auf und sind vorzugsweise rechteckig. In einer bevorzugten Ausführungsform sind die einander gegenüberliegenden Wände einander gegenüberliegende Seitenwände, und die Rückwand ist zum Ermöglichen eines Stroms heißer Druckluft in den Innenraum gelocht, wobei die symmetrische Anordnung der beiden Anpassungsplatten den Druckluftstrom über der Breite des Innenraums ausgleicht.
  • Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist ein Mikrowellenherd vorgesehen mit einem Herdinnenraum mit einer ersten Wand, ausgebildet mit einem ersten Loch, abgedeckt auf einer Innenseite der ersten Wand mit einer ersten metallischen Anpassungsplatte, wobei das erste Loch und die erste Anpassungsplatte eine Austrittsstelle zum Einleiten von Mikrowellenenergie in den Herdinnenraum darstellen, der Herdinnenraum eine zweite Wand aufweist, ausgebildet mit einem zweiten Loch, abgedeckt auf einer Innenseite der zweiten Wand mit einer zweiten metallischen Anpassungsplatte, wobei das zweite Loch und die zweite Anpassungsplatte eine zweite Austrittsstelle zum Einleiten von Mikrowellenenergie in den Herdinnenraum darstellen, ein Wellenleiter das erste Loch und das zweite Loch und mindestens ein Magnetron verbindet zum Zuführen von Mikrowellenenergie über den Wellenleiter zu sowohl der ersten als auch der zweiten Abgabestelle.
  • Die erste und die zweite Wand können aneinander angrenzen, in welchem Fall die erste und die zweite Anpassungsplatte normalerweise in gegenseitig orthogonalen Ebenen lie gen. Zum Beispiel können die erste und die zweite Wand die Oberseite oder eine Seitenwand, die Bodenwand oder eine Seitenwand oder eine Seitenwand und die Rückwand sein. Die erste oder die zweite Abgabestelle kann Vorkehrungen für das Einleiten eines Stromes heißer Druckluft aufweisen, zum Beispiel durch ein in dem ersten oder zweiten Loch angebrachtes Gebläse und durch Lochen der ersten oder zweiten Anpassungsplatte. Alternativ können die erste und die zweite Wand einander gegenüberliegende Wände sein, in welchem Fall die erste und die zweite Anpassungsplatte normalerweise in zueinander parallelen Ebenen liegen und über dem nutzbaren Raum des Herdinnenraums einander zugekehrt sind. Zum Beispiel können die erste und die zweite Wand die Oberseite und die Bodenwand sein. In beiden Fällen verläuft der Wellenleiter zum Verbinden des ersten Lochs mit dem zweiten Loch nach Art eines Kanals um die Außenseite des Innenraums.
  • Auf der Außenseite der ersten Wand wird das erste Loch vorzugsweise mit einem ersten metallischen Abgabekasten und einer ersten Drosselplatte abgedeckt, und auf der Außenseite der zweiten Wand wird das zweite Loch vorzugsweise durch einen zweiten metallischen Abgabekasten und eine zweite Drosselplatte abgedeckt, und der Wellenleiter verbindet den ersten und den zweiten Abgabekasten.
  • Der erste metallische Abgabekasten und die erste Drosselplatte bilden vorzugsweise eine erste Abgabekastenunteranordnung zum Anbringen an der Außenseite der ersten Wand, wobei die erste Drosselplatte zweckmäßig so ausgebildet ist, daß sie einen Durchtritt von Mikrowellenenergie zwischen dem ersten Abgabekasten, der Unteranordnung und der ersten Wand verhindert oder im wesentlichen verhindert.
  • Der zweite metallische Abgabekasten und die zweite Drosselplatte bilden vorzugsweise eine zweite Abgabekastenunteranordnung zum Anbringen an der Außenseite der zweiten Wand, wobei die zweite Drosselplatte zweckmäßig so ausgebildet ist, daß sie einen Durchtritt von Mikrowellenenergie zwischen der zweiten Abgabekastenunteranordnung und der zweiten Wand verhindert oder im wesentlichen verhindert.
  • Die erste und die zweite Abgabekastenanordnung bilden zusammen mit der ersten und der zweiten Anpassungsplatte und den Befestigungsmitteln zum Befestigen der Anpassungsplatten im Herdinnenraum vorzugsweise einen Teile-Satz von Teilen zum Ermöglichen eines Ausbildens eines mit einem ersten und einem zweiten Loch versehenen Herdinnenraumes als ein Mikrowellenherd, wahlweise mit einem Druckluftsystem für Heißluft zum Aufwärmen von im Innenraum befindlichen Essen durch Beaufschlagen mit einem Heißluft-Druckstrom zusätzlich zum Beaufschlagen mit Mikrowellenenergie.
  • Mikrowellenherde, die die drei Ausführungsformen nach der Erfindung bilden, werden nun an Beispielen unter Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben. Dabei ist:
  • 1 eine perspektivische Ansicht des ersten Herdes bei Betrachtung von vorne und von oben,
  • 2 eine perspektivische Ansicht des ersten Herdes bei Betrachtung von vorne und von der Unterseite,
  • 3 ein Schnitt durch die obere Wand und den Abgabeerreger des ersten Herdes,
  • 4 ein Schnitt durch die Erregerunteranordnungen von 3,
  • 5 eine schaubildliche Ansicht im Schnitt durch den ersten Herd,
  • 6 eine perspektivische Ansicht des zweiten Herdes bei Betrachtung von vorne und von oben,
  • 7 eine perspektivische Ansicht des zweiten Herdes bei Betrachtung von vorne und von der Unterseite,
  • 8 eine schaubildliche Ansicht im Schnitt durch den zweiten Herd,
  • 9 eine perspektivische Ansicht des dritten Herdes bei Betrachtung von vorne,
  • 10 eine perspektivische Ansicht des dritten Herdes bei Betrachtung von hinten und
  • 11 eine schaubildliche Ansicht im Schnitt durch den dritten Herd.
  • Gemäß den 1 bis 5 weist der erste Herd einen durch eine obere Wand 2, zwei Seitenwände 3, eine Bodenwand 4 und eine Rückwand 5 umschlossenen Innenraum 1 auf. Die Vorderseite des Innenraums ist mit einer (nichtgezeigten) Tür verschließbar. In der Oberwand 2 ist ein zentrales kreisförmiges Loch 6 (2) mit einem Halbmesser von 145 mm ausgebildet. Auf der Oberseite der Oberwand 2 ist eine erste Unteranordnung aus einer kreisförmigen metallischen Jochplatte 7, einem metallischen Abgabekasten 8 und einem an dessen einem Ende befestigten metallischen Wellenleiter 9 befestigt. An der Unterseite der oberen Wand ist eine zweite Unteranordnung aus einer rechteckigen metallischen Anpassungsplatte 10 befestigt, die ihrerseits an Montagemitteln in Form eines Montagerahmens 12 befestigt ist. Aus 4 ist ersichtlich, daß die an dem Hauptherdinnenraum zu befestigenden Teile zusätzlich eine kreisförmige Glimmerscheibe 13 mit einem Halbmesser von 145 mm aufweisen, die mit enger Passung in das kreisförmige Loch 6 in der oberen Wand 2 paßt. Die in 4 oberhalb der Glimmerscheibe 13 gezeigten Teile sind an der oberen Wand in der in 3 gezeigten Weise befestigt, die zusätzlich einen drehbaren Propller oder Frequenzrührer 14 in dem Abgabekasten 8 und Antriebsmittel für den Frequenzrührer 14 zeigt. In Ausdrücken zur Beschreibung des Einflusses auf das Magnetron wirkt der Frequenzrührer 14 mehr als Impedanzmodulator statt als Frequenzrührer.
  • In der Aufsicht ist der Abgabekasten 8 rechteckig mit einer rechteckigen oberen Platte 15 und vier umschließenden Seitenplatten, wobei eine Stirnplatte eine zentrale rechteckige Öffnung aufweist, die unter Ausbildung einer Iris mit begrenzter Größe, durch die die Mikrowellenenergie den Abgabekasten 8 vom Wellenleiter 9 erreicht, 50 mm breit ist. Der Abgabekasten 8 weist vier nach außen gedrehte Flansche 17 (4) auf, die an das zentrale tiefgezogene Gebiet der Drosselplatte 7 angeschweißt sind.
  • Die Drosselplatte 7 weist eine rechteckige zentrale Abgabe- oder Kupplungsöffnung 18 (Breite 210 mm und Tiefe 200 mm) und um ihre Kante einen hochstehenden ringförmigen Reif 19 auf, der die Form eines umgedrehten Kanals ausbildet, und einen nach außen vorstehenden Befestigungsflansch 20, der zum Befestigen der oberen Unteranordnung an der Innenraumwand 2 acht in gleichem Winkelabstand voneinander stehende Löcher aufweist. Die 3 und 4 zeigen den Drosselkanal, dessen oberes Ende durch die die Oberseite des ringförmigen Reifs 19 bildende ringförmige Wand 23 verschlossen wird. Die Drosselplatte besteht aus Metall mit einer Stärke von 1,5 mm, die Höhe des Reifs 19 beträgt 25 mm und der Innen- und der Außendurchmesser des Reifs 19 betragen 170 mm und 185 mm. Der Außenhalbmesser des Flansches 20 beträgt 195 mm.
  • Bei Betrachtung der unteren Unteranordnung ergibt sich, daß die Anpassungsplatte 10 eine rechteckige Tafel aus Metall mit einer Stärke von 2 mm, einer Breite von 272 mm und einer Tiefe von 342 mm ist. Entlang ihrer Kanten weist die Anpassungsplatte 10 nach oben vorstehende Schenkel 24 auf, die an die Unterseite des Anpassungsplattenbefestigungsrahmens 12 angeschweißt sind, von dem unter gleichen Winkelabständen acht Gewindestifte 25, die mit acht Löchern in der Wand 2 und den acht Löchern im Außenflansch 20 der Drosselplatte 7 ausgerichtet sind, nach oben vorstehen. Der Montagerahmen 12 weist die Form einer Metallplatte auf, die kreisförmig ist (Halbmesser 195 mm), aber für eine Tangente eben an der Vorderseite und mit einer quadratischen Öffnung 11 mit Abmessungen von 220 mm × 220 mm.
  • Die beiden Unteranordnungen sind an dem Innenraum durch Durchstecken der acht Stifte 25 durch die Löcher in der Wand 2 und dann durch die entsprechenden Löcher im Drosselplattenflansch 20 befestigt, wobei Befestigungsmuttern dann auf die vorstehenden Enden der Stifte 25 aufgeschraubt werden zum festen Anklemmen der Unteranordnungen in ihrer Lage auf der Wand 2 des Herdinnenraums in der in den 1 und 2 gezeigten Weise. Die Glimmerplatte 13 wird zwischen den beiden Unteranordnungen eingeschoben, so daß sie in ihrer Stellung im kreisförmigen Loch 6 in der Wand 2 liegt. Die Glimmerplatte überträgt Mirkowellenenergie, aber verhindert, daß heiße Luft aus dem Innenraum, durch den heiße Luft umgewälzt werden könnte, den Abgabekasten erreicht. Die obere Unteranordnung kann irgendeine der vier (um 90° voneinander getrennten) Stel lungen einnehmen, obwohl sie in der Praxis nicht die Stellung einnehmen würde, in der sich der Wellenleiter 9 an der Vorderseite des Innenraums befindet.
  • Auf die obere Unteranordnung zurückkommend ergibt sich, daß die Verwendung von nur acht Gewindestiften 25 zum Festklemmen der oberen Unteranordnung auf der Wand 2 unter normalen Umständen zum Problem des Durchtritts von Mikrowellenenergie führen würde, aber dieser Durchtritt wird durch die Konstruktion der Drosselplatte 7 vermieden. Theoretische Betrachtungen zeigen, daß zum Stoppen des Durchtritts von Mikrowellenenergie an der Stelle, an der sie sonst entweichen würde, ein Kurzschlußzustand erreicht werden muß. Die Durchtrittsstelle würde sich in diesem Fall im Gebiet des kreisförmigen Lochs 6 in der oberen Wand 2 des Innenraums befinden. Der erforderliche Kurzschlußzustand wird dadurch erreicht, daß sichergestellt wird, daß die Entfernung von der Kante des Lochs 6 zu dem zentralen Abschnitt der ringförmigen kurzschließenden Wand 23 des Drosselkanals eine ganze Zahl aus Vierteln einer Wellenlänge auf der Betriebsfrequenz des die Mikrowellenenergie erzeugenden Magnetrons ist. Diese Wellenlänge beträgt 122 mm, und der Abstand zwischen dem Umfang des kreisförmigen Lochs 6 und dem Mittelpunkt der Drosselkanalwand 23 wird so gewählt, daß er eine halbe Wellenlänge, das heißt etwa 61 mm, beträgt. Als Ergebnis dieser Bemessung bildet der vollständige Umfang des kreisförmigen Lochs 6 eine Null-Volt- oder Kurzschlußfläche, so daß ein Austritt von Mikrowellenenergie zwischen der Wand 2 und der oberen Unteranordnung nicht erfolgt.
  • Es ist bekannt, daß ein Metallkasten mit bestimmten Abmessungen abhängig von der Resonanzfrequenz des erregenden Magnetrons eine Anzahl von Resonanzmodi unterstützen kann. Die folgende Gleichung bestimmt die Resonanzmodi:
    Figure 00070001
    f ist dabei die Resonanzfrequenz,
    c ist die Lichtgeschwindigkeit,
    W, D und H sind die Breiten-, Tiefen- und Höhenabmessungen des Kasteninnenraums,
    L, M und N sind die entsprechenden Ziffern der Resonanzmodi.
  • In diesem Fall beträgt die Schwingfrequenz des Magnetrons 2.455 MHz ± 20 MHz.
  • Bei Verwendung der obigen Formel und mit Verlaß auf Experimente wurde festgestellt, daß ein geschlossener Kasten mit einer Breite von 238 mm, einer Tiefe von 238 mm und einer Höhe von 76 mm Modusmuster (das heißt Werte von L, M und N) von 211 und 121 über einem Betriebsfrequenzbereich von 2.435 bis 2.475 MHz ergibt. Ein Modusmuster von 211 bedeutet, daß es zwei Resonanzfrequenzen in der Breitenabmessung, eine Resonanz in der Tiefenabmessung und eine Resonanz in der Höhenabmessung gibt. Ähnlich bedeutet ein Modusmuster von 121, daß es eine Resonanz in der Breitenabmessung, zwei Resonanzen in der Tiefenabmessung und eine Resonanz in der Höhenabmessung gibt. Diese Resonanzen werden durch die Schwankung der primären elektrischen Feldmuster über der Entfernung gebildet.
  • Diese vorteilhafte Kombination aus Breiten-, Höhen- und Tiefenabmessungen wurde an den zwischen dem Abgabekasten 8 und der Anpassungsplatte 10 gebildeten Innenraum angelegt, wobei anerkannt wird, daß die Tiefenabmessung des effektiven Innenraums zwischen der oberen Tafel 15 des Abgabekastens 8 und der hierhinweisenden Oberfläche der Anpassungsplatte 10 gemessen wird. Die Anpassungsplatte 10 nimmt damit eine zu der oberen Tafel 15 parallele Ebene ein und befindet sich in einem Abstand von 76 mm von dieser. Der 20 mm Spalt zwischen der Anpassungsplatte 10 und der Wand 2 wird im Betrieb durch eine entkoppelte Wellenfront überbrückt. Die Mikrowellenenergie erreicht den Herdinnenraum durch diesen die Kanten der Anpassungsplatte 10 umschließenden Spalt.
  • Zur Aufnahme des Breitenfrequenzbereichs von 2.435 bis 2.475 MHz wird der in 3 gezeigte Frequenzrührer 14 verwendet. Der Frequenzrührer 14 umfaßt einen Rotor mit Metallflügeln 27, angetrieben durch eine Antriebswelle und eine Antriebsscheibe 28, die ihrerseits von einem Elektromotor angetrieben wird, wahlweise über einen Treibriemen. Der Frequenzrührer 14 ändert den Phasenweg der Lastebene des Magnetrons und setzt den bevorzugten Stehwellenverhältnisbereich, der seinerseits die Schwingungsfrequenz des Magnetrons setzt.
  • Der Wellenleiter 9 wird aus Metall hergestellt und weist an den Abgabekasten angeschweißte Flansche auf. Eine kreisförmige Speiseöffnung empfängt Mikrowellenenergie von einem Magnetron 29 (5).
  • Gemäß der Erfindung weist der erste Herd eine an der Bodenwand befestigte zweite Anpassungsplatte 30 auf. Die zweite Anpassungsplatte 30 weist die gleichen Abmessungen wie die erste Anpassungsplatte 10 auf und hat ähnliche vorstehende Schenkel 24, mit denen die Anpassungsplatte 30 an die Bodenwand angeschweißt ist, so daß sie sich in einem Abstand von dieser befindet, der mit dem Abstand der Anpassungsplatte 10 von der Wand 2 identisch ist. Die Anpassungsplatten 10 und 30 sind einander über den nutzbaren Raum des Herdinnenraums zugekehrt und bewirken einen Ausgleich der Verteilung von Mikrowellenenergie über dem Raum wie bei zwei die gleiche Resonanzfrequenz aufweisenden Stimmgabeln.
  • Gemäß der Darstellung in den 1 bis 5 sind die beiden Anpassungsplatten an der oberen Wand und der Bodenwand befestigt. In einer Abwandlung sind die Anpassungsplatten an den Seitenwänden 3 befestigt. In jedem Fall wird ein Druckstrom aus heißer Luft durch die Rückwand 5 dem Herdinnenraum zugeführt.
  • Der in den 6 bis 8 gezeigte zweite Herd weist zwei Abgabeorte zum Zuführen von Mikrowellenenergie zum Innenraum auf: Der erste Abgabeort befindet sich in der oberen Wand 2 und weist eine Struktur entsprechend der für den ersten Herd beschriebenen Struktur auf. Der zweite Abgabeort 31 (7 und 8) befindet sich in der Bodenwand 4, die ein (dem Loch 6 entsprechendes) kreisförmiges Loch 32 aufweist und an deren einander gegenüberliegende Seiten die gleichen Bauteile wie bei dem oberen Abgabeort geklemmt sind, ausgenommen daß der untere Abgabeorterreger einen Frequenzrührer 14 nicht aufweist. Der untere Abgabeort 3 braucht einen Frequenzrührer oder einen getrennten Phasenmodulator nicht, da die ankommende Welle bereits optimiert ist und ein geeignetes Rieke-Diagramm-Verhalten zeigt aufgrund des durch den Propeller am oberen Abgabeort gebildeten Phasenmodulators. Die beiden Abgabeorte sind über einen Wellenleiter 33 miteinander verbunden, der nach Art eines Rohrs um die Außenflächen des Herds verläuft. Ein einziges Magnetron 29 liefert über den Wellenleiter 33 Mikrowellenenergie für beide Abgabeorte. Durch Einstellen der den beiden Abgabeorten zugeführten Mikrowellenenergie können die ohmschen Verluste im Innenraum zum Ermöglichen einer im wesentlichen gleichförmigen Energieverteilung im Innenraum 1 sowohl horizontal als auch vertikal ausgeglichen werden. Die Anpassungsplatten 10 und 30 haben im Normalfall die gleiche Gestalt und Größe, aber wenn die Innenraumabmessungen so sind, daß nur wenige Modi bestehen, können die Anpassungsplatten 10 und 30 verschieden groß sein, so daß sie sich an verschiedene Gruppen von Resonanzmodi ankoppeln.
  • Ein Innenraum mit zwei vollständig unabhängigen Abgabeorten kann vorgesehen werden, das heißt, jeder weist seine eigene Abgabeortstruktur und ein Magnetron auf, wobei die beiden Magnetrone die gleiche oder verschiedene Leistung aufweisen.
  • Der in den 9 bis 11 gezeigte dritte Herd weist zwei Abgabeorte zum Einleiten von Mikrowellenenergie in den Innenraum auf: Der erste Abgabeort befindet sich in der oberen Wand 2 und weist eine Struktur entsprechend der Beschreibung für den ersten Herd auf. Der zweite Abgabeort befindet sich in der Rückwand 5 des Herdes, die geöffnet ist, so daß nicht nur Mikrowellenenergie, sondern auch ein Druckluftstrom in den Innenraum eingelassen wird. Der zweite Abgabeort weist einen Abgabekasten und eine Drosselplatte auf entsprechend den auf der Rückwand 5 befestigten Teilen 7 und 8. Ein Wellenleiter 33 verbindet die beiden Abgabeorte, und die Mikrowellenenergie wird durch ein Magnetron 29 in den Wellenleiter eingespeist. Am rückwärtigen Abgabeort ist eine rechteckige Anpassungsplatte 34 an der Rückwand 5 so befestigt, daß sie das in dieser vorgesehene kreisförmige Loch überdeckt. Die Anpassungsplatte 34 selbst ist über einer zentralen kreisförmigen Fläche gelocht, und ein ohmsches (nicht gezeigtes) Heizelement ist hinter ihr befestigt. Ein von einem Elektromotor 36 angetriebenes Gebläse 35 drückt Luft über das Element, so daß ein Heißluftstrom am zweiten Abgabeort in den Innenraum gedrückt wird. Als Ergebnis kann in den Herdinnenraum 1 eingebrachte Nahrung sowohl mit Mikrowellenenergie als auch mit dem Druckstrom aus heißer Luft gekocht werden. Die Anpassungsplatte 34 wirkt damit sowohl als Resonator (zum Verbessern der Verteilung der Mikrowellenenergie) als auch als Prallplatte für den Heißluftstrom.

Claims (18)

  1. Ein Mikrowellenherd mit einem Herdinnenraum (1) mit einer ersten Wand (2, 3), ausgebildet mit einem ersten Loch (6), abgedeckt auf einer Innenseite der ersten Wand (2, 3) mit einer ersten metallischen Anpassungsplatte (10), wobei das erste Loch und die Anpassungsplatte (10) einen Abgabeort zum Abgeben von Mikrowellenenergie in den Herdinnenraum darstellen, dadurch gekennzeichnet, daß der Herdinnenraum eine zweite Wand (4, 3, 5) aufweist, teilweise abgedeckt auf einer Innenseite mit einer zweiten metallischen Anpassungsplatte (30), die zum Verbessern der Verteilung der Mikrowellenenergie im Innenraum (1) dient.
  2. Ein Mikrowellenherd nach Anspruch 1, in dem die zweite Wand (4, 3) ungelocht ist.
  3. Ein Mikrowellenherd nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, in dem die zweite Wand an die erste Wand (2, 3) angrenzt.
  4. Ein Mikrowellenherd nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, in dem die zweite Wand (4, 3) der ersten Wand (2, 3) gegenüberliegt.
  5. Ein Mikrowellenherd nach Anspruch 3, in dem die Anpassungsplatten (10, 30) einander zugekehrt sind und von gleicher Form und Größe sind.
  6. Ein Mikrowellenherd nach Anspruch 5, in dem die Anpassungsplatten (10, 30) rechteckig sind.
  7. Ein Mikrowellenherd nach Anspruch 4, bei dem die einander gegenüberliegenden Wände einander gegenüberliegende Seitenwände (3) sind und die Rückwand (5) zum Ermöglichen eines Stroms heißer Druckluft in den Innenraum gelocht ist, wobei die symmetrische Anordnung der beiden Anpassungsplatten (10, 30) die Druckluft über der Breite des Innenraums ausgleicht.
  8. Ein Mikrowellenherd mit einem Herdinnenraum (1) mit einer ersten Wand (2) ausgebildet mit einem ersten Loch (6), abgedeckt auf einer Innenseite der ersten Wand (12) mit einer ersten metallischen Anpassungsplatte (10), wobei das erste Loch (6) und die erste Anpassungsplatte (10) einen Abgabeort zum Abgeben von Mikrowellenenergie in den Herdinnenraum darstellen, der Herdinnenraum eine zweite Wand (4, 5) aufweist ausgebildet mit einem zweiten Loch abgedeckt auf einer Innenseite der zweiten Wand (4) mit einer zweiten metallischen Anpassungsplatte (30), wobei das zweite Loch und die zweite Anpassungsplatte einen zweiten Abgabeort zum Abgeben von Mikrowellenenergie in den Herdinnenraum (1) darstellen, ein Wellenleiter (33) das erste Loch (6) und das zweite Loch und mindestens ein Magnetron (29) verbindet zum Zuführen von Mikrowellenenergie über den Wellenleiter (33) zu sowohl dem ersten als auch dem zweiten Abgabeort.
  9. Ein Mikrowellenherd nach Anspruch 8, in dem die erste und die zweite Wand (2, 5) aneinander angrenzen und die erste und die zweite Anpassungsplatte in gegenseitig orthogonalen Linien liegen.
  10. Ein Mikrowellenherd nach Anspruch 8 oder Anspruch 9, in dem der erste oder der zweite Abgabeort Vorkehrungen für das Einleiten eines Stromes heißer Druckluft aufweisen.
  11. Ein Mikrowellenherd nach Anspruch 8, bei dem die erste und die zweite Wand (2, 4; 3) sich gegenüberliegende Wände sind, die erste und die zweite Anpassungsplatte (10, 30) in zueinander parallelen Ebenen liegen, die über dem nutzbaren Raum des Herdinnenraums (1) einander zugekehrt sind.
  12. Ein Mikrowellenherd nach irgendeinem der Ansprüche 8 bis 11, in dem der Wellenleiter (33) zum Verbinden des ersten Lochs (6) mit dem zweiten Loch nach Art eines Kanals um die Außenseite des Innenraums verläuft.
  13. Ein Mikrowellenherd nach Anspruch 12, in dem auf der Außenseite der ersten Wand (2) das erste Loch (6) mit einem ersten metallischen Abgabekasten (8) und einer ersten Drosselplatte (7) abgedeckt ist und auf der Außenseite der zweiten Wand das zweite Loch mit einem zweiten metallischen Abgabekasten und einer zweiten Drosselplatte abgedeckt ist der Wellenleiter (33) den ersten und den zweiten Abgabekasten verbindet.
  14. Ein Mikrowellenherd nach Anspruch 13, in dem der erste metallische Abgabekasten (6) und die erste Drosselplatte (7) eine erste Abgebekastenunteranordnung zum Anbringen an der Außenseite der ersten Wand bilden.
  15. Ein Mikrowellenherd nach Anspruch 14, in dem die erste Drosselplatte (7) ausgebildet ist zum Vermeiden eines Abfließens von Mikrowellenenergie zwischen dem ersten Abgabekasten (8), der Unteranordnung und der ersten Wand (2).
  16. Ein Mikrowellenherd nach Anspruch 14 oder Anspruch 15, in dem der zweite metallische Abgebekasten und die zweite Drosselplatte eine zweite Abgabekastenunteranordnung zum Anbringen an der Außenseite der zweiten Wand (4, 5) bilden.
  17. Ein Mikrowellenherd nach Anspruch 16, in dem die zweite Drosselplatte ausgebildet ist zum Vermeiden eines Abfließens von Mikrowellenenergie zwischen der zweiten Abgabekastenunteranordnung und der zweiten Wand (4, 5).
  18. Ein Satz von Teilen zum Ermöglichen eins Umwandelns eines mit einem ersten und einem zweiten Loch versehenen Herdinnenraums in einen Mikrowellenherd, wobei der Satz eine erste Abgabekastenunteranordnung mit einem ersten metallischen Abgabekasten (8) und einer ersten Drosselplatte (2) zum Anbringen an der Außenseite einer ersten Wand (23) des Herdinnenraumes aufweist, einen zweiten Abgabekasten und eine zweite Drosselplatte zum Anbringen an der Außenseite einer zweiten Wand (4, 5) des Herdinnenraumes, eine erste Anpassungsplatte (10) zum Abdecken des ersten Loches als eine Innenseite der ersten Wand (2), die erste Anpassungsplatte und das erste Loch bei Verwendung einen Abgabeort zum Abgeben von Mikrowellenenergie in den Herdinnenraum bilden, eine zweite Anpassungsplatte (30) zum Abdecken des zweiten Loches auf der Innenseite der zweiten Wand (4, 5), das zweite Loch und und die zweite Anpassungsplatte bei Verwendung einen zweiten Abgabeort zum Abgeben von Mikrowellenenergie in den Herdinnenraum bilden, und Befestigungsmittel zum Anbringen der Anpassungsplatten im Innenraum.
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