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Diese
Erfindung betrifft Mikrowellenherde.
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Durch
Versuche haben die Anmelder festgestellt, daß bei einem großen Raumvolumen
des Innenraums eines Mikrowellenherdes und bei Anordnung der Austrittsstelle
der Mikrowellenenergie an der Oberseite oder am Boden des Innenraums
bestimmte Wirkleistungsverluste in den Wänden des Innenraums eine Herabsetzung
der am Boden oder an der Oberseite des Innenraums verfügbaren Energie bedeuten.
Falls die Mikrowellenenergie zum Beispiel von der Oberseite des
Innenraums ausgeht, wird die an dessen Boden verfügbare Energie
merkbar herabgesetzt. Zum Ausgleich für dieses herabgesetzte Mikrowellenfeld
in einem Kombinationsherd, bei dem der Herdinnenraum sowohl mit
Mikrowellenenergie als auch mit einem Druckstrom aus heißer Luft
beaufschlagt wird, kann aus diesem eine stärkere thermische Erwärmung in
den Boden des Innenraums eingeführt
werden. Dies läßt sich
durch Einbau eines Widerstandsheizelements in den Boden des Innenraums
erreichen. Die Kombination aus herabgesetzten Mikrowellenfeld und
erhöhter
thermischer Energie am Boden des Herdinnenraums steht mit dem verstärkten Mikrowellenfeld
und der herabgesetzten thermischen Leistung an der Oberseite des
Innenraums im Gleichgewicht, und mit einem optimierten Ausgleich
der beiden Wärmequellen
wird ein gleichförmiges
Kochen in sämtlichen
Höhenlagen
im Innenraum möglich.
Das Auffinden eines alternativen Mittels zum Ausgleich für die im
Innenraum vorherrschenden Wirkleistungsverluste, insbesondere bei einem
Mikrowellenherd ohne ein Heißluftsystem,
ist erwünscht.
Die Erfindung spricht dieses Problem an.
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Die
US 5 434 391 zeigt einen
Mikrowellenherd mit einem Heißluft-Umwälzsystem,
in dem eine einzige Anpassungsplatte ein Loch einer einzigen Austrittsstelle
für Mikrowellenenergie
abdeckt und Heißluft
aus einem Heißluftsystem
durch die gleiche Platte dem Innenraum zugeführt wird. Der Herd speist den
Innenraum damit von der gleichen Stelle mit thermischer und Mikrowellenenergie.
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Gemäß einem
Merkmal der Erfindung weist ein Mikrowellenherd einen Herdinnenraum
mit einer ersten Wand ausgebildet mit einem ersten Loch auf, abgedeckt
auf einer Innenseite der ersten Wand mit einer ersten metallischen
Anpassungsplatte, wobei das erste Loch und die erste Anpassungsplatte
eine Austrittsstelle zum Einleiten von Mikrowellenenergie in den
Herdinnenraum darstellen, dadurch gekennzeichnet, daß der Herdinnenraum
eine zweite Wand aufweist, teilweise abgedeckt auf einer Innenseite
mit einer zweiten metallischen Anpassungsplatte. Die zweite Anpassungsplatte
dient als zweiter Resonator und verbessert die Verteilung der Mikrowellenenergie im
Innenraum.
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Die
zweite Wand kann ungelocht sein und entweder an oder gegenüber der
ersten Wand liegen. Falls die Anpassungsplatten an einander gegenüberliegenden
Wänden
befestigt sind, weisen die einander zugekehrten Anpassungsplatten
vorzugsweise die gleiche Form und Größe auf und sind vorzugsweise
rechteckig. In einer bevorzugten Ausführungsform sind die einander
gegenüberliegenden
Wände einander
gegenüberliegende
Seitenwände,
und die Rückwand
ist zum Ermöglichen
eines Stroms heißer Druckluft
in den Innenraum gelocht, wobei die symmetrische Anordnung der beiden
Anpassungsplatten den Druckluftstrom über der Breite des Innenraums ausgleicht.
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Nach
einem weiteren Merkmal der Erfindung ist ein Mikrowellenherd vorgesehen
mit einem Herdinnenraum mit einer ersten Wand, ausgebildet mit einem
ersten Loch, abgedeckt auf einer Innenseite der ersten Wand mit
einer ersten metallischen Anpassungsplatte, wobei das erste Loch
und die erste Anpassungsplatte eine Austrittsstelle zum Einleiten von
Mikrowellenenergie in den Herdinnenraum darstellen, der Herdinnenraum
eine zweite Wand aufweist, ausgebildet mit einem zweiten Loch, abgedeckt
auf einer Innenseite der zweiten Wand mit einer zweiten metallischen
Anpassungsplatte, wobei das zweite Loch und die zweite Anpassungsplatte
eine zweite Austrittsstelle zum Einleiten von Mikrowellenenergie
in den Herdinnenraum darstellen, ein Wellenleiter das erste Loch
und das zweite Loch und mindestens ein Magnetron verbindet zum Zuführen von Mikrowellenenergie über den
Wellenleiter zu sowohl der ersten als auch der zweiten Abgabestelle.
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Die
erste und die zweite Wand können
aneinander angrenzen, in welchem Fall die erste und die zweite Anpassungsplatte
normalerweise in gegenseitig orthogonalen Ebenen lie gen. Zum Beispiel können die
erste und die zweite Wand die Oberseite oder eine Seitenwand, die
Bodenwand oder eine Seitenwand oder eine Seitenwand und die Rückwand sein.
Die erste oder die zweite Abgabestelle kann Vorkehrungen für das Einleiten
eines Stromes heißer Druckluft
aufweisen, zum Beispiel durch ein in dem ersten oder zweiten Loch
angebrachtes Gebläse
und durch Lochen der ersten oder zweiten Anpassungsplatte. Alternativ
können
die erste und die zweite Wand einander gegenüberliegende Wände sein,
in welchem Fall die erste und die zweite Anpassungsplatte normalerweise
in zueinander parallelen Ebenen liegen und über dem nutzbaren Raum des
Herdinnenraums einander zugekehrt sind. Zum Beispiel können die
erste und die zweite Wand die Oberseite und die Bodenwand sein.
In beiden Fällen
verläuft der
Wellenleiter zum Verbinden des ersten Lochs mit dem zweiten Loch
nach Art eines Kanals um die Außenseite
des Innenraums.
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Auf
der Außenseite
der ersten Wand wird das erste Loch vorzugsweise mit einem ersten
metallischen Abgabekasten und einer ersten Drosselplatte abgedeckt,
und auf der Außenseite
der zweiten Wand wird das zweite Loch vorzugsweise durch einen zweiten
metallischen Abgabekasten und eine zweite Drosselplatte abgedeckt,
und der Wellenleiter verbindet den ersten und den zweiten Abgabekasten.
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Der
erste metallische Abgabekasten und die erste Drosselplatte bilden
vorzugsweise eine erste Abgabekastenunteranordnung zum Anbringen
an der Außenseite
der ersten Wand, wobei die erste Drosselplatte zweckmäßig so ausgebildet
ist, daß sie einen
Durchtritt von Mikrowellenenergie zwischen dem ersten Abgabekasten,
der Unteranordnung und der ersten Wand verhindert oder im wesentlichen verhindert.
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Der
zweite metallische Abgabekasten und die zweite Drosselplatte bilden
vorzugsweise eine zweite Abgabekastenunteranordnung zum Anbringen
an der Außenseite
der zweiten Wand, wobei die zweite Drosselplatte zweckmäßig so ausgebildet
ist, daß sie
einen Durchtritt von Mikrowellenenergie zwischen der zweiten Abgabekastenunteranordnung und
der zweiten Wand verhindert oder im wesentlichen verhindert.
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Die
erste und die zweite Abgabekastenanordnung bilden zusammen mit der
ersten und der zweiten Anpassungsplatte und den Befestigungsmitteln
zum Befestigen der Anpassungsplatten im Herdinnenraum vorzugsweise
einen Teile-Satz von Teilen zum Ermöglichen eines Ausbildens eines
mit einem ersten und einem zweiten Loch versehenen Herdinnenraumes
als ein Mikrowellenherd, wahlweise mit einem Druckluftsystem für Heißluft zum
Aufwärmen
von im Innenraum befindlichen Essen durch Beaufschlagen mit einem
Heißluft-Druckstrom
zusätzlich
zum Beaufschlagen mit Mikrowellenenergie.
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Mikrowellenherde,
die die drei Ausführungsformen
nach der Erfindung bilden, werden nun an Beispielen unter Bezug
auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben. Dabei ist:
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1 eine
perspektivische Ansicht des ersten Herdes bei Betrachtung von vorne
und von oben,
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2 eine
perspektivische Ansicht des ersten Herdes bei Betrachtung von vorne
und von der Unterseite,
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3 ein
Schnitt durch die obere Wand und den Abgabeerreger des ersten Herdes,
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4 ein
Schnitt durch die Erregerunteranordnungen von 3,
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5 eine
schaubildliche Ansicht im Schnitt durch den ersten Herd,
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6 eine
perspektivische Ansicht des zweiten Herdes bei Betrachtung von vorne
und von oben,
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7 eine
perspektivische Ansicht des zweiten Herdes bei Betrachtung von vorne
und von der Unterseite,
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8 eine
schaubildliche Ansicht im Schnitt durch den zweiten Herd,
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9 eine
perspektivische Ansicht des dritten Herdes bei Betrachtung von vorne,
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10 eine
perspektivische Ansicht des dritten Herdes bei Betrachtung von hinten
und
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11 eine
schaubildliche Ansicht im Schnitt durch den dritten Herd.
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Gemäß den 1 bis 5 weist
der erste Herd einen durch eine obere Wand 2, zwei Seitenwände 3,
eine Bodenwand 4 und eine Rückwand 5 umschlossenen
Innenraum 1 auf. Die Vorderseite des Innenraums ist mit
einer (nichtgezeigten) Tür
verschließbar.
In der Oberwand 2 ist ein zentrales kreisförmiges Loch 6 (2)
mit einem Halbmesser von 145 mm ausgebildet. Auf der Oberseite der
Oberwand 2 ist eine erste Unteranordnung aus einer kreisförmigen metallischen
Jochplatte 7, einem metallischen Abgabekasten 8 und
einem an dessen einem Ende befestigten metallischen Wellenleiter 9 befestigt.
An der Unterseite der oberen Wand ist eine zweite Unteranordnung
aus einer rechteckigen metallischen Anpassungsplatte 10 befestigt,
die ihrerseits an Montagemitteln in Form eines Montagerahmens 12 befestigt
ist. Aus 4 ist ersichtlich, daß die an dem
Hauptherdinnenraum zu befestigenden Teile zusätzlich eine kreisförmige Glimmerscheibe 13 mit
einem Halbmesser von 145 mm aufweisen, die mit enger Passung in
das kreisförmige
Loch 6 in der oberen Wand 2 paßt. Die in 4 oberhalb
der Glimmerscheibe 13 gezeigten Teile sind an der oberen
Wand in der in 3 gezeigten Weise befestigt,
die zusätzlich
einen drehbaren Propller oder Frequenzrührer 14 in dem Abgabekasten 8 und
Antriebsmittel für
den Frequenzrührer 14 zeigt.
In Ausdrücken
zur Beschreibung des Einflusses auf das Magnetron wirkt der Frequenzrührer 14 mehr
als Impedanzmodulator statt als Frequenzrührer.
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In
der Aufsicht ist der Abgabekasten 8 rechteckig mit einer
rechteckigen oberen Platte 15 und vier umschließenden Seitenplatten,
wobei eine Stirnplatte eine zentrale rechteckige Öffnung aufweist,
die unter Ausbildung einer Iris mit begrenzter Größe, durch
die die Mikrowellenenergie den Abgabekasten 8 vom Wellenleiter 9 erreicht,
50 mm breit ist. Der Abgabekasten 8 weist vier nach außen gedrehte
Flansche 17 (4) auf, die an das zentrale
tiefgezogene Gebiet der Drosselplatte 7 angeschweißt sind.
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Die
Drosselplatte 7 weist eine rechteckige zentrale Abgabe-
oder Kupplungsöffnung 18 (Breite 210
mm und Tiefe 200 mm) und um ihre Kante einen hochstehenden ringförmigen Reif 19 auf,
der die Form eines umgedrehten Kanals ausbildet, und einen nach
außen
vorstehenden Befestigungsflansch 20, der zum Befestigen
der oberen Unteranordnung an der Innenraumwand 2 acht in
gleichem Winkelabstand voneinander stehende Löcher aufweist. Die 3 und 4 zeigen
den Drosselkanal, dessen oberes Ende durch die die Oberseite des
ringförmigen
Reifs 19 bildende ringförmige
Wand 23 verschlossen wird. Die Drosselplatte besteht aus
Metall mit einer Stärke
von 1,5 mm, die Höhe
des Reifs 19 beträgt
25 mm und der Innen- und der Außendurchmesser
des Reifs 19 betragen 170 mm und 185 mm. Der Außenhalbmesser
des Flansches 20 beträgt
195 mm.
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Bei
Betrachtung der unteren Unteranordnung ergibt sich, daß die Anpassungsplatte 10 eine rechteckige
Tafel aus Metall mit einer Stärke
von 2 mm, einer Breite von 272 mm und einer Tiefe von 342 mm ist.
Entlang ihrer Kanten weist die Anpassungsplatte 10 nach
oben vorstehende Schenkel 24 auf, die an die Unterseite
des Anpassungsplattenbefestigungsrahmens 12 angeschweißt sind,
von dem unter gleichen Winkelabständen acht Gewindestifte 25,
die mit acht Löchern
in der Wand 2 und den acht Löchern im Außenflansch 20 der
Drosselplatte 7 ausgerichtet sind, nach oben vorstehen.
Der Montagerahmen 12 weist die Form einer Metallplatte
auf, die kreisförmig ist
(Halbmesser 195 mm), aber für
eine Tangente eben an der Vorderseite und mit einer quadratischen Öffnung 11 mit
Abmessungen von 220 mm × 220 mm.
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Die
beiden Unteranordnungen sind an dem Innenraum durch Durchstecken
der acht Stifte 25 durch die Löcher in der Wand 2 und
dann durch die entsprechenden Löcher
im Drosselplattenflansch 20 befestigt, wobei Befestigungsmuttern
dann auf die vorstehenden Enden der Stifte 25 aufgeschraubt werden
zum festen Anklemmen der Unteranordnungen in ihrer Lage auf der
Wand 2 des Herdinnenraums in der in den 1 und 2 gezeigten
Weise. Die Glimmerplatte 13 wird zwischen den beiden Unteranordnungen
eingeschoben, so daß sie
in ihrer Stellung im kreisförmigen
Loch 6 in der Wand 2 liegt. Die Glimmerplatte überträgt Mirkowellenenergie, aber
verhindert, daß heiße Luft
aus dem Innenraum, durch den heiße Luft umgewälzt werden
könnte,
den Abgabekasten erreicht. Die obere Unteranordnung kann irgendeine
der vier (um 90° voneinander
getrennten) Stel lungen einnehmen, obwohl sie in der Praxis nicht
die Stellung einnehmen würde,
in der sich der Wellenleiter 9 an der Vorderseite des Innenraums
befindet.
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Auf
die obere Unteranordnung zurückkommend
ergibt sich, daß die
Verwendung von nur acht Gewindestiften 25 zum Festklemmen
der oberen Unteranordnung auf der Wand 2 unter normalen
Umständen
zum Problem des Durchtritts von Mikrowellenenergie führen würde, aber
dieser Durchtritt wird durch die Konstruktion der Drosselplatte 7 vermieden.
Theoretische Betrachtungen zeigen, daß zum Stoppen des Durchtritts
von Mikrowellenenergie an der Stelle, an der sie sonst entweichen
würde,
ein Kurzschlußzustand
erreicht werden muß.
Die Durchtrittsstelle würde
sich in diesem Fall im Gebiet des kreisförmigen Lochs 6 in
der oberen Wand 2 des Innenraums befinden. Der erforderliche
Kurzschlußzustand
wird dadurch erreicht, daß sichergestellt
wird, daß die
Entfernung von der Kante des Lochs 6 zu dem zentralen Abschnitt
der ringförmigen
kurzschließenden
Wand 23 des Drosselkanals eine ganze Zahl aus Vierteln
einer Wellenlänge
auf der Betriebsfrequenz des die Mikrowellenenergie erzeugenden
Magnetrons ist. Diese Wellenlänge
beträgt
122 mm, und der Abstand zwischen dem Umfang des kreisförmigen Lochs 6 und
dem Mittelpunkt der Drosselkanalwand 23 wird so gewählt, daß er eine
halbe Wellenlänge,
das heißt
etwa 61 mm, beträgt.
Als Ergebnis dieser Bemessung bildet der vollständige Umfang des kreisförmigen Lochs 6 eine
Null-Volt- oder Kurzschlußfläche, so
daß ein
Austritt von Mikrowellenenergie zwischen der Wand 2 und
der oberen Unteranordnung nicht erfolgt.
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Es
ist bekannt, daß ein
Metallkasten mit bestimmten Abmessungen abhängig von der Resonanzfrequenz
des erregenden Magnetrons eine Anzahl von Resonanzmodi unterstützen kann.
Die folgende Gleichung bestimmt die Resonanzmodi:
f ist dabei die Resonanzfrequenz,
c
ist die Lichtgeschwindigkeit,
W, D und H sind die Breiten-,
Tiefen- und Höhenabmessungen
des Kasteninnenraums,
L, M und N sind die entsprechenden Ziffern
der Resonanzmodi.
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In
diesem Fall beträgt
die Schwingfrequenz des Magnetrons 2.455 MHz ± 20 MHz.
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Bei
Verwendung der obigen Formel und mit Verlaß auf Experimente wurde festgestellt,
daß ein geschlossener
Kasten mit einer Breite von 238 mm, einer Tiefe von 238 mm und einer
Höhe von
76 mm Modusmuster (das heißt
Werte von L, M und N) von 211 und 121 über einem Betriebsfrequenzbereich von
2.435 bis 2.475 MHz ergibt. Ein Modusmuster von 211 bedeutet, daß es zwei
Resonanzfrequenzen in der Breitenabmessung, eine Resonanz in der
Tiefenabmessung und eine Resonanz in der Höhenabmessung gibt. Ähnlich bedeutet
ein Modusmuster von 121, daß es
eine Resonanz in der Breitenabmessung, zwei Resonanzen in der Tiefenabmessung
und eine Resonanz in der Höhenabmessung
gibt. Diese Resonanzen werden durch die Schwankung der primären elektrischen
Feldmuster über
der Entfernung gebildet.
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Diese
vorteilhafte Kombination aus Breiten-, Höhen- und Tiefenabmessungen
wurde an den zwischen dem Abgabekasten 8 und der Anpassungsplatte 10 gebildeten
Innenraum angelegt, wobei anerkannt wird, daß die Tiefenabmessung des effektiven
Innenraums zwischen der oberen Tafel 15 des Abgabekastens 8 und
der hierhinweisenden Oberfläche
der Anpassungsplatte 10 gemessen wird. Die Anpassungsplatte 10 nimmt
damit eine zu der oberen Tafel 15 parallele Ebene ein und
befindet sich in einem Abstand von 76 mm von dieser. Der 20 mm Spalt
zwischen der Anpassungsplatte 10 und der Wand 2 wird
im Betrieb durch eine entkoppelte Wellenfront überbrückt. Die Mikrowellenenergie
erreicht den Herdinnenraum durch diesen die Kanten der Anpassungsplatte 10 umschließenden Spalt.
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Zur
Aufnahme des Breitenfrequenzbereichs von 2.435 bis 2.475 MHz wird
der in 3 gezeigte Frequenzrührer 14 verwendet.
Der Frequenzrührer 14 umfaßt einen
Rotor mit Metallflügeln 27,
angetrieben durch eine Antriebswelle und eine Antriebsscheibe 28,
die ihrerseits von einem Elektromotor angetrieben wird, wahlweise über einen
Treibriemen. Der Frequenzrührer 14 ändert den
Phasenweg der Lastebene des Magnetrons und setzt den bevorzugten Stehwellenverhältnisbereich,
der seinerseits die Schwingungsfrequenz des Magnetrons setzt.
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Der
Wellenleiter 9 wird aus Metall hergestellt und weist an
den Abgabekasten angeschweißte Flansche
auf. Eine kreisförmige
Speiseöffnung
empfängt
Mikrowellenenergie von einem Magnetron 29 (5).
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Gemäß der Erfindung
weist der erste Herd eine an der Bodenwand befestigte zweite Anpassungsplatte 30 auf.
Die zweite Anpassungsplatte 30 weist die gleichen Abmessungen
wie die erste Anpassungsplatte 10 auf und hat ähnliche
vorstehende Schenkel 24, mit denen die Anpassungsplatte 30 an die
Bodenwand angeschweißt
ist, so daß sie
sich in einem Abstand von dieser befindet, der mit dem Abstand der
Anpassungsplatte 10 von der Wand 2 identisch ist.
Die Anpassungsplatten 10 und 30 sind einander über den
nutzbaren Raum des Herdinnenraums zugekehrt und bewirken einen Ausgleich
der Verteilung von Mikrowellenenergie über dem Raum wie bei zwei die
gleiche Resonanzfrequenz aufweisenden Stimmgabeln.
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Gemäß der Darstellung
in den 1 bis 5 sind die beiden Anpassungsplatten
an der oberen Wand und der Bodenwand befestigt. In einer Abwandlung
sind die Anpassungsplatten an den Seitenwänden 3 befestigt.
In jedem Fall wird ein Druckstrom aus heißer Luft durch die Rückwand 5 dem Herdinnenraum
zugeführt.
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Der
in den 6 bis 8 gezeigte zweite Herd weist
zwei Abgabeorte zum Zuführen
von Mikrowellenenergie zum Innenraum auf: Der erste Abgabeort befindet
sich in der oberen Wand 2 und weist eine Struktur entsprechend
der für
den ersten Herd beschriebenen Struktur auf. Der zweite Abgabeort 31 (7 und 8)
befindet sich in der Bodenwand 4, die ein (dem Loch 6 entsprechendes)
kreisförmiges Loch 32 aufweist
und an deren einander gegenüberliegende
Seiten die gleichen Bauteile wie bei dem oberen Abgabeort geklemmt
sind, ausgenommen daß der
untere Abgabeorterreger einen Frequenzrührer 14 nicht aufweist.
Der untere Abgabeort 3 braucht einen Frequenzrührer oder
einen getrennten Phasenmodulator nicht, da die ankommende Welle bereits
optimiert ist und ein geeignetes Rieke-Diagramm-Verhalten zeigt
aufgrund des durch den Propeller am oberen Abgabeort gebildeten
Phasenmodulators. Die beiden Abgabeorte sind über einen Wellenleiter 33 miteinander
verbunden, der nach Art eines Rohrs um die Außenflächen des Herds verläuft. Ein
einziges Magnetron 29 liefert über den Wellenleiter 33 Mikrowellenenergie
für beide
Abgabeorte. Durch Einstellen der den beiden Abgabeorten zugeführten Mikrowellenenergie
können
die ohmschen Verluste im Innenraum zum Ermöglichen einer im wesentlichen
gleichförmigen
Energieverteilung im Innenraum 1 sowohl horizontal als
auch vertikal ausgeglichen werden. Die Anpassungsplatten 10 und 30 haben
im Normalfall die gleiche Gestalt und Größe, aber wenn die Innenraumabmessungen
so sind, daß nur
wenige Modi bestehen, können
die Anpassungsplatten 10 und 30 verschieden groß sein,
so daß sie sich
an verschiedene Gruppen von Resonanzmodi ankoppeln.
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Ein
Innenraum mit zwei vollständig
unabhängigen
Abgabeorten kann vorgesehen werden, das heißt, jeder weist seine eigene
Abgabeortstruktur und ein Magnetron auf, wobei die beiden Magnetrone die
gleiche oder verschiedene Leistung aufweisen.
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Der
in den 9 bis 11 gezeigte dritte Herd weist
zwei Abgabeorte zum Einleiten von Mikrowellenenergie in den Innenraum
auf: Der erste Abgabeort befindet sich in der oberen Wand 2 und
weist eine Struktur entsprechend der Beschreibung für den ersten
Herd auf. Der zweite Abgabeort befindet sich in der Rückwand 5 des
Herdes, die geöffnet
ist, so daß nicht
nur Mikrowellenenergie, sondern auch ein Druckluftstrom in den Innenraum
eingelassen wird. Der zweite Abgabeort weist einen Abgabekasten
und eine Drosselplatte auf entsprechend den auf der Rückwand 5 befestigten
Teilen 7 und 8. Ein Wellenleiter 33 verbindet
die beiden Abgabeorte, und die Mikrowellenenergie wird durch ein
Magnetron 29 in den Wellenleiter eingespeist. Am rückwärtigen Abgabeort ist
eine rechteckige Anpassungsplatte 34 an der Rückwand 5 so
befestigt, daß sie
das in dieser vorgesehene kreisförmige
Loch überdeckt.
Die Anpassungsplatte 34 selbst ist über einer zentralen kreisförmigen Fläche gelocht,
und ein ohmsches (nicht gezeigtes) Heizelement ist hinter ihr befestigt.
Ein von einem Elektromotor 36 angetriebenes Gebläse 35 drückt Luft über das
Element, so daß ein
Heißluftstrom
am zweiten Abgabeort in den Innenraum gedrückt wird. Als Ergebnis kann
in den Herdinnenraum 1 eingebrachte Nahrung sowohl mit
Mikrowellenenergie als auch mit dem Druckstrom aus heißer Luft gekocht
werden. Die Anpassungsplatte 34 wirkt damit sowohl als
Resonator (zum Verbessern der Verteilung der Mikrowellenenergie)
als auch als Prallplatte für
den Heißluftstrom.