DE60110499T2 - Bipolare räumliche Darstellung intrakardialer Potentiale - Google Patents

Bipolare räumliche Darstellung intrakardialer Potentiale Download PDF

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    • A61B5/026Measuring blood flow
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    • A61B34/20Surgical navigation systems; Devices for tracking or guiding surgical instruments, e.g. for frameless stereotaxis
    • A61B2034/2046Tracking techniques
    • A61B2034/2051Electromagnetic tracking systems

Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein System zum Messen elektrischer Aktivität im Herzen und einen Katheter des Systems. Insbesondere dient das System der Bestimmung eines arrhythmogenen Herdes in Herzgewebe. Die vorliegende Erfindung steht in Beziehung zu:
    • 1. europäischer Patentanmeldung Nr. 1 169 976, eingereicht am 6. Juli 2001; die die Priorität der USSN 09/612487 (Anwaltsaktenzeichen P027588EP) beansprucht;
    • 2. europäischer Patentanmeldung Nr. 1 169 974, eingereicht am 6. Juli 2001; die die Priorität von USSN 09/612606 (Anwaltsaktenzeichen P027591EP) beansprucht;
    • 3. europäischer Patentanmeldung Nr. 1 169 972, eingereicht am 6. Juli 2001; die die Priorität von USSN 09/611617 (Anwaltsaktenzeichen P027590EP) beansprucht;
    • 4. europäische Patentanmeldung Nr. 1169975, eingereicht am 6. Juli 2001; die die Priorität von USSN 09/611849 (Anwaltsaktenzeichen P027592EP) beansprucht.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Die Verwendung von Elektrodenkathetern ist auf dem Gebiet der Medizin seit vielen Jahren üblich. Sie werden verwendet, um elektrische Aktivität im Herzen zu stimulieren und zu kartieren und um Stellen mit aberranter elektrischer Aktivität zu abladieren.
  • Bei der Verwendung wird der Elektrodenkatheter in eine Hauptvene oder -arterie eingeführt, beispielsweise die Femoralarterie, und dann in die interessierende Kammer des Herzens geführt. Innerhalb des Herzens ist die Fähigkeit kritisch, die genaue Position und Orientierung der Katheterspitze zu steuern und bestimmt weitgehend, wie nützlich der Katheter ist.
  • Bei gesunden Menschen wird der Herzschlag durch den sinoatrialen Knoten („S-A-Knoten") gesteuert, der sich in der Wand des rechten Atriums befindet. Der S-A-Knoten erzeugt elektrische Signalpotentiale, die über Leitungsbahnen aus leitfähigem Herzgewebe im Atrium zu dem Atriventikularknoten („A-V-Knoten") übertragen werden, der wiederum die elektrischen Signalpotentiale durch den Ventrikel vermittels des leitfähigen His- und Purkinje-Gewebes überträgt. Ein unangemessenes Wachstum oder eine Beschädigung des leitfähigen Gewebes im Herzen kann den Durchtritt regulärer elektrischer Signale von dem S-A-Knoten und A-V-Knoten stören. Unregelmäßigkeiten des elektrischen Signals, die aus derartigen Störungen resultieren, können den normalen Herzrhythmus stören und einen anormalen rhythmischen Zustand bedingen, der als Herzarrhythmie bezeichnet wird.
  • Elektrophysiologische Ablation ist ein Eingriff, der oft bei der Beseitigung von Herzarrhythmien erfolgreich ist. Dieser Eingriff umfasst das Abgeben von ausreichend Energie an das störende Gewebe, um dieses Gewebe zu abladieren, wodurch die unregelmäßige Signalleitungsbahn entfernt wird. Bevor der Ablationseingriff jedoch ausgeführt werden kann, muss das störende Gewebe zuerst lokalisiert werden.
  • Eine Lokalisierungstechnik umfasst ein elektrophysiologisches Kartierungsverfahren, wobei die elektrischen Signale, die von den leitfähigen Endokardgeweben ausgehen, systematisch überwacht werden und eine Karte von diesen Signalen erzeugt wird. Indem diese Karte analysiert wird, kann die störende elektrische Leitungsbahn identifiziert werden. Ein herkömmliches Verfahren zum Kartieren der elektrischen Signale von leitfähigem Herzgewebe besteht darin, einen Elektrophysiologiekatheter (Elektrodenkatheter) perkutan einzuführen, der Kartierungselektroden aufweist, die auf seinem distalen Ende befestigt sind. Der Katheter wird so manövriert, dass diese Elektroden in Kontakt gebracht werden mit dem Endokard oder sich in enger Nachbarschaft zu diesem befinden. Durch Überwachen der elektrischen Signale am Endokard können Stellen mit aberrantem leitfähigem Gewebe, die für die Arrhythmie verantwortlich sind, genau ermittelt werden.
  • Wenn der Ursprungspunkt für die Arrhythmien einmal in dem Gewebe lokalisiert worden ist, kann der Arzt einen Ablationseingriff verwenden, um das Gewebe zu zerstören, das die Arrhythmie bedingt, in einem Versuch, die elektrischen Signalunregelmäßigkeiten zu entfernen und einen normalen Herzschlag oder wenigstens einen verbesserten Herzschlag wieder herzustellen. Die erfolgreiche Ablation des leitfähigen Gewebes an der Arrhythmieinitiationsstelle beendet üblicherweise die Arrhythmie oder verringert den Herzrhythmus wenigstens auf ein akzeptables Niveau.
  • Herkömmliche unipolare Elektrodenkatheter verwenden eine Primärspitze oder Ringelektrode, die mit einer Referenzelektrode außerhalb des Körpers des Patienten zusammenarbeitet. Es ist bekannt, dass derartige Katheter ungenaue elektrische Anzeigen infolge der Tatsache kartieren, dass die Referenzelektrode außerhalb des Körpers des Patienten angeordnet ist.
  • Frühere Bemühungen waren bestrebt, einen bipolaren Elektrodenkatheter mit zwei Elektroden innerhalb des Körpers des Patienten zu kartieren. Derartige Katheter weisen jedoch auch eine beschränkte Genauigkeit auf. Genauer nehmen beide Elektroden elektrische Nahfeldsignale, die von den leitfähigen Endokardgeweben infolge ihres Kontakts mit dem Herzgewebe ausgehen und elektrische Fernfeldsignale auf, die sich von anderen Bereichen des Herzens infolge ihres Kontakts mit dem Blut ausbreiten. Die Fernfeldsignale stören die Nahfeldsignale, was eine genaue Messung der Nahfeldsignale schwierig macht. Entsprechend besteht ein Bedarf für einen Katheter mit einer bipolaren Elektrode, die Nahfeldsignale genauer misst.
  • Das US-Patent 5,749,914 von Janssen offenbart einen Katheter zum Entfernen von Obstruktionen aus einem röhrenförmigen Durchgang in einem Patienten. In einer Ausführungsform beschreibt Janssen einen Katheter mit einem distalen Ende mit einer ausgesparten ringförmigen Leiste, die eine Rille definiert, in der eine Vielzahl von Elektroden aufgenommen sind. Die Elektroden sind so dimensioniert, dass sie innerhalb der ringförmigen Leiste eingelassen sind. Eine Rückleitungselektrode ist am Katheter proximal zu den eingelassenen Elektroden angeordnet. Die Elektroden sind mit einer Radiofrequenzenergiequelle verbunden, die Strom erzeugt und an die Elektroden abgibt, um Baumaterial zu abladieren. Janssen lehrt jedoch nirgendwo oder schlägt nirgendwo vor, dass dieser Katheter verwendet werden soll, um elektrische Aktivität im Herzen zu kartieren.
  • Das US-Patent 4,966,597 von Cosman offenbart einen Herzablationselektrodenkatheter mit einem temperaturaufnehmenden Detektor an einer Stelle am distalen Ende des Katheters. In einer Ausführungsform weist die Ablationselektrode ein isolierendes Äußeres mit Öffnungen auf, die exponierte Elektrodenoberflächen bereitstellen. Eine jede dieser Elektrodenoberflächen kann unabhängig mit verschiedenen Kontakten verbunden sein, die dann mit einer Spannungsquelle verbunden sind, oder die Elektrodenoberflächen können alle zusammen verbunden sein. Ein temperaturmessender Leiter ist an einer Elektrodenoberfläche angeschlossen. Das Ziel der in Cosman beschriebenen Erfindung besteht darin, einen Herzkatheter für Gewebeablation mit einer ultraschnellen zuverlässigen Aufzeichnung der Temperatur in dem betroffenen Gewebe bereitzustellen. Cosman offenbart jedoch nirgendwo, dass elektrische Signale mit unterschiedlichen Elektroden erhalten und die Signale verglichen werden, um Informationen betreffend ein elektrisches Nahfeld zu erhalten.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein System zum Bestimmen eines arrhythmogenen Herdes in Herzgewebe umfassend einen Katheter umfassend einen verlängerten Körper mit einem distalen Bereich; und eine Signalverarbeitungseinheit, die funktionsfähig mit dem Katheter verbunden ist. Eine erste Elektrode ist an dem distalen Bereich angebracht, um ein erstes Signal zu erhalten. Eine zweite Elektrode ist an dem distalen Bereich in enger Nachbarschaft zu und elektrisch isoliert von der ersten Elektrode angebracht, um ein zweites Signal zu erhalten. Die zweite Elektrode ist durch eine blutpermeable Membran abgedeckt, die bei der Verwendung erlaubt, dass Blut dadurch hindurchdringt, um die zweite Elektrode zu kontaktieren, aber einen direkten Kontakt zwischen der zweiten Elektrode und umgebendem Herzgewebe verhindert. Die Signalverarbeitungseinheit dient dazu, das erste Signal und das zweite Signal miteinander zu vergleichen und Fernfeldaktivität von dem ersten Signal abzuziehen, um eine elektrische Nahfeldaktivität zu erhalten und eine Stelle mit einem arrhythmogenen Herd auf der Grundlage von elektrischer Nahfeldaktivität zu identifizieren.
  • BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Diese und andere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden besser verstanden werden unter Bezugnahme auf die folgende detaillierte Beschreibung, wenn diese zusammen mit den beigefügten Zeichnungen betrachtet wird, wobei:
  • 1 eine Seitenansicht einer Ausführungsform des Katheters der Erfindung ist.
  • 2 eine seitliche Querschnittsansicht eines Katheterskörpers gemäß der Erfindung ist, die eine Verbindung zwischen dem Katheterkörper und dem Spitzenabschnitt enthält.
  • 3 eine seitliche Querschnittsansicht eines Katheterspitzenbereiches ist, die eine Spitzenelektrode und eine eingelassene Ringelektrode zeigt.
  • 4 eine seitliche Querschnittsansicht eines alternativen Spitzenabschnittes gemäß der vorliegenden Erfindung mit einer Ringelektrode ist, die von einer blutpermeablen Membran abgedeckt ist.
  • 5A eine seitliche Querschnittsansicht eines weiteren alternativen Spitzenabschnittes gemäß der vorliegenden Erfindung mit einer ersten Ringelektrode und einer zweiten Ringelektrode ist, die eingelassen ist.
  • 5B eine seitliche Querschnittsansicht eines weiteren alternativen Spitzenabschnittes gemäß der vorliegenden Erfindung mit einer ersten Ringelektrode und einer zweiten Ringelektrode ist, die von einer blutpermeablen Membran abgedeckt ist.
  • 6 eine seitliche Querschnittsansicht eines weiteren alternativen Spitzenabschnittes gemäß der Erfindung ist, wobei der Spitzenabschnitt einen elektromagnetischen Ortsmessfühler enthält.
  • 7 eine Endquerschnittsansicht des in 6 dargestellten Spitzenabschnittes ist.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird ein steuerbarer Katheter mit zwei Elektroden bereitgestellt, um bipolare Messungen vorzunehmen. Wie in 13 gezeigt, umfasst der Katheter 10 einen verlängerten Katheterkörper 12 mit einem proximalen und einem distalen Ende, einen Spitzenabschnitt 12 mit einem proximalen und einem distalen Ende, einen Spitzenabschnitt 14 am distalen Ende des Katheterkörpers 12 und einen Steuergriff 16 am proximalen Ende des Katheterkörpers 12.
  • Unter Bezugnahme auf 2 umfasst der Katheterkörper 12 eine verlängerte röhrenförmige Konstruktion mit einem einzelnen, axialen oder zentralen Hohlraum 18. Der Katheterkörper 12 ist flexibel, d. h. biegbar, aber im Wesentlichen über seine Länge nicht komprimierbar. Der Katheterkörper 12 kann eine geeignete Konstruktion aufweisen und aus irgendeinem geeigneten Material hergestellt sein. Eine derzeit bevorzugte Konstruktion umfasst eine Außenwand 22, die aus Polyurethan oder PEBAX hergestellt ist. Die Außenwand 22 umfasst ein eingebettetes geflochtenes Netz aus hochfestem Stahl, rostfreiem Stahl oder dergleichen, um die Torsionssteifheit des Katheterkörpers 12 zu erhöhen, so dass, wenn der Kontrollgriff 16 gedreht wird, der Spitzenabschnitt 14 des Katheters 10 sich entsprechend drehen wird. Der Außendurchmesser des Katheterkörpers 12 ist nicht kritisch, ist aber bevorzugterweise nicht größer als etwa 2,67 mm (8 French) (1 mm = 3 French), bevorzugtererweise etwa 2,33 mm (7 French), aber noch bevorzugter etwa 1,67 mm (5 French). In ähnlicher Weise ist die Stärke der Außenwand 22 nicht kritisch, ist aber dünn genug, so dass der zentrale Hohlraum 18 eine Infusionsröhre, einen Zugdraht, Führungsdrähte und andere Drähte, Kabel oder Röhren aufnehmen kann.
  • Die innere Oberfläche der Außenwand 22 ist mit einer Versteifungsröhre 20 ausgekleidet, die aus irgendeinem geeigneten Material hergestellt sein kann, wie beispielsweise Polyimid oder Nylon. Die Versteifungsröhre 20, zusammen mit der geflochtenen Außenwand 22, liefert eine verbesserte Torsionsstabilität, während gleichzeitig die Wandstärke des Katheters minimiert wird, wodurch der Durchmesser des zentralen Hohlraums 18 maximiert wird. Der Außendurchmesser der Versteifungsröhre 20 ist in etwa gleich oder geringfügig kleiner als der Innendurchmesser der Außenwand 22. Eine Polyimidröhre ist derzeit als die Versteifungsröhre 20 bevorzugt, da sie sehr dünnwandig sein kann, während sie noch eine sehr gute Steifheit liefert. Dies maximiert den Durchmesser des zentralen Hohlraumes 18, ohne Festigkeit und Steifheit zu opfern. Ein besonders bevorzugter Katheter weist eine Außenwand 22 mit einem Außendurchmesser von etwa 2,29 mm (0,090 Zoll) bis etwa 2,49 mm (0,098 Zoll) und einen Innendurchmesser von etwa 1,55 mm (0,061 Zoll) bis etwa 1,65 mm (0,065 Zoll) und eine Polyimidversteifungsröhre 20 mit einem Außendurchmesser von etwa 1,52 mm (0,060 Zoll) bis etwa 1,63 mm (0,064 Zoll) und einen Innendurchmesser von etwa 1,30 mm (0,051 Zoll) bis etwa 1,42 mm (0,056 Zoll) auf. Sofern erwünscht, kann die Versteifungsröhre 20 weggelassen sein. Wie von dem Fachmann auf dem Gebiet anerkannt würde, kann die Katheterkörperkonstruktion wie erwünscht modifiziert sein.
  • Wie in 3 gezeigt, umfasst der Spitzenabschnitt 14 einen kurzen Abschnitt einer Röhre 19 mit zwei Hohlräumen 30 und 32. Die Röhre 19 ist aus einem geeigneten nicht-toxischen Material hergestellt, das bevorzugterweise flexibler ist als der Katheterkörper 12. Ein derzeit bevorzugtes Material für die Röhre 19 ist geflochtenes Polyurethan, d. h. Polyurethan mit einem eingebetteten Netz aus geflochtenem Stahl mit hoher Festigkeit, rostfreiem Stahl oder dergleichen. Der Außendurchmesser des Spitzenabschnittes 14 beträgt, wie der des Katheterkörpers 12, bevorzugterweise nicht größer als etwa 2,67 mm (8 French), bevorzugtererweise 2,33 mm (7 French), aber noch bevorzugtererweise etwa 1,67 mm (5 French). Die Größe der Hohlräume ist nicht kritisch und kann abhängig von der speziellen Anwendung variieren.
  • Ein bevorzugtes Mittel zum Befestigen des Katheterkörpers 12 an dem Spitzenabschnitt 14 ist in 2 dargestellt. Das proximale Ende des Spitzenabschnittes 14 umfasst eine äußere Umfangsnut 24, die die innere Oberfläche der Außenwand 22 des Katheterkörpers 12 aufnimmt. Der Spitzenabschnitt 14 und der Katheterkörper 12 sind durch Klebstoff (z. B. Polyurethanklebstoff) oder dergleichen befestigt. Bevor der Spitzenabschnitt 14 und der Katheterkörper 12 befestigt werden, wird die Versteifungsröhre 20 in den Katheterkörper 12 eingeführt. Das distale Ende der Versteifungsröhre 20 wird fest nahe dem distalen Ende des Katheterkörpers 12 durch Ausbilden einer Klebeverbindung (nicht gezeigt) mit Polyurethanklebstoff oder dergleichen befestigt. Bevorzugterweise wird eine kleine Strecke, beispielsweise etwa 3 mm, zwischen dem distalen Ende des Katheterkörpers 12 und dem distalen Ende der Versteifungsröhre 20 vorgesehen, um dem Katheterkörper 12 Raum zu geben, die Nut 24 des Spitzenabschnittes 14 aufzunehmen. Es wird eine Kraft am proximalen Ende der Versteifungsröhre 20 angelegt und, während sich die Versteifungsröhre 20 unter Druck befindet, eine erste Klebeverbindung (nicht gezeigt) zwischen der Versteifungsröhre 20 und der Außenwand 22 durch einen schnell trocknenden Kleber, z. B. Super Glue®, hergestellt. Danach wird eine zweite Klebeverbindung (nicht gezeigt) zwischen den proximalen Enden der Versteifungsröhre 20 und der Außenwand 22 unter Verwendung eines langsamer trocknenden, aber stärkeren Klebstoffes hergestellt, wie z. B. Polyurethan.
  • Am distalen Ende des Spitzenabschnittes 14 befindet sich eine Spitzenelektrode 36. Bevorzugterweise weist die Spitzenelektrode 36 einen Durchmesser auf, der in etwa gleich groß ist wie der Außendurchmesser der Röhre 19. Die Spitzenelektrode 36 kann aus irgendeinem geeigneten Material hergestellt sein wie beispielsweise Platin, Gold, Iridium oder rostfreien Stahl, und ist bevorzugterweise maschinell aus einem Platin-Iridium-Stab (90 % Platin/10 % Iridium) hergestellt.
  • Eine bevorzugte Spitzenelektrode weist eine Länge auf, die von etwa 2,5 mm bis etwa 8 mm reicht, bevorzugterweise etwa 3,5 mm. Bevorzugterweise ist die Spitzenelektrode 36 an der Röhre 19 durch Polyurethankleber oder dergleichen befestigt. Die Drähte, die sich in die Spitzenelektrode 36 erstrecken und detaillierter unten beschrieben sind, helfen dabei, die Spitzenelektrode auf der Röhre 19 des Spitzenabschnittes 14 vor Ort zu halten.
  • Bei der in 3 gezeigten Ausführungsform ist eine Ringeleltrode 39 innerhalb einer Umfangsaussparung 26 in der Röhre 19 des Spitzenabschnittes 14 angebracht. Die Aussparung 26 befindet sich nahe dem distalen Ende des Spitzenabschnittes 14 und in enger Nachbarschaft zu der Spitzenelektrode 36. Wie hierin verwendet, bezeichnet „in enger Nachbarschaft" eine Strecke, die für das Durchführen von bipolaren Kartierungen geeignet ist. Bevorzugterweise ist die Aussparung 26 von der Spitzenelektrode 36 über eine Entfernung von nicht mehr als etwa 4 mm, bevorzugtererweise von etwa 0,1 mm bis etwa 2 mm, noch bevorzugtererweise von etwa 0,5 mm bis etwa 1,0 mm räumlich getrennt. Die Weite und Tiefe der Aussparung 26 ist so konstruiert, dass sie, wenn der Spitzenabschnitt 14 auf seiner Seite an dem benachbarten Herzgewebe angeordnet ist, das Gewebe nicht mit der Ringeleltrode 39 in Kontakt kommt. Bevorzugterweise reicht die Weite der Aussparung 26 von etwa 0,5 mm bis etwa 4 mm, bevorzugtererweise von etwa 1 mm bis etwa 3 mm, wobei die Tiefe der Aussparung 26 bevorzugterweise von etwa 0,25 mm bis etwa 1,5 mm, bevorzugtererweise von etwa 0,5 mm bis etwa 1 mm reicht.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst die Ringeleltrode 39 ein elastisches bandförmiges leitfähiges Material, das innerhalb der Aussparung 26 gewickelt und vor Ort durch Kleber oder dergleichen fixiert ist. Die Ringelektrode 39 kann aus irgendeinem geeigneten leitfähigen Material hergestellt sein, wie beispielsweise jene, wie sie oben für die Spitzenelektrode diskutiert worden sind. Die Weite und Stärke der Ringelektrode 39 ist geeignet, um in die Aussparung 26 zu passen, so dass die äußere Oberfläche der Ringelektrode 39 innerhalb der Aussparung 26 eingelassen ist. Mit anderen Worten weist die Ringeleltrode 39 einen Außendurchmesser auf, der geringer ist als der Außendurchmesser der Röhre 19 des Spitzenabschnittes 14. Bevorzugterweise beträgt der Außendurchmesser der Ringelektrode 39 wenigstens etwa 10 %, bevorzugtererweise von etwa 20 % bis etwa 50 %, weniger als der Außendurchmesser des Teils des Spitzenabschnittes 14, auf den sie angebracht ist. Die Ringelektrode 39 weist eine Weite auf, die bevorzugterweise von etwa 0,5 mm bis etwa 4 mm reicht, bevorzugtererweise von etwa 1 mm bis etwa 3 mm. In einer alternativen Ausführungsform liegt die Ringelektrode 39 in der Form eines Sprengringes vor, wobei die Weite und Stärke des Ringes 39 geeignet ist, um in die Aussparung 26 zu passen, wie oben beschrieben.
  • Die Spitzenelektrode 36 und die Ringelektrode 39 sind jeweils mit einem getrennten Leitungsdraht 44 verbunden. Die Leitungsdrähte 44 erstrecken sich durch den ersten Hohlraum 30 des Spitzenabschnittes 14, den zentralen Hohlraum 18 des Katheterkörpers 12 und den Steuergriff 16 und enden an ihrem proximalen Ende in eine Eingangsbuchse (nicht gezeigt), die in eine geeignete Signalverarbeitungseinheit eingesteckt sein kann (nicht gezeigt). Der Teil der Leitungsdrähte 44, der sich durch den zentralen Hohlraum 18 des Katheterkörpers 12, den Steuergriff 16 und das proximate Ende des Spitzenabschnittes 14 erstreckt, kann in einer Schutzhülse 49 enthalten sein, die aus irgendeinem geeigneten Material, bevorzugterweise Polyimid, hergestellt sein kann. Die Schutzhülse 49 ist bevorzugterweise an ihrem distalen Ende mit dem proximalen Ende des Spitzenabschnittes 14 verankert, indem sie in dem ersten Hohlraum 30 mit Polyurethanklebstoff oder dergleichen festgeklebt ist.
  • Die Leitungsdrähte 44 sind an der Spitzenelektrode 36 und der Ringelektrode 39 vermittels irgendeiner herkömmlichen Technik befestigt. Die Verbindung eines Leitungsdrahtes 44 mit der Spitzenelektrode 36 wird, beispielsweise, hergestellt durch Einlöten des Leitungsdrahtes 44 in ein erstes Blindloch 31 der Spitzenelektrode, wie in 3 gezeigt.
  • Die Verbindung eines Leitungsdrahtes 44 mit einer Ringelektrode 39 wird bevorzugterweise hergestellt, indem zuerst ein kleines Loch durch die Röhre 19 gemacht wird. Ein derartiges Loch kann, beispielsweise, erzeugt werden durch Einführen einer Nadel durch die Röhre 19 und ausreichendes Erhitzen der Nadel, um ein dauerhaftes Loch auszubilden. Ein Leitungsdraht 44 wird dann unter Verwendung eines Mikrohakens oder dergleichen durch das Loch gezogen. Die Enden des Leitungsdrahtes 44 werden dann von einer jeglichen Beschichtung befreit und an der Unterseite der Ringelektrode 39 angelötet oder angeschweißt, die dann in Position über das Loch geschoben und vor Ort mit Polyurethanklebstoff oder dergleichen fixiert wird.
  • Ein Zugdraht 50 erstreckt sich durch den Katheterkörper 12, ist an seinem proximalen Ende mit dem Steuergriff 16 verankert und ist an seinem distalen Ende mit dem Spitzenabschnitt 14 verankert. Der Zugdraht 50 ist aus irgendeinem geeigneten Material hergestellt, wie beispielsweise rostfreiem Stahl oder Nitinol und ist bevorzugterweise mit Teflon® oder dergleichen beschichtet. Die Beschichtung verleiht dem Zugdraht 50 eine Schmierfähigkeit. Der Zugdraht 50 weist bevorzugterweise einen Durchmesser auf, der von etwa 0,15 mm (0,006 Zoll) bis etwa 0,25 mm (0,010 Zoll) reicht.
  • Eine Druckschlange 52 ist innerhalb des Katheterkörpers 12 angeordnet, die den Zugdraht 50 umgibt. Die Druckschlange 52 erstreckt sich von dem proximalen Ende des Katheterkörpers 12 zu dem proximalen Ende des Spitzenabschnittes 14. Die Druckschlange 52 ist aus irgendeinem geeigneten Material hergestellt, bevorzugterweise rostfreiem Stahl. Die Druckschlange 52 ist eng auf sich selbst gewunden, um eine Flexibilität, d. h. Biegen, vorzusehen, um aber einer Kompression zu widerstehen. Der Innendurchmesser der Druckschlange 52 ist bevorzugterweise geringfügig größer als der Durchmesser des Zugdrahtes 50. Die Teflon®-Beschichtung auf dem Zugdraht 50 erlaubt ihm, sich frei innerhalb der Druckschlange 52 hin und her zu schieben. Sofern erwünscht, insbesondere wenn die Leitungsdrähte 44 nicht von einer Schutzhülse 49 umgeben sind, kann die äußere Oberfläche der Druckschlange 52 durch eine flexible, nicht leitfähige Hülse 46 abgedeckt sein, die beispielsweise aus Polyimidrohr hergestellt ist, um den Kontakt zwischen der Druckschlange 52 und irgendwelchen anderen Drähten innerhalb des Katheterkörpers 12 zu vermeiden.
  • Die Druckschlange 52 ist an ihrem proximalen Ende mit dem proximalen Ende der Versteifungsröhre 20 in dem Katheterkörper 12 durch die Klebeverbindung 51 und an ihrem distalen Ende mit dem Spitzenabschnitt 14 durch die Klebeverbindung 53 verankert. Beide Klebeverbindungen 51 und 53 umfassen bevorzugterweise Polyurethanklebstoff oder dergleichen. Der Klebstoff kann vermittels einer Spritze oder dergleichen durch ein Loch aufgetragen werden, das zwischen der äußeren Oberfläche des Katheterkörpers 12 und dem zentralen Hohlraum 18 angelegt ist. Ein derartiges Loch kann, beispielsweise, ausgebildet werden durch eine Nadel oder dergleichen, die die äußere Wand 22 des Katheterkörpers 12 und die Versteifungsröhre 20 punktiert und die ausreichend erhitzt ist, um ein dauerhaftes Loch auszubilden. Der Klebstoff wird dann durch das Loch zu der äußeren Oberfläche der Druckschlange 52 eingeführt und um den äußeren Umfang gedochtet, um eine Klebeverbindung um den gesamten Umfang der Druckschlange 52 auszubilden.
  • Der Zugdraht 50 erstreckt sich in den zweiten Hohlraum 32 des Spitzenabschnittes 14. Der Zugdraht 50 ist an seinem distalen Ende mit der Spitzenelektrode 36 in einem zweiten Blindloch 33 durch Schweißen oder dergleichen verankert. Ein bevorzugtes Verfahren zum Verankern des Zugdrahtes 50 innerhalb der Spitzenelektrode 36 besteht darin, eine Metallröhre 54 an das distale Ende des Zugdrahtes 50 zu fälteln und die Metallröhre 54 innerhalb des zweiten Blindloches 33 zu verlöten. Das Verankern des Zugdrahtes 50 innerhalb der Spitzenelektrode 36 liefert eine zusätzliche Stütze für die Spitzenelektrode auf der flexiblen Kunststoffröhre 19, wodurch die Wahrscheinlichkeit verringert wird, dass sich die Spitzenelektrode von der Röhre trennen wird. Alternativ kann der Zugdraht 50 an der Seite des Spitzenabschnittes 14 angebracht sein. Eine derartige Konstruktion ist in EP-A-0904796 beschrieben.
  • Innerhalb des zweiten Hohlraumes 32 des Spitzenabschnittes 14 erstreckt sich der Zugdraht 50 durch eine Hülse 56 aus Kunststoff, bevorzugterweise Teflon , was verhindert, dass der Zugdraht 50 in die Wand der Röhre 19 schneidet, wenn der Spitzenabschnitt abgelenkt wird.
  • Die Längsbewegung des Zugdrahtes 50 relativ zum Katheterkörper 12, was zu einer Ablenkung des Spitzenabschnittes 14 führt, wird erreicht durch eine geeignete Handhabung des Steuergriffes 16. Eine geeignete Steuergriffkonstruktion zur Verwendung mit der vorliegenden Erfindung ist in EP-A-0928601 beschrieben.
  • In der Anwendung ist die vorliegende Erfindung ideal zum Kartieren des Herzens und Abladieren akzessorischer Signalleitungsbahnen, die Arrhythmien verursachen. Um diese Funktion wahrzunehmen, wird das distale Ende des Katheters 10 in eine Vene oder Arterie eingeführt und zum Herzen vorbewegt. Um beim Positionieren des Spitzenabschnittes 14 des Katheters 10 an einer erwünschten Position innerhalb des Herzens zu helfen, werden der Zugdraht 50 und der Steuergriff 16 verwendet, um den Spitzenabschnitt 14 abzulenken. Wenn der Spitzenabschnitt 14 an oder nahe der erwünschten Stelle des Herzgewebes angeordnet ist, kann die elektrische Aktivität des Herzens identifiziert, evaluiert oder kartiert werden und elektrophysiologische Quellen für Arrhythmien können identifiziert und/oder behandelt werden.
  • Die elektrische Aktivität innerhalb des Herzens wird unter Verwendung der Spitzenelektrode 36 und der Ringelektroden 39 des Katheters 10 nachgewiesen. Der Katheter 10 der vorliegenden Erfindung ist so konstruiert, dass die Spitzenelektrode 36 in direktem Kontakt mit dem Herzgewebe ist. Die Spitzenelektrode 36 nimmt somit sowohl lokale Aktivierungsenergie (Nahfeldsignale) an dem Kontaktpunkt mit dem Herzgewebe auf, als auch Fernfeldaktivierungsenergie (Fernfeldsignale), die von der Elektrode durch das Blut aufgenommen werden.
  • Wie oben beschrieben, ist die Ringelektrode 39 relativ zur Spitzenelektrode 14 eingelassen, um gegenüber direktem Kontakt mit dem Herzgewebe geschützt zu sein, wobei jedoch ein Kontakt mit umgebendem Blut erlaubt ist. Die enge Nähe der Ringelektrode 19 zu der Spitzeneleltrode 36 erlaubt, dass die Ringelektrode 36 in etwa die gleichen Fernfeldsignale aufnimmt wie die Spitzenelektrode 36. Die Ringelektrode 39 nimmt jedoch nicht das lokale Aktivierungspotential (Nahfeldsignale) auf. Die von der Spitzeneleltrode 36 und der Ringeleltrode 39 aufgenommenen Signale werden zu einer geeigneten Signalverarbeitungseinheit übertragen.
  • In der Signalverarbeitungseinheit wird das von der Ringeleltrode 39 nachgewiesene Signal, das nur Fernfeldsignale darstellt, von dem Signal abgezogen, das von der Spitzenelektrode 36 aufgenommen wurde, das sowohl Nahfeld- als auch Fernfeldsignale enthält. Somit können die Nahfeldsignale genauer bestimmt werden. Dieses verbesserte Verfahren zum Nachweisen von elektrischer Aktivität erlaubt dem Arzt oder dem Anwender, die Stelle des arrhythmogenen Herdes für das Abladieren und zu anderen Zwecken genauer zu bestimmen.
  • Es können auch alternative bipolare Elektrodenkonstruktionen bereitgestellt werden, bei denen eine Elektrode Kontakt mit Blut, aber nicht mit dem Herzgewebe hat. Beispielsweise ist, wie in 4 dargestellt, die Ringelektrode 39 durch eine Membran 60 abgedeckt, die für Blut permeabel ist, aber einen direkten physikalischen Kontakt zwischen der Ringelektrode und dem Herzgewebe verhindert. Bei dieser Ausführungsform ist die Ringelektrode 39 an der Röhre 19 proximal und in enger Nachbarschaft zu der Spitzenelektrode 39 angebracht. Die Ringelektrode 39 wird über die Röhre 19 geschoben und vor Ort durch Kleber oder dergleichen fixiert. Die Membran 60 ist um die Ringelektrode 39 herumgewickelt und vor Ort auf den Spitzenabschnitt 14 durch Polyurethan oder dergleichen geklebt. Die Membran 60 liegt bevorzugterweise in der Form einer perforierten Folie oder eines gewobenen oder nichtgewobenen Gewebes vor. Die Membran 60 ist bevorzugterweise ein biokompatibles Polymer. Beispiele für geeignete biokompatible Polymere zur Verwendung im Zusammenhang mit der Erfindung umfassen Polyolefine wie beispielsweise Polypropylen, Polyurethan, Polyetheramid, Polyetherimid, Polyimid, Fluorpolymere wie beispielsweise Polytetrafluorethylen, Silikone und dergleichen, und Kombinationen davon. Die blutpermeable Membran 60 erlaubt somit, dass das Blut die Membran 60 durchdringt und die Ringelektrode 39 kontaktiert, während die Ringelektrode 39 gegenüber einem direkten Kontakt mit dem Herzgewebe geschützt ist.
  • In alternativen Ausführungsformen können, wie in 5A und 5B gezeigt, Ringelektrodenpaare anstelle der Kombinationen aus einer Spitzenelektrode und einer Ringelektrode, wie oben beschrieben, bereitgestellt werden. Bei diesen Ausführungsformen umfasst das Ringelektrodenpaar 61 eine erste und eine zweite Ringelektrode 64 und 66, die in enger Nachbarschaft zueinander angebracht sind. In einer alternativen Ausführungsform ist die erste Ringelektrode 64 auf der äußeren Oberfläche der Röhre 19 angebracht, um einen direkten Kontakt mit benachbartem Herzgewebe herzustellen. Die zweite Ringelektrode 66 ist innerhalb einer Aussparung 65 proximal zur ersten Elektrode 64 versetzt, so dass die zweite Elektrode 66 von der äußeren Oberfläche der Röhre 19 versenkt ist, um einen direkten Kontakt mit benachbartem Herzgewebe in einer oben beschriebenen Art und Weise zu vermeiden.
  • In einer weiteren alternativen Ausführungsform ist die erste Ringelektrode 64 auf der äußeren Oberfläche der Röhre 19 angebracht, um einen direkten Kontakt mit benachbartem Herzgewebe herzustellen. Die zweite Ringelektrode 66 ist auf der Röhre 19 proximal zu der ersten Elektrode 64 angebracht. Eine blutpermeable Membran 60 ist um die zweite Elektrode 66 in einer Art und Weise herumgewickelt, wie oben beschrieben, um die zweite Elektrode 66 gegenüber einem direkten Kontakt mit benachbartem Herzgewebe zu schützen.
  • Wie von dem Fachmann erkannt werden würde, können die relativen Orte der Ringelektroden variieren. Beispielsweise kann in der Ausführungsform von 5A die zweite Elektrode 66, die eingelassen ist, sich distal zur ersten Elektrode befinden. Auch können zusätzliche Ringelektroden zu einer jeden der oben beschriebenen Ausführungsformen hinzugefügt werden.
  • In einer alternativen Ausführungsform umfasst der Katheter weiter einen Ortsmessfühler, bevorzugterweise einen elektromagnetischen Ortsmessfühler. Wie in den 6 und 7 gezeigt, umfasst der Spitzenabschnitt 14 einen dritten Hohlraum 34. Der elektromagnetische Messfühler 72 ist teilweise im distalen Ende der Röhre 19 angebracht und teilweise in einem Blindloch in der Spitzenelektrode 36. Geeignete elektromagnetische Messfühler zur Verwendung im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung sind beschrieben in EP-A-0989384 und den US-Patenten 5,558,091, 5,443,489, 5,480,422, 5,546,951, 5,568,809 und 5,391,199. Der elektromagnetische Messfühler 72 ist mit einem Kabel 74 für einen elektromagnetischen Messfühler verbunden, das sich durch einen dritten Hohlraum 34 des Spitzenabschnittes 14, durch den zentralen Hohlraum 18 des Katheterkörpers 12 und in den Steuergriff 16 erstreckt. Das Kabel 74 des elektromagnetischen Messfühlers erstreckt sich dann innerhalb einer Nabelanschlussleitung (nicht gezeigt) aus dem proximalen Ende des Steuergriffes 16 in ein Messfühlersteuermodul (nicht gezeigt), das eine Schaltplatte enthält (nicht gezeigt). Alternativ kann die Schaltplatte in dem Steuergriff 16 enthalten sein, wie, beispielsweise, in EP-A-0900549 beschrieben.
  • Das Kabel 74 für den elektromagnetischen Messfühler umfasst mehrere Drähte, die innerhalb einer Kunststoff-abgedeckten Hülse eingeschlossen sind. In dem Messfühler-Steuermodul sind die Leitungen des Kabels für den elektromagnetischen Sensor mit der Schaltplatte verbunden. Die Schaltplatte verstärkt das von dem elektromagnetischen Messfühler aufgenommene Signal und überträgt es auf einen Computer in einer Form, die vom Computer verstanden werden kann, vermittels des Messfühlersteckers am proximalen Ende des Messfühlersteuermoduls. Da der Katheter nur für eine Einmalanwendung konstruiert ist, enthält die Schaltplatte bevorzugterweise auch einen EPROM-Chip, der die Schaltplatte etwa 24 Stunden nachdem der Katheter verwendet worden ist, abschaltet. Dies verhindert, dass der Katheter oder wenigstens der elektromagnetische Messfühler, zweimal verwendet wird. Sofern erwünscht, kann der Messfühler 72 innerhalb eines steifen Kunststoffgehäuses enthalten sein, das, beispielsweise, aus Polyetheretherketon (PEEK) hergestellt ist und zwischen der Spitzenelektrode 36 und der flexiblen Röhre 19 angebracht ist. Eine derartige Konstruktion ist in dem US-Patent 5,938,603 beschrieben.
  • Um den elektromagnetischen Messfühler 72 zu verwenden, wird der Patient in einem erzeugten Magnetfeld platziert, beispielsweise indem unter dem Patienten eine Unterlage platziert wird, die Spulen zum Erzeugen eines magnetischen Felds enthält. Ein elektromagnetischer Referenzmessfühler wird relativ zum Patienten fixiert, beispielsweise auf dem Rücken des Patienten mit Klebestreifen angeklebt, und der Katheter, der einen elektromagnetischen Ortsmessfühler enthält, wird in das Herz des Patienten vorgeschoben. Ein jeder Messfühler umfasst bevorzugterweise drei kleine Spulen, die in dem magnetischen Feld schwache elektrische Signale erzeugen, die ihre Position im Magnetfeld angeben. Signale, die sowohl von dem fixierten Referenzmessfühler als auch von dem zweiten Messfühler im Herzen erzeugt werden, werden verstärkt und zu einem Computer übertragen, der die Signale analysiert und dann die Signale auf einem Monitor darstellt. Durch dieses Verfahren kann die genaue Stelle des Sensors im Katheter relativ zum Referenzmessfühler ermittelt und visuell dargestellt werden. Der Messfühler kann auch eine Versetzung des Katheters nachweisen, die durch die Kontraktion des Herzmuskels bedingt wird. Ein bevorzugtes Kartierungssystem umfasst einen Katheter, der mehrere Elektroden und einen elektromagnetischen Messfühler umfasst, wie beispielsweise der NOGA-STAR-Katheter, der von Biosense Webster, Inc. vermarktet wird, und Mittel zum Überwachen und Anzeigen der von den Elektroden und dem elektromagnetischen Messfühler aufgenommenen Signale, wie beispielsweise das Biosense-NOGA-System, das auch von Biosense Webster, Inc. vermarktet wird.
  • Unter Anwendung dieser Technologie kann der Arzt visuell eine Herzkammer kartieren. Dieses Kartieren wird vorgenommen durch Vorschieben der Katheterspitze in eine Herzkammer, bis Kontakt mit der Herzwand hergestellt ist. Diese Position wird aufgezeichnet und gespeichert. Die Katheterspitze wird dann zu einer anderen Position in Kontakt mit der Herzwand bewegt und dann die Position wieder aufgezeichnet und gespeichert. Durch Kombinieren des elektromagnetischen Messfühlers und der Elektroden kann ein Arzt gleichzeitig die Verläufe oder die Form der Herzkammer und die elektrische Aktivität des Herzens kartieren.
  • Sofern erwünscht, kann der Katheter multidirektional sein, d. h. zwei oder mehrere Zugdrähte aufweisen, um die Fähigkeit zu erhöhen, den Spitzenabschnitt in mehr als eine Richtung zu bewegen, oder zwei oder mehrere unterschiedliche Kurven zu machen. Eine Beschreibung einer derartigen Konstruktion erfolgt in EP-A-0904796; EP-A-0985423; EP-A-0982047; EP-A-1005839; und EP-A-1038545.
  • Die vorhergehende Beschreibung erfolgte unter Bezugnahme auf derzeit bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung. Fachleute auf dem Gebiet und der Technologie, auf die sich diese Erfindung bezieht, werden anerkennen, dass Abwandlungen und Änderungen in der beschriebenen Struktur durchgeführt werden können, ohne wesentlich vom Umfang dieser Erfindung abzuweichen, der durch die beigefügten Ansprüche definiert ist.
  • Entsprechend sollte die vorhergehende Beschreibung nicht so gelesen werden, dass sie nur die genauen, in den beigefügten Zeichnungen beschriebenen und veranschaulichten Strukturen betrifft, sondern sollte in Übereinstimmung mit und als Stütze der folgenden Ansprüche gelesen werden, die ihren vollständigen und angemessen Umfang haben sollen.

Claims (6)

  1. System zum Bestimmen eines arrhythmogenen Herdes in Herzgewebe umfassend: einen Katheter (10) umfassend: einen verlängerten Körper (12) mit einem distalen Bereich (14); eine erste Elektrode (36; 64), die an dem distalen Bereich (14) angebracht ist, um ein erstes Signal zu erhalten; und eine zweite Elektrode (39; 66), die an dem distalen Bereich (14) in enger Nachbarschaft zu und isoliert von der ersten Elektrode (36; 64) angebracht ist, um ein zweites Signal zu erhalten, wobei die zweite Elektrode (39; 66) durch eine blutpermeable Membran (60) abgedeckt ist die, bei der Verwendung, erlaubt, dass Blut dadurch hindurchdringt, um die zweite Elektrode (39; 66) zu kontaktieren, aber einen direkten Kontakt zwischen der zweiten Elektrode (39; 66) und umgebendem Herzgewebe verhindert; und eine Signalverarbeitungseinheit, die funktionsfähig an dem Katheter angebracht ist, zum Vergleichen des ersten Signals und des zweiten Signals und Abziehen von Fernfeldaktivität von dem ersten Signal, um eine elektrische Nahfeldaktivität zu erhalten und eine Stelle eines arrhythmogenen Herdes auf der Grundlage der elektrischen Nahfeldaktivität zu identifizieren.
  2. System nach Anspruch 1, wobei die blutpermeable Membran (60) eine biokompatible Zusammensetzung umfasst.
  3. System nach Anspruch 1 oder 2, wobei die erste Elektrode (36; 64) eine Ringelektrode (64) ist.
  4. System nach Anspruch 1 oder 2, wobei die erste Elektrode (36; 64) eine Spitzenelektrode (36) ist.
  5. System nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei der Katheter (10) weiter einen Ortsmessfühler (72) umfasst.
  6. System nach Anspruch 5, wobei der Ortsmessfühler ein elektromagnetischer Ortsmessfühler (72) ist.
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