DE60111357T2 - Injektionsvorrichtung zur Verabreichung einer insbesondere medizinischen Flüssigkeitsdosis - Google Patents

Injektionsvorrichtung zur Verabreichung einer insbesondere medizinischen Flüssigkeitsdosis Download PDF

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Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Injektion einer insbesondere medizinischen Flüssigkeitsdosis.
  • Heutzutage sind aus Gründen der Hygiene und Sicherheit die meisten Injektionsvorrichtungen einmal verwendbare Injektionsvorrichtungen und weisen, zusätzlich zu einer herkömmlichen oder nicht herkömmlichen Spritze, Schutzvorrichtungen auf, die dazu gedacht sind, die Nadel nach der Verwendung zu verhüllen und jegliche spätere Wiederverwendung der Injektionsvorrichtung zu verhindern.
  • Solche Injektionsvorrichtungen werden somit aus mehreren Elementen, darunter ein mit Fingerstützteilen versehenes, gebildet, die im allgemeinen zwischen zwei parallelen Schienen zugeführt und zu Montagemaschinen hin verteilt werden, die dazu gedacht sind, um sie bei der Translation zu verbinden.
  • Ferner werden im allgemeinen die verschiedenen Elemente der Injektionsvorrichtungen mit Rotationsblockierungseinrichtungen versehen, die erlauben, eine Rotation der einen Elemente bezüglich der anderen zu blockieren. Zu diesem Zweck sind die Montagestraßen also mit speziellen Einrichtungen versehen, um die Winkelposition der Elemente und insbesondere die des mit Fingerstützeinrichtungen versehenen Elements zu ermitteln und diese Winkelposition zu indexieren bzw. auszurichten, um eine Montage zu erlauben.
  • Außerdem gibt es derzeit zwei Lösungen, um, nach der Durchführung der Montage die vorherige Nichtverwendung der Injektionsvorrichtungen sicherzustellen.
  • Die erste Lösung besteht darin, diese Injektionsvorrichtungen in einer sterilen Taschen-, Blisterverpackung oder ähnlichem zu verpacken.
  • Die zweite Lösung besteht darin, diese Injektionsvorrichtungen mit einer abnehmbaren Schutzkappe auszustatten, die geeignet ist, den hinteren Abschnitt des mit Fingerstützen versehenen Elements so zu überdecken, daß sie in Anlage an den Fingerstützteilen ist. Gemäß dieser Lösung werden ferner die Schutzkappe und das herkömmliche Nadelschutzstück durch Sicherheitsverschlüsse, beispielsweise Schweißpunkte, verbunden, die darauf abzielen, einen Nachweis und eine Garantie dafür zu ermöglichen, daß keines dieser Elemente vorab abgezogen worden ist.
  • Der Vorteil dieser zweiten Lösung liegt in der Tatsache, daß die "Unverletzbarkeit" des Produkts mittels einer einfachen Schutzkappe erzielt wird, welche einerseits in der Fertigungslinie direkt an Ort und Stelle angebracht werden kann, ohne daß irgendwelche späteren Verpackungsvorgänge erforderlich sind, und welche andererseits den Platzbedarf der fertigen Produkte in Vergleich zu demjenigen der gemäß der ersten Lösung erzielten vermindert.
  • Der hauptsächliche Nachteil dieser zweiten Lösung liegt dagegen in der Tatsache, daß die "Unverletzbarkeit" eine Befestigung der Schutzkappe erfordert, was in der Praxis im Hinblick auf das Zurückziehen dieser Schutzhülle die Ausübung einer relativ beträchtlichen Kraft erzwingt.
  • Die vorliegende Erfindung zielt in erster Linie darauf ab, die Fertigungsschritte zu vereinfachen und hat als erste Aufgabe, eine Injektionsvorrichtung bereitzustellen, deren Drehindexation bzw. -ausrichtung des mit Fingerstützteilen versehenen Elements auf automatische Weise erzielt wird, ohne daß spezielle Mittel nötig wären.
  • Eine andere Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung einer Injektionsvorrichtung, bei welcher der Arbeitsschritt der Montage des mit Fingerstützteilen versehenen Elements mit einem anderen Element auf sehr einfache Weise erzielt wird.
  • Eine andere Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung einer Injektionsvorrichtung, die eine Schutzkappe aufweist, die die "Unverletzbarkeit" der Injektionsvorrichtung sicherstellt und deren Zurückziehen auf sehr leichte Weise erzielt wird.
  • Zu diesem Zweck zielt die Erfindung erstens auf eine Injektionsvorrichtung gemäß dem Anspruch 1 ab.
  • Die spezielle Form des Fingerstütz-Kragens der erfindungsgemäßen Injektionsvorrichtung führt vorteilhaft dazu, daß, wenn das mit diesem Kragen versehene Element zwischen zwei parallelen Schienen transportiert wird, dieses Element dazu gebracht wird, sich automatisch um sich selbst zu drehen, bis eine Winkelposition für einen stabilen Transport erreicht ist, in welcher die Greifabschnitte auf diesen Schienen aufliegen.
  • Aus diesem Grund wird, wie auch immer die anfängliche Winkelposition ist, in welcher das mit dem Kragen versehene Element zwischen den Schienen angeordnet wird, die endgültig erreichte Orientierung im wesentlichen immer die gleiche sein, so daß die Drehindexation dieses Elements weder eine Ermittlungsvorrichtung noch eine Indexvorrichtung benötigt.
  • Ferner ist anzumerken, daß die Genauigkeit, was die endgültig erreichte Orientierung betrifft, eine Funktion der Länge der oberen Basis der konvexen Profile ist. Tatsächlich ist, wenn diese obere Basis eine Länge größer oder gleich dem Durchmesser des rohrförmigen Elements hat, die endgültig erreichte Orientierung genau immer die gleiche. Wenn dagegen diese Länge kleiner als dieser Durchmesser ist, kann die erreichte Orientierung, abhängig von der Längendifferenz, um einige Grade variieren.
  • Vorteilhaft weist jeder Indexabschnitt des Kragens eine untere Fläche auf, die ein Kurvenprofil einer runden konvexen Form aufweist.
  • Ferner weist gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform jeder Indexabschnitt des Kragens die Form einer Welle auf, die eine konkave Einbuchtung definiert.
  • Wie nachstehend besser verständlich wird, erlauben solche Einbuchtungen insbesondere, die Aufrechterhaltung der Indexposition des mit dem Fingerstütz-Kragen versehenen Elements sicherzustellen, wenn letzteres in einer Montagemaschine mit einem anderen Element zusammengefügt wird. In der Tat kann die Aufrechterhaltung dieser Indexposition auf sehr leichte Weise sichergestellt werden, indem ein rohrförmiges Werkzeug verwen det wird, das geeignet ist, um über dem mit dem Kragen versehenen Element angeordnet zu werden, und das einen Endabschnitt aufweist, der eine zur oberen Fläche des Kragens entsprechend entgegensetzte Form hat, und folglich zwei Abschnitte eines konvexen Profils aufweist, das eine zur konkaven Form der Einbuchtungen entsprechend entgegengesetzte Form hat. Ferner führt dieses rohrförmige Werkzeug dazu, eventuelle Orientierungsfehler zu korrigieren, insbesondere wenn die Länge der oberen Basis der Einbuchtungen kleiner als der Durchmesser des rohrförmigen Elements ist.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform weist die Injektionsvorrichtung eine Schutzkappe auf, die geeignet ist, um so über dem hinteren Abschnitt des rohrförmigen Elements des Spritzenkörpers angeordnet zu werden, daß sie in Anlage an den Kragen kommt.
  • In diesem Fall und vorteilhaft weist gemäß der Erfindung die Schutzkappe eine Umfangswand auf, die mit einem Endabschnitt versehen ist, der für jeden Indexabschnitt des Fingerstütz-Kragens einen Umfangswandabschnitt, genannt Montage-Umfangswandabschnitt, aufweist, der ein Kurvenprofil einer runden konvexen Form aufweist, die zur oberen Fläche des Indexabschnitts komplementär ist und geeignet ist, sich in letztere einfügen zu lassen.
  • Diese Schutzkappe und die Fingerstützteile des Spritzenkörpers besitzen somit Montageabschnitte, die erstens dazu führen, aufgrund der komplementären konvexen und konkaven Formen der Kontaktflächen eine Klemmkraft zu erzielen, und erlauben, die "Unverletzbarkeit" mittels eines eventuellen Verschlusses zu erzielen, der einen geringen Widerstand hat und also leicht brechbar ist.
  • Ferner wird das Zurückziehen der Schutzkappe dadurch erreicht, daß diese in die eine oder die andere Drehrichtung gedreht wird, wobei im Verlaufe dieser Drehung die Profile der Montageabschnitte der Schutzkappe und der Fingerstützteile dazu führen, eine axiale Verschiebung dieser Kappe zu bewirken, so daß das Zurückziehen der letzteren einem einfachen Abschrauben vergleichbar ist, das keine Ausübung einer offenkundigen Kraft benötigt.
  • Es ist ferner anzumerken, daß das Vorhandensein von zwei symmetrischen Montageabschnitten dazu führt, einerseits die erzielte Klemmkraft zu erhöhen und andererseits das Zurückziehen der Schutzkappe zu erleichtern, aufgrund der Tatsache, daß die Verschiebung letzterer aus einer Kraft resultiert, deren Resultierende völlig axial ist.
  • Außerdem weist vorteilhaft die Schutzkappe mindestens eine innere Translationsblockierungseinrichtung auf, die bezüglich der Innenfläche der Umfangswand der Kappe vorspringt, wobei das rohrförmige Element des Spritzenkörpers eine Umfangswand aufweist, deren Außenfläche an einer entsprechenden Gegenposition zu jeder der Translationsblockierungseinrichtungen eine Aussparung aufweist, die geeignet ist, letztere aufzunehmen.
  • Solche Translationsblockierungseinrichtungen erlauben, den Widerstand des die "Unverletzbarkeit" der Injektionsvorrichtung garantierenden Sicherheitsverschlusses auf ein Minimum zu reduzieren und letzeren sogar wegzulassen.
  • Ferner bestehen vorteilhaft die Translationsblockierungseinrichtungen der Schutzkappe aus zwei diametral gegenüberliegenden inneren Nocken, wobei jede Aussparung des Spritzenkörpers aus einem Langloch besteht, das geeignet ist, einen der Nocken aufzunehmen.
  • Weitere Merkmale, Ziele und Vorteile der Erfindung gehen aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen hervor, die als ein nicht einschränkendes Beispiel eine bevorzugte Ausführungsform zeigen:
  • 1 ist ein Längsschnitt durch eine axiale Ebene einer erfindungsgemäßen Injektionsvorrichtung, die vor einer Verwendung gezeigt ist,
  • 2 ist eine Perspektivansicht dieser Injektionsvorrichtung,
  • 3 ist eine Perspektivansicht eines aus einer Schutzhülle bestehenden ersten Elements dieser Injektionsvorrichtung,
  • 4 ist ein Längsschnitt durch eine axiale Ebene A dieser Schutzhülle,
  • 5 ist ein Längsschnitt durch eine axiale Ebene B dieser Schutzhülle,
  • 6 ist ein transversaler Schnitt durch eine Ebene C dieser Schutzhülle,
  • 7 ist ein transversaler Schnitt durch eine Ebene D dieser Schutzhülle,
  • 8 ist ein Längsschnitts durch eine axiale Ebene E eines aus einem Verriegelungsring bestehenden zweiten Elements dieser Injektionsvorrichtung,
  • 9 ist eine Perspektivansicht dieses Verriegelungsrings,
  • 10 ist ein Längsschnitt durch eine axiale Ebene F eines aus einem Greifstück bestehenden dritten Elements dieser Injektionsvorrichtung,
  • 11 ist eine Perspektivansicht dieses Greifstücks,
  • 12 ist eine schematische Perspektivansicht einer Einheit zum Transportieren bzw. Zuführen des mit Fingerstützteilen versehenen Elements der Schutzhülle, und
  • 13 ist eine schematische, teilweise im Schnitt dargestellte Ansicht einer Maschine zum Zusammenfügen der zwei Elemente der Schutzhülle.
  • Die in 1 gezeigte erfindungsgemäße Injektionsvorrichtung weist als erstes eine vorab gefüllte Spritze bzw. Fertigspritze 1 des herkömmlichen Typs, beispielsweise eine aus Glas hergestellte, auf, die auf herkömmliche Weise eine vordere Nase 1a, an welcher eine Nadel 2 angebracht ist, und an ihrem hinteren Ende einen Kragen 1b aufweist.
  • Diese Spritze 1 weist außerdem auf herkömmliche Weise ein Stück 3 zum Schützen der Nadel 2 (Nadelschutzstück 3) auf, das geeignet ist, um auf abdichtende Weise an der vorderen Nase der Spritze angebracht zu werden.
  • Sie weist außerdem auf herkömmliche Weise einen Kolben 4 auf, der die mit einer Flüssigkeitsdosis gefüllte Kammer begrenzt und der mit einer innengewindeten Blindbohrung versehen ist, in welche das gewindete Ende 5a einer Kolbenstange 5 geschraubt ist, die an ihrem gegenüberliegenden Ende mit einem Drücker 6 versehen ist.
  • Dieser Drücker 6 hat die Form einer Schale, die eine Scheibe 6a mit schrägem Profil aufweist, zu Zwecken, die weiter unten erklärt werden.
  • Die erfindungsgemäße Injektionsvorrichtung weist außerdem eine Schutzanordnung für die Spritze 1 auf, die angepaßt ist, um vorab vollständig zusammengebaut zu werden, bevor die anfänglich vorab gefüllte Spritze in der Schutzanordnung angeordnet wird.
  • Diese Schutzanordnung weist erstens eine Schutzhülle 7 auf, die in den 3 bis 7 gezeigt ist und aus zwei Rohrkörpern, einen vorderen 8 und einen hinteren 9, besteht, die angepaßt sind, um sich in ihrer Verlängerung aneinanderfügen zu lassen.
  • Der vordere Körper 8 hat einen Innendurchmesser entsprechend dem Außendurchmesser der Spritze 1 und eine Länge, die angepaßt ist, um die mit ihrem Nadelschutzstück 3 versehene Nadel 2 unterzubringen, und die im wesentlichen 80% der Länge der Spritze 1 ist.
  • An seinem hinteren Ende weist der vordere Körper 8 einen im wesentlichen eiförmigen hinteren Abschnitt 8a auf, dessen Außendurchmesser größer sind als der laufende Außendurchmesser des vorderen Körpers und der im Inneren ausgespart ist, um innere Längsrippen, beispielsweise 10, aufzuweisen, die einen Innendurchmesser definieren, der mit dem laufenden Innendurchmesser dieses vorderen Körpers 8 identisch ist.
  • Jede dieser Rippen 10 weist ferner eine Schulter 10a auf, die einen hinteren Endabschnitt begrenzt, dessen Innendurchmesser wesentlich größer als der Durchmesser der Spritze 1 ist.
  • An der Außenseite weist dieser hintere Abschnitt 8a eine ringförmige Auskehlung 11 auf, die von einer hinteren Klipsleiste 12 begrenzt ist. Ferner, wie in 6 gezeigt, ist diese Auskehlung 11 durch zwei diametral gegenüberliegende Nocken, beispielsweise 13, unterbrochen, die bezüglich der Klipsleiste 12 radial vorspringen.
  • An seinem vorderen Ende weist der vordere Körper 8 einen teilbaren vorderen Abschnitt 8b auf, der von einer ringförmigen zerbrechlichen Zone 14 begrenzt ist, die so angeordnet ist, daß sie sich im wesentlichen in Höhe der vorderen Nase 1a der Spritze 1 befindet, nachdem diese an Ort und Stelle angeordnet ist.
  • Dieser teilbare Abschnitt 8b weist im Inneren an seinem hinteren Ende ein schräges Profil 15 auf, das eine Zugangsrampe für einen hinteren Abschnitt bildet, der aus einem Hals 70 besteht, dessen Durchmesser wesentlich kleiner als der laufende Innendurchmesser des vorderen Körpers 8 ist.
  • Vor diesem hinteren Hals 70 weist der teilbare Abschnitt 8b ferner mehrere Längskerben, beispielsweise 16, auf, die über den Umfang der Innenfläche des teilbaren Abschnitts verteilt sind und einen Innendurchmesser begrenzen, der mit dem des Halses identisch ist, so daß die Rillen zwischen den Kerben mit dem vorderen Ende dieses Halses 70 eine Schulter 17 definieren.
  • Was schließlich diesen teilbaren Abschnitt 8b betrifft, hat dessen vor den Kerben 16 gelegene vorderer Abschnitt einen Innendurchmesser, der mit dem Durchmesser identisch ist, der den Boden der Kerben trennt.
  • Der hintere Körper 9 ist seinerseits im wesentlichen eiförmig entsprechend der Form des hinteren Abschnitts 8a des vorderen Körpers 8, so daß er an den hinteren Abschnitt 8a angefügt werden kann.
  • Zu diesem Zweck weist dieser hintere Körper 9 erstens eine ringförmige innere Auskehlung 18 auf, die eingerichtet ist, um die Klipsleiste 12 aufzunehmen. Er weist ferner zwei diametral gegenüberliegende innere Längsrillen, beispielsweise 19, auf, die angepaßt sind, um jeweils eine Nocke 13 aufzunehmen, um eine Blockierung der Rotation der zwei Körper 8, 9 sicherzustellen, wobei die Rillen in einem geringen Abstand zum hinteren Ende dieses hinteren Körpers 9 unterbrochen sind, so daß dieser eine innere Schulter 20 senkrecht zum Ende dieser Rillen 19 aufweist.
  • Wie in 6 gezeigt, sind die Rillen 19 entlang des größten Durchmessers des hinteren Körpers 9 ausgespart, um die Dicke der Wand des hinteren Körpers zu minimieren.
  • Der hintere Körper 9 weist ferner zwei verformbare Zungen, beispielsweise 21, auf, die jeweils in einer Rille 19 an ihrem hinteren Ende vorgesehen sind. Jede dieser Zungen 21 ist durch einen U-förmigen Schnitt in die Wand des hinteren Körpers hergestellt, und ein Langloch, beispielsweise 80, das insbesondere das Entformen erlaubt, ist oberhalb jeder Zunge 21 in der Wand ausgespart.
  • Jede dieser Zungen 21 weist an ihrem hinteren Ende eine querverlaufende Krempe 22 auf, die ins Innere des hinteren Körpers 9 vorspringt. Jede dieser Krempen weist eine hintere im wesentlichen radiale Rückkehrsicherungsfläche 22a und eine schräge vordere Fläche 22b auf, die eine Rampe bildet.
  • Schließlich weist der hintere Körper 9 einen äußeren Fingerstütz-Kragen 23 auf.
  • Gemäß der Erfindung weist dieser allgemein ringförmige Kragen 23 auf:
    • – zwei diametral gegenüberliegende, im wesentlichen ebene Konturabschnitte 50, 51, die zwei Stützflächen für die Finger des Benutzers definieren, und
    • – zwischen den Stützflächen 50, 51 zwei diametral gegenüberliegende Wellen 52, 53, die zwei bogenförmige Einbuchtungen konkaver Form definieren.
  • Die Schutzanordnung weist zweitens einen Verriegelungsring 24 einer Form auf, die angepaßt ist, um ihn von der vorderen Fläche des hinteren Körpers aus in den hinteren Körper 9 einzusetzen.
  • Dieser Verriegelungsring 24 einer Länge, die für ein Einsetzen in den hinteren Körper 9 angepaßt ist, hat die Form einer zylindrischen Manschette 25, die hinten durch zwei diametral gegenüberliegende Laschen, beispielsweise 26, in Form eines Zylindersektors verlängert ist.
  • Jede dieser zwei Laschen 26 hat erstens eine hintere Endfläche 26a mit schrägem Profil, das zu dem der Scheibe 6a des Drückers 6 der Kolbenstange 5 komplementär ist.
  • Jede dieser Laschen 26 weist ferner im wesentlichen auf halber Länge eine äußere Querrippe 27 auf, die angepaßt ist, um zwischen zwei Rillen 19 des hinteren Körpers 9 zu gleiten.
  • Die zylindrische Manschette 25 dieses Verriegelungsrings 24 weist ihrerseits, ausgerichtet auf den gleichen Mantellinien wie die Querrippen 27, zwei Querrippen, beispielsweise 28, auf, die ebenfalls geeignet sind, um zwischen den Rillen 19 des hinteren Körpers 9 zu gleiten, und an dem vorderen Ende der Manschette vorgesehen sind.
  • Diese zylindrische Manschette 25 weist außerdem im wesentlichen auf halber Länge und in axialer Ausrichtung mit den oben erwähnten Rippen 27, 28 zwei diametral gegenüberliegende innere Rippen, beispielsweise 29, auf, vor denen jeweils die Umfangswand der Manschette mit einem Langloch, beispielsweise 30, durchstochen ist, was das Entformen der Hinterschneidung erlaubt.
  • Jede dieser inneren Rippen 29 hat eine hintere Fläche 29a mit einem schrägen Profil, die eine Rampe bildet, und eine vordere radiale Fläche 29b zur Rückkehrblockierung.
  • Schließlich weist die zylindrische Manschette 25 vor den Langlöchern 30 und in einem Abstand zu den inneren Rippen 29, der der Dicke des Kragens 1b der Spritze 1 entspricht, eine innere ringförmige Schulter 31 auf.
  • Die erfindungsgemäße Injektionsvorrichtung weist ferner ein in 10 und 11 gezeigtes Zangenstück 32 auf, das dazu gedacht ist, das Nadelschutzstück 3 zu bedecken und dessen Zurückziehen zu bewirken, nachdem die zerbrechliche Zone 14 des vorderen Körpers 8 der Schutzhülle 7 gebrochen wurde.
  • Dieses Zangenstück 32 weist eine zylindrische Stirnwand 33 auf, die einen zum Eindringen in den teilbaren Abschnitt 8b angepaßten Durchmesser hat und an deren Umfang sich vier einzelne Längslaschen 34, 35, 36, 37 im wesentlichen senkrecht erstrecken, die gleichmäßig bezüglich der Achse der Wand verteilt sind:
    • – zwei diametral gegenüberliegende Laschen 34, 35, die an ihrem freien Ende jeweils mit zwei seitlichen Krallen, beispielsweise 38, 39, versehen sind, die angepaßt sind, um sich in dem Nadelschutzstück 3 verankern zu können,
    • – zwei weitere diametral gegenüberliegende Laschen 36, 37, die an einer Zwischenposition ihrer. Länge jeweils eine äußere Erhebung, beispielsweise 40, haben, die eine Außenfläche aufweist, die mit Längskerben, beispielsweise 41, versehen ist, die mit den Kerben 16 des teilbaren Abschnitts 8b in Beziehung stehen. Ferner weist jede Erhebung 40 einen hinteren zylindrischen Abschnitt 40a auf, dem ein geneigter vorderer Abschnitt 40b vorangeht, der eine Rampe bildet.
  • Ferner ist anzumerken, daß, so wie in 10 gezeigt, beim Formprozeß die Laschen 34-37 in einer im wesentlichen "offenen" Position, das heißt, bezüglich der Achse der Stirnwand 33 nach außen geneigt, hergestellt werden.
  • Wie in 1 und 2 gezeigt, weist die Injektionsvorrichtung schließlich eine Schutzkappe 81 auf, die geeignet ist, um den Drücker 6 und die hinteren Enden der Kolbenstange 5 und der Schutzhülle 7 so zu bedecken, daß sie in Anlage an dem Kragen 23 ist.
  • Diese Schutzkappe 81 weist einen unteren Rand auf, der ein komplementäres Profil zu dem des Kragens 23 aufweist, und weist folglich zwei diametral gegenüberliegende Ohren, beispielsweise 82, einer zur konkaven Form der Wellen 52, 53 des Kragens entsprechend entgegengesetzten konvexen Form auf.
  • Die speziellen Formen des Kragens 23 und der Schutzkappe 81 erlauben erstens eine Klemmkraft zu erzielen, die sicherstellt, daß die Schutzkappe in einer guten Position gehalten wird. Ferner erlauben sie, die Schutzkappe 81 leicht zurückzuziehen, dadurch daß letzterer eine Drehbewegung auferlegt wird, die wegen der entgegengesetzten konkaven und konvexen Profile der Einbuchtungen 52, 53 und Ohren 82 eine axiale Verschiebung der Schutzkappe hervorruft.
  • Ferner weist die Schutzkappe 81 zwei diametral gegenüberliegende innere Nocken 83, 84 auf, die so vorgesehen sind, daß beim Anordnen der Schutzkappe jeder in einem Langloch 80 der Schutzhülle 7 aufgenommen wird. Solche Nocken 83, 84 und Langlöcher 80 bilden ein Verriegelungssystem, das erlaubt, wenn schon nicht die Sicherheitsverschlüssse wegzulassen, so doch zumindest den Widerstand der letzteren merklich zu verringern.
  • Die Schritte des Zusammenbauens dieser Injektionsvorrichtung werden nachstehend beschrieben.
  • Zuerst wird, wie in 12 gezeigt, der hintere Körper 9 der Schutzhülle 7 zwischen zwei parallelen Schienen 54, 55 zu geführt, die in einem Abstand d beabstandet sind, der wesentlich größer als der Durchmesser des hinteren Körpers ist.
  • Bei dieser Zuführung und dank des Vorhandenseins der Einbuchtungen 52, 53 wird dieser hintere Körper automatisch dazu gebracht, sich um sich selbst zu drehen, um sich so in einer stabilen Position anzuordnen, in welcher die Stützflächen 50, 51 auf den Schienen 54, 55 aufliegen.
  • Am Ende dieses Transports werden die hinteren Körper 9 folglich mit einer im wesentlichen identischen Orientierung an eine erste Montagestation ausgegeben, die eingerichtet ist, um den Verriegelungsring 24 in das Innere des hinteren Körpers einzusetzen.
  • Zu diesem Zweck wird der Verriegelungsring 24 von der vorderen Fläche des hinteren Körpers 9 aus eingeführt, bis die Rippen 27 in Anschlag an die Schulter 20 gebracht sind. Es ist anzumerken, daß dieses Positionieren durch die Elastizität der Zungen 21 und die Form der vorderen Fläche 22b der Rippen 22 ermöglicht ist, die eine Rampe bildet, die das Überwinden der Rippen erlaubt.
  • Es ist auch anzumerken, daß, nachdem der Verriegelungsring 24 positioniert worden ist, seine Rotation relativ zum hinteren Körper 9 aufgrund der Positionierung der Rippen 27 in den Rillen 19 blockiert ist.
  • Die auf diese Weise vormontierte Anordnung hinterer Körper 9/Verriegelungsring 24 wird dann zu einer zweiten Montagestation gebracht.
  • Diese schematisch in 13 gezeigte zweite Montagestation weist erstens ein Gestell 56 auf, in welchem eine Bohrung 57 ausgespart ist, die über eine dem hinteren Abschnitt 8a des vorderen Körpers 8 entsprechende eiförmige Einsenkung 57a zur oberen Fläche des Gestells hin offen ist, was erlaubt, die Position des vorderen Körpers zu indexieren.
  • Diese Montagestation weist ferner einen Stift 58 auf, der geeignet ist, um sich in das Innere des in der Bohrung 57 angeordneten vorderen Körpers 8 und in die obere Verlängerung des vorderen Körpers zu erstrecken, wobei der Stift als Halterung einer um ihn herum angeordneten Feder 42 dient, so daß diese auf der Schulter 10a der Rippen 10 des vorderen Körpers aufliegt.
  • Diese Montagestation weist außerdem Haltevorrichtungen 59 irgendeines bekannten Typs auf, die geeignet sind, um den hinteren Körper 9, der zuvor drehindexiert wurde, in der Achse und oberhalb des Stifts 58 zu positionieren, wobei die Haltevorrichtungen mit einer Translationsverschiebungseinrichtung (nicht gezeigt) verbunden sind, die geeignet ist, sie entlang einer vertikalen Achse zu verschieben.
  • Diese Montagestation weist schließlich ein rohrförmiges Stoßwerkzeug 60 auf, das geeignet ist, auf den hinteren Abschnitt des hinteren Körpers 9 aufgesetzt zu werden, wobei das Werkzeug zwei Ohren aufweist, beispielsweise 61, die geeignet sind, jeweils in einer Einbuchtung 52, 53 untergebracht zu werden.
  • Ein solches Werkzeug 60 erlaubt erstens, eventuelle Orientierungsabweichungen zu korrigieren, dann den hinteren Körper 9 vertikal zu verschieben, ohne daß die Gefahr besteht, daß letzerer auf irgendeine Weise gedreht wird, und schließlich durch Zusammenwirken der Klipsleiste 12 und der Auskehlung 18 den hinteren Körper an den vorderen Körper 8 anzufügen. Ferner wird im Verlaufe dieses Arbeitsschritts die Feder 42 automatisch zwischen den Schultern 10a der Rippen 10 und der Schulter 31 zusammengedrückt. Nachdem sie zusammengebaut worden sind, ist aufgrund der Anordnung der Nocken 13 in den Rillen 19 eine Rotation des vorderen 8 und hinteren Körpers 9 relativ zueinander blockiert.
  • Am Ende dieser zwei Arbeitsschritte erhält man eine vollständig vormontierte Schutzanordnung, in welche anschließend die vorab gefüllte Spritze 1 eingesetzt werden kann, wie nachstehend erklärt wird.
  • Vor diesem Einsetzen wird das Zangenstück 32 über dem Nadelschutzstück 3 der Spritze 1 angeordnet, die in diesem Stadium keine Kolbenstange 5 hat. Bei diesem Anordnen positionieren sich die Laschen 34-37 des Zangenstücks 32 einzig und allein um das Nadelschutzstück 3 herum, ohne daß die Gefahr besteht, daß dieses eingedrückt und die Nadel 2 beschädigt wird und/oder die Dichtung zerstört wird.
  • Die mit dem Zangenstück 32 versehene Spritze 1 wird anschließend in den hinteren Körper 9 der Schutzhülle 7 eingeführt, bis sich der Kragen 1b zwischen den Rippen 29 und der Schulter 31 verblockt hat. Es ist anzumerken, daß dieses Einführen durch die Verformbarkeit der Rippen 29 und die Rampenform der hinteren Fläche 29a dieser Rippen 29 ermöglicht ist, was erlaubt, daß der Kragen 1b diese Rippen überwindet.
  • Bei diesem Einführen wird ferner das Zangenstück 32 dazu gebracht, sich über dem Nadelschutzstück 3 zu schließen, wenn sich seine Erhebungen 40 über die Rampe 15 des teilbaren Abschnitts 8b und des Halses 70 hinweg bewegen, eine Bewegung, die ferner durch die Rampenform des vorderen Teils 40b der Erhebungen erleichtert ist.
  • Es ist ferner anzumerken, daß sich, wie in 1 gezeigt, bei. diesem Schließen die Krallen 38, 39 vor dem Glaskonus, mit welchem herkömmlich die vordere Nase von herkömmlichen Spritzen 1 ausgestattet ist und welcher dazu gedacht ist, um die Dichtheit sicherzustellen, in dem Nadelschutzstück 3 verankern. So ist jegliche Gefahr eines Eindrückens des Nadelschutzstücks 3 und somit der Beschädigung der Nadel 2 und/oder der Zerstörung der Dichtheit ausgeschlossen.
  • Es ist anzumerken, daß, nachdem dieser Schritt durchgeführt worden ist, eine relative Rotation des Zangenstücks 32 und der Schutzhülle 7 aufgrund des Zusammenwirkens ihrer jeweiligen Kerben 16, 41 blockiert ist. Ferner ist einerseits eine Rotation des Nadelschutzstücks 3 bezüglich des Zangenstücks 32 aufgrund der Verankerung der Krallen 38, 39 in letzerem blockiert und ist andererseits eine relative Rotation dieses Zangenstück 32, der Schutzhülle 7 und des Verriegelungsrings 24 ebenfalls blockiert, wie vorstehend erklärt ist.
  • Der letzte Schritt besteht schließlich darin, auf herkömmliche Weise die Kolbenstange 5 am Kolben 4 anzubringen und dann die Schutzhülle 81 anzuordnen. Man erhält dann eine gebrauchsfertige Injektionsvorrichtung.

Claims (6)

  1. Injektionsvorrichtung, die eine Spritze (1) und eine Schutzanordnung für die Spritze aufweist, wobei die Schutzanordnung eine rohrförmige Schutzhülle (7) aufweist, die mit Fingerstützteilen (23) versehen ist, die in Hinblick auf die Injektion einer insbesondere medizinischen Flüssigkeitsdosis zum Greifen der Injektionsvorrichtung vorgesehen sind, wobei die Injektionsvorrichtung dadurch gekennzeichnet ist, daß die Fingerstützteile aus einem mit einer oberen Fläche und einer unteren Fläche versehenen Kragen (23) bestehen, der aufweist: zwei symmetrische Konturabschnitte (50, 51), sogenannte Greifabschnitte, die untere Stützflächen für die Finger des Benutzers aufweisen, und zwischen den Stützflächen zwei diametral gegenüberliegende symmetrische Konturabschnitte (52, 53), sogenannte Indexabschnitte, die in der Fortsetzung der unteren Fläche des Kragens eine untere Fläche aufweisen, die ein Profil konvexer Form aufweist, das aus zwei bezüglich einer Längsachse symmetrischen Schrägen gebildet ist.
  2. Injektionsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Indexabschnitt (52, 53) des Kragens (23) eine untere Fläche aufweist, die ein Kurvenprofil einer runden konvexen Form aufweist.
  3. Injektionsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Indexabschnitt (52, 53) des Kragens (23) die Form einer Welle aufweist, die eine konkave Einbuchtung definiert.
  4. Injektionsvorrichtung nach Anspruch 3, mit einer Schutzkappe (81), die so auf den hinteren Abschnitt der Schutzhülle (7) der Spritze (1) aufgesetzt werden kann, daß sie an dem Kragen (23) anliegt, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzkappe (81) eine Umfangswand aufweist, die mit einem Endabschnitt ver sehen ist, der für jeden Indexabschnitt (52, 53) des Fingerstütz-Kragens (23) einen Umfangswandabschnitt (82), genannt Montage-Umfangswandabschnitt, aufweist, der ein Kurvenprofil einer runden konvexen Form aufweist, die komplementär zur oberen Fläche des Indexabschnitts ist, um sich in letzterer einfügen zu lassen.
  5. Injektionsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzkappe (81) mindestens eine innere Translationsblockierungseinrichtung (83, 84) aufweist, die bezüglich der Innenfläche der Umfangswand der Kappe vorspringt, wobei die Schutzhülle (7) der Spritze (1) eine Umfangswand aufweist, deren Außenfläche an einer entsprechenden Gegenposition zu jeweils einer Translationsblockierungseinrichtung eine Aussparung (80) aufweist, um letzte aufzunehmen.
  6. Injektionsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Translationsblockierungseinrichtungen der Schutzkappe (81) aus zwei diametral gegenüberliegenden inneren Nocken (83.84) bestehen, wobei jede Aussparung des Spritzenkörpers (1) aus einem Langloch (80) besteht, das einen der Nocken aufnehmen kann.
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