DE60115243T2 - Implantierbare prothese - Google Patents

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DE60115243T2
DE60115243T2 DE60115243T DE60115243T DE60115243T2 DE 60115243 T2 DE60115243 T2 DE 60115243T2 DE 60115243 T DE60115243 T DE 60115243T DE 60115243 T DE60115243 T DE 60115243T DE 60115243 T2 DE60115243 T2 DE 60115243T2
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implantable prosthesis
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tissue
patch
preformed
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K. Parviz AMID
L. Ronald GREENE
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F2/00Filters implantable into blood vessels; Prostheses, i.e. artificial substitutes or replacements for parts of the body; Appliances for connecting them with the body; Devices providing patency to, or preventing collapsing of, tubular structures of the body, e.g. stents
    • A61F2/0063Implantable repair or support meshes, e.g. hernia meshes
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B90/00Instruments, implements or accessories specially adapted for surgery or diagnosis and not covered by any of the groups A61B1/00 - A61B50/00, e.g. for luxation treatment or for protecting wound edges
    • A61B90/90Identification means for patients or instruments, e.g. tags
    • A61B90/92Identification means for patients or instruments, e.g. tags coded with colour
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    • A61B2090/3962Markers, e.g. radio-opaque or breast lesions markers palpable

Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine implantierbare Prothese und insbesondere eine Prothese zur Verwendung bei Weichgewebereparatur und -rekonstruktion.
  • ERÖRTERUNG DER ZUGEHÖRIGEN TECHNIK
  • Man hat verschiedene Prothesenmaterialien zur Reparatur und Verstärkung von anatomischen Defekten wie z.B. Gewebe- und Muskelwandbrüchen vorgeschlagen. Zum Beispiel repariert man einen Leistenbruch gemeinhin mittels einer Schicht biokompatiblem Stoff, wie z.B. gewirktem Polypropylengeflecht (BARD MESH). Der Stoff wird typischerweise genäht, geheftet oder auf andere Weise an Ort und Stelle über, unterhalb oder innerhalb des Defekts vorläufig verankert. Gewebeintegration in den Stoff, wie z.B. durch Einwachsen des Gewebe in den Stoff und/oder entlang des Stoffs, vollendet schließlich die Reparatur.
  • Die Befestigung des Stoffs an an den Defekt angrenzendem Wirtsgewebe kann in Zug an den Verankerungsstellen zwischen dem Stoff und dem Gewebe resultieren, wenn abdominaler Druck am Reparaturort auf den Stoff ausgeübt wird, wie z.B. wenn eine Person steht oder sich anspannt, hustet, nießt und dergleichen. Zug an den Verankerungsstellen kann zu postoperativem Schmerz für den Patienten, einem Wiederauftreten des Defekts oder der Ausbildung eines neuen Defekts führen. Zum Beispiel kann ein Wiederauftreten des ursprünglichen Defekts oder die Erzeugung eines neuen Defekts aus Versagen der Nahtschnur oder anderer Befestigungsmittel oder Reißen des Gewebes aufgrund von Zug an einer oder mehrereren der Verankerungsstellen resultieren. Zug auf der Nahtschnur an den Verankerungsstellen kann außerdem zu Blutleere des Gewebes führen, was in einer Erweiterung der Nahtlöcher und einem schließlichem Defekt resultiert.
  • Narbenbildung (Skarifikation) in Verbindung mit der Reparatur von Gewebe- und Wanddefekten kann Gewebeschrumpfung am Reparaturort verursachen, wodurch der Reparaturstoff, der sich in Gewebe integriert hat, kontrahiert. Kontraktion des Stoffs kann Beschwerden des Patienten verursachen, wenn der Stoff an den Verankerungs stellen gegen das Weichgewebe drückt. Kontraktion des Stoffs kann Versagen der Befestigungsmittel und/oder Reißen des Gewebes verursachen, was in beiden Fällen potentiell zu einem Wiederauftreten des Defekts führt, was darauf zurückzuführen ist, dass der Stoff an den Verankerungsstellen vom Gewebe oder Muskel weggezogen wird.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Prothese für die Reparatur von Gewebe- oder Muskelwanddefekten bereitzustellen.
  • Die vorliegende Erfindung ist eine implantierbare Prothese, die bei einem Verfahren zur Reparatur eines anatomischen Defekts wie z.B. eines Gewebe- oder Muskelwanddefekts nützlich ist. Die Prothese ist gestaltet, die Wahrscheinlichkeit zu reduzieren, dass eine ausgeübte Kraft, wie z.B. aufgrund von intraabdominalem Druck oder Gewebeschrumpfung, am Reparaturort zu schädlichen Wirkungen in Verbindung mit Zug an den Verankerungsstellen der Prothese Schmerz führen kann, und die Wahrscheinlichkeit eines Wiederauftretens des Defekts oder der Erzeugung eines neuen Defekts in Verbindung mit Zug und/oder Prothesenkontraktion zu reduzieren.
  • Die Prothese ist besonders angezeigt zur Verwendung bei einer Reparatur, bei der Zug und/oder Kontraktion von potentiellem Belang sind. Für Techniken, die Befestigungsmittel verwenden, wie z.B. Nähte, Klammern, Klebstoffe und dergleichen, um die Prothese am Wirtsgewebe festzumachen, kann die Prothese den Zug an den Verankerungsstellen zwischen der Prothese und dem Wirtsgewebe begrenzen. Für Techniken ohne Befestigungsmittel kann Verwendung der Prothese vorteilhaft sein, indem Zug an den Stellen begrenzt wird, an denen sich Gewebe in die Prothese integriert, und/oder durch Anpassung an Prothesenkontraktion in Verbindung mit Schrumpfung von Gewebe, das in die Prothese eingewachsen ist und/oder an der Prothese haftet. Die Stellen, an denen Befestigungsmittel die Prothese mit Wirtsgewebe verbinden und/oder an denen sich Gewebe in die Prothese integriert, um das Implantat an Ort und Stelle festzumachen, können alle als "Verankerungsstellen" bezeichnet werden.
  • Aus der EP-A-0898944 ist es bekannt, eine implantierbare Prothese zur Reparatur eines Gewebe- oder Muskelwanddefekts bereitzustellen, wobei die implantierbare Prothese einen Flicken aufweist, der einen Hauptteil und einen Verankerungsteil enthält. Eine implantierbare Prothese in Form eines Propfens ist auch aus der EP-A-0888756 bekannt.
  • Eine implantierbare Prothese zur Reparatur eines Gewebe- oder Muskelwanddefekts in Übereinstimmung mit der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Flicken aus einer einzelnen Schicht prothetischem Reparaturstoff ausgebildet ist, der Hauptteil dafür konstruiert und eingerichtet ist, mindestens einen Teil des Gewebe- oder Muskelwanddefekts zu bedecken, und der Verankerungsteil dafür konstruiert und eingerichtet ist, den Flicken an Wirtsgewebe oder Muskel festzumachen, wobei der Flicken außerdem einen vorgeformten Bereich enthält, der dafür konstruiert und eingerichtet ist, das Eintreten der ungünstigen Wirkung von Zug am Verankerungsteil zu reduzieren, wenn der Flicken an dem Gewebe oder Muskel festgemacht ist und eine Kraft auf den Gewebe- oder Muskelwanddefekt ausgeübt wird, und/oder Kontraktion des Flickens relativ zum Gewebe- oder Muskelwanddefekt aufgrund von Gewebeschrumpfung während Skarifikation zu kompensieren.
  • Der Flicken kann aus einem biologisch kompatiblen, flexiblen implantierbaren Reparaturstoff ausgebildet sein, der zum Verstärken von Gewebe und Schließen von Gewebe- oder Muskelwanddefekten geeignet ist, und der Verankerungsteil kann den Stoff oder das Wirtsgewebe einschließlich von an den Defekt angrenzendem Gewebe, Muskel oder dergleichen ohne Befestigungsmittel festmachen. Der Reparaturstoff kann eine Vielzahl von Lücken aufweisen, die dafür konstruiert und eingerichtet sind, das Einwachsen von Gewebe zuzulassen. Die Prothese kann außerdem einen Propfen enthalten, der in Kombination mit dem Flicken verwendet wird und gestaltet ist, innerhalb des Defekts platziert zu werden.
  • In Übereinstimmung mit einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der vorgeformte Bereich einen vorbestimmten Schlaffheitsbetrag auf, der größer als ein Schlaffheitsbetrag am Verankerungsteil des Stoffs ist, um die Aussichten zu reduzieren, dass eine am Reparaturort ausgeübte Kraft schädlichen Zug an der Verankerungsstelle hervorruft. Der vorgeformte Bereich kann alternativ einen vorbestimmten Kompensationsbetrag aufweisen, um Kontraktion der Prothese zu kompensieren. Der vorgeformte Bereich kann auch gestaltet sein, sowohl schädlichen Zug am Verankerungsteil zu reduzieren als auch Prothesenkontraktion zu kompensieren.
  • Der Hauptteil der implantierbaren Prothese kann eine vorgeformte dreidimensionale Gestalt und einen Hohlraum mit einem offenen Ende aufweisen, der gestaltet ist, über dem Defekt angeordnet zu werden.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann die implantierbare Prothese eine Vielzahl von vorgeformten Anzeigern am Verankerungsteil aufweisen, die vorbestimmten Verankerungsstellen zwischen der Prothese und dem Gewebe oder Muskel entsprechen.
  • Die Prothese ist besonders geeignet für Reparatur eines Gewebe- und Muskelwandbruchs, der im Ingulinalbereich, im Ingulinofemoralbereich und/oder im Femoralbereich angesiedelt ist. Die Prothese kann einen medialen Abschnitt und einen lateralen Abschnitt enthalten, die gestaltet sind, angrenzend an die mediale Ecke bzw. das laterale Ende des Leistenkanals angeordnet zu werden, wenn die Prothese im Leistenkanal platziert wird. Die Prothese kann eine Verlängerung enthalten, die gestaltet ist, sich in den Femoralbereich hinein zu erstrecken und den Femoralring zu bedecken.
  • Weitere Aufgaben und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden detaillierten Beschreibung anhand der begleitenden Zeichnungen. Selbstverständlich sind die Zeichnungen nur zum Zwecke der Erläuterung entworfen und sind nicht als Definition der Grenzen der Erfindung gedacht.
  • Die vorhergehenden und andere Aufgaben und Vorteile der Erfindung erkennt man noch deutlicher aus den folgenden Zeichnungen, in denen gleiche Bezugszeichen gleiche Merkmale bezeichnen und in denen:
  • 1 eine Perspektivansicht von oben auf eine implantierbare Prothese in Übereinstimmung mit einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist,
  • 2 eine Draufsicht von oben auf die implantierbare Prothese von 1 ist,
  • 3 eine Seitenansicht der implantierbaren Prothese von 1 ist,
  • 4 eine Vorderansicht der implantierbaren Prothese von 1 ist,
  • 5 eine Querschnittsansicht der implantierbaren Prothese von 1 entlang der Schnittlinie 5-5 von 3 ist,
  • 6 eine Draufsicht von oben auf eine implantierbare Prothese in Übereinstimmung mit einem anderen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist,
  • 7 eine Draufsicht von oben auf eine implantierbare Prothese in Übereinstimmung mit einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist,
  • 8 eine Draufsicht von oben auf eine implantierbare Prothese in Übereinstimmung mit einem anderen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist,
  • 9 eine Querschnittsansicht der implantierbaren Prothese von 8 entlang der Schnittlinie 9-9 von 8 und im Gegenuhrzeigersinn gedreht ist,
  • 10 eine Draufsicht von oben auf eine implantierbare Prothese in Übereinstimmung mit einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist, und
  • 11 eine Explosions-Perspektivansicht einer implantierbaren Prothese in Übereinstimmung mit einem anderen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist.
  • BESCHREIBUNG DER AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
  • 1 bis 5 zeigen eine Ausführungsform einer implantierbaren Prothese zur Reparatur eines anatomischen Defekts wie z.B. eines Gewebe- oder Muskelwanddefekts. Die Prothese ist gestaltet, die Wahrscheinlichkeit zu reduzieren, dass eine am Reparaturort ausgeübte Kraft, wie z.B. aufgrund von intraabdominalem Druck oder Gewebeschrumpfung, zu schädlichen Wirkungen in Verbindung mit Zug an den Verankerungsstellen zwischen der Prothese und Weichgewebe und/oder Kontraktion der Prothese führen kann. In dieser Hinsicht kann die Prothese gestaltet sein, den durch die Ausübung von Kraft oder Druck auf die Prothese und/oder Kontraktion der Prothese hervorgerufenen Betrag des Zuges an den Verankerungsstellen zu begrenzen. Alternativ kann die Prothese gestaltet sein, Kontraktion der Prothese aufgrund von Gewebeschrumpfung am Reparaturort zu kompensieren. Die Prothese kann gestaltet sein, sowohl Zug an den Verankerungsstellen zu reduzieren als auch Gewebeschrumpfung zu kompensieren. Die Prothese kann eine Reduktion der postoperativen Beschwerden, eines Wiederauftretens des Defekts oder der Erzeugung eines neuen Defekts in Verbindung mit Zug und/oder Prothesenkontraktion erleichtern.
  • Die Prothese 20 enthält einen Flicken aus prothetischem Reparaturstoff 22, der aus einem biologisch kompatiblen, flexiblen Material ausgebildet ist. Der Flicken 22 kann einen Hauptteil 24 zum Bedecken mindestens eines Teils des Gewebe- oder Muskelwanddefekts und einen Verankerungsteil 26 zum Festmachen des Stoffs an Wirtsgewebe enthalten, das Gewebe, Muskel oder dergleichen umfassen kann, das bzw. der an den Defekt angrenzt. Der Flicken kann mit einem Propfen aus Reparaturstoff kombiniert sein, der gestaltet ist, innerhalb des Defekts platziert zu werden.
  • Bei manchen Reparaturtechniken können Befestigungsmittel wie z.B. Nähte, Klammern, Klebstoffe und dergleichen verwendet werden, um den Verankerungsteil 26 am Gewebe oder Muskel festzumachen. Bei einer Reparaturtechnik ohne Befestigungsmittel können Druck, Reibung, Einwachsen von Gewebe und dergleichen, die auf den Verankerungsteil 26 wirken, benutzt werden, um den Stoff am Gewebe oder Muskel festzumachen. Der Reparaturstoff kann sich mit der Zeit in Wirtsgewebe integrieren und kann eine Vielzahl von Lücken oder Öffnungen aufweisen, die ausreichendes Einwachsen von Gewebe zulassen. Der prothetische Stoff kann alternativ nichtporös sein, um nicht für Gewebeinfiltration empfänglich zu sein.
  • Abdominaler Druck oder andere am Reparaturort ausgeübte Kräfte können zu einer oder mehreren schädlichen Wirkungen in Verbindung mit Zug an den Verankerungsstellen führen. Solche schädlichen Wirkungen können gemildert werden, indem die implantierbare Prothese mit einem vorgeformten Bereich versehen wird, der einen vorbestimmten Schlaftheitsbetrag aufweist, der den Betrag des Zuges begrenzt. In dieser Hinsicht bezieht sich Schlaffheit auf eine oder mehrere der Eigenschaften lose, locker, dehnbar und dergleichen, die Kräfte am Reparaturort auf eine Weise aufnehmen, die den Zug begrenzt.
  • In einem Ausführungsbeispiel ist der Hauptteil 24 mit einem Schlaffheitsbereich gestaltet. Wie gezeigt, kann der Hauptteil 24 eine vorgeformte dreidimensionale Gestalt wie z.B. eine Kuppel aufweisen, die gestaltet ist, über dem Defekt zu liegen und ihn zu bedecken. Der Hauptteil kann gestaltet sein, größer als der Defekt zu sein, so dass sich der Hauptteil über den ganzen Defekt erstreckt und den ganzen Defekt bedeckt. Ein oder mehrere Verankerungsteile 26 strecken sich vom Hauptteil 24 aus und dienen zum Festmachen des Stoffs am an den Defekt angrenzenden Gewebe oder Muskel an einer oder mehreren Verankerungsstellen. Die Verankerungsteile 26 können teilweise oder vollständig um den Hauptteil 24 herum angeordnet sein, und sie können eben sein, wie gezeigt, oder mit der Gestalt der Verankerungsstellen am Reparaturort gestaltet sein. Weiterhin können die Verankerungsteile an die entsprechende Anatomie anpassbar sein.
  • Die Kuppel ist gestaltet, einen Schlaftheitsbetrag bereitzustellen, der größer als die Schlaffheit des Verankerungsteils ist. Die Kuppel enthält eine Oberfläche, die über und im Abstand zu dem Defekt platziert wird, wenn die Prothese am Reparaturort implantiert wird. Die Kuppel hat ein offenes Ende, das über und exponiert zu dem Defekt angeordnet werden kann, so dass sich das defekte Gewebe oder der defekte Muskel in die Kuppel hinein ausdehnen kann, wie z.B. aufgrund von intraabdominalem Druck, ohne einen übermäßigen Kraftbetrag auf die Prothese auszuüben, der zu schädlichem Zug führen kann. In dieser Hinsicht kann die Kuppel gestaltet sein, es dem defekten Gewebe oder Muskel zu erlauben, den Kuppelhohlraum auszufüllen und die Kuppeloberfläche mit weniger Kraft zu berühren als wenn der Hauptteil nicht anfänglich vom Defekt beabstandet wäre. Diese Anordnung nimmt eine Vergrößerung des Drucks oder anderer Kräfte im Reparaturbereich auf, wobei an den Verankerungsstellen minimaler Zug auf das Gewebe oder den Muskel ausgeübt wird, wenn überhaupt.
  • Wie gezeigt, kann die Kuppel mit einer allgemein sphärischen oder gekrümmten Gestalt gestaltet sein. Man erkennt aber, dass die Kuppel mit einer beliebigen Gestalt gestaltet sein kann, die zur Aufnahme des Gewebes oder Muskels darin geeignet ist.
  • Obwohl als Teil des Hauptteils 24 gezeigt, wird erwogen, dass der Schlaffheitsbereich an einem beliebigen Teil des Reparaturstoffs 22 vorgesehen werden kann, der geeignet ist, den Zug an den Verankerungsstellen zwischen der Prothese und dem Gewebe zu begrenzen. Zum Beispiel, und ohne Beschränkung, kann der Schlaffheitsbereich auch im Verankerungsteil 26 oder zwischen dem Hauptteil 24 und dem Verankerungs teil angesiedelt sein. Der Schlaftheitsbereich kann auch aus zwei oder mehr Bereichen bestehen, die in verschiedenen Teilen des Flickens 22 angesiedelt sind, um in ausgewählten Bereichen der Prothese Schlaffheit zu erzeugen.
  • Außerdem erkennt man, dass der Schlaffheitsbereich auf irgendeine Weise ausgebildet werden kann, die geeignet ist, die schädlichen Wirkungen von Zug an den Verankerungsstellen zu reduzieren. Zum Beispiel kann der Bereich eine faltige oder andere Gestaltung verwenden, die es dem Bereich erlaubt, unter einer ausgeübten Kraft oder einem ausgeübten Druck zu expandieren, um Zug zwischen dem Stoff und dem Gewebe oder Muskel an den Verankerungsstellen zu mildern oder zu begrenzen. Der Bereich kann auch ein Material mit Filamenten unterschiedlicher Größe und/oder ein Wirk- oder Webmuster verwenden, das es dem Bereich erlaubt, zu expandieren oder eine Vergrößerung des Drucks im Reparaturbereich auf andere Weise zu absorbieren. Der Schlaftheitsbereich kann auch mit einem Material ausgebildet werden, das von dem Material verschieden ist, das andere Teile der Prothese ausbildet.
  • Tritt während des Reparaturprozesses Gewebeintegration in eine Prothese auf, kann Gewebeschrumpfung am Reparaturort zu einer oder mehreren schädlichen Wirkungen in Verbindung mit Kontraktion der Prothese führen. Solche schädlichen Wirkungen können gemildert werden, indem die implantierbare Prothese mit einem vorgeformten Kompensationsbereich versehen wird, der die Gewebeschrumpfung durch Anpassung an einen erwarteten Betrag von Stoffkontraktion im Reparaturbereich kompensiert.
  • In einem Ausführungsbeispiel enthält der Hauptteil 24 einen Kompensationsbereich, der zusätzliches Material bereitstellt, um Stoffkontraktion zu kompensieren, die aufgrund von Gewebeschrumpfung stattfinden kann, so dass der Hauptteil den Defekt nach Skarifikation weiter bedeckt. Diese Anordnung kann das Vorkommen eines Wiederauftretens in dem Maße reduzieren, dass sich die Prothese tendenziell nicht von dem Gewebe oder Muskel, an dem sie festgemacht ist, wegzieht oder trennt, wenn das integrierte Gewebe schrumpft.
  • Der Betrag der Kontraktion hängt allgemein von dem Grad der Gewebeintegration in die Prothese ab. Zum Beispiel, wenn der Betrag der Gewebeintegration zunimmt, nimmt tendenziell auch der Betrag der Stoffkontraktion zu. In dieser Hinsicht kann die Porengröße des Gewebes den Betrag der Gewebeintegration und daher den Betrag der Prothesenkontraktion beeinflussen. Wenn die Porengröße zunimmt, kann das Gewebe einen größeren Betrag an Gewebewachstum in die Poren hinein erfahren, was zu einem größeren Betrag an Stoffkontraktion aufgrund von Gewebeschrumpfung führen kann.
  • In der in 1 bis 5 gezeigten Ausführungsform kann der Hauptteil 24 eine vorgeformte dreidimensionale Gestalt wie z.B. eine Kuppel aufweisen, die gestaltet ist, über dem Defekt zu liegen und eine zusätzliche Materialmenge im Vergleich mit einem flachen Hauptteil bereitzustellen, die Stoffkontraktion kompensiert. Während Gewebeschrumpfung kontrahiert die Kuppel, um schädliche Wirkungen auf die Prothese zu mildern. In einer Ausführungsform ist die Kuppel mit einer Stoffmenge gestaltet, die einem Stoffkontraktionsbereich von ungefähr 15% bis ungefähr 25% Rechnung tragen kann. Man erkennt aber, dass die durch die Kuppel bereitgestellte zusätzliche Materialmenge zur Anpassung an irgendeinen erwarteten Kontraktionsbetrag reguliert werden kann.
  • Es wird erwogen, dass der Kompensationsbereich an einem beliebigen Teil des Flickens 22 vorgesehen werden kann, der geeignet ist, Kontraktion der Prothese zu kompensieren. Zum Beispiel kann der Kompensationsbereich angrenzend an den Hauptteil 24 angesiedelt sein. Der Kompensationsbereich kann auch aus zwei oder mehr Bereichen bestehen, die in verschiedenen Teilen des Flickens angesiedelt sind, um Kompensation von Stoffkontraktion in ausgewählten Bereichen der Prothese zu ermöglichen.
  • Außerdem erkannt man, dass der Kompensationsbereich auf eine beliebige Weise ausgebildet werden kann, die zur Anpassung an Prothesenkontraktion geeignet ist. Zum Beispiel kann der Kompensationsbereich, ähnlich wie der oben beschriebene Schlaffheitsbereich, eine faltige oder andere Gestaltung verwenden, die so viel Material bereitstellt, dass sich der Bereich an Stoffkontraktion anpassen kann, um Beschwerden des Patienten oder Abtrennung des Stoffs vom Gewebe oder Muskel zu mildern. In dieser Hinsicht können die Falten so gestaltet sein, dass Gewebeexpansion aufgrund von vergrößertem Druck oder anderen im Reparaturbereich ausgeübten Kräften ermöglicht wird, die, wenn sie gestaut werden, Prothesenkontraktion kompensieren können.
  • Der Kompensationsbereich kann auch ein Material mit Filamenten unterschiedlicher Größe und/oder ein Wirk- oder Webmuster verwenden, das es dem Bereich erlaubt, sich an Gewebeschrumpfung während Skarifikation anzupassen. Der Kompensationsbereich kann aus einem Material ausgebildet werden, das von dem Material verschieden ist, das andere Teile der Prothese ausbildet.
  • Wie der Fachmann leicht erkennt, kann die Prothese gestaltet sein, sowohl Zug an den Verankerungsstellen in Verbindung mit Druck oder anderen Veränderlichen am Reparaturort zu entlasten als auch sich an Stoffkontraktion in Verbindung mit Gewebeschrumpfung am Reparaturort anzupassen. In der in 1 bis 5 gezeigten Ausführungsform ist der Hauptteil 24 gestaltet, den Schlaffheitsbereich und den Kompensationsbereich zu enthalten. Selbstverständlich kann die Prothese 20 aber auch einen Schlaffheitsbereich enthalten, der vom Kompensationsbereich getrennt ist. Weiterhin kann der Schlaffheitsbereich einen Aufbau haben, der in Sinne eines oder mehrerer der Merkmale Form, Größe, Material und dergleichen vom Kompensationsbereich verschieden ist.
  • Die Prothese 20 kann besonders für die Reparatur von Leistenbrüchen geeignet sein. In dem in 1 bis 5 gezeigten Ausführungsbeispiel enthält der Flicken 22 einen medialen Abschnitt 28 und einen lateralen Abschnitt 30, die gestaltet sind, angrenzend an die mediale Ecke bzw. das laterale Ende des Leistenkanals angeordnet zu werden. Der mediale Abschnitt 28 der Prothese kann einen allgemein gerundeten medialen Rand 32 enthalten, der gestaltet ist, sich über die mediale Ecke des Leistenkanals hinaus zu erstrecken, um die Prothese zu verankern. Der Hauptteil 24 kann mit einem gerundeten medialen Segment 34 gestaltet sein. Wie gezeigt, kann das mediale Segment 34 vom medialen Rand 32 der Prothese nach innen beabstandet sein, um den Flicken mit einem Verankerungsteil 26 zwischen dem medialen Rand 32 und dem medialen Segment 34 zu versehen. Man erkennt aber, dass sich das mediale Segment 34 des Hauptteils bis zum Umfangsrand einschließlich des medialen Randes 32 des Flickens erstrecken kann. Der Hauptteil kann außerdem ein laterales Segment 36 enthalten, das in der Nähe des Zentrums der Prothese angesiedelt ist, so dass es angrenzend an den inneren Ring angeordnet ist. Wie gezeigt, kann der Hauptteil einen allgemein D-förmigen Umfang haben, obwohl eine beliebige Gestalt verwendet werden kann, die zu einer bestimmten Prothesenanwendung passt.
  • Wie in einer in 6 gezeigten Ausführungsform dargestellt, kann die Prothese 20 einen Schlitz 38 aufweisen, der sich vom lateralen Rand 40 des Flickens aus nach innen erstreckt, um ein Paar Ausläufer 42, 44 zu erzeugen, die getrennt sind, um den Samenstrang nahe am lateralen Segment 36 des Hauptteils aufzunehmen. Die Ausläufer 42, 44 können rings um den Strang gekreuzt und geheftet oder auf andere Weise aneinander festgemacht werden, um den inneren Ring zu verstärken. Um einem Chirurgen in dieser Hinsicht zu helfen, kann es günstig sein, die Prothese mit einem Verschlussmerkmal zu versehen, das verwendet werden kann, um die Ausläufer aneinander festzumachen.
  • In einer Ausführungsform enthält das Verschlussmerkmal ein oder mehr Paare Befestigungsmittel 46, 48, die auf den Ausläufern 42, 44 angeordnet sind und gestaltet sind, in einer Stecker/Buchse-Anordnung ineinander zu greifen, wenn die Ausläufer um den Strang gekreuzt werden. Wie in 6 gezeigt, können eine Reihe von Befestigungsmitteln 46, 48 entlang eines Teils der Länge und auf entgegengesetzten Seiten des Schlitzes 38 angesiedelt sein. Die Befestigungsmittel 46, 48 können sich entlang nichtparalleler Linien 47, 49 erstrecken, die relativ zum Schlitz 38 gewinkelt sind, so dass die Befestigungsmittel aufeinander ausgerichtet werden, wenn die Ausläufer um den Strang gekreuzt werden. Die Befestigungsmittel können Schnappverschlüsse, Reißverschlussstreifen und ähnliche Anordnungen umfassen, die im Stoff integral vorgeformt sein können. In einer anderen Ausführungsform kann das Verschlussmerkmal ein Nahtmaterial umfassen, das an einem der Ausläufer befestigt ist und durch mindestens den gegenüberliegenden Ausläufer hindurch zu führen ist, um die Ausläufer aneinander festzumachen, wenn sie um den Strang gekreuzt werden. Selbstverständlich kann man irgendein für den Fachmann offensichtliches geeignetes Verschlussmerkmal verwenden, um die Ausläufer um den Strang herum aneinander festzumachen.
  • Der Schlitz 38 kann mit der Prothese 20 vorgeformt sein oder während der Reparaturprozedur vom Chirurgen ausgebildet werden. Um die Ausbildung des Schlitzes 38 zu erleichtern, kann die Prothese einen Anzeiger enthalten, der gestaltet ist, die Stelle und/oder Länge des Schlitzes zu kennzeichnen. In einer Ausführungsform enthält der Flicken eine Kerbe 50 entlang des lateralen Randes 40, der eine bevorzugte Stelle für den Schlitz kennzeichnet. Man erkennt aber, dass irgendein geeigneter Anzeiger verwendet werden kann, um dem Chirurgen bei der Lokalisierung und Ausbildung des Schlitzes zu helfen. Zum Beispiel kann der Anzeiger eine Reihe von Löchern, Maschen in Kontrastfarben und dergleichen umfassen, die entlang eines Teils der Prothese laufen und der Stelle, Länge und/oder Orientierung des Schlitzes entsprechen. Der Anzeiger kann mittels einer geeigneten Farbe oder eines geeigneten Farbstoffs auf der Prothese markiert sein.
  • In manchen Fällen findet es ein Chirurg möglicherweise erwünscht, den Femoralbereich allein oder in Verbindung mit einer Leistenbruchreparatur zu reparieren oder zu verstärken. Es wird daher erwogen, dass die Prothese 20 gestaltet werden kann, den Ingulinofemoralbereich oder Femoralbereich einer Person zu verstärken.
  • In einem in 7 gezeigten Ausführungsbeispiel enthält die Prothese 20 eine Verlängerung 52, die gestaltet ist, sich nach unten in den Retzius-Raum zum Cooper-Ligament zu erstrecken und den Femoralring bei Implantation zu bedecken. Wie gezeigt, kann die Verlängerung 52 mit einer dreieckigen Gestalt gestaltet sein, die allgemein an den Femoralbereich angepasst ist. Man erkennt aber, dass die Prothese eine Verlängerung mit einer beliebigen erwünschten Gestalt verwenden kann. Die Verlängerung ist entlang einer Falzlinie 54 faltbar, so dass sie ungefähr 90° relativ zum Rest der Prothese ausgerichtet werden kann, um sich im implantierten Zustand an die Gestaltung des Ingulinofemoralbereich anzupassen. Es wird erwogen, dass die Prothese mit einer in einem gewünschten Winkel orientierten Verlängerung 52 vorgeformt sein kann, um Implantation der Prothese im Ingulinofemoralbereich zu erleichtern.
  • In dem Ausführungsbeispiel ist die Verlängerung 52 integral mit der Prothese ausgebildet, um eine einzelne Lage Stoff auszubilden. Alternativ kann die Verlängerung als ein getrenntes Stück der Prothese ausgebildet werden, das am Flicken 22 befestigt wird. Man erkennt aber, dass die Prothese 20 auf irgendeine geeignete Weise ausgebildet werden kann.
  • Wie oben angezeigt, kann die Prothese einen Schlaffheitsbereich und/oder Kompensationsbereich enthalten, der irgendeine Gestaltung verwendet, die geeignet ist, einen gewünschten Schlaffheits- bzw. Kompensationsbetrag bereitzustellen. 8 bis 10 zeigen verschiedene andere Ausführungsformen für eine Prothese, die einen Schlaffheitsbereich und/oder einen Kompensationsbereich enthält. Man erkennt, dass diese Ausführungsform beispielhaft sind und auch andere geeignete Prothesengestaltungen für solche Reparaturen realisiert werden können.
  • 8 und 9 zeigen eine Ausführungsform eine Prothese 20, die einen Hauptteil 24 enthält, der mit einer Vielzahl von Falten 56 vorgeformt ist, um einen Schlaffheitsbereich bereitzustellen. Wie gezeigt, können die Falten 56 in Zickzackform angeordnet sein, um zusätzliches Material quer über die Breite des Flickens 22 bereitzustellen, und sind gestaltet, zu expandieren, um sich an vergrößerten Druck oder andere im Reparaturbereich ausgeübte Kräfte anzupassen. Im expandierten Zustand kann das durch die Falten bereitgestellte zusätzliche Material auch Gewebeschrumpfung im Reparaturbereich kompensieren.
  • 10 zeigt eine andere Ausführungsform einer Prothese, die einen Hauptteil 24 enthält, die mit einer Vielzahl von Falten 58 vorgeformt ist, die auf eine schirmförmige, radiale Weise angeordnet sind. Die Anordnung von Falten 58 kann ebenfalls einen Schlaffheitsbereich und einen Kompensationsbereich bereitstellen.
  • Man erkennt, dass die verschiedenen in 1 bis 10 gezeigten Hauptteilgestaltungen nicht als erschöpfend gedacht sind.
  • Der Hauptteil 24 kann integral mit dem Verankerungsteil 26 aus einer einzelnen Lage Stoff ausgebildet werden. Der Hauptteil 24 kann in dem Stoff modelliert oder auf andere Weise vorgeformt werden, mit einer beliebigen Gestalt und Größe, die zur Erzeugung eines gewünschten Schlaftheits- und/oder Kompensationsbetrages geeignet ist. Man erkennt aber, dass die Prothese 20 auf eine irgendeine geeignete Weise ausgebildet werden kann.
  • Es wird erwogen, dass der Hauptteil 24 als ein getrenntes Stück der Prothese vorgeformt werden kann, das am Flickenstoff befestigt wird. Eine auf diese Weise ausgebildete Prothese kann die Verwendung von verschiedenen Gestalten, Materialien und dergleichen für den Hauptteil erleichtern.
  • In einem in 11 gezeigten Ausführungsbeispiel wird ein vorgeformter Hauptteil 24 in einem Loch 60 in einem Stück Stoff angeordnet, wobei der Außenumfang 62 des Hauptteils 24 mittels irgendeiner geeigneten Befestigungstechnik am Innenumfang 64 des Lochs 60 befestigt wird. Zum Beispiel kann der vorgeformte Hauptteil 24 mittels Klammern oder rings um den Umfang des Hauptteils verteiltem Klebstoff an den Stoff geheftet oder geklebt werden. Alternativ kann der Hauptteil 24 durch eine Kombination von Wärme und Druck auf den Stoff laminiert oder warmgeschweißt werden. Die Verbindungsstelle zwischen dem Hauptteil und dem Stoff kann auch gestaltet sein, die Schlaffheits- und/oder Kompensationseigenschaften der Prothese zu verbessern, indem sie elastischer ist als der Hauptteil 24 und/oder der übrige Flickenstoff.
  • In manchen Fällen kann es erwünscht sein, einen oder mehrere Anzeiger auf der Prothese vorzusehen, die einem Chirurgen dabei helfen, die Prothese an bevorzugten Verankerungsstellen an dem an den Defekt angrenzenden Gewebe oder Muskel zu befestigen, wie z.B. durch Nähen, Heften und dergleichen. In einem in 1 bis 5 gezeigten Ausführungsbeispiel sind eine Vielzahl von vorgeformten Anzeigern 66 auf mehreren Seiten des Hauptteils 24 auf dem Verankerungsteil 26 vorgesehen. Die Anzeiger 66 enthalten einen Monofilamentfaden in einer Kontrastfarbe relativ zum Reparaturstoff, um die gewünschte Verankerungsstelle anzuzeigen. Die Zahl und Lage der Anzeiger 66 kann auf Basis der bestimmten Art von Reparatur- und/oder Chirurgietechnik gewählt werden, die zur Durchführung der Reparatur verwendet wird. Man erkennt, dass irgendwelche geeigneten Anzeiger 66 auf der Prothese vorgesehen werden können. Zum Beispiel können die Anzeiger Erhebungen, Vertiefungen, Löcher und dergleichen umfassen, oder sie können mit Kontrastfarbe oder -farbstoff auf der Prothese markiert sein.
  • In einer Ausführungsform ist die Prothese 20 aus einer Lage gewirktem Monofilament-Polypropylengeflechtstoffwie z.B. BARD MESH ausgebildet, das von der Fa. C. R. Bard erhältlich ist. Im implantierten Zustand fördert das Polypropylengeflecht schnelles Einwachsen von Gewebe in und um die Geflechtstruktur. Alternativ können andere chirurgische Materialien verwendet werden, die für Gewebeverstärkung und Defektverschluss geeignet sind, einschließlich PROLENE, SOFT TISSUE PATCH (mikroporöses ePTFE), SURGIPRO, TRELEX, ATRIUM und MERSELENE. Absorptive Materialien, einschließlich Polyglactin (VICRYL), Polyglycolsäure (DEXON) und Kollagen, können für Anwendungen in Verbindung mit vorübergehender Reparatur von Gewebe- oder Wanddefekten geeignet sein. Außerdem wird erwogen, dass der Geflechtstoff aus Multifilament-Garnen ausgebildet wird und dass irgendein geeignetes Verfahren wie z.B. Weben, Modellieren und dergleichen verwendet werden kann, um das prothetische Geflechtmaterial auszubilden.
  • In manchen Fällen kann es erwünscht sein, einen Reparaturstoff zu verwenden, der das Einwachsen von Gewebe nicht fördert. Für so eine Anwendung kann der Reparaturstoff aus einer Lage expandiertes Polytetrafluorethylen (ePTFE) wie z.B. PRECLUDE Pericardialmembran, PRECLUDE Peritonealmembran und PRECLUDE Durasubstitutmembran ausgebildet werden, erhältlich von der Fa. W. L. Gore & Associates, mit einer Porengröße (submikronal), die vom Einwachsen von Gewebe abhält. Eine repräsentative und nicht beschränkende Auswahl von anderen geeigneten nichtporösen Materialien umfass Siliconelastomer wie z.B. SILASTIC Rx Mantel in medizinischer Qualität (platingehärtet), vertrieben von der Fa. Dow Corning Corporation, TEFLON-Geflecht und mikroporösen Polypropylen-Mantel (CELGARD) und -Film.
  • Man erkennt, dass irgendwelche geeigneten Materialien für den Reparaturstoff verwendet werden können, wie für den Fachmann offensichtlich ist.
  • In einem Ausführungsbeispiel, das besonders für die Reparatur eines Leistenbruchs geeignet ist, enthält der Flicken 22 eine ungefähr 0,635 bis 0,762 mm (0,025 bis 0,030 Inch) dicke Lage BARD MESH, gewirkt aus Polypropylen-Monofilament mit einem Durchmesser von ungefähr 0,152 mm (0,006 Inch). Der Flicken 22 hat eine Länge entlang der Längsachse von ungefähr 152,0 mm (5,97 Inch) und eine Breite zwischen den Seitenrändern von ungefähr 59,9 mm (2,36 Inch). Der Hauptteil 24 enthält eine Kuppel mit einer Höhe von ungefähr 6,5 mm (0,256 Inch). In einer anderen Ausführungsform kann die Kuppelhöhe ungefähr 8,48 mm (0,344 Inch) betragen. Der Hauptteil 24 hat eine Länge von ungefähr 59,9 mm (2,36 Inch) und eine Breite von ungefähr 47,2 mm (1,86 Inch). Das mediale Segment 34 des Hauptteils hat einen Radius von ungefähr 23,6 mm (0,93 Inch). Diese Maße repräsentieren eine Prothese, die erforderlichenfalls von einem Chirurgen zugerichtet werden kann, um zu der bestimmten Größe und Form des Leistenkanals zu passen. Selbstverständlich sind diese Maße aber bloß beispielhaft, und man kann irgendwelche geeigneten Größen und Gestalten für die Prothese verwenden.
  • In einer Ausführungsform wird der Hauptteil 24 mittels eines Preßwerkzeuges, das konvexe und konkave Bestandteile aufweist, die mit der gewünschten Gestalt für die Kuppel gestaltet sind, in der Lage Geflechtstoff ausgebildet. Der Stoff wird zwischen die Preßwerkzeug-Bestandteile gelegt und ungefähr 2 Stunden lang einer Temperatur von ungefähr 132,22°C (270°F) ausgesetzt. Man erkennt aber, dass irgendein geeigneter Fertigungsprozess verwendet werden kann, um die Prothese herzustellen.
  • Die vorliegende Erfindung stellt eine implantierbare Prothese bereit, die einen oder mehrere der folgenden Vorteile haben kann. Die Prothese 20 kann die Wahrscheinlichkeit reduzieren, dass eine ausgeübte Kraft und/oder Gewebeschrumpfung am Reparaturort zu schädlichen Wirkungen in Verbindung mit entweder Zug an den Verankerungsstellen zwischen der Prothese und Wirtsgewebe oder Kontraktion der Prothese oder sowohl Zug als auch Kontraktion führen kann. Die Prothese kann außerdem postoperativem Schmerz in Verbindung mit Zug und/oder Kontraktion reduzieren, der die Fähigkeit der Person beeinträchtigen könnte, ihren Tagesgeschäften nachzugehen, und/oder die Genesungszeit nach der Reparatur eines Defekts verlängern könnte. Die Prothese kann an das Gewebe oder den Muskel genäht, geheftet und dergleichen und/oder durch Gewebeintegration an Ort und Stelle verankert werden.
  • Die Prothese 20 kann biegsam sein, damit ein Chirurg die Form des Implantats beeinflussen kann, so dass sie an den entsprechenden anatomischen Ort angepasst ist und daran festgemacht werden kann. Die Gestalt und Größe des Implantats kann in Übereinstimmung mit der chirurgischen Anwendung variieren, wie für den Fachmann offensichtlich ist. In dieser Hinsicht wird erwogen, dass der Flicken 22 vorgeformt sein kann, statt während der chirurgischen Prozedur selektiv vom Chirurgen geformt zu werden.
  • Die Prothese 20 der vorliegenden Erfindung ist besonders angezeigt zur Reparatur von Leistenbrüchen. Eine repräsentative Reparaturtechnik umfasst die "zugfreie" Lichtenstein-Reparaturtechnik, bei der ein Stück flacher Geflechtstoff in den Leistenkanal genäht wird, um den Bruch auf eine Weise zu bedecken und zu verstärken, die Zug an den Verankerungsstellen zwischen dem Geflecht und dem umgebenden Gewebe begrenzt. Die Prothese 20 der vorliegenden Erfindung erleichtert diese Technik, indem dem Chirurgen ein Reparaturstoff zur Verfügung gestellt wird, der einen vorgeformten Schlaffheits- und/oder Kompensationsbereich enthält, der die Fähigkeit des Chirurgen verbessert, eine zugfreie Reparatur zu erreichen.
  • Selbstverständlich soll die vorhergehende Beschreibung der Erfindung nur beispielhaft sein und liegen andere Ausführungsformen, Modifizierungen und Äquivalente der Erfindung innerhalb des Schutzbereichs der Erfindung, wie in den beigefügten Ansprüchen angegeben.
  • Beansprucht wird Folgendes:

Claims (47)

  1. Implantierbare Prothese zur Reparatur eines Gewebe- oder Muskelwanddefekts, welche implantierbare Prothese einen Flicken (22) mit einem Hauptteil (24) und einem Verankerungsteil (26) enthält, dadurch gekennzeichnet, dass der Flicken (22) aus einer einzelnen Schicht aus prothetischem Reparaturstoff ausgebildet ist, der Hauptteil (24) dafür konstruiert und eingerichtet ist, mindestens einen Teil des Gewebe- oder Muskelwanddefekts zu bedecken, und der Verankerungsteil (26) dafür konstruiert und eingerichtet ist, den Flicken (22) an Wirtsgewebe oder Muskel festzumachen, wobei der Flicken (22) außerdem einen vorgeformten Bereich enthält, der dafür konstruiert und eingerichtet ist, das Eintreten der ungünstigen Wirkung von Zug am Verankerungsteil (26) zu reduzieren, wenn der Flicken (22) an dem Gewebe oder Muskel festgemacht ist und eine Kraft auf den Gewebe- oder Muskelwanddefekt ausgeübt wird, und/oder Kontraktion des Flickens (22) relativ zum Gewebe- oder Muskelwanddefekt aufgrund von Gewebeschrumpfung während Skarifikation zu kompensieren.
  2. Implantierbare Prothese nach Anspruch 1, bei der der vorgeformte Bereich eine dreidimensionale Gestalt hat.
  3. Implantierbare Prothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der vorgeformte Bereich eine vorgeformte Kuppel mit einem offenen Ende aufweist, die gestaltet ist, über dem Gewebe- oder Muskelwanddefekt angeordnet zu werden.
  4. Implantierbare Prothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der Verankerungsteil (26) im Wesentlichen eben ist.
  5. Implantierbare Prothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der Hauptteil (24) und der Verankerungsteil (26) integral aus einer Lage Reparaturstoff ausgebildet sind.
  6. Implantierbare Prothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der Hauptteil (24) den vorgeformten Bereich enthält.
  7. Implantierbare Prothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der Hauptteil (24) eine dreidimensionale Gestalt hat.
  8. Implantierbare Prothese nach Anspruch 7, wenn von einem der Ansprüche 1 und 2 abhängig, bei der der Hauptteil (24) eine vorgeformte Kuppel mit einem offenen Ende aufweist, die gestaltet ist, über dem Gewebe- oder Muskelwanddefekt angeordnet zu werden.
  9. Implantierbare Prothese nach einem der Ansprüche 4, 5 und 6, wenn von Anspruch 1 abhängig, bei der der Flicken (22) eine im Wesentlichen ebene Gestalt hat.
  10. Implantierbare Prothese nach Anspruch 9 und Ansprüchen 1, 4, 5 und 6, wenn von Anspruch 1 abhängig, bei der der vorgeformte Bereich eine Vielzahl von Falten enthält, die dafür konstruiert und eingerichtet sind, unter einer ausgeübten Kraft zu expandieren, um Zug an den Verankerungsstellen zu entlasten und/oder Kontraktion des Flickens (22) zu kompensieren.
  11. Implantierbare Prothese nach Anspruch 10, bei der die Vielzahl von Falten (58) in einer Zickzack-Gestaltung angeordnet sind.
  12. Implantierbare Prothese nach Anspruch 10, bei der die Vielzahl von Falten (58) in einer radialen Gestaltung angeordnet sind.
  13. Implantierbare Prothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der vorgeformte Bereich aus einem Material ausgebildet ist, das von dem Verankerungsteil (26) verschieden ist.
  14. Implantierbare Prothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der prothetische Reparaturstoff eine Vielzahl von Lücken hat, die dafür konstruiert und eingerichtet sind, das Einwachsen von Gewebe zuzulassen.
  15. Implantierbare Prothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der Flicken (22) dafür konstruiert und eingerichtet ist, einen Leistenbruch zu reparieren.
  16. Implantierbare Prothese nach Anspruch 15, bei der der Flicken (22) einen medialen Rand (32) enthält, der gestaltet ist, sich über die mediale Ecke des Leistenkanals hinaus zu erstrecken.
  17. Implantierbare Prothese nach Anspruch 16, bei der der Hauptteil (24) ein gerundetes mediales Segment (34) enthält, das vom medialen Rand (32) des Flickens (22) nach innen beabstandet ist.
  18. Implantierbare Prothese nach einem der Ansprüche 16 und 17, bei der der mediale Rand (32) des Flickens (22) gerundet ist.
  19. Implantierbare Prothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der Flicken (22) eine Verlängerung enthält, die sich vom Hauptteil (24) aus erstreckt und gestaltet ist, den Femoralring einer Person zu bedecken.
  20. Implantierbare Prothese nach Anspruch 19, bei der die Verlängerung (52) eine dreieckige Gestalt hat.
  21. Implantierbare Prothese nach einem der Ansprüche 19 und 20, bei der die Verlängerung (52) dafür konstruiert und eingerichtet ist, in einem Winkel relativ zum Hauptteil (24) orientiert zu werden.
  22. Implantierbare Prothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der Flicken (22) eine Vielzahl von Anzeigern (66) aufweisen, die gewünschten Verankerungsstellen für die implantierbare Prothese entsprechen, wobei die Vielzahl von Anzeigern (66) auf dem Verankerungsteil (26) vorgeformt sind.
  23. Implantierbare Prothese nach Anspruch 22, bei der die Vielzahl von Anzeigern (66) einen Monofilamentfaden mit einer Kontrastfarbe im Verhältnis zum prothetischen Reparaturstoff enthalten.
  24. Implantierbare Prothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der vorgeformte Bereich dafür konstruiert und eingerichtet ist, das Vorkommen von schäd lichem Zug am Verankerungsteil (26) zu reduzieren, wobei der vorgeformte Bereich einen vorbestimmten Schlaffheitsbetrag aufweist, der größer als ein Schlaffheitsbetrag am Verankerungsteil (26) ist.
  25. Implantierbare Prothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der vorgeformte Bereich dafür konstruiert und eingerichtet ist, Kontraktion des Flickens (22) relativ zum Gewebe- oder Muskelwanddefekt zu kompensieren.
  26. Implantierbare Prothese nach einem der Ansprüche 1 bis 23, bei der der vorgeformte Bereich dafür konstruiert und eingerichtet ist, das Vorkommen von schädlichem Zug am Verankerungsteil (26) zu reduzieren und Kontraktion des Flickens (22) relativ zum Gewebe- oder Muskelwanddefekt zu kompensieren.
  27. Implantierbare Prothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die weiterhin einen Propfen aufweist, der mit dem Flicken (22) gekoppelt ist, wobei der Propfen gestaltet ist, innerhalb des Gewebe- oder Muskelwanddefekts platziert zu werden.
  28. Implantierbare Prothese nach einem der Ansprüche 1 bis 21 und Ansprüche 24 bis 27, wenn von einem der Ansprüche 1 bis 21 abhängig, wobei der Flicken (22) Mittel zum Kennzeichnen von gewünschten Verankerungsstellen (26) für die Implantierbare Prothese enthält.
  29. Implantierbare Prothese nach einem der Ansprüche 1 und 2 und Ansprüche 4 bis 6 und 13 bis 28, wenn von einem der Ansprüche 1 und 2 abhängig, wobei der vorgeformte Bereich Mittel enthält, um das Vorkommen von schädlichem Zug am Verankerungsteil (26) zu reduzieren, wenn der Reparaturstoff an dem Gewebe oder Muskel festgemacht ist und eine Kraft auf den Gewebe- oder Muskelwanddefekt ausgeübt wird.
  30. Implantierbare Prothese nach einem der Ansprüche 1 und 2 und Ansprüche 4 bis 6 und 13 bis 29, wenn von einem der Ansprüche 1 und 2 abhängig, wobei der vorgeformte Bereich Mittel enthält, um Kontraktion des Hauptteils (24) relativ zum Gewebe- oder Muskelwanddefekt aufgrund von Gewebeschrumpfung während Skarifikation zu kompensieren.
  31. Implantierbare Prothese nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Flicken (22) in einer Richtung von medial nach lateral langgestreckt ist und einen ungefähr D-förmigen Hauptteil enthält.
  32. Implantierbare Prothese nach Anspruch 1, bei der der prothetische Reparaturstoff eine Vielzahl von vorgeformten Anzeigern (66) auf dem Verankerungsteil (26) enthält, die gewünschten Verankerungsstellen zwischen der implantierbaren Prothese und dem Gewebe oder Muskel entsprechen.
  33. Implantierbare Prothese nach Anspruch 32, bei der die Vielzahl von Anzeigern (66) einen Monofilamentfaden mit einer Kontrastfarbe im Verhältnis zum prothetischen Reparaturstoff enthalten.
  34. Implantierbare Prothese nach einem der Ansprüche 32 und 33, bei der die Vielzahl von Anzeigern (66) den Verankerungsstellen in Verbindung mit einer zugfreien Leistenbruch-Reparaturtechnik entsprechen.
  35. Implantierbare Prothese nach einem der Ansprüche 32 bis 34, bei der die Vielzahl von Anzeigern (66) frei von Löchern im Verankerungsteil (26) sind.
  36. Implantierbare Prothese nach einem der Ansprüche 32 bis 35, bei der der prothetische Reparaturstoff eine Vielzahl von Lücken hat, die dafür konstruiert und eingerichtet sind, das Einwachsen von Gewebe zuzulassen.
  37. Implantierbare Prothese nach einem der Ansprüche 32 bis 36, bei der der Verankerungsteil (26) aus einem Geflechtstoff ausgebildet ist.
  38. Implantierbare Prothese nach einem der Ansprüche 32 bis 37, bei der der prothetische Reparaturstoff dafür konstruiert und eingerichtet ist, einen Leistenbruch im Leistenkanal zu reparieren.
  39. Implantierbare Prothese nach Anspruch 38, bei der der prothetische Reparaturstoff einen medialen Rand (32) enthält, der gestaltet ist, sich über die mediale Ecke des Leistenkanals hinaus zu erstrecken.
  40. Implantierbare Prothese nach Anspruch 39, bei der der Hauptteil (24) ein gerundetes mediales Segment (34) enthält, das vom medialen Rand (32) des prothetischen Reparaturstoffs nach innen beabstandet ist.
  41. Implantierbare Prothese nach einem der Ansprüche 32 bis 40, bei der der prothetische Reparaturstoff eine Verlängerung (52) enthält, die sich vom Hauptteil aus erstreckt und gestaltet ist, den Femoralring einer Person zu bedecken.
  42. Implantierbare Prothese nach Anspruch 41, bei der die Verlängerung (52) eine dreieckige Gestalt hat.
  43. Implantierbare Prothese nach einem der Ansprüche 41 und 42, bei der die Verlängerung (52) dafür konstruiert und eingerichtet ist, in einem Winkel relativ zum Hauptteil (24) orientiert zu werden.
  44. Implantierbare Prothese nach einem der Ansprüche 32 bis 43, bei der der Hauptteil (24) eine dreidimensionale Gestalt hat.
  45. Implantierbare Prothese nach einem der Ansprüche 32 bis 44, bei der der Hauptteil (24) eine vorgeformte Kuppel mit einem offenen Ende aufweist, die gestaltet ist, über dem Gewebe- oder Muskelwanddefekt angeordnet zu werden.
  46. Implantierbare Prothese nach einem der Ansprüche 32 bis 45, bei der der Verankerungsteil (28) im Wesentlichen eben ist.
  47. Implantierbare Prothese nach einem der Ansprüche 32 bis 46, bei der der Hauptteil (24) und der Verankerungsteil (26) integral aus einer Lage Reparaturstoff ausgebildet sind.
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