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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf mikroelektronische
Schaltkreise und im Spezielleren auf ein Verfahren zur Herstellung
von DMOS-Grabenvorrichtungen.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Metalloxid-Halbleiterfeldeffekttransistorvorrichtungen
(MOSFET-Vorrichtungen), die Graben-Gates verwenden, bieten einen
niedrigen Einschaltwiderstand und werden oftmals für Schwachstromanwendungen eingesetzt.
Bei einer Graben-MOSFET-Vorrichtung sind die Kanäle vertikal angeordnet, und
nicht horizontal wie bei den meisten planaren Auslegungen. 1 zeigt
eine Querschnittsansicht einer herkömmlichen, mit Graben versehenen
MOSFET-Vorrichtung mit einer Einzelzelle, die mit der Bezugszahl 2 bezeichnet
ist. Die MOSFET-Zelle 2 umfasst einen Graben 4,
der mit leitfähigem
Material 6 gefüllt
ist, das durch eine dünne Schicht
Isoliermaterial 10 von den Siliziumzonen 8 getrennt
ist. Eine Körperzone 12 ist
in einer Epitaxialschicht 18 diffundiert, und eine Quellenzone 14 ist
wiederum in der Körperzone 12 diffundiert.
Aufgrund des Einsatzes dieser beiden Diffusionsstufen wird ein Transistor
dieser Art häufig
als doppelt diffundierter Metalloxid-Halbleiterfeldeffekttransistor
mit Grabengatter oder kurz als "Graben-DMOS" bezeichnet.
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So
wie sie angeordnet sind, bilden die leitenden und isolierenden Materialien 6 und 10 im
Graben 4 das Gate 15 bzw. die Gate-Oxidschicht 16 des
Graben-DMOS. Zusätzlich
stellt die Länge
L, gemessen ab der Quelle oder Source 14 der Epitaxialschicht 18,
die Kanallänge
L der Graben-DMOS-Zelle 2 dar. Die Epitaxialschicht 18 ist
ein Teil der Senke oder des Drains 20 der Graben-DMOS-Zelle 2.
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Wenn
ein Potentialunterschied an den Körper 12 und das Gate 15 angelegt
wird, werden Ladungen in der Körperzone 12 angrenzend
an die Gate-Oxidschicht 16 kapazitiv induziert, was zur
Entstehung des Kanals 21 der Graben-DMOS-Zelle 2 führt. Wird
ein anderer Potentialunterschied an die Quelle 14 und die
Senke 20 angelegt, fließt ein Strom durch den Kanal 21 von
der Quelle 14 zur Senke 20, und der Graben-DMOS 2 wird als
in einem Einschaltzustand befindlich bezeichnet.
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Die
vorstehend beschriebene DMOS-Vorrichtung hat eine ihr innewohnende
hohe Schwellenspannung. Mit Bezug auf 1 wird die
Schwellenspannung als Mindestpotentialunterschied zwischen dem Gate 15 und
dem Körper 12 definiert,
der notwendig ist, um den Kanal 21 in der Körperzone 12 zu
schaffen. Die Schwellenspannung hängt von verschiedenartigen
Faktoren, einschließlich
der Dicke des Gate-Oxids 16 und der Störstellenkonzentration der Körperzone 12 ab.
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Häufig wird
die Dicke des Gate-Oxids 16 reduziert, um die Schwellenspannung
zu senken. Unglücklicherweise
schmälert
dieser Lösungsansatz
den endgültigen
Produktionsertrag sowie die Zuverlässigkeit des Graben-DMOS ernsthaft.
Wie beispielsweise aus 1 ersichtlich, ist, je dünner die
Gate-Oxidschicht 16 ist, die Wahrscheinlichkeit umso höher, dass
das leitende Material 6 die Halbleiterzonen 8 über einen
Defekt in der Gate-Oxidschicht 16 kurzschließt. Überdies
erhöht
eine Abnahme bei der Oxiddicke die Gate-Ladung, wodurch die Schaltgeschwindigkeit
gemindert wird.
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Ein
anderer Weg zum Reduzieren der Schwellenspannung besteht darin,
die Störstellenkonzentration der
Körperzone 12 zu
senken. 2 zeigt das Diffusionsprofil
einer Graben-DMOS-Zelle. Die x-Achse von 2 stellt
den Abstand gemessen ab der ebenen Fläche 22 zur Quelle 14,
der Körperzone 12 und
der Senkenzone 20 von 1 dar. Zum
Beispiel befindet sich die Quellenzone 14 zwischen x =
0 bis x = xjs. Entsprechend ist die Körperzone 12 zwischen
x = xjs und x = xjb positioniert.
Die Senkenzone 20 beginnt bei x = xjb und geht
bis zum rechten Rand von 2 weiter. Die y-Achse von 2 entspricht
der Störstellenkonzentration (Absolutwert)
der verschiedenen Zonen.
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Während normalen
Betriebs werden die Senkenzone 20 und die Körperzone 12 in
Sperrrichtung betrieben. In der Folge entsteht eine Sperrschicht,
die durch eine wie in 1 gezeigte Sperrschicht 24 mit
einer Sperrschichtdicke W gekennzeichnet ist. Wie im Stande der
Technik hinlänglich
bekannt ist, ist die Sperrschichtdicke W, die sich in diese Zone
erstreckt, umso dicker, je schwächer
die Störstellenkonzentration
einer Zone ist. Wenn mit Rückbezug
auf 1 die Körperzone 12 zu
schwach dotiert ist, kann es sein, dass die Sperrschicht 24 die
Quellenzone 14 während
des Betriebs erreicht, was zu einem "Durchgreifeffekt" genannten unerwünschten Effekt führt. Während des
Durchgreifeffekts fließt
Strom direkt von der Quelle 14 zur Senke 20, ohne
den Kanal 21 zu passieren, und es findet ein Durchschlag
statt.
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Wieder
mit Bezug auf 2 entspricht der schraffierte
Bereich unter der Störstellenkurve 30 von
x = xjs bis x = xjb der
Gesamtladung, die in der Körperzone 12 gespeichert
ist. Die Schwellenspannung der Graben-DMOS-Zelle 2 kann
dadurch gesenkt werden, dass die Störstellenkonzentration der Körperzone 12 reduziert
wird, wie grafisch durch die niedriger liegende Kurve 26 (in 2 mit
einer unterbrochenen Linie) gezeigt ist. Das Senken der Störstellenkonzentration
in der Körperzone 12 führt jedoch
zu einer Ausweitung der Sperrschicht 24 und erhöht die wie
vorstehend beschriebene Wahrscheinlichkeit eines Durchgreifeffekts
im Graben-DMOS 2.
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Es
wurden auch Versuche unternommen, die Quellenzone 14 bis
in eine größere Tiefe
zu diffundieren, wie in 2 durch eine weitere Kurve 28 in
unterbrochener Linie gezeigt ist, die sich mit der Körperstörstellendiffusionskurve 30 schneidet,
um einen neuen Quellenübergang
zu bilden. Wie beim Senken der Störstellenkonzentration in der
Körperzone 12 besteht
der Zweck darin, die in der Körperzone 12 gespeicherte
Gesamtladung zu reduzieren und somit die Schwellenspannung zu senken.
Jedoch wird ein Durchgreifeffekt vor einem solchen Hintergrund wahrscheinlicher,
weil die Strecke, die die Sperrschicht 24 bis zum Erreichen
der Quellenzone zurücklegt,
kürzer
wird.
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Noch
ein anderer Lösungsweg
wird im US-Patent Nr. 5,907,776 vorgestellt. In diesem Patent ist
das in 3 durch eine unterbrochene Linie 30 dargestellte
herkömmliche
Dotiermittelprofil für
die Körperzone
abgeändert.
Die y-Achse in 3, die analog zu derjenigen
von 2 ist, entspricht der absoluten Störstellenkonzentration
der verschiedenen Zonen des Halbleiteraufbaus 2. In 3 sind
die Störstellenkonzentrationen der
Quellenzone 14, Körperzone 12 und
Senkenzone 20 durch die Kurven 64, 66 bzw. 68 dargestellt.
Wieder befindet sich die Quellenzone 14 zwischen der ebenen
Fläche
(x = 0) und x = xjs, die Körperzone 12 ist
zwischen x = xjs und x = xjb positioniert,
und die Senkenzone 20 fängt
bei x = xjb an. Es wäre festzuhalten, dass in 3 die überschüssige Störstellenkonzentration
für die
Körperstörstellenkurve 66 angrenzend
an die Quellengrenze x = xjs bezüglich der
herkömmlichen
Störstellenkurve 30,
die in unterbrochenen Linien dargestellt ist, abgeschnitten ist.
Das Abflachen des Störstellenprofils
bei der Kurve 66 angrenzend an die Quellen-/Körpergrenze
x = xjs erfüllt mehrere Aufgaben. Erstens
wird die Schwellenspannung aufgrund der reduzierten Störstellenkonzentration
(und von daher der reduzierten Gesamtladung) in der Körperzone 12 wesentlich
gesenkt. Darüber
hinaus findet die Reduktion bei der Ladung fern von der Körper-/Senkengrenze
x = xjb statt, wo die Sperrschicht 24 ihren
Ausgang nimmt und sich erstreckt. Im Ergebnis besteht praktisch
keine Gefährdung
der Störstellenkonzentration
in der Masse der Körperzone 12 soweit
die Körperzone
betroffen ist, und die Senkung der Störstellenkonzentration hat wenig
Auswirkung auf einen Durchgreifeffekt.
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Das
US-Patent Nr. 5,907,776 lehrt, dass die abgeschnittene Körperdiffusionskurve 66 von 3 durch einen
Körperzonenausgleich
geschaffen ist, der vorzugsweise auf aufeinanderfolgende Implantationsschritte hinausläuft. Siehe
Spalte 5, Zeile 48 bis Spalte 6, Zeile 13 und Spalte 7, Zeilen 39–56. Ein
Material der P-Art, wie Bor, ist bevorzugt, weil es weniger Implantationsenergie
erforderlich macht als andere Entsprechungen der N-Art. Ein Ausgleich
mit einer Störstelle
der P-Art bedeutet, dass die Körperzone
von der N-Art, und
von daher der Transistor von der Sorte P-N-P sein muss. Ein N-P-N-Aufbau
(d.h. eine N-Kanalvorrichtung) ist häufig jedoch wünschenswerter
als ein P-N-P-Aufbau (d.h. eine P-Kanalvorrichtung), weil solche
Strukturen aufgrund höherer
Elektronenbeweglichkeit eine bessere Strombelastbarkeit haben. Ein
Ausgleich einer Körperzone
der P-Art mit einem Dotiermittel der N-Art macht jedoch einen oder
mehrere energiezehrende Implantationsschritte notwendig. Beispielsweise
benötigt
mit Bezug auf 6 des US-Patents Nr.
5,907,776 eine Eindringtiefe von 0,3 Mikrometer (die in diesem Patent
als Beispiel dargestellt ist) eine Implantationsenergie von 83 eV,
wenn Bor von der P-Art als Implantationsart verwendet wird. Für dieselbe
Eindringtiefe benötigen
die Doteriermittel der N-Art, Phosphor und Arsen, Implantationsenergien
von 200 eV und darüber.
Unglücklicherweise
liegen solche Energien jenseits der Grenzen vieler Fertigungsgießereien.
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Von
besonderer Bedeutung für
diese Anmeldung ist die im US-Patent Nr. 5,072,266 offenbarte Arbeit, die
einen optimierten Silizium-DMOS-Aufbau diskutiert. Darin wird das
Problem eines Lawinendurchbruchs im Halbleiter als Ergebnis scharfkantig
ausgebildeter Grabenwände,
insbesondere der Ecken und Winkel, die zwischen der Grabenbasis
und Seitenwänden
entstehen, erläutert.
Das US-Patent Nr. 5,072,266 offenbart, wie das Aufwachsen einer
Siliziumoxid-Opferschicht über
der Fläche
der Struktur, welche die Seitenwände
und die Basis des Grabens umfasst, gefolgt von einem Abtragen der
Opferschicht durch Nassätzen,
die Ecken und Winkel des Grabens abrundet. Es wird gezeigt, dass
dieses Abrunden der Grabenecken und -winkel das örtliche elektrische Feld reduziert,
was wiederum die Wahrscheinlichkeit eines Lawinendurchbruchs mindert.
Darüber
hinaus werden die Auswirkungen von Siliziumoxidation auf Siliziumstörstellen
erörtert,
siehe 3 des US-Patents Nr. 5,072,266, wobei die Wanderung
von Störstellen
der N-Art vorzugsweise in das Silizium, und Störstellen der P-Art vorzugsweise
in das Siliziumoxid offenbart wird.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Vorstehende
und weitere Mängel
aus dem Stand der Technik werden durch das Verfahren der vorliegende
Erfindung überwunden.
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Ein
Herstellungsverfahren nach der vorliegenden Erfindung ist in Anspruch
1 dargelegt. Spezielle Ausführungsformen
sind in den anhängigen
Ansprüchen
definiert.
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Nach
einer Ausführungsform
der Erfindung wird ein Verfahren zur Herstellung eines Graben-DMOS-Transistors
oder mehrerer Graben-DMOS-Transistoren bereitgestellt. In dieser
Ausführungsform wird
ein Substrat mit einer ersten Leitfähigkeitsart bereitgestellt,
und über
dem Substrat eine Epitaxialschicht der ersten Leitfähigkeitsart
ausgebildet, die vorzugsweise eine niedrigere Majoritätsträgerkonzentration
hat als das Substrat. Das Substrat und die Epitaxialschicht haben
vorzugsweise eine Leitfähigkeit
der N-Art und bestehen vorzugsweise aus Silizium.
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Eine
Zone einer zweiten Leitfähigkeitsart
wird dann in einem oberen Abschnitt der Epitaxialschicht ausgebildet,
und mehrere Gräben
werden in der Epitaxialschicht ausgebildet, um eine oder mehrere
Körperzone/n
in der Zone der zweiten Leitfähigkeitsart
zu bilden. Vorzugsweise umfasst der Schritt des Ausbildens der Zone
der zweiten Leitfähigkeitsart
das Implantieren und Diffundieren eines Dotiermittels in die bzw.
in der Epitaxialschicht, und der Schritt des Ausbildens der Gräben umfasst
das Ausbilden einer strukturierten Maskierungsschicht über der
Epitaxialschicht und des Ätzens
der Gräben
durch die Maskierungsschicht hindurch. Bei der zweiten Leitfähigkeitsart
handelt es sich vorzugsweise um die Leitfähigkeitsart der P-Art, die
noch bevorzugter von einem Bor-Dotiermittel
bereitgestellt wird.
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Eine
erste Isolierschicht, die die Gräben
auskleidet, wird anschließend
ausgebildet und eine leitende Zone in den Gräben angrenzend an die erste,
die Gräben
auskleidende Isolierschicht vorgesehen. Bei der ersten Isolierschicht
handelt es sich vorzugsweise um eine Oxidschicht, und sie wird vorzugsweise
durch Trockenoxidation ausgebildet. Die leitende Zone ist vorzugsweise
eine polykristalline Siliziumzone, und sie wird vorzugsweise dadurch
ausgebildet, dass eine Schicht polykristallinen Siliziums abgeschieden
und diese dann durch Ätzen
abgetragen wird.
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Die
Majoritätsträgerkonzentration
in der einen oder den mehreren Körperzone/n
wird modifiziert, indem ein Teil der ersten Isolierschicht entlang
oberer Seitenwandabschnitte der Gräben vorzugsweise durch Nassätzen entfernt
wird, so dass nur obere Abschnitte der Körperzone entlang der Grabenseitenwände bloßliegen.
Eine Oxidschicht wird dann durch Oxidieren zumindest der bloßliegenden
oberen Abschnitte der Körperzonen
ausgebildet, was zu Zonen verminderter Majoritätsträgerkonzentration in den Körperzonen
an deren oberen Abschnitten angrenzend an die Oxidschicht führt. Bei
diesem Oxid-Ausbildungsschritt
kann es sich beispielsweise um Trockenoxidation bei einer Temperatur
im Bereich von 900 bis 1100°C,
bevorzugter 900 bis 950°C
handeln. Alternativ kann die Oxidschicht in Dampf bei einer Temperatur
im Bereich von 900 bis 1100°C, bevorzugter
900 bis 950°C
ausgebildet werden.
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Mehrere
Quellenzonen der ersten Leitfähigkeitsart
werden in den oberen Abschnitten der Körperzonen angrenzend an die
Gräben
so ausgebildet, dass die Quellenzonen an die Zonen verminderter
Majoritätsträgerkonzentration
in den Körperzellen
angrenzen. Die Quellenzonen werden vorzugsweise dadurch ausgebildet,
dass eine strukturierte Maskierungsschicht vorgesehen wird und ein
Dotiermittel in die Körperzonen
implantiert und darin diffundiert wird.
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Ein
Vorteil der vorliegenden Erfindung ist, dass eine niedrige Schwellenspannung
hergestellt werden kann, ohne dass dabei auf eine dünnere Gate-Oxidschicht
zurückgegriffen
wird (was den Ertrag und die Schaltgeschwindigkeit senken würde), und
ohne die Wahrscheinlichkeit eines Durchgreifeffekts wesentlich zu erhöhen.
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Ein
weiterer, damit verbundener Vorteil ist, dass die Oxiddicke und
von daher die Schaltgeschwindigkeit und der Ertrag maximiert werden
können,
während
gleichzeitig eine angemessen niedrige Schwellenspannung beibehalten
bleibt.
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Noch
ein weiterer Vorteil besteht darin, dass ein wünschenswertes Störstellenprofil
in den Körperzonen
erzielt werden kann, ohne dass dabei auf hohe Implantationsenergien
oder einen P-N-P-Aufbau zurückgegriffen
werden müsste.
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Diese
und weitere Ausführungsformen
und Vorteile werden dem durchschnittlichen Fachmann auf dem Gebiet
bei der Durchsicht der ausführlichen
Beschreibung und den Ansprüchen,
die folgen, sofort klar werden.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine Querschnittsansicht einer herkömmlichen Graben-DMOS-Vorrichtung.
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2 ist
ein Diffusionsprofil für
die Graben-DMOS-Vorrichtung von 1, das die
Störstellenkonzentrationen
der verschiedenen Zonen darstellt.
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3 ist
ein weiteres Diffusionsprofil für
die Graben-DMOS-Vorrichtung von 1, das die
Störstellenkonzentrationen
der verschiedenen Zonen darstellt.
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Die 4A bis 4F sind
Schnittansichten, die ein Verfahren zur Herstellung eines Graben-DMOS nach
einer Ausführungsform
der Erfindung darstellen.
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5 stellt
ungefähre
Dotierprofile bei einem bordotierten Siliziummaterial nach der Ausbildung
eines Oberflächenoxids
in Trockensauerstoff bei 900°C
dar.
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AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung wird nachstehend nun ausführlicher mit Bezug auf die
beigefügten
Zeichnungen beschrieben, worin bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung
gezeigt sind. Die Erfindung lässt sich
jedoch in verschiedenen Formen konkretisieren, die im Rahmen der
beigefügten
Ansprüche
liegen, und sollten nicht auf die hier dargelegten Ausführungsformen
beschränkt
aufgefasst werden.
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Nunmehr
ist mit Bezug auf 4A eine N-dotierte Epitaxialschicht 202 auf
einem N+-dotierten
Substrat 200 aufgewachsen. Beispielsweise kann die Epitaxialschicht 202 5,5 μm (Mikrometer)
dick sein und eine Dotiermittelkonzentration von 3,4 × 10–6 cm–3 für eine 30
V-taugliche Graben-DMOS-Vorrichtung haben. Als Nächstes werden P-Körperzonen 204 durch
Implantations-, Diffusions- und Grabenausbildungsprozesse in der
Epitaxialschicht 202 ausgebildet. Beispielsweise kann die
Epitaxialschicht 202 mit Bor bei 50 keV mit einer Dosierung
von 6 × 10–3 cm–3 implantiert
werden, gefolgt von einer Diffusion bei 1100°C. Eine (nicht gezeigte) strukturierte
Maskierungsschicht wird dann bereitgestellt und Gräben 207 durch Öffnungen
in der strukturierten Maskierungsschicht hindurch ausgebildet. Die
Gräben 207 werden
vorzugsweise durch Trockenätzung
durch die Öffnungen
in der Maskierungsschicht hindurch über reaktives Ionenätzen zum
Beispiel bis in eine Tiefe hergestellt, die im Bereich von 1,0 bis
2,0 μm (Mikrometer)
liegt, wodurch eigenständige
P-Körperzonen 204 entstehen.
Die strukturierte Maskierungsschicht wird dann entfernt und eine
Oxidschicht 206 über
der Oberfläche des
gesamten Aufbaus, typischerweise durch Trockenoxidation ausgebildet.
Eine Oxiddicke im Bereich von 30 bis 70 nm (300 bis 700 Angström) ist typisch
für die
Schicht 206. Der sich ergebende Aufbau ist in 4A gezeigt.
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Die
Oberfläche
des Aufbaus wird dann unter Verwendung von auf diesem Gebiet bekannten
Verfahren wie CVD mit einer Polysiliziumschicht (d.h. einer polykristallinen
Siliziumschicht) bedeckt (und die Gräben damit gefüllt). Das
Polysilizium wird beispielsweise auf die N-Art dotiert, um seinen
spezifischen Widerstand zu senken, typischerweise auf die Größenordnung
von 20 Ω/sq
zu senken. Eine Dotierung der N-Art kann beispielsweise während der
CVD mit Phosphorchlorid oder durch Einpflanzen von Arsen oder Phosphor
durchgeführt
werden. Die Polysiliziumschicht wird dann beispielsweise durch reaktives
Ionenätzen
abgetragen, um ihre Dicke in den Gräben zu optimieren und Teile
der Oxidschicht 206, wie in 4B gezeigt,
bloßzulegen. Aufgrund
von Belangen der Ätzgleichmäßigkeit
wird die Polysiliziumschicht etwas überätzt, und die so entstehenden
Polysilizium-Gatezonen 210 haben typischerweise Oberflächen, die
sich 0,1 bis 0,2 μm
(Mikrometer) unter den angrenzenden Oberflächen der P-Körperzone 204 befinden
(als Distanz "d" in 4B gezeigt).
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Allgemein
wird an diesem Punkt bei der Ausbildung des Graben-DMOS die Oxidschicht 206 auf
eine gezielte Dicke nassgeätzt,
um ein Implantatoxid zu bilden. Das Implantatoxid verhindert Implantatkanalbildungseffekte,
Implantatbeschädigung
und Schwermetallverunreinigung während
der anschließenden
Ausbildung der Quellenzonen (siehe unten).
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Hingegen
und entsprechend einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird die Oxidschicht 206 einer
kräftigeren Ätzbehandlung
unterzogen, indem beispielsweise die Zeit des Nassätzens erhöht wird. Dadurch
wird die Oxidschicht 206 bis zu einem Punkt unter der Oberfläche der
Polysilizium-Gatezonen 210 abgeätzt, wodurch eigenständige Gate-Oxidzonen 206g entstehen,
wie in 4C gezeigt ist. Als ein Ergebnis dieses
Schritts wird ein Teil der Oxidschicht 206 entlang der
oberen Seitenwände
der Gräben
entfernt, wodurch obere Seitenwandabschnitte 204a sowie
Oberflächenabschnitte 204b der
P-Körperzonen 204 freigelegt
werden.
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Als
Nächstes
lässt man,
wie in 4D zu sehen, eine Fülloxidschicht 209 über den
bloßliegenden
Flächen 204a, 204b der
in 4C gezeigten P-Körperzonen 204 aufwachsen.
Dieser Schritt erfüllt
mehrere Aufgaben. Zum Beispiels wirkt die Fülloxidschicht wie im herkömmlichen
Prozess als Implantatoxid, das Implantatkanalbildungseffekte, eine Implantatbeschädigung und
Schwermetallverunreinigung während
der anschließenden
Ausbildung der Quellenzonen verhindert.
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Darüber hinaus
bewirkt der Schritt des Aufwachsens der Fülloxidschicht 209 eine
Neuverteilung von Dotiermittel, in diesem Falle Bor, zwischen der
P-Körperzone 204 und
der Fülloxidschicht 209 so
wie sie sich gebildet hat.
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Das
Ausmaß der
Borneuverteilung wird durch Bedingungen der Oxidausbildung beeinflusst.
Beispielsweise wirken sich sowohl die Oxidaufwachstemperatur als
auch die Oxidaufwachsbedingungen (z.B. Trocken- oder Dampfoxidation)
auf das Borkonzentrationsprofil aus.
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Es
ist bekannt, dass sich Boratome während den Oxidationsprozessschritten
neu verteilen. Ohne an diese Theorie gebunden sein zu wollen, wurde
beobachtet, dass diese Neuverteilung auf drei gleichzeitig stattfindende
Wirkungen zurückzuführen ist:
- (1) den Dotiermittel-Entmischungskoeffizienten
m, wobei
- (2) das Verhältnis
der Diffusionskoeffizienten des Dotiermittels in Silizium und in
Oxid, oderund
- (3) das Verhältnis
der parabolischen Oxidationsratenkonstante B und der Wurzel des
Diffusionskoeffizienten des Dotiermittels in Silizium, oder
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5 stellt
ungefähre
Dotierprofile bei einem bordotierten Siliziummaterial nach der Ausbildung
eines Oberflächenoxids
in Trockensauerstoff bei 900°C
dar. In 5 entspricht die Oxidzone der
linken Seite der Grafik zwischen x = 0 (der Oxidfläche) und
xi (der Grenzfläche Oxid/Silizium). Die Siliziumzone
entspricht der rechten Seite von 5 im dem
Bereich jenseits von xi. Vor der Oxidation
war das Silizium mit einer Massenkonzentration Cb gleichmäßig dotiert.
Nach der Oxidation bleibt die Masse der Silizium zone auf der rechten Seite
von 5 auf diesem Pegel. Je näher man jedoch an die Grenzfläche kommt,
umso mehr nimmt die Dotiermittelkonzentration im Silizium ab. In
diesem Fall beträgt
die Konzentration von Bor an der Siliziumgrenzfläche ca. 20% der Konzentration
von Bor in der Masse Cb. (Zum Vergleich
beträgt
die Konzentration von Bor in der Oxidschicht an der Grenzfläche ca.
60% von Cb.)
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Die
nachstehende Tabelle enthält
das Verhältnis
der Borkonzentration in Silizium an der Grenzfläche (Ci)
zur Borkonzentration in der Siliziummasse (Cb)
nach der Oxidation einer Siliziumschicht mit der Ausgangskonzentration
Cb. Wie zuvor in Verbindung mit 5 festgestellt
wurde, beträgt
dieses Verhältnis
in etwa 0,2 (20%), wenn Silizium bei 900°C in Trockensauerstoff oxidiert
wird. Dieses Verhältnis
und einige andere Verhältnisse
sind in der folgenden Tabelle wiedergegeben. Aus dieser Tabelle
ist festzustellen, dass eine größere Neuverteilung
an der Grenzfläche
bei niedrigeren Temperaturen und bei Dampfoxidation auftritt.
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Zusätzliche
Information zu diesem Thema findet sich z.B. in Semiconductor Technology
Handbook, S. 4.1 ff., Technology Associates (1985).
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Wie
aus dem Vorstehenden ersichtlich ist, wird durch das Aufwachsen
der Fülloxidschicht 209 auf
den bloßliegenden
Flächen 204a, 204b des
oberen Abschnitts der P-Körperzone 204 (siehe 4C und 4D) die
Borkonzentration in der P-Körperzone 204 an
der Grenzfläche
des Oxids 209 gesenkt.
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Anschließend wird,
wie aus 4D ersichtlich ist, eine strukturierte
Maskierungsschicht 211 vorgesehen, die Quellenzonen 212 festlegt.
Die Quellenzonen 212 werden typischerweise über einen
Implantations- und Diffusionsprozess in den oberen Abschnitten der
P-Körperzonen 204 ausgebildet.
Beispielsweise kann den Quellenzonen 212 Arsen bei 120 keV
bis zu einer Konzentration im Bereich von 5 × 10–5 bis
1 × 10–6 cm–3 implantiert
werden. Der sich ergebende Aufbau ist in 4D gezeigt.
Wie aus 4D ersichtlich ist, bleibt nach
dem Implantieren der Quellenzonen 212 ein Teil der P-Körperzone 204 angrenzend
an die Fülloxidschicht 209,
die ausgebildet wurde, übrig
(und von daher ist die Borkonzentration an der Oxidgrenzfläche abgereichert).
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4E zeigt
den Aufbau von 4D, nachdem das Quellendotiermittel
beispielsweise bis zu einer Tiefe von ca. 0,35 μm (Mikrometer) diffundiert wurde,
wodurch die Tiefe der Quellenzonen 212 erhöht wird. Dieser
Schritt bewirkt, dass die Dicke der Fülloxidschicht 209 erhöht wird,
und bildet eine Oxidschicht 215 auf den Polysilizium-Gatezonen 210.
Die Punkte, an denen das Gate-Oxid 206g am nun verdickten
Fülloxid 209 anstößt, sind
in 4E durch die unterbrochenen Linien gezeigt. Selbst
nach diesem Diffusionsschritt bleibt ein Teil der P-Körperzone 204 übrig, die
während
ihrer Ausbildung an die Fülloxidschicht 209 angrenzte
(und somit während
des Ausbildungsprozesses der Fülloxidschicht
eine Neuverteilung des Bordotiermittels durchmachte). Folglich besteht,
da die Oxidgrenzfläche
in diesem Teil der P-Körperzone 204 näher kommt,
eine Abnahme bei der Borkonzentration im Verhältnis zu der Konzentration,
die vor dem Aufwachsen der Fülloxidschicht
vorhanden war. Dies entspricht einer Abnahme der Borkonzentration
in den Kanalzonen unmittelbar angrenzend an die Quellenzonen 212.
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Diese
Dotiermittelneuverteilung wird sichtbar, wenn man das Dotiermittelkonzentrationsprofil
entlang der Linie x'-x' in 4E untersucht,
welches in etwa dem in 3 gezeigten entspricht, ohne
dass dabei von hohen Implantationsenergien oder einem P-N-P-Aufbau Gebrauch
gemacht würde.
Insbesondere hat die N+-Quellenzone 212 ein Dotiermittelprofil
wie das der Zone zwischen x = 0 und x = xjs in 3;
die P-Körperzone 204 hat
ein Dotiermittelprofil wie das der Zone zwischen x = xjs und
x = xjb in 3; und die
N-dotierte Epitaxialschicht 202 hat ein Dotiermittelprofil
wie das der Zone jenseits von x = xjb in 3.
Von daher wird die Dotiermittelkonzentration in der N+-Quellenzone 212 näherungsweise
durch die Kurve 64 dargestellt, die Dotiermittelkonzentration
in der P-Körperzone 204 wird
näherungsweise
durch die Kurve 66 dargestellt, und die Dotiermittelkonzentration
in der N-dotierten Epitaxialschicht 202 wird näherungsweise
durch die Kurve 68 von 3 dargestellt.
Wie vorstehend erläutert,
wird durch das Aufwachsen der Fülloxidschicht 209 angrenzend an
den oberen Abschnitt der P-Körper zone 204 die
Konzentration von Bor in der P-Körperzone 204 an
der Oxidgrenzfläche
gemindert. Diese Zone geminderter Borkonzentration entspricht der
linken Seite der Kurve 66. Die Kurve 30, die als
unterbrochene Linie gezeigt ist, entspricht dem ungefähren Dotiermittelprofil,
das ohne einen Rückätzschritt
für das
Gate-Oxid 206g und ohne die Ausbildung der Fülloxidschicht 209 vorhanden gewesen
wäre.
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Noch
dazu kann durch das Verfahren der vorliegenden Erfindung ein wünschenswertes
Dotiermittelprofil wie das im US-Patent Nr. 5,907,776 erörterte in
der P-Körperzone
hergestellt werden, ohne von hohen Implantationsenergien oder einem
P-N-P-Aufbau Gebrauch machen zu müssen. Wie zuvor festgestellt,
ist ein solches Dotiermittelprofil insofern von Vorteil, als eine
niedrige Schwellenspannung hergestellt werden kann, ohne dass dabei
auf eine dünnere
Gate-Oxidschicht zurückgegriffen
wird (die den Ertrag und die Schaltgeschwindigkeit senken würde), und
ohne die Wahrscheinlichkeit eines Durchgreifeffekts wesentlich zu
erhöhen. Insbesondere
fanden die vorliegenden Erfinder heraus, dass durch das Aufwachsen
der Fülloxidschicht 209 auf
eine Dicke von ca. 20 nm (200 Angström) bei 900°C in Trockensauerstoff, eine
Abnahme von 0,4 V bei der Schwellenspannung für eine 30 V-taugliche Vorrichtung
ohne eine wesentliche Einbuße
bei der Schaltgeschwindigkeit oder der Durchschlagfestigkeit erzielt
werden kann.
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Nachdem
eine Quellendiffusion stattgefunden hat, wird die Vorrichtung von 4E unter
Verwendung herkömmlicher
Prozessschritte fertiggestellt. Beispielsweise kann eine BPSG-Schicht
(Bor-Phosphorsilikatglasschicht) beispielsweise durch PECVD über dem
gesamten Aufbau ausgebildet und mit eine strukturierten Fotolackschicht
versehen werden. Der Aufbau kann dann abgeätzt werden, typischerweise
durch reaktives Ionenätzen,
das die BPSG- und Oxidschichten auf zumindest einem Teil jeder Quellezone 212 entfernt,
während Zonen
der BPSG-Schicht 214, Oxidschicht 209 und Oxidschicht 215 über den
Polysilizium-Gatezonen 210 zurückbleiben (und somit sicherstellen,
dass die Gate-Zonenisoliert sind). Die Fotolackschicht wird dann
entfernt und der Aufbau mit einer Metallkontaktschicht 216 versehen,
welche die Quellenzonen 212 kontaktiert. Ein Metallkontakt 218 wird
auch typischerweise im Zusammenhang mit dem Substrat 200 vorgesehen.
Der sich ergebende Aufbau ist in 4F gezeigt.
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Obwohl
hier speziell verschiedene Ausführungsformen
dargestellt und beschrieben sind, ist klar, dass Abwandlungen und
Abänderungen
an der vorliegenden Erfindung im Rahmen der wie in den beigefügten Ansprüchen definierten
Erfindung möglich
sind.