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Bereich der
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Speichersystem für Druckfluide,
das die Merkmale des Oberbegriffs von Anspruch 1 aufweist.
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Hintergrund
der Erfindung
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Für eine tragbare
Versorgung mit unter Druck stehendem Fluid gibt es viele Anwendungsbereiche.
Beispielsweise verwenden SCUBA-Taucher und Feuerwehrleute tragbare
Vorräte
an komprimiertem Sauerstoff. Die kommerzielle Luftfahrt verwendet Sauerstoffabgabe-Notsysteme, die während eines plötzlichen
und unterwarteten Kabinendruckabfalls zum Einsatz kommen. Ebenso
benutzt die Luftwaffe zusätzliche
Sauerstoffabgabesysteme. Solche Systeme werden durch tragbare Druckkanister
versorgt. Im medizinischen Bereich werden Gaszuführsysteme vorgesehen, um Gas
für Heilzwecke,
wie Sauerstoff, einem Patienten zu verabreichen, der sich einer Atemtherapie
unterzieht. Zusatzsauerstoff-Liefersysteme werden von Patienten
benutzt, die Nutzen aus dem Empfangen und Atmen von Sauerstoff aus
einer Sauerstoffzuführquelle
ziehen, um den vom Patienten geatmeten atmosphärischen Sauerstoff zu ergänzen. Für solche
Zwecke eignet sich ein kompaktes tragbares Zusatzsauerstoff-Liefersystem in einer breiten
Vielfalt von Zusammenhängen,
wozu Hospital, Hauspflege und Ambulanzeinheiten gehören.
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Hochdruck-Zusatzsauerstoff-Liefersysteme haben
gewöhnlich
einen Zylinder oder einen Tank, der gasförmigen Sauerstoff bei einem
Druck von bis zu 20,67 × 105 Pa enthält.
Bei einem Hochdruck-Sauerstoffliefersystem wird ein Ventil verwendet,
um den Druck des gasförmigen
Sauerstoffs auf einen geringeren Druck (beispielsweise [1,73 bis
4,13] × 105 Pa) herun terzustufen, der für die Verwendung
bei einem Sauerstoffliefergerät
geeignet ist, das von einer Person verwendet wird, die Zusatzsauerstoff
atmet.
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Bei
zusätzlichen
Sauerstoff liefernden Systemen und bei anderen Anwendungen, die
tragbare Vorräte
von komprimiertem Gas verwenden, haben Behälter, die für die Speicherung und Verwendung von
komprimierten Fluiden und insbesondere Gasen verwendet werden, gewöhnlich die
Form von zylindrischen Metallflaschen, die mit verstärkenden
Materialien umwickelt sein können,
um hohe Fluiddrucke auszuhalten. Solche Speicherbehälter sind
teuer in der Herstellung, inhärent
schwer, massig, unflexibel und anfällig für eine heftige und explosive
Zersplitterung bei einem Bruch.
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Es
wurden Behältersysteme
aus leichten synthetischen Materialien vorgeschlagen. Scholley beschreibt
in den US-Patenten 4,932,403; 5,036,845 und 5,127,399 einen flexiblen
und tragbaren Behälter für komprimierte
Gase, der eine Reihe von langgestreckten, im Wesentlichen zylindrischen
Kammern aufweist, die in einer parallelen Ausgestaltung angeordnet
und miteinander durch schmale, gebogene Leitungen verbunden sind,
und der an der Rückseite einer
Weste befestigt ist, die von einer Person getragen werden kann.
Der Behälter
hat eine Auskleidung, die aus einem synthetischen Material, wie
Nylon, Polyethylen, Polypropylen, Polyurethan, Tetrafluorethylen
oder Polyester stehen kann. Die Auskleidung ist mit einer hochfesten
Verstärkungsfaser,
beispielsweise einer hochfesten Litze, oder Wicklung eines Verstärkungsmaterials,
wie einer Kevlar®-Aramidfaser, abgedeckt,
während
eine Schutzbeschichtung aus einem Material, wie Polyurethan, die
Verstärkungsfaser
abdeckt. Die in den Scholley-Patenten beschriebene Auslegung hat
eine Anzahl von Nachteilen, die sie für die Verwendung als Behälter für Fluide
unbrauchbar macht, die bei Druckwerten gespeichert sind, wie sie
gewöhnlich
bei tragbaren Fluidliefersystemen, wie einer SCUBA-Ausrüstung, Feuerwehr-Sauerstoffsystemen,
Notfall-Sauerstoffsystemen und Sauerstoffsystemen für Heilzwecke
vorliegen. Die langgestreckte, insgesamt zylindrische Form der getrennten
Speicherkammern bildet keine effektive Struktur für die Aufnahme
von Hochdruckfluiden. Insbesondere erzeugt das relativ große Volumen
der Speicherabschnitte ein gefährdetes
System, das aufgrund der kinetischen Energie des relativ großen Volumens
von in jeder Kammer gespeichertem Druckfluid einem möglichen
heftigen Zerreißen
unterworfen ist.
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Es
besteht deshalb ein Bedürfnis
für verbesserte
ambulante Speichersysteme aus einem polymeren Material mit geringem
Gewicht, das robust ist und gegen ein gewaltsames Zerreißen weniger
empfindlich ist.
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Die
der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht darin, ein Speichersystem
für Druckfluide bereitzustellen,
das robust ist, ein geringes Gewicht hat, ambulant einsetzbar ist
und gegen gewaltsames Zerreißen
weniger empfindlich ist.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Speichersystem für Druckfluide mit den Merkmalen
von Anspruch 1 gelöst.
Bevorzugte Ausgestaltungen des Speichersystems für Druckfluide nach Anspruch
1 sind Gegenstand der Ansprüche
2 bis 34.
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BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine unterbrochene Seitenansicht einer Vielzahl von ausgerichteten
starren, insgesamt ellipsoiden Kammern, die durch einen Rohrkern
miteinander verbunden sind.
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2 ist
eine vergrößerte Horizontalschnittansicht
längs der
Linie 2-2 von 1.
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2A ist
eine vergrößerte Horizontalschnittansicht
längs der
Linie 2-2 von 1 und zeigt eine alternative
Ausgestaltung.
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3 ist
eine Seitenansicht eines Teils eines Behältersystems der vorliegenden
Erfindung.
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4 ist
eine Teillängsschnittansicht
längs der
Linie 4-4 von 3.
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5 ist
eine Seitenansicht einer alternativen Ausgestaltung des Behältersystems
der vorliegenden Erfindung.
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5A ist
eine Teilansicht des Behältersystems
von 5 in einer sinusförmigen Anordnung.
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6 ist
eine tragbare Druckfluidpackung, die ein Behältersystem gemäß der vorliegenden
Erfindung verwendet.
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7 ist
eine alternative Ausgestaltung einer Druckfluidpackung, die das
Behältersystem
der vorliegenden Erfindung verwendet.
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8 ist
eine weitere alternative Ausgestaltung einer Druckfluidpackung,
die ein Behältersystem
nach der vorliegenden Erfindung verwendet.
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9 ist
ein Längsschnitt
eines Verteilers zur Verwendung in der Druckfluidpackung von 8.
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10 ist
ein Längsschnitt
einer zweiten Ausführungsform
eines Verteilers zur Verwendung in der Druckfluidpackung von 8.
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11 ist
eine Draufsicht auf ein Behältersystem
nach der vorliegenden Erfindung, das in einer formangepassten Hülle eines
Gehäuses
für eine tragbare
Druckfluidpackung befestigt ist.
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11A ist ein Querschnitt längs der Linie A-A von 11.
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12 ist
eine perspektivische Ansicht eines anziehbaren tragbaren Sauerstoffliefersystems, das
ein Behältersystem
nach der vorliegenden Erfindung aufweist.
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13 zeigt
eine bevorzugte Druckkammeranordnung für das anziehbare tragbare Sauerstoffliefersystem
von 12.
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14 ist
eine Stirnansicht einer ersten alternativen Ausgestaltung einer
als anziehbaren tragbaren Druckpackung.
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15 ist
eine Stirnansicht einer zweiten alternativen Ausgestaltung einer
anziehbaren tragbaren Druckpackung.
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16 zeigt
eine dritte alternative Ausführungsform
einer anziehbaren tragbaren Druckpackung, die in einem wieder verschließbaren Beutel getragen
wird, der an einem Körperteil
festgeschnallt werden kann.
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16A zeigt eine bevorzugte Druckkammeranordnung
für die
anziehbare tragbare Druckpackung von 16.
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17 und 17A zeigen eine vierte alternative Ausgestaltung
einer anziehbaren tragbaren Druckpackung, die ein Behältersystem
nach der vorliegenden Erfindung verwendet.
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18 und 18A zeigen eine fünfte alternative Ausführungsform
einer anziehbaren tragbaren Druckpackung, die ein Behältersystem
nach der vorliegenden Erfindung verwendet.
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19 ist
eine längs
geschnittene auseinander gezogene Teilansicht eines Systems zum
Befestigen eines polymeren Rohres an einem mechanischen Anschluss.
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20 ist
eine längs
geschnittene Teilansicht eines bevorzugten Einlassventils für den Einschluss
in der Druckpackung, die das Behältersystem
der vorliegenden Erfindung verwendet.
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20A ist eine vergrößerte Ansicht des in dem Kreis „A" von 20 befindlichen
Teils.
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21 ist
eine längs
geschnittene Teilansicht eines alternativen Einlassventils für den Einschluss
in die Druckpackung, welche das Behältersystem der vorliegenden
Erfindung verwendet.
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22 ist
eine längs
geschnittene Teilansicht eines bevorzugten Auslassventils/Regelgeräts für den Einschluss
in die Druckpackung, die das Behältersystem
der vorliegenden Erfindung verwendet.
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22A ist eine vergrößerte Ansicht des innerhalb
des Kreises „A" von 22 befindlichen Teils.
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23 ist
eine Teilseitenansicht, die ein Verfahren und eine Anordnung zeigt,
um Abschnitte eines Behältersystems
der vorliegenden Erfindung haftend miteinander zu verbinden.
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24 ist
eine geschnittene Teilseitenansicht, die eine alternative Anordnung
für eine
Haftverbindung von Abschnitten des Behältersystems der vorliegenden
Erfindung zusammen mit einem Klebstoffapplikator zeigt.
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INS EINZELNE
GEHENDE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Unter
Bezug auf die Figuren werden nun beispielsweise Ausführungsformen
der Erfindung beschrieben. Diese Ausführungen veranschaulichen Prinzipien
der Erfindung und sollten nicht als Begrenzung des Rahmens der Erfindung
angesehen werden.
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Wie
in 1 und 2 gezeigt ist, offenbart das
US-Patent 6,047,860 von Sanders, einem Erfinder der vorliegenden
Erfindung, ein Behältersystem 10 für Druckfluide,
das eine Vielzahl von formhaltenden, insgesamt ellipsoiden Kammern
C aufweist, die durch einen Rohrkern T miteinander verbunden sind. Der
Rohrkern erstreckt sich durch jede der Vielzahl von Kammern und
ist abdichtend an jeder Kammer befestigt. Über der Länge des Rohrkerns ist eine
Vielzahl von in Längsrichtung
beabstandeten Öffnungen A
ausgebildet, wobei eine solche Öffnung
in dem Innenraum 20 einer jeden der miteinander verbundenen
Kammern so angeordnet ist, dass der Zustrom von Fluid in den Innenraum 20 während des
Füllens und
der Abstrom von Fluid aus dem Innenraum 20 während der
Fluidlieferung oder -überführung zu
einem anderen Behälter
möglich
ist. Die Öffnungen sind
so bemessen, dass sie die Abführrate
des Druckfluids aus den Kammern steuern. Somit kann eine niedrige
Fluidabführrate
erreicht werden, so dass ein starker und potenziell gefährlicher
Ausbruch kinetischer Energie vermieden wird, sollten eine oder mehrere
der Kammern durchstochen (d.h. von einer äußeren Kraft durchdrungen) werden
oder reißen.
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Die
Größe der Öffnungen
A hängt
von den verschiedenen Parametern ab, beispielsweise dem Volumen
und der Viskosität
des aufzunehmenden Fluids, dem erwarteten Druckbereich und dem gewünschten
Mengenstrom. Im Allgemeinen werden für Gase gegenüber Flüssigkeiten
kleinere Durchmesser ausgewählt.
Deshalb kann die Öffnungsgröße insgesamt
von etwa 0,0254 bis 0,3175 cm (0,010 bis 0,125 Zoll) variieren.
Obwohl in 2 nur eine einzige Öffnung A
gezeigt ist, können
in dem Rohr T innerhalb des Innenraums 20 der Höhle 24 mehr
als eine Öffnung
A ausgebildet werden. Zusätzlich
kann jede Öffnung
A in nur einer Seite des Rohrs T ausgebildet sein, oder die Öffnung A
kann sich durch das Rohr T hindurch erstrecken.
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Gemäß 2 hat
jede Kammer C eine insgesamt ellipsoide Hülle 24, die aus einem
geeigneten synthetischen Kunststoff ausgeformt ist und ein offenes
vorderes Ende 26 und ein offenes hinteres Ende 28 hat.
Die Durchmesser der Löcher 26 und 28 sind so
dimensioniert, dass sie den Außendurchmesser des
rohrförmigen
Kerns T satt passend aufnehmen. Der Rohrkern T ist an den Hüllen 24 so
befestigt, dass er dazwischen eine Fluiddichteabdichtung bildet.
Der rohrförmige
Kern T ist vorzugsweise mit den Hüllen 24 mittels Licht-,
Wärme-
oder Ultraschallenergie haftend verbunden, wozu Techniken, wie Ultraschallverschweißung, Hochfrequenzverschweißung, Vulkanisieren
oder andere thermische Prozesse gehören, die in der Lage sind,
eine nahtlose Umfangsverschweißung
zu erreichen. Die Hüllen 24 können an
dem rohrförmigen
Kern T durch geeignete, durch Ultraviolettlicht härtbare Klebstoffe
haftend verbunden werden, wie 3311 und 3341 Lichthärt-Acrylklebstoffe,
die von der Loctite Corporation erhältlich sind, die in der ganzen
Welt autorisierte Verteiler hat. Das Äußere der Hüllen 24 und die Teile
des rohrförmigen Kerns
T zwischen Hüllen
sind mit geeigneten druckfesten Verstärkungsfäden 30 unter Druck
umwickelt, um einem Bersten der Hüllen und des rohrförmigen Kerns
zu widerstehen. Auf die Außenseite
der mit Faden bewickelten Hüllen
und des rohrförmigen
Kerns T ist eine Schutzbeschichtung 32 aus synthetischem Kunststoff
aufgebracht.
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Insbesondere
können
die Hüllen 24 aus
einem synthetischen Kunststoff, wie Teflon oder fluoriertem Ethylenpropylen,
entweder rotorgeformt, blasgeformt oder spritzgegossen sein. Vorzugsweise wird
der rohrförmige
Kern T aus dem gleichen Material ausgebildet. Die druckfes ten Fäden 30 können aus
Carbonfaser, Kevlar® oder Nylon hergestellt
sein. Die Schutzbeschichtung 32 kann aus Urethan hergestellt
werden, um die Kammern und den rohrförmigen Kern gegen Abrieb, UV-Strahlen,
Feuchte oder thermische Elemente zu schützen. Die Montage der Vielzahl
von insgesamt ellipsoiden Kammern C und ihres tragenden rohrförmigen Kerns
T kann in kontinuierlichen Strängen
gewünschter
Länge erfolgen.
Im Zusammenhang mit der vorliegenden Offenbarung bezieht sich, wenn
nicht anders angegeben, der Ausdruck "Strang" auf ein einzelnes Längenstück von miteinander verbundenen
Kammern.
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Wie
in 2A gezeigt ist, kann das Rohr T beispielsweise
durch Ko-Extrusion zusammen mit Hüllen 24' und rohrförmigen Abschnitten T' angepasst werden,
die in einem Stück
mit den Hüllen 24' ausgebildet
sind und die direkt über
dem Rohr T zwischen benachbarten Hüllen 24' liegen. Weiterhin kann, wie ebenfalls
in 2A gezeigt ist, mehr als eine Öffnung A in dem Rohr T innerhalb
des Innenraums 20 der Hülle 24' ausgebildet
werden. Die ko-formierte Anordnung aus den Hüllen 24', den rohrförmigen Abschnitten T' und dem Rohr T kann
mit einer Schicht von Verstärkungsfäden 30 umwickelt
und mit einer Schutzbeschichtung 32 abgedeckt werden, wie
es oben beschrieben ist.
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Das
Einlass- oder Frontende des rohrförmigen Kerns T kann mit einem
geeigneten Außengewindeanschluss 34 versehen
sein. Das Abführ-
oder hintere Ende eines rohrförmigen
Kerns T kann mit einem Innengewindeanschluss 36 versehen
sein. Solche männlichen
und weiblichen Anschlüsse
sorgen für
eine Verbindung vom Drucktyp zwischen benachbarten Strängen der
Anordnungen von Kammern C, die durch rohrförmige Kerne T miteinander verbunden
sind, und bilden einen Mechanismus, durch den andere Bauelemente,
wie Messgeräte
oder Ventile, an die miteinander verbundenen Kammern angeschlossen
werden können.
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Ein
Abschnitt eines alternativen Druckbehälters ist in 3 insgesamt
mit dem Bezugszeichen 40 versehen. Der Druckbehälter 40 hat
eine Vielzahl von Fluidlagerkammern 50 mit einer vorzugsweise
ellipsoiden Form und hohlen Innenräumen 54. Die einzelnen
Kammern 50 sind miteinander pneumatisch dadurch verbunden,
dass Verbindungsleitungsabschnitte 52 und 56 zwischen
benachbarten Paaren der Kammern 50 angeordnet sind. Die
Leitungsabschnitte 56 sind insgesamt länger als die Leitungsabschnitte 52.
Der Zweck der unterschiedlichen Längen der Leitungsabschnitte 52 und 56 wird
nachstehend im Einzelnen beschrieben.
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4 zeigt
einen vergrößerten Längsschnitt einer
einzelnen hohlen Kammer 50 und Teile von angrenzenden Leitungsabschnitten 52 des
Druckbehälters 40.
Der Druckbehälter 40 hat
vorzugsweise einen Schichtaufbau mit polymeren hohlen Hüllen 42 mit
polymeren Verbindungsleitungen 44, die sich von gegenüberliegenden
offenen Enden der Hüllen 42 aus
erstrecken. Die polymeren Hüllen 42 und
die polymeren Verbindungsleitungen 44 sind vorzugsweise aus
einem synthetischen Kunststoff, wie Teflon oder fluoriertem Ethylenpropylen,
hergestellt und können durch
irgendeine Anzahl bekannter Kunststoffformtechniken ausgebildet
werden, beispielsweise durch Extrusion, Rotationsformen, Kettenblasformen
oder Spritzgießen.
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Für die Ausbildung
der Hüllen 42 und
die Verbindungsleitungen 44 verwendete Materialien sind
vorzugsweise formbar und haben eine hohe Zug- und Reißfestigkeit.
Besonders bevorzugt werden die polymeren hohlen Hüllen 42 und
die polymeren Verbindungsleitungen 44 aus einem thermoplastischen
Urethanelastomer, hergestellt von Dow Plastics unter dem Namen Pellethane® 2363-90AE,
aus einem thermoplastischen Polyurethanelastomer, hergestellt von
der Bayer Corporation, Plastics Division unter dem Namen Texin® 5286,
aus einem flexiblen Polyester, hergestellt von Dupont unter dem
Namen Hytrol®,
oder aus Polyvinylchlorid von Teknor Apex gefertigt.
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Bei
einer bevorzugten Gestaltung liegt das Volumen des hohlen Innenraums 54 jeder
Kammer 50 in einem Erfassungsbereich, das für unterschiedliche
Anwendungen ausgestaltbar ist, wobei das am meisten bevorzugte Volumen
etwa 30 ml beträgt.
Es ist nicht erforderlich, dass jede Kammer die gleichen Abmessungen
oder das gleiche Fassungsvermögen hat.
Es wurde bestimmt, dass ein Druckbehälter 40 mit einem
Aufbau, wie er nachstehend beschrieben wird, einer Volumenexpansion
von 7 bis 10% unterliegt, wenn er einem Innendruck von 13,78 × 106 Pa ausgesetzt ist. Bei einer bevorzugten
Ausführung
hat jede der polymeren Hüllen 42 eine
longitudinale Länge
von 7,62 bis 8,89 cm (3,0 bis 3,5 Zoll) bei einer besonders bevorzugten
Länge von
8,55 bis 8,58 cm (3,250 bis 3,330 Zoll) und einen maximalen Außendurchmesser
von etwa 2,032 bis 3,048 cm (0,800 bis 1,200 Zoll) bei einem besonders
bevorzugten Durchmesser von 0,2413 bis 2,667 cm (0,095 bis 1,050 Zoll).
Die Leitungen 44 haben einen Innendurchmesser D2 vorzugsweise im Bereich von 0,3175 bis 0,7620
cm (0,125 bis 0,300 Zoll) bei einem besonders bevorzugten Bereich
von 0,4445 bis 0,6350 cm (0,175 bis 0,250 Zoll). Die hohlen Hüllen 42 haben eine
typische Wandstärke
von 0,0762 bis 0,1270 cm (0,03 bis 0,05 Zoll) bei einer besonders
bevorzugten typischen Dicke von etwa 0,1016 cm (0,04 Zoll). Die Verbindungsleitungen 44 haben
eine Wandstärke
im Bereich von 0,0762 bis 0,2540 cm (0,03 bis 0,10 Zoll) und haben
vorzugsweise eine typische Wandstärke von 0,1016 cm (0,040 Zoll),
aber aufgrund der unterschiedlichen Expansionsgrade, die bei den
hohlen Hüllen 42 und
den Leitungen 33 während
eines Blasformprozesses auftreten, können die Leitungen 44 jedoch
tatsächlich
eine typische Wandstärke
von 0,2235 cm (0,088 Zoll) haben.
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Die
Außenfläche der
polymeren hohlen Hüllen 42 und
der polymeren Verbindungsleitungen 44 ist vorzugsweise
mit einer geeigneten Verstärkungsfilamentfaser 46 umwickelt.
Die Filamentschicht 46 kann entweder eine Wicklung oder
eine Umflechtung sein (vorzugsweise ein triaxiales Flechtmuster
mit einem Nennflechtwinkel von 75 Grad) und besteht vorzugsweise
aus einem hochfesten Aramidfasermaterial, wie Kevlar® (vorzugsweise
Fasern mit 1420 Denier), Kohlenstofffasern oder Nylon, wobei Kevlar® besonders
bevorzugt wird. Zu einem anderen potenziell geeigneten Fasermaterial
kann dünner
Metalldraht, Glas, Polyester oder Graphit gehören. Die Kevlar-Wickelungsschicht
hat vorzugsweise eine Dicke von 0,0889 cm bis 0,1397 cm (0,035 bis
0,055 Zoll) bei einer besonders bevorzugten Dicke von etwa 0,1143
cm (0,045 Zoll).
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Über der
Schicht aus Filamentfaser 46 kann eine Schutzbeschichtung 48 aufgebracht
werden. Die Schutzbeschichtung 48 schützt die Hüllen 42, die Leitungen 44 und
die Filamentfaser 46 gegenüber Abrieb, UV-Strahlungen,
thermischen Elementen oder Feuchte. Die Schutzbeschichtung 32 ist
vorzugsweise eine aufgesprühte
Beschichtung aus synthetischem Kunststoff. Zu geeigneten Materialen
gehören
Polyvinylchlorid und Polyurethan. Die Schutzbeschichtung 32 kann
auf den ganzen Druckbehälter 40 oder
nur auf schutzbedürftigere
Teile von ihm aufgebracht werden. Alternativ kann die Schutzbeschichtung 32 gänzlich weggelassen
werden, wenn der Druckbehälter 40 in
ein feuchteundurchlässiges Schutzgehäuse eingeschlossen
wird.
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Der
Innendurchmesser D1 der hohlen Hülle 42 ist
vorzugsweise viel größer als
der Innendurchmesser D2 des Leitungsabschnittes 44,
wodurch eine relativ abgesonderte Speicherkammer in dem hohlen Innenraum 54 einer
jeden polymeren Hülle 42 gebildet
wird. Dies dient als Mechanismus zur Verringerung der kinetischen
Energie, die bei einem Zerreißen
einer der Kammern 50 des Druckbehälters 50 freigesetzt
wird. D.h., dass, wenn eine der Kammern 50 reißen sollte,
das Volumen des Druckfluids in dieser speziellen Kammer unmittelbar
entweichen würde.
Das Druckfluid in der übrigen
Kammer würde
sich ebenfalls zu dem Riss hin bewegen, die kinetische Energie des
Entweichens des Fluids in den restlichen Kam mern würde durch
die relativ schmalen Leitungsabschnitte 44 reguliert werden,
durch die das Fluid auf seinem Weg zu der zerrissenen Kammer strömen muss.
Dementsprechend wird eine sofortige Freigabe des gesamten Inhalts
des Druckbehälters
vermieden.
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Ein
alternativer Druckbehälter 40' ist in 5 und 5A gezeigt.
Der Druckbehälter 40' hat eine Vielzahl
von hohlen Kammern 50' mit
einer insgesamt kugeligen Form, die durch Leitungsabschnitte 52' und 56' verbunden sind.
Wie in 5A gezeigt ist, besteht eine
spezielle Ausgestaltung des Druckbehälters 40' darin, ihn
vor und zurück
auf sich selbst in Sinusform zu biegen. Der Druckbehälter 40' wird an den
langgestreckten Verbindungsabschnitten 56' abgebogen, die bezüglich der
Leitungsabschnitte 52' verlängert sind,
so dass sie ohne Abknicken gebogen werden können und ohne dass benachbarte
hohle Kammern 50' einander
stören.
Dementsprechend kann die Länge
der Leitungsabschnitte 56' so
bestimmt werden, dass der Druckbehälter an ihnen ohne Knicken,
und ohne dass benachbarte hohle Kammern 50' einander stören, gebogen werden kann. Insgesamt
kann ein verbindender Leitungsabschnitt 56' ausreichender Länge vorgesehen
werden, indem eine Kammer 50' in
der Verbindungsreihe von Kammern 50' weggelassen wird. Die Länge eines langen
Leitungsabschnitts 56' braucht
jedoch nicht notwendigerweise so lang wie die Länge einer einzelnen Kammer 50' zu sein.
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Bevorzugt
werden sowohl ellipsoide als auch kugelige Kammern, da solche Formen
besser als andere Formen, wie beispielsweise Zylinder, geeignet sind,
um hohe Innendrucke auszuhalten. Kugelige Kammern 50' sind jedoch
nicht so bevorzugt wie die insgesamt ellipsoiden Kammern 50 von 3 und 4,
da es umso schwieriger ist, eine konsistente Wicklung aus Verstärkungsfilamentfaser
aufzubringen, je abgerundeter eine Oberfläche ist. Filamentfasern neigen
beim Aufbringen unter axialer Spannung mehr zum Rutschen auf stark
gerundeten konvexen Oberflächen.
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Eine
tragbare Druckpackung 60, die einen Druckbehälter 40,
wie oben beschrieben, verwendet, ist in 6 gezeigt.
Zu vermerken ist, dass die Druckpackung 60 einen Druckbehälter 40 aufweist, der
insgesamt ellipsoide hohle Kammern 50 hat. Natürlich kann
auch ein Druckbehälter 40 mit
insgesamt kugeligen hohlen Kammern, wie sie in 5 und 5A gezeigt
sind, bei der Druckpackung 60 ebenfalls verwendet werden.
Der Druckbehälter 40 ist
als fortlaufender Reihenstrang 58 von miteinander verbundenen
Kammern 50 angeordnet, die auf sich selbst vor und zurück sinusförmig gebogen
sind, wobei alle Kammern insgesamt in einer gemeinsamen Ebene liegen.
Insgesamt kann die axiale Anordnung eines jeden Strangs von miteinan der
verbundenen Kammern eine Ausrichtung in irgendeinem Winkel in dem
kartesischen Raum X-Y-Z haben. Zu vermerken ist wiederum, dass in 6 verlängerte Leitungsabschnitte 56 vorgesehen
sind. Die Abschnitte 56 sind wesentlich länger als
die Leitungsabschnitte 52 und sind vorgesehen, damit der
Druckbehälter 50 auf
sich selbst ohne Knicken des Leitungsabschnitts 56, oder ohne
dass sich benachbarte Kammern 50 beeinträchtigen,
zurückgebogen
werden kann. Es kann wieder eine Zwischenverbindungsleitung 56 mit
für ein
Biegen ausreichender Länge
dadurch vorgesehen werden, dass eine Kammer 50 aus dem
Strang 58 der miteinander verbundenen Kammern weggelassen
wird.
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Der
Druckbehälter 40 ist
in einem Schutzgehäuse 62 eingeschlossen.
An dem Gehäuse 62 kann ein
Handgriff, beispielsweise eine Öffnung 64,
vorgesehen sein.
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Mit
dem Druckbehälter 40 ist
ein Fluidtransport-Steuersystem 76 pneumatisch verbunden,
das so arbeitet, dass die Fluidüberführung unter
Druck in den Druckbehälter 40 oder
aus ihm heraus gesteuert wird. Bei der in 6 gezeigten
Ausführungsform
hat das Steuersystem für
die Fluidüberführung ein
Einwege-Einlassventil 70 (auch als Füllventil bekannt), das pneumatisch
mit einem ersten Ende 72 des Strangs 58 verbunden
(beispielsweise durch Krimpen oder Tauchen) ist, während ein
Einwege-Auslassventil/Regelgerät 66 pneumatisch
mit einem zweiten Ende 74 des Druckbehälters 40 verbunden (beispielsweise
durch eine Krimpung oder Stauchung) ist. Das Einlassventil 70 hat
einen Mechanismus, der die Überführung eines
Fluids von einer Druckfluid-Füllquelle
in den Druckbehälter 40 über das
Einlassventil 70 erlaubt und verhindert, dass Fluid in
dem Druckbehälter 40 durch
das Einlassventil 70 entweicht. Das Auslassventil/Regelgerät 66 hat einen
bekannten Mechanismus, der es dem Auslassventil/Regelgerät ermöglicht,
selektiv so gestaltet zu werden, dass verhindert wird, dass entweder
Fluid in dem Druckbehälter 40 aus
dem Behälter
durch das Ventil 66 entweicht, oder erlaubt wird, dass
Fluid in dem Druckbehälter 40 in
geregelter Weise durch das Ventil 66 entweicht. Das Auslassventil/Regelgerät 66 arbeitet
so, dass er den Druck des aus dem Druckbehälter 40 austretenden
Fluids nach unten regelt. Bei typischen Anwendungen von Ambulanzsauerstoff
für Heilzwecke
kann beispielsweise Sauerstoff in dem Behälter bei bis zu 20,67 × 105 Pa gespeichert werden, während ein
Regler vorgesehen ist, um den Auslassdruck auf [1,73 bis 4,31] × 105 Pa abzusenken. Das Auslassventil/Regelgerät 66 kann
einen von Hand betätigbaren
Steuerknopf 68 aufweisen, der eine Handsteuerung des Mengenstroms
aus ihm ermöglicht.
Nachstehend werden ein bevorzugtes Einlassventil und ein bevorzugtes
Auslassventil/Regelgerät
beschrieben.
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Zur
Aufnahme von internen Druckschwankungen aufgrund des Wärmekreislaufs
oder anderer Ursachen wird vorzugsweise ein Druckentlastungsventil
vorgesehen.
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In 6 sind
der Druckbehälter 40,
das Einlassventil 70 und das Auslassventil/Regelgerät 66 so gezeigt,
dass sie an der Oberseite des Gehäuses 62 freiliegen.
Vorzugsweise kann das Gehäuse
Doppelhälften
aus beispielsweise vorgeformten Schaumhüllen aufweisen, die den Druckbehälter 40 einschließen. Zur
Darstellung des Aufbaus der Ausführungsform
von 6 ist jedoch eine obere Hälfte des Gehäuses 62 nicht
gezeigt. Natürlich
soll ein Gehäuse den
Druckbehälter 40 und
wenigstens Teile des Auslassventils/Regelgeräts 66 und des Einlassventils 70 umschließen.
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7 zeigt
eine alternative Ausführungsform
einer tragbaren Druckpackung, die insgesamt mit dem Bezugszeichen 80 bezeichnet
ist. Die Druckpackung 80 hat einen Druckbehälter, der
von einer Anzahl von Strängen 92 aus
einzelnen Kammern 94 gebildet wird, die in Reihe durch
Verbindungsleitungsabschnitte 96 zusammengeschlossen und
parallel zueinander angeordnet sind. Bei dieser in 7 gezeigten
Ausführungsform
hat der Druckbehälter sechs
einzelne Stränge 92,
die Druckpackung kann jedoch weniger oder mehr als sechs Stränge aufweisen.
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Jeder
der Stränge 92 hat
ein erstes geschlossenes Ende 98 an der letzten der Kammern 94 des
Strangs 92 und ein offenes Abschlussende 100, das
an einem Verbindungsaufbau befestigt ist, der eine Innenkammer bildet,
die bei der gezeigten Ausführung
einen Verteiler 102 aufweist. Der Verteiler 102 ist
ein langgestrecktes, insgesamt hohles Gehäuse 101, in dem die
Innenkammer ausgebildet ist. Jeder der Stränge 92 der miteinander
verbundenen Kammern ist pneumatisch an das jeweilige Abschlussende 100 durch
einen Verbindungsnippel 104 angeschlossen, der sich von
dem langgestreckten Gehäuse 101 aus
so erstreckt, dass jeder Strang 92 der miteinander verbundenen
Kammern 94 in pneumatischer Verbindung mit dem Innenhohlraum
innerhalb des Verteilers 102 steht. Jeder Strang 92 kann
mit dem Verteiler 102 durch eine Gewindeverbindung, eine
Krimpung oder eine Stauchung oder über andere geeignete Einrichtungen
zum Verbinden eines Hochdruck-Polymerrohr mit einem starren Anschluss verbunden
sein. Mit dem Verteiler 102 ist pneumatisch ein Steuersystem 86 für die Fluidüberführung verbunden.
Bei der gezeigten Ausführungsform
hat das Steuersystem 86 für die Fluidüberführung ein Einwege-Einlassventil 86 und
ein Einwege-Auslassventil/Regler 90, die pneumatisch an
insgesamt gegenüberliegenden
Enden des Gehäuses 101 des Verteilers 102 angeschlossen
sind.
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Die
Stränge 92 der
miteinander verbundenen Kammern 94, der Verteiler 102 und
wenigstens Teile des Einlassventils 88 und des Auslassventils/Regelgeräts 90 sind
in ein Gehäuse 82 eingeschlossen,
das einen Handgriff 84 aufweisen kann, wie es beispielsweise
in 7 gezeigt ist, um das Tragen der Druckpackung 80 zu
erleichtern.
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In 8 ist
eine weitere alternative Ausführungsform
einer Druckpackung gezeigt, die insgesamt mit dem Bezugszeichen 110 bezeichnet
ist. Die Druckpackung 110 hat einen Druckbehälter mit
einer Anzahl von insgesamt parallelen Strängen 120 aus hohlen
Kammern 122, die durch verbindende Leitungsabschnitte 124 hintereinander
geschaltet sind. Jeder der Stränge 122 hat
ein geschlossenes Ende 126 an der letzten seiner Kammern 122 und
ein offenes Abschlussende 128, das an einem Verbindungsaufbau
befestigt ist, der eine innere Kammer bildet. Bei der gezeigten
Ausführungsform
hat der Verbindungsaufbau einen Verteiler 118, an dem jedes
der jeweiligen Abschlussenden 128 der Stränge 120 pneumatisch
festgelegt ist. Jeder Strang 120 kann mit dem Verteiler 118 durch
eine Gewindeverbindung, eine Krimpung, eine Stauchung oder durch
andere geeignete Einrichtungen zum Verbinden eines Hochdruck-Polymerrohrs mit
einem starren Anschluss angeschlossen sein. An dem Verteiler 118 ist ein
Steuersystem 116 für
eine Fluidüberführung befestigt,
das ein Auslassventil/Regelgerät 90 und
ein Einlassventil (nachstehend beschrieben) aufweisen kann.
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Die
hohlen Kammern der Druckbehälter,
wie sie oben beschrieben und in 5A, 6, 7 und 8 gezeigt
sind, können
die in 2 und 2A gezeigte Bauweise haben und
einen inneren perforierten rohrförmigen
Kern aufweisen, oder sie können
wie in 4 gezeigt gebaut sein und einen inneren rohrförmigen Kern
haben.
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Die
Ausbildung eines durchgehenden nahtlosen Strangs aus miteinander
verbundenen Kammern ausreichender Länge zum Aufbau des Druckbehälters 40 von 6,
oder für
längere
Stränge,
die bei den Druckbehältern
von 7 und 8 Verwendung finden, ist es
schwierig, mit herkömmlichen Polymerausformtechniken
durchzuführen.
Zur Ausbildung eines fortlaufenden Strangs ausreichender Länge können zwei
oder mehr kürzere
Strecken zur Bildung des längeren
Strangs hintereinander geschaltet werden. Ein bevorzugtes Verfahren
und eine be vorzugte Anordnung zur Hintereinanderschaltung von Längenstücken aus
miteinander verbundenen Kammern sind in 23 und 24 gezeigt.
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Ein
erster Strang 450 ist mit einem zweiten Strang 466 zur
Bildung eines fortlaufenden Strangs verbunden, der länger ist
als jeder der Stränge 450 und 466.
Der Strang 450 ist vorzugsweise blasgeformt und hat eine
Reihe von hohlen kugelförmigen oder
ellipsoiden Kammern, die durch Leitungsabschnitte miteinander verbunden
sind. Die Endkammer 452 ist als Steckverbinder 454 ausgebildet,
der einen gekrümmten,
konvexen äußeren Flächenabschnitt 462 und
einen geraden, zylindrischen äußeren Flächenabschnitt 464 hat.
Der gekrümmte
konvexe Flächenabschnitt 462 des
Verbinders 454 hat vorzugsweise eine Länge, die etwa der halben Länge oder
weniger einer einzelnen Kammer entspricht. Der konvexe äußere Flächenabschnitt 462 und
der zylindrische äußere Flächenabschnitt 464 haben Formen,
die insgesamt an eine Innenfläche
einer Kammer in der Form angepasst sind, was nachstehend beschrieben
wird. Die maximale äußere Breite des
konvexen Abschnitts 462 ist kleiner als die der restlichen
Endkammer 452, so dass eine Ringschulter 456 an
der Basis des Steckverbinders 454 gebildet wird.
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Der
erste Strang 450 mit dem Steckverbinder 454 kann
durch eine Blasformtechnik mit einer geeignet geformten Form hergestellt
werden.
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Eine
sich konisch verjüngende
Kammer 468 bildet einen Hohlverbinder an dem Ende des zweiten Strangs 466.
An dem Ende der sich konisch verjüngenden Kammer 468 ist
ein Ringrand 470 gebildet, und der weibliche Verbinder
hat einen gekrümmten konkaven
Innenflächenabschnitt 472 und
einen geraden zylindrischen Innenflächenabschnitt 474.
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Der
konvexe Außenflächenabschnitt 462 und
der zylindrische Außenflächenabschnitt 464 sind so
bemessen und so geformt, dass sie in der Form dem konkaven Innenflächenabschnitt 472 und
dem zylindrischen Innenflächenabschnitt 474 jeweils
entsprechen, wobei der ringförmige
Rand 470 an der Ringschulter 456 angreifen.
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Der
erste Strang 450 wird an dem zweiten Strang 466 dadurch
befestigt, dass der Steckverbinder 454 des ersten Strangs
in einen geeigneten Klebstoff eingetaucht wird, ein geschlossenes
Endstück 458 geschnitten
wird und danach der Steckverbinder 454 in einen Kontakt
mit den Hohlverbinderflächen 472 und 474 eingeführt wird,
bis der Ringrand 470 an der Ring schulter 456 angreift.
Zu geeigneten Klebstoffen gehören
leicht härtbare
Acrylklebstoffe, die unter den Produktnummern 3311 und 3341 von
der Loctite Corporation verkauft werden.
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Eine
alternative Haftstoff-Aufbringtechnik ist in 24 gezeigt.
Bei der in 24 gezeigten Technik wird, anstatt
den Klebstoff auf die Außenseite
des Steckverbinders 454 des ersten Strangs 450 aufzubringen,
ein Klebstoffapplikator 476 verwendet, um den Klebstoff
auf die Innenflächen 472 und 474 des hohlen
Verbinders des zweiten Strangs 466 aufzutragen. Der Applikator 476 hat
einen langgestreckten Applikatorschaft 478 mit einem Applikatorelement 480 (beispielsweise
eine Bürste)
an seinem einen Ende. Die Basis des Schaftes 478 erstreckt
sich in ein Gehäuse 482,
das einen Motor (nicht gezeigt) zum Drehen des Schafts 478 und/oder
eine Versorgung für
den Klebstoff und einen Mechanismus aufweisen kann, um den Klebstoff
zum Applikatorelement 480 an dem Ende des Schafts 478 zwangsweise
zu führen.
Alternativ kann der Schaft 478 von Hand drehbar sein, beispielsweise
durch manuelles Drehen des Gehäuses 482,
an dem der Schaft 478 befestigt ist.
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Applikatoren
der gezeigten Art sind von der Loctite Corporation verfügbar.
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Bei
Verwendung des Applikators 476 kann eine Klebstoffschicht
auf die Innenflächen 472 und 474 aufgebracht
werden, und nach dem Abschneiden des Endstücks 458 von dem Steckverbinder 454 kann
der Steckverbinder in den Hohlverbinder eingeführt werden, um die Stränge 450 und 466 miteinander
zu verbinden.
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In 9 sind
Einzelheiten einer Ausgestaltung des Verteilers 118 gezeigt.
Der Verteiler 118 hat ein Gehäuse 130, das insgesamt
eine zylindrische Form hat und in welchem eine innere Kammer 134 ausgebildet
ist, die den Raum des Verbindungsaufbaus begrenzt. Das Gehäuse 130 ist
vorzugsweise aus einem leichten hochfesten Material, beispielsweise
einem hochfesten Polykarbonat, hergestellt. Von der inneren Kammer
erstrecken sich mit Gewinde versehene radiale Öffnungen 138 zu einer
Außenfläche des
Gehäuses 130.
Von der inneren Kammer 134 erstreckt sich eine axiale mit
Gewinde versehene Öffnung 140 zu
einer axialen Stirnfläche
des Gehäuses 130.
Das offene Ende 128 des obersten Strangs 120 (siehe 8)
ist mit dem Gehäuse 130 des
Verteilers 118 an der axialen mit Gewinde versehenen Öffnung 140 verbunden,
während
die übrigen
Stränge 120 mit
ihren jeweiligen offenen Enden 128 mit dem Gehäuse 130 an
den radialen mit Gewinde versehenen Öffnungen 138 verbunden
sind. Alternativ kann die axiale Öffnung 140 weggelassen
werden, und es kann eine zusätzliche
radiale Öffnung
so vorgesehen werden, dass alle Stränge 120 an dem Verteiler
an radialen Öffnungen
befestigt werden können,
wenn dies die Größenbemessung
und andere Beschränkungen
der Formumhüllung
erlauben. Zum Befestigen der jeweiligen Stränge 120 in den axialen oder
radialen Öffnungen
des Verteilers 118 ist ein Anschluss mit Außengewinde
befestigt, beispielsweise durch Klinchen an den offenen Enden der
jeweiligen Stränge.
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Für die Aufnahme
eines Einweg-Einlassventils, beispielsweise ein druckabhängiges Ventil
in Tellerbauweise oder ein Nadelventil, ist an dem der mit Gewinde
versehenen axialen Öffnung 140 gegenüberliegenden
Ende des Gehäuses
eine mit Gewinde versehene axiale Öffnung 132 ausgebildet.
Mit dem Einweg-Einlassventil kann in bekannter Weise ein Auslassventil-Regelgerät, beispielsweise
ein Regler 90, verbunden werden, um an dem Teller- oder
Nadelmechanismus des Einlassventils mechanisch anzugreifen, damit
dadurch das Einweg-Einlassventil umgangen
wird, so dass den Druckbehälter
verlassende Luft durch das Auslassventil/Regelgerät gesteuert
wird. Natürlich
muss das Regelgerät
entfernbar sein, um ein anschließendes Füllen des Druckbehälters zu
ermöglichen.
Wenn alle Stränge
von miteinander verbundenen Kammern des Druckbehälters an den mit Gewinde versehenen
radialen Öffnungen festgelegt
werden können,
die in dem Gehäuse 130 ausgebildet
sind, und wenn es die Größenbemessung
und die Beschränkungen
für die
Formumhüllung
es ermöglichen,
kann ein Auslassventil/Regelgerät
in dem Körper 130 an
seinem axialen Ende angeschlossen werden, das dem Einlassventil
gegenüber
liegt. Eine solche Anordnung, wenn sie möglich ist, ist vorteilhaft,
da das Auslassventil/Regelgerät nicht
entfernt zu werden braucht, um das Füllen des Druckbehälters zu
ermöglichen.
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Ein
alternativer Sammler mit einem integrierten Einlassventil ist so
ausgelegt, wie er insgesamt in 10 mit
dem Bezugszeichen 518 bezeichnet ist. Der Sammler 518 hat
ein Hauptgehäuse 530,
das vorzugsweise aus einem hochfesten Polykarbonatmaterial hergestellt
ist, und eine innere Kammer 534, die einen Raum in dem
Gehäuse 530 bildet,
sowie eine Vielzahl von radialen Kanälen 538 und einen axialen
Kanal 450, die sich in die innere Kammer 534 erstrecken.
Wie vorstehend unter Bezug auf 5 beschrieben
wurde, können
die Stränge
der zusammengeschlossenen Kammern, die den Druckbehälter bilden,
an ihren jeweiligen offenen Enden den radialen Öffnungen 538 oder
der axialen Öffnung 540 beispielsweise
durch eine Gewindeverbindung festgelegt werden.
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In
das Polykarbonatgehäuse 530 ist
ein Ventilgehäuse 541 eingebettet,
das vorzugsweise aus einem metallischen Material hergestellt ist.
Das Ventilgehäuse 541 hat
einen insgesamt hohlen zylindrischen Aufbau und nimmt in sich die
Bauteile des integrierten Einwegventils auf. Insbesondere ist in
dem Ventilgehäuse 541 eine
Schraubenfeder 544 aufgenommen und liegt an einem ringförmigen Federsitz 536 an,
der in dem Gehäuse 530 unterhalb
des Gehäuses 541 ausgebildet
ist. Über
der Schraubenfeder 544 ist in dem Gehäuse ein Ventilkörper 546 angeordnet.
Die Feder 544 erstreckt sich in eine Federausnehmung 550,
die in einem Ende des Ventilkörpers 546 ausgebildet
ist. In dem Ventilgehäuse 541 ist
in Anschlageingriff mit einer Ringschulter 542, die in
der Innenwand des Gehäuses 541 ausgebildet
ist, ein Ventilsitz 552 angeordnet. Der Ventilsitz 552 hat einen
insgesamt hohlen zylindrischen Aufbau mit einem sich radial erstreckenden
Flansch an seinem einen Ende, der auf einer Seite des Flansches
einen ringförmigen
O-Ring-Sitz 560 bildet. Um einen oberen zylindrischen Abschnitt
des Ventilsitzes 552 erstreckt sich ein O-Ring 554 herum
und liegt an dem ringförmigen
O-Ring-Sitz 560 an.
In ein axiales Ende des Gehäuses 541 an
der Oberseite des O-Rings 554 erstreckt sich ein Haltering 556 so,
dass der O-Ring 554 und der Ventilsitz 552 in
dem Gehäuse 541 befestigt
sind.
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An
einem Ende des Ventilkörpers 546 erstreckt
sich eine ringförmige
Dichtungsschulter 548 um einen zylindrischen Vorsprung 547 herum.
Die ringförmige
Dichtungsschulter 548 greift an einer konformen Ringdichtungsschulter 558 an
einem axialen Ende des Ventilsitzes 552 an und der zylindrische
Vorsprung 547 erstreckt sich in die zentrale axiale Öffnung des
Ventilsitzes 552. Unter normalen Bedingungen drückt die
Schraubenfeder 544 den Ventilkörper 546 in Eingriff
mit dem Ventilsitz 552, wodurch ein Dichtungseingriff zwischen
den jeweiligen ringförmigen
Dichtungsschultern 548 und 558 erzeugt wird. In
diesem Fall kann keine Luft in den Verteiler 518 oder aus
ihm heraus strömen.
Mit dem Anlegen eines ausreichenden Einlassdrucks, der auf eine
Oberseite des zylindrischen Vorsprungs 547 wirkt(d.h. der
in 10 nach links wirkt), wird der Ventilkörper 546 nach
links entgegen der Druckkraft der Feder 544 bewegt, wodurch
der Ventilkörper 546 seinen
Eingriff mit dem Ventilsitz 552 aufhebt. Wenn der Eingriff
mit dem Ventilkörper 546 auf
diese Weise aufgehoben ist, kann Fluid durch einen Spalt zwischen
dem Ventilkörper 546 und
dem Ventilsitz 552 hindurch und in den Verteiler 518 strömen. Wenn
die Quelle des Einlassdrucks entfernt wird, wirkt die Kraft der
Feder 544 zusammen mit der Kraft, die durch irgendeinen
in dem Verteiler 518 enthaltenen Druck erzeugt wird, den
Ventilkörper 546 zurück in den
Dichtungseingriff mit dem Ven tilsitz 552, wodurch das Fluid
in den Verteiler 518 und in dem daran angeschlossenen Druckbehälter zurückgehalten
wird.
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Um
die Verwendung des Druckfluids in dem Druckbehälter und dem Verteiler 518 zu
ermöglichen, kann
ein Regelgerät
(nicht gezeigt) funktionsmäßig an das
integrierte Einweg-Einlassventil
in bekannter Weise so angeschlossen werden, dass der Ventilköper 546 aus
seinem Eingriff mit dem Ventilsitz 552 gedrückt wird,
um dadurch das Einlassventil zu umgehen.
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11 und 11A zeigen eine Hälfte einer insgesamt mit 164 bezeichneten
Schaumhülle
zum Einschließen
eines Druckbehälters 144 zur
Bildung eines Gehäuses
für eine
tragbare Druckpackung. Der in 11 gezeigte
Druckbehälter
hat eine sinusförmige
Anordnung von insgesamt kugelförmigen Kammern 146,
die in Reihe durch kurze Zwischenverbindungsleitungsabschnitte 148 und
längere
biegbare Zwischenverbindungsleitungsabschnitte 150 verbunden
sind. Die Schaumhülle 164 ist
vorzugsweise eine "eierkistenförmige" Ausformung aus synthetischem
Schaum. Das heißt,
dass die Hülle 164 eine
Vielzahl von Kammeraussparungen 154 aufweist, die in Reihe
durch kurze gerade Zwischenverbindungskanäle 156 und lange gekrümmte Zwischenverbindungskanäle 158 verbunden
sind. Die Kammeraussparungen 154 und die Verbindungskanäle 156 und 158 sind
in der bevorzugten Anordnung der Kammern 146 und der Verbindungsleitungen 148 und 150 des
Druckbehälters 144 angeordnet.
Alternativ können
die Kammeraussparungen 154 und die Verbindungskanäle 156, 158 in
anderen bevorzugten Anordnungen ausgestaltet werden, beispielsweise wie
in den Anordnungen von 6, 7 und 8.
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Die
Schaumhülle 164 kann
von einer Neoprenpolsterung oder auf Basis eine Polyurethanschaums
gebildet werden. Besonders bevorzugt wird die Schaumhülle von
dem geschlossenzelligen mit Haut versehenen Schaum gebildet, der
eine flüssigkeitsundurchlässige schützende Hautschicht
hat. Zu geeigneten Materialien gehören Polyethylen, Polyvinylchlorid
und Polyurethan. Die Verwendung eines eine Eigenhaut bildenden flüssigkeitsundurchlässigen Schaums
kann die Notwendigkeit für
die schützende
synthetische Kunststoffbeschichtung 48 (siehe 4)
ausschließen,
die direkt auf die verstärkende
Filamentschicht aufgebracht wird. Dem Schaummaterial der Schaumhüllen kann
ein feuerhemmender Zusatzstoff, beispielsweise feuerhemmende Zusatzstoffe,
wie sie von Dow Chemical geliefert werden, zugesetzt werden.
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Eine
zweite Schaumhülle
(nicht gezeigt) hat Kammerausnehmungen und Verbindungskanäle, die in
einer Ausgestaltung angeordnet sind, die sich mit den Kammerausnehmungen 154 und
den Verbindungskanälen 156 und 158 der
Schaumhülle 156 decken.
Die beiden Schaumhüllen
sind in einer gegenseitig zugewandten Beziehung angeordnet und aufeinander
geschlossen, um den Gasspeicherbehälter 144 einzuschließen. Die
aufeinandergepassten Schaumhüllen
werden danach haftend aneinander an ihren Randabschnitten befestigt.
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Zu
geeigneten Klebstoffen zum Befestigen der zueinander passenden Schaumhüllenhälften gehören druckempfindliche
Klebstoffe.
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Polymere
Druckbehälter
und tragbare Druckpackungen, die solche Druckbehälter einschließen, können leicht
und flexibel stromlinienförmig
hergestellt werden, so dass die gesamte Druckpackung eine relativ
kleine Dicke hat. Deshalb sind solche Druckpackungen für das Einschließen in anziehbare Trägerkleidungsstücke gut
geeignet, die unaufdringlich an einem Körperteil einer Person getragen
werden können,
welche die tragbare Versorgung mit Druckfluid nutzt. Die Flexibilität solcher
Druckbehälter
ermöglicht
ihnen wenigstens teilweise die Anpassung an den Körper der
Person, wodurch der Komfort erleichtert und das Auftragen minimiert
werden. Die Größe der Flexibilität hängt von
dem Abstand zwischen den hohlen Kammern und dem Druckbehälter ab.
Je größer der
Abstand zwischen den Kammern ist, desto flexibler ist die tragbare
Druckpackung.
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Eine
bevorzugte Ausgestaltung einer tragbaren Druckpackung, die in ein
anziehbares Trägerkleidungsstück eingeschlossen
ist, ist in 12 gezeigt. Ein anziehbares
Gasversorgungssystem 170 hat einen Druckbehälter 176,
der in einem Kleidungsstück getragen
wird, das die Form eines Leibgurtes hat. Der Gurt 172 enthält den Druckbehälter 176,
der eine Vielzahl von Kammern 178 hat, die in Reihe miteinander
durch kurze gerade Leitungsabschnitte 182 und lange gebogene
Leitungsabschnitte 180 verbunden sind. Der Druckbehälter 176 kann
wie in 2 und 2A gezeigt, mit einem inneren
perforierten Rohrkern oder wie in 4 gezeigt
ohne inneren Rohrkern gebaut sein. Die Kammern 178 haben
einen wie oben beschriebenen fadenwicklungsverstärkten Aufbau und sind vorzugsweise
ellipsoid, können
jedoch auf kugelförmig
sein.
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Der
Druckbehälter 176 ist
in einer gepolsterten Ummantelung 174 eingeschlossen, die
von einem geeigneten Polsterungsmaterial wie Neopren, gebildet wird.
Die Ummantelung 174 kann vordere und hintere abfedernde
Schichten aufweisen, die durch einen geeigneten Klebstoff aneinander,
mit dem Druckbehälter
und mit dem sandwichartig dazwischen eingeschlossenen Durchsatzsteuersystem befestigt
sind. Die vorderen und hinteren Polster können jeweils einen eierkistenartigen
Aufbau haben, wie er in 11 und 11A gezeigt und vorstehend beschrieben ist und
Aussparungen oder Hohlräume
aufweisen, von denen jeder in seiner Form einer Hälfte der
Kammern des Druckbehälters 176 entspricht.
Auf die Außenfläche der
Ummantelung 174 ist vorzugsweise eine flüssigkeitsundurchlässige Schicht
aufgebracht. Die gepolsterte Ummantelung 174 hat vorzugsweise
abgewinkelte Kanten 175, um dem Träger Bequemlichkeit zu geben,
indem mögliche
scharfe Stoßkanten
vermieden werden, die eine stärker
zugespitzte Kante bilden würde.
Bei einer bevorzugten Anordnung sind die Kammern 178 des Druckbehälters 176 lang
gestreckte ellipsenförmige Kammern
und in einer insgesamt vertikalen zueinander parallelen Anordnung
vorgesehen, wie durch die gestrichelten Linien gezeigt ist, so dass
der Druckbehälter 176 und
die gepolsterte Ummantelung 174 um eine Achse flexibel
sind, die sich vertikal durch die Ummantelung 174 erstreckt.
Somit kann die Ummantelung 174 insgesamt um den Rumpf einer
Person herum in der Form angepasst werden, die den Gurt 172 trägt.
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An
der gepolsterten Ummantelung 174 können über geeignete Einrichtungen,
beispielsweise mittels Befestigungsbügeln 188 bzw. 190 Gurtriemen 182 und 184 befestigt
werden. Die Gurtriemen 182, 184 können Bänder aus
Nylonbahn sein und vorzugsweise einstellbare Längen haben. Die Befestigungsbügel 188, 190 können zwischen
den gegenüberliegenden
Schichten der Polsterung, die die gepolsterte Ummantelung 174 bilden,
haftend befestigt sein. Alternativ können die Riemen 182 und 184 als ein
durchgehendes Band vorgesehen werden, das sich vollständig quer über die
gepolsterte Ummantelung 174 erstreckt, so dass die Befestigungsbügel 188, 190 weggelassen
werden können.
Eine solche Auslegung hat bestimmte Vorteile dahingehend, dass Zugkräfte an den
Befestigungsbügeln 188 und 190 beseitigt
werden, die die Bügel
von der Ummantelung 174 trennen können. Der Riemen 182 kann eine
Schnalle 186 in herkömmlicher
Bauweise aufweisen, die an dem Ende 187 des anderen Riemens 184 befestigbar
ist.
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Mit
einem Ende des Druckbehälters 176 ist ein
Einweg-Einlassventil 192 verbunden, während mit dem gegenüberliegenden
Ende des Druckbehälters 176 ein
Einweg-Auslassventil/Regel gerät 194 verbunden
ist. Sowohl das Einlassventil 192 als auch das Auslassventil 194 sind
vertikal ausgerichtet und an einer Außenfläche der Ummantelung 174 angeordnet
sowie so positioniert, dass ihre jeweiligen Oberseiten nicht über einen
oberen Rand 171 der Ummantelung 174 und besonders
bevorzugt nicht über
die benachbarten abgewinkelten Kanten 175 vorstehen. Dadurch,
dass das Einlassventil 192 und das Auslassventil 194 vertikal
ausgerichtet und an der vorderen Fläche der Ummantelung 174 angeordnet
sowie unter einem oberen Rand davon ausgespart sind, ist die Wahrscheinlichkeit
gering, dass die den Gurt 172 tragende Person dadurch eine
Unbequemlichkeit erfährt,
das er von einem der Ventile 192 oder 194 gestoßen wird.
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Mit
dem Steuersystem für
die Fluidüberführung ist
pneumatisch ein Gasfördermechanismus verbunden,
um gemessenes Fluid aus dem Druckbehälter an eine Person abzugeben.
Bei der gezeigten Ausführungsform
ist ein Sauerstoffabgabesystem mit dem Auslasssystem 194 verbunden.
Insbesondere verbindet bei der gezeigten Ausgestaltung ein flexibles
Rohr 156 das Auslassventil/Regelgerät 194 mit einem Durchsatzsteuerventil 198.
Das Durchsatzsteuerventil 198 ist vorzugsweise ein pneumatisches Bedarfssauerstoff-Erhaltungsventil
oder ein elektronisches Sauerstofferhaltungsventil. Pneumatische Bedarfsstauerstoff-Erhaltungsventile
sind so gebaut und angeordnet, dass sie ein vorgegebenes Volumen an
Sauerstoff mit niedrigem Druck (auf das als Sauerstoff-„Bolus" Bezug genommen wird)
an einen Patienten entsprechend auf das Einatmen des Patienten abgegeben
wird, während
ansonsten der Sauerstoffstrom von dem Druckbehälter während der Nichteinatmungszeiträume des
Atemzyklus des Patienten ausgesetzt wird. Pneumatische Bedarfssauerstoff-Erhaltungsventile
sind in dem US-Patent
5 360 000 und in der PCT-Veröffentlichung
WO 97/11734 A1 beschrieben. Ein besonders bevorzugter pneumatischer
Bedarfssauerstofflieferant dieser Bauweise, der auf dem Gürtel einer
Person aufgeklemmt werden kann, die zusätzlichen Sauerstoff erhält, ist
in der US-Patentanmeldung
Ser.No. 09/435 174, eingereicht am 5. November 1999, offenbart.
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Von
dem Durchsatzsteuerventil 198 erstreckt sich ein flexibler
Doppellumen-Schlauch 200 zu einer Schleife 202,
die von den beiden Lumina des Schlauchs 200 gebildet wird,
dessen jeweilige Enden mit einem Gasliefermechanismus verbunden
sind, beispielsweise einer Doppellumen-Nasenkanüle 204. Die Doppellumen-Nasenkanüle verbindet
den Atmungsstatus des Patienten über
eines der Lumina des Doppellumen-Schlauchs 200 mit dem
Durchsatzsteuerventil 198 und liefert dem Patienten Sauerstoff
während
des Einatmens durch das andere Lu men des Doppellumen-Schlauchs 200.
Eine geeignete Doppellumen-Nasenkanüle ist in dem US-Patent 4 989
599 beschrieben.
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Somit
sorgt der in 12 gezeigte Leibgurt 172 für eine leichte
unaufdringliche tragbare Zuführung
von Druckfluid, wie Sauerstoff und kann um den unteren Rumpf der
Person getragen werden, die das Fluid erhält, wobei sich die gepolsterte
Ummantelung 174 vor dem Benutzer an seinem Unterleib oder
hinter dem Benutzer an seinem unteren Rücken befindet.
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13 zeigt
eine besonders bevorzugte Anordnung des Druckbehälters 176 für den Leibgurt 170 von 12.
Der fortlaufende Strang von 28 miteinander verbundenen Kammern 178 ist
sinusförmig
in der Ummantelung 174 mit einer Form angeordnet, die eine
obere Reihe 183 aus 12 Kammern, eine untere Reihe 185 aus
12 Kammern und zwei Endreihen 177, 179 mit jeweils
zwei Kammern aufweist. Die Kammern 178 der oberen Reihe 183 sind
von den Kammern 178 der unteren Reihen 185 durch
kurze gerade Leitungsabschnitte 182 getrennt, während jede vertikale
Säule von
Kammern mit einer benachbarten vertikalen Säule durch einen oberen oder
unteren gebogenen Abschnitt 180 verbunden ist. Längere Übergangsabschnitte 181 verbinden
die Endreihen 177, 179 mit der oberen Reihe 183.
Die beiden Kammern innerhalb jeder der Endreihen 177, 179 sind
miteinander durch gebogene Abschnitte 180 verbunden.
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Bei
der am stärksten
bevorzugten Anordnung des Druckbehälters 176 für den Leibgurt 170 von 13 ist
jede der Kammern 178 etwa 8,255 cm (3,25 Zoll) lang, ist
jeder der geraden Leitungsabschnitte 182 etwa 1,270 cm
(0,50 Zoll) lang, ist jeder der gebogenen Leitungsabschnitte 180 etwa
5,08 cm (2,0 Zoll) lang und ist jeder der Übergangsleitungsabschnitte 181 etwa
9,525 cm (3,75 Zoll) lang.
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Alternativ
kann der Druckbehälter
des in 12 und 13 gezeigten
Leibgurts eine Anzahl von gesonderten Strängen miteinander verbundener Kammern
aufweisen, die pneumatisch miteinander durch einen Kupplungsaufbau
verbunden sind, der einen inneren Raum bildet, beispielsweise Druckbehälter, die
einen Verteiler oder Sammler haben, wie es in 7 oder 8 gezeigt
ist.
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14 zeigt
ein anders gürtelartiges
anziehbares Trägerkleidungsstück, das
insgesamt mit dem Bezugszeichen 420 bezeichnet ist, zum
Tragen einer tragbaren Druckpackung. Der Gür tel 420 hat eine Ummantelung 422,
die vorzugsweise, wie oben beschrieben, aus einem Schaummaterial
besteht (wobei in 14 nur eine Hälfte einer
Ummantelung gezeigt ist). Der Druckbehälter 430 wird in einer
im Wesentlichen fixierten Form in der Ummantelung gehalten. Die
Ummantelung 430 hat eine Vielzahl von Kammern 432,
die durch Leitungsabschnitte 434 zu einem einzigen Strang
verbunden sind. Der Druckbehälter 433 kann
die in 2 und 2A gezeigte Bauweise mit einem
inneren perforierten rohrförmigen
Kern oder die in 4 gezeigte Bauweise ohne inneren
rohrförmigen
Kern aufweisen. Die Kammern 432 sind vorzugsweise ellipsenförmig, können jedoch
auch kugelförmig
sein. Der Strang aus miteinander verbundenen Kammern 430 ist
sinusförmig
in vier insgesamt horizontalen und zueinander parallelen Kammern
angeordnet.
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Mit
einem Ende des Druckbehälters 430 ist ein
Einweg-Einlassventil 436 verbunden (beispielsweise durch
Crimpen oder durch Klinchen), während mit
dem gegenüber
liegenden Ende des Druckbehälters 430 ein
Auslassventil/Regelgerät 438 verbunden ist
(beispielsweise durch Crimpen oder Klinchen).
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Der
Ummantelung 422 sind Riemen 424 und 426 zum
Festlegen des Gürtels 420 um
den Rumpf einer Person mit Hilfe geeigneter Schnallen oder Klemmen
oder anderer Verbindungseinrichtungen (nicht gezeigt) befestigt,
die an den Außenenden
der Riemen 424, 426 angeordnet sind.
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15 zeigt
eine andere tragbare Druckpackungsanordnung 210 in einer
Bauweise, die in einem anziehbaren Trägerkleidungsstück verwendet werden
kann, beispielsweise dem in 12 gezeigten
und vorstehend beschriebenen Leibgurt. Die alternative Packungsanordnung 210 hat
eine gepolsterte Ummantelung 212, die einen Druckbehälter 214 umschließt (in 15 ist
nur eine Hälfte
der Ummantelung 212 gezeigt, so dass der Druckbehälter 214 sichtbar
ist). Der Druckbehälter 214 hat
lang gestreckte ellipsenförmige
Kammern 216, die sich über im
Wesentlichen die gesamte Höhe
des Gehäuses 212 erstrecken
(d.h. die sich insgesamt vom unteren Rand der Ummantelung 212 zu
ihrem oberen Rand erstrecken) und die durch gebogene Leitungsabschnitte 218 verbunden
sind. Die lang gestreckten Kammern 216 haben insgesamt
eine größere Volumenleistung
und erfordern weniger Material als kürzere Kammern, beispielsweise
wie die in 12 gezeigten Kammern 178,
und behalten dennoch einen Grad der sich an den Körper anpassenden
Flexibilität bei.
Der Druckbehälter 214 kann
wie in 2 und 2A gezeigt mit einem inneren
perforierten Rohrkern, oder wie in 4 gezeigt
ohne in neren Kern gebaut sein. Der Druckbehälter 214 ist so angeordnet,
dass die langen ellipsenförmigen
Kammern 216 eine insgesamt sinusförmige Anordnung haben und insgesamt
parallel zueinander sind. Die gezeigte Anordnung ist um eine vertikale
Achse flexibel und vereinfacht den Aufbau und erspart Material,
da weniger Kammern erforderlich sind, um die gleiche Volumenleistung,
die beispielsweise in 13 und 14 gezeigten
Anordnungen zu erreichen.
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Wenn
die Ummantelung 212 abgewinkelte Kanten 211 hat,
wie es in 15 gezeigt ist, haben die Endabschnitte
der Ummantelung 212 eine unzureichende Höhe für die Aufnahme
einer der langen ellipsenförmigen
Kammern 216. Um die Verwendung des von der Ummantelung 212 bereitgestellten
Trägerraums
zu optimieren, können
kürzere
ellipsenförmige
Kammern 220 an den gegenüberliegenden Enden des Druckbehälters 214 zwischen
den abgewinkelten Kanten 211 vorgesehen werden. Mit einem Ende
des Druckbehälters 214 ist
pneumatisch ein Einlassventil 222 verbunden, während mit
dem gegenüberliegenden
Ende des Druckbehälters 214 pneumatisch
ein Auslassventil 224 verbunden ist. Das Einlassventil 222 und
das Auslassventil 224 sind vorzugsweise vertikal ausgerichtet
und auch vorzugsweise bezüglich
des oberen Randes 215 des Gehäuses 212 ausgespart.
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Eine
weitere alternative tragbare Druckpackungsanordnung 230 ist
in 16 gezeigt. Die Druckpackungsanordnung 230 hat
eine Druckpackung 232 mit einem Druckventil 236 mit
einer Vielzahl von miteinander verbundenen ellipsenförmigen (oder
kugelförmigen)
Kammern 238, die in eine Ummantelung 234 eingeschlossen
sind. Der Druckbehälter 236 kann
einen inneren perforierten Rohrkern, wie in 1 und 2 gezeigt,
oder keinen Rohrkern haben, wie in 4 gezeigt
ist.
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Zum
Tragen der Druckpackung 232 ist ein tragbarer Beutel 244 vorgesehen.
Der tragbare Beutel 244 hat eine Behältertasche 246 mit
einer Öffnung 250,
die für
die Aufnahme der Druckpackung 232 durch sie hindurch bemessen
und gestaltet ist. Auf dem Rand der Öffnung 250 ist ein
Schließmechanismus 252 so
vorgesehen, dass die Behältertasche 246 wahlweise
geöffnet
oder geschlossen werden kann. Zu geeigneten Schließmechanismen 252 gehören ein
Reißverschluss
oder ein Klettband. An der Tasche 246 sind Riemen 248 befestigt.
Die Riemen 248 ermöglichen
es einer Person, die die tragbare Versorgung mit Druckfluid benutzt,
den Beutel 230 an einem Teil ihres Körpers zu befestigen. Beispielsweise
können
die Riemen über
der Schulter einer Person (in diesem Fall können die Riemen 248 fortlaufende
Riemen, vorzugsweise mit einstellbarer Länge, sein) oder um den Rumpf
einer Person als Gürtel
ge tragen werden (in diesem Fall sind Schließen oder eine Schnalle vorzusehen,
um einen der Riemen 248 mit dem anderen Riemen 248 lösbar zu
verbinden).
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Die
Druckpackung 232 hat ein Einlassventil 240 und
ein Auslassventil 242. Die Behältertasche 246 hat
eine Auslassventilöffnung 254 und
eine Einlassventilöffnung 256.
Die Ventilöffnungen 254 und 256 ermöglichen
einen Zugang zu den jeweiligen Ventilen 242 und 240,
wenn die Druckpackung 232 in der geschlossenen Behältertasche 246 enthalten
ist. Die Ventile stehen vorzugsweise senkrecht aus der Oberseite
der Druckpackung 232 vor, beispielsweise das Einlassventil 240.
Alternativ kann jedes oder können
beide Ventile aus der Seitenfläche
der Packung 232 vorstehen, wie dies bei dem Auslassventil 242 gezeigt
ist. Für
seitlich angebrachte Ventile, beispielsweise das Ventil 242 in 16,
kann eine Seitenzugangsöffnung 254 vorgesehen
werden. Eine Öffnung
für das
Einlassventil 240 wird nicht unbedingt benötigt, da
die Druckpackung 232 aus der Tasche 246 entfernt
werden kann, um einen Zugang zu dem Einlassventil 240 zum
Füllen
der Druckpackung 232 zu ermöglichen.
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Eine
bevorzugte Anordnung der miteinander verbundenen Kammern eines Druckbehälters für die Verwendung
in Verbindung mit einer Behältertasche 264 (siehe 16)
ist insgesamt mit dem Bezugszeichen 564 in 16A bezeichnet. Die bevorzugte Anordnung hat einen
Druckbehälter 568,
der in einer Schaumpolsterummantelung 566 befestigt ist
(zur Klarheit ist nur eine Hälfte
der Ummantelung gezeigt). Der Druckbehälter 568 hat einen
fortlaufenden Strang von miteinander verbundenen Kammern 570, die
sinusförmig
in insgesamt horizontalen parallelen Reihen 576 angeordnet
sind. Kurze Leitungsabschnitte 572 verbinden benachbarte
Kammern 570 innerhalb jeder der Reihen. Bei einer bevorzugten Ausgestaltung
ist jede der Kammern 570 etwa 8,255 cm (3,25 Zoll) lang,
während
jeder der kurzen Leitungsabschnitte 572 vorzugsweise etwa
1,27 cm (0,5 Zoll) lang ist. Benachbarte horizontale Reihen von miteinander
verbundenen Kammern 570 sind durch längere gebogene Leitungsabschnitte 574 verbunden,
die eine bevorzugte Länge
von etwa 5,08 cm (2,0 Zoll) haben. Mit einem Ende des fortlaufenden Strangs
von miteinander verbundenen Kammern ist ein Einweg-Einlassventil 578 verbunden,
während mit
dem gegenüber
liegenden Ende des fortlaufenden Strangs von miteinander verbundenen
Kammern ein Auslassventil/Regelgerät 580 verbunden ist.
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17 und 17A zeigen eine weitere alternative Ausgestaltung
einer tragbaren anziehbaren Druckpackungsanordnung in Form einer
Weste 330. Die Weste 330 hat vordere Feldabschnit te 232 und 334 sowie
einen hinteren Feldabschnitt 336. Es könnten auch Ärmel vorgesehen werden, um
ein anziehbares Kleidungsstück
in Form einer Jacke herzustellen. Die vorderen Feldabschnitte 332 und 334 und der
hintere Feldabschnitt 336 sind miteinander um die Seite
des Trägers
herum durch einen Seitenverbindungsgürtel 338 verbunden.
Der Gürtel 338 kann ein
durchgehender Riemen sein oder eine lösbare Verbindung wie eine Schnalle
oder eine Klettverbindung aufweisen. Alternativ können sich
die vorderen und hinteren Feldabschnitte laufend um die Seiten des
Trägers
herum mit einer geeigneten Öffnung
herum erstrecken, die darin für
die Arme und die Schultern des Trägers vorgesehen ist. Bevorzugte
Gewebe für
die Außenteile
der Feldabschnitte 332, 334 und 336 sind
feuerfest, feuchtewiderstandsfähig
und undurchlässig.
Geeignete Gewebe sind feuerfestes Nylon, Dacron und Polyester. Die
vorderen Feldabschnitte 332 und 334 sind miteinander
vor dem Träger
durch lösbare
Schließen 340 verbunden,
zu denen Klettbänder
oder Kunststoff-Schnelllöseschnappverbindungen
gehören.
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In
der Weste ist ein Druckbehälter 342 gehalten,
der eine Vielzahl von miteinander verbundenen Druckkammern 344 hat,
von denen jede einen polymeren fadenwicklungsverstärkten Aufbau
hat. Der Druckbehälter 342 kann
in den vorderen Feldabschnitten 332, 334 und/oder
in dem hinteren Feldabschnitt 336 der Weste eingeschlossen
sein. Der Druckbehälter 342 kann
einen inneren perforierten Rohrkern, wie in 2 und 2A gezeigt,
oder keinen Kern, wie in 4 gezeigt, haben. Der Druckbehälter ist
vorzugsweise wie eine schützende
gepolsterte Ummantelung aus einem leichten schützenden Schaummaterial eingeschlossen,
wie Neopren, Polyethylen, Polyvinylchlorid oder Polyurethan.
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An
einem Teil des Druckbehälters 342 ist
ein Auslassventil 348 befestigt. Das Auslassventil 348 ist vorzugsweise
an einer Stelle vorgesehen, die für den Träger zugänglich ist, wenn die Weste 330 getragen wird,
jedoch so positioniert ist, dass es nicht aufdringlich ist oder
auf andere Weise für
den Träger
unbequem ist. An einem Teil des Druckbehälters 342 ist auch
ein Einlassventil (nicht gezeigt) befestigt. Wie bei dem in 12 gezeigten
Gürtel
erstreckt sich ein flexibles Rohr 350 von dem Auslassventil 348 zu
einem Regelgerät 352,
das an den Gürtel
des Trägers oder
an die Weste angeklemmt oder auf andere Weise an die Weste, beispielsweise
durch Klettband befestigt werden kann. Das Regelgerät 352 ist
vorzugsweise ein pneumatisches Bedarfssauerstoff-Erhaltungsventil.
Von dem Regelgerät 352 erstreckt
sich ein Doppellumen-Schlauch 354 zu einer Schleife 356,
die vom Lumen des Schlauchs 354 gebildet wird. Bei einer
typischen Anwendung ist die Schleife 354 um den Kopf des
Trägers über der
Ober seite der Ohren gelegt, während
eine Gasabgabevorrichtung, beispielsweise eine Doppellumen-Nasenkanüle 358, in
die Nase des Trägers
eingeführt
ist.
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18 und 18A zeigen eine weitere alternative Ausgestaltung
einer tragbaren anziehbaren Druckpackungsanordnung in Form eines
Geschirrs 650, das am Rücken
eines Patienten 690 wie ein Rucksack getragen werden kann.
Das Rucksackgeschirr 650 hat eine gepolsterte Ummantelung 652, die
einen Druckbehälter 660 umschließt. Zur
Klarheit ist in 18A nur eine Hälfte der
Ummantelung gezeigt, so dass der Druckbehälter 660 freiliegt.
Die gepolsterte Ummantelung 652 kann von einer Neoprenpolsterung
oder einem Schaum auf Polyurethanbasis gebildet werden. Besonders
bevorzugt wird die Ummantelung 652 von einem geschlossenzelligen,
eine Haut aufweisenden Schaum gebildet, der eine flüssigkeitsundurchlässige Schutzschicht
aufweist und mit einem feuerverzögernden
Zusatzstoff verstärkt ist.
Zu geeigneten Materialien gehören
Polyethylen, Polyvinylchlorid und Polyurethan. Die gepolsterte Ummantelung 652 hat
die Gesamtform eines auf dem Kopf stehenden „T" mit einem Mittelabschnitt 654,
wobei seitliche Flügelabschnitte 656 und 658 von
dem insgesamt vertikalen Mittelabschnitt aus erstrecken. An ihren
jeweiligen Enden ist ein Paar von Schulterriemen 670 mit
einem der Flügel 656, 658 und
einem oberen Ende des Mittelabschnitts 654 verbunden. Die
Schulterriemen 670 haben vorzugsweise eine einstellbare
Länge,
können
aus einem geeigneten Material, wie geflochtenem Nylongewebe hergestellt
und an der Ummantelung 652 durch eine geeignete Einrichtung,
beispielsweise Klebstoff und/oder Vernähen, befestigt sein.
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Der
Druckbehälter 660 hat
eine Vielzahl von polymeren durch Filamentumwicklung verstärkten Kammern 662,
die durch Verbindungsleitungen 664 von nach Erfordernis
variierenden Längen
verbunden sind. Die Kammern 662 sind vorzugsweise ellipsenförmig, können jedoch
auch eine Kugelform haben. Außerdem
kann die Hohlkammer 662 in 2 und 2A gezeigte
Bauweise mit einem inneren perforierten Rohrkern oder die in 4 gezeigte Bauweise
ohne inneren Rohrkern haben. Weiterhin hat der in 18A gezeigte Druckbehälter 660 einen fortlaufenden
Strang von miteinander verbundenen Kammern 662. Alternativ
kann der Druckbehälter
aus zwei oder mehr gesonderten Strängen von miteinander verbundenen
Kammern bestehen, die miteinander durch eine Verbindungsstruktur
gekoppelt sind, die einen Innenraum bilden, beispielsweise wie der
in 7 gezeigte Verteiler 102 oder der in 8 bis 10 gezeigte
Sammler 118. An einem Ende des Druckbehälters 660 ist ein
Einlassventil 666 befestigt, während an dem gegenüber liegenden
Ende des Druckbehälters 660 ein
Auslassventil/Regelgerät 668 angebracht
ist.
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Bei
einer bevorzugten Ausgestaltung liefert ein Abgabesystem 672 das
komprimierte Gas, d.h. Sauerstoff, dem Patienten 690 auf
eine nutzbare (d.h. atembare) Weise. In einer bevorzugten Ausführung erstreckt
sich von dem Auslassventil/Regelgerät 668 aus ein flexibler
Auslassschlauch 674 zu einem Erhaltungsventil 676.
Bei einer stark bevorzugten Ausgestaltung ist das Erhaltungsventil 676 ein
pneumatisches Bedarfserhaltungsventil, beispielsweise wie es vorstehend
beschrieben wurde. Von dem Erhaltungsventil 676 erstreckt
sich ein Doppellumen-Schlauch 678 zu einer Schleife 680,
die über den
Kopf des Patienten gelegt und mit einer Beatmungsvorrichtung verbunden
werden kann, beispielsweise einer Doppellumenkanüle (nicht gezeigt) zur Abgabe
von komprimiertem Gas an den Patienten 690.
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19 zeigt
eine bevorzugte Anordnung zum Befestigen eines mechanischen Anschlusses 260 an
dem Polymerrohr 262 derart, dass die hohen Drucke in dem
Rohr 262 ausgehalten werden können. Solche Anschlüsse 260 können an
den Enden eines fortlaufenden Strangs von in Serie verbundenen Hohlkammern
befestigt werden, um die Einlass- und Auslassventile an den gegenüberliegenden
Enden anzuschließen.
Beispielsweise können
die in 1 gezeigten Anschlüsse 34 und 36 in
der zu beschreibenden Weise befestigt werden. Der mechanische Anschluss 260 hat
einen Gehäuseabschnitt,
der in der dargestellten Ausgestaltung ein Gewindeende 264 hat,
an dem ein anderes Bauelement, beispielsweise ein Ventil oder ein
Messgerät,
befestigt werden kann, sowie einen mit Facetten versehenen Abschnitt 266,
der in Eingriff mit einem Werkzeug, beispielsweise einem Schraubenschlüssel, gebracht werden
kann. Der Gehäuseabschnitt
ist vorzugsweise aus Messing hergestellt. Das Ende 264 ist
als ein mit Außengewinde
versehener männlicher
Verbindungsabschnitt gezeigt, könnte
jedoch auch ein mit Innengewinde versehener weiblicher Abschnitt
sein. Ein mit einem Außengewinde
versehener Bund 268 erstreckt sich rechts von dem mit Facetten
versehenen Abschnitt 266. Von dem mit Gewinde versehenen
Bund 268 aus erstreckt sich ein Einführvorsprung 270, an
dem eine Reihe von Widerhaken 272 in "Christbaum-" oder Wellungs-Bauweise ausgebildet
sind, so dass der Winkel eines jeden der Widerhaken 272 es
ermöglicht,
dass der Vorsprung 270 in das Polymerrohr 262 eingeführt wird,
wie dies gezeigt ist, jedoch einem Entfernen des Vorsprungs 270 aus
dem Polymerrohr 262 Widerstand entgegensetzt. Durch den
gesamten mechanischen Anschluss 260 erstreckt sich ein
Kanal 272, um die Fluidüberführungsverbindung
durch den Anschluss 260 in den Druckbehälter zu ermöglichen.
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Eine
verbindende Hülse 280 hat
insgesamt eine Hohlzylinderform und eine an ihrem einen Ende ausgebildete
Innengewindeöffnung 282.
Der Rest der Hülse,
der sich rechts von der Gewindeöffnung 282 erstreckt,
ist ein Verklemmabschnitt 286. Die Hülse 280 ist vorzugsweise
aus Aluminium 6061 T6 hergestellt. Der Verklemmabschnitt 286 hat
innen ausgebildete Wulste 288 und Nuten 284. Der
Innendurchmesser der Wulste 288 in einer nicht verklemmten
Hülse 268 ist
vorzugsweise größer als
der Außendurchmesser
des Polymerrohrs 262, damit die nicht verklemmte Hülse über dem
Rohr 262 installiert werden kann.
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Die
Befestigung des Anschlusses 260 an dem Rohr 262 erfolgt
zuerst durch Einschrauben des Gewindebundes 268 in die
Gewindeöffnung 282 der Hülse 280.
Alternativ kann die Hülse 280 an
dem Anschluss 260 durch andere Einrichtungen angeschlossen
werden. Beispielsweise kann die Hülse 280 an dem Anschluss 260 durch
eine Dreh- und Arretieranordnung oder durch Verschweißen (oder
durch Löten oder
Hartlöten)
der Hülse 280 mit
dem Anschluss 260 festgelegt werden. Das Polymerrohr 262 wird
dann über
den Einführvorsprung 270 und
in einen Raum zwischen den Verklemmabschnitt 186 und den
Einführvorsprung 270 eingeführt. Dann
wird der Verklemmabschnitt radial nach innen in bekannter Weise verklemmt
oder gestaucht, um dadurch die Widerhaken 272 und die Wulste 288 sowie
die Nuten 284 in einen Arretierungsverformungseingriff
mit dem Rohr 262 zu bringen. Dadurch wird das Rohr 262 an
dem Anschluss 260 sowohl durch Reibungseingriff des Rohres 262 mit
den Widerhaken 272 des einführenden Vorsprungs 270 als
auch durch den Reibungseingriff des Rohrs 262 mit den Nuten 284 und
Vorsprüngen
der Hülse 280 fest
gehalten, die ihrerseits an dem Anschluss 260, beispielsweise
durch Gewindeeingriff des Gewindebundes 268 mit der Gewindeöffnung 282 befestigt
ist.
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Eine
Verbindungsanordnung der in 19 gezeigten
Art kann auch beispielsweise zum Befestigen der Stränge 92 von
miteinander verbundenen Kammern an den Verbindungsnippeln 194 des
Verteilers 102 in 7 oder zur
Befestigung der Stränge von
miteinander verbundenen Kammern 120 mit den Verbindungsnippeln 138 und 140 des
Sammlers 118 von 8 verwendet
werden.
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20 zeigt
eine bevorzugte Ausführungsform
eines Einlassventils 290. Das Ventil 290 ist eine modifizierte
Version eines Einlassventils in Tellerbauweise, wie es in dem US-Patent
4 665 943 beschrieben ist. Das Einlassventil 290 hat einen
Einlasskörper 292,
an dem ein Auslasskörper 294 befestigt
ist. Zwischen dem Einlasskörper 292 und
dem Auslasskörper 294 ist axial
eine Einlassdichtung 296 angeordnet. In dem Auslasskörper 294 ist
eine innere Ventilkammer 302 ausgebildet. In der inneren
Ventilkammer 302 ist eine ringförmige Dichtungseinlage 298 angeordnet
und greift an einer Dichtung 303 an, die an einer Schulter 305 anliegt,
die im Inneren des Einlasskörpers 292 ausgebildet
ist. Mit der inneren Ventilkammer 302 steht ein Einlasskanal 304 in
Verbindung, der in dem Einlasskörper 292 ausgebildet ist.
An dem Einlasskörper 292 kann
ein Außengewinde 306 für seine
Befestigung an einer Fluidfüllvorrichtung
ausgebildet sein.
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In
der inneren Ventilkammer 302 ist gleitend verschiebbar
ein Tellerventilkörper 308 angeordnet. An
einem Ende des Tellerventilkörpers
befindet sich eine ringförmige
Dichtungsschulter 309, die, wenn der Ventilkörper 308 sich
in einer Schließstellung
wie in 20 gezeigt befindet, an der
ringförmigen
Dichtungseinlage 298 und einer O-Ringdichtung 300 angereift.
Der Tellerventilkörper 308 ist
ein Rotationskörper,
der insgesamt eine Kegelstumpfform hat. An einem der ringförmigen Dichtungsschultern 309 gegenüberliegenden
Ende des Körpers 308 erstreckt sich
eine Vielzahl von Schenkeln 310 radial nach außen zu den
Innenwänden,
die die innere Ventilkammer 302 bilden. An der Ringschulter 313,
die in einem Federsitz 311 in dem Auslasskörper 294 ausgebildet ist,
liegt eine Schraubenfeder 312 an. Die Feder 312 erstreckt
sich in die innere Ventilkammer 302 und liegt an den Schenkeln 310 des
Tellerventilkörpers 308 an,
wodurch die ringförmige
Dichtungsschulter 309 in einen Schließeingriff mit der ringförmigen Dichtungseinlage 298 und
der O-Ringdichtung 300 gedrückt wird. In dem Auslasskörper 294 ist
unmittelbar rechts von der Feder 312 eine Kammer 315 ausgebildet.
Von der Kammer 315 aus erstreckt sich ein Auslasskanal 320 durch
einen mit Außengewinde versehenen
Bund 322 und einen Einführvorsprung 316.
An der Kammer 315 kann in Ausrichtung zu dem Auslasskanal 320 ein
gesintertes Messingfilterelement 314 angeordnet werden,
um Fluid zu filtern, das durch das Einlassventil 220 hindurchgeht.
Alternativ oder zusätzlich
kann ein Filterelement 317 (beispielsweise ein gesintertes
Messingelement) an einer Stelle längs des Auslasskanals 320 vorgesehen
werden, beispielsweise, wie gezeigt an seinem Abschluss ende.
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An
dem Einlassventil 290 kann ein polymerer Schlauch 330 durch
die Verbindungsanordnung befestigt werden, wie sie vorstehend beschrieben
und in 19 gezeigt ist. Das heißt, dass
nach außen vorstehende
Widerhaken 318 an der Außenseite des Einführabschnitts 316 ausgebildet
werden, der in den Schlauch 330 eingeführt wird. Auf den mit Außengewinde
versehenen Bund 323 des Auslasskörpers 294 ist eine
Hülse 324 geschraubt,
die eine mit dem Ge winde versehene Öffnung 326 und einen
Crimpabschnitt 328 hat. Der Crimpabschnitt 328 wird
dann, wie gezeigt, auf den Schlauch 330 gequetscht, um das
Rohr 330 in einen arretierenden Reibungseingriff mit den
Widerhaken 318 des Einführvorsprungs 316 zu
quetschen.
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Das
Einlassventil 290 ist in 20 in
einer geschlossenen Ausgestaltung gezeigt. In der geschlossenen
Ausgestaltung steht die ringförmige Dichtungsschulter 309 des
Tellerventilkörpers 308 mit
der ringförmigen
Dichtungseinlage 298 und der O-Ringdichtung 300 in
Eingriff. Nach einem solchen Einbringen von Druckfluid in den Einlasskanal 304, das
ausreicht, die Federkraft der Feder 312 zu überwinden,
wird der Tellerventilkörper 308 nach
rechts gedrückt,
wodurch ein Spalt zwischen der Dichtungsschulter 309 und
der Dichtungseinlage 298 und dem O-Ring 300 erzeugt
wird. Das Druckfluid kann dann durch den Spalt, um den Tellerventilkörper 308 herum,
durch die Räume
zwischen benachbarten radialen Schenkeln 310, durch den
offenen Mittelabschnitt der Feder 312, durch das Filter 314 und
durch den Auslasskanal 320 in den polymeren Schlauch 330 des
Druckventils gelangen. Wenn die Quelle des Druckfluids von dem Einlasskörper 292 entfernt
wird, drücken
die Kraft der Feder 312 sowie die Kraft des Druckfluids
in dem Druckbehälter
den Tellerventilkörper 308 nach
links, so dass die ringförmige
Dichtungsschulter 309 wieder in Dichtungskontakt mit sowohl
der ringförmigen
Dichtungseinlage 298 als auch mit der O-Ringdichtung 300 kommt,
wodurch verhindert wird, dass Druckfluid aus dem Druckbehälter durch
das Einlassventil 290 austritt.
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Das
Einlassventil 290 ist vorzugsweise so gestaltet, dass es
mit jeder Art von Hochdruckfüllventil
nach Industriestandard verbindbar ist. Man weiß, dass eine adiabate Kompression,
die verursacht wird, wenn ein Druckbehälter zu schnell gefüllt wird, in
dem Druckbehälter
nahe an dem Füllventil übermäßig hohe
Temperaturen erzeugen kann. Man weiß, dass ein solches schnelles
Füllverfahren
für alle
existierenden Hochdruckbehälter
gefährlich
ist und man kennt Maßnahmen,
die von einer solchen Praxis abschrecken. Viele Füllventile
werden jedoch von Hand betätigt,
so dass eine Bedienungsperson entweder aufgrund von Sorglosigkeit,
fehlerhaftem Verhalten oder Unaufmerksamkeit ein Füllventil
vollständig öffnen kann,
so dass eine solche sofortige und plötzliche Unter-Drucksetzung
in dem gefüllten Behälter eintreten
kann. Übliche
Hochdruckzylinder, die gewöhnlich
aus Metall hergestellt sind, können eine
solche falsche Fülltechnik
aushalten, wenn auch die Zylinder gefährlich heiß werden, wenn sie auf diese
Weise gefüllt
werden. Druckbehälter
nach der vorliegenden Erfindung bestehen aus polymeren Materialien,
die sich bei etwa 204°C
(400°F)
bei Vorhandensein von reinem Sauerstoff selbst entzünden können. Berechnungen
haben gezeigt, dass die Temperatur am ge schlossen Ende eines Druckbehälters, der
nach der vorliegenden Erfindung gebaut ist, während einer schnellen Unter-Drucksetzung
beim Füllen
etwa 926°C
(1700°F) überschreiten
können.
-
Deshalb
macht man als Sicherheitsmaßnahme,
damit eine Selbstentzündung
des polymeren Druckbehälters
aufgrund einer falschen schnellen Füllmaßnahme verhindert werden kann,
den Auslasskanal 320 des Einlassventils 290 beschränkend eng,
so dass der Auslasskanal 320 als Reguliereinrichtung wirkt
und den Druck des Fluids, das in den Druckbehälter aus einem Füllventil
strömt,
abregelt. Nach Aspekten der vorliegenden Erfindung wird bevorzugt,
dass der Auslasskanal 320 in dem Einlassventil 290 eine
Größe hat,
die so beschränkend
wirkt, dass verhindert wird, dass der Innendruck im Druckbehälter 500
psig fünf
Sekunden in einem Füllvorgang überschreitet,
wenn das Einlassventil 290 spontan einer Füllquelle
von 2000 psig ausgesetzt wird. Der Auslasskanal 320 muss
jedoch groß genug sein,
um ein geeignetes Füllen
des Druckbehälters zu
ermöglichen,
wenn eine korrekte Fülltechnik
befolgt wird. Der zurzeit bevorzugte Durchmesser für den Auslasskanal 320 beträgt 0,00762
bis 0,0254 cm (0,003 bis 0,010 Zoll).
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Wenn
ein gesintertes Filterelement 314 (und/oder ein Filterelement 317)
aus Messing im Einlassventil 290 verwendet wird, wirkt
es ebenfalls als Drossel in dem Strömungsweg und kann zum Abregeln
des Fülldrucks
beitragen.
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Das
Einlassventil 290 kann einen Druckentlastungsmechanismus
aufweisen, beispielsweise eine Bruchscheibenanordnung 295,
die so gebaut und angeordnet ist, dass sie einen übermäßigen Druckaufbau
in der inneren Ventilkammer 302 entlastet, die pneumatisch
mit dem inneren des Druckbehälters
in Verbindung steht. Wie in 20A gezeigt ist,
hat die Bruchscheibenanordnung 295 einen Scheibenhaltestift 297,
der in eine Stiftaufnahmeöffnung 299 eingeführt ist,
die in der Seitenwand des Auslasskörpers 294 des Einlassventils 290 ausgebildet
ist. Der Stift 297 und die Öffnung 299 können jeweils
mit Gewinde versehen sein. Aus der Stiftaufnahmeöffnung 299 erstreckt
sich ein Leitloch 319 in die innere Ventilkammer 302.
Am Boden der Stiftaufnahmeöffnung 299 ist
eine Bruchscheibe 321 angeordnet, die aus einem weichen,
brechbaren Material, wie Kupfer hergestellt ist. In dem Stift 297 ist
ein axialer Kanal 323 ausgebildet. Der axiale Kanal 323 schließt sich
an einen quer verlaufenden Radialkanal 325 an, der durch
den Stift 297 hindurch ausgebildet ist. Die Bruchscheibe
ist so gebaut und angeordnet, dass sie bricht, wenn der Druck in
der inneren Ventilkammer 302 einen vor gegebenen maximalen Schwellendruck überschreitet,
wodurch eine Druckentlastung durch das Leitloch 319 und
die Kanäle 323 und 325 möglich ist.
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Ein
alternatives Einweg-Einlassventil ist in 21 insgesamt
mit 600 bezeichnet. Das Einlassventil 600 ist
ein Einwegventil in einer Bauweise, die gewöhnlich als Nadelventil bekannt
ist. Das Ventil 600 hat ein Ventilgehäuse 602, in dem eine
innere Kammer 604 ausgebildet ist. Mit dem Ventilgehäuse 602 ist
mittels eines radialen Flansches einer mit Gewinde versehenen Stifthalteschraube 618,
die in das Ventilgehäuse 602 geschraubt
ist, ein Schwenkanschluss 606 gekoppelt. In der inneren
Kammer 604 des Ventilgehäuses 602 ist eine
Durchsatzsteuernadel 608 angeordnet. Ein Schaft 610 der
Nadel 608 erstreckt sich durch eine Axialbohrung und ist
in ihr geführt,
die durch die Nadelhalteschraube 618 hindurchgehend ausgebildet
ist. Aus dem Schaft 610 der Nadel 608 steht ein
radialer Flansch 612 vor. Von einem Ende des Schafts 610 erstreckt
sich eine axiale Bohrung 614, während sich ein radiales Durchgangsloch 616 durch
den Schaft 610 bis in Verbindung mit der Axialbohrung 614 erstreckt.
Eine Feder 622 greift an dem radialen Flansch 612 der
Nadel 608 an und drückt
die Nadel 608 in Eingriff mit dem axialen Ende der Nadelhalteschraube 618,
wobei ein O-Ring 620 zwischen dem Flansch 612 und
der Nadel 608 sowie der Nadelhalteschraube 618 angeordnet
ist. Wenn die Nadel 608 gegen die Nadelhalteschraube 618 gedrückt wird,
wird ein Luftstrom zwischen dem Schwenkanschluss 606 und
der inneren Ventilkammer 604 verhindert.
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Das
Einlassventil 600 hat vorzugsweise einen Druckentlastungsmechanismus,
beispielsweise eine Bruchscheibenanordnung 627. Die Bruchscheibenanordnung 627 hat
einen Bruchscheibenhalter 626, der in das Ventilgehäuse 602 geschraubt
ist, sowie eine Bruchscheibe 628, die von einem zerbrechbaren
Material wie Kupfer, gebildet wird. Wenn der Druck in der inneren
Kammer 604 einen vorgegebenen Schwellenwert, bei dem die
Bruchscheibe 628 bricht, überschreitet, hat der Druck
aus der Kammer 604 durch die axialen und radialen Kanäle freigegeben,
die in dem Bruchscheibenhalter 626 ausgebildet sind.
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Von
dem Ventilgehäuse 602 aus
erstreckt sich ein mit Haken versehener Vorsprung 630.
Der mit Haken versehene Vorsprung 630 hat Widerhaken, die
teilweise in einen polymeren Schlauch eindringen und daran angreifen,
in den der Vorsprung 620 eingeführt ist. An der Basis des mit
Haken versehen Vorsprungs 630 ist ein mit Gewinde versehener Bund 634 ausgebildet,
an dem eine Hülse
angreift (nicht gezeigt), siehe beispielsweise die Hülse 280 in 19 und
die zugehörige
Offenbarung), die eine mit Gewinde versehene Öffnung an ihrem einen Ende
und einen Crimpabschnitt für
ein Crimpen auf den polymeren Schlauch aufweist, um <dadurch den Schlauch
an dem mit Haken versehen Vorsprung 630 festzulegen. An
der Basis des mit Gewinde versehenen Bundes 634 kann ein äußerer O-Ring 636 vorgesehen
werden, um eine zusätzliche
Abdichtung zwischen dem Ventilgehäuse 602 und der Hülse (nicht gezeigt)
zu bilden, die auf den mit Gewinde versehenen Bund 624 geschraubt
ist.
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Durch
den mit Haken versehenen Vorsprung 630 erstreckt sich ein
Auslasskanal 632. Der Auslasskanal 632 kann beschränkend eng
ausgeführt werden,
beispielsweise wie der Auslasskanal 320 des in 20 gezeigten
Einlassventils 290, so dass der Auslasskanal 632 als
Regler wirkt und den Druck des Fluids abregelt, der in den Druckbehälter aus
einem Füllbehälter, wie
vorstehend beschrieben, strömt.
An der Mündung
des Auslasskanals 632 kann ein Filterelement 624,
beispielsweise ein Filterelement aus gesintertem Messing, angeordnet
werden.
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Wenn
mit dem Drehanschluss 606 ein geeignetes Füllanschlussstück verbunden
ist, hat dies einen an sich bekannten Aufbau oder Mechanismus, der
mit der Nadel 608 in Eingriff steht, um die Nadel gegen
die Kraft der Feder 222 aus dem Eingriff mit der Federhalteschraube 618 heraus
zu drücken.
Danach gelangt in den Schwenkanschluss 606 eingeführtes Druckfluid
in die Axialbohrung 614 und entweicht über die Axialbohrung 614 sowie
durch das radiale Loch 616 und strömt in die innere Kammer 604 sowie
durch das Filter 624 und den Auslasskanal 632.
Wenn der Füllanschluss
von dem Schwenkanschluss 606 entfernt ist, bewegt sich
die Nadel 608 oder der von der Feder 622 erzeugten
Kraft zurück
in den Eingriff mit der Nadelhalteschraube 618, wodurch
der Fluidstrom aus der inneren Kammer 604 heraus unterbunden
wird.
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22 zeigt
eine bevorzugte Ausführungsform
einer Auslassventil/Regelgerätanordnung 370. Die
Anordnung 370 hat ein Auslassventil 372, das an einem
polymeren Schlauch 410 mit Hilfe einer Hülse 402 befestigt
ist.
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Das
Auslassventil 372 hat ein Hochdruckende 374 mit
einem mit Haken versehenen Hochdruckvorsprung 408 und einem
mit Gewinde versehenen Bundabschnitt 404. Ein Niederdruckende 376 hat
einen mit Haken versehenen Niederdruckauslassvorsprung 400 oder
irgendeinen anderen Aufbau für eine
pneumatische Verbindung der Auslassventilanordnung 372 mit
einem Fluidabgabesystem. Zwischen dem Hockdruckende 374 und
dem Niederdruckende 376 ist eine innere Kammer 378 ausgebildet. In
der inneren Kammer 378 ist an dem Abschlussende eines Kanals 411,
der sich durch den mit Haken versehenen Vorsprung 408 erstreckt,
ein Regelgerätsitz 380 angeordnet.
Aus Gründen
der Klarheit sind die übrigen
inneren Druck reduzierenden Bauelemente, die normalerweise in der
inneren Kammer 378 angeordnet und bekannt sind, nicht gezeigt.
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Das
Auslassventil 372 kann einen Druckentlastungsmechanismus,
beispielsweise eine Bruchscheibenanordnung 382 aufweisen,
die so gebaut und angeordnet ist, dass ein übermäßiger Druckaufbau auf der Hochdruckseite
der inneren Kammer 378 freigegeben wird. Wie in 22A gezeigt ist, hat die Bruchscheibenanordnung 382 einen
Scheibenhaltestift 388, der in einen Stiftaufnahmeöffnung 390 eingeführt ist,
die in der Seitenwand des Hochdruckendes 374 des Auslassventils 372 ausgebildet
ist. Der Stift 388 und die Öffnung 390 können jeweils
mit Gewinde versehen sein. Von der Stiftaufnahmeöffnung 390 aus erstreckt
sich ein Leitloch 384 in die Hochdruckseite der inneren
Kammer 378. Unten an der Stiftaufnahmeöffnung 390 ist eine
Bruchscheibe 386 positioniert, die aus einem weichen, zerbrechbaren
Material wie Kupfer, hergestellt ist. In dem Stift 388 ist
ein axialer Kanal 392 ausgebildet. Der axiale Kanal 392 stellt
eine Verbindung mit einem quer verlaufenden radialen Kanal 394 her,
der durch den Stift 388 hindurch ausgebildet ist. Die Bruchscheibe 386 ist
so gebaut und angeordnet, dass sie bricht, wenn der Druck auf der
Hochdruckseite der inneren Kammer 378 einen vorgegebenen
maximalen Schwellendruck überschreitet,
wodurch eine Druckfreigabe durch das Leitloch 384 und die
Kanäle 392 und 394 möglich wird.
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Eine
Hülse 402 hat
eine mit Gewinde versehene Öffnung 406,
die in Gewindeeingriff mit dem mit Gewinde versehenen Bund 404 des
Hochdruckendes 374 steht. Die Hülse 402 hat weiterhin
einen Crimpabschnitt 412, der (wie gezeigt) auf den polymeren
Schlauch 410 gequetscht werden kann, um den Schlauch 410 an
dem mit Haken versehenen Vorsprung 408 festzulegen.