DE60118881T2 - Sammelbeutel - Google Patents

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DE60118881T2
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DE
Germany
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flange
bag
opening
vulnerability
medical device
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DE60118881T
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Hoejland Eskil OLSEN
Henrik Leisner
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Coloplast AS
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F5/00Orthopaedic methods or devices for non-surgical treatment of bones or joints; Nursing devices; Anti-rape devices
    • A61F5/44Devices worn by the patient for reception of urine, faeces, catamenial or other discharge; Portable urination aids; Colostomy devices
    • A61F5/443Devices worn by the patient for reception of urine, faeces, catamenial or other discharge; Portable urination aids; Colostomy devices having adhesive seals for securing to the body, e.g. of hydrocolloid type, e.g. gels, starches, karaya gums
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F5/00Orthopaedic methods or devices for non-surgical treatment of bones or joints; Nursing devices; Anti-rape devices
    • A61F5/44Devices worn by the patient for reception of urine, faeces, catamenial or other discharge; Portable urination aids; Colostomy devices
    • A61F5/445Colostomy, ileostomy or urethrostomy devices
    • A61F5/448Means for attaching bag to seal ring

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine medizinische Vorrichtung, die ein körperseitiges Element, das ein Klebeplättchen zur Befestigung der Vorrichtung auf der Haut des Patienten aufweist, wobei das Plättchen oder das Pad eine Öffnung besitzt, die den Eintritt von Körperflüssigkeiten oder Exsudaten in die Vorrichtung erlaubt, sowie einen wahlweise separat austauschbaren Sammelbeutel aufweist, der am körperseitigen Stomaelement befestigt ist und zum Sammeln von Flüssigkeiten oder Ausscheidungen dient.
  • Das Dokument EP-A-0 276 042 ist als am nächsten kommender Stand der Technik anzusehen.
  • Hintergrund der Erfindung
  • In Verbindung mit chirurgischen Eingriffen bei einer Reihe von Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts tritt in vielen Fällen die Konsequenz auf, dass das Colon, das Ileum oder der Harnleiter chirurgisch freigelegt wurde und der Patient ein Abdominalstoma erhält und die Ausflüsse oder Ausscheidungsprodukte des Körpers, die durch diese Organe transportiert werden, durch die künstliche Mündung oder Öffnung ausgeschieden und in einem Sammelbeutel gesammelt werden, der üblicherweise mit Hilfe eines Klebeplättchens oder einer Klebeplatte mit einer Einlassöffnung zur Aufnahme des Stomas auf die Haut aufgeklebt wird. Auch in Verbindung mit einer zwischen einem inneren Organ und der Abdomenoberfläche gebildeten Fistel ist der Patient auf eine Vorrichtung angewiesen, die das aus einer solchen Öffnung austretende Material aus dem Körper sammelt. Sammelbeutel können auch zum Sammeln von Exsudaten aus einer Wunde oder zum Sammeln von Körpermaterial in Verbindung mit einer postoperativen Versorgung oder zu Zwecken der Drainage verwendet werden.
  • Derartige Vorrichtungen sind wohl bekannt und können aus zwei Teilen bestehen oder einteilig sein. Bei beiden Vorrichtungstypen wird ein körperseitiges Element am Abdomen des Trägers angebracht, und ein Sammelelement oder ein Sammelbeutel wird wahlweise am körperseitigen Element angebracht, um im Fall einer zweiteiligen Vorrichtung Exsudate aus dem Stoma oder einer Wunde zu sammeln.
  • Bei Verwendung von einteiligen Vorrichtungen wird die gesamte Vorrichtung, einschließlich des Klebeplättchens oder des Klebepads, das die Vorrichtung an der Haut befestigt, entfernt und durch eine neue Vorrichtung ersetzt. Bei Verwendung von aus zwei Teilen bestehenden Vorrichtungen wird das körperseitige Element einige Tage an der Anbringungsstelle belassen, und lediglich das Sammelelement oder der Sammelbeutel wird ersetzt.
  • Die Tragedauer des körperseitigen Stomaelements hängt von der Menge und der Aggressivität der Exsudate und der Dichtigkeit zwischen dem Stoma und dem körperseitigen Stomaelement ab.
  • Beschreibung des einschlägigen Standes der Technik
  • Die Tragedauer von Stomavorrichtungen kann aus mehreren Gründen verkürzt sein. Aufgrund der Aggressivität der Exsudate kann das Klebematerial des Klebeplättchens in seinen Eigenschaften verschlechtert werden und einen Zutritt von Exsudaten zur Haut ermöglichen. Dies verlangt einen Wechsel der Vorrichtung zum Schutz der Haut. Ferner kann eine Leckbildung um das Stoma dazu führen, dass unangenehme Materialien oder Gerüche am Abdomen des Patienten auftreten, die zu Hautproblemen wie auch zu peinlichen Situationen führen können. Zur Verlängerung der Tragedauer speziell von Stomavorrichtungen wurde vorgeschlagen, die Größe der Öffnung des Klebeplättchens an die Größe des jeweiligen Stomas anzupassen. Als einteilige Stomavorrichtungen und die körperseitigen Elemente von aus zwei Teilen bestehenden Stomavorrichtungen werden normalerweise mit Klebeplättchen angeboten, die einen Bereich von Größen der Öffnungen zur besseren Anpassung an die Größe des jeweiligen Stomas besitzen, und das Klebeplättchen ist oft mit einer Schneidhilfe versehen, die typischerweise aus einer Reihe von konzentrischen aufgedruckten Linien mit Angabe des entsprechenden Durchmessers besteht, um eine genauere durch den Anwender vorgenommene Anpassung unter Verwendung zum Beispiel einer Schere zu erleichtern.
  • Die Patentanmeldung GB 2 017 501 offenbart eine Vorrichtung zur dichten Anbringung eines Stomabeutels an der Haut eines Patienten, wobei die Vorrichtung eine dünne Schicht aus einem Material, das befähigt ist, an der Haut eines Patienten zu haften, und einen Schlitz oder einen Einschnitt aufweist, der sich in Form einer Spirale oder dergleichen erstreckt. In diesem Flachmaterial kann dann durch Herauswickeln der durch den Schlitz vorgegebenen Windung eine Öffnung erzeugt werden. Das Flachmaterial kann aus einem gelatineartigen Material auf der Basis von Karaya-Gummi und/oder einem anderen hydrophilen Material bestehen.
  • Die in der Patentanmeldung GB 2 017 501 offenbarten Vorrichtungen sind einteilige Vorrichtungen.
  • Das Patent US 3 604 421 offenbart einen einteiligen Einwegbeutel mit variabler Größe der Öffnung, die durch separat entfernbare konzentrische kreisförmige Streifen zur Erzeugung einer Öffnung mit variablem Durchmesser umgeben ist. Das Patent US 3 604 421 enthält allerdings keine Angaben bezüglich der Probleme, die mit der Entfernung des gesamten Beutels beim Beutelwechsel verbunden sind.
  • Diese beiden Veröffentlichungen enthalten keine Angaben zu den Problemen bezüglich einer vollständigen Entfernung des Beutelflansches der Vorrichtungen beim Wechsel des Beutels, und beide Druckschriften lehren, dass eine zentrale Scheibe vorliegt, die vor Verwendung der Vorrichtung zu entfernen ist.
  • Bei aus zwei Teilen bestehenden Vorrichtungen ist die Größe der Öffnung des Sammelbeutels zur Aufnahme eines Stomas oft größer als die Größe der Öffnungen der üblicherweise verwendeten körperseitigen Elemente, und es besteht ein erhebliches Risiko des Zutritts von Exsudaten zur distalen Oberfläche des Klebeplättchens des körperseitigen Elements. Dies ermöglicht einen chemischen Angriff auf den Kleber von der "Rückseite" und kann ferner zur Verunreinigung oder Kontamination der distalen Oberfläche des körperseitigen Elements führen, insbesondere bei Ileum-Stomata und Colon-Stomata. Dies kann die Tragedauer des körperseitigen Elements verringern und ferner zu Problemen führen, wenn der Sammelbeutel gegen einen frischen ausgetauscht wird, da der Anschlussbereich möglicherweise gereinigt werden muss, um einen korrekten Anschluss und eine korrekte Abdichtung des frischen Beutels zu erzielen und ferner sicherzustellen, dass Rückstände, die zu unangenehmen Gerüchen führen, nicht auf dem körperseitigen Element zurückbleiben. Insgesamt besteht ein erhebliches Risiko dafür, dass das körperseitige Element ausgetauscht werden muss, bevor seine technische Lebensdauer abgelaufen ist.
  • Es wurde festgestellt, dass diese Nachteile durch die vorliegende Erfindung überwunden werden können.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft in ihrem breitesten Aspekt eine medizinische Vorrichtung, die ein körperseitiges Element, das einen Flansch in Form eines Klebeplättchens zur Befestigung der Vorrichtung auf der Haut eines Patienten aufweist, wobei das Klebeplättchen eine Öffnung besitzt, die den Eintritt von Körperflüssigkeiten oder Exsudaten in die Vorrichtung erlaubt, und einen gegebenenfalls separat austauschbaren Sammelbeutel aufweist, der am körperseitigen Element befestigt ist und zum Sammeln von Flüssigkeiten oder Ausscheidungen dient, wobei der Flansch einen inneren Rand, der die darin vorgesehene Öffnung vorgibt, und einen Mittelbereich besitzt, der die Öffnung umgibt, wobei der Mittelbereich ein vorgegebenes Schwachstellenmuster aufweist.
  • Die Erfindung betrifft ferner eine medizinische Vorrichtung, die ein körperseitiges Element, das ein Klebeplättchen zur Befestigung der Vorrichtung auf der Haut eines Patienten aufweist, wobei das Klebeplättchen eine Öffnung besitzt, die den Eintritt von Körperflüssigkeiten oder Exsudaten in die Vorrichtung erlaubt, und einen separat austauschbaren Sammelbeutel aufweist, der einen Beutelflansch besitzt, der eine Öffnung aufweist, die den Eintritt von Körperflüssigkeiten oder Exsudaten in die Vorrichtung erlaubt, wobei das körperseitige Element eine erste Anschlussvorrichtung aufweist, die fest mit dem körperseitigen Element verbunden ist, und der Sammelbeutel eine entsprechende zweite Anschlussvorrichtung besitzt, die so ausgebildet ist, dass sie lösbar und dicht mit dem körperseitigen Element verbindbar ist, wobei der Beutelflansch einen inneren Rand, der die darin vorgesehene Öffnung vorgibt, und einen Mittelbereich besitzt, der die Öffnung umgibt, wobei der Mittelbereich ein vorgegebenes Schwachstellenmuster aufweist.
  • Die Erfindung betrifft ferner einen Stoma-Sammelbeutel mit einem Beutelflansch, der eine Öffnung aufweist, die den Eintritt von Körperflüssigkeiten oder Exsudaten in die Vorrichtung erlaubt, wobei der Beutel eine Anschlussvorrichtung zum lösbaren und dichten Anschluss an eine entsprechende Anschlussvorrichtung aufweist, die fest mit einem körperseitigen Element verbunden ist, das ein Klebeplättchen zur Befestigung des körperseitigen Elements auf der Haut eines Patienten aufweist, wobei das Klebeplättchen eine Öffnung besitzt, die den Eintritt von Körperflüssigkeiten oder Exsudaten in die Vorrichtung erlaubt, und wobei der Beutelflansch einen inneren Rand, der die darin vorgesehene Öffnung vorgibt, und einen Mittelbereich besitzt, der die Öffnung umgibt, wobei der Mittelbereich ein vorgegebenes Schwachstellenmuster aufweist.
  • Die Erfindung betrifft ferner einen Flansch für einen medizinischen Sammelbeutel in Form eines im Wesentlichen ringförmigen Flansches mit einem inneren Rand, der eine darin vorgesehene Öffnung vorgibt, und einem Mittelbereich, der die Öffnung umgibt, wobei der Mittelbereich ein vorgegebenes Schwachstellenmuster aufweist.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die Erfindung wird unter Bezug auf die Zeichnungen näher erläutert; es zeigen:
  • 1 eine Ausführungsform eines Sammelbeutels gemäß der Erfindung mit einem Flansch mit einer vorgegebenen Schwachstellenlinie in Form einer Spirale,
  • 2 einen Schnitt durch die in 1 dargestellte Ausführungsform längs der Linie A-A,
  • 3 die in 1 dargestellte Ausführungsform in Seitenansicht,
  • 4 die in 1 dargestellt Ausführungsform, wobei ein Teil der Spirale vom Flansch abgezogen ist,
  • 5 eine andere Ausführungsform eines Flansches für einen Sammelbeutel gemäß der Erfindung mit einer vorgegebenen Schwachstellenlinie in Form von konzentrischen Linien,
  • 6 eine weitere Ausführungsform eines Flansches für einen Sammelbeutel gemäß der Erfindung mit einer vorgegebenen Schwachstellenlinie in Form einer Kombination von spiraligen und radialen Linien,
  • 7 eine weitere Ausführungsform eines Sammelbeutels gemäß der Erfindung mit einem Flansch mit einer vorgegebenen Schwachstellenlinie in Form einer Spirale und einer Anschlussvorrichtung,
  • 8 einen Schnitt durch die in 7 dargestellte Ausführungsform längs der Linie B-B und
  • 9 eine weitere Ausführungsform eines Flansches für einen Sammelbeutel gemäß der Erfindung mit einer vorgegebenen Schwachstellenlinie in Form von konzentrischen Linien.
  • Detaillierte Beschreibung der vorliegenden Erfindung
  • Die Erfindung betrifft eine medizinische Vorrichtung, die ein körperseitiges Element, das einen Flansch in Form eines Klebeplättchens zur Befestigung der Vorrichtung auf der Haut eines Patienten aufweist, wobei das Klebeplättchen eine Öffnung besitzt, die den Eintritt von Körperflüssigkeiten oder Exsudaten in die Vorrichtung erlaubt, und einen wahlweise separat austauschbaren Sammelbeutel aufweist, der am körperseitigen Element angebracht ist und zum Sammeln von Flüssigkeiten oder Ausscheidungen dient, wobei der Flansch einen inneren Rand, der die darin vorgesehene Öffnung vorgibt, und einen Mittelbereich besitzt, der die Öffnung umgibt, wobei der Mittelbereich ein vorgegebenes Schwachstellenmuster aufweist, wobei die zum Entfernen des Beutelflansches von der Haut erforderliche Kraft kleiner ist als die zum Brechen der Schwachstellenlinien erforderliche Kraft.
  • Eine solche Vorrichtung der Erfindung mit einem Sammelbeutel als integrale Einheit (Beutel nicht austauschbar) kann als einteilige Stomavorrichtung oder für Zwecke der Wundversorgung, der nachoperativen Versorgung oder zur Drainage verwendet werden und erlaubt es, die oben erwähnten Nachteile in einfacher und wirkungsvoller Weise zu überwinden.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ferner eine medizinische Vorrichtung, die ein körperseitiges Element, das ein Klebeplättchen zur Befestigung der Vorrichtung auf der Haut eines Patienten aufweist, wobei das Klebeplättchen eine Öffnung besitzt, die den Eintritt von Körperflüssigkeiten oder Exsudaten in die Vorrichtung erlaubt, und einen separat austauschbaren Sammelbeutel mit einem Beutelflansch aufweist, der eine Öffnung besitzt, die den Eintritt von Körperflüssigkeiten oder Exsudaten in die Vorrichtung erlaubt, wobei das körperseitige Element eine erste Anschlussvorrichtung aufweist, die fest mit dem körperseitigen Element verbunden ist, und der Sammelbeutel eine entsprechende zweite Anschlussvorrichtung besitzt, die so ausgebildet ist, dass sie lösbar und dicht mit dem körperseitigen Element verbindbar ist, wobei der Beutelflansch einen inneren Rand, der die darin vorgesehene Öffnung vorgibt, und einen Mittelbereich besitzt, der die Öffnung umgibt, wobei der Mittelbereich eine vorgegebene Schwachstellenlinie aufweist und wobei die zum Entfernen des Beutelflansches vom körperseitigen Element erforderliche Kraft kleiner ist als die zum Brechen der Schwachstellenlinien erforderliche Kraft.
  • Das vorgegebene Schwachstellenlinienmuster ermöglicht es, die Öffnung eines Flansches eines Stoma-Sammelbeutels an die Größe des betreffenden Stomas anzupassen, was zu einem besseren Schutz der Haut oder der distalen Oberfläche des Klebeplättchens des körperseitigen Elements führt und den Kontakt mit den aggressiven Exsudaten aus einem Stoma verringert und somit die oben erwähnten Nachteile überwindet. Es ist ferner einfach, die Öffnung des Flansches durch allmähliches Vergrößern zur Anpassung an die Größe des Stomas durch Wegziehen eines Teils des Flansches längs des inneren Randes mit den Fingern anzupassen, ohne auf die Verwendung von Werkzeugen angewiesen zu sein.
  • Üblicherweise sind medizinische Vorrichtungen wie etwa Stomavorrichtungen, die ein Klebeplättchen zur Befestigung der Vorrichtung auf der Haut eines Patienten aufweisen, mit einem hautfreundlichen Kleber ausgerüstet, der vorzugsweise mit einer Schutzabdeckung oder einer Abziehfolie abgedeckt ist, die zum Beispiel aus siliconisiertem Papier bestehen kann. Die Schutzabdeckung oder Abziehfolie muss nicht die gleiche Kontur wie der Verband aufweisen, da zum Beispiel eine Reihe von Verbänden auf einem größeren Blatt der Schutzabdeckung angebracht sein können. Die Schutzabdeckung liegt bei der Verwendung des Verbandes der Erfindung nicht mehr vor. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung liegt allerdings eine Schutzabdeckung vor, um die Kleberoberfläche vor der Verwendung und während der Anpassung der Vorrichtung an den jeweiligen individuellen Stomaträger zu schützen.
  • Der hautfreundliche Kleber kann ein beliebiger, per se bekannter hautfreundlicher Kleber sein, zum Beispiel ein Kleber, der Hydrokolloide oder andere feuchtigkeitsabsorbierende Bestandteile zur Verlängerung der Anwendungsdauer enthält. Der Kleber kann zum Beispiel von einem der Typen sein, die in dem Patent US 4 367 732 offenbart sind.
  • Es ist gemäß der Erfindung bevorzugt, wenn ein Unterschied der Bruchfestigkeit zwischen dem Flansch und der Schutzabdeckung vorliegt und diese Differenz so kontrolliert ist, dass sichergestellt ist, dass die Bruchfestigkeit der Schutzabdeckung geringer ist als die Bruchfestigkeit des Flansches, um eine Anpassung der Größe der Öffnung ohne Abnahme der Abziehfolie zu ermöglichen. Auf diese Weise wird jeglicher unbeabsichtigte Kontakt, der die Bindungsfestigkeit des Klebers verringert, vermieden, ebenso eine bakterielle Kontamination. Ein solcher Unterschied in der Bruchfestigkeit wird bevorzugt durch Kontrollieren des Musters der Schwachstellenlinien in der Weise erzielt, dass weniger "verbrückende" Bereiche in dem Papier vorliegen als im Flansch, wenn die Schwächungslinien erzeugt werden.
  • Die Öffnung des Flansches eines Beutels der Erfindung kann so an die jeweilige Form des Stomas angepasst werden. Dies erlaubt eine Kombination des erwünschten Reinigungseffekts, der mit der Reinigung vergleichbar ist, die durch das "Schaben" gegen die Außenoberfläche des Stomas durch den inneren Rand des Klebeplättchens beim Austausch einer herkömmlichen einteiligen Stomavorrichtung erzielt wird, mit dem Vorteil des Verbleibens des körperseitigen Elements einer zweiteiligen Vorrichtung auf dem Abdomen des Stomaträgers für eine längere Zeitdauer.
  • Wenn der Beutel am körperseitigen Element angebracht wird, schützt ferner sein Flansch die distale Oberfläche des körperseitigen Elements und erhöht die Tragedauer und verringert auch seine Verschmutzung.
  • Das Muster der Schwachstellenlinien kann irgendein geeignetes Muster sein, zum Beispiel in Form von gestanzten oder geschnittenen Punkten, Schlitzen oder unterbrochenen geraden oder gekrümmten Linien, welche den ringförmigen Flansch in einer solchen Weise schwächen, dass die Entfernung von Teilen davon vom inneren Rand des Flansches ermöglicht wird. Das Muster kann nach irgendeinem geeigneten, per se bekannten Verfahren zur Herstellung solcher Penetrationsmuster in einem Flachmaterial hergestellt werden, wie zum Beispiel durch Schneiden oder Stanzen.
  • Die Tiefe der Einschnitte hängt von der Art des Materials ab, und sie können lediglich teilweise über die Dicke des Flansches eindringen, obgleich es bevorzugt ist, wenn der Einschnitt am Rand der Öffnung vollständig durch den Flansch hindurchdringt. Es ist bevorzugt, dass die Schwachstellenlinie vollständig über die Dicke des Flansches eindringt, wobei lediglich kleinere "verbrückende" Bereiche zurückbleiben, die zum Vergrößern der Öffnung leicht herauszubrechen sind.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung liegt das Schwachstellenmuster in Form eines Musters von unterbrochenen Linien vor.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung liegt das Schwachstellenmuster in Form einer unterbrochenen Spirallinie vor, die am inneren Rand des Flansches beginnt.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung liegt das Schwachstellenlinienmuster in Form einer Reihe von unterbrochenen konzentrischen Linien vor, welche die Öffnung des zweiten Flansches umgeben.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung liegt das Schwachstellenlinienmuster in Form einer Kombination von spiraligen oder konzentrischen Linien und radialen Linien vor, die eine Anpassung an die Größe und die Kontur der Öffnung an das Stoma leicht machen.
  • Es ist bevorzugt, den äußeren Teil des Flansches außerhalb des Schwachstellenmusters in einer im Wesentlichen kreisförmigen Zone mit Perforationen zu versehen, die der Art entsprechen, wie sie in WO 00/30576 offenbart ist, um das Risiko einer Leckbildung durch Ausbildung von Kanälen weiter zu verringern.
  • Der Mittelbereich des Flansches, der einen Bereich mit einem vorgegebenen Schwachstellenlinienmuster aufweist, kann gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung lediglich ein schwaches Klebevermögen aufweisen. Es ist entsprechend bevorzugt, wenn das Klebevermögen des Mittelbereichs so schwach ist, dass die Kraft zum Entfernen des Flansches von der Haut oder dem körperseitigen Element kleiner ist als die Kraft, die zum Brechen der Schwachstellenlinien erforderlich ist. Hierdurch wird es ermöglicht, einen guten Kontakt mit der Haut oder der Rückseite des körperseitigen Elements sicherzustellen, was wünschenswert ist, um das körperseitige Element gegen Verschmutzen zu schützen, wobei zugleich sichergestellt ist, dass der Beutel ersetzt werden kann, ohne dass die verbliebenen Schwachstellenlinien aufbrechen, was zum Verstreuen von Ausscheidungsmaterial führen könnte, das sich auf dem Flansch innerhalb des Beutels befindet. Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist sichergestellt, dass der Mittelbereich sehr geringes Klebevermögen besitzt, indem ein Flansch mit einem Kleber verwendet wird, der sehr kleine Klebe/Abzieh-Werte aufweist, wobei auch eine Ausführungsform der Erfindung in Betracht gezogen wird, bei der ein Flansch vorgesehen wird, der im Mittelbereich keinen Kleber aufweist. Aus praktischen Gründen ist es oft weniger aufwendig, eine Kleberschicht auf die gesamte Oberfläche des Flansches aufzubringen und dann die Klebeeigenschaften im Mittelbereich anschließend teilweise oder vollständig durch Aufbringen einer gegebenenfalls perforierten, nicht abziehbaren Deckschicht zu beseitigen, die den Mittelbereich abdeckt, oder zum Beispiel durch teilweises oder vollständiges Abdecken der Kleberschicht des Mittelbereichs mit einem Trennmittel wie Talk. Die Einschnitte, Punkte, Schlitze oder unterbrochenen gradlinigen oder gekrümmten Linien gehen bevorzugt durch eine Deckschicht hindurch.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung liegt das Schwachstellenmuster des Flansches in Form von konzentrischen Linien vor, wobei das Schwachstellenmuster mindestens eine Unterbrechung in einer radialen Zone von der Öffnung zur Aufnahme des Stomas aufweist. Längs dieser Zone ist der Abziehwiderstand größer als die zum Brechen der Brücken erforderliche Kraft, die aufeinander folgende Ringe des Flansches miteinander verbinden. Dieses Merkmal erlaubt eine sichere Entfernung eines Stoma-Sammelbeutels zusammen mit dem gesamten Klebeflansch, ohne dass einer oder mehrere Ringe auf dem körperseitigen Element zurückbleiben. Die Radialrichtung einer solchen relativen Verstärkung liegt bevorzugt in der Richtung eines vorstehenden Teils oder einer Lasche, wodurch das Entfernen des Beutels erleichtert wird. Bei dieser Ausführungsform ist es nicht erforderlich, ein geringeres Klebevermögen in dem Bereich der Schwachstellenlinie zu verwenden, um eine vollständige Entfernung des Beutels und seines Flansches sicherzustellen, wie oben besprochen.
  • Gemäß einem anderen Aspekt bezieht sich die Erfindung auf einen medizinischen Sammelbeutel mit einem Beutelflansch, der eine Öffnung aufweist, die den Eintritt von Körperflüssigkeiten oder Exsudaten in die Vorrichtung erlaubt, wobei der Beutel eine Anschlussvorrichtung zum lösbaren und dichten Anschluss an eine entsprechende Anschlussvorrichtung aufweist, die fest mit einem körperseitigen Element verbunden ist, das ein Klebeplättchen zur Befestigung des körperseitigen Elements an der Haut eines Patienten aufweist, wobei das Klebeplättchen eine Öffnung besitzt, die den Eintritt von Körperflüssigkeiten oder Exsudaten in den Beutel erlaubt, wobei der Beutelflansch einen inneren Rand, der die darin vorgesehene Öffnung vorgibt, und einen Mittelbereich besitzt, der ein vorgegebenes Schwachstellenlinienmuster aufweist, wobei die zum Entfernen des Beutelflansches vom körperseitigen Element erforderliche Kraft kleiner ist als die zum Brechen der Schwachstellenlinien erforderliche Kraft.
  • Die Anschlussvorrichtung kann eine beliebige, per se zum Anschluss von körperseitigen Stomaelementen an Stoma-Sammelbeutel bekannte Anschlussvorrichtung sein, zum Beispiel eine mechanische Kupplung wie etwa ineinander passende Kupplungsringe, oder sie kann in Form eines ersten Flansches, der am körperseitigen Element befestigt ist, und eines zweiten Flansches vorliegen, der am Sammelbeutel befestigt ist, wobei der zweite Flansch so ausgebildet ist, dass er lösbar und unter Kleben dicht mit dem ersten Flansch verbindbar ist. Ein solcher zweiter Flansch ist geeigneterweise der oben erwähnte Beutelflansch, der dann äußere Klebebereiche zur Verbindung mit dem körperseitigen Element zusätzlich zum Mittelbereich aufweist.
  • Der erste und der zweite Flansch sind bevorzugt als Scheiben aus einem zelligen Kunststoffmaterial ausgebildet, wodurch eine gute Stoßabsorption und Elastizität sowie ferner die Wirkung erzielt wird, dass das Gewicht des Sammelsystems niedrig gehalten werden kann.
  • In einem dritten Aspekt bezieht sich die Erfindung auf einen Flansch für einen Stoma-Sammelbeutel mit einem Flansch, der eine Öffnung aufweist, die den Eintritt von Körperflüssigkeiten oder Exsudaten in die Vorrichtung erlaubt, wobei der Flansch einen inneren Rand besitzt, der die Öffnung darin vorgibt, und der Flansch einen Mittelbereich mit einem vorgegebenen Schwachstellenlinienmuster aufweist, in dem die zum Entfernen des Beutelflansches vom körperseitigen Element erforderliche Kraft kleiner ist als die zum Brechen der Schwachstellenlinien erforderliche Kraft.
  • Im vorliegenden Kontext wird der Begriff "distal" in Verbindung mit einer Oberfläche einer Vorrichtung verwendet, um diejenige Oberfläche davon zu bezeichnen, die auf der zur mit der Haut in Kontakt stehenden Oberfläche entgegengesetzten Seite liegt.
  • Der Ausdruck "medizinisch" in Verbindung mit einem Beutel oder der Verwendung eines Beutels dient zur Bezeichnung der Verwendung in Verbindung mit dem Sammeln von Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen aus einem Oberflächenbereich oder einer Öffnung an der Oberfläche eines lebenden Wesens. Eine Vorrichtung gemäß der Erfindung kann somit ein Beutel zur Anbringung auf der Haut zum Sammeln von Wundexsudat oder Körpermaterial in Verbindung mit postoperativer Versorgung oder zu Drainagezwecken oder zum Sammeln von Ausscheidungen aus der Harnröhre oder dem Darm sein, der in Verbindung mit einer Verletzung oder chirurgisch an eine künstliche Öffnung gelegt wurde. Eine bevorzugte Verwendung ist die Verwendung von Stomavorrichtungen oder Vorrichtungen zur Wundpflege, wobei Stomavorrichtungen am meisten bevorzugt sind.
  • Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Zunächst wird auf 1 der Zeichnungen Bezug genommen; sie zeigt eine Ausführungsform einer Stomavorrichtung gemäß der Erfindung. Der Beutel 1 weist einen Flansch 2 auf, der am Sammelbeutel befestigt ist, wobei der Flansch einen inneren Rand aufweist, der eine Einlassöffnung 3 zur Aufnahme eines Stomas vorgibt, und wobei der Flansch einen Mittelbereich 4 mit einem vorgegebenen Schwachstellenlinienmuster 5 in Form einer Spirallinie besitzt, die am inneren Rand des Flansches beginnt. Der Sammelbeutel 1 zum Sammeln von aus dem Stoma austretendem Material ist so ausgebildet, dass er an ein körperseitiges Element angeschlossen werden kann, um den Beutel 1 um das Stoma herum auf der Abdominalwand eines Patienten zu befestigen. Der Beutel 1 kann entweder, wie dargestellt, geschlossen sein oder zur intermittierenden Entleerung des Inhalts am Boden zu öffnen sein. Der Mittelbereich des Flansches 2 ist bei dieser Ausführungsform von einem im Wesentlichen ringförmigen Teil des Flansches umgeben, der als Anschlussvorrichtung zur dichten Verbindung des Beutels 1 mit einem körperseitigen Element (nicht dargestellt) dient. Zu solchen körperseitigen Elementen gehören körperseitige Elemente, die so ausgebildet sind, dass sie mit einem hautfreundlichen Kleber, der auf der Rückseite des körperseitigen Elements aufgebracht ist, auf der Haut des Patienten aufgeklebt werden können. Das körperseitige Element trägt eine erste Anschlussvorrichtung, die in Verbindung mit dieser Ausführungsform in Form eines ersten Flansches oder eines Flansches des körperseitigen Elements vorliegt, in dem eine Öffnung angebracht ist und der so ausgebildet ist, dass er eine Klebeverbindung mit dem Flansch 2 aufnehmen kann.
  • Der Flansch des körperseitigen Elements kann mit einer Schicht eines Klebers am körperseitigen Element befestigt werden, der in einem im Wesentlichen ringförmigen Verbindungsbereich aufgebracht ist, dessen Innendurchmesser dem Innendurchmesser der Öffnung im Flansch des körperseitigen Elements entspricht und dessen Außendurchmesser so ist, dass ein Randbereich des Flansches über die Kleberschicht hinausragt. Der Flansch kann selbstverständlich auch durch andere Mittel, zum Beispiel durch Verschweißen, am körperseitigen Element befestigt sein.
  • Der Flansch des Beutels und der Flansch des körperseitigen Elements können beispielsweise aus einem wasserabstoßenden, zelligen Kunststoffmaterial geformt sein, etwa aus Ethylen-Vinylacetat (EVA) oder Polyurethan (PUR), wobei die Zellen geschlossen sind, sodass das zellige Kunststoffmaterial keine Flüssigkeit absorbiert.
  • Der Beutel selbst kann aus irgendeinem per se zur Herstellung von Stomavorrichtungen bekannten Material hergestellt sein.
  • Auf der vom Beutel abliegenden Seite ist der Flansch über im Wesentlichen seine gesamte Oberfläche mit einer dünnen, abwaschbaren Schicht eines Klebers (nicht dargestellt) beschichtet, der zum Beispiel ein Hydrogelkleber, ein Acrylatkleber oder ein Kleber vom Heißschmelztyp sein kann. Die Schicht des Klebers wird als dünne Schicht aufgebracht, zum Teil, um die Schichtdicke gering zu halten, und zum Teil, um die Flexibilität und Elastizität des Beutelflansches beizubehalten. Dieses Aufbringen kann beispielsweise durch Beschichten, Sprühen oder Aufbringen in einem geeigneten Muster erfolgen. Im Auslieferungszustand ist die Kleberschicht des Beutels mit einer Ablösefolie abgedeckt.
  • Der Beutelflansch 2 weist vorzugsweise einen vorstehenden Teil oder eine Lasche 8 auf, welche das Entfernen des Beutels dadurch erleichtert, dass ein Griffelement oder eine Greiflasche zur Handhabung des Beutels vorliegt. In einem solchen Bereich ist der Kleber vorzugsweise mit einer Deckschicht abgedeckt.
  • 2 zeigt eine Schnittansicht der Ausführungsform eines Beutels der Erfindung, wobei in 2 ein Schnitt längs der Linie A-A dargestellt ist, bevor der Beutel zur Anwendung hergerichtet ist, wobei die Einschnitte 5 angegeben sind.
  • 3 zeigt die gleiche Ausführungsform in Seitenansicht. In 4 ist der Beutel zur Anwendung vorbereitet, und ein Teil 9 eines Streifens, der durch eine spiralige Schwachstellenlinie definiert ist, wurde aus der Ebene des Flansches entfernt, der nun abgerissen werden kann, wodurch ein Beutel mit einer Öffnung erhalten wird, dessen Öffnung besser als bei herkömmlichen, standardisierten Beuteln an das Stoma angepasst ist.
  • 5 zeigt eine Ausführungsform eines Flansches gemäß der Erfindung mit einem Schwachstellenlinienmuster 6 in Form einer Reihe von unterbrochenen konzentrischen Linien, welche die Öffnung 3 im Flansch umgeben.
  • 6 zeigt eine weitere Ausführungsform eines Flansches gemäß der Erfindung mit einem Schwachstellenlinienmuster 7 in Form einer Kombination von Spirallinien oder konzentrischen Linien und radialen Linien, welche die Öffnung 3 im Flansch umgeben.
  • 7 zeigt eine weitere Ausführungsform einer Stomavorrichtung gemäß der Erfindung. Bei dieser Ausführungsform weist der Beutel 1 einen am Sammelbeutel befestigten Flansch 2 auf, der einen inneren Rand besitzt, der eine darin vorgesehene Einlassöffnung 3 zur Aufnahme eines Stomas vorgibt, wobei der Flansch einen Mittelbereich 4 mit einem vorgegebenen Schwachstellenlinienmuster 5 in Form einer Spirallinie aufweist, die am inneren Rand des Flansches beginnt. Bei dieser Ausführungsform ist der Flansch von einer Anschlussvorrichtung 9' in Form eines Kupplungsrings zur dichten Verbindung des Beutels 1 mit einem körperseitigen Element umgeben.
  • 8 zeigt eine Schnittansicht der Ausführungsform von 6 längs der Linie B-B, wobei der Kupplungsring 9' dargestellt ist, der außerhalb des Mittelbereichs am Beutel befestigt ist.
  • 9 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform des Flansches gemäß der Erfindung. Der Mittelbereich des Flansches 2 besitzt ein Schwachstellenlinienmuster 6 in Form einer Reihe von unterbrochenen konzentrischen Linien, welche die Öffnung 3 umgeben, und ist von einem im Wesentlichen ringförmigen Teil 10 des Flansches umgeben, der als Anschlussvorrichtung zur dichten Verbindung eines Beutels mit einem körperseitigen Element dient. Das Schwachstellenmuster besitzt mindestens eine Unterbrechung 11 in einer radialen Zone von der Öffnung zur Aufnahme des Stomas zum äußeren Umfang hin sowie eine Lasche 8 zur Erleichterung des Entfernens des Beutels. Eine derartige relative Verstärkung kann in Form einer Unterbrechung des Musters der Schwachstellenlinie vorliegen, die in Form von zwei Gruppen von "Verstärkungslinien" 11 dargestellt ist, die das Linienmuster 6 unterbrechen. Außerhalb des ringförmigen Teils 10 ist bevorzugt ein äußerer Teil 12 durch Perforationen 13 der Art, wie sie in WO 00/30576 beschrieben ist, vom ringförmigen Teil 10 in einer im Wesentlichen kreisförmigen Zone abgegrenzt, um das Risiko einer Leckbildung weiter zu verringern.

Claims (11)

  1. Medizinische Vorrichtung, die ein körperseitiges Element und einen Sammelbeutel aufweist, wobei das körperseitige Element ein Klebeplättchen zur Befestigung der Vorrichtung auf der Haut eines Patienten aufweist, wobei das Klebeplättchen eine Öffnung besitzt, die den Eintritt von Körperflüssigkeiten oder Exsudaten in die Vorrichtung erlaubt, und eine Anschlussvorrichtung aufweist, die fest am körperseitigen Element angebracht ist, und wobei der Sammelbeutel einen Beutelflansch (2) aufweist, der eine Öffnung (3) besitzt, die den Eintritt von Körperflüssigkeiten oder Exsudaten in die Vorrichtung erlaubt und eine entsprechende Anschlussvorrichtung aufweist, die so ausgebildet ist, dass sie lösbar und dicht mit dem körperseitigen Element verbindbar ist, wobei der Beutelflansch (2) einen inneren Rand, der die darin vorgesehene Öffnung (3) vorgibt, und einen Mittelbereich (4) besitzt, der die Öffnung umgibt, dadurch gekennzeichnet, dass der Mittelbereich ein vorgegebenes Schwachstellenmuster (5, 6 oder 7) aufweist.
  2. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der das Schwachstellenmuster die Form eines unterbrochenen Linienmusters aufweist.
  3. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der das Schwachstellenmuster die Form von gestanzten oder geschnittenen Punkten, Schlitzen oder unterbrochenen geraden oder gekrümmten Linien aufweist.
  4. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der das Schwachstellenmuster die Form einer unterbrochenen Spirallinie aufweist, die am inneren Rand des Flansches beginnt.
  5. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der das Schwachstellenmuster die Form einer Reihe von unterbrochenen und im Wesentlichen konzentrischen Linien besitzt, welche die Öffnung des zweiten Flansches umgeben.
  6. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der das Schwachstellenmuster die Form einer Kombination von spiraligen oder konzentrischen Linien und radialen Linien aufweist.
  7. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der das Schwachstellenmuster ferner mindestens eine Unterbrechung in einer von der Öffnung zur Aufnahme des Stomas radial abliegenden Zone aufweist.
  8. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 7, die ferner einen vorstehenden Teil (8) aufweist, der die Abnahme des Beutels dadurch erleichtert, dass er eine Haltelasche oder einen Griff darstellt.
  9. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 1, bei welcher der Mittelbereich des Flansches ein schwaches Klebevermögen besitzt, so dass die Kraft zum Entfernen des Flansches vom körperseitigen Element kleiner ist als die Kraft, die zum Brechen der Schwachstellenlinien erforderlich ist.
  10. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 1 in Form einer Stomavorrichtung.
  11. Medizinischer Sammelbeutel mit einem Beutelflansch, der eine Öffnung aufweist, die den Eintritt von Körperflüssigkeiten oder Exsudaten in die Vorrichtung erlaubt, wobei der Beutel eine Anschlussvorrichtung zum lösbaren und dichten Anschluss an eine entsprechende Anschlussvorrichtung aufweist, die fest mit einem körperseitigen Element verbunden ist, das ein Klebeplättchen zur Befestigung des körperseitigen Elements an der Haut eines Patienten aufweist, wobei das Klebeplättchen eine Öffnung besitzt, die den Eintritt von Körperflüssigkeiten oder Exsudaten in die Vorrichtung erlaubt, wobei der Beutelflansch einen inneren Rand, der die darin vorgesehene Öffnung vorgibt, und einen Mittelbereich besitzt, der die Öffnung umgibt, dadurch gekennzeichnet, dass der Mittelbereich ein vorgegebenes Schwachstellenlinienmuster aufweist, wobei die zum Entfernen des Beutelflansches vom körperseitigen Element erforderliche Kraft kleiner ist als die zum Brechen der Schwachstellenlinien erforderliche Kraft.
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