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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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1. Gebiet
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Tintenkartusche, die bei einer
Tintenstrahlaufzeichnungseinrichtung eingesetzt werden soll, und
so ausgebildet ist, dass sie Tinte einem Aufzeichnungskopf zuführt. Die
vorliegende Erfindung betrifft weiterhin eine Tintenstrahlaufzeichnungseinrichtung,
welche die Tintenkartusche einsetzt.
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2. Beschreibung des Stands
der Technik
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Eine
Tintenstrahlaufzeichnungseinrichtung erzeugt vergleichsweise geringe
Geräusche
während
des Druckvorgangs, und kann kleine Punkte mit hoher Dichte erzeugen.
Daher wird die Tintenstrahlaufzeichnungseinrichtung seit einiger
Zeit bei einer Anzahl von Druckanwendungen eingesetzt, einschließlich des
Farbdrucks.
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Eine
derartige Tintenstrahlaufzeichnungseinrichtung ist normalerweise
mit einem Tintenstrahlaufzeichnungskopf versehen, der auf einem
Schlitten angebracht ist, und in Richtung der Breite eines Aufzeichnungspapiers
bewegt wird, und mit einer Papiervorschubvorrichtung zum Bewegen
des Aufzeichnungspapiers in Richtung orthogonal zur Bewegungsrichtung
des Aufzeichnungskopfes. Auf Grundlage von Druckdaten werden Tintentropfen
von dem Aufzeichnungskopf ausgespritzt, wodurch die Daten auf dem
Aufzeichnungspapier aufgezeichnet werden.
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Der
Aufzeichnungskopf ist auf dem Schlitten angebracht, und kann Tintentropfen
beispielsweise in den Farben Schwarz, Gelb, Zyan, und Magenta ausspritzen.
Daher ermöglicht
die Tintenstrahlaufzeichnungseinrichtung einen Vollfarbdruck durch Änderung
der Anteile der Tintenarten, sowie den Druck von Text mit schwarzer
Tinte.
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Um
mit einem vergleichsweise großen
Umfang an Druckaufträgen
fertig zu werden, ist bei einer Aufzeichnungseinrichtung dieser
Art, die beispielsweise für
Einsatzzwecke im Büro
oder im Beruf geliefert wird, die Verwendung von Tintenkartuschen
mit großem
Volumen erforderlich. Zu diesem Zweck wurde eine Aufzeichnungseinrichtung
zur Verfügung
gestellt, bei welcher Tintenkartuschen an einem Kartuschenhalter
befestigt sind, der beispielsweise bei einem Einrichtungs-Hauptkörper vorgesehen
ist.
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In
der Aufzeichnungseinrichtung sind Untertanks auf dem Schlitten angeordnet,
der den Aufzeichnungskopf aufweist, und werden die jeweiligen Untertanks
mit Tinte von zugehörigen
Tintenkartuschen über
Tintenzufuhrschläuche
nachgefüllt.
Die Untertanks liefern wiederum Tinte an den Aufzeichnungskopf.
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Seit
einiger Zeit besteht ein wachsendes Bedürfnis für eine Aufzeichnungseinrichtung
für große Abmessungen,
die Druck auf Papier mit größeren Abmessungen
durchführen
kann, bei welcher ein Schlitten eine größere Abtastentfernung zurücklegt. Um
die Durchsatzrate einer derartigen Aufzeichnungseinrichtung zu verbessern,
ist eine größere Anzahl
an Düsen
in einem Aufzeichnungskopf vorgesehen.
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Weiterhin
besteht ein Bedürfnis
nach einer Aufzeichnungseinrichtung, die aufeinander folgend Tinte
den jeweiligen Untertanks zuführt,
die auf dem Schlitten angebracht sind, von zugehörigen Tintenkartuschen, während ein
Druckvorgang durchgeführt wird,
um die Durchsatzrate zu erhöhen,
und welche stabil Tinte von den jeweiligen Untertanks dem Aufzeichnungskopf
zuführt.
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Bei
einer derartigen Aufzeichnungseinrichtung nimmt, da sich der Schlitten über eine
größere Abtastentfernung
bewegt, die Länge
der jeweiligen Tintenzufuhrschläuche
unvermeidlich zu. Darüber
hinaus ist, wie voranstehend erwähnt,
eine größere Anzahl
an Düsen
in dem Aufzeichnungskopf vorgesehen. Daher tritt bei einer derartigen
Aufzeichnungseinrichtung das technische Problem auf, dass eine unzureichende
Tintenzufuhr zu den Untertanks erfolgt, da der Aufzeichnungskopf
eine große
Tintenmenge verbraucht, und eine Erhöhung des dynamischen Drucks
(also ein Druckverlust) der Tinte in jedem der Tintenzufuhrschläuche auftreten
kann, welche die Tintenkartuschen und die Untertanks miteinander
verbinden.
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Als
eine Maßnahme
zum Verhindern dieses technischen Problems kann beispielsweise eine
Konstruktion eingesetzt werden, bei welcher Luftdruck auf die Tintenkartuschen
einwirkt, um zwangsweise einen Fluss von Tinte von den Tintenkartuschen
zu den Untertanks mit Hilfe des Luftdrucks hervorzurufen. Diese
Konstruktion ermöglicht
es, eine ausreichende Menge an Tinte den Untertanks zuzuführen.
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36 ist
eine Querschnittsansicht, die ein Beispiel für eine Konstruktion für eine Tintenkartusche
nach dem Stand der Technik zeigt, die bei einer derartigen Tintenstrahlaufzeichnungseinrichtung
eingesetzt wird. In 36 bezeichnet das Bezugszeichen 81 ein
Gehäuse,
welches den äußeren Mantel einer
Tintenkartusche bildet. Das Gehäuse 81 ist
einstückig
in Form einer Flasche mit einer relativ großen Öffnung aus Kunstharzmaterial
durch Blasformen ausgebildet.
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Ein
säulenförmiges Kappenteil 84 ist
in einen Öffnungsabschnitt 82 über einen
O-Ring 83 eingepasst. Durch das Kappenteil 84 und
den O-Ring 83 wird das Innere des Gehäuses 81 abgedichtet,
wodurch eine Druckkammer 85 in dem Gehäuse 81 ausgebildet
wird.
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Ein
Tintenauslassabschnitt 86, der einen Kugelhahn verwendet,
ist im Zentrum des säulenförmigen Kappenteils 84 vorgesehen.
Tinte kann von einer Tintenpackung 87, die in dem Gehäuse 81 aufgenommen
ist, und aus einem mit Tinte befülltem,
flexiblen Material besteht, nach außen über den Tintenauslassabschnitt 86 abgegeben
werden.
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Eine
Lufteinlassöffnung 89 ist
in einem Abschnitt des Kappenteils 84 vorgesehen. Ein Gummistopfen 88 ist
auf die Lufteinlassöffnung 89 aufgepasst.
Ein Durchgangsloch 88a ist im Zentrum des Gummistopfens 88 vorgesehen.
Wenn die Tintenkartusche nicht an einer Tintenstrahlaufzeichnungseinrichtung
angebracht ist, ist das Durchgangsloch 88a verschlossen.
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Wenn
die Tintenkartusche an der Aufzeichnungseinrichtung angebracht ist,
dringt eine nicht dargestellte Hohlnadel, die auf der Aufzeichnungseinrichtung
vorgesehen ist, durch das Durchgangsloch 88a des Gummistopfens 88 hindurch,
und kann Druckluft in die Druckkammer 85 über die
Hohlnadel hineingelangen.
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Daher
wird die Druckluft in die Druckkammer 85 über die
Hohlnadel eingelassen. Bei Einwirkung des Druckes wird die in der
Tintenpackung 87 enthaltene Tinte nach außen über den
Tintenauslassabschnitt 86 ausgegeben.
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Die
voranstehend geschilderte Tintenkartusche mit einer Konstruktion
nach dem Stand der Technik weist einige Probleme auf, die gelöst werden müssen, wie
dies nachstehend angegeben ist.
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Ein
erstes Problem ist folgendes. Bei der voranstehend geschilderten
Tintenkartusche mit einer Konstruktion nach dem Stand der Technik
ist das Gehäuse,
welches den äußeren Mantel
bildet, einstückig
durch Blasformen hergestellt, so dass, wie aus dem Beispiel für die Konstruktion
gemäß 36 hervorgeht,
die Tintenpackung 87 vereinigt an dem säulenförmigen Kappenteil 84 angebracht
ist, das mit dem Tintennachfüllventil 86 und
dem Luftzufuhrventil 88 versehen ist.
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Das
Kappenteil 84 ist im Drucksitz in den Öffnungsabschnitt 82 unter
Verwendung des O-Rings 83 eingepasst, so dass die Tintenpackung 87,
die nicht mit Tinte gefüllt
wurde, in das Gehäuse 81 eingeführt wird.
Dann wird Tinte in die Tintenpackung 87 von außerhalb über das
Tintennachfüllventil 86 eingespritzt,
um hierdurch ein Erzeugnis fertig zu stellen, also die Tintenkartusche.
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Da
das Gehäuse,
welches den äußeren Mantel
der Tintenkartusche mit einer Konstruktion nach dem Stand der Technik
festlegt, einstückig durch
Blasformen ausgebildet wird, treten häufig Schwierigkeiten beim Einbau
einer Tintenpackung, die bereits mit Tinte gefüllt wurde, in das Gehäuse auf.
Dies bedeutet, dass die Tintenpackung mit Tinte in einem nachfolgenden
Vorgang gefüllt
werden muss.
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Weiterhin
wirkt ein vorbestimmter Druck aufs Innere des Gehäuses während des
Aufzeichnungsvorgangs der Aufzeichnungseinrichtung ein. Es muss eine
Gegenmaßnahme
vorgesehen werden, um eine Verformung des Gehäuses zu verhindern, die anderenfalls
hervorgerufen würde,
wenn auf das Gehäuse Druck
einwirkt. Aus diesem Grund ist zur Sicherstellung der Festigkeit
des Gehäuses
der Einsatz einer einfachen Konstruktion vorzuziehen, beispielsweise in
Form eines Zylinders wie eine Flasche, die einen relativ großen Öffnungsabschnitt
aufweist, wie dies in 36 gezeigt ist.
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Ein
derartiger, äußerer Mantel
führt jedoch zu
dem Problem, dass das Volumen des Gehäuses vergrößert wird, welches es einnimmt,
was zu Schwierigkeiten in Bezug auf das Layout einer Aufzeichnungseinrichtung
dieser Art führt,
wobei eine parallele Anordnung von Farbtintenkartuschen erforderlich
ist.
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Eine
weitere, denkbare Maßnahme
zur Sicherstellung der Festigkeit des Gehäuses besteht in der Vergrößerung der
Dicke des Gehäuses.
Allerdings wird eine große
Menge an Kunstharzmaterial zur Ausbildung eines Gehäuses benötigt, wodurch die
Schwierigkeit entsteht, Ressourcen einzusparen.
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Im
Gegensatz hierzu besteht eine weitere, denkbare Maßnahme zur
Verringerung der Menge an Kunstharzmaterial, die eingesetzt wird,
darin, einstückig
Verstärkungsrippen
auf einem Teil des Gehäuses
vorzusehen. Wie voranstehend erwähnt,
ist jedoch beim Einsatz von Blasformen zur Ausbildung eines Gehäuses die
Ausbildung von Verstärkungsrippen
im Inneren des Gehäuses
normalerweise schwierig.
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Ein
zweites Problem besteht darin, dass in einem Fall, in welchem Tintenkartuschen
mit einer Konstruktion nach dem Stand der Technik, die an einer
Aufzeichnungseinrichtung angebracht sind, von der Aufzeichnungseinrichtung
abgenommen werden, nachdem sie einen Tintenzufuhrvorgang durchgeführt haben,
das Durchgangsloch 88a, das in dem Gummistopfen 88 vorgesehen
ist, sofort geschlossen wird, infolge der Elastizität des Gummis,
so dass Druckluft in der Druckkammer 85 verbleibt.
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Die
Druckluft, die in der Druckkammer 85 verbleibt, beaufschlagt
weiterhin die Tintenpackung 87 mit Druck.
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Wenn
die Kugel, die bei dem Tintenauslassabschnitt 86 vorgesehen
ist, versehentlich oder absichtlich beispielsweise unter Einsatz
einer Stiftspitze oder eines ähnlichen
Geräts
hineingedrückt
wird, so spritzt die in der Tintenpackung 87 enthaltene
Tinte heraus, wodurch der Umgebungsbereich verschmutzt wird.
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Ein
weiteres Problem besteht darin, dass Tinte aus dem Tintenauslassabschnitt 86 herauslecken
kann, selbst wenn keine Druckeinwirkung erfolgt.
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Um
das Auftreten derartiger Probleme zu verhindern, müssen Maßnahmen
vorgesehen werden, um aktiv den Luftdruck aus dem Inneren der Druckkammer 85 entweichen
zu lassen, durch Einführen
einer Hohlnadel, beispielsweise einer Spritzennadel, in das Durchgangsloch 88a des
Gummistopfens 88, wenn die Tintenkartusche von der Aufzeichnungseinrichtung
abgenommen wird.
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Allerdings
ist ein derartiger Vorgang der Druckentlastung für den Benutzer mühsam, und
stellt in der Praxis keine verlässliche
Gegenmaßnahme
dar.
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Selbst
wenn die Tintenkartusche mit einer Konstruktion nach dem Stand der
Technik so aufbewahrt wird, dass sie nicht an einer Aufzeichnungseinrichtung
angebracht ist, führt
eine Änderung
der Umgebungstemperatur an dem Ort, an welchem die Tintenkartusche
aufbewahrt ist, insbesondere eine Erhöhung der Umgebungstemperatur,
zu einem Anstieg des inneren Atmosphärendrucks der Druckkammer 85.
Daher leckt Tinte aus dem Tintenauslassabschnitt 86 heraus.
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Eine
natürliche
Vorgehensweise besteht darin, eine Tintenkartusche zu konstruieren,
welche Tinte durch Einlass von Druckluft in ein Gehäuse liefert, so
dass das Innere des Gehäuses über einen
langen Zeitraum während
des tatsächlichen
Einsatzes der Tintenkartusche hermetisch abgedichtet ist. Weiterhin
sind eine Berücksichtigung
eines einfachen Einbaus und eines einfachen Ausbaus und eines einfachen
Recyclings besonders wichtig. Die Erfüllung dieser Anforderungen
wird stark angestrebt.
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Wenn
hauptsächlich
Textdaten gedruckt werden sollen, setzt die Tintenstrahlaufzeichnungseinrichtung,
welche eine Tintenkartusche mit einer derartigen Konstruktion verwendet,
schwarze Tinte ein, wie dies wohlbekannt ist. Wenn ein Farbdruck durchgeführt werden
soll, werden Farbtinten verwendet, beispielsweise Tinte in der Farbe
Gelb, Tinte in der Farbe Magenta, und Tinte in der Farbe Zyan.
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Wie
voranstehend geschildert ist die Tinte verfügbar, während eine Tintenpackung, die
aus flexiblem Material in Form eines Beutels besteht, mit Tinte
gefüllt
ist, und die Tintenpackung in einem Kartuschengehäuse aufgenommen
ist, welches den äußeren Mantel
der Tintenkartusche festlegt. Die Tintenkartuschen sind so ausgebildet,
dass sie im Wesentlichen gleiche Außenformen annehmen. Weiterhin
werden die Tintenkartuschen mit im Wesentlichen identischen Mengen
an Tinte gefüllt.
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In
einem Fall, bei welchem der Hauptanteil der Druckdaten, die von
einer Aufzeichnungseinrichtung erzeugt werden sollen, beispielsweise
Textdaten sind, ist die Menge an farbiger Tinte und die Häufigkeit
des Einsatzes der farbigen Tinte gering. Daher werden die Farbtintenkartuschen
beträchtlich
später leerer
als eine Kartusche mit schwarzer Tinte.
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Aus
diesem Grund treten Verfalldaten von Farbtinte auf, bevor die Farbtintenkartuschen
leer werden, was dazu führt,
dass die Tintenkartuschen durch neue Kartuschen ersetzt werden.
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Wenn
die Aufzeichnungseinrichtung zum Drucken einer großen Anzahl
an Farbbildern verwendet wird, ist im Gegensatz hierzu die Menge
an eingesetzter, schwarzer Tinte und die Häufigkeit des Einsatzes schwarzer
Tinte niedrig. Die Kartusche mit schwarzer Tinte wird erheblich
später
leer als die Kartuschen mit farbiger Tinte. Daher tritt das Verfallsdatum
schwarzer Tinte auf, während
schwarze Tinte immer noch in der Kartusche vorhanden ist.
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Zusätzlich zu
dem Problem, dass die Betriebskosten für einen Benutzer ansteigen,
tritt daher ein weiteres Problem in der Hinsicht auf, dass eine beträchtliche
Menge an Tinte entsorgt werden muss, die in einer Tintenkartusche
enthalten ist, die entsorgt werden muss.
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Eine
denkbare Maßnahme
zur Verringerung der Betriebskosten und der Belastung in Bezug auf Entsorgung
von Tinte besteht darin, eine Tintenkartusche bereitzustellen, die
mit einer geringeren Tintenmenge gefüllt ist. In diesem Fall kann
eine Einstellvorrichtung eingesetzt werden, um die Menge an Tinte
zu verringern, die in einer Tintenpackung enthalten ist.
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Um
das Anbringen einer Kartusche in einem Halter einer Aufzeichnungseinrichtung
zu erleichtern, muss der äußere Mantel
eines Tintenkartuschengehäuses
zum Aufnehmen einer Tintenpackung eine bestimmte Größe und eine
bestimmte Form aufweisen, unabhängig
von dem Tintenvolumen. Bei einer Tintenkartusche, die mit einer
geringeren Tintenmenge gefüllt ist,
tritt ein großer
Zwischenraum zwischen dem Kartuschengehäuse und der Tintenpackung auf.
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Beispielsweise
dann, wenn sich eine Tintenpackung frei in dem Kartuschengehäuse infolge
von Schwingungen bewegen kann, die aufgrund des Transports einer
Tintenkartusche auftreten, insbesondere dann, wenn auf die Tintenpackung
eine zu starke körperliche
Stoßbeanspruchung
eingewirkt hat, kann die Tintenpackung brechen.
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Eine
andere, denkbare Maßnahme
zum Verhindern des Bruchs einer Tintenpackung besteht darin, die äußeren Abmessungen
von Kartuschengehäusen
gleich auszubilden, und die inneren Abmessungen und die innere Form
des Gehäuses
entsprechend der Menge aufzunehmender Tinte zu ändern. Falls versucht wird,
eine derartige Maßnahme
einzusetzen, müssen
Metallformen zum Ausformen von Tintenkartuschengehäusen getrennt
für eine
Tintenkartusche mit großem
Volumen und eine Tintenkartusche mit kleinem Volumen bereitgestellt
werden, und wirken sich die Kosten für die Metallformen als Herstellungskosten
aus.
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Bei
einer Aufzeichnungseinrichtung, die so ausgebildet ist, dass sie
Tinte von einer Tintenkartusche mit Hilfe von Druckluft herausdrückt, und
die einen selektiven Einsatz von Tintenpackungen mit großem Volumen
und mit kleinem Volumen ermöglicht, muss
dann, wenn Tintenkartuschen mit kleinem Volumen verwendet werden,
eine große
Menge an Druckluft in die Kartuschengehäuse eingegeben werden.
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Wenn
daher beispielsweise der Versuch erfolgt, die Aufzeichnungseinrichtung
durch Einschalten der Betriebsenergie der Aufzeichnungseinrichtung
zu aktivieren, wird ein beträchtlicher
Zeitraum benötigt,
bevor die Aufzeichnungseinrichtung dazu fähig wird, zu drucken, wodurch
die Durchsatzrate der Aufzeichnungseinrichtung beeinträchtigt wird.
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Die
EP-A2-0 965 451 beschreibt eine Tintenstrahlaufzeichnungseinrichtung
und einen Tintenbehälter,
der bei einer derartigen Einrichtung verwendet wird. Der Tintenbehälter weist
eine Tintenblase auf, in welcher Tinte enthalten ist, und die durch
zwei Abdeckungsbehälter
abgedeckt ist, und einen Tintenzufuhrweg zum Liefern von Tinte von
dem Tintenbehälter
zum Aufzeichnungskopf der Tintenstrahlaufzeichnungseinrichtung.
Ein Unterbehälter
ist in dem Tintenzufuhrweg angeordnet, um Tinte von dem Tintenbehälter zwischendurch
aufzunehmen, und die Tinte dem Aufzeichnungskopf zuzuführen. Der
Unterbehälter
ist mit einer Tinteneinlassöffnung
zum Empfangen von Tinte von dem Tintenbehälter versehen, und mit einer
Tintenauslassöffnung
zum Herauslassen von Tinte zum Aufzeichnungskopf, und mit einer
Tintenunterblase zur Ausbildung eines abgeschlossenen Raums mit
Ausnahme der Tinteneinlassöffnung und
der Tintenauslassöffnung,
und mit einem Gehäuse
zum Abdecken der Blase, wobei gleichzeitig ein Verbindungsabschnitt
zu Außenseite
vorgesehen ist, um die Blase in dem geschlossenen Raum zu schützen, mit
Ausnahme des Verbindungsabschnitts.
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Eine
Druckeinstellvorrichtung steht in Verbindung mit dem Verbindungsabschnitt,
um den Druck in dem Raum zwischen der Tintenunterblase und dem Gehäuse einzustellen,
so dass Tinte in dem Tintenbehälter
wirksam zur stabilisierten Ausgabe von Bildern mit höherer Qualität verwendet
wird.
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Die
JP-10-138506 beschreibt eine Tintenkartusche, die eine Tintenzufuhröffnung aufweist,
an welche ein flexibler Zufuhrschlauch angeschlossen ist, wobei
ein Durchgangsventil an das andere Ende des Zufuhrschlauchs angeschlossen
ist. Das Durchgangsventil ist weiterhin mit der Tintenkartusche über einen
Schlauch und eine rohrförmige
Nadel angeschlossen. Eine Luftpumpe, die als Tintenzufuhrvorrichtung
dient, verzweigt sich auf vier Systeme über einen Druckregler, zum
Anschluss an die Tintenkartusche von Umschaltventilen über Luftrohre.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung wurde angesichts der voranstehend geschilderten
technischen Nachteile entwickelt, und ihr Ziel besteht in der Bereitstellung
einer Tintenkartusche, die den Vorgang des Zusammenbaus des äußeren Mantels
einer Tintenkartusche einschließlich
einer Tintenpackung erleichtert, das Auseinandernehmen und Recyceln
eines verbrauchten Kartuschengehäuses
erleichtert, und zur Einsparung von Ressourcen beitragen kann.
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Mit
der vorliegenden Erfindung wird weiterhin angestrebt, eine Tintenkartusche
zur Verfügung zu
stellen, die Tinte unter Verwendung von Luftdruck liefert, und ein
Herausspritzen oder Herauslecken von Tinte verhindern kann, die
anderenfalls durch einen restlichen Luftdruck oder Änderungen
der Umgebungstemperatur hervorgerufen würden.
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Mit
der vorliegenden Erfindung wird weiterhin angestrebt, eine Tintenkartusche
zur Verfügung zu
stellen, die einen stabilen, hermetisch abgedichteten Zustand in
einem Gehäuse
sicherstellt, und Zusammenbau- und Auseinanderbauvorgänge erleichtert.
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Mit
der vorliegenden Erfindung wird weiterhin angestrebt, eine Tintenkartusche
zur Verfügung zu
stellen, die wirksam einen Bruch einer Tintenpackung verhindern
kann, der anderenfalls hervorgerufen würde, wenn auf eine Tintenkartusche,
die mit einem kleinen Volumen an Tinte gefüllt ist, körperliche Schockbeanspruchungen
einwirken.
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Mit
der vorliegenden Erfindung wird weiterhin angestrebt, eine Tintenkartusche
zum Einsatz bei einer Aufzeichnungseinrichtung zur Verfügung zu stellen,
die Tinte aus einer Tintenkartusche durch Einsatz von Druckluft
herausdrückt,
wobei dann, wenn eine Tintenkartusche mit kleinem Volumen verwendet
wird, die Tintenkartusche eine Beeinträchtigung der Durchsatzrate
der Aufzeichnungseinrichtung verhindern kann.
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Mit
der vorliegenden Erfindung wird weiterhin angestrebt, eine Tintenstrahlaufzeichnungseinrichtung
zur Verfügung
zu stellen, die zum Einsatz mit der Tintenkartusche geeignet ist.
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Um
diese Ziele zu erreichen, schlägt
die vorliegende Erfindung eine Tintenkartusche zum Einsatz bei einer
Aufzeichnungseinrichtung zur Verfügung, die Tinte einem Aufzeichnungskopf
durch Anlegen von Druckluft zuführt,
die durch eine Druckluftpumpe erzeugt wird, gemäß Patentanspruch 1, sowie eine Kombination
aus einer Tintenkartusche und einer Tintenstrahlaufzeichnungseinrichtung
gemäß Patentanspruch
24.
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Bevorzugte
Ausführungsformen
der Erfindung sind in den abhängigen
Patentansprüchen
angegeben.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine Ansicht von oben auf ein Beispiel einer Tintenstrahlaufzeichnungseinrichtung, welche
Tintenkartuschen gemäß der vorliegenden Erfindung
einsetzen kann;
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2 ist
eine schematische Darstellung eines Tintenversorgungssystems, das
sich von einer Tintenkartusche zu einem Aufzeichnungskopf bei der in 1 gezeigten
Aufzeichnungseinrichtung erstreckt;
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3 ist
eine Perspektivansicht der Konstruktion eines unteren Gehäuses, welches
den unteren Mantel der Tintenkartusche bildet, die zum Verständnis der
vorliegenden Erfindung nützlich
ist;
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4 ist
eine Perspektivansicht, welche die Konstruktion eines oberen Gehäuses zeigt,
welches den äußeren Mantel
der Tintenkartusche bildet, die zum Verständnis der vorliegenden Erfindung
nützlich ist;
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5A ist
eine vergrößerte Ansicht
eines Eckabschnitts des in 4 gezeigten,
oberen Gehäuses;
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5B ist
eine vergrößerte Ansicht
eines Eckabschnitts des in 3 gezeigten
oberen Gehäuses;
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6 ist
eine Querschnittsansicht eines Zustands, in welchem das obere Gehäuse an dem
unteren Gehäuse
mittels Vibrationsschweißen
befestigt ist;
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7 ist
eine Querschnittsansicht des oberen und unteren Gehäuses, gesehen
von einer Linie A-A von 6 in der durch Pfeile angedeuteten
Richtung;
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8A und 8B sind
vergrößerte, schematische
Darstellungen von Abschnitten des oberen und unteren Gehäuses, wenn
sie mittels Vibrationsschweißen
aneinander befestigt sind;
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9A und 9B sind
vergrößert Ansichten
eines Teils des unteren Gehäuses,
wenn eine Wärmeschweißfolie mit
der oberen Oberfläche
einer Öffnung
des unteren Gehäuses
verschweißt
wird;
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10 ist
eine schematische Darstellung, die zeigt, dass eine Kontaktoberfläche, die
auf einem Abdeckteil vorgesehen ist, hermetisch abgedichtet an einer
ein Gegenstück
bildenden Kontaktoberfläche
angebracht wird, die auf dem unteren Gehäuse vorgesehen ist, wodurch
ein abgedichteter Zustand aufrechterhalten wird;
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11 ist
eine Querschnittsansicht, die einen Zustand zeigt, in welchem eine
Tintenkartusche von einem Kartuschenhalter einer Aufzeichnungseinrichtung
entfernt wird;
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12 ist
eine Querschnittsansicht, die einen Zustand zeigt, in welchem die
Tintenkartusche an dem Kartuschenhalter angebracht ist;
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13 ist
eine Perspektivansicht, die das Erscheinungsbild und die Konstruktion
der Tintenkartusche gemäß der vorliegenden
Erfindung zeigt;
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14 ist
eine vergrößerte Querschnittsansicht
der Tintenkartusche gesehen von der Linie B-B von 13 aus,
in der durch Pfeile angedeuteten Richtung;
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15 ist
eine Perspektivansicht, welche die Konstruktion eines Tintenpacks
zeigt, das in der in 13 gezeigten Tintenkartusche
aufgenommen ist;
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16 ist
eine teilweise vergrößerte Querschnittsansicht,
welche einen Zustand zeigt, bei welchem das Tintenpack abgedichtet
in dem unteren Gehäuse
mit Hilfe eines Folienteils aufgenommen ist;
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17 ist
eine Perspektivansicht des Eckabschnitts des oberen Gehäuses, gesehen
von der inneren Oberfläche
des Eckabschnitts aus;
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18 ist
eine Perspektivansicht des Eckabschnitts des oberen Gehäuses, gesehen
von oben aus;
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19 ist
eine Perspektivansicht der gesamten Tintenkartusche, gesehen von
deren oberem Gehäuse
aus;
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20 ist
eine Querschnittsansicht, welche den Endabschnitt an einer Seite
der Tintenkartusche und die Konstruktion eines Verbindungsmechanismus
zeigt, der auf dem Kartuschenhalter vorgesehen ist;
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21 ist
eine Perspektivansicht, welche den Verbindungsmechanismus zeigt,
der auf dem Kartuschenhalter vorgesehen ist;
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22A und 22B sind
Querschnittsansichten, welche die Konstruktion eines Tintenauslasstopfens
zeigen, der auf der Kartusche vorgesehen ist, sowie die Konstruktion
eines Tintenauslassrohrs, das auf dem Kartuschenhalter vorgesehen
ist;
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23 ist
eine vergrößerte Ansicht,
die eine Leiterplatte zeigt, die auf der Kartusche angebracht ist;
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24A und 24B sind
Perspektivansichten, die das Erscheinungsbild und die Konstruktion
der Leiterplatte von 23 in erheblich vergrößertem Maßstab zeigen;
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25 ist
eine Perspektivansicht, die das Erscheinungsbild und die Konstruktion
eines Andruckteils zeigen, das in der Kartusche zusammen mit der
Tintenpackung aufgenommen ist;
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26A ist eine Vorderansicht, die das in 25 dargestellte
Andruckteil zeigt;
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26B und 26C sind
Querschnittsansichten des in 25 dargestellten
Andruckteils;
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27 ist
eine Querschnittsansicht, welche die Kartusche zeigt, wenn die Tintenpackung,
die mit einer kleinen Menge an Tinte gefüllt ist, in dem Gehäuse zusammen
mit dem Andruckteil aufgenommen ist;
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28A bis 28C sind
Perspektivansichten in Explosionsdarstellung, die eine Tintenkartusche
zeigen, die nützlich
zum Verständnis
der vorliegenden Erfindung ist;
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29 ist
eine Querschnittsansicht der Konstruktion der Tintenkartusche entlang
der Linie E-E von 28;
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30 ist
eine Querschnittsansicht eines weiteren Beispiels für eine Tintenkartusche,
die zum Verständnis
der vorliegenden Erfindung nützlich
ist, wobei eine Konstruktion zur Befestigung des Umfangsabschnitts
der Tintenpackung gezeigt ist;
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31 ist
eine Querschnittsansicht eines weiteren Beispiels für eine Tintenkartusche,
die zum Verständnis
der vorliegenden Erfindung nützlich
ist, und die eine Konstruktion zum Befestigen des Umfangsabschnitts
der Tintenpackung zeigt;
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32A bis 32C sind
Perspektivansichten eines weiteren Beispiels für eine Tintenkartusche, die
zum Verständnis
der vorliegenden Erfindung nützlich
ist, wobei eine Konstruktion zur Befestigung des Umfangsabschnitts
der Tintenpackung gezeigt ist;
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33 ist
eine Querschnittsansicht der Konstruktion der Tintenkartusche entlang
der Linie F-F von 32;
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34 ist
eine Querschnittsansicht eines weiteren, bevorzugten Beispiels für eine Tintenkartusche,
die zum Verständnis
der vorliegenden Erfindung nützlich
ist, wobei eine Konstruktion zur Befestigung des Umfangsabschnitts
der Tintenpackung gezeigt ist;
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35 ist
eine Querschnittsansicht eines weiteren Beispiels für eine Tintenkartusche,
die zum Verständnis
der vorliegenden Erfindung nützlich
ist, wobei eine Konstruktion des Umfangsabschnitts der Tintenpackung
gezeigt ist; und
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36 ist
eine Querschnittsansicht eines Beispiels für eine Tintenkartusche nach
dem Stand der Technik.
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BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN
AUSFÜHRUNGSFORM
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Beispiele
für eine
Tintenkartusche, die zum Verständnis
der vorliegenden Erfindung nützlich
ist, sowie gemäß der vorliegenden
Erfindung, und eine Tintenstrahlaufzeichnungseinrichtung, welche
die Tintenkartusche verwendet, werden unter Bezugnahme auf dargestellte,
bevorzugte Ausführungsformen beschrieben.
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Tintenstrahlaufzeichnungseinrichtung
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1 ist
eine Aufsicht auf ein Beispiel für eine
Tintenstrahlaufzeichnungseinrichtung, welche Tintenkartuschen gemäß der vorliegenden
Erfindung einsetzen kann.
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In 1 ist
mit dem Bezugszeichen 1 ein Schlitten bezeichnet. Der Schlitten 1 ist
so ausgebildet, dass er eine Hin- und Herbewegung in Längsrichtung
eines Papierzufuhrteils 5 durchführt; also in der primären Abtastrichtung
gleich der Richtung der Breite von Aufzeichnungspapier, während der
Führung
durch ein Abtastführungsteil 4 mit
Hilfe eines Synchronriemens 3, der durch einen Schlittenmotor 2 angetrieben
wird.
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Obwohl
in 1 nicht gezeigt, ist ein nachstehend genauer erläuterter
Tintenstrahlaufzeichnungskopf 6 auf der Oberfläche des
Schlittens 1 angebracht, wobei dessen Oberfläche dem
Papierzufuhrteil 5 gegenüberliegt. Untertanks 7a bis 7d zum Zuführen von
Tinte zum Aufzeichnungskopf sind auf dem Schlitten 1 angebracht.
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Bei
der vorliegenden Ausführungsform
sind vier Untertanks 7a bis 7d so vorgesehen,
dass sie den Arten der Tinte entsprechen, und so ausgebildet, dass
temporär
in ihnen die Tinte aufbewahrt wird.
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Die
Untertanks 7a bis 7d sind so ausgebildet, dass
schwarze Tinte, gelbe Tinte, Tinte mit der Farbe Magenta, und Tinte
mit der Farbe Zyan den Untertanks 7a bis 7d von
entsprechenden Haupttanks 9a bis 9d über flexible
Tintenzufuhrschläuche 10 zugeführt werden.
Die Haupttanks 9a bis 9d, also Tintenkartuschen,
sind an einem Kartuschenhalter 8 angebracht, der auf dem
Einrichtungshauptkörper
der Aufzeichnungseinrichtung vorgesehen ist.
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Eine
Kappenabdeckvorrichtung 11, welche eine Ebene abdichten
kann, die eine. Düse
ausbildet, des Aufzeichnungskopfes, ist in einem Bereich angeordnet,
in welchem kein Druck erfolgt (also an der Ausgangsposition), auf
dem Bewegungsweg des Schlittens 1. Ein Kappenteil 11a,
das aus flexiblem Material besteht, beispielsweise Gummi, und welches
eine Düsenausbildungsebene
des Aufzeichnungskopfes abdichten kann, ist an der oberen Oberfläche der
Kappenabdeckvorrichtung 11 angebracht.
-
Das
Kappenteil 11a ist so ausgebildet, dass die Düsenausbildungsebene
des Aufzeichnungskopfes abgedichtet wird, wenn der Schlitten 1 in
die Ausgangsposition bewegt wird.
-
Während jenes
Zeitraums, in welchem die Aufzeichnungseinrichtung nicht in Betrieb
ist, dichtet das Kappenabdeckteil 11a die Düsenausbildungsebene
des Aufzeichnungskopfes ab, und arbeitet so als Abdeckung, um ein
Austrocknen von Düsenöffnungen
zu verhindern. Obwohl nicht dargestellt, ist ein Ende eines Schlauchs
einer Saugpumpe (also einer Schlauchpumpe) an das Kappenabdeckteil 11a angeschlossen,
so dass ein von der Saugpumpe erzeugter Unterdruck an den Aufzeichnungskopf
angelegt wird, um hierdurch einen Reinigungsvorgang durchzuführen, damit
der Aufzeichnungskopf infolge der Saugwirkung Tinte ausstößt.
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Ein
aus einem elastischen Material wie beispielsweise Gummi bestehendes
Wischteil 12 ist in der Nähe der Kappenabdeckvorrichtung 11 und
an der Seite eines Druckbereichs in Bezug auf die Kappenabdeckvorrichtung 11 angeordnet,
um je nach Erfordernis die Düsenausbildungsebene
des Aufzeichnungskopfes abzuwischen und zu reinigen.
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2 zeigt
schematisch ein Tintenzufuhrsystem, das sich von einer Tintenkartusche
zu einem Aufzeichnungskopf bei der in 1 gezeigten
Aufzeichnungseinrichtung erstreckt. Das Tintenzufuhrsystem wird
nunmehr unter Bezugnahme auf 2 im Zusammenhang
mit 1 beschrieben, wobei gleiche Bauteile mit gleichen
Bezugszeichen bezeichnet sind.
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Wie
aus den 1 und 2 hervorgeht, bezeichnet
das Bezugszeichen 21 eine Druckluftpumpe, die eine Druckbeaufschlagungseinheit
bildet. Die Luft, die von der Druckluftpumpe 21 unter Druck gesetzt
wird, wird einem Druckregelventil 22 zugeführt. Die
Druckluft wird den jeweiligen Haupttanks 9a bis 9d zugeführt (die
Haupttanks sind in 2 einfach nur durch das Bezugszeichen 9 bezeichnet,
und die Haupttanks werden häufig
nur im Singular unter Verwendung nur des Bezugszeichens 9 bezeichnet), über einen
Druckdetektor 23.
-
Das
Druckregelventil 22 hat die Aufgabe, den an die Haupttanks 9a bis 9d angelegten
Luftdrucks innerhalb eines vorbestimmten Bereiches zu halten, durch
Ablassen von Druck, wenn die von der Druckluftpumpe 21 unter
Druck gesetzte Luft ein vorbestimmtes Druckniveau oder mehr erreicht
hat.
-
Der
Druckdetektor 23 arbeitet so, dass er den Druck der Luft
misst, die von der Druckluftpumpe 21 unter Druck gesetzt
wird, und den Betrieb der Druckluftpumpe 21 steuert.
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Im
Einzelnen unterbricht, wenn er festgestellt hat, dass die von der
Druckluftpumpe 21 unter Druck gesetzte Luft ein vorbestimmtes
Druckniveau erreicht hat, der Druckdetektor 23 den Betrieb
der Druckluftpumpe 21 auf Grundlage des Messergebnisses.
Im Gegensatz hierzu führt,
wenn er festgestellt hat, dass der Luftdruck unter ein vorbestimmtes
Druckniveau abgesunken ist, der Druckdetektor 23 einen
Steuervorgang durch, um die Druckluftpumpe 21 in Betrieb zu
setzen. Durch Wiederholung dieser Vorgänge wird der Luftdruck, der
an die Haupttanks 9a bis 9d angelegt wird, innerhalb
des vorbestimmten Bereichs gehalten.
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Die
Einzelheiten der Konstruktion des Haupttanks 9 werden später beschrieben.
Wie aus der schematischen Darstellung der Konstruktion des Haupttanks 9 in 2 hervorgeht,
ist der äußere Mantel
des Haupttanks 9 hermetisch abgedichtet ausgebildet. Eine
Tintenpackung 24, die mit Tinte gefüllt ist, und aus elastischem
Material besteht, ist in dem Haupttank 9 aufgenommen.
-
Der
Raum, der durch die Kombination des Haupttanks 9 und der
Tintenpackung 24 gebildet wird, bildet eine Druckkammer 25,
und die Druckluft wird der Druckkammer 25 mit Hilfe des
Druckdetektors 23 zugeführt.
-
Bei
einer derartigen Konstruktion sind die Tintenpackungen 24,
die in den Haupttanks 9a bis 9d aufgenommen sind,
dem Druck ausgesetzt, der von der Druckluft herrührt, wodurch Tinte von den
Haupttanks 9a bis 9d zu den entsprechenden Untertanks 7a bis 7d unter
einem vorbestimmten Druck fließt.
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Die
Tinte, die in jedem der Haupttanks 9a bis 9d unter
Druck gesetzt wird, wird dem entsprechenden Untertank 7a bis 7d zugeführt, die
jeweils auf dem Schlitten 1 angebracht sind, über ein
zugehöriges
Tintenzufuhrventil 26 und einen zugehörigen Tintenzufuhrschlauch 20 (die
Untertanks sind in 2 nur durch Verwendung des Bezugszeichens 7 bezeichnet,
und nachstehend werden die Untertanks häufig nur einzeln unter Verwendung
des Bezugszeichens 7 beschrieben).
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Wie
in 2 gezeigt, ist ein Schwimmerteil 31 in
dem Untertank 7 vorgesehen, und ist ein Permanentmagnet 32 an
einem Teil des Schwimmerteils 31 angebracht. Magnetoelektrische
Wandlerelemente 33a und 33b, die etwa als Hall-Elemente
ausgebildet sein können,
sind auf einer Leiterplatte 34 angebracht, und die Leiterplatte 34 ist
nahe an der Seitenwand des Untertanks 7 angeordnet.
-
Infolge
einer derartigen Anordnung bilden der Permanentmagnet 32,
der auf dem Schwimmerteil 31 vorgesehen ist, und die Hall-Elemente 33a und 33b Tintenniveaudetektorvorrichtungen.
In Abhängigkeit
von der Anzahl an magnetischen Kraftlinien, die in dem Permanentmagneten 32 in
Abhängigkeit von
der Position des Schwimmerteils 31 entstehen, wird ein
elektrisches Ausgangssignal von den Hall-Elementen 33a und 33b erzeugt.
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Wenn
das Niveau der in dem Untertank 7 aufbewahrten Tinte abgesunken
ist, bewegt sich das in dem Untertank 7 aufgenommene Schwimmerteil 31 unter
dem Einfluss der Schwerkraft. Entsprechend dieser Bewegung bewegt
sich auch der Permanentmagnet 32 in derselben Richtung.
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Das
elektrische Ausgangssignal, das von den Hall-Elementen 33a und 33b entsprechend
der Bewegung des Permanentmagneten 32 erzeugt wird, kann
als das Niveau der Tinte erfasst werden, die sich in dem Untertank 7 befindet.
Auf Grundlage des elektrischen Ausgangssignals, das von den Hall-Elementen 33a und 33b erzeugt
wird, wird das Tintenzufuhrventil 26 geöffnet. Dies führt dazu,
dass Tinte unter Druck in dem Haupttank 9 jedem entsprechenden
Untertank 7 zugeführt
wird, bei dem das Tintenniveau abgesunken ist.
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Wenn
die in dem Untertank 7 aufbewahrte Tinte auf ein vorbestimmtes
Niveau angestiegen ist, wird das Tintenzufuhrventil 2b auf
Grundlage des elektrischen Ausgangssignals geschlossen, das von den
Hall-Elementen 33a und 33b erzeugt wird.
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Durch
Wiederholung dieser Vorgänge
wird Tinte intermittierend von dem Haupttank 9 dem Untertank 7 zugeführt, wodurch
ständig
eine im Wesentlichen vorgegebene Menge an Tinte in jedem Untertank 7 aufbewahrt
wird.
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Der
Untertank 7 ist so ausgebildet, dass Tinte von dem Untertank 7 dem
Aufzeichnungskopf 6 über
ein Ventil 35 und einen an dieses angeschlossenen Schlauch 36 zugeführt wird.
Auf Grundlage von Druckdaten, die einem nicht dargestellten Betätigungsglied
des Aufzeichnungskopfes 6 zugeführt werden, werden Tintentropfen
von Düsenöffnungen 6a ausgestoßen, die
in der Düsenausbildungsebene des
Aufzeichnungskopfes 6 vorgesehen sind.
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In 2 bezeichnet
das Bezugszeichen 11 die voranstehend geschilderte Kappenabdeckvorrichtung,
und ist ein Schlauch, der mit der Kappenabdeckvorrichtung 11 verbunden
ist, an eine nicht dargestellte Saugpumpe (also eine Schlauchpumpe)
angeschlossen.
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Tintenkartusche
-
Tintenkartuschen
gemäß Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung werden nacheinander beschrieben, beginnend
mit einer Tintenkartusche gemäß einer
ersten Ausführungsform.
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Erste Ausführungsform
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Die 3 bis 5 zeigen eine Tintenkartusche (einen Haupttank)
gemäß der ersten
Ausführungsform,
die bei der Tintenstrahlaufzeichnungseinrichtung eingesetzt werden
soll.
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3 ist
eine Perspektivansicht, welche den Gesamtaufbau eines unteren Gehäuses zeigt,
das als ein erstes, äußeres Mantelbestandteil
dient. Ein unteres Gehäuse 41 ist
in Form eines flachen Kastens ausgebildet. Die obere Oberfläche des
unteren Gehäuses 41 ist
offen, und eine Tintenpackung 24, die mit Tinte gefüllt ist,
ist in dem unteren Gehäuse 41 aufgenommen.
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Eine
durchgehende Schweißoberfläche 42 ist
entlang dem gesamten Umfangsrand des unteren Gehäuses 41 vorgesehen,
so dass sie sich in einer im Wesentlichen ebenen, einzelnen gedachten
Ebene befindet. Ein aufrechter Flanschabschnitt 43 ist einstückig auf
dem Umfangsrand des unteren Gehäuses 41 entlang
dem Außenumfang
der Schweißoberfläche 42 vorgesehen.
-
5B ist
eine vergrößerte Ansicht
eines Eckabschnitts, der in 3 mit B
bezeichnet ist.
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Wie
nachstehend geschildert wird, ist der aufrechte Flanschabschnitt 43 dazu
vorgesehen, ein Verspritzen von Teilchen zu verhindern, welches
anderenfalls hervorgerufen würde,
wenn eine Leitvorrichtung (zu verschweißendes Material), die auf einem
oberen Gehäuse
vorgesehen ist, durch Reibungseinwirkung abgeschabt wird, wenn das
obere Gehäuse
an dem in 3 gezeigten, unteren Gehäuse 41 durch
Vibrationsschweißen
befestigt wird, wie dies nachstehend geschildert wird.
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Gitterförmige Verstärkungsrippen 44 sind
auf der unteren Oberfläche
des unteren Gehäuses 41 vorgesehen,
einer Oberfläche
des unteren Gehäuses 41,
die zur Ausbildung der Druckkammer 25 verwendet wird, um
eine Verformung des unteren Gehäuses 41 infolge
von Druckluft zu verhindern.
-
Falls
das untere Gehäuse 41 beispielsweise durch
Spritzgießen
hergestellt wird, werden die Verstärkungsrippen 44 einstückig und
gleichzeitig mit dem unteren Gehäuse 41 hergestellt.
Wie dies nachstehend erläutert
wird, wird das obere Gehäuse
hermetisch abgedichtet an dem unteren Gehäuse 41 angebracht,
um eine innere Druckkammer auszubilden. In diesem Fall verhindern
die gitterförmigen
Verstärkungsrippen 44 das
Auftreten einer Verformung, die anderenfalls in Richtung orthogonal
zur Oberfläche des
unteren Gehäuses 41 durch
den Luftdruck hervorgerufen würde,
der auf die innere Druckkammer einwirkt.
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Anders
ausgedrückt,
ermöglicht
die Ausbildung der gitterförmigen
Verstärkungsrippen 44 auf die
voranstehend geschilderte Art und Weise eine Erhöhung der Festigkeit des unteren
Gehäuses 41 in Richtung
orthogonal zur Oberfläche
des unteren Gehäuses 41.
Daher kann die vorliegende Ausführungsform
auch zu einer Verringerung der Menge an Kunstharz beitragen, das
zur Ausbildung eines unteren Gehäuses
verwendet wird.
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In
diesem Fall werden, selbst wenn die Verstärkungsrippen 44 an
der Außenseite
des unteren Gehäuses 41 vorgesehen
sind, die gleichen Verstärkungseffekte
erzielt. In einem Fall, bei welchem die in 3 gezeigten,
gitterförmigen
Rippen 44 an der Außenseite
des unteren Gehäuses 41 vorgesehen
sind, ist es schwierig, auf einer Kartusche ein Etikett mit einer
Markierung anzubringen, welches die Marke oder die Identifizierung
der Kartusche angibt. Aus diesem Grund ist es vorzuziehen, die Rippen 44 auf
der unteren Oberfläche
des unteren Gehäuses 41 auf
die in 3 gezeigte Art und Weise vorzusehen.
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Wie
in 3 gezeigt, ist ein Paar von Führungslöchern 45 an einem
Ende in Längsrichtung
des unteren Gehäuses 41 vorgesehen.
Falls der äußere Mantel
einer Tintenkartusche durch das untere Gehäuse 41 zusammen mit
dem oberen Gehäuse
gebildet wird, das nachstehend beschrieben wird, werden die Führungslöcher 45 durch
ein Paar von Führungsstiften
angepasst und positioniert, die auf dem Kartuschenhalter der Aufzeichnungseinrichtung
vorgesehen sind.
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Als
nächstes
zeigt 4 die gesamte Konstruktion des oberen Gehäuses, welches
den Haupttank bildet. Ein oberes Gehäuse 51 ist in Form
eines flachen Kastens ausgebildet, wobei dessen Zentrum geringfügig ausgenommen
ausgebildet ist. Das obere Gehäuse 51 ist
so ausgebildet, dass es als eine Abdeckung des unteren Gehäuses 41 dient.
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Eine
durchgehende Leitvorrichtung (also ein zu verschweißendes Material) 52,
die durch Reibschweißen
in Kontakt mit der Schweißoberfläche 42 verbunden
werden soll, ist entlang dem Umfang des oberen Gehäuses 51 vorgesehen,
so dass sie sich in einer im Wesentlichen ebenen, einzelnen gedachten Ebene
befindet. 5A zeigt eine vergrößerte Ansicht
des Eckabschnitts, der in 4 mit A
bezeichnet ist.
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Wie
im Falle des unteren Gehäuses 41 sind gitterförmige Verstärkungsrippen 53 auf
der unteren Deckenoberfläche
des oberen Gehäuses 51 vorgesehen,
also der Oberfläche
des oberen Gehäuses 51,
welche die Druckkammer 25 festlegt, um eine Verformung
der Oberfläche
des oberen Gehäuses 51 zu
verhindern, die anderenfalls durch Luftdruck hervorgerufen würde.
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In
einem Fall, in welchem das obere Gehäuse 51 beispielsweise
durch Spritzgießen
ausgebildet wird, werden die Verstärkungsrippen 53 einstückig und
gleichzeitig mit dem oberen Gehäuse 51 ausgebildet.
In einem Fall, in welchem das obere Gehäuse 51 hermetisch
abgedichtet an dem unteren Gehäuse 41 angebracht
ist, wodurch die innere Druckkammer gebildet wird, verhindern die
gitterförmigen
Verstärkungsrippen 53 eine
Verformung, die anderenfalls in Richtung orthogonal zur Oberfläche des
oberen Gehäuses 51 infolge
des Luftdrucks auftreten würde, der
auf die innere Druckkammer einwirkt.
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Wie
voranstehend geschildert, werden selbst im Falle des oberen Gehäuses 51 die
Verstärkungsrippen 53 auf
der unteren Deckenoberfläche
(also einer inneren Oberfläche)
des oberen Gehäuses 51 vorgesehen,
wodurch berücksichtigt
wird, eine Schwierigkeit beim Anbringen eines Etiketts mit einer Marke
auf der Oberfläche
einer Kartusche zu verhindern, welches die Marke oder die Bezeichnung
der Kartusche angibt.
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6 ist
eine Querschnittsansicht, die einen Zustand zeigt, in welchem das
obere Gehäuse 51 an dem
unteren Gehäuse 41 durch
Vibrationsschweißen befestigt
wird, und 7 ist eine Querschnittsansicht entlang
einer Pfeillinie A-A von 6. In den 6 und 7 werden
gleiche Elemente wie jene, die bereits beschrieben wurden, mit gleichen
Bezugszeichen bezeichnet.
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Wie
aus den 6 und 7 hervorgeht, wird
die Tintenpackung 24, die vorher mit Tinte gefüllt wurde,
in dem unteren Gehäuse 41 von
oben aufgenommen, vor dem Vibrationsschweißen. Ein Tintenauslassabschnitt 55,
welcher die Tintenpackung 24 abdeckt, und eine Tintenauslassöffnung bildet,
liegt nach außerhalb
des unteren Gehäuses 41 mit
Hilfe eines Öffnungsabschnitts 46 frei,
der in dem seitlichen Endabschnitt des unteren Gehäuses 41 vorgesehen
ist.
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In
diesem Zustand ist ein O-Ring 56 anliegend an dem Öffnungsabschnitt 46 vorgesehen,
und wird ein ringförmiges
Eingriffsteil 57 an den Öffnungsabschnitt 46 von
außerhalb
des unteren Gehäuses 41 angedrückt und
hieran befestigt, so dass der Tintenauslassabschnitt 55 der
Tintenpackung 24 an dem Öffnungsabschnitt 46 des
unteren Gehäuses 41 angebracht
werden kann.
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Wie
voranstehend erwähnt,
wird der Tintenauslassabschnitt 55 der Tintenpackung 24 an
dem unteren Gehäuse 41 so
angebracht, dass das ringförmige
Eingriffsteil 57 den O-Ring 56 zusammendrückt, der
an der Öffnung 46 befestigt
ist. Daher wird der Raum zwischen dem Öffnungsabschnitt 46,
der in dem unteren Gehäuse 41 vorgesehen
ist, und dem Tintenauslassabschnitt 55 der Tintenpackung 24 hermetisch
abgedichtet.
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Nachdem
die Tintenpackung 24 auf diese Art und Weise im Inneren
des unteren Gehäuses 41 angebracht
wurde, wird das obere Gehäuse 51 auf
das untere Gehäuse 41 aufgelegt,
und werden die Gehäuse 41 und 51 durch
Vibrationsschweißen
verbunden. Das in 7 gezeigte Bezugszeichen 47 bezeichnet
eine Lufteinlassöffnung,
welcher Druckluft zugeführt
wird, die von der voranstehend geschilderten Druckluftpumpe erzeugt
wird.
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Die 8A und 8B zeigen
vergrößert einen
Abschnitt des unteren Gehäuses 41 und
einen Abschnitt des oberen Gehäuses 51,
wenn die Gehäuse 41 und 51 durch
Vibrationsschweißen
verbunden werden. Im Einzelnen wird, wie in 8A gezeigt,
der Umfangsrand des unteren Gehäuses 41 von
unterhalb durch eine ortsfeste Vibrationsschweißaufspannvorrichtung 61 gehaltert.
Der Umfangsrand des oberen Gehäuses 51 wird
von oben durch eine bewegbare Vibrationsschweißaufspannvorrichtung 62 mit
Druck beaufschlagt.
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Wie
in 8A gezeigt, arbeitet nach Empfang einer Antriebskraft
von einem nicht dargestellten Betätigungsglied die bewegbare
Vibrationsschweißaufspannvorrichtung 62 so,
dass sie eine Belastung auf das obere Gehäuse 51 in Richtung
der Schwerkraft sowie Vibrationen in Horizontalrichtung ausübt.
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Die
Leitvorrichtung 52, die auf dem oberen Gehäuse 51 vorgesehen
ist, gleitet auf der Schweißoberfläche 42 des
unteren Gehäuses 41,
während die
Belastung auf die Leitvorrichtung 52 einwirkt.
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Durch
Reibungswärme,
die sich zwischen der Leitvorrichtung 52 und der Schweißoberfläche 42 entwickelt,
werden ein Abschnitt der Leitvorrichtung 52, der auf dem
oberen Gehäuse 51 vorgesehen
ist, und ein Abschnitt der Schweißoberfläche 42, der auf dem
unteren Gehäuse 41 vorgesehen
ist, miteinander verschmolzen.
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Während weiterhin
eine Belastung auf das obere Gehäuse 51 ausgeübt wird,
wird die horizontale Schwingungsbewegung der bewegbaren Vibrationsschweißaufspannvorrichtung 62 unterbrochen, so
dass das obere Gehäuse 51 hermetisch
abgedichtet mit dem unteren Gehäuse 41 verbunden
wird, wie in 8B gezeigt ist.
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Wie
voranstehend erwähnt
ist der aufrechte Flanschabschnitt 43 entlang dem Außenumfang
der Schweißoberfläche 42 des
unteren Gehäuses 41 vorgesehen.
Selbst wenn die Leitvorrichtung 52, die auf dem oberen
Gehäuse 51 vorgesehen
ist, während
des Vibrationsschweißvorgangs
Teilchen erzeugt, kann der aufrechte Flanschabschnitt 43 das Ausmaß des Verspritzens
der Teilchen verringern.
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Der äußere Mantel,
der wie voranstehend geschildert ausgebildet ist, und als eine Tintenkartusche
dient, wird hermetisch abgedichtet ausgebildet, durch die Verschmelzung
des Harzes des oberen Gehäuses 51 und
des unteren Gehäuses 41.
Daher kann der äußere Mantel
vorzugsweise zum Einsatz bei einer Tintenstrahlaufzeichnungseinrichtung
verwendet werden, die so ausgebildet ist, dass Luftdruck in Haupttanks
eingelassen wird, die als Tintenkartuschen dienen, wie dies voranstehend
geschildert wurde.
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Die
voranstehende Beschreibung betrifft ein Beispiel, bei welchem das
obere Gehäuse,
das als der zweite, äußere Mantelbestandteil
dient, hermetisch abgedichtet durch Vibrationsschweißen mit
dem unteren Gehäuse
verbunden wird, das als der erste, äußere Mantelbestandteil dient.
Eine Wärmeschweißvorrichtung,
die später
beschrieben wird, kann als Vorrichtung zum hermetisch abgedichteten Befestigen
des oberen und des unteren Gehäuses miteinander
verwendet werden.
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Die 9A und 9B zeigen
schematisch einen Zustand, in welchem eine Wärmeschweißfolie 64, die als
der zweite, äußere Mantelbestandteil dient,
mittels Wärme
mit dem unteren Gehäuse 41 verschweißt wird,
das als der erste, äußere Mantelbestandteil
dient.
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In
diesem Fall wird ein Teil mit entsprechender Konstruktion wie bei
dem Gehäuse,
das bereits unter Bezugnahme auf 3 beschrieben
wurde, als ein unteres Gehäuse
verwendet.
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Wie
im Falle des Vibrationsschweißvorgangs,
der in den 6 und 7 gezeigt
ist, wird vor dem Verschweißen
durch Wärmeeinwirkung
des folienförmigen
Teils 64 mit dem unteren Gehäuse 41 die mit Tinte
gefüllte
Tintenpackung 24 in dem unteren Gehäuse 41 von oben aus
aufgenommen.
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Dann
wird der Tintenauslassabschnitt 55, der an der Tintenpackung 24 angebracht
ist, nach außerhalb
des unteren Gehäuses 41 freigelegt,
durch den Öffnungsabschnitt 46,
der am Seitenende des unteren Gehäuses 41 vorgesehen
ist. Der O-Ring 56 wird abdichtend durch das ringförmige Eingriffsteil 57 gehaltert,
so dass der Tintenauslassabschnitt 55 der Tintenpackung 24 an
dem Öffnungsabschnitt 46 des unteren
Gehäuses 41 befestigt
wird.
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Wie
teilweise in 9A gezeigt ist, ist die Schweißoberfläche 42 durchgehend
entlang dem gesamten Umfangsrand des unteren Gehäuses 41 so vorgesehen,
dass sie sich in einer im Wesentlichen ebenen, einzigen, gedachten
Ebene befindet. Die Wärmeschweißfolie 64 wird
durch Wärmeeinwirkung mit
der durchgehenden Schweißoberfläche 42 verschweißt, die
entlang dem Umfangsrand des unteren Gehäuses 41 vorgesehen
ist.
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Wie
in 9A gezeigt, wird der Umfangsrand des unteren Gehäuses 41 durch
eine ortsfeste Aufspannvorrichtung 66 gehaltert.
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Die
Wärmeschweißfolie 64 wird
so angeordnet, dass sie die Schweißoberfläche 42 abdeckt, die entlang
dem Umfangsrand des unteren Gehäuses 41 vorgesehen
ist. In diesem Zustand wird ein Erwärmungsstück 67 von oberhalb
auf die Schweißoberfläche 42 abgesenkt,
die sich entlang dem Umfangsrand des unteren Gehäuses 41 erstreckt,
wodurch unter Druck die Wärmeschweißfolie 64 mit
der Schweißebene 42 verbunden
wird.
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Dies
führt dazu,
dass die Wärmeschweißfolie 64 mit
dem Umfangsrand des unteren Gehäuses 41 verschweißt wird,
und hermetisch abgedichtet hiermit verbunden wird.
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Die
Druckkammer 25 kann hermetisch abgedichtet in dem unteren
Gehäuse 41 ausgebildet
werden, durch Verbindung der Öffnung
in der oberen Oberfläche
des unteren Gehäuses 41 mittels
Verwendung der Wärmeschweißfolie 64.
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Die
Wärmeschweißfolie 64 weist
vergleichsweise flexible Eigenschaften auf. Wenn die Tintenkartusche
in diesem Zustand an der Aufzeichnungseinrichtung angebracht wird,
dehnt sich daher die Wärmeschweißfolie 64 beim
Einwirken der Druckluft aus, die von der Druckluftpumpe zugeführt wird,
und führt
daher zu einem technischen Problem, nämlich dass der Luftdruck in
der Druckkammer 25, die durch das untere Gehäuse 41 und
die Wärmeschweißfolie 64 ausgebildet
wird, instabil ist.
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9B zeigt
eine Konstruktion zur Lösung eines
derartigen Problems. Wie in 9B gezeigt,
ist ein Verstärkungsteil 71 vorgesehen,
um die Wärmeschweißfolie 64 von
oben aus abzudecken. Ein Eingriffsabschnitt 71a, der abnehmbar
in Eingriff mit dem Umfangsrand des unteren Gehäuses 41 gelangt, ist vereinigt
entlang dem Umfangsrand des Verstärkungsteils 71 vorgesehen.
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Infolge
dieser Konstruktion gelangt, selbst wenn sich die Wärmeschweißfolie 64 auszudehnen versucht,
infolge der Tatsache, dass Druckluft der Druckkammer 25 zugeführt wird,
die durch das untere Gehäuse 41 und
die Wärmeschweißfolie 64 gebildet
wird, die Wärmeschweißfolie 64 in
Kontakt mit der Oberfläche
des Verstärkungsteils 71,
wodurch eine Ausdehnung der Wärmeschweißfolie 64 verhindert
wird.
-
Selbst
im Falle einer Tintenkartusche mit der voranstehend geschilderten
Konstruktion kann eine Druckkammer zwischen dem unteren Gehäuse 41 und
der Wärmeschweißfolie 64 ausgebildet
werden. Die Tintenkartusche kann bevorzugt zum Einsatz bei einer
Tintenstrahlaufzeichnungseinrichtung eingesetzt werden, die so ausgebildet
ist, dass Druckluft in Tintenkartuschen eingegeben wird, wie dies
voranstehend geschildert wurde.
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10 zeigt
schematisch eine weitere Abänderung
der Konstruktion der Tintenkartusche.
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Bei
der in 10 dargestellten Abänderung ist
eine eng in Berührung
bringbare, durchgehende Oberfläche
auf der Abdeckung vorgesehen, welche den zweiten, äußeren Mantelbestandteil
bildet, und ist eine hieran angepasste, in enge Berührung bringbare,
durchgehende Oberfläche
auf dem Gehäuse vorgesehen,
welches den ersten, äußeren Mantelbestandteil
bildet, so dass sie in enge Berührung
mit der erstgenannten Oberfläche
versetzt werden kann, wodurch der hermetisch abgedichtete Zustand
der Abdeckung und des Gehäuses
aufrechterhalten wird.
-
Das
Ende des unteren Gehäuses
und das Ende der Abdeckung sind im Querschnitt in 10 dargestellt,
und eine bogenförmige,
angepasste Kontaktoberfläche 73 ist
vorstehend entlang dem gesamten Umfangsrand des unteren Gehäuses 41 vorgesehen,
das als der erste, äußere Mantelbestandteil dient.
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Eine
bogenförmige
Kontaktoberfläche 76, die
so ausgebildet ist, dass sie in engen Kontakt mit der angepassten
Kontaktoberfläche 73 gelangt,
die entlang dem Umfangsrand des unteren Gehäuses 41 vorgesehen
ist, ist ausgenommen im Umfangsrand einer Abdeckung 75 vorgesehen,
welche als der zweite, äußere Mantelbestandteil
dient.
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Ein
Eingriffsabschnitt 77, der abnehmbar in Eingriff mit dem
Umfangsrand des unteren Gehäuses 41 gelangt,
ist einstückig
auf der Abdeckung 75 vorgesehen. Durch die Einwirkung des
Eingriffsabschnitts 77 halten das Gehäuse 41 und die Abdeckung 75 einen
hermetisch abgedichteten Zustand aufrecht.
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Selbst
bei einer Tintenkartusche mit einer derartigen Konstruktion kann
eine Druckkammer zwischen dem unteren Gehäuse 41 und der Abdeckung 75 ausgebildet
werden. Daher kann die Tintenkartusche vorzugsweise zum Einsatz
bei einer Tintenstrahlaufzeichnungseinrichtung eingesetzt werden, die
so ausgebildet ist, dass Druckluft in Tintenkartuschen eingegeben
wird, wie dies voranstehend geschildert wurde.
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Auch
im Falle der in 10 gezeigten Konstruktion wird
eine Tintenpackung, die vorher mit Tinte gefüllt wurde, in das untere Gehäuse 41 eingeführt, das
als der erste, äußere Mantelbestandteil dient.
In diesem Zustand wird die Abdeckung 75, die als der zweite, äußere Mantelbestandteil
dient, oben auf das Gehäuse 41 aufgelegt,
auf die gleiche Art und Weise wie jene, wie dies im Zusammenhang
mit der Ausführungsform
beschrieben wurde, welche die Abänderung
umfasst.
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Wie
aus der voranstehenden Beschreibung deutlich wird, wird bei der
Tintenkartusche gemäß der ersten
Ausführungsform
eine Tintenpackung in der Tintenkartusche aufgenommen, und ist ein äußeres Mantelteil
der Tintenkartusche so ausgebildet, dass zumindest ein erster und
ein zweiter, äußerer Mantelbestandteil
hermetisch abgedichtet miteinander verbunden werden. Daher können zur
Ausbildung eines Tintenkartuschenerzeugnisses der erste und der
zweite, äußere Mantelbestandteil
miteinander in einem Zustand verbunden werden, in welchem eine mit
Tinten gefüllte
Tintenpackung installiert wurde.
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Da
der erste und der zweite, äußere Mantelbestandteil
hermetisch abgedichtet miteinander verbunden werden, werden das
Zerlegen und das Recyceln einer verbrauchten Kartusche erleichtert,
was zu Einsparung von Ressourcen beiträgt.
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Zweite Ausführungsform
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Als
nächstes
wird eine Tintenkartusche gemäß der vorliegenden
Erfindung beschrieben. Die Tintenkartusche gemäß der vorliegenden Erfindung zeichnet
sich dadurch aus, dass dann, wenn die Tintenkartusche von der Aufzeichnungseinrichtung
abgenommen wird, die Einlassöffnung
für Druckluft,
die in der Kartusche vorgesehen ist, freigegeben wird, wodurch sofort
eine Druckkammer, die zwischen dem äußeren Mantelteil der Tintenkartusche
und der Tintenpackung vorhanden ist, in Verbindung mit der Atmosphäre versetzt
wird.
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Ein Öffnungsabschnitt 58 ist
im Vorderende des unteren Gehäuses 41 vorgesehen,
in welchem der Tintenauslassabschnitt 55 auf die voranstehend geschilderte
Art und Weise vorhanden ist. Wenn die Tintenkartusche in den Kartuschenhalter 8 eingebracht
wird, gelangt ein Tintenaufnahmeverbindungsabschnitt, der später erläutert wird,
und auf dem Kartuschenhalter 8 vorgesehen ist, in den Öffnungsabschnitt 58 hinein,
wie dies in den 11 und 12 gezeigt
ist. Daher kann der Tintenauslassabschnitt 55, der in der
Tintenkartusche vorgesehen ist, mit dem Tintenaufnahmeverbindungsabschnitt
verbunden werden, der in dem Kartuschenhalter 8 vorgesehen
ist.
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Der
Tintenauslassabschnitt 55 ist mit einem Ventilteil 59 versehen,
welches sich in Axialrichtung nach Berührung mit einem Verbindungsabschnitt
des Kartuschenhalters 8 zurückzieht, der nachstehend erläutert wird,
um sich so zu öffnen.
Das Ventilteil 59 wird durch ein Federteil 60 so
beaufschlagt, dass es in Axialrichtung vorgestellt wird.
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Das
Ventilteil 59, das durch das Federteil 60 so beaufschlagt
wird, dass es in Axialrichtung vorgestellt wird, wird gegen ein
ringförmiges
Dichtungsteil 61 gedrückt,
in dessen Zentrum ein Durchgangsloch 61a vorgesehen ist.
Daher wird der Tintenauslassabschnitt 55 geschlossen, wie
dies in 11 gezeigt ist.
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Die
Drucklufteinlassöffnung 47,
die in dem unteren Gehäuse 41 vorgesehen
ist, also jenem Gehäuse,
welches den äußeren Mantel
der Tintenkartusche bildet, ist als zylindrisches Teil ausgebildet,
das einen Luftkanal festlegt, der mit der Druckkammer 25 in
Verbindung steht. Das zylindrische Teil ist einstückig oder
vereinigt mit dem unteren Gehäuse 41 ausgebildet,
und steht zum vorderen Endabschnitt der Kartusche hin vor.
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Ein Öffnungsabschnitt 164 ist
in dem Bereich an dem vorderen Endabschnitt des unteren Gehäuses 41 entsprechend
der Drucklufteinlassöffnung 47 vorgesehen.
Wie in 12 gezeigt, gelangt dann, wenn
die Tintenkartusche in den Kartuschenhalter 8 eingebracht
wird, ein Druckluftzufuhrabschnitt, der in dem Kartuschenhalter 8 vorgesehen
ist, in den Öffnungsabschnitt 77 hinein,
so dass ein Dichtungsteil, das in dem Druckluftzufuhrabschnitt vorgesehen
ist, in engen Kontakt mit der Außenumfangsoberfläche der
Drucklufteinlassöffnung 47 gelangt,
und mit dieser verbunden wird.
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Ein
Tintenaufnahmeverbindungsabschnitt 71 ist vorstehend im
Zentrum des Kartuschenhalters 8 vorgesehen.
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Eine Öffnungs/Schließ-Ventileinheit 72 ist
in dem Verbindungsabschnitt 71 vorgesehen. Wenn die Tintenkartusche
in den Kartuschenhalter 8 eingebracht wird, zieht sich
die Öffnungs/Schließ-Ventileinheit 72 in
Axialrichtung nach Kontakt mit dem Tintenauslassabschnitt 55 der
Tintenkartusche zurück,
und öffnet
sich hierdurch. Wenn keine Tintenkartusche in den Kartuschenhalter 8 eingebracht
ist, stellt sich die Öffnungs/Schließ-Ventileinheit 72 in
Axialrichtung vor, und wird geschlossen gehalten.
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Die Öffnungs/Schließeinheit 72 ist
mit einer hohlen Nadel 73 versehen, in welcher Tinteneinlasslöcher 73a vorgesehen
sind, und mit einem ringförmigen
Gleitteil 75. Das ringförmige
Gleitteil 75 ist gleitbeweglich so vorgesehen, dass es
den Außenumfang
der hohlen Nadel 73 umgibt. Wenn keine Tintenkartusche
in den Kartuschenhalter 8 eingebracht ist, bewegt sich
das ringförmige
Gleitteil 75 zu einem Ort, an welchem es die Tinteneinlasslöcher 73a schließt, die
in der hohlen Nadel 73 vorgesehen sind, nach Aufnahme einer
Beaufschlagungskraft einer Feder 74.
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Bei
dem in 11 gezeigten Fall, bei welchem
keine Tintenkartusche in den Kartuschenhalter 8 eingebracht
ist, stellt sich das ringförmige
Gleitteil 75 nach Aufnahme der Beaufschlagungskraft des Federteils 74 vor,
wodurch die Tinteneinlasslöcher 73a geschlossen
werden, die in der hohlen Nadel 73 vorgesehen sind.
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Bei
dem in 12 gezeigten Fall, bei welchem
eine Tintenkartusche in den Kartuschenhalter 8 eingebracht
ist, gelangt der Tintenauslassabschnitt 55 in Kontakt mit
dem ringförmigen
Gleitteil 75, was dazu führt, dass sich das Gleitteil 75 zurückzieht. Dies
führt dazu,
dass die Tinteneinlasslöcher 73a der hohlen
Nadel 73 freigelegt und offen werden, so dass sie den Zufluss
von Tinte ermöglichen.
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Gleichzeitig
durchdringt das Ende an der Spitze der hohlen Nadel 73 des
Kartuschenhalters 8 das Durchgangsloch 61a des
Dichtungsteil 61 der Tintenkartusche, und gelangt so in
Kontakt mit dem Ventilteil 59. Dies führt dazu, dass sich das Ventilteil 59 in
Axialrichtung zurückzieht,
wodurch der Tintenauslassabschnitt 55 der Tintenkartusche
geöffnet wird.
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Wie
durch den in 12 gezeigten Pfeil angedeutet,
kann Tinte von der Tintenkartusche dem Kartuschenhalter 8 zugeführt werden.
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Gleichzeitig
gelangt auch die Drucklufteinlassöffnung 47, welche
eine Drucklufteinlassöffnung der
Kartusche bildet, in das ringförmige
Dichtungsteil 78 des Druckluftzufuhrabschnitts 77 hinein,
der in dem Kartuschenhalter 8 vorgesehen ist.
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Das
Dichtungsteil 78 gelangt in engen Kontakt mit der Außenumfangsoberfläche der
Drucklufteinlassöffnung 47,
und wird mit dieser verbunden. Wie durch den in 12 gezeigten
Pfeil angedeutet, kann Druckluft in die Druckkammer 75 der
Kartusche eingegeben werden.
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Wenn
eine Tintenkartusche von dem Kartuschenhalter 8 abgenommen
wird, wird die Drucklufteinlassöffnung 67,
die mit der Druckkammer 25 der Kartusche in Verbindung
steht, aus dem abgedichteten Zustand freigegeben, bei welchem die
Einlassöffnung 47 durch
das Dichtungsteil 48 des Druckluftzufuhrabschnitts 77 des
Kartuschenhalters 8 abgedichtet wurde.
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Daher
wird die Druckkammer 25 der Kartusche sofort mit der Atmosphäre über den
Luftkanal der Drucklufteinlassöffnung 47 verbunden.
Daher wird auch sofort der Druckbeaufschlagungszustand der Tintenpackung 74 aufgehoben.
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Auch
der Tintenauslassabschnitt 55 der Tintenkartusche wird
geschlossen, wodurch ein Leck von Tinte verhindert wird, das anderenfalls
unter dem Einfluss der Schwerkraft hervorgerufen würde.
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Gleichzeitig
wird auch der Tintenaufnahmeverbindungsabschnitt 71 des
Kartuschenhalters 8 geschlossen, wodurch ein Fluss in Gegenrichtung von
Tinte von dem Untertank 9 verhindert wird.
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Wie
voranstehend geschildert, wird bei der Tintenkartusche gemäß der vorliegenden
Erfindung, wenn die Tintenkartusche von der Aufzeichnungseinrichtung
abgenommen wird, die Drucklufteinlassöffnung 47 freigegeben,
die in der Kartusche vorgesehen ist, wodurch sofort die Druckkammer,
die zwischen dem äußeren Mantelteil
der Kartusche und der Tintenpackung 74 ausgebildet ist,
in Verbindung mit der Atmosphäre
versetzt wird. Daher wird unmittelbar der Druckbeaufschlagungszustand
der Tintenpackung 74 aufgehoben, wodurch ein versehentliches Herausfließen oder
Herauslecken von Tinte von der Tintenpackung 74 verhindert
wird.
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Die
Aufzeichnungseinrichtung, in welche die Tintenkartusche eingeladen
werden soll, ist mit der Öffnungs/Schließ-Ventileinheit 72 versehen.
Wenn keine Tintenkartusche in den Kartuschenhalter 8 eingebracht
ist, stellt sich daher die Öffnungs/Schließ-Ventileinheit 72 in
Axialrichtung vor, und wird geschlossen gehalten, wodurch das Problem
einer Verschmutzung verhindert wird, die anderenfalls durch den
Fluss in Gegenrichtung von Tinte von dem Untertank 9 hervorgerufen
würde.
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Dritte Ausführungsform
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Als
nächstes
wird eine Tintenkartusche gemäß einer
dritten Ausführungsform
beschrieben, einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Die 13 bis 15 zeigen
eine Tintenkartusche (einen Haupttank) 100 gemäß der dritten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. 13 ist eine
Perspektivansicht, welche die gesamte Konstruktion eines Haupttanks
zeigt. 14 ist eine vergrößerte Querschnittsansicht
der Tintenkartusche gesehen von der in 13 gezeigten
Linie B-B in der durch Pfeile angedeuteten Richtung. 15 ist
eine Perspektivansicht, welche die Konstruktion einer Tintenpackung 124 zeigt,
die in einem äußeren Mantelgehäuse aufgenommen
ist, das in 13 gezeigt ist.
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Wie
in den 13 und 14 dargestellt, wird
das äußere Mantelgehäuse durch
ein oberes Gehäuse 141,
das als ein zweites Gehäuse
dient (der zweite, äußere Mantelbestandteil),
und ein unteres Gehäuse 142 gebildet,
das als ein erstes Gehäuse dient
(der erste, äußere Mantelbestandteil).
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Das
untere Gehäuse 142 weist
die Form eines flachen Kastens auf, und die Oberseite des unteren
Gehäuses 142 ist
offen. Eine mit Tinte gefüllte Tintenpackung 124 (siehe 15)
kann in dem unteren Gehäuse 142 aufgenommen
werden.
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Bei
der vorliegenden Ausführungsform
wird, wie in 14 gezeigt, um die vier Seiten
der Tintenpackung 124 zu befestigen, die in dem unteren
Gehäuse 142 aufgenommen
ist, ein vierseitiger Zwischendeckel 143, der beispielsweise
aus Styrolschaum besteht, und dessen Zentrum in Form eines Fensters
geöffnet
ist, in die Tintenkartusche 100 eingeführt. Wie nachstehend noch genauer
erläutert wird,
wird eine Wärmeschweißfolie 144,
die mit einer durchgezogenen Linie dargestellt ist, durch Wärmeeinwirkung
mit einem Flanschabschnitt 142a verschweißt, der
entlang einem Endrand der Öffnung des
unteren Gehäuses 142 vorgesehen
ist, wodurch das untere Gehäuse 142 hermetisch
abgedichtet wird.
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Das
obere Gehäuse 141,
welches die Form eines flachen Kastens aufweist, wird auf dem unteren Gehäuse 142 befestigt.
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Das
obere Gehäuse 141 dient
als Abdeckung zum Verhindern einer Aufweitung nach außen der
Folie 144, die anderenfalls hervorgerufen würde, wenn
die Folie 144 der Druckluft ausgesetzt wird. Das obere
Gehäuse 141 wird
durch einen ebenen Abschnitt 141b gebildet, der als das
Abdeckteil dient, und einen Klappabschnitt 141c, der einstückig mit dem
ebenen Abschnitt 141b ausgebildet ist, und einen rechten
Winkel mit dem ebenen Abschnitt 141b bildet.
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Keilförmige Ansatzteile 141a sind
intermittierend entlang der inneren Oberfläche des Klappabschnitts 141c vorgesehen.
Wenn das obere Gehäuse 141 auf
das untere Gehäuse 142 aufgedrückt wird, gelangen
die Ansatzteile 141a in Eingriff mit dem Flanschabschnitt 142a,
der sich entlang dem Umfangsrand der Öffnung des unteren Gehäuses 142 erstreckt,
wodurch das obere Gehäuse 141 und
das untere Gehäuse 142 miteinander
verbunden werden.
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Wenn
Druckluft in das untere Gehäuse 142 eingefüllt wird,
das durch das Folienteil 144 abgedichtet ist, wird die
Wärmeschweißfolie 144 so
angeordnet, dass sie in Kontakt mit der gesamten Innenoberfläche des
oberen Gehäuses 141 gelangt,
wodurch eine Aufweitung nach außen
der Folie 144 verhindert wird, die anderenfalls hervorgerufen
würde, wenn
die Folie 144 der Druckluft ausgesetzt wird.
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15 zeigt
den Aufbau der Tintenpackung 124, die in dem äußeren Mantelgehäuse aufgenommen
ist, das wie voranstehend geschildert ausgebildet ist.
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Zwei
Folien aus rechteckigem, flexiblem Material, beispielsweise Polyethylenfolie,
werden für
die Tintenpackung 124 eingesetzt. Um die Gasabsperreigenschaften
der Tintenpackung 124 zu verbessern, wird eine Aluminiumfolie
oder beispielsweise eine andere Metallfolie auf die Oberfläche jeder
Folie auflaminiert. Ein Tintenauslassabschnitt 150, der
eine Tintenauslassöffnung
bildet, ist im Wesentlichen im Zentrum des einen seitlichen Endabschnitts
der Tintenpackung 124 angebracht.
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Drei
Seiten, also der Endabschnitt in Seitenrichtung, der den Tintenauslassabschnitt 150 aufweist,
und die Endabschnitte an der Seite der Längsrichtung orthogonal zum
Endabschnitt in Seitenrichtung, werden zuerst durch Wärmeverschweißung zur Ausbildung
eines Beutels verbunden. Das Bezugszeichen 124b bezeichnet
einen durch Wärmeeinwirkung
verschweißten
Abschnitt bei jeder der drei Seiten.
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Tinte
wird in die Tintenpackung 124 von der verbleibenden, einen,
offenen Seite der Tintenpackung 124 aus eingefüllt, die
als Beutel ausgebildet wurde. Diese verbleibende Seite wird dann
durch Wärmeverschweißung verbunden,
um die Tintenpackung 124 zur Verfügung zu stellen, in welcher
abgedichtet Tinte aufbewahrt ist. Das Bezugszeichen 124c bezeichnet
einen durch Wärmeeinwirkung
verschweißten
Abschnitt an der verbleibenden Seite.
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16 ist
eine vergrößerte Teilansicht,
die zeigt, wie die Tintenpackung 124 in dem unteren Gehäuse 142 durch
die Wärmeschweißfolie 144 abgedichtet
wird. Zuerst wird das untere Gehäuse 142 auf einer
ortsfesten Aufspannvorrichtung 161 angeordnet, unter Verwendung
des Flanschabschnitts 142a, der sich entlang dem Umfangsrand
der Öffnung
des unteren Gehäuses 142 erstreckt.
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Die
Tintenpackung 124 wird in dem unteren Gehäuse 142 aufgenommen,
und dann wird der vierseitige Zwischendeckel 143, dessen
Zentrum in Form eines Fensters geöffnet ist, in das untere Gehäuse 142 eingeführt, um
die vier Seiten der Tintenpackung 124 mit Druck zu beaufschlagen,
und festzuhalten.
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In
diesem Zustand ist die Wärmeschweißfolie 144 so
angeordnet, dass sie den Flanschabschnitt 142a abdeckt,
der sich entlang dem Umfangsrand der Öffnung des unteren Gehäuses 142 erstreckt.
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Dann
wird ein Heizvorrichtungskopf 162, der so ausgebildet ist,
dass er eine Ebene Oberfläche
mit ähnlicher
Form wie jener einer ebenen Oberfläche des Flanschabschnitts 142a des
unteren Gehäuses 142 aufweist,
abgesenkt, wodurch die Folie 144 erwärmt wird, welche den Flanschabschnitt 142a abdeckt.
Dies führt
dazu, dass die Folie 144 durch Wärmeeinwirkung entlang dem Flanschabschnitt 142a des
unteren Gehäuses 142 verschweißt wird,
und das untere Gehäuse 142 durch
die Folie 144 hermetisch abgedichtet wird.
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Die 17 und 18 sind
vergrößerte Ansichten,
welche die Konstruktion von Abschnitten des oberen Gehäuses 141 zeigen,
die an dem unteren Gehäuse 142 angebracht
werden sollen, das durch die Folie 144 abgedichtet ist,
wie dies voranstehend beschrieben wurde. Im Einzelnen sind die Ansatzteile 141a intermittierend
auf der inneren Oberfläche des
Klappabschnitts 141c des oberen Gehäuses 141 vorgesehen,
und ist die Umgebung der Ansatzteile 141a vergrößert dargestellt.
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17 ist
eine Perspektivansicht des Eckabschnitts des oberen Gehäuses 141,
gesehen von der inneren Oberfläche
des Eckabschnitts aus, und 18 ist
eine Perspektivansicht des Eckabschnitts des oberen Gehäuses 141,
gesehen von oben aus.
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Wie
in 17 gezeigt, ist eine sich verjüngende Oberfläche 141d auf
dem Ansatzteil 141a so vorgesehen, dass ihre Dicke allmählich vom
unteren Ende des Klappabschnitts 141c zum ebenen Abschnitt 141b zunimmt,
der als Abdeckung dient. Ein Eingriffsstufenabschnitt 141e ist
am Ende der sich verjüngenden
Oberfläche 141d gegenüberliegend dem
ebenen Abschnitt 141b vorgesehen.
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Wie
in 18 gezeigt, sind Schlitzlöcher 141f so vorgesehen,
dass sie sich durch den ebenen Abschnitt 141b des oberen
Gehäuses 141 erstrecken,
entsprechend dem Ort der Ansatzteile 141a, und länglich entlang
dem Klappabschnitt 141c ausgebildet sind.
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Das
obere Gehäuse 141 wird
auf das untere Gehäuse 142 aufgelegt
und an dieses angedrückt,
so dass die sich verjüngende
Oberfläche 141d jedes
der Ansatzteile 141a in Gleitberührung mit der Seitenoberfläche des
Flanschabschnitts 142a gelangt, der sich entlang dem Umfangsrand
der Öffnung
des unteren Gehäuses 142 erstreckt.
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Wenn
das obere Gehäuse 141 weiter
gegen das untere Gehäuse 142 angedrückt wird,
gelangen die Ansatzteile 141a über den Flanschabschnitt 142a hinaus,
der auf dem unteren Gehäuse 142 vorgesehen
ist. Daher wird der Flanschabschnitt 142a des unteren Gehäuses 142 in
die Eingriffsstufen 141e der Ansatzteile 141a eingepasst,
wodurch das obere Gehäuse 141 und
das untere Gehäuse 142 aneinander befestigt
werden.
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In
diesem Fall kann, da sich die Schlitzlöcher 141f durch den
ebenen Abschnitt 141b des oberen Gehäuses 141 und entlang
dessen Klappabschnitt 141c so erstrecken, dass ihr Ort
jenem der Ansatzteile 141a entspricht, der Klappabschnitt 141c,
der die Ansatzteile 141a aufweist, in Bezug auf eine leichtere Biegbarkeit
verbessert werden.
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Die
einfache Biegbarkeit des Klappabschnitts 141c wirkt sich
so aus, dass eine Entlastung bereitgestellt wird, wenn sich die
sich verjüngende Oberfläche 141d jedes
der Ansatzteile 141a über
den Flanschabschnitt 142a des unteren Gehäuses 142 hinaus
erstreckt.
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Die
Bereitstellung einer derartigen Entlastung ist beispielsweise in
der Hinsicht wirksam, ein Problem auszuschalten, nämlich dass
die Bereiche weiß werden,
in welchen die Ansatzteile 141a vorgesehen sind, oder das
Problem von Rissen, die anderenfalls hervorgerufen würden, wenn
zu starke mechanische Beanspruchungen auf die Ansatzteile 141a einwirken,
wenn das obere und das untere Gehäuse, die beide aus Kunstharz
bestehen, aneinander befestigt werden.
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19 ist
eine Perspektivansicht des gesamten Haupt-Tintentanks 100,
der als die Tintenkartusche dient, die wie voranstehend geschildert
konstruiert ist, gesehen von oberhalb von dessen oberem Gehäuse.
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Bei
der vorliegenden Ausführungsform
sind fünf
Schlitzlöcher 141f an
jeder Seite in Längsrichtung
des oberen Gehäuses 141 vorgesehen.
Entsprechend sind die Ansatzteile 141a in gleichmäßigen Abständen vorgesehen,
entsprechend den Schlitzlöchern 141f.
Weiterhin sind zwei Schlitzlöcher 141f an
jeder Seite in Querrichtung des oberen Gehäuses 141 vorgesehen.
Entsprechend sind die Ansatzteile 141a auch so vorgesehen,
dass sie den Schlitzlöchern 141f entsprechen.
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In
dem Haupttank 100, also in der Tintenkartusche, wie voranstehend
erwähnt,
wie in 13 gezeigt, ist ein Paar offener
Löcher 151 vorgesehen,
die als Positionierungsvorrichtung zum Zeitpunkt des Einbringens
der Tintenkartusche in die Aufzeichnungseinrichtung verwendet werden
sollen, und zwar in einer Oberfläche
des Kartuschengehäuses.
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Die
beiden Öffnungslöcher 151 sind
voneinander beabstandet entlang der Längsrichtung der einen Oberfläche des
unteren Gehäuses 142 angeordnet.
Wenn das untere Gehäuse 142 beispielsweise durch
Spritzgießen
hergestellt wird, werden die Öffnungslöcher 151 vereinigt
und gleichzeitig mit dem unteren Gehäuse 142 ausgeformt.
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Der
Tintenauslassabschnitt 150, der eine Tintenauslassöffnung für die Tintenpackung
bildet, wird an einem Ort im Wesentlichen in der Mitte zwischen
den Positionierungsöffnungslöchern 151 angebracht,
die an zwei Orten vorgesehen sind. Eine Drucklufteinlassöffnung 152 und
eine Leiterplatte 153, die nachstehend genauer erläutert werden,
sind außerhalb
der beiden Öffnungslöcher 151 vorgesehen.
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Gleichzeitig
mit dem Ausformen des unteren Gehäuses 142 wird die
Drucklufteinlassöffnung 152 hohl
und vereinigt mit dem unteren Gehäuse 142 ausgeformt.
Druckluft kann in das untere Gehäuse 142 eingegeben
werden, das durch das Folienteil 144 abgedichtet ist, über die
Drucklufteinlassöffnung 152.
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20 zeigt
den Querschnitt eines Endabschnitts auf einer Oberfläche des
Haupttanks 100, der als die Tintenkartusche mit der voranstehend
geschilderten Konstruktion dient, und zeigt, dass der Haupttank 100 an
einem Verbindungsmechanismus 155 angebracht ist, der auf
dem Kartuschenhalter 8 der Aufzeichnungseinrichtung vorgesehen
ist.
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21 ist
eine Perspektivansicht, die den Verbindungsmechanismus 155 zeigt,
der auf dem Kartuschenhalter 8 vorgesehen ist.
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Wie
in den 20 und 21 gezeigt
ist, sind zwei säulenförmige Positionierungsstifte 156 auf dem
Kartuschenhalter 8 vorgesehen. Die Positionierungsstifte 156 werden
in die beiden Positionierungsöffnungslöcher 151 eingepasst,
die in dem Haupttank 100 vorgesehen sind.
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Die Öffnungslöcher 151 befinden
sich an zwei Orten in Längsrichtung
der einen Oberfläche des
unteren Gehäuses 142,
und die beiden Positionierungsstifte 156, die auf der Aufzeichnungseinrichtung
vorgesehen sind, werden in die Öffnungslöcher 151 eingepasst,
bis die Basisenden der Stifte 156 in Kontakt mit den Öffnungslöchern 151 gelangen.
Daher kann der Haupttank 100, der als eine Kartusche dient,
in drei Dimensionen positioniert werden.
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Wenn
die Positionierungsstifte 156 in den Haupttank 100 eingeführt werden,
passt ein hohler Tintenauslassschlauch 157, der im Wesentlichen
am Ort in der Mitte zwischen den beiden Positionierungsstiften 156 vorgesehen
ist, in den Tintenauslassabschnitt 150, der an der Tintenpackung 124 angebracht
ist, wodurch das Herausfließen
von Tinte aus der Kartusche ermöglicht
wird.
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Infolge
der Tatsache, dass der Haupttank 100 auf dem Kartuschenhalter 8 angebracht
ist, wird die Drucklufteinlassöffnung 152 mit
einer Drucklufteinlassöffnung 158 verbunden,
die in dem Halter 8 vorgesehen ist, was das Zuführen von
Druckluft in den Haupttank 100 ermöglicht.
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Ein
Klemmenmechanismus 159, der mehrere Kontakte aufweist,
ist mit der Leiterplatte 153 verbunden, die auf dem Haupttank 100 angeordnet
ist, was den Datenaustausch mit Halbleiterspeichervorrichtungen
ermöglicht,
die auf der Leiterplatte 153 vorgesehen sind, und nachstehend
erläutert
werden.
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In
einem Fall, in welchem der Haupttank 100 auf dem Kartuschenhalter 8 angebracht
ist, ist die Leiterplatte 153 auf dem Haupttank 100 in
Vertikalrichtung angeordnet, und an einem oberen Ort in Richtung
der Schwerkraft angeordnet, wie dies in 20 gezeigt
ist.
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Die 22A und 22B sind
Querschnittsansichten, die zeigen, dass der hohle Tintenauslassschlauch 157,
der in dem Halter 8 vorgesehen ist, in den Tintenauslassabschnitt 150 eingeführt wird, der
auf der Tintenpackung 124 vorgesehen ist, infolge der Tatsache,
dass die Hauptpackung 100 auf dem Kartuschenhalter 8 angebracht
ist, was ein Herausfließen
von Tinte aus der Tintenkartusche ermöglicht.
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22A zeigt den Tintenauslassabschnitt 150 und
den Tintenauslassschlauch 157, bevor sie verbunden werden,
und 22B zeigt den Tintenauslassabschnitt 150 und
die Tintenauslassschlauch 157 nach ihrer Verbindung.
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Eine
ringförmige
Gummidichtung 150a ist in einen Ausgangsabschnitt des Tintenauslassabschnitts 150 eingepasst,
der in der Tintenpackung 124 vorgesehen ist. Im Gegensatz
hierzu ist ein bewegbares Teil 150b in dem Tintenauslassabschnitt 150 so
aufgenommen, dass es eine Axialbewegung ermöglicht.
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Das
bewegbare Teil 150b ist so ausgebildet, dass es einen zentralen
Abschnitt der ringförmigen Gummidichtung 150a unter
der Beaufschlagungskraft des schraubenförmigen Federteils 150c verschließt. Eine Öffnung 157a ist
an einem Ort auf der Seitenoberfläche in der Nähe des Endes
an der Spitze des hohlen Tintenauslassschlauches 157 vorgesehen,
der in dem Halter 8 vorhanden ist.
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Bei
einem in 22A gezeigten Zustand, bei welchem
der Haupttank 100, der als Kartusche dient, nicht in die
Aufzeichnungseinrichtung eingebracht ist, verschließt das bewegbare
Teil 150b den zentralen Abschnitt der ringförmigen Gummidichtung 150a unter
der Beaufschlagungskraft des schraubenförmigen Federteils 150c,
wodurch ein Herauslecken von Tinte aus der Tintenpackung 124 verhindert
wird.
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Wenn
der Haupt-Tintentank 100 in die Aufzeichnungseinrichtung
eingebracht wird, drückt
das Ende an der Spitze des Tintenauslassschlauches 157 das
bewegbare Teil 150b nach innen gegen die Beaufschlagungskraft
des Federteils 150c. Daher wird ein Tintenflusskanal ausgebildet,
der durch Pfeile angedeutet ist, wodurch das Herausfließen von Tinte
ermöglicht
wird.
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In
diesem Fall gelangt ein ringförmiger
Innendurchmesserabschnitt der Gummidichtung 150a in engen
Kontakt mit dem Außendurchmesserabschnitt
des Tintenauslassrohrs 157, wodurch ein Herauslecken von
Tinte aus dem Kontaktabschnitt verhindert wird.
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23 zeigt
die Leiterplatte 153, die auf der Tintenkartusche angebracht
ist. Die 24A und 24B zeigen
das Erscheinungsbild und die Konstruktion der Leiterplatte 153. 24A ist eine Perspektivansicht der Leiterplatte 153 gesehen
von vorn aus, und 24B ist eine Perspektivansicht
der Leiterplatte 153, gesehen von unterhalb ihrer Unterseite aus.
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Wie
in 23 gezeigt, ist die Leiterplatte 152 in
der Ecke des unteren Gehäuses 152 der
Kartusche angeordnet, und ist auf dem inneren Boden eines dreidimensionalen
Raums angebracht, bei welchem zwei benachbarte Oberflächen offen
sind. Eine der beiden offenen Oberflächen ermöglichen eine Verbindung zwischen
der Leiterplatte 153 und dem Klemmenmechanismus 159,
der auf dem Kartuschenhalter 8 vorgesehen ist. Die andere
der beiden offenen Oberflächen
wird hauptsächlich
eingesetzt, wenn die Leiterplatte 153 an dem Kartuschengehäuse angebracht
wird.
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Wie
in den 24A und 24B gezeigt, sind
ein Durchgangsloch 153a und ein gekerbtes Loch 153b in
der Leiterplatte 153 vorgesehen, um die Leiterplatte 153 auf
dem unteren Gehäuse 142 anzubringen.
Wie in 24A mit gestrichelten Linien
dargestellt, werden Vorsprünge 142c und 142d zum Zwecke
der Wärmeverschweißung, die
in das jeweilige Durchgangsloch 153a bzw. das ausgekerbte Loch 153b eingeführt werden
sollen, vorher auf dem unteren Gehäuse 142 ausgebildet.
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Wenn
die im Wesentlichen rechteckige Leiterplatte 153 auf dem
unteren Gehäuse 142 angebracht
wird, wird die Leiterplatte 153 in einen ausgenommenen
Abschnitt 142b eingepasst, der wie in 23 gezeigt
ausgebildet ist, zum Positionieren der Leiterplatte.
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Ein
nicht dargestelltes Erwärmungsstück wird
in Kontakt mit den Köpfen
der Vorsprünge 142c und 142d versetzt,
die in 24A durch gestrichelte Linien
dargestellt sind, wodurch die Vorsprünge verschweißt werden.
Dies führt
dazu, dass die Leiterplatte 153 auf dem unteren Gehäuse 142 angebracht wird,
wie dies in 23 gezeigt ist.
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Das
Erwärmungsstück wird
als Aufspannvorrichtung zum Anbringen der Leiterplatte 153 an
dem unteren Gehäuse 142 verwendet,
und das Ende an der Spitze des Erwärmungsstückes wird in die obere, geöffnete Seite
des dreidimensionalen Raums eingeführt, in welchem sich die Leiterplatte 153 befindet.
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Wie
in 24A gezeigt, sind Elektrodenkontakte 153c an
der Vorderseite der Leiterplatte 153 als Verbindungsklemmen
vorgesehen, die in elektrische Verbindung mit dem Klemmenmechanismus 159 des Kartuschenhalters 8 versetzt
werden sollen, wenn der Haupttank 100 in den Kartuschenhalter 8 eingebracht
wird.
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Ein
Elektrodenkontakt 153d für Prüfzwecke ist kreisförmig auf
der gleichen Oberfläche
der Leiterplatte 153 vorgesehen, auf welcher die Elektrodenkontakte 153 vorhanden
sind.
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Die
Elektrodenkontakte 153c und 153d sind mit einer
Halbleitervorrichtung 154 verbunden, die Daten lesen und
schreiben kann, und die an der Unterseite der Leiterplatte 153 angebracht
ist. Wenn der Haupttank 100 auf dem Kartuschenhalter 8 der
Aufzeichnungseinrichtung angebracht wird, werden Daten beispielsweise
in Bezug auf die Art der Tinte, die in dem Haupttank vorhanden ist,
die Restmenge an Tinte, eine Seriennummer, und ein Verfallsdatum, zwischen
dem Haupttank 100 und der Aufzeichnungseinrichtung übersendet
und empfangen.
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Die
Tintenkartusche gemäß der dritten
Ausführungsform,
einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, wird hermetisch abgedichtet durch das
erste und das zweite Gehäuse 141 bzw. 142 ausgebildet,
und eine Tintenpackung ist in der Tintenkartusche aufgenommen. Die
Ansatzteile 141a, die auf dem zweiten Gehäuse 142 vorgesehen
sind, gelangen in Eingriff mit dem Flanschabschnitt 142a des unteren
Gehäuses 142,
wodurch das erste Gehäuse 141 und
das zweite Gehäuse 142 aneinander
befestigt werden. Der Zusammenbau und das Zerlegen einer Tintenkartusche
werden einfach erreicht, was dazu beiträgt, das Recycling der Bestandteile
der Tintenkartusche zu erleichtern.
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Weiterhin
sind die Schlitzlöcher 141 an
Orten auf dem ebenen Abschnitt 141b entsprechend den Ansatzteilen 141a entlang
dem Klappabschnitt 141c vorgesehen, wodurch ein einfaches
Verbiegen des Klappabschnitts 141c verbessert wird, welcher
die Ansatzteile 141a aufweist. Diese Anordnung ist in der Hinsicht
wirksam, um beispielsweise das Problem zu verhindern, dass der Bereich
weiß wird,
in welchem die Ansatzteile 141a vorgesehen sind, oder das
Problem einer Spaltbildung, das andererseits hervorgerufen würde, wenn
eine zu starke Belastung auf die Ansatzteile 141a einwirkt,
wenn das obere und untere Gehäuse 141 bzw. 142,
die beide aus Kunstharz bestehen, aneinander angebracht werden.
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Vierte Ausführungsform
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Als
nächstes
wird eine Tintenkartusche gemäß einer
vierten Ausführungsform
beschrieben, einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Die Tintenkartusche gemäß der vorliegenden
Erfindung ist mit einem Tintenpackungs-Andruckteil versehen, das
in einem Kartuschengehäuse
zusammen mit einer Tintenpackung aufgenommen werden soll. Die Tintenkartusche
zeichnet sich dadurch aus, dass in Abhängigkeit von dem Volumen des
Andruckteils das Volumen an Tinte eingestellt werden kann, die abgedichtet
in der Tintenpackung enthalten ist.
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Daher
können
die in den 13 bis 24 gezeigten
Konstruktionen als bevorzugte Beispiele für Konstruktionen des äußeren Mantels
der Tintenkartusche, der Tintenpackung, usw. bei der Verwirklichung
der vierten Ausführungsform
eingesetzt werden.
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Die 25 und 26 zeigen die Konstruktion des Andruckteils 143,
und 25 ist eine Perspektivansicht, welche das gesamte
Andruckteil zeigt. 26A ist eine Vorderansicht,
die das Andruckteil zeigt; 26B ist eine
Querschnittsansicht des Andruckteils, gesehen von der Linie C-C
in 26A in der durch Pfeile angedeuteten Richtung;
und 26C ist eine Querschnittsansicht
des Andruckteils, gesehen von der in 26A gezeigten
Linie D-D in der durch Pfeile angedeuteten Richtung.
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Wie
in den 25 und 26 gezeigt,
ist das Andruckteil 143 in Form eines Rahmens ausgebildet, bei
welchem eine fensterartige Öffnung 143a im
Zentrum des Andruckteils 143 vorgesehen ist. Das Andruckteil 143 drückt auf
die vier abgedichteten Seiten der rechteckigen Tintenpackung 124.
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Wie
aus den Querschnittsansichten der 26B und 26C hervorgeht, ist der Abschnitt der Oberfläche des
Andruckteils 143 gegenüberliegend
den vier Seiten der Tintenpackung 124 so ausgebildet, dass
er eine sich verjüngende
Oberfläche 143b aufweist,
die allmählich
dünner
in Richtung auf die fensterförmige Öffnung 143a wird,
die im Zentrum des Andruckteils 143 vorgesehen ist.
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Wie
in 14 gezeigt, ist die sich verjüngende Oberfläche 143b so
ausgebildet, dass sie sich geringfügig krümmt. Wenn die sich verjüngende Oberfläche 143b in
Berührung
mit dem Zentrum der Tintenpackung 124 versetzt wird, beult
sich dieses infolge der darin enthaltenen Tinte aus, so dass die
sich verjüngende
Oberfläche 143b,
die geringfügig
gekrümmt
ist, glatt an die Geometrie des Umfangs der Tintenpackung 124 angepasst
ist.
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Wenn
eine Tintenpackung 124, die mit einer großen Menge
an Tinte gefüllt
ist, in dem unteren Gehäuse 142 aufgenommen
ist, wird ein Andruckteil 143 mit geringem Volumen eingesetzt,
wie in 14 gezeigt ist.
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Wenn
eine Tintenpackung 124, die mit einer kleinen Menge an
Tinte gefüllt
ist, in dem unteren Gehäuse 142 aufgenommen
ist, wird ein Andruckteil 143 mit großem Volumen eingesetzt, wie
in 27 gezeigt ist.
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Das
Andruckteil 143, das bei dem in 27 gezeigten
Haupttank 100 verwendet wird, weist die zentrale, fensterförmige Öffnung 143a auf,
die eine kleinere Fläche
aufweist als jene in 14. Entsprechend ist eine sich
verjüngende
Oberfläche 143b vorgesehen,
die allmählich
zur fensterförmigen Öffnung 143a hin
dünner
wird.
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Bei
dieser Konstruktion wird die Tintenpackung 124, die mit
einer geringen Menge an Tinte gefüllt ist, durch das Andruckteil 143 mit
Druck beaufschlagt, in Bereichen der vier Seiten näher an dem Zentrum
der Tintenpackung 124.
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Trotz
der Tatsache, dass eine Tintenpackung eingefüllt ist, die mit einer geringen
Menge an Tinte gefüllt
ist, kann eine freie Bewegung der Tintenpackung in der Tintenkartusche
wirksam verhindert werden. Daher wird ermöglicht, das Problem einer Beschädigung einer
Tintenpackung zu verhindern, das anderenfalls hervorgerufen würde, wenn
die Tintenpackung einer körperlichen
Stoßbeanspruchung während des
Transports ausgesetzt wird.
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Wie
aus der voranstehenden Beschreibung deutlich wird, ist die Tintenkartusche
gemäß der vierten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung mit einem Tintenandruckteil versehen,
das in einem Kartuschengehäuse
zusammen mit einer Tintenpackung aufgenommen werden soll. In Abhängigkeit
von dem Volumen des Andruckteils wird das Volumen der Tinte eingestellt,
die in die Tintenpackung eingefüllt
wird. Soweit mehrere Arten von Andruckteilen vorher vorbereitet
werden, kann ein geeignetes Andruckteil in Abhängigkeit von dem Volumen von
Tinte ausgewählt
werden, das in eine Tintenpackung eingefüllt ist, und wird das so ausgewählte Andruckteil
in dem Kartuschengehäuse
aufgenommen. Daher kann eine Tintenpackung in dem Kartuschengehäuse ohne
einen großen
Zwischenraum aufgenommen werden.
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Daher
kann das Ausmaß,
in welchem eine Tintenpackung durch körperliche Stoßbeanspruchungen
beschädigt
wird, die beim Transport auftreten, ausreichend verringert werden.
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In
einem Fall, in welchem die vorliegende Erfindung bei einer Tintenkartusche
eingesetzt wird, welche Druckluft in ein Kartuschengehäuse einlässt, wird
das Andruckteil, dessen Volumen in Abhängigkeit von dem Volumen der
in eine Tintenpackung eingefüllten
Tinte ausgewählt
wurde, in der Tintenkartusche aufgenommen, so dass das Volumen der Druckluft,
die in das Kartuschengehäuse
eingelassen werden soll, so eingestellt werden kann, dass es innerhalb
eines vorbestimmten Bereiches liegt.
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Daher
ist es, selbst wenn eine Tintenkartusche mit kleinem Volumen verwendet
wird, nicht erforderlich, eine große Menge an Druckluft in das
Kartuschengehäuse
einzulassen. Daher kann eine Zeitverzögerung verhindert werden, die
auftreten würde zwischen
dem Zeitpunkt, an welchem eine Aufzeichnungseinrichtung eingeschaltet
wird, bis zu dem Zeitpunkt, an welchem die Aufzeichnungseinrichtung
einen Bereitschaftszustand erreicht, wodurch die Durchsatzrate der
Aufzeichnungseinrichtung verbessert wird.
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Andere Ausführungsformen
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Schließlich wird
eine bevorzugte Ausführungsform
einer Kartusche beschrieben, die bei jeder der Tintenkartuschen
der voranstehend geschilderten Ausführungsformen eingesetzt werden
kann, die wirksam das Problem eines Bruchs einer Tintenpackung verhindern
kann, das anderenfalls durch Schwingungen oder Herunterfallen einer
Tintenkartusche hervorgerufen werden könnte, und die besser recycelt
werden kann, und das Recycling nicht nur eines Gehäuses ermöglicht,
welches den äußeren Mantel
bildet, sondern auch einer Tintenpackung.
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Die
bevorzugte Ausführungsform
zeichnet sich dadurch aus, dass ein ausgenommener Abschnitt, welcher
an den Querschnitt einer kissenförmigen
Tintenpackung angepasst ist, die mit Tinte gefüllt ist, auf der inneren Oberfläche eines
harten Gehäuses
vorgesehen ist, welches den äußeren Mantel einer
Tintenkartusche bildet, wobei Rippen, welche den Umfangsrand der
Tintenpackung einquetschen können,
vorhanden sind.
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Bevorzugter
setzt die bevorzugte Ausführungsform
eine Anordnung ein, bei welcher mehrere Rippen sowohl in Seitenrichtung
als auch in Längsrichtung
des harten Gehäuses
vorgesehen sind, eine Anordnung, bei welcher Vorsprünge und
Vertiefungen in den Bereichen vorgesehen sind, in welchen der Umfangsrand
einer Tintenpackung eingequetscht wird, und/oder eine Anordnung,
bei welcher Durchgangslöcher
im Umfangsrand der Tintenpackung vorgesehen sind, und Vorsprünge in den
Rippen so vorgesehen sind, dass sie in die entsprechenden Durchgangslöcher hineinpassen.
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Eine
weitere bevorzugte Ausführungsform verwendet
eine Anordnung, bei welcher die Geometrie der Innenoberfläche des
harten Gehäuses
an den Querschnitt einer mit Tinte gefüllten Tintenpackung angepasst
ist, und der Umfangsrand der Tintenpackung durch das harte Gehäuse eingequetscht
wird. Zusätzlich
zu dieser Anordnung setzt die bevorzugte Ausführungsform eine Anordnung ein,
bei welcher Vorsprünge
und Vertiefungen in den Bereichen vorgesehen sind, in welchen der
Umfangsrand einer Tintenpackung eingequetscht wird, und/oder eine
Anordnung, bei welcher Durchgangslöcher in dem Umfangsrand vorgesehen
sind, und Vorsprünge,
die in die entsprechenden Durchgangslöcher eingeführt werden sollen, in dem Gehäuse vorgesehen
sind.
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Die
bevorzugten Ausführungsformen
werden mit weiteren Einzelheiten unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
beschrieben. Die 28A bis 28C sind
Explosionsdarstellungen, die ein bevorzugtes Beispiel für eine Tintenkartusche
zeigen. Eine Tintenpackung 201 wird dadurch hergestellt,
dass rechteckige Folien, die jeweils aus einer hochpolymeren Folie
und einer Materialschicht mit guten Gassperreigenschaften bestehen,
beispielsweise einer Metallschicht, auf der Oberfläche des
Polymerfilms, bereitgestellt werden, und eine Wärmeverschweißung der
rechteckigen Folien entlang Umfangsrändern 201a, 201b, 201c und 201d der
Tintenpackung 201 erfolgt, um einen Beutel auszubilden, während eine
Tintenzufuhröffnung 201e in
einer Seite 201a der Tintenpackung 201 ausgebildet
wird.
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Das
harte Gehäuse,
welches die Tintenpackung 201 aufnimmt, besteht aus zwei
Segmenten; nämlich
einem kastenförmigen
Gehäusehauptkörper (unteren
Gehäuse) 202,
und einer Abdeckung (oberen Gehäuse) 203.
Kurze Rippen 204 zur Unterteilung der langen Seiten 201b und 201d in
gleichen Längen
sind auf der Ebene des unteren Gehäusehauptkörpers 202 vorgesehen,
welche der Abdeckung 203 gegenüberliegt. Entsprechend sind
kurze Rippen 204' zur
Unterteilung der langen Seiten 201b und 201d auf
gleiche Längen
auf der Ebene der Abdeckung 203 vorgesehen, welche dem
unteren Gehäusehauptkörper 202 gegenüberliegt.
Weiterhin sind lange Rippen 205 zur Unterteilung der kurzen Seiten 201a und 201c auf
gleiche Längen
auf derselben Ebene des unteren Gehäusehauptkörpers 202 vorgesehen,
auf welcher die kurzen Rippen 204 vorgesehen sind. Entsprechend
sind lange Rippen 205' zum
Unterteilen der kurzen Seiten 201a und 201c auf gleiche
Längen
auf derselben Ebene der Abdeckung 203 vorgesehen, auf welcher
die kurzen Rippen 204' vorgesehen
sind.
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Vertiefungen 204a und 204a' sind in den
kurzen Rippen 204 und 204' so vorgesehen, dass sie an den
Querschnitt einer mit Tinte gefüllten
Tintenpackung angepasst sind, und Vertiefungen 205a und 205a' sind in den
langen Rippen 205 und 205' so vorgesehen, dass sie an den
Querschnitt einer mit Tinte gefüllten
Tintenpackung angepasst sind. Endabschnitte 204b, 204b', 205b und 205b' der Rippen 204, 204', 205,
und 205' gegenüberliegend
den Umfangsrändern 201a, 201b, 201c und 201d der
Tintenpackung 201 sind auf Höhen h und h' eingestellt, so dass die Umfangsränder 201a, 201b, 201c und 201d der
Tintenpackung 201 sandwichartig zwischen den Rippen 204, 204', 205 und 205' eingeschlossen
werden können,
wenn die Abdeckung 203 auf dem Gehäusehauptkörper 202 befestigt
wird.
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Das
in 28 angegebene Bezugszeichen 206 bezeichnet
eine Ausnehmung zur Ausbildung eines Fensters, das dazu verwendet
werden soll, die Tintenzufuhröffnung 201e nach
außen
hin freizulegen.
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Bei
dieser Ausführungsform
wird die Tintenpackung 201, die mit einem bestimmten Volumen
an Tinte gefüllt
ist, auf den Gehäusehauptkörper 202 so aufgesetzt,
dass die Tintenzufuhröffnung 201e sich
in der Ausnehmung 206 befindet. Wenn die Abdeckung 203 auf
dem Gehäusehauptkörper 202 befestigt
wird, wird ein mit Tinte gefüllter
Bereich der Tintenpackung 201 durch die Vertiefungen 204a, 204a', 205a und 205a' der Rippen 204, 204', 205 und 205' gehaltert, ohne
dem Druck ausgesetzt zu sein, der durch die Ebene des Gehäusehauptkörpers 204 und
die Ebene der Abdeckung 203 ausgeübt wird. Weiterhin werden die
Umfangsränder 201a, 201b, 201c und 201d sandwichartig
zwischen den Endabschnitten 204b und 204b' der einander
gegenüberliegenden
Rippen 204 und 204' und
zwischen den Endabschnitten 205b und 205b' der einander
gegenüberliegenden Rippen 205 und 205' eingeschlossen.
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Selbst
wenn auf die Tintenpackung 201 in diesem Zustand Schwingungen
oder körperliche Stoßbeanspruchungen
einwirken, wird die Geometrie der Tintenpackung 201 durch
die Vertiefungen 204a, 204a', 205a und 205a' festgelegt,
so dass in der Tintenpackung 201 keine erheblichen Verformungen
auftreten.
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Die
Umfangsränder 201a, 201b, 201c und 201d werden
sandwichartig zwischen dem Gehäusehauptkörper 202 und
der Abdeckung 203 eingeschlossen. Daher kann eine Bewegung
einer Tintenpackung in dem Gehäuse
verhindert werden, die andererseits durch die Schwankungswirkung
der Tinte hervorgerufen würde.
Weiterhin kann ein Bruch einer Tintenpackung verhindert werden,
der anderenfalls erfolgen würde,
wenn die Tintenpackung einer erheblichen körperlichen Stoßbeanspruchung
oder einem erheblichen Druck ausgesetzt würde.
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Wenn
die Abdeckung 203 von dem Tintengehäuse abgenommen wird, nachdem
die in der Tintenkartusche enthaltene Tinte verbraucht wurde, und
die Tintenkartusche von einem Hersteller gesammelt wurde, wird die
Tintenpackung 203 aus einem sandwichartigen eingeschlossenen
Zustand freigegeben, der zwischen dem Gehäusehauptkörper 202 und der Abdeckung 203 vorhanden
ist, und kann einfach aus der Tintenkartusche entnommen werden.
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Die
so entfernte Tintenpackung wird gereinigt, und ein Verschleißteil, beispielsweise
eine Dichtung der Tintenzufuhröffnung,
wird durch ein neues Teil ersetzt. Dann wird die Tintenpackung mit
Tinte nachgefüllt.
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Die
so nachgefüllte
Tintenpackung wird in dem Gehäusehauptkörper 202 angeordnet,
und die Abdeckung 203 wird auf dem Gehäusehauptkörper 202 auf die gleiche
Art und Weise wie voranstehend geschildert befestigt, wodurch ein
Recyclingvorgang fertig gestellt wird.
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Die
voranstehend geschilderte Ausführungsform
schaltet das Erfordernis aus, eine Tintenpackung von einem Tintengehäuse abzureißen und
abzuschälen,
wodurch das Entfernen eines Tintenpackungsbeutels ohne das Auftreten
von Beschädigungen
ermöglicht
wird, und ein äußerst verlässliches Recyceln
einer Tintenkartusche verwirklicht wird.
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29 ist
eine Querschnittsansicht, welche den Aufbau eines Gehäuses entlang
einer Linie E-E in 28C zeigt. Vertiefungen 204a sind
in Rippen 204 vorgesehen, die auf dem Gehäusehauptkörper 202 vorhanden
sind, angepasst an den Querschnitt einer kissenförmigen Tintenpackung 201,
die mit Tinte 207 gefüllt
ist. Entsprechend sind Vertiefungen 204a' in Rippen 204' vorgesehen,
die auf der Abdeckung 203 in Anpassung hieran vorgesehen
sind. Die Umfangsränder 201b und 201d der
Tintenpackung 201 sind sandwichartig zwischen Endabschnitten 204b und 204b' der Rippen 204 und 204' eingeschlossen.
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Die
Rippen 204 und 204' stellen
eine Verformung der Tintenpackung 201 ein, die aus einer
flexiblen Folie hergestellt ist, wodurch eine Auslenkung der Folie
in einem spitzen Winkel verhindert wird.
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30 ist
eine Querschnittsansicht, die ein weiteres Beispiel für die Konstruktion
zum sandwichartigen Einschließen
des Umfangsrandes einer Tintenpackung zeigt. Wie im Falle der in
den 28A bis 28C gezeigten
Ausführungsform sind
die Rippen 204 und 204', die an den Umriss der Tintenpackung 201 angepasst
sind, auf dem unteren Gehäuse 202 und
der Abdeckung 203 vorgesehen. Weiterhin ist ein Vorsprung 208 auf
jedem der Enden 204b zum sandwichartigen Einschließen des
Umfangsrandes 201b der Tintenpackung 201 vorgesehen,
und ist eine Ausnehmung 208' auf
jedem der Enden 204b' gegenüberliegend
den Enden 204b vorgesehen. Die Vorsprünge 208 und die Ausnehmungen 208' sind an mehreren
Orten entlang dem Umfangsrand der Tintenpackung 201 vorhanden.
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Der
Gehäusehauptkörper 202 wird
in der Tintenpackung 201 aufgenommen, und die Abdeckung 203 wird
von oberhalb auf den Gehäusehauptkörper 202 aufgesetzt.
Dies führt
dazu, dass der Umfangsrand 201b der Tintenpackung 201 sandwichartig
eingequetscht zwischen den Vorsprüngen 208 und den Ausnehmungen 208' aufgenommen
wird.
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Durch
sandwichartiges Aufnehmen des Umfangsrandes der Tintenpackung 201 an
mehreren Orten entsprechend dem voranstehend geschilderten Verfahren
kann die Tintenpackung 201 fest innerhalb des Gehäuses befestigt
werden. Bei dieser Ausführungsform
kann die Tintenpackung 201 einfach aus dem Gehäuse entnommen
werden, nach Entfernen der Abdeckung 203. Wie im Falle
der in den 28A bis 28C gezeigten
Ausführungsform
kann einfach ein Recycling einer Tintenkartusche erfolgen.
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31 ist
eine Querschnittsansicht, die eine Konstruktion zum sandwichartigen
Einschließen
des Umfangsrandes einer Tintenpackung gemäß einer anderen, bevorzugten
Ausführungsform
zeigt. Ein Durchgangsloch 209 ist im Umfangsrand 201b der Tintenpackung 201 vorgesehen.
Wie im Falle der in den 28A bis 28C gezeigten Ausführungsform sind die Rippen 204 und 204', die an den
Umriss der Tintenpackung 201 angepasst sind, auf dem unteren
Gehäuse 202 und
der Abdeckung 203 vorgesehen. Ein Vorsprung 210,
der in das Durchgangsloch 209 eingeführt werden soll, ist auf dem
Endabschnitt 204 vorgesehen, und ein Loch 210' ist in dem
Endabschnitt 204' vorgesehen,
entsprechend dem Vorsprung 210. Die Gruppe, welche das
Durchgangsloch 209, den Vorsprung 210, und das
Loch 210' umfasst,
ist an jedem von mehreren Orten auf dem Umfangsrand der Tintenpackung 201 vorhanden.
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Die
Tintenpackung 201 wird so in dem Gehäusehauptkörper 202 aufgenommen,
dass die Vorsprünge 210 in
die entsprechenden Durchgangslöcher 209 eingeführt werden.
Wenn die Abdeckung 203 von oberhalb auf dem Gehäusehauptkörper 202 angeordnet
wird, wird die Tintenpackung 201 durch die Durchgangslöcher 209 und
die Vorsprünge 210 positioniert
und befestigt. Bei der vorliegenden Ausführungsform kann die Tintenpackung 201 einfach durch
Entfernen der Abdeckung 203 entnommen werden. Wie im Falle
der in den 28A bis 28C gezeigten
Ausführungsform
kann einfach das Recycling einer Tintenkartusche erfolgen.
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Die 32A bis 32C zeigen
eine Tintenkartusche gemäß einer
anderen Ausführungsform in
Explosionsdarstellung. Die Tintenpackung 201 weist die
gleiche Konstruktion wie jene auf, die in den 28A bis 28C gezeigt
ist.
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Ein
hartes Gehäuse
zum Aufnehmen der Tintenpackung 201 besteht aus zwei Segmenten; nämlich einem
kastenförmigen
Gehäusehauptkörper 202 und
der Abdeckung 203. Erhöhte
Abschnitte 204 und 205 sind so vorgesehen, dass
eine innere Oberfläche 202a des
Gehäusehauptkörpers 202 an
den Querschnitt einer kissenförmigen,
mit Tinte gefüllten Tintenpackung
angepasst ist. Weiterhin sind erhöhte Abschnitte 204' und 205' so vorgesehen,
dass die innere Oberfläche 203a der
Abdeckung 203 hieran angepasst ist.
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Endabschnitte 204b, 204b', 205b und 205b' der erhöhten Abschnitte 204, 204', 205 und 205' gegenüberliegend
den Umfangsrändern 201a, 201b, 201c und 201d der
Tintenpackung 201 sind auf Höhen h und h' eingestellt, so dass die Umfangsränder 201a, 201b, 201c und 201d der
Tintenpackung 201 sandwichartig zwischen den erhöhten Abschnitten 204, 204', 205 und 205' eingeschlossen
werden können,
wenn die Abdeckung 203 auf dem Gehäusehauptkörper 202 befestigt
wird.
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Ausnehmungen 206 und 206' sind in den
Bereichen des Gehäusehauptkörpers 202 und
der Abdeckung 203 vorgesehen, an welchen die Tintenzufuhröffnung 201e sandwichartig
eingeschlossen werden soll. Rippen 204c und 204c' sind auf der
Rückseite
der Bereiche der erhöhten
Abschnitte 204 und 204' vorgesehen, mit welchen die Tintenpackung 201 in
Kontakt versetzt wird, um hierdurch die Steifigkeit der erhöhten Abschnitte 204 und 204' zu verbessern.
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Bei
der vorliegenden Ausführungsform
wird die Tintenpackung 201, die mit einem bestimmten Volumen
an Tinte gefüllt
ist, auf den Gehäusehauptkörper 202 so
aufgesetzt, dass die Tintenzufuhröffnung 201e in die
Ausnehmung 206 hineingelangt. Wenn die Abdeckung 203 befestigt
wird, wird der mit Tinte gefüllte
Bereich der Tintenpackung 201 durch die inneren Oberflächen 202a und 203a und
die erhöhten
Abschnitte 204, 204', 205 und 205' von beiden
Seiten gehaltert, ohne die Ausübung
eines Drucks. Die Umfangsränder 201a, 201b, 201c und 201d werden
durch die gegenüberliegenden
Endabschnitte 204b, 204b', 205b und 205b' gehaltert.
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Selbst
wenn die Tintenpackung 201 Schwingungen oder körperlichen
Stoßbeanspruchungen
in diesem Zustand ausgesetzt wird, wird die Geometrie der Tintenpackung 201 durch
die inneren Oberflächen 202a und 203a des
Gehäuses
und durch die erhöhten
Abschnitte 204, 204', 205 und 205' festgelegt, so
dass keine starke Verformung in der Tintenpackung 201 auftritt.
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Die
Umfangsränder 201a, 201b, 201c und 201d werden
sandwichartig zwischen den Endabschnitten 204b, 204b', 205b und 205b' eingeschlossen.
Daher kann eine Bewegung einer Tintenpackung in dem Gehäuse verhindert
werden, die anderenfalls durch die Schwenkbewegung von Tinte hervorgerufen
würde.
Weiterhin kann ein Bruch einer Tintenpackung verhindert werden,
der andererseits hervorgerufen würde,
wenn die Tintenpackung einer erheblichen körperlichen Stoßbeanspruchung
oder einem erheblichen Druck ausgesetzt wird.
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33 ist
eine Querschnittsansicht, die den Aufbau des Gehäuses entlang der Linie F-F
von 32C zeigt. Die erhöhten Abschnitte 204 sind
auf dem Gehäusehauptkörper 202 so
ausgebildet, dass sie an den Querschnitt einer kissenförmigen Tintenpackung 201 angepasst
sind, die mit der Tinte 207 gefüllt ist. Entsprechend sind
die erhöhten
Abschnitte 204' auf
der Abdeckung 203 so ausgebildet, dass sie hieran angepasst
sind. Die Umfangsränder 201b und 201d der
Tintenpackung 201 sind sandwichartig zwischen den einander
gegenüberliegenden
Endabschnitten 204b und 204b' angeordnet.
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Da
der Querschnitt des Gehäusehauptkörpers 202 und
jener der Abdeckung 203 an den Querschnitt der Tintenpackung 201 angepasst
sind, wird eine Verformung der Tintenpackung 201 eingestellt, die
aus einer flexiblen Folie hergestellt ist, wodurch eine Auslenkung
der Folie in einem spitzen Winkel verhindert wird.
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34 ist
eine Querschnittsansicht, die ein weiteres Beispiel für die Konstruktion
zum sandwichartigen Einschließen
des Umfangsrandes einer Tintenpackung zeigt. Die erhöhten Abschnitte 204 und 204' sind so ausgebildet,
dass der Querschnitt des unteren Gehäuses 202 und jener
der Abdeckung 203 an den Querschnitt der kissenförmigen Tintenpackung 201 angepasst
sind, die mit der Tinte 207 gefüllt ist. Weiterhin ist der
Vorsprung 208 auf jedem der Enden 204b vorgesehen,
um sandwichartig den Umfangsrand 201b der Tintenpackung 201 einzuschließen, und
ist die Ausnehmung 208' auf
jedem der Enden 204b' gegenüberliegend
den Enden 204b vorgesehen. Die Vorsprünge 208 und die Ausnehmungen 208' sind an jedem
von mehreren Orten entlang dem Umfangsrand der Tintenpackung 201 vorhanden.
-
Die
Tintenpackung 201 wird in dem Gehäusehauptkörper 202 aufgenommen,
und die Abdeckung 203 wird von oberhalb aus auf dem Gehäusehauptkörper 202 angeordnet.
Daher wird der Umfangsrand 201b der Tintenpackung 201 sandwichartig
zwischen den Vorsprüngen 208 und
den Ausnehmungen 208' eingequetscht.
Durch sandwichartiges Einschließen
mehrerer Orte am Umfangsrand der Tintenpackung 201 gemäß dem voranstehend
geschilderten Verfahren kann die Tintenpackung 201 fest
in dem Gehäuse
befestigt werden.
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Bei
der vorliegenden Ausführungsform
kann die Tintenpackung 201 einfach aus dem Gehäuse nach
Entfernen der Abdeckung 203 entnommen werden. Wie im Falle
der in den 28A bis 28C gezeigten
Ausführungsform
kann einfach ein Recycling der Tintenkartusche erfolgen.
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35 ist
eine Querschnittsansicht, die eine Konstruktion zum sandwichartigen
Einschließen
des Umfangsrandes einer Tintenpackung gemäß einer weiteren, bevorzugten
Ausführungsform
zeigt. Das Durchgangsloch 209 ist in dem Umfangsrand 201b der
Tintenpackung 201 vorgesehen. Die erhöhten Abschnitte 204 und 204' sind so ausgebildet,
dass der Querschnitt des unteren Gehäuses 202 und jener der
Abdeckung 203 an den Querschnitt der kissenförmigen Tintenpackung 201 angepasst
sind, die mit der Tinte 207 gefüllt ist. Weiterhin ist der
Vorsprung 210, der in das Durchgangsloch 209 eingeführt werden soll,
auf dem Endabschnitt 204 vorgesehen, und ist das Loch 210' in dem Endabschnitt 204' entsprechend
dem Vorsprung 210 vorgesehen. Die Gruppe, die aus dem Durchgangsloch 209,
dem Vorsprung 210, und dem Loch 210' besteht, ist an jedem von mehreren
Orten auf dem Umfangsrand der Tintenpackung 201 vorhanden.
-
Die
Tintenpackung 201 wird so in dem Gehäusehauptkörper 202 aufgenommen,
dass die Vorsprünge 210 in
die entsprechenden Durchgangslöcher 209 eingeführt werden.
Wenn die Abdeckung 203 von oberhalb auf dem Gehäusehauptkörper 202 angeordnet
wird, wird die Tintenpackung 201 durch die Durchgangslöcher 209 und
die Vorsprünge 210 positioniert
und befestigt.
-
Bei
der vorliegenden Ausführungsform
kann die Tintenpackung 201 einfach durch Abnehmen der Abdeckung 203 entnommen
werden. Wie im Falle der in den 28A bis 28C gezeigten Ausführungsform kann einfach ein
Recycling der Tintenkartusche erfolgen.
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Wie
voranstehend geschildert wird in einem Fall, bei welchem die Konstruktion
einer Tintenkartusche gemäß einer
der verschiedenen Ausführungsformen
eingesetzt wird, eine Verformung einer Tintenpackung, die anderenfalls
durch Schwingungen oder körperliche
Stoßbeanspruchungen
hervorgerufen würde,
in allen Richtungen verhindert, wodurch eine Beschädigung und
ein Bruch der Tintenpackung verhindert werden.
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Das
Positionieren einer Tintenpackung wird durch die Geometrie eines
Gehäuses
bewirkt, wodurch Qualitätsunterschiede
ausgeschaltet werden, die aufgrund einer unterschiedlichen Genauigkeit beim
Zusammenbau hervorgerufen werden.
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Da
eine Tintenpackung nicht durch Verwendung eines Klebers befestigt
werden muss, wird die Anzahl an Teilen verringert, wodurch der Wirkungsgrad
des Zusammenbaus einer Tintenkartusche erhöht wird, und die Kosten einer
Tintenkartusche verringert werden. Da die Zerlegung der Tintenkartusche
einfach ist, kann ein äußerst verlässliches
Recycling einer Tintenkartusche erzielt werden.