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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Namenverwaltungskonvention und
Verfahren, eine Vorrichtung und Computerprogramme zur Anwendung der
Namensverwaltungskonvention zur Identifizierung einzelner Einheiten
unterschiedlicher Art.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Es
wird vorhergesagt, dass im Laufe der nächsten Jahre die Anzahl und
die Vielfalt der aktiven Datenübertragungs-
und Datenverarbeitungseinheiten sehr schnell zunehmen wird. Hierzu
gehören
Geräte
wie Mobiltelefone mit zusätzlichen
Verarbeitungsfunktionen („Smart
Phones", intelligente
Telefone), PDAs (Personal Digital Assistents, persönliche digitale
Assistenten), intelligente Haushalts- und Bürogeräte und viele anwendungsspezifische
Geräte wie
zum Beispiel Geräte
mit integrierter Fehlererkennung usw.
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Es
besteht ein Bedarf an Nachrichtenübermittlungssystemen zur Abwicklung
der Datenübertragung,
um diese Geräte
in die Lage zu versetzen, Nachrichten an und von solchen Geräten eindeutig zu
kennzeichnen und zu leiten. Wenn jedoch alle Geräte mit einer herkömmlichen
Namensverwaltungskonvention kompatibel sein sollen, zeigt sich,
dass die Konfigurierung und die Verwaltungsaufgaben zur Gewährleistung
der Eindeutigkeit der Gerätekennungen
zur Verhinderung von Namenskonflikten sehr schwierig sind.
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Ein
anderes Problem besteht darin, dass eine Namensverwaltungskonvention,
bei der alle Gerätekennungen
an ein bestimmtes Kommunikationsprotokoll gebunden sind, die Flexibilität beträchtlich einschränkt. Es
ist wünschenswert,
dass mobile Geräte
mit dem Datenübertragungsnetz
mittels unterschiedlicher Datenübertragungsprotokolle
in Verbindung treten können,
die jeweils andere Adressierungsschemata verwenden (zum Beispiel TCP/IP-Netzeinwahl,
Infrarotübertragung,
Bluetooth von Nokia und WAP unterschiedliche Adressierungsschemata).
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In
der Europäischen
Patentanmeldung EP-A-0 537 894 wird das Durcheinander zwischen den
grundverschiedenen Namensverwaltungskonventionen beschrieben und
wie die verschiedenen Namensverwaltungssysteme innerhalb OSF/DCE zusammengeführt werden
können.
Demnach wird in EP-A-0 537 894 eine Föderation (Zusammenschluss)
von grundverschiedenen Namensverwaltungssystemen unter Verwendung
eines äußerst abstrakten
Namensmodells und einer Schnittstelle zur Namensauflösung beschrieben,
damit Objekte innerhalb unterschiedlicher Namensverwaltungssysteme dargestellt
werden können.
In EP-A-0 537 894 wird die Aufteilung von Objektnamen in „head" („Kopf") und „tail" („Schwanz") beschrieben, wobei
beispielsweise „head" für den Benutzer
steht und „tail" ein bestimmter Benutzername
ist.
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Ravindran,
K. et al. beschreiben in „A
Naming System for Feature-based Service Specification in Distributed
Operating Systems",
1991 SIGSMALL/PC Symposium on Small Systems, ACM, New York, USA,
Bd. 17, Nr. 3/4, S. 12 bis 21, ein Namensverwaltungssystem, in dem
Paare (Attribute name, Attribute value) verwendet werden, um den
Zugriff auf Dienste zu kennzeichnen und zu ermöglichen.
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Peterson,
L.L. beschreibt in „An
Overview of UNP",
Computer Communication Review, ACM, New York, Bd. 19, Nr. 2, 1.
April 1989, S. 21 bis 31, ein attributbasierte Namensprotokoll (Universal
Naming Protocol) und einen generischen attributbasierten Namensserver
und beschreibt, wie Attribute zum Zurückgeben von Objekten verwendet
werden können, die
zu den angegebenen Attributen passen.
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Hunt,
R. beschreibt in „CCITT
X.500 Directories – principles
and applications",
Computer communications, Elsevier Science Publishers BV, Amsterdam,
Niederlande, Bd. 15, Nr. 10, 1. Dezember 1992, S. 636 bis 645, wie
X.500-Verzeichnisse die Namens- und Adressverwaltung unterstützen können.
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ÜBERBLICK ÜBER DIE
ERFINDUNG
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Gemäß einem
ersten Aspekt stellt die vorliegende Erfindung Verfahren, eine Vorrichtung
und Computerprogramme zum Erzeugen von Gerätenamen für Einheiten in einem Datenübertragungsnetz bereit,
wobei die Gerätenamen
Folgendes umfassen: einen Klassennamen zur Kennzeichnung einer Geräteklasse;
und eine Gerätekennung,
die ein Gerät
innerhalb der Klasse eindeutig kennzeichnet.
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Die
klassenbasierte Namensverwaltungskonvention lässt zu, dass verschiedene Gerätetypen unterschiedliche
Formate der Gerätekennung
aufweisen. Bestimmte Klassennamen sind bestimmten Gerätetypen
zugeordnet, deren Gerätekennungen unterschiedliche
Formate haben, und alle diese Klassennamen ermöglichen die Auswertung und
Auflösung
der jeweiligen Formate ihrer Gerätekennungen. Bei
einer bevorzugten Ausführungsart
der Erfindung werden diese Klassennamen während der Durchleitung von
Nachrichten verwendet, um einen entsprechenden Namensauflösungsprozess
zu kennzeichnen, um das jeweilige Format der Gerätekennungen dieser Klasse auszuwerten
und aufzulösen.
Mittels des Namensauflösungsprozesses
wird dann ein bestimmtes Gerät
erkannt.
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Die
Gerätenamen
werden vorzugsweise durch eine in den jeweiligen Geräten laufende
Softwarekomponente aus einem zuvor aufgezeichneten Geräteklassennamen
und einer zuvor aufgezeichneten Gerätekennung erzeugt. Durch diese
Selbsterzeugung von Gerätenamen
unter Verwendung zuvor aufgezeichneter Daten und eines im Gerät laufenden Prozesses
kann die globale Eindeutigkeit von erzeugten Gerätenamen sichergestellt werden,
wenn alle Gerätehersteller
die Klassennamen zuvor registrieren lassen und die Gerätekennungen
nur jedem ihrer Geräte
zuteilen. Wenn also ein bestimmter Klassenname nur von einer Organisation
oder Gesellschaft genutzt werden kann, welche die Gerätekennungen
innerhalb dieser Klasse fortlaufend zuteilt, kann die globale Eindeutigkeit
von Gerätenamen
erreicht werden.
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Bei
einer Ausführungsart
wird der Geräteklassenname
im Gerät
zuvor nicht in demselben Format aufgezeichnet, wie er in dem selbst
erzeugten Namen verwendet wird, sondern er wird aus dem Typ des
Kommunikationsgerätes
ermittelt (entweder von der Betriebsumgebung oder von zuvor aufgezeichneten
Informationen über
den Gerätetyp
abgeleitet).
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Die
Erfindung vermeidet den beträchtlichen Konfigurierungs- und Wartungsaufwand,
der nötig wäre, wenn
sich alle Geräte
einer herkömmlichen
unflexiblen Namensverwaltungskonvention unterwerfen müssten, bei
der zur Vermeidung von Namenskonflikten jedem Gerät eine zentral
genehmigte Gerätekennung
zugeteilt wird.
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Außerdem ist
der in manchen Taschengeräten
verfügbare
nichtflüchtige
Speicher auf einen Nur-Lese-Speicher beschränkt, sodass ein von der zentralen
Namensverwaltung oder anderweitig über eine Einrichtung, zu der
das Gerät
eine Verbindung herstellt, dynamisch dem Gerät zugeteilter Gerätename nicht
im Gerätespeicher
erhalten bleibt, wenn der Strom abgeschaltet wird oder bestimmte
Fehler auftreten. Wenn der Gerätename
gemäß der bevorzugten
Ausführungsart
der vorliegenden Erfindung selbst erzeugt wird, stellt dieser mögliche Verlust
kein Problem dar, da der Gerätename
einfach und konsistent erzeugt werden kann.
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Gemäß einem
zweiten Aspekt stellt die Erfindung Verfahren, eine Vorrichtung
und Computerprogramme zum Registrieren der erzeugten Gerätenamen
in einer adressierbaren Datenübertragungseinrichtung
innerhalb eines Datenübertragungsnetzes bereit,
um über
die adressierbare Datenübertragungseinrichtung
Nachrichten an die registrierten Geräte versenden zu können. Die
adressierbare Datenübertragungseinrichtung
kann ein Unternehmensserver mit einem „Briefkastendienst" sein, auf den mobile
Geräte zugreifen
können,
um Nachrichten abzurufen. Alternativ kann die Datenübertragungseinrichtung
ein Leitwegrechner (Router) sein, der mobile Geräte anwählt, nachdem er für diese
bestimmte Nachrichten empfangen hat.
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Gemäß einem
dritten Aspekt stellt die Erfindung Verfahren, eine Vorrichtung
und Computerprogramme zum Weiterleiten von Nachrichten an Geräte innerhalb
eines Datenübertragungsnetzes
bereit. Geräte
im Netz können
anhand eines Gerätenamens erkannt
werden, wobei es innerhalb dieser Gerätenamen für verschiedene Gerätetypen
innerhalb des Netzes jeweils verschiedene Formate der Gerätekennung
gibt. Das Verfahren beinhaltet die folgenden Schritte zum Auflösen eines
Gerätenamens
zur Identifizierung eines bestimmten Gerätes: Erkennen eines Klassennamens
innerhalb eines Gerätenamens und
Auflösen
des Klassennamens zum Erkennen einer Geräteklasse, um so einen Prozess
zur Auswertung von Gerätekennungen
zu ermitteln, die ein bestimmtes der Geräteklasse zugehöriges Format
aufweisen; Erkennen einer Gerätekennung
innerhalb des Gerätenamens,
der dem Format der Gerätekennung
der erkannten Geräteklasse
entspricht, und Auswerten der Gerätekennung mittels des ermittelten
Auswertungsprozesses, um ein bestimmtes Gerät innerhalb der Klasse zu identifizieren.
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Die
Schritte gemäß diesem
Aspekt der Erfindung zur Namensauflösung werden vorzugsweise in einem
Unternehmensserver ausgeführt,
der eine adressierbare Datenübertragungseinrichtung
innerhalb des Netzes umfasst. Tragbare mobile Kommunikationsgeräte, die
beim Unternehmensserver registriert sind, empfangen Netznachrichten über den
Unternehmensserver.
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Verfahren
gemäß der Erfindung
können durch
Software ausgeführt
werden. Insbesondere können
Aspekte der Erfindung in einem oder mehreren Programmen realisiert
werden, die einen Programmcode umfassen, der auf einem maschinenlesbaren
Aufzeichnungsmedium aufgezeichnet ist, wobei der Programmcode die
Funktionen einer Vorrichtung steuert, in der er die Schritte der
vorliegenden Erfindung ausführt.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Im
Folgenden werden anhand von Beispielen bevorzugte Ausführungsarten
der vorliegenden Erfindung unter Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen
ausführlich
beschrieben, wobei:
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1 eine
schematische Darstellung eines Datenübertragungsnetzes ist, in dem
die vorliegende Erfindung umgesetzt werden kann;
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2 die
Schritte eines Verfahrens zum Erzeugen eines Gerätenamens gemäß einer
Ausführungsart
der Erfindung zeigt; und
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3 Schritte
des Verfahrens zum Auflösen eines
Gerätenamens
zum Identifizieren eines Gerätes
gemäß einer
Ausführungsart
der Erfindung zeigt.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG BEVORZUGTER AUSFÜHRUNGSARTEN
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Die
vorliegende Erfindung kann in sehr vielen unterschiedlichen Typen
von Kommunikations- und Datenverarbeitungsgeräten umgesetzt werden, zum Beispiel
PDAs, so genannten „intelligenten" Telefonen (Smart
Phones), Laptop- Computern,
fernen Pipeline-Prüfsensoren
und Kommunikations- und Datenverarbeitungsgeräten, die
beispielsweise in Vorrichtungen wie Fahrzeuge, Waschmaschinen und Kühlschränke eingebaut
sind. Die Erfindung kann dazu eingesetzt werden, über ein
Netz Nachrichten zwischen einer großen Vielzahl von Geräten und
herkömmlichen
Netzcomputern auszutauschen. Die Erfindung ist nicht auf ein bestimmtes
Betriebssystem oder einen bestimmten Datenübertragungsmechanismus beschränkt, aber
mit der Internetkommunikation kompatibel.
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Die
Erfindung löst
eine Reihe von Problemen, zu denen es bald kommen wird, da Kommunikations-
und Datenverarbeitungsgeräte
gegenwärtig und
auch in naher Zukunft immer stärkere
Verbreitung finden.
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Wenn
alle diese vielen und typverschiedenen Geräte mit dem Internet verbunden
und in die Lage versetzt werden sollen, Nachrichten zu versenden
und zu empfangen, benötigt
jedes Gerät
einen eindeutigen Namen oder einen anderen Mechanismus zur Vermeidung
möglicher
Namenskonflikte. Wenn jedes Gerät
mit einem einzigen universellen Gerätenamensformat kompatibel sein
soll, muss jedem Gerät
während
der Herstellung oder beim Verbinden mit dem Internet ein eindeutiger
Name zugeteilt werden, der mit diesem Format kompatibel ist. Der
damit verbundene Konfigurierungs- und Wartungsaufwand ist beträchtlich,
und es kann zu größeren Verzögerungen
kommen, bis einem Gerät
ein Name zugeteilt wird, der als global eindeutig bestätigt wurde.
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Gegenwärtig richten
viele verschiedene Gerätehersteller
und viele unterschiedliche Kommunikationsprotokolle ihr eigenes Gerätenamensschema ein,
sodass es keine allgemein gültige Übereinkunft gibt.
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Die
vorliegende Erfindung mildert diese Probleme gemäß der Beschreibung in Verbindung
mit den 1, 2 und 3 ab.
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Gemäß der Erfindung
werden Gerätenamen automatisch
und selbstständig
durch eine Softwarekomponente 70 erzeugt 210,
die auf bestimmten Typen von Datenübertragungseinrichtungen 10, 20 und 30 installiert
ist. Diese Software baut einen Gerätenamen gemäß einer generischen hierarchischen
Namensverwaltungskonvention aus einem Klassennamen und einer Gerätekennung
auf 210, die beide zuvor im Gerät aufgezeichnet werden können. Diese beiden
Datenkomponenten sind vorzugsweise in einer nichtflüchtigen
Hardwarekomponente 40 des Gerätes (zum Beispiel in einem
EPROM oder einer SIM-Karte eines Telefons, oder fest in ein Siliciumbauelement
eingebrannt) gespeichert und werden zum Erzeugen des Gerätenamens
gelesen 200. Alternativ kann der Klassenname von der Arbeitsumgebung
des Geräts
abgeleitet werden 200, sodass zuvor nur die Gerätekennung
aufgezeichnet wird. Die Gerätekennung
legt das Format der Gerätekennungskomponente
des Gerätenamens
fest, sodass das Format der Gerätekennung
einer Klasse ermittelt werden kann, wenn zuvor ein Klassenname erkannt wurde.
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Die
Erzeugung von Namen in eigener Regie gemäß einer auf Klassen basierenden
flexiblen Namensverwaltungskonvention beseitigt viele Einschränkungen,
denen herkömmliche
unflexible Namensverwaltungskonventionen unterliegen.
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Erstens
ermöglicht
das Verfahren Nachrichtenübertragungen,
die innerhalb der generischen hierarchischen Namensstruktur (Klassenname
mit nachfolgender Gerätekennung,
die in der Klasse nur einmal vorkommt) verschiedene Namensvergabeschemata
unterstützt.
Insbesondere können
die eindeutigen Kennungen innerhalb der Gerätenamen für jede Klasse verschieden formatiert
werden. Dadurch kann die Namensverwaltungskonvention bereits vorhandene,
vom Hersteller vergebene Gerätekennungen
weiter verwenden. Herkömmliche
hierarchische Namensvergabesysteme hingegen, beispielsweise URLs,
weisen ein fest vorgegebenes Format auf und verlangen von jedem,
dass die Kompatibilität
mit der unflexiblen Konvention eingehalten wird; und da jedes Gerät dieselbe
Form des Gerätenamens
verwendet, benötigt
jedes Gerät
einen nur einmal vorkommenden Namen, der von einer zentralen Namensvergabeinstitution
vergeben wird, um Namenskonflikte zu vermeiden.
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Zweitens
können
durch eine hierarchische Namensstruktur mit der durch die Einbeziehung
eines Klassennamens bewirkten Flexibilität in Zukunft weitere Formate
zur Geräteerkennung
einbezogen werden, indem Klassen hinzugefügt werden.
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Drittens
wird durch die reproduzierbare Erzeugung von Gerätenamen in eigener Regie das
Problem der Datenverluste beim Ausschalten eines Gerätes mit
nichtflüchtigem
Speicher vermieden, da der Gerätename
bei jedem Einschalten des Geräts
der Gerätename
einfach wieder erzeugt werden kann.
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Gemäß einer
Ausführungsart
der Erfindung wird der Gerätename überhaupt
nicht im Gerätespeicher
gespeichert, da die Erzeugung des Gerätenamens einen Prozessschritt
beim Versenden einer Nachricht darstellt. Bei manchen Geräten kann
es genauso günstig
sein, eine eindeutige Gerätekennung
zum Beispiel aus dem EPROM zu lesen und den Namen jedes Mal zu erzeugen,
wenn er gebraucht wird, oder den Namen zu erzeugen, wenn das Gerät eingeschaltet
wird, und ihn dann im flüchtigen
Speicher zu speichern, um ihn dann bei Bedarf abzurufen.
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Wenn
sichergestellt wird, dass jede Gerätekennung in ihrer Klasse nur
einmal vorkommt und Klassennamen für verschiedene Gerätetypen
nur einmal vergeben werden, ist damit sichergestellt, dass Gerätenamen
insgesamt nur einmal vorkommen und Namenskonflikte vermieden werden,
zu denen es käme,
wenn ein globales Nachrichtenübermittlungssystem
mehrere Namensvergabeschemata berücksichtigen müsste. Die
eindeutige Vergabe von Klassennamen kann durch die Gerätehersteller
vorgenommen werden, indem diese zuvor diejenigen Klassennamen registrieren
lassen, die sie als Teil ihrer Gerätenamen benutzen wollen.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsart der
Erfindung werden ein Gerätetyp
(Geräteklasse) und
eine vom Hersteller zugewiesene Kennung (die innerhalb der Geräteklasse
nur einmal vorkommt) zum Erzeugen 210 des Gerätenamens
verwendet. Wenn beispielsweise als Gerätetyp ein „netBook"-Gerät
von Psion gewählt
wird und die vom Hersteller für
ein bestimmtes einzelnes NetBook vergebene ID gleich einer Seriennummer „1234567812345678" ist, ergibt sich
als überall
nur einmal vorkommender Gerätename,
der das Gerät als
Bestandteil der mit dem Betriebssystem EPOC 80 betriebenen
Geräteklasse
kennzeichnet, der Wert:
epoc!netBook%1234567812345678@uk.ibm.com,
wobei „uk.ibm.com" ein Servername des
Unternehmens (der nur zum Empfangen/Senden von Nachrichten von oder
an Geräte
außerhalb
des Unternehmensnetzes des Absenders benötigt wird und selbst in diesem
Falle nicht für
alle Kommunikationsarten erforderlich ist), „!" ein Trennzeichen zwischen der Gerätekennung
und der klassenspezifischen eindeutigen Gerätekennung und „@'" ein Trennzeichen zwischen der eindeutigen
Kennung und dem optionalen Namen des Unternehmensservers ist. Diese
Trennzeichen können
durch ein beliebig definiertes Symbol dargestellt werden. Das Betriebssystem
EPOC 80 stellt APIs (anwenderprogrammierbare Schnittstellen)
für den
Zugriff auf einen Gerätetyp
und eine im EPROM beispielsweise des Gerätes gespeicherte eindeutige
Geräte-ID
bereit, und dieses Werkzeug wird durch die Software zur Namenserzeugung
verwendet.
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Der
Klassenname „epoc" eignet sich für die Weiterleitung
von Nachrichten durch das Netz, da er festlegt, dass eine für dieses
Gerät bestimmte
Nachricht an einen bestimmten Namensauflösungsprozess gesendet werden
soll, der den mit dem Betriebssystem EPOC 80 betriebenen
Geräten
zugeordnet ist. Dieser Namensauflösungsprozess 50 läuft vorzugsweise
auf einer Datenverarbeitungsvorrichtung 60 unter der durch
den Namen des Unternehmensservers angegebenen Netzadresse. Dieser
Namensauflösungsprozess
ist so beschaffen, dass er die einmalige Gerätekennung „netBook%1234567812345678" auflöst und ein
bestimmtes EPOC-Gerät
identifiziert, das dem „epoc"-Namensauflösungsprozess bekannt ist. Zweitens
ist die Komponente Klassenname des Gerätenamens insofern von Nutzen,
als mögliche
Namenskonflikte vermieden werden, zu denen es käme, wenn zwei Geräte unterschiedlichen
Typs identische Gerätekennungen
hätten.
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Allgemein
gesagt umfasst ein Gerätename einen
Klassennamen, eine eindeutige Gerätekennung innerhalb der Klasse
und optional einen Unternehmensnamen. Somit sieht ein Gerätename wie folgt
aus:
<class>!<unique device ID>[@<enterprise>].
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Ein
weiteres Beispiel ist ein Gerät
mit eingebauter Telefonfunktion, deren Gerätename
tel!+44 1234 12345678
lautet.
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Ein
Beispiel für
einen Gerätenamen
für ein Gerät mit einer
eingebrannten IPV6-Adresse lautet:
ip6!FEDC:BA98:7654:3210:FEDC:BA98:7654:3210.
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Viele
Geräte
können
ihre eigene ID anhand der im Gerät
gespeicherten Daten ermitteln, zum Beispiel mit Hilfe der oben beschriebenen
EPOC-Systemfunktionen. Wenn es bei bestimmten Geräten keine
solchen Zugriffsmöglichkeiten
auf Daten gibt, zum Beispiel weil die Schnittstellen für den Zugriff
auf die eindeutigen Gerätekennungen
noch nicht zur Verfügung
stehen, kann solchen Geräten
gemäß der Namensverwaltungskonvention
der Erfindung ein eindeutiger Gerätename zugewiesen werden. Zum
Beispiel kann eine CPU eine eindeutige Kennung besitzen, mit deren
Hilfe ein Netzkonfigurierungsmanager einen Gerätenamen für einen Computer erzeugen kann,
während
das Betriebssystem des Computers über keine Schnittstelle zum
Abfragen der CPU-Kennung
verfügt,
um die CPU-Kennung abzufragen und den Gerätenamen selbst zu erzeugen.
Wenn die Klassennamen des Gerätetyps
vordefiniert sind und der Konfigurierungsmanager für jedes
Gerät den passenden
Klassennamen auswählt,
können
trotzdem eindeutige Gerätenamen
erzeugt werden, die sonst nirgendwo vorkommen.
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Somit
kann die Namensvergabekonvention gemäß der Erfindung zum Identifizieren
einzelner Geräte
aller Typen selbst dann realisiert werden, wenn bestimmte Gerätetypen
nicht in der Lage sind, selbst einen eindeutigen Namen zu erzeugen.
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Da
der Klassenname einen Prozess bezeichnet, der das spezielle Format
von eindeutigen Kennungen innerhalb der Klasse auswerten kann, ergibt
sich aus der Auflösung 240 des
ersten Teils des Namens (des Klassennamens) das Verständnis und die
Auflösung 260 des
zweiten Teils (der eindeutigen Kennung innerhalb der Klasse). Dies
ist bei bekannten hierarchischen Namensverwaltungskonventionen nicht
der Fall. Bei solchen Konventionen kann eine Gerätekennung eine Vielzahl einzelner
Komponenten umfassen, die in getrennten Schritten aufgelöst werden,
wobei sich jedoch aus der Auflösung
einer Komponente für
nachfolgende Komponenten nicht das Format einer Gruppe möglicher
Formate ergibt und das Verständnis
und die Auflösung
nachfolgender Komponenten somit nicht erleichtert wird.
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Zum
Beispiel müssen
bei der Auflösung
der Komponenten einer Internetadresse (deren hierarchische Struktur
wie folgt aussieht:
„Servername.Landesname.Unternehmensname.Organisationstyp") zum Durchsuchen
eines hierarchischen Verzeichnisses lediglich eine Reihe von Suchoperationen
ausgeführt
werden. Die Namensverwaltungskonvention der vorliegenden Erfindung
ist mit der Internetadressierung kompatibel, erweitert diese jedoch flexibel,
sodass Namenskonflikte vermieden und Namen selbst erzeugt werden
können.
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Bei
den bevorzugten Ausführungsarten
werden erzeugte Gerätenamen
in einem Unternehmensserver 60 innerhalb des Netzes 100 registriert 220. Dabei
kann ein Systemadministrator einer Organisation, zu welcher das
Gerät gehört, dem
Unternehmensserver der Organisation die Gerätenamen aller Geräte mitteilen,
die dem Unternehmen gehören oder
durch dieses bestätigt
wurden. Anschließend leitet
ein Datenübertragungsverwaltungsprozess
im Server alle an dieses Gerät
gerichteten Nachrichten an eine entsprechende vom Server unterstützte Eingabewarteschlange.
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Alternativ
kann der Schritt des Sendens 220 einer Anforderung an den
Unternehmensserver zum Registrieren eines Gerätenamens in Form einer der Funktionen
ausgeführt
werden, welche die im Gerät laufende
Softwarekomponente 70 zur Namenserzeugung ausführt. In
diesem Falle kann das Senden einer Registrierungsanforderung oder
-benachrichtigung immer dann erfolgen, wenn der Name erzeugt wird.
Wenn der Name während
ein und derselben Benutzersitzung ein zweites Mal erzeugt wird,
können
die Registrierungsanforderungen auf eine Anforderung pro Benutzersitzung
beschränkt
werden, um überflüssige Datenübertragungen
zu vermeiden.
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Der
Unternehmensserver betreibt einen Briefkastendienst für mobile
Geräte,
die dem betreffenden Unternehmen gehören oder von ihm verwaltet
werden. Nachrichten von fernen Datenverarbeitungssystemen oder Kommunikationsgeräten, die
an ein bestimmtes mobiles Endgerät
gerichtet sind, werden an den betreffenden Unternehmensserver gesendet
und im Speicher des Unternehmensservers 60 in eine entsprechende
Warteschlange 90 eingestellt. Für mobile Geräte, die
sich an verschiedenen Standorten mit dem Netz verbinden können, und
andere Geräte,
die sich drahtlos in das Netz einwählen können, bei denen also keine
ständige
Verbindung vorausgesetzt werden kann, bewahrt der Unternehmensserver 60 die
Nachrichten so lange auf, bis sie von dem mobilen Gerät angefordert
werden.
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Wenn
der Benutzer eines mobilen Gerätes Nachrichten
aus dem Netz benötigt,
wird das Gerät 10 mit
einem an das Netz angeschlossenen Computer 110 verbunden.
Das kann an einer beliebigen Stelle im Netz passieren. Der an das
Netz angeschlossene Computer dient als Gateway oder als Proxyserver
für den
fernen Zugriff auf den Unternehmensserver und weist dem mobilen
Gerät eine IP-Adresse
zu. Aus der Sicht des Unternehmensservers wird der an das Netz angeschlossene
Computer als das registrierte mobile Gerät wahrgenommen, sodass das
mobile Gerät 10 fordern
kann, dass seine eingetroffenen Nachrichten über den Proxyserver an die
dem mobilen Gerät
neu zugewiesene IP-Adresse weitergeleitet werden. Dann ruft das
mobile Gerät alle
ihm über
den Proxyserver zugesandten Nachrichten ab.
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Wenn
das mobile Gerät
wieder von dem an das Netz angeschlossenen Computer 110 getrennt wird,
hört der
an das Netz angeschlossene Computer auf, als Proxyserver zu fungieren,
und es werden keine weiteren an das mobile Gerät gerichteten Nachrichten an
den an das Netz angeschlossenen Computer gesendet. Stattdessen werden
die Nachrichten im Unternehmensserver 60 so lange in der
Warteschlange gespeichert, bis das mobile Gerät 10 wieder mit dem
Netz 100 verbunden wird.
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Für bestimmte
Gerätetypen
kann der obige Ansatz der Speicherung von Nachrichten, bis das mobile
Gerät eine
Verbindung herstellt, ungeeignet sein. Wenn zum Beispiel ein mobiles
Gerät mit
Telefonfunktionen und einem Gerätenamen
mit einer Telefonnummer als Gerätekennung
ausgestattet ist, kann mit Hilfe des Namensauflösungsdienstes im Unternehmensserver
(aus dem Klassennamen des Gerätes)
erkannt werden, dass es sich bei dem Gerät um einen Telefonapparat handelt,
die Telefonnummer (Gerätekennung)
entnommen und das Gerät
mit der Telefonnummer angewählt
werden.
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Ein
Sendegerät,
das Nachrichten an ein anderes Gerät sendet und dabei eine Namensverwaltungskonvention
gemäß der Erfindung
verwendet, gibt zur Identifizierung des Zielgerätes die folgenden Informationen
an:
- 1. einen Namen, der eine entsprechende
Netzadresse einer Datenübertragungseinrichtung
(Unternehmensserver) angibt, bei der der Gerätename registriert ist;
- 2. eine Klasse des Gerätenamens;
und
- 3. eine Gerätekennung,
die in der Klasse nur einmal vorkommt und dem Gerätekennungsformat der
Klasse entspricht.
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Der
Name des Unternehmensservers ist Bestandteil einer herkömmlichen
Internetprotokolladresse und nutzt die vorhandene Internetinfrastruktur
zur Identifizierung eines Unternehmensservers, bei dem bestimmte
Gerätenamen
registriert sind. Unter Verwendung dieser Information und eines
verteilten Namensystems wird eine an ein Kommunikationsgerät gerichtete
Nachricht an den gewünschten Unternehmensserver 60 gesendet.
Im Unternehmensserver wird der Klassenname innerhalb des Gerätenamens
ermittelt 230 und ausgewertet 240, um einen Prozess 50 zum
Auswerten von Gerätekennungen
mit dem Format der ermittelten Klasse zu identifizieren. Die Gerätekennung
wird identifiziert 250, worauf der identifizierte Auswertungsprozess 50 die
Gerätekennung
auswertet, um ein bestimmtes Gerät
zu identifizieren.
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Bei
einer asynchronen Nachrichten- und Warteschlangenumgebung werden
Nachrichten zwischen verschiedenen Prozessen über ein heterogenes Netz durch
ein Anwendungsprogramm oder einen Prozess zum Senden 120,
der Nachrichten in eine Ausgangswarteschlange einstellt, durch Datenübertragungsverwaltungsprogramme 130 in
Computern im Netz zur Abwicklung der Lieferung von Nachrichten durch
das Netz an eine Zielwarteschlange und schließlich durch einen Zielempfangsprozess zum
Abrufen der Nachrichten aus der Zielwarteschlange gesendet.
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Beispiele
für solche
Datenübertragungsverwaltungsprogramme
mit Nachrichtenwarteschlangen sind die Produktfamilie MQSeriesTM der Nachrichten-Middlewareprodukte von
IBM Corporation. Insbesondere beinhaltet die Produktfamilie MWSeriesTM von IBM ein Computerprogramm speziell
zur Nachrichtenverarbeitung von leichten Taschengeräten sowie
zur Unterstützung
der Mobilität
und spezieller Anforderungen, die sich aus Nutzung von drahtlosen Kommunikationsnetzen
ergeben.
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Bei
einer Ausführungsart
der vorliegenden Erfindung in einem Netz mit Nachrichtenwarteschlangen
müssen
zum Senden der Nachrichten an einen Zielprozess in einem mobilen
Gerät folgende
Angaben gemacht werden: die Adresse des Unternehmensservers; ein
Gerätename
mit einem Klassennamen und einer eindeutigen Gerätekennung (die dem Namen eines
bestimmten Warteschlangenmanagers entspricht, falls ein solcher
vorhanden ist, was bei typischen mobilen Geräten mit begrenzter Speicherkapazität der Fall
sein dürfte);
und außerdem
einen für den
Zielprozess zutreffenden Warteschlangennamen.
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Gemäß der vorliegenden
Ausführungsart werden
die Nachrichtenwarteschlangendienste der Datenübertragungsverwaltungsprogramme
dazu verwendet, Nachrichten zwischen verschiedenen Prozessen an
eine Eingangswarteschlange zu senden, die einem bestimmten Zielprozess
im identifizierten Gerät
entspricht. Dieser Zielprozess muss dann auf die Warteschlange zugreifen,
um die ankommenden Nachrichten abzurufen. Durch die Verwendung solcher
Datenübertragungsverwaltungsprogramme
für die
Nachrichtenübertragung
zwischen verschiedenen Prozessen können Prozesse, die auf leichten
mobilen Geräten
laufen, einen Teil eines globalen Nachrichtennetzes bilden.
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Alle
auf einem mobilen Gerät
laufenden Anwendungsprogramme müssen
auf ihre jeweilige Eingangswarteschlange zugreifen, die durch das
Datenübertragungsverwaltungsprogramm
auf dem Gerät verwaltet
wird, um ankommende Nachrichten abzurufen. Desgleichen senden die
Anwendungsprogramme Nachrichten an Warteschlangen, die durch ihr
lokales Datenübertragungsverwaltungsprogramm verwaltet
werden, wenn die Nachrichtenübertragung zwischen
verschiedenen Prozessen innerhalb des Gerätes und über das Netz gestartet wird.
Die Nachrichten werden entweder in eine lokale Warteschlange zum
Abrufen durch ein anderes auf demselben Gerät laufendes Anwendungsprogramm
oder in eine Sendewarteschlange zum Liefern an eine Eingangswarteschlange
eines auf einem anderen Gerät
laufenden Anwendungsprogramms eingestellt.
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Die
obige Beschreibung bevorzugter Ausführungsarten der Erfindung betraf
die Schaffung von Gerätenamen,
die global nicht öfter
als einmal vorkommen. Bei einer alternativen Ausführungsart
können
Aspekte der Erfindung realisiert werden, um Gerätenamen zu schaffen, die innerhalb
eines Unternehmens nur einmal vorkommen, aber nicht im globalen
Sinne eindeutig sein müssen.
Das hängt
vom Namen des Unternehmensservers ab, der als Namenskomponente für die Unterscheidung
zwischen Unternehmen zuständig
ist, sodass die Zuteilung von Klassennamen möglicherweise nicht global,
sondern nur innerhalb des Unternehmens geregelt werden muss. Dieser
Ansatz weist deutliche Schwächen
auf, indem zum Beispiel die Namen von Geräten geändert werden müssen, wenn
sie zu einem neuen Unternehmensnetz wechseln und nicht global eindeutig sind.
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Aus
der obigen Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsart geht hervor, dass
ein einziger Unternehmensserver sowohl den Briefkastendienst als
auch einen Namensauflösungsprozess
bereitstellt. Bei alternativen Ausführungsarten können diese
Dienste durch verschiedene Computer bereitgestellt werden.