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Feuchterzeugnisse,
so beispielsweise Feuchttücher,
haben vielerlei Anwendungen. So können sie bei kleinen Kindern
und Säuglingen
zum Wechseln von Windeln verwendet werden, sie können bei Reinigungstätigkeiten
im Haushalt verwendet werden, sie können zum Reinigen der Hände verwendet
werden, sie können als
Hygienetuch verwendet werden, sie können von einer Pflegeperson
zum Reinigen eines behinderten oder inkontinenten Erwachsenen verwendet
werden, oder sie können
bei einer ganzen Reihe anderer Anwendungen verwendet werden, wo
es von Vorteil ist, ein Tuch oder Handtuch zu haben, in dem Nässe beziehungsweise
Feuchtigkeit gespeichert ist.
-
Feuchttücher werden üblicherweise
in Blattform von einem eimerartigen Behälter mit einem angelenkten
Deckel an der Oberseite gespendet. Ist der Deckel geöffnet, so
können
einzelne oder vereinzelte Wischtuchblätter entfernt werden. Eine
andere Art von Behälter,
der für
Feuchttücher
verwendet wird, ist die Tücherrolle,
wobei die Tücher
hier von der Oberseite des Behälters
weg in eine Richtung parallel zur Achse der Rolle gezogen werden.
Die Tücher
werden aus der Mitte einer hohlen kernlosen Rolle gezogen, die die
perforierten Blätter
enthält.
Diese Behälter
weisen üblicherweise
einen nach oben aufschnappenden Deckel auf, der geöffnet wird,
damit ein Stück
der Tücher
freiliegt, an dem dann gezogen werden kann, um die gewünschte Menge an
Tüchern
zu entfernen. Sobald die Tücher
herausgezogen sind, können
sie abgerissen werden, was üblicherweise
an der Perforation erfolgt, woraufhin der Deckel wieder geschlossen
wird.
-
Ein
Feuchttuch kann ein beliebiges Erzeugnis nach Art eines Tuches,
Handtuches, Papiertuches oder Blattes sein und Naturfasern, künstliche
Fasern, ein künstliches
Material und Kombinationen hieraus enthalten, wobei das Material
nass oder feucht ist oder vor Verwendung nass wird. Feuchttücher können sich
auflösen,
wenn sie in Kontakt mit Wasser geraten, oder sie können nichtauflösbar sein.
Beispiele für
Feuchttücher sind
in den sämtlich
am 4. Mai 2000 eingereichten Anmeldungen mit den Seriennummern 09/564,449; 09/564,213;
09/565,125; 09/564,837; 09/564,939; 09/564,531; 09/564,268; 09/564,424;
09/564,780; 09/564,212; 09/565,623 (US-Patente mit den Nummern 6,683,143;
6,429,261; 6,815,502; 6,599,848; 6,444,214; 6,713,414; 6,548,592;
6,579,570; 6,653,406; 6,537,663) und der am 31. Dezember 1998 eingereichten
Anmeldung mit der Seriennummer 09/223,999 und dem Titel „Ion-Sensitive
Hard Water Dis persible Polymers and Applications Therefor", zu finden. Ausführungsbeispiele
für Spendereinrichtungen
beziehungsweise Spender sind in dem am 12. September 2000 eingereichten
US-Patent mit der Nummer 6,827,309 (US-Anmeldung mit der Seriennummer
09/659,307) und dem Titel „Wet
Wipes beschrieben. Das US-Patent 5,439,521 offenbart ein System
zum Spenden von Feuchttüchern.
-
Das
Spenden einer Vielzahl von Feuchttüchern ist wünschenswert und vorteilhaft,
wenn die Gesäßspalte
gereinigt wird. Analog zur Verwendung eines herkömmlichen trockenen Toilettenpapiers
möchten
die Anwender Einfluss auf die Anzahl der abtrennbaren und ihnen
zur Verfügung
stehenden Blätter
nehmen. Das gleichzeitige Spenden eines einzigen Blattes kann von
dem Anwender unerwünscht
sein und kann die Anwendung der Feuchttücher, die zur Reinigung der
Gesäßspalte
gedacht sind, erschweren. Es besteht daher Bedarf an einem Feuchttücherspendesystem,
das zu einem Trockentoilettenpapierspendersystem ähnlich ist,
und das dennoch den Anforderungen von Feuchttüchern genügt (beispielsweise mit Blick
auf die Speicherung von Feuchtigkeit und das Spenden des Erzeugnisses).
-
Das
Spenden einer Vielzahl von Feuchttüchern funktioniert insbesondere
bei einer perforierten Rolle besser, wenn bestimmte Spendeeigenschaften
vorliegen. Dies kann beispielsweise – wenigstens teilweise – an physikalischen
Eigenschaften der Vielzahl von Tüchern
liegen. Es kann beispielsweise auch – wenigstens teilweise – an dem
die Tücher
spendenden Spenderbehälter
sowie an Eigenschaften hiervon liegen.
-
Entsprechend
dem Wunsch, das Spenden einer Vielzahl von Tüchern zu verbessern, wurden
beispielsweise bestimmte Spendeeigenschaften untersucht und quantifiziert.
Der Zweck und die Merkmale der Erfindung gemäß vorliegender Beschreibung
werden aus der nachfolgenden Beschreibung wie auch aus der praktischen
Umsetzung der Erfindung deutlich. Zusätzliche Merkmale der Erfindung
werden durch das Erzeugnis selbst sowie durch die Verfahren insbesondere
gemäß der nachfolgenden
Beschreibung und den Patentansprüchen
wie auch gemäß der beigefügten Zeichnung
realisiert und erreicht.
-
Die
Erfindung stellt ein Feuchttücherspendesystem
entsprechend Anspruch 1 bereit.
-
Entsprechend
einem weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zum gleichzeitigen
Spenden einer Vielzahl von Feuchttüchern entsprechend Anspruch
23 bereitgestellt.
-
Gemäß weiteren
Aspekten der Erfindung werden bevorzugte und besonders bevorzugte
Merkmale im Zusammenhang mit den Eigenschaften von Tüchern, die
in Kombination mit dem Spender verwendet werden, wie auch im Zusammenhang
mit Eigenschaften der Spender und von Komponenten hiervon offenbart.
-
Im
Sinne der vorliegenden Offenbarung werden die Feuchttücher der
Erfindung als „trennbar
verbunden", trennbar
verbindend" (oder
sinnähnliches)
betrachtet, wobei jedes Tuch aus der Vielzahl, beispielsweise in
einer Rolle oder einem Stapel von Tüchern, mit einem anderen angrenzenden
Tuch in Eingriff steht, wenn es in dem Spender oder der Packung
befindlich ist, und zwar derart, dass das Herausziehen des vorderen
Tuches durch die Öffnung
des Spenders oder der Packung auch wenigstens einen Teil des nachfolgenden
Tuches durch die Öffnung
herauszieht, bevor das vordere Tuch und das nachfolgende Tuch vollständig voneinander
getrennt werden können.
Ein derartiger Eingriff eines beliebigen angrenzenden Tuches kann
eine Nichtzusammenfaltbeziehung in Kombination mit einer oder mehreren
der nachfolgenden Wirkungen zwischen aneinander angrenzenden Tüchern umfassen:
Adhäsion,
Reibung, Kohäsion,
Fusionsbindung (beispielsweise Ultraschallbindung, Wärmeabdichtung),
mechanische Verhedderung (beispielsweise Vernadelung, Dampfsiegelung,
Beprägung,
Krimpung), autogene Bindungen und/oder Schwächungslinie(n) (beispielsweise
Perforationen, Reißzonen,
Kerblinie(n), Sollbruchstellen).
-
Im
Sinne der vorliegenden Offenbarung bezeichnet ein „Feuchttuch" beziehungsweise
bezeichnen „Feuchttücher" ein Feuchttuch beziehungsweise
Feuchttücher,
das beziehungsweise die einen Lösungszusatz zwischen
25% und dem maximalen Zusatz enthält beziehungsweise enthalten,
der von dem Tuch beziehungsweise den Tüchern aufgenommen werden kann
(das heißt
Sättigung).
Der Benetzungslösungszusatz
kann – in
der Reihenfolge zunehmender Vorteilhaftigkeit – zwischen ungefähr 25% und
27%; zwischen 50% und 400%; zwischen 100% und 350%; zwischen 150%
und 300% oder zwischen 200% und 250% liegen. Die Menge der Flüssigkeit
oder der Benetzungslösung,
die in einem gegebenen Feuchttuch enthalten ist, kann in Abhängigkeit
von verschiedenen Faktoren variieren, darunter der Art des Basisblattes,
der Art der verwendeten Flüssigkeit
oder Lösung,
den eingesetzten Benetzungsfluiden, der Art des zur Aufbewahrung
der Feuchttücher verwendeten
Behälters
und der beabsichtigten Endverwendung der Feuchttücher. Zur Bestimmung des Flüssigkeitszusatzes
wird zunächst
das Gewicht eines Teils des Trockentuches mit spezifischen Abmessungen
bestimmt. Anschließend
wird die Menge der Flüssigkeit
durch das Gewicht gleich einem Vielfachen (beispiels weise 1, 1,5,
2,5, 3,5 und so weiter), wobei 1 gleich 100%, 2,5 gleich 250% und
so weiter ist, des Teils des Trockentuches oder eine zunehmende
Menge von Flüssigkeit
gemäß Messung
als prozentualer Zusatz auf Basis des Gewichtes des Trockentuchabschnittes
dem Tuch hinzugefügt,
um dieses zu durchfeuchten, was dann als „Feuchttuch" bezeichnet wird.
-
Im
Sinne der vorliegenden Offenbarung bezeichnet „Gleitmittel" eine Substanz, die
von der Benetzungslösung
zum Zwecke der Benetzung der Feuchttücher getragen wird, wobei die
Substanz in der Lage ist, die Reibung zwischen aneinander angrenzenden
festen Oberflächen,
die sich übereinander
bewegen, zu verringern. Für
solche Tücher
ist die Verringerung der Reibung beispielsweise gleich der geringeren
Widerstandskraft zwischen den Feuchttüchern und einem Spender, wenn
Feuchttücher
aus dem Spender genommen werden.
-
Im
Sinne der vorliegenden Offenbarung bezeichnet „flexibler elastischer abdichtender
Ausgang" einen Ausgang
oder eine Öffnung
eines Spenders für
Feuchttücher,
durch den beziehungsweise die Feuchttücher gespendet werden, wobei
der Ausgang beziehungsweise die Öffnung
beim Abdichten der Feuchttücher
innerhalb des Spenders gegen die Umgebung außerhalb des Spenders (Gehäuse oder
Kammer) helfend mitwirkt, und wobei wenigstens ein Teil des Ausganges,
durch den die Feuchttücher
gespendet werden, die nachfolgenden Flexibilitäts- und Elastizitätseigenschaften
aufweist: einen Elastizitätsmodulwert
(gemessen durch den 300%-Modul (ASTM D 412)) zwischen 344,738 Pa
und 6,894,757 Pa (zwischen 50 psi und 1000 psi) und einen Steifheitswert
nach Gurley (ASTM D 6125-97) zwischen 100 mgf (Milligramm Kraft)
und 8000 mgf.
-
Im
Sinne der vorliegenden Offenbarung bezeichnet der Umstand, dass
das nachfolgende Tuch, das wenigstens einen Teil aufweist, der durch
die Öffnung
des Spenders oder der Packung ragt, absichtlich in der Öffnung gehalten
wird, nachdem das vordere Blatt vollständig von dem nachfolgenden
Blatt getrennt wird, das „Herausschnellen" (pop-up) oder Spenden.
Absichtlich in der Öffnung
gehalten zu werden, bedeutet, dass die Öffnung derart eingerichtet
ist, dass das Tuch darin gehalten werden kann, so beispielsweise
durch den Einsatz einer Einschnüröffnung oder
eines Einschnürausganges,
die beziehungsweise der bezüglich
wenigstens einer Abmessung des Tuches kleiner als das Tuch ist.
-
Im
Sinne der vorliegenden Offenbarung wird der Begriff „starr" verwendet, um einen
Grad der Steifheit zu bezeichnen, der im Allgemeinen mit Materialien
verbunden ist, die zur Herstellung von Feuchttucheimern verwendet
werden. In Zahlen ausgedrückt
bedeutet dies, dass diese Materialien üblicherweise einen Biegemodul
(gemäß Messung
entsprechend dem Standard ASTM D 790 „Standard Test Method for
Flexural Properties of Unreinforced and Reinforced Plastics and
Electrical Insulating Materials")
von etwa 500 Newton pro Quadratmillimeter oder mehr, insbesondere
von etwa 1100 bis etwa 1550 Newton pro Quadratmillimeter aufweist.
-
Es
sollte einsichtig sein, dass sowohl die vorstehende allgemeine Beschreibung
wie auch die nachfolgende Detailbeschreibung lediglich Beispiele
sowie eine weiterführende
Erklärung
der beanspruchten Erfindung darstellen. Die begleitenden Ansprüche, die
in dieser Beschreibung enthalten sind und einen Teil hiervon bilden,
sind miteinbezogen, um ein besseres Verständnis der Tücher der Erfindung und eine
bessere Darstellung zu ermöglichen.
Zusammen mit der Beschreibung dient die Zeichnung der Erklärung der
verschiedenen Aspekte der Erfindung.
-
Die
vorliegende Erfindung erschließt
sich besser, und weitere Merkmale ergeben sich durch ein Studium
der nachfolgenden Detailbeschreibung der Erfindung und der begleitenden
Zeichnung. Die Zeichnung ist rein darstellerisch und soll den Schutzumfang
der Ansprüche
nicht beschränken.
Gleiche Teile, die in der Zeichnung dargestellt sind, sind mit denselben
Bezugszeichen bezeichnet.
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1 ist
eine Perspektivansicht eines nicht erfindungsgemäßen Spenders.
-
2 ist
eine Explosionsansicht des Spenders von 1.
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2A ist
eine Planansicht eines Abschnittes eines vorderen Teiles einer Lade
des Spenders von 1.
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3 ist
eine Perspektivansicht des Spenders von 1 in einer
offenen Position.
-
4 ist
eine Draufsicht des Spenders von 1.
-
4A ist
eine Vorderansicht des Spenders von 1.
-
4B ist
eine Unteransicht des Spenders von 1.
-
5 ist
eine Querschnittsansicht des Spenders und einer Patrone von 2 entsprechend
der Linie A-A von 4A.
-
6 ist
eine Perspektivansicht des Spenders von 1, wobei
ein Feuchttuch teilweise aus dem Spenderspalt hervorragt.
-
7 ist
eine Perspektivansicht eines weiteren nicht erfindungsgemäßen Spenders
mit einer Patrone und einer Rolle von Feuchttüchern.
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8 ist
eine Perspektivansicht einer Rolle von Feuchttüchern.
-
9 ist
eine Querschnittsansicht des Spenders von 7, wobei
die Patrone und die Rolle mit Feuchttüchern darin angeordnet sind.
-
10 ist
eine Querschnittsansicht eines Teiles einer Patrone.
-
11 ist
eine Perspektivansicht des Inneren einer Abdeckung zur Verwendung
mit dem Spender.
-
12, 13, 14 und 16 sind
Ansichten einer Wischeranordnung.
-
12A ist eine Ansicht entlang der Linie A-A von 12.
-
15 ist
eine Ansicht entlang der Linie A-A von 14.
-
17 und 18 sind
Ansichten eines Wischers.
-
19 ist
eine Rückplanansicht
einer Wischeranordnung.
-
20 ist
eine Vorderplanansicht einer Wischeranordnung.
-
21 ist
eine Rückplanansicht
einer Wischerklinge zur Verwendung mit der Anordnung von 20.
-
22 ist
eine Querschnittsansicht der Wischerklinge von 21.
-
23 ist
eine Rückperspektivansicht
der Wischerklinge von 21.
-
24 ist
eine Rückplanansicht
der Wischeranordnung.
-
25 ist
eine Querschnittsansicht der Wischeranordnung entlang der Linie
A-A von 24.
-
26 ist
eine Querschnittsansicht der Wischeranordnung entlang der Linie
B-B von 24.
-
27 ist
eine Rückunterperspektivansicht
der Wischeranordnung von 24.
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28 ist
eine Rückdraufperspektive
der Wischeranordnung von 24.
-
29 ist
eine Vorderdraufperspektive der Wischeranordnung von 24.
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30 ist
eine Querschnittsansicht eines nicht erfindungsgemäßen Spenders
mit einer darin untergebrachten Patrone.
-
31 ist
eine Explosionsquerschnittsansicht eines Teils des Spenders von 30.
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32 ist
eine Perspektivansicht eines Teils des Inneren einer Abdeckung zur
Verwendung mit einem Spender.
-
33 ist
eine Perspektivansicht einer Anbringanordnung in einem herkömmlichen
Hygienetuchhalter (ohne Spender gezeigt).
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34 ist
eine schematische Querschnittsansicht eines Spenders und eines Testgerätes, wobei
Tücher
gerade bei einem Testverfahren gespendet werden.
-
35 ist
eine schematische Querschnittsansicht des Spenders, des Testgerätes und
der Tücher
von 34, wobei nunmehr mehr Tücher in der Endposition des
Testgerätes
gespendet werden, wobei ein Teil des Testverfahrens bereits beendet
ist.
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36 zeigt
repräsentativ
einen flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang zum Spenden nach
Herausschnellart mit einem Feuchttücherspender entsprechend der
vorliegenden Erfindung.
-
37 zeigt
repräsentativ
einen alternativen flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang zum
Spenden nach Herausschnellart mit einem alternativen Feuchttücherspender
entsprechend der vorliegenden Erfindung.
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38 zeigt
repräsentativ
einen flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang entsprechend demjenigen
von 36, jedoch mit einem alternativen Feuchttücherspender
entsprechend der vorliegenden Erfindung.
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39 zeigt
repräsentativ
eine vergrößerte Ansicht
des flexiblen elastischen abdichtenden Ausgangs von 36 in
Kombination mit einem starren Kragen zum Anbringen des Spenders.
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40 zeigt
repräsentativ
eine vergrößerte Querschnittsansicht
eines Blattabschnittes des flexiblen elastischen abdichtenden Ausgangs
entlang der Linie 5-5.
-
41 zeigt
repräsentativ
eine vergrößerte Querschnittsansicht
eines Blattabschnittes des flexiblen elastischen abdichtenden Ausgangs
entlang der Linie 6-6.
-
42 zeigt
repräsentativ
eine vergrößerte Querschnittsansicht
eines Blattabschnittes des flexiblen elastischen abdichtenden Ausgangs
entlang der Linie 7-7.
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43 zeigt
repräsentativ
eine vergrößerte Querschnittsansicht
eines alternativen Blattabschnittes eines flexiblen elastischen
abdichtenden Ausgangs, ähnlich
der Ansicht in 42, entlang der Linie 7-7.
-
44 zeigt
repräsentativ
eine vergrößerte Querschnittsansicht
eines weiteren alternativen Blattabschnittes eines flexiblen elastischen
abdichtenden Ausgangs, ähnlich
der Ansicht in 42, entlang der Linie 7-7.
-
45 zeigt
repräsentativ
eine vergrößerte Querschnittsansicht
eines weiteren alternativen Blattabschnittes eines flexiblen elastischen
abdichtenden Ausgangs, ähnlich
der Ansicht in 42, entlang der Linie 7-7.
-
1 bis 33 zeigen
Spender und Merkmale von Spendern, die nicht der Erfindung entsprechen, die
jedoch aufgeführt
sind, um das Verständnis
der Merkmale der Erfindung zu erleichtern. 36 bis 45 zeigen
Spender und Merkmale von Spendern mit einem flexiblen elastischen
abdichtenden Ausgang in Form einer gummiartigen Scheibe entsprechend
der Erfindung.
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Es
werden ein System und ein Verfahren zum Spenden und Bereitstellen
von Tüchern
offenbart, wobei im Allgemeinen ein Gehäuse, eine Abdeckung und eine
Patrone mit einer Vielzahl von Feuchttüchern vorliegen kann. Die Vielzahl
von Feuchttüchern
wird in dem Gehäuse
angeordnet, woraufhin die Feuchttücher aus dem Spender entfernt
werden können.
-
Im
Allgemeinen ist eine Vorrichtung zur Anbringung eines Feuchttücherspenders
an einer anderen Fläche
vorgesehen. Diese Fläche
kann beispielsweise eine Wand in einem Bad, eine Wand in einer Küche oder
eine Zierfläche
in einem Bad sein. Die Vorrichtung kann mit nahezu jeder Art von
Feuchttücherspender verwendet
oder an diesen angepasst werden, so beispielsweise an verschiedenartige
Spender, die in vorliegender Beschreibung dargestellt und offenbart
sind. Die Vorrichtung ist hervorragend für das Zusammenwirken mit einem
herkömmlichen
Hygienetuchhalter geeignet, damit der Spender sicher und dennoch
entfernbar an der Wand angebracht werden kann. Ein herkömmlicher
Hygienetuchhalter ist von demjenigen Typ, den man üblicherweise
in Haushalten vorfindet. Derartige Halter weisen Stifte auf, die
aus der Wand vorstehen, sowie eine Stange und eine Rolle, die zwischen
den Stiften angeordnet ist. Derartige Halter können auch teilweise in die
Wand hineinreichend ausgebildet sein. Ein derartiger Halter und
ein Halter mit einer damit verbundenen Anbringanordnung sind in 27 dargestellt.
Die Vorrichtung kann auch bei nicht Vorhandensein eines herkömmlichen
Hygienetuchhalters verwendet werden und kann dafür ausgelegt sein sicherzustellen,
dass der Spender an der Wand befestigt ist.
-
Das
System kann beispielsweise einen Spender aufweisen, der ein Gehäuse umfasst,
das man an einer Fläche,
so beispielsweise einer Wand, einer Kommode, einem bestehenden Hygienetuchspender,
einer Toilette, einem Spülkasten,
einer Standwand oder am Armaturenbrett eines Kraftfahrzeugs anbringt.
Der Spender weist eine Öffnung
auf, die eine Patrone enthält,
die die Feuchttücher
umfasst. Diese Patronen sind abgedichtet. Der Anwender kann dann
eine Patrone öffnen,
sie in den Spender einlegen und die Tücher je nach Bedarf verwenden.
Sind die Tücher
aufgebraucht, so kann der Anwender die alte Patrone einfach wegwerfen
und sie gegen eine neue austauschen, oder die alte Patrone wiederverwenden
und dort eine neue Rolle von Feuchttüchern einlegen.
-
Die
vorliegende Erfindung betrifft die Verbesserung von Feuchttüchern und
Behältern
für Tücher, so beispielsweise
von Rollen oder Stapeln von Feuchttüchern, sowie zum Spenden derselben.
Anordnungen in Entsprechung zu der Erfindung sind in 36 bis 45 gezeigt.
Wie repräsentativ
in den Figuren gezeigt ist, und wie zur Erläuterung im Zusammenhang mit 1 bis
einschließlich 5 nötig ist,
ist ein Spender 1 vorgesehen, der ein Gehäuse 2,
eine Lade 3, eine Abdeckung 7 und eine Anbringanordnung 8 aufweist.
Der Spender gemäß 1 bis 5 entspricht
nicht der vorliegenden Erfindung. Die Lade und die Abdeckung bilden
einen Spalt, durch den ein Feuchttuch ragen kann. Derjenige Abschnitt
des Feuchttuches, der durch den Spalt ragt, kann als Schwanz („tail") bezeichnet werden.
Die Lade und die Abdeckung weisen darüber hinaus Ausnehmungen 5 auf,
die eine Vertiefung bilden, durch die eine Fingerauflage oder ein
Punkt bereitgestellt sind, an der ein Anwender angreifen kann, um
das Feuchttuch aus dem Spender zu entfernen. Der Spender ist gegebenenfalls
mit einer Walze 6 zum Anbringen und Spenden einer Rolle
eines anderen Erzeugnisses, so beispielsweise eines trockenen herkömmlichen
Hygienetuches, versehen.
-
Im
Allgemeinen kann das hier beschriebene Spendersystem mit einem herkömmlichen
trockenen Toilettenhygienepapier oder ohne dieses verwendet werden.
Bei Verwendung eines herkömmlichen
Hygienepapiers für
die Feuchttücher
kann eine Nebeneinanderanordnung oberhalb oder unterhalb der Feuchttücher vorliegen.
-
1 und 4 bis
einschließlich 4B zeigen
den Spender mit geschlossener Abdec??kung. In 4 und 4B kann
sehr einfach gesehen werden, dass der Spender im Allgemeinen eine
Oberseite 100, eine Seite 101, eine Seite 102,
eine Rückseite 103,
eine Unterseite 104 und eine Vorderseite 105 aufweist. 2 zeigt
den Spender und eine Patrone in einer Explosionsansicht, und 3 zeigt
den zusammengesetzten Spender im vollständig geöffneten Zustand.
-
Das
Gehäuse
kann aus einem beliebigen Material bestehen, so beispielsweise aus
Kunststoff, Holz, Keramik, Porzellan, Glas, Papier, Metall, thermoplastischem
Elastomer oder aus Verbundmaterialien. So können beispielsweise Polypropylen,
Polyester wie Polybutylenterephthalat (PBT), PBT-glasgefülltes, PBT-15%-glassgefülltes Fiberglas, Kohlenstofffaser
und ABS (Akrylonitrilbutadienstyrol) zur Herstellung des Gehäuses verwendet
werden.
-
Das
Gehäuse
kann verschiedene Formen und Größen aufweisen.
Soll der Spender der Verwendung im Haushalt dienen, so ist wünschenswert,
dass er eine Größe aufweist,
die ähnlich
der Größe einer
gängigen Anbringung
für Hygienetuchrollen
ist. Es ist insbesondere wünschenswert,
wenn der Spender für
den Hausgebrauch so kompakt wie möglich ist. Ist darüber hinaus
die Abdeckung in einem Bereich von ungefähr 114,3 mm (4–1/2 Inch)
bis 174,6 mm (6–7/8
Inch) in der Breite, so ist eine ästhetische Anpassung oder Anbringung
an einer großen
Vielzahl von Toilettenpapierhaltern möglich, die in bestehenden Häusern zum
Einsatz kommen. Vorzugsweise ist die Größe der Abdeckung größer als
ungefähr
76,2 mm (3 Inch), kleiner als ungefähr 152,4 mm (6 Inch), kleiner
als ungefähr
177,8 mm (7 Inch) und kleiner als ungefähr 203,2 mm (8 Inch). Die Größe von 114,3
mm (4–1/2
Inch) mal 174,6 mm (6–7/8
Inch) bietet einen zusätzlichen
Vorteil dahingehend, dass Spender einer einzigen Größe bei einer
großen
Vielzahl von Anwendungen im Haushalt zum Einsatz kommen können. Geringere
Größen können bei
bestimmten Anwendungen oder aus ästhetischen
Gründen
wünschenswert
sein, so beispielsweise in einem kleinen Badezimmer. Der Spender
und seine Bestandteile können verschiedene
Farben aufweisen, so beispielsweise Mandel und Weiß, was häufig bei
Porzellanbadarmaturen anzutreffen ist, oder er kann auch eine andere
gewünschte
Farbe aufweisen. Wird das Gehäuse
für industrielle oder
institutionelle Zwecke oder bei kommerziellen Anwendungen verwendet,
so kann wünschenswert
sein, das Gehäuse
wesentlich größer auszubilden,
sodass es in der Lage ist, mehr Rollen entweder von Feuchttüchern oder
von Trockentüchern
und Papiertüchern
vorzuhalten.
-
Das
Gehäuse
kann so konfiguriert sein, wie in 1 gezeigt
ist, und man kann es an oder in einem herkömmlichen Wandanbringtoilettenpapierhalter
anbringen. Es kann darüber
hinaus direkt an einer Wand, so beispielsweise mittels einer Schraube,
durch das Anbringloch 30 oder mittels anderer Mittel zum
Anbringen des Gehäuses
an einer Wand oder Fläche
angebracht werden, so beispielsweise mittels Leim, Nägeln, Schrauben,
Nieten, magnetischer Anbringungen, Klammern, Haltebügel und
Druckanbringungen gegen die Seiten einer herkömmlichen Wandanbringung für Toilettenpapier.
Das Gehäuse
kann eine Arretierung 13 aufweisen, die mit einer Zunge 12 an
der Abdeckung in Eingriff tritt, um die Abdeckung geschlossen zu
halten, wodurch eine einfache Art zur Öffnung des Spenders bereitsteht.
Verschiedene andere Arten des Arretierens oder Befestigens der Abdeckung
an dem Gehäuse
können
ebenfalls eingesetzt werden. So kann beispielsweise ein Schlüssel-/Schloss-Mechanismus
bei kommerziellen Anwendungen oder in Häusern von Nutzen sein, in denen
Kleinkinder anwesend sind.
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Das
Gehäuse
kann darüber
hinaus eine Öffnung 14 aufweisen,
die derart ausgebildet ist, dass sie Abdeckungsanbringungen 29 aufnimmt.
Die Öffnung 14 und
die Abdeckungsanbringungen 29 können darüber hinaus derart eingerichtet
sein, dass sie eine herkömmliche
Toilettenpapierrolle aufnehmen können.
Das Gehäuse
kann zudem derart ausgebildet sein, dass es ein Mittel zum Spenden,
Vorhalten, Verwahren oder Anbringen eines weiteren Erzeugnisses,
so beispielsweise von Tüchern,
Toilettenpapier oder dergleichen, unterstützt. So kann das Gehäuse beispielsweise
eine Halterung unterstützen,
die wiederum einen Behälter
für Feuchttücher mit
derselben oder einer anderen Zusammensetzung im Vergleich zu den
Tüchern
innerhalb des Gehäuses
unterstützt.
Das Gehäuse
kann darüber
hinaus eine Öffnung 28 zur
Aufnahme eines Stiftes 27 an der Lade 3 aufweisen.
-
Die
Abdeckung 7 kann aus einem beliebigen zu dem Material des
Gehäuses ähnlichen
Material hergestellt sein. Sie kann jedoch auch aus einem gleichen
oder aus einem anderen Material hergestellt sein. Die Abdeckung
kann durchsichtig sein oder ein Fenster aufweisen, damit man die
Menge der in dem Spender verbliebenen Feuchttücher sehen kann. Man beachte
jedoch, dass aufgrund der Tatsache, dass die Abdeckung in direktem
Kontakt mit dem Feuchttuch ist, die Abdeckung die Oberseite der
Patrone bildet, wenn die Patrone in den Spender eingelegt und der
Deckel geschlossen wird, wobei man Holz oder ein beliebiges anderes
Material, das das Wachstum von Bakterien fördert, nicht bevorzugt. Es
kann von Vorteil sein, wenn alle Materialien, die in Kontakt mit
den Feuchttüchern
sind, aus Material bestehen, die das Wachstum von Bakterien unterbinden
oder zumindest hemmen.
-
Darüber hinaus
können
antibakterielle Mittel, medizinische, botanische oder Haut- und
Gesundheitsmittel den Materialien zugesetzt sein, die zum Aufbau
der Komponenten in dem Spendersystem verwendet werden, darunter
unter anderem das Spendergehäuse,
die Lade, die Wischerklinge, die Wischeranordnung, die Patrone,
die Abdeckung und die Dichtungen. Insbesondere jeder beliebigen
Komponente, die in Kontakt mit den Feuchttüchern ist oder mit ihnen in
Verbindung steht, kann ein derartiges Mittel zugesetzt sein.
-
Die
Abdeckung ist derart ausgestaltet, dass sie mit der Patrone 11 derart
zusammenwirkt, dass eine Barriere gegen einen Feuchtigkeitsverlust
der Feuchttücher
besteht. Die Abdeckung kann auch derart ausgestaltet sein, dass
sie mit anderen Bestandteilen des Spendersystems derart zusammenwirkt,
dass eine Feuchtigkeitsbarriere gebildet ist. Der Spender kann,
wenn er vollständig
geschlossen ist, Feuchttücher
für wenigstens
einen Tag, für
wenigstens zwei Tage, für
wenigstens fünf
Tage und für
wenigstens 14 Tage und vorzugsweise für mehr als 14 Tage bei Raumtemperatur
von 22,8°C
(73°F) und
einer relativen Feuchtigkeit von 50% im feuchten Zustand haften.
Ist der Spender vollständig
geschlossen, so kann er wenigstens ungefähr 15%, wenigstens ungefähr 20%,
wenigstens ungefähr
25%, wenigstens ungefähr
50%, wenigstens ungefähr
65% und wenigstens ungefähr
95% der Feuchtigkeit der Tücher
für eine
Zeitspanne von 14 Tagen bei 22,8°C
(73°F) und
einer relativen Feuchtigkeit von 50% halten. Diese Feuchtigkeitshaltewerte
ergeben sich auch dann, wenn ein Tuchschwanz durch den Spalt ragt,
wobei der Schwanz eine Länge
von nicht mehr als 38,1 mm (1,5 Inch) aufweist.
-
Die
Abdeckung kann darüber
hinaus derart ausgestaltet sein, dass sie mit der Patrone 11 oder
mit anderen Bestandteilen des Spendersystems zusammenwirkt, um eine
Barriere gegen die Verschmutzung der Tücher innerhalb des Spenders
bereitzustellen. Damit bildet die Abdeckung in Zusammenwirkung mit
der Patrone oder anderen Bestandteilen des Spendersystems eine Barriere
gegen Schmutz, Staub, Schimmelspuren und Bakterien.
-
Der
Abstand zwischen der Innenfläche
der vorderen Abdeckung und der Oberfläche der Lippe der Patrone kann
zwischen ungefähr
2 mm und ungefähr
10 mm variieren. Auf diese Weise wird einen Dom oberhalb einer offenen
Patrone geformt, der wenigstens teilweise die Öffnung abdeckt, wobei der Dom
vorzugsweise kleiner als ungefähr
15 mm, kleiner als ungefähr
10 mm, kleiner als ungefähr
5 mm und idealerweise kleiner als ungefähr 2 mm oberhalb der Lippe
der Patrone ist. Die Höhe
des Doms kann auch von der Oberfläche der vollen Rolle mit Feuchttüchern gemessen
werden, wobei hier zusätzlich
2 bis 7 mm zur Höhe
des Doms hinzugerechnet werden müssen.
Höhere
Dome können
ebenfalls eingesetzt werden. Derartige Dome können jedoch gegebenenfalls ästhetisch
weniger ansprechend sein und darüber
hinaus eine Verdampfung von Feuchtigkeit aus dem Feuchttüchern in
größerem Umfang
zu lassen.
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Die
Abdeckung kann mit einer inneren Fassung 33 (siehe beispielsweise 3)
und mit einem Wischer oder einer Wischeranordnung 10 (siehe
beispielsweise 2 und 3) versehen
sein. Die innere Fassung der Abdeckung und der Wischer arbeiten
mit der Lippe 31 der Patrone zusammen. Auf diese Weise
wird die innere Fassung, wenn die Abdeckung geschlossen ist, gegen
die Lippe der Patrone gebracht. Auf ähnliche Weise wird der Wischer
gegen die Lade mit Führungen
wie auch die Lippe der Patrone gebracht. Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel
kann die Abdeckung mit einer Lippe versehen sein, und die Patrone
kann mit einer Fassung versehen sein, um das Zusammenwirken zu erleichtern.
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11 zeigt
ein Beispiel für
eine Abdeckung. Bei diesem Beispiel umfasst die Abdec??kung 7 Abdeckungsanbringungen 29,
eine Aussparung 5 als Teil einer Fingerhaltevertiefung,
eine innere Fassung 33, die einen oberen inneren Fassungsabschnitt 35 und
einen seitlichen inneren Fassungsabschnitt 46 (von denen
in Figur einer sichtbar ist) aufweist, Beinabschnitte 72 und
Stifte 44. Bei diesem Beispiel werden die Stifte verwendet,
um den Wischer 10 (hier nicht gezeigt) mit der Abdeckung über die
Anbringfläche 77 (beispielsweise 24 bis 29)
zu verbinden.
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Der
Abstand zwischen dem Inneren der Abdeckung, wo sich der Wischer 10 befindet,
und der Lade kann geringer als die Höhe der Wischerklinge sein.
Bei dieser Ausgestaltung wäre
die Wischerklinge gegen die Lippe, die Lade oder die Führungen 16 oder
gegen all diese Teile – in
Abhängigkeit
von der Position des Wischers – gestaucht.
Hierbei würde
die Wischerklinge einen Druck auf wenigstens einen Teil der Feuchttücher ausüben. Die
Wischerklinge kann ebenfalls derart angeordnet werden, dass sie
das Feuchttuch kontaktiert, jedoch keinen Druck dagegen ausübt, oder
sie kann derart angeordnet sein, dass sie um einen kleinen Abstand
oberhalb des Feuchttuches befindlich ist. Das Ausmaß des Drucks,
den die Wischerklinge auf die Feuchttücher ausübt, kann in Abhängigkeit
von mehreren Faktoren variieren, darunter dem Zweck des Wischers,
dem Material, aus dem die Wischerklinge besteht, dem Material, aus
dem das Feuchttuch besteht, und dem Material, aus dem die Patrone 31 besteht.
Darüber
hinaus können
der Wischer beziehungsweise die Wischeranordnung und die Wischerklinge
verschiedene Teile sein, oder sie können aus verschiedenen Teilen einstückig miteinander
verbunden sein, oder sie können
einstückig
mit einem oder mehreren Wischermerkmalen ausgestattet sein.
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Die
Lade 3 kann aus einem ähnlichen
Material wie das Gehäuse
oder die Abdeckung ausgebildet sein. Sie kann jedoch auch aus demselben
oder einem anderen Material wie die genannten Komponenten ausgebildet
sein. Die Lade kann Seitenwände 22, 23, 80 und 81 aufweisen.
Die Wände 22 und 23 entsprechend
den Seiten des Spenders, die Wände 80 entsprechen
der Oberseite des Spenders, und die Wand 81 entspricht
der Unterseite des Spenders. Die in den Figuren gezeigte Lade weist
keine Rückwand
auf, obwohl gegebenenfalls eine solche vorhanden sein kann. Die
Seitenwände
können
mit Ausnehmungen 24, 25 und 26 versehen
sein. Diese Ausnehmungen wirken mit Vorsprüngen 19, 20 und 21 an
der Patrone (19 mit 26, 20 mit 24 sowie 21 mit 25)
zusammen. Auf diese Weise ist die Patrone sicher und dennoch leicht
entfernbar in dem Spender gehalten. Die Ladeöffnung 15 ist im Verhältnis zu
der Patrone größer bemessen
(oder die Patrone kann im Verhältnis
zur Ladeöffnung
bemessen sein), und zwar derart, dass die Patrone leicht in den
Spender hinein und aus diesem herausgeschoben werden kann.
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Bei
einem weiteren Beispiel der Lade ist die Lade an dem Gehäuse befestigt.
Dies kann dadurch die bewerkstelligt werden, dass das Gehäuse und
die Lade aus einem einzigen Materialstück bestehen, oder dass das
Gehäuse
und die Lade mittels dauerhafter Bindemittel miteinander verbunden
sind, so beispielsweise mittels Schweißen, Heißbinden oder Verleimen. Bei
einem anderen Beispiel kann die Lade auch derart an dem Gehäuse angebracht
sein, dass sie nicht bezüglich
des Gehäuses
drehbar ist, jedoch drehbar sein kann.
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Wie
beispielsweise in 2 und 2A gezeigt
ist, kann das Gehäuse
darüber
hinaus Führungen 16 aufweisen.
Die Führungen
können
beweglich oder fest sein. Die Führungen
können
angehobene Flächen 16a und
niedrigere Flächen 16b aufweisen.
Die Führungen
können
aus demselben Material wie das Gehäuse gefertigt sein. Sie können einstückig mit
dem Gehäuse
ausgebildet sein. Die Führungen
und das Gehäuse
können
ein kontinuierliches Kunststoffstück sein. Die Führungen
können
derart ausgelegt sein, dass sie mit dem Wischer zusammenarbeiten,
um die Neigung des Mischers, zur einen Seite des Spenders zu gelangen,
zu hemmen oder zu verhindern, wenn das Tuch herausgezogen und abgerissen
wird. Die Führungen
können
zudem mit dem Wischer derart zusammenarbeiten, dass sie die Menge
des Zuges beziehungsweise Widerstandes zwischen dem Feuchttuch und
dem Spender regulieren und steuern.
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Die
Patrone kann aus einem beliebigen geeigneten Material bestehen,
so beispielsweise aus Kunststoff. Die Patrone kann aus einem ein
geringes Gewicht aufweisenden, kostengünstigen, wegwerfbaren oder rezyklierbaren
Material bestehen. Die Patrone weist Seitenwände 17, 18, 39 und 40 sowie
eine untere Wand 41 auf. Die Patrone weist eine Lippe 31 auf,
die eine Öffnung
an der Oberseite der Patrone bildet. Die Patrone kann eine beliebige
Form oder Größe aufweisen;
es muss nur die Bedingung erfüllt
sein, dass sie an den Spender angepasst ist. So kann eine Patrone,
die beispielsweise für
die Anwendung in einem Haushalt geeignet ist, Seitenwände 17 und 18 aufweisen,
die kleiner als 105 mm sind, und eine Seitenwand 39 und 40,
die kleiner als 134 mm ist. Anstelle der Vorsprünge 19, 20 und 21 kann
die Patrone Ausnehmungen an jenen Stellen aufweisen, wobei die Lade
dann entsprechende Vorsprünge
aufweist.
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Der
Behälter
für die
Feuchttücher
kann ebenfalls flexibel sein. Eine flexible Packung aus Plastik,
Metallfolie, Pappe oder Kombinationen hieraus kann verwendet werden,
um die Tücher
in einer Hülle
abzudichten, oder es kann eine Ausbildung als Beutel mit einer abnehmbaren
Abdeckung gegeben sein. Ein beliebiges Material und eine beliebige
Konfiguration, die den Verlust von Feuchtigkeit aus den Feuchttüchern verhindert, kann
bei der Packung der Tücher
zur Anwendung kommen. Eine entfernbare Abdeckung kann darüber hinaus einen
entfernbaren Streifen zur Erleichterung des Spendens der Tücher enthalten.
Die Abdeckung kann darüber
hinaus eine Lippe zum Zusammenwirken mit der inneren Fassung der
Abdeckung und dem Wischer enthalten. Die Kombination aus Tuch und
Behälter
kann von der gleichen Größe wie die
Patrone oder kleiner als diese sein, damit sie in die Lade hineinpasst.
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6 zeigt
einen Spender im geschlossenen Zustand mit einem Schwanz aus einem
Feuchttuch 36, das aus dem Spalt 4 in die Fingerhaltevertiefung
hineinragt, die durch die Ausnehmung 5 gebildet ist. Im
Einsatz wird der Schwanz des Feuchttuches ergriffen und im Allgemeinen
in Richtung des Pfeils 35 gezogen, wodurch bewirkt wird,
dass sich die Rolle abwickelt, und das Tuch von dem Spender gespendet
wird. Im Einsatz kann das Feuchttuch auch Kräften tangential oder senkrecht
zur Richtung des Pfeils 35 unterworfen sein. Treten diese
Kräfte
auf, so helfen die Führungen
und der Wischer dabei zu verhindern, dass das Tuch an eine Seite
des Spaltes gerät
und sich dann zusammenrafft oder zusammenhaftet.
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7 ist
eine Explosionsansicht eines Spenders, einer Patrone und einer Tücherrolle 34,
wobei hier die gegenseitigen Beziehungen der Bestandteile gezeigt
sind.
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8 zeigt
eine Rolle von Tüchern 34 mit
einem Schwanz 36 von Tüchern,
der sich durch den Spalt 4 erstreckt, wobei die Achse der
Rolle des Weiteren mit 37 bezeichnet ist. Stapel oder Rollen,
die bei diesem Spender oder als Teil des Spendersystems von Nutzen
sind, können
Feuchttücher
mit einigen wenigen Inch (oder Zentimetern) über mehr als 11,43 m (450 Linearinch) über mehr
als 15,24 m (600 Linearinch) über
mehr als 25,40 m (1000 Linearinch) enthalten. Die Stapel oder Rollen
können
eine Materialbahn aufweisen, die aus einer Anzahl von Blättern besteht. Üblicherweise
sind die Blätter
mittels Perforationen voneinander getrennt, wodurch ermöglicht wird,
dass die Blätter
leicht von der Bahn abgerissen werden können. Sie sind jedoch stark genug,
dass sie nicht abgetrennt werden können, während die Bahn aus dem Spender
gezogen wird. Ein Beispiel für
eine Rolle, die bei Anwendungen im Haushalt besonders nützlich ist,
ist eine Rolle mit einem Durchmesser von ungefähr 50,8 mm (2 Inch) bis ungefähr 76,2
mm (3 Inch), von weniger als ungefähr 139,7 mm (5–1/2 Inch)
und vorzugsweise mit einem Durchmesser von ungefähr 76,2 mm (3 Inch) und ganz
besonders bevorzugt von ungefähr
73,0 mm (2–7/8
Inch). Diese Rolle enthält
Tücher
von ungefähr
10,16 m (400 Linearinch) bis ungefähr 25,40 m (1000 Linearinch).
Ohne hierdurch eine Einschränkung
auferlegen zu wollen, kann die Länge
jedes Blattes von ungefähr
76,2 mm (3 Inch) bis ungefähr
254,0 mm (10 Inch) und vorzugsweise bei ungefähr 114,3 mm (4,5 Inch) liegen.
Die Rolle kann des Weiteren eine Dichte von ungefähr 0,3 g/cc
bis ungefähr
1 g/cc, von ungefähr
0,5 g/cc bis ungefähr
1 gcc und vorteilhafterweise von ungefähr 0,62 g/cc aufweisen. Ein
besonderes Beispiel einer Rolle kann einen Durchmesser von ungefähr 50,8
mm (2 Inch) aufweisen und ungefähr
11,43 m (450 Linearinch) Tuch enthalten. Ein weiteres besonderes
Beispiel für
eine Rolle kann eine Rolle mit einem Durchmesser von ungefähr 76,2
mm (3 Inch) sein und 1,43 m (450 Linearinch) Tücher enthalten.
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Die
Form der Feuchttücher
zur Verwendung mit dem Spendersystem kann eine starre, kernlose
Rolle, wie sie in 8 gezeigt ist, sein. Es sollte
einsichtig sein, dass Rollen mit Kern (Hohlkerne, Massivkerne und Teilmassivkerne),
hohle kernlose Rollen und Stapel von Blättern ebenfalls bei dem Spendersystem
zum Einsatz kommen können.
Wird im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung von Dichtewerten
gesprochen, so handelt es sich um die Dichte der Rolle, wodurch
ein Freiraum bei einer kernlosen hohlen Rolle oder ein von dem Kern
der Rolle mit Kern eingenommener Raum ausgeschlossen sind.
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Verschiedene
Tests und Experimente physikalischer Eigenschaften werden nachstehend
im Zusammenhang mit Tabellen I, II, III, IV, V, VI und VII beschrieben.
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Die
Menge des Lösungszusatzes
ist die Menge der Lösung
pro Gewicht geteilt durch die Menge des Trockentuches pro Gewicht,
multipliziert mit 100, um einen Prozentwert zu erhalten.
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Basisblattumwandlung
bezeichnet die Breite der Rolle und der Blätter in der Rolle, das heißt entlang der
Achse 37 der Rolle, in Inch.
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Perforation
bezeichnet die Menge der Einschnitte und den Abstand zwischen den
Einschnitten in der Perforation, die die Blätter in einer Rolle trennen.
Bei dieser Messung existieren drei Parameter: die Schneidlänge, die
Bindelänge
und der Bindeabstand. Der Bindeabstand ist gleich der Summe aus
Schneidlänge
und Bindelänge.
Die Perforationen, die bei Feuchttüchern von Nutzen sind, weisen
beispielsweise eine Bindelänge von
0,51 mm (0,02 Inch), eine Schneidlänge von 1,27 mm (0,05 Inch)
und einen Bindeabstand von 1,78 mm (0,07 Inch) oder eine Bindelänge von
1,02 mm (0,04 Inch) und eine Schneidlänge von 2,29 mm (0,09 Inch)
und eine Bindelänge
von 3,30 mm (0,13 Inch) auf.
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Die
Trockenflächenmasse
ist die Flächenmasse
des Tuches, bevor eine Lösung
auf das Tuch aufgetragen wird, das heißt, bevor dieses feucht ist.
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Feuchtdicke
ist die Dicke eines Feuchttuches, das heißt, nachdem die Lösung darauf
aufgetragen worden ist, gemessen in mm.
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Blattzahl
ist die Anzahl von Blättern
in einer Rolle, das heißt
die Anzahl von Blättern,
die durch die Perforationen entstanden ist.
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Obwohl
sämtliche
Tests unter TAPPI-Standardtestbedingungen durchgeführt worden
sind, sind die Feuchttücher
nicht bezüglich
dieser Bedingungen abgeglichen. Anstatt dessen werden Feuchttücher aus
einem abgedichteten Behälter
oder einer abgedichteten Patrone genommen und innerhalb von einigen
wenigen Minuten, üblicherweise
innerhalb von weniger als fünf
bis zehn Minuten, nach der Öffnung
getestet. Diese Zeitspanne variiert um etwa fünf Minuten, während der
die Feuchttücher
der Atmosphäre
ausgesetzt sind, was jedoch die Testergebnisse nicht wesentlich
verändert.
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Die
Werte für
die Zugfestigkeit, die Dehnung und die Gesamtenergieabsorption (TEA
total energy absorbed) wurden an dem Feuchterzeugnis gemäß ASTM 1117-80,
Abschnitt 7 erhalten, wobei die nachfolgenden Änderungen
vorgenommen wurden: die Abmessungen der Proben betrugen 25,4 ± 1,0 mm
(1 ± 0,04
Inch) in der Breite und 108,0 ± 1,0
mm (4,25 ± 0,04
Inch) in der Länge.
Die Anfangseichlänge
betrug 76,2 ± 1,0
mm (3 ± 0,04
Inch). Die Testgeschwindigkeit betrug 305,0 mm/min (12 Inch pro
Minute).
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Die
Zugfestigkeit in Maschinenrichtung (MD) ist die maximale Beanspruchung
vor einem Ausfall pro Inch Breite der Probe, gemessen in Maschinenrichtung.
Die Zugfestigkeit in Querrichtung ist die maximale Beanspruchung
vor einem Ausfall pro Inch Breite der Probe, gemessen in Querrichtung.
Die Dehnung in Maschinenrichtung (MD) ist der Prozentsatz der Dehnung,
den das Tuch in Maschinenrichtung bei maximaler Beanspruchung aufweist.
Die Dehnung in Querrichtung ist der Prozentsatz der Dehnung des
Tuches in Querrichtung bei maximaler Beanspruchung. Die Gesamtenergieabsorption
(TEA) ist die Fläche
unter der Kraft-Dehnungs-Kurve (in Einheiten von lb beziehungsweise
ft) ab dem Start bis zum Ausfallspunkt geteilt durch den Anfangsflächenbereich
der Probe zwischen dem oberen und dem unteren Greifer. Für diese
Proben betrug der Oberflächenbereich
19,4 cm2 (3 Quadratinch). Es wurden für jede Spezifizierung
zehn Proben getestet, woraufhin ein Durchschnitt berechnet und aufgezeichnet
wurde. Der Test wurde auf einem Standardzugfestigkeitstestgerät vorgenommen,
so beispielsweise dem Testgerät
MTS Sintech 1/G mit der Software TestWorks 3.10. Sowohl das Testgerät von Sintech
wie auch die Software TestWorks sind bei der MTS Corporation in
1400, Technology Drive, Eden Prairie, MN erhältlich.
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Die
Abreißbarkeit
bezeichnet die Kraft in Gramm (g) pro Blatt, die erforderlich ist,
um eine Perforierung durchzureißen,
das heißt
den Betrag der Kraft, der erforderlich ist, um zwei Blätter in
einer Rolle entlang der Perforation zu trennen. Diese Eigenschaften
wurden unter Verwendung des Testgerätes MTS Sintech 1/G mit der
Software TestWorks 3.0 bestimmt. Es wurden zwei Blätter von
einer Rolle entfernt. Die Blätter
hatten eine Breite von 108,0 mm (4,25 Inch) und waren durch Perforationen
entlang der Breite verbunden. Die Blätter wurden entlang der Länge derart
auf die Hälfte
gefaltet, dass die Breite der Probe bei 54,0 mm (2–1/8 Inch)
lag. Die Oberseite und die Unterseite der Probe entlang im Wesentlichen
der gesamten Breite wurden in Greifer eingebracht, die einen inneren
Abstand von 50,8 mm (2 Inch) aufwiesen, sodass die Perforationslinie
zwischen dem oberen und dem unteren Greifer angeordnet war. Der
obere Greifer wurde anschließend
nach oben versetzt (das heißt
weg von dem unteren Greifer), und zwar mit einer Geschwindigkeit
von 254,0 mm/min (10 Inch/min), bis die Probe entlang der Perforation
gerissen war. Die einwirkende Kraft und die Dehnung der Probe wurden
während
des Testes gemessen. Die maximale Beanspruchung aus der Kraft-Dehnungs-Kurve
wurde aufgezeichnet, wodurch die Abreißstärke als Kraft in Einheiten
von Gramm pro Blatt vorlag. Die gemittelten Ergebnisse von zehn
Proben sind in Tabellen I und II niedergelegt, wohingegen die gemittelten
Ergebnisse von drei oder vier Proben in Tabellen IV, V und VI niedergelegt
sind.
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Die
prozentuale Dehnung bei maximaler Beanspruchung („% strain
@ pk load") wurde
aus den Ergebnissen der vorbeschriebenen Tests bestimmt. Die Dehnung
bei maximaler Beanspruchung wurde durch die anfängliche Länge der Proben von 50,8 mm
(2 Inch) geteilt, woraufhin das Ergebnis die prozentuale Dehnung bei
maximaler Beanspruchung darstellte. Die gemittelten Ergebnisse von
zehn Proben sind dargestellt.
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Die
Feuchtdicke betrifft die Dicke eines Tuches, wobei die Messung vorgenommen
wurde, während die
Probe einer spezifischen Beanspruchung oder einem spezifischen Gewicht
ausgesetzt war. Die Feuchtdicke von Feuchttüchern und Tüchern vor der Befeuchtung sind
in Tabelle II dargestellt. Diese Werte beruhen auf Proben mit den
Abmessungen 76 mal 102 mm (3 mal 4 Inch), die einzeln einer begrenzten
Last von 345 Pa (0,05 Pfund/Quadratinch (psi)) ausgesetzt wurden.
Der Bereich der Probe, der getestet wurde, war frei von Knitterern
und Falten. Es wurde das Gerät
Starret Comparator Base Model 653G verwendet, um diese Tests vorzunehmen,
wobei dieses Gerät
bei Starret, 121 Crescent St., Athol, MA 01331, erhältlich ist.
Die Basis ist flachgemahlen (mit einer Toleranz von ± 0,025
mm (± 0,001
Inch)). Ein digitaler Versetzungsanzeiger (Sony Modell U30-1SET)
wurde an der Basis über
einem auslegerartigen horizontalen Steuerarm angebracht, der von
einem Vertikalschaft getragen wurde. Der Anzeiger maß die vertikale
Versetzung relativ zu der Basis des Komparators bis innerhalb von
0,025 mm (0,001 Inch). Die Beanspruchung wurde durch einen Akrylkontaktfuß übertragen,
der an einem vertikalen Laufkatzenschaft angeordnet war, der zur
Komparatorbasis hinunterfuhr. Der Fuß wies einen Durchmesser von
76,2 mm (3,00 Inch) und eine Höhe
von 16,0 mm (0,63 Inch) auf und war an der Unterseite mit einer
Toleranz von 0,025 mm (± 0,001
Inch) flach. Das Gewicht des Kontaktfußes, der Spindel und der damit
verbundenen Hardware, nicht einschließend die Kontaktkraftfedern
des Anzeigers, lag bei 160,5 ± 0,1
g. Der Spindelschaft stieg zu der Komparatorbasis hin mit einer
Verfahrzeit von 0,5 s bis 0,75 s an. Die Dicke wurde seitens des
Anzeigers als Höhe
des Tuches relativ zur Fläche
der Komparatorbasis gemessen, und zwar unmittelbar nachdem der Beanspruchungsdruck
von 345 Pa (0,05 psi) 3 s lang eingewirkt hatte. Die Kalibrierung
vor dem Test wurde an einem Satz von Standardproben vorgenommen,
die vom National Bureau of Standards zur Verfügung gestellt worden waren.
Beispielhalber und ohne hierdurch eine Beschränkung auferlegen zu wollen,
können
Tücher,
die bei dem vorlie genden Spendersystem von Nutzen sind, eine Trockenflächenmasse
von etwa 10 bis 200 gsm, eine Trockendicke von etwa 0,5 bis etwa
2 mm, eine Feuchtdicke (betrifft ein Tuch, bei dem eine Lösung oder
ein Benetzungsmaterial bereits aufgetragen ist) von etwa 0,3 bis
etwa 0,7 mm, eine Nasszugfestigkeit in Maschinenrichtung von wenigstens
etwa 9,8 g/mm (250 g/Inch), eine Nasszugfestigkeit in Querrichtung
von wenigstens etwa 7,9 g/mm (200 g/Inch), eine Nassdehnung in Maschinenrichtung
von etwa 5% bis etwa 300%, eine Nassdehnung in Querrichtung von
etwa 5% bis etwa 36%, eine TEA-Nassfestigkeit in Maschinenrichtung
von ungefähr
0,10 bis 0,4 J/cm2 (0,05 bis 2 ft-Ib/sq.inch),
eine TEA-Nassfestigkeit in Querrichtung von etwa 0,10 bis 0,4 J/cm2 ((0,05 bis 2 ft-Ib/sq.inch) und einen Lösungszusatz
von ungefähr
100 bis 600%, vorzugsweise von ungefähr 150% bis 300% aufweisen.
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Die
Abrollkraft misst den Betrag der Kraft in g/108,0 mm (Gramm pro
4,25 Inch), der erforderlich ist, um eine Rolle von Feuchttüchern abzuwickeln,
das heißt
die Grammzahl, die erforderlich ist, um eine Rolle mit einer Breite
von 108,0 mm (4,25 Inch) abzuwickeln. Diese Werte können normalisiert
werden, damit sie auf eine Rolle beliebiger Breite in Gramm pro
Inch auf Basis der Rollenbreite Anwendung finden können. Die
Abrollkraft, wie sie in Tabelle II dargestellt ist, war diejenige
Kraft, die man benötigt,
um eine Rolle abzuwickeln, wenn diese in einer offenen Patrone befindlich
ist, und wurde mittels des Testgerätes MTS Sintech 1/G und der Software
TestWorks 3.10 gemessen. Eine Klemme mit einer Breite von 114,3
mm (4,5 Inch) mit Gummiflächen ergriff
den Schwanz der Rolle, wobei die Rolle unmittelbar unter der Klemme
derart angeordnet war, dass der Schwanz vertikal blieb, während das
Abwickeln von der Rolle erfolgte. Die Klemme war an dem Kreuzkopf
angebracht, der die Tuchbahn mit einer Geschwindigkeit von 100 cm/min
nach oben zog. Die Abrollkraft wurde mittels einer 50-Newton-Lastzelle
gemessen. Die durchschnittliche Beanspruchung, um 18 bis 20 Blätter von der
Rolle abzuziehen, wurde durch Mittelung zweier Durchläufe bestimmt,
bei denen jeweils vier Blätter
abgetrennt wurden, sowie in zwei Durchläufen, in denen jeweils fünf Blätter abgetrennt
wurden. Nur die ersten 18 bis 20 Blätter der Rolle wurden verwendet,
um die Messungen von Tabelle II zu erhalten.
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Die
Spendekraft, die diejenige Kraft ist, die in Gramm Kraft (g) gemessen
wird, um die Feuchttücher aus
dem Spender zu ziehen, kann ebenfalls bestimmt werden. Diese Kraft
kann mit einem Testgerät
MTS Sintech 11G bestimmt werden, das mit der Software TestWorks
3.10 ausgestattet ist. In 34 und 35 sind ein
derartiges Sintech-Testgerät 290 und
ein Spender 1 mit Tüchern 34 jeweils
im Querschnitt gezeigt. Gemäß 34 ist
der Spender an einer Plattform 294 mit horizontaler Ausrichtung
unterhalb einer Klemme 292 gesichert. Die relative Ausrichtung
des Spenders gegenüber
der Ausrichtung der Klemme 292 ist ähnlich derjenigen Art, wie
Tücher
während
des beabsichtigten Gebrauchs aus dem Spender gespendet werden. Die
Klemme 292 weist Gummiflächen auf, die im Wesentlichen
die gesamte Breite des Schwanzes 36 der Rolle der in dem
Spender befindlichen Feuchttücher 34 ergreifen.
Mit Blick auf die Proben der Tabellen IV, V und VI beträgt der Anfangsabstand 293 zwischen
der Klemme und dem Spalt des Spenders etwa 304,8 mm (8 Inch), wohingegen
der Abstand 295 von der Mitte der Klemme 292 zu
dem Spendespalt bei ungefähr
150 mm (6 Inch) liegt, sodass der Abstand 297 entlang der
Diagonaltrajektorie des Tuchspenders zwischen der Klemme und dem Spalt
bei ungefähr
250 mm (10 Inch) liegt. Die Klemme ist an dem Kreuzkopf 296 angebracht,
der die Rolle nach oben in Richtung 298 mit einer Geschwindigkeit
von 100 cm/min in eine Endposition, siehe 35, zieht. Der
Winkel 299 während
des Spendens der Tücher
vom Anfang eines Durchlaufes bis zum Ende sollte in einem Winkelbereich
zwischen ungefähr
50° und
80° liegen,
kann jedoch gegebenenfalls auch variiert werden, um diese Bedingungen
für den
Probenspender in Abhängigkeit
von Strukturmerkmalen des tatsächlichen Spenders
zum Gebrauch bei dem Test zu ändern.
Mit Blick auf den Winkel 299 im Vergleich zu den Abmessungen 293, 295 und 297 ist
es der Winkel, der dominiert, und es sind nicht bestimmte Abmessungen,
sondern bestimmte Verhältnisse
zwischen den Abmessungen, bei denen man immer noch den gewünschten
Bereich von Winkeln zwischen 50° und
80° erhält, um Tücher gemäß diesem
Spendekrafttest zu spenden. Werden Tücher zu Testzwecken gespendet,
so sollte der Spender mit der Testklemme in einer Linie angeordnet
sein, sodass mit dem Ansteigen der Testklemme ein Herausziehen der
Tücher
aus dem Spender zwischen parallelen Ebenen erfolgt, die durch die
Seiten des Spenders festgelegt sind. Dies bedeutet, dass die Tücher sehr
gleichmäßig zwischen
den Seiten aus dem Spender heraus gespendet werden, wobei keine
Vorspannung zur der einen Seite oder zu der anderen hin gegeben
ist. Die Zugkraft wird mit einer 50-Newton-Lastzelle gemessen. Bei
jedem Durchlauf wird die Zugkraft als Funktion der Zugabstandskurve
zum Ziehen von vier bis fünf
Blättern weg
von einer Rolle unter Verwendung der Software TestWorks 3.10 aufgezeichnet.
Auf Basis dieser Kurve wird die maximale Zugkraft für jeden
Durchlauf berechnet. Die gemittelte maximale Zugkraft von drei Durchläufen wird
verwendet, um die Spendekraft einer gegebenen Rolle anzugeben. Nur
die ersten 12 bis 15 Blätter jeder
Rolle wurden verwendet, um die Messungen durchzuführen, das
heißt,
vier bis fünf
neue Blätter
für jeden Durchlauf.
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Tabelle
I stellt Arten von Feuchttüchern
und ihre Eigenschaften dar. Gemäß Tabelle
I war die Lösung eine
ausreichende Menge einer im Handel erhältlichen Lösung (kein Salz), so beispielsweise
diejenige, die bei den im Handel erhältlichen Tüchern KLEENEX® COTTONELLE®,
einem Erzeugnis der Kimberly-Clark Corporation, Verwendung finden.
Bei Beispiel 2 war die Lösung
eine ausreichende Menge einer 4%-Salzwasserlösung, so beispielsweise die
4%-Salzwasserlösung
mit anderen Zusatzstoffen, wie sie bei den Beispielen der Anwendungen
für Feuchttücher im
Abschnitt „Hintergrund
der Erfindung" vorstehend
bereits beschrieben worden ist.
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Tabelle
II enthält
zusätzliche
Daten, die die Eigenschaften von Wegwerffeuchttüchern wiedergeben. Diese Tabelle
zeigt diejenigen Effekte, die das Ändern der Variablen bei Basisblatt
und Lösung
auf die physikalischen Eigenschaften der Blätter hat. Die zur Herstellung
dieser Blätter
verwendete Pülpe
war Weyerhauser CF 405. Bei diesem Beispiel war das Bindemittel
das Beispiel von Code E, Tabelle 15 der Druckschrift mit der Seriennummer
09/564,531. Das Bindemittelmaterial wies ein Molekulargewicht von
610.000 auf und bestand aus den folgenden Monomeren, die in den
nachfolgenden Gewichtsprozenten vorlagen: 60% Acrylsäure, 24,5%
Butakrylsäure,
10,5% 2-Ethylhexylakrylsäure
und 5% AMPS (2-Akrylamido-2-Methyl-1-Propansulfonsäure).
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Tabelle
III beschreibt die physikalischen Eigenschaften von Rollen von Feuchttüchern, die
entsprechend der vorliegenden technischen Lehre zur Herstellung
von Feuchttüchern
hergestellt worden sind. Tabellen IV, V und VI geben die Perforationsabreißstärkedaten und
die Spendekraftdaten für
Feuchttuchproben an, die entsprechend der vorliegenden technischen
Lehre zur Herstellung von Feuchttüchern hergestellt wurden, sowie
für Proben,
die im Handel erhältliche
Erzeugnisse anderer Hersteller sind, wobei alle in den Schutzbereich
der vorliegenden Erfindung fallen.
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Tabelle
III: Messungen und Berechnungen an kernlosen Rollen
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Wie
in Tabellen IV, V und VI gezeigt ist, sind Proben A und B Rollen
von Feuchttüchern,
die entsprechend der vorliegenden technischen Lehre zur Herstellung
von Feuchttüchern
hergestellt wurden, wobei sie als solche ähnlich den Beispielen für Feuchttücher gemäß Darstellung
in Tabellen I, II und III für
befeuchtete auflösbare
Feuchttücher
sind. Insbesondere und ohne Beschränkung wies Probe A annähernd die
nachfolgenden Eigenschaften auf: 67,6 gsm Trockenflächenmasse,
4%-Salzlösung
bei einem Zusatz von 225% der Trockenflächenmasse, 0,102 cm (0,040
Inch) Perforationsbindelänge,
0,229 cm (0,090 Inch) Perforationsschneidlänge, 0,38 mm Feuchtdicke, 446
g/2,54 cm (446 g pro Inch) Zugfestigkeit in Maschinenrichtung und
387 g/2,54 cm (387 g pro Inch) Zugfestigkeit in Querrichtung. Insbesondere
und ohne Beschränkung
wies Probe B annähernd
die nachfolgenden Eigenschaften auf: 63,7 gsm Trockenflächenmasse,
4%-Salzlösung bei
einem Zusatz von 225% der Trockenflächenmasse, 0,102 cm (0,040
Inch) Perforationsbindelänge,
0,229 cm (0,090 Inch) Perforationsschneidlänge, 0,37 mm Feuchtdicke, 476
g/2,54 cm (476 g pro Inch) Zugfestigkeit in Maschinenrichtung und
462 g/2,54 cm (462 g pro Inch) Zugfestigkeit in Querrichtung.
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Proben
C und D waren im Handel erhältliche
Erzeugnisse anderer Hersteller. Probe C ist bekannt als Moist MatesTM Feuchttoilettenpapier auf einer Rolle,
vertrieben von Cotton Buds, Inc. aus Placentia, Kalifornien, USA
und vom Anmelder ungefähr
im August 2002 in Dallas, Texas erworben. Probe D ist bekannt als
Fresh & Clean® Feuchttoilettenpapier,
vertrieben von Sodalco S.p.A. (Mi) (www.sodalco.it und www.sodalco.com) und
vom Anmelder ungefähr
im September 2000 aus Italien erworben.
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Sämtliche
Proben A bis D wurden in einem Spenderprototyp des Anmelders zum
Spenden von Feuchttüchern
entsprechend dem Protokoll gemäß vorliegender
Beschreibung zur Bestimmung der Spendekraft getestet. Der Spender
entsprach demjenigen von 1A bis einschließlich 5 und
der zugehörigen Beschreibung
in der früheren
US-Patentanmeldung des vorliegenden Inhabers mit dem Titel „Wet Wipes", US-Patentnummer
6,827,309 (US-Seriennummer 09/659,307), die am 12. September 2000
eingereicht worden ist. Insbesondere und ohne Beschränkung wurden
die Feuchttuchproben in den Spender eingelegt, wobei ein Schwanz
der Probenrolle durch den Spalt zum Spenden herausragte. Als solche
wies die Wischerklinge eine Dicke entlang ihrer Breite (das heißt an beiden
Seiten der Finger 75) von ungefähr 0,152 cm (0,060 Inch) und
eine Dicke an den Fingern 75 von ungefähr 0,381 cm (0,150 Inch) auf.
Die Wischeranordnungen nebst Klinge waren wie diejenigen von 24 bis 29 ausgestaltet.
Die Wischerklinge hat die in dem Spalt angeordneten Feuchttücher gemäß Bestimmung
in einer Richtung entlang der Breite der Feuchttücher an den meisten Stellen
der Klinge gehalten. Die Wischerklinge hatte eine Gesamtbreite,
die größer als
die Breite der Feuchttücher
war, und bestand aus einem federnden Material, das als DynaFlexTM G2755 bekannt ist und von GLS Corp. aus
McHenry, Illinois, USA vertrieben wird, und enthielt ein halbes
Prozent Erucamidwachs, so beispielsweise das unter der Handelsbezeichnung
KemamideTM bekannte Wachs, das von der Firma
Witco Corp. aus Greenwich, Connecticut, USA vertrieben wird, das
an der Oberfläche
während
der Verwendung aufgeht, um den Anfangsreibungskoeffizienten zwischen
den gespendeten Feuchttüchern
und der Wischerklinge zu verringern. Die Wischerklinge mit einer
Durometerhärte
von 35 (Shore A) wies 1965 kPa (285 psi) Zugfestigkeit, 58 pli Reißfestigkeit,
eine spezifische Schwerkraft von 0,95 g/cc und einen Dauerverformungsrest
von 20% (nur bei Raumtemperatur) auf. Die Wischerklinge mit einer
Durometerhärte
von 50 (Shore A) wies 3378,6 kPa (490 psi) Zugfestigkeit, 120 pli
Reißfestigkeit,
eine spezifische Schwerkraft von 1,18 gcc und einen Dauerverformungsrest
von 22%/40% (bei Raumtemperatur/70°) auf. Die Wischerklinge mit
einer Durometerhärte von
52 (Shore A) wies 4249 kPa (615 psi) Zugfestigkeit, 125 pli Reißfestigkeit,
eine spezifische Schwerkraft von 0,89 g/cc und einen Dauerverformungsrest
von 23%/35% (Raumtemperatur/70°C)
auf.
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Der
Spender und die Wischerklinge waren für die Tabellen IV, V und VI
in jeder Hinsicht gleich, mit Ausnahme der Härten (siehe oberen linken Abschnitt
jeder Tabelle) und der damit verbundenen Eigenschaften der Wischerklinge,
siehe oben. Die beschriebene Wischerklinge zum Testen wurde in den
Spender im Wesentlichen gegenüber
einer Patrone mit einer Anordnung wie diejenige in 9, 10, 34 und 35 eingelegt.
Als solche war die Vorderfläche
der Wischerklinge annähernd
parallel zu der gegenüberliegenden
Fläche
der Patrone, beispielsweise die Unterlippe 31 am nächsten am
Scheitel des Winkels 43 in 10. Darüber hinaus
ist die am weitesten vorne liegende Fläche der Rippen 96 (9 und 10)
in etwa angrenzend an die Ebene angeordnet, die durch die Abdeckung
der Patrone definiert ist, und bildet einen Raum zwischen den Rippen
und dem Inneren der Patrone innerhalb der Lippe 31, damit
die Feuchttücher
zwischen den Rippen 96 und der Patrone und dann angrenzend
hieran zwischen den Rippen 96 und der Wischerklinge und
der Lade 3 hindurchlaufen können. Wir ausgeführt worden
ist, kann die Wischeranordnung mit der Wischerklinge in verschiedenen
Positionen in Abhängigkeit
von verschiedenen gewünschten
Spendeeigenschaften angeordnet sein, wobei das gerade Beschriebene
nur eine Anordnung war, die für
die Durchführung
des Tests festgelegt wurde.
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Das
Testen zum Ermitteln der in den Tabellen IV, V und VI aufgezeichneten
Werte erfolgte im Allgemeinen entsprechend den Testprozeduren und
dem Protokoll gemäß vorstehender
Diskussion bei Tabellen I bis III. Die Proben A bis D waren dieselben
Feucht tucherzeugnisse bei jeder der Tabellen. In diesen Tabellen ist
die „tatsächliche
Abreißstärke" ein Maß für die Kraft,
die erforderlich ist, um zwei durch eine Schwächungslinie, so beispielsweise
durch Perforationen, untereinander verbundene Blätter entsprechend der Prozedur
zur Bestimmung der Abreißbarkeit,
siehe oben, zu bestimmen. Dies wird in Gramm (g) Kraft pro Blatt
angegeben. Dieser Wert wurde anschließend auf Basis der Breite des
Blattes normiert, das heißt,
Gramm (g) Kraft pro Blatt geteilt durch die Breite des Blattes,
um die „Abreißstärkecharakteristik" zu bestimmen, die
auch sinngleich als „Perforationsabreißstärkecharakteristik" bezeichnet wird.
Die „tatsächliche
Abreißstärke" ist ein Maß, das nur von
dem Feuchttuch abhängt,
das heißt
von den Eigenschaften des Basisblattes, das die Benetzungslösung enthalten
kann, und die nicht von dem Spender für die Feuchttücher abhängt. Die „tatsächliche
Spendekraft" ist
ein Maß für die Kraft,
die erforderlich ist, um Blätter
von einer Rolle von Feuchttüchern
aus dem Spender heraus zu spenden, und zwar entsprechend der Prozedur
zur Bestimmung der Spendekraft gemäß vorstehender Beschreibung.
Diese Größe wird
in Gramm (g) Kraft pro Blatt angegeben. Der Wert wurde anschließend auf
Basis der Breite des Blattes normiert, das heißt Gramm (g) Kraft pro Blatt
geteilt durch die Breite des Blattes, um die „Spendekraftcharakteristik" zu bestimmen. Die
letzte Reihe in den Tabellen zeigt das Verhältnis der Perforationsabreißstärkecharakteristik
zur Spendekraftcharakteristik, was in den Tabellen mit „Verhältnis zwischen
Abriss und Spenden" bezeichnet
ist.
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Die
Spendekraft, die auch sinngleich mit „tatsächlicher Spendekraft" bezeichnet ist,
sollte kleiner als die Abreißkraft
bei einer Rolle perforierter Tücher
sein. Auf diese Weise ist besser sichergestellt, dass die Tücher aus
dem Spender herausgezogen oder aus diesem entfernt werden können, ohne
dass nachteiligerweise die Perforation reißen würde. Entsprechend wird eine
Spendekraft von etwa 100 g bis etwa 800 g angestrebt. Stärker angestrebt
wird eine Spendekraft von ungefähr
150 g bis 400 g, und ideal ist eine Spendekraft von weniger als
300 g, wobei die Kraft auf Basis von g/10,8 cm (Gramm pro 4,25 Inch)
normiert ist. Normiert lauten diese Kräfte 9,3 g/cm (23,5 g/Inch)
bis 74,1 g/cm (188,2 g/Inch), 13,9 g/cm (35,3 g/Inch) bis 37,1 g/cm
(94,1 g/Inch) und 27,8 g/cm (70,6 g/Inch). Darüber hinaus können die
nachfolgenden Bereiche für
die Spendekraftcharakteristik mit Blick auf die Förderung
des Spendens einer Rolle von Feuchttüchern aus einem Spender von
Vorteil sein, und zwar sowohl für
die hier offenbarten Spender wie auch für andere Spender, die in bestimmter
Hinsicht ähnlich
sind, wobei die folgende Angaben in der Reihenfolge zunehmender
Vorteilhaftigkeit angegeben sind: Die Spendekraftcharakteristik
ist größer als
0 g/cm und kleiner als ungefähr
75 g/cm, kleiner als ungefähr
65 g/cm, kleiner als ungefähr
55 g/cm, kleiner als ungefähr
45 g/cm oder kleiner als ungefähr
35 g/cm.
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Im
Gegensatz zur Spendekraft sollte die Abreißkraft, die auch sinngleich „Perforationsabreißstärke" oder „tatsächliche
Abreißstärke" genannt wird, bei
einer Rolle von Tüchern
mit Schwächungslinien,
so beispielsweise Perforationen, größer sein. Auf diese Weise ist
besser sichergestellt, dass man die Tücher aus dem Spender ziehen
oder aus diesem entfernen kann, ohne dass die Perforationen nachteiligerweise
reißen würden, während das
nachfolgende Blatt immer noch vollständig innerhalb des Spenders
befindlich ist, oder bevor der Nutzer eine Trennung zweier aneinander
angrenzender Tücher
außerhalb
des Spenders wünscht. Durch
Auswahl einer geeigneten Abreißkraft
oder eines Bereiches für
diese Kräfte
können
Kräfte,
die stärker nutzerfreundlich
(das heißt
eine Kraft, die ein Kind bis zu einer bejahrten Personen aufbringen
kann, um ein angrenzendes Blatt je nach Wunsch herauszuziehen) und/oder
herstellerfreundlich (das heißt
flexibel bezüglich
der Variabilität
zwischen Rohmaterialien) sind, ausgewählt werden, um die jeweils
andere Spendecharakteristik zu ergänzen, wobei alle einzeln oder
kollektiv gemischt oder angepasst werden können, um ein Spendesystem gemäß der vorliegenden
technischen Lehre bereitzustellen. Damit können wenigstens teilweise abhängig von
der Spendekraft die nachfolgenden Bereiche für die Perforationsabreißstärkecharakteristik
von Vorteil sein, um das Spenden einer Rolle von Feuchttüchern aus
einem Spender zu unterstützen,
und zwar bei dem Spender gemäß der vorliegenden
technischen Lehre, wie auch bei anderen Spendern, die in bestimmter Hinsicht ähnlich sind,
wobei die Angabe in der Reihenfolge zunehmender Vorteilhaftigkeit
erfolgt: Die Perforationsabreißstärkecharakteristik
ist größer als
55 g/cm, größer als
ungefähr
60 g/cm, größer als
ungefähr
65 g/cm, größer als
ungefähr
75 g/cm oder größer als
ungefähr
85 g/cm. Darüber
hinaus kann die Perforationsabreißstärkecharakteristik ein beliebiger
dieser Werte und vorzugsweise auch kleiner als 150 g/cm sein.
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Die
Anmelder der vorliegenden Erfindung haben auch entdeckt, dass das
Spenden von Feuchttüchern aus
einem Spender auch vom Standpunkt des Verhältnisses verschiedener Spendecharakteristiken
aus beurteilt werden kann, und nicht nur vom Standpunkt nur einer
oder mehrerer einzelner Charakteristiken aus. Diese Entdeckung geht
zumindest teilweise von der Erkenntnis, dass, während bestimmte Spendecharakteristiken voneinander
abhängen,
diese – zumindest
in gewissem Ausmaß – auch unabhängig voneinander
sein können. Als
solches kann das Bewerten eines Verhältnisses bestimmter Charakteristika
auch zusätzliche
und/oder andere Messungen des Zusammen wirkens zwischen Feuchtigkeit
und einem Spender, aus dem sie gespendet sind, bereitstellen, so
beispielsweise einen Weg zur Quantifizierung eines verbesserten
Spenders für
Feuchttücher.
Ein derartiges Verhältnis
ist dasjenige der Perforationsabreißstärkecharakteristik zur Spendekraftcharakteristik.
In der Reihenfolge zunehmender Vorteilhaftigkeit kann dieses Verhältnis sein:
größer als
1 zu 1, gleich oder größer als
ungefähr
1,5 zu 1, gleich oder größer als
ungefähr
2 zu 1, gleich oder größer als
ungefähr
2,5 zu 1, gleich oder größer als
ungefähr
3 zu 1, gleich oder größer als
ungefähr
4 zu 1, gleich oder größer als
ungefähr
5 zu 1, gleich oder größer als
ungefähr
6 zu 1 oder gleich oder größer als
ungefähr
7 zu 1.
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Ein
Beispiel für
die abhängige/unabhängige Natur
bestimmter Spendecharakteristiken ergibt sich durch einen Vergleich
von Tabelle IV und Tabelle V. Insbesondere ergibt sich dies durch
einen Vergleich der Werte für
Probe A mit denjenigen für
Proben C und D in den jeweiligen Tabellen. Es ist ersichtlich, dass
die Blattbreite und die Abreißkraft
für die
Proben in der ganzen Tabelle für
jede Probe jeweils konstant sind. Insbesondere weisen, obwohl die
Proben C und D eine niedrigere Spendekraft als diejenigen von Probe
A in Tabelle 4 mit einer Wischerklinge mit Durometer 35 aufweisen,
die Proben C und D in Tabelle V mit einer Wischerklinge mit Durometer
50 eine höhere
Spendekraft als Probe A auf.
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Im
Allgemeinen wird eine Abrollkraft von 80 g bis 300 g (pro 108,0
mm (4,25 Inch)) empfohlen, obwohl niedrigere Abrollkräfte bei
verschiedenen Typen von Tucherzeugnissen erhalten werden können. Die
Patrone fügt
der Rolle einen minimalen Widerstand hinzu, wenn diese abgewickelt
wird. Damit wird die Kraft, die zum Abwickeln einer Rolle erforderlich
ist, nicht wesentlich durch die Patrone erhöht. Die Rolle oder der Stapel
von Blättern
kann auch direkt in die Lade zum Spenden eingelegt werden, ohne
dass eine Patrone Verwendung finden müsste.
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Die
Anmelder haben festgestellt, dass das Spenden von Feuchttüchern aus
einem Spender aus der Perspektive noch einer weiteren Spendecharakteristik
heraus erfolgen kann, die nachstehend als „Widerstandsverhältnis" bezeichnet wird.
Tabelle VII gibt Daten wieder, die von Feuchttüchern stammen, die entsprechend
der vorliegenden technischen Lehre zur Herstellung von Feuchttüchern hergestellt
worden sind, und die in einem Spender getestet worden sind, der
der gleiche wie bei Proben A oder B ist, wobei jedoch ein Widerstandsbeziehungstestverfahren
gemäß nachstehender
Beschreibung zum Einsatz kam.
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Feuchttücherproben
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Bei
Tabelle VII wurden zunächst
Testproben präpariert,
die repräsentativ
für die
Feuchttücher
der Erfindung sind. Das Basisblatt für die Testproben wurde gemäß der technischen
Lehre in der anhängigen
US-Anmeldung mit dem Titel „Ion-Sensitive,
Water Dispersible Polymers and Method of Making Same and Items Using
Same" und der Nummer
US6,683,143 (Seriennummer 09/564,449) mit dem Anmeldedatum 4. Mai
2000 hergestellt. Ein 65-gsm-Substrat mit 22% Bindemittel wurde
auf einer im Handel erhältlichen
Luftstrommaschine mit einem DanWeb-Luftstromformer unter Verwendung
zweier Formungsköpfe
hergestellt. Es kamen Fasern der Sorte „Weyerhaeuser CF 405 bleached
softwood kraft fiber" in
Rollenpülpenform
zum Einsatz, woraufhin eine Zerfaserung mittels einer Hammermühle erfolgte,
woraufhin wiederum eine Formung zu einer 50,7-gsm-Luftstrombahn auf
dem bewegten Sieb erfolgte. Die gerade gebildete Bahn wurde mittels
erwärmter Verdichtungswalzen
verdichtet und auf ein zweites Sieb übertragen, wo eine weitere
Verdichtung der Bahn mittels einer zweiten erwärmten Verdichtungswalze erfolgte.
Die Bahn wurde anschließend
auf die Oberseite übertragen
und gleichmäßig mit
einem ionenempfindlichen Polymerformulierungsgemisch auf der freiliegenden
Oberfläche
der Bahn besprüht,
wobei die Hälfte
der ionenempfindlichen Polymerformulierungsfeststoffe (7,2 gsm)
relativ zur Trockenfasermasse des fertigen Substratgewichtes zum
Einsatz kam. Das ionenempfindliche Polymerformulierungsgemisch enthielt
Wasser als Träger
mit 15% Bindungsfeststoffen, wobei das Bindemittel 75% SSB-6 als
ionenempfindliche Polymerformulierung und 25% Dur-O-SET® RB
(National Starch) als Kobindungspolymer enthielt. Nachdem die Bahn
besprüht
worden war, wurde sie in einen Ofen verbracht, um die Bindungslösung zu
trocknen. Die Bahn wurde anschließend auf ein weiteres Sieb
verbracht, woraufhin die Unterseite des Blattes gleichmäßig mit
der ionenempfindlichen Polymerformulierung besprüht wurde. Die verbleibende
Hälfte
der ionenempfindlichen Polymerformulierungsfeststoffe (7,2 gsm)
relativ zur Trockenfaser masse des fertigen Substratgewichtes wurde
sodann aufgebracht. Nach der zweiten Bindemittelaufbringung wurde
die Bahn erneut in den Ofen verbracht, um die Bindungslösung erneut
zu trocknen. Die Lufttemperatur in den Öfen lag bei annähernd 190°C bis 205°C. Die durchschnittliche
Flächenmasse
der Bahn nach dem Trocknen lag bei 65,1 gsm. Die durchschnittliche
Dicke der Trockenbahn lag bei 0,86 mm. Die Trockenzugfestigkeit
der Bahn in Maschinenrichtung (MDDT) wurde mit 2468 g/2,54 cm (2468
g/Inch) mit einer Trockendehnung in Maschinenrichtung von 9,7% gemessen.
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Eine
Benetzungzusammensetzung in einer Menge, die ausreichend ist, um
den Test durchzuführen, wurde
durch Kombination der nachfolgenden Bestandteile in Entsprechung
zu den spezifischen Gewichtsprozenten präpariert: 1 Gew.-% Mackstat
H-66 Preservative (McIntyre Group, Chicago, Illinois), 1 Gew.-%
anionisches Oberflächenbehandlungsmittel
Natriumcocoylglutamat (Hampshire Chemical, Nashua, New Hampshire),
0,42 Gew.-% DC4785 Silikonemulsion (Dow Corning, Midland Michigan),
0,1 Gew.-% Firmenich Fagrance (Firmenich, Inc., Princeton, New Jersey),
0,25 Gew.-% Polysorbat 20 und etwa 0,08 Gew.-% einer Maleinsäurelösung mit
50 Gew.-%, um den pH-Wert auf 5,0 zu bringen. Es wurden weitere
Benetzungszusammensetzungschargen präpariert, um verschiedene Gleitmittelwerte,
siehe Tabelle VII, zu erreichen, wobei diese identisch zu der vorgenannten
Benetzungslösung
waren, außer
dass die Menge des Gleitmittels ein prozentualer Anteil der ursprünglichen
Menge des Gleitmittels in der Benetzungslösung war, und dass eine entsprechende
Manipulation der Menge des Wassers zum Ausgleichen der Gesamtmenge
der Bestandteile vorgenommen wurde. So entsprechen beispielsweise
die nachfolgenden Gleitmittelwerte den benötigten Gleitmittel-Wasser-Mengen
(beispielsweise in diesem Format – Gleitmittelwert = Gew.-%
DC-1785 Silikonemulsion & Gew.-% ionenfreies
Wasser): 0 = 0 & 93570;
25 = 0,105 & 93465;
50 = 0,210 & 93360;
75 = 0,315 & 93255; 100
= 0,42 & 93160;
150 = 0,630 & 92940
und 300 = 1260 & 92310.
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Die
getrocknete Bahn wurde in Stücke
zu 10,16 cm (4 Inch) (Querrichtung des Blattes „CD") mal 15,24 cm (6 Inch) (Maschinenrichtung
des Blattes „MD") zerschnitten. Ein
Stapel von fünf
(trockenen) Basisblattproben wurde gewogen, woraufhin die Gewichte
aufgezeichnet wurden. Die präparierte
Benetzungslösung
wurde sanft manuell in Drehung versetzt oder in ihrem Behälter umgerührt, und
zwar für
wenigstens eine Minute. Wenigstens 50 ml der Benetzungslösung wurden
in einen Becher mit einer magnetischen Rührstange gegeben. Die Lösung wurde
fünf Minuten
bei Raumtemperatur unter Verwendung des Rührers Model 4658 Stirrer/Hot Plate
(Cole-Parmer) umgerührt.
Die umgerührte
Lösung
wurde auf den Stapel von (fünf)
Basisblattproben gegeben. Unter Verwendung einer rostfreien Stahlröhre wurde
der Stapel an der Oberseite gewalgt, um überschüssiges Fluid bis 250% Zusatz
zu erhalten (Bei einem Stapel von fünf Blättern mit einem Gewicht von
5,15 g entsprechen 250% Zusatz beispielsweise 12,875 g (5,15 × 2,50),
und das Gesamtgewicht der fünf
durchnässten
Basisblattproben würde
bei 18,025 g (5,5 + 12,875) liegen). Der Stapel der Basisblattproben
wurde anschließend
in einen geschlossenen und abgedichteten Beutel der Sorte ZiplockTM gegeben, bis der Test vorgenommen wurde.
Die Proben konnten sich an die TAPPI-Standardbedingungen für eine Zeitspanne
von zwischen 30 Minuten und 24 Stunden gewöhnen.
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Testverfahren
für die
Widerstandsbeziehung
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Bei
Tabelle VII ist die Widerstandskraft oder die tatsächliche
Widerstandskraft diejenige Kraft, die in Gramm Kraft (g) gemessen
wird und erforderlich ist, um die Feuchttücherproben aus dem Spender
zu ziehen, und zwar mittels der nachstehend beschriebenen Schritte.
Diese Kraft kann mit dem Testgerät
MTS Sintech 1/G gemessen werden, das mit der Software TestWorks
3.10 oder einer vergleichbaren Ausstattung versehen ist. In 34 sind
ein derartiges Sintech-Testgerät 290 und
ein Spender 1 zu sehen. Der Widerstandskrafttest ist ähnlich zu
demjenigen der Spendekraft, der bereits diskutiert worden ist, wobei
Unterschiede nachstehend noch beschrieben werden. Wie in 34 zu
sehen ist, ist der Spender für
den Widerstandskrafttest an einer Plattform 294 mit horizontaler
Ausrichtung fest gesichert, wobei nunmehr jedoch der Ausgang beziehungsweise
die Öffnung
des Spenders direkt unterhalb der Klemme 292 und nicht
unter einem Winkel wie bei dem Spender von 34 und 35 angeordnet
ist. Auf diese Weise wandern die Feuchttücherproben bei dem Widerstandskrafttest,
wenn die Feuchttücherproben
während
des Testes gespendet werden, vertikal nach oben, und zwar in einer
im Wesentlichen geraden Richtung aus dem abdichtenden Ausgang beziehungsweise
der abdichtenden Öffnung
des Spenders heraus (das heißt
senkrecht zur Basis des Testgerätes 290).
Es sollte für jede
getestete Probe derselbe Spender verwendet werden. Der abdichtende
Ausgang (hier beispielsweise die Wischerklinge) wird unter Verwendung
von Isopropylalkoholtüchern
(so beispielsweise denjenigen, die bei Kendall Healthcare Products
Company, einer Tochter der Kendall Company, Mansfield, MA 02048
erhältlich sind)
gründlich
gereinigt, bevor jede Probengruppe getestet wird.
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Die
Klemme 292 wird gesenkt, bis sie etwa 0,64 cm (1/4 Inch)
von der Vorderseite des Spenders entfernt befindlich ist, der fest
unterhalb der Klemme gesichert ist, wenn der Test jeder Probe begonnen
wird. Die erste der fünf
präparierten
Proben wird lose in die Innenkammer des Spenders gelegt, und es
wird ein Schwanz mit 5,08 cm (2 Inch) derart erzeugt, dass er aus
dem abdichtenden Ausgang herausragt, wenn der Deckel des Spenders
geschlossen ist. Die Probe wird mit 15,24 cm (6 Inch) in Maschinenrichtung
des Blattes gespendet. Als solches ergreift die Klemme 292 mit
Gummiflächen
im Wesentlichen die gesamte Breite des Schwanzes (das heißt 10,16
cm (4 Inch) in Querrichtung) der in dem Spender liegenden Probe.
Die Klemme ist an einem Kreuzkopf 296 angebracht, der die
Probe vertikal nach oben in einer Richtung 298 mit einer
Geschwindigkeit von 100 cm/min zieht, bis das gesamte Blatt aus
dem Spender herausgezogen ist. Beim Spenden der Proben zu Testzwecken
sollte der Spender in einer Linie mit der Testklemme befindlich
sein, sodass mit Ansteigen der Testklemme Tücher aus dem Spender zwischen
parallelen Ebenen gemäß Festlegung
durch die Seiten des Spenders gezogen werden. Dies bedeutet, dass
die Tücher
gleichmäßig zwischen
den Seiten des Spenders herausgezogen werden, und nicht zur einen
Seite oder zur anderen vorgespannt sind.
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Die
Zugkraft wird mittels einer 100-Newton-Lastzelle von MTS, Artikelnummer
4501008/B, gemessen. Bei jedem Durchlauf wird die Zugkraft als Funktion
der Zugabstandskurve zum vollständig
aus dem Spender heraus erfolgenden Ziehen eines der fünf auf ähnliche
Weise präparieren
Probenblätter
aufgezeichnet, und zwar unter Verwendung der Software TestWorks
3.10. Auf Basis der Kurve wird die maximale Widerstandskraft für jeden
Durchlauf berechnet. Die durchschnittliche maximale Widerstandskraft
für fünf Durchläufe wird
als tatsächliche
Widerstandskraft aufgezeichnet und verwendet, um die Widerstandskraft
einer Gruppe von fünf ähnlich präparierten
Proben zu repräsentieren.
Die Widerstandsbeziehung (drag relationship) wird als Wert berechnet,
um den die tatsächliche
Widerstandskraft für
eine bestimmte Probengruppe kleiner als die tatsächliche Widerstandskraft für die Probengruppe
1 ist (die die Probengruppe ohne irgendein Gleitmittel ist), ausgedrückt als
prozentloser Wert. So ist beispielsweise für Probengruppe 3 die Widerstandsbeziehung
34,0%, was bedeutet, dass die tatsächliche Widerstandskraft der
Probengruppe 3 um 34,0% kleiner als die tatsächliche Widerstandskraft der
Probengruppe 1 ist.
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Die
vorliegende Erfindung bedient sich eines Tests für die Widerstandskraft, der
verwendet werden kann, um eine Vielzahl von Formen von Feuchttüchern, die
von einer Vielzahl von Spendern gespendet werden, zu analysieren.
Als solches ist die Widerstandsbeziehung nicht spezifisch für die Feuchttücher oder
den Spender, sondern sie ist viel mehr von den gewünschte Merkmalen
des Feuchttücherspendesystems
abhängig.
Ein derartiges System kann eine Vielzahl trennbar verbundener Feuchttücher enthalten,
so beispielsweise eine Rolle von Feuchttüchern, die durch Schwächungslinien
(beispielsweise Perforationen) getrennt sind. Die Vielzahl trennbar
verbundener Feuchttücher
kann ein Gleitmittel, wie hier definiert, enthalten. Das System kann
darüber
hinaus einen Spender enthalten. Beispiele für Spender sind aus den begleitenden
Figuren und der Beschreibung ersichtlich, wie auch aus der Druckschrift
mit dem Titel „Flexible
Orifice for Wet Wipes Dispensers" und
der Nummer US6,585,131 (Seriennummer 09/870,785) und dem Anmeldedatum
30. Mai 2001 oder der Druckschrift „Wet Wipe Container with Flexible
Orifice" und der
Nummer US6,523,690 (Seriennummer 09/538,711) sowie dem Anmeldetag
30. März
2000, die beide dem Anmelder der vorliegenden Druckschrift überschrieben
sind.
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Die
erfindungsgemäßen Spender
können
eine abgedichtete Kammer umfassen, wobei die abgedichtete Kammer
die Vielzahl trennbar verbundener Feuchttücher in sich aufnimmt. Die
abgedichtete Kammer ist im Allgemeinen durch die Außenumfangslinie
des Gehäuses
festgelegt, wobei ein Zugang in die Kammer hinein im Wesentlichen
verhindert oder zumindest gehemmt wird, mit Ausnahme an dem flexiblen
elastischen abdichtenden Ausgang. Der Spender enthält einen
flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang, durch den Feuchttücher von
der Vielzahl trennbar verbundener Feuchttücher aus der abgedichteten
Kammer gespendet werden können.
Entsprechend der vorliegenden Erfindung umfasst der flexible elastische
abdichtende Ausgang eine flexible gummiartige Scheibe mit einem
darin angeordneten durchgehenden Schlitz. Anordnungen mit einem
flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang entsprechend der Erfindung
sind in 36 bis 45 dargestellt.
Ein flexibler elastischer abdichtender Ausgang in Form einer Wischerklinge 10/74 (siehe 9, 30 und 31)
in Kombination mit der angrenzenden Lippe 31 der Patrone
oder der Lade des Spenders ist in den begleitenden Figuren gezeigt.
Beispiele für
flexible elastische abdichtende Ausgänge ergeben sich aus den vorgenannten
US-Anmeldungen mit den Titeln „Flexible
Orifice for Wet Wipes Dispensers" und „Wet Wipe
Container with Flexible Orifice".
Der flexible elastische abdichtende Ausgang kann die Feuchttücher mit einem
Raum von nicht mehr als – Angabe
gemäß der Reihenfolge
zunehmender Vorteilhaftigkeit – 3
mm, 2 mm, 1 mm, 0,5 mm 0,25 mm oder etwa 0 mm abdichten, wobei der
Raum als solches durch die maximale Breite der Öffnung gemäß Bildung zwischen zwei beliebigen
einander gegenüberliegenden
zusammenwirkenden Teilen des flexiblen elastischen abdichtenden
Ausganges (erfindungsgemäß beispielsweise
den Schlitz 340 gemäß Bildung
zwischen den Seiten 352 in 41 bis 45)
oder zwischen dem flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang und
einem damit zusammenwirkenden Teil des Spenders (beispielsweise
den Raum zwischen der Wischerklinge 10 und der Patronenlippe 31 in 9)
festgelegt ist.
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Darüber hinaus
kann das System während
des Spendens wenigstens einen Teil des Gleitmittels enthalten, das
auf den flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang automatisch übertragen
werden kann oder sogar übertragen
wird, wenn Feuchttücher
aus der Vielzahl trennbar verbundener Feuchttücher aus der abgedichteten
Kammer durch den flexiblen elastischen abgedichteten Ausgang gespendet
werden. Auf diese Weise kann das System eine Widerstandsbeziehung
zwischen den Feuchttüchern
und dem flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang aufweisen, die
um wenigstens etwa 20% verringert ist. Darüber hinaus kann das System
eine Widerstandsbeziehung zwischen den Feuchttüchern und dem flexiblen elastischen
abdichtenden Ausgang aufweisen, die – Angabe nach ansteigender
Vorteilhaftigkeit – um
wenigstens etwa 30%, um wenigstens etwa 40%, um wenigstens etwa
50% oder um wenigstens etwa 60% verringert ist.
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Weitere
Aspekte der Erfindung unterstützen
die Widerstandsbeziehung zudem. So glaubt man beispielsweise, dass
ungeachtet der Tatsache, dass ein beliebiges Gleitmittel als Gleitmittel
im Sinne der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann, bestimmte
Gleitmittel im Lichte der Feuchttuchumgebung besonders günstige Eigenschaften
aufweisen können.
Gleitmittel, die zudem nicht flüchtig
sind, und die sich an dem flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang
anlagern, oder die nicht mit Wasser mischbar sind, fördern zudem die
Widerstandsbeziehung oder erhalten diese, da sie einfacher an dem
flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang gehalten werden können.
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Bei
einem weiteren Aspekt stellt die Erfindung ein Verfahren zum Spenden
einer Vielzahl von Feuchttüchern
bereit. Dies kann gegebenenfalls vorteilhafterweise während eines
einzigen Spendevorgangs, so beziehungsweise gleichzeitig, erfolgen.
Auf diese Weise ist das Spenden von Feuchttüchern von einem Stapel oder
einer Rolle von Feuchttüchern
dem Spenden von Trockentoilettenpapier sehr ähnlich, und zwar unter Ausnutzung
der Art und Weise, die der Verbraucher gewohnt ist. Ein einzelner
Vorgang des Spendens bezeichnet im Allgemeinen ein einzelnes Ziehen
an dem vorderen Feuchttuch, das aus dem Spender heraus ragt, sodass
wenigstens zwei Feuchttücher
und vorzugsweise so viele Feuchttücher, wie der Anwender wünscht, nacheinander
durch denselben Ziehvorgang gespendet werden. Sobald die gewünschte Anzahl trennbar
verbundener Feuchttücher
von dem Spender gespendet worden ist, kann der Anwender die gespendeten
Feuchttücher
von den wenigstens teilweise innerhalb des Spenders verbliebenen
Feuchttüchern
trennen.
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Das
Spenden einer Vielzahl von Feuchttüchern impliziert zunächst das
Bereitstellen einer Vielzahl trennbar verbundener Tücher, die
mit einer ein Gleitmittel enthaltenden Lösung befeuchtet sind, weshalb
die befeuchteten Tücher
Feuchttücher
darstellen. Dies kann mittels einer Vielzahl von Mitteln gemäß vorliegender Beschreibung
erfolgen. Anschließend
kann die Vielzahl trennbar verbundener Tücher in dem Spender aufbewahrt
werden. Gegebenenfalls kann eine Vielzahl von Feuchttüchern von
der Vielzahl trennbar verbundener Feuchttücher bei einem einzelnen Ziehvorgang
beziehungsweise gleichzeitig durch einen flexiblen elastischen abdichtenden
Ausgang des Spenders gespendet werden. Beim Spenden der Vielzahl
von Feuchttüchern
kann anschließend
eine automatische Schmierung der Öffnung des Spenders mit dem
Gleitmittel erfolgen. Auf diese Weise kann durch die kombinierte
Wirkung der gespendeten Feuchttücher
und der Schmierung der Öffnung eine
Verringerung der Widerstandsbeziehung zwischen der Vielzahl von
Feuchttüchern
und dem flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang um wenigstens
ungefähr
20% erreicht werden. Andere Verringerungen bei der Widerstandsbeziehung
wie auch die Verwendung bestimmter Gleitmittel können in Ähnlichkeit zur Diskussion des
Spendesystems, siehe oben, erfolgen.
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9 zeigt,
dass die Rolle 34 in eine Patrone in einem Spender eingesetzt
ist. Die Spirallinie 38 soll die Art und Weise darstellen,
in der die Rolle aufgewickelt ist, und bezeichnet in jener Konfiguration
eine Rolle, die von unten her abgewickelt wird. Die Verwendung einer
Patrone ist nicht notwendig. Es kann auch eine ähnliche Struktur zur Zurückhaltung
von Feuchtigkeit in der Rolle und/oder zum Bereitstellen eines Ortes,
um überschüssige Feuchtigkeit
zu sammeln, gegeben sein. 9 zeigt
da über
hinaus eine Beziehung zwischen dem Wischer 10 und der feuchten
Bahn.
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10 zeigt
einen Teil einer Patrone 11, die Lippe 31 der
Patrone und die Seitenwände 39 und 40. Der
Winkel, unter dem die Patrone angeordnet ist, hat Auswirkungen darauf,
wie gut der Spender arbeitet. Der Winkel vergrößert oder verkleinert tendenziell
den mit dem Herausziehen des Tuches verbundenen Widerstand. Es ergibt
sich zudem eine Wirkung auf den Grad des Hebens, des Verwindens
oder Trocknens, der in dem Feuchttuch stattfinden kann. Darüber hinaus
kann eine Wirkung dahingehend gegeben sein, wie die Rolle abgewickelt
wird, wenn sie in der Patrone zunehmend kleiner wird. Der Winkel
der Patrone kann durch den Winkel gemessen werden, den die Lippe 31 mit der
echten vertikale Achse, bezeichnet mit 42, bildet. Bei
einem entsprechenden System gemäß 1 bis 9 sollte
der Winkel 43, den die Lippe 31 mit der echten vertikalen
Achse 42 bildet, zwischen ungefähr 10° und ungefähr 80°, zwischen ungefähr 20° und ungefähr 70°, wenigstens
größer als
20°, wenigstens
kleiner als 60° und
vorzugsweise ungefähr
30° sein.
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Darüber hinaus
kann der Winkel derart ausgewählt
werden, dass er die Kräfte
zwischen den Abrollkräften
in Verbindung mit dem Abrollen der Rolle und dem sie nach unten
ziehenden Gewicht der Rolle ausgleicht. Derart kann die Rolle ohne
eine übermäßige Bewegung
der Rolle innerhalb der Patrone abgerollt werden, wodurch wiederum
die Neigung der Rolle überwunden
wird, zu dem Spalt zu wandern und damit den Spender zu verstopfen
oder zu binden. Darüber
hinaus kann die Auswahl des Winkels eine Rolle bei der Verringerung
des Trocknens des Feuchttuches spielen. Steigt der Winkel 43 an,
so sinkt die Differenz zwischen der Höhe der Oberseite der Rolle
und dem Schwanz, wodurch sich die Hebeantriebskraft verringert.
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12 bis 16 zeigen
ein Beispiel einer Wischeranordnung beziehungsweise eines Wischers 10. Bei
diesem Beispiel umfasst die Wischeranordnung 10 einen Rahmen 48 und
eine Klinge 50, die Finger 49 aufweist. In diesem
Beispiel sind die Finger derart ausgelegt, dass sie mit den tieferen
Flächen 16b (2A) der
Führungen
an dem Gehäuse
zusammenarbeiten. Bei diesem Beispiel ist die Klinge aus SANTOPRENE® hergestellt,
während
der Rahmen aus Polypropylen besteht.
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17 und 18 zeigen
ein Beispiel für
eine Wischerklinge. In diesem Beispiel ist die Wischerklinge einstückig (siehe 17) aus einem Material bildet, das umgefaltet
ist, um die Wischerklinge (siehe 18) zu
bilden. Die Wischerklinge weist höhere Abschnitte 51 auf,
die die Größe des Oberflächenbereiches
der Wischerklinge verringern, der das Blatt kontaktiert, sowie höhere Bereiche 53 und
tiefere Bereiche 52, die mit den höheren und tieferen Bereichen
der Führungen
zusammenarbeiten.
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19 bis 23 zeigen
ein Beispiel für
einen Wischer beziehungsweise eine Wischeranordnung 10. In
diesem Beispiel umfasst der Wischer einen Rahmen 73 und
eine Wischerklinge 74 (Das Bezugszeichen 74a zeigt
Abschnitte einer Klinge, die durch den Rahmen in Eingriff stehen
und vorstehen) mit Fingern 75. In diesem Beispiel sind
die Finger dafür
ausgelegt, mit den tieferen Bereichen der Führungen 16 in dem
Spender zusammenzuarbeiten. In diesem Beispiel besteht die Klinge
aus SANTOPRENE®,
wäh rend
der Rahmen aus Polypropylen besteht. Dieses Beispiel enthält höhere oder
dickere Bereiche 97 des Wischers. Die höheren Bereiche arbeiten mit
den Führungen 16 an
der Lade zusammen.
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24 bis 29 zeigen
ein Beispiel für
eine Wischeranordnung. Bei diesem Beispiel umfasst der Wischer einen
Rahmen 73 und eine Wischerklinge 74 (Das Bezugszeichen 74a zeigt
Abschnitte der Klemme, die durch den Rahmen in Eingriff stehen und
vorstehen) mit Fingern 75. Bei diesem Beispiel sind die
Finger derart ausgefegt, dass sie mit den tieferen Bereichen der
Führungen 16 in
dem Spender zusammenarbeiten. In diesem Beispiel besteht die Klinge
aus SANTOPRENE®,
während
der Rahmen aus Polypropylen besteht. Dieses Ausführungsbeispiel umfasst höhere oder
dickere Bereiche 97 des Wischers. Diese höheren Bereiche arbeiten
mit den Führungen 16 an
der Lade zusammen. Dieses Beispiel umfasst darüber hinaus abgerundete Rippen 96,
deren Struktur und Funktion ähnlich
zu denjenigen der nachstehend beschriebenen 32 sind.
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Die
Wischerklingen können
aus einem beliebigen flexiblen oder federnden Material bestehen,
so beispielsweise aus thermoplastischen Elastomeren, Schaumstoff,
Schwamm, Kunststoff oder Gummi mit einer Shore-A-Durometerhärte in einem
Bereich von ungefähr
0 bis 80 (gemäß Bestimmung
entsprechend dem Standard ASTM D 2240). In Kombination mit der weiteren
technischen Lehre der vorliegenden Beschreibung wurde im Zusammenhang
mit der vorliegenden Erfindung entdeckt, dass eine Spendecharakteristik
der Härte der
Wischerklinge zuschreibbar ist. Als solche kann diese Charakteristik
in Kombination mit einer oder mehreren anderen Charakteristiken
das Spenden der Rolle von Feuchttüchern verbessern. Damit können die
nachfolgenden Bereiche für
die Härte
der Wischerklinge, gemessen entsprechend Shore-A-Durometer, vorteilhaft mit
Blick auf das Spenden einer Rolle von Feuchttüchern aus einem Spender sein,
so beispielsweise für
die Spender gemäß vorliegender
Beschreibung wie auch für
andere Spender, die unter bestimmten Aspekten ähnlich sein können, wobei
die Angabe in der Reihenfolge zunehmender Vorteilhaftigkeit erfolgt:
Die Wischerklinge weist eine Shore-A-Härte gleich oder kleiner ungefähr als 80
Durometer, gleich oder kleiner als ungefähr 70 Durometer, gleich oder
kleiner als ungefähr
60 Durometer, gleich oder kleiner als ungefähr 50 Durometer, gleich oder
kleiner als ungefähr
45 Durometer, gleich oder kleiner als ungefähr 40 Durometer oder gleich
oder kleiner als ungefähr
30 Durometer auf. Darüber
hinaus weist die Wischerklinge vorzugsweise eine Shore-A-Härte auf,
die ein beliebiger der genannten Werte sein kann, und die vorzugsweise
nicht kleiner als ungefähr
25 Durometer ist.
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Die
Wischerklingen können
aus einem Material bestehen, das eine gute Feuchtigkeits- und Reinigungsbarriere
bildet. Beispiele für
derartige Materialien sind SANTOPRENE®, Kraton®,
Silikon oder SEBS (Styrolethylen/Butylenstyrol). Die Wischerklinge
ist derart ausgestaltet, dass sie mit den Führungen und der Lade und in
begrenztem Umfang mit der Lippe der Patrone zusammenarbeitet. In
Abhängigkeit
von der Anordnung des Wischers kann eine größere oder eine kleinere Wechselwirkung
mit diesen Komponenten des Spendersystems gegeben sein. Der Raum
zwischen dem Ende der Wischerklinge und der Lade kann in Abhängigkeit
von der Dicke der Feuchttücher
und dem Umstand, wie viel Widerstand für das Spendesystem benötigt wird,
um je nach Anforderung zu funktionieren, variieren. Die Wischerklinge
kann dazu beitragen, den Schwanz des Tuches festzuhalten, und damit
verhindern, dass der Schwanz durch den Raum zurück in die Patrone fällt.
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Die
Wischerklinge kann verschiedene physikalische Eigenschaften aufweisen.
So kann das Material beispielsweise einen Steifigkeitswert nach
Gurley (ASTM D 6125-97) zwischen ungefähr 100 mg und 8000 mg, vorzugsweise
zwischen ungefähr
200 mg und 6000 mg und ganz besonders bevorzugt zwischen ungefähr 400 mg
und 3000 mg aufweisen. Die Wischerklinge kann eine Zugfestigkeit
(ASTM D 412) zwischen ungefähr 689,5
kPa (100 psi) und ungefähr
6895 kPa (1000 psi) und ganz besonders bevorzugt zwischen ungefähr 2758 kPa
(400 psi) und ungefähr
4826,5 kPa (700 psi) aufweisen. Die Wischerklinge kann eine Reißfestigkeit
(ASTM D 624) zwischen ungefähr
30 pli und ungefähr
300 pli und bevorzugt zwischen ungefähr 50 pli und ungefähr 150 pli
aufweisen. Die Wischerklinge kann einen Dauerverformungsrest (ASTM
395 B) zwischen ungefähr
5% und ungefähr
30% (Raumtemperatur) und bevorzugt zwischen ungefähr 10% und
ungefähr
25% (Raumtemperatur) sowie von 10% bis 100% (bei 70°C) und bevorzugt
zwischen ungefähr
20% und ungefähr
50% (bei 70°C)
aufweisen. Die Wischerklinge kann eine spezifische Schwerkraft (ASTM
D 792) zwischen ungefähr
0,70 g/cc und 1,40 g/cc und bevorzugt zwischen ungefähr 0,85
g/cc und 1,20 g/cc aufweisen. Die Wischerklinge kann einen Elastizitätsmodulwert
(gemessen durch den 300%-Modul (ASTM D 412)) zwischen 344,8 kPa
(50 psi) und 6895 kPa (1000 psi), bevorzugt von 1379 kPa (200 psi)
und 5516 kPa (800 psi) und ganz besonders bevorzugt zwischen 2068,5
kPa (300 psi) und 3447,5 kPa (500 psi) aufweisen. Die Wischerklinge
kann darüber hinaus
derart ausgestaltet sein, dass sie eine Kraft auf ein Tuch im Wesentlichen über die
gesamte Länge
der Wischerklinge wenigstens während
des Spenders ausübt,
und sogar ein wenig Kraft außerhalb
des Spenders, um eine bessere Abdichtung der Kammer mit den Tüchern darin
vor der Umgebung außerhalb
der Kammer zu bewirken.
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Die
Wischerklinge kann 1/16% bis 1% Wachs der Sorte KemamideTM aufweisen, das an der Oberfläche während des
Gebrauchs aufgeht, um den Anfangskoeffizient der Reibung zwischen
der Wischerklinge und den Tüchern
während
des Spendens zu verringern. Ein derartiges Material zur Herstellung
einer Wischerklinge mit diesen verschiedenen Eigenschaften ist unter
der Bezeichnung DynaFlexTM G 2755 bekannt
und wird von der GLS Corporation aus McHenry, Illinois, USA vertrieben.
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Die
auf das Tuch von der Wischerklinge beim aus dem Spender erfolgenden
Ziehen des Tuches ausgeübte
Kraft sollte nicht größer als
die Zugfestigkeit des Tuches in dem nichtperforierten Bereich und
nicht größer als
die Perforationszugfestigkeit des perforierten Tuches sein. Sind
die Tücher
derart ausgestaltet, dass sie bei der Aufbewahrung trocken und erst
bei Verwendung feucht werden, so kann die Klinge derart ausgestaltet
sein, dass sie einen Druck auf das Tuch ausübt. In diesem Fall erzeugt
das Spenden eines Blattes oder mehrerer Blätter eine ausreichende Scherung,
die dann auf das Tuch einwirkt, damit Feuchtigkeit freigegeben wird.
So können
beispielsweise diese Kraft beziehungsweise Scherung ausreichend
sein, um zu bewirken, dass Mikrokapseln mit Fluid bersten, oder
sie können
ausreichend sein, um eine das Fluid enthaltende Schutzemulsion aufzureißen.
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30 bis 32 zeigen
Spender 1, die ein abgerundetes Element 95 oder
abgerundete Rippen 96 aufweisen. Diese Komponenten sind
als Teil oder in Anbringung an der Wischerklingenanordnung 99 und
angrenzend an die Wischerklinge 74 gezeigt. Diese Komponenten
verhindern oder verringern die Tendenz der Rolle, sich mit abnehmender
Größe der Rolle
in dem Raum zu verklemmen.
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33 zeigt
einen herkömmlichen
Halter 85, wobei die Rolle entfernt ist, sowie eine Anbringanordnung 8,
die mit dem Stift 86 in Eingriff befindlich ist. Beim tatsächlichen
Gebrauch wird die Anbringanordnung mit dem Spender verbunden, wie
beispielsweise in 2 gezeigt ist, und der Spender
wird dadurch an dem Halter 85 angebracht. Alternative Anbringungen
können
ebenfalls eingesetzt werden. Diese Anbringungen können fest
oder abnehmbar ein. Sie können
beispielhalber solche Befestigungssysteme wie Kabelbinder, Flügelmuttern,
Ankerschrauben, Nuteinrastmechanismen und Schnapp- und Arretiermechanismen
umfassen.
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In 36 bis 38 sind
Feuchttücherspendesysteme
entsprechend der vorliegenden Erfindung gezeigt, darunter verschiedene
Feuchttücherspender 310 mit
einem flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang 320 für das nach
Art eines Herausschnellens erfolgende Spenden von Feuchttüchern. Eine
starre Öffnung 312 kann
angrenzend an einen Endabschnitt 314 des Spenders 310 angeordnet
sein. Die starre Öffnung 312 umgibt
eine flexible gummiartige Scheibe 322 mit einer Oberseite 324 und
einer Unterseite 326 (40 bis 45).
Ein durchgehender Schlitz 340 erstreckt sich über die
Oberseite und die Unterseite 324, 326 des Blattes 322 zwischen
den Flächen 324, 326,
sodass ein Feuchttuch in einem Stapel von Feuchttüchern 316 von der
Oberseite 326 zu der Unterseite 324 oder von der
Unterseite zu der Oberseite gelangen kann. Wie in 39 bis 45 gezeigt
ist, kann ein erster Abschnitt 328 oder ein umgebender
Abschnitt 328 des Blattes eine erste Dicke aufweisen. Ein
zweiter Abschnitt 332 des Blattes, der zwischen dem durchgehenden
Schlitz 340 und dem ersten Abschnitt 328 angeordnet
ist, kann eine zweite Dicke aufweisen, die größer oder kleiner als die erste
Dicke ist.
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Wie
in 39 bis 45 gezeigt
ist, kann der zweite Abschnitt 332 angrenzend an den durchgehenden
Schlitz 340 angeordnet sein. Der zweite Abschnitt kann
an einer Seite des Schlitzes 340 oder an beiden einander
gegenüberliegenden
Seiten des durchgehenden Schlitzes angeordnet sein. Der zweite Abschnitt 332 kann
sich entlang lediglich eines Abschnittes des durchgehenden Schlitzes
oder entlang dessen gesamter Länge
erstrecken. Der durchgehende Schlitz kann einen oder mehr gekrümmte Abschnitte,
so beispielsweise einen ersten gekrümmten Abschnitt 344 und
einen zweiten gekrümmten
Abschnitt 348 aufweisen. Der erste gekrümmte Abschnitt kann eine erste
Ausrichtung relativ zur Längsachse 342 des
durchgehenden Schlitzes aufweisen. Der zweite gekrümmte Abschnitt
kann eine zweite Ausrichtung relativ zur Längsachse 342 aufweisen.
Die erste Ausrichtung kann von der zweiten Ausrichtung verschieden
sein. Insbesondere kann die erste Ausrichtung umgekehrt zur zweiten
Ausrichtung relativ zur Längsachse
des Schlitzes 342 sein. Der durchgehende Schlitz 340 kann
ein Ausrichtungsmuster entlang seiner Länge von A-B-A aufweisen, so
beispielsweise ein konvex-konkav-konvexes Muster, siehe 39,
relativ zur Längsachse 342.
Insbesondere kann der durchgehende Schlitz 340 ein Ausrichtungsmuster
aufweisen, das einer Sinuswelle gleicht. Der durchgehende Schlitz
kann zwei Seiten 352 bilden, die im Wesentlichen gleichmäßig voneinander
entlang des durchgehenden Schlitzes beabstandet sind. Insbesondere
können
die beiden Seiten 352 voneinander in einem Abstand beabstandet
sein, der gleich oder kleiner ungefähr 0,051 cm (20 mil) ist.
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Wie
in 42 bis 45 gezeigt
ist, umfasst bei bevorzugten Ausführungsbeispielen der Erfindung der
flexible Ausgang wenigstens ein Gelenk 356, das zwischen
dem durchge henden Schlitz 340 und einem umgebenden Abschnitt 328 des
Blattes 322 angeordnet ist. Auf diese Weise kann die Seite 352 des
Blattes angrenzend an den durchgehenden Schlitz relativ zu dem umgebenden
Abschnitt des Blattes über
das Gelenk verschwenkt werden. Das Gelenk 356 ist durch
eine strukturelle Verformung oder Ausnehmung gebildet, die eine
Druckentlastungszone zum Biegen eines Abschnittes des Blattes 322,
beispielsweise der Seite oder der Seiten 352, an dem Gelenk
oder den Gelenken 356 relativ zu dem angrenzenden Abschnitt
des Blattes bietet. Ein Gelenk 356 kann angrenzend an den
durchgehenden Schlitz an einander gegenüberliegenden Seiten 352 des
durchgehenden Schlitzes befindlich sein. Darüber hinaus kann sich das Gelenk
entlang des gesamten Schlitzes 340 oder nur entlang eines
Abschnittes des durchgehenden Schlitzes erstrecken.
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Wie
in 36 bis 38 gezeigt
ist, kann eine Vielzahl bestimmter Eigenschaften eingesetzt werden, um
eine gewünschte
Spendekraft für
den flexiblen Ausgang zu erhalten. Oftmals ist dies abhängig von
der Ausgestaltung des durchgehenden Schlitzes und der Ausgestaltung
der flexiblen gummiartigen Scheibe wie auch von den Materialeigenschaften
der flexiblen gummiartigen Scheibe und den Materialeigenschaften
der gespendeten Feuchttücher
(beispielsweise Faserzusammensetzung, Bildungsverfahren, Voluminösität, Dichte,
Dicke, Gewicht, Zugfestigkeit in Querrichtung, Zugfestigkeit in
Maschinenrichtung und der Art der trennbar verbundenen Beziehung
zwischen aneinander angrenzenden Tüchern in einem Stapel von Tüchern).
Einige Beispiele werden nachstehend diskutiert, um die praktische
Umsetzung der Erfindung darzulegen, und zwar wieder ohne irgendeine
Beschränkung
auf die genannten Details. Die starre Öffnung kann beispielsweise
eine Längsachse
(beispielsweise die lange Achse des Ovals) mit einer Länge von
ungefähr
10% bis ungefähr
95% der Breite eines Feuchttuches und insbesondere von ungefähr 60% bis
ungefähr
90% der Breite des Feuchttuches aufweisen. In ähnlicher Hinsicht kann die
starre Öffnung
eine Seitenachse (beispielsweise die Kurzachse des Ovals) mit einer
Länge von
ungefähr
10% bis ungefähr
90% der Länge
der Längsachse
und insbesondere von ungefähr
30% bis ungefähr
60% der Länge
der Längsachse
aufweisen.
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Anhand
von 39 werden weitere Beispiele erläutert. Die
Länge 354 des
durchgehenden Schlitzes kann von ungefähr 20% bis ungefähr 90% der
Breite eines Tuches und insbesondere von ungefähr 40% bis ungefähr 70% der
Breite eines Tuches reichen. Die Breite des zweiten Abschnittes 322 jeder
Seite 352 des Schlitzes kann ungefähr 0,16 cm (1/16 Inch) bis
ungefähr
1,27 cm (1/2 Inch) und besonders bevorzugt von ungefähr 0,32
cm (1/8 Inch) bis ungefähr
0,64 cm (1/4 Inch) reichen. Die Länge des zweiten Abschnittes 332 kann
ungefähr
10% bis ungefähr
95% der Länge 354 des
Ausganges und besonders bevorzugt ungefähr 60% bis ungefähr 80% der
Länge 354 betragen.
Die Dikke des ersten Abschnittes 328 oder des umgebenden
Abschnittes 328 kann ungefähr 0,051 cm (20 mil) bis ungefähr 0,280
cm (110 mil) und ganz besonders bevorzugt ungefähr 0,089 cm (35 mil) bis ungefähr 0,152
cm (60 mil), beispielsweise ungefähr 0,13 cm (50 mil), betragen. Die
Dicke des zweiten Abschnittes 332 kann ungefähr 20% bis
ungefähr
90% der Dicke des ersten Abschnittes 328, so beispielsweise
ungefähr
40 mil betragen. Die Dicke am Ende des durchgehenden Schlitzes 340 an
der Zone 334 (wie beispielsweise in 40 gezeigt
ist) kann ungefähr
100% bis ungefähr
300% der Dicke des ersten Abschnittes 328 betragen.
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Bei
einem Versuch, die Eigenschaften der flexiblen gummiartigen Scheibe 322 zu
quantifizieren, können
die einschlägigen
Materialeigenschaften mit den Begriffen Härte, Steifheit, Dicke, Elastizität, spezifische Schwerkraft,
Druckverformungsrest und beliebigen Kombinationen hieraus beschrieben
werden. Insbesondere kann die Shore-A-Härte (gemessen nach ASTM D 2240)
der flexiblen gummiartigen Scheibe oder des Materials bei ungefähr 100 oder
weniger; vorzugsweise bei ungefähr
20 bis ungefähr
90 und besonders bevorzugt zwischen ungefähr 40 und ungefähr 80 und
außerordentlich
bevorzugt zwischen ungefähr
60 und ungefähr
70 liegen. Die Steifheit nach Gurley der flexiblen gummiartigen
Scheibe oder des Materials (gemäß Messung
nach ASTM D 6125-97, „Standard
Test Method for Bending Resistance of Paper and Paperboard") kann bei ungefähr 10000
mg Kraft (mgf) oder weniger, vorzugsweise zwischen ungefähr 100 und
ungefähr
8000 mgf, besonders bevorzugt zwischen ungefähr 200 und ungefähr 6500
mgf und ganz besonders bevorzugt zwischen ungefähr 300 und ungefähr 1500
mgf liegen. Die Dicke der flexiblen gummiartigen Scheibe kann ungefähr 0,025 cm
(10 mil) oder mehr, vorzugsweise zwischen ungefähr 0,025 (10 mil) und ungefähr 0,280
cm (110 mil) und besonders bevorzugt zwischen ungefähr 0,089
cm (35 mil) und ungefähr
0,152 cm (60 mil) liegen. Die Elastizität des flexiblen gummiartigen
Materials oder Blattes gemäß Charakterisierung
durch den Elastizitätsmodulwert
(gemessen durch den 300%-Modul (ASTM D 412)) kann zwischen 344,8
kPa (50 psi) und 6895 kPa (10000 psi), vorzugsweise zwischen 1379
kPa (200 psi) und 5516 kPa (800 psi) und besonders bevorzugt zwischen
2068,5 kPa (300 psi) und 3447,5 kPa (500 psi) liegen. Die flexible
gummiartige Scheibe kann eine spezifische Schwerkraft (gemäß ASTM D
792) von ungefähr
0,80 bis 1,21, insbesondere von 0,88 bis ungefähr 1,10 und besonders bevorzugt
von ungefähr
0,90 bis ungefähr
1,0 aufweisen. Die flexible gummiartige Scheibe kann einen Dauer verformungsrest
(gemäß ASTM 395
B) (bei Raumtemperatur beziehungsweise bei 70°C) von ungefähr 8/30 bis 40/120 und vorzugsweise
von 15/45 bis ungefähr
28/100 aufweisen.
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Ein
Beispiel für
derartige flexible scheibenartige Materialien sind unter anderem
TPE-Materialien
(thermoplastische Elastomere), die verwendet werden können, um
ein annehmbareres Spenden zu ermöglichen. Materialien,
die zum Einsatz kommen können,
sind unter anderem (jedoch nicht hierauf beschränkt) ein beliebiges Material
aus der Familie der styrolbasierten TPEs (das heißt, Styrolblockkopolymergemische);
styrolbasierte TPEs mit Gummimodifizierern wie KratonTM,
SantopreneTM oder anderen Gummimodifizierern;
spezielle Kopolymere wie Ethylenmethylakrylatkopolymere (beispielsweise
EMACTM von der Eastman Chemical Company);
Thermofixiergummis; Polyurethane; Legierungen; Amide; Design-TPEs;
olefinbasierte Stoffe; olefinische Vulkanisate; polyesterbasierte
Stoffe und polyurethanbasierte Stoffe. Ein derartiges Material für die flexible
gummiartige Scheibe kann dasjenige von der GLS Corporation aus McHenry
Illinois, USA sein, das unter der Bezeichnung Resin #G2701 bekannt
ist. Das Material G2701 ist eines der Harze in der Produktfamilie
der TPEs. G2701 ist ein styrolbasiertes Material in der Familie
der Styrolblockkopolymergemische. Einige besondere Eigenschaften
von G2701 können
sein: eine spezifische Schwerkraft von 0,090 g/cc (gemäß ASTM D 792);
eine Härte
(Durometer Shore A) von 68 (ASTM D 2240) und ein Druckverformungsrest
von 24% bei Raumtemperatur und 96% bei 70°C (gemäß ASTM 395 B). Ein anderes ähnliches
Material ist als G2755 bekannt und wird ebenfalls von der GLS Corporation
vertrieben. Zudem kann ein Gleitmittel (so beispielsweise Wachs)
zugesetzt werden, um den Reibungskoeffizienten des durchgehenden
Schlitzes zu senken, was beim Spritzgießen, Feuchttuchspenden und
dem Umgang mit dem flexiblen Ausgang von Vorteil ist. Das TPE-Harz G2701
mit 1/4% Wachszusatz von der GLS Corporation, das unter #LC217-189
bekannt ist, kann verwendet werden.
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36 und 37 zeigen
Feuchttuchspender der vorliegenden Erfindung mit starren Kunststoffbehältern. 38 zeigt
einen Feuchttuchspender mit einem flexiblen Behälter (beispielsweise eine Form,
einen füllungsgedichteten
Typ von Folienbehälter)
mit einem starren Öffnungselement,
das daran befestigt ist. Jeder Spender umfasst eine Oberseite, die
gelenkig angrenzend an einen Endabschnitt des Spenders angeschlossen
ist. In 36 und 37 weisen
die Spender eine abnehmbare Abdeckung auf, die die starre Öffnung 312 enthält, die
die flexible gummiartige Scheibe 322 umgibt. Die Abdeckung
kann fest oder abnehmbar an den Seitenwänden der Basis gesichert sein.
Bei jedem Spender gemäß 36 bis 39 ist
die Oberseite in einer geschlossenen Position durch einen geeigneten
Riegelmechanismus gesichert. Die Form der starren Öffnung in
den Spendern von 36 und 37 ist
oval und gemäß 38 rechteckig,
wobei jedoch eine derartige Öffnung
(und damit der flexible Ausgang, der innerhalb der Öffnung 312 befindlich
ist) eine beliebige Form und Größe aufweisen
können,
so diese nur groß genug
ist, um einen gewissen Freiraum zwischen den Enden des durchgehenden
Schlitzes und der starren Öffnung
aufrechtzuerhalten, damit keine Wechselwirkung mit der Spendefunktion
des flexiblen Ausganges auftreten kann.
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Bei
Verwendung wird die Oberseite des Spenders geöffnet, wodurch ein Zugang zu
dem flexiblen elastischen abdichtenden Ausgang geschaffen wird.
Der Anwender greift sodann mit seiner oder ihrer Hand oder dergleichen
durch den durchgehenden Schlitz 340, um das erste Tuch
in dem Stapel von Tüchern 316 zu
ergreifen. Weist der flexible elastische abdichtende Ausgang ein
Abreißsiegel
auf, so muss dieses abgerissen werden, bevor der Anwender seine
oder ihre Hand durch den abdichtenden Ausgang stecken kann. Sobald der
Anwender das Blatt ergreift, kann dieses durch den abdichtenden
Ausgang und aus dem Spender heraus gelangen, wenn der Anwender es
nach oben zieht. Benötigt
der Anwender das Tuch nicht sofort, so kann es teilweise gespendet
in dem Ausgang verbleiben, wo es von dem durchgehenden Schlitz festgehalten
wird, bis es später
benötigt
wird. Das teilweise gespendete Tuch wird in dem abdichtenden Ausgang
festgehalten, und zwar teilweise innerhalb des Spenders und teilweise
in dem Raum zwischen der Oberseite und dem flexiblen elastischen
abdichtenden Ausgang, wo es bereitsteht, um später nach Art eines Herausschnellens
gespendet zu werden. Wünscht
der Anwender keine sofortige Verwendung des Tuches, so kann das
vollständige
Tuch durch den durchgehenden Schlitz und aus dem Spender heraus
gefangen. Zum Spenden nach Art eines Herausschnellens wird das Tuch
von dem nachfolgenden angrenzenden zweiten Tuch an einer trennbar
verbundenen Schnittstelle (beispielsweise einer Schwächungslinie,
einer Adhäsionsverbindung
oder einem anderen Mechanismus) abgelöst oder abgetrennt, nachdem
das erste Tuch vollständig
gespendet ist, während
ein Abschnitt des zweiten Tuches in dem abdichtenden Ausgang 320 verbleibt.
Das nächste
Tuch zum Spenden kann automatisch in dem Ausgang gehalten werden
und teilweise zur späteren
Verwendung gespendet werden (so beispielsweise nach Art eines Herausschnellens).
Alternativ kann der Fall gegeben sein, dass das nachfolgende Tuch
aus dem Inneren des Spenders je nach Bedarf ähnlich dem ersten Tuch zu einem
späteren
Zeitpunkt herausgeholt wird, was man dann üblicherweise als Spenden nach
Art eines Hineingreifens bezeichnet, wenn der Anwender das nachfolgende
Tuch zurück
in den Aufbewahrungsabschnitt nach dem Spenden nach Art des Herausschnellens
des vorderen Tuches schiebt. In jedem der beiden Fälle kann
die Oberseite, nachdem die gewünschte
Anzahl von Tüchern
entnommen ist, geschlossen werden, und zwar entweder mit einem teilweise gespendeten
Tuch in dem abdichtenden Ausgang oder ohne dieses, wie vorstehend
erläutert
worden ist. Zu einem späteren
Zeitpunkt können
die vorgenannten Schritte, wenn ein weiteres Tuch gewünscht wird,
beziehungsweise wenn weitere Tücher
gewünscht
werden, erneut ausgeführt
werden.
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Obwohl
die vorliegende Erfindung detailliert unter Bezugnahme auf spezifische
Aspekte derselben beschrieben worden ist, erschließt sich
einem Fachmann auf dem einschlägigen
Gebiet beim Studium der Beschreibung unmittelbar, dass an der Erfindung
Abwandlungen, Variationen und Äquivalente
dieser Aspekte verwirklicht werden können, die in den Schutzbereich
der Erfindung fallen, der entsprechend den nachfolgenden Ansprüchen zu
bemessen ist.