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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Wiedergeben
von Inhalt, welches digitalen Inhalt verwendet, insbesondere auf
ein Inhaltswiedergabeverfahren, welches in der Lage ist, Inhalt
sicher zu verwenden (d.h., während
das Copyright geschützt
wird), beispielsweise Musik und Video, welche ein vorher festgelegtes
Benutzungsrecht einschließlich
des Copyright durch einen Inhaltsschöpfer haben.
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Insbesondere
bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein Inhaltswiedergabeverfahren,
wobei Copyrightschutz durchgeführt
wird, wobei die Verwendung von verschlüsseltem Inhalt zugelassen wird,
wobei ein Berechtigungszeichen verwendet wird, insbesondere auf
ein Inhaltswiedergabeverfahren, welches in der Lage ist, Inhalt
unter mehreren Nutzern anteilig zu nutzen, welche ein Berechtigungszeichen
von verschlüsseltem
Inhalt haben.
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Ein
Copyright ist ein relatives, exklusives Recht, um in der Lage zu
sein, berechtigtes Material zu nutzen, und ist in einem von allgemein
bezeichneten "unantastbaren
Eigentumsrechten" enthalten. Das "berechtigte Material", auf welches hier
bezuggenommen wird, ist ein Material, wobei Gedanken oder Gefühle in einer
kreativen Weise ausgedrückt werden,
und bezieht sich auf eines, welches zu den Gebieten der Kunst, der
Wissenschaft, feinen Künsten
oder Musik gehört.
Ein Copyright ist beispielsweise durch Copyright-Gesetze durch einzelne
Länder und
durch internationale Verträge
geschützt,
beispielsweise durch die Berner Konvention und die Universal Copyright
Convention.
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Es
ist für
ein Copyright ziemlich selten, dass dies durch den Copyright-Eigner selbst verwendet wird,
und es ist für
den Copyright-Eigner üblich,
einen festen Geldbetrag für
die Verwendung des Copyrights durch eine andere Person und Genehmigungen
des Copyrights zu erhalten. Beispielsweise kann eine Aufzeichnungsfirma,
die Copyrights in Bezug auf Musikinhalt hat, beispielsweise Musikstücke, Copyright-Privilegien
entsprechend der Häufigkeit
des Inhalts, der verwendet wird, anfordern, in Bezug auf eine Rundfunkstation,
welche diesen verwendet, d.h., Rundfunksendungen, Musikinhalt und
in Bezug auf Inhaltsverteilungshändler.
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In
den vergangenen Jahren haben die Informationsverarbeitung und Informationskommunikationsverfahren
schnellen Fortschritt gemacht, und die Internationalisierung ist
auf kulturellem und ökonomischem
Gebiet wesentlich fortgeschritten. In einer solchen sozialen Umgebung ändern sich
die Situationen in Betreff auf Copyrights ständig. Man kann sagen, dass
die Geschichte von Copyright-Schutz
von der Erfindung der Drucktechnologie bei ungefähr des mittleren fünfzehnten
Jahrhunderts an datiert. Zur Zeit werden alle Daten und Inhalt digitalisiert,
so dass sie auf Computersystemen gehandhabt werden können, und
als Konsequenz davon hat sich die Verteilung von berechtigtem Material
und die Form des Verkaufs gewandelt, und die Vervielfältigung
von Copyright-Material ist ständig
leichter geworden. Daher hat man es notwendig erachtet, die berechtigte
Nutzung von Copyright-Material zu unterstützen oder die nichtberechtigte
Nutzung dafür
vom Standpunkt der Informationstechnologie zu beseitigen, sowie
den Schutz von Copyrights zu erweitern.
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Beispielsweise
werden üblicherweise
die Verteilung und der Verkauf von Musikinhalt einzig und allein
durch das Anzeigen realer Medien durchgeführt, beispielsweise Aufzeichnungsplatten
und CDs in Bezug auf den Verkauf in einem Laden über reale Verteilungskanäle und den
Markt. Seit einiger Zeit sind Verteilungs- und Verkaufsformen populär geworden,
bei denen Musikinhalt als Digitaldaten auf einer Web-Site (beispielsweise
einem WWW-Server bereitgestellt wird, d.h., dass Musikinhalt in
einer öffentlichen
Netzwerkumgebung verteilt wird, beispielsweise dem Internet. Bei
der Inhaltsverteilungsaktion des letzteren Falls wird auf das Vorhandensein realer
Medien und realer Verteilung und Verkaufskanälen vollständig verzichtet. Das heißt, dass
fast keine realen Beschränkungsbedingungen
auferlegt sind, und jeder übliche
Benutzer den Inhalt frei erlangen kann.
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Beispielsweise
kann sich ein Endgerät
auf der Straße
zum digitalen Inhaltsverkauf auf einem öffentlichen Platz, beispielsweise
einem Lebensmittelladen befinden, so dass ein Benutzer Musikinhalt
an diesem Platz herunterladen kann, d.h., diesen erwerben kann.
Alternativ kann der Benutzer selbst Musikinhalt vom Hause des Benutzers über eine
Telefonleitung herunterladen. Außerdem ist es als Ergebnis
der Erweiterung einer mobilen Umgebung möglich geworden, Musikinhalt
an einem gewünschten
Ort in einer gewünschten
Zeitperiode unter Verwendung der Leitung eines tragbaren Telefons
herunterzuladen.
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Seit
einiger Zeit sind tragbare Informationsvorrichtungen, die als "multifunktionale
tragbare Endgeräte" bezeichnet werden,
aufgetreten. Diese Art von tragbaren Vorrichtungen haben nicht nur
eine tragbare Telefonfunktion und eine Internetzugriffsfunktion,
um Musikinhalt herunterzuladen, sondern auch eine Musikinhalt-Wiedergabefunktion
und eine Drahtlos-Kommunikationsfunktion für eine Vorrichtung-zu-Vorrichtung,
um Daten und Inhalt zu benachbarten Vorrichtungen zu übertragen.
Für die
Drahtlos-Kommunikationsfunktion von Vorrichtung zu Vorrichtung kann
beispielsweise eine drahtlose Kurzentfernungs-Kommunikationstechnik, beispielsweise "Bluetooth" verwendet werden.
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Bei
der üblichen
Verteilung und dem Verkauf von Musikinhalt über reale Medien ist die Erwerbsaktion
von Speichermedien fast äquivalent
zur Genehmigung einer Verwendung von berechtigtem Material. Wenn
dagegen die Verteilung und der Verkauf in Form von digitalem Inhalt
durchgeführt
werden, ist es, da die Vervielfältigung
sogar leichter wird, notwendig, die Vervielfältigung von berechtigtem Material
und schwarzer Verwendung gegenüber
einem technischen Standpunkt einzuschränken und dagegen vorzugehen.
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Der
Copyright-Schutz von Musikdaten wird beispielsweise unter Verwendung
einer Art von Lizenzschlüssel
realisiert, der als "Berechtigungszeichen" bezeichnet wird.
Der Schutz von Musikdaten unter Verwendung eines Berechtigungszeichens
wird breit durch die Prozedur realisiert, die anschließend beschrieben
wird:
- (1) Musikinhalt wird in einer verschlüsselten
Form verteilt.
- (2) Ein Geheimschlüssel
für den
verschlüsselten Inhalt
wird als Berechtigungszeichen verwendet.
- (3) Das Berechtigungszeichen wird lediglich zu einer Inhaltswiedergabevorrichtung
eines berechtigten Benutzers über
einen Weg geliefert, bei dem die Sicherheit sichergestellt ist.
- (4) Innerhalb der Inhaltswiedergabevorrichtung des berechtigten
Benutzers wird das Berechtigungszeichen in einem Schaltungsmodul
gespeichert, welches eine fälschungs-widerstandsfähige Charakteristik
hat, und das Berechtigungszeichen wird so verwendet, den verschlüsselten
Musikinhalt zu entschlüsseln.
Es ist vorteilhaft, dass zusätzlich
zu einem Berechtigungszeichen Programmcodes, welche den Inhalt unter Verwendung
eines Berechtigungszeichens wiedergeben, innerhalb eines Schaltungsmoduls
ausgeführt werden,
welches eine fälschungs-widerstandsfähige Charakteristik
hat.
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Als
Ergebnis wird die entschlüsselte
Verwendung von Musikinhalt so zugelassen, dass sie auf die berechtigte
Benutzerzeit in der Wiedergabevorrichtung des berechtigten Benutzers
beschränkt
ist. Die "fälschungs-widerstandsfähige Charakteristik" bedeutet die Eigenschaft
einer Schaltungsbaugruppe, so dass die Schaltungsbaugruppe streng
versiegelt ist, und wenn ein Versuch, die Schaltungsbaugruppe zu
demontieren, gemacht wird, um die internen Daten zu entschlüsseln, die
Schaltung selbst gebrochen wird und ein interner Zugriff unausweichlich
verhindert wird.
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Bei
den herkömmlichen
Formen von Musikinhaltsverkauf ist der Besitz von Inhaltsmedien
ein Nachweis, ein berechtigter Benutzer zu sein. Wenn dagegen die
Verteilung und der Verkauf in Form von digitalem Inhalt durchgeführt werden,
ist das Erlangen eines Berechtigungszeichens bevorzugt zu einem
Inhalt ein Nachweis, ein berechtigter Benutzer zu sein. Im letzteren
Fall, wenn beispielsweise ein Berechtigungszeichen einem multi-funktionales
tragbaren Endgerät
gehört,
ist es möglich,
Musikinhalt über
ein Netzwerk in jedem Zeitpunkt zu erlangen und diesen wiederzugeben.
Das heißt,
dass der Musikinhalt und das Berechtigungszeichen voneinander getrennt
werden können
und verwendet werden, und die realen Medien nicht immer getragen
werden müssen.
Als natürliche
Konsequenz können
Probleme, speziell bei der Handhabung von Artikeln, beispielsweise
ein Bruch oder ein Verlust von Medien, sich ergeben.
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Da
jedoch ein Berechtigungszeichen immer erforderlich ist, Musikinhalt
wiederzugeben, gibt es mehrere Probleme vom Standpunkt der Verwaltung von
Berechtigungszeichen.
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In
einem Fall beispielsweise, wo gewünscht wird, Musikinhalt durch
zwei oder mehrere Vorrichtungen wiederzugeben, ist es üblicherweise
lediglich erforderlich, die realen Medien unter den Vorrichtungen
zu verschieben oder zu ersetzen. Im Fall des verschlüsselten
Inhalts muss jedoch ein Berechtigungszeichen unter den Vorrichtungen
verschoben werden.
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In
einem Fall, wo freie Vervielfältigung
eines Berechtigungszeichens unter Vorrichtungen zugelassen ist,
ist Inhaltswiedergabe sowohl bei den Vorrichtungen der Vervielfältigungsquelle
als auch des Vervielfältigungsbestimmungsorts
möglich,
und dies ist angenehm. Es wird jedoch schwierig, gegen nicht berechtigte
Vervielfältigung
von Berechtigungszeichen scharf vorzugehen, so dass der Copyright-Schutz
für den
Inhalt unzureichend wird. Wenn außerdem eine Verschiebung eines
Berechtigungszeichens unter Vorrichtungen in einer Form zugelassen
wird, in welcher eine Vervielfältigung
nicht zugelassen ist, wird der Copyright-Schutz sichergestellt,
jedoch, wenn die Vorrichtungen getrennt werden, wird das Zurücklassen
des Berechtigungszeichens zu einem Problem. In der ursprünglichen
Vorrichtung, in welcher das Sammeln des Berechtigungszeichens fehlgeschlagen
hat, sogar, wenn die Vorrichtung selbst den verschlüsselten
Musikinhalt hat, kann die Vorrichtung diesen nicht wiedergeben.
Das Zurücklassen
des Berechtigungszeichens ist fast äquivalent dem Zurücklassen
des Mediums.
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In
einem Fall, wo mehrere Benutzer Berechtigungszeichen und berechtigte
Wiedergabevorrichtungen bringen und sich einer Inhaltswiedergabe
in einem Zustand erfreuen, in welchem die Berechtigungszeichen in
einer einzigen Vorrichtung konzentriert sind, wenn jeder Benutzer
sich verstreut, gibt es ein Risiko, dass nicht korrektes Hernehmen
der Berechtigungszeichen auftreten kann. Dieses nicht korrekte Hernehmen
von Berechtigungszeichen ist theoretisch fast äquivalent dem nicht korrekten
Hernehmen der Medien.
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Hier
sei ein spezifisches Beispiel betrachtet. So ist beispielsweise
am 13. Dezember 1999, ausgegeben von Nikkei Electronics, (Nr. 759),
Seite 139 bis 150 ein Vorschlag beschrieben, dass "Bluetooth" (oben beschrieben)
als ein drahtloses Kurzentfernungs-Datenkommunikationsverfahren
in einem LAN (lokales Bereichsnetzwerk) innerhalb eines Fahrzeugs
verwendet wird. In einem solchen Fall kann eine Freihandumgebung
leicht durch Integration der tragbaren Vorrichtung, welche durch
jeden Insassen getragen werden kann, und des in einem Fahrzeug befestigten
Audiowiedergabegeräts
unter Verwendung eines drahtlosen LAN aufgebaut werden kann. Das
heißt,
durch Spezifizieren des Ausgabeziels des Musikinhalts, welches zu
jeder tragbaren Vorrichtung gehört,
gegenüber
der in einem Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung, kann jeder Insasse
Musikinhalt, der üblicherweise
lediglich durch eine Person angehört werden kann, in das Fahrzeug
gebracht werden und dessen Wiedergabe ohne Kopfhörer anteilig genutzt werden.
Die "tragbare Vorrichtung", die hier bezeichnet
ist, kann das oben erwähnte
multifunktionelle tragbare Endgerät sein.
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Auch
in einer derartigen Verwendungsform muss die Audiovorrichtung, welche
in einem Fahrzeug montiert ist, welche Musikinhalt wiedergibt, ein entsprechendes
Berechtigungszeichen haben.
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Beispielsweise
kann in allen tragbaren Vorrichtungen durch Verschieben von Berechtigungszeichen
zusammen mit Musikinhalt zur im Fahrzeug befestigten Vorrichtung
zentralisierte Verwaltung des Musikinhalts, der allen Insassen gehört, an einem
Ort durchgeführt
werden, was angenehm ist. Es ist für jeden Insassen möglich, eine
Liste von Musiktiteln, welche durch die Audiovorrichtung, welche
im Fahrzeug befestigt ist, aufgesammelt wird, über ein drahtloses LAN zu empfangen,
und die Musikstücke,
welche von einem anderen Insassen bereitgestellt werden, frei auszuwählen. Da
außerdem
die Speicherkapazität
der Audiovorrichtung, welche in dem Fahrzeug befestigt ist, größer ausgeführt werden
kann als die der tragbaren Vorrichtung, ist es bequem, eine große Anzahl
von Musikinhalten in einer zentralisierten Weise zu speichern. Zusätzlich ist
es für
jeden Insassen möglich,
eine Vielzahl von Audiofunktionen der Audiovorrichtung, welche im
Fahrzeug montiert ist, anteilig zu nutzen. Allgemein ist die in
einem Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung teuerer als das multi-funktionale
tragbare Endgerät
und kann eine höhere
Tonqualität
bereitstellen.
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Um
jedoch den Copyright-Schutz für
jeden Inhalt zu sichern, muss ein Berechtigungszeichen in einer
Form verschoben werden, bei der nicht berechtigte Vervielfältigung
und schwarze Verwendung und Verteilung verboten sind, und weiter
muss das Berechtigungszeichen wiederum in jeder ursprünglichen
tragbaren Vorrichtung aufgesammelt werden. Es ist schwierig, diese
Berechtigungszeichenverschiebung und Sammlung durch eine intuitive
Operation zu realisieren.
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Wenn
weiter mehrere Benutzer Berechtigungszeichen auffangen, besteht
die Gefahr, dass Ärger,
beispielsweise das Zurücklassen/Vergessen, um
diese zurückzugeben,
nicht korrektes Aufnehmen, Verlust usw. der Berechtigungszeichen
auftreten können.
Sogar, wenn das "umherirrende" Berechtigungszeichen
erscheint, ist es, das Inhaltsverwendungsrecht des ursprünglichen
Eigners zu wahren, für
die in einem Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung nicht zulässig, das
Berechtigungszeichen frei zu löschen
oder auszurangieren.
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Als
Verfahren dagegen zum anteiligen Nutzen von Musikinhalt innerhalb
des Fahrzeugs, ohne das Berechtigungszeichen zu verschieben, kann man
sich einen Fall ausdenken, bei dem Daten, welche durch das ursprüngliche
tragbare Gerät
wiedergegeben werden, zum im Fahrzeug befestigten Audiogerät in Realzeit
unter Verwendung eines drahtlosen LAN übertragen werden und Ton vom
Audiogerät ausgegeben
wird. Da gemäß diesem
Verfahren das Berechtigungszeichen im ursprünglichen tragbaren Gerät verbleibt,
kann die Arbeitsweise, d.h., die Verwaltung des Berechtigungszeichens
stark vereinfacht werden.
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Da
jedoch der gesamte Musikinhalt in dem im Fahrzeug befestigten Audiogerät nicht
zentralisiert wird, kann der Musikinhalt, der zu einem Insassen
gehört,
nicht frei durch einen weiteren Insassen ausgewählt werden. Während außerdem die
Inhaltswiedergabe durchgeführt
wird, wird, da das tragbare Gerät
in einem vollarbeitenden Zustand ist, der Leistungsverbrauch erhöht (allgemein
wird das tragbare Gerät
durch Batterie betrieben, und eine Vergrößerung des Leistungsverbrauchs
ist schädlich).
Vom theoretischen Standpunkt aus ist es, da lediglich gilt, dass
die Leitungsausgabe vom tragbaren Gerät durchgeführt wird und die im Fahrzeug
befestigte Audiovorrichtung lediglich als Audioverstärker verwendet
wird, nicht möglich,
sich an einer Vielzahl von Audiofunktionen des im Fahrzeug befestigten
Audiogeräts
zu erfreuen.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein besseres Inhaltswiedergabeverfahren
bereitzustellen, welches in der Lage ist, Inhalt sicher zu verwenden
(d.h., während
das Copyright geschützt
wird), beispielsweise Musik und Video, für welchen ein Inhaltsschöpfer ein
vorher festgelegtes Benutzungsrecht hat, einschließlich des
Copyrights.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein besseres
Inhaltswiedergabeverfahren bereitzustellen, welches in der Lage
ist, Copyright-Schutz auszuführen,
wobei die Verwendung von verschlüsseltem
Inhalt unter Verwendung eines Berechtigungszeichens zugelassen wird.
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Eine
noch weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein
besseres Inhaltswiedergabeverfahren bereitzustellen, welches in
der Lage ist, Inhalt, welcher einer Person unter mehreren Benutzern
gehört,
welche ein Berechtigungszeichen von verschlüsselten Inhalt haben, anteilig
zu nutzen.
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Die
vorliegende Erfindung wurde im Hinblick auf die oben beschriebenen
Aufgaben gelöst.
Gemäß einem
ersten Merkmal der vorliegenden Erfindung wird ein Inhaltswiedergabesystem
zum Wiedergeben von verschlüsseltem
Inhalt bereitgestellt, der durch ein Berechtigungszeichen entschlüsselt werden
kann, wobei das Inhaltswiedergabesystem aufweist:
eine Wiedergabeanforderungseinrichtung
zum Halten eines Berechtigungszeichens und zum Anfordern von Wiedergabe
des verschlüsselten
Inhalts; und
eine Temporär-Wiedergabeeinrichtung
zum Senden einer Anforderung nach einem Berechtigungszeichen zur
Wiedergabeanforderungseinrichtung als Antwort auf die Inhaltswiedergabeanforderung
und zum Durchführen
von Wiedergabe des verschlüsselten
Inhalts unter Verwendung des Berechtigungszeichens.
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Hier
können
die Wiedergabeanforderungseinrichtung und die temporäre Wiedergabeeinrichtung
miteinander über
eine drahtlose Kurzentfernungs-Datenkommunikation
verbunden sein. Ein Beispiel einer drahtlosen Kurzentfernungs-Datenkommunikation
ist "Bluetooth".
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Die
Wiedergabeanforderungseinrichtung kann einen oder mehreren verschlüsselten
Inhalt sowie ein Berechtigungszeichen für jeden verschlüsselten
Inhalt halten und kann den gehaltenen verschlüsselten Inhalt zur temporären Wiedergabeeinrichtung übertragen.
Außerdem
kann die temporäre
Wiedergabeeinrichtung eine Einrichtung aufweisen, um den verschlüsselten
Inhalt, der von einer oder mehreren Wiedergabeanforderungseinrichtungen
empfangen wird, zu speichern.
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Die
temporäre
Wiedergabeeinrichtung kann eine Anforderung zum Senden eines Berechtigungszeichens
in einer Form übertragen,
bei welcher ein Identifizierer eines Inhalts, für den Wiedergabe angefordert
wurde, und eine digitale Signatur angebracht sind. In einem derartigen
Fall kann die Wiedergabeanforderungseinrichtung das Berechtigungszeichen zurück zur temporären Wiedergabevorrichtung
nur dann senden, wenn eine Berechtigungsprozedur für die digitale
Signatur erfolgreich ist. Ansonsten ist es möglich, das Berechtigungszeichen
nicht zurückzusenden,
um zu verhindern, dass ein nicht berechtigtes Gerät aufgestellt
wird.
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Die
temporäre
Wiedergabeeinrichtung kann einen öffentlichen Schlüssel und
einen Geheimschlüssel
als öffentliches
Schlüssel-Kryptographie-System
aufweisen. Außerdem
kann der öffentliche
Schlüssel
der temporären
Wiedergabeeinrichtung in der digitalen Signatur enthalten sein.
In einem solchen Fall kann die Wiedergabeanforderungseinrichtung
das Berechtigungszeichen durch den öffentlichen Schlüssel der
temporären
Wiedergabeeinrichtung verschlüsseln,
wodurch es ermöglicht
wird, das Berechtigungszeichen sicher zurückzusenden.
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Die
Wiedergabeanforderungseinrichtung und/oder die temporäre Wiedergabeeinrichtung
sind auf einer Schaltungsbaugruppe befestigt, welche eine fälschungs-widerstandfähige Charakteristik
hat. Als Ergebnis ist es möglich,
schwarze Aktionen vollständig
zu beseitigen, beispielsweise Analyse, Auslaufen und Verfälschung
des Berechtigungszeichens und des Inhalts durch einen nicht berechtigten
und arglistigen Benutzer, und um den Sicherheitspegel sogar weiter
zu verbessern.
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In
einer Verwendungsumgebung, in welcher die Wiedergabeanforderungseinrichtung
und die temporäre
Wiedergabeeinrichtung miteinander übe drahtlose Kurzentfernungs-Datenkommunikation verbunden
sein können,
können
mehrere Wiedergabeanforderungseinrichtungen innerhalb eines Bereichs
vorhanden sein, in welchem Kommunikation über die drahtlose Kurzentfernungs-Datenkommunikation
möglich
ist. Wenn in einem solchen Fall die temporäre Wiedergabeeinrichtung eine
Berechtigungszeichen-Sendeanforderung senden kann, ist dies wirksam.
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Gemäß einem
zweiten Merkmal der vorliegenden Erfindung wird ein Inhaltswiedergabeverfahren
zum Wiedergeben von verschlüsseltem
Inhalt bereitgestellt, der durch ein Berechtigungszeichen in einem
System entschlüsselt
werden kann, welches eine Wiedergabeanforderungseinrichtung aufweist, welche
ein Berechtigungszeichen hält
und welche die Wiedergabe des verschlüsseltem Inhalts anfordert,
und eine Temporär-Wiedergabeeinrichtung
zum Wiedergeben des verschlüsseltem
Inhalts als Antwort auf die Inhaltswiedergabeanforderung, wobei das
Inhaltswiedergabeverfahren aufweist:
einen Schritt a, in welchem
die Wiedergabeanforderungsvorrichtung eine Inhaltsanforderung mit
einem angebrachten Inhaltsidentifizierer überträgt,
einen Schritt b, in
welchem die Temporär-Wiedergabeeinrichtung
eine Anforderung zum Senden eines Berechtigungszeichens in einer
Form überträgt, in welcher
ein Identifizierer von Inhalt, für
den Wiedergabe angefordert wurde, und eine digitale Signatur angebracht
sind;
einen Schritt c, in welchem die Wiedergabeanforderungsvorrichtung
das Berechtigungszeichen zur Temporär-Wiedergabeeinrichtung lediglich
dann zurücksendet,
wenn die Berechtigungsprozedur für
die digitale Signatur erfolgreich ist; und
einen Schritt d,
in welchem die Temporär-Wiedergabeeinrichtung
den Inhalt, für
den Wiedergabe angefordert wurde, unter Verwendung des empfangenen Berechtigungszeichens
wiedergibt.
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Hier
können
die Wiedergabeanforderungsvorrichtung und die temporäre Wiedergabevorrichtung
miteinander über
drahtlose Kurzentfernungs-Datenkommunikation
verbunden sein. Ein Beispiel derartiger drahtloser Kurzentfernungs-Datenkommunikation
ist "Bluetooth".
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Bei
dem Inhaltswiedergabeverfahren hält
die Wiedergabeanforderungsvorrichtung einen oder mehreren verschlüsselten
Inhalt und ein Berechtigungszeichen für jeden verschlüsselten
Inhalt. Das Inhaltswiedergabeverfahren kann außerdem aufweisen: einen Schritt
(a)', in welchem
eine Wiedergabeanforderungsvorrichtung den verschlüsselten
Inhalt vorher zur temporären
Wiedergabevorrichtung überträgt; und
einen Schritt (a)'', bei dem die temporäre Wiedergabevorrichtung
den verschlüsselten
Inhalt speichert.
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Die
temporäre
Wiedergabevorrichtung kann einen öffentlichen Schlüssel und
einen Geheimschlüssel
als öffentliches
Schlüssel-Kryptographie-System
aufweisen. Der öffentliche
Schlüssel
der temporären
Wiedergabevorrichtung kann in der digitalen Signatur enthalten sein,
welche im oben beschriebenen Schritt (b) übertragen wird. In einem derartigen
Fall kann die Wiedergabeanforderungsvorrichtung das Berechtigungszeichen
durch den öffentlichen
Schlüssel
der temporären
Wiedergabevorrichtung verschlüsseln,
wodurch es ermöglicht
wird, das Berechtigungszeichen im oben beschriebenen Schritt (c)
sicher zurück
zu senden.
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Die
Wiedergabeanforderungsvorrichtung und/oder die temporäre Wiedergabevorrichtung
können
auf einer Schaltungsbaugruppe befestigt sein, welche eine fälschungs-widerstandfähige Charakteristik
hat. Als Ergebnis ist es möglich,
vollständig schwarze
Aktionen zu beseitigen, beispielsweise Analyse, Auslaufen und Verfälschung
des Berechtigungszeichens und des Inhalts durch einen nichtberechtigten
und arglistigen Benutzer, und sogar den Sicherheitspegel mehr zu
verbessern.
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In
einer Verwendungsumgebung, in welcher die Wiedergabeanforderungsvorrichtung
und die temporäre
Wiedergabevorrichtung miteinander über drahtlose Kurzentfernungs-Datenkommunikation verbunden
sein können,
können
mehrere Wiedergabeanforderungsvorrichtungen innerhalb eines Bereichs
vorhanden sein, in welchem Kommunikation über drahtlose Kurzentfernungs-Datenkommunikation
möglich
ist. Wenn in einem solchen Fall die temporäre Wiedergabevorrichtung eine
Berechtigungszeichen-Sendeanforderung im oben beschriebenen Schritt
(b) sendet, ist dies wirksam.
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Gemäß einem
dritten Merkmal der vorliegenden Erfindung wird eine Wiedergabeanforderungsvorrichtung
zum Anfordern der Wiedergabe von verschlüsseltem Inhalt, der durch ein
Berechtigungszeichen entschlüsselt
werden kann bereitgestellt, wobei die Wiedergabeanforderungsvorrichtung
aufweist:
eine Berechtigungszeichen-Halteeinrichtung zum Halten
eines Berechtigungszeichens,
eine Inhaltsspeichereinrichtung
zum Speichern von verschlüsseltem
Inhalt,
eine Schnittstelleneinrichtung zum Austauschen von Daten
mit einer externen Vorrichtung; und
eine Steuereinrichtung
zum Steuern der Arbeitsweise der Vorrichtung.
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Bei
der Wiedergabeanforderungsvorrichtung gemäß dem dritten Merkmal der vorliegenden
Erfindung sendet die Steuerungseinrichtung das Berechtigungszeichen,
nur wenn eine Berechtigungsprozedur für die digitale Signatur erfolgreich
ist, als Antwort auf den Empfang der Berechtigungssendeanforderung
mit einer digitalen Signatur über
eine Schnittstelleneinrichtung zurück, wodurch es ermöglicht wird,
geeignet das Aufstellen einer berechtigten Vorrichtung durch eine
externe Vorrichtung zu beseitigen.
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In
einem Fall, wo ein öffentlicher
Schlüssel der
Berechtigungszeichen-Sendeanforderungsquelle
in der digitalen Signatur enthalten ist, kann die Steuerungseinrichtung
das Berechtigungszeichen unter Verwendung des öffentlichen Schlüssels verschlüsseln, wodurch
es ermöglicht
wird, das Berechtigungszeichen zur anfordernden Quelle sicher zurückzusenden.
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Gemäß einem
vierten Merkmal der vorliegenden Erfindung wird eine Temporär-Wiedergabeeinrichtung
zum temporären
Wiedergeben von verschlüsseltem
Inhalt, der durch ein Berechtigungszeichen entschlüsselt werden
kann, bereitgestellt, wobei die Temporär-Wiedergabeeinrichtung aufweist:
eine
Anforderungseinrichtung zum Senden einer Anforderung für ein Berechtigungszeichen;
eine
Signatur-Halteeinrichtung zum Halten einer digitalen Signatur;
eine
Geheimschlüssel-Halteeinrichtung
zum Halten des Geheimschlüssels
der Vorrichtung selbst;
eine Inhaltsspeichereinrichtung zum
Speichern von verschlüsseltem
Inhalt;
eine Schnittstelleneinrichtung zum Austauschen von Daten
mit einer externen Vorrichtung;
eine Inhaltswiedergabevorrichtung
zum Wiedergeben von Inhalt, der in einfachen Text umgesetzt ist; und
eine
Steuereinrichtung zum Steuern der Arbeitsweise der Vorrichtung.
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Bei
der temporären
Wiedergabevorrichtung gemäß dem vierten
Merkmal der vorliegenden Erfindung kann die Steuerungseinrichtung
eine Berechtigungszeichensendeanforderung mit einer digitalen Signatur übertragen,
um das Senden eines Berechtigungszeichens, welches dem angeforderten
Inhalt entspricht, als Antwort auf den Empfang einer Inhaltswiedergabeanforderung über die
Schnittstelleneinrichtung anfordern. In der Berechtigungszeichen-Sendeanforderungsquelle
ist es möglich,
die temporäre
Wiedergabevorrichtung zu bestätigen, wobei
diese digitale Signatur verwendet wird, wodurch es ermöglicht wird,
geeignet das Anordnen einer berechtigten Vorrichtung zu beseitigen.
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Die
Steuerungseinrichtung kann bewirken, dass die Wiedergabe des Inhalts,
wobei das Berechtigungszeichen verwendet wird, als Antwort auf den Empfang
des Zurücksendens
des Berechtigungszeichens für
die Berechtigungszeichen-Sendeanforderung
durchgeführt
wird.
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Die
temporäre
Wiedergabevorrichtung kann außerdem
eine Berechtigungszeichen-Halteeinrichtung aufweisen, um das Berechtigungszeichen
lediglich vorübergehend
zu halten.
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Das "temporäre Berechtigungshalten", was hier bezeichnet
wurde, umfasst eines, bei dem das Berechtigungszeichen nicht für eine lange
Zeitdauer gespeichert ist, das Berechtigungszeichen in dem Zeitpunkt
gelöscht
wird, wenn die Wiedergabeanforderungsvorrichtung aus einem Bereich
genommen wird, in welchem drahtlose Kurzentfernungs-Datenkommunikation
möglich
ist, außerdem
das Berechtigungszeichen nicht vervielfältigt wird und nicht zu einer
externen Vorrichtung ohne Erlaubnis übertragen wird. Anders ausgedrückt bedeutet
die "temporäre Berechtigungszeichen-Halteeinrichtung", dass das Berechtigungszeichen,
welches ein Nachweis für
einen berechtigten Benutzer ist, in einem Bereich der Zu stimmungsverwendung
von Copyright gespeichert ist (oder einem Bereich, der in einer
gemeinsam akzeptierten Idee von Transaktionen zugelassen werden
kann.
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Das
Inhaltswiedergabesystem nach der vorliegenden Erfindung umfasst
die Wiedergabeanforderungsvorrichtung und die temporäre Wiedergabe. Beispielsweise
ist die Wiedergabeanforderungsvorrichtung als eine tragbare Vorrichtung
installiert, welche durch jeden Benutzer getragen wird, und die temporäre Wiedergabeeinrichtung
ist in einer Audiovorrichtung installiert, die in der Lage ist,
eine Wiedergabefunktion unter den Benutzern anteilig zu nutzen.
Daher wird eine Beziehung von Eins-zu-Eins, eine Mehrfach-zu-Eins
oder eine Mehrfach-zu-Mehrfach-Beziehung zwischen der Wiedergabeanforderungseinrichtung
und der temporären
Wiedergabeeinrichtung gebildet. Insbesondere hat die temporäre Wiedergabeeinrichtung
eine Inhaltswiedergabefunktion, welche fortschrittlicher ist als
die der Wiedergabeanforderungseinrichtung.
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Eine
Verbindung untereinander wird zwischen der Wiedergabeanforderungseinrichtung
und der temporären
Wiedergabeeinrichtung unter Verwendung einer drahtlosen Kurzentfernungs-Datenkommunikation
realisiert, beispielsweise "Bluetooth", und Baugruppen
können
ausgetauscht werden.
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Jede
Wiedergabeanforderungseinrichtung hält üblicherweise verschlüsselten
Inhalt und ein dazu entsprechendes Berechtigungszeichen und überträgt lediglich
den verschlüsselten
Inhalt vorher an die vorübergehende
Wiedergabeeinrichtung.
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Wenn
die Wiedergabeanforderungseinrichtung eine Inhaltswiedergabeanforderung
an die temporäre
Wiedergabeeinrichtung ausgibt, fordert die temporäre Wiedergabeeinrichtung
die Anforderungseinrichtung auf, ein Berechtigungszeichen zu senden,
welches erforderlich ist, um den Inhalt zu entschlüsseln. Die
Berechtigungszeichenanforderung enthält vorzugsweise den Identifizierer
des Berechtigungszeichens, für
welchen die Wiedergabe angefordert wurde, und die digitale Signatur
der temporären
Wiedergabeeinrichtung. Wenn weiter mehrere Wiedergabeanforderungseinrichtungen
vorhanden sind, kann die temporäre
Wiedergabeeinrichtung die Berechtigungszeichen-Sendeanforderung
senden.
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Wenn
die Wiedergabeanforderungseinrichtung die Berechtigungszeichen-Sendeanforderung empfängt, bestätigt die
Wiedergabeanforderungseinrichtung die temporäre Wiedergabeeinrichtung auf Basis
der digitalen Signatur. Nur, wenn die Berechtigung erfolgreich ist,
wird das Berechtigungszeichen zurückgesendet, und, wenn die Berechtigung
nicht gelingt, wird das Berechtigungszeichen nicht zurückgesendet,
um nicht berechtigte Verwendung des Berechtigungszeichens zu verhindern.
Da außerdem das
Berechtigungszeichen Information ist, welche hohe Geheimhaltungspflicht
hat, ist es vorteilhaft, dass das Berechtigungszeichen unter Verwendung eines öffentlichen
Schlüssels
der temporären
Wiedergabeeinrichtung verschlüsselt
wird und gesendet wird.
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Die
temporäre
Wiedergabeeinrichtung, welche das Berechtigungszeichen empfangen
hat, kann den verschlüsselten
Inhalt entschlüsseln
und diesen wiedergeben. Das heißt,
dass grundsätzlich
die Wiedergabeanforderungseinrichtung, welche den verschlüsselten
Inhalt halt, bewirken kann, dass die temporäre Wiedergabeeinrichtung, welche
eine vorherige Wiedergabeeigenschaft hat, die Inhaltswiedergabe
sicher durchführen
kann, anstelle die Inhaltswiedergabe durch die Wiedergabeanforderungseinrichtung
selbst durchzuführen.
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Die
obigen und weiteren Aufgaben, Merkmale und neuen Gesichtspunkte
der Erfindung werden aus der folgenden ausführlichen Beschreibung deutlicher,
wenn diese in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen gelesen
wird, in denen:
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1 ein
Funktionsblockdiagramm ist, welches schematisch den Hardware-Aufbau
einer tragbaren Vorrichtung 10 gemäß einer Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung zeigt;
-
2 ein
Funktionsblockdiagramm ist, welches schematisch den Hardware-Aufbau
einer weiteren Anordnung 10-2 der tragbaren Vorrichtung
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt;
-
3 ein
Funktionsblockdiagramm ist, welches schematisch den Hardware-Aufbau
einer in einem Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50 gemäß der Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt;
-
4 ein
Flussdiagramm ist, welches die Verarbeitungsprozedur eines Musikinhalts-Wiedergabedienst
zeigt, der zwischen der tragbaren Vorrichtung 10 und der
in einem Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50 realisiert
wird (die tragbare Vorrichtung 10 und die in einem Fahrzeug
befestigte Audiovorrichtung 50 sind in einer Eins-zu-Eins-Beziehung
festgelegt);
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5 ein
Diagramm ist, welches ein Beispiel der Datenstruktur eines verschlüsselten
Musikinhalt-Sendepakets zeigt;
-
6 ein
Diagramm ist, welches ein Beispiel der Datenstruktur eines Wiedergabeinstruktionspakets
zeigt;
-
7 ein
Diagramm ist, welches ein Beispiel der Datenstruktur eines Berechtigungszeichen-Anforderungspakets
zeigt;
-
8 ein
Diagramm ist, welches eine Betriebsprozedur zeigt, bei der die tragbare
Vorrichtung 10 innerhalb eines Fahrzeugs verwendet wird;
-
9 ein
Diagramm ist, welches eine Betriebsprozedur zeigt, bei der die tragbare
Vorrichtung 10 innerhalb eines Fahrzeugs verwendet wird;
-
10 ein
Flussdiagramm ist, welches die Betriebsprozedur jeder Vorrichtung
in einem Gehäuse
zeigt, wo die tragbare Vorrichtung 10 und die in einem
Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung 50 eine Eins-zu-Eins-Beziehung
bilden:
-
11 ein
Diagramm ist, welches ein Beispiel der Datenstruktur eines Musiktitellisten-Sendepakets
zeigt; und
-
12 ein
Flussdiagramm ist, welches die Verarbeitungsprozedur zeigt, welche
durch die tragbare Vorrichtung 10 durchgeführt wird,
wenn ein Berechtigungszeichenanforderungspaket empfangen wird.
-
Bei
dieser Beschreibung wird als eine spezifische Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung eine lokale Vorrichtung-zu-Vorrichtung-Umgebung als
ein spezifisches Beispiel hergenommen, bei dem mehrere Benutzer,
die verschlüsselten
Inhalt halten, und ein Berechtigungszeichen dafür mit Berechtigung halten,
ihre eigene tragbare Vorrichtung in ein Fahrzeug bringen, in welchem
eine in einem Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung installiert ist
und die entsprechenden Vorrichtungen über eine Übertragungsleitung miteinander
verbunden sind, beispielsweise ein drahtloses LAN. Die Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung werden anschließend mit Hilfe der Zeichnungen
beschrieben.
-
1 zeigt
schematisch den Hardware-Aufbau einer tragbaren Vorrichtung 10 gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Ein Beispiel der tragbaren Vorrichtung
ist ein Produkt, welches allgemein als "tragbares Multifunktions-Endgerät" bezeichnet wird.
Dieses hat eine Funktion für
ein tragbares Telefon und eine Funktion für einen Internetzugriff um
somit Musikinhalt herunterzuladen, und besitzt außerdem eine
Musikinhalt-Wiedergabefunktion, eine Drahtlos-Kommunikationsfunktion
für eine Vorrichtung-zu-Vorrichtung
zum Übertragen
von Daten und Inhalt zu einer benachbarten Vorrichtung.
-
Wie
in 1 gezeigt ist, weist die tragbare Vorrichtung 10 einen
Zentralsteuerungsabschnitt 11 auf, um die Arbeitsweise
des Innenraums der Vorrichtung zentral zu steuern, einen RF-Übertragungs- und
Empfangsabschnitt 12, um Funkwellen zu übertragen und zu empfangen,
einen Inhaltsspeicherabschnitt 13, um Musikinhalt zu speichern,
einen lokalen Speicher 14 für den zentralen Steuerungsabschnitt 11,
einen Wiedergabeabschnitt 15, um den Musikinhalt wiederzugeben,
um ihn somit nach außen
hin als Audiodaten auszugeben, und einen Schnittstellenabschnitt 16,
um eine Verbindung mit einer in einem Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50 (was
später
beschrieben wird) mittels einer drahtlosen Kurzentfernungs-Datenkommunikation herzustellen.
-
Um
für diese
tragbare Vorrichtung 10 verschlüsselten Musikinhalt und ein
Berechtigungszeichen als berechtigten Verwendungsinhalt dafür zu erlangen,
wird beispielsweise eine Verbindung zu einem Zugriffspunkt eines
vorher festgelegten Inhaltsanbieters mittels einer Tragbar-Telefonleitung
usw. hergestellt, und der verschlüsselte Musikinhalt und das
Berechtigungszeichen werden empfangen. Der verschlüsselte Musikinhalt
wird im Inhaltsspeicherabschnitt 13 gespeichert, und das
Berechtigungszeichen wird im lokalen Speicher 14 gespeichert.
-
Der
lokale Speicher 14 besteht aus einem funktionellen Teil,
um in einer nichtflüchtigen
Weise Programmcodes zu Steuern des Betriebs der Vorrichtung 10 zu
speichern, und ein Funktionsteil, um vorübergehend oder in flüchtiger
Weise das Berechtigungszeichen und die Arbeitsdaten des zentralen Steuerungsabschnitts 11 zu
schreiben. Da Programmcodes und ein Teil der Arbeitsdaten, welche bei
dieser Ausführungsform
verwendet werden, eine hohe Geheimhaltungspflicht haben, ist es
vorteilhaft, dass der zentrale Steuerabschnitt 11 und der
lokale Speicher 14 aus LSI-Chips (Large-Scale Integration-Chips)
gebildet sind, die eine fälschungs-widerstandsfähige Charakteristik
haben.
-
Um
in dieser tragbaren Vorrichtung 10 Musikinhalt wiederzugeben,
liest der zentrale Steuerabschnitt 11 gewünschten
verschlüsselten
Musikinhalt vom Inhaltsspeicherabschnitt 13 aus, nimmt
das entsprechende Berechtigungszeichen vom lokalen Speicher 14 heraus,
entschlüsselt
den Musikinhalt unter Verwendung des Berechtigungszeichens, wodurch
Tonausgabe im Wiedergabeabschnitt 15 ausgeführt wird.
Für die
Inhaltswiedergabe kann ein Wiedergabebetrieb in Realzeit bei Empfang
des Inhalts durchgeführt
werden, ohne den Inhalt im Inhaltsspeicherabschnitt 13 zu
speichern.
-
In
einem Fall, wo Musikinhalt in einem allein dastehenden Zustand wiederzugeben
ist, erfordert die tragbare Vorrichtung 10 den Wiedergabeabschnitt 15,
der aus einem Audioverstärker,
einem Lautsprecher usw. gebildet ist. In einem Fall jedoch, wo die
Musikinhaltsfunktion der in einem Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50 verwendet
wird, ist der Wiedergabeabschnitt 15 nicht notwendig.
-
Der
Musikinhalt, der vorübergehend
in der tragbaren Vorrichtung 10 gespeichert ist, kann auch zu
einer externen Vorrichtung übertragen
werden, beispielsweise zu der in dem Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50 über den
Schnittstellenabschnitt 16, so dass der Musikinhalt nach
außen
hin wiedergegeben werden kann. Die Details der Prozedur dafür werden
später
beschrieben.
-
2 zeigt
schematisch den Hardware-Aufbau einer weiteren Anordnung 10-2 der
tragbaren Vorrichtung nach der Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung.
-
Wie
in 2 gezeigt ist, weist die tragbare Vorrichtung 10-2 einen
zentralen Steuerungsabschnitt 11 auf, um die Arbeitsweise
des Inneren der Vorrichtung zentral zu steuern, einen Medienleseabschnitt 15,
um Daten von einem Medium zu lesen, auf dem der Musikinhalt gespeichert
ist, einen lokalen Speicher 14 für den zentralen Steuerungsabschnitt 11,
einen Wiedergabeabschnitt 15 zum Wiedergeben des Musikinhalts,
um somit den Musikinhalt nach außen hin als Audiodaten auszugeben,
und einen Schnittstellenabschnitt 16, um eine Verbindung
mit der in einem Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50 (was
später
beschrieben wird) mittels einer drahtlosen Kurzentfernungs-Datenkommunikation
herzustellen.
-
Damit
diese tragbare Vorrichtung 10-2 verschlüsselten Musikinhalt erlangen
kann, kann ein gewünschtes
Medium in den Mediumsleseabschnitt 17 geladen werden. Das
Berechtigungszeichen als Berechtigungsverwendungsgenehmigung für den Inhalt kann über den
gleichen oder einen anderen Verteilungskanal wie den des Mediums
erlangt werden, und das Berechtigungszeichen kann der Vorrichtung 10-2 über eine
Konsole (in 2 nicht gezeigt) zugeführt werden.
Das Berechtigungszeichen ist im lokalen Speicher 14 gespeichert.
-
Der
lokale Speicher 14 besteht aus einem funktionellen Teil,
um in einer nichtflüchtigen
Weise Programmcodes zu speichern, um die Arbeitsweise der Vorrichtung 10-2 zu
steuern, und einem funktionellen Teil, um vorübergehend oder in flüchtiger
Weise das Schreiben des Berechtigungszeichens und Arbeitsdaten des
zentralen Steuerabschnitts 11 zu schreiben. Da Programmcodes
und ein Teil der Arbeitsdaten, die bei dieser Ausführungsform
verwendet werden, hohe Geheimhaltungspflicht haben, ist es vorteilhaft,
dass der zentrale Steuerabschnitt 11 und der lokale Speicher 14 aus
LSI-Chips gebildet sind, die eine hohe fälschungs-widerstandfähige Charakteristik haben.
-
Um
in dieser tragbaren Vorrichtung Musikinhalt wiederzugeben, bewirkt
der zentrale Steuerabschnitt 11, dass der Mediumsleseabschnitt 17 den gewünschten
verschlüsselten
Musikinhalt von einem geladenen Medium liest, um das entsprechende
Berechtigungszeichen vom lokalen Speicher 14 herauszunehmen
und um den Musikinhalt unter Verwendung des Berechtigungszeichens
zu entschlüsseln, so
dass die Tonausgabe im Wiedergabeabschnitt 15 ausgeführt wird.
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In
einem Fall, wo der Musikinhalt in einem Alleinzustand wiederzugeben
ist, erfordert die tragbare Vorrichtung 10-2, dass der
Wiedergabeabschnitt 15 einen Audioverstärker, einen Lautsprecher usw.
aufweist. In einem Fall jedoch, wo lediglich die Inhaltswiedergabefunktion
der in einem Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50 verwendet
wird, ist der Wiedergabeabschnitt 15 nicht notwendig.
-
Der
Musikinhalt, der vorübergehend
in der tragbaren Vorrichtung 10-2 gespeichert ist, kann auch
zu einer externen Vorrichtung übertragen
werden, beispielsweise der in einem Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50 über den
Schnittstellenabschnitt 16, so dass der Musikinhalt nach
außen
hin wiedergegeben werden kann. Die Details der Prozedur dafür werden
später
beschrieben.
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3 zeigt
schematisch den Hardware-Aufbau einer in einem Fahrzeug befestigten
Audiovorrichtung 50 gemäß der Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Diese in einem Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung 50 kann
mit der tragbaren Vorrichtung 10, welche mit Hilfe von 1 und 2 beschrieben
wurde, unter Verwendung beispielsweise einer drahtlosen Kurzentfernungs-Datenkommunikationstechnik
verbunden werden. Das heißt,
jeder Insasse bringt eine tragbare Vorrichtung 10 in das Fahrzeug,
so dass die in dem Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung 50 mit
mehreren tragbaren Vorrichtungen 10 kommunizieren kann
und fortschrittliche Musikinhalts-Wiedergabedienste durch verbundene Operationen
mit diesen Vorrichtungen realisiert werden können (was später beschrieben
wird).
-
Wie
in 3 gezeigt ist, weist die im Fahrzeug befestigte
Audiovorrichtung 50 einen zentralen Steuerabschnitt 51 auf,
um die Arbeitsweise des Inneren der Vorrichtung zentral zu steuern,
einen lokalen Speicher 54 für den zentralen Steuerabschnitt 51, einen
Wiedergabeabschnitt 55, der aus einem Audioverstärker und
einem Lautsprecher besteht, um Musikinhalt wiederzugeben, um diesen
nach außen hin als
Audiodaten auszugeben, einen Schnittstellenabschnitt 56,
um eine Verbindung mit der tragbaren Vorrichtung 10 (oben
beschrieben) mittels einer drahtlosen Kurzentfernungs-Datenkommunikation
herzustellen, und einen Inhaltsspeicherabschnitt 53, um verschlüsselten
Musikinhalt, der von der tragbaren Vorrichtung 10 jedes
Teilnehmers gesendet wird, zu speichern.
-
Sogar
in einem Zustand, wo die tragbare Vorrichtung 10 nicht
innerhalb des Fahrzeugs installiert ist, kann, um sich an der Wiedergabe
von Musikinhalt zu erfreuen, die in einem Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung 50 einen
Mediumsleseabschnitt 57 aufweisen, um Daten von einem Medium
zu lesen, auf dem Musikinhalt gespeichert ist.
-
Wenn
jeder Insasse die tragbare Vorrichtung 10 in das Fahrzeug
bringt, wird jede Vorrichtung 10 dynamisch in einer Ausübungsumgebung
installiert, welche durch die in dem Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung 50 vorgesehen
ist, unter Verwendung von beispielsweise einer drahtlosen Kurzentfernungs-Datenkommunikationsfunktion.
Danach überträgt jede
tragbare Vorrichtung 10 den verschlüsselten Musikinhalt zur im
Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50, wodurch es ermöglicht wird,
den Wiedergabebetrieb des gesamten Musikinhalts in einer zentralisierten
Weise in der im Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50 zu
steuern.
-
Um
den verschlüsselten
Musikinhalt in der im Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50 wiederzugeben,
ist es notwendig, diesen durch Übertragen
eines entsprechenden Berechtigungszeichens vom Ursprungsinhaltseigner
zu erlangen, d.h., der tragbaren Vorrichtung 10. Wenn jedoch
die tragbare Vorrichtung 10 das Berechtigungszeichen unbegrenzt überträgt, ist
der Copyright-Schutz für
den Musikinhalt gefährdet.
Folglich ist bei dieser Ausführungsform
jede tragbare Vorrichtung 10 so ausgerüstet, um die Übertragung
eines Berechtigungszeichens zu lediglich der im Fahrzeug befestigten
Audiovorrichtung 50 zuzulassen, welche eine vorher festgelegte
Berechtigungsprozedur erfolgreich überstanden hat (was später beschrieben
wird).
-
Die
Bedingungen, die für
die in einem Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung 50 unabdingbar sind,
eine vorher festgelegte Berechtigungsprozedur erfolgreich auszuführen, sind
die, dass die Berechtigungszeichenverwendungsbeschränkung befolgt wird,
beispielsweise das empfangene Berechtigungszeichen vorübergehend
gehalten wird und das Berechti gungszeichen automatisch gelöscht wird, wenn
eine notwendige Zeit, beispielsweise die Wiedergabe des Musikinhalts
abläuft,
und das Berechtigungszeichen nicht umgeleitet wird oder nicht zu
einer anderen Vorrichtung frei übertragen
wird (d.h., dass diese eine Vorrichtung ist, welche den Copyright-Schutz
für den
Inhalt sicherstellt).
-
Die
digitale Signatur und der Geheimschlüssel, welche für die Berechtigungsprozedur
notwendig sind, sind im lokalen Speicher 54 gespeichert.
Der lokale Speicher 54 besteht aus einem Funktionsteil,
um in nichtflüchtiger
Weise Programmcodes zu speichern, um die Arbeitsweise der Vorrichtung 50 zu steuern,
und einem funktionellen Teil, um vorübergehend oder in flüchtiger
Weise das Berechtigungszeichen und Arbeitsdaten des zentralen Steuerabschnitts 51 zu
schreiben. Da Programmcodes und ein Teil der Arbeitsdaten, welche
bei dieser Ausführungsform
verwendet werden, eine hohe Geheimhaltungspflicht haben, ist es
vorteilhaft, wenn der zentrale Steuerabschnitt 51 und der
lokale Speicher 54 aus LSI-Chips gebildet sind, welche eine fälschungs-widerstandfähige Charakteristik
haben.
-
Der "Geheimschlüssel", wie er hier bezeichnet
wird, ist ein Geheimschlüssel
eines öffentlichen Schlüssel-Kryptographie-Systems.
Das öffentliche Schlüssel-Kryptographie-System
ist eine Kryptographie-System, bei dem zwei Arten von Schlüsseln (asymmetrische
Schlüssel)
verwendet werden, so dass, wenn einer der Schlüssel zur Verschlüsselung verwendet
wird, die Entschlüsselung
lediglich durch den anderen Schlüssel
durchgeführt
werden kann. Einer der Schlüssel
wird als ein Geheimschlüssel verwendet,
der lediglich dem Benutzer bekannt ist, und der andere Schlüssel wird
als öffentlicher Schlüssel verwendet,
der einer dritten Partei veröffentlicht
wird, um es dadurch zu ermöglichen,
ein geheimes Dokument, welches verschlüsselt wurde, unter Verwendung
eines öffentlichen
Schlüssels
zu nutzen, und eine digitale Signatur, die verschlüsselt wurde,
wobei ein geheimer Schlüssel
verwendet wird (bekannt).
-
Anschließend wird
eine Verarbeitungsprozedur eines Wiedergabediensts angegeben, der
durch eine verbundene Operation der tragbaren Vorrichtung 10 und
der in einem Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50 realisiert
wird. Der "Wiedergabe
von Musikinhalt",
wie hier bezeichnet, sollte so gedeutet werden, dass dies die vorübergehende
oder lediglich einmalige Inhaltswiedergabe durch die in einem Fahrzeug
befestigte Audiovorrichtung 50 bedeutet.
-
4 zeigt
in Diagrammform die Verarbeitungsprozedur eines Musikinhalts-Wiedergabediensts,
der zwischen der tragbaren Vorrichtung 10 und der im Fahrzeug
befestigten Audiovorrichtung 50 realisiert wird. In dem
in 4 gezeigten Beispiel sind aus Gründen die
Beschreibungseinfachung die tragbare Vorrichtung 10 und
die in einem Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung 50 in
einer Eins-zu-Eins-Beziehung. In dem in 4 gezeigten Beispiel
wird außerdem
angenommen, dass die tragbare Vorrichtung 10 als "Wiedergabeanforderungsvorrichtung" dient, welche die
Wiedergabe von Musikinhalt anfordert, und dass die in einem Fahrzeug befestigte
Audiovorrichtung 50 als "temporäre Wiedergabevorrichtung" dient, welche vorübergehend
Inhaltswiedergabe als Antwort auf die Anforderung durchführt.
-
Die
tragbare Vorrichtung 10 wird in das Fahrzeug gebracht,
in welchem die in einem Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung 50 gemäß dieser
Ausführungsform
befestigt ist, wodurch die tragbare Vorrichtung 10 mit
der im Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50 über drahtlose
Kurzentfernungs-Datenkommunikation verbunden ist. Ein Beispiel dieser drahtlosen
Kurzentfernungs-Datenkommunikation ist "Bluetooth".
-
Bevor
eine Wiedergabeanforderung ausgegeben wird, überträgt vorher die tragbare Vorrichtung 10 verschlüsselten
Musikinhalt, der in ihr gespeichert ist, zur temporären Wiedergabevorrichtung 50 (T1).
-
5 zeigt
ein Beispiel der Datenstruktur von verschlüsseltem Musikinhalt. Wie in 5 gezeigt
ist, besteht der verschlüsselte
Musikinhalt aus einem Datenkörperteil 61 und
einem Datenkopfteil 62. Der Datenkörper ist ein Feld, um Musikinhalt
zu speichern, in den der Musikinhalt in einem verschlüsselten
Zustand geschrieben wird. Im anderen Datenkopfteil 62 ist
Steuerinformation, beispielsweise ein Musiktitel, ein Künstlername,
und eine Inhalts-ID (beispielsweise ISRC (International Standard
Recording Code)) enthalten. Damit die Steuerungsinformation, beispielsweise
der Musiktitel, vor der Berechtigungsprozedur der temporären Wiedergabevorrichtung 50 verwendet
werden kann, ist es vorteilhaft, dass das Datenkopfteil 62 in
einem Klartextzustand ist, der nicht verschlüsselt ist.
-
In
der temporären
Wiedergabevorrichtung 50 wird, wenn dieser verschlüsselte Musikinhalt
empfangen wird, dieser unverändert
im Inhaltsspeicherabschnitt 53 gespeichert (S1).
-
Danach
wird in der Wiedergabeanforderungsvorrichtung 10 eine Wiedergabeanforderung
an das temporäre
Wiedergabegerät 50 über eine
Konsole (nicht gezeigt) ausgegeben, welche in der tragbaren Vorrichtung 10 vorgesehen
ist. (T2).
-
Diese
Wiedergabeanforderung wird als "Wiedergabeinstruktionspaket" übertragen, welches die Wiedergabe
eines spezifischen Musikstücks über drahtlose
Kurzentfernungs-Datenkommunikation instruiert. 6 zeigt
ein Beispiel der Datenstruktur des Wiedergabeinstruktionspakets.
Wie in 6 gezeigt ist, enthält das Wiedergabeinstruktionspaket
einen Wiedergabebefehl und eine Inhalts-ID, welche dem Musiktitel
entspricht, und kann die Wiedergabe eines spezifischen Musikstücks spezifizieren.
-
Um
den verschlüsselten
Musikinhalt wiederzugeben ist ein entsprechendes Berechtigungszeichen
erforderlich. Folglich wird in der temporären Wiedergabevorrichtung 50,
wenn bestimmt wird, dass das Paket, welches von der Wiedergabeanforderungsvorrichtung 10 empfangen
wird, ein Wiedergabeinstruktionspaket ist, ein Berechtigungsanforderungspaket,
welches die digitale Signatur der Vorrichtung enthält, gebildet
(S2), und das Anforderungspaket zur Wiedergabeanforderungsvorrichtung 10 unter Verwendung
der drahtlosen Kurzentfernungs-Datenkommunikation übertragen
(T3).
-
7 zeigt
ein Beispiel der Datenstruktur eines Berechtigungszeichenanforderungspakets.
Wie in 7 gezeigt ist, besteht das Berechtigungszeichenanforderungspaket
aus einem Berechtigungszeichen-Anforderungsbefehl,
einer Inhalts-ID, welche einem Musiktitel entspricht, und einer
digitalen Signatur. Außerdem
besteht die digitale Signatur aus einem öffentlichen Schlüssel der
temporären
Wiedergabevorrichtung 50 und einer spezifischen Zeichenfolge,
welche für
einen Berechtigungsprozess verwendet wird.
-
Der
Berechtigungszeichen-Anforderungsbefehl und die Inhalts-ID sind
in Form eines Klartextes. Da im Gegensatz dazu die digitale Signatur
aus Geheimdaten besteht, welche durch einen Geheimschlüssel zur
Berechtigung verschlüsselt
sind, ist es möglich,
zu verhindern, durch einen nichtberechtigten Benutzer aufgestellt
zu werden. Außerdem
ist es vorteilhaft, dass die digitale Signatur in einen Schaltungschip,
der eine fälschungs-widerstandsfähige Charakteristik
hat, während
der Herstellung der temporären
Wiedergabevorrichtung vorher geschrieben wird, d.h., der im Fahrzeug
befestigten Audiovorrichtung 50.
-
Der
Geheimschlüssel
und der öffentliche Schlüssel zur
Berechtigung werden beispielsweise durch einen Hersteller usw. der
tragbaren Vorrichtung 10 und/oder der im Fahrzeug befestigten
Audiovorrichtung 50 verwaltet. Von diesen kann der öffentliche
Schlüssel
zur Berechtigung breit durch eine übliche dritte Partei genutzt
werden, einschließlich
der tragbaren Vorrichtung 10. Beim geeigneten Realisieren
der vorliegenden Erfindung ist es eine Voraussetzung, dass der Hersteller
und dessen Produkt den Copyright-Schutz des Inhalts sicherstellen.
-
In
der Wiedergabeanforderungsvorrichtung 10 wird, wenn dieses
Berechtigungszeichenanforderungspaket empfangen wird, die digitale
Signatur vom Paket extrahiert und die Berechtigung der temporären Wiedergabevorrichtung 50 wird
durchgeführt (S11).
Diese Berechtigungsprozedur wird insbesondere in einer Weise durchgeführt, dass
die digitale Signatur durch den öffentlichen
Schlüssel
zur Berechtigung (oben beschrieben) entschlüsselt wird und bestimmt wird,
ob die spezifische Zeichenfolge zur Berechtigung in einer bedeutungsvollen
Form rekonstruiert werden konnte oder nicht.
-
Wenn
die Berechtigungsprozedur erfolgreich beendet ist, nimmt die Wiedergabeanforderungsvorrichtung 10 den
Berechtigungsschlüssel
heraus, welche der Inhalts-ID entspricht, welche im Berechtigungszeichenanforderungspaket
enthalten ist, und verschlüsselt
deren Kopie durch den öffentlichen Schlüssel der
temporären
Wiedergabevorrichtung 50, der von der digitalen Signatur
rekonstruiert wurde (S12). Dann wird die Kopie dieses verschlüsselten Berechtigungsschlüssels zurück zur temporären Wiedergabevorrichtung 50 unter
Verwendung der drahtlosen Kurzentfernungs-Datenkommunikation gesendet
(T4).
-
In
der temporären
Wiedergabevorrichtung 50, welche die Kopie des Berechtigungszeichens empfangen
hat, wird dieses unter Verwendung von seinem Geheimschlüssel entschlüsselt und
das Berechtigungszeichen herausgenommen (S3). Dann wird das Berechtigungszeichen
in einem flüchtigen Zustand
gehalten (S4).
-
Der "flüchtige Zustand", sowie er hier bezeichnet
ist, umfasst einen, bei dem das Berechtigungszeichen nicht für eine lange
Zeitdauer gespeichert ist, das Berechtigungszeichen in dem Zeitpunkt gelöscht wird,
wenn die tragbare Vorrichtung 10 aus dem Fahrzeug herausgenommen
wird, und außerdem
das Berechtigungszeichen nicht kopiert und nicht zu einer externen
Vorrichtung ohne Erlaubnis übertragen
wird. Anders ausgedrückt
bedeutet "temporäres Berechtigungszeichen-Halten", dass das Berechtigungszeichen,
welches ein Nachweis eines berechtigten Benutzers ist, in einem
Bereich der Genehmigung der Verwendung des Copyrights gespeichert
ist (oder einem Bereich, der in einem gemeinsam akzeptierten Transaktionsideenbereich
zugelassen werden kann).
-
Die
temporäre
Wiedergabevorrichtung 50 nimmt den Musikinhalt, für den die
Wiedergabe angefordert wurde, vom Inhaltsspeicherabschnitt 53 heraus
und entschlüsselt
diesen Inhalt unter Verwendung des erlangten Berechtigungszeichens
(S5). Danach wird eine DA-Umsetzung (Digital-Analog-Umsetzung) dafür durchgeführt, um
den Musikinhalt zu Audiodaten zu rekonstruieren (S6), und der Musikinhalt
wird nach außen
hin durch einen Wiedergabeabschnitt 55 ausgegeben, der
aus einem Audioverstärker,
einem Lautsprecher usw. besteht (S7).
-
In
der Wiedergabeanforderungsvorrichtung 10 und der temporären Wiedergabevorrichtung 50 muss
für die
diagonal-schraffierten Bereiche ein Sicherungsprozess, bei dem Gefahren,
beispielsweise Eindringung von außerhalb, Entschlüsselung,
Auslaufen, Verfälschung
usw. beseitigt sind, durchgeführt
werden. Daher ist es besser, dass Programmcodes, welche diesen diagonal-schraffierten
Bereichen entsprechen, als Nicht-Teilungs-Prozess durchgeführt werden
und für
eine Schaltungseinrichtung angewandt werden, welche eine fälschungs-widerstandsfähige Charakteristik
hat.
-
Die
obige Beschreibung hat sich auf einen Fall beschränkt, bei
dem die tragbare Vorrichtung 10 und die im Fahrzeug befestigte
Audiovorrichtung 50 in einer Beziehung von Eins-zu-Eins
sind, beispielsweise in einem spezifischen Fahrzeug. In einem Fall, wie
in 8 gezeigt ist, ist es möglich, dass der Benutzer die Übertragung
von Musikinhalt, Wiedergabeinstruktion und temporäre Wiedergabeberechtigung über den
Konsolenbildschirm der tragbaren Vorrichtung 10 ausführt.
-
Häufig jedoch
existieren als Ergebnis, dass mehrere Personen in einem einzigen
Fahrzeug fahren, mehrere tragbare Vorrichtungen 10 zusammen, und
es wird eine in einem Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung 50 anteilig
genutzt. In einem derartigen Fall bilden die tragbare Vorrichtung 10 und
die im Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung 50 eine Mehrfach-zu-Eins-Beziehung
bevorzugt zu einer Eins-zu-Eins-Beziehung.
Wie in 9 gezeigt ist, enthält die im Fahrzeug befestigte
Audiovorrichtung 50 Musikinhalt von mehreren tragbaren
Vorrichtungen 10, und handhabt Wiedergabeanforderungen von
mehreren tragbaren Vorrichtungen 10.
-
Die
vorliegende Erfindung arbeitet geeignet in einer Weise ähnlich der,
die oben beschrieben wurde, sogar, wenn die tragbare Vorrichtung 10 und
die im Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung 50 eine Mehrfach-zu-Eins-Beziehung
bilden. Dies wird anschließend
ausführlich
mit Hilfe des in 10 gezeigten Flussdiagramms
beschrieben. Es sei angenommen, dass als allgemeine Regel, Transaktionen unter
den Vorrichtungen, die in 10 gezeigt
sind, unter Verwendung von drahtloser Kurzentfernungs-Datenkommunikation
durchgeführt
werden.
-
Zunächst bewirkt,
wenn jeder Insasse seine tragbare Vorrichtung #1, #2, #3 in das
Fahrzeug bringt, die drahtlose Kurzentfernungs-Datenkommunikation
die Verbindung mit der in dem Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung,
d.h., dass die temporäre Wiedergabevorrichtung 50 eingerichtet
wird.
-
In
einem solchen Zustand überträgt jede tragbare
Vorrichtung #1, #2, #3 .... den verschlüsselten Inhalt, der in jedem
von diesen gespeichert ist, nacheinander zur temporären Wiedergabevorrichtung 50.
-
Der
verschlüsselte
Musikinhalt besteht aus einem Datenkörper 61, der aus verschlüsseltem
Inhalt gebildet ist, und einem Datenkopfteil 62, welches im
Klartext ist, wie mit Hilfe von 5 beschrieben wurde.
Daher ist es der temporären
Wiedergabevorrichtung 50 möglich, eine Liste von Musiktiteln über den
aufgesammelten Musikinhalt zu bilden, bevor eine Berechtigungsprozedur
für jeden
Musikinhalt und das Berechtigungszeichen gesendet wird (was später beschrieben
wird).
-
Alle
tragbaren Vorrichtungen #1, #2, #3 .... im Fahrzeug können eine
Liste von Musiktiteln an die temporäre Wiedergabevorrichtung 50 anfordern.
Als Antwort auf diese Anforderung sendet die temporäre Wiedergabevorrichtung 50 die
Liste von Musiktiteln in Form von Paketen zurück.
-
11 zeigt
ein Beispiel der Datenstruktur eines Musiktitel-Listen-Sendepakets. Wie
in 11 gezeigt ist, kann die Liste von Musiktiteln
derart sein, dass das extrahierte Datenkopfteil jedes Musikinhalts gemäß einem
vorher festgelegten Format verkettet ist.
-
In
allen tragbaren Vorrichtungen #1, #2, #3 ..., welche das Musiktitel-Listen-Sendepaket
empfangen, ist es möglich,
auf einem Konsolenfeld eine Liste von Musiktiteln anzuzeigen, für welche
ein Wiedergabedienst durch die temporäre Wiedergabevorrichtung 50 vorgesehen
ist. Außerdem
ist es für
den Benutzer jeder tragbaren Vorrichtung möglich, ein gewünschtes
Musikstück
auf dem Konsolenfeld auszuwählen.
Als Ergebnis der Auswahl des Musikstücks gibt die tragbare Vorrichtung
eine Wiedergabeanforderung an die temporäre Wiedergabevorrichtung 50 aus.
Diese Wiedergabeanforderung wird, wie in 6 gezeigt
ist, in Form eines Wiedergabeinstruktionspakets gesendet, bei dem
eine Inhalts-ID, welche dem ausgewählten Musikstück entspricht,
angebracht ist.
-
Dagegen
ist in der temporären
Wiedergabevorrichtung 50, um den verschlüsselten
Musikinhalt wiederzugeben, ein entsprechendes Berechtigungszeichen
notwendig. Daher bildet die temporären Wiedergabevorrichtung 50 ein
Berechtigungszeichenanforderungspaket, welche die digitale Signatur
der Vorrichtung enthält
und sendet dieses zu den tragbaren Vorrichtungen #1, #2, #3 ....
-
Die
Datenstruktur des Berechtigungszeichenanforderungspakets ist so,
wie schon mit Hilfe von 7 beschrieben wurde. Das heißt, das
Berechtigungszeichenanforderungspaket aus einem Berechtigungszeichenanforderungsbefehl,
einer Inhalts-ID, welche einem Musiktitel entspricht, und einer
digitalen Signatur besteht. Die digitale Signatur besteht aus dem öffentlichen
Schlüssel
der temporären
Wiedergabevorrichtung 50 und einer spezifischen Zeichnfolge,
welche für
einen Berechtigungsprozess verwendet wird. Der Berechtigungszeichenanforderungsbefehl
und die Inhalts-ID sind in Form eines Klartextes. Da im Gegensatz
dazu die digitale Signatur durch einen Geheimschlüssel zur
Berechtigung verschlüsselt
ist, ist es möglich,
das Anordnen durch einen nichtberechtigten Benutzer zu verhindern.
-
12 zeigt
in Form eines Flussdiagramms die Verarbeitungsprozedur, welche durch
alle tragbaren Vorrichtungen #1, #2, #3 ... durchgeführt wird, wenn
ein Berechtigungszeichenanforderungspaket empfangen wird. Eine Beschreibung
wird anschließend
gemäß diesem
Flussdiagramm angegeben.
-
Zunächst extrahiert
die tragbare Vorrichtung 10 eine digitale Signatur von
dem Berechtigungszeichen-Anforderungspaket, entschlüsselt diese
Signatur durch einen öffentlichen
Schlüssel
zur Berechtigung (oben beschrieben) (Schritt S51), und führt einen
Berechtigungsbetrieb durch (Schritt S52). Bei diesem Berechtigungsbetrieb
wird bestimmt, ob eine spezifische Zeichenfolge zur Berechtigung
in einer bedeutungsvollen Form von der digitalen Signatur rekonstruiert
werden konnte oder nicht.
-
Wenn
die Berechtigung nicht erfolgreich ist, wird, da es eine Möglichkeit
gibt, dass die temporäre Wiedergabevorrichtung 50,
die das Berechtigungszeichen angefordert hat, eine Imitation ist,
d.h., eine nichtberechtigte Wiedergabevorrichtung, der Berechtigungszeichen-Sendeprozess
nicht durchgeführt, und
die gesamte Verarbeitungsroutine wird gelöscht.
-
Wenn
dagegen die Berechtigung erfolgreich beendet wird, prüft die tragbare
Vorrichtung 10, ob die Vorrichtung das Berechtigungszeichen
hält oder nicht,
welches der Inhalts-ID entspricht, die durch das Berechtigungsanforderungspaket
spezifiziert ist (anders ausgedrückt,
ob die Vorrichtung ein berechtigter Benutzer des Inhalts ist oder
nicht) (Schritt S53).
-
Wenn
das entsprechende Berechtigungszeichen nicht gefunden werden konnte,
wird, da die Vorrichtung selbst kein berechtigter Benutzer des Inhalts ist,
der Berechtigungszeichen-Sendeprozess nicht durchgeführt, und
die gesamte Verarbeitungsroutine wird gelöscht.
-
Wenn
dagegen das entsprechende Berechtigungszeichen gefunden werden konnte,
wird eine Kopie des Berechtigungszeichens durch den öffentlichen
Schlüssel
der temporären
Wiedergabevorrichtung 50 verschlüsselt, der in der digitalen
Signatur enthalten ist, und zurück
zur temporären
Wiedergabevorrichtung 50 gesendet (Schritt S55).
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In
der temporären
Wiedergabevorrichtung 50 ist es, wenn die Kopie des Berechtigungszeichens empfangen
wird, möglich,
das Berechtigungszeichen durch Entschlüsseln der Kopie über ihren
eigenen Geheimschlüssel
zu erlangen. Als Ergebnis ist es möglich, den Musikinhalt wiederzugeben,
für den
die Wiedergabe angefordert wurde.
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Bei
der drahtlosen Kurzentfernungs-Datenkommunikation, beispielsweise "Bluetooth" ist der Bereich,
in welchem die drahtlosen Daten reichen, fast äquivalent einem Bereich, in
welchem Stereo-Audio-Daten eines Fahrzeugs reichen, und usw., äquivalent.
Daher hört
in einem Fall, wo die in einem Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung 50 das
Vorhandensein der tragbaren Vorrichtung 10 erkennen kann,
welche das Berechtigungszeichen hält, über drahtlose Kurzentfernungs-Datenkommunikation
der Eigentümer
des Berechtigungszeichens dem Musikinhalt zu. Sogar, wenn die Inhaltswiedergabe
durch eine Wiedergabevorrichtung durchgeführt wird, die nicht die ursprüngliche
tragbare Vorrichtung ist, kann man daher in betracht ziehen, dass
es kein Problem vom Standpunkt des Copyright-Schutzes gibt. In solchen
Umständen
versteht es sich, sogar, wenn eine Wiedergabeanforderung von einer
anderen tragbaren Vorrichtung ausgegeben wird, die nicht Eigner des Berechtigungszeichens
ist, dass ähnlich
es kein Problem vom Standpunkt des Verstehens des Rechts gibt.
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Gemäß dem Musikinhalts-Wiedergabeverfahren
nach dieser Ausführungsform
ist es, da das Berechtigungszeichen oder dessen Kopie automatisch
sicher zur temporären
Wiedergabevorrichtung übertragen
wird, welche eine Wiedergabeinstruktion empfangen hat, möglich, auf
die Arbeit zum Verschieben des Berechtigungszeichens zwischen der
tragbaren Vorrichtung 10 und der im Fahrzeug befestigten
Audiovorrichtung 50 zu verzichten.
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Sogar,
wenn der Benutzer der tragbaren Vorrichtung sequentiell die Wiedergabevorrichtungen umschaltet,
für welche
die Wiedergabe angefordert wurde, kann, da jede temporäre Wiedergabevorrichtung
gesichert ist, dass das Berechtigungszeichen lediglich in einer
flüchtigen
Weise gehalten wird und nicht auf andere Verwendungen ohne Zulassung
abgeleitet wird, die Verwaltung des Berechtigungszeichens vereinfacht
werden.
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Außerdem kann
die vorliegende Erfindung auch für
einen Fall angewandt werden, bei dem die Wiedergabeanforderungsvorrichtung
und die temporäre
Wiedergabeeinrichtung eine Multi-Multi-Beziehung bilden. In diesem
Fall wird ebenfalls angenommen, bei dem der gleiche Musikinhalt
in mehreren temporären
Wiedergabevorrichtungen ist. In einem solchen Fall, zu welcher Wiedergabevorrichtung
das Berechtigungszeichen gesendet wird sollte, ist dies eine Sache,
welche durch den Benutzer bestimmt werden sollte, d.h., einen berechtigten
Eigner des Berechtigungszeichens, und eine Prozedur der Berechtigungszeichen-Übertragung zusätzlich zur
Musikinhaltsübertragung
wird notwendig.
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Das
heißt,
dass es gemäß der vorliegenden Erfindung
möglich
ist, die Arbeit, sequentiell notwendige Schritte jedes Mal, wenn
die Wiedergabevorrichtung gewechselt wird, zu wiederholen, ausgelassen
wird.
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Es
wurde schon beschrieben, dass in einer Weise ähnlich den Medien, auch im
Fall von Berechtigungszeichen, Problemen, beispielsweise Zurücklassen,
Verlust, nicht korrektes Annehmen usw. auftreten können. In
einem Fall beispielsweise, wo Insassen weiterfahren, wobei sie in
mehreren Automobilen fahren und die Automobile unterwegs wechseln,
können
die Insassen nicht mehr ein und aus wissen, beispielsweise, zu welchem
Automobil der Musikinhalt übertragen
wurde oder zu welchem Automobil das Berechtigungszeichen zugelassen
wurde.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung besteht im Gegensatz dazu, da eine Kopie des Berechtigungszeichens
zur zuverlässigen
temporären
Wiedergabevorrichtung gesendet wird, welche die Berechtigung erlangt
hat, für
die ursprüngliche
Wiedergabeanforderungsvorrichtung nicht notwendig, das Berechtigungszeichen
aufzufangen und daher besteht nicht die Befürchtung, dass das Berechtigungszeichen
zurückgelassen
werden kann.
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Wie
somit ausführlich
beschrieben wurde, ist es gemäß der vorliegenden
Erfindung möglich,
ein überragendes
Inhaltswiedergabeverfahren bereitzustellen, welches in der Lage
ist, sicher Inhalt zu verwenden (d.h., wobei das Copyright geschützt wird), beispielsweise
Musik und Video, von denen ein Inhaltsschöpfer eine vorher festgelegtes
Verwendungsrecht einschließlich
das Copyright hat.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung ist es möglich,
ein überragendes
Inhaltswiedergabeverfahren bereitzustellen, welches in der Lage
ist, Copyright-Schutz durchzuführen,
wobei die Verwendung eines verschlüsselten Inhalts unter Verwendung
eines Berechtigungszeichens zugelassen wird.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung ist es möglich,
ein überragendes
Inhaltwiedergabeverfahren bereitzustellen, welche in der Lage ist,
Inhalt unter mehreren Benutzern anteilig zu nutzen, welche ein Berechtigungszeichen
des verschlüsselten
Inhalts haben.
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Es
können
viele verschiedene Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung ausgebildet werden, ohne den Rahmen der
vorliegenden Erfindung zu verlassen. Es sollte verstanden sein,
dass die vorliegende Erfindung nicht auf die spezifischen Ausführungsformen
beschränkt
ist, die bei dieser Beschreibung beschrieben wurden. Im Gegensatz
dazu ist die vorliegende Erfindung dazu beabsichtigt, verschiedene
Modifikationen und äquivalente
Anordnungen abzudecken, die im Rahmen der Erfindung wie nachstehend
beansprucht enthalten sind. Der Rahmen der folgenden Ansprüche steht
in Übereinstimmung
mit der breitesten Interpretation, um somit alle Modifikationen, äquivalenten
Strukturen und Funktionen zu umfassen.