DE60125616T2 - System, Verfahren und Gerät zum Abspielen von digitalen Inhalten - Google Patents

System, Verfahren und Gerät zum Abspielen von digitalen Inhalten Download PDF

Info

Publication number
DE60125616T2
DE60125616T2 DE60125616T DE60125616T DE60125616T2 DE 60125616 T2 DE60125616 T2 DE 60125616T2 DE 60125616 T DE60125616 T DE 60125616T DE 60125616 T DE60125616 T DE 60125616T DE 60125616 T2 DE60125616 T2 DE 60125616T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
content
playback
temporary
request
reproduction
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Fee Related
Application number
DE60125616T
Other languages
English (en)
Other versions
DE60125616D1 (de
Inventor
Hajimu Shinagawa-ku Terao
Ken Shinagawa-ku Kurihara
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Sony Corp
Original Assignee
Sony Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Sony Corp filed Critical Sony Corp
Publication of DE60125616D1 publication Critical patent/DE60125616D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE60125616T2 publication Critical patent/DE60125616T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04LTRANSMISSION OF DIGITAL INFORMATION, e.g. TELEGRAPHIC COMMUNICATION
    • H04L63/00Network architectures or network communication protocols for network security
    • H04L63/04Network architectures or network communication protocols for network security for providing a confidential data exchange among entities communicating through data packet networks
    • H04L63/0428Network architectures or network communication protocols for network security for providing a confidential data exchange among entities communicating through data packet networks wherein the data content is protected, e.g. by encrypting or encapsulating the payload
    • H04L63/0442Network architectures or network communication protocols for network security for providing a confidential data exchange among entities communicating through data packet networks wherein the data content is protected, e.g. by encrypting or encapsulating the payload wherein the sending and receiving network entities apply asymmetric encryption, i.e. different keys for encryption and decryption
    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
    • G06FELECTRIC DIGITAL DATA PROCESSING
    • G06F21/00Security arrangements for protecting computers, components thereof, programs or data against unauthorised activity
    • G06F21/10Protecting distributed programs or content, e.g. vending or licensing of copyrighted material ; Digital rights management [DRM]
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04LTRANSMISSION OF DIGITAL INFORMATION, e.g. TELEGRAPHIC COMMUNICATION
    • H04L63/00Network architectures or network communication protocols for network security
    • H04L63/08Network architectures or network communication protocols for network security for authentication of entities
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04LTRANSMISSION OF DIGITAL INFORMATION, e.g. TELEGRAPHIC COMMUNICATION
    • H04L9/00Cryptographic mechanisms or cryptographic arrangements for secret or secure communications; Network security protocols
    • H04L9/40Network security protocols
    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
    • G06FELECTRIC DIGITAL DATA PROCESSING
    • G06F2221/00Indexing scheme relating to security arrangements for protecting computers, components thereof, programs or data against unauthorised activity
    • G06F2221/21Indexing scheme relating to G06F21/00 and subgroups addressing additional information or applications relating to security arrangements for protecting computers, components thereof, programs or data against unauthorised activity
    • G06F2221/2137Time limited access, e.g. to a computer or data
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04LTRANSMISSION OF DIGITAL INFORMATION, e.g. TELEGRAPHIC COMMUNICATION
    • H04L65/00Network arrangements, protocols or services for supporting real-time applications in data packet communication
    • H04L65/1066Session management
    • H04L65/1101Session protocols

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Wiedergeben von Inhalt, welches digitalen Inhalt verwendet, insbesondere auf ein Inhaltswiedergabeverfahren, welches in der Lage ist, Inhalt sicher zu verwenden (d.h., während das Copyright geschützt wird), beispielsweise Musik und Video, welche ein vorher festgelegtes Benutzungsrecht einschließlich des Copyright durch einen Inhaltsschöpfer haben.
  • Insbesondere bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein Inhaltswiedergabeverfahren, wobei Copyrightschutz durchgeführt wird, wobei die Verwendung von verschlüsseltem Inhalt zugelassen wird, wobei ein Berechtigungszeichen verwendet wird, insbesondere auf ein Inhaltswiedergabeverfahren, welches in der Lage ist, Inhalt unter mehreren Nutzern anteilig zu nutzen, welche ein Berechtigungszeichen von verschlüsseltem Inhalt haben.
  • Ein Copyright ist ein relatives, exklusives Recht, um in der Lage zu sein, berechtigtes Material zu nutzen, und ist in einem von allgemein bezeichneten "unantastbaren Eigentumsrechten" enthalten. Das "berechtigte Material", auf welches hier bezuggenommen wird, ist ein Material, wobei Gedanken oder Gefühle in einer kreativen Weise ausgedrückt werden, und bezieht sich auf eines, welches zu den Gebieten der Kunst, der Wissenschaft, feinen Künsten oder Musik gehört. Ein Copyright ist beispielsweise durch Copyright-Gesetze durch einzelne Länder und durch internationale Verträge geschützt, beispielsweise durch die Berner Konvention und die Universal Copyright Convention.
  • Es ist für ein Copyright ziemlich selten, dass dies durch den Copyright-Eigner selbst verwendet wird, und es ist für den Copyright-Eigner üblich, einen festen Geldbetrag für die Verwendung des Copyrights durch eine andere Person und Genehmigungen des Copyrights zu erhalten. Beispielsweise kann eine Aufzeichnungsfirma, die Copyrights in Bezug auf Musikinhalt hat, beispielsweise Musikstücke, Copyright-Privilegien entsprechend der Häufigkeit des Inhalts, der verwendet wird, anfordern, in Bezug auf eine Rundfunkstation, welche diesen verwendet, d.h., Rundfunksendungen, Musikinhalt und in Bezug auf Inhaltsverteilungshändler.
  • In den vergangenen Jahren haben die Informationsverarbeitung und Informationskommunikationsverfahren schnellen Fortschritt gemacht, und die Internationalisierung ist auf kulturellem und ökonomischem Gebiet wesentlich fortgeschritten. In einer solchen sozialen Umgebung ändern sich die Situationen in Betreff auf Copyrights ständig. Man kann sagen, dass die Geschichte von Copyright-Schutz von der Erfindung der Drucktechnologie bei ungefähr des mittleren fünfzehnten Jahrhunderts an datiert. Zur Zeit werden alle Daten und Inhalt digitalisiert, so dass sie auf Computersystemen gehandhabt werden können, und als Konsequenz davon hat sich die Verteilung von berechtigtem Material und die Form des Verkaufs gewandelt, und die Vervielfältigung von Copyright-Material ist ständig leichter geworden. Daher hat man es notwendig erachtet, die berechtigte Nutzung von Copyright-Material zu unterstützen oder die nichtberechtigte Nutzung dafür vom Standpunkt der Informationstechnologie zu beseitigen, sowie den Schutz von Copyrights zu erweitern.
  • Beispielsweise werden üblicherweise die Verteilung und der Verkauf von Musikinhalt einzig und allein durch das Anzeigen realer Medien durchgeführt, beispielsweise Aufzeichnungsplatten und CDs in Bezug auf den Verkauf in einem Laden über reale Verteilungskanäle und den Markt. Seit einiger Zeit sind Verteilungs- und Verkaufsformen populär geworden, bei denen Musikinhalt als Digitaldaten auf einer Web-Site (beispielsweise einem WWW-Server bereitgestellt wird, d.h., dass Musikinhalt in einer öffentlichen Netzwerkumgebung verteilt wird, beispielsweise dem Internet. Bei der Inhaltsverteilungsaktion des letzteren Falls wird auf das Vorhandensein realer Medien und realer Verteilung und Verkaufskanälen vollständig verzichtet. Das heißt, dass fast keine realen Beschränkungsbedingungen auferlegt sind, und jeder übliche Benutzer den Inhalt frei erlangen kann.
  • Beispielsweise kann sich ein Endgerät auf der Straße zum digitalen Inhaltsverkauf auf einem öffentlichen Platz, beispielsweise einem Lebensmittelladen befinden, so dass ein Benutzer Musikinhalt an diesem Platz herunterladen kann, d.h., diesen erwerben kann. Alternativ kann der Benutzer selbst Musikinhalt vom Hause des Benutzers über eine Telefonleitung herunterladen. Außerdem ist es als Ergebnis der Erweiterung einer mobilen Umgebung möglich geworden, Musikinhalt an einem gewünschten Ort in einer gewünschten Zeitperiode unter Verwendung der Leitung eines tragbaren Telefons herunterzuladen.
  • Seit einiger Zeit sind tragbare Informationsvorrichtungen, die als "multifunktionale tragbare Endgeräte" bezeichnet werden, aufgetreten. Diese Art von tragbaren Vorrichtungen haben nicht nur eine tragbare Telefonfunktion und eine Internetzugriffsfunktion, um Musikinhalt herunterzuladen, sondern auch eine Musikinhalt-Wiedergabefunktion und eine Drahtlos-Kommunikationsfunktion für eine Vorrichtung-zu-Vorrichtung, um Daten und Inhalt zu benachbarten Vorrichtungen zu übertragen. Für die Drahtlos-Kommunikationsfunktion von Vorrichtung zu Vorrichtung kann beispielsweise eine drahtlose Kurzentfernungs-Kommunikationstechnik, beispielsweise "Bluetooth" verwendet werden.
  • Bei der üblichen Verteilung und dem Verkauf von Musikinhalt über reale Medien ist die Erwerbsaktion von Speichermedien fast äquivalent zur Genehmigung einer Verwendung von berechtigtem Material. Wenn dagegen die Verteilung und der Verkauf in Form von digitalem Inhalt durchgeführt werden, ist es, da die Vervielfältigung sogar leichter wird, notwendig, die Vervielfältigung von berechtigtem Material und schwarzer Verwendung gegenüber einem technischen Standpunkt einzuschränken und dagegen vorzugehen.
  • Der Copyright-Schutz von Musikdaten wird beispielsweise unter Verwendung einer Art von Lizenzschlüssel realisiert, der als "Berechtigungszeichen" bezeichnet wird. Der Schutz von Musikdaten unter Verwendung eines Berechtigungszeichens wird breit durch die Prozedur realisiert, die anschließend beschrieben wird:
    • (1) Musikinhalt wird in einer verschlüsselten Form verteilt.
    • (2) Ein Geheimschlüssel für den verschlüsselten Inhalt wird als Berechtigungszeichen verwendet.
    • (3) Das Berechtigungszeichen wird lediglich zu einer Inhaltswiedergabevorrichtung eines berechtigten Benutzers über einen Weg geliefert, bei dem die Sicherheit sichergestellt ist.
    • (4) Innerhalb der Inhaltswiedergabevorrichtung des berechtigten Benutzers wird das Berechtigungszeichen in einem Schaltungsmodul gespeichert, welches eine fälschungs-widerstandsfähige Charakteristik hat, und das Berechtigungszeichen wird so verwendet, den verschlüsselten Musikinhalt zu entschlüsseln. Es ist vorteilhaft, dass zusätzlich zu einem Berechtigungszeichen Programmcodes, welche den Inhalt unter Verwendung eines Berechtigungszeichens wiedergeben, innerhalb eines Schaltungsmoduls ausgeführt werden, welches eine fälschungs-widerstandsfähige Charakteristik hat.
  • Als Ergebnis wird die entschlüsselte Verwendung von Musikinhalt so zugelassen, dass sie auf die berechtigte Benutzerzeit in der Wiedergabevorrichtung des berechtigten Benutzers beschränkt ist. Die "fälschungs-widerstandsfähige Charakteristik" bedeutet die Eigenschaft einer Schaltungsbaugruppe, so dass die Schaltungsbaugruppe streng versiegelt ist, und wenn ein Versuch, die Schaltungsbaugruppe zu demontieren, gemacht wird, um die internen Daten zu entschlüsseln, die Schaltung selbst gebrochen wird und ein interner Zugriff unausweichlich verhindert wird.
  • Bei den herkömmlichen Formen von Musikinhaltsverkauf ist der Besitz von Inhaltsmedien ein Nachweis, ein berechtigter Benutzer zu sein. Wenn dagegen die Verteilung und der Verkauf in Form von digitalem Inhalt durchgeführt werden, ist das Erlangen eines Berechtigungszeichens bevorzugt zu einem Inhalt ein Nachweis, ein berechtigter Benutzer zu sein. Im letzteren Fall, wenn beispielsweise ein Berechtigungszeichen einem multi-funktionales tragbaren Endgerät gehört, ist es möglich, Musikinhalt über ein Netzwerk in jedem Zeitpunkt zu erlangen und diesen wiederzugeben. Das heißt, dass der Musikinhalt und das Berechtigungszeichen voneinander getrennt werden können und verwendet werden, und die realen Medien nicht immer getragen werden müssen. Als natürliche Konsequenz können Probleme, speziell bei der Handhabung von Artikeln, beispielsweise ein Bruch oder ein Verlust von Medien, sich ergeben.
  • Da jedoch ein Berechtigungszeichen immer erforderlich ist, Musikinhalt wiederzugeben, gibt es mehrere Probleme vom Standpunkt der Verwaltung von Berechtigungszeichen.
  • In einem Fall beispielsweise, wo gewünscht wird, Musikinhalt durch zwei oder mehrere Vorrichtungen wiederzugeben, ist es üblicherweise lediglich erforderlich, die realen Medien unter den Vorrichtungen zu verschieben oder zu ersetzen. Im Fall des verschlüsselten Inhalts muss jedoch ein Berechtigungszeichen unter den Vorrichtungen verschoben werden.
  • In einem Fall, wo freie Vervielfältigung eines Berechtigungszeichens unter Vorrichtungen zugelassen ist, ist Inhaltswiedergabe sowohl bei den Vorrichtungen der Vervielfältigungsquelle als auch des Vervielfältigungsbestimmungsorts möglich, und dies ist angenehm. Es wird jedoch schwierig, gegen nicht berechtigte Vervielfältigung von Berechtigungszeichen scharf vorzugehen, so dass der Copyright-Schutz für den Inhalt unzureichend wird. Wenn außerdem eine Verschiebung eines Berechtigungszeichens unter Vorrichtungen in einer Form zugelassen wird, in welcher eine Vervielfältigung nicht zugelassen ist, wird der Copyright-Schutz sichergestellt, jedoch, wenn die Vorrichtungen getrennt werden, wird das Zurücklassen des Berechtigungszeichens zu einem Problem. In der ursprünglichen Vorrichtung, in welcher das Sammeln des Berechtigungszeichens fehlgeschlagen hat, sogar, wenn die Vorrichtung selbst den verschlüsselten Musikinhalt hat, kann die Vorrichtung diesen nicht wiedergeben. Das Zurücklassen des Berechtigungszeichens ist fast äquivalent dem Zurücklassen des Mediums.
  • In einem Fall, wo mehrere Benutzer Berechtigungszeichen und berechtigte Wiedergabevorrichtungen bringen und sich einer Inhaltswiedergabe in einem Zustand erfreuen, in welchem die Berechtigungszeichen in einer einzigen Vorrichtung konzentriert sind, wenn jeder Benutzer sich verstreut, gibt es ein Risiko, dass nicht korrektes Hernehmen der Berechtigungszeichen auftreten kann. Dieses nicht korrekte Hernehmen von Berechtigungszeichen ist theoretisch fast äquivalent dem nicht korrekten Hernehmen der Medien.
  • Hier sei ein spezifisches Beispiel betrachtet. So ist beispielsweise am 13. Dezember 1999, ausgegeben von Nikkei Electronics, (Nr. 759), Seite 139 bis 150 ein Vorschlag beschrieben, dass "Bluetooth" (oben beschrieben) als ein drahtloses Kurzentfernungs-Datenkommunikationsverfahren in einem LAN (lokales Bereichsnetzwerk) innerhalb eines Fahrzeugs verwendet wird. In einem solchen Fall kann eine Freihandumgebung leicht durch Integration der tragbaren Vorrichtung, welche durch jeden Insassen getragen werden kann, und des in einem Fahrzeug befestigten Audiowiedergabegeräts unter Verwendung eines drahtlosen LAN aufgebaut werden kann. Das heißt, durch Spezifizieren des Ausgabeziels des Musikinhalts, welches zu jeder tragbaren Vorrichtung gehört, gegenüber der in einem Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung, kann jeder Insasse Musikinhalt, der üblicherweise lediglich durch eine Person angehört werden kann, in das Fahrzeug gebracht werden und dessen Wiedergabe ohne Kopfhörer anteilig genutzt werden. Die "tragbare Vorrichtung", die hier bezeichnet ist, kann das oben erwähnte multifunktionelle tragbare Endgerät sein.
  • Auch in einer derartigen Verwendungsform muss die Audiovorrichtung, welche in einem Fahrzeug montiert ist, welche Musikinhalt wiedergibt, ein entsprechendes Berechtigungszeichen haben.
  • Beispielsweise kann in allen tragbaren Vorrichtungen durch Verschieben von Berechtigungszeichen zusammen mit Musikinhalt zur im Fahrzeug befestigten Vorrichtung zentralisierte Verwaltung des Musikinhalts, der allen Insassen gehört, an einem Ort durchgeführt werden, was angenehm ist. Es ist für jeden Insassen möglich, eine Liste von Musiktiteln, welche durch die Audiovorrichtung, welche im Fahrzeug befestigt ist, aufgesammelt wird, über ein drahtloses LAN zu empfangen, und die Musikstücke, welche von einem anderen Insassen bereitgestellt werden, frei auszuwählen. Da außerdem die Speicherkapazität der Audiovorrichtung, welche in dem Fahrzeug befestigt ist, größer ausgeführt werden kann als die der tragbaren Vorrichtung, ist es bequem, eine große Anzahl von Musikinhalten in einer zentralisierten Weise zu speichern. Zusätzlich ist es für jeden Insassen möglich, eine Vielzahl von Audiofunktionen der Audiovorrichtung, welche im Fahrzeug montiert ist, anteilig zu nutzen. Allgemein ist die in einem Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung teuerer als das multi-funktionale tragbare Endgerät und kann eine höhere Tonqualität bereitstellen.
  • Um jedoch den Copyright-Schutz für jeden Inhalt zu sichern, muss ein Berechtigungszeichen in einer Form verschoben werden, bei der nicht berechtigte Vervielfältigung und schwarze Verwendung und Verteilung verboten sind, und weiter muss das Berechtigungszeichen wiederum in jeder ursprünglichen tragbaren Vorrichtung aufgesammelt werden. Es ist schwierig, diese Berechtigungszeichenverschiebung und Sammlung durch eine intuitive Operation zu realisieren.
  • Wenn weiter mehrere Benutzer Berechtigungszeichen auffangen, besteht die Gefahr, dass Ärger, beispielsweise das Zurücklassen/Vergessen, um diese zurückzugeben, nicht korrektes Aufnehmen, Verlust usw. der Berechtigungszeichen auftreten können. Sogar, wenn das "umherirrende" Berechtigungszeichen erscheint, ist es, das Inhaltsverwendungsrecht des ursprünglichen Eigners zu wahren, für die in einem Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung nicht zulässig, das Berechtigungszeichen frei zu löschen oder auszurangieren.
  • Als Verfahren dagegen zum anteiligen Nutzen von Musikinhalt innerhalb des Fahrzeugs, ohne das Berechtigungszeichen zu verschieben, kann man sich einen Fall ausdenken, bei dem Daten, welche durch das ursprüngliche tragbare Gerät wiedergegeben werden, zum im Fahrzeug befestigten Audiogerät in Realzeit unter Verwendung eines drahtlosen LAN übertragen werden und Ton vom Audiogerät ausgegeben wird. Da gemäß diesem Verfahren das Berechtigungszeichen im ursprünglichen tragbaren Gerät verbleibt, kann die Arbeitsweise, d.h., die Verwaltung des Berechtigungszeichens stark vereinfacht werden.
  • Da jedoch der gesamte Musikinhalt in dem im Fahrzeug befestigten Audiogerät nicht zentralisiert wird, kann der Musikinhalt, der zu einem Insassen gehört, nicht frei durch einen weiteren Insassen ausgewählt werden. Während außerdem die Inhaltswiedergabe durchgeführt wird, wird, da das tragbare Gerät in einem vollarbeitenden Zustand ist, der Leistungsverbrauch erhöht (allgemein wird das tragbare Gerät durch Batterie betrieben, und eine Vergrößerung des Leistungsverbrauchs ist schädlich). Vom theoretischen Standpunkt aus ist es, da lediglich gilt, dass die Leitungsausgabe vom tragbaren Gerät durchgeführt wird und die im Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung lediglich als Audioverstärker verwendet wird, nicht möglich, sich an einer Vielzahl von Audiofunktionen des im Fahrzeug befestigten Audiogeräts zu erfreuen.
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein besseres Inhaltswiedergabeverfahren bereitzustellen, welches in der Lage ist, Inhalt sicher zu verwenden (d.h., während das Copyright geschützt wird), beispielsweise Musik und Video, für welchen ein Inhaltsschöpfer ein vorher festgelegtes Benutzungsrecht hat, einschließlich des Copyrights.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein besseres Inhaltswiedergabeverfahren bereitzustellen, welches in der Lage ist, Copyright-Schutz auszuführen, wobei die Verwendung von verschlüsseltem Inhalt unter Verwendung eines Berechtigungszeichens zugelassen wird.
  • Eine noch weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein besseres Inhaltswiedergabeverfahren bereitzustellen, welches in der Lage ist, Inhalt, welcher einer Person unter mehreren Benutzern gehört, welche ein Berechtigungszeichen von verschlüsselten Inhalt haben, anteilig zu nutzen.
  • Die vorliegende Erfindung wurde im Hinblick auf die oben beschriebenen Aufgaben gelöst. Gemäß einem ersten Merkmal der vorliegenden Erfindung wird ein Inhaltswiedergabesystem zum Wiedergeben von verschlüsseltem Inhalt bereitgestellt, der durch ein Berechtigungszeichen entschlüsselt werden kann, wobei das Inhaltswiedergabesystem aufweist:
    eine Wiedergabeanforderungseinrichtung zum Halten eines Berechtigungszeichens und zum Anfordern von Wiedergabe des verschlüsselten Inhalts; und
    eine Temporär-Wiedergabeeinrichtung zum Senden einer Anforderung nach einem Berechtigungszeichen zur Wiedergabeanforderungseinrichtung als Antwort auf die Inhaltswiedergabeanforderung und zum Durchführen von Wiedergabe des verschlüsselten Inhalts unter Verwendung des Berechtigungszeichens.
  • Hier können die Wiedergabeanforderungseinrichtung und die temporäre Wiedergabeeinrichtung miteinander über eine drahtlose Kurzentfernungs-Datenkommunikation verbunden sein. Ein Beispiel einer drahtlosen Kurzentfernungs-Datenkommunikation ist "Bluetooth".
  • Die Wiedergabeanforderungseinrichtung kann einen oder mehreren verschlüsselten Inhalt sowie ein Berechtigungszeichen für jeden verschlüsselten Inhalt halten und kann den gehaltenen verschlüsselten Inhalt zur temporären Wiedergabeeinrichtung übertragen. Außerdem kann die temporäre Wiedergabeeinrichtung eine Einrichtung aufweisen, um den verschlüsselten Inhalt, der von einer oder mehreren Wiedergabeanforderungseinrichtungen empfangen wird, zu speichern.
  • Die temporäre Wiedergabeeinrichtung kann eine Anforderung zum Senden eines Berechtigungszeichens in einer Form übertragen, bei welcher ein Identifizierer eines Inhalts, für den Wiedergabe angefordert wurde, und eine digitale Signatur angebracht sind. In einem derartigen Fall kann die Wiedergabeanforderungseinrichtung das Berechtigungszeichen zurück zur temporären Wiedergabevorrichtung nur dann senden, wenn eine Berechtigungsprozedur für die digitale Signatur erfolgreich ist. Ansonsten ist es möglich, das Berechtigungszeichen nicht zurückzusenden, um zu verhindern, dass ein nicht berechtigtes Gerät aufgestellt wird.
  • Die temporäre Wiedergabeeinrichtung kann einen öffentlichen Schlüssel und einen Geheimschlüssel als öffentliches Schlüssel-Kryptographie-System aufweisen. Außerdem kann der öffentliche Schlüssel der temporären Wiedergabeeinrichtung in der digitalen Signatur enthalten sein. In einem solchen Fall kann die Wiedergabeanforderungseinrichtung das Berechtigungszeichen durch den öffentlichen Schlüssel der temporären Wiedergabeeinrichtung verschlüsseln, wodurch es ermöglicht wird, das Berechtigungszeichen sicher zurückzusenden.
  • Die Wiedergabeanforderungseinrichtung und/oder die temporäre Wiedergabeeinrichtung sind auf einer Schaltungsbaugruppe befestigt, welche eine fälschungs-widerstandfähige Charakteristik hat. Als Ergebnis ist es möglich, schwarze Aktionen vollständig zu beseitigen, beispielsweise Analyse, Auslaufen und Verfälschung des Berechtigungszeichens und des Inhalts durch einen nicht berechtigten und arglistigen Benutzer, und um den Sicherheitspegel sogar weiter zu verbessern.
  • In einer Verwendungsumgebung, in welcher die Wiedergabeanforderungseinrichtung und die temporäre Wiedergabeeinrichtung miteinander übe drahtlose Kurzentfernungs-Datenkommunikation verbunden sein können, können mehrere Wiedergabeanforderungseinrichtungen innerhalb eines Bereichs vorhanden sein, in welchem Kommunikation über die drahtlose Kurzentfernungs-Datenkommunikation möglich ist. Wenn in einem solchen Fall die temporäre Wiedergabeeinrichtung eine Berechtigungszeichen-Sendeanforderung senden kann, ist dies wirksam.
  • Gemäß einem zweiten Merkmal der vorliegenden Erfindung wird ein Inhaltswiedergabeverfahren zum Wiedergeben von verschlüsseltem Inhalt bereitgestellt, der durch ein Berechtigungszeichen in einem System entschlüsselt werden kann, welches eine Wiedergabeanforderungseinrichtung aufweist, welche ein Berechtigungszeichen hält und welche die Wiedergabe des verschlüsseltem Inhalts anfordert, und eine Temporär-Wiedergabeeinrichtung zum Wiedergeben des verschlüsseltem Inhalts als Antwort auf die Inhaltswiedergabeanforderung, wobei das Inhaltswiedergabeverfahren aufweist:
    einen Schritt a, in welchem die Wiedergabeanforderungsvorrichtung eine Inhaltsanforderung mit einem angebrachten Inhaltsidentifizierer überträgt,
    einen Schritt b, in welchem die Temporär-Wiedergabeeinrichtung eine Anforderung zum Senden eines Berechtigungszeichens in einer Form überträgt, in welcher ein Identifizierer von Inhalt, für den Wiedergabe angefordert wurde, und eine digitale Signatur angebracht sind;
    einen Schritt c, in welchem die Wiedergabeanforderungsvorrichtung das Berechtigungszeichen zur Temporär-Wiedergabeeinrichtung lediglich dann zurücksendet, wenn die Berechtigungsprozedur für die digitale Signatur erfolgreich ist; und
    einen Schritt d, in welchem die Temporär-Wiedergabeeinrichtung den Inhalt, für den Wiedergabe angefordert wurde, unter Verwendung des empfangenen Berechtigungszeichens wiedergibt.
  • Hier können die Wiedergabeanforderungsvorrichtung und die temporäre Wiedergabevorrichtung miteinander über drahtlose Kurzentfernungs-Datenkommunikation verbunden sein. Ein Beispiel derartiger drahtloser Kurzentfernungs-Datenkommunikation ist "Bluetooth".
  • Bei dem Inhaltswiedergabeverfahren hält die Wiedergabeanforderungsvorrichtung einen oder mehreren verschlüsselten Inhalt und ein Berechtigungszeichen für jeden verschlüsselten Inhalt. Das Inhaltswiedergabeverfahren kann außerdem aufweisen: einen Schritt (a)', in welchem eine Wiedergabeanforderungsvorrichtung den verschlüsselten Inhalt vorher zur temporären Wiedergabevorrichtung überträgt; und einen Schritt (a)'', bei dem die temporäre Wiedergabevorrichtung den verschlüsselten Inhalt speichert.
  • Die temporäre Wiedergabevorrichtung kann einen öffentlichen Schlüssel und einen Geheimschlüssel als öffentliches Schlüssel-Kryptographie-System aufweisen. Der öffentliche Schlüssel der temporären Wiedergabevorrichtung kann in der digitalen Signatur enthalten sein, welche im oben beschriebenen Schritt (b) übertragen wird. In einem derartigen Fall kann die Wiedergabeanforderungsvorrichtung das Berechtigungszeichen durch den öffentlichen Schlüssel der temporären Wiedergabevorrichtung verschlüsseln, wodurch es ermöglicht wird, das Berechtigungszeichen im oben beschriebenen Schritt (c) sicher zurück zu senden.
  • Die Wiedergabeanforderungsvorrichtung und/oder die temporäre Wiedergabevorrichtung können auf einer Schaltungsbaugruppe befestigt sein, welche eine fälschungs-widerstandfähige Charakteristik hat. Als Ergebnis ist es möglich, vollständig schwarze Aktionen zu beseitigen, beispielsweise Analyse, Auslaufen und Verfälschung des Berechtigungszeichens und des Inhalts durch einen nichtberechtigten und arglistigen Benutzer, und sogar den Sicherheitspegel mehr zu verbessern.
  • In einer Verwendungsumgebung, in welcher die Wiedergabeanforderungsvorrichtung und die temporäre Wiedergabevorrichtung miteinander über drahtlose Kurzentfernungs-Datenkommunikation verbunden sein können, können mehrere Wiedergabeanforderungsvorrichtungen innerhalb eines Bereichs vorhanden sein, in welchem Kommunikation über drahtlose Kurzentfernungs-Datenkommunikation möglich ist. Wenn in einem solchen Fall die temporäre Wiedergabevorrichtung eine Berechtigungszeichen-Sendeanforderung im oben beschriebenen Schritt (b) sendet, ist dies wirksam.
  • Gemäß einem dritten Merkmal der vorliegenden Erfindung wird eine Wiedergabeanforderungsvorrichtung zum Anfordern der Wiedergabe von verschlüsseltem Inhalt, der durch ein Berechtigungszeichen entschlüsselt werden kann bereitgestellt, wobei die Wiedergabeanforderungsvorrichtung aufweist:
    eine Berechtigungszeichen-Halteeinrichtung zum Halten eines Berechtigungszeichens,
    eine Inhaltsspeichereinrichtung zum Speichern von verschlüsseltem Inhalt,
    eine Schnittstelleneinrichtung zum Austauschen von Daten mit einer externen Vorrichtung; und
    eine Steuereinrichtung zum Steuern der Arbeitsweise der Vorrichtung.
  • Bei der Wiedergabeanforderungsvorrichtung gemäß dem dritten Merkmal der vorliegenden Erfindung sendet die Steuerungseinrichtung das Berechtigungszeichen, nur wenn eine Berechtigungsprozedur für die digitale Signatur erfolgreich ist, als Antwort auf den Empfang der Berechtigungssendeanforderung mit einer digitalen Signatur über eine Schnittstelleneinrichtung zurück, wodurch es ermöglicht wird, geeignet das Aufstellen einer berechtigten Vorrichtung durch eine externe Vorrichtung zu beseitigen.
  • In einem Fall, wo ein öffentlicher Schlüssel der Berechtigungszeichen-Sendeanforderungsquelle in der digitalen Signatur enthalten ist, kann die Steuerungseinrichtung das Berechtigungszeichen unter Verwendung des öffentlichen Schlüssels verschlüsseln, wodurch es ermöglicht wird, das Berechtigungszeichen zur anfordernden Quelle sicher zurückzusenden.
  • Gemäß einem vierten Merkmal der vorliegenden Erfindung wird eine Temporär-Wiedergabeeinrichtung zum temporären Wiedergeben von verschlüsseltem Inhalt, der durch ein Berechtigungszeichen entschlüsselt werden kann, bereitgestellt, wobei die Temporär-Wiedergabeeinrichtung aufweist:
    eine Anforderungseinrichtung zum Senden einer Anforderung für ein Berechtigungszeichen;
    eine Signatur-Halteeinrichtung zum Halten einer digitalen Signatur;
    eine Geheimschlüssel-Halteeinrichtung zum Halten des Geheimschlüssels der Vorrichtung selbst;
    eine Inhaltsspeichereinrichtung zum Speichern von verschlüsseltem Inhalt;
    eine Schnittstelleneinrichtung zum Austauschen von Daten mit einer externen Vorrichtung;
    eine Inhaltswiedergabevorrichtung zum Wiedergeben von Inhalt, der in einfachen Text umgesetzt ist; und
    eine Steuereinrichtung zum Steuern der Arbeitsweise der Vorrichtung.
  • Bei der temporären Wiedergabevorrichtung gemäß dem vierten Merkmal der vorliegenden Erfindung kann die Steuerungseinrichtung eine Berechtigungszeichensendeanforderung mit einer digitalen Signatur übertragen, um das Senden eines Berechtigungszeichens, welches dem angeforderten Inhalt entspricht, als Antwort auf den Empfang einer Inhaltswiedergabeanforderung über die Schnittstelleneinrichtung anfordern. In der Berechtigungszeichen-Sendeanforderungsquelle ist es möglich, die temporäre Wiedergabevorrichtung zu bestätigen, wobei diese digitale Signatur verwendet wird, wodurch es ermöglicht wird, geeignet das Anordnen einer berechtigten Vorrichtung zu beseitigen.
  • Die Steuerungseinrichtung kann bewirken, dass die Wiedergabe des Inhalts, wobei das Berechtigungszeichen verwendet wird, als Antwort auf den Empfang des Zurücksendens des Berechtigungszeichens für die Berechtigungszeichen-Sendeanforderung durchgeführt wird.
  • Die temporäre Wiedergabevorrichtung kann außerdem eine Berechtigungszeichen-Halteeinrichtung aufweisen, um das Berechtigungszeichen lediglich vorübergehend zu halten.
  • Das "temporäre Berechtigungshalten", was hier bezeichnet wurde, umfasst eines, bei dem das Berechtigungszeichen nicht für eine lange Zeitdauer gespeichert ist, das Berechtigungszeichen in dem Zeitpunkt gelöscht wird, wenn die Wiedergabeanforderungsvorrichtung aus einem Bereich genommen wird, in welchem drahtlose Kurzentfernungs-Datenkommunikation möglich ist, außerdem das Berechtigungszeichen nicht vervielfältigt wird und nicht zu einer externen Vorrichtung ohne Erlaubnis übertragen wird. Anders ausgedrückt bedeutet die "temporäre Berechtigungszeichen-Halteeinrichtung", dass das Berechtigungszeichen, welches ein Nachweis für einen berechtigten Benutzer ist, in einem Bereich der Zu stimmungsverwendung von Copyright gespeichert ist (oder einem Bereich, der in einer gemeinsam akzeptierten Idee von Transaktionen zugelassen werden kann.
  • Das Inhaltswiedergabesystem nach der vorliegenden Erfindung umfasst die Wiedergabeanforderungsvorrichtung und die temporäre Wiedergabe. Beispielsweise ist die Wiedergabeanforderungsvorrichtung als eine tragbare Vorrichtung installiert, welche durch jeden Benutzer getragen wird, und die temporäre Wiedergabeeinrichtung ist in einer Audiovorrichtung installiert, die in der Lage ist, eine Wiedergabefunktion unter den Benutzern anteilig zu nutzen. Daher wird eine Beziehung von Eins-zu-Eins, eine Mehrfach-zu-Eins oder eine Mehrfach-zu-Mehrfach-Beziehung zwischen der Wiedergabeanforderungseinrichtung und der temporären Wiedergabeeinrichtung gebildet. Insbesondere hat die temporäre Wiedergabeeinrichtung eine Inhaltswiedergabefunktion, welche fortschrittlicher ist als die der Wiedergabeanforderungseinrichtung.
  • Eine Verbindung untereinander wird zwischen der Wiedergabeanforderungseinrichtung und der temporären Wiedergabeeinrichtung unter Verwendung einer drahtlosen Kurzentfernungs-Datenkommunikation realisiert, beispielsweise "Bluetooth", und Baugruppen können ausgetauscht werden.
  • Jede Wiedergabeanforderungseinrichtung hält üblicherweise verschlüsselten Inhalt und ein dazu entsprechendes Berechtigungszeichen und überträgt lediglich den verschlüsselten Inhalt vorher an die vorübergehende Wiedergabeeinrichtung.
  • Wenn die Wiedergabeanforderungseinrichtung eine Inhaltswiedergabeanforderung an die temporäre Wiedergabeeinrichtung ausgibt, fordert die temporäre Wiedergabeeinrichtung die Anforderungseinrichtung auf, ein Berechtigungszeichen zu senden, welches erforderlich ist, um den Inhalt zu entschlüsseln. Die Berechtigungszeichenanforderung enthält vorzugsweise den Identifizierer des Berechtigungszeichens, für welchen die Wiedergabe angefordert wurde, und die digitale Signatur der temporären Wiedergabeeinrichtung. Wenn weiter mehrere Wiedergabeanforderungseinrichtungen vorhanden sind, kann die temporäre Wiedergabeeinrichtung die Berechtigungszeichen-Sendeanforderung senden.
  • Wenn die Wiedergabeanforderungseinrichtung die Berechtigungszeichen-Sendeanforderung empfängt, bestätigt die Wiedergabeanforderungseinrichtung die temporäre Wiedergabeeinrichtung auf Basis der digitalen Signatur. Nur, wenn die Berechtigung erfolgreich ist, wird das Berechtigungszeichen zurückgesendet, und, wenn die Berechtigung nicht gelingt, wird das Berechtigungszeichen nicht zurückgesendet, um nicht berechtigte Verwendung des Berechtigungszeichens zu verhindern. Da außerdem das Berechtigungszeichen Information ist, welche hohe Geheimhaltungspflicht hat, ist es vorteilhaft, dass das Berechtigungszeichen unter Verwendung eines öffentlichen Schlüssels der temporären Wiedergabeeinrichtung verschlüsselt wird und gesendet wird.
  • Die temporäre Wiedergabeeinrichtung, welche das Berechtigungszeichen empfangen hat, kann den verschlüsselten Inhalt entschlüsseln und diesen wiedergeben. Das heißt, dass grundsätzlich die Wiedergabeanforderungseinrichtung, welche den verschlüsselten Inhalt halt, bewirken kann, dass die temporäre Wiedergabeeinrichtung, welche eine vorherige Wiedergabeeigenschaft hat, die Inhaltswiedergabe sicher durchführen kann, anstelle die Inhaltswiedergabe durch die Wiedergabeanforderungseinrichtung selbst durchzuführen.
  • Die obigen und weiteren Aufgaben, Merkmale und neuen Gesichtspunkte der Erfindung werden aus der folgenden ausführlichen Beschreibung deutlicher, wenn diese in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen gelesen wird, in denen:
  • 1 ein Funktionsblockdiagramm ist, welches schematisch den Hardware-Aufbau einer tragbaren Vorrichtung 10 gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 2 ein Funktionsblockdiagramm ist, welches schematisch den Hardware-Aufbau einer weiteren Anordnung 10-2 der tragbaren Vorrichtung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 3 ein Funktionsblockdiagramm ist, welches schematisch den Hardware-Aufbau einer in einem Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50 gemäß der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 4 ein Flussdiagramm ist, welches die Verarbeitungsprozedur eines Musikinhalts-Wiedergabedienst zeigt, der zwischen der tragbaren Vorrichtung 10 und der in einem Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50 realisiert wird (die tragbare Vorrichtung 10 und die in einem Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung 50 sind in einer Eins-zu-Eins-Beziehung festgelegt);
  • 5 ein Diagramm ist, welches ein Beispiel der Datenstruktur eines verschlüsselten Musikinhalt-Sendepakets zeigt;
  • 6 ein Diagramm ist, welches ein Beispiel der Datenstruktur eines Wiedergabeinstruktionspakets zeigt;
  • 7 ein Diagramm ist, welches ein Beispiel der Datenstruktur eines Berechtigungszeichen-Anforderungspakets zeigt;
  • 8 ein Diagramm ist, welches eine Betriebsprozedur zeigt, bei der die tragbare Vorrichtung 10 innerhalb eines Fahrzeugs verwendet wird;
  • 9 ein Diagramm ist, welches eine Betriebsprozedur zeigt, bei der die tragbare Vorrichtung 10 innerhalb eines Fahrzeugs verwendet wird;
  • 10 ein Flussdiagramm ist, welches die Betriebsprozedur jeder Vorrichtung in einem Gehäuse zeigt, wo die tragbare Vorrichtung 10 und die in einem Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung 50 eine Eins-zu-Eins-Beziehung bilden:
  • 11 ein Diagramm ist, welches ein Beispiel der Datenstruktur eines Musiktitellisten-Sendepakets zeigt; und
  • 12 ein Flussdiagramm ist, welches die Verarbeitungsprozedur zeigt, welche durch die tragbare Vorrichtung 10 durchgeführt wird, wenn ein Berechtigungszeichenanforderungspaket empfangen wird.
  • Bei dieser Beschreibung wird als eine spezifische Ausführungsform der vorliegenden Erfindung eine lokale Vorrichtung-zu-Vorrichtung-Umgebung als ein spezifisches Beispiel hergenommen, bei dem mehrere Benutzer, die verschlüsselten Inhalt halten, und ein Berechtigungszeichen dafür mit Berechtigung halten, ihre eigene tragbare Vorrichtung in ein Fahrzeug bringen, in welchem eine in einem Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung installiert ist und die entsprechenden Vorrichtungen über eine Übertragungsleitung miteinander verbunden sind, beispielsweise ein drahtloses LAN. Die Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden anschließend mit Hilfe der Zeichnungen beschrieben.
  • 1 zeigt schematisch den Hardware-Aufbau einer tragbaren Vorrichtung 10 gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Ein Beispiel der tragbaren Vorrichtung ist ein Produkt, welches allgemein als "tragbares Multifunktions-Endgerät" bezeichnet wird. Dieses hat eine Funktion für ein tragbares Telefon und eine Funktion für einen Internetzugriff um somit Musikinhalt herunterzuladen, und besitzt außerdem eine Musikinhalt-Wiedergabefunktion, eine Drahtlos-Kommunikationsfunktion für eine Vorrichtung-zu-Vorrichtung zum Übertragen von Daten und Inhalt zu einer benachbarten Vorrichtung.
  • Wie in 1 gezeigt ist, weist die tragbare Vorrichtung 10 einen Zentralsteuerungsabschnitt 11 auf, um die Arbeitsweise des Innenraums der Vorrichtung zentral zu steuern, einen RF-Übertragungs- und Empfangsabschnitt 12, um Funkwellen zu übertragen und zu empfangen, einen Inhaltsspeicherabschnitt 13, um Musikinhalt zu speichern, einen lokalen Speicher 14 für den zentralen Steuerungsabschnitt 11, einen Wiedergabeabschnitt 15, um den Musikinhalt wiederzugeben, um ihn somit nach außen hin als Audiodaten auszugeben, und einen Schnittstellenabschnitt 16, um eine Verbindung mit einer in einem Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50 (was später beschrieben wird) mittels einer drahtlosen Kurzentfernungs-Datenkommunikation herzustellen.
  • Um für diese tragbare Vorrichtung 10 verschlüsselten Musikinhalt und ein Berechtigungszeichen als berechtigten Verwendungsinhalt dafür zu erlangen, wird beispielsweise eine Verbindung zu einem Zugriffspunkt eines vorher festgelegten Inhaltsanbieters mittels einer Tragbar-Telefonleitung usw. hergestellt, und der verschlüsselte Musikinhalt und das Berechtigungszeichen werden empfangen. Der verschlüsselte Musikinhalt wird im Inhaltsspeicherabschnitt 13 gespeichert, und das Berechtigungszeichen wird im lokalen Speicher 14 gespeichert.
  • Der lokale Speicher 14 besteht aus einem funktionellen Teil, um in einer nichtflüchtigen Weise Programmcodes zu Steuern des Betriebs der Vorrichtung 10 zu speichern, und ein Funktionsteil, um vorübergehend oder in flüchtiger Weise das Berechtigungszeichen und die Arbeitsdaten des zentralen Steuerungsabschnitts 11 zu schreiben. Da Programmcodes und ein Teil der Arbeitsdaten, welche bei dieser Ausführungsform verwendet werden, eine hohe Geheimhaltungspflicht haben, ist es vorteilhaft, dass der zentrale Steuerabschnitt 11 und der lokale Speicher 14 aus LSI-Chips (Large-Scale Integration-Chips) gebildet sind, die eine fälschungs-widerstandsfähige Charakteristik haben.
  • Um in dieser tragbaren Vorrichtung 10 Musikinhalt wiederzugeben, liest der zentrale Steuerabschnitt 11 gewünschten verschlüsselten Musikinhalt vom Inhaltsspeicherabschnitt 13 aus, nimmt das entsprechende Berechtigungszeichen vom lokalen Speicher 14 heraus, entschlüsselt den Musikinhalt unter Verwendung des Berechtigungszeichens, wodurch Tonausgabe im Wiedergabeabschnitt 15 ausgeführt wird. Für die Inhaltswiedergabe kann ein Wiedergabebetrieb in Realzeit bei Empfang des Inhalts durchgeführt werden, ohne den Inhalt im Inhaltsspeicherabschnitt 13 zu speichern.
  • In einem Fall, wo Musikinhalt in einem allein dastehenden Zustand wiederzugeben ist, erfordert die tragbare Vorrichtung 10 den Wiedergabeabschnitt 15, der aus einem Audioverstärker, einem Lautsprecher usw. gebildet ist. In einem Fall jedoch, wo die Musikinhaltsfunktion der in einem Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50 verwendet wird, ist der Wiedergabeabschnitt 15 nicht notwendig.
  • Der Musikinhalt, der vorübergehend in der tragbaren Vorrichtung 10 gespeichert ist, kann auch zu einer externen Vorrichtung übertragen werden, beispielsweise zu der in dem Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50 über den Schnittstellenabschnitt 16, so dass der Musikinhalt nach außen hin wiedergegeben werden kann. Die Details der Prozedur dafür werden später beschrieben.
  • 2 zeigt schematisch den Hardware-Aufbau einer weiteren Anordnung 10-2 der tragbaren Vorrichtung nach der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • Wie in 2 gezeigt ist, weist die tragbare Vorrichtung 10-2 einen zentralen Steuerungsabschnitt 11 auf, um die Arbeitsweise des Inneren der Vorrichtung zentral zu steuern, einen Medienleseabschnitt 15, um Daten von einem Medium zu lesen, auf dem der Musikinhalt gespeichert ist, einen lokalen Speicher 14 für den zentralen Steuerungsabschnitt 11, einen Wiedergabeabschnitt 15 zum Wiedergeben des Musikinhalts, um somit den Musikinhalt nach außen hin als Audiodaten auszugeben, und einen Schnittstellenabschnitt 16, um eine Verbindung mit der in einem Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50 (was später beschrieben wird) mittels einer drahtlosen Kurzentfernungs-Datenkommunikation herzustellen.
  • Damit diese tragbare Vorrichtung 10-2 verschlüsselten Musikinhalt erlangen kann, kann ein gewünschtes Medium in den Mediumsleseabschnitt 17 geladen werden. Das Berechtigungszeichen als Berechtigungsverwendungsgenehmigung für den Inhalt kann über den gleichen oder einen anderen Verteilungskanal wie den des Mediums erlangt werden, und das Berechtigungszeichen kann der Vorrichtung 10-2 über eine Konsole (in 2 nicht gezeigt) zugeführt werden. Das Berechtigungszeichen ist im lokalen Speicher 14 gespeichert.
  • Der lokale Speicher 14 besteht aus einem funktionellen Teil, um in einer nichtflüchtigen Weise Programmcodes zu speichern, um die Arbeitsweise der Vorrichtung 10-2 zu steuern, und einem funktionellen Teil, um vorübergehend oder in flüchtiger Weise das Schreiben des Berechtigungszeichens und Arbeitsdaten des zentralen Steuerabschnitts 11 zu schreiben. Da Programmcodes und ein Teil der Arbeitsdaten, die bei dieser Ausführungsform verwendet werden, hohe Geheimhaltungspflicht haben, ist es vorteilhaft, dass der zentrale Steuerabschnitt 11 und der lokale Speicher 14 aus LSI-Chips gebildet sind, die eine hohe fälschungs-widerstandfähige Charakteristik haben.
  • Um in dieser tragbaren Vorrichtung Musikinhalt wiederzugeben, bewirkt der zentrale Steuerabschnitt 11, dass der Mediumsleseabschnitt 17 den gewünschten verschlüsselten Musikinhalt von einem geladenen Medium liest, um das entsprechende Berechtigungszeichen vom lokalen Speicher 14 herauszunehmen und um den Musikinhalt unter Verwendung des Berechtigungszeichens zu entschlüsseln, so dass die Tonausgabe im Wiedergabeabschnitt 15 ausgeführt wird.
  • In einem Fall, wo der Musikinhalt in einem Alleinzustand wiederzugeben ist, erfordert die tragbare Vorrichtung 10-2, dass der Wiedergabeabschnitt 15 einen Audioverstärker, einen Lautsprecher usw. aufweist. In einem Fall jedoch, wo lediglich die Inhaltswiedergabefunktion der in einem Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50 verwendet wird, ist der Wiedergabeabschnitt 15 nicht notwendig.
  • Der Musikinhalt, der vorübergehend in der tragbaren Vorrichtung 10-2 gespeichert ist, kann auch zu einer externen Vorrichtung übertragen werden, beispielsweise der in einem Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50 über den Schnittstellenabschnitt 16, so dass der Musikinhalt nach außen hin wiedergegeben werden kann. Die Details der Prozedur dafür werden später beschrieben.
  • 3 zeigt schematisch den Hardware-Aufbau einer in einem Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50 gemäß der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Diese in einem Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung 50 kann mit der tragbaren Vorrichtung 10, welche mit Hilfe von 1 und 2 beschrieben wurde, unter Verwendung beispielsweise einer drahtlosen Kurzentfernungs-Datenkommunikationstechnik verbunden werden. Das heißt, jeder Insasse bringt eine tragbare Vorrichtung 10 in das Fahrzeug, so dass die in dem Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung 50 mit mehreren tragbaren Vorrichtungen 10 kommunizieren kann und fortschrittliche Musikinhalts-Wiedergabedienste durch verbundene Operationen mit diesen Vorrichtungen realisiert werden können (was später beschrieben wird).
  • Wie in 3 gezeigt ist, weist die im Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung 50 einen zentralen Steuerabschnitt 51 auf, um die Arbeitsweise des Inneren der Vorrichtung zentral zu steuern, einen lokalen Speicher 54 für den zentralen Steuerabschnitt 51, einen Wiedergabeabschnitt 55, der aus einem Audioverstärker und einem Lautsprecher besteht, um Musikinhalt wiederzugeben, um diesen nach außen hin als Audiodaten auszugeben, einen Schnittstellenabschnitt 56, um eine Verbindung mit der tragbaren Vorrichtung 10 (oben beschrieben) mittels einer drahtlosen Kurzentfernungs-Datenkommunikation herzustellen, und einen Inhaltsspeicherabschnitt 53, um verschlüsselten Musikinhalt, der von der tragbaren Vorrichtung 10 jedes Teilnehmers gesendet wird, zu speichern.
  • Sogar in einem Zustand, wo die tragbare Vorrichtung 10 nicht innerhalb des Fahrzeugs installiert ist, kann, um sich an der Wiedergabe von Musikinhalt zu erfreuen, die in einem Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung 50 einen Mediumsleseabschnitt 57 aufweisen, um Daten von einem Medium zu lesen, auf dem Musikinhalt gespeichert ist.
  • Wenn jeder Insasse die tragbare Vorrichtung 10 in das Fahrzeug bringt, wird jede Vorrichtung 10 dynamisch in einer Ausübungsumgebung installiert, welche durch die in dem Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung 50 vorgesehen ist, unter Verwendung von beispielsweise einer drahtlosen Kurzentfernungs-Datenkommunikationsfunktion. Danach überträgt jede tragbare Vorrichtung 10 den verschlüsselten Musikinhalt zur im Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50, wodurch es ermöglicht wird, den Wiedergabebetrieb des gesamten Musikinhalts in einer zentralisierten Weise in der im Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50 zu steuern.
  • Um den verschlüsselten Musikinhalt in der im Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50 wiederzugeben, ist es notwendig, diesen durch Übertragen eines entsprechenden Berechtigungszeichens vom Ursprungsinhaltseigner zu erlangen, d.h., der tragbaren Vorrichtung 10. Wenn jedoch die tragbare Vorrichtung 10 das Berechtigungszeichen unbegrenzt überträgt, ist der Copyright-Schutz für den Musikinhalt gefährdet. Folglich ist bei dieser Ausführungsform jede tragbare Vorrichtung 10 so ausgerüstet, um die Übertragung eines Berechtigungszeichens zu lediglich der im Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50 zuzulassen, welche eine vorher festgelegte Berechtigungsprozedur erfolgreich überstanden hat (was später beschrieben wird).
  • Die Bedingungen, die für die in einem Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung 50 unabdingbar sind, eine vorher festgelegte Berechtigungsprozedur erfolgreich auszuführen, sind die, dass die Berechtigungszeichenverwendungsbeschränkung befolgt wird, beispielsweise das empfangene Berechtigungszeichen vorübergehend gehalten wird und das Berechti gungszeichen automatisch gelöscht wird, wenn eine notwendige Zeit, beispielsweise die Wiedergabe des Musikinhalts abläuft, und das Berechtigungszeichen nicht umgeleitet wird oder nicht zu einer anderen Vorrichtung frei übertragen wird (d.h., dass diese eine Vorrichtung ist, welche den Copyright-Schutz für den Inhalt sicherstellt).
  • Die digitale Signatur und der Geheimschlüssel, welche für die Berechtigungsprozedur notwendig sind, sind im lokalen Speicher 54 gespeichert. Der lokale Speicher 54 besteht aus einem Funktionsteil, um in nichtflüchtiger Weise Programmcodes zu speichern, um die Arbeitsweise der Vorrichtung 50 zu steuern, und einem funktionellen Teil, um vorübergehend oder in flüchtiger Weise das Berechtigungszeichen und Arbeitsdaten des zentralen Steuerabschnitts 51 zu schreiben. Da Programmcodes und ein Teil der Arbeitsdaten, welche bei dieser Ausführungsform verwendet werden, eine hohe Geheimhaltungspflicht haben, ist es vorteilhaft, wenn der zentrale Steuerabschnitt 51 und der lokale Speicher 54 aus LSI-Chips gebildet sind, welche eine fälschungs-widerstandfähige Charakteristik haben.
  • Der "Geheimschlüssel", wie er hier bezeichnet wird, ist ein Geheimschlüssel eines öffentlichen Schlüssel-Kryptographie-Systems. Das öffentliche Schlüssel-Kryptographie-System ist eine Kryptographie-System, bei dem zwei Arten von Schlüsseln (asymmetrische Schlüssel) verwendet werden, so dass, wenn einer der Schlüssel zur Verschlüsselung verwendet wird, die Entschlüsselung lediglich durch den anderen Schlüssel durchgeführt werden kann. Einer der Schlüssel wird als ein Geheimschlüssel verwendet, der lediglich dem Benutzer bekannt ist, und der andere Schlüssel wird als öffentlicher Schlüssel verwendet, der einer dritten Partei veröffentlicht wird, um es dadurch zu ermöglichen, ein geheimes Dokument, welches verschlüsselt wurde, unter Verwendung eines öffentlichen Schlüssels zu nutzen, und eine digitale Signatur, die verschlüsselt wurde, wobei ein geheimer Schlüssel verwendet wird (bekannt).
  • Anschließend wird eine Verarbeitungsprozedur eines Wiedergabediensts angegeben, der durch eine verbundene Operation der tragbaren Vorrichtung 10 und der in einem Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50 realisiert wird. Der "Wiedergabe von Musikinhalt", wie hier bezeichnet, sollte so gedeutet werden, dass dies die vorübergehende oder lediglich einmalige Inhaltswiedergabe durch die in einem Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung 50 bedeutet.
  • 4 zeigt in Diagrammform die Verarbeitungsprozedur eines Musikinhalts-Wiedergabediensts, der zwischen der tragbaren Vorrichtung 10 und der im Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50 realisiert wird. In dem in 4 gezeigten Beispiel sind aus Gründen die Beschreibungseinfachung die tragbare Vorrichtung 10 und die in einem Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung 50 in einer Eins-zu-Eins-Beziehung. In dem in 4 gezeigten Beispiel wird außerdem angenommen, dass die tragbare Vorrichtung 10 als "Wiedergabeanforderungsvorrichtung" dient, welche die Wiedergabe von Musikinhalt anfordert, und dass die in einem Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung 50 als "temporäre Wiedergabevorrichtung" dient, welche vorübergehend Inhaltswiedergabe als Antwort auf die Anforderung durchführt.
  • Die tragbare Vorrichtung 10 wird in das Fahrzeug gebracht, in welchem die in einem Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung 50 gemäß dieser Ausführungsform befestigt ist, wodurch die tragbare Vorrichtung 10 mit der im Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50 über drahtlose Kurzentfernungs-Datenkommunikation verbunden ist. Ein Beispiel dieser drahtlosen Kurzentfernungs-Datenkommunikation ist "Bluetooth".
  • Bevor eine Wiedergabeanforderung ausgegeben wird, überträgt vorher die tragbare Vorrichtung 10 verschlüsselten Musikinhalt, der in ihr gespeichert ist, zur temporären Wiedergabevorrichtung 50 (T1).
  • 5 zeigt ein Beispiel der Datenstruktur von verschlüsseltem Musikinhalt. Wie in 5 gezeigt ist, besteht der verschlüsselte Musikinhalt aus einem Datenkörperteil 61 und einem Datenkopfteil 62. Der Datenkörper ist ein Feld, um Musikinhalt zu speichern, in den der Musikinhalt in einem verschlüsselten Zustand geschrieben wird. Im anderen Datenkopfteil 62 ist Steuerinformation, beispielsweise ein Musiktitel, ein Künstlername, und eine Inhalts-ID (beispielsweise ISRC (International Standard Recording Code)) enthalten. Damit die Steuerungsinformation, beispielsweise der Musiktitel, vor der Berechtigungsprozedur der temporären Wiedergabevorrichtung 50 verwendet werden kann, ist es vorteilhaft, dass das Datenkopfteil 62 in einem Klartextzustand ist, der nicht verschlüsselt ist.
  • In der temporären Wiedergabevorrichtung 50 wird, wenn dieser verschlüsselte Musikinhalt empfangen wird, dieser unverändert im Inhaltsspeicherabschnitt 53 gespeichert (S1).
  • Danach wird in der Wiedergabeanforderungsvorrichtung 10 eine Wiedergabeanforderung an das temporäre Wiedergabegerät 50 über eine Konsole (nicht gezeigt) ausgegeben, welche in der tragbaren Vorrichtung 10 vorgesehen ist. (T2).
  • Diese Wiedergabeanforderung wird als "Wiedergabeinstruktionspaket" übertragen, welches die Wiedergabe eines spezifischen Musikstücks über drahtlose Kurzentfernungs-Datenkommunikation instruiert. 6 zeigt ein Beispiel der Datenstruktur des Wiedergabeinstruktionspakets. Wie in 6 gezeigt ist, enthält das Wiedergabeinstruktionspaket einen Wiedergabebefehl und eine Inhalts-ID, welche dem Musiktitel entspricht, und kann die Wiedergabe eines spezifischen Musikstücks spezifizieren.
  • Um den verschlüsselten Musikinhalt wiederzugeben ist ein entsprechendes Berechtigungszeichen erforderlich. Folglich wird in der temporären Wiedergabevorrichtung 50, wenn bestimmt wird, dass das Paket, welches von der Wiedergabeanforderungsvorrichtung 10 empfangen wird, ein Wiedergabeinstruktionspaket ist, ein Berechtigungsanforderungspaket, welches die digitale Signatur der Vorrichtung enthält, gebildet (S2), und das Anforderungspaket zur Wiedergabeanforderungsvorrichtung 10 unter Verwendung der drahtlosen Kurzentfernungs-Datenkommunikation übertragen (T3).
  • 7 zeigt ein Beispiel der Datenstruktur eines Berechtigungszeichenanforderungspakets. Wie in 7 gezeigt ist, besteht das Berechtigungszeichenanforderungspaket aus einem Berechtigungszeichen-Anforderungsbefehl, einer Inhalts-ID, welche einem Musiktitel entspricht, und einer digitalen Signatur. Außerdem besteht die digitale Signatur aus einem öffentlichen Schlüssel der temporären Wiedergabevorrichtung 50 und einer spezifischen Zeichenfolge, welche für einen Berechtigungsprozess verwendet wird.
  • Der Berechtigungszeichen-Anforderungsbefehl und die Inhalts-ID sind in Form eines Klartextes. Da im Gegensatz dazu die digitale Signatur aus Geheimdaten besteht, welche durch einen Geheimschlüssel zur Berechtigung verschlüsselt sind, ist es möglich, zu verhindern, durch einen nichtberechtigten Benutzer aufgestellt zu werden. Außerdem ist es vorteilhaft, dass die digitale Signatur in einen Schaltungschip, der eine fälschungs-widerstandsfähige Charakteristik hat, während der Herstellung der temporären Wiedergabevorrichtung vorher geschrieben wird, d.h., der im Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50.
  • Der Geheimschlüssel und der öffentliche Schlüssel zur Berechtigung werden beispielsweise durch einen Hersteller usw. der tragbaren Vorrichtung 10 und/oder der im Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50 verwaltet. Von diesen kann der öffentliche Schlüssel zur Berechtigung breit durch eine übliche dritte Partei genutzt werden, einschließlich der tragbaren Vorrichtung 10. Beim geeigneten Realisieren der vorliegenden Erfindung ist es eine Voraussetzung, dass der Hersteller und dessen Produkt den Copyright-Schutz des Inhalts sicherstellen.
  • In der Wiedergabeanforderungsvorrichtung 10 wird, wenn dieses Berechtigungszeichenanforderungspaket empfangen wird, die digitale Signatur vom Paket extrahiert und die Berechtigung der temporären Wiedergabevorrichtung 50 wird durchgeführt (S11). Diese Berechtigungsprozedur wird insbesondere in einer Weise durchgeführt, dass die digitale Signatur durch den öffentlichen Schlüssel zur Berechtigung (oben beschrieben) entschlüsselt wird und bestimmt wird, ob die spezifische Zeichenfolge zur Berechtigung in einer bedeutungsvollen Form rekonstruiert werden konnte oder nicht.
  • Wenn die Berechtigungsprozedur erfolgreich beendet ist, nimmt die Wiedergabeanforderungsvorrichtung 10 den Berechtigungsschlüssel heraus, welche der Inhalts-ID entspricht, welche im Berechtigungszeichenanforderungspaket enthalten ist, und verschlüsselt deren Kopie durch den öffentlichen Schlüssel der temporären Wiedergabevorrichtung 50, der von der digitalen Signatur rekonstruiert wurde (S12). Dann wird die Kopie dieses verschlüsselten Berechtigungsschlüssels zurück zur temporären Wiedergabevorrichtung 50 unter Verwendung der drahtlosen Kurzentfernungs-Datenkommunikation gesendet (T4).
  • In der temporären Wiedergabevorrichtung 50, welche die Kopie des Berechtigungszeichens empfangen hat, wird dieses unter Verwendung von seinem Geheimschlüssel entschlüsselt und das Berechtigungszeichen herausgenommen (S3). Dann wird das Berechtigungszeichen in einem flüchtigen Zustand gehalten (S4).
  • Der "flüchtige Zustand", sowie er hier bezeichnet ist, umfasst einen, bei dem das Berechtigungszeichen nicht für eine lange Zeitdauer gespeichert ist, das Berechtigungszeichen in dem Zeitpunkt gelöscht wird, wenn die tragbare Vorrichtung 10 aus dem Fahrzeug herausgenommen wird, und außerdem das Berechtigungszeichen nicht kopiert und nicht zu einer externen Vorrichtung ohne Erlaubnis übertragen wird. Anders ausgedrückt bedeutet "temporäres Berechtigungszeichen-Halten", dass das Berechtigungszeichen, welches ein Nachweis eines berechtigten Benutzers ist, in einem Bereich der Genehmigung der Verwendung des Copyrights gespeichert ist (oder einem Bereich, der in einem gemeinsam akzeptierten Transaktionsideenbereich zugelassen werden kann).
  • Die temporäre Wiedergabevorrichtung 50 nimmt den Musikinhalt, für den die Wiedergabe angefordert wurde, vom Inhaltsspeicherabschnitt 53 heraus und entschlüsselt diesen Inhalt unter Verwendung des erlangten Berechtigungszeichens (S5). Danach wird eine DA-Umsetzung (Digital-Analog-Umsetzung) dafür durchgeführt, um den Musikinhalt zu Audiodaten zu rekonstruieren (S6), und der Musikinhalt wird nach außen hin durch einen Wiedergabeabschnitt 55 ausgegeben, der aus einem Audioverstärker, einem Lautsprecher usw. besteht (S7).
  • In der Wiedergabeanforderungsvorrichtung 10 und der temporären Wiedergabevorrichtung 50 muss für die diagonal-schraffierten Bereiche ein Sicherungsprozess, bei dem Gefahren, beispielsweise Eindringung von außerhalb, Entschlüsselung, Auslaufen, Verfälschung usw. beseitigt sind, durchgeführt werden. Daher ist es besser, dass Programmcodes, welche diesen diagonal-schraffierten Bereichen entsprechen, als Nicht-Teilungs-Prozess durchgeführt werden und für eine Schaltungseinrichtung angewandt werden, welche eine fälschungs-widerstandsfähige Charakteristik hat.
  • Die obige Beschreibung hat sich auf einen Fall beschränkt, bei dem die tragbare Vorrichtung 10 und die im Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung 50 in einer Beziehung von Eins-zu-Eins sind, beispielsweise in einem spezifischen Fahrzeug. In einem Fall, wie in 8 gezeigt ist, ist es möglich, dass der Benutzer die Übertragung von Musikinhalt, Wiedergabeinstruktion und temporäre Wiedergabeberechtigung über den Konsolenbildschirm der tragbaren Vorrichtung 10 ausführt.
  • Häufig jedoch existieren als Ergebnis, dass mehrere Personen in einem einzigen Fahrzeug fahren, mehrere tragbare Vorrichtungen 10 zusammen, und es wird eine in einem Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung 50 anteilig genutzt. In einem derartigen Fall bilden die tragbare Vorrichtung 10 und die im Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung 50 eine Mehrfach-zu-Eins-Beziehung bevorzugt zu einer Eins-zu-Eins-Beziehung. Wie in 9 gezeigt ist, enthält die im Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung 50 Musikinhalt von mehreren tragbaren Vorrichtungen 10, und handhabt Wiedergabeanforderungen von mehreren tragbaren Vorrichtungen 10.
  • Die vorliegende Erfindung arbeitet geeignet in einer Weise ähnlich der, die oben beschrieben wurde, sogar, wenn die tragbare Vorrichtung 10 und die im Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung 50 eine Mehrfach-zu-Eins-Beziehung bilden. Dies wird anschließend ausführlich mit Hilfe des in 10 gezeigten Flussdiagramms beschrieben. Es sei angenommen, dass als allgemeine Regel, Transaktionen unter den Vorrichtungen, die in 10 gezeigt sind, unter Verwendung von drahtloser Kurzentfernungs-Datenkommunikation durchgeführt werden.
  • Zunächst bewirkt, wenn jeder Insasse seine tragbare Vorrichtung #1, #2, #3 in das Fahrzeug bringt, die drahtlose Kurzentfernungs-Datenkommunikation die Verbindung mit der in dem Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung, d.h., dass die temporäre Wiedergabevorrichtung 50 eingerichtet wird.
  • In einem solchen Zustand überträgt jede tragbare Vorrichtung #1, #2, #3 .... den verschlüsselten Inhalt, der in jedem von diesen gespeichert ist, nacheinander zur temporären Wiedergabevorrichtung 50.
  • Der verschlüsselte Musikinhalt besteht aus einem Datenkörper 61, der aus verschlüsseltem Inhalt gebildet ist, und einem Datenkopfteil 62, welches im Klartext ist, wie mit Hilfe von 5 beschrieben wurde. Daher ist es der temporären Wiedergabevorrichtung 50 möglich, eine Liste von Musiktiteln über den aufgesammelten Musikinhalt zu bilden, bevor eine Berechtigungsprozedur für jeden Musikinhalt und das Berechtigungszeichen gesendet wird (was später beschrieben wird).
  • Alle tragbaren Vorrichtungen #1, #2, #3 .... im Fahrzeug können eine Liste von Musiktiteln an die temporäre Wiedergabevorrichtung 50 anfordern. Als Antwort auf diese Anforderung sendet die temporäre Wiedergabevorrichtung 50 die Liste von Musiktiteln in Form von Paketen zurück.
  • 11 zeigt ein Beispiel der Datenstruktur eines Musiktitel-Listen-Sendepakets. Wie in 11 gezeigt ist, kann die Liste von Musiktiteln derart sein, dass das extrahierte Datenkopfteil jedes Musikinhalts gemäß einem vorher festgelegten Format verkettet ist.
  • In allen tragbaren Vorrichtungen #1, #2, #3 ..., welche das Musiktitel-Listen-Sendepaket empfangen, ist es möglich, auf einem Konsolenfeld eine Liste von Musiktiteln anzuzeigen, für welche ein Wiedergabedienst durch die temporäre Wiedergabevorrichtung 50 vorgesehen ist. Außerdem ist es für den Benutzer jeder tragbaren Vorrichtung möglich, ein gewünschtes Musikstück auf dem Konsolenfeld auszuwählen. Als Ergebnis der Auswahl des Musikstücks gibt die tragbare Vorrichtung eine Wiedergabeanforderung an die temporäre Wiedergabevorrichtung 50 aus. Diese Wiedergabeanforderung wird, wie in 6 gezeigt ist, in Form eines Wiedergabeinstruktionspakets gesendet, bei dem eine Inhalts-ID, welche dem ausgewählten Musikstück entspricht, angebracht ist.
  • Dagegen ist in der temporären Wiedergabevorrichtung 50, um den verschlüsselten Musikinhalt wiederzugeben, ein entsprechendes Berechtigungszeichen notwendig. Daher bildet die temporären Wiedergabevorrichtung 50 ein Berechtigungszeichenanforderungspaket, welche die digitale Signatur der Vorrichtung enthält und sendet dieses zu den tragbaren Vorrichtungen #1, #2, #3 ....
  • Die Datenstruktur des Berechtigungszeichenanforderungspakets ist so, wie schon mit Hilfe von 7 beschrieben wurde. Das heißt, das Berechtigungszeichenanforderungspaket aus einem Berechtigungszeichenanforderungsbefehl, einer Inhalts-ID, welche einem Musiktitel entspricht, und einer digitalen Signatur besteht. Die digitale Signatur besteht aus dem öffentlichen Schlüssel der temporären Wiedergabevorrichtung 50 und einer spezifischen Zeichnfolge, welche für einen Berechtigungsprozess verwendet wird. Der Berechtigungszeichenanforderungsbefehl und die Inhalts-ID sind in Form eines Klartextes. Da im Gegensatz dazu die digitale Signatur durch einen Geheimschlüssel zur Berechtigung verschlüsselt ist, ist es möglich, das Anordnen durch einen nichtberechtigten Benutzer zu verhindern.
  • 12 zeigt in Form eines Flussdiagramms die Verarbeitungsprozedur, welche durch alle tragbaren Vorrichtungen #1, #2, #3 ... durchgeführt wird, wenn ein Berechtigungszeichenanforderungspaket empfangen wird. Eine Beschreibung wird anschließend gemäß diesem Flussdiagramm angegeben.
  • Zunächst extrahiert die tragbare Vorrichtung 10 eine digitale Signatur von dem Berechtigungszeichen-Anforderungspaket, entschlüsselt diese Signatur durch einen öffentlichen Schlüssel zur Berechtigung (oben beschrieben) (Schritt S51), und führt einen Berechtigungsbetrieb durch (Schritt S52). Bei diesem Berechtigungsbetrieb wird bestimmt, ob eine spezifische Zeichenfolge zur Berechtigung in einer bedeutungsvollen Form von der digitalen Signatur rekonstruiert werden konnte oder nicht.
  • Wenn die Berechtigung nicht erfolgreich ist, wird, da es eine Möglichkeit gibt, dass die temporäre Wiedergabevorrichtung 50, die das Berechtigungszeichen angefordert hat, eine Imitation ist, d.h., eine nichtberechtigte Wiedergabevorrichtung, der Berechtigungszeichen-Sendeprozess nicht durchgeführt, und die gesamte Verarbeitungsroutine wird gelöscht.
  • Wenn dagegen die Berechtigung erfolgreich beendet wird, prüft die tragbare Vorrichtung 10, ob die Vorrichtung das Berechtigungszeichen hält oder nicht, welches der Inhalts-ID entspricht, die durch das Berechtigungsanforderungspaket spezifiziert ist (anders ausgedrückt, ob die Vorrichtung ein berechtigter Benutzer des Inhalts ist oder nicht) (Schritt S53).
  • Wenn das entsprechende Berechtigungszeichen nicht gefunden werden konnte, wird, da die Vorrichtung selbst kein berechtigter Benutzer des Inhalts ist, der Berechtigungszeichen-Sendeprozess nicht durchgeführt, und die gesamte Verarbeitungsroutine wird gelöscht.
  • Wenn dagegen das entsprechende Berechtigungszeichen gefunden werden konnte, wird eine Kopie des Berechtigungszeichens durch den öffentlichen Schlüssel der temporären Wiedergabevorrichtung 50 verschlüsselt, der in der digitalen Signatur enthalten ist, und zurück zur temporären Wiedergabevorrichtung 50 gesendet (Schritt S55).
  • In der temporären Wiedergabevorrichtung 50 ist es, wenn die Kopie des Berechtigungszeichens empfangen wird, möglich, das Berechtigungszeichen durch Entschlüsseln der Kopie über ihren eigenen Geheimschlüssel zu erlangen. Als Ergebnis ist es möglich, den Musikinhalt wiederzugeben, für den die Wiedergabe angefordert wurde.
  • Bei der drahtlosen Kurzentfernungs-Datenkommunikation, beispielsweise "Bluetooth" ist der Bereich, in welchem die drahtlosen Daten reichen, fast äquivalent einem Bereich, in welchem Stereo-Audio-Daten eines Fahrzeugs reichen, und usw., äquivalent. Daher hört in einem Fall, wo die in einem Fahrzeug befestigte Audiovorrichtung 50 das Vorhandensein der tragbaren Vorrichtung 10 erkennen kann, welche das Berechtigungszeichen hält, über drahtlose Kurzentfernungs-Datenkommunikation der Eigentümer des Berechtigungszeichens dem Musikinhalt zu. Sogar, wenn die Inhaltswiedergabe durch eine Wiedergabevorrichtung durchgeführt wird, die nicht die ursprüngliche tragbare Vorrichtung ist, kann man daher in betracht ziehen, dass es kein Problem vom Standpunkt des Copyright-Schutzes gibt. In solchen Umständen versteht es sich, sogar, wenn eine Wiedergabeanforderung von einer anderen tragbaren Vorrichtung ausgegeben wird, die nicht Eigner des Berechtigungszeichens ist, dass ähnlich es kein Problem vom Standpunkt des Verstehens des Rechts gibt.
  • Gemäß dem Musikinhalts-Wiedergabeverfahren nach dieser Ausführungsform ist es, da das Berechtigungszeichen oder dessen Kopie automatisch sicher zur temporären Wiedergabevorrichtung übertragen wird, welche eine Wiedergabeinstruktion empfangen hat, möglich, auf die Arbeit zum Verschieben des Berechtigungszeichens zwischen der tragbaren Vorrichtung 10 und der im Fahrzeug befestigten Audiovorrichtung 50 zu verzichten.
  • Sogar, wenn der Benutzer der tragbaren Vorrichtung sequentiell die Wiedergabevorrichtungen umschaltet, für welche die Wiedergabe angefordert wurde, kann, da jede temporäre Wiedergabevorrichtung gesichert ist, dass das Berechtigungszeichen lediglich in einer flüchtigen Weise gehalten wird und nicht auf andere Verwendungen ohne Zulassung abgeleitet wird, die Verwaltung des Berechtigungszeichens vereinfacht werden.
  • Außerdem kann die vorliegende Erfindung auch für einen Fall angewandt werden, bei dem die Wiedergabeanforderungsvorrichtung und die temporäre Wiedergabeeinrichtung eine Multi-Multi-Beziehung bilden. In diesem Fall wird ebenfalls angenommen, bei dem der gleiche Musikinhalt in mehreren temporären Wiedergabevorrichtungen ist. In einem solchen Fall, zu welcher Wiedergabevorrichtung das Berechtigungszeichen gesendet wird sollte, ist dies eine Sache, welche durch den Benutzer bestimmt werden sollte, d.h., einen berechtigten Eigner des Berechtigungszeichens, und eine Prozedur der Berechtigungszeichen-Übertragung zusätzlich zur Musikinhaltsübertragung wird notwendig.
  • Das heißt, dass es gemäß der vorliegenden Erfindung möglich ist, die Arbeit, sequentiell notwendige Schritte jedes Mal, wenn die Wiedergabevorrichtung gewechselt wird, zu wiederholen, ausgelassen wird.
  • Es wurde schon beschrieben, dass in einer Weise ähnlich den Medien, auch im Fall von Berechtigungszeichen, Problemen, beispielsweise Zurücklassen, Verlust, nicht korrektes Annehmen usw. auftreten können. In einem Fall beispielsweise, wo Insassen weiterfahren, wobei sie in mehreren Automobilen fahren und die Automobile unterwegs wechseln, können die Insassen nicht mehr ein und aus wissen, beispielsweise, zu welchem Automobil der Musikinhalt übertragen wurde oder zu welchem Automobil das Berechtigungszeichen zugelassen wurde.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung besteht im Gegensatz dazu, da eine Kopie des Berechtigungszeichens zur zuverlässigen temporären Wiedergabevorrichtung gesendet wird, welche die Berechtigung erlangt hat, für die ursprüngliche Wiedergabeanforderungsvorrichtung nicht notwendig, das Berechtigungszeichen aufzufangen und daher besteht nicht die Befürchtung, dass das Berechtigungszeichen zurückgelassen werden kann.
  • Wie somit ausführlich beschrieben wurde, ist es gemäß der vorliegenden Erfindung möglich, ein überragendes Inhaltswiedergabeverfahren bereitzustellen, welches in der Lage ist, sicher Inhalt zu verwenden (d.h., wobei das Copyright geschützt wird), beispielsweise Musik und Video, von denen ein Inhaltsschöpfer eine vorher festgelegtes Verwendungsrecht einschließlich das Copyright hat.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ist es möglich, ein überragendes Inhaltswiedergabeverfahren bereitzustellen, welches in der Lage ist, Copyright-Schutz durchzuführen, wobei die Verwendung eines verschlüsselten Inhalts unter Verwendung eines Berechtigungszeichens zugelassen wird.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ist es möglich, ein überragendes Inhaltwiedergabeverfahren bereitzustellen, welche in der Lage ist, Inhalt unter mehreren Benutzern anteilig zu nutzen, welche ein Berechtigungszeichen des verschlüsselten Inhalts haben.
  • Es können viele verschiedene Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung ausgebildet werden, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen. Es sollte verstanden sein, dass die vorliegende Erfindung nicht auf die spezifischen Ausführungsformen beschränkt ist, die bei dieser Beschreibung beschrieben wurden. Im Gegensatz dazu ist die vorliegende Erfindung dazu beabsichtigt, verschiedene Modifikationen und äquivalente Anordnungen abzudecken, die im Rahmen der Erfindung wie nachstehend beansprucht enthalten sind. Der Rahmen der folgenden Ansprüche steht in Übereinstimmung mit der breitesten Interpretation, um somit alle Modifikationen, äquivalenten Strukturen und Funktionen zu umfassen.

Claims (22)

  1. Inhaltswiedergabesystem zum Wiedergeben von verschlüsseltem Inhalt, der durch ein Berechtigungszeichen entschlüsselt werden kann, wobei das Inhaltswiedergabesystem aufweist: eine Wiedergabeanforderungseinrichtung (10) zum Halten eines Berechtigungszeichens und zum Anfordern von Wiedergabe des verschlüsselten Inhalts; und eine Temporär-Wiedergabeeinrichtung (50) zum Senden einer Anforderung nach einem Berechtigungszeichen zur Wiedergabeanforderungseinrichtung (10) als Antwort auf die Inhaltswiedergabeanforderung und zum Durchführen von Wiedergabe des verschlüsselten Inhalts unter Verwendung des Berechtigungszeichens.
  2. Inhaltswiedergabesystem nach Anspruch 1, wobei die Wiedergabeanforderungseinrichtung und die Temporär-Wiedergabeeinrichtung miteinander über Kurzentfernungs-Drahtlosdatenkommunikation verbunden werden können.
  3. Inhaltswiedergabesystem nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Wiedergabeanforderungseinrichtung einen oder mehreren verschlüsselten Inhalt und ein Berechtigungszeichen für jeden verschlüsselten Inhalt hält und ausgebildet ist, den gehaltenen verschlüsselten Inhalt zur Temporär-Wiedergabeeinrichtung zu übertragen.
  4. Inhaltswiedergabesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Temporär-Wiedergabeeinrichtung eine Einrichtung zum Empfangen und zum Speichern des verschlüsselten Inhalts von einer oder mehreren Wiedergabeanforderungseinrichtungen aufweist.
  5. Inhaltswiedergabesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Temporär-Wiedergabeeinrichtung eingerichtet ist, eine Anforderung zum Senden eines Berechtigungszeichens in einer Form zu übertragen, in welcher ein Identifizierer von Inhalt, für den Wiedergabe angefordert wurde, und eine digitale Signatur angebracht sind, und die Wiedergabeanforderungseinrichtung eingerichtet ist, das Berechtigungszeichen zur Temporär-Wiedergabeeinrichtung lediglich dann zurückzusenden, wenn eine Berechtigungsprozedur für die digitale Signatur erfolgreich ist.
  6. Inhaltswiedergabesystem nach Anspruch 5, wobei die Temporär-Wiedergabeeinrichtung einen öffentlichen Schlüssel und einen Geheimschlüssel eines Kryptosystems für einen öffentlichen Schlüssel hat, der öffentliche Schlüssel der Temporär-Wiedergabeeinrichtung in der digitalen Signatur enthalten ist, und die Wiedergabeanforderungseinrichtung eingerichtet ist, das Berechtigungszeichen durch den öffentlichen Schlüssel der Temporär-Wiedergabeeinrichtung zu verschlüsseln und diesen zurückzusenden.
  7. Inhaltswiedergabesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die Wiedergabeanforderungseinrichtung und/oder die Temporär-Wiedergabeeinrichtung auf einer Schaltungsgerätebaugrupe befestigt sind, welche eine fälschungs-widerstandfähige Charakteristik hat.
  8. Inhaltswiedergabesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei die Wiedergabeanforderungseinrichtung und die Temporär-Wiedergabeeinrichtung miteinander über Kurzentfernungs-Drahtlosdatenkommunikation verbunden werden können, und mehrere Wiedergabeanforderungseinrichtungen innerhalb eines Bereichs vorhanden sind, in welchem Kommunikation über Kurzentfernungs-Drahtlosdatenkommunikation möglich ist und die Temporär-Wiedergabeeinrichtung eine Berechtigungszeichenanforderung sendet.
  9. Wiedergabeverfahren zum Wiedergeben von verschlüsseltem Inhalt, der durch ein Berechtigungszeichen in einem System entschlüsselt werden kann, welches eine Wiedergabeanforderungseinrichtung (10) aufweist, welche ein Berechtigungszeichen hält und welche die Wiedergabe des verschlüsseltem Inhalts anfordert, und eine Temporär-Wiedergabeeinrichtung (50) zum Wiedergeben des verschlüsseltem Inhalts als Antwort auf die Inhaltswiedergabeanforderung, wobei das Inhaltswiedergabeverfahren aufweist: einen Schritt a, in welchem die Wiedergabeanforderungsvorrichtung eine Inhaltsanforderung mit einem angebrachten Inhaltsidentifizierer (T2) überträgt, einen Schritt b, in welchem die Temporär-Wiedergabeeinrichtung eine Anforderung zum Senden eines Berechtigungszeichens in einer Form überträgt, in welcher ein Identifizierer von Inhalt, für den Wiedergabe angefordert wurde, und eine digitale Signatur angebracht sind (T3); einen Schritt c, in welchem die Wiedergabeanforderungsvorrichtung das Berechtigungszeichen zur Temporär-Wiedergabeeinrichtung lediglich dann zurücksendet, wenn die Berechtigungsprozedur für die digitale Signatur erfolgreich ist (T4); und einen Schritt d, in welchem die Temporär-Wiedergabeeinrichtung den Inhalt, für den Wiedergabe angefordert wurde, unter Verwendung des empfangenen Berechtigungszeichens (S7) wiedergibt.
  10. Inhaltswiedergabesystem nach Anspruch 9, wobei die Wiedergabeanforderungsvorrichtung und die Temporär-Wiedergabeeinrichtung miteinander über Kurzentfernungs-Drahtlosdatenkommunikation verbunden werden können.
  11. Inhaltswiedergabesystem nach Anspruch 9 oder 10, wobei die Wiedergabeanforderungsvorrichtung einen oder mehreren verschlüsselten Inhalt und ein Berechtigungszeichen für jeden verschlüsselten Inhalt hält, wobei das Inhaltswiedergabeverfahren außerdem aufweist: einen Schritt a', in welchem die Wiedergabeanforderungsvorrichtung den verschlüsselten Inhalt vorher zur Temporär-Wiedergabeeinrichtung überträgt; und einen Schritt a'', in welchem die Temporär-Wiedergabeeinrichtung den verschlüsselten Inhalt speichert.
  12. Inhaltswiedergabeverfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 11, wobei die Temporär-Wiedergabeeinrichtung einen öffentlichen Schlüssel und einen Geheimschlüssel eines öffentlichen Schlüssel-Kryptosystems hat, der öffentliche Schlüssel der Temporär-Wiedergabeeinrichtung in der digitalen Signatur enthalten ist, welche im Schritt b übertragen wird, und die Wiedergabeanforderungsvorrichtung das Berechtigungszeichen durch den Schlüssel der Temporär-Wiedergabeeinrichtung verschlüsselt und diesen im Schritt c zurücksendet.
  13. Inhaltswiedergabeverfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 12, wobei die Wiedergabeanforderungseinrichtung und/oder die Temporär-Wiedergabeeinrichtung auf einer Schaltungsgerätebaugruppe befestigt sind, welche eine fälschungs-widerstandsfähige Charakteristik hat.
  14. Inhaltswiedergabeverfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 12, wobei die Wiedergabeanforderungseinrichtung und die Temporär-Wiedergabeeinrichtung miteinander über Kurzentfernungs-Drahtlosdatenkommunikation verbunden werden können, und mehrere Wiedergabeanforderungsvorrichtungen innerhalb eines Bereichs vorhanden sind, in welchem Kommunikation über die Kurzentfernungs-Drahtlosdatenkommunikation möglich ist, und die Temporär-Wiedergabeeinrichtung eine Berechtigungszeichen-Sendeanforderung im Schritt b sendet.
  15. Wiedergabeanforderungsvorrichtung zum Anfordern der Wiedergabe von verschlüsseltem Inhalt, der durch ein Berechtigungszeichen entschlüsselt werden kann, wobei die Wiedergabeanforderungsvorrichtung aufweist: eine Berechtigungszeichen-Halteeinrichtung zum Halten eines Berechtigungszeichens (14), eine Inhaltsspeichereinrichtung zum Speichern von verschlüsseltem Inhalt (13), eine Schnittstelleneinrichtung zum Austauschen von Daten mit einer externen Vorrichtung (16); und eine Steuereinrichtung zum Steuern der Arbeitsweise der Vorrichtung (11).
  16. Wiedergabeanforderungsvorrichtung nach Anspruch 15, wobei die Steuereinrichtung eingerichtet ist, das Berechtigungszeichen nur dann zurückzusenden, wenn eine Berechtigungsprozedur für die digitale Signatur erfolgreich ist, als Antwort auf das Empfangen der Berechtigungszeichen-Sendeanforderung mit einer digitalen Signatur über die Schnittstelleneinrichtung.
  17. Wiedergabeanforderungsvorrichtung nach Anspruch 16, wobei der öffentliche Schlüssel der Berechtigungszeichen-Sendeanforderungsquelle in der digitalen Signatur enthalten ist, und die Steuereinrichtung eingerichtet ist, das verschlüsselte Berechtigungszeichen unter Verwendung des öffentlichen Schlüssels zur Anforderungsquelle zurückzusenden.
  18. Temporär-Wiedergabeeinrichtung zum temporären Wiedergeben von verschlüsseltem Inhalt, der durch ein Berechtigungszeichen entschlüsselt werden kann, wobei die Temporär-Wiedergabeeinrichtung aufweist: eine Anforderungseinrichtung zum Senden einer Anforderung für ein Berechtigungszeichen; eine Signatur-Halteeinrichtung zum Halten einer digitalen Signatur (54); eine Geheimschlüssel-Halteeinrichtung zum Halten des Geheimschlüssels der Vorrichtung selbst (64); eine Inhaltsspeichereinrichtung zum Speichern von verschlüsseltem Inhalt (53); eine Schnittstelleneinrichtung zum Austauschen von Daten mit einer externen Vorrichtung (56); eine Inhaltswiedergabevorrichtung zum Wiedergeben von Inhalt, der in einfachen Text (55) umgesetzt ist; und eine Steuereinrichtung zum Steuern der Arbeitsweise der Vorrichtung (51).
  19. Temporär-Wiedergabeeinrichtung nach Anspruch 18, wobei die digitale Signatur, welche durch die Signatur-Halteeinrichtung gehalten wird, zumindest den öffentlichen Schlüssel der Temporär-Wiedergabeeinrichtung und eine spezifische Zeichenfolge für eine Berechtigungsprozedur enthält.
  20. Temporär-Wiedergabeeinrichtung nach Anspruch 18 oder 19, wobei die Steuereinrichtung eingerichtet ist, eine Berechtigungssendeanforderung mit einer digitalen Signatur zu übertragen, welche das Senden eines Berechtigungszeichens anfordert, welches dem angeforderten Inhalt entspricht, als Antwort auf das Empfangen einer Inhaltswiedergabeanforderung über die Schnittstelleneinrichtung.
  21. Temporär-Wiedergabeeinrichtung nach Anspruch 20, wobei die Steuereinrichtung eingerichtet ist, zu bewirken, dass die Wiedergabe des Inhalts unter Verwendung des Berechtigungszeichens als Antwort auf das Empfangen des Rücksendens des Berechtigungszeichens für die Berechtigungszeichensendeanforderung durchgeführt wird.
  22. Temporär-Wiedergabeeinrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 21, welche außerdem eine Berechtigungszeichen-Halteeinrichtung aufweist, um das Berechtigungszeichen lediglich temporär zu halten.
DE60125616T 2000-02-23 2001-02-20 System, Verfahren und Gerät zum Abspielen von digitalen Inhalten Expired - Fee Related DE60125616T2 (de)

Applications Claiming Priority (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
JP2000045902A JP4310879B2 (ja) 2000-02-23 2000-02-23 コンテンツ再生システム及びコンテンツ再生方法、並びに、コンテンツの再生要求装置及び一時再生装置
JP2000045902 2000-02-23

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE60125616D1 DE60125616D1 (de) 2007-02-15
DE60125616T2 true DE60125616T2 (de) 2007-10-18

Family

ID=18568416

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE60125616T Expired - Fee Related DE60125616T2 (de) 2000-02-23 2001-02-20 System, Verfahren und Gerät zum Abspielen von digitalen Inhalten

Country Status (4)

Country Link
US (1) US7251330B2 (de)
EP (1) EP1128250B1 (de)
JP (1) JP4310879B2 (de)
DE (1) DE60125616T2 (de)

Families Citing this family (64)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US6424998B2 (en) 1999-04-28 2002-07-23 World Theatre, Inc. System permitting the display of video or still image content on selected displays of an electronic display network according to customer dictates
US8090619B1 (en) 1999-08-27 2012-01-03 Ochoa Optics Llc Method and system for music distribution
US7647618B1 (en) 1999-08-27 2010-01-12 Charles Eric Hunter Video distribution system
US7209900B2 (en) 1999-08-27 2007-04-24 Charles Eric Hunter Music distribution systems
US20060212908A1 (en) 1999-08-27 2006-09-21 Ochoa Optics Llc Video distribution system
US6952685B1 (en) 1999-08-27 2005-10-04 Ochoa Optics Llc Music distribution system and associated antipiracy protection
US6647417B1 (en) 2000-02-10 2003-11-11 World Theatre, Inc. Music distribution systems
US9252898B2 (en) 2000-01-28 2016-02-02 Zarbaña Digital Fund Llc Music distribution systems
US20020007350A1 (en) * 2000-07-11 2002-01-17 Brian Yen System and method for on-demand data distribution in a P2P system
US7054256B2 (en) 2000-10-20 2006-05-30 Ochoa Optics Llc High capacity digital data storage by transmission of radiant energy through arrays of small diameter holes
ATE552562T1 (de) * 2000-11-10 2012-04-15 Aol Musicnow Llc Verteilungs und -abonnementsystem für digitalen inhalt
US8112311B2 (en) 2001-02-12 2012-02-07 Ochoa Optics Llc Systems and methods for distribution of entertainment and advertising content
WO2002088911A2 (en) * 2001-04-30 2002-11-07 Nokia Corporation Protection of content reproduction using digital rights
JP4292456B2 (ja) * 2001-05-02 2009-07-08 ソニー株式会社 情報提供方法、情報提供装置、情報提供方法のプログラム及び情報提供方法のプログラムを記録した記録媒体
US7809944B2 (en) 2001-05-02 2010-10-05 Sony Corporation Method and apparatus for providing information for decrypting content, and program executed on information processor
JP3944691B2 (ja) * 2001-08-03 2007-07-11 日本電気株式会社 音声データ記録再生システム、音声データ記録再生方法
JP2003085084A (ja) * 2001-09-12 2003-03-20 Sony Corp コンテンツ配信システム及びコンテンツ配信方法、携帯端末、配信サーバ、並びに記憶媒体
US7960005B2 (en) 2001-09-14 2011-06-14 Ochoa Optics Llc Broadcast distribution of content for storage on hardware protected optical storage media
US7233781B2 (en) 2001-10-10 2007-06-19 Ochoa Optics Llc System and method for emergency notification content delivery
CN1582450A (zh) * 2001-10-31 2005-02-16 松下电器产业株式会社 内容信息转让装置和内容信息受让装置
JP3988451B2 (ja) * 2001-12-06 2007-10-10 ソニー株式会社 通信装置および方法、記録媒体、並びにプログラム
US7475248B2 (en) * 2002-04-29 2009-01-06 International Business Machines Corporation Enhanced message security
DE60326279D1 (de) * 2002-12-17 2009-04-02 Sony Pictures Entertainment Verfahren und vorrichtung zur zugriffsregelung in einer mehrservernetzwerkumgebung mit überlappung
US7792517B2 (en) * 2003-06-10 2010-09-07 Motorola, Inc. Digital content acquisition and distribution in digitial rights management enabled communications devices and methods
JP4580635B2 (ja) 2003-12-10 2010-11-17 ソニー株式会社 車載通信システムおよび通信方法、車載通信端末および通信方法、プログラム記録媒体、並びにプログラム
JP3947978B2 (ja) * 2003-12-24 2007-07-25 ソニー株式会社 再生システム、再生装置及び再生方法
US7403769B2 (en) * 2004-03-23 2008-07-22 Nokia Corporation System and method for music synchronization in a mobile device
JP4438527B2 (ja) * 2004-06-18 2010-03-24 ソニー株式会社 情報管理方法、情報再生装置および情報管理装置
US20060020556A1 (en) * 2004-07-01 2006-01-26 Hamnen Jan H System and method for distributing electronic content utilizing electronic license keys
JP4529639B2 (ja) * 2004-10-28 2010-08-25 富士通株式会社 電子情報譲渡等機能付装置、電子情報譲渡等プログラム及び電子情報譲渡等方法
CA2599000A1 (en) * 2005-02-23 2006-08-31 Trans World New York Llc Digital content distribution systems and methods
US20090217036A1 (en) * 2005-05-04 2009-08-27 Vodafone Group Plc Digital rights management
JP4554473B2 (ja) * 2005-08-26 2010-09-29 パナソニック株式会社 コンテンツサーバ装置
JP5176287B2 (ja) 2006-04-25 2013-04-03 ソニー株式会社 コンテンツ再生システム、コンテンツ再生装置及びコンテンツ再生方法
CN101467156B (zh) * 2006-05-02 2012-05-09 皇家飞利浦电子股份有限公司 用于创建对象的方法、系统和设备
EP2041683A4 (de) 2006-07-05 2012-08-29 Agere Systems Inc Systeme und verfahren für den mehrbenutzerzugriff auf eine drahtlose speichervorrichtung
JP2008051862A (ja) * 2006-08-22 2008-03-06 Alpine Electronics Inc 音声再生装置
US8301658B2 (en) 2006-11-03 2012-10-30 Google Inc. Site directed management of audio components of uploaded video files
GB2443656B (en) * 2006-11-13 2009-10-07 Sony Comp Entertainment Europe A data storage device and method
JP4512579B2 (ja) * 2006-11-16 2010-07-28 パイオニア株式会社 電子機器制御システム及び方法、並びに電子機器及び制御装置
GB2445172A (en) * 2006-12-29 2008-07-02 Symbian Software Ltd Use of an interaction object in transactions
JP2007157323A (ja) * 2007-01-16 2007-06-21 Sony Corp 再生システム
CN101730902A (zh) 2007-05-03 2010-06-09 谷歌公司 数字内容贡献的货币化
US8611422B1 (en) 2007-06-19 2013-12-17 Google Inc. Endpoint based video fingerprinting
US11190936B2 (en) 2007-09-27 2021-11-30 Clevx, Llc Wireless authentication system
US10181055B2 (en) 2007-09-27 2019-01-15 Clevx, Llc Data security system with encryption
US10778417B2 (en) 2007-09-27 2020-09-15 Clevx, Llc Self-encrypting module with embedded wireless user authentication
US10783232B2 (en) * 2007-09-27 2020-09-22 Clevx, Llc Management system for self-encrypting managed devices with embedded wireless user authentication
US9154947B2 (en) * 2007-12-13 2015-10-06 GM Global Technology Operations LLC Secure home-to-vehicle wireless connectivity
US20090165032A1 (en) * 2007-12-21 2009-06-25 Ibiquity Digital Corporation Method And Apparatus For Managing Broadcasting Services Using Broadcast Tokens
JP2010061374A (ja) * 2008-09-03 2010-03-18 Toshiba Corp 表示装置および鍵管理方法
JP2010205376A (ja) * 2009-03-06 2010-09-16 Sony Corp 情報処理装置、データ記録システム、および情報処理方法、並びにプログラム
EP2449496A1 (de) * 2009-07-03 2012-05-09 Thomson Licensing Verfahren für den erwerb von software-applikationen
JP4947562B2 (ja) * 2009-09-30 2012-06-06 セイコーインスツル株式会社 鍵情報管理装置
US9019644B2 (en) 2011-05-23 2015-04-28 Lsi Corporation Systems and methods for data addressing in a storage device
US9032497B2 (en) * 2011-06-15 2015-05-12 Cbs Interactive Inc. System and method for securing embedded media
JP5252060B2 (ja) * 2011-10-17 2013-07-31 ソニー株式会社 情報処理装置、情報記録媒体、および情報処理方法、並びにコンピュータ・プログラム
US8918908B2 (en) * 2012-01-06 2014-12-23 Sonic Ip, Inc. Systems and methods for accessing digital content using electronic tickets and ticket tokens
WO2014030427A1 (ja) * 2012-08-24 2014-02-27 ソニー株式会社 情報処理装置、情報記憶装置、サーバ、情報処理システム、および情報処理方法、並びにプログラム
US8977856B2 (en) * 2012-08-31 2015-03-10 Blackberry Limited Methods and apparatus for use in sharing credentials amongst a plurality of mobile communication devices
US9146899B2 (en) 2013-02-07 2015-09-29 Ford Global Technologies, Llc System and method of arbitrating audio source streamed by mobile applications
US9538339B2 (en) 2013-02-07 2017-01-03 Ford Global Technologies, Llc Method and system of outputting in a vehicle data streamed by mobile applications
DE102014219297A1 (de) * 2014-09-24 2016-03-24 Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. Authentisierungs-Stick
US10904306B2 (en) * 2018-05-07 2021-01-26 Spotify Ab Personal media streaming appliance system

Family Cites Families (6)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US5790423A (en) * 1995-06-14 1998-08-04 Audible, Inc. Interactive audio transmission receiving and playback system
US5896454A (en) * 1996-03-08 1999-04-20 Time Warner Entertainment Co., L.P. System and method for controlling copying and playing of digital programs
US5926624A (en) * 1996-09-12 1999-07-20 Audible, Inc. Digital information library and delivery system with logic for generating files targeted to the playback device
EP0849734B1 (de) * 1996-12-20 2003-04-16 Texas Instruments Incorporated Verbesserungen in Bezug auf Sicherheitssysteme
US6170060B1 (en) * 1997-10-03 2001-01-02 Audible, Inc. Method and apparatus for targeting a digital information playback device
US6226618B1 (en) * 1998-08-13 2001-05-01 International Business Machines Corporation Electronic content delivery system

Also Published As

Publication number Publication date
EP1128250B1 (de) 2007-01-03
US7251330B2 (en) 2007-07-31
DE60125616D1 (de) 2007-02-15
JP4310879B2 (ja) 2009-08-12
EP1128250A3 (de) 2004-12-29
JP2001236728A (ja) 2001-08-31
US20010034714A1 (en) 2001-10-25
EP1128250A2 (de) 2001-08-29

Similar Documents

Publication Publication Date Title
DE60125616T2 (de) System, Verfahren und Gerät zum Abspielen von digitalen Inhalten
DE60213510T2 (de) Datenanschlussvorrichtung, die Backup für eindeutig existierende Inhaltsdaten liefert
DE60207494T2 (de) System zum Schutz digitaler Inhalte, Aufzeichnungsgerät, Übertragungsgerät und Wiedergabegerät
EP1133849B1 (de) Verfahren und vorrichtung zum erzeugen eines verschlüsselten nutzdatenstroms und verfahren und vorrichtung zum entschlüsseln eines verschlüsselten nutzdatenstroms
DE60310556T2 (de) Vorrichtung und Verfahren zur Verteilung von Zugangsdaten für Inhalte
DE60105499T2 (de) Vorrichtung und system zum authentifizieren einer kommunikation
EP1300842B1 (de) Verfahren und System zur autorisierten Entschlüsselung von verschlüsselten Daten mit mindestens zwei Zertifikaten
DE60032688T2 (de) Verteilungssystem, Halbleiter-Speicherkarte, Empfangsapparat, per Computer lesbares Speichermedium, und Empfangsverfahren
DE60133359T2 (de) Informationsverarbeitungsvorrichtung und Informationsverarbeitungsverfahren
DE60116005T2 (de) Übertragung von urheberrechtlich geschütztem Inhalt mittels Radio Link Layer Authentifizierung/Verschlüsselung
EP1139064B1 (de) Kraftfahrzeug-Navigationssystem mit einem geschützten Speichermedium
DE60010578T2 (de) Verfahren zur gegenseitigen Authentifikation, Aufzeichnungsgerät, Wiedergabegerät und Aufzeichnungsmedium
DE60224480T2 (de) Vorrichtung und Verfahren zum geschützten Aufzeichnen und Abspielen digitaler Inhalte
DE60214836T2 (de) Verfahren und netzwerk zum abliefern von streaming-daten
DE112007002566B4 (de) Verfahren zum Übertragen eines Datenobjekts zwischen Vorrichtungen, und Vorrichtung zum Durchsetzen eines Protokolls
DE60037476T2 (de) Verfahren und Gerät zur Verhinderung der unberechtigten Benutzung von Multimediainhalt
DE60016972T2 (de) Anpassbarer sicherheitsmechanismus, um unerlaubten zugang zu digitalen daten zu verhindern
DE60126540T2 (de) Verfahren und vorrichtung zur informationsverarbeitung
DE69733234T2 (de) Gesichertes Datenverwaltungssystem
DE19529487A1 (de) Software-Abgabesystem und bei diesem verwendbare Vorrichtungen
DE60215016T2 (de) Vorrichtung und Verfahren zur Wiedergabe von Benutzerdaten
DE69836215T2 (de) System um verschlüsselte Daten zu liefern, System um verschlüsselte Daten zu entschlüsseln und Verfahren um eine Kommunikationsschnittstelle in einem solchen System zur Verfügung zu stellen
DE10050763A1 (de) Aufzeichnungs- und/oder Wiedergabegerät und Verfahren
DE102004010853B4 (de) Verfahren und Vorrichtung zum Abspielen eines Inhalts
DE60300660T2 (de) Verfahren und System für mobile Endgeräte zum Vergeben und Verwalten von mit einem gekauften Inhalt verbundenen Nutzungsrechten

Legal Events

Date Code Title Description
8364 No opposition during term of opposition
8339 Ceased/non-payment of the annual fee