DE60126155T2 - Verfahren und systeme für die automatische registrierung von beschwerden über anrufende teilnehmer - Google Patents

Verfahren und systeme für die automatische registrierung von beschwerden über anrufende teilnehmer Download PDF

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Verfahren und Systeme zum automatischen Registrieren von Beschwerden gegen anrufende Teilnehmer. Spezieller ausgedrückt, die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Verfahren und Systeme zum automatischen Generieren einer Beschwerderegistriernachricht in Antwort auf das Empfangen einer Nachricht, welche sich auf einen Anruf von einem Teilnehmer bezieht, mit welchem eine Kommunikation nicht gewünscht ist.
  • Innerhalb des aktuellen öffentlichen Wählnetzes (PSTN) wird das Signalisieren über das Gebrauchen von Signalisiersystem-7-(SS7-)Nachrichten erreicht, wie sie in 1 gezeigt werden. Das vereinfachte SS7-Netz 100, welches in 1 dargestellt ist, beinhaltet einen anrufenden Teilnehmer 102 und einen angerufenen Teilnehmer 104, welche allgemein über Endämter oder Dienstvermittlungsstellen (SSPs) 106 und 108 verbunden werden, und ein SS7-Signalisierungsnetz 110. Wie diese können SS7-Signalisierungsnachrichten zwischen den SS7-Knoten 106 und 108 über das Signalisierungsnetz 110 kommuniziert werden. Fachleute für Telekommunikationsnetz-Signalisierungskommunikation wird ersichtlich sein, dass eine Vielzahl von SS7-Nachrichten angewendet werden kann, um das Erstellen und das Abbauen von Sprachanrufen zu erleichtern. Außerdem können bestimmte Arten von SS7-Nachrichten benutzt werden, um auf Netzkommunikationsdienst-Applikationen zuzugreifen, welche derartige Dienste, wie z.B. Anrufer-ID bzw. -Identifikation, 800-Nummerndienst, etc. liefern. Eine detaillierte Diskussion von SS7-Signalisierungsnachrichtenarten und die dazugehörigen Funktionen können in Signaling System #7 von Travis Russell, McGraw-Hill Publishing 1998, gefunden werden.
  • Wie in 1 angezeigt wird, kann eine SS7 ISDN-Nutzerteil-(ISUP-)Nachricht durch einen SSP 106 in Antwort auf einen Anrufversuch durch einen anrufenden Teilnehmer 102 in Gang gebracht werden. Eine SS7-Transaction Capabilities Application Part- bzw. Anwendungsteil für SS7-Umsetzungsfähigkeiten-(TCAP-)Nachricht, welche eine Routing-Information anfordert, welche zu dem Anruf gehört, kann auch durch eine SSP 106 während der Anruferstellungsfolge erzeugt werden. Es sollte beachtet werden, dass in dem PSTN-Netz SS7-Signalisierungsnachrichten nicht direkt zu den anrufenden oder angerufenen Teilnehmern gesandt werden oder von ihnen empfangen werden. Stattdessen werden derartige Anrufsignalisierungsnachrichten durch eine SSP oder andere SS7-Signalisierungspunkte (SP) in Antwort auf einen Anrufversuch erzeugt.
  • Jedoch können in einem Kommunikationsnetz von der Art einer Internet-Protokoll-(IP-)Telefonie, wie z.B. einem IP-Telefonnetz 150, welches in 2 gezeigt wird, Anrufsignalisierungsnachrichten direkt durch ein Kommunikationsendgerät eines anrufenden oder eines angerufenen Teilnehmers erzeugt werden. Wie in 2 angezeigt wird, beinhaltet das vereinfachte IP-Telefonnetz 150 einen anrufenden Teilnehmer 112 und einen angerufenen Teilnehmer 114, welche im Allgemeinen über ein Paar von Sitzungsinitiierungsprotokoll-(SIP-)Proxy-Servern 116 und 118 angeschlossen sind, und ein IP-Netz 120. Wiederum wird ersichtlich sein, dass das Kommunikationsnetz 150 ein in großem Maße vereinfachtes Beispiel einer IP-Telefonnetzarchitektur ist und dass zahlreiche andere Routing- und Verarbeitungsknoten auch angewendet werden können, um einen vollständigen Kommunikationsnetzdienst und -funktionalität zu liefern. Für Beispielszwecke sollte ersichtlich sein, dass in einem derartigen IP-Netzszenario SIP-Signalisierungsnachrichten direkt zwischen der anrufenden bzw. angerufenen Partei 112 und 114 kommuniziert werden können. D.h., die Kommunikationsendgeräte (Telefon-Handgerät, Computer, persönlicher Digitalassistent (PDA), etc.), welche zu dem angerufenen Teilnehmer 112 und dem angerufenen Teilnehmer 114 gehören, sind geeignet, Signalisierungsnachrichten vom SIP-Typ zu empfangen, zu verarbeiten und zu senden.
  • Beispielsweise ist ein Beispiel für eine Signalisierungsnachricht vom SIP-Typ, welche von einem anrufenden Teilnehmer 112 erzeugt und gesendet werden könnte, eine SIP-Einladungsnachricht 200, welche in 3 dargestellt wird. Die SIP-Einladungsnachricht 200 beinhaltet ein Nachrichtenkopffeld 202, ein Via- bzw. Wegefeld 204, ein „Von"-Feld 206, ein „Zu"-Feld 208, ein Teilnehmeridentifikationsfeld 210, ein Feld 212 des Typs des Inhalts, ein Feld 214 der Inhaltslänge und ein Feld 216 der Nutzlast. Derartige Nachrichten vom SIP-Typ werden in einem SIP-basierten IP-Telefonnetz angewendet, um das Erstellen und Ausführen einer Kommunikationssitzung zu erleichtern, welche vergleichbar zu einem Telefonanruf in einem herkömmlichen Kommunikationsnetz vom PSTN-Typ ist.
  • Mit speziellem Bezug auf Merkmale und Dienste, welche durch das PSTN geliefert werden, ist gut bekannt, eingehende Telefonanrufe basierend auf der Telefonnummer des anrufenden Teilnehmers zu blockieren. Ein derartiger Blockierdienst ist populär, da er verhindert, dass es Teilnehmern, welche zu bestimmten Nummern gehören, gestattet wird, einen Kommunikati onsdienst eines Telefons eines Teilnehmers "anzurufen". Offensichtliches Benutzen eines derartigen Dienstes beinhaltet das Verhindern von unzüchtigen, belästigenden und/oder störenden Telefonanrufen. Speziell werden derartige Anrufblockiermerkmale gewöhnlich von Telefonteilnehmern benutzt, um ungebetene Anrufe von Telemarketing-Organisationen zu verhindern.
  • Mit Bezug auf Telemarketinganrufe wird gewürdigt werden, dass diese Kategorie von Anrufen so lästig geworden ist, dass Gesetze in vielen Staaten erlassen wurden, welche Telemarketingfirmen verbieten, wiederholt einen Telefonteilnehmer anzurufen, sobald der Teilnehmer formell die Telemarketingfirma in Kenntnis gesetzt hat, dass der Teilnehmer keine weitere Werbung zu empfangen wünscht. Obwohl derartige Gesetze existieren und vorhanden sind, wissen die meisten Teilnehmer nicht, welches Büro in ihrer Regierung sie für den Fall von wiederholten Verletzungen des Gesetzes durch eine Telemarketingfirma davon in Kenntnis setzen sollten. Außerdem gibt es kein leichtes dauerhaftes Verfahren, um Verletzungen des Gesetzes zu dokumentieren.
  • Mit der Ankunft des IP-Telefonnetzes, wie z.B. des Netzes 150, welches in 2 gezeigt wird, wurde das Steuern von Anruf- oder Kommunikationssitzungssignalisierung wesentlich näher an die anrufenden und angerufenen Teilnehmer gerückt. Demzufolge können intelligente SIP-Kommunikationsendgeräte Signalisierungsnachrichten direkt erzeugen, senden, empfangen und verarbeiten, wodurch sie eine Plattform für benutzergerichtetes Verarbeiten von Signalisierungsnachrichten liefern. Außerdem können IP-freigegebene Kommunikationsendgeräte geeignet sein, auf ein weitflächiges Kommunikationsnetz zuzugreifen, wie z.B. das Internet oder das World Wide Web. Folglich können einige IP-freigegebene Kommunikationsendgeräte gleichzeitig Zugriff sowohl auf Sprach- als auch auf Datennetzkomponenten und
    -dienste besitzen. Ein derartiger Anruf- oder Kommunikationsversuch kann die Form eines Anrufs vom Sprachtyp oder einer Kommunikation vom Nicht-Sprachtyp (z.B. E-mail, Kurztextnachricht, Kurz-Audionachricht, etc.) annehmen.
  • Was deshalb benötigt wird, ist ein System für und ein Verfahren zum Blockieren eines Anrufs oder eines Kommunikationsversuchs von einem anrufenden Teilnehmer, das automatisch eine Beschwerde gegen den anrufenden Teilnehmer registriert und nachfolgend die geeignete Vollzugsautorität für Verletzungen der anwendbaren Gesetze in Kenntnis setzt, wobei die Signalisierungsfähigkeiten von IP-freigegebenen Kommunikationsendgeräten benutzt werden.
  • Im Dokument D1 XP ∅∅2227939 wird ein Tool namens Adcomplain bzw. Beschwerdeführung zum Berichten von ungehörigen kommerziellen E-mails oder Postings ebenso wie von Briefen oder "Machen Sie schnelles Geld"-Postings beschrieben. Adcomplain analysiert automatisch die Nachricht, stellt einen Missbrauchsbericht auf und mailt den Bericht an den Internet-Service-Provider bzw. Dienstleister des Missetäters. Der Bericht wird für Ihre Genehmigung vor dem Versenden angezeigt. Adcomplain kann von der Befehlszeile oder automatisch von vielen Nachrichten- und Mail-Lesern aufgerufen werden.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Kommunikationssystem für das In-Kenntnis-Setzen bzw. Benachrichtigen eines anrufenden Teilnehmers zu liefern, dass keine weiteren Anrufe erwünscht sind.
  • Es ist eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein System und ein Verfahren zum gleichzeitigen In-Kenntnis-Setzen eines anrufenden Teilnehmers zu liefern, dass keine weiteren Anrufe erwünscht sind, und eine Beschwerderegistriernachricht, welche zu dem anrufenden Teilnehmer gehört, an eine Beschwerderegistrierdatenbank zu senden.
  • Es ist eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein System und ein Verfahren zum In-Kenntnis-Setzen einer Beschwerdeverfolgungsautorität in Antwort auf einen angerufenen Teilnehmer zu senden, welcher einen Anruf von einem anrufenden Teilnehmer erhält, nachdem eine Beschwerde gegen den anrufenden Teilnehmer bereits in einer Beschwerderegistrierdatenbank registriert wurde.
  • Es ist eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Beschwerderegistrierdatenbank-Applikation für das automatische In-Kenntnis-Setzen einer Beschwerdeverfolgungsautorität in Antwort auf einen angerufenen Teilnehmer zu liefern, welcher einen Anruf von einem anrufenden Teilnehmer erhält, nachdem eine Beschwerde gegen den anrufenden Teilnehmer bereits in der Beschwerderegistrierdatenbank registriert wurde.
  • Es ist eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein System und ein Verfahren für das automatische Blockieren von Anrufversuchen zu liefern, welche durch einen wiederholt beleidigenden Teilnehmer durchgeführt wurde.
  • Einige der Aufgaben der Erfindung, welche hier oben aufgeführt wurden, sowie andere Aufgaben werden im Laufe der Beschreibung offensichtlich, wenn diese in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen aufgenommen werden, wie diese bestens nachfolgend beschrieben werden. Wenigstens eine dieser Aufgaben wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 oder durch ein System mit den Merkmalen des Anspruchs 27 gelöst.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Kommunikationssystem für das In-Kenntnis-Setzen eines anrufenden Teilnehmers zu liefern, dass keine weiteren Anrufe gewünscht sind.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein System und ein Verfahren für das gleichzeitige In-Kenntnis-Setzen eines anrufenden Teilnehmers, dass keine weiteren Anrufe erwünscht sind, und das Senden einer Beschwerderegistriernachricht, welche zu dem anrufenden Teilnehmer gehört, an eine Beschwerderegistrierdatenbank, zu liefern.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein System und ein Verfahren zum In-Kenntnis-Setzen einer Beschwerdeverfolgungsautorität zu liefern, in Antwort auf einen angerufenen Teilnehmer, der einen Anruf von einem anrufenden Teilnehmer empfängt, nachdem bereits eine Beschwerde gegen den anrufenden Teilnehmer bei einer Beschwerderegistrierdatenbank registriert wurde.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Beschwerderegistrierdatenbank-Anwendung für das automatische In-Kenntnis-Setzen einer Beschwerdeverfolgungsautorität zu liefern, in Antwort auf einen angerufenen Teilnehmer, welcher einen Anruf von einem anrufenden Teilnehmer erhält, nachdem eine Beschwerde gegen den anrufenden Teilnehmer bereits in der Beschwerderegistrierdatenbank registriert wurde.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein System und ein Verfahren für das automatische Blockieren von Anrufversuchen zu führen, welche durch einen wiederholt beleidigenden anrufenden Teilnehmer durchgeführt wurden.
  • Einige der Aufgaben den Erfindung wurden hier oben aufgeführt, weitere Aufgaben werden im Laufe der Beschreibung offensichtlich, wenn diese in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen genommen werden, wie sie nachfolgend bestens beschrieben werden.
  • Wenigstens eine dieser Aufgaben wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 oder durch ein System mit den Merkmalen des Anspruchs 27 gelöst.
  • Entsprechend einem Gesichtspunkt beinhaltet die vorliegende Erfindung ein Kommunikationssystem zum Empfangen eines Anrufversuches von einem anrufenden Teilnehmer, das Identifizieren des anrufenden Teilnehmers als einen anrufenden Teilnehmer, mit welchem die Kommunikation nicht erwünscht ist, In-Kenntnis-Setzen des anrufenden Teilnehmers, dass keine zusätzlichen Anrufversuche durchgeführt werden sollten, und automatisches Registrieren einer Beschwerde mit einer zentralisierten Anrufteilnehmer-Beschwerdedatenbank. Die Beschwerdedatenbank des anrufenden Teilnehmers kann eine Verfolgungsautorität über wiederholte Verletzungen durch einen anrufenden Teilnehmer in Kenntnis setzen und automatisch derart wiederholte Anrufversuche blockieren.
  • Die vorliegende Erfindung beinhaltet ein Kommunikationsendgerät, z.B. ein Telefon, ein Mobiltelefon, einen persönlichen Digitalassistenten (PDA) oder einen Rechner zum Empfangen einer Anrufsignalisierungsnachricht (z.B. einer Anruferstellungs-/Abbaunachricht, einer Anruferidentitätsnachricht, etc.) und das nachfolgende Erzeugen eines In-Kenntnis-Setzens-Datagramms oder -Nachricht für das Übertragen über ein Datennetz (z.B. das Internet oder WWW). Demnach ist ein Kommunikationsendgerät der vorliegenden Erfindung in der Lage, einen anrufenden Teilnehmer aus Signalisierungsinformation zu identifizieren, welche innerhalb einer Kommunikation oder einer Anruferstellungssignalisierungsnachricht enthalten ist, welche durch ein Endgerät empfangen wird. Das Kommunikationsendgerät spielt eine vorher aufgezeichnete Ankündigung an den anrufenden Teilnehmer, welche den anrufenden Teilnehmer in Kenntnis setzt, dass weitere Anrufe nicht gestattet sind, und sendet nachfolgend eine In-Kenntnis-Setzungs-Nachricht an eine Beschwerderegistrierdatenbank für einen anru fenden Teilnehmer. Dieses In-Kenntnis-Setzen oder die Beschwerderegistriernachricht beinhalten die Identifikationsinformation des anrufenden Teilnehmers, welche von einer Kommunikation oder einer Anrufsignalisiernachricht erhalten wurde. Auf die Anfangsbeschwerderegistrierung folgend werden nachfolgende Beschwerderegistrier-in-Kenntnis-Setzungen, welche zu einem wiederholten Angriff durch einen anrufenden Teilnehmer gehören, die Beschwerderegistrierdatenbank veranlassen, eine Verletzungs-in-Kenntnis-Setzungs-Nachricht zu einer Verfolgungsautorität zu senden, wodurch die Verfolgungsautorität über den wiederholten Angriff durch den anrufenden Teilnehmer in Kenntnis gesetzt wird. Mit speziellem Bezug auf das nachfolgende Beschwerdeszenario ist das Beschwerderegistriersystem der vorliegenden Erfindung geeignet, einen Anruf oder einen Verbindungsversuch durch einen anrufenden Teilnehmer, welcher ein wiederholter Beleidiger bzw. Anstoß erregender ist, automatisch zurückzuweisen oder zu blockieren.
  • Die Funktionen zum automatischen Registrieren von Beschwerden gegenüber einem anrufenden Teilnehmer werden hier als Module oder Prozesse bzw. Verfahren beschrieben. Es ist davon auszugehen, dass diese Module oder Verfahren als computerausführbare Instruktionen implementiert werden können, welche in einem computerlesbaren Medium beinhaltet sind. Alternativ können die Module oder Verfahren, welche hier beschrieben werden, insgesamt in Hardware implementiert werden. In noch einer weiteren alternativen Ausführungsform können die Module oder Verfahren, welche hier beschrieben werden, als eine Kombination von Hard- und Software implementiert werden.
  • 1 ist ein Netzdiagramm, welches ein herkömmliches SS7-Anrufsignalisierungsnetz zeigt.
  • 2 ist ein Netzdiagamm, welches ein herkömmliches Internet-Protokoll-(IP-)Kommunikationsnetz zeigt, welches IP-fähige Kommunikationsendgeräte beinhaltet.
  • 3 stellt eine herkömmliche Sitzungsinitiier-Protokoll-(SIP-)Einladungsnachrichtenstruktur dar.
  • 4 ist ein Netzdiagramm, welches Beschwerde- und Verletzungsnachrichtenflusspfade durch ein IP-Kommunikationsnetz entsprechend einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt.
  • 5 ist ein schematisches Diagramm, welches eine beispielhafte SIP-basierte Kommunikationsendgerät-Architektur darstellt, welche Fähigkeiten für das Erzeugen einer Beschwerdenachricht entsprechend einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beinhaltet.
  • 6 ist ein Diagramm, welches eine beispielhafte lokale Blockiertabellenstruktur darstellt, welche in einem Kommunikationsendgerät entsprechend einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gespeichert werden kann.
  • 7 ist ein Diagramm, welches eine beispielhafte Beschwerderegistrierungs-Nachrichtenstruktur entsprechend einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt.
  • 8 ist ein Blockschaltbild, welches einen Beschwerderegistrierserver entsprechend einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt.
  • 9 ist ein Diagramm, welches eine beispielhafte Verletzungsnachrichtenstruktur entsprechend einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt.
  • 10 ist ein Diagramm, welches eine beispielhafte Beschwerderegistrierungs-Datenbankstruktur entsprechend einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt.
  • 11 ist ein Flussdiagramm, welches eine Nachrichtenverarbeitung darstellt, welche durch ein IP-fähiges Teilnehmerkommunikationsendgerät entsprechend einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung durchgeführt wird.
  • 12 ist ein Flussdiagramm, welche das Verarbeiten der Beschwerderegistriernachricht darstellt, welches durch einen Beschwerderegistrierserver entsprechend einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung durchgeführt wird.
  • 13 ist ein Netzdiagramm, welches die Beschwerde- und Verletzungsnachrichtenflusspfade über ein konvergierendes SS7/IP-Kommunikationsnetz entsprechend einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • Nachfolgend werden verschiedene Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung dargestellt, welche sich auf eine allgemeine Technik beziehen, um einen angerufenen Teilnehmer in die Lage zu versetzen, eine Beschwerde gegenüber einem anrufenden Teilnehmer zu registrieren und nachfolgend Anrufversuche von dem anrufenden Teilnehmer zu blockieren. 4 ist ein Netzdiagramm, welches die Kernfunktionalität einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt. Spezieller ausgedrückt beinhaltet 4 ein vereinfachtes Kommunikationsnetz 240, welches besteht aus: einem Beschwerderegistrierserver 242, einem Client-Rechner 244 eines Verfolgungsorgans, einem Internet-Protokoll-(IP-)Netz 246, einem Kommunikationsendgerät 112 eines anrufenden Teilnehmers und einem Kommunikationsendgerät 250 eines angerufenen Teilnehmers. Das Kommunikationsterminal des anrufenden Teilnehmers ist an einen Sitzungsinitiierprotokoll-(SIP-)Proxy-Server-Knoten 116 angeschlossen, während das Kommunikationsterminal 250 des angerufenen Teilnehmers an einen SIP-Proxy-Server-Knoten 118 angeschlossen ist. In dem in 4 dargestellten Beispiel sind alle Netzelemente geeignet, miteinander entweder direkt oder indirekt über das IP-Netz 246 zu kommunizieren. Zum Zwecke der Darstellung werden SIP-basierte Nachrichten innerhalb dieser Veröffentlichung benutzt. Jedoch sollte gewürdigt werden, dass andere äquivalente Nachrichtenprotokolle auch angewendet werden können, um die Funktionalität der intelligenten Kommunikationsblockierung und das Beschwerderegistriersystem der vorliegenden Erfindung zu erreichen.
  • Das Endgerät 112 des anrufenden Teilnehmers ist geeignet, eine SIP-Nachricht in Antwort auf einen Anrufversuch durch einen anrufenden Teilnehmer zu erzeugen und zu übertragen. Wiederum wird gewürdigt werden, dass das Endgerät 112 des anrufenden Teilnehmers ein verdrahtetes Telefon, ein drahtloses Telefon, ein Rechner oder eine in der Funktion ähnliche Kommunikationseinrichtung sein kann. Der SIP-Proxy-Server 116 ist geeignet, SIP-Nachrichten zu und von dem anrufenden Teilnehmer 112 über das IP-Netz 246 zu empfangen und zu routen. In einer ähnlichen Weise erleichtert der SIP-Proxy-Server 118 das Routen und die Kommunikation von SIP-Nachrichten zu und von einem angerufenen Teilnehmer 250 über das IP-Netz 246. Der Beschwerderegistrierserver 242 ist geeignet, Beschwerderegistriernachrichten 300, welche über das IP-Netz 246 empfangen werden, zu verarbeiten und auch Verletzungsnachrichten 360 über das IP-Netz 246 zu übertragen. Der Client-Server 244 des Verfolgungsorgans ist geeignet, Verletzungsnachrichten 360, welche über das IP-Netz 246 empfangen werden, zu verarbeiten.
  • Mit speziellem Bezug auf das Kommunikationsendgerät 250 des angerufenen Teilnehmers wird eine detailliertere Zeichnung einer Ausführungsform des Endgerätes in 5 geliefert. Mit Bezug auf 5 beinhaltet das SIP-freigegebene Kommunikationsendgerät 250 einen Informationspuffer 252 eines aktuellen Anrufes, eine Beschwerderegistrieranwendung 254, einen Puffer 256 für aufgezeichnete Nachrichten und einen Beschwerdenachrichtgenerator 258. Der Informationspuffer 252 eines aktuellen Anrufs ist geeignet, eine eingehende SIP-Nachricht zu untersuchen, wie z.B. eine SIP-Einladungsnachricht 270. Der Puffer 252 extrahiert und speichert zeitweilig relevante Information, welche zu einem eingehenden Anruf oder einer Kommunikationsanforderung gehört. In einem Fall kann die relevante Information eine Information beinhalten, welche sich auf die Identität des anrufenden Teilnehmers bezieht, wie z.B. das "Von"-Feld 206 oder das "Anrufer-Identifikations"-Feld 210, welche in der SIP-Nachrichtenstruktur gezeigt werden, welche in 3 dargestellt wird. Der Puffer 252 ist auch geeignet, einiges an derartiger relevanter oder die gesamte relevante Information an die lokale Beschwerderegistrieranwendung 254 zu kommunizieren, wo diese Information zurückgehalten und gespeichert werden kann.
  • Die lokale Beschwerderegistrieranwendung 254 ist ein Software- oder Firmware-Verfahren, welches innerhalb des Kommunikationsendgerätes 250 läuft, welches geeignet ist, eine Anzahl von Operationen durchzuführen, welche sich auf das Anrufblockieren und die Beschwerderegistrierfunktionalität der vorliegenden Erfindung beziehen. Spezieller ausgedrückt, die Beschwerderegistrieranwendung 254 ist geeignet, einen manuellen Trigger 272 zu empfangen, welcher durch einen angerufenen Teilnehmer in Antwort auf das Empfangen eines nicht erwünschten Anrufs oder einer Kommunikation initiiert wird. In einer Ausführungsform kann der manuelle Trigger durch Drücken eines vorprogrammierten Knopfes auf dem Kommunikationsendgerät erzeugt werden. Im Falle eines Personalcomputer-basierten Kommunikationsendgerätes kann der manuelle Trigger durch das Anklicken von Bildschirm-Icons über eine Maus oder eine andere Zeigereinrichtung erzeugt werden. Die Beschwerderegistrieranwendung 254 ist auch geeignet, bestimmte Funktionen ohne die Notwendigkeit eines expliziten manuellen Triggers durchzuführen. Spezieller ausgedrückt, falls ein Anruf oder eine Kommunikationserstellungsnachricht von einem anrufenden Teilnehmer empfangen wird, welcher zuvor durch das Kommunikationsendgerät 250 des angerufenen Teilnehmers benachrichtigt wurde, dass keine weiteren Anrufe oder Kommunikationen erwünscht sind, dann ist die Beschwerderegistrieranwendung 254 geeignet, den Anruf oder den Kommunikationsversuch automatisch zurückzuweisen. Eine derartige automatische Anrufblockierfunktionalität wird in einer Ausführungsform durch das Gebrauchen einer Blockiertabelle oder -datenbank erreicht, welche von der Beschwerderegistrieranwendung 254 aufrechterhalten wird und auf welche über sie zugegriffen wird. Wie in 6 dargestellt, kann eine derartige Blockiertabelle 260 einen Identifizierer 262 des anrufenden Teilnehmers und eine Kennung 264 beinhalten, welche anzeigt, ob der anrufende Teilnehmer früher eine Beschwerderegistriernachricht besaß, welche von dem Endgerät ausging. Demnach kann die Information des anrufenden Teilnehmers, welche zu einer eingehenden Signalisiernachricht gehört, mit dem Inhalt der "lokalen" Blockiertabelle 260 verglichen werden, um zu bestimmen, ob ein Blockieren erforderlich ist.
  • Mit Bezug zurück auf 5 ist der aufgezeichnete Nachrichtenpuffer 256 ein Software- oder Firmware-Vorgang, welcher geeignet ist, eine vorher aufgezeichnete Ankündigung 282 an den anrufenden Teilnehmer zu spielen, welcher zu der SIP-Einladungsnachricht 270 gehört, welche den anrufenden Teilnehmer in Kenntnis setzt, dass eine Beschwerde registriert wurde und dass keine weiteren Kommunikationsversuche durchgeführt werden sollten. Die vorher aufgezeichnete Ankündigung kann eine Audio-Nachricht oder eine Textnachricht sein, abhängig vom Kontext der versuchten Kommunikation. Wenn beispielsweise ein Kommunikationsversuch vom Sprachtyp durch einen Anstoß erregenden anrufenden Teilnehmer versucht wurde, kann eine Audio-Nachricht gespielt werden. Wenn der Anstoß erregende anrufende Teilnehmer versuchte, eine Kurznachricht vom Texttyp oder eine E-mail zu senden, kann eine Textankündigung oder In-Kenntnis-Setzungs-Nachricht an den anrufenden Teilnehmer als Antwort gesandt werden. Eine derartige In-Kenntnis-Setzungs-Ankündigung könnte jedes Mal gespielt oder gesendet werden, wenn ein manueller Trigger initiiert wird. Im Falle von wiederholten Straftätern könnte eine andere vorher aufgezeichnete Ankündigung automatisch gespielt werden (d.h. ohne der Erfordernis eines manuellen Triggers), welche den Anstoß erregenden anrufenden Teilnehmer informiert, dass eine Verletzungsnachricht an ein Verfolgungsorgan gesandt wurde.
  • Der Beschwerdenachrichtengenerator 258 ist geeignet, eine Beschwerderegistrier-(CR-)Nachricht 300 in Antwort auf eine geeignete Instruktion von der Beschwerderegistrieranwendung 254 zu erzeugen und zu übertragen. In der beispielhaften Implementierung, welche hier beschrieben wird, wird angenommen, dass die CR-Nachricht ein SIP-Protokoll nutzt. Jedoch ist eine SIP-formatierte CR-Nachricht nicht wesentlich für den Betrieb der vorliegenden Erfindung, und jegliche Anzahl unterschiedlicher Anwendungsprotokolle könnte angewendet werden, um die CR-"Nutzlast" zu tragen.
  • In 7 wird ein Beispiel einer CR-Nachrichtenstruktur und des zugehörigen Prototyp-Inhalts gezeigt. Die Prototyp-CR-Nachricht beinhaltet eine Nachrichtenkopfkomponente 302, welche für die Zwecke eines SIP-Beispiels irgendeine erforderliche SIP-Nachrichtenkopf/Paketinformation beinhalten kann. Die CR-Nachricht 300 beinhaltet auch ein Teilnehmeridentitätsfeld 304, ein Passwortfeld 306, ein Verschlüsselungsfeld 308 und ein CR-Nutzlastfeld. Das CR-Nutzlastfeld beinhaltet ferner ein "Von"-Feld 310, ein "Zu"-Feld 312 und ein "Anrufer-Identitäts"-Feld 314. Wieder wird gewürdigt werden, dass die Information, welche in dem CR-Nutzlastfeld enthalten ist, für das Bestimmen und/oder Verifizieren der Identität des Anstoß erregenden anrufenden Teilnehmers relevant ist. Andere in der Funktion äquivalente CR-Nachrichtenstrukturen können leicht angewendet werden, wobei eine Vielzahl von Anwendungsprotokollen genutzt wird, um die gewünschte Aufgabe des Beschwerderegistrierens zu erfüllen, ohne vom Umfang der Erfindung abzuweichen.
  • Mit Bezug auf den Beschwerderegistrierserver 242, welcher in 8 gezeigt wird, wird gewürdigt werden, dass dieser Server und dazugehörige Anwendungen geeignet sind, Beschwerderegistrierungs-(CR-)Nachrichten zu empfangen, zu verarbeiten und zu speichern. Eine Komponente der CR-Nachrichtenverarbeitung beinhaltet das Erzeugen einer Verletzungsnachricht in Antwort auf das Bestimmen, dass eine empfangene CR-Nachricht einen wiederholten Verstoß durch einen anrufenden Teilnehmer repräsentiert. Der Beschwerderegistrierserver 242 erreicht diese Funktionalität durch das Empfangen, Speichern und Analysieren von CR-Nachrichten, welche von einem Teilnehmer empfangen werden. In einer Ausführungsform ist der Registrierserver 242 geeignet, CR-Nachrichten von einer Vielzahl von Teilnehmern zu empfangen und zu verarbeiten, wobei er als eine zentralisierte gesteuerte Quelle der Beschwerdeinformation des anrufenden Teilnehmers agiert.
  • In der in 8 dargestellten Ausführungsform weist der Beschwerderegistrierserver 242 auf: einen Beschwerdedatenbankmanager-Vorgang 380, eine Beschwerdedatenbank 382 und einen Verletzungsnachrichtengenerator 384. Der Beschwerdedatenbankmanager-Vorgang 380 ist geeignet, eine CR-Nachricht 300 zu empfangen, Information, welche sich auf einen Anstoß erregenden Anruf bezieht, zu extrahieren und nachfolgend eine Such- oder Suchlaufoperation in der zugehörigen Beschwerdedatenbank 382 durchzuführen, wobei diese Information benutzt wird. Der Beschwerdedatenbankmanager-Vorgang 380 ist ferner geeignet, das Erzeugen einer Verletzungsnachricht 360 über einen Verletzungsnachrichtengenerator 384 in dem Fall zu initiieren, dass eine wiederholte Anstoßerregung angezeigt wird.
  • 9 stellt eine beispielhafte Verletzungsnachrichtenstruktur und einen dazugehörigen beispielhaften Inhalt dar. Die beispielhafte bzw. Prototyp-Verletzungsnachricht 360 beinhaltet eine Nachrichtenkopfkomponente 500, welche für die Zwecke eines SIP-Beispiels jegliche erforderliche SIP-Nachrichtenkopf/Paket-Information beinhalten könnte. Die Verletzungsnachricht 360 beinhaltet auch ein Verschlüsselungsfeld 502 und ein Verletzungs-Nutzlastfeld 504. Das Verletzungs-Nutzlastfeld 504 beinhaltet ferner ein "Anstoßerregungs"-Feld 506, ein "Beschwerde"-Feld 508, ein "Anrufer-Identifikations"-Feld 510 und ein "Beschwerdezählungs"-Feld 512. Wiederum wird gewürdigt werden, dass die Information welche in dem Verletzungsnutzfeld enthalten ist, relevant ist, den Anstoß erregenden Anruf zu bestimmen und/oder zu verifizieren, ebenso wie den Anstoß erregenden anrufenden Teilnehmer zu identifizieren. Andere in der Funktion äquivalente Verletzungsnachrichtenstrukturen können leicht angewendet werden, wobei eine Vielzahl von Anwendungsprotokollen benutzt werden können, um der gewünschten Aufgabe des Berichtens über eine Gesetzverletzung aufgrund der Belästigung eines anrufenden Teilnehmers zu genügen, ohne vom Umfang der Erfindung abzuweichen.
  • 10 stellt eine Ausführungsform der Beschwerdedatenbank 382 dar. In diesem vereinfachten Beispiel weist die Datenbank 382 mehrere Tabellen auf, welche eine Beschwerdetabelle 400 und eine Verfolgungstabelle 420 beinhalten. Die Beschwerdetabelle 400 wendet eine Vielfachfeld-Schlüsselstruktur an, welche ein Identitätsfeld 402 eines Anstoß erregenden Teilnehmers, ein Identitätsfeld 404 eines Beschwerdeteilnehmers und ein Anruf-Identitätsfeld 406 beinhalten. Zu jedem einzigartigen Schlüssel gehört ein Beschwerdezählfeld 408 und ein Verfolgungsorgan-(EA-)Identitätszeiger 410. Die Verfolgungstabelle 420 wird durch einen entsprechenden EA-ID-Zeiger 422 verschlüsselt, und zu jedem einzigartigen EA-Schlüssel gehört ein Verfolgungsorgankontaktfeld 424. In einer Ausführungsform ist der Verfolgungsorgan-Kontaktwert eine E-mail-Adresse, welche zu dem Büro eines Generalstaatsanwalts gehört.
  • Betrieb des Beschwerderegistriersystems
  • Kehrt man zu 4 zurück, so wird gewürdigt werden, dass der Betrieb der gezeigten Ausführungsform das Schaffen und das Übertragen eines Anrufs oder einer Kommunikationserstellungsnachricht 270 durch den anrufenden Teilnehmer 112 beinhaltet. Beispielhaft wird angenommen, dass die Erstellungsnachricht 270 eine SIP-Einladungsnachricht ist. Mit speziellem Bezug auf die SIP-basierte Kommunikation wird gewürdigt werden, dass eine Anzahl von SIP-Signalisierungsnachrichten aktuell bei der Erstellung eines Anrufs oder einer Kommunikation angewendet werden; zum Zwecke der Darstellung wird hier jedoch nur eine SIP-Einladungsnachricht betrachtet. Eine detaillierte Behandlung des SIP und des dazugehörigen Sitzungsbeschreibungsprotokolls (STP) kann in Internet Engineering Task Force (IETF) gefunden werden, wobei diese Veröffentlichungen hier als Referenz in ihrer Gesamtheit aufgeführt werden.
  • Während das Empfangen der Anfangsanruferstellungs-Signalisierungsnachricht durch ein Endgerät eines angerufenen Teilnehmers in einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung signifikant ist, können der Ursprung und die Routing-Geschichte der Nachricht nicht speziell relevant sein. Wiederum wird aus den 4, 5 und 6 gewürdigt werden, dass der anrufende Teilnehmer 112 eine SIP-Einladungsnachricht 270 initiiert, welche schließlich durch das Endgerät 250 des angerufenen Teilnehmers empfangen wird. Das Verarbeiten der empfangenen SIP-Einladungsnachricht durch das Endgerät 250 des angerufenen Teilnehmers hängt von der Anrufgeschichte ab, welche zu dem anrufenden Teilnehmer 112 gehört, wie dies allgemein in dem Flussdiagramm dargestellt wird, welches in 11 wiedergegeben wird.
  • Mit Bezug auf 11, sobald die SIP-Einladungsnachricht durch das Endgerät des angerufenen Teilnehmers empfangen wird (ST1), untersucht der aktuelle Anrufinformationspuffer 252 die Nachricht und extrahiert relevante Information, welche zu dem Anruf gehört, wobei In formation beinhaltet ist, welche vollständig oder teilweise den anrufenden Teilnehmer identifiziert (ST2). Diese Information wird mit den Einträgen des anrufenden Teilnehmers verglichen, welche in der "lokalen" Blockiertabelle 260 gespeichert sind, welche durch die Beschwerderegistrieranwendung 254 gepflegt wird (ST3). Falls eine Übereinstimmung in der "lokalen" Blockiertabelle gefunden wird, welche anzeigt, dass der anrufende Teilnehmer früher einen Anstoß erregenden Anruf ausgeführt hat, dann wird das Erstellen des Anrufs oder der Kommunikation beendet (St4) und der Beschwerdenachrichtgenerator 258 wird angewiesen, eine Beschwerderegistriernachricht 300 zu erzeugen und zu übermitteln (ST5). Falls keine Übereinstimmung in der Blockiertabelle 260 gefunden wird, wird dem Anruf oder der Kommunikationssitzungserstellung gestattet, mit der Vollendung fortzufahren (ST6). Falls, während der Anruf oder die Kommunikation andauert, der angerufene Teilnehmernutzer bestimmt, dass der Anruf belästigt oder stört, so kann der angerufene Teilnehmernutzer wählen, eine Beschwerderegistrierung manuell zu triggern (ST7). Wiederum kann ein derartiges manuelles Triggern das Drücken einer vorher programmierten Taste auf dem Kommunikationsendgerät oder das Anklicken einer Zeigereinrichtung sein, welche zu einem Computer gehört. Auf jeden Fall wird, sobald der manuelle Trigger initiiert wurde, der Beschwerdenachrichtgenerator 258 angewiesen, eine Beschwerderegistriernachricht 300 zu erzeugen und zu übermitteln (ST8). Der aufgezeichnete Ankündigungspufferprozess 256 wird auch durch die Beschwerderegistrieranwendung 254 angewiesen, eine vorher aufgezeichnete Ankündigung 282 an den Anstoß erregenden anrufenden Teilnehmer zu spielen, mit welcher der anrufende Teilnehmer in Kenntnis gesetzt wird, dass eine Beschwerde registriert wurde und dass keine weiteren Kommunikationsversuche durchgeführt werden sollten (ST9). Die vorher aufgezeichnete Ankündigung kann eine Audio-Nachricht oder eine Textnachricht sein, abhängig vom Kontext der versuchten Kommunikation. Wenn beispielsweise ein Kommunikationsversuch vom Sprachtyp durch einen Anstoß erregenden anrufenden Teilnehmer versucht wurde, könnte eine Audio-Nachricht gespielt werden. Wenn der Anstoß erregende anrufende Teilnehmer versuchte, eine Kurznachricht vom Texttyp oder eine E-mail zu senden, könnte eine Textankündigung oder eine In-Kenntnis-Setzungs-Nachricht an den betroffenen anrufenden Teilnehmer gesendet werden. Ein Beispiel einer derartigen Ankündigung oder einer Textnachricht könnte sein "Sie wurden zuvor in Kenntnis gesetzt, mit diesem Teilnehmer keine Kommunikation zu versuchen. Es wurde eine Beschwerde gegen Sie registriert". Sobald die vorher aufgezeichnete Ankündigung gespielt oder an den Anstoß erregenden anrufenden Teilnehmer 112 geliefert wurde, wird der Anruf oder die Kommunikationssitzung automatisch beendet (ST10).
  • Wie in 4 angezeigt wird, wird die Beschwerderegistrier-(CR-)Nachricht 300, welche durch das Endgerät 250 des angerufenen Teilnehmers formuliert wird, über das IP-Netz 246 an den Beschwerderegistrierserver 242 übertragen. 12 stellt die Basisschritte dar, welche zur Verarbeitung der CR-Nachricht 300 durch den Beschwerderegistrierserver 242 gehören. Mit Bezug auf 12, sobald die CR-Nachricht 300 durch den Beschwerderegistrierserver 242 empfangen wird (ST1), untersucht der Beschwerdedatenbankmanager-Vorgang 380 die Nachricht und extrahiert relevante Information, welche zu dem Anstoß erregenden Anruf gehört, wobei Information beinhaltet ist, welche vollständig oder teilweise den anrufenden Teilnehmer identifiziert (ST2). Eine derartige Information kann einen anrufenden Teilnehmer-Identifizierer, einen angerufenen Teilnehmer-Identifizierer und einen Identifizierer beinhalten, welcher zu dem Anstoß erregenden Anruf oder der Kommunikation gehört. Diese Information wird gegenüber den Beschwerdeeinträgen verglichen, welche in der Beschwerdedatenbank 382 enthalten sind (ST3). Falls eine Übereinstimmung in der Beschwerdedatenbank gefunden wird, welche anzeigt, dass eine Beschwerde zuvor gegenüber dem anrufenden Teilnehmer durch den angerufenen Teilnehmer registriert wurde, dann wird der Verletzungsnachrichtgenerator 384 angewiesen, eine Verletzungsnachricht 360 zu schaffen und zu übermitteln (ST4). Die Verletzungsnachricht wird über das IP-Netz 246 an das geeignete Verfolgungsorgan übertragen (ST5), wie dies während des Beschwerdedatenbank-Suchlaufes bestimmt wurde. Das Verfolgungsorgan kann diese Verletzungsnachricht nutzen, um wiederholte Gesetzesverletzungen durch einen anrufenden Teilnehmer zu dokumentieren und eine gesetzliche Aktion, wenn erforderlich, zu ergreifen. Falls eine Übereinstimmung in der Beschwerdedatenbank 382 nicht gefunden wird, dann wird ein neuer Beschwerdedatenbankeintrag geschaffen, basierend auf der Information, welche in der Beschwerderegistriernachricht 300 enthalten ist (ST6).
  • Ausführung eines hybriden Beschwerderegistriersystems
  • 13 stellt eine Ausführungsform eines hybriden Beschwerderegistriersystems dar, welche geeignet ist, im Wesentlichen die gleiche Beschwerderegistriersystem-Funktionalität zu liefern, welche oben für herkömmliche PSTN-Telefondienstteilnehmer beschrieben wurde. Spe zieller ausgedrückt, 13 weist ein hybrides oder konvergierendes Kommunikationsnetz 600 auf, welches eine PSTN/SS7-Signalisierungskomponente 610 und eine Internetprotokoll(IP-)Netzkomponente 632 beinhaltet. Das Netz 600 beinhaltet auch ein Endgerät 602 eines anrufenden Teilnehmers und ein Endgerät 604 eines angerufenen Teilnehmers, welche mit einem Paar von SS7-Dienstvermittlungsstellen (SSPs) 606 bzw. 608 verbunden sind. SSP 606 und SSP 608 sind geeignet, SS7-Signalisierungsnachrichten über das SS7-Netz 610 zu kommunizieren. Das Signalisierungs-Gateway (SG) 620 ist geeignet, eine SS7 ISUP- oder TCAP-Signalisierungsnachricht von einem SS7-Signalisierungspunkt (SP) innerhalb eines oder angeschlossen an ein SS7-Netz 610 zu empfangen und die SS7-Signalisierungsnachricht umzusetzen oder in ein Protokollformat zu wandeln, welches kompatibel mit dem IP-Netz 632 und den darin liegenden Knoten ist.
  • Von speziellem Interesse in diesem Beispiel ist ein Beschwerderegistrier-Serverknoten 630, welcher innerhalb des IP-Netzes 632 liegt oder an es angeschlossen ist. Wiederum ist in diesem Beispiel der Beschwerderegistrier-Serverknoten 630 geeignet, Prozessnachrichten zu senden, zu empfangen und allgemein zu bearbeiten, welche in einem Transport-Adapter-Layer-Interface- bzw. in einer Transportadapterschicht-Schnittstelle-(TALI-)basiertem Protokoll formatiert sind. Bevorzugte Paketformate für das Verkapseln verschiedener Arten von SS7-Nachrichten in IP-Paketen werden in Internet Engineering Task Force (IETF) Internet Entwurf <draft-benedyk-sigtran-tali-01.txt>, Juni 2000, beschrieben, wobei diese Veröffentlichung hier als Referenz in ihrer Gesamtheit beinhaltet ist. Außerdem wird eine Implementierung der Transportadapterschicht-Schnittstelle in dem allgemein zugeteilten und mit aufgeführtem US-Patent Nr. 09/588,852 beschrieben, dessen Veröffentlichung hier als Referenz in ihrer Gesamtheit beinhaltet ist. Es wird gewürdigt werden, dass die beschriebenen Konzepte in dieser Veröffentlichung nicht von dem oben als Referenz ausgeführten Transportadapterschicht-Schnittstellensignalisierungsprotokoll abhängen. Andere in ihrer Funktionalität ähnliche Signalisierungsprotokolle können innerhalb des Umfangs der vorliegenden Erfindung angewendet werden, welche z.B. das IETF SUA/M3UA-Protokoll beinhalten. Die SS7 SCCP-Nutzeradaptionsschicht wird in dem IETF-Internet-Entwurf <draft-sigtran-sua-03.txt>, November 2000, beschrieben, dessen Veröffentlichung hier als Referenz in ihrer Gesamtheit enthalten ist. Die SS7 MTP3-Nutzeradaptionsschicht wird in dem IETF-Internet-Entwurf <draft-ietf-sigtran-m3ua-04.txt>, März 2000, beschrieben, dessen Veröffentlichung hier als Referenz in ihrer Gesamtheit beinhaltet ist.
  • Ein anderes Protokoll, welches für kommunizierte Beschwerderegistrierung und Verletzungsnachrichten zwischen Netzentitäten benutzt werden kann, ist das SCTP-Protokoll, wie es in RFC 2960 beschrieben wird, das Stream Control Transmission- bzw. Stromsteuerübertragungsprotokoll, Oktober 2000, dessen Veröffentlichung hier als Referenz in ihrer Gesamtheit beinhaltet ist.
  • Auf jeden Fall wird gewürdigt werden, dass in dieser Ausführungsform der vorliegenden Erfindung Signalisierungsnachrichten nicht direkt jeweils durch die Telefone 602 und 604 des Anrufenden oder des angerufenen Teilnehmers empfangen oder übertragen werden. Folglich kann die Beschwerderegistriernachrichten-Erzeugung nicht am Endgerät 604 des angerufenen Teilnehmers verrichtet werden. Stattdessen ist das Endgerät 604 des angerufenen Teilnehmers geeignet, den SSP 608 in Kenntnis zu setzen oder zu triggern, um eine Beschwerderegistriernachricht für ihn zu generieren. Es ist bekannt, ähnliche SSP-Trigger durch Benutzen von Berührungstasten-Schlüsselanschlägen, wie z.B. "*69", zu liefern. In diesem Fall muss z.B. ein angerufener Teilnehmer "*99" wählen, wenn eine Berechnung durchgeführt wurde, dass ein spezieller Anruf belästigt oder stört. Das Empfangen des "*99"-Triggers würde den SSP 608 veranlassen, eine Transaktionsfähigkeitsanwendungsteil-(TCAP-)basierte Beschwerderegistrier-(CR-)Nachricht zu generieren und diese Nachricht an das SG 620 zu übertragen. Das SG 620 ist bei dem Empfang der TCAP-basierten CR-Nachricht geeignet, die TCAP CR-Nachricht in eine äquivalente TALI-formatierte CR-Nachricht umzusetzen. Sobald diese Umsetzung vollendet ist, kann die sich ergebende TALI CR-Nachricht an die IP-Netz-basierte Beschwerderegistrierdatenbank 630 geliefert werden. Das Verarbeiten der TALI CR-Nachricht an der Beschwerderegistrierdatenbank 630 ist identisch mit der CR-Nachrichtenverarbeitung, welche oben beschrieben wurde. Tatsächlich könnte eine einzelne Beschwerderegistrierdatenbank implementiert werden, welche geeignet sein würde, SIP-, TALI- und jegliche Anzahl anderer CR-Nachrichtenformate zu bedienen.
  • Mit Bezug auf den TALI- und SG-Betrieb kann eine detaillierte Beschreibung eines SG-Produkts, welches durch den gleichen Anmelder der vorliegenden Erfindung als das IP7 Secure GatewayTN vermarktet wird, in der Tekelec-Veröffentlichung PN/909-0767-01, Rev B, August 1999, mit dem Titel Feature Notice IP7 Secure GatewayTM Release 1.0, gefunden werden, deren Veröffentlichung hier als Referenz beigefügt ist. Die spezifischen funktionellen Komponenten eines IP7 Secure GatewayTM zum Übertragen und zum Empfangen von Umsetzungsfähigkeitsanwendungsteil-(TCAP-)Nachrichten über ein Internet-Protokoll-(IP-)Netz werden in dem allgemein zugeteilten, mit aufgeführten internationalen Patent mit der Nummer WO 00/35155 beschrieben, dessen Veröffentlichung hier in ihrer Gesamtheit als Referenz beinhaltet ist.
  • Kehrt man zu SSP 608 zurück, so wird gewürdigt werden, dass die Steuerlogik innerhalb des SSP geeignet ist, die Information zu warten bzw. zu pflegen, welche den anrufenden Teilnehmer 602 identifiziert, während ein Anruf läuft. In Antwort auf eine Tastenwahl oder eine ähnliche Art von Trigger, welche durch einen angerufenen Teilnehmer 604 initiiert wird, ist SSP 608 ferner geeignet, eine Beschwerderegistriernachricht zu erzeugen, welche die gleiche grundlegende Vorgehensweise benutzt, wie sie oben beschrieben und allgemein in 5 dargestellt wird. Falls die SSP-Aufzeichnung im Speicher verfügbar ist, kann eine Blockiertabelle, ähnlich zu der, welche zuvor beschrieben wurde und in 6 dargestellt wird, für jeden Telefonkunden gewartet werden. Im Wesentlichen bewegt die oben beschriebene hybride Netzausführungsform einfach das Steuern und die Verantwortlichkeit für die Beschwerderegistriernachrichten-Erzeugung zu dem Kern des SS7-Signalisierungsnetzes. Statt des Steuerns und der Verantwortlichkeit für Beschwerderegistriernachrichten-Erzeugung, welche in den Endnutzer-Kommunikationsendgeräten vorhanden ist, wie anfangs beschrieben, erfordert die hybride Ausführungsform von dem SSP, welches einem angerufenen Teilnehmer dient, eine Beschwerderegistriernachricht zu erzeugen. Jedoch steuert in beiden Ausführungsformen der Endbenutzer, wann eine Anfangsbeschwerde registriert wird.
  • Identifikation eines obszönen Anrufs und Beschwerderegistrierung
  • Obwohl die oben aufgeführten Beispiele in erster Linie dazu dienen, automatisch Beschwerderegistriernachrichten für Anrufer zu erzeugen, welche zuvor in Kenntnis gesetzt wurden, dass eine Kommunikation nicht erwünscht wird, wie z.B. Telemarketing-Leute, ist die vorliegende Erfindung nicht auf eine derartige Ausführungsform beschränkt. In einer alternativen Ausführungsform kann die vorliegende Erfindung das Identifizieren von obszönen Anrufen und das Erzeugen von Beschwerderegistriernachrichten gegenüber obszönen Anrufern beinhalten. Beispielsweise, falls ein Teilnehmer eine Kommunikation von einem obszönen Anrufer erhält, kann der Teilnehmer einen Knopf auf dem Telefon des Teilnehmers drücken, um eine Nachricht zu triggern, welche zum Vorspielen für obszöne Anrufer gestaltet ist, um eine Beschwerderegistriernachricht zu triggern, welche den Anrufer eines obszönen Anrufs identifiziert, und um den Anruf beenden. Mit Bezug zurück zu 4 kann der Beschwerderegistrierserver 242 zwischen einer Beschwerde bezüglich eines wiederholten Anrufers, wie z.B. einer Telemarketing-Person, und einer Beschwerde für einen obszönen Anrufer unterscheiden. Eine derartige Unterscheidung kann durch Hinzufügen eines Feldes zur Beschwerderegistriernachricht 300 durchgeführt werden, welche in 7 für das Identifizieren des Anrufs als ein obszöner Anruf oder eines wiederholten Verletzungsanrufs dargestellt wird. Ein derartiges Feld kann in dem Nutzlastbereich der Beschwerderegistriernachricht beinhaltet sein.
  • In Antwort auf das Empfangen einer Beschwerderegistriernachricht bezüglich eines obszönen Anrufs kann der Beschwerderegistrierserver 242 sofort eine Verletzungsnachricht an ein Verfolgungsorgan ohne das Warten auf eine Wiederholung senden. Demnach kann die vorliegende Erfindung benutzt werden, Beschwerderegistriernachrichten und Verletzungsnachrichten für obszöne Anrufe zu identifizieren und zu erzeugen.
  • Obwohl die oben aufgeführten Ausführungsformen in erster Linie für SIP-initiierte und SIP-abbauende Anrufe bestimmt sind, ist die vorliegende Erfindung nicht auf derartige Ausführungsformen beschränkt. Beispielsweise sind die Verfahren und Systeme für Beschwerdenachrichterzeugung, welche oben beschrieben wurden, auf Anrufe, welche einen PSTN-Ursprung haben und über SIP beendet werden und umgekehrt, anwendbar.
  • Zusätzlich ist die vorliegende Erfindung nicht auf das Erzeugen von Beschwerderegistriernachrichten für Telefonanrufe begrenzt. Beispielweise kann ein Kommunikationsempfänger wiederholte Kommunikationen empfangen, wie z.B. Fax-Kommunikationen, E-mail-Kommunikationen, Kurznachrichtdienst-Kommunikationen etc. von Teilnehmern, welche vorher in Kenntnis gesetzt wurden, dass eine Kommunikation nicht erwünscht ist. In Antwort auf das Empfangen von Nachrichten, welche sich auf diese Kommunikationen beziehen, kann die Endgeräteausrüstung, welche zu dem Kommunikationsempfänger gehört, automatisch Beschwerderegistriernachrichten erzeugen, wobei die oben beschriebenen Verfahren benutzt werden. Demnach verhindert die vorliegende Erfindung eine Belästigung durch Fax, E-mail oder anderen Medien zusätzlich zu Telefonanrufen.
  • Es wird gewürdigt werden, dass verschiedene Details der Erfindung, ohne vom Umfang der Erfindung abzuweichen, verändert werden können. Außerdem dient die vorausgegangene Beschreibung nur dem Zweck der Erläuterung und nicht dem Zweck der Eingrenzung, wobei die Erfindung durch die Ansprüche definiert ist.

Claims (40)

  1. Verfahren zum automatischen Registrieren von Beschwerden gegen Kommunikationsinitiatoren (112) wegen unerwünschter Telefonie-bezogener Kommunikation, wobei das Verfahren durch die folgenden Schritte gekennzeichnet ist: (a) Empfangen einer Telefonie-bezogenen Signalisierungsnachricht (270) von einem Kommunikationsinitiator (112) zum Aufbauen einer Telefonie-bezogenen Kommunikation von dem Kommunikationsinitiator (112) zu einem Telekommunikationsteilnehmer; und (b) Extrahieren eines Parameters aus der Telefonie-bezogenen Signalisierungsnachricht (270) und Bestimmen, ob die Telefonie-bezogene Kommunikation von einem Kommunikationsinitiator (112) stammt, mit welchem eine Kommunikation nicht erwünscht ist; und (c) als Antwort auf das Bestimmen, dass die Telefonie-bezogene Kommunikation von einem Kommunikationsinitiator (112) stammt, mit dem eine Kommunikation nicht gewünscht wird, automatisches Generieren einer Beschwerderegistrierungsnachricht (300) zum Registrieren einer Beschwerde gegen den Kommunikationsinitiator (112).
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Telefonie-bezogene Kommunikation eine Kurznachrichtendienst (SMS)-Transaktion ist.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Telefonie-bezogene Kommunikation ein Sprach-Telefonruf ist.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Telefonie-bezogene Kommunikation eine Fax-Nachricht ist.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Parameter eine Telefonnummer für den Kommunikationsinitiator (112) ist.
  6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Telefonie-bezogene Signalisierungsnachricht (270) eine Mobilruf-Signalisierungsnachricht ist und der Parameter eine Mobil-Identifikationsnummer für den Kommunikationsinitiator (112) ist.
  7. V erfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch den folgenden Schritt: automatisches Senden der Beschwerderegistrierungsnachricht (300) zu einer Beschwerderegistrierungsdatenbank (242).
  8. Verfahren nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch den folgenden Schritt: Generieren einer Verletzungs-Anzeigenachricht (360) als Antwort auf die Beschwerderegistrierungsnachricht (300) bei der Beschwerderegistrierungsdatenbank (242).
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Generieren einer Verletzungsanzeigenachricht ein Generieren der Verletzungsanzeigenachricht (360) als Antwort auf das Bestimmen, dass eine Beschwerde vorher durch den Kommunikationsempfänger gegen den Kommunikationsinitiator (112) registriert worden ist, beinhaltet.
  10. Verfahren nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch die folgenden Schritte: automatisches Identifizieren eines Exekutivorgans (244) und Senden der Verletzungs-Anzeigenachricht (360) zu dem Exekutivorgan (244).
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Senden der Verletzungs-Anzeigenachricht (360) zu dem Exekutivorgan (244) ein Senden der Verletzungs-Anzeigenachricht zu einer Regierungsstelle beinhaltet.
  12. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Senden der Beschwerde-Anzeigenachricht zu einer Beschwerderegistrierungsdatenbank (242) ein Senden der Nachricht zu einer Beschwerderegistrierungsdatenbank (242) beinhaltet, welche vorher registrierte Beschwerden speichert, die zumindest durch einen Bezeichner eines angerufenen Teilnehmers oder anrufenden Teilnehmers indiziert sind.
  13. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch den folgenden Schritt: als Antwort auf das Empfangen der Telefonie-bezogenen Signalisierungsnachricht von dem Kommunikationsinitiator (112) wird dem Kommunikationsinitiator (112) angezeigt, dass keine weitere Kommunikation mit dem Kommunikationsempfänger versucht werden soll.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, gekennzeichnet durch den folgenden Schritt: Anzeigen dem Kommunikationsinitiator (112), dass die Beschwerde-Registrierungsnachricht an eine Beschwerderegistrierungsdatenbank versendet worden ist.
  15. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Empfangen einer Telefonie-bezogenen Signalisierungsnachricht (270) von einem Kommunikationsinitiator ein Empfangen einer Sitzungsinitiierungsprotokoll (SIP)-Nachricht an einem SIP-Telefon beinhaltet.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die SIP-Nachricht eine Invite-Nachricht ist.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Extrahieren eines Parameters aus der Telefonie-bezogenen Signalisierungsnachricht (270) ein Extrahieren eines Parameters aus dem From-Feld der Invite-Nachricht zum Identifizieren des Kommunikationsinitiators (112) beinhaltet.
  18. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch folgende Schritte: Bestimmen basierend auf einem Parameter in der Telefonie-bezogenen Signalisierungsnachricht (270), ob dem Kommunikationsinitiator (112) vorher angezeigt wurde, nicht Kommunikationen mit dem Kommunikationsempfänger zu initiieren, und dadurch gekennzeichnet, dass das automatische Generieren der Beschwerderegistrierungsnachricht (300) ein automatisches Generieren der Beschwerderegistrierungsnachricht (300) als Antwort auf das Bestimmen, das dem Kommunikationsinitiator (112) vorher angezeigt wurde, beinhaltet.
  19. Verfahren nach Anspruch 18, gekennzeichnet durch den folgenden Schritt: Weiterleiten der Beschwerderegistrierungsnachricht zu einer Beschwerderegistrierungsdatenbank (242).
  20. Verfahren nach Anspruch 19, gekennzeichnet durch die folgenden Schritte: Bestimmen, ob Beschwerden gegen den Initiator (112) vorher registriert wurden bei der Beschwerderegistrierungsdatenbank (242), und als Antwort auf das Bestimmen, dass Beschwerden vorher registriert wurden, Generieren einer Verletzungsnachricht (360) und Weiterleiten der Verletzungsnachricht zu einem Exekutivorgan (244).
  21. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Weiterleiten der Beschwerderegistrierungsnachricht (300) zu einer Beschwerderegistrierungsdatenbank (242) ein Senden der Nachricht zu einer Beschwerderegistrie rungsdatenbank beinhaltet, welche vorher registrierte Beschwerden speichert, die zumindest durch einen Bezeichner eines anrufenden Teilnehmers oder angerufenen Teilnehmers indiziert sind.
  22. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Empfangen einer Telefonie-bezogenen Signalisierungsnachricht (270) ein Empfangen einer Sitzungsinitialisierungsprotokoll (SIP)-Nachricht an einem SIP-Telefon beinhaltet.
  23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Generieren der Beschwerderegistrierungsnachricht (300) ein Generieren der Beschwerderegistrierungsnachricht (300) an dem SIP-Telefon charakterisiert.
  24. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die SIP-Nachricht eine Invite-Nachricht ist und der Parameter ein Bezeichner eines anrufenden Teilnehmers in einem From-Feld der Invite-Nachricht ist.
  25. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Empfangen einer Telefonie-bezogenen Signalisierungsnachricht (207) ein Empfangen einer IP-Telefonieruf-Signalisierungsnachricht beinhaltet.
  26. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schritte (a)-(c) an einem Nutzerkommunikationsendgerät (250) durchgeführt werden.
  27. System zum Ermöglichen eines Telekommunikationsteilnehmers, eine Beschwerde gegen einen Kommunikationsinitiator (112) zu registrieren, wobei das System gekennzeichnet ist durch: (a) ein Nutzerkommunikationsendgerät (250), welches dazu geeignet ist, Telefonie-bezogene Signalisierungsnachrichten (270) von Kommunikationsinitiatoren (112) zu empfangen und automatisch eine Beschwerderegistrierungsnachricht (300) zu generieren als Antwort auf ein Bestimmen, dass eine der Telefonie-bezogenen Signalisierungsnachrichten zu einer Telefonie-Kommunikation von einem Kommunikationsinitiator, mit dem eine Kommunikation nicht erwünscht wird, gehört; und (b) eine Beschwerderegistrierungsdatenbank-Anwendung (242), welche wirkend mit dem Nutzerkommunikationsendgerät (250) zum Empfangen und Verarbeiten der Beschwerderegistrierungsnachricht (300) verbunden ist.
  28. System nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass das Nutzerkommunikationsendgerät (250) ein Sitzungsinitiierungsprotokoll (SIP)-fähiges Telefon aufweist.
  29. System nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass das Nutzerkommunikationsendgerät (250) einen Personalcomputer aufweist.
  30. System nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschwerderegistrierungsnachricht (300) auf einer Information basiert, welche in einer Telefonie-bezogenen Signalisierungsnachricht (270) beinhaltet ist.
  31. System nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschwerderegistrierungsnachricht (300) eine SIP-Nachricht aufweist.
  32. System nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschwerderegistrierungsdatenbank(242)-Anwendung dazu geeignet ist, eine Verletzungs-Anzeigenachricht (360) zu generieren.
  33. System nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschwerderegistrierungsdatenbank(242)-Anwendung dazu geeignet ist, die Verletzungsanzeigenachricht (360) an eine dritte Partei (244) zu senden.
  34. System nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Partei eine Regierungsstelle ist.
  35. System nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass das Nutzerkommunikationsendgerät (250) dazu geeignet ist, eine Beschwerderegistrierungsnachricht (300) als Antwort auf einen manuellen oder Nutzer-initiierten Auslöser zu generieren.
  36. System nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass das Nutzerkommunikationsendgerät (250) eine Rufblockierungsdatenbank (260) beinhaltet, welche dazu geeignet ist, eine Identifizierungsinformation zu speichern, welche sich auf einen anrufenden Teilnehmer bezieht, dem angezeigt wurde, dass eine Kommunikation mit dem angerufenen Teilnehmer nicht erwünscht ist.
  37. System nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass das Nutzerkommunikationsendgerät (250) dazu geeignet ist, die Beschwerderegistrierungsnachricht (300) automatisch zu generieren als Antwort auf das Bestimmen, dass ein Eintrag für den anrufenden Teilnehmer in der Rufblockierungsdatenbank (260) existiert.
  38. Verfahren nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass das Empfangen einer Telefonie-bezogenen Signalisierungsnachricht (270) ein Empfangen einer IP-Telefonieruf-Signalisierungsnachricht beinhaltet.
  39. System nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass das Nutzerkommunikationsendgerät (250) ein IP-Telefoniekommunikationsendgerät aufweist.
  40. System nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschwerderegistrierungsdatenbank-Anwendung (242) dazu geeignet ist, vorher registrierte Beschwerden zu speichern, welche zumindest durch eine Identifikationsinformation eines angerufenen Teilnehmers oder eines anrufenden Teilnehmers indiziert sind.
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