DE60129592T2 - Wäschereiprodukt - Google Patents

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DE60129592T2
DE60129592T2 DE60129592T DE60129592T DE60129592T2 DE 60129592 T2 DE60129592 T2 DE 60129592T2 DE 60129592 T DE60129592 T DE 60129592T DE 60129592 T DE60129592 T DE 60129592T DE 60129592 T2 DE60129592 T2 DE 60129592T2
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    • C11D17/00Detergent materials or soaps characterised by their shape or physical properties
    • C11D17/04Detergent materials or soaps characterised by their shape or physical properties combined with or containing other objects
    • C11D17/041Compositions releasably affixed on a substrate or incorporated into a dispensing means
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Description

  • Kürzlich wurden Waschtabletten, eine andere Produktform für das Wäschewaschen, kommerziell eingeführt und von den Verbrauchern gut angenommen. Dies zeigt Wunsch nach Einheitsdosierprodukten, die in die Waschmaschine geworfen werden können. Die Beliebtheit einer weiteren Waschproduktform, nämlich flüssiger Waschmittel, ist zum Teil auf die Fähigkeit zurückzuführen, daß Verbraucher solche Produkte zum Vorbehandeln ausgewählter Bereiche der Kleidung, bei denen ein höherer Reinigungsgrad erforderlich zu sein scheint, verwenden. Ein Nachteil von Waschtabletten ist, daß die Möglichkeit, ausgewählte Bereiche der Kleidung vorzubehandeln, für Verbraucher bei dieser Produktform nicht verfügbar ist.
  • Verschiedene Waschprodukte in Einzel- oder Doppelkammerbeutelen oder in Flaschen mit zwei Kammern sind über die Jahre offenbart worden.
  • Muysson, US-Patent Nr. 5,164,178, offenbart ein festes granuläres Deodorant, bestehend aus einer hydratisierten Calciumsulfatgrundlage, ätherischen Ölen, die auf der granulären Grundlage absorbiert sind, und Mikrokapseln, die mit einem weiteren Teil an ätherischen Ölen gefüllt sind. Das granuläre Deodorant ist in einem versiegelten Beutel verpackt, der Mikrolöcher aufweist, die mit einem entfernbaren Klebeband bedeckt sind.
  • Ein Wäschereinigungsgelprodukt wird in Europa in einem wasserlöslichen Beutel verkauft. Die Grundlage wird Vakuum-geformt, gefüllt und dann mit einem „Abdeck-"film versiegelt.
  • Peterson et al., US-Pat. Nr. 5,776,877 ist auf eine flüssige Persäurepräkursorzusammensetzung zur Bereitstellung eines Bleich- und Reinigungsmaterials, in dem die Zusammensetzung ein Dispergiermedium, das einen Emulgator umfaßt, und eine dispergierte Phase, die die den Persäurepräkursor umfaßt, kombiniert, gerichtet. Eine Flasche oder ein Behälter, bestehend aus zwei Kammern, kann verwendet werden.
  • Scheuing et al., US-Pat. Nr. 5,681,805, offenbart eine Flasche mit zwei Kammern für eine flüssige Persäurepräkursorzusammensetzung.
  • Dunlop et al., US-Pat. Nr. 3,198,740, offenbart eine Verpackung aus einem wasserlöslichen Film aus Polyvinylalkohol, gefüllt mit einer Waschmittelzusammensetzung. Die Zusammensetzungen, die in die wasserlöslichen Verpackungen gefüllt sind, sind nicht-flüssige, wasserlösliche synthetische Waschmittel, die Natriumtripolyphosphat und ein hydratisiertes Salz enthalten. Im allgemeinen enthalten solche Zusammensetzungen ein oder mehrere anionische synthetische organische Waschmittel. Andere Bestandteile, die in die wasserlöslichen Verpackungen gefüllt werden können, können anorganische Aufbaustoffe, zusätzlich zu Natriumtripolyphosphatseifenschaumaufbaustoffen, Alkalimetallsilikate, Bleichbestandteile und andere Kleinstbestandteile wie Pigmente, Farbstoffe, Duftstoffe, Wiederablagerungsinhibitoren, optische fluoreszierende Stoffe, Trübungsinhibitoren und andere nützliche Additive enthaltend.
  • Bianco et al., US-Pat. Nr. 3,374,195, bezieht sich auf Polyvinylalkoholzusammensetzungen, enthaltend einen Weichmacher, und auf weichgemachte daraus hergestellt Polyvinylalkoholfilme. Die Verwendung von Polyvinylalkoholfilmen bei der Herstellung von wasserlöslichen Taschen oder Beuteln für solche Materialien, wie Waschmittel, Bleichmittel, Insektizide usw., wird genannt. Die Verpackung kann in heißes oder kaltes Wasser gegeben werden, worin die Taschen sich auflösen und die Produkte dispensiert werden.
  • Gray, US-Pat. Nr. 3,528,921, offenbart eine Bleichpackung, in der eine Trockenbleichzusammensetzung in einer Verpackung aus einem wasserlöslichen Polyvinylalkoholfilm enthalten ist. Bei der Verwendung wird die gesamte Packung in eine Waschmaschine, enthaltend Wasser und zu bleichende Kleidung, gegeben, ohne daß vorher eine Abmessung der Person, die den Waschvorgang durchführt, notwenig ist. Der Produktbehälter, d. h., der Polyvinylalkoholfilm, soll dem System wichtige Eigenschaften gegen erneute Schmutzablagerung beisteuern und daher sollen die Packungen insbesondere für die Verwendung zusammen mit Seife und Waschprodukten in Verbindung mit dem Waschen und Bleichen verschmutzter Kleidung geeignet sein.
  • Kerry et al., US-Pat. Nr. 4,681,228, ist auf toxische Produkte gerichtet, die sich in einem geschlossenen innerer Behälter, bestehend aus einem wasserlöslichen flexiblen Material, befinden, wobei der innerer Behälter in einem geschlossenen Behälter, bestehend aus einem flexiblen Material, das gegen Wasser beständig ist, angeordnet ist. Damit die verpackte Substanz freigesetzt werden kann, wird der äußere Behälter aufgeschnitten und der innere Behälter wird in Wasser abgeschieden, wobei ein Film des inneren Behälters und die toxische Füllung gelöst werden. Toxische Substanzen sind Substanzen, wie Agrochemikalien, die, sowohl während des Füllens und Verpackens als auch während des Transports der Verpackungen und Freisetzung der toxischen Substanzen aus den Verpackungen, nicht mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen dürfen. Das wasserlösliche Material ist beispielsweise Polyvinylalkohol und es ist mit einem wasserlöslichen toxischen Pulver oder granulären Produkt gefüllt. Eine Aufreißlinie 7 ist eingeschlossen.
  • Ball, US-Pat. Nr. 3,737,027, ist auf eine Verbundverpackung für ein Zweikomponentenhärtungsharz, umfassend zwei flexible zerbrechliche Behälter, wobei sich einer in dem anderen befindet, gerichtet. Die Verpackung dient zur Stabilisierung und Verstärkung der Gesteinsbildung und zur Befestigung der Elemente in Bohrlöchern.
  • Clarke et al., US-Pat. Nr. 4,188,304, offenbart ein Waschmittelprodukt, das eine partikuläre Waschmittelzusammensetzung umfaßt, die in einer geschlossenen wasserunlöslichen Tasche enthalten ist, die eine gegenüber Wasser empfindliche Versiegelung aufweist. Die Inhalte der Tasche werden beim Kontakt der Tasche mit Wasser abgegeben. Man sagt, daß die Tasche, wenn gewünscht, mit mehr als einer separaten Kammer für verschiedene Waschmittelbestandteile gebildet werden kann, oder daß die Taschen in einer verbundenen Weise gebildet werden können, beispielsweise in einem Streifen, um die Dosierung verschiedener Anzahlen der Tasche, wie für die Waschbedingungen geeignet, zu erleichtern. Man sagt, daß jede Waschmittelzusammensetzung in Pulverform vorteilhaft in dem Produkt der '304-Erfindung verpackt werden kann.
  • Davies et al., US-Pat. Nr. 4,410,441, offenbart ein Gewebebehandlungsprodukt, das in Form einer Tasche mit mindestens zwei Kammern, die partikuläre Gewebebehandlungszusammensetzungen enthalten, vorliegt, Die Tasche hat eine erste äußere Wand und eine Zwischenwand aus wasserunlöslichem, aber wasserdurchlässigem Material, und eine zweite äußere Wand aus einer wasserundurchlässigen wasserunlöslichen Kunststoffolie. In der Waschmaschine tritt das Waschwasser zuerst in die Kammer, die durch die erste äußere Wand gebunden ist, die wasserdurchlässig ist, ein und löst und dispergiert deren Inhalte heraus. Das Wasser durchdringt anschließend die Zwischenwand, so daß es in die zweite Kammer eintritt, und löst oder dispergiert deren Inhalte heraus. Die erste Kammer kann beispielsweise Waschmittel enthalten, wohingegen die zweite Kammer einen Gewebeweichspüler enthalten kann.
  • Cornelissens et al., US-Pat. Nr. 4,622,161, ist auf eine Dosiereinheit, umfassend ein Wasch- und/oder Bleichmittel, das in einem Sachet enthalten ist, das vollständig oder teilweise aus einem versiegelbaren Substrat besteht, gerichtet und ist mit einer oder mehreren Nähten versehen, die mit einer gegenüber Wasser empfindlichen Beschichtungszusammensetzung versiegelt sind. Man sagt, daß der Moment, zu dem sich das Sachet öffnet, zu einem großen Teil von dem Bewegungs- und Aufheizverhalten der Geschirrspülmaschine unabhängig ist. Dies wird unter Verwendung einer Beschichtungszusammensetzung, umfassend ein anionisches und/oder nichtionisches wasserbindendes Polymer und ein kationisches polymeres Haftmittel, erhalten.
  • Anderson et al., US-Pat. Nr. 4,776,455, ist auf ein Sachetprodukt mit mehreren Kammern für die Waschmaschine oder den Geschirrspüler gerichtet, umfassend eine erste Kammer, die ihre Inhalte (fest oder flüssig) innerhalb von drei Minuten von Beginn des Waschverfahrens an freisetzen kann, und eine zweite Kammer aus wasserdurchlässigem Material mit einer Poreneinschließenden Beschichtung und/oder in Form eines Sachets, so daß seine Inhalte (Pulver) allmählich und mit einer Verzögerung von mindestens fünf Minuten von dem erneuten Beginn des Waschverfahrens an freigesetzt werden. Die Versiegelung der ersten Kammer kann beispielsweise empfindlich gegenüber der Wassertemperatur oder Bewegung sein, wie die mechanisch schwache Heißversiegelung von EP 11500 oder EP 40931 .
  • Oakley, US-Pat. Nr. 2,760,942, offenbart eine Heißsiegelbeschichtungszusammensetzung, die wasserlöslich ist. Die Zusammensetzungen enthalten Polyvinylalkohol und mindestens eines von Harnstoff und Dextrose. Bindungsstärken im Bereich von schwach bis gut sind für verschiedene Beschichtungsformulierungen angegeben. In einem Fall wird eine schwache Versiegelung erhalten. Die Bindungsstärke in g/in wird für mehrere Durchläufe angegeben. Man sagt, daß Verpackungsfilme, die gemäß der Erfindung versiegelt wurden, zur Verpackung von Waschmitteln, Nahrungsmitteln, usw. verwendet werden können.
  • Schwadtke et al., US-Pat. Nr. 4,139,475, ist auf ein Wäschebehandlungsmittel zur Verwendung in einem mechanischen Wäschetrockner gerichtet, umfassend eine Paste aus Gewebeweichmachersubstanzen, textilem Antistatikmittel, Desinfektionsmittel und gegebenenfalls Geruchsverbesserer, gemischt mit einer Flüssigkeit, in einer Verpackung aus Filmmaterial mit einer kissenartigen Form, wobei eine Seite für die Substanzen undurchlässig ist und die andere Seite eine Vielzahl von Schlitzen aufweist. Die Schlitze sind von solchen Dimensionen, daß sie bei Raumtemperatur und wenn kein Druck auf den Gegenstand ausgeübt wird, im wesentlichen geschlossen sind und das Austreten der Paste aus dem Gegenstand blockieren. Unter dem Einfluß der Wäsche, die in dem Wäschetrockner bewegt wird, und der darin herrschenden Wärme, öffnen sich die Schlitze und setzen allmählich die Wirksubstanz frei.
  • Falou et al., US-Pat. Nr. 5,132,036, offenbart ein Sachet aus einer einzelnen oder mehreren Kammer(n), enthaltend eine partikuläre Bleichzusammensetzung, die gegebenenfalls Waschmittelbestandteile umfassen kann. Das Sachetsystem ist für die Zwecke der '036-Erfindung irgendeine dezente Sachetstruktur. Eine Vielzahl einzelner Kammern kann in einer leicht trennbaren Weise, beispielsweise mittels eines perforierten Bereiches, verbunden sein.
  • Vorzugsweise ist das '036-Sachetsystem so gestaltet, daß die Inhalte bei oder sehr kurz nach der Zugabe zu der Waschflüssigkeit freigesetzt werden, obwohl es manchmal wünschenswert sein kann, daß mindesten eine Kammer oder ein Sachet davon das Behandlungsmittel verzögert oder kontrolliert freisetzt. Die Sachetsysteme können nicht-öffnend sein, wo die Inhalte von der Waschflüssigkeit durch die Poren in dem Sachetsubstrat ausgewaschen werden, oder öffnend, wo sich das Sachet beim Kontakt mit dem Waschwasser öffnet oder auflöst. Eine Alternative zu einer gegen Wasser unbeständigen Versiegelung ist eine mechanisch schwache Heißversiegelung, die durch die mechanische Einwirkung der Waschmaschine zerrissen wird.
  • GB 2 000 177 ist auf eine Waschmittelzusammensetzung gerichtet, die in ein Sachet eingebracht werden kann. Das Sachet kann vollständig oder teilweise aus einem Material sein, das Wasser durchläßt oder sich darin auflöst. Das Sachet kann aus einem Material bestehen, das sich in Wasser nicht auflöst und das mit einem Streifen aus Material, das sich in Wasser auf löst, verschlossen ist. Alternativ kann das Sachet mit Nähten, die mit einem Material verbunden sind, das sich in Wasser auflöst, verschlossen sein.
  • Haq, US-Pat. Nr. 4,515,703, offenbart einen Gegenstand, der zum Abreiben einer Oberfläche geeignet ist, damit die Oberfläche mit einem Wirkstoff versehen wird, oder damit ein Wirkstoff allmählich freigesetzt wird, wie eine Sprudelbadzusammensetzung. Der Gegenstand umfaßt eine erste Substratschicht und eine zweite Substratschicht, die so miteinander verbunden sind, daß sie eine Vielzahl von Kammern dazwischen erzeugen, wobei zumindest einige der Kammern, die Wirkstoff enthalten, und zumindest einige der Kammern, die mit einer oder mehreren Perforationen in einer oder beiden Substratwänden ausgestattet sind, die Kammern definieren. Der Wirkstoff kann in jeder geeigneten Form vorliegen, beispielsweise als ein fester Block, ein Pulver, ein Gel, eine Flüssigkeit oder in irgendeiner Kombination aus diesen. Man sagt, daß die Verteilung der Perforationen zwischen den Kammern, wie gewünscht, entweder regelmäßig oder unregelmäßig sein kann. Verschiedene Kammern können mit unterschiedlich vielen Perforationen versehen werden, so daß die Inhalte verschiedener Kammern in unterschiedlichen Geschwindigkeiten freigesetzt werden.
  • EP 312 277 ist auf ein versiegelbares Sachet mit einer Versiegelung, die in trockenem Zustand mechanisch fest ist, sich jedoch in Wasser bei Temperaturen von 40 °C oder weniger unter dem Einfluß mechanischer Bewegung auflöst, gerichtet. Vorzugsweise sollte die Trockenverbindung, die sich zwischen der Wand und der Versiegelungszusammensetzung gebildet hat, fest genug sein, daß ein eventuelles Versagen der Verbindung beim Anwenden von Zugkraft dazu führt, daß das nicht heißversiegelte Material eher aufreißt als daß die Verbindung reißt. Die Erfindung soll speziell für ein Haushaltswaschverfahren anwendbar sein. Bindungsstärken sind angegeben.
  • EP 011 500 ist auf partikuläre Waschmittelzusammensetzungen gerichtet, die in einer geschlossenen Tasche aus Folienmaterial enthalten sind. Die Tasche ist so gestaltet, daß sie sich unter mechanischer Einwirkung in einer Waschmaschine bei der Verwendung öffnet und ihre Inhalte abgibt. Die Nähte der Tasche können heißversiegelt oder kaltdruckversiegelt sein, so daß mindestens eine Naht bei der Verwendung aufreißen wird. Das Öffnen der Tasche und Abgeben ihrer Inhalte unter mechanischer Einwirkung in der Waschmaschine während der Verwendung kann erfolgen, indem die Tasche mit mindestens einer schwachen Versiegelung verschlossen wird. Der Mechanismus, durch den sich. die Tasche öffnet, hängt von der Anzahl der Faktoren ab, in erster Linie der Festigkeit der schwachen Versiegelung, insbesondere ihrer Ablösefestigkeit.
  • Das Material, das zur Bildung der Taschen verwendet wird, sollte wasserunlöslich, vorzugsweise jedoch wasserdurchlässig sein. Die bevorzugten Taschen öffnen sich, indem zumindest eine schwache Versiegelung aufbricht, die fest genug ist, dem Öffnen während des Transports und manueller Handhabung standzuhalten, die sich jedoch ohne weiteres öffnet, wenn die Tasche in der Waschmaschine bewegt wird. Die Versiegelungen werden vorzugsweise durch Heißsiegeln oder durch Kaltdruckversiegeln gebildet. Alternativ kann zumindest ein Teil der Tasche aus einem Material bestehen, das sich bei der Verwendung auflöst. Noch ein weiteres Verfahren, das das Öffnen der Tasche und Austreten ihrer Inhalte bei der Verwendung ermöglicht, besteht darin, daß die Seitenwände der Tasche mit geschwächten Bereichen, z. B. in Form von linearen Schlitzperforationen mit einem manuell entfernbaren Schutzstreifen, der sich darüber befindet, gebildet werden. Die Tasche öffnet sich dann, indem die geschwächten Bereich reißen.
  • Man sagt, daß jede Waschmittelzusammensetzung in partikulärer Form vorteilhaft in den Produkten der '500-Erfindung verpackt werden können. Als eine Alternative zu voll formulierten Waschmittelzusammensetzungen können die Taschen irgendeines oder mehrere der folgenden Behandlungsmaterialien enthalten: Bleichmittel, Bleichpräkursoren, Gewebeweichspüler, Stärke, Duftstoffe, antibakterielle Mittel, Antistatika, Aufheller oder Bläuungsmittel, Fleckenentferner und dergleichen. Duftstoffe, Bleichmittel, Bleichpräkursoren und kationische Gewebeweichspüler werden genannt. Die Produkte der Erfindung sollen bei der Verwendung für Waschmittelpulver, die unlösliche Bestandteile enthalten, vorteilhaft sein. Trockenmischen der Waschmittelzusammensetzung wird genannt. Wenn gewünscht, können die Taschen mit mehr als einer separaten Kammer, die verschiedene Waschmittelbestandteile enthalten, gebildet werden, wobei mindestens eine der Kammern so angepaßt ist, daß sie sich bei der Wäsche öffnet.
  • EP 040 931 ist auf ein Gewebebehandlungsprodukt zur Verwendung in einer Waschmaschine gerichtet, das eine Tasche aus einem wasserunlöslichen, wasserundurchlässigen synthetischen Kunststoffolienmaterial umfaßt, die eine Gewebebehandlungszusammensetzung, umfassend eine Flüssigkeit, enthält, wobei die Tasche eine schwache Versiegelung aufweist, die durch die mechanische Einwirkung einer Waschmaschine geöffnet wird. Die Öffnungsversiegelung kann ein mechanisch schwaches Heißsiegel umfassen. Die Taschen können aus einer einzelnen Kammer bestehen oder mindestens eine weitere äußere Wand umfassen, die eine oder mehrere weitere Kammern definiert. Die zusätzliche Wand kann aus einem ähnlichen Material, wie die Hauptwände der Tasche gebildet sein, wobei sie in diesem Fall ebenfalls eine Öffnungsversiegelung benötigen wird. Alternativ kann die zusätzliche Wand aus einem wasserlöslichen Filmmaterial, wie Polyvinylacetat/Polyvinylalkohol, oder einem wasserdurchlässigen, wasserunlöslichen Material, beispielsweise einem faserartigen Folienmaterial, gebildet sein. Partikuläre Behandlungszusammensetzungen können vorhanden sein. Wenn gewünscht, kann das zur Bildung der Tasche verwendete Folienmaterial gekennzeichnet oder markiert werden, so daß es zwischen den gewaschenen Geweben leicht wiederzuerkennen ist, beispielsweise kann das Material mit einem simulierten Gewebemuster, wie einem Karo oder Gingham, bedruckt werden.
  • Bianco et al., US-Pat. Nr. 3,413,229, ist auf Polyvinylalkoholzusammensetzungen, die einen Weichmacher enthalten, der für Wäschepackungen, enthaltend Waschmittel und/oder Bleichmittel, nützlich ist, gerichtet.
  • Falou et al., US-Pat. Nr. 5,160,654, offenbart ein Produkt zur Behandlung von Geweben in einer Waschmaschine in Form eines Sachets mit mindestens zwei Kammern. Vorzugsweise besteht das Sachet aus wasserunlöslichem, bevorzugt wasserdurchlässigem, Folien- oder Filmmaterial und ist mit einer oder mehreren Folien, die gegenüber Wasser und/oder mechanische Bewegung empfindlich ist/sind, verschlossen. In einer zweiten bevorzugten Ausführungsform besteht das Sachet aus einem wasserlöslichen Filmmaterial. Die Waschmittelzusammensetzung wird in zwei oder mehr Pulverkomponenten geteilt, die einzeln in den entsprechenden Kammern des Sachets verpackt sind. Halbe Dosiereinheiten können in einer leicht trennbaren Weise, beispielsweise mittels eines perforierten Bereiches, miteinander verbunden werden.
  • EP 293 139 ist auf eine partikuläre Waschzusammensetzung gerichtet, die freisetzbar in einem verschlossenen Sachet, das eine zerbrechliche Versiegelung aufweist, mit einer oder mehreren Kammer enthalten ist, wobei das Sachet aus einem wasserunlöslichen, Kalander gebundenen oder Kalander-appretierten, Vlies-gebundenes Substratmaterial gebildet ist, das ein thermogebundenes Faser- oder Fadensubstrat ist, wobei die Fasern der Filamente Zweikomponentenfasern mit einem Polyesterkern und einer Polyethylenhülle sind. Die zerbrechliche Versiegelung oder Versiegelungen werden am günstigsten unter Verwendung von wärmebindungsfähigen, wasserlöslichen oder wasserdispergierbaren Haftmitteln gebildet.
  • EP 163 417 ist auf Bleichprodukte gerichtet, die in der Waschmaschine verwendet werden und sich in einer verschlossen Tasche, enthaltend eine partikuläre Bleichzusammensetzung, befinden. Die Tasche ist aus einem Folienmaterial mit Poren gebildet, die groß genug sind, um sie wasserdurchlässig zu machen, jedoch klein genug sind, die Bleichzusammensetzung in der Tasche einzuschließen.
  • EP 836 108 ist auf bleichende Waschmittel gerichtet.
  • US-Pat. Nr. 6,037,319 offenbart wasserlösliche Packungen mit flüssigen Reinigungskonzentraten.
  • Die vorliegende Erfindung ist auf einen neuen Beutel für Waschprodukte und auf die Kombination aus Beutel und Waschprodukt nach Anspruch 1 gerichtet. Der Beutel umfaßt eine Aufreißkerbe, die das manuelle Öffnen des Beutels gestattet, bevor der Beutel in die Waschmaschine geworfen wird. Durch Aufreißen des Beutels kann flüssiges oder geliertes Waschmittel zur Vorbehandlung von Flecken auf die Kleidung gegeben werden. Der Rest des Produktes in einer zweiten Kammer, z. B. Flüssigkeit, Gel oder Feststoff, z. B. ein Pulver, verbleibt bis zur Freisetzung während des Waschens in dem Beutel. Insofern ist es bevorzugt, daß zumindest ein Teil des Beutels ein wasserlöslicher Film ist, um die Freisetzung des Produktes während des Waschvorgangs in der Waschmaschine zu beschleunigen und den Rest, der von dem Beutel am Ende des Waschvorgangs verbleibt, zu minimieren.
  • Der Beutel der Erfindung umfaßt mindestens zwei Kammern, wobei eine der Kammern durch manuelles Aufreißen entlang einer Aufreißkerbe geöffnet werden kann. Diese Kammer umfaßt vorzugsweise ein Flüssigwaschmittel oder weniger bevorzugt ein Gelwaschmittel. Daher ist es durch Aufreißen der ersten Kammer möglich, das Flüssigwaschmittel auszugießen (im Falle eines Gels herauszudrücken) und die Kleidung vorzubehandeln. Das Produkt, das in der zweiten und den gegebenenfalls weiteren Kammern enthalten ist, wird in der Waschmaschine vorzugsweise während des Waschens abgegeben. Ein wasserlösliches Beutelmaterial würde wiederum die Abgabe während des Waschvorgangs beschleunigen.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung wird ein Beutel mit einer oder mehreren Kammern bereitgestellt, der sich für die Abgabe des Produktes zu einer Nase verengt. Die Nase umfaßt eine Kerbe für das manuelle Aufreißen der Nase und die Abgabe des Produktes. Vorzugsweise enthält das Innere der Kammer, die mit der Nase verbunden ist, ein flüssiges Produkt, das ohne weiters durch die offene Nase abgegeben werden kann, um gewünschte Bereiche der Kleidung vorzubehandeln. Alternativ kann der Teil des Produktes in der Kammer, die mit der Nase verbunden ist, ein Gel sein, das abgegeben werden kann, indem Druck auf die Kammer aufgeübt wird sobald die Nase geöffnet wurde. Vorzugsweise sollten alle Kammern in dem Beutel, die nicht durch manuelles Aufreißen geöffnet werden können, zumindest die Abgabe des Produktes an einem Punkt, während sich der Beutel in der Waschmaschine befindet, gestatten. Optional kann der Beutel aus wasserlöslichem Material hergestellt werden, kann der Beutel aus wasserdurchlässigem Material hergestellt werden, kann die Versiegelung aus einem wasserlöslichen Material hergestellt werden und/oder können Versiegelungen hergestellt werden, die sich durch mechanische Bewegung und/oder Wärme während des Waschvorgangs öffnen.
  • Die Nase des Beutels der Erfindung kann sich in der Mitte einer Seite des Beutels, an einer Ecke des Beutels oder an einer anderen Stelle befinden. Die Nase kann trichterförmig sein oder sie kann S-förmig sein oder sie kann eine andere Form annehmen. Die Beutel der Erfindung werden im allgemeinen rechteckig sein, andere Formen wie dreieckige Beutel können jedoch ebenso verwendet werden.
  • Die Beutel der Erfindung können aus einem fortlaufenden Schlauch aus einem Polyvinylalkoholfilm oder einem anderen geeigneten Material, das gefüllt, dann versiegelt, dann gefüllt, dann versiegelt wird, hergestellt werden.
  • Die Erfindung ist ebenso auf die Verfahren zur Herstellung der Beutel und ebenso auf das Verwendungsverfahren des Beutels gerichtet, wobei der Beutel manuell aufgerissen wird, bevor er in die Waschmaschine geworfen wird und die Kleidung mit dem Produkt aus zumindest einer der Kammern vorbehandelt wird.
  • Für ein vollständigeres Verständnis der obigen und anderer Merkmale und Vorteile der Erfindung sollte auf die folgende ausführliche Beschreibung mehrerer Ausführungsformen und auf die beigefügten Zeichnungen Bezug genommen werden.
  • 1 ist eine Draufsicht eines Beutels gemäß der Erfindung.
  • 2 ist eine Draufsicht eines alternativen Beutels gemäß der Erfindung.
  • 3 ist eine Draufsicht noch einer weiteren Ausführungsform gemäß der Erfindung.
  • 4 ist eine Draufsicht einer anderen Ausführungsform gemäß der Erfindung.
  • 5 ist eine Draufsicht eines weiteren nicht erfindungsgemäßen Waschproduktes.
  • 6 ist eine Draufsicht noch einer weiteren Ausführungsform gemäß der Erfindung.
  • 7 ist eine Draufsicht eines weiteren Beutels gemäß der Erfindung.
  • 8 ist eine Draufsicht eines weiteren Beutels gemäß der Erfindung.
  • 9 ist eine Draufsicht einer weiteren Ausführungsform gemäß der Erfindung.
  • 10 ist ein Aufriß von Beuteln, die gefüllt werden.
  • 10a ist eine Draufsicht eines Polyvinylalkoholfilms, der zu Beuteln geformt wurde, die für die Verwendung in der vorliegenden Erfindung geeignet sind.
  • 10b ist ein Querschnitt entlang der Linie 10b-10b der 10a.
  • 10c ist eine Draufsicht einer einzelnen heißversiegelten Kammer, die ein geliertes Waschmittel enthält.
  • 11 ist ein Querschnitt von 1 gemäß der Linie 11-11.
  • Unter Bezug auf insbesondere 1, umfaßt der Beutel 10 zwei Kammern 12 und 14, die durch die Heißversiegelung 16 getrennt sind. Die erste Kammer oder Kammer 12 verengt sich an einem Ende der Kammer zu einer nasenförmigen konischen Gestalt 18.
  • Der Beutel 10 ist entlang seines Randbereiches 20, der aus einer zylindrischen Folie aus Polyvinylalkohol gebildet wurde, heißversiegelt. Eine Aufreißkerbe 22 in Form einer v-Kerbe oder eines Schlitzes ist in der Heißversiegelung des Beutels 10, angrenzend an die Nase 18, angeordnet. In der Kammer 12, die mit der Nase 18 verbunden ist, ist eine flüssige Waschmit telformulierung enthalten. In der Kammer 14 ist eine pulverförmige Waschmittelformulierung enthalten.
  • Eine empfindliche Strecke, wie eine (gerade) empfindliche Linie, die das Aufreißen entlang eines kontrollierten Weges fördert, kann zusammen mit der Aufreißkerbe verwendet werden.
  • Bei der Verwendung reißt der Verbraucher die Kammer 12 an der Kerbe 22 auf bevor er den Beutel 10 in die Waschmaschine wirft. Dadurch kann der Verbraucher das flüssige Waschmittel auf besonders verschmutzte Teile der Kleidung richten, wie gewünscht. Der verbleibende Teil des Beutels wird dann in die Waschmaschine geworfen. Die wasserlöslichen Teile der Kammer 14 beschleunigen die Abgabe des Pulvers in die Wäsche während des Betriebs der Waschmaschine.
  • Das Produkt der Kammer 12 kann ebenso ein Gel sein. Das Produkt der Kammer 14 kann in irgendeinem physikalischen Zustand vorliegen.
  • Bevorzugt bestehen mindestens 40 % der Oberfläche der Kammer 14 aus einem wasserlöslichen Film, wie Polyvinylalkohol. Alternativ können die Versiegelung entlang des Randbereiches der Kammer 14 und/oder die trennende Versiegelung 16 zwischen den Kammern 14 und 12 aus einer mechanisch schwachen Versiegelung und/oder einer wasserlöslichen Versiegelung gefertigt werden. Ebenso kann die Kammer 14 aus einer wasserdurchlässigen Substanz gebildet werden, so daß das pulverförmige Waschmittel aus der Kammer gewaschen wird, sobald der Beutel zu der Wäsche gegeben wurde. Vorzugsweise besteht der gesamte Beutel aus einem wasserlöslichen Material, so daß nur wenig oder gar nichts des Beutel und seiner Inhalte, vorzugsweise gar nichts des Beutels und seiner Inhalte, nach dem Beenden des Waschvorgangs verbleibt.
  • 2 stellt eine alternative Ausführungsform dar, in der das Produkt in einem Beutel 30 mit nur einer Kammer mit einer Nase 31 vorliegt. Das Waschprodukt kann eine Flüssigkeit, ein Pulver oder ein Gel sein.
  • Der Beutel von 3 ähnelt dem von 1, außer, daß sich die Nase an einer Ecke des (rechteckigen) Beutels befindet.
  • Der Beutel von 4 ähnelt dem von 3, außer, daß sich die Versiegelung, die die Kammern unterteilt, senkrecht zu der von 3 befindet.
  • Der Beutel 60 von 5 ähnelt dem Beutel 40 von 3, außer, daß eine S-förmige Nase 62 für eine bessere Fließkontrolle verwendet wird.
  • In der Ausführungsform von 6 wird eine S-förmige Nase 66 in Beutel 68 verwendet. Jede Kammer umfaßt ein flüssiges Waschmittel oder eine andere Wäschebehandlungszusammensetzung. In dieser Ausführungsform gestattet die Verwendung von zwei Kammern die Dosierung einer Vorbehandlungsmenge und einer zweiten Waschmenge.
  • In der Ausführungsform von 7 umfaßt der Beutel 80 zwei Kerben, eine große Kerbe 82 und eine kleinere Kerbe 84, die beim Öffnen der ersten Kammer 86 behilflich sind. Die zweite Kammer 88 ist von der ersten Kammer 86 durch eine Heißversiegelung 90 getrennt. Die Kammern 86 und 88 bestehen aus einem wasserlöslichen Polyvinylalkoholfilm.
  • In 8 hat der Beutel 90 einen dreieckigen Körper, der sich zu einer keil- oder trichterförmigen Nase 92 verengt, die an die schwache Kerbe 94 angrenzt.
  • Der Beutel 100 von 9 ist ebenso dreieckig und hat eine eingearbeitete Nase 102 mit einer Kerbe 104, die sich von der Kammer 106 zur Abgabe des flüssigen Produktes öffnet. Die Heißversiegelung 108 trennt die Polyvinylalkoholkammer 110 von der Polyvinylalkoholkammer 106. Der Körper des Beutels 100 ist dreieckig und die Nase ist im Inneren von der Ecke eingearbeitet, die anderenfalls durch die Seiten 112 und 114 des Beutels gebildet werden würden.
  • Der Beutel kann aus einem fortlaufenden Schlauch aus einem Polyvinylalkoholfilm gebildet sein oder, wie in 10, insbesondere 10b, zu sehen, kann er auch aus zwei Filmen 370, 380 gebildet sein. Ein Ende der Kammer 122 wird durch Versiegeln bei 124 gebildet. Wie in
  • 10 veranschaulicht sind vor dem Füllen ebenso andere Heißversiegelungen 125 vorhanden. Die Öffnungen 300 werden so bereitgestellt, daß sie sich an verschiedene Füllnasen 310 anpassen. Die Kerben 330 werden so bereitgestellt, daß sie das Öffnen einer oder mehrerer der Kammern erleichtern. Schwache Linien, wie perforierte Linien 340, werden zur leichteren Trennung der Kammern bereitgestellt. Nachdem die Kammern 122, 130, 138 usw. mit dem flüssigen Produkt 126 gefüllt sind, werden die Nasen 310 abgezogen und eine dritte Seite jeder Kammer wird dann bei 128 heißversiegelt, wie in 10a zu sehen.
  • Unter Bezug auf 10 kann es an einem Punkt wünschenswert sein, die Kammer 130 von der Kammer 138, die an die Versiegelungslinie 134 angrenzt, zu trennen, um einen Beutel 150 zu bilden. Alternativ kann der Beutel nur eine oder mehr als zwei Kammern umfassen. Beispielsweise kann eine erste Kammer ein flüssiges Waschmittelprodukt zur Vorbehandlung, wenn die Kerbe geöffnet wird, umfassen. Die zweite Kammer kann dasselbe oder ein anderes Waschmittelprodukt umfassen, das in einem wasserlöslichen Beutel enthalten ist, der sich beim Plazieren in der Waschmaschine löst. Vorzugsweise besteht die erste Kammer ebenfalls aus einem wasserlöslichen Film, der sich in der Waschmaschine löst. Eine dritte Kammer kann mit einer Gewebeweichspülflüssigkeit oder einem -feststoff bereitgestellt werden, und die Freisetzung des Produktes kann auf einen späteren Zeitpunkt im Waschkreislauf aufgeschoben werden, indem eher ein wasserdurchlässiger als ein wasserlöslicher Film verwendet wird, oder indem eine Versiegelung verwendet wird, die mechanisch oder chemisch geschwächt wird, so daß die Freisetzung zu einer geeigneten Zeit im Waschkreislauf erfolgt.
  • Die Beutelform, einschließlich Nasenmerkmale, würde mit einer geformten Heißsiegelform gebildet werden und die Nase und die Kerbe würden ausgestanzt werden. Das ist ein Form/Füll/Versiegelungs- und Ausstanzverfahren.
  • Verschiedene Kombinationen des Produktes in mehreren Kammern sind möglich, z. B. Flüssigkeit/Flüssigkeit, Pulver/Pulver, Gel/Gel, Gel/Flüssigkeit, Gel/Pulver usw.
  • Der Beutel der Erfindung kann als Behälter für verschiedene Waschprodukte, umfassend, aber nicht beschränkt auf Waschmittel, Gewebeweichspüler, Bleichmittel, Bleichpräkursoren, Duftstoffe, antibakterielle Mittel, Antistatika, Aufheller oder Bläuungsmittel usw. verwendet werden. Die Waschprodukte können Enzyme und Aufbaustoffe umfassen oder nicht. Waschmittel umfassen im allgemeinen oberflächenaktive Mittel wie anionische und/oder nichtionische oberflächenaktive Mittel. Gewebeweichspüler umfassen oft kationische oberflächenaktive Mittel. Waschprodukte, die für die Verwendung in der vorliegenden Erfindung in Betracht gezogen werden, umfassen die in US-Pat. Nr. 5,132,036 und 4,420,441 beschriebenen, deren Offenbarungen hierin durch Verweis aufgenommen werden.
  • Der Beutel kann viele Formen annehmen, wie in einer Draufsicht zu sehen, wie rechteckig, quadratisch, rund, dreieckig, achtförmig usw. Eine Kerbe, ein Schlitz oder eine perforierte Linie kann eine Größe von 0,16 cm (1/16'') bis 1,27 cm (1/2'') aufweisen.
  • Der Beutel besteht vorzugsweise aus einem klaren, heißsiegelbaren, in kaltem Wasser löslichen Film, wie Polyvinylalkohol. Die Dicke liegt im Bereich von 1,5 bis 3 mm (mil), bevorzugt 2 mm (mil). Andere Materialen aus denen der Beutel hergestellt werden kann, umfassen Methylhydroxypropylcellulose.
  • Es ist natürlich selbstverständlich, daß die hierin veranschaulichten und beschriebenen speziellen Formen der Erfindung nur zur Veranschaulichung dienen, da bestimmte Veränderungen daran vorgenommen werden können, ohne von der eindeutigen Lehre der Offenbarung abzuweichen. Demgemäß sollte bei der Bestimmung des vollen Umfangs auf die anhängenden Ansprüche Bezug genommen werden.

Claims (8)

  1. Wäschebehandlungsgegenstand, umfassend: (a) einen Beutel, der aus einem wasserlöslichen und/oder wasserdurchlässigen Film besteht und eine Aufreißkerbe zum manuellen Aufreißen des Beutels aufweist, (b) wobei der Beutel ein Waschprodukt: in separaten Kammern enthält, wobei mindestens eine der Kammern die Aufreißkerbe zum manuellen Aufreißen der Kammer enthält.
  2. Gegenstand nach Anspruch 1, wobei mindestens eines der Produkte bei 25 °C flüssig ist.
  3. Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 oder 2, der ferner Aufreißhinweise an der Kerbe umfaßt.
  4. Gegenstand nach irgendeinem vorhergehenden Anspruch, wobei die Kerbe so angeordnet ist, daß die Kammer, die das bei 25 °C flüssige Waschprodukt enthält, geöffnet werden kann.
  5. Gegenstand nach irgendeinem vorhergehenden Anspruch, wobei der Beutel mindestens zwei separate Kammern umfaßt, von denen eine die Kerbe enthält und die andere eine äußere Oberfläche, die zu mindestens 40 % aus einem wasserlöslichen Film besteht, aufweist.
  6. Wäschebehandlungsgegenstand nach irgendeinem vorhergehenden Anspruch, wobei zwei der getrennten Waschprodukte eine Flüssigkeit und ein Pulver umfassen.
  7. Wäschebehandlungsgegenstand nach irgendeinem vorhergehenden Anspruch, wobei der Film in kaltem Wasser löslich ist.
  8. Wäschebehandlungsgegenstand nach irgendeinem vorhergehenden Anspruch, wobei der Film klar ist.
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