DE60130335T2 - Ergonomische geschirrspülmaschine - Google Patents

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    • B29C49/4205Handling means, e.g. transfer, loading or discharging means
    • B29C49/42073Grippers
    • B29C49/42085Grippers holding inside the neck

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Geschirrspülmaschine für Haushaltszwecke oder ähnliche Anwendungen gemäß dem einleitenden Teil des angehängten Anspruchs 1.
  • Im Allgemeinen ist bekannt, dass die Hersteller von Geschirrspülmaschinen zurzeit mit zwei bedeutenden technischen Problemen konfrontiert sind:
    • a) Die Maschinen sollen funktional flexibler werden, um dem Benutzer die Bearbeitung von Waschbeladungen zu ermöglichen, die sich voneinander in der Menge (z. B. acht oder zwölf Tischsets, je nach den Bedürfnissen) und/oder qualitativ (z. B. Kristallgläser oder schwer verschmutzte Pfannen) unterscheiden, und
    • b) die Benutzung der Maschinen soll in der Praxis wesentlich einfacher werden, insbesondere sollte das Be- und Entladen mit Waschobjekten weniger unangenehm oder ermüdend sein; das Gleiche gilt für das Befüllen mit Waschmitteln (Reinigungs- und Spülmitteln) und mit Salz für Weichmacherzwecke.
  • Eine jüngst vorgeschlagene Lösung für diese Probleme und somit der Stand der Technik, der für die vorliegende Erfindung am relevantesten erscheint, ist in US-Patent Nr. US-A-5 470 142 und in den zahlreichen davon abgeleiteten Patenten offenbart. Die von diesen Patentschriften erfassten Geschirrspülmaschinen besitzen ein an der Vorderseite offenes Außengehäuse, um einer oder zwei Moduleinheiten Platz zu bieten, die in Form von oben offenen Schubladen vorgesehen sind und welche in abgedichteter, also wasserdichter Art und Weise an ihrer Oberseite geschlossen werden können, wenn sie in ihre zurückgezogene Stellung geschoben werden, um separat herausgezogen zu werden.
  • Eigentlich bildet jede dieser Schubladen eine eigene kleine Geschirrspülmaschine, zumal sie mit ihren eigenen Haltemitteln für die Waschobjekte, einer kompletten Wasserbearbeitungsanordnung mit rotierendem Sprüharm und Mitteln zum Filtern, Umwälzen und Ausstoßen der Waschflüssigkeit, Betätigungs- und Steuerungsmitteln der entsprechenden Wasserbehandlungsanordnung und einem Waschmittelspender versehen sind.
  • Es lässt sich ohne weiteres erkennen, dass eine derartige Lösung der erwähnten Probleme auf dem Stand der Technik relativ unzuverlässig ist, außerdem inhärent teuer, verursacht durch den Bedarf an zahlreichen funktionalen Komponenten, die jeweils in zweifacher Ausfertigung eingebaut werden müssen, sowie durch die ebenfalls offensichtliche Notwendigkeit der Implementierung eines komplexen Dichtsystems (in diesem Zusammenhang ist insbesondere auf das abgeleitete Patent US-A-5 651 382 hinzuweisen), um ein Ausdringen des Wassers durch die Abdeckungen der unterschiedlichen Schubladen zu verhindern.
  • In diesem Zusammenhang ist auch die Geschirrspülmaschine zu erwähnen, die im US Patent US-A-4 179 307 beschrieben ist, bei welcher das Außengehäuse in einer einstückigen Konstruktion mit dem inneren Waschbehälter vollkommen aus Kunststoffmaterial gefertigt ist, wobei der Waschbehälter so angepasst ist, dass er ein paar übereinander angeordnete Schubladen aufnehmen kann. Jede dieser Schubladen umfasst sowohl Trägermittel für die Waschobjekte wie einen rotierenden Sprüharm mit eigenem Wasserzuführungsrohr, der in Form einer Bajonettverbindung mit einer vertikalen Wasserversorgungsleitung verbunden werden kann, die von einer einzelnen, herkömmlicherweise unterhalb des Waschbehälters der Maschine angeordneten Umwälzpumpe kommt. Dieses Patent nach dem Stand der Technik bietet keine weitergehenden Erkenntnisse zur Lösung der erwähnten technischen Probleme, insbesondere was die Art und Weise betrifft, in der die gewünschte funktionale Flexibilität und die verbesserte Ergonomie der Geschirrspülmaschine in der Praxis erreichbar sein soll.
  • Es ist deshalb ein Hauptziel der vorliegenden Erfindung, eine Geschirrspülmaschine zu schaffen, die in der Lage ist, auf erfolgreiche Weise beide erwähnten technischen Probleme zu lösen und sich durch die Vermeidung nutzloser Verdoppelungen von Komponenten als besonders einfach, kostengünstig, ergonomisch und zuverlässig erweist.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird dieses Ziel mit einer Geschirrspülmaschine erreicht, welche sich durch die in den angehängten Ansprüchen definierten Merkmale auszeichnet.
  • Die Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung lassen sich auf jeden Fall aus der nachstehenden, in Form eines nicht einschränkenden Beispiels gegebenen Beschreibung unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen verstehen.
  • 1 ist eine dreidimensionale Darstellung der Außenseite eines freistehenden Modells einer Geschirrspülmaschine gemäß der vorliegenden Erfindung, mit ihrer Auszugsanordnung in geschlossener Stellung.
  • 2 ist eine Darstellung ähnlich jener in 1, allerdings mit der Auszugsanordnung in geöffneter Stellung;
  • 3 ist eine schematische, vertikale Querschnittsansicht an der Linie III-III der 4;
  • 4 ist eine dreidimensionale Ansicht der in 2 dargestellten Geschirrspülmaschine, in eine Küchenmöbelanordnung eingebaut, mit ihrer Auszugsanordnung in geöffneter Stellung;
  • 5, 6 und 7 sind Draufsichten in unterschiedlichen Betriebsstellungen eines in der Nähe der Basis der Maschine aufgenommenen Querschnitts auf einer Ebene, die anhand einer virtuellen Ebene X in 2 schematisch dargestellt ist.
  • Unter Bezugnahme auf die oben genannten Figuren umfasst die Geschirrspülmaschine gemäß der vorliegenden Erfindung ein Außengehäuse 1, das vorzugsweise auf höhenverstellbaren Füssen 2 auf dem Boden steht. Das Außengehäuse 1 hat im Wesentlichen die Form eines Parallelepipeds, dessen Hauptdimension vorzugsweise die Höhe H ist, die beispielsweise in der Größenordung von 130 cm sein kann, verglichen mit einer Breitendimension L von annähernd 45 cm und einer Tiefendimension von annähernd 60 cm, und kann mit herkömmlichen Herstellungstechniken aus Holz, Metallblech oder Kunststoffmaterial hergestellt werden. Im Inneren des Außengehäuses 1, das zu diesem Zweck seine Vorderseite geöffnet hat, kann eine strukturale und funktionale Auszugsanordnung untergebracht werden, die in den Figuren allgemein mit dem Bezugszeichen 3 markiert ist.
  • Die Auszugsanordnung 3 umfasst wiederum eine Frontplatte 4, die vorzugsweise mit einem Griff 8 versehen ist und ein Reglerfeld 5 oder dergleichen besitzt, und welche auf wasserdichte Art und Weise Ausgabemittel 6 für die Waschprodukte (Reinigungs- und Spülmittel), den Behälter für das in Verbindung mit einer Wasserweichmachervorrichtung verwendete Salz und die Betätigungs- und Regelvorrichtungen der Maschine einschließt, wobei die letzteren in den Figuren allgemein mit dem Bezugszeichen 7 markiert sind. Aus Gründen der Einfachheit werden diese Komponenten nicht im Detail beschrieben und illustriert, zumal sie nicht im Wesentlichen anders als in der Fachwelt allgemein bekannt implementiert oder hergestellt werden müssen.
  • Die Strukturanordnung 3 umfasst auch mindestens zwei (in dem hier beschriebenen Beispiel drei) Waschbehälter 10, 11, 12, die an der Platte 4 befestigt und aneinander ausgerichtet sind, vorzugsweise übereinander angeordnet.
  • Wie nachstehend näher beschrieben, sind die Waschbehälter 1012 im Wesentlichen voneinander getrennt, obwohl sie als Ganzes aus dem Gehäuse 1, zusammen mit der gesamten Strukturanordnung 3, herausgezogen werden können.
  • Unter besonderer Bezugnahme auf 3 umfasst die Geschirrspülmaschine einen Sammelbehälter 13 zum Sammeln der Waschflüssigkeit. Von diesem Sammelbehälter kann die Waschflüssigkeit mittels einer (nicht dargestellten) Umwälzpumpe unter Druck durch die Leitungen 14 zu den entsprechenden Rotationssprüharmen 16 in den Waschbehältern 1012 geleitet werden. Die Gefäße selbst kommunizieren am Boden mit einer Rückleitung 15, über die die Waschflüssigkeit zum Sammelbehälter 13 rückgeführt werden kann.
  • Auf bevorzugte Weise bildet der Sammelbehälter 13 zusammen mit der Umwälzpumpe, den Zuführungsleitungen 14 und der Rückleitung 15 (gemeinsam mit anderen betriebsnotwendigen, herkömmlichen Komponenten, wie einer Entleerungspumpe, einem Heizelement usw.) eine elektro-hydraulische Funktionseinheit, die mit den Waschgefäßen 1012 verbunden und an der Strukturanordnung 3 montiert ist.
  • In einer bevorzugten Ausführung ist der waschwasserführende, also hydraulische Kreislauf der Geschirrspülmaschine im Wesentlichen von dem in EP-A-0 930 044 beschriebenen Typ, so dass die Waschbehälter 1012 geeignet sind, entweder wahlweise oder zwei und zwei oder alle gleichzeitig betrieben zu werden, je nach den gegebenen Bedürfnissen.
  • Die Strukturanordnung 3 ist vorzugsweise des weiteren so ausgeführt, dass sie mit den entsprechenden fest eingerichteten Energie- und Wasserversorgungssystemen sowie mit dem Entleerungssystem mittels entsprechender flexibler Anschlussmittel teleskopischer oder ähnlicher Art elektrisch bzw. hydraulisch verbunden werden kann, so dass die Geschirrspülmaschine betrieben werden kann, wenn sich die Strukturanordnung 3 in ihrer zurückgezogenen Stellung befindet, wie in 1 dargestellt, und auch wenn sich diese Anordnung im Gegensatz dazu in ihrer herausgezogenen Stellung befindet, wie in 2 und 3 dargestellt. Aus Gründen der Einfachheit sind die erwähnten Energie- und Wasserversorgungsmittel und das Entleerungssystem in den Figuren nicht dargestellt, während die erwähnten Anschlussmittel in 3 allgemein mit dem Bezugszeichen 29 markiert sind.
  • Jedenfalls sind die Waschbehälter nur bei herausgezogener Strukturanordnung 3 durch mindestens einen Ladedeckel oder eine Ladetür, die wasserdicht verschließbar sind, zugänglich, während die Frontplatte 4 die entsprechende Frontöffnung des Gehäuses 1 schließt, wenn sich die Anordnung 3 in ihrer zurückgezogenen Stellung befindet.
  • In einer bevorzugten Ausführung ist jeder der Waschbehälter mit mindesten einem eigenen Ladedeckel 17 in Zuordnung zu einer der Seiten oder zu beiden Seiten der Strukturanordnung 3 versehen.
  • Als Alternative dazu kann die Strukturanordnung 3 natürlich auch eine vergrößerte, also verbreiterte, schubladenartige Struktur aufweisen, anstelle der säulenartigen Struktur, wobei die Waschbehälter 1012 horizontal nebeneinander angeordnet und jeweils mit einem eigenen Ladedeckel an ihren Oberseiten versehen sind.
  • Diese Ladedeckel 17 können im Wesentlichen transparent sein, so dass der Benutzer in der Lage ist, das Innere der Waschbehälter 1012 auch dann visuell zu prüfen, wenn die Geschirrspülmaschine mit der Anordnung 3 in herausgezogener Stellung in Betrieb ist.
  • In dem hier dargestellten bevorzugten Fall, in dem die Waschbehälter 1012 übereinander angeordnet sind, umfasst jeder der Behälter vorzugsweise ein paar Deckel 17, also einen Deckel auf jeder Seite, um die Vielseitigkeit und praktische Verwendbarkeit beim Beladen und Entladen der Waschobjekte mit Bezug auf die Waschbehälter selbst so wie die Installation der gesamten Geschirrspülmaschine zu optimieren. In diesem Fall nehmen die Waschbehälter 1012 jeweils mindestens ein Trägergestell 18 (4) für eine Waschladung auf, das vorzugsweise entlang der Schienen 19 verschoben werden kann, die so ausgeführt sind, dass dasselbe Gestell von beiden Seiten gleicherweise herausgezogen werden kann.
  • Unter Bezugnahme auf 5 bis 7 ist die Strukturanordnung 3 über obere Gleitflächen 20 teleskopischer oder ähnlicher Art, auf denen die Anordnung 3 mit Hilfe einer Klammer 21 um eine vertikale Achse 22 geschwenkt werden kann, mit dem Gehäuse 1 verbunden. In Entsprechung dazu ist die Anordnung 3 an ihrer Unterseite mit dem Gehäuse 1 über Führungsmittel 23 verbunden, die ebenfalls vom Teleskop- oder einem ähnlichen Typ sein können, und die durch ein paar Gelenksverbindungen 24, deren Vorderteile auf den jeweiligen Seiten des Körpers der Anordnung 3 aufgehängt sind, und deren hintere Teile geeignet sind, über die entsprechenden Gleitflächen 25 innerhalb des Gehäuses 1 verschoben zu werden, integriert sind.
  • Wenn die Strukturanordnung 3 in der Praxis frontal aus dem Gehäuse 1 herausgezogen wird, wie in 2, 3 und 5 dargestellt, kann diese auch geschwenkt werden, also um die Achse 22 (entweder nach rechts oder nach links, wie in 6 bzw. 7 dargestellt) um einen Winkel gedreht werden, der von geeigneten Stoppmitteln bestimmt wird, beispielsweise vom Anschlag des Führungsmittels 23 gegen die Seiten des Körpers der Strukturanordnung 3. Eine derartige Schwenkbewegung erhöht die bequeme Zugänglichkeit der Waschbehälter 1012 wesentlich; außerdem können deren Ladedeckel oder Ladetüren 17 geöffnet werden, ohne dass sich ein Problem daraus ergibt, dass sie gegen in der Nähe befindliche Küchenmöbel stoßen, in die die Geschirrspülmaschine in der bevorzugten Ausführung eingebaut ist.
  • In einer bevorzugten Ausführung sind an den Innenflächen des Gehäuses 1 entsprechend geneigte oder ähnlich gestaltete Wirkflächen 26 vorgesehen, die dazu dienen, mit den Gelenksverbindungen 24 so zusammenzuwirken, dass sie eine automatische Ausrichtung des Körpers der Strukturanordnung 3 am Gehäuse 1 ermöglichen, wenn diese Anordnung 3, nachdem sie herausgezogen und zur Seite gedreht wurde, in ihre eingefahrene Stellung geschoben wird. Dies verhindert, dass Komponenten möglicherweise gegeneinander schlagen und sich verkeilen und ermöglicht eine vorteilhaftere und leichter zu schließende Geschirrspülmaschine.
  • Es versteht sich von selbst, dass die oben beschriebene Geschirrspülmaschine einer Reihe von Modifikationen unterzogen werden kann, ohne den Geltungsbereich der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Beispielsweise kann das Schließen und/oder Öffnen der Geschirrspülmaschine in die bzw. aus den herausgezogenen und zurückgezogenen Stellungen der Strukturanordnung 3 durch die Bereitstellung von Betätigungsmitteln zusätzlich erleichtert werden, wie beispielsweise einem hydraulischen Kolben oder einem Elektromotor 27 (57), die mit einer Gestellschiene 28 kooperieren können, welche mit dem Führungsmittel 23 verbunden ist. In einem solchen Fall kann der Betrieb des Motors 27 zum Herausziehen und/oder Einschieben der Anordnung 3 vorteilhafterweise über einen Druckknopf 9 oder dergleichen ausgelöst werden, der am Reglerfeld 5 der Maschine vorgesehen ist.

Claims (12)

  1. Geschirrspülmaschine, die eine funktionale elektrohydraulische Einheit (1315) zum Sammeln, Umwälzen und Ausstoßen der Waschflüssigkeit sowie zum Zuführen der Flüssigkeit unter Druck zu rotierenden Sprüharmen (16), die in mindestens zwei Waschbehältern (1012) bereitgestellt sind, umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Waschbehälter (1012) im wesentlichen voneinander getrennt sind und einen Teil einer strukturellen Anordnung (3) bilden, die geeignet ist, im ganzen aus einem Gehäuse (1) herausgezogen zu werden, in dem sie untergebracht ist, so dass der Zugriff auf mindestens eine Ladetür oder Deckel (17) der Waschbehälter (1012) nur möglich ist, wenn sich die Strukturanordnung (3) in ihrer herausgezogenen Stellung befindet.
  2. Geschirrspülmaschine gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Strukturanordnung (3) auch die funktionale Einheit (1315) umfasst, die gemeinsam mit den Waschbehältern (1012) verbunden ist.
  3. Geschirrspülmaschine gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Strukturanordnung (3) mittels entsprechender flexibler Anschlussmittel (29) oder dergleichen, die so ausgeführt sind, dass die Geschirrspülmaschine sowohl wenn sich die Strukturanordnung (3) in zurückgezogener Stellung befindet als auch wenn sich die selbe Anordnung im Gegensatz dazu in herausgezogener Stellung mit Bezug auf das sie umschließende Gehäuse (1) befindet, betrieben werden kann, elektrisch und hydraulisch an die entsprechenden fest eingerichteten Strom- und Wasserversorgungssysteme bzw. an das Entleerungssystem angeschlossen werden kann.
  4. Geschirrspülmaschine gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Waschbehälter (1012) übereinander angeordnet sind und jeweils mit mindestens einem eigenen Ladedeckel oder -tür (17) in Zuordnung zu mindestens einer Seite der Auszugsanordnung (3) ausgestattet sind.
  5. Geschirrspülmaschine gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Waschbehälter (1012) in einer horizontalen Seite-an-Seite-Anordnung mit Bezug zueinander angeordnet und jeweils mit mindestens einem eigenen Ladedeckel oder -tür (17) in Zuordnung zur Oberseite der Auszugsanordnung (3) ausgestattet sind.
  6. Geschirrspülmaschine gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Strukturanordnung (3) eine Frontplatte (4) umfasst, die geeignet ist, eine entsprechende vordere Öffnung des sie aufnehmenden Gehäuses (1) abzuschließen, wenn sich die Anordnung (3) in ihrer zurückgezogenen Stellung innerhalb des Gehäuses (1) befindet.
  7. Geschirrspülmaschine gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der (die) Ladedeckel oder -tür (17) im wesentlichen transparent ist.
  8. Geschirrspülmaschine gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass in jedem der Waschbehälter (1012) mindestens ein Gestell (18) zum Halten der Waschobjekte untergebracht ist, das so ausgeführt ist, dass es auf Kufen (19) laufen kann, die es dem Gestell ermöglichen, wahlweise von beiden Seiten durch eine(n) der Ladedeckel oder -türen (17) herausgezogen zu werden.
  9. Geschirrspülmaschine gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Strukturanordnung (3) mit dem Gehäuse (1) über Gleitschienen (2023) des Teleskoptyps oder eines ähnlichen Typs verbunden ist, auf denen die Anordnung (3) um eine im wesentlichen vertikale Achse (22) schwenkbar gelagert ist, so dass der Körper der Strukturanordnung (3) um diese Achse (22) gedreht werden kann, wenn er aus dem Gehäuse (1) herausgezogen wird.
  10. Geschirrspülmaschine gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Paar Gelenkverbindungen (24) vorgesehen sind, deren vordere Endabschnitte an den entsprechenden Seiten des Körpers der Strukturanordnung (3) gelagert sind und deren hintere Endabschnitte so ausgeführt sind, dass sie entlang entsprechender Schienen (25) gleiten können, die innerhalb des Gehäuses (1) angebracht sind.
  11. Geschirrspülmaschine gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass an den inneren seitlichen Oberflächen des Gehäuses (1) entsprechende geneigte Ebenen oder ähnliche Stellflächen (26) vorgesehen sind, die daran angepasst sind, mit den Gelenkverbindungen (24) so zusammen zu wirken, dass der Körper der Strukturanordnung (3) automatisch an dem Gehäuse (1) ausgerichtet wird, wenn diese Anordnung (3) in ihre zurückgezogene Stellung zurückgeschoben wird.
  12. Geschirrspülmaschine gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass Motor- oder ähnliche Mittel (27) vorgesehen sind, die geeignet sind, die Strukturanordnung (3) automatisch zu betätigen, so dass sich diese in die und aus der herausgezogene(n) und zurückgezogene(n) Stellung mit Bezug zum Gehäuse (1) bewegt.
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