DE60130869T2 - Verfahren zum betreiben einer benutzerstation in einem zellularen kommunikationsnetzwerk - Google Patents

Verfahren zum betreiben einer benutzerstation in einem zellularen kommunikationsnetzwerk Download PDF

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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft das Betreiben einer Teilnehmerstation in einem zellularen Kommunikationssystem, bei dem jeder Anwendung von einer Vielzahl von Anwendungen eine Vielzahl von Betriebsressourcen zugeteilt wird. Die Erfindung ist auf ein zellulares Funkkommunikationssystem anwendbar, wie zum Beispiel das Universal Mobile Telecommunication System (UMTS), das zum gegenwärtigen Zeitpunkt standardisiert wird, ist aber nicht darauf beschränkt.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Bei einem zellularen Kommunikationssystem wird das Gebiet, über dem der Dienst zur Verfügung gestellt wird, in eine Anzahl kleinerer Gebiete aufgeteilt, die Zellen genannt werden. Typischerweise wird jede Zelle von einer Basistransceiverstation (BTS) bedient, die eine entsprechende Antenne oder Antennen zur Radiofrequenzausstrahlung an eine Teilnehmerstation und zum Empfangen von Radiofrequenzen einer Teilnehmerstation aufweist und dadurch eine Funkkommunikationsverbindung herstellt. Die Teilnehmerstation ist oft ein Mobilfunkendgerät. Ein etabliertes harmonisiertes zellulares Funkkommunikationssystem ist das Global System for Mobile Communications (GSM). Ein weiteres harmonisiertes System, das zurzeit definiert wird, ist das Universal Mobile Telecommunications System (UMTS), dessen Absicht es ist, einen harmonisierten Standard zur Verfügung zu stellen, unter dem zellulare Funkkommunikationsnetze und -systeme verbesserte Grade der Kopplung und Kompatibilität mit anderen Typen von Kommunikationssystemen zur Verfügung stellen werden. Dies wird ein erhöhtes Niveau an Datendiensten einschließlich Vorkehrungen für multimediale Kommunikationen mit sich bringen.
  • Innerhalb von Systemen wie UMTS oder ähnlichen werden Teilnehmereinheiten zunehmend als allgemeine Datenendgeräte eingesetzt, von denen verlangt wird, eine Vielzahl von Verarbeitungsanwendungen gleichzeitig ablaufen zu lassen oder zu betreiben. Teilnehmerstationen für Zellularkommunikation betreiben gewöhnlich mehr als eine Verarbeitungsanwendung gleichzeitig, obwohl diese dazu neigten, relativ einfache Anwendungen zu sein, die mit dem elementaren Funktionieren der Teilnehmerstation zusammenhingen. Solche einfachen Anwendungen teilen sich Verarbeitungsressourcen der Teilnehmerstation, wobei das Teilen der Ressourcen herkömmlicherweise durch ein Betriebssystem gesteuert wird. Man erwartet, dass Teilnehmerstationen für Zellularkommunikation zunehmend festen LAN(Local Area Network)-Datenendgeräten äh nein werden und dass folglich die Betriebssysteme, die auf solchen Teilnehmerstationen laufen, zunehmend Betriebssystemen für feste LAN-Datenendgeräte oder Computern ähneln werden.
  • Der Artikel "The Timely Adaptive Resource Management Architecture", Bharghavan et al., IEEE Personal Communications, Band 5, Ausgabe 4, August 1998, Seiten 20–31, beschreibt eine nachhaltige durchgehende Ressourcenverwaltung in einer mobilen Computerumgebung, und der europäische Patentantrag EP A 0 817 041 beschreibt ein Verfahren zum Verwalten von Ressourcen in einem Computersystem unter Verwendung eines Ressourcenverwalters.
  • Ein Problem mit dem erwarteten Trend ist jedoch, dass herkömmliche Betriebssysteme von Datenendgeräten zum Teilen von Verarbeitungsressourcen unter verschiedenen, gleichzeitig laufenden Anwendungen nicht völlig befriedigend sind, wenn sie auf eine Teilnehmerstation für Zellularkommunikation, insbesondere ein Mobilfunkendgerät, angewendet werden, da sie den speziellen Faktoren, die durch das Bedürfnis, Zellularkommunikationsressourcen, die aufgrund der Beteiligung der Funkverbindung relevant werden, unter den verschiedenen Anwendungen zu teilen, keinerlei Rechnung tragen.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung schafft auf vorteilhafte Weise Mittel zum Austarieren oder zum Anpassen der betreffenden Höhe von Verarbeitungsressourcen und von Zellularkommunika tionsressourcen, die unter einer Vielzahl von Anwendungen, die gleichzeitig auf einer Teilnehmerstation für Zellularkommunikation laufen oder laufen sollen, geteilt werden sollen.
  • Die vorliegende Erfindung teilt einer Vielzahl von gleichzeitig auf einer Teilnehmerstation laufenden Anwendungen auf vorteilhafte Weise eine Vielzahl von Betriebsressourcen zu. Die Betriebsressourcen bestehen aus einer oder mehrerer Verarbeitungsressourcen, wie zum Beispiel Prozessorleistung, Prozessorzeit oder Speicher, und einer oder mehrerer Zellularkommunikationsressourcen, die unter den Anwendungen geteilt werden müssen, wenn diese gemeinsam eine zwischen der Teilnehmerstation und einer BTS oder ähnlichem eines zellularen Kommunikationssystems eingerichtete Funkkommunikationsverbindung nutzen. Als Teil des Prozesses des Bestimmens und des Zuteilens von zugehörigen Quantitäten einer oder mehrerer der Betriebsressourcen an eine oder mehrere der Anwendungen werden die Erfordernisse einer oder mehrerer Anwendungen hinsichtlich einer oder mehrerer der Prozessorressourcen in Verbindung mit deren Bedarf hinsichtlich einer oder mehrerer der Zellularkommunikationsressourcen beurteilt. Das Verfahren zur Ressourcenverwaltung und der Apparat der vorliegenden Erfindung neigen folglich dazu, das Gleichgewicht oder die Anpassung zwischen den verschiedenen Erfordernissen für die verschiedenen Betriebsressourcen zu verbessern. Der Verwaltungsablauf wird auf den Betrieb von Anwendungen, die entweder schon auf der Teilnehmerstation laufen oder laufen sollen, oder eine Kombination beider, angewandt.
  • In einer Hinsicht stellt die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Betreiben einer Teilnehmereinheit in einem zellularen Kommunikationssystem in Übereinstimmung mit Anspruch 1 zur Verfügung.
  • In einer zweiten Hinsicht stellt die vorliegende Erfindung einen Teilnehmerstationsapparat in Übereinstimmung mit Anspruch 16 zur Verfügung.
  • Die vorliegende Erfindung stellt auch ein mit gespeicherten prozessorumsetzbaren Anweisungen programmiertes Datenträgermedium zur Verfügung, das benutzt werden kann, um einen Prozessor zu steuern, so dass dieser das Verfahren der vorliegenden Erfindung durchführt. Die vorliegende Erfindung stellt weiter ein Signal zur Verfügung, das solche Anweisungen enthält oder trägt.
  • Die vorliegende Erfindung stellt weiter ein Verfahren zum Betreiben einer Teilnehmereinheit, zum Beispiel eines Mobiltelefons oder eines mobilen Datenendgeräts, zur Verfügung, deren Betriebssystem zum Verwalten ihrer Verarbeitungsanwendungen angepasst ist oder gesteuert wird, um Betriebsressourcen unter simultanen Anwendungen zu verteilen, wobei das Verteilen gemäß Beurteilungen von Erfordernissen an Verarbeitungsressourcen geschieht und die Beurteilungen in Verbindung mit Erfordernissen an Zellularkommunikationsressourcen gemacht werden.
  • In einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung werden eine oder mehrere Ressourcen für Zellularkommunikation wei ter im Licht von Tarif- oder anderen Kostenfaktoren, die mit ihnen verwandt sind, beurteilt.
  • In einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung werden eine oder mehrere Hardwareressourcen oder -attribute oder Merkmale der Teilnehmerstation betrachtet, wenn den verschiedenen Anwendungen die jeweiligen Quantitäten von Betriebsressourcen zugeteilt werden.
  • In einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung werden in einem Beurteilungsschritt historische Daten verwendet, wie zum Beispiel Daten, die die tatsächliche Inanspruchnahme von Ressourcen durch Anwendungen anstelle einer vermuteten Inanspruchnahme von Ressourcen angeben.
  • In einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst eine Teilnehmerstation ein herkömmliches Betriebssystem, das eine Vielzahl von Anwendungen über eine Programmierschnittstelle (Application Programming Interface) verwaltet, jedoch umfasst die Teilnehmerstation eine weitere Ressourcenverwaltungsfunktion, die vermittelnd zwischen der Programmierschnittstelle des Betriebssystems und dem Betriebssystem funktioniert, so dass zugeteilte Quantitäten verschiedener Betriebsressourcen an die verschiedenen Anwendungen angeglichen werden, und zwar im Licht von Vergleichen des gemeinsamen Bedarfs einer Anwendung an Ressource(n) zur Zellularkommunikation und an Verarbeitungsressource(n), während sie insoweit unsichtbar arbeitet, als die Wechselwirkung zwischen der Programmierschnittstelle des Betriebssystems und dem Betriebssystem betroffen ist.
  • In einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung werden Ausgabepuffer, oder Sende/Empfangspuffer, für eine Sende- oder Empfangsfunktion oder eine andere geeignete Funktion der Teilnehmerstation gemessen, sondiert oder analysiert als eine Methode zum Bestimmen des Bedarfs oder der Inanspruchnahme einer Betriebsressource.
  • Das zellulare Kommunikationssystem kann ein GPRS (General Packet Radio System) oder UMTS-System oder -netzwerk sein.
  • Zusätzliche spezifische Vorteile gehen aus der folgenden Beschreibung und aus den Abbildungen hervor.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine schematische Darstellung einer Teilnehmerstation, die in einer Ausführung der vorliegenden Erfindung verwendet wird.
  • 2 veranschaulicht funktional eine Anordnung einer Ausführungsform der Erfindung.
  • 3 ist ein Verfahrensflussdiagramm einer Ausführungsform der Erfindung.
  • Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung
  • Die Ausführungsformen werden im Folgenden jeweils nur als Beispiel beschrieben. Die erste Ausführungsform wird nun unter Bezugnahme auf die 1 bis 3 beschrieben.
  • 1 zeigt ein Mobilfunkendgerät 110, das eine Teilnehmerstation in einem zellularen Kommunikationssystem ist und das als Mobiltelefon ausgebildet ist. Das Mobilfunkendgerät 110 beinhaltet einen Prozessor 115. Der Prozessor 115 ist mit einem Speicher 120 verbunden. Der Prozessor 115 ist auch über einen Sendepuffer 135 und einen Empfängerpuffer 137 mit einem Sende/Empfangsapparat 130 verbunden, über einen Displaypuffer 145 mit einem Display 140, über einen Tastaturpuffer 155 mit einer Tastatur 150, über einen Stimmeingabemittelpuffer 165 mit Stimmeingabemitteln 160, und über einen Tonausgabemittelpuffer 175 mit Tonausgabemitteln 170. Der Sende-/Empfangsapparat 130 ist weiter mit der Antenne 180 verbunden.
  • 2 illustriert schematisch verschiedene funktionale Einheiten, die durch den Prozessor 115 implementierte Softwaremodule umfassen. Der Prozessor 115 implementiert ein herkömmliches Betriebssystem 210, das die Funktionen einer Speicherverwaltung 215, einer Prozessorplanung 220 und einer Eingabe/Ausgabeverwaltung 230 ausübt. Die Eingabe/Ausgabe-Verwaltungsfunktion 230 verarbeitet Eingabe/Ausgabevorgänge für jede der folgenden Komponenten: den Sende/Empfangsapparat 130, das Display 140, die Tastatur 150, die Stimmeingabemittel 160 und die Tonausgabemittel 170, einschließlich der Steuerung der entsprechenden Puffer 135, 137, 145, 155, 165 und 175. Das Betriebssystem 210 interagiert in herkömmlicher Weise über eine Betriebssystem-Programmierschnittstelle (Application Programming Interface) 260 mit einer Vielzahl von Anwendungen, in dem vorliegenden Beispiel mit den drei Anwendungen 240, 245 und 250. Zusätzlich ist jedoch zwischen der Betriebssystem- Programmierschnittstelle 260 und dem Betriebssystem 210 eine Ressourcenausgleichsfunktion 270 implementiert. Die Ressourcenausgleichsfunktion 270 verändert die Wechselwirkung, die zwischen dem Betriebssystem 210 und den Anwendungen 240, 245, 250 stattfindet, oder passt sie an. Für mindestens eine von der Vielzahl von Anwendungen, in dieser Ausführungsform die Anwendung 240, beurteilt die Ressourcenausgleichsfunktion 270 die Erfordernisse der Anwendung hinsichtlich der Verarbeitungsleistung in Verbindung mit dem Beurteilen der Erfordernisse für den Datendurchsatz einer durch die Antenne 180 der Teilnehmerstation 110 eingerichteten Funkverbindung.
  • Die Verarbeitungsschritte, die vom Prozessor 115 durch Implementieren der Ressourcenausgleichsfunktion 270 durchgeführt werden, werden nun unter Bezugnahme auf 3 beschrieben. Alle diese Anwendungen laufen gleichzeitig. In dem vorliegenden Beispiel ist die Anwendung 240 eine Anwendung zum Herunterladen von Musik, bei der Musikinhalt auf das Mobilfunkendgerät 110 heruntergeladen wird. Die Anwendung empfängt und speichert die Musikdaten, während diese von einem Inhaltsserver über eine BTS des zellularen Kommunikationssystems übertragen werden. Ein geeignetes Beispiel einer solchen Anwendung ist eine, die imstande ist, MP3-Musikdateien aus dem Internet herunterzuladen. Die Anwendung 245 ist eine Multimedia-Datentransferanwendung, und die Anwendung 250 ist eine Anwendung für mobiles Einkaufen und/oder elektronischen Handel (E-commerce).
  • Zu Anfang wird die Prozessorleistung oder der Prozessorzugriff durch das Betriebssystem auf herkömmliche Weise unter den Anwendungen geteilt. Ebenso wird zu Anfang die verfügbare Datendurchsatzkapazität der Funkverbindung zu gleichen Teilen unter den drei Anwendungen geteilt. Dann, nachdem die drei Anwendungen gleichzeitig über eine vorherbestimmte Zeitdauer hinweg liefen, oder nach dem Ansprechen auf einen beliebigen anderen geeigneten Auslösemechanismus, wählt die Ressourcenausgleichsfunktion 270 eine der Anwendungen aus, in diesem Fall die Anwendung 240, wie im Funktionskasten 310 gezeigt wird. Die Ressourcenausgleichsfunktion 270 beurteilt den Bedarf der Anwendung hinsichtlich der Zellularkommunikationsressource, die durch die auf der Funkverbindung für die Anwendung verfügbare Datendurchsatzkapazität dargestellt wird. Dies wird mittels des in den Funktionskästen 315, 320, 325 und 360 gezeigten Schrittes durchgeführt, wie nun beschrieben werden soll.
  • In der vorliegenden Ausführungsform verwendet die Ressourcenausgleichsfunktion 270 eine Messung der Inanspruchnahme der Sende- und Empfangspuffer 135 und 137 durch die Anwendung, wie im Funktionskasten 315 gezeigt wird. Aufgrund dieser Messung ist die Ressourcenausgleichsfunktion 270 imstande, den Datendurchsatz der Anwendung auf der Funkverbindung zu schätzen, das heißt, ihn zu beurteilen, wie im Funktionskasten 320 gezeigt wird. Insbesondere bestimmt die Ressourcenausgleichsfunktion 270, ob die Inanspruchnahme der Sende- und Empfangspuffer durch die Anwendung innerhalb eines vorherbestimmten erlaubten Bereiches liegt, oder ob sie diesen Bereich überschreitet, oder ob sie kleiner als dieser Bereich ist. Wenn festgestellt wurde, dass die Inanspruchnahme der Sende- und Empfangspuffer durch die Anwendung oberhalb des zulässigen Bereiches liegt, dann zeigt dies an, dass die Anwendung mehr zu sendende Daten erzeugt oder dass sie mehr zu verarbeitende Daten empfängt, als der ihr zugeteilte Anteil der Zellularkommunikationsressource verarbeiten kann. In anderen Worten, wie im Entscheidungskasten 325 gezeigt wird, wird festgestellt, dass der Datenausgabebedarf der Anwendung tatsächlich größer als der ihr zugeteilte Datendurchsatz der Funkverbindung ist, und somit schreitet das Verfahren zum Funktionskasten 330 fort. In diesem Fall, wie im Funktionskasten 330 gezeigt wird, misst dann die Ressourcenausgleichsfunktion die Quantität der Inanspruchnahme der Sende- und Empfangspuffer durch die verbleibenden Anwendungen, nämlich die Anwendung 245 und die Anwendung 250. Wie im Entscheidungskasten 335 gezeigt wird, ist die Ressourcenausgleichsfunktion somit imstande, zu entscheiden, ob die verbleibende Datendurchsatzressource der Funkverbindung, das heißt, die der Anwendung 245 und 250 zugeteilten Anteile im Gegensatz zu dem der Anwendung 240 zugeteilten Anteil, vollständig von jenen anderen Anwendungen 245 und 250 verlangt wird. Genauer, wenn die Inanspruchnahme durch die Anwendung 245 kleiner als ein beabsichtigter Bereich ist, so zeigt dies an, dass die Anwendung 245 nicht den gesamten Teil des ihr zugeteilten Datendurchsatzes benötigt. Das gleiche gilt für die Anwendung 250. In diesem Fall bestimmt die Ressourcenausgleichsfunktion 170 eine erhöhte Quantität des Datendurchsatzes auf der Funkverbindung, die der Anwendung 240 zugeteilt werden kann, und teilt dann diesen erhöhten Anteil des Datendurchsatzes der Funkverbindung der ausgewählten Anwendung 240 zu, wie im Funktionskasten 340 gezeigt wird. In der vorliegenden Ausführungsform, bei der die Teilnehmerstation 110 eine Funkverbindung mit festem Datendurchsatz verwendet, bedeutet dies, dass der Anwendung 240 nun ein erhöhter Anteil des Datendurchsatzes zugeteilt wird, der für sie verfügbar gemacht wurde, indem der Anteil einer oder beider der Anwendungen 245 und 250 verringert wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass in anderen Ausführungsformen die Teilnehmerstation 110 imstande sein wird, einen erhöhten Datendurchsatz auf ihrer Funkverbindung zu erwerben, um der ausgewählten Anwendung die erforderte oder gewünschte Erhöhung der Ressourcenzuteilung zur Verfügung zu stellen.
  • Wenn stattdessen, wobei nun zum Entscheidungskasten 335 zurückgekehrt wird, die Ressourcenausgleichsfunktion 270 festgestellt hätte, dass die verbleibende Datendurchsatzkapazität der Funkverbindung tatsächlich von den anderen Anwendungen 245 und 250 benötigt wurde, dann ist innerhalb der Beschränkungen der vorliegenden Ausführungsform, bei der die Funkverbindung einen festen Datendurchsatz aufweist, die Ressourcenausgleichsfunktion außerstande, die Zuteilung der Zellularkommunikationsressource zu erhöhen. Obwohl die Zellularkommunikationsressource nicht zwischen den Anwendungen umverteilt wird, führt die Ressourcenausgleichsfunktion 270 in dieser Situation eine alternative Verbesserung durch, die darin besteht, dass sie einen Teil des Anteils der ausgewählten Anwendung an der Verarbeitungsleistung freigibt, wie in Funktionskasten 345 gezeigt wird, da die Anwendung aufgrund von Verzögerungen beim Senden oder Empfangen über die Funkverbindung keinen angemessenen Gebrauch von dieser Leistung macht. Folglich kann den Anwendungen, in diesem Fall den Anwendungen 245 und 250, eine erhöhte Quantität von Verarbeitungssressourcen zugeteilt werden.
  • Falls im Schritt 325 festgestellt worden wäre, dass der Datenausgabebedarf der ausgewählten Anwendung nicht größer als der ihr zugeteilte Datendurchsatz auf der Funkverbindung war, dann würde die Ressourcenausgleichsfunktion, wie im Entscheidungskasten 360 gezeigt wird, als nächstes bestimmen, ob der Datenausgabebedarf der Anwendung geringer war als der ihr zugeteilte Datendurchsatz auf der Funkverbindung. In der vorliegenden Ausführungsform wird dies der Fall sein, wenn die Inanspruchnahme von Sende- und Empfangspuffern durch die Anwendung kleiner als der oben erwähnte vorbestimmte spezifizierte Bereich ist. In einer bevorzugten Version der vorliegenden Ausführungsform würde diese Beurteilung über eine gewisse Zeitdauer durchgeführt werden, und das Ergebnis würde gemittelt werden, um sicherzustellen, dass es nicht nur ein lokalisiertes Vorkommnis war. Wenn festgestellt wird, dass der Bedarf tatsächlich geringer als die Zuteilung ist, so misst daraufhin, wie im Funktionskasten 365 gezeigt wird, die Ressourcenausgleichsfunktion 270 die Inanspruchnahme der jeweiligen Anteile an der Prozessorleistung durch die anderen Anwendungen 245 und 250. Die Ressourcenausgleichsfunktion 270 bestimmt dann, wie im Entscheidungskasten 370 gezeigt wird, ob die verbleibende Verarbeitungsleistung, das heißt, die Verarbeitungsleistung, die den Anwendungen 245 und 250 anstelle der ausgewählten Anwendung 240 zugeteilt wird, tatsächlich vollständig durch diese Anwendungen 245 und 250 genutzt wird. Wenn die verbleibende Prozessorleistung nicht von den anderen Anwendungen benötigt wird, so erhöht die Ressourcenausgleichsfunktion den dieser ausgewählten Anwendung zugeteilten Anteil an der Prozessorleistung, indem sie einen Teil des anfänglichen ursprünglich der Anwendung 245 und/oder der Anwendung 250 zugeteilten Anteils stattdessen der ausgewählten Anwendung 240 zuteilt, wie im Funktionskasten 380 gezeigt wird. Dies ermöglicht dann der Anwendung 240, auf ausgeglichenere Weise zu laufen und den ihr zugeteilten Datendurchsatzes auf der Funkverbindung besser zu nutzen. Zwischendurch wird der Betrieb der Anwendung 245 und der Anwendung 250 nicht behindert, da die ihnen weggenommene Zuteilung an Prozessorleistung nicht benötigt wurde. Wenn stattdessen während des im Entscheidungskasten 370 gezeigten Bestimmungsschrittes festgestellt würde, dass die verbleibende Prozessorleistung tatsächlich von den anderen Anwendungen benötigt wird, so verringert die Ressourcenausgleichsfunktion, wie im Funktionskasten 375 gezeigt wird, den Anteil des der ausgewählten Anwendung zugeteilten Datendurchsatzes der Funkverbindung und teilt die eingesparte Quantität einer oder beiden der Anwendungen 245 und 250 zu. Folglich wird der Betrieb der Anwendungen 245 und/oder 250 verbessert, während eine verschwendete Ressourcenzuteilung im Fall der Anwendung 240 beseitigt wird.
  • Wenn in dem im Entscheidungskasten 360 gezeigten Bestimmungsschritt stattdessen festgestellt wird, dass der Datenausgabebedarf der ausgewählten Anwendung nicht geringer als die ihr zugeteilte Quantität ist, das heißt, die Inanspruchnahme der Sende- und Empfangspuffer der ausgewählten Anwendung in dem vorbestimmten annehmbaren Bereich liegt, so wird erachtet, dass die Anwendung 240 auf eine hinsichtlich der verschiedenen Betriebsressourcen angemessen ausgeglichene Weise arbeitet, und in dieser Phase werden keine Änderungen vorgenommen.
  • In der vorliegenden Ausführungsform wird die Zellularkommunikationsressource, die aus der relativen Quantität des Datendurchsatzes auf der Funkverbindung besteht, in Einheiten von kB pro Sekunde bestimmt. Dieser Ressourcentypus wird im Bereich der zellularen Kommunikationssysteme häufig als Bandbreite bezeichnet. In anderen Ausführungsformen kann jeder geeignete Aspekt des Datendurchsatzes oder der Bandbreite in Form einer Ressource wie oben beschrieben zugeteilt und verarbeitet werden. In einer Anordnung, in der eine mehrfache Anzahl von Kanälen gleichzeitig von einer einzigen Teilnehmerstation verwendet wird, kann der Datendurchsatz oder die Bandbreite durch die Anzahl solcher Kanäle ausgedrückt werden. In weiteren Ausführungsformen können anstelle des Datendurchsatzes andere Zellularkommunikationsressourcen verarbeitet werden, einschließlich RF-Kanalleistung, Dienstqualität der Funkverbindung, zum Beispiel Fehlerraten oder eingebaute Redundanzniveaus oder Grade des Fehlerschutzes oder der Kodierung. Eine andere Alternative besteht darin, dass die Zeitaufteilungsauflösung die Zellularkommunikationsressource bildet, deren Ablauf wie oben verarbeitet wird. In weiteren Ausführungsformen kommen alle beliebigen zwei oder mehr der oben genannten Möglichkeiten als Kombination vor.
  • In der ersten, oben beschriebenen Ausführungsform war die betrachtete Verarbeitungsressource die Prozessorleistung. Eine alternative oder zusätzliche Verarbeitungsressource, die gehandhabt werden kann, ist der Speicher. Speicherressourcen, die zum Beispiel aus der Inanspruchnahme von RAM und/oder Datenbankkapazität bestehen, werden hierbei mit einbezogen.
  • In einer weiteren Ausführungsform werden Tarif- oder andere Preisdetails der Funkkommunikationsverbindung in den über die Ressourcenausgleichsfunktion durchgeführten Beurteilungsprozess eingebunden. Zum Beispiel können die betreffenden Tarife, die auf die Kommunikationsverbindungen zu jeder der betreffenden Anwendungen anwendbar sind, unterschiedlich sein. Wenn dem so ist, kann die Ressourcenausgleichsfunktion so programmiert werden, dass sie der Anwendung, die die teuerste Verbindung nutzt, einen erhöhten Kommunikationsverbindungsdurchsatz zur Verfügung stellt. In diesem Fall können die anderen Ressourcen, wie zum Beispiel der Speicher und/oder die Verarbeitungsleistung, entsprechend geändert werden. In einer weiteren Ausführungsform wird die Zuteilung der verschiedenen Betriebsressourcen zeitlich verändert, um Kommunikationsverbindungstarife zu berücksichtigen, die sich selbst zeitlich verändern. Alternativ kann eine Ressource, wie zum Beispiel Speicher, für eine Anwendung besonders erhöht werden, um diese vor der Nutzung einer Kommunikationsverbindung mit einem teuren Tarif vollständig vorzubereiten.
  • In einer weiteren Ausführungsform berücksichtigt die Ressourcenausgleichsfunktion auch den Bedarf der ausgewählten Anwendung hinsichtlich mindestens einer Hardwareressource der Teilnehmerstation. Mögliche Hardwareressourcen beinhalten die Kapazität des Displays 140, den Bedarf der Anwendung für den Zugriff des Teilnehmers auf die Tastatur 150, Ressourcen, die mit einer beliebigen in dem mobilen Telefon eingesetzten SIM(Subscriber Identification Module)-Karte zusammenhängen, ebenso wie den Batterieleistungsverbrauch. Eine Möglichkeit, mit der die Ressourcenausgleichsfunktion den Bedarf dieser Kapazitäten beurteilen kann, besteht darin, die Inanspruchnahme des Displaypuffers 145, des Tastaturpuffers 155, des Stimmeingabemittelpuffers 165 und des Tonausgabepuffers 175 durch die betreffenden Anwendungen zu analysieren. Im Fall der SIM-Kartenressource wird die SIM-Karte direkt abgefragt, und im Fall des Batterieleistungsverbrauchs besteht eine Möglichkeit darin, eine vom Prozessor 115 betriebene Batterieleistungsverwaltungsfunktion abzufragen.
  • Jede der oben genannten Ausführungsformen ist in jedem geeigneten zellularen Kommunikationssystem einsetzbar, einschließlich UMTS- oder GPRS-Systeme. Im Falle dieser oder eines beliebigen anderer Paketvermittlungssystems kann die Kommunikationsressource auch durch den einer bestimmten Anwendung zugeteilten Anteil von Paketen oder einen anderen mit Paketvermittlung zusammenhängenden Faktor implementiert werden.
  • In den obigen Ausführungsformen werden Messungen des Ressourcenbedarfs der Anwendung durchgeführt, während die Anwendungen laufen. Eine alternative Methode wird in der folgenden Ausführungsform umgesetzt, die stattdessen historische, aus früherem Gebrauch der Anwendungen abgeleitete Daten einsetzt.
  • In dieser Ausführungsform beobachtet die Ressourcenausgleichsfunktion 270 jede der Anwendungen 240, 245 und 250, wenn diese einzeln laufen, um deren jeweiligen Bedarf an Speicherressource und Verarbeitungsmodus zu beurteilen, und den Datendurchsatz der Kommunikationsverbindung, wenn sie einzeln laufen. Es ist gut möglich, dass die Ressourcenausgleichsfunktion 270 durch das Durchführen dieser Beurteilung feststellt, dass die Nutzung durch eine oder mehrere der Anwendungen in der Praxis geringer war als der Bedarf für diese Ressource, der dem Betriebssystem 210 von der Anwendung über die Betriebssystem-Programmierschnittstelle 260 angezeigt wurde. In diesem Fall ist die Ressourcenausgleichsfunktion 270 imstande, Verarbeitungsressourcen und Zellularkommunikationsressourcen auf angemessenere Weise zu verteilen, als es durch das Betriebssystem alleine vollbracht werden könnte. Die vorliegende Ausführungsform funktioniert im Grunde analog zur ersten Ausführungsform, die oben unter Bezugnahme auf 3 beschrieben wurde. Anstatt jedoch den Gebrauch der relevanten Puffer durch jede Anwendung während der aktuellen anfänglichen Nutzung der gleichzeitig laufenden Anwendungen zu messen, führt die Ressourcenausgleichsfunktion 270 in der vorliegenden Ausführungsform Vorausrechnungen auf der Grundlage der ursprünglich vom Betriebssystem beabsichtigten Ressourcenverteilung durch. Auf der Grundlage dieser anfänglichen Verteilung beurteilt die Ressourcenausgleichsfunktion für eine ausgewählte Anwendung, ob der Datenausgabebedarf der Anwendung größer als, kleiner als, oder ebenso groß wie die beabsichtigte Zuteilung von Datendurchsatz auf der Funkverbindung sein wird. Danach führt sie dieselben alternativen Betrachtungen aus, wie unter Bezugnahme auf 3 kurz dargestellt wird, aber in beiden Fällen auf der Grundlage der beabsichtigten theoretischen Zuteilung von Ressourcen anstatt durch das Messen der aktuellen Inanspruchnahme von Ressourcen. Dieses Verfahren wird für jede Anwendung, die gleichzeitig laufen soll, iterativ wiederholt, was in einer ausgeglicheneren Verteilung von Ressourcen unter den verschiedenen Anwendungen resultiert. Die Anzahl von Iterationen kann im Voraus bestimmt werden oder kann durch das Kriterium begrenzt werden, dass die Iteration fortgeführt wird, bis die Iterationsergebnisse einen gewissen Grad an Konformität erreichen.
  • In der vorliegenden Ausführungsform wird dann jeder Anwendung die festgelegte Höhe an Ressource zugeteilt, wenn die Anwendungen danach gleichzeitig ausgeführt werden. Wahlweise können, nachdem die Anwendungen zu laufen begonnen haben, ein Mess- und Umverteilungsverfahren analog zur ersten Ausführungsform oder die Variationen dessen durchgeführt werden, um einen fortwährenden Ressourcenausgleich zur Verfügung zu stellen.
  • Ähnlich können, wenn eine oder mehrere Anwendungen auf der Teilnehmerstation 110 bereits laufen, entweder die Messmethode oder die Rechenmethode oder eine Kombination beider genutzt werden, um die bevorstehenden Anwendungen unterzubringen.
  • Als Alternative dazu, dass die Teilnehmerstation die historischen Daten wie oben selbst ableitet, kann die Teilnehmereinheit die historischen Daten einer oder mehrerer der Anwendungen aus einer geeigneten externen Quelle beziehen. Eine solche externe Quelle kann ihrerseits die historischen Daten auf der Grundlage der Erfahrung einer Vielzahl von Teilnehmerstationen, die die relevanten Anwendungen ausführen, ableiten. Wenn die zu betrachtenden Anwendungen eine kleine Anzahl von Anwendungen aus einer großen Anzahl dar stellen, die durch verschiedene Teilnehmer zufällig gemischt werden können, ist es möglich, dass spezifische Kombinationen von Anwendungen vorher von einer oder mehr Teilnehmerstationen erfahren wurden und dass das aufgezeichnete Ressourcenausgleichsergebnis daher der nächsten Teilnehmerstation, die diese Anwendungen in Kombination nutzen möchte, zur Verfügung gestellt werden kann.
  • Wenn der Teilnehmer der Teilnehmerstation 110 ein Roaming durchführt, das heißt, Dienstleistungen aus einem Besuchsnetzwerk erhält, das nicht sein Heimatnetzwerk ist, können die historischen Daten dennoch vorteilhafterweise aus dem Heimatnetzwerk der Teilnehmerstation bezogen werden. Dies kann gut der Fall sein, wenn Einzelheiten des Tarifs der Kommunikationsverbindung für die Teilnehmerstation anders sind im Vergleich zu einer Situation, in der sich die Teilnehmerstation in ihrem Heimatnetzwerk befindet. In diesem Fall kann die Ressourcenausgleichsfunktion 270 die Attraktivität alternativer Optionen für Kommunikationsverbindungen beurteilen, die ihr von dem Heimatnetzwerk und/oder dem Besuchsnetzwerk in Verbindung mit der Angelegenheit des Ausbalancierens der von solchen Verbindungen angebotenen Ressourcen und ihrer internen Verarbeitungsressourcen vorgelegt wurden.
  • Die vorliegende Erfindung ist besonders vorteilhaft in Systemen mit variabler Bandbreite, da die Ressourcenausgleichsfunktion die verlangte oder genutzte Quantität an Bandbreite in Beziehung zu den anderen Ressourcen anpassen kann. Auch kann sie eine unnötige Inanspruchnahme nicht benötigter Bandbreite oder Dienstqualität in Systemen mit va riabler Bandbreite und/oder variabler Qualität, einschließlich Systemen mit Bandbreite auf Anfrage (bandwidth-on-demand), vermeiden.
  • In den obigen Ausführungsformen wird der Prozessor 115 in Form von Software, die auf einem oder mehreren geeigneten Prozessoren wie zum Beispiel einem Mikrocontroller oder einem digitalen Signalprozessor läuft, implementiert, oder er wird in Form von spezifisch entworfener Hardware oder einer Kombination aus Hardware und Software implementiert. Zum Durchführen der in den obigen Ausführungen beschriebenen Verfahrensschritte, die in einem Speichermedium gespeichert werden, kann der Prozessor durch prozessorumsetzbare Anweisungen gesteuert werden. Das Speichermedium kann eine Platte, zum Beispiel eine Diskette oder Festplatte, Speicher wie RAM, oder irgendein anderes geeignetes Medium sein. Alternativ kann der oder jeder der Prozessoren Anweisungen über ein Signal empfangen, das die prozessorumsetzbaren Anweisungen trägt.
  • Ein Parameter der Dienstqualität, der als eine Ressource angesehen werden kann, ist jener der Verzögerung. Die verschiedenen Anwendungen können hinsichtlich der Frage, welche Verzögerung erlaubt sein kann, wenn sie die Kommunikationsverbindung verwenden, gut unterschiedliche Erfordernisse haben. Wenn eine Anwendung eine minimale Verzögerung erfordert, das heißt eine hohe Dienstqualität hinsichtlich der Verzögerung, dann kann die Ressourcenausgleichsfunktion sicherstellen, dass der Anwendung auch eine angemessenere Quantität von Prozessorkapazität oder Speicherzuteilung zugeteilt wird, verglichen mit einer anderen Anwendung, die einen niedrigeren Bedarf hinsichtlich der Verzögerung hat und es sich deshalb erlauben kann, ihre zu übertragenen Daten mit einer ähnlich langsameren Rate zu erzeugen.

Claims (33)

  1. Verfahren zum Betreiben einer Teilnehmerstation in einem zellularen Kommunikationssystem, wobei das Verfahren durch die folgenden Schritte gekennzeichnet ist: Bestimmen (315, 320, 325, 330, 335, 360, 365, 370) von Quantitäten von jeder von einer Vielzahl von Betriebsressourcen in der Teilnehmerstation, die jeder von einer Vielzahl von Anwendungen zum Laufen auf der Teilnehmerstation zugeteilt werden sollen, wobei die Vielzahl von Betriebsressourcen mindestens eine Verarbeitungsressource in der Teilnehmerstation und mindestens eine Zellularkommunikationsressource umfasst; und Zuteilen (340, 345, 375, 380) von bestimmten Quantitäten der Betriebsressourcen an die Anwendungen; wobei der Schritt des Bestimmens für mindestens eine aus der Vielzahl von Anwendungen das Beurteilen des Bedarfs jener Anwendung hinsichtlich mindestens einer der Verarbeitungsressourcen (325, 360, 365, 370) in Verbindung mit dem Bedarf jener Anwendung hinsichtlich mindestens einer der Zellularkommunikationsressourcen (315, 320, 330, 335) umfasst.
  2. Verfahren zum Betreiben einer Teilnehmerstation in einem zellularen Kommunikationssystem nach Anspruch 1, bei dem die Verarbeitungsressource eine aus der folgenden Gruppe ist: (a) Prozessorleistung (220); (b) Speicher (215).
  3. Verfahren zum Betreiben einer Teilnehmerstation in einem zellularen Kommunikationssystem nach Anspruch 1, bei dem die mindestens eine der Zellularkommunikationsressourcen eine aus der folgenden Gruppe ist: (a) Datendurchsatz einer Funkverbindung (320); (b) RF-Kanalleistung; (c) Dienstqualität einer Funkverbindung; (d) Auflösung der Zeitaufteilung.
  4. Verfahren zum Betreiben einer Teilnehmerstation in einem zellularen Kommunikationssystem nach Anspruch 1, bei dem der Bedarf hinsichtlich der mindestens einen der Zellularkommunikationsressourcen in Übereinstimmung mit einem Tarif der Zellularkommunikationsressource oder -ressourcen beurteilt wird.
  5. Verfahren zum Betreiben einer Teilnehmerstation in einem zellularen Kommunikationssystem nach Anspruch 1, bei dem der Schritt des Bestimmens weiter das Beurteilen (315) der Erfordernisse einer Anwendung hinsichtlich mindestens einer Hardwareressource der Teilnehmerstation umfasst.
  6. Verfahren zum Betreiben einer Teilnehmerstation in einem zellularen Kommunikationssystem nach Anspruch 5, bei dem die mindestens eine Hardwareressource der Teilnehmerstation eine aus der folgenden Gruppe ist: (a) Displaykapazität (145); (b) Tastaturzugriff (155); (c) SIM-Kartenressource; (d) Batterieleistungsverbrauch.
  7. Verfahren zum Betreiben einer Teilnehmerstation in einem zellularen Kommunikationssystem nach Anspruch 1, bei dem der Schritt des Bestimmens unter Nutzung historischer, aus früherer Nutzung der Anwendung abgeleiteter Daten durchgeführt wird.
  8. Verfahren zum Betreiben einer Teilnehmerstation in einem zellularen Kommunikationssystem nach Anspruch 7, bei dem die historischen Daten von der Teilnehmerstation zusammengestellt und/oder gespeichert werden.
  9. Verfahren zum Betreiben einer Teilnehmerstation in einem zellularen Kommunikationssystem nach Anspruch 7, bei dem die historischen Daten von der Teilnehmerstation aus einer externen Quelle bezogen werden.
  10. Verfahren zum Betreiben einer Teilnehmerstation in einem zellularen Kommunikationssystem nach Anspruch 9, bei dem die Teilnehmerstation ein Roaming durchführt und die externe Quelle das Heimatnetzwerk der Teilnehmerstation ist.
  11. Verfahren zum Betreiben einer Teilnehmerstation in einem zellularen Kommunikationssystem nach Anspruch 9, bei dem die historischen Daten aus der Nutzung der Anwendung durch eine Vielzahl von Teilnehmerstationen abgeleitet werden.
  12. Verfahren zum Betreiben einer Teilnehmerstation in einem zellularen Kommunikationssystem nach Anspruch 1, das weiter eine Verwendung eines in der Teilnehmerstation eingerichteten Betriebssystems umfasst, um den Betrieb der Vielzahl von Anwendungen durch eine Betriebssystem-Programmierschnittstelle zu steuern, wobei die Betriebssystem-Programmierschnittstelle (260) unabhängig von den Schritten des Bestimmens und Zuteilens arbeitet.
  13. Verfahren zum Betreiben einer Teilnehmerstation in einem zellularen Kommunikationssystem nach Anspruch 1, bei dem der Schritt des Beurteilens des Bedarfs der Anwendung hinsichtlich mindestens einer der Verarbeitungsressourcen in Verbindung mit ihrem Bedarf hinsichtlich der mindestens einen der Zellularkommunikationsressourcen das Bestimmen eines Maßes (315) der Nutzung mindestens eines Eingabe- oder Ausgabepuffers (135, 137, 145, 155, 165, 175) umfasst.
  14. Verfahren zum Betreiben einer Teilnehmerstation in einem zellularen Kommunikationssystem nach Anspruch 1, bei dem die Teilnehmerstation ein Mobilfunkendgerät, ein mobiles Telefon oder ein mobiles Datenendgerät ist.
  15. Verfahren zum Betreiben einer Teilnehmerstation in einem zellularen Kommunikationssystem nach Anspruch 1, bei dem das zellulare Kommunikationssystem ein UMTS- oder GPRS-System ist.
  16. Teilnehmerstationsapparat zum Betrieb in einem zellularen Kommunikationssystem, wobei der Apparat durch Folgendes gekennzeichnet ist: Mittel (260) zum Bestimmen von Quantitäten von jeder von einer Vielzahl von Betriebsressourcen in der Teilnehmerstation, die jeder von einer Vielzahl von Anwendungen (240, 245, 250, 310) zum Laufen auf der Teilnehmerstation zugeteilt werden sollen, wobei die Vielzahl von Betriebsressourcen mindestens eine Verarbeitungsressource (115) in der Teilnehmerstation und mindestens eine Zellularkommunikationsressource (130) umfasst; und Mittel (270) zum Zuteilen der bestimmten Quantitäten der Betriebsressourcen an die Anwendungen; wobei die Mittel (260) zum Bestimmen Mittel zum Beurteilen für mindestens eine aus der Vielzahl von Anwendungen des Bedarfs jener Anwendung hinsichtlich mindestens einer der Verarbeitungsressourcen in Verbindung mit dem Bedarf jener Anwendung hinsichtlich mindestens einer der Zellularkommunikationsressourcen umfassen.
  17. Apparat nach Anspruch 16, bei dem die Verarbeitungsressource eine aus der folgenden Gruppe ist: (a) Prozessorleistung (115); (b) Speicher (120).
  18. Apparat nach Anspruch 16, bei dem die mindestens eine Zellularkommunikationsressource eine aus der folgenden Gruppe ist: (a) Datendurchsatz einer Funkverbindung; (b) RF-Kanalleistung; (c) Dienstqualität einer Funkverbindung; (d) Auflösung der Zeitaufteilung.
  19. Apparat nach Anspruch 16, der weiter Mittel zum Beurteilen eines Bedarfs hinsichtlich der mindestens einen der Zellularkommunikationsressourcen in Übereinstimmung mit einem Tarif der mindestens einen Zellularkommunikationsressource oder -ressourcen umfasst.
  20. Apparat nach Anspruch 16, bei dem die Mittel zum Bestimmen weiter Mittel (260, 270) zum Beurteilen der Erfordernisse einer Anwendung hinsichtlich mindestens einer Hardwareressource der Teilnehmerstation umfassen.
  21. Apparat nach Anspruch 20, bei dem die Hardwareressource der Teilnehmerstation eine aus der folgenden Gruppe ist: (a) Displaykapazität (145); (b) Tastaturzugriff (155); (c) SIM-Kartenressource; (d) Batterieleistungsverbrauch.
  22. Apparat nach Anspruch 16, bei dem die Mittel zum Bestimmen so angepasst sind, dass sie aus früherer Nutzung der Anwendung abgeleitete historische Daten nutzen können.
  23. Apparat nach Anspruch 22, bei dem die Mittel zum Bestimmen so angepasst sind, dass sie von der Teilnehmerstation zusammengestellte und/oder gespeicherte historische Daten nutzen können.
  24. Apparat nach Anspruch 22, bei dem die Mittel zum Bestimmen so angepasst sind, dass sie von der Teilnehmer station aus einer externen Quelle bezogene historische Daten nutzen können.
  25. Apparat nach Anspruch 24, der betriebsfähig ist, wenn die Teilnehmerstation ein Roaming durchführt und die externe Quelle das Heimatnetzwerk der Teilnehmerstation ist.
  26. Apparat nach Anspruch 24, bei dem die Mittel so angepasst sind, dass sie aus der Nutzung der Anwendung durch eine Vielzahl von Teilnehmerstationen abgeleitete historische Daten nutzen können.
  27. Apparat nach Anspruch 16, der weiter Mittel zur Nutzung eines in der Teilnehmerstation eingerichteten Betriebssystems (210) umfasst, um den Betrieb der Vielzahl von Anwendungen (240, 245, 250) durch eine Betriebssystem-Programmierschnittstelle (260) zu steuern, die so gestaltet ist, dass die Betriebssystem-Programmierschnittstelle während der Nutzung unabhängig von den Mitteln zum Bestimmen und Zuteilen (270) arbeitet.
  28. Apparat nach Anspruch 16, bei dem die Mittel zum Beurteilen des Bedarfs der Anwendung hinsichtlich mindestens einer der Verarbeitungsressourcen in Verbindung mit ihrem Bedarf hinsichtlich der mindestens einen der Zellularkommunikationsressourcen Mittel zum Bestimmen eines Maßes der Nutzung mindestens eines Eingabe- oder Ausgabepuffers (135, 137) umfassen.
  29. Apparat nach Anspruch 16, bei dem die Teilnehmerstation ein Mobilfunkendgerät, ein Mobiltelefon, oder ein mobiles Datenendgerät ist.
  30. Apparat nach Anspruch 16, bei dem das mindestens eine zellulare Kommunikationssystem ein UMTS- oder GPRS-System ist.
  31. Teilnehmerstation eines zellularen Kommunikationssystems, die einen Apparat nach Anspruch 16 umfasst.
  32. Speichermedium, das prozessorumsetzbare Anweisungen zum Steuern eines Prozessors speichert, so dass dieser das Verfahren nach Anspruch 1 ausführen kann.
  33. Signal, das prozessorumsetzbare Anweisungen zum Steuern eines Prozessors trägt, so dass dieser das Verfahren nach Anspruch 1 durchführen kann.
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