DE60131207T2 - Informationsaufzeichnungsmedium - Google Patents

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Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Informationsaufzeichnungsmedium, das für eine optische Aufzeichnungs-/Wiedergabevorrichtung genutzt wird, welche Informationen ausliest, die auf dem Informationsaufzeichnungsmedium aufgezeichnet sind, indem das Informationsaufzeichnungsmedium in relative Bewegung versetzt wird, und betrifft insbesondere ein Informationsaufzeichnungsmedium, das einen Nur-Lese-Bereich umfasst, um Informationen auslesen zu können, sowie einen Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich, um das Aufzeichnen und Wiedergeben von Informationen zu ermöglichen.
  • Beschreibung der verwandten Technik
  • Momentan werden verschiedene Typen von Informationsaufzeichnungsmedien, beispielsweise in Form von Platten, in Form von Karten und in Form von Bändern, als optisches Informationsaufzeichnungsmedium genutzt, von welchem Informationen ausgelesen werden, indem das Informationsaufzeichnungsmedium in relative Bewegung versetzt wird. Solche Informationsaufzeichnungsmedien werden unter Berücksichtigung des Mechanismus der Aufzeichnung oder Wiedergabe in zwei Typen unterteilt: das eine ist der Nur-Lese-Typ und das andere ist ein Aufzeichnungs-/Wiedergabetyp, das bedeutet ein beschreibbarer Typ und ein überschreibbarer Typ. Ein Nur-Lese-Informationsaufzeichnungsmedium wird mit zuvor aufgezeichneten Informationen auf den Markt gebracht, typischerweise als Audio-CD-Platte, und wird von einem Anwender wiedergegeben. Ein beschreibbares oder überschreibbares Informationsaufzeichnungsmedium wird hingegen ohne aufgezeichnete Informationen auf den Markt gebracht, und ein Anwender zeichnet Informationen auf diesem auf und gibt diese gegebenenfalls wieder.
  • Mit dem Trend zu Multimedia hin entsteht ein Problem dahingehend, dass sich die Möglichkeit erhöht, dass durch Nutzung elektronischer Mittel das Urheberrecht verletzt wird. Dementsprechend ist es notwendig, um ein solches Problem zu verhindern, eine Idee wie beispielsweise das Einbetten eines speziellen Codes zu realisieren, der von einem Anwender nicht überschrieben werden kann, und zwar selbst in einem beschreibbaren oder überschreibbaren Informationsaufzeichnungsmedium, auf welchem von einem Anwender frei aufgezeichnet werden kann.
  • Wie bereits erwähnt, wurden verschiedene Arten von Informationsaufzeichnungsmedien eingeführt, auf denen zwei Bereiche vorgesehen sind, die sich aus einem Nur-Lese-Bereich und einem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich zusammensetzen. Beispielsweise gibt es ein Informationsaufzeichnungsmedium, auf dem ein Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich nur in einem vorgegebenen Winkel vorgesehen ist. Weiter gibt es ein anderes Informationsaufzeichnungsmedium, das einen Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich aufweist, in welchem ein Nur-Lese-Bereich vorgesehen ist, der in jeder halben Spur bereitgestellt ist.
  • Ferner wurde ein Informationsaufzeichnungsmedium eingeführt, auf dem sowohl ein Nur-Lese-Bereich als auch ein Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich vorgesehen sind, die an voneinander unterschiedlichen Stellen bereitgestellt sind. 2 stellt eine Querschnittsansicht eines solchen Informationsaufzeichnungsmediums 301 dar. In 2 umfasst das Informationsaufzeichnungsmedium 301 ein Substrat 10, eine Aufzeichnungsschicht 13 sowie eine Kunstharzschicht 14. Ein mikroskopisches Muster ist auf einer Oberfläche des Substrats in einem Grenzbereich zwischen dem Substrat 10 und der Aufzeichnungsschicht 13 ausgebildet. Mikroskopische Muster, die einen Nur-Lese-Bereich sowie einen Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich darstellen, sind in Bereichen eingeprägt, welche dem Nur-Lese-Bereich bzw. dem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich entsprechen. Tatsächlich sind mikroskopische Muster 11, die dem Nur-Lese-Bereich entsprechen, sowie andere mikroskopische Muster 12, die dem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich entsprechen, eingeprägt. Diese mikroskopischen Muster 11 und 12 unterscheiden sich in der Tiefe voneinander. Eine Tiefe "d1" der mikroskopischen Muster 11 beträgt λ/4n, eine Tiefe "d2" der mikroskopischen Muster 12 beträgt hingegen λ/8n, wobei λ eine Wiedergabewellenlänge eines Laserstrahls ist und "n" ein Brechungsindex des Substrats 10 bei der Wiedergabewellenlänge λ ist. Die Festlegung der Tiefe der mikroskopischen Muster 11 auf λ/4n ist durch eine Phasentiefe bedingt, bei welcher eine Signalausgabe von dem Nur-Lese-Bereich maximal wird. Ferner ist die Festlegung der Tiefe der mikroskopischen Muster 12 auf λ/8n dadurch bedingt, dass ein Gegentaktsignal, das mit der Spurnachführung des Informationsaufzeichnungsmediums in Zusammenhang steht, einen maximalen Ausgang ergibt.
  • Wie bereits erwähnt, wird durch das Bereitstellen der beiden Bereiche an unterschiedlichen Stellen eine Belastung einer Aufzeichnungs-/Wiedergabevorrichtung aufgrund einer vereinfachten Gestaltung reduziert. Dementsprechend ergibt sich ein großer Vorteil.
  • Wie bereits erwähnt, besteht jedoch gemäß dem Stand der Technik das folgende Problem: Wenn ein Informationsaufzeichnungsmedium, auf dem mikroskopische Muster wie in 2 gezeigt ausgebildet sind, in verschiedene Aufzeichnungs-/Wiedergabevorrichtungen geladen wird, die momentan auf dem Markt erhältlich sind, und betrieben wird, tritt ein Fehler auf. Ein Fehlermodus besteht darin, dass während der Wiedergabe des Informationsaufzeichnungsmediums bei kontinuierlichem Übergang aus einem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich in einen Nur-Lese-Bereich ein Nachführungsausfall auftritt. Ferner ist auch der Betrieb fehlerbehaftet, bei dem umgekehrt ein Übergang aus dem Nur-Lese-Bereich in den Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich erfolgt. Entsprechend unserer sorgfältigen Untersuchung des Problems hat sich herausgestellt, dass eine Aufzeichnungs-/Wiedergabevorrichtung ein Gegentaktverfahren zum Nachführen nutzt, um so Informationen in einer Rille aufzuzeichnen, und dass das Gegentaktverfahren nicht auf das Informationsaufzeichnungsmedium 301 angepasst ist. Mit anderen Worten wird das Problem zunächst dadurch verursacht, dass das Ausbilden des Nur-Lese-Bereichs in der Tiefe von d1 = λ/4n ein Gegentakt-Ausgangssignal von 0 ergibt. Für den Fall, dass das Gegentakt-Ausgangssignal 0 ist, kann keine Spur erkannt werden. Daher stoppt die Wiedergabe an der Spur. Ferner besteht ein zweites Problem darin, dass die Ausgabedifferenz zwischen einem Gegentakt-Ausgangssignal des Nur-Lese-Bereichs und einem Gegentakt-Ausgangssignal des Aufzeichnungs-/Wiedergabebereichs groß ist, sodass ein Servosystem der Aufzeichnungs-/Wiedergabevorrichtung nicht richtig folgen kann. Dementsprechend ist es erforderlich, ein solches Problem wie einen Nachführungsausfall zu lösen, wenn bei einem Informationsaufzeichnungsmedium, das zwei Bereiche aufweist, tatsächlich aufgezeichnet und wiedergegeben wird.
  • Die US-A-5 204 852 , welche den Oberbegriff des Anspruchs 1 widerspiegelt, offenbart ein plattenartiges optisches Aufzeichnungsmedium mit einem ROM-Bereich auf einer Oberfläche des transparenten Substrats, in welchem eine Mehrzahl von Vertiefungen entsprechend einem vorgegebenen Informationssignal ausgebildet sind, sowie mit einem RAM-Bereich, in welchem eine Mehrzahl von Führungsrillen zum Nachführen ausgebildet sind und in welchem ein Informations signal aufgezeichnet werden kann. Auf dem transparenten Substrat ist eine Aufzeichnungsschicht ausgebildet, die aus einem organischen Material besteht und derart vorgesehen ist, dass sie eine lichtabsorbierende Wirkung aufweist, und deren Brechungsindex wird unter Ansprechen auf das Einstrahlen von Laserlicht mit einer vorgegebenen Wellenlänge verändert. Ferner ist auf der Aufzeichnungsschicht eine Reflexionsschicht ausgebildet, die aus einem Metall besteht, welches das auf dieses auftreffende Licht reflektiert.
  • Die EP-A-0 674 309 offenbart eine optische Platte mit hoher Dichte, welche Datenspuren und vorgefertigte Rillen aufweist, welche Rillensignale für ein Plattenlaufwerk bereitstellen, das einen zweigeteilten optischen Detektor zur Nachführungssteuerung aufweist. Die optische Platte kann entweder eine magnetooptische (MO) Platte, eine ROM-Platte oder eine partielle ROM-Platte darstellen und kann für eine beliebige Art von Plattenlaufwerk hinreichende Rillensignale zur Nachführungssteuerung sowohl in einem magnetooptischen Bereich als auch einem ROM-Bereich liefern.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Dementsprechend besteht angesichts der zuvor erwähnten Probleme des Standes der Technik eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, ein Informationsaufzeichnungsmedium zur Verfügung zu stellen, mit welchem das zuvor erwähnte Problem gelöst werden kann.
  • Um die vorstehend erwähnte Aufgabe zu lösen, stellt die vorliegende Erfindung gemäß einem Aspekt ein Informationsaufzeichnungsmedium wie in Anspruch 1 definiert zur Verfügung. Gemäß einem weiteren Aspekt stellt die Erfindung ein Wiedergabeverfahren zum Wiedergeben von Informationen von einem Informationsaufzeichnungsmedium wie in Anspruch 3 definiert zur Verfügung.
  • Andere Aufgaben und weitere Merkmale der vorliegenden Erfindung werden anhand der folgenden detaillierten Beschreibung deutlich werden, wenn diese im Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen gelesen wird.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 stellt eine Draufsicht eines Informationsaufzeichnungsmediums in Plattenform entsprechend einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dar.
  • 2 stellt eine Querschnittsansicht eines dem Stand der Technik und der vorliegenden Erfindung gemeinsamen Informationsaufzeichnungsmediums dar.
  • 3 stellt eine Querschnittsansicht eines Informationsaufzeichnungsmediums entsprechend der vorliegenden Erfindung dar.
  • 4 stellt eine Querschnittsansicht eines Informationsaufzeichnungsmediums entsprechend einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dar.
  • 5 stellt eine Draufsicht eines Grenzbereichs zwischen einem Nur-Lese-Bereich und einem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich eines Informationsaufzeichnungsmediums entsprechend der vorliegenden Erfindung dar.
  • 6 stellt eine Draufsicht eines Grenzbereichs zwischen einem Nur-Lese-Bereich und einem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich eines Informationsaufzeichnungsmediums entsprechend der vorliegenden Erfindung dar.
  • 7 stellt eine Draufsicht eines Grenzbereichs zwischen einem Nur-Lese-Bereich und einem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich eines Informationsaufzeichnungsmediums entsprechend der vorliegenden Erfindung dar.
  • 8 stellt eine Draufsicht eines Grenzbereichs zwischen einem Nur-Lese-Bereich und einem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich eines Informationsaufzeichnungsmediums entsprechend der vorliegenden Erfindung dar.
  • 9 stellt eine Querschnittsansicht eines 4-geteilten Fotodetektors dar, der zur Aufzeichnung und Wiedergabe bei einem Informationsaufzeichnungsmedium entsprechend der vorliegenden Erfindung genutzt wird.
  • 10 ist eine graphische Darstellung, die eine Beziehung zwischen einer Tiefe eines Nur-Lese-Bereichs eines Informationsaufzeichnungsmediums und einem Gegentakt-Ausgangssignal entsprechend der vorliegenden Erfindung zeigt.
  • 11 ist eine graphische Darstellung, die eine Beziehung zwischen einer Tiefe eines Aufzeichnungs-/Wiedergabebereichs eines Informationsaufzeichnungsmediums und einem Gegentakt-Ausgangssignal entsprechend der vorliegenden Erfindung zeigt.
  • 12 stellt eine Draufsicht eines Informationsaufzeichnungsmediums in Form einer Karte entsprechend der vorliegenden Erfindung dar.
  • 13 stellt eine Draufsicht eines weiteren Informationsaufzeichnungsmediums in Form einer Karte entsprechend der vorliegenden Erfindung dar.
  • Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Mit Bezugnahme auf die Zeichnungen sollen zunächst Details erklärt werden, die sämtlichen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung gemeinsam sind.
  • 1 stellt eine Draufsicht eines Informationsaufzeichnungsmediums in Form einer Platte entsprechend einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dar.
  • 2 stellt eine Querschnittsansicht des in 1 gezeigten Informationsaufzeichnungsmediums dar.
  • 3 stellt eine weitere Querschnittsansicht des in 1 gezeigten Informationsaufzeichnungsmediums dar.
  • In 1 umfasst ein Informationsaufzeichnungsmedium 1 in Form einer Platte einen Nur-Lese-Bereich 31 sowie einen Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 32. Wie in 1 gezeigt ist, sind der Nur-Lese-Bereich und der Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 32 einem innersten umfänglichen Bereich bzw. einem äußeren umfänglichen Bereich des Informationsaufzeichnungsmediums 1 zugeordnet. Diese Zuordnungen können jedoch auch umgekehrt vorgesehen sein. Ferner sind diese beiden Bereiche derart ausgebildet, dass sie sich nicht überlappen. Es kann zugelassen werden, dass eine Lücke zwischen den beiden Bereichen besteht. Ferner können auch eine Mehrzahl der Nur-Lese- und Aufzeichnungs-/Wiedergabebereiche 31 und 32 zugelassen werden.
  • 2 zeigt eine grundsätzliche Konfiguration eines Informationsaufzeichnungsmediums 1 gemäß der vorliegenden Erfindung. Das Informationsaufzeichnungsmedium 1 gemäß der vorliegenden Erfindung ähnelt in seinem Erscheinungsbild demjenigen gemäß dem Stand der Technik, sodass zur Erklärung der vorliegenden Erfindung die gleiche Zeichnung genutzt wird. 3 zeigt ebenfalls eine grundsätzliche Konfiguration eines Informationsaufzeichnungsmediums 2 entsprechend der vorliegenden Erfindung. Die in 3 gezeigte Konfiguration ist die gleiche wie die in 2 gezeigte, bis auf die Ausleserichtung, das heißt einen optischen Weg. Der optische Weg wird noch erklärt.
  • Wie in den 2 und 3 gezeigt ist, umfasst das Informationsaufzeichnungsmedium 1 oder 2 ein Substrat 10, eine Aufzeichnungsschicht 13 sowie eine Kunstharzschicht 14. Auf einer Oberfläche des Substrats 10 ist an einer Grenze zwischen dem Substrat 10 und der Aufzeichnungsschicht 13 ein mikroskopisches Muster ausgebildet. Es sind mikroskopische Muster 11 und 12 in Bereichen ausgebildet, die dem Nur-Lese- Bereich 31 bzw. dem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 32 entsprechen, ohne dass sie sich überlappen.
  • Ferner weisen diese mikroskopischen Muster 11 und 12 eine Tiefe "d1" bzw. "d1" auf. Es ist sowohl akzeptabel, dass die Tiefe "d1" der mikroskopischen Muster 11 gleich der Tiefe "d2" der mikroskopischen Muster 12 ist oder auch nicht. Die Tiefe muss jedoch derart gestaltet sein, dass ein gewisser Bereich für ein Gegentakt-Ausgangssignal erreicht werden kann, was noch dargestellt wird.
  • Die Lagen, die aus dem Substrat 10, der Aufzeichnungsschicht 13 und der Kunstharzschicht 14 bestehen, sind parallel zueinander ausgebildet. Die Kunstharzschicht 14 haftet auf der Aufzeichnungsschicht 13, wobei sie durchgängig sämtliche Bereiche abdeckt, einschließlich zumindest des Nur-Lese-Bereichs 31 und des Aufzeichnungs-/Wiedergabebereichs 32. Obgleich die Aufzeichnung oder Wiedergabe durch Lichtstrahl auf der Aufzeichnungsschicht 13 erfolgt, lässt sich willkürlich festlegen, ob ein Laserstrahl mit einer Wellenlänge von λ nm, der von einer Objektivlinse mit einer numerischen Apertur NA abgeblendet wird, von der einen oder anderen Seite des Informationsaufzeichnungsmediums 1 her eingestrahlt wird. Mit anderen Worten lässt sich willkürlich festlegen, ob der Laserstrahl von der Seite des Substrats 10 her eingestrahlt wird, entsprechend dem erfindungsgemäßen Verfahren, oder von der Seite der Kunstharzschicht 14 her. Ferner weist ein Weg zur Einstrahlung des Laserstrahls, das heißt ein optischer Weg, einen bestimmten Brechungsindex "n" für die Wellenlänge λ auf. Eine effektive optische Weglänge wird durch den Brechungsindex "n" bestimmt. In 2 ist das Substrat 10 als optischer Weg dargestellt. Es kann jedoch auch die Kunstharzschicht 14 als optischer Weg genutzt werden, wie in 3 gezeigt ist. Der Brechungsindex "n" dieser optischen Wege beträgt wünschenswerterweise 1,4 bis 1,7, und zwar in Hinsicht auf eine Kompatibilität mit derzeitigen optischen Platten, und beträgt noch wünschenswerter 1,45 bis 1,65. Wenn ferner eine Doppelbrechung des optischen Weges durch doppelte Wege auf weniger als 100 nm festgelegt ist, kann eine Abweichung des Wiedergabe-Ausgangssignals hinreichend unterdrückt werden, was am wünschenswertesten ist.
  • Als Material für das Substrat 10 können Kunststoffe mit hoher Festigkeit sowie verschiedene Keramiken verwendet werden. Derzeitige Materialien sind solche Kunstharze wie Polycarbonat, Polymethylmethacrylat, Polystyren, Polycarbonat-Polystyren-Copolymer, Polyvinylchlorid, alicyclisches Polyorefin, Polymethylpenten, Polyacetatharz und verschiedene Copolymere mit einer Harzstruktur dieser sowie solche synthetischen Harze wie ein Blockpolymer und solche Keramiken wie Natrium-Aluminiumoxid-Silikatglas, Bor-Silikatglas und Quarzglas.
  • Ferner besteht die Aufzeichnungsschicht 13 zumindest aus einem Aufzeichnungsmaterial, dessen Reflexionsgrad bei der Wellenlänge λ mehr als 10% beträgt. Tatsächlich können als Aufzeichnungsmaterial zum Ermöglichen einer einmaligen Beschreibung oder Aufzeichnung die folgenden Materialien genutzt werden: solche Farbstoffe wie Cyaninfarbstoff, Phthalocyaninfarbstoff, Naphthalocyaninfarbstoff, Azofarbstoff und Naphthokinonfarbstoff. Ferner können ein so genanntes Phasenänderungs-Aufzeichnungsmaterial sowie ein magnetooptisches Aufzeichnungsmaterial als Aufzeichnungsmaterial zum Ermöglichen eines Überschreibens genutzt werden. Typische Phasenänderungs-Aufzeichnungsmaterialien sind folgende: Legierungen, die aus einigen Stoffen bestehen, die ausgewählt sind aus Indium, Antimon, Tellur, Selen, Germanium, Gallium, Wismut, Platin, Gold, Silber, Kupfer, Zinn, Schwefel und Aluminium, wobei eine Legierung eine solche Verbindung wie beispielsweise ein Oxid, Nitrid und Carbid umfasst. Darüber hinaus gibt es für den Fall eines magnetooptischen Aufzeichnungsmaterials eine Legierung, die zumindest ein Übergangsmetall und ein Seltenerdelement enthält. Die Legierung besteht aus einigen Stoffen, die ausgewählt sind aus Terbium, Cobalt, Eisen, Gadolinium, Neodym, Dysprosium, Wismut, Palladium, Samarium, Holmium, Praseodym, Mangan, Titan, Erbium, Ytterbium, Lutetium, Chrom, Zinn, Platin, wobei eine Legierung eine Verbindung wie beispielsweise ein Oxid, Nitrid und Carbid umfasst. Außerdem kann die Aufzeichnungsschicht 13 mehrschichtig oder überlagert sein, und zwar von einer optischen Interferenzschicht wie beispielsweise aus SiN, SiC, SiO, ZnS, ZnSSiO, AlO, GeN, MgF, InO, und ZrO sowie einer optischen Reflexionsschicht wie beispielsweise aus Aluminium, Gold, Silber und Titan, zum Zwecke der Leistungsverbesserung. Um eine Aufzeichnung und Wiedergabe mit hoher Dichte auszuführen, kann die Aufzeichnungsschicht 13 von einer Maskierungsschicht für hohe Auflösung oder einer kontrastverstärkenden Schicht überlagert sein, was üblicherweise bekannt ist.
  • Die Kunstharzschicht 14 ist vorgesehen, um die Aufzeichnungsschicht 13 chemisch sowie physikalisch zu schützen, und sie kann aus wärmeaushärtenden Kunstharzen, unter UV-Strahlung aushärtbaren Kunstharzen, Kunstharzen, die unter verschiedener Strahlung, darunter sichtbarem Licht, aushärtbar sind, unter Elektronenstrahl aushärtbaren Kunstharzen, unter Feuchtigkeit aushärtbaren Kunstharzen und unter einer Mischung aus mehreren Flüssigkeiten aushärtbaren Kunstharzen ausgewählt sein. Eine Oberfläche der Kunstharzschicht 14 kann gegebenenfalls bedruckt sein.
  • 5 stellt eine Draufsicht eines Grenzbereichs zwischen einem Nur-Lese-Bereich und einem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich eines Informationsaufzeichnungsmediums in partieller Vergrößerung entsprechend der vorliegenden Erfindung dar. Es ist ein Zwischenraum mit einer Breite "G" (nachfolgend als Lücke "G" (engl.: "gap") bezeichnet) zwischen dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 32 vorhanden, der durch einen Herstellungsprozess des Informationsaufzeichnungsmediums 1 verursacht wird. Mit anderen Worten ist die Lücke "G", wie in 5 gezeigt, zwischen den mikroskopischen Mustern 11 des Nur-Lese-Bereichs 31 und den mikroskopischen Mustern 12 des Aufzeichnungs-/Wiedergabebereichs 32 vorhanden. Grundsätzlich kann eine Aufzeichnungs-/Wiedergabevorrichtung über die Lücke "G" hinweg springen, indem ein Tonabnehmer oder dergleichen zwangsweise derart angesteuert wird. Entsprechend unserem Experiment kann die Sprungbewegung sanft erfolgen, indem die Lücke "G" derart festgelegt wird, dass sie geringer als 25 μm ist.
  • Wie in 5 gezeigt, stellen die mikroskopischen Muster 11 des Nur-Lese-Bereichs 31 eine Gruppe von Vertiefungen 21 dar, die mittels eines Aufzeichnungsverfahrens eingeprägt werden, das als Einschneiden bezeichnet wird. Eine Spur setzt sich aus fortlaufenden Gruppen von Vertiefungen 21 zusammen. Die mikroskopischen Muster 12, die für den Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 32 genutzt werden, sind nicht in dem Nur-Lese-Bereich 31 ausgebildet. Eine Lücke zwischen jeder Spur weist eine Breite 21 auf (nachfolgend als Spurabstand P1 bezeichnet). Die Vertiefung 21 wird durch ein allgemein bekanntes Modulationsverfahren moduliert, und es wird eine Vertiefung in verschiedener Länge ausgebildet. Eine minimale Länge der Vertiefung, die in engem Zusammenhang mit der Qualität eines Wiedergabesignals steht, ist als L1 definiert. Die Gruppen von Vertiefungen 21 können meanderförmig oder wellenförmig ausgebildet werden, indem eine sinusförmige Ablenkung für die Vertiefungen 21 angewandt wird, wenn die Vertiefungen 21 durch Einschneiden aufgezeichnet werden. Es ist möglich, die Welligkeit durch entweder das CLV-Verfahren (konstante Lineargeschwindigkeit; Constant Linear Velocity) oder das CAV-Verfahren (konstante Winkelgeschwindigkeit; Constant Angular Velocity) aufzuzeichnen. Ferner wird in dem Nur-Lese-Bereich 31 ein spezieller Code aufgezeichnet, der von einem Anwender nicht überschrieben werden kann. Der spezifische Code stellt einen solchen Schlüssel oder Code wie beispielsweise einen Schlüssel zur Chiffrierung, einen Schlüssel zur Dechiffrierung, einen Code zum Ermöglichen einer Aufzeichnung, einen Code zum Zurückweisen einer Aufzeichnung sowie eine Seriennummer der Platte, die jeder Platte eigen ist, dar. Außerdem kann in der gleichen Weise wie bei einer derzeitigen Nur-Lese-Platte ein Einlaufsignal aufgezeichnet werden.
  • Die mikroskopischen Muster 12 in dem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 32 bestehen aus einer Gruppe von Rillen 22. Eine Lücke zwischen den jeweiligen Rillen 22 wird üblicherweise als Land (Erhebung) 23 bezeichnet. Die Rillen 22 weisen jeweils einen Abstand P2 auf (nachfolgend als Spurabstand P2 bezeichnet). Die Rille 22 kann ebenfalls wellenförmig sein, indem eine sinusförmige Ablenkung für die Rille 22 angewandt wird, wenn die Rille 22 durch Einschneiden aufgezeichnet wird. Es ist möglich, die Welligkeit entweder mittels des CLV- oder des CAV-Verfahrens aufzuzeichnen. Ferner kann zwischen den jeweiligen Rillen 22, das heißt in der Erhebung 23, eine Adressierungsvertiefung, die eine Adressnummer spezifiziert, bereitgestellt werden.
  • Als nächstes soll das Aufzeichnen einer Information durch einen Anwender erklärt werden.
  • 6 stellt eine Draufsicht des gleichen Grenzbereichs wie in 5 dar, wobei gezeigt ist, dass eine Markierung oder Marke 24 in die Rille 22 geschrieben ist.
  • 7 stellt eine Draufsicht des gleichen Grenzbereichs wie in 5 dar, wobei gezeigt ist, dass die Marke 24 in die Erhebung 23 geschrieben ist.
  • Die Aufzeichnung erfolgt wie in 6 gezeigt. Das soll bedeuten, die Marke 24 wird in der Rille 22 ausgebildet, indem ein Laserstrahl zur Aufzeichnung auf die Rille 22 fokussiert wird. Die Marke 24 wird durch ein allgemein bekanntes Modulierungsverfahren moduliert und wird damit in verschiedenen Längen ausgebildet. Eine minimale Länge einer Vertiefung, die in engem Zusammenhang mit der Qualität eines Wiedergabesignals steht, ist als L2 definiert. Wie in 7 gezeigt ist, kann die Marke 24 jeweils zwischen die Rillen 22 geschrieben werden, das heißt in die Erhebung 23. Ferner kann die Marke 24 sowohl in die Rille 22 als auch in die Erhebung 23 geschrieben werden, wenngleich dies in keiner der Zeichnungen gezeigt ist.
  • Das allgemein bekannte Modulationsverfahren, das für den Nur-Lese- und den Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 31 und 32 zur Anwendung kommt, ist ein Signal, für das die minimale Markenlänge auf eine der Längen 2T, 3T, 4T und 5T spezifiziert ist. Für den Fall eines Signalsystems, bei welchem eine minimale Vertiefungslänge oder eine minimale Markenlänge auf 2T spezifiziert ist, kann beispielsweise ein solches Signalsystem wie eine Acht-zu-Zwölf (8/12)-Modulation, die sich aus Signalen von 2T bis 8T zusammensetzt, genutzt werden. Ferner können für den Fall eines Signalsystems, bei welchem eine minimale Vertiefungslänge oder eine minimale Markenlänge auf 3T festgelegt ist, solche Signalsysteme wie eine Acht-zu-Vierzehn(8/14)-Modulation, eine Acht-zu-Fünfzehn(8/15)-Modulation und eine Acht-zu-Siebzehn(8/17)-Modulation, die sich aus Signalen von 3T bis 11T zusammensetzen, und ein weiteres Signalsystem wie beispielsweise eine Acht-zu-Sechzehn(8/16)-Modulation, welche sich aus Signalen von 3T bis 11T sowie 14T zusammensetzt, genutzt werden. In diesen Nur-Lese- und Aufzeichnungs-/Wiedergabebereichen 31 und 32 kann jedes Signal in den jeweiligen Bereichen durch unterschiedliche Modifikationsverfahren moduliert werden. Es ist jedoch im Hinblick auf die Zweckmäßigkeit der Aufzeichnungs-/Wiedergabevorrichtung wünschenswert, ein gleiches Modifikationsverfahren anzuwenden. Es ist außerdem aus demselben Grund wünschenswert, dass P1 = P2 ist und L1 = L2 ist.
  • Um eine Wiedergabe in Querrichtung über den Nur-Lese-Bereich 31 und den Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 32 hin zu ermöglichen, werden die Tiefen d1 und d2 der jeweiligen Bereiche des Informationsaufzeichnungsmediums 1 entsprechend der vorliegenden Erfindung derart angepasst, dass es möglich ist, ein vorgegebenes Gegentaktsignal zu erzielen. Ein vorgegebenes Gegentaktsignal erfüllt die folgenden Ungleichungen, wenn gleichzeitig definiert ist, dass ein Gegentakt-Ausgangssignal des Nur-Lese-Bereichs 31 T1 darstellt und ein Gegentakt-Ausgangssignal des Aufzeichnungs-/Wiedergabebereichs 32 vor der Aufzeichnung T2 ist: T1 ≥ 0,1; T2 ≥ 0,1 und 1,5 ≥ T1/T2 ≥ 0,5.
  • Ferner ist es wünschenswert, um eine Wiedergabe in Querrichtung über die Bereiche hin zu stabilisieren, dass die jeweiligen Gegentakt-Ausgangssignale in einem Bereich liegen, der gleichzeitig die folgenden Ungleichungen erfüllt: T1 ≥ 0,15; T2 ≥ 0,15 und 1,4 ≥ T1/T2 ≥ 0,6.
  • Ein Bereich des Nachführungssignals des Informationsaufzeichnungsmediums entsprechend der vorliegenden Erfindung wird durch einen begrenzenden Wert erhalten, welcher erhalten wird, indem das momentan in ein Abspielgerät geladene Informationsaufzeichnungsmedium mit Hilfe des Gegentaktverfahrens wiedergegeben wird. Ein Ergebnis des Experiments ist in Tabelle 1 gezeigt. Aus der Untersuchung der Nachführungsfähigkeit in dem Nur-Lese-Bereich 31 im Hinblick auf T1 ergibt sich, dass die Nachführung vollständig unmöglich ist, wenn T1 kleiner als 0,08 ist. [Tabelle 1]
    T1 Nachführung
    0,08 unmöglich
    0,10 möglich
    0,15 möglich
    0,18 möglich
    0,25 möglich
  • Ferner zeigt Tabelle 2 ein Ergebnis der Untersuchung der Nachführungsfähigkeit in dem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 32 in Bezug auf T2. Die Nachführung ist vollständig unmög lich, wenn T2 kleiner als 0,08 ist, die gleiche Situation wie für T1. [Tabelle 2]
    T2 Nachführung
    0,08 unmöglich
    0,10 möglich
    0,15 möglich
    0,22 möglich
    0,31 möglich
    0,45 möglich
  • Durch das vorstehende Experiment wurde festgestellt, dass ein Wert für sowohl T1 als auch T2 größer als 0,1 sein muss.
  • Ferner ist es wünschenswert, dass der Wert größer als 0,15 ist, wenn man die Möglichkeit berücksichtigt, dass das Informationsaufzeichnungsmedium 1 verstaubt oder zerkratzt ist.
  • Eine Einschränkung der fortlaufenden Wiedergabemöglichkeit über zwei Bereiche hinweg wird dadurch bewirkt, dass eine Grenze im Aussteuerbereich einer Servoschaltung einer Aufzeichnungsvorrichtung existiert. Mit anderen Worten ist es erforderlich, dass eine Differenz zwischen T1 und T2 kleiner ist. Daher erhält man in Bezug auf das Informationsaufzeichnungsmedium 1, welches die Ungleichungen T1 ≥ 0,1 und T2 ≥ 0,1 erfüllt, einen Grenzwert durch Ausführung einer Wiedergabe in Querrichtung über zwei Bereiche hin für verschiedene Plattenproben aus T1/T2. Ein Ergebnis ist in der nachstehenden Tabelle 3 gezeigt. Wie in Tabelle 3 gezeigt ist, ist die Wiedergabe in Querrichtung über zwei Bereiche hin möglich für einen Fall, dass T1/T2 in einem Bereich von 0,5 bis 1,5 liegt. Es ist jedoch wünschenswert, dass der Wert in einem Bereich von 0,6 bis 1,4 liegt, wenn man die Möglichkeit berücksichtigt, dass das Informationsaufzeichnungsmedium 1 verstaubt oder zerkratzt ist. [Tabelle 3]
    T1 T2 T1/T2 Reproduktion in Querrichtung über Bereiche hin
    0,10 0,10 1,0 möglich
    0,10 0,20 0,5 möglich
    0,10 0,25 0,4 unmöglich
    0,15 0,22 0,7 möglich
    0,20 0,12 1,7 unmöglich
    0,20 0,13 1,5 möglich
    0,20 0,28 0,7 möglich
    0,20 0,40 0,5 möglich
    0,20 0,45 0,4 unmöglich
    0,22 0,16 1,4 möglich
    0,25 0,16 1,6 unmöglich
    0,25 0,17 1,5 möglich
    0,25 0,25 1,0 möglich
    0,25 0,34 0,7 möglich
    0,25 0,44 0,6 möglich
  • Ein Gegentakt-Ausgangssignal ist folgendermaßen definiert: Ein Gegentaktsignal stellt ein Signal dar, welches durch Berechnung jeweiliger Ausgänge von einem 4-geteilten Fotodetektor erzeugt wird, der für eine Aufzeichnungs-/Wiedergabevorrichtung als Aufnehmer genutzt wird.
  • 9 stellt eine Querschnittsansicht eines 4-geteilten Fotodetektors 9 dar, der zur Aufzeichnung und Wiedergabe des Informationsaufzeichnungsmediums 1 entsprechend der vorliegenden Erfindung genutzt wird.
  • In 9 liegen eine horizontale und eine vertikale Achse in einer radialen Richtung bzw. einer tangentialen Richtung (Sperrichtung) entsprechend den 5 bis 7. Die reproduzierten Ausgangssignale des 4-geteilten Fotodetektors 9 sind Ia, Ib, Ic bzw. Id. Eine Differenz der Ausgangssignale zwischen einer Innenumfangsseite und einer Außenumfangsseite, das heißt |(Ia + Ib) – (Ic + Id)|, wird mittels einer Wechselstromkopplung gemessen, und danach wird das Gesamt-Ausgangssignal, das heißt |(Ia + Ib + Ic + Id)|, mittels einer Gleichstromkopplung gemessen. Ein Gegentaktsignal "T" stellt ein Verhältnis dieser beiden Werte dar und ist folgendermaßen definiert: T = |(Ia + Ib) – (Ic + Id)|/|(Ia + Ib + Ic + Id)|
  • Wie vorstehend erwähnt, wird bei dem Informationsaufzeichnungsmedium 1, das zumindest den Nur-Lese- und den Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 31 und 32 aufweist, um die Wiedergabe in Querrichtung über zwei Bereiche hinweg zu ermöglichen, durch die vorliegende Erfindung ein Gegentakt-Ausgangssignal auf einen vorgegebenen Bereich festgelegt.
  • [Erste Ausführungsform]
  • 1 stellt eine Draufsicht eines Informationsaufzeichnungsmediums in Form einer Platte entsprechend einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dar.
  • 4 stellt eine Querschnittsansicht des in 1 gezeigten Informationsaufzeichnungsmediums entsprechend einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dar.
  • In 1 umfasst ein Informationsaufzeichnungsmedium 3 einen Nur-Lese-Bereich 31, der in Form eines Rings in einem inneren umfänglichen Bereich ausgebildet ist, sowie einen Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 32, der in Form eines Rings in einem Bereich außenseitig des Nur-Lese-Bereichs 31 ausgebildet ist. Wie in 4 gezeigt ist, umfasst das Informationsaufzeichnungsmedium 3 ein Substrat 10, eine Aufzeichnungsschicht 13, eine Kunstharzschicht 14 sowie ein Blindsubstrat 15. Die Kunstharzschicht 14 haftet auf der Aufzeichnungsschicht 13, wobei sie kontinuierlich beide Bereiche bedeckt, einschließlich des Nur-Lese-Bereichs 31 und des Aufzeichnungs-/Wiedergabebereichs 32. Das Substrat 10 umfasst Polycarbonat, dessen Brechungsindex "n" bei einer Wellenlänge λ von 650 nm 1,58 beträgt. Die Aufzeichnungsschicht 13 umfasst ein Phasenänderungsmaterial mit einem Reflexionsgrad von mehr als 15%, beispielsweise eine Legierung aus Antimon, Tellur und einem Metall mit einem Schmelzpunkt von weniger als 1100°C. Tatsächlich besteht die Legierung beispielsweise aus Silber, Indium, Antimon und Tellur (AgInSbTe). Die Legierung befindet sich in Zwischenlage zwischen einem Dielektrikum wie beispielsweise ZnSSiO und ist ferner von einer Reflexionsschicht aus einer Aluminiumlegierung überlagert, und damit bilden diese eine Aufzeichnungsschicht mit einem Reflexionsgrad von 18 bis 30%. Die Kunstharzschicht 14 umfasst ein unter Ultraviolettlicht aushärtbares Kunstharz und ist laminiert auf das Blindsubstrat 15 geklebt.
  • 8 stellt eine Draufsicht der mikroskopischen Muster 11 und 12 dar, die typischerweise vor dem Aufzeichnen von Informationen auf dem Substrat 10 ausgebildet werden.
  • In 8 beträgt eine Lücke "G" zwischen den mikroskopischen Mustern 11 und 12, das heißt eine Lücke "G" zwischen dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 32 25 μm. Die mikroskopischen Muster 11, die dem Nur-Lese-Bereich 31 entsprechen, werden durch das CLV-Verfahren spiralartig aufgezeichnet, das heißt eine Gruppe von Vertiefungen 21 wird sinuswellenförmig ausgebildet. Eine Breite der Wellung beträgt 0,009 bis 0,017 μm. Ein mittlerer Spurabstand P1 der mikroskopischen Muster 11 beträgt 0,74 μm. Was ein Modifikationsverfahren für den Nur-Lese-Bereich 31 betrifft, so wird das 8/16-Modifikationsverfahren genutzt. Eine minimale Vertiefungslänge der Vertiefung 21 beträgt 0,4 μm.
  • Andererseits besteht der Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 32 aus einer sinuswellenförmigen Rille 22 sowie einer Adressierungsvertiefung 25, die auf einer Erhebung 23 ausgebildet ist, welche zwischen den jeweiligen Rillen 22 angrenzend an eine Rillenwandung vorgesehen ist. Diese Rille 22 und die Adressierungsvertiefung 25 werden ebenfalls in einer Spirale ausgebildet. Eine Breite der Wellung beträgt 0,009 bis 0,017 μm. Ein mittlerer Spurabstand P2 der mikroskopischen Muster 12 beträgt 0,74 μm. Außerdem stellt die Adressierungsvertiefung 25 eine Vertiefung dar, die mit einer Adresse aufgezeichnet wird, die beim Aufzeichnen nützlich ist, und sie wird über das gesamte Informationsaufzeichnungsmedium hin von einem innersten umfänglichen Bereich bis zu einem äußersten umfänglichen Bereich hin entsprechend einer bestimmten Regel aufgezeichnet. Die Aufzeichnung erfolgt durch Ausbildung einer (nicht gezeigten) Marke in der Rille 22. Was ein Aufzeichnungsmodulationsverfahren für den Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 32 betrifft, so wird das gleiche 8/16-Modulationsverfahren wie bei dem Nur-Lese-Bereich 31 genutzt. Eine minimale Vertiefungslänge L2 (nicht gezeigt) einer aufgezeichneten Marke in der Rille 22 beträgt 0,4 μm, die gleiche Länge wie die minimale Vertiefungslänge L1.
  • Wenn ein solches Informationsaufzeichnungsmedium mit Hilfe eines Abnehmers mit einer Wellenlänge λ von 650 nm und einer numerischen Apertur NA von 0,6 wiedergegeben wird, ist es, um einen bestimmten Bereich für das Gegentakt-Ausgangssignal zu erhalten, das heißt T1 ≥ 0,1; T2 ≥ 0,1 und 1,5 ≥ T1/T2 ≥ 0,5, effektiv, die Tiefen d1 und d2 der mikroskopischen Muster 11 und 12 in dem Nur-Lese-Bereich 31 bzw. dem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 32 zu optimieren.
  • 10 stellt einen Graph dar, der eine Beziehung zwischen der Tiefe d1 des Nur-Lese-Bereichs 31 des Informationsaufzeichnungsmediums und einem Gegentakt-Ausgangssignal T1 entsprechend der vorliegenden Erfindung zeigt. Eine vertikale und eine horizontale Achse stellen einen Wert (d1 × n) geteilt durch λ, das heißt (nd1/λ), bzw. ein Gegentakt-Ausgangssignal T1 dar. Entsprechend 10 ist (nd1/λ) auf 0,03 bis 0,22 spezifiziert, um T1 ≥ 0,1 zu realisieren. Ferner verringert sich ein Wiedergabe-Jitter, welcher eine Schwankung in Richtung der Zeitachse darstellt, mit Annäherung von (nd1/λ) an 0,25, sodass es gut ist, wenn (nd1/λ) tiefenmäßig bei 0,12 bis 0,22 liegt.
  • 11 stellt einen Graph dar, der eine Beziehung zwischen der Tiefe d2 des Aufzeichnungs-/Wiedergabebereichs 32 des Informationsaufzeichnungsmediums und einem Gegentakt-Ausgangssignal T2 entsprechend der vorliegenden Erfindung zeigt. T2 wird durch die Sinusfunktion von P2 definiert, genauso wie T1. Im Falle einer Rille beträgt jedoch der Wert von T2 ungefähr das Doppelte des Wertes von T1. Entsprechend 11 ist (nd2/λ) auf 0,02 bis 0,23 spezifiziert, um T2 ≥ 0,1 zu realisieren. Ferner vermindert sich, wenn auf dem Informationsaufzeichnungsmedium aufgezeichnet wird und dieses wiedergegeben wird, der Jitter im Zusammenhang mit dem Reflexionsgrad, welcher sich erhöht, mit Annäherung von (nd2/λ) an Null, sodass es gut ist, wenn (nd2/λ) tiefenmäßig bei 0,02 bis 0,12 liegt.
  • Ferner kann ein Wiedergabe-Jitter gemäß dem Anhang "F" von JIS-X-6241 (japanische Industrienorm) erzielt werden. Entsprechend der Norm wird gefordert, dass der Jitter nicht mehr als 8% beträgt. Mit anderen Worten ist, wenn ein Jitter 8% übersteigt, das Auslesen eines Wiedergabesignals schwer durch eine Störung, beispielsweise eine Schräglage der Platte beeinträchtigt. Beim praktischen Aufzeichnen und Wiedergeben und bei Optimierung der Tiefen d1 und d2 liegen (nd1/λ) und (nd2/λ) in folgenden Bereichen:
    (nd1/λ) liegt in einem Bereich von 0,17 bis 0,22, wobei T1 0,1 bis 0,22 beträgt, und
    (nd2/λ) liegt in einem Bereich von 0,02 bis 0,10, wobei T2 0,1 bis 0,42 beträgt.
  • Mit Bezugnahme auf die 10 und 11 können (nd1/λ) und (nd2/λ) aus den vorstehend aufgezeigten Bereichen derart ausgewählt werden, dass T1/T2 zwischen 0,5 und 1,5 liegt. Bei dieser Ausführungsform wurde (nd1/λ) = 0,17 und (nd1/λ) = 0,06 spezifiziert. In diesem Fall ist T1 = 0,22 und T2 = 0,31, und damit ergibt sich T1/T2 = 0,7. Dementsprechend können die Gegentakt-Bedingungen gemäß der vorliegenden Erfindung, nämlich dass T1 ≥ 0,1; T2 ≥ 0,1 und 1,5 ≥ T1/T2 ≥ 0,5 gilt, hinreichend erfüllt werden. Ferner beträgt der Wiedergabe-Jitter in dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 32 7,9% bzw. 6,2% Beide Jitter-Werte genügen hinreichend der Norm. Ferner wurde bei kontinuierlicher Wiedergabe zweier Bereiche bestätigt, dass bei der kontinuierlichen Wiedergabe die beiden Bereiche ohne irgendwelche Probleme übersprungen werden können.
  • [Zweite Ausführungsform]
  • Die Parameter bei dieser Ausführungsform sind die gleichen wie bei der ersten Ausführungsform, außer dass (nd1/λ) = 0,18 und (nd2/λ) = 0,08 ist. Ferner ist die Lücke "G" zwischen dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 32 auf 20 μm festgelegt. Durch diese Parameter wird erreicht, dass T1 = 0,19 und T2 = 0,37 ist, und damit ergibt sich T1/T2 = 0,5. Dementsprechend sind die Gegentakt-Bedingungen der vorliegenden Erfindung derart vorgesehen, dass T1 ≥ 0,1; T2 ≥ 0,1 und 1,5 ≥ T1/T2 ≥ 0,5 erfüllt werden kann. Ferner beträgt der Wiedergabe-Jitter in dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 32 7,1% bzw. 6,5%. Beide Jitterwerte erfüllen hinreichend die Norm. Darüber hinaus wurde bei kontinuierlicher Wiedergabe zweier Bereiche bestätigt, dass bei einer kontinuierlichen Wiedergabe die beiden Bereiche ohne irgendwelche Probleme übersprungen werden können.
  • [Dritte Ausführungsform]
  • Die Parameter bei dieser Ausführungsform sind die gleichen wie bei der ersten Ausführungsform, außer dass (nd1/λ) = 0,175 und (nd2/λ) = 0,067 ist. Ferner ist die Lücke "G" zwischen dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 32 auf 0,74 μm festgelegt, welches derselbe Wert wie von P1 und P2 ist. Durch diese Parameter wird erreicht, dass T1 = 0,20 und T2 = 0,33 ist, und damit ergibt sich T1/T2 = 0,6. Dementsprechend sind die Gegentakt-Bedingungen der vorliegenden Erfindung derart vorgesehen, dass T1 ≥ 0,1; T2 ≥ 0,1 und 1,5 ≥ T1/T2 ≥ 0,5 erfüllt werden kann. Ferner beträgt der Wiedergabe-Jitter in dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 32 7,5% bzw. 6,3%. Beide Jitterwerte erfüllen hinreichend die Norm. Darüber hinaus wurde bei kontinuierlicher Wiedergabe zweier Bereiche bestätigt, dass eine kontinuierliche Wiedergabe ohne Anhalten an einer Grenze zwischen den beiden Bereichen erfolgen kann.
  • [Vierte Ausführungsform]
  • Die Parameter bei dieser Ausführungsform sind die gleichen wie bei der ersten Ausführungsform, außer dass (nd1/λ) = 0,2 und (nd2/λ) = 0,04 ist. Ferner ist die Lücke "G" zwischen dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 32 auf 0,74 μm festgelegt, welches derselbe Wert wie von P1 und P2 ist. Durch diese Parameter wird erreicht, dass T1 = 0,15 und T2 = 0,22 ist, und damit ergibt sich T1/T2 = 0,66. Dementsprechend sind die Gegentakt-Bedingungen der vorliegenden Erfindung derart vorgesehen, dass T1 ≥ 0,1; T2 ≥ 0,1 und 1,5 ≥ T1/T2 ≥ 0,5 erfüllt werden kann. Ferner beträgt der Wiedergabe-Jitter in dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 32 6,8% bzw. 5,8%. Beide Jitterwerte erfüllen hinreichend die Norm. Darüber hinaus wurde bei kontinuierlicher Wiedergabe zweier Bereiche bestätigt, dass eine kontinuierliche Wiedergabe ohne Anhalten an einer Grenze zwischen den beiden Bereichen erfolgen kann.
  • [Fünfte Ausführungsform]
  • Die Parameter bei dieser Ausführungsform sind die gleichen wie bei der ersten Ausführungsform, außer dass (nd1/λ) = 0,17 und (nd2/λ) = 0,04 ist. Ferner ist die Lücke "G" zwischen dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 32 auf 0,74 μm festgelegt, welches derselbe Wert wie von P1 und P2 ist. Durch diese Parameter wird erreicht, dass T1 = 0,22 und T2 = 0,22 ist, und damit ergibt sich T1/T2 = 1,0. Dementsprechend sind die Gegentakt-Bedingungen der vorliegenden Erfindung derart vorgesehen, dass T1 ≥ 0,1; T2 ≥ 0,1 und 1,5 ≥ T1/T2 ≥ 0,5 erfüllt werden kann. Ferner beträgt der Wiedergabe-Jitter in dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 32 7,9% bzw. 5,9%. Beide Jitterwerte erfüllen hinreichend die Norm. Darüber hinaus wurde bei kontinuierlicher Wiedergabe zweier Bereiche bestätigt, dass eine kontinuierliche Wiedergabe ohne Anhalten an einer Grenze zwischen den beiden Bereichen erfolgen kann.
  • [Sechste Ausführungsform]
  • Die Parameter bei dieser Ausführungsform sind die gleichen wie bei der ersten Ausführungsform, außer dass (nd1/λ) = 0,17 und (nd2/λ) = 0,03 ist. Ferner ist die Lücke "G" zwischen dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 32 auf 0,74 μm festgelegt, welches derselbe Wert wie von F1 und P2 ist. Durch diese Parameter wird erreicht, dass T1 = 0,22 und T2 = 0,167 ist, und damit ergibt sich T1/T2 = 1,4. Dementsprechend sind die Gegentakt-Bedingungen der vorliegenden Erfindung derart vorgesehen, dass T1 ≥ 0,1; T2 ≥ 0,1 und 1,5 ≥ T1/T2 ≥ 0,5 erfüllt werden kann. Ferner beträgt der Wiedergabe-Jitter in dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 32 7,9% bzw. 5,5% Beide Jitterwerte erfüllen hinreichend die Norm. Darüber hinaus wurde bei kontinuierlicher Wiedergabe zweier Bereiche bestätigt, dass eine kontinuierliche Wiedergabe ohne Anhalten an einer Grenze zwischen den beiden Bereichen erfolgen kann.
  • [Siebente Ausführungsform]
  • Die Parameter bei dieser Ausführungsform sind die gleichen wie bei der ersten Ausführungsform, außer dass (nd1/λ) = 0,17 und (nd2/λ) = 0,028 ist. Ferner ist die Lücke "G" zwischen dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 32 auf 0,74 μm festgelegt, welches derselbe Wert wie von P1 und P2 ist. Durch diese Parameter wird erreicht, dass T1 = 0,25 und T2 = 0,158 ist, und damit ergibt sich T1/T2 = 1,5. Dementsprechend sind die Gegentakt-Bedingungen der vorliegenden Erfindung derart vorgesehen, dass T1 ≥ 0,1; T2 ≥ 0,1 und 1,5 ≥ T1/T2 ≥ 0,5 erfüllt werden kann. Ferner beträgt der Wiedergabe-Jitter in dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 32 7,9% bzw. 5,4% Beide Jitterwerte erfüllen hinreichend die Norm. Darüber hinaus wurde bei kontinuierlicher Wiedergabe zweier Bereiche bestätigt, dass eine kontinuierliche Wiedergabe ohne Anhalten an einer Grenze zwischen den beiden Bereichen erfolgen kann.
  • [Achte Anordnung]
  • Ein zusätzliches Beispiel für ein Informationsaufzeichnungsmedium, auf dem mit Hilfe eines blauen Halbleiterlaserstrahls mit einer Wellenlänge λ von 405 nm aufgezeichnet wird und von diesem wiedergegeben wird, soll als nächstes beispielhaft erklärt werden und bildet keinen Bestandteil der vorliegenden Erfindung. Ein Informationsaufzeichnungsmedium 2 weist eine Querschnittskonfiguration auf, die in 3 gezeigt ist. Das Informationsaufzeichnungsmedium 2 umfasst ein Substrat 10, das aus Polycarbonat besteht, eine Aufzeichnungsschicht 13, die aus einem Phasenänderungsmaterial mit einem Reflexionsgrad von mehr als 10% besteht, insbesondere einer Legierung, die aus Antimon, Tellur und einem Metall mit einem Schmelzpunkt von weniger als 1100°C zusammengesetzt ist, sowie eine Kunstharzschicht 14. Ferner umfasst die Aufzeichnungsschicht 13 tatsächlich eine Legierung, die beispielsweise aus Silber, Indium, Antimon und Tellur (AgInSbTe) besteht. Die Legierung befindet sich in Zwischenlage zwischen einem Dielektrikum aus beispielsweise ZnSSiO und ist ferner von einer Reflexionsschicht aus einer Aluminiumlegierung überlagert, und diese bilden damit eine Aufzeichnungsschicht mit einem Reflexionsgrad von 10 bis 25%. Die Kunstharzschicht 14 umfasst Polycarbonat mit einem Brechungsindex "n" von 1,6 bei der Wellenlänge λ von 405 nm.
  • Mikroskopische Muster werden auf einer Oberfläche des Substrats 10 in sowohl dem Nur-Lese-Bereich 31 als auch dem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 32 spiralförmig mit Hilfe des CAV-Verfahrens ausgebildet, wobei diese sinuswellenförmige sind. Die anderen Parameter sind die gleichen wie bei der ersten Ausführungsform der Erfindung, außer was einen mittleren Spurabstand betrifft, nämlich dass P1 und P2 gleich 0,374 μm sind, wobei die jeweilige Breite der Wellung 0,006 bis 0,011 μm beträgt. Was das Modifikationsverfahren betrifft, so wird das D8/15-Modifikationsverfahren genutzt, welches eine Variante des 8/15-Modulationsverfahrens darstellt und in der Japanischen Patentanmeldung Nr. 11-23316/1999 offenbart ist. Eine minimale Vertiefungslänge L1 und eine minimale Markenlänge L2 betragen jeweils 0,2 μm.
  • Die Parameter in dem Nur-Lese- und dem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 31 und 32 sind auf (nd1/λ) = 0,18 bzw. (nd2/λ) = 0,08 spezifiziert. Ferner ist die Lücke "G" zwischen dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 32 auf 0,374 μm festgelegt, welches der gleiche Wert wie von P1 und P2 ist. Durch diese Parameter wird erreicht, dass T1 = 0,19 und T2 = 0,38 ist, und damit ergibt sich T1/T2 = 0,5. Dementsprechend können die Gegentakt-Bedingungen, nämlich das T1 ≥ 0,1; T2 ≥ 0,1 und 1,5 ≥ T1/T2 ≥ 0,5 gilt, erfüllt werden. Ferner wurde bei kontinuierlicher Wiedergabe zweier Bereiche bestätigt, dass eine kontinuierliche Wiedergabe mit Überspringen der beiden Bereiche ohne irgendwelche Probleme erfolgen kann.
  • [Neunte Anordnung – Achte Ausführungsform der Erfindung]
  • Die Parameter bei dieser Ausführungsform sind die gleichen wie bei der siebenten Ausführungsform, außer dass (nd1/λ) = 0,17 und (nd2/λ) = 0,028 ist. Ferner ist die Lücke "G" zwischen dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 32 auf 0,374 μm festgelegt, welches der gleiche Wert wie von P1 und P2 ist. Durch diese Parameter wird erreicht, dass T1 = 0,26 und T2 = 0,17 ist, und damit ergibt sich T1/T2 = 1,5. Dementsprechend sind die Gegentakt-Bedingungen der vorliegenden Erfindung derart vorgesehen, dass T1 ≥ 0,1; T2 ≥ 0,1 und 1,5 ≥ T1/T2 ≥ 0,5 erfüllt werden kann. Darüber hinaus wurde bei kontinuierlicher Wiedergabe zweier Bereiche bestätigt, dass eine kontinuierliche Wiedergabe ohne Anhalten an einer Grenze zwischen den beiden Bereichen erfolgen kann.
  • Obgleich die Erfindung vorstehend mit Bezugnahme auf spezielle Ausführungsformen derselben beschrieben worden ist, ist offensichtlich, dass viele Änderungen, Modifikationen und Varianten hinsichtlich der Anordnung der Ausrüstungen und der Vorrichtungen sowie hinsichtlich der Materialien vorgenommen werden können, ohne dass von dem vorliegend offenbarten Konzept der Erfindung abgewichen wird.
  • 12 stellt eine Draufsicht eines Informationsaufzeichnungsmediums in Form einer Karte entsprechend der vorliegenden Erfindung dar.
  • 13 stellt eine Draufsicht eines weiteren Informationsaufzeichnungsmediums in Form einer Karte entsprechend der vorliegenden Erfindung dar.
  • Jeder Bestandteil, der in einigen Ausführungsformen durch die Zeichnungen gezeigt ist, kann durch einen anderen in der Beschreibung beschriebenen Bestandteil ersetzt oder ausgetauscht werden. Beispielsweise ist das Informationsaufzeichnungsmedium in der ersten und zweiten Ausführungsform exemplarisch in Form einer Platte dargestellt. Wie in 12 gezeigt ist, kann jedoch auch ein Informationsaufzeichnungsmedium 101 in Form einer Karte genutzt werden, auf der ein Nur-Lese-Bereich 131 als Streifen und ein Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 132 als Streifen vorgesehen sind. Ferner kann auch ein Informationsaufzeichnungsmedium 201 in Form einer Karte genutzt werden, wie sie in 13 gezeigt ist, auf der ein Nur-Lese-Bereich 231 in Form eines Rings und ein Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 232 in Form eines Rings vorgesehen sind.
  • Darüber hinaus wird bei der ersten und der zweiten Ausführungsform für die Aufzeichnungsschicht 13 ein Phasenänderungs-Aufzeichnungsmaterial genutzt. Das Material ist jedoch nicht auf ein Phasenänderungs-Aufzeichnungsmaterial begrenzt. Es kann auch ein magnetooptisches Aufzeichnungsmaterial und ein solches aufzeichnungsfähiges Aufzeichnungsmaterial wie ein Farbstoff genutzt werden.
  • Darüber hinaus kann, was eine numerische Apertur NA einer Linse betrifft, eine beliebige andere NA als 0,60, beispielsweise 0,4; 0,45; 0,55; 0,65; 0,7; 0,75; 0,8; 0,85 und 0,9 zur Anwendung kommen. Außerdem kann auch eine Linse mit einer NA von mehr als 1,0, welche durch eine massive Immersionslinse repräsentiert wird, anwendbar sein.
  • Entsprechend einem Aspekt der vorliegenden Erfindung kann, wie vorstehend dargestellt, bei einem Informationsaufzeichnungsmedium, das zumindest den Nur-Lese-Bereich 31 und den Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 32 umfasst, eine Wiedergabe in Querrichtung über zwei Bereiche hin erfolgen, indem für die Gegentakt-Ausgangssignale von dem Nur-Lese-Bereich 31 und dem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich 32 ein vorgegebener Bereich spezifiziert wird.

Claims (3)

  1. Informationsaufzeichnungsmedium (1), welches ein Substrat (10), eine Aufzeichnungsschicht (13) und eine Kunstharzschicht (14) umfasst, wobei das Substrat mit einer Gruppe von Vertiefungen (21) ausgebildet ist, die einem Nur-Lese-Bereich (31) entspricht, sowie einer Gruppe von Rillen (22), die einem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich (32) entspricht, ohne dass sich diese überlappen, und wobei ein Reflexionsvermögen der Aufzeichnungsschicht (13) mehr als 10% beträgt, wobei das Informationsaufzeichnungsmedium dadurch gekennzeichnet ist, dass die Tiefen der Vertiefungen und der Rillen derart vorgesehen sind, dass, wenn Informationen auf dem Aufzeichnungsmedium aufgezeichnet werden oder von diesem mit Hilfe eines Laserstrahls mit einer Wellenlänge von 650 nm wiedergegeben werden, ein Gegentakt-Ausgangssignal T1, das von dem Nur-Lese-Bereich (31) reproduziert wird, und ein anderes Gegentakt-Ausgangssignal T2, das von dem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich (32) reproduziert wird, beide jeweils mehr als 0,1 betragen und ferner die Beziehung 1,5 ≥ T1/T2 ≥ 0,5 erfüllen, wobei das Gegentaktsignal gemessen wird, indem eine Differenz der Ausgangssignale zwischen einer Innenumfangsseite und einer Außenumfangsseite eines Fotodetektors (9), der in einem optischen Signalaufnehmer zum Aufzeichnen auf dem Informationsaufzeichnungsmedium/Wiedergeben von diesem vorgesehen ist, durch die Gesamtsumme der Ausgangssignale von dem Fotodetektor geteilt wird, und wobei ein Spurabstand P1 des Nur-Lese-Bereichs (31) und ein weiterer Spurabstand P2 des Aufzeichnungs-/Wiedergabebereichs (32) gleich sind.
  2. Informationsaufzeichnungsmedium nach Anspruch 1, bei welchem der Spurabstand P1 und der weitere Spurabstand P2 beide jeweils 0,74 μm betragen.
  3. Wiedergabeverfahren zum Reproduzieren von Informationen von einem Informationsaufzeichnungsmedium (1), das ein Substrat (10), eine Aufzeichnungsschicht (13) und eine Kunstharzschicht (14) umfasst, wobei das Substrat mit einer Gruppe von Vertiefungen (21) ausgebildet ist, die einem Nur-Lese-Bereich (31) entspricht, und einer Gruppe Rillen (22), die einem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich (32) entspricht, ohne dass sich diese überlappen, und wobei ein Reflexionsvermögen der Aufzeichnungsschicht (13) mehr als 10% beträgt, wobei das Wiedergabeverfahren den Schritt umfasst, Informationen von dem Informationsaufzeichnungsmedium (1) wiederzugegeben durch Bestrahlen der Aufzeichnungsschicht (13) durch das Substrat (10) hindurch mit einem Laserstrahl mit einer Wellenlänge von 650 nm, wobei die Tiefen der Vertiefungen und der Rillen derart vorgesehen sind, dass, wenn Informationen auf dem Aufzeichnungsmedium aufgezeichnet werden oder von diesem mit Hilfe des Laserstrahls reproduziert werden, ein Gegentakt-Ausgangssignal T1, das von dem Nur-Lese-Bereich (31) reproduziert wird, und ein anderes Gegentakt-Ausgangssignal T2, das von dem Aufzeichnungs-/Wiedergabebereich (32) reproduziert wird, beide jeweils mehr als 0,1 betragen und ferner die Beziehung 1,5 ≥ T1/T2 ≥ 0,5 erfüllen, wobei das Gegentaktsignal gemessen wird, indem eine Differenz der Ausgangssignale zwischen einer Innenumfangsseite und einer Außenumfangsseite eines Fotodetektors (9), der in einem optischen Signalaufnehmer zum Aufzeichnen auf dem Informationsaufzeichnungsmedium/Wiedergeben von diesem vorgesehen ist, durch die Gesamtsumme der Ausgangssignale von dem Fotodetektor geteilt wird, und wobei ein Spurabstand P1 des Nur-Lese-Bereichs (31) und ein weiterer Spurabstand P2 des Aufzeichnungs-/Wiedergabebereichs (32) gleich sind.
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