DE60133008T2 - Netzwerk-basiertes verfahren und system zur übertragung von digitalen daten zum anwendercomputer und belasten nur von daten, die bei dem anwendercomputer-benutzer benutzt sind - Google Patents

Netzwerk-basiertes verfahren und system zur übertragung von digitalen daten zum anwendercomputer und belasten nur von daten, die bei dem anwendercomputer-benutzer benutzt sind Download PDF

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    • G06F2221/2135Metering

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf Computernetzwerke, insbesondere auf ein System zum Verteilen und zum Empfangen einer Bezahlung für verteilte Digitaldaten.
  • Technischer Hintergrund
  • Mit dem Erscheinen des Internets und des elektronischen Handels ("e-Handel") können Modelle, viele Produkte auf Basis von Digitaldaten, beispielsweise Computersoftware, Spiele, Musik auf Basis einer CD-ROM, und andere digitaler Inhalt Fiber Computernetzwerke verteilt werden. Aufgrund der hohen Speicherkapazitätsfähigkeiten der vorhandenen digitalen Medien, beispielsweise der CD-ROM, können viele Hersteller ganze Kataloge von Produkten auf einzelnen Platten bereitstellen, anstelle unterschiedliche Platte, welche unterschiedliche Produktangebote aufweisen, herzustellen und zu speichern. Dies erlaubt Herstellern unterschiedliche Produktangebote zu minimieren. Unglücklicherweise erschwert es dieses System, Kunden auf Basis bestimmter Produkte, welche die Kunden ordern und zu verwenden wünschen, zu belasten. Da Kunden allgemein nicht gewillt sind, für mehr als sie tatsächlich ordern zu zahlen, müssen Systeme eingerichtet werden, um Kunden zu belasten, für das, was die Kunden tatsächlich ordern und verwenden, und nicht, was zum Kunden gesendet wird.
  • Wegen der großen Auswahl, welche für Kunden von Inhaltsanbietern verfügbar ist, werden herunterladbare Proben zunehmend populär als Einrichtung, ein Produkt für Kunden einzuführen und um Kunden zu ermuntern, das Produkt zu erwerben. Diese Proben sind für auch Werbefachleute oder Hersteller von Hilfsinhalt nützlich, welche wünschen, zu sponsern oder die anderweitig mit dem Primärinhaltsanbieter verknüpft sind. Die Kosten und erfinderischen Erfordernisse, um wirkliche Proben des Programms und des Unterhaltungsinhalts bereitzustellen, können jedoch ziemlich hoch sein. Die Proben müssen programmiert werden oder auf separaten Medien gebrannt werden und dann an Käufer über geeignete Geschäfte oder Verteilungskanäle verteilt werden. Wegen der Kosten und erfinderischen allgemeinen Erfordernisse sind viele Inhaltsanbieter nicht bereit oder zögern, diese Proben bereitzustellen, wodurch Käufern oder Händlern nützliche Verkaufwerkzeuge genommen werden. Erforderlich daher ist ein System, welches Inhaltsanbietern erlaubt, sowohl Primärinhalt wie auch Probeninhalt auf dem gleichen Medium bereitzustellen und Kunden lediglich auf Basis der Verwendung des Primärinhalts zu belasten.
  • In der EP-A 915 410 ist ein Herunterladesystem offenbart, welches ein Aufzeichnungsmedium umfasst, welches in ein öffentliches Herunterladeendgerät geladen wird. Verwendungszustands-Bestätigungsverarbeitung wird unter Verwendung der Information, welche auf dem Medium aufgezeichnet ist, durchgeführt. Die Bestätigung von Information, welche für die Zustandsbestätigung notwendig ist, kann zwischen dem allgemeinen Herunterladegerät und einem Serversystem durchgeführt werden.
  • In der US 5 963 916 ist ein Kiosksystem für benutzer-interaktive Online-Multimedia auf Vorschaubasis offenbart. Ein Benutzer kann auf eine Web-Site zugreifen und besitzt einen einzigartigen Identifizierer. Die Hardware der Web-Site speichert Musikbereiche zur Benutzerauswahl und zur Vorschau.
  • Überblick und Aufgaben der Erfindung
  • Die Erfindung ist in den angehängten Patentansprüchen definiert. Eine Aufgabe der Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung ist es, ein digitales Medienverteilungssystem bereitzustellen, welches es Primärinhaltsanbietern erlaubt, Medien, welche mehrere unterschiedliche Produkte enthalten, zu verteilen und um Kunden für das Produkt, welches tatsächlich benutzt wird, zu belasten, und nicht für das Produkt, welches verteilt wird.
  • Eine weitere Aufgabe der Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung ist es, ein System bereitzustellen, welches es Inhaltsanbietern erlaubt, sowohl Primärinhalt als auch Probeninhalt auf dem gleichen Medium bereitzustellen und die Kunden lediglich auf Basis der Verwendung des Primärinhalts zu belasten.
  • Eine noch weitere Aufgabe der Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung ist es, ein System bereitzustellen, welche sichere Übertragung von Primärinhaltsdaten zulässt und verhindert, dass ein Kunde das Produkt, welches er nicht erworben hat, verwendet.
  • Ein flexibles Produktverteilungs- und Bezahlsystem für ein Computernetzwerk auf Basis elektronischen Handels wird offenbart. Primärinhaltsdaten werden Kunden über ein entnehmbares lokales Speichermedium, beispielsweise einer DVD oder einer CD-ROM, oder über eine Netzwerkverbindung verfügbar gemacht. Man ist in der Lage, auf den Primärinhalt zuzugreifen und diesen über einen Computer oder eine Spielkonsole am Ort des Käufers wiederzugeben. Die Primärinhaltsverteilung kann eine äußerst große Menge an Inhalt umfassen, für den beabsichtigt ist, durch den Käufer verwendet zu werden. Dem Käufer wird erlaubt, den codierten Primärinhalt zu betrachten und auf diesen zuzugreifen, und wird lediglich für den Primärinhalt belastet, der verwendet wird. Inhalt, der auf dem Medium codiert ist, jedoch nicht durch den Käufer verwendet wird, verbleibt auf dem Medium, wird jedoch nicht belastet. Eine Inhaltsdatenbank und eine Käuferdatenbank, welche am Ort des Primärkäufers gehalten wird, hält Aufzeichnungen von Produkten, die durch den Käufer geordert werden und verwendet werden, sowie die Identifikation und Verwendungsmuster in Verbindung mit dem Benutzer. Die Berechtigung und Benutzerauslösedaten in Verbindung mit dem verteilten Inhalt informieren den Primärinhalts-Servercomputer, wenn die Käuferverwendung vorgekommen ist und wenn eine Belastung für den Käufer passend ist.
  • Weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus den beiliegenden Zeichnungen und aus der ausführlichen Beschreibung, die anschließend folgt, deutlich.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Die vorliegende Erfindung wird durch ein Ausführungsbeispiel und nichteinschränkend in den Figuren der beiliegenden Zeichnungen gezeigt, wobei gleiche Bezugszeichen ähnliche Elemente zeigen, und in denen:
  • 1 ein Blockdiagramm eines Computernetzwerks zeigt, bei dem die vorliegende Erfindung ausgeführt wird;
  • 2 ein Flussdiagramm ist, welches sequentielle Funktionen zeigt, welche durch den Primärinhaltsserver während der Kommunikation mit einer vernetzten Spielkonsole durchgeführt werden, gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 3 ein Flussdiagramm ist, welches sequentielle Funktionen zeigt, welche durch eine vernetzte Spielkonsole während der Kommunikation mit dem Primärinhaltsserver durchgeführt werden, gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 4 ein Diagramm ist, welches den Dateninhalt zeigt, der in einem entnehmbaren Speichermedium enthalten ist, welches in die Spielkonsole eingeführt wird;
  • 5 ein Flussdiagramm ist, welches die Schritte zum Verteilen und zum Belasten heruntergeladener Digitaldaten zeigt, gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung; und
  • 6 ein Blockdiagramm eines elektronischen Handelsgeschäftsmodells ist, welches gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ausgeführt werden kann.
  • Ausführliche Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform
  • Ein Kompensationssystem auf Benutzerbasis für heruntergeladenen Inhalt über ein Computernetzwerk wird beschrieben. In der folgenden Beschreibung werden aus Zwecken der Erläuterung zahlreiche spezifische Details festgelegt, um ein gründliches Verständnis der vorliegenden Erfindung zu liefern. Es doch offensichtlich, dass der Fachmann die vorliegende Erfindung ohne die spezifischen Details ausüben kann. In anderen Beispielen sind bekannte Strukturen und Einrichtungen in Blockdiagrammform gezeigt, um die Erläuterung zu erleichtern. Die Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen soll nicht dazu dienen, den Rahmen der angehängten Patentansprüche zu begrenzen.
  • Merkmale der vorliegenden Erfindung können auf einem oder mehreren Computer, welche Softwareinstruktionen ausüben, durchgeführt werden. Gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung übertragen der Server und der Klientencomputer Daten über ein Computernetzwerk oder über eine übliche Telefonleitung und empfangen diese. Die Schritte zum Zugreifen, zum Herunterladen und zum Handhaben der Daten wie auch andere Merkmale der vorliegenden Erfindung werden durch die Zentralverarbeitungseinheit (CPU) in den Server- und Klientencomputern ausgeführt, welche Sequenzen an Instruktionen ausüben, welche in einem Speicher gespeichert sind. Der Speicher kann ein Speicher mit wahlfreiem Zugriff (RAM), ein Nur-Lese-Speicher (ROM), ein Permanentspeicher, beispielsweise eine Großspeichereinrichtung, oder irgendeine Kombination von diesen Einrichtungen sein. Die Ausübung der Sequenzen der Instruktionen veranlasst die CPU, die Schritte gemäß den Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung durchzuführen.
  • Die Instruktionen können in den Speicher des Servers oder des Klientencomputers von einer Speichereinrichtung oder von einem oder mehreren anderen Computersystemen über eine Netzwerkverbindung geladen werden. Beispielsweise kann ein Klientencomputer eine Sequenz an Instruktionen vom Servercomputer als Antwort auf eine Information übertragen, welche zum Klienten über ein Netzwerk durch den Server übertragen wird. Wenn der Server Instruktionen über den Netzwerkverbindung empfängt, speichert er die Instruktionen im Speicher. Der Server kann die Instruktionen zur späteren Ausführung speichern, oder er kann die Instruktionen ausführen, wenn diese über die Netzwerkverbindung ankommen. In einigen Fällen können die heruntergeladenen Instruktionen direkt durch die CPU unterstützt werden. In anderen Fällen können die Instruktionen nicht direkt durch die CPU ausgeführt werden, und können anstelle durch einen Interpretierer ausgeführt werden, welcher die Instruktionen interpretiert. In weiteren Ausführungsformen kann ein Schaltungsaufbau in Hardware anstelle von oder in Kombination mit Softwareinstruktionen verwendet werden, um die vorliegende Erfindung durchzuführen. Somit ist die vorliegende Erfindung nicht auf irgendeine spezifische Kombination eines Hardwareschaltungsaufbaus und von Software beschränkt, und auch nicht auf irgendeine bestimmte Quelle für die Instruktionen, welche durch die Server- oder Klientencomputer ausgeführt werden.
  • 1 ist ein Blockdiagramm eines Computernetzwerksystems, welches dazu verwendet werden kann, eine Verwendung auf Basis von Softwarebelastungssystems durchzuführen, gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Das System 100 von 1 ermöglicht die Übertragung und die Anzeige von Primärmedieninhalt gemeinsam mit optischer Anzeige des Hilfsmedieninhalts. Der Begriff "Primärmedieninhalt" im Zusammenhang mit der Beschreibung und den Ansprüchen soll so verstanden werden, dass er sich auf eine Ansammlung von herunterladbarem Inhalt bezieht, der aus irgendeinem von Videostromdaten bestehen kann, beispielsweise Bewegtbilddaten beim MPEG1-Format oder beim MPEG2-Format; Audiostromdaten, beispielsweise Musikdaten im MP3-Format; Binärprogrammdaten; oder eine Kombination dieser Daten oder ähnlichen Daten. Allgemein weisen die Primärmedieninhaltsdaten keine Dienste oder Daten auf, welche üblicherweise allein verwendet werden, um auf ein Netzwerk zuzugreifen, beispielsweise Browser-Software oder Protokoll-Ausführungsprogramme, deren Hauptfunktion lediglich darin besteht, eine Netzwerkverbindung einzurichten.
  • Wie in 1 gezeigt ist, weist das System 100 ein serverseitiges System 110 auf, welches einen Herunterladedienst-Verwaltungsserver 102, eine Käuferdatenbank 104 und eine Inhaltsdatenbank 106 aufweist, welche über ein lokales Bereichsnetzwerk (LAN) 101 verbunden sind. Der primäre Medieninhalt ist in einer Inhaltsdatenbank 106 gespeichert, welche einen Teil des serverseitigen Systems bildet. Die Käuferdatenbank 104 speichert eine Sammlung an Daten über individuelle Käufer, welche auf den Herunterladeservice über ein bidirektionales Netzwerk 108 zugreifen. Die Daten für jeden individuellen Käufer können aus dem Käufernamen, der Heimadresse, dem Alter, dem Geschlecht, dem Beruf, dem Einkommen, Hobbies, Kaufgeschichte, Vorzüge und anderer beschreibenden Information bestehen, welche für Käufer oder Werbefachleute nützlich sein könnten, welche das System verwenden. Diese Daten brauchen nicht statisch zu sein, sondern können anstelle auf Basis der Zugriffsgeschichte eines Benutzers der Primärinhaltsdaten aktualisierbar sein. Beispielsweise können die Daten aktualisiert werden, um widerzuspiegeln, auf welchen Primärinhalt zugegriffen wird und/oder wie oft auf eine bestimmte Kategorie (beispielsweise die Art der Musik, die Gattung der Filme usw.) des Primärinhalts zugegriffen wird. Dies ermöglicht, dass die Inhaltsanbieter und Werbefachleute ihre Information und ihren Inhalt effektiver für einen bestimmten Käufer maßschneidern können.
  • Der Herunterladedienst-Verwaltungsserver 102 ist ein Serversystem, welches ausgebildet ist, Herunterladewünsche von einem Benutzer zu handhaben. Der Zugriff auf den Server 102, der einen von mehreren Server aufweisen kann, wird üblicherweise über einen Router im LAN 101 ermöglicht, der Wünsche an den Herunterladeverwaltungsserver 102 richtet. Wenn der Server 102 Anforderungen von einem Benutzer empfängt, führt der Server das Herunterladen eines angeforderten Primärmedieninhalts von der Inhaltsdatenbank 106 aus. Gemeinsam mit Verarbeitungsanforderungen nach einem Herunterladen des Primärmedieninhalts kann der Server 102 außerdem die Käuferdaten des anfordernden Benutzers von der Käuferdatenbank 104 abrufen und diese an den angeforderten Primärinhalt anhängen. Diese Daten werden dann über das Netzwerk 108 mittels eines bekannten Netzwerkprotokollstandards übertragen, beispielsweise dem Dateiübertragungsprotokoll (ftp).
  • Das Netzwerk 108 ist normalerweise ein digitales bidirektionales Kommunikationsnetzwerk, das die Gerätehardware des Benutzers mit dem Herunterladedienst-Verwaltungsserver 10, der auf der Serverseite des Systems vorgesehen ist, verbindet. Unter den aktuellen Technologien sind ein CATV (Kabelfernsehen) bidirektionales Netzwerk, ISDN (integriertes Dienstdigitalnetzwerk), DSL (digitales Abonnentenleitungsnetzwerk) oder xDSL-Hochgeschwindigkeitsnetzwerke Beispiele existierender Netzwerkinfrastrukturen, welche notwendige Netzwerkverbindungen zum Ausführen der Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung ermöglichen.
  • Die Klientenseite 120 des in 1 gezeigten Systemaufbaus umfasst ein Modem oder einen Netzwerkadapter 112, eine Netzwerkspielkonsole 114, welche ein entnehmbares Speichermedium 122 darin nutzt, und einen TV-Monitor oder eine andere geeignete Anzeigeeinrichtung 118, welche mit der Spielkonsole 114 verbunden ist. Das Modem oder der Netzwerkadapter 112 ist eine Einrichtung, die dazu verwendet wird, die Endgerätehardware des Klienten, in diesem Fall die Spielkonsole 114, zur Verbindung mit dem Netzwerk 108 zu verbinden. Wenn beispielsweise das Netzwerk 108 ein CATV-Netzwerk ist, kann das Modem 112 als Kabelmodemeinrichtung ausgebildet sein; und wenn das Netzwerk 108 ein ISDN-Netzwerk ist, kann das Modem 112 als Endgeräteadapter ausgebildet sein.
  • Bei einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung speichert das entnehmbare Speichermedium 122 eine Sammlung interaktiven oder nichtinteraktiven Hilfsinhalts, beispielsweise Computerspiele, Kinofilme, Musik-Clips oder Werbung, welche aus Videobildern, Animationen, Tönen usw. bestehen kann. Bei einer Ausführungsform umfasst das entnehmbare Speichermedium 112 eine CD-ROM oder eine DVD. Bei der in 1 gezeigte Ausführungsform ist das entnehmbare Speichermedium 122 ein paketiertes Speichermedium, welches Softwareprogramme speichert, welche durch das Klientensystem 120 verwendet werden, um auf das Serversystem 110 über das Netzwerk 108 zuzugreifen. Das paketierte Speichermedium umfasst außerdem ein Herunterladeverwaltungs-Softwareprogramm, welches das Herunterladen von Primärinhaltsdaten von der Inhaltsdatenbank 106 auf die Netzwerkspielkonsole 114 steuert. Das Klientensystem 120 weist außerdem ein umschreibbares Speichermedium 116 auf, welches mit der Netzwerkspielkonsole 114 gekoppelt ist. Während des Normalbetriebs überträgt die Netzwerkspielkonsole 114 Daten vom paketierten Speichermedium 122 auf das umschreibbare Speichermedium zur temporären oder mittleren Speicherung und Ausführung. Das umschreibbare Speichermedium 116 kann auch dazu verwendet werden, Daten oder Programme zu speichern, welche durch das Klientensystem 120 über das Netzwerk 108 heruntergeladen werden. Das umschreibbare Speichermedium 116 kann als Festplattenlaufwerk (HDD), als Flashspeichereinrichtung, oder andere geeignete nichtflüchtige Speichereinrichtung ausgeführt werden, welches über eine Portverbindung mit der Spielkonsole 114 verbunden ist.
  • Die Netzwerkspielkonsole 114 ist eine netzwerkverbindbare Wiedergabeeinrichtung von interaktivem digitalen Inhalt. Diese Spielkonsole 114 nutzt normalerweise das paketierte Speichermedium 122 als Inhaltsverteilungsmedium in einer nicht vernetzten Umgebung. Anders ausgedrückt ist unter üblicher Verwendung die Spielkonsole 114 in der Lage, ein Medium, welches im paketierten Speichermedium 122 enthalten ist, wiederzugeben, welches normalerweise ein interaktives Videoprogramm (beispielsweise ein Spiel) ist, sogar, wenn die Spielkonsole 114 nicht mit dem Netzwerk 108 verbunden ist. Bei einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird das paketierte Speichermedium 122 in einer Netzwerkumgebung verwendet und arbeitet in Verbindung mit dem heruntergeladenen Primärinhalt, der über eine Netzwerkverbindung abgerufen wird, um einen verknüpften oder damit verbundenen auf den Kunden zugeschnittenen Hilfsinhalt zu liefern. Dieser Hilfsinhalt könnte durch das Primärinhalts-Anbieterserversystem 110 bereitgestellt werden, oder durch einen separaten Server, der durch den Hilfsinhaltanbieter oder einen anderen Primärinhaltsanbieter (nicht gezeigt) gehalten wird.
  • Die Netzwerkspielkonsole 114 führt die Netzwerkzugriffssoftware aus, welche von dem paketierten Speichermedium 122 oder einem anderen internen Speichermedium geladen wird, oder welche von dem Netzwerk in einen internen Speicher heruntergeladen wird. Wie oben ausgeführt erlaubt die Netzwerkszugriffssoftware, dass die Netzwerkspielkonsole 114 mit dem Herunterladedienst-Verwaltungsserver 102 kommunizieren kann. Das paketierte Speichermedium 122 enthält ebenfalls Herunterladeverwaltungssoftware. Diese Software erlaubt, dass die Netzwerkspielkonsole 114 verschiedene Aufgaben durchführen kann. Diese umfassen: Planen des Herunterladens von Inhalt von der Inhaltsdatenbank 106 des Serversystems 110 und Schreiben des heruntergeladenen Inhalts in das umschreibbare Speichermedium 116; Aufzeichnen der Verwendungsgeschichte, wenn der heruntergeladene Inhalt verwendet wird, oder auf den anderweitig durch den Benutzer zugegriffen wird, so dass der Benutzer mit einer Gebühr auf Basis der Verwendung des Inhalts belastet werden kann; Mitteilen dieser Verwendung an die Käuferdatenbank 104, so dass die Käuferverwendungsgeschichte und die Rechnungsstellungsinformation aktualisiert werden können, und Auslaufenlassen von unerwünschtem oder nicht populären Inhalt, der nicht durch den Benutzer nach einer bestimmten Zeitdauer verwendet wird oder für den explizit durch den Benutzer gefordert wurde, beseitigt zu werden.
  • Bei einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die Software, die erforderlich ist, auf das Netzwerk von Seiten des Benutzers zuzugreifen und den Primärinhalt herunterzuladen, auf dem paketierten Speichermedium 122 vorgesehen. Der Primärinhalt wird dann über das Netzwerk 108 vom Serversystem 110 bei Anforderung durch das Klientensystem 120 bereitgestellt. Alternativ kann die Netzwerkszugriffssoftware auch über das Netzwerk 108 zwecks Speicherung im umschreibbaren Speichermedium 116 bereitgestellt werden. Bei einer noch weiteren alternativen Ausführungsform kann die Netzwerkszugriffsoftware und der Primärinhalt dem Benutzer auf einem oder mehreren paketierten Softwaremedien 122 bereitgestellt werden.
  • Der Primärinhaltsanbieter kann Kundenversionen der Herunterladeverwaltungssoftware liefern, welche verschiedene Arten an Inhalt und an Netzwerkszugriffsprogrammen enthält. Beispielsweise kann der Inhalt digitalen Inhalt umfassen, beispielsweise Computerspiele, Musikclips, Audio- und Videoprogramme einer vollen Länge, Kinofilme, Standbilddaten oder ähnliche Arten an Inhalt. Der Inhalt kann außerdem Reklame oder Werbedaten in Verbindung mit dem Primärinhalt aufweisen, beispielsweise eine Vorschau eines Kinofilms, Demo-Spiele, Abtastdaten und ähnliche Arten an Inhalt, welche die Auswahl des Benutzers über das verteilte Produkt erleichtern.
  • 2 ist ein Flussdiagramm, welches die sequentiellen Funktionen zeigt, welche durch den Herunterladedienst-Verwaltungsserver 102 während einer Kommunikation mit einer Netzwerkspielkonsole 114 durchgeführt werden, gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Zusätzlich ist 3 ein Flussdiagramm, welches sequentielle Funktionen zeigt, welche durch die Netzwerkspielkonsole 114 während der Kommunikation mit dem Herunterladedienst-Verwaltungsserver durchgeführt wird, gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Allgemein treten die Verarbeitungsschritte, welche in 2 und 3 gezeigt sind, in wechselseitiger Art auf, so dass daher diese Schritte zusammen beschrieben werden.
  • Im Schritt 201 empfangt auf der Serverseite der Herunterlade-Dienstverwalter 102 eine Anforderung, eine Kommunikationsverbindung von der Netzwerkspielkonsole 114 einzurichten. Ähnlich wird im Schritt 301 auf Seiten des Klienten oder der Netzwerkspielkonsole eine Anforderung gesendet, um Kommunikation mit dem Herunterladedienst-Verwaltungsserver 102 einzurichten. Bei einer Ausführungsform wird eine Netzwerksockelverbindung gemäß bekannten Normen (beispielsweise TCP/IP) für bidirektionale Übertragung von Datenpaketen verwendet, um eine Datenkommunikation zwischen dem Verwaltungsserver 102 und der Netzwerkspielkonsole 114 einzurichten.
  • Im Schritt 311 wird, nachdem die Kommunikationsverbindung eingerichtet ist, eine einmalige Medien-ID, welche das paketierte Speichermedium 122 zeigt, welches in der Spielkonsole 114 installiert ist, zum Herunterladedienst-Verwaltungsserver 102 gesendet. Im Fall eines erstmaligen Benutzers wird die Medien-ID mit dem Benutzer verknüpft und danach als Benutzeridentifizierer verwendet. Im Schritt 211 empfängt auf Seiten des Servers der Verwaltungsserver 102 die Medien-ID. Nach Empfangen der einmaligen Medien-ID ruft im Schritt 221 auf Seiten des Servers der Verwaltungsserver 102 über LAN 101 eine Benutzerinformation in Verbindung mit der Medien-ID ab. Im Fall eines neuen Benutzers braucht diese Information in der Käuferdatenbank 104 nicht existieren, so dass der Benutzer informiert werden kann, Basisinformation zu liefern, um Anfangsbenutzerinformation für die Käuferdatenbank 104 einzurichten.
  • In diesem Zeitpunkt wird im Schritt 321 auf Seiten der Spielkonsole eine Anforderung zum Herunterladedienst-Verwaltungsserver 102 gesendet, um herunterladbaren Primärinhalt von der Inhaltsdatenbank 106 abzurufen. Wenn der Server die Anforderung des Benutzers nach herunterladbarem Inhalt im Schritt 231 empfängt, findet der Herunterladedienst-Verwaltungsserver über LAN 110 den angeforderten Inhalt von der Inhaltsdatenbank 106 im Schritt 241 und extrahiert diesen. Danach wird im Schritt 251 die Benutzerinformation, welche im Schritt 221 abgerufen wird, an den angeforderten Primärinhalt, der im Schritt 241 extrahiert wurde, angehängt, und es wird die Benutzerinformation zusammen mit dem angeforderten Primärinhalt zur Netzwerkspielkonsole 114 im Schritt 261 übertragen.
  • Auf Seiten des Klienten empfängt im Schritt 331 die Spielkonsole 114 den angeforderten Primärinhalt gemeinsam mit der angehängten Benutzerinformation. Im Schritt 351 wird eine Aufzeichnung in einem internen Speicher (nicht gezeigt) der Spielkonsole 114 aller Primärinhaltsposten gespeichert, welche aktuell verwendet wurden, oder welche durch den Käufer betrachtet wurden. Diese Aufzeichnung kann einen Identifizierer der primären Inhaltsposten umfassen, welche angeschaut wurden, und die Dauer, mit der ein Hilfsinhaltsposten betrachtet wurde, wenn er nicht in seiner Gesamtheit wiedergegeben wurde. Diese Verwendung oder das Betrachten bildet eine einkünfte-enthaltende Verwendung, welche belastet werden kann, durch den Inhaltsanbieter über den Herunterladedienst-Verwaltungsserver 102.
  • Im Schritt 361 sendet die Spielkonsole 114 die Aufzeichnung, welche im Schritt 351 eingerichtet wurde, zum Herunterladedienst-Verwaltungsserver 102, der wiederum die Wiedergabeaufzeichnung im Schritt 271 empfängt. Die Übertragung dieser Aufzeichnung kann in irgendeiner anderen Weise gesendet werden, beispielsweise als umfassende Aufzeichnung am Ende der Benutzeraktivität, welche in den Server während einer Abmelde-Prozedur nach oben geladen wird, oder intermittierend, wenn jeder Primärinhaltsposten betrachtet wird. Wie oben erläutert liefert die Wiedergabeaufzeichnung, welche in der Käuferdatenbank 104 im Schritt 281 gespeichert wurde, verwertbare Rückführinformation zu Hilfsinhaltsanbietern, beispielsweise Werbefachleuten, beispielsweise, ob der Hilfsinhalt für eine bestimmte Zielhörperiode wirksam war, und kann außerdem auch Basis zum Zugreifen auf Gebühren für die Hilfsinhaltsanbieter verwendet werden.
  • Der Primärdienstanbieter erzeugt dann eine geeignete Warenrechung oder ein anderes Bezahlungsverarbeitungsmittel, und verteilt dies an den Benutzer auf Basis des Zugriffs des Benutzers der Primärinhaltsdaten, Schritt 291.
  • Bei einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird eine Menge an Primärdaten an den Benutzer entweder mittels eines Netzwerks, von Paketen von Daten oder über die Verteilung von entnehmbaren Medien verteilt, beispielsweise paketierten Speichermedium 122. Der Benutzer hat die Option, zuzugreifen, und alle Daten, welche im Primärinhalt enthalten sind zu verwenden, oder lediglich auf einen Hilfssatz der Primärdaten zuzugreifen. In jedem Fall wird der Benutzer lediglich für den Teil der Daten belastet, auf welche zugegriffen wurde und welche verwendet wurden. Bei einer Ausführungsform wird der einkünfte-enthaltende Zugriff durch den Benutzer durch den Herunterladedienst-Verwaltungsserver 102 mittels von Auslöserdaten ermittelt, welche in den Primärinhaltsdaten selbst codiert wurden. Insbesondere ist ein spezifischer Bereich der Primärinhaltsdaten, welche als "Rechnungsstellungsauslösedaten" bezeichnet werden, als Datenkopf mit jedem Abschnitt von Primärinhalt enthalten. Wenn auf diesen Bereich der Daten zugegriffen wird oder anderweitig durch den Benutzer verwendet wird, werden die Auslösedaten über das Netzwerk 108 zum Herunterladedienst-Verwaltungsserver 102 übertragen, um das Vorhandensein eines einkünfte-enthaltenden Ereignisses in Bezug auf diesen Bereich der Daten zu zeigen. Der Auslösedatenbereich des Codes könnte verwendet werden, um die Primärinhaltsposten aufzuzeichnen, welche aktuell geladen sind oder welche auf der Netzwerkspielkonsole 114 wiedergegeben sind, gemeinsam mit den Zeiten und der Dauer, während der der Primärinhalt wiedergegeben wurde, oder irgendeiner anderen Information welche der Wiedergabe des Primärinhalts erlangt wird. Diese Information kann in einem Datenspeicherbereich der Spielkonsole 114 gespeichert werden und in den Server 102 in einer geeigneten Zeit nach oben geladen werden, beispielsweise, nachdem ein bestimmter Abschnitt des Primärinhalts wiedergegeben wurde oder eines Abmelde-Prozesses der Spielkonsole 114 von Netzwerkverbindung.
  • Die betrachtete Inhaltsaufzeichnung, insbesondere die Häufigkeit und die Dauer, mit der ein bestimmter Abschnitt des Hilfsinhalts betrachtet wurde, werden als Basis verwendet, um eine Gebühr für den Benutzer der Netzwerkspielkonsole 114 festzusetzen. Außerdem ermöglicht die betrachtete Inhaltsaufzeichnung, dass die Benutzerinformation, welche in der Käuferdatenbank 104 gespeichert ist, aktualisiert wird, um neue Information aufzuweisen, welche während des Betrachtens oder einer Interaktion zwischen dem Käufer und dem Primärinhalt gewonnen wird. Im Fall eines interaktiven Abschnitts von Primärinhalt können verschiedene Fragen an den Benutzer gestellt werden, oder ein anderes Benutzerverhalten kann überwacht werden, welches dann einen Teil der betrachteten Inhaltsaufzeichnung bildet und verwendet werden kann, um Information in Bezug auf den Käufer in der Käuferdatenbank 104 zu verwenden. Im Fall eines nichtinteraktiven Inhalts kann Information bezüglich der Programme oder des Inhalts, welcher betrachtet wurde, verwendet werden, um die Käuferinformation zu aktualisieren.
  • 4 ist ein Diagramm von Primärdateninhalt 400, der in die Netzwerkspielkonsole 114 heruntergeladen ist. Der Primärdatenstrom 400 umfasst den Primärinhaltsbereich 403, der durch den Benutzer der Spielkonsole betrachtet werden soll. Der Primärinhalt 403 besteht aus einem oder mehreren Inhaltsposten 415, von denen jeder an einen Satz von Rechnungsstellungsauslösedaten 419 angehängt ist.
  • Der Datenstrom 400 umfasst außerdem einen einmaligen Medienidentifikationsabschnitt 407, der dazu dient, das paketierte Speichermedium zu identifizieren (beispielsweise eine Reihennummer einer alphanumerischen CD-ROM/DVD), und der außerdem einen Benutzeridentifizierer für den Benutzer einrichtet, der das paketierte Speichermedium 122 in der Spielkonsole 114 nutzt. Außerdem ist ein Berechtigungs- oder Autorisierungscodeabschnitt 409 enthalten, der dazu verwendet wird, Zugriff auf den Herunterladedienst-Verwaltungsserver 102 zu berechtigen. Es ist vorstellbar, dass der ID-Medienabschnitt 407 und der Berechtigungscodeabschnitt 409 gleich sind, obwohl vorzugsweise die Funktionen des Serverzugriffs und der Medien/Käuferidentifikation über separate Codes erleichtert werden. Alternativ kann der Medien-ID-Abschnitt 407 ein Softwareprogramm aufweisen, welches einen einmaligen Benutzeridentifizierer in Verbindung mit einer Information nach einer Benutzereingabe von Anfangsbenutzerdaten erzeugt, beispielsweise den Namen und die Adresse des Benutzers. Es sollte angemerkt sein, dass, wenn die Medien-ID 407 mit der Benutzerinformation verknüpft wird, die Medien-ID 407 als Benutzeridentifizierer dient, so dass diese Posten danach untereinander austauschbar verwendet werden können.
  • Die Medien-ID 407 und der Berechtigungscode 409 können auch zusammen als ein Freigabeschlüssel verwendet werden, über welchen Zugriff auf bestimmten Primärinhalt durch den Inhaltsserver 102 berechtigt wird. Wenn insbesondere die Medien-ID 407 in den Server 102 nach oben geladen wird, kann auf Basis der Medien-ID 407 der Server 102 bestimmen, welcher Primärinhalt unter den mehreren Inhalten in der Inhaltsdatenbank 106 für einen Zugriff für den Benutzer auf Basis des Benutzeridentifizierers berechtigt wird. Sollte ein solcher Medienidentifizierer nicht vorhanden sein oder es scheinen sollte, dass dieser nicht korrekt oder nicht aktualisiert ist, wird der Zugriff auf den Inhaltsserver 102 ausgesetzt. Somit müssen die korrekten paketierten Speichermedien 122 in der Spielkonsole vorhanden sein, und ein korrekter und nicht aktualisierter Medienidentifizierer muss bestimmt werden, um auf den Server 102 zuzugreifen, um berechtigt zu werden. Eine andere Möglichkeit ist die, dass der Berechtigungscode 409 einen Zugriff auf einen bestimmten Server liefert, der eigens zum Herunterladen eines spezifizierten Primärinhalts von mehreren Inhalten in der Inhaltsdatenbank 30 bestimmt ist. Dieser Mechanismus kann beispielsweise als ein Filter für bestimmte Benutzerarten (beispielsweise Kinder) in Bezug auf den Inhalt verwendet werden, der in der Inhaltsdatenbank 106 verfügbar ist.
  • Der Inhaltsdatenstrom 400 enthält zusätzlich einen Netzzugriffsindikator 411, der das paketierte Speichermedium 122 zur Interaktion mit dem Server 102 in einer Netzwerkumgebung zeigt. Der Netzindikator 411 kann selbst eine Netzwerkszugriffssoftware aufweisen, welche die notwendige Netzwerkverbindung ermöglicht, oder kann lediglich ein Flag haben, welches zeigt, dass diese Netzwerksoftware, welche in der Spielkonsole 114 bleibt, ein kleines Programm aufweist, um eine minimale Netzwerkverbindung einzurichten, um eine vielseitigere Netzwerksoftware zu ermöglichen, welche vom Server heruntergeladen wird und in der Spielkonsole 114 ausgeübt wird.
  • Die Berechnungsauslösedaten 419 werden verwendet, verschiedene Parameter zu speichern oder bereitzustellen, welche die Verwendung der angehängten Primärdateninhalt 415 steuern, und verwendet werden können, um die Verwendung dem Herunterladedienst-Verwaltungsserver 102 zu melden. Bei einer Ausführungsform kann der Primärinhalt 415 Daten sein, welche nach einer bestimmten Zeitperiode, wo die Daten nicht verwendet werden, oder auf diese nicht zugegriffen werden, ablaufen. Für diese Ausführungsform umfassen die Triggerdaten 419 einen Zählwert, der in dem umschreibbaren Speichermedium 116 gespeichert ist. Wenn die Zeit abläuft, wird der Triggerdaten-Zählwert vergrößert, bis ein vorgegebener maximaler Zählwert erreicht ist. Wenn auf die verknüpften Inhaltsdaten 415 zugegriffen wird, wird der Zählwert gestoppt. Wenn der maximale Zählwert erreicht ist, laufen die verknüpften Primärinhaltsdaten ab. Dies wird üblicherweise dadurch erreicht, dass veranlasst wird, dass die Spielkonsole 114 den Bereich des umschreibbaren Speichermediums 116 löscht, der den Inhalt speichert, oder diesen Bereich als verfügbar zum Umschreiben markiert. Neben einer Zeitzählung können verschiedene andere Nichtverwendungs- oder Missbrauch-Parameter in den Auslöserdaten programmiert sein. Wenn beispielsweise auf den Inhalt 415 zu häufig zugegriffen wird, oder versucht wird, auf diesen durch einen nichtberechtigten Benutzer zuzugreifen, bestimmt durch die Medien-ID 407 und/oder Berechtigungscode 409, kann veranlasst werden, dass die Inhaltsdaten gelöscht werden.
  • 5 ist ein Flussdiagramm, welches die Prozessschritte zeigt, welche in der Netzwerkspielkonsole 114 vor oder während einer Netzwerkverbindung mit einem Primärinhaltsserver 102 unternommen wird, gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • Im Schritt 502 wird, wenn die Spielkonsole eingeschaltet ist, eine Standard-Boot-Sequenz über einen internen BIOS initialisiert, um wesentliche Kommunikation zwischen peripheren Einrichtungen und dgl. zu ermöglichen, wodurch das System zum Betrieb durch den Benutzer initialisiert wird.
  • Für einen Zugriff auf Netzwerkbasis auf den Inhaltsanbieterserver und den Herunterladedienst-Verwaltungsserver (welche gleich oder unterschiedliche Server sein können) wird eine bidirektionale Netzwerkverbindung im Schritt 504 eingerichtet. In diesem Fall kann ein Berechtigungscode hinsichtlich des paketierten Speichermediums verwendet werden, um die Netzwerkverbindung freizugeben.
  • Im Schritt 506 wird der Primärinhalt, der durch den Käufer angefordert wird, in die Netzwerkspielkonsole 114 vom Inhaltsanbieterserver heruntergeladen. Wie in Beziehung auf 2 und 3 beschrieben wurde, kann an den gewünschten Primärinhalt bestimmte Benutzerinformation angehängt sein, welche mit der Benutzer-ID von der Käuferdatenbank 104 verknüpft ist. Wie beim Bestimmen, welcher Primärinhalt berechtigt ist und folglich an einen bestimmten Benutzer herunterladbar ist, kann dem Benutzer eine Menüoption gezeigt werden, welche lediglich diese Primärinhaltsposten zeigt, unter allen Posten, welche in der Inhaltsdatenbank 106 enthalten sind, für welche der Benutzer berechtigt ist, heruntergeladen und betrachtet zu werden, um dadurch die Auswahl durch den Benutzer zu erleichtern.
  • Bei einer Ausführungsform kann das Herunterladen der Primärinhaltsdaten geplant werden, um bei einer bestimmten Zeit vorgenommen zu werden, oder in regulären vorgegebenen Intervallen, beispielsweise für Abonnentenprodukte (beispielsweise Online-Magazine) oder aktualisierbare Produkte.
  • Im Schritt 508 wird die Verwendung des Primärinhalts durch den Benutzer in der Käuferdatenbank 104 aufgezeichnet und gespeichert. Diese zeichnet den Inhalt auf, der aktuell verwendet wird oder auf den durch den Benutzer zugegriffen wird und kann dem Server mittels der Auslösedaten angezeigt werden, welche in 4 gezeigt sind, oder über eine andere ähnliche Anzeigeeinrichtung. Diese Einrichtung kann eine Dateninformation aufweisen, welche automatisch zum Inhaltsanbieter übertragen wird, sobald auf einen Abschnitt des Primärinhalts im heruntergeladen Datenstrom zugegriffen wird.
  • Bestimmte Primärdaten, welche zum Benutzer übertragen werden, können zeit-sensitive Daten sein, welche programmiert sind, nach einer bestimmten Zeitperiode oder nach einer bestimmten Häufigkeit einer Benutzung auszulaufen. Diese könnten beispielsweise Mietprogramme oder Kinofilme oder dgl. umfassen. Im Schritt 510 prüft das System, um zu sehen, ob irgendwelche zeit-sensitive Daten erloschen sind. Für diese zeit-sensitiven Daten sind die nicht verwendeten oder nicht zugegriffenen Primärdaten abgelaufen (Schritt 510). Der Prozess endet dann, wenn der Inhaltsanbieter den Benutzer bezüglich der verwendeten Primärdaten belastet (Schritt 512).
  • 6 ist ein Blockdiagramm, welches ein Beispiel eines Geschäftsmodells zeigt, welches gemäß Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung ausgeführt werden kann. Bei dem Basisgeschäftsmodell wird vorher angenommen, dass der herunterladbare Primärinhalt 604 von der Inhaltsdatenbank des Inhaltsanbieters 602 ein populäres interaktives Spiel, Film, Musik oder anderer digitaler Inhalt, der durch den Benutzer 606 erworben werden kann, umfasst.
  • Bei einer Anforderung durch den Benutzer 606 wird der herunterladbare Primärinhalt 604 über ein Netzwerk vom Inhaltsanbieter 602 zum Benutzer 606 übertragen. Der Inhalt 604 kann eine große Menge an Software oder Inhaltsprodukten, beispielsweise eine Sammlung von Spielen, Liedern, Filme oder irgendeine Kombination davon oder ähnliche Posten aufweisen. Der Benutzer muss nicht vorher spezifiziert haben, welche Posten gewünscht würden, jedoch anstelle davon eine vorher existierende Sammlung des Produkts, welches vom Benutzer verfügbar ist, spezifizieren. In Abhängigkeit von der Verwendung wird eine Aufzeichnung in der Käuferdatenbank gebildet, welche auf Seiten des Herunterladedienst-Verwaltungsservers gespeichert ist. Auf Basis der Benutzeraufzeichnung, welche für den Benutzer gebildet ist, kann der Inhaltsanbieter 602 eine Bezahlung 608 vom Benutzer 606 auf Basis des heruntergeladenen Produkts erfassen, welches aktuell verwendet oder betrachtet wird.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform ist der Inhalt 604 ein Softwareprodukt oder ein digitales Produkt, welches für den Benutzer 606 auf Mietbasis verfügbar ist. Der Inhalt 604 wird in diesem Fall durch den Inhaltsanbieter 602 auf Basis der Mietnutzung durch den Benutzer 606 belastet. Nachdem die spezifizierte Mietperiode abgelaufen ist, wird das Programm oder der Inhalt automatisch gelöscht. Damit wird die Notwendigkeit für den Benutzer beseitigt, das Medium zum Inhaltsanbieter zurückzuschicken, oder anderweitig zu prüfen, ob der Inhaltsanbieter, der das Produkt geliefert hat oder bereitgestellt hat, nicht verwendbar ist, wenn dies in einer Benutzerspeichereinrichtung 612 gespeichert ist.
  • Bei einer Ausführungsform kann der Inhalt dem Benutzer durch einen Hilfsinhaltsanbieter 610 bereitgestellt werden. Der Hilfsinhaltsanbieter kann einkünfte-enthaltenden Inhalt bereitstellen, für den durch den Käufer bezahlt wird, oder kann Hilfsinhalt bereitstellen, der mit dem Primärinhalt 604, der durch den Inhaltsanbieter 602 bereitgestellt wird, zu verknüpfen ist. Dieser Hilfsinhalt ist üblicherweise Werbung von verschiedenen Hilfsinhaltsanbietern 100, welche kommerzielle Gesellschaften oder dgl. sein können. Die Hilfsanbieter können Partner sein oder Filialen des Inhaltsanbieters, welche bestimmte Dienste für Inhaltsanbieter bereitstellen, beispielsweise eine demografische Datenerfassung. In diesem Fall kann der Hilfsinhalt sein, beispielsweise Berichte oder dgl., wobei einige von diesen nach einer bestimmten Zeitdauer erlöschen können, um somit nicht eine Belastung für den Benutzer zu sein.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann das flexible Produktverteilungsschema durch Parteien verwendet werden, welche Käufer bei Verwendung bestrafen, anstelle eine Gebühr zu erheben. Wenn beispielsweise der Benutzer auswählt, auf eine Information oder Programm zuzugreifen oder dieses zu betrachten, so dass eine Werbung oder Programm zu testen ist, kann der Benutzer entweder mit Geld oder anderen kreditierbaren Einheiten, beispielsweise Produktgutscheine, Coupons, Miles und ähnliche Posten kompensiert werden.
  • Oben wurde ein System beschrieben, bei dem Primärinhalt von einem Inhaltsanbieter an einen Benutzer heruntergeladen wird und der Benutzer lediglich für die Teile des Primärinhalts, welche verwendet wurden, belastet wird. Obwohl die vorliegende Erfindung mit Hilfe spezifischer Ausführungsbeispiele beschrieben wurde, wird der Rahmen der Erfindung definiert, wie in den Ansprüchen festgelegt ist. Folglich werden die Beschreibung und die Zeichnungen beispielhaft statt in einem beschränkenden Sinne angesehen.

Claims (15)

  1. System (100) zum Bereitstellen von Zugriff auf Primär-Medieninhalt in Digitalform, welches aufweist: ein Servernetzwerk (110), welches einen Herunterlade-Verwaltungsserver (102), eine Kundendatenbank (104), welche Benutzerinformation speichert, und eine Primär-Inhaltsdatenbank (106), welche Primär-Medieninhalt speichert, aufweist; eine Kundenkonsole (114), welche zum Einrichten einer Kommunikationsverknüpfung über ein bidirektionales Kommunikationsnetzwerk (108) mit dem Herunterlade-Verwaltungsserver verbunden werden kann, wobei die Kundenkonsole benutzer-spezifische Information speichert; ein entnehmbares Speichermedium (122), welches in der Kundenkonsole installierbar ist, wobei das entnehmbare Speichermedium einen Medienidentifizierer hat, wobei der Medienidentifizierer mit der benutzer-spezifischen Information kombiniert ist, um einen Benutzeridentifizierer zu bestimmen, der nach oben in den Herunterlade-Verwaltungsserver geladen wird, um Zugriff lediglich auf spezifizierten Inhalt in der Primär-Medieninhaltsdatenbank zu ermöglichen, wobei der spezifizierte Inhalt und die Benutzerinformation in die Kundenkonsole heruntergeladen wird, wobei der spezifizierte Inhalt mit Rechnungsauslösedaten (419) verknüpft ist, um das Überwachen zu ermöglichen, wenn auf spezifische Bereiche (415) des spezifizierten Inhalts zur Verwendung in der Kundenkonsole zugegriffen wird, wobei das Überwachen konfiguriert ist, eine Aufzeichnung des verwendeten Inhalts zu erzeugen, wobei das Aufzeichnen des verwendeten Inhalts zurück zum Verwaltungsserver gemeldet wird, um ein belastendes Nutzungsereignis in der Käuferdatenbank aufzuzeichnen.
  2. System nach Anspruch 1, wobei der Medienidentifizierer eine Zugriffsebene definiert, die verfügbar ist, wenn auf die Primär-Medieninhaltsdatenbank zugegriffen wird.
  3. System nach Anspruch 2, wobei der spezifizierte Inhalt einen Bereich eines Gesamtsatzes an Primär-Inhalten aufweist, der in der Inhaltsdatenbank gespeichert ist, und wobei der Medienidentifizierer dazu dient, einen Zugriff auf einen bestimmten des gesamten Satzes von Primär-Inhalten des spezifizierten Inhalts zu begrenzen.
  4. System nach Anspruch 1, wobei der Benutzeridentifizierer einen Medienidentifizierer aufweist, der das entnehmbare Speichermedium identifiziert, wobei der Medienidentifizierer eine Zugriffsebene bestimmt, die verfügbar ist, wenn auf die Primär-Medieninhaltsdatenbank zugegriffen wird.
  5. System nach Anspruch 1, wobei der Bereich des spezifizierten Inhalts mit entsprechenden Rechnungsauslösedaten verknüpft ist, wobei die Rechnungsauslösedaten die Verwendung nachführen, um eine Verwendungsgeschichte des Primär-Medieninhalts in der Käuferdatenbank zu erzeugen.
  6. System nach Anspruch 5, wobei das entnehmbare Speichermedium ein Programm zum Bereitstellen von Netzwerkzugriff und einen Code aufweist, um die Ausführung eines Programms zu veranlassen, welches in der Medienkonsole gespeichert ist, um Netzwerkzugriff bereitzustellen.
  7. System nach Anspruch 1, wobei die Kundenkonsole außerdem eine örtliche feste Speichereinrichtung aufweist, welche intern oder extern von der Kundenkonsole angeordnet ist, wobei der spezifizierte Inhalt in die feste Speichereinrichtung heruntergeladen wird.
  8. Verfahren, welches von Seiten eines Servers ausgeführt wird, zur Lieferung von Primär-Medieninhalt in Digitalform über ein bidirektionales Kommunikationsnetzwerk (108), welches folgende Schritte aufweist: Einrichten einer Kommunikationsverknüpfung zwischen einer Kundenkonsole (114) und einem Herunterlade-Verwaltungsserver (102) über das bidirektionale Kommunikationsnetzwerk, wobei die Kundenkonsole ein entnehmbares Speichermedium (122) hat, welches darin entnehmbar installiert ist; Empfangen des Benutzeridentifizierers, der einen Medienidentifizierer des entnehmbaren Speichermediums und Benutzerinformation hat, gemeinsam mit einer Anforderung auf einen spezifizierten Inhalt des Primär-Medieninhalts zum Herunterlade-Verwaltungsserver über die eingerichtete Kommunikationsverknüpfung, um den spezifizierten Inhalt von einer Inhaltsdatenbank abzurufen, wobei der spezifizierte Inhalt ein Hilfssatz an Daten ist, der in der Inhaltsdatenbank gespeichert ist, wobei der Hilfssatz durch Prüfen des Medienidentifizierers spezifiziert wird; Herunterladen – zur Kundenkonsole vom Herunterlade-Verwaltungsserver – des spezifizierten Inhalts, wobei der spezifizierte Inhalt (415) mit verknüpften Rechnungsstellungs-Auslösedaten (419) bereitgestellt wird; Aufzeichnung der Verwendung des spezifizierten Inhalts in der Kundenkonsole unter Verwendung der verknüpften Rechnungsstellungs-Auslösedaten; Empfangen der aufgezeichneten Verwendung des spezifizierten Inhalts im Herunterlade-Verwaltungsserver; und Belasten eines Bereichs des spezifizierten Inhalts, welcher in der Kundenkonsole verwendet wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, wobei der Medienidentifizierer das entnehmbare Speichermedium identifiziert, und außerdem den Schritt aufweist, um den Medienidentifizierer und einen Berechtigungscode von der Kundenkonsole im Herunterlade-Verwaltungsserver zu empfangen, wobei eines vom Berechtigungscode oder vom Medienidentifizierer dazu dient, Zugriff auf bestimmte Bereiche des primären Medieninhalts zu begrenzen.
  10. Verfahren nach Anspruch 8, wobei die Rechnungsauslösedaten beim Zusammenstellen von Verwendungsinformation des spezifizierten Inhalts in einer Käuferdatenbank (104) assistieren.
  11. Verfahren nach Anspruch 8, wobei der Schritt zum Herunterladen in die Kundenkonsole vom Herunterlade-Verwaltungsserver das Speichern des spezifizierten Inhalts auf einer örtlichen festen Speichereinrichtung umfasst, welche intern oder extern von der Kundenkonsole angeordnet ist.
  12. Verfahren, welches von Seiten eines Kunden ausgeführt wird, um Primär-Medieninhalt in Digitalform über ein bidirektionales Kommunikationsnetzwerk (108) zu empfangen, welches folgende Schritte aufweist: Einrichten einer Kommunikationsverknüpfung zwischen einer Kundenkonsole (114) und einem Herunterlade-Verwaltungsserver (102) über das bidirektionale Kommunikationsnetzwerk, wobei die Kundenkonsole ein entnehmbares Speichermedium (122) hat, welches darin entnehmbar installiert ist; Übertragen eines Benutzeridentifizierers einschließlich einer Medien-ID des entnehmbaren Speichermediums und der Benutzerinformation zusammen mit einer Anforderung auf einen spezifizierten Inhalt des Primär-Medieninhalts zum Herunterlade-Verwaltungsserver über die eingerichtete Kommunikationsverknüpfung, um den spezifizierten Inhalt von einer Inhaltsdatenbank abzurufen, wobei der spezifizierte Inhalt ein Datenhilfssatz ist, der in der Inhaltsdatenbank gespeichert ist, wobei der Hilfssatz durch Prüfen des Medienidentifizierers spezifiziert wird; Herunterladen – in der Kundenkonsole von dem Herunterlade-Verwaltungsserver – des spezifizierten Inhalts, wobei der spezifizierte Inhalt (415) mit verknüpften Rechnungsauslösedaten (419) versehen ist; Aufzeichnen der Nutzung des spezifizierten Inhalts in der Kundenkonsole unter Verwendung der verknüpften Rechnungsauslösedaten; und Übertragen der aufgezeichneten Verwendung des spezifizierten Inhalts zurück zum Herunterlade-Verwaltungsserver, so dass ein Bereich des spezifizierten Inhalts, der in der Kundenkonsole verwendet wird, geladen wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, wobei der Medienidentifizierer das entnehmbare Speichermedium identifiziert, und außerdem den Schritt aufweist, den Medienidentifizierer und einen Berechtigungscode von der Kundenkonsole im Herunterlade-Verwaltungsserver zu empfangen, wobei eines vom Berechtigungscode oder vom Medienidentifizierer dazu dient, Zugriff auf bestimmte Bereiche des primären Medieninhalts zu begrenzen.
  14. Verfahren nach Anspruch 12, wobei die Rechnungsstellungsauslösedaten bei der Zusammenstellung von Verwendungsinformation des spezifizierten Inhalts in einer Kundendatenbank assistieren.
  15. Verfahren nach Anspruch 12, wobei der Schritt zum Herunterladen in die Kundenkonsole vom Herunterlade-Verwaltungsserver das Speichern des spezifizierten Inhalts auf einer örtlichen festen Speichereinrichtung umfasst, welche intern oder extern von der Kundenkonsole angeordnet ist.
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