DE602004001769T2 - Vorrichtung um produkte wie gras zu gruppieren - Google Patents

Vorrichtung um produkte wie gras zu gruppieren Download PDF

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    • AHUMAN NECESSITIES
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    • Y10S56/21Raking and windrowing

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Maschine, um Produkte, wie Gras, Heu oder Stroh, die sich am Boden befinden, zu gruppieren, mit insbesondere einem Hauptgestell, das eine erste seitliche Sammelvorrichtung, mit der eine erste Schwadlegevorrichtung verbunden ist, und eine zweite seitliche Sammelvorrichtung, mit der eine zweite Schwadlegevorrichtung verbunden ist, trägt, wie in dem Dokument DE-A-19645629 beschrieben.
  • Bei einer bekannten Maschine dieser Art sind die Sammelvorrichtungen getrennt und befinden sich auf der rechten Seite bzw. auf der linken Seite des Hauptgestells. Diese Anordnung ermöglicht es, vorher zum Schwad gelegte Produkte einzusammeln und sie seitlich weiterzubewegen, ohne dass sie mit dem Boden in Berührung kommen. Sie können nun auf einer der Seiten oder beiden Seiten der Maschine abgelegt werden, um einen Schwad mit größerem Volumen zu bilden.
  • Diese Maschine ist insbesondere nicht für das Einsammeln und Schwadlegen von auf der gesamten Bodenoberfläche ausgebreiteten Produkten geeignet. Ihr Einsatzgebiet ist somit relativ eingeschränkt.
  • Die vorliegende Erfindung soll die Nachteile der bekannten Maschinen beseitigen. Sie soll insbesondere eine Maschine vorschlagen, die sowohl in der Lage ist, bereits zum Schwad gelegte Produkte als auch auf der gesamten Bodenoberfläche ausgebreitete Produkte einzusammeln und sie seitlich weiterzubewegen, ohne dass sie mit dem Boden in Berührung sind.
  • Zu diesem Zeck und gemäß Anspruch 1 besteht ein wesentliches Merkmal der Erfindung darin, dass das Hauptgestell zusätzlich eine mittlere Sammelvorrichtung umfasst, mit der eine dritte Schwadlegevorrichtung verbunden ist, und dass die mittlere Sammelvorrichtung und die dritte Schwadlegevorrichtung in Bezug auf das Gestell verschiebbar sind, um in eine erste Stellung, in der sie mit den ersten und den zweiten Sammelvorrichtungen und Schwadlegevorrichtungen ausgerichtet sind und im Wesentlichen an diese angrenzen, und in mindestens eine zweite Stellung gebracht werden zu können, in der sie in Bezug auf die ersten und die zweiten Sammelvorrichtungen und Schwadlegevorrichtungen versetzt sind. In dieser zweiten Stellung können die mittlere Sammelvorrichtung und die dritte Schwadlegevorrichtung insbesondere in der Höhe versetzt sein.
  • In der ersten Stellung sammeln die Sammelvorrichtungen die Produkte auf der gesamten Breite der Maschine ein. Diese Produkte können somit auf der Oberfläche des Bodens ausgebreitet sein oder in Form eines Schwad von geringem Volumen, der vorher beispielsweise von einer Mäh- und Schwadlegemaschine gebildet wurde, vorhanden sein. Die eingesammelten Produkte gelangen nun auf die Schwadlegevorrichtungen, die sie seitlich vom einen zum nächsten weiterbewegen, ohne dass sie mit dem Boden in Berührung kommen, und sie an den Seiten der Maschine in Form eines Schwads von großem Volumen ablegen.
  • In der zweiten Stellung sammeln die ersten und zweiten Sammelvorrichtungen die Produkte, die sich am Boden in Form von Schwaden mit kleinem Volumen befinden, ein und bringen sie zu ihren jeweiligen Schwadlegevorrichtungen. Diese können nun derart angetrieben werden, dass sie diese Produkte zur Mitte der Maschine befördern, um einen mittleren Schwad von großem Volumen zu bilden. Es ist allerdings auch möglich, die Schwadlegevorrichtungen derart anzutreiben, dass sie die Produkte zu den Außenseiten der Maschine bringen, um Schwaden von großem Volumen in mehreren Durchgängen zu bilden.
  • Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist die dritte Schwadlegevorrichtung mit einem Ablenker verbunden, der in Bezug zu der Schwadlegevorrichtung verschiebbar ist. Dieser Ablenker ist derart angeordnet, dass er sich automatisch von einer im Wesentlichen vertikalen Stellung, die er einnimmt, wenn die mittlere Sammelvorrichtung und die dritte Schwadlegevorrichtung in ihrer ersten Stellung sind, in eine im Wesentlichen horizontale Stellung verschiebt, wenn die Vorrichtungen ihre zweite Stellung einnehmen und umgekehrt.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen aus der nachfolgenden Beschreibung hervor, die sich auf die beiliegenden Zeichnungen bezieht, die als nicht einschränkende Beispiele einige Ausführungsarten der erfindungsgemäßen Maschine darstellen.
  • In diesen Zeichnungen:
  • stellt 1 eine teilweise Draufsicht der erfindungsgemäßen Maschine in Arbeitsposition dar;
  • stellt 2 im vergrößerten Maßstab eine Draufsicht der mittleren Sammelvorrichtung der Maschine dar;
  • stellt 3 eine Seitenansicht der mittleren Sammelvorrichtung aus 2 dar;
  • stellt 4 eine Ansicht analog zu jener aus 3 mit der Sammelvorrichtung in einer anderen Position dar;
  • stellt 5 eine Seitenansicht einer Ausführungsvariante der mittleren Sammelvorrichtung dar;
  • stellt 6 eine Ansicht analog zu jener aus 5 mit der mittleren Sammelvorrichtung in einer weiteren Position dar.
  • Wie in 1 dargestellt, umfasst die erfindungsgemäße Maschine ein Hauptgestell (1). Dieses ist von einem Mittelträger (2) gebildet, der an seinem vorderen Ende ein Kupplungssystem (nicht dargestellt) umfasst, um sie an einen Traktor anzuhängen, der es ermöglicht, die Maschine in eine Vorschubrichtung (A) anzutreiben und zu bewegen. Der Träger (2) besitzt an seinem hinteren Ende eine Querstrebe (3) mit zwei Rädern (4, 5) zum Verschieben, die am Boden liegen. Dieser Träger (2) umfasst zusätzlich zwei seitliche Stützen (6 und 7), auf denen Arme (8 und 9) mit Hilfe von Achsen (10 und 11) angelenkt sind, die im Wesentlichen parallel zum Träger (2) sind. Zwischen dem Träger (2) und den Armen (8 und 9) sind zusätzlich Hydraulikzylinder (12 und 13) angeordnet, die es ermöglichen, diese Arme (8 und 9) um die Achsen (10 und 11) in im Wesentlichen vertikalen Ebenen zu verschieben.
  • Das äußere Ende des ersten Arms (8) trägt eine erste Sammelvorrichtung (14) vom Typ pick-up, mit der eine erste Schwadlegevorrichtung (15) verbunden ist. Diese beiden Vorrichtungen (14 und 15) bilden eine Einheit, die sich am Boden mit Hilfe von Rädern oder Gleitkufen, die unter den Vorrichtungen angeordnet sind, bewegen kann.
  • Das äußere Ende des zweiten Arms (9) trägt eine zweite Sammelvorrichtung (16) vom Typ pick-up, mit der eine zweite Schwadlegevorrichtung (17) verbunden ist. Sie bilden ebenfalls eine Einheit, die sich auf dem Boden mit Hilfe von Rädern oder Gleitkufen, die unter den Vorrichtungen (16 und 17) angeordnet sind, bewegen.
  • Das Hauptgestell (1) trägt zusätzlich eine mittlere Sammelvorrichtung (18) vom Typ pick-up, mit der eine dritte Schwadlegevorrichtung (19) verbunden ist. Jede Schwadlegevorrichtung (15, 17 und 19) ist von einem Förderband gebildet, das von Walzen (20) geführt wird. Eine der Führungswalzen (20) des Förderbandes jeder der Schwadlegevorrichtungen (15, 17 und 19) wird in Drehung beispielsweise mit Hilfe eines Hydraulikmotors (21) angetrieben, so dass sich das entsprechende Band in seinem oberen Teil nach rechts oder nach links verschiebt. Die Sammelvorrichtungen (14, 16 und 18) vom Typ pick-up können auch von Hydraulikmotoren angetrieben werden.
  • Die mittlere Sammelvorrichtung (18) und die dritte Schwadlegevorrichtung (19) sind derart angeordnet, dass sie in der Höhe in Bezug auf das Hauptgestell (1) verschiebbar sind. Sie können so in eine erste Stellung, in der sie mit der ersten und zweiten Sammelvorrichtung (14 und 16) und der ersten und zweiten Schwadlegevorrichtung (15 und 17) ausgerichtet sind und im Wesentlichen an diese angrenzen, sowie in eine zweite Stellung gebracht werden, in der sie in Bezug auf die erste und zweite Sammelvorrichtung (14 und 16) und Schwadlegevorrichtung (15 und 17) versetzt sind. In dieser zweiten Stellung können sie in der Höhe versetzt sein, so dass sie außer Betrieb sind, d.h. dass sie mit den Produkten nicht in Berührung kommen. Die mittlere Sammelvorrichtung (18) und die dritte Schwadlegevorrichtung (19) sind mit dem Hauptgestell (1) mit Hilfe eines Hubmechanismus (22) verbunden (siehe 2 bis 6). Dieser besteht aus Verbindungsarmen (23, 24, 25) und einem oder mehreren Hydraulikzylindern (26, 27). Diese Verbindungsarme (23, 24, 25) sind an dem Hauptgestell (1) mit Hilfe von Achsen (28) und an der dritten Schwadlegevorrichtung (19), die mit der mittleren Sammelvorrichtung (18) verbunden ist, mit Hilfe von Achsen (29) angelenkt. Diese Gelenkachsen (28 und 29) sind im Wesentlichen horizontal und auf die Vorschubrichtung (A) senkrecht. Die Hydraulikzylinder (26 und 27) sind an dem Hauptgestell (1) mit Hilfe von Achsen (30) und an den Verbindungsarmen (23 und 25) mit Hilfe von Achsen (31) angelenkt. Diese Achsen (30 und 31) sind im Wesentlichen parallel zu den Gelenkachsen (28 und 29) der Verbindungsarme (23, 24 und 25).
  • Die Verbindungsarme (23, 24 und 25) befinden sich in zwei Ebenen (B und C), die zueinander in Richtung der Höhe versetzt sind. In dem dargestellten Beispiel umfasst der Hubmechanismus (22) drei Verbindungsarme (23, 24 und 25), von denen sich zwei (23 und 25) in derselben Ebene (B) und der dritte (24) in der zweiten Ebene (C) befinden. Dieser dritte Arm (24) befindet sich im Wesentlichen in gleichem Abstand zu den beiden anderen Armen (23 und 25). Der Hubmechanismus könnte auch vier Verbindungsarme umfassen, die sich zwei und zwei in derselben Ebene (B oder C) befinden.
  • Ablenker (32, 33, 34) zum Führen der verschobenen Produkte sind auf Rückseite der Schwadlegevorrichtungen (15, 17 und 19) angeordnet. Aus den 3 bis 6 geht hervor, dass der Ablenker (34), der mit der dritten Schwadlegevorrichtung (19) verbunden ist, in mindestens zwei unterschiedliche Stellungen verschoben werden kann. Dieser Ablenker (34) ist im Wesentlichen in der ersten Stellung der mittleren Sammelvorrichtung (18) und der dritten Schwadlegevorrichtung (19) senkrecht und im Wesentlichen horizontal, wenn diese Vorrichtungen ihre zweite Stellung einnehmen. Der Übergang von der im Wesentlichen vertikalen Stellung in die im Wesentlichen horizontale Stellung und umgekehrt erfolgt automatisch bei der Verschiebung der Vorrichtungen (18 und 19) mit Hilfe des Hubmechanismus (22).
  • In dem in den 3 und 4 dargestellten Beispiel ist der Ablenker (34) biegsam. Er ist an einem seiner Enden an der dritten Schwadlegevorrichtung (19) und an seinem anderen Ende am Träger (2) des Hauptgehäuses (1) befestigt. Er verläuft über zwei Rollen (35 und 36), von denen eine (35) in Bezug auf das Hauptgestell (1) befestigt ist und die andere entlang des Trägers (2) beweglich ist. Die bewegliche Rolle (36) ist auf Seitenstützen (37) befestigt, die auf Längsführungen (38) verschiebbar sind, die an den Seiten des Trägers (2) des Hauptgestells (1) befestigt sind. Mindestens eine der Seitenstützen (37) ist mit einer Zugfeder (39) verbunden, die sie in Vorschubrichtung (A) zieht.
  • In dem in den 5 und 6 dargestellten Beispiel ist der Ablenker (34) starr. An einem seiner Enden ist er an der dritten Schwadlegevorrichtung (19) mit Hilfe einer im Wesentlichen horizontalen Achse (40) angelenkt. Das andere Ende dieses Ablenkers (34) umfasst eine Rolle (41). Diese ist auf einer Schiene (42) geführt, die mit dem Träger (2) verbunden ist. Diese Schiene (42) weist zwei Teile (43 und 44) auf, von denen einer im Wesentlichen vertikal und der andere im Wesentlichen horizontal ist.
  • Während des Betriebs ist die Maschine an einen Traktor angehängt, der sie in die Richtung (A) verschiebt. In der ersten Arbeitsstellung sind die Arme (8 und 9) in eine im Wesentlichen horizontale Position mit Hilfe der Hydraulikzylinder (12 und 13) abgesenkt, so dass die erste und die zweite Sammelvorrichtung (14 und 16) am Boden aufliegen. Die mittlere Sammelvorrichtung (18) ist ebenfalls mit Hilfe des Hubmechanismus (22) abgesenkt, so dass sie den Boden berührt. Die drei Sammelvorrichtungen (14, 18 und 16) befinden sich nun Seite an Seite auf einer selben Linie. Sie werden derart angetrieben, dass sie auf der gesamten Breite der Maschine die am Boden ausgebreiteten Produkte einsammeln und sie zu den Schwadlegevorrichtungen (15, 19 und 17) befördern. Diese letztgenannten sind ebenfalls angetrieben und verschieben die Produkte, ohne dass sie mit dem Boden in Berührung sind, zu einer der Seiten der Maschine zur Bildung eines seitlichen Schwads (45) von großem Volumen. Die Ablenker (32, 34 und 33) sind im Wesentlichen vertikal und hindern die Produkte daran, auf die Rückseite der Schwadlegevorrichtungen (15, 19 und 17) zu gleiten.
  • In der zweiten Arbeitsposition nehmen die erste und die zweite Sammelvorrichtung (14 und 16) und die entsprechenden Schwadlegevorrichtungen (15 und 17) dieselben Stellungen, wie oben beschrieben, ein. Die mittlere Sammelvorrichtung (18) und die entsprechende Schwadlegevorrichtung (19) werden nach oben mit Hilfe des Hubmechanismus (22) bis in die Nähe des Trägers (2) verschoben. Zu diesem Zweck werden die Hydraulikzylinder (26 und 27) derart gesteuert, dass sie sich einziehen. Sie bringen nun die Verbindungsarme (23, 24 und 25) um ihre Gelenkachsen (28) zum Schwenken, so dass sie das Hochheben sicher stellen. Die mittlere Sammelvorrichtung (18) und die dritte Schwadlegevorrichtung (19) sind nun in der Höhe in Bezug auf die benachbarten Vorrichtungen versetzt und gewissermaßen außer Betrieb.
  • Gleichzeitig wird der biegsame Ablenker (34) gemäß der Ausführungsart, die in den 3 und 4 dargestellt ist, von der Feder (39) und der beweglichen Rolle (36) nach vorne gezogen, deren Seitenstützen (37) sich auf den Führungen (38) verschieben. Dieser Ablenker (34) biegt sich nun um die Rollen (35 und 36) und nimmt eine im Wesentlichen horizontale Position zwischen dem Träger (2) und der Schwadlegevorrichtung (19) ein.
  • Bei der Ausführungsart der 5 und 6 wird der Ablenker (34) von der Schiene (42) beim Hochheben geführt. Er biegt sich nun nach vorne um die Gelenkachse (40) und wird in einer im Wesentlichen horizontalen Position zwischen dem Träger (2) und der Schwadlegevorrichtung (19) angeordnet, um ein maximales Hochheben dieser letztgenannten zu ermöglichen.
  • In dieser zweiten Arbeitsstellung sind die erste und die zweite Sammelvorrichtung (14 und 16) derart angetrieben, dass sie die Produkte am Boden einsammeln und sie zu den entsprechenden Schwadlegevorrichtungen (15 und 17) befördern. Diese letztgenannten können nun derart angetrieben werden, dass sie diese Produkte zur Mitte der Maschine bringen, um einen mittleren Schwad an der durch die dritte Schwadlegevorrichtung (19) freigegebenen Stellt zu bilden. Sie können auch derart angetrieben werden, dass sie die Produkte zu den Seiten befördern, um seitliche Schwaden zu bilden. In dieser zweiten Arbeitsstellung kann die Maschine insbesondere Schwade von geringem Volumen einsammeln und sie gruppieren, um Schwaden mit größerem Volumen zu bilden. Diese letztgenannten können nun beispielsweise mit Hilfe einer Presse oder eines Silohäckslers eingesammelt werden.
  • Für den Transport werden die mittlere Sammelvorrichtung (18) und die dritte Schwadlegevorrichtung (19) in die Position hochgehoben, in der sie die zweite Arbeitsstellung, die oben beschrieben ist, einnehmen. Der Ablenker (34) wird nun automatisch in seine im Wesentlichen horizontale Position umgelegt. Die Arme (8 und 9) mit ihren Sammel- und Schwadlegevorrichtungen (14, 15, 16 und 17) werden um Gelenkachsen (10 und 11) mit Hilfe der Hydraulikzylinder (12 und 13) hochgehoben, um die Breite der Maschine zu verringern. In dieser Position können die Ablenker (32 und 33), die den ersten und den zweiten Schwadlegevorrichtungen (15 und 17) zugeordnet sind, auch zu diesen Vorrichtungen (15 und 17) umgelegt werden, um den Platzbedarf zu verringern.
  • Es ist ganz offensichtlich, dass die Erfindung nicht auf die beschriebenen und in den beiliegenden Zeichnungen dargestellten Ausführungsarten beschränkt ist. Änderungen bleiben möglich, insbesondere was die Ausführung der verschiedenen Elemente oder den Ersatz durch gleichwertige Techniken betrifft, ohne über den Schutzrahmen hinauszugehen.

Claims (17)

  1. Maschine zum Gruppieren von Produkten, wie beispielsweise Gras, Heu oder Stroh, die sich am Boden befinden, mit insbesondere einem Hauptgestell (1), das eine erste seitliche Sammelvorrichtung (14), mit der eine erste Schwadlegevorrichtung (15) verbunden ist, und eine zweite seitliche Sammelvorrichtung (16), mit der eine zweite Schwadlegevorrichtung (17) verbunden ist, trägt, dadurch gekennzeichnet, dass das Hauptgestell (1) zusätzlich eine mittlere Sammelvorrichtung (18) trägt, mit der eine dritte Schwadlegevorrichtung (19) verbunden ist, und dass die mittlere Sammelvorrichtung (18) und die dritte Schwadlegevorrichtung (19) in Bezug auf das Gestell (1) verschiebbar sind, um in eine erste Arbeitsstellung, in der sie mit den ersten und den zweiten Sammelvorrichtungen (14 und 16) und Schwadlegevorrichtungen (15 und 17) ausgerichtet sind und im Wesentlichen an diese angrenzen, und in mindestens eine zweite Arbeitsstellung gebracht werden zu können, in der sie in Bezug auf die ersten und die zweiten Sammelvorrichtungen (14 und 16) und Schwadlegevorrichtungen (15 und 17) versetzt sind.
  2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mittlere Sammelvorrichtung (18) und die dritte Schwadlegevorrichtung (19) in der Höhe versetzt sein können.
  3. Maschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die mittlere Sammelvorrichtung (18) und die dritte Schwadlegevorrichtung (19) mit dem Hauptgestell (1) mit Hilfe eines Hubmechanismus (22) verbunden sind.
  4. Maschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Hubmechanismus (22) aus Verbindungsarmen (23, 24 und 25) besteht, die an dem Hauptgestell (1) mit Hilfe von im Wesentlichen horizontalen und auf die Vorschubrichtung (A) senkrechten Achsen (28) und an der dritten Schwadlegevorrichtung (19), die mit der mittleren Sammelvorrichtung (18) verbunden ist, mit Hilfe von im Wesentlichen horizontalen und zur Vorschubrichtung (A) senkrechten Achsen (29) angelenkt sind.
  5. Maschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Hubmechanismus (22) mindestens einen Hydraulikzylinder (26, 27) umfasst, der an dem Hauptgestell (1) und an einem Verbindungsarm (23, 25) angelenkt ist.
  6. Maschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Verbindungsarme (23, 24 und 25) in zwei Ebenen (B und C) befinden, die zueinander in Höhenrichtung versetzt sind.
  7. Maschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Hubmechanismus (22) drei Verbindungsarme (23, 24 und 25) umfasst, von denen sich zwei (23 und 25) in derselben Ebene (B) befinden, und von denen sich der dritte (24) in der zweiten Ebene (C) befindet.
  8. Maschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich der dritte Arm (24) im Wesentlichen in gleichem Abstand zu den beiden anderen Armen (23 und 25) befindet.
  9. Maschine nach irgend einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Ablenker (32, 33, 34) zur Führung der verschobenen Produkte an den Rückseiten der Schwadlegevorrichtungen (15, 17 und 19) angeordnet sind.
  10. Maschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass mit der dritten Schwadlegevorrichtung (19) ein Ablenker (34) verbunden ist, der in Bezug auf die Schwadlegevorrichtung (19) verschiebbar ist.
  11. Maschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Ablenker (34) automatisch zwischen einer im Wesentlichen vertikalen Stellung, die es in der ersten Stellung der mittleren Sammelvorrichtung (18) und dritten Schwadlegevorrichtung (19) einnimmt, und einer im Wesentlichen horizontalen Stellung, die es in ihrer zweiten Stellung einnimmt, verschiebbar ist.
  12. Maschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Ablenker (34) biegsam ist und dass er an einem seiner Enden an der dritten Schwadlegevorrichtung (19) und an seinem anderen Ende am Hauptgestell (1) befestigt ist.
  13. Maschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Ablenker (34) auf zwei Rollen (35 und 36) verläuft, von denen eine (35) in Bezug auf das Hauptgestell (1) fest und die andere (36) entlang des Hauptgestells (1) beweglich ist.
  14. Maschine nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die bewegliche Rolle (36) auf Seitenstützen (37) montiert ist, die auf Führungen (38), die am Hauptgestell (1) befestigt sind, verschiebbar sind.
  15. Maschine nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Seitenstütze (37) mit einer Zugfeder (39) verbunden ist.
  16. Maschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Ablenker (34) starr ist und an einem seiner Enden an der dritten Schwadlegevorrichtung (19) mit Hilfe einer Achse (40) angelenkt ist.
  17. Maschine nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das andere Ende des Ablenkers (34) mit Hilfe einer Rolle (41) auf einer Schiene (42) geführt wird, die am Hauptgestell (1) befestigt ist, um die Verschiebung des Ablenkers zwischen der im Wesentlichen vertikalen Stellung und der im Wesentlichen horizontalen Stellung zu bewirken
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