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Die
Erfindung betrifft die Schlafebene eines Bettrahmens des Typs mit
mehreren Elementen.
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Sie
betrifft insbesondere die obere Platte einer Einzelfederung für einen
Bettrahmen mit mehreren Elementen, der mit Hilfe einer Vielzahl
von Einzelfederungen hergestellt ist, die in Reihen und Spalten
auf einer Stützplattform
angeordnet sind, wobei die Platte eine viereckige Form hat und in
ihrem zentralen Bereich Mittel zur Befestigung einer Einzelvorrichtung
am oberen Ende einer Federungsstruktur umfaßt.
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Eine
solche Einzelfederung ist in der Patentanmeldung, die unter der
Nummer
FR 2 824 246 veröffentlicht
und im Besitz der Anmelderin ist, beschrieben. Diese Vorrichtung
umfaßt
einen Sockel, der auf einem Element der Plattform befestigt ist,
eine Federungsstruktur, die auf dem Sockel befestigt ist, und eine
Platte, die von der Federungsstruktur getragen wird und auf dieser
letztgenannten durch eine Befestigungsvorrichtung mit Vierteldrehung
befestigt ist.
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Die
Einzelfederungen sind auf der Plattform in Reihen und Spalten angeordnet,
und die Platten von allgemein rechteckiger Form, die in derselben Ebene
angeordnet sind, bilden ein Schachbrett oder eine Matrix. Diese
Platten sind voneinander um einen Abstand zwischen 1 und 4 Zentimeter
entfernt.
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Im
Allgemeinen sind die Platten flach.
FR
2 824 246 zeigt in den
2 und
8 Platten
in Form einer flachen Scheibe und in
28 eine
Platte, deren Ränder
sich leicht nach unten erweitern.
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Diese
Platten sind mit der Matratze in Kontakt und zeigen sich über der
Plattform wie voneinander getrennte Blöcke oder schlecht verlegte
Pflastersteine.
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Diese
Platten vermitteln den Eindruck einer unzureichenden Festigkeit,
wenn sie aus Kunststoff hergestellt sind, und den Eindruck einer
zu großen Steifigkeit,
wenn sie aus Holz hergestellt sind, während das Treibmittel der Polsterung
unter der Matratze einen Eindruck von Komfort vermittelt.
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Ziel
der Erfindung ist, Stützplatten
für die
Matratze für
Bettrahmen mit mehreren Elementen vorzuschlagen, die einen Eindruck
von Komfort vermitteln und vor allem das Verschieben der Matratze
verhindern.
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Dieses
Ziel wird erfindungsgemäß dadurch erreicht,
daß die
Mehrzahl der Platten eines Bettrahmens mit mehreren Elementen, die
durch Nebeneinanderlegen von Einzelfederungen hergestellt sind, die
die erfindungsgemäßen Platten
umfassen, auf ihrer Oberseite Kuppeln aufweisen, die sich an die Hohlräume der
Polsterung der Matratze, die sie tragen sollen, anpassen.
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Genauer
sind bei den erfindungsgemäßen Platten
die Ecken der Oberseite der Platte angehoben und definieren eine
Horizontalebene, die sich über
dieser Oberseite befindet, und weist die Oberseite ferner um ihren
zentralen Bereich eine erste konvexe Fläche auf, die eine Kuppel bildet.
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Bei
einer ersten Ausführungsart
weist die Oberseite der Platte in der Nähe jeder ihrer Ecken eine zweite
konvexe Fläche
tangierend an die Horizontalebene auf, die an die Kuppel durch Abgrenzungslinien
angeschlossen ist.
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Die
aneinander grenzenden Ecken von vier zwei und zwei, Stoß an Stoß und Seite
an Seite in der Stützebene
der Matratze angeordneten Platten bilden somit eine neue Kuppel.
Ferner bilden die Abgrenzungslinien, die im Wesentlichen diagonal
in der Nähe
der Winkel angeordnet sind, sinusartige Linien in Diagonalrichtung
des Bettrahmens, was das Aussehen wesentlich verbessert.
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Bei
einer zweiten Ausführungsart
weist die Oberseite der Platte entlang zweier gegenüber liegender
Ränder
schräge
Flächen
auf, die an die Kuppel durch Abgrenzungslinien angeschlossen sind.
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Diese
Platte umfaßt
auch Belüftungsöffnungen
in der Nähe
der Abgrenzungslinien.
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Unabhängig von
der Ausführungsart
weist die Platte auf ihrer Unterseite eine Vielzahl von Verstärkungsrippen
auf, die sich sternförmig
um den zentralen Bereich erstrecken.
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Die
Platte umfaßt
ferner Verstärkungsrippen unter
den Abgrenzungslinien.
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Um
das Aussehen des Bettrahmens zu verbessern, umfaßt die Platte einen Umfangsrand,
der sich unter ihrer Unterseite erstreckt.
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Die
Platte kann vorzugsweise durch Kunststoff-Spritzguß hergestellt
werden.
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Vorzugsweise
ist sie mit einem beim Formguß aufgeformten
Gewebe überzogen.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der Erfindung gehen aus der Studie der nachfolgenden
Beschreibung hervor, die als Beispiel dient und sich auf die beiliegenden
Zeichnungen bezieht, in welchen:
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1 ein
auseinander gezogener Perspektivschnitt einer Einzelfederungsvorrichtung
ist, die mit einer Platte nach dem ersten Ausführungsmodell der Erfindung
versehen ist,
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2 eine
Draufsicht eines Teils des Bettrahmens ist, der mit Einzelfederungen
gemäß jener aus 1 ausgeführt ist;
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3 eine
Draufsicht der Platte aus 1 ist;
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4 eine
Unteransicht der Platte aus 1 ist,
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5 eine
Schnittansicht entlang der Linie V-V aus 3 ist;
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6 eine
Schnittansicht entlang der Linie VI-VI aus 3 ist;
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7 eine
Draufsicht der Platte gemäß einer zweiten
Ausführungsart
der Erfindung ist;
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8 eine
Unteransicht der Platte aus 7 ist;
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9 eine
Schnittansicht entlang der Linie IX-IX aus 7 ist; und
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10 eine
Schnittansicht entlang der Linie X-X aus 7 ist.
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1 zeigt
eine Einzelfederungsvorrichtung 1 für einen Bettrahmen mit mehreren
Elementen, die dazu bestimmt ist, auf einer Querstrebe einer hier nicht
dargestellten Stützplattform
befestigt zu werden. Diese Vorrichtung 1 umfaßt im Wesentlichen drei
Elemente: einen Sockel 2, der dazu bestimmt ist, auf einer
Querstrebe befestigt zu werden, eine Federungsstruktur 3,
die auf dem Sockel 2 befestigt ist, und eine Platte 4,
die von der Federungsstruktur 3 getragen wird.
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Die
Platte 4 dient als Stütze
für ein
Füllelement,
das beispielsweise eine Matratze ist und in den Zeichnungen nicht
dargestellt ist. Die Federungsvorrichtung kann ferner ein Versteifungselement 5 umfassen,
das es ermöglicht,
die Steifigkeit der Federungsvorrichtung 1 je nach der
Position dieser letztgenannten im Bettrahmen zu verändern.
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Der
Bettrahmen umfaßt
eine Vielzahl von Federungsvorrichtungen, die in Reihen und Spalten
nebeneinander angeordnet sind.
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Die
detaillierte Beschreibung des Sockels
2, der Federungsstruktur
3,
des Versteifungselements
5 und der Befestigungsmittel der
Platte
4 auf dem oberen Ende der Federungsstruktur
3 erfolgt
in der Patentanmeldung, die unter der Nummer
FR 2 824 246 veröffentlicht ist und keiner weiteren
Erklärung
bedarf. Es reicht aus zu wissen, daß die Platte
4 in
ihrem zentralen Bereich eine Öffnung
6 aufweist,
die das obere Ende
7 der Federungsstruktur
3 aufnimmt, wobei
diese beiden Elemente komplementäre
Befestigungsmittel
8 aufweisen, die die Befestigung der Platte
4 auf
der Federungsstruktur
3 durch Gleiten und Drehen um eine
Vierteldrehung ermöglichen.
Die Öffnung
6 wird
nach der Montage durch einen nicht in den Zeichnungen dargestellten
Stöpsel
verschlossen.
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Erfindungsgemäß ist die
Platte 4 in Form einer nicht flachen Platte von homogener
Dicke mit viereckigem Querschnitt vorhanden, deren vier Ecken 9a, 9b, 9c und 9d angehoben
sind und deren Oberseite 4a um die Öffnung 6 eine erste
konvexe Fläche 10 aufweist,
die eine Kuppel bildet, die sich unter der Horizontalebene befindet,
die durch die Ecken der Oberseite 4a definiert ist.
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Bei
einer ersten Ausführungsart
der Erfindung, die in den 1 bis 6 dargestellt
ist, weist die Oberseite 4a der Platte 4 im Bereich
der vier Ecken 9a bis 9d zweite konvexe Flächen 11a bis 11d auf,
die voneinander getrennt sind und sich an die erste konvexe Fläche 10 durch
kurvige Abgrenzungslinien, die mit 12a bzw. 12d bezeichnet
sind, anschließen.
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2 zeigt
das Aussehen der Oberseite eines Bettrahmens mit mehreren Elementen,
die aus den oben beschriebenen Einzelvorrichtungen 1 hergestellt
ist. Die kurvigen Abgrenzungslinien 12a bis 12d einer
Platte 4 bilden eine geometrische Figur ähnlich einer
Raute, und die Gesamtheit der Abgrenzungslinien aller Platten bilden
sinusartige Linien in Richtung der Diagonalen des Bettrahmens.
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Die
aneinander grenzenden Ecken 9a bis 9d von vier
nebeneinander zwei und zwei, Stoß an Stoß und Seite an Seite angeordneten
aneinander grenzenden Platten bilden gemeinsam eine Kuppel, die eine
etwas größere Höhe als die
Kuppel 10 hat.
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Sehr
vorteilhafterweise ist die Horizontalebene, die von den vier Ecken 9a bis 9d der
Oberseite 4a einer Platte 4 definiert ist, im
Wesentlichen an die konvexen Flächen 11a bis 11d derselben
Platte tangierend. Ferner ermöglichen
es die geneigten konvexen Flächen 11a bis 11d,
die Matratze progressiv hochzuheben, damit insbesondere diese Ecken 9a bis 9d nicht
die vom Bettrahmen getragene Matratze beschädigen.
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Diese
Horizontalebene ist leicht über
der Kuppel 10 angeordnet.
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Wie
in 4 gezeigt, weist die Platte 4 auf ihrer
Unterseite 4b eine Vielzahl von Verstärkungsrippen auf, die sich
sternförmig
um die Öffnung 6 erstrecken,
insbesondere Rippen 13a, 13b, 13c und 13d, die
die Hülse 14,
die die Öffnung 6 umgibt
und die Befestigungsmittel 8 umfaßt und sich unter dieser Seite erstreckt,
mit den Ecken 9a bis 9d der mittleren Rippen 15a und 15b verbinden,
die zu den Seiten der Platte 4 parallel sind.
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Zusätzliche
Verstärkungsrippen 16a bis 16d sind
unter den Abgrenzungslinien 12a bis 12d vorgesehen.
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Andererseits
weist die Platte 4 einen Umfangsrand 17 auf, der
sich unter der Unterseite 4b erstreckt, und mit dem die äußeren Enden
der Verstärkungsrippen
verbunden sind.
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Die
Platte 4 kann entweder aus Metall oder aus Holz oder aus
einem Kunststoff hergestellt sein. Sie ist vorzugsweise aus einem
Kunststoff durch ein Spritzgußverfahren
hergestellt.
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Sehr
vorteilhafterweise sind die Oberseite 4a der Platte 4 und
die Umfangsränder
mit einem Möbelstoff überzogen.
Falls die Platte aus Kunststoff hergestellt ist, wird ein Stoffstück am Boden
der Gußform
vor dem Einspritzvorgang angeordnet und beim Einspritzen des Kunststoffes
aufgeformt.
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Die 7 bis 10 zeigen
eine zweite Ausführungsart
der Erfindung.
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Die
Platte 4 nach der zweiten Ausführungsart umfaßt vier
Ecken 9a bis 9d, die über ihre Oberseite 4a angehoben
sind.
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Die Öffnung 6 und
die Befestigungsmittel 8 sind mit jenen der ersten Ausführungsart
identisch, und die Oberseite 4a weist um die Öffnung 6 eine
erste konvexe Fläche 10 auf,
die eine Kuppel bildet. Diese Kuppel 10 schließt sich
entlang von diametral gegenüber
liegenden Abgrenzungslinien 20a, 20b an geneigte
konvexe Flächen 21a, 21b an,
die entlang von zwei gegenüber
liegenden Seitenrändern
der Platte 4 angeordnet sind. Die Ecken 9a und 9b befindet
sich in derselben geneigten Fläche 21a,
während sich
die beiden anderen Ecken 9c und 9d in der zweiten
geneigten Fläche
befinden.
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Die
geneigten konvexen Flächen 21a, 21b haben
den Vorteil, daß sie
die Matratze progressiv hochheben, wodurch es insbesondere möglich ist, dieses
nicht zu beschädigen.
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Die
Platte 4 umfaßt
ferner zwei Belüftungsöffnungen 22a und 22b mit
dreieckiger Kontur, die in die Kuppel 10 münden und
deren Außenseite
an eine Abgrenzungslinie 20a oder 20b anschließt.
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Die
Platte nach der zweiten Ausführungsart umfaßt auch
auf ihrer Unterseite 4b Verstärkungsrippen, die sich sternförmig um
die Hülse 14 erstrecken, einen
Umfangsrand 17 und Verstärkungsrippen 23a und 23b unter
den Abgrenzungslinien 20a und 20b und um die Öffnungen 22a und 22b.
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Diese
Platte 4 kann, wie die Platte 4 nach der ersten
Ausführungsart,
aus verschiedenen Materialien hergestellt sein, insbesondere durch
Kunststoffspritzguß und
Aufformen eines Stoffstücks.