DE602004002616T2 - Auflageteller eines Multielemet-Lattenrostes für ein Bett - Google Patents

Auflageteller eines Multielemet-Lattenrostes für ein Bett Download PDF

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Description

  • Die Erfindung betrifft die Schlafebene eines Bettrahmens des Typs mit mehreren Elementen.
  • Sie betrifft insbesondere die obere Platte einer Einzelfederung für einen Bettrahmen mit mehreren Elementen, der mit Hilfe einer Vielzahl von Einzelfederungen hergestellt ist, die in Reihen und Spalten auf einer Stützplattform angeordnet sind, wobei die Platte eine viereckige Form hat und in ihrem zentralen Bereich Mittel zur Befestigung einer Einzelvorrichtung am oberen Ende einer Federungsstruktur umfaßt.
  • Eine solche Einzelfederung ist in der Patentanmeldung, die unter der Nummer FR 2 824 246 veröffentlicht und im Besitz der Anmelderin ist, beschrieben. Diese Vorrichtung umfaßt einen Sockel, der auf einem Element der Plattform befestigt ist, eine Federungsstruktur, die auf dem Sockel befestigt ist, und eine Platte, die von der Federungsstruktur getragen wird und auf dieser letztgenannten durch eine Befestigungsvorrichtung mit Vierteldrehung befestigt ist.
  • Die Einzelfederungen sind auf der Plattform in Reihen und Spalten angeordnet, und die Platten von allgemein rechteckiger Form, die in derselben Ebene angeordnet sind, bilden ein Schachbrett oder eine Matrix. Diese Platten sind voneinander um einen Abstand zwischen 1 und 4 Zentimeter entfernt.
  • Im Allgemeinen sind die Platten flach. FR 2 824 246 zeigt in den 2 und 8 Platten in Form einer flachen Scheibe und in 28 eine Platte, deren Ränder sich leicht nach unten erweitern.
  • Diese Platten sind mit der Matratze in Kontakt und zeigen sich über der Plattform wie voneinander getrennte Blöcke oder schlecht verlegte Pflastersteine.
  • Diese Platten vermitteln den Eindruck einer unzureichenden Festigkeit, wenn sie aus Kunststoff hergestellt sind, und den Eindruck einer zu großen Steifigkeit, wenn sie aus Holz hergestellt sind, während das Treibmittel der Polsterung unter der Matratze einen Eindruck von Komfort vermittelt.
  • Ziel der Erfindung ist, Stützplatten für die Matratze für Bettrahmen mit mehreren Elementen vorzuschlagen, die einen Eindruck von Komfort vermitteln und vor allem das Verschieben der Matratze verhindern.
  • Dieses Ziel wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß die Mehrzahl der Platten eines Bettrahmens mit mehreren Elementen, die durch Nebeneinanderlegen von Einzelfederungen hergestellt sind, die die erfindungsgemäßen Platten umfassen, auf ihrer Oberseite Kuppeln aufweisen, die sich an die Hohlräume der Polsterung der Matratze, die sie tragen sollen, anpassen.
  • Genauer sind bei den erfindungsgemäßen Platten die Ecken der Oberseite der Platte angehoben und definieren eine Horizontalebene, die sich über dieser Oberseite befindet, und weist die Oberseite ferner um ihren zentralen Bereich eine erste konvexe Fläche auf, die eine Kuppel bildet.
  • Bei einer ersten Ausführungsart weist die Oberseite der Platte in der Nähe jeder ihrer Ecken eine zweite konvexe Fläche tangierend an die Horizontalebene auf, die an die Kuppel durch Abgrenzungslinien angeschlossen ist.
  • Die aneinander grenzenden Ecken von vier zwei und zwei, Stoß an Stoß und Seite an Seite in der Stützebene der Matratze angeordneten Platten bilden somit eine neue Kuppel. Ferner bilden die Abgrenzungslinien, die im Wesentlichen diagonal in der Nähe der Winkel angeordnet sind, sinusartige Linien in Diagonalrichtung des Bettrahmens, was das Aussehen wesentlich verbessert.
  • Bei einer zweiten Ausführungsart weist die Oberseite der Platte entlang zweier gegenüber liegender Ränder schräge Flächen auf, die an die Kuppel durch Abgrenzungslinien angeschlossen sind.
  • Diese Platte umfaßt auch Belüftungsöffnungen in der Nähe der Abgrenzungslinien.
  • Unabhängig von der Ausführungsart weist die Platte auf ihrer Unterseite eine Vielzahl von Verstärkungsrippen auf, die sich sternförmig um den zentralen Bereich erstrecken.
  • Die Platte umfaßt ferner Verstärkungsrippen unter den Abgrenzungslinien.
  • Um das Aussehen des Bettrahmens zu verbessern, umfaßt die Platte einen Umfangsrand, der sich unter ihrer Unterseite erstreckt.
  • Die Platte kann vorzugsweise durch Kunststoff-Spritzguß hergestellt werden.
  • Vorzugsweise ist sie mit einem beim Formguß aufgeformten Gewebe überzogen.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung gehen aus der Studie der nachfolgenden Beschreibung hervor, die als Beispiel dient und sich auf die beiliegenden Zeichnungen bezieht, in welchen:
  • 1 ein auseinander gezogener Perspektivschnitt einer Einzelfederungsvorrichtung ist, die mit einer Platte nach dem ersten Ausführungsmodell der Erfindung versehen ist,
  • 2 eine Draufsicht eines Teils des Bettrahmens ist, der mit Einzelfederungen gemäß jener aus 1 ausgeführt ist;
  • 3 eine Draufsicht der Platte aus 1 ist;
  • 4 eine Unteransicht der Platte aus 1 ist,
  • 5 eine Schnittansicht entlang der Linie V-V aus 3 ist;
  • 6 eine Schnittansicht entlang der Linie VI-VI aus 3 ist;
  • 7 eine Draufsicht der Platte gemäß einer zweiten Ausführungsart der Erfindung ist;
  • 8 eine Unteransicht der Platte aus 7 ist;
  • 9 eine Schnittansicht entlang der Linie IX-IX aus 7 ist; und
  • 10 eine Schnittansicht entlang der Linie X-X aus 7 ist.
  • 1 zeigt eine Einzelfederungsvorrichtung 1 für einen Bettrahmen mit mehreren Elementen, die dazu bestimmt ist, auf einer Querstrebe einer hier nicht dargestellten Stützplattform befestigt zu werden. Diese Vorrichtung 1 umfaßt im Wesentlichen drei Elemente: einen Sockel 2, der dazu bestimmt ist, auf einer Querstrebe befestigt zu werden, eine Federungsstruktur 3, die auf dem Sockel 2 befestigt ist, und eine Platte 4, die von der Federungsstruktur 3 getragen wird.
  • Die Platte 4 dient als Stütze für ein Füllelement, das beispielsweise eine Matratze ist und in den Zeichnungen nicht dargestellt ist. Die Federungsvorrichtung kann ferner ein Versteifungselement 5 umfassen, das es ermöglicht, die Steifigkeit der Federungsvorrichtung 1 je nach der Position dieser letztgenannten im Bettrahmen zu verändern.
  • Der Bettrahmen umfaßt eine Vielzahl von Federungsvorrichtungen, die in Reihen und Spalten nebeneinander angeordnet sind.
  • Die detaillierte Beschreibung des Sockels 2, der Federungsstruktur 3, des Versteifungselements 5 und der Befestigungsmittel der Platte 4 auf dem oberen Ende der Federungsstruktur 3 erfolgt in der Patentanmeldung, die unter der Nummer FR 2 824 246 veröffentlicht ist und keiner weiteren Erklärung bedarf. Es reicht aus zu wissen, daß die Platte 4 in ihrem zentralen Bereich eine Öffnung 6 aufweist, die das obere Ende 7 der Federungsstruktur 3 aufnimmt, wobei diese beiden Elemente komplementäre Befestigungsmittel 8 aufweisen, die die Befestigung der Platte 4 auf der Federungsstruktur 3 durch Gleiten und Drehen um eine Vierteldrehung ermöglichen. Die Öffnung 6 wird nach der Montage durch einen nicht in den Zeichnungen dargestellten Stöpsel verschlossen.
  • Erfindungsgemäß ist die Platte 4 in Form einer nicht flachen Platte von homogener Dicke mit viereckigem Querschnitt vorhanden, deren vier Ecken 9a, 9b, 9c und 9d angehoben sind und deren Oberseite 4a um die Öffnung 6 eine erste konvexe Fläche 10 aufweist, die eine Kuppel bildet, die sich unter der Horizontalebene befindet, die durch die Ecken der Oberseite 4a definiert ist.
  • Bei einer ersten Ausführungsart der Erfindung, die in den 1 bis 6 dargestellt ist, weist die Oberseite 4a der Platte 4 im Bereich der vier Ecken 9a bis 9d zweite konvexe Flächen 11a bis 11d auf, die voneinander getrennt sind und sich an die erste konvexe Fläche 10 durch kurvige Abgrenzungslinien, die mit 12a bzw. 12d bezeichnet sind, anschließen.
  • 2 zeigt das Aussehen der Oberseite eines Bettrahmens mit mehreren Elementen, die aus den oben beschriebenen Einzelvorrichtungen 1 hergestellt ist. Die kurvigen Abgrenzungslinien 12a bis 12d einer Platte 4 bilden eine geometrische Figur ähnlich einer Raute, und die Gesamtheit der Abgrenzungslinien aller Platten bilden sinusartige Linien in Richtung der Diagonalen des Bettrahmens.
  • Die aneinander grenzenden Ecken 9a bis 9d von vier nebeneinander zwei und zwei, Stoß an Stoß und Seite an Seite angeordneten aneinander grenzenden Platten bilden gemeinsam eine Kuppel, die eine etwas größere Höhe als die Kuppel 10 hat.
  • Sehr vorteilhafterweise ist die Horizontalebene, die von den vier Ecken 9a bis 9d der Oberseite 4a einer Platte 4 definiert ist, im Wesentlichen an die konvexen Flächen 11a bis 11d derselben Platte tangierend. Ferner ermöglichen es die geneigten konvexen Flächen 11a bis 11d, die Matratze progressiv hochzuheben, damit insbesondere diese Ecken 9a bis 9d nicht die vom Bettrahmen getragene Matratze beschädigen.
  • Diese Horizontalebene ist leicht über der Kuppel 10 angeordnet.
  • Wie in 4 gezeigt, weist die Platte 4 auf ihrer Unterseite 4b eine Vielzahl von Verstärkungsrippen auf, die sich sternförmig um die Öffnung 6 erstrecken, insbesondere Rippen 13a, 13b, 13c und 13d, die die Hülse 14, die die Öffnung 6 umgibt und die Befestigungsmittel 8 umfaßt und sich unter dieser Seite erstreckt, mit den Ecken 9a bis 9d der mittleren Rippen 15a und 15b verbinden, die zu den Seiten der Platte 4 parallel sind.
  • Zusätzliche Verstärkungsrippen 16a bis 16d sind unter den Abgrenzungslinien 12a bis 12d vorgesehen.
  • Andererseits weist die Platte 4 einen Umfangsrand 17 auf, der sich unter der Unterseite 4b erstreckt, und mit dem die äußeren Enden der Verstärkungsrippen verbunden sind.
  • Die Platte 4 kann entweder aus Metall oder aus Holz oder aus einem Kunststoff hergestellt sein. Sie ist vorzugsweise aus einem Kunststoff durch ein Spritzgußverfahren hergestellt.
  • Sehr vorteilhafterweise sind die Oberseite 4a der Platte 4 und die Umfangsränder mit einem Möbelstoff überzogen. Falls die Platte aus Kunststoff hergestellt ist, wird ein Stoffstück am Boden der Gußform vor dem Einspritzvorgang angeordnet und beim Einspritzen des Kunststoffes aufgeformt.
  • Die 7 bis 10 zeigen eine zweite Ausführungsart der Erfindung.
  • Die Platte 4 nach der zweiten Ausführungsart umfaßt vier Ecken 9a bis 9d, die über ihre Oberseite 4a angehoben sind.
  • Die Öffnung 6 und die Befestigungsmittel 8 sind mit jenen der ersten Ausführungsart identisch, und die Oberseite 4a weist um die Öffnung 6 eine erste konvexe Fläche 10 auf, die eine Kuppel bildet. Diese Kuppel 10 schließt sich entlang von diametral gegenüber liegenden Abgrenzungslinien 20a, 20b an geneigte konvexe Flächen 21a, 21b an, die entlang von zwei gegenüber liegenden Seitenrändern der Platte 4 angeordnet sind. Die Ecken 9a und 9b befindet sich in derselben geneigten Fläche 21a, während sich die beiden anderen Ecken 9c und 9d in der zweiten geneigten Fläche befinden.
  • Die geneigten konvexen Flächen 21a, 21b haben den Vorteil, daß sie die Matratze progressiv hochheben, wodurch es insbesondere möglich ist, dieses nicht zu beschädigen.
  • Die Platte 4 umfaßt ferner zwei Belüftungsöffnungen 22a und 22b mit dreieckiger Kontur, die in die Kuppel 10 münden und deren Außenseite an eine Abgrenzungslinie 20a oder 20b anschließt.
  • Die Platte nach der zweiten Ausführungsart umfaßt auch auf ihrer Unterseite 4b Verstärkungsrippen, die sich sternförmig um die Hülse 14 erstrecken, einen Umfangsrand 17 und Verstärkungsrippen 23a und 23b unter den Abgrenzungslinien 20a und 20b und um die Öffnungen 22a und 22b.
  • Diese Platte 4 kann, wie die Platte 4 nach der ersten Ausführungsart, aus verschiedenen Materialien hergestellt sein, insbesondere durch Kunststoffspritzguß und Aufformen eines Stoffstücks.

Claims (9)

  1. Obere Platte einer Einzelfederung für einen Bettrahmen des Typs mit mehreren Elementen, ausgeführt mit einer Vielzahl von Einzelfederungen, die in Reihen und Spalten auf einer Stützplattform angeordnet sind, wobei die Platte eine viereckige Form hat und in ihrem zentralen Bereich Fixiermittel (8) auf dem oberen Ende einer Federstruktur einer Einzelvorrichtung umfaßt, gekennzeichnet durch die Tatsache, daß die Ecken (9a bis 9d) der oberen Fläche (4a) der Platte (4) angehoben sind und eine Horizontalebene definieren, die über der Seite (4a) liegt, und durch die Tatsache, daß die obere Seite (4a) um ihren Zentralbereich eine erste konvexe Fläche (10) aufweist, die eine Kuppel bildet.
  2. Platte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Seite (4a) der Platte (4) in der Nähe von jeder ihrer Ecken (9a bis 9d) eine zweite konvexe Fläche (11a bis 11d) tangential an der Horizontalebene und mit der Kuppel (10) durch Abgrenzungslinien (12a bis 12d) verbunden, aufweist.
  3. Platte nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch die Tatsache, daß die obere Seite (4a) der Platte entlang der beiden gegenüberstehenden Ränder schräge Flächen (21a, 21b), die mit der Kuppel (10) durch Abgrenzungslinien (20a, 20b) verbunden sind, aufweist.
  4. Platte nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch die Tatsache, daß sie Luftschlitze (22a, 22b) in der Nähe der Abgrenzungslinien hat.
  5. Platte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch die Tatsache, daß sie an ihrer Innenseite (4b) eine Vielzahl von Verstärkungsrippen (13a bis 13d; 15a, 15b) umfaßt, die sich sternförmig um den Zentralbereich erstrecken.
  6. Platte nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch die Tatsache, daß sie weiterhin Verstärkungsrippen (16a bis 16d; 23a, 23b) unter den Markierungslinien (12a bis 12d; 20a, 20b) aufweist.
  7. Platte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch die Tatsache, daß sie einen Umfangsrand (17) aufweist, der sich unter ihrer Unterseite (4b) erstreckt.
  8. Platte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch die Tatsache, daß sie durch Kunststoff-Spritzguß hergestellt wird.
  9. Platte nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch die Tatsache, daß sie mit einem beim Formen aufgeformten Gewebe bedeckt ist.
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