DE602004002865T2 - Kindersichere blisterpackung - Google Patents
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Description
- HINTERGRUND DER ERFINDUNG
- Die Erfindung betrifft eine kindersichere Verpackung, wie beispielsweise eine Verpackung für Medikamente.
- Es ist wohlbekannt, eine Blisterverpackung bzw. Blisterpackung zu verwenden, um darin Gegenstände aufzubewahren, wie beispielsweise pharmazeutische Pillen oder andere geeignete Gegenstände. Eine herkömmliche Blisterverpackung
10 umfasst einen Blisterboden11 , Blisterzellen20 , ein Produkt30 und eine Verstärkungslage bzw. Verstärkungsschicht40 , wie dies in den1 -3 dargestellt ist. Der Boden11 und die Zellen20 sind typischerweise aus einem Substrat ausgebildet, wie beispielsweise einem thermisch ausgebildeten Kunststoff. Nachdem ein Produkt30 , wie beispielsweise eine Pille oder ein anderes geeignetes Produkt, in den Blisterzellen20 angeordnet worden ist, wird eine Verstärkungslage40 , beispielsweise eine Folie, Pappe oder ein anderes geeignetes Material, an dem Boden11 befestigt, um den offenen Bereich der Blisterzellen20 abzudecken, wie dies in den2 und3 dargestellt ist. Ein Produkt30 wird üblicherweise aus einer Blisterzelle20 entfernt, indem ein Druck ausgeübt wird oder eine andere geeignete Manipulation der Zelle20 vorgenommen wird, um eine Öffnung zu erzeugen, wie beispielsweise einen Riss oder ein Zerbrechen der Verstärkungslage40 . - Wenn typischerweise die Verstärkungslage
40 stark oder fest ist, beispielsweise aus einem Pappmaterial besteht, dann werden Tore bzw. Gates (nicht dargestellt) oder andere geeignet geschwächte Bereiche in der Verstärkungslage40 in der allgemeinen Umgebung jeder Blisterzelle20 ausgebildet, um bei der Entnahme des Produkts30 durch die Verstärkungslage40 behilflich zu sein. Ein Tor bzw. Gate (nicht dargestellt) muss vor der Entnahme des Produkts30 durch die Verstärkungslage40 deformiert oder manipuliert werden. - Obgleich herkömmliche Blisterverpackungen
10 für zahlreiche Anwendungen geeignet sind, gibt es zahlreiche Nachteile bei deren Ausgestaltung. Obgleich diese eine einfache Entnahme des Produkts30 ermöglichen, wie dies vorstehend beschrieben worden ist, weisen diese nur einen sehr geringen Widerstand dagegen auf, dass Kinder auf das Produkt30 zugreifen. Die Kindersicherheit ist ein Merkmal, das insbesondere wünschenswert für Medikamentenverpackungen mit Einheitsdosen ist. Zahlreiche Verordnungen oder Richtlinien sind erlassen worden, um Verpackungen kindersicher zu machen. Im Allgemeinen muss eine kindersichere Verpackung ausgestaltet und unter Betriebsbedingungen getestet werden, um sicherzustellen, dass die Verpackung eine hinreichende Sicherheit gegenüber Kindern aufweist, die auf das Produkt zugreifen. Obgleich Kindersicherheit ein wichtiges Merkmal ist, ist es jedoch außerdem wünschenswert, dass eine Verpackung derart ausgestaltet ist, dass Erwachsene eine Verpackung mit auf das Mindestmaß beschränkten Anweisungen öffnen können. Es ist ferner wünschenswert, dass eine Verpackung von Erwachsenen geöffnet werden kann, denen es an genügend Ausdauer oder Stärke der Hand mangelt. Auf der Grundlage wenigstens der vorstehend erwähnten Nachteile des Stands der Technik besteht ein Bedarf nach einer kindersicheren Verpackung. Eine kindersichere Blisterverpackung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 wird in der US 2003/0006163 A1 beschrieben. - ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
- Die Erfindung stellt eine im Wesentlichen kindersichere Verpackung gemäß Anspruch 1 und ein Verfahren zum Ausbilden dieser Verpackung gemäß Anspruch 12 bereit. Eine Torwandfläche bzw. Gatewandfläche und eine Laschenwandfläche sind an einer Öffnungswandfläche befestigt. Wenigstens eine Öffnung ist auf der Öffnungswandfläche ausgebildet. Wenigstens ein Tor ist auf der Torwandfläche ausgebildet und ist mit der Öffnung ausgerichtet, wenn die Torwandfläche in Kontakt mit der Öffnungswandfläche steht. Wenigstens eine teilweise abnehmbare Lasche ist auf der Laschenwandfläche ausgebildet und ist mit dem Tor ausgerichtet, wenn die Laschenwandfläche in Kontakt mit der Torwandfläche steht. In einer beispielhaften Verpackung ist eine Blisterverpackung mit der Öffnungswandfläche ausgerichtet und an dieser befestigt. Die Torwandfläche ist gefaltet und an der Öffnungswandfläche und der Blisterverpackung befestigt. Die Laschenwandfläche ist gefaltet und deckt wenigstens einen Abschnitt der Torwandfläche ab.
- KURZE BESCHREIBUNG DER FIGUREN
- Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich eingehender anhand der nachstehenden Beschreibung sowie der dazugehörigen Zeichnungen, bei denen dieselben Bezugsziffern gleiche Teile in den unterschiedlichen Ansichten darstellen.
-
1 zeigt eine Draufsicht einer herkömmlichen Blisterverpackung. -
2 zeigt eine Querschnittsansicht von1 . -
3 zeigt eine Ansicht von1 von unten. -
4 zeigt eine Draufsicht eines Verpackungszuschnitts gemäß der Erfindung. -
5 zeigt eine Draufsicht einer Blisterverpackung, die in dem Zuschnitt von4 eingebracht ist. -
6 zeigt eine Seitenansicht von5 . -
7 zeigt eine Draufsicht nach dem Falten der Torwandfläche von5 . -
8 zeigt eine Seitenansicht von7 . -
9 zeigt eine Draufsicht nach dem Falten der Laschenwandfläche von7 . -
10 zeigt eine Seitenansicht von9 . -
11 zeigt eine Draufsicht einer weiteren Ausführungsform gemäß der Erfindung. -
12 zeigt eine Draufsicht einer weiteren Ausführungsform gemäß der Erfindung. -
13 zeigt eine Draufsicht einer weiteren Ausführungsform gemäß der Erfindung. -
14 zeigt eine Draufsicht, nachdem eine Blisterverpackung auf dem Substrat angeordnet worden ist. -
15 zeigt eine Draufsicht nach dem Falten der Laschenwandfläche. - BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
-
4 zeigt eine Draufsicht eines beispielhaften Verpackungszuschnitts100 gemäß der Erfindung. Eine beispielhafte Ausführungsform eines Zuschnitts100 gemäß der Erfindung ist mit einer Torwandfläche bzw. Gatewandfläche110 , einer Öffnungswandfläche120 und einer Laschenwandfläche130 dargestellt. Die Torwandfläche110 ist beispielhaft an der Öffnungswandfläche120 entlang des Umfangs121 befestigt. Die Laschenwandfläche130 ist entlang des Umfangs131 an der Öffnungswandfläche120 befestigt. Gemäß einem beispielhaften Verfahren werden die Wandflächen110 ,120 ,130 aus demselben Substrat ausgebildet, wobei diese jedoch aus getrennten Substraten ausgebildet werden können. Man sollte erkennen, dass die Ausgestaltung, die Dimensionen, die Form und das Herstellungsverfahren der Wandflächen110 ,120 ,130 beispielhaft sind und Variationen davon innerhalb des Schutzumfangs der Erfindung liegen. Beispielsweise kann es sich bei den Wandflächen110 ,120 ,130 um getrennte Substrate handeln, die auf eine Art und Weise miteinander befestigt werden, die konsistent mit dem nachstehend beschriebenen Verfahren ist. - Die Öffnungswandfläche
120 ist mit beispielhaften Öffnungen123 dargestellt. Die Öffnungen sind ausgestaltet und angeordnet, um eine Blisterverpackung zu unterstützen, wie beispielsweise die in den1 -3 dargestellte herkömmliche Blisterverpackung. Man sollte verstehen, dass eine große Vielzahl von Ausgestaltungen und Formen innerhalb des Schutzumfangs der Erfindung liegen. Die Torwandfläche110 ist mit beispielhaften Toren bzw. Gates114 dargestellt. Eine beispielhafte Torgrenze112 ist dargestellt, die die Tore114 umgibt. Gemäß einem beispielhaften Verfahren können das Tor114 und die Torgrenze112 durch eine teilweise Stanzung oder andere geeignete Mittel ausgebildet werden. Die Torgrenze112 ist ausgestaltet, um im Wesentlichen mit den abnehmbaren Laschen136 der Laschenwandfläche120 ausgerichtet zu sein, wie dies detaillierter im Zusammenhang mit den7 und9 beschrieben wird. Der Umfang111 der Torwandfläche110 ist als eine gerade Linie dargestellt, wobei man jedoch erkennen sollte, dass die Form des Umfangs111 verändert werden kann, um beim Öffnen einer ausgebildeten Verpackung behilflich zu sein. Ein nicht lineares bogenförmiges Muster könnte eine derartige Form sein. Die Laschenwandfläche130 ist mit einer Vielzahl von wenigstens teilweise abnehmbaren Laschen136 mit einem Laschenumfang132 dargestellt. Gemäß einem beispielhaften Verfahren kann der Laschenumfang durch teilweise Ausstanzungen oder andere geeignete Mittel ausgebildet werden. Man sollte erkennen, dass die Laschen136 ebenso entfernbar sein könnten. Überdies kann der Umfang zwischen der Laschenwandfläche130 und der Öffnungswandfläche120 ebenso geformt sein (nicht dargestellt), um beim Öffnen einer ausgebildeten Verpackung behilflich zu sein. Ein nicht lineares gekrümmtes Muster könnte eine derartige Form darstellen. - Die Wandflächen
110 ,120 ,130 können aus jedwedem geeigneten Substratmaterial ausgebildet werden, um herkömmliche Papiergüten zu enthalten, wie beispielsweise Pappe aus gebleichtem, festem Sulfat (solid bleached sulfate; SBS), die ein Gewicht von 10 Punkt oder mehr aufweist. Ein beispielhaftes Substrat100 umfasst eine 12-Punkt-SBS-Pappe, die von der Firma MeadWestvaco Corporation hergestellt wird. Bei dem Substrat100 kann es sich ebenso um kaminierte Pappe, beschichtete Pappe, ungebleichte Pappe oder ein synthetisches Papier handeln, und zwar je nach dem gewünschten Aussehen der Verpackung. Ein beispielhaftes Substrat weist wenigstens eine Seite auf, die bedruckt werden kann. Die andere Seite sollte für eine Haftmittelbeschichtung geeignet sein. Jedwede geeigneten Mittel zum Befestigen der Wandflächen110 ,120 ,130 miteinander und zum Befestigen der Blisterverpackung10 liegen innerhalb des Schutzumfangs der Erfindung. Ein beispielhaftes Substrat ist eine Pappe, die auf einer Seite mit dem Haftmittel Easy Seal Plus® beschichtet ist, das von der Firma MeadWestvaco Corporation hergestellt wird. Die Wandflächen110 ,120 ,130 sollten idealerweise derart angeordnet und miteinander befestigt sein, dass eine ausgebildete Verpackung bedrucktes Material auf wenigstens einem Teil der Außenseite der Verpackung aufweist. - Die
5 -6 zeigen eine Verpackung500 , nachdem die Blisterverpackung10 an der Öffnungswandfläche120 befestigt worden ist.6 zeigt, dass sich die Blisterzellen teilweise durch die Öffnungen123 erstrecken. Der Richtungspfeil7 kennzeichnet eine beispielhafte Richtung und ein Verfahren zum Falten der Torwandfläche110 , um im Wesentlichen die Verstärkungslage40 der Blisterverpackung10 abzudecken. Man sollte erkennen, dass die Tore114 dimensioniert und ausgerichtet sind, um im Wesentlichen über die Verstärkungslage40 in der Nähe des Umfangs der Blisterzellen20 zu passen. In einer beispielhaften Aus führungsform ist die Torwandfläche an der Verstärkungslage40 und an der Öffnungswandfläche120 befestigt. Wenn die Wandflächen110 ,120 ,130 eine beispielhafte Haftmittelbeschichtung aufweisen, dann können die Torwandfläche110 und die Öffnungswandfläche120 miteinander befestigt werden, indem die Wandflächen110 ,120 erwärmt werden und aneinander gedrückt werden. Man sollte erkennen, dass jedwedes geeignete Verfahren zum Befestigen der Wandflächen innerhalb des Schutzumfangs der Erfindung liegt. - Die
7 -8 zeigen eine Verpackung700 , nachdem die Torwandfläche110 zumindest teilweise an der Öffnungswandfläche120 befestigt worden ist. Der Richtungspfeil9 kennzeichnet eine beispielhafte Richtung sowie ein Verfahren zum Falten der Laschenwandfläche130 , um im Wesentlichen die Torwandfläche110 abzudecken. Man sollte erkennen, dass die Laschen136 dimensioniert und ausgerichtet sind, um im Wesentlichen über das Tor114 und die Torgrenze112 zu passen. In einer beispielhaften Ausführungsform ist die Laschenwandfläche130 an der Torwandfläche110 befestigt. Man sollte erkennen, dass jedwedes geeignete Verfahren zum Befestigen der Wandflächen akzeptabel ist. - Die
9 -10 zeigen eine Verpackung900 , nachdem die Laschenwandfläche130 an die Torwandfläche110 befestigt worden ist. Man sollte erkennen, dass die Verpackung900 in einem Container oder einer Schachtel angeordnet werden kann. Sie könnte ebenso innerhalb einer vollständigen oder einer teilweisen Hülse (nicht dargestellt) angeordnet werden. Sie könnte ebenso mit einem Schrumpfwickelmaterial (shrink-wrap material), wie beispielsweise Kunststoff oder jedwedes andere geeignete Material oder Mittel, umwickelt werden (nicht dargestellt). -
11 zeigt eine weitere beispielhafte Ausführungsform gemäß der Erfindung. Die Torwandfläche210 ist gegenüberliegend einer Öffnungswandfläche220 dargestellt. Eine Laschenwandfläche230 ist dargestellt, wie diese an der Öffnungswandfläche200 befestigt ist. Man sollte erkennen, dass die Torwandfläche210 und die Laschenwandfläche230 gefaltet und an der Öffnungswandfläche220 befestigt werden sollten, und zwar gemäß einem Verfahren, das dem vorstehend beschriebenen Verfahren ähnelt. -
12 zeigt eine noch weitere Ausführungsform gemäß der Erfindung. Zwei beispielhafte Displaywandflächen250 ,260 sind dargestellt, wie diese über optionale Gelenkwandflächen240 an den Wandflächen220 ,230 befestigt sind. Man sollte verstehen, dass die Displaywandflächen250 ,260 aufgedruckte Informationen enthalten könnten. Sie könnten ebenso Gebrauchsanweisungen tragen und zurückhalten, wie beispielsweise ein Booklet, sowie Medienvorrichtungen, wie beispielsweise eine CD-Rom oder eine DVD, sowie eine Rückhaltevorrichtung für eine Medienvorrichtung, wie beispielsweise eine Nase. Zusätzliche Displaywandflächen (nicht dargestellt) können ebenso in zahlreichen Arten und Weise ausgestaltet sein. Der Umfang der Erfindung umfasst jedwede geeignete Ausgestaltung der Displaywandflächen250 ,260 für jedweden geeigneten Zweck. -
13 zeigt eine weitere beispielhafte Ausführungsform gemäß der Erfindung. Die Torwandfläche310 ist dargestellt, wie diese einer Öffnungswandfläche320 gegenüberliegt. Eine Laschenwandfläche330 ist dargestellt, wie diese an der Öffnungswandfläche200 befestigt ist. In dieser Ausführungsform ist die Torwandfläche310 dargestellt, wie diese kleiner als die Öffnungswandfläche320 ist. -
14 zeigt eine Blisterverpackung341 , die an der Öffnungswandfläche320 befestigt ist. Der Richtungspfeil15 illustriert eine beispielhafte Richtung und ein Verfahren zum Falten der Torwandfläche310 , um im Wesentlichen die Verstärkungslage340 der Blisterverpackung341 abzudecken. Man sollte erkennen, dass die Tore312 dimensioniert und ausgerichtet sind, um im Wesentlichen über die Verstärkungslage340 in der Nähe des Umfangs der Blisterzellen (nicht dargestellt) zu passen. In einer beispielhaften Ausführungsform ist die Torwandfläche310 an der Verstärkungslage340 und an der Öffnungswandfläche320 befestigt. Man sollte verstehen, dass jedwedes geeignete Verfahren zum Befestigen der Wandflächen innerhalb des Schutzumfangs der Erfindung liegt. -
15 zeigt die Torwandfläche310 , wie diese die Verstärkungslage340 (nicht sichtbar) abdeckt. Man sollte verstehen, dass die Laschenwandfläche330 in die Richtung des Pfeils16 gefaltet werden könnte und an die Öffnungswandfläche320 befestigt werden könnte (nicht dargestellt), und zwar auf eine Art und Weise, die der vorstehend beschriebenen Art und Weise ähnelt. Wenn die Torwandfläche310 kleiner als die Öffnungswandfläche320 ist, dann kann die Laschenwandfläche330 unter Verwendung jedweder geeigneten Mittel an wenigstens einem Abschnitt der Öffnungswandfläche320 befestigt werden. Man sollte verstehen, dass die Laschenwandfläche330 ebenso an wenigstens einem Abschnitt der Torwandfläche310 befestigt werden kann. - Anhand der vorstehenden detaillierten Beschreibung der Erfindung werden sich dem Fachmann ohne weiteres zahlreiche weitere Merkmale, Modifikationen oder Ausführungsformen der Erfindung ergeben. Derartige Merkmale, Modifikationen oder Ausführungsformen sind daher Teil dieser Erfindung, deren Schutzumfang durch die nachstehenden Ansprüche bestimmt wird.
Claims (14)
- Vorrichtung, umfassend: wenigstens eine Öffnungswandfläche (
120 ,220 ,320 ) mit wenigstens einer Öffnung (123 ,223 ,323 ); wenigstens eine Torwandfläche (110 ,210 ,310 ), die an die Öffnungswandfläche befestigt ist, wobei wenigstens ein Tor (114 ,214 ,314 ) ungefähr entsprechend der Öffnung bemaßt ist und wobei die Torwandfläche einen perforierten Bereich (112 ,212 ,312 ) umfasst, der das Tor umgibt, dadurch gekennzeichnet, dass das Tor im Wesentlichen mit der Öffnung ausgerichtet ist, wenn die Torwandfläche in Berührung mit der Öffnungswandfläche steht und der perforierte Bereich ungefähr entsprechend einer Lasche (136 ,236 ,336 ) bemaßt ist und mit dieser ausgerichtet ist, die auf einer Laschenwandfläche (130 ,230 ,330 ) angeordnet ist, und dass wenigstens eine Laschenwandfläche (130 ,230 ,330 ) umfasst wird, die mit wenigstens einer im Wesentlichen abnehmbaren Lasche (136 ,236 ,336 ) wenigstens teilweise an die Torwandfläche befestigt ist, die ungefähr entsprechend dem perforierten Bereich des Tors bemaßt ist, so dass die Lasche im Wesentlichen mit dem Tor ausgerichtet ist, wenn die Laschenwandfläche in Berührung mit der Torwandfläche steht. - Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Laschenwandfläche wenigstens teilweise an die Öffnungswandfläche befestigt ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Vorrichtung ferner wenigstens eine Display-Wandfläche (
250 ,260 ) umfasst, die an wenigstens eine Wandfläche der Gruppe befestigt ist, bestehend aus der Öffnungswandfläche, der Laschenwandfläche oder der Torwandfläche. - Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Torwandfläche kleiner als die Öffnungswandfläche ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Torwandfläche; die Laschenwandfläche und die Öffnungswandfläche aus demselben Substrat ausgebildet sind, indem das Substrat teilweise gestanzt und gefaltet wird.
- Vorrichtung nach Anspruch 5, wobei das Substrat auf wenigstens einer Seite eine Haftmittelverbindung aufweist.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei wenigstens ein Umfang der Torwandfläche, der Laschenwandfläche und der Öffnungswandfläche nicht geradlinig ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Tor entweder teilweise oder vollständig von der Torwandfläche abgenommen werden kann.
- Verpackung, umfassend: eine Vorrichtung nach Anspruch 1, die aus einem Verpackungszuschnitt hergestellt wird, eine Blisterschale, wobei wenigstens ein Abschnitt der Blisterschale durch eine Öffnung absteht und wobei wenigstens ein Teil der Blisterschale in Berührung mit der Öffnungswandfläche steht und wobei die Torwandfläche in Berührung wenigstens mit einem Teil der Blisterschale steht und wobei die Laschenwandfläche in Berührung wenigstens mit einem Teil der Torwandfläche steht.
- Verpackung nach Anspruch 9, wobei die Laschenwandfläche in Berührung mit wenigstens einem Teil der Öffnungswandfläche steht.
- Verpackung nach Anspruch 9, wobei die Verpackung in einer Hülse angeordnet ist.
- Verfahren zum Ausbilden einer Verpackung, wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfasst: Bereitstellen wenigstens einer Öffnungswandfläche und Ausbilden wenigstens einer Öffnung in der Öffnungswandfläche; Bereitstellen wenigstens einer Torwandfläche und Ausbilden wenigstens eines Tors in der Torwandfläche, wobei das Tor ungefähr entsprechend der Öffnung bemaßt ist, so dass das Tor im Wesentlichen mit der Öffnung ausgerichtet ist, wenn die Torwandfläche in Berührung mit der Öffnungswandfläche steht, sowie Ausbilden eines perforierten Bereichs, der das Tor umgibt und ungefähr entsprechend einer Lasche auf einer Laschenwandfläche bemaßt ist und mit dieser ausgerichtet ist; Bereitstellen wenigstens einer Laschenwandfläche und Ausbilden wenigstens einer Lasche, die ungefähr entsprechend des Tors bemaßt ist, so dass die Lasche im Wesentlichen mit dem Tor ausgerichtet ist, wenn die Laschenwandfläche in Berührung mit dem Tor steht; Bereitstellen wenigstens einer versiegelten Blisterschale; Verbinden der Blisterschale mit der Öffnungswandfläche, so dass wenigstens eine Blisterzelle der Blisterschale im Wesentlichen durch die Öffnung absteht; Befestigen wenigstens eines Teils der Torwandfläche an wenigstens einem Teil der Öffnungswandfläche; und Befestigen wenigstens eines Teils der Laschenwandfläche an wenigstens einem Teil der Torwandfläche.
- Verfahren nach Anspruch 12, wobei die Torwandfläche an wenigstens einem Teil der Blisterschale befestigt wird.
- Verfahren nach Anspruch 12, wobei wenigstens ein Teil der Laschenwandfläche an wenigstens einem Teil der Öffnungswandfläche befestigt wird.
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