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1. Gebiet
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Katheter für Injizieren
einer therapeutischen Zusammensetzung in einen kranken Teil in einem
lebenden Körper,
insbesondere einen kardialen ischämischen Teil, oder einen umgebenden
Abschnitt von diesem. Ein Katheter gemäß dem Oberbegriff von Anspruch
1 ist beispielsweise in der Druckschrift WO-A-95/04 851 beschrieben.
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2. Beschreibung des zugehörigen Standes
der Technik
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Die
Anzahl an Patienten mit kardial ischämischen Krankheiten hat zugenommen
in Verbindung mit der Zunahme der Ursachen an Gefahren wie beispielsweise
die Verwestlichung des diätischen
Lebens und der Zunahme an sozialen Spannungen. Insbesondere ist
die Zunahme der Anzahl an Patienten mit ernsthaftem Herzfehler zu
einem ernsthaften Problem in den Industriestaaten geworden; weltweit gibt
es beispielsweise nicht weniger als 15 Millionen neue Patienten
jährlich.
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In
Hinblick auf eine Therapie für
kardial ischämische
Krankheiten ist auf dem Gebiet der Gentherapie und Zellulartherapie
geforscht worden. Herkömmliche
Katheter, die bei derartigen therapeutischen Maßnahmen anwendbar sind, sind
an ihrem distalen Ende mit einer Injektionsnadel für ein Injizieren
einer therapeutischen Zusammensetzung versehen. Beispielsweise sind
sie offenbart in US Patent Nr. 5 405 376 (die der ungeprüften Japanischen
Patentveröffentlichung
Nr. Hei 8-508 917 entspricht) (Druckschrift 1), US Patent Nr. 5
797 870 (Druckschrift 2), US Patent Nr. 6 254 573 (Druckschrift
3), US Patent Nr. 6 309 370 (die dem offengelegten Japanischen Patent
Nr. 2001-87 392 entspricht) (Druckschrift 4), US Patent Nr. 5 972
013 (Druckschrift 5), US-Patent Nr. 6 592 552 (die der ungeprüften Japanischen
Patentveröffentlichung
Nr. 2001-516 625 entspricht) (Druckschrift 6), US Patent Nr. 5 931
810 (Druckschrift 7) und US Patent Nr. 6 102 887 (Druckschrift 8).
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Insbesondere
offenbaren die Druckschriften 1 und 2 jeweils einen Katheter, der
eine spiralartig geformte Injektionsnadel hat. Die Druckschriften
3 und 4 offenbaren jeweils einen Katheter, der einen Sensor der
Kontaktart, der aus einem Drucksensor besteht, an einem distalen
Endabschnitt von ihm hat.
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Die
Druckschriften 5 und 6 offenbaren jeweils einen Katheter, der einen
Mechanismus aufweist zum Vorsehen eines Unterdrucks in dem Inneren
in einer derartigen Weise, dass sein distaler Endabschnitt an einem
Gewebe unter einer Saugwirkung befestigt wird. Die Druckschrift
7 offenbart eine Punktionsvorrichtung zum Punktieren durch ein mechanisches
Ergreifen eines Gewebes und zum Fixieren eines distalen Endabschnittes
des Katheters an dem Gewebe.
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Die
Druckschrift 8 offenbart einen Katheter, der eine Injektionsnadel
aufweist, die dazu in der Lage ist, dass sie in einem distalen Endabschnitte von
diesem untergebracht ist, und eine Fixiervorrichtung hat, die radial
von dem distalen Endabschnitt nach außen geöffnet wird. Im Übrigen offenbart
die Druckschrift 8 sowohl eine Fixiervorrichtung mit scharfen Endstücken als
auch eine Fixiervorrichtung ohne scharfe Endstücke.
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Jedoch
haben die in den vorstehend erwähnten
Patentdruckschriften offenbarten Katheter die folgenden Probleme.
Die Spiralnadel gemäß der Druckschrift
1 und 2 hat den Vorteil, dass zum Zeitpunkt des Einspritzens einer
therapeutischen Zusammensetzung in das Gewebe die Spiralnadel nicht
aus dem Gewebe heraus gleitet und eine sichere Injektion möglich ist,
wobei die Spiralnadel aber den Nachteil hat, dass sie nicht ohne
weiteres herausgezogen werden kann. Daher kann beispielsweise in
dem Zustand, bei dem die Spiralnadel ein fragiles myokardiales Infarktgewebe
(Herzinfarktgewebe) punktiert, eine fehlerhafte Bewegung von einem
distalen Endabschnitt des Katheters zu dem Wegreißen des
myokardialen Gewebes durch die Spiralnadel führen.
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Der
Sensor der Kontaktart gemäß den Druckschriften
3 und 4 ist an einer Endseite von einem distalen Endabschnitt des
Katheters angeordnet und muss in einen sicheren Kontakt mit dem
myokardialen Gewebe gebracht werden. Da das Innere eines Herzen
außerordentlich
rauh ist, ist es jedoch wahrscheinlich, dass der Sensor der Kontaktart
Fehler erzeugt und daher ist seine Genauigkeit fraglich.
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Der
Katheter gemäß den Druckschriften
5 und 6 ist für
eine Verwendung an einem flachen Abschnitt gedacht, der nicht mit
einem Humor wie beispielsweise Blut gefüllt ist. Wenn der Katheter
an einer Gewebefläche
angewendet wird, die mit einem Humor gefüllt ist und die nicht zwangsweise
flach ist, ist es daher schwierig, den distalen Endabschnitt von dem
Katheter zu einem perfekten Kontakt mit der Gewebefläche zu bringen,
und der Katheter kann den Humor einsaugen.
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Die
Punktionsvorrichtung gemäß der Druckschrift
7 ist dazu gedacht, in einem vergleichsweise starken Herzen zu greifen.
Daher kann, wenn die Punktionsvorrichtung an einem fragilen Gewebe
angewendet wird, wie beispielsweise ein myokardiales Infarktgewebe,
die Punktionsvorrichtung das Gewebe wegreißen.
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Die
Fixiervorrichtung mit den scharfen Endstücken gemäß der Druckschrift 8 ermöglicht,
dass der Katheter an einem Gewebe zum Zeitpunkt des Punktieren des
Gewebes fixiert wird und eine therapeutische Zusammensetzung in
das Gewebe eingespritzt wird. Jedoch ist die Fixiervorrichtung so
gestaltet, dass sie sich nach dem Punktieren des Zielgewebes radial
entwickelt, und daher ist die Invasion in den umgebenden Teil des
Zielgewebes sehr hoch. Die Fixiervorrichtung ohne scharfe Endstücke gemäß der Druckschrift
8 ist so gestaltet, dass der Katheter an einem Gewebe fixiert wird,
indem Trabeculae Carneae in einem Herzen ausgebreitet wird. Mit
dieser Fixiervorrichtung ist es daher sehr schwierig, den Katheter
zu betreiben, und es ist nicht möglich,
den Katheter an einem beliebigen Abschnitt in dem Herzen zu fixieren.
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Des
Weiteren wird auf die Druckschrift WO 99/04 851 A1 (Druckschrift
9) Bezug genommen, die einen Katheter gemäß dem Oberbegriff von Anspruch
1 offenbart. Die Injektionsnadel der Patentreferenz 9 ist mit einem
elektrisch leitfähigen
Material ausgebildet und fungiert sowohl als eine Elektrode zum Überwachen
der elektrischen Aktivität
eines Herzens von einem Patienten und auch als eine Lieferelektrode
einer iontophoretischen Vorrichtung.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Katheter zu schaffen,
der eine geringe Invasion mit sich bringt und der es ermöglicht,
eine Punktion von einem Zielgewebe durch eine Injektionsnadel und
eine Injektion von einer therapeutischen Zusammensetzung in das
Zielgewebe in sicherer Art und Weise zu erzielen.
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Um
die vorstehend erwähnte
Aufgabe zu lösen,
ist ein Katheter gemäß Anspruch
1 vorgesehen. Die abhängigen
Ansprüche
definieren Weiterentwicklungen der vorliegenden Erfindung.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHUNGEN
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Die
vorstehend dargelegten und andere Aufgaben, Merkmale und Vorteile
der vorliegenden Erfindung gehen aus der nachstehend dargelegten
Beschreibung und den beigefügten
Ansprüchen
in Verbindung mit den beigefügten
Zeichnungen deutlicher hervor.
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1 zeigt
eine schematische Ansicht von einem Katheter gemäß dem Ausführungsbeispiel 1.
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2 zeigt
eine Schnittansicht zur Darstellung einer in 1 gezeigten
Betriebseinheit.
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3 zeigt
eine Schnittansicht zur Darstellung eines distalen Endabschnitts
von dem in 1 gezeigten Katheter, wobei
der Zustand gezeigt ist, bei dem eine Injektionsnadel vorragt.
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4 zeigt
eine Schnittansicht zur Darstellung des distalen Endabschnittes
von dem in 1 gezeigten Katheter, wobei
der Zustand gezeigt ist, bei dem die Injektionsnadel zurückversetzt
ist.
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5 zeigt
eine Seitenansicht von einem distalen Endabschnitt von einem Einführelement
des in 1 gezeigten Katheters.
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6 zeigt
eine Schnittansicht zur Darstellung eines Kathetersystems, bei dem
der in 1 gezeigte Katheter angewendet ist.
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7 zeigt
eine Schnittansicht von einem distalen Endabschnitt von einem Mantelabschnitt
zur Darstellung einer Abwandlung des Katheters gemäß dem Ausführungsbeispiel
1, der außerhalb
des Umfangs der Ansprüche
ist.
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8 zeigt
eine Seitenansicht von dem distalen Endabschnitt des in 7 gezeigten
Mantelabschnitts.
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9 zeigt
eine schematische Ansicht von einem Katheter gemäß dem Ausführungsbeispiel 2.
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10 zeigt
eine Schnittansicht von einem proximalen Endabschnitt von dem in 9 gezeigten Katheter.
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11 zeigt
eine Seitenansicht zur Darstellung eines distalen Endabschnittes
von einem Einführelement
des in 9 gezeigten Katheters.
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12 zeigt
eine schematische Ansicht zur Darstellung eines Kathetersystems,
bei dem der in 9 gezeigte Katheter angewendet
ist.
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13 zeigt
eine Seitenansicht von einem distalen Endabschnitt von einem Mantelabschnitt
zur Darstellung einer Abwandlung des Katheters gemäß Ausführungsbeispiel
2, der außerhalb
des Umfangs der Ansprüche
ist.
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14 zeigt
eine schematische Ansicht zur Darstellung einer Abwandlung von dem
Kathetersystem, bei dem der in 9 gezeigte
Katheter angewendet ist.
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15 zeigt
eine Schnittansicht zur Darstellung eines Katheters gemäß dem Ausführungsbeispiel
3.
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16 zeigt
eine schematische Ansicht zur Darstellung eines Kathetersystems
gemäß dem Ausführungsbeispiel
4.
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17 zeigt
eine schematische Ansicht zur Darstellung eines Kathetersystems
gemäß dem Ausführungsbeispiel
5.
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18 zeigt
eine schematische Ansicht zur Darstellung einer Abwandlung des Kathetersystems gemäß dem Ausführungsbeispiel
5.
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19 zeigt
eine Seitenansicht von einem distalen Endabschnitt eines Mantelabschnitts
zur Darstellung einer anderen Abwandlung des in den 13, 16, 17 und 18 gezeigten
Katheters.
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20 zeigt
eine Schnittansicht von einem distalen Endabschnitt von einem Mantelabschnitt
zur Darstellung einer Abwandlung, die sich von der in 19 gezeigten
Abwandlung unterscheidet.
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21 zeigt
eine Seitenansicht zur Darstellung von einem Beispiel eines Verfahrens
zum Herstellen eines Mantelabschnittes, bei dem eine Elektrode angeordnet
wird.
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22 zeigt
eine Seitenansicht zur Darstellung eines Beispiels bei einem Verfahren
zum Herstellen eines Einführelementes,
bei dem eine Elektrode angeordnet wird.
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23 zeigt
eine schematische Ansicht zur Darstellung der Aufbauarten von einem
proximalen Endabschnitt des Mantelabschnittes, der in 21 gezeigt
ist, und einem proximalen Endabschnitt des Einführabschnittes, der in 22 gezeigt
ist.
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24 zeigt
eine Seitenansicht zur Darstellung einer Injektionsnadel, die bei
einem Tierversuch zum Verifizieren der Erfassung einer Erfassung
einer Punktion durch Messung eines Herztätigkeitspotentials angewendet
ist.
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25 zeigt
eine Wellenformdarstellung zur Darstellung der Ergebnisse einer
Verifikation bei dem Tierversuch, wobei der Fall dargestellt ist,
bei dem eine Elektrode an der Injektionsnadel in Blut vorhanden
ist.
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26 zeigt
eine Wellenformdarstellung zur Darstellung der Ergebnisse von einer
Verifikation bei dem Tierversuch, wobei der Fall dargestellt ist,
bei dem die Elektrode an der Injektionsnadel in einem kardialen
Gewebe vorhanden ist.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
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Nachstehend
sind die Ausführungsbeispiele der
vorliegenden Erfindung detailliert unter Bezugnahme auf die Zeichnungen
beschrieben.
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Wie
dies in 1 gezeigt ist, hat ein Katheter 20 gemäß dem Ausführungsbeispiel
1 eine Betriebseinheit 30, einen Mantelabschnitt 55,
eine Injektionsnadel 63, die an einem distalen Endabschnitt 62 von einem
Einführelement 60 angeordnet
ist, und eine Elektrode 70, und wird in dem Zustand angewendet, bei
dem er in ein Lumen eines lebenden Körpers perkutan eingeführt wird.
Im Übrigen
ist die Elektrode 70 an dem distalen Endabschnitt 62 von
dem Einführelement 60 angeordnet,
wobei sie zum Messen eines Herztätigkeitspotentials
(Elektrokardio) verwendet wird und als ein Punktionssensor wirkt.
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Die
Betriebseinheit 30 befindet sich an einem proximalen Endabschnitt 21 von
dem Katheter 20, und der distale Endabschnitt 62 von
dem Einführelement 60 und
die Injektionsnadel 63 befinden sich an einem distalen
Endabschnitt 22 von dem Katheter 20.
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Der
Mantelabschnitt 55 hat ein Lumen, das sich in diesem erstreckt,
wobei sich in ihm das Einführelement 60 gleitfähig erstreckt.
Die Form des Mantelabschnittes 55 ist nicht speziell beschränkt, jedoch
wird eine hohle zylindrische Form bevorzugt. Der Außendurchmesser
von dem Mantelabschnitt 55 ist nicht speziell beschränkt, jedoch
wird nicht mehr als 10 French (3,3 mm) bevorzugt.
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Das
Material von dem Mantelabschnitt 55 ist nicht speziell
beschränkt;
anwendbare Beispiele von dem Material umfassen polymerische Materialien
wie beispielsweise Polyolefine, Elastomere auf Olefin-Basis, Polyester,
weiches Polyvenylchlorid, Polyurethan, Elastomere auf Urethan-Basis,
Polyamide, Elastomere auf Amid-Basis, Polytetrafluoroethylen, Fluorharzelasthomere,
Polyamide, Etylenvenylacetatcopolymer und Silikongummi.
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Die
Polyolefine sind beispielsweise Polypropylen und Polyethylen. Die
Elastomere auf Olefin-Basis sind beispielsweise Polyethylenelastomer
und Polypropylenelastomer. Die Elastomere auf Amid-Basis sind beispielsweise
Polyamidelastomere.
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Wenn
der Mantelabschnitt 55 aus einem synthetischen Harz ausgebildet
wird, ist es möglich,
seine Steifigkeit zu verbessern, indem beispielsweise ein superelastisches
Legierungsrohr oder eine metallische eingebettete Schleife oder
ein eingebettetes Netz genutzt wird.
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Ein
distaler Endabschnitt 57 von dem Mantelabschnitt 55 hat
vorzugsweise die Funktion als eine Röntgenstrahlungskontrastmarkierungseinrichtung
und kann durch die Anwendung von einem Harz, in dem ein gegenüber Röntgenstrahlung
undurchlässiges
Material enthalten ist, beispielsweise ausgebildet werden. Beispiele
von dem gegenüber Röntgenstrahlung
undurchlässigen
Material umfassen Pulver aus Tantal, Wolframkarbid, Wismutoxid, Bariumsulfat,
Platin oder Legierungen von diesem, Kobaltlegierungen etc.
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Die
Form von dem Einführelement 60 ist nicht
speziell beschränkt,
jedoch wird eine hohle zylindrische Form bevorzugt. Der Außendurchmesser von
dem Einführelement 60 ist
nicht speziell beschränkt,
in soweit dass das Einführelement 60 in dem
Lumen von dem Mantelabschnitt 55 gleiten kann; wobei der
Außendurchmesser
vorzugsweise von 0,3 bis 1,0 mm beträgt. Der Innendurchmesser von
dem Einführelement 60 beträgt vorzugsweise 0,15
bis 0,8 mm.
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Das
Material von dem Einführelement 60 ist nicht
speziell beschränkt,
wobei anwendbare Beispiele von dem Material Metalle umfassen wie
beispielsweise rostfreier Stahl, Ni-Ti-Legierung, Cu-Zn-Legierung, Kobaltlegierungen,
Tantal, etc., Polyamide, Polyamide, ultrahochmolekulares Polyethylen,
Polypropylen, Fluoroharze und geeignete Kombinationen von ihnen.
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Die
Injektionsnadel 63 wird verwendet, um eine therapeutische
Zusammensetzung in ein Zielgewebe einzuspritzen. Das Zielgewebe
ist ein kranker Teil in einem lebenden Körper wie beispielsweise ein kardiales
Gewebe wie beispielsweise ein kardialischämischer Teil und die Umgebung
von diesem. Die Injektionsnadel 63 kann aufgebaut sein,
indem beispielsweise der distale Endabschnitt 62 von dem Einführelement 60 einem
Nadelformprozess zum Ausbilden einer Abschrägung (Schneidkantenfläche) ausgesetzt
wird, oder indem eine separate Injektionsnadel an dem distalen Endabschnitt 62 von
dem Einführelement 60 angebracht
wird.
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Nachstehend
ist unter Bezugnahme auf die 2 bis 5 der
proximale Endabschnitt 21 und der distale Endabschnitt 22 von
dem Katheter 20 detailliert beschrieben.
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Die
Betriebseinheit 30, die an dem proximalen Endabschnitt 21 von
dem Katheter 20 angeordnet ist, hat ein Gehäuse 31,
das mit einem Schlitz 33 versehen ist, einen Ausgangsanschluss 50 für eine Verbindung
mit einem externen Vitalverstärker
(eine Punktionserfassungseinheit) und eine Nabe 45, wie dies
in 2 gezeigt ist.
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Der
Ausgangsanschluss 50 ist mit der Elektrode 70,
die an dem distalen Endabschnitt 22 von dem Katheter 20 angeordnet
ist, durch einen Draht 80 verbunden, der sich entlang des
Einführelementes 60 erstreckt.
Die Nabe 45 ist ein Verbindungsstück zum Injizieren der therapeutischen
Zusammensetzung und beispielsweise eine Spritze, die die therapeutische
Zusammensetzung enthält,
ist mit dieser verbunden.
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Ein
proximaler Endabschnitt 56 von dem Mantelabschnitt 55 ist
an dem Gehäuse 31 befestigt, wohingegen
ein proximaler Endabschnitt 61 von dem Einführelement 60 in
den Innenraum von dem Gehäuse 31 eingeführt wird
und mit der Nabe 45 verbunden wird. Ein Antriebsabschnitt 32,
der aus einem elastischen Material ausgebildet ist, steht gleitfähig in einem
engen Kontakt mit der Innenfläche
von dem Gehäuse 31.
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Der
Antriebsabschnitt 32 hat einen mittleren Abschnitt, an
dem das Einführelement 60,
das durch diesen hindurch tritt, angeheftet ist und befestigt ist, und
einen Außenumfangsabschnitt,
an dem ein Nadelsteuerabschnitt 40 befestigt ist. Der Nadelsteuerabschnitt 40 sitzt
gleitfähig
in dem Schlitz 33, der in dem Gehäuse 31 ausgebildet
ist. Daher wird mit dem Antriebsabschnitt 32, der durch
die Betätigung
des Nadelsteuerabschnittes 40 bewegt wird, das Einführelement 60 angetrieben.
Als ein Ergebnis wird die Injektionsnadel 63, die an dem
distalen Endabschnitt 62 von dem Einführelement 60 angeordnet
ist, von dem distalen Endabschnitt 57 des Mantelabschnittes 33 nach
vorn versetzt (sie ragt dann vor) (siehe 3) oder
in den distalen Endabschnitt 57 von dem Mantelabschnitt 55 zurückversetzt
(siehe 4).
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Der
Antriebsabschnitt 32 ist aus einem elastischen Material
ausgebildet und ist in einem engen Kontakt mit der Innenfläche von
dem Gehäuse 31 angeordnet,
so dass der Antriebsabschnitt 32 an einer beliebigen Position
in dem Schlitz 33 angehalten werden kann. Im Übrigen ist
ein Stopper (Anhaltevorrichtung) 35 für ein sicheres Einschränken des
Bewegungsabstandes von dem Antriebsabschnitt 32 an der
Innenfläche
von dem Gehäuse 31 angeordnet.
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Ein
O-Ring 34 ist in einem Zwischenraum zwischen der Außenumfangsfläche des
Einführelementes 60 und
der Innenumfangsfläche
von einem proximalen Endabschnitt 56 des Mantelabschnitts 55 so
angeordnet, dass der Innenraum von der Betriebseinheit 30 abgedichtet
ist; wobei daher verhindert wird, dass beispielsweise Blut in die
Betriebseinheit 30 hinein strömt.
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Wie
dies in 3 gezeigt ist, ist der distale Endabschnitt 57 von
dem Mantelabschnitt 55, der an dem distalen Endabschnitt 22 von
dem Katheter 20 angeordnet ist, mit einem Durchgangsloch 58 versehen,
das mit dem Lumen des Mantelabschnittes 55 in Verbindung
steht. Das Durchgangsloch 58 stellt sicher, dass das Blut
in sicherer Weise zwischen dem Inneren und dem Äußeren des Mantelabschnittes 55 strömt und dass
das Blut sicher in den distalen Endabschnitt 22 von dem
Katheter 20 strömt.
Im Übrigen
ist das Durchgangsloch 58 vorzugsweise um nicht weniger
als 1 mm von einer Endfläche
des distalen Endabschnittes 57 des Mantelabschnittes 55 entlang
der Längsrichtung
des Mantelabschnittes 55 beabstandet.
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Die
Elektrode 70 zum Messen des Herztätigkeitspotentials hat eine
Ringform und ist befestigt, indem sie an dem distalen Endabschnitt 62 von
dem Einführelement 60 verstemmt
wird, dessen Außenumfangsfläche mit
Ausnahme einer Abschrägung 63A der
Einspritznadel 63 mit einem elektrischen Isolator 64 beschichtet
ist. Im Übrigen
ist in 2 der elektrische Isolator 64 aus Gründen der
Vereinfachung weggelassen worden.
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Beispielsweise
wird zwischen dem Fall, bei dem die Elektrode 70 in Blut
vorhanden ist, und dem Fall, bei dem die Elektrode 70 mit
einem Kardialgewebe in Kontakt steht, eine große Änderung bei dem Herztätigkeitspotential
erkannt. Andererseits wird zwischen dem Fall, bei dem die Elektrode 70 mit
der Oberfläche
von dem Kardialgewebe in Kontakt steht, und dem Fall, bei dem die
Elektrode 70 sich im Inneren des Kardialgewebes befindet,
keinerlei große Änderung
bei dem Herztätigkeitspotential
erzeugt.
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Daher
wird bevorzugt, dass die Elektrode 70 um einen Abstand
von 1 bis 3 mm von der Abschrägung 63A der
Injektionsnadel 63 entlang der Längsrichtung des Einführelementes 60 beabstandet
ist. Wenn bei dieser Anordnungsposition eine Änderung bei dem Herztätigkeitspotential
gemessen wird, zeigt dies an, dass die Injektionsnadel 63 sicher
im Inneren des Kardialgewebes angeordnet ist.
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Die
Form von der Elektrode 70 ist nicht speziell beschränkt; beispielsweise
kann die Elektrode 70 teilweise entlang der Umfangsrichtung
angeordnet sein. Die Fixierung der Elektrode 70 ist nicht
speziell beschränkt;
beispielsweise kann die Elektrode 70 durch das Anwenden
einer Anheftung platziert werden. Der elektrische Isolator 64 ist
beispielsweise aus einem elektrischen isolierenden Material wie
beispielsweise ein Polyimid-Überzug,
ein Polyurethanharz etc. ausgebildet.
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Der
Draht 80, der sich von dem Ausgangsanschluss 50 erstreckt,
der in der Betriebseinheit 30 angeordnet ist, ist mit der
Elektrode 70 verbunden. Der Draht 80 hat einen
Leiter 81 mit einem Anschluss, der mit der Elektrode 70 verbunden
ist, und einen elektrischen Isolator 82, der den Leiter 81 bedeckt.
Der Leiter 81 ist an dem elektrischen Isolator 64 befestigt, wobei
der Außenumfang
von dem Einführelement 60 beispielsweise
durch Anhaften bedeckt ist.
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Das
heißt
die Elektrode 70 ist mit dem Leiter 81, der mit
dem elektrischen Isolator 81 beschichtet ist, verbunden,
und der Leiter 81 erstreckt sich zu dem proximalen Endabschnitt 21 von
dem Katheter 20. Die Materialien von der Elektrode 70 und
dem Leiter 81 sind nicht speziell beschränkt, jedoch
werden Platin, Platin-Iridium, Wolfram, Silber oder dergleichen
bevorzugt.
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Im Übrigen wird,
wenn die Einführnadel 60 und
die Injektionsnadel 63 separate Körper sind, die Nadel befestigt,
nachdem die Außenumfangsfläche von
dem Einführelement 60 mit
dem elektrischen Isolator 64 beschichtet worden ist, und
die Elektrode 70 und der Draht 80 angeordnet worden
sind. In diesem Fall kann das Beschichten mit dem elektrischen Isolator 64 durchgeführt werden,
ohne dass es erforderlich ist, die Abschrägung 63A der Injektionsnadel 63 zu
vermeiden, und daher ist der Beschichtungsvorgang vereinfacht. Außerdem ist,
wenn das Einführelement 60 aus
einem elektrischen Isolator wie beispielsweise Kunststoff ausgebildet
ist, das Beschichten mit dem elektrischen Isolator 64 nicht
erforderlich.
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Nachstehend
ist unter Bezugnahme auf 6 ein Kathetersystem 10 beschrieben,
bei dem der Katheter 20 angewendet wird.
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Das
Kathetersystem 10 hat den Katheter 20, eine zweite
Elektrode 97 zum Messen eines Herztätigkeitspotentials (ein Elektrokardio),
und einen Vitalverstärker 90 zum
Erfassen einer Wellenformänderung
bei dem Herztätigkeitspotential,
das durch die erste Elektrode 70 gemessen wird. Im Übrigen ist
die zweite Elektrode 97 als ein separater Körper vorgesehen,
der von dem Katheter 20 unabhängig ist.
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Der
Vitalverstärker 90 hat
Eingangsanschlüsse 91 und 95 und
beispielsweise dient der Eingangsanschluss 91 als eine
positive Elektrode, während
der Eingangsanschluss 95 als eine negative Elektrode dient.
Der Eingangsanschluss 91 ist durch eine Leitung 92 mit
dem Ausgangsanschluss 50 von dem Katheter 20 verbunden
und ist durch den Draht 80, der sich im Inneren von dem
Mantelabschnitt 55 erstreckt, mit der ersten Elektrode 70 verbunden,
die an dem distalen Endabschnitt 62 von dem Einführelement 60 angeordnet
ist. Die Eingangselektrode 95 ist durch eine Leitung 96 mit
der zweiten Elektrode 97 verbunden. Das heißt der Vitalverstärker 90 ist
mit der ersten Elektrode 70 und der zweiten Elektrode 97 verbunden.
Die zweite Elektrode 97 wird bei einer beliebigen Position
an der Körperoberfläche von
einem Patienten fixiert.
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Daher
wird, wenn das Kardialmuskelgewebe (Herzmuskelgewebe) durch die
Injektionsnadel 63 punktiert wird und die Elektrode 70 mit
dem Kardialmuskelgewebe in Kontakt oder im Inneren von dem Kardialmuskelgewebe
angeordnet ist, eine große Änderung
bei der Wellenform des Herztätigkeitspotentials
erzeugt. Demgemäß ist es
mit dem Vitalverstärker 90 möglich, beispielsweise
zu beurteilen, dass die Wellenform von dem Herztätigkeitspotential sich geändert hat
aufgrund der Punktion durch die Injektionsnadel, wenn das Wellenformmuster
von dem Herztätigkeitspotential
sich stärker
geändert
hat als eine zuvor abgeschätzte
Höhe, und
folglich die Punktion durch die Injektionsnadel bestätigt wird.
Im Übrigen
unterscheidet sich das Wellenformmuster von dem Herztätigkeitspotential
in Abhängigkeit
von dem punktierten Abschnitt.
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Nachstehend
ist ein Verfahren zur Anwendung des Kathetersystems 10 unter
Bezugnahme auf den Fall beschrieben, bei dem der Zielabschnitt ein Kardialgewebe
ist.
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Zunächst führt der
Operierende durch die Anwendung von beispielsweise einem Führungskatheter
unter Röntgenstrahlfluoroskopie
den Katheter 20 in einen lebenden Körper ein und führt den
distalen Endabschnitt 22 von dem Katheter 20 in
ein Ventrikel (Herzkammer) eines Herzen ein, das in der Nähe von dem
Zielgewebe sich befindet.
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Unter
Blutdruck stehendes Blut strömt
in den distalen Endabschnitt 57 von dem Mantelabschnitt 55,
und das Herztätigkeitspotential
wird durch die Elektrode 70 gemessen, die sich in der Nähe von der Injektionsnadel 63 befindet.
Da in diesem Fall das Vorhandensein von dem Durchgangsloch 58,
das in dem distalen Endabschnitt 57 von dem Mantelabschnitt 55 ausgebildet
ist, einen guten Blutfluss zwischen dem Inneren und Äußeren des
Mantelabschnittes 55 verspricht, ist das Einströmen des
Blutes sichergestellt. Daher ist es möglich, das Herztätigkeitspotential
in dem Fall genauer zu messen, bei dem die Elektrode 70 in
dem Blut vorhanden ist.
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Danach
drückt
der Operierende, während das
Herztätigkeitspotential
durch die Elektrode 70 gemessen wird, den distalen Endabschnitt 57 von dem
Mantelabschnitt 55 gegen die Kardialwand (Herzwand) und
betätigt
den Nadelsteuerabschnitt 40. Als ein Ergebnis wird das
Einführelement 60 in der
distalen Richtung relativ zu dem Mantelabschnitt 55 bewegt,
um die Injektionsnadel 63 von dem distalen Endabschnitt 57 des
Mantelabschnitts 55 vorzubringen (sie ragt dann vor), wodurch
das Kardialmuskelgewebe punktiert wird.
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Wenn
das Kardialmuskelgewebe durch die Injektionsnadel 63 punktiert
ist und die Elektrode 70 dadurch in das Innere von dem
Kardialmuskelgewebe hinein bewegt worden ist, wird eine große Änderung
bei dem Wellenformmuster des Herztätigkeitspotentials erzeugt.
Daher kann die Punktion durch die Injektionsnadel 63 erfasst
werden.
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Dann
wird beispielsweise durch die Anwendung einer Spritze, die mit der
Nabe 45 verbunden ist, eine therapeutische Zusammensetzung
in das Kardialmuskelgewebe durch die Injektionsnadel 63 eingespritzt.
In diesem Fall wird bestätigt,
dass keine große Änderung
in dem Wellenformmuster des Herztätigkeitspotentials erzeugt
wird. Dies ermöglicht
das Erfassen, dass ein Wegziehen der Injektionsnadel 63 von
dem Zielgewebe durch eine Reaktionskraft, die sich von dem Einspritzen
der therapeutischen Zusammensetzung ergibt, nicht erzeugt worden
ist.
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Nachdem
die Injektion beendet worden ist, wird der Nadelsteuerabschnitt 40 so
betätigt,
dass die Injektionsnadel 63 in den distalen Endabschnitt 57 des
Mantelabschnittes 55 zurückversetzt wird, und der distale
Endabschnitt 22 von dem Katheter 20 wird zu dem
nächsten
Zielabschnitt bewegt. Dann werden die vorstehend dargelegten Vorgänge wiederholt.
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Somit
ist es bei dem Ausführungsbeispiel
1 der vorliegenden Erfindung möglich,
auf der Grundlage von dem Herztätigkeitspotential,
das durch die Elektrode 70 gemessen wird, um sicher das
Zielgewebe durch die Injektionsnadel 63 zu punktieren und sicher
die therapeutische Zusammensetzung in das Zielgewebe durch die Injektionsnadel 63 einzuspritzen.
Da außerdem
kein Bedarf an einer speziellen Vorrichtung zum Fixieren des Katheters
an dem Gewebe besteht, wird eine geringe Invasion sichergestellt.
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Nachstehend
ist eine Abwandlung von dem Katheter 20 gemäß dem Ausführungsbeispiel
1 beschrieben, das außerhalb
des Umfangs der Ansprüche
ist.
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Die
Elektrode zum Messen eines Herztätigkeitspotentials
muss nicht unbedingt an dem distalen Endabschnitt 62 von
dem Einführelement 60 angeordnet
sein, sondern kann an dem distalen Endabschnitt 57 von
dem Mantelabschnitt 55 angeordnet sein, wie dies in den 7 und 8 gezeigt
ist.
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Eine
Elektrode 75 hat eine Ringform und ist an einer Endfläche von
dem distalen Endabschnitt 57 des Mantelabschnitts 55 beispielsweise
durch ein Verstemmen befestigt. Ein Draht 85, der sich
von dem Ausgangsanschluss 50, der in der Betriebseinheit 30 angeordnet
ist, erstreckt, ist mit der Elektrode 75 verbunden.
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Der
Draht 85 hat einen Leiter 86 mit einem Anschluss,
der mit der Elektrode 75 zu verbinden ist, und einen elektrischen
Isolator 87, der den Leiter 86 bedeckt. Der Leiter 86 ist
an dem Außenumfang
von dem Mantelabschnitt 55 beispielsweise durch ein Anheften
befestigt. Wenn der Außenumfang
von dem Mantelabschnitt 55 elektrisch leitfähig ist,
wird jedoch der Leiter 86 befestigt, nachdem der Außenumfang beispielsweise
mit einem elektrischen Isolator beschichtet worden ist.
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Im Übrigen erstreckt
sich an dem proximalen Endabschnitt 56 von dem Mantelabschnitt 55 der Draht 85 beispielsweise
durch den Zwischenraum zwischen dem Außenumfang des proximalen Endabschnittes 61 des
Einführelementes 60 und
der Innenumfangsfläche
von dem proximalen Endabschnitt 56 des Mantelabschnittes 55 und
wird in den Innenraum von dem Gehäuse 31 der Betriebseinheit 30 eingeleitet
und tritt durch den Antriebsabschnitt 32.
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Nachstehend
ist ein Verfahren zur Anwendung des modifizierten Beispiels von
dem Katheter 20 beschrieben.
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Da
die Elektrode 75 an der Endfläche von dem distalen Endabschnitt 57 des
Mantelabschnitts 55 angeordnet ist, wird eine große Änderung
bei dem Wellenformmuster des Herztätigkeitspotentials zwischen
einem Zeitpunkt vor und nach dem Kontakt des distalen Endabschnittes 57 des
Mantelabschnitts 55 mit einem Kardialmuskelgewebe erzeugt.
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Beispielsweise
wird der Katheter in einen lebenden Körper eingeführt und zu der Nähe eines Zielgewebes
vorwärts
bewegt, und während
das Herztätigkeitspotential
gemessen wird, wird der distale Endabschnitt 57 von dem Mantelabschnitt 55 bewegt.
Dann wird eine große Änderung
bei der Wellenform des Herztätigkeitspotentials
erzeugt, wodurch der Kontakt des distalen Endabschnittes 57 von
dem Mantelabschnitt 55 mit dem Zielgewebe erkannt wird;
wobei danach der Nadelsteuerabschnitt 40 so betätigt wird,
dass er die Injektionsnadel 63 von dem distalen Endabschnitt 57 des
Mantelabschnitts 55 vorragen lässt.
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Wenn
in diesem Fall eine große Änderung bei
dem Wellenformmuster des Herztätigkeitspotentials
erzeugt wird, wird beurteilt, dass der distale Endabschnitt 57 von
dem Mantelabschnitt 55 sich von dem Zielgewebe getrennt
hat aufgrund einer Reaktionskraft, die sich von Vorbringvorgang
der Injektionsnadel 63 ergibt. Daher ist es, indem das
Fehlen einer großen Änderung
bei dem Wellenformmuster des Herztätigkeitspotentials während der
Vorbringtätigkeit
der Injektionsnadel 63 bestätigt wird, möglich, eine
sichere Punktion von dem Zielgewebe durch die Injektionsnadel 63 zu
erfassen.
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Im Übrigen wird
bei einem Einspritzen der therapeutischen Zusammensetzung in das
Zielgewebe durch die Injektionsnadel 63 das Fehlen einer
großen Änderung
bei dem Wellenformmuster von dem Herztätigkeitspotential ebenfalls
bestätigt.
Dies ermöglicht
das Erfassen, dass der distale Endabschnitt 57 von dem
Mantelabschnitt 55 nicht von dem Zielgewebe durch eine
Reaktionskraft getrennt worden ist, die sich von dem Einspritzen
der therapeutischen Zusammensetzung ergibt, d. h. dass die Injektionsnadel 63 nicht
aus dem Zielgewebe herausgezogen worden ist.
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Somit
ist es auch bei dem abgewandelten Beispiel möglich, sicher das Zielgewebe
durch die Injektionsnadel 63 zu punktieren und sicher die
therapeutische Zusammensetzung in das Zielgewebe durch die Injektionsnadel 63 einzuspritzen.
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Nachstehend
ist unter Bezugnahme auf die 9 bis 12 ein
Katheter 120 gemäß dem Ausführungsbeispiel
2 beschrieben. Das Ausführungsbeispiel
2 unterscheidet sich im Allgemeinen von dem Ausführungsbeispiel 1 dahingehend,
dass eine Vielzahl an Elektroden 170 und 175,
die als ein Punktionssensor fungieren, an einem distalen Endabschnitt 162 von
einem Einführelement 160 vorgesehen
sind, und dass kein Bedarf an einer Elektrode besteht, die unabhängig von
dem Katheter ist.
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Genauer
gesagt hat eine Betriebseinheit 130, die sich an einen
proximalen Endabschnitt 121 von dem Katheter 120 befindet,
eine Vielzahl an Ausgangsanschlüssen 150 und 151.
Der Ausgangsanschluss 150 ist mit der Elektrode 170,
die an einem distalen Endabschnitt 122 von dem Katheter 120 angeordnet
ist, durch einen Draht 180 verbunden, der sich entlang
des Einführelements 160 erstreckt.
Anders ausgedrückt
ist die Elektrode 170 mit einem Anschluss von einem Leiter 181 verbunden,
der mit einem elektrischen Isolator 182 beschichtet ist.
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Der
Ausgangsanschluss 151 ist mit der Elektrode 175,
die an dem distalen Endabschnitt 122 von dem Katheter 120 angeordnet
ist, durch einen Draht 185 verbunden, der sich entlang
des Einführelementes 160 erstreckt.
Anders ausgedrückt
ist die Elektrode 175 mit einem Anschluss von einem Leiter 186 verbunden,
der mit einem elektrischen Isolator 187 beschichtet ist.
Die Elektrode 170 und die Elektrode 175 sind voneinander
entlang der Längsrichtung
des Einführelementes 160 beabstandet.
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Außerdem hat,
wie dies in 12 gezeigt ist, ein Kathetersystem 110,
bei dem der Katheter 120 angewendet wird, einen Vitalverstärker 190 zum
Erfassen des Wellenformmusters von einem Herztätigkeitspotential, das durch
die Elektroden 170 und 175 gemessen wird.
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Der
Vitalverstärker 190 hat
beispielsweise einen Eingangsanschluss 191 für eine positive
Elektrode und einen Eingangsanschluss 193 für eine negative
Elektrode. Der Eingangsanschluss 191 ist mit dem Ausgangsanschluss 150 des
Katheters 120 durch eine Leitung 192 verbunden
und ist mit der Elektrode 170, die an dem distalen Endabschnitt 162 von
dem Einführelement 160 angeordnet
ist, durch einen Draht 180 verbunden, der sich im Inneren
eines Mantelabschnittes 155 erstreckt.
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Der
Eingangsanschluss 193 ist mit dem Ausgangsanschluss 151 von
dem Katheter 120 durch eine Leitung 194 verbunden
und ist mit der Elektrode 175, die an dem distalen Endabschnitt 162 des
Einführelementes 160 angeordnet
ist, durch einen Draht 185 verbunden, der sich im Inneren
des Mantelabschnittes 155 erstreckt.
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Nachstehend
ist das Verfahren zum Anwenden des Katheters 120 beschrieben.
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Der
Katheter 120 wird in einen lebenden Körper eingeführt, wobei ein distaler Endabschnitt 157 von
dem Mantelabschnitt 155 gegen die Kardialwand gedrückt wird,
und ein Nadelsteuerabschnitt 140 wird betätigt. Als
ein Ergebnis wird das Einführelement 160 in
die distale Richtung relativ zu dem Mantelabschnitt 155 bewegt,
und eine Injektionsnadel 163 wird von dem distalen Endabschnitt 157 des
Mantelabschnitts 155 vorwärts bewegt, um ein Kardialmuskelgewebe
zu punktieren. Wenn das Kardialmuskelgewebe durch die Injektionsnadel 163 punktiert
worden ist und die Elektrode 170 in das Innere des Kardialmuskelgewebes
hinein bewegt worden ist, wird eine große Änderung bei dem Wellenformmuster
des Herztätigkeitspotentials
erzeugt. Daher kann die Punktion durch die Injektionsnadel 163 erfasst
werden.
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Somit
ist es auch bei dem Ausführungsbeispiel
2 möglich,
das Zielgewebe durch die Injektionsnadel 163 sicher zu
punktieren und eine therapeutische Zusammensetzung in das Zielgewebe
durch die Injektionsnadel 163 sicher einzuspritzen.
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Nachstehend
ist unter Bezugnahme auf 13 eine
Abwandlung von dem Katheter gemäß Ausführungsbeispiel
2 beschrieben, die außerhalb des
Umfangs der Ansprüche
ist.
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Wenn
eine Vielzahl an Elektroden an einem distalen Endabschnitt des Katheters
eingeordnet ist, muss die Elektrode nicht unbedingt an dem distalen Endabschnitt 162 des
Einführelementes 160 angeordnet
sein, sondern sie kann an dem distalen Endabschnitt 157 des
Mantelabschnittes 155 angeordnet sein.
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Beispielsweise
hat eine Elektrode 270 eine Ringform und ist an einer Endfläche von
dem distalen Endabschnitt 157 des Mantelabschnittes 155 beispielsweise
durch Verstemmen befestigt. Ein Draht 280, der sich von
dem Ausgangsanschluss 150 erstreckt, der in der Betriebseinheit 130 angeordnet
ist, ist mit der Elektrode 270 verbunden. Der Draht 280 hat
einen Leiter 281 mit einem Anschluss, um mit der Elektrode 270 verbunden
zu werden, und einen elektrischen Isolator 282, der an
dem Leiter 281 beschichtet ist.
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Eine
Elektrode 275 hat eine Ringform und ist beispielsweise
durch Verstemmen an einer Position befestigt, die von der Elektrode 270 beabstandet
ist. Ein Draht 285, der sich von dem Ausgangsanschluss 151,
der an der Betriebseinheit 130 angeordnet ist, erstreckt,
ist mit der Elektrode 275 verbunden. Der Draht 285 hat
einen Leiter 286 mit einem Anschluss, um mit der Elektrode 275 verbunden
zu werden, und einen elektrischen Isolator 287, der an
dem Leiter 286 beschichtet ist.
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Somit
wird bei diesem Aufbau in der gleichen Art und Weise wie bei dem
abgewandelten Beispiel des Katheters 20 gemäß dem Ausführungsbeispiel
1 eine große Änderung
bei dem Wellenformmuster des Herztätigkeitspotentials zwischen
einem Zeitpunkt vor und nach dem Kontakt des distalen Endabschnittes 157 des
Mantelabschnittes 155 mit dem Kardialmuskelgewebe erzeugt.
Daher ist es möglich,
mit Sicherheit ein Zielgewebe durch die Injektionsnadel 163 zu
punktieren und eine therapeutische Zusammensetzung in das Zielgewebe
durch die Injektionsnadel 163 sicher einzuspritzen.
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Nachstehend
ist unter Bezugnahme auf 14 ein
abgewandelter Aufbau des Kathetersystems beschrieben, bei dem der
Katheter 120 angewendet wird. Das Kathetersystem 210 hat
eine Vielzahl an Vitalverstärkern 190 und 290 für ein Erfassen des
Wellenformmusters von einem Herztätigkeitspotentials, das durch
die Elektroden 170 und 175 gemessen wird.
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Der
Vitalverstärker 190 hat
beispielsweise einen Eingangsanschluss 191 für eine positive
Elektrode und einen Eingangsanschluss 195 für eine negative
Elektrode. Der Eingangsanschluss 191 ist mit dem Ausgangsanschluss 150 von
dem Katheter 120 durch eine Leitung 192 verbunden und
ist mit der Elektrode 170, die an dem distalen Endabschnitt 162 von
dem Einführelement 160 angeordnet
ist, durch den Draht 180 verbunden, der sich im Inneren
von dem Mantelabschnitt 155 erstreckt. Der Eingangsanschluss 195 ist
durch eine Leitung 196 mit einer zweiten Elektrode 197 verbunden,
die von dem Katheter 120 separat ist.
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Der
Vitalverstärker 290 hat
beispielsweise einen Eingangsanschluss 291 für eine positive
Elektrode und einen Eingangsanschluss 295 für eine negative
Elektrode. Der Eingangsanschluss 291 ist mit dem Ausgangsanschluss 151 des
Katheters 120 durch eine Leitung 292 verbunden
und ist mit der Elektrode 175, die an dem distalen Endabschnitt 192 des
Einführelementes 160 angeordnet
ist, durch den Draht 185 verbunden, der sich im Inneren
von dem Mantelabschnitt 155 erstreckt. Der Eingangsanschluss 295 ist
durch eine Leitung 296 mit einer zweiten Elektrode 297 verbunden,
die von dem Katheter 120 separat ist.
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Die
Elektrode 170 und die Elektrode 175 sind voneinander
entlang der Längsrichtung
des Einführelementes 160 beabstandet.
Daher ändert
sich, wenn die Punktionstiefe der Injektionsnadel 194 in
ein Gewebe zunimmt, das Wellenmuster von dem Herztätigkeitspotential,
das durch die Elektroden 170 und 175 gemessen
wird, in aufeinander folgender Weise. Anderes ausgedrückt kann
die Punktionstiefe der Injektionsnadel 164 erfasst werden.
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Nachstehend
ist ein Verfahren für
die Anwendung des Katheters 120 in dem Kathetersystem 210 beschrieben.
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Der
Katheter 120 wird in einen lebenden Körper eingeführt, wobei der distale Endabschnitt 157 von
dem Mantelabschnitt 155 gegen die Kardialwand gedrückt wird,
und der Nadelsteuerabschnitt 140 wird betätigt. Als
ein Ergebnis wird das Einführelement 160 in
der distalen Richtung relativ zu dem Mantelabschnitt 155 bewegt,
und die Injektionsnadel 163 wird von dem distalen Endabschnitt 157 des
Mantelabschnitts 155 vorwärts bewegt, um das Kardialmuskelgewebe
zu punktieren. Wenn das Kardialmuskelgewebe durch die Injektionsnadel 163 punktiert
worden ist und die Elektrode 170 in das Innere von dem
Kardialmuskelgewebe hinein bewegt worden ist, wird eine große Änderung
in dem Wellenformmuster des Herztätigkeitspotentials erzeugt,
die durch den Verstärker 190 bestätigt wird.
Daher kann die Punktion durch die Injektionsnadel 163 erfasst
werden.
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Wenn
in diesem Fall eine große Änderung bei
dem Wellenformmuster des Herztätigkeitspotentials,
das durch die Elektrode 175 gemessen wird und durch den
Verstärker 290 bestätigt wird,
nicht erzeugt wird, wird beurteilt, dass die Punktionstiefe von
der Injektionsnadel 163 sich bei einer Zwischenposition zwischen
der Elektrode 170 und der Elektrode 175 befindet.
Wenn zusätzlich
dazu die Punktion durch die Injektionsnadel 163 weiter
vorwärts
bewegt wird und die Elektrode 175 in das Innere von dem
Kardialgewebe bewegt wird, wird eine große Änderung bei dem Wellenformmuster
erzeugt, was durch den Verstärker 290 bestätigt wird.
Daher wird, wenn eine große Änderung
bei dem Wellenformmuster des Herztätigkeitspotentials erzeugt
wird, die durch die Elektrode 175 gemessen wird und durch
den Verstärker 290 bestätigt wird,
beurteilt, dass die Punktionstiefe der Injektionsnadel 163 die
Position von der Elektrode 175 überschritten hat.
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Anders
ausgedrückt
ist es, indem die Anordnungspositionen und die Anzahl der Elektroden
in geeigneter Weise geändert
werden, möglich,
die Punktionstiefe von der Injektionsnadel 163 genau zu
erfassen. Daher ist es möglich,
zu verhindern, dass die Injektionsnadel 163 weiter als
erwartet nach vorn bewegt wird, um so beispielsweise durch die Kardialwand
zu stechen oder bis zu einer Tiefe eine Punktion durchzuführen, die
sich von der Zieltiefe in einem erkrankten Abschnitt unterscheidet.
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Somit
ist es mit dem Katheter 120 gemäß dem Ausführungsbeispiel 2 möglich, die
Punktionstiefe von der Injektionsnadel zu erfassen, wodurch die
Punktion durch die Injektionsnadel 163 noch besser sichergestellt
ist. Im Übrigen
ist dieses System insbesondere für
eine Therapie geeignet, bei der eine genaue Punktion durch die Injektionsnadel 163 bis
zu einer Zieltiefe in einem erkrankten Abschnitt erforderlich ist,
um den Effekt der Therapie zu erzielen.
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Nachstehend
ist unter Bezugnahme auf 15 ein
Katheter gemäß dem Ausführungsbeispiel
3 beschrieben. Das Ausführungsbeispiel
3 unterscheidet sich von dem Ausführungsbeispiel 2 im Allgemeinen
dahin gehend, dass der Katheter eine Elektrode 370, die
an einem distalen Endabschnitt 362 von einem Einführelement 360 angeordnet
ist, und eine Elektrode 375 hat, die an einem distalen
Endabschnitt 357 von einem Mantelabschnitt 355 angeordnet
ist.
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Genauer
gesagt hat die Elektrode 370 eine Ringform, wobei die Außenumfangsfläche von
dem distalen Endabschnitt 362 von dem Einführelement 360 außer an eine
Abschrägung 363A von
einer Injektionsnadel 363 mit einem elektrischen Isolator 364 beschichtet
ist, und die Elektrode 370 ist an dem distalen Endabschnitt 362 von
dem Einführelement 360 durch
Verstemmen befestigt.
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Ein
Draht 380, der sich von einem Ausgangsanschluss, der in
der Betriebseinheit angeordnet ist, erstreckt, ist mit der Elektrode 370 verbunden.
Der Draht 380 hat einen Leiter 381 mit einem Anschluss, der
mit der Elektrode 370 verbunden ist, und einen elektrischen
Isolator 382, der den Leiter 381 bedeckt. Der
Leiter 381 ist beispielsweise durch Anheften an dem elektrischen
Isolator 364 befestigt, der den Außenumfang von dem Einführelement 360 bedeckt.
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Die
Elektrode 375, die an einer Endfläche von dem distalen Endabschnitt 357 des
Mantelabschnitts 355 angeordnet ist, hat eine Ringform
und ist beispielsweise durch Verstemmen befestigt. Ein Draht 385,
der sich von einem Ausgangsanschluss, der in der Betriebseinheit
angeordnet ist (dieser Ausgangsanschluss unterscheidet sich von
dem Ausgangsanschluss, mit dem die Elektrode 370 verbunden
ist), erstreckt, ist mit der Elektrode 375 verbunden.
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Der
Draht 385 hat einen Leiter 386 mit einem Anschluss,
der mit der Elektrode 375 verbunden ist, und einen elektrischen
Isolator 387, der den Leiter 386 bedeckt. Der
Leiter 386 ist beispielsweise durch ein Anheften mit dem
Außenumfang
von dem Mantelabschnitt 355 befestigt.
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Nachstehend
ist ein Verfahren für
die Anwendung des Katheters gemäß dem Ausführungsbeispiel
2 beschrieben.
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Zunächst wird
der Katheter in einen lebenden Körper
eingeführt
und bis zu der Nähe
eines Zielgewebes vorwärts
bewegt, und während
ein Herztätigkeitspotential
gemessen wird, wird der distale Endabschnitt 357 von dem
Mantelabschnitt 355 bewegt. Dann wird eine große Änderung
bei dem Wellenformmuster eines Herztätigkeitspotentials erzeugt,
das durch die Elektrode 375 gemessen wird, wodurch der Kontakt
von dem distalen Endabschnitt 357 des Mantelabschnitts 355 mit
dem Zielgewebe bestätigt
werden kann; wobei danach der Nadelsteuerabschnitt so betätigt wird,
dass die Injektionsnadel 363 von dem distalen Endabschnitt 357 des
Mantelabschnittes 355 vorwärts bewegt wird.
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In
diesem Fall wird, wenn eine große Änderung
bei dem Wellenformmuster des durch die Elektrode 375 gemessenen
Herztätigkeitspotentials
erzeugt wird, beurteilt, dass der distale Endabschnitt 357 von
dem Mantelabschnitt 355 sich von dem Zielgewebe getrennt
hat und zwar aufgrund einer Reaktionskraft, die sich aus dem Vorwärtsbewegungsvorgang
der Injektionsnadel 363 ergibt. Daher bestätigt der
Operierende das Fehlen einer großen Änderung bei dem Wellenformmuster
des Herztätigkeitspotentials,
das durch die Elektrode 375 gemessen wird, während des
Vorwärtsbewegungsvorgangs
der Injektionsnadel 363.
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Wenn
andererseits ein Kardialmuskelgewebe durch die Injektionsnadel 363 punktiert
worden ist und die Elektrode 370 in das Innere von dem
Kardialmuskelgewebe hinein bewegt worden ist, wird eine große Änderung
bei dem Wellenformmuster eines Herztätigkeitspotentials erzeugt,
das durch die Elektrode 370 gemessen wird. Daher kann die
Punktion durch die Injektionsnadel 363 erfasst werden.
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Im Übrigen wird
beim Injizieren einer therapeutischen Zusammensetzung in das Zielgewebe durch
die Injektionsnadel 363 ebenfalls das Fehlen einer großen Änderung
bei dem Wellenformmuster des Herztätigkeitspotentials, das durch
die Elektroden 370 und 375 gemessen wird, bestätigt. Dies
ermöglicht
ein Erfassen, dass der distale Endabschnitt 357 von dem
Mantelabschnitt 355 sich nicht von dem Zielgewebe durch
eine Reaktionskraft getrennt hat, die sich von dem Einspritzen der
therapeutischen Zusammensetzung ergibt, und dass die Injektionsnadel 363 nicht
aus dem Zielgewebe herausgezogen worden ist.
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Somit
wird bei dem Katheter gemäß dem Ausführungsbeispiel
3 die Zuverlässigkeit
in Hinblick auf die Punktion eines Zielgewebes durch die Injektionsnadel
und auch im Hinblick auf das Einspritzen einer therapeutischen Zusammensetzung
verbessert.
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Nachstehend
ist unter Bezugnahme auf 16 ein
Kathetersystem gemäß dem Ausführungsbeispiel
4 beschrieben. Das Ausführungsbeispiel
4 unterscheidet sich im Allgemeinen von dem Ausführungsbeispiel 3 dahingehend,
dass eine Vielzahl an Elektroden 470 und 471,
die als ein Punktionssensor fungieren, an einem distalen Endabschnitt 462 von
einem Einführelement 460 angeordnet
sind.
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Die
Elektrode 470 ist benachbart zu einer Abschrägung einer
Injektionsnadel 363 angeordnet und die Elektrode 471 ist
an einer Position, die von der Elektrode 470 beabstandet
ist, entlang der Längsrichtung
von dem Einführelement 460 angeordnet.
Eine Elektrode 475, die an einem distalen Endabschnitt 457 eines
Mantelabschnitts 455 angeordnet ist, ist an einer Position
angeordnet, die zu der proximalen Endseite von einer Endfläche des
distalen Endabschnitts 457 beabstandet ist.
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Außerdem hat
das Kathetersystem gemäß dem Ausführungsbeispiel
4 eine Vielzahl an Vitalverstärkern 490A und 490B gemäß dem Aufbau
der Elektroden 470, 471 und 475, die
an dem distalen Endabschnitt von dem Katheter angeordnet sind. Der Vitalverstärker 490A hat
einen Eingangsanschluss 491A (beispielsweise für eine positive
Elektrode), der mit der Elektrode 470 verbunden ist, und
einen Eingangsanschluss 493A (beispielsweise für eine negative
Elektrode), der mit der Elektrode 475 verbunden ist. Der
Vitalverstärker 490B hat
einen Eingangsanschluss 491B (beispielsweise für eine positive
Elektrode), der mit der Elektrode 471 verbunden ist, und einen
Eingangsanschluss 493B (beispielsweise für eine negative
Elektrode), der mit der Elektrode 475 verbunden ist. Das
heißt
die Elektrode 475 ist mit beiden Vitalverstärkern 490A und 490B verbunden.
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Wenn
bei dem vorstehend beschriebenen Aufbau ein Zielgewebe durch die
Injektionsnadel 463 punktiert wird und die Elektrode 470 in
einen Kontakt mit dem Zielgewebe gebracht wird oder in das Innere von
dem Zielgewebe hinein bewegt wird, wird eine große Änderung bei dem Wellenformmuster
eines Herztätigkeitspotentials
erzeugt, das durch den Vitalverstärker 490A gemessen
wird. Daher kann die Punktion durch die Injektionsnadel 463 erfasst
werden.
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Außerdem wird,
wenn die Punktionstiefe von der Injektionsnadel 463 zunimmt
und die Elektrode 471 in einen Kontakt mit dem Zielgewebe
gebracht wird oder in das Innere von dem Zielgewebe hinein bewegt
wird, eine große Änderung
bei dem Wellenformmuster eines Herztätigkeitspotentials erzeugt, das
durch den Vitalverstärker 490B gemessen
wird. Daher ist es möglich,
die Punktionstiefe von der Injektionsnadel 463 zu erfassen
und folglich die Punktion durch die Injektionsnadel noch sicherer
zu gestalten.
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Nachstehend
ist unter Bezugnahme auf 17 ein
Kathetersystem gemäß dem Ausführungsbeispiel
5 beschrieben. Das Ausführungsbeispiel
5 unterscheidet sich im Allgemeinen von dem Ausführungsbeispiel 3 dahingehend,
dass eine Vielzahl an Elektroden 570 und 571 an
einem distalen Endabschnitt 562 von einem Einführelement 560 angeordnet
sind und dass eine Vielzahl an Elektroden 575 und 576 an
einem distalen Endabschnitt 557 von einem Mantelabschnitt 555 angeordnet
sind.
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Die
Elektrode 570 ist benachbart zu einer Abschrägung einer
Injektionsnadel 563 angeordnet und die Elektrode 571 ist
an einer Position, die von der Elektrode 570 beabstandet
ist, entlang der Längsrichtung
des Einführelementes 560 angeordnet.
Die Elektrode 575 ist an einer Endfläche von dem distalen Endabschnitt 557 des
Mantelabschnitts 555 angeordnet und die Elektrode 576 ist
an einer Position angeordnet, die zu der proximalen Endseite hin
von einer Endfläche
des distalen Endabschnittes 557 beabstandet ist.
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Außerdem hat
das Kathetersystem gemäß dem Ausführungsbeispiel
5 eine Vielzahl an Vitalverstärkern 590A und 590B gemäß dem Aufbau
der Elektroden 570, 571, 575 und 576,
die an einem distalen Endabschnitt von dem Katheter angeordnet sind.
Der Vitalverstärker 590A hat
einen Eingangsanschluss 591A (beispielsweise für eine positive
Elektrode), der mit der Elektrode 570 verbunden ist, und einen
Eingangsanschluss 593A (beispielsweise für eine negative
Elektrode), der mit der Elektrode 571 verbunden ist. Der
Vitalverstärker 590B hat
einen Eingangsanschluss 591B (beispielsweise für eine positive Elektrode),
der mit der Elektrode 575 verbunden ist, und einen Eingangsanschluss 593B (beispielsweise
eine negative Elektrode), der mit der Elektrode 576 verbunden
ist.
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Wenn
bei dem vorstehend beschriebenen Aufbau der distale Endabschnitt 557 von
dem Mantelabschnitt 555 mit einem Zielgewebe in Kontakt
gelangt, wird eine große Änderung
bei dem Wellenformmuster eines Herztätigkeitspotentials erzeugt,
das durch den Vitalverstärker 590B gemessen
wird. Dann wird, wenn das Zielgewebe durch die Injektionsnadel 563 punktiert
wird und die Elektrode 570 mit dem Zielgewebe in Kontakt
gebracht wird oder in das Innere von dem Zielgewebe hinein bewegt
wird, eine große Änderung
bei dem Wellenformmuster eines Herztätigkeitspotentials erzeugt,
das durch den Vitalverstärker 590A gemessen
wird. Daher kann die Punktion durch die Injektionsnadel 563 erfasst
werden.
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Im Übrigen kann
beim Punktieren durch die Injektionsnadel 563, wenn eine
große Änderung
bei dem Wellenformmuster eines Herztätigkeitspotentials, das durch
den Vitalverstärker 590B gemessen wird,
erzeugt wird, erfasst werden, dass der distale Endabschnitt 557 von
dem Mantelabschnitt 555 sich von dem Zielgewebe getrennt
hat und zwar durch eine Reaktionskraft, die sich aus dem Vorwärtsbewegungsvorgang
der Injektionsnadel 563 ergibt. In ähnlicher Weise kann beim Einspritzen
einer therapeutischen Zusammensetzung, wenn eine große Änderung
bei dem Wellenformmuster eines von dem Vitalverstärker 590B gemessenen
Herztätigkeitspotentials
erzeugt wird, erfasst werden, dass der distale Endabschnitt 557 von
dem Mantelabschnitt 555 sich von dem Zielgewebe getrennt
hat und zwar durch eine Reaktionskraft, die sich von dem Einspritzen
der therapeutischen Zusammensetzung ergibt.
-
Somit
wird bei dem Ausführungsbeispiel
5 die Zuverlässigkeit
im Hinblick auf die Punktion eines Zielgewebes durch die Injektionsnadel
und im Hinblick auf das Einspritzen einer therapeutischen Zusammensetzung
verbessert.
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Nachstehend
ist unter Bezugnahme auf 18 eine
Abwandlung von dem Kathetersystem gemäß dem Ausführungsbeispiel 5 beschrieben.
Dieses abgewandelte Beispiel unterscheidet sich von dem Kathetersystem
von dem Ausführungsbeispiel
5 im Hinblick auf die Position der Anordnung der Elektrode 575 an
dem distalen Endabschnitt 557 des Mantelabschnitts 555 und
im Hinblick auf das Verfahren zum Verbinden zwischen den Elektroden 571, 575 und
den Vitalverstärkern 590A und 590B.
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Das
heißt
die Elektrode 575 ist an einer Position angeordnet, die
von einer Endfläche
des distalen Endabschnitts 557 des Mantelabschnitts 555 beabstandet
ist. Die Elektrode 571 ist mit dem Eingangsanschluss 591B des
Vitalverstärkers 590B verbunden.
Die Elektrode 575 ist mit dem Eingangsanschluss 593A des
Vitalverstärkers 590A verbunden.
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Wenn
bei dem vorstehend beschriebenen Aufbau ein Zielgewebe durch die
Injektionsnadel 563 punktiert wird und die Elektrode 570 in
Kontakt mit dem Zielgewebe gebracht wird oder in das Innere von
dem Zielgewebe hinein bewegt wird, wird eine große Änderung bei dem Wellenformmuster
eines durch den Vitalverstärker 590A gemessenen
Herztätigkeitspotentials
erzeugt. Daher kann die Punktion durch die Injektionsnadel 563 erfasst
werden.
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Außerdem wird,
wenn die Punktionstiefe von der Injektionsnadel 563 zunimmt
und die Elektrode 571 in Kontakt mit dem Zielgewebe gebracht
wird oder in das Innere von dem Zielgewebe hinein bewegt wird, eine
große Änderung
bei dem Wellenformmuster eines durch den Vitalverstärker 590B gemessenen
Herztätigkeitspotentials
erzeugt. Daher ist es möglich,
die Punktionstiefe von der Injektionsnadel 563 zu erfassen
und folglich noch besser die Punktion durch die Injektionsnadel 563 zu
gestalten.
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Die
Elektrode oder die Elektroden, die an Positionen angeordnet ist
oder sind, die von der proximalen Endseite von der Endfläche des
Mantelabschnittes 555 beabstandet sind, wie beispielsweise die
in den 17 und 18 gezeigte
Elektrode 576 inklusive der in 13 gezeigten
Elektrode 275 und der in 16 gezeigten
Elektrode 575 kann oder können in dem distalen Abschnitt 557 des
Mantelabschnittes 555 eingebettet sein, wie dies in 19 dargestellt
ist. Ein derartiger Aufbau kann erzielt werden, indem beispielsweise
der distale Endabschnitt 557 von dem Mantelabschnitt 555 mit
einem Vertiefungsabschnitt entlang der Umfangsrichtung versehen
wird, die Elektrode in den Vertiefungsabschnitt durch Verstemmen
eingepasst wird, ein Leiter, der sich zu einem proximalen Endabschnitt
des Katheters erstreckt, mit der Elektrode verbunden wird, und die
Oberfläche
von dem Leiter mit einem elektrischen Isolator beschichtet wird.
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Darüber hinaus
kann, wie dies in 20 dargestellt ist, die Elektrode
oder die Elektroden in dem Lumen des Mantelabschnittes 555 angeordnet
sein und befestigt sein. Dieser Aufbau kann erzielt werden, indem
beispielsweise eine Elektrode, die einen Außendurchmesser hat, der geringfügig kleiner
als der Innendurchmesser von dem Lumen des Mantelabschnittes 555 ist,
in das Lumen von dem Mantelabschnitt 555 eingeführt wird,
und die Elektrode durch Anheften an einer Position befestigt wird,
die um einige Millimeter von der Endfläche des distalen Endabschnitts 557 des
Mantelabschnitts 555 entlang der Längsrichtung von dem Mantelabschnitt 555 beabstandet
ist.
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In
dem Fall, bei dem die Elektrode oder die Elektroden in dem Inneren
von dem Lumen eingebettet sind oder angeordnet und befestigt sind,
ist es in der Hinsicht vorteilhaft, dass es möglich ist, Messfehler zu unterdrücken, die
beispielsweise aufgrund eines fehlerhaften Kontaktes der Elektrode
mit einem rauhen Abschnitt der Oberfläche von einem Ventrikel erzeugt
werden.
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Nachstehend
ist unter Bezugnahme auf die 21 bis 23 ein
Beispiel von dem Verfahren zum Herstellen eines Mantelabschnittes
und eines Einführelementes,
an dem Elektroden angeordnet sind, beschrieben.
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Als
ein Mantelabschnitt 655 wird eine Polyimidröhre verwendet,
in der sich ein Flechtdraht (ein Erzeugnis von Mikro-Lumen) befindet,
der Wolframcarbid enthält,
das als eine Röntgenstrahlungskontrastmarkiereinrichtung
wirkt. Die Polyimidröhre
hat einen aus drei Lagen bestehenden Aufbau, bei dem der Flechtdraht
zwischen einer inneren und einer äußeren Polyimidlage sandwichartig
angeordnet ist, und sie hat eine Länge von 1300 Millimeter, einen
Außendurchmesser
von 1,0 Millimeter und einen Innendurchmesser von 0,9 Millimeter.
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Ein
Ende (ein distaler Endabschnitt) von der Polyimidröhre wird
einer Laserbehandlung ausgesetzt, um lediglich die äußerste Polyimidlage
von einem Abschnitt von ungefähr
2 Millimeter abzuschälen,
wodurch der Flechtdraht freigelegt wird.
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Dann
wird, wie dies in 21 dargestellt ist, eine distale
Endabdeckung 657 an dem distalen Endabschnitt der Polyimidröhre angebracht.
Die distale Endbedeckung 657 ist aus SUS304 in einer kegelstumpfartigen
konischen Form ausgebildet, und ihre Innenfläche und ihre Außenfläche sind
mit einem elektrischen Isolator bedeckt.
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Das
distale Ende von der distalen Endabdeckung 657 hat einen
Außendurchmesser
von 1,8 Millimeter, und der Abschnitt von der distalen Endabdeckung 657 für eine Befestigung
an der Polyimidröhre hat
einen Außendurchmesser
von 1,2 Millimeter und eine Länge
von 3 Millimeter. Eine Elektrode 675 zum Messen eines Herztätigkeitspotentials
besteht aus einem ringartigen Abschnitt, der sich an der Innenseite
von einem elektrischen Isolator 687 befindet.
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Das
andere Ende (der proximale Endabschnitt) von der Polyimidröhre wird
einer Laserbehandlung ausgesetzt, um lediglich die äußerste Polyimidlage
abzuschälen,
wodurch der Flechtdraht freigelegt wird. Dann wird, wie dies in 23 dargestellt
ist, ein Verbindungsstück 686 an
jenem Abschnitt von dem anderen Ende 656 der Polyimidröhre befestigt,
an dem der Flechtdraht freigelegt ist.
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Ein
Draht 685, der sich von einem Ausgangsanschluss 651,
der in der Betriebseinheit angeordnet ist, erstreckt, ist mit dem
Verbindungsstück 686 verbunden.
Im Übrigen
ist in dem Innenraum von dem Verbindungsstück 681 der Flechtdraht
mit dem Leiter des Drahtes 685 verbunden. Außerdem erstreckt sich
der Draht 685 durch ein Durchgangsloch, das in einem Antriebsabschnitt 632 ausgebildet
ist.
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Als
ein Einführelement 660 wird
ein hohles Stahlrohr (ein Erzeugnis von der OHBAKIKO Corporation,
Limited) verwendet, von dem die Innenfläche und die Außenfläche mit
einem Polyimidüberzug (elektrischer
Isolator) beschichtet sind. Das hohle Stahlrohr ist aus SUS304 ausgebildet
und hat eine Länge
von 1500 Millimeter, einen Außendurchmesser
von 0,7 Millimeter und einen Innendurchmesser von 0,5 Millimeter.
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Wie
dies in 22 gezeigt ist, ist ein distaler Endabschnitt 662 von
dem Einführelement 660 poliert,
um eine Abschrägung 670 auszubilden,
der eine Schneidkantenfläche
bildet. Eine Elektrode zum Messen eines Herztätigkeitspotentials besteht
aus dem ringartigen Abschnitt, an dem die Isolationsbeschichtung
aus Polyimid abgeschält
ist (der ringartige Abschnitt), der sich an der Zwischenposition
zwischen dem elektrischen Isolator 664 und einem elektrischen
Isolator 682 befindet.
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Ein
proximaler Endabschnitt 661 von dem Einführelement 660 wird
einem Abschälen
von lediglich der äußersten
Polyimidlage an einem geeigneten Abschnitt jenseits von dem Antriebsabschnitt 632 so ausgesetzt,
dass der Flechtdraht freigelegt wird. Dann wird, wie dies in 23 gezeigt
ist, das Verbindungsstück 681 an
dem Abschnitt angebracht, an dem der Flechtdraht freigelegt ist.
Ein Draht 680, der sich von einem Ausgangsanschluss 650 erstreckt, der
in der Betriebseinheit angeordnet ist, ist mit dem Verbindungsstück 681 verbunden.
Im Übrigen
ist in dem Inneren von dem Verbindungsstück 681 der Flechtdraht
mit einem Leiter des Drahtes 680 verbunden.
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In
dieser Art und Weise können
die Elektroden zum Messen des Herztätigkeitspotentials an dem distalen
Endabschnitt von dem Einführelement 660 und
dem distalen Endabschnitt von dem Mantelabschnitt 655 angeordnet
werden.
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Nachstehend
sind unter Bezugnahme auf die 24 bis 26 die
Ergebnisse von einem Tierversuch zum Verifizieren der Erfassung
einer Punktion durch Messung eines Herztätigkeitspotentials beschrieben.
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Eine
Injektionsnadel 763, die für eine Punktion verwendet wird,
wurde zunächst
ausgebildet. Zunächst
wurde eine aus rostfreiem Stahl bestehende hohle Nadel mit einem
Seitenloch 765 versehen. Die hohle Nadel hatte einen Außendurchmesser
von 0,6 Millimeter und einen Innendurchmesser von 0,3 Millimeter.
Die Position von dem Seitenloch 765 war um 10 Millimeter
von dem Endstückende
einer Abschrägung
der hohlen Nadel entlang der Längsrichtung
der hohlen Nadel beabstandet.
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Dann
wurde ein Leiter 781 in das Lumen von der hohlen Nadel über das
Seitenloch 765 eingeführt und
wurde von einem proximalen Endabschnitt der hohlen Nadel herausgezogen.
Der Leiter hatte einen Durchmesser von 0,08 Millimeter. In diesem
Zustand wurde Polyurethanharz in das Lumen der hohlen Nadel gesetzt,
wodurch der Leiter 781 in dem Lumen der hohlen Nadel 781 befestigt
wurde.
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Danach
wurden der Leiter 781 und das Polyurethanharz, das von
dem Seitenloch 765 der hohlen Nadel vorragte, abgeschnitten.
Dann wurden die Außenumfangsfläche in der
Umgebung von dem Seitenloch 765 der hohlen Nadel und die
Abtrennschnittfläche
durch Feilen geglättet.
Als ein Ergebnis wurden die Elektrode 770, die aus der Abtrennschnittfläche des
Leiters 781 besteht, und der elektrische Isolator 764,
der aus dem Polyurethanharz ausgebildet wurde, das die Elektrode 770 und
den Leiter 781 umgibt, ausgebildet. In dieser Art und Weise
wurde eine Injektionsnadel 763 erhalten, die bei einem
Tierversuch anzuwenden ist.
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Nachstehend
sind die Einzelheiten des Tierversuchs beschrieben.
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Zunächst wurde
als ein Prüfling
ein Schwein einer Muskularinjektion aus Atropin, Azaperon und Ketamin
und einem Einatmen von Fluothan ausgesetzt, wobei das Schwein anästhesiert
wurde. Dann wurde die Luftröhre
eingeschnitten, wobei danach eine Intubation ausgeführt wurde,
und während
des Beibehaltens der Atmung durch eine Beatmungseinrichtung wurde
eine Thorocotomie durchgeführt,
um das Herz freizulegen.
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Der
Leiter 781, der sich von der Injektionsnadel 763 erstreckt,
wurde mit dem Eingangsanschluss der negativen Elektrode von einem
Vitalverstärker verbunden,
und eine separate Elektrode für
einen Kontakt mit der Körperoberfläche wurde
mit dem Anschluss der positiven Elektrode des Vitalverstärkers verbunden,
um eine Messung des Herztätigkeitspotentials
zu ermöglichen.
Im Übrigen
war der verwendete Vitalverstärker
ein Polyverstärker,
der von der NIHON KOHDEN CORPORATION hergestellt wurde.
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Danach
wurde, um die Dicke der Kardialwand zu überprüfen, ein Kardialgewebe durch
eine Testnadel von der Außenseite
des Herzens punktiert, und die Testnadel wurde schrittweise tief
vorwärts
bewegt. Als das distale Ende von der Testnadel die Herzkammer (Ventrikel)
erreicht hatte, und Blut aus dem proximalen Endabschnitt der Testnadel
herausströmte,
wurde die Position markiert. Dann wurde die Testnadel herausgezogen,
und die Länge
von dem distalen Ende der Testnadel zu der markierten Position wurde
gemessen, wodurch die ungefähre
Dicke von der Kardialwand überprüft wurde.
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Danach
wurde ein Abschnitt in der Nähe
von der Punktionsspur, die durch die Testnadel ausgebildet wurde,
durch die Injektionsnadel 763 punktiert, wodurch das Wellenformmuster
von dem Herztätigkeitspotential
unter der Bedingung, bei der die Elektrode 770 in dem Kardialgewebe
vorhanden war, aufgezeichnet wurde. Danach wurde die Punktionstiefe von
der Injektionsnadel 763 weiter erhöht, wodurch das Wellenformmuster
von dem Herztätigkeitspotential
unter der Bedingung, bei der die Elektrode 770 an der Grenze
zwischen dem Gewebe und dem Blut angeordnet war, aufgezeichnet wurde.
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Danach
wurde die Punktionstiefe von der Injektionsnadel 763 weiter
erhöht,
wodurch das Wellenformmuster von dem Herztätigkeitspotential unter der
Bedingung, bei der die Elektrode 770 in dem Blut in der
Herzkammer (Ventrikel) vorhanden war, aufgezeichnet wurde.
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Das
Wellenformmuster von dem Herztätigkeitspotential
variierte im großen
Maße zwischen dem
Fall, bei dem die Elektrode 770 in dem Blut vorhanden war
(siehe 25), und dem Fall, bei dem Elektrode 770 in
dem Kardialgewebe vorhanden war (siehe 26). Im Übrigen wurde
keine wesentliche Änderung
bei dem Wellenformmuster zwischen dem Fall, bei dem die Elektrode 770 an
der Grenze zwischen dem Gewebe und dem Blut vorhanden war, und dem
Fall, bei dem die Elektrode 770 in dem Kardialgewebe vorhanden
war, erkannt.
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In
dieser Weise wurde bestätigt,
dass eine Änderung
bei dem Wellenformmuster des Herztätigkeitspotentials zwischen
dem Fall, bei dem die Elektrode im Blut vorhanden war, und dem Fall,
bei dem die Elektrode mit dem Gewebe in Kontakt stand oder in dem
Gewebe vorhanden war, erzeugt wird.
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Der
vorstehend beschriebene Katheter 10 wird beispielsweise
für eine
Gentherapie oder Zellulartherapie angewendet.
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Die
Gentherapie ist eine Therapie von beispielsweise einer ischämischen
kardialen Erkrankung, und die Injektion von einer Gen-therapeutischen
Zusammensetzung (beispielsweise eine Zusammensetzung, die eine Nukleinsäure enthält) durch
die Anwendung einer Injektionsnadel, die in einem Katheter eingebaut
ist, ist im Hinblick auf eine geringe Invasion vorteilhaft.
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Die
Zellulartherapie ist eine Therapie zum Verbessern der Kardialfunktionen
durch ein externes Implantieren von neuen Zellen (Kardialmuskelzellen, Skelettmuskelblastzellen,
glatte Muskelzellen, Knochenmarksekundärzellen, Peripherblutstammzellen, Nabelschnurblutsekundärzellen).
Daher kann die Injektionsnadel, die in dem Katheter eingebaut ist,
beispielsweise bei einer Implantation von Knochenmarksekundärzellen
an einem Infarktabschnitt oder seiner Umgebung angewendet werden.
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Außerdem unterscheidet
sich das Wirkpotential von einem Kardialgewebe zwischen einem gesunden
Zustand oder einem toten Zustand oder einem im Hinblick auf die
Funktion untauglichen Zustand. Daher ist es, indem das Wirkpotential
gemessen wird, möglich,
einen anormalen Abschnitt zu bestimmen, beispielsweise einen Infarktabschnitt
von dem Kardialgewebe. Das heißt
ein anormaler Abschnitt von dem Kardialgewebe kann unter Verwendung
einer Elektrode identifiziert werden, die an einem distalen Endabschnitt
von einem Katheter angeordnet ist. Demgemäß kann, indem eine therapeutische
Zusammensetzung in den bestimmten anormalen Abschnitt und seiner
Umgebung eingespritzt wird, ein hoher therapeutischer Effekt erwartet
werden.
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Außerdem ist
die Anwendung der vorliegenden Erfindung nicht auf Kardialerkrankungen
(Herzerkrankungen) beschränkt;
beispielsweise kann die vorliegende Erfindung auch bei einer Therapie
für eine
Neogenesis eines Blutgefäßes in einem
Unterschenkelbereich angewendet werden.
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Während die
bevorzugten Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung unter Verwendung spezifischer Ausdrücke hierbei
beschrieben ist, dient diese Beschreibung lediglich veranschaulichenden Zwecken,
und es sollte verständlich
sein, dass Änderungen
und Variationen gemacht werden können, ohne
von dem Umfang der beigefügten
Ansprüche abzuweichen.