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Die
Erfindung betrifft die "aktiven
implantierbaren medizinischen Vorrichtungen", wie sie durch die Richtlinie 90/385/EWG
vom 20. Juni 1990 des Rates der Europäischen Gemeinschaften definiert sind,
genauer gesagt, die Herzschrittmachervorrichtungen, Defibrillatoren
und/oder Kardioverter, die es erlauben, an das Herz elektrische
Impulse geringer Energie zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen abzugeben.
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In
diesen Vorrichtungen ist die Frequenz der Herzkammerstimulation
veränderbar,
entweder durch Sicherstellung der Verfolgung des Herzvorhofrhythmus über die
Herzkammer, oder in Abhängigkeit eines
durch einen Sensor aufgenommenen Parameters.
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Im
letzteren Fall können
die verwendeten Sensoren von drei Typen sein:
- – Anstrengungssensor:
es handelt sich um einen Sensor, der einen überwiegend physiologischen Parameter
misst, am häufigsten
durch Messung des Atemminutenvolumens (woraus die gängige Bezeichnung "AMV-Sensor" folgt), oder auch durch
Messung der Sauerstoffsättigung
im Blut, der Temperatur, usw. Ein solcher Sensor liefert ein angemessenes
Bild der Stoffwechselbedürfnisse des
Patienten, je nachdem, ob der Patient sich ausruht, einer Tätigkeit
nachgeht, sich nach einer Anstrengung erholt, usw.
- – Aktivitätssensor:
es handelt sich im Allgemeinen um einen in den Stimulator integrierten
Beschleunigungsmesser (woraus die gängige Bezeichnung "G-Sensor" folgt), der dazu bestimmt ist, rasch
eine Veränderung
in der Haltung oder der Bewegung des die Vorrichtung tragenden Patienten
zu erfassen, insbesondere um Anfänge
von Anstrengungsphasen zu erfassen, die sich durch eine starke Erhöhung der
Bewegungen dieses Patienten äußern.
- – Hämodynamischer
Sensor: in diesem Fall geht es darum, anhand eines für das Blutminutenvolumen
repräsentativen
Signals eine Regelung durchzuführen.
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Die
Anstrengungssensoren, die ebenfalls physiologische Sensoren genannt
werden, liefern ein Signal, welches gut die wirklichen Stoffwechselbedürfnisse
des Patienten widerspiegelt, jedoch mit einer relativ langen Reaktionszeit
und einer geringeren Sensibilität
für geringe
Anstrengungen.
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Im
Gegensatz dazu sind die Aktivitätssensoren
Sensoren mit einer sehr kurzen Reaktionszeit, die jedoch einen rein
mechanischen Parameter (die Beschleunigung) messen, von nicht-physiologischer Natur,
dem es also an Spezifität
mangelt: ein solcher Sensor erlaubt es z. B. nicht, zwischen dem
wirklichen Anfang einer Anstrengung und Vibrationen oder Bewegungen
zu unterscheiden, die auf rein passive Weise durchlaufen werden,
z. B. in einem Kraftfahrzeug, ohne dass der Patient irgendeine besondere Anstrengung
unternimmt.
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Die
geregelten Stimulatoren verwenden den einen oder anderen dieser
Sensortypen, um fortlaufend diverse Parameter wie beispielsweise
Stimulationsfrequenz, atrio-ventrikuläre Verzögerung (AVV) oder
auch die interventrikuläre
Verzögerung
im Falle einer biventrikulären
Stimulation, zu justieren. Es gibt ebenfalls Stimulatoren, die beide
Sensortypen kombinieren, um so die jedem jeweils anhaftenden Nachteile
zu vermeiden.
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Die
Algorithmen zur Steuerung der Stimulatoren sehen im Übrigen einen
Parameter vor, der unter der Bezeichnung "Maximalfrequenz" oder "Fmax' bekannt ist, welcher
die Maximalfrequenz der Herzkammerstimulation ist, welche insbesondere
Anwendung findet, wenn es darum geht, die Verfolgung des Herzvorhofrhythmus über die
Herzkammer sicherzustellen: Fmax ist dann
die Obergrenze, bei welcher der Stimulator eine Herzkammerstimulation
mit jeder Herzvorhoferfassung im DDD-Modus synchronisieren kann.
Dieser Parameter Fmax dient insbesondere dazu,
die durch Algorithmen wie beispielsweise die Glättungs- oder Regelungsfunktionen
berechnete Stimulationsfrequenz zu deckeln; bei einem geregelten
Stimulator dient Fmax dazu, die Sensordynamik mit
den Extremwerten in Übereinstimmung
zu bringen, welche die Stimulationsfrequenz annehmen kann.
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Bei
einem Doppelraumstimulator wird die Maximalfrequenz ebenfalls als
Referenzwert verwendet, der mit der erfassten Herzvorhoffrequenz
verglichen wird, um die Frequenz der ventrikulären Stimulation zu begrenzen,
wenn der Herzvorhofrhythmus Fmax übersteigt,
z. B. durch Anwendung eines Betriebsmodus, der als "Wenckebach-Modus" bezeichnet wird.
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Die
Maximalfrequenz wird im Allgemeinen ein für alle Mal durch den praktizierenden
Arzt auf einen bestimmten Wert programmiert, im Wesentlichen in
Abhängigkeit
des Alters des Patienten, eventuell gewichtet um dessen Leistungsfähigkeit
und/oder das Vorliegen einer Herzerkrankung (Kardiopathie) oder
Herzmuskelerkrankung (Kardiomyopathie).
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Es
wurde ebenfalls bereits vorgeschlagen, diese Maximalfrequenz auf
kontrollierte Weise mit der Zeit variieren zu lassen, wie es z.
B. in der EP-A-1 059 099 (Ela Médical) beschrieben ist, wo
diese Frequenz automatisch und progressiv mit der Zeit in Abhängigkeit
der Verbesserung des hämodynamischen Zustands
des Patienten heraufgesetzt wird.
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Ein
Mechanismus zur automatischen Anpassung der Maximalfrequenz wurde
ebenfalls durch die US-A 6119 040 (Chirife) vorgeschlagen, welche
einen Stimulator vom Typ beschreibt, der durch einen Aktivitätssensor
(Beschleunigungsmesser oder entsprechende Komponente), der im Gehäuses des
Stimulators enthalten ist, geregelt wird. Zur Kompensierung der
Tatsache, dass ein solcher Regelungssensor nicht mit den Stoffwechselbedürfnissen
des Patienten korreliert, schlägt
dieses Dokument vor, die Maximalfrequenz variabel auszugestalten,
indem letztere auf automatische Weise in Abhängigkeit eines physiologischen
Parameters angepasst wird. So wird eine starke Erhöhung der
Stimulafionsfrequenz in Antwort auf eine durch den Beschleunigungsmesser
erfasste Aktivitätssituation
nur bei Bestätigung
einer starken Erhöhung
der Stoffwechselbedürfnisse erlaubt,
was es erlaubt, den geregelten Stimulator ein wenig spezifischer
zu machen, wobei ihm zusätzlich ein
wichtiger Sicherheitsparameter hinzugefügt wird.
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In
diesem Dokument ist der zur Einstellung der Maximalfrequenz verwendete
physiologische Parameter die Periode vor dem ventrikulären Auswurf (PEP),
d.h., das Zeitintervall zwischen der Erfassung eines Beginns eines
Herzzyklus (spontan oder stimuliert) und dem Beginn des ventrikulären Auswurfs: während dieses
Zeitintervalls zieht sich die Herzkammer zusammen, aber ihr Volumen
verändert
sich nicht (Kontraktion bei gleichbleibendem Volumen), nur der Druck
im Innern der Herzkammer erhöht
sich. Die PEP endet, sobald die Aorten- und Pulmonalklappen sich öffnen, was
zum Auswurf des Blutes in die Arterien führt, mit einer entsprechenden
Verringerung des Volumens der Herzkammern, die sich bis zum Ende
der Diastole fortsetzt.
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In
diesem Dokument wird die PEP anhand einer Messung der intrakardialen
Bioimpedanz bestimmt: dieser Parameter gibt in der Tat ein dynamisches
Bild der Kontraktion des Herzmuskels, und die Analyse der Veränderungen
der Impedanz erlaubt es, den Verlauf der systolischen und diastolischen Phasen
und folglich die Dauer der PEP zu charakterisieren. Eine Erhöhung des
Herzrhythmus, die nicht mit einer entsprechenden Verkürzung der
PEP verbunden ist, wird im Verhältnis
zu den physiologischen Bedürfnisse
des Patienten als unangebracht oder überzogen betrachtet, was es
erlaubt, die Eigeneffekte der nicht-physiologischen Eigenschaft
des Aktivitätssensors,
der zur Regelung des Stimulators eingesetzt wird, zu kompensieren,
oder zumindest zu begrenzen.
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Eines
der Ziele der Erfindung ist es, einen anderen Mechanismus zur Anpassung
der Maximalfrequenz vorzuschlagen.
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Es
wurde in der Tat festgestellt, dass, wenn man die Maximalfrequenz
auf einen gegebenen vorprogrammierten Wert festlegt, diese Einstellung
den allgemeinen hämodynamischen
Zustand des Patienten nicht berücksichtigt,
und noch weniger dessen Verlauf mit der Zeit, z. B. im Falle einer
Verbesserung – oder
im Gegenteil einer Verschlechterung – dieses Zustands.
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In
der Tat, falls die Herzfrequenz zu hoch ist, kann die Füllung des
Herzens nicht mehr zufriedenstellend erfolgen, und dementsprechend
sinkt das Auswurfvolumen. Dies ist in Situationen einer Tachykardie
oder eines Flimmerns der Fall, aber ebenso bei der Anwendung von
Stimulationsimpulsen mit einer zu hohen Frequenz, wegen einer schlechten
Einstellung der Maximalfrequenz im Verhältnis zum Zustand des Patienten.
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So
gibt es eine Schwellenfrequenz, ab welcher der durch Erhöhung der
Stimulationsfrequenz beim Blutminutenvolumen erzielte Gewinn durch
die Verringerung des Auswurfvolumens verloren geht. Es ist also
wichtig, diese Frequenz nicht zu überschreiten, da sich ansonsten
das Herzminutenvolumen verringert.
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Die
Grundidee der vorliegenden Erfindung besteht darin, die Maximalfrequenz
so anzupassen, dass die Stimulationsfrequenz diesen Punkt, wo die Charakteristik
Minutenvolumen/Frequenz anfängt abzunehmen,
nicht überschreitet,
dies, falls erforderlich, bei erneuter Justierung der Maximalfrequenz, um
den Verlauf dieser Charakteristik zu berücksichtigen, die selber vom
allgemeinen hämodynamischen Zustand
des Patienten abhängt.
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Genauer
gesagt wird das Minutenvolumen durch eine Messung der intrakardialen
Bioimpedanz bestimmt, typischerweise transvalvulär, transspetal oder intraventrikulär, was an
sich bekannte Techniken sind.
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Den
Erfindern ist in der Tat aufgefallen, dass unter strikten Bedingungen
hinsichtlich der Zeit, des Herzrhythmus und des Zustands des Regelungssensors,
mit dem die Vorrichtung ausgerüstet
sein kann, die täglichen
Veränderungen
der durchschnittlichen hämodynamischen
Parameter, die durch eine Messung der intrakardialen Bioimpedanz
erhalten werden, repräsentativ
für den
Verlauf des Herzzustands des Patienten sind. Ein typischer hämodynamischer Parameter
ist das Herzminutenvolumen, oder ein Parameter, der dazu in enger
Korrelation steht, wie z. B. die Auswurffraktion. Genauer gesagt
ist die Messung der rechten transvalvulären Bioimpedanz repräsentativ
für die
Evolution der rechten Herzhälfte,
während
die Messung der transseptalen Bioimpedanz repräsentativ für die Evolution der linken
und rechten Herzhälfte
ist.
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Diese
Veränderungen
spiegeln ebenso auf indirekte Weise wider, was bei der Lunge, der
linken Herzhälfte
und den mit Sauerstoff versorgten Geweben des Patienten passiert,
wegen der allgemeinen Auswirkungen des Blutminutenvolumens in der
rechten Herzhälfte
auf den Organismus. So kann der praktizierende Arzt im Falle eines
Doppelraumstimulators, falls die Entwicklung des Durchschnittsindex eine
Verschlechterung des hämodynamischen
Zustands des Patienten aufdeckt, jedoch die Herzaktivität zufriedenstellend
bleibt, eine Lungeninsuffizienz vermuten. Das Dokument US-A-6408209
beschreibt ein implantierbares medizinisches System, wie es im Oberbegriff
des Anspruchs 1 beschrieben ist.
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Zu
diesem Zweck schlägt
die Erfindung eine aktive implantierbare medizinische Vorrichtung
vom allgemeinen Typ vor, wie er in der vorzitierten US-A-6 119 040
beschrieben ist, d.h. mit: Mitteln zur Abgabe von Stimulationsimpulsen
an wenigstens einen Herzraumsitz; Mitteln zur Steuerung des Rhythmus
der Abgabe der Stimulationsimpulse; Mitteln zur Begrenzung des Rhythmus
der Abgabe der Stimulationsimpulse auf eine Maximalfrequenz; Mitteln
zur Messung einer intrakardialen Bioimpedanz; und Mitteln zur Anpassung
der Maximalfrequenz, um den Wert der Maximalfrequenz in Abhängigkeit
der gemessenen intrakardialen Bioimpedanz zu verändern.
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Erfindungsgemäß umfassen
die Mittel zur Anpassung folgendes: Mittel, um anhand des durch die
Mittel zur Messung der intrakardialen Bioimpedanz gelieferten Signals einen
für das
Herzminutenvolumen repräsentativen
Parameter zu bestimmen; Mittel zur Steuerung einer vorbestimmten
Veränderung
der Abgabefrequenz der Stimulationsimpulse; Mittel zur Bestimmung
der korrelativen Veränderung des
Herzminutenvolumens; und Mittel zur Anpassung des Wertes der Maximalfrequenz
in Abhängigkeit
der Veränderung
des so bestimmten Herzminutenvolumens.
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In
besonders vorteilhafter Weise sind die Mittel zur Anpassung Mittel,
die auf iterative Weise arbeiten, welche geeignet sind, aufeinanderfolgende vorbestimmte
Veränderungen
der Stimulationsfrequenz zu steuern, und bei jeder Iteration die
korrelative Veränderung
des Herzminutenvolumens zu bestimmen.
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Die
Mittel zur Anpassung beenden dann die Iteration, wenn bei aufeinanderfolgenden
Inkrementierungen der Stimulationsfrequenz die korrelative Veränderung
des Herzminutenvolumens geringer als eine gegebene Schwelle wird,
wobei diese Schwelle insbesondere ein gegebener Prozentsatz der
Erhöhung
des Herzminutenvolumens, bezogen auf einen gegebenen Prozentsatz
der Erhöhung
der Stimulationsfrequenz, sein kann; sie passen dann den Wert der
Maximalfrequenz an den Wert der Stimulationsfrequenz an, die bei
der vorletzten Iteration angewandt wurde. Die fragliche Schwelle
kann eine feste Schwelle sein, insbesondere ein gegebener Prozentsatz
der Erhöhung
des Herzminuntenvolumens, bezogen auf einen gegebenen Prozentsatz
der Erhöhung
der Stimulationsfrequenz, oder eine variable Schwelle, die dynamisch
in Abhängigkeit
der Herzfrequenz oder des Herzminutenvolumens angepasst wird.
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Vorteilhafterweise
können
die Mittel zur Anpassung die Iteration auch vorausschauend beenden,
falls die Inkrementierung der Stimulationsfrequenz dazu führt, dass
diese einen vorbestimmten Grenzwert überschreitet.
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Die
Mittel zur Bestimmung des für
das Herzminutenvolumen repräsentativen
Parameters, können
Mittel sein, die aufgrund von Spitzenwerten der diastolischen Impedanz
und der systolischen Impedanz arbeiten, welche durch die Mittel
zur Messung der intrakardialen Bioimpedanz bestimmt werden, oder
durch Integration des Messsignals der intrakardialen Bioimpedanz
arbeiten, wobei diese Integration zwischen aufeinanderfolgenden
Spitzen der diastolischen Impedanz und/oder der systolischen Impedanz
erfolgt.
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Die
Mittel können
es außerdem
erlauben, nachdem der Wert der Maximalfrequenz angepasst wurde,
einen Wert der atrio-ventrikulären
Verzögerungen
und/oder einen Wert der interventrikulären Verzögerung anzupassen. In diesem
Fall umfassen sie vorteilhafterweise, wie vorher, Mittel zur Steuerung
einer vorbestimmten Veränderung
der atrio-ventrikulären
Veränderung
der atrio-ventrikulären
Verzögerung
und/oder der interventrikulären
Verzögerung, Mittel
um die korrelative Veränderung
des Herzminutenvolumens zu bestimmen, und Mittel, um den Wert der
atrio-ventrikulären Verzögerung und/oder
interventrikulären
Verzögerung
in Abhängigkeit
der Veränderung
des so bestimmten Herzminutenvolumens anzupassen. Diese Mittel können insbesondere
auf iterative Weise arbeiten, durch Steuerung von aufeinanderfolgenden
vorbestimmten Veränderungen
der atrio-ventrikulären
Verzögerung
und/oder der interventrikulären
Verzögerung,
und durch Bestimmung der korrelativen Veränderung des Herzminutenvolumens
bei jeder Iteration.
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Es
wird nun ein Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
beschrieben, mit Bezug auf die angefügten Zeichnungen.
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Die 1 ist
ein Diagramm, welches den Verlauf der intrakardialen Impedanz in
Abhängigkeit der
Zeit während
zweier aufeinanderfolgender Herzzyklen zeigt.
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Die 2 veranschaulicht
die Charakteristik, welche das Herzminutenvolumen in Abhängigkeit
der Stimulationsfrequenz abbildet.
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Die 3 ist
ein Flussdiagramm, welches die Art und Weise veranschaulicht, mit
welcher die Maximalfrequenz erfindungsgemäß so nahe wie möglich auf
das Maximum der Charakteristik der 2 justiert
wird.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft in allgemeiner Weise einen Herzschrittmacher
(oder einen Defibrillator, Kardioverter oder eine Multisite-Vorrichtung),
der eventuell über
einen Anstrengungssensor (physiologischen Sensor), typischrweise
einen Atemminutenvolumensensor, geregelt wird. Das Atemminutenvolumen
ist ein Faktor, der für
die augenblicklichen Stoffwechselbedürfnisse des Patienten repräsentativ
ist, und es wird durch eine Messung der transpulmonalen Bioimpedanz
bestimmt, d.h., die zwischen dem Herzen und dem Gehäuse des
Stimulators erfolgt, der sich im oberen Brustkorb befindet.
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Die
Erfindung schlägt
im Wesentlichen vor, die maximale Stimulationsfrequenz (im Folgenden Fmax) in Abhängigkeit der stattfindenden
oder abwesenden Verbesserung des Herzminutenvolumens beim die Vorrichtung
tragenden Patienten zu verändern,
wobei dieses Minutenvolumen durch eine Messung der intrakardialen
Bioimpedanz bestimmt wird.
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Die
Messung einer intrakardialen Bioimpedanz ist eine an sich bekannte
Technik.
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So
beschreibt die EP-A-1 116 497 (ELA Médical) eine Art und Weise
der Durchführung
einer dynamischen Messung einer intrakardialen Bioimpedanz, die
es erlaubt, die diastolischen und systolischen Volumen zu bestimmen,
und so eine Angabe für
das Herzminutenvolumen und folglich der Auswurffraktion zu erhalten.
Das erhaltene Signal wird verwendet, um die Herzfrequenz und/oder
die atrio-ventrikuläre
Verzögerung
in Richtung der Maximierung des Minutenvolumens zu steuern; es wird ebenfalls
vorgeschlagen, diesen Parameter zu verwenden, um die interventrikuläre Verzögerung zu steuern,
im Falle einer biventrikulären
Stimulation.
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Genauer
gesagt beschreibt dieses Dokument eine Technik zur Messung der transvalvulären Bioimpedanz
(zwischen dem Herzvorhof und der Herzkammer, die sich auf einer
selben Seite des Herzens befinden) über eine dreipolare Konfiguration, mit
Einspeisung eines Stromimpulses zwischen einem Herzvorhofsitz und
einem Herz kammersitz, und Aufnahme einer Differenzspannung zwischen
einem Herzvorhofsitz und einem Herzkammersitz, wobei einer der Sitze
der Einspeisung und der Aufnahme gemein ist, und einem eigenen Sitz
zur Einspeisung und einem eigenen Sitz zur Aufnahme. Der eingespeiste Strom
ist ein Strom geringer Amplitude, der nicht ausreicht, um die Herzzellen
zu reizen.
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Die
EP-A-1 138 346 (ELA Médical)
beschreibt einen anderen Typ der Bioimpedanzmessung, wobei es sich
um eine transseptale Bioimpedanz handelt, d.h. zwischen einem Sitz,
der sich auf einer Seite des Herzens befindet, und einem Sitz, der sich
auf der anderen Seite des Herzens befindet, mit einer schrägen transseptalen
(zwischen einer Herzkammer und dem sich auf der entgegen gesetzten Seite
befindlichen Herzvorhof) oder einer interventrikulären transseptalen
(zwischen den zwei Herzkammern) Konfiguration.
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Diese
Technik erlaubt es hier wiederum, einen Wert zu liefern, der für die Auswurffraktion
repräsentativ
ist, wenn das Signal auch schwächer
ist als im Falle der Messung einer transvalvulären Bioimpedanz, und ebenso
durch die Eigenimpedanz des Gewebes der Scheidewand (Septum) beeinflusst
wird. Im Übrigen
korreliert die transseptale, schräge oder interventrikuläre Bioimpedanz
mit dem Minutenvolumen der linken Herzhälfte, während die transvalvuläre Bioimpedanz
mit dem Minutenvolumen der rechten Herzhälfte korreliert.
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In
der 1 ist die Veränderung
der intrakardialen Impedanz Z, genauer gesagt, einer transvalvulären Impedanz,
während
zweier aufeinanderfolgender Herzzyklen veranschaulicht. In allgemeiner Weise
können
zu Zwecken der Erfindung die Messungen der intrakardialen Bioimpedanz
durch bipolare, dreipolare, vierpolare oder mehr Messungen erfolgen,
gemäß an sich
bekannter Techniken, die hier nicht weiter im Detail ausgeführt werden.
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Die
Impedanzwerte Zdn-1 Zsn-1,
Zdn, Zsn, Zdn+1, usw., welche den Anfängen der aufeinanderfolgenden
systolischen und diastolischen Phasen entsprechen, werden durch
die Änderung
der Variationsrichtung der Impedanzkurve Z erfasst.
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Der
Unterschied zwischen der systolischen Impedanz Zs und der diastolischen
Impedanz Zd ergibt einen Wert, der mit dem Auswurfvolumen korreliert;
da das Gesetz, welches das Volumen mit der intrakardialen Impedanz
verbindet, nicht zwangsläufig linear
ist, kann eine Kompensation erforderlich sein.
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Andere
Techniken zur Bestimmung des Auswurfvolumens sind möglich, z.
B. durch Integration der Fläche,
die zwischen:
- – der anfänglichen diastolischen Impedanz
Zdn und der systolischen Impedanz Zsn eines selben Zyklus (Zyklus n),
- – der
systolischen Impedanz Zsn und der abschließenden diastolischen
Impedanz Zdn+1 eines selben Zyklus (Zyklus
n),
- – den
systolischen Impedanzen Zsn-1 und Zsn zweier aufeinanderfolgender Zyklen, oder
- – den
diastolischen Impedanzen Zdn-1 und Zdn zweier aufeinanderfolgenden Zyklen
liegt.
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Das
so bestimmte Auswurfvolumen kann eventuell über eine vorprogrammierte Anzahl
an Herzzyklen gemittelt werden.
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Anhand
dieses eventuell gemittelten Wertes des Auswurfvolumens ist es möglich, das
Herzminutenvolumen zu bestimmen: Minutenvolumen (in Liter pro Minute)
= Auswurfvolumen (in Liter) × Herzfrequenz
(in cpm)
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Die
Erfindung schlägt
vor, durch Verwendung der so erhaltenen Messungen des Herzminutenvolumens
die Stimulationsfrequenz f variieren zu lassen, um so sich so nahe
wie möglich
an den Hochpunkt der Charakteristik (Kennlinie) Minutenvolumen/Frequenz,
die in der 2 veranschaulicht ist, anzunähern, und
der Maximalfrequenz Fmax den Wert der Frequenz
f0 zu geben, welcher diesem Maximum entspricht,
oder einen Wert, der so nahe wie möglich an letzterem liegt.
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Der
entsprechende Mechanismus ist ein iterativer Mechanismus, der mittels
aufeinanderfolgender Näherungen
vorgeht, wie er durch das Flussdiagramm der 3 veranschaulicht
ist.
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Für eine gegebene
Stimulationsfrequenz (Schritt 10) erzeugt die Vorrichtung
eine Stimulation (Schritt 12) und misst die entsprechenden
Veränderungen
der intrakardialen Impedanz (Schritt 14). Auf die weiter
oben angegebene Weise wird dann das entsprechende Minutenvolumen
dn bestimmt (Schritt 16).
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Die
Vorrichtung erhöht
dann die Stimulationsfrequenz um einen bestimmten Betrag, z. B.
x % (Schritt 18). Alternativ, anstatt einer proportionellen Erhöhung, könnte man
die Stimulationsfrequenz auch in konstanten Schritten erhöhen.
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Der
Algorithmus überprüft dann
(Schritt 20), dass die so erhöhte Stimulationsfrequenz einen Grenzwert
flim nicht übersteigt, der vorab durch
den praktizierenden Arzt zum Zeitpunkt der Programmierung der Vorrichtung
festgelegt wurde, und dies auf uneingeschränkte Weise. In der Tat, da
die Maximalfrequenz Fmax in regelmäßigen Intervallen
erneut berechnet wird, anstatt ein festgelegter Parameter zu sein,
ist es wichtig, dass sie keine Werte erreichen kann, die in jedem
Fall als exzessiv und gefährlich
für den
Patienten zu betrachten wären.
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Falls
diese Grenzfrequenz flim erreicht oder überschritten
ist, wird der Algorithmus beendet, und man gibt Fmax den
Wert der Grenzfrequenz flim (Schritt 22).
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Im
entgegen gesetzten Fall erzeugt die Vorrichtung eine Stimulation
mit der so um x % erhöhten Frequenz
(Schritt 24), misst die entsprechende neue intrakardiale
Impedanz (Schritt 26) und bestimmt den neuen Wert des Minutenvolumens
(Schritt 28).
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Bei 29 prüft die Vorrichtung,
dass die Steigerungsrate Δf
positiv ist, d.h., dass man sich auf einem ansteigenden Teil der
Kurve befindet: falls Δd/Δf positiv
ist, bewegt man sich zu einem Maximum hin, während, wenn Δd/Δf Null ist,
man sich beim Maximum befindet, und, wenn Δd/Δf negativ ist, dieses Maximum überschritten
wurde; um eine Fehlerspanne beizubehalten, wird als Kriterium Δd/Δf größer einer
konstanten Schwelle festgelegt.
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Anschließend (Schritt 30)
bestimmt der Algorithmus, ob für
diese Erhöhung
der Frequenz um x % sich das Herzminutenvolumen um mindestens y
% erhöht
hat (wobei x und y programmierbare Werte sind, die vorab definiert
werden).
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Im
positiven Fall bedeutet dies, dass das Paar Frequenz/Minutenvolumen
auf einem Punkt der Kennlinie der 2 liegt,
der sich auf dem ansteigenden Teil dieser Kennlinie befindet, mit
einer noch relativ hohen Steigung, und das folglich dieser Punkt vom
Maximum noch genug entfernt ist (dies ist bei den Frequenzen fn-2 und fn-1 der 2 der
Fall).
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Im
entgegen gesetzten Fall, d.h., falls sich das Herzminutenvolumen
um weniger als y % erhöht, wenn
die Stimulationsfrequenz um x % gestiegen ist, geht man davon aus,
dass die dem Maximum der Kennlinie entsprechende Frequenz f0 überschritten wurde,
oder dass man sich in einem Bereich befindet, der sehr nahe an diesem
Maximum liegt (entspricht dem Fall der Frequenzen fn und
fn+1 der 2).
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Die
Iteration wird dann beendet, und die Maximalfrequenz Fmax wird
auf den Wert der vorletzten Stimulationsfrequenz festgelegt, d.h.
die Frequenz, die vor der letzten Erhöhung um x % angewandt wurde
(Schritt 32).
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Wohlgemerkt,
wie es weiter oben angegeben wurde, prüft man bei jeder Iteration,
dass die Stimulationsfrequenz in keinem Falle die Grenzfrequenz Flim übersteigt,
die vorab festgelegt wurde, auch wenn das Maximum der Kennlinie
nicht erreicht ist.
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Nachdem
sie den Algorithmus beendet hat, d.h. nach den Schritten 22 oder 32,
wird die Vorrichtung erneut die Schritte des Flussdiagramms der 3 ausführen, wenn
diverse vorbestimmte Bedingungen verifiziert wurden. Dies kann insbesondere dann
vorliegen:
- i) wenn ein Anstrengungssensor (AMV-Sensor) oder
ein Aktivitätssensor
(G-Sensor) eine Situation erfasst, in welcher durch den Patienten
eine Anstrengung unternommen wird, oder, abgesehen vom Sensor, wenn
der Herzvorhofrhythmus um einen bestimmten Prozentsatz über eine
gegebene Schwelle steigt, oder
- ii) wenn keine nennenswerte Veränderung des Rhythmus nach Ablauf
einer programmierbaren Zeitspanne erfasst wurde, z. B. nach 3 Stunden.
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Im Übrigen kann
die Erfindung auf die Steuerung eines anderen Parameters als die
Maximalfrequenz Anwendung finden, insbesondere der AV-Verzögerung (atrio-ventrikuläre Verzögerung),
oder der VV-Verzögerung
(interventrikuläre
Verzögerung,
im Falle einer biventrikulären
Stimulation).
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Alles
was soeben weiter oben bezüglich
der Anpassung der Maximalfrequenz der Herzkammerstimulation Fmax gesagt wurde, kann als direkt sinngemäß auf die
Anpassung einer AV-Verzögerung
oder einer VV-Verzögerung
(sowohl alternativ als auch zusätzlich
zur Anpassung der Fmax) übertragen werden.
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So
muss die Vorrichtung zur Steuerung der VV-Verzögerung in Richtung einer Maximierung
des Minutenvolumens ständig
nach dem Optimum der Stimulationsfrequenz, der VV-Verzögerung der AV-Verzögerung suchen.
Um dies zu tun, wird zuerst die Maximalfrequenz Fmax optimiert,
sodann die AV-Verzögerung,
durch Suche eines Optimums mittels aufeinanderfolgender Näherungen,
gemäß der weiter
oben erläuterten
Technik; schließlich
wird nach dem Optimum der VV-Verzögerung gesucht (wobei die Reihenfolge
dieser Operationen verändert werden
kann). Die Suche nach dem Optimum erfolgt durch Verringerung oder
Erhöhung
des Wertes, um so die optimale Änderungsrichtung
zu bestimmen, und sodann durch Verfeinerung des Wertes; jedes Mal,
wenn die Frequenz oder das Minutenvolumen sich ändern, wird eine neue Optimierung
gestartet.