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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf das Abfedern von Energie,
die durch Stoßfänger in Fahrzeugen
generiert wird, und insbesondere auf eine verbesserte Stoßfängeranordnung
für Fahrzeuge
sowie ein Fahrzeug mit dieser Stoßfängeranordnung und ein Verfahren
zum Schützen
eines Fahrzeugs vor einem durch Aufprall verursachten Schaden.
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In
der Kraftwagenindustrie ist es bekannt, Stoßfänger an der Vorder- und Rückseite
eines Fahrzeugs vorzusehen, um die von einem Aufprall hervorgerufene
Energie abzufedern und jeglichen Schaden an Teilen des Fahrzeugs
und die Verletzung von Insassen und Fußgängern, die in den Aufprall
involviert sein können,
soweit wie möglich
zu begrenzen.
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Derzeit
wird die Aufmerksamkeit von Fahrzeugherstellern insbesondere auf
die Reduzierung des Schadens, welchen ein Fahrzeug nach einem Aufprall
bei relativ geringen Geschwindigkeiten erleidet, typischerweise
weniger als ungefähr
15-16 km/h, gerichtet. Versicherungsgesellschaften in bestimmten
Ländern,
zum Beispiel Deutschland und Großbritannien, haben in einem
Versuch, zunehmend gerechtere Versicherungsprämien bereitzustellen, neue Auswertungsparameter
eingeführt.
Die aktuelle Tendenz ist in der Tat die, eine Versicherungsprämie anzubieten,
die proportional zu der sogenannten „Versicherungsklasse" des Fahrzeugs und
nicht lediglich der Leistung und des Wertes dieses Fahrzeugs ist. Die
Versicherungsklasse wiederum wird auf der Basis der Reparaturkosten
eines Fahrzeugmodells nach einem Aufprall, sowohl der Vorderseite als
der Rückseite
des Fahrzeugs gegen einen fest stehenden Wagen bei 15-16 km/h berechnet.
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Um
das Risiko eines reduzierten Marktanteils aufgrund der hohen Betriebskosten
ihrer Fahrzeuge, die wiederum durch hohe Versicherungsprämien benachteiligt
werden, zu verhindern, suchen Fahrzeughersteller nach effizienten
Lösungen,
die es ihnen ermöglichen,
die Schäden
an ihren Fahrzeugen nach einem Aufprall bei geringen Geschwindigkeiten,
typischerweise weniger als ca. 15-16 km/h, zu minimieren.
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Gegenwärtig sehen
Fahrzeughersteller ein sogenanntes „Opferelement" (auch bekannt als „Crashbox") vor, das im Fall
eines Aufpralls einen Großteil
der Aufprallenergie dämpft,
wobei es deformiert wird, aber die Deformation des Fahrzeugchassis
verhindert. In der Tat würde
jegliche Deformation des Chassis zu entschieden hohen Reparaturkosten und
inakzeptabel hohen Versicherungskosten als Ergebnis führen.
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Typischerweise
weist eine Stoßfängeranordnung
mit einem Opferelement der bekannten Art ein Paar von Crashboxen,
ein Querteil, ein Dämpfungselement
(zum Beispiel aus Schaum oder Ähnlichem gebildet)
und ein Stoßschild
auf. In der Stoßfängeranordnung
der oben genannten bekannten Art sind die beiden Crashboxen an den
Enden von zwei entsprechenden Längselementen
des Fahrzeugchassis über zwei
entsprechende Platten befestigt. Das Querteil ist mit der gegenüberliegenden
Seite der Crashboxen verbunden und erstreckt sich durchgängig von einer
Crashbox zu der anderen. Das aus Schaum oder Ähnlichem hergestellte Dämpfungselement
ist, wenn vorgesehen, an das Äußere des
Querteils gefesselt. Die Stoßfängeranordnung
ist zudem durch ein Stoßschild
mit hauptsächlich ästethischen
und aerodynamischen Funktionen vervollständigt. Das Dämpfungselement,
zum Beispiel aus expandiertem Polypropylen oder Ähnlichem hergestellt, ist durch eine
merkliche Fähigkeit
gekennzeichnet, am Ende eines Aufpralls, welcher darauf bei sehr
geringen Geschwindigkeiten (Geschwindigkeiten weniger als 4-5 km/h)
wirkt und beispielsweise während
eines Einparkmanövers
auftritt, elastisch in eine ursprüngliche, nicht deformierte
Position zurückzukehren.
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Herkömmlicherweise
werden sowohl die Crashboxen als auch das Querteil aus metallischen Materialien,
typischerweise Stahlblech oder Aluminium, hergestellt. Im Allgemeinen
gestattet es die Gegenwart eines Querteils, dass der Aufpralldruck
in einer einheitlicheren und gleichmäßiger verteilten Art verteilt
wird. Hinsichtlich der Größenordnun gen
ist die Kraft, die auf die Crashboxen bezüglich der Oberfläche der
Crashboxen (ohne Querteil) wirkt, ca. 20 N/mm2,
aber verringert sich aufgrund der verbesserten Aufpralloberfläche auf
ca. 3-5 N/mm2, wenn das Querteil gegenwärtig ist.
Ein derartiger Druck ist kompatibel mit der Festigkeit (1-6 N/mm2) einer deformierbaren NCAP-Barriere („Einschläger"), welcher für eine Simulation
eines realen Aufpralls verwendet wird. Das Erfordernis, ein Querteil
zwischen zwei Crashboxen bereitzustellen, ist daher zunächst durch die
Tatsache bestimmt, dass im Fall eines realen Aufpralls mit zwei
Autos das Querteil des auffahrenden Fahrzeugs den festen Aufprall
eines sogenannten „Versicherungstests" simuliert.
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Des
Weiteren gewährleistet
das Querteil eine verbesserte Verteilung des Aufpralls, selbst wenn
dieser versetzt ist. In der Tat bedeckt die Barriere (oder Einschläger), die
zur Durchführung
der Versicherungsaufpralltests verwendet wird, 40% des Fahrzeugs.
Aus diesem Grund, wegen der Geometrie der Stoßfänger, findet ein versetzter
Aufprall nicht gegen die Boxen statt, sondern der erste Kontakt während des
Aufpralls findet bei ca. 2-3 cm von diesen statt.
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Schließlich erlaubt
es das Querteil im Fall eines Aufpralls mit einem Stab in einer
im Wesentlichen zentralen Zone, dass die Kraft zum verbesserten
Schutz des Fahrzeugs über
die zwei seitlichen Crashboxen verteilt wird.
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In
der bekannten Lösung,
welche oben beschrieben wurde, ist das Querteil mit dem distalen Ende
der Crashboxen durch ein konventionelles mechanisches Verbindungssystem
verbunden, zum Beispiel durch Schweißen, Schrauben und Bolzen oder Ähnliches.
im Zusammenhang mit der vorliegenden Patentanmeldung müssen die
Adjektive „distal” (oder „extern") und „nah" (oder „intern") mit Bezug auf ein Fahrzeug
(nicht in seiner Gesamtheit gezeigt) verstanden werden. Mit anderen
Worten ist die „distale" Seite die Seite,
die am weitesten vom Fahrzeug weg ist, während die „nahe" Seite die Seite ist, die am nächsten zu
dem Fahrzeug ist.
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Die
bekannten Lösungen,
die oben beschrieben sind (metallene Crashboxen, Platten zum Befestigen
der Crashboxen an den Längsgliedern
und metallene Querteile, welche an den distalen Enden der Crashboxen
befestigt sind), sind aus Sicht der Aufprallresistenz zufriedenstellend,
werden aber gewissermaßen
als seltsam zusammenzusetzen, schwer, teuer und nicht einfach an
neue Fahrzeugmodelle anpassbar betrachtet.
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Stoßfängeranordnungen
mit ausschließlich Kunststoffcrashboxen
(die im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie metallene Crashboxen
erfüllen) sind
auch bekannt. Diese Stoßfängeranordnungen haben
kein durchgehendes Querteil, sind aber dennoch geeignet, die Versicherungsaufpralltests,
die in Laboratorien durchgeführt
werden, zu bestehen. Diese Stoßfängeranordnungen
arbeiten vergleichsweise gut bei Aufprallen gegen feste Hindernisse
und können
präzise
aus Plastikmaterialien hergestellt werden, in einer günstigen
Weise und mit relativ geringen Gewichten, zum Beispiel durch eine
Kunststoff-Wabenstruktur.
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Ein
Nachteil dieser Stoßfängeranordnungen ohne
Querteil ist jedoch die Unfähigkeit,
angemessen einem zentrierten zentralen Aufprall zu widerstehen,
des Typs, welcher als „Polaufprall
bekannt ist.
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In
einem Versuch, die Nachteile der Stoßfängeranordnungen ohne Querteil
zu beheben, wurden schließlich
Kompromisslösungen
vorgeschlagen, die vorsehen, ein metallenes Querteil aus Blech mit
den bekannten Kunststoffcrashboxen zusammenzufügen. Auch in dem Fall dieser
Stoßfängeranordnungen
ist das metallene Querteil aus Blech an das distale Ende der Kunststoffcrashbox
gefesselt. Diese Stoßfängeranordnungen
bieten eine größere Resistenz
gegen konzentrierte zentrale Aufpralle als die Lösungen ohne Querteil. Der Nachteil
in diesem Fall besteht in der Schwierigkeit, einen relativ schweren metallenen
Körper
(Querteil) an einen Kunststoffkörper
(Crashbox, wiederum an das Längselement
befestigt) in einer effektiven, dauerhaften und verlässlichen
Art zu fesseln.
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Gemäß einer
ersten bekannten Ausführungsform
war das metallene Querteil zum Beispiel durch ein Durchgangsschrauben-System
an die Kunststoffcrashboxen gefesselt, aber dieses hatte die negative
Auswirkung eines veränderten
Deformationsverhaltens auf die Crashboxen. Im Grundsatz tendieren
die Durchgangsschrauben im Fall eines Aufpralls dazu, die Crashboxen
durchzuschneiden.
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Gemäß einer
zweiten bekannten Ausführungsform
wurde das metallene Querteil an jedes der Kunststoffcrashboxen durch
verlängerte
Ausstülpungen,
die mit den entsprechenden Durchgangslöchern in dem Querteil in Verbindung
stehen, gefesselt. Die Enden der verlängerten Ausstülpungen,
die von den Löchern
der Querteile hervorstehen, werden dann warmgenietet, um eine Verbindung
zwischen der Crashbox und dem Querteil zu erreichen. Diese zweite
bekannte Ausführungsform
gibt jedoch aufgrund des Gewichts des Querteils selbst, der mechanischen
Beanspruchungen und der Befestigungsbereiche, die relativ klein
sind, keine Garantie in Bezug auf die Beständigkeit und zeitliche Haltbarkeit
des Crashbox/Querteil-Fesselungssystems.
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Aus
FR 2 763 546 ist eine Stoßfängeranordnung
für ein
Fahrzeug bekannt. Die Stoßfängeranordnung
gemäß
FR 2 763 546 weist ein Stoßschild
2, ein
Querteil
3 und zwei lokale Stoßfänger
4 zum Anbringen
an ein Fahrzeugchassis
5 auf. Jeder der lokalen Stoßfänger
4 weist
ein Absorberelement
6 und zwei „U"-förmige
Platten
7 auf. Die Platten
7 und das Element
6 bilden
eine elastische Anordnung, die zwischen dem Fahrzeugchassis und
dem Querteil angeordnet ist. Die Länge der „U"-förmigen
Platten ist gleich der des Absorberelements. Das Querteil
3 ist also
nicht in einer steifen Art an das Fahrzeugchassis befestigt. Weiterhin
ist ein solches Querteil durch metallene Platten, Schrauben und
Bolzen an das Chassis befestigt.
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Aus
US 3 744 835 ist ein stoßabsorbierender Wabenstoßfänger bekannt.
Der Stoßfänger gemäß
US 3 744 835 ist aus einem
Kunststoff-, metallischem oder papierenem Wabenmaterial hergestellt
und durch eine Gummi-, Metall- oder Kunststoffhülle bedeckt. Der Stoßfänger ist
stoßabsorbierend,
um Schäden
an den Kotflügeln
und dem Körper
des Fahrzeugs während
eines Aufpralls mit geringer Geschwindigkeit zu reduzieren. Der
Stoßfänger ist
an das Fahrzeug durch ein Paar von T-Bolzen, welche durch Gegenmuttern
am Kotflügel
befestigt sind, verbunden. Der Stoßfänger ist also nicht direkt
mit dem Fahrzeugchassis verbunden und stellt keine feste Verbindung
zwischen dem Querteil und dem Fahrzeugchassis dar.
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Im
Lichte dieser nicht vollständig
zufriedenstellenden Ergebnisse der bekannten Stoßfängeranordnung hat der Anmelder
versucht, eine Lösung
zu finden, welche geeignet ist, eine Stoßfängeranordnung bereitzustellen,
die effektiv bei allen Aufprallbedingungen sein würde, praktisch
im Hinblick auf das Zusammenfügen,
im Wesentlichen modular, um einfach an neue Fahrzeugmodelle anpassbar
zu sein, sowie eine lange Haltbarkeit über die Zeit hat und kostengünstig ist.
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In
einem ersten Versuch, die oben genannten Aufgaben zu erreichen,
hat der Anmelder einfach das metallene Querteil aus Blech durch
ein Querteil aus einem Kunststoffmaterial ersetzt, während ein ähnliches
System zum Zusammenfügen
der Kunststoffcrashbox und des Querteils beibehalten wurde, um im
Wesentlichen ein Balken(Querteil)-System, welches auf zwei Punkten aufliegt
(Kunststoffcrashboxen) zu bilden. Gemäß einem ersten Versuch wurden
die Platten einfach dazu verwendet, um die Crashboxen an die Längselemente
zu fesseln.
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Der
Anmelder stellte jedoch fest, dass aufgrund des gut bekannten geringen
Elastizitätsmoduls und
Werten für
die Fließgrenze
von Kunststoffmaterialien (etwa 2.000 N/mm2 für nicht
verstärkte
Kunststoffe oder in jedem Falls 10.000 N/mm2 für Kunststoffe,
die mit Glasfasern verstärkt
sind, im Vergleich zu 210.000 N/mm2 für Stahl)
mit relativ geringen Belastungen gibt es eine übermäßige Deformation in dem Querteil
und daher geringe Energiedämpfung. Dieses
Verhalten garantiert keinen Schutz eines Fahrzeugs im Fall eines
Aufpralls.
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Um
diese schlechten Werte für
das Elastizitätsmodul
und die Fließgrenze
zu verbessern, verwendete der Anmelder als Querteil ein mit kurzen oder
langen Glasfasern verstärktes
Kunststoffmaterial. Der Anmelder ermittelte jedoch, dass diese Erhöhung des
Elastizitätsmoduls
und der Werte für
die Fließgrenze
in unerwünschter
Weise durch eine erhöhte
Fragilität
begleitet ist. Aus diesem Grund führt eine Aufprallkraft in der
Nähe des
maximal zulässigen
Werts zu einem Bruch des Querteils und daher zu der Situation, wo
die zwei Crashboxen nicht mehr miteinander verbunden sind (wodurch
eine Situation ohne Querteil nachgebildet wird).
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Der
Anmelder erhielt die gleichen nicht zufriedenstellenden Ergebnisse
auch, wenn das Querteil (aus einem nicht verstärkten oder verstärkten Kunststoffmaterial)
an das Stoßschild
gefesselt ist.
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Der
Anmelder realisierte, dass optimale Ergebnisse durch Verwendung
eines anderen Systemtyps zum Fesseln von Querteil und Crashbox (Absorber)
erreicht werden können,
wobei eine Konfiguration des Typs, wo die Balken auf zwei Punkten
aufliegen, durch eine Konfiguration des Typs, wo der Balken in einer
anpassenden Art an zwei Punkten verbunden ist, ersetzt wird.
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Mit
anderen Worten ist die Idee, welche die Grundlage der vorliegenden
Erfindung bildet, die, dass ein Kunststoffquerteil durch eine im
Wesentlichen steife anpassende Verbindung an das Chassis (typischerweise
die beiden Längselemente)
des Fahrzeugs gefesselt wird, wobei die Crashboxen in dieses eingesetzt
sind.
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Gemäß einem
ersten Aspekt bezieht sich die vorliegende Erfindung auf eine Stoßfängeranordnung
für ein
Fahrzeug mit einem Chassis. Die Stoßfängeranordnung weist auf: Mindestens
zwei Crashboxen; ein Querteil, das aus einem ersten Kunststoffmaterial
hergestellt ist, welches sich während
seines Einsatzes über
eine Distanz erstreckt, die mindestens derjenigen zwischen den Crashboxen
entspricht; und mindestens zwei im Wesentlichen unverformbare Verbindungseinrichtungen,
die zur starren Befestigung des Querteils an dem Chassis des Fahrzeugs
mit dem Querteil verbunden sind, wobei die mindestens zwei im Wesentlichen
unverformbaren Verbindungseinrichtungen mit dem Querteil an Positionen
verbunden sind, die den Crashboxen entsprechen.
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Typischerweise
sind die im Wesentlichen unverformbaren Verbindungseinrichtungen
aus einem zweiten Kunststoffmaterial hergestellt.
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Vorzugsweise
ist das erste Kunststoffmaterial das gleiche Kunststoffmaterial
wie das zweite Kunststoffmaterial.
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Vorzugsweise
sind die im Wesentlichen unverformbaren Verbindungseinrichtungen
direkt mit dem Querteil durch einen Schweißprozess, bevorzugt durch einen
Heiß-Klinge-Schweißprozess,
verbunden.
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Vorzugsweise
weisen die ersten und zweiten Kunststoffmaterialien XENOY® auf.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform sind
die mindestens zwei im Wesentlichen unverformbaren Verbindungseinrichtungen
im Wesentlichen massiv. Alternativ haben die zwei im Wesentlichen
unverformbaren Verbindungseinrichtungen einen wabenförmigen Querschnitt.
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Vorteilhafterweise
hat das Querteil mindestens eine erste Verbindungsoberfläche und
hat jede der im Wesentlichen unverformbaren Verbindungseinrichtungen
mindestens eine entsprechende zweite Oberfläche zur Oberflächenverbindung
des Querteils mit den im Wesentlichen unverformbaren Verbindungseinrichtungen
entlang der Oberfläche.
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Vorzugsweise
hat das Querteil einen Querschnitt, der im Wesentlichen mindestens
teilweise offen ist, in der Form eines „Ω" oder eines „H".
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Vorteilhafterweise
weist jede der im Wesentlichen unverformbaren Verbindungseinrichtungen eine
Befestigungseinrichtung zum Befestigen der im Wesentlichen unverformbaren
Verbindungseinrichtung an einer entsprechenden Crashbox auf.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform ist
jede der Crashboxen integral mit einer entsprechenden unverformbaren
Verbindungseinrichtung. Alternativ sind die Crashboxen integral
mit dem Querteil.
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Der
Stoßfänger gemäß der vorliegenden
Erfindung könnte
ferner aufweisen eines oder mehr von: ein Verstärkungselement, ein Stoßdämpfungselement
oder ein Stoßschild.
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Gemäß einem
zweiten Aspekt stellt die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum
Schutz eines Fahrzeugs vor einem durch einen Aufprall verursachten
Schaden bereit, wobei das Fahrzeug ein Chassis und das Verfahren
die Schritte aufweist: Vorsehen von mindestens zwei Crashboxen;
Vorsehen eines aus einem ersten Kunststoffmaterial gebildeten Querteils,
das sich über
eine Distanz erstreckt, die mindestens derjenigen zwischen den Crashboxen entspricht;
und Verbinden von mindestens zwei im Wesentlichen unverformbaren
Verbindungseinrichtungen mit dem Querteil zur starren Befestigung
des Querteils an dem Chassis des Fahrzeugs, wobei die mindestens
zwei im Wesentlichen unverformbaren Verbindungseinrichtungen mit
dem Querteil an Positionen entsprechend den Crashboxen verbunden sind.
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Gemäß einem
dritten Aspekt stellt die Erfindung ein Fahrzeug mit einem Chassis
zur Verfügung, mit
einer Stoßfängeranordnung,
die aufweist: mindestens zwei Crashboxen; ein Querteil, das aus
einem ersten Kunststoffmaterial hergestellt ist und das sich, während seines
Einsatzes über
eine Distanz erstreckt, die mindestens derjenigen zwischen den Crashboxen
entspricht; und mindestens zwei im Wesentlichen unverformbare Verbindungseinrichtungen,
die zur starren Befestigung des Querteils an dem Chassis des Fahrzeugs
mit dem Querteil verbunden sind, wobei die mindestens zwei im Wesentlichen
unverformbaren Verbindungseinrichtungen mit dem Querteil an Positionen
verbunden sind, die den Crashboxen entsprechen.
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Es
folgt nun eine detaillierte Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung, welche mit Bezug auf die beiliegenden
illustrativen Figuren zu lesen sind, in denen:
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1 eine
Explosionsansicht der Stoßfängeranordnung
gemäß der vorliegenden
Erfindung zeigt;
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2 eine
perspektivische Ansicht der Stoßfängeranordnung
im zusammengefügten
Zustand zeigt;
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3 eine
Ausführungsform
einer Crashbox, die integral an eine Verbindungsplatte gefesselt ist,
zeigt; und
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4 einen
Querschnitt durch die Stoßfängeranordnung
gemäß der vorliegenden
Erfindung, angefügt
an ein Fahrzeugchassis, zeigt.
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Mit
Bezug auf 1 und 2 weist
die Stoßfängeranordnung 1 gemäß der vorliegenden
Erfindung mindestens zwei Crashboxen 10, mindestens zwei
entsprechende im Wesentlichen unverformbare Verbindungseinrichtungen 20 zur
starren Befestigung des Querteils an dem Chassis des Fahrzeugs und
ein Querteil 30 auf. Nützlicherweise
sind die im Wesentlichen unverformbaren Verbindungseinrichtungen 20 in
der Form von Verbindungsplatten 20. Die Stoßfängeranordnung 1 weist
auch in geeigneter Weise ein Stoßschild 40 auf, das
angemessen geformt ist.
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Vorzugsweise
weist die Stoßfängeranordnung 1 gemäß der Erfindung
auch ein Stoßdämpfungselement 41 auf,
das entfernt von dem Querteil 30 angewendet ist.
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Vorzugsweise
weist die Stoßfängeranordnung 1 gemäß der Erfindung
auch ein Verstärkungselement 42 auf,
das nah oder entfernt an dem Querteil 30 angesetzt ist.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung sind das Querteil 30 und, zumindest teilweise,
die Verbindungsplatten 20 aus einem Kunststoffmaterial
oder Ähnlichem
hergestellt. Für
den Zweck der vorliegenden Patentanmeldung soll unter dem Begriff „Kunststoffmaterial" in erster Linie
ein Material verstanden werden, das sich von Metall unterscheidet
und insbesondere ein im Wesentlichen thermoplastisches Material
mit Bruchdehnungsgrenzwerten ≥ 50%
(für Zugtests
an Teststücken
bei 5 mm/min.), wie beispielsweise Polycarbonate, Polyester, Polybutylen, Polybutylenterephthalat,
Polypropylen, Polyamid und Derivate hiervon, EPDM-verstärktes Polypropylen oder Ähnliches
und jegliche Kombinationen hiervon. Der Anmelder hat insbesondere
ermittelt, dass ein insbesondere zur Herstellung der vorliegenden
Erfindung geeignetes Material XENOY® PC/PBT
ist, welches durch GE Plastics vertrieben wird. Das Harz XENOY® wird
bereits in dem Automotorensektor verwendet und gewährleistet
optimale Resistenz gegen Motoröle
sowie einen hohen Grad an Resistenz gegen Einwirkungen auch bei
geringen Temperaturen und Beständigkeit über die
Zeit. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Patentanmeldung soll
der Begriff „im
Wesentli chen unverformbar",
verwendet im Zusammenhang mit „Verbindungseinrichtungen", Verbindungseinrichtungen
bezeichnen, die nicht zu einer sichtbaren Deformation führen, wenn
sie Drücken
in der Größenordnung
von 20 N/mm2 ausgesetzt sind.
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Um
das Elastizitätsmodul
und die Werte für die
Fließgrenze
des verwendeten Kunststoffmaterials zu erhöhen, sieht die vorliegende
Erfindung optional vor, das Kunststoffmaterial mit langen oder kurzen
Glasfasern zu verstärken.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung (3) weist jede der Crashboxen 10 im
Wesentlichen eine Mehrzahl von. gestreckten Elementen 11 mit
einem hexagonalen Querschnitt auf, die zusammengefügt sind,
um einen Körper
vom Typ eines Quaders zu bilden, dessen Querschnitt im Wesentlichen
der Kombination der Mehrzahl von hexagonalen Querschnitten entspricht.
In einer Ausführungsform
der Erfindung, welche in 3 und 4 gezeigt
ist, gibt es dreiundzwanzig gestreckte Elemente 11 mit
einem hexagonalen Querschnitt, angeordnet in einer Konfiguration,
jedoch jedoch ist es verständlich,
dass andere Konfigurationen (zum Beispiel „3-2-3-2") trotzdem als geeignet anzusehen sind,
je nach den Anwendungen. Im Allgemeinen ist die Anzahl der Zellen
variabel in Abhängigkeit
von der Kollabierungskraft. Der Anmelder hat herausgefunden, dass,
um eine größere Stärke zu erhalten,
es bevorzugt ist, die Anzahl der Zellen zu vergrößern, statt deren Wandstärke zu vergrößern. Vorzugsweise ist
der Durchmesser des um die hexagonalen Elemente 11 umschriebenen
Umfangs ≥ etwa
10 mm, noch bevorzugter ≥ etwa
15 mm und die Dicke jeder Zelle ist ≥ etwa 0,5 mm, noch bevorzugter ≥ etwa 1,0 mm.
Vorzugsweise wird jede der Crashboxen 10 durch Spritzgießen eines
Kunststoffmaterials mit internen Neigungswerten ≤ 0,5° erhalten.
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In
der gezeigten Ausführungsform
(siehe Querschnitt in 4) ist eine Seite 12 der
Crashbox 10 im Wesentlichen flach, während die gegenüberliegende
Seite 13 in einer konischen Art geformt ist, um eine anfängliche
Kollaps-Oberfläche
zu haben, die zur Reduzierung eines anfänglichen Kollaps-Peaks ausgebildet
ist. Die flache Seite 12 ist auch als eine nahe Seite definiert,
da, wenn die Crashbox an dem Chassis 50 angebracht ist
(Längselement 51 des Fahrzeugs
und/oder Rückelement 52),
es am nächsten
hierzu ist. In ähnlicher
Weise wird die konische Seite 13 als die distale Seite
bezeichnet.
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Die
nahe Seite 12 der Crashbox ist im Wesentlichen geschlossen,
hat aber eine Mehrzahl von Löchern 14, 15 mit
einem vorzugsweise kreisförmigen
Querschnitt, der in Lö cher 14 zum
Anordnen/Zentrieren von Stiften und Löcher 15 zum Druckfixieren
von Stiften, die weiter unten mit Bezug auf die Verbindungsplatten 20 beschrieben
werden, unterteilt sein können.
Nicht zuletzt haben die Löcher 14, 15 die
Funktion des Gewährleistens,
dass die Wandstärken
während
des Pressens des Teils richtig erhalten bleiben.
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An
der distalen Seite 13 der Crashbox ist vorzugsweise ein
Befestigungssystem, vorzugsweise ein System von vorstehenden Zähnen, zum
Beispiel vier vorstehende Zähne,
die an den gegenüberliegenden
Seiten der hexagonalen Elemente (nicht gezeigt) angeordnet sind,
vorgesehen.
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Entsprechend
einer bevorzugten Ausführungsform
(3) sind die Crashbox 10 und die entsprechende
Verbindungsplatte 20 als ein Teil geformt oder durch ein
Heiß-Klinge-Schweißverfahren
oder einen ähnlichen
Verbindungsprozess zusammengefügt.
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Nichtsdestotrotz
ist verständlich,
dass die Crashbox 10 auch aus einem metallischen Material, nicht
notwendigerweise einem Kunststoffmaterial, hergestellt sein kann
und eine Form haben kann, die sich von der beschriebenen und gezeigten
unterscheidet.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung (nicht gezeigt) sind die Crashboxen 10 und das
Querteil 30 als ein Teil geformt oder durch einen Heiß-Klinge-Schweißprozess
oder einen ähnlichen Verbindungsprozess
miteinander verbunden.
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Das
Querteil 30, das, wie oben erwähnt, aus einem Kunststoffmaterial
hergestellt ist, ist auf beliebige Art länglich geformt, in Abhängigkeit
der Anforderungen und dem verfügbaren
Platz in dem Fahrzeug, an welchem es installiert wird. Was ihren
Querschnitt betrifft, kann es gleichermaßen kastenförmig oder offen sein, zum Beispiel
im Wesentlichen in der Form eines „Ω" (Omega), wie deutlich in 4 gezeigt,
oder in der Form eines „H". Das Querteil 30 hat vorzugsweise
eine Dicke von zwischen ca. 2 und 8 mm, bevorzugt zwischen ca. 3
und 6 mm und noch weiter bevorzugt etwa 4 mm. Um die Festigkeit
des Querteils 30 zu erhöhen,
können
interne Stege, die geeignet voneinander beabstandet sind, vorgesehen sein.
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Inder
bevorzugten Ausführungsform
hat das Querteil 30 einen omega-geformten Querschnitt,
so dass die flachen Flansche 31, die sich in entgegengesetzte
Richtungen erstrecken, eine erste Verbindungsoberfläche bilden,
die mit einer zweiten entsprechenden Verbindungsoberfläche 23,
die direkt an dem Chassis 50 (oder besser an dem Längselement
und/oder an dem Rückelement)
vorgesehen ist, oder mit den im Wesent lichen unverformbaren Verbindungseinrichtungen
(Verbindungsplatten) 20, die im Folgenden beschrieben werden,
verbunden werden kann.
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Die
Verbindungsplatten 20 weisen einen Körper 24 auf, der massiv
ist oder einen wabenförmigen
Querschnitt hat (wie in 4 gezeigt) und im Wesentlichen
steif ist mit einer ersten nahen Seite 25, die dem Ende
des Längselements 51 des
Fahrzeugchassis direkt zugewandt ist, und einer distalen Seite 26,
die mit der nahen Seite 12 der Crashbox kooperiert. In
Abhängigkeit
von der Geometrie des Längslements 51,
des Fahrzeugs und der Stoßfängeranordnung
können
die beiden Seiten 25, 26 nicht parallel sein.
Von der distalen Seite 26 der Verbindungsplatte 20 erstrecken
sich in der in 4 gezeigten Ausführungsform
Anordnungs-/Zentrierungsstifte 21 und Stifte 22 zur
Druckfixierung, welche in die entsprechenden Löcher 14, 15 in
der nahen Seite 12 der Crashbox 10 eingreifen
können.
Die Verbindungsplatten 20 sind integral an den Enden der Längselemente 51 und/oder
der Rückelemente 22 durch
Mittel jeglicher mechanischer Fesselungseinrichtungen, zum Beispiel
durch Schrauben oder Bolzen, gefesselt. Vorzugsweise haben die Verbindungsplatten
eine Dicke von zwischen etwa 10 mm und 100 mm, weiter bevorzugt
zwischen 15 mm und 50 mm.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung weist jede Verbindungsplatte 20 mindestens eine
zweite Verbindungsoberfläche 23 auf,
die mit der ersten Verbindungsoberfläche 31 an dem Querteil 31 kooperiert.
Vorzugsweise sind zwei zweite gegenüberliegende Verbindungsoberflächen 31 vorgesehen.
Die Fläche
jeder der zweiten Oberflächen
ist vorzugsweise zwischen etwa 1000 mm2 und
etwa 5000 mm2, weiter bevorzugt zwischen
etwa 1100 mm2 und 2500 mm2.
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Geeigneterweise
sind gemäß der vorliegenden
Erfindung das Querteil 30 und die Verbindungsplatten 20 aus
dem gleichen Material oder aus einem kompatiblen Material, das es
erlaubt, dass diese in einer einfachen, günstigen und zuverlässigen Art
verbunden werden können,
hergestellt. Vorzugsweise sind das Querteil und die Befestigungsplatte
aus einem Kunststoffmaterial, insbesondere XENOY® hergestellt.
Vorzugsweise sind das Querteil und die Befestigungsplatten 20 durch
Schweißen,
weiter bevorzugt durch Heiß-Klinge-Schweißen, zusammengefügt.
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Daher
ist gemäß der vorliegenden
Erfindung, da die Verbindungsplatten 20 im Wesentlichen
steif und unverformbar sind, das Querteil 30 direkt an
das Chassis 50 des Fahr zeugs gefesselt, zum Beispiel durch
das Längselement 51 und/oder
das Rückelement 52 und
stellt eine bessere Aufprall-Widerstandsfähigkeit als die existierenden
Lösungen
dar.
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Geeigneterweise,
wie vorstehend beschrieben, hat das Querteil 30 einen Querschnitt
im Wesentlichen in der Form eines „Ω" (Omega) und sind die Crashboxen 10 innerhalb
des Querteils 30, d.h. innerhalb deren hohlem Teil (4)
aufgenommen. Die Crashboxen können
aus einem Metall oder einem Kunststoff hergestellt sein, wobei die
letztere Lösung
bevorzugt ist. Die Crashboxen 10 könnten an das Querteil 30 durch
eingreifende Verbindung, Druck oder durch jegliche andere Art gefesselt
sein. Optional könnten
diese auch einfach zentriert sein. In einer noch bevorzugteren Lösung sind
die Crashboxen 10 integral mit dem Querteil 30 und
werden durch Pressen des Letzteren erhalten oder sind durch Heiß-Klinge-Schweißen zusammengefügt.
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Um
die Stärke
des Querteils 30 zu erhöhen, kann
ein Verstärkungselement 42 geeigneterweise
in Abhängigkeit
von den Umständen
vorgesehen sein, welches an das Querteil 30 verbunden wird,
vorzugsweise in naher Art. Das Verstärkungselement 42 ist vorzugsweise
aus Kunststoff oder Metall (zum Beispiel Stahl) hergestellt und
kann mit dem Querteil 30 durch ein mechanisches Verbindungssystem
der Schrauben- und Bolzenart, Schweißen oder Kleben verbunden sein.
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Schließlich weist
die Stoßfängeranordnung 1 gemäß der vorliegenden
Erfindung geeigneterweise ein Aufpralldämpfungselement 41 auf,
das distal an das Querteil angewendet ist, wobei dieses Element ein
Material, wie beispielsweise einen Schaum, zum Beispiel expandiertes
Polypropylen, expandiertes Polyurethan, expandiertes Polystyrol
und Derivate hiervon aufweist. Alternativ weist das Dämpfungselement
einen wabenförmigen
thermoplastischen Absorber auf. In einer bestimmten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung weist jede Verbindungsplatte 20 einen
Haken, zum Beispiel einen Haken zum Abschleppen des Fahrzeugs, auf.
Im Fall von Kunststoff-Verbindungsplatten
können
diese mit Metallplatten, die mit Löchern gegenüber den Befestigungslöchern 27 der
Platte 20 versehen sind, verbundenen metallenen Haken in
einem Plastikmaterial während der
Produktion dieser Platten durch Spritzgießen eingebettet sein.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung sind also mindestens zwei im Wesentlichen unverformbare Verbindungseinrichtungen 20 (möglichst
plattenförmig)
zum festen Verbinden des Querteils 30 an dem Chassis (50, 51, 52)
des Fahrzeugs vorgesehen. Die mindestens zwei im Wesentlichen unverformbaren Verbindungseinrichtungen 20 sind
direkt zwischen dem Chassis und dem Querteil 30. Gemäß der vorliegenden
Erfindung ist das Querteil 30 durch Oberflächen 23 und 31 (siehe 4)
in Kontakt mit den Verbindungseinrichtungen 20, die im
Wesentlichen unverformbaren Verbindungseinrichtungen 20 sind
wiederum in Kontakt mit dem Fahrzeugchassis (50, 51, 52).
Im Fall eines Unfalls absorbieren das Querteil 30 und die
Crashboxen 10 die Aufprallenergie, für welche sie ausgelegt sind.
Erst nachdem das Querteil und die Crashboxen deformiert wurden,
werden die Verbindungseinrichtungen 20 beginnen, sich zu
deformieren. Während
eines solchen Unfalls und bevor jegliche Deformation der Verbindungseinrichtungen stattfindet,
ist die relative Position der Kontaktoberfläche (23, 31)
zwischen den Verbindungseinrichtungen 20 und dem Querteil
unverändert
mit Bezug auf mindestens eines der Kontaktoberflächen zwischen den Verbindungseinrichtungen 20 und
dem Fahrzeugchassis (50, 51, 52).
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Es
ist offensichtlich, dass die Ausführungsformen der Stoßfängeranordnung
gemäß der vorliegenden
Erfindung Gegenstand von vielzähligen
Modifikationen, Anpassungen, Variationen und Ersetzungen von Teilen
durch andere, die funktional äquivalent
sind, sein kann, aber dass diese Modifikationen, Anpassungen, Variationen
und Ersetzung von Teilen als sich innerhalb des Umfangs der vorliegenden
Erfindung befindend angesehen werden, die einzig durch die folgenden
Ansprüche
limitiert ist.