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HINGERGRUND DER ERFINDUNG
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Bereich der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft eine Stanzbiopsievorrichtung zur Gewinnung von
Biopsieproben aus einem Gewebe, und insbesondere eine Stanzbiopsievorrichtung
mit einem drehbaren Exzisionsfinger zum Abtrennen der Stanzbiopsieprobe
von dem Gewebe.
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Beschreibung des zugehörigen Standes
der Technik
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Es
ist häufig
notwendig, zum Zweck einer Untersuchung Proben von einem verdächtigen
Gewebe zu entnehmen oder zu entfernen. Bei Menschen ist die Probenentfernung
insbesondere bei der Diagnose und Behandlung von kanzerösen oder
präkanzerösen Zuständen von
Nutzen. Falls ein Verdacht auf Krebs, und insbesondere auf Brustkrebs, besteht,
so ist eine frühe
Erkennung und Diagnose von entscheidender Bedeutung für den Erfolg
der Behandlung und die Genesung des Patienten.
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Es
stehen verschiedene Techniken zur Verfügung, um die Erkennung und
Diagnose zu unterstützen,
wozu die physische Untersuchung und bildliche Wiedergabe, beispielsweise
in Form einer Mammographie, durch Röntgenstrahlen, Ultraschall oder
eine Magnetresonanztomographie (MRI) etc., zählen. Wenn ein Zustand erfasst
wird, der auf das mögliche
Vorhandensein von Krebs schließen
lässt, so
kann eine Biopsie durchgeführt
werden, um Gewebeproben für
eine vollständige
Diagnose zu erhalten.
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Eine
oft durchgeführte
Biopsietechnik ist die Stanzbiopsie, bei der eine Stanzbiopsievorrichtung zum
Einsatz kommt, bei der eine Kanüle
in das interessierende Ge webe eingeschoben und so eine Biopsieprobe
vom Gewebe mit einem Querschnitt ausgestanzt wird, der demjenigen
der Kanüle
in etwa entspricht, wobei diese Probe von der Kanüle aufgenommen
wird. Die Kanüle
wird sodann zusammen mit der Biopsieprobe aus dem Gewebe entfernt,
woraufhin die Probe einer zytologischen und/oder histologischen
Analyse unterzogen wird.
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Eine
Gruppe von Stanzbiopsievorrichtungen basiert auf einer Kombination
aus einem mit einer Kerbe versehenen inneren Stilett mit einer äußeren Abtrennkanüle. Das
Stilett ist innerhalb des Lumens der äußeren Kanüle so gehaltert, dass sein
spitzes Ende das offene Ende der Kanüle verschließt. Das Stilett
und die Kanüle
werden vorwärts
in die Gewebemasse hineinbewegt, bis sie nahe der gewünschten
Biopsiestelle angelangt sind. Das Stilett wird sodann relativ zur äußeren Kanüle vorgeschoben,
um die Kerbe zur Biopsiestelle hin freizulegen, wobei das Gewebe
in die Kerbe prolabiert. Die äußere Kanüle wird
sodann vorgeschoben, um das in der Kerbe befindliche Gewebe abzutrennen.
Der Nachteil dieses Verfahrens besteht darin, dass relativ zur Größe der äußeren Kanüle eine
kleine Stanzbiopsie erzeugt wird, da der Querschnitt der Probe im
wesentlichen dem Querschnitt der Stilettkerbe entspricht, der wesentlich
kleiner ist als der Querschnitt der äußeren Kanüle. Der Vorteil dieses Verfahrens
besteht darin, dass die Probe vollständig von der Gewebemasse abgetrennt
und sicher von der Kerbe aufgenommen wird.
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Eine
weitere Gruppe von Biopsievorrichtungen basiert auf einer Stanzkanüle in Kombination
mit einem nicht gekerbten Stilett. Das Stilett wird dazu verwendet,
das Ende der Stanzkanüle
während
des Einschiebens der Stanzkanüle
in das Gewebe bis in die Nähe
der Biopsiestelle zu verschließen.
Die Stanzkanüle
wird sodann relativ zum Stilett in die Biopsiestelle hinein vorwärtsbewegt,
wodurch von der Stanzkanüle
eine Probe aufgenommen wird. Der Vorteil dieser Vorrichtung besteht
darin, dass eine Stanzbiopsieprobe in voller Größe gewonnen wird, d.h. der
Querschnitt der Probe entspricht im wesentlichen dem Querschnitt
der Stanzkanüle.
Bei der Stanzprobe in voller Größe erhält man eine
viel größere Probe,
was ausgesprochen vorteilhaft ist.
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Der
Nachteil dieser Vollstanzvorrichtung besteht darin, dass das Ende
der Probe nicht vollständig
von der Gewebemasse abgetrennt wird, wodurch die Gefahr besteht,
dass die Biopsieprobe beim Entfernen der Stanzkanüle aus der
Stanzkanüle
gezogen wird. Dies kann dann geschehen, wenn die Kräfte, die
die Probe in der Stanzkanüle
halten, nicht ausreichen, um das Ende der Probe von der Gewebemasse
abzureißen.
Da die Probe normalerweise angefeuchtetes Gewebe umfasst, das die
Stanzkanüle vollständig ausfüllt, sind
die Saugkraft und/oder die Reibkraft zwischen der Gewebeprobe und
der Innenwand der Stanzkanüle
die dominanten Kräfte
für das Halter
der Probe in der Kanüle.
Wenn diese Kräfte
allerdings nicht ausreichen, um das Ende der Probe von der Gewebemasse
abzureißen,
so wird die Probe beim Entfernen der Stanzkanüle aus der Stanzkanüle herausgezogen.
Einige Ärzte
drehen die Biopsievorrichtung in der der Hoffnung, dass das Ende der
Kanüle
wenigstens teilweise den anhaftenden Bereich der Probe abtrennt.
Allerdings ist dies nicht vorteilhaft, da hierdurch die Beschädigung des
restlichen Gewebes verstärkt
wird.
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Es
wurden Versuche unternommen, das Abrennen der Probe von der Gewebemasse
bei Vollstanzvorrichtungen zu verbessern. In einigen Fällen wird
das Innere der Stanzkanüle
mit einer Laufbahn versehen, in der ein Abtrennfinger vorwärts und
rückwärts bewegt
werden kann. Nach dem Vorwärtsschieben
der Kanüle
zur Probennahme wird der Abtrennfinger zum Abtrennen des Gewebes
nach vorne bewegt, wobei er von der Laufbahn geführt wird. In einigen Fällen verschließt der Stift
bei der Vorwärtsbewegung
das Ende der Stanzkanüle
und verbleibt während
des Herausziehens in der vorgeschobenen Position. Ein Nachteil dieses
Verfahrens besteht darin, dass die Probe nicht wirklich eine Stanzprobe
voller Größe ist,
da ein Teil des Inneren der Kanüle
von der Laufbahn belegt ist. Soll eine Probe, die durch eine mit
der Laufbahn versehene Kanüle
erzeugt wurde, dieselbe Größe aufweisen
wie die Vollstanzprobe, so müsste
die mit der Laufbahn versehene Kanüle einen größeren Querschnitt aufweisen,
was nicht wünschenswert
ist. Bei Biopsien ist es äußerst erstrebenswert,
den Querschnitt der Kanüle
so klein wie möglich
zu halten, um die Beschädigung
des umgebenden Gewebes zu minimieren und den Vorgang möglichst
wenig invasiv zu gestalten. Je kleiner der Querschnitt ist, umso
geringer sind allgemein die Schmerzen für den Patienten nach der Prozedur
und umso vorteilhafter ist die Vorrichtung.
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Eine
weitere Alternative für
das Abtrennen des Endes der Probe bei einer Vollstanzvorrichtung umfasst
das zusätzliche
Vorsehen einer Schneidkanüle,
die die Stanzkanüle
umfährt.
Die Schneidkanüle
weist ein Schneidelement auf, das die Probe in der Stanzkanüle oder
an der Spitze der Stanzkanüle
abtrennt. So offenbart beispielsweise das US-Patent Nr. 5,755,642
eine Vorrichtung mit Fingern, die zum Abtrennen des Gewebes durch Öffnungen
in der Stanzkanüle
in das Innere der Stanzkanüle
gebogen werden. Die die Probe im Inneren abtrennenden Vorrichtungen
weisen den Nachteil auf, dass die Länge der sich ergebenden Probe
geringer ist als die von dem Inneren der Kanüle aufgenommene Gewebemenge, da
der Stift proximal zur Spitze der Stanzkanüle in die Stanzkanüle eintritt.
Da nicht die gesamte von der Stanzkanüle aufgenommene Probe abgetrennt
wird, muss besondere Sorgfalt aufgewandt werden, um sicherzustellen,
dass die Läsion
oder ein anderer relevanter Abschnitt des einer Biopsie zu unterziehenden Gewebes
hinter der Endposition des Abtrennfingers liegt. Dies wird dadurch
erschwert, dass der Arzt das Ende der Kanüle nicht zum Markieren der
Abmessung der Biopsieprobe verwenden kann.
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Die
EP 0 852 127 offenbart einen
weiteren Denkansatz, bei dem ein röhrenförmiges Schneidelement zum Einsatz
kommt, das gleitbeweglich an der Stanzkanüle gehaltert ist, wobei das
röhrenförmige Schneidelement
einen Federspeicherstift aufweist, der sich nach unten über die
Spitze der Stanzkanüle biegt
und so die Öffnung
der Stanzkanüle
teilweise abschließt
und die Probe aus der Gewebemasse erfasst. Der Stift weist eine
zugeschärfte
Kante zur Durchführung
des Schneidvorgangs auf. Der Nachteil dieses Aufbaus besteht darin,
dass der Schneidfinger keine ausreichende Breite besitzt, um die Stanzkanülenöffnung abzudecken
und sicherzustellen, dass das Ende der Probe vollständig abgetrennt wird.
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Ein
weiterer Nachteil aller Vollstanzvorrichtungen besteht darin, dass
sie auf einer Relativbewegung zwischen der Stanzkanüle und dem
Stilett beruhen, um die Probe aus dem Inneren der Stanzkanüle auszustoßen. Die
Verwendung des Stiletts zum Herausdrücken der Probe kann zu einer
Beschädigung der
Probe führen.
Die Beschädigung
kann dabei stark genug sein, um die Probe für die Untersuchung unbrauchbar
zu machen. Dies kann äußerst ungünstig sein,
da einige Läsionen,
von denen Proben entnommen werden, so klein sind, dass die gesamte
Läsion
in der Probe enthalten ist. Bei größeren Läsionen nehmen einige Ärzte mehrere
Proben, um für den
Fall einer Beschädigung
einer der Proben vorzusorgen. Diese Vorgehensweise macht die Prozedur allerdings
invasiver und erhöht
die Schmerzen für den
Patienten.
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Obwohl
beim Stand der Technik viele Versuche unternommen wurden, eine einsatzfähige Stanzbiopsievorrichtung
herzustellen, besteht noch immer ein großer Bedarf nach einer Stanzbiopsievorrichtung,
die die Unannehmlichkeiten für
den Patienten minimiert, eine komplette Exzision des Biopsieprobe aus
dem umgebenden Gewebe sicherstellt, es ermöglicht, die Biopsieprobe aus
der Vorrichtung zu entfernen, ohne sie zu beeinträchtigen,
und die sich einfach und kostengünstig
herstellen lässt.
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Überblick über die Erfindung
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Die
Erfindung betrifft eine Biopsievorrichtung für das perkutane Entfernen einer
Probe aus einer Gewebemasse. Die Biopsievorrichtung umfasst eine äußere Kanüle, die
ein Lumen sowie eine Längsachse
definiert. Die äußere Kanüle besitzt
ein proximales Ende und ein distales Ende, wobei sich ein Exzisionsfinger
von dem distalen Ende aus erstreckt. Eine innere Kanüle wird
vom Lumen aufgenommen und weist ein proximales Ende und ein distales
Ende auf. Ein Betätiger
ist wirksam mit der äußeren Kanüle gekoppelt,
um die äußere Kanüle relativ
zur inneren Kanüle
von einer Einschub- in eine Exzisionsposition zu bewegen, in der
sich der Exzisionsfinger über
das distale Ende der inneren Kanüle
hinauserstreckt, und um die äußere Kanüle um die
Längsachse
zu drehen, wenn sich die äußere Kanüle in der
Exzisionsposition befindet.
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Der
Exzisionsfinger ist so gestaltet, dass er sich elastisch biegen
kann; vorzugsweise kann er sich dabei abwechselnd zwischen einer
ersten Position zur Längsachse
hin und einer zweiten Position von der Längsachse weg biegen. Der Exzisionsfinger kann
während
der Axialbewegung an der inneren Kanüle entlang zur Exzisionsposition
gleiten. Der Exzisionsfinger ist bogenförmig, geradlinig und/oder trapezförmig gestaltet.
Der Exzisionsfinger erstreckt sich vorzugsweise in Längsrichtung
vom distalen Ende der äußeren Kanüle aus und
dabei vorzugsweise zumindest bis zur Längsachse.
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Der
Betätiger
kann gleichzeitig die äußere Kanüle und die
innere Kanüle
zur Exzisionsposition bewegen. Stattdessen kann der Betätiger die äußere Kanüle und die
innere Kanüle
auch nacheinander zur Exzisionsposition bewegen.
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Die
innere Kanüle
umfasst vorzugsweise einen Löffelbereich,
der am distalen Ende endet und dazu dient, die Biopsieprobe zu haltern.
Der Löffelbereich
kann einen bogenförmigen
Querschnitt aufweisen, welcher vorzugsweise einen Bogen von 180° oder weniger überspannt.
Der Löffelbereich
kann in einer zugeschärften
Kante enden.
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Bei
einer alternativen Kanülenausführung weist
die innere Kanüle
eine seitliche Öffnung
nahe dem distalen Ende auf und der Exzisionsfinger erstreckt sich
durch die Öffnung
hindurch in die Exzisionsposition.
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Ein
Stilett kann vorgesehen werden, um die innere Kanüle in der
Einschubposition im wesentlichen abzuschließen. Vorzugsweise bilden der
Betätiger,
die innere Kanüle
und die äußere Kanüle zusammen
eine integrierte, selbständige,
handbetätigte Vorrichtung,
die sich einfach und bequem von einem Benutzer für die Durchführung der
Operation einer Biopsievorrichtung einsetzen lässt.
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Vorzugsweise
dreht ein Betätiger
die äußere Kanüle um wenigstens
einen Teil einer Umdrehung. Vorzugsweise wird die Kanüle um wenigstens
eine Umdrehung gedreht, wobei besonders bevorzugt 1 % Umdrehungen
der Kanüle
erfolgen.
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Gemäß einem
anderen Aspekt der Erfindung bezieht sich diese auch auf eine Biopsievorrichtung für die perkutane
Entfernung einer Probe aus einer Gewebemasse, wobei die Biopsievorrichtung
eine äußere Kanüle, die
ein Lumen und eine Längsachse definiert,
wobei die äußere Kanüle ein proximales Ende
und ein distales Ende aufweist, und eine innere Kanüle umfasst,
welche von dem Lumen der äußeren Kanüle aufgenommen
wird und ein proximales Ende und ein distales Ende aufweist, wobei
die innere Kanüle
einen Löffelabschnitt
aufweist, der am distalen Ende endet, und wobei bei der Durchführung der
Biopsie die Probe von dem Lumen aufgenommen und auf dem Löffelbereich
gehaltert ist und wobei eine Relativbewegung der Kanüle die auf
dem Löffelbereich
gehalterte Probe freilegt und so die Entfernung der Probe von dem
Löffelbereich
ermöglicht.
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Die
Vorrichtung gemäß der Erfindung
kann bei einem Verfahren zur Durchführung einer perkutanen Biopsie
durch Entfernen einer Stanzprobe von einer festgelegten Stelle in
einer Gewebemasse zum Einsatz kommen. Das Verfahren umfasst das
Vorwärtsbewegen
einer eine offene Spitze aufweisenden Kanüle in die festgelegte Stelle
in der Gewebemasse zur Erzeugung einer Gewebestanzprobe, die wenigstens
einen Teil des Gewebes an der festgelegten Stelle umfasst, wobei
ein Ende der Gewebestanzprobe weiter mit der Gewebemasse verbunden bleibt,
das automatische Ausfahren eines Exzisionsfingers in das anhaftende
Ende der Stanzprobe und das automatische Drehen des Exzisionsfingers
zum Abtrennen des anhaftenden Endes der Stanzprobe vom umgebenden
Gewebe.
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Die
Schritte des Vorschiebens der eine offene Spitze aufweisenden Kanüle und des
automatischen Ausfahrens des Exzisionsfingers können nacheinander oder gleichzeitig
durchgeführt
werden. Das gleichzeitige Vorschieben der Kanüle und des Exzisionsfingers
kann erfolgen, indem der Finger an der Kanüle gehaltert und die Kanüle automatisch ausgefahren
wird.
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Der
Schritt des Drehens des Exzisionsfingers wird vorzugsweise nach
dem vollständigen
Ausfahren des Exzisionsfingers durchgeführt.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
kann stattdessen auch in einem Verfahren zur Durchführung einer
perkutanen Biopsie eingesetzt werden, bei dem eine Stanzprobe von
einer festgelegten Stelle einer Gewebemasse entfernt wird, wobei
die Stanzprobe durch die Biopsievorrichtung so gehaltert wird, dass
sie sich von dem Arzt auf einfache Weise entfernen lässt. Das
Verfahren umfasst die folgenden Schritte: Vorschieben einer eine
offene Spitze aufweisenden Kanüle,
welche ein Lumen de finiert, an die festgelegte Stelle in der Gewebemasse,
um wenigstens teilweise eine Stanzprobe zu formen, die wenigstens
einen Abschnitt des Gewebes an der festgelegten Stelle umfasst;
Vorschieben einer inneren Kanüle,
welche in einem Löffelbereich
endet innerhalb des Lumens der äußeren Kanüle in einer
solchen Weise, dass die Stanzprobe durch den Löffelbereich gehaltert wird;
Abtrennen der Stanzprobe von der Gewebemasse; Zurückziehen
der eine offene Spitze aufweisenden Kanüle und der inneren Kanüle von der
Gewebemasse; und Durchführen
einer Relativbewegung der Kanüle
zum Freilegen der auf dem Löffelbereich
gehalterten Stanzprobe, um ein Entfernen der Stanzprobe von diesem
Bereich zu ermöglichen.
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Das
Einschieben der löffelförmigen Probenhalterung
kann vor dem Vorschieben der eine offene Spitze aufweisenden Kanüle erfolgen.
Die löffelförmige Halterung
kann auch zusammen mit der eine offene Spitze aufweisenden Kanüle vorgeschoben
werden.
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Das
Verfahren umfasst zudem das Zurückziehen
der eine offene Spitze aufweisenden Kanüle zum Freilegen der unabhängig davon
gehalterten Probe. Das Abtrennen der Stanzprobe kann wenigstens
zum Teil durch das Vorschieben der eine offene Spitze aufweisenden
Kanüle
erfolgen. Das Abtrennen der Stanzprobe kann zudem ein Drehen entweder
der eine offene Spitze aufweisenden Kanüle oder der inneren Kanüle umfassen.
Die eine offene Spitze aufweisende Kanüle und/oder die innere Kanüle können wenigstens
um den Teil einer Umdrehung gedreht werden. Vorzugsweise erfolgt
eine Drehung um eine ganze Umdrehung.
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Die
eine offene Spitze aufweisende Kanüle und/oder die innere Kanüle können einen
Exzisionsfinger zum Abtrennen der Stanzprobe beim Drehen umfassen.
Die äußere Kanüle kann
einen Löffelabschnitt
aufweisen, der an einem distalen Ende ausläuft und dazu dient, die Biopsieprobe
zu haltern.
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Kurzbeschreibung der Zeichnung
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In
der Zeichnung zeigen:
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1 eine
Perspektivansicht einer Läsion innerhalb
einer Gewebemasse und eines ersten Ausführungsbeispiels einer Stanzbiopsievorrichtung, enthaltend
eine Betätigerbaugruppe
und eine Kanülenbaugruppe
gemäß der Erfindung
zur Gewinnung einer Stanzbiopiseprobe von der Läsion;
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2 eine
Perspektivansicht einer Kanülenbaugruppe,
enthaltend eine Stanzkanüle,
eine Löffelkanüle und ein
Stilett, wobei sich die Stanzkanüle
in einer Exzisionsposition befindet;
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3 eine
Explosionsansicht der Stanzkanüle,
der Löffelkanüle und des
Stiletts, die die in 2 gezeigte Kanülenbaugruppe
bilden;
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4 eine
vergrößerte Perspektivansicht
eines distalen Endes des in 3 gezeigten
Stiletts;
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5 eine
vergrößerte Perspektivansicht
eines distalen Endes der in 3 gezeigten
Löffelkanüle;
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6 eine
vergrößerte Perspektivansicht
eines distalen Endes der in 3 gezeigten
Stanzkanüle;
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7 eine
vergrößerte Ansicht
eines distalen Endes der Stanzkanüle und der darin teleskopartig
enthaltenen Löffelkanüle, wobei
sich die Stanzkanüle
in der Exzisionsposition befindet;
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7A eine
Schnittansicht entlang der Linie 7A-7A in 7;
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8A eine
Längsschnittansicht
der Kanülenbaugruppe
in einem „gespannten" Zustand, in der sie
für das
Einschieben in die Gewebemasse bereit ist;
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8B eine
Längsschnittansicht
der Kanülenbaugruppe
in einem Probenentnahmezustand, wobei die Stanzkanüle und die
Löffelkanüle distal über das
Stilett vorragen;
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8C eine
Längsschnittansicht
der Kanülenbaugruppe
in einem Probenexzidierzustand, wobei die Stanzkanüle sich
distal zur Löffelkanüle erstreckt;
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8D eine
Längsschnittansicht
der Kanülenbaugruppe
in einem alternativen „gespannten" Zustand, in dem
sie für
das Einschieben in die Gewebemasse bereit ist;
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9A–G Längsschnittansichten
der in 2 gezeigten Kanülenbaugruppe während verschiedener
Schritte im Stanzbiopsieprobennahmeprozess;
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10 eine
vergrößerte Ansicht
eines distalen Endes eines zweiten Ausführungsbeispiels der Stanzbiopsievorrichtung;
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11 eine
vergrößerte Ansicht
eines distalen Endes eines dritten Ausführungsbeispiels der Stanzbiopsievorrichtung,
wobei die Löffelkanüle und eine
mit einem Löffelabschnitt
versehene Stanzkanüle
dargestellt sind;
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11A eine Schnittansicht ähnlich derjenigen entlang der
Betrachtungslinie 11A-11A, wobei die eine Stanzbiopsieprobe tragende
Löffelkanüle sowie
die Stanzkanüle
gezeigt sind, welche so gedreht wurden, dass die Kanülenlöffelabschnitte
diametral nebeneinander liegen und so die Stanzbiopsieprobe umschließen;
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12 eine vergrößerte Ansicht
eines distalen Endes eines vierten Ausführungsbeispiels der Stanzbiopsievorrichtung;
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12A eine vergrößerte Perspektivansicht eines
distalen Endes der in 5 gezeigten Löffelkanüle mit einer
gebogenen Exzisionsspitze;
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13 eine perspektivische Schnittansicht entlang
der Betrachtungslinie 13-13
in 1, welche ein erstes Ausführungsbeispiel einer Betätigerbaugruppe
zur Steuerung des Einsatzes der Kanülenbaugruppe zur Gewinnung
einer Stanzbiopsieprobe von der Läsion zeigt;
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14 eine Explosionsansicht der in 13 dargestellten Betätigerbaugruppe;
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15 eine vergrößerte Explosionsansicht der
in 14 gezeigten Betätigerbaugruppe;
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16A–D
alternative Ansichten eines Rückziehkörpers, der
einen Abschnitt der in 13 gezeigten
Betätigerbaugruppe
darstellt;
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17A–F
alternative Ansichten einer Antriebsbuchse, die einen Abschnitt
der in 13 gezeigten Betätigerbaugruppe
darstellt;
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18 eine Draufsicht auf die Antriebsbuchse und
einen Drehzylinder, der einen Abschnitt der in 13 gezeigten Betätigerbaugruppe darstellt, wobei
Abschnitte gestrichelt angedeutet sind, um den betriebsbereiten
Eingriff der Antriebsbuchse mit dem Drehzylinder wiederzugeben;
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19 eine vergrößerte perspektivische Schnittansicht
der in 13 gezeigten Betätigerbaugruppe;
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20 eine perspektivische Schnittansicht der in 13 gezeigten Betätigerbaugruppe in einer ersten,
gespannten Position;
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21 eine seitliche geschnittene Draufsicht auf
die in 20 gezeigten Betätigerbaugruppe;
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22 eine perspektivische Schnittansicht der in 13 gezeigten Betätigerbaugruppe in einer zweiten,
abgefeuerten Position;
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23 eine seitliche geschnittene Draufsicht auf
die in 22 gezeigte Betätigerbaugruppe;
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24 eine Perspektivansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels
einer Stanzbiopsievorrichtung, enthaltend ein zweites Ausführungsbeispiel einer
Betätigerbaugruppe
und einer Kanülenbaugruppe
gemäß der Erfindung;
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25 eine Explosionsansicht der in 24 gezeigten Stanzbiopsievorrichtung, wobei eine Spanngriffbaugruppe,
eine Pendelbaugruppe, eine Auslösebaugruppe,
eine Probengrößenprüfbaugruppe
und eine Kanülenbetriebsbaugruppe
dargestellt sind;
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26A–C
perspektivische vergrößerte Teilansichten
eines rechten Gehäusemantels,
der ein Element der in 24 gezeigten
Stanzbiopsievorrichtung darstellt;
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27 eine vergrößere Ansicht
eines Abschnitts des in den 26A–C gezeigten
rechten Gehäusemantels;
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28A–C
perspektivische vergrößerte Teilansichten
eines linken Gehäusemantels,
der ein Element der in 24 gezeigten
Stanzbiopsievorrichtung darstellt;
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29 eine vergrößerte Ansicht
eines Abschnitts des in den 26A–C gezeigten
rechten Gehäusemantels;
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30 eine Perspektivansicht der Unterseite eines
Griffs, welcher ein Element der in 24 gezeigten
Spanngriffbaugruppe darstellt;
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31 eine Perspektivansicht einer Feder, welche
ein Element der in 24 gezeigten Spanngriffbaugruppe
darstellt;
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32 eine Perspektivansicht eines Schwenkhebels,
welcher ein Element der in 24 gezeigten
Spanngriffbaugruppe darstellt;
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33A–C
Perspektivansichten einer Sperrklinke, die ein Element der in 24 gezeigten Spanngriffbaugruppe darstellt;
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34A–B
Perspektivansichten eines Knopfes, der ein Element der in 24 gezeigten Spanngriffbaugruppe und Auslösebaugruppe
darstellt;
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35A–G
vergrößerte perspektivische Teilansichten
einer Pendeleinheit, die ein Element der in 24 gezeigten
Pendelbaugruppe darstellt;
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36 eine Perspektivansicht einer Federhalterung,
die ein Element der in 24 gezeigten Pendelbaugruppe
darstellt;
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37 eine Perspektivansicht einer Nockenfeder, welche
ein Element der in 24 gezeigten Pendelbaugruppe
darstellt;
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38A–B
Perspektivansichten eines Nockenblocks, der ein Element der in 24 gezeigten Pendelbaugruppe darstellt;
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39A–D
perspektivische vergrößerte Teilansichten
einer Abfeuerungsverstrebung, welche ein Element der in 24 gezeigten Auslöseanordnung darstellt;
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40A–C
perspektivische vergrößerte Teilansichten
eines Mundstücks,
welches ein Element der in 24 gezeigten
Probengrößensteuerbaugruppe
darstellt;
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41A–B
Perspektivansichten eines Einstellelements, welches ein Element
der in 24 gezeigten Probengrößensteuerbaugruppe
darstellt;
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42 eine Perspektivansicht der in 24 gezeigten Probengrößensteuerbaugruppe;
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43A–B
Perspektivansichten einer Sperrplatte, welche ein Element der in 24 gezeigten Kanülenbetriebsbaugruppe darstellt;
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44A–C
Perspektivansichten eines Löffelkanülenschlittens,
der ein Element der in 24 gezeigten
Kanülenbetriebsbaugruppe
darstellt;
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45 eine Perspektivansicht des Löffelkanülenschlittens
der 44A–C, wobei die Löffelkanüle an diesem
befestigt ist;
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46A–D
perspektivische vergrößerte Teilansichten
eines Schneidkanülenschlittens,
der ein Element der in 24 gezeigten
Kanülenbetriebsbaugruppe
darstellt;
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47A–C
Perspektivansichten eines schraubenförmigen Antriebselements, welches
ein Element der in 24 gezeigten Kanülenbetriebsbaugruppe
darstellt;
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48A–B
Perspektivansichten eines angetriebenen Drehelements, welches ein
Element der in 24 gezeigten Kanülenbetriebsbaugruppe
darstellt;
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49 eine linke Draufsicht auf die in 24 gezeigte Stanzbiopsievorrichtung, wobei die Stanzbiopsievorrichtung
in einem nicht gespannten, abgefeuerten Zustand dargestellt ist
und wobei zur besseren Übersichtlichkeit
Elemente weggelassen wurden;
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49A eine teilweise geschnittene Perspektivansicht
eines Abschnitts der in 24 gezeigten
Stanzbiopsievorrichtung, wobei der Nockenblock in einer ersten Position
während
des Spannens der Vorrichtung gezeigt ist;
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49B eine teilweise geschnittene Draufsicht auf
einen Abschnitt der in 24 gezeigten Stanzbiopsievorrichtung,
wobei der Nockenblock in einer ersten Position während des Spannens der Vorrichtung
und in einer zweiten Position während
des Abfeuerns der Vorrichtung gezeigt ist, wobei die zweite Position
durch gestrichelte Linien angedeutet ist;
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50 eine Draufsicht von links auf die in 24 gezeigte Stanzbiopsievorrichtung, wobei die Stanzbiopsievorrichtung
in einem ersten Zustand dargestellt ist, in der sie zum Spannen
bereit ist, und wobei zur besseren Übersichtlichkeit Elemente weggelassen
wurden;
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51 eine Draufsicht von links auf die in 24 gezeigte Stanzbiopsievorrichtung, wobei die Stanzbiopsievorrichtung
in einem ersten gespannten Zustand dargestellt ist, und wobei zur
besseren Übersichtlichkeit
Elemente weggelassen wurden;
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52 eine Draufsicht von links auf die in 24 gezeigten Stanzbiopsievorrichtung, wobei die Stanzbiopsievorrichtung
in einem zweiten Zustand gezeigt ist, in dem sie zum Spannen bereit
ist, wobei zur besseren Übersichtlichkeit
Elemente weggelassen wurden;
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53 eine Draufsicht von links auf die in 24 gezeigte Stanzbiopsievorrichtung, wobei die Biopsievorrichtung
in einen zweiten gespannten Zustand gebracht wurde und wobei zur
besseren Übersichtlichkeit
Elemente weggelassen wurden;
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54 eine Draufsicht von links auf die in 24 gezeigte Stanzbiopsievorrichtung, wobei die Stanzbiopsievorrichtung
in einer Abfeuerungs-Ausgangsposition
dargestellt ist, in der die Löffelkanüle und die
Stanzkanüle
zum Einführen
in eine Läsion vorgeschoben
werden;
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55 eine Draufsicht von links auf die in 24 gezeigte Stanzbiopsievorrichtung, wobei die Stanzbiopsievorrichtung
in einer mittleren Abfeuerungsposition dargestellt ist, in der die
Stanzkanüle über die
Löffelkanüle hinaus
vorgeschoben wird, um eine Biopsieprobe zu exzidieren;
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56 eine Draufsicht von links auf die in 24 gezeigte Stanzbiopsievorrichtung, wobei die Stanzbiopsievorrichtung
in einer Abfeuerungs-Endposition
dargestellt ist, wobei die Stanzkanüle gedreht wird, um eine Biopsieprobe
zu exzidieren.
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Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
der Erfindung
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In
der Zeichnung, und insbesondere in 1, ist eine
Stanzbiopsievorrichtung 10 gezeigt, welche eine Betätigerbaugruppe 12 umfasst,
die in einer strukturellen Verbindung und in einer Wirkverbindung
zu einer Kanülenbaugruppe 14 steht.
Die Kanülenbaugruppe 14 wird
dazu eingesetzt, in eine Gewebemasse 22 einzudringen und
dabei eine Stanzbiopsieprobe von einer Läsion 24 zu gewinnen, wie
dies im folgenden noch genauer erläutert wird. Hierbei wird ein
Ausführungsbeispiel
der Betätigerbaugruppe 12 beschrieben
und dargestellt, welches eine automatische, integrierte tragbare
Vorrichtung umfasst, die in der Lage ist, die Gewinnung und Entfernung
der Stanzbiopsieprobe von der Läsion 24 zu steuern.
Es wird vorzugsweise eine Betätigerbaugruppe 12 eingesetzt,
die ein automatisches Abfeuern der Kanülenbaugruppe 14 ermöglicht und
zusätzlich
in der Lage ist, ein Paar von teleskopartigen Kanülen und
ein Stilett durch eine einzige Auslöseaktion abzufeuern oder eine
innere Kanüle
und eine äußere Kanüle unabhängig voneinander
abzufeuern. Wie sich der vorliegenden Beschreibung und Zeichnung entnehmen
lässt,
ist die Betatigerbaugruppe 12 in der Lage, eine gesteuerte
Drehung der äußeren Kanüle um die
innere Kanüle
durchzuführen,
nachdem die Kanülen
abgefeuert wurde, um die Stanzbiopsieprobe von der umgebenden Läsion 24 zu
exzidieren.
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Wie
sich den 2 bis 6 entnehmen lässt, umfasst
die Kanülenbaugruppe 14 eine
Stanzkanüle 16,
eine Löffelkanüle 18 und
ein Stilett 20, die koaxial teleskopartig zueinander angeordnet
sind, wie dies in den 2 und 3 gezeigt
ist. Die hier bei der Erläuterung
der Stanzkanüle 16,
der Löffelkanüle 18 und
des Stiletts 20 verwendeten Begriffe „distal" und „vorwärts" bezeichnen das Ende der Kanüle 16, 18 und/oder
des Stiletts 20 bzw. eine Bewegung zu dem Ende hin, welches
der Läsion 24 zu-
und der Betätigerbaugruppe 12 abgewandt
ist. Die Begriffe „proximal" bzw. „nach hinten" bezeichnen demgemäß das Ende
bzw. eine Bewegung zu dem Ende der Kanüle 16, 18 und/oder
des Stiletts 20, welches der Läsion 24 ab- und der
Betätigerbaugruppe 12 zugewandt
ist. Vorzugsweise bestehen die Stanzkanüle 16, die Löffelkanüle 18 und
das Stilett 20 aus einem bekannten, für den Einsatz in der Chirurgie
geeigneten Material, wie etwa Edelstahl.
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Wie
sich insbesondere 4 entnehmen lässt, ist
das Stilett 20 ein längliches,
stabiles, zylindrisches Element, das einen bekannten Stilettkörper 30 umfasst,
welcher in einer zugeschärften
Eindringspitze 34 endet. Der Stilettkörper 30 weist einen konstanten
Stilettdurchmesser 32 auf, der so bemessen ist, dass das
Stilett gleitbeweglich koaxial durch die Löffelkanüle 18 eingeschoben
werden kann.
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Wie
sich insbesondere 5 entnehmen lässt, ist
die Löffelkanüle 18 ein
längliches,
röhrenförmiges Element
mit einem abgeschlossenen Abschnitt 40, der distal nahtlos
in einen Löffelabschnitt 42 übergeht.
Der abgeschlossene Abschnitt 40 umfasst eine ringförmige Wand 44 mit
einem Außendurchmesser 52,
der ein Lumen 56 begrenzt, das einen Innendurchmesser 54 aufweist.
Der Löffelabschnitt 42 umfasst
eine bogenförmige
Wand 46, die mit einem Abschnitt der ringförmigen Wand 44 durchgängig ausgebildet
ist. Die bogenförmige
Wand 46 ist vorzugsweise halbkreisförmig und definiert einen Mittelpunktswinkel
von 180°.
Stattdessen kann die bogenförmige
Wand 46 auch eine Bogenlänge aufweisen, welche einen
Mittelpunktswinkel von zwischen etwa 120° und etwas mehr als 180° definiert.
Eine Bogenlänge
von mehr als 180° liefert
eine verbesserte Halterung der Biopsieprobe und minimiert das Risiko
einer ungewollten Verformung der Probe während des Entfernens Probe
vom Löffelabschnitt 42. Der
Innendurchmesser 54 ist etwas größer als der Stilettdurchmesser 32,
so dass das Stilett 20 gleitbeweglich vom Lumen 56 aufgenommen
wird.
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Die
bogenförmige
Wand 46 endet an einem distalen Ende in einer Einschubspitze 48.
Die distale Kante der bogenförmigen
Wand 46 an der Einschubspitze 48 ist relativ zu
einer Längsachse 58 der
Löffelkanüle 18 so
geneigt, dass sie eine parabolische, abgeschrägte Kante 50 begrenzt.
Die abgeschrägte Kante 50 kann
mit einer Sekundärabschrägung versehen
sein, die die abgeschrägte
Kante 50 noch spitzer zulaufen lässt und so die Eindringfähigkeit
der Löffelkanüle 18 in
die Gewebemasse 22 und die Läsion 24 erhöht.
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Die
Stanzkanüle 16,
die insbesondere in 6 dargestellt ist, ist ein längliches,
röhrenförmiges Element
mit einem abgeschlossenen Abschnitt 60, der eine ringförmige Wand 62 umfasst,
die ein durch sie hindurchverlaufendes Lumen 76 mit einem Innendurchmesser 68 begrenzt.
Die Stanzkanüle 16 endet
an einem distalen Ende in einer Schneidspitze 64. Die Schneidspitze 64 ist
relativ zu einer Längsachse 78 der
Stanzkanüle 16 geneigt
und definiert so eine elliptisch abgeschrägte Kante 66. Die
abgeschrägte
Kante 66 kann mit einer Sekundärabschrägung versehen sein, die die
abgeschrägte
Kante 66 noch spitzer zulaufen lässt, um so die Eindringfähigkeit
der Stanzkanüle
in die Gewebemasse 22 und die Läsion 24 zu erhöhen.
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Der
Innendurchmesser 68 der Stanzkanüle 16 ist etwas größer als
der Außendurchmesser 52 der
Löffelkanüle 18,
so dass die Löffelkanüle 18 gleitbeweglich
vom Lumen 76 der Stanzkanüle 16 aufgenommen
wird.
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Die
Schneidspitze 64 geht an einem distalen Ende in einen bogenförmigen Exzisionsfinger 70 über, der
sich im wesentlichen in Längsrichtung
von der Schneidspitze 64 wegerstreckt. Der in 7 detailliert
dargestellte Exzisionsfinger 70 weist eine trapezartige
Form auf, welche ein Paar von einander gegenüberliegenden Seitenkanten 72 umfasst,
die in einer distalen Kante 74 enden. Stattdessen können die
Kanten 72 auch parallel zueinander sein, wodurch der Exzisionsfinger 70 eine
geradlinige Form erhält.
Die Kanten 72, 74 können abgeschrägt sein, um
die Eindring- und Schneideigenschaften des Exzisionsfingers 70 zu
verbessern. Der Exzisionsfinger 70 ist so ausgelegt, dass
er eine Elastizität
aufweist, die es dem Exzisionsfinger 70 ermöglicht,
sich von der Längsachse 78 elastisch
wegzubiegen und in eine bogenförmigen
Ruheanordnung zurückzukehren,
wie sich dies am besten 7 entnehmen lässt.
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Wie
in 7A gezeigt ist, führt die halbkreisförmige Gestaltung
des Löffelabschnitts 42 dazu, dass
das Stilett 20 und die ringförmigen Wand 62 der Stanzkanüle 16 einen
halbkreisförmigen
Spalt 88 begrenzen, wenn die Stanzkanüle 16, die Löffelkanüle 18 und
das Stilett 20 zueinander in einer teleskopartigen Beziehung
stehen. Dieser Spalt 88 erstreckt sich in Längsrichtung
von der Einschubspitze 48 zu dem abgeschlossenen Abschnitt 40.
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Wie
sich den 6, 7 und 8C entnehmen
lässt,
ist der Exzisionsfinger 70 nach innen zur Längsachse 78 hin
so gebogen, dass sich die distale Kante 74 bis zur Längsachse 78 hin
erstreckt und vorzugsweise ein wenig darüber hinaus ragt. Die Erstreckung
des Exzisionsfingers 70 wenigstens zur Längsachse 78 hin,
ermöglicht
es dem Exzisionsfinger 70, beim Drehen der Stanzkanüle 16 eine
Biopsieprobe vollständig
aus der Läsion 24 zu
exzidieren.
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Stattdessen
kann sich der Exzisionsfinger 70 bis fast zur Längsachse 78 hin
erstreckten. so dass ein Abschnitt der Biopsieprobe mit der Läsion 24 verbunden
bleibt. Bei einer solchen Anordnung muss dafür gesorgt werden, sicherzustellen,
dass die Saug- und/oder Reibkraft, die auf die Biopsieprobe in der
Stanzbiopsievorrichtung 10 einwirkt, zusammen mit dem Einwirken
des Exzisionsfingers 70 auf die Probe eine ausreichende
Kraft liefert, um die Biopsieprobe in der Vorrichtung 10 zu
halten und den Rest der Biopsieprobe von der Gewebemasse 22 zu
trennen, wenn die Vorrichtung 10 entfernt wird.
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Wie
sich den 3 and 8A–C entnehmen
lässt,
wird die Kanülenbaugruppe 14 zusammengesetzt,
indem das Stilett 20 im Lumen 56 der Löffelkanüle 18 und
die Löffelkanüle 18 im
Lumen 76 der Stanzkanüle 16 montiert
wird, wodurch eine teleskopartige Baugruppe gebildet wird, in der
Stanzkanüle 16 gleitbeweglich
und koaxial rund um die Löffelkanüle 18 angeordnet
ist, die gleitbeweglich und koaxial rund um das Stilett 20 vorgesehen
ist. Die 8A–C zeigen die verschiedenen
Relativpositionen der Elemente der Kanülenbaugruppe, wenn sie von
der gespannten Position (8A) zu
einer Exzisionsposition (8C) bewegt
wird.
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Wie
sich 8A entnehmen lässt,
erstreckt sich die Eindringspitze 34 des Stiletts 20 ein
wenig distal zur Eindringspitze 48 der Löffelkanüle 18,
wenn die Kanülenbaugruppe 14 wirksam
an der Betätigerbaugruppe 12 befestigt
und in einen gespannten Zustand gebracht wurde. Die Einschubspitze 48 erstreckt
sich zudem ein wenig distal zur Schneidspitze 64 der Stanzkanüle 16,
so dass die distale Kante 74 des Exzisionsfingers 70 in
elastischem Kontakt mit der bogenförmigen Wand 46 der
Löffelkanüle 18 steht
und dabei von der Längsachse 78 weggebogen ist.
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8B zeigt
die Kanülenbaugruppe
in einer Zwischenposition zwischen der gespannten Position und der
Exzisionsposition. Zur Erreichung der Zwischenposition können die
Kanülen 16, 18 nach
dem Einschieben der Kanülenbaugruppe 14 in
die Gewebemasse 22 der Läsion 24 relativ zum
Stilett 20 so bewegt werden, dass sich die distalen Enden
der Kanülen 16, 18 über die
Eindringspitze 34 des Stiletts 20 hinauserstrecken,
wobei die Eindringspitze 48 der Löffelkanüle 18 sich weiterhin
distal zum Exzisionsfinger 70 der Stanzkanüle 16 erstreckt.
Diese Zwischenposition kann entweder statisch oder dynamisch sein.
Vorzugsweise handelt es sich um eine dynamische Position, die als
Teil der Gesamtbewegung von der gespannten Position in die Exzisionsposition
eingenommen wird.
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Wie
sich 8C entnehmen lässt,
steht die Stanzkanüle 16 distal
zur Löffelkanüle 18 so
vor, dass sich der Exzisionsfinger 70 distal zur Einschubspitze 48 erstreckt
und sich dabei bogenförmig
zur Längsachse 78 biegt.
Diese Anordnung wird hier als Exzisionsposition bezeichnet. Wenn
sich die Stanzkanüle 16 und
der Exzisionsfinger 70 in der Exzisionsposition befinden,
bewirkt eine Drehung dieser beiden Elemente relativ zur Biopsieprobe
eine Exzision der Probe von der Gewebemasse 22.
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Wie
sich wiederum 8A entnehmen lässt, führt, wie
bereits unter Benzugnahme auf die 7A beschrieben
wurde, der Aufbau der Löffelkanüle 18 unter
Weglassung eines Abschnitts der ringförmigen Wand 44 zur
Bildung des Löffelbereichs 42 dazu, dass
ein halbkreisförmiger
Spalt 88 zwischen dem Stilett 20 und der ringförmigen Wand 62 der
Stanzkanüle 16 vorhanden
ist, wenn sich die Stanzkanüle 16 distal
zur ringförmigen
Wand 44 über
das Stilett 20 hinausbewegt. Dieser Spalt entspricht in
etwa der Dicke der ringförmigen
Wand 44 oder beträgt
in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
etwa 0,1 mm (0,004 Inch). Es wird davon ausgegangen, dass die Größe dieses
Spalts zu gering ist, als dass während des
Einschiebens der Kanülenbaugruppe
in die Gewebemasse Gewebe in den Spalt gelangen könnte. Wenn
allerdings Gewebe in den Spalt gelangen sollte, so könnte sich
dies negativ auf die Leistung der Biopsievorrichtung 10 auswirken.
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8D zeigt
eine alternative Position der Stanzkanüle 16 im „gespannten" Zustand, wobei der Spalt
während
des Einschiebens der Kanülenbaugruppe
in die Gewebemasse nicht vorhanden ist. Wie sich 8D entnehmen
lässt,
erstreckt sich der abgeschlossene Abschnitt 60 der Stanzkanüle 16 flächengleich
zum abgeschlossenen Abschnitt 40 der Löffelkanüle 18, jedoch nicht
distal über
diesen hinaus. Diese Anordnung ermöglicht das Einschieben der
Kanülenbaugruppe 14 in
die Gewebemasse 22 und die gleichzeitige Vorwärtsbewegung
der Kanülen 16, 18 über das
Stilett 20, ohne dass ein Spalt oder eine Beeinträchtigung
durch in diesen hineingelangtes Gewebe auftritt. Somit erstreckt
sich die Eindringspitze 34 des Stiletts 20 ein
wenig distal zur Einschubspitze 48 der Löffelkanüle 18,
wobei sich die Einschubspitze 48 aber nicht distal zur
Schneidspitze 64 der Stanzkanüle 16 erstreckt, welche
mit dem Löffelabschnitt 42 ein
wenig proximal zur Einschubspitze 48 in Eingriff kommt.
Die Kanülenbaugruppe 14 wird
in die Gewebemasse 22 so eingeschoben, dass die Eindringspitze 34 und
die Einschubspitze 48 sich zur Läsion 24 erstrecken.
Natürlich
muss der Löffelabschnitt 42 hier
notwendigerweise eine geeignete Festigkeit aufweisen, damit der
Löffelabschnitt 42 in die
Gewebemasse 22 eindringen kann, ohne sich wegzubiegen,
was ansonsten durch die Umhüllung des
Löffelabschnitts 42 durch
die Stanzkanüle 16 gesteuert
würden.
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Der
Einsatz der Stanzbiopsievorrichtung 10 lässt sich
den 9A–F
im Zusammenhang mit der Durchführung
einer Brustbiopsie entnehmen. Allerdings ist die Stanzbiopsievorrichtung 10 nicht
hierauf beschränkt
und kann auch eingesetzt werden, um eine Stanzbiopsieprobe aus anderem
weichen Gewebe, beispielsweise der Leber, Niere oder Skelettmuskulatur,
zu entnehmen. Wie sich 9A entnehmen lässt, wird
die Biopsieprozedur vorzugsweise eingeleitet, wenn sich die Kanülenbaugruppe 14 im gespannten
Zustand befindet. In diesem Zustand wird die Kanülenbaugruppe 14 manuell
oder mit Hilfe von Automatikmitteln in die Gewebemasse 22 eingeschoben.
Vorzugsweise ergreift der Benutzer die Betätigeranordnung 12 und
schiebt die Kanülenbaugruppe 14 in
die Gewebemasse 22 in Richtung des Pfeils „A" ein, wobei ein Abbildungssystem
zur Führung
bei der Positionierung der Kanülenbaugruppe 14 eingesetzt
wird. Im allgemeinen wird die Kanülenbaugruppe 14 in
der Gewebemasse 22 so positioniert, dass sich beim Entnehmen
der Probe wenigstens ein Teil der Läsion 24 in der Probe
befindet.
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Es
lässt sich
jedes geeignete Abbildungssystem einsetzen, wie etwa die Radiographie,
Ultraschall oder die Kernspinnresonanztomographie. Wie bereits bekannt
ist, kann die Spitze des Stiletts, der Kanüle oder der Löffelkanüle aus einem
Material bestehen, das so geformt oder mit Markierungen versehen
ist, dass die Sichtbarkeit der Elemente für ein spezielles Abbildungssystem
erhöht
wird.
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Die
Eindringspitze 34 des Stiletts 20 erstreckt sich
ein wenig distal von der Binschubspitze 48 der Löffelkanüle 18 und
die Einschubspitze 48 erstreckt sich ein wenig distal zum
Exzisionsfinger 70, wodurch man eine im wesentlichen stabile
Eindringspitze erhält,
die das Einschieben der Kanülenbaugruppe 14 in
die Gewebemasse 22 erleichtert. Abschnitte der Kanülenbaugruppe 14 sind
vorzugsweise so ausgebildet, dass sie unter Verwendung der gewählten Abbildungstechnik
leicht sichtbar und positionierbar sind.
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Wie
sich 9B entnehmen lässt,
wird die Kanülenbaugruppe 14 nach
ihrer Anfangspositionierung von dem gespannten Zustand in den Exzidierzustand
gebracht. Bei dieser Bewegung passiert die Kanülenbaugruppe die Zwischenposition.
Zur Durchführung
dieser Bewegung werden die Stanzkanüle 16 und die Löffelkanüle 18 relativ
zum Stilett 20 vorzugsweise aufgrund einer Aktivierung
der Betätigerbaugruppe
durch ein axiales Gleiten der Stanzkanüle 16 und der Löffelkanüle 18 in
die Richtung des Pfeils B entlang dem Stilett 20 und in
die Läsion 24 um
eine Distanz, die durch die gewünschte
Länge der
Biopsieprobe festgelegt ist, vorwärts geschoben. In der Zwischenposition
bleibt der Exzisionsfinger 70 weiter hinter dem distalen
Ende des Löffels
und die Probe 26 wird aus der Gewebemasse 24 ausgestanzt.
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Wie
sich 9C entnehmen lässt,
wird die Stanzkanüle 16 nach
der teilweisen Gewinnung der Probe 26, deren Ende noch
mit der Gewebemasse 22 verbunden ist, in die Exzisionsposition
vorgeschoben, um ein vollständiges
Ausstanzen der Probe 26 zu bewirken. In der Exzisionsposition
erstreckt sich der Exzisionsfinger 70 über das distale Ende des Löffels hinaus
und in das Ende der Probe hinein. Diese Bewegung wird durch eine
Bewegung der Stanzkanüle 16 in
die Richtung des Pfeils C bewirkt. Wenn sich der Exzisionsfinger 70 über die
Einschubspitze 48 hinauserstreckt, führen die dem Exzisionsfinger 70 innewohnende
Elastizität
und sein „Gedächtnis" dazu, dass dieser
sich elastisch wieder in seine bogenförmige Ruheposition zurückbewegt,
wobei er in der Läsion 24 zur
Längsachse 78 hin
vorgespannt ist.
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Die
Vorwärtsbewegung
der Stanzkanüle 16 in
die Exzisionsposition kann als ein Teil der anfänglichen Vorwärtsbewegung
der Stanzkanüle 16 und der
Löffelkanüle 18 oder
getrennt von dieser Bewegung erfolgen. Vorzugsweise wird die Vorwärts bewegung
der Stanzkanüle 16 im
selben Schritt wie die Vorwärtsbewegung
der Löffelkanüle 18 zur
Bildung der Stanzprobe durchgeführt.
Zur Erzielung einer solchen Bewegung, kann die Vorwärtsbewegung
der Löffelkanüle 18 angehalten
werden, ehe die Vorwärtsbewegung
der Stanzkanüle 16 erfolgt.
Anders gesagt, weist die Löffelkanüle 18 hierbei
eine kürzere Hubdistanz
auf als die Stanzkanüle 16.
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Wie
sich den 9D–E entnehmen lässt, wird
dann, wenn sich die Stanzkanüle 16 in
der Exzisionsposition befindet, die Probe 26 von der umgebenden
Gewebemasse getrennt, indem die Stanzkanüle 16 relativ zur
Löffelkanüle 18 gedreht
wird. Wie sich 9D entnehmen lässt, wird
die Stanzkanüle in
die Richtung des Pfeils D gedreht. Allerdings kann die Drehung aber
auch in die entgegengesetzte Richtung erfolgen.
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Die
Drehung des Exzisionsfingers 70 führt dazu, dass der Exzisionsfinger
das Ende der Probe 26 von der Gewebemasse trennt und dabei
eine etwas abgerundete konische Oberfläche am distalen Ende der Biopsieprobe 26 ausformt.
Der Exzisionsfinger 70 wird vorzugsweise etwa 1 ½-mal gedreht, um
sicherzustellen, dass die Biopsieprobe 26 vollständig von
der Läsion 24 exzidiert
wurde. Allerdings muss der Umfang der Umdrehung nur ausreichen, um
die Abtrennung der Probe 26 von der Gewebemasse 22 sicherzustellen,
was auch durch eine teilweise Umdrehung oder durch mehrere Umdrehungen
erfolgen kann.
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Nachdem
die Biopsieprobe 26 von der Läsion 24 exzidiert
wurde, wird die zylindrische Biopsieprobe 26 durch den
Löffelabschnitt 42 innerhalb
des Lumens 76 gehaltert, wobei sie teilweise durch die Reibung
der zylindrischen Oberfläche
der Probe 26 gegen die bogenförmige Wand 46 und
die ringförmige
Wand 62 sowie durch die radial nach innen weisende Position
des Exzisionsfingers 70 an ihrem Platz gehalten wird. Durch
diese Anordnung wird die Probe 26 bei einer Entfernung
von der Gewebemasse 22 durch Herausziehen der Kanülenbaugruppe
in Richtung des Pfeiles E in der Stanzkanüle 16 gehalten.
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Wie
sich 9F entnehmen lässt,
wird die Biopsieprobe 26 von der Stanzbiopsievorrichtung 10 entfernt,
nachdem die Kanülenbaugruppe
aus der Gewebemasse gezogen wurde, indem die Stanzkanüle 16 derart
relativ zur Löffelkanüle 18 bewegt
wird, dass der Löffelabschnitt 42 sich über die
Schneidspitze 64 der Stanzkanüle 16 hinauserstreckt.
In dieser Position erstreckt sich die Probe 26 über die
Stanzkanüle 16 hinaus,
wobei sie allerdings noch durch den Löffelabschnitt 42 gehaltert
wird. Der Exzisionsfinger 70 befindet sich ebenfalls hinter
dem distalen Ende des Löffels.
Der Arzt kann sodann die Probe 26 von dem Löffelbereich 42 wegheben.
Hierdurch ergibt sich ein großer
Vorteil gegenüber
Vollstanzbiopsievorrichtungen gemäß dem Stand der Technik, bei denen
eine Vorwärtsbewegung
des Stiletts dazu benutzt wird, die Probe auszustoßen. Das
Ausstoßen der
Probe unter Kraftanwendung kann die Probe beschädigen und sie in einigen Fällen unbrauchbar
machen. Die Biopsievorrichtung 10 gemäß der Erfindung kann so aufgebaut
sein, dass das Stilett 20 dazu eingesetzt wird, die Probe 26 auszustoßen, wie dies
bei den herkömmlichen
Vorrichtungen der Fall ist, aber aus den gerade genannten Gründen ist
dies absolut nicht wünschenswert.
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10 zeigt
ein zweites Ausführungsbeispiel
der Löffelkanüle 18,
bei dem der Löffelabschnitt 42 nahe
der Einschubspitze 48 mit einem Exzisionsfingerfenster 80 versehen
ist. Das Exzisionsfingerfenster 80 ist im wesentlichen
eine geradlinige Öffnung
in der bogenförmigen
Wand 46, welche ein Paar paralleler, zueinander beabstandeter
Längskanten 82 umfasst,
die eine Fensterbreite 84 definieren, welche für ein gleitbewegliches
Einschieben des Exzisionsfingers 70 ausgelegt ist. Das
Exzisionsfingerfenster 80 weist eine distale Kante 86 nahe
der Einschubspitze 48 auf. Die Löffelkanüle 18 wird, wie bereits
beschrieben, von dem Lumen 76 so aufge nommen, dass sich
die Löffelkanüle 18 relativ
zur Stanzkanüle 16 gleitbeweglich
bewegen kann.
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Der
Exzisionsfinger 70 ist so ausgelegt, dass er durch das
Exzisionsfingerfenster 80 eingeschoben werden kann, wobei
dann der Exzisionsfinger 70 gegen die distale Kante 86 anliegt.
Wenn die Löffelkanüle 18 in
die Stanzkanüle 16 gezogen
wird, so drückt
die gegen den Exzisionsfinger 70 anliegende distale Kante 86 den
Exzisionsfinger 70 radial nach innen zur Längsachse 76 hin.
Hingegen kehrt bei einer distalen Bewegung der Löffelkanüle 18 entlang dem
Lumen 76 der Finger 70 elastisch in seine Ruheposition
zurück.
Da die distale Kante 86 den Exzisionsfinger 70 biegt,
kann die Krümmung
des Exzisionsfingers 70 in seiner Ruheposition viel flacher
sein und sich sogar einer geraden Linie annähern, was das Eindringen des
Exzisionsfingers 70 in das Gewebe 22 und die Läsion 24 erleichtert.
Durch eine flachere Krümmung
ist es viel weniger wahrscheinlich, dass sich der Exzisionsfinger 70 während des
Eindringens seitlich wegbiegt. Das Biegen des Exzisionsfingers 70 durch
die Bewegung der Löffelkanüle 18 ermöglicht es,
dass der Exzisionsfinger 70 die Biopsieprobe bei der Drehung
der Stanzkanüle 16 vollständig exzidiert.
Es ist klar, dass bei diesem Ausführungsbeispiel eine Drehung
sowohl der Stanzkanüle 16 als
auch der Löffelkanüle 18 benötigt wird,
während
beim ersten Ausführungsbeispiel
nur die Stanzkanüle 16 gedreht
werden muss.
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11 zeigt
ein zweites Ausführungsbeispiel
der Stanzkanüle 16,
bei dem die Stanzkanüle 16 mit
einem Löffelabschnitt 90 versehen
ist, der dem Löffelabschnitt 42 der
Löffelkanüle 18 ähnelt. Der Löffelabschnitt 90 umfasst
eine bogenförmige
Wand 92, die distal zur ringförmigen Wand 62 einen
glatten Übergang
aufweist und derart relativ zur bogenförmigen Wand 46 angeordnet
ist, dass sie mit dieser zusammenwirkt. Die bogenförmigen Wand 92 endet
in einem Paar paralleler, länglicher,
nebeneinanderliegender Kanten 94, die sich von der ringförmigen Wand 62 aus
zur Schneidspitze 64 erstrecken. Die Kanten 94 sind
mit einer zugeschärften Abschrägung 96 versehen,
die für
die Exzision einer Biopsieprobe ausgelegt ist. Nachdem die Stanzkanüle 16 und
die Löffelkanüle 18 in
die Läsion 24 vorgeschoben
wurden, wie dies bereits beschrieben wurde, erfolgt eine Drehung
der Stanzkanüle 16,
um die Biopsieprobe durch den von der Abschrägung 96 und dem Exzisionsfinger 70 vorgenommenen
Schneidvorgang aus der Läsion 24 zu
exzidieren. Die Stanzkanüle 16 wird so
gedreht, dass die ringförmige
Wand 92 diametral relativ zur ringförmigen Wand 44 zu
liegen kommt, wodurch ein im wesentlichen abgeschlossener röhrenförmiger Probenaufnahmehohlraum
gebildet wird (11A).
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12 zeigt ein Ausführungsbeispiel der Stanzkanüle 16,
bei dem die Schneidspitze 64 mit einer Bogenkante 200 versehen
ist, um das Eindringen der Schneidspitze in das Gewebe 22 und
die Läsion 24 zu
erleichtern. Die Bogenkante 200 weist mehrere Zähne 202 auf,
die voneinander durch mehrere Vertiefungen 204 getrennt
sind. Die Zähne 202 und
die Vertiefungen 204 können
zum Einschneiden in die Läsion
mit einer zugeschärften
abgeschrägten
Zahnkante 206 versehen sein. Jeder Zahn 202 endet
distal in einem Scheitelpunkt 208. Einer der Zähne 202 ist
distal zum Scheitelpunkt 208 derart verlängert, dass
er glatt in den Exzisionsfinger 70 übergeht. Die Löffelkanüle 18 kann
ebenfalls entlang der Einschubspitze 48 mit einer Bogenkante
versehen sein (12A). Das Einschieben der Kanülenbaugruppe 14 und
die Exzision der Biopsieprobe 26 werden im wesentlichen
in der hier bereits beschriebenen Weise durchgeführt.
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Die
Stanzbiopsievorrichtung 10 kann in einer „korkenzieherartigen" Weise durch Drehen
der Schneidkanüle
beim Einschieben oder Zurückziehen zur
Exzision einer Biopsieprobe eingesetzt werden, die schraubenförmig ausgeschnitten
wird und sich zu einer im wesentlichen flachen Probe ausrollen lässt. Allerdings
wird dieses Vorgehen aufgrund der erhöhten Komplexität bei der
Gewinnung einer zufriedenstellenden schraubenförmigen Probe nicht bevorzugt.
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Die
Betätigerbaugruppe
kann einen beliebigen geeigneten Aufbau aufweisen, solange dabei
die Stanz- und Löffelkanülen 16, 18 gleichzeitig
oder nacheinander in kontrollierter Weise in Längsrichtung ausgefahren werden,
um die Stanzkanüle 16 in
die Exzisionsposition zu bringen, und sodann die Stanzkanüle 16 in
ausreichendem Maße
gedreht wird, um sicherzustellen, dass die Probe 26 beim
Zurückziehen
der Kanülenbaugruppe 14 von
der Gewebemasse 22 abgetrennt ist.
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Die 13 bis 23 zeigen
ein erstes Ausführungsbeispiel
einer Betätigerbaugruppe 12,
die sowohl zum Verschieben der Kanülenbaugruppe 14 in
die Exzisionsposition als auch zum darauffolgenden Drehen der Stanzkanüle 16 dient.
Hierbei bezeichnet der Begriff „distal" bzw. „nach vorne" das der Kanülenbaugruppe 14 zugewandte
Ende der Betätigerbaugruppe 12 und
ihren Bestandteilen bzw. eine Bewegung in Richtung dieses Endes,
während „proximal" bzw. „nach hinten" das Ende bzw. eine
Bewegung in Richtung des Endes der Betätigerbaugruppe 12 und
ihrer Bestandteile bezeichnet, das der Kanülenbaugruppe 14 abgewandt
ist.
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13 zeigt die Betätigerbaugruppe 12, welche
ein Betätigergehäuse 120 aufweist,
wobei zum einfacheren Darstellen und Beschreiben des Aufbaus und
der Betätigung
der inneren Bestandteile ein Abschnitt entlang einer Längsmittelebene
weggelassen wurde. Das Betätigergehäuse 120 ist
als eine im wesentlichen kastenartige Struktur dargestellt, die mit
einer Öffnung 121 versehen
ist, durch die sich die Kanülenbaugruppe 14 gleitbeweglich
erstrecken kann. Die Betätigerbaugruppe 12 fungiert
auch als ein Haltegriff für
die Biopsievorrichtung 10. Hierdurch kann das Betätigergehäuse 120 eine
Form aufweisen, welche die internen Bestandteile aufnimmt, und dabei
gleichzeitig in geeigneter Weise so ergonomisch gestaltet ist, dass
der Benutzer die Vorrichtung einfach und bequem ergreifen und bedienen
kann, wobei diese Ausgestaltung bevorzugt wird. Wie sich den 13 und 19–22 entnehmen
lässt,
ist das Gehäuse 120 mit
einem Auslösemechanismus 170 zur
Auslösung
des Abfeuerns und Drehens der Kanülenbaugruppe 14 in
die Läsion
und mit einem Spannhebel 166 ausgestattet, der sich durch
einen Schlitz 168 in einer Wand des Gehäuses 120 erstreckt
(19–21)
und zum Einstellen der Betätigerbaugruppe 12 in
die „zum
Abfeuern bereite" Position
dient, welche der gespannten Position die Kanülenbaugruppe entspricht. Der
Auslösemechanismus
und der Spannhebel sind nur beispielhaft dargestellt, wobei andere
geeignete Mechanismus zum Einstellen und Auslösen der Operation der Betätigerbaugruppe
eingesetzt werden können.
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Wie
sich auch den 14 und 15 entnehmen
lässt,
umschließt
das Betätigergehäuse 120 einen
Rückziehkörper 122,
der an diesem Gehäuse fest
angebracht ist. Das Betätigergehäuse 120 umschließt zudem
einen Verschiebekörper 124,
der so ausgelegt ist, dass er sich relativ zum Betätigergehäuse 120 und
dem Rückziehkörper 122 linear
bewegen kann, eine Kupplung 126, einen Drehzylinder 128,
einen Kanülenblock 130,
eine Antriebsbuchse 132, eine Drehfeder 134 und
eine Antriebsfeder 136.
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Wie
sich den 16A–D entnehmen lässt, ist
der Rückziehkörper 122 ein
im wesentlichen geradliniger, kastenartiger Körper mit einem im wesentlichen
quadratischen Querschnitt, einem offenen proximalen Ende 139 und
einem offenen distalen Ende 141. Das distale Ende 141 endet
in einem Paar einander gegenüberliegender
keilförmiger
Flansche 138, wobei sich ein Paar einander gegenüberliegender
Anschlagnaben 140 seitlich nach außen wegerstreckt. Eine geradlinige
Röhre 155 erstreckt
sich in Längsrichtung
durch den Rückziehkörper 122 und begrenzt
dabei eine Antriebsbuchsenöffnung 153.
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Wie
sich den 14 und 15 entnehmen lässt, handelt
es sich bei dem Verschiebekörper 124 um
einen geradlinigen, im wesentlichen U-förmigen Körper, der an seinem proximalen
Ende mit einem Paar einander gegenüberliegender Schlitze 142 versehen
ist. Die Schlitze 142 sind so bemessen, dass sie gleitbeweglich
mit den Anschlagnaben 140 in Eingriff kommen können. Die
Kupplung 126 ist ein kreis förmiger, plattenartiger Körper mit
einem axialen zylindrischen Wellenstumpf 143, der so ausgelegt
ist, dass er von einer komplementären kreisförmigen Öffnung 145 in dem
Verschiebekörper 124 aufgenommen
und darin fixiert wird. Die Kupplung 126 weist eine Kupplungsstirnseite 144 an
ihrem proximalen Ende auf und ist mit einer kreisförmigen Kupplungsöffnung 151 versehen,
die sich axial durch sie bindurcherstreckt und so ausgelegt ist,
dass sich die Kanülenbaugruppe 14 darin
drehen kann.
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Wie
sich den 14, 15 und 18 entnehmen
lässt,
handelt es sich bei dem Drehzylinder 128 im wesentlichen
um einen stabilen zylindrischen Körper, der einen schraubenförmigen Schlitz 148 aufweist,
welcher sich rund um diesen Körper
erstreckt, und eine Zylinderöffnung 164 besitzt,
die sich axial durch den Körper
erstreckt und so ausgelegt, ist, dass sie mit der Stanzkanüle 16 an
einem distalen Ende der Kanüle
in fester Verbindung steht und ein Drehen der Löffelkanüle 18 proximal zur
Stanzkanüle 16 ermöglicht.
Der Drehzylinder 128 ist an seinem distalen Ende mit einer
ersten Zylinderstirnseite 146 versehen, welche so ausgelegt
ist, dass sie in Wirkeingriff mit der Kupplungsstirnseite 144 kommt,
und weist an seinem proximalen Ende eine zweite Zylinderstirnseite 152 auf.
Die Stanzkanüle 16 wird
fest von der Zylinderöffnung 164 aufgenommen.
Ein Paar einander diametral gegenüberliegender Arretierungen 150 erstreckt
sich an seinem proximalen Ende radial nach innen.
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Wie
in den 14, 15 und 19 gezeigt
ist, handelt es sich bei dem Kanülenblock 130 um
einen unregelmäßig geformten
Körper,
der eine halbkreisförmigen
Backe 162 umfasst, welche eine Kanülenblockstirnseite 154 an
ihrem distalen Ende sowie eine koaxiale Stilettöffnung 149 aufweist,
die so ausgelegt ist, dass sie mit dem von ihr aufgenommenen proximalen
Ende der Löffelkanüle 18 koaxial fest
verbunden werden kann. Die Löffelkanüle ist fest innerhalb
der Stilettöffnung
gehaltert. Der Kanülenblock 130 ist
zudem mit einer säulenartigen
Federabstützung 164 versehen, die
in die Antriebsfeder 136 eingeschoben wird, um die Antriebsfeder 136 in
einem gewählten
Betriebszustand zu halten.
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Das
Stilett 20 erstreckt sich durch den Drehzylinder 128 und
den Kanülenblock 130 und
kommt so in einen festen Eingriff mit dem Betätigergehäuse 120, beispielsweise
indem ein proximales Ende des Stiletts 20 in einer proximalen
Endwand des Betätigergehäuses 120 so
gelagert wird, dass das Stilett gegen eine Bewegung relativ zu den
Kanülen 16, 18 fixiert
wird.
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Wie
sich den 14 und 17A–F entnehmen
lässt,
ist die Antriebsbuchse 132 im wesentlichen ein geradliniger
Körper
mit einem im wesentlichen quadratischen Querschnitt, der eine kreisförmige Koaxialbohrung 135 aufweist,
welche einen zylindrischen Durchlass 137 durch die Buchse
definiert. Die Antriebsbuchse 132 besitzt ein offenes proximales
Ende 129 und ein offenes distales Ende 131 und der
zylindrische Durchlass 137 ist so ausgelegt, dass er den
Kanülenblock 130 und
den Drehzylinder 128 gleitbeweglich zum Teil aufnimmt.
Das distale Ende 131 endet in einem Paar einander gegenüberliegender
freitragender Biegeflansche 156. Die Biegeflansche 156 sind
in eine nach außen
weisende Position vorgespannt und umfassen ein Paar radial nach
innen gerichteter, sich diametral gegenüberliegender Naben 158,
die so ausgelegt sind, dass sie mit den Arretierungen 150 in
Wirkeingriff einrasten. Die Antriebsbuchse 132 ist zudem
mit einem radial nach innen weisenden Drehstift 160 versehen,
der so ausgelegt ist, das er mit dem schraubenförmigen Schlitz 148 in
Wirkeingriff einrastet und der vorzugsweise um 90° gegenüber den
Naben 158 versetzt ist. Die Antriebsbuchse 132 ist
zudem mit einer säulenförmigen Federhalterung 133 versehen,
die in die Drehfeder 134 eingeschoben wird, um die Drehfeder 134 in einem
gewählten
Betriebszustand zu halten. Sowohl die Drehfeder 134 als
auch die Antriebsfeder 136 sind beispielsweise durch (nicht
gezeigte) säulenartige
Federhalterungen, (nicht gezeigte) Steckhülsen oder andere geeignete Mittel,
etwa durch Schweißen oder
ein Haftmittel, fest an dem Betätigergehäuse 120 angebracht,.
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Der
Kanülenblock 130 und
die Antriebsbuchse 132 sind so ausgelegt, dass sie sich
unabhängig voneinander
linear verschieben, aber nicht drehen können. Der Drehzylinder 128 ist
ebenfalls in der Lage, sich unabhängig vom Kanülenblock 130 linear
zu verschieben, und er ist dazu ausgelegt, sich gegen den Uhrzeigersinn
zu drehen, wie dies in 15 durch
den Drehvektor 147 angedeutet ist. Die Kupplungsstirnseite 144 und
die Zylinderstirnseite 146 sind so ausgelegt, dass sie
in einem Wirkeingriff einrasten können, um eine Drehung des Drehyzlinders 128 gegen
den Uhrzeigersinn zu ermöglichen,
aber eine Drehung des Drehzylinders 128 im Uhrzeigersinn
verhindern, was etwa durch einen sperrklinkenartigen Eingriff erfolgen
kann, der eine Relativdrehung nur in einer Richtung erlaubt.
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Wie
sich wiederum den 13–15 entnehmen
lässt,
wird die Kupplung 126 fest am Verschiebekörper 124 befestigt,
indem der Wellenstumpf 143 in die Öffnung 145 eingeschoben
wird, wobei sich die Kanülenbaugruppe 14 koaxial
durch die Kupplungsöffnung 151 erstreckt,
so dass sich die Kanülenbaugruppe 14 relativ
zur Kupplung 126 drehen kann. Wenn die Stanzkanüle 16 fest
von der Zylinderöffnung
164 im Drehzylinder 128 aufgenommen wird und die Löffelkanüle 18 sich
durch diesen hindurcherstreckt und fest von dem Kanülenblock 130 aufgenommen
wird, so können
sich der Drehzylinder 128 und die Stanzkanüle 16 um
die Löffelkanüle 18 drehen.
Wenn die Zylinderstirnseite 146 mit der Kupplungsstirnseite 144 in
Kontakt steht, so kann sich der Drehzylinder 128 entgegen
dem Uhrzeigersinn aber nicht im Uhrzeigersinn drehen.
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Die
Antriebsbuchse 132 nimmt den Drehzylinder 128 und
den Kanülenblock 130 gleitbeweglich in
dem Zylinderdurchlass 137 so auf, dass die Naben 158 mit
den Arretierungen 150 und der Drehstift 160 mit
dem schraubenförmigen
Schlitz 148 in Eingriff kommen. Die Antriebsbuchse 132 wird
zusammen mit dem Drehzylinder 128 und dem Kanülenblock 130 gleitbeweglich
von der Antriebsbuchsenöffnung 153 des
Rückziehkörpers 122 aufgenommen.
Der Verschiebekörper 124 wird
gleitbeweglich am Rückziehkörper 122 befestigt,
indem die Anschlagnaben 140 in die Schlitze 142 eingeschoben
sind.
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Im
folgenden wird die Arbeitsweise der Betätigerbaugruppe 12 beschrieben.
Wie sich wiederum der 13 sowie der 19 entnehmen lässt,
kann sich der Verschiebekörper 124 im
montierten Zustand linear relativ zum Rückziehkörper 122 innerhalb
von Grenzen bewegen, die durch den Eingriff der Anschlagnaben 140 mit
den Schlitzen 142 bestimmt sind. Der Drehzylinder 128 und
die Stanzkanüle 16 können eine
lineare Verschiebebewegung zusammen mit oder auch unabhängig von
der Löffelkanüle 18 durchführen und
sich unabhängig
von der Löffelkanüle 18 drehen.
Der Drehzylinder 128 kann zudem linear unabhängig von
dem Kanülenblock 130 verschoben
werden. Wenn die Antriebsbuchse 132 vollständig von
dem Rückziehkörper 122 aufgenommen
wird, so werden die Biegeflansche 156 derart nach innen
gedrückt,
dass die Naben 158 mit den Arretierungen 150 in
Eingriff kommen, um so die Drehung des Drehzylinder 128 zu
verhindern. Wenn sich die Antriebsbuchse 132 distal von
dem Rückziehkörper 122 wegverschiebt,
so ermöglichen
es die schrägen
Stirnseiten der Flansche 138 den Biegeflanschen 156,
sich aufgrund ihrer elastischen Auswärtsvorspannung nach außen zu biegen,
so dass die Naben 158 aus dem Eingriff mit den Arretierungen 150 kommen
und so ein Drehen des Drehzylinders 128 ermöglichen.
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Wie
sich den 20 und 21 entnehmen lässt, wird
die Antriebsbuchse 132 vollständig von dem Rückziehkörper 122 aufgenommen,
wenn sich die Betätigerbaugruppe 12 in
einer Bereitschaftsposition befindet, die dem gespannten Zustand
der Kanülenbaugruppe
entspricht, wodurch die Biegeflansche 156 so nach innen
gedrückt
werden, dass die Naben 158 mit den Arretierungen 150 in
Eingriff kommen, wo durch ein Drehen des Drehzylinders 128 verhindert
wird. Der Stift 160 kommt mit dem schraubenförmigen Schlitz 148 in
Eingriff. Der Kanülenblock 130 wird
ebenfalls von dem Rückziehkörper 122 aufgenommen
und die Federn 134, 136 werden zusammengedrückt. Der
Verschiebekörper 124 wird
durch den Auslöser 170 gegen
die Federkraft der Federn 134, 136 gehalten. Die
Anschlagnaben 140 kommen mit dem distalen Ende der Schlitze 142 in
Eingriff und der Drehzylinder 128 steht sowohl mit der
Kupplung 126 als auch mit dem Kanülenblock 130 in Kontakt. In
diesem gespannten Zustand sind, wie sich auch 8A entnehmen
lässt,
die Kanülen 16, 18 proximal
zurückgezogen,
so dass die Eindringspitze 34 des Stiletts 20 sich
ein wenig distal zum Löffelabschnitt 42 der
Löffelkanüle 18 erstreckt,
und der Exzisionsfinger 70 steht ein wenig distal zur Einschubspitze 48 in
elastischem Kontakt mit der bogenförmigen Wand 46 der
Löffelkanüle 18.
Der abgeschlossene Abschnitt 60 der Stanzkanüle 16 erstreckt
sich distal zu dem abgeschlossenen Abschnitt 48 der Löffelkanüle 18 und
begrenzt dabei den in 7A dargestellten halbkreisförmigen Spalt 88.
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Wie
hier bereits beschrieben wurde und sich 9A entnehmen
lässt,
wird die Kanülenbaugruppe 14 dann,
wenn sich die Betätigerbaugruppe 12 in dem
gespannten Zustand befindet, derart in die Gewebemasse 22 eingeschoben,
dass die Einschubspitze 34 nahe der Läsion 24 zu liegen
kommt. Die Betätigerbaugruppe 12 wird
sodann durch eine Betätigung
des Auslösemechanismus 170 abgefeuert,
um eine Biopsieprobe zu exzidieren.
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Die
Lösung
des Betätigers
aus der Bereitschaftsposition zur Bewegung der Kanülenbaugruppe
aus der gespannten Position in die Exzidierposition erfolgt, indem
der Auslöser 170 nach
unten gedrückt
wird, was es dem Verschiebekörper
ermöglicht,
sich aufgrund der Federkraft zu bewegen. Die Federn 134, 136 schieben
den Kanülenblock 130 und die
Antriebsbuchse 132 nach vorne, was dazu führt, dass
der Drehzylinder 128 eine entsprechende Bewegung nach vorne
durchführt
und so den Verschiebekörper 124 vorwärtsschiebt.
Die Vorwärtsbewegung
des Drehzylinders 128 und des Kanüleblocks 130 führt zu einer
Vorwärtsbewegung
der Stanzkanüle 16 bzw.
der Löffelkanüle 18 in
die Läsion 24 (9B, 22 und 23).
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An
einem Punkt dieser Bewegung erreicht die Antriebsfeder 136 die
Grenze ihrer Ausdehnung und verhindert so eine weitere Vorwärtsbewegung der
Löffelkanüle 18.
Dies entspricht der in 9B dargestellten Zwischenposition.
Während
dieser Bewegung wird der Drehzylinder 128 durch den Eingriff der
Naben 158 mit den Arretierungen 150 daran gehindert,
sich zu drehen. Es liegt in der Reichweite der Erfindung, einen
positiven Anschlag für
den Kanülenblock 130 zum
Anhalten der Vorwärtsbewegung
der Löffelkanüle vorzusehen,
anstatt sich auf die Ausdehnungsgrenze der Feder zu verlassen.
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Die
Drehfeder 134 schiebt weiter die Antriebsbuchse 132 nach
vorne, um die Kanülenbaugruppe
in die Exzisionsposition zu bewegen, indem der Exzisionsfinger 70 bewegt
wird, bis er die Einschubspitze 48 der Löffelkanüle 18 freigibt
(9C). Während
der Bewegung von der Zwischenposition in die Exzisionsposition geben
die Biegeflansche 156 die Flansche 138 frei und
die Naben 158 kommen aus dem Eingriff mit den Arretierungen 150 (23), was ein Drehen des Drehzylinders ermöglicht,
während
der Exzisionsfinger die Exzisionsposition erreicht. Besonders bevorzugt
beginnt die Drehung des Exzisionsfingers erst, wenn der Exzisionsfinger
seine Längserstreckung
erreicht hat. Dies verhindert, dass durch die Drehung des Exzisionsfingers
ein schraubenförmiger
Pfad in die Probe geschnitten wird. In der Exzisionsposition wird
der Verschiebekörper 124 durch
den Eingriff der Anschlagnaben 140 mit dem proximalen Ende
der Schlitze 142 daran gehindert, sich weiter in Längsrichtung
zu bewegen (22). In entsprechender Weise
wird der Drehzylinder daran gehindert, sich weiter in Längsrichtung
zu bewegen, da er mit dem Verschiebekörper über die Kupplung 26 in
Kontakt kommt. Allerdings kann sich die Antriebsbuchse 132 unter
dem Einfluss der Drehfeder 134 weiter vorwärtsbe wegen.
Eine weitere Vorwärtsbewegung
der Antriebsbuchse 132 verursacht die Drehbewegung des
Drehzylinders 128 entgegen dem Uhrzeigersinn, während der
Drehstift 160 am schraubenförmigen Schlitz 148 entlangwandert (9D).
Genauer gesagt folgt aufgrund der drehfesten Fixierung des Stiftes 160 an
der Drehbuchse bei einer Vorwärtsbewegung
der Antriebsbuchse der schraubenförmige Schlitz dem Stift, was
es logischerweise notwendig macht, dass sich der Zylinder 128 an
Ort und Stelle dreht, ohne sich vorwärts zu bewegen. Der schraubenförmige Schlitz 148,
die Antriebsbuchse 132 und der Drehstift 160 sind
vorzugsweise so ausgelegt, dass der Drehzylinder 128 und die
Stanzkanüle 16 sich
bei einem vollständigen
Hub der Antriebsbuchse 132 um 1 ½ Umdrehungen drehen. Bei
mehr als einer vollen Umdrehung erhöht sich die Wahrscheinlichkeit,
dass die Probe vollständig
abgetrennt wird.
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24–49B zeigen ein zweites Ausführungsbeispiel einer Betätigerbaugruppe 220,
das auch als „Biopsiepistole" bezeichnet wird
und dazu dient, sowohl die Kanülenbaugruppe 14 in
die Exzisionsposition zu bewegen, als auch sodann die Stanzkanüle 16 zu
drehen. Im vorliegenden Zusammenhang bezeichnet der Begriff „distal" bzw. „vorwärts" das Ende bzw. eine
Bewegung zu dem Ende der Biopsiepistole 220 und ihrer Bestandteile
hin, das der Kanülenbaugruppe 14 zugewandt
ist. „Proximal" bzw. „rückwärts" bezeichnet demgemäß das Ende bzw.
eine Bewegung zu dem Ende der Biopsiepistole 220 und ihrer
Bestandteile hin, das der Kanülenbaugruppe 14 abgewandt
ist. Zudem bezeichnen „dorsal" bzw. „obere" die Oberseite der
entsprechend der Darstellung in 24 ausgerichteten
Biopsiepistole 220 bzw. eine Bewegung zu dieser Oberseite
hin, während „ventral" bzw. „untere" die Unterseite der gemäß 24 ausgerichteten Biopsiepistole 220 oder
eine Bewegung zu dieser Unterseite hin bezeichnet.
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24 zeigt die Biopsiepistole 220, die
in Wirkverbindung mit der Kanülenbaugruppe 14 steht. Die
Biopsiepistole 220 weist ein distales Ende 222, ein
proximales Ende 224, eine dorsale Seite 226, die eine
Spanngriffbaugruppe 236 trägt, und eine ventrale Seite 228 auf.
Wie sich auch aus 25 ersehen lässt, umfasst
die Biopsiepistole 220 ein äußeres Gehäuse 230, das eine
linke Gehäusehülle 232 und eine
rechte Gehäusehülle 234 umfasst,
die so ausgelegt sind, das sie wirksam miteinander in Eingriff kommen
können,
sowie einen Gehäusegriff 218,
der einen ergonomischen funktionalen Handgriff zum leichteren Einschieben
der Kanülenbaugruppe 14 in eine
Läsion 24 und
der Gewinnung der Biopsieprobe 26 bildet.
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Die
Biopsiepistole 220 umfasst die Spanngriffbaugruppe 236,
eine Pendelbaugruppe 238, eine Auslösebaugruppe 240, eine
Probengrößensteuerbaugruppe 242 und
eine Kanülenbetätigungsbaugruppe 244.
Die Spanngriffbaugruppe 236 umfasst einen Handgriff 250,
eine Griffplatte 252, eine Feder 254, einen Schwenkhebel 256,
eine Sperrklinke 258 und ein Paar von Sperrknöpfen 260.
Die Pendelbaugruppe 238 umfasst eine Pendeleinrichtung 270, eine
Federhalterung 272, eine Feder 274, eine Nockenfeder 276 und
einen Nockenblock 278. Die Auslösebaugruppe 240 umfasst
eine Abfeuerungsverstrebung 290, das proximal in einem
Abfeuerungsstößel 292 endet,
und ein Paar von Abfeuerungsknöpfen 294.
Die Probengrößensteuerbaugruppe 242 umfasst
ein Mundstück 300,
ein Einstellelement 302 und eine Feder 304. Die
Kanülenbetriebsbaugruppe 244 umfasst
eine Sperrplatte 310, einen Löffelkanülenschlitten 312,
einen Schneidkanülenschlitten 314,
ein schraubenförmiges
Antriebselement 316, ein angetriebenes Drehelement 318 und
eine Feder 320. Diese Elemente sind innerhalb des Gehäuses 230 in
und an verschiedenen Sitzen, Schlitzen und Schienen miteinander
verbunden und gehaltert, wodurch die genau gesteuerte Bewegung der Elemente
während
des Probengewinnungsvorgangs erleichtert wird.
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Die 26A–C
und 27 zeigen die rechte Gehäusehülle 234. Die Gehäusehülle 234 weist
einen unregelmäßig geformten
länglichen
Körper
auf, der eine mit einer oberen Wand 332 verbundene längliche
Seitenwand 330, eine Bodenwand 334, eine proximale
Wand 336 und eine distale Wand 338 umfasst. Die
Wände 330–338 sind
Profilelemente und mit Öffnungen,
Naben, Schienen etc. versehen, um die die Biopsiepistole 220 bildenden
Elemente im Betrieb zu haltern.
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Wie
sich insbesondere 26B entnehmen lässt, ist
die obere Wand 332 mit einer Schwenkhebelöffnung 340 versehen,
die sie durchlauft und in einem Schwenkhebelgehäuse 339 mündet, welches eine
längliche,
etwas gebogene Schwenkhebelkammer 342 umfasst, die in einem
proximalen Ende 344 ausläuft, das nach oben von der
Schwenkhebelöffnung 340 weggeneigt
ist. Proximal zur Schwenkhebelöffnung 340 ist
die obere Wand 332 mit einer sie durchlaufenden oberen
Sperröffnung 346 versehen, die
in eine Sperrkammer 348 mündet. Ein Sperrschlitz 350 steht
mit der Sperrkammer 348 durch die Seitenwand 330 in
Verbindung.
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Die
proximale Wand 336 weist eine geringfügige Biegung nach außen von
der oberen Wand 332 zur unteren Wand 334 hin auf
und ist an einem unteren Abschnitt mit einer halbkreisförmigen Auslöseöffnung 360 versehen.
Von der Seitenwand 330 erstreckt sich eine verkürzte untere
Wand 362 nach innen, die von einem oberen Abschnitt der
proximalen Wand 336 aus nach unten herabhängt. Von
der Seitenwand 330 und von der oberen Wand 332 zur
unteren Wand 334 erstreckt sich parallel zur äußeren Wand 362 eine
Zwischenwand 364. Ein oberer Abschnitt der Zwischenwand 364 ist
mit der äußeren Wand 362 verbunden
und bildet so eine enge Federhaltekammer 366. Die Zwischenwand 364 ist
an einem oberen Abschnitt mit einer halbkreisförmigen Federhalteöffnung 368 versehen,
die mit der Federhaltekammer 366 in Verbindung steht, und
weist an einem unteren Abschnitt eine geradlinige Zwischenauslöseöffnung 370 auf,
die axial mit der Auslöseröffnung 360 fluchtet.
Von der Seitewand 330 nach innen und von der unteren Wand 334 nach
oben erstreckt sich parallel zur Zwischenwand 364 eine
Innenwand 372. Die Innenwand 372 ist mit einer
gradlinigen distalen Auslöseöffnung 374 versehen,
die axial mit der Zwischenauslöseöffnung 370 und
der Auslöseöffnung 360 fluchtet.
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Von
der Seitenwand 330 nach innen im wesentlichen parallel
zur oberen Wand 332 und von der Zwischenwand 364 zur
distalen Wand 338 erstrecken sich eine obere Innenwand 380 und
eine untere Innenwand 382 parallel und mit Abstand nebeneinander.
Die obere Innenwand 380 ist an ihrem proximalen Ende mit
einer geradlinigen unteren Sperröffnung 384 versehen,
die durch sie hindurch verläuft. Die
obere Innenwand 380 und die untere Innenwand 382 begrenzen
zwischen sich einen länglichen
Pendelschlitz 386.
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Von
der Seitenwand 330 nach innen erstreckt sich distal zur
Innenwand 372 und ventral zur unteren Innenwand 382 eine
geradlinige Sperrplattenhalterung 390, die eine Sperrplattenauskehlung 392 begrenzt.
Von der Seitenwand 330 nach innen und distal zur Sperrplattenhalterung 390 erstrecken sich
eine obere Löffelkanülenschlittenschiene 394 und
eine untere Löffelkanülenschlittenschiene 396 parallel
und mit Abstand nebeneinander. Die obere Löffelkanülenschlittenschiene 394 endet
in einem oberen Anschlag 398. Die untere Löffelkanülenschlittenschiene 396 endet
in einem unteren Anschlag 400. Die Schlittenschienen 394, 396 verlaufen
im wesentlichen parallel zur oberen Innenwand 380 und der
unteren Innenwand 382. Eine Schneidkanülenschlittenverstrebung 430 umfasst
ein oberes Verstrebungsstück 436 und
ein unteres Verstrebungsstück 438,
welche sich von einer Zwischenposition an der Seitenwand 330 aus
nach innen erstrecken und eine bogenförmige, nach innen gewandte
Oberfläche begrenzen.
Die Verstrebungsstücke 436, 438 sind durch
einen Schlitz 439 voneinander getrennt.
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Wie
sich 26C entnehmen lässt, erstrecken
sich die obere Innenwand 380 und die untere Innenwand 382 distal
zu einer Zwischenwand 450, die sich von der Seitenwand 330 aus
nach innen und von der Bodenwand 334 aus nach oben erstreckt.
Eine Innenwand 452 erstreckt sich von der Seitenwand 330 aus
nach innen und von der Bodenwand 334 aus nach oben parallel
zur Zwischenwand 450. Die Innenwand 452 ist mit
einer durch sie hindurchverlaufenden Mundstücköffnung 454 versehen.
Wie sich wiederum 26B entnehmen lässt, erstrecken
sich von der Seitenwand 330 nach innen von der Schneidkanülenschlittenverstrebung 430 zur
Innenwand 452 eine obere Rippe 432 und eine untere
Rippe 434 parallel und mit Abstand nebeneinander ventral
und im wesentlichen parallel zur unteren Innenwand 382, wobei
sie einen Schlitz 435 begrenzen. Eine Anschlagrippe 433 erstreckt
sich orthogonal von der oberen Rippe 432 zur unteren Rippe 434 zwischen den
Enden der Rippen 432, 434.
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Wie
sich auch aus 27 ergibt, durchdringt eine
längliche
vordere Auslöseöffnung 460 die
Seitenwand 330 in einem unteren distalen Bereich dieser
Wand ventral zur unteren Rippe 434. Distal in die Öffnung 460 erstreckt
sich von deren proximalen Ende aus ein freitragender Freigabearm 462.
Der Freigabearm 462 umfasst ein elastisches freitragendes
Element 464, welches in einem sich nach innen erstreckenden
Zahn 466 endet. Von dem freitragenden Element 464 in
der dem Zahn entgegengesetzen Richtung erstreckt sich ein Knopfzapfen 468 nach
außen.
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Wie
sich wiederum aus 26C ergibt, erstreckt sich
die distale Wand 338 von der oberen Wand 332 zur
Bodenwand 334, wobei sie insgesamt eine unregelmäßige Biegung
aufweist. Die distale Wand 338 ist mit einer unregelmäßig geformten Mundstücköffnung 448 versehen,
die in axialer Richtung mit der Mundstücköffnung 454 in der
Innenwand 452 fluchtet.
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Wie
sich wiederum 26A entnehmen lässt, erstreckt
sich die Bodenwand 334 von der distalen Wand 338 zur
proximalen Wand 336 im wesentlichen parallel neben der
oberen Wand 332. Die Bodenwand 334 ist entlang
ihrer Länge
mit einer Anordnung von regelmäßig zueinander
beabstandeten, sich seitlich erstreckenden Rippen 420 versehen.
Ein länglicher
geradliniger Probengrößenwahlschlitz 410 ist
in der Bodenwand 334 proximal zu deren Mittelpunkt vorgesehen.
Ein Paar von geradlinigen distalen Schlitzen 412, 414 ist
in der Bodenwand 334 distal zum Probengrößenwahlschlitz 410 eingesetzt.
Ein Paar von geradlinigen proximalen Schlitzen 416, 418 ist
in der Bodenwand 334 proximal zum Probengrößenwahlschlitz 410 vorgesehen.
Die Abstand zwischen den distalen Schlitzen 412, 414 entspricht
dem Abstand zwischen den proximalen Schlitzen 416, 418.
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Die
Seitenwand 330 und die obere Wand 332 gehen zum
distalen Ende der Gehäusehülle 234 hin in
eine seitlich nach außen
geöffnete
Schwenkbuchse 440 über,
die mit einer kreisförmigen
Schwenköffnung 442 versehen
ist, welche durch sie hindurch verläuft. Von der Seitenwand 330 erstreckt
sich zwischen der Schwenkbuchse 440 und der distalen Wand 338 ein
horizontal angeordneter, plattenartiger distaler Nockenblockkeil 444 nach
innen, welcher eine nach hinten weisende schräge Stirnseite 446 aufweist.
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Die
linke Gehäusehülle 232 ist
im wesentlichen spiegelbildlich zur rechten Gehäusehülle 234 aufgebaut
und weist viele gleichartige strukturelle Elemente auf, wobei sie
so gestaltet ist, dass die strukturellen Elemente in beiden Hüllen 232, 234 in einen
Wirkeingriff kommen und so das zusammengesetzte Gehäuse 230 haltern
und ihm eine Bewegungsfunktionalität verleihen. Die 28A–C
und 29 zeigen die linke Gehäusehülle 232. Die linke Gehäusehülle 232 ist
ein unregelmäßig geformter länglicher
Körper,
der eine mit einer oberen Wand 482 verbundene längliche
Seitenwand 480, eine Bodenwand 484, eine proximale
Wand 486 und eine distale Wand 488 umfasst. Die
Wände 480–488 weisen
Profile auf und sind mit Öffnungen,
Naben, Schienen etc. versehen, um die die Biopsiepistole 220 bildenden
Elemente im Betrieb zu haltern. Wie sich insbesondere 28B entnehmen lässt, ist die obere Wand 482 mit
einer Schwenkhebelöffnung 490 versehen,
die durch sie hindurch verläuft
und in einer Schwenkhebelverstrebung 489 mündet, welches eine
längliche,
etwas gebogene Schwenkhebelkammer 492 umfasst, die in einem
proximalen Ende 494 ausläuft, das nach oben weg von
der Schwenkhebelöffnung 490 geneigt
ist. Proximal zur Schwenkhebelöffnung 490 ist
die obere Wand 482 mit einer oberen Sperröffnung 496 versehen,
die durch die hindurchverläuft
und in eine Sperrkammer 498 mündet. Ein Sperrschlitz 500 steht
mit der Sperrkammer 498 durch die Seitenwand 480 in
Verbindung.
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Die
proximale Wand 486 weist eine geringfügige Biegung von der oberen
Wand 482 zur Bodenwand 484 nach außen hin
auf und ist an einem unteren Abschnitt mit einer halbkreisförmigen Auslöseöffnung 510 versehen.
Von der Seitenwand 480 erstreckt sich eine verkürzte untere
Wand 512 nach innen, die von einem oberen Abschnitt der
proximalen Wand 486 herabhängt. Von der Seitenwand 480 nach
innen und von der oberen Wand 482 zur Bodenwand 484 erstreckt
sich parallel zur Außenwand 512 eine
Zwischenwand 514. Ein oberer Abschnitt der Zwischenwand 514 ist
mit der Außenwand 512 verbunden,
um eine enge" Federhaltekammer 516 zu bilden.
Die Zwischenwand 514 ist an einem oberen Abschnitt mit
einer halbkreisförmigen
Federhaltekammer 518 versehen, die mit der Federhaltekammer 516 in
Verbindung steht, und weist an einem unteren Abschnitt eine geradlinige
Zwischenauslöseöffnung 520 auf,
die axial mit der Auslöseöffnung 510 fluchtet.
Von der Zwischenwand 514 erstreckt sich dorsal zur Federhalteöffnung 518 ein
geradliniger Haltezapfen 526 nach innen. Von der Seitewand 480 nach
innen und von der Bodenwand 484 nach oben erstreckt sich
parallel zur Zwischenwand 514 eine Innenwand 522.
Die Innenwand 522 ist mit einer geradlinigen distalen Auslöseöffnung 524 versehen,
die axial mit der Zwischenauslöseöffnung 520 und
der Auslöseöffnung 510 fluchtet.
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Von
der Seitenwand 480 nach innen im wesentlichen parallel
zur oberen Wand 482 und von der Zwischenwand 514 zur
distalen Wand 488 erstrecken sich eine obere Innenwand 530 und
eine untere Innenwand 532 parallel und mit Abstand nebeneinander.
Die obere Innenwand 530 ist mit einer geradlinigen unteren
Sperröffnung 534 versehen,
die an ihrem proximalen Ende durch sie hindurch verläuft. Die obere Innenwand 530 und
die untere Innenwand 532 begrenzen einen länglichen
Pendelschlitz 536 zwischen sich.
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Von
der Seitenwand 480 nach innen erstreckt sich distal zur
Innenwand 522 und ventral zur unteren Innenwand 532 eine
geradlinige Sperrplattenhalterung 540, die eine Sperrplattenauskehlung 542 begrenzt.
Von der Seitenwand 480 nach innen und distal zur Sperrplattenhalterung 540 erstrecken sich
eine obere Löffelkanülenschlittenschiene 544 und
eine untere Löffelkanülenschlittenschiene 546 parallel
und mit Abstand nebeneinander. Die obere Löffelkanülenschlittenschiene 544 endet
in einem oberen Anschlag 548. Die untere Löffelkanülenschlittenschiene 546 endet
in einem unteren Anschlag 550. Die Schlittenschienen 544, 546 verlaufen
im wesentlichen parallel zur oberen Innenwand 530 und der
unteren Innenwand 532. Eine Schneidkanülenschlittenverstrebung 580 umfasst
ein oberes Verstrebungsstück 586 und
ein unteres Verstrebungsstück 588,
welche sich von einer Zwischenposition an der Seitenwand 480 aus
nach innen erstrecken und eine bogenförmige, nach innen gewandte
Oberfläche begrenzen.
Die Verstrebungsstücke 586, 588 sind durch
einen Schlitz 589 voneinander getrennt.
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Wie
sich 28C entnehmen lässt, erstrecken
sich die obere Innenwand 530 und die untere Innenwand 532 distal
zu einer Zwischenwand 600, die sich von der Seitenwand 480 aus
nach innen und von der Bodenwand 484 aus nach oben erstreckt.
Eine Innenwand 602 erstreckt sich von der Seitenwand 480 aus
nach innen und von der Bodenwand 484 aus nach oben parallel
zur Zwischenwand 600. Die Innenwand 602 ist mit
einer durch sie hindurchverlaufenden Mundstücköffnung 604 versehen.
Wie sich wiederum 28B entnehmen lässt, erstrecken
sich von der Seitenwand 480 nach innen von der Schneidkanülenschlittenverstrebung 580 zur
Innenwand 602 eine obere Rippe 582 und eine untere
Rippe 584 parallel und mit Abstand nebeneinander ventral
und im wesentlichen parallel zur unteren Innenwand 532, wobei
sie einen Schlitz 585 begrenzen. Eine Anschlagrippe 583 erstreckt
sich ortho gonal von der oberen Rippe 582 zur unteren Rippe 584 zwischen den
Enden der Rippen 582, 584.
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Wie
sich auch aus 29 ergibt, durchdringt eine
längliche
vordere Auslöseöffnung 610 die
Seitenwand 480 in einem unteren distalen Bereich dieser
Wand ventral zur unteren Rippe 584. Vom proximalen Ende
der Öffnung 610 erstreckt
sich ein freitragender Freigabearm 612 in distaler Richtung
in diese Öffnung
hinein. Der Freigabearm 612 umfasst ein elastisches freitragendes
Element 614, welches in einem sich nach innen erstreckenden
Zahn 616 endet. Vom freitragenden Element 614 erstreckt
sich nach außen
in die dem Zahn 616 entgegengesetzte Richtung einen Knopfzapfen 618.
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Wie
sich wiederum aus 28C ergibt, erstreckt sich
die distale Wand 488 von der oberen Wand 482 zur
Bodenwand 484, wobei sie insgesamt eine unregelmäßige Biegung
aufweist. Die distale Wand 488 ist mit einer unregelmäßig geformten Mundstücköffnung 598 versehen,
die in axialer Richtung mit der Mundstücköffnung 604 in der
Innenwand 602 fluchtet.
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Wie
sich wiederum 28A entnehmen lässt, erstreckt
sich die Bodenwand 484 von der distalen Wand 488 zur
proximalen Wand 486 im wesentlichen parallel neben der
oberen Wand 482. Die Bodenwand 484 ist entlang
ihrer Länge
mit einer Anordnung von regelmäßig zueinander
beabstandeten, sich seitlich erstreckenden Rippen 570 versehen.
In der Bodenwand 484 ist proximal zu deren Mittelpunkt ein
länglicher
geradliniger Probengrößenwahlschlitz 560 vorgesehen.
Ein Paar von geradlinigen distalen Schlitzen 562, 564 ist
in die Bodenwand 484 distal zum Probengrößenwahlschlitz 560 angeordnet.
Ein Paar von geradlinigen proximalen Schlitzen 566, 568 ist
in der Bodenwand 484 proximal zum Probengrößenwahlschlitz 560 vorgesehen.
Der Abstand zwischen den distalen Schlitzen 562, 564 entspricht
dem Abstand zwischen den proximalen Schlitzen 566, 568.
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Die
Seitenwand 480 und die obere Wand 482 gehen zum
distalen Ende der Gehäusehülle 232 hin in
eine seitlich nach außen
geöffnete
Schwenkbuchse 590 über,
die mit einer kreisförmigen
Schwenköffnung 592 versehen
ist, welche durch sie hindurch verläuft. Von der Schwenkbuchse 590 erstreckt
sich nach innen direkt unterhalb der Schwenköffnung 592 ein horizontal
angeordneter, plattenartiger proximaler Nockenblockkeil 594,
der eine nach vorne gerichtete schräge Stirnseite 596 aufweist.
Distal zur Schwenkbuchse 590 ist ein geradliniges Nockenfedergehäuse 606 vorgesehen,
welches eine Anschlagwand 608 umfasst, die von der oberen
Wand 482 herabhängt. Die
Anschlagwand 608 ist von dem Nockenfedergehäuse 606 derart
getrennt, dass das Nockenfedergehäuse 606 sich proximal
zur Schwenkbuchse 590 hin öffnet.
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Die
Gehäusehüllen 232, 234 werden
mit einer geeigneten Anzahl von Verbindungselementen, etwa Einschnapphalterungen,
Stangen- und Sitzstrukturen, mit einem Gewinde versehenen Befestigungsöffnungen
und Sitze etc. versehen, um die Gehäusehüllen 232, 234 zur
Bildung des Gehäuses 230 fest
miteinander zu verbinden.
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Wie
sich 30 entnehmen lässt, handelt
es sich bei dem Griff 250 um ein längliches, balkenartiges Element
mit einem proximalen Ende 630 und einem distalen Ende 632.
Das distale Ende 632 endet in einem Paar paralleler, zueinander
beabstandeter, geneigter Schwenkausleger 634, die jeweils
in einem sich nach innen erstreckenden Schwenkzapfen 636 enden.
Die Schwenkausleger 634 und die Schwenkzapfen 636 sind
so ausgelegt, dass sie von den Schwenkbuchsen 440, 590 bzw.
den Schwenköffnungen 442, 592 aufgenommen
werden können, wenn
sich die Gehäusehüllen 232, 234 in
einem montierten Zustand befinden. Die Schwenkbuchsen 440, 590 sind
so ausgelegt, dass sie eine Schwenkbewegung des Griffes 250 um
eine koaxial zu den Schwenköffnungen 442, 592 verlaufende
Achse ermöglichen.
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Ein
Sperrausleger 638 erstreckt sich orthogonal von der Unterseite
des Griffs 250 aus an einem proximalen Ende 630 dieses
Griffs und endet in einem Haken 640, der sich zum distalen
Ende 632 hin erstreckt. Ein Paar von parallelen, zueinander
beabstandeten Schwenkhebelhalterungen 642 erstreckt sich
von der Unterseite des Griffs 250 zwischen dem proximalen
Ende 630 und dem distalen Ende 632. Die Schwenkhebelhalterungen 642 sind
mit Schwenköffnungen 644 versehen,
die eine orthogonal zur Längsachse
des Griffs 250 verlaufende Drehachse definieren. Zwischen
den Schwenkhebelhalterungen 642 und dem distalen Ende 632 ist
ein Paar von zylindrischen Federhaltezapfen 646 angeordnet,
die sich von der Unterseite des Griffs 250 aus erstrecken.
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Wie
sich 31 entnehmen lässt, ist
die Feder 254 ein eine elastisches, im wesentlichen L-förmiges Element,
das einen Halterungsarm 650 und einen Kontaktarm 652 umfasst,
die sich im wesentlichen orthogonal von diesem Element aus erstrecken. Der
Kontaktarm 652 endet in einem Flansch 654, der ein
wenig von dem Halterungsarm 650 weggeneigt ist. Ein zueinander
beabstandetes Paar von im wesentlichen kreisförmig gestalteten Halterungsöffnungen 656 erstreckt
sich durch den Halterungsarm 650. Mehrere Halterungsfinger 658,
von denen in 31 vier gezeigt sind, erstrecken
sich in freitragender Weise radial vom Umfang jeder Halterungsöffnung 656 aus
nach innen, wobei sie an ihren Enden zueinander beabstandet sind
und dabei eine Mittelöffnung 660 begrenzen,
welche koaxial zum Mittelpunkt der Halterungsöffnung 656 angeordnet
ist. Die Enden jedes Fingers 658 können mit einer gebogenen Spitze versehen
sein, um eine kreisförmige
Mittelöffnung 660 zu
begrenzen. Die Größe der Mittelöffnungen 660 ist
so gewählt,
dass sich die Federhalterungszapfen 646 durch diese Öffnungen
einschieben lassen, um die Feder 254 fest durch einen Reibeingriff an
dem Griff 250 anzubringen. Die Feder 254 ist aus einem
geeigneten Material gefertigt, wie etwa Stahl oder hochfestem Kunststoff,
welches eine ausreichende Festigkeit und Elastizität für die hier
beschriebenen Zwecke aufweist.
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Wie
sich 32 entnehmen lässt, ist
der Schwenkhebel 256 ein im wesentlichen abgeflachtes,
in etwa T-förmiges
Element mit einem Schwenkende 670 und einem Gleitende 672,
die durch einen Mittelträger 674 miteinander
verbunden sind. Das Gleitende 672 umfasst einen zylindrisch
geformten Gleitstab 676, der orthogonal zur Längsachse
des Mittelträgers 674 verläuft und
sich seitlich von dem Mittelträger 674 wegerstreckt
und dabei ein Paar von einander gegenüberliegenden Zapfen 678 bildet. Das
Schwenkende 670 umfasst einen zylindrisch geformten Schwenkstab 680,
der orthogonal zur Längsachse
des Mittelträgers 674 verläuft und
sich parallel zum Gleitstab 676 seitlich vom Mittelträger 674 wegerstreckt.
Ein Paar gebogener Streben 682 erstrecken sich von den
Enden des Schwenkstabs 680 aus und sind mit dem Mittelträger 674 an
einem Mittelbereich dieses Trägers
verbunden und begrenzen so zusammen mit dem Schwenkstab 680 und
dem Mittelträger 674 ein
Paar von zueinander beabstandeten Öffnungen 684. Die
Abschnitte des Schwenkstabs 680, die den Öffnungen 684 benachbart
sind, sind so ausgebildet, dass sie in die Schwenköffnungen 644 der
Schwenkhebelhalterungen 642 des Griffs 250 eingeschoben
werden können,
um den Schwenkhebel 256 am Griff 250 schwenkbeweglich
zu haltern. Vorzugsweise sind die Schwenkhebelhalterungen 642 so
ausgelegt, dass der Schwenkstab 680 in die Schwenköffnungen 644 einschnappen
kann.
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Wie
sich den 33A–C entnehmen lässt, ist
die Sperrklinke 258 ein schlittenartiger Körper, der einen
geradlinigen Rahmenabschnitt 690 mit einer Mittelwand 692 aufweist,
welche ein Paar von orthogonal herabhängenden, zueinander beabstandeten Seitenwänden 694, 696 miteinander
verbindet. Die Mittelwand 692 und die Seitenwände 694, 696 begrenzen
einen geradlinigen Pendelhohlraum 726. Von der Seitenwand 694 erstreckt
sich auslegerartig und koplanar mit dieser Wand ein Biegearm 700,
der von der Seitenwand 694 entfernt in einem nach unten herabhängenden
Zahn 704 endet. Parallel zum Biegearm 700 ist
ein Biegearm 698 vorgesehen, der sich von der Seitenwand 696 auslegerartig
wegerstreckt und zu dieser Wand koplanar ist und entfernt von der Seitenwand 696 in
einem nach unten hängenden Zahn 702 endet.
Von der Mittelwand 692 erstreckt sich auslegerartig und
koplanar mit der Seitenwand 694 ein Sperrarm 708,
der an dem der Mittelwand 692 entgegengesetzten Ende in
einem Haken 712 ausläuft,
welcher sich oberhalb der Mittelwand 692 erstreckt. Von
der Mittelwand 692 erstreckt sich auslegerartig und koplanar
mit der Seitenwand 696 ein Sperrarm 706 weg, der
am dem der Mittelwand 692 entgegengesetzten Ende in einem
Haken 710 ausläuft,
welcher sich oberhalb der Mittelwand 692 erstreckt. Ein
abgeflachter seitlicher Träger 714 erstreckt
sich nach außen
von der Seitenwand 696 weg und endet in einer Knopfhalterung 722.
Eine längliche
Flanschplatte 718 schneidet den seitlichen Träger 714 parallel
zu und mit Abstand von der Seitenwand 696. Ein abgeflachter
seitlicher Träger 716 erstreckt
sich nach außen
weg von der Seitenwand 694 und endet in einer Knopfhalterung 724.
Eine längliche
Flanschplatte 720 schneidet den seitlichen Träger 716 parallel
zu und mit Abstand von der Seitenwand 694. Die seitlichen
Träger 714, 176 sind
koaxial zueinander ausgerichtet.
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Wie
sich 33C entnehmen lässt, ist
die Sperrklinke 258 mit einem elastischen Band 728 versehen,
das so ausgelegt ist, dass es die Sperrarme 706, 708 und
den Haltezapfen 526 umschlingt, wenn die Sperrklinke 258 in
dem Gehäuse 230 in
der im folgenden beschriebenen Weise montiert ist.
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Wie
sich den 34A–B entnehmen lässt, ist
der Knopf 260, 294 ein in etwa ovaler, abgerundeter
Körper
mit einer Außenoberfläche 730 und
einer dieser gegenüberliegenden
Innenoberfläche 736. Die
Außenoberfläche 730 ist
durch eine Anordnung aus regelmäßig zueinander
beabstandeten Schlitzen 734 in Rippen 732 unterteilt, wobei
die Schlitze orthogonal zur Längsachse
des Knopfes 260, 294 ausgerichtet sind. Eine in
etwa ovale Umfangswand 738 hängt von der Innenwand 736 bis
zu den Rippen 732 herab und begrenzt so einen Hohlraum 740.
Der Hohlraum 740 ist so gestaltet, dass eine Knopfhalterung 722, 724 oder
ein Knopfzapfen 318, 468 darin eingeschoben werden
kann. Mehrere sich nach innen erstreckende Zapfen 742 sind
rund um die Umfangswand 738 mit Abstand zueinander angeordnet, um
die feste Anbringung des Knopfes 260 an der Knopfhalterung 722, 724 und
dem Knopfzapfen 318, 468 zu erleichtern.
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Wie
sich den 35A–G entnehmen lässt, ist
die Pendelvorrichtung 270 ein länglicher, schlittenartiger
Körper
mit einem proximalen Ende 750 und einem distalen Ende 752,
der einen Plattenabschnitt 754 und einen kastenartigen
Abschnitt 756 umfasst. Der Plattenabschnitt 754 erstreckt
sich von dem distalen Ende 752 aus in Wirkeingriff mit
dem kastenartigen Abschnitt 756 und endet in einem proximalen Plattenende 755 etwa
an der Mittellinie des kastenartigen Abschnitts 756. Der
kastenartige Abschnitt 756 erstreckt sich von dem Plattenabschnitt 754 bis
zu dem proximalen Ende 750. Der Plattenabschnitt 754 ist
ein längliches,
plattenartiges Element mit einer Oberseite 758 und einer
Unterseite 760. Eine geradlinige Öffnung 762 erstreckt
sich nahe dem distalen Ende 752 durch den Plattenabschnitt 754.
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Wie
sich 35C entnehmen lässt, umfasst eine
Nockenblockhalterung 280 eine Innenwand 764, die
sich seitlich entlang der Öffnung 762 orthogonal von
der Oberseite 758 wegerstreckt, und eine Außenwand 766,
die sich seitlich entlang der Öffnung 762 orthogonal
von der Oberseite 758 parallel zur Innenwand 764 wegerstreckt.
Ein Innenflansch 768 erstreckt sich orthogonal entlang
dem oberen Ende der Innenwand 764 über die Öffnung 762 hinweg
und ein Außenflansch 770 erstreckt
sich orthogonal entlang dem oberen Ende der Außenwand 766 über die Öffnung 762 hinweg
koplanar zum Innenflansch 768 in einem Abstand zu diesem,
so dass beide zwischen sich einen Spalt 722 definieren.
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Ein
Endbehälter 774 erstreckt
sich distal zur Nockenblockhalterung 280 und umfasst eine
Innenwand 776, die sich orthogonal von der Oberseite 758 wegerstreckt,
und ein Paar von Seitenwänden 778, 780,
die sich orthogonal von der Oberseite 758 und der Innenwand 776 weg
parallel mit Abstand zueinander nebeneinander erstrecken. Die Wände 776–780 begrenzen
eine geradlinige Kammer 782, die sich zum distalen Ende 752 hin öffnet. Wie
sich 35D entnehmen lässt, hängt von
der Unterseite 760 zwischen dem distalen Ende 752 und
der Öffnung 762 eine
Verstrebung 784 herab, das eine Verstrebungswand 786 umfasst,
die in einer gebogenen Oberfläche 790 endet,
welche sich von der unteren Oberfläche 760 weg öffnet. Die
Verstrebungswand 786 ist durch mehrere dreieckige Klammern 788 verstärkt, die
zwischen der Verstrebungswand 786 und dem distalen Ende 752 vorgesehen
sind. Das distale Ende 752 endet in einer abgerundeten
Kante, die von der Oberseite 758 herabhängt.
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Wie
sich den 35E und F entnehmen lässt, ist
der kastenartige Abschnitt 756 eine längliche, geradlinige Struktur,
die eine obere Wand 800, welche parallel und mit Abstand
zur Oberseite 758 des Plattenabschnitts 754 verläuft, und
eine Bodenwand 860 umfasst, die parallel und mit Abstand
zur oberen Wand 800 parallel zum Plattenabschnitt 754 verläuft. Ein
Paar von parallelen, zueinander beabstandeten Seitenwänden 802, 804 hängt orthogonal von
der oberen Wand 800 herab und dient zum Teil zur Verbindung
mit dem Plattenabschnitt 754 und zum Teil zur Verbindung
mit der Bodenwand 806. Eine innere Endwand 808 erstreckt
sich orthogonal von der Oberseite 758 des Plattenabschnitts 754 weg und
ist dabei mit den Seitenwänden 802, 804 verbunden
und umgibt so ein distales Ende des kastenartigen Abschnitts 756.
Die Wände 800–808 begrenzen eine
längliche,
geradlinige Kammer 820. Wie sich 35G entnehmen
lässt,
erstreckt sich ein zylindrischer Federzapfen 864 orthogonal
von der inneren Endwand 808 in die Kammer 820.
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Wie
sich wiederum den 35E und F entnehmen lässt, erstreckt
sich eine innere Lagerwand 810 orthogonal von der oberen
Wand 800 nahe der inneren Endwand 808 weg. Die
innere Lagerwand 810 ist an ihrer distalen Seite mit einer
bogenförmigen
Oberfläche 812 versehen.
Eine dreieckige Klammer 814 erstreckt sich von der proximalen
Seite der inneren Lagerwand 810 zur oberen Wand 800.
Die äußere Lagerwand 816 erstreckt
sich von der oberen Wand 800 zwischen der inneren Lagerwand 810 und dem
proximalen Ende 750 orthogonal weg. Die äußere Lagerwand 816 ist
an der distalen Seite der Wand 816 mit einer bogenförmigen Oberfläche 818 versehen.
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Eine
längliche
Seitenrippe 822 erstreckt sich seitlich von der Seitenwand 804 koplanar
mit dem Plattenabschnitt 754 weg. Ein Endzapfen 826 erstreckt
sich seitlich von dem proximalen Ende der Seitenrippe 822 weg.
Eine längliche
Seitenrippe 824 erstreckt sich seitlich von der Seitenwand 802 koplanar
mit dem Plattenabschnitt 754 weg. Ein Endzapfen 828 erstreckt
sich seitlich von dem proximalen Ende der Seitenrippe 824 weg.
Das proximale Ende jedes Endzapfen 826, 828 ist
abgerundet. Von dem proximalen Ende der Bodenwand 806 hängt eine halbzylindrischer
Endrippe 862 herab, die quer zur Längsachse der Pendelvorrichtung 270 angeordnet ist.
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Wie
sich den 35E–G entnehmen last, hängt orthogonal
von der Bodenwand 806 proximal zum proximalen Plattenende 755 eine
Zwischenwand 830 herab, die mit einer Verstrebungsöffnung 835 versehen
ist, welche sich ventral von dem Behälterabschnitt 756 weg öffnet und
durch eine gebogen Oberfläche 836 begrenzt
wird. Die seitlichen Seiten der Verstrebungsöffnung 835 definieren
ein Paar von nach unten hängenden
Flügeln 832, 834.
Die proximale Seite jedes Flügels 832, 834 ist
mit einer abgeschrägten
Kerbe 838 versehen, die nach innen zu der Verstrebungsöffnung 835 hin
geneigt ist. Proximal von jedem Flügel 832, 834 erstreckt
sich parallel zu den Seitenwänden 802 bzw. 804 ein
freitragender Biegearm 840 bzw. 842, der proximal
in einem nach unten herabhängenden
Haken 844, 846 endet. Jeder Biegearm 840, 842 endet
ein wenig distal zu dem benachbarten Endzapfen 826, 828.
Distal zu einem unteren Seitenabschnitt jedes Flügels 832, 834 und
parallel zu den Seitenwänden 802, 804 erstreckt
sich eine freitragende untere Schiene 850, 852.
Die untere Schiene 850 endet in einem darin eingelassenen Endabschnitt 854,
der eine kegelförmige
Spitze 856 aufweist. Die untere Schiene 852 endet
in einem darin eingelassenen Endabschnitt 858, der eine
kegelförmige
Spitze 860 aufweist.
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Wie
sich 36 entnehmen lässt, ist
die Federhalterung 272 ein längliches, in etwa nagelförmiges Element,
das einen zylindrischen Stab 870 umfasst, der an einem
Ende in einem kreisförmigen Flansch 872 endet,
welcher koaxial zum Stab 870 verläuft. Der Stab 870 ist
so ausgelegt, dass er gleitbeweglich von den Federhalterungsöffnungen 368, 518 aufgenommen
wird, wobei der Flansch 872 von den Federhalterungskammern 366, 516 aufgenommen
wird.
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Wie
sich 37 entnehmen lässt, ist
die Nockenfeder 276 ein in etwa L-förmiges Element mit einem oberen
Arm 880 und einem unteren Arm 884, der in einem
Winkel zu dem oberen Arm 880 angeordnet ist, wobei der
obere Arm 880 und der untere Arm 884 miteinander
durch ein schräges
Element 886 verbunden sind. Der obere Arm 880 weist
eine Oberseite 882 auf. Eine im wesentlichen geradlinige Öffnung 888 erstreckt
sich durch den oberen Arm 880. Ein Finger 890 erstreckt
sich in freitragender Weise in die Öffnung 888 hinein
zum schrägen
Element 886 hin und ist oberhalb der Oberseite 882 so geneigt,
dass er eine in etwa hakenartige Struktur bildet. Die Nockenfeder 276 ist
aus einem geeigneten Material gefertigt, beispielsweise aus Stahl
oder hochfestem Kunststoff, das eine ausreichende Festigkeit und
Elastizität
für die
hier beschriebenen Zwecke bietet.
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Wie
sich den 38A–B entnehmen lässt, ist
der Nockenblock 278 ein im wesentlichen geradliniger Körper, der
einen oberen Block 900 und einen unteren Block 902 umfasst,
welche miteinander durch einen Mittelträger 904 verbunden
sind. Der obere Block 900 ist mit einem Paar diagonal nebeneinander
angeordneter schräger
Stirnflächen 906, 908 versehen,
welche den geradlinigen Umfang des oberen Blocks 900 unterbrechen.
Seitlich zum Mittelträger 904 ist
ein Paar paralleler Auskehlungen 910, 912 vorgesehen,
welche den oberen Block 900 von dem unteren Block 902 trennen.
Der Nockenblock 278 ist so ausgelegt, dass er gleitbeweglich
von der Nockenblockhalterung 280 aufgenommen wird, wobei
der Träger 904 von
dem Spalt 772 aufgenommen und der untere Block 900 dorsal
zum Innenflansch 768 und zum Außenflansch 770 gehaltert
wird.
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Wie
sich den 39A–D entnehmen lässt, ist
die Abfeuerverstrebung 290 ein längliches Element mit einem
proximalen Ende 920 und einem distalen Ende 922,
die durch einen Mittelabschnitt 924 miteinander verbunden
sind. Der Mittelabschnitt 924 umfasst ein Paar paralleler,
zueinander beabstandeter Schienen 926, 928, die
einen halbkreisförmigen Querschnitt
aufweisen und sich ventral zwischen einer distalen Endwand 930 und
einer proximalen Endwand 932 erstrecken. Die Seitenschienen 926, 928 begrenzen
eine halbzylindrische, nach oben offene Auskehlung 948 zwischen
der distalen Endwand 930 und der proximalen Endwand 932.
Jede Schiene 926, 928 ist zwischen den Endwänden 930, 932 mit einer
nach oben offenen Mittelkerbe 934 bzw. 936 und
nahe der Endwand 930 mit einer nach oben offenen Endkerbe 938 bzw. 940 versehen.
Der Abstand der Schienen 926, 928 definiert einen
Schlitz 950, der sich in Längsrichtung zwischen den Endwänden 930, 932 erstreckt.
Das proximale Ende des Schlitzes 950 weitet sich seitlich
aus und definiert so einen geradlinig aufgeweiteten Schlitz 954.
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Wie
sich 39B entnehmen lässt, ist
die distale Endwand 930 ein in etwa bogenförmiger Körper, der
sich orthogonal von den Seitenschienen 926, 928 aus
erstreckt und eine bogenförmige
Oberfläche 942 aufweist,
die sich dorsal öffnet
und dabei eine Verstrebungsöffnung 943 begrenzt.
Die distale Endwand 930 ist ebenfalls mit einem Endwandschlitz 952 versehen,
der sich durch diese Wand flächengleich zum
Schlitz 950 hindurcherstreckt. Ein Paar nach außen abgeschrägter geneigter
Stirnseiten 944, 946 steht gegen die mit Enden
versehenen Kerben 938 bzw. 940 an. Wie sich aus 39C ergibt, ist die proximale Endwand 932 ein
in etwa T-fömiger
Körper, der
mit einer oberen Kerbe 976 versehen ist, die sich dorsal öffnet, und
ein Paar von Seitenkerben 978, 980 aufweist, die
sich seitlich öffnen
und so ein Paar von L-förmigen
Flanschen 956 bzw. 958 entlang einem dorsalen
Abschnitt der proximalen Endwand 934 begrenzen. Wie sich
ebenfalls aus 39D ergibt, ist die proximale
Seite der proximalen Endwand 932 mit einem Paar vertikaler
Klammern 960, 962 und horizontaler Klammern 964, 966 versehen,
um die Flansche 956, 958 zu verstärken. Von
der proximalen Seite der proximalen Endwand 932 erstreckt ist
orthogonal ein in etwa I-Träger-förmiger Stab 968 weg,
der in einem kreisförmigen
plattenartigen Stößel 970 endet.
Seitlich von dem Träger 968 erstreckt sich
nahe dem Stößel 970 und
parallel zu den Flanschen 956, 958 ein Paar S-förmiger Federarme 972, 974.
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Wie
sich aus den 40A–C entnehmen lässt, ist
das Mundstück 300 ein
längliches
Element mit einem distalen Ende 990 und einem proximalen Ende 992,
das einen länglichen
Träger 994 umfasst, welcher
in einer parallelen, beabstandeten Position zu einem länglichen
Zylinderkragen 996 angeordnet und durch ein Trägerelement 998 mit
diesem Zylinderkragen verbunden ist. Der Träger 994 ist ein im wesentlichen
bandartiges Element, das entlang einem Mittelabschnitt mit einer
nach oben offenen länglichen
Nut 1000 versehen ist, die eine bogenförmige Oberfläche 1006 aufweist
und an dem proximalen Ende 992 in einem Schwalbenschwanz 1002 endet.
Der Kragen 996 umfasst eine ringförmige Wand 1004, die
an einem distalen Ende 990 in einer kreisförmigen Endwand 1008 endet,
welche eine Öffnung 1010 aufweist,
die sich koaxial durch sie hindurch erstreckt, und welche eine Zylinderkammer 1012 begrenzt.
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Wie
sich den 41A–B entnehmen lässt, ist
das Einstellelement 302 ein längliches Element mit einem
distalen Ende 1020 und einem proximalen Ende 1022,
das einen länglichen
Träger 1024 umfasst,
der am proximalen Ende 1022 in einer orthogonal angeordneten
Endwand 1026 endet. Der Träger 1024 ist ein im
wesentlichen bandartiges Element, dessen Querschnitt in etwa dem
Querschnitt des Trägers 994 entspricht
und das über
seine gesamte Länge
eine dorsale gebogene Oberfläche 1044 aufweist. Das
distale Ende 1020 ist mit einer Schwalbenschwanzausfräsung 1042 versehen,
die so ausgelegt ist, dass sie den Schwalbenschwanz 1002 gleitbeweglich
aufnehmen kann. Die ventrale Oberfläche des Trägers 1024 ist mit
einem wandartigen Einstellhebel 1036 versehen, der sich
seitlich über
den Träger 1024 hinweg
orthogonal zur ventralen Oberfläche erstreckt.
Ein wandartiger vorderer Anschlag 1038 erstreckt sich seitlich über den
Träger 1024 hinweg orthogonal
zur ventralen Oberfläche
und parallel zu dem Einstellhebel 1036 distal zu diesem.
Ein wandartiger hinterer Anschlag 1040 erstreckt sich seitlich über den
Träger 1024 hinweg
orthogonal zur ventralen Oberfläche
und parallel zum Einstellhebel 1036 proximal zu diesem.
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Die
Endwand 1026 endet an einem dorsalen Ende in einem zylindrischen
Stilettsitz 1028, der eine ringförmige Wand 1032 umfasst,
die eine zylindrische Kammer 1034 begrenzt, welche sich
von der Endwand 1026 weg zum distalen Ende 1020 hin öffnet. Die
Kammer 1034 ist so ausgelegt, dass sie das proximale Ende
des Stiletts 20 gleitbeweglich aufnehmen kann. Eine dreieckige
Klammer 1030 erstreckt sich zwischen der Endwand 1026 und
dem Träger 1024.
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Wie
sich 42 entnehmen lässt, ist
das Mundstück 300 mit
dem Einstellelement 302 durch Einschieben des Schwalbenschwanzes 1002 in
die Schwalbenschwanzausfräsung 1042 verbunden,
wodurch die Probengrößensteuerbaugruppe 142 gebildet
wird. Das proximale Ende des Stiletts 20 wird in der Kammer 1034 so gehaltert,
dass sich das Stilett 20 in die Kammer 1012 und
durch die Öffnung 1010 hindurch
erstreckt.
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Wie
sich den 43A–B entnehmen lässt, ist
die Sperrplatte 310 ein wandartiger Körper, der einen Plattenabschnitt 1050 und
einen Kopfabschnitt 1052 umfasst. Der Plattenabschnitt 1050 weist
entlang seiner distalen Seite eine ebene Oberfläche 1062 auf. Der
Kopfabschnitt 1052 umfasst eine obere Wand 1054,
die proximal und orthogonal zu dem Plattenabschnitt 1050 angeordnet
und am Plattenabschnitt 1050 durch ein Paar dreieckiger
Klammem 1056, 1058 befestigt ist, die den Plattenabschnitt 1050 an
einem oberen Abschnitt schneiden und dabei eine durch den Platenabschnitt
hindurch verlaufende geradlinige Öffnung 1060 begrenzen.
Die obere Wand 1054 endet in einer Oberkante 1064 entlang einem
oberen Abschnitt der Öffnung 1060.
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Wie
sich den 44A–C entnehmen lässt, weist
der Löffelkanülenschlitten 312 ein
distales Ende 1070 und ein proximales Ende 1072 auf,
und er umfasst einen Walzenabschnitt 1074, ein Paar von Flügelabschnitten 1076, 1078 und
einen Hakenabschnitt 1080. Der Walzenabschnitt 1074 ist
ein länglicher,
zylindrisch geformter Körper,
der eine ringförmige
Wand 1082, welche an dem distalen Ende 1070 endet,
sowie eine kreisförmige
Endwand 1084 umfasst. Die ringförmige Wand 1082 und
die Endwand 1084 begrenzen eine zylindrische Walzenkammer 1088.
Von der Endwand 1084 in die Walzenkammer 1088 erstreckt
sich orthogonal ein zylindrischer Löffelkanülensitz 1086 in die
Walzenkammer 1088 hinein, der eine kreisförmige Öffnung 1112 aufweist, welche
sich koaxial durch den Löffelkanülensitz 1086 und
die Endwand 1084 erstreckt.
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Jeder
Flügelabschnitt 1076, 1078 umfasst
einen Träger 1090 bzw. 1092,
der sich von einem proximalen Ende des Walzenabschnitts 1074 diametral nach
außen
aus erstreckt. Jeder Träger 1090, 1092 ist
mit einer dreieckigen Klammer 1094 bzw. 1096 versehen,
die sich distal zu dem Träger 1090, 1092 erstreckt
und mit dem Walzenabschnitt 1074 verbunden ist. Jede Klammer 1094, 1096 endet
in einem geradlinigen Endlager 1098 bzw. 1100,
das an seinem unteren Abschnitt parallel zur Längsachse des Walzenabschnitts 1074 einen
länglichen
geradlinigen Endschlitz 1102 bzw. 1104 aufweist.
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Der
Hakenabschnitt 1080 umfasst ein längliches Element, das sich
von einem proximalen Ende des Walzenabschnitts 1074 aus
in Längsrichtung
wegerstreckt und um 90° zu
jedem der Flügelabschnitte 1076, 1078 parallel
zur Längsachse
des Walzenabschnitts 1074 versetzt ist. Der Hakenabschnitt 1080 umfasst
einen bandartigen elastischen Arm 1106, der an dem Walzenabschnitt 1074 in
einer freitragenden Weise angebracht ist und in einem nach oben
weisenden Haken 1108 endet. Von dem elastischen Arm 1106 erstreckt
sich nahe der Verbindung des Arms 1106 mit dem Walzenabschnitt 1074 ein
nach oben weisend angeordneter, plattenartiger Grat 1110 weg, der
mit der Längsachse
des Walzenabschnitts 1074 fluchtet. Der Walzenabschnitt 1074 ist
so ausgelegt, dass er gleitbeweglich mit der Verstrebungsöffnung 835 der
Pendelvorrichtung 170 in einen Eingriff einrasten kann,
und die Klammem 1094, 1096 sind so ausgelegt,
dass sie gleitbeweglich von den Kerben 838 in den Flügeln 832, 834 aufgenommen
werden können.
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Wie
sich 45 entnehmen lässt, wird
ein proximales Ende der Löffelkanüle 18 von
der Öffnung 1112 aufgenommen
und dabei derart fest an dem Löffelkanülensitz 1086 angebracht,
dass es sich distal von der Endwand 1084 wegerstreckt.
Die Löffelkanüle 18 ist
in dem Löffelkanülensitz 1086 so
angeordnet, dass sich der Löffelabschnitt 42 dorsal öffnet und dabei
in Längsausrichtung
mit dem Grat 1110 fluchtet.
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Wie
sich den 46A–D entnehmen lässt, ist
der Stanzkanülenschlitten 314 ein
länglicher,
im wesentlichen zylinderförmiger
Körper
mit einem distalen Ende 1120 und einem proximalen Ende 1122, der
einen Vorsprungsabschnitt 1124 am distalen Ende 1120,
einen Flanschabschnitt 1128 am proximalen Ende 1122 und
einen Walzenabschnitt 1126 zwischen dem Vorsprungsabschnitt 1124 und
dem Flanschabschnitt 1128 umfasst. Der Vorsprungsabschnitt 1124 umfasst
eine ringförmige
Wand 1130, die an dem distalen Ende in einer kreisförmigen Endwand 1132 endet,
durch die eine Öffnungen 1134 koaxial
hindurchverläuft.
Der Walzenabschnitt 1126 umfasst eine ringförmige Wand 1136 deren
Durchmesser ein wenig größer ist
als der der ringförmigen Wand 1130.
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Die
ringförmige
Wand 1136 endet an ihrer Schnittlinie mit dem Vorsprungsabschnitt 1124 in
einer gezahnten Umfangskante 1138, welche eine radiale
Anordnung von abwechselnd vorgesehenen Vorsprüngen 1140 und Hohlräumen 1142 umfasst, die
letztendlich ein Zahnrad bilden. Die ringförmige Wand 1136 geht
an ihrem proximalen Ende 1122 in einen inneren Umfangsflansch 1144 über, der
sich radial von der ringförmigen
Wand 1136 wegerstreckt. Der innere Flansch 1144 geht
durch einen Halsabschnitt 1176 mit einem dem Durchmesser
der ringförmigen
Wand 1136 entsprechenden Durchmesser in einen äußeren Umfangsflansch 1146 über, der
sich radial von dem Halsbereich 1176 parallel und mit Abstand
zum inneren Flansch 1144 wegerstreckt.
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Der äußere Flansch 1146,
die ringförmige Wand 1136 und
der innere Flansch 1144 werden durch eine Primärkerbe 1150 unterbrochen,
die in der ringförmigen
Wand 1136 vom proximalen Ende 1122 her vorgesehen
ist. Eine schmale Walzenkerbe 1158 ist in Längsrichtung
von der Primärkerbe 1150 in
der ringfömigen
Wand 1136 zum distalen Ende 1120 hin vorgesehen.
Der innere Flansch 1144 ist entlang seiner Umfangsstirnseite
mit einem Paar planarer Stirnseiten 1172, 1174 versehen,
die um 90° zur
der Primärkerbe 1150 versetzt
sind. Der äußere Flansch 1146 ist
durch eine der Primärkerbe 1150 diametral gegenüberliegende
Primärkerbe 1152 sowie
durch ein Paar von Sekundärkerben 1154, 1156 unterbrochen,
die zu den Primärkerben 1150, 1152 diametral gegenüberliegend
und um 90° versetzt
angeordnet sind. Die Kerben 1150–1156 unterteilen
den äußeren Flansch 1146 in
Abschnittsstücke 1164, 1166, 1168, 1170 mit
gleicher Fläche.
Der äußere Flansch 1146, der
innere Flansch 1144, der Halsabschnitt 1176, die ringförmige Wand 1136 und
die ringförmige
Wand 1130 begrenzen eine zylindrische Kammer 1148,
die sich von dem proximalen Ende 1122 zur Öffnung 1134 erstreckt.
Die Öffnung 1134 ist
so ausgelegt, dass die Stanzkanüle 16 darin
fest eingeschoben werden kann, wodurch die Stanzkanüle 16 sich
distal vom distalen Ende 1120 wegerstreckt. Die Stanzkanüle 16 ist
relativ zum Schneidkanülenschlitten 314 so
ausgerichtet, dass der Exizisionsfinger 70 in Längsrichtung
mit der Walzenkerbe 1158 fluchtet.
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Wie
sich den 47A–C entnehmen lässt, ist
das schraubenförmige
Antriebselement 316 ein länglicher, im wesentlichen kreisförmiger Körper mit einem
distalen Ende 1180 und einem proximalen Ende 1182,
der eine ringförmige
Wand 1184 umfasst, welche eine zylindrische Kammer 1200 begrenzt,
die an beiden Enden 1180, 1182 offen ist. Eine
schraubenförmige
Auskehlung 1202 erstreckt sich entlang der Innenseite der
ringförmigen
Wand 1184 vom distalen Ende 1180 zum proximalen
Ende 1182. Eine halbkreisförmige Rippe 1186 erstreckt
sich radial entlang einer Außenseite
der ringförmigen
Wand 1184 in etwa an dem Mittelabschnitt der ringförmigen Wand 1184.
Ein Paar einander diametral gegenüberliegender elastischer Arme 1192, 1194 erstreckt
sich in Längsrichtung
entlang der Außenseite
der ringförmigen
Wand 1184 vom distalen Ende 1180 zum proximalen
Ende 1182. Die elastischen Arme 1192, 1194 sind
in freitragender Weise an der ringförmigen Wand 1184 durch
ein Paar einander diametral gegenüberliegender Halterungsblöcke 1180, 1190 am
distalen Ende 1180 befestigt. Die elastischen Arme 1192, 1194 enden
in einem Paar sich radial nach außen erstreckender Haken 1196 bzw. 1198.
Eine abgeschrägte
Klammer 1204, 1206 erstreckt sich von dem elastischen
Arm 1192 bzw. 1194 zur proximalen Stirnseite des
Hakens 1196 bzw. 1198.
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Wie
sich den 48A–B entnehmen lässt, ist
das angetriebene Drehelement 318 ein länglicher, im wesentlichen ringförmiger Körper mit
einem distalen Ende 1210 und einem proximalen Ende 1212,
der eine ringförmige
Wand 1214 umfasst, die eine zylindrische Öffnung 1226 begrenzt,
welche sich zwischen den beiden Enden 1210, 1212 erstreckt.
Die ringförmige
Wand 1214 endet am proximalen Ende 1212 in einer
gezahnten Umfangskante 1216, die eine radiale Anordnung
von abwechselnd angeordneten Vorsprüngen 1218 und Hohlräumen 1220 umfasst,
die letztendlich ein Zahnrad bilden, welches mit dem Zahnrad an
dem Schneidkanülenschlitten 314 in
Eingriff kommen kann. Die Vorsprünge 1218 sind
so ausgelegt, dass sie wirksam mit den Hohlräumen 1142 des Schneidkanülenschlittens 314 in
Eingriff kommen können,
und die Hohlräume 1220 sind
so ausgelegt, dass sie wirksam mit den Vorsprüngen 1140 des Schneidkanülenschlittens 314 in
Eingriff kommen können.
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Die
ringförmige
Wand 1214 geht an dem distalen Ende 1210 in einen
kreisförmigen
Flansch 1224 über,
der einen etwas größeren Durchmesser
aufweist als die ringförmige
Wand 1214 über.
Ein zylindrischer Zapfen 1222 erstreckt sich radial von
der ringförmigen
Wand 1214 nahe dem proximalen Ende 1212 weg und
ist so ausgelegt, dass sie mit der schraubenförmigen Auskehlung 1202 in
Eingriff kommen kann. Die ringförmige
Wand 1214 ist so ausgelegt, dass sie gleitbeweglich in
die Kammer 1200 des schraubenförmigen Antriebselements 316 eingeschoben
werden kann, wobei der Zapfen 1222 von der Auskehlung 1202 aufgenommen
wird. Die Öffnung 1226 am
proximalen Ende 1212 ist so ausgelegt, dass sie den Vorsprungsabschnitt 1124 des Schneidkanülenschlittens 314 aufnehmen
kann, und die Öffnung 1226 am
distalen Ende 1210 ist so ausgelegt, dass sie den Kragen 996 des
Mundstücks 300 aufnehmen
kann.
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Die
zusammengebaute Biopsiepistole 220 wird nun unter Bezugnahme
auf die Figuren und insbesondere auf die 25 und 49 beschrieben. Das
angetriebene Drehelement 318 wird vom schraubenförmigen Antriebselement 316 aufgenom men,
indem das proximale Ende 1212 in das distale Ende der Kammer 1200 eingeschoben
und dabei der Zapfen 1222 von der schraubenförmigen Auskehlung 1202 aufgenommen
wird. Der Schneidkanülenschlitten 314 mit
der daran befestigen Stanzkanüle 16 wird in
dem schraubenförmigen
Antriebselement 316 durch Einschieben des distalen Endes 1120 in
das proximale Ende der Kammer 1200 befestigt, wobei die
gezahnten Kante 1138 des Schneidkanülenschlittens 314 mit
der gezahnten Kante 1216 des angetriebenen Drehelements 318 in
Wirkeingriff kommt. Der Schneidkanülenschlitten 314 und
die Stanzkanüle 16 sind
so ausgerichtet, dass der Exzisionsfinger 70 zur ventralen
Seite der Biopsiepistole 220 und die Walzenkerbe 1158 zur
ventralen Seite des Schneidkanülenschlittens 314 weist.
Die halbkreisförmige
Rippe 1186 ist zur dorsalen Seite des schraubenförmigen Antriebselements 316 hin
ausgerichtet. Eine schraubenförmige
Feder 320 umgibt das proximale Ende 1182 des schraubenförmigen Antriebselements 316, liegt
dabei gegen die halbkreisförmige
Rippe 1186 an und erstreckt sich vom proximalen Ende 1182 weg.
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Der
Löffelkanülenschlitten 312 mit
der daran befestigten Löffelkanüle 18 wird
vom Schneidkanülenschlitten 314 aufgenommen,
indem das distale Ende 1070 in das proximale Ende 1122 der
Kammer 1148 eingeschoben und dabei die Löffelkanüle 18 durch
die Stanzkanüle 16 geschoben
wird. Die schraubenförmige
Feder 304 wird in die Walzenkammer 1088 des Löffelkanülenschlittens 312 geschoben
und durch den Löffelkanülensitz 1086 so
gehaltert, dass sie sich proximal von dem Löffelkanülenschlitten 312 wegerstreckt.
Wenn sich das Stilett 20 im Stilettsitz 1028 des
Einstellelements 302 befindet, wird die aus dem Löffelkanülenschlitten 312, dem
Schneidkanülenschlitten 314,
dem schraubenförmigen
Antriebselement 316 und dem angetriebenen Drehelement 318 gebildete
Baugruppe am Einstellelement 302 befestigt, indem das Stilett 20 durch die
Löffelkanüle 18 geschoben
wird. Das proximale Ende der schraubenförmigen Feder 304 wird
rund um den Stilettsitz 1028 gehaltert, wodurch der Löffelkanülenschlitten 312 distal
in Eingriff mit dem Schneidkanülenschlitten 314 gedrückt wird.
Das Einstellelement 302 wird in den Schlitz 950 der
Abfeuerungsverstrebung 290 so eingeschoben, dass die Seitenschienen 926, 928 und
der Träger 1024 des Einstellelements 302 in
Längsrichtung
miteinander einrasten und so eine gebogene Auskehlung mit geschlossenem
Boden bilden. Das Mundstück 300 wird sodann
am Einstellelement 302 befestigt, indem die Kanülenbaugruppe 14 durch
den Kragen 996 und die Öffnung 1010 eingeschoben
werden, während
der Schwalbenschwanz 1002 in die Schwalbenschwanzausfräsung 1042 eingeschoben
und so der Kragen 996 von der Öffnung 1226 des angetriebenen
Drehelements 318 aufgenommen wird, wobei die Nut 1000 des
Mündstückträgers 994 gleitbeweglich
in den Endwandschlitz einrastet 952. Wenn die Probengrößensteuerbaugruppe 242 in
dieser Weise zusammengesetzt ist, so kann sie sich relativ zur Abfeuerungsverstrebung 290 um
einen Abstand verschieben, der durch die Länge der Nut 1000 festgelegt
ist.
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Die
Abfeuerungsverstrebung 290 wird von einer der Gehäusehüllen 232, 234,
etwa der rechten Gehäusehülle 234,
so aufgenommen, dass der Stößel 970 in
der Auslöseöffnung 360 gelagert
ist und der Federarm 972 mit der Zwischenwand 364 in
Kontakt steht. Der Träger 968 wird
von der Zwischenauslöseöffnung 370 und
der distalen Auslöseöffnung 374 aufgenommen.
Die Seitenschiene 926 und der Träger 1024 erstrecken
sich an der Bodenwand 334 entlang, wobei der Kragen 996 des
Mundstücks 300 sich durch
die Mündstücköffnung 454 und
die Mündstücköffnung 448 hindurcherstreckt. Der Einstellhebel 1036 wird
von dem Probengrößenauswahlschlitz 410 aufgenommen
und der vordere Anschlag 1038 wird von einem der distalen
Schlitze 412, 414 aufgenommen, während der
hintere Anschlag 1040 von einem der proximalen Schlitze 416, 418 aufgenommen
wird. Die distale Endwand 930 und die Abfeuerungsverstrebung 290 werden
nahe dem distalen Ende der vorderen Auslöseöffnung 460 so positioniert,
dass der Zahn 466 in eine Wirkverbindung mit der schrägen Stirnseite 946 einrastet.
Dies ermöglicht
es, den an dem Knopfzapfen 468 angebrachten Knopf 294 so nach
innen zu drücken,
dass der Zahn 466 nach innen gegen die schräge Stirnseite 446 gedrückt und hierdurch
die Abfeuerungsverstrebung 290 in die distale Richtung
gedrückt
werden kann. Der elastische Arm 1192 und der Halterungsblock 1188 des
schraubenförmigen
Antriebselements 316 werden von dem Schlitz 435 in
der Seitenwand 330 der rechten Gehäusehülle 234 distal zur
Anschlagrippe 433 so aufgenommen, dass sie sich hierin
gleitbeweglich verschieben lassen.
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Die
Sperrplatte 310 wird durch die Sperrplattenhalterung 390 gehaltert,
wobei der Plattenabschnitt 1050 von der Sperrplattenauskehlung 392 so aufgenommen
wird, dass der Kopfabschnitt 1052 sich distal erstreckt,
wobei die proximale Endwand 932 der Abfeuerungsverstrebung 290 zwischen
der Sperrplatte 310 und der Innenwand 372 positioniert wird.
Der Löffelkanülenschlitten 312 wird
durch die obere Löffelkanülenschlittenschiene 394 und
die untere Löffelkanülenschlittenschiene 396 gehaltert,
wobei der Endschlitz 1102 des Endlagers 1098 gleitbeweglich
mit der unteren Löffelkanülenschlittenschiene 396 einrastet
und das Endlager 1098 gleitbeweglich zwischen den Schlittenschienen 394, 396 aufgenommen
wird. Der Schneidkanülenschlitten 314 wird durch
die Schneidkanülenschlittenverstrebung 430 entlang
dem Walzenabschnitt 1126 gehaltert. Das schraubenförmige Antriebselement 316 wird
zudem durch die bogenförmige
Oberfläche 942 der
distalen Endwand 930 der Abfeuerungsverstrebung 290 gehaltert.
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Die
Sperrklinke 258 wird angebracht, indem der seitliche Träger 716 nach
außen
derart durch den Sperrschlitz 350 geschoben wird, dass
der Knopf 260 an der Knopfhalterung 724 befestigt
werden kann. Die Flanschplatte 720 rastet gleitbeweglich
in die dorsale Stirnseite der oberen Innenwand 380 ein,
wobei der Zahn 702 mit der dorsalen Seite der oberen Innenwand 530 proximal
zur unteren Sperröffnung 384 einrastet.
Der Haken 712 erstreckt sich vertikal durch die obere Sperröffnung 346 nach
oben. Der kastenartige Abschnitt 756 der Pendelvorrichtung 270 erstreckt
sich durch den Pendelhohlraum 726. Ein elastisches Band 728 mit
geeig neter Elastizität
und geeigneten Abmessung kann sich um jeden Sperrarm 708, 710 und
den Haltezapfen 526 erstrecken, um die Sperrklinke 258 zur
proximalen Wand 486 hin zu drücken. Die Sperrklinke 258 kann
durch die Bewegung des Knopfes 260 und des seitlichen Trägers 716 entlang
dem Sperrschlitz 350 wahlweise abwechselnd proximal und
distal verschoben werden.
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Die
Pendelvorrichtung 270 wird von der rechten Gehäusehülle 234 aufgenommen,
wobei sich das distale Ende 752 der Pendelvorrichtung 270 derart zur
distalen Wand 488 der rechten Gehäusehülle 234 hin erstreckt,
dass die Seitenkante des Plattenabschnitts 754 und des
Endzapfen 828 vom Pendelschlitz 386 aufgenommen
werden. Die untere Schiene 852 der Pendelvorrichtung 270 wird
vom Schlitz 435 proximal zur Anschlagrippe 433 aufgenommen. Die
Seitenwand 802 des kastenartigen Abschnitts 756 rastet
gleitbeweglich mit der Schwenkhebelverstrebung 339 ein.
Der kastenartige Abschnitt 756 erstreckt sich dorsal zur
oberen Innenwand 380. Die Nockenanschlaghalterung 280 und
der Endbehälter 774 erstrecken
sich dorsal in etwa auf derselben Höhe wie die obere Innenwand 380.
Die bogenförmige
Fläche 790 der
Verstrebungswand 786 rastet gleitbeweglich in die kreisförmige Wand 1184 des schraubenförmigen Antriebselements 316 ein,
wobei die Verstrebungswand 786 in die distale Seite der halbkreisförmigen Rippe 1186 einrastet.
Der Nockenanschlag 278 wird gleitbeweglich derart in die
Nockenblockhalterung 280 eingeschoben, dass der Innenflansch 768 und
der Außenflansch 770 der
Nockenblockhalterung 280 von den Auskehlungen 910, 912 aufgenommen
werden und der obere Block 900 sich dorsal zu den Flanschen 768, 770 erstreckt.
Die Federhalterung 272 wird gleitbeweglich derart in die Kammer 820 des
kastenartigen Abschnitts 756 eingebracht, dass die Feder 274 den
Stab 870 der Federhalterung 272 und den Federzapfen 864 des
kastenartigen Abschnitts 756 umgibt. Der Flansch 872 der
Federhalterung 272 kann sodann in die Federhalterungskammer 366 der
rechten Gehäusehülle 234 eingeschoben
werden, wobei der Stab 870 sich durch die Federhalterungsöffnung 368 erstreckt.
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Die
linke Gehäusehülle 232 kann
an die rechte Gehäusehülle 234 montiert
werden, wobei die inneren Bestandteile in einem Sitz in den zugehörigen Elementen
der linken Gehäusehülle 232 und rechten
Gehäusehülle 234 zu
liegen kommen bzw. von diesen gehaltert werden.
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Wenn
die linke Gehäusehülle 232 und
die rechte Gehäusehülle 234 zu
dem Gehäuse 230 zusammengebaut
wurden, kann der Griff 250 am Gehäuse 230 installiert
werden, indem die Schwenkzapfen 636 in die Schwenköffnungen 442, 592 eingeschoben
werden. Die Federhalterungszapfen 646 werden in die Mittelöffnungen 660 des
Halterungsarms 650 eingeschoben, um den Halterungsarm 650 in
Reibeingriff mit dem Griff 250 zu bringen. Der Halterungsarm 650 ist
so ausgerichtet, dass er sich zwischen den Schwenkhebelhalterungen 642 erstreckt, wobei
die Kontaktarme 652 von dem Griff 250 proximal
zu den Schwenkhebelhalterung 642 wegstehen. Der Schwenkstab 680 des
Schwenkhebels 256 wird in die Schwenköffnungen 644 der Schwenkarmhalterungen 642 derart
eingeschnappt, dass der Gleitstab 676 von dem Griff 250 entfernt
angeordnet ist und der Schwenkarm 256 sich distal zum Kontaktarm 652 befindet.
Der Endzapfen 678 wird von der Schwenkhebelkammer 342 zum
gleitbeweglichen Verschieben entlang dieser Kammer zwischen der
Schwenkhebelöffnung 340 und
dem proximalen Ende 344 angeordnet. Der Endzapfen 678 kann
in die Schwenkhebelkammer 342 durch die Schwenkhebelöffnungen 340 eingeschoben
werden und wird im proximalen Ende 344 untergebracht, wobei
die Schwenkhebelhalterung 642 durch die Schwenkhebelöffnung 340 aufgenommen
wird, wenn der Griff 250 ventral in eine geschlossene Position
geschwenkt wird, in der er mit dem Gehäuse 230 in Eingriff
steht.
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Wie
sich 49A entnehmen lässt, ist
die Nockenfeder 276 an der linken Gehäusehülle 232 so befestigt,
dass der obere Arm 880 von dem Nockenfedergehäuse 606 aufgenommen
wird, wobei das schräge
Element 890 in Eingriff mit der Anschlag wand 608 steht
und der untere Arm 884 zum distalen Ende 752 der
Pendelvorrichtung 270 hin herabhängt. Die gegenüberliegende
Hülle,
und zwar im vorliegenden Beispiel die rechte Gehäusehülle 234, wird sodann
in Kontakteingriff mit der linken Gehäusehülle 232 gebracht,
um das Gehäuse 230 zu
bilden. Die montierten Elemente stehen in gleicher Weise in Wirkeingriff
mit der rechten Gehäusehülle 234,
wie dies bei der linken Gehäusehälfte 232 der
Fall ist und bereits beschrieben wurde.
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Der
Einsatz der Biopsiepistole 220 wird im folgenden unter
Bezugnahme auf die 49–56 beschreiben.
In den Figuren sind Elemente der Biopsiepistole 220, und
insbesondere die Gehäusehüllen 232, 234 entweder
weggelassen oder gestrichelt dargestellt, um eine umfassende Erläuterung
des Einsatzes der Biopsiepistole 220 zu erleichtern. Die
Biopsiepistole 220 befindet sich anfangs in einem nicht gespannten
Zustand und muss gespannt werden, ehe die Kanülenbaugruppe 14 in
die Gewebemasse 22 eingebracht wird. Wie hier bereits beschrieben wurde
und in 9A gezeigt ist, wird die Kanülenbaugruppe 14 bei
gespannter Biopsiepistole 220 in die Gewebemasse 22 so
eingeschoben, dass die Eindringspitze 34 nahe der Läsion 24 zu
liegen kommt. Die Biopsiepistole 220 wird sodann durch
die Betätigung
der Abfeuerungsverstrebung 290 abgefeuert, um eine Exzision
der Biopsieprobe durchzuführen.
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Wie
sich 49 entnehmen lässt, erstreckt sich
bei der Biopsiepistole 220 im nicht gespannten Zustand
anfangs der Griff 250 entlang der dorsalen Seite 226 des
Gehäuses 230.
Die Sperrklinke 258 wird unter dem Einfluss des elastischen
Bandes 728 zum proximalen Ende 224 des Gehäuses 230 hin
gedrückt,
wobei die Haken 710, 712 der Sperrklinke 258 in
Wirkeingriff mit den Haken 640 des Sperrauslegers 638 kommen,
um den Griff 250 gegen das Gehäuse 230 zu haltern.
Unter dem Einfluss der Feder 274 wird die Pendelvorrichtung 270 zum
distalen Ende 222 des Gehäuses 230 gedrückt. Unter
dem Einfluss der Feder 304 werden der Löffelkanü lenschlitten 312 und
der Schneidkanülenschlitten 314 ebenfalls
zum distalen Ende 222 des Gehäuses 230 hingedrückt. Die
Feder 254 wird in eine im wesentlichen geradlinige Konfiguration
gebogen, wobei der Schwenkarm 256 zum Teil vom Gehäuse 230 aufgenommen
wird. Der Nockenblock 278 wird durch den Eingriff der schrägen Stirnseite 906 mit
der schrägen
Stirnseite 446 des distalen, sich von der rechten Gehäusehülle 234 aus
nach innen erstreckenden Nockenblockkeils 444 zur linken
Seite des Gehäuses 230 gedrückt. Der Nockenblock 278 wird
hierdurch in Längsrichtung fluchtend
zur Nockenfeder 276 ausgerichtet.
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Wie
sich 50 entnehmen lässt, wird
der Griff 250 durch ein Verschieben der am proximalen Ende 224 befindlichen
Knöpfe 260 zum
distalen Ende 222 gelöst,
wodurch die Haken 710, 712 von den Haken 640 wegverschoben
werden und die Zähne 702, 704 in
einen Einrasteingriff mit den unteren Sperröffnungen 534 bzw. 384 „fallen". Trotz der durch das
elastische Band 728 ausgeübten Spannung, die die Sperrklinke 258 zum
proximalen Ende hindrückt, wird
somit verhindert, dass sich die Sperrklinke 258 zum proximalen
Ende 224 bewegt. Der Griff 250 wird durch die
Feder 254 in eine offene Position gedrückt, wodurch auch der Schwenkarm 256 in
eine schräge Ausrichtung
bewegt wird, während
sich die Zapfen 678 von dem proximalen Ende 344, 494 entlang
der Schwenkhebelkammer 342, 492 zur Schwenkhebelöffnung 340, 490 verschieben.
Der Gleitstab 676 verschiebt sich entlang der Schwenkhebelkammer 342, 492 und
der oberen Wand 800 der Pendelvorrichtung 270 und über die äußere Lagerwand 816 in
einen Wirkeingriff mit der gebogenen Oberfläche 818 der äußeren Lagerwand 816,
die sich dorsal zur oberen Wand 800 der Pendelvorrichtung 270 erstreckt.
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Wie
sich aus 51 ergibt, führt ein
Herabdrücken
des Griffs 250 zur Hülle 230 hin
bei einem Anliegen des Gleitstabs gegen die äußere Lagerwand 816 dazu,
dass die Pendelvorrichtung 270 zum proximalen Ende 224 verschoben
wird. Hierdurch wird aufgrund des Eingriffs der Verstrebungswand 786 mit
der halbkreisförmigen
Rippe 1186 das schraubenförmige Antriebselement 316 zum
proximalen Ende 224 gedrückt, wodurch die Feder 320 zwischen
der halbkreisförmigen
Rippe 1186 und den Schneidkanülenschlittenverstrebungen 430, 580 zusammengedrückt wird.
Die elastischen Arme 1192, 1194 des schraubenförmigen Antriebselements 316 werden
durch den Eingriff der Klammern 1204 bzw. 1206 mit
den Anschlagrippen 583, 433 der linken bzw. rechten
Gehäusehülle 232 bzw. 234 radial
nach innen gebogen, bis die Haken 1196, 1198 von
den Rippen 583, 433 freigegeben werden und in
eine nicht weggebogene Position zurückkehren, in der die Haken 1196, 1198 mit
der proximalen Stirnseite der Rippen 583 bzw. 433 in
Eingriff stehen und so verhindern, dass das schraubenförmige Antriebselement 316 sich
unter dem Einfluss der Feder 320 zum distalen Ende 222 hin
bewegt. Die Stanzkanüle 16 wird in
einer proximalen Richtung über
das Stilett 20 und die Löffelkanüle 18 gezogen.
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Während der
Bewegung der Pendelvorrichtung 270 zum proximalen Ende 224 hin
wird der Nockenblock 278 unter die Nockenfeder 276 gebracht, was
eine Biegung des unteren Arms 884 zur dorsalen Seite 226 des
Gehäuses 230 hin
bewirkt. Wenn sich der Nockenblock 278 über die Nockenfeder 276 hinausbewegt,
so kehrt der untere Arm 884 wieder in seine ursprüngliche
Ruheposition zurück.
Der Griff 250 kann weiter vollständig zur Hülle 230 nach unten gedrückt werden,
ohne dass er mit der Sperrklinke 258 in Eingriff kommt,
weil, wie beschrieben, die Sperrklinke 258 zum distalen
Ende 222 hin festgehalten wird und die Haken 702, 704 mit
den unteren Sperröffnungen 384, 534 in
Eingriff stehen.
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Wie
sich 49A entnehmen lässt, wird durch
das Zusammenwirken des Nockenblocks 278 und des unteren
Arms 884 der Nockenfeder 276, die mit dem oberen
Block 900 in Eingriff kommt und eine Bewegung der Pendelvorrichtung 270 zum
distalen Ende 222 hin verhindert, die Pendelvorrichtung 270 daran
gehindert, in ihre ursprüngliche
Position zurückzukehren.
Wie sich 52 entnehmen lässt, kann
der Griff 250 wiederum in die offene Position freigegeben
werden, indem der/die Benutzerin einfach nur seine oder ihrer Hand öffnet, ohne
dass es hierfür
notwendig wäre,
die Knöpfe 260 wiederum zum
distalen Ende 222 zurück
zu bewegen, wobei der Gleitstab 676, der in Wirkeingriff
mit der bogenförmigen
Oberfläche 812 der
inneren Lagerwand 810 gebracht wurde, die sich dorsal zur
oberen Wand 800 der Pendelvorrichtung 270 erstreckt,
weil die innere Lagerwand 810 nun dort positioniert ist,
wo sich zuvor die äußere Lagerwand 816 befand.
Die schräge Klammer 814 erleichtert
die Bewegung des Gleitstabs 676 von der äußeren Lagerwand 816 in
den Eingriff mit der bogenförmigen
Oberfläche 812.
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Wie
sich 53 entnehmen lässt, führt ein Herabdrücken des
Griffs 250 zur Hülle 230 hin
dazu, dass wiederum die Pendelvorrichtung 270 zum proximalen
Ende 224 hin verschoben wird. Während sich die Pendelvorrichtung 270 zum
proximalen Ende 224 hin verschiebt, kommen die sich seitlich
von dem kastenartigen Abschnitt 756 wegerstreckenden Endzapfen 826, 828 mit
den Zähnen 702 bzw. 704 der Sperrklinke 258 in
Eingriff, wodurch die Zähne 702, 704 nach
oben aus den unteren Sperröffnungen 534 bzw. 384 herausgedrückt werden.
Unter dem Einfluss des elastischen Bandes 728 wird die
Sperrklinke 258 zum proximalen Ende 224 hin gedrückt und kommt
so mit dem Griff 250 in Eingriff. Hierdurch wird der Griff 250 in
einer geschlossenen Position gegen das Gehäuse 230 gehalten,
ohne dass die Sperrklinke 258 in ihre Ursprungsposition
gebracht werden müsste.
Durch diesen Aufbau ist der Benutzer in der Lage, den Griff loszulassen,
den Griff zweimal zu drücken,
um den Betätiger
zu spannen, wobei der Griff nach dem ersten Drücken automatisch hochspringt, und
den Griff nach dem zweiten Drücken
in der geschlossenen Position zu verriegeln, was ein einhändiges Spannen
des Betätigers
ermöglicht.
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Die
Haken 844, 846, die sich von der Zwischenwand 830 der
Pendelvorrichtung 270 wegerstrecken, kommen mit dem Plattenabschnitt 1050 der Sperrplatte 310 zu
beiden Seiten des Kopfabschnitts 1052 in Eingriff und haltern
so die Pendelvorrich tung 270 an ihrer proximalen Grenze,
wobei die Feder 274 vollständig zusammengedrückt ist.
Der Löffelkanülenschlitten 312 und
der Schneidkanülenschlitten 314 werden
zudem durch die Pendelvorrichtung 270 proximal verschoben,
weil die Verstrebung 835 von dem Halsabschnitt 1176 des
Schneidkanülenschlittens 314 aufgenommen
wird. Dies fürhrt
dazu, dass sich der Haken 1108, der sich von dem Löffelkanülenschlitten 312 wegerstreckt,
in einen Presseingriff mit der Öffnung 1060 im
Kopfabschnitt 1052 der Sperrplatte 310 kommt.
Die Feder 304 wird ebenfalls vollständig zusammengedrückt. Die
Klammer 1030 des Einstellelements 302 wird von
der Walzenkerbe 1158 des Schneidkanülenschlittens 314 aufgenommen.
Die Klammern 1094, 1096 des Löffelkanülenschlittens 312 werden
von den Sekundärkerben 1154, 1156 des
Schneidkanülenschlittens 314 und den
Kerben 838 in der Zwischenwand 830 der Pendelvorrichtung 270 aufgenommen,
wodurch sichergestellt wird, dass der Löffelkanülenschlitten 312,
der Schneidkanülenschlitten 314 und
die Pendelvorrichtung 270 ineinandergesteckt werden.
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Gleichzeitig
wird das schraubenförmige
Antriebselement 316 durch den Eingriff der Verstrebungswand 786 der
Pendelvorrichtung 270 mit der halbkreisförmigen Rippe 1186 zur
distalen Wand 222 verschoben. Hierdurch wird die Feder 320 zwischen der
halbkreisförmigen
Rippe 1186 und der Schneidkanülenschlittenverstrebung 430, 580 vollständig zusammengedrückt. Schließlich wird,
wie sich 49B entnehmen lässt, der
Nockenblock 278 durch den Eingriff der schrägen Stirnseite 906 mit
der schrägen Stirnseite 596 des
proximalen Nockenblockkeils 594, der sich von der linken
Gehäusehülle 232 nach
innen wegerstreckt, zur rechten Seite des Gehäuses 230 gedrückt. Bei
dieser Anordnung werden die Stanzkanüle 16 und die Löffelkanüle 18 vollständig proximal zurückgezogen
und das Stilett 20 erstreckt sich distal zur Stanzkanüle 16 und
der Löffelkanüle 18,
wobei die Biopsiepistole 220 sich in einer gespannten Position
befindet, in der sie zur Gewinnung einer Biopsieprobe bereit ist.
Die Kanülenbaugruppe 14 kann
in die Gewebemasse 22 ein geführt und zur Läsion 24 vorgeschoben
werden, um die Biopsieprobe 26 zu gewinnen.
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Wenn
die Kanülenbaugruppe 14 für die Gewinnung
der Biopsieprobe 26 positioniert wurde, so wird die Biopsiepistole 220 betätigt. Die
Biopsiepistole 220 kann auf zwei unterschiedliche Arten
betätigt werden,
um die Biopsieprobe 26 zu gewinnen. Bei beiden Verfahren
wird die Abfeuerungsverstrebung 290 betätigt. In dem ersten Verfahren
wird der Abfeuerungsstößel 292 nach
unten zum distalen Ende 222 hin gedrückt. Im zweiten Verfahren werden
die Knöpfe 260 am
unteren distalen Ende des Gehäuses 230 seitlich
nach innen hinuntergedrückt.
Hierdurch werden die Freigabearme 462, 612 seitlich
nach innen gedrückt,
wodurch die Zähne 466, 616 nach
innen gegen die schrägen
Stirnseiten 944, 946 der distalen Endwand 930 gedrückt werden,
wodurch wiederum die Abfeuerungsverstrebung 290 mm distalen
Ende 222 hin gedrückt
wird.
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Wie
sich 54 entnehmen lässt, kommen die
Flansche 956, 958 der proximalen Endwand 932 mit
den Haken 844, 846 der Pendelvorrichtung 270 in Eingriff,
wenn sich die Abfeuerungsverstrebung 290 zum distalen Ende 222 hin
verschiebt, wodurch die Haken 844, 846 dorsal
aus dem Eingriff mit der Sperrplatte 310 gedrückt werden.
Hierdurch wird die Pendelvorrichtung 270 derart gelöst, dass
sie sich unter dem Einfluss der Feder 274 zum distalen
Ende 222 hin bewegt. Dies führt dazu, dass sich der Schneidkanülenschlitten 314 zum
distalen Ende 222 bewegt, was eine Bewegung der Stanzkanüle 16 über die
Löffelkanüle 18 hinweg
auslöst,
wobei sich der Exzisionsfinger 70 entlang der bogenförmigen Wand 46 der
Löffelkanüle 18 verschiebt.
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Während sich
die Pendelvorrichtung 270 weiter zum distalen Ende 222 hin
bewegt, kommt die Endrippe 862, die von dem kastenartigen
Abschnitt 756 herabhängt,
in Eingriff mit dem Grat 1110, der sich dorsal vom biegsamen
Arm 1106 des Löffel kanülenschlittens 312 aus
erstreckt. Hierdurch wird der biegsame Arm 1106 ventral
gebogen, wobei der Haken 1108 von der Sperrplatte 310 freigegeben
wird, und es wird hierdurch dem Löffelkanülenschlitten 312 ermöglicht,
sich unter dem Einfluss der Feder 304 zum distalen Ende 222 hin
zu bewegen. Der Schneidkanülenschlitten 314 und
der Löffelkanülenschlitten 312 bewegen
sich somit zum distalen Ende 222 und drücken hierdurch die Stanzkanüle 16 und
die Löffelkanüle 18 in
die Läsion 24.
Der Schneidkanülenschlitten 314 wird
mit dem angetriebenen Drehelement 318 in Eingriff gebracht
und so daran gehindert, sich weiter auf das distale Ende 222 zu
zu verschieben. Die Bewegung des Löffelkanülenschlittens 312 läuft aus,
wenn die Endlager 1098, 1100 mit den Anschlägen 398, 400 in
der rechten Gehäusehülle 234 bzw.
mit den Anschlägen 548, 550 in der
linken Gehäusehülle 232 in
Eingriff kommen. Nachdem die Bewegung des Löffelkanülenschlittens 312 ausgelaufen
ist, läuft
auch die Bewegung des Schneidkanülenschlittens 314 aus,
da der Schneidkanülenschlitten 314 mit
dem angetriebenen Drehelement 318 in Eingriff kommt, wodurch
sich der Exzisionsfinger 70 distal zur Einschubspitze 48 der
Löffelkanüle 18 erstreckt,
wie sich dies 55 entnehmen lässt.
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Während sich
die Pendelvorrichtung 270 weiter zum distalen Ende 222 hin
bewegt, verschieben sich die unteren Schienen 850, 852 in
den Schlitzen 435, 585 zu den Anschlagrippen 433, 583 hin. Die
Endabschnitte 854, 858 der unteren Schienen 850 bzw. 852 kommen
mit den biegsamen Armen 1194 bzw. 1192 in Eingriff.
Wie sich 55 entnehmen lässt, kommen
die kegelförmigen
Spitzen 856, 860 der Endabschnitte 854 bzw. 858 mit
den Klammern 1206 bzw. 1204 der Haken 1198, 1996 in
Eingriff und drücken
dabei die biegsamen Arme 1994 bzw. 1992 radial
nach innen. Hierdurch werden die Haken 1198, 1196 aus
der Einrastung mit den Anschlagrippen 433, 583 gedrückt und
das schraubenförmige
Antriebselement 316 wird so freigegeben, dass es sich unter
dem Einfluss der Feder 320 zum distalen Ende 222 hin
bewegt. Wie sich 49B entnehmen lässt, wird
der Nockenblock 378 gegen die schräge Stirnseite 446 des
distalen Nockenblockkeils 444 gedrückt und entlang dem Spalt 772 der
Nockenblockhalterung 280 zur linken Gehäusehülle 232 hin geschoben.
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Wie
sich 56 entnehmen lässt, wird
das angetriebene Drehelement 318 während des Verschiebens des
schraubenförmigen
Antriebselements 316 durch die Drehbewegung der auf den
Zapfen 1222 einwirkenden schraubenförmigen Auskehlung 1202 in
eine Drehbewegung versetzt. Die Drehung des angetriebenen Drehelements 318 verursacht eine
Drehung des Schneidkanülenschlittens 314 aufgrund
eines Ineinandergreifens der Zähne 1218 und Auskehlungen 1220 des
angetriebenen Drehelements 318 mit den Auskehlungen 1142 bzw.
den Zähnen 1140 des
Schneidkanülenschlittens 314. Dies
führt dazu,
dass der Exzisionsfinger 70 in eine Drehbewegung versetzt
und die Probe 26 aus der Läsion 24 exzidiert
wird. Die Kanülenbaugruppe 14 kann
sodann aus der Gewebemasse 22 zurückgezogen werden, wobei die
Biopsieprobe 26 im Löffelabschnitt 42 der
Löffelkanüle 18 festgehalten
wird.
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Es
wird stark bevorzugt, dass die Drehung des Exzisionsfingers nicht
beginnt, bis der Exzisionsfinger seine größte Längserstreckung erreicht hat. Dies
verhindert, dass durch die Drehung des Exzisionsfingers ein schraubenförmiger Pfad
in die Probe geschnitten wird. Die schraubenförmige Auskehlung 1202,
das schraubenförmige
Antriebselement 316 und der Zapfen 1222 sind vorzugsweise
so ausgelegt, dass der Schneidkanülenschlitten 314 und
die Stanzkanüle 16 sich
bei einem vollständigen
Hub des schraubenförmigen
Antriebselements 316 um 1 1/2 Umdrehungen drehen. Bei mehr
als einer vollständigen
Umdrehung erhöht
sich die Wahrscheinlichkeit, dass die Probe vollständig abgetrennt
wird.
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Während vorzugsweise
mehr als eine Umdrehung des Exzisionsfingers zur Sicherstellung
der Abtrennung erfolgt, kann der Umfang der Drehung, der zur Sicherstellung
einer Abtrennung der Probe vom sie umgebenden Gewebe benötigt wird,
variieren. In einigen Fällen
kann auch weniger als eine vollständige Umdrehung ausrei chen,
und zwar beispielsweise dann, wenn sich der Exzisionsfinger im wesentlichen über den
Querschnitt der Stanzkanüle
erstreckt oder wenn die Saug- und Reibungskräfte zwischen der Probe und
der Kanüle
ausreichend groß sind.
Es können
auch mehrere Umdrehungen durchgeführt werden. Der Anzahl der
Umdrehungen sind theoretisch keine Grenzen gesetzt. Allerdings wird davon
ausgegangen, dass 1 ½ Umdrehungen
ausreichen.
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Aufgrund
des beschriebenen Abfeuerns der Biopsiepistole 220 wird
die Stanzkanüle 16 über den Löffelabschnitt 42 hinaus
vorwärtsgetrieben,
so dass der Exzisionsfinger 70 ein wenig proximal zur Einschubspitze 48 positioniert
wird (8B). Die Stanzkanüle 16 und
die Löffelkanüle 18 bewegen
sich dann simultan in die Läsion 24 hinein
und formen so die Biopsieprobe aus (9B). Die
Stanzkanüle 16 wird
relativ zur Löffelkanüle 18 weiter
vorwärtsbewegt,
so dass der Exzisionsfinger 70 aus dem Eingriff mit der
Löffelkanüle 18 kommt
und in die Gewebemasse 22 distal zur Biopsieprobe eindringt
(8C und 9C). Die
Verschiebung des schraubenförmigen
Antriebselements 316 drückt
den Zapfen 1222 an der schraubenförmigen Auskehlung 1202 entlang und
bringt so den Schneidkanülenschlitten 314 dazu, sich
entgegen dem Uhrzeigersinn zu drehen, wodurch die Stanzkanüle 16 relativ
zur Löffelkanüle 18 gedreht
wird, so dass der Exzisionsfinger 70 die Biopsieprobe von
der Gewebemasse 22 exzidiert (9D). Die
Stanzbiopsievorrichtung 10 wird sodann von der Gewebemasse 22 entfernt,
wobei sie die Biopsieprobe in sich einschließt (9E und 9F).
Bei einem erneuten Spannen der Biopsiepistole 220 wird
die Stanzkanüle 16 von
dem Löffelabschnitt 42 weg
zurückgezogen,
wodurch die Biopsieprobe 26 zur Entnahme freigelegt wird
(9G).
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Die
Biopsiepistole 220 kann alternativ auch so ausgelegt sein,
dass die Kanülen 16, 18 beim Spannen
der Biopsiepistole 220 in der in 8D gezeigten
Weise positioniert werden. Bei dieser Anordnung ist der abgeschlossene
Abschnitt 60 der Stanzkanüle 16 im wesentlichen
flächengleich
mit dem abgeschlossenen Abschnitt 40 der Löffelkanüle 18,
wodurch der halbkreisförmige
Spalt 88 zwischen dem Stilett 20 und der ringförmigen Wand 62 der
Stanzkanüle 16 entfällt. Die
distale Kante des Exzisionsfingers 70 steht in einem elastischen
Kontakt mit der bogenförmigen
Wand 46 am proximalen Ende des Löffelabschnitts 42.
Die Kanülenbaugruppe 14 wird
in das Gewebe 22 in der beschriebenen Weise in einer Vorwärtsbewegung
eingeschoben, woraufhin eine gleichzeitige Vorwärtsbewegung der Kanülen 16, 18 in
die Läsion 26 erfolgt.
Die Stanzkanüle 16 wird
sodann über
die Löffelkanüle 18 hinaus
durch die Läsion 26 vorgeschoben,
bis der Exzisionsfinger 70 sich distal zur Einschubspitze 48 erstreckt,
um die Stanzkanüle 16 für die Exzision
der Probe 26 zu positionieren.
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Die
hier beschriebene Stanzbiopsievorrichtung 10 bietet mehrere
eindeutige Vorteile gegenüber dem
Stand der Technik, welche die Wahrscheinlichkeit erhöhen, eine
qualitativ hochwertige Biopsieprobe zu erhalten. Die Verwendung
eines löffelförmigen Biopsieprobenträgers minimiert
die Störung
und Beeinträchtigung
der Probe, die bei Vorrichtungen auftreten können, welche geschlossene Probenkammern
umfassen, bei denen die Probe dann durch einen Stößel, das
Stilett oder ähnliche
Mittel ausgestoßen
werden muss. Hierdurch ist es dann auch nicht nötig, eine zweite Probe zu nehmen,
wenn die erste sich als unbrauchbar erweist. Zudem stellt die Verwendung
des sich drehenden Schneidmechanismus sicher, dass die Probe vollständig von
der sie umgebenden Gewebemasse exzidiert wird, wodurch die Gefahr
einer Störung
oder Verschlechterung der Probe beim Herausziehen der Probe weg
von der Gewebemasse zum Abtrennen der Probe minimiert wird. Hierdurch
wird zudem auch die Wahrscheinlichkeit verringert, dass die Probe
sich von der Gewebemasse an einer Stelle innerhalb der Probe selbst
anstatt an der Verbindungsstelle zur Gewebemasse löst, wodurch
verhindert wird, dass das Probenvolumen für eine Analyse nicht ausreicht.
Schließlich
kann die Stanzbiopsievorrichtung 10 vom Benutzer einhändig eingeschoben,
gespannt und betätigt
werden, was es dem Benutzer ermöglicht,
gleichzeitig eine Abbildungsvorrichtung, etwa einen Ult raschallstab,
zum Positionieren der Kanülenbaugruppe 14 zu
bedienen, so dass nicht zusätzlich
noch ein Abbildungstechniker herangezogen werden muss. Somit lässt sich
die Stanzbiopsievorrichtung 10 auf einfache Weise mit einer
Hand einschieben und auslösen,
wodurch sich eine Biopsieprobe sehr schnell gewinnen lässt, was
wiederum die Qualität
der Biopsieprobe verbessert und die Unannehmlichkeit für den Patienten
verringert.
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Die
Erfindung wurde hier zwar speziell in Verbindung mit bestimmten
spezifischen erfindungsgemäßen Ausführungsbeispielen
beschrieben; natürlich
geschah dies aber nur zum besseren Verständnis und stellt keine Einschränkung dar.
Sinnvolle Abwandlungen und Modifikationen sind innerhalb der Reichweite
der obigen Offenbarung und der Zeichnungen möglich, ohne dass hierdurch
die durch die beigefügten
Ansprüche
bestimmte Reichweite der Erfindung überschritten würde.