DE602005001020T2 - Gewebebiopsiegerät - Google Patents

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Description

  • HINGERGRUND DER ERFINDUNG
  • Bereich der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft eine Stanzbiopsievorrichtung zur Gewinnung von Biopsieproben aus einem Gewebe, und insbesondere eine Stanzbiopsievorrichtung mit einem drehbaren Exzisionsfinger zum Abtrennen der Stanzbiopsieprobe von dem Gewebe.
  • Beschreibung des zugehörigen Standes der Technik
  • Es ist häufig notwendig, zum Zweck einer Untersuchung Proben von einem verdächtigen Gewebe zu entnehmen oder zu entfernen. Bei Menschen ist die Probenentfernung insbesondere bei der Diagnose und Behandlung von kanzerösen oder präkanzerösen Zuständen von Nutzen. Falls ein Verdacht auf Krebs, und insbesondere auf Brustkrebs, besteht, so ist eine frühe Erkennung und Diagnose von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der Behandlung und die Genesung des Patienten.
  • Es stehen verschiedene Techniken zur Verfügung, um die Erkennung und Diagnose zu unterstützen, wozu die physische Untersuchung und bildliche Wiedergabe, beispielsweise in Form einer Mammographie, durch Röntgenstrahlen, Ultraschall oder eine Magnetresonanztomographie (MRI) etc., zählen. Wenn ein Zustand erfasst wird, der auf das mögliche Vorhandensein von Krebs schließen lässt, so kann eine Biopsie durchgeführt werden, um Gewebeproben für eine vollständige Diagnose zu erhalten.
  • Eine oft durchgeführte Biopsietechnik ist die Stanzbiopsie, bei der eine Stanzbiopsievorrichtung zum Einsatz kommt, bei der eine Kanüle in das interessierende Ge webe eingeschoben und so eine Biopsieprobe vom Gewebe mit einem Querschnitt ausgestanzt wird, der demjenigen der Kanüle in etwa entspricht, wobei diese Probe von der Kanüle aufgenommen wird. Die Kanüle wird sodann zusammen mit der Biopsieprobe aus dem Gewebe entfernt, woraufhin die Probe einer zytologischen und/oder histologischen Analyse unterzogen wird.
  • Eine Gruppe von Stanzbiopsievorrichtungen basiert auf einer Kombination aus einem mit einer Kerbe versehenen inneren Stilett mit einer äußeren Abtrennkanüle. Das Stilett ist innerhalb des Lumens der äußeren Kanüle so gehaltert, dass sein spitzes Ende das offene Ende der Kanüle verschließt. Das Stilett und die Kanüle werden vorwärts in die Gewebemasse hineinbewegt, bis sie nahe der gewünschten Biopsiestelle angelangt sind. Das Stilett wird sodann relativ zur äußeren Kanüle vorgeschoben, um die Kerbe zur Biopsiestelle hin freizulegen, wobei das Gewebe in die Kerbe prolabiert. Die äußere Kanüle wird sodann vorgeschoben, um das in der Kerbe befindliche Gewebe abzutrennen. Der Nachteil dieses Verfahrens besteht darin, dass relativ zur Größe der äußeren Kanüle eine kleine Stanzbiopsie erzeugt wird, da der Querschnitt der Probe im wesentlichen dem Querschnitt der Stilettkerbe entspricht, der wesentlich kleiner ist als der Querschnitt der äußeren Kanüle. Der Vorteil dieses Verfahrens besteht darin, dass die Probe vollständig von der Gewebemasse abgetrennt und sicher von der Kerbe aufgenommen wird.
  • Eine weitere Gruppe von Biopsievorrichtungen basiert auf einer Stanzkanüle in Kombination mit einem nicht gekerbten Stilett. Das Stilett wird dazu verwendet, das Ende der Stanzkanüle während des Einschiebens der Stanzkanüle in das Gewebe bis in die Nähe der Biopsiestelle zu verschließen. Die Stanzkanüle wird sodann relativ zum Stilett in die Biopsiestelle hinein vorwärtsbewegt, wodurch von der Stanzkanüle eine Probe aufgenommen wird. Der Vorteil dieser Vorrichtung besteht darin, dass eine Stanzbiopsieprobe in voller Größe gewonnen wird, d.h. der Querschnitt der Probe entspricht im wesentlichen dem Querschnitt der Stanzkanüle. Bei der Stanzprobe in voller Größe erhält man eine viel größere Probe, was ausgesprochen vorteilhaft ist.
  • Der Nachteil dieser Vollstanzvorrichtung besteht darin, dass das Ende der Probe nicht vollständig von der Gewebemasse abgetrennt wird, wodurch die Gefahr besteht, dass die Biopsieprobe beim Entfernen der Stanzkanüle aus der Stanzkanüle gezogen wird. Dies kann dann geschehen, wenn die Kräfte, die die Probe in der Stanzkanüle halten, nicht ausreichen, um das Ende der Probe von der Gewebemasse abzureißen. Da die Probe normalerweise angefeuchtetes Gewebe umfasst, das die Stanzkanüle vollständig ausfüllt, sind die Saugkraft und/oder die Reibkraft zwischen der Gewebeprobe und der Innenwand der Stanzkanüle die dominanten Kräfte für das Halter der Probe in der Kanüle. Wenn diese Kräfte allerdings nicht ausreichen, um das Ende der Probe von der Gewebemasse abzureißen, so wird die Probe beim Entfernen der Stanzkanüle aus der Stanzkanüle herausgezogen. Einige Ärzte drehen die Biopsievorrichtung in der der Hoffnung, dass das Ende der Kanüle wenigstens teilweise den anhaftenden Bereich der Probe abtrennt. Allerdings ist dies nicht vorteilhaft, da hierdurch die Beschädigung des restlichen Gewebes verstärkt wird.
  • Es wurden Versuche unternommen, das Abrennen der Probe von der Gewebemasse bei Vollstanzvorrichtungen zu verbessern. In einigen Fällen wird das Innere der Stanzkanüle mit einer Laufbahn versehen, in der ein Abtrennfinger vorwärts und rückwärts bewegt werden kann. Nach dem Vorwärtsschieben der Kanüle zur Probennahme wird der Abtrennfinger zum Abtrennen des Gewebes nach vorne bewegt, wobei er von der Laufbahn geführt wird. In einigen Fällen verschließt der Stift bei der Vorwärtsbewegung das Ende der Stanzkanüle und verbleibt während des Herausziehens in der vorgeschobenen Position. Ein Nachteil dieses Verfahrens besteht darin, dass die Probe nicht wirklich eine Stanzprobe voller Größe ist, da ein Teil des Inneren der Kanüle von der Laufbahn belegt ist. Soll eine Probe, die durch eine mit der Laufbahn versehene Kanüle erzeugt wurde, dieselbe Größe aufweisen wie die Vollstanzprobe, so müsste die mit der Laufbahn versehene Kanüle einen größeren Querschnitt aufweisen, was nicht wünschenswert ist. Bei Biopsien ist es äußerst erstrebenswert, den Querschnitt der Kanüle so klein wie möglich zu halten, um die Beschädigung des umgebenden Gewebes zu minimieren und den Vorgang möglichst wenig invasiv zu gestalten. Je kleiner der Querschnitt ist, umso geringer sind allgemein die Schmerzen für den Patienten nach der Prozedur und umso vorteilhafter ist die Vorrichtung.
  • Eine weitere Alternative für das Abtrennen des Endes der Probe bei einer Vollstanzvorrichtung umfasst das zusätzliche Vorsehen einer Schneidkanüle, die die Stanzkanüle umfährt. Die Schneidkanüle weist ein Schneidelement auf, das die Probe in der Stanzkanüle oder an der Spitze der Stanzkanüle abtrennt. So offenbart beispielsweise das US-Patent Nr. 5,755,642 eine Vorrichtung mit Fingern, die zum Abtrennen des Gewebes durch Öffnungen in der Stanzkanüle in das Innere der Stanzkanüle gebogen werden. Die die Probe im Inneren abtrennenden Vorrichtungen weisen den Nachteil auf, dass die Länge der sich ergebenden Probe geringer ist als die von dem Inneren der Kanüle aufgenommene Gewebemenge, da der Stift proximal zur Spitze der Stanzkanüle in die Stanzkanüle eintritt. Da nicht die gesamte von der Stanzkanüle aufgenommene Probe abgetrennt wird, muss besondere Sorgfalt aufgewandt werden, um sicherzustellen, dass die Läsion oder ein anderer relevanter Abschnitt des einer Biopsie zu unterziehenden Gewebes hinter der Endposition des Abtrennfingers liegt. Dies wird dadurch erschwert, dass der Arzt das Ende der Kanüle nicht zum Markieren der Abmessung der Biopsieprobe verwenden kann.
  • Die EP 0 852 127 offenbart einen weiteren Denkansatz, bei dem ein röhrenförmiges Schneidelement zum Einsatz kommt, das gleitbeweglich an der Stanzkanüle gehaltert ist, wobei das röhrenförmige Schneidelement einen Federspeicherstift aufweist, der sich nach unten über die Spitze der Stanzkanüle biegt und so die Öffnung der Stanzkanüle teilweise abschließt und die Probe aus der Gewebemasse erfasst. Der Stift weist eine zugeschärfte Kante zur Durchführung des Schneidvorgangs auf. Der Nachteil dieses Aufbaus besteht darin, dass der Schneidfinger keine ausreichende Breite besitzt, um die Stanzkanülenöffnung abzudecken und sicherzustellen, dass das Ende der Probe vollständig abgetrennt wird.
  • Ein weiterer Nachteil aller Vollstanzvorrichtungen besteht darin, dass sie auf einer Relativbewegung zwischen der Stanzkanüle und dem Stilett beruhen, um die Probe aus dem Inneren der Stanzkanüle auszustoßen. Die Verwendung des Stiletts zum Herausdrücken der Probe kann zu einer Beschädigung der Probe führen. Die Beschädigung kann dabei stark genug sein, um die Probe für die Untersuchung unbrauchbar zu machen. Dies kann äußerst ungünstig sein, da einige Läsionen, von denen Proben entnommen werden, so klein sind, dass die gesamte Läsion in der Probe enthalten ist. Bei größeren Läsionen nehmen einige Ärzte mehrere Proben, um für den Fall einer Beschädigung einer der Proben vorzusorgen. Diese Vorgehensweise macht die Prozedur allerdings invasiver und erhöht die Schmerzen für den Patienten.
  • Obwohl beim Stand der Technik viele Versuche unternommen wurden, eine einsatzfähige Stanzbiopsievorrichtung herzustellen, besteht noch immer ein großer Bedarf nach einer Stanzbiopsievorrichtung, die die Unannehmlichkeiten für den Patienten minimiert, eine komplette Exzision des Biopsieprobe aus dem umgebenden Gewebe sicherstellt, es ermöglicht, die Biopsieprobe aus der Vorrichtung zu entfernen, ohne sie zu beeinträchtigen, und die sich einfach und kostengünstig herstellen lässt.
  • Überblick über die Erfindung
  • Die Erfindung betrifft eine Biopsievorrichtung für das perkutane Entfernen einer Probe aus einer Gewebemasse. Die Biopsievorrichtung umfasst eine äußere Kanüle, die ein Lumen sowie eine Längsachse definiert. Die äußere Kanüle besitzt ein proximales Ende und ein distales Ende, wobei sich ein Exzisionsfinger von dem distalen Ende aus erstreckt. Eine innere Kanüle wird vom Lumen aufgenommen und weist ein proximales Ende und ein distales Ende auf. Ein Betätiger ist wirksam mit der äußeren Kanüle gekoppelt, um die äußere Kanüle relativ zur inneren Kanüle von einer Einschub- in eine Exzisionsposition zu bewegen, in der sich der Exzisionsfinger über das distale Ende der inneren Kanüle hinauserstreckt, und um die äußere Kanüle um die Längsachse zu drehen, wenn sich die äußere Kanüle in der Exzisionsposition befindet.
  • Der Exzisionsfinger ist so gestaltet, dass er sich elastisch biegen kann; vorzugsweise kann er sich dabei abwechselnd zwischen einer ersten Position zur Längsachse hin und einer zweiten Position von der Längsachse weg biegen. Der Exzisionsfinger kann während der Axialbewegung an der inneren Kanüle entlang zur Exzisionsposition gleiten. Der Exzisionsfinger ist bogenförmig, geradlinig und/oder trapezförmig gestaltet. Der Exzisionsfinger erstreckt sich vorzugsweise in Längsrichtung vom distalen Ende der äußeren Kanüle aus und dabei vorzugsweise zumindest bis zur Längsachse.
  • Der Betätiger kann gleichzeitig die äußere Kanüle und die innere Kanüle zur Exzisionsposition bewegen. Stattdessen kann der Betätiger die äußere Kanüle und die innere Kanüle auch nacheinander zur Exzisionsposition bewegen.
  • Die innere Kanüle umfasst vorzugsweise einen Löffelbereich, der am distalen Ende endet und dazu dient, die Biopsieprobe zu haltern. Der Löffelbereich kann einen bogenförmigen Querschnitt aufweisen, welcher vorzugsweise einen Bogen von 180° oder weniger überspannt. Der Löffelbereich kann in einer zugeschärften Kante enden.
  • Bei einer alternativen Kanülenausführung weist die innere Kanüle eine seitliche Öffnung nahe dem distalen Ende auf und der Exzisionsfinger erstreckt sich durch die Öffnung hindurch in die Exzisionsposition.
  • Ein Stilett kann vorgesehen werden, um die innere Kanüle in der Einschubposition im wesentlichen abzuschließen. Vorzugsweise bilden der Betätiger, die innere Kanüle und die äußere Kanüle zusammen eine integrierte, selbständige, handbetätigte Vorrichtung, die sich einfach und bequem von einem Benutzer für die Durchführung der Operation einer Biopsievorrichtung einsetzen lässt.
  • Vorzugsweise dreht ein Betätiger die äußere Kanüle um wenigstens einen Teil einer Umdrehung. Vorzugsweise wird die Kanüle um wenigstens eine Umdrehung gedreht, wobei besonders bevorzugt 1 % Umdrehungen der Kanüle erfolgen.
  • Gemäß einem anderen Aspekt der Erfindung bezieht sich diese auch auf eine Biopsievorrichtung für die perkutane Entfernung einer Probe aus einer Gewebemasse, wobei die Biopsievorrichtung eine äußere Kanüle, die ein Lumen und eine Längsachse definiert, wobei die äußere Kanüle ein proximales Ende und ein distales Ende aufweist, und eine innere Kanüle umfasst, welche von dem Lumen der äußeren Kanüle aufgenommen wird und ein proximales Ende und ein distales Ende aufweist, wobei die innere Kanüle einen Löffelabschnitt aufweist, der am distalen Ende endet, und wobei bei der Durchführung der Biopsie die Probe von dem Lumen aufgenommen und auf dem Löffelbereich gehaltert ist und wobei eine Relativbewegung der Kanüle die auf dem Löffelbereich gehalterte Probe freilegt und so die Entfernung der Probe von dem Löffelbereich ermöglicht.
  • Die Vorrichtung gemäß der Erfindung kann bei einem Verfahren zur Durchführung einer perkutanen Biopsie durch Entfernen einer Stanzprobe von einer festgelegten Stelle in einer Gewebemasse zum Einsatz kommen. Das Verfahren umfasst das Vorwärtsbewegen einer eine offene Spitze aufweisenden Kanüle in die festgelegte Stelle in der Gewebemasse zur Erzeugung einer Gewebestanzprobe, die wenigstens einen Teil des Gewebes an der festgelegten Stelle umfasst, wobei ein Ende der Gewebestanzprobe weiter mit der Gewebemasse verbunden bleibt, das automatische Ausfahren eines Exzisionsfingers in das anhaftende Ende der Stanzprobe und das automatische Drehen des Exzisionsfingers zum Abtrennen des anhaftenden Endes der Stanzprobe vom umgebenden Gewebe.
  • Die Schritte des Vorschiebens der eine offene Spitze aufweisenden Kanüle und des automatischen Ausfahrens des Exzisionsfingers können nacheinander oder gleichzeitig durchgeführt werden. Das gleichzeitige Vorschieben der Kanüle und des Exzisionsfingers kann erfolgen, indem der Finger an der Kanüle gehaltert und die Kanüle automatisch ausgefahren wird.
  • Der Schritt des Drehens des Exzisionsfingers wird vorzugsweise nach dem vollständigen Ausfahren des Exzisionsfingers durchgeführt.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann stattdessen auch in einem Verfahren zur Durchführung einer perkutanen Biopsie eingesetzt werden, bei dem eine Stanzprobe von einer festgelegten Stelle einer Gewebemasse entfernt wird, wobei die Stanzprobe durch die Biopsievorrichtung so gehaltert wird, dass sie sich von dem Arzt auf einfache Weise entfernen lässt. Das Verfahren umfasst die folgenden Schritte: Vorschieben einer eine offene Spitze aufweisenden Kanüle, welche ein Lumen de finiert, an die festgelegte Stelle in der Gewebemasse, um wenigstens teilweise eine Stanzprobe zu formen, die wenigstens einen Abschnitt des Gewebes an der festgelegten Stelle umfasst; Vorschieben einer inneren Kanüle, welche in einem Löffelbereich endet innerhalb des Lumens der äußeren Kanüle in einer solchen Weise, dass die Stanzprobe durch den Löffelbereich gehaltert wird; Abtrennen der Stanzprobe von der Gewebemasse; Zurückziehen der eine offene Spitze aufweisenden Kanüle und der inneren Kanüle von der Gewebemasse; und Durchführen einer Relativbewegung der Kanüle zum Freilegen der auf dem Löffelbereich gehalterten Stanzprobe, um ein Entfernen der Stanzprobe von diesem Bereich zu ermöglichen.
  • Das Einschieben der löffelförmigen Probenhalterung kann vor dem Vorschieben der eine offene Spitze aufweisenden Kanüle erfolgen. Die löffelförmige Halterung kann auch zusammen mit der eine offene Spitze aufweisenden Kanüle vorgeschoben werden.
  • Das Verfahren umfasst zudem das Zurückziehen der eine offene Spitze aufweisenden Kanüle zum Freilegen der unabhängig davon gehalterten Probe. Das Abtrennen der Stanzprobe kann wenigstens zum Teil durch das Vorschieben der eine offene Spitze aufweisenden Kanüle erfolgen. Das Abtrennen der Stanzprobe kann zudem ein Drehen entweder der eine offene Spitze aufweisenden Kanüle oder der inneren Kanüle umfassen. Die eine offene Spitze aufweisende Kanüle und/oder die innere Kanüle können wenigstens um den Teil einer Umdrehung gedreht werden. Vorzugsweise erfolgt eine Drehung um eine ganze Umdrehung.
  • Die eine offene Spitze aufweisende Kanüle und/oder die innere Kanüle können einen Exzisionsfinger zum Abtrennen der Stanzprobe beim Drehen umfassen. Die äußere Kanüle kann einen Löffelabschnitt aufweisen, der an einem distalen Ende ausläuft und dazu dient, die Biopsieprobe zu haltern.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnung
  • In der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine Perspektivansicht einer Läsion innerhalb einer Gewebemasse und eines ersten Ausführungsbeispiels einer Stanzbiopsievorrichtung, enthaltend eine Betätigerbaugruppe und eine Kanülenbaugruppe gemäß der Erfindung zur Gewinnung einer Stanzbiopiseprobe von der Läsion;
  • 2 eine Perspektivansicht einer Kanülenbaugruppe, enthaltend eine Stanzkanüle, eine Löffelkanüle und ein Stilett, wobei sich die Stanzkanüle in einer Exzisionsposition befindet;
  • 3 eine Explosionsansicht der Stanzkanüle, der Löffelkanüle und des Stiletts, die die in 2 gezeigte Kanülenbaugruppe bilden;
  • 4 eine vergrößerte Perspektivansicht eines distalen Endes des in 3 gezeigten Stiletts;
  • 5 eine vergrößerte Perspektivansicht eines distalen Endes der in 3 gezeigten Löffelkanüle;
  • 6 eine vergrößerte Perspektivansicht eines distalen Endes der in 3 gezeigten Stanzkanüle;
  • 7 eine vergrößerte Ansicht eines distalen Endes der Stanzkanüle und der darin teleskopartig enthaltenen Löffelkanüle, wobei sich die Stanzkanüle in der Exzisionsposition befindet;
  • 7A eine Schnittansicht entlang der Linie 7A-7A in 7;
  • 8A eine Längsschnittansicht der Kanülenbaugruppe in einem „gespannten" Zustand, in der sie für das Einschieben in die Gewebemasse bereit ist;
  • 8B eine Längsschnittansicht der Kanülenbaugruppe in einem Probenentnahmezustand, wobei die Stanzkanüle und die Löffelkanüle distal über das Stilett vorragen;
  • 8C eine Längsschnittansicht der Kanülenbaugruppe in einem Probenexzidierzustand, wobei die Stanzkanüle sich distal zur Löffelkanüle erstreckt;
  • 8D eine Längsschnittansicht der Kanülenbaugruppe in einem alternativen „gespannten" Zustand, in dem sie für das Einschieben in die Gewebemasse bereit ist;
  • 9A–G Längsschnittansichten der in 2 gezeigten Kanülenbaugruppe während verschiedener Schritte im Stanzbiopsieprobennahmeprozess;
  • 10 eine vergrößerte Ansicht eines distalen Endes eines zweiten Ausführungsbeispiels der Stanzbiopsievorrichtung;
  • 11 eine vergrößerte Ansicht eines distalen Endes eines dritten Ausführungsbeispiels der Stanzbiopsievorrichtung, wobei die Löffelkanüle und eine mit einem Löffelabschnitt versehene Stanzkanüle dargestellt sind;
  • 11A eine Schnittansicht ähnlich derjenigen entlang der Betrachtungslinie 11A-11A, wobei die eine Stanzbiopsieprobe tragende Löffelkanüle sowie die Stanzkanüle gezeigt sind, welche so gedreht wurden, dass die Kanülenlöffelabschnitte diametral nebeneinander liegen und so die Stanzbiopsieprobe umschließen;
  • 12 eine vergrößerte Ansicht eines distalen Endes eines vierten Ausführungsbeispiels der Stanzbiopsievorrichtung;
  • 12A eine vergrößerte Perspektivansicht eines distalen Endes der in 5 gezeigten Löffelkanüle mit einer gebogenen Exzisionsspitze;
  • 13 eine perspektivische Schnittansicht entlang der Betrachtungslinie 13-13 in 1, welche ein erstes Ausführungsbeispiel einer Betätigerbaugruppe zur Steuerung des Einsatzes der Kanülenbaugruppe zur Gewinnung einer Stanzbiopsieprobe von der Läsion zeigt;
  • 14 eine Explosionsansicht der in 13 dargestellten Betätigerbaugruppe;
  • 15 eine vergrößerte Explosionsansicht der in 14 gezeigten Betätigerbaugruppe;
  • 16A–D alternative Ansichten eines Rückziehkörpers, der einen Abschnitt der in 13 gezeigten Betätigerbaugruppe darstellt;
  • 17A–F alternative Ansichten einer Antriebsbuchse, die einen Abschnitt der in 13 gezeigten Betätigerbaugruppe darstellt;
  • 18 eine Draufsicht auf die Antriebsbuchse und einen Drehzylinder, der einen Abschnitt der in 13 gezeigten Betätigerbaugruppe darstellt, wobei Abschnitte gestrichelt angedeutet sind, um den betriebsbereiten Eingriff der Antriebsbuchse mit dem Drehzylinder wiederzugeben;
  • 19 eine vergrößerte perspektivische Schnittansicht der in 13 gezeigten Betätigerbaugruppe;
  • 20 eine perspektivische Schnittansicht der in 13 gezeigten Betätigerbaugruppe in einer ersten, gespannten Position;
  • 21 eine seitliche geschnittene Draufsicht auf die in 20 gezeigten Betätigerbaugruppe;
  • 22 eine perspektivische Schnittansicht der in 13 gezeigten Betätigerbaugruppe in einer zweiten, abgefeuerten Position;
  • 23 eine seitliche geschnittene Draufsicht auf die in 22 gezeigte Betätigerbaugruppe;
  • 24 eine Perspektivansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels einer Stanzbiopsievorrichtung, enthaltend ein zweites Ausführungsbeispiel einer Betätigerbaugruppe und einer Kanülenbaugruppe gemäß der Erfindung;
  • 25 eine Explosionsansicht der in 24 gezeigten Stanzbiopsievorrichtung, wobei eine Spanngriffbaugruppe, eine Pendelbaugruppe, eine Auslösebaugruppe, eine Probengrößenprüfbaugruppe und eine Kanülenbetriebsbaugruppe dargestellt sind;
  • 26A–C perspektivische vergrößerte Teilansichten eines rechten Gehäusemantels, der ein Element der in 24 gezeigten Stanzbiopsievorrichtung darstellt;
  • 27 eine vergrößere Ansicht eines Abschnitts des in den 26A–C gezeigten rechten Gehäusemantels;
  • 28A–C perspektivische vergrößerte Teilansichten eines linken Gehäusemantels, der ein Element der in 24 gezeigten Stanzbiopsievorrichtung darstellt;
  • 29 eine vergrößerte Ansicht eines Abschnitts des in den 26A–C gezeigten rechten Gehäusemantels;
  • 30 eine Perspektivansicht der Unterseite eines Griffs, welcher ein Element der in 24 gezeigten Spanngriffbaugruppe darstellt;
  • 31 eine Perspektivansicht einer Feder, welche ein Element der in 24 gezeigten Spanngriffbaugruppe darstellt;
  • 32 eine Perspektivansicht eines Schwenkhebels, welcher ein Element der in 24 gezeigten Spanngriffbaugruppe darstellt;
  • 33A–C Perspektivansichten einer Sperrklinke, die ein Element der in 24 gezeigten Spanngriffbaugruppe darstellt;
  • 34A–B Perspektivansichten eines Knopfes, der ein Element der in 24 gezeigten Spanngriffbaugruppe und Auslösebaugruppe darstellt;
  • 35A–G vergrößerte perspektivische Teilansichten einer Pendeleinheit, die ein Element der in 24 gezeigten Pendelbaugruppe darstellt;
  • 36 eine Perspektivansicht einer Federhalterung, die ein Element der in 24 gezeigten Pendelbaugruppe darstellt;
  • 37 eine Perspektivansicht einer Nockenfeder, welche ein Element der in 24 gezeigten Pendelbaugruppe darstellt;
  • 38A–B Perspektivansichten eines Nockenblocks, der ein Element der in 24 gezeigten Pendelbaugruppe darstellt;
  • 39A–D perspektivische vergrößerte Teilansichten einer Abfeuerungsverstrebung, welche ein Element der in 24 gezeigten Auslöseanordnung darstellt;
  • 40A–C perspektivische vergrößerte Teilansichten eines Mundstücks, welches ein Element der in 24 gezeigten Probengrößensteuerbaugruppe darstellt;
  • 41A–B Perspektivansichten eines Einstellelements, welches ein Element der in 24 gezeigten Probengrößensteuerbaugruppe darstellt;
  • 42 eine Perspektivansicht der in 24 gezeigten Probengrößensteuerbaugruppe;
  • 43A–B Perspektivansichten einer Sperrplatte, welche ein Element der in 24 gezeigten Kanülenbetriebsbaugruppe darstellt;
  • 44A–C Perspektivansichten eines Löffelkanülenschlittens, der ein Element der in 24 gezeigten Kanülenbetriebsbaugruppe darstellt;
  • 45 eine Perspektivansicht des Löffelkanülenschlittens der 44A–C, wobei die Löffelkanüle an diesem befestigt ist;
  • 46A–D perspektivische vergrößerte Teilansichten eines Schneidkanülenschlittens, der ein Element der in 24 gezeigten Kanülenbetriebsbaugruppe darstellt;
  • 47A–C Perspektivansichten eines schraubenförmigen Antriebselements, welches ein Element der in 24 gezeigten Kanülenbetriebsbaugruppe darstellt;
  • 48A–B Perspektivansichten eines angetriebenen Drehelements, welches ein Element der in 24 gezeigten Kanülenbetriebsbaugruppe darstellt;
  • 49 eine linke Draufsicht auf die in 24 gezeigte Stanzbiopsievorrichtung, wobei die Stanzbiopsievorrichtung in einem nicht gespannten, abgefeuerten Zustand dargestellt ist und wobei zur besseren Übersichtlichkeit Elemente weggelassen wurden;
  • 49A eine teilweise geschnittene Perspektivansicht eines Abschnitts der in 24 gezeigten Stanzbiopsievorrichtung, wobei der Nockenblock in einer ersten Position während des Spannens der Vorrichtung gezeigt ist;
  • 49B eine teilweise geschnittene Draufsicht auf einen Abschnitt der in 24 gezeigten Stanzbiopsievorrichtung, wobei der Nockenblock in einer ersten Position während des Spannens der Vorrichtung und in einer zweiten Position während des Abfeuerns der Vorrichtung gezeigt ist, wobei die zweite Position durch gestrichelte Linien angedeutet ist;
  • 50 eine Draufsicht von links auf die in 24 gezeigte Stanzbiopsievorrichtung, wobei die Stanzbiopsievorrichtung in einem ersten Zustand dargestellt ist, in der sie zum Spannen bereit ist, und wobei zur besseren Übersichtlichkeit Elemente weggelassen wurden;
  • 51 eine Draufsicht von links auf die in 24 gezeigte Stanzbiopsievorrichtung, wobei die Stanzbiopsievorrichtung in einem ersten gespannten Zustand dargestellt ist, und wobei zur besseren Übersichtlichkeit Elemente weggelassen wurden;
  • 52 eine Draufsicht von links auf die in 24 gezeigten Stanzbiopsievorrichtung, wobei die Stanzbiopsievorrichtung in einem zweiten Zustand gezeigt ist, in dem sie zum Spannen bereit ist, wobei zur besseren Übersichtlichkeit Elemente weggelassen wurden;
  • 53 eine Draufsicht von links auf die in 24 gezeigte Stanzbiopsievorrichtung, wobei die Biopsievorrichtung in einen zweiten gespannten Zustand gebracht wurde und wobei zur besseren Übersichtlichkeit Elemente weggelassen wurden;
  • 54 eine Draufsicht von links auf die in 24 gezeigte Stanzbiopsievorrichtung, wobei die Stanzbiopsievorrichtung in einer Abfeuerungs-Ausgangsposition dargestellt ist, in der die Löffelkanüle und die Stanzkanüle zum Einführen in eine Läsion vorgeschoben werden;
  • 55 eine Draufsicht von links auf die in 24 gezeigte Stanzbiopsievorrichtung, wobei die Stanzbiopsievorrichtung in einer mittleren Abfeuerungsposition dargestellt ist, in der die Stanzkanüle über die Löffelkanüle hinaus vorgeschoben wird, um eine Biopsieprobe zu exzidieren;
  • 56 eine Draufsicht von links auf die in 24 gezeigte Stanzbiopsievorrichtung, wobei die Stanzbiopsievorrichtung in einer Abfeuerungs-Endposition dargestellt ist, wobei die Stanzkanüle gedreht wird, um eine Biopsieprobe zu exzidieren.
  • Beschreibung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung
  • In der Zeichnung, und insbesondere in 1, ist eine Stanzbiopsievorrichtung 10 gezeigt, welche eine Betätigerbaugruppe 12 umfasst, die in einer strukturellen Verbindung und in einer Wirkverbindung zu einer Kanülenbaugruppe 14 steht. Die Kanülenbaugruppe 14 wird dazu eingesetzt, in eine Gewebemasse 22 einzudringen und dabei eine Stanzbiopsieprobe von einer Läsion 24 zu gewinnen, wie dies im folgenden noch genauer erläutert wird. Hierbei wird ein Ausführungsbeispiel der Betätigerbaugruppe 12 beschrieben und dargestellt, welches eine automatische, integrierte tragbare Vorrichtung umfasst, die in der Lage ist, die Gewinnung und Entfernung der Stanzbiopsieprobe von der Läsion 24 zu steuern. Es wird vorzugsweise eine Betätigerbaugruppe 12 eingesetzt, die ein automatisches Abfeuern der Kanülenbaugruppe 14 ermöglicht und zusätzlich in der Lage ist, ein Paar von teleskopartigen Kanülen und ein Stilett durch eine einzige Auslöseaktion abzufeuern oder eine innere Kanüle und eine äußere Kanüle unabhängig voneinander abzufeuern. Wie sich der vorliegenden Beschreibung und Zeichnung entnehmen lässt, ist die Betatigerbaugruppe 12 in der Lage, eine gesteuerte Drehung der äußeren Kanüle um die innere Kanüle durchzuführen, nachdem die Kanülen abgefeuert wurde, um die Stanzbiopsieprobe von der umgebenden Läsion 24 zu exzidieren.
  • Wie sich den 2 bis 6 entnehmen lässt, umfasst die Kanülenbaugruppe 14 eine Stanzkanüle 16, eine Löffelkanüle 18 und ein Stilett 20, die koaxial teleskopartig zueinander angeordnet sind, wie dies in den 2 und 3 gezeigt ist. Die hier bei der Erläuterung der Stanzkanüle 16, der Löffelkanüle 18 und des Stiletts 20 verwendeten Begriffe „distal" und „vorwärts" bezeichnen das Ende der Kanüle 16, 18 und/oder des Stiletts 20 bzw. eine Bewegung zu dem Ende hin, welches der Läsion 24 zu- und der Betätigerbaugruppe 12 abgewandt ist. Die Begriffe „proximal" bzw. „nach hinten" bezeichnen demgemäß das Ende bzw. eine Bewegung zu dem Ende der Kanüle 16, 18 und/oder des Stiletts 20, welches der Läsion 24 ab- und der Betätigerbaugruppe 12 zugewandt ist. Vorzugsweise bestehen die Stanzkanüle 16, die Löffelkanüle 18 und das Stilett 20 aus einem bekannten, für den Einsatz in der Chirurgie geeigneten Material, wie etwa Edelstahl.
  • Wie sich insbesondere 4 entnehmen lässt, ist das Stilett 20 ein längliches, stabiles, zylindrisches Element, das einen bekannten Stilettkörper 30 umfasst, welcher in einer zugeschärften Eindringspitze 34 endet. Der Stilettkörper 30 weist einen konstanten Stilettdurchmesser 32 auf, der so bemessen ist, dass das Stilett gleitbeweglich koaxial durch die Löffelkanüle 18 eingeschoben werden kann.
  • Wie sich insbesondere 5 entnehmen lässt, ist die Löffelkanüle 18 ein längliches, röhrenförmiges Element mit einem abgeschlossenen Abschnitt 40, der distal nahtlos in einen Löffelabschnitt 42 übergeht. Der abgeschlossene Abschnitt 40 umfasst eine ringförmige Wand 44 mit einem Außendurchmesser 52, der ein Lumen 56 begrenzt, das einen Innendurchmesser 54 aufweist. Der Löffelabschnitt 42 umfasst eine bogenförmige Wand 46, die mit einem Abschnitt der ringförmigen Wand 44 durchgängig ausgebildet ist. Die bogenförmige Wand 46 ist vorzugsweise halbkreisförmig und definiert einen Mittelpunktswinkel von 180°. Stattdessen kann die bogenförmige Wand 46 auch eine Bogenlänge aufweisen, welche einen Mittelpunktswinkel von zwischen etwa 120° und etwas mehr als 180° definiert. Eine Bogenlänge von mehr als 180° liefert eine verbesserte Halterung der Biopsieprobe und minimiert das Risiko einer ungewollten Verformung der Probe während des Entfernens Probe vom Löffelabschnitt 42. Der Innendurchmesser 54 ist etwas größer als der Stilettdurchmesser 32, so dass das Stilett 20 gleitbeweglich vom Lumen 56 aufgenommen wird.
  • Die bogenförmige Wand 46 endet an einem distalen Ende in einer Einschubspitze 48. Die distale Kante der bogenförmigen Wand 46 an der Einschubspitze 48 ist relativ zu einer Längsachse 58 der Löffelkanüle 18 so geneigt, dass sie eine parabolische, abgeschrägte Kante 50 begrenzt. Die abgeschrägte Kante 50 kann mit einer Sekundärabschrägung versehen sein, die die abgeschrägte Kante 50 noch spitzer zulaufen lässt und so die Eindringfähigkeit der Löffelkanüle 18 in die Gewebemasse 22 und die Läsion 24 erhöht.
  • Die Stanzkanüle 16, die insbesondere in 6 dargestellt ist, ist ein längliches, röhrenförmiges Element mit einem abgeschlossenen Abschnitt 60, der eine ringförmige Wand 62 umfasst, die ein durch sie hindurchverlaufendes Lumen 76 mit einem Innendurchmesser 68 begrenzt. Die Stanzkanüle 16 endet an einem distalen Ende in einer Schneidspitze 64. Die Schneidspitze 64 ist relativ zu einer Längsachse 78 der Stanzkanüle 16 geneigt und definiert so eine elliptisch abgeschrägte Kante 66. Die abgeschrägte Kante 66 kann mit einer Sekundärabschrägung versehen sein, die die abgeschrägte Kante 66 noch spitzer zulaufen lässt, um so die Eindringfähigkeit der Stanzkanüle in die Gewebemasse 22 und die Läsion 24 zu erhöhen.
  • Der Innendurchmesser 68 der Stanzkanüle 16 ist etwas größer als der Außendurchmesser 52 der Löffelkanüle 18, so dass die Löffelkanüle 18 gleitbeweglich vom Lumen 76 der Stanzkanüle 16 aufgenommen wird.
  • Die Schneidspitze 64 geht an einem distalen Ende in einen bogenförmigen Exzisionsfinger 70 über, der sich im wesentlichen in Längsrichtung von der Schneidspitze 64 wegerstreckt. Der in 7 detailliert dargestellte Exzisionsfinger 70 weist eine trapezartige Form auf, welche ein Paar von einander gegenüberliegenden Seitenkanten 72 umfasst, die in einer distalen Kante 74 enden. Stattdessen können die Kanten 72 auch parallel zueinander sein, wodurch der Exzisionsfinger 70 eine geradlinige Form erhält. Die Kanten 72, 74 können abgeschrägt sein, um die Eindring- und Schneideigenschaften des Exzisionsfingers 70 zu verbessern. Der Exzisionsfinger 70 ist so ausgelegt, dass er eine Elastizität aufweist, die es dem Exzisionsfinger 70 ermöglicht, sich von der Längsachse 78 elastisch wegzubiegen und in eine bogenförmigen Ruheanordnung zurückzukehren, wie sich dies am besten 7 entnehmen lässt.
  • Wie in 7A gezeigt ist, führt die halbkreisförmige Gestaltung des Löffelabschnitts 42 dazu, dass das Stilett 20 und die ringförmigen Wand 62 der Stanzkanüle 16 einen halbkreisförmigen Spalt 88 begrenzen, wenn die Stanzkanüle 16, die Löffelkanüle 18 und das Stilett 20 zueinander in einer teleskopartigen Beziehung stehen. Dieser Spalt 88 erstreckt sich in Längsrichtung von der Einschubspitze 48 zu dem abgeschlossenen Abschnitt 40.
  • Wie sich den 6, 7 und 8C entnehmen lässt, ist der Exzisionsfinger 70 nach innen zur Längsachse 78 hin so gebogen, dass sich die distale Kante 74 bis zur Längsachse 78 hin erstreckt und vorzugsweise ein wenig darüber hinaus ragt. Die Erstreckung des Exzisionsfingers 70 wenigstens zur Längsachse 78 hin, ermöglicht es dem Exzisionsfinger 70, beim Drehen der Stanzkanüle 16 eine Biopsieprobe vollständig aus der Läsion 24 zu exzidieren.
  • Stattdessen kann sich der Exzisionsfinger 70 bis fast zur Längsachse 78 hin erstreckten. so dass ein Abschnitt der Biopsieprobe mit der Läsion 24 verbunden bleibt. Bei einer solchen Anordnung muss dafür gesorgt werden, sicherzustellen, dass die Saug- und/oder Reibkraft, die auf die Biopsieprobe in der Stanzbiopsievorrichtung 10 einwirkt, zusammen mit dem Einwirken des Exzisionsfingers 70 auf die Probe eine ausreichende Kraft liefert, um die Biopsieprobe in der Vorrichtung 10 zu halten und den Rest der Biopsieprobe von der Gewebemasse 22 zu trennen, wenn die Vorrichtung 10 entfernt wird.
  • Wie sich den 3 and 8A–C entnehmen lässt, wird die Kanülenbaugruppe 14 zusammengesetzt, indem das Stilett 20 im Lumen 56 der Löffelkanüle 18 und die Löffelkanüle 18 im Lumen 76 der Stanzkanüle 16 montiert wird, wodurch eine teleskopartige Baugruppe gebildet wird, in der Stanzkanüle 16 gleitbeweglich und koaxial rund um die Löffelkanüle 18 angeordnet ist, die gleitbeweglich und koaxial rund um das Stilett 20 vorgesehen ist. Die 8A–C zeigen die verschiedenen Relativpositionen der Elemente der Kanülenbaugruppe, wenn sie von der gespannten Position (8A) zu einer Exzisionsposition (8C) bewegt wird.
  • Wie sich 8A entnehmen lässt, erstreckt sich die Eindringspitze 34 des Stiletts 20 ein wenig distal zur Eindringspitze 48 der Löffelkanüle 18, wenn die Kanülenbaugruppe 14 wirksam an der Betätigerbaugruppe 12 befestigt und in einen gespannten Zustand gebracht wurde. Die Einschubspitze 48 erstreckt sich zudem ein wenig distal zur Schneidspitze 64 der Stanzkanüle 16, so dass die distale Kante 74 des Exzisionsfingers 70 in elastischem Kontakt mit der bogenförmigen Wand 46 der Löffelkanüle 18 steht und dabei von der Längsachse 78 weggebogen ist.
  • 8B zeigt die Kanülenbaugruppe in einer Zwischenposition zwischen der gespannten Position und der Exzisionsposition. Zur Erreichung der Zwischenposition können die Kanülen 16, 18 nach dem Einschieben der Kanülenbaugruppe 14 in die Gewebemasse 22 der Läsion 24 relativ zum Stilett 20 so bewegt werden, dass sich die distalen Enden der Kanülen 16, 18 über die Eindringspitze 34 des Stiletts 20 hinauserstrecken, wobei die Eindringspitze 48 der Löffelkanüle 18 sich weiterhin distal zum Exzisionsfinger 70 der Stanzkanüle 16 erstreckt. Diese Zwischenposition kann entweder statisch oder dynamisch sein. Vorzugsweise handelt es sich um eine dynamische Position, die als Teil der Gesamtbewegung von der gespannten Position in die Exzisionsposition eingenommen wird.
  • Wie sich 8C entnehmen lässt, steht die Stanzkanüle 16 distal zur Löffelkanüle 18 so vor, dass sich der Exzisionsfinger 70 distal zur Einschubspitze 48 erstreckt und sich dabei bogenförmig zur Längsachse 78 biegt. Diese Anordnung wird hier als Exzisionsposition bezeichnet. Wenn sich die Stanzkanüle 16 und der Exzisionsfinger 70 in der Exzisionsposition befinden, bewirkt eine Drehung dieser beiden Elemente relativ zur Biopsieprobe eine Exzision der Probe von der Gewebemasse 22.
  • Wie sich wiederum 8A entnehmen lässt, führt, wie bereits unter Benzugnahme auf die 7A beschrieben wurde, der Aufbau der Löffelkanüle 18 unter Weglassung eines Abschnitts der ringförmigen Wand 44 zur Bildung des Löffelbereichs 42 dazu, dass ein halbkreisförmiger Spalt 88 zwischen dem Stilett 20 und der ringförmigen Wand 62 der Stanzkanüle 16 vorhanden ist, wenn sich die Stanzkanüle 16 distal zur ringförmigen Wand 44 über das Stilett 20 hinausbewegt. Dieser Spalt entspricht in etwa der Dicke der ringförmigen Wand 44 oder beträgt in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel etwa 0,1 mm (0,004 Inch). Es wird davon ausgegangen, dass die Größe dieses Spalts zu gering ist, als dass während des Einschiebens der Kanülenbaugruppe in die Gewebemasse Gewebe in den Spalt gelangen könnte. Wenn allerdings Gewebe in den Spalt gelangen sollte, so könnte sich dies negativ auf die Leistung der Biopsievorrichtung 10 auswirken.
  • 8D zeigt eine alternative Position der Stanzkanüle 16 im „gespannten" Zustand, wobei der Spalt während des Einschiebens der Kanülenbaugruppe in die Gewebemasse nicht vorhanden ist. Wie sich 8D entnehmen lässt, erstreckt sich der abgeschlossene Abschnitt 60 der Stanzkanüle 16 flächengleich zum abgeschlossenen Abschnitt 40 der Löffelkanüle 18, jedoch nicht distal über diesen hinaus. Diese Anordnung ermöglicht das Einschieben der Kanülenbaugruppe 14 in die Gewebemasse 22 und die gleichzeitige Vorwärtsbewegung der Kanülen 16, 18 über das Stilett 20, ohne dass ein Spalt oder eine Beeinträchtigung durch in diesen hineingelangtes Gewebe auftritt. Somit erstreckt sich die Eindringspitze 34 des Stiletts 20 ein wenig distal zur Einschubspitze 48 der Löffelkanüle 18, wobei sich die Einschubspitze 48 aber nicht distal zur Schneidspitze 64 der Stanzkanüle 16 erstreckt, welche mit dem Löffelabschnitt 42 ein wenig proximal zur Einschubspitze 48 in Eingriff kommt. Die Kanülenbaugruppe 14 wird in die Gewebemasse 22 so eingeschoben, dass die Eindringspitze 34 und die Einschubspitze 48 sich zur Läsion 24 erstrecken. Natürlich muss der Löffelabschnitt 42 hier notwendigerweise eine geeignete Festigkeit aufweisen, damit der Löffelabschnitt 42 in die Gewebemasse 22 eindringen kann, ohne sich wegzubiegen, was ansonsten durch die Umhüllung des Löffelabschnitts 42 durch die Stanzkanüle 16 gesteuert würden.
  • Der Einsatz der Stanzbiopsievorrichtung 10 lässt sich den 9A–F im Zusammenhang mit der Durchführung einer Brustbiopsie entnehmen. Allerdings ist die Stanzbiopsievorrichtung 10 nicht hierauf beschränkt und kann auch eingesetzt werden, um eine Stanzbiopsieprobe aus anderem weichen Gewebe, beispielsweise der Leber, Niere oder Skelettmuskulatur, zu entnehmen. Wie sich 9A entnehmen lässt, wird die Biopsieprozedur vorzugsweise eingeleitet, wenn sich die Kanülenbaugruppe 14 im gespannten Zustand befindet. In diesem Zustand wird die Kanülenbaugruppe 14 manuell oder mit Hilfe von Automatikmitteln in die Gewebemasse 22 eingeschoben. Vorzugsweise ergreift der Benutzer die Betätigeranordnung 12 und schiebt die Kanülenbaugruppe 14 in die Gewebemasse 22 in Richtung des Pfeils „A" ein, wobei ein Abbildungssystem zur Führung bei der Positionierung der Kanülenbaugruppe 14 eingesetzt wird. Im allgemeinen wird die Kanülenbaugruppe 14 in der Gewebemasse 22 so positioniert, dass sich beim Entnehmen der Probe wenigstens ein Teil der Läsion 24 in der Probe befindet.
  • Es lässt sich jedes geeignete Abbildungssystem einsetzen, wie etwa die Radiographie, Ultraschall oder die Kernspinnresonanztomographie. Wie bereits bekannt ist, kann die Spitze des Stiletts, der Kanüle oder der Löffelkanüle aus einem Material bestehen, das so geformt oder mit Markierungen versehen ist, dass die Sichtbarkeit der Elemente für ein spezielles Abbildungssystem erhöht wird.
  • Die Eindringspitze 34 des Stiletts 20 erstreckt sich ein wenig distal von der Binschubspitze 48 der Löffelkanüle 18 und die Einschubspitze 48 erstreckt sich ein wenig distal zum Exzisionsfinger 70, wodurch man eine im wesentlichen stabile Eindringspitze erhält, die das Einschieben der Kanülenbaugruppe 14 in die Gewebemasse 22 erleichtert. Abschnitte der Kanülenbaugruppe 14 sind vorzugsweise so ausgebildet, dass sie unter Verwendung der gewählten Abbildungstechnik leicht sichtbar und positionierbar sind.
  • Wie sich 9B entnehmen lässt, wird die Kanülenbaugruppe 14 nach ihrer Anfangspositionierung von dem gespannten Zustand in den Exzidierzustand gebracht. Bei dieser Bewegung passiert die Kanülenbaugruppe die Zwischenposition. Zur Durchführung dieser Bewegung werden die Stanzkanüle 16 und die Löffelkanüle 18 relativ zum Stilett 20 vorzugsweise aufgrund einer Aktivierung der Betätigerbaugruppe durch ein axiales Gleiten der Stanzkanüle 16 und der Löffelkanüle 18 in die Richtung des Pfeils B entlang dem Stilett 20 und in die Läsion 24 um eine Distanz, die durch die gewünschte Länge der Biopsieprobe festgelegt ist, vorwärts geschoben. In der Zwischenposition bleibt der Exzisionsfinger 70 weiter hinter dem distalen Ende des Löffels und die Probe 26 wird aus der Gewebemasse 24 ausgestanzt.
  • Wie sich 9C entnehmen lässt, wird die Stanzkanüle 16 nach der teilweisen Gewinnung der Probe 26, deren Ende noch mit der Gewebemasse 22 verbunden ist, in die Exzisionsposition vorgeschoben, um ein vollständiges Ausstanzen der Probe 26 zu bewirken. In der Exzisionsposition erstreckt sich der Exzisionsfinger 70 über das distale Ende des Löffels hinaus und in das Ende der Probe hinein. Diese Bewegung wird durch eine Bewegung der Stanzkanüle 16 in die Richtung des Pfeils C bewirkt. Wenn sich der Exzisionsfinger 70 über die Einschubspitze 48 hinauserstreckt, führen die dem Exzisionsfinger 70 innewohnende Elastizität und sein „Gedächtnis" dazu, dass dieser sich elastisch wieder in seine bogenförmige Ruheposition zurückbewegt, wobei er in der Läsion 24 zur Längsachse 78 hin vorgespannt ist.
  • Die Vorwärtsbewegung der Stanzkanüle 16 in die Exzisionsposition kann als ein Teil der anfänglichen Vorwärtsbewegung der Stanzkanüle 16 und der Löffelkanüle 18 oder getrennt von dieser Bewegung erfolgen. Vorzugsweise wird die Vorwärts bewegung der Stanzkanüle 16 im selben Schritt wie die Vorwärtsbewegung der Löffelkanüle 18 zur Bildung der Stanzprobe durchgeführt. Zur Erzielung einer solchen Bewegung, kann die Vorwärtsbewegung der Löffelkanüle 18 angehalten werden, ehe die Vorwärtsbewegung der Stanzkanüle 16 erfolgt. Anders gesagt, weist die Löffelkanüle 18 hierbei eine kürzere Hubdistanz auf als die Stanzkanüle 16.
  • Wie sich den 9D–E entnehmen lässt, wird dann, wenn sich die Stanzkanüle 16 in der Exzisionsposition befindet, die Probe 26 von der umgebenden Gewebemasse getrennt, indem die Stanzkanüle 16 relativ zur Löffelkanüle 18 gedreht wird. Wie sich 9D entnehmen lässt, wird die Stanzkanüle in die Richtung des Pfeils D gedreht. Allerdings kann die Drehung aber auch in die entgegengesetzte Richtung erfolgen.
  • Die Drehung des Exzisionsfingers 70 führt dazu, dass der Exzisionsfinger das Ende der Probe 26 von der Gewebemasse trennt und dabei eine etwas abgerundete konische Oberfläche am distalen Ende der Biopsieprobe 26 ausformt. Der Exzisionsfinger 70 wird vorzugsweise etwa 1 ½-mal gedreht, um sicherzustellen, dass die Biopsieprobe 26 vollständig von der Läsion 24 exzidiert wurde. Allerdings muss der Umfang der Umdrehung nur ausreichen, um die Abtrennung der Probe 26 von der Gewebemasse 22 sicherzustellen, was auch durch eine teilweise Umdrehung oder durch mehrere Umdrehungen erfolgen kann.
  • Nachdem die Biopsieprobe 26 von der Läsion 24 exzidiert wurde, wird die zylindrische Biopsieprobe 26 durch den Löffelabschnitt 42 innerhalb des Lumens 76 gehaltert, wobei sie teilweise durch die Reibung der zylindrischen Oberfläche der Probe 26 gegen die bogenförmige Wand 46 und die ringförmige Wand 62 sowie durch die radial nach innen weisende Position des Exzisionsfingers 70 an ihrem Platz gehalten wird. Durch diese Anordnung wird die Probe 26 bei einer Entfernung von der Gewebemasse 22 durch Herausziehen der Kanülenbaugruppe in Richtung des Pfeiles E in der Stanzkanüle 16 gehalten.
  • Wie sich 9F entnehmen lässt, wird die Biopsieprobe 26 von der Stanzbiopsievorrichtung 10 entfernt, nachdem die Kanülenbaugruppe aus der Gewebemasse gezogen wurde, indem die Stanzkanüle 16 derart relativ zur Löffelkanüle 18 bewegt wird, dass der Löffelabschnitt 42 sich über die Schneidspitze 64 der Stanzkanüle 16 hinauserstreckt. In dieser Position erstreckt sich die Probe 26 über die Stanzkanüle 16 hinaus, wobei sie allerdings noch durch den Löffelabschnitt 42 gehaltert wird. Der Exzisionsfinger 70 befindet sich ebenfalls hinter dem distalen Ende des Löffels. Der Arzt kann sodann die Probe 26 von dem Löffelbereich 42 wegheben. Hierdurch ergibt sich ein großer Vorteil gegenüber Vollstanzbiopsievorrichtungen gemäß dem Stand der Technik, bei denen eine Vorwärtsbewegung des Stiletts dazu benutzt wird, die Probe auszustoßen. Das Ausstoßen der Probe unter Kraftanwendung kann die Probe beschädigen und sie in einigen Fällen unbrauchbar machen. Die Biopsievorrichtung 10 gemäß der Erfindung kann so aufgebaut sein, dass das Stilett 20 dazu eingesetzt wird, die Probe 26 auszustoßen, wie dies bei den herkömmlichen Vorrichtungen der Fall ist, aber aus den gerade genannten Gründen ist dies absolut nicht wünschenswert.
  • 10 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel der Löffelkanüle 18, bei dem der Löffelabschnitt 42 nahe der Einschubspitze 48 mit einem Exzisionsfingerfenster 80 versehen ist. Das Exzisionsfingerfenster 80 ist im wesentlichen eine geradlinige Öffnung in der bogenförmigen Wand 46, welche ein Paar paralleler, zueinander beabstandeter Längskanten 82 umfasst, die eine Fensterbreite 84 definieren, welche für ein gleitbewegliches Einschieben des Exzisionsfingers 70 ausgelegt ist. Das Exzisionsfingerfenster 80 weist eine distale Kante 86 nahe der Einschubspitze 48 auf. Die Löffelkanüle 18 wird, wie bereits beschrieben, von dem Lumen 76 so aufge nommen, dass sich die Löffelkanüle 18 relativ zur Stanzkanüle 16 gleitbeweglich bewegen kann.
  • Der Exzisionsfinger 70 ist so ausgelegt, dass er durch das Exzisionsfingerfenster 80 eingeschoben werden kann, wobei dann der Exzisionsfinger 70 gegen die distale Kante 86 anliegt. Wenn die Löffelkanüle 18 in die Stanzkanüle 16 gezogen wird, so drückt die gegen den Exzisionsfinger 70 anliegende distale Kante 86 den Exzisionsfinger 70 radial nach innen zur Längsachse 76 hin. Hingegen kehrt bei einer distalen Bewegung der Löffelkanüle 18 entlang dem Lumen 76 der Finger 70 elastisch in seine Ruheposition zurück. Da die distale Kante 86 den Exzisionsfinger 70 biegt, kann die Krümmung des Exzisionsfingers 70 in seiner Ruheposition viel flacher sein und sich sogar einer geraden Linie annähern, was das Eindringen des Exzisionsfingers 70 in das Gewebe 22 und die Läsion 24 erleichtert. Durch eine flachere Krümmung ist es viel weniger wahrscheinlich, dass sich der Exzisionsfinger 70 während des Eindringens seitlich wegbiegt. Das Biegen des Exzisionsfingers 70 durch die Bewegung der Löffelkanüle 18 ermöglicht es, dass der Exzisionsfinger 70 die Biopsieprobe bei der Drehung der Stanzkanüle 16 vollständig exzidiert. Es ist klar, dass bei diesem Ausführungsbeispiel eine Drehung sowohl der Stanzkanüle 16 als auch der Löffelkanüle 18 benötigt wird, während beim ersten Ausführungsbeispiel nur die Stanzkanüle 16 gedreht werden muss.
  • 11 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel der Stanzkanüle 16, bei dem die Stanzkanüle 16 mit einem Löffelabschnitt 90 versehen ist, der dem Löffelabschnitt 42 der Löffelkanüle 18 ähnelt. Der Löffelabschnitt 90 umfasst eine bogenförmige Wand 92, die distal zur ringförmigen Wand 62 einen glatten Übergang aufweist und derart relativ zur bogenförmigen Wand 46 angeordnet ist, dass sie mit dieser zusammenwirkt. Die bogenförmigen Wand 92 endet in einem Paar paralleler, länglicher, nebeneinanderliegender Kanten 94, die sich von der ringförmigen Wand 62 aus zur Schneidspitze 64 erstrecken. Die Kanten 94 sind mit einer zugeschärften Abschrägung 96 versehen, die für die Exzision einer Biopsieprobe ausgelegt ist. Nachdem die Stanzkanüle 16 und die Löffelkanüle 18 in die Läsion 24 vorgeschoben wurden, wie dies bereits beschrieben wurde, erfolgt eine Drehung der Stanzkanüle 16, um die Biopsieprobe durch den von der Abschrägung 96 und dem Exzisionsfinger 70 vorgenommenen Schneidvorgang aus der Läsion 24 zu exzidieren. Die Stanzkanüle 16 wird so gedreht, dass die ringförmige Wand 92 diametral relativ zur ringförmigen Wand 44 zu liegen kommt, wodurch ein im wesentlichen abgeschlossener röhrenförmiger Probenaufnahmehohlraum gebildet wird (11A).
  • 12 zeigt ein Ausführungsbeispiel der Stanzkanüle 16, bei dem die Schneidspitze 64 mit einer Bogenkante 200 versehen ist, um das Eindringen der Schneidspitze in das Gewebe 22 und die Läsion 24 zu erleichtern. Die Bogenkante 200 weist mehrere Zähne 202 auf, die voneinander durch mehrere Vertiefungen 204 getrennt sind. Die Zähne 202 und die Vertiefungen 204 können zum Einschneiden in die Läsion mit einer zugeschärften abgeschrägten Zahnkante 206 versehen sein. Jeder Zahn 202 endet distal in einem Scheitelpunkt 208. Einer der Zähne 202 ist distal zum Scheitelpunkt 208 derart verlängert, dass er glatt in den Exzisionsfinger 70 übergeht. Die Löffelkanüle 18 kann ebenfalls entlang der Einschubspitze 48 mit einer Bogenkante versehen sein (12A). Das Einschieben der Kanülenbaugruppe 14 und die Exzision der Biopsieprobe 26 werden im wesentlichen in der hier bereits beschriebenen Weise durchgeführt.
  • Die Stanzbiopsievorrichtung 10 kann in einer „korkenzieherartigen" Weise durch Drehen der Schneidkanüle beim Einschieben oder Zurückziehen zur Exzision einer Biopsieprobe eingesetzt werden, die schraubenförmig ausgeschnitten wird und sich zu einer im wesentlichen flachen Probe ausrollen lässt. Allerdings wird dieses Vorgehen aufgrund der erhöhten Komplexität bei der Gewinnung einer zufriedenstellenden schraubenförmigen Probe nicht bevorzugt.
  • Die Betätigerbaugruppe kann einen beliebigen geeigneten Aufbau aufweisen, solange dabei die Stanz- und Löffelkanülen 16, 18 gleichzeitig oder nacheinander in kontrollierter Weise in Längsrichtung ausgefahren werden, um die Stanzkanüle 16 in die Exzisionsposition zu bringen, und sodann die Stanzkanüle 16 in ausreichendem Maße gedreht wird, um sicherzustellen, dass die Probe 26 beim Zurückziehen der Kanülenbaugruppe 14 von der Gewebemasse 22 abgetrennt ist.
  • Die 13 bis 23 zeigen ein erstes Ausführungsbeispiel einer Betätigerbaugruppe 12, die sowohl zum Verschieben der Kanülenbaugruppe 14 in die Exzisionsposition als auch zum darauffolgenden Drehen der Stanzkanüle 16 dient. Hierbei bezeichnet der Begriff „distal" bzw. „nach vorne" das der Kanülenbaugruppe 14 zugewandte Ende der Betätigerbaugruppe 12 und ihren Bestandteilen bzw. eine Bewegung in Richtung dieses Endes, während „proximal" bzw. „nach hinten" das Ende bzw. eine Bewegung in Richtung des Endes der Betätigerbaugruppe 12 und ihrer Bestandteile bezeichnet, das der Kanülenbaugruppe 14 abgewandt ist.
  • 13 zeigt die Betätigerbaugruppe 12, welche ein Betätigergehäuse 120 aufweist, wobei zum einfacheren Darstellen und Beschreiben des Aufbaus und der Betätigung der inneren Bestandteile ein Abschnitt entlang einer Längsmittelebene weggelassen wurde. Das Betätigergehäuse 120 ist als eine im wesentlichen kastenartige Struktur dargestellt, die mit einer Öffnung 121 versehen ist, durch die sich die Kanülenbaugruppe 14 gleitbeweglich erstrecken kann. Die Betätigerbaugruppe 12 fungiert auch als ein Haltegriff für die Biopsievorrichtung 10. Hierdurch kann das Betätigergehäuse 120 eine Form aufweisen, welche die internen Bestandteile aufnimmt, und dabei gleichzeitig in geeigneter Weise so ergonomisch gestaltet ist, dass der Benutzer die Vorrichtung einfach und bequem ergreifen und bedienen kann, wobei diese Ausgestaltung bevorzugt wird. Wie sich den 13 und 1922 entnehmen lässt, ist das Gehäuse 120 mit einem Auslösemechanismus 170 zur Auslösung des Abfeuerns und Drehens der Kanülenbaugruppe 14 in die Läsion und mit einem Spannhebel 166 ausgestattet, der sich durch einen Schlitz 168 in einer Wand des Gehäuses 120 erstreckt (1921) und zum Einstellen der Betätigerbaugruppe 12 in die „zum Abfeuern bereite" Position dient, welche der gespannten Position die Kanülenbaugruppe entspricht. Der Auslösemechanismus und der Spannhebel sind nur beispielhaft dargestellt, wobei andere geeignete Mechanismus zum Einstellen und Auslösen der Operation der Betätigerbaugruppe eingesetzt werden können.
  • Wie sich auch den 14 und 15 entnehmen lässt, umschließt das Betätigergehäuse 120 einen Rückziehkörper 122, der an diesem Gehäuse fest angebracht ist. Das Betätigergehäuse 120 umschließt zudem einen Verschiebekörper 124, der so ausgelegt ist, dass er sich relativ zum Betätigergehäuse 120 und dem Rückziehkörper 122 linear bewegen kann, eine Kupplung 126, einen Drehzylinder 128, einen Kanülenblock 130, eine Antriebsbuchse 132, eine Drehfeder 134 und eine Antriebsfeder 136.
  • Wie sich den 16A–D entnehmen lässt, ist der Rückziehkörper 122 ein im wesentlichen geradliniger, kastenartiger Körper mit einem im wesentlichen quadratischen Querschnitt, einem offenen proximalen Ende 139 und einem offenen distalen Ende 141. Das distale Ende 141 endet in einem Paar einander gegenüberliegender keilförmiger Flansche 138, wobei sich ein Paar einander gegenüberliegender Anschlagnaben 140 seitlich nach außen wegerstreckt. Eine geradlinige Röhre 155 erstreckt sich in Längsrichtung durch den Rückziehkörper 122 und begrenzt dabei eine Antriebsbuchsenöffnung 153.
  • Wie sich den 14 und 15 entnehmen lässt, handelt es sich bei dem Verschiebekörper 124 um einen geradlinigen, im wesentlichen U-förmigen Körper, der an seinem proximalen Ende mit einem Paar einander gegenüberliegender Schlitze 142 versehen ist. Die Schlitze 142 sind so bemessen, dass sie gleitbeweglich mit den Anschlagnaben 140 in Eingriff kommen können. Die Kupplung 126 ist ein kreis förmiger, plattenartiger Körper mit einem axialen zylindrischen Wellenstumpf 143, der so ausgelegt ist, dass er von einer komplementären kreisförmigen Öffnung 145 in dem Verschiebekörper 124 aufgenommen und darin fixiert wird. Die Kupplung 126 weist eine Kupplungsstirnseite 144 an ihrem proximalen Ende auf und ist mit einer kreisförmigen Kupplungsöffnung 151 versehen, die sich axial durch sie bindurcherstreckt und so ausgelegt ist, dass sich die Kanülenbaugruppe 14 darin drehen kann.
  • Wie sich den 14, 15 und 18 entnehmen lässt, handelt es sich bei dem Drehzylinder 128 im wesentlichen um einen stabilen zylindrischen Körper, der einen schraubenförmigen Schlitz 148 aufweist, welcher sich rund um diesen Körper erstreckt, und eine Zylinderöffnung 164 besitzt, die sich axial durch den Körper erstreckt und so ausgelegt, ist, dass sie mit der Stanzkanüle 16 an einem distalen Ende der Kanüle in fester Verbindung steht und ein Drehen der Löffelkanüle 18 proximal zur Stanzkanüle 16 ermöglicht. Der Drehzylinder 128 ist an seinem distalen Ende mit einer ersten Zylinderstirnseite 146 versehen, welche so ausgelegt ist, dass sie in Wirkeingriff mit der Kupplungsstirnseite 144 kommt, und weist an seinem proximalen Ende eine zweite Zylinderstirnseite 152 auf. Die Stanzkanüle 16 wird fest von der Zylinderöffnung 164 aufgenommen. Ein Paar einander diametral gegenüberliegender Arretierungen 150 erstreckt sich an seinem proximalen Ende radial nach innen.
  • Wie in den 14, 15 und 19 gezeigt ist, handelt es sich bei dem Kanülenblock 130 um einen unregelmäßig geformten Körper, der eine halbkreisförmigen Backe 162 umfasst, welche eine Kanülenblockstirnseite 154 an ihrem distalen Ende sowie eine koaxiale Stilettöffnung 149 aufweist, die so ausgelegt ist, dass sie mit dem von ihr aufgenommenen proximalen Ende der Löffelkanüle 18 koaxial fest verbunden werden kann. Die Löffelkanüle ist fest innerhalb der Stilettöffnung gehaltert. Der Kanülenblock 130 ist zudem mit einer säulenartigen Federabstützung 164 versehen, die in die Antriebsfeder 136 eingeschoben wird, um die Antriebsfeder 136 in einem gewählten Betriebszustand zu halten.
  • Das Stilett 20 erstreckt sich durch den Drehzylinder 128 und den Kanülenblock 130 und kommt so in einen festen Eingriff mit dem Betätigergehäuse 120, beispielsweise indem ein proximales Ende des Stiletts 20 in einer proximalen Endwand des Betätigergehäuses 120 so gelagert wird, dass das Stilett gegen eine Bewegung relativ zu den Kanülen 16, 18 fixiert wird.
  • Wie sich den 14 und 17A–F entnehmen lässt, ist die Antriebsbuchse 132 im wesentlichen ein geradliniger Körper mit einem im wesentlichen quadratischen Querschnitt, der eine kreisförmige Koaxialbohrung 135 aufweist, welche einen zylindrischen Durchlass 137 durch die Buchse definiert. Die Antriebsbuchse 132 besitzt ein offenes proximales Ende 129 und ein offenes distales Ende 131 und der zylindrische Durchlass 137 ist so ausgelegt, dass er den Kanülenblock 130 und den Drehzylinder 128 gleitbeweglich zum Teil aufnimmt. Das distale Ende 131 endet in einem Paar einander gegenüberliegender freitragender Biegeflansche 156. Die Biegeflansche 156 sind in eine nach außen weisende Position vorgespannt und umfassen ein Paar radial nach innen gerichteter, sich diametral gegenüberliegender Naben 158, die so ausgelegt sind, dass sie mit den Arretierungen 150 in Wirkeingriff einrasten. Die Antriebsbuchse 132 ist zudem mit einem radial nach innen weisenden Drehstift 160 versehen, der so ausgelegt ist, das er mit dem schraubenförmigen Schlitz 148 in Wirkeingriff einrastet und der vorzugsweise um 90° gegenüber den Naben 158 versetzt ist. Die Antriebsbuchse 132 ist zudem mit einer säulenförmigen Federhalterung 133 versehen, die in die Drehfeder 134 eingeschoben wird, um die Drehfeder 134 in einem gewählten Betriebszustand zu halten. Sowohl die Drehfeder 134 als auch die Antriebsfeder 136 sind beispielsweise durch (nicht gezeigte) säulenartige Federhalterungen, (nicht gezeigte) Steckhülsen oder andere geeignete Mittel, etwa durch Schweißen oder ein Haftmittel, fest an dem Betätigergehäuse 120 angebracht,.
  • Der Kanülenblock 130 und die Antriebsbuchse 132 sind so ausgelegt, dass sie sich unabhängig voneinander linear verschieben, aber nicht drehen können. Der Drehzylinder 128 ist ebenfalls in der Lage, sich unabhängig vom Kanülenblock 130 linear zu verschieben, und er ist dazu ausgelegt, sich gegen den Uhrzeigersinn zu drehen, wie dies in 15 durch den Drehvektor 147 angedeutet ist. Die Kupplungsstirnseite 144 und die Zylinderstirnseite 146 sind so ausgelegt, dass sie in einem Wirkeingriff einrasten können, um eine Drehung des Drehyzlinders 128 gegen den Uhrzeigersinn zu ermöglichen, aber eine Drehung des Drehzylinders 128 im Uhrzeigersinn verhindern, was etwa durch einen sperrklinkenartigen Eingriff erfolgen kann, der eine Relativdrehung nur in einer Richtung erlaubt.
  • Wie sich wiederum den 1315 entnehmen lässt, wird die Kupplung 126 fest am Verschiebekörper 124 befestigt, indem der Wellenstumpf 143 in die Öffnung 145 eingeschoben wird, wobei sich die Kanülenbaugruppe 14 koaxial durch die Kupplungsöffnung 151 erstreckt, so dass sich die Kanülenbaugruppe 14 relativ zur Kupplung 126 drehen kann. Wenn die Stanzkanüle 16 fest von der Zylinderöffnung 164 im Drehzylinder 128 aufgenommen wird und die Löffelkanüle 18 sich durch diesen hindurcherstreckt und fest von dem Kanülenblock 130 aufgenommen wird, so können sich der Drehzylinder 128 und die Stanzkanüle 16 um die Löffelkanüle 18 drehen. Wenn die Zylinderstirnseite 146 mit der Kupplungsstirnseite 144 in Kontakt steht, so kann sich der Drehzylinder 128 entgegen dem Uhrzeigersinn aber nicht im Uhrzeigersinn drehen.
  • Die Antriebsbuchse 132 nimmt den Drehzylinder 128 und den Kanülenblock 130 gleitbeweglich in dem Zylinderdurchlass 137 so auf, dass die Naben 158 mit den Arretierungen 150 und der Drehstift 160 mit dem schraubenförmigen Schlitz 148 in Eingriff kommen. Die Antriebsbuchse 132 wird zusammen mit dem Drehzylinder 128 und dem Kanülenblock 130 gleitbeweglich von der Antriebsbuchsenöffnung 153 des Rückziehkörpers 122 aufgenommen. Der Verschiebekörper 124 wird gleitbeweglich am Rückziehkörper 122 befestigt, indem die Anschlagnaben 140 in die Schlitze 142 eingeschoben sind.
  • Im folgenden wird die Arbeitsweise der Betätigerbaugruppe 12 beschrieben. Wie sich wiederum der 13 sowie der 19 entnehmen lässt, kann sich der Verschiebekörper 124 im montierten Zustand linear relativ zum Rückziehkörper 122 innerhalb von Grenzen bewegen, die durch den Eingriff der Anschlagnaben 140 mit den Schlitzen 142 bestimmt sind. Der Drehzylinder 128 und die Stanzkanüle 16 können eine lineare Verschiebebewegung zusammen mit oder auch unabhängig von der Löffelkanüle 18 durchführen und sich unabhängig von der Löffelkanüle 18 drehen. Der Drehzylinder 128 kann zudem linear unabhängig von dem Kanülenblock 130 verschoben werden. Wenn die Antriebsbuchse 132 vollständig von dem Rückziehkörper 122 aufgenommen wird, so werden die Biegeflansche 156 derart nach innen gedrückt, dass die Naben 158 mit den Arretierungen 150 in Eingriff kommen, um so die Drehung des Drehzylinder 128 zu verhindern. Wenn sich die Antriebsbuchse 132 distal von dem Rückziehkörper 122 wegverschiebt, so ermöglichen es die schrägen Stirnseiten der Flansche 138 den Biegeflanschen 156, sich aufgrund ihrer elastischen Auswärtsvorspannung nach außen zu biegen, so dass die Naben 158 aus dem Eingriff mit den Arretierungen 150 kommen und so ein Drehen des Drehzylinders 128 ermöglichen.
  • Wie sich den 20 und 21 entnehmen lässt, wird die Antriebsbuchse 132 vollständig von dem Rückziehkörper 122 aufgenommen, wenn sich die Betätigerbaugruppe 12 in einer Bereitschaftsposition befindet, die dem gespannten Zustand der Kanülenbaugruppe entspricht, wodurch die Biegeflansche 156 so nach innen gedrückt werden, dass die Naben 158 mit den Arretierungen 150 in Eingriff kommen, wo durch ein Drehen des Drehzylinders 128 verhindert wird. Der Stift 160 kommt mit dem schraubenförmigen Schlitz 148 in Eingriff. Der Kanülenblock 130 wird ebenfalls von dem Rückziehkörper 122 aufgenommen und die Federn 134, 136 werden zusammengedrückt. Der Verschiebekörper 124 wird durch den Auslöser 170 gegen die Federkraft der Federn 134, 136 gehalten. Die Anschlagnaben 140 kommen mit dem distalen Ende der Schlitze 142 in Eingriff und der Drehzylinder 128 steht sowohl mit der Kupplung 126 als auch mit dem Kanülenblock 130 in Kontakt. In diesem gespannten Zustand sind, wie sich auch 8A entnehmen lässt, die Kanülen 16, 18 proximal zurückgezogen, so dass die Eindringspitze 34 des Stiletts 20 sich ein wenig distal zum Löffelabschnitt 42 der Löffelkanüle 18 erstreckt, und der Exzisionsfinger 70 steht ein wenig distal zur Einschubspitze 48 in elastischem Kontakt mit der bogenförmigen Wand 46 der Löffelkanüle 18. Der abgeschlossene Abschnitt 60 der Stanzkanüle 16 erstreckt sich distal zu dem abgeschlossenen Abschnitt 48 der Löffelkanüle 18 und begrenzt dabei den in 7A dargestellten halbkreisförmigen Spalt 88.
  • Wie hier bereits beschrieben wurde und sich 9A entnehmen lässt, wird die Kanülenbaugruppe 14 dann, wenn sich die Betätigerbaugruppe 12 in dem gespannten Zustand befindet, derart in die Gewebemasse 22 eingeschoben, dass die Einschubspitze 34 nahe der Läsion 24 zu liegen kommt. Die Betätigerbaugruppe 12 wird sodann durch eine Betätigung des Auslösemechanismus 170 abgefeuert, um eine Biopsieprobe zu exzidieren.
  • Die Lösung des Betätigers aus der Bereitschaftsposition zur Bewegung der Kanülenbaugruppe aus der gespannten Position in die Exzidierposition erfolgt, indem der Auslöser 170 nach unten gedrückt wird, was es dem Verschiebekörper ermöglicht, sich aufgrund der Federkraft zu bewegen. Die Federn 134, 136 schieben den Kanülenblock 130 und die Antriebsbuchse 132 nach vorne, was dazu führt, dass der Drehzylinder 128 eine entsprechende Bewegung nach vorne durchführt und so den Verschiebekörper 124 vorwärtsschiebt. Die Vorwärtsbewegung des Drehzylinders 128 und des Kanüleblocks 130 führt zu einer Vorwärtsbewegung der Stanzkanüle 16 bzw. der Löffelkanüle 18 in die Läsion 24 (9B, 22 und 23).
  • An einem Punkt dieser Bewegung erreicht die Antriebsfeder 136 die Grenze ihrer Ausdehnung und verhindert so eine weitere Vorwärtsbewegung der Löffelkanüle 18. Dies entspricht der in 9B dargestellten Zwischenposition. Während dieser Bewegung wird der Drehzylinder 128 durch den Eingriff der Naben 158 mit den Arretierungen 150 daran gehindert, sich zu drehen. Es liegt in der Reichweite der Erfindung, einen positiven Anschlag für den Kanülenblock 130 zum Anhalten der Vorwärtsbewegung der Löffelkanüle vorzusehen, anstatt sich auf die Ausdehnungsgrenze der Feder zu verlassen.
  • Die Drehfeder 134 schiebt weiter die Antriebsbuchse 132 nach vorne, um die Kanülenbaugruppe in die Exzisionsposition zu bewegen, indem der Exzisionsfinger 70 bewegt wird, bis er die Einschubspitze 48 der Löffelkanüle 18 freigibt (9C). Während der Bewegung von der Zwischenposition in die Exzisionsposition geben die Biegeflansche 156 die Flansche 138 frei und die Naben 158 kommen aus dem Eingriff mit den Arretierungen 150 (23), was ein Drehen des Drehzylinders ermöglicht, während der Exzisionsfinger die Exzisionsposition erreicht. Besonders bevorzugt beginnt die Drehung des Exzisionsfingers erst, wenn der Exzisionsfinger seine Längserstreckung erreicht hat. Dies verhindert, dass durch die Drehung des Exzisionsfingers ein schraubenförmiger Pfad in die Probe geschnitten wird. In der Exzisionsposition wird der Verschiebekörper 124 durch den Eingriff der Anschlagnaben 140 mit dem proximalen Ende der Schlitze 142 daran gehindert, sich weiter in Längsrichtung zu bewegen (22). In entsprechender Weise wird der Drehzylinder daran gehindert, sich weiter in Längsrichtung zu bewegen, da er mit dem Verschiebekörper über die Kupplung 26 in Kontakt kommt. Allerdings kann sich die Antriebsbuchse 132 unter dem Einfluss der Drehfeder 134 weiter vorwärtsbe wegen. Eine weitere Vorwärtsbewegung der Antriebsbuchse 132 verursacht die Drehbewegung des Drehzylinders 128 entgegen dem Uhrzeigersinn, während der Drehstift 160 am schraubenförmigen Schlitz 148 entlangwandert (9D). Genauer gesagt folgt aufgrund der drehfesten Fixierung des Stiftes 160 an der Drehbuchse bei einer Vorwärtsbewegung der Antriebsbuchse der schraubenförmige Schlitz dem Stift, was es logischerweise notwendig macht, dass sich der Zylinder 128 an Ort und Stelle dreht, ohne sich vorwärts zu bewegen. Der schraubenförmige Schlitz 148, die Antriebsbuchse 132 und der Drehstift 160 sind vorzugsweise so ausgelegt, dass der Drehzylinder 128 und die Stanzkanüle 16 sich bei einem vollständigen Hub der Antriebsbuchse 132 um 1 ½ Umdrehungen drehen. Bei mehr als einer vollen Umdrehung erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass die Probe vollständig abgetrennt wird.
  • 2449B zeigen ein zweites Ausführungsbeispiel einer Betätigerbaugruppe 220, das auch als „Biopsiepistole" bezeichnet wird und dazu dient, sowohl die Kanülenbaugruppe 14 in die Exzisionsposition zu bewegen, als auch sodann die Stanzkanüle 16 zu drehen. Im vorliegenden Zusammenhang bezeichnet der Begriff „distal" bzw. „vorwärts" das Ende bzw. eine Bewegung zu dem Ende der Biopsiepistole 220 und ihrer Bestandteile hin, das der Kanülenbaugruppe 14 zugewandt ist. „Proximal" bzw. „rückwärts" bezeichnet demgemäß das Ende bzw. eine Bewegung zu dem Ende der Biopsiepistole 220 und ihrer Bestandteile hin, das der Kanülenbaugruppe 14 abgewandt ist. Zudem bezeichnen „dorsal" bzw. „obere" die Oberseite der entsprechend der Darstellung in 24 ausgerichteten Biopsiepistole 220 bzw. eine Bewegung zu dieser Oberseite hin, während „ventral" bzw. „untere" die Unterseite der gemäß 24 ausgerichteten Biopsiepistole 220 oder eine Bewegung zu dieser Unterseite hin bezeichnet.
  • 24 zeigt die Biopsiepistole 220, die in Wirkverbindung mit der Kanülenbaugruppe 14 steht. Die Biopsiepistole 220 weist ein distales Ende 222, ein proximales Ende 224, eine dorsale Seite 226, die eine Spanngriffbaugruppe 236 trägt, und eine ventrale Seite 228 auf. Wie sich auch aus 25 ersehen lässt, umfasst die Biopsiepistole 220 ein äußeres Gehäuse 230, das eine linke Gehäusehülle 232 und eine rechte Gehäusehülle 234 umfasst, die so ausgelegt sind, das sie wirksam miteinander in Eingriff kommen können, sowie einen Gehäusegriff 218, der einen ergonomischen funktionalen Handgriff zum leichteren Einschieben der Kanülenbaugruppe 14 in eine Läsion 24 und der Gewinnung der Biopsieprobe 26 bildet.
  • Die Biopsiepistole 220 umfasst die Spanngriffbaugruppe 236, eine Pendelbaugruppe 238, eine Auslösebaugruppe 240, eine Probengrößensteuerbaugruppe 242 und eine Kanülenbetätigungsbaugruppe 244. Die Spanngriffbaugruppe 236 umfasst einen Handgriff 250, eine Griffplatte 252, eine Feder 254, einen Schwenkhebel 256, eine Sperrklinke 258 und ein Paar von Sperrknöpfen 260. Die Pendelbaugruppe 238 umfasst eine Pendeleinrichtung 270, eine Federhalterung 272, eine Feder 274, eine Nockenfeder 276 und einen Nockenblock 278. Die Auslösebaugruppe 240 umfasst eine Abfeuerungsverstrebung 290, das proximal in einem Abfeuerungsstößel 292 endet, und ein Paar von Abfeuerungsknöpfen 294. Die Probengrößensteuerbaugruppe 242 umfasst ein Mundstück 300, ein Einstellelement 302 und eine Feder 304. Die Kanülenbetriebsbaugruppe 244 umfasst eine Sperrplatte 310, einen Löffelkanülenschlitten 312, einen Schneidkanülenschlitten 314, ein schraubenförmiges Antriebselement 316, ein angetriebenes Drehelement 318 und eine Feder 320. Diese Elemente sind innerhalb des Gehäuses 230 in und an verschiedenen Sitzen, Schlitzen und Schienen miteinander verbunden und gehaltert, wodurch die genau gesteuerte Bewegung der Elemente während des Probengewinnungsvorgangs erleichtert wird.
  • Die 26A–C und 27 zeigen die rechte Gehäusehülle 234. Die Gehäusehülle 234 weist einen unregelmäßig geformten länglichen Körper auf, der eine mit einer oberen Wand 332 verbundene längliche Seitenwand 330, eine Bodenwand 334, eine proximale Wand 336 und eine distale Wand 338 umfasst. Die Wände 330338 sind Profilelemente und mit Öffnungen, Naben, Schienen etc. versehen, um die die Biopsiepistole 220 bildenden Elemente im Betrieb zu haltern.
  • Wie sich insbesondere 26B entnehmen lässt, ist die obere Wand 332 mit einer Schwenkhebelöffnung 340 versehen, die sie durchlauft und in einem Schwenkhebelgehäuse 339 mündet, welches eine längliche, etwas gebogene Schwenkhebelkammer 342 umfasst, die in einem proximalen Ende 344 ausläuft, das nach oben von der Schwenkhebelöffnung 340 weggeneigt ist. Proximal zur Schwenkhebelöffnung 340 ist die obere Wand 332 mit einer sie durchlaufenden oberen Sperröffnung 346 versehen, die in eine Sperrkammer 348 mündet. Ein Sperrschlitz 350 steht mit der Sperrkammer 348 durch die Seitenwand 330 in Verbindung.
  • Die proximale Wand 336 weist eine geringfügige Biegung nach außen von der oberen Wand 332 zur unteren Wand 334 hin auf und ist an einem unteren Abschnitt mit einer halbkreisförmigen Auslöseöffnung 360 versehen. Von der Seitenwand 330 erstreckt sich eine verkürzte untere Wand 362 nach innen, die von einem oberen Abschnitt der proximalen Wand 336 aus nach unten herabhängt. Von der Seitenwand 330 und von der oberen Wand 332 zur unteren Wand 334 erstreckt sich parallel zur äußeren Wand 362 eine Zwischenwand 364. Ein oberer Abschnitt der Zwischenwand 364 ist mit der äußeren Wand 362 verbunden und bildet so eine enge Federhaltekammer 366. Die Zwischenwand 364 ist an einem oberen Abschnitt mit einer halbkreisförmigen Federhalteöffnung 368 versehen, die mit der Federhaltekammer 366 in Verbindung steht, und weist an einem unteren Abschnitt eine geradlinige Zwischenauslöseöffnung 370 auf, die axial mit der Auslöseröffnung 360 fluchtet. Von der Seitewand 330 nach innen und von der unteren Wand 334 nach oben erstreckt sich parallel zur Zwischenwand 364 eine Innenwand 372. Die Innenwand 372 ist mit einer gradlinigen distalen Auslöseöffnung 374 versehen, die axial mit der Zwischenauslöseöffnung 370 und der Auslöseöffnung 360 fluchtet.
  • Von der Seitenwand 330 nach innen im wesentlichen parallel zur oberen Wand 332 und von der Zwischenwand 364 zur distalen Wand 338 erstrecken sich eine obere Innenwand 380 und eine untere Innenwand 382 parallel und mit Abstand nebeneinander. Die obere Innenwand 380 ist an ihrem proximalen Ende mit einer geradlinigen unteren Sperröffnung 384 versehen, die durch sie hindurch verläuft. Die obere Innenwand 380 und die untere Innenwand 382 begrenzen zwischen sich einen länglichen Pendelschlitz 386.
  • Von der Seitenwand 330 nach innen erstreckt sich distal zur Innenwand 372 und ventral zur unteren Innenwand 382 eine geradlinige Sperrplattenhalterung 390, die eine Sperrplattenauskehlung 392 begrenzt. Von der Seitenwand 330 nach innen und distal zur Sperrplattenhalterung 390 erstrecken sich eine obere Löffelkanülenschlittenschiene 394 und eine untere Löffelkanülenschlittenschiene 396 parallel und mit Abstand nebeneinander. Die obere Löffelkanülenschlittenschiene 394 endet in einem oberen Anschlag 398. Die untere Löffelkanülenschlittenschiene 396 endet in einem unteren Anschlag 400. Die Schlittenschienen 394, 396 verlaufen im wesentlichen parallel zur oberen Innenwand 380 und der unteren Innenwand 382. Eine Schneidkanülenschlittenverstrebung 430 umfasst ein oberes Verstrebungsstück 436 und ein unteres Verstrebungsstück 438, welche sich von einer Zwischenposition an der Seitenwand 330 aus nach innen erstrecken und eine bogenförmige, nach innen gewandte Oberfläche begrenzen. Die Verstrebungsstücke 436, 438 sind durch einen Schlitz 439 voneinander getrennt.
  • Wie sich 26C entnehmen lässt, erstrecken sich die obere Innenwand 380 und die untere Innenwand 382 distal zu einer Zwischenwand 450, die sich von der Seitenwand 330 aus nach innen und von der Bodenwand 334 aus nach oben erstreckt. Eine Innenwand 452 erstreckt sich von der Seitenwand 330 aus nach innen und von der Bodenwand 334 aus nach oben parallel zur Zwischenwand 450. Die Innenwand 452 ist mit einer durch sie hindurchverlaufenden Mundstücköffnung 454 versehen. Wie sich wiederum 26B entnehmen lässt, erstrecken sich von der Seitenwand 330 nach innen von der Schneidkanülenschlittenverstrebung 430 zur Innenwand 452 eine obere Rippe 432 und eine untere Rippe 434 parallel und mit Abstand nebeneinander ventral und im wesentlichen parallel zur unteren Innenwand 382, wobei sie einen Schlitz 435 begrenzen. Eine Anschlagrippe 433 erstreckt sich orthogonal von der oberen Rippe 432 zur unteren Rippe 434 zwischen den Enden der Rippen 432, 434.
  • Wie sich auch aus 27 ergibt, durchdringt eine längliche vordere Auslöseöffnung 460 die Seitenwand 330 in einem unteren distalen Bereich dieser Wand ventral zur unteren Rippe 434. Distal in die Öffnung 460 erstreckt sich von deren proximalen Ende aus ein freitragender Freigabearm 462. Der Freigabearm 462 umfasst ein elastisches freitragendes Element 464, welches in einem sich nach innen erstreckenden Zahn 466 endet. Von dem freitragenden Element 464 in der dem Zahn entgegengesetzen Richtung erstreckt sich ein Knopfzapfen 468 nach außen.
  • Wie sich wiederum aus 26C ergibt, erstreckt sich die distale Wand 338 von der oberen Wand 332 zur Bodenwand 334, wobei sie insgesamt eine unregelmäßige Biegung aufweist. Die distale Wand 338 ist mit einer unregelmäßig geformten Mundstücköffnung 448 versehen, die in axialer Richtung mit der Mundstücköffnung 454 in der Innenwand 452 fluchtet.
  • Wie sich wiederum 26A entnehmen lässt, erstreckt sich die Bodenwand 334 von der distalen Wand 338 zur proximalen Wand 336 im wesentlichen parallel neben der oberen Wand 332. Die Bodenwand 334 ist entlang ihrer Länge mit einer Anordnung von regelmäßig zueinander beabstandeten, sich seitlich erstreckenden Rippen 420 versehen. Ein länglicher geradliniger Probengrößenwahlschlitz 410 ist in der Bodenwand 334 proximal zu deren Mittelpunkt vorgesehen. Ein Paar von geradlinigen distalen Schlitzen 412, 414 ist in der Bodenwand 334 distal zum Probengrößenwahlschlitz 410 eingesetzt. Ein Paar von geradlinigen proximalen Schlitzen 416, 418 ist in der Bodenwand 334 proximal zum Probengrößenwahlschlitz 410 vorgesehen. Die Abstand zwischen den distalen Schlitzen 412, 414 entspricht dem Abstand zwischen den proximalen Schlitzen 416, 418.
  • Die Seitenwand 330 und die obere Wand 332 gehen zum distalen Ende der Gehäusehülle 234 hin in eine seitlich nach außen geöffnete Schwenkbuchse 440 über, die mit einer kreisförmigen Schwenköffnung 442 versehen ist, welche durch sie hindurch verläuft. Von der Seitenwand 330 erstreckt sich zwischen der Schwenkbuchse 440 und der distalen Wand 338 ein horizontal angeordneter, plattenartiger distaler Nockenblockkeil 444 nach innen, welcher eine nach hinten weisende schräge Stirnseite 446 aufweist.
  • Die linke Gehäusehülle 232 ist im wesentlichen spiegelbildlich zur rechten Gehäusehülle 234 aufgebaut und weist viele gleichartige strukturelle Elemente auf, wobei sie so gestaltet ist, dass die strukturellen Elemente in beiden Hüllen 232, 234 in einen Wirkeingriff kommen und so das zusammengesetzte Gehäuse 230 haltern und ihm eine Bewegungsfunktionalität verleihen. Die 28A–C und 29 zeigen die linke Gehäusehülle 232. Die linke Gehäusehülle 232 ist ein unregelmäßig geformter länglicher Körper, der eine mit einer oberen Wand 482 verbundene längliche Seitenwand 480, eine Bodenwand 484, eine proximale Wand 486 und eine distale Wand 488 umfasst. Die Wände 480488 weisen Profile auf und sind mit Öffnungen, Naben, Schienen etc. versehen, um die die Biopsiepistole 220 bildenden Elemente im Betrieb zu haltern. Wie sich insbesondere 28B entnehmen lässt, ist die obere Wand 482 mit einer Schwenkhebelöffnung 490 versehen, die durch sie hindurch verläuft und in einer Schwenkhebelverstrebung 489 mündet, welches eine längliche, etwas gebogene Schwenkhebelkammer 492 umfasst, die in einem proximalen Ende 494 ausläuft, das nach oben weg von der Schwenkhebelöffnung 490 geneigt ist. Proximal zur Schwenkhebelöffnung 490 ist die obere Wand 482 mit einer oberen Sperröffnung 496 versehen, die durch die hindurchverläuft und in eine Sperrkammer 498 mündet. Ein Sperrschlitz 500 steht mit der Sperrkammer 498 durch die Seitenwand 480 in Verbindung.
  • Die proximale Wand 486 weist eine geringfügige Biegung von der oberen Wand 482 zur Bodenwand 484 nach außen hin auf und ist an einem unteren Abschnitt mit einer halbkreisförmigen Auslöseöffnung 510 versehen. Von der Seitenwand 480 erstreckt sich eine verkürzte untere Wand 512 nach innen, die von einem oberen Abschnitt der proximalen Wand 486 herabhängt. Von der Seitenwand 480 nach innen und von der oberen Wand 482 zur Bodenwand 484 erstreckt sich parallel zur Außenwand 512 eine Zwischenwand 514. Ein oberer Abschnitt der Zwischenwand 514 ist mit der Außenwand 512 verbunden, um eine enge" Federhaltekammer 516 zu bilden. Die Zwischenwand 514 ist an einem oberen Abschnitt mit einer halbkreisförmigen Federhaltekammer 518 versehen, die mit der Federhaltekammer 516 in Verbindung steht, und weist an einem unteren Abschnitt eine geradlinige Zwischenauslöseöffnung 520 auf, die axial mit der Auslöseöffnung 510 fluchtet. Von der Zwischenwand 514 erstreckt sich dorsal zur Federhalteöffnung 518 ein geradliniger Haltezapfen 526 nach innen. Von der Seitewand 480 nach innen und von der Bodenwand 484 nach oben erstreckt sich parallel zur Zwischenwand 514 eine Innenwand 522. Die Innenwand 522 ist mit einer geradlinigen distalen Auslöseöffnung 524 versehen, die axial mit der Zwischenauslöseöffnung 520 und der Auslöseöffnung 510 fluchtet.
  • Von der Seitenwand 480 nach innen im wesentlichen parallel zur oberen Wand 482 und von der Zwischenwand 514 zur distalen Wand 488 erstrecken sich eine obere Innenwand 530 und eine untere Innenwand 532 parallel und mit Abstand nebeneinander. Die obere Innenwand 530 ist mit einer geradlinigen unteren Sperröffnung 534 versehen, die an ihrem proximalen Ende durch sie hindurch verläuft. Die obere Innenwand 530 und die untere Innenwand 532 begrenzen einen länglichen Pendelschlitz 536 zwischen sich.
  • Von der Seitenwand 480 nach innen erstreckt sich distal zur Innenwand 522 und ventral zur unteren Innenwand 532 eine geradlinige Sperrplattenhalterung 540, die eine Sperrplattenauskehlung 542 begrenzt. Von der Seitenwand 480 nach innen und distal zur Sperrplattenhalterung 540 erstrecken sich eine obere Löffelkanülenschlittenschiene 544 und eine untere Löffelkanülenschlittenschiene 546 parallel und mit Abstand nebeneinander. Die obere Löffelkanülenschlittenschiene 544 endet in einem oberen Anschlag 548. Die untere Löffelkanülenschlittenschiene 546 endet in einem unteren Anschlag 550. Die Schlittenschienen 544, 546 verlaufen im wesentlichen parallel zur oberen Innenwand 530 und der unteren Innenwand 532. Eine Schneidkanülenschlittenverstrebung 580 umfasst ein oberes Verstrebungsstück 586 und ein unteres Verstrebungsstück 588, welche sich von einer Zwischenposition an der Seitenwand 480 aus nach innen erstrecken und eine bogenförmige, nach innen gewandte Oberfläche begrenzen. Die Verstrebungsstücke 586, 588 sind durch einen Schlitz 589 voneinander getrennt.
  • Wie sich 28C entnehmen lässt, erstrecken sich die obere Innenwand 530 und die untere Innenwand 532 distal zu einer Zwischenwand 600, die sich von der Seitenwand 480 aus nach innen und von der Bodenwand 484 aus nach oben erstreckt. Eine Innenwand 602 erstreckt sich von der Seitenwand 480 aus nach innen und von der Bodenwand 484 aus nach oben parallel zur Zwischenwand 600. Die Innenwand 602 ist mit einer durch sie hindurchverlaufenden Mundstücköffnung 604 versehen. Wie sich wiederum 28B entnehmen lässt, erstrecken sich von der Seitenwand 480 nach innen von der Schneidkanülenschlittenverstrebung 580 zur Innenwand 602 eine obere Rippe 582 und eine untere Rippe 584 parallel und mit Abstand nebeneinander ventral und im wesentlichen parallel zur unteren Innenwand 532, wobei sie einen Schlitz 585 begrenzen. Eine Anschlagrippe 583 erstreckt sich ortho gonal von der oberen Rippe 582 zur unteren Rippe 584 zwischen den Enden der Rippen 582, 584.
  • Wie sich auch aus 29 ergibt, durchdringt eine längliche vordere Auslöseöffnung 610 die Seitenwand 480 in einem unteren distalen Bereich dieser Wand ventral zur unteren Rippe 584. Vom proximalen Ende der Öffnung 610 erstreckt sich ein freitragender Freigabearm 612 in distaler Richtung in diese Öffnung hinein. Der Freigabearm 612 umfasst ein elastisches freitragendes Element 614, welches in einem sich nach innen erstreckenden Zahn 616 endet. Vom freitragenden Element 614 erstreckt sich nach außen in die dem Zahn 616 entgegengesetzte Richtung einen Knopfzapfen 618.
  • Wie sich wiederum aus 28C ergibt, erstreckt sich die distale Wand 488 von der oberen Wand 482 zur Bodenwand 484, wobei sie insgesamt eine unregelmäßige Biegung aufweist. Die distale Wand 488 ist mit einer unregelmäßig geformten Mundstücköffnung 598 versehen, die in axialer Richtung mit der Mundstücköffnung 604 in der Innenwand 602 fluchtet.
  • Wie sich wiederum 28A entnehmen lässt, erstreckt sich die Bodenwand 484 von der distalen Wand 488 zur proximalen Wand 486 im wesentlichen parallel neben der oberen Wand 482. Die Bodenwand 484 ist entlang ihrer Länge mit einer Anordnung von regelmäßig zueinander beabstandeten, sich seitlich erstreckenden Rippen 570 versehen. In der Bodenwand 484 ist proximal zu deren Mittelpunkt ein länglicher geradliniger Probengrößenwahlschlitz 560 vorgesehen. Ein Paar von geradlinigen distalen Schlitzen 562, 564 ist in die Bodenwand 484 distal zum Probengrößenwahlschlitz 560 angeordnet. Ein Paar von geradlinigen proximalen Schlitzen 566, 568 ist in der Bodenwand 484 proximal zum Probengrößenwahlschlitz 560 vorgesehen. Der Abstand zwischen den distalen Schlitzen 562, 564 entspricht dem Abstand zwischen den proximalen Schlitzen 566, 568.
  • Die Seitenwand 480 und die obere Wand 482 gehen zum distalen Ende der Gehäusehülle 232 hin in eine seitlich nach außen geöffnete Schwenkbuchse 590 über, die mit einer kreisförmigen Schwenköffnung 592 versehen ist, welche durch sie hindurch verläuft. Von der Schwenkbuchse 590 erstreckt sich nach innen direkt unterhalb der Schwenköffnung 592 ein horizontal angeordneter, plattenartiger proximaler Nockenblockkeil 594, der eine nach vorne gerichtete schräge Stirnseite 596 aufweist. Distal zur Schwenkbuchse 590 ist ein geradliniges Nockenfedergehäuse 606 vorgesehen, welches eine Anschlagwand 608 umfasst, die von der oberen Wand 482 herabhängt. Die Anschlagwand 608 ist von dem Nockenfedergehäuse 606 derart getrennt, dass das Nockenfedergehäuse 606 sich proximal zur Schwenkbuchse 590 hin öffnet.
  • Die Gehäusehüllen 232, 234 werden mit einer geeigneten Anzahl von Verbindungselementen, etwa Einschnapphalterungen, Stangen- und Sitzstrukturen, mit einem Gewinde versehenen Befestigungsöffnungen und Sitze etc. versehen, um die Gehäusehüllen 232, 234 zur Bildung des Gehäuses 230 fest miteinander zu verbinden.
  • Wie sich 30 entnehmen lässt, handelt es sich bei dem Griff 250 um ein längliches, balkenartiges Element mit einem proximalen Ende 630 und einem distalen Ende 632. Das distale Ende 632 endet in einem Paar paralleler, zueinander beabstandeter, geneigter Schwenkausleger 634, die jeweils in einem sich nach innen erstreckenden Schwenkzapfen 636 enden. Die Schwenkausleger 634 und die Schwenkzapfen 636 sind so ausgelegt, dass sie von den Schwenkbuchsen 440, 590 bzw. den Schwenköffnungen 442, 592 aufgenommen werden können, wenn sich die Gehäusehüllen 232, 234 in einem montierten Zustand befinden. Die Schwenkbuchsen 440, 590 sind so ausgelegt, dass sie eine Schwenkbewegung des Griffes 250 um eine koaxial zu den Schwenköffnungen 442, 592 verlaufende Achse ermöglichen.
  • Ein Sperrausleger 638 erstreckt sich orthogonal von der Unterseite des Griffs 250 aus an einem proximalen Ende 630 dieses Griffs und endet in einem Haken 640, der sich zum distalen Ende 632 hin erstreckt. Ein Paar von parallelen, zueinander beabstandeten Schwenkhebelhalterungen 642 erstreckt sich von der Unterseite des Griffs 250 zwischen dem proximalen Ende 630 und dem distalen Ende 632. Die Schwenkhebelhalterungen 642 sind mit Schwenköffnungen 644 versehen, die eine orthogonal zur Längsachse des Griffs 250 verlaufende Drehachse definieren. Zwischen den Schwenkhebelhalterungen 642 und dem distalen Ende 632 ist ein Paar von zylindrischen Federhaltezapfen 646 angeordnet, die sich von der Unterseite des Griffs 250 aus erstrecken.
  • Wie sich 31 entnehmen lässt, ist die Feder 254 ein eine elastisches, im wesentlichen L-förmiges Element, das einen Halterungsarm 650 und einen Kontaktarm 652 umfasst, die sich im wesentlichen orthogonal von diesem Element aus erstrecken. Der Kontaktarm 652 endet in einem Flansch 654, der ein wenig von dem Halterungsarm 650 weggeneigt ist. Ein zueinander beabstandetes Paar von im wesentlichen kreisförmig gestalteten Halterungsöffnungen 656 erstreckt sich durch den Halterungsarm 650. Mehrere Halterungsfinger 658, von denen in 31 vier gezeigt sind, erstrecken sich in freitragender Weise radial vom Umfang jeder Halterungsöffnung 656 aus nach innen, wobei sie an ihren Enden zueinander beabstandet sind und dabei eine Mittelöffnung 660 begrenzen, welche koaxial zum Mittelpunkt der Halterungsöffnung 656 angeordnet ist. Die Enden jedes Fingers 658 können mit einer gebogenen Spitze versehen sein, um eine kreisförmige Mittelöffnung 660 zu begrenzen. Die Größe der Mittelöffnungen 660 ist so gewählt, dass sich die Federhalterungszapfen 646 durch diese Öffnungen einschieben lassen, um die Feder 254 fest durch einen Reibeingriff an dem Griff 250 anzubringen. Die Feder 254 ist aus einem geeigneten Material gefertigt, wie etwa Stahl oder hochfestem Kunststoff, welches eine ausreichende Festigkeit und Elastizität für die hier beschriebenen Zwecke aufweist.
  • Wie sich 32 entnehmen lässt, ist der Schwenkhebel 256 ein im wesentlichen abgeflachtes, in etwa T-förmiges Element mit einem Schwenkende 670 und einem Gleitende 672, die durch einen Mittelträger 674 miteinander verbunden sind. Das Gleitende 672 umfasst einen zylindrisch geformten Gleitstab 676, der orthogonal zur Längsachse des Mittelträgers 674 verläuft und sich seitlich von dem Mittelträger 674 wegerstreckt und dabei ein Paar von einander gegenüberliegenden Zapfen 678 bildet. Das Schwenkende 670 umfasst einen zylindrisch geformten Schwenkstab 680, der orthogonal zur Längsachse des Mittelträgers 674 verläuft und sich parallel zum Gleitstab 676 seitlich vom Mittelträger 674 wegerstreckt. Ein Paar gebogener Streben 682 erstrecken sich von den Enden des Schwenkstabs 680 aus und sind mit dem Mittelträger 674 an einem Mittelbereich dieses Trägers verbunden und begrenzen so zusammen mit dem Schwenkstab 680 und dem Mittelträger 674 ein Paar von zueinander beabstandeten Öffnungen 684. Die Abschnitte des Schwenkstabs 680, die den Öffnungen 684 benachbart sind, sind so ausgebildet, dass sie in die Schwenköffnungen 644 der Schwenkhebelhalterungen 642 des Griffs 250 eingeschoben werden können, um den Schwenkhebel 256 am Griff 250 schwenkbeweglich zu haltern. Vorzugsweise sind die Schwenkhebelhalterungen 642 so ausgelegt, dass der Schwenkstab 680 in die Schwenköffnungen 644 einschnappen kann.
  • Wie sich den 33A–C entnehmen lässt, ist die Sperrklinke 258 ein schlittenartiger Körper, der einen geradlinigen Rahmenabschnitt 690 mit einer Mittelwand 692 aufweist, welche ein Paar von orthogonal herabhängenden, zueinander beabstandeten Seitenwänden 694, 696 miteinander verbindet. Die Mittelwand 692 und die Seitenwände 694, 696 begrenzen einen geradlinigen Pendelhohlraum 726. Von der Seitenwand 694 erstreckt sich auslegerartig und koplanar mit dieser Wand ein Biegearm 700, der von der Seitenwand 694 entfernt in einem nach unten herabhängenden Zahn 704 endet. Parallel zum Biegearm 700 ist ein Biegearm 698 vorgesehen, der sich von der Seitenwand 696 auslegerartig wegerstreckt und zu dieser Wand koplanar ist und entfernt von der Seitenwand 696 in einem nach unten hängenden Zahn 702 endet. Von der Mittelwand 692 erstreckt sich auslegerartig und koplanar mit der Seitenwand 694 ein Sperrarm 708, der an dem der Mittelwand 692 entgegengesetzten Ende in einem Haken 712 ausläuft, welcher sich oberhalb der Mittelwand 692 erstreckt. Von der Mittelwand 692 erstreckt sich auslegerartig und koplanar mit der Seitenwand 696 ein Sperrarm 706 weg, der am dem der Mittelwand 692 entgegengesetzten Ende in einem Haken 710 ausläuft, welcher sich oberhalb der Mittelwand 692 erstreckt. Ein abgeflachter seitlicher Träger 714 erstreckt sich nach außen von der Seitenwand 696 weg und endet in einer Knopfhalterung 722. Eine längliche Flanschplatte 718 schneidet den seitlichen Träger 714 parallel zu und mit Abstand von der Seitenwand 696. Ein abgeflachter seitlicher Träger 716 erstreckt sich nach außen weg von der Seitenwand 694 und endet in einer Knopfhalterung 724. Eine längliche Flanschplatte 720 schneidet den seitlichen Träger 716 parallel zu und mit Abstand von der Seitenwand 694. Die seitlichen Träger 714, 176 sind koaxial zueinander ausgerichtet.
  • Wie sich 33C entnehmen lässt, ist die Sperrklinke 258 mit einem elastischen Band 728 versehen, das so ausgelegt ist, dass es die Sperrarme 706, 708 und den Haltezapfen 526 umschlingt, wenn die Sperrklinke 258 in dem Gehäuse 230 in der im folgenden beschriebenen Weise montiert ist.
  • Wie sich den 34A–B entnehmen lässt, ist der Knopf 260, 294 ein in etwa ovaler, abgerundeter Körper mit einer Außenoberfläche 730 und einer dieser gegenüberliegenden Innenoberfläche 736. Die Außenoberfläche 730 ist durch eine Anordnung aus regelmäßig zueinander beabstandeten Schlitzen 734 in Rippen 732 unterteilt, wobei die Schlitze orthogonal zur Längsachse des Knopfes 260, 294 ausgerichtet sind. Eine in etwa ovale Umfangswand 738 hängt von der Innenwand 736 bis zu den Rippen 732 herab und begrenzt so einen Hohlraum 740. Der Hohlraum 740 ist so gestaltet, dass eine Knopfhalterung 722, 724 oder ein Knopfzapfen 318, 468 darin eingeschoben werden kann. Mehrere sich nach innen erstreckende Zapfen 742 sind rund um die Umfangswand 738 mit Abstand zueinander angeordnet, um die feste Anbringung des Knopfes 260 an der Knopfhalterung 722, 724 und dem Knopfzapfen 318, 468 zu erleichtern.
  • Wie sich den 35A–G entnehmen lässt, ist die Pendelvorrichtung 270 ein länglicher, schlittenartiger Körper mit einem proximalen Ende 750 und einem distalen Ende 752, der einen Plattenabschnitt 754 und einen kastenartigen Abschnitt 756 umfasst. Der Plattenabschnitt 754 erstreckt sich von dem distalen Ende 752 aus in Wirkeingriff mit dem kastenartigen Abschnitt 756 und endet in einem proximalen Plattenende 755 etwa an der Mittellinie des kastenartigen Abschnitts 756. Der kastenartige Abschnitt 756 erstreckt sich von dem Plattenabschnitt 754 bis zu dem proximalen Ende 750. Der Plattenabschnitt 754 ist ein längliches, plattenartiges Element mit einer Oberseite 758 und einer Unterseite 760. Eine geradlinige Öffnung 762 erstreckt sich nahe dem distalen Ende 752 durch den Plattenabschnitt 754.
  • Wie sich 35C entnehmen lässt, umfasst eine Nockenblockhalterung 280 eine Innenwand 764, die sich seitlich entlang der Öffnung 762 orthogonal von der Oberseite 758 wegerstreckt, und eine Außenwand 766, die sich seitlich entlang der Öffnung 762 orthogonal von der Oberseite 758 parallel zur Innenwand 764 wegerstreckt. Ein Innenflansch 768 erstreckt sich orthogonal entlang dem oberen Ende der Innenwand 764 über die Öffnung 762 hinweg und ein Außenflansch 770 erstreckt sich orthogonal entlang dem oberen Ende der Außenwand 766 über die Öffnung 762 hinweg koplanar zum Innenflansch 768 in einem Abstand zu diesem, so dass beide zwischen sich einen Spalt 722 definieren.
  • Ein Endbehälter 774 erstreckt sich distal zur Nockenblockhalterung 280 und umfasst eine Innenwand 776, die sich orthogonal von der Oberseite 758 wegerstreckt, und ein Paar von Seitenwänden 778, 780, die sich orthogonal von der Oberseite 758 und der Innenwand 776 weg parallel mit Abstand zueinander nebeneinander erstrecken. Die Wände 776780 begrenzen eine geradlinige Kammer 782, die sich zum distalen Ende 752 hin öffnet. Wie sich 35D entnehmen lässt, hängt von der Unterseite 760 zwischen dem distalen Ende 752 und der Öffnung 762 eine Verstrebung 784 herab, das eine Verstrebungswand 786 umfasst, die in einer gebogenen Oberfläche 790 endet, welche sich von der unteren Oberfläche 760 weg öffnet. Die Verstrebungswand 786 ist durch mehrere dreieckige Klammern 788 verstärkt, die zwischen der Verstrebungswand 786 und dem distalen Ende 752 vorgesehen sind. Das distale Ende 752 endet in einer abgerundeten Kante, die von der Oberseite 758 herabhängt.
  • Wie sich den 35E und F entnehmen lässt, ist der kastenartige Abschnitt 756 eine längliche, geradlinige Struktur, die eine obere Wand 800, welche parallel und mit Abstand zur Oberseite 758 des Plattenabschnitts 754 verläuft, und eine Bodenwand 860 umfasst, die parallel und mit Abstand zur oberen Wand 800 parallel zum Plattenabschnitt 754 verläuft. Ein Paar von parallelen, zueinander beabstandeten Seitenwänden 802, 804 hängt orthogonal von der oberen Wand 800 herab und dient zum Teil zur Verbindung mit dem Plattenabschnitt 754 und zum Teil zur Verbindung mit der Bodenwand 806. Eine innere Endwand 808 erstreckt sich orthogonal von der Oberseite 758 des Plattenabschnitts 754 weg und ist dabei mit den Seitenwänden 802, 804 verbunden und umgibt so ein distales Ende des kastenartigen Abschnitts 756. Die Wände 800808 begrenzen eine längliche, geradlinige Kammer 820. Wie sich 35G entnehmen lässt, erstreckt sich ein zylindrischer Federzapfen 864 orthogonal von der inneren Endwand 808 in die Kammer 820.
  • Wie sich wiederum den 35E und F entnehmen lässt, erstreckt sich eine innere Lagerwand 810 orthogonal von der oberen Wand 800 nahe der inneren Endwand 808 weg. Die innere Lagerwand 810 ist an ihrer distalen Seite mit einer bogenförmigen Oberfläche 812 versehen. Eine dreieckige Klammer 814 erstreckt sich von der proximalen Seite der inneren Lagerwand 810 zur oberen Wand 800. Die äußere Lagerwand 816 erstreckt sich von der oberen Wand 800 zwischen der inneren Lagerwand 810 und dem proximalen Ende 750 orthogonal weg. Die äußere Lagerwand 816 ist an der distalen Seite der Wand 816 mit einer bogenförmigen Oberfläche 818 versehen.
  • Eine längliche Seitenrippe 822 erstreckt sich seitlich von der Seitenwand 804 koplanar mit dem Plattenabschnitt 754 weg. Ein Endzapfen 826 erstreckt sich seitlich von dem proximalen Ende der Seitenrippe 822 weg. Eine längliche Seitenrippe 824 erstreckt sich seitlich von der Seitenwand 802 koplanar mit dem Plattenabschnitt 754 weg. Ein Endzapfen 828 erstreckt sich seitlich von dem proximalen Ende der Seitenrippe 824 weg. Das proximale Ende jedes Endzapfen 826, 828 ist abgerundet. Von dem proximalen Ende der Bodenwand 806 hängt eine halbzylindrischer Endrippe 862 herab, die quer zur Längsachse der Pendelvorrichtung 270 angeordnet ist.
  • Wie sich den 35E–G entnehmen last, hängt orthogonal von der Bodenwand 806 proximal zum proximalen Plattenende 755 eine Zwischenwand 830 herab, die mit einer Verstrebungsöffnung 835 versehen ist, welche sich ventral von dem Behälterabschnitt 756 weg öffnet und durch eine gebogen Oberfläche 836 begrenzt wird. Die seitlichen Seiten der Verstrebungsöffnung 835 definieren ein Paar von nach unten hängenden Flügeln 832, 834. Die proximale Seite jedes Flügels 832, 834 ist mit einer abgeschrägten Kerbe 838 versehen, die nach innen zu der Verstrebungsöffnung 835 hin geneigt ist. Proximal von jedem Flügel 832, 834 erstreckt sich parallel zu den Seitenwänden 802 bzw. 804 ein freitragender Biegearm 840 bzw. 842, der proximal in einem nach unten herabhängenden Haken 844, 846 endet. Jeder Biegearm 840, 842 endet ein wenig distal zu dem benachbarten Endzapfen 826, 828. Distal zu einem unteren Seitenabschnitt jedes Flügels 832, 834 und parallel zu den Seitenwänden 802, 804 erstreckt sich eine freitragende untere Schiene 850, 852. Die untere Schiene 850 endet in einem darin eingelassenen Endabschnitt 854, der eine kegelförmige Spitze 856 aufweist. Die untere Schiene 852 endet in einem darin eingelassenen Endabschnitt 858, der eine kegelförmige Spitze 860 aufweist.
  • Wie sich 36 entnehmen lässt, ist die Federhalterung 272 ein längliches, in etwa nagelförmiges Element, das einen zylindrischen Stab 870 umfasst, der an einem Ende in einem kreisförmigen Flansch 872 endet, welcher koaxial zum Stab 870 verläuft. Der Stab 870 ist so ausgelegt, dass er gleitbeweglich von den Federhalterungsöffnungen 368, 518 aufgenommen wird, wobei der Flansch 872 von den Federhalterungskammern 366, 516 aufgenommen wird.
  • Wie sich 37 entnehmen lässt, ist die Nockenfeder 276 ein in etwa L-förmiges Element mit einem oberen Arm 880 und einem unteren Arm 884, der in einem Winkel zu dem oberen Arm 880 angeordnet ist, wobei der obere Arm 880 und der untere Arm 884 miteinander durch ein schräges Element 886 verbunden sind. Der obere Arm 880 weist eine Oberseite 882 auf. Eine im wesentlichen geradlinige Öffnung 888 erstreckt sich durch den oberen Arm 880. Ein Finger 890 erstreckt sich in freitragender Weise in die Öffnung 888 hinein zum schrägen Element 886 hin und ist oberhalb der Oberseite 882 so geneigt, dass er eine in etwa hakenartige Struktur bildet. Die Nockenfeder 276 ist aus einem geeigneten Material gefertigt, beispielsweise aus Stahl oder hochfestem Kunststoff, das eine ausreichende Festigkeit und Elastizität für die hier beschriebenen Zwecke bietet.
  • Wie sich den 38A–B entnehmen lässt, ist der Nockenblock 278 ein im wesentlichen geradliniger Körper, der einen oberen Block 900 und einen unteren Block 902 umfasst, welche miteinander durch einen Mittelträger 904 verbunden sind. Der obere Block 900 ist mit einem Paar diagonal nebeneinander angeordneter schräger Stirnflächen 906, 908 versehen, welche den geradlinigen Umfang des oberen Blocks 900 unterbrechen. Seitlich zum Mittelträger 904 ist ein Paar paralleler Auskehlungen 910, 912 vorgesehen, welche den oberen Block 900 von dem unteren Block 902 trennen. Der Nockenblock 278 ist so ausgelegt, dass er gleitbeweglich von der Nockenblockhalterung 280 aufgenommen wird, wobei der Träger 904 von dem Spalt 772 aufgenommen und der untere Block 900 dorsal zum Innenflansch 768 und zum Außenflansch 770 gehaltert wird.
  • Wie sich den 39A–D entnehmen lässt, ist die Abfeuerverstrebung 290 ein längliches Element mit einem proximalen Ende 920 und einem distalen Ende 922, die durch einen Mittelabschnitt 924 miteinander verbunden sind. Der Mittelabschnitt 924 umfasst ein Paar paralleler, zueinander beabstandeter Schienen 926, 928, die einen halbkreisförmigen Querschnitt aufweisen und sich ventral zwischen einer distalen Endwand 930 und einer proximalen Endwand 932 erstrecken. Die Seitenschienen 926, 928 begrenzen eine halbzylindrische, nach oben offene Auskehlung 948 zwischen der distalen Endwand 930 und der proximalen Endwand 932. Jede Schiene 926, 928 ist zwischen den Endwänden 930, 932 mit einer nach oben offenen Mittelkerbe 934 bzw. 936 und nahe der Endwand 930 mit einer nach oben offenen Endkerbe 938 bzw. 940 versehen. Der Abstand der Schienen 926, 928 definiert einen Schlitz 950, der sich in Längsrichtung zwischen den Endwänden 930, 932 erstreckt. Das proximale Ende des Schlitzes 950 weitet sich seitlich aus und definiert so einen geradlinig aufgeweiteten Schlitz 954.
  • Wie sich 39B entnehmen lässt, ist die distale Endwand 930 ein in etwa bogenförmiger Körper, der sich orthogonal von den Seitenschienen 926, 928 aus erstreckt und eine bogenförmige Oberfläche 942 aufweist, die sich dorsal öffnet und dabei eine Verstrebungsöffnung 943 begrenzt. Die distale Endwand 930 ist ebenfalls mit einem Endwandschlitz 952 versehen, der sich durch diese Wand flächengleich zum Schlitz 950 hindurcherstreckt. Ein Paar nach außen abgeschrägter geneigter Stirnseiten 944, 946 steht gegen die mit Enden versehenen Kerben 938 bzw. 940 an. Wie sich aus 39C ergibt, ist die proximale Endwand 932 ein in etwa T-fömiger Körper, der mit einer oberen Kerbe 976 versehen ist, die sich dorsal öffnet, und ein Paar von Seitenkerben 978, 980 aufweist, die sich seitlich öffnen und so ein Paar von L-förmigen Flanschen 956 bzw. 958 entlang einem dorsalen Abschnitt der proximalen Endwand 934 begrenzen. Wie sich ebenfalls aus 39D ergibt, ist die proximale Seite der proximalen Endwand 932 mit einem Paar vertikaler Klammern 960, 962 und horizontaler Klammern 964, 966 versehen, um die Flansche 956, 958 zu verstärken. Von der proximalen Seite der proximalen Endwand 932 erstreckt ist orthogonal ein in etwa I-Träger-förmiger Stab 968 weg, der in einem kreisförmigen plattenartigen Stößel 970 endet. Seitlich von dem Träger 968 erstreckt sich nahe dem Stößel 970 und parallel zu den Flanschen 956, 958 ein Paar S-förmiger Federarme 972, 974.
  • Wie sich aus den 40A–C entnehmen lässt, ist das Mundstück 300 ein längliches Element mit einem distalen Ende 990 und einem proximalen Ende 992, das einen länglichen Träger 994 umfasst, welcher in einer parallelen, beabstandeten Position zu einem länglichen Zylinderkragen 996 angeordnet und durch ein Trägerelement 998 mit diesem Zylinderkragen verbunden ist. Der Träger 994 ist ein im wesentlichen bandartiges Element, das entlang einem Mittelabschnitt mit einer nach oben offenen länglichen Nut 1000 versehen ist, die eine bogenförmige Oberfläche 1006 aufweist und an dem proximalen Ende 992 in einem Schwalbenschwanz 1002 endet. Der Kragen 996 umfasst eine ringförmige Wand 1004, die an einem distalen Ende 990 in einer kreisförmigen Endwand 1008 endet, welche eine Öffnung 1010 aufweist, die sich koaxial durch sie hindurch erstreckt, und welche eine Zylinderkammer 1012 begrenzt.
  • Wie sich den 41A–B entnehmen lässt, ist das Einstellelement 302 ein längliches Element mit einem distalen Ende 1020 und einem proximalen Ende 1022, das einen länglichen Träger 1024 umfasst, der am proximalen Ende 1022 in einer orthogonal angeordneten Endwand 1026 endet. Der Träger 1024 ist ein im wesentlichen bandartiges Element, dessen Querschnitt in etwa dem Querschnitt des Trägers 994 entspricht und das über seine gesamte Länge eine dorsale gebogene Oberfläche 1044 aufweist. Das distale Ende 1020 ist mit einer Schwalbenschwanzausfräsung 1042 versehen, die so ausgelegt ist, dass sie den Schwalbenschwanz 1002 gleitbeweglich aufnehmen kann. Die ventrale Oberfläche des Trägers 1024 ist mit einem wandartigen Einstellhebel 1036 versehen, der sich seitlich über den Träger 1024 hinweg orthogonal zur ventralen Oberfläche erstreckt. Ein wandartiger vorderer Anschlag 1038 erstreckt sich seitlich über den Träger 1024 hinweg orthogonal zur ventralen Oberfläche und parallel zu dem Einstellhebel 1036 distal zu diesem. Ein wandartiger hinterer Anschlag 1040 erstreckt sich seitlich über den Träger 1024 hinweg orthogonal zur ventralen Oberfläche und parallel zum Einstellhebel 1036 proximal zu diesem.
  • Die Endwand 1026 endet an einem dorsalen Ende in einem zylindrischen Stilettsitz 1028, der eine ringförmige Wand 1032 umfasst, die eine zylindrische Kammer 1034 begrenzt, welche sich von der Endwand 1026 weg zum distalen Ende 1020 hin öffnet. Die Kammer 1034 ist so ausgelegt, dass sie das proximale Ende des Stiletts 20 gleitbeweglich aufnehmen kann. Eine dreieckige Klammer 1030 erstreckt sich zwischen der Endwand 1026 und dem Träger 1024.
  • Wie sich 42 entnehmen lässt, ist das Mundstück 300 mit dem Einstellelement 302 durch Einschieben des Schwalbenschwanzes 1002 in die Schwalbenschwanzausfräsung 1042 verbunden, wodurch die Probengrößensteuerbaugruppe 142 gebildet wird. Das proximale Ende des Stiletts 20 wird in der Kammer 1034 so gehaltert, dass sich das Stilett 20 in die Kammer 1012 und durch die Öffnung 1010 hindurch erstreckt.
  • Wie sich den 43A–B entnehmen lässt, ist die Sperrplatte 310 ein wandartiger Körper, der einen Plattenabschnitt 1050 und einen Kopfabschnitt 1052 umfasst. Der Plattenabschnitt 1050 weist entlang seiner distalen Seite eine ebene Oberfläche 1062 auf. Der Kopfabschnitt 1052 umfasst eine obere Wand 1054, die proximal und orthogonal zu dem Plattenabschnitt 1050 angeordnet und am Plattenabschnitt 1050 durch ein Paar dreieckiger Klammem 1056, 1058 befestigt ist, die den Plattenabschnitt 1050 an einem oberen Abschnitt schneiden und dabei eine durch den Platenabschnitt hindurch verlaufende geradlinige Öffnung 1060 begrenzen. Die obere Wand 1054 endet in einer Oberkante 1064 entlang einem oberen Abschnitt der Öffnung 1060.
  • Wie sich den 44A–C entnehmen lässt, weist der Löffelkanülenschlitten 312 ein distales Ende 1070 und ein proximales Ende 1072 auf, und er umfasst einen Walzenabschnitt 1074, ein Paar von Flügelabschnitten 1076, 1078 und einen Hakenabschnitt 1080. Der Walzenabschnitt 1074 ist ein länglicher, zylindrisch geformter Körper, der eine ringförmige Wand 1082, welche an dem distalen Ende 1070 endet, sowie eine kreisförmige Endwand 1084 umfasst. Die ringförmige Wand 1082 und die Endwand 1084 begrenzen eine zylindrische Walzenkammer 1088. Von der Endwand 1084 in die Walzenkammer 1088 erstreckt sich orthogonal ein zylindrischer Löffelkanülensitz 1086 in die Walzenkammer 1088 hinein, der eine kreisförmige Öffnung 1112 aufweist, welche sich koaxial durch den Löffelkanülensitz 1086 und die Endwand 1084 erstreckt.
  • Jeder Flügelabschnitt 1076, 1078 umfasst einen Träger 1090 bzw. 1092, der sich von einem proximalen Ende des Walzenabschnitts 1074 diametral nach außen aus erstreckt. Jeder Träger 1090, 1092 ist mit einer dreieckigen Klammer 1094 bzw. 1096 versehen, die sich distal zu dem Träger 1090, 1092 erstreckt und mit dem Walzenabschnitt 1074 verbunden ist. Jede Klammer 1094, 1096 endet in einem geradlinigen Endlager 1098 bzw. 1100, das an seinem unteren Abschnitt parallel zur Längsachse des Walzenabschnitts 1074 einen länglichen geradlinigen Endschlitz 1102 bzw. 1104 aufweist.
  • Der Hakenabschnitt 1080 umfasst ein längliches Element, das sich von einem proximalen Ende des Walzenabschnitts 1074 aus in Längsrichtung wegerstreckt und um 90° zu jedem der Flügelabschnitte 1076, 1078 parallel zur Längsachse des Walzenabschnitts 1074 versetzt ist. Der Hakenabschnitt 1080 umfasst einen bandartigen elastischen Arm 1106, der an dem Walzenabschnitt 1074 in einer freitragenden Weise angebracht ist und in einem nach oben weisenden Haken 1108 endet. Von dem elastischen Arm 1106 erstreckt sich nahe der Verbindung des Arms 1106 mit dem Walzenabschnitt 1074 ein nach oben weisend angeordneter, plattenartiger Grat 1110 weg, der mit der Längsachse des Walzenabschnitts 1074 fluchtet. Der Walzenabschnitt 1074 ist so ausgelegt, dass er gleitbeweglich mit der Verstrebungsöffnung 835 der Pendelvorrichtung 170 in einen Eingriff einrasten kann, und die Klammem 1094, 1096 sind so ausgelegt, dass sie gleitbeweglich von den Kerben 838 in den Flügeln 832, 834 aufgenommen werden können.
  • Wie sich 45 entnehmen lässt, wird ein proximales Ende der Löffelkanüle 18 von der Öffnung 1112 aufgenommen und dabei derart fest an dem Löffelkanülensitz 1086 angebracht, dass es sich distal von der Endwand 1084 wegerstreckt. Die Löffelkanüle 18 ist in dem Löffelkanülensitz 1086 so angeordnet, dass sich der Löffelabschnitt 42 dorsal öffnet und dabei in Längsausrichtung mit dem Grat 1110 fluchtet.
  • Wie sich den 46A–D entnehmen lässt, ist der Stanzkanülenschlitten 314 ein länglicher, im wesentlichen zylinderförmiger Körper mit einem distalen Ende 1120 und einem proximalen Ende 1122, der einen Vorsprungsabschnitt 1124 am distalen Ende 1120, einen Flanschabschnitt 1128 am proximalen Ende 1122 und einen Walzenabschnitt 1126 zwischen dem Vorsprungsabschnitt 1124 und dem Flanschabschnitt 1128 umfasst. Der Vorsprungsabschnitt 1124 umfasst eine ringförmige Wand 1130, die an dem distalen Ende in einer kreisförmigen Endwand 1132 endet, durch die eine Öffnungen 1134 koaxial hindurchverläuft. Der Walzenabschnitt 1126 umfasst eine ringförmige Wand 1136 deren Durchmesser ein wenig größer ist als der der ringförmigen Wand 1130.
  • Die ringförmige Wand 1136 endet an ihrer Schnittlinie mit dem Vorsprungsabschnitt 1124 in einer gezahnten Umfangskante 1138, welche eine radiale Anordnung von abwechselnd vorgesehenen Vorsprüngen 1140 und Hohlräumen 1142 umfasst, die letztendlich ein Zahnrad bilden. Die ringförmige Wand 1136 geht an ihrem proximalen Ende 1122 in einen inneren Umfangsflansch 1144 über, der sich radial von der ringförmigen Wand 1136 wegerstreckt. Der innere Flansch 1144 geht durch einen Halsabschnitt 1176 mit einem dem Durchmesser der ringförmigen Wand 1136 entsprechenden Durchmesser in einen äußeren Umfangsflansch 1146 über, der sich radial von dem Halsbereich 1176 parallel und mit Abstand zum inneren Flansch 1144 wegerstreckt.
  • Der äußere Flansch 1146, die ringförmige Wand 1136 und der innere Flansch 1144 werden durch eine Primärkerbe 1150 unterbrochen, die in der ringförmigen Wand 1136 vom proximalen Ende 1122 her vorgesehen ist. Eine schmale Walzenkerbe 1158 ist in Längsrichtung von der Primärkerbe 1150 in der ringfömigen Wand 1136 zum distalen Ende 1120 hin vorgesehen. Der innere Flansch 1144 ist entlang seiner Umfangsstirnseite mit einem Paar planarer Stirnseiten 1172, 1174 versehen, die um 90° zur der Primärkerbe 1150 versetzt sind. Der äußere Flansch 1146 ist durch eine der Primärkerbe 1150 diametral gegenüberliegende Primärkerbe 1152 sowie durch ein Paar von Sekundärkerben 1154, 1156 unterbrochen, die zu den Primärkerben 1150, 1152 diametral gegenüberliegend und um 90° versetzt angeordnet sind. Die Kerben 11501156 unterteilen den äußeren Flansch 1146 in Abschnittsstücke 1164, 1166, 1168, 1170 mit gleicher Fläche. Der äußere Flansch 1146, der innere Flansch 1144, der Halsabschnitt 1176, die ringförmige Wand 1136 und die ringförmige Wand 1130 begrenzen eine zylindrische Kammer 1148, die sich von dem proximalen Ende 1122 zur Öffnung 1134 erstreckt. Die Öffnung 1134 ist so ausgelegt, dass die Stanzkanüle 16 darin fest eingeschoben werden kann, wodurch die Stanzkanüle 16 sich distal vom distalen Ende 1120 wegerstreckt. Die Stanzkanüle 16 ist relativ zum Schneidkanülenschlitten 314 so ausgerichtet, dass der Exizisionsfinger 70 in Längsrichtung mit der Walzenkerbe 1158 fluchtet.
  • Wie sich den 47A–C entnehmen lässt, ist das schraubenförmige Antriebselement 316 ein länglicher, im wesentlichen kreisförmiger Körper mit einem distalen Ende 1180 und einem proximalen Ende 1182, der eine ringförmige Wand 1184 umfasst, welche eine zylindrische Kammer 1200 begrenzt, die an beiden Enden 1180, 1182 offen ist. Eine schraubenförmige Auskehlung 1202 erstreckt sich entlang der Innenseite der ringförmigen Wand 1184 vom distalen Ende 1180 zum proximalen Ende 1182. Eine halbkreisförmige Rippe 1186 erstreckt sich radial entlang einer Außenseite der ringförmigen Wand 1184 in etwa an dem Mittelabschnitt der ringförmigen Wand 1184. Ein Paar einander diametral gegenüberliegender elastischer Arme 1192, 1194 erstreckt sich in Längsrichtung entlang der Außenseite der ringförmigen Wand 1184 vom distalen Ende 1180 zum proximalen Ende 1182. Die elastischen Arme 1192, 1194 sind in freitragender Weise an der ringförmigen Wand 1184 durch ein Paar einander diametral gegenüberliegender Halterungsblöcke 1180, 1190 am distalen Ende 1180 befestigt. Die elastischen Arme 1192, 1194 enden in einem Paar sich radial nach außen erstreckender Haken 1196 bzw. 1198. Eine abgeschrägte Klammer 1204, 1206 erstreckt sich von dem elastischen Arm 1192 bzw. 1194 zur proximalen Stirnseite des Hakens 1196 bzw. 1198.
  • Wie sich den 48A–B entnehmen lässt, ist das angetriebene Drehelement 318 ein länglicher, im wesentlichen ringförmiger Körper mit einem distalen Ende 1210 und einem proximalen Ende 1212, der eine ringförmige Wand 1214 umfasst, die eine zylindrische Öffnung 1226 begrenzt, welche sich zwischen den beiden Enden 1210, 1212 erstreckt. Die ringförmige Wand 1214 endet am proximalen Ende 1212 in einer gezahnten Umfangskante 1216, die eine radiale Anordnung von abwechselnd angeordneten Vorsprüngen 1218 und Hohlräumen 1220 umfasst, die letztendlich ein Zahnrad bilden, welches mit dem Zahnrad an dem Schneidkanülenschlitten 314 in Eingriff kommen kann. Die Vorsprünge 1218 sind so ausgelegt, dass sie wirksam mit den Hohlräumen 1142 des Schneidkanülenschlittens 314 in Eingriff kommen können, und die Hohlräume 1220 sind so ausgelegt, dass sie wirksam mit den Vorsprüngen 1140 des Schneidkanülenschlittens 314 in Eingriff kommen können.
  • Die ringförmige Wand 1214 geht an dem distalen Ende 1210 in einen kreisförmigen Flansch 1224 über, der einen etwas größeren Durchmesser aufweist als die ringförmige Wand 1214 über. Ein zylindrischer Zapfen 1222 erstreckt sich radial von der ringförmigen Wand 1214 nahe dem proximalen Ende 1212 weg und ist so ausgelegt, dass sie mit der schraubenförmigen Auskehlung 1202 in Eingriff kommen kann. Die ringförmige Wand 1214 ist so ausgelegt, dass sie gleitbeweglich in die Kammer 1200 des schraubenförmigen Antriebselements 316 eingeschoben werden kann, wobei der Zapfen 1222 von der Auskehlung 1202 aufgenommen wird. Die Öffnung 1226 am proximalen Ende 1212 ist so ausgelegt, dass sie den Vorsprungsabschnitt 1124 des Schneidkanülenschlittens 314 aufnehmen kann, und die Öffnung 1226 am distalen Ende 1210 ist so ausgelegt, dass sie den Kragen 996 des Mundstücks 300 aufnehmen kann.
  • Die zusammengebaute Biopsiepistole 220 wird nun unter Bezugnahme auf die Figuren und insbesondere auf die 25 und 49 beschrieben. Das angetriebene Drehelement 318 wird vom schraubenförmigen Antriebselement 316 aufgenom men, indem das proximale Ende 1212 in das distale Ende der Kammer 1200 eingeschoben und dabei der Zapfen 1222 von der schraubenförmigen Auskehlung 1202 aufgenommen wird. Der Schneidkanülenschlitten 314 mit der daran befestigen Stanzkanüle 16 wird in dem schraubenförmigen Antriebselement 316 durch Einschieben des distalen Endes 1120 in das proximale Ende der Kammer 1200 befestigt, wobei die gezahnten Kante 1138 des Schneidkanülenschlittens 314 mit der gezahnten Kante 1216 des angetriebenen Drehelements 318 in Wirkeingriff kommt. Der Schneidkanülenschlitten 314 und die Stanzkanüle 16 sind so ausgerichtet, dass der Exzisionsfinger 70 zur ventralen Seite der Biopsiepistole 220 und die Walzenkerbe 1158 zur ventralen Seite des Schneidkanülenschlittens 314 weist. Die halbkreisförmige Rippe 1186 ist zur dorsalen Seite des schraubenförmigen Antriebselements 316 hin ausgerichtet. Eine schraubenförmige Feder 320 umgibt das proximale Ende 1182 des schraubenförmigen Antriebselements 316, liegt dabei gegen die halbkreisförmige Rippe 1186 an und erstreckt sich vom proximalen Ende 1182 weg.
  • Der Löffelkanülenschlitten 312 mit der daran befestigten Löffelkanüle 18 wird vom Schneidkanülenschlitten 314 aufgenommen, indem das distale Ende 1070 in das proximale Ende 1122 der Kammer 1148 eingeschoben und dabei die Löffelkanüle 18 durch die Stanzkanüle 16 geschoben wird. Die schraubenförmige Feder 304 wird in die Walzenkammer 1088 des Löffelkanülenschlittens 312 geschoben und durch den Löffelkanülensitz 1086 so gehaltert, dass sie sich proximal von dem Löffelkanülenschlitten 312 wegerstreckt. Wenn sich das Stilett 20 im Stilettsitz 1028 des Einstellelements 302 befindet, wird die aus dem Löffelkanülenschlitten 312, dem Schneidkanülenschlitten 314, dem schraubenförmigen Antriebselement 316 und dem angetriebenen Drehelement 318 gebildete Baugruppe am Einstellelement 302 befestigt, indem das Stilett 20 durch die Löffelkanüle 18 geschoben wird. Das proximale Ende der schraubenförmigen Feder 304 wird rund um den Stilettsitz 1028 gehaltert, wodurch der Löffelkanülenschlitten 312 distal in Eingriff mit dem Schneidkanülenschlitten 314 gedrückt wird. Das Einstellelement 302 wird in den Schlitz 950 der Abfeuerungsverstrebung 290 so eingeschoben, dass die Seitenschienen 926, 928 und der Träger 1024 des Einstellelements 302 in Längsrichtung miteinander einrasten und so eine gebogene Auskehlung mit geschlossenem Boden bilden. Das Mundstück 300 wird sodann am Einstellelement 302 befestigt, indem die Kanülenbaugruppe 14 durch den Kragen 996 und die Öffnung 1010 eingeschoben werden, während der Schwalbenschwanz 1002 in die Schwalbenschwanzausfräsung 1042 eingeschoben und so der Kragen 996 von der Öffnung 1226 des angetriebenen Drehelements 318 aufgenommen wird, wobei die Nut 1000 des Mündstückträgers 994 gleitbeweglich in den Endwandschlitz einrastet 952. Wenn die Probengrößensteuerbaugruppe 242 in dieser Weise zusammengesetzt ist, so kann sie sich relativ zur Abfeuerungsverstrebung 290 um einen Abstand verschieben, der durch die Länge der Nut 1000 festgelegt ist.
  • Die Abfeuerungsverstrebung 290 wird von einer der Gehäusehüllen 232, 234, etwa der rechten Gehäusehülle 234, so aufgenommen, dass der Stößel 970 in der Auslöseöffnung 360 gelagert ist und der Federarm 972 mit der Zwischenwand 364 in Kontakt steht. Der Träger 968 wird von der Zwischenauslöseöffnung 370 und der distalen Auslöseöffnung 374 aufgenommen. Die Seitenschiene 926 und der Träger 1024 erstrecken sich an der Bodenwand 334 entlang, wobei der Kragen 996 des Mundstücks 300 sich durch die Mündstücköffnung 454 und die Mündstücköffnung 448 hindurcherstreckt. Der Einstellhebel 1036 wird von dem Probengrößenauswahlschlitz 410 aufgenommen und der vordere Anschlag 1038 wird von einem der distalen Schlitze 412, 414 aufgenommen, während der hintere Anschlag 1040 von einem der proximalen Schlitze 416, 418 aufgenommen wird. Die distale Endwand 930 und die Abfeuerungsverstrebung 290 werden nahe dem distalen Ende der vorderen Auslöseöffnung 460 so positioniert, dass der Zahn 466 in eine Wirkverbindung mit der schrägen Stirnseite 946 einrastet. Dies ermöglicht es, den an dem Knopfzapfen 468 angebrachten Knopf 294 so nach innen zu drücken, dass der Zahn 466 nach innen gegen die schräge Stirnseite 446 gedrückt und hierdurch die Abfeuerungsverstrebung 290 in die distale Richtung gedrückt werden kann. Der elastische Arm 1192 und der Halterungsblock 1188 des schraubenförmigen Antriebselements 316 werden von dem Schlitz 435 in der Seitenwand 330 der rechten Gehäusehülle 234 distal zur Anschlagrippe 433 so aufgenommen, dass sie sich hierin gleitbeweglich verschieben lassen.
  • Die Sperrplatte 310 wird durch die Sperrplattenhalterung 390 gehaltert, wobei der Plattenabschnitt 1050 von der Sperrplattenauskehlung 392 so aufgenommen wird, dass der Kopfabschnitt 1052 sich distal erstreckt, wobei die proximale Endwand 932 der Abfeuerungsverstrebung 290 zwischen der Sperrplatte 310 und der Innenwand 372 positioniert wird. Der Löffelkanülenschlitten 312 wird durch die obere Löffelkanülenschlittenschiene 394 und die untere Löffelkanülenschlittenschiene 396 gehaltert, wobei der Endschlitz 1102 des Endlagers 1098 gleitbeweglich mit der unteren Löffelkanülenschlittenschiene 396 einrastet und das Endlager 1098 gleitbeweglich zwischen den Schlittenschienen 394, 396 aufgenommen wird. Der Schneidkanülenschlitten 314 wird durch die Schneidkanülenschlittenverstrebung 430 entlang dem Walzenabschnitt 1126 gehaltert. Das schraubenförmige Antriebselement 316 wird zudem durch die bogenförmige Oberfläche 942 der distalen Endwand 930 der Abfeuerungsverstrebung 290 gehaltert.
  • Die Sperrklinke 258 wird angebracht, indem der seitliche Träger 716 nach außen derart durch den Sperrschlitz 350 geschoben wird, dass der Knopf 260 an der Knopfhalterung 724 befestigt werden kann. Die Flanschplatte 720 rastet gleitbeweglich in die dorsale Stirnseite der oberen Innenwand 380 ein, wobei der Zahn 702 mit der dorsalen Seite der oberen Innenwand 530 proximal zur unteren Sperröffnung 384 einrastet. Der Haken 712 erstreckt sich vertikal durch die obere Sperröffnung 346 nach oben. Der kastenartige Abschnitt 756 der Pendelvorrichtung 270 erstreckt sich durch den Pendelhohlraum 726. Ein elastisches Band 728 mit geeig neter Elastizität und geeigneten Abmessung kann sich um jeden Sperrarm 708, 710 und den Haltezapfen 526 erstrecken, um die Sperrklinke 258 zur proximalen Wand 486 hin zu drücken. Die Sperrklinke 258 kann durch die Bewegung des Knopfes 260 und des seitlichen Trägers 716 entlang dem Sperrschlitz 350 wahlweise abwechselnd proximal und distal verschoben werden.
  • Die Pendelvorrichtung 270 wird von der rechten Gehäusehülle 234 aufgenommen, wobei sich das distale Ende 752 der Pendelvorrichtung 270 derart zur distalen Wand 488 der rechten Gehäusehülle 234 hin erstreckt, dass die Seitenkante des Plattenabschnitts 754 und des Endzapfen 828 vom Pendelschlitz 386 aufgenommen werden. Die untere Schiene 852 der Pendelvorrichtung 270 wird vom Schlitz 435 proximal zur Anschlagrippe 433 aufgenommen. Die Seitenwand 802 des kastenartigen Abschnitts 756 rastet gleitbeweglich mit der Schwenkhebelverstrebung 339 ein. Der kastenartige Abschnitt 756 erstreckt sich dorsal zur oberen Innenwand 380. Die Nockenanschlaghalterung 280 und der Endbehälter 774 erstrecken sich dorsal in etwa auf derselben Höhe wie die obere Innenwand 380. Die bogenförmige Fläche 790 der Verstrebungswand 786 rastet gleitbeweglich in die kreisförmige Wand 1184 des schraubenförmigen Antriebselements 316 ein, wobei die Verstrebungswand 786 in die distale Seite der halbkreisförmigen Rippe 1186 einrastet. Der Nockenanschlag 278 wird gleitbeweglich derart in die Nockenblockhalterung 280 eingeschoben, dass der Innenflansch 768 und der Außenflansch 770 der Nockenblockhalterung 280 von den Auskehlungen 910, 912 aufgenommen werden und der obere Block 900 sich dorsal zu den Flanschen 768, 770 erstreckt. Die Federhalterung 272 wird gleitbeweglich derart in die Kammer 820 des kastenartigen Abschnitts 756 eingebracht, dass die Feder 274 den Stab 870 der Federhalterung 272 und den Federzapfen 864 des kastenartigen Abschnitts 756 umgibt. Der Flansch 872 der Federhalterung 272 kann sodann in die Federhalterungskammer 366 der rechten Gehäusehülle 234 eingeschoben werden, wobei der Stab 870 sich durch die Federhalterungsöffnung 368 erstreckt.
  • Die linke Gehäusehülle 232 kann an die rechte Gehäusehülle 234 montiert werden, wobei die inneren Bestandteile in einem Sitz in den zugehörigen Elementen der linken Gehäusehülle 232 und rechten Gehäusehülle 234 zu liegen kommen bzw. von diesen gehaltert werden.
  • Wenn die linke Gehäusehülle 232 und die rechte Gehäusehülle 234 zu dem Gehäuse 230 zusammengebaut wurden, kann der Griff 250 am Gehäuse 230 installiert werden, indem die Schwenkzapfen 636 in die Schwenköffnungen 442, 592 eingeschoben werden. Die Federhalterungszapfen 646 werden in die Mittelöffnungen 660 des Halterungsarms 650 eingeschoben, um den Halterungsarm 650 in Reibeingriff mit dem Griff 250 zu bringen. Der Halterungsarm 650 ist so ausgerichtet, dass er sich zwischen den Schwenkhebelhalterungen 642 erstreckt, wobei die Kontaktarme 652 von dem Griff 250 proximal zu den Schwenkhebelhalterung 642 wegstehen. Der Schwenkstab 680 des Schwenkhebels 256 wird in die Schwenköffnungen 644 der Schwenkarmhalterungen 642 derart eingeschnappt, dass der Gleitstab 676 von dem Griff 250 entfernt angeordnet ist und der Schwenkarm 256 sich distal zum Kontaktarm 652 befindet. Der Endzapfen 678 wird von der Schwenkhebelkammer 342 zum gleitbeweglichen Verschieben entlang dieser Kammer zwischen der Schwenkhebelöffnung 340 und dem proximalen Ende 344 angeordnet. Der Endzapfen 678 kann in die Schwenkhebelkammer 342 durch die Schwenkhebelöffnungen 340 eingeschoben werden und wird im proximalen Ende 344 untergebracht, wobei die Schwenkhebelhalterung 642 durch die Schwenkhebelöffnung 340 aufgenommen wird, wenn der Griff 250 ventral in eine geschlossene Position geschwenkt wird, in der er mit dem Gehäuse 230 in Eingriff steht.
  • Wie sich 49A entnehmen lässt, ist die Nockenfeder 276 an der linken Gehäusehülle 232 so befestigt, dass der obere Arm 880 von dem Nockenfedergehäuse 606 aufgenommen wird, wobei das schräge Element 890 in Eingriff mit der Anschlag wand 608 steht und der untere Arm 884 zum distalen Ende 752 der Pendelvorrichtung 270 hin herabhängt. Die gegenüberliegende Hülle, und zwar im vorliegenden Beispiel die rechte Gehäusehülle 234, wird sodann in Kontakteingriff mit der linken Gehäusehülle 232 gebracht, um das Gehäuse 230 zu bilden. Die montierten Elemente stehen in gleicher Weise in Wirkeingriff mit der rechten Gehäusehülle 234, wie dies bei der linken Gehäusehälfte 232 der Fall ist und bereits beschrieben wurde.
  • Der Einsatz der Biopsiepistole 220 wird im folgenden unter Bezugnahme auf die 4956 beschreiben. In den Figuren sind Elemente der Biopsiepistole 220, und insbesondere die Gehäusehüllen 232, 234 entweder weggelassen oder gestrichelt dargestellt, um eine umfassende Erläuterung des Einsatzes der Biopsiepistole 220 zu erleichtern. Die Biopsiepistole 220 befindet sich anfangs in einem nicht gespannten Zustand und muss gespannt werden, ehe die Kanülenbaugruppe 14 in die Gewebemasse 22 eingebracht wird. Wie hier bereits beschrieben wurde und in 9A gezeigt ist, wird die Kanülenbaugruppe 14 bei gespannter Biopsiepistole 220 in die Gewebemasse 22 so eingeschoben, dass die Eindringspitze 34 nahe der Läsion 24 zu liegen kommt. Die Biopsiepistole 220 wird sodann durch die Betätigung der Abfeuerungsverstrebung 290 abgefeuert, um eine Exzision der Biopsieprobe durchzuführen.
  • Wie sich 49 entnehmen lässt, erstreckt sich bei der Biopsiepistole 220 im nicht gespannten Zustand anfangs der Griff 250 entlang der dorsalen Seite 226 des Gehäuses 230. Die Sperrklinke 258 wird unter dem Einfluss des elastischen Bandes 728 zum proximalen Ende 224 des Gehäuses 230 hin gedrückt, wobei die Haken 710, 712 der Sperrklinke 258 in Wirkeingriff mit den Haken 640 des Sperrauslegers 638 kommen, um den Griff 250 gegen das Gehäuse 230 zu haltern. Unter dem Einfluss der Feder 274 wird die Pendelvorrichtung 270 zum distalen Ende 222 des Gehäuses 230 gedrückt. Unter dem Einfluss der Feder 304 werden der Löffelkanü lenschlitten 312 und der Schneidkanülenschlitten 314 ebenfalls zum distalen Ende 222 des Gehäuses 230 hingedrückt. Die Feder 254 wird in eine im wesentlichen geradlinige Konfiguration gebogen, wobei der Schwenkarm 256 zum Teil vom Gehäuse 230 aufgenommen wird. Der Nockenblock 278 wird durch den Eingriff der schrägen Stirnseite 906 mit der schrägen Stirnseite 446 des distalen, sich von der rechten Gehäusehülle 234 aus nach innen erstreckenden Nockenblockkeils 444 zur linken Seite des Gehäuses 230 gedrückt. Der Nockenblock 278 wird hierdurch in Längsrichtung fluchtend zur Nockenfeder 276 ausgerichtet.
  • Wie sich 50 entnehmen lässt, wird der Griff 250 durch ein Verschieben der am proximalen Ende 224 befindlichen Knöpfe 260 zum distalen Ende 222 gelöst, wodurch die Haken 710, 712 von den Haken 640 wegverschoben werden und die Zähne 702, 704 in einen Einrasteingriff mit den unteren Sperröffnungen 534 bzw. 384 „fallen". Trotz der durch das elastische Band 728 ausgeübten Spannung, die die Sperrklinke 258 zum proximalen Ende hindrückt, wird somit verhindert, dass sich die Sperrklinke 258 zum proximalen Ende 224 bewegt. Der Griff 250 wird durch die Feder 254 in eine offene Position gedrückt, wodurch auch der Schwenkarm 256 in eine schräge Ausrichtung bewegt wird, während sich die Zapfen 678 von dem proximalen Ende 344, 494 entlang der Schwenkhebelkammer 342, 492 zur Schwenkhebelöffnung 340, 490 verschieben. Der Gleitstab 676 verschiebt sich entlang der Schwenkhebelkammer 342, 492 und der oberen Wand 800 der Pendelvorrichtung 270 und über die äußere Lagerwand 816 in einen Wirkeingriff mit der gebogenen Oberfläche 818 der äußeren Lagerwand 816, die sich dorsal zur oberen Wand 800 der Pendelvorrichtung 270 erstreckt.
  • Wie sich aus 51 ergibt, führt ein Herabdrücken des Griffs 250 zur Hülle 230 hin bei einem Anliegen des Gleitstabs gegen die äußere Lagerwand 816 dazu, dass die Pendelvorrichtung 270 zum proximalen Ende 224 verschoben wird. Hierdurch wird aufgrund des Eingriffs der Verstrebungswand 786 mit der halbkreisförmigen Rippe 1186 das schraubenförmige Antriebselement 316 zum proximalen Ende 224 gedrückt, wodurch die Feder 320 zwischen der halbkreisförmigen Rippe 1186 und den Schneidkanülenschlittenverstrebungen 430, 580 zusammengedrückt wird. Die elastischen Arme 1192, 1194 des schraubenförmigen Antriebselements 316 werden durch den Eingriff der Klammern 1204 bzw. 1206 mit den Anschlagrippen 583, 433 der linken bzw. rechten Gehäusehülle 232 bzw. 234 radial nach innen gebogen, bis die Haken 1196, 1198 von den Rippen 583, 433 freigegeben werden und in eine nicht weggebogene Position zurückkehren, in der die Haken 1196, 1198 mit der proximalen Stirnseite der Rippen 583 bzw. 433 in Eingriff stehen und so verhindern, dass das schraubenförmige Antriebselement 316 sich unter dem Einfluss der Feder 320 zum distalen Ende 222 hin bewegt. Die Stanzkanüle 16 wird in einer proximalen Richtung über das Stilett 20 und die Löffelkanüle 18 gezogen.
  • Während der Bewegung der Pendelvorrichtung 270 zum proximalen Ende 224 hin wird der Nockenblock 278 unter die Nockenfeder 276 gebracht, was eine Biegung des unteren Arms 884 zur dorsalen Seite 226 des Gehäuses 230 hin bewirkt. Wenn sich der Nockenblock 278 über die Nockenfeder 276 hinausbewegt, so kehrt der untere Arm 884 wieder in seine ursprüngliche Ruheposition zurück. Der Griff 250 kann weiter vollständig zur Hülle 230 nach unten gedrückt werden, ohne dass er mit der Sperrklinke 258 in Eingriff kommt, weil, wie beschrieben, die Sperrklinke 258 zum distalen Ende 222 hin festgehalten wird und die Haken 702, 704 mit den unteren Sperröffnungen 384, 534 in Eingriff stehen.
  • Wie sich 49A entnehmen lässt, wird durch das Zusammenwirken des Nockenblocks 278 und des unteren Arms 884 der Nockenfeder 276, die mit dem oberen Block 900 in Eingriff kommt und eine Bewegung der Pendelvorrichtung 270 zum distalen Ende 222 hin verhindert, die Pendelvorrichtung 270 daran gehindert, in ihre ursprüngliche Position zurückzukehren. Wie sich 52 entnehmen lässt, kann der Griff 250 wiederum in die offene Position freigegeben werden, indem der/die Benutzerin einfach nur seine oder ihrer Hand öffnet, ohne dass es hierfür notwendig wäre, die Knöpfe 260 wiederum zum distalen Ende 222 zurück zu bewegen, wobei der Gleitstab 676, der in Wirkeingriff mit der bogenförmigen Oberfläche 812 der inneren Lagerwand 810 gebracht wurde, die sich dorsal zur oberen Wand 800 der Pendelvorrichtung 270 erstreckt, weil die innere Lagerwand 810 nun dort positioniert ist, wo sich zuvor die äußere Lagerwand 816 befand. Die schräge Klammer 814 erleichtert die Bewegung des Gleitstabs 676 von der äußeren Lagerwand 816 in den Eingriff mit der bogenförmigen Oberfläche 812.
  • Wie sich 53 entnehmen lässt, führt ein Herabdrücken des Griffs 250 zur Hülle 230 hin dazu, dass wiederum die Pendelvorrichtung 270 zum proximalen Ende 224 hin verschoben wird. Während sich die Pendelvorrichtung 270 zum proximalen Ende 224 hin verschiebt, kommen die sich seitlich von dem kastenartigen Abschnitt 756 wegerstreckenden Endzapfen 826, 828 mit den Zähnen 702 bzw. 704 der Sperrklinke 258 in Eingriff, wodurch die Zähne 702, 704 nach oben aus den unteren Sperröffnungen 534 bzw. 384 herausgedrückt werden. Unter dem Einfluss des elastischen Bandes 728 wird die Sperrklinke 258 zum proximalen Ende 224 hin gedrückt und kommt so mit dem Griff 250 in Eingriff. Hierdurch wird der Griff 250 in einer geschlossenen Position gegen das Gehäuse 230 gehalten, ohne dass die Sperrklinke 258 in ihre Ursprungsposition gebracht werden müsste. Durch diesen Aufbau ist der Benutzer in der Lage, den Griff loszulassen, den Griff zweimal zu drücken, um den Betätiger zu spannen, wobei der Griff nach dem ersten Drücken automatisch hochspringt, und den Griff nach dem zweiten Drücken in der geschlossenen Position zu verriegeln, was ein einhändiges Spannen des Betätigers ermöglicht.
  • Die Haken 844, 846, die sich von der Zwischenwand 830 der Pendelvorrichtung 270 wegerstrecken, kommen mit dem Plattenabschnitt 1050 der Sperrplatte 310 zu beiden Seiten des Kopfabschnitts 1052 in Eingriff und haltern so die Pendelvorrich tung 270 an ihrer proximalen Grenze, wobei die Feder 274 vollständig zusammengedrückt ist. Der Löffelkanülenschlitten 312 und der Schneidkanülenschlitten 314 werden zudem durch die Pendelvorrichtung 270 proximal verschoben, weil die Verstrebung 835 von dem Halsabschnitt 1176 des Schneidkanülenschlittens 314 aufgenommen wird. Dies fürhrt dazu, dass sich der Haken 1108, der sich von dem Löffelkanülenschlitten 312 wegerstreckt, in einen Presseingriff mit der Öffnung 1060 im Kopfabschnitt 1052 der Sperrplatte 310 kommt. Die Feder 304 wird ebenfalls vollständig zusammengedrückt. Die Klammer 1030 des Einstellelements 302 wird von der Walzenkerbe 1158 des Schneidkanülenschlittens 314 aufgenommen. Die Klammern 1094, 1096 des Löffelkanülenschlittens 312 werden von den Sekundärkerben 1154, 1156 des Schneidkanülenschlittens 314 und den Kerben 838 in der Zwischenwand 830 der Pendelvorrichtung 270 aufgenommen, wodurch sichergestellt wird, dass der Löffelkanülenschlitten 312, der Schneidkanülenschlitten 314 und die Pendelvorrichtung 270 ineinandergesteckt werden.
  • Gleichzeitig wird das schraubenförmige Antriebselement 316 durch den Eingriff der Verstrebungswand 786 der Pendelvorrichtung 270 mit der halbkreisförmigen Rippe 1186 zur distalen Wand 222 verschoben. Hierdurch wird die Feder 320 zwischen der halbkreisförmigen Rippe 1186 und der Schneidkanülenschlittenverstrebung 430, 580 vollständig zusammengedrückt. Schließlich wird, wie sich 49B entnehmen lässt, der Nockenblock 278 durch den Eingriff der schrägen Stirnseite 906 mit der schrägen Stirnseite 596 des proximalen Nockenblockkeils 594, der sich von der linken Gehäusehülle 232 nach innen wegerstreckt, zur rechten Seite des Gehäuses 230 gedrückt. Bei dieser Anordnung werden die Stanzkanüle 16 und die Löffelkanüle 18 vollständig proximal zurückgezogen und das Stilett 20 erstreckt sich distal zur Stanzkanüle 16 und der Löffelkanüle 18, wobei die Biopsiepistole 220 sich in einer gespannten Position befindet, in der sie zur Gewinnung einer Biopsieprobe bereit ist. Die Kanülenbaugruppe 14 kann in die Gewebemasse 22 ein geführt und zur Läsion 24 vorgeschoben werden, um die Biopsieprobe 26 zu gewinnen.
  • Wenn die Kanülenbaugruppe 14 für die Gewinnung der Biopsieprobe 26 positioniert wurde, so wird die Biopsiepistole 220 betätigt. Die Biopsiepistole 220 kann auf zwei unterschiedliche Arten betätigt werden, um die Biopsieprobe 26 zu gewinnen. Bei beiden Verfahren wird die Abfeuerungsverstrebung 290 betätigt. In dem ersten Verfahren wird der Abfeuerungsstößel 292 nach unten zum distalen Ende 222 hin gedrückt. Im zweiten Verfahren werden die Knöpfe 260 am unteren distalen Ende des Gehäuses 230 seitlich nach innen hinuntergedrückt. Hierdurch werden die Freigabearme 462, 612 seitlich nach innen gedrückt, wodurch die Zähne 466, 616 nach innen gegen die schrägen Stirnseiten 944, 946 der distalen Endwand 930 gedrückt werden, wodurch wiederum die Abfeuerungsverstrebung 290 mm distalen Ende 222 hin gedrückt wird.
  • Wie sich 54 entnehmen lässt, kommen die Flansche 956, 958 der proximalen Endwand 932 mit den Haken 844, 846 der Pendelvorrichtung 270 in Eingriff, wenn sich die Abfeuerungsverstrebung 290 zum distalen Ende 222 hin verschiebt, wodurch die Haken 844, 846 dorsal aus dem Eingriff mit der Sperrplatte 310 gedrückt werden. Hierdurch wird die Pendelvorrichtung 270 derart gelöst, dass sie sich unter dem Einfluss der Feder 274 zum distalen Ende 222 hin bewegt. Dies führt dazu, dass sich der Schneidkanülenschlitten 314 zum distalen Ende 222 bewegt, was eine Bewegung der Stanzkanüle 16 über die Löffelkanüle 18 hinweg auslöst, wobei sich der Exzisionsfinger 70 entlang der bogenförmigen Wand 46 der Löffelkanüle 18 verschiebt.
  • Während sich die Pendelvorrichtung 270 weiter zum distalen Ende 222 hin bewegt, kommt die Endrippe 862, die von dem kastenartigen Abschnitt 756 herabhängt, in Eingriff mit dem Grat 1110, der sich dorsal vom biegsamen Arm 1106 des Löffel kanülenschlittens 312 aus erstreckt. Hierdurch wird der biegsame Arm 1106 ventral gebogen, wobei der Haken 1108 von der Sperrplatte 310 freigegeben wird, und es wird hierdurch dem Löffelkanülenschlitten 312 ermöglicht, sich unter dem Einfluss der Feder 304 zum distalen Ende 222 hin zu bewegen. Der Schneidkanülenschlitten 314 und der Löffelkanülenschlitten 312 bewegen sich somit zum distalen Ende 222 und drücken hierdurch die Stanzkanüle 16 und die Löffelkanüle 18 in die Läsion 24. Der Schneidkanülenschlitten 314 wird mit dem angetriebenen Drehelement 318 in Eingriff gebracht und so daran gehindert, sich weiter auf das distale Ende 222 zu zu verschieben. Die Bewegung des Löffelkanülenschlittens 312 läuft aus, wenn die Endlager 1098, 1100 mit den Anschlägen 398, 400 in der rechten Gehäusehülle 234 bzw. mit den Anschlägen 548, 550 in der linken Gehäusehülle 232 in Eingriff kommen. Nachdem die Bewegung des Löffelkanülenschlittens 312 ausgelaufen ist, läuft auch die Bewegung des Schneidkanülenschlittens 314 aus, da der Schneidkanülenschlitten 314 mit dem angetriebenen Drehelement 318 in Eingriff kommt, wodurch sich der Exzisionsfinger 70 distal zur Einschubspitze 48 der Löffelkanüle 18 erstreckt, wie sich dies 55 entnehmen lässt.
  • Während sich die Pendelvorrichtung 270 weiter zum distalen Ende 222 hin bewegt, verschieben sich die unteren Schienen 850, 852 in den Schlitzen 435, 585 zu den Anschlagrippen 433, 583 hin. Die Endabschnitte 854, 858 der unteren Schienen 850 bzw. 852 kommen mit den biegsamen Armen 1194 bzw. 1192 in Eingriff. Wie sich 55 entnehmen lässt, kommen die kegelförmigen Spitzen 856, 860 der Endabschnitte 854 bzw. 858 mit den Klammern 1206 bzw. 1204 der Haken 1198, 1996 in Eingriff und drücken dabei die biegsamen Arme 1994 bzw. 1992 radial nach innen. Hierdurch werden die Haken 1198, 1196 aus der Einrastung mit den Anschlagrippen 433, 583 gedrückt und das schraubenförmige Antriebselement 316 wird so freigegeben, dass es sich unter dem Einfluss der Feder 320 zum distalen Ende 222 hin bewegt. Wie sich 49B entnehmen lässt, wird der Nockenblock 378 gegen die schräge Stirnseite 446 des distalen Nockenblockkeils 444 gedrückt und entlang dem Spalt 772 der Nockenblockhalterung 280 zur linken Gehäusehülle 232 hin geschoben.
  • Wie sich 56 entnehmen lässt, wird das angetriebene Drehelement 318 während des Verschiebens des schraubenförmigen Antriebselements 316 durch die Drehbewegung der auf den Zapfen 1222 einwirkenden schraubenförmigen Auskehlung 1202 in eine Drehbewegung versetzt. Die Drehung des angetriebenen Drehelements 318 verursacht eine Drehung des Schneidkanülenschlittens 314 aufgrund eines Ineinandergreifens der Zähne 1218 und Auskehlungen 1220 des angetriebenen Drehelements 318 mit den Auskehlungen 1142 bzw. den Zähnen 1140 des Schneidkanülenschlittens 314. Dies führt dazu, dass der Exzisionsfinger 70 in eine Drehbewegung versetzt und die Probe 26 aus der Läsion 24 exzidiert wird. Die Kanülenbaugruppe 14 kann sodann aus der Gewebemasse 22 zurückgezogen werden, wobei die Biopsieprobe 26 im Löffelabschnitt 42 der Löffelkanüle 18 festgehalten wird.
  • Es wird stark bevorzugt, dass die Drehung des Exzisionsfingers nicht beginnt, bis der Exzisionsfinger seine größte Längserstreckung erreicht hat. Dies verhindert, dass durch die Drehung des Exzisionsfingers ein schraubenförmiger Pfad in die Probe geschnitten wird. Die schraubenförmige Auskehlung 1202, das schraubenförmige Antriebselement 316 und der Zapfen 1222 sind vorzugsweise so ausgelegt, dass der Schneidkanülenschlitten 314 und die Stanzkanüle 16 sich bei einem vollständigen Hub des schraubenförmigen Antriebselements 316 um 1 1/2 Umdrehungen drehen. Bei mehr als einer vollständigen Umdrehung erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass die Probe vollständig abgetrennt wird.
  • Während vorzugsweise mehr als eine Umdrehung des Exzisionsfingers zur Sicherstellung der Abtrennung erfolgt, kann der Umfang der Drehung, der zur Sicherstellung einer Abtrennung der Probe vom sie umgebenden Gewebe benötigt wird, variieren. In einigen Fällen kann auch weniger als eine vollständige Umdrehung ausrei chen, und zwar beispielsweise dann, wenn sich der Exzisionsfinger im wesentlichen über den Querschnitt der Stanzkanüle erstreckt oder wenn die Saug- und Reibungskräfte zwischen der Probe und der Kanüle ausreichend groß sind. Es können auch mehrere Umdrehungen durchgeführt werden. Der Anzahl der Umdrehungen sind theoretisch keine Grenzen gesetzt. Allerdings wird davon ausgegangen, dass 1 ½ Umdrehungen ausreichen.
  • Aufgrund des beschriebenen Abfeuerns der Biopsiepistole 220 wird die Stanzkanüle 16 über den Löffelabschnitt 42 hinaus vorwärtsgetrieben, so dass der Exzisionsfinger 70 ein wenig proximal zur Einschubspitze 48 positioniert wird (8B). Die Stanzkanüle 16 und die Löffelkanüle 18 bewegen sich dann simultan in die Läsion 24 hinein und formen so die Biopsieprobe aus (9B). Die Stanzkanüle 16 wird relativ zur Löffelkanüle 18 weiter vorwärtsbewegt, so dass der Exzisionsfinger 70 aus dem Eingriff mit der Löffelkanüle 18 kommt und in die Gewebemasse 22 distal zur Biopsieprobe eindringt (8C und 9C). Die Verschiebung des schraubenförmigen Antriebselements 316 drückt den Zapfen 1222 an der schraubenförmigen Auskehlung 1202 entlang und bringt so den Schneidkanülenschlitten 314 dazu, sich entgegen dem Uhrzeigersinn zu drehen, wodurch die Stanzkanüle 16 relativ zur Löffelkanüle 18 gedreht wird, so dass der Exzisionsfinger 70 die Biopsieprobe von der Gewebemasse 22 exzidiert (9D). Die Stanzbiopsievorrichtung 10 wird sodann von der Gewebemasse 22 entfernt, wobei sie die Biopsieprobe in sich einschließt (9E und 9F). Bei einem erneuten Spannen der Biopsiepistole 220 wird die Stanzkanüle 16 von dem Löffelabschnitt 42 weg zurückgezogen, wodurch die Biopsieprobe 26 zur Entnahme freigelegt wird (9G).
  • Die Biopsiepistole 220 kann alternativ auch so ausgelegt sein, dass die Kanülen 16, 18 beim Spannen der Biopsiepistole 220 in der in 8D gezeigten Weise positioniert werden. Bei dieser Anordnung ist der abgeschlossene Abschnitt 60 der Stanzkanüle 16 im wesentlichen flächengleich mit dem abgeschlossenen Abschnitt 40 der Löffelkanüle 18, wodurch der halbkreisförmige Spalt 88 zwischen dem Stilett 20 und der ringförmigen Wand 62 der Stanzkanüle 16 entfällt. Die distale Kante des Exzisionsfingers 70 steht in einem elastischen Kontakt mit der bogenförmigen Wand 46 am proximalen Ende des Löffelabschnitts 42. Die Kanülenbaugruppe 14 wird in das Gewebe 22 in der beschriebenen Weise in einer Vorwärtsbewegung eingeschoben, woraufhin eine gleichzeitige Vorwärtsbewegung der Kanülen 16, 18 in die Läsion 26 erfolgt. Die Stanzkanüle 16 wird sodann über die Löffelkanüle 18 hinaus durch die Läsion 26 vorgeschoben, bis der Exzisionsfinger 70 sich distal zur Einschubspitze 48 erstreckt, um die Stanzkanüle 16 für die Exzision der Probe 26 zu positionieren.
  • Die hier beschriebene Stanzbiopsievorrichtung 10 bietet mehrere eindeutige Vorteile gegenüber dem Stand der Technik, welche die Wahrscheinlichkeit erhöhen, eine qualitativ hochwertige Biopsieprobe zu erhalten. Die Verwendung eines löffelförmigen Biopsieprobenträgers minimiert die Störung und Beeinträchtigung der Probe, die bei Vorrichtungen auftreten können, welche geschlossene Probenkammern umfassen, bei denen die Probe dann durch einen Stößel, das Stilett oder ähnliche Mittel ausgestoßen werden muss. Hierdurch ist es dann auch nicht nötig, eine zweite Probe zu nehmen, wenn die erste sich als unbrauchbar erweist. Zudem stellt die Verwendung des sich drehenden Schneidmechanismus sicher, dass die Probe vollständig von der sie umgebenden Gewebemasse exzidiert wird, wodurch die Gefahr einer Störung oder Verschlechterung der Probe beim Herausziehen der Probe weg von der Gewebemasse zum Abtrennen der Probe minimiert wird. Hierdurch wird zudem auch die Wahrscheinlichkeit verringert, dass die Probe sich von der Gewebemasse an einer Stelle innerhalb der Probe selbst anstatt an der Verbindungsstelle zur Gewebemasse löst, wodurch verhindert wird, dass das Probenvolumen für eine Analyse nicht ausreicht. Schließlich kann die Stanzbiopsievorrichtung 10 vom Benutzer einhändig eingeschoben, gespannt und betätigt werden, was es dem Benutzer ermöglicht, gleichzeitig eine Abbildungsvorrichtung, etwa einen Ult raschallstab, zum Positionieren der Kanülenbaugruppe 14 zu bedienen, so dass nicht zusätzlich noch ein Abbildungstechniker herangezogen werden muss. Somit lässt sich die Stanzbiopsievorrichtung 10 auf einfache Weise mit einer Hand einschieben und auslösen, wodurch sich eine Biopsieprobe sehr schnell gewinnen lässt, was wiederum die Qualität der Biopsieprobe verbessert und die Unannehmlichkeit für den Patienten verringert.
  • Die Erfindung wurde hier zwar speziell in Verbindung mit bestimmten spezifischen erfindungsgemäßen Ausführungsbeispielen beschrieben; natürlich geschah dies aber nur zum besseren Verständnis und stellt keine Einschränkung dar. Sinnvolle Abwandlungen und Modifikationen sind innerhalb der Reichweite der obigen Offenbarung und der Zeichnungen möglich, ohne dass hierdurch die durch die beigefügten Ansprüche bestimmte Reichweite der Erfindung überschritten würde.

Claims (36)

  1. Biopsievorrichtung für die perkutane Entfernung einer Probe aus einer Gewebemasse (22), wobei die Biopsievorrichtung die folgenden Bestandteile umfasst: eine äußere Kanüle (16), die ein Lumen (76) und eine Längsachse (78) definiert, wobei die äußere Kanüle (16) ein proximales Ende und ein distales Ende aufweist, sowie einen Exzisionsfinger (70), der sich vom distalen Ende wegerstreckt; eine innere Kanüle (18), die vom Lumen (76) aufgenommen wird, wobei die innere Kanüle (18) eine Längsachse (58) definiert und ein proximales Ende und ein distales Ende aufweist; und einen Betätiger (12), der mit der äußeren Kanüle (16) und/oder der inneren Kanüle (18) für eine axiale Bewegung der äußeren Kanüle (16) relativ zur inneren Kanüle (18) von einer Einschiebeposition zu einer Exzisionsposition in Wirkverbindung steht, wobei sich der Exzisionsfinger (70) in der Exzisionsposition zur Längsachse (58) der inneren Kanüle (18) hin erstreckt und die äußere Kanüle (16) um die Längsachse (78) der äußeren Kanüle (16) dreht, wenn die äußere Kanüle (16) sich in der Exzisionsposition befindet.
  2. Biopsievorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Exzisionsfinger (70) so ausgelegt ist, dass er sich elastisch biegen kann.
  3. Biopsievorrichtung nach Anspruch 2, wobei sich der Exzisionsfinger (70) alternativ zwischen einer ersten Position, in der er sich im wesentlichen parallel zur Längsachse (58) der inneren Kanüle (18) befindet, und einer zweiten Position hin zur Langsachse (58) der inneren Kanüle (18) biegt.
  4. Biopsievorrichtung nach Anspruch 3, wobei der Exzisionsfinger (70) während wenigstens eines Teils der Axialbewegung hin zur Exzisionsposition an der inneren Kanüle (18) entlanggleitet.
  5. Biopsievorrichtung nach Anspruch 4, wobei der Exzisionsfinger (70) sich in der ersten Position befindet, während er an der inneren Kanüle (18) entlanggleitet.
  6. Biopsievorrichtung nach Anspruch 5, wobei sich der Exzisionsfinger (70) von der ersten Position zur zweiten Position biegt, wenn der Exzisionsfinger (70) axial über das distale Ende der inneren Kanüle (18) hinausgleitet.
  7. Biopsievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die Form des Exzisionsfingers (70), bogenförmig, geradlinig und/oder trapezfömig ist.
  8. Biopsievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei der Exzisionsfinger (70) sich in Längsrichtung vom distalen Ende der äußeren Kanüle (16) aus erstreckt.
  9. Biopsievorrichtung nach Anspruch 8, wobei der Exzisionsfinger (70) sich wenigstens zur Längsachse der äußeren Kanüle (16) erstreckt.
  10. Biopsievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei der Betätiger (12) die äußere Kanüle (16) und die innere Kanüle (18) axial vorwärtsbewegt, wenn er die äußere Kanüle (16) zur Exzisionsposition bewegt.
  11. Biopsievorrichtung nach Anspruch 10, wobei der Betätiger (12) die axiale Vorwärtsbewegung der inneren Kanüle (18) anhält, ehe die äußere Kanüle (16) die Exzisionsposition erreicht.
  12. Biopsievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei die innere Kanüle (18) einen Löffelabschnitt (42) umfasst, der das distale Ende so abschließt, dass eine Biopsieprobe gehaltert werden kann.
  13. Biopsievorrichtung nach Anspruch 12, wobei der Löffelabschnitt (42) einen bogenförmigen Querschnitt (46) aufweist.
  14. Biopsievorrichtung nach Anspruch 13, wobei der bogenförmige Querschnitt (46) einen Bogen von 180° oder weniger überspannt.
  15. Biopsievorrichtung nach Anspruch 13, wobei der bogenförmige Querschnitt (46) einen Bogen von mehr als 180° überspannt.
  16. Biopsievorrichtung nach Anspruch 13, wobei der Löffelbereich (42) in einer scharfen Kante endet.
  17. Biopsievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, wobei die innere Kanüle (18) nahe dem distalen Ende eine seitliche Öffnung (80) aufweist und der Exzisionsfinger (70) sich durch die seitliche Öffnung (80) in die Exzisionsposition erstreckt.
  18. Biopsievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, weiterhin enthaltend ein Stilett (20), das von der inneren Kanüle (18) aufgenommen wird und dabei im wesentlichen die innere Kanüle (18) in der Einschubposition verschließt.
  19. Biopsievorrichtung nach Anspruch 18, wobei der Betätiger (12) die äußere Kanüle (16) relativ zum Stilett (20) axial vorwärtsbewegt, wenn er die äußere Kanüle (16) zur Exzisionsposition bewegt, um so einen Gewebeaufnahmebereich zwischen dem distalen Ende der äußeren Kanüle (16) und dem Stilett (20) zu bilden.
  20. Biopsievorrichtung nach Anspruch 19, wobei die Position des Stiletts (20) sich relativ zur Exzisionsposition der äußeren Kanüle (16) einstellen lässt, um ein Einstellen der Länge des Gewebeaufnahmebereichs zu ermöglichen.
  21. Biopsievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, wobei der Betätiger (12), die innere Kanüle (18) und die äußere Kanüle (16) zusammen eine integrierte, in sich abgeschlossene tragbare Vorrichtung bilden, die leicht und bequem von einem Benutzer eingesetzt werden kann, um die Betätigung der Biopsievorrichtung durchzuführen.
  22. Biopsievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, wobei der Betätiger (12) die äußere Kanüle (16) wenigstens um einen Teil einer Umdrehung dreht.
  23. Biopsievorrichtung nach Anspruch 22, wobei der Betätiger (12) die äußere Kanüle (16) um wenigstens eine Umdrehung dreht.
  24. Biopsievorrichtung nach Anspruch 23, wobei die äußere Kanüle (16) um wenigstens 1 ½ Umdrehungen gedreht wird.
  25. Biopsievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, wobei der Betätiger (12) einen hohlen Innenraum (120) sowie einen Schlitten (124) umfasst, der gleitbeweglich innerhalb des hohlen Innenraums gehaltert ist und die äußere Kanüle (16) trägt, wobei die Gleitbewegung des Schlittens (124) die äußere Kanüle (16) in die Exzisionsposition bewegt.
  26. Biopsievorrichtung nach Anspruch 25, wobei der Betätiger zusätzlich ein Antriebselement (132) umfasst, das in Wirkverbindung mit dem Schlitten (124) steht, um den äußeren Schlitten zu drehen und so eine Drehung der äußeren Kanüle (16) zu bewerken.
  27. Biopsievorrichtung nach Anspruch 26, wobei der Betätiger zusätzlich eine Kupplung (126) umfasst, die eine Wirkverbindung zwischen dem Antriebselement und dem Schlitten (124) herstellt, wenn sich die äußere Kanüle (16) in der Exzisionsposition befindet.
  28. Biopsievorrichtung nach Anspruch 27, wobei der Schlitten ein Zahnrad, das Antriebselement einen schraubenförmigen Schlitz und die Kupplung ein mit dem schraubenförmigen Schlitz verkeiltes angetriebenes Element und ein Zahnrad aufweist, welches mit dem Zahnrad des Schlittens in Eingriff steht, wenn sich die äußere Kanüle in der Exzisionsposition befindet, wodurch die Axialbewegung des angetriebenen Elements das angetriebene Element so dreht, dass es die Drehung des Schlittens bewirkt.
  29. Biopsievorrichtung nach Anspruch 28, wobei der Betätiger (12) eine erste Vorspannvorrichtung (136) umfasst, durch die der Schlitten in eine Gleitbewegung verschoben wird, um die äußere Kanüle (16) zur Exzisionsposition zu bewegen.
  30. Biopsievorrichtung nach Anspruch 29, wobei der Betätiger (12) zusätzlich eine zweite Vorspannvorrichtung (134) zum axialen Bewegen des Antriebselements (132) relativ zu dem angetriebenen Element (128) umfasst.
  31. Biopsievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 30, zusätzlich umfassend einen Doppelauslöser (170) zum Auslösen der Bewegung der äußeren Kanüle (16), wobei der Doppelauslöser (170) einen ersten Auslöser an einem ersten Abschnitt des Betätigers und einen zweiten Auslöser an einem zweiten Abschnitt des Betätigers umfasst.
  32. Biopsievorrichtung nach Anspruch 31, wobei sich der erste Abschnitt nahe dem vorderen Ende des Betätigers und der zweite Abschnitt nahe dem hinteren Ende des Betätigers befindet.
  33. Biopsievorrichtung nach Anspruch 31, wobei der Betätiger durch eine Betätigung des ersten oder des zweiten Auslösers ausgelöst werden kann.
  34. Biopsievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 33, wobei der Betätiger (12) zusätzlich einen Hebel umfasst, der schwenkbeweglich zwischen einer ersten, offenen Position und einer zweiten, geschlossenen Position bewegt werden kann, wobei der Hebel durch eine Feder in die erste Position vorgespannt ist, und wobei der Betätiger eine Sperrklinke aufweist, die sich zwischen einer ersten Sperrposition, in der sie verhindert, dass der Hebel sich von der zweiten Position zur ersten Position bewegt, und einer zweiten Sperrposition, in der sie erlaubt, dass sich der Hebel von der zweiten Position zur ersten Position bewegt, hin- und herbewegen lässt.
  35. Biopsievorrichtung nach Anspruch 34, wobei die Sperrklinke so gestaltet ist, dass sich die Sperrklinke in die zweite Position bewegt, wenn sich der Hebel zweimal in die geschlossene Position bewegt hat.
  36. Biopsievorrichtung nach Anspruch 34, wobei die Sperrklinke so gestaltet ist, dass sich die Sperrklinke nach der Bewegung in die erste Position zur zweiten Position bewegt, wenn der Hebel sich zweimal in die geschlossene Position bewegt hat.
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