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Hintergrund der Erfindung
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1. Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein kryogenes System zur
Kühlung
eines supraleitfähigen
Magneten oder ähnlichem.
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2. Beschreibung der verwandten
Technik
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In
herkömmlichen
Vorrichtungen, die supraleitfähige
Magneten beinhalten, war es nötig,
die Magneten auf eine kryogene Temperatur nahe dem absoluten Nullpunkt
zu halten, um ihre supraleitfähigen Eigenschaften
zu erhalten. Beispiele einer Technik, um einen Magneten auf eine
kryogene Temperatur zu halten, beinhalten eine Technik in der ein
supraleitfähiger
Magnet in einem Kühlmittel,
wie z.B. flüssigem Helium,
eingetaucht ist und eine Technik zur direkten Kühlung eines supraleitfähigen Magneten,
benutzend eine kryogene Kältemaschine.
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8 zeigt
eine Konfiguration eines bekannten kryogenen Systems 101.
Diese Figur zeigt einen Querschnitt eines MRT Systems (eines Magnet-Resonanz-Tomographen), der
als medizinisches Instrument bekannt ist. Dieses System beinhaltet
einen solenoidischen supraleitfähigen
Magneten 103, dessen Zentralachse sich horizontal erstreckt.
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Das
kryogene System 101, welches von einem solchen Typ ist,
daß das
Heliumgas rekondensiert wird, beinhaltet einen Aufbewahrungs- bzw. Containment-Behälter 102,
in dem der supraleitfähige
Magnet 103 in solch einer Weise untergebracht ist, daß der supraleitfähige Magnet 103 in
einem Kühlmittel 104 (flüssiges Helium)
eingetaucht ist, einen Vakuumbehälter 105,
der einen den Aufbewahrungsbehälter 102 umgebenden
Vakuumraum aufweist, und eine thermische Abschirmung 106,
welche in diesem Raum so plaziert ist, daß sie den Aufbewahrungsbehälter 102 umgibt
und welche die Funktion hat, die Menge der von dem Vakuumbehälter 105 zum
Aufbewahrungsbehälter 102 transferierten
Wärmestrahlung
zu reduzieren.
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Das
kryogene System 101 beinhaltet im weiteren eine röhrenförmige Kältemaschinenmuffe
bzw. -hülse 107,
die sich durch den Vakuumbehälter 105 und
die thermische Abschirmung 106 erstreckt, die einen Basisabschnitt
kommunizierend verbunden in den Aufbewahrungsbehälter 102 aufweist
und die eine nach außen
gerichtete Öffnung
aufweist. Das kryogene System 101 umfaßt auch eine in der Kältemaschinenmuffe 107 plazierte
Kältemaschine 108, um
aus dem Kühlmittel 104 bei
kryogener Temperatur entstandenes Kühlgas wieder zu verflüssigen.
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Da
die Kältemaschinenmuffe 107 und
der Aufbewahrungsbehälter 102 kommunizierend
miteinander verbunden sind, sind eine obere Zone des Aufbewahrungsbehälters 102 und
die Kältemaschinenmuffe 107 mit
Kühlgas
gefüllt,
dessen Druck gleich dem Sättigungsdampfdruck,
bei einer Temperatur, bei welcher der supraleitfähige Magnet 103 betrieben wird,
ist.
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Die
Kältemaschine 108 ist
röhrenförmig und länglich bzw.
lang und hat zwei Stufen: Eine erste Kühlstufe 119 angeordnet
an einem Mittelteil und eine zweite Kühlstufe 121 angeordnet
in einem Endteil. Die erste Kühlstufe 119 ist
thermisch verbunden mit der thermischen Abschirmung 106 und
die zweite Kühlstufe 121 ist
thermisch verbunden mit einem Wiederverflüssiger 130 (Rippen).
Die Kältemaschine 108 hat
eine ausreichende Kühlkapazität, um die zweite
Kühlstufe 121 auf
kryogener Temperatur (etwa 4K) zu halten. Deshalb wird die Oberflächentemperatur
des Wederverflüssigers 130 geringer
gehalten als die Temperatur des Kühlmittels. Folglich kann der
Dampf des Kühlmittels 104 durch
ein Inkontaktbringen des Dampfes mit dem Wiederverflüssiger 130 in
eine Flüssigkeit
kondensiert werden. Gemäß dieser
Konfiguration ist es nicht nötig,
das kryogene System 101 mit dem Kühlmittel 104 wiederzubefüllen, solange
die Kältemaschine 108 funktionieren kann.
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Um
periodische Wartungsarbeiten durchzuführen, wird der Betrieb der Kältemaschine 108 in
einigen Fällen
gestoppt. Während
der Wartungsarbeiten wird die Kältemaschine 108 aus
der Kältemaschinenmuffe 107 gezogen
und eine neue Kältemaschine 108 wird
in die Kältemaschinenmuffe 107 eingeführt und
in Betrieb genommen. Der Betrieb wird fortgesetzt bis die neue Kältemaschine 108 einen
stabilen Zustand erreicht.
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Während der
Wartungsarbeiten kann, wie folgt beschrieben, ein ernsthaftes Problem
entstehen.
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Wenn
die Kältemaschine 108 aus
der Muffe herausgezogen wird, dringt in einigen Fallen von außerhalb
Luft und/oder Feuchtigkeit in die Muffe in einer Menge, die gleich
ist dem Volumen der Kältemaschine 108.
Die sich ergebende Luft und/oder Feuchtigkeit wird unverzüglich in
der Kältemaschinenmuffe 107 kondensiert
und daran gebunden. Dies geschieht, da das Innere der Kältemaschinenmuffe 107 auf
eine Temperatur kleiner als die Außenlufttemperatur gehalten
wird, d.h., die Temperatur der thermischen Abschirmung 106 beträgt üblicherweise
30 bis 60 K und die Temperatur des Bodens der Kältemaschinenmuffe 107 beträgt 3 bis
5K.
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Folgendes
Problem tritt auf: Ein Problem dadurch, daß die Wärmeleitung zwischen der thermischen
Abschirmung 106 und einer ersten Kühlstufe 119 der neuen
Kältemaschine 108 aufgrund
der anhaftenden Luft (Sauerstoff und Stickstoff) und/oder Feuchtigkeit
verschlechtert ist, und die Kältemaschine 108 deshalb
nicht mit voller Leistung betrieben werden kann.
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Deshalb
wird, wenn die Leitung bzw. Konduktion zwischen der ersten Kühlstufe 119 und
der thermischen Abschirmung 106 klein ist, der thermische
Kontaktwiderstand groß.
Dies bewirkt eine Erhöhung
der Temperatur der thermischen Abschirmung 106, um die zum Aufbewahrungsbehälter 102 transferierte
Wärmemenge
zu erhöhen.
Im schlimmsten Fall übersteigt
die zum Aufbewahrungsbehälter 102 transferierte
Wärmemenge
die Verflüssigungskapazität des Wiederverflüssigers 130.
Folglich kann nicht der gesamte Dampf des Kühlmittels 104 verflüssigt werden,
selbst wenn die Kältemaschine 108 betrieben
wird.
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Zahlreiche
Versuche wurden unternommen, um eine Aufgabe zu lösen, so
daß das
Eindringen von Luft verhindert und der thermische Widerstand zwischen
der Kältemaschine
108 und
dem Kühlmittel
104 reduziert
wird. In einem beispielsweise in der
japanischen
ungeprüften
Patentanmeldungsveröffentlichung
Nr. 5-223379 offenbarten Verfahren, wird eine dehnbare
flexible Wartungstasche an ein proximales Ende (ein externes Teil
des Systems) der Kältemaschinenmuffe
107 angebracht,
durch Herauspumpen der Luft aus der Tasche, eine Saugpumpe nutzend,
entleert und dann durch Einbringen eines Kühlgases in die Tasche durch
eine Gasleitung aufgefüllt,
so daß eine
mit Kühlgas
gefüllte
Atmosphäre erzeugt
wird. Die Kältemaschine
108 wird
in dieser Atmosphäre
der Wartung unterzogen.
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Jedoch
ist es umständlich,
daß in
der
japanischen ungeprüften Patentanmeldungsveröffentlichung
Nr. 5-223379 offenbarte Verfahren zu benutzen, da die Wartungstasche
befestigt werden muß, bevor
die Kältemaschine
108 ersetzt
wird und weil die Saugpumpe zum Absaugen der Luft aus der Tasche
und andere Werkzeuge vorbereitet werden müssen.
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Zusätzlich wird
der Austausch in solch einer Art und Weise ausgeführt, daß eine Fachkraft
seine oder ihre Hände
in ein Paar Handschuhe, die sich in die Wartungstasche erstrecken,
einführt.
Folglich ist dieser Vorgang umständlich.
Das Ersetzen wird in einigen Fällen
unterbrochen, da die Wartungstasche gerissen ist.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Um
die oben beschriebenen Probleme zu lösen, ist es eine Aufgabe der
vorliegenden Erfindung, ein kryogenes System bereitzustellen, bei
dem eine Kühlmaschine
leicht in solch einer Art und Weise ersetzt werden kann, daß Luft am
Eintritt in die Kältemaschinenmuffe
bzw. -hülse
gehindert ist.
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Um
obige Aufgabe zu erreichen, werden in der vorliegenden Erfindung
die weiter unten beschriebenen technischen Mittel benutzt.
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In
der vorliegenden Erfindung ist eines der technischen Mittel, um
das Problem zu lösen,
folgendes: Ein kryogenes System beinhaltend einen Aufbewahrungs-
bzw. Containment-Behälter
in dem der zu kühlende
Körper
in solch einer Art und Weise untergebracht ist, daß der Körper in
einem flüssigen
Kühlmittel
eingetaucht ist; eine röhrenförmige Kältemaschinenmuffe
bzw. -hülse
aufweisend einen Basisabschnitt kommunizierend verbunden in den
Aufbewahrungsbehälter
und einen Öffnungsabschnitt,
der geöffnet
oder geschlossen zum Außenbereich
bzw. des Äußeren des
kryogenen Systems sein kann; und eine Kältemaschine, die durch den Öffnungsabschnitt
der Kältemaschinenmuffe
eingeführt
bzw. eingesteckt wird, zur Wiederverflüssigung des vom Kühlmittel
erzeugten Kühlgases,
wobei ein Gasflußformierungsmittel
zur Formierung eines Flusses von Spülgas vom Basisabschnitt der
Kältemaschinenmuffe
zum Öffnungsabschnitt
bereitgestellt ist.
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Um
periodische Wartungsarbeiten durchzuführen, wird der Betrieb der
Kältemaschine
des kryogenen Systems gestoppt und die Kältemaschine wird in einigen
Fällen
aus der Kältemaschinenmuffe
herausgezogen. Während
dieses Vorgangs dringt Luft und/oder Feuchtigkeit, deren bzw. dessen
Volumen gleich dem der Kältemaschine
ist, in die Kältemaschinenmuffe
von außerhalb
ein, um eine Verunreinigung in der Kältemaschinenmuffe zu bewirken.
Das Eindringen davon kann in solch einer Art und Weise sicher verhindert
werden, daß ein
Fluß von
Spülgas vom
Basisabschnitt der Kältemaschinenmuffe
zum Öffnungsabschnitt,
das Flußformierungsmittel
benutzend, geformt bzw. ausgebildet wird und Luft und/oder Feuchtigkeit,
die in die Kältemaschinenmuffe
von außerhalb
eindringt, ausgeblasen wird.
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Kryogene
Systeme umfassen einen Systemtyp, der ein Verfahren benutzt, in
der ein zu kühlender Körper in
einem Kühlmittel
eingetaucht ist, welches auf eine kryogene Temperatur gehalten wird,
so daß der
Körper
auf eine Temperatur nahe zum absoluten Nullpunkt gekühlt ist
und der Körper
darin untergebracht ist, und einen anderen Systemtyp, der eine Methode
benutzt, bei welcher der zu kühlende
Körper direkt
mittels einer Kühlmaschine
gekühlt
wird, ohne ein Kühlmittel
zu benutzen.
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Um
periodische Wartungsarbeiten durchzuführen, wird der Betrieb der
Kühlmaschine des
kryogenen Systems, welches die direkte Kühlmethode benutzt, gestoppt
und in einigen Fällen
wird die Kältemaschine
aus der Kältemaschinenmuffe
herausgezogen. Folglich muß die
Luft daran gehindert werden, in die Kältemaschinenmuffe einzudringen,
wie oben beschrieben wurde.
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Deshalb
ist das andere der technischen Mittel, die benutzt werden, um das
Problem zu lösen,
folgendes: Ein kryogenes System beinhaltend einen Vakuumbehälter, in
dem der zu kühlende
Körper
untergebracht ist; eine röhrenförmige Kältemaschinenmuffe
bzw. Hülse
aufweisend einen Basisabschnitt, der mit dem Körper verbunden ist, einen Öffnungsabschnitt
der frei geöffnet
oder geschlossen zum Außenbereich
bzw. Äußeren des
kryogenen Systems sein kann, und eine Seitenwand zur Trennung eines inneren
Abschnitts des Vakuumbehälters
vom Außenbereich
bzw. Äußeren; eine
Kältemaschine
zum Kühlen
des Körpers,
wobei die Kältemaschine
durch den Öffnungsabschnitt
der Kältemaschinenmuffe
eingeführt
bzw. eingesteckt wird; wobei ein Glasflußformierungsmittel zur Formierung
eines Flusses von Spülgas
vom Basisabschnitt der Kältemaschinenmuffe
zum Öffnungsabschnitt
bereitgestellt wird.
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Bei
dem kryogenen System, welches kein Kühlmittel, sondern das direkte
Kühlungsverfahren benutzt,
und wobei von außerhalb
in die Kältemaschinenmuffe
eintretende Luft und/oder Feuchtigkeit durch ein Formen eines Flusses
von Spülgas
vom Basisabschnitt der Kältemaschinenmuffe
zum Öffnungsabschnitt
heraus geblasen wird, kann das Eindringen davon sicher verhindert
werden.
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Jedoch
selbst wenn solch ein Gasfluß nach außen geschaffen
wird nachdem die Kältemaschine herausgezogen
ist, kann folgende Situation nicht verhindert werden: Bevor der
Gasfluß stabilisiert
ist, dringt Luft und/oder Feuchtigkeit in die Kältemaschinenmuffe ein und wird
verfestigt und dann daran gebunden. Deshalb ist folgende Verfahrensweise
bevorzugt:
Der Gasfluß wird
in der Kältemaschinenmuffe 7 geschaffen
bevor die Kältemaschine
herausgezogen wird, der Gasfluß wird
stabilisiert und die Kältemaschine
wird dann herausgezogen. Deshalb beinhalten die gasflußformierenden
Mittel ein Gaseinlaß rohr, welches
kommunizierend mit dem Basisabschnitt der Kältemaschinenmuffe verbunden
ist, um von außen Spülgas in
die Kältemaschinenmuffe
zuzuführen
und es beinhaltet auch ein Kontrollventil, welches am Öffnungsabschnitt
der Kältemaschinenmuffe
bereitgestellt ist und welches nur mit dem Äußeren kommunizierend verbunden
ist.
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Gemäß dieser
Konfiguration fließt
das Spülgas,
welches durch das Gaseinlaßrohr
zum Basisabschnitt der Kältemaschinenmuffe
zugeführt
wird, in den Öffnungsabschnitt
der Kältemaschinenmuffe
hinein und wird dann durch das Kontrollventil nach außen freigelassen.
Folglich wird der Gasfluß zum
Verhindern des Eindringens von Luft vor dem Herausziehen der Kältemaschine
geschaffen. Selbstverständlich
wird der Gasfluß aufrechterhalten
nachdem die Kältemaschine
herausgezogen ist, wodurch das Eindringen von Luft sicher verhindert
wird.
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Andererseits
wenn der Betrieb der Kältemaschine
einen stabilen Zustand erreicht und die Wiederverflüssigungskammer
auf eine kryogene Temperatur (nahe 4K) gekühlt ist, wird das Gaseinlaßrohr mit
einem Spülgas
gefüllt
mit einem Temperaturgradienten reichend von Raumtemperatur bis zu
solch einer kryogenen Temperatur. In einem Gaseinlaßrohr, welches
mit einem solch großen
Temperaturgradient aufweisenden Spülgas gefüllt ist, treten manchmal thermoakustische
Vibrationen auf, die ernsthafte Vibrationen oder Pulsieren verursachen, und
eine große
Wärmemenge
wird hin zu Niedrigtemperaturregionen übertragen, d.h. es entstehen Bedingungen
die für
die kryogene Temperatur unvorteilhaft sind.
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Zahlreiche
Untersuchungen und Erfahrungen zeigen, daß folgende Verfahrensweise
zweckdienlich ist, um das Auftreten thermoakustischer Vibrationen
zu verhindern: Rohre, in denen Vibrationen auftreten, werden mit
großen
Behältern
verbunden. Deshalb wird das Gaseinlaßrohr kommunizierend mit dem Öffnungsabschnitt
der Kältemaschinenmuffe
mit einem Bypass-Rohr verbunden, beinhaltend ein dort zwischengesetztes
Schaltventil.
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Gemäß dieser
Konfiguration kann das Gaseinlaßrohr
kommunizierend mit der Kältemaschinenmuffe,
die ein großes
Volumen aufweist, mit einem dazwischen gesetzten Bypass-Rohr verbunden sein,
wenn das Gaseinlaßrohr
nicht in Gebrauch ist, wodurch das Auftreten von thermoakustischen
Vibrationen in diesen Rohren verhindert werden kann.
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Obwohl
das Eindringen von äußerer Luft durch
das Einbringen von Spülgas
in die Kältemaschinenmuffe,
wie oben beschrieben, verhindert werden kann, dringt Spülgas in
den Basisabschnitt des Gaseinlaßrohres,
da der Basisabschnitt kommunizierend mit dem Aufbewahrungsbehälter verbunden
ist. Das eintretende Spülgas
besitzt eine signifikant höhere
Temperatur als die des verflüssigten
Kühlgases und
deshalb fördert
es die Verdampfung des Kühlmittels
im Aufbewahrungsbehälter
und bewirkt deshalb einen Verlust des Kühlmittels.
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Deshalb
muß das
Spülgas,
welches durch das Gaseinlaßrohr
eingeführt
wird, daran gehindert werden, in den Aufbewahrungsbehälter zu
gelangen. Daher umfaßt
die Kältemaschinenmuffe
ein gassperrendes Mittel, um den Eintritt des Spülgases in den Aufbewahrungsbehälter zu
verhindern.
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Das
gassperrende Mittel umfaßt
ein Verbindungsrohr, welches zwischen dem Basisabschnitt der Kältemaschinenmuffe
und dem Aufbewahrungsbehälter
angeordnet ist, und das Verbindungsrohr weist eine Querschnittsfläche kleiner
als die der Kältemaschinenmuffe
auf, in der die Kältemaschine
eingesetzt ist.
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Gemäß dieser
Konfiguration wird das aus dem Gaseinlaßrohr ausströmende Spülgas daran gehindert,
zum Aufbewahrungsbehälter
zu fließen, indem
auf Grund der kleinen Querschnittsfläche Druckverlust auftritt,
aber es ist ihm erlaubt, in den Öffnungsabschnitt
der Kältemaschinenmuffe,
die auf der Seite gegenüberliegenden
bzw. entgegengesetzt zu dem Aufbewahrungsbehälter angeordnet ist, zu fließen. Das
Spülgas
wird durch das Kontrollventil nach außen entlassen.
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Das
gassperrende Mittel kann einen Ventilkörper beinhalten, mit dem der
Basisabschnitt der Kältemaschinenmuffe
blockiert werden kann und welches von außerhalb bedient werden kann.
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Da
der Basisabschnitt der Kältemaschinenmuffe
mittels des Ventilkörpers
gesperrt ist, kann das Spülgas
daran gehindert werden, Richtung Aufbewahrungsbehälter zu
fließen.
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Der
Ventilkörper
wird vorzugsweise mit einem Preßmittel
in die Richtung zum Öffnen
des Basisabschnitts der Kältemaschinenmuffe
gepreßt
und ist mit einem Kabel verbunden, um den Ventilkörper zum
Schließen
des Basisabschnitts gegen die Preßkraft zu ziehen. Vorzugsweise
erstreckt sich das Kabel außenseitig
durch das Gaseinlaßrohr,
welches in dem Gasflußformierenden
Mittel beinhaltet ist, und kann von außen gezogen werden.
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Gemäß dieser
Konfiguration ist der Basisabschnitt der Kältemaschinenmuffe durch den
Ventilkörper
blockiert, wenn das Kabel, wie z.B. ein Draht, gezogen wird. Im
Gegensatz dazu wird der Basisabschnitt der Kältemaschinenmuffe entsperrt,
wenn das Kabel entspannt wird, weil der Ventilkörper durch die Preßmittel
von dem Basisabschnitt der Kältemaschinenmuffe
weg bewegt wird.
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Der
Ventilkörper
kann einen Teil aufweisen, der eine Lotschicht oder eine Indiumschicht
am Ventilkörper
aufweist, welcher mit dem Basisabschnitt der Kältemaschinenmuffe kontaktieren
kann.
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Gemäß dieser
Konfiguration kann das Spülgas
sicher am Eintritt in die Kältemaschinenmuffe
gehindert werden, da ein Weichmetallmaterial, welches leicht verformt
werden kann, zwischen der Kältemaschinenmuffe
und dem Ventilkörper
angeordnet ist. Gemäß der vorliegenden
Erfindung kann eine Kältemaschine
leicht in solch einer Art und Weise ersetzt werden, daß Luft daran
gehindert ist bzw. wird, in die Kältemsachinenmuffe einzutreten.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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1 ist
ein Schnitt durch ein kryogenes System gemäß einer ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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2 ist
ein vergrößerter Schnitt
durch eine Kältemaschinenmuffe
gemäß einer
ersten Ausführungsform.
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3 ist
ein Graph, der eine Situation verdeutlicht, in der thermoakustische
Vibrationen auftreten.
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4 ist
ein vergrößerter Schnitt
einer Kältemaschinenmuffe
gemäß einer
zweiten Ausführungsform.
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5 ist
ein vergrößerter Schnitt
eines Ventilkörpers
gemäß einer
zweiten Ausführungsform.
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6 ist
ein vergrößerter Schnitt
eines Ventilkörpers
gemäß einer
dritten Ausführungsform.
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7 ist
eine Darstellung, welche eine vierte Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung zeigt.
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8 ist
eine Darstellung, welche ein bekanntes Beispiel zeigt.
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Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsform
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Eine
erste Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird nun mit Bezug auf die Zeichnungen
beschrieben.
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1 ist
ein schematischer Querschnitt eines MRT, welches ein Beispiel für ein kryogenes
System ist.
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Das
kryogene System 1 beinhaltet einen Aufbewahrungsbehälter 2.
Der Aufbewahrungsbehälter 2 beinhaltet
einen supraleitfähigen
Magneten 3, der ein zu kühlender Körper ist, wobei der Körper in
ein flüssiges
Kühlmittel 4,
welches flüssiges
Helium ist, eingetaucht ist. Der Aufbewahrungsbehälter 2 ist
umgeben durch einen Vakuumbehälter 5 mit
einem dazwischen befindlichen Raum, und der Raum wird unter Vakuum
gehalten. Eine thermische Abschirmung 6 ist in dem Raum
zwischen dem Aufbewahrungsbehälter 2 und
dem Vakuumbehälter 5 in
solch einer Art und Weise angeordnet, daß die thermische Abschirmung 6 den
Aufbewahrungsbehälter 2 umgibt.
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Eine
röhrenförmige Kältemaschinenmuffe bzw.
-hülse 7 erstreckt
sich durch den Vakuumbehälter 5 und
die thermische Abschirmung 6. Ein Basisabschnitt der Kältemaschinenmuffe 7 ist
kommunizierend in den Aufbewahrungsbehälter 2 hinein verbunden,
und ein Öffnungsabschnitt
der Kältemaschinenmuffe 7 ist
zum Äußeren des
Vakuumbehälters 5, das
ist das Äußere des
Systems, geöffnet.
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Eine
Kältemaschine 8 (kryogene
Kühlungseinheit),
welche eine Temperatur nahe zum absoluten Nullpunkt erreichen kann,
ist entfernbar in die Kältemaschinenmuffe 7 durch
den Öffnungsabschnitt der
Kältemaschinenmuffe 7 eingeführt bzw.
eingesteckt.
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In
der Beschreibung weiter unten soll die oben nach unten oder unten
nach oben Richtung in 1 als vertikale Richtung bezeichnet
werden. Deshalb wird auf die Seite nahe zum Basisabschnitt der Kältemaschinenmuffe 7 als
untere Endseite verwiesen und die Seite nahe zum Öffnungsabschnitt wird
deshalb als obere Endseite bezeichnet. Die obere Endseite kann auch
als offene Seite bezeichnet werden, da die obere Endseite außen bzw.
nach außen
geöffnet
ist.
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Da
das kryogene System 1 ein MRT ist, weist der Aufbewahrungsbehälters 2 eine „Doughnut"- bzw. Torus-Gestalt
auf, wobei sich die Mittel- bzw. Zentralachse davon horizontal erstreckt.
Eine innere Wand 10 und eine äußere Wand 11 des Aufbewahrungsbehälters 2 sind
voneinander durch eine vorbestimmte Distanz beabstandet und konzentrisch
angeordnet. Beide Enden des Aufbewahrungsbehälters 2 sind durch
entsprechende Seitenwände 12 geschlossen
und ein innerer Raum ist ausgebildet. Ein röhrenförmiger Raum ist kommunizierend
verbunden mit einem äußeren Teil,
der sich zwischen der inneren Wand 10 und der Zentralachse
befindet, und ein zu untersuchendes Objekt oder eine zu untersuchende Person
ist in diesem Raum plaziert.
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Der
solenoidische supraleitende Magnet 3, welcher der zu kühlende Körper ist,
ist im inneren Raum des Aufbewahrungsbehälters 2 in solch einer Art
und Weise angeordnet, daß der
solenoidische supraleitende Magnet 3 in dem flüssigen Helium 4,
welches auf ungefähr
4 K gehalten wird, eingetaucht ist. Die Menge des flüssigen Heliums 4,
welche in den Aufbewahrungsbehälter 2 zugeführt ist,
ist ausreichend, um den supraleitenden Magneten 3 darin
einzutauchen, und der Aufbewahrungsbehälter 2 ist nicht vollständig mit
flüssigen
Helium 4 gefüllt.
Eine obere Zone des Aufbewahrungbehälters 2 ist mit einem
Kühlgas
gefüllt,
dessen Druck gleich dem Sättigungsdampfdruck
ist, bei einer Temperatur, bei welcher der supraleitfähige Magnet 3 betrieben
wird.
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Sowohl
der Vakuumbehälter 5 als
auch der Aufbewahrungsbehälter 2 haben
eine „Doughnut"- bzw. Torus-Gestalt,
und der Aufbewahrungsbehälter 2 ist
in einem Innenraum des Vakuumbehälters 5 koaxial
damit angeordnet. Es existiert ein vorbestimmter Zwischenraum zwischen
dem Aufbewahrungsbehälter 2 und
den Peripherie- und Seitenwänden,
die den Vakuumbehälter 5 bilden.
Der Zwischenraum wird unter Vakuum gehalten. Der Vakuumzustand verhindert
sicher die Verbreitung von Wärme,
die durch Konduktion oder Konvektion von außen übertragen wird.
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Die
thermische Abschirmung 6 ist in den Zwischenraum in solch
einer Art und Weise angeordnet, daß die thermische Abschirmung 6 den
Aufbewahrungsbehälter 2 umgibt.
Die thermische Abschirmung 6 sperrt bzw. blockiert die
Wärmestrahlung
(Strahlung), die von außen übertragen
wird.
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Wie
in 1 gezeigt, sind der supraleitfähige Magnet 3, der
Aufbewahrungsbehälter 2,
die thermische Abschirmung 6 und der Vakuumbehälter 5 koaxial
zueinander angeordnet.
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Der
Aufbewahrungsbehälter 2 beinhaltet Entspannungsmittel 15,
um Heliumgas nach außen zu
entlassen. Die Entspannungsmittel 15 beinhaltet ein Entspannungsablaßrohr bzw.
-auslaßrohr 16, welches
bereitgestellt ist, um den Aufbewahrungsbehälter 2 kommunizierend
mit dem Äußeren zu
verbinden, und welches auch ein Entspannungsventil 17 (Kontrollventil)
beinhaltet, welches daran bzw. dazu vorgesehen ist. Durch die Entspannungsmittel
bzw. gemäß dem Entspannungsmittel 15 kann
Heliumgas sicher nach außen
entlassen werden, auch wenn das in dem Aufbewahrungsbehälter 2 gespeicherte
flüssige
Helium 4 verdampft ist, weil die übertragene Wärmemenge
aufgrund einiger Umstände,
beispielsweise eine Störung
im Grad des Vakuums im Vakuumbehälter 5,
wodurch das System gehindert wird, aufgrund eines Druckanstieges
im Aufbewahrungsbehälter 2 unterbrochen
zu werden.
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2 zeigt
eine Konfiguration der Kältemaschinenmuffe 7 und
ein Konfiguration der Kältemaschine 8 die
darin eingeführt
ist. Die Kältemaschinenmuffe 7 umfaßt eine
obere Muffe 20, die bereitgestellt ist, um eine erste Kühlstufe 19 zu
umgeben, die, wie unten beschrieben, in der Kältemaschine 8 beinhaltet ist
und ebenfalls eine untere Muffe 22 beinhaltet, die eine
zweite Kühlstufe 21 umgibt.
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Die
obere Muffe 20 ist aus thermisch isolierendem Material
gefertigt und so geformt, um eine röhrenförmige Gestalt aufzuweisen.
Ein oberer, sich in Durchmesserrichtung erstreckender, Flansch 23 ist
am oberen Ende davon ausgebildet, d.h., an dem Öffnungsabschnitt. Ein Balgen 24,
ist an einem mittleren Teil der oberen Muffe 20, sich in
vertikaler Richtung erstreckend, angeordnet, um vertikale Verformungen
zu absorbieren.
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Ein
oberer, mit der Kältemaschine 8 integrierter,
Deckel 25 ist hermetisch in den Öffnungsabschnitt mittels eines
dazwischen plazierten O-Rings 26 gepaßt und ist entfernbar mit dem
oberen Flansch 23 verbunden. Der obere Flansch 23 hat
Justierbolzen 27, um die Differenz in der Höhe zwischen
dem oberen Deckel 25 und der Vakuumbehälter 5 anzupassen.
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Ein
unterer Flansch 28 ist an der Seite nahe zum unteren Ende
der oberen Muffe 20 ausgebildet und ist in Berührung mit
der ersten Kühlstufe 19 der Kältemaschine 8.
Der untere Flansch 28 ist thermisch verbunden mit der thermischen
Abschirmung 6 mit einem dazwischen angeordneten thermisch
leitenden Glied 18, welches aus gewebten Kupferdrähten gefertigt
ist.
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Die
untere Muffe 22 ist aus einem schlechten Wärmeleiter
hergestellt. Das obere Ende der unteren Muffe 22 ist mit
dem unteren Flansch 28 verbunden. Die untere Muffe 22 weist
einen trichterförmigen
Teil auf, der am unteren Ende davon angeordnet ist und ist kommunizierend
mit einem inneren Teil des Aufbewahrungsbehälters 2 mit einem
dazwischen plazierten Verbindungsrohres 29 verbunden. Das
Verbindungsrohr 29 weist eine Galgengestalt auf und kann Verformungen
absorbieren. Der Raum in der unteren Muffe 22 ist mit Heliumgas
gefüllt,
dessen Druck gleich dem Sättigungsdampfdruck
ist.
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Das
Verbindungsrohr 29 hat eine Querschnittsfläche kleiner
als die eines dazwischen liegenden Teils der Kältemaschinenmuffe 7,
in welche die Kältemaschine 8 eingeführt wird.
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Die
Kältemaschine 8,
welche wie oben beschrieben in die Kältemaschinenmuffe 7 eingeführt ist,
ist dieselbe wie eine GM Kältemaschine 8 und weist
eine längliche
bzw. lange Stabgestalt auf. Die Kältemaschine 8 besitzt
eine zweistufige Konfiguration bestehend aus der ersten Kühlstufe 19,
die sich an einem Mittelteil befindet, und der zweiten Kühlstufe 21,
die sich an einem Endteil befindet. Der obere Deckel 25 ist
an dem proximalen Ende (einem hinteren Teil der ersten Kühlstufe 19)
der Kältemaschine 8 angebracht
bzw. fixiert.
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Die
erste Kühlstufe 19 ist
thermisch verbunden mit der thermischen Abschirmung 6 und
kühlt die thermische
Abschirmung 6 stark, um die Temperatur des flüssigen Heliums 4 am
Steigen zu hindern. Zusätzlich
ist eine Öffnung
(nicht gezeigt), durch die ein Sensor zur Temperaturmessung eingeführt wird,
in der ersten Kühlstufe 19 ausgebildet.
Folglich fließt das
Spülgas,
wie unten beschrieben, aufwärts
durch diese Öffnung.
-
Die
zweite Kühlstufe 21 ist
in der unteren Muffe 22 angeordnet. Die zweite Kühlstufe 21 beinhaltet
einen Wiederverflüssiger 30,
der an einem Ende davon angeordnet ist, der aus einem guten Wärmeleiter
(beispielsweise Kupfer) gefertigt ist und welcher eine Rippengestalt
aufweist. Obwohl die zweite Kühlstufe 21 eine
geringere Kühlkapazität aufweist
als die der ersten Kühlstufe 19,
kann ein Teil davon auf eine Temperatur von 4K oder weniger gekühlt werden.
Die Oberflächentemperatur
des Wiederverflüssigers 30 wird
kleiner als die Temperatur von flüssigem Helium gehalten und
Heliumgas kann wiederverflüssigt
werden, wenn Heliumgas in Kontakt mit dem Wiederverflüssiger 30 ist.
Gemäß dieses
Mechanismusses muß der
Aufbewahrungsbehälter 2 nicht
mit flüssigem
Helium 4 wiederbefüllt
werden, solange die Kältemaschine 8 in
Betrieb ist.
-
Um
periodische Wartungsarbeiten durchzuführen, wird in einigen Fällen der
Betrieb der Kältemaschine 8 gestoppt.
Während
der Wartung wird die Kältemaschine 8 aus
der Kältemaschinenmuffe 7 herausgezogen
und eine neue Kältemaschine 8 wird
in die Kältemaschinenmuffe 7 eingeführt, gestartet
und solange betrieben, bis die neue Kältemaschine 8 einen
stabilen Zustand erreicht.
-
Wenn
die Kältemaschine 8 aus
der Kältemaschinenmuffe 7 herausgezogen
wird, dringt in einigen Fällen
von außerhalb
Luft und/oder Feuchtigkeit in die Kältemaschinenmuffe 7 in
einer Menge, die gleich ist dem Volumen der Kältemaschine 8. Die
eindringende Luft und/oder Feuchtigkeit wird unverzüglich in
der Abdeckungsschicht 7 kondensiert und daran gebunden.
-
Deshalb,
um Luft von außen
am Eindringen in die Kältemaschinenmuffe 7 zu
hindern, umfaßt
die Kältemaschinenmuffe 7 ein
gasflußformierendes
Mittel 31, um einen Fluß von Spülgas vom unteren Ende (der
Seite nah zum Aufbewahrungsbehälter 2)
zum oberen Ende (dem offenen Ende) zu formieren. Der Spülgasfluß enthält Helium,
das von außerhalb
zugeführt
wird.
-
Das
gasflußformierende
Mittel 31 beinhaltet ein Gaseinlaßrohr 32, welches
kommunizierend mit dem Basisabschnitt der Kältemaschinenmuffe 7 verbunden
ist, um von außen
Heliumgas in die Kältemaschinenmuffe 7 hinein
zu liefern und es beinhaltet auch ein Kontrollventil 33.
Das Kontrollventil 33 ist in dem Öffnungsabschnitt der Kältemaschinenmuffe 7 angeordnet
und ist nur mit dem Äußeren kommunizierend
verbunden.
-
Insbesondere
ist das Gaseinlaßrohr 32 eine aus
einem Material mit geringer Wärmeleitfähigkeit gefertigte
hohle Röhre
und weist einen Endabschnitt auf, der kommunizierend mit einem Abschnitt
einer Seitenwand der Kältemaschinenmuffe 7 verbunden ist,
wobei dieser Abschnitt unterhalb des Wiederverflüssigers 30 angeordnet
ist. Das Gaseinlaßrohr 32 erstreckt
sich durch die thermische Abschirmung 6 und den Vakuumbehälter 5 und
erstreckt sich weiter nach außen.
Das proximale Ende des Gaseinlaßrohres 32 ist
verbunden mit einem Heliumgaszylinder (nicht gezeigt) mit einem
dazwischen angeordneten Schaltventil 34 oder ähnlichem.
-
Andererseits
ist ein kommunizierend mit einem inneren Teil der Kältemaschinenmuffe 7 verbundenes
Auslaßrohr 35 mit
dem oberen Deckel 25 verbunden. Das Kontrollventil 33 ist
an das Auslaßrohr 35 gepaßt, wobei
der Druck in der Kältemaschinenmuffe 7 konstant
gehalten wird, durch freigegeben von in der Kältemaschinenmuffe 7 verbliebenem
bzw. verbleibendem Heliumgas, wenn der Druck in der Kältemaschinenmuffe 7 auf
einen vorbestimmten Wert über
dem Atmosphärendruck
angestiegen ist.
-
Das
Gaseinlaßrohr 32 ist
kommunizierend mit dem Öffnungsabschnitt
der Kältemaschinenmuffe 7 verbunden
mit einem By-Pass-Rohr 38, einschließlich eines dazwischen angeordneten
Schaltventils 37.
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Das
heißt,
daß Bypassrohr 38 zweigt
vom Gaseinlaßrohr 32 ab,
und zwar an einem Abschnitt, der sich außerhalb erstreckt, und es ist
verbunden mit einem Abschnitt einer Seitenwand der oberen Muffe 20,
welche sich aus dem Vakuumbehälter 5 erstreckt.
-
Das
proximale Ende des Gaseinlaßrohrs 32 ist
kommunizierend verbunden mit dem proximalen Ende der Kältemaschinenmuffe 7 durch Öffnen des Schaltventils 37.
In den Aufbewahrungsbehälter 2 eingeführtes Heliumgas
wird durch Schließen
des Schaltventils 37 nur zu einem unteren Teil der Kältemaschinenmuffe 7 zugeführt.
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Um
periodische Wartungsarbeiten durchzuführen, kann der Betrieb der
Kältemaschine 8 in
einigen Fällen
gestoppt werden. Während
der Wartungsarbeiten wird die Kältemaschine 8 aus
der Kältemaschinenmuffe 7 gezogen
und eine neue Kältemaschine 8 wird
in die Kältemaschinenmuffe 7 eingeführt.
-
Wenn
die Kältemaschine 8 herausgezogen wird,
ist es dem Heliumgas (Spülgas)
erlaubt, durch das Gaseinlaßrohr 32 in
einer im wesentlichen adiabatischen Weise in einen unteren Teil
der Kältemaschinenmuffe 7 hineinzufließen. Das
eingeführte
Heliumgas fließt
von einem unteren Teil des Wiederverflüssigers 30 durch die
untere Muffe 22 und dann durch die obere Muffe 20,
während
das Heliumgas die gesamte Kältemaschine 8 aufwärmt. Das
eingeführte
Heliumgas fließt
dann durch das Kontrollventil 33 in die Luft.
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Zu
einem Zeitpunkt, wenn die Temperatur, beispielsweise einer Peripherie
des Wiederverflüssigers 30,
auf einen Wert höher
oder gleich dem Siedepunkt von Sauerstoff erhöht ist, werden die Kältemaschine 8 und
der obere Deckel 25 der Kältemachinenmuffe 7 zusammen
in solch einer Art und Weise heraufgezogen, daß das Einbringen des Gases
fortgesetzt wird. Nachdem die Kältemaschine 8 vollständig aus
der Kältemaschinenmuffe 7 herausgezogen ist,
wird die neue Kältemaschine 8 in
solch einer Weise in die Kältemaschinenmuffe 7 eingepaßt, daß es dem
Heliumgas erlaubt ist, kontinuierlich von dem unteren Ende zum oberen
Ende zu fließen.
-
Dies
erlaubt dem Spülgas
kontinuierlich von dem unteren Ende der Kältemaschinenmuffe 7 aufwärts zu fließen und
dabei sicher zu verhindern, daß Luft
(Sauerstoff, Stickstoff, Feuchtigkeit, und/oder ähnliches) in die Kältemaschinenmuffe 7 eindringt.
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Die
Injektion des Heliumgases wird zu dem Zeitpunkt durch Schließen des
Schaltventils 34 gestoppt, an dem der Einschub der Kältemaschine 8 beendet
ist. Die kryogene Kältemaschine 8 wird
dann in solch einer Art und Weise wieder in Betrieb genommen, daß das Bypass-Rohr 38 entsperrt
wird.
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Es
ist besonders bevorzugt, einen Fluß von Heliumgas in die Kältemaschinenmuffe 7 zu
schaffen, bevor die Kältemaschine 8 herausgezogen
wird. Dies ist so, weil Luft und/oder Feuchtigkeit, die sich an
der Kältemaschinenmuffe 7 verfestigt
und anhaftet, nur sehr schwer gehindert werden kann, in die Kältemaschinenmuffe 7 einzudringen,
bevor der Heliumgasfluß stabilisiert
ist, falls der Heliumgasfluß geschaffen
wird, nachdem die Kältemaschine 8 herausgezogen
ist.
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Da
es dem Spülgas
erlaubt ist, in die Kältemaschinenmuffe 7 in
der Reihenfolge "das
untere Ende der Kältemaschinenmuffe 7,
eine Öffnung
der ersten Kühlstufe 19,
das Kontrollventil 33 und das Äußere" zu fließen, bevor die Kältemaschine 8 herausgezogen
wird, kann die Kältemaschine 8 unter solch
einem Zustand bzw. bei solch einer Bedingung, daß der Fluß stabil ist, herausgezogen
werden; folglich kann das Eindringen von Luft sicher verhindert werden.
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Das
unter der Kältemaschinenmuffe 7 bereitgestellte
Verbindungsrohr 29 hat eine Querschnittsfläche kleiner
als die Querschnittsfläche
(d.h. ein Wert, der durch Subtraktion der Querschnittsfläche der
Kältemaschine 8 von
der Querschnittsfläche
der Kältemaschinenmuffe 7 erhalten
wird) eines an einer mittleren Position der Kältemaschinenmuffe 7 befindlichen
Raumes, in dem die Kältemaschine 8 eingeführt wird.
Folglich fließt
in die Kältemaschinenmuffe 7 eingeführtes Heliumgas
kaum in Richtung des Aufbewahrungsbehälters 2, da aufgrund
der kleinen Querschnittsfläche
ein Druckverlust geschaffen wird, sondern es fließt in Richtung
des oberen Endes der Kältemaschinenmuffe 7,
um durch das Kontrollventil 33 zu entweichen. Das heißt, das
Verbindungsrohr 29 fungiert als ein gassperrendes Mittel 39,
um das durch das Gaseinlaßrohr 32 gelieferte
Heliumgas am Eindringen in den Aufbewahrungsbehälter 2 zu hindern.
-
Andererseits
fungiert das Bypass-Rohr 38 wie im Folgenden beschrieben.
Wenn die Kältemaschine 8 wieder
in Betrieb genommen wird und dann einen stabilen Zustand erreicht
und die Temperatur der Wiederverflüssigerkammer ungefähr 4K erreicht, wird
das Gaseinlaßrohr 32 mit
Heliumgas, mit einem von Raumtemperatur zu einer Temperatur nahe
dem absoluten Nullpunkt reichenden Temperaturgradienten, gefüllt. In
Rohren, welche mit einem solch einen großen Temperaturgradienten aufweisenden
Gas gefüllt
sind, treten in dem Gas thermoakustische Vibrationen auf und eine
große
Wärmemenge
wird übertragen.
Folglich wird eine große
Wärmemenge
zu solch einer Wiederverflüssigerkammer
transferiert (siehe z.B. Handbook of Superconducting and Cryogenic
Engineering edited by Cryogenic Association of Japan).
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Da
jedoch das Bypass-Rohr 38 benutzt wird und das Gaseinlaßrohr mit
der ein großes
Volumen aufweisenden Kältemaschinenmuffe 7 verbunden
ist, kann das Auftreten solcher thermoakustischen Vibrationen verhindert
werden.
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3 zeigt
eine Situation, in der ein Effekt des Bypass-Rohrs 38,
welches in dem kryogenen System 1 dieser Ausführungsform
beinhaltet ist, deutlich auftritt. In der Figur stellt die rechte
vertikale Achse die Amplitude und Frequenz der in dem Gaseinlaßrohr 32 auftretenden
Druckvibrationen dar, wobei die Amplitude und die Frequenz an der
Position des Schaltventils 34, welches in dem Gaseinlaßrohr 32 angeordnet
ist, gemessen wird. Die linke vertikale Achse stellt die Temperatur
der zweiten Kühlstufe 21 dar.
Die horizontale Achse stellt die Zeit dar.
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Wenn
die Kältemaschine 8 in
einem stabilen Zustand ist, ist der Druck im Aufbewahrungsbehälter 2 kleiner
oder gleich dem Atmosphärendruck
und die Temperatur des flüssigen
Heliums 4 ist ungefähr
4 K. In dieser Situation, wenn das Bypass-Rohr 38 durch Schließen des
Schaltventils 37 gesperrt ist, wird die Amplitude und Frequenz
der Druckfluktuation jäh
erhöht
und die Temperatur des Wiederverflüssigers 30 wird auch
stark erhöht.
Dies ist so, da die in dem Gaseinlaßrohr 32 auftretenden
thermoakustischen Vibrationen bewirken, daß eine große Wärmemenge durch das Gaseinlaßrohr 32 zur
Peripherie des Wiederverflüssigers 30 transferiert
wird. Im Gegensatz dazu ist es verständlich, daß, wenn das Bypass-Rohr 38 in
dieser Situation entsperrt wird, die Temperatur des Wiederverflüssigers 30 auf
den ursprünglichen Wert
zurückkehrt.
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Ein
kryogenes System gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird nun beschrieben.
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Wie
in 4 und 5 gezeigt, ist in der zweiten
Ausführungsform
ein gasblockierendes Mittel 39 signifikant verschieden
von dem der ersten Ausführungsform.
Jedoch sind andere Komponenten im wesentlichen gleich denen der
ersten Ausführungsform.
-
D.h.
das gasblockierende Mittel 39 beinhaltet einen Ventilkörper 40 mit
dem ein Basisabschnitt der Kältemaschinenmuffe 7 gesperrt
werden kann und der frei von außerhalb
bedient werden kann.
-
D.h.
der Ventilkörper 40 ist
eine Kupferscheibe, die in einer mit einem Aufbewahrungsbehälter 2 verbundenen
Verbindungskammer 36 bereitgestellt und die unterhalb eines
Verbindungsrohrs 29 angeordnet ist. Der Ventilkörper 40 beinhaltet
einen horizontal angeordneten Scheibenabschnitt 42, um
einen Öffnungsabschnitt 41 zu
blockieren, der zwischen dem Verbindungsrohr 29 und der
Verbindungskammer 36 angeordnet ist. Ein Peripherieabschnitt 43 wird
so bereitgestellt, daß er
sich senkrecht vom Rand bzw. von der Kante des Scheibenabschnitts 42 nach
unten erstreckt; und ein Flanschabschnitt 44, der sich
vom unteren Ende des Peripherieabschnitts 43 in Durchmesserrichtung
nach außen erstreckt.
Der Flanschabschnitt 44 weist eine Mehrzahl von sich vertikal
erstreckenden Perforationen 45 auf.
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Trägerstäbe 46 sind
locker in die entsprechenden Perforationen 45 eingeführt. Die
oberen Enden der Trägerstäbe 46 sind
an einem oberen Teil der Verbindungskammer 36 des Aufbewahrungsbehälters 2 befestigt
und die unteren Enden davon weisen Stopper 47 auf, zum
verhindern, daß sich
der Ventilkörper 40 loslöst. Federn 48,
um den Ventilkörper 40 hinunter
zu pressen, um einen offenen Zustand aufrecht zu erhalten, sind
zwischen dem oberen Teil der Verbindungskammer 36 und dem
Flanschabschnitt 44 des Ventilkörpers 40 in solch
einer Weise angeordnet, daß die
Federn 48 jeweils um den entsprechenden Trägerstab 46 (Preßmittel)
herum gewunden sind.
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Die
obere Fläche
bzw. Seite des Scheibenabschnitts 42 des Ventilkörpers 40 weist
eine Region auf, die in Kontakt mit dem Öffnungsabschnitt 41 ist. Ein
Rillen- bzw. Nutabschnitt 49, der von oben gesehen eine
Ringgestalt aufweist, ist in dieser Region ausgebildet und eine
Plattierungsschicht 50 beinhaltend zwei Unterschichten
sind auf bzw. an dieser Region ausgebildet. Die untere ist eine
Lotplattierungsunterschicht 51 und die obere ist eine Indiumplattierungsunterschicht
52. Materialien mit einer hohen Benetzbarkeit werden kombiniert,
um die Plattierungsschicht 50 zu bilden. Der Grund warum
eine äußere Region der Plattierungsschicht 50 Indium
enthält
ist, um der Plattierungsschicht 50 zu erlauben, eine relativ
hohe Weichheit bei niedrigen Temperaturen aufzuweisen, bei denen
dieses Niedrigtemperatursperrventil betrieben wird.
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Der
Ventilkörper 40 ist
mit einem Kabel 54 (Draht) verbunden, um den Ventilkörper 40 entgegen der
Preßkraft
zu ziehen, so daß der Öffnungsabschnitt 41 gesperrt
ist. Das Kabel 54 erstreckt sich durch das Gaseinlaßrohr 32 nach
außen
und kann daher von außerhalb
gezogen werden.
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Insbesondere
ist ein Ende des aus Metall gefertigten Drahtes 54 im wesentlichen
am Mittelpunkt des Scheibenabschnitts 42 befestigt. Der
Draht 54 erstreckt sich durch eine eine röhrenförmige Gestalt aufweisende
Führungsröhre 55 in
das Gaseinlaßrohr 32 hinein
und erstreckt sich im weiteren nach außen. Die Führungsröhre 55 weist eine
nach unten gerichtete Öffnung
auf und eine weitere Öffnung,
die im wesentlichen horizontal in Richtung zum Gaseinlaßrohr 32 zeigt.
Die Führungsröhre 55 wird
durch eine Mehrzahl von Trägerbeinen 56 gestützt, die
in einem Trichterabschnitt der Kältemaschinenmuffe 7 angeordnet
sind. Die Trägerbeine 56 haben
eine stabförmige
Gestalt, so daß sie
nicht den Aufbewahrungsbehälter 2 von
der Kältemaschinenmuffe 7 trennen.
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Das
proximale Ende des Drahtes 54, welcher sich nach außen streckt,
ist mit einem Ziehgriff bzw. -henkel bzw. -schenkel 57 verbunden.
Der Ziehgriff 57 ist mit dem Gaseinlaßrohr 32 durch einen
dazwischen angeordneten Balgenkörper 58 verbunden, wobei
ein innerer Abschnitt des Gaseinlaßrohrs 32 sicher vom Äußeren isoliert
ist. Der Ventilkörper 40 kann
durch Bedienen des Ziehgriffs 57 gegen die Preßkraft der
Federn 48 in eine Öffnungsposition
bewegt werden.
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Wenn
Heliumgas in der gleichen Weise wie in der ersten Ausführungsform
in die Kältemaschinenmuffe 7 hinein
durch das Gaseinlaßrohr 32 eingeführt wird,
wird der Öffnungsabschnitt 41 des
Verbindungsrohrs 29 mittels des Ventilkörpers 40 durch Bedienen
des Ziehgriffs 57 abgedichtet. Dies hindert Heliumgas mit
einer hohen Temperatur am Eindringen in den Aufbewahrungsbehälter 2,
womit verhindert ist, daß flüssiges Helium 4 im
Aufbewahrungsbehälter 2 verdampft
wird.
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Ein
kryogenes System gemäß einer
dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird im folgenden beschrieben.
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Wie
in 6 gezeigt ist ein gassperrendes Mittel 39 in
der dritten Ausführungsform
signifikant verschieden von dem der zweiten Ausführungsform. Jedoch sind andere
Komponenten im wesentlichen dieselben wie die der zweiten Ausführungsform.
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Ein
Ventilkörper 40 weist
nicht eine Scheibengestalt, sondern eine Konusgestalt, auf und ein Öffnungsabschnitt 41 weist
eine Trichtergestalt auf (solch eine Gestalt wie ein gewöhnlicher
Trichter der auf dem Kopf steht), so daß ein Konusabschnitt 60 des
Ventilkörpers 40 in
den Öffnungsabschnitt 41 gepaßt ist.
Der Konusabschnitt 60 hat eine Oberfläche bzw. Fläche bzw. Seite, die in Kontakt
mit dem Öffnungsabschnitt 41 steht,
und eine Plattierungsschicht 50, beinhaltend zwei Unterschichten, ähnlich zu
denen der zweiten Ausführungsform,
die auf dieser Fläche
ausgebildet sind.
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Da
der Ventilkörper 40 eine
Konusform wie oben beschrieben aufweist, besitzt der Ventilkörper 40 eine
große
Fläche,
die in Kontakt mit dem Öffnungsabschnitt 41 steht.
Folglich kann der Öffnungsabschnitt 41 sicher
mit dem Ventilkörper 40 versiegelt bzw.
abgedichtet werden.
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7 zeigt
eine vierte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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Kryogene
Systeme beinhalten einen Systemtyp, der ein Verfahren zur Kühlung eines
supraleitfähigen
Magneten durch Eintauchen des Magneten in ein kryogenes Kühlmittel
wie flüssiges
Helium benutzt und einen anderen Systemtypen, der ein Verfahren
zur direkten Kühlung
des supraleitfähigen
Magneten mittels einer Kältemaschine
anstelle eines solchen Kühlmittels
benutzt.
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Ein
kryogenes System 1, wie in 7 gezeigt,
benutzt ein direktes Kühlverfahren
und beinhaltet einen Vakuumbehälter 5,
eine röhrenförmige Kältemaschinenmuffe
bzw. -hülse 7 und
eine Kältemaschine 8.
Ein zu kühlender
Körper 3 ist
in dem Vakuumbehälter 5 untergebracht.
Die röhrenförmige Kältemaschinenmuffe 7 weist
einen Basisabschnitt auf, der mit dem zu kühlenden Körper 3 verbunden ist, weist einen Öffnungsabschnitt
auf, der geöffnet
oder geschlossen zum Außenbereich
bzw. Äußeren sein bzw.
werden kann und weist eine Seitenwand zur Trennung des Vakuumbehälters 5 vom
Außenbereich
bzw. Äußeren auf.
Die Kältemaschine 8 ist durch
den Öffnungsabschnitt
der Kältemaschinenmuffe 7 eingeführt und
kühlt den
zu kühlenden
Körper 3.
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Das
kryogene System 1 beinhaltet ein gasflußformierendes Mittel 31 zur
Formierung eines Flusses von Spülgas
vom Basisabschnitt der Kältemaschinenmuffe 7 zum Öffnungsabschnitt
hiervon.
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Insbesondere
beinhaltet das kryogene System 1 den Vakuumbehälter 5,
dessen innerer Raum unter Vakuum gehalten wird und einen supraleitfähigen Magneten,
welcher der zu kühlende
Körper 3 ist, der
im Vakuumbehälter 5 in
solch einer Weise untergebracht ist, daß der supraleitfähige Magnet
mittels eines Drahtes oder ähnlichem
aufgehängt
ist. Eine thermische Abschirmung 6 ist zwischen dem supraleitfähigen Magneten 3 und
dem Vakuumbehälter 5 in solch
einer Weise angeordnet, daß die
thermische Abschirmung 6 den supraleitfähigen Magneten 3 umgibt.
Wie in 7 gezeigt, sind der supraleitfähige Magnet 3, die
thermische Abschirmung 6 und der Vakuumbehälter koaxial
zueinander angeordnet. In dieser Figur ist die sich vertikal erstreckende
Zentralachse gezeigt.
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Die
Kältemaschinenmuffe 7 beinhaltet
eine obere Muffe 20, die bereitgestellt ist, um eine erste Kühlstufe 19 der
Kältemaschine 8 zu
umgeben, und beinhaltet ferner eine untere Muffe 22, die
eine zweite Kühlstufe 21 umgibt.
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Das
untere Ende der oberen Muffe 20 ist mit dem oberen Ende
der unteren Muffe 22 verbunden, ist in Kontakt mit der
ersten Kühlstufe 19 der
Kältemaschine 8 und
ist thermisch verbunden mit der thermischen Abschirmung 6.
Das untere Ende der unteren Muffe 22 ist mit einem Seitenteil
des supraleitfähigen
Magneten 3 verbunden.
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Da,
wie oben beschrieben, das untere Ende der unteren Muffe 22 sicher
mit dem supraleitfähigen Magneten 3 verbunden
ist und die röhrenförmigen Seitenwände der oberen
Muffe 20 und die untere Muffe 22 eine Funktion
des Isolierens eines inneren Abschnitts des Vakuumbehälters 5 von
einem äußeren Abschnitt
des Systems 1 haben, ist ein innerer Abschnitt der Kältemaschinenmuffe 7 von
dem inneren Abschnitt des Vakuumbehälters 5 abgetrennt. Deshalb
kann der Vakuumbehälter 5 unter
Vakuum gehalten werden, wenn die Kältemaschine 8 während der
Wartung der Kältemaschine
herausgezogen wird.
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Wenn
die Kältemaschine 8 während der Wartung
aus der Kältemaschinenmuffe 7 herausgezogen
wird, dringt in einigen Fällen
in diesem Kryogene System 1 Luft und/oder Feuchtigkeit
von außerhalb
in die Kältemaschinenmuffe 7 ein,
in einer Menge, die gleich ist dem Volumen der Kältemaschine 8. Die
eintretende Luft und/oder Feuchtigkeit wird unverzüglich in
der Deckschicht 7 kondensiert und daran gebunden.
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Um
Luft in der gleichen Weise wie in der ersten Ausführungsform
daran zu hindern, vom Äußeren in
die Kältemaschinenmuffe 7 einzudringen,
umfaßt die
Kältemaschinenmuffe 7 deshalb
ein gasflußformierendes
Mittel 31, um einen Fluß von Spülgas vom unteren Ende (die
Seite nahe zum supraleitfähigen Magneten 3)
zum oberen Ende (die offene Seite) auszubilden. Der Spülgasfluß beinhaltet
Helium, welches von außen
zugeführt
wird.
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Das
gasflußformierende
Mittel 31 beinhaltet ein Gaseinlaßrohr 32 und ein Kontrollventil 33.
Das Gaseinlaßrohr 32 ist
kommunizierend mit dem Basisabschnitt der Kältemaschinenmuffe 7 verbunden,
um Heliumgas zur Kältemaschinenmuffe 7 zuzuführen. Das
Kontrollventil 33 ist im Öffnungsabschnitt der Kältemaschinenmuffe 7 angeordnet
und ist nur mit dem Äußeren kommunizierend
verbunden.
-
Insbesondere
ist das Gaseinlaßrohr 32 eine aus
einem Material mit niedriger Wärmeleitfähigkeit hergestellte
hohle Röhre
und weist einen Endteil auf, der mit einem unteren Teil einer Seitenwand
der Kältemaschinenmuffe 7 kommunizierend
verbunden ist. Das Gaseinlaßrohr 32 erstreckt
sich durch die thermische Abschirmung 6 und den Vakuumbehälter 5 und erstreckt
sich weiter nach außen.
Das proximale Ende des Gaseinlaßrohrs 32 ist
mit einem Heliumgaszylinder (nicht gezeigt) mittels eines dazwischen angeordneten
Schaltventils 34 ahnlichem verbunden.
-
Andererseits
ist ein Auslaßrohr 35,
welches kommunizierend mit einem inneren Teil der Kältemaschinenmuffe 7 verbunden
ist, mit dem oberen Deckel 25 verbunden. Das Kontrollventil 33 ist
an das Auslaßrohr 35 gepaßt, wobei
der Druck in der Kältemaschinenmuffe 7 durch
Ablassen von Heliumgas konstant gehalten wird, welches in der Kältemaschinenmuffe 7 verbleibt,
wenn der Druck in der Kältemaschinenmuffe 7 auf
einen vorbestimmten Wert höher als
Atmosphärendruck
erhöht
wird.
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Das
Gaseinlaßrohr 32 ist
kommunikativ mit dem Öffnungsabschnitt
der Kältemaschinenmuffe 7 verbunden
mit einem Bypass-Rohr 38, beinhaltend ein Schaltventil 37,
welches dazwischen angeordnet ist.
-
D.h.
das Bypass-Rohr 38 zweigt von dem Gaseinlaßrohr 32 an
einem sich außerhalb
erstreckenden Teil ab, und ist mit einem Abschnitt einer Seitenwand
der oberen Muffe 20 verbunden, wobei sich der Abschnitt
auswärts
von dem Vakuumbehälter 5 erstreckt.
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Das
proximale Ende des Gaseinlaßrohrs 32 ist
durch Öffnen
des Schaltventils 37 kommunizierend mit dem proximalen
Ende der Kältemaschinenmuffe 7 verbunden.
Das in den Aufbewahrungsbehälter 2 eingeleitete
Heliumgas wird nur in einem unteren Teil der Kältemaschinenmuffe 7 durch
Schließen des
Schaltventils 37 zugeführt.
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Da
die Bedienung und Wirkung des gasflußformierenden Mittels 31 und
des Bypass-Rohrs 38 im wesentlichen
die gleiche wie die aus der ersten Ausführungsform ist, wird die Beschreibung
hiervon ausgelassen.
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Die
vorliegende Erfindung ist nicht auf die oben beschriebenen Ausführungsformen
beschränkt.
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Das
heißt,
gasflußformierende
Mittel 31 gemäß der vorliegenden
Erfindung können
für hermetisch
abgeschlossene kryogene Systeme genutzt werden, die einen Basisabschnitt
einer Kältemaschinenmuffe 7 und
einen Aufbewahrungsbehälter 2 beinhaltet,
welcher abgeschirmt ist.
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Eine
auf bzw. an einem Ventilkörper 40 bereitgestellte
Plattierungsschicht 50 kann entweder nur eine Lotplattierungsunterschicht 51 oder
eine Indiumplattierungsunterschicht 52 beinhalten.
-
Ein
Ventilkörper 40 kann
ohne Benutzen eines Preßmittels,
wie z.B. einer Feder 48, in eine Öffnungsposition bewegt werden,
in solch einer Weise, daß der
Ventilkörper 40 aufgrund
seines eigenen Gewichts nach unten bewegt wird.
-
Die
vorliegende Erfindung kann in der MRT Systeme produzierenden Medizingeräteindustrie oder ähnlichen
und der NMR Systeme produzierenden Präzisionsinstrumenteindustrie
genutzt werden.