DE602005004839T2 - Vorrichtung und Verfahren zur Befestigung eines Flugzeug-Radoms - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zur Befestigung eines Flugzeug-Radoms Download PDF

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Description

  • Die Erfindung hat eine Vorrichtung zur Befestigung eines Luftfahrzeug-Radoms zum Gegenstand, insbesondere eines Radoms, das sich am Bug dieses Luftfahrzeugs befindet. Sie betrifft auch ein Luftfahrzeug, das mit einer solchen Befestigungsvorrichtung ausgestattet ist, sowie ein Verfahren zur Befestigung eines Radoms an einem Luftfahrzeug.
  • Die meisten Luftfahrzeuge, insbesondere die zivilen Transportflugzeuge, weisen ein Radom auf, das am Bug des Rumpfes angeordnet ist. 1 zeigt ein solches Radom 2, das am Bug des Rumpfes 1 eines Luftfahrzeugs befestigt ist. 2 stellt eine Perspektivansicht eines solchen Radoms dar, insbesondere seinen Umfang 3, der mit dem Rumpf 1 des Luftfahrzeugs in Kontakt kommen kann. Im Allgemeinen ermöglicht es dieses Radom, ein Radargerät zu schützen, und ist daher aus einem für die elektromagnetischen Wellen durchlässigen Werkstoff hergestellt, zum Beispiel einem elektrisch isolierenden Verbundwerkstoff. Ein solcher Werkstoff ist im Allgemeinen biegsamer und verformbarer als die Struktur des Rumpfes, an dem dieses Radom befestigt ist. Um die besten aerodynamischen Leistungen des Luftfahrzeugs zu gewährleisten, muss das Radom 2 am Luftfahrzeug 1 einerseits mit Spielräumen unterhalb einer vorbestimmten Größe in Höhe der Verbindung zwischen dem Umfang 3 des Radoms und dem Rumpf 1 des Luftfahrzeugs und andererseits so befestigt sein, dass Fehlfluchtungen zwischen der Fläche des Radoms und der Fläche des Rumpfs vermieden werden, die eine Quelle der Unterbrechung des Luftstroms auf der Fläche des Luftfahrzeugs und folglich von Turbulenzen wären, die die aerodynamischen Leistungen des Luftfahrzeug verringern könnten.
  • In bekannter Weise, wie in 3 dargestellt, kann ein Radom 2 am Rumpf 1 eines Luftfahrzeugs befestigt werden, indem einerseits Stellzylinder 4, die es ermöglichen, das Radom zu lösen, zum Beispiel bei Vorgängen der Wartung eines Radargeräts, das sich am Bug des Rumpfs 1 befindet, und andererseits Verriegelungsmittel 5 verwendet werden, die es ermöglichen, dieses Radom bei der Nutzung des Luftfahrzeugs am Rumpf festzuhalten. Eine solche Befestigungsvorrichtung ist im Allgemeinen zufriedenstellend bei Bug-Radomen von kleinen oder mittelgroßen Transportluftfahrzeugen. Im Fall von großen Transportflugzeugen oder sehr großen Transportflugzeugen, bei denen die Abmessungen des Bug-Radoms an die Abmessungen der Flugzeuge angepasst sind, hätte aufgrund der Biegsamkeit des Radoms, die den Eigenschaften des dieses Radom bildenden Werkstoffs inhärent ist, eine solche Befestigungsvorrichtung den Nachteil, Fehlfluchtungen der Fläche des Radoms bezüglich der Fläche des Rumpfs des Luftfahrzeugs zu verursachen.
  • Diese Probleme werden erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung zur Befestigung eines Luftfahrzeug-Radoms gelöst, dadurch gekennzeichnet, dass sie aufweist:
    • – mehrere erste Befestigungen, die fähig sind, jede eine Positionierung des Radoms gemäß zwei unterschiedlichen Achsen zu gewährleisten, die in einer Ebene im Wesentlichen lotrecht zur Längsachse dieser Befestigung enthalten sind; und
    • – mehrere zweite Befestigungen, die fähig sind, jede eine Positionierung des Radoms bei seiner Montage gemäß einer einzigen Achse einer Ebene zu gewährleisten, die im Wesentlichen lotrecht zur Längsachse dieser Befestigung ist.
  • Auf diese Weise ermöglichen die ersten Befestigungen die Zentrierung des Radoms auf dem Rumpf des Luftfahrzeugs, während die zweiten Befestigungen es ermöglichen, das Radom zwischen den ersten Befestigungen zu positionieren und dabei eine Positionierungsfreiheit gemäß einer Achse bei der Montage der zweiten Befestigungen beizubehalten. Diese Vorrichtung ermöglicht es also, die Probleme des Stands der Technik zu lösen.
  • Vorzugsweise ist die einzige Achse, gemäß der die Positionierung des Radoms von jeder der zweiten Befestigungen gewährleistet wird, im Wesentlichen lotrecht zu der Tangente zum Umfang des Radoms an dem Punkt, an dem der Abstand zwischen einerseits dem Umfang des Radoms, der mit dem Rumpf in Kontakt kommen kann, und andererseits der Längsachse der Befestigung minimal ist. Auf diese Weise erlaubt es die erfindungsgemäße Vorrichtung, eine perfekte Fluchtung der Außenfläche des Radoms mit der Außenfläche des Rumpfs zu gewährleisten, und erlaubt es gleichzeitig, Montagespiele in Höhe jeder der zweiten Befestigungen gemäß einer Richtung parallel zur Tangente zum Umfang des Radoms in Kontakt mit dem Rumpf an dem Punkt beizubehalten, an dem der Abstand zwischen einerseits dem Umfang des Radoms in Kontakt mit dem Rumpf und andererseits der Längsachse der Befestigung minimal ist.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung ist die Ebene im Wesentlichen lotrecht zur Längsachse jeder Befestigung im Wesentlichen lotrecht zur Längsachse des Luftfahrzeugs.
  • Vorteilhafterweise sind die ersten und zweiten Befestigungen von innerhalb des Radoms zugänglich. So erfordern diese Befestigungen kein äußeres Element an der Fläche des Radoms oder des Rumpfes, das die aerodynamischen Leistungen des Luftfahrzeugs verschlechtern könnte.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung weisen die ersten und zweiten Befestigungen je einen Teil von konvexer Form auf, der fest mit dem Radom verbunden und fähig ist, in einen Teil von konkaver Form eingeführt zu werden, der fest mit dem Rumpf des Luftfahrzeugs verbunden ist. Diese Ausführungsform ist aber nicht ausschließlich, und man kann auch eine Variante in Betracht ziehen, bei der die ersten und zweiten Befestigungen je einen fest mit dem Radom verbundenen Teil von konkaver Form aufweisen, der fähig ist, in einen Teil von konvexer Form eingeführt zu werden, der fest mit dem Rumpf des Luftfahrzeugs verbunden ist.
  • Vorteilhafterweise hat der Teil von konvexer Form bezüglich der ersten Befestigungen im Wesentlichen eine Halbkugelform. Der Teil von konvexer Form bezüglich der zweiten Befestigungen hat seinerseits im Wesentlichen eine Halbkugelform, abgeschnitten durch zwei Ebenen im Wesentlichen parallel zur Längsachse der Befestigung und zu beiden Seiten dieser Längsachse angeordnet. Diese beiden Ebenen ermöglichen es, die einzige Achse zu definieren, die in einer Ebene im Wesentlichen lotrecht zur Längsachse der zweiten betrachteten Befestigung enthalten ist und gemäß der die Befestigung die Positionierung des Radoms gewährleistet. Diese einzige Achse ist parallel zu diesen beiden Ebenen und lotrecht zur Längsachse der betrachteten Befestigung. Die Tatsache, dass dieser im Wesentlichen halbkugelförmige Teil abgeschnitten wird, ermöglicht es so, beim Einführen des Teile in den konvexen Teil der zweiten betrachteten Befestigung von einem Montagespiel zu profitieren.
  • Weiter vorteilhafterweise ist der Teil von im Wesentlichen Halbkugelform der ersten und zweiten Befestigungen in dem Teil entgegengesetzt zu seiner Basis abgeschnitten.
  • Vorzugsweise ist der Teil von konkaver Form jeder der ersten und zweiten Befestigungen komplementär zu dem im Wesentlichen halbkugelförmigen Teil von konvexer Form entsprechend den ersten Befestigungen.
  • Weiter vorzugsweise weisen die ersten und zweiten Befestigungen einen Beschlag auf, der fest mit der Schale des Radoms verbunden ist.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung sind die ersten und zweiten Befestigungen geschraubte Befestigungen.
  • In diesem Fall ist der Teil von konkaver Form jeder der ersten und zweiten Befestigungen vorteilhafterweise gemäß der Längsachse der betrachteten Befestigung durchbohrt, um eine Schraube aufnehmen zu können, um diesen Teil von konkaver Form fest mit dem komplementären Teil von konvexer Form zu verbinden.
  • In diesem Fall ist ebenfalls der Teil von konvexer Form jeder der ersten und zweiten Befestigungen vorteilhafterweise gemäß der Längsachse der betrachteten Befestigung durchbohrt und mit einem Innengewinde versehen, um eine Schraube aufnehmen zu können, um diesen Teil von konvexer Form fest mit dem komplementären Teil von konkaver Form zu verbinden.
  • Vorzugsweise ist der Teil von konvexer Form jeder der ersten Befestigungen fähig, eine Führungsstange aufzunehmen, die fähig ist, mit dem Teil von konkaver Form der betrachteten Befestigung zusammenzuwirken, um das Radom beim Einsetzen des Radoms auf dem Rumpf zu führen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist mindestens ein Teil der ersten und/oder zweiten Befestigungen mindestens teilweise aus mindestens einem elektrisch leitenden Werkstoff hergestellt und elektrisch mit einem leitenden Element verbunden, das sich auf der Außenfläche des Radoms befindet.
  • Die Anzahl und die Abmessung der elektrisch leitenden Befestigungen sind dann vorteilhafterweise vorgesehen, um das Fließen der durch die Blitzeinschläge auf das Radom erzeugten Ströme zum Rumpf des Luftfahrzeugs zu erlauben.
  • Die Erfindung betrifft ebenfalls ein Luftfahrzeug mit einem Bug-Radom, dadurch gekennzeichnet, dass das Radom am Rumpf des Luftfahrzeugs mit Hilfe einer solchen Befestigungsvorrichtung befestigt wird.
  • Die Erfindung betrifft ebenfalls ein Verfahren zur Montage eines Radoms am Bug eines Luftfahrzeugs, das dadurch bemerkenswert ist, dass es die folgenden Schritte aufweist:
    • – a1) Befestigen einer Einheit von Beschlägen im Inneren des Radoms, die in der Nähe des Umfangs dieses Radoms verteilt sind, der mit dem Rumpf des Luftfahrzeugs in Kontakt kommt;
    • – b1) Wahl einer Untereinheit von Beschlägen, die in der Einheit von Beschlägen verteilt sind, die im Schritt a1) am Radom befestigt werden, und Befestigen eines Teils von konvexer Form entsprechend einer wie oben beschriebenen ersten Befestigung an jedem der Beschläge der Untereinheit;
    • – b2) Befestigen eines Teils von konvexer Form entsprechend einer wie oben beschriebenen zweiten Befestigung an jedem der Beschläge, die im Schritt a1) angeordnet werden und nicht zu der Untereinheit gehören, die im Schritt b1) gewählt wird, indem der Teil von konvexer Form so ausgerichtet wird, dass die einzige Achse, die in einer Ebene lotrecht zur Längsachse dieser Befestigung enthalten ist, gemäß der die zweite betrachtete Befestigung die Positionierung des Radoms gewährleistet, im Wesentlichen lotrecht zur Tangente zum Umfang des Radoms an dem Punkt ist, an dem der Abstand zwischen einerseits dem Umfang des Radoms, der mit dem Rumpf in Kontakt kommen kann, und andererseits der Längsachse der Befestigung minimal ist;
    • – c) Befestigen der Teile von konkaver Form an einem Rahmen des Rumpfs derart, dass diese Teile von konkaver Form sich vor jedem der Teile von konvexer Form befinden, wenn das Radom in seiner vorgesehenen Stellung auf dem Luftfahrzeug angeordnet ist;
    • – d) Einsetzen der Führungsstangen auf jedem der Teile von konvexer Form entsprechend ersten Befestigungen, die im Schritt b1) eingesetzt werden;
    • – e) Anordnen des Radoms vor dem Rumpf und Einführen der Führungsstangen, die im Schritt d) angeordnet wurden, in die entsprechenden Teile von konkaver Form, die im Schritt c) am Rumpf befestigt wurden, bis die Führungsstangen die Teile von konkaver Form durchqueren;
    • – f) Anordnen einer Verriegelungsvorrichtung am Ende jeder der Führungsstangen, um das Anordnen des Radoms auf dem Rumpf des Luftfahrzeugs zu sichern;
    • – g) Anordnen einer Schraube in jedem der konkaven Teile der zweiten Befestigungen über die Seite des konkaven Teils, die seiner Seite entgegengesetzt liegt, die mit dem fest mit dem Radom verbundenen konvexen Teil in Kontakt ist, und Einschrauben dieser Schraube in diesen konvexen Teil;
    • – h) Entfernen der Führungsstangen aus den ersten Befestigungen und ihr Ersetzen durch Schrauben in gleicher Weise wie bei den zweiten Befestigungen (Schritt g)).
  • Vorteilhafterweise weist das Verfahren zur Montage eines Radoms gemäß der Erfindung außerdem den folgenden Schritt nach dem Schritt a1) auf:
    • – a2) Planschleifen und Durchbohren jedes der Beschläge, die im Schritt a1) angeordnet wurden.
  • Die Erfindung wird besser verstanden werden anhand der nachfolgenden Beschreibung und der Betrachtung der beiliegenden Figuren. In diesen Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen ähnliche Elemente:
    Die bereits beschriebene 1 stellt ein Luftfahrzeug dar, das ein Radom an seinem Bug aufweist.
  • Die bereits beschriebene 2 ist eine Perspektivansicht eines Radoms.
  • Die bereits beschriebene 3 ist eine Ansicht einer Befestigungsvorrichtung gemäß dem Stand der Technik.
  • 4 ist eine Perspektivansicht eines Radoms, das Teile von ersten und zweiten Befestigungen gemäß der Erfindung aufweist.
  • 5a ist eine Perspektivansicht eines konvexen Teils einer ersten Befestigung; 5b ist eine Ansicht in der Ebene dieses konvexen Teils gemäß dem Pfeil F in 5a; 5c ist eine Schnittansicht gemäß der Linie A-A in 5b.
  • 6a ist eine Perspektivansicht eines konvexen Teils einer zweiten Befestigung; 6b ist eine Ansicht in der Ebene dieses konvexen Teils gemäß dem Pfeil F2 in 6a; 6c ist eine Schnittansicht gemäß der Linie B-B in 6b.
  • 7 ist eine Ansicht in auseinander gezogener Perspektive einer ersten oder zweiten Befestigung gemäß der Erfindung.
  • 8 ist eine zusammengesetzte Schnittansicht einer ersten oder zweiten Befestigung gemäß der Erfindung.
  • Die 9a und 9b sind Perspektivansichten eines Beschlags; 9c ist eine Schnittansicht gemäß der Linie C-C in 9b.
  • 10a ist eine Schnittansicht eines Bug-Radoms eines Luftfahrzeugs, an dem Beschläge erster und/oder zweiter Befestigungen gemäß der Erfindung befestigt sind; 10b ist eine detaillierte Ansicht der zwei Beschläge, die sich im unteren Bereich der 10a befinden und in dieser 10a von einem Kreis umgeben sind.
  • 11 ist eine Ansicht der Innenseite eines Radoms, das mit ersten und zweiten Befestigungen gemäß der Erfindung ausgestattet ist, ausgehend von seinem offenen Teil, dessen Umfang mit dem Rumpf des Luftfahrzeugs in Kontakt kommen kann. Aus Gründen der größeren Klarheit der Figur sind nur die konvexen Teile der Befestigungen dargestellt.
  • In einer teilweise in 4 dargestellten bevorzugten Ausführungsform weist die Befestigungsvorrichtung eines Radoms 2 eines Luftfahrzeugs gemäß der Erfindung auf:
    • – mehrere erste Befestigungen 10, die fähig sind, jede eine Positionierung des Radoms gemäß zwei unterschiedlichen Achsen zu gewährleisten, die in einer Ebene im Wesentlichen lotrecht zur Längsachse L dieser Befestigung enthalten sind; und
    • – mehrere zweite Befestigungen 12, die fähig sind, jede eine Positionierung des Radoms bei seiner Montage gemäß einer einzigen Achse einer Ebene zu gewährleisten, die im Wesentlichen lotrecht zur Längsachse L dieser Befestigung ist.
  • In dieser Figur ist der Rumpf 1 des Luftfahrzeugs nicht dargestellt. Vier erste Befestigungen 10 sind im Inneren des Radoms in der Nähe von dessen Umfang 3 angeordnet, der mit dem Rumpf des Luftfahrzeugs in Kontakt kommen kann. Vorteilhafterweise sind diese ersten Befestigungen vorzugsweise im Wesentlichen regelmäßig in der Nähe des Umfangs 3 verteilt. Auf diese Weise ermöglichen sie die Zentrierung des Radoms 2 auf dem Rumpf 1 des Luftfahrzeugs. Zweite Befestigungen 12 sind im Wesentlichen regelmäßig zwischen den ersten Befestigungen 10 im Inneren des Radoms in der Nähe von dessen Umfang 3 verteilt. In der in 4 dargestellten Ausführungsform sind dreizehn zweite Befestigungen 12 zwischen den vier ersten Befestigungen 10 verteilt. Da diese Befestigungen 10, 12 im Inneren des Radoms 2 angeordnet sind, hat diese Ausführungsform den Vorteil, keinen Befestigungsbereich außerhalb des Radoms 2 oder des Rumpfs 1 aufzuweisen und folglich die aerodynamischen Leistungen des Luftfahrzeugs nicht zu stören.
  • Die ersten und zweiten Befestigungen weisen je einen Teil 14, 24 von konvexer Form auf, der fest mit dem Radom 2 verbunden ist. Ein Teil 14 von konvexer Form entsprechend den ersten Befestigungen 10 ist in den 5a, 5b und 5c dargestellt. Dieser Teil 14 weist eine Fläche 20 von im Wesentlichen Halbkugelform auf. Letztere ist in dem ihrer Basis entgegengesetzten Bereich abgeschnitten, der dadurch einen ebenen Teil 22 aufweist. Vorzugsweise wird die Basis von einem Teil 19 zylindrischer Form koaxial zur Längsachse L der betrachteten Befestigung verlängert. Dieser Teil 19 ermöglicht die Zentrierung des Teils 14 auf einen fest mit dem Radom 2 verbundenen Träger. In einer Ausführungsform weist die Basis des Teils 20 von im Wesentlichen Halbkugelform Gewindelöcher 18 auf, die die Befestigung des Teils 14 am fest mit dem Radom verbundenen Träger ermöglichen. Diese Befestigungsform ist aber nicht ausschließlich, und es können Varianten in Betracht gezogen werden. In einer Variante hat das Teil 19 von zylindrischer Form ein Gewinde, um entweder in ein Gewindeloch des fest mit dem Radom verbundenen Trägers geschraubt oder am Träger mittels einer Mutter befestigt zu werden. In diesem Fall erlaubt der Teil 19 sowohl die Zentrierung als auch die Befestigung des Teils 14 auf dem Träger. Vorteilhafterweise ist in das Teil 14 ein Gewindeloch 16 gemäß der Längsachse L der betrachteten Befestigung gebohrt. In gleicher Weise ist ein Teil 24 von konvexer Form entsprechend den zweiten Befestigungen 12 in den 6a, 6b und 6c dargestellt. Dieser Teil 24 weist eine Fläche 30 von im Wesentlichen Halbkugelform auf. Letztere ist in dem ihrer Basis entgegengesetzten Teil abgeschnitten, der daher einen ebenen Teil 32 aufweist. Er ist außerdem gemäß zwei Ebenen P1 und P2 im Wesentlichen parallel zur Längsachse L der betrachteten Befestigung abgeschnitten, die sich zu beiden Seiten der Längsachse L befinden. Die einzige Achse einer Ebene im Wesentlichen lotrecht zur Längsachse L der Befestigung, gemäß der die betrachtete zweite Befestigung die Positionierung des Radoms 2 gewährleistet, ist dann parallel zur Linie B-B, die in 6b dargestellt ist. Außerdem weist die einzige Achse eine Schnittstelle mit der Längsachse L auf. Vorzugsweise wird die Basis von einem Teil 29 zylindrischer Form koaxial zur Längsachse L der betrachteten Befestigung verlängert. Dieser Teil 29 ermöglicht die Zentrierung des Teils 24 auf einem fest mit dem Radom 2 verbundenen Träger. In einer Ausführungsform weist die Basis des Teils 30 von im Wesentlichen Halbkugelform Gewindelöcher 28 auf, die die Befestigung des Teils 24 auf dem fest mit dem Radom verbundenen Träger ermöglichen. Diese Befestigungsform ist aber nicht ausschließlich, und Varianten können in Betracht gezogen werden. In einer Variante ist der Teil 29 von zylindrischer Form mit Gewinde versehen, um entweder in ein Gewindeloch des fest mit dem Radom verbundenen Trägers geschraubt oder mit dem Träger mittels einer Mutter verbunden zu werden. In diesem Fall ermöglicht der Teil 29 sowohl die Zentrierung als auch die Befestigung des Teils 24 am Träger. Vorteilhafterweise ist in den Teil 24 ein Gewindeloch 26 gemäß der Längsachse L der betrachteten Befestigung gebohrt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform des konvexen Teils 24 der zweiten Befestigungen 12 ist der Durchmesser der ebenen Seite 32 dieses konvexen Teils geringfügig kleiner als der Durchmesser einer komplementären ebenen Seite des konkaven Teils 42 der zweiten betrachteten Befestigung, auf die die ebene Seite in Auflage kommt, wenn die zweite Befestigung zusammengebaut wird.
  • Der fest mit dem Radom 2 verbundene Träger ist vorzugsweise ein Beschlag 54, der in den 9a, 9b und 9c dargestellt ist. Dieser Beschlag weist eine Basis 58 auf, die an einer Innenfläche des Radoms 2 befestigt werden kann. Er weist auch eine ebene Seite 60 im wesentlichen lotrecht zur Längsachse L der betrachteten Befestigung auf. Wenn die konvexen Teile 14, 24 einen zylindrischen Teil 19, 29 aufweisen, weist diese ebene Seite 60 ein Loch (nicht dargestellt) koaxial zur Längsachse L auf, das den zylindrischen Teil aufnehmen kann. 10a ist eine Schnittansicht eines Radoms 2, an dem Beschläge 54 befestigt sind, die ersten und zweiten Befestigungen des Radoms am Rumpf eines Luftfahrzeugs entsprechen. In einer in dieser Figur dargestellten bevorzugten Ausführungsform sind die ebenen Seiten 60 der verschiedenen Beschläge 54 so ausgerichtet, dass die Längsachsen L jeder der Befestigungen (die im Wesentlichen lotrecht zu den ebenen Seiten 60 sind) im Wesentlichen parallel zueinander und zur Längsachse des Luftfahrzeugs sind, an dem das Radom 2 befestigt werden soll. Hierzu können die verschiedenen Beschläge 54 zueinander unterschiedliche geometrische Formen haben, die an die Stellen des Radoms 2 angepasst sind, an denen die Beschläge befestigt werden. 10b zeigt detailliert die zwei unteren Beschläge der 10a in Stellung auf dem Radom 2.
  • Die 7 und 8 stellen unterschiedslos eine erste oder eine zweite Befestigung 10, 12 gemäß der Erfindung dar. Ein Beschlag 54 ist mit seiner Basis 58 am Radom 2 befestigt. Ein konvexer Teil 14 (oder 24) ist an der ebenen Seite 60 dieses Beschlags befestigt. Gegenüber dem konvexen Teil ist ein Dübel 40 an einem Rahmen 50 des Rumpfs 1 des Luftfahrzeugs befestigt. Dieser Dübel 40 weist einen konkaven Teil 42 komplementär zum konvexen Teil 14 sowie einen zylindrischen Teil 44 auf, der in ein Loch des Rahmens 50 des Rumpfs eingefügt werden kann, wobei das Loch koaxial zur Längsachse der betrachteten Befestigung ist. In einer in den 7 und 8 dargestellten bevorzugten Ausführungsform hat der zylindrische Teil 44 ein Gewinde, und ein Befestigungswinkel 46 ist am Rahmen 50 befestigt. Dieser Befestigungswinkel 46 weist ein Gewindeloch koaxial zur Längsachse der betrachteten Befestigung auf, das den zylindrischen Gewindeteil 44 aufnehmen kann. Dies ermöglicht vorteilhafterweise, die Befestigung des Dübels 40 auf dem Rahmen 50 des Rumpfs zu gewährleisten, sowie die Positionseinstellung des konkaven Teils 42 des Dübels 40 gemäß der Längsachse L der Befestigung. In den Dübel 40 ist ein Loch koaxial zur Längsachse der betrachteten Befestigung gebohrt. Dieses Loch ermöglicht es, eine Schraube 48 aufzunehmen, von der ein Ende in das Gewindeloch 16, 26 des konvexen Teils 14, 24 eingeführt werden kann. Diese Schraube ermöglicht es, den konvexen Teil 14, 24 fest mit dem Dübel 40 und somit mit dem Rahmen 50 des Rumpfs 1 zu verbinden. Vorteilhafterweise ist eine Dichtung 56 am Radom 2 in der Nähe von dessen Umfang 3 befestigt. Diese Dichtung kommt mit dem Rumpf 1 des Luftfahrzeugs in Kontakt, um die Dichtheit des im Inneren des Radoms befindlichen Volumens zu gewährleisten.
  • Das Gewindeloch 16 des konvexen Teils 14 der ersten Befestigungen 10 kann eine zylindrische Führungsstange 52 aufnehmen, die ein Gewindeende aufweist, das in dieses Gewindeloch geschraubt werden kann. Vorzugsweise hat das in dem Dübel 40 koaxial zur Längsachse L der Befestigung ausgebildete Loch einen Durchmesser, der ausreichend größer ist als der Durchmesser dieser Führungsstange 52, um das Einführen dieser Führungsstange in dieses Loch zu erleichtern. Zum Beispiel kann der Durchmesser des Lochs 2 bis 3 Mal so groß wie der Durchmesser der Führungsstange 52 gewählt werden.
  • Da der konkave Teil 42 komplementär zu einem konvexen Teil 14 der ersten Befestigung ist, resultiert daraus vorteilhafterweise, dass:
    • – einerseits jede erste Befestigung 10 es erlaubt, die Stellung des Radoms 2 bezüglich des Rumpfs 1 an der Stelle der Befestigung zu fixieren. Der konvexe Teil 14 zentriert sich nämlich in dem konkaven Teil 42 ohne jeden Freiheitsgrad, wodurch die Positionierung des Radoms 2 bezüglich des Rumpfs 1 gemäß zwei Achsen einer Ebene lotrecht zur Längsachse L dieser Befestigung und auch gemäß der Längsachse L gewährleistet wird; und
    • – andererseits jede zweite Befestigung 12 es erlaubt, das Radom 2 auf dem Rumpf 1 zu halten, indem ein Freiheitsgrad bei dem Zusammenbau der Befestigung genutzt wird. Da der konvexe Teil 24 nämlich durch die Ebenen P1 und P2 abgeschnitten wird, kann er in dem konkaven Teil 42 positioniert werden, indem man ein Montagespiel gemäß einer Achse im Wesentlichen lotrecht zu diesen beiden Ebenen sowie zur Längsachse der Befestigung nutzt. Wenn man den konvexen Teil 24 so ausrichtet, dass die einzige Achse einer Ebene im Wesentlichen lotrecht zur Längsachse L dieser zweiten Befestigung, gemäß der diese zweite Befestigung die Positionierung des Radoms 2 gewährleistet, im Wesentlichen lotrecht zur Tangente zum Umfang des Radoms an dem Punkt ist, an dem der Abstand zwischen einerseits dem Umfang 3 des Radoms 2 und andererseits der Längsachse L dieser Befestigung minimal ist (die einzige Achse parallel zur Linie B-B in 6b liegt dann in der Schnittebene der 8), ermöglicht es diese Befestigung, die Stellung des Radoms 2 fluchtend mit dem Rumpf 1 zu fixieren und gleichzeitig ein Montagespiel gemäß einer Achse lotrecht sowohl zur einzigen Achse als auch zur Längsachse L der Befestigung beizubehalten. Die Größe dieses Montagespiels kann mehrere Millimeter erreichen. Dieses Montagespiel ermöglich es, das Radom 2 auf den Rumpf 1 des Luftfahrzeug zu montieren, unter Vermeidung der Erzeugung von mechanischen Beanspruchungen in diesem Radom, selbst im Fall von Verformungen des Radoms insbesondere aufgrund der Tatsache, dass der das Radom bildende Werkstoff biegsamer und verformbarer ist als die Struktur des Rumpfs, an dem dieses Radom befestigt ist. Jede zweite Befestigung 12 gewährleistet außerdem die Positionierung des Radoms 2 bezüglich des Rumpfs 1 gemäß der Längsachse L dieser zweiten Befestigung.
  • Im Fall der bevorzugten Ausführungsform des konvexen Teils 24 der zweiten Befestigungen 12, gemäß der der Durchmesser der ebenen Seite 32 dieses konvexen Teils geringfügig kleiner ist als der Durchmesser einer komplementären ebenen Seite des konkaven Teils 42 der betrachteten zweiten Befestigung, auf der die ebene Seite aufliegt, wenn die zweite Befestigung zusammengebaut wird, wird der Durchmesser der ebenen Seite 32 so gewählt, dass die betrachtete zweite Befestigung ein geringfügiges radiales Spiel bezüglich der Längsachse L dieser Befestigung von einigen Zehntel Millimetern aufweist, vorzugsweise etwa 5 Zehntel Millimeter. Dieses leichte radiale Spiel ermöglicht es, die Montage der betrachteten Befestigung zu vereinfachen, insbesondere, wenn es Geometrieabweichungen der verschiedenen Bauteile aufgrund der Herstellungstoleranzen gibt, ohne aber signifikante Konsequenzen bei der Qualität der Fluchtung der Außenfläche des Radoms 2 mit der Außenfläche des Rumpfs 1 zu haben.
  • Das Radom 2 kann an seiner Außenfläche Metallbänder aufweist, die verwendet werden, um durch das Auftreffen von Blitzschlägen auf dieses Radom verursachte Ströme zum Rumpf 1 abfließen zu lassen. Vorteilhafterweise sind die verschiedenen mindestens manche der ersten und/oder zweiten Befestigungen 10, 12 bildenden Teile 54, 14, 24, 40, 46, 48, 50 elektrisch leitend, so dass die betrachtete Befestigung die elektrische Kontinuität zwischen dem Radom und dem Rumpf 1 des Luftfahrzeugs gewährleistet. Die Metallbänder sind elektrisch mit Beschlägen 54 von elektrisch leitenden Befestigungen 10, 12 verbunden, zum Beispiel mittels Schrauben, die die Wand des Radoms 2 durchqueren. Die Anzahl und die Abmessungen der elektrisch leitenden Befestigungen werden gewählt, um das Fließen zum Rumpf der maximalen Ströme zu erlauben, die durch das Auftreffen von Blitzschlägen auf das Radom 2 verursacht werden. Diese maximalen Ströme sind diejenigen, die bei der Zertifizierung des Luftfahrzeugs durch die verschiedenen Zertifizierungsbehörden berücksichtigt werden. In einer bevorzugten Ausführungsform sind die verschiedenen Befestigungen 10, 12 alle leitend. In der Ausführungsform entsprechend 4, in der vier erste Befestigungen 10 und dreizehn zweite Befestigungen 12 verwendet werden, beträgt der mittlere Durchmesser des im Wesentlichen kugelförmigen Teils 20, 30 der konvexen Teile 14, 24 etwa 38 Millimeter, der Abstand zwischen den Ebenen P1 und P2 der konvexen Teile 24 der zweiten Befestigungen beträgt etwa 24 Millimeter, und der Durchmesser der Schrauben 48 beträgt etwa 9 Millimeter. Diese Merkmale ermöglichen es sowohl, die mechanischen Kräfte auszuhalten, die für die Befestigung des Radoms 2 am Rumpf 1 notwendig sind, als auch die Blitzströme zum Rumpf fließen zu lassen.
  • Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Montage eines Radoms 2 am Bug eines Luftfahrzeugs, das in einer bevorzugten Ausführungsform die folgenden Schritte aufweist:
    • – a1) Befestigen einer Einheit von Beschlägen 54 im Inneren des Radoms, die in der Nähe des Umfangs 3 dieses Radoms verteilt sind, der mit dem Rumpf 1 des Luftfahrzeugs in Kontakt kommt;
    • – a2) Planschleifen und Durchbohren jedes der Beschläge 54, die im Schritt a1) angeordnet wurden. Dieser Schritt ermöglicht es vorteilhafterweise, jede Befestigung mit der erforderlichen Präzision auf dem Radom 2 zu positionieren;
    • – b1) Wahl einer Untereinheit von Beschlägen, die in der Einheit von Beschlägen verteilt sind, die im Schritt a1) am Radom befestigt werden, und Befestigen eines Teils von konvexer Form 14 entsprechend einer ersten Befestigung 10 an jedem der Beschläge 54 der Untereinheit, wie in 11 dargestellt;
    • – b2) Befestigen eines Teils von konvexer Form 24 entsprechend einer zweiten Befestigung 12 an jedem der Beschläge 54, die im Schritt a1) angeordnet werden und nicht zu der Untereinheit gehören, die im Schritt b1) gewählt wird, indem der Teil von konvexer Form so ausgerichtet wird, dass die einzige Achse S, gemäß der die Positionierung des Radoms durch die zweite betrachtete Befestigung gewährleistet wird, im Wesentlichen lotrecht zur Tangente zum Umfang 3 des Radoms an dem Punkt ist, an dem der Abstand zwischen einerseits dem Umfang des Radoms und andererseits der Längsachse der Befestigung minimal ist. Die Ausrichtung der konvexen Teile 14 bezüglich des Umfangs 3 des Radoms ist in 11 dargestellt. Um die Figur nicht zu überladen, ist die Achse S für nur vier der konvexen Teile 14 dargestellt;
    • – c) Befestigen der Dübel 40, die je einen Teil von konkaver Form 42 aufweisen, auf einem Rahmen 50 des Rumpfs 1 derart, dass diese Teile von konkaver Form sich gegenüber jedem der Teile von konvexer Form 14, 24 befinden, wenn das Radom an seiner vorgesehenen Stellung auf dem Luftfahrzeug angeordnet ist;
    • – d) Einsetzen der Führungsstangen 52 auf jedem der Teile von konvexer Form 14 entsprechend ersten Befestigungen 10, die im Schritt b1) angeordnet werden;
    • – e) Anordnen des Radoms vor dem Rumpf und Einführen der Führungsstangen 52, die im Schritt d) angeordnet wurden, in die entsprechenden Teile von konkaver Form 42, die im Schritt c) am Rumpf befestigt wurden, bis die Führungsstangen die Teile von konkaver Form und die entsprechenden Dübel 40 durchqueren;
    • – f) Anordnen einer Verriegelungsvorrichtung am Ende jeder der Führungsstangen 52, um das Anordnen des Radoms 2 auf dem Rumpf 1 des Luftfahrzeugs zu sichern;
    • – g) Anordnen einer Schraube 48 in den Löchern, koaxial zur Achse L, jedes der Dübel 40 (und folglich jedes der konkaven Teile 42) der zweiten Befestigungen 12 über die Seite des Dübels, die seinem konkaven Teil 42 entgegengesetzt liegt, der mit dem fest mit dem Radom verbundenen konvexen Teil 24 in Kontakt ist, und Einschrauben dieser Schraube in das Gewindeloch 26 dieses konvexen Teils 24;
    • – h) Entfernen der Führungsstangen 52 aus den ersten Befestigungen 10 und ihr Ersetzen durch Schrauben 48 in gleicher Weise wie bei den zweiten Befestigungen (Schritt g)).

Claims (20)

  1. Vorrichtung zur Befestigung eines Luftfahrzeug-Radoms (2), dadurch gekennzeichnet, dass sie aufweist: – mehrere erste Befestigungen (10), die fähig sind, jede eine Positionierung des Radoms gemäß zwei unterschiedlichen Achsen zu gewährleisten, die in einer Ebene im Wesentlichen lotrecht zur Längsachse (L) dieser Befestigung enthalten sind; und – mehrere zweite Befestigungen (12), die fähig sind, jede eine Positionierung des Radoms bei seiner Montage gemäß einer einzigen Achse einer Ebene zu gewährleisten, die im Wesentlichen lotrecht zur Längsachse (L) dieser Befestigung ist.
  2. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die einzige Achse, gemäß der die Positionierung des Radoms (2) von jeder der zweiten Befestigungen gewährleistet wird, im Wesentlichen lotrecht zu der Tangente zum Umfang (3) des Radoms (2) an dem Punkt ist, an dem der Abstand zwischen einerseits dem Umfang des Radoms und andererseits der Längsachse (L) der Befestigung minimal ist.
  3. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ebene im Wesentlichen lotrecht zur Längsachse (L) jeder Befestigung im Wesentlichen lotrecht zur Längsachse des Luftfahrzeugs ist.
  4. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und zweiten Befestigungen von innerhalb des Radoms zugänglich sind.
  5. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und zweiten Befestigungen je einen Teil von konvexer Form (14, 24) aufweisen, der fest mit dem Radom (2) verbunden und fähig ist, in einen Teil von konkaver Form (42) eingeführt zu werden, der fest mit dem Rumpf (1) des Luftfahrzeugs verbunden ist.
  6. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und zweiten Befestigungen (10, 12) je einen fest mit dem Radom verbundenen Teil von konkaver Form (42) aufweisen, der fähig ist, in einen Teil von konvexer Form (14, 24) eingeführt zu werden, der fest mit dem Rumpf (1) des Luftfahrzeugs verbunden ist.
  7. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Teil von konvexer Form (14) bezüglich der ersten Befestigungen (10) im Wesentlichen eine Halbkugelform hat.
  8. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Teil von konvexer Form (24) bezüglich der zweiten Befestigungen (12) im Wesentlichen eine Halbkugelform hat, abgeschnitten durch zwei Ebenen (P1, P2) im Wesentlichen parallel zur Längsachse (L) der Befestigung und zu beiden Seiten dieser Längsachse angeordnet.
  9. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Teil von im Wesentlichen Halbkugelform (20, 30) in dem Teil (22, 32) entgegengesetzt zu seiner Basis abgeschnitten ist.
  10. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Teil von konkaver Form (42) jeder der ersten und zweiten Befestigungen komplementär zu dem im Wesentlichen halbkugelförmigen Teil von konvexer Form (14) entsprechend den ersten Befestigungen (10) ist.
  11. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und zweiten Befestigungen einen Beschlag (54) aufweisen, der fest mit der Schale des Radoms (2) verbunden ist.
  12. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und zweiten Befestigungen geschraubte Befestigungen sind.
  13. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Teil von konkaver Form (42) jeder der ersten (10) und zweiten (12) Befestigungen gemäß der Längsachse (L) der betrachteten Befestigung durchbohrt ist, um eine Schraube (48) aufnehmen zu können, um diesen Teil von konkaver Form fest mit dem komplementären Teil von konvexer Form (14, 24) zu verbinden.
  14. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Teil von konvexer Form (14, 24) jeder der ersten und zweiten Befestigungen gemäß der Längsachse (L) der betrachteten Befestigung durchbohrt und mit einem Innengewinde versehen ist, um eine Schraube (48) aufnehmen zu können, um diesen Teil von konvexer Form fest mit dem komplementären Teil von konkaver Form (42) zu verbinden.
  15. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Teil von konvexer Form (14) jeder der ersten Befestigungen (10) fähig ist, eine Führungsstange (52) aufzunehmen, die fähig ist, mit dem Teil von konkaver Form (42) der betrachteten Befestigung zusammenzuwirken, um das Radom (2) beim Einsetzen des Radoms auf dem Rumpf (1) zu führen.
  16. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Teil (54, 14, 24, 40, 46, 48, 50) der ersten (10) und/oder zweiten (12) Befestigungen mindestens teilweise aus mindestens einem elektrisch leitenden Werkstoff hergestellt und elektrisch mit einem leitenden Element verbunden ist, das sich auf der Außenfläche des Radoms befindet.
  17. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl und die Abmessung der elektrisch leitenden Befestigungen vorgesehen sind, um das Fließen der durch die Blitzeinschläge auf das Radom (2) erzeugten Ströme zum Rumpf (1) des Luftfahrzeugs zu erlauben.
  18. Luftfahrzeug mit einem Bug-Radom (2), dadurch gekennzeichnet, dass das Radom am Rumpf (1) des Luftfahrzeugs mit Hilfe einer Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche befestigt wird.
  19. Verfahren zur Montage eines Radoms (2) am Bug eines Luftfahrzeugs, dadurch gekennzeichnet, dass es die folgenden Schritte aufweist: – a1) Befestigen einer Einheit von Beschlägen (54) im Inneren des Radoms, die in der Nähe des Umfangs (3) dieses Radoms verteilt sind, der mit dem Rumpf (1) des Luftfahrzeugs in Kontakt kommt; – b1) Wahl einer Untereinheit von Beschlägen, die in der Einheit von Beschlägen verteilt sind, die im Schritt a1) am Radom befestigt werden, und Befestigen eines Teils von konvexer Form (14) entsprechend einer ersten Befestigung (10) gemäß Anspruch 7 an jedem der Beschläge (54) der Untereinheit; – b2) Befestigen eines Teils von konvexer Form (24) entsprechend einer zweiten Befestigung (12) gemäß Anspruch 8 an jedem der Beschläge (54), die im Schritt a1) angeordnet werden und nicht zu der Untereinheit gehören, die im Schritt b1) gewählt wird, indem der Teil von konvexer Form so ausgerichtet wird, dass die einzige Achse, gemäß der die Positionierung des Radoms durch die zweite betrachtete Befestigung gewährleistet wird, im Wesentlichen lotrecht zur Tangente zum Umfang (3) des Radoms an dem Punkt ist, an dem der Abstand zwischen einerseits dem Umfang des Radoms und andererseits der Längsachse der Befestigung minimal ist; – c) Befestigen der Teile von konkaver Form (42) an einem Rahmen (50) des Rumpfs (1) derart, dass diese Teile von konkaver Form sich vor jedem der Teile von konvexer Form (14, 24) befinden, wenn das Radom in seiner vorgesehenen Stellung auf dem Luftfahrzeug angeordnet ist; – d) Einsetzen der Führungsstangen (52) auf jedem der Teile von konvexer Form (14) entsprechend ersten Befestigungen (10), die im Schritt b1) eingesetzt werden; – e) Anordnen des Radoms vor dem Rumpf und Einführen der Führungsstangen (52), die im Schritt d) angeordnet wurden, in die entsprechenden Teile von konkaver Form (42), die im Schritt c) am Rumpf befestigt wurden, bis die Führungsstangen die Teile von konkaver Form durchqueren; – f) Anordnen einer Verriegelungsvorrichtung am Ende jeder der Führungsstangen (52), um das Anordnen des Radoms (2) auf dem Rumpf (1) des Luftfahrzeugs zu sichern; – g) Anordnen einer Schraube (48) in jedem der konkaven Teile (42) der zweiten Befestigungen (12) über die Seite des konkaven Teils, die seiner Seite entgegengesetzt liegt, die mit dem fest mit dem Radom verbundenen konvexen Teil (24) in Kontakt ist, und Einschrauben dieser Schraube in diesen konvexen Teil (24); – h) Entfernen der Führungsstangen (52) aus den ersten Befestigungen (10) und ihr Ersetzen durch Schrauben (48) in gleicher Weise wie bei den zweiten Befestigungen (Schritt g)).
  20. Verfahren zur Montage eines Radoms nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass es außerdem den folgenden Schritt nach dem Schritt a1) aufweist: – a2) Planschleifen und Durchbohren jedes der Beschläge (54), die im Schritt a1) angeordnet wurden.
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