DE60200998T2 - Vorrichtung zum intrakardialen Nähen - Google Patents

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Description

  • Die Erfindung betrifft eine intrakardiale Nähvorrichtung zur Verwendung bei der Behandlung von intrakardialen Herzdefekten durch Nähen des defekten Abschnitts mit einer Nähnadel.
  • Bei Behandlungen von intrakardialen Herzdefekten, z. B. Vorhofscheidewanddefekt, Herzkammerscheidewanddefekt und Herzklappenerkrankung, ist es allgemeine Praxis, chirurgische Eingriffe mit einer künstlichen Herz-Lungen-Maschine (d. h. mit einem extrakorporalen Kreislaufsystem) durchzuführen. Die Herz-Lungen-Maschine ist eine Vorrichtung, die anstelle des Herzes eines Patienten während der Unterbrechung des Pumpvorgangs des Herzes Hämoperfusion durchführt und die Atemfunktion für die Lunge mittels Gasaustausch im Blut bewirkt. Die Herz-Lungen-Maschine weist im allgemeinen vier Hauptkomponenten auf, nämlich eine Blutpumpe, einen Oxigenator, einen Wärmetauscher und ein Reservoir. Die Herz-Lungen-Maschinen sind weit verbreitet als Hilfsmaßnahmen für einen extrakorporalen Kreislauf bei offenen Herzoperationen. Ferner sind sie außerdem als Hilfsmaßnahmen für einen ergänzenden Kreislauf verwendet worden, wenn eine schlechte Zirkulation der inneren Organe und/oder der Organisation aus einer erheblichen Verschlechterung der Pumpwirkung des Herzes resultiert, oder als Hilfsmaßnahmen für den Gasaustausch, wenn die Lungenfunktion des Patienten erheblich beeinträchtigt ist. Außerdem werden Herz-Lungen-Maschinen beim extrakorporalen Membranoxigenator-Kreislauf (ECMO) und als Hilfsmaßnahmen für den extrakorporalen Kreislauf bei Eingriffen wegen Brustaortaaneurysmen verwendet.
  • In der Anfangszeit der Herzchirurgie sind chirurgische Operationen an pulsierenden Herzen blind nach Gefühl ausgeführt worden, und dabei ist vor der Entwicklung einer künstli chen Herz-Lungen-Maschine die Sicherheit zu einem ernsten Problem geworden. 1953 war Dr. Gibbon bei einer ersten Herzoperation mit einer künstlichen Herz-Lungen-Maschine erfolgreich. Seit dieser Zeit ist die Sicherheit der Herzoperation durch verschiedene Verbesserungen an Herz-Lungen-Maschinen und der Entwicklung von myokardialen Sedativa verbessert worden. Nunmehr macht es die Anwendung des extrakorporalen Kreislaufs möglich, Herzoperationen sicher durchzuführen.
  • Aber selbst beim gegenwärtigen Stand der Technik bestehen Risiken bei Herzoperationen mit den Herz-Lungen-Maschinen wegen der folgenden postoperativen Komplikationen:
    • (1) Komplikation im Gehirn: zerebrale Hypoxemie oder zerebrales Ödem, die durch falsche Perfusion entstehen. Zerebrale Infarktbildung infolge einer Embolisierung durch Gewebefragmente im Blut, die durch Interfusion der Einatmungsluft in den extrakorporalen Kreislauf in der Herz-Lungen-Maschine oder beim Vorgang des Ansschließens der Herz-Lungen-Maschine an einen Patienten bewirkt wird.
    • (2) Komplikation in der Lunge: Hypoxemie oder Ventilationsinsuffizienz, die durch verschiedene entzündungsauslösende Substanzen verursacht wird, die durch die Herz-Lungen-Maschine aktiviert werden.
    • (3) Nierendysfunktion: akutes Nierenversagen, das durch die Verringerung des Nierenblutstroms infolge der Verwendung der Herz-Lungen-Maschine bewirkt wird.
    • (4) Blutzellenbeschädigungen: Blutzellenbeschädigungen finden durch Perfusion des Blutes in die künstliche Herz-Lungen-Maschine statt. Dies kann eine Nierendysfunktion bewirken, die zur Notwendigkeit einer Blutinfusion führt.
    • (5) Postoperative Blutung: postoperative Blutung kann bei einer In-vivo-Hämostatikfunktion auftreten, die durch die Herz-Lungen-Maschine bewirkt wird.
    • (6) Aortadissektion: durch Einführen einer Kanüle zur arteriellen Blutzufuhr in die Aorta kann die Innenhaut des Blutgefäßes verletzt werden und eine akute Aortadissektion hervorrufen. Diese Komplikation ist ein äußerst ernster Zustand, und die Sterberate bei Patienten ist hoch.
    • (7) Weitere Komplikationen: postoperative Infektionserkrankungen und Mehrfachorganversagen, das durch die Verringerung der Immunreaktion bewirkt wird.
  • Es ist häufig der Fall, daß diese Komplikationen systemische Entzündungen hervorrufen, auch wenn der Zustand des Patienten nicht ernst ist und der postoperative Aufenthalt im Krankenhaus mindestens eine Woche dauert. Ferner sind die künstlichen Kreislaufdurchgänge, die bei der Operation verwendet werden, Wegwerfeinrichtungen, so daß hohe medizinische Kosten den Patienten Probleme bereiten.
  • In jüngster Zeit gibt es eine Tendenz zur Vermeidung der Nebeneffekte infolge der Verwendung der künstlichen Herz-Lungen-Maschine auf dem Gebiet der Koronararterienbypässe, und Operationen ohne Verwendung der künstlichen Herz-Lungen-Maschine sind populärer geworden. Insbesondere ist der minimal invasive Eingriff, der ein Endoskop verwendet, weit verbreitet und hat in jüngster Zeit wegen des geringen Auftretens von Komplikationen und der schnellen Erholung nach der Operation großes Interesse hervorgerufen.
  • Selbst auf dem Gebiet der Herzchirurgie gibt es eine steigende Nachfrage nach intrakardialen Eingriffen, die ohne eine Herz-Lungen-Maschine durchgeführt werden können. Es ist jedoch unmöglich, den Herzschlag zu unterbrechen. Ferner wird ausgeführt, daß es bei der Verwendung des Endoskops beträchtliche Schwierigkeiten gibt, da das Blut und das schlagende Herz die Sicht durch das Endoskop behindern.
  • Handelsübliche Kathedervorrichtungen, z. B. "Amplatzer" (Markenname), "Angelwing" (Markenname), werden bei der Behandlung von Vorhofscheidewanddefekten angewendet. Diese Vorrichtungen sind für gleichmäßig verteilte Defekte als Ziele geeignet. Es ist somit schwierig bei solchen Vorrichtungen, intrakardiale Defekte zu behandeln, da diese Defekte bei dem einzelnen Patienten variieren. Aus diesen Gründen besteht die Forderung nach einem Durchbruch bei der Realisierung von Herzoperationen ohne die Verwendung einer künstlichen Herz-Lungen-Maschine.
  • Es ist daher eine Aufgabe der Erfindung, eine intrakardiale Nähvorrichtung zur Durchführung eines minimal invasiven Herzeingriffs bei intrakardialen Defekten ohne die Verwendung einer künstlichen Herz-Lungen-Maschine bereitzustellen.
  • Die Erfindung gründet sich auf ein Verfahren zur Einführung einer Nähvorrichtung in das Herz eines Patienten durch eine Hülle, nachdem der Brustbereich des Patienten inzidiert worden ist.
  • Erfindungsgemäß wird eine intrakardiale Nähvorrichtung bereitgestellt mit:
    einer ersten Schaftanordnung mit einem ersten Schaft, der ein Lumen aufweist, das von seinem proximalen Ende bis zu seinem distalen Ende durch diesen hindurchführt, einer ersten Nähnadelhalteeinrichtung, die am distalen Ende des ersten Schafts koaxial vorgesehen und von diesem beabstandet ist, und einem Verbinder mit einem hämostatischen Ventil, das am proximalen Ende des ersten Schafts vorgesehen ist;
    einer zweiten Schaftanordnung mit einem zweiten Schaft, der ein Lumen aufweist, das von seinem proximalen Ende bis zu seinem distalen Ende durch diesen hindurchführt, und der in der ersten Schaftanordnung gleitfähig angeordnet ist, und einem Verbinder mit einem hämostatischen Ventil, das am proximalen Ende des zweiten Schafts vorgesehen ist;
    einer dritten Schaftanordnung mit einem hohlen dritten Schaft, der in der zweiten Schaftanordnung gleitfähig angeordnet ist, und einem Griffabschnitt, der an einem proximalen Ende des dritten Schafts vorgesehen ist; und
    eine Punktionsanordnung mit einem hohlen Betätigungs- bzw. Bedienungsstab, der an ihrem proximalen Ende vorgesehen ist, und einer zweiten Nähnadelhalteeinrichtung, die an ihrem distalen Ende vorgesehen ist und im distalen Ende des dritten Schafts entfernbar angeordnet ist, wobei der hohle Bedienungsstab mit dem proximalen Ende der zweiten Nähnadelhalteeinrichtung verbunden und in der dritten Schaftanordnung beweglich angeordnet ist;
    wobei der zweite Schaft durch Gleitbewegung vom distalen Ende des ersten Schafts zur ersten Nähnadelhalteeinrichtung herausschiebbar ist und wobei eine Nähnadel zwischen der ersten Nähnadelhalteeinrichtung und der zweiten Nähnadelhalteeinrichtung überführbar ist, wenn der dritte Schaft zum dista len Ende des zweiten Schafts verschoben wird, nachdem der zweite Schaft in eine Position verschoben worden ist, wo die Nähstelle zwischen dem zweiten Schaft und der ersten Nähnadelhalteeinrichtung gehalten wird.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung weist die zweite Nähnadelhalteeinrichtung ein flexibles hohles Teil mit einem Innendurchmesser auf, der geringfügig größer ist als ein Außendurchmesser einer Nähnadel, und das hohle Teil ist mit einem vergrößerten Kopfabschnitt versehen, der aufweist: ein proximales Ende mit einem Außendurchmesser, der kleiner ist als der Innendurchmesser des dritten Schafts, und ein distales Ende mit einem Außendurchmesser, der größer ist als der Innendurchmesser des dritten Schafts. Der vergrößerte Kopfabschnitt weist einen Abschnitt auf, der sich zu seinem proximalen Ende hin verjüngt. Das hohle Teil ist mit mehreren Schlitzen an seinem distalen Abschnitt versehen, einschließlich des vergrößerten Kopfabschnitts, so daß sich der Innendurchmesser des vergrößerten Kopfabschnitts verringert, um die Nähnadel zu halten, wenn der vergrößerte Kopfabschnitt im dritten Schaft aufgenommen ist. In diesem Fall ist der dritte Schaft vorzugsweise mit einer ringförmigen Rippe an einem distalen Abschnitt seines Lumens versehen, so daß verhindert wird, daß sich der vergrößerte Kopfabschnitt zu seinem proximalen Ende hin bewegt, wenn der vergrößerte Kopfabschnitt im dritten Schaft aufgenommen ist.
  • Ferner kann das hohle Teil an seinem proximalen Ende mit einem Flansch und mit einer Spiralfeder versehen sein, die um das hohle Teil und zwischen dem Flansch und der ringförmigen Rippe angeordnet ist, so daß der Betätigungs- bzw. Bedienungsstab durch die Rückstellkraft der Spiralfeder, die durch die Vorwärtsbewegung des Betätigungsstabs zusammengedrückt worden ist, automatisch nach hinten bewegt wird.
  • Um die Funktionsfähigkeit der zweiten Nähnadelhalteeinrichtung zu verbessern, kann der Betätigungsstab an seinem proximalen Ende mit einem Griffabschnitt versehen sein, der geeignet ist, vorwärts und rückwärts in bezug auf den Griffabschnitt der dritten Schaftanordnung bewegt zu werden.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung weist die erste Nähnadelhalteeinrichtung ein flexibles hohles Teil mit einem Nähnadelhalteabschnitt mit einem Innendurchmesser auf, der geringfügig kleiner ist als die Nähnadel. Das hohle Teil ist an einem Ende der ersten Schaftseite oder an seinem distalen Ende mit einer Nadeleinlegeöffnung und an seinem distalen Ende mit mehreren sich in Längsrichtung erstreckenden Schlitzen versehen.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weist die erste Nähnadelhalteeinrichtung auf: ein flexibles hohles Teil mit einem Nähnadelhalteabschnitt mit einem Innendurchmesser, der geringfügig kleiner ist als die Nähnadel, und einem vergrößerten Kopfabschnitt, der an seinem distalen Ende vorgesehen ist, ein hohles Klemmteil, das am hohlen Teil beweglich angeordnet ist, um den vergrößerten Kopfabschnitt zu umgeben, und eine Spiralfeder, die um das hohle Teil am proximalen Ende des hohlen Teils in bezug auf das Klemmteil angeordnet ist. Das hohle Teil ist an seinem distalen Ende mit Längsschlitzen versehen. Das Klemmteil ist geeignet, zwischen einer ersten Position, wo es das hohle Teil zusammendrückt, und einer zweiten Position, wo es das hohle Teil aus der Kompression entläßt, bewegt zu werden.
  • Die intrakardiale Nähvorrichtung kann mit einer visuellen Überwachungseinrichtung zur Überwachung einer Position der Vorrichtung im Herz versehen sein. Ferner kann der Verbinder der ersten oder zweiten Schaftanordnung mit einer Nebenröhre zur Infusion von Heparin, einer Kochsalzlösung oder dgl. versehen sein.
  • Die Erfindung wird nachstehend unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, die anhand von Beispielen lediglich deren Ausführungsformen zeigen.
  • 1 ist eine Draufsicht, die eine erfindungsgemäße Ausführungsform der intrakardialen Nähvorrichtung darstellt;
  • 2 ist eine Draufsicht, die eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform der intrakardialen Nähvorrichtung darstellt;
  • 3 ist eine Draufsicht, die eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform der intrakardialen Nähvorrichtung darstellt;
  • 4 ist eine Schnittansicht, die die Nähvorrichtung von 1 darstellt, geschnitten entlang einer Linie A-A'.
  • 5 ist eine Längsschnittansicht, die das proximale Ende der Nähvorrichtung von 1 darstellt;
  • 6 ist eine Längsschnittansicht, die das distale Ende der Nähvorrichtung von 1 darstellt, das einen ersten und einen zweiten Nähnadelhalteabschnitt aufweist;
  • 7 ist eine Längsschnittansicht, die eine weitere Ausführungsform des distalen Endes der Nähvorrichtung von 1 zeigt, die den ersten Nähnadelhalteabschnitt aufweist;
  • 8 bis 15 sind schematische Darstellungen, die einen Nähvorgang mit der erfindungsgemäßen intrakardialen Nähvorrichtung darstellen.
  • Mit Bezug auf 1 bis 7 wird nunmehr eine erfindungsgemäße intrakardiale Nähvorrichtung vorgeführt, die folgendes aufweist:
    eine erste Schaftanordnung 1 mit einem ersten Schaft 11 und einer ersten Nähnadelhalteeinrichtung 4, die an einem distalen Ende des ersten Schafts 11 vorgesehen ist;
    eine zweite Schaftanordnung 2 mit einem zweiten Schaft 21, die in der ersten Schaftanordnung 1 gleitfähig angeordnet ist;
    eine dritte Schaftanordnung 3 mit einem hohlen dritten Schaft 31, der in der zweiten Schaftanordnung 2 gleitfähig angeordnet ist, und einem Griffabschnitt 33, der an einem proximalen Ende des dritten Schafts 31 vorgesehen ist; und
    eine Punktionsanordnung 5, die an ihrem proximalen Ende mit einer zweiten Nähnadelhalteeinrichtung 51 versehen ist, wobei die zweite Nähnadelhalteeinrichtung 51 im distalen Ende des dritten Schafts 31 herausschiebbar angeordnet ist;
    wobei der zweite Schaft 21 durch Gleitbewegung aus dem distalen Ende des ersten Schafts 11 zur ersten Nähnadelhalteeinrichtung 4 herausschiebbar ist und wobei eine Nähnadel 6 zwischen der ersten Nähnadelhalteeinrichtung 4 und der zweiten Nähnadelhalteeinrichtung 51 überführbar ist, wenn der dritte Schaft 31 zum distalen Ende des zweiten Schafts 21 verschoben wird, nachdem der zweite Schaft 21 in eine Position verschoben worden ist, wo eine Nähstelle zwischen dem zweiten Schaft 21 und der ersten Nähnadelhalteeinrichtung 4 gehalten wird.
  • Wie in 6 und 7 dargestellt, weist die erste Schaftanordnung 1 auf: einen ersten Schaft 11 mit einem Lumen 111, das von seinem proximalen Ende bis zu seinem distalen Ende durch diesen hindurchfährt; eine erste Nähnadelhalteeinrichtung 4, die am distalen Ende des ersten Schafts 11 koaxial vorgesehen und von diesem beabstandet ist; und einen Verbinder 12 mit einem hämostatischen Ventil, das am proximalen Ende des ersten Schafts 11 vorgesehen ist.
  • Der erste Schaft 11 ist ein röhrenförmiges Teil, das aus einem Metall, z. B. Stahl, Messing, maschenförmiger oder gewendelter nichtrostender Stahl, oder aus einem synthetischen Harz, z. B. Fluorharz (z. B. Polytetrafluorethylen), Polypropylen, Polyethylen, Polyamid, Polyethylenterephthalat, Polyurethan, besteht. In das Lumen 111, das durch den ersten Schaft 11 von seinem distalen Ende bis zu seinem proximalen Ende führt, ist die zweite Schaftanordnung 2 (tatsächlich der zweite Schaft 21) durch den Verbinder 12, der am proximalen Ende des ersten Schafts 11 vorgesehen ist, gleitfähig eingeführt.
  • Der Verbinder 12 ist ein röhrenförmiges Teil, das im allgemeinen aus einem synthetischen Harz, z. B. Polypropylen, ABS (Acrylnitril-Butadien-Styrol-)Harz, Polyvinylchlorid, Polyethylen und Polyethylenterephthalat, oder aus einem Metall, z. B. nichtrostender Stahl, Messing und dgl., besteht. Der Verbinder 12 ist an seinem proximalen Ende mit einer Öffnung 121 zum Einführen des zweiten Schafts 21 und in seinem Innern mit einer hämostatischen Einrichtung (in den Zeichnungen nicht dargestellt) zur Verhinderung des Austritts des Blutes während der Operation versehen.
  • Die erste Nähnadelhalteeinrichtung 4 kann in einem Greiferhalteabschnitt 13 untergebracht sein, der als integrierter Teil einer Röhre ausgebildet ist, die den ersten Schaft 11 bildet. In diesem Fall ist, wie in 1 bis 3 gezeigt, die Röhre, die den ersten Schaft 11 bildet, an ihrem distalen Ende mit dem Greiferhalteabschnitt 13 versehen, der durch eine Aussparung 14 beabstandet ist, die zwischen dem Halteabschnitt 13 und dem distalen Ende des ersten Schafts 11 ausgebildet ist. Die Aussparung 14 hat eine vorbestimmte Länge und Tiefe, die hinreichend größer ist als ein Radius des ersten Schafts 11. Der Greiferhalteabschnitt 13 ist an seinem distalen Ende durch ein Verschlußteil 46 verschlossen, an dem die erste Nähnadelhalteeinrichtung 4 befestigt ist.
  • Die erste Nähnadelhalteeinrichtung 4 ist im Greiferhalteabschnitt 13 so angeordnet, daß ihr distales Ende zum ersten Schaft 11 gerichtet ist. Die erste Nähnadelhalteeinrichtung (oder der erste Nähnadelgreifer) 4 kann, wie in 6 gezeigt, aus einem flexiblen hohlen Teil 41, das einen Nähnadelhalteabschnitt mit einem Innendurchmesser aufweist, der geringfügig kleiner ist als die Nähnadel 6, und einer Nadeleinlegeöffnung 42 bestehen, die an einem distalen Ende des flexiblen hohlen Teils 41 vorgesehen ist. Das hohle Teil 41 ist mit mehreren Schlitzen 411 versehen, die sich in seiner Längsrichtung erstrecken.
  • Als Alternative kann die erste Nähnadelhalteeinrichtung 4 eine Nähnadelhalteanordnung sein, wie in 7 dargestellt. Die Nähnadelhalteeinrichtung 4 weist auf: ein flexibles hohles Schlitzteil 43 mit einem Nähnadelhalteabschnitt mit einem Innendurchmesser, der geringfügig kleiner ist als die Nähnadel 6, und mit einem vergrößerten Kopfabschnitt 432, der an ihrem distalen Ende vorgesehen ist, ein hohles Klemmteil 44, das an dem hohlen Teil 43 beweglich angeordnet ist, um den vergrößerten Kopfabschnitt 432 zu umgeben, und eine Spiralfeder 45, die um das hohle Teil 43 auf der Seite des proximalen Endes des hohlen Teils 43 jenseits des Klemmteils 44 angeordnet ist. Das oben genannte hohle Teil 43 ist an seinem distalen Ende mit einem vergrößerten Kopfabschnitt 432 versehen und an seinem distalen Ende an einem Verschlußteil 46 befestigt. Das hohle Teil 43 ist mit mehreren Längsschlitzen 431 an der Seite des distalen Endes des hohlen Teils 43 mit dem vergrößerten Kopfabschnitt 432 versehen. Das Klemmteil 44 ist ein abgestuftes hohles zylindrisches Teil mit einem kleinen proximalen Abschnitt 44a, einem großen distalen Abschnitt 44b, der dem vergrößerten Kopfabschnitt 432 des hohlen Teils 43 umgibt, und mit einem Mittelabschnitt 44c mit einem Innendurchmesser, der sich vom distalen Abschnitt bis zum proximalen Abschnitt verjüngt. Der große distale Abschnitt des Klemmteils 44 hat einen Innendurchmesser, der größer ist als der Außendurchmesser des vergrößerten Kopfabschnitts 432, der jedoch geringfügig kleiner ist als der Innendurchmesser des Greiferhalteabschnitts 13, der sich dann zum kleinen proximalen Abschnitt des Klemm teils 44 verjüngt. Der kleine proximale Abschnitt des Klemmteils 44 hat einen Innendurchmesser, der geringfügig größer ist als der Außendurchmesser des proximalen Endes des hohlen Teils 43. Das Klemmteil 44 ist im Greiferhalteabschnitt 13 zusammen mit dem hohlen Teil 43 untergebracht. Die Spiralfeder 45 befindet sich zwischen dem Verschlußteil 46 und dem Klemmteil 44, um das Klemmteil 44 in Richtung des distalen Endes des hohlen Teils 43 zu drücken. Das Klemmteil 44 ist zwischen einer ersten Position (oder einer Anfangsposition), wo es das hohle Teil 43 zusammendrückt, und einer zweiten Position, wo es das hohle Teil 43 entspannt (d. h. eine Position, wo eine Außenwand des vergrößerten Kopfabschnitts 432 keinen Kontakt mit einer Innenwand des Klemmteils 44 hat, wenn das Klemmteil 44 unter Zusammendrücken der Spiralfeder 45 in Richtung des distalen Endes des Greiferhalteabschnitts 13 bewegt wird).
  • Die hohlen Teile 41 und 43 der ersten Nähnadelhalteeinrichtung 4 können aus dem folgenden Material bestehen: Metalle, einschließlich nichtrostender Stahl, Messing und dgl.; und flexible Harzen, einschließlich Polypropylen, Polyethylen, Polyamid und dgl. Die Nadeleinlegeöffnung 42 kann aus Materialien bestehen, wie etwa synthetische Harze, einschließlich Fluorharz (z. B. Polytetrafluorethylen), Polypropylen, Polyethylen, Polyamid, Polyethylenterephthalat, Polyurethan und dgl. Das Klemmteil 44 kann aus den gleichen Materialien wie diejenigen bestehen, die für die hohlen Teile 41 und 43 verwendet werden.
  • Wie in 6 und 7 gezeigt, weist die zweite Schaftanordnung 2 auf: einen schlanken zweiten Schaft 21 mit einem Lumen 211, das von seinem distalen Ende bis zu seinem proximalen Ende durch diesen hindurchfährt; und einen Verbinder, der am proximalen Ende des zweiten Schafts 21 befestigt ist und der ein darin vorgesehenes hämostatisches Ventil aufweist. Der zweite Schaft 21 ist geeignet, in Richtung der ersten Nähnadelhalteeinrichtung 4 gleitfähig bewegt zu werden. Der zweite Schaft 21 ist ein schlankes hohles röhrenförmiges Teil und besteht aus dem gleichen Material wie das, das für den ersten Schaft 11 verwendet wird. Das Lumen 211, das sich vom proximalen Ende bis zum distalen Ende des zweiten Schafts 21 erstreckt, ist geeignet, eine dritte Schaftanordnung 3 aufzunehmen (tatsächlich einen dritten Schaft), die durch den Verbinder 22 eingeführt wird.
  • Der Verbinder 22 ist ein röhrenförmiges Teil, das aus dem gleichen Material wie der Verbinder 12 besteht, und ist an seinem proximalen Ende mit einer Öffnung 221 zum Einlegen des dritten Schafts 311 in diesen versehen. Der Verbinder 22 weist eine hämostatische Einrichtung (in den Zeichnungen nicht dargestellt) zur Verhinderung des Austritts von Blut während der Operation auf.
  • Die dritte Schaftanordnung 3 weist einen hohlen dritten Schaft 31 und einen Griffabschnitt 33 auf, der an einem proximalen Ende des dritten Schafts 31 befestigt ist. Der dritte Schaft 31 ist ein schlankes röhrenförmiges Teil, das aus dem gleichen Material besteht wie der erste Schaft 11, und weist ein Lumen 311 auf, das von seinem distalen Ende bis zu seinem proximalen Ende durch diesen hindurchfährt. Der dritte Schaft 31 ist an seinem proximalen Ende mit dem Griffabschnitt 33 zum Hin- und Herschieben mittels einer Gleitbewegung versehen, durch die ein Betätigungsstab 52 einer oben erwähnten zweiten Nähnadelhalteeinrichtung 51 beweglich hin- und hergeschoben wird. Es besteht keine Beschränkung in bezug auf das Material für den Griffabschnitt 33, aber der Griffabschnitt 33 besteht im allgemeinen aus dem gleichen Material wie das, das für den dritten Schaft 31 verwendet wird.
  • Die Punktionsanordnung 5 ist in der dritten Schaftanordnung 3 gleitfähig angeordnet. Die Punktionsanordnung 5 weist einen schlanken hohlen Betätigungsstab 52 mit einem distalen Ende und einem proximalen Ende auf, der an seinem distalen Ende mit einer zweiten Nähnadelhalteeinrichtung 51 ver sehen ist. Die zweite Nähnadelhalteeinrichtung 51 ist im distalen Ende des dritten Schafts 31 positioniert und geeignet, in das Lumen 311 des dritten Schafts 31 eingelegt und aus diesem herausgenommen zu werden. Der Betätigungsstab 52 ist im Lumen 311 des dritten Schafts 31 beweglich angeordnet.
  • Die zweite Nähnadelhalteeinrichtung 51 weist ein flexibles hohles Teil 55 mit einem Innendurchmesser, der geringfügig größer ist als der Durchmesser der Nähnadel 6, und mit einem Außendurchmesser auf, der kleiner ist als der Innendurchmesser des dritten Schafts 31. Das hohle Teil 55 ist an seinem distalen Ende mit einem vergrößerten Kopfabschnitt 552 versehen, der sich vom hohlen Teil 55 erstreckt, das sich in Richtung seines distalen Endes konisch erweitert und bis zu einem gleichmäßigen Außendurchmesser reicht, der größer ist als der Innendurchmesser des dritten Schafts 31. Das hohle Teil 55 ist mit mehreren Schlitzen 551 versehen, die sich vom distalen Ende des vergrößerten Kopfabschnitts 552 in Richtung des proximalen Endes des hohlen Teils 55 erstrecken.
  • Das hohle Teil 55 ist an seinem proximalen Ende an dem hohlen Betätigungsstab 52 befestigt, der im Lumen 311 des dritten Schafts 31 gleitfähig angeordnet ist. Der vergrößerte Kopfabschnitt 552 ist geeignet, die Nähnadel 6 durch die Reduzierung seines Innendurchmessers in sich zu halten, wenn der vergrößerte Kopfabschnitt 552 im dritten Schaft 31 untergebracht ist. In diesem Fall ist, wie in 6 und 7 dargestellt, der dritte Schaft 31 vorzugsweise mit einer ringförmigen Rippe 312 am distalen Ende seines Lumens 311 versehen, um zu verhindern, daß sich der vergrößerte Kopfabschnitt 552 in Richtung des proximalen Endes bewegt, während der vergrößerte Kopfabschnitt 552 im dritten Schaft 31 sitzt.
  • Wenn der vergrößerte Kopfabschnitt 552 aus dem Lumen des dritten Schafts 31 herausgeschoben wird, kann der vergrößerte Kopfabschnitt 552 durch manuelle Betätigung des Betätigungsstabs 52 in das Lumen des dritten Schafts 31 zurückgeführt werden. Als Alternative kann der vergrößerte Kopfabschnitt 552 automatisch durch einen automatischen Rückholmechanismus, der beispielsweise einen Flansch 553, der am proximalen Ende des hohlen Teils 55 vorgesehen ist, und eine Spi ralfeder 53 aufweist, die um das hohle Teil 55 herum und zwischen dem Flansch 553 und der ringförmigen Rippe 312 angeordnet ist, in seine ursprüngliche Position zurückgeführt werden, so daß die Spiralfeder 53 zusammengedrückt wird, wenn der Betätigungsstab 52 im dritten Schaft 31 nach vorn geschoben wird, und dann durch die Rückstellkraft der Spiralfeder 53 der Ausgangszustand wiederhergestellt wird, um den vergrößerten Kopfabschnitt 552 im Lumen 311 des dritten Schafts 31 automatisch aufzunehmen, wie in 6 und 7 dargestellt.
  • Um die Betriebsfähigkeit der zweiten Nähnadelhalteeinrichtung 51 zu verbessern, kann der Betätigungsstab 52 ferner an seinem proximalen Ende mit einem Griffabschnitt 54 versehen sein, der geeignet ist, in bezug auf den Griffabschnitt 33 der dritten Schaftanordnung 3 vor- und zurückbewegt zu werden.
  • In der Nähvorrichtung, die aus der ersten, zweiten und dritten Schaftanordnung 1, 2, 3 und aus der Punktionsanordnung 5 besteht, wird die Nähnadel 6 zwischen der ersten Nähnadelhalteeinrichtung 4 und der zweiten Nähnadelhalteeinrichtung 51 weitergegeben, wenn der dritte Schaft 31 zum distalen Ende des zweiten Schafts 21 bewegt wird, der jenseits des distalen Enden des ersten Schafts 1 in eine Position bewegt worden ist, wo die Nähstelle zwischen dem zweiten Schaft 21 und der ersten Nähnadelhalteeinrichtung 4 gehalten wird.
  • Wie in 3 dargestellt, kann die erfindungsgemäße intrakardiale Nähvorrichtung mit einer visuellen Überwachungseinrichtung, z. B. einem Endoskop 8, einer Ultraschallsonde (in den Zeichnungen nicht dargestellt) oder dgl. versehen sein, um die Position der Nähvorrichtung im Herz zu prüfen. Wie in 2 dargestellt, kann der Verbinder 12 der ersten Schaftanordnung 1 oder der Verbinder 22 der zweiten Schaftanordnung 2 ferner mit einer Seitenröhre 222 zwecks Infusion von Heparin, Kochsalzlösung zur Spülung und dgl. versehen sein.
  • Das hohle Teil 55 der zweiten Nähnadelhalteeinrichtung 51 kann aus den gleichen Materialien bestehen wie die, die für das hohle Teil 43 der ersten Nähnadelhalteeinrichtung 4 verwendet werden, ohne darauf beschränkt zu sein, da das hohle Teil 55 die gleiche Struktur und Funktion wie das hohle Teil 43 der ersten Nähnadelhalteeinrichtung 4 hat.
  • Unter Verwendung der erfindungsgemäßen intrakardialen Nähvorrichtung kann die Schließung von Defekten so durchgeführt werden, wie mit Bezug auf 8 bis 15 beschrieben.
  • Zuerst wird das Herz durch eine chirurgische Inzision der Brust eines Patienten freigelegt und an einem entsprechenden Teil des Herzes punktiert (gewöhnlich an der rechten Auricula Cordis). Eine Hülle (in den Zeichnungen nicht dargestellt) zum Einführen einer intrakardialen Nähvorrichtung wird nahe einer Nähstelle durch den punktierten Teil eingeführt. Dann wird die intrakardiale Nähvorrichtung, wie in 1 dargestellt, in die Hülle eingeführt, bis ihr distales Ende die Position nahe der Nähstelle erreicht. Vor dem Einführen wird die Nähvorrichtung so eingestellt, daß sie eine Positionsbeziehung, wie in 5 und 6 dargestellt, zwischen dem dritten Schaft 31 und der zweiten Nähnadelhalteeinrichtung 51 hat.
  • Wie in 8 dargestellt, steht das distale Ende der Nähvorrichtung aus der Hülle vor, um die erste Nähnadelhalteeinrichtung 4 in einer Defektöffnung DA des Herzes zu lokalisieren, so daß sich die Aussparung 14 an der Defektöffnung befindet. Die zweite Schaftanordnung 2 wird manuell über die erste Schaftanordnung 1 geschoben, um ein Gewebe T zu halten, das die Defektöffnung DA zwischen dem distalen Ende des zweiten Schafts 21 und dem Greiferhalteabschnitt 13 umgibt. Bei Bedarf kann dieser Vorgang unter Prüfung der Beziehung zwischen der Vorrichtung und der Nähstelle im Herz mit der visuellen Einrichtung, z. B. dem Endoskop 8, überprüft werden. Zu dieser Zeit bewegt sich die dritte Schaftanordnung 3 zusammen mit der zweiten Schaftanordnung 2 (vgl. 9) vorwärts. In einem Zustand, wo das Gewebe T zwischen dem Greiferhalteabschnitt 13 und dem zweiten Schaft 21 gehalten wird, wenn der Griffabschnitt 33 manuell über die zweite Schaftanordnung 2 und dadurch die dritte Schaftanordnung 3 zur zweiten Schaftanordnung 21 nach vorn geschoben wird, mit dem Ergebnis, daß die zweite Punktionsnadelhalteeinrichtung 51 zusammen mit dem dritten Schaft 31 nach vorn bewegt wird. Somit wird die Punktionsnadel 6, die von der zweiten Nähnadelhalteeinrichtung 51 im dritten Schaft 31 gehalten wird, nach vorn bewegt, um das Gewebe T zu punktieren, in die erste Nähnadelhalteeinrichtung 4 eingeführt und in dieser an ihrem distalen Ende aufgenommen (vgl. 10).
  • Dann wird durch Zurückziehen des Griffabschnitts 33 in Richtung des Griffabschnitt 54 der Punktionsanordnung 5 der vergrößerte Kopfabschnitt 552 aus dem dritten Schaft 31 herausgezogen, und somit wird das hohle Teil 55 vom Kompressionsdruck des dritten Schafts 31 entlastet. Somit wird das hohle Teil 55 in den nichtzusammengedrückten Zustand zurückgeführt, wo der Innendurchmesser des hohlen Teils 55 größer ist als der Außendurchmesser der Nähnadel 6, und die Nähnadel 6 wird aus der zweiten Nähnadelhalteeinrichtung 51 gelöst (vgl. 11). Gleichzeitig drückt die Rückwärtsbewegung des Griffabschnitts 33 die Spiralfeder 53 zusammen. In dem Zustand, der in 11 gezeigt ist, ist die erste Schaftanordnung 1 manuell über die zweite Schaftanordnung 2 nach vorn geschoben, wie sie steht, mit dem Ergebnis, daß die Nähnadel 6 zusammen mit der ersten Nähnadelhalteeinrichtung 4 nach vorn verschoben ist, durch das Gewebe T geführt und an die erste Nähnadelhalteeinrichtung 4 auf der gegenüberliegenden Seite der zweiten Nähnadelhalteeinrichtung 51 in bezug auf das Gewebe T überführt ist, wie in 12 dargestellt.
  • Die gesamte Nähvorrichtung wird in einem bestimmten Maß nach hinten bewegt, und der Griffabschnitt 54 der Punktionsanordnung 5 wird abgenommen, während der Griffabschnitt 33, so wie er steht, gehalten wird. Und dann wird die zweite Nähnadelhalteeinrichtung 51 durch die Rückholkraft der Spiralfeder 53 zurückbewegt, und der vergrößerte Kopfabschnitt 552 wird in das Lumen 311 des dritten Schafts 31 gezogen. Das Gewebe T wird durch Betätigung der gesamten Nähvorrichtung aus dem ausgesparten Abschnitt 14 herausgeführt, wie in 13 gezeigt. Unter den Bedingungen von 13 wird die zweite Schaftanordnung 2 manuell nach vorn in die Position nahe dem distalen Ende der ersten Schaftanordnung 1 geschoben, was die gleiche Position ist wie die, die in 9 dargestellt ist, und dann wird der Griffabschnitt 33 nach hinten zum Griffabschnitt 54 der Punktionsanordnung 5 bewegt, so daß der vergrößerte Kopf abschnitt 552 aus dem dritten Schaft 31 herausgezogen wird, und das hohle Teil 55 wird vom Kompressionsdruck des dritten Schafts 31 entspannt. Somit wird das hohle Teil 55 in den nichtzusammengedrückten Zustand zurückgeführt, wo der Innendurchmesser des hohlen Teils 55 größer ist als der Außendurchmesser der Nähnadel 6. In diesem Zustand wird die Nähnadel 6 durch Drücken des Griffabschnitts 33 zum Vorschieben der dritten Schaftanordnung 3 über die zweite Schaftanordnung 2 von der zweiten Nähnadelhalteeinrichtung 51 aufgenommen, wie in 14 dargestellt. Gleichzeitig wird die Spiralfeder 6 zusammengedrückt.
  • Dann wird durch Loslassen des Griffabschnitts 33 und gleichzeitiges Halten der zweiten Schaftanordnung 2 und des Griffabschnitts 54 der Punktionsanordnung 5 die dritte Schaftanordnung 3 durch die Rückstellkraft der Spiralfeder 53 nach vorn bewegt. Aus diesem Grund wird der vergrößerte Kopfabschnitt 552 im dritten Schaft 31 aufgenommen, und das hohle Teil 55 wird durch den dritten Schaft 31 zusammengedrückt, um den Innendurchmesser des hohlen Teils 55 kleiner zu machen als den Außendurchmesser der Nähnadel 6, so daß die Nähnadel 6 von der Nähnadelhalteeinrichtung 51 gehalten wird. Wenn in diesem Zustand die erste Schaftanordnung 1 nach vorn geschoben wird, um sie über die zweite Schaftanordnung 2 zu bewegen, wird die Nähnadel 6 an die zweite Nähnadelhalteeinrichtung 51 überführt und in den Zustand versetzt, wie er in 15 dargestellt ist.
  • Das Verschließen des Defekts erfolgt, indem die oben beschriebenen Abläufe mehrmals wiederholt werden und eine Ligatur durchgeführt und der Faden mit einer Spezialvorrichtung abgeschnitten wird.
  • Wie aus der vorstehenden Beschreibung hervorgeht, macht es die Verwendung der erfindungsgemäßen intrakardialen Nähvorrichtung möglich, einen minimal invasiven Eingriff zum Nähen von intrakardialen Defekten ohne Verwendung eines künstlichen Herz-Lungen-Systems durchzuführen.
  • Ferner macht es die Erfindung möglich, intrakardiale Eingriffe mit sicher und zuverlässig bei niedrigen Kosten durchzuführen, im Vergleich zu herkömmlichen Eingriffen, die ein künstliches Herz-Lungen-System verwenden. Zusätzlich macht es die Erfindung möglich, das Komplikationsrisiko nach dem Eingriff zu minimieren, da die Erholungszeit nach dem Eingriff auf etwa einen Tag reduziert wird, was sehr wenig ist im Vergleich zur Erholungszeit von mehr als einer Woche. Außerdem ist die vorliegende Vorrichtung leicht zu bedienen und trägt dazu bei, die Belastungen des Operateurs zu reduzieren.

Claims (9)

  1. Vorrichtung zum intrakardialen Nähen mit: einer ersten Schaftanordnung (1) mit einem ersten Schaft, der ein Lumen aufweist, das von seinem proximalen bis zu seinem distalen Ende durch diesen hindurchführt, einer ersten Nähnadelhalteeinrichtung (4), die am distalen Ende des ersten Schafts koaxial vorgesehen und von diesem beabstandet ist, und einem Verbinder mit einem hämostatischen Ventil, das am proximalen Ende des ersten Schafts vorgesehen ist; einer zweiten Schaftanordnung (2) mit einem zweiten Schaft (2), der ein Lumen aufweist, das von seinem proximalen bis zu seinem distalen Ende durch diesen hindurchführt, und der in der ersten Schaftanordnung gleitfähig angeordnet ist, und einem Verbinder mit einem hämostatischen Ventil, das am proximalen Ende des zweiten Schafts vorgesehen ist; einer dritten Schaftanordnung (3) mit einem hohlen dritten Schaft, der in der zweiten Schaftanordnung gleitfähig angeordnet ist, und einem Griffabschnitt, der an einem proximalen Ende des dritten Schafts vorgesehen ist; und eine Punktionsanordnung (5) mit einem hohlen Bedienungsstab, der an ihrem proximalen Ende vorgesehen ist, und einer zweiten Nähnadelhalteeinrichtung (51), die an ihrem distalen Ende vorgesehen ist und im distalen Ende des dritten Schafts entfernbar angeordnet ist, wobei der hohle Bedienungsstab mit dem proximalen Ende der zweiten Nähnadelhalteeinrichtung verbunden und in der dritten Schaftanordnung beweglich angeordnet ist; wobei der zweite Schaft durch Gleitbewegung vom distalen Ende des ersten Schafts zur ersten Nähnadelhalteeinrichtung herausschiebbar ist und wobei eine Nähnadel (6) zwischen der ersten Nähnadelhalteeinrichtung und der zweiten Nähnadelhalteeinrichtung überführbar ist, wenn der dritte Schaft zum distalen Ende des zweiten Schafts verschoben wird, nachdem der zweite Schaft in eine Position verschoben worden ist, wo eine Nähstelle zwischen dem zweiten Schaft und der ersten Nähnadelhalteeinrichtung gehalten wird.
  2. Vorrichtung zum intrakardialen Nähen nach Anspruch 1, wobei die zweite Nähnadelhalteeinrichtung ein flexibles hohles Teil mit einem Innendurchmesser aufweist, der geringfügig größer ist als ein Außendurchmesser einer Nähnadel, wobei das hohle Teil mit einem vergrößerten Kopfabschnitt versehen ist, der aufweist: ein proximales Ende mit einem Außendurchmesser, der kleiner ist als der Innendurchmesser des dritten Schafts, und ein distales Ende mit einem Außendurchmesser, der größer ist als der Innendurchmesser des dritten Schafts, wobei der vergrößerte Kopfabschnitt einen Abschnitt aufweist, der sich zu seinem proximalen Ende hin verjüngt, und wobei das hohle Teil mit mehreren Schlitzen an seinem distalen Abschnitt, einschließlich des vergrößerten Kopfabschnitts, versehen ist, so daß sich der Innendurchmesser des vergrößerten Kopfabschnitts verringert, um die Nähnadel zu halten, wenn der vergrößerte Kopfabschnitt im dritten Schaft aufgenommen ist.
  3. Vorrichtung zum intrakardialen Nähen nach Anspruch 2, wobei der dritte Schaft mit einer ringförmigen Rippe (312) an einem distalen Abschnitt seines Lumens versehen ist, so daß verhindert wird, daß sich der vergrößerte Kopfabschnitt zu seinem proximalen Ende hin bewegt, wenn der vergrößerte Kopfabschnitt im dritten Schaft aufgenommen ist.
  4. Vorrichtung zum intrakardialen Nähen nach Anspruch 3, ferner mit einem Flansch (553), der an einem proximalen Ende des hohlen Teils vorgesehen ist, und einer Spiralfeder (53), die um das hohle Teil und zwischen dem Flansch und der ringförmigen Rippe angeordnet ist, wobei der Bedienungsstab, der durch Betätigung nach vorn bewegt worden ist, gefolgt von einem Zusammendrücken der Spiralfeder, automatisch durch die Rückstellkraft der Spiralfeder zurückbewegt wird.
  5. Vorrichtung zum intrakardialen Nähen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei der Bedienungsstab an seinem proximalen Ende mit einem Griffabschnitt (33) versehen ist, der ge eignet ist, über dem Griffabschnitt der dritten Schaftanordnung vorwärts und rückwärts beweglich zu sein.
  6. Vorrichtung zum intrakardialen Nähen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die erste Nähnadelhalteeinrichtung aufweist: ein flexibles hohles Teil (43) mit einem Nadelhalteabschnitt mit einem Innendurchmesser, der geringfügig kleiner ist als die Nähnadel, und eine Nadeleinlegeöffnung, die an einem Ende der ersten Schaftseite oder an einem distalen Ende des flexiblen hohlen Teils vorgesehen ist, wobei das hohle Teil mit mehreren Schlitzen (431) versehen ist, die sich in seiner Längsrichtung erstrecken.
  7. Vorrichtung zum intrakardialen Nähen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die erste Nähnadelhalteeinrichtung aufweist: ein flexibles hohles Teil mit einem Nadelhalteabschnitt mit einem Innendurchmesser, der geringfügig kleiner ist als die Nähnadel, und an seinem distalen Ende versehen mit einem vergrößerten Kopfabschnitt, ein hohles Klemmteil (44), das am distalen Ende des hohlen Teils beweglich angeordnet und geeignet ist, den vergrößerten Kopfabschnitt zu umgeben, und eine Spiralfeder, die um das hohle Teil auf der proximalen Seite des hohlen Teils in bezug auf das Klemmteil angeordnet ist, wobei das hohle Teil (43) auf der Seite seines distalen Endes mit Längsschlitzen versehen ist.
  8. Vorrichtung zum intrakardialen Nähen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, ferner mit einer visuellen Überwachungseinrichtung (8) zum Überwachen einer Position der Vorrichtung im Herz.
  9. Vorrichtung zum intrakardialen Nähen nach Anspruch 6 oder 7, wobei der Verbinder der ersten oder zweiten Schaftanordnung mit einer Nebenröhre (222) zur Infusion von Heparin, Kochsalzlösung oder dgl. versehen ist.
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