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Die
vorliegende Erfindung betrifft im allgemeinen ein System zur Fixation
zweier oder mehrerer Teile eines frakturierten Knochens. Im spezielleren betrifft
die vorliegende Erfindung ein Knochenimplantat mit Verriegelungsvorrichtung
zur internen Fixierung eines Röhrenknochens,
wie zum Beispiel eines Femur. Der am weitesten an die Erfindung
heranreichende Stand der Technik ist in der US-A-5120171 offenbart.
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Häufig treten
Frakturen am Femur, und insbesondere im Bereich des Femurhalses
und im intertrochantären
Bereich auf. Herkömmlicherweise
wurden diese Frakturen unter Verwendung eines in den Femurkopf eingebrachten
Nagels in Zusammenwirkung mit einer an der Aussenseite des Femur
angebrachten Seitenplatte oder in Zusammenwirkung mit einem in den
Markkanal eingesetzten Marknagel behandelt. Der Nagel wirkt mit
der Seitenplatte bzw. mit dem Marknagel zusammen, um die Knochenfragmente
auszurichten und zu komprimieren.
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Eine
hohe Sterblichkeitsrate ist mit Hüftfrakturen verbunden, und
zwar entweder bedingt durch die Verletzung an sich oder durch damit
einhergehende Komplikationen. Komplikationen treten häufig dann
auf, wenn zwei oder mehrere Knochenfragmente mit grosser Kraft gegeneinander
gedrückt
werden, während
der Patient den in Heilung begriffenen Knochen mit seinem Körpergewicht
belastet. So kann beispielsweise ein implantierter, spitzer Nagel
oder eine implantierte, spitze Schenkelhalsschraube den Schenkelkopf
oder den Schenkelhals durchdringen und zur Gänze durchbohren; oder ein Nagel,
eine Schenkelhalsschraube, eine Seitenplatte bzw. ein Marknagel
kann bei Belastung an einer Stelle nachgeben oder brechen, an welcher
der Kontakt zwischen den Knochenfragmenten noch nicht ausreichend
ist, um für
sich alleine das Körpergewicht
des Patienten zu tragen.
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Es
wurden eine Vielzahl von Druck-Fixationssystemen entwickelt, um
den Kontakt der Knochenfragmente zueinander zu maximieren und es den Knochenfragmenten
dabei dennoch zu ermöglichen,
sich aufeinander zuzubewegen. Es sind beispielsweise spiralförmige Blätter entwickelt
worden, die in den Hals eines Femur eingesetzt und an diesem befestigt
werden können,
und es sind Verbindungsmechanismen entwickelt worden, um das spiralförmige Blatt
verschiebbar mit einer Seitenplatte oder mit einem Marknagel zu
verbinden.
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Die
Blätter
nach dem Stand der Technik können
jedoch dazu neigen, im Inneren des Knochenfragments zu wandern oder,
schlimmer noch, sie können
aus den Knochenfragmenten ausbrechen oder aus diesen herausgerissen
werden, wodurch sich die Knochenfragmente voneinander lösen bzw.
es zu einer Fehlausrichtung kommt. Blätter nach dem Stand der Technik
sind auch Biegebelastungen ausgesetzt, die zu einem unerwünschten
Verbiegen oder zu einem Bruch des Blatts führen können.
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Ausserdem
ermöglichen
zahlreiche Verbindungsmechanismen nach dem Stand der Technik eine
unbegrenzte Verschiebung zwischen dem Blatt und der Seitenplatte
bzw. dem Marknagel, was dazu führen
kann, dass Blatt und Seitenplatte/Marknagel ausser Eingriff geraten.
Darüber
hinaus sind Verbindungsmechanismen nach dem Stand der Technik während der
Implantation oft kompliziert und schwierig zusammenzufügen.
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Es
besteht somit ein Bedarf an verbesserten Knochenfixationssystemen.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft Knochenfixationssysteme, welche Implantate
und Verbindungsmechanismen zur Fixation eines Knochens beinhalten.
Gemäss
einem Aspekt der Erfindung beinhaltet ein Implantat zur Fixation
eines Knochens einen Schaft mit einem proximalen und einem distalen Ende
und bildet zwischen dem proximalen und dem distalen Ende eine Längsachse.
Eine Mehrzahl von Blättern
mit jeweils einem proximalen und einem distalen Ende ist an dem
Schaft angeordnet und spiralförmig
um die Längsachse
verdreht. Zumindest eines der Blätter
hat eine variable Blattbreite, welche entlang der Längsachse
variiert, und zumindest eines der Blätter hat eine im wesentlichen
konstante Blattbreite. Die variable Blattbreite kann beispielsweise
in Richtung von dem proximalen Blattende zu dem distalen Blattende
hin zunehmen. Gemäss
einer Ausführungsform
kann die Mehrzahl von Blättern
um 90° um
die Längsachse
herum verdreht sein. Zusätzlich oder
alternativ dazu kann zumindest eines der Blätter eine variable Blatthöhe aufweisen,
die entlang der Längsachse
variieren kann. Die variable Blatthöhe kann beispielsweise in Richtung
von dem proximalen Blattende zu dem distalen Blattende hin zunehmen. Die
variable Blatthöhe
ist vorzugsweise am proximalen Blattende im wesentlichen gleich
Null, so dass das proximale Ende des Blattes im wesentlichen bündig mit
dem proximalen Ende des Schaftes ausgebildet ist.
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Gemäss einem
weiteren Aspekt der Erfindung kann der Schaft des Implantats einen
blattbestückten
Abschnitt und einen blattlosen Abschnitt bilden. Der blattlose Abschnitt
kann einen blattlosen Durchmesser bilden und der blattbestückte Abschnitt kann
einen blattbestückten
Durchmesser bilden, welcher geringer ist als der blattlose Durchmesser.
Ausserdem kann der blattlose Abschnitt einen sich verjüngenden
Bereich beinhalten, welcher im wesentlichen an den blattbestückten Abschnitt
angrenzend angeordnet ist, wobei der sich verjüngende Bereich einen Verjüngungsbereichsdurchmesser
aufweist, welcher in Richtung zu dem blattbestückten Abschnitt hin abnimmt.
Der sich verjüngende
Bereich kann weiterhin an einer im wesentlichen an die Blätter angrenzenden
Stelle einen Halsdurchmesser bilden, welcher kleiner ist als der
blattbestückte
Durchmesser.
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Eine
Ausführungsform
der Erfindung beinhaltet einen Verbindungsmechanismus zur Verbindung
eines ersten Frakturfixationsimplantats mit einem zweiten Frakturfixationsimplantat.
Der Verbindungsmechanismus beinhaltet ein in dem ersten Implantat
aufnehmbares Körperelement,
welches eine einzelne sich über
den Körper
hinaus erstreckende Zinke beinhaltet, welche dazu dient, mit einer
Fläche des
zweiten Implantats in Kontakt zu treten. Der Verbindungsmechanismus
beinhaltet weiterhin ein Antriebselement, welches drehbar mit dem
Körperelement
verbunden ist, um mit dem ersten Implantat in schraubbarem Eingriff
zu stehen. Das Antriebselement ist in Bezug auf das Körperelement
frei drehbar und kann dazu verwendet werden, um das Körperelement
gegen das zweite Implantat zu drücken,
so dass die einzelne Zinke die Oberfläche des zweiten Implantats
kontaktiert und im wesentlichen eine Rotation des zweiten Implantats
in Bezug auf das erste Implantat verhindert. Im spezielleren kann
die einzelne Zinke eine erste Eingriffsfläche und das zweite Implantat
eine zweite Eingriffsfläche
bilden, wobei die erste und die zweite Eingriffsfläche entsprechend
zusammenwirken können,
um im wesentlichen eine Rotation des zweiten Implantats in Bezug
auf das erste Implantat zu verhindern.
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Gemäss einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung kann die einzelne Zinke ein Verschieben des zweiten
Implantats in Bezug auf das erste Implantat begrenzen. Beispielsweise
kann die zweite Eingriffsfläche
Anschläge
beinhalten, die an zumindest eines ihrer Enden angrenzen und dazu
dienen, mit der Zinke in Kontakt zu treten, um eine weitergehende
Verschiebung des zweiten Implantats zu verhindern.
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Der
Verbindungsmechanismus kann auch in einem System zur Fixation eines
frakturierten Knochens vorgesehen sein, welches ein erstes und ein zweites
Frakturfixationsimplantat beinhaltet.
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Die
detaillierte Beschreibung ist besser verständlich in Verbindung mit den
beigefügten
Zeichnungen, in denen gleiche Bezugszeichen gleiche Elemente bezeichnen
und in denen:
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1 eine
Perspektivansicht einer beispielhaften Ausführungsform eines erfindungsgemässen Frakturfixationssystems
darstellt, welches als in ein Femur implantiert gezeigt ist;
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2 eine
Seitenansicht von links einer beispielhaften Ausführungsform
eines Frakturfixationsimplantats aus 1 darstellt;
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3 eine
Draufsicht auf das Implantat aus 2 darstellt,
wobei Teile davon im Querschnitt gezeigt sind;
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4A eine
Vorderansicht des Implantats aus 2 darstellt;
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die 4B bis 4F Querschnittsansichten
des Implantats aus 2 jeweils entlang der Linien
B-B bis F-F aus 2 darstellen;
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5 eine
Seitenansicht von rechts einer beispielhaften Ausführungsform
eines erfindungsgemässen
Verbindungsmechanismus darstellt, welcher im inneren des zweiten
Frakturfixationsimplantats aus 1 befindlich
gezeigt wird;
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6 eine
Seitenansicht von rechts des zweiten Implantats aus 5 darstellt;
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7 eine
vergrösserte
Querschnittsansicht eines Teils des zweiten Implantats aus 5 darstellt;
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8 eine
Vorderansicht eines Körperelements
des Verbindungsmechanismus aus 5 darstellt;
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9 eine
Seitenansicht von links des Körperelements
aus 8 darstellt, wobei Teile davon im Querschnitt
gezeigt sind;
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10 eine
Seitenansicht von rechts des Körperelements
aus 8 darstellt;
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11 eine
Draufsicht auf das Körperelement
aus 8 darstellt;
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12A eine teilweise im Querschnitt gezeigte Ansicht
der Verbindungsmechanismus aus 5 darstellt;
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12B eine teilweise im Querschnitt gezeigte Ansicht
einer alternativen Ausführungsform des
Verbindungsmechanismus aus 5 mit einem zweizinkigen
Körperelement
darstellt;
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13 eine
Perspektivansicht eines Antriebselements des Verbindungsmechanismus
aus 5 darstellt;
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14 eine
Querschnittsansicht des Antriebselements aus 13 darstellt;
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15 eine
Seitenansicht von rechts einer Abschlusskappe des zweiten Implantats
aus 6 darstellt;
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16 eine
Rückansicht
der Abschlusskappe aus 15 darstellt;
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17 eine
Perspektivansicht einer beispielhaften Ausführungsform eines zur Verwendung mit
dem erfindungsgemässen
Implantatsystem bestimmten Einführhandgriffs
darstellt; und
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18 eine
Perspektivansicht des Einführhandgriffs
aus 17 darstellt, welcher als mit dem zweiten Implantat
aus 6 verbunden gezeigt wird.
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In 1,
auf welche nun Bezug genommen wird, wird ein Frakturfixationsimplantat 20 gemäss einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung gezeigt, welches in ein Femur implantiert
und mit einem zweiten Frakturfixationsimplantat 22 verbunden
ist, welches zu Illustrationszwecken in Form eines Marknagels 22 dargestellt
ist. Das Implantat 20 kann in Verbindung mit einem Marknagel 22 oder
einem anderen Frakturfixationselement verwendet werden, um eine
orthopädisch
zu versorgende Verletzung, drohende Knochenfrakturen oder bereits
eingetretene Knochenfrakturen zu behandeln. Das Implantat 20 kann
beispielsweise dazu verwendet werden, um intertrochantäre Frakturen
des Femur zu behandeln. Das Implantat 20 ist jedoch nicht
auf eine Verwendung in Verbindung mit einem Marknagel 22 beschränkt und
kann auch alleine oder in Verbindung mit jeder beliebigen Anzahl
von dem einschlägig
gebildeten Fachmann bekannten Implantaten, Knochenplatten, etc.
verwendet werden. Darüber
hinaus ist die vorliegende Erfindung nicht auf eine Behandlung des
Femur beschränkt
und kann zur Behandlung jedes beliebigen Knochens im menschlichen bzw.
tierischen Körper
verwendet werden.
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In
den 2 und 3, auf welche nun Bezug genommen
wird, beinhaltet das Implantat 20 einen Schaft 24 mit
einem proximalen Ende 26 und einem distalen Ende 28,
und bildet eine zwischen dem proximalen Ende 26 und dem
distalen Ende 28 verlaufende Längsachse 30. Eine
Mehrzahl von Blättern 32 ist
auf dem Schaft 24 angeordnet und spiralförmig um
die Längsachse 30 verdreht, wie
weiter unten noch genauer beschrieben wird. Die Mehrzahl von Blättern 32 hat
ein proximales Ende 34 und ein distales Ende 36,
und das proximales Blattende 34 ist vorzugsweise im wesentlichen
an das proximate Schaftende 26 angrenzend angeordnet. Die
Blätter 32 können alternativ
dazu am Schaft 24 auch mittständig zwischen dem proximalen
Schaftende 26 und dem distalen Schaftende 28 angeordnet
sein.
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Eine
Kannulierung 38 (in 3 dargestellt) kann
wahlweise in dem Schaft 24 vorgesehen und im wesentlichen
koaxial zu der Längsachse 30 ausgerichtet
sein. Sofern vorhanden, kann die Kannulierung 38 entsprechend
dimensioniert sein, um das Einsetzen eines (nicht dargestellten)
Führungsdrahtes
zu ermöglichen,
welcher in einschlägig
bekannter Weise bei der Ausrichtung des Implantats 20 während des
Implantationsvorganges behilflich ist. Das distale Schaftende 28 kann
entsprechend ausgelegt und dimensioniert sein, um mit einer (nicht
dargestellten) Einführvorrichtung,
wie etwa einem Einführhandgriff
oder einem Antriebsaufsatz verbunden zu werden. Beispielsweise kann
das distale Schaftende 28, wie in den 2 und 3 gezeigt,
in Bezug auf die Schaft-Längsachse 30 winkelig
ausgebildet sein bzw. eine Ausnehmung 35 beinhalten, welche
einen Gewindeabschnitt 37 aufweist, der zur Verbindung
mit einer Einführvorrichtung
dient. Wie am besten aus 1 ersichtlich, kann die Ausnehmung 35 eine
unsymmetrische Form, wie zum Beispiel eine D-Form, aufweisen, so
dass die Drehausrichtung des Implantats 20 auf einfache
Weise anhand des distalen Endes 28 ermittelt werden kann.
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In
den 4A–4F,
auf welche nun Bezug genommen wird, ist das Implantat 20 vorzugsweise
mit vier spiralförmigen
Blättern 32a–32d versehen,
welche um die Längsachse 30 herum
verdreht angeordnet sind. Für
den einschlägig
gebildeten Fachmann versteht es sich jedoch und ist es erkenntlich,
dass das Implantat 20 mit jeder beliebigen Anzahl von Blättern 32,
wie etwa mit fünf,
sechs oder acht Blättern
versehen sein kann. Die Blätter 32a–32d weisen
jeweils eine spiralförmige
Verdrehung um die Längsachse 30 auf,
welche, wie hier dargestellt, etwa 90° beträgt. Somit ist jedes Blatt zwischen
dem (in 4A gezeigten) proximalen Ende 34 und
dem (in 4F gezeigten) distalen Ende 36 um
ungefähr
90° um die
Längsachse
verdreht. Die spiralförmige
Verdrehung ist so ausgeführt,
dass nachdem das Implantat 20 in einen Knochen, z.B. das
Femur, eingetrieben worden ist, die spiralförmige Verdrehung der Blätter 32 im
wesentlichen ein Verschieben des Implantats 20 in dem Knochen
entlang der Längsachse 30 verhindert.
Für den einschlägig gebildeten
Fachmann versteht es sich und ist es erkenntlich, dass die Blätter 32 jede
beliebige, spiralförmige
Verdrehwinkelgrösse
um die Längsachse 30 aufweisen
können,
wie zum Beispiel 45°,
60°, 120°, 180°, 360°, 720° oder 1080°.
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Wie
in den 4A–4F dargestellt,
sind ein erstes Blatt 32a und ein zweites Blatt 32c zueinander
im wesentlichen diametral entgegengesetzt um die Längsachse 30 herum
angeordnet, während ein
drittes Blatt 32b und ein viertes Blatt 32d ebenfalls
zueinander im wesentlichen diametral entgegengesetzt um die Längsachse 30 herum
angeordnet sind. Das erste Blatt 32a und das zweite Blatt 32c sind
vorzugsweise um etwa 90° phasenverschoben in
Bezug auf das dritte Blatt 32b und das vierte Blatt 32d,
wobei jedoch auch andere Auslegungen als innerhalb der vorliegenden
Erfindung gelegen zu betrachten sind. Vorzugsweise bildet in einer
Ausführungsform
zumindest eines der Blätter 32 eine
Blattbreite W, welche entlang der Längsachse 30 variiert. Im
spezielleren weist das Blatt 32b eine Blattbreite Wb auf, welche von dem (in 4A gezeigten)
proximalen Blattende 34 zu dem (in 4F gezeigten) distalen
Blattende 36 zunimmt, so dass die Blattbreite Wb im wesentlichen angrenzend an das distale Blattende 36 am
grössten
und im wesentlichen angrenzend an das proximale Blattende 34 am
geringsten ist. Vorzugsweise nimmt die Blattbreite Wb vom proximalen
Blattende 34 zu dem distalen Blattende 36 hin
kontinuierlich zu.
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In
der dargestellten, beispielhaften Ausführungsform weisen die Blätter 32b und 32d beide
jeweils eine variable Blattbreite Wb und
Wd auf. Wenn das Implantat 20,
wie in 1 gezeigt, sich in der beabsichtigten Drehausrichtung innerhalb
des Knochens befindet, sind die distalen Enden 36 der Blätter 32b und 32d im
wesentlichen in der Ebene ausgerichtet, in welcher der Grossteil
der Kräfte
auf das Implantat 20 ausgeübt wird (wobei es sich in der
Ansicht aus 1 im wesentlichen im eine vertikale
Ebene handelt, welche sich entlang der Längsachse 30 und entlang
der Längsachse 68 erstreckt).
Somit erhöhen die
grösseren
Breiten Wb, Wd der
Blätter 32b, 32d im Bereich
ihrer distalen Enden 36 die Biegefestigkeit des Implantats 20,
während
die verringerten Breiten an den proximalen Enden 34 ein
leichteres Einbringen des Implantats 20 in den Knochen
ermöglichen. Die
Verjüngung
der Blätter 32b und 32d trägt auch dazu
bei, ein Verschieben des Implantats 20 innerhalb des Knochens
entlang der Längsachse 30 zu verhindern.
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Zusätzlich oder
alternativ dazu können
eines oder mehrere der Blätter 32 eine
im wesentlichen konstante Blattbreite W aufweisen. Beispielsweise kann
das Blatt 32c, wie in den 4A–F gezeigt, eine
im wesentlichen konstante Breite Wc aufweisen, welche
an dem (in 4A gezeigten) proximalen Blattende 34,
an den in den 4B–4E gezeigten
mittleren Stellen und an dem (in 4F gezeigten)
distalen Blattende 36 im wesentlichen gleich ist. In der
dargestellten, beispielhaften Ausführungsform weist das Blatt 32a ebenfalls
eine im wesentlichen konstante Blattbreite Wa auf
(die Blattbreite Wa scheint in den 4A–4F infolge
der weiter unten behandelten Veränderung
in der Blatthöhe
Ha zu variieren, die Blattbreite Wa ist jedoch in Wirklichkeit entlang der
Längsachse 30 im
wesentlichen konstant).
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Gemäss einem
weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung kann zumindest eines
der Blätter 32 eine
(im rechten Winkel zu der Längsachse 30 von der
Basis des Blattes 32 bis zur Blattspitze hin verlaufend
definierte) Blatthöhe
H bilden, welche entlang der Längsachse 30 variiert.
Insbesondere kann das Blatt 32a eine Blatthöhe Ha aufweisen, welche von dem (in 4A gezeigten)
proximalen Blattende 34 zu dem (in 4F gezeigten)
distalen Blattende 36 zunimmt, so dass die Blatthöhe Ha im wesentlichen angrenzend an das distale
Blattende 36 am grössten und
im wesentlichen angrenzend an das proximale Blattende 34 am
geringsten ist. Vorzugsweise ist die Blatthöhe Ha,
wie in 4A gezeigt, am proximalen Blattende 34 im
wesentlichen gleich Null, so dass das Blatt 32a am proximalen
Blattende 34 im wesentlichen bündig mit dem Schaft 24 ausgebildet
ist. Wenn das Implantat 20 sich in der beabsichtigten,
in 1 gezeigten Drehausrichtung befindet, wird durch
die verminderte Höhe
Ha bzw. durch die im wesentlichen bündige Auslegung
des Blattes 32a am proximalen Ende 34 die Distanz
X vergrössert,
um welche das Implantat 20 in dem Knochen wandern muss,
bevor es den Knochen zur Gänze
durchschneidet. Auch wird durch die bündige Auslegung des Blattes 32a an dem
proximalen Ende 34 eine Migration des Implantats 20 in
dem Knochen verringert (da praktisch kein Blatt 32a am
proximalen Ende 34 vorhanden ist, welches den Knochen unter
Lasteinwirkung durchschneiden könnte).
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Zusätzlich oder
alternativ dazu kann zumindest eines der Blätter 32 eine im wesentlichen
konstante Blatthöhe
H aufweisen. So können
zum Beispiel, wie in den 4A–4F gezeigt,
die Blätter 32b, 32c und 32d jeweils
eine konstante Blatthöhe Hb, Hc bzw. Hd aufweisen, die von dem (in 4A gezeigten)
proximalen Blattende 34 über die (in den 4B–4E gezeigten)
mittleren Stellen bis hin zu dem (in 4F gezeigten)
distalen Blattende 36 im wesentlichen konstant verläuft.
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In 3,
auf welche nun nochmals Bezug genommen wird, beinhaltet das Implantat 20 einen blattbestückten Abschnitt 40,
auf welchem Blätter 32 angeordnet
sind, und einen blattlosen Abschnitt 42, auf welchem keinerlei
Blätter
vorhanden sind. Der blattbestückte
Abschnitt 40 bildet einen blattbestückten Durchmesser 44 und
der blattlose Abschnitt 42 bildet einen blattlosen Durchmesser 46.
Der Maximaldurchmesser des blattbestückten Abschnitts 40 (d.h.
wo der blattbestückte
Durchmesser 44 am grössten
ist) kann vorzugsweise kleiner sein als der Maximaldurchmesser des
blattlosen Abschnitts 42 (d.h. wo der blattlose Durchmesser 46 am
grössten ist).
Gemäss
dieser Auslegung des Implantats 20 kann der blattbestückte Abschnitt 40 frei
durch die (in 5 gezeigte und weiter unten
genauer beschriebene) in dem Marknagel 22 ausgebildete
Bohrung 66 hindurchgeführt
werden, um eine einfache Zusammenfügung zu gewährleisten, und der blattlose
Abschnitt 42 kann genau in die Bohrung 66 passen,
um eine stabile Gleitverbindung zwischen dem blattlosen Abschnitt 42 und
der Bohrung 66 zu gewährleisten.
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Der
blattlose Abschnitt 42 kann weiterhin mit einem im wesentlichen
an den blattbestückten
Abschnitt 40 anschliessenden, sich verjüngenden Bereich 48 versehen
sein. Der sich verjüngende
Bereich 48 bildet einen Verjüngungsbereichsdurchmesser 50,
welcher in Richtung zu dem blattbestückten Abschnitt 40 hin
abnimmt. Beispielsweise kann der Verjüngungsbereichsdurchmesser 50 an
der an den Bereich ohne Verjüngung
anschliessenden Stelle dem blattlosen Durchmesser 46 entsprechen
und entlang der Längsachse 30 zu
dem distalen Ende des blattbestückten
Abschnitts 40 hin abnehmen bzw. konisch nach innen zulaufen.
Vorzugsweise ist der sich verjüngende
Bereich 48 nach innen gekrümmt, um eine gleichmässige Belastungsverteilung über den gesamten
sich verjüngenden
Bereich 48 hinweg zu erzielen und um eine gleichförmige Biegung
des Implantats 20 unter Belastung zu gewährleisten.
Zusätzlich
oder alternativ dazu kann der sich verjüngende Bereich 50 weiterhin
an einer im wesentlichen an den blattbestückten Abschnitt 40 anschliessenden Stelle
(d.h. an der Stelle, an welcher der blattlose Abschnitt 42 auf
den blattbestückten
Abschnitt 40 trifft) einen Halsdurchmesser 52 aufweisen,
der kleiner ist als der blattbestückte Durchmesser 44.
Diese Auslegung des Implantats 20 ermöglicht ein Einwachsen des Knochens
zwischen den blattlosen Abschnitt 42 und den blattbestückten Abschnitt 40,
wodurch ein Widerstand gegen ein Ausreissen des Implantats 20 aus
dem Knochen geschaffen wird. Ausserdem dient der sich verjüngende Bereich 48 zur
Selbstzentrierung des Implantats 20, während das Implantat 20 in die
Bohrung 66 des (in 5 gezeigten)
Marknagels 22 eingeführt
wird.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft weiterhin auch einen Mechanismus,
welcher dazu verwendet werden kann, um ein erstes Frakturfixationsimplantat 20 mit
einem zweiten Frakturtixationsimplantat 22 zu verbinden.
Wie hier beschrieben, kann der Verbindungsmechanismus dazu verwendet
werden, um das oben beschriebene Implantat 20 mit einem
Marknagel 22 zu verbinden. Der Verbindungsmechanismus ist
jedoch nicht auf eine Verwendung mit dem Implantat 20 bzw.
dem Marknagel 22 beschränkt
und kann dazu verwendet werden, jede beliebige Anzahl von verschiedenen,
einschlägig
gebildeten Fachleuten bekannten Frakturfixationsimplantaten miteinander
zu verbinden.
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In 5,
auf welche nun Bezug genommen wird, werden ein Körperelement 60 und
ein Antriebselement 62 in einen Innenkanal 64 eingesetzt
gezeigt, welcher in dem Marknagel 22 ausgebildet ist. Das
Körperelement 60 und
das Antriebselement 62 wirken mit dem Kanal 64 zusammen,
um das (nicht dargestellte) Implantat 20 in einer Bohrung 66 zu
befestigen, welche sich durch den Marknagel 22 hindurch
erstreckt. Wie weiter unten im einzelnen besprochen wird, wirken
das Körperelement 60,
das Antriebselement 62 und der Kanal 64 zusammen,
um das Implantat 20 im wesentlichen daran zu hindern, sich
in der Bohrung 66 um seine (in den 1–3 gezeigte)
Längsachse 30 zu
drehen, und auch um ein Verschieben des Implantats 20 innerhalb
der Bohrung 66 auf eine vorgegebene Distanz zu begrenzen.
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In
den 6 und 7, auf welche nun Bezug genommen
wird, wird die Auslegung des Marknagels 22 im Detail gezeigt.
Der Marknagel 22 bildet eine Längsachse 68, welche
gerade, gebogen (wie hier gezeigt), gekrümmt oder andersartig ausgelegt und
dimensioniert sein kann, um sich der Geometrie des Knochens anzupassen,
in welchen der Marknagel 22 zu implantieren ist. Der Kanal 64 verläuft im wesentlichen
entlang der Längsachse 68 und
ist entsprechend dimensioniert und ausgelegt, um das Körperelement 60 und
das Antriebselement 62 aufzunehmen, so dass die beiden
Teile in dem Kanal 64 zumindest teilweise entlang der Längsachse 68 bewegbar
sind. Ein Gewinde 98 kann an dem Kanal 64 angebracht
sein, wie weiter unten noch im Detail erläutert wird. Ausserdem kann
an dem Kanal 64 ein Paar Rillen 65 ausgebildet
sein, wobei die Rillen vorzugsweise einander diametral entgegengesetzt
angeordnet sind.
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In
den 6 und 7, auf welche weiterhin Bezug
genommen wird, erstreckt sich die Bohrung 66 durch den
Marknagel 22 hindurch, schneidet den Kanal 64,
und ist entsprechend dimensioniert und ausgelegt, dass das Implantat 20 durch
sie hindurchgeschoben werden kann. Gemäss der gezeigten, beispielhaften
Ausführungsform
ist die Bohrung 66 entsprechend ausgelegt und dimensioniert,
um mit dem blattlosen Abschnitt 42 des Implantats 20 in
gleitendem Eingriff zu stehen und das Implantat 20 in einer gegebenen
Winkelbeziehung hinsichtlich der Längsachse 68 zu halten.
Wie gezeigt, ist die Bohrung 66 in einem Winkel 70 in
Bezug auf die Längsachse 68 angeordnet.
Der Winkel 70 kann entsprechend gewählt werden, um sich der Anatomie
des Patienten, in dessen Körper
der Marknagel 22 und das Implantat 20 zu implantieren
sind, anzupassen, d.h. um beispielsweise dem vom Femurhals und Femurschaft
eines menschlichen Patienten gebildeten Winkel zu entsprechen. Eine
(in 7 teilweise dargestellte) Kannulierung 72 kann
wahlweise durch den Marknagel 22 in im wesentlichen koaxialer
Ausrichtung mit der Längsachse 68 vorgesehen
sein. Sofern vorhanden, kann die Kannulierung 72 entsprechend
dimensioniert sein, um das Einsetzen eines (nicht dargestellten)
Führungsdrahtes
zu ermöglichen,
welcher in einschlägig
bekannter Weise bei der Implantation des Marknagels 22 als
Führung
dient.
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In
den 8–11,
auf welche nun Bezug genommen wird, wird das Körperelement 60 im
Detail gezeigt. Das Körperelement 60 beinhaltet
einen im wesentlichen zylindrischen Abschnitt 78, welcher eine
Längsachse 80 des
Körperelements 60,
sowie eine sich über
den zylindrischen Abschnitt 78 hinaus erstreckende Zinke 76 bildet.
Für den
einschlägig
gebildeten Fachmann versteht es sich jedoch und ist es erkenntlich,
dass das Körperelement 60 nicht
auf die hier dargestellte Form beschränkt ist und jede beliebige
Form aufweisen kann, die eine Bewegung des Körperelements 60 innerhalb
des in dem Marknagel 22 ausgebildeten Kanals 64 ermöglicht.
Ein Paar Ausrichtzungen 85 (in den 8 und 11 gezeigt) kann
sich über
den zylindrischen Abschnitt 78 hinaus erstrecken. Sofern
vorhanden, sind die Zungen 85 entsprechend an dem Körperelement 60 positioniert, dass
die Zungen 85 in den (in 7 gezeigten)
Rillen 65 des Marknagels 22 aufgenommen werden
können.
Durch das Zusammenwirken der Zungen 85 und der Rillen 65 wird
eine Rotation des Körperelements 60 innerhalb
des in dem Marknagel 22 ausgebildeten Kanals 64 im
wesentlichen begrenzt.
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Durch
das Zusammenwirken der Zungen 85 und der Rillen 65 wird
ausserdem die (in 9 dargestellte) Oberfläche 79 des
Körperelements 60 in Beabstandung
zu dem Implantat 20 gehalten, wenn der Verbindungsmechanismus
zusammengesetzt und verriegelt wird, wodurch eine freie Verschiebung des
Implantats 20 in der Bohrung 66 ermöglicht wird. Im
spezielleren weisen die Rillen 65 (in 7 gezeigte)
Enden 67 auf, welche mit den Zungen 85 in Kontakt
treten und somit eine weitere Verschiebung des Körperelements 60 hin
zu der Bohrung 66 verhindern. Die Enden 67 sind
in dem Kanal 64 an entsprechenden Stellen angebracht, so
dass die Zungen 85 mit den Enden 67 in Kontakt
treten (und somit eine weitere Bewegung des Körperelements 60 hin
zu der Bohrung 66 verhindern), bevor die Oberfläche 79 mit dem
Implantat 20 in Kontakt tritt. Wie in den Figuren gezeigt,
ist die Oberfläche 79 vorzugsweise
in einem Winkel 81 in Bezug auf die Längsachse 80 ausgerichtet,
welcher im wesentlichen dem Winkel 70 entspricht, obwohl
der Winkel 81 sich auch von dem Winkel 70 unterscheiden
kann. Gemäss
der Auslegung, in welcher der Winkel 81 im wesentlichen
dem Winkel 70 entspricht, verbleibt die in einem Winkel ausgerichtete
Oberfläche 79 stets
im selben Abstand von dem Implantat 20, wenn der Verbindungsmechanismus
zusammengesetzt und verriegelt wird.
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Das
Körperelement 60 kann
auch einen Befestigungsabschnitt 82 beinhalten, der entsprechend ausgelegt
und dimensioniert ist, um das Körperelement 60 drehbar
mit dem Antriebselement 62 zu verbinden, wie weiter unten
noch eingehender besprochen werden wird. Wie in 8 gezeigt,
beinhaltet der Befestigungsabschnitt 82 ein Paar von sich
nach oben erstreckenden Armen 83, welche ein Paar gegenüberliegender
Kanäle 83a bilden,
um einen Abschnitt des Antriebselements 62 darin aufzunehmen. Eine
Kannulierung 84 kann wahlweise in im wesentlichen koaxialer
Ausrichtung mit der Längsachse 80 durch
das Körperelement 60 hindurch
vorgesehen sein, um die Hindurchführung eines (nicht dargestellten)
Führungsdrahtes
durch dieses zu ermöglichen.
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In
den 8–11,
auf welche weiterhin Bezug genommen wird, erstreckt sich die Zinke 76 in einer
im wesentlichen parallel zu der Längsachse 80 verlaufenden
Richtung von dem Körperelement 60 weg,
und kann entsprechend ausgelegt und dimensioniert sein, um das Implantat 20 zu
kontaktieren, so dass eine Verschiebung und eine Rotation des Implantats 20 in
Bezug auf die (in 1 gezeigte) Längsachse 30 begrenzt
wird. Wie weiter unten noch eingehender besprochen wird, kann die
Zinke 76 mit einer ersten Eingriffsfläche 86 versehen sein,
welche mit einer zweiten, an dem Implantat 20 ausgebildeten Eingriffsfläche 90 in
Kontakt steht, um im wesentlichen eine Rotation des Implantats 20 zu
verhindern und eine Verschiebung des Implantats 20 zu begrenzen,
wie weiter unten noch eingehender besprochen wird. Gemäss einer
alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann das Körperelement 60 mit
zwei oder mehreren Zinken versehen sein, die dazu dienen, mit zwei
oder mehreren an dem Implantat 20 ausgebildeten Eingriffsflächen in Kontakt
zu treten. Beispielsweise kann eine zweite Zinke sich in derselben
Richtung wie die Zinke 76 von dem Körperelement 60 weg
erstrecken und kann der Zinke 76 um die Längsachse 80 diametral
entgegengesetzt angeordnet sein und im wesentlichen parallel zu
der Zinke 76 verlaufen. Die zweizinkige Ausführungsform
kann beispielsweise in Verbindung mit einem Implantat 20 mit
zwei diametral entgegengesetzt angeordneten Eingriffsflächen verwendet
werden. Alternativ dazu kann eine einzinkige Ausführungsform
in Verbindung mit einem Implantat 20 mit zwei oder mehreren
Eingriffsflächen
verwendet werden.
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In
den 2 und 3, auf welche nun erneut Bezug
genommen wird, wird eine beispielhafte Ausführungsform einer zweiten, an
dem Implantat 20 ausgebildeten Eingriffsfläche 90 gezeigt.
Gemäss der
gezeigten Ausführungsform
ist die zweite Eingriffsfläche 90 im
wesentlichen eben ausgebildet und erstreckt sich entlang der Längsachse 30.
Ein erster und ein zweiter Anschlag 92, 94 kann
an den gegenüberliegenden
Enden angebracht sein, um die zweite Eingriffsfläche 90 zu verriegeln.
In der gezeigten, beispielhaften Ausführungsform ist die zweite Eingriffsfläche 90 in
dem Schaft 24 des Implantats 20 vertieft ausgebildet
und die Anschläge 92, 94 werden
an den Begrenzungen der vertieften Fläche gebildet. Für den einschlägig gebildeten
Fachmann versteht es sich jedoch und ist es erkenntlich, dass auch
andere Auslegungen der Eingriffsfläche 90 und der Anschläge 92, 94 als
im Bereich der vorliegenden Erfindung gelegen zu betrachten sind.
Beispielsweise kann die Eingriffsfläche 90 bzw. können die
Anschläge 92, 94 alternativ
dazu auf dem Schaft 24 ausgebildet sein oder sich über diesen
hinaus erstrecken. Darüber
hinaus kann das Implantat 20, wie bereits weiter oben besprochen,
alternativ dazu mit zwei oder mehreren zweiten Eingriffsflächen 90 versehen
sein, welche mit einem Körperelement 60 in
Wechselwirkung treten können,
das eine, zwei oder mehrere Zinken aufweist.
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Wenn
das Implantat 20 in der in dem Marknagel 22 ausgebildeten
Bohrung 66 aufgenommen wird und das Körperelement 60 in
dem Kanal 64 platziert ist und die Zungen 85 an
den Enden 67 der Rillen 65 nach aussen treten,
tritt die Zinke 76 mit dem Implantat 20 in Wechselwirkung,
um im wesentlichen eine Rotation des Implantats 20 um seine
Längsachse 30 zu
verhindern. Im spezielleren ist die Zinke 76 genau in den
Zwischenraum zwischen dem Kanal 64 und dem Implantat 20 eingepasst,
so dass die erste und die zweite Eingriffsfläche 86, 90 bedingt
durch die einengenden Bedingungen des Kanals 64 miteinander
in Kontakt gehalten werden. In dieser Auslegung wird das Implantat 20 im
wesentlichen durch das Aneinanderstossen der im wesentlichen ebenen, ersten
und zweiten Eingriffsfläche 86, 90 an
einer Rotation um seine Längsachse 30 gehindert.
Der Verbindungsmechanismus kann somit dazu verwendet werden, das
Implantat 20 in seiner beabsichtigten Drehausrichtung innerhalb
des Knochens zu halten. Sofern vorhanden, hindern die Anschläge 92, 94 das Implantat 20 und
das Implantat 22 daran, sich voneinander zu lösen, und
können
auch ein Verschieben des Implantats 20 entlang seiner Längsachse 30 auf die
Länge der
zweiten Eingriffsfläche 90 begrenzen. Hat
sich beispielsweise das Implantat 20 so weit nach distal
verschoben, dass der erste Anschlag 92 mit der Zinke 76 in
Kontakt tritt, so wird jegliche weitere Verschiebung in die distale
Richtung verhindert. Hat sich das Implantat 20 umgekehrt
so weit nach proximal verschoben, dass der zweite Anschlag 94 mit
der Zinke 76 in Kontakt tritt, so wird jegliche weitere
Verschiebung in die proximale Richtung verhindert. Somit kann nun
der erste und der zweite Anschlag 92, 94 entlang
der Längsachse 30 selektiv entsprechend
voneinander beabstandet werden, so dass ein gewünschter Verschiebebereich zwischen dem
Implantat 20 und dem Marknagel 22 geschaffen wird,
wodurch eine Kompression zwischen den beiden frakturierten Knochenfragmenten
ermöglicht wird.
Ein solcher bei der Implantation geschaffener, begrenzter Verschiebebereich
kann beispielsweise wünschenswert
sein, um einen frakturierten Femurkopf gegen den trochanterischen
Bereich zu pressen. Ausserdem kann eine begrenzte Bewegung auch
das Knochenwachstum und die Frakturheilung während der Implantat-Standzeit
stimulieren. Für
den einschlägig
gebildeten Fachmann versteht es sich und ist es erkenntlich, dass
die erste Eingriffsfläche 86 und
die zweite Eingriffsfläche 90 nicht
auf die hier gezeigten, im wesentlichen ebenen Auslegungen beschränkt sind.
Vielmehr können
die erste und die zweite Eingriffsfläche 86, 90 jede
beliebige Geometrie aufweisen, welche gewährleistet, dass, wenn die Flächen gegeneinander
anliegen, eine Rotation des Implantats 20 um die Längsachse 30 verhindert
wird und dabei gleichzeitig eine Verschiebung des Implantats 20 entlang
der Längsachse 30 ermöglicht wird.
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Wie
weiter oben erörtert,
kann das Körperelement 60 zwei
oder mehrere Zinken 76 aufweisen und kann das Implantat 20 zwei
oder mehrere Eingriffsflächen 90 aufweisen.
Mehrere Zinken können zwar
bei gewissen Anwendungen wünschenswert sein
(so etwa wenn aussergewöhnlich
grosse Kräfte dazu
neigen, das erste Implantat 20 um die Längsachse 30 in Bezug
auf das zweite Implantat 22 zu verdrehen), die beispielhafte
Ausführungsform
mit einer einzelnen Zinke 76, wie in den 8–10 gezeigt,
oder, alternativ dazu, mit einer Zinke mit grösserer Länge als die andere, gewährleistet
jedoch einen besseren Komfort bei der Zusammenfügung, verglichen mit den zweizinkigen
oder mehrzinkigen Ausführungsformen
mit gleicher Zinkenlänge.
So kann beispielsweise eine einzelne Zinke 76 oder eine Zinke
mit grösserer
Länge als
die andere in dem in 12A gezeigten Beispiel von Vorteil
sein, in welchem das Implantat 20 in der Bohrung 66 schlecht ausgerichtet
ist, so dass die erste Eingriffsfläche 86 nicht mit der
zweiten Eingriffsfläche 90 fluchtet.
In diesem Fall bewirkt eine Bewegung des Körperelements 60 hin
zu dem Implantat 20, dass die Zinke 76 entlang
der zweiten Eingriffsfläche 90 gleitet,
um das Implantat 20 dazu zu bringen, sich so weit um die Längsachse 30 zu
bewegen, bis die erste und die zweite Eingriffsfläche 86, 90 miteinander
fluchten und darüber
hinaus entsprechend in Eingriff stehen, um im wesentlichen eine
Rotation des Implantats 20 zu verhindern. Wird im Gegensatz
dazu eine zweizinkige Ausführungsform
mit Zinken gleicher Länge,
wie in 12B gezeigt, auf ein Implantat 20 zu
bewegt, das in der Bohrung 66 schlecht ausgerichtet ist,
so tritt eine der beiden Zinken 76 mit dem Schaft 24 in Kontakt
und hindert dadurch die andere Zinke 76 daran, mit der
entsprechenden zweiten Eingriffsfläche 90 in Kontakt
zu treten, um das Implantat 20 in die richtige Ausrichtung
zu drehen. Wie hier gezeigt, berührt
die zweite Zinke 76b den Schaft 24 und hindert dadurch
die erste Zinke 76a daran, mit der zweiten Eingriffsfläche 90a in
Kontakt zu treten, um das Implantat 20 in die richtige
Ausrichtung mit dem Körperelement 60 zu
drehen. Somit kann eine einzinkige Ausführungsform (bzw. eine mehrzinkige
Ausführungsform
mit einer Zinke, die länger
ist als die anderen) einen besseren Komfort bei der Zusammenfügung des
Verbindungsmechanismus schaffen.
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In
den 7, 8 und 11, auf
welche erneut Bezug genommen wird, wirken die Zungen 85, sofern
vorhanden, mit den Rillen 65 zusammen, um im wesentlichen
das Körperelement 60 daran
zu hindern, sich in dem Kanal 64 des Marknagels 22 zu drehen.
Dadurch wird der Vorteil erzielt, dass die Zinke(n) 76 mit
der/den Eingriffsfläche(n) 90 in
dem Kanal 64 ausgerichtet werden; das Implantat 20 kann dadurch
auf einfache Weise in die Bohrung 66 eingeführt werden,
wobei der Chirurg sich nicht um die Ausrichtung der Zinke(n) 76 zu
kümmern
braucht.
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In
den 13 und 14, auf
welche nun Bezug genommen wird, wird das Antriebselement 62 im
Detail gezeigt. Das Antriebselement 62 ist entsprechend
ausgelegt und dimensioniert, um mit dem Kanal 64 in Eingriff
zu treten, um das Körperelement 60 selektiv
in Position zu halten. In der gezeigten, beispielhaften Ausführungsform
beinhaltet das Antriebselement 62 ein Gewinde 96,
welches mit einem in dem Kanal 64 ausgebildeten Gewinde 98 übereinstimmt,
es sind jedoch auch andere Strukturen zur Befestigung des Antriebselements 62 in
dem Kanal 64, wie zum Beispiel Federn oder Elastomere,
im Bereich der Erfindung gelegen. Das Antriebselement 62 beinhaltet
auch einen Befestigungsabschnitt 100, welcher entsprechend
ausgelegt und dimensioniert ist, um das Antriebselement 62 drehbar
mit dem Körperelement 60 zu
verbinden, so dass das Antriebselement 62 sich in Bezug
auf das Körperelement 60 frei
drehen kann. Dies ist vor allem in dem Fall besonders nützlich,
in dem Zungen 85 (8 und 11) mit
Rillen 65 (7) zusammenwirken, um eine Rotation
des Körperelements 60 in
dem Kanal 64 zu verhindern. In der gezeigten, beispielhaften
Ausführungsform
ist der Befestigungsabschnitt 100 ein im wesentlichen scheibenförmiger Flansch,
der zwischen den in den Armen 83 des Körperelement 60 ausgebildeten
Kanälen 83a aufgenommen
werden kann. Für
den einschlägig
gebildeten Fachmann versteht es sich und ist es erkenntlich, dass
alternativ dazu jede beliebige Anzahl von Strukturen, beispielsweise
Schrauben, Drehringe, Stifte, usw., geschaffen werden kann, um das
Antriebselement 62 mit dem Körperelement 60 zu
verbinden und dabei eine Drehbarkeit zwischen den beiden Teilen
zu gewährleisten. Für den einschlägig gebildeten
Fachmann versteht es sich weiterhin und ist es erkenntlich, dass
das Körperelement 60 und
das Antriebselement 62 entweder permanent aneinander befestigt
oder lösbar
miteinander verbunden sein können.
Das Antriebselement 62 kann auch einen Werkzeugeingriffsabschnitt 102 beinhalten.
Wie dargestellt, bildet das Antriebselement 62 eine im
wesentlichen innensechskantförmige Öffnung 102,
welche entsprechend dimensioniert und ausgelegt ist, um einen Sechskantschlüssel aufzunehmen.
Der Werkzeugeingriffsabschnitt 102 kann alternativ dazu
entsprechend dimensioniert und ausgelegt sein, um jede beliebige
Anzahl von dem einschlägig
gebildeten Fachmann bekannten Antriebswerkzeugen, wie etwa einen
Schraubendreher oder einen Schraubenschlüssel, aufzunehmen. Eine Kannulierung 104 kann
sich wahlweise im wesentlichen axial durch das Antriebselement 62 hindurch
erstrecken, um das Hindurchführen
eines (nicht dargestellten) Führungsdrahtes
durch letzteres zu ermöglichen.
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In
den 15 und 16, auf
welche nun Bezug genommen wird, wird eine optionale Abschlusskappe 106 gezeigt.
Die Abschlusskappe 106 kann, sofern vorgesehen, lösbar an
dem Ende des Marknagels 22 befestigt werden, um das Körperelement 60 und
das Antriebselement 62 in dem Kanal 64 zu verbergen.
Darüber
hinaus kann in Fällen,
in denen der Chirurg darauf verzichtet, den Verriegelungsmechanismus
in Eingriff zu bringen (d.h. das in dem Kanal 64 befindliche
Antriebselement 62, welches dazu dient, das Körperelement 60 mit
dem Implantat 20 zum Eingriff zu bringen, nicht festzieht)
die Abschlusskappe 106 gegen das Antriebselement 62 gedrückt werden,
um dadurch ein unbeabsichtigtes Wandern des Antriebselements 62 und
folglich des Körperelements 60 innerhalb
des Kanals 64 zu verhindern.
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In
der in den 15 und 16 gezeigten, beispielhaften
Ausführungsform
beinhaltet die Abschlusskappe 106 ein darauf angeordnetes
Gewinde 108, welches mit einem an dem Kanal 64 ausgebildeten
Gewinde 98 oder einem anderen an dem Kanal 64 ausgebildeten
Gewinde übereinstimmt,
um die Abschlusskappe 106 an dem Marknagel 22 zu
befestigen. Jede beliebige Anzahl von dem einschlägig gebildeten
Fachmann bekannten Strukturen, wie zum Beispiel Druckknöpfe, Klebstoffe
oder Schrauben, können
alternativ dazu verwendet werden, um die Abschlusskappe 106 lösbar an
dem Marknagel 22 zu befestigen. Die Abschlusskappe 106 kann
weiterhin einen Werkzeugeingriffsabschnitt 110 beinhalten,
der als im wesentlichen sechskantförmiger Abschnitt 110 dargestellt
ist und der entsprechend dimensioniert und ausgelegt ist, um einen
Schraubenschlüssel
aufzunehmen. Der Werkzeugeingriffsabschnitt 110 kann alternativ
dazu entsprechend dimensioniert und ausgelegt sein, um jede beliebige
Anzahl von dem einschlägig
gebildeten Fachmann bekannten Antriebswerkzeugen, wie etwa einen
Sechskantschlüssel oder
einen Schraubendreher, aufzunehmen. Eine Kannulierung 112 kann
wahlweise vorgesehen sein, welche sich im wesentlichen axial durch
die Abschlusskappe 106 hindurch erstreckt, um die Durchführung eines
(nicht dargestellten) Führungsdrahtes durch
letztere zu ermöglichen.
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Der
Marknagel 22 kann mit dem Körperelement 60, dem
Antriebselement 62 und wahlweise auch der Abschlusskappe 106 versehen
sein, welche im Rahmen einer Vormontage bereits in den Kanal 64 eingesetzt
worden sind, wodurch der mit der Implantation des Marknagels 22 verbundene
Zeitaufwand reduziert werden kann und auch die Anzahl der von dem
Chirurgen zu manipulierenden Teile reduziert werden kann. Im Fall
einer Vormontage dieser Komponenten können die Kannulierungen 72, 84, 104 und 112 (welche
jeweils in dem Marknagel 22, dem Körperelement 60, dem
Antriebselement 62 und der Kappe 106 ausgebildet
sind) im wesentlichen fluchtend miteinander ausgerichtet sein, um
die Durchführung
eines (nicht dargestellten) Führungsdrahtes durch
die gesamte vormontierte Einheit zu ermöglichen. Es ist somit möglich, einen
Führungsdraht
zu verwenden, welcher dem Marknagel 22 einschliesslich
der vormontierten Verriegelungskomponenten bei der Einbringung in
den Markkanal eines frakturierten Knochens als Führung dienen kann.
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Wie
in den 17 und 18 gezeigt,
kann wahlweise ein Einführhandgriff 120 vorgesehen
sein, um bei der Einbringung des zweiten Implantats (z.B. des Marknagels 22)
behilflich zu sein. Wie gezeigt, beinhaltet der Einführhandgriff 120 einen
Griffabschnitt 122 und einen Verbindungsabschnitt 124.
Der Verbindungsabschnitt 124 kann eine Bohrung 125 beinhalten,
welche entsprechend dimensioniert und ausgelegt ist, um eine Verbindungsschraube 126 aufzunehmen.
Die Verbindungsschraube 126 kann durch die Bohrung 125 eingeführt werden
und in das Gewinde 98 des Kanals 64 eingeschraubt
werden, um den Einführhandgriff 120 lösbar mit
dem Marknagel 22 zu verbinden. Für den einschlägig gebildeten Fachmann
versteht es sich jedoch und ist es erkenntlich, dass auch andere
Strukturen zum Einsatz kommen können,
um den Einführhandgriff 120 lösbar mit dem
Marknagel 22 zu verbinden. Der an dem Marknagel 22 befestigte
Einführhandgriff 120 kann
dazu verwendet werden, um bei der Einbringung des Marknagels 22 in
den Markkanal behilflich zu sein. Eine Kannulierung 128 kann
wahlweise in der Verbindungsschraube 126 vorgesehen und
mit den (weiter oben beschriebenen) Kannulierungen 72, 84 und 104 fluchtend
ausgerichtet sein, um es zu ermöglichen, den
Marknagel 22 mit Hilfe des Einführhandgriffs 120 über einen
Führungsdraht
zu schieben. Darüber
hinaus kann die Länge
L der in 17 gezeigten Verbindungsschraube 126 entsprechend
gewählt
werden, dass der Einführhandgriff 120 mit
dem das Körperelement 60 und
das Antriebselement 62 bereits als Vormontageeinheit enthaltenden
Marknagel 22 verbunden werden kann.
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Es
wurden hier zwar bevorzugte Ausführungsformen
und Merkmale des Knochenimplantats und des Verbindungsmechanismus
offengelegt, es versteht sich jedoch, dass von einschlägig gebildeten Fachleuten
zahlreiche Modifikationen und andere Ausführungsformen ersonnen werden
können.
Es ist beabsichtigt, dass die beigefügten Patentansprüche alle
diese in den Gültigkeitsbereich
der Ansprüche fallenden
Modifikationen und Ausführungsformen
abdecken, und dass die Ansprüche
nicht durch die bevorzugten Ausführungsformen
oder Merkmale eingeschränkt
werden sollen.