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Diese
Erfindung betrifft nicht-immunosuppressive Rapamycin-29-enole, die
als neurotrophe Mittel, zur Behandlung fester Tumore und vaskulärer Erkrankungen
brauchbar sind, Verfahren zu ihrer Herstellung und pharmazeutische
Zusammensetzungen, welche sie enthalten.
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Rapamycin
ist ein durch Streptomyces hygroscopicus produziertes makrocyklisches
Trienantibiotikum, von dem gefunden wurde, dass es sowohl in vitro
als auch in vivo antifungische Aktivität, insbesondere gegen Candida
albicans, aufweist [C. Bezina et al., J. Antibiot. 28, 721 (1975);
S. N. Sehgal et al, J. Antibiot. 28, 727 (1975); H. A. Baker et
al., J. Antibiot. 31, 539 (1978); US-Patent 3,929,992 und US-Patent
3,993,749]. Darüber
hinaus wurde gezeigt, dass Rapamycin alleine (US-Patent 4,885,171)
oder in Kombination mit Picibanil (US-Patent 4,401,653) Antitumoraktivität besitzt.
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Die
immunosuppressiven Effekte von Rapamycin sind in FASEB 3, 3411 (1989)
offenbart. Es wurde auch gezeigt, dass Cyclosporin A und FK-506,
andere makrocyclische Moleküle,
als immunosuppressive Mittel wirksam und daher zur Verhinderung
der Transplantatabstoßung
brauchbar sind [FASEB 3, 3411 (1989); FASEB 3, 5256 (1989); R. Y.
Calne et al., Lancet 1183 (1978); und US-Patent 5,100,899]. R. Martel
et al., [Can. J. Physio. Pharmacol. 55, 48 (1977)] offenbarte, dass
Rapamycin im experimentellen allergischen Enzephalomyelitis-Modell,
einem Modell für
Multiple Sklerose, im Adjuvans-Arthritis-Modell, einem Modell für rheumatoide
Arthritis, wirksam ist und die Bildung von IgE-ähnlichen Antikörpern wirksam
inhibiert. Es wurde gezeigt, dass FK-506 und einige synthetische
FKBP-12-bindende Liganden neuroprotektiv und neuroregenerativ [US 5,696,135,
US 5,721,256, US 5,780,484, US 5,811,434 und US 580,736] sind.
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Rapamycin
ist auch zur Prävention
oder Behandlung von systemischem Lupus erythematosus [US-Patent
5,078,999], Lungenentzündung
[US-Patent 5,080,899], Insulin-abhängigem Diabetes mellitus [US-Patent
5,321,009], Hautstörungen,
wie Psoriasis [US-Patent 5,286,730], Darmerkrankungen [US-Patent 5,286,731],
der Proliferation glatter Muskelzellen und der Intimaverdickung
nach vaskulärer
Verletzung [US-Patente
5,288,711 und 5,516,781], adulter(em) T-Zell-Leukämie/Lymphom
[europäische
Patentanmeldung 525,960 A1], Augenentzündung [US-Patent 5,387,589],
ma
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[TEXT
FEHLT]
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Patent
5,496,830], Anämie
[US-Patent 5,561,138] und zur Erhöhung des Neuritenauswuchses
[Parker, E. M. et al, Neuropharmacology 39, 1913–1919, 2000].
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In
in vivo-Tier-Tumormodellen und in klinischen Phase I-Versuchen wurde
gezeigt, dass ein Rapamycinester, der Rapamycin-42-Ester mit 3-Hydroxy-2-(hydroxymethyl)-2-methylpropionsäure [offenbart
im US-Patent 5,362,718], der auch als CCI-779 bekannt ist, Antitumoraktivität gegen
eine Reihe von Tumorzelllinien besitzt [Gibbons, J., Proc. Am. Assoc.
Can. Res. 40: 301 (1999); Geoerger B., Proc. Am. Assoc. Can. Res. 40:
603 (1999); Alexandre, J., Proc. Am. Assoc. Can. Res. 40: 613 (1999)
und Alexandre, J., Clin. Cancer. Res. 5 (November Supp.): Abstr.
7 (1999)].
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BESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
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Diese
Erfindung stellt nicht-immunosuppressive Rapamycin-29-enole und
Verfahren zu ihrer Anwendung zur Verfügung, welche hier beschrieben
sind. Wie hier definiert, bedeutet der Ausdruck „ein Rapamycin-29-enol" eine Klasse neurotropher
Verbindungen, welche die Grundstruktur des Rapamycin-29-enols (unten
gezeigt) enthalten. Diesen Verbindungen fehlen die immunosuppressiven
Eigenschaften, die mit einem intakten Rapamycin-Kern assoziiert
sind. Die Rapamycin-29-enole der vorliegenden Erfindung umfassen
Verbindungen, die chemisch oder biologisch modifizierte Derivate
des Rapamycin-29-enol-Kerns sind, welche die neurotrophen Eigenschaften
noch aufweisen. Der Ausdruck „ein
Rapamycin-29-enol" umfasst
demgemäß Ester,
Ether, Oxime, Hydrazone und Hydroxylamine von Rapamycin sowie von
Rapamycin-29-enolen, in denen funktionelle Gruppen am Rapamycin-29-enole-Kern
modifiziert wurden, beispielsweise durch Reduktion oder Oxidation.
Der Ausdruck „ein
Rapamycin-29-enol" umfasst
auch pharmazeutisch akzeptable Salze der Rapamycin-29-enole, die in
der Lage sind, derartige Salze zu bilden, weil sie eine saure oder
basische Einheit enthalten.
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Es
ist bevorzugt, dass die Ester und Ether des Rapamycin-29-enols von
der Hydroxylgruppe in 42-Position des Rapamycin-29-enol-Kerns und
die Oxime, Hydrazone und Hydroxylamine von der Ketogruppe in 42-Position
(nach Oxidation der 42-Hydroxylgruppe)
und von der 27-Ketogruppe des Rapamycin-29-enol-Kerns abgeleitet
sind.
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Bevorzugte
42-Ester und -Ether des Rapamycins, die als Ausgangsmaterialien
für die
entsprechenden Rapamycin-29-enole dienen, sind in den folgenden
Patenten, die hiermit alle durch Bezugnahme inkorporiert werden,
offenbart: Alkylester (US-Patent
4,316,885); Aminoalkylester (US-Patent 4,650,803); fluorierte Ester (US-Patent 5,100,883);
Amidester (US-Patent 5,118,677); Carbamatester (US-Patent 5,118,678);
Silylether (US-Patent 5,120,842); Amioester (US-Patent 5,130,307),
Acetate (US-Patent 5,51,413); Aminodiester (US-Patent 5,162,333),
Sulvonat- und Sulfatester (US-Patent 5,177,203); Ester (US-Patent
5,221,670), Alkoxyester (US-Patent 5,233,036); O-Aryl, -Alkyl-,
-Alkenyl- und -Alkinylester (US-Patent 5,258,389); Carbonatester
(US-Patent 5,260,300); Arylcarbonyl- und Alkoxycarbonyl-carbamate
(US-Patent 5,262,423);
Carbamat (US-Patent 5,302,584); Hydroxyester (US-Patent 5,362,718);
gehinderte Ester (US-Patent 5,385,908); hererocyclische Ester (US-Patent 5,385,909);
gem-disubstituierte Ester (US-Patent 5,385,910); Aminoalkansäureester
(US-Patent 5,389,639); Phosphorylcarbamatester (US-Patent 5,391,730),
Carbamatester (US-Patent 5,411,967); Carbamatester (US-Patent 5,434,260);
Amidinocarbamatester (US-Patent 5,463,048); Carbamatester (US-Patent
5,480,988); Carbamatester (US-Patent 5,480,989); Carbamatester (US-Patent
5,489,680); gehinderte N-Oxidester (US-Patent 5,491,231); Biotinester
(US-Patent 5,504,091); O-Alkylether
(US-Patent 5,665,772); und PEG-Ester von Rapamycin (US-Patent 5,780,462).
Die Herstellung dieser Ester und Ether ist in den oben aufgezählten Patenten
offenbart. Die Herstellung der entsprechenden Ester und Ether der
Rapamycin-29-enole kann unter Verwendung der in diesen Patenten
beschriebenen Methoden, ausgehend von Rapamycin mit den hier beschriebenen
anschließenden
Ringöffnungsreaktionen
erfolgen. Eine verbesserte Synthese der 42-Ester und -Ether von
Rapamycin ist im US-Patent 6,277,539 offenbart, das hiermit durch
Bezugnahme inkorporiert wird.
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Beispiele
für Rapamycin-29-enole
sind Rapamycin-29-enol und 42-Ester und Etherverbindungen der Formel
(II):
worin R
A ausgewählt ist
unter Wasserstoff und Ester- oder Ether-bildenden Gruppen wie in
einem der oben erwähnten
US/EP-Patenten offenbart (z.B. Acylgruppen und gegebenenfalls substituierte
Alkylgruppen).
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Bevorzugte
Oxime, Hydrazone und Hydroxylamine von Rapamycin sind in den US-Patenten 5,373,014,
5,378,836, 5,023,263, 5,023,264 und 5,563,145 offenbart, die hiermit
durch Bezugnahme inkorporiert werden. Die Herstellung dieser Oxime,
Hydrazone und Hydroxylamine, die als Ausgangsmterialien für die entsprechenden
Rapamycin-29-enole dienen, sind in den oben aufgeführten Patenten
offenbart. Die Herstellung der entsprechenden Oxime, Hydrazone und
Hydroxylamine des Rapamycin-29-enols kann unter Anwendung der in
diesen Patenten beschriebenen Methoden ausgehend von Rapamycin,
gefolgt von den hier beschriebenen Ringöffnungsreaktionen erfolgen.
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Besonders
bevorzugte Rapamycin-29-enole umfassen Rapamycin-29-enol, Rapamycin-29-enol-42-ester
mit 3-Hydroxy-2-(hydroxymethyl-2-methylpropionsäure, [siehe US-Patente 5,362,718 und
6,277,539 zur Herstellung des Rapamycin-29-enol-42-esters mit 3-Hydroxy-2-(hydroxymethyl)-2-methylpropionsäure] und
42-O-(2-hydroxy)ethyl-rapamycin-29-enol
[siehe US-Patent 5,665,772 für
die Herstellung von 42-O-(2-hydroxymethyl-rapamycin].
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Falls
zutreffend, können
pharmazeutisch akzeptable Salze aus organischen und anorganischen
Säuren,
beispielsweise Essigsäure,
Propionsäure,
Milchsäure,
Citronensäure,
Weinsäure,
Bernsteinsäure,
Fumarsäure,
Maleinsäure,
Malonsäure,
Mandelsäure, Äpfelsäure, Phthalsäure, Chlorwasserstoffsäure, Bromwasserstoffsäure, Phosphorsäure, Salpetersäure, Schwefelsäure, Methansulfonsäure, Naththalinsulfonsäure, Benzolsulfonsäure, Toluolsulfonsäure, Kamphersulfonsäure, und ähnlichen
bekannten akzeptablen Säuren gebildet
werden, wenn das Rapamycin eine geeignete basische Einheit enthält. Salze
können
auch aus organischen und anorganischen Basen, wie Alkalimetallsalze
(beispielsweise Natrium, Lithium oder Kalium), Erdalkalimetallsalze,
Ammoniumsalze, Alkylammoniumsalze mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen
oder Dialkylammoniumsalze mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen in jeder
Alkylgruppe und Trialkylammoniumsalze mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen
in jeder Alkylgruppe, gebildet werden, wenn das Rapamycin eine geeignete
saure Einheit enthält.
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Der
erfindungsgemäß zur Anwendung
kommende Ausdruck „zur
Verfügung
stellen" im Zusammenhang
mit dem zur Verfügung
stellen einer von der Erfindung umfassten Verbindung oder Substanz
bedeutet entweder die direkte Verabreichung einer derartigen Verbindung
oder Substanz oder die Verabreichung einer Prodrug, eines Derivats
oder eines Analogons, welche(s) im Körper eine wirksame Menge der
Verbindung oder Substanz bildet.
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Die
erfindungsgemäßen Verbindungen
können
hergestellt werden aus Rapamycin unter Verwendung von im Handel
erhältlichen
Ausgangsmaterialien oder aus Ausgangsmaterialien, die nach Literaturverfahren hergestellt
werden können.
Das gewünschte
Rapamycin-29-enol kann durch Behandlung des Rapamycins mit Ozon
unter Verfolgung des Reaktionsverlaufs bis zur Bildung des gewünschten
Produktes hergestellt werden.
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Demgemäß stellt
die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines wie
hier definierten Rapamycin-29-enols zur Verfügung, welches einen der folgenden
Schritte umfasst:
- a) Ozonolyse von Rapamycin
(z.B. Rapamycin, Rapamycin-42-ester mit 3-Hydroxy-2-(hydroxymethyl)-2-methylpropionsäure oder
42-O-(2- hydroxy)ethylrapamycin),
wobei ein Rapamycin-29-enol (i.e. Rapamycin-20-enol, Rapamycin-29-enol-42-ester mit
3-Hydroxy-2-(hydroxymethyl)-2-methylpropionsäure oder
42-O-(2-hydroxy)ethyl-rapamycin-29-enol gebildet wird; oder
- b) Acylierung von Rapamycin-29-enol, dessen reaktiver Substituent
(reaktive Substituenten) gegebenenfalls geschützt ist (sind), mit einem Acylierungsmittel
(z.B. ein Acylierungsmittel, das die oben definierte Gruppe RA enthält),
wobei ein Rapamycin-29-enol erhalten wird, z.B. ein 42-Ester-Derivat
davon der Formel (II): worin RA eine
ausgewählte
esterbildende Gruppe ist (z.B. Acylrest) und Entfernung jeder Schutzgruppe; oder
- d) Veretherung von Rapamycin-29-enol, dessen reaktiver Substituent
(reaktive Substituenten) gegebenenfalls geschützt ist (sind), mit einem Veretherungsmittel,
wobei ein Rapamycin-29-enol erhalten wird (z.B. ein 42-Ether-Derivat
davon der oben gezeigten Formel (II), worin RA eine
ausgewählte
etherbildende Gruppe ist) und Entfernung jeder Schutzgruppe.
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Zusätzlich zu
Rapamycin-29-enol werden während
der Ozonolyse-Oxidation auch die entsprechenden Rapamycin-Dialdehyde
gebildet. Die Struktur des Rapamycin-Dialdehyds ist nachfolgend angegeben:
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Während der
Ozonolyse des Rapamycins wurde zusätzlich (2E,4S,6R)-6-[(5S,6R)-5-Hydroxy-6-methoxy-4-methyl-2,3,7-trioxabicyclo[2.2.1]hept-1-yl]-4-methylhept-2-enal,
der unten gezeigten Struktur gebildet (Beispiel 3).
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Die
Neuroregenerationsaktivität
der erfindungsgemäßen Verbindungen
wurde in einem pharmakologischen Standardtestverfahren durch Evaluierung
von Rapamycin-dialdehyd
(Beispiel 1) und Rapamycin-29-enol (Beispiel 2) als representative
erfindungsgemäße Verbindungen
gegenüber
SH-SY5Y-Zellen in vitro [Gold et al., Exp. Neurol. 147: 269–278, 1997)
bestimmt. Kurz beschrieben wurden SH-SY5Y-Zellen auf eine 6-Well-Platte
gegeben, 5 Tage mit Aphidicolin und anschließend mit den Testverbindungen
unter Verwendung einer 6-Well-Platte behandelt. Zur Kontrolle wurden
die Wells unbehandelt oder mit dem Nervenwachstumsfaktor (NGF) alleine
behandelt. Die Testwells wurden mit NGF plus Verbindung des Beispiels
1 und Verbindung des Beispiels 2 oder Rapamycin behandelt. Die Zellen
wurden nach 168 Stunden photographiert. Die Analyse der Neuritenlänge wurde
mit photographischen Drucken unter Verwendung eines Houston Instrument HI-PAD
digitizing tablet, das mit einem IBM XT-Computer mit geeigneter
Software (Bioquant IV, R & M
Biometrics, Nashville, TN) verbunden war, bestimmt. Die Mittelwerte
für die
Axonalflächen
wurden unter Verwendung von ANOVA (STATVIEW; Abacus Concepts, Inc.
Berkeley, CA) verglichen. Die erhaltenen Ergebnisse sind in der
folgenden Tabelle zusammengestellt. Tabelle
1. Mittlere Neuritenlänge
nach 168 h
- a Die Werte sind
Mittelwerte ± SEM
(in μm).
n, Zahl der Zellen
- * p < 0,05
im Vergleich zur unbehandelten Zelle
- ** P < 0,05
im Vergleich zu NGF und unbehandelter Zelle
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Die
in dem pharmakologischen Standardtest erhaltenen Ergebnisse zeigen,
dass die erfindungsgemäßen Verbindungen
als neurotrophe Mittel brauchbar sind. Insbesondere sind sie brauchbar
zur Förderung
der Neuronenregeneration und Wiederherstellung der Funktion und
zur Stimulierung des Auswachsens der Neuriten und daher zur Behandlung
verschiedener neuropathologischer Zustände, einschließlich der
Schädigung der
peripheren Nerven und des zentralen Nervensystems, verursacht durch
physikalische Verletzung (z.B. Rückgratverletzung
und -trauma, sciatische oder faciale Nervenläsion oder -verletzung), Erkrankungen
(z.B. diabetische Neuropathie), Krebs-Chemotherapie (z.B. durch
Vinca-Alkaloide und Doxorubicin), mit Schlaganfall in Verbindung
stehende Hirnschädigung
und mit Schlaganfall in Verbindung stehende Ischämie und neurologische Störungen einschließlich, jedoch
ohne darauf begrenzt zu sein, verschiedener mit Neurodegeneration
in Zusammenhang stehender peripherer neuropathischer und neurologischer
Störungen
einschließlich,
jedoch ohne darauf begrenzt zu sein: Trigeminusneuralgie, glossopharyngialer
Neuralgie, Bell-Lähmung, Myasthenia
gravis, Muskeldystrophie, amyotrophe Lateralskerose, progressive
Muskelatrophie, vererbte progressive Bulbus-Muskelatrophie, herniierte,
ruptierte oder prolabierte Bandscheibensyndrome, Zervikalspondylose,
Plexusstörungen,
Thoraxauswurf-Destruktionssyndrome, periphere Neuropathien, wie
solche, verursacht durch Blei, Acrylamide, Gamma-Diketone (Neuropathie
der Leimschnüffler),
Kohlendisulfid, Dapson, Zecken, Porphyrie, Gullain-Barre-Syndrome,
Demenz, Alzheimer-Erkrankung, Parkinson-Erkrankung und Chorea Huntington.
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Die
antineoplastische Aktivität
der erfindungsgemäßen Verbindungen
wurde durch Evaluierung der antineoplastischen Aktivität repräsentativer
erfindungsgemäßer Verbindungen
(Beispiele 1 bis 5) in vitro gegen 6 Tumorzelllinien bestätigt. Kurz
beschrieben wurden die Tumorzellen von 6 Zelllinien in die Vertiefungen
einer 96-Well-Mikrotiterplatte
gegeben. Die folgenden Tumorzelllinien wurden verwendet: 3T3 (Ovarium),
3T3/H2N (Ovarium – resistent
gegen cis-Platin), A431 (Vulva-epidermoider Herkunft), SW620 (Darm),
SKBR3 (Brust) und MDA-435 (Brust). Die Tumorzellen wurden 48 Stunden
in Anwesenheit von Reihenverdünnungen
der zu bewertenden Verbindungen gezüchtet, und das Zellwachstum
wurde unter Verwendung eines kolorimetrischen Verfahrens (Sulforhodamin
B) bestimmt. Die Inhibierung des Wachstums wurde im Vergleich zu
der Zahl der Zellen im Zeitpunkt der Zugabe der Testverbindung berechnet.
Die Ergebnisse sind als IC50 (μg/ml) ausgedrückt und
in Tabelle 2 wiedergegeben.
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Tabelle
2. Antineoplastische Aktivität
(IC
50 in μg/ml)
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Die
Ergebnisse dieser pharmakologischen Standardtests zeigen, dass die
erfindungsgemäßen Verbindungen
als antineoplastische Mittel brauchbar sind. Insbesondere sind die
erfindungsgemäßen Verbindungen
brauchbar gegen feste Tumore, einschließlich Sarkoma und Carcinoma;
und besonders gegen Astrocytoma, Prostatakrebs, Brustkrebs, Darmkrebs,
kleinzelligem Lungenkrebs und Ovarialkrebs sowie adulter T-Zell-Leukämie/Lymphom.
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Die
erfindungsgemäßen Verbindungen
sind auch zur Behandlung oder Inhibierung hyperproliferativer vaskulärer Erkrankungen,
wie Restenose, brauchbar.
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Bei
Verwendung gegen Restenose ist es bevorzugt, dass die erfindungsgemäßen Verbindungen
zur Behandlung von Restenose verwendet werden, die im Anschluss
an ein angioplastisches Verfahren auftritt. Bei Verwendung zur Behandlung
von Restenose nach einer Angioplastie können die erfindungsgemäßen Verbindungen
vor dem Verfahren, während
des Verfahrens, nach dem Verfahren oder in irgendeiner Kombination davon
verabreicht werden.
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Die
effektive Dosierung eines Rapamycin-29-enols kann in Abhängigkeit
von der verwendeten besonderen Verbindung, der Art der Verabreichung,
dem Zustand und der Schwere des zu behandelnden Zustandes sowie
von verschiedenen physikalischen Faktoren im Zusammenhang mit der
zu behandelnden Person abhängen.
Zufriedenstellende Ergebnisse können
erfindungsgemäß erhalten
werden, wenn das Rapamycin-29-enol in einer täglichen oralen Dosierung in
vorgesehenen Tagesdosen an aktiver Verbindung von etwa 0,1 μg/kg bis
100 mg/kg, vorzugsweise zwischen 0,001 bis 25 mg/kg und bevorzugter
zwischen 0,01 bis 5 mg/kg verabreicht wird. Die vorgesehenen Tagesdosierungen
variieren mit dem Verabreichungsweg.
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Wenn
das Rapamycin-29-enol als Teil eines Kombinationsschemas zur Anwendung
kommt, werden Dosen jeder Komponente der Kombination während eines
gewünschten
Behandlungszeitraums verabreicht. Die Komponenten der Kombination
können
gleichzeitig; entweder als Dosiseinheit, die beide Komponenten enthält oder
als separate Dosiseinheiten verabreicht werden; die Komponenten
der Kombination können
auch zu unterschiedlichen Zeiten während eines Behandlungszeitraums
verabreicht werden oder eine kann als Vorbehandlung vor der anderen
verabreicht werden.
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Derartige
Dosen können
in irgendeiner Weise verabreicht werden, die brauchbar ist, die
aktiven Verbindungen in den Blutstrom des Empfängers zu bringen, einschließlich oraler
Verabreichung, Verabreichung über
Implantate, parenteraler Verabreichung (einschließlich intravenöser, intraperitonealer
und subkutaner Injektionen), rektaler, intranasaler, vaginaler und
transdermaler Verabreichung. Im Rahmen der vorliegenden Offenbarung
umfassen transdermale Verabreichungen alle Verabreichungen durch
die Oberfläche
des Körpers und
die inneren Schichten der Körperpassagen,
einschließlich
der epithelialen und mucosalen Gewebe. Derartige Verabreichungen
können
unter Verwendung der vorliegenden Verbindungen oder der pharmazeutisch akzeptablen
Salze davon in Lotionen, Cremes, Schäumen, Pflastern, Suspensionen,
Lösungen
und Suppositorien (rektal und vaginal) erfolgen.
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Orale
Formulierungen, welche die erfindungsgemäßen aktiven Verbindungen enthalten,
können
herkömmlicherweise
verwendete orale Formen umfassen, einschließlich Tabletten, Kapseln, buccale
Formen, Pastillen, Lutschtabletten und orale Flüssigkeiten, Suspensionen oder
Lösungen.
Kapseln können
Mischungen der aktiven Verbindung(en) mit inerten Füllstoffen
und/oder Verdünnungsmitteln,
wie pharmazeutisch akzeptable Stärken
(z.B. Mais-, Kartoffel- oder Tapiokastärke), Zuckern, künstliche
Süßungsmittel,
gepulverte Cellulosen, wie kristalline und mikrokristalline Cellulosen,
Mehle, Gelatinen, Gummen etc. Brauchbare Tablettenformulierungen
können
durch herkömmliche
Kompressions-, Nassgranulierungs- oder Trockengranulierungsverfahren
hergestellt werden und pharmazeutisch akzeptable Verdünnungsmittel,
Bindemittel, Gleitmittel, Desintegrationsmittel, oberflächenmodifizierende
Mittel (einschließlich
Tenside), Suspendier- oder Stabilisierungsmittel, einschließlich, jedoch
ohne darauf begrenzt zu sein, Magnesiumstearat, Stearinsäure, Talkum, Natriumlaurylsulfat,
mikrokristalline Cellulose, Calcium-Carboxymethylcellulose, Polyvinylpyrrolidon,
Gelatine, Alginsäure,
Akaziengummi, Xanthangummi, Natriumcitrat, komplexierte Silikate,
Calciumcarbonat, Glycin, Dextrin, Sucrose, Sorbit, Dicalciumphosphat,
Calciumsulfat, Lactose, Kaolin, Mannit, Natriumchlorid, Talkum, trockene
Stärken
und pulverförmiger
Zucker, verwenden. Bevorzugte oberflächenmodifizierende Mittel umfassen
nicht-ionische und anionische oberflächenmodifizierende Mittel.
Repräsentative
Beispiele für
oberflächenmodifizierende
Mittel sind, ohne darauf begrenzt zu sein, Poloxamer 188, Benzalkoniumchlorid,
Calciumstearat, Cetostearylalkohol, emulgierendes Cetomakrogolwachs,
Sorbitanester, kolloidales Siliciumdioxid, Phosphate, Natriumdodecylsulfat,
Magnesiumaluminiumsilikat und Triethanolamin. Besonders bevorzugt
wird Poloxamer 188 als oberflächenmodifizierendes
Mittel verwendet. Orale Formulierungen können als verzögerte oder
getimte Standardformulierungen vorliegen, um die Absorption der
aktiven Verbindung(en) zu verändern. Bevorzugte
orale Rapamy cinformulierungen sind in den US-Patenten 5,559,121;
5,536,729; 5,989,591 und 5,985,325 offenbart, die hiermit durch
Bezugnahme inkorporiert werden.
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In
manchen Fällen
kann es wünschenswert
sein, die Verbindungen direkt in die Luftwege in Form eines Aerosols
zu verabreichen.
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Die
erfindungsgemäßen Verbindungen
können
auch parenteral oder intraperitoneal verabreicht werden. Lösungen oder
Suspensionen dieser aktiven Verbindungen in Form einer freien Base
oder eines pharmakologisch akzeptablen Salzes können in Wasser hergestellt
werden, das in geeigneter Weise mit einem Tensid, wie Hydroxypropylcellulose,
vermischt ist. Dispersionen können
auch in Glycerin, flüssigen
Polyethylenglykolen und Mischungen davon in Ölen hergestellt werden. Unter üblichen
Lagerungs- und Anwendungsbedingungen können diese Präparate ein
Konservierungsmittel enthalten, um das Wachstum von Mikroorganismen
zu verhindern.
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Die
pharmazeutischen zur Injektion geeigneten Formen umfassen sterile
wässrige
Lösungen
oder Dispersionen und sterile Pulver zur unmittelbaren Zubereitung
von sterilen injizierbaren Lösungen
oder Dispersionen. In allen Fällen
muss die Form steril und so flüssig
sein, dass sie sich leicht mit einer Spritze handhaben lässt. Sie
muss unter den Herstellungs- und Lagerungsbedingungen stabil und
gegen die Kontaminierung durch Mikroorganismen, wie Bakterien und
Pilzen, konserviert sein. Der Träger
kann ein Lösungsmittel-
oder Dispersionsmedium sein, das beispielsweise Wasser, Ethanol,
Polyol (z.B. Glycerin, Propylenglykol und flüssiges Polyethylenglykol),
geeignete Mischungen davon und Pflanzenöle enthält. Bevorzugte parenterale
Formulierungen zur Verabreichung von Rapamycin sind in den US-Patenten
5,530,006; 5,516,770 und 5,616,588 offenbart, die hiermit durch
Bezugnahme inkorporiert werden.
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Suppositorienformulierungen
können
aus herkömmlichen
Materialien, einschließlich
Kakaobutter, mit oder ohne Zugabe von Wachsen zur Änderung
des Schmelzpunktes des Suppositoriums, und Glycerin, hergestellt
werden. Wasserlösliche
Suppositoriengrundlagen, wie Polyethylenglykole verschiedenen Molekulargewichts,
können
ebenfalls verwendet werden.
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Wenn
das Rapamycin-29-enol zur Behandlung oder Inhibierung einer hyperproliferativen
vaskulären Störung, wie
Restenose, verwendet wird, ist es bevorzugt, dass der Rapamycin-dialdehyd über einen
vaskulären
Stent oder Shunt, der mit dem Rapamycin-29-enol beschichtet oder
imprägniert
ist, bereitgestellt wird.
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Im
Folgenden werden Verfahren zur Herstellung repräsentativer erfindungsgemäßer Verbindungen bereitgestellt.
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Beispiel 1 (Methode A)
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Rapamycin-dialdehyd
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Rapamycin
(5,0 g, 5,5 mmol) wurde in 100 ml Dioxan und 35 ml Wasser gelöst. Anschließend wurden 61
mg OsO4 zugegeben und die Umsetzung wurde
bei Raumtemperatur durchgeführt.
Danach wurde 30 min gerührt
(die Lösung
wurde dunkelgrün).
Natriummetaperiodat (2,34 g, 10,9 mmol) wurde in 30 min portionsweise
zugegeben. Das Reaktionsgemisch wurde über Nacht gerührt. Die
Reaktion wurde durch Extraktion des Reaktionsgemisches mit 200 ml
CH2Cl2 und Aufarbeiten
gestoppt, wobei 5,1 g des Rohprodukts (66% der Gesamtpeakfläche für WAY-181340,
12% unumgesetztes Rapamycin) erhalten wurden. Das Rohprodukt wurde mittels
präparativer
HPLC an einer Prep Nova-pak HR C18-Säule (300 × 19 mm) unter Verwendung einer
Gradientenmethode gereinigt, wobei der Gradient für die ersten
5 min 65% A und 35% B enthielt und danach von 65% A und 35% B auf
10% A und 90% B in 30 min wechselte. Puffer A ist 90% Wasser und
10% Acetonitril. Puffer B ist 10% Wasser und 90% Acetonitril. Die
Fließrate
beträgt
20 ml/min. Die Fraktion bei 20 bis 21 min wurde gesammelt und mit
Methylenchlorid extrahiert. Die organische Schicht wurde mit wasserfreiem
Natriumsulfat getrocknet. Das organische Lösungsmittel wurde unter Verwendung
eines Rotationsverdampfersystems entfernt. Der Rückstand wurde in 3 ml Methylenchlorid
gelöst
und durch Zugabe vom 15 ml Hexan ausgefällt. Nach Filtration wurde
der weiße
Feststoff im Vakuum über
Nacht getrocknet. Falls das Produkt nicht rein genug war, wurde
es unter Verwendung von 51% B und 49% A an der gleichen Säule gereinigt.
Der Peak bei 13 min wurde gesammelt, die Aufarbeitung erfolgte wiederum
wie oben beschrieben. Es wurde ein weißer Feststoff erhalten.
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Zuordnungen
für Verbindung
I, DMSO-d6, 400 MHz (
13C:100 MHz)
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Die
pseudomolekularen Ionen wurden mit dem [M – H]–-Ion
bei m/z 944 und dem [M + NH4]+-Ion
bei m/z 963 mittels negativer und positiver Elektrosprayverfahren
beobachtet.
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Beispiel 1 (Methode B)
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Rapamycin-42-dialdehyd
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Rapamycin
(1,0 g, 1.09 mmol) wurde in 250 ml CH2Cl2 gelöst.
Der Rundkolben wurde in ein Trockeneisbad gegeben. Ozongas wurde
6 min durch die Lösung
geleitet (6 l/min, bei Output in Stellung 7 des Steuerknopfes).
Anschließend
wurde das Reaktionsgemisch 1 h gerührt. Methylsulfid (100 μl) wurde
zugegeben und das Reaktionsgemisch wurde eine weitere Stunde gerührt. Die
Reaktion wurde durch Zugabe von 200 ml Wasser in das Reaktionsgemisch
gestoppt. Etwa 0,97 g des Rohproduktes wurden nach Aufarbeitung
erhalten (gebrochen weißer
Feststoff, 44% der Gesamtpeakfläche
für WAY-181340).
Die LC/MS-Ergebnisse bestätigen,
dass der Hauptpeak WAY-18134 ist.
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Beispiele 2 und 3
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Rapamycin-29-enol (Beispiel
2) und (2E,4S,6R)-6-[(5S,5R)-5-Hydroxy-6-methoxy-4-methyl-2,3,7-trioxabicyclo,[2.2.1]hept-1-yl]-4-methylhept-2-enal
(Beispiel 3)
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Rapamycin
(1,3 g, 1,40 mmol) wurde nach dem gleichen Verfahren wie in Beispiel
1B behandelt, außer dass
das Ozongas 50 min eingeleitet wurde. Nach Aufarbeitung wurden etwa
1,1 g des Rohprodukts erhalten (gebrochen weiter Feststoff, 44%
der Gesamtpeakfläche
für den
Dialdehyd des Beispiels 2). Durch präparative HPLC wurden zwei Hauptpeaks
(9,5 min und 14 min) isoliert. Die Verbindung des Beispiels 2 (14
min) wurde als weißer
Feststoff (50 mg) und die Verbindung des Beispiels 3 (9,5 min) wurde
als klares Öl
(23 mg) erhalten.
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Zuordnungen
für Beispiel
2, DMSO-d6 bei 30°C,
400 MHz (
13C:100 MHz)
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Die
pseudomolekularen Ionen für
Verbindung II wurden mit dem [M – H]–-Ion
bei m/z 706 und Fragment-Ion 424 erhalten.
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Für Beispiel
3: 1H NMR (DMSO-d6,
400 MHz) δ 9,5
(1H, -CHO), 6,8 (1H, C=CH), 6,1 (1H, C=CH), 5,07 (1H, OH), 3,88,
3,76, 3,3 (3H, -OCH3), 2,6, 2,2, 1,7, 1,5,
1,4, 1,10, 13C NMR (DMSO-d6,
100 MHz) δ 194,7, 163,5,
131,6, 112,0, 110,4, 81,1, 73,9, 59,0, 35,6, 28,0, 20,3, 14,0. Die
pseudomolekularen Ionen für
die Verbindung des Beispiels 3 wurden mit dem (M – H]–-Ion
bei m/z 301 und dem [M + NH4]+-Ion
bei m/z 320 durch negative und positive Elektrospray-Verfahren beobachtet.
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Chemische
Struktur der Verbindung des Beispiels 3 (2E,4S,6R)-6-[(5S,6R)-5-Hydroxy-6-methoxy-4-methyl-2,3,7-trioxabicyclo[2.2.1]hept-1-yl]-4-methylhept-2-enal
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Beispiele 4 und 5
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42-O-(2-Hydroxy(ethyl-rapamycin-dialdehyd
(Beispiel 4) und 42-O-(2-Hydroxy)ethyl-rapamycin-29-enol (Beispiel
5)
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42-O-(2-Hydroxy(ethyl-rapamycin
(10 mg, 0,01 mmol) wurde in 10 ml CH2Cl2 gelöst.
Der Rundkolben wurde in ein Trockeneisbad gegeben. Ozongas wurde
1 min durch die Lösung
geleitet (2 l/min bei Output in Stellung 7 des Steuerknopfes). Anschließend wurde
das Reaktionsgemisch 1 h gerührt.
Methylsulfid (5 μl)
wurde zugegeben und das Reaktionsgemisch wurde weitere 0,5 h gerührt. Nach
Aufarbeitung wurden etwa 9 mg des Rohprodukts erhalten. Nach präparativer
HPLC wurden 0,5 mg der Verbindung des Beispiels 4 und 0,24 mg der
Verbindung des Beispiels 5 erhalten.
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Das
negative Ion der Verbindung des Beispiels 4 [M – H]–-Ion
lag bei m/z 988,6. Unter Verwendung von Rapamycin und 42-O-(2-Hydroxy)ethylrapamycin
als interne Standards ergab die exakte Massenbestimmung des unbekannten
Ions 988,5612 Da der elementaren Zusammensetzung C53H82NO16 (theoretische
Masse = 988.5634, Δ =
2,2 mDA). Die Verbindung des Beispiels 4 enthielt zwei Sauerstoffatome
mehr im Vergleich zu 42-O-(2-Hydroxy)ethylrapamycin. Das Molekulargewicht
wurde zusätzlich
durch die positive Elektronenspraymethode bestätigt, die ein starkes [M +
NH4]+-Ion bei m/z 1007,6
zeigte.
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Die
Verbindung des Beispiels 5 zeigte ein pseudomolekulares Ion bei
m/z 769,4 ([M + NH4]+).
Die gemessene exakte Masse von 769,4487 Da entspricht der elementaren
Zusammensetzung C39H65N2O13 (theoretische
Masse = 769.4487, Δ =
0.0 mDa).