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Hintergrund der Erfindung
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Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft Schmerzbehandlungssysteme und speziell ein katheterbasiertes
Infusionssystem zur Verabreichung von Fluiden. Ganz speziell betrifft
die Erfindung einen Schmerzbehandlungskasten zum Durchführen einer
Nervenblockadeprozedur.
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Beschreibung des Standes
der Technik
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Bevor
eine chirurgische Operation an einem Körperteil, beispielsweise den
Armen oder Beinen, durchgeführt
wird, kann es erwünscht
sein, eine Nervenblockade durchzuführen, um ein Nervenbündel in einem
Teil des Körpers
nahe der Stelle, wo die Operation erfolgen wird, zu anästhesieren.
Ein katheterbasiertes Infusionssystem wird oft verwendet, um sowohl
das Nervenbündel
für die
Operation zu blockieren als auch für eine kontinuierliche, niedrige
Durchflußrate
des Anästhetikums über eine
Zeitraum (z. B. 2–3
Tage nach der Operation) zur postoperativen Schmerzbehandlung zu
sorgen.
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Eine
Herangehensweise besteht darin, eine Epiduralnadel mit einem integrierten
leitfähigen
Draht zu verwenden, so daß mittels
eines Nervenstimulators (d. h. ein Stromgenerator) eine kleine Strommenge
durch die Nadel gepulst werden kann. Wenn die Epiduralnadel in den
Hauptbereich des gewünschten Nervenbündels eingeführt ist,
stimuliert der pulsierende Strom den Nerv und bewirkt eine Motorreaktion,
um bei der richtigen Plazierung der Nadel zu assistieren. Wenn die
richtige Plazierung der Nadel erreicht ist, kann eine Testdosis
des Anästhetikums durch
die Epiduralnadel verabreicht werden. Die richtige Positionierung
der Nadel ist erkennbar durch Ausbleiben einer Motorreaktion auf
die Stromstimulation. An diesem Punkt kann ein Katheter durch die Nadel
eingeführt
werden, um das Anästhetikum
zu verabreichen und die Nervenblockade aufrechtzuerhalten.
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Die
oben beschriebene Prozedur wird normalerweise durch einen Anästhesisten
in einem Vorbereitungsraum außerhalb
des Operationssaals (OP) durchgeführt, da ein Zeitraum notwendig
ist, damit die Nervenblockade wirksam wird, und da die Zeit im OP
von größter Bedeutung
ist. Diese Prozedur ist oft sehr zeitintensiv und ineffizient durch
das Volumen an medizinischen Vorräten und Artikeln, die beschafft,
geöffnet
und angeordnet werden müssen,
um die Nervenblockade durchzuführen.
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Zuerst
muß der
Anästhesist
ein Sterilfeld rund um die gewünschte
Einstichstelle herstellen. Hierzu müssen ein oder mehrere Pakete
mit den notwendigen Vorräten,
wie z. B. ein Tuch, Jodlösung
und Prepsticks zum Aufbringen der Jodlösung, beschafft und geöffnet werden.
Danach müssen
die Epiduralnadel, die Infusionspumpe, die Infusionsvorräte (Schlauch,
Klemmen, Verbinder, Durchflußmeßgerät, Filter
usw.), Katheter und Anästhetikum,
die normalerweise einzeln verpackt sind, beschafft und vorbereitet
werden. Zusätzliche
medizinische Vorräte,
wie ein Lokalanästhetikum,
Nadeln und Spritzen, sind auch notwendig, um die gewünschte Einstichstelle
zu betäuben.
Diese Produkte sind wahrscheinlich ebenfalls getrennt voneinander
und getrennt von den oben aufgezählten
Vorräten
verpackt.
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Das
Sammeln, Öffnen
und Vorbereiten der oben aufgezählten
medizinischen Vorräte
ist zeitaufwendig und ein oder mehrere Artikel können fehl am Platz sein oder
vergessen werden. Zusätzlich
wird eine große
Menge an Abfall erzeugt von den einzeln verpackten Artikeln. Deshalb
besteht eine Notwendigkeit für
ein verbessertes System der Bereitstellung der primä ren medizinischen
Vorräte,
die notwendig sind, um eine kontinuierliche Nervenblockade steril und
effizient durchzuführen.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Ein
Aspekt der Erfindung stellt einen Schmerzbehandlungskasten dar,
der die primären Vorräte, die
notwendig sind, um eine kontinuierliche periphere Nervenblockade
durchzuführen,
in einem einzelnen sterilen Behälter
bzw. Container enthält, der
einfach gelagert und transportiert werden kann. Vorteilhafterweise
ist der Schmerzbehandlungskasten einfach zu öffnen und sein Inhalt ist so
angeordnet, daß die
Artikel aus dem Kasten im allgemeinen in der Reihenfolge ihrer nachfolgenden
Verwendung bei der Nervenblockadeprozedur hervorgeholt werden können.
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Kurz
gesagt, der Schmerzbehandlungskasten stellt Artikel, die notwendig
sind, um ein Sterilfeld zu schaffen, die gewünschte Einstichstelle zu anästhesieren
und die Nervenblokkade durchzuführen,
in einem einzelnen, sterilen Behälter
bereit. Im allgemeinen sind die einzigen zusätzlich notwendigen Artikel
ein Nervenstimulator, eine Infusionspumpe und das gewünschte Infusionsmedikament.
Der Nervenstimulator ist ein elektronisches Gerät, das nicht steril und wiederverwendbar
ist, deshalb ist es nicht wünschenswert,
ihn mit dem Schmerzbehandlungskasten zu verpacken. Ebenso kann die
Infusionspumpe ein elektronisches Gerät sein, aber sie ist vorzugsweise
eine mechanische Pumpe. Die Infusionspumpe kann auch wiederverwendet
werden, aber wenn es sich um eine typische mechanische Pumpe handelt,
ist sie preisgünstig
genug, um beim Patienten entsorgt zu werden. Da die Infusionspumpe
wiederverwendbar ist und nicht steril sein muß, ist es ebenso wünschenswert,
daß sie
nicht im Kasten enthalten ist. Außerdem kann die Auswahl des
Anästhetikums durch
Arztentscheidung und/oder den Patientenbedarf variieren. Deshalb
ist das Medikament vorteilhafterweise nicht im Schmerzbehandlungskasten
enthalten.
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Eine
Ausführungsform
stellt einen Schmerzbehandlungskasten mit mehreren medizinischen
Artikeln dar, die in einem Behälter
fest gesichert sind, der so konfiguriert ist, daß die medizinischen Artikel steril
bleiben, mindestens bis der Behälter
geöffnet wird.
Die medizinischen Artikel umfassen Vorräte für das Sterilfeld, Lokalanästhetikumvorräte und Vorräte für die kontinuierliche
Nervenblockade.
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Um
die Erfindung und die Vorteile, die gegenüber dem Stand der Technik erreicht
werden, zusammenzufassen, wurden bestimmte Ziele und Vorteile der
Erfindung oben beschrieben. Es ist natürlich verständlich, daß nicht unbedingt alle derartigen
Ziele oder Vorteile in Übereinstimmung
mit irgendeiner besonderen Ausführungsform
der Erfindung erreicht werden können.
Deshalb wird der Fachmann beispielsweise anerkennen, daß die Erfindung
auf eine Weise verkörpert
oder ausgeführt
werden kann, die einen Vorteil oder eine Gruppe von hier beschriebenen
Vorteilen erreicht oder optimiert, wie sie hierin gelehrt, ohne
zwangsläufig
andere Ziele oder Vorteile zu erreichen, wie sie hierin gelehrt
oder vorgeschlagen sein können.
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Alle
dieser Ausführungsformen
liegen innerhalb des Schutzbereichs der vorliegenden Erfindung, die
hierin offenbart ist. Diese und weitere Ausführungsformen der Erfindung
sind für
den Fachmann ohne weiteres aus der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsformen mit
Bezug auf die beigefügten
Zeichnungen erkennbar, wobei die Erfindung nicht auf (eine) bestimmte bevorzugte
Ausführungsformen)
begrenzt ist.
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Weitere
Aspekte, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung sind aus
den folgenden Zeichnungen und der ausführlichen Beschreibung erkennbar,
die den Erfindungsgedanken veranschaulichen, aber nicht begrenzen.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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1 veranschaulicht
eine perspektivische Ansicht eines Schmerzbehandlungskastens, der
im allgemeinen die primären
Artikel aufweist, die zur Durchführung
einer kontinuierlichen Nervenblockade notwendig sind;
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2 ist
eine vergrößerte Ansicht
des Schmerzbehandlungskastens von 1, wobei
die Schutzabdeckung in einer teilweise geöffneten Position gezeigt ist
und einen Umfangsrand des äußeren Behälters freiliegt;
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3 ist
eine auseinandergezogene Ansicht des Schmerzbehandlungskastens mit
einer Sterilfeldschale und einer Hauptschale zum Halten bestimmter
Artikel, die im Kasten enthalten sind;
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4 ist
eine Draufsicht auf die Sterilfeldschale von 3, wobei
ihr bevorzugter Inhalt auseinandergezogen dargestellt ist. Eine
bevorzugte Positionierung des Inhalts in der Sterilfeldschale ist
gestrichelt dargestellt;
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5 ist
eine Draufsicht auf die Hauptschale von 3, wobei
ihr Inhalt in einer bevorzugten Anordnung ist;
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6 ist
eine Seitenansicht der Hauptschale von 5 und stellt
bestimmte innere Merkmale gestrichelt dar;
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7 ist
eine Darstellung eines Infusionssystems und Katheters des Schmerzbehandlungskastens
von 1;
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8 ist
eine Darstellung eines Abschnitts der Nervenblockadeprozedur, wobei
medizinische Vorräte
verwendet werden, die in dem Kasten von 1 enthalten
sind; und
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9 ist
eine Darstellung eines nachfolgenden Abschnitts der Nervenblockadeprozedur,
wobei medizinische Vorräte
verwendet werden, die in dem Kasten von 1 enthalten
sind.
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Detaillierte Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsform
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Die
bevorzugte Ausführungsform
des Schmerzbehandlungskastens ist in Zusammenhang mit einem Kasten
zur Verwendung bei der Durchführung
einer kontinuierlichen Nervenblockade dargestellt wie etwa beispielsweise,
eine Interskalenus-Blockade,
eine Lumbalplexus-Blockade oder eine Femoralnervenblockade, ohne
darauf beschränkt
zu sein. Der Schmerzbehandlungskasten kann jedoch, wie der Fachmann
verstehen wird, bei anderen chirurgischen Prozeduren verwendet werden,
wo es erwünscht
ist, medizinische Vorräte
zur sterilen Schmerzbehandlung in einem einzelnen Paket bereitzustellen.
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Um
die Beschreibung des Systems und des Anwendungsverfahrens, die hier
offenbart sind, zu erleichtern, werden die folgenden Fachbegriffe
verwendet. Der Begriff "distal" bezieht sich auf
eine Stelle, die von einer vorgegebenen Stelle entfernt ist. Der Begriff "proximal" bezieht sich auf
eine Stelle, die nahe an einer vorgegebenen Stelle ist. Anders ausgedrückt ist
eine Stelle, die mit "proximal" bezeichnet ist,
meßbar
näher an
einem vorgegebenen Referenzpunkt als eine Stelle, die mit "distal" bezeichnet ist. Der
Begriff "stromabwärts" bezieht sich auf
die gerichtete Bewegung der flüssigen
Medizin von der Infusionspumpe zu der Blockadestelle. Ein Objekt
oder eine Stelle, die bezeichnet ist als "stromabwärts" einem anderen Objekt oder einer anderen
Stelle, bedeutet, daß das "stromabwärtige" Objekt oder die "stromabwärtige" Stelle proximal
zur Blockadestelle relativ zu dem anderen Objekt oder der anderen
Stelle ist. Ebenso bedeutet ein Objekt oder eine Stelle, die bezeichnet
ist als "stromaufwärts" einem anderen Objekt
oder einer anderen Stelle, daß das "stromaufwärtige" Objekt oder die "stromaufwärtige" Stelle proximal
zur Infusionspumpenstelle relativ zu dem anderen Objekt oder der
anderen Stelle ist. Anders ausgedrückt ist das "stromabwärtige" Objekt proximal
zur Blockadestelle und das "stromaufwärtige" Objekt ist distal
zur Blockadestelle.
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Die "Blockadestelle" ist der Bereich
im Körper
des Patienten nahe dem zu anästhesierenden Nervenbündel. Die "Einstichstelle" ist die Stelle,
wo die Haut des Patienten durch gestochen wird, damit die Epiduralnadel
und nachfolgend der Katheter sich dort hindurch erstrecken und die
Blockadestelle erreichen können,
um die Medizin zu verabreichen.
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Beschreibung des Schmerzbehandlungskastens
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Mit
Bezug auf 1 und 2 ist ein
bevorzugter Schmerzbehandlungskasten dargestellt, der allgemein
mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet ist. Der Inhalt des
Kastens 10 befindet sich in einem relativ flachen, schalenförmigen äußeren Behälter 12. Der äußere Behälter 12 ist
vorzugsweise aus einem thermoplastischen Material, das zur Verwendung
in einer sterilen medizinischen Umgebung geeignet ist, und ist vorzugsweise
durch Warmformung in einer gewünschten
Form hergestellt. Andere geeignete Materialien und Prozesse können jedoch
verwendet werden, um den äußeren Behälter 12 herzustellen.
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Der äußere Behälter 12 hat
eine normalerweise rechtekkige Grundfläche und vier Seitenwände, die
sich im wesentlichen von dieser senkrecht nach oben erstrecken.
Die Seitenwände
enden in einem Umfangsrand 16, die eine allgemein ebene
Haftfläche 18 und
eine integrierte, allgemein ebene äußere Oberfläche 20 bildet, die
vorzugsweise in einer Höhe
unter der Haftfläche 18 angeordnet
ist.
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Eine
Schutzabdeckung 14, allgemein so dimensioniert, daß sie mit
dem Rand 16 des äußeren Behälters 12 glatt
abschließt,
ist über
der Öffnung des äußeren Behälters 12 fest
angebracht. Die Schutzabdeckung 14 schließt den Inhalt
des Schmerzbehandlungskastens 10 im Raum zwischen dem äußeren Behälter 12 und
der Schutzabdeckung 14 fest ein und hält ihn steril. Die Schutzabdeckung 14 ist
vorzugsweise aus einem Papierfasermaterial mit einem wasserfesten
Zusatz hergestellt, der zur Verwendung in einer sterilen medizinischen
Umgebung geeignet ist. Andere geeignete Materialtypen einschließlich, aber
nicht nur Kunststoffe oder PVC können
jedoch ebenso bei der Herstellung der Schutzabdeckung 14 verwendet
werden.
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Die
Schutzabdeckung 14 ist an der Haftfläche 18 des äußeren Behälters 12 fest
angebracht, vorzugsweise mit einem nichttoxischen Klebemittel, das
zur Verwendung in einer sterilen medizinischen Umgebung geeignet
ist. Ein erwünschtes
Klebemittel würde
ausreichend Adhäsionskraft
aufbringen, um die Schutzabdeckung 14 während Lagerung und Transport
am äußeren Behälter 12 fest
anzuordnen, während
es das Entfernen bei Verwendung noch ermöglicht, ohne übermäßige Trennkraft
zu erfordern. Vorzugsweise ist ein Zwischenraum zwischen der äußeren Oberfläche 20 des
Randes 16 und einem Randabschnitt 22 der Schutzabdeckung 14 zur
Außenseite
der Haftfläche 18 ausgebildet.
Diese Anordnung ermöglicht
es dem Anwender des Kastens 10, den Randabschnitt 22 der
Abdeckung 14 zu greifen, um ihr Entfernen vom äußeren Behälter 12 zu
erleichtern.
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Mit
Bezug auf 3 ist eine auseinandergezogene
Ansicht eines Schmerzbehandlungskastens 10 dargestellt,
von dem die Schutzabdeckung 14 vollständig entfernt und aus dem der
Inhalt des Kastens 10 entnommen worden ist.
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Vorzugsweise
ist in verpacktem Zustand eine sterile Hülle 23 unter dem Inhalt
des Schmerzbehandlungskastens 10 im äußeren Behälter 12 plaziert und
umgefaltet, um den Inhalt des Kastens 10 (2)
zu bedecken. Die sterile Hülle 23 hat
vorzugsweise eine allgemein rechteckige Form und ist etwa so bemessen,
daß, wenn
sie gefaltet ist, die sterile Hülle 23 den
gesamten Inhalt des Schmerzbehandlungskastens 10 bedeckt
und sich selbst überlappt.
Wie dargestellt sind die Ecken der sterilen Hülle 23 vorzugsweise
mit den Seiten des äußeren Behälters 12 ausgerichtet.
Jede der Ecken ist über
den Inhalt des Kastens 10 und zur Mitte des äußeren Behälters 12 gefaltet,
um das gewünschte Überlappen der
sterilen Hülle 23 zu
erreichen und den Inhalt des Schmerzbehandlungskastens 10 im
wesentlichen zu verschließen.
Die sterile Hülle 23 kann
dann mit sich selbst verklebt werden, um die gefaltete Lage beizubehalten.
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Zusätzlich zu
dem äußeren Behälter 12,
der Schutzabdeckung 14 und der sterilen Hülle 23 weist der
Kasten 10 auch eine Sterilfeldschale 24 und eine Hauptschale 26 auf. Ähnlich wie
der äußere Behälter 12 sind
die Sterilfeldschale 24 und die Hauptschale 26 vorzugsweise
aus einem thermoplastischen Material warmgeformt, das zur Verwendung
in einer sterilen medizinischen Umgebung geeignet ist.
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Der
Inhalt des Kastens, der vorzugsweise die primären medizinischen Vorräte zur Durchführung einer
kontinuierlichen Nervenblockade und damit zusammenhängende vorbereitende
Prozeduren darstellt, ist auf oder in der Sterilfeldschale 24 und
der Hauptschale 26 gehalten. Die Sterilfeldschale 24 ist vorzugsweise
in einem Teil der Hauptschale 26 aufgenommen, so daß die Oberseite
der Sterilfeldschale 24 im allgemeinen mit der Oberseite
der Hauptschale 26 glatt abschließt. Auf diese Weise wird der
Raum im äußeren Behälter 12 des
Schmerzbehandlungskastens 10 effektiv genutzt. Die Oberseite
der Sterilfeldschale 24 kann jedoch auch über oder
unter der Oberseite der Hauptschale 26 angeordnet sein.
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Die
Sterilfeldschale 24 enthält normalerweise die medizinischen
Vorräte
zur Schaffung eines Sterilfelds um die Einstichstelle P (8).
Die primären
medizinischen Vorräte
zur Durchführung
einer Lokalanästhesieprozedur
und der Nervenblockadeprozedur und andere Hauptartikel sind in oder
auf der Hauptschale 26 gehalten. Normalerweise sind die
Artikel in dem Kasten 10 von der Oberseite zum Boden in
der Reihenfolge angeordnet, in der sie bei normalem Verlauf der
gesamten präoperativen
Nervenblockadeprozedur verwendet werden. Vorteilhafterweise ermöglicht das
einen günstigen
Zugriff auf die medizinischen Vorräte, wie sie gebraucht werden,
und spart daher Zeit und unterstützt
einen effizienten Verlauf der Prozedur ohne Unterbrechung.
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Mit
weiterem Bezug auf 3 ist die dargestellte Sterilfeldschale 24 an
einer Seite der Hauptschale 26 eingebettet und über ergänzenden
medizinischen Vorräten
angeordnet, die in der Hauptschale 26 gehalten sind, so
daß die
Sterilfeldschale 24 ohne weiteres zugänglich ist, ohne den anderen
Inhalt des Kastens 10 durcheinanderzubringen. Diese Anordnung
ist vorteilhaft, da die Vorbereitung eines Sterilfelds um die gewünschte Einstichstelle
P typischerweise der erste Schritt in einer Nervenblockadeprozedur
ist und, wie oben erwähnt,
enthält
die Sterilfeldschale 24 vorzugsweise die notwendigen medizinischen
Vorräte,
um die gesamte Vorbereitung des Sterilfelds durchzuführen.
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Vorzugsweise
ist ein saugfähiges
Tuch 27 an der Seite der Hauptschale 26 gegenüber der
Sterilfeldschale 24 positioniert. Das saugfähige Tuch 27 ist vorzugsweise
aus einem typischen Einwegmaterial hergestellt, das zur Verwendung
in einer sterilen medizinischen Umgebung geeignet ist. Außerdem ist das
Tuch 27 ein Universalartikel und kann die ganze Nervenblockadeprozedur
hindurch verwendet werden. Folglich ist das Tuch 27 vorteilhafterweise
an oder nahe der Oberseite des Schmerzbehandlungskastens 10 angeordnet.
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Ein
normales Operationstuch 28 ist vorzugsweise auf dem anderen
Inhalt der Sterilfeldschale 24 vorgesehen. Das Tuch kann
viele verschiedene Formen und Größen haben
und hat vorzugsweise einen ausgeschnittenen Abschnitt, der ebenso
in Form und Größe variieren
kann. Wie es üblich
ist, wird das Tuch 28 verwendet, um den Bereich abzudecken,
wo die Nervenblockade durchgeführt
werden soll, während
der Ausschnitt Zugang zu der gewünschten
Einstichstelle P ermöglicht.
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Mit
Bezug auf 4 sind die Sterilfeldschale 24 und
ihr verbleibender Inhalt detaillierter dargestellt. Der Inhalt weist
neben dem Tuch 28 vorzugsweise einen verpackten Hautvorbereitungstupfer 30, eine
Packung Jodlösung 32 und
mehrere Prepsticks 34 auf. Das Tuch 28 ist gemeinsam
mit dem oben genannten Inhalt ausreichend, um ein Sterilfeld zu schaffen,
so daß der
Rest der Nervenblockadeprozedur durchgeführt werden kann. In der dargestellten Ausführungsform
sind drei (3) Prepsticks 34 vorgesehen, diese Anzahl kann
jedoch in Übereinstimmung mit
den Erfordernissen der spezifischen Schmerzbehandlungsprozedur angeglichen
werden. Zusätzlich können ein
oder mehrere der oben genannten Artikel weggelassen werden oder
andere erwünschte
medizinische Vorräte
können
zusätzlich
oder als Alternative vorhanden sein.
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Wie
in 4 gezeigt, sind auch mehrere Gazekissen 36 in
der Sterilfeldschale 24 vorgesehen. Vorzugsweise sind vier
(4) 4 Zoll × 4
Zoll große
achtlagige Gazekissen 36 in der Sterilfeldschale 24 unter den
Prepsticks 34 vorgesehen. Die Gazekissen 36 werden
nicht unbedingt verwendet, um das Sterilfeld zu schaffen, sondern
können
gemeinsam mit der Schale 24 für eine spätere Verwendung beiseite gelegt
werden.
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Die
Sterilfeldschale 24 hat vorzugsweise eine Wand 38,
die die Schale 24 in zwei Fächer 40, 42 teilt.
Das Fach 40 enthält
die Prepsticks 34 und die Gazekissen 36, während das
Fach 42 den Hautvorbereitungstupfer 30 und die
Jodlösung 32 enthält. Das
Fach 40 kann zusätzlich
ein Paar angewinkelte Seitenwände 43 und
eine Mittelbrücke 44 aufweisen, wobei
beide erwünschterweise
mehrere Verstärkungsrippen 46 haben.
Die Seitenwände 43,
die Brücke 44 und
die Rippen 46 verleihen der Sterilfeldschale 24 zusätzliche
Strukturintegrität,
so daß ein Minimum
an Material bei der Herstellung der Schale 24 verwendet
werden kann. Da die Schale ein Einwegartikel ist, ist dies insofern
vorteilhaft, als weniger Material entsorgt und/oder zurückgewonnen
werden muß.
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Die
Seitenwände 43 und
die Brücke 44 ermöglichen
auch ein leichtes Entnehmen des Inhalts des Fachs 42, insbesondere
des Hautvorbereitungstupfers 30 und der Jodlösung 32.
Die Mittelbrücke 44 hält den Inhalt
des Fachs 42 in einer Höhe über der
Grundfläche
der Sterilfeldschale 24. Vorzugsweise ist der Hautvorbereitungstupfer 30 auf
der Packung mit Jodlösung 32 und
wird von ihr so gehalten, daß er
leicht entfernt werden kann, wobei die von der Brücke 44 gehaltene
Jodlösung 32 zurückbleibt. Eine
Seite der Jodlösung 32 kann
so nach unten geschoben werden, daß sie sich an der Brücke 44 dreht,
wobei die gegenüberliegende
Seite der Packung mit Jodlösung
hochgehoben wird, so daß sie leicht
aus der Schale 24 gezogen werden kann. Die Seitenwände 43 tragen
dazu bei.
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5 und 6 zeigen
eine detailliertere Darstellung der Hauptschale 26. Vorzugsweise
ist der verbleibende Inhalt des Kastens 10 (d. h. die Artikel
zur Übergabe
des Lokalanästhetikums
an die gewünschte
Einstichstelle P und die primären
Nervenblockadeartikel) in oder auf der Hauptschale 26 angeordnet.
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Wie
zuvor erwähnt,
wird die Sterilfeldschale 24 erwünschterweise in der Hauptschale 26 gehalten.
Vorteilhafterweise weist die Hauptschale 26 einen Stützvorsprung 48 und
ein Paar Anschläge 50 auf,
die angeordnet sind, um die Sterilfeldschale 24 richtig
zu positionieren und unerwünschte
Bewegung zu verhindern. Wie in 6 gezeigt,
ist der Stützvorsprung 48 unter
der Oberseite der Hauptschale 26 so angeordnet, daß, wenn
ein entsprechender Rand der Sterilfeldschale 24 gestützt wird,
die Oberseite der Sterilfeldschale 24 allgemein mit der
Oberseite der Hauptschale 26 glatt abschließt.
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Jeder
aus dem Paar der Anschläge 50 ragt aus
einer Wand der Hauptschale 26 hervor und hat eine Oberfläche, die
im allgemeinen planar mit dem Stützvorsprung 48 ist.
Die Anschläge 50 sind
in Eingriff mit der Sterilfeldschale 24, um sie an einer
Seite der Hauptschale 26 zu halten, und grenzen zusätzlich im
allgemeinen ein Paar von Fächern 52, 54 in der
Hauptschale 26 ab. Das Fach 52 ist im allgemeinen
an der Seite der Anschläge 50 angeordnet,
wo die Sterilfeldschale 24 gehalten wird, während das Fach 54 die
gegenüberliegende
Seite der Hauptschale 26 einnimmt.
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Wie
in 6 gezeigt, weist jedes Fach 52, 54 einen
im allgemeinen ebenen Boden 56 bzw. 58 auf. Der
Boden 56 des Fachs 52 ist in einer niedrigeren
Höhe als
der Boden 58 des Fachs 54. Das heißt, die
Höhendifferenz
zwischen der Oberseite der Hauptschale 26 und dem Boden 56 ist
größer als
die Höhendifferenz
zwischen der Oberseite der Hauptschale 26 und dem Boden 58.
Folglich ist eine Höhe H1
eines Raums S1 zwischen dem Boden 56 und der Oberseite
der Hauptschale 26 größer als
die Höhe H2
eines Raums S2 zwischen dem Boden 58 und der Oberseite
der Hauptschale 26. Vorteilhafterweise ist die Höhe H1 so
bemessen, daß der
Boden 56 nicht mit dem Boden der Sterilfeldschale 24 in
Konflikt gerät. Ähnlich ist
die Höhe
H2 so bemessen, daß bestimmte
andere Vorräte
im Zwischenraum S2 gehalten werden können, wie unten beschrieben
wird.
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Mit
Bezug auf 5 sind mehrere Aussparungen
in der Hauptschale 26 ausgebildet. Die Aussparungen 60 sind
so geformt, daß ein
entsprechender Artikel des Schmerzbehandlungskastens 10 in die
Aussparungen 60 und vorzugsweise unter die Höhe des Bodens 56, 58 paßt, der
die Aussparungen 60 umgibt. Wie dargestellt, können eine
oder mehrere der Aussparungen 60 teilweise in jedem der
Fächer 52, 54 der
Hauptschale 26 angeordnet sein. Folglich können solche
Aussparungen 60 teilweise von jedem der Böden 56, 58,
die auf unterschiedlichen Höhen
sind, umgeben sein. Zusätzlich
ist eine Hauptaussparung 60a vorgesehen, die im allgemeinen
eine rechteckige Form hat und einen oder mehrere Artikel enthalten
kann, die nicht unbedingt eine entsprechende Form haben.
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Zusätzlich sind
mehrere Zugriffskanäle 62 und
Zugriffsvertiefungen 64 in der Hauptschale 26 nahe
einer oder mehrerer Aussparungen 60 ausgebildet. Allgemein
erstrecken sich die Zugriffskanäle 62 über mehr
als eine Aussparung 60 und verbinden diese, während die
Zugriffsvertiefungen 64 mit einer einzelnen Aussparung 60 verbunden
sind. Sowohl die Zugriffskanäle 62 als
auch die Zugriffsvertiefungen 64 stellen einen Raum für die Finger
eines Nutzers des Schmerzbehandlungskastens 10 dar, wenn er
einen gewünschten
Artikel ergreift und ihn aus seiner Aussparung 60 herauszieht.
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Vorzugsweise
werden die Artikel in dem Kasten 10, die relativ schmal
und/oder zerbrechlich sind (z. B. Nadeln, Spritzen und Fläschchen),
in einer Aussparung 60 von einer im allgemeinen entsprechenden
Größe und Form
festgehalten. Andere größere und/oder
weniger zerbrechliche Artikel können auf
den Artikeln plaziert werden, die in den Aussparungen 60 in
den Zwischenräumen
S1 oder S2 enthalten sind. Wie zuvor beschrieben, ist die Sterilfeldschale 24 vorzugsweise
im Raum S1 angeordnet, während
zusätzliche
Artikel im Raum S2 angeordnet sein können, wie unten beschrieben.
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Die
verbleibenden Artikel in dem dargestellten Schmerzbehandlungskasten 10 fallen
allgemein in zwei Kategorien: (1) medizinische Vorräte, die
notwendig oder erwünscht
sind, um eine Lokalanästhesieprozedur
durchzuführen,
und (2) medizinische Vorräte,
die notwendig oder erwünscht
sind, um die kontinuierliche Nervenblockadeprozedur durchzuführen. Diese
verbleibenden Artikel sind normalerweise in einer der Aussparungen 60 oder 60a und dem
Zwischenraum S2 enthalten.
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Der
Lokalanästhetikumvorrat,
der im Kasten 10 zur Durchführung einer Lokalanästhesieprozedur enthalten
ist, umfaßt
vorzugsweise eine Auswahl von Nadeln, ein oder mehrere Ampullen
eines Lokalanästhetikums,
ein oder mehrere Ampullen einer Natriumchloridlösung und eine oder mehrere
Spritzen. In der jetzt dargestellten Ausführungsform sind zwei Nadeln 68, 70 im
Kasten 10 enthalten, einschließlich eine Injektionsnadel 68 der
Größe 22 Gage × 1,5 Zoll
und eine Injektionsnadel 70 der Größe 25 Gage × 1,5 Zoll. Natürlich können Nadeln
anderer Größen und
Durchmesser und eine größere oder
geringere Anzahl an Nadeln bereitgestellt werden, abhängig von
der gewünschten
Anwendung des Schmerzbehandlungskastens 10.
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Die
dargestellte Ausführungsform
des Schmerzbehandlungskastens 10 enthält auch eine 3-cm3-Kunststoffspritze 72 und
eine 5-cm3-Kunststoffspritze 74.
Wie der Fachmann anerkennen wird, können die zuvor beschriebenen
Spritzen 72, 74 durch Spritzen von verschiedenen
Größen und
Materialtypen ersetzt werden, und eine größere oder geringere Anzahl
an Spritzen kann im Kasten 10 vorhanden sein.
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Außerdem enthält der Lokalanästhetikumvorrat
in der dargestellten Ausführungsform
eine 5-ml-Ampulle mit 1,0%iger Lidokainlösung 76 und eine 5-ml-Ampulle
mit 1,5%iger Lidokainlösung 78 zur
Verwendung als ein Lokalanästhetikum
und eine 10-ml-Ampulle mit 0,9%iger Natriumchloridlösung 80.
Die Natriumchloridlösung 80 ist
geeignet, Spritzen und Nadeln zu spülen, sowie als Verdünnungs- oder
Lösungsmittel
für andere
Medikamente wie die Lidokainlösungen 76 oder 78.
Natürlich
können
andere Lokalanästhetika
und/oder Verdünnungs-
oder Lösungsmittel
in verschiedenen Stärken
und Mengen verwendet werden.
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Der
Nervenblockadevorrat, der im Schmerzbehandlungskasten 10 enthalten
ist, weist vorzugsweise eine Tuohy-Epiduralnadel 82, eine Nadelverlängerungsanordnung 84,
eine Glasspritze 86, eine Kunststoffspritze 88,
eine Filternadel 89, eine Katheteranordnung 90 und
ein Infusionssystem 92 auf. Diese Vorräte umfassen vorzugsweise die
primären Artikel,
die notwendig oder gewünscht
sind, um den kontinuierlichen Nervenblockadeabschnitt der Schmerzbehandlungsprozedur
durchzuführen.
Eine kleine Anzahl von zusätzlichen
für mehrmaligen
Gebrauch bestimmten Vorräten
kann auch notwendig oder erwünscht
sein, wie unten beschrieben wird.
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Die
Epiduralnadel 82 ist vorzugsweise eine Tuohy-Injektionsnadel der
Größe 17 Gage × 3,5 Zoll, wie
sie in der Fachwelt bekannt ist. Die Epiduralnadel 82 weist
vorzugsweise einen integrierten Draht 83 oder Drähte, die
so beschaffen sind, daß,
wenn der Draht 83 mit einer Stromquelle verbunden wird,
ein elektrischer Strom durch die Nadel 82 fließen kann. Vorzugsweise
ist alles außer
einem distalen Spitzenabschnitt der Nadel 82 isoliert,
so daß im
wesentlichen kein Strom von der Nadel zu anderen leitenden Objekte
fließt,
außer
durch den unisolierten Spitzenabschnitt. Nadeln des unmittelbar
oben beschriebenen Typs sind im Handel erhältlich.
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Die
Nadelverlängerungsanordnung 84 ist
ein im Handel erhältlicher
Artikel, der vor allem aus einem Schlauch mit Verbindern an beiden
Enden besteht. Ein Verbinder an einem Ende der Nadelverlängerungsanordnung 84 ist
vorzugsweise dafür
konfiguriert, mit dem proximalen Ende der Epiduralnadel 82 verbunden
zu werden. Der andere Verbinder ist vorzugsweise dafür konfiguriert,
mit einer Auswahl von Standardspritzen verbunden zu werden. Deshalb ist
die Nadelverlängerungsanordnung 84 primär geeignet,
um eine Spritze mit der Epiduralnadel 82 zu verbinden und
Fluidaustausch zwischen ihnen zu ermöglichen. Zusätzlich kann
eine Klemme an der Nadelverlängerungsanordnung 84 vorgesehen
sein, die betriebsfähig
ist, um den Schlauch wahlweise zu komprimieren, um den Fluidstrom
zu okkludieren.
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Die
Glasspritze 86 ist vorzugsweise von einer Standardvariante
mit einer Kapazität
von 5 cm3. Die Glasspritze 86 ist
vorzugsweise zur Verbindung mit der oben beschriebenen Nadelverlängerungsanordnung 84 in
der Lage, weshalb sie geeignet ist, eine Flüssigkeit, die in der Spritze 86 enthalten
ist, durch die Nadelverlängerungsanordnung 84 und
die Epiduralnadel 82 in eine gewünschte Nervenblockadestelle
B (8) zu injizieren. Außerdem ist die Glasspritze 86 vorzugsweise
ebenso geeignet für
die Verbindung mit einer der Nadeln 68, 70 zum
Zweck des Füllens
der Spritze 86 mit einem gewünschten Anästhetikum aus seiner Ampulle.
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Die
dargestellte Kunststoffspritze 88 ist von einer Art, die
im Handel erhältlich
ist, und hat vorzugsweise eine Kapazität von 10 cm3.
Der Kasten 10 enthält
zusätzlich
eine Filternadel 89, die vorzugsweise eine im Handel erhältliche
Filternadel der Größe 19 Gage × 1,5 Zoll
ist. In Kombination sind die Kunststoffspritze 88 und die
Filternadel 89 nutzbar, um ein Anästhetikum aus einer Ampulle
herauszuziehen. Die volle Spritze 88 kann, wenn die Nadel 89 entfernt
ist, direkt mit einem geeigneten Füllanschluß am Infusionssystem 92 verbunden
werden. Auf diese Weise kann die Spritze 88 verwendet werden,
um ein Reservoir des Infusionssystems 92 zu füllen, wie
weiter unten detaillierter beschrieben wird.
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Die
dargestellte Katheteranordnung 90 ist ein im Handel erhältlicher
Katheter, der geeignet ist, ein flüssiges Medikament vom Infusionssystem 92 an die
gewünschte
Blockadestelle zu transportieren. Der Katheter 90 ist auch
bevorzugt geeignet, auf eine bekannte Weise durch die Epiduralnadel 82 gefädelt zu
werden, um die gewünschte
Blockadestelle zu erreichen. Ein proximales Ende des Katheters weist
einen entfernbaren Verbinder 90a auf, der geeignet ist, mit
einem Verbinder des Infusionssystems 92 verbunden zu werden.
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Das
Infusionssystem 92 des dargestellten Schmerzbehandlungskastens 10 ist
auch im Handel erhältlich.
Mit Bezug auf 7 enthält das Infusionssystem 92 im
allgemeinen ein Reservoir 94 in Fluidkommunikation mit
einer Länge
des medizinischen Schlauchs 96. Der Schlauch 96 verbindet
das Reservoir 94 mit einem Verbinder 97, der für eine Verbindung
mit dem Verbinder 90a des Katheters 90 geeignet
ist, wie oben beschrieben. Während
das Infusionssystem 92 im Kasten 10 gelagert wird,
ist es im allgemeinen vorzugsweise im Raum S2 angeordnet.
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Das
Infusionssystem 92 weist vorzugsweise auch einen Katheterhalter 95 auf,
der geeignet ist, sowohl den Verbinder 97 des Infusionssystems 92 als
auch den freigelegten Abschnitt des Katheters 90 fest anzuordnen.
Vorzugsweise hat der Katheterhalter 95 einen haftenden
bzw. klebenden Träger,
der zur Verwendung in einer medizinischen Umgebung geeignet ist.
Deshalb ist der Katheterhalter 95 zweckmäßig, um
unbeabsichtigtes Lösen
des Katheters 90 zu verhindern. Ein bevorzugter Katheterhalter 95 ist im
Handel unter dem Markennamen STATLOCK erhältlich.
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Vorzugsweise
werden ein Füllanschluß 98, eine
Klemme 100 und ein Filter 102 entlang des Schlauchs 96 zwischen
den Reservoir 94 und den Verbinder 97 plaziert.
Der Füllanschluß 98 kann
Fluidkommunikation zwischen einer Spritze, wie die oben beschriebene
Spritze 88, und dem Lumen des medizinischen Schlauchs 96 wahlweise
zulassen. Die Klemme 100 ist eine konventionelle Klemme,
die geeignet ist, den Fluidstrom im Schlauch 96 wahlweise
zuzulassen oder zu okkludieren. Das Filter 102 ist auch
im Handel erhältlich
und ist geeignet, das Medikament von jeglichen Verunreinigungen,
die sich im Medikament befinden, zu trennen. Das Filter ist auch geeignet,
Luft aus dem Fluidweg zu entfernen.
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Mit
Bezug auf 8 und 9 weisen
die Artikel, die zur Durchführung
der Schmerzbehandlungsprozedur erwünscht und nicht im Schmerzbehandlungskasten 10 vorhanden
sind, im allgemeinen einen Nervenstimulator 104 (d. h.
eine stromerzeugende Energiequelle), eine Infusionspumpe 106 und das
Anästhetikum 108 auf.
Ein gewünschter
Nervenstimulator 104 ist zur Erzeugung eines Stroms nutzbar,
der der Epiduralnadel 82 zuzuführen ist, wie oben beschrieben.
Eine gewünschte
Infusionspumpe 106 ist zur Erzeugung einer auf das Reservoir 94 des Infusionssystems 92 wirkenden
Kompressionskraft nutzbar, um ein darin enthaltenes Medikament auszustoßen. Das
Anästhetikum 108 wirkt
auf das Zielnervenbündel,
um zu verhindern, daß Nervensignale hindurchgelangen.
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Der
Nervenstimulator 104 ist ein nichtsteriles elektronisches
Gerät,
das wiederverwendbar ist. Deshalb wäre es unerwünscht, den Nervenstimulator 104 in
den ansonsten zur einmaligen Verwendung bestimmten Schmerzbehandlungskasten 10 aufzunehmen.
Ebenso ist die Infusionspumpe 106 wiederverwendbar, und
deshalb wäre
es auch unerwünscht, sie
in den Kasten 10 aufzunehmen. Das Anästhetikum 108 ist
erwünschterweise
nicht im Schmerzbehandlungskasten 10 vorhanden, da die
Auswahl des Medikaments 108 zwischen den Ärzten, die
den Kasten 10 verwenden, stark variieren kann.
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Verfahren
zur Verwendung des Schmerzbehandlungskastens
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Der
Inhalt des Schmerzbehandlungskastens 10 im einzelnen und
sein Anwendungsverfahren sind bei der Durchführung von kontinuierlichen
Nervenblockaden allgemein bekannt und werden vom Fachmann verstanden.
Das Verfahren zur Verwendung des Kastens 10 als solches
wird nur in allgemeinen Details beschrieben, die hilfreich sind,
um bestimmte Merkmale und Vorteile des Schmerzbehandlungskastens 10 zu
veranschaulichen. Besonders das Verfahren zur Verwendung des Schmerzbehandlungskastens 10 wird
in bezug auf eine Interskalenus-Blockadeprozedur (d. h. eine Nervenblockade
des Brachialplexus am Interskalenus) beschrieben.
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Mit
primärem
Bezug auf 8 und 9 wird die
kontinuierliche Nervenblockadeprozedur vorzugsweise in einem Vorbereitungsraum
durchgeführt,
bevor der Patient in den OP kommt. Um die Prozedur zu beginnen,
wird die Schutzabdeckung 14 vom äußeren Behälter 12 entfernt,
wobei die sterile Hülle 23 freigelegt
wird (1). Der Klebstreifen wird entfernt und die Ecken
der sterilen Hülle 23 werden zurückgeschlagen,
um die sterilen medizinischen Vorräte freizulegen, die im Schmerzbehandlungskasten 10 enthalten
sind. Das saugfähige
Tuch 27 kann für
eine spätere
Verwendung entnommen werden.
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Um
ein Sterilfeld zu schaffen, wird das Tuch 28 von seinem
Platz auf der Sterilfeldschale 24 entfernt und wird auseinandergefaltet
und über
dem Patienten plaziert. Das Tuch 28 wird so positioniert,
daß die
Einstichstelle P innerhalb des Ausschnitts freiliegt. Der Deutlichkeit
halber wurde das Tuch 28 in 8 und 9 weggelassen.
Der Hautvorbereitungstupfer 30 wird verwendet, um die Haut
des Patienten in dem Bereich, der die Einstichstelle P umgibt, zu
säubern.
Die Jodlösung 32 wird
dann mit einem oder mehreren der Prepsticks 34 auf die
Haut aufgebracht, die die Einstichstelle P umgibt, um die Einstichstelle
P zu sterilisieren. Vorteilhafterweise kann dann die Sterilfeldschale 24 entnommen
werden, um den Inhalt der Hauptschale 26 freizulegen.
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Um
die Lokalanästhesieprozedur
durchzuführen,
werden eine der Nadeln 68, 70 und eine der Spritzen 72, 74 aus
ihren entsprechenden Aussparungen 60 entnommen und zusammengefügt. Eine der
Ampullen mit Lidokain 76, 78 wird ausgewählt, seiner
Aussparung 60 entnommen und geöffnet. Die Anordnung aus Spritze
und Nadel (nicht dargestellt) wird dann mit Lidokain gefüllt, wobei
die Natriumchloridlösung 80 wahlfrei
als Verdünnungsmittel
verwendet wird. Eine Injektion wird dann nahe der gewünschten
Einstichstelle P durchgeführt,
um den Bereich zum Einführen
der Epiduralnadel 82 zu anästhesieren. Die Gazekissen 36 können der
Sterilfeldschale 24, die beiseite gestellt wurde, entnommen und
verwendet werden, um die Blutung zu stillen, die infolge der Injektion
des Lokalanästhetikums
auftreten kann.
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Um
den eigentlichen Nervenblockadeabschnitt der Prozedur durchzuführen, wird
das Infusionssystem 92 zuerst dem Schmerzbehandlungskasten 10 entnommen,
wodurch der andere Inhalt des Kastens 10, der in den Aussparungen 60, 60a im Fach 54 angeordnet
ist, freigelegt wird. Das Reservoir 94 des Infusionssystems 92 wird
mit dem Anästhetikum 108 gefüllt, indem
die Kunststoffspritze 88 gewählt und die Filternadel 89 daran
angefügt
wird. Die Spritze/Nadel-Anordnung 88/89 wird dann
mit dem Medikament 108 gefüllt. Die Nadel 89 wird
entfernt und die Spritze 88 wird mit dem Füllanschluß 98 des
Infusionssystems 92 verbunden. Das Medikament wird dann
von der Spritze 88 zum Reservoir 94 übertragen.
Diese Prozedur wird wiederholt, bis das Reservoir 94 ausreichend
voll ist. Als Wahlmöglichkeit
kann dieser Schritt vor der Lokalanästhesieprozedur durchgeführt werden,
und das gefüllte
Infusionssystem 92 kann für eine spätere Verwendung beiseite gelegt
werden.
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Mit
Bezug auf 8 wird die Epiduralnadel ihrer
Aussparung 60 entnommen, und der Draht 83 der
Epiduralnadel 82 wird mit dem Nervenstimulator 104 verbunden.
Dann wird die Glasspritze 86 ihrer entsprechenden Aussparung 60 entnommen
und mit dem Anästhetikum 108 gefüllt. Die
gefüllte
Glasspritze 86 wird mit der Epiduralnadel 82 verbunden,
wobei die im Schmerzbehandlungskasten 10 befindliche Nadelverlängerungsanordnung 84 verwendet wird.
Die Epiduralnadel 82 wird an der Einstichstelle P in den
Patienten eingeführt
und bis zur Blockadestelle B vorgerückt. Der Nervenstimulator 104 wird aktiviert,
so daß Strom
durch die Epiduralnadel 82 pulsiert, vorzugsweise mit etwa
0,2–0,5
Milliampere (mA). Der Strom in der Nadel 82 induziert eine
Motorreaktion, und wenn eine solche Reaktion bei geringem Strom
auftritt, ist die richtige Plazierung der Epiduralnadel 82 erreicht.
Eine Injektion des Medikaments 108 aus der Glasspritze 86 wird
durchgeführt, und
die richtige Plazierung der Nadel 82 wird durch ein nachfolgendes
Ausbleiben der Motorreaktion bestätigt. Danach wird der Nervenstimulator 104 ausgeschaltet,
und die Spritze 86 und die Nadelverlängerungsanordnung 84 werden
von der Epiduralnadel 82 entfernt.
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Der
Katheter 90 wird durch die Nadel 82 eingeführt, bis
er die gewünschte
Blockadestelle B erreicht. Die Epiduralnadel 82 wird zurückgezogen
und hinterläßt den Katheter 90 an
Ort und Stelle. Als nächstes
wird der abnehmbare Verbinder mit dem Katheter 90 zusammengefügt. Das
gefüllte
Infusionssystem 92 wird mit dem Katheter 90 verbunden,
und das Reservoir 94 wird in einer Infusionspumpe 106 plaziert.
Die Pumpe 106 wird so aktiviert, daß das Medikament 108 aus
dem Reservoir 94 und dem Infusionssystem 92 durch
den Katheter 90 ausgestoßen wird und mit einer gesteuerten
Rate an die Blockadestelle abgegeben wird. Das Medikament 108 wird
auf diese Weise über
eine Zeitperiode (z. B. 2–3 Tage)
verabreicht. Die verbleibenden Teile des Schmerzbehandlungskastens 10,
einschließlich
des äußeren Behälters 12,
der Schutzabdeckung 14, der Sterilfeldschale 24 und
der Hauptschale 26, können dann
auf eine geeignete Wei se, einschließlich Wiederverwertung, entsprechend
entsorgt werden. Vorteilhafterweise können der Nervenstimulator 104 und die
Infusionspumpe 106 zur Verwendung in einer nachfolgenden
Prozedur aufbewahrt oder vorbereitet werden.
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Der
Schutzbereich der hier offenbarten Erfindung wird nicht durch die
oben beschriebenen, bestimmten offenbarten Ausführungsformen begrenzt, sondern
nur durch die beigefügten
Ansprüche
bestimmt.