DE60207226T2 - Steriler container für medizinische zwecke - Google Patents

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DE60207226T2
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Dillard Roger MASSENGALE
B. Robert KEAHEY
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Description

  •  Hintergrund der Erfindung
  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft Schmerzbehandlungssysteme und speziell ein katheterbasiertes Infusionssystem zur Verabreichung von Fluiden. Ganz speziell betrifft die Erfindung einen Schmerzbehandlungskasten zum Durchführen einer Nervenblockadeprozedur.
  • Beschreibung des Standes der Technik
  • Bevor eine chirurgische Operation an einem Körperteil, beispielsweise den Armen oder Beinen, durchgeführt wird, kann es erwünscht sein, eine Nervenblockade durchzuführen, um ein Nervenbündel in einem Teil des Körpers nahe der Stelle, wo die Operation erfolgen wird, zu anästhesieren. Ein katheterbasiertes Infusionssystem wird oft verwendet, um sowohl das Nervenbündel für die Operation zu blockieren als auch für eine kontinuierliche, niedrige Durchflußrate des Anästhetikums über eine Zeitraum (z. B. 2–3 Tage nach der Operation) zur postoperativen Schmerzbehandlung zu sorgen.
  • Eine Herangehensweise besteht darin, eine Epiduralnadel mit einem integrierten leitfähigen Draht zu verwenden, so daß mittels eines Nervenstimulators (d. h. ein Stromgenerator) eine kleine Strommenge durch die Nadel gepulst werden kann. Wenn die Epiduralnadel in den Hauptbereich des gewünschten Nervenbündels eingeführt ist, stimuliert der pulsierende Strom den Nerv und bewirkt eine Motorreaktion, um bei der richtigen Plazierung der Nadel zu assistieren. Wenn die richtige Plazierung der Nadel erreicht ist, kann eine Testdosis des Anästhetikums durch die Epiduralnadel verabreicht werden. Die richtige Positionierung der Nadel ist erkennbar durch Ausbleiben einer Motorreaktion auf die Stromstimulation. An diesem Punkt kann ein Katheter durch die Nadel eingeführt werden, um das Anästhetikum zu verabreichen und die Nervenblockade aufrechtzuerhalten.
  • Die oben beschriebene Prozedur wird normalerweise durch einen Anästhesisten in einem Vorbereitungsraum außerhalb des Operationssaals (OP) durchgeführt, da ein Zeitraum notwendig ist, damit die Nervenblockade wirksam wird, und da die Zeit im OP von größter Bedeutung ist. Diese Prozedur ist oft sehr zeitintensiv und ineffizient durch das Volumen an medizinischen Vorräten und Artikeln, die beschafft, geöffnet und angeordnet werden müssen, um die Nervenblockade durchzuführen.
  • Zuerst muß der Anästhesist ein Sterilfeld rund um die gewünschte Einstichstelle herstellen. Hierzu müssen ein oder mehrere Pakete mit den notwendigen Vorräten, wie z. B. ein Tuch, Jodlösung und Prepsticks zum Aufbringen der Jodlösung, beschafft und geöffnet werden. Danach müssen die Epiduralnadel, die Infusionspumpe, die Infusionsvorräte (Schlauch, Klemmen, Verbinder, Durchflußmeßgerät, Filter usw.), Katheter und Anästhetikum, die normalerweise einzeln verpackt sind, beschafft und vorbereitet werden. Zusätzliche medizinische Vorräte, wie ein Lokalanästhetikum, Nadeln und Spritzen, sind auch notwendig, um die gewünschte Einstichstelle zu betäuben. Diese Produkte sind wahrscheinlich ebenfalls getrennt voneinander und getrennt von den oben aufgezählten Vorräten verpackt.
  • Das Sammeln, Öffnen und Vorbereiten der oben aufgezählten medizinischen Vorräte ist zeitaufwendig und ein oder mehrere Artikel können fehl am Platz sein oder vergessen werden. Zusätzlich wird eine große Menge an Abfall erzeugt von den einzeln verpackten Artikeln. Deshalb besteht eine Notwendigkeit für ein verbessertes System der Bereitstellung der primä ren medizinischen Vorräte, die notwendig sind, um eine kontinuierliche Nervenblockade steril und effizient durchzuführen.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Ein Aspekt der Erfindung stellt einen Schmerzbehandlungskasten dar, der die primären Vorräte, die notwendig sind, um eine kontinuierliche periphere Nervenblockade durchzuführen, in einem einzelnen sterilen Behälter bzw. Container enthält, der einfach gelagert und transportiert werden kann. Vorteilhafterweise ist der Schmerzbehandlungskasten einfach zu öffnen und sein Inhalt ist so angeordnet, daß die Artikel aus dem Kasten im allgemeinen in der Reihenfolge ihrer nachfolgenden Verwendung bei der Nervenblockadeprozedur hervorgeholt werden können.
  • Kurz gesagt, der Schmerzbehandlungskasten stellt Artikel, die notwendig sind, um ein Sterilfeld zu schaffen, die gewünschte Einstichstelle zu anästhesieren und die Nervenblokkade durchzuführen, in einem einzelnen, sterilen Behälter bereit. Im allgemeinen sind die einzigen zusätzlich notwendigen Artikel ein Nervenstimulator, eine Infusionspumpe und das gewünschte Infusionsmedikament. Der Nervenstimulator ist ein elektronisches Gerät, das nicht steril und wiederverwendbar ist, deshalb ist es nicht wünschenswert, ihn mit dem Schmerzbehandlungskasten zu verpacken. Ebenso kann die Infusionspumpe ein elektronisches Gerät sein, aber sie ist vorzugsweise eine mechanische Pumpe. Die Infusionspumpe kann auch wiederverwendet werden, aber wenn es sich um eine typische mechanische Pumpe handelt, ist sie preisgünstig genug, um beim Patienten entsorgt zu werden. Da die Infusionspumpe wiederverwendbar ist und nicht steril sein muß, ist es ebenso wünschenswert, daß sie nicht im Kasten enthalten ist. Außerdem kann die Auswahl des Anästhetikums durch Arztentscheidung und/oder den Patientenbedarf variieren. Deshalb ist das Medikament vorteilhafterweise nicht im Schmerzbehandlungskasten enthalten.
  • Eine Ausführungsform stellt einen Schmerzbehandlungskasten mit mehreren medizinischen Artikeln dar, die in einem Behälter fest gesichert sind, der so konfiguriert ist, daß die medizinischen Artikel steril bleiben, mindestens bis der Behälter geöffnet wird. Die medizinischen Artikel umfassen Vorräte für das Sterilfeld, Lokalanästhetikumvorräte und Vorräte für die kontinuierliche Nervenblockade.
  • Um die Erfindung und die Vorteile, die gegenüber dem Stand der Technik erreicht werden, zusammenzufassen, wurden bestimmte Ziele und Vorteile der Erfindung oben beschrieben. Es ist natürlich verständlich, daß nicht unbedingt alle derartigen Ziele oder Vorteile in Übereinstimmung mit irgendeiner besonderen Ausführungsform der Erfindung erreicht werden können. Deshalb wird der Fachmann beispielsweise anerkennen, daß die Erfindung auf eine Weise verkörpert oder ausgeführt werden kann, die einen Vorteil oder eine Gruppe von hier beschriebenen Vorteilen erreicht oder optimiert, wie sie hierin gelehrt, ohne zwangsläufig andere Ziele oder Vorteile zu erreichen, wie sie hierin gelehrt oder vorgeschlagen sein können.
  • Alle dieser Ausführungsformen liegen innerhalb des Schutzbereichs der vorliegenden Erfindung, die hierin offenbart ist. Diese und weitere Ausführungsformen der Erfindung sind für den Fachmann ohne weiteres aus der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen erkennbar, wobei die Erfindung nicht auf (eine) bestimmte bevorzugte Ausführungsformen) begrenzt ist.
  • Weitere Aspekte, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung sind aus den folgenden Zeichnungen und der ausführlichen Beschreibung erkennbar, die den Erfindungsgedanken veranschaulichen, aber nicht begrenzen.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • 1 veranschaulicht eine perspektivische Ansicht eines Schmerzbehandlungskastens, der im allgemeinen die primären Artikel aufweist, die zur Durchführung einer kontinuierlichen Nervenblockade notwendig sind;
  • 2 ist eine vergrößerte Ansicht des Schmerzbehandlungskastens von 1, wobei die Schutzabdeckung in einer teilweise geöffneten Position gezeigt ist und einen Umfangsrand des äußeren Behälters freiliegt;
  • 3 ist eine auseinandergezogene Ansicht des Schmerzbehandlungskastens mit einer Sterilfeldschale und einer Hauptschale zum Halten bestimmter Artikel, die im Kasten enthalten sind;
  • 4 ist eine Draufsicht auf die Sterilfeldschale von 3, wobei ihr bevorzugter Inhalt auseinandergezogen dargestellt ist. Eine bevorzugte Positionierung des Inhalts in der Sterilfeldschale ist gestrichelt dargestellt;
  • 5 ist eine Draufsicht auf die Hauptschale von 3, wobei ihr Inhalt in einer bevorzugten Anordnung ist;
  • 6 ist eine Seitenansicht der Hauptschale von 5 und stellt bestimmte innere Merkmale gestrichelt dar;
  • 7 ist eine Darstellung eines Infusionssystems und Katheters des Schmerzbehandlungskastens von 1;
  • 8 ist eine Darstellung eines Abschnitts der Nervenblockadeprozedur, wobei medizinische Vorräte verwendet werden, die in dem Kasten von 1 enthalten sind; und
  • 9 ist eine Darstellung eines nachfolgenden Abschnitts der Nervenblockadeprozedur, wobei medizinische Vorräte verwendet werden, die in dem Kasten von 1 enthalten sind.
  • Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform
  • Die bevorzugte Ausführungsform des Schmerzbehandlungskastens ist in Zusammenhang mit einem Kasten zur Verwendung bei der Durchführung einer kontinuierlichen Nervenblockade dargestellt wie etwa beispielsweise, eine Interskalenus-Blockade, eine Lumbalplexus-Blockade oder eine Femoralnervenblockade, ohne darauf beschränkt zu sein. Der Schmerzbehandlungskasten kann jedoch, wie der Fachmann verstehen wird, bei anderen chirurgischen Prozeduren verwendet werden, wo es erwünscht ist, medizinische Vorräte zur sterilen Schmerzbehandlung in einem einzelnen Paket bereitzustellen.
  • Um die Beschreibung des Systems und des Anwendungsverfahrens, die hier offenbart sind, zu erleichtern, werden die folgenden Fachbegriffe verwendet. Der Begriff "distal" bezieht sich auf eine Stelle, die von einer vorgegebenen Stelle entfernt ist. Der Begriff "proximal" bezieht sich auf eine Stelle, die nahe an einer vorgegebenen Stelle ist. Anders ausgedrückt ist eine Stelle, die mit "proximal" bezeichnet ist, meßbar näher an einem vorgegebenen Referenzpunkt als eine Stelle, die mit "distal" bezeichnet ist. Der Begriff "stromabwärts" bezieht sich auf die gerichtete Bewegung der flüssigen Medizin von der Infusionspumpe zu der Blockadestelle. Ein Objekt oder eine Stelle, die bezeichnet ist als "stromabwärts" einem anderen Objekt oder einer anderen Stelle, bedeutet, daß das "stromabwärtige" Objekt oder die "stromabwärtige" Stelle proximal zur Blockadestelle relativ zu dem anderen Objekt oder der anderen Stelle ist. Ebenso bedeutet ein Objekt oder eine Stelle, die bezeichnet ist als "stromaufwärts" einem anderen Objekt oder einer anderen Stelle, daß das "stromaufwärtige" Objekt oder die "stromaufwärtige" Stelle proximal zur Infusionspumpenstelle relativ zu dem anderen Objekt oder der anderen Stelle ist. Anders ausgedrückt ist das "stromabwärtige" Objekt proximal zur Blockadestelle und das "stromaufwärtige" Objekt ist distal zur Blockadestelle.
  • Die "Blockadestelle" ist der Bereich im Körper des Patienten nahe dem zu anästhesierenden Nervenbündel. Die "Einstichstelle" ist die Stelle, wo die Haut des Patienten durch gestochen wird, damit die Epiduralnadel und nachfolgend der Katheter sich dort hindurch erstrecken und die Blockadestelle erreichen können, um die Medizin zu verabreichen.
  • Beschreibung des Schmerzbehandlungskastens
  • Mit Bezug auf 1 und 2 ist ein bevorzugter Schmerzbehandlungskasten dargestellt, der allgemein mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet ist. Der Inhalt des Kastens 10 befindet sich in einem relativ flachen, schalenförmigen äußeren Behälter 12. Der äußere Behälter 12 ist vorzugsweise aus einem thermoplastischen Material, das zur Verwendung in einer sterilen medizinischen Umgebung geeignet ist, und ist vorzugsweise durch Warmformung in einer gewünschten Form hergestellt. Andere geeignete Materialien und Prozesse können jedoch verwendet werden, um den äußeren Behälter 12 herzustellen.
  • Der äußere Behälter 12 hat eine normalerweise rechtekkige Grundfläche und vier Seitenwände, die sich im wesentlichen von dieser senkrecht nach oben erstrecken. Die Seitenwände enden in einem Umfangsrand 16, die eine allgemein ebene Haftfläche 18 und eine integrierte, allgemein ebene äußere Oberfläche 20 bildet, die vorzugsweise in einer Höhe unter der Haftfläche 18 angeordnet ist.
  • Eine Schutzabdeckung 14, allgemein so dimensioniert, daß sie mit dem Rand 16 des äußeren Behälters 12 glatt abschließt, ist über der Öffnung des äußeren Behälters 12 fest angebracht. Die Schutzabdeckung 14 schließt den Inhalt des Schmerzbehandlungskastens 10 im Raum zwischen dem äußeren Behälter 12 und der Schutzabdeckung 14 fest ein und hält ihn steril. Die Schutzabdeckung 14 ist vorzugsweise aus einem Papierfasermaterial mit einem wasserfesten Zusatz hergestellt, der zur Verwendung in einer sterilen medizinischen Umgebung geeignet ist. Andere geeignete Materialtypen einschließlich, aber nicht nur Kunststoffe oder PVC können jedoch ebenso bei der Herstellung der Schutzabdeckung 14 verwendet werden.
  • Die Schutzabdeckung 14 ist an der Haftfläche 18 des äußeren Behälters 12 fest angebracht, vorzugsweise mit einem nichttoxischen Klebemittel, das zur Verwendung in einer sterilen medizinischen Umgebung geeignet ist. Ein erwünschtes Klebemittel würde ausreichend Adhäsionskraft aufbringen, um die Schutzabdeckung 14 während Lagerung und Transport am äußeren Behälter 12 fest anzuordnen, während es das Entfernen bei Verwendung noch ermöglicht, ohne übermäßige Trennkraft zu erfordern. Vorzugsweise ist ein Zwischenraum zwischen der äußeren Oberfläche 20 des Randes 16 und einem Randabschnitt 22 der Schutzabdeckung 14 zur Außenseite der Haftfläche 18 ausgebildet. Diese Anordnung ermöglicht es dem Anwender des Kastens 10, den Randabschnitt 22 der Abdeckung 14 zu greifen, um ihr Entfernen vom äußeren Behälter 12 zu erleichtern.
  • Mit Bezug auf 3 ist eine auseinandergezogene Ansicht eines Schmerzbehandlungskastens 10 dargestellt, von dem die Schutzabdeckung 14 vollständig entfernt und aus dem der Inhalt des Kastens 10 entnommen worden ist.
  • Vorzugsweise ist in verpacktem Zustand eine sterile Hülle 23 unter dem Inhalt des Schmerzbehandlungskastens 10 im äußeren Behälter 12 plaziert und umgefaltet, um den Inhalt des Kastens 10 (2) zu bedecken. Die sterile Hülle 23 hat vorzugsweise eine allgemein rechteckige Form und ist etwa so bemessen, daß, wenn sie gefaltet ist, die sterile Hülle 23 den gesamten Inhalt des Schmerzbehandlungskastens 10 bedeckt und sich selbst überlappt. Wie dargestellt sind die Ecken der sterilen Hülle 23 vorzugsweise mit den Seiten des äußeren Behälters 12 ausgerichtet. Jede der Ecken ist über den Inhalt des Kastens 10 und zur Mitte des äußeren Behälters 12 gefaltet, um das gewünschte Überlappen der sterilen Hülle 23 zu erreichen und den Inhalt des Schmerzbehandlungskastens 10 im wesentlichen zu verschließen. Die sterile Hülle 23 kann dann mit sich selbst verklebt werden, um die gefaltete Lage beizubehalten.
  • Zusätzlich zu dem äußeren Behälter 12, der Schutzabdeckung 14 und der sterilen Hülle 23 weist der Kasten 10 auch eine Sterilfeldschale 24 und eine Hauptschale 26 auf. Ähnlich wie der äußere Behälter 12 sind die Sterilfeldschale 24 und die Hauptschale 26 vorzugsweise aus einem thermoplastischen Material warmgeformt, das zur Verwendung in einer sterilen medizinischen Umgebung geeignet ist.
  • Der Inhalt des Kastens, der vorzugsweise die primären medizinischen Vorräte zur Durchführung einer kontinuierlichen Nervenblockade und damit zusammenhängende vorbereitende Prozeduren darstellt, ist auf oder in der Sterilfeldschale 24 und der Hauptschale 26 gehalten. Die Sterilfeldschale 24 ist vorzugsweise in einem Teil der Hauptschale 26 aufgenommen, so daß die Oberseite der Sterilfeldschale 24 im allgemeinen mit der Oberseite der Hauptschale 26 glatt abschließt. Auf diese Weise wird der Raum im äußeren Behälter 12 des Schmerzbehandlungskastens 10 effektiv genutzt. Die Oberseite der Sterilfeldschale 24 kann jedoch auch über oder unter der Oberseite der Hauptschale 26 angeordnet sein.
  • Die Sterilfeldschale 24 enthält normalerweise die medizinischen Vorräte zur Schaffung eines Sterilfelds um die Einstichstelle P (8). Die primären medizinischen Vorräte zur Durchführung einer Lokalanästhesieprozedur und der Nervenblockadeprozedur und andere Hauptartikel sind in oder auf der Hauptschale 26 gehalten. Normalerweise sind die Artikel in dem Kasten 10 von der Oberseite zum Boden in der Reihenfolge angeordnet, in der sie bei normalem Verlauf der gesamten präoperativen Nervenblockadeprozedur verwendet werden. Vorteilhafterweise ermöglicht das einen günstigen Zugriff auf die medizinischen Vorräte, wie sie gebraucht werden, und spart daher Zeit und unterstützt einen effizienten Verlauf der Prozedur ohne Unterbrechung.
  • Mit weiterem Bezug auf 3 ist die dargestellte Sterilfeldschale 24 an einer Seite der Hauptschale 26 eingebettet und über ergänzenden medizinischen Vorräten angeordnet, die in der Hauptschale 26 gehalten sind, so daß die Sterilfeldschale 24 ohne weiteres zugänglich ist, ohne den anderen Inhalt des Kastens 10 durcheinanderzubringen. Diese Anordnung ist vorteilhaft, da die Vorbereitung eines Sterilfelds um die gewünschte Einstichstelle P typischerweise der erste Schritt in einer Nervenblockadeprozedur ist und, wie oben erwähnt, enthält die Sterilfeldschale 24 vorzugsweise die notwendigen medizinischen Vorräte, um die gesamte Vorbereitung des Sterilfelds durchzuführen.
  • Vorzugsweise ist ein saugfähiges Tuch 27 an der Seite der Hauptschale 26 gegenüber der Sterilfeldschale 24 positioniert. Das saugfähige Tuch 27 ist vorzugsweise aus einem typischen Einwegmaterial hergestellt, das zur Verwendung in einer sterilen medizinischen Umgebung geeignet ist. Außerdem ist das Tuch 27 ein Universalartikel und kann die ganze Nervenblockadeprozedur hindurch verwendet werden. Folglich ist das Tuch 27 vorteilhafterweise an oder nahe der Oberseite des Schmerzbehandlungskastens 10 angeordnet.
  • Ein normales Operationstuch 28 ist vorzugsweise auf dem anderen Inhalt der Sterilfeldschale 24 vorgesehen. Das Tuch kann viele verschiedene Formen und Größen haben und hat vorzugsweise einen ausgeschnittenen Abschnitt, der ebenso in Form und Größe variieren kann. Wie es üblich ist, wird das Tuch 28 verwendet, um den Bereich abzudecken, wo die Nervenblockade durchgeführt werden soll, während der Ausschnitt Zugang zu der gewünschten Einstichstelle P ermöglicht.
  • Mit Bezug auf 4 sind die Sterilfeldschale 24 und ihr verbleibender Inhalt detaillierter dargestellt. Der Inhalt weist neben dem Tuch 28 vorzugsweise einen verpackten Hautvorbereitungstupfer 30, eine Packung Jodlösung 32 und mehrere Prepsticks 34 auf. Das Tuch 28 ist gemeinsam mit dem oben genannten Inhalt ausreichend, um ein Sterilfeld zu schaffen, so daß der Rest der Nervenblockadeprozedur durchgeführt werden kann. In der dargestellten Ausführungsform sind drei (3) Prepsticks 34 vorgesehen, diese Anzahl kann jedoch in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der spezifischen Schmerzbehandlungsprozedur angeglichen werden. Zusätzlich können ein oder mehrere der oben genannten Artikel weggelassen werden oder andere erwünschte medizinische Vorräte können zusätzlich oder als Alternative vorhanden sein.
  • Wie in 4 gezeigt, sind auch mehrere Gazekissen 36 in der Sterilfeldschale 24 vorgesehen. Vorzugsweise sind vier (4) 4 Zoll × 4 Zoll große achtlagige Gazekissen 36 in der Sterilfeldschale 24 unter den Prepsticks 34 vorgesehen. Die Gazekissen 36 werden nicht unbedingt verwendet, um das Sterilfeld zu schaffen, sondern können gemeinsam mit der Schale 24 für eine spätere Verwendung beiseite gelegt werden.
  • Die Sterilfeldschale 24 hat vorzugsweise eine Wand 38, die die Schale 24 in zwei Fächer 40, 42 teilt. Das Fach 40 enthält die Prepsticks 34 und die Gazekissen 36, während das Fach 42 den Hautvorbereitungstupfer 30 und die Jodlösung 32 enthält. Das Fach 40 kann zusätzlich ein Paar angewinkelte Seitenwände 43 und eine Mittelbrücke 44 aufweisen, wobei beide erwünschterweise mehrere Verstärkungsrippen 46 haben. Die Seitenwände 43, die Brücke 44 und die Rippen 46 verleihen der Sterilfeldschale 24 zusätzliche Strukturintegrität, so daß ein Minimum an Material bei der Herstellung der Schale 24 verwendet werden kann. Da die Schale ein Einwegartikel ist, ist dies insofern vorteilhaft, als weniger Material entsorgt und/oder zurückgewonnen werden muß.
  • Die Seitenwände 43 und die Brücke 44 ermöglichen auch ein leichtes Entnehmen des Inhalts des Fachs 42, insbesondere des Hautvorbereitungstupfers 30 und der Jodlösung 32. Die Mittelbrücke 44 hält den Inhalt des Fachs 42 in einer Höhe über der Grundfläche der Sterilfeldschale 24. Vorzugsweise ist der Hautvorbereitungstupfer 30 auf der Packung mit Jodlösung 32 und wird von ihr so gehalten, daß er leicht entfernt werden kann, wobei die von der Brücke 44 gehaltene Jodlösung 32 zurückbleibt. Eine Seite der Jodlösung 32 kann so nach unten geschoben werden, daß sie sich an der Brücke 44 dreht, wobei die gegenüberliegende Seite der Packung mit Jodlösung hochgehoben wird, so daß sie leicht aus der Schale 24 gezogen werden kann. Die Seitenwände 43 tragen dazu bei.
  • 5 und 6 zeigen eine detailliertere Darstellung der Hauptschale 26. Vorzugsweise ist der verbleibende Inhalt des Kastens 10 (d. h. die Artikel zur Übergabe des Lokalanästhetikums an die gewünschte Einstichstelle P und die primären Nervenblockadeartikel) in oder auf der Hauptschale 26 angeordnet.
  • Wie zuvor erwähnt, wird die Sterilfeldschale 24 erwünschterweise in der Hauptschale 26 gehalten. Vorteilhafterweise weist die Hauptschale 26 einen Stützvorsprung 48 und ein Paar Anschläge 50 auf, die angeordnet sind, um die Sterilfeldschale 24 richtig zu positionieren und unerwünschte Bewegung zu verhindern. Wie in 6 gezeigt, ist der Stützvorsprung 48 unter der Oberseite der Hauptschale 26 so angeordnet, daß, wenn ein entsprechender Rand der Sterilfeldschale 24 gestützt wird, die Oberseite der Sterilfeldschale 24 allgemein mit der Oberseite der Hauptschale 26 glatt abschließt.
  • Jeder aus dem Paar der Anschläge 50 ragt aus einer Wand der Hauptschale 26 hervor und hat eine Oberfläche, die im allgemeinen planar mit dem Stützvorsprung 48 ist. Die Anschläge 50 sind in Eingriff mit der Sterilfeldschale 24, um sie an einer Seite der Hauptschale 26 zu halten, und grenzen zusätzlich im allgemeinen ein Paar von Fächern 52, 54 in der Hauptschale 26 ab. Das Fach 52 ist im allgemeinen an der Seite der Anschläge 50 angeordnet, wo die Sterilfeldschale 24 gehalten wird, während das Fach 54 die gegenüberliegende Seite der Hauptschale 26 einnimmt.
  • Wie in 6 gezeigt, weist jedes Fach 52, 54 einen im allgemeinen ebenen Boden 56 bzw. 58 auf. Der Boden 56 des Fachs 52 ist in einer niedrigeren Höhe als der Boden 58 des Fachs 54. Das heißt, die Höhendifferenz zwischen der Oberseite der Hauptschale 26 und dem Boden 56 ist größer als die Höhendifferenz zwischen der Oberseite der Hauptschale 26 und dem Boden 58. Folglich ist eine Höhe H1 eines Raums S1 zwischen dem Boden 56 und der Oberseite der Hauptschale 26 größer als die Höhe H2 eines Raums S2 zwischen dem Boden 58 und der Oberseite der Hauptschale 26. Vorteilhafterweise ist die Höhe H1 so bemessen, daß der Boden 56 nicht mit dem Boden der Sterilfeldschale 24 in Konflikt gerät. Ähnlich ist die Höhe H2 so bemessen, daß bestimmte andere Vorräte im Zwischenraum S2 gehalten werden können, wie unten beschrieben wird.
  • Mit Bezug auf 5 sind mehrere Aussparungen in der Hauptschale 26 ausgebildet. Die Aussparungen 60 sind so geformt, daß ein entsprechender Artikel des Schmerzbehandlungskastens 10 in die Aussparungen 60 und vorzugsweise unter die Höhe des Bodens 56, 58 paßt, der die Aussparungen 60 umgibt. Wie dargestellt, können eine oder mehrere der Aussparungen 60 teilweise in jedem der Fächer 52, 54 der Hauptschale 26 angeordnet sein. Folglich können solche Aussparungen 60 teilweise von jedem der Böden 56, 58, die auf unterschiedlichen Höhen sind, umgeben sein. Zusätzlich ist eine Hauptaussparung 60a vorgesehen, die im allgemeinen eine rechteckige Form hat und einen oder mehrere Artikel enthalten kann, die nicht unbedingt eine entsprechende Form haben.
  • Zusätzlich sind mehrere Zugriffskanäle 62 und Zugriffsvertiefungen 64 in der Hauptschale 26 nahe einer oder mehrerer Aussparungen 60 ausgebildet. Allgemein erstrecken sich die Zugriffskanäle 62 über mehr als eine Aussparung 60 und verbinden diese, während die Zugriffsvertiefungen 64 mit einer einzelnen Aussparung 60 verbunden sind. Sowohl die Zugriffskanäle 62 als auch die Zugriffsvertiefungen 64 stellen einen Raum für die Finger eines Nutzers des Schmerzbehandlungskastens 10 dar, wenn er einen gewünschten Artikel ergreift und ihn aus seiner Aussparung 60 herauszieht.
  • Vorzugsweise werden die Artikel in dem Kasten 10, die relativ schmal und/oder zerbrechlich sind (z. B. Nadeln, Spritzen und Fläschchen), in einer Aussparung 60 von einer im allgemeinen entsprechenden Größe und Form festgehalten. Andere größere und/oder weniger zerbrechliche Artikel können auf den Artikeln plaziert werden, die in den Aussparungen 60 in den Zwischenräumen S1 oder S2 enthalten sind. Wie zuvor beschrieben, ist die Sterilfeldschale 24 vorzugsweise im Raum S1 angeordnet, während zusätzliche Artikel im Raum S2 angeordnet sein können, wie unten beschrieben.
  • Die verbleibenden Artikel in dem dargestellten Schmerzbehandlungskasten 10 fallen allgemein in zwei Kategorien: (1) medizinische Vorräte, die notwendig oder erwünscht sind, um eine Lokalanästhesieprozedur durchzuführen, und (2) medizinische Vorräte, die notwendig oder erwünscht sind, um die kontinuierliche Nervenblockadeprozedur durchzuführen. Diese verbleibenden Artikel sind normalerweise in einer der Aussparungen 60 oder 60a und dem Zwischenraum S2 enthalten.
  • Der Lokalanästhetikumvorrat, der im Kasten 10 zur Durchführung einer Lokalanästhesieprozedur enthalten ist, umfaßt vorzugsweise eine Auswahl von Nadeln, ein oder mehrere Ampullen eines Lokalanästhetikums, ein oder mehrere Ampullen einer Natriumchloridlösung und eine oder mehrere Spritzen. In der jetzt dargestellten Ausführungsform sind zwei Nadeln 68, 70 im Kasten 10 enthalten, einschließlich eine Injektionsnadel 68 der Größe 22 Gage × 1,5 Zoll und eine Injektionsnadel 70 der Größe 25 Gage × 1,5 Zoll. Natürlich können Nadeln anderer Größen und Durchmesser und eine größere oder geringere Anzahl an Nadeln bereitgestellt werden, abhängig von der gewünschten Anwendung des Schmerzbehandlungskastens 10.
  • Die dargestellte Ausführungsform des Schmerzbehandlungskastens 10 enthält auch eine 3-cm3-Kunststoffspritze 72 und eine 5-cm3-Kunststoffspritze 74. Wie der Fachmann anerkennen wird, können die zuvor beschriebenen Spritzen 72, 74 durch Spritzen von verschiedenen Größen und Materialtypen ersetzt werden, und eine größere oder geringere Anzahl an Spritzen kann im Kasten 10 vorhanden sein.
  • Außerdem enthält der Lokalanästhetikumvorrat in der dargestellten Ausführungsform eine 5-ml-Ampulle mit 1,0%iger Lidokainlösung 76 und eine 5-ml-Ampulle mit 1,5%iger Lidokainlösung 78 zur Verwendung als ein Lokalanästhetikum und eine 10-ml-Ampulle mit 0,9%iger Natriumchloridlösung 80. Die Natriumchloridlösung 80 ist geeignet, Spritzen und Nadeln zu spülen, sowie als Verdünnungs- oder Lösungsmittel für andere Medikamente wie die Lidokainlösungen 76 oder 78. Natürlich können andere Lokalanästhetika und/oder Verdünnungs- oder Lösungsmittel in verschiedenen Stärken und Mengen verwendet werden.
  • Der Nervenblockadevorrat, der im Schmerzbehandlungskasten 10 enthalten ist, weist vorzugsweise eine Tuohy-Epiduralnadel 82, eine Nadelverlängerungsanordnung 84, eine Glasspritze 86, eine Kunststoffspritze 88, eine Filternadel 89, eine Katheteranordnung 90 und ein Infusionssystem 92 auf. Diese Vorräte umfassen vorzugsweise die primären Artikel, die notwendig oder gewünscht sind, um den kontinuierlichen Nervenblockadeabschnitt der Schmerzbehandlungsprozedur durchzuführen. Eine kleine Anzahl von zusätzlichen für mehrmaligen Gebrauch bestimmten Vorräten kann auch notwendig oder erwünscht sein, wie unten beschrieben wird.
  • Die Epiduralnadel 82 ist vorzugsweise eine Tuohy-Injektionsnadel der Größe 17 Gage × 3,5 Zoll, wie sie in der Fachwelt bekannt ist. Die Epiduralnadel 82 weist vorzugsweise einen integrierten Draht 83 oder Drähte, die so beschaffen sind, daß, wenn der Draht 83 mit einer Stromquelle verbunden wird, ein elektrischer Strom durch die Nadel 82 fließen kann. Vorzugsweise ist alles außer einem distalen Spitzenabschnitt der Nadel 82 isoliert, so daß im wesentlichen kein Strom von der Nadel zu anderen leitenden Objekte fließt, außer durch den unisolierten Spitzenabschnitt. Nadeln des unmittelbar oben beschriebenen Typs sind im Handel erhältlich.
  • Die Nadelverlängerungsanordnung 84 ist ein im Handel erhältlicher Artikel, der vor allem aus einem Schlauch mit Verbindern an beiden Enden besteht. Ein Verbinder an einem Ende der Nadelverlängerungsanordnung 84 ist vorzugsweise dafür konfiguriert, mit dem proximalen Ende der Epiduralnadel 82 verbunden zu werden. Der andere Verbinder ist vorzugsweise dafür konfiguriert, mit einer Auswahl von Standardspritzen verbunden zu werden. Deshalb ist die Nadelverlängerungsanordnung 84 primär geeignet, um eine Spritze mit der Epiduralnadel 82 zu verbinden und Fluidaustausch zwischen ihnen zu ermöglichen. Zusätzlich kann eine Klemme an der Nadelverlängerungsanordnung 84 vorgesehen sein, die betriebsfähig ist, um den Schlauch wahlweise zu komprimieren, um den Fluidstrom zu okkludieren.
  • Die Glasspritze 86 ist vorzugsweise von einer Standardvariante mit einer Kapazität von 5 cm3. Die Glasspritze 86 ist vorzugsweise zur Verbindung mit der oben beschriebenen Nadelverlängerungsanordnung 84 in der Lage, weshalb sie geeignet ist, eine Flüssigkeit, die in der Spritze 86 enthalten ist, durch die Nadelverlängerungsanordnung 84 und die Epiduralnadel 82 in eine gewünschte Nervenblockadestelle B (8) zu injizieren. Außerdem ist die Glasspritze 86 vorzugsweise ebenso geeignet für die Verbindung mit einer der Nadeln 68, 70 zum Zweck des Füllens der Spritze 86 mit einem gewünschten Anästhetikum aus seiner Ampulle.
  • Die dargestellte Kunststoffspritze 88 ist von einer Art, die im Handel erhältlich ist, und hat vorzugsweise eine Kapazität von 10 cm3. Der Kasten 10 enthält zusätzlich eine Filternadel 89, die vorzugsweise eine im Handel erhältliche Filternadel der Größe 19 Gage × 1,5 Zoll ist. In Kombination sind die Kunststoffspritze 88 und die Filternadel 89 nutzbar, um ein Anästhetikum aus einer Ampulle herauszuziehen. Die volle Spritze 88 kann, wenn die Nadel 89 entfernt ist, direkt mit einem geeigneten Füllanschluß am Infusionssystem 92 verbunden werden. Auf diese Weise kann die Spritze 88 verwendet werden, um ein Reservoir des Infusionssystems 92 zu füllen, wie weiter unten detaillierter beschrieben wird.
  • Die dargestellte Katheteranordnung 90 ist ein im Handel erhältlicher Katheter, der geeignet ist, ein flüssiges Medikament vom Infusionssystem 92 an die gewünschte Blockadestelle zu transportieren. Der Katheter 90 ist auch bevorzugt geeignet, auf eine bekannte Weise durch die Epiduralnadel 82 gefädelt zu werden, um die gewünschte Blockadestelle zu erreichen. Ein proximales Ende des Katheters weist einen entfernbaren Verbinder 90a auf, der geeignet ist, mit einem Verbinder des Infusionssystems 92 verbunden zu werden.
  • Das Infusionssystem 92 des dargestellten Schmerzbehandlungskastens 10 ist auch im Handel erhältlich. Mit Bezug auf 7 enthält das Infusionssystem 92 im allgemeinen ein Reservoir 94 in Fluidkommunikation mit einer Länge des medizinischen Schlauchs 96. Der Schlauch 96 verbindet das Reservoir 94 mit einem Verbinder 97, der für eine Verbindung mit dem Verbinder 90a des Katheters 90 geeignet ist, wie oben beschrieben. Während das Infusionssystem 92 im Kasten 10 gelagert wird, ist es im allgemeinen vorzugsweise im Raum S2 angeordnet.
  • Das Infusionssystem 92 weist vorzugsweise auch einen Katheterhalter 95 auf, der geeignet ist, sowohl den Verbinder 97 des Infusionssystems 92 als auch den freigelegten Abschnitt des Katheters 90 fest anzuordnen. Vorzugsweise hat der Katheterhalter 95 einen haftenden bzw. klebenden Träger, der zur Verwendung in einer medizinischen Umgebung geeignet ist. Deshalb ist der Katheterhalter 95 zweckmäßig, um unbeabsichtigtes Lösen des Katheters 90 zu verhindern. Ein bevorzugter Katheterhalter 95 ist im Handel unter dem Markennamen STATLOCK erhältlich.
  • Vorzugsweise werden ein Füllanschluß 98, eine Klemme 100 und ein Filter 102 entlang des Schlauchs 96 zwischen den Reservoir 94 und den Verbinder 97 plaziert. Der Füllanschluß 98 kann Fluidkommunikation zwischen einer Spritze, wie die oben beschriebene Spritze 88, und dem Lumen des medizinischen Schlauchs 96 wahlweise zulassen. Die Klemme 100 ist eine konventionelle Klemme, die geeignet ist, den Fluidstrom im Schlauch 96 wahlweise zuzulassen oder zu okkludieren. Das Filter 102 ist auch im Handel erhältlich und ist geeignet, das Medikament von jeglichen Verunreinigungen, die sich im Medikament befinden, zu trennen. Das Filter ist auch geeignet, Luft aus dem Fluidweg zu entfernen.
  • Mit Bezug auf 8 und 9 weisen die Artikel, die zur Durchführung der Schmerzbehandlungsprozedur erwünscht und nicht im Schmerzbehandlungskasten 10 vorhanden sind, im allgemeinen einen Nervenstimulator 104 (d. h. eine stromerzeugende Energiequelle), eine Infusionspumpe 106 und das Anästhetikum 108 auf. Ein gewünschter Nervenstimulator 104 ist zur Erzeugung eines Stroms nutzbar, der der Epiduralnadel 82 zuzuführen ist, wie oben beschrieben. Eine gewünschte Infusionspumpe 106 ist zur Erzeugung einer auf das Reservoir 94 des Infusionssystems 92 wirkenden Kompressionskraft nutzbar, um ein darin enthaltenes Medikament auszustoßen. Das Anästhetikum 108 wirkt auf das Zielnervenbündel, um zu verhindern, daß Nervensignale hindurchgelangen.
  • Der Nervenstimulator 104 ist ein nichtsteriles elektronisches Gerät, das wiederverwendbar ist. Deshalb wäre es unerwünscht, den Nervenstimulator 104 in den ansonsten zur einmaligen Verwendung bestimmten Schmerzbehandlungskasten 10 aufzunehmen. Ebenso ist die Infusionspumpe 106 wiederverwendbar, und deshalb wäre es auch unerwünscht, sie in den Kasten 10 aufzunehmen. Das Anästhetikum 108 ist erwünschterweise nicht im Schmerzbehandlungskasten 10 vorhanden, da die Auswahl des Medikaments 108 zwischen den Ärzten, die den Kasten 10 verwenden, stark variieren kann.
  • Verfahren zur Verwendung des Schmerzbehandlungskastens
  • Der Inhalt des Schmerzbehandlungskastens 10 im einzelnen und sein Anwendungsverfahren sind bei der Durchführung von kontinuierlichen Nervenblockaden allgemein bekannt und werden vom Fachmann verstanden. Das Verfahren zur Verwendung des Kastens 10 als solches wird nur in allgemeinen Details beschrieben, die hilfreich sind, um bestimmte Merkmale und Vorteile des Schmerzbehandlungskastens 10 zu veranschaulichen. Besonders das Verfahren zur Verwendung des Schmerzbehandlungskastens 10 wird in bezug auf eine Interskalenus-Blockadeprozedur (d. h. eine Nervenblockade des Brachialplexus am Interskalenus) beschrieben.
  • Mit primärem Bezug auf 8 und 9 wird die kontinuierliche Nervenblockadeprozedur vorzugsweise in einem Vorbereitungsraum durchgeführt, bevor der Patient in den OP kommt. Um die Prozedur zu beginnen, wird die Schutzabdeckung 14 vom äußeren Behälter 12 entfernt, wobei die sterile Hülle 23 freigelegt wird (1). Der Klebstreifen wird entfernt und die Ecken der sterilen Hülle 23 werden zurückgeschlagen, um die sterilen medizinischen Vorräte freizulegen, die im Schmerzbehandlungskasten 10 enthalten sind. Das saugfähige Tuch 27 kann für eine spätere Verwendung entnommen werden.
  • Um ein Sterilfeld zu schaffen, wird das Tuch 28 von seinem Platz auf der Sterilfeldschale 24 entfernt und wird auseinandergefaltet und über dem Patienten plaziert. Das Tuch 28 wird so positioniert, daß die Einstichstelle P innerhalb des Ausschnitts freiliegt. Der Deutlichkeit halber wurde das Tuch 28 in 8 und 9 weggelassen. Der Hautvorbereitungstupfer 30 wird verwendet, um die Haut des Patienten in dem Bereich, der die Einstichstelle P umgibt, zu säubern. Die Jodlösung 32 wird dann mit einem oder mehreren der Prepsticks 34 auf die Haut aufgebracht, die die Einstichstelle P umgibt, um die Einstichstelle P zu sterilisieren. Vorteilhafterweise kann dann die Sterilfeldschale 24 entnommen werden, um den Inhalt der Hauptschale 26 freizulegen.
  • Um die Lokalanästhesieprozedur durchzuführen, werden eine der Nadeln 68, 70 und eine der Spritzen 72, 74 aus ihren entsprechenden Aussparungen 60 entnommen und zusammengefügt. Eine der Ampullen mit Lidokain 76, 78 wird ausgewählt, seiner Aussparung 60 entnommen und geöffnet. Die Anordnung aus Spritze und Nadel (nicht dargestellt) wird dann mit Lidokain gefüllt, wobei die Natriumchloridlösung 80 wahlfrei als Verdünnungsmittel verwendet wird. Eine Injektion wird dann nahe der gewünschten Einstichstelle P durchgeführt, um den Bereich zum Einführen der Epiduralnadel 82 zu anästhesieren. Die Gazekissen 36 können der Sterilfeldschale 24, die beiseite gestellt wurde, entnommen und verwendet werden, um die Blutung zu stillen, die infolge der Injektion des Lokalanästhetikums auftreten kann.
  • Um den eigentlichen Nervenblockadeabschnitt der Prozedur durchzuführen, wird das Infusionssystem 92 zuerst dem Schmerzbehandlungskasten 10 entnommen, wodurch der andere Inhalt des Kastens 10, der in den Aussparungen 60, 60a im Fach 54 angeordnet ist, freigelegt wird. Das Reservoir 94 des Infusionssystems 92 wird mit dem Anästhetikum 108 gefüllt, indem die Kunststoffspritze 88 gewählt und die Filternadel 89 daran angefügt wird. Die Spritze/Nadel-Anordnung 88/89 wird dann mit dem Medikament 108 gefüllt. Die Nadel 89 wird entfernt und die Spritze 88 wird mit dem Füllanschluß 98 des Infusionssystems 92 verbunden. Das Medikament wird dann von der Spritze 88 zum Reservoir 94 übertragen. Diese Prozedur wird wiederholt, bis das Reservoir 94 ausreichend voll ist. Als Wahlmöglichkeit kann dieser Schritt vor der Lokalanästhesieprozedur durchgeführt werden, und das gefüllte Infusionssystem 92 kann für eine spätere Verwendung beiseite gelegt werden.
  • Mit Bezug auf 8 wird die Epiduralnadel ihrer Aussparung 60 entnommen, und der Draht 83 der Epiduralnadel 82 wird mit dem Nervenstimulator 104 verbunden. Dann wird die Glasspritze 86 ihrer entsprechenden Aussparung 60 entnommen und mit dem Anästhetikum 108 gefüllt. Die gefüllte Glasspritze 86 wird mit der Epiduralnadel 82 verbunden, wobei die im Schmerzbehandlungskasten 10 befindliche Nadelverlängerungsanordnung 84 verwendet wird. Die Epiduralnadel 82 wird an der Einstichstelle P in den Patienten eingeführt und bis zur Blockadestelle B vorgerückt. Der Nervenstimulator 104 wird aktiviert, so daß Strom durch die Epiduralnadel 82 pulsiert, vorzugsweise mit etwa 0,2–0,5 Milliampere (mA). Der Strom in der Nadel 82 induziert eine Motorreaktion, und wenn eine solche Reaktion bei geringem Strom auftritt, ist die richtige Plazierung der Epiduralnadel 82 erreicht. Eine Injektion des Medikaments 108 aus der Glasspritze 86 wird durchgeführt, und die richtige Plazierung der Nadel 82 wird durch ein nachfolgendes Ausbleiben der Motorreaktion bestätigt. Danach wird der Nervenstimulator 104 ausgeschaltet, und die Spritze 86 und die Nadelverlängerungsanordnung 84 werden von der Epiduralnadel 82 entfernt.
  • Der Katheter 90 wird durch die Nadel 82 eingeführt, bis er die gewünschte Blockadestelle B erreicht. Die Epiduralnadel 82 wird zurückgezogen und hinterläßt den Katheter 90 an Ort und Stelle. Als nächstes wird der abnehmbare Verbinder mit dem Katheter 90 zusammengefügt. Das gefüllte Infusionssystem 92 wird mit dem Katheter 90 verbunden, und das Reservoir 94 wird in einer Infusionspumpe 106 plaziert. Die Pumpe 106 wird so aktiviert, daß das Medikament 108 aus dem Reservoir 94 und dem Infusionssystem 92 durch den Katheter 90 ausgestoßen wird und mit einer gesteuerten Rate an die Blockadestelle abgegeben wird. Das Medikament 108 wird auf diese Weise über eine Zeitperiode (z. B. 2–3 Tage) verabreicht. Die verbleibenden Teile des Schmerzbehandlungskastens 10, einschließlich des äußeren Behälters 12, der Schutzabdeckung 14, der Sterilfeldschale 24 und der Hauptschale 26, können dann auf eine geeignete Wei se, einschließlich Wiederverwertung, entsprechend entsorgt werden. Vorteilhafterweise können der Nervenstimulator 104 und die Infusionspumpe 106 zur Verwendung in einer nachfolgenden Prozedur aufbewahrt oder vorbereitet werden.
  • Der Schutzbereich der hier offenbarten Erfindung wird nicht durch die oben beschriebenen, bestimmten offenbarten Ausführungsformen begrenzt, sondern nur durch die beigefügten Ansprüche bestimmt.

Claims (8)

  1. Schmerzbehandlungskasten (10) zur Durchführung einer Nervenblockadeprozedur, mit: einer ersten Schale (12) mit einer Bodenwand, einer Seitenwand, die sich von einem gesamten Umfang der Bodenwand erstreckt, und einem oberen Rand (16), der sich nach außen von einem gesamten Umfang eines oberen Endes der Seitenwand erstreckt, wobei die erste Schale (12) einen Innenraum innerhalb der Seitenwand und zwischen der Bodenwand und dem oberen Rand (16) definiert; einer sterilen Hülle (23); einer zweiten Schale (26), die in der ersten Schale (12) angeordnet ist; einer dritten Schale (24), die in der zweiten Schale (26) angeordnet ist; einer ebenen Schutzabdeckung (14), die lösbar an einem gesamten Umfang des oberen Randes (16) der ersten Schale (12) angebracht ist, um ein offenes oberes Ende der ersten Schale (12) zu bedecken; wobei der Kasten (10) dadurch gekennzeichnet ist, daß die sterile Hülle (23) einen Mittelabschnitt, der in dem Innenraum der ersten Schale (12) angeordnet ist, und einen Umfangsabschnitt aufweist, der den Mittelabschnitt umgibt, die zweite Schale (26) oben auf dem Mittelabschnitt der sterilen Hülle (23) angeordnet ist, wobei die zweite Schale (26) so bemessen und geformt ist, daß sie im wesentli chen eine Gesamtheit der Bodenwand der ersten Schale einnimmt, wobei eine Bodenwand der zweiten Schale (26) mehrere Aussparungen (60) definiert und in einen ersten Abschnitt (56) und einen zweiten Abschnitt (58) unterteilt ist, wobei ein erster Abstand (H1) zwischen dem oberen Rand (16) und dem ersten Abschnitt (56) definiert ist und ein zweiter Abstand (H2) zwischen dem oberen Rand (16) und dem zweiten Abschnitt (58) definiert ist, wobei der erste Abstand (H1) größer als der zweite Abstand (H2) ist, die dritte Schale (24) im ersten Abschnitt (56) der zweiten Schale (26) angeordnet ist, wobei eine Bodenwand der dritten Schale (24) so bemessen und geformt ist, daß sie eine Gesamtheit der Bodenwand des ersten Abschnitts (56) der zweiten Schale (26) einnimmt und sich nicht in den zweiten Abschnitt (58) der zweiten Schale (26) erstreckt; wobei die Aussparungen (60) der zweiten Schale (26) eine Ansammlung von lokalen Betäubungsmittel- und kontinuierlichen Nervenblockadevorräten halten, die mindestens zwei Spritzen (86, 88), mindestens eine Spritzennadel (66, 68, 89), ein Fläschchen eines lokalen Betäubungsmittels (76, 78), eine Epiduralnadel (82) aufweisen, wobei der Kasten (10) außerdem einen Katheter (90) aufweist, und wobei die dritte Schale (24) eine Ansammlung von sterilen Feldvorräten hält, die mehrere Prepsticks (34), eine Packung einer sterilisierenden Lösung (32) und ein chirurgisches Tuch (28) aufweisen; wobei der Umfangsabschnitt der sterilen Hülle (23) umgeschlagen wird, um die zweite Schale (26) und die dritte Schale (24) abzudecken, bevor die Abdeckung (14) an der ersten Schale (12) angebracht wird.
  2. Kasten nach Anspruch 1, wobei die zweite Schale (26) ein Paar Anschläge (50) zwischen dem ersten Abschnitt (56) und dem zweiten Abschnitt (58) aufweist, wobei die Anschläge (50) so gestaltet sind, daß sie die dritte Schale (24) be rühren und verhindern, daß sich die dritte Schale (24) in den zweiten Abschnitt (58) der zweiten Schale (26) bewegt.
  3. Kasten nach Anspruch 2, wobei das Paar Anschläge (50) integral mit einer Seitenwand der zweiten Schale (26) ausgebildet ist.
  4. Kasten nach Anspruch 1, wobei die Bodenwand der dritten Schale (24) eine Fläche definiert, die größer als die Hälfte einer Fläche ist, die durch die Bodenwand der zweiten Schale (26) definiert wird.
  5. Kasten nach Anspruch 1, wobei die dritte Schale (24) eine Innenwand (38) aufweist, die einen Innenraum der dritten Schale (24) in einen ersten Abschnitt (40) und einen zweiten Abschnitt (42) unterteilt, wobei der erste Abschnitt (40) bemessen und geformt ist, um die mehreren Prepsticks (34) unterzubringen, wobei die mehreren Prepsticks (34) mindestens drei einzelne Prepsticks (34) umfassen.
  6. Kasten nach Anspruch 1, der zusätzlich einen klebemittelhinterlegten Katheterhalter (95) aufweist, wobei der Katheterhalter (95) gestaltet ist, um einen äußeren Abschnitt des Katheters (90) an einem Patienten zu sichern.
  7. Kasten nach Anspruch 1, wobei sowohl die erste Schale (12) als auch die zweite Schale (26) in ihrer Form rechteckig sind.
  8. Kasten nach Anspruch 7, wobei die dritte Schale (24) in ihrer Form rechteckig ist.
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