DE60213027T2 - Klebegegenstand und Verfahren zur Herstellung eines solchen Gegenstandes - Google Patents

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Nitto Denko Corporation Kazuhiro Ibaraki Higashio
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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Klebegegenstand und ein Verfahren zum Herstellen des Klebegegenstandes. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf einen Klebegegenstand mit einer Decklage auf einer Klebeschicht und ein Verfahren zur Herstellung des Klebegegenstandes.
  • Beschreibung des Stands der Technik
  • In den letzten Jahren wurden verschiedene Klebegegenstände entwickelt, wie zum Beispiel perkutanabsorbierte Präparate für eine Verabreichung von Arzneimitteln durch die Haut und Heftpflaster. 6 und 7 sind perspektivische Ansichten, die jeweils ein Beispiel eines derartigen Klebegegenstandes zeigen. In dem Klebegegenstand ist eine Klebeschicht 2 auf einer Unterlage 1 laminiert, welche einen Stoff oder eine Kunststoffschicht umfasst. Eine so genannte Decklage 3 ist an der Klebeschicht 2 bereitgestellt, um eine freiliegende Oberfläche der Klebeschicht 2 zu schützen oder um die stützenden Eigenschaften der flexiblen Unterlage 1 zu verbessern und die Bedienbarkeit (Handhabbarkeit) des Klebegegenstandes zu verbessern, wenn er auf der Haut angewendet wird.
  • Diese Klebegegenstände sind aus Sicht einer kontinuierlichen Verabreichung von Arzneimitteln durch die Haut oder einen Schutz verletzter Stellen ausgezeichnet. Um die Funktion der Klebegegenstände zu verbessern, wurden technologische Entwicklungen von Klebstoffen und Unterlagen gefördert und Verbesserungen dieser Materialien wurden Jahr für Jahr geschaffen.
  • Im Endstadium der Entwicklung von Klebegegenständen entstehen jedoch häufig Probleme bezüglich ihrer Kosten, Bedienbarkeit und Beständigkeit, was bedeutet, dass pharmazeutische Komponenten von perkutanabsorbierten Präparaten usw. bis zu der Zeit erhalten werden müssen, wenn die Präparate verwendet werden. Ein Lösen dieser Probleme stellt häufig eine Schwierigkeit dar. Insbesondere die Probleme bezüglich der Kosten sind häufig verhängnisvoll und führen zu einer Umgestaltung. Das Problem, welches die Haltbarkeit anbelangt, kann, falls vorhanden, durch ein Verpackungsmaterial für abgedichtetes Verpacken des Klebegegenstandes lösbar sein. In diesem Fall ist der Preis des Verpackungsmaterials derart hoch, dass er der Entwicklung des Klebegegenstandes schadet.
  • Wenn ein Problem bezüglich der Bedienbarkeit auftritt, kann es durch einfache Verbesserung der Lösbarkeit der Decklage gelöst werden. Ausbilden eines so genannten Halbeinschnitts einer geeigneten linearen Form in der Decklage kann das Problem lösen. Zum Beispiel wird die lineare Form des Halbeinschnitts (die Form einer Linie, welche an der Oberfläche der Deckschicht erscheint) von einer geradlinigen Linie, wie in 6 gezeigt, zu einer welligen Linie, wie in 7 gezeigt, geändert, wodurch die Ablöseeigenschaften verbessert werden können, um das Problem der Bedienbarkeit zu lösen. Diese Halbeinschnitte 4 können durch Schneiden der Decklage 3, welche auf der Klebeschicht 2 laminiert ist, mittels einer Stanzrolle ausgebildet werden. In den Zeichnungen bezeichnen die Bezugszeichen 3a, 3a lineare Teile, welche durch den Halbeschnitt 4 geteilt sind.
  • Ein einfaches Ändern der Linienform des Halbeinschnitts 4 kann jedoch zu schlechter Stabilität führen. Somit kann diese Maßnahme nicht als eine effektive Maßnahme, welche zum Lindern der oben beschriebenen Probleme allgemein geeignet ist, angesehen werden, solange die Stabilität und die Herstellkosten in Betracht gezogen werden. Außerdem erfordert ein Ändern der Form der Linie ferner ein Ändern der Form der Schneidklinge, was einen Nachteil für die Kosten darstellt. Somit entstehen neue Kostenprobleme, selbst wenn das Problem der Stabilität gelöst werden kann.
  • Klebegegenstände, welche im Allgemeinen dem Stand der Technik wie in 6 und 7 gezeigt entsprechen, sind beispielsweise in der DE 24 04 682 A1 , der US 3,690,999 oder der DE 1 043 556 offenbart.
  • Die US 4,549,063 offenbart einen Klebegegenstand gemäß dem Oberbegriff nach Anspruch 1 und ein Verfahren zur Herstellung eines Klebegegenstandes gemäß dem Oberbegriff nach Anspruch 9. Insbesondere offenbart dieses Dokument ein Verfahren zur Herstellung von Kennzeichen in der Form eines Klebelaminats mit unterbrochenen Ritzlinien in der Laminatunterlage. Die Ritzlinien sind vorzugsweise nicht linear, durch Verwendung eines Lasers ausgebildet und auf eine mehr oder weniger abgerundete Form begrenzt. Abschnitte der Ritzlinien weisen eine Breite von ungefähr 0,01 Inch (254 μm) auf. Die Querschnittsform und insbesondere die Breite der Ritzlinien sind jedoch nicht optimiert, um eine hohe Stabilität des Klebelaminats bereitzustellen.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein Klebegegenstand gemäß Anspruch 1 und ein Verfahren zur Herstellung eines Klebegegenstandes gemäß Anspruch 9, Anspruch 11 und Anspruch 13 bereitgestellt. Die abhängigen Ansprüche definieren bevorzugte und vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung.
  • Die Erfinder der vorliegenden Erfindung haben ernsthafte Bestrebungen unternommen, um die vorangegangenen Probleme zu lösen. Sie haben die Form (Querschnittsform) des Halbeinschnitts verschiedenartig geändert und herausgefunden, dass ein Klebegegenstand, welcher eine ausgezeichnete Handhabbarkeit und Stabilität aufweist, durch ein verhältnismäßig einfaches Verfahren bei niedrigen Kosten erhalten werden kann. Basierend auf diesen Erkenntnissen haben sie die vorliegende Erfindung ausgeführt.
  • Der Klebegegenstand gemäß der vorliegenden Erfindung ist ein Klebegegenstand, welcher eine Klebeschicht einer Dicke R, die an einer Oberfläche einer Unterlage ausgebildet ist, und eine Decklage einer Dicke T, die auf die Klebeschicht laminiert ist, umfasst, und wobei ein Halbeinschnitt mit einer Nutbreite von 200 μm oder weniger in der Decklage ausgebildet ist, um eine zufriedenstellende Handhabbarkeit bereitzustellen, während ein Durchsickern des Inhalts vermieden wird.
  • Hierbei kann die Klebeschicht weniger als 25 % Gewichtsanteil eines Zusatzes zum Einstellen der Klebefähigkeit enthalten und der Halbeinschnitt eine Nuttiefe von mehr als 14T/15 aber weniger als (T + R) aufweisen.
  • Hierbei kann eine Querschnittsform des Halbeinschnitts eine Rechteckform oder eine umgedrehte Dreiecksform sein.
  • Die Nutbreite des Halbeinschnitts kann weniger als 50 μm betragen.
  • Die Nutbreite des Halbeinschnitts beträgt nicht weniger als 50 μm, aber nicht mehr als 200 μm, und Ausstülpungen sind an Nutkantenabschnitten einer Oberfläche der Decklage vorhanden.
  • Die Klebeschicht kann nicht weniger als 25 % Gewichtsanteil, aber weniger als 70 % Gewichtsanteil eines Zusatzes zum Einstellen der Klebefähigkeit enthalten, und der Halbeinschnitt weist eine rechteckige Querschnittsform mit Ausstülpungen an den Nutkantenabschnitten auf, hat eine Nutbreite von 200 μm oder weniger, aber mehr als 50 μm, und weist eine Nuttiefe von mehr als 14T/15, aber weniger als (T + R), auf.
  • Die Klebeschicht kann nicht weniger als 25 % Gewichtsanteil aber weniger als 70 % Gewichtsanteil eines Zusatzes zum Einstellen der Klebefähigkeit enthalten, und der Halbeinschnitt weist eine rechteckige Querschnittsform auf, die durch eine Verwendung einer Stanzrolle mit einem Klingenspitzenwinkel von weniger als 45° ausgebildet wurde, weist eine Nutbreite von weniger als 20 μm auf, und hat eine Nuttiefe von mehr als 14T/15 aber weniger als (T + R).
  • Die Klebeschicht kann nicht weniger als 25 % Gewichtsanteil, aber weniger als 70 % Gewichtsanteil eines Zusatzes zum Einstellen der Klebefähigkeit enthalten und der Halbeinschnitt weist eine umgedrehte dreieckige Querschnittsform auf und hat eine Nuttiefe von mehr als 14T/15 aber weniger als (T + R).
  • Die vorliegende Erfindung stellt weiterhin ein Verfahren zum Herstellen eines Klebegegenstandes bereit, welches die Schritte umfasst: Ausbilden einer Klebeschicht auf einer Oberfläche einer Decklage; Bereistellen einer Unterlage auf der Klebeschicht; und Bestrahlen einer Oberfläche der Decklage mit einem Laserstrahl, um einen vorbestimmten Halbein schnitt mit einer Nutbreite von 200 μm oder weniger in der Decklage auszubilden.
  • Hierbei kann der Halbeinschnitt eine rechteckige Querschnittsform mit Ausstülpungen an den Nutkantenabschnitten in der Oberfläche der Decklage aufweisen und kann eine Nuttiefe von mehr als 14T/15, aber weniger als (T + R) aufweisen.
  • Weiterhin stellt die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Herstellen eines Klebegegenstandes bereit, welches die Schritte umfasst: Ausbilden einer Klebeschicht auf einer Oberfläche einer Decklage; Bereitstellen einer Unterlage auf der Klebeschicht; und Verwenden eines Rasiermessers an einer Oberfläche der Decklage, um einen vorbestimmten Halbeinschnitt mit einer Nutbreite von 200 μm oder weniger auszubilden.
  • Hierbei kann eine Querschnittsform des Halbeinschnitts eine umgedrehte dreieckige Form sein.
  • Weiterhin stellt die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Herstellen eines Klebegegenstandes bereit, welches die Schritte umfasst: Ausbilden einer Klebeschicht an einer Oberfläche einer Decklage; Bereitstellen einer Unterlage auf der Klebeschicht; und teilweises Schneiden der Decklage während die Decklage zeitweise gelöst wird und dann wieder Kleben der Decklage auf die Klebeschicht, um einen vorbestimmten Halbeinschnitt mit einer Nutbreite von 200 μm oder weniger auszubilden.
  • Hierbei kann ein Schneiden der Decklage unter Verwendung einer Stanzrolle durchgeführt werden.
  • Ein Schneiden der Decklage kann durch Verwenden eines Rasiermessers durchgeführt werden.
  • Der Halbeinschnitt kann eine rechteckige Querschnittsform und eine Nutbreite von 15 μm oder weniger aufweisen.
  • Die obigen und andere Aufgaben, Resultate, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden durch die folgende detaillierte Beschreibung ersichtlicher werden, wenn sie im Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen betrachtet werden.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine Schnittansicht, welche einen Teil eines Klebegegenstandes gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 2 ist eine Schnittansicht, welche einen Teil eines Klebegegenstandes gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 3 ist eine Schnittansicht, welche einen Teil eines Klebegegenstandes gemäß einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 4 ist eine Schnittansicht, welche einen Teil eines Klebegegenstandes gemäß einer vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 5 ist eine Schnittansicht, welche einen Teil eines Klebegegenstandes gemäß einer fünften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 6 ist eine perspektivische Ansicht, welche einen Klebegegenstand zeigt, der ein herkömmliches Beispiel darstellt; und
  • 7 ist eine perspektivische Ansicht, welche einen Klebegegenstand zeigt, der eine weitere Art eines herkömmlichen Beispiels darstellt.
  • Detaillierte Beschreibung
  • Die vorliegende Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben werden. Dieselben einzelnen Elemente sind mit denselben Bezugszeichen bezeichnet und ihre Erklärungen sind weggelassen.
  • 1 ist eine Schnittansicht, welche einen Teil, der einen Halbeinschnitt aufweist, eines Klebegegenstandes gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt. Der Klebegegenstand dieser Ausführungsform weist praktische die gleiche Schichtstruktur wie die eines herkömmlichen Klebegegenstandes auf. Der Klebegegenstand der vorliegenden Ausführungsform umfasst eine Klebeschicht 2, die auf einer Unterlage 1 in der Form eines Bandes oder einer dünnen Schicht laminiert ist, und eine Decklage 3, die auf die Klebeschicht 2 laminiert ist. Dieser Klebegegenstand ist dahingehend ähnlich zu dem herkömmlichen Klebegegenstand, dass er auch mit einem Halbeinschnitt 4 versehen ist, welcher die Decklage 3 in zwei lineare Teile 3a, 3a teilt. Die Querschnittsform des Halbeinschnitts 4 in dem Klebegegenstand der vorliegenden Ausführungsform ist jedoch unterschiedlich zu der in dem herkömmlichen Klebegegenstand.
  • Der Halbeinschnitt 4 des in 1 gezeigten Klebegegenstandes weist eine ungefähr rechteckige nutförmige Querschnittsform auf. In der vorliegenden Erfindung ist die „Rechteckform" nicht auf eine Rechteckform mit vier rechten Winkeln, wie zum Beispiel ein Rechteck oder Quadrat, beschränkt, sondern umfasst auch eine ungefähr rechteckige Form, welche an einigen Seiten, wie in 1 gezeigt, gekrümmt ist, oder welche etwas in eine Trapezform verzerrt ist. Das heißt, ein Halbeinschnitt mit einer ungefähr rechteckigen Querschnittsform kann gemäß dem Verfahren zum Bearbeiten des Halbeinschnitts ausgebildet werden. Eine derartige Form wird von der Rechteckform der vorliegenden Erfindung umfasst.
  • Die Nutbreite des Halbeinschnitts 4 ist auf 200 μm oder weniger festgelegt. In dem Klebegegenstand gemäß der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beträgt die Tiefe des Halbeinschnitts 4 mindestens die Dicke der Decklage 3 und erreicht geringfügig die Klebeschicht 2. Hierbei bezieht sich die Tiefe des Halbeinschnitts, und zwar die Tiefe der Nut, auf den Abstand von dem flachen Abschnitt der linearen Oberfläche zu der tiefsten Stelle des Bodens der Nut.
  • Der Halbeinschnitt 4 kann leicht durch Laserstrahlbearbeitung bereitgestellt werden. Als Laserschneidbearbeitung wird ein Schneidverfahren bezeichnet, welches beispielsweise einen CO2-Laser oder einen YAG-Laser verwendet. Der Halbeinschnitt 4, welcher die oben erwähnte Querschnittsform aufweist, kann derart hergestellt werden, dass die Form einer Linie, welche auf der Decklagenoberfläche erscheint (im Folgenden als eine Form „von oben betrachtet" bezeichnet), eine gerade Linie ist, wie in 6 gezeigt, oder kann von oben betrachtet in einer Schlangenlinienform (in einer welligen Linie), wie in 7 gezeigt, hergestellt werden.
  • Die Bedingungen für die Laserstrahlbearbeitung unterscheiden sich gemäß dem Material oder der Dicke der Decklage 3, auf die es angewendet wird. Durch Einstellen der Laserausgangsleistung oder der Abtastgeschwindigkeit des Laserstrahls kann der Halbeinschnitt 4 der gewünschten Querschnittsform einfach erzeugt werden. Wenn die Decklage 3 eine 75 μm dicke Polyesterdecklage ist, kann zum Beispiel die Verwendung einer Laserstrahlbearbeitungsvorrichtung (Leistungsaufnahme 450 VA) den Halbeinschnitt 4 der obigen Querschnittsform bei 75 % seiner maximalen Ausgangsleistung und seiner Abtastgeschwindigkeit von 200–300 mm/s einprägen.
  • In dem in 1 gezeigten Klebegegenstand ist die Decklage 3 vollständig in die zwei Decklagenteile 3a, 3a geteilt und eine Lücke ist zwischen den beiden linearen Teilen 3a und 3a bereitgestellt. Wenn die Decklage 3 abgelöst wird, berühren sich somit die Endoberflächen der linearen Teile 3a, 3a nicht und die Decklage kann problemlos entfernt werden. Deshalb kann die Handhabbarkeit des Ablösematerials merklich verbessert werden. Andererseits ist die Klebeschicht etwas freigelegt und es besteht ein Risiko, dass der Klebestoff oder der Zusatz aus dem freigelegten Bereich heraussickert. Ein Durchsickern des Klebstoffs usw. kann jedoch durch Einstellen der Nutbreite w auf 200 μm oder weniger verhindert. Deshalb kann die Nutbreite w 200 μm oder weniger sein, ist aber vorzugsweise auf 50 μm oder mehr eingestellt. Eine Nutbreite mit mehr als 200 μm würde zu einer zu breiten Oberfläche der freigelegten Klebeschicht 2 führen, welche einen großen ungünstigen Einfluss auf die Haltbarkeit aufgrund der zuvor genannten Gründe ausübt. Wenn die Nutbreite w weniger als 50 μm beträgt, können ausreichende Ablöseigenschaften oder eine Handhabbarkeit mangelhaft sichergestellt werden. Überdies können während einer Bearbeitung Ausstülpungen 5, die im Folgenden beschrieben sind, einander berühren, welche eine Handhabbarkeit ungünstig beeinflussen.
  • Hierbei ist ferner eine Ausstülpung 5 von ungefähr halbkreisförmiger Querschnittsform an einem Nutkantenabschnitt entlang des Halbeinschnitts 4 an jeder Oberfläche der Decklage an jeder Seite des Halbeinschnitts 4 (d.h. des Decklagenstückes 3a) ausgebildet. Um die Decklage 3 abzulösen ist es eine übliche Arbeitsweise, den Klebegegenstand an der Stelle des Halbeinschnitts 4 in zwei zu knicken und die Decklagenteile 3a von der Klebeschicht abzulösen, während ein Endabschnitt des Decklagenteils 3a angehoben wird. Wenn, in diesem Fall, die Ausstülpung 5 an dem Endabschnitt des Decklagenteils 3a bereitgestellt ist, erhöht sich die Dicke des Decklagenendabschnitts, was ein Ablösen der Decklage sehr einfach gestaltet. Eine ältere Person, welche Schwierigkeiten mit einer unbehinderten Bewegung der Fingerspitzen hat, kann die Decklage des Klebegegenstandes mit einer derartigen Ausstülpung in der Decklage lösen. Die Größe der Ausstülpung 5 ist nicht begrenzt, hängt aber von der Nutbreite oder Tiefe des Halbeinschnitts 4 ab, und die Höhe der Ausstülpung (der Abstand von dem flachen Abschnitt der Decklagenoberfläche bis zu der höchsten Stelle der Ausstülpung) ist im Allgemeinen auf 30–100 μm festgelegt. Die Ausstülpung 5 kann einfach durch das oben erwähnte Laserstrahlbearbeiten ausgebildet werden.
  • Als nächstes wird ein Klebegegenstand gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beschrieben. Ein Halbeinschnitt 4 des in 2 gezeigten Klebegegenstandes hat praktisch die gleiche Form wie die in 1 gezeigte Querschnittsform. Die Tiefe der Nut erreicht jedoch nicht die Klebeschicht 2 und zwei Decklagenteile 3a sind an dem Boden (einem verbindenden Abschnitt) des Halbeinschnitts 4 verbunden. In dieser Hinsicht ist die Form des Halbeinschnitts 4 in 2 unterschiedlich zu der in 1 gezeigten Querschnittsform. Um das Klebvermögen in dem Klebegegenstand einzustellen, können Zusätze in dem Klebstoff enthalten sein. Wenn eine große Menge des Zusatzes enthalten ist, kann der Klebstoff oder Zusatz durch den Einfluss des Zusatzes, welcher in der Klebeschicht 2 enthalten ist, durch den Halbeinschnitt 4 sickern, da die Klebeschicht 2 in dem in 1 gezeigten Klebegegenstand teilweise freigelegt ist. Demzufolge kann eine Handhabbarkeit beeinträchtigt werden oder eine Beständigkeit des Klebegegenstandes kann ungünstig beeinflusst werden. Die Nut des Halbeinschnitts 4 ist jedoch, wie in dem in 2 gezeigten Klebegegenstand, nicht so tief ausgebildet, um die Klebeschicht 2 zu erreichen, und die Klebeschicht 2 ist mit der sehr dünnen Decklage 3 an dem Boden der Nut bedeckt. Dementsprechend kann die Handhabbarkeit des Klebegegenstands verbessert werden, wobei die zuvor erwähnten Nachteile verhindert werden.
  • Die Dicke der Decklage 3 an dem Boden (verbindender Abschnitt) des Halbeinschnitts 4 ist unterschiedlich gemäß dem Material der Decklage usw. Eine so dünn wie mögliche Dicke wir bevorzugt und die Dicke sollte derart festgelegt sein, dass die Decklage 3 einfach in zwei Decklagenstücke 3a aufgeteilt werden kann. Konkret ist es wünschenswert, die Dicke des verbindenden Abschnitts auf weniger als 1/15 der Dicke der Decklage 3 festzulegen, mit anderen Worten ist die Dicke des verbindenden Abschnitt vorzugsweise derart festgelegt, dass die Tiefe der Nut des Halbeinschnitts 4 mehr als 14/15 (wenn die Dicke der Decklage 3 mit T bezeichnet ist, mehr als 14T/15 aber weniger als T) der Dicke der Decklage 3 beträgt. Wenn die Tiefe der Nut des Halbeinschnitts weniger als 14T/15 ist, erhöht sich die Möglichkeit, dass die Decklage 3 an dem Halbeinschnitt 4 zur Zeit eines Ablösens der Decklage 3 nicht in zwei geteilt werden kann.
  • Durch Vermitteln der oben beschriebenen Querschnittsform zu dem Halbeinschnitt 4 wird es möglich, eine Handhabbarkeit sicherzustellen, während ein Durchsickern des Klebstoffs und Zusatzes verhindert wird, sogar wenn die Klebeschicht den Zusatz in großen Mengen enthält, zum Beispiel von 40 %. Das ist eine äußerst einfache Änderung der Ausführung, d.h. die Änderung der Querschnittsform des Halbeinschnitts 4 ermöglicht das Bereitstellen eines Klebegegenstandes mit exzellenter Handhabbarkeit und berücksichtigt die Beständigkeit ohne das Kostenproblem aufzuwerfen.
  • 3 zeigt eine Querschnittsansicht eines Teile eines Klebegegenstandes gemäß einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. In dem in 3 gezeigten Klebegegenstand ist der Querschnitt der Nut eines Halbeinschnitts 4 in einer ungefähr umgedreht dreieckigen Form (eine V-Form) ausgebildet und die Tiefe der Nut erreicht die Klebeschicht 2. Wenn der Halbeinschnitt 4 in dieser Form hergestellt wird, weist er viel Nutbreite auf und eine Lücke wird zwischen Decklagenstücken 3a an dem Oberflächenabschnitt einer Decklage 3 ausgebildet. Somit werden die Decklagenstücke 3a leichter ablösbar als in dem herkömmlichen Klebegegenstand. Der Boden der Nut des Halbeinschnitts 4 (d.h. der vordere Endabschnitt der V-Form) ist spitzwinklig. Ein Klebegegenstand mit dieser Querschnittsform weist im Wesentlichen weniger Durchsickern des Klebstoffes usw. auf als ein Klebgegenstand, welcher mit einem Halbeinschnitt mit einer rechteckigen Querschnittsform einer Nut der gleichen Tiefe versehen ist. Wenn der Halbeinschnitt 4 mit einer derartigen Form bereitgestellt ist, kann sogar die Handhabbarkeit des Klebegegenstands verbessert werden, ohne seine Stabilität zu verschlechtern und die Zuverlässigkeit des Produkts kann kostenlos verbessert werden.
  • Der Ausdruck „umgedrehte dreieckige Form" der vorliegenden Erfindung beinhaltet eine ungefähr umgedrehte dreieckige Form und die Form des Dreiecks beinhaltet nicht nur ein gleichschenkliges Dreieck, sondern auch ein rechtwinkliges Dreieck und sogar ein etwas verzerrtes Dreieck oder ein Dreieck mit gekrümmten Seiten. Der Winkel, welcher dem vorderen Endabschnitt der Nut des Halbeinschnitts entspricht, kann selbstverständlich durch das Verfahren zur Herstellung des Halbeinschnitts oder das zu bearbeitende Material bestimmt werden. Der Winkel ist jedoch nicht begrenzt, sondern wie gewünscht bestimmt.
  • Der nutförmige Halbeinschnitt einer umgedrehten dreieckigen Querschnittsform kann einfach durch Verwenden eines Rasiermessers (Klinge) ausgebildet werden. Die Nutbreite w des Halbeinschnitts 4 ist relativ durch die Dicke der Decklage 3 und die Dicke der Klebeschicht 2 bestimmt und wird derart festgesetzt, dass die Nutbreite an dem Rand zwischen der Decklage 3 und der Klebeschicht 2 im Allgemeinen 50–200 μm beträgt.
  • Die Tiefe der Nut des Halbeinschnitts 4, wie in einem Klebegegenstand in 4 gezeigt, muss nicht von einem derartigen Maß sein, dass die Decklage 3 vollständig durchschnitten ist. Das heißt, die Tiefe kann derart sein, dass die Tiefe der Nut des Halbeinschnitts 4 nicht die Klebeschicht 2 erreicht und die Klebeschicht 2 nicht freigelegt ist. In diesem Fall ist die Dicke der Decklage an dem Nutbodenabschnitt (verbindenden Abschnitt) des Halbeinschnitts 4 vorzugsweise so schmal wie möglich und die Dicke der Decklage an dem verbindenden Abschnitt ist vorzugsweise weniger als 1/15 der Dicke der Decklage. Mit anderen Worten ist die Tiefe der Nut des Halbeinschnitts 4 vorzugsweise auf mehr als 14/15 (wenn die Dicke der Decklage gleich T ist, mehr als 14T/15, aber weniger als T) der Dicke der Decklage festgesetzt. Durch Festsetzen der Dicke der Decklage an dem verbindenden Abschnitt auf eine derartige Dicke kann die Decklage 3 einfach in zwei Decklagenstücke 3a geteilt werden. Da das vordere Ende der Nut des Halbeinschnitts spitzwinklig ist, besteht außerdem der Vorteil, dass die Decklage im Vergleich mit einer Decklage mit einem Halbeinschnitt einer wie in 2 gezeigten rechteckigen Querschnittsform leicht zerrissen werden kann.
  • In der vorliegenden Erfindung kann ein Halbeinschnitt 4, dessen Querschnittsform eine einfache dreieckige ohne die zuvor erwähnten Ausstülpungen 5 ist, wie in einem in 5 gezeigten Klebegegenstand ausgeformt sein. In der vorliegenden Ausführungsform kann die Nutbreite w weniger als 50 μm betragen und wird vorzugsweise auf 15 μm oder weniger festgelegt. Wenn der Anteil eines Zusatzes in der Klebeschicht 2 30 % oder weniger beträgt, kann beispielsweise die Nutbreite w von 15 μm oder weniger zu dem Schutz gegen Durchsickern des Klebstoff führen und eine Beständigkeit kann gesichert werden. Weiterhin ist auch die Handhabbarkeit verbessert.
  • Der Halbeinschnitt 4 kann durch Laserstrahlbearbeiten bereitgestellt werden und kann auch einfach durch Stanzen unter Verwendung einer Stanzvorrichtung bereitgestellt werden. Das heißt, eine Decklage wird durch eine Stanzvorrichtung geschnitten, während sie von einem Laminat gelöst ist, welches aus einer Unterlage, einer Klebeschicht und der Decklage be steht und in eine Rollenform gewickelt ist. Sofort danach wird die Decklage wieder auf die Klebeschicht geklebt, wodurch der Klebegegenstand der in 5 gezeigten Form erhalten werden kann.
  • Das Material zur Verwendung für die Unterlage, der Klebstoff oder die Decklage, welche in dem Klebegegenstand der vorliegenden Erfindung verwendet werden, ist nicht beschränkt und verschiedene bisher öffentlich bekannte Materialien werden verwendet. In der vorliegenden Erfindung ist jedoch wichtig, welche Querschnittsform für den Halbeinschnitt ausgewählt werden sollte, und die Auswahl wird, wie gewünscht, in Abhängigkeit der Merkmale des Klebegegenstands, insbesondere der Zusammensetzung der Klebeschicht, des Materials für die Deckschicht usw. durchgeführt.
  • Für die Unterlage 1 werden beispielsweise verschiedene Kunststofffolien, Faservliese, Papier, Gewebe und Gewirke verwendet. Beispiele für Kunststofffolien sind verschiedene Folien, welche Polyvinylchlorid, Copolymere von Polyvinylchlorid mit Ethylen, Proyplen, Vinylacetat, Acrylsäure, Acrlyester, Methacrylsäure, Methacrylat, Acrylnitril, Styrol oder Vinylidenchlorid und andere Monomere, Olefinpolymere, wie zum Beispiel Polyethylen, Polypropylen oder Ethylenvinylacetatcopolymer, Polyesterpolymere wie zum Beispiel Polyethylenterephthalat oder Polyetherpolyester, und Polyamidpolymere wie zum Beispiel Polyetherpolyamidblockcopolymer umfassen. Aus diesen Unterlagen wird, wie gewünscht, eine gemäß dem Verwendungszweck bevorzugte ausgewählt.
  • Der Klebstoff ist nicht beschränkt und ein Acrylklebstoff, ein Kautschukklebstoff, ein Silikonklebstoff oder ein Urethanklebstoff wird verwendet. Jegliche dieser Klebstoffe können, falls erforderlich, physikalischem Quervernetzen durch Bestrahlung, wie zum Beispiel Bestrahlen mit ultravioletten Strahlen oder Elektronenstrahlen, oder chemischem Quervernetzen, welches verschiedene Quervernetzungsmittel verwendet, wie zum Beispiel Isozyanatverbindungen, welche trifunktionale Isozyanate, organische Peroxyde, organische Metallsalze, Metallalkoholate, Metallchelatverbindungen oder polyfunktionale Verbindungen (polyfunktionale externe Quervernetzungsmittel oder polyfunktionale interne Quervernetzungsmonomere, wie zum Beispiel Diacrylate oder Dimethacrylate), unterzogen werden.
  • Das Material der Decklage ist nicht beschränkt, solange ein nutförmiger Halbeinschnitt mit der zuvor erwähnten vorbestimmten Querschnittsform in der Deckschicht bereitgestellt werden kann. Wenn jedoch die Einfachheit der Herstellung oder die Genauigkeit der Herstellung betrachtet wird, ist ein Material mit gleichmäßiger Dicke wünschenswert, wohingegen ein zu dickes Material oder ein zu hartes Material nicht bevorzugt ist. Beispiele des Materials für die Decklage sind eine Polyethylenschicht (PE), eine Polypropylenschicht (PP) und eine Polyesterschicht (PET). Eine zusammengesetzte Schicht, welche beliebige dieser Materialien umfasst, die auf Papier oder ein Material, welches einzig Papier umfasst, geklebt sind, kann auch vorzugsweise verwendet werden.
  • Wie im Detail oben beschrieben kann die vorliegende Erfindung die ausgezeichnete Beständigkeit oder Handhabbarkeit des Klebegegenstandes durch Auswählen der gewünschten Querschnittsform des Halbeinschnitts gemäß der Merkmale des Klebstoffes oder der Unterlage sicherstellen, ohne Mehrkosten zu verursachen.
  • Verschiedene Klebegegenstände wurden angefertigt und ihre Handhabbarkeit und Beständigkeit wurden ausgewertet. Tabellen 1–3 zeigen die Typen der unbehandelten Klebegegenstände, welche in der Herstellung der verschiedenen Klebegegenstände verwendet wurden, und die Bedingungen für eine Herstellung des Halbeinschnitts.
  • Herstellung des Klebstoffes
  • Eine Polymerisationsvorrichtung mit einem internen Volumen von 1000 l wurde mit 228 kg eines 2-ethylhexylacrylats (TOAGOSEI CO., LTD.), 12 kg Acrylsäure (TOAGOSEI CO., LTD.) und 60 kg eines Ethylacetats (Showa Denko K.K.) gefüllt. Der Innenraum der Polymerisationsvorrichtung mit der Ladung, welche auf 40°C gehalten wird, und einem Rotor, welcher sich mit 30 Umdrehungen pro Minute dreht, wurde mit Stickstoff gereinigt. 385 kg Ethylacetat zur tropfenweisen Zugabe wurden getrennt in einer Tropfvorrichtung angeordnet. Dann wurde eine Lösung von 640 g „Naiiper BW" (Handelsname, Mitsui Toatsu Chemicals, Inc.) in Ethylacetat als Initiator hinzugefügt und eine Polymerisation für 12 Stunden bei einer internen Badtemperatur von 60 ± 2°C durchgeführt. Eine Temperatursteuerung wurde durch Einstellen einer externen Badtemperatur und tropfenweise Zugabe von Ethylacetat durchgeführt. Nach Abschluss der Reaktion wurde die externe Badtemperatur auf 80°C erhöht und ein Beheizen wurde für weitere 25 Stunden durchgeführt. Schließlich wurde die gesamte übrige Menge des Ethylacetats zum tropfenweisen Hinzufügen tropfenweise hinzugefügt und die Reaktionsmischung wurde abgekühlt, um eine Klebstofflösung zu erhalten.
  • Herstellung des unbearbeiteten Klebegegenstands für einen Klebegegenstand
  • ➀ Herstellung des unbearbeiteten Klebegegenstands A
  • Ethylacetat wurde der Klebstofflösung hinzugefügt, um seine Viskosität einzustellen, wodurch eine Beschichtungslösung (A) für eine Klebeschicht angefertigt wurde. Eine Oberfläche, für eine Ablösebehandlung, einer 75 μm dicken, 60 cm breiten Polyesterdecklage (Mitsubishi Chemical Polyester film Corporation) wurde mit der Beschichtungslösung für eine Klebeschicht mit einer Beschichtungsmaschine mit einem Beschichter („Comma-Coater") und einem Zwei-Zonen-Trockenturm derart beschichtet, dass die Breite der Klebeschicht 58 cm und seine Dicke nach dem Trocknen 60 μm beträgt. Dann wurde die Beschichtung getrocknet und danach ein 60 cm breiter und 12 μm dicker Polyesterfilm (Mitsubishi Chemical Polyester film Corporation) darauf laminiert, um eine unbearbeitete Klebegegenstandrolle (Laminat), welche eine Gesamtlänge von 500 m misst, zu erhalten. Diese unbearbeitete Klebegegenstandrolle wurde unter Verwendung einer Spalteinrichtung geschnitten, um einen 7 cm breiten Klebegegenstand A zum Testen anzufertigen.
  • ➁ Herstellung eines unbearbeiteten Klebegegenstands B
  • Zu 75 Gewichtsanteilen des Feststoffs der oben beschriebenen Klebstofflösung werden 25 Gewichtsanteile eines Isopropylmyristrats als ein Zusatzstoff hinzugefügt. „Colonate HL" (Handelsname, Nippon Polyurethane Industry Co., Ltd.) wurde ferner als ein Quervernetzungsmittel in einer Menge von 0,2 Gewichtsprozenten basierend auf dem Feststoffanteil des Klebstoffes hinzugegeben. Weiterhin wurde Ethylacetat bis zu einem Lösungsgehalt von 25 Gewichtsprozent hinzugefügt, was die gesamte Menge von 100 kg ergab. Die Mischung wurde für 20 Minuten mittels eine Hochgeschwindigkeitsdispergiermaschine gerührt, um eine Beschichtungslösung (B) für eine Klebeschicht zu erhalten. Das gleiche Vorgehen wie in der Herstellung des unbehandelten Klebegegenstands A wurde durchgeführt, außer dass die Beschichtungslösung (A) für eine Klebeschicht durch die Beschichtungslösung (B) für eine Klebeschicht ersetzt wurde. Auf diese Art und Weise wurde eine unbehandelte Klebegegenstandrolle erhalten. Diese Klebegegenstandrolle wurde für 48 Stunden bei 70°C wärmebehandelt und durch die Verwendung einer Spalteinrichtung geschnitten, um einen 7 cm breiten unbehandelten Klebegegenstand B zum Testen anzufertigen.
  • ➂ Herstellung eines unbehandelten Klebegegenstands C
  • Ein unbehandelter Klebegegenstand C zum Testen wurde auf die gleiche Art und Weise wie die Herstellung des unbehandelten Klebegegenstands B angefertigt, außer dass ein Isopropylmyristat derart aufgenommen wurde, dass das Verhältnis des Klebstofffeststoffs und des Isopropylmyristats gemischt 50:50 betrug.
  • Herstellen eines Halbeinschnitts
  • ➀ Laserstrahlschneiden
  • Eine Schneidvorrichtung (Kentoku Sangyo Co.), welche einen Lasermarkierer ML9100 (Keyence Corporation, CO2-Laser, Leistungsaufnahme 450 VA) enthält, wurde auf den Decklagen eines jeden der verschiedenen unbehandelten Klebegegenstände angewendet, um einen Halbeinschnitt bei einer Laserausgangsleistung von 75 % und einer Abtastgeschwindigkeit von 70–400 mm/s, wie in Tabelle 1 gezeigt, zu erzeugen. Dann wurde ein 5 cm × 5 cm quadratisches Stück von dem unbehandelten Klebegegenstand geschnitten, um einen Klebegegenstand anzufertigen. Dieser Klebegegenstand wurde in einem Verpackungsmaterial (TOYO ALUMINIUM K.K.) mit einer Hytolonharz umfassenden Innenoberfläche abgedichtet verpackt.
  • ➁ Rasiermesser (Klingen) schneiden
  • Wie in Tabelle 2 gezeigt, wurde ein keramisches Rasiermesser in die Decklage eines jeden der verschiedenen unbehandelten Klebegegenstände unter Verwendung einer Spaltvorrichtung S300 (Sanwa Giken Corporation) bei einer Transportgeschwindigkeit von 30 m/Min. vorgeschoben, um einen Halbeinschnitt bereitzustellen. Dann wurde ein 5 cm × 5 cm quadratisches Teil aus dem unbehandelten Klebegegenstand geschnitten, um einen Klebegegenstand anzufertigen. Dieser Klebegegenstand wurde in einem Verpackungsmaterial (TOYO ALUMINIUM K.K.) mit einer Hytolonharz umfassenden Innenoberfläche abgedichtet verpackt.
  • ➂ Stanzen
  • Eine Stanze (Nitto Seiki Inc., Stanzrolle: Koto Chokoku K.K.) mit einem Klingenspitzenwinkel von 20°, 30° oder 45° wurde verwendet. Wie in Tabelle 3 gezeigt, wurde die Decklage jeder der unbehandelten Klebegegenstände, welche transportiert wurden, einmal von der Klebeschicht gelöst und die Decklage in der Transportrichtung durch die Stanzrolle geschnitten. Dann wurde die Decklage sofort wieder mit der Klebeschicht verklebt und das Laminat wurde aufgewickelt. Dann wurde ein 5 cm × 5 cm quadratisches Stück aus dem unbehandelten Klebegegenstand geschnitten, um einen Klebegegenstand anzufertigen. Dieser Klebegegenstand wurde in einem Verpackungsmaterial (TOYO ALUMINIUM K.K.) mit einer Hytolonharz umfassenden Innenoberfläche abgedichtet verpackt.
  • Auswertverfahren
  • Jeder der in einem abgedichteten Zustand verpackten Klebegegenstände wurde für drei Monate bei 40° gelagert. Der Klebegegenstand wurde nach der Lagerung von männlichen Teilnehmern (im Alter von 55 Jahren und älter) bezüglich Handhabbarkeit (Einfachheit des Lösens der Decklage) auf einer Skala von 5 Stufen (die höchste Stufe: „5 Punkte" für befriedigende Handhabbarkeit, die niedrigste Stufe: „1 Punkt" für schlechte Handhabbarkeit) bewertet. Die Innenoberfläche des Verpackungsmaterials wurde optisch betrachtet und kein Durchsickern von Klebstoff usw. wurde als „0" zum Ausdruck gebracht, geringfügiges, vernachlässigbares Durchsickern des Klebstoff usw. als „Δ"; erkennbares Durchsickern als „X"; und schwerwiegendes Durchsickern als „XX". Die Querschnittsform des Halbeinschnitts wurde mit einem Mikroskop (Keyence Corporation) betrachtet. Jeder der Klebegegenstände wurde außerdem insgesamt beurteilt. In den Tabellen stellt das Symbol „-" eine unnötige Bewertung oder unmögliche Bewertung dar.
  • Ergebnisse der Untersuchung
  • Die Ergebnisse der Bewertung nach einer Laserverarbeitung sind in Tabelle 1 gezeigt, die Ergebnisse der Bewertung nach einem Rasiermesserschneiden in Tabelle 2, und die Ergebnisse der Bewertung nach einem Stanzen in Tabelle 3. Wie die entsprechenden Tabellen zeigen, sind die Klebegegenstände, welche Halbeinschnitte mit Querschnittsformen gemäß der vorliegenden Erfindung aufweisen, ausgezeichnet in der Handhabbarkeit. D.h., Klebegegenstände mit zufriedenstellender Handhabbarkeit können durch Auswählen der gewünschten Querschnittsform eines Halbeinschnitts gemäß der Merkmale der Klebeschicht erzielt werden. Beispielsweise ist ein Halbeinschnitt einer vorbestimmten Nutbreite durch Laserbearbeitung ausgebildet, und Ausstülpungen sind an der Decklagenoberfläche entlang und an beiden Seiten der Nut ausgebildet, wodurch Klebegegenstände mit zufriedenstellender Handhabbarkeit und ausgezeichneter Beständigkeit erzielt werden (Nr. 2, 3, 4, 8, 9, 14 und 15). Im Fall der unbearbeiteten Klebegegenstände A und B, deren Zusatzgehalt in dem Klebstoff nicht mehr als eine vorbestimmte Menge beträgt, ist beispielsweise ein nutförmiger Halbeinschnitt einer umgedrehten dreieckigen Querschnittsform durch einen Rasiermesser(Klinge)schnitt bereitgestellt, wodurch Klebegegenstände mit zufriedenstellender Beständigkeit und Handhabbarkeit erzielt werden können (Nr. 21 und 22). Außerdem ist ein Halbeinschnitt, welcher eine Nutbreite von 20 m oder weniger und eine rechteckige Querschnittsform aufweist, durch Stanzen ausgebildet, wobei Klebegegenstände mit zufriedenstellender Beständigkeit und Handhabbarkeit erzielt werden können.
  • Figure 00240001
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  • Gemäß der vorliegenden Erfindung kann die Lösbarkeit der Decklage und die Handhabbarkeit des Klebegegenstandes verbessert werden ohne weitere Kosten zur Folge zu haben, indem der Halbeinschnitt in der Decklage ausgebildet wird, wobei der Halbeinschnitt eine vorbestimmte Nutbreite, eine vorbestimmte Nuttiefe und eine rechteckige oder umgedrehte dreieckige Querschnittsform aufweist.
  • Wenn die Dicke der Decklage mit T bezeichnet wird, wird beispielsweise in der Decklage der Halbeinschnitt mit einer Nutbreite von 200 μm oder weniger und einer Nuttiefe von mehr als 14T/15 aber weniger als T bereitgestellt, wobei die Lösbarkeit der Decklage sichergestellt werden kann ohne die Beständigkeit zu verschlechtern.
  • Bei Bereitstellen des Halbeinschnitts mit einer Nutbreite von 50 μm oder mehr und einer rechteckigen Querschnittsform ist es vorzuziehen, Ausstülpungen an der Oberfläche der Decklage entlang und an beiden Seiten des Halbeinschnitts bereitzustellen. Durch diese Struktur kann die Handhabbarkeit des Klebegegenstandes, insbesondere die Ablösbarkeit der Decklage, weiter verbessert werden.
  • Jeder dieser Halbeinschnitte kann zum Beispiel durch Bestrahlen mit Laserstrahlen, Schneiden mit Rasiermessern (Klingen) oder Stanzen einfach bereitgestellt werden.
  • Daher kann eine Verbesserung der Handhabbarkeit ohne Verschlechterung der Beständigkeit durch Auswählen einer geeigneten Querschnittsform des Halbeinschnitts gemäß den Eigenschaften des Klebstoffes einfach erreicht werden. Weiterhin können die Probleme der Beständigkeit und Handhabbarkeit ohne Verwendung einer teueren Maschine usw. und durch ein bezüglich der Kosten vorteilhaftes Verfahren gelöst werden.
  • Die vorliegende Erfindung kann in anderen speziellen Ausgestaltungen ausgeführt werden ohne von der Erfindung abzuweichen. Die vorliegende Erfindung ist daher in jeder Hinsicht als veranschaulichend und nicht einschränkend zu betrachten, wobei der Umfang der Erfindung durch die beigefügten Ansprüche definiert ist.

Claims (16)

  1. Klebegegenstand mit einer Klebeschicht (2) einer Dicke R, welche auf einer Oberfläche einer Unterlage (1) ausgebildet ist, und einer Decklage (3) einer Dicke T, welche auf die Klebeschicht (2) laminiert ist, und wobei ein Halbeinschnitt (4) in der Decklage (3) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Halbeinschnitt (4) eine Nutbreite (w) von 200 μm oder weniger aufweist, um eine zufriedenstellende Handhabbarkeit herzustellen, während ein Durchsickern des Inhalts vermieden wird.
  2. Klebegegenstand nach Anspruch 1, wobei die Klebeschicht (2) weniger als 25 % Gewichtsanteil eines Zusatzes zum Einstellen der Klebefähigkeit enthält und der Halbeinschnitt (4) eine Nuttiefe von mehr als 14T/15 aber weniger als (T + R) aufweist.
  3. Klebegegenstand nach Anspruch 2, wobei eine Querschnittsform des Halbeinschnitts (4) eine Rechteckform oder eine umgedrehte Dreiecksform ist.
  4. Klebegegenstand nach Anspruch 2 oder Anspruch 3, wobei die Nutbreite (w) des Halbeinschnitts (4) nicht weniger als 50 μm ist und Ausstülpungen (5) an den Nutkantenabschnitten einer Oberfläche der Decklage (3) vorhanden sind.
  5. Klebegegenstand nach Anspruch 2 oder Anspruch 3, wobei die Nutbreite (w) des Halbeinschnitts (4) weniger als 50 μm ist.
  6. Klebegegenstand nach Anspruch 1, wobei die Klebeschicht (2) nicht weniger als 25 % Gewichtsanteil aber weniger als 70 % Gewichtsanteil eines Zusatzes zum Einstellen der Klebefähigkeit enthält, und wobei der Halbeinschnitt (4) eine rechteckige Querschnittsform mit Ausstülpungen (5) an Nutkantenabschnitten aufweist, eine Nutbreite (w) von 50 μm oder mehr aufweist, und eine Nuttiefe von mehr als 14T/15 aber weniger als (T + R) aufweist.
  7. Klebegegenstand nach Anspruch 1, wobei die Klebeschicht (2) nicht weniger als 25 % Gewichtsanteil aber weniger als 70 % Gewichtsanteil eines Zusatzes zum Einstellen der Klebefähigkeit enthält, und wobei der Halbeinschnitt (4) eine rechteckige Querschnittsform aufweist, welche durch die Verwendung einer Stanzrolle mit einem Klingenspitzenwinkel von weniger als 45° ausgebildet wurde, eine Nutbreite (w) von weniger als 20 μm aufweist, und eine Nuttiefe von mehr als 14T/15 aber weniger als (T + R) aufweist.
  8. Klebegebenstand gemäß Anspruch 1, wobei die Klebeschicht (2) nicht weniger als 25 % Gewichtsanteil aber weniger als 70 % Gewichtsanteil eines Zusatzes zum Einstellen der Klebefähigkeit enthält, und wobei der Halbeinschnitt (4) eine umgedrehte dreieckige Querschnittsform aufweist und eine Nuttiefe von mehr als 14T/15 aber weniger als (T + R) aufweist.
  9. Verfahren zur Herstellung eines Klebegegenstandes mit den Schritten: Ausbilden einer Klebeschicht (2) auf einer Oberfläche einer Decklage (3); Bereitstellen einer Unterlage (1) auf der Klebeschicht (2); und Bestrahlen einer Oberfläche der Decklage (3) mit einem Laserstrahl, um einen vorbestimmten Halbeinschnitt (4) in der Decklage (3) auszubilden, dadurch gekennzeichnet, dass der Halbeinschnitt (4) eine Nutbreite (w) von 200 μm oder weniger aufweist.
  10. Verfahren zur Herstellung eines Klebegegenstandes gemäß Anspruch 9, wobei der Halbeinschnitt (4) eine rechteckige Querschnittsform mit Ausstülpungen (5) an den Nutkantenabschnitten in der Oberfläche der Decklage (3) aufweist, und wobei eine Nuttiefe von mehr als 14T/15 aber weniger als (T + R) aufweist.
  11. Verfahren zur Herstellung eines Klebegegenstandes mit den Schritten: Ausbilden einer Klebeschicht (2) auf einer Oberfläche einer Decklage (3); Bereitstellen einer Unterlage (1) auf der Klebeschicht (2); und Ausbilden eines vorbestimmten Halbeinschnitts (4) in der Decklage (3), dadurch gekennzeichnet, dass ein Rasiermesser zur Ausgestaltung des vorbestimmten Halbeinschnitts (4) auf der Oberfläche der Decklage (3) verwendet wird, wobei der Halbeinschnitt (4) eine Nutbreite (w) von 200 μm oder weniger aufweist.
  12. Verfahren zur Herstellung eines Klebegegenstandes gemäß Anspruch 11, wobei eine Querschnittsform des Halbeinschnitts (4) eine umgedrehte Dreiecksform ist.
  13. Verfahren zur Herstellung eines Klebegegenstandes mit den Schritten: Ausbilden einer Klebeschicht (2) auf der Oberfläche einer Decklage (3); Bereitstellen einer Unterlage (1) auf der Klebeschicht (2); und Ausbilden eines vorbestimmten Halbeinschnitts (4) in der Decklage (3), dadurch gekennzeichnet, dass der Halbeinschnitt (4) in der Decklage (3) durch teilweises Schneiden der Decklage (3) ausgebildet wird, während die Decklage (3) zeitweise gelöst wird und dann die Decklage (3) wieder auf die Klebeschicht (2) geklebt wird, wobei der Halbeinschnitt (4) eine Nutbreite (w) von 200 μm aufweist.
  14. Verfahren zur Herstellung eines Klebegegenstandes gemäß Anspruch 13, wobei das Schneiden der Decklage (3) durch Verwenden einer Stanzrolle durchgeführt wird.
  15. Verfahren zur Herstellung eines Klebegegenstandes nach Anspruch 13, wobei das Schneiden der Decklage (3) durch Verwenden eines Rasiermessers durchgeführt wird.
  16. Verfahren zur Herstellung eines Klebegegenstandes nach Anspruch 13, wobei der Halbeinschnitt (4) eine rechteckige Querschnittsform und eine Nutbreite (w) von 15 μm oder weniger aufweist.
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