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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Klebegegenstand und
ein Verfahren zum Herstellen des Klebegegenstandes. Insbesondere
bezieht sich die Erfindung auf einen Klebegegenstand mit einer Decklage
auf einer Klebeschicht und ein Verfahren zur Herstellung des Klebegegenstandes.
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Beschreibung
des Stands der Technik
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In
den letzten Jahren wurden verschiedene Klebegegenstände entwickelt,
wie zum Beispiel perkutanabsorbierte Präparate für eine Verabreichung von Arzneimitteln
durch die Haut und Heftpflaster. 6 und 7 sind
perspektivische Ansichten, die jeweils ein Beispiel eines derartigen
Klebegegenstandes zeigen. In dem Klebegegenstand ist eine Klebeschicht 2 auf
einer Unterlage 1 laminiert, welche einen Stoff oder eine Kunststoffschicht
umfasst. Eine so genannte Decklage 3 ist an der Klebeschicht 2 bereitgestellt,
um eine freiliegende Oberfläche
der Klebeschicht 2 zu schützen oder um die stützenden
Eigenschaften der flexiblen Unterlage 1 zu verbessern und
die Bedienbarkeit (Handhabbarkeit) des Klebegegenstandes zu verbessern,
wenn er auf der Haut angewendet wird.
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Diese
Klebegegenstände
sind aus Sicht einer kontinuierlichen Verabreichung von Arzneimitteln
durch die Haut oder einen Schutz verletzter Stellen ausgezeichnet.
Um die Funktion der Klebegegenstände
zu verbessern, wurden technologische Entwicklungen von Klebstoffen
und Unterlagen gefördert
und Verbesserungen dieser Materialien wurden Jahr für Jahr geschaffen.
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Im
Endstadium der Entwicklung von Klebegegenständen entstehen jedoch häufig Probleme
bezüglich ihrer
Kosten, Bedienbarkeit und Beständigkeit,
was bedeutet, dass pharmazeutische Komponenten von perkutanabsorbierten
Präparaten
usw. bis zu der Zeit erhalten werden müssen, wenn die Präparate verwendet werden.
Ein Lösen
dieser Probleme stellt häufig
eine Schwierigkeit dar. Insbesondere die Probleme bezüglich der
Kosten sind häufig
verhängnisvoll
und führen
zu einer Umgestaltung. Das Problem, welches die Haltbarkeit anbelangt,
kann, falls vorhanden, durch ein Verpackungsmaterial für abgedichtetes
Verpacken des Klebegegenstandes lösbar sein. In diesem Fall ist
der Preis des Verpackungsmaterials derart hoch, dass er der Entwicklung
des Klebegegenstandes schadet.
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Wenn
ein Problem bezüglich
der Bedienbarkeit auftritt, kann es durch einfache Verbesserung
der Lösbarkeit
der Decklage gelöst
werden. Ausbilden eines so genannten Halbeinschnitts einer geeigneten
linearen Form in der Decklage kann das Problem lösen. Zum Beispiel wird die
lineare Form des Halbeinschnitts (die Form einer Linie, welche an
der Oberfläche
der Deckschicht erscheint) von einer geradlinigen Linie, wie in 6 gezeigt,
zu einer welligen Linie, wie in 7 gezeigt,
geändert,
wodurch die Ablöseeigenschaften
verbessert werden können,
um das Problem der Bedienbarkeit zu lösen. Diese Halbeinschnitte 4 können durch Schneiden
der Decklage 3, welche auf der Klebeschicht 2 laminiert
ist, mittels einer Stanzrolle ausgebildet werden. In den Zeichnungen
bezeichnen die Bezugszeichen 3a, 3a lineare Teile,
welche durch den Halbeschnitt 4 geteilt sind.
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Ein
einfaches Ändern
der Linienform des Halbeinschnitts 4 kann jedoch zu schlechter
Stabilität
führen. Somit
kann diese Maßnahme
nicht als eine effektive Maßnahme,
welche zum Lindern der oben beschriebenen Probleme allgemein geeignet
ist, angesehen werden, solange die Stabilität und die Herstellkosten in
Betracht gezogen werden. Außerdem
erfordert ein Ändern
der Form der Linie ferner ein Ändern
der Form der Schneidklinge, was einen Nachteil für die Kosten darstellt. Somit
entstehen neue Kostenprobleme, selbst wenn das Problem der Stabilität gelöst werden
kann.
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Die
US 4,549,063 offenbart einen
Klebegegenstand gemäß dem Oberbegriff
nach Anspruch 1 und ein Verfahren zur Herstellung eines Klebegegenstandes
gemäß dem Oberbegriff
nach Anspruch 9. Insbesondere offenbart dieses Dokument ein Verfahren
zur Herstellung von Kennzeichen in der Form eines Klebelaminats mit
unterbrochenen Ritzlinien in der Laminatunterlage. Die Ritzlinien
sind vorzugsweise nicht linear, durch Verwendung eines Lasers ausgebildet
und auf eine mehr oder weniger abgerundete Form begrenzt. Abschnitte der
Ritzlinien weisen eine Breite von ungefähr 0,01 Inch (254 μm) auf. Die
Querschnittsform und insbesondere die Breite der Ritzlinien sind
jedoch nicht optimiert, um eine hohe Stabilität des Klebelaminats bereitzustellen.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird ein Klebegegenstand gemäß Anspruch 1 und ein Verfahren zur
Herstellung eines Klebegegenstandes gemäß Anspruch 9, Anspruch 11 und
Anspruch 13 bereitgestellt. Die abhängigen Ansprüche definieren
bevorzugte und vorteilhafte Ausführungsformen
der Erfindung.
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Die
Erfinder der vorliegenden Erfindung haben ernsthafte Bestrebungen
unternommen, um die vorangegangenen Probleme zu lösen. Sie
haben die Form (Querschnittsform) des Halbeinschnitts verschiedenartig geändert und
herausgefunden, dass ein Klebegegenstand, welcher eine ausgezeichnete
Handhabbarkeit und Stabilität
aufweist, durch ein verhältnismäßig einfaches
Verfahren bei niedrigen Kosten erhalten werden kann. Basierend auf
diesen Erkenntnissen haben sie die vorliegende Erfindung ausgeführt.
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Der
Klebegegenstand gemäß der vorliegenden
Erfindung ist ein Klebegegenstand, welcher eine Klebeschicht einer
Dicke R, die an einer Oberfläche
einer Unterlage ausgebildet ist, und eine Decklage einer Dicke T,
die auf die Klebeschicht laminiert ist, umfasst, und wobei ein Halbeinschnitt
mit einer Nutbreite von 200 μm
oder weniger in der Decklage ausgebildet ist, um eine zufriedenstellende
Handhabbarkeit bereitzustellen, während ein Durchsickern des
Inhalts vermieden wird.
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Hierbei
kann die Klebeschicht weniger als 25 % Gewichtsanteil eines Zusatzes
zum Einstellen der Klebefähigkeit
enthalten und der Halbeinschnitt eine Nuttiefe von mehr als 14T/15
aber weniger als (T + R) aufweisen.
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Hierbei
kann eine Querschnittsform des Halbeinschnitts eine Rechteckform
oder eine umgedrehte Dreiecksform sein.
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Die
Nutbreite des Halbeinschnitts kann weniger als 50 μm betragen.
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Die
Nutbreite des Halbeinschnitts beträgt nicht weniger als 50 μm, aber nicht
mehr als 200 μm,
und Ausstülpungen
sind an Nutkantenabschnitten einer Oberfläche der Decklage vorhanden.
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Die
Klebeschicht kann nicht weniger als 25 % Gewichtsanteil, aber weniger
als 70 % Gewichtsanteil eines Zusatzes zum Einstellen der Klebefähigkeit
enthalten, und der Halbeinschnitt weist eine rechteckige Querschnittsform
mit Ausstülpungen
an den Nutkantenabschnitten auf, hat eine Nutbreite von 200 μm oder weniger,
aber mehr als 50 μm,
und weist eine Nuttiefe von mehr als 14T/15, aber weniger als (T
+ R), auf.
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Die
Klebeschicht kann nicht weniger als 25 % Gewichtsanteil aber weniger
als 70 % Gewichtsanteil eines Zusatzes zum Einstellen der Klebefähigkeit
enthalten, und der Halbeinschnitt weist eine rechteckige Querschnittsform
auf, die durch eine Verwendung einer Stanzrolle mit einem Klingenspitzenwinkel
von weniger als 45° ausgebildet
wurde, weist eine Nutbreite von weniger als 20 μm auf, und hat eine Nuttiefe
von mehr als 14T/15 aber weniger als (T + R).
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Die
Klebeschicht kann nicht weniger als 25 % Gewichtsanteil, aber weniger
als 70 % Gewichtsanteil eines Zusatzes zum Einstellen der Klebefähigkeit
enthalten und der Halbeinschnitt weist eine umgedrehte dreieckige
Querschnittsform auf und hat eine Nuttiefe von mehr als 14T/15 aber
weniger als (T + R).
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Die
vorliegende Erfindung stellt weiterhin ein Verfahren zum Herstellen
eines Klebegegenstandes bereit, welches die Schritte umfasst: Ausbilden
einer Klebeschicht auf einer Oberfläche einer Decklage; Bereistellen
einer Unterlage auf der Klebeschicht; und Bestrahlen einer Oberfläche der
Decklage mit einem Laserstrahl, um einen vorbestimmten Halbein schnitt
mit einer Nutbreite von 200 μm
oder weniger in der Decklage auszubilden.
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Hierbei
kann der Halbeinschnitt eine rechteckige Querschnittsform mit Ausstülpungen
an den Nutkantenabschnitten in der Oberfläche der Decklage aufweisen
und kann eine Nuttiefe von mehr als 14T/15, aber weniger als (T
+ R) aufweisen.
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Weiterhin
stellt die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Herstellen eines
Klebegegenstandes bereit, welches die Schritte umfasst: Ausbilden
einer Klebeschicht auf einer Oberfläche einer Decklage; Bereitstellen
einer Unterlage auf der Klebeschicht; und Verwenden eines Rasiermessers
an einer Oberfläche
der Decklage, um einen vorbestimmten Halbeinschnitt mit einer Nutbreite
von 200 μm
oder weniger auszubilden.
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Hierbei
kann eine Querschnittsform des Halbeinschnitts eine umgedrehte dreieckige
Form sein.
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Weiterhin
stellt die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Herstellen eines
Klebegegenstandes bereit, welches die Schritte umfasst: Ausbilden
einer Klebeschicht an einer Oberfläche einer Decklage; Bereitstellen
einer Unterlage auf der Klebeschicht; und teilweises Schneiden der
Decklage während
die Decklage zeitweise gelöst
wird und dann wieder Kleben der Decklage auf die Klebeschicht, um
einen vorbestimmten Halbeinschnitt mit einer Nutbreite von 200 μm oder weniger
auszubilden.
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Hierbei
kann ein Schneiden der Decklage unter Verwendung einer Stanzrolle
durchgeführt
werden.
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Ein
Schneiden der Decklage kann durch Verwenden eines Rasiermessers
durchgeführt
werden.
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Der
Halbeinschnitt kann eine rechteckige Querschnittsform und eine Nutbreite
von 15 μm
oder weniger aufweisen.
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Die
obigen und andere Aufgaben, Resultate, Merkmale und Vorteile der
vorliegenden Erfindung werden durch die folgende detaillierte Beschreibung
ersichtlicher werden, wenn sie im Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen
betrachtet werden.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
eine Schnittansicht, welche einen Teil eines Klebegegenstandes gemäß einer
ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt;
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2 ist
eine Schnittansicht, welche einen Teil eines Klebegegenstandes gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt;
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3 ist
eine Schnittansicht, welche einen Teil eines Klebegegenstandes gemäß einer
dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt;
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4 ist
eine Schnittansicht, welche einen Teil eines Klebegegenstandes gemäß einer
vierten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt;
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5 ist
eine Schnittansicht, welche einen Teil eines Klebegegenstandes gemäß einer
fünften
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt;
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6 ist
eine perspektivische Ansicht, welche einen Klebegegenstand zeigt,
der ein herkömmliches Beispiel
darstellt; und
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7 ist
eine perspektivische Ansicht, welche einen Klebegegenstand zeigt,
der eine weitere Art eines herkömmlichen
Beispiels darstellt.
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Detaillierte
Beschreibung
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Die
vorliegende Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die
beigefügten
Zeichnungen beschrieben werden. Dieselben einzelnen Elemente sind
mit denselben Bezugszeichen bezeichnet und ihre Erklärungen sind
weggelassen.
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1 ist
eine Schnittansicht, welche einen Teil, der einen Halbeinschnitt
aufweist, eines Klebegegenstandes gemäß einer ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt. Der Klebegegenstand dieser Ausführungsform
weist praktische die gleiche Schichtstruktur wie die eines herkömmlichen
Klebegegenstandes auf. Der Klebegegenstand der vorliegenden Ausführungsform
umfasst eine Klebeschicht 2, die auf einer Unterlage 1 in
der Form eines Bandes oder einer dünnen Schicht laminiert ist,
und eine Decklage 3, die auf die Klebeschicht 2 laminiert
ist. Dieser Klebegegenstand ist dahingehend ähnlich zu dem herkömmlichen
Klebegegenstand, dass er auch mit einem Halbeinschnitt 4 versehen
ist, welcher die Decklage 3 in zwei lineare Teile 3a, 3a teilt.
Die Querschnittsform des Halbeinschnitts 4 in dem Klebegegenstand
der vorliegenden Ausführungsform
ist jedoch unterschiedlich zu der in dem herkömmlichen Klebegegenstand.
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Der
Halbeinschnitt 4 des in 1 gezeigten
Klebegegenstandes weist eine ungefähr rechteckige nutförmige Querschnittsform
auf. In der vorliegenden Erfindung ist die „Rechteckform" nicht auf eine Rechteckform
mit vier rechten Winkeln, wie zum Beispiel ein Rechteck oder Quadrat,
beschränkt,
sondern umfasst auch eine ungefähr
rechteckige Form, welche an einigen Seiten, wie in 1 gezeigt,
gekrümmt
ist, oder welche etwas in eine Trapezform verzerrt ist. Das heißt, ein
Halbeinschnitt mit einer ungefähr
rechteckigen Querschnittsform kann gemäß dem Verfahren zum Bearbeiten
des Halbeinschnitts ausgebildet werden. Eine derartige Form wird
von der Rechteckform der vorliegenden Erfindung umfasst.
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Die
Nutbreite des Halbeinschnitts 4 ist auf 200 μm oder weniger
festgelegt. In dem Klebegegenstand gemäß der ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung beträgt
die Tiefe des Halbeinschnitts 4 mindestens die Dicke der
Decklage 3 und erreicht geringfügig die Klebeschicht 2.
Hierbei bezieht sich die Tiefe des Halbeinschnitts, und zwar die
Tiefe der Nut, auf den Abstand von dem flachen Abschnitt der linearen
Oberfläche
zu der tiefsten Stelle des Bodens der Nut.
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Der
Halbeinschnitt 4 kann leicht durch Laserstrahlbearbeitung
bereitgestellt werden. Als Laserschneidbearbeitung wird ein Schneidverfahren
bezeichnet, welches beispielsweise einen CO2-Laser
oder einen YAG-Laser verwendet. Der Halbeinschnitt 4, welcher
die oben erwähnte
Querschnittsform aufweist, kann derart hergestellt werden, dass
die Form einer Linie, welche auf der Decklagenoberfläche erscheint
(im Folgenden als eine Form „von
oben betrachtet" bezeichnet),
eine gerade Linie ist, wie in 6 gezeigt,
oder kann von oben betrachtet in einer Schlangenlinienform (in einer
welligen Linie), wie in 7 gezeigt, hergestellt werden.
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Die
Bedingungen für
die Laserstrahlbearbeitung unterscheiden sich gemäß dem Material
oder der Dicke der Decklage 3, auf die es angewendet wird.
Durch Einstellen der Laserausgangsleistung oder der Abtastgeschwindigkeit
des Laserstrahls kann der Halbeinschnitt 4 der gewünschten
Querschnittsform einfach erzeugt werden. Wenn die Decklage 3 eine
75 μm dicke
Polyesterdecklage ist, kann zum Beispiel die Verwendung einer Laserstrahlbearbeitungsvorrichtung
(Leistungsaufnahme 450 VA) den Halbeinschnitt 4 der
obigen Querschnittsform bei 75 % seiner maximalen Ausgangsleistung
und seiner Abtastgeschwindigkeit von 200–300 mm/s einprägen.
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In
dem in 1 gezeigten Klebegegenstand ist die Decklage 3 vollständig in
die zwei Decklagenteile 3a, 3a geteilt und eine
Lücke ist
zwischen den beiden linearen Teilen 3a und 3a bereitgestellt.
Wenn die Decklage 3 abgelöst wird, berühren sich
somit die Endoberflächen
der linearen Teile 3a, 3a nicht und die Decklage kann
problemlos entfernt werden. Deshalb kann die Handhabbarkeit des
Ablösematerials
merklich verbessert werden. Andererseits ist die Klebeschicht etwas
freigelegt und es besteht ein Risiko, dass der Klebestoff oder der
Zusatz aus dem freigelegten Bereich heraussickert. Ein Durchsickern
des Klebstoffs usw. kann jedoch durch Einstellen der Nutbreite w
auf 200 μm
oder weniger verhindert. Deshalb kann die Nutbreite w 200 μm oder weniger
sein, ist aber vorzugsweise auf 50 μm oder mehr eingestellt. Eine
Nutbreite mit mehr als 200 μm würde zu einer
zu breiten Oberfläche
der freigelegten Klebeschicht 2 führen, welche einen großen ungünstigen Einfluss
auf die Haltbarkeit aufgrund der zuvor genannten Gründe ausübt. Wenn
die Nutbreite w weniger als 50 μm
beträgt,
können
ausreichende Ablöseigenschaften
oder eine Handhabbarkeit mangelhaft sichergestellt werden. Überdies können während einer
Bearbeitung Ausstülpungen 5,
die im Folgenden beschrieben sind, einander berühren, welche eine Handhabbarkeit
ungünstig
beeinflussen.
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Hierbei
ist ferner eine Ausstülpung 5 von
ungefähr
halbkreisförmiger
Querschnittsform an einem Nutkantenabschnitt entlang des Halbeinschnitts 4 an
jeder Oberfläche
der Decklage an jeder Seite des Halbeinschnitts 4 (d.h.
des Decklagenstückes 3a)
ausgebildet. Um die Decklage 3 abzulösen ist es eine übliche Arbeitsweise,
den Klebegegenstand an der Stelle des Halbeinschnitts 4 in
zwei zu knicken und die Decklagenteile 3a von der Klebeschicht
abzulösen,
während
ein Endabschnitt des Decklagenteils 3a angehoben wird. Wenn,
in diesem Fall, die Ausstülpung 5 an
dem Endabschnitt des Decklagenteils 3a bereitgestellt ist,
erhöht sich
die Dicke des Decklagenendabschnitts, was ein Ablösen der
Decklage sehr einfach gestaltet. Eine ältere Person, welche Schwierigkeiten
mit einer unbehinderten Bewegung der Fingerspitzen hat, kann die
Decklage des Klebegegenstandes mit einer derartigen Ausstülpung in
der Decklage lösen.
Die Größe der Ausstülpung 5 ist
nicht begrenzt, hängt
aber von der Nutbreite oder Tiefe des Halbeinschnitts 4 ab,
und die Höhe
der Ausstülpung
(der Abstand von dem flachen Abschnitt der Decklagenoberfläche bis
zu der höchsten
Stelle der Ausstülpung)
ist im Allgemeinen auf 30–100 μm festgelegt.
Die Ausstülpung 5 kann
einfach durch das oben erwähnte
Laserstrahlbearbeiten ausgebildet werden.
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Als
nächstes
wird ein Klebegegenstand gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung beschrieben. Ein Halbeinschnitt 4 des
in 2 gezeigten Klebegegenstandes hat praktisch die
gleiche Form wie die in 1 gezeigte Querschnittsform.
Die Tiefe der Nut erreicht jedoch nicht die Klebeschicht 2 und
zwei Decklagenteile 3a sind an dem Boden (einem verbindenden
Abschnitt) des Halbeinschnitts 4 verbunden. In dieser Hinsicht
ist die Form des Halbeinschnitts 4 in 2 unterschiedlich
zu der in 1 gezeigten Querschnittsform.
Um das Klebvermögen
in dem Klebegegenstand einzustellen, können Zusätze in dem Klebstoff enthalten
sein. Wenn eine große
Menge des Zusatzes enthalten ist, kann der Klebstoff oder Zusatz
durch den Einfluss des Zusatzes, welcher in der Klebeschicht 2 enthalten
ist, durch den Halbeinschnitt 4 sickern, da die Klebeschicht 2 in
dem in 1 gezeigten Klebegegenstand teilweise freigelegt
ist. Demzufolge kann eine Handhabbarkeit beeinträchtigt werden oder eine Beständigkeit
des Klebegegenstandes kann ungünstig
beeinflusst werden. Die Nut des Halbeinschnitts 4 ist jedoch,
wie in dem in 2 gezeigten Klebegegenstand,
nicht so tief ausgebildet, um die Klebeschicht 2 zu erreichen,
und die Klebeschicht 2 ist mit der sehr dünnen Decklage 3 an
dem Boden der Nut bedeckt. Dementsprechend kann die Handhabbarkeit
des Klebegegenstands verbessert werden, wobei die zuvor erwähnten Nachteile
verhindert werden.
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Die
Dicke der Decklage 3 an dem Boden (verbindender Abschnitt)
des Halbeinschnitts 4 ist unterschiedlich gemäß dem Material
der Decklage usw. Eine so dünn
wie mögliche
Dicke wir bevorzugt und die Dicke sollte derart festgelegt sein,
dass die Decklage 3 einfach in zwei Decklagenstücke 3a aufgeteilt
werden kann. Konkret ist es wünschenswert,
die Dicke des verbindenden Abschnitts auf weniger als 1/15 der Dicke der
Decklage 3 festzulegen, mit anderen Worten ist die Dicke
des verbindenden Abschnitt vorzugsweise derart festgelegt, dass
die Tiefe der Nut des Halbeinschnitts 4 mehr als 14/15
(wenn die Dicke der Decklage 3 mit T bezeichnet ist, mehr
als 14T/15 aber weniger als T) der Dicke der Decklage 3 beträgt. Wenn
die Tiefe der Nut des Halbeinschnitts weniger als 14T/15 ist, erhöht sich
die Möglichkeit,
dass die Decklage 3 an dem Halbeinschnitt 4 zur
Zeit eines Ablösens
der Decklage 3 nicht in zwei geteilt werden kann.
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Durch
Vermitteln der oben beschriebenen Querschnittsform zu dem Halbeinschnitt 4 wird
es möglich, eine
Handhabbarkeit sicherzustellen, während ein Durchsickern des
Klebstoffs und Zusatzes verhindert wird, sogar wenn die Klebeschicht
den Zusatz in großen
Mengen enthält,
zum Beispiel von 40 %. Das ist eine äußerst einfache Änderung
der Ausführung,
d.h. die Änderung
der Querschnittsform des Halbeinschnitts 4 ermöglicht das
Bereitstellen eines Klebegegenstandes mit exzellenter Handhabbarkeit
und berücksichtigt
die Beständigkeit
ohne das Kostenproblem aufzuwerfen.
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3 zeigt
eine Querschnittsansicht eines Teile eines Klebegegenstandes gemäß einer
dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. In dem in 3 gezeigten
Klebegegenstand ist der Querschnitt der Nut eines Halbeinschnitts 4 in
einer ungefähr
umgedreht dreieckigen Form (eine V-Form) ausgebildet und die Tiefe
der Nut erreicht die Klebeschicht 2. Wenn der Halbeinschnitt 4 in
dieser Form hergestellt wird, weist er viel Nutbreite auf und eine
Lücke wird
zwischen Decklagenstücken 3a an
dem Oberflächenabschnitt
einer Decklage 3 ausgebildet. Somit werden die Decklagenstücke 3a leichter
ablösbar
als in dem herkömmlichen Klebegegenstand.
Der Boden der Nut des Halbeinschnitts 4 (d.h. der vordere
Endabschnitt der V-Form) ist spitzwinklig. Ein Klebegegenstand mit
dieser Querschnittsform weist im Wesentlichen weniger Durchsickern des
Klebstoffes usw. auf als ein Klebgegenstand, welcher mit einem Halbeinschnitt
mit einer rechteckigen Querschnittsform einer Nut der gleichen Tiefe
versehen ist. Wenn der Halbeinschnitt 4 mit einer derartigen Form
bereitgestellt ist, kann sogar die Handhabbarkeit des Klebegegenstands
verbessert werden, ohne seine Stabilität zu verschlechtern und die
Zuverlässigkeit
des Produkts kann kostenlos verbessert werden.
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Der
Ausdruck „umgedrehte
dreieckige Form" der
vorliegenden Erfindung beinhaltet eine ungefähr umgedrehte dreieckige Form
und die Form des Dreiecks beinhaltet nicht nur ein gleichschenkliges
Dreieck, sondern auch ein rechtwinkliges Dreieck und sogar ein etwas
verzerrtes Dreieck oder ein Dreieck mit gekrümmten Seiten. Der Winkel, welcher
dem vorderen Endabschnitt der Nut des Halbeinschnitts entspricht,
kann selbstverständlich
durch das Verfahren zur Herstellung des Halbeinschnitts oder das
zu bearbeitende Material bestimmt werden. Der Winkel ist jedoch
nicht begrenzt, sondern wie gewünscht
bestimmt.
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Der
nutförmige
Halbeinschnitt einer umgedrehten dreieckigen Querschnittsform kann
einfach durch Verwenden eines Rasiermessers (Klinge) ausgebildet
werden. Die Nutbreite w des Halbeinschnitts 4 ist relativ durch
die Dicke der Decklage 3 und die Dicke der Klebeschicht 2 bestimmt
und wird derart festgesetzt, dass die Nutbreite an dem Rand zwischen
der Decklage 3 und der Klebeschicht 2 im Allgemeinen
50–200 μm beträgt.
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Die
Tiefe der Nut des Halbeinschnitts 4, wie in einem Klebegegenstand
in 4 gezeigt, muss nicht von einem derartigen Maß sein,
dass die Decklage 3 vollständig durchschnitten ist. Das
heißt,
die Tiefe kann derart sein, dass die Tiefe der Nut des Halbeinschnitts 4 nicht
die Klebeschicht 2 erreicht und die Klebeschicht 2 nicht
freigelegt ist. In diesem Fall ist die Dicke der Decklage an dem
Nutbodenabschnitt (verbindenden Abschnitt) des Halbeinschnitts 4 vorzugsweise
so schmal wie möglich
und die Dicke der Decklage an dem verbindenden Abschnitt ist vorzugsweise
weniger als 1/15 der Dicke der Decklage. Mit anderen Worten ist
die Tiefe der Nut des Halbeinschnitts 4 vorzugsweise auf
mehr als 14/15 (wenn die Dicke der Decklage gleich T ist, mehr als
14T/15, aber weniger als T) der Dicke der Decklage festgesetzt.
Durch Festsetzen der Dicke der Decklage an dem verbindenden Abschnitt
auf eine derartige Dicke kann die Decklage 3 einfach in
zwei Decklagenstücke 3a geteilt
werden. Da das vordere Ende der Nut des Halbeinschnitts spitzwinklig
ist, besteht außerdem
der Vorteil, dass die Decklage im Vergleich mit einer Decklage mit
einem Halbeinschnitt einer wie in 2 gezeigten
rechteckigen Querschnittsform leicht zerrissen werden kann.
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In
der vorliegenden Erfindung kann ein Halbeinschnitt 4, dessen
Querschnittsform eine einfache dreieckige ohne die zuvor erwähnten Ausstülpungen 5 ist,
wie in einem in 5 gezeigten Klebegegenstand
ausgeformt sein. In der vorliegenden Ausführungsform kann die Nutbreite
w weniger als 50 μm
betragen und wird vorzugsweise auf 15 μm oder weniger festgelegt. Wenn
der Anteil eines Zusatzes in der Klebeschicht 2 30 % oder
weniger beträgt,
kann beispielsweise die Nutbreite w von 15 μm oder weniger zu dem Schutz
gegen Durchsickern des Klebstoff führen und eine Beständigkeit
kann gesichert werden. Weiterhin ist auch die Handhabbarkeit verbessert.
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Der
Halbeinschnitt 4 kann durch Laserstrahlbearbeiten bereitgestellt
werden und kann auch einfach durch Stanzen unter Verwendung einer
Stanzvorrichtung bereitgestellt werden. Das heißt, eine Decklage wird durch
eine Stanzvorrichtung geschnitten, während sie von einem Laminat
gelöst
ist, welches aus einer Unterlage, einer Klebeschicht und der Decklage
be steht und in eine Rollenform gewickelt ist. Sofort danach wird
die Decklage wieder auf die Klebeschicht geklebt, wodurch der Klebegegenstand
der in 5 gezeigten Form erhalten werden kann.
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Das
Material zur Verwendung für
die Unterlage, der Klebstoff oder die Decklage, welche in dem Klebegegenstand
der vorliegenden Erfindung verwendet werden, ist nicht beschränkt und
verschiedene bisher öffentlich
bekannte Materialien werden verwendet. In der vorliegenden Erfindung
ist jedoch wichtig, welche Querschnittsform für den Halbeinschnitt ausgewählt werden
sollte, und die Auswahl wird, wie gewünscht, in Abhängigkeit
der Merkmale des Klebegegenstands, insbesondere der Zusammensetzung
der Klebeschicht, des Materials für die Deckschicht usw. durchgeführt.
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Für die Unterlage 1 werden
beispielsweise verschiedene Kunststofffolien, Faservliese, Papier,
Gewebe und Gewirke verwendet. Beispiele für Kunststofffolien sind verschiedene
Folien, welche Polyvinylchlorid, Copolymere von Polyvinylchlorid
mit Ethylen, Proyplen, Vinylacetat, Acrylsäure, Acrlyester, Methacrylsäure, Methacrylat,
Acrylnitril, Styrol oder Vinylidenchlorid und andere Monomere, Olefinpolymere,
wie zum Beispiel Polyethylen, Polypropylen oder Ethylenvinylacetatcopolymer,
Polyesterpolymere wie zum Beispiel Polyethylenterephthalat oder
Polyetherpolyester, und Polyamidpolymere wie zum Beispiel Polyetherpolyamidblockcopolymer
umfassen. Aus diesen Unterlagen wird, wie gewünscht, eine gemäß dem Verwendungszweck
bevorzugte ausgewählt.
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Der
Klebstoff ist nicht beschränkt
und ein Acrylklebstoff, ein Kautschukklebstoff, ein Silikonklebstoff oder
ein Urethanklebstoff wird verwendet. Jegliche dieser Klebstoffe können, falls
erforderlich, physikalischem Quervernetzen durch Bestrahlung, wie
zum Beispiel Bestrahlen mit ultravioletten Strahlen oder Elektronenstrahlen,
oder chemischem Quervernetzen, welches verschiedene Quervernetzungsmittel
verwendet, wie zum Beispiel Isozyanatverbindungen, welche trifunktionale
Isozyanate, organische Peroxyde, organische Metallsalze, Metallalkoholate,
Metallchelatverbindungen oder polyfunktionale Verbindungen (polyfunktionale
externe Quervernetzungsmittel oder polyfunktionale interne Quervernetzungsmonomere,
wie zum Beispiel Diacrylate oder Dimethacrylate), unterzogen werden.
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Das
Material der Decklage ist nicht beschränkt, solange ein nutförmiger Halbeinschnitt
mit der zuvor erwähnten
vorbestimmten Querschnittsform in der Deckschicht bereitgestellt
werden kann. Wenn jedoch die Einfachheit der Herstellung oder die
Genauigkeit der Herstellung betrachtet wird, ist ein Material mit
gleichmäßiger Dicke
wünschenswert,
wohingegen ein zu dickes Material oder ein zu hartes Material nicht
bevorzugt ist. Beispiele des Materials für die Decklage sind eine Polyethylenschicht
(PE), eine Polypropylenschicht (PP) und eine Polyesterschicht (PET).
Eine zusammengesetzte Schicht, welche beliebige dieser Materialien
umfasst, die auf Papier oder ein Material, welches einzig Papier
umfasst, geklebt sind, kann auch vorzugsweise verwendet werden.
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Wie
im Detail oben beschrieben kann die vorliegende Erfindung die ausgezeichnete
Beständigkeit oder
Handhabbarkeit des Klebegegenstandes durch Auswählen der gewünschten
Querschnittsform des Halbeinschnitts gemäß der Merkmale des Klebstoffes
oder der Unterlage sicherstellen, ohne Mehrkosten zu verursachen.
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Verschiedene
Klebegegenstände
wurden angefertigt und ihre Handhabbarkeit und Beständigkeit
wurden ausgewertet. Tabellen 1–3
zeigen die Typen der unbehandelten Klebegegenstände, welche in der Herstellung
der verschiedenen Klebegegenstände
verwendet wurden, und die Bedingungen für eine Herstellung des Halbeinschnitts.
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Herstellung
des Klebstoffes
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Eine
Polymerisationsvorrichtung mit einem internen Volumen von 1000 l
wurde mit 228 kg eines 2-ethylhexylacrylats (TOAGOSEI CO., LTD.),
12 kg Acrylsäure
(TOAGOSEI CO., LTD.) und 60 kg eines Ethylacetats (Showa Denko K.K.)
gefüllt.
Der Innenraum der Polymerisationsvorrichtung mit der Ladung, welche
auf 40°C
gehalten wird, und einem Rotor, welcher sich mit 30 Umdrehungen
pro Minute dreht, wurde mit Stickstoff gereinigt. 385 kg Ethylacetat
zur tropfenweisen Zugabe wurden getrennt in einer Tropfvorrichtung
angeordnet. Dann wurde eine Lösung
von 640 g „Naiiper
BW" (Handelsname,
Mitsui Toatsu Chemicals, Inc.) in Ethylacetat als Initiator hinzugefügt und eine
Polymerisation für
12 Stunden bei einer internen Badtemperatur von 60 ± 2°C durchgeführt. Eine
Temperatursteuerung wurde durch Einstellen einer externen Badtemperatur
und tropfenweise Zugabe von Ethylacetat durchgeführt. Nach Abschluss der Reaktion
wurde die externe Badtemperatur auf 80°C erhöht und ein Beheizen wurde für weitere
25 Stunden durchgeführt.
Schließlich
wurde die gesamte übrige
Menge des Ethylacetats zum tropfenweisen Hinzufügen tropfenweise hinzugefügt und die
Reaktionsmischung wurde abgekühlt,
um eine Klebstofflösung
zu erhalten.
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Herstellung des unbearbeiteten
Klebegegenstands für
einen Klebegegenstand
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➀ Herstellung
des unbearbeiteten Klebegegenstands A
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Ethylacetat
wurde der Klebstofflösung
hinzugefügt,
um seine Viskosität
einzustellen, wodurch eine Beschichtungslösung (A) für eine Klebeschicht angefertigt
wurde. Eine Oberfläche,
für eine
Ablösebehandlung, einer
75 μm dicken,
60 cm breiten Polyesterdecklage (Mitsubishi Chemical Polyester film
Corporation) wurde mit der Beschichtungslösung für eine Klebeschicht mit einer
Beschichtungsmaschine mit einem Beschichter („Comma-Coater") und einem Zwei-Zonen-Trockenturm
derart beschichtet, dass die Breite der Klebeschicht 58 cm und seine
Dicke nach dem Trocknen 60 μm
beträgt.
Dann wurde die Beschichtung getrocknet und danach ein 60 cm breiter
und 12 μm
dicker Polyesterfilm (Mitsubishi Chemical Polyester film Corporation)
darauf laminiert, um eine unbearbeitete Klebegegenstandrolle (Laminat),
welche eine Gesamtlänge
von 500 m misst, zu erhalten. Diese unbearbeitete Klebegegenstandrolle
wurde unter Verwendung einer Spalteinrichtung geschnitten, um einen
7 cm breiten Klebegegenstand A zum Testen anzufertigen.
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➁ Herstellung
eines unbearbeiteten Klebegegenstands B
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Zu
75 Gewichtsanteilen des Feststoffs der oben beschriebenen Klebstofflösung werden
25 Gewichtsanteile eines Isopropylmyristrats als ein Zusatzstoff
hinzugefügt. „Colonate
HL" (Handelsname,
Nippon Polyurethane Industry Co., Ltd.) wurde ferner als ein Quervernetzungsmittel
in einer Menge von 0,2 Gewichtsprozenten basierend auf dem Feststoffanteil
des Klebstoffes hinzugegeben. Weiterhin wurde Ethylacetat bis zu einem
Lösungsgehalt
von 25 Gewichtsprozent hinzugefügt,
was die gesamte Menge von 100 kg ergab. Die Mischung wurde für 20 Minuten
mittels eine Hochgeschwindigkeitsdispergiermaschine gerührt, um
eine Beschichtungslösung
(B) für
eine Klebeschicht zu erhalten. Das gleiche Vorgehen wie in der Herstellung
des unbehandelten Klebegegenstands A wurde durchgeführt, außer dass
die Beschichtungslösung
(A) für
eine Klebeschicht durch die Beschichtungslösung (B) für eine Klebeschicht ersetzt
wurde. Auf diese Art und Weise wurde eine unbehandelte Klebegegenstandrolle
erhalten. Diese Klebegegenstandrolle wurde für 48 Stunden bei 70°C wärmebehandelt
und durch die Verwendung einer Spalteinrichtung geschnitten, um
einen 7 cm breiten unbehandelten Klebegegenstand B zum Testen anzufertigen.
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➂ Herstellung
eines unbehandelten Klebegegenstands C
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Ein
unbehandelter Klebegegenstand C zum Testen wurde auf die gleiche
Art und Weise wie die Herstellung des unbehandelten Klebegegenstands
B angefertigt, außer
dass ein Isopropylmyristat derart aufgenommen wurde, dass das Verhältnis des
Klebstofffeststoffs und des Isopropylmyristats gemischt 50:50 betrug.
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Herstellen eines Halbeinschnitts
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➀ Laserstrahlschneiden
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Eine
Schneidvorrichtung (Kentoku Sangyo Co.), welche einen Lasermarkierer
ML9100 (Keyence Corporation, CO2-Laser,
Leistungsaufnahme 450 VA) enthält,
wurde auf den Decklagen eines jeden der verschiedenen unbehandelten
Klebegegenstände
angewendet, um einen Halbeinschnitt bei einer Laserausgangsleistung
von 75 % und einer Abtastgeschwindigkeit von 70–400 mm/s, wie in Tabelle 1
gezeigt, zu erzeugen. Dann wurde ein 5 cm × 5 cm quadratisches Stück von dem
unbehandelten Klebegegenstand geschnitten, um einen Klebegegenstand
anzufertigen. Dieser Klebegegenstand wurde in einem Verpackungsmaterial
(TOYO ALUMINIUM K.K.) mit einer Hytolonharz umfassenden Innenoberfläche abgedichtet
verpackt.
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➁ Rasiermesser
(Klingen) schneiden
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Wie
in Tabelle 2 gezeigt, wurde ein keramisches Rasiermesser in die
Decklage eines jeden der verschiedenen unbehandelten Klebegegenstände unter
Verwendung einer Spaltvorrichtung S300 (Sanwa Giken Corporation)
bei einer Transportgeschwindigkeit von 30 m/Min. vorgeschoben, um
einen Halbeinschnitt bereitzustellen. Dann wurde ein 5 cm × 5 cm quadratisches
Teil aus dem unbehandelten Klebegegenstand geschnitten, um einen
Klebegegenstand anzufertigen. Dieser Klebegegenstand wurde in einem
Verpackungsmaterial (TOYO ALUMINIUM K.K.) mit einer Hytolonharz
umfassenden Innenoberfläche
abgedichtet verpackt.
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➂ Stanzen
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Eine
Stanze (Nitto Seiki Inc., Stanzrolle: Koto Chokoku K.K.) mit einem
Klingenspitzenwinkel von 20°, 30° oder 45° wurde verwendet.
Wie in Tabelle 3 gezeigt, wurde die Decklage jeder der unbehandelten
Klebegegenstände,
welche transportiert wurden, einmal von der Klebeschicht gelöst und die
Decklage in der Transportrichtung durch die Stanzrolle geschnitten.
Dann wurde die Decklage sofort wieder mit der Klebeschicht verklebt
und das Laminat wurde aufgewickelt. Dann wurde ein 5 cm × 5 cm quadratisches
Stück aus
dem unbehandelten Klebegegenstand geschnitten, um einen Klebegegenstand
anzufertigen. Dieser Klebegegenstand wurde in einem Verpackungsmaterial
(TOYO ALUMINIUM K.K.) mit einer Hytolonharz umfassenden Innenoberfläche abgedichtet
verpackt.
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Auswertverfahren
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Jeder
der in einem abgedichteten Zustand verpackten Klebegegenstände wurde
für drei
Monate bei 40° gelagert.
Der Klebegegenstand wurde nach der Lagerung von männlichen
Teilnehmern (im Alter von 55 Jahren und älter) bezüglich Handhabbarkeit (Einfachheit
des Lösens
der Decklage) auf einer Skala von 5 Stufen (die höchste Stufe: „5 Punkte" für befriedigende
Handhabbarkeit, die niedrigste Stufe: „1 Punkt" für
schlechte Handhabbarkeit) bewertet. Die Innenoberfläche des
Verpackungsmaterials wurde optisch betrachtet und kein Durchsickern
von Klebstoff usw. wurde als „0" zum Ausdruck gebracht,
geringfügiges,
vernachlässigbares Durchsickern
des Klebstoff usw. als „Δ"; erkennbares Durchsickern
als „X"; und schwerwiegendes
Durchsickern als „XX". Die Querschnittsform
des Halbeinschnitts wurde mit einem Mikroskop (Keyence Corporation) betrachtet.
Jeder der Klebegegenstände
wurde außerdem
insgesamt beurteilt. In den Tabellen stellt das Symbol „-" eine unnötige Bewertung
oder unmögliche
Bewertung dar.
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Ergebnisse der Untersuchung
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Die
Ergebnisse der Bewertung nach einer Laserverarbeitung sind in Tabelle
1 gezeigt, die Ergebnisse der Bewertung nach einem Rasiermesserschneiden
in Tabelle 2, und die Ergebnisse der Bewertung nach einem Stanzen
in Tabelle 3. Wie die entsprechenden Tabellen zeigen, sind die Klebegegenstände, welche
Halbeinschnitte mit Querschnittsformen gemäß der vorliegenden Erfindung
aufweisen, ausgezeichnet in der Handhabbarkeit. D.h., Klebegegenstände mit
zufriedenstellender Handhabbarkeit können durch Auswählen der
gewünschten
Querschnittsform eines Halbeinschnitts gemäß der Merkmale der Klebeschicht
erzielt werden. Beispielsweise ist ein Halbeinschnitt einer vorbestimmten
Nutbreite durch Laserbearbeitung ausgebildet, und Ausstülpungen
sind an der Decklagenoberfläche
entlang und an beiden Seiten der Nut ausgebildet, wodurch Klebegegenstände mit
zufriedenstellender Handhabbarkeit und ausgezeichneter Beständigkeit
erzielt werden (Nr. 2, 3, 4, 8, 9, 14 und 15). Im Fall der unbearbeiteten
Klebegegenstände
A und B, deren Zusatzgehalt in dem Klebstoff nicht mehr als eine
vorbestimmte Menge beträgt,
ist beispielsweise ein nutförmiger
Halbeinschnitt einer umgedrehten dreieckigen Querschnittsform durch
einen Rasiermesser(Klinge)schnitt bereitgestellt, wodurch Klebegegenstände mit
zufriedenstellender Beständigkeit
und Handhabbarkeit erzielt werden können (Nr. 21 und 22). Außerdem ist
ein Halbeinschnitt, welcher eine Nutbreite von 20 m oder weniger
und eine rechteckige Querschnittsform aufweist, durch Stanzen ausgebildet,
wobei Klebegegenstände
mit zufriedenstellender Beständigkeit
und Handhabbarkeit erzielt werden können.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung kann die Lösbarkeit
der Decklage und die Handhabbarkeit des Klebegegenstandes verbessert
werden ohne weitere Kosten zur Folge zu haben, indem der Halbeinschnitt
in der Decklage ausgebildet wird, wobei der Halbeinschnitt eine
vorbestimmte Nutbreite, eine vorbestimmte Nuttiefe und eine rechteckige
oder umgedrehte dreieckige Querschnittsform aufweist.
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Wenn
die Dicke der Decklage mit T bezeichnet wird, wird beispielsweise
in der Decklage der Halbeinschnitt mit einer Nutbreite von 200 μm oder weniger
und einer Nuttiefe von mehr als 14T/15 aber weniger als T bereitgestellt,
wobei die Lösbarkeit
der Decklage sichergestellt werden kann ohne die Beständigkeit
zu verschlechtern.
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Bei
Bereitstellen des Halbeinschnitts mit einer Nutbreite von 50 μm oder mehr
und einer rechteckigen Querschnittsform ist es vorzuziehen, Ausstülpungen
an der Oberfläche
der Decklage entlang und an beiden Seiten des Halbeinschnitts bereitzustellen.
Durch diese Struktur kann die Handhabbarkeit des Klebegegenstandes,
insbesondere die Ablösbarkeit
der Decklage, weiter verbessert werden.
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Jeder
dieser Halbeinschnitte kann zum Beispiel durch Bestrahlen mit Laserstrahlen,
Schneiden mit Rasiermessern (Klingen) oder Stanzen einfach bereitgestellt
werden.
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Daher
kann eine Verbesserung der Handhabbarkeit ohne Verschlechterung
der Beständigkeit
durch Auswählen
einer geeigneten Querschnittsform des Halbeinschnitts gemäß den Eigenschaften
des Klebstoffes einfach erreicht werden. Weiterhin können die
Probleme der Beständigkeit
und Handhabbarkeit ohne Verwendung einer teueren Maschine usw. und
durch ein bezüglich
der Kosten vorteilhaftes Verfahren gelöst werden.
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Die
vorliegende Erfindung kann in anderen speziellen Ausgestaltungen
ausgeführt
werden ohne von der Erfindung abzuweichen. Die vorliegende Erfindung
ist daher in jeder Hinsicht als veranschaulichend und nicht einschränkend zu
betrachten, wobei der Umfang der Erfindung durch die beigefügten Ansprüche definiert ist.