DE60214489T2 - Abnehmbare Frontplatte für ein Gerät der Unterhaltungselektronik - Google Patents

Abnehmbare Frontplatte für ein Gerät der Unterhaltungselektronik Download PDF

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David Denville Braun
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Mahfuzur South Brunswick Rahman
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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Entertainment-Vorrichtung und genauer auf eine abnehmbare Frontkonsole einer Entertainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge zum Speichern von Inhalt und/oder zum Betreiben als einen selbstständigen Medienspieler.
  • Entertainment-Vorrichtungen für Kraftfahrzeuge, insbesondere Soundsysteme, nutzen häufig eine Vielzahl von Diebstahlschutz-Merkmalen, um vor einem Diebstahl abzuschrecken. Ein bekanntes Merkmal besteht darin, die Kraftfahrzeug-Audiovorrichtung mit einer abnehmbaren Frontkonsole zu versehen.
  • Im Gebrauch ist die abnehmbare Frontkonsole eine Steuerschnittstelle. Die abnehmbare Frontkonsole steuert und startet die Funktionalität der Entertainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge, und zwar die Vorrichtungsbedienung, die Lautstärkesteuerung, die Abstimmung usw. Die Frontkonsole kann einen kleinen Halbleiterspeicher aufweisen, der eine Sicherheits-Identifikationsnummer oder gespeicherte Tuner-Voreinstellungen und dergleichen enthält. Das Fehlen der abnehmbaren Frontkonsole schaltet die Funktionalität der Entertainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge aus. Beim Verlassen des Fahrzeugs entfernt eine Bedienungsperson die Frontkonsole und trägt die Frontkonsole physisch weg. Folglich wird die Frontkonsole ganz wie ein herkömmlicher Zündschlüssel oder ein Autoalarmanlagen-Transponder von der Bedienungsperson mitgeführt, bis sie zu dem Kraftfahrzeug zurückkehrt. Auf diese Weise ist die Entertainment-Vorrichtung ohne die abnehmbare Frontkonsole einfach eine "Black Box" ohne einfach zugängliche Funktionalität.
  • Nach der Rückkehr zum Kraftfahrzeug und nach dem Befestigen der Frontkonsole an der Entertainment-Vorrichtung ist die Bedienungsperson wieder in der Lage, die Entertainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge auf die übliche Weise zu bedienen. Üblicherweise umfasst die Bedienung einer Entertainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge ein Abspielen von aufgezeichneten Medien, die in die Vorrichtung eingesteckt worden sind, wie etwa Audio-Kassettenbänder oder Compact-Discs (CDs). Die aufgezeichneten Medien können auch zeitweise von der Bedienungsperson von der Entertainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge nach Hause oder zu einer persönlichen Hörvorrichtung transportiert werden.
  • Es ist klar, dass es mit dem Aufkommen von tragbaren elektronischen Geräten wie etwa Autoalarmanlagen-Transpondern, persönlichen digitalen Assistenten, MP3-Spielern, tragbaren Globalpositionierungssystemen (GPS), Mobiltelephonen und dergleichen wahrscheinlich ist, dass eine Bedienungsperson eines Kraftfahrzeugs mehrere derartige Vorrichtungen zusätzlich zu der zuvor genannten Frontkonsole und/oder aufgezeichneten Medien bei sich trägt.
  • US 5.517.345 (Oberbegriff von Anspruch 1 und 13) bezieht sich auf eine elektronische Vorrichtung zum Einbau in ein Kraftfahrzeug, wie etwa einen Radioempfänger, der in einem abnehmbaren Teil davon Elemente aufweist, die für die Bedienung der Vorrichtung unverzichtbar sind, und außerdem Elemente aufweist, durch die der abnehmbare Teil eine unabhängige Funktion bieten kann. Wenn beispiels-weise die unverzichtbaren Elemente einen Schlüssel und einen Anzeigebildschirm umfassen, dann kann, indem einfach auch ein Audioelement in dem abnehmbaren Teil enthalten ist, eine Parkzeituhr geschaffen werden, die den Träger des Schlüssels warnt, wenn die Parkzeit überschritten ist.
  • US 5.537.673 bezieht sich auf eine abnehmbare Konsole mit mehreren Bedienungsknöpfen zur Bedienung einer Auto-Stereoanlage, wobei ein Mobiltelephonsystem, das durch Bedienungsknöpfe bedient wird, in der Konsole vorgesehen ist, und bei der eine Steuerung in der Konsole vorgesehen ist, um die Auto-Stereoanlage in Reaktion auf eine Anweisung, die durch das Mobiltelephonsystem empfangen wurde, betriebsunfähig zu lassen.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Es wird eine abnehmbare Frontkonsole für eine Entertainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge geschaffen, bei der eine selbstständige Funktionalität möglich ist, und die Funktionalität von einer oder mehreren der zuvor erwähnten tragbaren Vorrichtungen wird in einer einzigen abnehmbaren Frontkonsolen-Vorrichtung zusammengeführt.
  • Die vorliegende Erfindung schafft eine Entertainment-Vorrichtung mit einer abnehmbar befestigten Frontkonsole. Die Vorrichtung umfasst eine Hauptverarbeitungsstation, um Steuerparameter zu empfangen und um ein Ausgangssignal für einen Ausgangsanschluss hiervon bereitzustellen. Die Frontkonsole ist mit der Hauptverarbeitungsstation abnehmbar verbunden, um für die Hauptverarbeitungsstation Steuerparameter bereitzustellen. Die Frontkonsole weist einen Konsolenspeicher auf, um Inhalt zu speichern, wobei der Inhalt für die Hauptverarbeitungs station für die Ausgabe bereitgestellt wird.
  • Ferner schafft die vorliegende Erfindung eine abnehmbare Frontkonsole zum Steuern der Funktion eines Kraftfahrzeug-Soundsystems, wobei das Kraftfahrzeug-Soundsystem einen Hauptspeicher aufweist. Audioverarbeitungsmittel der Frontkonsole codieren und decodieren Audioinhalt. Konsolenspeichermittel speichern Audioinhalt der Frontkonsole. Es werden Kommunikationsmittel der Frontkonsole bereitgestellt, um mit einem entfernten Teilnehmer in Kontakt zu treten. Steuermittel stellen Steuerparameter für die Audioverarbeitungsmittel bereit und betreiben die Kommunikationsmittel. Schnittstellenmittel verbinden die Front-kon-sole mit dem Kraftfahrzeug-Soundsystem und stellen Steuerparameter für das Kraftfahrzeug-Soundsystem bereit. Der Audioinhalt des Konsolenspeichers wird für eine Ausgabe und/oder Speicherung in dem Hauptspeicher für das Kraftfahr-zeug-Soundsystem bereitgestellt.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • Diese und weitere Merkmale, Aspekte und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen aus der folgenden Beschreibung, den angehängten Ansprüchen und der beigefügten Zeichnung vollständiger hervor, in der:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer Entertainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge gemäß der vorliegenden Erfindung ist;
  • 2 ein Hochpegel-Blockschaltbild der Entertainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge von 1 ist;
  • 3 ein Ablaufdiagramm ist, das die Funktion der Frontkonsole der Entertainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge von 1 veranschaulicht;
  • 4 ein Ablaufdiagramm ist, das den Ablauf zum Austausch von Inhalt zwischen der Entertainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge und der Frontkonsole gemäß der vorliegenden Erfindung veranschaulicht;
  • 5 ein Ablaufdiagramm ist, das den Ablauf zum Importieren von Inhalt zu der Frontkonsole gemäß der vorliegenden Erfindung veranschaulicht; und
  • 6 ein Ablaufdiagramm ist, das den Ablauf zum Exportieren von Inhalt von der Frontkonsole gemäß der vorliegenden Erfindung veranschaulicht.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
  • Bestimmte Begriffe, die in der folgenden Beschreibung verwendet werden, dienen lediglich dem Komfort und sind nicht einschränkend. Der Begriff "Entertainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge" bezieht sich, wie er hier verwendet wird, auf einen Medienspieler, wie er üblicherweise bei einem Kraftfahrzeug, Boot, Motorrad und dergleichen enthalten ist, um Sound und/oder Video von aufgezeichneten Medien wiederzugeben und/oder um Signale wiederzugeben, die an einen Empfänger hiervon gesendet wurden. Der Begriff "Inhalt" bezieht sich, wie er hier verwendet wird, auf beliebige Audio- und/oder Videodaten, die für die Vorrichtung bereitgestellt wurden, einschließlich bloßer Anweisungsdaten.
  • Die vorliegende Erfindung schafft eine abnehmbare Frontkonsole zur Verwendung mit einer Entertainment-Vorrichtung, die eine Entertainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge sein kann. Eine Hauptverarbeitungsstation empfängt Steuerparameter von der Frontkonsole, um ein Ausgangssignal bereitzustellen und zu steuern. Die Frontkonsole ist mit der Hauptverarbeitungsstation abnehmbar verbunden, um für die Hauptverarbeitungsstation Steuerparameter bereitzustellen. Die Frontkonsole weist einen Konsolenspeicher zum Speichern von Inhalt auf. Der Inhalt des Konsolenspeichers wird der Hauptverarbeitungsstation für die Ausgabe bereitgestellt. Die Frontkonsole arbeitet als eine unabhängige persönliche Entertainment-Vorrichtung und umfasst außerdem die Funktionalität einer oder mehrerer tragbarer elektronischer Vorrichtungen wie etwa eines Autoalarm-Transponders, eines persönlichen digitalen Assistenten, eines Video-Spielers, eines MP3-Spielers, eines tragbaren Gobalpositionierungssystems (GPS), eines Mobiltelephons und dergleichen.
  • I. Hauptkomponenten
  • Genauer zeigt 1 nun eine perspektivische Ansicht einer beispielhaften Entertainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge (AED) 5 in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung. Die AED 5 enthält eine Hauptverarbeitungsstation 7 und eine Frontkonsole 10. Bei einer beispielhaften Ausführungsform ist die AED 5 mit einer Instrumentenkonsole eines Kraftfahrzeugs funktional verbunden (d. h. das elektrische System des Kraftfahrzeugs ist nicht gezeigt), um ein Leistungssignal zu empfangen und um Audio- und/oder Videoausgangssignale für (ebenfalls nicht gezeigte) Sound- und/oder Videoausgabekomponenten bereitzustellen. Obwohl die Erfindung anhand eines Fahrzeugsystems, bzw. eines mobilen Systems beschrieben wurde, erkennt der Fachmann auf dem Gebiet, dass die vorliegende Erfindung allgemein bei einer beliebigen Entertainment-Vorrichtung anwendbar ist.
  • Die Hauptverarbeitungsstation 7 enthält eine Schnittstelle 20, um die Frontkonsole 10 mechanisch und elektrisch daran zu koppeln. Die Frontkonsole 10 enthält eine entsprechende (nicht gezeigte) Schnittstelle gegenüber einer Frontflächen-Oberfläche 22, um mit der Schnittstelle 20 der Hauptverarbeitungsstation 7 verbunden zu werden. Bei der beispielhaften Ausführungsform kann die Schnittstelle 20 ein universeller serieller Bus-Anschluss (USB-Anschluss) sein. Ein Fachmann auf dem Gebiet erkennt, dass die Schnittstelle 20 eine beliebige bekannte Hardwareschnittstelle und/oder mit einem beliebigen bekannten Datenübertragungsprotokoll einschließlich drahtloser Protokolle wie etwa Infrarot konfiguriert sein kann.
  • Bei einer beispielhaften Ausführungsform umfasst die Hauptverarbeitungsstation 7 eine Audio- und/oder eine Videoverarbeitungsschaltung, um ein Ausgangssignal für (nicht gezeigte) geeignete Bild oder Sound erzeugende Komponenten der AED 5 bereitzustellen. Die Hauptverarbeitungsstation 7 empfängt Steuerparameter von der Frontkonsole 10 über die Schnittstelle 20, um die Audio- und/oder Videoverarbeitungsschaltung darin zu betreiben.
  • Die Frontkonsole 10 enthält eine Steuerkonsole oder "Steuerungen" 12, eine Anzeige 14, einen Eingangsanschluss 16, einen Ausgangsanschluss 18 und Befestigungsmittel 24. Die Frontkonsole 10 ist auf irgendeine der Arten, die einem Fachmann auf dem Gebiet bekannt sind, abnehmbar an der Hauptverarbeitungsstation 7 angebracht. Die Steuerungen 12 der Frontkonsole 10 stellen einer Bedienungsperson Mittel zum Einstellen und/oder Eingeben von Steuerparametern bereit, um Ausgangssignale davon bereitzustellen oder einzustellen. Bei einer beispielhaften Ausführungsform sind die Steuerungen 12 beleuchtete Druckknopfschalter, ein Fachmann auf dem Gebiet erkennt jedoch, dass die Funktion der Steuerungen 12 durch eine beliebige Schalttechnik einschließlich der "Berührungsbildschirm"-Technik, über eine Anzeige 14 oder durch übertragene Steuerparameter, die für die Frontkonsole 10 über eine (nicht gezeigte) drahtlose Kommunikationsvorrichtung bereitgestellt wurden, ausgeführt werden kann.
  • Bei einer beispielhaften Ausführungsform kann die Anzeige 14 der Frontkonsole 10 eine Flüssigkristallanzeige (LCD) sein. Die Anzeige 14 stell sichtbare Angaben von ausgewählten Steuerparametern und dem Zustand der AED 5 bereit. Bei einer beispielhaften Ausführungsform kann die Anzeige 14 ferner Videobilder bereitstellen, um analoge und/oder digitale Videosignale zu betrachten. Bei dieser alternativen Ausführungsform würden die Frontkonsole 10 und/oder die Hauptverarbeitungsstation 7 die erforderliche Videoverarbeitungsschaltung zur Darstellung des Videosignals für die Anzeige 14 umfassen. Zusätzlich kann die Schaltung eine Schaltung zur Anzeige am Bildschirm (OSD) enthalten, um Textdaten für die Anzeige bereitzustellen, so dass Steuerparameter während eine Videodarstellung weiterhin sichtbar bleiben.
  • Der Eingangsanschluss 16 und der Ausgangsanschluss 18 sind zum Austausch von Inhalt zwischen einer externen Vorrichtung und der Frontkonsole 10 vorgesehen. Beispielsweise ist der Eingangsanschluss 16 vorgesehen, um funktional mit einem MP3-Spieler, einem CD-ROM, einem Personalcomputer (PC) oder mit einer Vorrichtung des digitalen Sicherheitsspeicher-Typs (SD) verbunden zu werden, um Inhalt für die Frontkonsole 10 zu importieren. Der Eingangsanschluss 16 kann auch so konfiguriert sein, dass er audio-visuelle Daten (A/V-Daten) von Vorrichtungen wie etwa Videokassettenrekordern und/oder DVD-Spielern empfängt.
  • Ein Fachmann auf dem Gebiet erkennt, dass die Anschlüsse 16 und 18 eine beliebige Hardware-Schnittstelle und/oder durch irgendein beliebiges bekanntes Datenübertragungsprotokoll einschließlich drahtloser Protokolle wie etwa Infrarot konfiguriert sein können.
  • Der Ausgangsanschluss 18 ist vorgesehen, um Ausgangssignale der Frontkonsole 10 und/oder der Hauptverarbeitungsstation 7 für eine externe Abspielvorrichtung wie etwa eine Hör- oder Betrachtungsvorrichtung zu übertragen, wie es in den zuvor aufgezählten veranschaulichenden Beispielen beschrieben wurde.
  • Die Befestigungsmittel 24 der Frontkonsole 10 sind so vorgesehen, dass eine Bedienungsperson die Frontkonsole 10 während eines Transports leicht an seiner Person befestigen kann. Bei einer beispielhaften Ausführungsform können die Befestigungsmittel 24 ein Elastomermaterial sein, das so konturiert ist, dass eine dünne Bahn aus Material wie etwa ein Riemen oder ein Bund zwischen einer Oberfläche der Befestigungsmittel und der Frontkonsole 10 so befestigt werden kann, dass sie dazwischen liegt. Ein Fachmann auf dem Gebiet erkennt, dass die Befestigungsmittel der beispielhaften Ausführungsform von der Designauswahl abhängen und das einem Fachmann eine Vielzahl von Befestigungsverfahren und entsprechenden Aufbauten bekannt sind.
  • Bei der beispielhaften Ausführungsform von 1 ist die Frontkonsole 10 der AED 5 abnehmbar an der Hauptverarbeitungsstation 7 befestigt, um einer Bedienungsperson der AED 5 Mittel zum Einstellen und/oder Eingeben von Steuerparameter oder zum Austauschen von Inhalt von der Frontkonsole 10 mit der Hauptverarbeitungsstation 7 bereitzustellen. Ein Fachmann auf dem Gebiet erkennt, dass die Frontkonsole 10 und die Hauptverarbeitungsstation 7 nicht physisch gekoppelt sein müssen, um Inhalt/Parameter auszutauschen, sondern lediglich elektrisch oder drahtlos verbunden sein müssen. Die Notwendigkeit einer Verbindung der Frontkonsole 10 mit der Hauptverarbeitungsstation 7 zur Bedienung stellt ein Diebstahl-Abschreckungsmittel dar, wie es auf dem Gebiet bekannt ist. Bei einer beispielhaften Ausführungsform kann die Bedienungsperson, wenn die Frontkonsole 10 mit der Hauptverarbeitungsstation 7 verbunden ist, einen Sicherheitscode an die Hauptverarbeitungsstation 7 zur erhöhten Sicherheit übermitteln.
  • Wenn die Frontkonsole 10 mit der Hauptverarbeitungsstation 7 verbunden ist, werden die Frontkonsole 10 und die Hauptverarbeitungsstation 7 so beschrieben, dass sie als eine "einteilige" Einheit arbeiten. Bei einer beispielhaften Ausführungsform enthält die Frontkonsole 10 eine redundante A/V-Verarbeitungsschaltung zu jener der Hauptverarbeitungsstation 7. Auf diese Weise kann die Frontkonsole 10 als eine selbstständige Entertainment-Vorrichtung betrieben werden, wenn sie nicht als eine einteilige Einheit arbeitet.
  • II. Hauptverarbeitungsstation
  • In 2 ist nun ein Hochpegel-Blockdiagramm einer beispielhaften AED 5 gezeigt. Die AED 5 umfasst zwei getrennte Komponenten, die Hauptverarbeitungsstation 7 und die Frontkonsole 10.
  • Bei einer beispielhaften Ausführungsform umfasst die Hauptverarbeitungsstation 7 einen Verstärkungsabschnitt 26, einen Tuner/Empfänger 28, einen Hauptspeicher 30, eine Hauptdatenprozessor 32, einen Audioprozessor 34, einen Videoprozessor 36, eine Medienschnittstelle 40 und einen Ausgangsanschluss 38.
  • Bei der beispielhaften Ausführungsform von 2 umfasst der Verstärkungsabschnitt 26 eine Video- sowie eine Audioverstärkungsschaltung, um ein Ausgangssignal von vergrößerter Höhe für ein Lautsprechersystem 27 oder für einen Aus gangsanschluss 38 bereitzustellen. Die Audio- und Videosignale, die dem Verstärkungsabschnitt 26 eingegeben werden, werden von dem Tuner/Empfänger 28, dem Speicher 30 oder der Medienschnittstelle 40 bereitgestellt.
  • Bei der beispielhaften Ausführungsform empfängt der Tuner/Empfänger 28 Audio- oder AV-Signale von einer (nicht gezeigten) Übertragungsquelle zur Verarbeitung durch den Audioprozessor 34 und den Videoprozessor 36. Wie es einem Fachmann auf dem Gebiet bekannt ist, können die Videoverarbeitungsschaltung des Tuners/Empfängers 28 der beispielhaften Ausführungsform eine Schaltung zum Empfangen von analogen oder digitalen Signalübertragungen enthalten. Die Funktion des Tuners/Empfängers 28 besteht darin, die digitale oder analoge Über-tragung in die geeigneten Signale jeweils zur Verstärkung durch den entsprechen-den Audio- und/oder Videoprozessor 34 und 36 zu decodieren. Beispielsweise verarbeitet ein digitaler AV-Empfänger einen Audio/Video-Bitstrom, der beispiels-weise gemäß der Norm codiert ist, die durch das Komitee für hoch entwickelte Fernsehsysteme (ATSC, Advanced Television Systems Committee) festgelegt wurde. Ein beispielhaftes System decodiert den digitalen Bitstrom, um die de-codierten Signale für den Ausgangsanschluss 38 oder im Fall von Video für die Anzeige 14 der Frontkonsole 10 zu zeigen. Üblicherweise empfängt die Hauptverarbeitungsstation 7 ein digitales AV-Signal von einer Übertragungsquelle, vom Hauptspeicher 30 oder von der Medienschnittstelle 40 und demoduliert die digitalen Signale oder verarbeitet die analogen Signale, um die Audio- und/oder Videoinformationen wiederherzustellen. Im Fall von digitalem Inhalt kann der Tuner/Empfänger-Abschnitt 28 in Echtzeit eine Audio- und Videodekompression ver-schiedener Datenströme (Bitströme) durchführen, die an die Vorrichtung kommuniziert wurden, um die Audio- und/oder Videodaten wiederherzustellen.
  • Bei einer beispielhaften Ausführungsform kann der Tuner/Empfänger 28 lediglich eine Audioverarbeitungsschaltung zur Verwendung als eine Kraftfahrzeug-Soundvorrichtung oder lediglich als "Radio" nutzen. Auf diese Weise verarbeitet der Audioprozessor 34 die digitalen oder analogen Audiodaten, die von dem Tuner/-Empfänger 28 bereitgestellt wurden. Wenn digitale Audioinformationen emp-fan-gen werden, kann der Audioprozessor 34 einen nicht gezeigten Digital-Analog-Umsetzer (DAC) enthalten, der die digitalisierten Audiodaten in analoge Audiodaten umsetzt.
  • Der Hauptdatenprozessor 32 kommuniziert Steuerinformationen mit dem Tuner/Empfänger 28, dem Verstärkungsabschnitt 26, der Medienschnittstelle 40 und dem Hauptspeicher 30, wie es durch die durchgezogenen Linien angegeben ist. Der massive Pfeil Ct mit zwei Spitzen gibt die Inhaltsaustauschfunktion der Hauptverarbeitungsstation 7 und der Frontkonsole 10 an. Die Hauptverarbeitungsstation 7 empfängt Steuerparameter und/oder Inhalt von der Frontkonsole 10. Auf diese Weise kann eine Bedienungsperson Steuerparameter von der Frontkonsole 10 einstellen und/oder eingeben sowie Inhalt zwischen der Frontkonsole 10 und der Hauptverarbeitungsstation 7 übertragen. Insbesondere stellt der Hauptdatenprozessor 32 Steuerdaten für den Tuner/Empfänger 28 und die Medienschnittstelle 40 bereit, steuert einen Zugriff auf den Speicher 30 und steuert den Signalverarbeitungsinhalt über die Steuerparameter der Frontkonsole 10. Der Hauptdatenprozessor 32 kann beispielsweise in Reaktion auf eine Auswahl der Bedienungsperson ermitteln, welches übertragene oder gespeicherte Programm empfangen, decodiert/verarbeitet und angezeigt werden soll. Mit diesen Informationen steuert der Prozessor 32 den Tuner/Empfänger, um den Kanal oder den Abschnitt des Speichers 30, der das gewünschte Programm enthält, einzustellen oder da-rauf zuzugreifen.
  • Der Hauptspeicher 30 der Hauptverarbeitungsstation 7 ist zum Empfangen und Speichern von Inhalt vorgesehen. Inhalt kann an den Hauptspeicher 30 von einer Übertragungsquelle über den Tuner/Empfänger, über zuvor aufgezeichnete Me-dien mittels einer Medienschnittstelle 40 oder über die Frontkonsole 10 übertragen werden. Bei der beispielhaften Ausführungsform von 2 ist der Hauptspeicher 30 ein Permanentspeicher.
  • Die Medienschnittstelle 40 ist zum Lesen von zuvor aufgezeichneten Medien vorgesehen. Bei einer beispielhaften Ausführungsform kann die Medienschnittstelle 40 ein DVD-ROM- oder ein CD-ROM-Leser oder ein Verbinder sein, der Inhaltsdaten von einem derartigen Medium empfangen kann. Ein Fachmann auf dem Gebiet erkennt, dass die Medienschnittstelle 40 eine beliebige Anzahl von Techniken und Trägerbaugruppen zum Lesen einer (nicht gezeigten) zuvor aufgezeichneten Medieneinheit nutzen kann.
  • III. Frontkonsole
  • Nochmals in 2 kann bei einer beispielhaften Ausführungsform die Frontkonsole 10 beispielsweise einen Audioverarbeitungsabschnitt 46, einen Konsolendatenprozessor 48, eine Anzeige 14, einen Steuerabschnitt 12 und einen Globalpositionierungssystem-Empfänger (GPS-Empfänger) 54, ein Telekommunikationsmodul 56, einen Konsolenspeicher 58, eine Leistungsquelle 60, ein Spracherkennungs modul 62, einen Alarmanlagen-Transponder 64, einen Videoprozessor 66, Lautsprecher 68, ein Mikrophon 70, einen Inhalts-Ausgabeanschluss 72 und einen Inhalts-Eingabeanschluss 74 umfassen.
  • Bei der beispielhaften Ausführungsform von 2 umfasst der Audioverarbeitungsabschnitt 46 eine Audioverstärkungs- und Decodierschaltung. Bei der beispielhaften Ausführungsform umfasst der Audioverarbeitungsabschnitt 46 eine Schaltung zum Empfangen von analogen und digitalen Signalen, die in dem Konsolenspeicher 58 gespeichert sind oder von der Hauptverarbeitungsstation 7 oder durch den Inhaltseingabeanschluss 74 für die Frontkonsole 10 bereitgestellt werden. Der Audioverarbeitungsabschnitt 46 ist zu jenem der Hauptverarbeitungsstation 7 redundant. Der Zweck des Audioverarbeitungsabschnitts 46 besteht darin, zu ermöglichen, dass die Frontkonsole 10 unabhängig von der Hauptverarbeitungsstation 7 arbeiten kann. Wenn die AED 5 nicht als eine einteilige Einheit (d. h. selbstständig) arbeitet, kann der Audioverarbeitungsabschnitt 46 als eine Alternative zu dem Audioprozessor 34 der Hauptverarbeitungsstation 7 genutzt werden.
  • Bei der beispielhaften Ausführungsform ist die örtliche Leistungsquelle 60 eine wieder aufladbare Leistungsquelle wie etwa eine Nickelmetallhydrid- oder Lithiumionen-Zelle. Bei der beispielhaften Ausführungsform kann die Leistungsquelle 60 der Frontkonsole 10 wieder aufgeladen werden, indem ein (nicht gezeigter) An-schluss der Frontkonsole mit einer Leistungsquelle verbunden wird, etwa einem (ebenfalls nicht gezeigten) Kraftfahrzeug-Zigarettenanzünder-Leistungsadapter. Bei einer alternativen Ausführungsform kann die Frontkonsole 10 während des einteiligen Betriebs (d. h. während einer Verbindung mit der Hauptverarbeitungsstation 7) wieder aufgeladen werden.
  • Ein Mikrophon 70 ist vorgesehen, um einen Audio-Eingangssound für die Frontkonsole 10 zu erkennen. Bei einer beispielhaften Ausführungsform stellt das Mikrophon 70 gesprochene Äußerungen von einer Bedienungsperson für das Spracherkennungsmodul (SRM) 62 bereit, um die gesprochenen Äußerungen in Steuerparameter umzusetzen, wie es hier beschrieben wird. Selbstverständlich kann das Mikrophon 70 auch verwendet werden, um Inhalt wie etwa ein Diktat für den Konsolenspeicher 58 oder für den Hauptspeicher 30 auf die übliche Weise aufzuzeichnen, oder um Stimmensignale für das Telekommunikationsmodul 56 bereitzustellen, wie es nachfolgend beschrieben wird.
  • Bei der beispielhaften Ausführungsform ist der Lautsprecher 68 der Frontkonsole 10 zur Verwendung im selbstständigen Betrieb vorgesehen. Im selbstständigen Betrieb wird die Frontkonsole durch die Leistungsquelle 60 mit Leistung versorgt, in dieser Betriebsart arbeiten der Lautsprecher 68 und die Anzeige 14 zum Ab-spielen eines Video- und/oder Audiomediums.
  • Der Konsolenspeicher 58 der Frontkonsole 10 ist so beschaffen, das er Inhalt und Betriebsdaten des Systems wie etwa Nachschlagetabellen und dergleichen empfängt und speichert. Inhalt kann zu/von dem Hauptspeicher 30 der Hauptverarbeitungsstation 7 übertragen werden, oder über den Inhaltseingang 74. Bei der beispielhaften Ausführungsform von 2 kann der Konsolenspeicher 58 ein Flashspeicher sein, der beispielsweise ein Verschlüsselungsschema mit einem 56-Bit-Schlüssel, wie etwa den Algorithmus für inhaltsgeschützte gesicherte Me-dien (CPRM, Content Protected Secured Media) nutzt. Bei der beispielhaften Ausführungsform wird ein Abschnitt des Konsolenspeichers 58 zur Verwendung durch den Konsolendatenprozessor 48 reserviert, um eine persönliche digitale Assistenten-Funktion (PDA-Funktion) zu ermöglichen. Beispielsweise kann eine Bedienungsperson durch die Steuerungen 12 und die Anzeige 14 auf gespeicherte Telephonnummern, Terminpläne, Adressen und Kalender zugreifen, wenn diese Funktionalität aktiviert ist.
  • Der Konsolendatenprozessor 48 kommuniziert Steuerinformationen mit dem Audioprozessor 46, der Anzeige 14, den Steuerungen 12, dem Konsolenspeicher 58, dem Spracherkennungsmodul (SRM) 62, dem GPS-Empfänger 54, dem Telekommunikationsabschnitt 56, dem Alarmanlagen-Transponder 64 und dem Videoprozessor 66, wie es durch die durchgezogenen Linien angegeben ist. Der massive Pfeil Ct gibt die Inhaltsaustauschfunktion der Hauptverarbeitungsstation 7 und der Frontkonsole 10 an, die durch den Konsolenprozessor 48 gesteuert wird. Der Datenprozessor 32 der Hauptverarbeitungsstation 7 empfängt Steuerparameter und/oder Inhalt von der Frontkonsole 10. Der Hauptdatenprozessor 32 kann beispielsweise in Reaktion auf eine Auswahl der Bedienungsperson über die Frontkonsol 10 ermitteln, welcher übertragene oder gespeicherte Inhalt empfangen, decodiert und angezeigt/wiedergegeben werden soll. Auf diese Weise kann eine Bedienungsperson Steuerparameter von der Frontkonsole 10 einstellen und/oder eingeben sowie Inhalt zwischen der Frontkonsole 10 und der Hauptverarbeitungsstation 7 übertragen.
  • Das SRM-Modul 62 der beispielhaften Ausführungsform reagiert auf ein Eingangs-Audiosignal, um die Audiodaten dynamisch in erkannte Steuerparameter umzu setzen. Im Allgemeinen stellt das Mikrophon 70 Audiosignale für einen Eingangsanschluss des SRM-Moduls 62 zur Verarbeitung bereit. Das SRM-Modul 62 führt eine Signalfilterung aus, um Audioabschnitte einschließlich Sprachkomponenten zu identifizieren und um die Sprachsegmente von dem Audio-Eingangssignal zu trennen. Hierauf verarbeitet das SRM-Modul 62 die Sprachsignale durch Filter, um unterschiedliche Komponenten, die bei Sprachmodellen angewendet werden, wie etwa versteckte Markov-Modelle, zu identifizieren, um das Audioeingangssignal in "Phoneme" oder Sprachteile umzusetzen. Die Phoneme werden zu einer Wort-Abgleicheinrichtung gesendet, der anhand der identifizierten Phoneme jeden Wortes ein passendes Wort aus einer Wort-Datenbank auswählt, die im Hauptspeicher 58 oder im Hauptspeicher 30 gespeichert ist. Das ausgewählte Wort aus der Datenbank wird hierauf von dem SRM 62 zur Umsetzung in einen Steuerparameter durch einen Konsolendatenprozessor ausgegeben. Wie es zuvor beschrieben wurde, kann auch der Videoprozessor 36 oder der Konsolenvideoprozessor 66 verwendet werden, um Text entsprechend den Steuerparametern auf der Anzeige 14 anzuzeigen. Die beispielhafte Wort-Datenbank umfasst ein Kontextmodul, das zwischen Homophonen wie etwa "to", "too" und "two" unterscheidet. Ein beispielhaftes SRM, das für die Verwendung mit der vorliegenden Erfindung geeignet ist, ist im US-Patent Nr.5.822.728 mit dem Titel "MULTISTAGE WORD RECOGNIZER BASED ON RELIABLY DETECTED PHONEME SIMILARITY REGIONS" beschrieben.
  • Das Telekommunikationsmodul 56 der beispielhaften Ausführungsform stellt einen Telephondienst für eine Bedienungsperson bereit. Bei der beispielhaften Ausführungsform arbeiten der Lautsprecher 68, das Mikrophon 70, die Steuerungen 12 zusammen mit dem Telekommunikationsmodul 56 als ein Mobiltelephon, bzw. als ein schnurloses Telephon. Wenn beispielsweise eine Bedienungsperson eine Telephonnummer durch die Steuerungen 12 wählt, arbeitet das Telekommunikationsmodul 56 auf die übliche Weise, um eine Mobilkommunikation, bzw. eine schnurlose Kommunikation aufzubauen. Bei einer alternativen Ausführungsform kann das SRM-Modul 62 genutzt werden, um gesprochene Äußerungen in Telephonnummern umzusetzen. Ein Fachmann auf dem Gebiet wird erkennen, dass der Betrieb des Telekommunikationsmoduls auf dem Gebiet gut bekannt ist, so dass dessen Beschreibung der Kürze wegen unterlassen wird.
  • Bei einer beispielhaften Ausführungsform ist ein GPS-Empfänger 54 zur Verwendung mit der Anzeige 54, dem Mikrophon 70 und dem Lautsprecher 68 vorgesehen. Bei der beispielhaften Ausführungsform werden GPS-Signale durch einen GPS-Empfänger 54 empfangen und eine Landkarte, die dem geographischen Ort der Frontkonsole 10 entspricht, wird auf der Anzeige 14 gezeigt. Ein Fachmann auf dem Gebiet wird erkennen, dass GPS-Empfänger auf dem Gebiet gut bekannt sind, so dass deren Beschreibung unterlassen wurde. Der Lautsprecher 68 kann in der beispielhaften Ausführungsform verwendet werden, um hörbare Meldungen von GPS-Signalen zu geben. Beispielsweise kann ein hörbarer Ton oder eine gesprochene Warnung an Bedienungspersonen ausgegeben werden, wenn sie sich einer bekannten Sehenswürdigkeit, bzw. einem bekannten Ziel nähern, oder der Bedienungsperson werden hörbare Anweisungen zu einer Sehenswürdigkeit, bzw. zu einem Ziel gegeben.
  • Ferner können bei der beispielhaften Ausführungsform das Mikrophon 70 und der Lautsprecher 68 in Verbindung mit dem GPS-Empfänger 54 und/oder dem Telekommunikationsmodul zur Kommunikation mit einem Portiersystem wie etwa dem ONSTAR®-System verwendet werden.
  • Bei einer beispielhaften Ausführungsform ist der Alarmanlagen-Transponder 64 für eine Übertragung und/oder einen Empfang von Signalen mit einer (nicht gezeigten) Alarmanlagen-Basiskomponente versehen. Der Alarmanlagen-Transponder der beispielhaften Ausführungsform ist über die Anzeige 14 und die Steuerungen 12 programmierbar, um ein Protokoll, bzw. eine Frequenz eines gewünschten Alarmanlagenherstellers auszuwählen. Das Protokoll und die Frequenz sind in dem Konsolenspeicher 58 oder in dem Hauptspeicher 30 gespeichert.
  • Beispielsweise kauft eine Bedienungsperson ein Alarmanlagensystem mit einem dritten Teilnehmer für ein Kraftfahrzeug, das die AED 5 der vorliegenden Erfindung verwendet. Anstelle der Verwendung des tragbaren Transponders, der mit dem gekauften Alarmanlagensystem bereitgestellt wird, nutzt die Bedienungsperson den Alarmanlagen-Transponder 64 der Frontkonsole 10. Die Bedienungsperson wählt über die Steuerungen 12 den passenden Hersteller und die Alarmanlagen-Modellnummer, die im Speicher 58 oder 30 gespeichert ist (wobei die gespeicherten Hersteller und Modellnummern auf der Anzeige 14 der Frontkonsole 10 erscheinen). Wenn der passende Hersteller und die Modellnummer ausgewählt sind, ist der Alarmanlagen-Transponder so programmiert, dass er gemäß einer bestimmten Frequenz, bzw. einem bestimmten Protokoll, das in dem Speicher gespeichert ist, arbeitet (die Bedienungsperson muss eventuell eine bestimmte Seriennummer des Herstellers über die Steuerungen 12 eingeben, um ein eindeutiges Transponder-Signal bereitzustellen). Auf diese Weise kann die Frontkonsole 10 der vorliegenden Erfindung als ein universell programmierbarer Alarmanlagen-Transponder arbeiten.
  • Der Videoprozessor 66 der Frontkonsole 10 ist in seiner Funktion zu dem Videoprozessor 36 der Hauptverarbeitungsstation 7 redundant. Der Zweck des Videoverarbeitungsabschnitts 66 besteht darin, zu ermöglichen, dass die Frontkonsole 10 unabhängig von dem Hauptverarbeitungsabschnitt 7 Videobilder für die Konsole 14 erzeugen kann. Wenn die AED 5 als eine einteilige Einheit arbeitet, kann der Videoverarbeitungsabschnitt 66 als eine Alternative zu dem Videoprozessor 36 der Hauptverarbeitungsstation 7 genutzt werden. Der Betrieb der Videoverarbeitungsstation 66 ist jenem des Videoprozessors 36 völlig gleich, folglich wurde dessen Beschreibung der Kürze wegen unterlassen.
  • Eine beliebige Anzahl der zuvor genannten Module der Frontkonsole 10 kann weggelassen werden, um eine kostengünstige AED 5 herzustellen. Beispielsweise kann es gewünscht sein, redundante Module zu entfernen, oder eine Frontkonsole 10 anzubieten, die lediglich für eine Teilmenge der zuvor beschriebenen Merkmale genutzt wird.
  • IV. Austausch von AED-Inhalt
  • Die hier beschriebene Funktionalität des Konsolenprozessors 48 der Frontkonsole 10 ist ebenso bei dem Hauptdatenprozessor 32 anwendbar. Ein Fachmann auf dem Gebiet wird erkennen, dass die Verarbeitungsfunktionalität vollständig bei dem einen oder bei dem anderen Prozessor oder geteilt in einer verteilten Computerausführung durchgeführt werden kann.
  • In 3 wird nun der Betrieb der AED 5 als ein Ablaufdiagramm gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung gezeigt. Beim Schritt 100 ermittelt der Konsolenprozessor 48, ob die Frontkonsole 10 mit der Hauptverarbeitungsstation 7 verbunden ist oder nicht (d. h. einteilige Betriebsart oder selbstständige Betriebsart). Abhängig von der Ermittlung von Schritt 100 schreitet die Frontkonsole zum Schritt 102 oder 103 fort, wobei jeweils Steuerparameter für die Hauptverarbeitungsstation 7 bereitgestellt oder diese für die Steuerung der Konsole 10 genutzt werden.
  • 4 ist ein Ablaufdiagramm des selbstständigen Betriebs der Frontkonsole 10 in der selbstständigen Betriebsart in Übereinstimmung mit einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung. Beim Schritt 105 ermittelt der Konsolendatenprozessor 48, dass die Frontkonsole 10 in der selbstständigen Betriebsart ist. Beim Schritt 106 ermittelt der Konsolenprozessor 48, ob ein Inhaltsaustausch gestartet werden muss oder nicht. Falls kein Inhaltsaustausch gestartet werden muss, fährt der Konsolendatenprozessor 48 fort, die Schritte 105 und 106 zu durchlaufen. Während der Datenprozessor 48 die Schritte 105 und 106 durchläuft, sind alle selbstständigen Systemfunktionen eingeschaltet, wie etwa A/V-Wiedergabe, Telekommunikation, GPS und dergleichen.
  • Wenn ein Inhaltsaustausch gestartet werden muss, schreitet der Prozess bei Schritt 107 fort, um zu identifizieren, ob der Inhaltsaustausch eine Import- oder eine Exportfunktion ist. Der Konsolendatenprozessor 48 empfängt einen Steuerparameter von der Bedienungsperson (üblicherweise über die Steuerungen 12) und der Prozess fährt jeweils bei dem entsprechenden Import- oder Exportschritt 108 oder 100 fort.
  • In 5 ist nun ein Ablaufdiagramm des Import-Vorgangs der Frontkonsole 10 gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung gezeigt. Wenn das Import-Verfahren bei Schritt 124 ausgewählt wurde, wird der Bedienungsperson ein Import-Menü auf der Anzeige 14 angezeigt, um Inhalt auszuwählen, der zum Inhalt im Anschluss 74 der Frontkonsole 10 importiert werden soll. Beim Schritt 126 kann die Bedienungsperson über Steuerungen 12 aus einer Vielzahl von zu importierenden Kanälen auswählen (wobei Kanäle ausgewiesene Abschnitte eines Mediums mit zuvor aufgezeichnetem Inhalt sind). Beim Schritt 128 ermittelt der Konsolendatenprozessor 48, ob die Medien eine Kanalindexierung nutzen oder nicht. Wenn die Medien keine Kanalindexierung haben, fährt der Prozess bei den Schritten 130 und 132 fort. In den Schritten 130-132 kann eine Bedienungsperson so viele Ursprungsdaten importieren, wie erforderlich sind, hierauf kehrt der Prozess zu Schritt 124 zurück. Beim Schritt 134 kann eine Bedienungsperson einen gewünschten Kanal zum Import von den zuvor aufgezeichneten Medien auswählen. Beim Schritt 136 kann die Bedienungsperson eine Untergruppe von Inhalt des zuvor aufgezeichneten Medienkanals auswählen. Beim Schritt 138 kann die Bedienungsperson den Importprozess durch die Steuerungen 12 manuell anhalten. Wenn der Prozess im Schritt 138 nicht manuell angehalten wurde, wird er bis zur Vollendung in Schritt 140 fortgesetzt und der Prozess kehrt zu Schritt 124 zurück.
  • Beim funktionalen Verbinden einer Speichervorrichtung wie einem MP3-Spieler mit dem Inhalt im Anschluss 74 tastet beispielsweise die Frontkonsole 10 Medien des Spielers nach Indexangaben zur Ansicht an der Anzeige 14 ab. Eine Bedienungsperson kann hierauf den gewünschten Inhalt zum Import auswählen, oder, wenn keine Angaben verfügbar sind, einfach entscheiden, dass alle (Ursprungs)-Daten importiert werden. Ähnlich kann ein gewählter Inhalt vom Hauptspeicher 30 zum Konsolenspeicher 58 importiert werden, wo er durch die Frontkonsole 10 in einer selbstständigen Betriebsart abgespielt werden kann.
  • In 6 ist nun ein Ablaufdiagramm des Exportablaufs der Frontkonsole 10 gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung gezeigt. Wenn der Ex-port-Prozess bei Schritt 142 ausgewählt wurde, wird der Bedienungsperson ein Export-Menü auf der Anzeige 14 gezeigt. Beim Schritt 144 kann die Bedienungsperson über Steuerungen 12 aus einer Vielzahl von Kanälen zum Export von dem Konsolenspeicher 58, dem Hauptspeicher 30 oder einer (nicht gezeigten) extern verbundenen Vorrichtung auswählen. Beim Schritt 146 ermittelt der Konsolendatenprozessor 48, ob die Medien eine Kanalindexierung nutzen oder nicht. Wenn die Medien keine Kanalindexierung haben, fährt der Prozess bei den Schritten 150 und 152 fort, bei denen eine Indexierung durch eine Bedienungsperson über die Steuerungen 12 bereitgestellt werden kann. Bei den Schritten 150-152 kann eine Bedienungsperson so viele Ursprungsdaten exportieren, wie erforderlich sind, und hierauf kehrt der Prozess zu Schritt 142 zurück. Beim Schritt 148 kann eine Be dienungsperson einen gewünschten Kanal zum Export von den Speichern 58 und 30, der externen Vorrichtung oder eines zuvor aufgezeichneten Mediums von der Hauptverarbeitungsstation 7 auswählen. Beim Schritt 154 kann die Bedienungsperson eine Untergruppe von Inhalt des zuvor aufgezeichneten Medienkanals zum Export auswählen. Beim Schritt 156 kann die Bedienungsperson den Exportprozess durch die Steuerungen 12 manuell anhalten. Wenn der Prozess im Schritt 156 nicht manuell angehalten wurde, wird er bis zur Vollendung in Schritt 158 fortgesetzt und der Prozess kehrt zu Schritt 142 zurück.
  • Beispielsweise sucht ähnlich wie bei dem zuvor beschriebenen Importvorgang beim funktionalen Verbinden einer Speichervorrichtung wie etwa eines MP3-Spielers mit dem Inhaltsausgabeanschluss 72 oder beim Austausch der Daten von der Frontkonsole 10 die Frontkonsole 10 nach Indexangaben. Eine Bedienungsperson kann Inhalt überschreiben, so dass er verfügbaren Indexangaben entspricht, oder sie kann dazu veranlasst werden, Indexangaben über Steuerungen 12 zum Rohexport bereitzustellen.
  • Obwohl das beispielhafte System anhand einer Hardware-Implementierung beschrieben wurde, kann erwägt werden, dass einige oder alle der Hardware-Funktionalitäten vollständig durch Softwareabläufe bei einem AED-System ausgeführt werden. Diese Software kann in Form eines Trägers wie etwa einer magnetischen oder optischen Platte oder durch eine Hochfrequenz- oder Audiofrequenz-trägerwelle verkörpert sein.
  • Selbstverständlich können von einem Fachmann auf dem Gebiet viele Änderungen bei den Einzelheiten, Materialien und Anordnungen der Teile durchgeführt werden, die zuvor beschrieben und veranschaulicht wurden, um die Art dieser Erfindung zu erklären, ohne von dem Erfindungsprinzip und -umfang abzuweichen, wie es in der folgenden Ansprüchen dargelegt wird.

Claims (30)

  1. Entertainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge, die umfasst: (a) eine Hauptverarbeitungsstation, um Steuerparameter zu empfangen und um einen Entertainment-Inhalt abzuspielen, um ein Ausgangssignal für einen Ausgangsanschluss hiervon bereitzustellen; und (b) eine Frontkonsole, die mit der Hauptverarbeitungsstation lösbar verbunden ist, um für die Hauptverarbeitungsstation Steuerparameter bereitzustellen, dadurch gekennzeichnet, dass die Frontkonsole einen Konsolenspeicher aufweist, um Entertainment-Inhalt zu speichern, wobei der Entertainment-Inhalt des Konsolenspeichers für die Hauptverarbeitungsstation für die Ausgabe bereitgestellt wird.
  2. Entertainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge nach Anspruch 1, bei der die Frontkonsole einen Audioprozessor umfasst, um Audio-Inhalt zu verarbeiten und in dem Konsolenspeicher aufzuzeichnen.
  3. Entertainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge nach Anspruch 1, bei der die Frontkonsole einen Videoprozessor umfasst, um Video-Inhalt zu verarbeiten und in dem Konsolenspeicher aufzuzeichnen.
  4. Entertainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge nach Anspruch 1, bei der die Frontkonsole eine unabhängige Leistungsquelle aufweist.
  5. Enterainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge nach Anspruch 4, bei der die Leistungsquelle wiederaufladbar ist und von der Verarbeitungsstation ein Wiederaufladesignal empfängt.
  6. Entertainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge nach Anspruch 3, bei der die Frontkonsole einen unabhängigen Audioprozessor aufweist, der den gespeicherten Audio-Inhalt für die Wiedergabe verarbeitet.
  7. Entertainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge nach Anspruch 6, wobei die Entertainment-Vorrichtung einen Hauptspeicher aufweist, in dem der Audioinhalt für eine wiederholte Verwendung gespeichert werden kann.
  8. Entertainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge nach Anspruch 1, bei der die Verarbeitungsstation und die Frontkonsole Steuerparameter über eine Schnittstelle eines universellen seriellen Busses (USB-Schnittstelle) übertragen.
  9. Entertainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge nach Anspruch 8, bei der die Verarbeitungsstation und die Frontkonsole Steuerparameter über drahtlose Übertragungskanäle übertragen.
  10. Entertainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge nach Anspruch 9, bei der die drahtlose Übertragung ein Infrarotsignal ist.
  11. Entertainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge nach Anspruch 1, bei der die Hauptverarbeitungsstation ein Audioverarbeitungsmittel ist, um an einem Ausgang hiervon ein Audio-Ausgangssignal bereitzustellen, die Frontkonsole ein Steuermittel ist, das mit den Audioverarbeitungsmitteln lösbar verbunden ist, um für die Audioverarbeitungsmittel Steuerparameter bereitzustellen, und die Steuermittel Speichermittel als den Konsolenspeicher bereitstellen, um Audioinhalt als Entertainment-Inhalt zu speichern, wobei der Inhalt der Speichermittel für die Audioverarbeitungsmittel als Ausgabe bereitgestellt wird.
  12. Modulare Audiovorrichtung nach Anspruch 11, bei der die Steuermittel ferner umfassen: (a) Audioverarbeitungsmittel, die mit den Speichermitteln gekoppelt sind, um den Audioinhalt in ein Audioausgangssignal umzusetzen.
  13. Lösbare Frontkonsole zum Steuern der Funktion eines Kraftfahrzeug-Soundsystems, wobei das Kraftfahrzeug-Soundsystem einen Hauptspeicher aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Frontkonsole umfasst: (a) einen Konsolenspeicher, um Audioinhalt zu speichern; (b) einen Audioprozessor, der mit dem Speicher funktional verbunden ist; (c) eine Steuerschnittstelle, um für den Audioprozessor und für das Kraftfahrzeug-Soundsystem Steuerparameter bereitzustellen; und (d) eine Inhaltsschnittstelle, um Audioinhalt zwischen dem Konsolenspeicher und dem Hauptspeicher zu übertragen.
  14. Frontkonsole nach Anspruch 13, bei der die Inhaltsschnittstelle so konfiguriert ist, dass sie den Anschluss einer tragbaren Speichervorrichtung ermöglicht, um den Inhalt der tragbaren Speichervorrichtung in den Konsolenspeicher zu importieren bzw. aus ihm zu exportieren.
  15. Frontkonsole nach Anspruch 14, bei der die tragbare Speichervorrichtung eine Vorrichtung ist, die aus einer Gruppe ausgewählt ist, die aus einem MP3-Spieler, einer sicheren digitalen Speichervorrichtung (Secure Digital Memory Device) und einer tragbaren Rechenvorrichtung (Portable Computing Device) besteht.
  16. Frontkonsole nach Anspruch 13, die ferner umfasst: eine unabhängige Leistungsquelle für die Versorgung der Frontkonsole mit Leistung.
  17. Frontkonsole nach Anspruch 16, die ferner umfasst: eine Soundgerät-Schnittstelle, die eine funktionale Verbindung mit einer Sounderzeugungsvorrichtung herstellt.
  18. Frontkonsole nach Anspruch 16, bei der der Konsolenspeicher für eine sichere Speicherung konfiguriert ist.
  19. Frontkonsole nach Anspruch 18, bei der der Konsolenspeicher einen Algorithmus für inhaltsgeschützte gesicherte Medien (CPRM, Content Protected Secured Media) implementiert, um eine sichere Speicherung des Audioinhalts zu schaffen.
  20. Frontkonsole nach Anspruch 13, bei der der Audioprozessor ein Audioverarbeitungsmittel ist, um Audioinhalt zu codieren und zu decodieren, der Konsolenspeicher ein Konsolenspeichermittel ist, um gespeicherten Audioinhalt für die Audioverarbeitungsmittel bereitzustellen, die Frontkonsole ferner Kommunikationsmittel umfasst, um einen Kontakt mit einem entfernten Teilnehmer herzustellen, die Steuerschnittstelle ein Steuermittel ist, um Steuerparameter für die Audioverarbeitungsmittel bereitzustellen, um die Kommunikationsmittel zu betreiben, und die Inhaltsschnittstelle ein Schnittstellenmittel ist, um die Frontkonsole mit einem Kraftfahrzeugradio zu verbinden und Steuerparameter für das Kraftfahrzeugradio bereitzustellen, wodurch der Audioinhalt des Konsolenspeichers für das Kraftfahrzeugradio bereitgestellt wird, um ihn auszugeben und/oder im Hauptspeicher zu speichern.
  21. Frontkonsole nach Anspruch 20, die ferner umfasst: Eingabemittel, um Daten anzunehmen, die von den Kommunikationsmitteln kommuniziert werden sollen.
  22. Frontkonsole nach Anspruch 21, bei der die Eingabemittel ein alphanumerisches Tastenfeld umfassen.
  23. Frontkonsole nach Anspruch 22, bei der die Eingabemittel ein Mikrophon umfassen.
  24. Frontkonsole nach Anspruch 23, die ferner umfasst: Ausgabemittel, um Daten bereitzustellen, die von dem entfernten Ort an die Kommunikationsmittel übertragen werden.
  25. Frontkonsole nach Anspruch 24, bei der die Ausgabemittel eine LCD-Anzeige umfassen.
  26. Frontkonsole nach Anspruch 24, bei der die Ausgabemittel eine Sounderzeugungsvorrichtung umfassen.
  27. Frontkonsole nach Anspruch 21, bei der die Kommunikationsmittel ein Zellenkommunikations-Sender/Empfänger sind.
  28. Frontkonsole nach Anspruch 21, die ferner umfasst: Globalpositionierungsmittel, die in Reaktion auf Globalpositionierungssignale den geographischen Ort der Frontkonsole über die LCD-Anzeige angeben.
  29. Frontkonsole nach Anspruch 20, die ferner umfasst: einen Transponder, um mit einer Kraftfahrzeug-Alarmanlage zu kommunizieren.
  30. Frontkonsole nach Anspruch 29, bei der der Transponder bei Erfassung eines Signals von der Kraftfahrzeug-Alarmanlage ein hörbares Signal erzeugt.
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