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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Entertainment-Vorrichtung
und genauer auf eine abnehmbare Frontkonsole einer Entertainment-Vorrichtung
für Kraftfahrzeuge
zum Speichern von Inhalt und/oder zum Betreiben als einen selbstständigen Medienspieler.
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Entertainment-Vorrichtungen
für Kraftfahrzeuge,
insbesondere Soundsysteme, nutzen häufig eine Vielzahl von Diebstahlschutz-Merkmalen,
um vor einem Diebstahl abzuschrecken. Ein bekanntes Merkmal besteht
darin, die Kraftfahrzeug-Audiovorrichtung mit einer abnehmbaren
Frontkonsole zu versehen.
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Im
Gebrauch ist die abnehmbare Frontkonsole eine Steuerschnittstelle.
Die abnehmbare Frontkonsole steuert und startet die Funktionalität der Entertainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge,
und zwar die Vorrichtungsbedienung, die Lautstärkesteuerung, die Abstimmung
usw. Die Frontkonsole kann einen kleinen Halbleiterspeicher aufweisen,
der eine Sicherheits-Identifikationsnummer oder gespeicherte Tuner-Voreinstellungen
und dergleichen enthält.
Das Fehlen der abnehmbaren Frontkonsole schaltet die Funktionalität der Entertainment-Vorrichtung
für Kraftfahrzeuge
aus. Beim Verlassen des Fahrzeugs entfernt eine Bedienungsperson
die Frontkonsole und trägt
die Frontkonsole physisch weg. Folglich wird die Frontkonsole ganz
wie ein herkömmlicher Zündschlüssel oder
ein Autoalarmanlagen-Transponder von der Bedienungsperson mitgeführt, bis
sie zu dem Kraftfahrzeug zurückkehrt.
Auf diese Weise ist die Entertainment-Vorrichtung ohne die abnehmbare
Frontkonsole einfach eine "Black
Box" ohne einfach
zugängliche
Funktionalität.
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Nach
der Rückkehr
zum Kraftfahrzeug und nach dem Befestigen der Frontkonsole an der
Entertainment-Vorrichtung ist die Bedienungsperson wieder in der
Lage, die Entertainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge auf die übliche Weise
zu bedienen. Üblicherweise
umfasst die Bedienung einer Entertainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge
ein Abspielen von aufgezeichneten Medien, die in die Vorrichtung
eingesteckt worden sind, wie etwa Audio-Kassettenbänder oder
Compact-Discs (CDs). Die aufgezeichneten Medien können auch
zeitweise von der Bedienungsperson von der Entertainment-Vorrichtung
für Kraftfahrzeuge
nach Hause oder zu einer persönlichen
Hörvorrichtung
transportiert werden.
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Es
ist klar, dass es mit dem Aufkommen von tragbaren elektronischen
Geräten
wie etwa Autoalarmanlagen-Transpondern, persönlichen digitalen Assistenten,
MP3-Spielern, tragbaren
Globalpositionierungssystemen (GPS), Mobiltelephonen und dergleichen
wahrscheinlich ist, dass eine Bedienungsperson eines Kraftfahrzeugs
mehrere derartige Vorrichtungen zusätzlich zu der zuvor genannten
Frontkonsole und/oder aufgezeichneten Medien bei sich trägt.
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US 5.517.345 (Oberbegriff
von Anspruch 1 und 13) bezieht sich auf eine elektronische Vorrichtung
zum Einbau in ein Kraftfahrzeug, wie etwa einen Radioempfänger, der
in einem abnehmbaren Teil davon Elemente aufweist, die für die Bedienung
der Vorrichtung unverzichtbar sind, und außerdem Elemente aufweist, durch
die der abnehmbare Teil eine unabhängige Funktion bieten kann.
Wenn beispiels-weise die unverzichtbaren Elemente einen Schlüssel und
einen Anzeigebildschirm umfassen, dann kann, indem einfach auch
ein Audioelement in dem abnehmbaren Teil enthalten ist, eine Parkzeituhr geschaffen
werden, die den Träger
des Schlüssels warnt,
wenn die Parkzeit überschritten
ist.
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US 5.537.673 bezieht sich
auf eine abnehmbare Konsole mit mehreren Bedienungsknöpfen zur Bedienung
einer Auto-Stereoanlage, wobei ein Mobiltelephonsystem, das durch
Bedienungsknöpfe
bedient wird, in der Konsole vorgesehen ist, und bei der eine Steuerung
in der Konsole vorgesehen ist, um die Auto-Stereoanlage in Reaktion
auf eine Anweisung, die durch das Mobiltelephonsystem empfangen
wurde, betriebsunfähig
zu lassen.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Es
wird eine abnehmbare Frontkonsole für eine Entertainment-Vorrichtung
für Kraftfahrzeuge geschaffen,
bei der eine selbstständige
Funktionalität möglich ist,
und die Funktionalität
von einer oder mehreren der zuvor erwähnten tragbaren Vorrichtungen
wird in einer einzigen abnehmbaren Frontkonsolen-Vorrichtung zusammengeführt.
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Die
vorliegende Erfindung schafft eine Entertainment-Vorrichtung mit
einer abnehmbar befestigten Frontkonsole. Die Vorrichtung umfasst
eine Hauptverarbeitungsstation, um Steuerparameter zu empfangen
und um ein Ausgangssignal für
einen Ausgangsanschluss hiervon bereitzustellen. Die Frontkonsole
ist mit der Hauptverarbeitungsstation abnehmbar verbunden, um für die Hauptverarbeitungsstation
Steuerparameter bereitzustellen. Die Frontkonsole weist einen Konsolenspeicher
auf, um Inhalt zu speichern, wobei der Inhalt für die Hauptverarbeitungs station
für die
Ausgabe bereitgestellt wird.
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Ferner
schafft die vorliegende Erfindung eine abnehmbare Frontkonsole zum
Steuern der Funktion eines Kraftfahrzeug-Soundsystems, wobei das
Kraftfahrzeug-Soundsystem
einen Hauptspeicher aufweist. Audioverarbeitungsmittel der Frontkonsole
codieren und decodieren Audioinhalt. Konsolenspeichermittel speichern
Audioinhalt der Frontkonsole. Es werden Kommunikationsmittel der
Frontkonsole bereitgestellt, um mit einem entfernten Teilnehmer
in Kontakt zu treten. Steuermittel stellen Steuerparameter für die Audioverarbeitungsmittel
bereit und betreiben die Kommunikationsmittel. Schnittstellenmittel verbinden
die Front-kon-sole mit dem Kraftfahrzeug-Soundsystem und stellen
Steuerparameter für das
Kraftfahrzeug-Soundsystem bereit. Der Audioinhalt des Konsolenspeichers
wird für
eine Ausgabe und/oder Speicherung in dem Hauptspeicher für das Kraftfahr-zeug-Soundsystem bereitgestellt.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNG
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Diese
und weitere Merkmale, Aspekte und Vorteile der vorliegenden Erfindung
gehen aus der folgenden Beschreibung, den angehängten Ansprüchen und der beigefügten Zeichnung
vollständiger hervor,
in der:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer Entertainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge
gemäß der vorliegenden
Erfindung ist;
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2 ein
Hochpegel-Blockschaltbild der Entertainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge
von 1 ist;
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3 ein
Ablaufdiagramm ist, das die Funktion der Frontkonsole der Entertainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge
von 1 veranschaulicht;
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4 ein
Ablaufdiagramm ist, das den Ablauf zum Austausch von Inhalt zwischen
der Entertainment-Vorrichtung für
Kraftfahrzeuge und der Frontkonsole gemäß der vorliegenden Erfindung
veranschaulicht;
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5 ein
Ablaufdiagramm ist, das den Ablauf zum Importieren von Inhalt zu
der Frontkonsole gemäß der vorliegenden
Erfindung veranschaulicht; und
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6 ein
Ablaufdiagramm ist, das den Ablauf zum Exportieren von Inhalt von
der Frontkonsole gemäß der vorliegenden
Erfindung veranschaulicht.
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BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
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Bestimmte
Begriffe, die in der folgenden Beschreibung verwendet werden, dienen
lediglich dem Komfort und sind nicht einschränkend. Der Begriff "Entertainment-Vorrichtung für Kraftfahrzeuge" bezieht sich, wie
er hier verwendet wird, auf einen Medienspieler, wie er üblicherweise
bei einem Kraftfahrzeug, Boot, Motorrad und dergleichen enthalten
ist, um Sound und/oder Video von aufgezeichneten Medien wiederzugeben
und/oder um Signale wiederzugeben, die an einen Empfänger hiervon
gesendet wurden. Der Begriff "Inhalt" bezieht sich, wie
er hier verwendet wird, auf beliebige Audio- und/oder Videodaten,
die für
die Vorrichtung bereitgestellt wurden, einschließlich bloßer Anweisungsdaten.
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Die
vorliegende Erfindung schafft eine abnehmbare Frontkonsole zur Verwendung
mit einer Entertainment-Vorrichtung, die eine Entertainment-Vorrichtung
für Kraftfahrzeuge
sein kann. Eine Hauptverarbeitungsstation empfängt Steuerparameter von der
Frontkonsole, um ein Ausgangssignal bereitzustellen und zu steuern.
Die Frontkonsole ist mit der Hauptverarbeitungsstation abnehmbar
verbunden, um für
die Hauptverarbeitungsstation Steuerparameter bereitzustellen. Die
Frontkonsole weist einen Konsolenspeicher zum Speichern von Inhalt
auf. Der Inhalt des Konsolenspeichers wird der Hauptverarbeitungsstation
für die
Ausgabe bereitgestellt. Die Frontkonsole arbeitet als eine unabhängige persönliche Entertainment-Vorrichtung
und umfasst außerdem
die Funktionalität
einer oder mehrerer tragbarer elektronischer Vorrichtungen wie etwa
eines Autoalarm-Transponders, eines persönlichen digitalen Assistenten,
eines Video-Spielers, eines MP3-Spielers, eines tragbaren Gobalpositionierungssystems (GPS),
eines Mobiltelephons und dergleichen.
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I. Hauptkomponenten
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Genauer
zeigt 1 nun eine perspektivische Ansicht einer beispielhaften
Entertainment-Vorrichtung für
Kraftfahrzeuge (AED) 5 in Übereinstimmung mit der vorliegenden
Erfindung. Die AED 5 enthält eine Hauptverarbeitungsstation 7 und
eine Frontkonsole 10. Bei einer beispielhaften Ausführungsform
ist die AED 5 mit einer Instrumentenkonsole eines Kraftfahrzeugs
funktional verbunden (d. h. das elektrische System des Kraftfahrzeugs
ist nicht gezeigt), um ein Leistungssignal zu empfangen und um Audio-
und/oder Videoausgangssignale für
(ebenfalls nicht gezeigte) Sound- und/oder Videoausgabekomponenten
bereitzustellen. Obwohl die Erfindung anhand eines Fahrzeugsystems,
bzw. eines mobilen Systems beschrieben wurde, erkennt der Fachmann auf
dem Gebiet, dass die vorliegende Erfindung allgemein bei einer beliebigen
Entertainment-Vorrichtung anwendbar ist.
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Die
Hauptverarbeitungsstation 7 enthält eine Schnittstelle 20,
um die Frontkonsole 10 mechanisch und elektrisch daran
zu koppeln. Die Frontkonsole 10 enthält eine entsprechende (nicht
gezeigte) Schnittstelle gegenüber
einer Frontflächen-Oberfläche 22, um
mit der Schnittstelle 20 der Hauptverarbeitungsstation 7 verbunden
zu werden. Bei der beispielhaften Ausführungsform kann die Schnittstelle 20 ein universeller
serieller Bus-Anschluss (USB-Anschluss) sein. Ein Fachmann auf dem
Gebiet erkennt, dass die Schnittstelle 20 eine beliebige
bekannte Hardwareschnittstelle und/oder mit einem beliebigen bekannten
Datenübertragungsprotokoll
einschließlich
drahtloser Protokolle wie etwa Infrarot konfiguriert sein kann.
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Bei
einer beispielhaften Ausführungsform umfasst
die Hauptverarbeitungsstation 7 eine Audio- und/oder eine
Videoverarbeitungsschaltung, um ein Ausgangssignal für (nicht
gezeigte) geeignete Bild oder Sound erzeugende Komponenten der AED 5 bereitzustellen.
Die Hauptverarbeitungsstation 7 empfängt Steuerparameter von der
Frontkonsole 10 über
die Schnittstelle 20, um die Audio- und/oder Videoverarbeitungsschaltung
darin zu betreiben.
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Die
Frontkonsole 10 enthält
eine Steuerkonsole oder "Steuerungen" 12, eine
Anzeige 14, einen Eingangsanschluss 16, einen
Ausgangsanschluss 18 und Befestigungsmittel 24.
Die Frontkonsole 10 ist auf irgendeine der Arten, die einem
Fachmann auf dem Gebiet bekannt sind, abnehmbar an der Hauptverarbeitungsstation 7 angebracht.
Die Steuerungen 12 der Frontkonsole 10 stellen
einer Bedienungsperson Mittel zum Einstellen und/oder Eingeben von Steuerparametern
bereit, um Ausgangssignale davon bereitzustellen oder einzustellen.
Bei einer beispielhaften Ausführungsform
sind die Steuerungen 12 beleuchtete Druckknopfschalter,
ein Fachmann auf dem Gebiet erkennt jedoch, dass die Funktion der Steuerungen 12 durch
eine beliebige Schalttechnik einschließlich der "Berührungsbildschirm"-Technik, über eine
Anzeige 14 oder durch übertragene
Steuerparameter, die für
die Frontkonsole 10 über
eine (nicht gezeigte) drahtlose Kommunikationsvorrichtung bereitgestellt
wurden, ausgeführt
werden kann.
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Bei
einer beispielhaften Ausführungsform kann
die Anzeige 14 der Frontkonsole 10 eine Flüssigkristallanzeige
(LCD) sein. Die Anzeige 14 stell sichtbare Angaben von ausgewählten Steuerparametern
und dem Zustand der AED 5 bereit. Bei einer beispielhaften
Ausführungsform
kann die Anzeige 14 ferner Videobilder bereitstellen, um
analoge und/oder digitale Videosignale zu betrachten. Bei dieser
alternativen Ausführungsform
würden
die Frontkonsole 10 und/oder die Hauptverarbeitungsstation 7 die
erforderliche Videoverarbeitungsschaltung zur Darstellung des Videosignals
für die
Anzeige 14 umfassen. Zusätzlich kann die Schaltung eine
Schaltung zur Anzeige am Bildschirm (OSD) enthalten, um Textdaten für die Anzeige
bereitzustellen, so dass Steuerparameter während eine Videodarstellung
weiterhin sichtbar bleiben.
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Der
Eingangsanschluss 16 und der Ausgangsanschluss 18 sind
zum Austausch von Inhalt zwischen einer externen Vorrichtung und
der Frontkonsole 10 vorgesehen. Beispielsweise ist der
Eingangsanschluss 16 vorgesehen, um funktional mit einem
MP3-Spieler, einem CD-ROM, einem Personalcomputer (PC) oder mit
einer Vorrichtung des digitalen Sicherheitsspeicher-Typs (SD) verbunden
zu werden, um Inhalt für
die Frontkonsole 10 zu importieren. Der Eingangsanschluss 16 kann
auch so konfiguriert sein, dass er audio-visuelle Daten (A/V-Daten)
von Vorrichtungen wie etwa Videokassettenrekordern und/oder DVD-Spielern
empfängt.
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Ein
Fachmann auf dem Gebiet erkennt, dass die Anschlüsse 16 und 18 eine
beliebige Hardware-Schnittstelle und/oder durch irgendein beliebiges
bekanntes Datenübertragungsprotokoll
einschließlich
drahtloser Protokolle wie etwa Infrarot konfiguriert sein können.
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Der
Ausgangsanschluss 18 ist vorgesehen, um Ausgangssignale
der Frontkonsole 10 und/oder der Hauptverarbeitungsstation 7 für eine externe
Abspielvorrichtung wie etwa eine Hör- oder Betrachtungsvorrichtung
zu übertragen,
wie es in den zuvor aufgezählten
veranschaulichenden Beispielen beschrieben wurde.
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Die
Befestigungsmittel 24 der Frontkonsole 10 sind
so vorgesehen, dass eine Bedienungsperson die Frontkonsole 10 während eines
Transports leicht an seiner Person befestigen kann. Bei einer beispielhaften
Ausführungsform
können
die Befestigungsmittel 24 ein Elastomermaterial sein, das
so konturiert ist, dass eine dünne
Bahn aus Material wie etwa ein Riemen oder ein Bund zwischen einer
Oberfläche der
Befestigungsmittel und der Frontkonsole 10 so befestigt
werden kann, dass sie dazwischen liegt. Ein Fachmann auf dem Gebiet
erkennt, dass die Befestigungsmittel der beispielhaften Ausführungsform
von der Designauswahl abhängen
und das einem Fachmann eine Vielzahl von Befestigungsverfahren und entsprechenden
Aufbauten bekannt sind.
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Bei
der beispielhaften Ausführungsform
von 1 ist die Frontkonsole 10 der AED 5 abnehmbar an
der Hauptverarbeitungsstation 7 befestigt, um einer Bedienungsperson
der AED 5 Mittel zum Einstellen und/oder Eingeben von Steuerparameter
oder zum Austauschen von Inhalt von der Frontkonsole 10 mit
der Hauptverarbeitungsstation 7 bereitzustellen. Ein Fachmann
auf dem Gebiet erkennt, dass die Frontkonsole 10 und die
Hauptverarbeitungsstation 7 nicht physisch gekoppelt sein
müssen,
um Inhalt/Parameter auszutauschen, sondern lediglich elektrisch oder
drahtlos verbunden sein müssen.
Die Notwendigkeit einer Verbindung der Frontkonsole 10 mit
der Hauptverarbeitungsstation 7 zur Bedienung stellt ein Diebstahl-Abschreckungsmittel
dar, wie es auf dem Gebiet bekannt ist. Bei einer beispielhaften
Ausführungsform
kann die Bedienungsperson, wenn die Frontkonsole 10 mit
der Hauptverarbeitungsstation 7 verbunden ist, einen Sicherheitscode
an die Hauptverarbeitungsstation 7 zur erhöhten Sicherheit übermitteln.
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Wenn
die Frontkonsole 10 mit der Hauptverarbeitungsstation 7 verbunden
ist, werden die Frontkonsole 10 und die Hauptverarbeitungsstation 7 so beschrieben,
dass sie als eine "einteilige" Einheit arbeiten.
Bei einer beispielhaften Ausführungsform
enthält
die Frontkonsole 10 eine redundante A/V-Verarbeitungsschaltung
zu jener der Hauptverarbeitungsstation 7. Auf diese Weise
kann die Frontkonsole 10 als eine selbstständige Entertainment-Vorrichtung betrieben
werden, wenn sie nicht als eine einteilige Einheit arbeitet.
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II. Hauptverarbeitungsstation
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In 2 ist
nun ein Hochpegel-Blockdiagramm einer beispielhaften AED 5 gezeigt.
Die AED 5 umfasst zwei getrennte Komponenten, die Hauptverarbeitungsstation 7 und
die Frontkonsole 10.
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Bei
einer beispielhaften Ausführungsform umfasst
die Hauptverarbeitungsstation 7 einen Verstärkungsabschnitt 26,
einen Tuner/Empfänger 28, einen
Hauptspeicher 30, eine Hauptdatenprozessor 32,
einen Audioprozessor 34, einen Videoprozessor 36,
eine Medienschnittstelle 40 und einen Ausgangsanschluss 38.
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Bei
der beispielhaften Ausführungsform
von 2 umfasst der Verstärkungsabschnitt 26 eine
Video- sowie eine Audioverstärkungsschaltung,
um ein Ausgangssignal von vergrößerter Höhe für ein Lautsprechersystem 27 oder
für einen
Aus gangsanschluss 38 bereitzustellen. Die Audio- und Videosignale,
die dem Verstärkungsabschnitt 26 eingegeben werden,
werden von dem Tuner/Empfänger 28,
dem Speicher 30 oder der Medienschnittstelle 40 bereitgestellt.
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Bei
der beispielhaften Ausführungsform empfängt der
Tuner/Empfänger 28 Audio- oder AV-Signale
von einer (nicht gezeigten) Übertragungsquelle
zur Verarbeitung durch den Audioprozessor 34 und den Videoprozessor 36.
Wie es einem Fachmann auf dem Gebiet bekannt ist, können die
Videoverarbeitungsschaltung des Tuners/Empfängers 28 der beispielhaften
Ausführungsform
eine Schaltung zum Empfangen von analogen oder digitalen Signalübertragungen
enthalten. Die Funktion des Tuners/Empfängers 28 besteht darin,
die digitale oder analoge Über-tragung
in die geeigneten Signale jeweils zur Verstärkung durch den entsprechen-den Audio- und/oder Videoprozessor 34 und 36 zu
decodieren. Beispielsweise verarbeitet ein digitaler AV-Empfänger einen
Audio/Video-Bitstrom, der beispiels-weise gemäß der Norm codiert ist, die
durch das Komitee für
hoch entwickelte Fernsehsysteme (ATSC, Advanced Television Systems
Committee) festgelegt wurde. Ein beispielhaftes System decodiert
den digitalen Bitstrom, um die de-codierten Signale für den Ausgangsanschluss 38 oder
im Fall von Video für
die Anzeige 14 der Frontkonsole 10 zu zeigen. Üblicherweise
empfängt
die Hauptverarbeitungsstation 7 ein digitales AV-Signal
von einer Übertragungsquelle,
vom Hauptspeicher 30 oder von der Medienschnittstelle 40 und
demoduliert die digitalen Signale oder verarbeitet die analogen
Signale, um die Audio- und/oder Videoinformationen wiederherzustellen.
Im Fall von digitalem Inhalt kann der Tuner/Empfänger-Abschnitt 28 in
Echtzeit eine Audio- und Videodekompression ver-schiedener Datenströme (Bitströme) durchführen, die
an die Vorrichtung kommuniziert wurden, um die Audio- und/oder Videodaten
wiederherzustellen.
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Bei
einer beispielhaften Ausführungsform kann
der Tuner/Empfänger 28 lediglich
eine Audioverarbeitungsschaltung zur Verwendung als eine Kraftfahrzeug-Soundvorrichtung
oder lediglich als "Radio" nutzen. Auf diese
Weise verarbeitet der Audioprozessor 34 die digitalen oder
analogen Audiodaten, die von dem Tuner/-Empfänger 28 bereitgestellt
wurden. Wenn digitale Audioinformationen emp-fan-gen werden, kann
der Audioprozessor 34 einen nicht gezeigten Digital-Analog-Umsetzer (DAC)
enthalten, der die digitalisierten Audiodaten in analoge Audiodaten
umsetzt.
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Der
Hauptdatenprozessor 32 kommuniziert Steuerinformationen
mit dem Tuner/Empfänger 28, dem
Verstärkungsabschnitt 26,
der Medienschnittstelle 40 und dem Hauptspeicher 30,
wie es durch die durchgezogenen Linien angegeben ist. Der massive Pfeil
Ct mit zwei Spitzen gibt die Inhaltsaustauschfunktion
der Hauptverarbeitungsstation 7 und der Frontkonsole 10 an.
Die Hauptverarbeitungsstation 7 empfängt Steuerparameter und/oder
Inhalt von der Frontkonsole 10. Auf diese Weise kann eine
Bedienungsperson Steuerparameter von der Frontkonsole 10 einstellen
und/oder eingeben sowie Inhalt zwischen der Frontkonsole 10 und
der Hauptverarbeitungsstation 7 übertragen. Insbesondere stellt
der Hauptdatenprozessor 32 Steuerdaten für den Tuner/Empfänger 28 und
die Medienschnittstelle 40 bereit, steuert einen Zugriff
auf den Speicher 30 und steuert den Signalverarbeitungsinhalt über die
Steuerparameter der Frontkonsole 10. Der Hauptdatenprozessor 32 kann
beispielsweise in Reaktion auf eine Auswahl der Bedienungsperson
ermitteln, welches übertragene
oder gespeicherte Programm empfangen, decodiert/verarbeitet und
angezeigt werden soll. Mit diesen Informationen steuert der Prozessor 32 den
Tuner/Empfänger,
um den Kanal oder den Abschnitt des Speichers 30, der das
gewünschte
Programm enthält,
einzustellen oder da-rauf zuzugreifen.
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Der
Hauptspeicher 30 der Hauptverarbeitungsstation 7 ist
zum Empfangen und Speichern von Inhalt vorgesehen. Inhalt kann an
den Hauptspeicher 30 von einer Übertragungsquelle über den
Tuner/Empfänger, über zuvor
aufgezeichnete Me-dien mittels einer Medienschnittstelle 40 oder über die Frontkonsole 10 übertragen
werden. Bei der beispielhaften Ausführungsform von 2 ist
der Hauptspeicher 30 ein Permanentspeicher.
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Die
Medienschnittstelle 40 ist zum Lesen von zuvor aufgezeichneten
Medien vorgesehen. Bei einer beispielhaften Ausführungsform kann die Medienschnittstelle 40 ein
DVD-ROM- oder ein CD-ROM-Leser oder ein Verbinder sein, der Inhaltsdaten
von einem derartigen Medium empfangen kann. Ein Fachmann auf dem
Gebiet erkennt, dass die Medienschnittstelle 40 eine beliebige
Anzahl von Techniken und Trägerbaugruppen
zum Lesen einer (nicht gezeigten) zuvor aufgezeichneten Medieneinheit
nutzen kann.
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III. Frontkonsole
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Nochmals
in 2 kann bei einer beispielhaften Ausführungsform
die Frontkonsole 10 beispielsweise einen Audioverarbeitungsabschnitt 46, einen
Konsolendatenprozessor 48, eine Anzeige 14, einen
Steuerabschnitt 12 und einen Globalpositionierungssystem-Empfänger (GPS-Empfänger) 54,
ein Telekommunikationsmodul 56, einen Konsolenspeicher 58,
eine Leistungsquelle 60, ein Spracherkennungs modul 62,
einen Alarmanlagen-Transponder 64, einen Videoprozessor 66,
Lautsprecher 68, ein Mikrophon 70, einen Inhalts-Ausgabeanschluss 72 und
einen Inhalts-Eingabeanschluss 74 umfassen.
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Bei
der beispielhaften Ausführungsform
von 2 umfasst der Audioverarbeitungsabschnitt 46 eine
Audioverstärkungs-
und Decodierschaltung. Bei der beispielhaften Ausführungsform
umfasst der Audioverarbeitungsabschnitt 46 eine Schaltung
zum Empfangen von analogen und digitalen Signalen, die in dem Konsolenspeicher 58 gespeichert
sind oder von der Hauptverarbeitungsstation 7 oder durch
den Inhaltseingabeanschluss 74 für die Frontkonsole 10 bereitgestellt
werden. Der Audioverarbeitungsabschnitt 46 ist zu jenem
der Hauptverarbeitungsstation 7 redundant. Der Zweck des
Audioverarbeitungsabschnitts 46 besteht darin, zu ermöglichen,
dass die Frontkonsole 10 unabhängig von der Hauptverarbeitungsstation 7 arbeiten
kann. Wenn die AED 5 nicht als eine einteilige Einheit
(d. h. selbstständig)
arbeitet, kann der Audioverarbeitungsabschnitt 46 als eine Alternative
zu dem Audioprozessor 34 der Hauptverarbeitungsstation 7 genutzt
werden.
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Bei
der beispielhaften Ausführungsform
ist die örtliche
Leistungsquelle 60 eine wieder aufladbare Leistungsquelle
wie etwa eine Nickelmetallhydrid- oder Lithiumionen-Zelle. Bei der
beispielhaften Ausführungsform
kann die Leistungsquelle 60 der Frontkonsole 10 wieder
aufgeladen werden, indem ein (nicht gezeigter) An-schluss der Frontkonsole
mit einer Leistungsquelle verbunden wird, etwa einem (ebenfalls
nicht gezeigten) Kraftfahrzeug-Zigarettenanzünder-Leistungsadapter. Bei
einer alternativen Ausführungsform
kann die Frontkonsole 10 während des einteiligen Betriebs
(d. h. während
einer Verbindung mit der Hauptverarbeitungsstation 7) wieder aufgeladen
werden.
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Ein
Mikrophon 70 ist vorgesehen, um einen Audio-Eingangssound
für die
Frontkonsole 10 zu erkennen. Bei einer beispielhaften Ausführungsform stellt
das Mikrophon 70 gesprochene Äußerungen von einer Bedienungsperson
für das
Spracherkennungsmodul (SRM) 62 bereit, um die gesprochenen Äußerungen
in Steuerparameter umzusetzen, wie es hier beschrieben wird. Selbstverständlich kann
das Mikrophon 70 auch verwendet werden, um Inhalt wie etwa
ein Diktat für
den Konsolenspeicher 58 oder für den Hauptspeicher 30 auf
die übliche
Weise aufzuzeichnen, oder um Stimmensignale für das Telekommunikationsmodul 56 bereitzustellen,
wie es nachfolgend beschrieben wird.
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Bei
der beispielhaften Ausführungsform
ist der Lautsprecher 68 der Frontkonsole 10 zur
Verwendung im selbstständigen
Betrieb vorgesehen. Im selbstständigen
Betrieb wird die Frontkonsole durch die Leistungsquelle 60 mit
Leistung versorgt, in dieser Betriebsart arbeiten der Lautsprecher 68 und
die Anzeige 14 zum Ab-spielen eines Video- und/oder Audiomediums.
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Der
Konsolenspeicher 58 der Frontkonsole 10 ist so
beschaffen, das er Inhalt und Betriebsdaten des Systems wie etwa
Nachschlagetabellen und dergleichen empfängt und speichert. Inhalt kann
zu/von dem Hauptspeicher 30 der Hauptverarbeitungsstation 7 übertragen
werden, oder über
den Inhaltseingang 74. Bei der beispielhaften Ausführungsform
von 2 kann der Konsolenspeicher 58 ein Flashspeicher
sein, der beispielsweise ein Verschlüsselungsschema mit einem 56-Bit-Schlüssel, wie
etwa den Algorithmus für
inhaltsgeschützte
gesicherte Me-dien (CPRM, Content Protected Secured Media) nutzt. Bei
der beispielhaften Ausführungsform
wird ein Abschnitt des Konsolenspeichers 58 zur Verwendung durch
den Konsolendatenprozessor 48 reserviert, um eine persönliche digitale
Assistenten-Funktion (PDA-Funktion)
zu ermöglichen.
Beispielsweise kann eine Bedienungsperson durch die Steuerungen 12 und
die Anzeige 14 auf gespeicherte Telephonnummern, Terminpläne, Adressen
und Kalender zugreifen, wenn diese Funktionalität aktiviert ist.
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Der
Konsolendatenprozessor 48 kommuniziert Steuerinformationen
mit dem Audioprozessor 46, der Anzeige 14, den
Steuerungen 12, dem Konsolenspeicher 58, dem Spracherkennungsmodul (SRM) 62,
dem GPS-Empfänger 54,
dem Telekommunikationsabschnitt 56, dem Alarmanlagen-Transponder 64 und
dem Videoprozessor 66, wie es durch die durchgezogenen
Linien angegeben ist. Der massive Pfeil Ct gibt
die Inhaltsaustauschfunktion der Hauptverarbeitungsstation 7 und
der Frontkonsole 10 an, die durch den Konsolenprozessor 48 gesteuert
wird. Der Datenprozessor 32 der Hauptverarbeitungsstation 7 empfängt Steuerparameter
und/oder Inhalt von der Frontkonsole 10. Der Hauptdatenprozessor 32 kann
beispielsweise in Reaktion auf eine Auswahl der Bedienungsperson über die
Frontkonsol 10 ermitteln, welcher übertragene oder gespeicherte Inhalt
empfangen, decodiert und angezeigt/wiedergegeben werden soll. Auf
diese Weise kann eine Bedienungsperson Steuerparameter von der Frontkonsole 10 einstellen
und/oder eingeben sowie Inhalt zwischen der Frontkonsole 10 und
der Hauptverarbeitungsstation 7 übertragen.
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Das
SRM-Modul 62 der beispielhaften Ausführungsform reagiert auf ein
Eingangs-Audiosignal, um
die Audiodaten dynamisch in erkannte Steuerparameter umzu setzen.
Im Allgemeinen stellt das Mikrophon 70 Audiosignale für einen
Eingangsanschluss des SRM-Moduls 62 zur Verarbeitung bereit. Das
SRM-Modul 62 führt
eine Signalfilterung aus, um Audioabschnitte einschließlich Sprachkomponenten zu
identifizieren und um die Sprachsegmente von dem Audio-Eingangssignal
zu trennen. Hierauf verarbeitet das SRM-Modul 62 die Sprachsignale
durch Filter, um unterschiedliche Komponenten, die bei Sprachmodellen
angewendet werden, wie etwa versteckte Markov-Modelle, zu identifizieren,
um das Audioeingangssignal in "Phoneme" oder Sprachteile umzusetzen.
Die Phoneme werden zu einer Wort-Abgleicheinrichtung
gesendet, der anhand der identifizierten Phoneme jeden Wortes ein
passendes Wort aus einer Wort-Datenbank auswählt, die im Hauptspeicher 58 oder
im Hauptspeicher 30 gespeichert ist. Das ausgewählte Wort
aus der Datenbank wird hierauf von dem SRM 62 zur Umsetzung
in einen Steuerparameter durch einen Konsolendatenprozessor ausgegeben.
Wie es zuvor beschrieben wurde, kann auch der Videoprozessor 36 oder
der Konsolenvideoprozessor 66 verwendet werden, um Text
entsprechend den Steuerparametern auf der Anzeige 14 anzuzeigen.
Die beispielhafte Wort-Datenbank umfasst ein Kontextmodul, das zwischen
Homophonen wie etwa "to", "too" und "two" unterscheidet. Ein
beispielhaftes SRM, das für
die Verwendung mit der vorliegenden Erfindung geeignet ist, ist
im US-Patent Nr.5.822.728 mit dem Titel "MULTISTAGE WORD RECOGNIZER BASED ON
RELIABLY DETECTED PHONEME SIMILARITY REGIONS" beschrieben.
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Das
Telekommunikationsmodul 56 der beispielhaften Ausführungsform
stellt einen Telephondienst für
eine Bedienungsperson bereit. Bei der beispielhaften Ausführungsform
arbeiten der Lautsprecher 68, das Mikrophon 70,
die Steuerungen 12 zusammen mit dem Telekommunikationsmodul 56 als ein
Mobiltelephon, bzw. als ein schnurloses Telephon. Wenn beispielsweise
eine Bedienungsperson eine Telephonnummer durch die Steuerungen 12 wählt, arbeitet
das Telekommunikationsmodul 56 auf die übliche Weise, um eine Mobilkommunikation, bzw.
eine schnurlose Kommunikation aufzubauen. Bei einer alternativen
Ausführungsform
kann das SRM-Modul 62 genutzt werden, um gesprochene Äußerungen
in Telephonnummern umzusetzen. Ein Fachmann auf dem Gebiet wird
erkennen, dass der Betrieb des Telekommunikationsmoduls auf dem
Gebiet gut bekannt ist, so dass dessen Beschreibung der Kürze wegen
unterlassen wird.
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Bei
einer beispielhaften Ausführungsform
ist ein GPS-Empfänger 54 zur
Verwendung mit der Anzeige 54, dem Mikrophon 70 und
dem Lautsprecher 68 vorgesehen. Bei der beispielhaften
Ausführungsform
werden GPS-Signale durch einen GPS-Empfänger 54 empfangen
und eine Landkarte, die dem geographischen Ort der Frontkonsole 10 entspricht, wird
auf der Anzeige 14 gezeigt. Ein Fachmann auf dem Gebiet
wird erkennen, dass GPS-Empfänger auf
dem Gebiet gut bekannt sind, so dass deren Beschreibung unterlassen
wurde. Der Lautsprecher 68 kann in der beispielhaften Ausführungsform
verwendet werden, um hörbare
Meldungen von GPS-Signalen zu geben. Beispielsweise kann ein hörbarer Ton oder
eine gesprochene Warnung an Bedienungspersonen ausgegeben werden,
wenn sie sich einer bekannten Sehenswürdigkeit, bzw. einem bekannten Ziel
nähern,
oder der Bedienungsperson werden hörbare Anweisungen zu einer
Sehenswürdigkeit,
bzw. zu einem Ziel gegeben.
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Ferner
können
bei der beispielhaften Ausführungsform
das Mikrophon 70 und der Lautsprecher 68 in Verbindung
mit dem GPS-Empfänger 54 und/oder
dem Telekommunikationsmodul zur Kommunikation mit einem Portiersystem
wie etwa dem ONSTAR®-System verwendet werden.
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Bei
einer beispielhaften Ausführungsform
ist der Alarmanlagen-Transponder 64 für eine Übertragung und/oder einen Empfang
von Signalen mit einer (nicht gezeigten) Alarmanlagen-Basiskomponente versehen.
Der Alarmanlagen-Transponder der beispielhaften Ausführungsform
ist über
die Anzeige 14 und die Steuerungen 12 programmierbar,
um ein Protokoll, bzw. eine Frequenz eines gewünschten Alarmanlagenherstellers
auszuwählen.
Das Protokoll und die Frequenz sind in dem Konsolenspeicher 58 oder in
dem Hauptspeicher 30 gespeichert.
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Beispielsweise
kauft eine Bedienungsperson ein Alarmanlagensystem mit einem dritten
Teilnehmer für
ein Kraftfahrzeug, das die AED 5 der vorliegenden Erfindung
verwendet. Anstelle der Verwendung des tragbaren Transponders, der
mit dem gekauften Alarmanlagensystem bereitgestellt wird, nutzt
die Bedienungsperson den Alarmanlagen-Transponder 64 der
Frontkonsole 10. Die Bedienungsperson wählt über die Steuerungen 12 den passenden
Hersteller und die Alarmanlagen-Modellnummer,
die im Speicher 58 oder 30 gespeichert ist (wobei
die gespeicherten Hersteller und Modellnummern auf der Anzeige 14 der
Frontkonsole 10 erscheinen). Wenn der passende Hersteller
und die Modellnummer ausgewählt
sind, ist der Alarmanlagen-Transponder so programmiert, dass er
gemäß einer
bestimmten Frequenz, bzw. einem bestimmten Protokoll, das in dem
Speicher gespeichert ist, arbeitet (die Bedienungsperson muss eventuell
eine bestimmte Seriennummer des Herstellers über die Steuerungen 12 eingeben,
um ein eindeutiges Transponder-Signal
bereitzustellen). Auf diese Weise kann die Frontkonsole 10 der
vorliegenden Erfindung als ein universell programmierbarer Alarmanlagen-Transponder
arbeiten.
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Der
Videoprozessor 66 der Frontkonsole 10 ist in seiner
Funktion zu dem Videoprozessor 36 der Hauptverarbeitungsstation 7 redundant.
Der Zweck des Videoverarbeitungsabschnitts 66 besteht darin, zu
ermöglichen,
dass die Frontkonsole 10 unabhängig von dem Hauptverarbeitungsabschnitt 7 Videobilder
für die
Konsole 14 erzeugen kann. Wenn die AED 5 als eine
einteilige Einheit arbeitet, kann der Videoverarbeitungsabschnitt 66 als
eine Alternative zu dem Videoprozessor 36 der Hauptverarbeitungsstation 7 genutzt
werden. Der Betrieb der Videoverarbeitungsstation 66 ist
jenem des Videoprozessors 36 völlig gleich, folglich wurde
dessen Beschreibung der Kürze
wegen unterlassen.
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Eine
beliebige Anzahl der zuvor genannten Module der Frontkonsole 10 kann
weggelassen werden, um eine kostengünstige AED 5 herzustellen. Beispielsweise
kann es gewünscht
sein, redundante Module zu entfernen, oder eine Frontkonsole 10 anzubieten,
die lediglich für
eine Teilmenge der zuvor beschriebenen Merkmale genutzt wird.
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IV. Austausch von AED-Inhalt
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Die
hier beschriebene Funktionalität
des Konsolenprozessors 48 der Frontkonsole 10 ist ebenso
bei dem Hauptdatenprozessor 32 anwendbar. Ein Fachmann
auf dem Gebiet wird erkennen, dass die Verarbeitungsfunktionalität vollständig bei dem
einen oder bei dem anderen Prozessor oder geteilt in einer verteilten
Computerausführung
durchgeführt
werden kann.
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In 3 wird
nun der Betrieb der AED 5 als ein Ablaufdiagramm gemäß einer
beispielhaften Ausführungsform
der Erfindung gezeigt. Beim Schritt 100 ermittelt der Konsolenprozessor 48,
ob die Frontkonsole 10 mit der Hauptverarbeitungsstation 7 verbunden
ist oder nicht (d. h. einteilige Betriebsart oder selbstständige Betriebsart).
Abhängig
von der Ermittlung von Schritt 100 schreitet die Frontkonsole
zum Schritt 102 oder 103 fort, wobei jeweils Steuerparameter
für die
Hauptverarbeitungsstation 7 bereitgestellt oder diese für die Steuerung
der Konsole 10 genutzt werden.
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4 ist
ein Ablaufdiagramm des selbstständigen
Betriebs der Frontkonsole 10 in der selbstständigen Betriebsart
in Übereinstimmung
mit einer beispielhaften Ausführungsform
der Erfindung. Beim Schritt 105 ermittelt der Konsolendatenprozessor 48, dass
die Frontkonsole 10 in der selbstständigen Betriebsart ist. Beim
Schritt 106 ermittelt der Konsolenprozessor 48,
ob ein Inhaltsaustausch gestartet werden muss oder nicht. Falls
kein Inhaltsaustausch gestartet werden muss, fährt der Konsolendatenprozessor 48 fort,
die Schritte 105 und 106 zu durchlaufen. Während der
Datenprozessor 48 die Schritte 105 und 106 durchläuft, sind
alle selbstständigen
Systemfunktionen eingeschaltet, wie etwa A/V-Wiedergabe, Telekommunikation,
GPS und dergleichen.
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Wenn
ein Inhaltsaustausch gestartet werden muss, schreitet der Prozess
bei Schritt 107 fort, um zu identifizieren, ob der Inhaltsaustausch
eine Import- oder eine Exportfunktion ist. Der Konsolendatenprozessor 48 empfängt einen
Steuerparameter von der Bedienungsperson (üblicherweise über die Steuerungen 12)
und der Prozess fährt
jeweils bei dem entsprechenden Import- oder Exportschritt 108 oder 100 fort.
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In 5 ist
nun ein Ablaufdiagramm des Import-Vorgangs der Frontkonsole 10 gemäß einer
beispielhaften Ausführungsform
der Erfindung gezeigt. Wenn das Import-Verfahren bei Schritt 124 ausgewählt wurde,
wird der Bedienungsperson ein Import-Menü auf der Anzeige 14 angezeigt,
um Inhalt auszuwählen,
der zum Inhalt im Anschluss 74 der Frontkonsole 10 importiert
werden soll. Beim Schritt 126 kann die Bedienungsperson über Steuerungen 12 aus
einer Vielzahl von zu importierenden Kanälen auswählen (wobei Kanäle ausgewiesene
Abschnitte eines Mediums mit zuvor aufgezeichnetem Inhalt sind).
Beim Schritt 128 ermittelt der Konsolendatenprozessor 48,
ob die Medien eine Kanalindexierung nutzen oder nicht. Wenn die
Medien keine Kanalindexierung haben, fährt der Prozess bei den Schritten 130 und 132 fort.
In den Schritten 130-132 kann eine Bedienungsperson
so viele Ursprungsdaten importieren, wie erforderlich sind, hierauf
kehrt der Prozess zu Schritt 124 zurück. Beim Schritt 134 kann
eine Bedienungsperson einen gewünschten
Kanal zum Import von den zuvor aufgezeichneten Medien auswählen. Beim
Schritt 136 kann die Bedienungsperson eine Untergruppe
von Inhalt des zuvor aufgezeichneten Medienkanals auswählen. Beim
Schritt 138 kann die Bedienungsperson den Importprozess
durch die Steuerungen 12 manuell anhalten. Wenn der Prozess
im Schritt 138 nicht manuell angehalten wurde, wird er
bis zur Vollendung in Schritt 140 fortgesetzt und der Prozess
kehrt zu Schritt 124 zurück.
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Beim
funktionalen Verbinden einer Speichervorrichtung wie einem MP3-Spieler
mit dem Inhalt im Anschluss 74 tastet beispielsweise die
Frontkonsole 10 Medien des Spielers nach Indexangaben zur
Ansicht an der Anzeige 14 ab. Eine Bedienungsperson kann
hierauf den gewünschten
Inhalt zum Import auswählen,
oder, wenn keine Angaben verfügbar sind,
einfach entscheiden, dass alle (Ursprungs)-Daten importiert werden. Ähnlich kann
ein gewählter
Inhalt vom Hauptspeicher 30 zum Konsolenspeicher 58 importiert
werden, wo er durch die Frontkonsole 10 in einer selbstständigen Betriebsart
abgespielt werden kann.
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In 6 ist
nun ein Ablaufdiagramm des Exportablaufs der Frontkonsole 10 gemäß einer
beispielhaften Ausführungsform
der Erfindung gezeigt. Wenn der Ex-port-Prozess bei Schritt 142 ausgewählt wurde,
wird der Bedienungsperson ein Export-Menü auf
der Anzeige 14 gezeigt. Beim Schritt 144 kann
die Bedienungsperson über
Steuerungen 12 aus einer Vielzahl von Kanälen zum
Export von dem Konsolenspeicher 58, dem Hauptspeicher 30 oder
einer (nicht gezeigten) extern verbundenen Vorrichtung auswählen. Beim
Schritt 146 ermittelt der Konsolendatenprozessor 48,
ob die Medien eine Kanalindexierung nutzen oder nicht. Wenn die
Medien keine Kanalindexierung haben, fährt der Prozess bei den Schritten 150 und 152 fort,
bei denen eine Indexierung durch eine Bedienungsperson über die
Steuerungen 12 bereitgestellt werden kann. Bei den Schritten 150-152 kann
eine Bedienungsperson so viele Ursprungsdaten exportieren, wie erforderlich sind,
und hierauf kehrt der Prozess zu Schritt 142 zurück. Beim
Schritt 148 kann eine Be dienungsperson einen gewünschten
Kanal zum Export von den Speichern 58 und 30,
der externen Vorrichtung oder eines zuvor aufgezeichneten Mediums
von der Hauptverarbeitungsstation 7 auswählen. Beim
Schritt 154 kann die Bedienungsperson eine Untergruppe
von Inhalt des zuvor aufgezeichneten Medienkanals zum Export auswählen. Beim
Schritt 156 kann die Bedienungsperson den Exportprozess
durch die Steuerungen 12 manuell anhalten. Wenn der Prozess
im Schritt 156 nicht manuell angehalten wurde, wird er bis
zur Vollendung in Schritt 158 fortgesetzt und der Prozess
kehrt zu Schritt 142 zurück.
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Beispielsweise
sucht ähnlich
wie bei dem zuvor beschriebenen Importvorgang beim funktionalen Verbinden
einer Speichervorrichtung wie etwa eines MP3-Spielers mit dem Inhaltsausgabeanschluss 72 oder
beim Austausch der Daten von der Frontkonsole 10 die Frontkonsole 10 nach
Indexangaben. Eine Bedienungsperson kann Inhalt überschreiben, so dass er verfügbaren Indexangaben
entspricht, oder sie kann dazu veranlasst werden, Indexangaben über Steuerungen 12 zum
Rohexport bereitzustellen.
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Obwohl
das beispielhafte System anhand einer Hardware-Implementierung beschrieben
wurde, kann erwägt
werden, dass einige oder alle der Hardware-Funktionalitäten vollständig durch
Softwareabläufe
bei einem AED-System ausgeführt
werden. Diese Software kann in Form eines Trägers wie etwa einer magnetischen
oder optischen Platte oder durch eine Hochfrequenz- oder Audiofrequenz-trägerwelle verkörpert sein.
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Selbstverständlich können von
einem Fachmann auf dem Gebiet viele Änderungen bei den Einzelheiten,
Materialien und Anordnungen der Teile durchgeführt werden, die zuvor beschrieben
und veranschaulicht wurden, um die Art dieser Erfindung zu erklären, ohne
von dem Erfindungsprinzip und -umfang abzuweichen, wie es in der
folgenden Ansprüchen
dargelegt wird.