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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Auftrageinheit, insbesondere
für ein
Schminkprodukt. Eine solche Auftrageinheit kann insbesondere zum
Auftragen eines Blushers, eines Lidschattens, eines Rouge, eines
Lippenstifts, eines Fond de Teint, einer Pflegecreme, eines Sonnenschutz-
oder Haarpflegeprodukts verwendet werden. Allgemeiner kann sie zum
Auftragen jedes abreibbaren Produkts verwendet werden. Die Erfindung
betrifft auch ein Auftragee, das mindestens eine erfindungsgemäße Auftrageinheit
aufweist.
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Es
sind heute verschiedene Typen von Applikatoren bekannt, die insbesondere
für Schminkprodukte
verwendet werden. Unter anderen sind die Applikatoren vom Typ "Streichhölzer" oder "Q-tip" bekannt, die in
Form eines Stabs vorliegen, dessen eines Ende durch Eintauchen in
oder Bespritzen mit Kosmetikprodukten geladen wird. Diese erste
Kategorie hat den Nachteil, beim Auftragen zuviel Produkt aufzubringen.
Außerdem
erlaubt es diese Art von Applikator nicht, das aufgetragene Produkt
zu verstreichen. Schließlich
sind diese Applikatoren aufgrund ihrer Konfiguration im Allgemeinen
zerbrechlich.
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Es
sind ebenfalls Applikatoren bekannt, auf deren Oberfläche ein
Produkt vom Typ Kosmetikprodukt gepresst oder verdichtet wird. Einer
der Hauptnachteile dieser Applikatoren hängt mit ihrer geringen Autonomie
zusammen. Im Allgemeinen werden diese Applikatoren als Proben verwendet.
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Schließlich sind
Applikatoren vom Typ "Puderquaste" bekannt, die in
Kombination mit einem Gehäuse
verwendet werden, das mindestens eine Schale aufweist, in die Kosmetikprodukte
gegossen oder in ihr verdichtet werden. Diese Puderdosen sind relativ
teuer.
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Das
Patent
FR 2 642 675 beschreibt
einen Spender eines festen oder pastösen Produkts, das in einem
Reservoir enthalten ist, welches eine Ausgabeöffnung aufweist, wobei das
Produkt mittels eines Antriebsmechanismus zur Ausgabeöffnung gedrückt wird.
Gemäß dieser
Druckschrift sind die Ränder
der Ausgabeöffnung
mit einer Beschichtung wie einem Florbelag oder einem Schaumstoff
geringer Stärke bedeckt,
um das Auftragen des Produkts zu ermöglichen. Die in diesem Patent
beschriebene Vorrichtung hat einen komplexen Betrieb und ist relativ
teuer in der Herstellung.
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Es
gibt auch andere Typen von Applikatoren, von der Art Schuhcreme-Applikatoren,
bei denen das aufzutragende Produkt in einer Tube enthalten ist, auf
die ein Schaumstoffblock montiert ist, der ein Loch aufweist, das
einen Kanal begrenzt, der mit der Tube in Verbindung steht. Bei
diesen Applikatoren wird das Produkt durch Ausüben eines Drucks auf die Wände der
Tube, um das Produkt zu zwingen, in den Kanal des Applikators überzugehen
und es an die Auftragfläche
zu bringen, in die Höhe
der Auftragfläche
gebracht. Abgesehen vom Platzbedarf sind diese Vorrichtungen nicht
geeignet für
Produkte vom Typ Schminkprodukte, hauptsächlich aufgrund der Schwierigkeit,
das aufgetragene Produkt korrekt zu dosieren.
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Die
Patente
FR 1 272 557 ,
US 1 899 386 und
US 2 450 919 beschreiben
Applikatoren für
ein Produkt, im Allgemeinen in Form eines Pulvers, bei denen das
Pulver in einem Sitz enthalten ist, der in einem Schaumstoffblock
ausgebildet ist und dessen freies Ende mit einem Sieb in Form einer
perforierten Folie, eines Gewebes oder eines anderen porösen Materials
bedeckt ist. Bei diesen Vorrichtungen ist das Produkt im so geformten
Sitz frei, was das dosierte Auftragen des Produkts erschwert. Außerdem neigen
die Öffnungen,
Poren oder anderen in der den hohlen Sitz verschließenden Folie
ausgebildeten Löcher
dazu, schnell zu verschmutzen, wodurch die Vorrichtung un brauchbar
wird. Schließlich
sind solche Vorrichtungen nicht geeignet für Produkte von stärkerer Konsistenz,
wie zum Beispiel Lippenstifte.
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Die
im Patent
US 1 524 008 beschriebene Vorrichtung,
wie auch die in den oben erwähnten Druckschriften
US 1 899 386 und
US 2 450 919 beschriebenen
Vorrichtungen, enthält
einen Boden, der integrierender Bestandteil des Schaumstoffblocks
ist, in dem der Sitz ausgebildet ist. Die in diesem Sitz enthaltene
Seife ist nicht fest mit dem Sitz verbunden, was ihr im Laufe der
Benutzungen eine immer größere axiale
Mobilität
verleiht. Diese insbesondere axiale Mobilität macht das Auftragen des Produkts
sehr schwierig genau zu dosieren, wobei die Schwierigkeit beim Auftragen
noch dadurch verstärkt
wird, dass der Boden nicht steif oder halbsteif ist. Diese Präzisions- und
Dosierungsprobleme sind aber nicht kritisch, wenn das Produkt eine
Seife ist, wie im Patent
US 1 524
008 .
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Aus
dem Patent FR-2 754 985 ist ein Applikator für ein abreibbares Produkt bekannt,
der einen Schaumstoffblock aufweist, von dem mindestens eine Fläche eine
Auftragfläche
des Produkts aufweist, und der ein Loch mit einer Achse A besitzt,
das an der Auftragfläche
mündet.
Der Schaumstoffblock begrenzt mindestens einen Sitz, in dem ein
Produktstick angeordnet ist, der eine freie Oberfläche hat. Der
Schaumstoffblock ist so konfiguriert, dass er selektiv von einer
Ruhestellung, in der die freie Oberfläche sich in Höhe oder
unter der Auftragfläche
befindet, in eine Auftragposition übergeht, in der das elastisch
verformbare Element zumindest teilweise gemäß der Achse A zusammengedrückt ist,
und in der die freie Oberfläche
sich im Wesentlichen in Höhe der
Auftragfläche
befindet.
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Die
Druckschrift FR-782500 beschreibt einen Applikator gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Der
Schaumstoffblock ist unumkehrbar auf einem steifen Träger befestigt,
wobei das Produkt in den offenen Zellen des Schaumstoffs oder direkt
am Träger
befestigt sein kann. Aufgrund dieser Konfiguration ist für die Verbraucherin
der Produktstick vom Applikator untrennbar, jede Auftrageinheit
ist ein für alle
Mal durch Auftrageigenschaften des Applikators und für ein gegebenes
Produkt definiert.
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Es
stellt sich aber heraus, dass es wünschenswert sein könnte, der
Verbraucherin die Möglichkeit
anzubieten, in Abhängigkeit
vom Zustand ihrer Haut, vom gewünschten
Schminkergebnis, oder ganz einfach von ihrer momentanen Laune, ein
durch seine Beschaffenheit, seine Farbe oder seine Textur unterschiedliches
Produkt aufzutragen. Auch kann es bei einem Produktwechsel, oder
in einer nicht mit einem solchen Wechsel verbundenen Weise, für die Benutzerin
wünschenswert
sein, den Applikator, und insbesondere die Auftragfläche und/oder
die Zusammendrückeigenschaften
des Applikators, insbesondere in Abhängigkeit von der angestrebten
Sanftheit, oder im Fall eines Schminkprodukts vom angestrebten Ergebnis,
zu wechseln.
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Bei
der aus dem Patent FR-2 754 985 bekannten Vorrichtung gibt es diese
Möglichkeiten nicht,
und nachdem die Verbraucherin eine Auftrageinheit gekauft hat, ist
sie dazu "verdammt", mit ihrer besonderen
Auftrageinheit jeden Tag das gleiche Produkt auf die gleiche Weise
aufzutragen. Sie kann ein gegebenes Produkt nicht wie es ihr gefällt je nach dem
gewünschten
Ergebnis oder je nach der Stelle, wo das Produkt aufgetragen werden
soll, auf verschiedene Weise auftragen.
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Das
Patent
FR 782 500 beschreibt
einen Rasierpinsel, der in Kombination mit einer Rasierseife einen
Schaumstoffring aufweist, der das Ende der Seife umgibt, um den
Schaum aufzufangen und ihn auf der zu rasierenden Fläche zu verteilen.
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Gemäß dieser
Druckschrift ist die axiale Stellung des Seifenstücks im ringförmigen Schwamm einstellbar.
So ist es nicht ausgeschlossen, dass der Benutzer die freie Oberfläche der
Seife aus dem vom ringförmigen
Schaumstoffblock begrenzten Sitz austreten lässt, und dies unabhängig von
jeder auf den Schaumstoff ausgeübten
Beanspruchung, so dass der Schutz der Seife, insbesondere bezüglich der
Außenumgebung,
nicht korrekt gewährleistet
ist. Die Gefahren einer Beschädigung
oder eines unerwünschten
Austrocknens der Seife, wenn diese deutlich aus dem Schaumstoff
austritt, sind groß.
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Daher
ist es einer der Gegenstände
der vorliegenden Erfindung, eine kostengünstige Auftrageinheit herzustellen,
die nicht die oben bezüglich
der bisher bekannten Applikatoren erwähnten Nachteile aufweist.
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Es
ist ein allgemeiner Gegenstand der Erfindung, eine Auftrageinheit
zu liefern, die sowohl bezüglich
des aufzutragenden Produkts als auch bezüglich der Auftragweise modulierbar
ist.
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Es
ist insbesondere ein Gegenstand der Erfindung, eine Auftrageinheit
zu liefern, die für
ein gegebenes Produkt unterschiedliche Auftrageigenschaften, insbesondere
in Abhängigkeit
vom angestrebten Ergebnis, und/oder für eine gegebene Auftrageigenschaft
das Auftragen von Produkten unterschiedlicher Beschaffenheit und/oder
Farbe erlaubt.
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Weitere
Gegenstände
der Erfindung gehen detailliert aus der nachfolgenden Beschreibung
hervor.
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Erfindungsgemäß werden
diese Ziele durch die Herstellung einer Auftrageinheit gemäß Anspruch 1
erreicht.
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Unter "im Wesentlichen fest" wird derart eingebaut
verstanden, dass in der Ruhestellung, d.h. in Abwesenheit einer
Beanspruchung, die insbesondere axial auf den Applikator ausgeübt wird,
die freie Oberfläche
des Produkts nur unter oder im Wesentlichen in Höhe der Auftragfläche angeordnet
sein kann.
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Vorzugsweise
ist der Applikator fest auf einem Applikatorträgerelement angeordnet, wobei
das Produktträgerelement
bezüglich
des Applikatorträgerelements
lösbar
montiert ist.
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In
der Ruhestellung, d.h., wenn insbesondere der Applikator nicht mehr
gegen die zu behandelnden Fläche
gedrückt
ist, ist der Stick vollständig
im Inneren des vom Applikator begrenzten Sitzes enthalten. Sein
Schutz, insbesondere bezüglich
der Außenumgebung,
ist gut.
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Im
Unterschied zu bestimmten Auftrageinheiten für Produkte wie Schuhcreme,
und bei denen ein Applikator aus Schaumstoff, der von einem axialen
Loch durchquert wird, ausgehend von einem angesetzten Reservoir,
insbesondere in Form einer zusammendrückbaren Tube, mit Produkt gespeist
wird, definiert erfindungsgemäß der Sitz
ein autonomes Reservoir für
das Produkt, das im Allgemeinen in Form eines Sticks vorliegt. Erfindungsgemäß ist so die
Gesamtheit des Produkts im Inneren des vom Applikatorträger und
vom Produktträger
gebildeten Aufbaus enthalten.
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Vorzugsweise
erstreckt sich der Sitz über
die ganze Höhe
des Applikators und mündet
an der Auftragfläche über eine Öffnung,
deren Querschnitt im Wesentlichen gleich dem Querschnitt des Sitzes
ist (zumindest in ihrem der Öffnung
benachbarten Bereich). In anderen Worten ist er in der Auftragstellung nicht
von einem Sieb oder einem anderen perforierten oder porösen Element
bedeckt, das ihn von der Fläche
isolieren kann, auf die das Produkt aufgetragen wird.
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Aufgrund
des lösbaren
Charakters der Befestigung zwischen dem Applikatorträger und
dem Produktträger
hat die Verbraucherin so die Wahl, ein gegebenes Produkt auf verschiedene
Weisen aufzutragen, insbesondere, um ein unterschiedliches Schminkergebnis
zu erhalten. Auch hat sie mit der gleichen Auftrageinheit die Wahl,
die Farbe, die Beschaffenheit oder die Textur des Produkts, das
sie aufzutragen wünscht,
zu ändern,
indem sie einfach den ihrer Auftrageinheit zugeordneten Produktträger auswechselt.
Zwischen zwei Auftragvorgängen
von zwei verschiedenen Produkten mit dem gleichen Applikator kann
dieser unter den Wasserhahn gehalten werden, damit das Auftragen
des zweiten Produkts nicht von möglichen
Resten des ersten Produkts verschmutzt wird.
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Da
es fest auf dem Produktträgerelement
angeordnet ist, ist das Produkt zumindest axial ortsfest im Inneren
des vom Applikator begrenzten Sitzes positioniert. Daher erfolgt
das Auftragen durch Verschieben (Zusammendrücken/Entspannen) der Oberfläche des
das Produkt umgebenden, elastisch verformbaren Elements, wobei die
Verschiebung selektiv dazu beiträgt,
das Produkt "freizulegen" und seine freie
Oberfläche
im Wesentlichen in die Höhe der
Auftragfläche
zu bringen, um es direkt auf eine zu behandelnde Fläche aufzutragen.
Das Produkt kann axial von Verankerungsmitteln (Flügel oder
Rippen) blockiert werden, die an einem Boden des Produktträgers oder
an seinen Seiten vorgesehen sind.
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Die
Tatsache, dass das Produkt fest im Inneren des Sitzes gehalten wird,
trägt zum
Erhalt einer noch genaueren Dosierung des aufgetragenen Produkts
bei.
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Das
Produkt kann ins Innere des vom elastisch zusammendrückbaren
Block begrenzten Sitzes gegossen oder darin verdichtet werden. Es
kann auch vorher in einen vom Produktträger gebildeten Becher gegossen
oder darin verdichtet werden. Der Zusammenbau des Produktträgers und
des Applikatorträgers
erfolgt erst später.
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Das
Produkt kann in Form einer Paste vorliegen, die durch Mischen einer
festen Partikelphase entweder mit einer flüssigen Phase oder mit einem Bindemittel,
insbesondere einer fetten Phase, in einem Lösungsmittel erhalten wird.
Sie kann auch in Form eines Produkts auf der Basis von wärmeschmelzbaren
Wachsen oder eines Gels vorliegen, das heiß gegossen wird. Je nach der
Art der gewählten
Zusammensetzung erfolgt die Verfestigung also nach dem Formen entweder
durch Verdampfung von Wasser oder von Lösungsmittel, oder durch Abkühlen, oder
durch chemische Reaktion. Das Produkt kann eine anhydride Paste
sein, die heiß oder
kalt insbesondere in eine geschmeidige Form gegossen wird, die an
die Form des zu erhaltenden Sticks angepasst ist. Alternativ enthält das zu
gießende
Produkt außer
farbigen Pigmenten, Füllstoffen
und Bindemitteln, Calciumsulfat-Hemihydrat
(CaSO4, ½ H2O)
und eine ausreichende Menge Wasser, um eine gießbare Mischung zu erhalten,
wobei die Verfestigung durch Bildung von Calciumsulfat-Dihydrat (CaSO4, 2H2O) stattfindet.
Nach dem Erstarren der Zusammensetzung kann der Stick aus der Form
genommen und auf dem Produktträger
befestigt werden. Alternativ kann der Produktträger selbst einen Teil der Form
begrenzen, in die die Zusammensetzung direkt gegossen wird.
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Weiter
alternativ kann der vom elastisch zusammendrückbaren Element gebildete Sitz
die Form bilden, in die die Zusammensetzung direkt gegossen wird.
Zu diesem Zweck wird, nachdem der lösbare Deckel positioniert und
die Vorrichtung mit dem Kopf nach unten angeordnet wurde, die Zusammensetzung über eine
im Produktträger
vor gesehene entsprechende Öffnung
in den vom Applikator gebildeten Sitz gegossen. Eine Kapsel, die
insbesondere eingerastet, geklebt oder geschweißt ist, kann anschließend verwendet
werden, um die Öffnung
des Produktträgers
zu verschließen.
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Vorzugsweise
kann das elastisch zusammendrückbare
Element auf eine derartige Höhe
zusammengedrückt
werden, dass die Auftragfläche
unabhängig
von der Produkthöhe
im Sitz bis in Höhe der
freien Oberfläche
des Produkts abgesenkt werden kann, um das Auftragen von im Wesentlichen dem
ganzen Produkt zu ermöglichen,
wobei das Produkt fest im Sitz angeordnet ist.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist die Auftrageinheit in der Lage, selektiv von einer
Ruhestellung, in der die Produktoberfläche sich in der Höhe oder
unter der Auftragfläche befindet,
in eine Auftragposition überzugehen,
in der die Produktoberfläche
sich im Wesentlichen in Höhe der
Auftragfläche
befindet.
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Um
Produkt aufzutragen, ordnet man die Auftrageinheit auf der zu behandelnden
Fläche
an. Durch Ausüben
eines Drucks auf den Applikator wird dieser zumindest teilweise
zusammengedrückt,
so dass das Produkt mit der zu behandelnden Fläche in Kontakt kommt. In diesem
Moment trägt
man zum Beispiel durch kleine kreisförmige Bewegungen Produkt auf
die Fläche
auf. Bei Nachlassen des auf den Applikator ausgeübten Drucks weicht die freie
Oberfläche
des Produkts ins Innere des Sitzes zurück. Nur die Auftragfläche des
elastisch verformbaren Elements bleibt mit der zu behandelnden Fläche in Kontakt.
Diese freie Fläche
kann dann verwendet werden, um die Verteilung des Produkts zu perfektionieren,
ohne weiteres Produkt hinzuzufügen,
und/oder das Produkt zu verwischen.
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Vorzugsweise
erfolgt der Übergang
in die Auftragstellung durch zumindest teilweises Zusammendrücken des
Applikators als Reaktion auf das Ineingriffbringen der Auftragfläche mit
einer zu behandelnden Oberfläche.
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Der
Produktstick kann auf einen steifen oder halbsteifen Boden montiert
sein, der Befestigungsmittel aufweist, die insbesondere durch Einrasten, Bajonettbefestigung
oder Schraubbefestigung mit komplementären Mitteln zusammenwirken
können, die
auf einer steifen oder halbsteifen Grundplatte des Applikatorträgerelements
vorgesehen sind. Die Grundplatte des Applikatorträgers sowie
der Boden des Produktträgers
können
durch Formen eines thermoplastischen Materials wie zum Beispiel
eines Polyethylens oder eines Polypropylens erhalten werden.
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Vorzugsweise
weist die Auftrageinheit einen lösbaren
Deckel auf, der die Auftragfläche
bedecken kann. Ein solcher Deckel kann entweder am Applikatorträger oder
am Produktträger
befestigt sein. Die Befestigung des Deckels kann durch Schraubbefestigung,
Einrasten oder Bajonettbefestigung erfolgen.
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Der
Applikator kann seinerseits durch Schweißen, Kleben oder Einpassen
auf dem Applikatorträgerelement
befestigt sein.
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Vorzugsweise
bildet das Applikatorträgerelement
ein Greiforgan für
den Applikator. Ein Handgriff, der integrierender Bestandteil des
Applikatorträgers oder
insbesondere lösbar
auf diesem letzteren befestigt ist, kann außerdem vorgesehen werden, um
das Auftragen des Produkts an der gewünschten Stelle zu erleichtern.
Alternativ kann der Stiel fest mit dem Produktträger verbunden sein.
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Gemäß einer
ersten Ausführungsform
weist der Applikator mindestens einen Schaumstoffblock mit offenen,
halboffenen oder geschlossenen Zellen auf. Der Schaumstoff kann
ein Polyvinylchlorid- (PVC), Polyurethan-, Polyether-, Polyester-,
oder ein Elastomerschaumstoff vom Typ SBR (Synthetic Butadiene Rubber),
NBR, Silicon oder Nitril usw. sein.
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Gemäß einer
besonderen Ausführungsform weist
der Applikator mehrere konzentrische Schaumstoffblöcke auf,
die um den Sitz herum angeordnet sind.
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Alternativ
weist der Applikator einen Stapel von mehreren Schaumstoffblöcken auf,
wobei jeder der Schaumstoffblöcke
eine zentrale Aussparung aufweist, die ihn von einer Seite zur anderen
durchquert, wobei die Schaumstoffblöcke so gestapelt sind, dass
ihre jeweiligen Aussparungen im Wesentlichen fluchtend angeordnet
sind und so einen Sitz bilden, der sich über die ganze Höhe des so
geformten zusammendrückbaren
Elements erstreckt.
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Es
können
Mittel vorgesehen sein, um gleichmäßig oder bevorzugt das Zusammendrücken des
Applikators zu begünstigen.
Solche Mittel können
aus einer oder mehreren Kehlen bestehen, die um den ganzen oder
einen Teil des Sitzes herum geformt sind.
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Gemäß einer
anderen Ausführungsform kann
der Applikator einen einen Faltenbalg bildenden Abschnitt aufweisen.
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Die
Auftragfläche
kann mit einem Florbelag, einem Textilstoff oder einem Raster bedeckt
sein, um das Auftragen des Produkts zu begünstigen und dessen Sanftheit
zu erhöhen.
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Das
aufzutragende Produkt kann ein Blusher, ein Rouge, ein Lidschatten,
ein Lippenstift, ein Fond de Teint, ein Pflegeprodukt, ein Sonnenschutzprodukt
oder ein Haarpflegeprodukt usw. sein.
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Gemäß einem
anderen Aspekt der Erfindung wird ebenfalls ein Auftragset gemäß Anspruch
20 hergestellt.
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Ein
solches Set kann außerdem
mehrere Produktträgerelemente
aufweisen, die Produkte unterschiedlicher Beschaffenheit und/oder
Farbe enthalten.
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Abgesehen
von den oben erläuterten
Maßnahmen
besteht die Erfindung aus einer gewissen Anzahl weiterer Maßnahmen,
die nachfolgend anhand von nicht einschränkend zu verstehenden Ausführungsbeispielen
erläutert
werden, die unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren beschrieben werden.
Es zeigen:
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die 1, 2, 3A, 3B und 4A–4C eine
erste Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Auftrageinheit;
-
5A eine
zweite Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Auftrageinheit;
-
5B eine
dritte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Auftrageinheit;
-
5C eine
vierte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Auftrageinheit;
-
die 6A–6C eine
fünfte
Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Auftrageinheit;
-
7A eine
sechste Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Auftrageinheit;
-
7B eine
siebte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Auftrageinheit;
und
-
8 ein
Auftragset, das mehrere erfindungsgemäße Auftrageinheiten enthält.
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Die 1, 2, 3A, 3B und 4A–4C,
auf die nun Bezug genommen wird, stellen eine Auftrageinheit gemäß einer
ersten Ausführungsform
dar. Die Einheit 1 mit der Achse X enthält ein Applikatorträgerelement 2 und
ein Produktträgerelement 30.
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Der
Applikatorträger 2 besitzt
eine steife Grundplatte 3, die von einer Querwand 4 gebildet wird,
die in ihrer Mitte von einem Loch 5 mit einem geringfügig größeren Querschnitt
als der Querschnitt des Produktsticks 31 durchquert wird,
der auf dem Produktträger 30 angeordnet
ist. Die Querwand 4 ist mit einer seitlichen Schürze 6 verbunden,
von der ein der Querwand 4 entgegengesetzt liegendes Ende
offen ist.
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Auf
die Oberfläche
der Wand 4 entgegengesetzt zur Schürze 6 ist ein Auftragorgan
geklebt, das aus einem Schaumstoffblock 7 geformt ist,
der von einem axialen Sitz 8 zylindrischer Form und mit
einem Querschnitt gleich dem Querschnitt des Lochs 5 durchquert
wird. Der Sitz 8 erstreckt sich über die ganze axiale Höhe des Schaumstoffblocks 7.
Er mündet über eine Öffnung 13,
die in der Mitte einer vom Schaumstoffblock entgegengesetzt zur
Querwand 4 gebildeten Auftragfläche 9 ausgebildet
ist. Die Öffnung 13 hat
einen Querschnitt im Wesentlichen gleich dem Querschnitt des Sitzes 8.
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Auf
der der seitlichen Schürze 6 entgegengesetzten
Seite trägt
die Querwand 4 eine Schürze 10, deren
Außenfläche ein
Gewinde 11 trägt,
das mit einem entsprechenden Gewinde 24 zusammenwirken kann,
das auf der Innenfläche
einer lösbaren
Kappe 12 vorgesehen ist.
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Der
Produktträger 30 besitzt
einen Boden 38, der von einer Querwand 32 gebildet
wird, die mit einer seitlichen Schürze 33 verbunden ist,
deren Außenquerschnitt
geringfügig
kleiner ist als der Innenquerschnitt der seitlichen Schürze 6 des
Applikatorträgers 2.
Die seitliche Schürze 33 ist
an ihrem der Querwand 32 entgegengesetzt liegenden Ende
offen. Zwei einander diametral gegenüberliegende Zapfen 34, 35 sind
auf der Außenfläche der
seitlichen Schürze 33 angeordnet,
um mit entsprechenden Sitzen 22, 23, die auf der
Innenfläche
der seitlichen Schürze 6 vorgesehen
sind, ein Bajonettbefestigungssystem zu bilden.
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Auf
der Seite der Querwand 32 entgegengesetzt zur seitlichen
Schürze 33 ist
ein axialer Schacht 36 mit einem Querschnitt ausgebildet,
der kleiner ist als der Querschnitt der seitlichen Schürze 33 und
geringfügig
kleiner als der Querschnitt des axialen Sitzes 8, der vom
Schaumstoffblock 7 des Applikatorträgers 2 gebildet wird.
Der axiale Schacht 36 begrenzt mit einem entsprechenden
Abschnitt der Wand 32 einen Becher, der einen Stick 31 eines
Schminkprodukts P, wie zum Beispiel ein Fond de Teint, aufnehmen
kann. Der Stick 31 wird durch Festklemmen innerhalb des
Bechers gehalten. Mittel vom Typ Flügeln oder Rippen (nicht dargestellt)
können
am Boden oder auf den Seiten des Bechers vorgesehen werden, um die
Befestigung des Sticks 31 im Becher zu verbessern.
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Eine
Wand 37 schneidet den Querschnitt der seitlichen Schürze 33 in
zwei gleiche Teile und bildet einen Schlüssel, um durch eine relati ve
Drehung des Produktträgers 30 bezüglich des
Applikatorträgers um
einige Grad das Ineingriffbringen der Zapfen 34, 35 des
Bajonettsystems mit den auf dem Applikatorträger vorgesehenen entsprechenden
Sitzen 22, 23 zu erlauben. Der Schlüssel 37 erleichtert
ebenfalls den Ausbau der zwei Teile der Auftrageinheit 1.
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Die
Grundplatte 3 des Applikatorträgers 2 sowie der Boden 38 des
Produktträgers 30 werden durch
Formen von Polypropylen erhalten.
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So
wird eine Einheit 1 geformt, die einen Applikatorträger 2 und
einen Produktträger 30 aufweist, die
voneinander getrennt werden können,
um nach Wunsch entweder das einem gegebenen Applikator zugeordnete
Produkt oder den einem gegebenen Produkt zugeordneten Applikator
auszuwechseln.
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In
der montierten Stellung, wie sie in 3A dargestellt
ist, befindet sich der Stick im Inneren des vom Schaumstoffblock 7 definierten
Sitzes 8, wobei die freie Fläche des Produkts P sich unter
der Auftragfläche 9 befindet.
Als Beispiel beträgt
die Höhe des
Sticks etwa 10 mm für
einen Sitz 8, dessen Tiefe in der Ruhestellung etwa 13
mm beträgt.
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Zum
Auftragen von Produkt, was in 3B gezeigt
ist, wird der Applikator 1 auf die Haut aufgelegt, was
ein Zusammendrücken
(zumindest teilweise) des Schaumstoffs 7 bewirkt, bis die
freie Oberfläche
des Produkts P sich im Wesentlichen in Höhe der Auftragfläche 9 befindet.
Der Stick 31 von Produkt P steht dann mit der Haut in Kontakt,
wobei die Auftragfläche
eine gute Verteilung des Produkts auf der Haut ermöglicht.
Nachdem sie den Druck auf den Applikator 1 beendet hat,
kann die Benutzerin das Produkt mit der Auftragfläche 9 verwischen.
Das Produkt kann so in Abhängigkeit
vom auf den Applikator ausgeübten
Druck und in Abhängigkeit
von der Dauer, wäh rend
der der Druck ausgeübt
wird, perfekt dosiert und aufgetragen werden. Im Laufe der Benutzungen verringert
sich der Produktpegel im Sitz, bis zur im Wesentlichen vollständigen Verwendung
des Produkts.
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Wenn
die Benutzerin ein anderes Schminkergebnis erhalten möchte, insbesondere
durch das Auftragen einer dickeren Produktschicht, dreht sie den
Schlüssel 37 des
Produktträgers 30 derart,
dass die Zapfen 34, 35 aus ihren Sitzen 22 bzw. 23 gelöst werden
und der Applikatorträger 2 vom
Produktträger 30 getrennt
werden kann. Sie nimmt dann einen anderen Applikatorträger mit
einem Schaumstoff 7, der einen anderen Oberflächenzustand
und/oder eine andere Dichte hat, und montiert ihn auf den gleichen Produktträger 30.
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In 4A ist
eine Auftrageinheit 1 des oben beschrieben Typs mit einem
Stick 31 von Fond de Teint einer gegebenen Farbe dargestellt,
der mit Hilfe eines aus einem Schaumstoffblock 7 mit geringer
Zusammendrückbarkeit
bestehenden Applikators aufgetragen werden soll, um eine Schicht
des Fond de Teint von relativ geringer Dicke an einer ersten Stelle des
Gesichts der Benutzerin aufzutragen.
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4B zeigt
den gleichen Produktträger 30. Dagegen
wurde der Applikatorträger 2 durch
einen Applikator ersetzt, der einen weniger dichten Schaumstoffblock 7 verwendet,
um eine dickere Schicht des gleichen Produkts auf eine andere Stelle des
Gesichts aufzutragen.
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In 4C wird
der Applikatorträger 2 erneut ausgetauscht
und durch einen Applikatorträger 2 mit noch
anderer Dichte ersetzt, dessen Auftragfläche 9 einen Florbelag 21 aufweist,
um an den Stellen, an denen das Produkt mit den Auftrageinheiten
der 4A und 4B aufgetragen
wurde, eine "Endbehandlung" durchzuführen.
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Die
Ausführungsform
der 5A unterscheidet sich von der vorhergehenden Ausführungsform
dadurch, dass der Applikatorträger 2 dazu
bestimmt ist, durch Schraubverbindung auf den Produktträger 30 montiert
zu werden. Zu diesem Zweck weist der Produktträger 30 auf der Außenfläche der seitlichen
Schürze 33 ein
Gewinde 39 auf, das mit einem entsprechenden Gewinde 14 zusammenwirken kann,
das auf der Innenfläche
der seitlichen Schürze 6 des
Applikatorträgers 2 vorgesehen
ist. Anstatt auf den Applikatorträger geschraubt zu sein, wird
der Deckel 12 durch Einrasten mittels einer Anordnung aus Wulst 15 und
Kehle 16 lösbar
montiert.
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Außerdem besteht
der auf dem Applikatorträger
angeordnete Applikator 7 aus einer axialen Stapelung von
ringförmigen
Schaumstoffblöcken 7', 7'', 7''', wobei jeder
der Blöcke
unterschiedliche Härten
oder Dichten aufweisen kann, um beim Auftragen des Produkts Nuancen
zu ermöglichen.
Die Stapelung kann durch Formen oder durch Kleben der verschiedenen
gestapelten Blöcke
erhalten werden. Obwohl sie eine bevorzugte Lösung darstellen, sind nicht
alle Blöcke
der Stapelung unbedingt elastisch zusammendrückbar. Zum Beispiel kann der
an die Auftragfläche 9 angrenzende
Block 7''' aus einem steifen thermoplastischen
Sintermaterial bestehen, während
die anderen Blöcke 7' und 7'' aus elastisch zusammendrückbarem
Schaumstoff sind.
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Die
Ausführungsform
der 5B unterscheidet sich von der vorhergehenden dadurch,
dass die Blöcke 7', 7'' anstatt axial gestapelt zu sein,
konzentrisch um den Sitz 8 herum angeordnet sind. Die lösbare Befestigung
des Applikatorträgers 2 auf
dem Produktträger 30 erfolgt
durch Einrasten mittels einer Anordnung aus Wulst 40 und
Kehle 17. In gleicher Weise wie bei der vorhergehenden
Ausführungsform wird
der lösbare
Deckel 12 auf den Applikatorträger 2 montiert.
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In
der Ausführungsform
der 5C weist der ringförmige Schaumstoffblock mehrere
Umfangskehlen 18, 19, 20 auf, die sich
ganz um den Sitz 8 herum erstrecken und auf verschiedenen
axialen Höhen
angeordnet sind. Solche Kehlen ermöglichen es, das Zusammendrücken des
Schaumstoffblocks 7 zu begünstigen, wenn die Auftragfläche 9 mit
der zu behandelnden Fläche
in Eingriff gebracht wird. Dadurch wird die Sanftheit des Auftragens
erhöht.
Dieses Merkmal ist für
Sticks mit geringem Querschnitt und relativ großer Höhe, wie zum Beispiel Lippenstifte, besonders
vorteilhaft. Die lösbare
Befestigung des Produktträgers 30 auf
dem Applikatorträger 2 erfolgt durch
ein Bajonettsystem (22, 23, 34, 35)
gleich demjenigen der Ausführungsform
der 1, 2, 3A, 3B und 4A–4C.
Außerdem
ist die Auftragfläche 9 mit
einem Florbelag 21, 30 aus Nylonfasern bedeckt,
um die Sanftheit beim Auftragen noch zu verbessern.
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In
der Ausführungsform
der 6A–6C erstrecken
sich im Unterschied zur vorherigen Ausführungsform die Kehlen 18, 19, 20 nur über die
Hälfte
des Umfangs des Schaumstoffblocks 7, um, wie in 6C gezeigt,
eine verstärkte
Verformung der Seite zu erlauben, auf der solche Kehlen 18, 19, 20 ausgebildet
sind. Eine solche Konfiguration ist besonders geeignet, wenn die
freie Oberfläche
des Produktsticks 31 eine Schräge bildet. In diesem Fall sind die
Kehlen bevorzugter Verformung 18, 19, 20 gegenüber der
Hälfte
geringerer Höhe
des Sticks 31 angeordnet.
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In
der Ausführungsform
der 7A besteht der auf den Applikatorträger 2 montierte
Applikator aus einem ringförmigen
Element 25, dessen Körper über mindestens
einen Teil seiner Höhe
einen Faltenbalg bildet. Ein solches einen Faltenbalg bildendes Element
kann durch Formen eines Elastomermaterials oder eines Polyethylens
geringer Dichte erhalten werden. Die vom oberen Bereich des Falten balgs
gebildete Auftragfläche
ist mit einem aus Rayonfasern bestehenden Florbelag 21 bedeckt.
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Die
Ausführungsform
der 7B unterscheidet sich von der Ausführungsform
der 7A dadurch, dass der Applikatorträger 2 fest
mit einem lösbaren
Handgriff 27 länglicher
Form verbunden ist, der im Wesentlichen lotrecht zur Achse des Sitzes 8 ausgerichtet
ist. Die lösbare
Befestigung des Handgriffs 27 am Applikatorträger 2 erfolgt
durch Einrasten.
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8,
auf die nun Bezug genommen wird, zeigt ein Auftragset 100 eines
Schminkprodukts. Das Set ist in Form eines Gehäuses 101 konfiguriert,
das einen Boden 102 aufweist, an den ein Deckel 103 angelenkt
ist. Auf der Innenfläche
des Deckels 103 ist ein Spiegel 104 angeordnet,
um das Auftragen des Schminkprodukts zu erleichtern.
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Am
Boden des Gehäuses
ist ein Schaumstoffblock 111 angeordnet, der mehrere Aussparungen 105–110 begrenzt.
Die Sitze 105–107 sind
dazu bestimmt, drei Produktträger 30, 30', 30'' aufzunehmen, die je einen Stick
eines Produkts mit eigener Farbe, Textur und/oder Beschaffenheit
tragen. Die Sitze 108–110 sind
dazu bestimmt, drei Applikatorträger 2, 2', 2'' aufzunehmen, die je einen Applikator
mit eigenen Auftragmerkmalen aufweisen.
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Die
Verbraucherin wählt
aus diesen Sätzen von
verschiedenen Applikatorträgern 2, 2', 2'' und verschiedenen Produktträgern 30, 30', 30'' das Paar von Applikator und Produkt
aus, das für
das von ihr gewünschte
Auftragen geeignet ist. Selbstverständlich kann der Applikatorträger nach
jedem Auftragen unter den Wasserhahn gehalten werden, um ihn zu reinigen
und zu vermeiden, dass das Auftragen eines gegebenen Produkts durch
mögliche
Reste eines anderen, vor her mit Hilfe des gleichen Applikators aufgetragenen
Produkts verschmutzt wird.
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Die
obige ausführliche
Beschreibung bezog sich auf bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung.
Es ist klar, dass Varianten hinzugefügt werden können, ohne sich von der Erfindung,
wie sie nachfolgend beansprucht wird, zu entfernen.