DE60215402T2 - Auftrageinheit, insbesondere für ein Schminkprodukt und Auftragset - Google Patents

Auftrageinheit, insbesondere für ein Schminkprodukt und Auftragset Download PDF

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D40/00Casings or accessories specially adapted for storing or handling solid or pasty toiletry or cosmetic substances, e.g. shaving soaps or lipsticks
    • A45D40/02Casings wherein movement of the lipstick or like solid is a sliding movement
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
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    • A45D40/00Casings or accessories specially adapted for storing or handling solid or pasty toiletry or cosmetic substances, e.g. shaving soaps or lipsticks
    • A45D40/26Appliances specially adapted for applying pasty paint, e.g. using roller, using a ball

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Auftrageinheit, insbesondere für ein Schminkprodukt. Eine solche Auftrageinheit kann insbesondere zum Auftragen eines Blushers, eines Lidschattens, eines Rouge, eines Lippenstifts, eines Fond de Teint, einer Pflegecreme, eines Sonnenschutz- oder Haarpflegeprodukts verwendet werden. Allgemeiner kann sie zum Auftragen jedes abreibbaren Produkts verwendet werden. Die Erfindung betrifft auch ein Auftragee, das mindestens eine erfindungsgemäße Auftrageinheit aufweist.
  • Es sind heute verschiedene Typen von Applikatoren bekannt, die insbesondere für Schminkprodukte verwendet werden. Unter anderen sind die Applikatoren vom Typ "Streichhölzer" oder "Q-tip" bekannt, die in Form eines Stabs vorliegen, dessen eines Ende durch Eintauchen in oder Bespritzen mit Kosmetikprodukten geladen wird. Diese erste Kategorie hat den Nachteil, beim Auftragen zuviel Produkt aufzubringen. Außerdem erlaubt es diese Art von Applikator nicht, das aufgetragene Produkt zu verstreichen. Schließlich sind diese Applikatoren aufgrund ihrer Konfiguration im Allgemeinen zerbrechlich.
  • Es sind ebenfalls Applikatoren bekannt, auf deren Oberfläche ein Produkt vom Typ Kosmetikprodukt gepresst oder verdichtet wird. Einer der Hauptnachteile dieser Applikatoren hängt mit ihrer geringen Autonomie zusammen. Im Allgemeinen werden diese Applikatoren als Proben verwendet.
  • Schließlich sind Applikatoren vom Typ "Puderquaste" bekannt, die in Kombination mit einem Gehäuse verwendet werden, das mindestens eine Schale aufweist, in die Kosmetikprodukte gegossen oder in ihr verdichtet werden. Diese Puderdosen sind relativ teuer.
  • Das Patent FR 2 642 675 beschreibt einen Spender eines festen oder pastösen Produkts, das in einem Reservoir enthalten ist, welches eine Ausgabeöffnung aufweist, wobei das Produkt mittels eines Antriebsmechanismus zur Ausgabeöffnung gedrückt wird. Gemäß dieser Druckschrift sind die Ränder der Ausgabeöffnung mit einer Beschichtung wie einem Florbelag oder einem Schaumstoff geringer Stärke bedeckt, um das Auftragen des Produkts zu ermöglichen. Die in diesem Patent beschriebene Vorrichtung hat einen komplexen Betrieb und ist relativ teuer in der Herstellung.
  • Es gibt auch andere Typen von Applikatoren, von der Art Schuhcreme-Applikatoren, bei denen das aufzutragende Produkt in einer Tube enthalten ist, auf die ein Schaumstoffblock montiert ist, der ein Loch aufweist, das einen Kanal begrenzt, der mit der Tube in Verbindung steht. Bei diesen Applikatoren wird das Produkt durch Ausüben eines Drucks auf die Wände der Tube, um das Produkt zu zwingen, in den Kanal des Applikators überzugehen und es an die Auftragfläche zu bringen, in die Höhe der Auftragfläche gebracht. Abgesehen vom Platzbedarf sind diese Vorrichtungen nicht geeignet für Produkte vom Typ Schminkprodukte, hauptsächlich aufgrund der Schwierigkeit, das aufgetragene Produkt korrekt zu dosieren.
  • Die Patente FR 1 272 557 , US 1 899 386 und US 2 450 919 beschreiben Applikatoren für ein Produkt, im Allgemeinen in Form eines Pulvers, bei denen das Pulver in einem Sitz enthalten ist, der in einem Schaumstoffblock ausgebildet ist und dessen freies Ende mit einem Sieb in Form einer perforierten Folie, eines Gewebes oder eines anderen porösen Materials bedeckt ist. Bei diesen Vorrichtungen ist das Produkt im so geformten Sitz frei, was das dosierte Auftragen des Produkts erschwert. Außerdem neigen die Öffnungen, Poren oder anderen in der den hohlen Sitz verschließenden Folie ausgebildeten Löcher dazu, schnell zu verschmutzen, wodurch die Vorrichtung un brauchbar wird. Schließlich sind solche Vorrichtungen nicht geeignet für Produkte von stärkerer Konsistenz, wie zum Beispiel Lippenstifte.
  • Die im Patent US 1 524 008 beschriebene Vorrichtung, wie auch die in den oben erwähnten Druckschriften US 1 899 386 und US 2 450 919 beschriebenen Vorrichtungen, enthält einen Boden, der integrierender Bestandteil des Schaumstoffblocks ist, in dem der Sitz ausgebildet ist. Die in diesem Sitz enthaltene Seife ist nicht fest mit dem Sitz verbunden, was ihr im Laufe der Benutzungen eine immer größere axiale Mobilität verleiht. Diese insbesondere axiale Mobilität macht das Auftragen des Produkts sehr schwierig genau zu dosieren, wobei die Schwierigkeit beim Auftragen noch dadurch verstärkt wird, dass der Boden nicht steif oder halbsteif ist. Diese Präzisions- und Dosierungsprobleme sind aber nicht kritisch, wenn das Produkt eine Seife ist, wie im Patent US 1 524 008 .
  • Aus dem Patent FR-2 754 985 ist ein Applikator für ein abreibbares Produkt bekannt, der einen Schaumstoffblock aufweist, von dem mindestens eine Fläche eine Auftragfläche des Produkts aufweist, und der ein Loch mit einer Achse A besitzt, das an der Auftragfläche mündet. Der Schaumstoffblock begrenzt mindestens einen Sitz, in dem ein Produktstick angeordnet ist, der eine freie Oberfläche hat. Der Schaumstoffblock ist so konfiguriert, dass er selektiv von einer Ruhestellung, in der die freie Oberfläche sich in Höhe oder unter der Auftragfläche befindet, in eine Auftragposition übergeht, in der das elastisch verformbare Element zumindest teilweise gemäß der Achse A zusammengedrückt ist, und in der die freie Oberfläche sich im Wesentlichen in Höhe der Auftragfläche befindet.
  • Die Druckschrift FR-782500 beschreibt einen Applikator gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Der Schaumstoffblock ist unumkehrbar auf einem steifen Träger befestigt, wobei das Produkt in den offenen Zellen des Schaumstoffs oder direkt am Träger befestigt sein kann. Aufgrund dieser Konfiguration ist für die Verbraucherin der Produktstick vom Applikator untrennbar, jede Auftrageinheit ist ein für alle Mal durch Auftrageigenschaften des Applikators und für ein gegebenes Produkt definiert.
  • Es stellt sich aber heraus, dass es wünschenswert sein könnte, der Verbraucherin die Möglichkeit anzubieten, in Abhängigkeit vom Zustand ihrer Haut, vom gewünschten Schminkergebnis, oder ganz einfach von ihrer momentanen Laune, ein durch seine Beschaffenheit, seine Farbe oder seine Textur unterschiedliches Produkt aufzutragen. Auch kann es bei einem Produktwechsel, oder in einer nicht mit einem solchen Wechsel verbundenen Weise, für die Benutzerin wünschenswert sein, den Applikator, und insbesondere die Auftragfläche und/oder die Zusammendrückeigenschaften des Applikators, insbesondere in Abhängigkeit von der angestrebten Sanftheit, oder im Fall eines Schminkprodukts vom angestrebten Ergebnis, zu wechseln.
  • Bei der aus dem Patent FR-2 754 985 bekannten Vorrichtung gibt es diese Möglichkeiten nicht, und nachdem die Verbraucherin eine Auftrageinheit gekauft hat, ist sie dazu "verdammt", mit ihrer besonderen Auftrageinheit jeden Tag das gleiche Produkt auf die gleiche Weise aufzutragen. Sie kann ein gegebenes Produkt nicht wie es ihr gefällt je nach dem gewünschten Ergebnis oder je nach der Stelle, wo das Produkt aufgetragen werden soll, auf verschiedene Weise auftragen.
  • Das Patent FR 782 500 beschreibt einen Rasierpinsel, der in Kombination mit einer Rasierseife einen Schaumstoffring aufweist, der das Ende der Seife umgibt, um den Schaum aufzufangen und ihn auf der zu rasierenden Fläche zu verteilen.
  • Gemäß dieser Druckschrift ist die axiale Stellung des Seifenstücks im ringförmigen Schwamm einstellbar. So ist es nicht ausgeschlossen, dass der Benutzer die freie Oberfläche der Seife aus dem vom ringförmigen Schaumstoffblock begrenzten Sitz austreten lässt, und dies unabhängig von jeder auf den Schaumstoff ausgeübten Beanspruchung, so dass der Schutz der Seife, insbesondere bezüglich der Außenumgebung, nicht korrekt gewährleistet ist. Die Gefahren einer Beschädigung oder eines unerwünschten Austrocknens der Seife, wenn diese deutlich aus dem Schaumstoff austritt, sind groß.
  • Daher ist es einer der Gegenstände der vorliegenden Erfindung, eine kostengünstige Auftrageinheit herzustellen, die nicht die oben bezüglich der bisher bekannten Applikatoren erwähnten Nachteile aufweist.
  • Es ist ein allgemeiner Gegenstand der Erfindung, eine Auftrageinheit zu liefern, die sowohl bezüglich des aufzutragenden Produkts als auch bezüglich der Auftragweise modulierbar ist.
  • Es ist insbesondere ein Gegenstand der Erfindung, eine Auftrageinheit zu liefern, die für ein gegebenes Produkt unterschiedliche Auftrageigenschaften, insbesondere in Abhängigkeit vom angestrebten Ergebnis, und/oder für eine gegebene Auftrageigenschaft das Auftragen von Produkten unterschiedlicher Beschaffenheit und/oder Farbe erlaubt.
  • Weitere Gegenstände der Erfindung gehen detailliert aus der nachfolgenden Beschreibung hervor.
  • Erfindungsgemäß werden diese Ziele durch die Herstellung einer Auftrageinheit gemäß Anspruch 1 erreicht.
  • Unter "im Wesentlichen fest" wird derart eingebaut verstanden, dass in der Ruhestellung, d.h. in Abwesenheit einer Beanspruchung, die insbesondere axial auf den Applikator ausgeübt wird, die freie Oberfläche des Produkts nur unter oder im Wesentlichen in Höhe der Auftragfläche angeordnet sein kann.
  • Vorzugsweise ist der Applikator fest auf einem Applikatorträgerelement angeordnet, wobei das Produktträgerelement bezüglich des Applikatorträgerelements lösbar montiert ist.
  • In der Ruhestellung, d.h., wenn insbesondere der Applikator nicht mehr gegen die zu behandelnden Fläche gedrückt ist, ist der Stick vollständig im Inneren des vom Applikator begrenzten Sitzes enthalten. Sein Schutz, insbesondere bezüglich der Außenumgebung, ist gut.
  • Im Unterschied zu bestimmten Auftrageinheiten für Produkte wie Schuhcreme, und bei denen ein Applikator aus Schaumstoff, der von einem axialen Loch durchquert wird, ausgehend von einem angesetzten Reservoir, insbesondere in Form einer zusammendrückbaren Tube, mit Produkt gespeist wird, definiert erfindungsgemäß der Sitz ein autonomes Reservoir für das Produkt, das im Allgemeinen in Form eines Sticks vorliegt. Erfindungsgemäß ist so die Gesamtheit des Produkts im Inneren des vom Applikatorträger und vom Produktträger gebildeten Aufbaus enthalten.
  • Vorzugsweise erstreckt sich der Sitz über die ganze Höhe des Applikators und mündet an der Auftragfläche über eine Öffnung, deren Querschnitt im Wesentlichen gleich dem Querschnitt des Sitzes ist (zumindest in ihrem der Öffnung benachbarten Bereich). In anderen Worten ist er in der Auftragstellung nicht von einem Sieb oder einem anderen perforierten oder porösen Element bedeckt, das ihn von der Fläche isolieren kann, auf die das Produkt aufgetragen wird.
  • Aufgrund des lösbaren Charakters der Befestigung zwischen dem Applikatorträger und dem Produktträger hat die Verbraucherin so die Wahl, ein gegebenes Produkt auf verschiedene Weisen aufzutragen, insbesondere, um ein unterschiedliches Schminkergebnis zu erhalten. Auch hat sie mit der gleichen Auftrageinheit die Wahl, die Farbe, die Beschaffenheit oder die Textur des Produkts, das sie aufzutragen wünscht, zu ändern, indem sie einfach den ihrer Auftrageinheit zugeordneten Produktträger auswechselt. Zwischen zwei Auftragvorgängen von zwei verschiedenen Produkten mit dem gleichen Applikator kann dieser unter den Wasserhahn gehalten werden, damit das Auftragen des zweiten Produkts nicht von möglichen Resten des ersten Produkts verschmutzt wird.
  • Da es fest auf dem Produktträgerelement angeordnet ist, ist das Produkt zumindest axial ortsfest im Inneren des vom Applikator begrenzten Sitzes positioniert. Daher erfolgt das Auftragen durch Verschieben (Zusammendrücken/Entspannen) der Oberfläche des das Produkt umgebenden, elastisch verformbaren Elements, wobei die Verschiebung selektiv dazu beiträgt, das Produkt "freizulegen" und seine freie Oberfläche im Wesentlichen in die Höhe der Auftragfläche zu bringen, um es direkt auf eine zu behandelnde Fläche aufzutragen. Das Produkt kann axial von Verankerungsmitteln (Flügel oder Rippen) blockiert werden, die an einem Boden des Produktträgers oder an seinen Seiten vorgesehen sind.
  • Die Tatsache, dass das Produkt fest im Inneren des Sitzes gehalten wird, trägt zum Erhalt einer noch genaueren Dosierung des aufgetragenen Produkts bei.
  • Das Produkt kann ins Innere des vom elastisch zusammendrückbaren Block begrenzten Sitzes gegossen oder darin verdichtet werden. Es kann auch vorher in einen vom Produktträger gebildeten Becher gegossen oder darin verdichtet werden. Der Zusammenbau des Produktträgers und des Applikatorträgers erfolgt erst später.
  • Das Produkt kann in Form einer Paste vorliegen, die durch Mischen einer festen Partikelphase entweder mit einer flüssigen Phase oder mit einem Bindemittel, insbesondere einer fetten Phase, in einem Lösungsmittel erhalten wird. Sie kann auch in Form eines Produkts auf der Basis von wärmeschmelzbaren Wachsen oder eines Gels vorliegen, das heiß gegossen wird. Je nach der Art der gewählten Zusammensetzung erfolgt die Verfestigung also nach dem Formen entweder durch Verdampfung von Wasser oder von Lösungsmittel, oder durch Abkühlen, oder durch chemische Reaktion. Das Produkt kann eine anhydride Paste sein, die heiß oder kalt insbesondere in eine geschmeidige Form gegossen wird, die an die Form des zu erhaltenden Sticks angepasst ist. Alternativ enthält das zu gießende Produkt außer farbigen Pigmenten, Füllstoffen und Bindemitteln, Calciumsulfat-Hemihydrat (CaSO4, ½ H2O) und eine ausreichende Menge Wasser, um eine gießbare Mischung zu erhalten, wobei die Verfestigung durch Bildung von Calciumsulfat-Dihydrat (CaSO4, 2H2O) stattfindet. Nach dem Erstarren der Zusammensetzung kann der Stick aus der Form genommen und auf dem Produktträger befestigt werden. Alternativ kann der Produktträger selbst einen Teil der Form begrenzen, in die die Zusammensetzung direkt gegossen wird.
  • Weiter alternativ kann der vom elastisch zusammendrückbaren Element gebildete Sitz die Form bilden, in die die Zusammensetzung direkt gegossen wird. Zu diesem Zweck wird, nachdem der lösbare Deckel positioniert und die Vorrichtung mit dem Kopf nach unten angeordnet wurde, die Zusammensetzung über eine im Produktträger vor gesehene entsprechende Öffnung in den vom Applikator gebildeten Sitz gegossen. Eine Kapsel, die insbesondere eingerastet, geklebt oder geschweißt ist, kann anschließend verwendet werden, um die Öffnung des Produktträgers zu verschließen.
  • Vorzugsweise kann das elastisch zusammendrückbare Element auf eine derartige Höhe zusammengedrückt werden, dass die Auftragfläche unabhängig von der Produkthöhe im Sitz bis in Höhe der freien Oberfläche des Produkts abgesenkt werden kann, um das Auftragen von im Wesentlichen dem ganzen Produkt zu ermöglichen, wobei das Produkt fest im Sitz angeordnet ist.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Auftrageinheit in der Lage, selektiv von einer Ruhestellung, in der die Produktoberfläche sich in der Höhe oder unter der Auftragfläche befindet, in eine Auftragposition überzugehen, in der die Produktoberfläche sich im Wesentlichen in Höhe der Auftragfläche befindet.
  • Um Produkt aufzutragen, ordnet man die Auftrageinheit auf der zu behandelnden Fläche an. Durch Ausüben eines Drucks auf den Applikator wird dieser zumindest teilweise zusammengedrückt, so dass das Produkt mit der zu behandelnden Fläche in Kontakt kommt. In diesem Moment trägt man zum Beispiel durch kleine kreisförmige Bewegungen Produkt auf die Fläche auf. Bei Nachlassen des auf den Applikator ausgeübten Drucks weicht die freie Oberfläche des Produkts ins Innere des Sitzes zurück. Nur die Auftragfläche des elastisch verformbaren Elements bleibt mit der zu behandelnden Fläche in Kontakt. Diese freie Fläche kann dann verwendet werden, um die Verteilung des Produkts zu perfektionieren, ohne weiteres Produkt hinzuzufügen, und/oder das Produkt zu verwischen.
  • Vorzugsweise erfolgt der Übergang in die Auftragstellung durch zumindest teilweises Zusammendrücken des Applikators als Reaktion auf das Ineingriffbringen der Auftragfläche mit einer zu behandelnden Oberfläche.
  • Der Produktstick kann auf einen steifen oder halbsteifen Boden montiert sein, der Befestigungsmittel aufweist, die insbesondere durch Einrasten, Bajonettbefestigung oder Schraubbefestigung mit komplementären Mitteln zusammenwirken können, die auf einer steifen oder halbsteifen Grundplatte des Applikatorträgerelements vorgesehen sind. Die Grundplatte des Applikatorträgers sowie der Boden des Produktträgers können durch Formen eines thermoplastischen Materials wie zum Beispiel eines Polyethylens oder eines Polypropylens erhalten werden.
  • Vorzugsweise weist die Auftrageinheit einen lösbaren Deckel auf, der die Auftragfläche bedecken kann. Ein solcher Deckel kann entweder am Applikatorträger oder am Produktträger befestigt sein. Die Befestigung des Deckels kann durch Schraubbefestigung, Einrasten oder Bajonettbefestigung erfolgen.
  • Der Applikator kann seinerseits durch Schweißen, Kleben oder Einpassen auf dem Applikatorträgerelement befestigt sein.
  • Vorzugsweise bildet das Applikatorträgerelement ein Greiforgan für den Applikator. Ein Handgriff, der integrierender Bestandteil des Applikatorträgers oder insbesondere lösbar auf diesem letzteren befestigt ist, kann außerdem vorgesehen werden, um das Auftragen des Produkts an der gewünschten Stelle zu erleichtern. Alternativ kann der Stiel fest mit dem Produktträger verbunden sein.
  • Gemäß einer ersten Ausführungsform weist der Applikator mindestens einen Schaumstoffblock mit offenen, halboffenen oder geschlossenen Zellen auf. Der Schaumstoff kann ein Polyvinylchlorid- (PVC), Polyurethan-, Polyether-, Polyester-, oder ein Elastomerschaumstoff vom Typ SBR (Synthetic Butadiene Rubber), NBR, Silicon oder Nitril usw. sein.
  • Gemäß einer besonderen Ausführungsform weist der Applikator mehrere konzentrische Schaumstoffblöcke auf, die um den Sitz herum angeordnet sind.
  • Alternativ weist der Applikator einen Stapel von mehreren Schaumstoffblöcken auf, wobei jeder der Schaumstoffblöcke eine zentrale Aussparung aufweist, die ihn von einer Seite zur anderen durchquert, wobei die Schaumstoffblöcke so gestapelt sind, dass ihre jeweiligen Aussparungen im Wesentlichen fluchtend angeordnet sind und so einen Sitz bilden, der sich über die ganze Höhe des so geformten zusammendrückbaren Elements erstreckt.
  • Es können Mittel vorgesehen sein, um gleichmäßig oder bevorzugt das Zusammendrücken des Applikators zu begünstigen. Solche Mittel können aus einer oder mehreren Kehlen bestehen, die um den ganzen oder einen Teil des Sitzes herum geformt sind.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform kann der Applikator einen einen Faltenbalg bildenden Abschnitt aufweisen.
  • Die Auftragfläche kann mit einem Florbelag, einem Textilstoff oder einem Raster bedeckt sein, um das Auftragen des Produkts zu begünstigen und dessen Sanftheit zu erhöhen.
  • Das aufzutragende Produkt kann ein Blusher, ein Rouge, ein Lidschatten, ein Lippenstift, ein Fond de Teint, ein Pflegeprodukt, ein Sonnenschutzprodukt oder ein Haarpflegeprodukt usw. sein.
  • Gemäß einem anderen Aspekt der Erfindung wird ebenfalls ein Auftragset gemäß Anspruch 20 hergestellt.
  • Ein solches Set kann außerdem mehrere Produktträgerelemente aufweisen, die Produkte unterschiedlicher Beschaffenheit und/oder Farbe enthalten.
  • Abgesehen von den oben erläuterten Maßnahmen besteht die Erfindung aus einer gewissen Anzahl weiterer Maßnahmen, die nachfolgend anhand von nicht einschränkend zu verstehenden Ausführungsbeispielen erläutert werden, die unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren beschrieben werden. Es zeigen:
  • die 1, 2, 3A, 3B und 4A4C eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Auftrageinheit;
  • 5A eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Auftrageinheit;
  • 5B eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Auftrageinheit;
  • 5C eine vierte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Auftrageinheit;
  • die 6A6C eine fünfte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Auftrageinheit;
  • 7A eine sechste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Auftrageinheit;
  • 7B eine siebte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Auftrageinheit; und
  • 8 ein Auftragset, das mehrere erfindungsgemäße Auftrageinheiten enthält.
  • Die 1, 2, 3A, 3B und 4A4C, auf die nun Bezug genommen wird, stellen eine Auftrageinheit gemäß einer ersten Ausführungsform dar. Die Einheit 1 mit der Achse X enthält ein Applikatorträgerelement 2 und ein Produktträgerelement 30.
  • Der Applikatorträger 2 besitzt eine steife Grundplatte 3, die von einer Querwand 4 gebildet wird, die in ihrer Mitte von einem Loch 5 mit einem geringfügig größeren Querschnitt als der Querschnitt des Produktsticks 31 durchquert wird, der auf dem Produktträger 30 angeordnet ist. Die Querwand 4 ist mit einer seitlichen Schürze 6 verbunden, von der ein der Querwand 4 entgegengesetzt liegendes Ende offen ist.
  • Auf die Oberfläche der Wand 4 entgegengesetzt zur Schürze 6 ist ein Auftragorgan geklebt, das aus einem Schaumstoffblock 7 geformt ist, der von einem axialen Sitz 8 zylindrischer Form und mit einem Querschnitt gleich dem Querschnitt des Lochs 5 durchquert wird. Der Sitz 8 erstreckt sich über die ganze axiale Höhe des Schaumstoffblocks 7. Er mündet über eine Öffnung 13, die in der Mitte einer vom Schaumstoffblock entgegengesetzt zur Querwand 4 gebildeten Auftragfläche 9 ausgebildet ist. Die Öffnung 13 hat einen Querschnitt im Wesentlichen gleich dem Querschnitt des Sitzes 8.
  • Auf der der seitlichen Schürze 6 entgegengesetzten Seite trägt die Querwand 4 eine Schürze 10, deren Außenfläche ein Gewinde 11 trägt, das mit einem entsprechenden Gewinde 24 zusammenwirken kann, das auf der Innenfläche einer lösbaren Kappe 12 vorgesehen ist.
  • Der Produktträger 30 besitzt einen Boden 38, der von einer Querwand 32 gebildet wird, die mit einer seitlichen Schürze 33 verbunden ist, deren Außenquerschnitt geringfügig kleiner ist als der Innenquerschnitt der seitlichen Schürze 6 des Applikatorträgers 2. Die seitliche Schürze 33 ist an ihrem der Querwand 32 entgegengesetzt liegenden Ende offen. Zwei einander diametral gegenüberliegende Zapfen 34, 35 sind auf der Außenfläche der seitlichen Schürze 33 angeordnet, um mit entsprechenden Sitzen 22, 23, die auf der Innenfläche der seitlichen Schürze 6 vorgesehen sind, ein Bajonettbefestigungssystem zu bilden.
  • Auf der Seite der Querwand 32 entgegengesetzt zur seitlichen Schürze 33 ist ein axialer Schacht 36 mit einem Querschnitt ausgebildet, der kleiner ist als der Querschnitt der seitlichen Schürze 33 und geringfügig kleiner als der Querschnitt des axialen Sitzes 8, der vom Schaumstoffblock 7 des Applikatorträgers 2 gebildet wird. Der axiale Schacht 36 begrenzt mit einem entsprechenden Abschnitt der Wand 32 einen Becher, der einen Stick 31 eines Schminkprodukts P, wie zum Beispiel ein Fond de Teint, aufnehmen kann. Der Stick 31 wird durch Festklemmen innerhalb des Bechers gehalten. Mittel vom Typ Flügeln oder Rippen (nicht dargestellt) können am Boden oder auf den Seiten des Bechers vorgesehen werden, um die Befestigung des Sticks 31 im Becher zu verbessern.
  • Eine Wand 37 schneidet den Querschnitt der seitlichen Schürze 33 in zwei gleiche Teile und bildet einen Schlüssel, um durch eine relati ve Drehung des Produktträgers 30 bezüglich des Applikatorträgers um einige Grad das Ineingriffbringen der Zapfen 34, 35 des Bajonettsystems mit den auf dem Applikatorträger vorgesehenen entsprechenden Sitzen 22, 23 zu erlauben. Der Schlüssel 37 erleichtert ebenfalls den Ausbau der zwei Teile der Auftrageinheit 1.
  • Die Grundplatte 3 des Applikatorträgers 2 sowie der Boden 38 des Produktträgers 30 werden durch Formen von Polypropylen erhalten.
  • So wird eine Einheit 1 geformt, die einen Applikatorträger 2 und einen Produktträger 30 aufweist, die voneinander getrennt werden können, um nach Wunsch entweder das einem gegebenen Applikator zugeordnete Produkt oder den einem gegebenen Produkt zugeordneten Applikator auszuwechseln.
  • In der montierten Stellung, wie sie in 3A dargestellt ist, befindet sich der Stick im Inneren des vom Schaumstoffblock 7 definierten Sitzes 8, wobei die freie Fläche des Produkts P sich unter der Auftragfläche 9 befindet. Als Beispiel beträgt die Höhe des Sticks etwa 10 mm für einen Sitz 8, dessen Tiefe in der Ruhestellung etwa 13 mm beträgt.
  • Zum Auftragen von Produkt, was in 3B gezeigt ist, wird der Applikator 1 auf die Haut aufgelegt, was ein Zusammendrücken (zumindest teilweise) des Schaumstoffs 7 bewirkt, bis die freie Oberfläche des Produkts P sich im Wesentlichen in Höhe der Auftragfläche 9 befindet. Der Stick 31 von Produkt P steht dann mit der Haut in Kontakt, wobei die Auftragfläche eine gute Verteilung des Produkts auf der Haut ermöglicht. Nachdem sie den Druck auf den Applikator 1 beendet hat, kann die Benutzerin das Produkt mit der Auftragfläche 9 verwischen. Das Produkt kann so in Abhängigkeit vom auf den Applikator ausgeübten Druck und in Abhängigkeit von der Dauer, wäh rend der der Druck ausgeübt wird, perfekt dosiert und aufgetragen werden. Im Laufe der Benutzungen verringert sich der Produktpegel im Sitz, bis zur im Wesentlichen vollständigen Verwendung des Produkts.
  • Wenn die Benutzerin ein anderes Schminkergebnis erhalten möchte, insbesondere durch das Auftragen einer dickeren Produktschicht, dreht sie den Schlüssel 37 des Produktträgers 30 derart, dass die Zapfen 34, 35 aus ihren Sitzen 22 bzw. 23 gelöst werden und der Applikatorträger 2 vom Produktträger 30 getrennt werden kann. Sie nimmt dann einen anderen Applikatorträger mit einem Schaumstoff 7, der einen anderen Oberflächenzustand und/oder eine andere Dichte hat, und montiert ihn auf den gleichen Produktträger 30.
  • In 4A ist eine Auftrageinheit 1 des oben beschrieben Typs mit einem Stick 31 von Fond de Teint einer gegebenen Farbe dargestellt, der mit Hilfe eines aus einem Schaumstoffblock 7 mit geringer Zusammendrückbarkeit bestehenden Applikators aufgetragen werden soll, um eine Schicht des Fond de Teint von relativ geringer Dicke an einer ersten Stelle des Gesichts der Benutzerin aufzutragen.
  • 4B zeigt den gleichen Produktträger 30. Dagegen wurde der Applikatorträger 2 durch einen Applikator ersetzt, der einen weniger dichten Schaumstoffblock 7 verwendet, um eine dickere Schicht des gleichen Produkts auf eine andere Stelle des Gesichts aufzutragen.
  • In 4C wird der Applikatorträger 2 erneut ausgetauscht und durch einen Applikatorträger 2 mit noch anderer Dichte ersetzt, dessen Auftragfläche 9 einen Florbelag 21 aufweist, um an den Stellen, an denen das Produkt mit den Auftrageinheiten der 4A und 4B aufgetragen wurde, eine "Endbehandlung" durchzuführen.
  • Die Ausführungsform der 5A unterscheidet sich von der vorhergehenden Ausführungsform dadurch, dass der Applikatorträger 2 dazu bestimmt ist, durch Schraubverbindung auf den Produktträger 30 montiert zu werden. Zu diesem Zweck weist der Produktträger 30 auf der Außenfläche der seitlichen Schürze 33 ein Gewinde 39 auf, das mit einem entsprechenden Gewinde 14 zusammenwirken kann, das auf der Innenfläche der seitlichen Schürze 6 des Applikatorträgers 2 vorgesehen ist. Anstatt auf den Applikatorträger geschraubt zu sein, wird der Deckel 12 durch Einrasten mittels einer Anordnung aus Wulst 15 und Kehle 16 lösbar montiert.
  • Außerdem besteht der auf dem Applikatorträger angeordnete Applikator 7 aus einer axialen Stapelung von ringförmigen Schaumstoffblöcken 7', 7'', 7''', wobei jeder der Blöcke unterschiedliche Härten oder Dichten aufweisen kann, um beim Auftragen des Produkts Nuancen zu ermöglichen. Die Stapelung kann durch Formen oder durch Kleben der verschiedenen gestapelten Blöcke erhalten werden. Obwohl sie eine bevorzugte Lösung darstellen, sind nicht alle Blöcke der Stapelung unbedingt elastisch zusammendrückbar. Zum Beispiel kann der an die Auftragfläche 9 angrenzende Block 7''' aus einem steifen thermoplastischen Sintermaterial bestehen, während die anderen Blöcke 7' und 7'' aus elastisch zusammendrückbarem Schaumstoff sind.
  • Die Ausführungsform der 5B unterscheidet sich von der vorhergehenden dadurch, dass die Blöcke 7', 7'' anstatt axial gestapelt zu sein, konzentrisch um den Sitz 8 herum angeordnet sind. Die lösbare Befestigung des Applikatorträgers 2 auf dem Produktträger 30 erfolgt durch Einrasten mittels einer Anordnung aus Wulst 40 und Kehle 17. In gleicher Weise wie bei der vorhergehenden Ausführungsform wird der lösbare Deckel 12 auf den Applikatorträger 2 montiert.
  • In der Ausführungsform der 5C weist der ringförmige Schaumstoffblock mehrere Umfangskehlen 18, 19, 20 auf, die sich ganz um den Sitz 8 herum erstrecken und auf verschiedenen axialen Höhen angeordnet sind. Solche Kehlen ermöglichen es, das Zusammendrücken des Schaumstoffblocks 7 zu begünstigen, wenn die Auftragfläche 9 mit der zu behandelnden Fläche in Eingriff gebracht wird. Dadurch wird die Sanftheit des Auftragens erhöht. Dieses Merkmal ist für Sticks mit geringem Querschnitt und relativ großer Höhe, wie zum Beispiel Lippenstifte, besonders vorteilhaft. Die lösbare Befestigung des Produktträgers 30 auf dem Applikatorträger 2 erfolgt durch ein Bajonettsystem (22, 23, 34, 35) gleich demjenigen der Ausführungsform der 1, 2, 3A, 3B und 4A4C. Außerdem ist die Auftragfläche 9 mit einem Florbelag 21, 30 aus Nylonfasern bedeckt, um die Sanftheit beim Auftragen noch zu verbessern.
  • In der Ausführungsform der 6A6C erstrecken sich im Unterschied zur vorherigen Ausführungsform die Kehlen 18, 19, 20 nur über die Hälfte des Umfangs des Schaumstoffblocks 7, um, wie in 6C gezeigt, eine verstärkte Verformung der Seite zu erlauben, auf der solche Kehlen 18, 19, 20 ausgebildet sind. Eine solche Konfiguration ist besonders geeignet, wenn die freie Oberfläche des Produktsticks 31 eine Schräge bildet. In diesem Fall sind die Kehlen bevorzugter Verformung 18, 19, 20 gegenüber der Hälfte geringerer Höhe des Sticks 31 angeordnet.
  • In der Ausführungsform der 7A besteht der auf den Applikatorträger 2 montierte Applikator aus einem ringförmigen Element 25, dessen Körper über mindestens einen Teil seiner Höhe einen Faltenbalg bildet. Ein solches einen Faltenbalg bildendes Element kann durch Formen eines Elastomermaterials oder eines Polyethylens geringer Dichte erhalten werden. Die vom oberen Bereich des Falten balgs gebildete Auftragfläche ist mit einem aus Rayonfasern bestehenden Florbelag 21 bedeckt.
  • Die Ausführungsform der 7B unterscheidet sich von der Ausführungsform der 7A dadurch, dass der Applikatorträger 2 fest mit einem lösbaren Handgriff 27 länglicher Form verbunden ist, der im Wesentlichen lotrecht zur Achse des Sitzes 8 ausgerichtet ist. Die lösbare Befestigung des Handgriffs 27 am Applikatorträger 2 erfolgt durch Einrasten.
  • 8, auf die nun Bezug genommen wird, zeigt ein Auftragset 100 eines Schminkprodukts. Das Set ist in Form eines Gehäuses 101 konfiguriert, das einen Boden 102 aufweist, an den ein Deckel 103 angelenkt ist. Auf der Innenfläche des Deckels 103 ist ein Spiegel 104 angeordnet, um das Auftragen des Schminkprodukts zu erleichtern.
  • Am Boden des Gehäuses ist ein Schaumstoffblock 111 angeordnet, der mehrere Aussparungen 105110 begrenzt. Die Sitze 105107 sind dazu bestimmt, drei Produktträger 30, 30', 30'' aufzunehmen, die je einen Stick eines Produkts mit eigener Farbe, Textur und/oder Beschaffenheit tragen. Die Sitze 108110 sind dazu bestimmt, drei Applikatorträger 2, 2', 2'' aufzunehmen, die je einen Applikator mit eigenen Auftragmerkmalen aufweisen.
  • Die Verbraucherin wählt aus diesen Sätzen von verschiedenen Applikatorträgern 2, 2', 2'' und verschiedenen Produktträgern 30, 30', 30'' das Paar von Applikator und Produkt aus, das für das von ihr gewünschte Auftragen geeignet ist. Selbstverständlich kann der Applikatorträger nach jedem Auftragen unter den Wasserhahn gehalten werden, um ihn zu reinigen und zu vermeiden, dass das Auftragen eines gegebenen Produkts durch mögliche Reste eines anderen, vor her mit Hilfe des gleichen Applikators aufgetragenen Produkts verschmutzt wird.
  • Die obige ausführliche Beschreibung bezog sich auf bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung. Es ist klar, dass Varianten hinzugefügt werden können, ohne sich von der Erfindung, wie sie nachfolgend beansprucht wird, zu entfernen.

Claims (21)

  1. Auftrageinheit (1) für ein abreibbares Produkt (P), die mindestens einen Applikator (7, 25) aufweist, der zumindest zum Teil elastisch zusammendrückbar ist, von dem mindestens eine Fläche eine Auftragfläche (9) des Produkts bildet, wobei der Applikator (7, 25) mindestens einen Sitz begrenzt, der an der Auftragfläche (9) über eine Öffnung (13) mündet, wobei der Sitz dazu bestimmt ist, das Produkt insbesondere in Form eines Sticks (31) aufzunehmen, der fest auf einem Produktträgerelement (30, 30', 30'') angeordnet ist, wobei das Produktträgerelement (30, 30', 30'') bezüglich des Applikators lösbar montiert ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Produktträgerelement in einer bezüglich des Applikators axial im Wesentlichen festen Position montiert wird, so dass in der Ruhestellung, d.h. ohne eine insbesondere axial auf den Applikator ausgeübte Beanspruchung, die freie Oberfläche des Produkts sich nur unter oder im Wesentlichen in Höhe der Auftragfläche befinden kann.
  2. Einheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Applikator fest auf einem Applikatorträgerelement (2, 2', 2'') angeordnet ist, wobei das Produktträgerelement (30, 30', 30'') bezüglich des Applikatorträgers (2. 2', 2'') lösbar montiert ist.
  3. Auftrageinheit (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sie in der Lage ist, selektiv von einer Ruhestellung, in der die Produktoberfläche (P) sich in Höhe oder unter der Auftragfläche (9) befindet, in eine Auftragstellung überzugehen, in der die Produktoberfläche (P) sich im Wesentlichen in Höhe der Auftragfläche (9) befindet.
  4. Auftrageinheit (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Übergang in die Auftragstellung durch zumindest teilweises Zusammendrücken des Applikators (7, 25) als Reaktion auf das Ineingriffbringen der Auftragfläche (9) mit einer zu behandelnden Oberfläche erfolgt.
  5. Auftrageinheit (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Sitz (8) über seinen ganzen Querschnitt direkt an der Auftragfläche (9) mündet.
  6. Auftrageinheit (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Produktstick (31) auf eine steife oder halbsteife Grundplatte (38) montiert ist, die Befestigungsmittel (34, 35, 39, 40) aufweist, die insbesondere durch Einrasten, Bajonettbefestigung oder Schraubbefestigung mit komplementären Mitteln (22, 23, 14, 17) zusammenwirken können, die auf einer steifen oder halbsteifen Grundplatte (3) des Applikatorträgerelements (2, 2', 2'') vorgesehen sind.
  7. Auftrageinheit (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen lösbaren Deckel (12) aufweist, der in der Lagerstellung die Auftragfläche (9) bedecken kann.
  8. Auftrageinheit (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Applikator (7, 25) durch Schweißen, Kleben oder Einpassen auf dem Applikatorträgerelement (2, 2', 2'') befestigt ist.
  9. Auftrageinheit (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Applikatorträgerelement (2, 2', 2'') ein Greiforgan des Applikators bildet.
  10. Auftrageinheit (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens einen Schaumstoffblock (7, 7', 7'', 7''') mit offenen, halboffenen oder geschlossenen Zellen aufweist.
  11. Auftrageinheit (1) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Applikator (7, 7', 7'', 7''') aus einem Polyvinylchlorid- (PVC), Polyurethan-, Polyether-, Polyesterschaumstoff oder aus einem Elastomermaterial vom Typ SBR (Synthetic Butadiene Rubber), NBR, Silicon oder Nitril besteht.
  12. Auftrageinheit (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Applikator mehrere konzentrische Schaumstoffblöcke (7', 7'') aufweist, die um den Sitz (8) herum angeordnet sind.
  13. Auftrageinheit (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Applikator einen Stapel von mehreren Schaumstoffblöcken (7', 7', 7''') aufweist, wobei jeder der Schaumstoffblöcke eine zentrale Aussparung aufweist, wobei die Schaumstoffblöcke so gestapelt sind, dass ihre jeweiligen Aussparungen im Wesentlichen fluchtend angeordnet sind, um den Sitz (8) zu bilden.
  14. Auftrageinheit (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass sie Mittel (18, 19, 20) aufweist, die gleichmäßig oder bevorzugt das Zusammendrücken des Applikators (7, 25) begünstigen können.
  15. Auftrageinheit (1) nach den Ansprüchen 10 und 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel aus einer oder mehreren Kehlen (18, 19, 20) bestehen, die um den ganzen oder einen Teil des Sitzes (8) herum geformt sind.
  16. Auftrageinheit (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Applikator (7, 25) einen einen Faltenbalg (25) bildenden Abschnitt aufweist.
  17. Auftrageinheit (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Auftragfläche (9) mit einem Florbelag (21), einem Textilstoff oder einem Raster bedeckt ist.
  18. Auftrageinheit (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Handgriff (27) aufweist, der integrierender Bestandteil des Applikatorträgers (2) oder insbesondere lösbar auf diesem letzteren (2) befestigt ist.
  19. Auftrageinheit (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Produkt (P) ein Blusher, ein Rouge, ein Lidschatten, ein Lippenstift, ein Fond de Teint, ein Pflegeprodukt, ein Sonnenschutzprodukt oder ein Haarpflegeprodukt ist.
  20. Auftragset (100), das mehrere Auftrageinheiten nach einem der vorhergehenden Ansprüche enthält, dadurch gekennzeichnet, dass es mehrere Applikatorträgerelemente (2, 2', 2'') aufweist, die unterschiedliche Auftragflächen (9) und/oder Applikatoren (7, 25) mit unterschiedlicher Zusammendrückbarkeit enthalten.
  21. Auftragset (100) nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass es mehrere Produktträgerelemente (30, 30', 30'') aufweist, die Produkte (P) unterschiedlicher Beschaffenheit und/oder Farbe enthalten.
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