DE60216954T2 - Durch seitenwandverarbeitung hergestellte polspitze für einen schmalen schreibkopf - Google Patents

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Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betriftt im Allgemeinen die Herstellung von Magnetkopfen und im Besonderen die Herstellung eines schmalen zweiten Polabschnitts (P2) für derartige Magnetköpfe.
  • Beschreibung des Stands der Technik
  • Festplattenlaufwerke umfassen eine oder mehrere Magnetplatten, auf die durch Magnetköpfe Daten geschrieben werden. Die fortlaufenden Anstrengungen, die auf der Platte gespeicherte Datenmenge zu erhöhen, konzentrieren sich notwendigerweise auf die Erhöhung der Datenspeicher-Flächendichte der Platte, also der Anzahl an Datenbits, die in einem gegebenen Bereich der Plattenoberfläche gespeichert werden.
  • Wie für Fachleute auf dem Gebiet ersichtlich, ist die Erhöhung der Anzahl an Datenspuren pro Zoll (TPI), die auf die Plattenoberfläche geschrieben werden, eine Möglichkeit, die Datenspeicher-Flächendichte einer Festplatte 12 zu erhöhen. Zur Erhöhung der Spurdichte ist das Schreiben schmalerer Datenspuren erforderlich und derartige schmalere Datenspuren werden durch Verringerung der Breite der P2-Polspitze erzielt, da die Breite der P2-Polspitze im Allgemeinen die Breite der von einem Magnetkopf geschriebenen Datenspuren bestimmt. Das herkömmliche P2-Polspitzen-Herstellungsverfahren beinhaltet die Verwendung photolithographischer Verfahren zur Erzeugung einer schmalen P2-Polspitzenvertiefung, gefolgt vom Aufplattieren der P2-Polspitze vom Boden der Vertiefung bis zu deren Spitze. In diesem photolithographischen Herstellungsverfahren entspricht die Breite der P2-Polspitze der Breite der P2-Polspitzenvertiefung.
  • JP-A-2000-207709 offenbart ein Verfahren zur Fertigung eines Magnetkopfs, in dem ein Lesekopf auf einem Substrat abgeschieden wird und ein erster Pol auf dem End kopf ausgebildet wird. Eine Schreibspaltschicht wird dann im ersten Pol eingehaust und ein nichtleitender Photoresist wird auf der Schreibspaltschicht ausgebildet, wobei sich eine Seitenwand des Photoresists nahe der Position des zweiten Pols befindet. Danach wird eine Induktionsspule nahe dem zweiten Pol ausgebildet und ein dritter Pol wird über der Spule ausgebildet, die mit dem zweiten Pol magnetisch verbunden ist. Dann wird eine Einkapselungsschicht ausgebildet. Somit entspricht dieses Dokument dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • In der JP-A-2000-207709 wird der zweite Pol durch Sputtern einer Magnetschicht auf der Seitenwand des Photoresists und Abtragungen der Magnetschicht bis zum Erhalt der gewünschten Polspitzenbreite ausgebildet.
  • JP-A-2001-023117 offenbart ebenfalls die Herstellung eines Magnetkopfs und schlägt vor, dass der zweite Magnetpol so ausgebildet wird, dass durch die Schreibspaltschicht in den ersten Pol geschnitten wird.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird hierin ein Verfahren zur Herstellung eines Magnetkopfs bereitgestellt, umfassend folgende Schritte:
    Herstellung eines Lesekopfs auf einem Substrat;
    Herstellung eines P1-Pols auf dem Lesekopf;
    Herstellung einer Schreibspaltschicht auf dem P1-Pol;
    Herstellung eines Stücks aus einem Material, das aus einem nicht leitfähigen Material gebildet ist, auf der Schreibspaltschicht, wobei das Materialstück eine Seitenwand aufweist, die nahe einer P2-Polspitzenposition vorliegt;
    Herstellung einer P2-Polspitze;
    Herstellung einer Induktionsspule nahe der P2-Polspitze;
    Herstellung eines P3-Pols über der Induktionsspule in magnetischer Verbindung mit der P2-Polspitze; und
    Herstellung einer Einkapselungsschicht über dem P3-Pol; worin
    das Verfahren ferner folgende Schritte umfasst:
    Herstellung einer Keimschicht auf der Seitenwand unter Verwendung einer Sputterabscheidungs-Technik;
    Herstellung einer zweiten Schicht aus einem nicht leitfähigen Material auf der Keimschicht und einer Vertiefung in der zweiten Schicht; und
    Elektroplattieren des P2-Polspitzenmaterials auf der Keimschicht, wodurch die P2-Polspitze hergestellt wird, wobei die P2-Polspitze in einer Breite W ausgebildet wird, die aus einer Dicke des Keimschichtmaterials und einer Dicke des Elektroplattierungsmaterials besteht;
    wobei die P2-Polspitze in einer P2-Polspitzenvertiefung hergestellt wird, die eine größere Breite als die Breite W der P2-Polspitze aufweist; und
    wobei das Materialstück aus der Schreibspaltschicht entfernt wird, im Anschluss an das Elektroplattieren des P2-Polspitzenmaterials und wobei der P1-Pol in einem Ionenätz-Schritt genutet wird.
  • Es ist daher wichtig, dass die P2-Polspitze aus Elektroplattierungsmaterial, anstatt wie nach bekanntem Stand der Technik vom Boden der Vertiefung aus, von der Seitenwand nach außen innerhalb der Vertiefung hergestellt wird. Daraus ergibt sich, dass die Breite der P2-Polspitze durch die Menge des auf der Seitenwand abgeschiedenen Polspitzenmaterials bestimmt wird, statt durch die Breite der P2-Polspitzenvertiefung.
  • Die P2-Polspitzenvertiefung umfasst einen Seitenabschnitt, der aus der Keimschicht besteht, welche auf der Seitenwand des Materialstücks abgeschieden wurde, und einen zweiten Abschnitt, welcher aus dem auf der Keimschicht elektroplattierten Polspitzenmaterial besteht. Die Breite dar P2-Polspitzen wird daher durch die Elektroplattierungsparameter bestimmt, statt durch die Breite der photolithographischen P2-Polspitzenvertiefung, in der die P2-Polspitze hergestellt wird.
  • Die vorliegende Erfindung ermöglicht daher, dass die P2-Polspitze über eine schmale Breite verfügt. Eine derartige P2-Polspitze weist daher Vorteile in Bezug auf das Schreiben schmaler Datenspuren auf einer Magnetfestplatte auf. Dies ermöglicht, dass Magnetfestplatten mit erhöhten Datenspeicher-Flächendichten erzeugt werden.
  • Ein weiterer Vorteil des Verfahrens zur Herstellung eines Magnetkopfs der vorliegenden Erfindung ist, dass ein hohes Längen- und Seitenverhältnis der P2-Polspitze einfacher herzustellen ist.
  • Ein anderes Ziel des Verfahrens zur Herstellung eines Magnetkopfs der vorliegenden Erfindung ist, dass es eine schmale P2-Polspitze umfasst, welche mithilfe photolithographischer Techniken und Elektroplattierungsverfahren hergestellt wird, in denen die P2-Polspitze von einer Seite der P2-Polspitzenvertiefung plattiert wird.
  • Diese und andere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung sind für Fachleute auf diesem Gebiet selbstverständlich nach der Lektüre der folgenden, detaillierten Beschreibung, die auf einige Figuren der Zeichnungen Bezug nimmt, ersichtlich.
  • In den Zeichnungen
  • 1 ist eine Draufsicht auf ein Festplattenlaufwerk der vorliegenden Erfindung, welche einen Magnetkopf der vorliegenden Erfindung darin beinhaltet;
  • 2 ist eine Draufsicht auf einen Abschnitt eines Wafersubstrats, welches einen ersten Schritt im Herstellungsablauf des Magnetkopfes der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 3 ist ein Seitenquerschnitt der in 2 abgebildeten Vorrichtung entlang den Linien 3-3 von 2;
  • 4 ist eine Draufsicht auf einen weiteren Herstellungsschritt des Magnetkopfes der vorliegenden Erfindung;
  • 5 ist ein Seitenquerschnitt des in 5 abgebildeten Herstellungsschritts, der im Allgemeinen entlang den Linien 5-5 von 4 dargestellt wird;
  • 6 ist eine Draufsicht auf einen weiteren Herstellungsschritt des Magnetkopfs der vorliegenden Erfindung;
  • 7 ist eine Seitenansicht des in 6 abgebildeten Herstellungsschritts entlang den Linien 7-7 von 6;
  • 8 ist eine Draufsicht auf einen weiteren Herstellungsschritt des Magnetkopfs der vorliegenden Erfindung;
  • 9 ist eine Seitenansicht des in 8 abgebildeten Herstellungsschritts entlang den Linien 9-9 von 8;
  • 10 ist eine Draufsicht auf einen weiteren Herstellungsschritt des Magnetkopfs der vorliegenden Erfindung;
  • 11 ist ein Seitenquerschnitt des in 10 abgebildeten Herstellungsschritts entlang den Linien 11-11 von 10;
  • 12 ist eine Draufsicht auf einen weiteren Herstellungsschritt des Magnetkopfs der vorliegenden Erfindung;
  • 13 ist ein Seitenquerschnitt des in 12 abgebildeten Herstellungsschritts entlang den Linien 13-13 von 12;
  • 14 ist ein Seitenquerschnitt eines weiteren Herstellungsschritts des Magnetkopfs der vorliegenden Erfindung entlang den Linien 13-13 von 12;
  • 15 ist ein Seitenquerschnitt eines weiteren Herstellungsschritts des Magnetkopfs der vorliegenden Erfindung entlang den Linien 13-13 von 12; und
  • 16 ist ein Seitenquerschnitt noch eines weiteren Herstellungsschritts des Magnetkopfs der vorliegenden Erfindung entlang den Linien 13-13 von 12.
  • Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • 1 ist eine Draufsicht, welche bedeutende Komponenten eines Festplattenlaufwerks darstellt, welches den Magnetkopf der vorliegenden Erfindung umfasst. Das Festplattenlaufwerk 10 umfasst eine Magnetmedium-Festplatte 12, die drehbar auf einer mit einem Motor bereitgestellten Spindel 14 angebracht ist. Ein Aktuatorarm 16 ist drehbar im Inneren des Festplattenlaufwerks 10 mit einem Magnetkopf 20 der vorliegenden Erfindung angebracht, welcher auf einem distalen Ende 22 des Aktuatorarms 16 angeordnet ist. Ein typisches Festplattenlaufwerk 10 kann eine Vielzahl an Platten, die drehbar auf der Spindel 14 angebracht sind und eine Vielzahl an Aktuatorarmen 16 mit einem auf dem distalen Ende 22 der Akatuatorarme angebrachten Magnetkopf 20 umfassen. Wie für Fachleute auf diesem Gebiet ersichtlich, dreht sich, wenn das Festplattenlaufwerk 10 in Betrieb ist, die Festplatte 12 auf der Spindel 14 und der Magnetkopf 20 dient als luftgelagertes Gleitstück, das zur Bewegung oberhalb der Oberfläche der sich drehenden Platte angepasst ist. Das Gleitstück umfasst eine Substratbasis, auf der die verschiedenen, den Magnetkopf bildenden Strukturen hergestellt werden. Solche Köpfe werden in großen Mengen auf einem Wafersubstrat hergestellt und danach in einzelne Magnetköpfe 20 geschnitten.
  • Wie Fachleuten auf dem Gebiet bekannt, umfassen die Herstellungsschritte eines Magnetkopfes im Allgemeinen die Abscheidung und die Strukturierung verschiedener Dünnfilmschichten, um einen Lesekopf zu erzeugen, gefolgt von der weiteren Abscheidung und Strukturierung verschiedener Dünnfilmschichten auf dem Lesekopf, um einen Schreibkopf herzustellen. Die vorliegende Erfindung betrifft die Herstellung eines Schreibkopfs und daher kann ein Magnetkopf der vorliegenden Erfindung die meisten, wenn nicht alle, der verschiedenen Lesekopfkonfigurationen umfassen, die Fachleuten auf dem Gebiet bekannt sind. Eine detaillierte Beschreibung des Herstellungsverfahrens der vorliegenden Erfindung kann daher an einem Punkt des Herstellungsverfahrens des Magnetkopfs beginnen, an dem ein Lesekopf auf einem Wafersubstrat erzeugt wurde, gefolgt von der Herstellung eines P1-Magnetpols und einer Schreibspaltschicht. Solche Strukturen sind Fachleuten auf dem Gebiet bekannt und eine detaillierte Beschreibung derselben ist daher nicht notwendig, um eine detaillierte Beschreibung der vorliegenden Erfindung darzulegen.
  • Die 2 und 3 stellen die ersten Schritte in der Herstellung einer P2-Polspitze des Magnetkopfs 20 der vorliegenden Erfindung dar, worin 2 eine Draufsicht und 3 eine Seitenquerschnittsansicht entlang den Linien 3-3 von 2 ist. Wie in den 2 und 3 abgebildet, ist das Herstellungsverfahren bis zu dem Punkt der Herstellung eines ersten Pols (P1) 30 auf der Isolierschicht (nicht abgebildet) durchgeführt worden, gefolgt von der Abscheidung einer Schreibspaltschicht 34 auf dem P1-Pol 30. Wie oben erläutert, ist Fachleuten auf dem Gebiet die Herstellung eines Magnetkopfs bis zu diesem Punkt wohlbekannt. Nach der Abscheidung der Schreibspaltschicht 34 erfolgt die Herstellung eines Stücks nichtleitfähigen Materials 40 auf der Schreibspaltschicht. Das Materialstück 40 kann auf verschiedene Arten erzeugt werden, wie etwa durch Abscheidung eines Photoresists und photolithographischer Strukturierung und der Entfernung von Abschnitten des Photoresists, so dass das Materialstück zurückbleibt. Die wichtigen Merkmale des Materialstücks sind, dass dessen Höhe h der gewünschten Höhe der P2-Polspitze entsprechen sollte, dass dessen Dicke t der gewünschten Dicke der P2-Polspitze entsprechen sollte, dass das Stück 40 so positioniert sein sollte, dass dessen Seitenwand 44 genau oberhalb der P1-Polspitze an der gewünschten Position der P2-Polspitze platziert wird und dass die Seitenwand 44 glatt und senkrecht sein sollte. Danach wird, wie in den 2 und 3 zu sehen, eine Keimschicht 50 zum Elektroplattieren der P2-Polspitze über der Oberfläche des Wafers abgeschieden, welche bedeutsamerweise einen Keimschichtabschnitt 54 beinhaltet, der zur Abdeckung der Seitenwand 44 abgeschieden ist. Die Keimschicht 50 besteht vorzugsweise aus demselben Material wie die Polspitze, wie etwa NiFe, und wird unter Verwendung einer herkömmlichen Sputterabscheidungs-Technik abgeschieden.
  • Ein weiterer Schritt in der Herstellung des Magnetkopfs der vorliegenden Erfindung ist in den 4 und 5 dargestellt, worin 4 eine Draufsicht und 5 eine Seitenquerschnittsansicht entlang den Linien 5-5 von 4 ist. Wie in den 4 und 5 dargestellt, folgt auf die Abscheidung der Keimschicht die Abscheidung einer Photoresistschicht 60 oberhalb der Keimschicht 50 und über der Oberfläche des Wafers. Danach wird unter Verwendung photolithographischer Verfahren eine P2-Polspitzenvertiefung 64 photolithographisch in der Photoresistschicht 60 ausgebildet. Bedeutsamerweise ist die P2-Polspitzenvertiefung 64 so angeordnet, dass die auf der Seitenwand 44 abgeschiedene Keimschicht 54 freiliegt. Die Breite r der P2-Polspitzenvertiefung 64 ist so gewählt, dass diese eine ausreichende Breite zur Ermöglichung ungehinderter Elektroplattierung der P2-Polspitze im Inneren der Vertiefung 64 aufweist, wie als Nächstes mithilfe der 6 und 7 beschrieben wird, worin 6 eine Draufsicht auf den Elektroplattierungsschritt und 7 eine Seitenquerschnittsansicht entlang den Linien 7-7 von 6 ist.
  • Wie in den 6 und 7 zu sehen, wird daraufhin das P2-Polspitzenmaterial 70 auf der freiliegenden Keimschicht 50 unter Verwendung herkömmlicher Elektroplattierungsverfahren, wie Fachleuten auf dem Gebiet bekannt, abgeschieden. Es ist wichtig, dass das P2-Polspitzenmaterial 70 außerhalb des auf der Seitenwand 44 abgeschiedenen Keimschichtabschnitts 54 elektroplattiert wird. Das bedeutet, dass die kritische Breitendimension der P2-Polspitze nun durch die in Bezug zur Dicke der elektroplattierten Schicht stehenden Elektroplattierungsparameter bestimmt wird, wie hierin weiter unten näher beschrieben wird. Die Breite der P2-Polspitze wird daher nicht durch die Breite der P2-Polspitzenvertiefung bestimmt, wie dies im bekannten Stand der Technik der Fall ist. Als Resultat daraus sind die mit Eingrenzungen des Längen- und Seitenverhältnisses der P2-Polspitzenvertiefung im photolithographischen Verfahren in Bezug stehenden Probleme nach bekanntem Stand der Technik nicht mehr länger von Bedeutung.
  • Nach dem Elektroplattierungsschritt wird der Photoresist 60, vorzugsweise unter Verwendung eines nasschemischen Verfahrens, entfernt und 8 stellt eine Draufsicht auf die nach der Photoresistentfernung vorhandene Vorrichtung dar und 9 ist eine Seitenquerschnittsansicht entlang den Linien 9-9 von 8, welche gleichfalls die nach der Photoresistentfernung vorliegende Vorrichtung abbildet. In einem darauffolgenden Schritt wird, wie in den 8 und 9 zu sehen, die Keimschicht 50 vorzugsweise unter Verwendung eines Ionenstrahlätz-Schritts, üblicherweise Argon, entfernt, wie Fachleuten auf dem Gebiet bekannt. 10 ist eine Draufsicht auf die nach der Entfernung der Keimschicht vorhandenen Vorrichtung und 11 ist eine Seitenquerschnittsansicht entlang der Linie 11-11 von 10, welche die nach der Entfernung der Keimschicht vorliegende Vorrichtung im Ionenätz-Schritt darstellt. Unter Bezugnahme auf die 8, 9, 10 und 11 und wie aus einem Vergleich der 9 und 11 besonders gut erkennbar ist, wird der Ionenätz-Schritt für die Dauer einer ausreichenden Zeitperiode durchgeführt, um den oberen, darüber gelagerten Abschnitt 74 des elektroplattierten Polspitzenmaterials und den unteren, darüber gelagerten Abschnitt 78 des P2-Polspitzenmaterials zu entfernen, so dass der verbleibende Abschnitt der P2-Polspitze 80 Abschnitte der auf der Seitenwand 44 abgeschiedenen Keimschicht 54 und das auf der Keimschicht 54 elektroplattierte P2-Polspitzenmaterial 88 umfasst. Danach wird, wie in den 10 und 11 zu sehen, das Resiststück 40 in einem weiteren nasschemischen Verfahren entfernt, so dass nur die P2-Polspitzenstruktur 80 auf der Schreibspaltoberfläche 34 zurückbleibt. Nun ist deutlich erkennbar, dass die Breite W der P2-Polspitze 80 die Dicke der auf der Seitenwand 44 abgeschiedenen Keimschicht 54 und die Dicke des auf der Seitenwand-Keimschicht 54 elektroplattierten Polspitzenmaterials 88 umfasst. Ferner er folgte, wie oben angedeutet, die Bestimmung der Breite W der P2-Polspitze im Elektroplattierungsvorgang durch die Auswahl der entsprechenden Parameter des Elektroplattierungsverfahrens, anstatt durch die Breite der P2-Polspitzen-Plattierungsvertiefung 64.
  • Wenn die P2-Polspitze 80 auf der Waferoberfläche, wie in den 10 und 11 zu sehen, hergestellt wurde, kann nun vorteilhafterweise ein P1-Einkerbungsvorgang durchgeführt werden. Wie für Fachleute auf dem Gebiet ersichtlich, wird eine strukturierte Ionenätz-Maske auf dem Wafersubstrat hergestellt, so dass die P2-Polspitze 80 und daran angrenzende Abschnitte der Schreibspaltschicht zur Bearbeitung mit einem Ionenätzstrahl freiliegen. Wie in den 10 und 11 zu sehen, wird die Ionenätzung zum Entfernen von Abschnitten der an die P2-Polspitze 80 angrenzenden Schreibspaltschicht 34 und zum Ätzen einer Nut 92 in den P1-Pol 30 durchgeführt. Wie Fachleuten auf dem Gebiet bekannt, verringert eine P1-Pol-Nutung vorteilhafterweise die Nebeneffekte beim Schreiben eines Magnetkopfs. Wenn eine Nutung des P1-Pols nicht gewünscht ist, kann das Materialstück 40 auf der Schreibspaltschicht 34 zum Stützen der P2-Polspitze 80 verbleiben und es kann mit der Herstellung der Induktionsspule (im Folgenden beschrieben) begonnen werden.
  • Wie als Nächstes in den 12 bis 16 dargestellt, werden danach Herstellungsschritte zur Fertigstellung der Herstellung des Magnetkopfes durchgeführt, wie sie Fachleuten auf dem Gebiet bekannt sind. Daher wird, wie in den 12 und 13 dargestellt, worin 12 eine Draufsicht auf den Kopf und 13 ein Seitenquerschnitt entlang den Linien 13-13 von 12 ist, eine Induktionsspule auf der Waferoberfläche durch photolithographische Verfahren hergestellt, um eine Induktionsspulenvertiefung 100 im Inneren einer Isolierschicht 104 zu erzeugen, gefolgt von Elektroplattierungsverfahren zur Elektroplattierung der Induktionsspule 108, welche üblicherweise aus Kupfer besteht, in die Induktionsspulenvertiefung 100 hinein. Wie in 12 zu sehen, befindet sich daher die Induktionsspulenvertiefung direkt oberhalb der zuvor erzeugten P2-Polspitze 80. Als Alternative dazu, kann, wie Fachleuten auf dem Gebiet bekannt ist, eine Induktionsspule unter Verwendung einer geeigneten dielektrischen Materialschicht und eines reaktiven Ionenätz-Vorgangs zur Erzeugung der Induktionsspulenvertiefung hergestellt werden, gefolgt von der Elektroplattierung der Induktionsspulenvertiefung darin. Wie dann in 14 abgebildet, wird ein chemisch-mechanisches Polieren (CMP) zum Entfernen überschüssigen Induktionspulenmaterials und zum Erhalt einer planaren Oberfläche 112 auf dem Wafer durchgeführt. Bezeichnenderweise wird die Isolierschicht 116 nicht auf der oberen Oberfläche der P2-Polspitze 80 abgeschieden. Als Nächstes wird in 15 ein weiteres Magnetopolstück 120 (manchmal auch als P2-Poljoch oder als P3-Pol bezeichnet) auf der Oberfläche der Isolierschicht und in magnetischer Verbindung mit der P2-Polspitze 80 hergestellt. Der P3-Pol 120 wird vorzugsweise unter Verwendung photolithographischer und elektroplattierender Verfahren hergestellt, die Fachleuten auf dem Gebiet wohlbekannt sind. Wie in 15 zu sehen, wird der P3-Pol vorzugsweise auf der P2-Polspitze erzeugt, so dass ein Spalt 124 zwischen der Endoberfläche 132 der P2-Polspitze 80 bereitgestellt wird. Wenn die Herstellungsschritte des Waferlevels beendet sind, wird der Wafer zur Erzeugung von Magnetkopfreihen geschnitten. Wie in 16 abgebildet, wird dann die Luftlagerfläche (ABS) 148 hergestellt, so dass der Spalt 124 weiter besteht. Danach werden weitere Herstellungsschritte des Magnetkopfs durchgeführt, wie sie Fachleuten auf dem Gebiet bekannt sind, und die Einkapselungsschicht 140 wird schließlich auf der Vorrichtung erzeugt. Ferner werden dann Herstellungsschritte, wie sie Fachleuten auf dem Gebiet wohlbekannt sind, durchgeführt, um die Herstellung des Magnetkopfs 20 der vorliegenden Erfindung fertigzustellen.
  • Es ist daher ersichtlich, dass es ein wichtiges Merkmal der vorliegenden Erfindung ist, dass die Breite W der P2-Polspitze 80 während des Elektroplattierungsschritts durch die Abscheidung des P2-Polspitzenmaterials 88 auf der Seitenwand-Keimschicht 54 bestimmt wird. Daher wird durch die gegenständliche Erfindung eine P2-Polspitze 80 erzeugt, worin die Breite W durch die Dicke der Seitenwand-Keimschicht 54 plus der Dicke der darauf elektroplattierten Materialschicht 88 bestimmt wird. Eine P2-Polspitze 80 der vorliegenden Erfindung kann beispielsweise erzeugt werden, worin die Dicke der Seitenwand-Keimschicht etwa 50 Å bis 500 Å und die Dicke des Elektroplattierungsmaterials etwa 100 Å bis etwa 5000 Å beträgt, so dass die Breite W der P2-Polspitze ungefähr 150 Å bis 5500 Å ist. In der bevor zugten Ausführungsform weist die Dicke der Keimschicht etwa 250 Å und die Dicke des Elektroplattierungsmaterials ungefähr 1500 Å auf, so dass die Breite W der P2-Polspitze etwa 1750 Å beträgt. Die Dickendimension t der P2-Polspitze 80 wird durch die Dicke t der abgeschiedenen Seitenwand geregelt, wobei während der Nutung des P1-Pols, wenn diese durchgeführt wird, wenig Material von der Spitze der P2-Polspitze entfernt wird. Wie für Fachleute auf dem Gebiet verständlich, wird daher die Breite W der P2-Polspitze 80 der vorliegenden Erfindung durch den Elektroplattierungsschritt des Magnetkopfs geregelt und nicht durch die Probleme aufgrund des photolithographischen Längen- und Seitenverhältnisses, welche im bekannten Stand der Technik auftretenden. Die Probleme der P2-Polspitzenherstellung nach bekanntem Stand der Technik, welche in Bezug auf das Längen- und Seitenverhältnis einer anhand photolithographischer Verfahren erzeugten P2-Polspitzenvertiefung auftreten, konnten somit überwunden werden.
  • Während die vorliegende Erfindung hinsichtlich bestimmter, bevorzugter Ausführungsformen beschrieben und dargestellt wurde, ist es ersichtlich, dass Fachleute auf dem Gebiet bestimmte Abänderungen und Modifikationen vornehmen sowie Form und Details weiterentwickeln können.

Claims (6)

  1. Verfahren zur Herstellung eines Magnetkopfs, umfassend folgende Schritte: Herstellung eines Lesekopfs auf einem Substrat; Herstellung eines P1-Pols auf dem Lesekopf; Herstellung einer Schreibspaltschicht auf dem P1-Pol; Herstellung eines Stücks aus einem Material (40), das aus einem nicht leitfähigen Material gebildet ist, auf der Schreibspaltschicht, wobei das Materialstück eine Seitenwand aufweist, die nahe einer P2-Polspitzenposition vorliegt; Herstellung einer P2-Polspitze; Herstellung einer Induktionsspule nahe der P2-Polspitze; Herstellung eines P3-Pols über der Induktionsspule in magnetischer Verbindung mit der P2-Polspitze; und Herstellung einer Einkapselungsschicht über dem P3-Pol; dadurch gekennzeichnet, dass: das Verfahren ferner folgende Schritte umfasst: Herstellung einer Keimschicht auf der Seitenwand unter Verwendung einer Sputterabscheidungs-Technik; Herstellung einer zweiten Schicht (60) aus einem nicht leitfähigen Material auf der Keimschicht und einer Vertiefung (64) in der zweiten Schicht (60); sowie Elektroplattieren des P2-Polspitzenmaterials auf der Keimschicht, wodurch die P2-Polspitze hergestellt wird, wobei die P2-Polspitze in einer Breite W ausgebildet wird, die aus einer Dicke des Keimschichtmaterials und einer Dicke des Elektroplattierungsmaterials besteht; wobei die P2-Polspitze in einer P2-Polspitzenvertiefung hergestellt wird, die eine größere Breite als die Breite W der P2-Polspitze aufweist; und wobei das Materialstück aus der Schreibspaltschicht entfernt wird, im Anschluss an das Elektroplattieren des P2-Polspitzenmaterials und wobei der P1-Pol in einem Ionenätz-Schritt genutet wird.
  2. Verfahren zur Herstellung eines Magnetkopfs gemäß Anspruch 1, worin die Keimschicht auf eine Dicke von etwa 50 Å bis etwa 500 Å gefertigt wird.
  3. Verfahren zur Herstellung eines Magnetkopfs gemäß Anspruch 1, worin das elektroplattierte Material auf eine Dicke von etwa 100 Å bis etwa 5.000 Å gefertigt wird.
  4. Verfahren zur Herstellung eines Magnetkopfs gemäß Anspruch 1, worin die Keimschicht auf eine Dicke von etwa 50 Å bis etwa 500 Å gefertigt wird und worin das elektroplattierte Material auf eine Dicke von etwa 100 Å bis etwa 5.000 Å gefertigt wird.
  5. Verfahren zur Herstellung eines Magnetkopfs gemäß Anspruch 4, worin die Keimschicht auf eine Dicke von etwa 250 Å und das elektroplattierte Material auf eine Dicke von etwa 1.500 Å gefertigt wird.
  6. Verfahren zur Herstellung eines Magnetkopfs gemäß Anspruch 4, worin die Keimschicht aus NiFe besteht und das auf die Keimschicht elektroplattierte P2-Polspitzenmaterial aus NiFe besteht.
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