DE60217388T2 - Schuhwerk mit auswechselbarer stolle und verfahren zu deren befestigung - Google Patents

Schuhwerk mit auswechselbarer stolle und verfahren zu deren befestigung Download PDF

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DE60217388T2
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Perry Tigard AUGER
Troy Portland LINDNER
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    • A43FOOTWEAR
    • A43DMACHINES, TOOLS, EQUIPMENT OR METHODS FOR MANUFACTURING OR REPAIRING FOOTWEAR
    • A43D100/00Setting or removing eyelets, buttons, lacing-hooks, or elastic gussets in shoes
    • A43D100/14Devices for removing buttons, lacing-hooks, or the like from shoes
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A43FOOTWEAR
    • A43CFASTENINGS OR ATTACHMENTS OF FOOTWEAR; LACES IN GENERAL
    • A43C15/00Non-skid devices or attachments
    • A43C15/16Studs or cleats for football or like boots
    • A43C15/161Studs or cleats for football or like boots characterised by the attachment to the sole
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A43FOOTWEAR
    • A43CFASTENINGS OR ATTACHMENTS OF FOOTWEAR; LACES IN GENERAL
    • A43C15/00Non-skid devices or attachments
    • A43C15/16Studs or cleats for football or like boots
    • A43C15/162Studs or cleats for football or like boots characterised by the shape

Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Fußbekleidungsgegenstand mit einem den Boden erfassenden Element oder mehreren den Boden erfassenden Elementen, insbesondere einen Sportschuh mit einem wahlweise änderbaren, den Boden erfassenden Element oder mehreren wahlweise änderbaren, den Boden erfassenden Elementen (wie beispielsweise Spikes, Stollen, usw.).
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Es ist allgemein bekannt, an der Sohle eines Schuhs, insbesondere an der Sohle eines Sportschuhs für sportliche Aktivitäten, wie beispielsweise Golf, Fußball, Laufsportarten, Baseball und amerikanischen Football ein vorstehendes, den Boden erfassendes Element oder mehrere vorstehende, den Boden erfassende Elemente vorzusehen. Derartige den Boden erfassende Elemente sind in verschiedener Weise als Stollen, Spikes, Nägel, Lamellen, Blätter, Winkel, Noppen, usw. bekannt und dienen im Allgemeinen dazu, die Traktion zwischen dem Schuh und der Bodenfläche zu erhöhen.
  • Es ist weiterhin allgemein bekannt, bestimmte Arten von den Boden erfassenden Elementen für gewisse Arten von Spielflächen zu verwenden. Geformte Stollen aus Hartgummi oder einem thermoplastischen Material werden üblicherweise z.B. bei harten/festen Naturbodenflächen (beispielsweise hartem Sand) verwandt. Relativ kleinere geformte Gumminoppen werden üblicherweise auf Kunstrasen und Ähnlichem verwandt. In gleicher Weise werden relativ dünne Spikes üblicherweise beim Golfspielen und für Laufdisziplinen verwandt.
  • Für sportliche Aktivitäten, die auf einem weichen Untergrund (d.h., feuchten Spielfeldern, nassem Gras oder schlammigem Boden) stattfinden, ist es allgemein bekannt, abnehmbare, den Boden erfas sende Elemente zu verwenden. Das soll es dem Benutzer ermöglichen, den Boden erfassende Elemente mit verschiedener Größe je nach Art des Spielfeldes und den Beschaffenheiten des Spielfeldes zu verwenden. Herkömmliche, abnehmbare, den Boden erfassende Elemente stehen mit der Schuhsohle im typischen Fall über zusammenarbeitende Schraubengewindeeinrichtung oder andere Dreheingriffseinrichtungen in Eingriff.
  • Wenn herkömmliche, abnehmbare, den Boden erfassende Elemente mit Schraubengewinden zur Ineingriffnahme mit dem Schuh vorgesehen sind, wird ein separates Werkzeug dazu benutzt, von Hand ein den Boden erfassendes Element zu drehen, um die den Boden erfassenden Elemente in der gewünschten Weise anzubringen und abzunehmen. Das ist im Allgemeinen zeitraubend und arbeitsintensiv und auch problematisch, wenn der Benutzer entscheidet, die den Boden erfassenden Elemente schnell, beispielsweise im Verlauf eines Spieles zu wechseln.
  • Weiterhin müssen die herkömmlichen, abnehmbaren, den Boden erfassenden Elemente in angemessener Weise festgedreht werden, um eine gute Ineingriffnahme zwischen dem Schuh und dem einzelnen den Boden erfassenden Element sicherzustellen. Es ist jedoch üblicherweise schwierig zu erkennen, wann ein den Boden erfassendes Element angemessen festgezogen ist. Ein den Boden erfassendes Element kann somit bei dem Versuch, eine gute Ineingriffnahme sicherzustellen, nachteilig überdreht werden. Das kann die Schraubengewinde am Schuh und/oder an einem den Boden erfassenden Element beschädigen, was es schwierig oder sogar unmöglich macht, anschließend das den Boden erfassende Element vom Schuh zu lösen, wenn das erwünscht ist. Andererseits kann ein den Boden erfassendes Element auch nachteilig unterdreht werden (beispielsweise um eine Beschädigung durch Überdrehen zu vermeiden). Wenn das auftritt, kann das den Boden er fassende Element nicht als eine stabile Traktionseinrichtung arbeiten und/oder sich lockern und möglicherweise vom Schuh abfallen.
  • Selbst wenn einige herkömmliche, den Boden erfassende Elemente nicht durch Verschrauben mit einem Schuh in Eingriff gebracht werden, haben sie dennoch konstruktive und/oder funktionale Schwierigkeiten. Einige bestehende, nicht geschraubte, den Boden erfassende Elemente können insbesondere frei relativ zur Sohle gedreht werden. Das kann beispielsweise dann ein Problem sein, wenn ein den Boden erfassendes Element in seiner Form axial asymmetrisch (beispielsweise kegelförmig oder kegelstumpfförmig) ist, da die freien Kanten eines axial asymmetrischen, den Boden erfassenden Elementes freiliegen können, an Gegenständen eingefangen werden können und abgerissen werden können. Eine Relativbewegung zwischen einem den Boden erfassenden Element und einer Sohle destabilisiert weiterhin im Allgemeinen die Ineingriffnahme zwischen dem den Boden erfassenden Element und der Sohle verglichen mit einer festen Halterung dieser Bauteile aneinander.
  • Weiterhin verwenden einige bestehende den Boden erfassende Elemente einen Aufnahmeteil oder Ähnliches, der an einer Außenfläche der Schuhsohle angebracht ist. Dieser Aufnahmeteil kann somit unter Umständen von der Sohle abgerissen oder in anderer Weise entfernt werden.
  • KURZE ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung richtet sich allgemein auf einen Fußbekleidungsgegenstand (beispielsweise einen Schuh und insbesondere, aber nicht notwendigerweise, einen Sportschuh, wie einen Fußballschuh mit Stollen), der ein wahlweise änderbares, den Boden erfassendes Element aufweist, das mit der Sohle des Fußbekleidungsgegenstandes in Eingriff steht.
  • Ein den Boden erfassendes Element gemäß der vorliegenden Erfindung steht mit der Sohle nicht drehbar in Eingriff, indem beispielsweise einfach eine im Wesentlichen rotationsfreie lineare Kraft aufgebracht wird, um das den Boden erfassende Element mit der Sohle in Eingriff zu bringen. Ein derartiger rotationsfreier Arbeitsvorgang kann beispielsweise dadurch sichergestellt werden, dass ein Drehverhinderungsmechanismus vorgesehen ist. Es kann beispielsweise ein Steg, ein Keil, ein Grat, usw. an dem den Boden erfassenden Element oder einem entsprechenden Teil der Sohle vorgesehen sein und es kann ein Schlitz, eine Nut, usw. an dem jeweils anderen Teil vorgesehen sein. Der Steg und der Schlitz arbeiten bei dem Vorgang der Ineingriffnahme des den Boden erfassenden Elementes mit der Sohle so zusammen, dass das den Boden erfassende Element nur linear in eine Ineingriffnahme mit der Sohle bewegt werden kann, ohne dass im Wesentlichen eine relative Drehung dazwischen auftritt. Wenn das den Boden erfassende Element einmal mit der Sohle in Eingriff gebracht ist, verhindert der eine Drehung verhindernde Mechanismus darüber hinaus, dass anschließend eine Relativdrehung zwischen dem den Boden erfassenden Element und der Sohle auftritt.
  • Gemäß eines Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung enthält die Sohle oder das den Boden erfassende Element eine elastische Federanordnung und enthält das jeweils andere Bauelement eine Schenkelanordnung mit Schenkeln, die so bemessen und angeordnet sind, dass sie dazwischen die Federanordnung elastisch halten.
  • Ein Fußbekleidungsgegenstand, der unter den Art. 54(3) EPÜ fällt, ist aus der EP-A-1 250 860 bekannt. Dieser Fußbekleidungsgegenstand umfasst eine nichtdrehende Schnappineingriffnahme zwischen der Federanordnung und einem Schenkelelement.
  • Wenn ein den Boden erfassendes Element gemäß der vorliegenden Erfindung mit der Sohle gemäß der vorliegenden Erfindung in Ein griff gebracht wird, ist es erwünscht, eine wahrnehmbare Rückmeldung vorzusehen, die angibt, dass das den Boden erfassende Element in passender Weise mit der Sohle in Eingriff steht. Bei einem speziellen (jedoch nicht ausschließlichen) Beispiel der vorliegenden Erfindung ist diese wahrnehmbare Rückmeldung eine hörbare Rückmeldung (beispielsweise, aber nicht nur, ein Schnappton oder ein Klickgeräusch), die der Benutzer hören kann, wenn das den Boden erfassende Element in passender Weise mit der Sohle in Eingriff gebracht ist. Bei der oben beschriebenen Ausbildung aus Feder- und Schenkelanordnungen biegen beispielsweise am Anfang die Schenkel elastisch die Federanordnung ab. Anschließend kehrt die Federanordnung elastisch, vorzugsweise hörbar, mit einem Schnapp- oder Klickgeräusch in ihre ursprüngliche Lage zurück. Die Federanordnung ist dann elastisch zwischen den Schenkeln der Schenkelanordnung gehalten.
  • Ein den Boden erfassendes Element gemäß der vorliegenden Erfindung kann eine wahlweise abnehmbare Spitze haben, die mit einem Teil der Sohle gemäß der vorhergehenden Beschreibung in Eingriff steht. Weiterhin kann jeder Teil der Sohle mit mehreren derartigen Spitzen in Eingriff stehen, von denen wenigstens einige verschiedene Höhe haben, so dass eine gegebene Spitze durch eine andere Spitze mit einer anderen Höhe ausgetauscht werden kann. In dieser Weise können die Eigenschaften (speziell, aber nicht notwendigerweise nur, die Bodengriffigkeit) des Fußbekleidungsgegenstandes schnell und sicher nach Maßgabe der sich ändernden Spielverhältnisse eingestellt werden, indem zeitraubende, herkömmliche Arbeitsvorgänge der Verwendung eines Schraubwerkzeuges zum Festziehen und Lösen herkömmlicher, den Boden erfassender Elemente vermieden sind, während darüber hinaus eine sichere Ineingriffnahme des den Boden erfassenden Elementes möglich ist, da die wahrnehmbare Rückmeldung gemäß der vorliegenden Erfindung vorgesehen ist.
  • Wie es oben erwähnt wurde, kann das den Boden erfassende Element mit der Sohle unter Verwendung einer einfachen drehfreien Druckkraft (speziell, aber nicht notwendigerweise nur, einer von Hand ausgeübten Druckkraft) in Eingriff gebracht werden. Umgekehrt kann das den Boden erfassende Element gemäß der vorliegenden Erfindung unter Verwendung eines einfachen Brecheisens entfernt werden. Das Brecheisen kann speziell zu einem jeweiligen den Boden erfassenden Element gehören. Es kann jedoch wünschenswert sein, irgendeinen herkömmlichen geeigneten Gegenstand, beispielsweise, allerdings nicht nur, einen Schraubendreher, eine Münze und eine Messerklinge als Brecheisen zu verwenden.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Die vorliegende Erfindung wird im Folgenden im Einzelnen anhand der zugehörigen Zeichnungen beschrieben, in denen
  • 1 eine Seitenansicht einer Fußplatte eines Fußbekleidungsgegenstandes gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt,
  • 2 eine Draufsicht auf die Unterseite der Fußplatte zeigt, die in 1 dargestellt ist,
  • 3a eine perspektivische Ansicht der Spitze eines den Boden erfassendes Elementes gemäß eines ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung zeigt,
  • 3b eine perspektivische Ansicht einer Gruppe von Spitzen eines den Boden erfassenden Elementes gemäß des ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung zeigt, die als Teil einer Ausrüstung gemäß der vorliegenden Erfindung vorgesehen sein kann,
  • 4a eine perspektivische Ansicht einer Spitze des ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung zeigt, die mit einer Federanordnung gemäß des ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung in Eingriff steht,
  • 4b eine perspektivische Ansicht einer Spitze gemäß des ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung zeigt, die mit einer Federanordnung in Eingriff steht, die in einem erhöhten Basisteil an der Sohle gemäß des ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung vorgesehen ist,
  • 4c eine perspektivische Ansicht eines Brecheisens gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt,
  • 5 eine perspektivische Ansicht einer Spitze eines den Boden erfassenden Elementes gemäß eines zweiten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung zeigt,
  • 6 eine perspektivische Ansicht einer Federanordnung gemäß des zweiten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung zeigt,
  • 7 eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht einer Anordnung aus Spitze und Feder gemäß des zweiten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung zeigt und
  • 8 eine perspektivische Ansicht der Anordnung aus Spitze und Feder gemäß des zweiten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung im Eingriffszustand miteinander zeigt.
  • BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG IM EINZELNEN
  • 1 zeigt eine laterale (d.h., von der lateral außen liegende Seite) Seitenansicht einer Fußplatte 10 eines Fußbekleidungsgegenstandes, wie beispielsweise eines Schuhs (insbesondere, aber jedoch nicht notwendigerweise nur, eines Sportschuhs). Zufällig ist beispielsweise ein rechter Schuh dargestellt, was jedoch die vorliegende Erfindung nicht beschränken soll. Um das Verständnis des in den Figuren dargestellten Gegenstandes zu unterstützen ist das allgemeine Profil eines Schuhoberteils 12 in gestrichelten Linien in 1 dargestellt.
  • Zum Zweck der folgenden Beschreibung weist der Fußbekleidungsgegenstand eine „Sohle" auf, die die Fußplatte 10 enthält. Es können jedoch auch andere Teile, wie beispielsweise eine Mittelsohle usw. in die Sohle eingeschlossen sein, die aus Gründen der Klarheit in der Zeichnung weggelassen sind.
  • Die Fußplatte 10 weist wenigstens ein den Boden erfassendes Element 14 auf, das von der Fußplatte 10 ausgeht. Üblicherweise weist die Fußplatte 10 mehrere den Boden erfassende Elemente 14 auf, die über die Oberfläche der Fußplatte 10 verteilt sind. 2 zeigt ein Beispiel dafür, wie die den Boden erfassende Elemente 14 über die Oberfläche der Fußplatte verteilt sein können.
  • Im Allgemeinen kann ein Fußbekleidungsgegenstand in einen Vorderfußbereich (im Allgemeinen rechts von der Linie A-A in 2) und einen Fersen- oder Hinterfußbereich (im Allgemeine auf der linken Seite der Linie A-A in 2) unterteilt werden. In einigen Fällen (wie bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel) kann somit der Vorderfußbereich eine größere Anzahl von den Boden erfassenden Elementen 14 als der Fersenbereich aufweisen. Es sei jedoch betont, dass die spezielle Anzahl, Position und/oder Form der den Boden erfassenden Elemente 14, die an der Fußplatte 10 vorgesehen sind, in breitem Umfang variieren können und dennoch im Rahmen der vorliegenden Erfindung liegen.
  • Jedes den Boden erfassende Element 14 gemäß der vorliegenden Erfindung kann ein einteiliges Bauelement sein, das abnehmbar direkt mit der Fußplatte oder Sohle 10 in Eingriff gebracht werden kann (siehe 4a) oder kann einen erhöhten Basisteil 26, der in einem Stück mit der Fußplatte 10 ausgebildet ist, und eine Spitze 14a einschließen (siehe auch 4b), die wahlweise mit dem erhöhten Basisteil 26 in einer Weise in Eingriff gebracht wird, die später im Einzelnen beschrieben wird. Es sei darauf hingewiesen, dass bei dieser Anordnung die Spitze 14a und der Basisteil 26 kombiniert die den Boden erfassenden Elemente bilden.
  • Jede Spitze 14a gemäß der vorliegenden Erfindung kann mit der Fußplatte 10 in Eingriff gebracht werden und davon gelöst werden, je nachdem wie es erwünscht oder erforderlich ist. Jede Spitze 14a kann eine gegebene charakteristische Höhe oder einen gegebenen oder charakteristischen Abstand haben, um den sie von der Fußplatte 10 ausgeht, wie es gleichfalls später beschrieben wird.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ist es erwünscht dafür zu sorgen, dass die Spitzen 14a mit der Fußplatte 10 in einer Schnapppassung in Eingriff kommen. Zum Zweck der folgenden Beschreibung ist eine Schnapppassineingriffnahme zwischen zwei Elementen so zu verstehen, dass die Ineingriffnahme dazwischen von der Elastizität wenigstens eines der die Ineingriffnahme bewirkenden Bauelemente abhängt. Ein erstes Element wird am Anfang federnd oder in anderer Weise elastisch bei dem Arbeitsvorgang der Ineingriffnahme mit einem zweiten Element versetzt. Anschließend kehrt das erste Element in seine Form, Position und Ausrichtung, usw. elastisch zurück, so dass das zweite Element gegenüber einer Relativbewegung zum ersten Element festgehalten ist. Die oben erwähnte elastische Rückkehr kann manchmal ein Klick- oder Schnappgeräusch hervorrufen, worauf sich der Begriff der Schnapppassung bezieht.
  • 4a zeigt eine Spitze 14a, die mit einer Federanordnung 16 in Eingriff steht. Die Federanordnung 16 ist einem Bereich der Fußplatte 10 zugeordnet, mit dem die Spitze 14a in Eingriff zu bringen ist. Die Federanordnung 16 kann beispielsweise eine Basis 18 und mehrere im Wesentlichen langgestreckte Federelemente 20 aufweisen, die von der Basis 18 ausgehen. Die Federelemente 20 sind vorzugsweise so ausgebildet, dass sie federnd elastisch in Querrichtung wie Blattfedern sind. Die Federelemente 20 können aus irgendeinem Material gebildet sein, das eine ausreichende Elastizität und/oder Beständigkeit gegenüber einer Materialermüdung zeigt. Bei einem Beispiel der vorliegenden Erfin dung können die Federelemente aus geformtem glasgefüllten Nylon oder Polyethermid gebildet sein. Bei der Verwendung von glasgefülltem Nylon 12 oder Polyethermid zur Bildung der Federelemente 20 können beispielsweise die Federelemente 20 eine maximale Biegebelastung vor Ermüdung von etwa 3,18 kg (7 Pound) jeweils aufweisen. Bei der oben beschriebenen Anordnung erfahren jedoch die Federelemente 20 gewöhnlich nur eine Biegebelastung von unter 3,18 kg (7 Pound).
  • Die Federanordnung 16 ist im Allgemeinen relativ zur Fußplatte 10 in bekannter und geeigneter Weise befestigt. Beispielsweise kann wenigstens ein Teil der Federanordnung 16 in die Fußplatte beispielsweise dadurch eingebettet sein, dass das Material, das die Fußplatte 10 bildet, übergeformt ist. Bei einem speziellen Beispiel kann das Material, das die Fußplatte 10 bildet, über die Basis 18 der Federanordnung 16 geformt sein, wobei eine Bohrung oder eine andere Öffnung 13 in der Fußplatte 10 bleibt, in die sich die Federelemente 20 erstrecken. Die 4a und 4b zeigen allgemein die Form des Materials der Fußplatte 10 einschließlich der darin begrenzten Bohrung 23.
  • Im Allgemeinen weist eine Spitze 14a einen am weitesten distal (bezüglich des Fußbekleidungsgegenstandes) liegenden Kopf 22 und eine Schenkelanordnung 24 mit mehreren Schenkelelementen 24a auf, die im Wesentlichen in die gleiche Richtung vom Kopf 22 aus verlaufen. Die Spitze 14a ist mit zwei beabstandeten Schenkelelementen 24a versehen.
  • Der Kopf 22 kann entweder axial symmetrisch (d.h., kegelförmig, kegestumpfförmig, pyramidenförmig, usw.) sein oder für eine gegebene Anwendungsform in einzigartiger Weise geformt sein. Nur als Beispiel siehe hierzu die im Wesentlichen dreieckige Querschnittsform des Kopfes 22 in 2
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung steht die Spitze 14a mit der Fußplatte 10 dadurch in Eingriff, dass die Schenkelanordnung 24 der Spitze 14a in die Bohrung 23 eingesetzt ist. Diesbezüglich kann es wünschenswert sein, die Außenflächen der Schenkelanordnung 24 so auszugestalten, dass sie eng mit den Innenflächen der Bohrung 23 konform gehen. Das setzt Zwischenräume herab, in denen sich Schmutz oder anderer Schutt ablagern kann. Die Zusammenarbeit zwischen den Außenflächen der Schenkelanordnung 24 und den Innenflächen der Bohrung 23 sollte ausreichend tolerant sein, um das Einsetzen der Spitze 14a in die Bohrung 23 ohne zu großen Widerstand vom Reibungskontakt und Ähnlichem zu erleichtern.
  • Wie es beispielsweise in 4a dargestellt ist, sind die Federelemente 20 vorzugsweise gekrümmt (oder gebogen) und relativ zueinander so ausgerichtet, dass der Abstand zwischen den Federelementen 20 in der Richtung vom proximalen Ende der Federelemente 20 zu ihrem distalen Ende zunächst zu- und dann abnimmt. Die Federelemente 20 bilden gemeinsam somit einen Zwischenteil mit einer maximalen Breite X. Die Federelemente 20 sind in Querrichtung (d.h., im Wesentlichen senkrecht zu der Richtung, in der die Federelemente 20 verlaufen) elastisch flexibel (insbesondere zusammendrückbar), wie es bei Blattfedern der Fall ist.
  • Die jeweiligen Innenflächen der Schenkelelemente 24a können dem Außenprofil der Federelemente 20 entsprechend geformt sein, wie es in 4a dargestellt ist. Ganz allgemein haben die Schenkelelemente 24a einen Abstand voneinander, der kleiner als die maximale Breite X zwischen den Federelemente 20 ist. Wie es beispielsweise in 4a dargestellt ist, weisen die Schenkelelemente 24a jeweils einen nach innen vorstehenden distalen Teil 24b auf, der den Abstand dazwischen auf weniger als die Breite X verringert.
  • Es kann weiterhin wünschenswert sein, den Abstand zwischen den distalen Enden der Federelemente 20 (wenn sich die Federelemente 20 in dem neutralen, nicht abgebogenen Zustand befinden) kleiner als den Abstand zwischen den vorstehenden Teilen 24b zu gestalten. Die vorstehenden distalen Teile 24b können auch im Wesentlichen abgerundet oder in geeigneter Weise konisch ausgebildet sein, um die Führung der distalen Enden der Federelemente 20 zwischen den vorstehenden distalen Teilen 24b zu unterstützen. Eines dieser Merkmale oder beide Merkmale erleichtern die Aufnahme der distalen Enden der Federelemente 20 zwischen den Schenkelelementen 24a.
  • Wenn folglich die Spitze 14a in die Bohrung 23 gedrückt wird, drücken am Anfang die distalen Teile 24b die Federelemente 20 zusammen. Dieser Effekt ist dadurch erleichtert, dass die Federelemente 20 jeweils aufeinander zu verlaufen (bezüglich der Richtung vom Punkt maximaler Breite X zu den jeweiligen distalen Enden der Federelemente 20), was wenigstens zu einem gewissen Keileffekt zwischen den Federelementen 24a führt.
  • Im Allgemeinen sind gemäß der vorliegenden Erfindung Federelemente 20 vorgesehen, die vorzugsweise, jedoch nicht notwendigerweise, nach innen (d.h., aufeinander zu) elastisch durch die jeweiligen starren Schenkelelemente 24a gedrückt werden, die dagegen gepresst werden. In der Praxis kann jedoch eine leichte Biegung der Schenkelelemente 24a im Rahmen der gegenwärtig betrachteten Erfindung als Reaktion auf die Kraft auftreten, die an den Federelementen 20 liegt.
  • Nachdem die vorstehenden Teile 24b den Teil der Federelemente 20 mit maximaler Breite X dazwischen passiert haben, nimmt die Druckkraft, die auf Federelemente 20 ausgeübt wird, ab, da der Abstand zwischen den Federelementen 20 abnimmt. Die Federelemente 20 gehen daher elastisch, entweder vollständig oder teilweise (d.h. so, dass die unter einem elastischen Kompressionsdruck bleiben) in ihre neutrale Position zurück.
  • Vorzugsweise ist die Elastizität der Federelemente 20 derart, dass die Federelemente 20 relativ augenblicklich ihre neutrale Position wieder einnehmen, was zu einem hörbaren Schnapp- oder Klickton führt. Wie es oben erwähnt wurde, bildet das eine positive Anzeige dafür, dass die Spitze 14a in passender Weise (d.h. vollständig) mit den Federelementen 20 in Eingriff gekommen ist.
  • Es ist gemäß der vorliegenden Erfindung wünschenswert, die Spitze 14a mit der Federanordnung 16 unter Verwendung einer linearen im Wesentlichen drehfreien Bewegung in Eingriff zu bringen. Es ist daher notwendig, einen Drehverhinderungsmechanismus vorzusehen, um eine relative Drehung zwischen der Spitze 14a und der Federanordnung 16 zu verhindern. Beispielsweise kann entweder die Spitze 14a oder die Bohrung 23 mit einem Steg oder einem Keil versehen sein, und kann das jeweils andere Bauteil mit einem damit zusammenarbeitenden Schlitz oder einer damit zusammenarbeitenden Nut 34 versehen sein. Als Beispiel zeigt 4 einen Steg 32, der längs wenigstens eines Teils der Länge des Schenkels 24a ausgebildet ist, sowie einen Schlitz 34, der längs wenigstens eines Teils der Länge der Bohrung 23 ausgebildet ist, obwohl in der erwähnten Weise auch eine umgekehrte Ausgestaltung verwandt werden kann. Wenn es erwünscht ist, kann alternativ der Steg 32 über die gesamte Höhe der Spitze 24a verlaufen, wie es in 3a dargestellt ist.
  • Die Zusammenarbeit zwischen dem Steg 32 und dem Schlitz 34 hat mehrfache Wirkungen. Wenn zunächst die Spitze 14a in die Bohrung 23 eingesetzt wird, sind der Steg 32 und der Schlitz 34 jeweils so positioniert, dass die Schenkelanordnung 24 zur Federanordnung 16 in der zur Ineingriffnahme dazwischen notwendigen Weise ausgerichtet ist. Die Zusammenarbeit zwischen dem Steg 32 und dem Schlitz 34 verhindert zum Zweiten eine relative Drehung zwischen der Spitze 14a und der Federanordnung 16, die zu schädlichen Torsionskräften führen könnte, die an den Federelementen 20 während der Ineingriffnahme liegen. Nach einer richtigen Ineingriffnahme der Spitze 14a verhindert darüber hinaus die Zusammenarbeit zwischen dem Steg 32 und dem Schlitz 34 eine anschließende Drehung der Spitze 14a, die wiederum zu schädlichen Torsionskräften führen könnte, die an den Federelementen 20 liegen oder dazu führen könnten, dass ein nichtsymmetrischer Kopf 22 fehlausgerichtet wird.
  • Die Spitze 14a kann von der Fußplatte 20 dadurch gelöst werden, dass die Spitze 14a entweder von Hand oder unter Verwendung eines geeigneten Werkzeuges abgezogen oder abgestemmt wird. Ein Werkzeug kann insbesondere zwischen einen Rand des Kopfes 22 und die Oberfläche der Fußplatte 10 eingesetzt werden. Das Werkzeug kann speziell an die Verwendung angepasst sein, vorzugsweise kann irgendein geeignetes flaches Element (einschließlich einer Messerklinge, eines Schraubendrehers oder einer Münze, ohne Begrenzung darauf) verwandt werden. Im Kopf 22 kann eine Kerbe neben der Stelle vorgesehen sein, wo der Kopf 22 an eine Fläche der Fußplatte 10 anstößt. Die Kerbe erleichtert das Einsetzen eines Werkzeuges, um die Spitze abzustemmen. Hierzu siehe beispielsweise die Kerbe 28 in 4a und die Kerbe 28' in 4b sowie die Kerbe 380 in 8, die später beschrieben wird.
  • 4c zeigt ein Beispiel eines Werkzeuges 36, das sich dazu eignet, die Spitze 14a abzustemmen. Das Werkzeug 36 weist einen von Hand ergreifbaren Handgriff 38 (der irgendeine geeignete Form haben kann) auf, der wenigstens eine Stemmzunge 40 aufweist, die senkrecht davon ausgeht. In 4c sind zwei Stemmzungen 40, die zur Verwendung bei einer Spitze 14a vorgesehen sind, die zwei Kerben (wie die Kerbe 28 (28') in 4a und 4b) aufweist, die auf gegenüberliegenden Seiten des Kopfes 22 vorgesehen sind (obwohl eine zweite Kerbe in den 4a und 4b nicht dargestellt ist). Eine Hebelkraft wird dann an den Handgriff 38 in eine Richtung entgegen der Richtung gelegt, in die die Stemmzungen 40 verlaufen, um die Spitze 14a aus der Ineingriffnahme zu stemmen. Wie es oben erwähnt wurde, kann jedoch auch in Betracht gezogen werden, dass ein Werkzeug (wie beispielsweise eine Münze oder ein Schraubendreher) nur auf einer Seite der Spitze 14a eingesetzt wird.
  • Aus dem Vorhergehenden sollte sich deutlich ergeben, dass die vorliegende Erfindung auch in Betracht zieht und gleichfalls dann anwendbar ist, dass eine Federanordnung an der Spitze und eine Schenkelanordnung in Verbindung mit der Fußplatte umgekehrt zu der Anordnung vorgesehen sind, die in 4a dargestellt ist.
  • Bei der Benutzung können sich Schmutz und Schutt in der Bohrung 23 und insbesondere zwischen den Federelementen 20 ablagern oder darin festbacken. Die Federelemente 20 können dann darin gehindert sein, sich in der erforderlichen Weise abzubiegen. Es ist daher zweckmäßig, aber nicht notwendig, einen im Wesentlichen starren mittleren Steg oder anderen Vorsprung 30 vorzusehen, der vom Kopf 22 zwischen den Schenkelelementen 24a verläuft. Der mittlere Steg 30 verläuft vorzugsweise zwischen den distalen Enden der Federelemente 20, wenn die Spitze 24a in der oben beschriebenen Weise in Eingriff steht. Bei dieser Ausgestaltung kann der mittlere Steg 30 in den Raum zwischen den Federelementen 20 vorstehen, um abgelagertes Material (getrockneter Schlamm beispielsweise) aufzubrechen oder in anderer Weise zu entfernen, das sich dazwischen abgelagert hat.
  • Der mittlere Steg 30 steuert darüber hinaus die Ablenkung der Federelemente 20 während der Ineingriffnahme des Spike 14 in die Federanordnung 16. Während des Einsetzens erfassen die nach innen verlaufenden distalen Teile 24b die Außenseite der jeweiligen Federelemente 20, um die Federelemente 20 gegeneinander um ihre jeweilige Basis 20a nach innen zu biegen. Während dieses Vorgangs verläuft der mittlere Steg 30 nach unten zwischen den Federelementen 20 und begrenzt der mittlere Steg 30 die Biegung der Federelemente 20 um ihre Basen 20a nach innen, da die Spitzen 20b der Federelemente 20 an einer weiteren Bewegung nach innen auf das andere Federelement 20 zu in Richtung X gehindert sind. Diese Hinderung durch den mittleren Steg 30 führt dazu, dass sich die Stelle der Biegung in den Federelementen 20 ändert. Diese Hinderung führt insbesondere dazu, dass die Stelle der Biegung sich von der Basis 20a zum abgewinkelten mittleren Teil 20c nach oben verschiebt, wenn sich die Spitzen 20b der Federelemente 20 entlang der Seiten des mittleren Steges 30 bis kurz vor der vollständigen Ineingriffnahme nach oben bewegen. Diese Begrenzung der Biegung der Federelemente 20 an ihrer Basis 20a ist ein Sicherheits- und Kontrollfaktor, da sie die Gefahr der Ermüdung der Federelemente 20 an ihrer Basis 20a herabsetzt und für eine bessere Kontrolle der Stelle der Biegekräfte führt.
  • 4a zeigt die Spitze 14a in ihrer Ineingriffnahme an der Oberfläche der Fußplatte 10. Wie es in den 1 und 4b beispielsweise dargestellt ist, kann die Fußplatte 10 jedoch auch mit mehreren erhöhten Basisteilen 26 versehen sein. In diesem Fall ist in jedem erhöhten Basisteil 26 eine Federanordnung 16 gemäß der vorhergehenden Beschreibung vorgesehen. Unter Verwendung mehrerer Basisteile 26 in dieser Weise kann der Rest der Fußplatte 10 relativ dünn und – was wichtig ist – biegsam bleiben. Wenn die erhöhten Basisteile 26 nicht vorgesehen sind, kann alternativ die gesamte Sohle (einschließlich der Fußplatte 10) insgesamt vergleichsweise dicker ausgebildet sein, um die Federanordnungen 16 darin aufzunehmen. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung sind die erhöhten Basisteile 26 in einem Stück mit der Fußplatte 10 beispielsweise während des Arbeitsvorgangs der Bildung der Fußplatte 10 ausgebildet.
  • Mit der Ausnahme der erhöhten Basisteile 26, die in 4b dargestellt sind, entspricht die Anordnung von 4b in allen Aspekten der Anordnung von 4a, so dass sie nicht nochmals im Einzelnen beschrieben wird.
  • Jede Spitze 14a ist nicht nur allgemein ersetzbar, es kann vielmehr eine Spitze 14a durch eine andere Spitze mit einer anderen Höhe Y (siehe beispielsweise 4a) (d.h., mit einer anderen Strecke, über die die Spitze 14a von der Fußplatte 10 oder vom erhöhten Teil 26 ausgeht, der an der Fußplatte 10 ausgebildet ist) ersetzt werden. Die Bodenerfassungseigenschaften des Fußbekleidungsgegenstandes können somit auch dadurch geändert werden, dass eine gegebene Anordnung von Spitzen 14a mit variierenden (oder identischen) Höhen vorgesehen wird. Man kann daher eine Ausrüstung vorsehen, die den Fußbekleidungsgegenstand und eine oder mehrere Gruppen von Spitzen einschließt, wobei jede Gruppe beispielsweise andere Höhen hat. Es kann auch ein Stemmwerkzeug (wie beispielsweise das Werkzeug 36 in 4c) als Teil einer solchen Ausrüstung vorgesehen sein. Das hat zur Folge, dass die Bodenerfassungseigenschaften des Fußbekleidungsgegenstandes wahlweise dadurch geändert werden können, dass wahlweise die daran vorgesehenen Spitzen 14a ersetzt werden. Alle Spitzen 14a in einer Gruppe können die gleiche Höhe haben oder wenigstes einige können verschiedene Höhen zueinander haben. 3b zeigt eine Gruppe 42 von Spitzen 14a', 14a'' und 14a''', von denen jede den gleichen Grundaufbau (der woanders beschrieben wurde), jedoch eine andere Kopfhöhe Y', Y'' und Y''' hat. Jede der Spitzen kann zusätzlich oder alternativ weitere Unterschiede haben, die sich insbesondere auf die Traktionsleistung beziehen. Die jeweiligen Spitzen können beispielsweise verschieden geformte Kopfteile haben.
  • Die 5-8 zeigen eine Spitze 140a und eine Federanordnung 160 gemäß eines zweiten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung. Die Spitze 140a ist der oben beschriebenen Spitze 14a in wenigstens einigen Aspekten ähnlich. Ein Unterschied besteht darin, dass die Spitze 140a einen Steg oder Grat 320 aufweist, der relativ dicker als der Steg 32 beim ersten Ausführungsbeispiel ist und sich im Wesentlichen über die gesamte Länge des Schenkels 240a erstreckt. Der Steg 320 kann teilweise dazu dienen, den Schenkel 240a weiter zu verstärken, um dadurch die Fähigkeit des Schenkels 240a zu erhöhen, ein entsprechendes Federelement abzulenken (wie es oben beschrieben wurde). Die restlichen Merkmale der Spitze 140a sind denen ähnlich, die bezüglich der Spitze 14a beschrieben wurden.
  • 6 zeigt eine Federanordnung 160 gemäß des zweiten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung. Ähnlich wie die Federanordnung 16 des ersten Ausführungsbeispiels weist die Federanordnung 160 eine Basis 180 auf, von der mehrere Federelemente 200 ausgehen. In 6 sind zwei Federelemente 200 vorgesehen. Es kann jedoch eine andere Anzahl und Anordnung der Federelemente verwandt werden. Die Federelemente 200 sind beispielsweise in einer Weise angeordnet, die den Federelementen 20 des ersten Ausführungsbeispiels ähnlich ist.
  • Die Federanordnung 160 weist erkennbar eine Wand oder einen Rahmen 360 auf, die oder der von wenigstens einem Teil des Umfangs der Basis 180 in im Wesentlich dieselbe Richtung wie die Federelemente 200 verläuft. Die Wand 360 kann beispielsweise einen nichtzylindrischen Raum darin begrenzen (wie es in 6 dargstellt ist). Das verhindert weiterhin jede Neigung der Spitze 140a sich relativ zur Federanordnung 360 zu drehen.
  • Die Wand 360 begrenzt gleichfalls vorzugsweise einen Schlitz oder eine Nut 340 zur Zusammenarbeit mit dem Steg 320. Die Zusammenarbeit zwischen dem Steg 320 und dem Schlitz 340 hat Vorteile, die denen ähnlich sind, die im Obigen bezüglich des ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung beschrieben wurden.
  • Dass die Wand 360 vorgesehen ist, begünstigt gleichfalls den Schutz der Federelemente 200 bei einer Überformung (der oben be schriebenen Art) und/oder liefert einen größeren Oberflächenbereich zur Verbindung mit einem Formmaterial, das zur Bildung der Fußplatte benutzt wird.
  • Weitere Aspekte und Funktionen des ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung, das oben beschrieben wurde, wie beispielsweise, aber nicht nur, die Art, in der die Schenkel 240a die Federelemente 200 erfassen, das Vorsehen der erhöhten Basisteile der Fußplatte, die Verwendung mehrere Spitzen 140a mit verschiedenen Höhen, die Verwendung eines mittleren Steges 300 und die Inbetrachtnahme einer Ausrüstung, die eine wahlweise Änderung der Spitze 140a erlaubt, sind gleichfalls bei dem zweiten Ausführungsbeispiel in der gleichen Weise anwendbar, wie es oben beschrieben wurde.
  • 7 zeigt eine Spitze 140 ausgerichtet zur Federanordnung 160 vor der Ineingriffnahme, wobei der Steg 320 zum Schlitz 340 ausgerichtet ist. 8 zeigt in einer perspektivischen Ansicht die Spitze 140 in der Ineingriffnahme mit der Federanordnung 160. Wie es oben erwähnt wurde, kann eine Kerbe oder Ähnliches 380 am Rand des Kopfes 220 vorgesehen sein, um ein Ablösewerkzeug einzuführen und für eine Stemmfläche zu sorgen. Die Kerbe(n) 380 (und 28, wie oben beschrieben) kann irgendein geeignetes Profil haben, das den Zutritt eines Stemmwerkzeuges (wie oben beschrieben) erlaubt, so dass die Spitze 140a abgestemmt werden kann, wenn das erwünscht ist.
  • Während im Obigen Merkmale der vorliegenden Erfindung dargestellt und beschrieben wurden, die bei bevorzugten Ausführungsbeispielen Anwendung finden, versteht es sich, dass durch den Fachmann verschiedene Auslassungen und Ersetzungen und Änderungen in der Form und in den Einzelheiten der dargestellten Einrichtungen und in ihrer Funktion und in den dargestellten und beschriebenen Verfahren vorgenommen werden können, ohne den Bereich der Erfindung zu verlassen, der durch zugehörigen Ansprüche bestimmt ist.

Claims (17)

  1. Fußbekleidungsgegenstand mit einem Oberteil (12) und einer Sohle (10), welche Sohle (10) einen Aufnahmeteil, der eine elastische Federanordnung (16) einschließt, und ein den Boden erfassendes Element (14) mit einer abnehmbaren Spitze (14a) umfasst, die zwei beabstandete Schenkelelemente (24a) aufweist, die daran hängen, welche Schenkelelemente (24a) so gestaltet sind, dass sie die Federanordnung (16) auf der Grundlage einer Linearbewegung der Schenkelelemente (24a) elastisch verformen, was zu einer Ineingriffnahme der Federanordnung (16) mit den Schenkelelementen (24a) führt, und welche Federanordnung (16) so gestaltet ist, dass sie nach der elastischen Verformung elastisch wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückkehrt, um für eine Rastineingriffnahme zu sorgen, wobei es keine Drehung zwischen dem den Boden erfassenden Element (14) und der Sohle (10) gibt.
  2. Gegenstand nach Anspruch 1, bei dem die Federanordnung (16) ein erstes Federelement (20) und ein zweites Federelement (20) enthält, von denen jedes gekrümmt und zueinander so ausgerichtet ist, dass in einer Richtung vom proximalen Ende des ersten und des zweiten Federelementes (20) jeweils zum distalen Ende des ersten Federelementes (20) und des zweiten Federelementes (20) jeweils der Abstand zwischen dem ersten und dem zweiten Federelement (20) am Anfang zunimmt und dann anschließend abnimmt.
  3. Gegenstand nach Anspruch 1, bei dem die Sohle (10) eine Fußplatte einschließt, von der das den Boden erfassende Element (14) ausgeht.
  4. Gegenstand nach Anspruch 3, bei dem die Fußplatte (10) aus einem Kunststoff besteht.
  5. Gegenstand nach Anspruch 1, bei dem die Sohle (10) eine Vielzahl von Aufnahmeteilen und eine entsprechende Vielzahl von den Boden erfassenden Elementen (14) einschließt.
  6. Gegenstand nach Anspruch 5, bei dem die Sohle (10) einen Vorderfußbereich (11) und einen Fersenbereich (13) einschließt, welcher Vorderfußbereich (11) eine größere Anzahl von den Boden erfassenden Elementen (14) als der Fersenbereich (13) einschließt.
  7. Gegenstand nach Anspruch 1, bei dem die Federanordnung (16) ein erstes und ein zweites Federelement (20) einschließt, wobei das erste und das zweite Federelement (20) jeweils einen stumpfen Winkel bilden und zueinander so ausgerichtet sind, dass in einer Richtung vom proximalen Ende des ersten und des zweiten Federelementes (20) jeweils zum distalen Ende des ersten und des zweiten Federelementes (20) jeweils der Abstand zwischen dem ersten und dem zweiten Federelement (20) am Anfang zunimmt und dann anschließend abnimmt.
  8. Gegenstand nach Anspruch 2 oder Anspruch 7, bei dem der Aufnahmeteil eine erhöhte Basis mit einer darin ausgebildeten Bohrung (23) enthält, durch die die Federanordnung (16) verläuft, wobei die ab nehmbare Spitze (14a) so gestaltet ist, dass sie mit der erhöhten Basis in Rastineingriffnahme kommt.
  9. Gegenstand nach Anspruch 8, bei dem die Spitze (14a) einen Kopf (22) aufweist und die beiden beabstandeten Schenkelelemente (24a) jeweils im Wesentlichen in dieselbe Richtung vom Kopf (22) aus verlaufen, wobei die Federanordnung (16) zwischen den beiden Schenkelelementen (24a) angeordnet ist, und jedes Schenkelelement (24a) im Wesentlichen konform mit der Form eines jeweiligen Federelementes (20) der Federanordnung (16) geformt ist, um für eine Rastineingriffnahme zwischen den beiden Schenkelelementen (24a) und der Federanordnung (16) zu sorgen.
  10. Gegenstand nach Anspruch 9, bei dem wenigstens ein Schenkelelement (24a) einen Steg (32) aufweist, der an einer Außenfläche ausgebildet ist, und eine Innenwand der Bohrung (23) einen Schlitz (34) aufweist, der darin dem Steg (32) entsprechend ausgebildet ist, welcher Steg (32) an dem besagten wenigstens einen Schenkelelement (24a) angeordnet ist, und der Schlitz (34) in der Innenwand der Bohrung (23) so ausgebildet ist, dass er in einer Linie zum Schenkelelement (24a) und der Federanordnung (16) ausgerichtet ist, um dazwischen für eine Rastineingriffnahme zu sorgen.
  11. Gegenstand nach Anspruch 10, bei dem die Spitze (14a) weiterhin einen mittleren Steg (32) aufweist, der vom Kopf (22) zwischen den Schenkelelementen (24a) ausgeht.
  12. Gegenstand nach Anspruch 11, bei dem der mittlere Schenkel (32) zwischen den jeweiligen distalen Enden der beiden Federelemente (20) verläuft.
  13. Gegenstand nach Anspruch 1, welcher mehrere abnehmbare Spitzen (14a) umfasst, welche Spitzen (14a) austauschbar mit dem Aufnahmeteil verrastet sind.
  14. Gegenstand nach Anspruch 8, bei dem die Sohle (10) eine Vielzahl von Aufnahmeteilen einschließt, von denen jeder eine jeweilige erhöhte Basis aufweist, wobei jede erhöhte Basis im Wesentlichen über dieselbe Strecke von der Sohle (10) aus verläuft.
  15. Gegenstand nach Anspruch 8, bei dem die Sohle (10) eine Vielzahl von Aufnahmeteilen einschließt, von denen jeder eine jeweilige erhöhte Basis aufweist, wobei jede erhöhte Basis eine jeweilige Spitze (14a) in Rastineingriffnahme damit aufweist und wenigstens zwei der Spitzen (14a) über jeweils verschiedene Strecken von ihren jeweiligen Basen aus verlaufen.
  16. Gegenstand nach Anspruch 8, bei dem die Sohle (10) eine Vielzahl von Aufnahmeteilen einschließt, von denen jeder eine erhöhte Basis einschließt, wobei jede erhöhte Basis eine jeweilige Spitze (14a) in Rastineingriffnahme damit aufweist und jede Spitze (14a) im Wesentlichen über die gleiche Strecke von der jeweiligen Basis aus verläuft.
  17. Gegenstand nach Anspruch 1, bei dem die Federanordnung (16) glasgefülltes Nylon (12) oder Polyethermid umfasst.
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