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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Fußbekleidungsgegenstand mit
einem den Boden erfassenden Element oder mehreren den Boden erfassenden
Elementen, insbesondere einen Sportschuh mit einem wahlweise änderbaren,
den Boden erfassenden Element oder mehreren wahlweise änderbaren, den
Boden erfassenden Elementen (wie beispielsweise Spikes, Stollen,
usw.).
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Es
ist allgemein bekannt, an der Sohle eines Schuhs, insbesondere an
der Sohle eines Sportschuhs für
sportliche Aktivitäten,
wie beispielsweise Golf, Fußball,
Laufsportarten, Baseball und amerikanischen Football ein vorstehendes,
den Boden erfassendes Element oder mehrere vorstehende, den Boden
erfassende Elemente vorzusehen. Derartige den Boden erfassende Elemente
sind in verschiedener Weise als Stollen, Spikes, Nägel, Lamellen,
Blätter, Winkel,
Noppen, usw. bekannt und dienen im Allgemeinen dazu, die Traktion
zwischen dem Schuh und der Bodenfläche zu erhöhen.
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Es
ist weiterhin allgemein bekannt, bestimmte Arten von den Boden erfassenden
Elementen für gewisse
Arten von Spielflächen
zu verwenden. Geformte Stollen aus Hartgummi oder einem thermoplastischen
Material werden üblicherweise
z.B. bei harten/festen Naturbodenflächen (beispielsweise hartem
Sand) verwandt. Relativ kleinere geformte Gumminoppen werden üblicherweise
auf Kunstrasen und Ähnlichem
verwandt. In gleicher Weise werden relativ dünne Spikes üblicherweise beim Golfspielen und
für Laufdisziplinen
verwandt.
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Für sportliche
Aktivitäten,
die auf einem weichen Untergrund (d.h., feuchten Spielfeldern, nassem
Gras oder schlammigem Boden) stattfinden, ist es allgemein bekannt,
abnehmbare, den Boden erfas sende Elemente zu verwenden. Das soll
es dem Benutzer ermöglichen,
den Boden erfassende Elemente mit verschiedener Größe je nach
Art des Spielfeldes und den Beschaffenheiten des Spielfeldes zu
verwenden. Herkömmliche,
abnehmbare, den Boden erfassende Elemente stehen mit der Schuhsohle
im typischen Fall über
zusammenarbeitende Schraubengewindeeinrichtung oder andere Dreheingriffseinrichtungen
in Eingriff.
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Wenn
herkömmliche,
abnehmbare, den Boden erfassende Elemente mit Schraubengewinden zur
Ineingriffnahme mit dem Schuh vorgesehen sind, wird ein separates
Werkzeug dazu benutzt, von Hand ein den Boden erfassendes Element
zu drehen, um die den Boden erfassenden Elemente in der gewünschten
Weise anzubringen und abzunehmen. Das ist im Allgemeinen zeitraubend
und arbeitsintensiv und auch problematisch, wenn der Benutzer entscheidet,
die den Boden erfassenden Elemente schnell, beispielsweise im Verlauf
eines Spieles zu wechseln.
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Weiterhin
müssen
die herkömmlichen,
abnehmbaren, den Boden erfassenden Elemente in angemessener Weise
festgedreht werden, um eine gute Ineingriffnahme zwischen dem Schuh
und dem einzelnen den Boden erfassenden Element sicherzustellen.
Es ist jedoch üblicherweise
schwierig zu erkennen, wann ein den Boden erfassendes Element angemessen
festgezogen ist. Ein den Boden erfassendes Element kann somit bei
dem Versuch, eine gute Ineingriffnahme sicherzustellen, nachteilig überdreht
werden. Das kann die Schraubengewinde am Schuh und/oder an einem
den Boden erfassenden Element beschädigen, was es schwierig oder
sogar unmöglich
macht, anschließend
das den Boden erfassende Element vom Schuh zu lösen, wenn das erwünscht ist.
Andererseits kann ein den Boden erfassendes Element auch nachteilig
unterdreht werden (beispielsweise um eine Beschädigung durch Überdrehen
zu vermeiden). Wenn das auftritt, kann das den Boden er fassende
Element nicht als eine stabile Traktionseinrichtung arbeiten und/oder
sich lockern und möglicherweise
vom Schuh abfallen.
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Selbst
wenn einige herkömmliche,
den Boden erfassende Elemente nicht durch Verschrauben mit einem
Schuh in Eingriff gebracht werden, haben sie dennoch konstruktive
und/oder funktionale Schwierigkeiten. Einige bestehende, nicht geschraubte,
den Boden erfassende Elemente können insbesondere
frei relativ zur Sohle gedreht werden. Das kann beispielsweise dann
ein Problem sein, wenn ein den Boden erfassendes Element in seiner Form
axial asymmetrisch (beispielsweise kegelförmig oder kegelstumpfförmig) ist,
da die freien Kanten eines axial asymmetrischen, den Boden erfassenden Elementes
freiliegen können,
an Gegenständen
eingefangen werden können
und abgerissen werden können.
Eine Relativbewegung zwischen einem den Boden erfassenden Element
und einer Sohle destabilisiert weiterhin im Allgemeinen die Ineingriffnahme zwischen
dem den Boden erfassenden Element und der Sohle verglichen mit einer
festen Halterung dieser Bauteile aneinander.
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Weiterhin
verwenden einige bestehende den Boden erfassende Elemente einen
Aufnahmeteil oder Ähnliches,
der an einer Außenfläche der
Schuhsohle angebracht ist. Dieser Aufnahmeteil kann somit unter
Umständen
von der Sohle abgerissen oder in anderer Weise entfernt werden.
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KURZE ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung richtet sich allgemein auf einen Fußbekleidungsgegenstand
(beispielsweise einen Schuh und insbesondere, aber nicht notwendigerweise,
einen Sportschuh, wie einen Fußballschuh
mit Stollen), der ein wahlweise änderbares,
den Boden erfassendes Element aufweist, das mit der Sohle des Fußbekleidungsgegenstandes in
Eingriff steht.
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Ein
den Boden erfassendes Element gemäß der vorliegenden Erfindung
steht mit der Sohle nicht drehbar in Eingriff, indem beispielsweise
einfach eine im Wesentlichen rotationsfreie lineare Kraft aufgebracht
wird, um das den Boden erfassende Element mit der Sohle in Eingriff
zu bringen. Ein derartiger rotationsfreier Arbeitsvorgang kann beispielsweise
dadurch sichergestellt werden, dass ein Drehverhinderungsmechanismus
vorgesehen ist. Es kann beispielsweise ein Steg, ein Keil, ein Grat,
usw. an dem den Boden erfassenden Element oder einem entsprechenden
Teil der Sohle vorgesehen sein und es kann ein Schlitz, eine Nut,
usw. an dem jeweils anderen Teil vorgesehen sein. Der Steg und der
Schlitz arbeiten bei dem Vorgang der Ineingriffnahme des den Boden
erfassenden Elementes mit der Sohle so zusammen, dass das den Boden
erfassende Element nur linear in eine Ineingriffnahme mit der Sohle
bewegt werden kann, ohne dass im Wesentlichen eine relative Drehung
dazwischen auftritt. Wenn das den Boden erfassende Element einmal
mit der Sohle in Eingriff gebracht ist, verhindert der eine Drehung
verhindernde Mechanismus darüber
hinaus, dass anschließend
eine Relativdrehung zwischen dem den Boden erfassenden Element und
der Sohle auftritt.
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Gemäß eines
Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung enthält
die Sohle oder das den Boden erfassende Element eine elastische
Federanordnung und enthält
das jeweils andere Bauelement eine Schenkelanordnung mit Schenkeln,
die so bemessen und angeordnet sind, dass sie dazwischen die Federanordnung
elastisch halten.
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Ein
Fußbekleidungsgegenstand,
der unter den Art. 54(3) EPÜ fällt, ist
aus der EP-A-1 250 860 bekannt. Dieser Fußbekleidungsgegenstand umfasst eine
nichtdrehende Schnappineingriffnahme zwischen der Federanordnung
und einem Schenkelelement.
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Wenn
ein den Boden erfassendes Element gemäß der vorliegenden Erfindung
mit der Sohle gemäß der vorliegenden
Erfindung in Ein griff gebracht wird, ist es erwünscht, eine wahrnehmbare Rückmeldung
vorzusehen, die angibt, dass das den Boden erfassende Element in
passender Weise mit der Sohle in Eingriff steht. Bei einem speziellen
(jedoch nicht ausschließlichen)
Beispiel der vorliegenden Erfindung ist diese wahrnehmbare Rückmeldung
eine hörbare
Rückmeldung
(beispielsweise, aber nicht nur, ein Schnappton oder ein Klickgeräusch), die
der Benutzer hören
kann, wenn das den Boden erfassende Element in passender Weise mit
der Sohle in Eingriff gebracht ist. Bei der oben beschriebenen Ausbildung
aus Feder- und Schenkelanordnungen biegen beispielsweise am Anfang
die Schenkel elastisch die Federanordnung ab. Anschließend kehrt
die Federanordnung elastisch, vorzugsweise hörbar, mit einem Schnapp- oder
Klickgeräusch
in ihre ursprüngliche Lage
zurück.
Die Federanordnung ist dann elastisch zwischen den Schenkeln der
Schenkelanordnung gehalten.
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Ein
den Boden erfassendes Element gemäß der vorliegenden Erfindung
kann eine wahlweise abnehmbare Spitze haben, die mit einem Teil
der Sohle gemäß der vorhergehenden
Beschreibung in Eingriff steht. Weiterhin kann jeder Teil der Sohle
mit mehreren derartigen Spitzen in Eingriff stehen, von denen wenigstens
einige verschiedene Höhe
haben, so dass eine gegebene Spitze durch eine andere Spitze mit
einer anderen Höhe
ausgetauscht werden kann. In dieser Weise können die Eigenschaften (speziell, aber
nicht notwendigerweise nur, die Bodengriffigkeit) des Fußbekleidungsgegenstandes
schnell und sicher nach Maßgabe
der sich ändernden
Spielverhältnisse
eingestellt werden, indem zeitraubende, herkömmliche Arbeitsvorgänge der
Verwendung eines Schraubwerkzeuges zum Festziehen und Lösen herkömmlicher,
den Boden erfassender Elemente vermieden sind, während darüber hinaus eine sichere Ineingriffnahme
des den Boden erfassenden Elementes möglich ist, da die wahrnehmbare
Rückmeldung
gemäß der vorliegenden
Erfindung vorgesehen ist.
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Wie
es oben erwähnt
wurde, kann das den Boden erfassende Element mit der Sohle unter
Verwendung einer einfachen drehfreien Druckkraft (speziell, aber
nicht notwendigerweise nur, einer von Hand ausgeübten Druckkraft) in Eingriff
gebracht werden. Umgekehrt kann das den Boden erfassende Element
gemäß der vorliegenden
Erfindung unter Verwendung eines einfachen Brecheisens entfernt werden.
Das Brecheisen kann speziell zu einem jeweiligen den Boden erfassenden
Element gehören. Es
kann jedoch wünschenswert
sein, irgendeinen herkömmlichen
geeigneten Gegenstand, beispielsweise, allerdings nicht nur, einen
Schraubendreher, eine Münze
und eine Messerklinge als Brecheisen zu verwenden.
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KURZE BESCHREIBUNG DER
ZEICHNUNGEN
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Die
vorliegende Erfindung wird im Folgenden im Einzelnen anhand der
zugehörigen
Zeichnungen beschrieben, in denen
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1 eine
Seitenansicht einer Fußplatte
eines Fußbekleidungsgegenstandes
gemäß der vorliegenden
Erfindung zeigt,
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2 eine
Draufsicht auf die Unterseite der Fußplatte zeigt, die in 1 dargestellt
ist,
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3a eine
perspektivische Ansicht der Spitze eines den Boden erfassendes Elementes
gemäß eines
ersten Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung zeigt,
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3b eine
perspektivische Ansicht einer Gruppe von Spitzen eines den Boden
erfassenden Elementes gemäß des ersten
Ausführungsbeispiels der
vorliegenden Erfindung zeigt, die als Teil einer Ausrüstung gemäß der vorliegenden
Erfindung vorgesehen sein kann,
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4a eine
perspektivische Ansicht einer Spitze des ersten Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung zeigt, die mit einer Federanordnung gemäß des ersten
Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung in Eingriff steht,
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4b eine
perspektivische Ansicht einer Spitze gemäß des ersten Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung zeigt, die mit einer Federanordnung in
Eingriff steht, die in einem erhöhten
Basisteil an der Sohle gemäß des ersten
Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung vorgesehen ist,
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4c eine
perspektivische Ansicht eines Brecheisens gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt,
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5 eine
perspektivische Ansicht einer Spitze eines den Boden erfassenden
Elementes gemäß eines
zweiten Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung zeigt,
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6 eine
perspektivische Ansicht einer Federanordnung gemäß des zweiten Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung zeigt,
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7 eine
auseinandergezogene perspektivische Ansicht einer Anordnung aus
Spitze und Feder gemäß des zweiten
Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung zeigt und
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8 eine
perspektivische Ansicht der Anordnung aus Spitze und Feder gemäß des zweiten Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung im Eingriffszustand miteinander zeigt.
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BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
IM EINZELNEN
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1 zeigt
eine laterale (d.h., von der lateral außen liegende Seite) Seitenansicht
einer Fußplatte 10 eines
Fußbekleidungsgegenstandes,
wie beispielsweise eines Schuhs (insbesondere, aber jedoch nicht
notwendigerweise nur, eines Sportschuhs). Zufällig ist beispielsweise ein
rechter Schuh dargestellt, was jedoch die vorliegende Erfindung nicht
beschränken
soll. Um das Verständnis
des in den Figuren dargestellten Gegenstandes zu unterstützen ist
das allgemeine Profil eines Schuhoberteils 12 in gestrichelten
Linien in 1 dargestellt.
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Zum
Zweck der folgenden Beschreibung weist der Fußbekleidungsgegenstand eine „Sohle" auf, die die Fußplatte 10 enthält. Es können jedoch auch
andere Teile, wie beispielsweise eine Mittelsohle usw. in die Sohle
eingeschlossen sein, die aus Gründen
der Klarheit in der Zeichnung weggelassen sind.
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Die
Fußplatte 10 weist
wenigstens ein den Boden erfassendes Element 14 auf, das
von der Fußplatte 10 ausgeht. Üblicherweise
weist die Fußplatte 10 mehrere
den Boden erfassende Elemente 14 auf, die über die
Oberfläche
der Fußplatte 10 verteilt
sind. 2 zeigt ein Beispiel dafür, wie die den Boden erfassende
Elemente 14 über
die Oberfläche
der Fußplatte
verteilt sein können.
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Im
Allgemeinen kann ein Fußbekleidungsgegenstand
in einen Vorderfußbereich
(im Allgemeinen rechts von der Linie A-A in 2) und einen
Fersen- oder Hinterfußbereich
(im Allgemeine auf der linken Seite der Linie A-A in 2)
unterteilt werden. In einigen Fällen
(wie bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel)
kann somit der Vorderfußbereich
eine größere Anzahl
von den Boden erfassenden Elementen 14 als der Fersenbereich
aufweisen. Es sei jedoch betont, dass die spezielle Anzahl, Position
und/oder Form der den Boden erfassenden Elemente 14, die an
der Fußplatte 10 vorgesehen
sind, in breitem Umfang variieren können und dennoch im Rahmen
der vorliegenden Erfindung liegen.
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Jedes
den Boden erfassende Element 14 gemäß der vorliegenden Erfindung
kann ein einteiliges Bauelement sein, das abnehmbar direkt mit der
Fußplatte
oder Sohle 10 in Eingriff gebracht werden kann (siehe 4a)
oder kann einen erhöhten
Basisteil 26, der in einem Stück mit der Fußplatte 10 ausgebildet
ist, und eine Spitze 14a einschließen (siehe auch 4b),
die wahlweise mit dem erhöhten
Basisteil 26 in einer Weise in Eingriff gebracht wird,
die später im
Einzelnen beschrieben wird. Es sei darauf hingewiesen, dass bei
dieser Anordnung die Spitze 14a und der Basisteil 26 kombiniert
die den Boden erfassenden Elemente bilden.
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Jede
Spitze 14a gemäß der vorliegenden
Erfindung kann mit der Fußplatte 10 in
Eingriff gebracht werden und davon gelöst werden, je nachdem wie es erwünscht oder
erforderlich ist. Jede Spitze 14a kann eine gegebene charakteristische
Höhe oder
einen gegebenen oder charakteristischen Abstand haben, um den sie
von der Fußplatte 10 ausgeht,
wie es gleichfalls später
beschrieben wird.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung ist es erwünscht
dafür zu
sorgen, dass die Spitzen 14a mit der Fußplatte 10 in einer
Schnapppassung in Eingriff kommen. Zum Zweck der folgenden Beschreibung
ist eine Schnapppassineingriffnahme zwischen zwei Elementen so zu
verstehen, dass die Ineingriffnahme dazwischen von der Elastizität wenigstens
eines der die Ineingriffnahme bewirkenden Bauelemente abhängt. Ein
erstes Element wird am Anfang federnd oder in anderer Weise elastisch
bei dem Arbeitsvorgang der Ineingriffnahme mit einem zweiten Element versetzt.
Anschließend
kehrt das erste Element in seine Form, Position und Ausrichtung,
usw. elastisch zurück,
so dass das zweite Element gegenüber
einer Relativbewegung zum ersten Element festgehalten ist. Die oben
erwähnte
elastische Rückkehr
kann manchmal ein Klick- oder Schnappgeräusch hervorrufen, worauf sich
der Begriff der Schnapppassung bezieht.
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4a zeigt
eine Spitze 14a, die mit einer Federanordnung 16 in
Eingriff steht. Die Federanordnung 16 ist einem Bereich
der Fußplatte 10 zugeordnet,
mit dem die Spitze 14a in Eingriff zu bringen ist. Die
Federanordnung 16 kann beispielsweise eine Basis 18 und
mehrere im Wesentlichen langgestreckte Federelemente 20 aufweisen,
die von der Basis 18 ausgehen. Die Federelemente 20 sind
vorzugsweise so ausgebildet, dass sie federnd elastisch in Querrichtung
wie Blattfedern sind. Die Federelemente 20 können aus
irgendeinem Material gebildet sein, das eine ausreichende Elastizität und/oder
Beständigkeit gegenüber einer
Materialermüdung
zeigt. Bei einem Beispiel der vorliegenden Erfin dung können die
Federelemente aus geformtem glasgefüllten Nylon oder Polyethermid
gebildet sein. Bei der Verwendung von glasgefülltem Nylon 12 oder
Polyethermid zur Bildung der Federelemente 20 können beispielsweise die
Federelemente 20 eine maximale Biegebelastung vor Ermüdung von
etwa 3,18 kg (7 Pound) jeweils aufweisen. Bei der oben beschriebenen
Anordnung erfahren jedoch die Federelemente 20 gewöhnlich nur
eine Biegebelastung von unter 3,18 kg (7 Pound).
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Die
Federanordnung 16 ist im Allgemeinen relativ zur Fußplatte 10 in
bekannter und geeigneter Weise befestigt. Beispielsweise kann wenigstens
ein Teil der Federanordnung 16 in die Fußplatte
beispielsweise dadurch eingebettet sein, dass das Material, das
die Fußplatte 10 bildet, übergeformt
ist. Bei einem speziellen Beispiel kann das Material, das die Fußplatte 10 bildet, über die
Basis 18 der Federanordnung 16 geformt sein, wobei
eine Bohrung oder eine andere Öffnung 13 in
der Fußplatte 10 bleibt,
in die sich die Federelemente 20 erstrecken. Die 4a und 4b zeigen
allgemein die Form des Materials der Fußplatte 10 einschließlich der
darin begrenzten Bohrung 23.
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Im
Allgemeinen weist eine Spitze 14a einen am weitesten distal
(bezüglich
des Fußbekleidungsgegenstandes)
liegenden Kopf 22 und eine Schenkelanordnung 24 mit
mehreren Schenkelelementen 24a auf, die im Wesentlichen
in die gleiche Richtung vom Kopf 22 aus verlaufen. Die
Spitze 14a ist mit zwei beabstandeten Schenkelelementen 24a versehen.
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Der
Kopf 22 kann entweder axial symmetrisch (d.h., kegelförmig, kegestumpfförmig, pyramidenförmig, usw.)
sein oder für
eine gegebene Anwendungsform in einzigartiger Weise geformt sein.
Nur als Beispiel siehe hierzu die im Wesentlichen dreieckige Querschnittsform
des Kopfes 22 in 2
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung steht die Spitze 14a mit der Fußplatte 10 dadurch
in Eingriff, dass die Schenkelanordnung 24 der Spitze 14a in
die Bohrung 23 eingesetzt ist. Diesbezüglich kann es wünschenswert
sein, die Außenflächen der
Schenkelanordnung 24 so auszugestalten, dass sie eng mit den
Innenflächen
der Bohrung 23 konform gehen. Das setzt Zwischenräume herab,
in denen sich Schmutz oder anderer Schutt ablagern kann. Die Zusammenarbeit
zwischen den Außenflächen der Schenkelanordnung 24 und
den Innenflächen
der Bohrung 23 sollte ausreichend tolerant sein, um das Einsetzen
der Spitze 14a in die Bohrung 23 ohne zu großen Widerstand
vom Reibungskontakt und Ähnlichem
zu erleichtern.
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Wie
es beispielsweise in 4a dargestellt ist, sind die
Federelemente 20 vorzugsweise gekrümmt (oder gebogen) und relativ
zueinander so ausgerichtet, dass der Abstand zwischen den Federelementen 20 in
der Richtung vom proximalen Ende der Federelemente 20 zu
ihrem distalen Ende zunächst
zu- und dann abnimmt. Die Federelemente 20 bilden gemeinsam
somit einen Zwischenteil mit einer maximalen Breite X. Die Federelemente 20 sind
in Querrichtung (d.h., im Wesentlichen senkrecht zu der Richtung,
in der die Federelemente 20 verlaufen) elastisch flexibel
(insbesondere zusammendrückbar),
wie es bei Blattfedern der Fall ist.
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Die
jeweiligen Innenflächen
der Schenkelelemente 24a können dem Außenprofil der Federelemente 20 entsprechend
geformt sein, wie es in 4a dargestellt
ist. Ganz allgemein haben die Schenkelelemente 24a einen
Abstand voneinander, der kleiner als die maximale Breite X zwischen
den Federelemente 20 ist. Wie es beispielsweise in 4a dargestellt
ist, weisen die Schenkelelemente 24a jeweils einen nach
innen vorstehenden distalen Teil 24b auf, der den Abstand
dazwischen auf weniger als die Breite X verringert.
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Es
kann weiterhin wünschenswert
sein, den Abstand zwischen den distalen Enden der Federelemente 20 (wenn
sich die Federelemente 20 in dem neutralen, nicht abgebogenen
Zustand befinden) kleiner als den Abstand zwischen den vorstehenden Teilen 24b zu
gestalten. Die vorstehenden distalen Teile 24b können auch
im Wesentlichen abgerundet oder in geeigneter Weise konisch ausgebildet
sein, um die Führung
der distalen Enden der Federelemente 20 zwischen den vorstehenden
distalen Teilen 24b zu unterstützen. Eines dieser Merkmale
oder beide Merkmale erleichtern die Aufnahme der distalen Enden
der Federelemente 20 zwischen den Schenkelelementen 24a.
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Wenn
folglich die Spitze 14a in die Bohrung 23 gedrückt wird,
drücken
am Anfang die distalen Teile 24b die Federelemente 20 zusammen.
Dieser Effekt ist dadurch erleichtert, dass die Federelemente 20 jeweils
aufeinander zu verlaufen (bezüglich
der Richtung vom Punkt maximaler Breite X zu den jeweiligen distalen
Enden der Federelemente 20), was wenigstens zu einem gewissen
Keileffekt zwischen den Federelementen 24a führt.
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Im
Allgemeinen sind gemäß der vorliegenden
Erfindung Federelemente 20 vorgesehen, die vorzugsweise,
jedoch nicht notwendigerweise, nach innen (d.h., aufeinander zu)
elastisch durch die jeweiligen starren Schenkelelemente 24a gedrückt werden,
die dagegen gepresst werden. In der Praxis kann jedoch eine leichte
Biegung der Schenkelelemente 24a im Rahmen der gegenwärtig betrachteten Erfindung
als Reaktion auf die Kraft auftreten, die an den Federelementen 20 liegt.
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Nachdem
die vorstehenden Teile 24b den Teil der Federelemente 20 mit
maximaler Breite X dazwischen passiert haben, nimmt die Druckkraft,
die auf Federelemente 20 ausgeübt wird, ab, da der Abstand
zwischen den Federelementen 20 abnimmt. Die Federelemente 20 gehen
daher elastisch, entweder vollständig
oder teilweise (d.h. so, dass die unter einem elastischen Kompressionsdruck
bleiben) in ihre neutrale Position zurück.
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Vorzugsweise
ist die Elastizität
der Federelemente 20 derart, dass die Federelemente 20 relativ augenblicklich
ihre neutrale Position wieder einnehmen, was zu einem hörbaren Schnapp-
oder Klickton führt.
Wie es oben erwähnt
wurde, bildet das eine positive Anzeige dafür, dass die Spitze 14a in
passender Weise (d.h. vollständig)
mit den Federelementen 20 in Eingriff gekommen ist.
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Es
ist gemäß der vorliegenden
Erfindung wünschenswert,
die Spitze 14a mit der Federanordnung 16 unter
Verwendung einer linearen im Wesentlichen drehfreien Bewegung in
Eingriff zu bringen. Es ist daher notwendig, einen Drehverhinderungsmechanismus
vorzusehen, um eine relative Drehung zwischen der Spitze 14a und
der Federanordnung 16 zu verhindern. Beispielsweise kann
entweder die Spitze 14a oder die Bohrung 23 mit
einem Steg oder einem Keil versehen sein, und kann das jeweils andere
Bauteil mit einem damit zusammenarbeitenden Schlitz oder einer damit
zusammenarbeitenden Nut 34 versehen sein. Als Beispiel
zeigt 4 einen Steg 32, der
längs wenigstens
eines Teils der Länge
des Schenkels 24a ausgebildet ist, sowie einen Schlitz 34,
der längs
wenigstens eines Teils der Länge
der Bohrung 23 ausgebildet ist, obwohl in der erwähnten Weise
auch eine umgekehrte Ausgestaltung verwandt werden kann. Wenn es
erwünscht
ist, kann alternativ der Steg 32 über die gesamte Höhe der Spitze 24a verlaufen,
wie es in 3a dargestellt ist.
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Die
Zusammenarbeit zwischen dem Steg 32 und dem Schlitz 34 hat
mehrfache Wirkungen. Wenn zunächst
die Spitze 14a in die Bohrung 23 eingesetzt wird,
sind der Steg 32 und der Schlitz 34 jeweils so positioniert,
dass die Schenkelanordnung 24 zur Federanordnung 16 in
der zur Ineingriffnahme dazwischen notwendigen Weise ausgerichtet
ist. Die Zusammenarbeit zwischen dem Steg 32 und dem Schlitz 34 verhindert
zum Zweiten eine relative Drehung zwischen der Spitze 14a und
der Federanordnung 16, die zu schädlichen Torsionskräften führen könnte, die
an den Federelementen 20 während der Ineingriffnahme liegen.
Nach einer richtigen Ineingriffnahme der Spitze 14a verhindert darüber hinaus die
Zusammenarbeit zwischen dem Steg 32 und dem Schlitz 34 eine
anschließende
Drehung der Spitze 14a, die wiederum zu schädlichen
Torsionskräften führen könnte, die
an den Federelementen 20 liegen oder dazu führen könnten, dass
ein nichtsymmetrischer Kopf 22 fehlausgerichtet wird.
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Die
Spitze 14a kann von der Fußplatte 20 dadurch
gelöst
werden, dass die Spitze 14a entweder von Hand oder unter
Verwendung eines geeigneten Werkzeuges abgezogen oder abgestemmt
wird. Ein Werkzeug kann insbesondere zwischen einen Rand des Kopfes 22 und
die Oberfläche
der Fußplatte 10 eingesetzt
werden. Das Werkzeug kann speziell an die Verwendung angepasst sein,
vorzugsweise kann irgendein geeignetes flaches Element (einschließlich einer
Messerklinge, eines Schraubendrehers oder einer Münze, ohne
Begrenzung darauf) verwandt werden. Im Kopf 22 kann eine
Kerbe neben der Stelle vorgesehen sein, wo der Kopf 22 an
eine Fläche
der Fußplatte 10 anstößt. Die
Kerbe erleichtert das Einsetzen eines Werkzeuges, um die Spitze
abzustemmen. Hierzu siehe beispielsweise die Kerbe 28 in 4a und
die Kerbe 28' in 4b sowie
die Kerbe 380 in 8, die später beschrieben
wird.
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4c zeigt
ein Beispiel eines Werkzeuges 36, das sich dazu eignet,
die Spitze 14a abzustemmen. Das Werkzeug 36 weist
einen von Hand ergreifbaren Handgriff 38 (der irgendeine
geeignete Form haben kann) auf, der wenigstens eine Stemmzunge 40 aufweist,
die senkrecht davon ausgeht. In 4c sind
zwei Stemmzungen 40, die zur Verwendung bei einer Spitze 14a vorgesehen
sind, die zwei Kerben (wie die Kerbe 28 (28') in 4a und 4b)
aufweist, die auf gegenüberliegenden
Seiten des Kopfes 22 vorgesehen sind (obwohl eine zweite
Kerbe in den 4a und 4b nicht
dargestellt ist). Eine Hebelkraft wird dann an den Handgriff 38 in
eine Richtung entgegen der Richtung gelegt, in die die Stemmzungen 40 verlaufen,
um die Spitze 14a aus der Ineingriffnahme zu stemmen. Wie
es oben erwähnt
wurde, kann jedoch auch in Betracht gezogen werden, dass ein Werkzeug
(wie beispielsweise eine Münze
oder ein Schraubendreher) nur auf einer Seite der Spitze 14a eingesetzt
wird.
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Aus
dem Vorhergehenden sollte sich deutlich ergeben, dass die vorliegende
Erfindung auch in Betracht zieht und gleichfalls dann anwendbar
ist, dass eine Federanordnung an der Spitze und eine Schenkelanordnung
in Verbindung mit der Fußplatte umgekehrt
zu der Anordnung vorgesehen sind, die in 4a dargestellt
ist.
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Bei
der Benutzung können
sich Schmutz und Schutt in der Bohrung 23 und insbesondere
zwischen den Federelementen 20 ablagern oder darin festbacken.
Die Federelemente 20 können
dann darin gehindert sein, sich in der erforderlichen Weise abzubiegen.
Es ist daher zweckmäßig, aber
nicht notwendig, einen im Wesentlichen starren mittleren Steg oder
anderen Vorsprung 30 vorzusehen, der vom Kopf 22 zwischen
den Schenkelelementen 24a verläuft. Der mittlere Steg 30 verläuft vorzugsweise
zwischen den distalen Enden der Federelemente 20, wenn
die Spitze 24a in der oben beschriebenen Weise in Eingriff
steht. Bei dieser Ausgestaltung kann der mittlere Steg 30 in
den Raum zwischen den Federelementen 20 vorstehen, um abgelagertes
Material (getrockneter Schlamm beispielsweise) aufzubrechen oder
in anderer Weise zu entfernen, das sich dazwischen abgelagert hat.
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Der
mittlere Steg 30 steuert darüber hinaus die Ablenkung der
Federelemente 20 während
der Ineingriffnahme des Spike 14 in die Federanordnung 16.
Während
des Einsetzens erfassen die nach innen verlaufenden distalen Teile 24b die
Außenseite
der jeweiligen Federelemente 20, um die Federelemente 20 gegeneinander
um ihre jeweilige Basis 20a nach innen zu biegen. Während dieses
Vorgangs verläuft der
mittlere Steg 30 nach unten zwischen den Federelementen 20 und
begrenzt der mittlere Steg 30 die Biegung der Federelemente 20 um
ihre Basen 20a nach innen, da die Spitzen 20b der
Federelemente 20 an einer weiteren Bewegung nach innen
auf das andere Federelement 20 zu in Richtung X gehindert sind.
Diese Hinderung durch den mittleren Steg 30 führt dazu,
dass sich die Stelle der Biegung in den Federelementen 20 ändert. Diese
Hinderung führt insbesondere
dazu, dass die Stelle der Biegung sich von der Basis 20a zum
abgewinkelten mittleren Teil 20c nach oben verschiebt,
wenn sich die Spitzen 20b der Federelemente 20 entlang
der Seiten des mittleren Steges 30 bis kurz vor der vollständigen Ineingriffnahme
nach oben bewegen. Diese Begrenzung der Biegung der Federelemente 20 an
ihrer Basis 20a ist ein Sicherheits- und Kontrollfaktor,
da sie die Gefahr der Ermüdung
der Federelemente 20 an ihrer Basis 20a herabsetzt
und für
eine bessere Kontrolle der Stelle der Biegekräfte führt.
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4a zeigt
die Spitze 14a in ihrer Ineingriffnahme an der Oberfläche der
Fußplatte 10.
Wie es in den 1 und 4b beispielsweise
dargestellt ist, kann die Fußplatte 10 jedoch
auch mit mehreren erhöhten
Basisteilen 26 versehen sein. In diesem Fall ist in jedem
erhöhten
Basisteil 26 eine Federanordnung 16 gemäß der vorhergehenden
Beschreibung vorgesehen. Unter Verwendung mehrerer Basisteile 26 in
dieser Weise kann der Rest der Fußplatte 10 relativ
dünn und – was wichtig
ist – biegsam
bleiben. Wenn die erhöhten
Basisteile 26 nicht vorgesehen sind, kann alternativ die
gesamte Sohle (einschließlich
der Fußplatte 10)
insgesamt vergleichsweise dicker ausgebildet sein, um die Federanordnungen 16 darin
aufzunehmen. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung sind die erhöhten
Basisteile 26 in einem Stück mit der Fußplatte 10 beispielsweise
während
des Arbeitsvorgangs der Bildung der Fußplatte 10 ausgebildet.
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Mit
der Ausnahme der erhöhten
Basisteile 26, die in 4b dargestellt
sind, entspricht die Anordnung von 4b in
allen Aspekten der Anordnung von 4a, so
dass sie nicht nochmals im Einzelnen beschrieben wird.
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Jede
Spitze 14a ist nicht nur allgemein ersetzbar, es kann vielmehr
eine Spitze 14a durch eine andere Spitze mit einer anderen
Höhe Y
(siehe beispielsweise 4a) (d.h., mit einer anderen
Strecke, über
die die Spitze 14a von der Fußplatte 10 oder vom
erhöhten
Teil 26 ausgeht, der an der Fußplatte 10 ausgebildet
ist) ersetzt werden. Die Bodenerfassungseigenschaften des Fußbekleidungsgegenstandes
können
somit auch dadurch geändert
werden, dass eine gegebene Anordnung von Spitzen 14a mit variierenden
(oder identischen) Höhen
vorgesehen wird. Man kann daher eine Ausrüstung vorsehen, die den Fußbekleidungsgegenstand
und eine oder mehrere Gruppen von Spitzen einschließt, wobei
jede Gruppe beispielsweise andere Höhen hat. Es kann auch ein Stemmwerkzeug
(wie beispielsweise das Werkzeug 36 in 4c)
als Teil einer solchen Ausrüstung
vorgesehen sein. Das hat zur Folge, dass die Bodenerfassungseigenschaften
des Fußbekleidungsgegenstandes
wahlweise dadurch geändert werden
können,
dass wahlweise die daran vorgesehenen Spitzen 14a ersetzt
werden. Alle Spitzen 14a in einer Gruppe können die
gleiche Höhe
haben oder wenigstes einige können
verschiedene Höhen
zueinander haben. 3b zeigt eine Gruppe 42 von
Spitzen 14a', 14a'' und 14a''', von denen
jede den gleichen Grundaufbau (der woanders beschrieben wurde),
jedoch eine andere Kopfhöhe
Y', Y'' und Y''' hat. Jede der Spitzen
kann zusätzlich
oder alternativ weitere Unterschiede haben, die sich insbesondere
auf die Traktionsleistung beziehen. Die jeweiligen Spitzen können beispielsweise
verschieden geformte Kopfteile haben.
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Die 5-8 zeigen
eine Spitze 140a und eine Federanordnung 160 gemäß eines
zweiten Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung. Die Spitze 140a ist der oben
beschriebenen Spitze 14a in wenigstens einigen Aspekten ähnlich.
Ein Unterschied besteht darin, dass die Spitze 140a einen Steg
oder Grat 320 aufweist, der relativ dicker als der Steg 32 beim
ersten Ausführungsbeispiel
ist und sich im Wesentlichen über
die gesamte Länge
des Schenkels 240a erstreckt. Der Steg 320 kann
teilweise dazu dienen, den Schenkel 240a weiter zu verstärken, um
dadurch die Fähigkeit
des Schenkels 240a zu erhöhen, ein entsprechendes Federelement
abzulenken (wie es oben beschrieben wurde). Die restlichen Merkmale
der Spitze 140a sind denen ähnlich, die bezüglich der
Spitze 14a beschrieben wurden.
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6 zeigt
eine Federanordnung 160 gemäß des zweiten Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung. Ähnlich
wie die Federanordnung 16 des ersten Ausführungsbeispiels
weist die Federanordnung 160 eine Basis 180 auf,
von der mehrere Federelemente 200 ausgehen. In 6 sind
zwei Federelemente 200 vorgesehen. Es kann jedoch eine
andere Anzahl und Anordnung der Federelemente verwandt werden. Die
Federelemente 200 sind beispielsweise in einer Weise angeordnet,
die den Federelementen 20 des ersten Ausführungsbeispiels ähnlich ist.
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Die
Federanordnung 160 weist erkennbar eine Wand oder einen
Rahmen 360 auf, die oder der von wenigstens einem Teil
des Umfangs der Basis 180 in im Wesentlich dieselbe Richtung
wie die Federelemente 200 verläuft. Die Wand 360 kann
beispielsweise einen nichtzylindrischen Raum darin begrenzen (wie
es in 6 dargstellt ist). Das verhindert weiterhin jede
Neigung der Spitze 140a sich relativ zur Federanordnung 360 zu
drehen.
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Die
Wand 360 begrenzt gleichfalls vorzugsweise einen Schlitz
oder eine Nut 340 zur Zusammenarbeit mit dem Steg 320.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Steg 320 und dem Schlitz 340 hat
Vorteile, die denen ähnlich
sind, die im Obigen bezüglich des
ersten Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung beschrieben wurden.
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Dass
die Wand 360 vorgesehen ist, begünstigt gleichfalls den Schutz
der Federelemente 200 bei einer Überformung (der oben be schriebenen
Art) und/oder liefert einen größeren Oberflächenbereich zur
Verbindung mit einem Formmaterial, das zur Bildung der Fußplatte
benutzt wird.
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Weitere
Aspekte und Funktionen des ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden
Erfindung, das oben beschrieben wurde, wie beispielsweise, aber
nicht nur, die Art, in der die Schenkel 240a die Federelemente 200 erfassen,
das Vorsehen der erhöhten
Basisteile der Fußplatte,
die Verwendung mehrere Spitzen 140a mit verschiedenen Höhen, die Verwendung
eines mittleren Steges 300 und die Inbetrachtnahme einer
Ausrüstung,
die eine wahlweise Änderung
der Spitze 140a erlaubt, sind gleichfalls bei dem zweiten
Ausführungsbeispiel
in der gleichen Weise anwendbar, wie es oben beschrieben wurde.
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7 zeigt
eine Spitze 140 ausgerichtet zur Federanordnung 160 vor
der Ineingriffnahme, wobei der Steg 320 zum Schlitz 340 ausgerichtet
ist. 8 zeigt in einer perspektivischen Ansicht die
Spitze 140 in der Ineingriffnahme mit der Federanordnung 160. Wie
es oben erwähnt
wurde, kann eine Kerbe oder Ähnliches 380 am
Rand des Kopfes 220 vorgesehen sein, um ein Ablösewerkzeug
einzuführen
und für eine
Stemmfläche
zu sorgen. Die Kerbe(n) 380 (und 28, wie oben
beschrieben) kann irgendein geeignetes Profil haben, das den Zutritt
eines Stemmwerkzeuges (wie oben beschrieben) erlaubt, so dass die Spitze 140a abgestemmt
werden kann, wenn das erwünscht
ist.
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Während im
Obigen Merkmale der vorliegenden Erfindung dargestellt und beschrieben
wurden, die bei bevorzugten Ausführungsbeispielen
Anwendung finden, versteht es sich, dass durch den Fachmann verschiedene
Auslassungen und Ersetzungen und Änderungen in der Form und in
den Einzelheiten der dargestellten Einrichtungen und in ihrer Funktion und
in den dargestellten und beschriebenen Verfahren vorgenommen werden
können,
ohne den Bereich der Erfindung zu verlassen, der durch zugehörigen Ansprüche bestimmt
ist.