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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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1. Gebiet
der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft allgemein Schnittstelleneinrichtungen für faseroptische
Kommunikationsnetze. Insbesondere betrifft sie Schnittstelleneinrichtungen,
die in der Lage sind, zwischen verschiedenen Netzwerkeinheiten übertragene
optische Signale anzupassen, einzustellen oder zu konvertieren.
Die Erfindung betrifft außerdem
Verfahren zur Verwendung von Vorrichtungen in derartigen Schnittstelleneinrichtungen.
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2. Stand der
Technik
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1 zeigt
ein Beispiel eines Teils eines faseroptischen Kommunikationsnetzes
nach dem Stand der Technik. Auf der Zeichnung ist eine Teilnehmereinrichtung 12 dargestellt,
die mit einem größeren faseroptischen
Netzwerk 14 über
eine Schnittstelleneinrichtung 10 und einen Multiplexer/Demultiplexer 11 verbunden
ist. In einem typischen Fall kann der Teilnehmer (Kunde) ein Unternehmen
sein, das selbst über
ein eigenes faseroptisches Netzwerk verfügt. Der Teilnehmer kann zum
Beispiel Zugriff auf das größere faseroptische
Netzwerk 14 erhalten, durch eine Vereinbarung mit einem
anderen Unternehmen, das hier Provider genannt wird. Es ist möglich, daß der Provider
zahlreiche Teilnehmer (Kunden) hat, die alle mit dem größeren faseroptischen Netzwerk 14 verbunden
sind. Die Verbindung zwischen der Teilnehmereinrichtung 12 und
der Schnittstelleneinrichtung 10 ist üblicherweise bidirektional, was
in diesem Dokument heißt,
daß Signale
in zwei, einander entgegengesetzte Richtungen gesendet werden können, die
auf 1 mit Hilfe von Pfeilen gekennzeichnet sind. Die
Kommunikation wird in diesem Fall über zwei Lichtleitfasern 16, 18 bewerkstelligt.
Gemäß dem dargestellten
Beispiel findet auch die Kommunikation zwischen der Schnittstelleneinrichtung 10 und
dem Multiplexer/Demultiplexer 11 über zwei Lichtleitfasern 20, 22 statt.
Die Schnittstelleneinrichtung 10 wird verwendet, um die
Signale von der Teilnehmereinrichtung 12 an den Multiplexer/Demultiplexer 11 und
umgekehrt, anzupassen. Die Schnittstelleneinrichtung 10 kann
zum Beispiel eine Wellenlängenkonvertierung,
Verstärkung, Rauschminderung
usw. ausführen.
Die Schnittstelleneinrichtung 10 enthält normalerweise Mittel, um von
der Teilnehmereinrichtung 12 kommende optische Signale
in elektrische Signale zu konvertieren und Mittel, um elektrische
Signale in optische Signale zu konvertieren, bevor diese zum Multiplexer/Demultiplexer 11 gesendet
werden. Die Schnittstelleneinrichtung 10 enthält darüber hinaus
normalerweise Mittel, um optische Signale vom Multiplexer/Demultiplexer 11 in
elektrische Signale zu konvertieren und Mittel, um elektrische Signale
in optische Signale zu konvertieren, bevor diese an die Teilnehmereinrichtung 12 gesendet
werden. Die Konvertierung in die unterschiedlichen Richtungen kann über Transceiver (Sender-Empfänger) 24, 26 erfolgen,
die Teil der Schnittstelleneinrichtung 10 sind. Die Sender-Empfänger 24, 26 können als
Steckmodule ausgebildet sein, die auf eine Schaltungsplatine gesteckt
werden können.
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Die
Teilnehmereinrichtung 12 kann in einer geringeren oder
größeren Distanz
zur Schnittstelleneinrichtung 10 angeordnet werden.
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Es
muß auch
angemerkt werden, daß eine Schnittstelleneinrichtung 10 nicht
nur zwischen einer Teilnehmereinrichtung 12 und einem Multiplexer/Demultiplexer 11 positioniert
sein kann. Eine Schnittstelleneinrichtung 10 kann auch
als sogenannter Verstärkerknotenpunkt
in einer faseroptischen Kommunikationsstrecke eingesetzt werden.
Ein Beispiel einer Schnittstelleneinrichtung 10, die als
Verstärkerknotenpunkt
verwendet wird, ist auf 2 dargestellt. In dieser Figur
wird gezeigt, daß zahlreiche Schnittstelleneinrichtungen 9, 10, 13 existieren
können,
die entlang einer faseroptischen Kommunikationsstrecke hintereinander
angeordnet sind.
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Eine
Schnittstelleneinrichtung, wie sie oben beschrieben wurde, kann
relativ teuer sein. Besonders die Sender-Empfänger (Transceiver), die einen Teil
der Schnittstelleneinrichtung bilden, sind häufig teuer.
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EP-A-1043868
offenbart eine optische Netzwerk-Schnittstelleneinrichtung nach
dem Stand der Technik.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Ein
Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine vereinfachte
Methode zum Verbinden verschiedener Netzwerkeinheiten in einem faseroptischen
Kommunikationsnetz mit Hilfe einer Schnittstelleneinrichtung zu
finden. Ein anderes Ziel besteht darin, eine flexible Verbindung
verschiedener Netzwerkeinheiten über eine
Schnittstelleneinrichtung zu ermöglichen,
so daß die
Art und Weise, in der die Netzwerkeinheiten über die Schnittstelleneinrichtung miteinander
verbunden werden, davon abhängen kann,
welche Netzwerkeinheiten angeschlossen sind, und von anderen Faktoren,
zum Beispiel dem Abstand zwischen den Netzwerkeinheiten. Ein weiteres
Anliegen besteht darin, eine Schnittstelleneinrichtung bereitzustellen,
die automatisch konfiguriert wird, in Abhängigkeit von der Art, wie verschiedene Netzwerkeinheiten
untereinander über
die Schnittstelleneinrichtung verbunden sind. Ein anderes Anliegen
besteht darin, das automatische Konfigurieren in einer Schnittstelleneinrichtung
für ein
faseroptisches Kommunikationsnetz zu bewerkstelligen, wobei die
Schnittstelleneinrichtung von der Art ist, die eine elektrische
Schaltungsanordnung, eine erste Aufnahmesektion zur Aufnahme eines
ersten Sender-Empfänger-Moduls
und eine zweite Aufnahmesektion zur Aufnahme eines zweiten Sender-Empfänger-Moduls
enthält,
wobei die Sender-Empfänger-Module
so aufgebaut sind, daß sie
eine Empfängereinheit
zum Empfangen optischer Signale von einer optisch leitenden Strecke
enthalten, wobei die Empfängereinheit
einen optoelektrischen Wandler zum Konvertieren empfangener optischer
Signale in elektrische Signale umfaßt, und eine Sendereinheit zum
Senden optischer Signale zu einer optisch leitenden Strecke, wobei
die Sendereinheit einen elektrooptischen Wandler umfaßt, zum
Konvertieren der elektrischen Signale in optische Signale, bevor
sie von der Sendereinheit gesendet werden.
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Weitere
Ziele und Vorzüge
der Erfindung werden aus der nachfolgenden Beschreibung ersichtlich.
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Die
Ziele der Erfindung werden durch eine Schnittstelleneinrichtung
erreicht, wie sie im beigefügten
Anspruch 1 definiert ist. Die Schnittstelleneinrichtung ist insbesondere
so aufgebaut, wie dies zuvor beschrieben wurde und sie ist weiterhin
dadurch gekennzeichnet, daß sie
zusätzlich
eine Umschalteinheit und eine Steuereinheit enthält. Die Umschalteinheit ist
dafür ausgelegt,
die elektrische Schaltungsanordnung zwischen mindestens einem ersten und
einem zweiten Zustand umzuschalten. Im ersten Zustand werden die
elektrischen Signale von der Empfängereinheit des ersten Sender-Empfänger-Moduls
zur Sendereinheit des ersten Sender-Empfänger-Moduls geleitet und im
zweiten Zustand werden die elektrischen Signale von der Empfängereinheit
des zweiten Sender-Empfänger- Moduls zur Sendereinheit
des ersten Sender-Empfänger-Moduls
geleitet. Die Steuereinheit ist so aufgebaut, daß sie die Umschalteinheit in
Antwort auf mindestens ein Steuersignal automatisch so steuert,
daß der
erste Zustand gewählt
wird, wenn das mindestens eine Steuersignal signalisiert, daß entweder kein
Sender-Empfänger-Modul
an die zweite Aufnahmesektion angeschlossen ist oder daß kein optisches
Signal oberhalb eines bestimmten Signalpegels von einem Sender-Empfänger-Modul
empfangen wird, das an die besagte zweite Aufnahmesektion angeschlossen
ist.
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Die
vorliegende Schnittstelleneinrichtung macht es somit möglich, verschiedene
Netzwerkeinheiten auf unterschiedliche Art und Weise miteinander
zu verbinden. Darüber
hinaus ist in Abhängigkeit davon,
wie die Netzwerkeinheiten über
die Schnittstelleneinrichtung verbunden sind, die Schnittstelleneinrichtung
automatisch konfigurierbar, in Übereinstimmung
mit der Art und Weise, wie die Netzwerkeinheiten über die
Schnittstelleneinrichtung untereinander verbunden werden müssen. Es
ist somit nicht erforderlich, daß eine Person die Schnittstelleneinrichtung
in Abhängigkeit
von der Art und Weise, wie die Netzwerkeinheiten untereinander verbunden
werden müssen,
umkonfiguriert. Die Schnittstelleneinrichtung kann auf diese Art
automatisch erkennen, ob über
ein zweites Sender-Empfänger-Modul
optische Signale empfangen werden. Falls dies nicht der Fall ist,
wird angenommen, daß die
Netzwerkeinheiten über
das erste Sender-Empfänger-Modul
ohne Verwendung irgend eines zweiten Sender-Empfänger-Moduls
verbunden werden müssen.
Die verschiedenen Arten, wie die Netzwerkeinheiten untereinander
verbunden werden können,
werden aus der nachfolgenden Beschreibung ersichtlich.
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Dabei
ist jedoch anzumerken, daß das
zumindest eine Steuersignal auf unterschiedliche Art und Weise erhalten
werden kann. Nach einem Ausführungsbeispiel
wird das mindestens eine Steuersignal abgeleitet, entweder durch
Abtasten einer logischen Spannung an einem Fühlerwiderstand, wobei die Spannung
signalisiert, ob ein Sender-Empfänger-Modul
an die zweite Aufnahmesektion angeschlossen ist, oder durch Abtasten,
ob ein Speisestrom von einem Sender-Empfänger-Modul aufgenommen wird,
das an die zweite Aufnahmesektion angeschlossen ist. Falls kein
zweites Sender-Empfänger-Modul
an die zweite Aufnahmesektion angeschlossen ist, können natürlich keine
optischen Signale von einem Sender-Empfänger-Modul, das an die zweite
Aufnahmesektion angeschlossen ist, empfangen werden. In ähnlicher
Weise wird angenommen, wenn kein Speisestrom von irgend einem zweiten
Sender-Empfänger-Modul
aufgenommen wird, daß die
Schnittstelleneinrichtung nicht für den Empfang optischer Signale über ein
zweites Sender-Empfänger-Modul
konfiguriert werden muß.
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Nach
einem weiteren Ausführungsbeispiel der
Schnittstelleneinrichtung wird das mindestens eine Steuersignal
von einem Pegeldetektor abgeleitet, der signalisiert, ob das über einem
bestimmten Signalpegel liegende optische Signal von einem Sender-Empfänger-Modul
empfangen wird, das an die zweite Aufnahmesektion angeschlossen
ist.
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Nach
einem weiteren Ausführungsbeispiel der
Schnittstelleneinrichtung wird die Steuereinheit so angeordnet,
daß sie
ein zweites Steuersignal von einem Netzwerkmanagementsystem empfängt, um die
Umschalteinheit zwischen den ersten und zweiten Zuständen umzusteuern,
wobei die Steuereinheit so angeordnet ist, daß das zweite Steuersignal den Zustand
der Umschalteinheit bestimmt, selbst dann, wenn das mindestens eine
Steuersignal das Umschalten in einen anderen Zustand signalisiert.
Ein derartiges zweites Steuersignal überschreibt das oben erwähnte, mindestens
eine Steuersignal. Nach diesem Ausführungsbeispiel ist es somit
möglich,
die Schnittstelleneinrichtung, von einem entfernten Standort aus, über ein
Netzwerkmanagementsystem zu konfigurieren. Dabei ist jedoch anzumerken,
daß die
Schnittstelleneinrichtung jederzeit mit Hilfe des mindestens einen
Steuersignals automatisch konfiguriert werden kann. Falls aus dem
Netzwerkmanagementsystem überhaupt
kein Signal eintrifft, wird die Schnittstelleneinrichtung somit
automatisch in Übereinstimmung
mit dem mindestens einen Steuersignal konfiguriert.
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Nach
einem weiteren vorteilhaften Ausführungsbeispiel sind die ersten
und zweiten Aufnahmesektionen so ausgelegt, daß die ersten und zweiten Sender-Empfänger-Module
in der Art und Weise einer Schnellkupplung in die Aufnahmesektionen
gestöpselt
und aus diesen entfernt werden können.
Dadurch ist es einfach, Sender-Empfänger-Module in den entsprechenden
Aufnahmesektionen zu befestigen, zum Beispiel, ohne daß eine Lötverbindung
erforderlich ist. Dadurch können
die entsprechenden Sender-Empfänger-Module
bei Bedarf ebenso leicht entfernt werden.
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Nach
einem weiteren Ausführungsbeispiel umfaßt die Schnittstelleneinrichtung
eine Schaltungsplatine, welche die elektrische Schaltungsanordnung,
die erste Aufnahmesektion, die zweite Aufnahmesektion, die Umschalteinheit
und die Steuereinheit trägt.
Die Verwendung einer Schaltungsplatine ist eine vorteilhafte Art
und Weise, um die verschiedenen Bauelemente anzuordnen. Die Aufnahmesektionen
sind vorzugsweise Standardausführungen,
so daß Sender-Empfänger-Module
in Standardausführung
in die Aufnahmesektionen eingestöpselt werden
können.
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Die
Ziele der Erfindung werden auch durch ein Verfahren zur Verwendung
der erfindungsgemäßen Schnittstelleneinrichtung
in einem faseroptischen Kommunikationsnetz erreicht, das mindestens eine
erste Netzwerkeinheit umfaßt,
die für
bidirektionale optische Kommunikation eingerichtet ist und eine
zweite Netzwerkeinheit, die für
bidirektionale optische Kommunikation eingerichtet ist. Nach diesem Verfahren
wird ein erstes Sender-Empfänger-Modul an
die erste Aufnahmesektion angeschlossen und die erste Empfängereinheit
und die erste Sendereinheit werden über eine bidirektionale optische
Nachrichtenstrecke mit der ersten Netzwerkeinheit verbunden. Darüber hinaus
wird ein zweites Sender-Empfänger-Modul
an die zweite Aufnahmesektion angeschlossen und die zweite Empfängereinheit und
die zweite Sendereinheit werden über
eine bidirektionale optische Nachrichtenstrecke mit der zweiten
Netzwerkeinheit verbunden. Zusätzlich
wird die Umschalteinheit in den besagten zweiten Zustand versetzt.
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Nach
diesem Verfahren wird die Schnittstelleneinrichtung so verwendet,
daß Signale
zwischen den beiden Netzwerkeinheiten über beide Sender-Empfänger-Module laufen. Dabei
ist anzumerken, daß mit
dem Begriff "bidirektionale
optische Kommunikation" an
dieser Stelle gemeint ist, daß die entsprechende
Einheit Signale zu, bzw. von einer anderen Einheit über ein
optisches Verbindungsglied sowohl senden als auch empfangen kann.
Das optische Verbindungsglied kann zwei Lichtleitfasern enthalten,
eine, um optische Signale in die eine Richtung zu leiten, und eine,
um optische Signale in die entgegengesetzte Richtung zu leiten.
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Die
erste Netzwerkeinheit kann nach einem Ausführungsbeispiel dieses Verfahrens
einen Multiplexer/Demultiplexer enthalten. Dieser Multiplexer/Demultiplexer
kann auch mit einem größeren faseroptischen
Netzwerk verbunden sein, mit dem die zweite Netzwerkeinheit über den
Multiplexer/Demultiplexer kommunizieren kann.
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Die
zweite Netzwerkeinheit kann nach einem Ausführungsbeispiel dieses Verfahrens
eine Teilnehmereinrichtung sein, wobei die Schnittstelleneinrichtung
gemeinsam mit den angeschlossenen ersten und zweiten Sender-Empfänger-Modulen die von der zweiten
Netzwerkeinheit kommenden optischen Signale anpaßt, bevor die Signale zum Multiplexer/Demultiplexer
gesendet werden, und die auch vom Multiplexer/Demultiplexer kommende
Signale anpaßt, bevor
diese zur zweiten Netzwerkeinheit gesendet werden.
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Es
ist auch möglich,
daß die
Schnittstelleneinrichtung gemeinsam mit den angeschlossenen ersten
und zweiten Sender-Empfänger-Modulen
in dem besagten faseroptischen Kommunikationsnetz die Funktion eines
Verstärkerknotenpunktes
erfüllt.
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Die
Ziele der Erfindung werden auch mit Hilfe eines weiteren Verfahrens
zur Verwendung der erfindungsgemäßen Schnittstelleneinrichtung
in einem faseroptischen Kommunikationsnetz erreicht, das mindestens
eine erste Netzwerkeinheit umfaßt,
die für
bidirektionale optische Kommunikation eingerichtet ist und eine
zweite Netzwerkeinheit, die für
bidirektionale optische Kommunikation eingerichtet ist. Nach diesem
Verfahren wird das erste Sender-Empfänger-Modul an die erste Aufnahmesektion
angeschlossen, und die erste Sendereinheit wird so angeschlossen,
daß sie
optische Signale an die erste Netzwerkeinheit sendet, während die
erste Empfängereinheit
so angeschlossen wird, daß sie
optische Signale von der zweiten Netzwerkeinheit empfängt. Darüber hinaus
wird die erste Netzwerkeinheit mit der zweiten Netzwerkeinheit so
verbunden, daß Signale
von der ersten Netzwerkeinheit zu der zweiten Netzwerkeinheit gesendet
werden, ohne die Schnittstelleneinrichtung zu durchlaufen. Außerdem wird
die Umschalteinheit in den besagten ersten Zustand versetzt.
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Bei
diesem Verfahren ist der Einsatz eines zweiten Sender-Empfänger-Moduls
nicht erforderlich. Deshalb wird vorteilhafterweise kein zweites Sender-Empfänger- Modul an die erste
Aufnahmesektion angeschlossen. Die Kosten der Schnittstelleneinrichtung
werden auf diese Weise reduziert, weil es nicht erforderlich ist,
einen zweiten Sender-Empfänger
an die Schnittstelleneinrichtung anzuschließen. Die erste Netzwerkeinheit
kann in diesem Fall auch einen Multiplexer/Demultiplexer enthalten,
der ebenfalls mit einem größeren faseroptischen
Kommunikationsnetz verbunden sein kann, mit dem die zweite Netzwerkeinheit über die
besagten Multiplexer/Demultiplexer kommunizieren kann. Die zweite Netzwerkeinheit
kann auch in diesem Fall eine Teilnehmereinrichtung sein.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 zeigt
ein Beispiel eines faseroptischen Kommunikationsnetzes mit einer
Schnittstelleneinrichtung nach dem Stand der Technik.
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2 zeigt
ein weiteres Beispiel eines faseroptischen Kommunikationsnetzes
mit einer Schnittstelleneinrichtung nach dem Stand der Technik.
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3 zeigt
schematisch eine erfindungsgemäße Schnittstelleneinrichtung
mit angebrachten Sender-Empfänger-Modulen.
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4 stellt
ein Verfahren zur Verwendung einer erfindungsgemäßen Schnittstelleneinrichtung
anschaulich dar.
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5 stellt
ein weiteres Verfahren zur Verwendung einer erfindungsgemäßen Schnittstelleneinrichtung
anschaulich dar.
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BESCHREIBUNG
DER AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
DER ERFINDUNG
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3 zeigt
ein Beispiel einer erfindungsgemäßen Schnittstelleneinrichtung
mit angebrachten Sender-Empfänger-Modulen.
Dabei ist anzumerken, daß die
Sender-Empfänger-Module
nicht Teil der Schnittstelleneinrichtung selbst sind, obwohl sie
in Verbindung mit der Schnittstelleneinrichtung verwendet werden
können.
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Die
Schnittstelleneinrichtung bildet eine Funktionseinheit, die nach
einem Ausführungsbeispiel
eine Schaltungsplatine 30 umfassen kann. Die Schaltungsplatine 30 trägt eine
elektrische Schaltungsanordnung 32. Diese elektrische Schaltungsanordnung 32 kann
weitere Bauelemente (nicht dargestellt) zum Konvertieren oder Formen
elektrischer Signale enthalten. Die elektrische Schaltungsanordnung 32 verbindet
eine erste Aufnahmesektion 34 mit einer zweiten Aufnahmesektion 36.
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Die
ersten und zweiten Aufnahmesektionen 34 und 36 sind
so ausgelegt, daß sie
ein erstes Sender-Empfänger-Modul 24,
bzw. ein zweites Sender-Empfänger-Modul 26 aufnehmen
können.
Auf 3 sind derartige Sender-Empfänger-Module 24, 26 in
die besagten Aufnahmesektionen eingesetzt.
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Das
erste Sender-Empfänger-Modul 24 enthält eine
erste Empfängereinheit 38 für den Empfang optischer
Signale aus einer optische Nachrichtenstrecke, zum Beispiel einer
Lichtleitfaser 22. Die erste Empfängereinheit 38 enthält einen
ersten optoelektrischen Wandler 40, zum Konvertieren der
empfangenen optischen Signale in elektrische Signale, die angepaßt werden,
um sie zu der elektrischen Schaltungsanordnung 32 zu leiten.
Das erste Sender-Empfänger-Modul 24 enthält auch
eine erste Sendereinheit 42 zum Senden von optischen Signalen
in eine optische Nachrichtenstrecke, zum Beispiel eine Lichtleitfaser 20.
Die erste Sendereinheit 42 umfaßt einen ersten elektrooptischen
Wandler 44, zum Konvertieren der elektrischen Signale,
die von der elektrischen Schaltungsanordnung 32 empfangen wurden,
in optische Signale, bevor diese von der Sendereinheit 42 gesendet
werden.
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Das
zweite Sender-Empfänger-Modul 26 umfaßt eine
zweite Empfängereinheit 46 für den Empfang
optischer Signale von einer optisch leitenden Strecke, zum Beispiel
einer Lichtleitfaser 18. Die zweite Empfängereinheit 46 umfaßt einen
zweiten optoelektrischen Wandler 48 zum Konvertieren der empfangenen
optischen Signale in elektrische Signale, die angepaßt werden,
um sie zu der elektrischen Schaltungsanordnung 32 zu leiten.
Das zweite Sender-Empfänger-Modul 26 umfaßt auch
eine zweite Sendereinheit 50 zum Senden optischer Signale
zu einer optisch leitenden Strecke, zum Beispiel einer Lichtleitfaser 16.
Die zweite Sendereinheit 50 umfaßt einen zweiten elektrooptischen
Wandler 52, zum Konvertieren der von der elektrischen Schaltungsanordnung 32 empfangenen
elektrischen Signale in optische Signale, bevor sie von der Sendereinheit 50 gesendet
werden.
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Dabei
ist anzumerken, daß die
Schnittstelleneinrichtung gemeinsam mit den angebrachten Sender-Empfänger-Modulen 24, 26 die
erforderliche Konvertierung oder Anpassung der empfangenen Signale
vornimmt, bevor die Signale gesendet werden. Diese Konvertierung
und Anpassung kann zum Beispiel Wellenlängenkonvertierung, Verstärkung, Impulsformung,
Rauschminderung, usw. einschließen. Nach
einem bevorzugten, alternativen Ausführungsbeispiel findet die gesamte
Anpassung oder Konvertierung in den Sender-Empfänger-Modulen 24, 26 statt.
Nach einem alternativen Ausführungsbeispiel kann
diese Anpassung oder Konvertierung jedoch auch teilweise oder vollständig in
der Schnittstelleneinrichtung stattfinden.
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Die
ersten und zweiten Aufnahmesektionen 34, 36 und
die ersten und zweiten Sender-Empfänger-Module 24, 26 werden
vorzugsweise so ausgelegt, daß die
Sender-Empfänger-Module 24, 26 in
der Art und Weise einer Schnellkupplung in die Aufnahmesektionen 34, 36 gestöpselt und
aus diesen entfernt werden können.
Die Sender-Empfänger-Module und
die entsprechenden Aufnahmesektionen können deshalb nach einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
in Übereinstimmung
mit einem anerkannten Standard konfiguriert werden, zum Beispiel
als MSA-konformer SFP-Transceiver (Small Form-factor Pluggable Transceiver
Multi Source Agreement).
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Auf
der Schaltungsplatine 30 befindet sich weiterhin eine Umschalteinheit 54 zum
Umschalten der elektrischen Schaltungsanordnung 32 zwischen mindestens
einem ersten und einem zweiten Zustand. Im ersten Zustand werden
die elektrischen Signale von der ersten Empfängereinheit 38 zur
ersten Sendereinheit 42 geleitet und im zweiten Zustand werden
die elektrischen Signale von der zweiten Empfängereinheit 46 zur
ersten Sendereinheit 42 geleitet. Die Schaltzustände können zum
Beispiel dadurch erreicht werden, daß im ersten Zustand Punkt B
mit Punkt C verbunden wird und im zweiten Zustand Punkt A mit Punkt
C verbunden wird, wie dies auf 3 dargestellt
ist.
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Eine
Steuereinheit 56 ist auf der Schaltungsplatine 30 angeordnet,
um die Umschalteinheit 54 in Antwort auf mindestens ein
Steuersignal automatisch so zu steuern, daß der erste Zustand gewählt wird, wenn
das mindestens eine Steuersignal signalisiert, daß entweder
kein Sender-Empfänger-Modul 26 an die zweite
Aufnahmesektion 36 angeschlossen ist oder daß kein optisches
Signal oberhalb eines bestimmten Signalpegels von einem in Betrieb
befindlichen Sender-Empfänger-Modul 26 empfangen
wird, das an die zweite Aufnahmesektion 36 angeschlossen
ist, das heißt,
die zweite Empfängereinheit 46 empfängt kein
solches optisches Signal. Die Steuereinheit 56 kann zum
Beispiel einen geeigneten Mikrokontroller enthalten.
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Das
erwähnte,
mindestens eine Steuersignal kann von einem Pegeldetektor 58 abgeleitet
werden, der signalisiert, ob ein über einem bestimmten Signalpegel
liegendes optisches Signal von einem Sender-Empfänger-Modul 26 empfangen
wird, das an die zweite Aufnahmesektion 36 angeschlossen
ist. Dieser Pegeldetektor 58 kann einen Teil des Sender-Empfänger-Moduls 26 bilden,
wie dies auf 3 dargestellt ist. Der Pegeldetektor 58 kann
aus einer beliebigen, dem Fachmann bekannten, geeigneten Vorrichtung
bestehen. Nach einem alternativen Ausführungsbeispiel kann der Pegeldetektor 58 als
Teil der Schnittstelleneinrichtung ausgeführt werden, anstatt ihn in
das Sender-Empfänger-Modul 26 zu
integrieren.
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Eine
andere Möglichkeit
zum Ableiten des mindestens einen Steuersignals besteht darin, eine logische
Spannung über
einem Fühlerwiderstand 62 abzutasten.
Dies kann dadurch erreicht werden, daß der Widerstand 62 über das
Sender-Empfänger-Modul 26 mit
Massepotential verbunden wird, wenn dieses Sender-Empfänger-Modul 26 an
die Aufnahmesektion 36 angeschlossen ist. Das Bezugszeichen 61 repräsentiert
hier einen Signalspannungspegel. Wenn der Widerstand 62 auf
Masse geschaltet wird, fließt
ein Strom durch den Wiederstand 62. Die Steuereinheit 56 kann
deshalb eine logische Spannung über
dem Widerstand 62 erkennen. Alternativ könnte Punkt 61 eine
Sromversorgung für
das Sender-Empfänger-Modul 26 darstellen.
In diesem Fall würde
der Speisestrom des Sender-Empfänger-Moduls 26 durch
einen Widerstand 62 fließen. Die Steuereinheit 56 kann
in diesem Falle erkennen, daß das
Sender-Empfänger-Modul 26 einen
Speisestrom aufnimmt.
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Das
mindestens eine Steuersignal kann jedoch auch anders als oben beschrieben
abgeleitet werden. Zum Beispiel kann dieses Steuersignal von einer
beliebigen anderen Anzeigevorrichtung 60 abgeleitet werden,
die signalisiert, daß ein
Sender-Empfänger-Modul 26 physisch
mit der zweiten Aufnahmesektion 36 verbunden ist. Eine
derartige Anzeigevorrichtung 60 kann zum Beispiel durch
einen Sensor gebildet werden, der erkennt, daß das Sender-Empfänger-Modul 26 mit
der zweiten Aufnahmesektion 36 verbunden ist.
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Dabei
ist anzumerken, daß das
mindestens eine Steuersignal ebenso mit Hilfe einer Kombination der
oben beschriebenen Methoden abgeleitet werden könnte. Die Steuereinheit 56 kann
in diesem Falle so ausgelegt sein, daß der erste Zustand jedesmal eingestellt
wird, wenn mindestens eine der besagten Methoden den ersten Zustand
signalisiert.
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Auf 3 ist
auch dargestellt, daß die Schnittstelleneinrichtung
einen Eingang/Ausgang 64 aufweist, der für den Empfang
eines zweiten Steuersignals aus einem Netzwerkmanagementsystem (NMS)
ausgelegt ist. Das NMS kann in einer größeren Entfernung von der Schnittstelleneinrichtung
angeordnet sein. Mit einem derartigen NMS kann das Umschalten zwischen
dem ersten und dem zweiten Zustand gesteuert werden. Die Steuereinheit 56 ist so
angeordnet, daß das
Steuersignal den Zustand der Umschalteinheit 54 selbst
dann bestimmt, wenn das mindestens eine Steuersignal das Umschalten
in einen anderen Zustand signalisiert. Die Kommunikation zwischen
der Schnittstelleneinrichtung und dem NMS findet vorzugsweise bidirektional
statt, indem das NMS von der Schnittstelleneinrichtung Signale empfangen
und an die Schnittstelleneinrichtung Signale senden kann.
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Dabei
ist anzumerken, daß die
Schnittstelleneinrichtung nach 4 und 5 mit
der oben beschriebenen identisch ist. Der besseren Übersichtlichkeit
wegen werden die meisten Bezugszeichen auf 4 und 5 jedoch
nicht angegeben.
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Auf 4 ist
ein Verfahren zur Verwendung der Schnittstelleneinrichtung in einem
faseroptischen Kommunikationsnetz anschaulich dargestellt, das mindestens
eine erste Netzwerkeinheit 11 enthält, die für bidirektionale optische Kommunikation
ausgelegt ist und eine zweite Netzwerkeinheit 12, die für bidirektionale
optische Kommunikation ausgelegt ist. Die erste Netzwerkeinheit 11 kann
einen Multiplexer/Demultiplexer bilden, der mit einem größeren faseroptischen
Netzwerk 14 verbunden ist, mit dem die zweite Netzwerkeinheit 12 über den
Multiplexer/Demultiplexer 11 kommunizieren kann. Die zweite
Netzwerkeinheit 12 kann eine Teilnehmereinrichtung sein. Die
Schnittstelleneinrichtung paßt
gemeinsam mit den angeschlossenen ersten und zweiten Sender-Empfänger-Modulen 24, 26 die
optischen Signale aus der Teilnehmereinrichtung 12 an,
bevor die Signale zum Multiplexer/Demultiplexer 11 gesendet werden,
und paßt
auch Signale aus dem Multiplexer/Demultiplexer 11 an, bevor
diese zur zweiten Netzwerkeinheit 12 gesendet werden.
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Verfahrensgemäß wird das
erste Sender-Empfänger-Modul 24 an
die erste Aufnahmesektion 34 angeschlossen, und die erste
Empfängereinheit 38 und
die erste Sendereinheit 42 werden über eine bidirektionale optische
Nachrichtenstrecke 22, 20 mit der ersten Netzwerkeinheit 11 verbunden.
Zusätzlich
wird das zweite Sender-Empfänger-Modul 26 an
die zweite Aufnahmesektion 36 angeschlossen, und die zweite
Empfängereinheit 46 und
die zweite Sendereinheit 50 werden über eine bidirektionale optische
Nachrichtenstrecke 16, 18 mit der zweiten Netzwerkeinheit 12 verbunden.
Die Umschalteinheit 54 der Schnittstelleneinrichtung wird
in den besagten zweiten Zustand versetzt. Dies kann automatisch
erfolgen, indem das oben erwähnte,
mindestens eine Steuersignal signalisiert, daß der zweite Zustand ausgewählt werden
sollte. Alternativ wird die Vorrichtung mit Hilfe des Netzwerkmanagementsystems
in den zweiten Zustand versetzt.
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Nach
einem anderen Verfahren zur Anwendung der Schnittstelleneinrichtung
ist es möglich, daß die Schnittstelleneinrichtung,
anstatt sie zwischen eine Teilnehmereinrichtung 12 und
einen Multiplexer/Demultiplexer 11 zu schalten, die Funktion eines
Verstärkerknotenpunktes
in einem faseroptischen Kommunikationsnetz erfüllt, das heißt, die Schnittstelleneinrichtung
ist in diesem Falle in das Netzwerk integriert, wie dies auf 2 anschaulich dargestellt
ist.
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Ein
weiteres Verfahren zur Anwendung der Schnittstelleneinrichtung ist
auf 5 anschaulich dargestellt. Nach diesem Verfahren
wird das erste Sender-Empfänger-Modul 24 an
die erste Aufnahmesektion 34 angeschlossen, und die erste
Sendereinheit 42 wird so angeschlossen, daß sie optische
Signale an die erste Netzwerkeinheit 11 sendet, während die
erste Empfängereinheit 38 so
angeschlossen wird, daß sie
optische Signale von der zweiten Netzwerkeinheit 12 empfängt. Darüber hinaus
wird die erste Netzwerkeinheit 11 mit der zweiten Netzwerkeinheit 12 so
verbunden, daß Signale
von der ersten Netzwerkeinheit 11 zur zweiten Netzwerkeinheit 12 gesendet
werden, ohne die Schnittstelleneinrichtung zu durchlaufen. Verfahrensgemäß wird die Umschalteinheit 54 in
den besagten ersten Zustand versetzt. Dies kann automatisch mit
Hilfe des oben erwähnten,
mindestens einen Steuersignals erfolgen. Alternativ kann der erste
Zustand mit Hilfe eines Netzwerkmanagementsystems ausgewählt werden. Auch
hier kann die erste Netzwerkeinheit 11 einen Multiplexer/Demultiplexer
enthalten, der mit einem größeren faseroptischen
Netzwerk 14 verbunden sein kann, mit dem die zweite Netzwerkeinheit 12 über den
Multiplexer/Demultiplexer 11 kommunizieren kann.
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Bei
diesem Verfahren ist es nicht erforderlich, ein Sender-Empfänger-Modul
an die zweite Aufnahmesektion 36 anzuschließen. Ein
Sender-Empfänger-Modul 26 kann
jedoch angeschlossen werden, wie dies auf 5 dargestellt
ist, dieses Sender-Empfänger-Modul 26 empfängt oder
sendet jedoch keine Signale von/zu der zweiten Netzwerkeinheit 12.
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Die
zweite Netzwerkeinheit 12 kann eine Teilnehmereinrichtung
sein und die Schnittstelleneinrichtung gemeinsam mit dem angeschlossenen
ersten Sender-Empfänger-Modul 24 paßt die Signale aus
der zweiten Netzwerkeinheit 12 an, bevor die Signale zum
Multiplexer/Demultiplexer 11 gesendet werden. Andererseits
werden Signale aus dem Multiplexer/Demultiplexer 11 an
die zweite Netzwerkeinheit 12 gesendet, ohne daß sie mit
Hilfe der Schnittstelleneinrichtung oder irgendeines mit der Schnittstelleneinrichtung
verbundenen Sender-Empfänger-Moduls angepaßt werden.
Diese Art der Verwendung der Schnittstelleneinrichtung ist besonders
geeignet, wenn die zweite Netzwerkeinheit 12 in geringerer
Entfernung zur ersten Netzwerkeinheit 11 angeordnet ist
und wenn die zweite Netzwerkeinheit 12 in der Lage ist,
Signale aus der ersten Netzwerkeinheit 11 zu empfangen,
ohne daß eine
Konvertierung dieser Signale erforderlich ist.
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Die
Erfindung ist nicht auf die offenbarte Vorrichtung und die offenbarten
Verfahren beschränkt, sondern
sie kann innerhalb des Schutzbereichs der angehängten Ansprüche modifiziert werden.