DE60219634T2 - Rollstuhl und Radmontageanordnung dafür - Google Patents

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Sunrise Medical Ltd
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft im allgemeinen Rollstühle, und im besonderen das Anbringen von hinteren Antriebsrädern an Rollstühlen.
  • Rollstühle sind für die Verwendung durch Körperbehinderte zur Erhöhung ihrer Mobilität bekannt. Typischerweise umfaßt ein Rollstuhl einen Sitz, der durch einen Rahmen abgestützt wird, welcher von zwei gegenüberliegenden Antriebsrädern und zwei Laufrollen getragen wird. Die Antriebsräder sind typischerweise für die manuelle Vorwärtsbewegung des Rollstuhls angepaßt, indem sie Antriebsfelgen aufweisen, die vom Benutzer des Rollstuhls ergriffen werden können, um die Räder zu drehen und dadurch den Rollstuhl zu bewegen. Es hat auch Vorschläge dafür gegeben, an solchen Antriebsrädern Elektromotoren bereitzustellen, welche einen Rollstuhl vorwärts bewegen können oder seine Vorwärtsbewegung unterstützen können, wodurch sie es ermöglichen, daß ein manuell vorwärts bewegter Rollstuhl in einen elektrisch vorwärts bewegten oder elektrisch unterstützten Stuhl verwandelt wird (wobei es dann ebenfalls erforderlich ist, daß der Rollstuhl mit einer oder mehreren Batterien und einem geeigneten Steuersystem ausgerüstet wird).
  • Rollstuhlrahmen für manuelle Rollstühle umfassen üblicherweise linke und rechte Seitenrahmenteile, die miteinander durch einen Querrahmen verbunden sind, der eine Faltvorrichtung einschließen kann. Die Seitenrahmen umfassen jeweils obere und untere Rahmenelemente, die sich im allgemeinen parallel zueinander, vom Rollstuhl nach vorn und nach hinten erstrecken, und an oder in Richtung der Vorder- und Hinterseite des Rollstuhls durch aufrechte oder im allgemeinen aufrechte Teile verbunden sind. Vorkehrungen sind getroffen für die Befestigung der Antriebsräder des Rollstuhls und für die Laufrollen.
  • Ein wichtiges Merkmal, das bei einigen Rollstühlen bereitgestellt wird, ist die Möglichkeit, ihn in verschiedenen Größenaspekten anzupassen, damit er für einen bestimmten zukünftigen Nutzer geeignet ist. Eine solche Anpassung betrifft die Höhe der Antriebsräder relativ zum Rollstuhlrahmen, und idealerweise ist es ebenfalls möglich, die Antriebsräder nach vorn und nach hinten in Bezug zum Rollstuhl zu verstellen.
  • Die US 5,284,350 offenbart einen faltbaren Rollstuhl, welcher einen Faltmechanismus aufweist, der zwei Seitenrahmenanordnungen miteinander verbindet, wobei jede Seitenrah menanordnung aus zwei Hälften hergestellt ist, die aneinander befestigt sind, und an welchen eine Anbringungsplatte für eine Antriebsradachse angebracht werden kann.
  • Aus der US 5,253,888 ist ein ungeschweißter Rollstuhl mit starrem Rahmen bekannt, welcher röhrenförmige Elemente umfaßt, die lediglich mit Klemmelementen befestigt sind.
  • Aus der DE 93 14 406 U1 ist ein weiterer faltbarer Rollstuhl mit zwei Seitenrahmenteilen bekannt, welche jeweils ein oberes und unteres Zwischenrohr umfassen, das in obere und untere Profilrohre einfügbar ist, wobei die hinteren Profilrohre auf jeder Seite miteinander starr über ein weiteres Rohr verbunden sind; ein Radanbringungselement an die Profilrohre auf jeder Seite anbringbar ist und ein Sitzauflageelement am oberen Profilrohr an jeder Seite anbringbar ist.
  • Im weiten Sinne ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Rollstuhl mit einer verbesserten verstellbaren Radanbringungsanordnung bereitzustellen. Diese Aufgabe wird durch die Merkmalskombination von Anspruch 1 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen des Rollstuhls der vorliegenden Erfindung werden in den Unteransprüchen 2 bis 12 beschrieben. Die Merkmale und Vorteile derselben werden hiernach beschrieben.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung stellen wir eine Radanbringungsanordnung für das Anbringen eines Rades eines Rollstuhls an einem Rahmenteil desselben bereit, wobei das Rahmenteil ein oberes und ein unteres Rahmenelement einschließt, die Radanbringungsanordnung ein Verbindungselement umfaßt, das sich im allgemeinen nach oben und nach unten zwischen den oberen und den unteren Rahmenelementen erstreckt und an diesen befestigt ist, und ein Radanbringungselement, das sich benachbart zu dem Verbindungselement erstreckt und an diesem und an den oberen und unteren Rahmenelementen befestigt ist, wobei das Radanbringungselement zumindest eine Ausformung für die Aufnahme einer Achse aufweist, durch welche das Rad getragen wird.
  • Eine erfindungsgemäße Radanbringungsanordnung hat den Vorteil, daß die oberen und unteren Rahmenelemente sowohl durch das Verbindungselement als auch durch das Radanbringungselement verbunden sind. Somit ist die Verbindung zwischen den oberen und unteren Rahmenelementen fest und starr, genau wie dies bei der Radverbindung der Fall ist.
  • Zwei Radanbringungselemente können bereitgestellt werden, eines auf jeder Seite des Verbindungselements. Das Radanbringungselement oder die Radanbringungselemente können eine Reihe von Öffnungen für die selektive Aufnahme der Radachse umfassen, wobei die Öffnungen der entsprechenden Radanbringungselemente zueinander in dem Fall ausgerichtet sind, wenn es zwei dieser Elemente gibt.
  • Die Bereitstellung von zwei Radanbringungselementen in Verbindung mit dem Verbindungselement hat den Effekt, daß die Radachse durch die entsprechenden Radanbringungselemente in beabstandeten Positionen so gehalten werden kann, daß sie fest in der erforderlichen Position und Ausrichtung gehalten wird. Eine Anzahl dieser Öffnungen im Radanbringungselement bzw. den Radanbringungselementen macht es möglich, daß die Achse in der erforderlichen Höhe relativ zu den Radanbringungselementen und zum Verbindungselement aufgenommen wird.
  • Die Radanbringungselemente können Anbringungsplatten umfassen, die jeweils vorzugsweise Abschnitte umfassen, die sich in einer im allgemeinen L-förmigen Ausgestaltung erstrecken, wobei sich die Abschnitte nach oben entlang des Verbindungselements erstrecken und sich entlang eines Seitenrahmenelements, vorzugsweise des oberen Rahmenelements, erstrecken.
  • So wie die vorgenannten Öffnungen, welche es ermöglichen, daß die das Rad tragende Achse in der erforderlichen Höhe relativ zum Radanbringungselement bzw. zu den Radanbringungselementen und zum Verbindungselement aufgenommen wird, ist das Radanbringungselement bzw. sind die Radanbringungselemente vorzugsweise befestigbar in alternativen Vorwärts- und Rückwärtspositionen relativ zum Verbindungselement.
  • Vorzugsweise ist das Verbindungselement weiterhin verstellbar nach vorn und hinten in Bezug zu den oberen und unteren Rahmenelementen, wodurch für einen beträchtlichen Grad der Verstellung in Bezug auf die Abmessung des Rollstuhls von vorn nach hinten (Achsstand) gesorgt wird.
  • Die oberen und unteren Rahmenelemente können jeweils einen äußeren Querschnitt aufweisen, der nicht-kreisförmig ist und längs des Umfangs beabstandete Abschnitte eines begrenzenden Kreises mit dazwischen verbleibenden Abschnitten einschließt, die innerhalb des Kreises liegen und wobei das Verbindungselement Aufnahmeausformungen aufweist, in denen die oberen und unteren Rahmenelemente aufgenommen werden, die Aufnahmeabschnitte eine innere Querschnittsform aufweisen, die mit den zumindest verbleibenden Abschnitten der äußeren Querschnittsform der Rahmenelemente zusammenwirkt, um eine relative Bewegung zwischen dem Verbindungselement und den Seitenrahmenteilen um eine entsprechende longitudinale Achse der Rahmenteile zu verhindern. Die Befestigung des Verbindungselements an den Rahmenelementen kann dann durch Befestigungsschrauben erfolgen, die sich quer durch die Aufnahmeausformungen des Verbindungselements hindurch und durch die darin befindlichen Rahmenelemente erstrecken. Zweckmäßigerweise befestigen zumindest einige der Befestigungsschrauben ebenfalls das Radanbringungselement bzw. die Radanbringungselemente am Verbindungselement und an den Rahmenelementen.
  • Zumindest eine der Aufnahmeausformungen des Verbindungselements kann einen darin befindlichen Schlitz aufweisen, der sich in Längsrichtung des Rahmenelements erstreckt und so angeordnet ist, daß die Befestigungsschraube bzw. Befestigungsschrauben das darin befindliche Rahmenelement festklemmt bzw. festklemmen. Dadurch werden Verstellbarkeit, wenn erforderlich, und Sicherheit und Stabilität, wenn erforderlich, erhöht.
  • Diese und andere Merkmale der Erfindung werden jetzt beispielhaft unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Es zeigt:
  • 1 eine Perspektivansicht der hauptsächlichen strukturellen Bestandteile eines erfindungsgemäßen Rollstuhls;
  • 2 eine Perspektivansicht eines Seitenrahmens und der Radanbringungsanordnung des Rollstuhls;
  • 3 eine Ansicht wie 2, wobei sich die Radanbringungsanordnung in einem alternativen Zustand befindet;
  • 4 eine teilweise herausgelöste Ansicht wie in 3.
  • Indem zuerst auf 1 der Zeichnungen Bezug genommen wird, umfaßt der Rollstuhl, der gezeigt wird, einen Rahmen, dessen Haupteile zwei Seitenrahmenteile 10, 11 und eine Scherengliedanordnung, im allgemeinen bei 12 angegeben, sind. Es gibt hintere Antriebsräder 13, 14, jeweils auf der rechten und auf der linken Seite des Rollstuhls, die von entsprechenden Radanbringungsanordnungen auf den Seitenrahmen 10, 11 in der Weise getragen werden, die hiernach beschrieben wird. Es gibt ebenfalls entsprechende vordere Laufrollen 15, 16, die von den Seitenrahmen hin zum vorderen Ende derselben getragen werden. Fußstützenanordnungen, im allgemeinen mit 17, 18 bezeichnet, sind lösbar vorn an den entsprechenden Seitenrahmen befestigt und sind so verstellbar, daß sie für den zukünftigen Benutzer des Rollstuhls passen. Armstützen für den Benutzer des Rollstuhls werden von den Seitenrahmen getragen, sie werden jedoch nicht im Detail veranschaulicht. Es gibt aufrechte Rückenlehnen (in der Tat leicht nach hinten geneigt) 19, 20, die von den Radanbringungsanordnungen an den oder nach hinten zu den Seitenrahmen getragen werden, in der Weise, die hiernach beschrieben wird. Die Rückenlehnen 19, 20 tragen ein Sitzlehnenelement, welches vom Sitz des Rollstuhls gepolstert sein kann (nicht gezeigt), und sie erstrecken sich an ihren oberen Enden nach hinten, um Griffe 21, 22 auszubilden, mit denen der Rollstuhl von einer Person, die hinter ihm steht oder geht, vorwärts geschoben und manövriert werden kann.
  • Der Seitenrahmen 10 oder 11 wird detaillierter in 2, 3 und 4 gezeigt. Er umfaßt ein oberes Rahmenelement oder Schiene 25 und ein unteres Rahmenelement oder Schiene 26. Die Schienen 25, 26 können röhrenförmig und aus einem Metall sein, vorzugsweise extrudiert aus einer Aluminiumlegierung, oder sie können aus einem anderen Material sein. An der Vorderseite des Seitenrahmens ist die untere Schiene 26 so nach oben gebogen, daß ein geneigtes Teil 27 sich nach oben und nach hinten erstreckt, um mit dem vorderen Ende der oberen Schiene 25 zusammenzutreffen, mit welchem es zum Beispiel durch Schweißen verbunden ist. Die Querschnittsform der Außenseite des röhrenförmigen Materials, aus welchem die Schienen 25, 26 hergestellt sind, ist nicht-kreisförmig, und sie umfaßt vier gebogene Abschnitte 30, 31, 32, 33, die gleichförmig längs des Umfangs um das röhrenförmige Material beabstandet sind und durch vier flache Abschnitte 34, 35, 36, 37 zwischen diesen, die Teile der Seiten eines Quadrats sind, verbunden werden. Die gebogenen Abschnitte 30 bis 33 bilden entsprechende Teile eines begrenzenden Kreises aus, innerhalb dessen die flachen Abschnitte 34 bis 37 liegen: die Querschnittsform kann als ein Quadrat betrachtet werden, bei dem jedoch die Ecken entfernt wurden und durch teilkreisförmige Abschnitte ersetzt wurden. Das röhrenförmige Material, aus welchem die Schienen hergestellt sind, weist eine annähernd konstante Wanddicke auf, und diese Form ist am deutlichsten an dem offenen oberen Ende des sich nach oben und nach hinten erstreckenden Abschnitts 27 der unteren Schiene 26 zu sehen.
  • Die oberen und unteren Schienen 25, 26 erstrecken sich nach vorn und nach hinten vom Rollstuhl, im wesentlichen parallel zueinander. Am hinteren Ende der oberen Schiene 25 und hin zum hinteren Ende der unteren Schiene 26 werden sie durch ein Verbindungselement 40 verbunden, das ein Formteil aus einem Kunststoffmaterial oder zum Beispiel ein Metalldruckgußteil sein kann. Es umfaßt ein röhrenförmiges aufrechtes Teil 41, an dessen unterem Ende sich ein nach vorn und nach hinten erstreckendes Sockelteil 42 befindet, durch welches hindurch sich die untere Schiene 26 erstreckt. Am oberen Ende des Teils 41 befindet sich ein sich nach vorn erstreckendes Teil 43, das einen Sockel bereitstellt, in welchen hinein sich das hintere Ende der oberen Schiene 25 erstreckt. Die Innenform der Sockel, die durch die Teile 42, 43 des Verbindungselements 40 bereitgestellt werden, entspricht der äußeren Querschnittsform der Schienen 25, 26 dergestalt, daß die Schienen fest in den Sockelteilen des Verbindungselements sitzen, wodurch sie einer relativen Winkelbewegung in diesen entlang den longitudinalen Achsen der entsprechenden Schienen widerstehen. Das Verbindungselement kann jedoch relativ zu den Schienen in Bezug auf seine Position nach vorn und nach hinten von diesen verstellt werden, wobei es in der erforderlichen Position durch Befestigungsschrauben befestigt wird, wie zum Beispiel durch Bolzen, die quer durch die Sockelteile des Verbindungselements und durch Queröffnungen in den Schienen geführt werden. In den Zeichnungen wird das Verbindungselement in seiner vordersten Position relativ zu den Schienen gezeigt, und eine Anzahl von Öffnungen in den Schienen für die Aufnahme dieser Befestigungsschrauben wird bei 44, 45 in 4 der Zeichnungen angegeben. Öffnungen im Verbindungselement, durch welche hindurch diese Befestigungsschrauben geführt werden können, sind bei 46, 47 (im Teil 42 des Verbindungselements) und bei 48, 49 (im Teil 43 des Verbindungselements) angegeben. Das Teil 43 weist eine Diskontinuität in Längsrichtung oder einen Schlitz 50 dergestalt auf, daß, wenn Befestigungsschrauben quer durch die Öffnungen 48, 49 hindurch geführt und angezogen werden, die Schiene 25 in diesen festgeklemmt wird, um für eine sichere Verbindung zu sorgen: das Teil 42 des Verbindungselements kann in ähnlicher Weise einen Schlitz oder Schlitze in seinen Teilen mit den Öffnungen 46, 47 aufweisen. Der Schlitz unterstützt ebenfalls den Zusammenbau durch die Möglichkeit des leichteren Einpassens der Schiene 25 und/oder 26 in die Aufnahmesockelausformung bzw. -ausformungen im Verbindungselement.
  • Unterhalb seines Teils 42 hat das Verbindungselement 40 ein Befestigungsteil 52, das mit einer Öffnung 51 versehen ist, die sich quer zum Rollstuhl erstreckt. Dieses kann zum Anbringen eines kleineren Rades dienen, zum Beispiel für einen Rollstuhl, der nur durch einen Betreuer geschoben wird und nicht von seinem Benutzer angetrieben wird. Oberhalb des Teils 43 befindet sich eine nach oben gewandte teilzylindrische Wiegen-Ausformung 53 für die Aufnahme eines Endes eines Sitzauflageelements 54 der Scherengliedanordnung 12. Das andere Ende des Sitzauflageelements 54 kann in einem Wiegen-Teil 55 untergebracht werden, das an der oberen Schiene 25 benachbart zu derem vorderen Ende befestigt ist und eine nach oben gewandte Ausformung 56 aufweist, welche das Sitzauflageelement aufnimmt. Das Wiegen-Element 55 ist an der Schiene 25 durch einen Querbolzen 57 befestigt, der sich durch Teile des Wiegen-Elements 55 und durch die Schiene 25 erstreckt: die Position des Wiegen-Elements ist in Längsrichtung der Schiene 25 verstellbar, und es wird in der erforderlichen Position befestigt, indem der Bolzen 57 durch eine ausgewählte Öffnung einer Anzahl von Queröffnungen 58 entlang der Schiene hindurch geführt wird.
  • Die Scherengliedanordnung 12 umfaßt ein erstes Scherengliedelement 60, an dessen einem Ende das Sitzauflageelement 54 bereitgestellt ist, und ein zweites Scherengliedelement 61, an dessen einem Ende ein entsprechendes Sitzauflageelement 62 bereitgestellt ist. An sei nem dem Ende gegenüberliegenden Ende, welches das Sitzauflageelement 54 aufweist, weist das Scherengliedelement 60 ein Schwenkelement 63 auf, das schwenkbar um die untere Schiene 26 des Seitenrahmens 10 des Rollstuhls ist. In ähnlicher Weise weist das Scherengliedelement 61 ein Schwenkelement 64 auf, das schwenkbar um die untere Schiene 26 des Seitenrahmens 11 ist. Jedes der Schwenkelemente 63, 64 nimmt die gebogenen Abschnitte der äußeren Querschnittsform des Materials in Eingriff, welches die untere Schiene des Seitenrahmens darstellt, dergestalt daß sie um diese schwenkbar ist. Die zwei Scherengliedelemente 60, 61 sind schwenkbar miteinander in ihren entsprechen Mittelbereichen durch einen Schwenkbolzen 65 verbunden. Es versteht sich, daß diese Anordnung der Scherengliedelemente es möglich macht, daß der Rollstuhl eine kompaktere Konfiguration in Bezug auf seine Breite annehmen kann, indem es ermöglicht wird, daß die zwei Seitenrahmen des Rollstuhls sich eng einander annähern. Dies ermöglicht den leichten Transport und die Lagerung des Rollstuhls, wenn er nicht in Gebrauch ist. Wenn sein Einsatz erforderlich ist, kann er in seinen Betriebszustand gebracht werden, wobei die Sitzauflageelemente 54, 62 der Scherengliedanordnung die Aufnahmeausformungen auf den oberen Schienen der Seitenrahmen in Eingriff nehmen.
  • Ein nicht gezeigter Sitz aus flexiblem Material wird von den Sitzauflageelementen 54, 62 der Scherengliedanordnung getragen. Wenn der Rollstuhl für den Einsatz vorbereitet wird, wird der Sitz straff zwischen die Sitzauflageelemente gezogen.
  • Die Scherengliedanordnung kann nach vorn und nach hinten vom Rollstuhl verstellbar sein, wobei ihre Position nach Bedarf durch das Anziehen der Schwenkelemente zwischen Anschlagelementen fixiert wird, die an den unteren Schienen der Rollstuhlseitenrahmen befestigt sind. Diese Anschlagelemente können Befestigungsschrauben umfassen, die durch ausgewählte Öffnungen einer Reihe von Queröffnungen hindurch geführt werden, die entlang den unteren Schienen beabstandet sind. Dies ermöglicht eine bestimmte Verstellung der Sitzposition nach vorn und nach hinten vom Rollstuhl.
  • Jedes der Antriebsräder 13, 14 des Rollstuhls umfaßt eine Nabe 70, welche durch Lager auf einer Achse getragen wird, Speichen 71, und eine Felge 72, die einen Reifen 73 mit Bodeneingriff trägt. Eine Antriebsfelge 74 wird von der Felge 72 getragen, und sie kann vom Benutzer des Rollstuhls ergriffen werden, um den Rollstuhl nach Bedarf vorwärts zu treiben und zu manövrieren. Jedes der Räder 13, 14 wird relativ zu seinem jeweiligen Seitenrahmen 10, 11 durch eine Radanbringungsanordnung getragen, welche das Verbindungselement 40 und an jeder Seite desselben ein Radanbringungselement 80 umfaßt. Jedes Radanbringungs element 80 umfaßt Abschnitte in einer im allgemeinen L-förmigen Ausgestaltung, nämlich einen aufrechten Abschnitt 81, der eine Anzahl von vertikal beabstandeten Öffnungen aufweist, die in der Lage sind, die Achse des Rades aufzunehmen, und einen horizontalen Abschnitt 83, der längs des Teils 43 des Verbindungselements liegt. Wie veranschaulicht wird, ist jedes Radanbringungselement eine L-förmige Platte, jedoch können die freien Enden ihrer Abschnitte 81, 83 durch ein Verstrebungselement verbunden werden, oder jedes Radanbringungselement könnte möglicherweise eine dreieckige oder eine andere Gestaltungsform aufweisen, für höhere Festigkeit, und/oder um für die Befestigung von weiteren Bestandteilen zu sorgen. Eine noch weitere Möglichkeit ist, daß lediglich ein einziges Radanbringungselement bereitgestellt werden könnte, angeordnet längs des Verbindungselements. Die Radanbringungsplatten sind entweder in einer Vorwärts- oder Rückwärtsposition relativ zum Verbindungselement befestigbar, wobei sie in der ersteren Position in 2 gezeigt werden und in der letzteren Position in 3 gezeigt werden: bei diesen liegen die aufrechten Teile der Radanbringungsplatten nach vorn oder nach hinten gerichtet in Bezug zum aufrechten Teil 41 des Verbindungselements. Die Radanbringungsplatten 80 sind am Verbindungselement durch Bolzen befestigt, die quer durch die Platten, durch das Verbindungselement und, wie erforderlich, durch Öffnungen in den Schienenelementen hindurch geführt werden, die sich in das Verbindungselement hinein erstrecken oder durch dieses hindurch erstrecken.
  • Ein Kunststoffabstandhalterelement 85, das in 4 zu sehen ist, wird zwischen den aufrechten Teilen 81 der Radanbringungsplatten, je nach Lage des Falls nach vorn bzw. nach hinten vom Verbindungselement, bereitgestellt. Die beabstandeten Öffnungen 82 der Radanbringungsplatten sind an Öffnungen 86 im Abstandhalterelement 85 ausgerichtet, um die Achse aufzunehmen, auf welcher das Rad 13, 14 getragen wird: die Achse kann eine schnell abnehmbare Festhaltevorrichtung aufweisen, welche das leichte Abnehmen der Räder vom Rollstuhl ermöglicht, wenn dies für die Lagerung bzw. den Transport des Rollstuhls erforderlich ist, wenn dieser zu seiner kompakteren Gestalt gefaltet ist.
  • Schließlich zeigt 4 der Zeichnungen, wie ein röhrenförmiges unteres Teil 90 der Rückenlehnen 19, 20 im röhrenförmigen aufrechten Teil 41 des Verbindungselements 40 aufgenommen ist. Das Teil 90 ist mit einer Reihe von beabstandeten Queröffnungen 91 versehen, und es wird in der erforderlichen Höhe relativ zum Verbindungselement durch einen Bolzen befestigt, welcher quer durch das Verbindungselement und das Lehnenteil 90 hindurch geführt wird.
  • Es versteht sich, daß die oben beschriebene Anordnung das leichte Verstellen und das Befestigen in den erforderlichen verstellten Positionen in Bezug auf den Achsstand, die Radanbringungshöhe, die Sitztiefe und die Rückenlehnenhöhe des Rollstuhls ermöglicht, während sie für eine einfache, jedoch feste und starre Konstruktion sorgt.
  • Bei der vorliegenden Beschreibung bedeutet "umfaßt" "schließt ein oder besteht aus" und "umfassend" bedeutet "einschließend oder bestehend aus".
  • Die Merkmale, welche in der vorstehenden Beschreibung oder in den nachfolgenden Ansprüchen oder in den beigefügten Zeichnungen offenbart werden, ausgedrückt in ihren speziellen Formen oder als ein Mittel für die Ausführung der offenbarten Funktion, oder als ein Verfahren bzw. als ein Prozeß für das Erzielen des offenbarten Ergebnisses, können, separat, oder in einer Kombination dieser Merkmale, für die Realisierung der Erfindung in verschiedenen Formen derselben genutzt werden.

Claims (12)

  1. Rollstuhl mit einem Rahmen, umfassend linke und rechte Seitenrahmenteile (10, 11), eine Scherengliedanordnung (12) zwischen den Seitenrahmenteilen (10, 11) und eine Radanbringungsanordnung für jedes Seitenrahmenteil (10, 11) für das Anbringen eines Rades (13, 14) des Rollstuhls am jeweiligen Seitenrahmenteil (10, 11), dadurch gekennzeichnet, daß jedes Seitenrahmenteil (10, 11) ein oberes Rahmenelement (25) und ein unteres Rahmenelement (26) enthält, daß jede Radanbringungsanordnung ein Verbindungselement (40) umfaßt, das sich im allgemeinen nach oben und nach unten zwischen den oberen und den unteren Rahmenelementen (25, 26) erstreckt und an diesen befestigt ist, und ein Radanbringungselement (80), das sich benachbart zu dem sowie entlang des jeweiligen Verbindungselements (40) erstreckt und an diesem sowie an den jeweiligen oberen und unteren Rahmenelementen (25, 26) befestigt ist, wobei jedes Verbindungselement (40) an den entsprechenden oberen und unteren Rahmenelementen (25, 26) durch Befestigungsschrauben (44 bis 49) befestigt ist, die sich quer durch die Aufnahmeausformungen (42, 43) des Verbindungselements (40) hindurch für die Aufnahme der entsprechenden oberen und unteren Rahmenelemente (25, 26) und durch die oberen und unteren Rahmenelemente (25, 26) in denselben erstrecken, wobei zumindest einige der Befestigungsschrauben (48) ebenfalls das entsprechende Radanbringungselement (80) befestigen, jedes Radanbringungselement (80) zumindest eine Ausformung für das Abstützen einer Achse aufweist, von welcher das entsprechende Rad (13, 14) getragen wird, die Scherengliedanordnung (12) zwei Scherengliedelemente (60, 61) umfaßt, die schwenkbar miteinander verbunden sind und jeweils an einem Ende entsprechende Sitzauflageelemente (54, 62) und am entgegengesetzten Ende ein Schwenkelement (63, 64) aufweisen, die schwenkbar um das jeweilige untere Rahmenelement (26) sind und jedes Verbindungselement (40) oberhalb der Aufnahmeausformung (43) für das jeweilige obere Rahmenelement (25) eine nach oben gewandte teilzylindrische Wiegen-Ausformung (53) für die Aufnahme eines Endes des entsprechenden Sitzauflageelements (54, 62) aufweist.
  2. Rollstuhl nach Anspruch 1 umfassend entsprechende Radanbringungselemente (80), wobei jeweils eines auf jeder Seite des Verbindungselements (40) bereitgestellt wird.
  3. Rollstuhl nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Radanbringungselement/die Radanbringungselemente (80) eine Reihe von Öffnungen (82, 86) für die selektive Aufnahme der Radachse umfaßt/umfassen.
  4. Rollstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Radanbringungselement/die Radanbringungselemente (80) eine Anbringungsplatte/Anbringungsplatten (81, 83) umfaßt/umfassen.
  5. Rollstuhl nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Radanbringungselement/die Radanbringungselemente (80) Abschnitte (81, 83) in einer im Allgemeinen L-förmigen Ausgestaltung umfaßt/umfassen, die jeweils einen Abschnitt umfassen, der sich nach oben entlang des Verbindungselements (40) erstreckt, und einen Abschnitt, der sich entlang eines Seitenrahmenelements (25) erstreckt.
  6. Rollstuhl nach einem der Ansprüche 1, 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Radanbringungselement/die Radanbringungselemente (80) in alternativen Vorwärts- und Ruckwärtspositionen relativ zum Verbindungselement (40) befestigbar ist oder sind.
  7. Rollstuhl nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (40) ein Formteil oder ein Gußteil aus Kunststoff oder aus einem anderen Material ist.
  8. Rollstuhl nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (40) dafür angepaßt ist, ein Rückenlehnenelement (19, 20) aufzunehmen.
  9. Rollstuhl nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (40) nach vom und nach hinten von den oberen und dem unteren Rahmenelementen (25, 26) verstellbar ist.
  10. Rollstuhl nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die oberen und unteren Rahmenelemente (25, 26) jeweils eine äußere Querschnittsform aufweisen, die nicht-kreisförmig ist und längs des Umfanges beabstandete Abschnitte (30, 31, 32, 33) eines begrenzenden Kreises mit dazwischen verbleibenden Abschnitten (34, 35, 36, 37) einschließt, die innerhalb des Kreises liegen und wobei die Aufnahmeausformungen (42, 43) des Verbindungselements (40) für die Aufnahme der oberen und unteren Rahmenelemente (25, 26) eine innere Querschnittsform aufweisen, die mit den zumindest verbleibenden Abschnitten (30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37) der äußeren Querschnittsform der oberen und und unteren Rahmenelemente (25, 26) zusammenwirkt, um eine relative Bewegung zwischen dem Verbindungselement (40) und den oberen und unteren Rahmenelementen (25, 26) um longitudinale Achsen der oberen und unteren Rahmenelemente (25, 26) zu verhindern.
  11. Rollstuhl nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der Aufnahmeausformungen (42, 43) des Verbindungselements (40) einen darin befindlichen Schlitz (50) aufweist, der sich in Längsrichtung des entsprechenden oberen und unteren Rahmenelements (25, 26) erstreckt und daß die Befestigungsschraube/Befestigungsschrauben (44 bis 49) das darin befindliche Rahmenelement festklemmt/festklemmen.
  12. Rollstuhl nach Anspruch 4 oder einem davon abhängigen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß sich ein Abstandhalterelement (85) zwischen Teilen der Anbringungsplatten (81, 83) befindet, welche die Öffnungen (82, 86) in diesen aufweisen.
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