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Die
vorliegende Erfindung betrifft im allgemeinen Rollstühle, und
im besonderen das Anbringen von hinteren Antriebsrädern an
Rollstühlen.
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Rollstühle sind
für die
Verwendung durch Körperbehinderte
zur Erhöhung
ihrer Mobilität
bekannt. Typischerweise umfaßt
ein Rollstuhl einen Sitz, der durch einen Rahmen abgestützt wird,
welcher von zwei gegenüberliegenden
Antriebsrädern und
zwei Laufrollen getragen wird. Die Antriebsräder sind typischerweise für die manuelle
Vorwärtsbewegung
des Rollstuhls angepaßt,
indem sie Antriebsfelgen aufweisen, die vom Benutzer des Rollstuhls
ergriffen werden können,
um die Räder
zu drehen und dadurch den Rollstuhl zu bewegen. Es hat auch Vorschläge dafür gegeben,
an solchen Antriebsrädern Elektromotoren
bereitzustellen, welche einen Rollstuhl vorwärts bewegen können oder
seine Vorwärtsbewegung
unterstützen
können,
wodurch sie es ermöglichen,
daß ein
manuell vorwärts
bewegter Rollstuhl in einen elektrisch vorwärts bewegten oder elektrisch
unterstützten
Stuhl verwandelt wird (wobei es dann ebenfalls erforderlich ist,
daß der
Rollstuhl mit einer oder mehreren Batterien und einem geeigneten
Steuersystem ausgerüstet
wird).
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Rollstuhlrahmen
für manuelle
Rollstühle
umfassen üblicherweise
linke und rechte Seitenrahmenteile, die miteinander durch einen
Querrahmen verbunden sind, der eine Faltvorrichtung einschließen kann.
Die Seitenrahmen umfassen jeweils obere und untere Rahmenelemente,
die sich im allgemeinen parallel zueinander, vom Rollstuhl nach
vorn und nach hinten erstrecken, und an oder in Richtung der Vorder-
und Hinterseite des Rollstuhls durch aufrechte oder im allgemeinen
aufrechte Teile verbunden sind. Vorkehrungen sind getroffen für die Befestigung der
Antriebsräder
des Rollstuhls und für
die Laufrollen.
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Ein
wichtiges Merkmal, das bei einigen Rollstühlen bereitgestellt wird, ist
die Möglichkeit,
ihn in verschiedenen Größenaspekten
anzupassen, damit er für
einen bestimmten zukünftigen
Nutzer geeignet ist. Eine solche Anpassung betrifft die Höhe der Antriebsräder relativ
zum Rollstuhlrahmen, und idealerweise ist es ebenfalls möglich, die
Antriebsräder nach
vorn und nach hinten in Bezug zum Rollstuhl zu verstellen.
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Die
US 5,284,350 offenbart einen
faltbaren Rollstuhl, welcher einen Faltmechanismus aufweist, der
zwei Seitenrahmenanordnungen miteinander verbindet, wobei jede Seitenrah menanordnung
aus zwei Hälften
hergestellt ist, die aneinander befestigt sind, und an welchen eine
Anbringungsplatte für
eine Antriebsradachse angebracht werden kann.
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Aus
der
US 5,253,888 ist
ein ungeschweißter Rollstuhl
mit starrem Rahmen bekannt, welcher röhrenförmige Elemente umfaßt, die
lediglich mit Klemmelementen befestigt sind.
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Aus
der
DE 93 14 406 U1 ist
ein weiterer faltbarer Rollstuhl mit zwei Seitenrahmenteilen bekannt, welche
jeweils ein oberes und unteres Zwischenrohr umfassen, das in obere
und untere Profilrohre einfügbar
ist, wobei die hinteren Profilrohre auf jeder Seite miteinander
starr über
ein weiteres Rohr verbunden sind; ein Radanbringungselement an die
Profilrohre auf jeder Seite anbringbar ist und ein Sitzauflageelement
am oberen Profilrohr an jeder Seite anbringbar ist.
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Im
weiten Sinne ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen
Rollstuhl mit einer verbesserten verstellbaren Radanbringungsanordnung
bereitzustellen. Diese Aufgabe wird durch die Merkmalskombination
von Anspruch 1 gelöst.
Bevorzugte Ausführungsformen
des Rollstuhls der vorliegenden Erfindung werden in den Unteransprüchen 2 bis
12 beschrieben. Die Merkmale und Vorteile derselben werden hiernach
beschrieben.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung stellen wir eine Radanbringungsanordnung für das Anbringen
eines Rades eines Rollstuhls an einem Rahmenteil desselben bereit,
wobei das Rahmenteil ein oberes und ein unteres Rahmenelement einschließt, die
Radanbringungsanordnung ein Verbindungselement umfaßt, das
sich im allgemeinen nach oben und nach unten zwischen den oberen
und den unteren Rahmenelementen erstreckt und an diesen befestigt
ist, und ein Radanbringungselement, das sich benachbart zu dem Verbindungselement
erstreckt und an diesem und an den oberen und unteren Rahmenelementen
befestigt ist, wobei das Radanbringungselement zumindest eine Ausformung
für die
Aufnahme einer Achse aufweist, durch welche das Rad getragen wird.
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Eine
erfindungsgemäße Radanbringungsanordnung
hat den Vorteil, daß die
oberen und unteren Rahmenelemente sowohl durch das Verbindungselement
als auch durch das Radanbringungselement verbunden sind. Somit ist
die Verbindung zwischen den oberen und unteren Rahmenelementen fest
und starr, genau wie dies bei der Radverbindung der Fall ist.
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Zwei
Radanbringungselemente können
bereitgestellt werden, eines auf jeder Seite des Verbindungselements.
Das Radanbringungselement oder die Radanbringungselemente können eine
Reihe von Öffnungen
für die
selektive Aufnahme der Radachse umfassen, wobei die Öffnungen
der entsprechenden Radanbringungselemente zueinander in dem Fall ausgerichtet
sind, wenn es zwei dieser Elemente gibt.
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Die
Bereitstellung von zwei Radanbringungselementen in Verbindung mit
dem Verbindungselement hat den Effekt, daß die Radachse durch die entsprechenden
Radanbringungselemente in beabstandeten Positionen so gehalten werden kann,
daß sie
fest in der erforderlichen Position und Ausrichtung gehalten wird.
Eine Anzahl dieser Öffnungen
im Radanbringungselement bzw. den Radanbringungselementen macht
es möglich,
daß die
Achse in der erforderlichen Höhe
relativ zu den Radanbringungselementen und zum Verbindungselement
aufgenommen wird.
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Die
Radanbringungselemente können
Anbringungsplatten umfassen, die jeweils vorzugsweise Abschnitte
umfassen, die sich in einer im allgemeinen L-förmigen Ausgestaltung erstrecken,
wobei sich die Abschnitte nach oben entlang des Verbindungselements
erstrecken und sich entlang eines Seitenrahmenelements, vorzugsweise
des oberen Rahmenelements, erstrecken.
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So
wie die vorgenannten Öffnungen,
welche es ermöglichen,
daß die
das Rad tragende Achse in der erforderlichen Höhe relativ zum Radanbringungselement
bzw. zu den Radanbringungselementen und zum Verbindungselement aufgenommen
wird, ist das Radanbringungselement bzw. sind die Radanbringungselemente
vorzugsweise befestigbar in alternativen Vorwärts- und Rückwärtspositionen relativ zum Verbindungselement.
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Vorzugsweise
ist das Verbindungselement weiterhin verstellbar nach vorn und hinten
in Bezug zu den oberen und unteren Rahmenelementen, wodurch für einen
beträchtlichen
Grad der Verstellung in Bezug auf die Abmessung des Rollstuhls von
vorn nach hinten (Achsstand) gesorgt wird.
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Die
oberen und unteren Rahmenelemente können jeweils einen äußeren Querschnitt
aufweisen, der nicht-kreisförmig
ist und längs
des Umfangs beabstandete Abschnitte eines begrenzenden Kreises mit
dazwischen verbleibenden Abschnitten einschließt, die innerhalb des Kreises
liegen und wobei das Verbindungselement Aufnahmeausformungen aufweist,
in denen die oberen und unteren Rahmenelemente aufgenommen werden,
die Aufnahmeabschnitte eine innere Querschnittsform aufweisen, die mit
den zumindest verbleibenden Abschnitten der äußeren Querschnittsform der
Rahmenelemente zusammenwirkt, um eine relative Bewegung zwischen dem
Verbindungselement und den Seitenrahmenteilen um eine entsprechende
longitudinale Achse der Rahmenteile zu verhindern. Die Befestigung
des Verbindungselements an den Rahmenelementen kann dann durch Befestigungsschrauben
erfolgen, die sich quer durch die Aufnahmeausformungen des Verbindungselements
hindurch und durch die darin befindlichen Rahmenelemente erstrecken.
Zweckmäßigerweise
befestigen zumindest einige der Befestigungsschrauben ebenfalls
das Radanbringungselement bzw. die Radanbringungselemente am Verbindungselement
und an den Rahmenelementen.
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Zumindest
eine der Aufnahmeausformungen des Verbindungselements kann einen
darin befindlichen Schlitz aufweisen, der sich in Längsrichtung
des Rahmenelements erstreckt und so angeordnet ist, daß die Befestigungsschraube
bzw. Befestigungsschrauben das darin befindliche Rahmenelement festklemmt
bzw. festklemmen. Dadurch werden Verstellbarkeit, wenn erforderlich,
und Sicherheit und Stabilität,
wenn erforderlich, erhöht.
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Diese
und andere Merkmale der Erfindung werden jetzt beispielhaft unter
Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen beschrieben. Es zeigt:
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1 eine
Perspektivansicht der hauptsächlichen
strukturellen Bestandteile eines erfindungsgemäßen Rollstuhls;
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2 eine
Perspektivansicht eines Seitenrahmens und der Radanbringungsanordnung
des Rollstuhls;
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3 eine
Ansicht wie 2, wobei sich die Radanbringungsanordnung
in einem alternativen Zustand befindet;
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4 eine
teilweise herausgelöste
Ansicht wie in 3.
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Indem
zuerst auf 1 der Zeichnungen Bezug genommen
wird, umfaßt
der Rollstuhl, der gezeigt wird, einen Rahmen, dessen Haupteile
zwei Seitenrahmenteile 10, 11 und eine Scherengliedanordnung,
im allgemeinen bei 12 angegeben, sind. Es gibt hintere
Antriebsräder 13, 14,
jeweils auf der rechten und auf der linken Seite des Rollstuhls,
die von entsprechenden Radanbringungsanordnungen auf den Seitenrahmen 10, 11 in
der Weise getragen werden, die hiernach beschrieben wird. Es gibt
ebenfalls entsprechende vordere Laufrollen 15, 16,
die von den Seitenrahmen hin zum vorderen Ende derselben getragen
werden. Fußstützenanordnungen,
im allgemeinen mit 17, 18 bezeichnet, sind lösbar vorn
an den entsprechenden Seitenrahmen befestigt und sind so verstellbar,
daß sie
für den
zukünftigen
Benutzer des Rollstuhls passen. Armstützen für den Benutzer des Rollstuhls
werden von den Seitenrahmen getragen, sie werden jedoch nicht im
Detail veranschaulicht. Es gibt aufrechte Rückenlehnen (in der Tat leicht
nach hinten geneigt) 19, 20, die von den Radanbringungsanordnungen
an den oder nach hinten zu den Seitenrahmen getragen werden, in
der Weise, die hiernach beschrieben wird. Die Rückenlehnen 19, 20 tragen
ein Sitzlehnenelement, welches vom Sitz des Rollstuhls gepolstert
sein kann (nicht gezeigt), und sie erstrecken sich an ihren oberen
Enden nach hinten, um Griffe 21, 22 auszubilden,
mit denen der Rollstuhl von einer Person, die hinter ihm steht oder
geht, vorwärts
geschoben und manövriert werden
kann.
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Der
Seitenrahmen 10 oder 11 wird detaillierter in 2, 3 und 4 gezeigt.
Er umfaßt
ein oberes Rahmenelement oder Schiene 25 und ein unteres
Rahmenelement oder Schiene 26. Die Schienen 25, 26 können röhrenförmig und
aus einem Metall sein, vorzugsweise extrudiert aus einer Aluminiumlegierung,
oder sie können
aus einem anderen Material sein. An der Vorderseite des Seitenrahmens ist
die untere Schiene 26 so nach oben gebogen, daß ein geneigtes
Teil 27 sich nach oben und nach hinten erstreckt, um mit
dem vorderen Ende der oberen Schiene 25 zusammenzutreffen,
mit welchem es zum Beispiel durch Schweißen verbunden ist. Die Querschnittsform
der Außenseite
des röhrenförmigen Materials,
aus welchem die Schienen 25, 26 hergestellt sind,
ist nicht-kreisförmig,
und sie umfaßt
vier gebogene Abschnitte 30, 31, 32, 33,
die gleichförmig
längs des
Umfangs um das röhrenförmige Material
beabstandet sind und durch vier flache Abschnitte 34, 35, 36, 37 zwischen
diesen, die Teile der Seiten eines Quadrats sind, verbunden werden.
Die gebogenen Abschnitte 30 bis 33 bilden entsprechende
Teile eines begrenzenden Kreises aus, innerhalb dessen die flachen
Abschnitte 34 bis 37 liegen: die Querschnittsform
kann als ein Quadrat betrachtet werden, bei dem jedoch die Ecken
entfernt wurden und durch teilkreisförmige Abschnitte ersetzt wurden.
Das röhrenförmige Material,
aus welchem die Schienen hergestellt sind, weist eine annähernd konstante
Wanddicke auf, und diese Form ist am deutlichsten an dem offenen
oberen Ende des sich nach oben und nach hinten erstreckenden Abschnitts 27 der
unteren Schiene 26 zu sehen.
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Die
oberen und unteren Schienen 25, 26 erstrecken
sich nach vorn und nach hinten vom Rollstuhl, im wesentlichen parallel
zueinander. Am hinteren Ende der oberen Schiene 25 und
hin zum hinteren Ende der unteren Schiene 26 werden sie
durch ein Verbindungselement 40 verbunden, das ein Formteil
aus einem Kunststoffmaterial oder zum Beispiel ein Metalldruckgußteil sein
kann. Es umfaßt
ein röhrenförmiges aufrechtes
Teil 41, an dessen unterem Ende sich ein nach vorn und
nach hinten erstreckendes Sockelteil 42 befindet, durch
welches hindurch sich die untere Schiene 26 erstreckt.
Am oberen Ende des Teils 41 befindet sich ein sich nach
vorn erstreckendes Teil 43, das einen Sockel bereitstellt, in
welchen hinein sich das hintere Ende der oberen Schiene 25 erstreckt.
Die Innenform der Sockel, die durch die Teile 42, 43 des
Verbindungselements 40 bereitgestellt werden, entspricht
der äußeren Querschnittsform
der Schienen 25, 26 dergestalt, daß die Schienen
fest in den Sockelteilen des Verbindungselements sitzen, wodurch
sie einer relativen Winkelbewegung in diesen entlang den longitudinalen
Achsen der entsprechenden Schienen widerstehen. Das Verbindungselement
kann jedoch relativ zu den Schienen in Bezug auf seine Position
nach vorn und nach hinten von diesen verstellt werden, wobei es
in der erforderlichen Position durch Befestigungsschrauben befestigt
wird, wie zum Beispiel durch Bolzen, die quer durch die Sockelteile
des Verbindungselements und durch Queröffnungen in den Schienen geführt werden.
In den Zeichnungen wird das Verbindungselement in seiner vordersten
Position relativ zu den Schienen gezeigt, und eine Anzahl von Öffnungen
in den Schienen für
die Aufnahme dieser Befestigungsschrauben wird bei 44, 45 in 4 der
Zeichnungen angegeben. Öffnungen
im Verbindungselement, durch welche hindurch diese Befestigungsschrauben geführt werden
können,
sind bei 46, 47 (im Teil 42 des Verbindungselements)
und bei 48, 49 (im Teil 43 des Verbindungselements)
angegeben. Das Teil 43 weist eine Diskontinuität in Längsrichtung
oder einen Schlitz 50 dergestalt auf, daß, wenn
Befestigungsschrauben quer durch die Öffnungen 48, 49 hindurch geführt und
angezogen werden, die Schiene 25 in diesen festgeklemmt
wird, um für
eine sichere Verbindung zu sorgen: das Teil 42 des Verbindungselements
kann in ähnlicher
Weise einen Schlitz oder Schlitze in seinen Teilen mit den Öffnungen 46, 47 aufweisen.
Der Schlitz unterstützt
ebenfalls den Zusammenbau durch die Möglichkeit des leichteren Einpassens
der Schiene 25 und/oder 26 in die Aufnahmesockelausformung
bzw. -ausformungen im Verbindungselement.
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Unterhalb
seines Teils 42 hat das Verbindungselement 40 ein
Befestigungsteil 52, das mit einer Öffnung 51 versehen
ist, die sich quer zum Rollstuhl erstreckt. Dieses kann zum Anbringen
eines kleineren Rades dienen, zum Beispiel für einen Rollstuhl, der nur
durch einen Betreuer geschoben wird und nicht von seinem Benutzer
angetrieben wird. Oberhalb des Teils 43 befindet sich eine
nach oben gewandte teilzylindrische Wiegen-Ausformung 53 für die Aufnahme
eines Endes eines Sitzauflageelements 54 der Scherengliedanordnung 12.
Das andere Ende des Sitzauflageelements 54 kann in einem Wiegen-Teil 55 untergebracht
werden, das an der oberen Schiene 25 benachbart zu derem
vorderen Ende befestigt ist und eine nach oben gewandte Ausformung 56 aufweist,
welche das Sitzauflageelement aufnimmt. Das Wiegen-Element 55 ist
an der Schiene 25 durch einen Querbolzen 57 befestigt,
der sich durch Teile des Wiegen-Elements 55 und durch die Schiene 25 erstreckt:
die Position des Wiegen-Elements
ist in Längsrichtung
der Schiene 25 verstellbar, und es wird in der erforderlichen
Position befestigt, indem der Bolzen 57 durch eine ausgewählte Öffnung einer
Anzahl von Queröffnungen 58 entlang
der Schiene hindurch geführt
wird.
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Die
Scherengliedanordnung 12 umfaßt ein erstes Scherengliedelement 60,
an dessen einem Ende das Sitzauflageelement 54 bereitgestellt
ist, und ein zweites Scherengliedelement 61, an dessen einem
Ende ein entsprechendes Sitzauflageelement 62 bereitgestellt
ist. An sei nem dem Ende gegenüberliegenden
Ende, welches das Sitzauflageelement 54 aufweist, weist
das Scherengliedelement 60 ein Schwenkelement 63 auf,
das schwenkbar um die untere Schiene 26 des Seitenrahmens 10 des
Rollstuhls ist. In ähnlicher
Weise weist das Scherengliedelement 61 ein Schwenkelement 64 auf,
das schwenkbar um die untere Schiene 26 des Seitenrahmens 11 ist.
Jedes der Schwenkelemente 63, 64 nimmt die gebogenen
Abschnitte der äußeren Querschnittsform
des Materials in Eingriff, welches die untere Schiene des Seitenrahmens
darstellt, dergestalt daß sie
um diese schwenkbar ist. Die zwei Scherengliedelemente 60, 61 sind
schwenkbar miteinander in ihren entsprechen Mittelbereichen durch
einen Schwenkbolzen 65 verbunden. Es versteht sich, daß diese
Anordnung der Scherengliedelemente es möglich macht, daß der Rollstuhl
eine kompaktere Konfiguration in Bezug auf seine Breite annehmen
kann, indem es ermöglicht
wird, daß die
zwei Seitenrahmen des Rollstuhls sich eng einander annähern. Dies
ermöglicht
den leichten Transport und die Lagerung des Rollstuhls, wenn er
nicht in Gebrauch ist. Wenn sein Einsatz erforderlich ist, kann
er in seinen Betriebszustand gebracht werden, wobei die Sitzauflageelemente 54, 62 der
Scherengliedanordnung die Aufnahmeausformungen auf den oberen Schienen der
Seitenrahmen in Eingriff nehmen.
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Ein
nicht gezeigter Sitz aus flexiblem Material wird von den Sitzauflageelementen 54, 62 der Scherengliedanordnung
getragen. Wenn der Rollstuhl für
den Einsatz vorbereitet wird, wird der Sitz straff zwischen die
Sitzauflageelemente gezogen.
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Die
Scherengliedanordnung kann nach vorn und nach hinten vom Rollstuhl
verstellbar sein, wobei ihre Position nach Bedarf durch das Anziehen
der Schwenkelemente zwischen Anschlagelementen fixiert wird, die
an den unteren Schienen der Rollstuhlseitenrahmen befestigt sind.
Diese Anschlagelemente können
Befestigungsschrauben umfassen, die durch ausgewählte Öffnungen einer Reihe von Queröffnungen
hindurch geführt
werden, die entlang den unteren Schienen beabstandet sind. Dies
ermöglicht
eine bestimmte Verstellung der Sitzposition nach vorn und nach hinten
vom Rollstuhl.
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Jedes
der Antriebsräder 13, 14 des
Rollstuhls umfaßt
eine Nabe 70, welche durch Lager auf einer Achse getragen
wird, Speichen 71, und eine Felge 72, die einen
Reifen 73 mit Bodeneingriff trägt. Eine Antriebsfelge 74 wird
von der Felge 72 getragen, und sie kann vom Benutzer des
Rollstuhls ergriffen werden, um den Rollstuhl nach Bedarf vorwärts zu treiben
und zu manövrieren.
Jedes der Räder 13, 14 wird
relativ zu seinem jeweiligen Seitenrahmen 10, 11 durch
eine Radanbringungsanordnung getragen, welche das Verbindungselement 40 und
an jeder Seite desselben ein Radanbringungselement 80 umfaßt. Jedes
Radanbringungs element 80 umfaßt Abschnitte in einer im allgemeinen
L-förmigen
Ausgestaltung, nämlich
einen aufrechten Abschnitt 81, der eine Anzahl von vertikal
beabstandeten Öffnungen
aufweist, die in der Lage sind, die Achse des Rades aufzunehmen,
und einen horizontalen Abschnitt 83, der längs des
Teils 43 des Verbindungselements liegt. Wie veranschaulicht
wird, ist jedes Radanbringungselement eine L-förmige Platte, jedoch können die
freien Enden ihrer Abschnitte 81, 83 durch ein Verstrebungselement
verbunden werden, oder jedes Radanbringungselement könnte möglicherweise eine
dreieckige oder eine andere Gestaltungsform aufweisen, für höhere Festigkeit,
und/oder um für
die Befestigung von weiteren Bestandteilen zu sorgen. Eine noch
weitere Möglichkeit
ist, daß lediglich
ein einziges Radanbringungselement bereitgestellt werden könnte, angeordnet
längs des
Verbindungselements. Die Radanbringungsplatten sind entweder in einer
Vorwärts-
oder Rückwärtsposition
relativ zum Verbindungselement befestigbar, wobei sie in der ersteren
Position in 2 gezeigt werden und in der letzteren
Position in 3 gezeigt werden: bei diesen
liegen die aufrechten Teile der Radanbringungsplatten nach vorn
oder nach hinten gerichtet in Bezug zum aufrechten Teil 41 des
Verbindungselements. Die Radanbringungsplatten 80 sind
am Verbindungselement durch Bolzen befestigt, die quer durch die Platten,
durch das Verbindungselement und, wie erforderlich, durch Öffnungen
in den Schienenelementen hindurch geführt werden, die sich in das
Verbindungselement hinein erstrecken oder durch dieses hindurch
erstrecken.
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Ein
Kunststoffabstandhalterelement 85, das in 4 zu
sehen ist, wird zwischen den aufrechten Teilen 81 der Radanbringungsplatten,
je nach Lage des Falls nach vorn bzw. nach hinten vom Verbindungselement,
bereitgestellt. Die beabstandeten Öffnungen 82 der Radanbringungsplatten
sind an Öffnungen 86 im
Abstandhalterelement 85 ausgerichtet, um die Achse aufzunehmen,
auf welcher das Rad 13, 14 getragen wird: die
Achse kann eine schnell abnehmbare Festhaltevorrichtung aufweisen,
welche das leichte Abnehmen der Räder vom Rollstuhl ermöglicht,
wenn dies für
die Lagerung bzw. den Transport des Rollstuhls erforderlich ist,
wenn dieser zu seiner kompakteren Gestalt gefaltet ist.
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Schließlich zeigt 4 der
Zeichnungen, wie ein röhrenförmiges unteres
Teil 90 der Rückenlehnen 19, 20 im
röhrenförmigen aufrechten
Teil 41 des Verbindungselements 40 aufgenommen
ist. Das Teil 90 ist mit einer Reihe von beabstandeten
Queröffnungen 91 versehen,
und es wird in der erforderlichen Höhe relativ zum Verbindungselement
durch einen Bolzen befestigt, welcher quer durch das Verbindungselement
und das Lehnenteil 90 hindurch geführt wird.
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Es
versteht sich, daß die
oben beschriebene Anordnung das leichte Verstellen und das Befestigen in
den erforderlichen verstellten Positionen in Bezug auf den Achsstand,
die Radanbringungshöhe,
die Sitztiefe und die Rückenlehnenhöhe des Rollstuhls ermöglicht,
während
sie für
eine einfache, jedoch feste und starre Konstruktion sorgt.
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Bei
der vorliegenden Beschreibung bedeutet "umfaßt" "schließt ein oder
besteht aus" und "umfassend" bedeutet "einschließend oder
bestehend aus".
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Die
Merkmale, welche in der vorstehenden Beschreibung oder in den nachfolgenden
Ansprüchen
oder in den beigefügten
Zeichnungen offenbart werden, ausgedrückt in ihren speziellen Formen
oder als ein Mittel für
die Ausführung
der offenbarten Funktion, oder als ein Verfahren bzw. als ein Prozeß für das Erzielen
des offenbarten Ergebnisses, können,
separat, oder in einer Kombination dieser Merkmale, für die Realisierung
der Erfindung in verschiedenen Formen derselben genutzt werden.