DE60219971T2 - Datenflusssteuerung zwischen Basisstation und Mobilstation in einem drahtlosen Kommunikationssystem - Google Patents

Datenflusssteuerung zwischen Basisstation und Mobilstation in einem drahtlosen Kommunikationssystem Download PDF

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Basisstation, eine Funkressourcen-Steueranordnung, eine Mobilstation, ein Kommunikationssystem und ein Kommunikationsverfahren.
  • Die WO 01 63856 A1 beschreibt eine Flusssteuerung zwischen Übertragungs- und Empfangseinheiten in einem Kommunikationssystem, wobei sich jeweils eine allgemeine Steuerkanal MAC-c Schicht, eine zugewiesene Kanal MAC-d Schicht und eine Funkverbindungs-Steuerung in einer Funknetzwerk-Steuerung befinden.
  • In der GB 2 359 700 A sind ein Kommunikationssystem, ein Paketplaner und ein Betriebsverfahren dafür, insbesondere ein Paketplaner für ein Band-Zellular-Kommunikationssystem, beschrieben, welches zumindest eine Zelle enthält, welche eine Vielzahl von Teilnehmereinheiten unterstützt, welche einen Zugriff auf eine Breitband-Kommunikationsressource benötigen, welche selektiv Aufwärtsstrecke-Datenpaketübertragungen von zumindest einigen der Vielzahl von Teilnehmereinheiten unterstützt, wobei der Paketplaner verantwortlich für Mittel zum Bestimmen eines Pegels von einer Aufwärtsstrecke-Belastung der Breitband-Kommunikationsressource ist.
  • Beim Übertragen von Paketen von einer Information, wie beispielsweise Sprache und Bewegtbilder, welche eine kurze akzeptable Verzögerungszeit haben, ist es wichtig die akzeptable Verzögerungszeit zu garantieren.
  • Aus dem obigen Grund hat beispielsweise eine Basisstation eine Priorität an Pakete, welche durch eine Mobilstation übertragen werden, unter Berücksichtigung der akzeptablen Verzögerungszeit gegeben, und führt eine Planung durch, welche die Reihenfolge einer Übertragung von Paketen gemäß der Priorität steuert. Genauer gesagt, hat die Basisstation zuvor die akzeptable Verzögerungszeit von Paketen gemäß dem Informationstyp bestimmt. Dann hat die Basisstation eine Differenz zwischen der bestimmten akzeptablen Verzögerungszeit und einer Zeit, welche von der Erzeugung von Paketen bis zum Augenblick verstrichen ist, erlangt. Die Basisstation hat ein Paket, welches die kleinste Differenz hat, als ein Paket mit der höchsten Priorität bestimmt. In diesem Fall werden die Pakete sequentiell von demjenigen an, welches die kleinste Differenz zwischen der akzeptablen Verzögerungszeit und der verstrichenen Zeit hat, übertragen. Neben dem obigen, hat ein Router ebenfalls einen anderen Typ von Planung durchgeführt, welche eine Übertragung eines Paketes, welches eine höhere Priorität hat, welche durch den DSCP angezeigt ist, vor einem Paket, welches eine niedrigere Priorität hat, basierend auf dem DSCP (DiffServe Code Point) steuert.
  • Darüber hinaus, um die akzeptable Verzögerungszeit zu garantieren, hat die Basisstation manchmal eine festgelegte Zuweisung von Funkressourcen durchgeführt, wobei ein Funkkanal in eine Vielzahl von Zeitschlitzen eingeteilt wird, und die Zeitschlitze festgelegt an Mobilstationen zugewiesen werden. In diesem Fall hat die Basisstation festgelegt zugewiesene Zeitschlitze, welche notwendig sind, um eine Information, welche kurze akzeptable Verzögerungszeiten hat, an Mobilstationen zu übertragen, welche die Pakete von einer solchen Information übertragen. 1 zeigt den Fall, bei welchem die Basisstation den Aufwärtsstrecke-Paketkanal 307 an eine Mobilstation eines Benutzers #1 und eine Mobilstation eines Benutzers #2 festgelegt zuweist.
  • Jeder der Rahmen 309a bis 309c enthält 8 Zeitschlitze. Jeder Zeitschlitz 307b, welcher zwei (den vierten und fünften) Schlitze enthält, wird dem Benutzer #1 festgelegt zugewiesen, um jegliche der Echtzeit-Pakete 381b und 383b der Information zu übertragen, welche eine kurze akzeptable Verzögerungszeit hat. Jeder Zeitschlitz 307a, welcher drei (den ersten bis dritten) Schlitze enthält, wird dem Benutzer #2 festgelegt zugewiesen, um jegliche der Echtzeit-Pakete 381a, 382a und 383a zu übertragen. Jeder Zeitschlitz 307c, welcher restliche drei Schlitze enthält, wird durch den Benutzer #1 und den Benutzer #2 gemeinsam benutzt, um das Nicht-Echtzeit-Paket 308 der Information zu übertragen, welche eine lange akzeptable Verzögerungszeit hat.
  • Jedoch benötigen im Falle einer Durchführung der Planung, die Mobilstationen und die Basisstation, welche die Pakete übertragen und empfangen, stets Kenntnis von einer Information betreffend der Prioritäten von Paketen, welche in den Puffern der Mobilstationen gespeichert sind, und der verstrichenen Zeit, welche notwendig ist, um die Prioritäten zu erlangen, um die Übertragungssequenz der Pakete zu steuern. Daher müssen die Mobilstationen und die Basisstation stets übertragen/empfangen und Kenntnis über eine Information bezüglich der Prioritäten, der verstrichenen Zeiten und dergleichen, für alle Pakete haben. Daraus folgend gibt es bei der Planung ein Problem, dass eine Steuerzeit zum Steuern der Sequenz ansteigt, und zwar mit einem Anstieg einer Steuerverzögerung, welche aus einer Unfähigkeit herrührt, die erforderliche akzeptable Verzögerungszeit zu erfüllen. Darüber hinaus gibt es ein weiteres Problem dahingehend, dass der Überhang zunimmt.
  • Darüber hinaus ist im Falle einer Durchführung der festgelegten Zuweisung von Funkressourcen eine bestimmte Menge von Funkressourcen festgelegt zugewiesen, und zwar unabhängig von der Größe von einer Funkressource, welche für jede Mobilstation notwendig ist, um tatsächlich die Pakete zu übertragen. Demgemäß gibt es ein Problem, dass eine Situation häufig auftritt, bei welcher die tatsächlich notwendige Größe von Funkressourcen viel kleiner ist als die Größe von einer Funkressource, welche festgelegt zugewiesen ist, welches zu einer großen Verschwendung von Funkressourcen führt. Insbesondere gibt es ein Problem dahingehend, dass jede Mobilstation zu viele Funkressourcen reserviert, welches somit bewirkt, dass Funkressourcen nicht wirksam verwendet werden.
  • Beispielsweise wird in 1 eine bestimmte Schlitznummer von Zeitschlitzen 307a und 307b festgelegt zugewiesen, und zwar unabhängig von der Anzahl der Echtzeit-Pakete 381a bis 383a, 381b und 383b, welche durch die Mobilstationen der jeweiligen Benutzer übertragen werden. Jedoch verwendet der Benutzer #2 im zweiten Rahmen 309b lediglich einen Schlitz, um das Echtzeitpaket 383a zu übertragen. Darüber hinaus, verwendet der Benutzer #1 überhaupt nicht den zugewiesenen Zeitschlitz 307b, da der Benutzer #1 kein Übertragungspaket überträgt. Daraus folgend, sind die Schlitze 2 und 3, welche dem Benutzer #2 zugewiesen sind, und die Schlitze 4 und 5, welche dem Benutzer #1 zugewiesen sind, verschwendet, wodurch die Verwendungswirksamkeit von Funkressourcen verschlechtert wird.
  • Ferner gibt es einen Fall, bei welchem die festgelegte Zuweisung von Funkressourcen einen Fall nicht bewältigen kann, bei welchem eine erforderliche Übertragungsrate gemäß einer Änderung in einem Bild, wie beispielsweise ein Bewegtbild, schwankt, und somit die akzeptable Verzögerungszeit nicht erfüllt werden kann. Dann hat die Basisstation der Mobilstationen ansprechend auf die maximale Übertragungsrate Funkressourcen zugewiesen, um das oben beschriebene Problem zu lösen. Daraus folgend trat ein Problem auf, dass die verschwendeten Funkressourcen sogar noch weiter anstiegen, was zu einer weiteren Verschlechterung der Verwendungswirksamkeit von Funkressourcen führte. Darüber hinaus, muss, um Funkressourcen in Ansprechen auf die maximale Übertragungsrate zuzuweisen, die Übertragungsrate klar sein, und die Übertragungsrate muss Kenntnis über die untere Schicht haben. Daher kann das Verfahren zum Zuweisen von Funkressourcen in Ansprechen auf die maximale Übertragungsrate nicht bei Mehrzweck-Anwendungen angewendet werden, und somit kann die akzeptable Verzögerungszeit in einigen Fällen nicht erfüllt werden.
  • Demgemäß ist es wünschenswert, eine Basisstation, eine Funkressourcen-Steueranordnung, eine Mobilstation, ein Kommunikationssystem und ein Kommunikationsverfahren bereitzustellen, welche dazu in der Lage sind, die für die Pakete erforderliche akzeptable Verzögerungszeit zu erfüllen und die zu verwendenden Funkressourcen wirksam freizugeben.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die für die Pakete erforderliche akzeptable Verzögerungszeit zufriedenstellend freizugeben, und zu verwendende Funkressourcen wirksam freizugeben.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine Mobilstation gemäß dem beiliegenden unabhängigen Anspruch l bereitgestellt, ein Kommunikationssystemverfahren gemäß dem beiliegenden unabhängigen Anspruch 4, ein Kommunikationssystemverfahren gemäß dem beiliegenden unabhängigen Anspruch 5, eine Basisstation gemäß dem beiliegenden unabhängigen Anspruch 9, und eine Funkressourcensteuerausrüstung gemäß dem beiliegenden unabhängigen Anspruch 18.
  • Zum besseren Verständnis der Erfindung, und um zu zeigen wie dieselbe umgesetzt wird, wird nun in beispielhafter Weise auf die begleitenden Zeichnungen Bezug genommen, in denen zeigt:
  • 1 eine Ansicht zum erläutern einer herkömmliche festgelegten Zuweisung von Funkressourcen;
  • 2 eine Ansicht eines Aufbaus eines Kommunikationssystems gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 3 ein Blockdiagramm eines Aufbaus von einer Basisstation gemäß der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 4 eine Ansicht zum Erläutern einer Zuweisung von Funkressourcen in TDMA gemäß der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 5 einen Kurvenverlauf des Berechnens von Schwankungen einer nutzbaren Funkressource gemäß der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 6 eine Darstellung eines Echtzeit-Pakets gemäß der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 7 eine Ansicht zum Erläutern einer Neuzuweisung von Prioritäts-Funkressourcen gemäß der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 8 eine Ansicht zum Erläutern einer Zuweisung und Neuzuweisung von Funkressourcen in CDMA gemäß der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 9 ein Blockdiagramm eines Aufbaus einer Mobilstation gemäß der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 10A und 10B Ablaufdiagramme eines Betriebsablaufs der Basisstation gemäß der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung; und
  • 11 ein Ablaufdiagramm eines Betriebsablaufs der Mobilstation gemäß der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • Eine Basisstation gemäß eines Aspektes der vorliegenden Erfindung enthält eine Akquisitionseinheit zum Erlangen von einer Menge gespeicherter Pakete aus einer Mobilstation aus der Menge von gespeicherten Paketen, welche in einem Puffer der Mobilstation zum Speichern der durch die Mobilstation übertragenen Pakete gespeichert sind, eine Funkressourcen-Steuerung zum Zuweisen von Funkressourcen, welche vorzugsweise durch die Mobilstation verwendbar sind (im folgenden als "Prioritäts-Funkressourcen bezeichnet"), an einen Funkkanal für die Mobilstation, und zum Zuweisen von Funkressourcen, deren Verwendung durch die Mobilstation zulässig ist (im folgenden als "verwendbare Funkressource bezeichnet"), von den Prioritäts-Funkressourcen an die Mobilstation, indem die Menge von gespeicherten Paketen, welche durch die Akquisitionseinheit erlangt sind, verwendet wird; und eine Ergebnis-Meldungseinheit zum Melden eines Ergebnisses der Zuweisung durch die Funkressourcen-Steuerung an die Mobilstation.
  • Gemäß dem vorliegenden System wie oben beschrieben, weist die Funkressourcen-Steuerung die Prioritäts-Funkressourcen, welche vorzugsweise durch die Mobilstation verwendbar sind, dem Funkkanal für die Mobilstation zu. Daher kann die Mobilstation die Prioritäts-Funkressourcen, welche vorzugsweise verwendbar sind, reservieren. Darüber hinaus erlangt die Akquisitionseinheit die Menge der gespeicherten Daten, welche im Puffer der Mobilstation gespeichert sind. Dann weist die Funkressourcen-Steuerung die verwendbaren Funkressourcen, deren Verwendung durch die Mobilstation erlaubt ist, unter den Prioritäts-Funkressourcen zu, indem die Menge der gespeicherten Pakete, welche durch die Akquisitionseinheit erlangt sind, verwendet wird. Die Ergebnis-Meldungseinheit meldet das Ergebnis der Zuweisung an die Mobilstation. Daher kann die Basisstation dynamisch die Zuweisung der verwendbaren Funkressource in der Mobilstation unter Verwendung der Menge von gespeicherten Paketen, welche im Puffer der Mobilstation gespeichert sind, ändern. Ferner müssen die Basisstation und die Mobilstation nicht immer übertragen/empfangen, und in Kenntnis von einer Information bezüglich von Prioritäten, verstrichenen Zeiten, und dergleichen für alle Pakete, sein, wie bei der Planung.
  • Demgemäß kann die Basisstation die akzeptable Verzögerungszeit erfüllen, welche für die Pakete erforderlich ist, da eine Steuerverzögerung verhindert werden kann, und die Mobilstation kann die Prioritäts-Funkressourcen, welche vorzugsweise verwendbar sind, reservieren. Ferner ändert die Basisstation dynamisch die Zuweisung von verwendbaren Funkressourcen, um die Zuweisung von unnötigen Funkressourcen an die Mobilstation zu verhindern, wodurch es ermöglicht wird, die Funkressourcen wirksam zu verwenden. Insbesondere kann die Basisstation die akzeptable Verzögerungszeit erfüllen, indem die Prioritäts-Funkressourcen auf ein gewisses Ausmaß an die Mobilstation zugewiesen werden, und kann eine wirksame Verwendung von Funkressourcen durch ein dynamisches Ändern der Zuweisung der verwendbaren Funkressourcen realisieren, sogar wenn die Mobilstation ein Paket überträgt, bei welchem eine Übertragungsrate nicht klar ist, oder ein Paket, bei welchem die Übertragungsrate schwankt.
  • Eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird nun mit Bezug auf die Zeichnungen beschrieben.
  • Wie in 2 gezeigt, enthält das Kommunikationssystem 1 die Basisstation 2 und die Vielzahl von Mobilstationen 3.
  • Die Basisstation 2 bildet die Drahtlos-Zone 4 und überträgt/empfängt Pakete an/von der Vielzahl von Mobilstationen 3, welche in der Drahtlos-Zone 4 vorliegen. Die Basisstation weist Funkressourcen an Funkkanäle für eine Mobilstation zu, und weist die Funkressourcen neu zu. Funkressourcen schließen physikalische Ressourcen ein, welche zum Übertragen der Pakete notwendig sind. Die Funkressourcen unterscheiden sich in Abhängigkeit vom Drahtlos-Zugriffssystem. Beispielsweise werden in TDMA (Time Division Multiple Access) Zeitschlitze, welche durch Teilen von Funkkanäle durch die Zeit erlangt werden, zu Funkressourcen. Bei CDMA (Code Division Multiple Access) wird elektrische Energie zu Funkressourcen.
  • Wie in 3 gezeigt, enthält die Basisstation 2 die Antenne 21, die TRX 22, den Basisband-Prozessor 23, die Netzwerk- Schnittstelleneinheit 24 und die Funkressourcen-Steueranordnung 25. Die Funkressourcen-Steueranordnung 25 enthält den Steuersignalprozessor 25a, die Funkressourcen-Steuerung 25b und den Zeitnehmer 25c.
  • Die Antenne 21 überträgt/empfängt Signale von/zu den Mobilstationen 3. Die Antenne 21 gibt empfangene Signale der TRX 22 ein. Darüber hinaus überträgt die Antenne 21 Signale, welche durch die TRX 22 eingegeben sind. Die TRX 22 ist eine Drahtlos-Einheit. Die TRX 22 führt eine A/D-Umwandlung für die durch die Antenne 21 empfangenen Signale durch, und gibt die umgewandelten Signale dem Basisband-Prozessor 23 ein. Darüber hinaus empfängt die TRX 22 gespreizte Übertragungssignale vom Basisband-Prozessor 23, führt eine D/A-Umwandlung durch und gibt die Übertragungssignale der Antenne 21 ein. Darüber hinaus gibt die TRX 22 die Verwendungsbedingung der Funkressourcen der Funkressourcen-Steuerung 25b ein.
  • Der Basisband-Prozessor 23 führt eine Signalverarbeitung aus, wie beispielsweise eine Entspreizung der von der TRX 22 eingegebenen Signale. Der Basisband-Prozessor 23 gibt Steuersignale an den Steuersignal-Prozessor 25a ein, im Falle, dass die Steuersignale von der TRX 22 empfangen werden. Darüber hinaus führt der Basisband-Prozessor 43 eine Signalverarbeitung aus, wie beispielsweise eine Spreizung von Signalen, welche vom Steuersignal-Prozessor 25a und der Netzwerk-Schnittstelleneinheit 24 eingegeben werden. Der Basisband-Prozessor 23 gibt die verarbeiteten Signale der TRX 22 ein. Die Netzwerk-Schnittstelleneinheit 24 ist mit dem Netzwerk 11 verbunden.
  • Der Steuersignal-Prozessor 25a nimmt eine Information heraus, welche in den Steuersignalen enthalten ist, welche vom Basisband-Prozessor 23 eingegeben wurden. Der Steuersignal-Prozessor 25a gibt die Information der Funkressourcen-Steuerung 25b gemäß den Inhalten der Information ein, welche entnommen ist. Genauer gesagt, gibt der Steuersignal- Prozessor 25a eine Information an die Funkressourcen-Steuerung 25b ein, wobei die Information für die Zuweisung von Funkressourcen durch die Funkressourcen-Steuerung 25b verwendet wird. Die für die Zuweisung von Funkressourcen durch die Funkressourcen-Steuerung 25b verwendete Information enthält beispielsweise Anfragen nach Echtzeit-Kommunikationen von der Mobilstation 3, die Menge von gespeicherten Paketen, welche in den Puffern der Mobilstation 3, ohne dass sie übertragen sind, gespeichert sind, Bestätigungen der Pakete, und dergleichen.
  • Darüber hinaus erzeugt der Steuersignal-Prozessor 25a Steuersignale, welche eine Funkressourcen-Information bezüglich der Funkressourcen enthalten. Der Steuersignal-Prozessor 25a empfängt die Funkressourcen-Information von der Funkressourcen-Steuerung 25b. Die Funkressourcen-Information enthält beispielsweise ein Ergebnis der Zuweisung der Funkressourcen an den Benutzer von jeder Mobilstation 3 durch die Funkressourcen-Steuerung 25b (welches im folgenden als ein "Zuweisungs-Ergebnis" bezeichnet wird), eine Übertragungsinformation bezüglich einer verwendbaren Funkressource bei der Übertragung von einer Niedrig-Prioritäts-Übertragung (welche im folgenden als eine "offene Funkressource " bezeichnet wird), und dergleichen. Der Steuersignal-Prozessor 25a gibt die erzeugten Steuersignale dem Basisband-Prozessor 23 ein.
  • Auf eine solche Weise empfängt die Antenne 21 die von der Mobilstation 3 übertragenen Signale, die TRX 22 wandelt die Signale um, der Basisband-Prozessor 23 erzeugt die Signale und der Steuersignal-Prozessor 25a entnimmt die Information, welche jeweils in den Steuersignalen enthalten ist. Somit wirken die Antenne 21, die TRX 22, der Basisband-Prozessor 23 und der Steuersignal-Prozessor 25a als eine Akquisitionseinheit zum Erlangen der Information, welche notwendig ist, um die Zuweisung von Funkressourcen von den Mobilstationen zu steuern, wobei die Information die Anfrage nach den Echtzeit-Kommunikationen, die Menge der gespeicherten Pakete, die Bestätigungen der Pakete, und dergleichen enthält.
  • Darüber hinaus erzeugt der Steuersignal-Prozessor 25a Signale, welche eine Funkressourcen-Information enthalten, der Basisband-Prozessor 23 verarbeitet die Signale, die TRX 22 wandelt die Signale um, und die Antenne 21 überträgt die Signale jeweils an die Mobilstation 3. Somit wirken der Steuersignal-Prozessor 25a, der Basisband-Prozessor 23, die TRX 22 und die Antenne 21 als eine Ergebnis-Meldungseinheit zum Melden des Ergebnisses der Zuweisung durch die Funkressourcen-Steuerung 25b und der Funkressourcen-Information, welche die Information der offenen Funkressource enthält, an die Mobilstation 3.
  • Die Funkressourcen-Steuerung 25b weist die Funkressourcen der Mobilstation 3 zu. 4 ist eine Ansicht, welche die Zuweisung der Funkressourcen durch die Funkressourcen-Steuerung 25b erläutert, wenn das Drahtlos-Zugriffssystem TDMA ist.
  • Der Aufwärtsstrecke-Paketkanal 7 wird durch die Vielzahl von Mobilstationen 3 gemeinsam benutzt. In 4 benutzen zwei Benutzer der Mobilstationen 3, welche der Benutzer #1 und der Benutzer #2 sind, gemeinsam den Aufwärtsstrecke-Paketkanal 7. Signale von den Benutzern #1 und #2 werden einem Paket-Multiplex auf dem Aufwärtsstrecke-Paketkanal 7 unterworfen, und werden übertragen.
  • Die Funkressourcen-Steuerung 25b weist zunächst die Prioritäts-Funkressourcen dem Aufwärtsstrecke-Paketkanal 7 für die Benutzer #1 und #2 zu, welche Echtzeit-Kommunikationen durchführen.
  • Hier beziehen die Echtzeit-Kommunikationen eine übertragung/einen Empfang von Information ein, für welche Echtzeit-Eigenschaften erforderlich sind. Die Information, für welche Echtzeit-Eigenschaften erforderlich sind, bezieht eine Information ein, welche eine kurze akzeptable Verzögerungszeit hat. Das Paket der Information, für welche die Echtzeit-Eigenschaften erforderlich sind, wird als ein Echtzeit-Paket bezeichnet. Das Echtzeit-Paket wird ein Paket, welches eine hohe Priorität bei der Übertragung hat, da seine akzeptable Verzögerungszeit kurz ist. Das Echtzeit-Paket enthält beispielsweise Pakete, welche eine Information übertragen, wie beispielsweise Sprache, Bewegtbilder und ein Streaming-Bild. Bei den Echtzeit-Kommunikationen schwanken Übertragungsraten, welche zur Übertragung der Information notwendig sind, in Abhängigkeit von der QoS (Quality of Service), welche für die Übertragung von Information erforderlich ist. Darüber hinaus, schwanken im Falle von einer Übertragung von Bewegtbildern notwendige Übertragungsraten in Abhängigkeit von der Bewegung des Bildes.
  • Währenddessen beziehen Nicht-Echtzeit-Kommunikationen die Übertragung/den Empfang von einer Information ein, für welche Echtzeit-Eigenschaften nicht erforderlich sind. Eine Information, für welche Echtzeit-Eigenschaften nicht erforderlich sind, bezieht eine Information ein, welche eine lange akzeptable Verzögerungszeit hat. Das Übertragungspaket von einer Information, für welche Echtzeit-Eigenschaften nicht erforderlich sind, wird als ein Nicht-Echtzeit-Paket bezeichnet. Ein Nicht-Echtzeit-Paket wird zu einem Paket, welches bei der Übertragung eine geringe Priorität hat, da seine akzeptable Verzögerungszeit lang ist. Daher wird das Paket, welches eine geringe Priorität hat, als ein Nicht-Echtzeit-Paket bezeichnet, welches eine lange akzeptable Verzögerungszeit hat. Das Nicht-Echtzeit-Paket enthält beispielsweise ein Paket aus übertragenen Daten.
  • Die Funkressourcen-Steuerung 25b empfängt einen Hinweis der Erzeugung von Echtzeit-Paketen, wenn diese Pakete in den Mobilstationen 3 der Benutzer #1 und #2 erzeugt werden. Nach dem Empfang des Hinweises über die Erzeugung von Echtzeit-Paketen von den Mobilstationen 3 der Benutzer #1 und #2, weist die Funkressourcen-Steuerung 25b die Prioritäts-Funkressourcen den Mobilstationen 3 der Benutzer #1 und #2 zu. Genauer gesagt, machen die Mobilstationen 3 der Benutzer #1 und #2 Anfragen an die Basisstation 2 nach Echtzeit-Kommunikationen, und melden somit die Erzeugung der Echtzeit-Pakete dazu. Daher wird nach einem Empfang der Anfragen nach Echtzeit-Kommunikationen von den Mobilstationen 3 der Benutzer #1 und #2, die Funkressourcen-Steuerung 25b die Prioritäts-Funkressourcen den Mobilstationen 3 der Benutzer #1 und #2 zuweisen. Vom Steuersignal-Prozessor 25a empfängt die Funkressourcen-Steuerung 25b die Anfragen nach Echtzeit-Kommunikationen von den Mobilstationen 3. Es ist zu bemerken, dass die Anfragen nach den Echtzeit-Kommunikationen in Steuersignalen enthalten sind, welche durch einen Aufwärtsstrecke-Steuerkanal übertragen werden. Daher verifiziert der Steuersignal-Prozessor 25a das Vorliegen der Anfrage nach den Echtzeit-Kommunikationen.
  • Im Falle eines Empfangs von einer Anfrage nach Echtzeit-Kommunikationen, empfängt die Funkressourcen-Steuerung 25b von den Mobilstationen 3 der Benutzer #1 und #2 eine Spezifikation der maximalen Größe von Funkressourcen, welche für die Echtzeit-Kommunikation notwendig sind. Die maximale Größe der Funkressourcen, welche zur Echtzeit-Kommunikation notwendig sind, ist die maximale Größe von Funkressourcen, welche notwendig sind um das Echtzeit-Paket zu übertragen. Die maximale Größe von Funkressourcen ist die Anzahl von Zeitschlitzen im Falle des TDMA und die Größe einer elektrischen Energie im Falle des CDMA. Es ist zu bemerken, dass, wenn die maximale Größe von Funkressourcen, welche für Echtzeit-Kommunikationen notwendig sind, durch die Benutzer #1 und #2 nicht bekannt ist, die maximale Größe für die Funkressourcen-Steuerungen 25b auf vorbestimmte Vorgabewerte eingestellt wird.
  • Dann weist die Funkressourcen-Steuerung 25b den Mobilstationen 3 der Benutzer #1 und #2 Prioritäts-Funkressourcen zu, welche ausreichen, um die maximale Größe von Funkressourcen zu reservieren, welche durch die Benutzer #1 und #2 spezifiziert sind. Auf eine solche Weise wird die Größe der Prioritäts-Funkressourcen durch die Funkressourcen-Steuerung 25b und die Mobilstationen 3 bestimmt. Es ist zu bemerken, dass die Vorgabewerte der maximalen Größe der Funkressourcen vorzugsweise groß eingestellt ist. Gemäß dem obigen, kann die Basisstation 2 die akzeptable Verzögerungszeit sogar dann erfüllen, wenn die maximale Größe von Funkressourcen, welche tatsächlich notwendig sind, groß ist.
  • Es ist zu bemerken, dass die Funkressourcen-Steuerung 25b die Eingabe der Benutzungsbedingung der Funkressourcen von der TRX 22 empfängt, und stets die Nutzungsbedingung der Funkressourcen beobachtet. Die Nutzungsbedingung der Funkressourcen ist die Nutzungsbedingung der Zeitschlitze im TDMA, und ist die empfangene elektrische Energie der Basisstation 2 im CDMA. Dann weist die Funkressourcen-Steuerung 25b die Prioritäts-Funkressourcen den Mobilstationen 3 der jeweiligen Benutzer unter Berücksichtigung der Nutzungsbedingung der Funkressourcen und der Zuweisung von Funkressourcen des Aufwärtsstrecke-Paketkanals 7 an die Mehrzahl von Mobilstationen 3 zu. Beispielsweise bestimmt die Funkressourcen-Steuerung 25b, dass sie nicht dazu in der Lage ist, die Prioritäts-Funkressourcen der Mobilstation 3 des Benutzers #1 zuzuweisen, wenn die maximale Größe von Funkressourcen, welche durch den Benutzer #1 spezifiziert ist, größer als die Größe von Funkressourcen im gesamten Aufwärtsstrecke-Paketkanal 7 (die maximale Größe von Funkressourcen des Aufwärtsstrecke-Paketkanals 7) ist. Darüber hinaus bestimmt die Funkressourcen-Steuerung 25b ebenfalls, dass sie nicht dazu in der Lage ist, die Prioritäts-Funkressourcen der Mobilstation 3 des Benutzers #1 zuzuweisen, wenn die Summe der maximalen Größe der Funkressourcen, welche durch den Benutzer #1 spezifiziert ist, und die Größe der Prioritäts-Funkressourcen, welche bereits den anderen Benutzern zugewiesen sind, größer ist als die maximale Größe von Funkressourcen des Aufwärtsstrecke-Paketkanals 7. In solchen Fällen verwirft die Funkressourcen-Steuerung 25b den Empfang der Anfrage nach einer Echtzeit-Kommunikation von der Mobilstation 3, und weist keine Funkressourcen daran zu.
  • Im Falle von 4 wird die maximale Anzahl der Zeitschlitze für die Funkressourcen-Steuerung 25b als die maximale Größe von Funkressourcen durch die Benutzer #1 und #2 eingestellt. Die Funkressourcen-Steuerung 25b weist eine Größe von Prioritäts-Funkressourcen, welche ausreicht, um die spezifizierte maximale Anzahl der Zeitschlitze zu reservieren, den Mobilstationen 3 der Benutzer #1 und #2 zu. In diesem Fall, weist die Funkressourcen-Steuerung 25b ebenfalls Zeitschlitz-Nummern zu, deren Benutzung durch die Mobilstationen 3 der Benutzer #1 und #2 erlaubt ist. Wie in 4 gezeigt, enthält der Aufwärtsstrecke-Paketkanal 7 Zeitschlitze, wobei jeder achte Schlitz einen Rahmen bildet. Die Funkressourcen-Steuerung 25b weist den Zeitschlitz 7b, welcher zwei (vierter und fünfter) Schlitze enthält, welche als die Prioritäts-Funkressource zu verwenden sind, der Mobilstation 3 des Benutzers #1 zu. Dem Benutzer #2 weist die Funkressourcen-Steuerung 25b den Zeitschlitz 7a zu, welcher drei (erster bis dritter) Schlitze enthält, welche als die Prioritäts-Funkressource zu verwenden sind. Es ist zu bemerken, dass die Funkressourcen-Steuerung 25b den Zeitschlitz 7c, welcher drei (sechster bis achter) Schlitze enthält, weder dem Benutzer #1 noch #2 zuweist.
  • Wie oben beschrieben, ist es vorteilhaft, wenn die Funkressourcen-Steuerung 25b die Prioritäts-Funkressource an die Mobilstation 3 zuweist, wenn ein durch die Mobilstation 3 übertragenes Echtzeit-Paket erzeugt wird. Gemäß dem obigen kann die Basisstation 2 die Prioritäts-Funkressource in Ansprechen auf die Erzeugung des Echtzeit-Pakets zuweisen. Daher kann die Funkressource bei Kommunikationen vom Typ ohne Verbindungen wirksamer verwendet werden.
  • Nach einem Zuweisen der Prioritäts-Funkressourcen an die Mobilstationen 3 der jeweiligen Benutzer #1 und #2, weist die Funkressourcen-Steuerung 25b die verwendbaren Funkressourcen zu. Die Funkressourcen-Steuerung 25b weist die Funkressourcen zu, deren Verwendung durch die Mobilstationen 3 von den Prioritäts-Funkressourcen tatsächlich erlaubt ist. Die Funkressourcen-Steuerung 25b weist unter Verwendung von einer Menge von gespeicherten Paketen in den Puffern der Mobilstationen 3, ohne dass sie übertragen werden, zu, welche von den Mobilstationen 3 über die Antenne 21, die TRX 22, den Basisband-Prozessor 23 und den Steuersignal-Prozessor 25a erlangt werden. Auf eine solche Weise, weist die Funkressourcen-Steuerung 25b die Prioritäts-Funkressourcen zu, welche vorzugsweise durch die jeweiligen Benutzer verwendbar sind, und ändert dynamisch die Zuweisung der Funkressourcen, deren Verwendung durch die jeweiligen Benutzer tatsächlich erlaubt ist, unter den betreffenden Prioritäts-Funkressourcen.
  • Wenn Prioritäts-Funkressourcen zugewiesen werden, weist die Funkressourcen-Steuerung 25b zunächst die gesamten Prioritäts-Funkressourcen als die ersten verwendbaren Funkressourcen zu.
  • Als nächstes bestimmt die Funkressourcen-Steuerung 25b die Größe von verwendbaren Funkressourcen, welche den Mobilstationen 3 der jeweiligen Benutzer #1 und #2 zuzuweisen sind, und zwar durch die Menge der gespeicherten Pakete. Es ist ausreichend, wenn die Funkressourcen-Steuerung 25b die Größe der verwendbaren Funkressourcen durch die Menge der gespeicherten Pakete bestimmt. Es werden keine Beschränkungen auf ein Verfahren zum Verwenden der Menge der gespeicherten Pakete auferlegt, um die Größe der verwendbaren Funkressourcen zu bestimmen.
  • Beispielsweise kann die Funkressourcen-Steuerung 25b die Größe der verwendbaren Funkressourcen direkt in Ansprechen auf die Menge von gespeicherten Paketen zuweisen. Genauer gesagt, weist die Funkressourcen-Steuerung 25b Pakete zu, welche gleich der Menge von gespeicherten Paketen sind, welche von den Mobilstationen 3 erlangt werden, und zwar lediglich als die verwendbaren Funkressourcen, deren Übertragung unmittelbar möglich ist. Wenn beispielsweise jede Menge von gespeicherten Paketen gleich drei ist, weist die Funkressourcen-Steuerung 25b einen Zeitschlitz, welcher drei Schlitze enthält, als die verwendbare Funkressource in TDMA zu, und weist eine elektrische Energie, welche zur Übertragung von drei Paketen in einer kurzen Zeit ausreicht, als die verwendbare Funkressource in CDMA zu. Gemäß dem obigen, kann die Funkressourcen-Steuerung 25b Funkressourcen direkt in Ansprechen auf die Menge der erlangten gespeicherten Pakete zuweisen, und kann die Notwendigkeit des Betriebes und eine Zeit zum Erlangen der Schwankungen der Menge an gespeicherten Paketen beseitigen. Daher kann die Funkressourcen-Steuerung 25b die Zuweisung einfach und unverzüglich durchführen.
  • Darüber hinaus kann die Funkressourcen-Steuerung 25b die Schwanungen der Menge von gespeicherten Paketen durch deren Verwendung erlangen, und kann die Größe der verwendbaren Funkressourcen gemäß den Schwankungen zuweisen. Beispielsweise erlangt die Funkressourcen-Steuerung 25b eine Schwankung zwischen einer Größe eines gespeicherten Pakets, welches von der Mobilstation 3 zu dieser Zeit erlangt wird, und einer Größe eines gespeicherten Pakets, welches davon zur letzten Zeit erlangt wurde. Dann, im Falle, bei welchem die Größe des gespeicherten Paketes zunimmt, weist die Funkressourcen-Steuerung 25b eine Größe, welche durch Addieren von einer Größe von Funkressourcen, welche ausreicht um unmittelbar Pakete äquivalent zu einer Zunahme derer zu übertragen, zu der Größe von Funkressourcen, welche zum letzten Zeitpunkt zugewiesen wurde, als die verwendbaren Funkressourcen zu. Darüber hinaus, wird, im Falle, bei welchem die Größe der gespeicherten Pakete abnimmt, die Funkressourcen-Steuerung 25b eine Größe, welche durch ein Subtrahieren von einer Größe von Funkressourcen, welche ausreicht, um unmittelbar Pakete zu übertragen, welche äquivalent zu einer Abnahme davon sind, von der Größe von Funkressourcen, welche zum letzten Zeitpunkt zugewiesen wurde, als die verwendbaren Funkressourcen zuweisen.
  • Genauer gesagt, wenn die Größe des gespeicherten Pakets um eins abnimmt, und die Funkressourcen-Steuerung 25b einen Zeitschlitz zuweist, welcher beim letzten Zeitpunkt zwei Schlitze enthält, weist die Funkressourcen-Steuerung 25b einen Schlitz, welcher durch ein Subtrahieren von einem Schlitz, welcher ein abnehmendes Paket überträgt, von den vorherigen zwei Schlitzen, als die verwendbare Funkressource zu. Darüber hinaus, wenn die Größe des gespeicherten Paketes um eins zunimmt, und die Funkressourcen-Steuerung 25b beim letzten Zeitpunkt eine elektrische Energie von 16 (dBm) zugewiesen hat, kann die Funkressourcen-Steuerung 25b eine elektrische Energie von 24 (dBm), welche durch ein Addieren von einer elektrischen Energie von acht (dBm), welche ausreicht, um ein zusätzliches Übertragungspaket in einer kurzen Zeit zu übertragen, zu der vorherigen elektrischen Energie von 16 (dBm) erlangt wird, als die verwendbaren Funkressourcen zuweisen.
  • Im Falles einer Durchführung der Zuweisung gemäß den Schwankungen, wie oben beschrieben, kann die Funkressourcen-Steuerung 25b eine graduelle Steuerung entsprechend der Schwankungen der Größe der gespeicherten Pakete durchführen. Beispielsweise kann die Funkressourcen-Steuerung 25b eine graduelle Steuerung, wie beispielsweise eine Zunahme oder Abnahme der Größe der zuzuweisenden Funkressourcen durchführen, wenn die Schwankungen der Größe der gespeicherten Pakete zunehmen.
  • Darüber hinaus kann die Funkressourcen-Steuerung 25b die Größe der verwendbaren Funkressourcen in Ansprechen von sowohl den Schwankungen als auch der Größe der gespeicherten Pakete zuweisen. Beispielsweise kann die Funkressourcen-Steuerung 25b die verwendbaren Funkressourcen mittels eines in 5 gezeigten Kurvenverlaufes zuweisen. 5 ist ein Kurvenverlauf zum Berechnen der Schwankungen der Größe der zuzuweisenden verwendbaren Funkressourcen durch die Funkressourcen-Steuerung 25b. Die Ordinate in 5 stellt die Schwankungen der Größe von verwendbaren Funkressourcen dar, welche durch die Funkressourcen-Steuerung 25b zuzuweisen sind, und die Abszisse darin stellt die Schwankungen d der Größe von gespeicherten Paketen dar. In 5 werden die Schwankungen der Größe von den Funkressourcen gleich den Schwankungen der Anzahl von Schlitze in den Zeitschlitzen.
  • Die Funkressourcen-Steuerung 25b wählt eine Linie, welche zum Erlangen der Schwankungen der Größe der verwendbaren Funkressourcen zu verwenden ist, unter den im Kurvenverlauf gezeigten Linien 10a bis 10c gemäß der Größe von gespeicherten Paketen X aus. Die Funkressourcen-Steuerung 25b verwendet die Linie 10a, wenn die Größe der gespeicherten Pakete X gleich 0 oder ungefähr a1 ist, sie verwendet die Linie 10b, wenn die Größe von gespeicherten Paketen X größer als a1 und kleiner als a2 ist, und sie verwendet die Linie 10c, wenn die Größe der gespeicherten Pakete X gleich a2 oder größer ist.
  • Werte von a1 und a2 werden geeigneter Weise derart eingestellt, dass die Funkressourcen-Steuerung 25b eine Linie verwenden kann, bei welcher die Schwankungen der Größe von zuzuweisenden verwendbaren Funkressourcen in positiver Richtung größer sind, wenn die Größe der gespeicherten Pakete X größer wird. Gemäß dem obigen, kann die Funkressourcen-Steuerung 25b einer Mobilstation 3 mehr verwendbare Funkressourcen zuweisen, welche eine höhere Größe von gespeicherten Paketen speichert. Daher kann die Mobilstation 3 viele im Puffer gespeicherte Pakete übertragen, und zwar ohne eine Übertragung unter Verwendung von so vielen verwendbaren Funkressourcen, und kann die Verzögerung der Paketübertragung verhindern. Es ist zu bemerken, dass in dieser Ausführungsform a1 gleich 10 eingestellt ist, und dass a2 gleich 20 eingestellt ist.
  • Darüber hinaus, werden in den Linien 10a bis 10c, wenn die Schwankungen der Größe von gespeicherten Paketen d in der positiven Richtung zunimmt, die Schwankungen der Größe der zuzuweisenden verwendbaren Funkressourcen ebenfalls in der positiven Richtung proportional zu den Schwankungen d erhöht. Gemäß dem obigen kann die Funkressourcen-Steuerung 25b mehr verwendbare Funkressourcen der Mobilstation 3 zuweisen, welche eine erhöhte Größe von gespeicherten Paketen speichert. Daher kann die Mobilstation 3 die vergrößerten Pakete unter Verwendung von vielen verwendbaren Funkressourcen übertragen, und kann die Verzögerung der Paketübertragung verhindern.
  • Wie oben beschrieben, kann, wenn die Funkressourcen-Steuerung 25b die Zuweisung gemäß sowohl der Schwankungen als auch der Größe von gespeicherten Paketen durchführt, die Funkressourcen-Steuerung 25b die graduelle Steuerung entsprechend der Schwankungen durchführen, und kann die verwendbaren Funkressourcen direkt unter Bezugnahme der Größe von gespeicherten Paketen zuweisen. Beispielsweise wird die Funkressourcen-Steuerung 25b dazu in der Lage sein, einen Fall zu bewältigen, bei welchem die Pakete schnell übertragen werden müssen, beispielsweise im Falle, bei welchem die Größe von gespeicherten Paketen sehr hoch ist.
  • Es ist zu bemerken, dass Funkressourcen zu Zeitschlitzen werden, wenn das Drahtlos-Zugriffssystem TDMA ist. Daher ist es vorteilhaft, wenn die Funkressourcen-Steuerung 25b die Linien 10a bis 10c verwendet, wobei die Schwankungen der Größe von verwendbaren Funkressourcen, welche durch die Schwankungen d der Größe der gespeicherten Pakete bestimmt werden, zu Ganzzahlen werden, wie in 5 gezeigt. Somit kann die Funkressourcen-Steuerung 25b direkt die Schwankungen der Größe der zuzuweisenden verwendbaren Funkressourcen unter Verwendung der Linien 10a bis 10c erlangen, ohne Betriebe, wie beispielsweise ein Auf- und Abrunden, durchzuführen. Unterdessen werden die Funkressourcen zu elektrischer Energie, wenn das Drahtlos-Zugriffssystem CDMA ist. Daher braucht die Funkressourcen-Steuerung 25b nicht den Kurvenverlauf zu verwenden, bei welchem die Schwankungen der Größe von verwendbaren Funkressourcen, welche durch Schwankungen der Größe von gespeicherten Paketen bestimmt werden, Ganzzahlen sind.
  • Die Funkressourcen-Steuerung 25b weist die verwendbaren Funkressourcen gemäß sowohl den Schwankungen als auch der Größe von gespeicherten Paketen zu, indem der in 5 gezeigte Kurvenverlauf verwendet wird. Die Zuweisung der verwendbaren Funkressourcen durch die Funkressourcen-Steuerung 25b wird beispielhaft durch die Zuweisung der verwendbaren Funkressourcen zur Mobilstation 3 des Benutzers #1 im dritten Rahmen 9c, wie in 4 gezeigt, beschrieben.
  • Die Größe von gespeicherten Paketen X, welche vom Benutzer #1 im ersten Rahmen 9a erlangt werden, ist gleich Null. Die Größe der gespeicherten Pakete X, welche vom Benutzer #1 im zweiten Rahmen 9b erlangt werden, ist gleich Eins. Daher bestimmt die Funkressourcen-Steuerung 25b die Schwankung der Größe von gespeicherten Paketen als "+1". Darüber hinaus ist die Größe der gespeicherten Pakete im zweiten Rahmen 9b gleich Eins. Daher bestimmt die Funkressourcen-Steuerung 25b die Schwankung "+1" von der Größe der verwendbaren Funkressourcen durch die Schwankungen der Größe von gespeicherten Paketen d = +1 durch Verwendung der Linie 10a. Die Funkressourcen, welche durch den Benutzer #1 im zweiten Rahmen 9b zu verwenden sind, sind gleich dem Zeitschlitz 72b, welcher einen zu verwendenden Schlitz enthält, welcher der vierte Schlitz ist. Daher weist die Funkressourcen-Steuerung 25b den Zeitschlitz 73b, welcher zwei Schlitze enthält, welche durch ein Addieren von "1" zum Zeitschlitz 72b, welcher einen Schlitz enthält, erlangt werden, als die Funkressource zu, welche durch den Benutzer #1 im dritten Rahmen 9c zu verwenden ist.
  • Auf eine solche Weise weist die Funkressourcen-Steuerung 25b die Funkressourcen zu, deren Verwendung durch die Mobilstationen 3 der jeweiligen Benutzer tatsächlich erlaubt ist, und zwar durch Verwendung der Größe von gespeicherten Paketen. Daher kann die Funkressourcen-Steuerung 25b dynamisch die Zuweisung der verwendbaren Funkressourcen unter den Prioritäts-Funkressourcen ändern, welche den Mobilstationen der jeweiligen Benutzer zugewiesen sind.
  • Beispielsweise wird der Zeitschlitz 7b, welcher zwei (den vierten und fünften) zu verwendende Schlitze enthält, als eine Prioritäts-Funkressource der Mobilstation des Benutzers #1 zugewiesen. Im ersten Rahmen 9a weist die Funkressourcen-Steuerung 25b den Zeitschlitz 71b, welcher zwei (den vierten und fünften) zu verwendende Schlitze- enthält, als die verwendbare Funkressource dem Benutzer #1 zu. Als nächstes berechnet die Funkressourcen-Steuerung 25b die Schwankungen der Größen von verwendbaren Funkressourcen basierend auf der Größe von gespeicherten Paketen: X = 0, welche vom Benutzer #1 im ersten Rahmen 9a erlangt werden, unter Verwendung des Kurvenverlaufes von 5. Dann weist die Funkressourcen-Steuerung 25b im zweiten Rahmen 9b den Zeitschlitz 72b, welcher lediglich einen (den vierten) zu verwendenden Schlitz enthält, als die verwendbare Funkressource dem Benutzer #1 zu.
  • Als nächstes berechnet die Funkressourcen-Steuerung 25b die Schwankungen der Größe der verwendbaren Funkressourcen basierend auf der Größe der gespeicherten Pakete: X = 1, welche vom Benutzer #1 im zweiten Rahmen 9b erlangt werden, unter Verwendung des Kurvenverlaufes von 5. Dann weist die Funkressourcen-Steuerung 25b im dritten Rahmen 9c den Zeitschlitz 73b, welcher zwei (den vierten und fünften) zu verwendende Schlitze enthält, als die verwendbare Funkressource wieder dem Benutzer #1 zu.
  • Darüber hinaus, wird der Zeitschlitz 7a, welcher drei (den ersten bis dritten) zu verwendende Schlitze enthält, als eine Prioritäts-Funkressource der Mobilstation des Benutzers #2 zugewiesen. Im ersten Rahmen 9a weist die Funkressourcen-Steuerung 25b den Zeitschlitz 71a, welcher zwei (den ersten und zweiten) zu verwendende Schlitze enthält, als die verwendbare Funkressource dem Benutzer #2 zu. Im nachfolgenden zweiten Rahmen 9b weist die Funkressourcen-Steuerung 25b den Zeitschlitz 72a, welcher lediglich einen (den ersten) durch den Benutzer #2 zu verwendenden Zeitschlitz hat, zu. Im nachfolgenden dritten Rahmen 9c weist die Funkressourcen-Steuerung 25b den Zeitschlitz 73a, welcher drei (den ersten bis dritten) zu verwendende Schlitze enthält, durch den Benutzer #2 zu.
  • Es ist zu bemerken, dass die Funkressourcen-Steuerung 25b sequentiell verwendbare Funkressourcen den Zeitschlitzen zur Verwendung in den Prioritäts-Funkressourcen der jeweiligen Benutzer von einem Zeitschlitz zuweist, welcher eine kleinere Nummer hat, d.h. ein Zeitschlitz, welcher in der Reihenfolge früher ist. Beispielsweise weist die Funkressourcen-Steuerung 25b im zweiten Rahmen 9b den Zeitschlitz 72b, welcher den vierten Zeitschlitz enthält, zur Verwendung im vierten und fünften Zeitschlitz zu, welche als die Prioritäts-Funkressource zu verwenden sind, welche dem Benutzer #1 zugewiesen ist. Darüber hinaus, weist die Funkressourcen-Steuerung 25b im zweiten Rahmen 9b den Zeitschlitz 72a, welcher den ersten Zeitschlitz enthält, zur Verwendung unter den ersten bis dritten Zeitschlitz zu, welche als die Prioritäts-Funkressource zu verwenden sind, welche dem Benutzer #2 zugewiesen wird.
  • Die Zeitschlitze 71a bis 73a der verwendbaren Funkressourcen, welche dem Benutzer #2 zugewiesen werden, wie oben beschrieben, werden zur Übertragung der Echtzeit-Pakete 81a bis 83a des Benutzers #2 verwendet. Die Zeitschlitze 71b bis 73b der verwendbaren Funkressourcen, welche dem Benutzer #1 zugewiesen werden, werden zur Übertragung der Echtzeit-Pakete 81b bis 83b des Benutzers #1 verwendet.
  • Es ist zu bemerken, dass die Funkressourcen-Steuerung 25b die verwendbaren Funkressourcen nicht nur unter Verwendung der Menge von gespeicherten Paketen, sondern ebenfalls weiterer Elemente zuweisen kann, welche die Nutzungsbedingung der verwendbaren Funkressourcen enthalten. Wenn beispielsweise die Basisstation 2 nicht ein Echtzeit-Paket von der verwendbaren Funkressource empfängt, kann die Funkressourcen-Steuerung 25b die Zuweisung der verwendbaren Funkressourcen Schritt für Schritt bei einem bestimmten Intervall verringern.
  • Als nächstes weist die Funkressourcen-Steuerung 25b den Zeitschlitz 7c, welcher drei (den sechsten bis achten) Schlitze enthält, welche weder dem Benutzer #1 noch #2 zugewiesen sind, für die Übertragung des Nicht-Echtzeit-Paketes 8 entweder vom Benutzer #1 oder #2 zu. Genauer gesagt, stellt die Funkressourcen-Steuerung 25b die Funkressourcen, welche den Benutzern nicht zugewiesen sind, als offene Funkressourcen ein, deren Verwendung für die Übertragung von Nicht-Echtzeit-Paketen 8 erlaubt ist, welche bei der Übertragung eine niedrige Priorität haben.
  • Ferner wird beim Zeitschlitz 7b der Prioritäts-Funkressource, welche dem Benutzer #1 zugewiesen ist, die Funkressourcen-Steuerung 25b ebenfalls den fünften Zeitschlitz des zweiten Rahmens 9b, welcher nicht als eine verwendbare Funkressource zugewiesen ist, als eine offene Funkressource einstellen. Ebenso wird beim Zeitschlitz 7a der Prioritäts-Funkressource, welche dem Benutzer #2 zugewiesen ist, die Funkressourcen-Steuerung 25b ebenfalls den dritten Zeitschlitz des ersten Rahmens 9a und den zweiten und dritten Zeitschlitz des zweiten Rahmens 9b, welche nicht als die verwendbaren Funkressourcen zugewiesen sind, als die offenen Funkressourcen einstellen.
  • Es ist zu bemerken, dass, obwohl die Benutzer #1 und #2 die offenen Funkressourcen gemeinsam benutzen können, die Funkressourcen-Steuerung 25b die Verwendung der offenen Funkressourcen der Prioritäts-Funkressourcen des Benutzers #1 vorzugsweise für die Übertragung von Nicht-Echtzeit-Paketen 8 des Benutzers #1 erlaubt. Dann erlaubt es die Funkressourcen-Steuerung 25b dem Benutzer #2 die offenen Funkressourcen der Prioritäts-Funkressourcen des Benutzers #1 zu benutzten, wenn der Benutzer #1 sie nicht verwendet. Ähnlich erlaubt es die Funkressourcen-Steuerung 25b, dass die offenen Funkressourcen der Prioritäts-Funkressourcen des Benutzers #2 vorzugsweise für die Übertragung der Nicht-Echtzeit-Pakete 8 des Benutzers #2 verwendet werden.
  • Wie oben beschrieben, weist die Funkressourcen-Steuerung 25b sequentiell die verwendbaren Funkressourcen den Zeitschlitzen zur Verwendung der Prioritäts-Funkressourcen der jeweiligen Benutzer vom Zeitschlitz zu, welcher in der Reihenfolge früher ist. Gemäß dessen, gibt die Funkressourcen-Steuerung 25b einen Zeitschlitz frei, welcher in der Reihenfolge spät ist, d.h., ein Zeitschlitz, welcher in der Zeit spät ist, ohne den Schlitz als die verwendbare Funkressource zuzuweisen, und kann den Schlitz als die offene Funkressource einstellen. Daher wird der Mobilstation 3 ein Rückstand in der Zeit gegeben, um auf die Basisstation 2 zuzugreifen, da die Mobilstation 3 die offenen Funkressourcen verwendet, und die Mobilstation 3 kann die Verwendung der Zeitschlitze ergreifen, welche zu offenen Funkressourcen wurden, weil diese Zeitschlitze nicht als die verwendbaren Funkressourcen zugewiesen wurden. Demgemäß kann die Basisstation 2 die Verwendungswirksamkeit der offenen Funkressourcen verbessern, und kann die wirksame Verwendung der Funkressourcen erreichen.
  • Wie oben beschrieben, ist es vorteilhaft, wenn die Funkressourcen-Steuerung 25b die Funkressourcen auf dem Funkkanal, welche nicht als die verwendbaren Funkressourcen zugewiesen wurden, als die offenen Funkressourcen einstellt, deren Verwendung durch die Mobilstationen zur Übertragung der Pakete erlaubt ist, welche eine niedrige Priorität in der Übertragung haben. Gemäß dessen, werden die Funkressourcen, welche nicht als die verwendbaren Funkressourcen zugewiesen wurden, zur Übertragung der Nicht-Echtzeit-Pakete verwendet, welche eine niedrige Priorität in der Übertragung haben, und nicht verschwendet werden. Daher erreicht die Basisstation 2 die wirksame Verwendung der Funkressourcen, und kann die Funkressourcen wirksamer verwenden.
  • Darüber hinaus, weist die Funkressourcen-Steuerung 25b die verwendbaren Funkressourcen mittels der Größe von gespeicherten Paketen der Mobilstation 3 zu, nachdem diese Größe der gespeicherten Pakete vom Steuersignal-Prozessor 25a empfangen ist. Der Steuersignal-Prozessor 25a nimmt die Größe von gespeicherten Paketen, welche in Steuersignalen enthalten ist, aus den Steuersignalen heraus, welche durch die Antenne 21 empfangen werden, durch die TRX 22 dem Basisband-Prozessor 23 eingegeben werden, und daraus dem Basisband-Prozessor 23 eingegeben werden. Dann gibt der Steuersignal-Prozessor 25a die Größe der gespeicherten Pakete der Funkressourcen-Steuerung 25b ein. Daher wird die Funkressourcen-Steuerung 25b die verwendbaren Funkressourcen zuweisen, wenn die Mobilstation 3 die Pakete daran überträgt. Demgemäß kann die Basisstation 2 die Größe von gespeicherten Paketen in Kombination mit dem Empfang der Pakete von der Mobilstation 3 erlangen. Daher kann die Basisstation 2 die verwendbaren Funkressourcen als ein Teil der Verarbeitung beim Empfang der Pakete zuweisen.
  • Es ist zu bemerken, dass die Echtzeit- und Nicht-Echtzeit-Pakete, welche von der Mobilstation 3 übertragen werden, Benutzerdaten und die Steuersignale enthalten. Als ein Beispiel hierzu, zeigt 6 das in 4 gezeigte Echtzeit-Paket 81b an. Die Benutzerdaten 811, welche im Echtzeit-Paket 81b enthalten sind, sind selber eine Information, welche Sprache, Bewegtbilder, ein Streaming-Bild, und dergleichen enthalten. Das Steuersignal 812 ist ein Signal, welches die Übertragung des Paketes steuert. Die Größe des gespeicherten Paketes ist im Steuersignal 812 enthalten. Eine Information mit der Größe von gespeicherten Paketen von Null ist im Steuersignal 812 enthalten. Ähnlich ist eine Information mit einer Größe von gespeicherten Paketen, wobei eines gleich Null ist, jeweils in den Steuersignalen der Echtzeit-Pakete 82b und 83b enthalten.
  • Darüber hinaus kann die Funkressourcen-Steuerung 25b periodische Zeitpunkte zuweisen, um es den Mobilstationen 3 der jeweiligen Benutzer zu erlauben, die Größe von gespeicherten Paketen an den Aufwärtsstrecke-Steuerkanal zu melden. Dann kann es die Funkressourcen-Steuerung 25b den Mobilstationen 3 erlauben, die Steuersignale, welche die Größe der gespeicherten Pakete enthalten, zu diesen Zeitpunkten zu übertragen. Somit kann die Basisstation 2 die Größe von gespeicherten Paketen periodisch von den Mobilstationen 3 erlangen. Dann kann die Funkressourcen-Steuerung 25b periodisch die verwendbaren Funkressourcen zuweisen. Daher kann die Funkressourcen-Steuerung 25b die Zuweisung der verwendbaren Funkressourcen periodisch bewerten, um die Zuweisung von unnötigen Funkressourcen zu verhindern.
  • Nach einem Zuweisen der Funkressourcen gibt die Funkressourcen-Steuerung 25b eine Funkressourcen-Information, wie beispielsweise Zuweisungsergebnisse der verwendbaren Funkressourcen, und eine Information über offene Funkressourcen, dem Steuersignal-Prozessor 25a ein. Der Steuersignal-Prozessor 25a erzeugt die Steuersignale 6a bis 6c, welche die Funkressourcen-Information enthalten. Der Steuersignal-Prozessor 25a gibt die erzeugten Steuersignale 6a bis 6c dem Basisband-Prozessor 23 ein. Dann, wie in 4 gezeigt, meldet die TRX 22 die Steuersignale 6a bis 6c durch den Abwärtsstrecke-Steuerkanal 6 an die Mobilstation 3 über die Antenne 21. Wie oben beschrieben, steuert die Funkressourcen-Steuerung 25b die Mobilstation 3 durch den Steuersignal-Prozessor 25a, und dergleichen.
  • Das Steuersignal 6a enthält die Nummer von Schlitzen "ein Schlitz" und die Zeitschlitznummer zur Verwendung "Nr. 4" der verwendbaren Funkressource im zweiten Rahmen 9b, welcher dem Benutzer #1 zugewiesen wurde, unter Verwendung der Größe von gespeicherten Paketen: X = 1 erlangt vom Benutzer #1 im ersten Rahmen 9a, und enthält die Nummer von Schlitzen "sechs Schlitze" und die Zeitschlitznummern "Nr. 2, Nr. 3 und Nummern 5 bis 8" der offenen Funkressourcen. Darüber hinaus, enthält das Steuersignal 6b die Nummer von Schlitzen "zwei Schlitze" und Zeitschlitznummern zur Verwendung "Nummern 4 und 5" der verwendbaren Funkressourcen im dritten Rahmen 9c, welcher dem Benutzer #1 zugewiesen wurde, unter Verwendung der Größe von gespeicherten Paketen: X = 1, erlangt vom Benutzer #1 im zweiten Rahmen 9b, und enthält die Nummer von Schlitzen "drei Schlitze" und Zeitschlitznummern "Nummern 5 bis 8" der offenen Funkressourcen. Es ist zu bemerken, dass die Funkressource eine Information enthält, dass die verwendbaren Funkressourcen gleich Funkressourcen zur Übertragung von Echtzeit-Paketen sind, und dass die offenen Funkressourcen gleich Funkressourcen zur Übertragung von Nicht-Echtzeit-Paketen sind.
  • Ferner weist die Funkressourcen-Steuerung 25b die Prioritäts-Funkressourcen neu zu, wenn die verwendbaren Funkressourcen, welche der Mobilstation 3 zugewiesen sind, für eine bestimmte Periode nicht verwendet werden. Beispielsweise bestimmt die Basisstation 2, dass die verwendbaren Funkressourcen, welche der Mobilstation 3 zugewiesen sind, nicht für eine bestimmte Periode verwendet werden, im Falle, dass die Echtzeit-Pakete unter Verwendung der verwendbaren Funkressourcen von der Mobilstation 3 für eine bestimmte Periode nicht empfangen werden.
  • Genauer gesagt, wird die Funkressourcen-Steuerung 25b mit dem Zeitnehmer 25c verbunden. Die Funkressourcen-Steuerung 25b empfängt eine Bestätigung von Paketen auf die Wirkung, dass Echtzeit-Pakete des Benutzers vom Steuerungssignal-Prozessor 25a empfangen wurden. In diesem Fall erlangt die Funkressourcen-Steuerung 25b die Zeit des Paketempfangs. Somit ist die Zeit, bei welcher jeder Benutzer die verwendbaren Funkressourcen verwendet, der Funkressourcen-Steuerung 25b bekannt. Dann, basierend auf der Zeit, bei welcher jeder Benutzer die verwendbaren Funkressourcen verwendet, bestimmt die Funkressourcen-Steuerung 25b, dass die verwendbaren Funkressourcen für eine bestimmte Periode nicht verwendet waren, und zwar im Falle, dass die Bestätigung nicht empfangen wird, dass die Echtzeit-Pakete bezüglich des Benutzers nicht während der bestimmten Periode vom Steuersignal-Prozessor 25a empfangen wurden. Dann weist die Funkressourcen-Steuerung 25b die Prioritäts-Funkressourcen dem Benutzer neu zu.
  • Die Neuzuweisung der Prioritäts-Funkressourcen wird mit Bezug auf 7 beschrieben. In 7 werden die Zeitschlitze 7a, welche jeweils drei (den ersten bis dritten) zu verwendende Schlitze enthalten, als die Prioritäts-Funkressourcen dem Benutzer #2 der Mobilstation 3 im ersten bis dritten Rahmen 9d bis 9f zugewiesen, welche ähnlich dem ersten bis dritten Rahmen 9a bis 9c, wie in 4 gezeigt, sind. Darüber hinaus werden die Zeitschlitze 74a bis 76a als die verwendbaren Funkressourcen dem Benutzer #2 zugewiesen und zur Übertragung der Echtzeit-Pakete 84a und 85a verwendet.
  • Unterdessen werden die Zeitschlitze 7b, welche jeweils zwei (den vierten und fünften) zu verwendende Schlitze enthalten, als Prioritäts-Funkressourcen dem Benutzer #1 im ersten und zweiten Rahmen 9d und 9e ähnlich dem ersten und zweiten Rahmen 9a und 9b, wie in 4 gezeigt, zugewiesen. Darüber hinaus werden die Zeitschlitze 74b und 75b als die verwendbaren Funkressourcen dem Benutzer #1 zugewiesen.
  • Die Mobilstation 3 des Benutzers #1 überträgt nicht die Echtzeit-Pakete unter Verwendung der Zeitschlitze 74b und 75b, welche als die verwendbaren Funkressourcen im ersten und zweiten Rahmen 9d und 9e zugewiesen sind. Daher empfängt die Basisstation 2 nicht die Echtzeit-Pakete des Benutzers #1, welche unter Verwendung der Zeitschlitze 74b und 75b als die verwendbaren Funkressourcen für eine bestimmte Periode zu übertragen sind. Daraus folgend bestimmt die Funkressourcen-Steuerung 75b, dass die verwendbaren Funkressourcen, welche dem Benutzer #1 zugewiesen sind, für eine bestimmte Periode nicht verwendet wurden.
  • Dann, im nachfolgenden dritten Rahmen 9f, weist die Funkressourcen-Steuerung 25b den Zeitschlitz 7b, welcher zwei (den vierten und fünften) Schlitze enthält, welche bereits als die Prioritäts-Funkressourcen zugewiesen wurden, dem Benutzer #1 zu. Daraus folgend, werden die Zeitschlitze 7b der Mobilstation 3 des Benutzers #1 neu zugewiesen, während die Zuweisung der verwendbaren Funkressourcen durch das Steuersignal 6d des Abwärtsstrecke-Steuerkanals 6 als die letzte Zuweisung genommen wird. Im dritten Rahmen 9f weist die Funkressourcen-Steuerung 25b den Zeitschlitz 7d, welcher fünf (den vierten bis achten) Schlitze enthält, den beiden Benutzern #1 und #2 nicht zu. Genauer gesagt, stellt die Funkressourcen-Steuerung 25b die fünf Schlitze des Zeitschlitzes 7d als die offenen Funkressourcen ein, und verwendet dieselben Schlitze zur Übertragung der Nicht-Echtzeit-Pakete 8.
  • Wie oben beschrieben, ist es vorteilhaft, wenn die Funkressourcen-Steuerung 25b die Prioritäts-Funkressourcen neu zuweist, wenn die verwendbaren Funkressourcen für eine bestimmte Periode nicht verwendbar sind. Demgemäß, kann die Basisstation 2 die Prioritäts-Funkressourcen freigeben, welche nicht durch die Mobilstation 3 verwendet werden, welcher die Funkressourcen an weitere Mobilstationen 3 zugewiesen ist, und kann die Funkressourcen wirksamer verwenden. Darüber hinaus, sogar wenn der Rahmen 9e vorliegt, bei welchem der Zeitschlitz 75a als die verwendbare Funkressource nicht verwendet wird, weist die Funkressourcen-Steuerung 25b nicht die Prioritäts-Funkressourcen unmittelbar zu, sondern weist den Zeitschlitz 76a als die verwendbare Funkressource zu. Daher kann die Mobilstation 3 ein Paket unmittelbar übertragen, wenn ein Echtzeit-Paket 85a erzeugt ist, und kann eine Verzögerung verhindern.
  • Es ist zu bemerken, dass es vorteilhaft ist, wenn die bestimmte Periode, welche eine Referenz zum Neuzuweisen der Prioritäts-Funkressourcen ist, vom Gesichtspunkt einer wirksamen Verwendung von Funkressourcen kurz ist. Wenn die bestimmte Periode kurz ist, werden die zugewiesenen Prioritäts-Funkressourcen schnell neu zugewiesen, wenn Funkressourcen zur Verwendung vorliegen, welche nicht verwendet werden, und daher können die Funkressourcen wirksam verwendet werden. Andererseits, sollte die bestimmte Periode angesichts einer Zeit, welche zur Zuweisungs-Steuerung genommen wird, lang sein. In dem Fall, bei welchem die bestimmte Periode zu kurz ist, werden die Zuweisung und Neuzuweisung der Prioritäts-Funkressourcen wiederholt, welches zu einer möglichen Verlängerung der Zeit führt, welche für die Zuweisungs-Steuerung genommen wird. Demgemäß, wird die bestimmte Periode geeigneter Weise unter Berücksichtigung der wirksamen Verwendung von Funkressourcen und der Verkürzung der Zeit, welche für die Zuweisungs-Steuerung genommen wird, eingestellt.
  • Als nächstes wird der Fall einer Verwendung des CDMA als das Drahtlos-Zugriffssystem mit Bezug auf 8 beschrieben. Der Aufwärtsstrecke-Paketkanal 207 wird gemeinsam durch die Benutzer #1 und #2 benutzt. Da dieselbe Frequenz durch unterschiedliche Spreizcodes im Falle des CDMA gemultiplext ist, ist es notwendig, dass die gesamte empfangene Energie der Signale von den jeweiligen Mobilstationen 3 in der Basisstation 2 einen bestimmten Wert, oder weniger, im Aufwärtsstrecke-Paketkanal 207 hat. Dieser bestimmte Wert wird als eine Aufwärtsstrecke-Kanalkapazität bezeichnet. Beim CDMA wird die elektrische Energie in der Basisstation 2 zu Funkressourcen, und daher weist die Funkressourcen-Steuerung 25b die empfangene elektrische Energie zu und steuert die gesamte empfangene Energie in der Basisstation 2 derart, dass sie gleich/geringer als die Aufwärtsstrecke-Kanalkapazität ist. Es ist zu bemerken, dass die empfangene Energie der Basisstation 2 und die Übertragungsenergie der Mobilstationen 3 zueinander gleich sind.
  • Die Ordinate in 8 stellt die empfangene Energie in der Basisstation 2 dar, und die Abszisse davon stellt die Zeit dar. Der Wert des Bezugszeichens B zeigt die Aufwärtsstrecke-Kanalkapazität an. Bei CDMA ist die Basisstation 2 durch die maximale Größe der elektrischen Energie als die maximale Größe von Funkressourcen von den Benutzern #1 und #2 spezifiziert. Die Funkressourcen-Steuerung 25b weist die spezifizierte maximale Größe der elektrischen Energie als Prioritäts-Funkressourcen den Mobilstationen 3 der Benutzer #1 und #2 zu. Die Funkressourcen-Steuerung 25b weist die empfangene Energie 207a als die Prioritäts-Funkressource der Mobilstation 3 des Benutzers #1 zu. Darüber hinaus weist die Funkressourcen-Steuerung 25b die empfangene Energie 207b als die Prioritäts-Funkressource der Mobilstation 3 des Benutzers #2 zu.
  • Als nächstes, ähnlich dem Falle von TDMA, weist die Funkressourcen-Steuerung 25b verwendbare Funkressourcen von den Prioritäts-Funkressourcen zu, welche den Mobilstationen 3 der Benutzer #1 und #2 zugewiesen sind, indem die Größe der gespeicherten Pakete verwendet wird. Die Echtzeit-Pakete 281a bis 283a, 281b und das Nicht-Echtzeit-Paket 208 enthalten Benutzerdaten und Steuersignale. Die Größe von gespeicherten Paketen ist in den Steuersignalen enthalten. Daher erlangt die Basisstation 2 die Größe von gespeicherten Paketen, indem die Pakete von den Mobilstationen 3 empfangen werden.
  • Die Funkressourcen-Steuerung 25b weist zunächst die empfangene Energie 271a, dann die empfangene Energie 272a und dann die empfangene Energie 273a als verwendbare Funkressourcen der Mobilstation 3 des Benutzers #1 innerhalb eines Bereiches zu, welcher die empfangene Energie 207a nicht übersteigt. Die Funkressourcen-Steuerung 25b weist zunächst die empfangene Energie 271b, und dann die empfangene Energie 272b als verwendbare Funkressourcen der Mobilstation 3 des Benutzers #2 innerhalb eines Bereiches zu, welcher die empfangene Energie 207b nicht übersteigt. Dann wird die empfangene Energie 271a bis 273a der verwendbaren Funkressourcen, welche dem Benutzer #1 zugewiesen ist, zur Übertragung der Echtzeit-Pakete 281a bis 283a verwendet. Die empfangene Energie 271b der verwendbaren Funkressourcen, welche dem Benutzer #2 zugewiesen sind, wird zur Übertragung des Echtzeit-Pakets 281 des Benutzers #2 verwendet.
  • Darüber hinaus, weist die Funkressourcen-Steuerung 25b die verbleibende empfangene Energie, welche durch Subtrahieren der Summe der empfangenen Energie 207a und 207b, welche jeweils den Benutzern #1 und #2 zugewiesen wird, von der Aufwärtsstrecke-Kanalkapazität B, erlangt wird, nicht beiden Benutzern #1 und #2 zu. Dann stellt die Funkressourcen-Steuerung 25b die verbleibende empfangene Energie als die offenen Funkressourcen ein, welche zur Übertragung der Nicht-Echtzeit-Pakete 208 verwendet wird. Darüber hinaus, stellt die Funkressourcen-Steuerung 25b ebenfalls eine empfangene Energie, welche nicht als die verwendbaren Funkressourcen zugewiesen wurde, aus der empfangenen Energie 207a und 207b der Prioritäts-Funkressourcen, welche den Benutzern #1 und #2 zugewiesen sind, als offenen Funkressourcen ein.
  • Dann erzeugt der Steuersignal-Prozessor 25a die Steuersignale 206a bis 206c, welche eine Funkressourcen-Information enthalten. Die Steuersignale 206 und 206b enthalten die empfangene Energie 272a und 273a der verwendbaren Funkressourcen, welche dem Benutzer #1 zugewiesen sind, d.h., eine Übertragungsenergie, welche durch den Benutzer #1 verwendbar ist. Das Steuersignal 206c enthält die empfangene Energie 272b der verwendbaren Funkressourcen, welche dem Benutzer #2 zugewiesen wird, d.h., eine Übertragungsenergie, welche durch den Benutzer #2 verwendbar ist. Die TRX 22 meldet die Steuersignale 206a und 206b an die Mobilstation 3 über die Antenne 21 durch den Abwärtsstrecke-Steuerkanal 206.
  • Darüber hinaus, überträgt die Mobilstation 3 des Benutzers #2 keinerlei Echtzeit-Pakete unter Verwendung der empfangenen Energie 271b und 272b, welche als die verwendbaren Funkressourcen vom Zeitpunkt an, welcher durch einen Pfeil C in 8 gezeigt ist, zugewiesen ist. Daher empfängt die Basisstation 2 nicht die Echtzeit-Pakete des Benutzers #2, welche die empfangene Energie 271b und 272b verwenden, für eine bestimmte Periode. Demgemäß bestimmt die Funkressourcen-Steuerung 25b, dass die verwendbaren Funkressourcen, welche dem Benutzer #2 zugewiesen sind, für eine bestimmte Periode nicht verwendet wurden. Dann weist die Funkressourcen-Steuerung 25b die empfangene Energie 272b neu zu, welche als Prioritäts-Funkressourcen dem Benutzer #2 zugewiesen war. Daher wird die Zuweisung der empfangenen Energie 272b zum Zeitpunkt, welcher in 8 durch den Pfeil d gezeigt ist, neu zugewiesen. Daraus folgend, wird die Übertragungsenergie 272b, welche dem Benutzer #2 zugewiesen wurde, am Zeitpunkt des Pfeils D in 8 eine offene Funkressource, und danach wird sie zur Übertragung des Nicht-Echtzeit-Paketes 208 verwendet.
  • Unter den Mobilstationen 3 gibt es Mobilstationen, welche die Echtzeit-Kommunikation, wie beispielsweise Kommunikationen von Sprachen, Bewegtbildern und eines Streaming-Bildes, durchführen, Mobilstationen, welche die Nicht-Echtzeit-Kommunikation, wie beispielsweise eine Datenkommunikation, durchführen, und eine Multifunktional-Mobilstation, welche sowohl die Echtzeit- als auch Nicht-Echtzeit-Kommunikation durchführen. Wie in 9 gezeigt, enthält die Mobilstation 3 die Antenne 31, die TRX 32, den Basisband-Prozessor 33, den Codec Eingabe-/Ausgabe-Prozessor 34, die Eingabe-/Ausgabe-Einheit 35, die Karten-Schnittstelleneinheit 36 und die Steuerung 37. Der Basisband-Prozessor 33 enthält den Puffer 33a. Die Steuerung 37 enthält den Steuersignal-Prozessor 37a und den Zeitnehmer 37b.
  • Die Eingabe-/Ausgabe-Einheit 35 empfängt eine Information, welche durch die Mobilstation 3 zu übertragen ist, und gibt die empfangene Information aus. Die Eingabe-/Ausgabe-Einheit 35 kann beispielsweise einen Lautsprecher, ein Mikrofon, eine Tastatur, und dergleichen enthalten. Der Codec Eingabe-/Ausgabe-Prozessor 34 führt eine Verarbeitung von einer Information, welche an die Eingabe-/Ausgabe-Einheit 35 auszugeben ist, und eine Verarbeitung von einer Information, welche von der Eingaben-/Ausgabe-Einheit 35 eingegeben wird, aus. Beispielsweise enkodiert der Codec Eingabe-/Ausgabe-Prozessor 34 eine Sprachinformation, welche von der Eingabe-/Ausgabe-Einheit 35 eingegeben wird, und dekodiert eine Information, welche an die Eingabe-/Ausgabe-Einheit 35 auszugeben ist. Der Codec Eingabe-/Ausgabe-Prozessor 34 gibt die Information ein, welche von der Eingabe-/Ausgabe-Einheit 35 an den Basisband-Prozessor 33 eingegeben ist.
  • Die Karten-Schnittstelleneinheit 36 erlangt eine Information, welche durch die Mobilstationen 3 zu übertragen ist, über eine Karte, welche einer Datenübertragung zugeordnet ist, wie beispielsweise eine PC-Karte von einer externen Vorrichtung, wie beispielsweise der Personal-Computer 12. Darüber hinaus, gibt die Karten-Schnittstelleneinheit 36 die Information ein, welche durch die Mobilstation 3 empfangen wird, und zwar über die Karte an die externe Vorrichtung, wie beispielsweise der Personal-Computer 12. Die Karten-Schnittstelleneinheit 36 gibt die Information, welche vom Personal-Computer 12 erlangt wird, an den Basisband-Prozessor 33 ein.
  • Der Basisband-Prozessor 33 erzeugt die Benutzerdaten 811 des Pakets basierend auf der Information, welche vom Codec Eingabe-/Ausgabe-Prozessor 34 und der Karten-Schnittstelleneinheit 36 eingegeben ist. Darüber hinaus, empfängt der Basisband-Prozessor 33 das Steuersignal 812, welches die Größe des Speicherpakets enthält, welches durch den Steuersignal-Prozessor 37a erzeugt wird, vom Steuersignal-Prozessor 37a. Dann erzeugt der Basisband-Prozessor 33 das Paket 81b, welches das Signal 812 und die Benutzerdaten 811 enthält, welches in 6 gezeigt ist. Der Puffer 33a behält das Paket bei. Der Basisband-Prozessor 33 speichert das erzeugte Paket im Puffer 33a. Auf eine solche Weise, werden die durch die Mobilstationen 3 zu übertragenen Pakete im Puffer 33a gespeichert. Darüber hinaus, wenn die Echtzeit-Pakete erzeugt werden, meldet der Basisband-Prozessor 33 die Erzeugung der Echtzeit-Pakete dem Steuersignal-Prozessor 37a. Darüber hinaus, meldet der Basisband-Prozessor 33 die Größe der gespeicherten Pakete an den Steuersignal-Prozessor 37a.
  • Der Basisband-Prozessor 33 entnimmt dann die Pakete aus dem Puffer 33a. Darüber hinaus, empfängt der Basisband-Prozessor 33 ein durch den Steuersignal-Prozessor 37a erzeugtes Steuersignal, welches eine Echtzeit-Kommunikation erfordert. Der Basisband-Prozessor 33 führt eine Signalverarbeitung durch, wie beispielsweise eine Spreizung der Pakete und des Steuersignals, und gibt die verarbeiteten Pakete und das Steuersignal der TRX 32 ein. Darüber hinaus, führt der Basisband-Prozessor 33 eine Signalverarbeitung durch, wie beispielsweise ein Entspreizen des von der TRX 32 eingegebenen Signals. Der Basisband-Prozessor 33 gibt die Steuersignale 6a bis 6d und 206a bis 206c, welche von der TRX 32 eingegeben sind, welche von der Basisstation 2 durch den Abwärtsstrecke-Steuerkanal 6 übertragen sind, dem Steuersignal-Prozessor 37a ein. Darüber hinaus, gibt der Basisband-Prozessor 33 die von der TRX 32 eingegebene Information dem Codec Eingabe-/Ausgabe-Prozessor 34 und der Karten-Schnittstelleneinheit 36 ein.
  • Die TRX 32 ist eine Drahtlos-Einheit. Die TRX 32 überträgt die vom Basisband-Prozessor 33 eingegebenen Pakete an die Basisstation 2 über die Antenne 31. In diesem Fall, führt die TRX 33 die Übertragung der Pakete gemäß der Steuerung des Steuersignal-Prozessors 37a durch. Darüber hinaus, überträgt die TRX 32 das Steuersignal, welches die Echtzeit-Kommunikation erfordert, welche vom Basisband-Prozessor 33 eingegeben ist, an die Basisstation 2 über die Antenne 31. Darüber hinaus, gibt die TRX 32 die empfangene Information und Steuersignale 6a bis 6d und 206a bis 206c dem Basisband-Prozessor 33 ein.
  • Nach dem Empfang der Meldung über die Erzeugung der Echtzeit-Pakete vom Basisband-Prozessor 33, erzeugt der Steuersignal-Prozessor 37a ein Steuersignal, welches die Erzeugung der Echtzeit-Pakete an die Basisstation 2 meldet. Genauer gesagt, meldet der Steuersignal-Prozessor 37 die Erzeugung der Echtzeit-Pakete an die Basisstation 2, indem eine Echtzeit-Kommunikation der Basisstation 2 erfordert wird. Daher erzeugt der Steuersignal-Prozessor 37a das Steuersignal, welches eine Echtzeit-Kommunikation erfordert. Der Steuersignal-Prozessor 37a spezifiziert die maximale Größe der Funkressource an die Basisstation 2, während die maximale Größe der Funkressourcen, welche für die Echtzeit-Kommunikation notwendig sind, dem Steuersignal hinzuaddiert wird, welches die Echtzeit-Kommunikation erfordert. Der Steuersignal-Prozessor 37a erzeugt ein Steuersignal, welches die maximale Größe der Funkressourcen enthält, welche notwendig sind, um die erzeugten Echtzeit-Pakete zu übertragen. An der Basisstation 2 spezifiziert der Steuersignal-Prozessor 37a die maximale Anzahl der Zeitschlitze, welche notwendig sind, um die Echtzeit-Pakete im Falle von TDMA zu übertragen, und die maximale Größe der elektrischen Energie im Falle von CDMA. Es ist zu bemerken, dass der Steuersignal-Prozessor 37a einen Vorgabewert spezifiziert, welcher als die maximale Größe der Funkressourcen vorbestimmt ist, wenn der Steuersignal-Prozessor 37a nicht die maximale Größe der Funkressourcen bestimmten kann, welche zur Echtzeit-Kommunikation notwendig sind.
  • Wie oben beschrieben, ist es, wenn die Echtzeit-Pakete in der Mobilstation 3 erzeugt sind, vorteilhaft, wenn die Mobilstation 3 die Erzeugung davon meldet. Gemäß dessen, kann die Mobilstation 3 vorzugsweise mit den Prioritäts-Funkressourcen durch die Basisstation 2 in Ansprechen auf die Erzeugung der Echtzeit-Pakete zugewiesen werden. Daher können die Funkressourcen bei der verbindungslosen Kommunikation wirksamer verwendet werden.
  • Ferner sollte die Mobilstation 3 die maximale Größe der Funkressourcen, welche zur Übertragung der erzeugten Echtzeit-Pakete notwendig sind, der Basisstation 2 spezifizieren. Gemäß dessen, kann die Mobilstation 3 vorzugsweise durch die Prioritäts-Funkressourcen, welche ausreichen, um die maximale Größe der Funkressourcen durch die Basisstation 2 zu reservieren, zugewiesen werden. Demgemäß, kann die Mobilstation 3 die akzeptable Verzögerungszeit der Echtzeit-Pakete erfüllen.
  • Darüber hinaus, nach dem Empfang der Meldung über die Größe der gespeicherten Pakete des Puffers 33a vom Basisband-Prozessor 33, erzeugt der Steuersignal-Prozessor 37a das Steuersignal 812, welches die Größe der gespeicherten Pakete enthält. Der Steuersignal-Prozessor 37a gibt das erzeugte Steuersignal dem Basisband-Prozessor 33 ein.
  • Darüber hinaus, empfängt der Steuersignal-Prozessor 37a die Steuersignale 6a bis 6d und 206a bis 206c, welche von der Basisstation 2 durch den Abwärtsstrecke-Steuerkanal 6 vom Basisband-Prozessor 33 übertragen werden. Der Steuersignal-Prozessor 37a entnimmt die Funkressourcen-Information, wie beispielsweise das Zuweisungs-Ergebnis der Funkressourcen und die Information über offene Funkressourcen aus den Steuersignalen. Dann steuert der Steuersignal-Prozessor 37a die Übertragung der Pakete, welche durch die TRX 32 durchgeführt wird, gemäß der Funkressourcen-Information daraus. Beispielsweise steuert der Steuersignal-Prozessor 37a die TRX 32, um die Echtzeit-Pakete zu übertragen, unter Verwendung der zugewiesenen Zeitschlitze zur Verwendung im Falle von TDMA, und unter Verwendung der zugewiesenen Übertragungsenergie im Falle von CDMA. Darüber hinaus, steuert der Steuersignal-Prozessor 37a die TRX 32, um die Nicht-Echtzeit-Pakete unter Verwendung der offenen Funkressourcen zu übertragen.
  • Auf eine solche Weise, überträgt die Mobilstation 3 die Echtzeit-Pakete unter Verwendung der zugewiesenen verwendbaren Funkressourcen, und überträgt die Nicht-Echtzeit-Pakete unter Verwendung der offenen Funkressourcen. Es ist zu bemerken, dass die Nicht-Echtzeit-Pakete unter Verwendung eines beliebigen Zugriffsprotokolls übertragen werden können, welches ein Direktzugriffs-System, wie beispielsweise ein geschlitztes ALOHA und CSMA, und ein Reservierungs-Zugriffssystem enthält.
  • Darüber hinaus, arbeitet der Steuersignal-Prozessor 37a zusammen mit dem Zeitnehmer 37b. Der Steuersignal-Prozessor 37a erlangt eine Zeit vom Zeitnehmer 37b in einem solchen Fall, bei welchem die Beendigung der Kommunikation basierend auf der Zeit bestimmt wird. Die Antenne 31 überträgt/empfängt Signale von/zu der Basisstation 2. Die Antenne 31 gibt die von der Basisstation 2 empfangenen Signale der TRX 32 ein. Darüber hinaus, überträgt die Antenne 31 die von der TRX 32 eingegebenen Signale an die Basisstation 2.
  • Wie oben beschrieben, führen der Steuersignal-Prozessor 37a, der Basisband-Prozessor 33, die TRX 32 und die Antenne 31 die Steuerung der Paketübertragung in Ansprechen auf die Funkressourcen-Information, die Verarbeitung der Signale, und die Übertragung der Signale aus, wodurch sie als ein Übertrager wirken, welcher die Pakete unter Verwendung der durch die Basisstation 2 zugewiesenen Funkressourcen überträgt.
  • Darüber hinaus, führen der Steuersignal-Prozessor 37a, der Basisband-Prozessor 33, die TRX 32 und die Antenne 31 die Erzeugung der Steuersignale, welche die Echtzeit-Kommunikation erfordern, die Verarbeitung und Übertragung der Signale aus, wodurch sie als eine Paketerzeugungs-Meldungseinheit wirken, welche die Erzeugung von Paketen an die Basisstation 2 melden.
  • Darüber hinaus, führen der Steuersignal-Prozessor 37a, der Basisband-Prozessor 33, die TRX 32 und die Antenne 31 die Erzeugung der Steuersignale, welche die Größe der gespeicherten Pakete enthalten, die Verarbeitung der Signale und die Übertragung der Signale durch, wodurch sie als eine Paketgrößen-Meldungseinheit wirken, welche die Größe der gespeicherten Pakete an die Basisstation 2 meldet.
  • Zusätzlich zum obigen, erzeugt der Basisband-Prozessor 33 die Pakete 81b, welche das Steuersignal 812 enthalten, welches die Größe der gespeicherten Pakete und die Benutzerdaten 811 enthält. Dann überträgt die TRX 32 das Paket 81b über die Antenne 31 an die Basisstation 2. Daher kann die Mobilstation 3 die Übertragung der gespeicherten Pakete beim Ereignis einer Übertragung des Paketes melden. Demgemäß kann die Mobilstation 3 die Größe der gespeicherten Pakete in Kombination mit der Übertragung der Pakete melden, und kann die Notwendigkeit einer separaten Meldung der Größe von gespeicherten Paketen beseitigen.
  • Es ist zu bemerken, dass die Antenne 31 Steuersignale empfangen kann, welche einen periodischen Zeitpunkt zum Melden der Größe von gespeicherten Paketen, welche durch die Basisstation 2 zugewiesen werden, enthalten, und dieselben Steuersignale dem Basisband-Prozessor 33 über die TRX 32 eingeben kann. In diesem Fall, gibt der Basisband-Prozessor 33 die von der TRX 32 eingegebenen Steuersignale dem Steuersignal-Prozessor 37a ein. Der Steuersignal-Prozessor 37a entnimmt die periodischen Zeitpunkte zum Melden der Größe der gespeicherten Pakete aus den Steuersignalen. Dann erlangt der Steuersignal-Prozessor 37a eine Zeit aus dem Zeitnehmer 37b, und erlangt die Größe der gespeicherten Pakete aus dem Basisband-Prozessor 33 gemäß dem periodischen Zeitpunkt. Der Steuersignal-Prozessor 37a erzeugt die Steuersignale, welche die erlangte Größe der gespeicherten Pakete enthalten, und gibt dieselben Signale dem Basisband-Prozessor 33 ein. Dann überträgt die TRX 32 die Steuersignale, welche die Größe von gespeicherten Paketen enthalten, über die Antenne 31 an die Basisstation 2. Gemäß dessen, kann die Basisstation 2 die verwendbaren Funkressourcen periodisch unter Verwendung der Größe der gespeicherten Pakete zuweisen, welche periodisch daran gemeldet werden. Demgemäß kann die Mobilstation 3 die Zuweisung der Funkressourcen empfangen, welche periodisch überprüft wird, und kann verhindern, dass unnötige Funkressourcen zugewiesen werden.
  • Darüber hinaus, kann die Mobilstation 3 dazu angepasst sein, die Größe der gespeicherten Pakete lediglich dann zu melden, wenn die Größe der gespeicherten Pakete groß ist und die zugewiesenen verwendbaren Funkressourcen nicht ausreichen um die Echtzeit-Pakete zu übertragen. Darüber hinaus, können die Mobilstationen 3 dazu angepasst sein, die Größe der gespeicherten Pakete lediglich dann zu melden, wenn im Puffer 33 nicht übertragene Pakete vorliegen. Genauer gesagt, können die Mobilstationen 3 dazu angepasst sein, die Größe von gespeicherten Paketen nicht zu melden, wenn die Größe derer gleich Null ist.
  • Als nächstes wird ein Kommunikationsverfahren beschrieben, welches unter Verwendung des Kommunikationssystems 1 durchgeführt wird. Zunächst wird der Betrieb der Basisstation 2 mit Bezug auf 10A und 10B beschrieben. Wie in 10A gezeigt, überwacht die Basisstation 2 stets das Vorliegen der Anfragen nach den Echtzeit-Kommunikationen von den Mobilstationen 3 durch den Aufwärtsstrecke-Steuerkanal (S101). Dann, nach einem Empfang von einer Anfrage nach den Echtzeit-Kommunikationen, aktiviert die Basisstation 2 die Verarbeitung 1 (S102). Die Basisstation 2 fährt mit einer Überwachung nach dem Vorliegen der Anfragen fort, wenn es keine weiteren Anfragen nach den Echtzeit-Kommunikationen in Schritt S101 gibt.
  • 10B zeigt den Ablauf der Verarbeitung 1. Die Funkressourcen-Steuerung 25b bestimmt ob die Prioritäts-Funkressourcen, welche ausreichen, um die maximale Größe der Funkressourcen, welche in der Anfrage nach der Echtzeit- Kommunikation in Schritt S101 spezifiziert ist, zu reservieren, der Mobilstation 3 zugewiesen werden können oder nicht (S201). Wenn eine solche Zuweisung möglich ist, dann empfängt die Funkressourcen-Steuerung 25b die Anfragen nach der Echtzeit-Kommunikation, und weist die Größe der Prioritäts-Funkressourcen, welche ausreicht, um die maximale Größe der Funkressourcen zu reservieren, der Mobilstation 3 zu (S202). Es ist zu bemerken, dass die Funkressourcen-Steuerung 25b die gesamten Prioritäts-Funkressourcen als die ersten verwendbaren Funkressourcen beim Zuweisen der Prioritäts-Funkressourcen zuweist, und die Kommunikation beginnt. Andererseits, wenn die Funkressourcen-Steuerung 25b bestimmt, dass die zuzuweisenden Funkressourcen nicht vorliegen, und dass die Zuweisung in Schritt 9201 unmöglich ist, verwirft die Basisstation 2 dann den Empfang der Anfrage nach der Echtzeit-Kommunikation (S208). Dann beendet die Basisstation 2 die Verarbeitung 1.
  • Die Mobilstation 3 beginnt mit einer Übertragung der Echtzeit-Pakete unter Verwendung der verwendbaren Funkressourcen, welche in Schritt S202 zugewiesen werden. Die Basisstation 2 empfängt die Pakete, welche die Benutzerdaten enthalten, und die Steuersignale, welche die Größe der gespeicherten Pakete enthalten, welche von der Mobilstation 3 übertragen werden (S203). Dann, im Falle, bei welchem die Mobilstation 3 die Kommunikation definitiv beendet (S204), weist die Basisstation 2 die zugewiesenen Prioritäts-Funkressourcen neu zu (S209). Dann beendet die Basisstation 2 die Verarbeitung 1. Es ist zu bemerken, dass eine solche definitive Beendigung der Kommunikation beispielsweise den Fall anzeigt, bei welchem die Mobilstation 3 ein Signal überträgt, welches die Beendigung der Kommunikation meldet.
  • Andererseits, wenn die Kommunikation in Schritt S204 nicht beendet ist, bestimmt die Basisstation 2 dann, dass die Kommunikation fortzuführen ist. Als nächstes bestimmt die Basisstation 2 ob die Basisstation 2 die Echtzeit-Pakete unter Verwendung der verwendbaren Funkressourcen für eine bestimmte Periode empfangen hat oder nicht (S205). Wenn die Basisstation 2 bestimmt, dass sie die Echtzeit-Pakete für die bestimmte Periode in Schritt S205 nicht empfangen hat, weist die Basisstation 2 die zugewiesenen Prioritäts-Funkressourcen neu zu (S209). Dann beendet die Basisstation 2 die Verarbeitung 1. Andererseits, wenn die Basisstation 2 die Echtzeit-Pakete ohne eine Unterbrechung für eine bestimmte Periode in Schritt S205 empfangen hat, berechnet die Funkressourcen-Steuerung 25b dann eine Größe von verwendbaren Funkressourcen, welche dem nächsten Rahmen zuzuweisen sind, basierend auf der Größe von gespeicherten Paketen und der Schwankungen derer. Dann weist die Funkressourcen-Steuerung 25b die verwendbaren Funkressourcen dem Benutzer der Mobilstation 3 basierend auf dem Berechnungsergebnis zu (S206).
  • Als nächstes meldet die Basisstation 2 an die Mobilstation 3 die Funkressourcen-Information, wie beispielsweise die verwendbaren Funkressourcen, welche dem Benutzer der Mobilstation 3 zugewiesen sind, und die offenen Funkressourcen, durch die Steuersignale 6a bis 6c des Abwärtsstrecke-Steuerkanals 6 (S207). Es ist zu bemerken, dass die Funkressource eine Information enthält, dass die verwendbaren Funkressourcen die Zeitschlitze zum Übertragen der Echtzeit-Pakete sind, und dass die offenen Funkressourcen die Zeitschlitze zum Übertragen der Nicht-Echtzeit-Pakete sind.
  • Danach, bis die Verarbeitung 1 beendet ist, wiederholt die Basisstation 2: den Empfang der Pakete (S203), die Berechnung der Größe der verwendbaren Funkressourcen (S206) und die Meldung der Funkressourcen-Information (S207). Die Verarbeitung 1 wird mit der definitiven Beendigung der Kommunikation in Schritt S204, und bei einem ausbleibenden Empfang der Echtzeit-Pakete, welche die verwendbaren Funkressourcen für die bestimmte Periode in Schritt S205 verwenden, beendet.
  • Als nächstes wird der Betrieb der Mobilstation 3 mit Bezug auf 11 beschrieben. Wie in 11 gezeigt, erzeugt der Basisband-Prozessor 33 Pakete in der Mobilstation 3. Wenn die Pakete auf eine solche Weise erzeugt sind (S301), meldet der Basisband-Prozessor 33 die Erzeugung der Echtzeit-Pakete an den Steuersignal-Prozessor 37a, wenn die Pakete gleich Echtzeit-Pakete sind (S302). Nach einem Empfang einer solchen Meldung, erzeugt der Steuersignal-Prozessor 37a ein Steuersignal, welches eine Echtzeit-Kommunikation erfordert, welche durch die maximale Größe von Funkressourcen spezifiziert ist, welche zur Echtzeit-Kommunikation notwendig sind. Dann überträgt die Mobilstation 3 diesen Typ von Anfrage nach einer Echtzeit-Kommunikation an die Basisstation 2 durch ein Übertragen des betreffenden Steuersignals (S303).
  • Andererseits, wenn in Schritt S301 keine Pakete in der Mobilstation 3 erzeugt sind, ist die Mobilstation 3 durch die Schleifen-Verarbeitung in Bereitschaft, bis die Pakete erzeugt sind. Darüber hinaus, wenn in Schritt S302 die erzeugten Pakete Nicht-Echtzeit-Pakete sind, gibt der Basisband-Prozessor 33 die Nicht-Echtzeit-Pakete der TRX 32 ein. Der Steuersignal-Prozessor 37a bestätigt die Zeitschlitze zur Übertragung der Nicht-Echtzeit-Pakete der offenen Funkressourcen von der Mobilstation 2 (S308).
  • Dann steuert der Steuersignal-Prozessor 37a die TRX 32 um die Nicht-Echtzeit-Pakete unter Verwendung der Zeitschlitze zur Übertragung der bestätigten Nicht-Echtzeit-Pakete zu übertragen. Gemäß der Steuerung des Steuersignal-Prozessors 37a überträgt die TRX 32 die Nicht-Echtzeit-Pakete durch einen Direktzugriff und dergleichen (S309). Nach der Übertragung derer, kehrt die Mobilstation 3 zu Schritt S301 zurück und bestätigt ob Pakete für die Mobilstation 3 erzeugt sind oder nicht.
  • In einem Fall, bei welchem die Mobilstation 3 mit den Prioritäts-Funkressourcen und den verwendbaren Funkressourcen von der Mobilstation 2 zugewiesen ist (S304), beginnt nach, einem Empfang der Anfrage nach der Echtzeit-Kommunikation in Schritt S303, die Mobilstation 3 mit der Übertragung der Echtzeit-Pakete unter Verwendung der betreffenden verwendbaren Funkressourcen. In diesem Fall überträgt die Mobilstation 3 die Echtzeit-Pakete, welche das Steuersignal enthalten, welches die Benutzerdaten und die Größe der gespeicherten Pakete enthält, und meldet somit die Größe von gespeicherten Paketen an die Basisstation 2 (S305). Andererseits, wenn die Anfrage nach der Echtzeit-Kommunikation, welche von der Mobilstation 3 empfangen ist, in Schritt 304 durch die Basisstation 2 verworfen wird, und die Mobilstation 3 nicht mit den Prioritäts-Funkressourcen zugewiesen wird, wird ein Rufverlust verursacht (S310). Danach kehrt die Mobilstation 3 zu Schritt S301 zurück und bestätigt ob Pakete für die Mobilstation 3 erzeugt wurden oder nicht.
  • Wenn die Mobilstation 3 die Kommunikation definitiv (S306) nach einer Übertragung der Echtzeit-Pakete in Schritt S305 beendet, kehrt die Mobilstation 3 zu Schritt S301 zurück und bestätigt ob Pakete für die Mobilstation 3 erzeugt wurden oder nicht. Andererseits, wenn die Mobilstation 3 die Kommunikation in Schritt S306 nicht beendet, fährt die Mobilstation 3 mit der Kommunikation fort. Dann empfängt die Mobilstation 3 die Meldung über das Zuweisungsergebnis der verwendbaren Funkressourcen (Zeitschlitze zur Übertragung der Echtzeit-Pakete) im nächsten Rahmen basierend auf der Größe der gespeicherten Pakete, welche in Schritt S305 gemeldet wird, wobei die Zuweisung durch die Basisstation 2 durchgeführt wird (S307). Dann wiederholt die Mobilstation 3 die Übertragung der Echtzeit-Pakete und den Empfang der Meldung des Zuweisungsergebnisses (S307) an die Basisstation 2 (305), bis die Mobilstation 3 die Kommunikation in Schritt S306 beendet und nicht länger das Zuweisungsergebnis in Schritt S307 empfängt.
  • Andererseits, wenn die Mobilstation 3 nicht dazu in der Lage ist, die Meldung des Zuweisungsergebnisses von der Mobilstation 2 in Schritt S307 zu empfangen, kehrt die Mobilstation 3 zu Schritt S303 zurück und überträgt wieder die Anfrage nach der Echtzeit-Kommunikation an die Basisstation 2. Dies ist der Fall, bei welchem die Prioritäts-Funkressourcen, welche durch die Basisstation 2 der Mobilstation 3 zugewiesen sind, offen sind, da die Mobilstation die Echtzeit-Pakete für die bestimmte Periode nicht übertragen hat, und dergleichen.
  • Wie oben beschrieben, gemäß dem Kommunikationssystem 1, der Basisstation 2, der Funkressourcen-Steueranordnung 25 und des Kommunikationsverfahrens, weist die Funkressourcen-Steuerung 25b die Zeitschlitze 7a und 7b und die empfangene Energie 207a und 207b, welche die Prioritäts-Funkressourcen sind, welche bevorzugt durch die Benutzer #1 und #2 der Mobilstationen 3 verwendbar sind, an die Aufwärtsstrecke-Paketkanäle 7 und 207 für die Mobilstationen 3 zu. Daher können die Benutzer #1 und #2 der Mobilstationen 3 die Zeitschlitze 7a und 7b und die empfangene Energie 207a und 207b reservieren, welche vorzugsweise durch die Benutzer #1 und #2 der Mobilstationen 3 verwendbar sind.
  • Darüber hinaus, erlangen die Antenne 21, die TRX 22, der Basisband-Prozessor 23 und der Steuersignal-Prozessor 25a von den Mobilstationen 3 die Größe der gespeicherten Pakete, welche im Puffer 33a gespeichert sind. Dann weist die Funkressourcen-Steuerung 25b die Zeitschlitze 71a bis 73a und 71b bis 73b und die empfangene Energie 271a bis 273a, 271b und 272b (welche die verwendbaren Funkressourcen sind, deren Verwendung durch die Benutzer #1 und #2 der Mobilstationen 3 erlaubt ist), unter den Zeitschlitzen 7a und 7b und der empfangenen Energie 207a und 207b, unter Verwendung der erlangten Größe der gespeicherten Pakete zu. Dann melden die Antenne 21, die TRX 22, der Basisband-Prozessor 23 und der Steuersignal-Prozessor 25a die Zuweisungsergebnisse derer an die Mobilstationen 3. Daher kann die Basisstation 2 dynamisch die Zuweisung der Zeitschlitze 71a bis 73a und 71b bis 73b und der empfangenen Energie 271a bis 273a, 271b und 272b (welche die durch die Mobilstationen 3 zu verwendenden Funkressourcen sind) unter Verwendung der Größe der gespeicherten Pakete, welche im Puffer 33a gespeichert sind, ändern. Ferner, wie bei der Planung, brauchen die Basisstation 2 und die Mobilstationen 3 nicht stets untereinander zu übertragen/empfangen, und haben eine Kenntnis über eine Information, wie beispielsweise die Prioritäten, die verstrichene Zeit, und dergleichen, bezüglich der gesamten Pakete.
  • Demgemäß wird die Steuerverzögerung verhindert, und die Mobilstation 3 kann die Prioritäts-Funkressourcen reservieren, welche vorzugsweise verwendbar sind, und daher kann die Basisstation 2 die akzeptable Verzögerungszeit erfüllen, welche für die Pakete erforderlich ist. In dieser Verbindung kann die Basisstation 2 eine Verzögerungs-Garantie durchführen, wenn die Mobilstationen 3 die Echtzeit-Pakete übertragen, wobei jedes eine kurze akzeptable Verzögerungszeit hat. Ferner erhöht/verringert die Basisstation 2 die Zuweisung der verwendbaren Funkressourcen unter Verwendung der Größe der gespeicherten Pakete, und kann somit dynamisch die Zuweisung in Ansprechen auf den Zustand des Puffers 33a ändern. Daher verhindert die Basisstation 2 die Zuweisung von unnötigen Funkressourcen an die Mobilstationen 3, wodurch es ermöglicht wird, die Funkressourcen wirksam zu verwenden.
  • Insbesondere, sogar wenn die Mobilstationen 3 Pakete übertragen, deren Übertragungsrate nicht bestimmt ist oder schwankt, erfüllt die Basisstation 2 die akzeptable Verzögerungszeit durch ein Zuweisen der Prioritäts-Funkressourcen auf ein gewisses Ausmaß, und ändert dynamisch die Zuweisung der verwendbaren Funkressourcen nach einem Empfang der Anfrage nach der Echtzeit-Kommunikation, in welcher ein Vorgabewert spezifiziert ist. Somit kann die Basisstation 2 die wirksame Verwendung der Funkressourcen realisieren.
  • Darüber hinaus, melden in jeder Mobilstation 3 die Antenne 31, die TRX 32, der Basisband-Prozessor 33 und der Steuersignal-Prozessor 37a die Größe von gespeicherten Paketen, welche im Puffer 33a gespeichert sind, an die Basisstation 2. Daher kann die Basisstation 2 dynamisch die Zuweisung der verwendbaren Funkressourcen mittels der Größe der gespeicherten Pakete ändern, welche von der Mobilstation 3 gemeldet wird. Demgemäß können die Antenne 31, die TRX 32, der Basisband-Prozessor 33 und der Steuersignal-Prozessor 37a die Pakete unter Verwendung der verwendbaren Funkressourcen übertragen, welche dynamisch durch die Basisstation 2 zugewiesen werden. Somit kann die Zuweisung von unnötigen Funkressourcen verhindert werden, wodurch es möglich ist, dass Funkressourcen wirksam verwendet werden.
  • In dieser Verbindung, können das Kommunikationssystem 1, die Basisstation 2, die Funkressourcen-Steueranordnung 25, die Mobilstation 3 und das Kommunikationsverfahren die für die Pakete erforderliche akzeptable Verzögerungszeit erfüllen und die wirksame Verwendung der Funkressourcen ermöglichen. Es ist zu bemerken, dass die vorliegende Erfindung nicht auf die oben beschriebene Ausführungsform beschränkt ist, und dass verschiedene Modifikationen möglich sind.

Claims (18)

  1. Mobilstation (3) umfassend: einen Sender (31, 32, 33, 37a), eingerichtet zum Senden von Paketen unter Verwendung der durch eine Basisstation (2) zugewiesenen Funkressourcen; einen Puffer (33a), eingerichtet zum Speichern der durch den Sender (31, 32, 33, 37a) zu sendenden Pakete; und eine Paketmengenmeldungseinheit (31, 32, 33, 37a), eingerichtet zum Melden einer Menge gespeicherter Pakete, die in dem Puffer gespeichert sind, an die Basisstation (2), dadurch gekennzeichnet, dass die Paketmengenmeldungseinheit (31, 32, 33, 37a) ferner eingerichtet ist zum periodischen Melden der Menge gespeicherter Pakete an die Basisstation (2).
  2. Mobilstation (3) nach Anspruch 1, ferner eine Paketerzeugungsmeldungseinheit (31, 32, 33, 37a) umfassend, eingerichtet zum Melden eines Erzeugens der durch den Sender (31, 32, 33, 37a) zu sendenden Pakete, wenn die Pakete erzeugt werden.
  3. Mobilstation (3) nach Anspruch 2, wobei die Paketerzeugungsmeldungseinheit (31, 32, 33, 37a) eingerichtet ist zum Spezifizieren einer Maximalmenge von zum Senden (31, 32, 33, 37a) der erzeugten Pakete an die Basisstation (2) erforderlichen Funkressourcen.
  4. Kommunikationssystem (1), umfassend: eine Mobilstation (3), und eine Basisstation (2), wobei die Mobilstation (3) einschließt: einen Sender (31, 32, 33, 37a), eingerichtet zum Senden von Paketen durch Verwenden der durch die Basisstation (2) zugewiesenen Funkressourcen; einen Puffer (33a), eingerichtet zum Speichern der durch den Sender (31, 32, 33, 37a) zu sendenden Pakete; und eine Paketmengenmeldungseinheit (31, 32, 33, 37a), eingerichtet zum Melden einer Menge an in dem Puffer (33a) gespeicherten Paketen an die Basisstation (2), und wobei die Basisstation (3) einschließt: eine Akquisitionseinheit (21, 22, 23, 25a), eingerichtet zum Akquirieren der Menge an gespeicherten Paketen von der Mobilstation (3); eine Funkressourcensteuerung (25b), eingerichtet zum Zuweisen von Prioritätsfunkressourcen, die vorzugsweise durch die Mobilstation (3) nutzbar sind, zu einem Funkkanal für die Mobilstation (3), und zum Zuweisen nutzbarer Funkressourcen, die durch die Mobilstation (3) zu benutzen zugelassen sind, von den Prioritätsfunkressourcen, zu der Mobilstation (3) durch Verwendung der Menge an durch die Akquisitionseinheit (21, 22, 23, 25a) akquirierten gespeicherten Pakete; und eine Ergebnismitteilungseinheit (21, 22, 23, 25a), eingerichtet zum Melden eines Ergebnisses der Zuweisung durch die Funkressourcensteuerung (25b) an die Mobilstation (3).
  5. Kommunikationsverfahren, umfassend: Zuweisen von vorzugsweise durch eine Mobilstation (3) nutzbaren Prioritätsfunkressourcen zu einem Funkkanal für die Mobilstation (3) durch eine Basisstation (2); Akquirieren einer Menge gespeicherter Pakete, die in einem Puffer (33a) der Mobilstation (3) zum Speichern der durch die Mobilstation (3) gesendeten Pakete gespeichert sind, von der Mobilstation (3) durch die Basisstation (2); Zuweisen nutzbarer Funkressourcen, deren Nutzung durch die Mobilstation (3) zugelassen ist, von den der Mobilstation zugewiesenen Prioritätsfunkressourcen durch Verwendung der akquirierten Menge gespeicherter Pakete durch die Basisstation (2); und Melden eines Ergebnisses der Zuweisung an die Mobilstation (3) durch die Basisstation (2).
  6. Kommunikationsverfahren nach Anspruch 5, wobei die Prioritätsfunkressourcen zugewiesen werden, wenn durch die Mobilstation (3) zu sendende Pakete darin erzeugt werden.
  7. Kommunikationsverfahren nach Anspruch 5, wobei die Prioritätsfunkressourcen neu zugewiesen werden wenn die nutzbaren Funkressourcen für eine gewisse Dauer nicht benutzt werden.
  8. Kommunikationsverfahren nach Anspruch 5, wobei Funkressourcen auf dem Funkkanal, welche Funkressourcen nicht als nutzbare Funkressourcen zugewiesen worden sind, als offen nutzbare Funkressourcen in Sendepaketen mit niedriger Sendepriorität eingestellt werden.
  9. Basisstation (2), umfassend: eine Akquisitionseinheit (21, 22, 23, 25a), eingerichtet zum Akquirieren einer Menge an gespeicherten Paketen von einer Mobilstation (3), welche Pakete in einem Puffer zum Speichern der durch die Mobilstation (3) zu sendenden Pakete gespeichert sind; eine Funkressourcensteuerung (25b), eingerichtet zum Zuweisen von Prioritätsfunkressourcen, die vorzugsweise durch die Mobilstation (3) zu verwenden sind, zu einem Funkkanal für die Mobilstation (3), und zum Zuweisen nutzbarer Funkressourcen, die die Mobilstation (3) benutzen darf, von den der Mobilstation (3) zugewiesenen Prioritätsfunkressourcen unter Verwendung der Menge an gespeicherten Paketen, die durch die Akquisitionseinheit (21, 22, 23, 25a) akquiriert sind; und eine Ergebnismeldungseinheit (21, 22, 23, 25a) zum Melden eines Ergebnisses der Zuweisung durch die Funkressourcensteuerung zu der Mobilstation (3).
  10. Basisstation (2) nach Anspruch 9, wobei die Funkressourcensteuerung (25b) eingerichtet ist zum Zuweisen der nutzbaren Funkressourcen in Übereinstimmung mit der Menge an durch die Akquisitionseinheit (21, 22, 23, 25a) akquirierten gespeicherten Pakete.
  11. Basisstation (2) nach Anspruch 9, wobei die Funkressourcensteuerung (25b) ferner eingerichtet ist, um Schwankungen der Menge an gespeicherten Paketen unter Verwendung der Menge davon, die durch die Akquisitionseinheit (21, 22, 23, 25a) akquiriert worden ist, zu erhalten, und um die nutzbaren Funkressourcen in Übereinstimmung mit den Schwankungen zuzuweisen.
  12. Basisstation (2) nach Anspruch 9, wobei die Funkressourcensteuerung (25b) eingerichtet ist, um Schwankungen der Menge an gespeicherten Paketen unter Verwendung der durch die Akquisitionseinheit (21, 22, 23, 25a) akquirierten Menge davon zu erhalten, und die nutzbaren Funkressourcen in Übereinstimmung mit den Schwankungen und der Menge an gespeicherten Paketen zuzuweisen.
  13. Basisstation (2) nach Anspruch 9, wobei die Akquisitionseinheit (21, 22, 23, 25a) ferner eingerichtet ist zum Akquirieren der Menge an gespeicherten Paketen, wenn die Mobilstation (3) die Pakete zu der Basisstation (2) sendet.
  14. Basisstation (2) nach Anspruch 9, wobei die Akquisitionseinheit (21, 22, 23, 25a) eingerichtet ist, um von der Mobilstation (3) periodisch die Menge an gespeicherten Paketen zu erhalten.
  15. Basisstation (2) nach Anspruch 9, wobei die Funkressourcensteuerung (25b) eingerichtet ist zum Zuweisen der Prioritätsfunkressourcen, wenn durch die Mobilstation (3) zu sendende Pakete darin erzeugt werden.
  16. Basisstation (2) nach Anspruch 9, wobei die Funkressourcensteuerung (25b) eingerichtet ist zum Neu-Zuweisen der Prioritätsfunkressourcen, wenn die nutzbaren Funkressourcen für eine gewisse Dauer nicht benutzt worden sind.
  17. Basisstation (2) nach Anspruch 9, wobei die Funkressourcensteuerung (25b) ferner eingerichtet ist, um Funkressourcen auf dem Funkkanal, welche Funkressourcen nicht als nutzbare Funkressourcen zugewiesen worden sind, als offen nutzbare Funkressourcen in Sendepaketen mit niedriger Sendepriorität festzulegen.
  18. Funkressourcensteuerausrüstung (25), wobei die Funkressourcensteuerausrüstung (25) eingerichtet ist zum Zuweisen von Prioritätsfunkressourcen, die vorzugsweise durch eine Mobilstation (3) nutzbar sind, zu einem Funkkanal für die Mobilstation (3), und zum Zuweisen nutzbarer Funkressourcen, die zur Benutzung durch die Funkstation (3) zugelassen sind, aus den der Mobilstation (3) zugewiesenen Prioritätsfunkressourcen durch Verwendung einer Menge von in einem Puffer (33a) der Mobilstation (3) zum Speichern von durch die Mobilstation (3) gesendeten Paketen gespeicherten Paketen.
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