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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Vakuumablagerung von Schaltkreisen
auf ein thermoplastisches Material. In einem ihrer Aspekte betrifft
die Erfindung die Vakuumablagerung von Schaltkreisen für Anwendungen
in der Fahrzeugtechnik. In einem weiteren Aspekt betrifft die Erfindung
ein Fahrzeuglampengehäuse,
das eine durch Vakuumablagerung aufgebrachte Schaltung enthält. In einem
weiteren Aspekt betrifft die Erfindung ein Fahrzeuglampengehäuse mit
vakuumabgelagerten Schaltkreisen, die Leuchtdioden speisen. In einem
weiteren Aspekt betrifft die Erfindung ein Fahrzeuglampengehäuse mit vakuumabgelagerten
Schaltkreisen, die austauschbare Glühlampen speisen.
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Beschreibung des Standes der
Technik
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Es
ist bereits bekannt, Schaltungsplatinen durch Vakuumablagerung im
mikroskopischen Maßstab
zu erzeugen. Bei diesem Verfahren wird die mikroskopische Vakuumablagerung
durch einen fokussierten Elektronenstrahl erreicht, mit dem Leiterbahnen
auf der Schaltungsplatine erzeugt werden. Jede Leiterbahn wird auf
der Schaltungsplatine mit einer Dicke von nur wenigen Angströmeinheiten
entwickelt, um eine Schaltung vorzusehen, die die sehr schwachen
Ströme
führt,
welche für
die Schaltungsplatine benötigt
werden.
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Ein
größer angelegtes
Vakuumablagerungsverfahren ist bei der Erzeugung reflexionsfähiger Flächen bekannt,
wie sie in einem Lampengehäuse verwendet
werden, um eine Reflexionsfläche
für eine Glühlampe herzustellen,
deren Licht durch eine das Lampengehäuse abschließende Linse
hindurch projiziert wird, so dass es von andern Fahrzeugfahrern erkannt
wird. Eine solche großformatige
Vakuumablagerung wird in einer Vakuumkammer erzeugt. Lampengehäuse, auf
die die reflexionsfähige
Schicht aufzubringen ist, werden physikalisch maskiert und an einem
Chromtarget vorbeigeführt,
das eine hohe Spannung führt,
wodurch Chromteilchen dieses Target verlassen und in das Kunststoffmaterial
des Lampengehäuses
eingebettet werden. Dieser Prozess erzeugt eine Chromschicht mit
einer Dicke von 200 bis 400 Angströmeinheiten auf nicht maskierten
Teilen des Lampengehäuses.
Das so reflexionsfähig
gemachte Lampengehäuse
wird dann mit einer lichtdurchlässigen
Linse und mit elektrischen Schaltkreisen sowie Glühlampen
versehen, wie es in der Technik bekannt ist. Solche vorbekannten
Lampengehäuse
gibt es in verschiedensten Formen.
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In 1 ist
ein Beispiel eines vorbekannten Lampengehäuses dargestellt, dieses Gehäuse 10 hat
eine Innenfläche 12,
die üblicherweise
mit einem reflexionsfähigen
Material beschichtet ist. Es hat ferner eine Anzahl Öffnungen 14 zum
Einsetzen von Lampen 16 von der Rückseite des Gehäuses 10 her. Der
vordere Teil des Gehäuses 10 ist
durch eine lichtdurchlässige
Linse 18 abgeschlossen, diese hat üblicherweise Bereiche unterschiedlicher
Farbe, was von der Funktion der Lampe 16 abhängt, die
das Licht durch diesen Teil der Linse 18 projiziert. Die
einzelnen Lampen 16 werden über einen Kabelsatz 17 gespeist,
der mit jeder Lampe 16 verbunden ist.
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2 und 3 zeigen
weitere vorbekannte Ausführungen,
bei denen die Lampen 16 jeweils in einer austauschbaren
Fassung 22 gehalten sind, und bei Einsetzen der Fassung 22 in
die Öffnungen
des Gehäuses
werden die Lampen 16 elektrisch mit einer flexiblen gedruckten
Schaltung 24 verbunden, wie es 2 zeigt.
Bei dem in 3 gezeigten Fall werden sie
mit einem gestanzten metallenen Leiterstrang 26 verbunden.
Die gedruckte Schaltung 24 oder der gestanzte metallene
Leiterstrang 26 ist mit dem elektrischen System des Fahrzeugs
elektrisch verbunden, wodurch ein Stromkreis geschlossen wird. Jede
der vorbekannten Ausführungen
nach 2 und 3 erfordert zusätzliche
Zwischenstücke 28, 30, 32 zum Befestigen
und Einpassen der Lampen in das Gehäuse 10.
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4 zeigt
eine weitere Ausführungsform
eines vorbekannten Lampengehäuses 40,
das eine Anzahl Leuchtdioden (LED) 42 aufnimmt, welche
in einer Rastfassung 44 sitzen, die versetzte Elemente 46 zur
Anpassung an die Kontur des Gehäuses 40 hat.
Die Vorderseite des Gehäuses 40 ist
durch eine Linse 48 abgedeckt.
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Bei
einer weiteren, in 5 dargestellten Ausführungsform
trägt ein
Gehäuse 50 eine
gedruckte Schaltungsplatine 52 mit einer Anzahl LEDs 54, ein
Reflektor bedeckt die gedruckte Schaltungsplatine 52, und
die LEDs 54 ragen durch ihn hindurch. Eine an der Vorderseite
des Gehäuses 50 befestigte Linse 58 verschließt das Gehäuse 50 und
hält die Schaltungsplatine 52 sowie
den Reflektor 56 fest.
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Jedes
dieser vorbekannten Lampengehäuse hat
seine Nachteile. Das Kabelsatz-Lampengehäuse (1) hat hohe
Stückkosten,
Grenzen der mechanischen Abmessungen und ist bei der Herstellung und
beim Einbau arbeitsintensiv. Der flexible Schaltungsträger (2)
kann kostspielig sein, und das Befestigen der flexiblen Schaltung
an dem Gehäuse sowie
die mechanische Integrität
des elektrischen Anschlusses an das Gehäuse sind einschränkende Faktoren.
Weitere Nachteile dieser Anordnung bestehen in Wartungskosten, Werkzeugkosten
und Installationskosten. Das Gehäuse
mit dem metallenen Leiterstrang (3) hat Nachteile
hoher Werkzeugkosten, Handhabungskosten, Abdichtungs- und Installationskosten.
Der flache LED-Metallrahmen (4) hat einen
hohen Stückpreis,
Entwurfsgrenzen der ebenen Ausführung,
begrenzte Zuliefermöglichkeiten und
ist auf die LED-Formen beschränkt.
Die gedruckte LED-Schaltungsanordnung (5) hat einen
hohen Stückpreis,
ist auf die ebene Ausführung
beschränkt,
hat hohe Installationskosten und eignet sich wiederum nur für den Einsatz
von LEDs.
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Es
wäre vorteilhaft,
ein Lampengehäuse
vorzusehen, das die Nachteile des Standes der Technik vermeidet
und hierzu für
den Einsatz von LEDs sowie der bisherigen Glühlampen oder anderer verfügbarer Lampentechnologien
geeignet wäre.
Außerdem
sollte es zum Abgeben von Licht unterschiedlicher Farben, insbesondere
weißen
Lichtes geeignet und hinsichtlich Raumbedarf sowie Installationskosten
effizient sein.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines leitfähigen Lampengehäuses nach
Anspruch 1 sowie ein Lampengehäuse
nach Anspruch 14. In einem ihrer Aspekte betrifft die Erfindung
die Vakuumablagerung einer Schaltung für die Anwendung in der Fahrzeugtechnik.
In einem weiteren Aspekt betrifft die Erfindung ein Fahrzeuglampengehäuse, das
eine durch Vakuumablagerung aufgebrachte Schaltung enthält. In einem
weiteren Aspekt betrifft die Erfindung ein Fahrzeuglampengehäuse mit
Vakuumablagerung einer Schaltung zum Speisen von Leuchtdioden. In
einem weiteren Aspekt betrifft die Erfindung ein Fahrzeuglampengehäuse mit
Vakuumablagerung einer Schaltung zum Speisen wechselbarer Glühlampen.
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In
einer besonderen Anwendung des Verfahrens der Vakuumablagerung von
Schaltkreisen nach der Erfindung kann diese auf ein Fahrzeuglampengehäuse angewendet
werden, bei dem die Lampen mit dem elektrischen System des Fahrzeugs über eine elektrische
Schaltung verbunden sind, die in die Oberfläche des Lampengehäuse durch
direktes Metallisieren der Schaltkreise auf das Lampengehäuse, beispielsweise
durch Vakuumablagerung, eingebettet ist. In einem ihrer Aspekte
sieht die Erfindung das Metallisieren der Schaltkreise an der Innenseite
des Gehäuses
zum direkten Anschliessen mehrerer Leuchtdioden vor, die das Licht
aus dem Lampengehäuse
abstrahlen. In einem weiteren Aspekt enthält das Gehäuse Öffnungen zur auswechselbaren
Aufnahme von Glühlampen
oder anderen konventionellen Lampen, die elektrisch mit der in das
Gehäuse eingebetteten
elektrischen Schaltung verbunden sind. In einem weiteren Aspekt
ist die in das Gehäuse eingebettete
elektrische Schaltung mit dem elektrischen System des Fahrzeugs
an einer einzigen Stelle elektrisch verbunden.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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In
den Zeichnungen ist:
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1 eine
vorbekannte Lampenanordnung mit einem Gehäuse, einer Linse und verschiedenen Lichtquellen,
die über
einen Kabelsatz mit dem elektrischen System eines Fahrzeugs verbunden
sind;
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2 eine
vorbekannte Lampenanordnung mit einem Gehäuse, einer Linse und verschiedenen Lichtquellen,
die über
eine flexible Schaltung mit dem elektrischen System eines Fahrzeugs
verbunden sind;
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3 eine
vorbekannte Lampenanordnung mit einem Gehäuse, einer Linse und verschiedenen Lichtquellen,
die über
eine gestanzte Metallschaltung mit dem elektrischen System eines
Fahrzeugs verbunden sind;
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4 eine
vorbekannte Lampenanordnung mit einem Gehäuse, einer Linse und verschiedenen Lichtquellen,
die über
LED-Rastfassungen
mit dem elektrischen System eines Fahrzeugs verbunden sind;
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5 eine
vorbekannte Lampenanordnung mit einem Gehäuse, einer Linse und verschiedenen Lichtquellen,
die über
gedruckte LED-Schaltungsanordnungen mit dem elektrischen System
eines Fahrzeugs verbunden sind;
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6 eine
perspektivische Explosionsdarstellung der direkten erfindungsgemässen Metallisierung
einer Schaltung auf ein Kunststoff-Fahrzeuglampengehäuse;
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6A eine
vergrößerte Darstellung
einer LED, die auf die Schaltung nach 6 aufgesetzt
ist;
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7 eine
weitere Ausführungsform
der direkten erfindungsgemässen
Metallisierung einer Schaltung auf ein Kunststoff-Fahrzeuglampengehäuse;
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8 eine
perspektivische Rückansicht
eines Lampengehäuses
mit komplizierter Topografie vor dem direkten Aufbringen einer Schaltung;
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9 das
Aufbringen einer Maske auf das Lampengehäuse nach 8 gemäß der Erfindung;
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10 das
Metallisieren des Lampengehäuses
nach 8 und 9 mit aufgebrachter Maske;
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11 das
Lampengehäuse
nach 8 bis 10 mit aufgebrachter Schaltung
und entfernter Maske;
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12 eine perspektivische Vorderansicht des
Lampengehäuses
nach 6 mit komplizierter Topografie vor dem direkten
Aufbringen einer Schaltung;
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13 das Aufbringen einer Maske auf das in 12 gezeigte Lampengehäuse gemäß der Erfindung;
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14 das Metallisieren des Lampengehäuses nach 12 und 13 mit
aufgebrachter Maske; und
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15 das Lampengehäuse nach 12 bis 14 mit aufgebrachter Schaltung und entfernter Maske.
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Beschreibung des vorzugsweisen
Ausführungsbeispiels
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
beginnt mit einem Kunststoffsubstrat. Ein Beispiel dafür ist ein
spritzgussgefertigtes Kunststoffgehäuse mit geeigneten Spurbereichen
zum Aufbringen der Schaltung, wobei scharfe Ecken beseitigt sind,
um ein vollständiges,
kontinuierliches und gleichmäßiges Aufbringen
der Schaltungsbahn auf die Topografie des Gehäuses zu erlauben. Das Gehäuse wird
in eine Maske eingesetzt. Die Maske bedeckt den größten Teil
des Gehäuses
und lässt
nur die Bereiche frei, in denen eine Kupfer- oder andere metallische
Ablagerung bei dem Vakuumprozess eingebettet oder aufbeschichtet
wird. Das maskierte Teil wird dann in eine Vakuumkammer eingesetzt.
Die Kammer wird aktiviert, es wird ein Vakuum in ihr erzeugt, und
die Ablagerung beginnt. Ein "Target" in der Kammer wird elektrisch
aufgeladen und bewirkt das Freisetzen von Metallteilchen in das
Vakuum. Die Metallteilchen bombardieren die freiliegenden Bereiche
des Kunststoffsubstrats und werden in dessen Oberfläche eingebettet.
Die Metallteilchen bilden eine metallene Schicht auf dem Kunststoffteil,
bis die gewünschte Bahndicke
erreicht ist. Es hat sich gezeigt, dass das Metall wie z. B. Kupfer
beim Ablagern auf dem Kunststoffteil die gewünschte Leitfähigkeit
erreicht, wenn seine Dicke einen Wert von 1 bis 4 Mikron (oder 1000 bis
4000 Angström)
erreicht. Diese erhöhte
Dicke der Vakuumablagerung erhöht
die Leitfähigkeit
der aufgebrachten Schaltungsbahnen, so dass diese den Strom für die beabsichtigte
Anwendung führen
können.
Das Teil kann dann aus der Vakuumkammer entnommen und für seinen
Endzweck weiterverarbeitet werden.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in 6 in einer Lampenanordnung 100 gezeigt,
bei der eine direkte Metallisierung der Lampenschaltung auf ein
Lampengehäuse 110 vorgenommen
wurde ("Sprühschaltung" 120). Die
Anordnung 100 enthält ferner
mehrere Leuchtdioden (LEDs) 130 und eine Linse 140.
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Das
Lampengehäuse 110 hat
eine äußere oder
rückwärtige Fläche 112 und
eine Innenfläche 114.
Das Gehäuse 110 ist
in mehrere Abteilungen 116 unterteilt, wobei die Innenfläche 114 einer
jeden Abteilung 116 allgemein konkave Form hat.
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Die
Sprühschaltung 120 ist
auf die Innenfläche 114 des
Gehäuses 110 nach
einem von verschiedenen bekannten Verfahren der Vakuumablagerung aufgebracht,
beispielsweise durch Sputtern, Kathodenzerstäubung oder E-Strahltechnologien.
Anderer Variationen oder Abänderungen
dieser Methoden, wie sie bekannt sind, ermöglichen das Ablagern der Sprühschaltung 120 an
dem Gehäuse 110,
das gewählte
Verfahren muss aber unter Optimierung des gesamten Herstellprozesses zum
Ergebnis führen, insbesondere
was die Zykluszeiten bei der Herstellkette betrifft, wie die für das Gehäuse 110 erforderliche
Formungszeit. Die Sprühschaltung 120 wird
auf die Innenfläche 114 des
Gehäuses 110 aufgebracht, wobei
sie in die Abteilungen 116 des Gehäuses 110 eingebracht
wird. Die LEDs 130 werden dann in die Schaltung 120 in
den Abteilungen 116 des Gehäuses 110 eingesetzt,
wozu ein übliches
automatisches Bestückungssystem
dient. Die LEDs 130 werden direkt auf die Oberflächenkontur
der Innenfläche 114 des Gehäuses 110 aufgesetzt
(siehe 6A). Sie werden dann angelötet, wozu
bekannte Verfahren wie Konvektions-Reflow, Infrarot-Reflow, Silber-Epoxy oder das Standard-Schwall-Löten für ebene
Durchkontaktierungssysteme angewendet werden. In einem vorzugsweisen
Prozess werden die LEDs 130 vor dem Löten durch Aufbringen eines
Klebstoffs in dem automatischen Bestückungssystem an ihrer Position
gehalten. Die Sprühschaltung 120 wird
mit dem elektrischen System des Fahrzeugs über die Rückseite 112 des Gehäuses 110 mit
einem einzigen üblichen
Leitungsverbinder (nicht dargestellt) verbunden.
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Nach
dem Anordnen der LEDs 130 in der Sprühschaltung 120 an
der Innenfläche 114 des
Gehäuses 110 wird
die Linse 140 mit dem Lampengehäuse 110 dichtend verbunden,
wobei die Abteilungen 116 verschlossen werden und so das
Eintreten von Schmutz oder Feuchtigkeit verhindert wird.
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Die
Anordnung 100 bietet somit eine einheitliche, dicht verschlossene
Vorrichtung zum Einsetzen in ein Fahrzeug mit einfachen mechanischen
Verbindungselementen zum physikalischen Befestigen an dem Fahrzeug
und einem einzigen raum- und arbeitseffizienten elektrischen Verbinder zum
Anschluss an das elektrische System des Fahrzeugs.
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Ein
weiteres Ausführungsbeispiel
einer Lampenanordnung 200 nach der Erfindung ist in 7 dargestellt.
Diese Anordnung 200 hat ein Gehäuse 210, eine Sprühschaltung 220,
eine Sprühdichtung 225 und
mehrere Lampen 230 sowie Fassungen 235.
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Das
Gehäuse 210 hat
eine Rückseite 212 und
eine Innenfläche
(nicht dargestellt) mit einer reflexionsfähigen Beschichtung, ist in
Abteilungen unterteilt und durch eine Linse (nicht dargestellt)
dicht verschlossen. Das Gehäuse 210 enthält ferner
mehrere profilierte Öffnungen 214 zu
den Abteilungen. Das Gehäuse
wird zum Aufbringen der Sprühschaltung 220 auf
die Rückseite 212 in
derselben Weise wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung
vorbereitet, d. h. es wird eine Maske auf die Rückseite 212 des Gehäuses 210 aufgebracht,
und diese Anordnung dann in eine Vakuum-Ablagerungskammer eingegeben.
In dieser werden Metallteilchen in die freiliegende Rückseite 212 des
Gehäuses 210 an
Stellen eingebettet, an denen die Maske das Gehäuse 210 nicht abdeckt.
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Die
Sprühschaltung 220 bietet
an jeder profilierten Öffnung 214 des
Gehäuses 210 zwei
Anschlüsse 222, 224,
die jeweils mit der Lampe 230 verbunden werden und damit
einen Stromkreis zum Zuführen
elektrischer Energie zu der Lampe 230 schliessen. Nach
dem Aufbringen der Sprühschaltung 220 auf
die Rückseite 212 des
Gehäuses 210 wird
unter Anwendung konventioneller Beschichtungsverfahren für gedruckte
Schaltungen eine Sprühschicht 225 auf
die Rückseite 212 zum
elektrischen Isolieren und Schützen
der Sprühschaltung 220 aufgebracht.
Es ist auch günstig,
eine Schutzschicht auf die Schaltung als weiteren Schritt der Vakuummetallisierung
aufzubringen, während
das Lampengehäuse 210 noch
in der Vakuum-Metallisierungskammer ist. Die Anschlüsse 222, 224 müssen freiliegen,
um den elektrischen Anschluss der Lampen 230 zu ermöglichen.
Die Sprühschaltung 220 enthält ferner
einen Einzelanschluss 226 zum Verbinden mit dem elektrischen
System des Fahrzeugs über
einen einzelnen konventionellen elektrischen Verbinder und zugehörige Leitungen
(nicht dargestellt).
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Die
Lampenanordnung 200 bildet eine einteilige Vorrichtung
zum Einbauen in ein Fahrzeug und zum Verbinden mit dem elektrischen
System des Fahrzeugs über
einen einzelnen Verbinder mit Leitung über den Anschluss 226.
Vor oder nach dem Einbauen der Lampenanordnung 200 in ein
Fahrzeug können
die Lampen 230 und die Fassungen 235 in das Gehäuse 210 eingesetzt
werden. Die Fassungen 235 sind so ausgebildet, dass sie
die Lampen 230 wechselbar aufnehmen, sie physikalisch festhalten
und eine elektrische Verbindung zwischen den Lampen 230 und
der Sprühschaltung 220 erzeugen, wie
es in der Technik allgemein bekannt ist. Die Fassungen 235 sind
ferner so ausgebildet, dass sie in die profilierten Öffnungen 214 des
Gehäuses 210 passen,
so dass sie beim Einsetzen in eine Öffnung 214 und anschließenden Verdrehen
mechanisch mit der Öffnung 214 verriegelt
werden und die Lampe 230 in dem Gehäuse 210 festhalten.
Gleichzeitig wird beim Drehen der Fassung 235 in der profilierten Öffnung 214 eine
elektrische Verbindung zu den Anschlüssen 222, 224 hergestellt,
wie es bereits bekannt ist. Die Lampe 230 ist auch deshalb
elektrisch mit dem Anschluss 222, 224 verbunden,
wodurch ein elektrischer Stromkreis über die Lampe 230 geschlossen wird.
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Die
Anordnung 200 bietet daher den Vorteil einer Einheit, die
in ein Gehäuse
unter Anwendung üblicher
mechanischer Befestigungselemente eingebaut und mit dem elektrischen
System des Fahrzeugs über
einen einzigen gemeinsamen elektrischen Verbinder mit Leitung verbunden
werden kann, wodurch sich ein vereinfachter und arbeitsparender
Einbau ergibt. Ein Wechsel schadhafter Lampen 230 erfolgt
durch Entfernen aus dem Gehäuse 210 mittels
Drehen der Fassung 235 in der profilierten Öffnung 214,
Entfernen der Fassung 235 und der Lampe 230 aus
dem Gehäuse 210 und
Entfernen sowie Ersetzen der Lampe 230 und anschließendes Einbauen
in das Gehäuse 210.
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8 bis 11 zeigen
Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens
für ein
weiteres Ausführungsbeispiel
einer Lampenanordnung 300 mit einem Lampengehäuse 310,
das durch an sich bekanntes Spritzgussformen hergestellt ist.
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Wie 8 zeigt,
hat das Lampengehäuse 310 eine
Rückseite 312,
eine Anzahl profilierter Öffnungen 314 und
einen Anschluss 326, an dem die aufzubringende Sprühschaltung
mit dem elektrischen System eines Fahrzeugs verbunden wird.
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9 zeigt
eine Maske 340, die an der Rückseite 312 des Lampengehäuses 310 befestigt wird.
Die Maske 340 enthält
ein genaues Muster der Öffnungen 342 in
Koordination zur Rückseite 312 des Lampengehäuses und
insbesondere zu den profilierten Öffnungen 314 und dem
Anschluss 326 des Lampengehäuses 310. Wenn die
Maske 340 an der Rückseite 312 des
Lampengehäuses 310 befestigt wird,
deckt sie gesamte Rückseite 312 mit
Ausnahme derjenigen Teile ab, die durch die Öffnungen 342 freiliegen.
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10 zeigt
das Lampengehäuse 312 mit angebrachter
Maske 340, wie es in eine Vakuum-Metallisierungskammer
eingesetzt wird. Ein Vakuum wird in der Kammer erzeugt, und es wird
ein Metallisierungs- oder Sputtering-Target 350 elektrisch
gespeist, so dass Metallteilchen 352 von seiner Oberfläche abgegeben
werden. Wenn die Metallteilchen 352 das maskierte Lampengehäuse 310 treffen,
werden sie auf den freiliegenden Teilen des Lampengehäuses 310 durch
die Öffnungen 342 der
Maske 340 hindurch abgelagert. Dieses Metallisierungsverfahren wird
ausgeführt,
bis eine ausreichende Schicht der Metallteilchen 352 auf
dem Lampengehäuse 310 abgelagert
ist, um eine elektrische Schaltung zu erzeugen, die die zu erwartende
Strombelastung aushält.
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Nach
dem Entnehmen aus der Vakuum-Metallisierungskammer wird, wie 11 zeigt,
die Maske 340 entfernt, so dass die Rückseite 312 des Lampengehäuses 310 freiliegt.
Die Metallteilchen 352 des Vakuum-Metallisierungsprozesses haben, wie 11 zeigt,
Leiterbahnen 320 auf der Rückseite 312 des Lampengehäuses 310 erzeugt,
und diese Leiterbahnen 320 verbinden jede profilierte Öffnung 314 des
Lampengehäuses 310 mit
dem Anschluss 326 zum elektrischen Verbinden mit dem elektrischen
System des Fahrzeugs. Nach dem Aufbringen der Leiterbahnen 320 auf
das Lampengehäuse 310 wird
eine Sprühschicht,
wie für
das vorhergehende Beispiel beschrieben, auf das Lampengehäuse 310 aufgebracht,
um die Leiterbahnen 320 zu schützen.
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12 bis 15 zeigen
für das
Ausführungsbeispiel
nach 6 ein ähnliches
Verfahren wie das in 8 bis 11 gezeigte,
wobei 12 das Lampengehäuse 110 vor
dem Aufbringen der Sprühschaltung
zeigt. In 13 ist eine Maske 440 auf
das Gehäuse 110 aufgebracht.
Diese enthält
mehrere Öffnungen 442.
In 14 wird das Gehäuse 110 mit aufgebrachter
Maske 440 in eine Vakuum-Ablagerungskammer eingebracht,
in der ein Target 450 geladen wird und Metallteilchen 452 abgibt,
die auf den freiliegenden Teilen des Gehäuses 110 durch die Öffnungen 442 hindurch
abgelagert werden. 15 zeigt das Gehäuse 110 mit
eingebetteten Leiterbahnen 120 an seiner Vorderseite.
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Das
direkte Metallisieren einer Schaltung auf einer Kunststoffunterlage,
wie es die Erfindung vorsieht, bietet den Vorteil einer wirtschaftlicheren
Konstruktion, Anordnung und Installation. Ferner bietet sie für das Beispiel
der Fahrzeuglampengehäuse
einen kompakteren Aufbau durch Vermeiden externer, an einem Gehäuse zu montierender
Anordnungen, wodurch der für
das Gehäuse
im Fahrzeug benötigte Raum
größer wäre. Diese
Schaltungen und Anordnungen werden hingegen entsprechend der Gehäusekontur
direkt in das Gehäuse
eingeformt, wodurch der Raumbedarf minimiert wird und zusätzliche
Anordnungen an dem Gehäuse überflüssig sind.
Das Material für
das Gehäuse
muss natürlich
so gewählt werden,
dass seine Temperatureigenschaften den Temperatureigenschaften der
an ihm zu befestigenden elektrischen Komponenten entsprechen. Eine solche
Kompatibilität
vermeidet ein Schmelzen des Kunststoffgehäuses durch die Wärmeabgabe
der elektrischen Komponenten. Die Sprühschaltungen 120, 220, 320 müssen gleichfalls
so aufgebaut sein, dass sie die Strombelastungen durch die elektrischen
Komponenten aushalten.
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Idealerweise
ist die Zykluszeit der Vakuum-Ablagerungskammer kompatibel mit der
Zykluszeit anderer Einrichtungen in der Herstellkette wie der Formmaschine,
wodurch keine zusätzliche
Zykluszeit die Herstellkosten erhöht. Vorzugsweise kann eine
einzige Arbeitskraft die Formmaschine, z. B. eine Spritzpresse,
entladen und die Vakuumkammer mit dem maskierten Gehäuse beschicken.
Ferner wird in der Vakuumkammer vorzugsweise gleichzeitig die reflexionsfähige Schicht
und die Sprühschaltung
auf das Gehäuse
aufgebracht.
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Die
Erfindung wurde in Verbindung mit bestimmten speziellen Ausführungsformen
beschrieben. Es ist jedoch zu verstehen, dass diese Beschreibung
nur der Erläuterung
und nicht der Einschränkung
der Erfindung dient. Der Umfang der beigefügten Ansprüche sollte so breit ausgelegt
werden, wie es der Stand der Technik zulässt.