DE60223074T2 - Vorrichtung zur extrusion von dünnwandigen rohren - Google Patents

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Description

  • UMFELD DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich generell auf ein Gerät für die Herstellung eines dünnwandigen rohrförmigen Elements, das gut als implantierbare Prothese, welche zur Wiederherstellung und/oder dem Austausch oder anderer Behandlung von Gefäßdefekten verwendet wird, geeignet ist. Im Besonderen bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein Extrusionsgerät mit einer konzentrisch gelagerten Düse zur Extrusion von extrem dünnwandigen rohrförmigen Elementen, wobei ein solches Gerät eine Extrusionsmethode verwendet, die Deformation, Krümmung, Verunstaltung, Asymmetrie und andere Verformungen des von ihm hergestellten rohrförmigen Elements verhindert.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Extrusion erstreckt sich über eine Vielzahl von gut bekannten Prozessen mit der Besonderheit niedriger Fertigungsmittel- und Personalkosten, die die Extrusion zu einem begehrten Herstellungsprozess speziell für rohrförmige Profile macht. Während eines Extrusionsprozesses wird ein festes Polymer (z. B. Granulat, Chips, Perlen, Pulver und dergleichen) generell durch einen Transportbereich zu einer rotierenden Schraube oder Extrusionsröhre durch einen Füllapparat oder Fülltrichter geführt. Plastik wird langsam erwärmt, wenn es in Richtung einer Düse gedrückt wird und wird dadurch zu einer homogenen Schmelze, welche anschließend durch die Düse zur Formung einer fortlaufenden Form gezwungen wird. Einmal abgekühlt wird die Extrusion geschnitten und in die gewünschte Länge und Konfiguration gebracht.
  • Kolbenextrusion ist eine spezifische Extrusionsmethode, die Druck-Sinterung zur kontinuierlichen Herstellung von Profilen aus hoch-molekular-gewichtigen Polymeren benutzt. Ein Kolben drückt eine vorgeformte Masse von polymerem Material, so wie vorkomprimiertes Pulver, in eine (typischerweise erhitzte) Düse mit dem gewünschten Querschnitt. Die einzelnen Partikel der Masse sintern durch die Effekte von Temperatur und Druck zur Erzeugung eines Extrudats zusammen.
  • Das Erreichen eines erwünscht dünnen Rohres ist wegen der Einschränkungen der konventionellen Extrusionsprozesse beeinträchtigt. Es ist das Beibehalten einer einheitlichen Wandstärke während des Extrusionsprozesses und die Bereitstellung von großzügigen Radien, die den Fluss der Mischung durch die Düse verbessern und die damit verbundenen Spannungen reduzieren, gewünscht, dabei sollen die Kosten signifikant reduziert und die Festigkeit des Produktes verbessert werden. Zum Beispiel hilft die Aufrechterhaltung der Einheitlichkeit der Wandstärke bei der Beibehaltung der maximalen Laufgeschwindigkeit des Extruders und der Geradheit der Teile. Die extrudierten Teile werden aber nur vom Metall der Düse zurückgehalten, sie neigen daher dazu, sich nach unten zu bewegen oder nach unten zu senken und beeinträchtigen die Gleichheit des Produktes. Obwohl es relativ einfach ist, die physikalischen und mechanischen Eigenschaften des Materials den Leistungsanforderungen anzupassen, bleibt es trotzdem schwierig, dünnwandige Elemente aufgrund der flexiblen Eigenschaft des resultierenden extrudierten Produktes zu verarbeiten.
  • Zusätzlich stößt man während der Extrusion auf ein allgemeines Problem der Abweichung in der Rohrdicke und der zentralen Abweichung während des Extrusionsprozesses. In einem Kolbenextrusionsgerät formt nicht nur die Düse das endgültige Extrudat, sondern es bestimmen auch die kombinierten Effekte von Druck und Temperatur die Qualität des Extrudats. Im Allgemeinen bestehen Extrusionsdüsen für Hohlprofile aus einer Extrusionsröhre, einem Dorn und einem Kolben. Bei der Extrusion von Hohlprofilen, wie Rohre, muss dichtes Pulver über zwei Oberflächen, d. h. die der Extrusionsröhre und die des Dorns, gleiten, dabei wird steigender Druck bei der Extrusion von Rohren des Standes der Technik (mit relativ dünnen Wänden von 2–3 mm Dicke) und ein Gegendruck durch die Reibung erzeugt. Die Extrusionsdrücke sind demnach für solche relativ dünnen Profile des Standes der Technik höher als diejenigen, die erfahrungsgemäß bei der Extrusion massive Profile oder von rohrförmigen Profilen mit zunehmender Wandstärke auftreten. Aufgrund dessen gibt es beim Extrudieren von Materialien das inhärente Risiko, die obere Druckgrenze des Pulvers zu überschreiten und Stückbildung zu erhalten, vor allem während des Abkühlens, wenn das Extrudat auf dem Dorn schrumpft. Außerdem werden die kritischen Komponenten der Extrusionseinrichtung (wie z. B. Dorn, Extrusionsröhre, Düse) mit hohen Kräften und Drücken, welche eine Relativbewegung zwischen den Komponenten verursachen, beansprucht. Diese Relativbewegung verursacht typischerweise eine etwas außermittige, exzentrische Ausrichtung, welche bei der Extrusion von relativ dickwandigen rohrförmigen Elementen annehmbar ist. Jedoch kann bei dünnwandigen Strukturen der exzentrische Versatz dazu führen, dass unzureichend Material zu einem Teil oder Teilen des resultierenden Extrudats geführt wird. Folglich können Wandteile, die inakzeptabel zu dünn sind und/oder die Unstetigkeiten enthalten, entstehen. Deshalb ist die kontinuierliche Aufrechterhaltung der Ausrichtung der Schlüsselelemente der Extrusion bei der Formung von dünnwandigen Elementen kritisch.
  • Ein geeignetes Material welches weitgehend bei Extrusionsanwendungen, auch bei der Kolbenextrusion, verwendet wird, ist Polytetrafluorethylen (PTFE). PTFE zeigt kalten Fluss, ändert die Größe bei der Zuführung von Druck sogar bei Zimmertemperatur. PTFE kann aus einem Harzpulver gemischt mit einem flüssigen Gleitmittel oder aus einer konventionellen Paste extrudiert werden. Wenn richtig durchgeführt, weist PTFE bessere Eigenschaften auf, die Fluorpolymerharze inhärent sind, wie nichtalternde Charakteristik, chemische Beständigkeit, Hitzeresistenz, Belastbarkeit und Elastizität, geringer Reibungswert, vernachlässigbare Feuchtigkeitsaufnahme, bessere Beständigkeit gegen Verformung unter Last und minimales Nachgeben, wenn in Stangenform. Über PTFE hinaus sind die meisten polymeren Materialen, einschließlich aber nicht begrenzt auf Polyethylen mit hoher oder geringer Dichte, starres und biegsames Polyvinylchlorid, Polypropylen, Polyurethan, thermoplastischer Gummi, Acryl, Celluloseacetobutyrat, Polycarbonat, Polyethersulfon und Polyphenylensulfid, zur Extrusion geeignet.
  • Eine Technik zur Formung von PTFE-Rohren ist die Verwendung eines Nassfließpasten-Extrusionsprozesses. Der Pastenextrusionsprozess liefert ein „grünes Rohr", das dann sekundären Schritten unterworfen wird, wie Erhitzen, Dehnen und Sintern, um ein gedehntes PTFE-Rohr (ePTFE) mit durchlässiger Verbindung und Faserstruktur zu liefern. Das grüne Rohr, das beim Pastenextrusionsprozess des Standes der Technik erzeugt wird, hat eine relativ dicke Wand und einen geringen Innendurchmesser, und das resultierende ePTFE-Rohr weist eine relativ dicke Wandstärke auf. Es ist der Wunsch, gesunde dünnwandige Rohre mit dünnerer Wand, als der Stand der Technik liefert, zu erhalten. Es ist im Besonderen gewünscht, dünnwandige grüne PTFE-Rohre und ePTFE-Rohre zu erhalten, welche in medizinischen Anwendungen, wie mit Transplantaten und Stent-/Implantaten, verwendet werden können.
  • Es ist daher anzustreben, einen Mechanismus und eine zugehörige Methode zur wiederholten und vorhersehbaren Produktion eines gestreckten rohrförmigen Elements mit sehr dünner Wandstärke bereitzustellen. Solch ein Element ist der Verwendung in einer Vielzahl von Anwendungen förderlich, bei denen anhaltende Durchgängigkeit des Rohres mit inhärenter Umfangsfestigkeit, ohne Kompromiss beim Bedarf nach minimaler Wandstärke einzugehen, ergänzt wird. US 4,861,256 und US 6,000,927 offenbaren ein Extrusionsgerät nach dem Oberbegriff der Ansprüche 1 und 8.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Es ist ein Vorteil der vorliegenden Erfindung, dünnwandige rohrförmige Elemente durch einen kostengünstigen und einfach durchzuführenden Extrusionsprozess herzustellen.
  • Es ist ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung, rohrförmige Elemente mit einer sehr dünnen, umlaufenden Wand gleicher Dicke zu extrudieren.
  • Es ist noch ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung, solche dünnwandigen rohrförmigen Elemente unter Bewahrung der strukturellen Integrität des Elementes zu extrudieren.
  • Es ist noch ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung, einen Prozess zur Extrusion von dünnwandigen rohrförmigen Elementen durch ein Gerät mit konzentrisch unterstützten Extrudierelementen auszuführen.
  • Zur effizienten Erzielung dieser und anderer Vorteile stellt die vorliegende Erfindung ein Extrusionsgerät zur Herstellung eines generell rohrförmigen Profils mit einer dünnwandigen Struktur, wie in den Ansprüchen 1 und 8 definiert, bereit. Das Gerät ist gut zum Extrudieren polymerer Zusammensetzungen, wie PTFE bei der Formung von Prothesen, geeignet.
  • Der Dorn ist flexibel geformt oder ist flexibel an die Führungsstange angeschlossen, so dass er relativ dazu beweglich ist. Als solcher hat der Dorn die Fähigkeit, sich während des Extrusionsprozesses zu justieren und zu zentrieren. Mit dem Kolben wird der Pressling durch die Düse und über den Dorn gedrückt, der Dorn ist in der Lage sich selbst als Reaktion auf den Druck des Presslings zu zentrieren, welcher relativ gleichmäßig um den Dorn herum anliegt. Der selbstzentrierende Effekt garantiert die korrekte Ausrichtung des Dorns relativ zur Düse, welche besonders kritisch bei der Formung von extrem dünnwandigen Rohren ist.
  • Im Betrieb wird ein Presslingsrohling aus dem gewählten polymeren Material in der Trommel an deren vorderen Ende platziert. Eine stetige Bewegung des Kolbens verursacht eine korrespondierende Bewegung des Stempels, wodurch Druck und Hitze am Rohling durch die Bewegung des Stempels durch die Bohrung um die Führungsstange herum, erzeugt werden. Der resultierende Druck und die Hitze bewirken, dass der Rohling zu einem fließfähigen Extrudat wird, welches eine Umfangsperipherie der Führungsstange und des Dorns durchläuft, um durch eine Ausgangsöffnung in der Düse ein resultierendes dünnwandiges rohrförmiges Profil zu liefern. Wegen der erfinderischen Anordnung wird das extrudierte Rohr mit einheitlicher Wandstärke geformt. Das Gerät der betreffenden Erfindung überwindet die Mängel des Standes der Technik und erlaubt, extrem dünnwandige rohrförmige Strukturen einheitlich zu extrudieren.
  • BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 und 2 zeigen Draufsicht und Seitenansicht des Extrusionsgerätes der vorliegenden Erfindung mit konzentrisch unterstützten Extrusionselementen darin.
  • 3 zeigt eine Perspektivansicht einer Anordnung der Extrusionsform, wie sie in Verbindung mit der betreffenden Erfindung verwendet wird.
  • 4 zeigt eine vergrößerte Ansicht einer Düse und eines Dorns, wie sie in Verbindung mit der betreffenden Erfindung verwendet werden.
  • 4A zeigt eine vergrößerte Schnittansicht einer Düse und eines Dorns, wie sie in Verbindung mit der betreffenden Erfindung verwendet werden.
  • 5 zeigt eine Seitenansicht eines Trägerelementes, wie es in Verbindung mit der betreffenden Erfindung verwendet wird.
  • 6(a) und 6(b) zeigen Schnittansichten der Führungsstange und der Trommel mit einer ringförmigen Lücke dazwischen.
  • 7 zeigt eine Schnittansicht eines rohrförmigen Einsatzes, welcher die extrudierten rohrförmigen Elemente, die in Verbindung mit der betreffenden Erfindung produziert werden, aufnimmt.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG EINER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNG
  • Die vorliegende Erfindung stellt ein Gerät zur Produktion von polymeren rohrförmigen Elementen, welche zur Verwendung als Gefäßtransplantate gut geeignet sind, bereit. Das Gerät der vorliegenden Erfindung erlaubt die Extrusion eines rohrförmigen Elementes mit einer extrem dünnen Wandstärke, welche den Durchlass durch gewundene Gefäßdurchgänge erleichtert. Das Gerät erreicht einheitliche Wandstärke bei einem rohrförmigen Element durch Einführung und Beibehaltung der axialen Ausrichtung eines Kolbens, der eine konzentrisch angeordnete Führungsstange darin hat, mit einer in konzentrischer Relation zur Führungsstange unterstützten Düse.
  • Mit Bezug auf die Zeichnungen, in denen gleiche Elemente identisch nummeriert sind, kann die Konfiguration und der Betrieb der vorliegenden Erfindung beschrieben werden.
  • Speziell stellt die vorliegende Erfindung, mit Bezug zu 1 und 2, einen Extruder 10 zur Extrusion eines Presslings (d. h. Rohling) aus polymerem Material zu einem dünnwandigen rohrförmigen Element bereit. Die Wahl des Rohmaterials ist ein wesentlicher Faktor, der das endgültig extrudierte Produkt beeinflusst, und es gibt bestimmte Anforderungen an das Rohmaterial, welche für eine Optimierung der Extrusion erfüllt sein sollten. Solche Anforderungen schließen, sind aber nicht beschränkt auf, gute freie Fließfähigkeit, hohe Packungsdichte und granulare Stabilität und Härte, die für die Anwendung geeignet sind, ein. Wünschenswerte Materialien, welche diese Anforderungen erfüllen, schließen hoch-molekular gewichtige Polymere wie Fluorpolymere insbesondere Polytretrafluorethylen (PTFE), welches geringe Wasserabsorption, reduzierte Reibung und einfache Sterilisation aufweisen, ein. Obwohl sich hier auf PTFE bezogen wird, ist es selbstverständlich, dass jede beliebige polymere Verbindung eingesetzt werden kann, die mit dem Betrieb der vorliegenden Erfindung kompatibel ist.
  • Der Extruder 10 hat eine Extrusionspresswerkzeuganordnung 12 (in 3 separat dargestellt) die ein Gerüst für die effektive konzentrische Unterstützung der dabei erforderlichen Extruderelemente bereitstellt. Anordnung 12, mit einem vorderen Ende 12a und einem hinteren Ende 12b, besteht allgemein aus einer Reihe von Platten, einschließlich der feststehenden Platten 14 und 18 und der Vorschubplatte 16. Die Platten 14 und 18 sind miteinander in einer räumlichen Ausrichtung durch eine Vielzahl von primären Trägerelementen 19 gesichert.
  • Wie in den Zeichnungen zu sehen, werden vier der Trägerelemente 19 genutzt, wobei andere Anzahlen verwendet werden können. Es ist bevorzugt, dass die Platten 14, 18 generell rechteckig sind und dass die Trägerelemente 19 in den Öffnungen 14a, 18a, die in der Nähe der Ecken der Platten 14 bzw. 18 sind, gesichert sind. Vorzugsweise sind die Trägerelemente 19 in die Platten 14, 18, wie unten näher beschrieben, eingelassen. Mit dieser Anordnung kann eine starke perimetrische Unterstützung für die Platten 14, 18 bereitgestellt werden, wodurch die Platten 14, 18 in einer gewünscht parallelen Anordnung gehalten werden.
  • Die Vorschubplatte 16 ist mit Öffnungen 16a geformt und ist in gleitendem Eingriff auf den zentralen Körperabschnitten 19a der Trägerelemente 19 angeordnet, wobei die entsprechenden zentralen Körperabschnitte 19a durch die Öffnungen 16a verlaufen. Wie Fachleuten bekannt ist, können Gleitlager B in den Öffnungen 16a zur Unterstützung der Gleitbewegung befestigt sein. Es ist entscheidend, die Parallelität zwischen der Vorschubplatte 16 und den Platten 14, 18 beizubehalten. Daher ist es gewünscht, dass die Gleitlager B einen relativ geringen Abstand zu den Trägerelementen 19 bereitstellen, somit wird Verwinden der Platte 16 während der Bewegung verringert und Parallelität beibehalten.
  • Jede der Platten 14, 16 und 18 enthält des Weiteren eine zentrale Öffnung 14b, 16b bzw. 18b darin, die den Durchlass für die Extruderelemente aufnehmen. Die Platten 14, 16 und 18 sind in besonderem Maße in paralleler Ausrichtung gekoppelt, so dass sie die korrespondierende parallele Ausrichtung dazwischen zur Beibehaltung der Konzentrizität der Extruderelemente während des ganzen Extrusionszyklus gewährleisten.
  • Eine Frontextruderplatte 20, die gleichermaßen eine Vielzahl von Öffnungen 20a enthält, die die Aufnahme der korrespondierenden sekundären Trägerelemente 23 ermöglichen, ist auch bereitgestellt. Die Platte 20 enthält auch eine zentrale Öffnung 20b, die den Durchlass für die Extruderelemente, wie nachstehend weiter beschrieben, aufnimmt. Sekundäre Trägerelemente 23 sind in gleicher Weise wie die Trägerelemente 20 geformt und sind an der Platte 20 und der Platte 16 durch eingelassene Verbindungen, die eine parallele Anordnung, wie ebenfalls nachstehend beschrieben, zueinander beibehalten, gesichert. Die Trägerelemente 23 stellen nicht nur die Unterstützung für die Platte 20 bereit, sondern gewährleisten auch die parallele Anordnung der Platte 20 und der Platten 14, 16, 18 und behalten die koaxiale Ausrichtung der Öffnungen 14b, 16b, 18b und 20b bei.
  • Mit Bezug besonders auf die 1 und 2, kann eine bevorzugte Konfiguration der konzentrischen Extruderelemente beschrieben werden. Die Öffnung 14b der Platte 14 nimmt einen freien Bereich einer eingesetzten Führungsstange 26 auf. Die Führungsstange 26 ist ein gestrecktes, generell zylindrisches Element, das eine Länge der Anordnung 12 in konzentrischer Relation mit der Öffnung 14b durchläuft. Die Führungsstange 26 wird mindestens teilweise in derartiger Relation von der Führungsstangenbuchse 28, die ringförmig in die Öffnung 16b der Vorschubplatte 16 eingelassen ist, gehalten. Die Führungsstange 26 ist vorzugsweise hohl, kann aber auch massiv geformt sein.
  • Die Führungsstange 26 erstreckt sich linear in konzentrischer Relation durch die Öffnung 16b, um koaxial im rohrförmigen Kolben 30 und insbesondere in einer entlang einer longitudinalen Achse davon bestimmten Bohrung 31 angeordnet zu sein. Der Kolben 30 zusammen mit der Führungsstange 26 erstreckt sich in koaxialer Relation durch eine gestreckte Trommel 34, die eine Bohrung 36 darin hat. Die Kolbenbuchse 32, die an der Rückseite 18c der Platte 18 anliegend positioniert ist, begrenzt eine Peripherie des Kolbens 30, um die koaxiale Relation des Kolbens 30 relativ zur Trommel 34 beizubehalten.
  • Der Kolben 30 ist mit dem Stempel 38, der auch innerhalb der Bohrung 36 angeordnet ist, gekoppelt. Ein ringförmiges Kontaktelement 39 ist auf dem Kolben 30 befestigt und an den Stempel 38 anliegend angeordnet, um zusätzlich konzentrische Unterstützung für die Führungsstange 26 in Relation zum Kolben 30 und weiter in Relation zur Bohrung 36 während eines Extrusionsbetriebes bereitzustellen. Das Kontaktelement 39 wirkt als ein Gleitlager zwischen der Trommel 34 und der Führungsstange 26, das Unterstützung für die Führungsstange 26 bereitstellt. Es gibt enge Verbindung zwischen der Führungsstange 26, dem Kontaktelement 39 und der Trommel 34.
  • Wie in den 1 und 2 gezeigt und insbesondere in der vergrößerten Ansicht der 4 dargestellt, ist eine Düse-Haltende Manschette 40 mit einer Öffnung 40a darin ringförmig über die Düse 42 und einen vorderen Bereich der Trommel 34 derart angeordnet, dass die Manschette 40 die Düse 42 relativ zur Trommel 34 konzentrisch unterstützt. Im Besonderen enthält die Düse-Haltende Manschette 40 abgestufte Abschnitte 40A, 40B, 40C von abnehmenden Durchmessern. Der abgestufte Abschnitt 40A ist geformt, um den vorderen Bereich der Trommel 34 aufzunehmen, so dass die Düse-Haltende Manschette 40 konzentrisch dazu ausgerichtet ist. Der abgestufte Abschnitt 40B ist geformt, um das vergrößerte Ende 42A der Düse 42 aufzunehmen, wobei der abgestufte Abschnitt 40C dazu geformt ist, um den Durchlass durch den Extrusionsausgang 42B der Düse 42 hindurch zu erlauben. Das feste Verhältnis der abgestuften Abschnitte 40A, 40B, 40C erlaubt der Düse 42, konzentrisch mit der Trommel 34 ausgerichtet zu sein, und stellt eine Haltekraft, die die relative Bewegung zwischen der Düse 42 und der Trommel 34 minimiert, bereit. Als eine weitere Verbesserung kann sich eine Positionierungsmanschette 80 vom vergrößerten Ende 42 erstrecken, welche so geformt ist, dass sie mit einer Positionierungsauflage 82 am vorderen Bereich der Trommel 34 zusammenwirkt. Die abgestuften Abschnitte 40A, 40B, 40C und das Zusammenwirken der Positionierungsmanschette 80 und der Positionierungsauflage 82 stellen ferner nicht nur die exakte Ausrichtung zwischen der Düse 42 und der Trommel 34, sondern auch zusätzliche Haltekraft zur Beibehaltung der exakten Ausrichtung zwischen der Düse 42 und der Trommel 34, bereit. Damit die Platzierung eines Presslings in der Trommel 34 ermöglicht wird, ist die Düse-Haltende Manschette 40 abnehmbar, vorzugsweise mit Schrauben, an der Platte 20 befestigt.
  • Mit Bezug auf 4A enthält die Düse 42 einen konischen Extrudatdurchlass 43, der in einer zylindrischen Extrudatausgangsöffnung 45 endet. Die Parameter der Ausgangsöffnung 45 werden von den gewünschten Dimensionen des zu formenden Extrudats bestimmt und werden teilweise vom Dorn 48, über welchen das polymere Extrudat auf Kompression durch den Kolben 30 fließt, definiert.
  • Ein Spitzenabschnitt der Führungsstange 26 kann den Dorn 48 definieren, wobei der Dorn 48 mit der Führungsstange 26 einheitlich geformt ist; oder besonders bevorzugt ist der Dorn 48 von der Führungsstange 26 abnehmbar geformt. Es kann gewünscht sein, eine einfache Demontage des Dorns 48, eine Wartung und/oder eine einfache Beladung eines Rohlingpresslings aus polymerem Material zu ermöglichen. Es ist bevorzugt, dass der Dorn 48 eine selbstzentrierende Charakteristik relativ zur Düse 42 hat.
  • In einer bevorzugten Ausführung, wie in 4A gezeigt, ist der Dorn 48 vorzugsweise aus mehreren Teilen 48A, 48B geformt, welche flexibel verbunden sind, um eine relative Bewegung dazwischen zu ermöglichen. Als nichteinschränkendes Beispiel ist der erste Teil 48A des Dorns 48 generell zylindrisch mit einem kugelförmigen Gelenkbereichselement 49A an einem Ende davon geformt. Der zweite Teil 48B ist mit einer Gelenkpfanne 49B geformt, die das kugelförmige Gelenkbereichselement 49A zu einer Kugelgelenksanordnung aufnimmt. Obwohl der zweite Teil 48B einen verjüngten Abschnitt 48C hat, welcher sich über die Gelenkpfanne 49B hinaus erstreckt, wodurch die Fähigkeit des ersten Teiles 48A zur Bewegung relativ zum zweiten Teil 48B gehemmt wird, erlaubt die flexible Verbindung des kugelförmigen Gelenkbereiches relative Bewegung zwischen dem ersten und zweiten Teil 48A, 48B. Der verjüngte Abschnitt 48C stellt einen gleichmäßigen Oberflächenübergang zwischen der Bohrung 36 und der Ausgangsöffnung 45 zur teilweisen Definition des Extrusionsdurchlasses 43 bereit. Es ist deshalb bevorzugt, dass alle Richtungsänderungen auf der Oberfläche des verjüngten Abschnitts 48C als abgerundete oder abgestufte Übergänge zur Vermeidung von scharfen Ecken oder Kanten definiert sind. Ähnlich sind die Übergänge im Durchlass 43 abgestuft oder abgerundet, um scharfe Ecken und Kanten zu vermeiden.
  • Es ist bevorzugt, dass der zweite Teil 48B starr auf der Führungsstange 26B (nicht in 4A dargestellt) montierbar ist. Dementsprechend kann sich der erste Teil 48A nicht nur zum zweiten Teil 48B sondern auch zur Führungsstange 26 relativ bewegen. Zur Erleichterung der Befestigung ist ein Gewindeschaft 70 geformt, der gewindeförmig in ein Gewinde auf der Innenseite der Führungsstange 26 eingreift. Es ist gewünscht, einen gleichmäßigen Übergang zwischen dem Dorn 48 und der Führungsstange 26 ohne Änderung des Durchmessers zu erreichen. Der Gewindeschaft 70 kann mit dem Dorn 48 einheitlich geformt sein, oder, wie in 4A dargestellt, in einer Schraubfassung 72 im Dorn 48 verschraubt sein.
  • Während der Anwendung reagiert der Dorn 48 auf das Extrudat, um sich selbst relativ zur Düse 42 zu zentrieren. Mit dem langsamen Pressen des Extrudats aus einem Pressling durch die Düse 42, wird das polymere Material um den ersten Teil 48A herum relativ gleichmäßig zugeführt. Wegen der stetigen und gleichmäßigen Zuführung des Materials drängt das polymere Material den ersten Teil 48A zur konzentrischen Ausrichtung relativ zur Düse 42. Es soll darauf hingewiesen werden, dass Anomalien (z. B. Klumpen, Blasen) im Extrudat sein können, welche den ersten Teil 48A beim Passieren zur Verursachung einer Fehlausrichtung drängen. Obwohl eine Anomalie eine mögliche Deformation, d. h. Unregelmäßigkeiten in der Wandstärke, im resultierenden Extrudat verursacht, zentriert sich der Dorn 48 nach Passieren der Anomalie wieder selbst. Wegen dieser selbstzentrierenden Eigenschaft können extrem dünnwandige Rohre mit Wandstärken von etwa 250 μm und weniger geformt werden. Der im Stand der Technik starr befestigte Dorn begrenzt die Dicke des Extrudats. Jede außermittige Ablenkung mit einem starr verbundenen Dorn resultiert aufgrund der starren Befestigung in einem durchgehend umgeeignet geformten Rohr (zum Beispiel exzentrische Wandformation). Weiterhin ist beim wiederholten Laden von Presslingen in einen Kolbenextruder eine selbstzentrierende Eigenschaft des Dorns 48 zur Korrektur von jeglicher Fehlausrichtung der Dornbefestigung besonders gewünscht.
  • Als eine Alternative kann der Dorn 48 einheitlich sein und auf die Führungsstange 26 mittels einer flexiblen Verbindung befestigt sein, um relativ zu dieser beweglich zu sein, wie in 4 schematisch dargestellt. Beispielsweise kann der Dorn 48 teilweise auf die Führungsstange 26 über den Schaft 70 geschraubt sein, wodurch die relative Bewegung zwischen Dorn 48 und Führungsstange 26 ermöglicht wird. Jede dem Fachmann bekannte Form der flexiblen Verbindung (zum Beispiel ein elastisches Gelenk, ein Federverbinder) kann benutzt werden.
  • Mit Bezug auf 1 können zur weiteren Verbesserung der sicheren Unterstützung der Platte 20 ferner tertiäre Trägerelemente 33 in der Nähe der Trommel 34 befestigt sein. Die tertiären Trägerelemente 33 sind vorzugsweise in die Platte 20 und die Platte 14, in ähnlicher Art und Weise wie die Trägerelemente 19, wie nachstehend beschrieben, eingelassen.
  • Die Stempelzylinder 35 sind befestigt an und erstrecken sich zwischen der Frontplatte 20 und der Platte 14, wobei die Antriebsstempel 37 innerhalb der Stempelzylinder 35 verschiebbar angeordnet sind. Die Schäfte 39 der Antriebsstempel 37 erstrecken sich von den Zylindern 35 und durch die Öffnungen 18d der Platten 18. Die Schäfte 39 sind in den Öffnungen 18d zur Verhinderung von Undichtigkeit der Zylinder 35 abgedichtet. Die Enden 41 der Schäfte 39 sind in die Vorschubplatte 16, in ähnlicher Art und Weise wie die Sicherung der Trägerelemente 19, wie nachfolgend beschrieben, eingelassen. Vorteilhaft ist, dass die Zylinder 35 zusammen mit den in die Vorschubplatte 16 eingelassenen Verbindungen der Anordnung 12 zusätzliche Stabilität zufügen.
  • Die Zylinder 35 sind mit beliebigem, dem Fachmann bekanntem Fließmittel, wie Hydraulikflüssigkeit oder Luft, gefüllt. Es ist bevorzugt, dass Hydraulikflüssigkeit verwendet wird, und dass sich die Flüssigkeit stetig und langsam in die Zylinder 35 füllt. Der Kolben 30 als solcher kann durch die Vorschubplatte 16 stetig in Richtung der Düse 42 getrieben werden.
  • Im Betrieb wird ein Kolbenextrusionsprozess im Extruder 10 durch Platzierung eines Rohlings oder Presslings einer polymeren Mischung (nicht dargestellt) in die Bohrung 36 der Trommel 34 eingeleitet. Um das Einbringen des Rohlings zu erleichtern, ist es bevorzugt, dass die Düse 42 von der Frontplatte 20 abnehmbar geformt ist. Der Rohling kann dann in die Trommel 34 eingesetzt werden. Die Antriebsbewegung (d. h. mittels der hydraulischen Wirkung der Antriebskolben 37) übertragen auf die Platte 16, treibt die Platte 16 entlang der Trägerelemente 19 in Richtung der Platte 18 voran, wodurch der Kolben 30 durch die Trommel 34 vorangetrieben wird. Der Vortrieb des Kolbens 30 bewirkt translatorische Bewegung des Kolbens 38 und des Kontaktelementes 39 entlang der Führungsstange 26 unter Beibehaltung der konzentrischen Ausrichtung der Führungsstange 26 mit dem Kolben 30, dem Dorn 48, dem Extrudatdurchlass 43 und der Ausgangsöffnung 45. Der weitere Vortrieb des Kolbens 30 übt Druck auf den polymeren Rohling aus, bis der Rohling ein fließfähiges Extrudat wird. Das Extrudat fließt durch den Extrudatdurchlass 43 und die Ausgangsöffnung 45 entlang einer gleichmäßigen äußeren Peripherie des Dorns 48, die dadurch das rohrförmige Profil bestimmt.
  • Wie angedeutet sind verschiedene Verbindungen im Extruder 10 mit Einlassungen ausgeführt. Um die eingelassenen Verbindungen zu beschreiben, wird ein Bezug zu den Verbindungen zwischen den Trägerelementen 19 und den Platten 14 und 18 hergestellt. Es ist selbstverständlich, dass die anderen eingelassenen Verbindungen (d. h. die der sekundären Trägerelemente 23, die der tertiären Trägerelemente 33, die der Stempelschäfte 39) bzgl. der Form und dem Aufbau in gleicher Art und Weise geformt sind. Mit Bezug auf die 5 ist jedes der Trägerelemente 19 mit dem zentralen Körperabschnitt 19a mit einem ersten Durchmesser D1 und die Endanteile 22, jeweils mit einem zweiten Durchmesser D2 kleiner als der Durchmesser D1, geformt. Als Ergebnis dieser Struktur sind ringförmige Flächen 25 an den Enden des zentralen Körperabschnitts 19a definiert, welche nach außen zeigen. Vorzugsweise sind die Flächen 25 generell flach und senkrecht zu einer zentralen longitudinalen Achse CA des Trägerelements 19 angeordnet. Entsprechend ist jede der Öffnungen 14a, 18a mit einem Abschnitt 27 mit einem ersten Durchmesser, einem ringförmigen Absatz 29 und einem Abschnitt 31 mit einem reduzierten Durchmesser geformt. Der Abschnitt 27 mit einem ersten Durchmesser ist mit einem Durchmesser D3 geformt, welcher gleich dem Durchmesser D1 plus einem minimalen Abstand δ ist, während der Abschnitt mit einem reduzierten Durchmesser mit einem Durchmesser D4 geformt ist, welcher gleich dem Durchmesser D2 plus einem minimalen Abstand δ' ist. Die Abstände δ, δ' sind so eingestellt, dass die Anordnung der Elemente ermöglicht wird, aber es ist bevorzugt, die Abstände, speziell den Abstand δ, minimal zu halten. Zum Beispiel ist mit dem Durchmesser D1 gleich 5,08 cm (+0,0013/–0,0000 cm) (2,0 inch (+0,0005/–0,0000 inch)), der Abstand δ gleich 0,0025 cm (+0,0013/–0,0000 cm) (0,001 inch (+0,0005/–0,0000 inch)) und somit der Durchmesser D3 nominell gleich 5,085 cm (2,002 inch), während mit dem Durchmesser D2 gleich 4,445 cm (+0,025/–0,025 cm) (1,75 inch (+0,01/–0,01 inch), der Abstand δ' 0,127 cm (+0,013/–0,013 cm) (0,05 inch (+0,005/–0,005 inch) ist, und somit der Durchmesser D4 nominell gleich 4,7 cm (1,85 inch) ist. Die Tendenz der Trägerelemente 19 zur Verschiebung ist eine Funktion der Abstände δ, δ' und vor allem eine Funktion des Abstandes δ'. Außerdem bestimmt das Ausmaß, in dem sich der zentrale Körperabschnitt 21 in den Abschnitt 27 mit einem ersten Durchmesser hinein erstreckt, nicht nur das Ausmaß, in welchem sich die Trägerelemente 19 verschieben können, sondern auch das Ausmaß, in welchem die Trägerelemente 19 vor Verkrümmung (d. h. verursacht laterale Biegung des zentralen Körperabschnitts 19a) bewahrt werden. Es ist bevorzugt, dass sich der zentrale Körperabschnitt 19a mit einer Länge I in die Platte erstreckt, mit der Länge I mindestens 33,3% der Dicke T der Platte (z. B. ist I mindestens 2,54 cm (1 inch), wenn T 7,62 cm (3 inch) ist). Alle eingelassenen Verbindungen sind mit den gleichen dimensionalen Verhältnissen geformt. Es ist weiterhin bevorzugt, dass der Absatz 29 generell flach und senkrecht zu einer zentralen Achse CA' der entsprechenden Öffnung 14a, 18a angeordnet ist.
  • Zur Sicherung der Trägerelemente 19 an den Platten 14, 18 sind die ringförmigen Flächen 25 in Bindung mit den Absätzen 29 gepresst, mit den Abschnitten 27 mit einem ersten Durchmesser, die die zentralen Körperabschnitte 19a teilweise aufnehmen und mit den Endabschnitten 22, die sich durch und aus den Abschnitten 31 mit einem reduzierten Durchmesser erstrecken. Die Lagerbindung der Trägerelemente 19 mit den Öffnungen 14a, 18a, speziell an der Grenzfläche Fläche 25/Absatz 29 und der Grenzfläche zentraler Körperabschnitt 21/Abschnitt 27 mit einem ersten Durchmesser, beschränkt die relative Bewegung zwischen den Teilen, einschließlich möglicher Verkrümmung der Trägerelemente 19. Zur Erleichterung der Sicherung der Trägerelemente 19 an den Platten 14, 18 sind die Endabschnitte 22 zumindest teilweise mit Gewinde versehen, und Muttern N sind auf den Endabschnitten 22 befestigt. Jedes dem Fachmann bekannte Sicherungsmittel kann benutzt werden, um die Trägerelemente 19 an den Platten 14, 18 zu sichern.
  • Es ist weiterhin bevorzugt, dass jede der Platten 14, 16, 18 und die Platte 20 mit ausreichender Dicke geformt ist, um sich nicht relativ zu den Trägerelementen 19 zu verbiegen, zu verdrehen oder zu verschieben. Als eine beispielhafte Ausführung kann dies, mit den Platten oder der Platte gemacht aus AISI 1060 Stahl bei einer Dicke T von 7,62 cm (3 inch) erreicht werden.
  • Mit der vorliegenden Erfindung können extrem dünnwandige rohrförmige Strukturen, mit einer gewünschten Wandstärke geringer als oder gleich etwa 250 μm und der longitudinalen Dehnbarkeit bis zu Werten größer als oder gleich 1000%, erreicht werden. Die vorliegende Erfindung ist in der Lage, extrudierte dünnwandige Elemente zu erreichen, welche (in einem gekühlten Zustand) nicht vollständig selbsttragend sind. Wegen der starren Befestigung der Platte 20 mit den Platten 14, 16, 18 ist die Bewegung der Führungsstange 26 während der Extrusion beschränkt, wodurch sich der Dorn 48 relativ zur Düse 42 exakt selbst zentrieren lässt, wobei das resultierende Extrudat durchgehend gleichmäßig wird (d. h. gleichmäßige Wandstärke) sogar bei solch geringen Wandstärken von weniger als oder etwa 250 μm. Speziell die Führungsstange 26 ist an verschiedenen Punkten, einschließlich der Platte 14, der Vorschubplatte 16 und des Kontaktelements 39, entlang ihrer axialen Länge zur Beibehaltung ihrer Position zwanghaft gehalten. Als ein Ergebnis davon wird, wie in den 6(a) und 6(b) dargestellt, eine ringförmige Lücke 100 zwischen der Führungsstange 26 und der Trommel 34 mit konstant gleichen Dimensionen beibehalten. Folglich ist der Dorn 48 konzentrisch relativ zur Düse 42 ausgerichtet. Mit der Führungsstange 26 in der korrekt ausgerichteten Position zwanghaft gehalten, hat der Dorn 48 einen fixen Referenzpunkt, relativ zu dem die selbstzentrierende Funktion wirkt. Wie mit gestrichelten Linien in den 6(a) und 6(b) dargestellt, wenn sich irgendeines der Trägerelemente (19; 23; 33) relativ zu der Platte/den Platten verschieben kann und/oder verbiegen kann, dann wird es relative Bewegung zwischen der Führungsstange 26 und der Trommel 34 geben, wobei die Dimensionen der ringförmigen Lücke 100 beeinflusst werden. Die vorliegende Erfindung reduziert und/oder vermeidet in hohem Maße diese relative Bewegung.
  • Es ist wichtig anzumerken, dass die Führungsstange 26 nicht notwendigerweise zentral relativ zur Trommel 34 sein muss. Zum Beispiel kann ein Extrudat mit einem verdickten Wandanteil (d. h. einer exzentrischen Anordnung) erforderlich sein. Die vorliegende Erfindung kann auch bei dieser Anwendung benutzt werden. Vorteilhaft ist, dass der Extruder 10 eine starre Befestigung der Schlüsselelemente zur Ermöglichung einer gleichmäßigen Extrusion erlaubt – die Halterungsanordnung muss dabei nicht notwendigerweise zentral ein Element relativ zum anderen gehalten werden. Mit einer solchen Anordnung muss die selbstzentrierende Eigenschaft des Dorns 48 nicht benutzt werden.
  • Mit bestimmten polymeren Materialien, beispielsweise PTFE, fällt das rohrförmige Extrudat nach dem Austritt aus der Öffnung 45 zusammen, wenn es mit Dicken von 250 μm oder weniger extrudiert wird. Zur Überwindung dieses Problems ist die Spitze 48D des Dorns 48 offen und in Verbindung mit einem offenen Durchlass 48E, der sich durch den Dorn 48 erstreckt, geformt. Der Durchlass 48E ist durch alle Teile (beispielsweise den ersten Teil 48B und den zweiten Teil 48C) des Dorns 48 und jedes verbundenen Elements hindurch, wie zum Beispiel den Gewindeschaft 70, definiert. Ein stabiles Medium wird von der Spitze 48D in das Innere des Extrudats ausgestoßen, wodurch das Innere unter Druck setzt wird, was dadurch Unterstützung bereitstellt. Vorzugsweise ist die Führungsstange 26 hohl und erstreckt sich durch die Platte 18 so, dass eine Quelle mit komprimierter Luft (5,5–6,9 bar) (80–100 psig) daran angekoppelt werden kann. Das hohle Innere der Führungsstange 26 ist in Verbindung mit dem Durchlass 48E angeordnet, und die komprimierte Luft wird entlang der Führungsstange 26 und durch den Dorn 48 gedrängt.
  • Als weitere Verbesserung kann die Trommel 34 und/oder die Düse 42 durch Verwendung von konventionellen Techniken, wie zum Beispiel elektrische Drahtwiderstandheizelemente, erhitzt werden.
  • Das Extrusionsgerät 10 der vorliegenden Erfindung ist sehr gut zur Herstellung von Gefäßprothesen mit extrem dünnen Wänden geeignet, wofür ein Beispiel in 7 dargestellt ist. Wie in 7 offensichtlich, ist die Prothese 50 eine rohrförmige gefäßartige Leitung, die jeweils eine extrudierte innere Hülle 52 und eine extrudierte äußere PTFE-Hülle erzielt vom Extruder 10 hat. Jede Hülle 52, 54 hat eine wünschenswerte Dicke von weniger als oder etwa 200 μm (die Hüllen 52, 54 sind vorzugsweise aus gedehntem PTFE (ePTFE), welches aus dem ungedehnten „grünen” Rohr, extrudiert vom Extruder 10 der vorliegenden Erfindung, verarbeitet wird).
  • Ein illustrierendes Beispiel vom Betrieb des Extrusionsgerätes der vorliegenden Erfindung und des Verfahrens ist im Folgenden beispielhaft aufgeführt. Es ist hervorzuheben, dass die Werte lediglich ein Beispiel dafür sind, wie der vorliegende erfinderische Vorgang abgeschlossen werden kann, und dass diese Werte mit Blick auf die Materialauswahl, gewünschte Rohrdicke, Stempelgeschwindigkeit und ähnliche Faktoren, wie hier beschrieben, beeinflusst werden können. Es ist daher zu verstehen, dass einige oder alle Schritte in ihrer Abfolge und Dauer geändert werden können, um auf verschiedene Anwendungen angepasst zu werden.
  • Beispiel
  • Mit Bezug zur Extrusion von PTFE, wird ICI CD 123 Harz mit isopar G Gleitmittel im Gewichtsverhältnis von 15,5 bis 18 % isopar gemischt. Das Harz und das Gleitmittel werden in einem V-Mischer für etwa 15 Minuten bis zur Bildung einer Paste gemischt. Eine Presse, die die Paste zu einem Pressling (d. h. zylindrischen Rohlingen) zusammenpresst, wird mit etwa 100g Paste pro Pressling beladen. Die Paste wird durch hydraulischen Druck im Bereich von 6,9 (100 psi) bis zu 34,5 bar (500 psi) zu zylindrischen Presslingen zusammengepresst. Hitze kann während der Kompression im Bereich von etwa Zimmertemperatur bis etwa 52°C (125°F) zugeführt werden. Es ist bevorzugt, dass die Presslinge radial schmaler geformt sind als die Bohrung 36 der Trommel 34. Es ist wünschenswert, einen Abstand von 0,079 cm (0,03125") (gemessen am Durchmesser) zwischen dem Pressling und der Trommel 34 zu erreichen.
  • Nach der Entnahme der Presslinge aus der Presse werden die Presslinge in den Extruder 10 geladen und, wie oben beschrieben, zu einem axial-orientierten „grünen" PTFE-Rohr mit Wanddicken im Bereich von etwa 100 bis 250 Mikrometern geformt. Die hydraulischen Drücke, die während der Extrusion zugeführt werden, sind im Bereich zwischen 13,8 (200 psi) und 34,5 bar (500 psi). Der Druck, der durch den Stempel 38 den Presslingen zugeführt wird, ist im Bereich von etwa 55,2 (800 psig) bis 62,1 bar (900 psig). Das gewünschte Reduzierungsverhältnis (d. h. Verhältnis zwischen dem Querschnitt des Presslings zum Querschnitt des extrudierten Rohres) ist im Bereich von 125 bis 350. Während der Extrusion werden die Extruderdüse und die Trommel von etwa 25°C (77°F) auf etwa 52°C (125°F) erhitzt. Wenn das Extrudat die Extruderdüse verlässt, wird Luft mit 5,5 (80 psig) bis 6,9 bar (100 psig) in das Innere des Extrudats durch den Dorn eingespritzt, damit die Durchgängigkeit des Inneren beibehalten wird. Nach der Abnahme ist das Extrudat leicht gespannt und wird in Stücke mit vorher festgelegter Länge geschnitten, das Extrudat wird ab diesem Punkt als „feuchtes" grünes Rohr bezeichnet.
  • In Bezug auf den vorliegend erfundenen Extruder ist die konzentrische Ausrichtung des Dorns im statischen (d. h. kein Druck) und im dynamischen (d. h. Druckanwendung) Anteil des Extrusionszyklus zu erreichen. Die Ausrichtung des Dorns, der Düse, der Trommel und des Kolbens wird durch die parallele Ausrichtung der Platten, welche durch die Einlassung der Trägerelemente darin und die selbstzentrierende Eigenschaft des Dorns erreicht wird, beibehalten. Dünnwandige PTFE-Rohre sind dabei vom Extruder durchgehend erzielbar, so dass sich die Variabilität des entstehenden Produktes erhöht. Eine derartig vorhersehbare und gleichmäßige Produktion erhöht weiterhin die Herstellungsausbeute und erleichtert Montage, Wartung und Reinigung des Extrudergerätes zwischen den Extrusionszyklen.
  • Verschiedene Änderungen und Modifikationen können an der vorliegenden Erfindung vorgenommen werden. Es ist beabsichtigt, dass all diese Änderungen und Modifikationen innerhalb des Umfangs der Erfindung liegt, der durch die nachfolgenden Ansprüche gegeben ist.

Claims (11)

  1. Gerät (10) zum Extrudieren wenigstens eines rohrförmigen Elements, wobei das Gerät umfasst: eine Extruderdüse (42) mit einer hindurchlaufend gebildeten Öffnung (43); eine Trommel (34) mit einer Bohrung (36), die in Verbindung mit der Öffnung steht; dadurch gekennzeichnet, dass sich eine Führungsstange (26) durch die Bohrung hindurch erstreckt, und dass ein flexibler Dorn (48) an die Führungsstange angeschlossen ist, wobei wenigstens ein Bereich des Dorns relativ zu der Führungsstange beweglich ist.
  2. Gerät (10) nach Anspruch 1, wobei sich der Dorn (48) wenigstens teilweise in die Öffnung (43) der Extruderdüse (42) hinein erstreckt.
  3. Gerät (10) nach Anspruch 1, wobei der Dorn (48) einen ersten und einen zweiten Abschnitt umfasst, wobei der erste und der zweite Abschnitt flexibel miteinander verbunden sind.
  4. Gerät (10) nach Anspruch 3, wobei der erste und der zweite Abschnitt flexibel mittels eines Kugelgelenks miteinander verbunden sind, wobei der erste Abschnitt an einem Ende mit einem kugelförmigen Gelenkbereich gebildet ist, welcher kugelförmige Gelenkbereich zur Aufnahme in einer Pfanne angeordnet ist, welche in dem zweiten Bereich gebildet ist.
  5. Gerät (10) nach Anspruch 3, wobei der zweite Bereich an der Führungsstange (26) starr montierbar ist.
  6. Gerät (10) nach Anspruch 5, wobei der zweite Bereich durch Schrauben an der Führungsstange (26) montierbar ist.
  7. Gerät (10) nach Anspruch 2, wobei der Dorn (48) relativ zu der Öffnung (43) beweglich ist.
  8. Gerät (10) zum Extrudieren wenigstens eines rohrförmigen Elements, wobei das Gerät umfasst: eine Extruderdüse (42) mit einer hindurchlaufend gebildeten Öffnung (43); eine Trommel (34) mit einer Bohrung (36), die in Verbindung mit der Öffnung steht; dadurch gekennzeichnet, dass sich eine Führungsstange (26) durch die Bohrung hindurch erstreckt, und dass ein Dorn (48) flexibel an der Führungsstange derart angeschlossen ist, dass der Dorn relativ zu der Führungsstange beweglich ist.
  9. Gerät nach Anspruch 8, wobei sich der Dorn (48) wenigstens teilweise in die Öffnung (43) der Extruderdüse (42) hinein erstreckt.
  10. Gerät (10) nach Anspruch 8, wobei der Dorn (48) teilweise an die Führungsstange (26) geschraubt ist.
  11. Gerät (10) nach Anspruch 9, wobei der Dorn (48) relativ zu der Öffnung (43) beweglich ist.
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