DE60225452T3 - Wiederverschliessbarer absorbierender artikel - Google Patents

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Description

  • Hintergrund
  • Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein ein absorbierendes Kleidungsstück, das wieder befestigt werden kann, und insbesondere ein absorbierendes Kleidungsstück, das wieder befestigt werden kann und das ein mechanisches Haken-Befestigungselement aufweist, das in ein Stegelement eingreift.
  • Absorbierende Kleidungsstücke können in zahlreichen unterschiedlichen Formen gestaltet werden. Zum Beispiel können absorbierende Kleidungsstücke als hosenartige Schlupfkleidungsstücke oder als Windelprodukte gestaltet werden, die zwischen den Beinen hochgezogen und um die Hüfte mit verschiedenen Befestigungssystemen befestigt werden. Häufig sind bei der letztgenannten Konfiguration die Befestigungssysteme so gestaltet, dass es dem Benutzer möglich ist, verschiedene Befestigungsmittel abzulösen und wieder zu befestigen, um eim absorbierendes Kleidungsstück, das wieder befestigt werden kann, bereitzustellen. Zum Beispiel umfassen einige Befestigungssysteme eine oder mehrere Laschen, die an dem hinteren Abschnitt des Kleidungsstückes gesichert ist und die lösbar in einen vorderen Abschnitt des Kleidungsstückes eingreift.
  • Oft sind die Laschen mit einem mechanischen Hakensystem versehen, das in einen Stegabschnitt eingreift, der mit Schlaufenmaterial gestaltet ist. Herkömmliche Schlaufenmaterialien können jedoch relativ kostspielig in der Herstellung sein. Zusätzlich wird das Schlaufenmaterial üblicherweise als separater Flicken von Material ausgebildet, das an einer darunter liegenden Rückseitenplatte oder einer Körper-Bahn befestigt ist. Das zusätzliche Material sowie der Schritt des Einarbeitens des Flickens in das Kleidungsstück können die Gesamtkosten des Produktes erhöhen.
  • In anderen Kleidungsstücken kann der Stegabschnitt ein elastisches Element oder ein elastomeres Material umfassen, das Abschnitte des Stegabschnitt-Materials kräuseln kann und dabei die Möglichkeit des Verfangens in den Haken-Befestigungselementen erhöht. Solche Aspekte können die Masse oder das Volumen des Kleidungsstückes unter der Kleidung des Benutzers erhöhen und weiterhin zusätzliche Herstellungskosten aufgrund der Anforderungen an das zusätzliche elastische Material verursachen.
  • EP-A-0800808 beschreibt einen absorbierenden Artikel, der einen hochfesten Stegbereich in dem vorderen Hüftabschnitt aufweist, mit dem ein Befestigungselement in Kontakt gebracht wird, wenn der Artikel befestigt wird.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein absorbierendes Kleidungsstück bereitgestellt, das eine Körper-Bahn umfasst, die ein Vliesmaterial gemäß dem Anspruch 1 umfasst. Das Vliesmaterial ist ein Spunbond-Vliesmaterial, das ein Muster aus separaten verbundenen Bereichen aufweist. Die Körper-Bahn weist einen nicht elastischen Bereich auf. Ein Haken-Befestigungselement umfasst eine hochdichte Anordnung aus Haken mit einer Hakendichte von wenigstens 60 Haken pro Quadratzentimeter. Wenigstens ein Teil der Anordnung von Haken greift in das Vliesmaterial in dem nicht elastischen Bereich der Körper-Bahn ein.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung umfassen zwischen etwa 5% und 25% des Vliesmaterials den verbundenen Bereich. In einem anderen bevorzugten Ausführungsbeispiel hat das Vliesmaterial eine Flächenmasse von zwischen etwa 10 gm–2 (0,3 osy) und etwa 66 gm–2 (2,0 osy).
  • Das absorbierende Kleidungsstück umfasst eine vordere Körper-Bahn, die gegenüberliegende Seitenränder umfasst, und eine hintere Körper-Bahn, die gegenüberliegende Seitenränder umfasst, wobei die gegenüberliegenden Seitenränder der vorderen und der hinteren Körper-Bahn verbunden sind, um eine Seitennaht zu bilden. Ein Haken-Befestigungselement umfasst ein Tragelement, das an der vorderen Körper-Bahn vor der Seitennaht befestigt ist, und eine Vielzahl von Haken, wobei ein Teil der Vielzahl der Haken in Eingriff mit der vorderen Körper-Bahn steht.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst die vordere Körper-Bahn ein Paar Seitenabschnitte, die die gegenüberliegenden Seitenränder bilden, die an den gegenüberliegenden Seitenrändern der hinteren Körper-Bahn befestigt sind. Ein Stegelement erstreckt sich zwischen den Seitenabschnitten, wobei die Haken in Eingriff mit dem Stegelement stehen. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel werden die Seitenabschnitte anfangs aufbrechbar an den gegenüberliegenden Seiten des Stegelementes entlang jeweiliger Linien geringer Festigkeit befestigt.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die gesamte Dicke wenigstens einer Körper-Bahn ein Vliesmaterial. Die gesamte äußere körperseitige Oberfläche der Körper-Bahn ist aus dem gleichen Vliesmaterial gefertigt. In einem Ausführungsbeispiel besteht wenigstens eine Körper-Bahn aus zwei oder mehr Trägermaterialien oder Schichten eines Spunbond-Vliesmaterials, die miteinander verbunden sind. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel sind elastische Elemente zwischen den verbundenen Trägematerialien oder Schichten vorhanden. In alternativen Ausführungsbeispielen können die elastischen Elemente auf oder unter dem Material, entlang einer oder mehrerer Oberflächen, befestigt sein.
  • In einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung umfasst das absorbierende Kleidungsstück eine Körper-Bahn, die eine Länge aufweist, und ein Befestigungselement, das wenigstens zwei Eingriffabschnitte aufweist, die lösbar in die Körper-Bahn eingreifen. Ein jeder der Eingriffabschnitte weist eine Eingrifflänge auf, wobei die Summe der Eingrifflängen wenigstens etwa 20% der Länge der Körper-Bahn beträgt.
  • Die Körper-Bahn umfasst eine vordere Körper-Bahn. Eine hintere Körper-Bahn, die eine Länge aufweist, ist an der vorderen Körper-Bahn entlang einer Naht, die eine Länge aufweist, befestigt. Das Befestigungselement umfasst ein Trägerelement, das eine Länge aufweist. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel beträgt die Länge des Trägerelementes wenigstens etwa 50% der Länge der Naht. In einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel beträgt die Länge des Trägermaterials wenigstens etwa 50% der Länge der hinteren Körper-Bahn.
  • In einem weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren der Befestigung eines absorbierenden Kleidungsstückes an einem Benutzer bereitgestellt. In einem weiteren Aspekt wird ein Verfahren der Herstellung eines absorbierenden Kleidungsstückes bereitgestellt.
  • Die vorliegende Erfindung stellt wesentliche Vorteile gegenüber anderen absorbierenden Kleidungsstücken sowie Verfahren für die Nutzung und Herstellung derselben bereit. Zum Beispiel kann eine Körper-Bahn aus Vliesmaterial einer relativ geringen Flächenmasse hergestellt werden, wodurch ein Stegbereich für die Haken-Befestigungsmittel ohne die Notwendigkeit zusätzlichen Schlaufenmaterials bereitgestellt wird. Auf diese Weise kann das absorbierende Kleidungsstück kostengünstiger hergestellt werden. Zum Beispiel besteht die Körper-Bahn aus wenigstens einem Trägermaterial aus Vliesmaterial, welches relativ kostengünstig in der Herstellung ist und dennoch eine weiche und flexible Oberfläche bereitstellt, die in Kontakt mit dem Körper des Benutzers kommt. Zusätzlich können Abschnitte der Körper-Bahn ohne elastische Elemente hergestellt werden, um besseren Sitz für Benutzer von weniger voluminöser Statur zu bieten, wodurch die Gesamtkosten des Kleidungsstückes reduziert werden. Indem das absorbierende Kleidungsstück weiterhin wieder befestigt werden kann, kann es angewendet werden, ohne es wie ein hosenartiges Kleidungsstück an- oder auszuziehen. Zusätzlich kann das Kleidungsstück größer oder kleiner gemacht werden, indem lediglich die Positionierung der Befestigungselemente eingestellt wird.
  • Darüber hinaus kann in einer besonderen Anwendung, bei der das Kleidungsstück von Erwachsenen, zum Beispiel solchen mit gelegentlichen Inkontinenzproblemen, genutzt wird, das Befestigungssystem von dem Benutzer losgelöst und wiederholt befestigt werden, während das Kleidungsstück über einen längeren Zeitraum sauber bleibt. Gleichzeitig kann das Kleidungsstück anfangs wie ein hosenartiges Kleidungsstück angezogen werden, bevor die Linien geringer Festigkeit durchbrochen sind. Die in dieser Schrift offengelegten und beschriebenen Vliesmaterialien weisen keine Neigung zu Faserigkeit auf, und die Fasern weisen keine Neigung zum Ablösen von dem Kleidungsstück auf, wie es bei einigen Schlaufenmaterialien auftritt. Als solches stellt das Material einen Stegbereich bereit, der besonders geeignet für wiederholtes Eingreifen in die Haken-Befestigungselemente und insbesondere in Haken-Befestigungselemente hoher Dichte ist.
  • Zusätzlich ermöglicht das Befestigungselement mit seinen wenigstens zwei Eingriffsabschnitten, die lösbar in die Körper-Bahn eingreifen, dass der Benutzer sowohl den Hüftbereich als auch den Beinbereich der vorderen Körper-Bahn unabhängig kontrollieren kann, während es dem Benutzer auch einen hosenartigen Sitz bietet. Gleichzeitig kann der Benutzer wenigstens einen der Eingriffsabschnitte einstellen, ohne dass das Kleidungsstück geöffnet werden muss. Die Gesamtlänge der Eingriffsabschnitte kontrolliert einen größeren Bereich der Körper-Bahn. Gleichzeitig bietet das Trägerelement dem Benutzer Kontrolle über die Körper-Bahn.
  • Die vorliegende Erfindung, zusammen mit den weiteren Aufgaben und Vorteilen, wird unter Bezugnahme auf die folgende ausführliche Beschreibung in Verbindung mit den anhängenden Zeichnungen am besten verständlich werden.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Zahlreiche der in den Zeichnungen dargestellten Merkmale und Abmessungen und insbesondere die Darstellung der Schichtdicken und von ähnlichem sind zwecks Veranschaulichung und besserer Verständlichkeit und Übersichtlichkeit etwas übertrieben dargestellt.
  • 1 ist eine Vorderansicht eines Ausführungsbeispieles eines absorbierenden Kleidungsstückes in einer befestigten Anordnung.
  • 2 ist eine körperseitige Draufsicht eines Ausführungsbeispiels eines absorbierenden Kleidungsstückes in einer nicht befestigten, flachen Anordnung.
  • 3 ist eine körperseitige Draufsicht eines anderen Ausführungsbeispieles eines absorbierenden Kleidungsstückes in einer nicht befestigten, flachen Anordnung.
  • 4 ist eine auseinandergezogene Schnittdarstellung des absorbierenden Kleidungsstückes entlang der Linie 4-4 in 3.
  • 5 ist eine auseinandergezogene Schnittdarstellung des absorbierenden Kleidungsstückes entlang der Linie 5-5 in 3.
  • 6 ist eine auseinandergezogene Schnittdarstellung des absorbierenden Kleidungsstückes entlang der Linie 6-6 in 3.
  • 7 ist eine vergrößerte Draufsicht des Materials der vorderen Körper-Bahn.
  • 8 ist eine vergrößerte Seitenschnittdarstellung des Haken-Befestigungselementes, das in das Material der vorderen Körper-Bahn eingreift.
  • 9 ist eine Teilseitenansicht eines Befestigungssystems eines absorbierenden Kleidungsstückes, welches nicht zum Umfang der vorliegenden Erfindung gehört.
  • 10 ist eine Teilseitenansicht eines alternativen bevorzugten Ausführungsbeispieles eines Befestigungssystems eines absorbierenden Kleidungsstückes, welches nicht zum Umfang der vorliegenden Erfindung gehört.
  • 11 ist eine Teilseitenansicht eines alternativen bevorzugten Ausführungsbeispieles eines Befestigungssystems eines absorbierenden Kleidungsstückes.
  • 12 ist eine zweidimensionale Darstellung einer Oberfläche eines Spunbond-Vliesmaterials.
  • 13 ist eine dreidimensionale Darstellung der Oberfläche des in 2 gezeigten Spunbond-Vliesmaterials.
  • 14 ist eine zweidimensionale Darstellung einer Oberfläche des punktförmig nicht-gebondeten Vliesmaterials.
  • 15 ist eine dreidimensionale Darstellung der Oberfläche des in 14 gezeigten punktförmig nicht-gebondeten Vliesmaterials.
  • 16 ist eine BSE/HICON-Fotomontage eines Spunbond-Vliesmaterials bei einer Vergrößerung von 20X.
  • 17 ist eine BSE/HICON-Fotomontage eines punktförmig nicht-gebondeten Vliesmaterials.
  • Ausführliche Beschreibung der gegenwärtig bevorzugten Ausführungsbeispiele
  • Es ist zu beachten, dass sich der Ausdruck „längs” bei Verwendung in der vorliegenden Schrift auf die Länge oder die Längsrichtung und insbesondere auf die Richtung zwischen der Vorderseite und der Rückseite des Benutzers verlaufend bezieht. Der Ausdruck „seitlich” bedeutet bei Verwendung in dieser Schrift auf der Seite, befindlich, zu der Seite hin oder von Seite zu Seite eines Benutzers verlaufend und insbesondere in einer Richtung von der linken zu der rechten Seite eines Benutzers verlaufend und umgekehrt. Die Ausdrücke „obere/r/s”, „untere/r/s”, „innere/r/s” und „äußere/r/s” dienen bei Verwendung hierin der Bezeichnung der Richtung in Bezug auf den Benutzer, der ein absorbierendes Kleidungsstück über den Schrittbereich trägt, während sich die Ausdrücke „innen/innerhalb” und „außen/außerhalb” auf die Richtungen in Bezug auf eine Mittlere Linie 8 des Kleidungsstückes beziehen. Zum Beispiel beziehen sich die Ausdrücke „innere/r/s” und „obere/r/s” auf eine „Körperseite”, was die Seite bedeutet, die am nahesten an dem Körper des Benutzers befindlich ist, wohingegen sich die Ausdrücke „äußere/r/s” und „untere/r/s” auf eine „Kleidungsstück-Seite” beziehen.
  • Der Ausdruck „Körperseite” soll nicht als in Kontakt mit dem Körper des Benutzers ausgelegt werden, sondern bedeutet und bezeichnet vielmehr lediglich die Seite, die dem Körper des Benutzers zugewandt ist oder wäre, und zwar unabhängig davon, ob das absorbierende Kleidungsstück von dem Benutzer tatsächlich getragen wird, ob es Zwischenschichten zwischen der Komponente und dem Köper des Benutzers gibt oder geben kann. Analog dazu ist der Ausdruck „Kleidungsstück-Seite” nicht als in Kontakt mit den Kleidungsstücken des Benutzers auszulegen, sondern bedeutet lediglich die Seite, die von dem Körper des Benutzers abgewandt ist und daher äußeren Kleidungsstücken zugewandt ist, die von dem Benutzer getragen werden können, und zwar unabhängig davon, ob solche äußeren Kleidungsstücke tatsächlich getragen werden und ob es Zwischenschichten zwischen der Komponente und möglichen äußeren Kleidungsstücken gibt oder geben kann.
  • Unter Bezugnahme auf die 1 bis 6 umfasst ein absorbierendes Kleidungsstück 2 eine erste, vordere Körper-Bahn 4 und eine zweite, hintere Körper-Bahn 6. Die erste und die zweite Körper-Bahn weisen jeweils eine innere, körperseitige Oberfläche 10 und eine äußere, kleidungsstückseitige Oberfläche auf. Die erste, vordere Körper-Bahn 4 weist eine Länge (FPL) auf, die zwischen gegenüberliegenden ersten und zweiten Endbereichen 16 und 20 gemessen wird, wie in den 9 bis 11 gezeigt wird, und die kleiner ist als die Gesamtlänge des absorbierenden Kleidungsstückes. Analog dazu weist die zweite, hintere Körper-Bahn 6 eine Gesamtlänge (ROPL) auf, die zwischen dem ersten und dem zweiten Endbereich 14 und 18 gemessen wird, wie in den 2 und 3 gezeigt wird, und die ebenfalls kleiner ist als die Gesamtlänge des die Gesamtlänge des absorbierenden Kleidungsstückes. Eine jede der ersten und zweiten Körper-Bahn hat einen äußeren Rand 24, 28, der entlang des Außenumfanges der seitlich gegenüberliegenden Seitenabschnitte der ersten und der zweiten Körper-Bahn ausgebildet ist. Der äußere Rand der zweiten Körper-Bahn 6 weist eine Länge (RPL) auf, die vorzugsweise die gleiche Länge (FPL) der vorderen Körper-Bahn aufweist. Es ist zu beachten, dass die Außenränder der vorderen und der hinteren Körper-Bahn von unterschiedlicher Länge sein können.
  • Wie in den 2 und 3 gezeigt wird, umfasst die zweite Körper-Bahn auch gegenüberliegende angeschrägte Ränder 26. Die ersten Endbereiche 14, 16 der ersten und der zweiten Körper-Bahn sind in Längsrichtung beabstandet, um eine Öffnung 34 dazwischen in dem Schrittbereich des Kleidungsstückes auszubilden, während die zweiten Endbereiche 20, 18 der ersten und der zweiten Körper-Bahn einen vorderen beziehungsweise hinteren Hüftrand bilden.
  • Unter Bezugnahme auf die 1 bis 6 sind ein oder mehrere, vorzugsweise eine Vielzahl von, das heißt wenigstens zwei oder mehr, sich seitlich erstreckende elastische Elemente 36 an einer jeden der ersten und zweiten Körper-Bahn entlang der Randbereiche 20, 18 befestigt. Vorzugsweise sind eine Vielzahl von sich seitlich erstreckenden elastischen Elementen in Längsrichtung über im Wesentlichen die gesamte Länge des Hüftabschnittes der hinteren Körper-Bahn 6 beabstandet, wenngleich sie auch über eine geringere Länge beabstandet sein können. In verschiedenen bevorzugten Ausführungsbeispielen ist wenigstens ein sich seitlich erstreckendes elastisches Element und sind vorzugsweise zwischen etwa 16 und 21 sich seitlich erstreckende Elemente in Längsrichtung über die Länge der Körper-Bahn beabstandet. In einem Ausführungsbeispiel sind die elastischen Elemente zum Beispiel um etwa 0,25 Zoll voneinander beabstandet. Es ist zu beachten, dass in einem alternativen Ausführungsbeispiel ein oder mehrere separate Hüftbänder mit oder ohne elastische Elemente an der hinteren und/oder der vorderen Körper-Bahn befestigt werden kann, vorzugsweise entlang der oberen Endbereiche derselben.
  • Die vordere Körper-Bahn weist einen „nicht elastisch gemachten” Bereich 17 auf, in dem es keine sich seitlich erstreckenden elastischen Elemente oder andere elastische oder elastomere Stützelemente gibt, die darin eingearbeitet sind oder einen Teil der Dicke oder des Querschnittes der Körper-Bahn in diesem Bereich ausmachen, so dass das Material gekräuselt werden kann. Vorzugsweise erstrecken sich ein oder mehrere elastische Elemente 36 seitlich entlang des äußeren Endrandes 20 und sind in Längsrichtung entlang eines etwa ein Zoll breiten Abschnittes der vorderen Körper-Bahn beabstandet. In diesem Ausführungsbeispiel ist der nicht elastisch gemachte Bereich 17 zwischen den elastischen Elementen 36, die sich entlang des oberen Hüftabschnittes erstrecken, und den elastischen Elementen 38, die sich entlang des unteren Endbereiches erstrecken, der die Beinöffnung bildet, ausgebildet. In verschiedenen Ausführungsbeispielen ist wenigstens ein elastisches Element und sind vorzugsweise von etwa vier bis elf elastische Elemente entlang des oberen Hüftabschnittes der vorderen Körper-Bahn beabstandet. Ein oder mehrere elastische Bein-Elemente 38 können entlang der inneren Endbereiche der Körper-Bahnen 4, 6 befestigt sein, sowie ein absorbierender Verbundwerkstoff 50, um eine Dichtung mit dem Bein des Benutzers auszubilden.
  • Weiterhin soll der Ausdruck „nicht elastisch gemacht” auch als nicht gekräuselt verstanden werden, wobei das Material keine Wellungen, Kräuselungen oder andere im Wesentlichen dreidimensionale Wellenformen oder damit verbundene Aspekte aufweist, und zwar unabhängig davon, ob das gekräuselte Material durch Einarbeiten verschiedener elastischer Elemente oder durch Verbinden verschiedener nicht elastischer Schichten, von denen wenigstens eine gestreckt werden kann, mit anderen Schichten, die eine untersehiedliche Oberflächenform aufweisen, gebildet wird, wie in dem US-Patent Nr. 5,763,041 beschrieben wird. Vielmehr liegt das Material im Wesentlichen eben in dem nicht elastisch gemachten Bereich.
  • Die verschiedenen elastischen Hüft- und Beinelemente können aus Gummi oder aus anderen elastomeren Materialien gefertigt werden. Ein geeignetes Material ist ein elastisches Material LYCRA®. Die verschiedenen elastischen Elemente können zum Beispiel aus Gummibändern LYCRA®XA Spandex 540, 740 oder 940 Detex T-127 oder T-128 hergestellt werden, die von E. I. du Pont De Nemours and Company mit Sitz in Wilmington, Delaware, erhältlich sind.
  • Wie in den 4 bis 6 gezeigt wird, wird eine jede Körper-Bahn vorzugsweise als Verbundwerkstoff oder als Laminatmaterial ausgebildet, der oder das zwei Vliesschichten 40 umfasst, ansonsten als Trägermaterialien oder Laminate bezeichnet, wobei die Vielzahl von elastischen Litzen 38, 36 dazwischen angeordnet sind. Die elastischen Litzen 36, 38 werden in den Hüftbereichen und entlang den Beinumfängen wie oben beschrieben positioniert. Die beiden Schichten 40 werden danach mit verschiedenen Klebstoffen 41, wie zum Beispiel Schmelzkleber, oder durch andere Verfahren, einschließlich zum Beispiel unter anderem Ultraschallschweißen und Wärme-Druck-Fixierung, verbunden. Auf diese Weise werden die Körper-Bahnen vorzugsweise aus einem relativ homogenen Vliesmaterial hergestellt und können dabei aus einer oder mehr Schichten oder Trägermaterialien bestehen und werden vorzugsweise ohne zusätzliche Folienmaterialien oder andere Arten von daran beschichteten Materialien hergestellt. Als solches können die Körper-Bahnen mit einer relativ großen Flächenmasse hergestellt werden und dabei dennoch hervorragende Festigkeitseigenschaften aufweisen und gleichzeitig relativ weich im Griff sein. Es ist zu beachten, dass die Körper-Bahnen aus einer einzelnen Schicht oder Trägermaterial von Vliesmaterial hergestellt werden können oder dass sie mehr als zwei Schichten oder Trägermaterialien umfassen können.
  • Gleichzeitig ist zu beachten, dass wenigstens das äußere Trägermaterial, die äußere Schicht oder Bahn der Körper-Bahn vorzugsweise aus den hierin beschriebenen Vliesmaterialien gefertigt wird. Das Vliesmaterial bildet und definiert die gesamte äußere kleidungsstückseitige Oberfläche der Körper-Bahn und ist vorzugsweise ein relativ homogenes Material über das gesamte Ausmaß der Körper-Bahn, ohne Zugabe von zusätzlichen daran befestigten Stegmaterialien. Natürlich ist zu beachten, dass andere Gestricke oder Gewebe, Vliesstoffe, Polymerfolien, Laminate und ähnliches mittels Fügeverfahren oder andere Beschichtungsverfahren an der körperseitigen Oberfläche des äußersten Vliesmaterial-Trägermaterials befestigt werden können. Der Ausdruck „Vliesbahn” oder „Vliesmaterial” bedeutet bei Verwendung hierin eine Bahn, die eine Struktur aus einzelnen Fasern oder Fäden aufweist, die eingelegt sind, jedoch nicht in einer erkennbaren Weise und ohne die Anwendung von Weben oder Stricken wie bei einem Gestrick oder einem Gewebe.
  • Die Vliesschichten oder Trägermaterialien 40 werden durch Spunbonding hergestellt. Spunbond-Vliesbahnen oder -materialien werden aus schmelzgesponnenen Fäden oder Spinnvliesfasern 25 hergestellt, wie in den 7 und 8 gezeigt wird, was sich auf Fasern mit geringem Durchmesser bezieht, die durch Extrudieren von geschmolzenem thermoplastischem Kunststoff als Fäden einer Vielzahl von feinen, üblicherweise kreisförmigen Kapillaren einer Spinndüse mit dem Durchmesser der extrudierten Fäden ausgebildet wird, der danach rasch reduziert wird, zum Beispiel durch nicht-eduktives oder eduktives Fluidziehen oder durch andere hinlänglich bekannte Spunbonding-Mechanismen. Die Herstellung von Spunbond-Vliesbahnen wird in dem US-Patent Nr. 4,340,563 , erteilt auf Appel et al., dem US-Patent Nr. 3,692,618 , erteilt auf Dorschner et al., dem US-Patent Nr. 3,802,817 , erteilt auf Matsuki et al., dem US-Patent Nr. 3,502,763 , erteilt auf Hartmann, dem US-Patent Nr. 3,276,944 , erteilt auf Levy, dem US-Patent Nr. 3,502,538 , erteilt auf Peterson, und in dem US-Patent Nr. 3,542,615 , erteilt auf Dodo et al., beschrieben. Die schmelzgesponnenen Fäden, die durch das Spunbonding-Verfahren hergestellt werden, sind im Allgemeinen durchgängig und haben Durchmesser von größer als sieben Mikrometer, insbesondere zwischen etwa zehn und 30 Mikrometer. Ein anderer häufig genutzter Ausdruck für den Faser- oder Fadendurchmesser ist die Fadenstärke Denier, die als Gramm pro 9000 Meter einer Faser oder eines Fadens definiert ist. Die Fasern können auch Formen aufweisen, wie sie in dem US-Patent Nr. 5,277,976 , erteilt auf Hogle et al., dem US-Patent Nr. 5,466,410 , erteilt auf Hills, und in den US-Patenten Nr.5,069,970 und Nr. 5,057,368 , erteilt auf Largman et al., beschrieben werden. Die Spunbond-Fäden werden üblicherweise durch eine oder mehrere Reihen auf ein sich bewegendes Band oder Formdraht aufgetragen, wo sie eine Bahn bilden.
  • Spunbonded Filamente sind im Allgemeinen nicht klebrig, wenn sie auf der Sammeloberfläche abgelegt werden.
  • Vliesstoffe werden üblicherweise auf eine bestimmte Art und Weise stabilisiert oder verstärkt (vorgebondet), wenn sie hergestellt werden, um der Bahn eine ausreichende Festigkeit zu verleihen, um die Härte der weiteren Bearbeitung zu dem Fertigerzeugnis zu überstehen. Dieser Stabilisierungs-Schritt (das Vorbonden) kann durch die Anwendung eines Klebstoffes erzielt werden, der als Flüssigkeit oder Pulver, die oder das durch Wärme aktiviert werden kann, auf die Fäden ausgebracht wird, oder häufiger durch Verdichtungswalzen. Bei Verwendung in dieser Schrift bedeutet der Ausdruck „Verdichtungswalze” eine Gruppe von Walzen oberhalb und unterhalb der Bahn, die verwendet werden, um die Bahn zu verdichten, als Möglichkeit der Behandlung einer soeben hergestellten schmelzgesponnenen Bahn aus Fäden, insbesondere einer Spunbond-Bahn, um der Bahn eine ausreichende Festigkeit für weitere Verarbeitung zu verleihen, aber nicht das relativ feste Verbinden von sekundären Bonding-Verfahren, wie zum Beispiel durch Luftbonden, thermisches Bonden, Ultraschallbonden und ähnliches. Verdichtungswalzen drücken die Bahn leicht zusammen, um ihre Selbsthaftung und dadurch ihre Unversehrtheit zu erhöhen.
  • Eine alternative Vorrichtung zum Durchführen des Vorbonden-Schrittes verwendet ein Heißluftmesser, wie es in der US-Patentanmeldung laufende Nummer 362,328, eingereicht am 22. Dezember 1994, beschrieben wird. Kurz gefasst bedeutet der Ausdruck „Heißluftmesse” ein Verfahren des Vorbondens einer soeben hergestellten Bahn aus schmelzgesponnenen Fäden, insbesondere einer Spunbond-Bahn, um der Bahn eine ausreichende Unversehrtheit zu verleihen, das heißt um die Steifigkeit der Bahn für weitere Verarbeitung zu erhöhen. Ein Heißluftmesser ist eine Vorrichtung, die einen Strom erwähnter Luft zu einem sehr hohen Durchsatz fokussiert, im Allgemeinen von etwa 300 bis etwa 3000 Meter pro Minute (m/min.) oder mehr, insbesondere von etwa 900 bis etwa 1500 m/min.), der unmittelbar nach seiner Herstellung auf den Vliesstoff gerichtet wird. Die Lufttemperatur liegt normalerweise in dem Bereich des Schmelzpunktes von wenigstens einem des in der Bahn verwendeten Polymers, im Allgemeinen zwischen etwa 90°C und etwa 290°C für im Spunbonding üblicherweise verwendete thermoplastische Polymere. Die Steuerung der Lufttemperatur, der Geschwindigkeit, des Druckes, des Volumens und anderer Faktoren hilft, Beschädigung an der Bahn zu vermeiden und ihre Unversehrtheit zu erhöhen.
  • Der fokussierte Luftstrom des Heißluftmessers wird durch wenigstens einen Schlitz mit einem Durchmesser von etwa drei bis etwa 25 Millimeter (mm) Breite, insbesondere von etwa 9,4 mm, eingerichtet und gerichtet, der als der Austritt für die erwärmte Luft zu der Bahn hin dient, wobei der Schlitz im Wesentlichen über im Wesentlichen die gesamte Breite der Bahn in der Maschinenquerrichtung verläuft. In anderen Ausführungsbeispielen kann eine Vielzahl von Schlitzen vorhanden sein, die nebeneinander angeordnet sind oder durch einen kleinen Zwischenraum getrennt sind. Der wenigstens eine Schlitz ist üblicherweise, jedoch nicht notwendigerweise, durchgehend und kann zum Beispiel aus eng beabstandeten Löchern gebildet werden. Das Heißluftmesser hat einen Luftraum zum Verteilen und Zurückhalten der erwärmten Luft, bevor sie aus dem Schlitz austritt. Der Luftraumdruck des Heißluftmessers beträgt normalerweise zwischen etwa 2 bis etwa 22 mmHG, und das Heißluftmesser ist zwischen etwa 6,35 mm und etwa 254 mm und insbesondere von etwa 19,05 mm bis etwa 76,20 mm über der Umformoberfläche positioniert. In einem besonderen Ausführungsbeispiel beträgt die Querschnittsfläche des Heißluftmesser-Luftraumes für Strömung in Querschnittsrichtung (das heißt die Luftraum-Querschnittsfläche in der Maschinenrichtung) wenigstens das Zweifache der Gesamt-Schlitzaustrittsfläche. Da sich der Lochdraht, auf dem das Spunbond-Polymer ausgebildet wird, im Allgemeinen mit einer hohen Geschwindigkeit bewegt, ist die Zeit, während der ein jeweiliger Teil der Bahn dem Luftaustritt aus dem Heißluftmesser ausgesetzt ist, typischerweise weniger als eine Zehntel Sekunde und im Allgemeinen etwa eine Hundertstel Sekunde, im Gegensatz zu dem Luftbonding-Verfahren, das eine wesentlich längere Verweilzeit aufweist. Das Heißluftmesser-Verfahren hat einen großen Regelbereich und Kontrolle über zahlreiche Faktoren, einschließlich der Lufttemperatur, der Luftgeschwindigkeit, des Luftdruckes und des Luftvolumens, der Schlitz- oder Lochanordnung, der Dichte und Größe sowie des Abstandes, der den Heißluftmesser-Luftraum und die Bahn trennt.
  • Das Spunbondverfahren kann auch verwendet werden, um Zweikomponenten-Spunbond-Vliesbahnen herzustellen, zum Beispiel aus linearen nebeneinanderliegenden (oder Kern/Mantel-)Polyethylen/Polypropylen-Zweikomponenten-Spunbond-Filamenten niedriger Dichte. Ein geeignetes Verfahren zum Herstellen solcher Zweikomponenten-Spunbond-Vliesbahnen wird in dem US-Patent Nr. 5,418,045 , erteilt auf Pike et al., beschrieben.
  • Handelsübliche thermoplastische Polymermaterialien können vorteilhaft bei der Herstellung der Fasern oder Fäden werden, aus denen muster-ungebondetes Vliesmaterial 4 hergestellt wird. Bei Verwendung in dieser Schrift soll der Ausdruck „Polymer” Homopolymere, Copolymere, wie zum Beispiel Blockcopolymere, Pfropf-Copolymere, Zufalls-Copolymere, alternierende Copolymere und Terpolymere etc. mit einschließen, ebenso wie Gemische und Modifikationen derselben, ohne darauf beschränkt zu sein. Darüber hinaus soll, insofern keine anderslautende Einschränkung ausdrücklich vorgenommen wird, der Ausdruck „Polymer” alle möglichen geometrischen Formen des Materials mit einschließen, einschließlich, ohne Beschränkung, isotaktische, syndiotaktische und willkürliche Symmetrien. Bei Verwendung in dieser Schrift sollen die Ausdrücke „thermoplastisches Polymer” oder „thermoplastisches Polymermaterial” ein langkettiges Polymer betreffen, das erweicht, wenn es Wärme ausgesetzt wird, und in seinen Ausgangszustand zurückkehrt, wenn es auf Umgebungstemperatur abkühlt. Vorzugsweise werden die Spunbond-Fasern aus einem Polypropylen hergestellt. Andere alternative thermoplastische Kunststoffe sind unter anderem Poly(vinylchlorid)e, Polyester, Polyamide, Polyfluorkohlenstoffe, Polyolefine, Polyurethane, Polystyrole, Polyethylene, Poly(vinylalkohol)e, Caprolactame und Copolymere der Vorgenannten sein. Die in der Herstellung des Vliesmaterials verwendeten Fasern oder Fäden können eine beliebige geeignete Morphologie aufweisen und hohle oder massive, gerade oder gekräuselte, Einkomponenten-, Zweikomponenten- oder Multikomponenten-, Bikonstituenten- oder Multikonstituenten-Fasern oder -Fäden einschließen, ebenso wie Mischungen oder Gemische aus den genannten Fasern und/oder Fäden, die aus dem Stand der Technik hinlänglich bekannt sind.
  • Nachdem die Vliesbahn ausgebildet worden ist, wird die vorgebondete oder ungebondete Bahn durch eine geeignete Vorrichtung geleitet, wie zum Beispiel eine Kalanderwalze, um ein Muster aus eigenständigen gebondeten Bereichen auszubilden. Der Ausdruck „eigenständig” bedeutet bei Verwendung in dieser Schrift einzelne oder unverbundene Bereiche und steht im Gegensatz zu dem Ausdruck „durchgehend”, wie er in dem US-Patent Nr. 5,858,515 , erteilt auf Stokes et al., verwendet wird, das rauster-ungebondete oder punkt-ungebondete (PUB) Vliesstoffe beschreibt, die eine Vielzahl eigenständiger ungebondeter Bereiche bilden. In einem Ausführungsbeispiel umfasst der Kalanderwalzensatz (nicht gezeigt) eine Ambosswalze und eine Musterwalze, die erwärmt wird und verschiedene erhabene Stegabschnitte aufweist. Die erhabenen Abschnitte der Musterwalze binden die Fasern thermisch, um die gebondeten Bereiche 23 zu bilden, wie zum Beispiel in 7 gezeigt wird. Die Bindungen können von beliebiger Form und Größe sein. Vorzugsweise liegt der prozentuale Anteil der gebondeten Fläche der Bahn zwischen etwa 5% und 25% der Fläche der Bahn, und stärker vorzugsweise zwischen etwa 10% und 15%. Danach kann das gebondete Trägermaterial mit einem anderen Trägermaterial verbunden werden, wobei die elastischen Elemente dazwischen angeordnet werden.
  • In den verschiedenen Konfigurationen der Erfindung beträgt die Flächenmasse einer jeden Körper-Bahn des Spunbond-Vliesmaterial-Trägermaterials vorzugsweise etwa 0,6 osy. In anderen bevorzugten Ausführungsbeispielen kann die Flächenmasse eines jeden Trägermaterials zwischen wenigstens etwa 10 gm–2 (0,3) und etwa 66 gm–2 (2,0 osy) betragen, und vorzugsweise zwischen etwa 17 gm–2 (0,5 osy) und etwa 50 gm–2 (1,5 osy), sowie stärker vorzugsweise zwischen etwa 17 gm–2 (0,5 osy) und etwa 33 gm–2 (1,0 osy). Selbst bei einem relativ geringen Anteil von Flächenbindung weist das Spunbond-Vliesmaterial mit relativ geringem Flächengewicht Festigkeit und Reißfestigkeitseigenschaften auf, die ermöglichen, dass es als Körper-Bahn verwendet werden kann. Andere Materialien, die als das Vliesmaterial verwendet werden können, umfassen verschiedene schmelzgeblasene Materialien sowie weiterhin kardierte Verbundmaterialien.
  • Die Körper-Bahnen 4, 6 aus Vliesmaterial sind vorzugsweise im Wesentlichen hydrophob und können wahlweise mit einem Tensid behandelt oder auf andere Weise verarbeitet werden, um ein gewünschtes Maß an Benetzbarkeit und Hydrophilie zu verleihen. In einem besonderen Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Körper-Bahn ein Vlies-Drahtgewebe-Polypropylenstoff, der aus Fasern von etwa 1,6 Denier besteht, die zu einer Bahn ausgebildet worden sind, die eine Flächenmasse von etwa 0,6 osy aufweist. Ein geeignetes Vliesmaterial ist das Corinth 0,60 osy, ein nicht benetzbares Drahtgewebe 1,6 dpf Metallocene (EXXON ACHIEVE 2854 PP) Spunbond Material, hergestellt von der Kimberly-Clark Corporation, dem Abtretungsempfänger der vorliegenden Patentanmeldung.
  • Die bevorzugten Vliesmaterialien, die relativ glatt sind, können durch einen Vergleich der verschiedenen Eigenschaffen von anderen Vliesmaterialien unterschieden werden, die als Schlaufenmaterialien verwendet worden sind. Zum Beispiel und unter Bezugnahme auf die 12 bis 15 wurden Weißlicht-Interferenzmikroskopie-Abtastversuche (Scanning White-Light Inteference Microscopy, SWLIM) an zwei Materialien durchgeführt, einem Drahtgewebe-Vlieslaminatmaterial von 20 gm–2 (0,60 osy) und einem punkt-ungebondeten Material (PUB) von 66 gm–2 (2,0 osy), um verschiedene Rauhigkeitsparameter zu bestimmen. Die 2D- und 3D-Darstellungen aus den 12 bis 15 sind jeweils eine Feldmontage 3 × 3 mit einer Größe von etwa 6,7 mm × 5,1 mm. Die Ergebnisse der SWLIM-Versuche werden in der Tabelle 1 gezeigt.
  • Figure 00160001
  • Bei Verwendung in der Tabelle 1 ist Ra der „Rauhigkeits-Mittelwert”, der definiert ist als die mittlere Höhe der Oberfläche, berechnet über das gesamte Feld. Einzelne störende Spitzenwerte wurden herausgemittelt. Ra kann Details herausmitteln, die zur Quantifizierung einer komplexen Oberfläche benötigt werden. Rq ist der „quadratische Mittelwert der Rauhigkeit” (rms), der definiert ist als der quadratische Mittelwert der gemessenen Höhenabweichungen in dem Bewertungsbereich, und gemessen von der mittleren linearen Fläche. Rq wird zur Berechnung der Schräge und der Wölbung verwendet. Wenn eine Oberfläche ein Profil aufweist, das keine großen Abweichungen von dem mittleren Oberflächenniveau enthält, werden die Werte von Ra und Rq ähnlich sein. Wenn es eine wesentliche Anzahl von großen Unebenheiten oder Löcher gibt, werden die größten Werte der Profilhöhenfunktion die Oberflächenstatistik dominieren und Rq wird größer sein als Ra. Rt ist die „Maximalhöhe des Profils”, die definiert ist als der vertikale Abstand zwischen den höchsten und den niedrigsten Punkten auf der Bewertungsfläche. Rz ist die „durchschnittliche Maximalhöhe des Profils”, welche definiert ist als der Durchschnitt der größten Peak-Tal-Trennungen. Rpm ist die „durchschnittliche maximale Profil-Spitzenhöhe”, die definiert ist als die mittlere Spitzenhöhe der gesamten Datenmenge. Rpm charakterisiert die Oberfläche auf Basis von Spitzenwerten in dem Oberflächenprofil. Rvm ist die „durchschnittliche maximale Profil-Taltiefe”, die definiert ist als das mittlere Peaktal für die gesamte Datenmenge. Rsk ist die „Schräge”, die definiert ist als ein Maß der Asymmetrie des Profils. Das Vorzeichen der Schräge wird aussagen, ob die entfernteren Punkte proportional über (positive Schräge) oder unter (negative Schräge) dem mittleren Oberflächenniveau liegen. Rku ist die „Wölbung”, die definiert ist als das Maß der Kurvensteilheit des Profils. Eine Zufallsfläche wird einen Kurtosiswert nahe 3 aufweisen. Je weiter der Kurtosiswert von 3 entfernt ist, umso weniger zufällig (und umso mehr periodisch wiederkehrend) ist die Oberfläche. Eine glatte Oberfläche mit nur wenigen hohen und niedrigen Extrempunkten wird einen Wert von weniger als 3 aufweisen. Rv ist die „maximale Profiltaltiefe”, die definiert ist als die maximale Tiefe des Profils unter der Mittelwertlinie für die gesamte Datenmenge. Rp ist die „maximale Profil-Peakhöhe”, welche die maximale Höhe des Profils über der Mittelwertlinie für die gesamte Datenmenge ist.
  • Wie aus Tabelle 1 ersichtlich ist, ebenso wie aus den 12 und 13, weist das bevorzugte Spunbond-Vliesmaterial einen wesentlich geringeren Rauhigkeits-Durchschnittswert (Ra) und quadratischen Mittelwert der Rauhigkeit (Rq) auf als das PUB-Material. Gleichzeitig können hochdichte Schlaufenmaterialien, die in dieser Schrift an späterer Stelle beschrieben werden, in das Spunbond-Vliesmaterial eingreifen, um geeignete Scherfestigkeit und Schälfestigkeit bereitzustellen, um die Kleidungsstücke während normaler Tragebedingungen an dem Benutzer zu halten. In verschiedenen bevorzugten Ausführungsbeispielen ist Ra kleiner als etwa 200 μm, vorzugsweise kleiner als etwa 150 μm, und stärker vorzugsweise kleiner als etwa 100 μm, und am stärksten vorzugsweise kleiner als etwa 70 μm. Weiterhin ist Rq in verschiedenen bevorzugten Ausführungsbeispielen kleiner als etwa 250 μm, vorzugsweise kleiner als etwa 200 μm, und stärker vorzugsweise kleiner als etwa 150 μm, und am stärksten vorzugsweise kleiner als etwa 100 μm.
  • In einem anderen Versuch, der als Rückstreuungs-Elektronendetektion (Backscatter Electron Detection) und Oberflächenporositätsversuch TV 51 Hicontrast Polaroid® (BSE/HICON) bezeichnet wird, wurden sechs Proben (1/2'' × 3/4'') des Spunbond-Materials und des PUB-Materials aus einem Abschnitt von Material von 4'' × 6'' entnommen. Diese sechs Proben wurden mit einem Zerstäubungsbeschichtungsgerät goldbeschichtet. Unter Verwendung von Rückstreuungs-Elektronendetektion wurden die in den 16 und 17 gezeigten Fotomontagen für ein jedes Material bei einer Vergrößerung von 20X vorbereitet. Die Fotomontagen wurden analysiert und Daten wurden unter Verwendung des Bildanalysesystems QUANTIMET 970 Image Analysis System, das von der Leica Corp. in Deerfield, Illinois, erhältlich ist, erfasst. Insbesondere wurde das in dem Anhang 1 genannte Programm QUIPS CONWID für die Durchführung dieser Aufgabe verwendet. Die Ergebnisse dieser Versuche werden in den Tabellen 2 bis 9 gezeigt.
  • Tabelle 2: Verteilung der Anzahl gegen Flächenanteil
    Figure 00190001
  • Figure 00200001
  • Tabelle 3: Verteilung Merkmal 1 Zählwert gegen Berechnung
    Figure 00200002
  • Figure 00210001
  • Tabelle 4: Verteilung Merkmal 1 Fläche gegen Berechnung
    Figure 00220001
  • Tabelle 5: Verteilung Zählwert gegen Anisotropie
    Figure 00230001
  • Figure 00240001
  • Tabelle 6: Verteilung Zählwert gegen Flächenanteil
    Figure 00240002
  • Figure 00250001
  • Tabelle 7: Verteilung Merkmal 1 Zählwert gegen Berechnung
    Figure 00260001
  • Tabelle 8: VERTEILUNG MERKMAL 1 ZÄHLWERT gegen BERECHNUNG
    Figure 00270001
  • Figure 00280001
  • Tabelle 9: VERTEILUNG ZÄHLWERT gegen ANISOTROPIE
    Figure 00280002
  • Figure 00290001
  • Die gewellte Breite (Conwid) einer Pore des Vliesmaterials, die durch das Programm CONWID analysiert wurde, ist die durchschnittliche Breite einer Pore unabhängig von der Wellung, der Form, der Ausrichtung oder dem Überstand der Fasern oder anderer Elemente, die die Pore bilden. Das Programm CONWID stellt Analyse und Daten bereit, einschließlich Histogramme, für die Anzahl der Poren und die durchschnittliche Deckung (%A) und Porenbreiten-Daten, sowohl den Zählwert als auch flächengewichtet. Bei einem Vergleich der Tabellen 2 und 6 ist zum Beispiel ersichtlich, dass das Spunbond-Laminatmaterial eine ähnliche bedeckte Fläche % aufweist wie das PUB-Material, jedoch weist das Material eine größere Standardabweichung auf. Bei einem Vergleich der Tabellen 3 und 7 ist zu erkennen, dass das Spunbond-Laminatmaterial einen weitaus größeren Poren-Zählwert (11064) gegenüber dem PUB-Material (2147) aufweist und dabei eine lediglich geringfügig kleinere durchschnittliche Porengröße aufweist. Bei einem Vergleich der Tabellen 4 und 8 ist zu sehen, dass das Spunbond-Laminatmaterial eine etwas kleinere Gesamt-Porenfläche aufweist als das PUB-Material. Schließlich vergleichen die Tabellen 5 und 9 die anisotropen Eigenschaften des Spunbond-Laminatmaterials und des PUB-Materials, wobei zu beobachten ist, dass das PUB-Material eine größere mittlere Anisotropie aufweist als das Spunbond-Laminatmaterial.
  • Wie in den Tabellen 10 und 11 gezeigt wird, wurde auch ein Randausfranzversuch (Fuzz-On-Edge-Test), welches ein Bildanalyseversuch ist, verwendet, um das Spunbond-Laminatmaterial im Vergleich mit dem PUB-Material zu analysieren. Der Randausfranzversuch misst die Intensität des Vorstehens von Faserloft in der Umfangslänge pro Einheit-Kantenlänge.
  • Die Bildanalysedaten werden von zwei Glasplatten abgenommen, die zu einer Aufnahme gebildet werden. Eine jede Platte weist eine über die Kante gefaltete Probe auf, wobei die Probe in der CD-Richtung gefaltet und über die Glasplatte platziert ist. Die Kante ist auf eine Dicke von 1/16'' abgeschrägt. Das Prüfverfahren und das Prüfmittel werden in der vorläufigen US-Anmeldung Nr. 60/204,083, eingereicht am 12. Mai 2000, weiter beschrieben und offen gelegt. In einer Sequenz haben die Glasplatten zum Beispiel eine Dicke von 1/4 Zoll, wobei eine jede eine abgeschrägte Kante mit einer Dicke von 1/16 Zoll hat. Während des Versuches werden die Proben über die abgeschrägten Kanten platziert. Mehrere Bilder der gefalteten Kanten werden danach entlang der Kante aufgenommen. Dreißig (30) Ansichtsdateien werden auf jeder gefalteten Kante geprüft, um insgesamt sechzig (60) Ansichtsdateien bereitzustellen. Eine jede Kante ist etwa 6,5 mm hoch. Eine jede Ansicht hat einen Randausfranzwert (Fuzz-On-Edge, FOE) oder „PR/EL-Wert”, der vor und nach dem Entfernen der vorstehenden Fasern gemessen wird. PR/EL ist der Umfang pro Kantenlänge, untersucht in jedem Sehfeld. Insbesondere ist PR der Umfang um die vorstehenden Fasern, und EL ist die Länge der Messprobe. Die Werte PR/EL werden gemittelt und in einem Histogramm zusammengestellt, wie in den Tabellen 10 und 11 gezeigt wird. Die Analyse wird abgeschlossen, und die Daten werden unter Verwendung des oben beschriebenen Bildanalyse-Systems QUANTIMET 970 unter Verwendung von Standardprüfbedingungen mit einem Objektiv Micro-Mikkor 60 mm gewonnen. Das Programm QUIPS, das zur Durchführung dieser Aufgabe verwendet wird, wird als FUZZ10 bezeichnet und in dem Anhang 2 beschrieben.
  • Tabelle 10: VERTEILUNG ZÄHLWERT gegen RANDAUSFRANZWERT
    Figure 00310001
  • Figure 00320001
  • Tabelle 11: VERTEILUNG ZÄHLWERT gegen RANDAUSFRANZWERT
    Figure 00320002
  • Figure 00330001
  • Wie aus einem Vergleich der Tabellen 10 und 11 hervorgeht, ist der Durchschnittswert PR/EL (0,37) für das Spunbond-Laminatmaterial kleiner als der Durchschnittswert PR/EL (0,92) für das PUB-Material Analog dazu ist die Summe PR/EL (22,5) für das Spunbond-Laminat kleiner als die Summe PR/EL (55,5) für das PUB-Material. Vorzugsweise wird das für die Körper-Bahnen verwendete Vliesmaterial einen Durchschnittswert PR/EL von weniger als 0,75, stärker vorzugsweise von weniger als 0,60 und am stärksten vorzugsweise von weniger als 0,50 aufweisen. Vorzugsweise wird das für die Körper-Bahnen verwendete Vliesmaterial eine Summe PR/EL von weniger als 50,0, stärker vorzugsweise von weniger als 35,0 und am stärksten vorzugsweise von weniger als 25,0 haben.
  • Unter Bezugnahme auf die 1 bis 3 werden Befestigungselemente oder Laschen 42 angebracht und erstrecken sich seitlich einwärts von dem äußeren Seitenrand 24 der vorderen Körper-Bahn 4 von einer Anbringungsstelle 45. Die vordere Körper-Bahn 4 umfasst einen mittleren Abschnitt 33, oder ein Stegelement, und gegenüberliegende Seitenabschnitte 35. Gegenüberliegende sich in Längsrichtung erstreckende Linien geringer Festigkeit 37 trennen den mittleren Stegelement-Abschnitt von den gegenüberliegenden Seitenabschnitten, so dass die Seitenabschnitte anfangs zerbrechlich an den gegenüberliegenden Seiten des Stegelement-Abschnittes befestigt sind. Die Linien geringer Festigkeit 37 können eine Perforation oder eine Reihe von Einschnitten umfassen, die es einem Benutzer oder dem Hersteller ermöglichen, die Seitenabschnitte von dem mittleren Abschnitt zu trennen. Zum Beispiel kann das absorbierende Kleidungsstück zerbrochen werden, nachdem das Kleidungsstück an einem Benutzer angebracht wird oder davor. Vorzugsweise werden die Befestigungselemente 42 an der kleidungsstückseitigen Oberfläche der Seitenabschnitte 35 zwischen dem Seitenrand 24 der vorderen Körper-Bahn und der Linie geringer Festigkeit 35 gesichert.
  • Die Befestigungselemente sind fest an der äußeren kleidungsstückseitigen Oberfläche der vorderen Körper-Bahn befestigt und greifen lösbar in die äußere kleidungsstückseitige Oberfläche der vorderen Körper-Bahn ein.
  • Die gegenüberliegenden Seitenränder 24 der vorderen Körper-Bahn 4 werden mit den gegenüberliegenden Seitenrändern 28 der hinteren Körper-Bahn 6 verbunden, um eine Naht 39 zu bilden, die eine Längslänge (SSL) aufweist, die gleich oder kleiner als die Längen (FPL) und (RPL) der vorderen und der hinteren Körper-Bahn sein kann. Auf diese Weise kann das absorbierende Kleidungsstück vor dem Brechen der Linie geringer Festigkeit 37 als hosenartiges Kleidungsstück gestaltet werden, das über die Beine des Benutzers gezogen werden kann. Nachdem das Kleidungsstück an dem Benutzer angelegt wird, können die Linien geringer Festigkeit zerbrochen werden, falls dies gewünscht wird, oder unversehrt gelassen werden, da die Befestigungselemente eingestellt werden, um das Kleidungsstück an den Benutzer anzupassen. Wenn dies gewünscht wird, können die Linien geringer Festigkeit zerbrochen werden, bevor das Kleidungsstück an dem Benutzer befestigt wird, zum Beispiel wenn der Benutzer bettlägerig ist. In dieser Ausgestaltungsform wird das Kleidungsstück unter den Benutzer gelegt und mit den Befestigungslaschen an dem Benutzer befestigt. indem die Seitenabschnitte vorhanden sind und indem die Befestigungslaschen an der vorderen Körper-Bahn anstelle der hinteren Körper-Bahn angebracht werden, werden die Laschen an der Vorderseite des Benutzers angeordnet, um Unbehagen für den Benutzer zu vermeiden, wenn dieser auf dem Rücken liegt, und um zu ermöglichen, dass die Befestigungselemente für den Benutzer besser sichtbar und leichter einstellbar sind.
  • Es ist zu beachten, dass die vordere und die hintere Körper-Bahn aus einem einheitlichen Element hergestellt werden können, das sich entlang der Schrittpartie von vom nach hinten erstreckt und wobei die Seiten desselben verbunden sind, um Seitennähte zu bilden. Alternativ dazu können die vordere und die hintere Körper-Bahn aus einem Stück ausgebildet werden, zum Beispiel als eine Bahn, die sick um die Taille und die Hüfte des Benutzers erstreckt.
  • Wie in den 1 bis 3, 10 und 11 gezeigt wird, umfassen die Befestigungselemente 42 ein Trägerelement 43, das im Allgemeinen seitwärts und „U-förmig” ausgebildet wird, mit einem sich vertikal erstreckenden Basiselement 55 und einem Paar sick seitlich erstreckender und in Längsrichtung beabstandeter Laschenelemente 47. Das Trägerelement kann ebenfalls wenigstens ein Laschenelement oder mehr als zwei Laschenelemente umfassen. Die Trägerelemente werden vorzugsweise fest an den Seitenabschnitten der Körper-Bahn 4 mittels Klebebindungen (49), Schallbindungen, Wärmebindungen, Anheften, Annähen oder anderen bekannten Arten von Befestigung befestigt werden, wie beispielsweise in den 2 bis 6 und 11 gezeigt wird.
  • Ein jedes Trägerelement 43 weist eine Längslänge (TL) auf. Ein jedes Laschenelement 47 umfasst einen Eingriffabschnitt, der eine Längslänge (FTL) aufweist, wie in den 10 und 11 gezeigt wird: Die kombinierte Längslänge der Eingriffabschnitte der beiden Laschenelemente wird als die Eingrifflänge (ET) definiert. In den in den 9 bis 11 gezeigten Ausführungsbeispielen zum Beispiel gilt: ET = FTL1 + FTL2.
  • In einem in 9 gezeigten Ausführungsbeispiel besteht ein jedes Befestigungselement 42 aus zwei separaten, in Längsrichtung beabstandeten Laschenelementen 47, von denen ein jedes eine Länge (TTL) aufweist, und aus einem Eingriffabschnitt, der eine Länge (FTL) aufweist, wobei TTL vorzugsweise im Wesentlichen gleich FTL ist. Die Länge des Befestigungselementes (TL) wird definiert als die Summe der Länge der Laschenelemente (TTL), und die Eingrifflänge (ET) ist gleich der Summe der Längen der Eingriffabschnitte FTL.
  • In jedem der Ausführungsbeispiele bilden die zwei oder mehr Laschenelemente einen hosenähnlichen Sitz, der die Taillen- und Beinöffnungen vorn und hinten in dem Kleidungsstück kontrolliert und es weiterhin dem Benutzer ermöglicht, den Sitz des Kleidungsstückes anzupassen oder einzustellen, ohne das Kleidungsstück vollständig auszuziehen. Zum Beispiel kann der Benutzer eines der Laschelemente öffnen und wieder befestigen, ohne dabei das andere Laschenelement zu öffnen.
  • Unter Bezugnahme auf die 11 beträgt das bevorzugte Verhältnis der Eingrifflänge ET zu der Länge der vorderen Bahn FPL wenigstens etwa 20%, und stärker vorzugsweise beträgt die Eingrifflänge ET wenigstens etwa 30% der Länge der vorderen Bahn FPL, und am stärksten vorzugsweise beträgt sie wenigstens etwa 40% der Länge der vorderen Bahn. Vorzugsweise beträgt die Eingrifflänge ET weniger als etwa 90% der Länge der vorderen Bahn FPL, und stärker vorzugsweise beträgt die Eingrifflänge ET weniger als etwa 80% der Länge der vorderen Bahn FPL, und am stärksten vorzugsweise beträgt sie weniger als etwa 60% der Länge der vorderen Bahn.
  • Zusätzlich beträgt die Länge des Befestigungselementes TL vorzugsweise wenigstens etwa 5,0% der Länge der Seitennaht SSL, und stärker vorzugsweise beträgt sie wenigstens etwa 70% der Länge der Seitennaht SSL, und am stärksten vorzugsweise beträgt sie wenigstens etwa 90% der Länge der Seitennaht. Die Länge des Befestigungselementes TL beträgt weiterhin vorzugsweise wenigstens etwa 50% der Länge der vorderen Bahn FPL und stärker vorzugsweise wenigstens etwa 70% der Länge der vorderen Bahn FPL und am stärksten vorzugsweise wenigstens etwa 90% der Länge der vorderen Bahn FPL. Gleichermaßen beträgt die Länge des Befestigungselementes TL vorzugsweise wenigstens etwa 50% der Länge des äußeren Randes der hinteren Körper-Bahn RPL und stärker vorzugsweise wenigstens etwa 70% der Länge des äußeren Randes der hinteren Körper-Bahn RPL und am stärksten vorzugsweise wenigstens etwa 90% der Länge des äußeren Randes der hinteren Körper-Bahn RPL.
  • Ein Haken-Befestigungselement 51 oder ein Hakenband ist an dem Trägerelement 43 mit Klebstoff, durch Ultraschallbonden, Anheften oder andere bekannte Befestigungsvorrichtungen befestigt. Der Endabschnitt 53 oder die Spitze des Trägerelementes kann von dem Befestigungselement 51 unbedeckt bleiben, so dass er oder sie angehoben oder gebogen werden kann, um von dem Benutzer ergriffen zu werden, wenn er das Befestigungselement ablöst oder zurückschlägt. Es ist klar, dass der Ausdruck „Haken” bei Verwendung in dieser Schrift ein beliebiges Element bedeutet, das in der Lage ist, in ein anderes Element einzugreifen, und dass er die Form des Eingriffelementes nicht zum Beispiel ausschließlich auf „Haken” begrenzen soll, sondern vielmehr beliebige Formen von Eingriffelementen, und zwar einseitig oder zweiseitig gerichtet, mit einschließen soll. Verschiedene Hakenkonfigurationen werden in dem US-Patent Nr. 5,845,375 , erteilt auf Miller et al., in dem US-Patent Nr. 6,132,660 , erteilt auf Kampfer, in dem US-Patent Nr. 6,000,106 , erteilt auf Kampfer, in dem US-Patent Nr. 5,868,987 , erteilt auf Kampfer, in dem US-Patent Nr. 4,894,060 , erteilt auf Nestegard, und in dem US-Patent Nr. 6,190,594 B1 , erteilt auf Gorman, beschrieben. Einige Beispiele von Haken-Befestigungselementen sind die verschiedenen Haken-Befestigungselemente CS600, einschließlich des Haken-Befestigungsmittels XKH-01-002 CS600, 2300 Pin Density (Teilenummer XYJ-1-01-OM/60MWSP#2628), hergestellt von der Minnesota Mining and Manufacturing Co., St. Paul Minn.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst ein Pilzkopfhaken eine homogene Stützunterlage 57 aus thermoplastischem Kunststoff und, aus einem Stück mit der Stützunterlage, eine Anordnung 59 von aufrechten Stegen 61, verteilt über wenigstens eine Vorderseite der Stützunterlage, die jeweils einen Pilzkopf 63 aufweisen. Die Anordnung von Haken eines jeden Bandes umfasst einen Eingriffabschnitt, der eine Längslänge (FTL) aufweist. Die Stege können eine Molekülausrichtung gemäß einem Doppelbrechungswert von wenigstens 0,001 aufweisen, und die Pilzköpfe weisen kreisförmige Scheibenformen mit im Allgemeinen ebenen Endflächen gegenüber der Stützunterlage auf, wobei die scheibenförmigen Köpfe vorzugsweise ein Durchmesser-Dicke-Verhältnis von größer als etwa 1,5 zu 1 aufweisen.
  • Die Stege 61 des Hakenbandes können eine Molekülausrichtung gemäß einem Doppelbrechungswert von wenigstens 0,001 aufweisen. Als solches weisen sie eine wesentlich größere Steifigkeit und Dauerhaftigkeit sowie eine größere Zugfestigkeit und Biegefestigkeit aus, als sie ohne eine solche Ausrichtung erzielt werden könnten. Aufgrund dieser Eigenschaften und Beschaffenheit bleiben die Abschnitte der Stege, die während des Formvorganges nicht durch eine Erwärmungsfläche erwärmt werden, elastisch und nachgiebig während eines Verformungsschrittes, der vorzugsweise die Anwendung von Wärme auf die Stegspitzen durch Kontakt mit der erwärmten Oberfläche einer Metallwalze umfasst. Der Kontakt bildet die Spitze eines jeden Steges zu einem kreisförmigen, scheibenförmigen Pilzkopf an der Spitze eines jeden Steges aus, wobei der Kopf eine im Wesentlichen flache Innenfläche aufweist, die seine Haltekraft verstärkt, wenn er in Eingriff mit einer Schlaufe steht.
  • Im Vergleich zu Hakenbändern, die unausgerichtete Stege aufweisen, macht die verstärkte Festigkeit der Haken des Hakenbandes diese weniger anfällig gegen Zerbrechen während des Öffnens. Wenn das Hakenband mit dem hierin beschriebenen Vliesmaterial verwendet wird, macht die verstärkte Festigkeit der Haken diese weniger anfällig gegen Zerbrechen unter Öffnungskräften als die Fasern des Materials, was aus wenigstens zwei Gründen eine nützliche Eigenschaft ist. Erstens können zerbrochene Haken zerbrochene Reste verursachen, wohingegen dies bei einer zerbrochenen Faser typischerweise nicht der Fall ist. Weiterhin enthält das Vliesmaterial typischerweise weitaus mehr Fasern, in die eingegriffen werden kann, als Haken pro Flächeneinheit vorhanden sind, so dass eine größere Anzahl von Öffnungen oder Loslösungen möglich ist, bevor ein Haken-und-Sehlaufen-Befestigungselement unbrauchbar wird.
  • Wenngleich die Stege des Hakenbandes vorzugsweise im Allgemeinen kreisförmig im Querschnitt sind, sind andere mögliche Querschnitte unter anderem rechteckige und sechseckige. Die Stege weisen vorzugsweise Kehlen an ihrer Basis auf, sowohl um die Festigkeit und die Steifigkeit zu verstärken als auch zur leichteren Entformung aus einem Formwerkzeug, in dem sie geformt werden. Zusätzlich können die Stege konisch sein, vorzugsweise von einem größeren zu einem kleineren Querschnitt von der Basis zu dem Kopf hin gesehen.
  • Die Stegabschnitte weisen vorzugsweise einen Winkel von etwa 90 Grad von der Stützunterlage auf, jedoch kann der Winkel in dem Bereich von etwa 80 bis etwa 100 Grad liegen, vorzugsweise von 85 bis etwa 95 Grad. Der Haken-Kopfabschnitt wird an dem distalen Ende von dem Steg ausgebildet. Der Hakenkopf kann in einer oder mehreren Richtungen, die die Faser-Eingriffabschnitte bildet, gestreckt sein. Diese Faser-Eingriffabschnitte erstrecken sich von dem Stegabschnitt in einem Winkel nach außen, so dass sie nach oben von der Folien-Stützunterlage weg, parallel zu der Folien-Stützunterlage oder sogar nach unten zu der Folien-Stützunterlage hin vorstehen können.
  • Wie zum Beispiel in 8 gezeigt wird, weist der Hakenkopf-Abschnitt einen verformten Fasereingriff-Abschnitt auf, der nach unten vorsteht. Vorzugsweise steht die untere Fläche des Fasereingriff-Abschnittes ebenfalls von einer Krümmung zwischen der Unterseite des Fasereingriff-Abschnittes und dem Steg-Basisabschnitt nach unten vor. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel stehen die Köpfe der Haken im Allgemeinen von den Hakenkopf-Oberteilen zu der Basis hin in einem Winkel vor. Dieser nach unten gerichtete Winkel (gemessen von einer Bezugslinie von dem oberen Ende des Hakenkopfes und parallel zu der Stützunterlage) beträgt im Allgemeinen von etwa 0 bis etwa 70 Grad, vorzugsweise etwa 5 bis etwa 60 Grad und am stärksten vorzugsweise von etwa 5 bis etwa 35 Grad (definiert durch eine lineare Erstreckung von einem zentralen Bereich des oberen Haken-Kopfabschnittes zu einem Ende des Hakenkopf-Fasereingriffabschnittes).
  • Die Kopfform mit ihrem großen Durchmesser-Dicke-Verhältnis und der kleinen Größe und dem engen Abstand oder der hohen Dichte der einzelnen Haken, die durch das Hakenband gemäß der vorliegenden Erfindung bereitgestellt werden, ist in der Lage, mühelos fest und lösbar in Scherung in Vliesmaterialien einzugreifen, möglicherweise da sich die zahlreichen dünnen Köpfe mühelos radial in Eingriff mit recht kleinen Fasern bewegen können. Somit ist das Hakenband besonders zweckmäßig für Haken-und-Schlaufen-Befestigung, wenn die „Schlaufen” durch Vliesmaterialien bereitgestellt werden, die nicht besonders für die Anwendung als die Schlaufenabschnitte von Haken-und-Schlaufen-Befestigungsmitteln angepasst sind und in die bekannte Hakenbänder des Standes der Technik nicht so gut eingreifen. Zum Beispiel ist das Hakenband besonders gut geeignet für Eingriff in die oben beschriebenen topographisch flacheren Vliesmaterialien, einschließlich des Spunbond-Vliesmaterials, das relativ weniger lose nach außen verlaufende, freie Fasern aufweist als herkömmliche Schlaufenmaterialien, jedoch dennoch eine relativ große Anzahl von Poren von ausreichender Größe bereitstellt, so dass die Haken in das Material eingreifen können. Nachdem die Haken in den Poren aufgenommen worden sind oder in das Vliesmaterial eingebettet sind, stellen die Befestigungsschlaufen in der Tat hervorragende Schereigenschaften bereit, so dass das Kleidungsstück unter normalen Tragebedingungen sicher befestigt wird.
  • Im Allgemeinen sind die Haken von gleichförmiger Höhe, vorzugsweise von einer Höhe von etwa 0,10 bis 1,30 mm und stärker vorzugsweise von einer Höhe von etwa 0,18 bis 0,51 mm, bei einer Dichte auf der Stützunterlage vorzugsweise von etwa 60 bis 1.600 Haken pro Quadratzentimeter und stärker vorzugsweise von 125 bis 690 Haken pro Quadratzentimeter und am stärksten vorzugsweise von mehr als 150 Haken pro Quadratzentimeter; der Stegdurchmesser angrenzend an die Köpfe der Haken ist vorzugsweise von 0,07 bis 0,7 mm und stärker vorzugsweise von etwa 0,1 bis 0,3 mm. Die verformten Hakenköpfe stehen radial über die Stege auf wenigstens einer Seite vorzugsweise um einen Mittelwert von etwa 0,01 bis 0,3 mm, und stärker vorzugsweise um einen Mittelwert von etwa 0,02 bis 0,25 mm, hervor und weisen eine durchschnittliche Dicke zwischen ihrer Innenfläche und Außenfläche (das heißt, gemessen in einer Richtung parallel zu der Achse der Stege) vorzugsweise von etwa 0,01 bis 0,3 mm und stärker vorzugsweise von etwa 0,02 mm bis 0,1 mm auf. Die Hakenköpfe weisen ein durchschnittliches Verhältnis von Kopfdurchmesser (das heißt, gemessen in radialer Richtung der Achse der Köpfe und Stege) zu Kopfdicke vorzugsweise von 1,5:1 bis 12:1 und stärker vorzugsweise von 2,5:1 bis 6:1 auf.
  • Für die meisten Anwendungen der Art Haken und Schlaufen müssen die Haken des Schlaufenbandes im Wesentlichen gleichförmig über die gesamte Fläche des Hakenbandes verteilt sein, üblicherweise in einer quadratischen oder sechseckigen Anordnung.
  • Um eine gute Flexibilität und Festigkeit zu erreichen, ist die Stützunterlage des Hakenbandes vorzugsweise von 0,02 bis 0,5 mm dick, und stärker vorzugsweise von 0,06 bis 0,3 mm dick, insbesondere, wenn das Hakenband aus Polypropylen oder aus einem Copolymer von Polypropylen und Polyethylen besteht. Für einige Anwendungen kann eine steifere Stützunterlage verwendet werden, oder die Stützunterlage kann mit einer Schicht aus druckempfindlichem Klebstoff auf ihren Oberflächen gegenüber den Haken beschichtet sein, wodurch die Stützunterlage an einem Trägermaterial anhaften kann, wie zum Beispiel an dem Trägerelement 43, so dass die Stützunterlage danach unterstützt durch die Festigkeit des Trägermaterials die Haken verankern kann.
  • Praktisch jeder beliebige ausrichtbare thermoplastische Kunststoff, der für Strangpressen geeignet ist, kann für die Herstellung des Hakenbandes verwendet werden. Thermoplastische Kunststoffe, die stranggepresst werden können und die zweckdienlich sein sollten, umfassen Polyester, wie zum Beispiel Poly(ethylenterephthalat), Polyamide, wie zum Beispiel Nylon, Poly(styrolacrylnitril), Poly(acrylonitril-butadien-styrol), Polyolefine, wie zum Beispiel Polypropylen sowie weiches Polyvinylchlorid. Ein bevorzugter thermoplastischer Kunststoff ist ein Zufallscopolymer von Polypropylen und Polyethylen, das 17,5% Polyethylen enthält und einen Schmelzflussindex (MFI) von 30 aufweist, das als SRD7-463 von der Shell Oil Company in Houston, Texas, erhältlich ist.
  • Unter Bezugnahme auf 8 wird das Hakenband als eine im Wesentlichen durchgängige ebene Stützunterlage 57 aus thermoplastischem Kunststoff aufweisend gezeigt. Eingebaut in die Stützunterlage ist eine Anordnung 59 von Haken 65, die im Allgemeinen im rechten Winkel zu einer Hauptfläche der Stützunterlage hervorstehen. Ein jeder der Haken 65 weist einen Steg 61 auf, und an dem Ende des Steges gegenüber der Stützunterlage einen im Allgemeinen kreisförmigen plattenartigen Aufsatz oder Kopf, der radial über den Steg hervorsteht oder über diesen hängt, um einen Faser-Eingriffabschnitt 63 auszubilden, der nach unten hervorsteht. Vorzugsweise steht auch die Unterseite des Faser-Eingriffabschnittes 63 von einer Krümmung zwischen der Unterseite des Faser-Eingriffabschnittes und dem Steg-Basisabschnitt nach unten vor. Der Steg 61 kann auch eine Kehle um seine Basis herum aufweisen.
  • Wenn das absorbierende Kleidungsstück an dem Benutzer befestigt wird, greifen die Befestigungslaschen 42, die an den Seitenabschnitten der vorderen Körper-Bahnen 4 befestigt sind, lösbar in den mittleren Stegelement-Abschnitt der Körper-Bahnen 4 ein oder werden auf andere Weise mit diesem verbunden. Wenigstens ein Abschnitt der Anordnung von Haken 65 greift in den nicht mit Gummizug versehenen Bereich des mittleren Abschnittes ein. Insbesondere greifen die Köpfe an den Haken in die Fasern in dem Spunbond-Vliesmaterial ein, ohne dass die Notwendigkeit des Vorhandenseins zusätzlicher Schlaufen oder des anderweitigen Änderns des Materials besteht. Es ist jedoch zu beachten, dass ein Abschnitt der Anordnung aus Haken 65 in die mit Gummizug versehenen Bereiche eingreifen kann. Zum Beispiel kann ein Abschnitt der Anordnung aus Haken auf dem oberen Laschenelement in einem Abschnitt des mit Gummizug versehenen Bereiches entlang des Taillenabschnittes der vorderen Bahn eingreifen, während ein Abschnitt der Haken auf dem unteren Laschenelement in einen Abschnitt des mit Gummizug versehenen Bereiches entlang der Beinöffnung des Kleidungsstückes eingreifen kann. Der Stegelement-Abschnitt des vorderen Körper-Bahnelements kann auch mit einem zusätzlichen Material oder einem Stegflicken ausgestaltet werden, das oder der an der Kleidungsstückseite desselben befestigt wird und ein Schlaufenmaterial umfasst.
  • Unter erneuter Bezugnahme auf die 1 bis 4 umfasst das absorbierende Kleidungsstück ein absorbierendes Verbundmaterial 50, das einen ersten und einen zweiten in Längsrichtung gegenüberliegenden Endbereich 60, 62 aufweist. Das absorbierende Verbundmaterial umfasst eine im Wesentlichen flüssigkeitsdurchlässige Decklage 64 oder ein Futter und eine im Wesentlichen flüssigkeitsundurchlässige Rücklage 68 oder Außenabdeckung. Ein Rückhalteabschnitt 70 ist zwischen der Decklage und der Rücklage, die verbunden sind, angeordnet. Die Decklage, die Rücklage und andere Komponenten des absorbierenden Verbundmaterials 50 können zum Beispiel mit Klebstoffbindungen 77, Schallbindungen, Wärmebindungen, Anheften, Annähen oder beliebigen anderen nach dem Stand der Technik bekannten Befestigungsverfahren sowie durch Kombinationen derselben verbunden werden. Zum Beispiel können eine gleichförmige durchgehende Klebstoffschicht, eine gemusterte Klebstoffschicht, ein aufgespritztes Klebstoffmuster oder eine beliebige Anordnung von Linien, Wirbeln oder Punkten von Arbeitsfugen verwendet werden, um die Decklage und die Rücklage zu verbinden, oder ebenso beliebige andere der hierin beschriebenen Komponenten.
  • Zusätzliche Schichten, einschließlich zum Beispiel einer Schwellschicht 72, werden ebenfalls vorzugsweise in das absorbierende Verbundmaterial eingearbeitet. Vorzugsweise verläuft die Schwellschicht nicht über die gesamte Länge des absorbierenden Verbundmaterials und ist kürzer als der Rückhalteabschnitt. Die Decklage kann indirekt mit der Rücklage verbunden werden, indem die Decklage an Zwischenlagen befestigt wird, wie zum Beispiel an der Schwellschicht oder an dem Rückhalteabschnitt, die ihrerseits wiederum an der Rücklage befestigt werden.
  • Die Rücklage 68 ist vorzugsweise flüssigkeitsundurchlässig, kann jedoch flüssigkeitsdurchlässig sein, zum Beispiel wenn eine zusätzliche Sperrschicht mit dem Rückhalteabschnitt verwendet wird. In einem Ausführungsbeispiel kann die Rücklage zum Beispiel aus einer dünnen Kunststofffolie oder aus einem flexiblen, im Wesentlichen flüssigkeitsundurchlässigen Material hergestellt werden. Bei Verwendung in dieser Schrift bedeutet der Ausdruck „flexibel” ein Material, das nachgiebig ist und das sich mühelos der allgemeinen Form und Kontur des Körpers des Benutzers anpassen wird. Die Rücklage verhindert, dass verschiedene Körperflüssigkeiten und Exsudate verschiedenes Bettzeug oder andere von dem Benutzer über dem absorbierenden Kleidungsstück getragene Oberbekleidungsstücke befeuchten oder durchnässen. Insbesondere kann die Rücklage eine Folie, wie zum Beispiel eine Polyethylenfolie, mit einer Dicke von etwa 0,012 mm bis etwa 0,051 mm beinhalten.
  • In verschiedenen Ausführungen kann die Decklage verschiedene Gewebe oder Vliesmaterialien umfassen. Zum Beispiel kann die Decklage aus einer schmelzgeblasenen oder einer Spunbond-Bahn gewünschter Fasern bestehen, oder sie kann weiterhin eine kardierte Vebundmaterial-Bahn sein. Zum Beispiel kann die Decklage aus im Wesentlichen wasserabweisendem Material bestehen, und das wasserabweisende Material kann wahlweise mit einem Tensid behandelt oder auf andere Weise verarbeitet werden, um ein gewünschtes Maß an Benetzbarkeit und Hydrophilie zu verleihen. In einem besonderen Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Decklage ein Spunbond-Polypropylen-Vliesstoff aus Fasern von etwa 2,8 bis 3,2 Denier, die zu einer Bahn ausgebildet werden, die eine Flächenmasse von etwa 22 gsm und eine Dichte von etwa 0,06 gm/cc aufweist. Der Stoff kann mit einer wirksamen Menge an Tensid oberflächenbehandelt werden, wie zum Beispiel mit etwa 0,28% Tensid Triton X-102. Das Tensid kann durch beliebige herkömmliche Vorrichtungen aufgetragen werden, wie zum Beispiel durch Sprühen, Bedrucken, Beschichten mit Pinsel oder ähnlichem.
  • In verschiedenen Ausführungen kann die Rücklage eine faserige Gewebe- oder Vliesstoff-Bahnschicht enthalten, die ganz oder teilweise behandelt oder aufgebaut ist, um das gewünschte Maß an Flüssigkeitsundurchlässigkeit für ausgewählte Bereiche zu verleihen, die sich angrenzend an oder in der Nähe des absorbierenden Rückhalteabschnittes befinden. Zum Beispiel kann die Rücklage eine gasdurchlässige Vliesstofflage umfassen, die auf eine Polymerfolienschicht beschichtet ist, die gasdurchlässig oder nicht gasdurchlässig sein kann. Andere Beispiele faseriger stoffartiger Rücklagenmaterialien können ein gestrecktes verdünntes oder ein gestrecktes Thermolaminat umfassen, das aus 0,6 mil (0,015 mm) dicker gegossener Polypropylenfolie und einem Spunbond-Polypropylenmaterial von 0,7 Unzen pro Quadratyard (ounce per square Yard) (23,8 g/m2) (Fasern von 2 Denier) besteht. Ein Material dieser Art ist verwendet worden, um die Außenabdeckung einer Wegwerfwindel HUGGIES® Ultratrim Disposable Diaper auszubilden, die von der Kimberly-Clark Corporation erhältlich ist. Die Rücklage 68 stellt üblicherweise die Außenabdeckung des Artikels bereit. Wahlweise kann der Artikel jedoch eine separate Außenabdeckungskomponente umfassen, die zusätzlich zu der Rücklage ist. Die Außenabdeckung kann zum Beispiel mit wenigstens einem absorbierenden Verbundmaterial und/oder einer Körper-Bahn verbunden werden.
  • Die Rücklage kann ein mikroporöses „atmungsfähiges” Material umfassen, das Gase, wie zum Beispiel Wasserdampf, aus dem absorbierenden Kleidungsstück entweichen lasst, während es im Wesentlichen flüssige Exsudate daran hindert, durch die Rücklage hindurchzugehen. Zum Beispiel kann die atmungsfähige Rücklage aus einer mikroporösen Polymerfolie oder einem Vliesstoff bestehen, die beschichtet oder auf andere Weise modifiziert worden sind, um ein gewünschtes Maß an Flüssigkeitsundurchlässigkeit zu verleihen. Zum Beispiel kann eine geeignete mikroporöse Folie ein Material PMP-1 sein, das von der Mitsui Toatsu Chemicals, Inc., einer Gesellschaft mit Sitz in Tokio, Japan, erhältlich ist; oder eine Polyolefinfolie XKO-8044, die von der 3M Company in Minneapolis, Minnesota, erhältlich ist. Die Rücklage kann auch geprägt sein oder auf andere Weise mit einem Muster oder einer Mattierung versehen werden, um ein ansprechenderes Erscheinungsbild zu erhalten.
  • In verschiedenen Ausgestaltungen der Erfindung, bei denen eine Komponente, wie zum Beispiel die Rücklage, ausgestaltet ist, um durchlässig gegenüber Gas zu sein und gleichzeitig beständig und eingeschränkt durchlässig gegenüber wässeriger Flüssigkeit zu sein, kann die flüssigkeitsbeständige Komponente einen Aufbau haben, der in der Lage ist, eine ausgewählte Wassersäule im Wesentlichen ohne Durchsickern hindurch auszuhalten. Ein geeignetes Verfahren zum Bestimmen der Beständigkeit eines Materials gegen Flüssigkeitsdurchdringung ist die Versuchsmethode Federal Test Method Standard FTMS 191 Method 5514, 1978, oder eine gleichwertige Versuchsmethode.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Rücklage ausreichend undurchlässig gegenüber flüssigen und halbflüssigen Materialien, um im Wesentlichen unerwünschtes Durchsickern von Stoffwechselabfallprodukten, die als Exsudate definiert werden, einschließlich zum Beispiel von Urin und Fäkalien, zu verhindern. Zum Beispiel kann das Rücklagenelement vorzugsweise eine Wassersäule von wenigstens etwa 45 Zentimetern (cm) im Wesentlichen ohne Undichtheit aushalten. Das Rücklagenelement kann alternativ dazu eine Wassersäule von wenigstens etwa 55 cm und wahlweise von wenigstens etwa 60 cm oder mehr aushalten, um verbesserten Nutzen bereitzustellen.
  • Die Rücklage kann auch streckbar sein. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel kann die Rücklage eine Dehnung von wenigstens etwa 1 cm bereitstellen, wenn sie einer Zugkraft von 11,8 g/cm unterworfen wird, und stellt sie weiterhin im Wesentlichen eine dauerhafte Verformung von wenigstens etwa 20% bereit, wenn eine Zugkraft von 19,70 g/cm auf sie einwirkt und sie danach eine Minute lang unbeansprucht entspannen gelassen wird.
  • Zum Beispiel kann die streckbare Rücklage aus einer geschossenen Faser, einer gekreppten Faser, aus einer Mikrofaltenfaser, aus Polymerfolien und ähnlichem sowie aus Kombinationen derselben bestehen. Die Stoffe können Gewebe oder Vliesmaterialien sein, wie zum Beispiel Spinnvlies. Ein Beispiel eines geeigneten streckbaren Materials ist ein 60% geschlossenes Polypropylen-Spunbond mit einer Flächenmasse von etwa 1,2 osy.
  • Die Rücklage kann auch streckbar sein, wenn sie wenigstens eine Falte aufweist, zum Beispiel wenigstens eine Z-Falte (nicht gezeigt), oder sie kann sowohl streckbar als auch dehnbar sein. Der Ausdruck dehnbar bedeutet bei Verwendung in dieser Schrift eine Vergrößerung oder Zunahme der Ausdehnung oder der Fläche in seitlicher und/oder Längsrichtung derselben, zum Beispiel durch Entfalten von wenigstens einer Falte.
  • Der Rückhalteabschnitt 70 besteht vorzugsweise aus einem saugfähigen oder absorbierenden Material, das bei Aufnahme von dem Benutzer ausgeschiedener Flüssigkeit dazu neigt, zu quellen oder anzuschwellen. Zum Beispiel kann das saugfähige Material aus luftgeformten im Luftstromverfahren und/oder im Nassstromverfahren hergestellten Verbundstoffen aus Fasern und stark saugfähigen Materialien, die auch als Hochsaugaktivpolymere bezeichnet werden, hergestellt werden. Hochsaugaktivpolymere werden üblicherweise aus Polyacrylsäuren hergestellt, wie zum Beispiel aus FAVOR 880, handelsüblich erhältlich von der Stockhausen, Inc. in Greensboro, North Carolina. Die Fasern können Faserzellstoff-Materialien sein, wie zum Beispiel Alliance CR-1654 oder eine beliebige Kombination aus vernetzten Zellstoffen, Hartholz, Weichholz und Synthesefasern. Im Luftstromverfahren und im Nassstromverfahren hergestellte Strukturen umfassen üblicherweise Klebstoffe, die verwendet werden, um die Struktur zu stabilisieren. Zusätzlich können verschiedene Schaumstoffe, absorbierende Folien und Hochsaugaktivpolymer-Gewebe als saugfähiges Material verwendet werden.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird Dias saugfähige Material aus faserigen saugfähigen Materialien mit einer relativ großen Unversehrtheit hergestellt, einschließlich zum Beispiel einem aus thermoplastischen Bindefasern im Luftstromverfahren hergestellten saugfähigen Mittel, zum Beispiel Zellstoff, Zweikomponenten-Bindefasern und Hochsaugaktivpolymeren, die höhere Dichten in den gefalteten Bereichen aufweisen. Die höhere Dichte und die sich daraus ergebende geringere Kapillargröße in diesen Bereichen unterstützt eine bessere Dochtwirkung der Flüssigkeit. Bessere Dochtwirkung wiederum unterstützt eine größere Ausnutzung des saugfähigen Materials und demzufolge eine Neigung zu gleichmäßigerem Quellen oder Anschwellen in dem gesamten saugfähigen Material, wenn es die Flüssigkeit aufnimmt.
  • Verschiedene Arten von benetzbarem, wasserabstoßendem Material können verwendet werden, um die Bestandteile des saugfähigen Materials auszubilden, und insbesondere des Rückhalteabschnittes 70. Beispiele geeigneter Fasern sind unter anderem natürlich vorkommende organische Fasern, die aus intrinsisch benetzbarem Material bestehen, wie zum Beispiel Zellulosefasern; Synthesefasern, bestehend aus Zellulose oder Zellulosederivaten, wie zum Beispiel Kunstseidefasern; anorganische Fasern, bestehend aus inhärent benetzbarem Material, wie zum Beispiel Glasfasern; Synthesefasern, hergestellt aus inhärent benetzbaren thermoplastischen Polymeren, wie zum Beispiel insbesondere Polyester- oder Polyamidfasern; und Synthesefasern, bestehend aus einem nicht benetzbaren thermoplastischem Polymer, wie zum Beispiel Polypropylenfasern, die durch geeignete Mittel hydrophiliert worden sind. Die Fasern können zum Beispiel durch Behandlung mit Siliziumdioxid, durch Behandlung mit einem Material, das einen geeigneten wasseranziehenden Teil aufweist und nicht ohne Weiteres von der Faser entfernbar ist, oder durch Ummanteln der nicht benetzbaren, wasserabstoßenden Faser mit einem wasseranziehenden Polymer während oder nach der Ausbildung der Faser hydrophiliert werden. Für die Zwecke der vorliegenden Erfindung wird von der Annahme ausgegangen, dass ausgewählte Mischungen der verschiedenen Arten der oben genannten Fasern ebenfalls angewendet werden können.
  • Bei Verwendung in dieser Schrift beschreibt der Ausdruck „hydrophile” Fasern oder die Oberflächen von Fasern, die durch wässrige Flüssigkeiten in Kontakt mit den Fasern benetzt werden. Der Grad der Benetzung der Materialien kann wiederum durch die Kontaktwinkel und die Oberflächenspannungen der beteiligten Flüssigkeiten und Materialien beschrieben werden. Geeignete Geräte und Verfahren zum Messen der Benetzbarkeit von besonderen Fasermaterialien oder Mischungen aus Fasermaterialien können durch das Cahn SFA-222 Surface Force Analyzer System oder ein im Wesentlichen gleichwertiges System bereitgestellt werden. Bei Messungen mit einem solchen System werden Fasern, die einen Kontaktwinkel von weniger als 90° aufweisen, als „benetzbar” bezeichnet, wohingegen Fasern, die einen Kontaktwinkel von größer als 90° aufweisen, als „nicht benetzbar” bezeichnet werden.
  • In besonderen Anordnungen kann der Rückhalteabschnitt des saugfähigen Materials eine Mischung aus hochsaugaktiven Hydrogel bildenden Teilchen und schmelzgeblasenen Synthesepolymerfasern umfassen oder eine Mischung von hochsaugaktiven Teilchen mit einem faserigen Coform-Material, das aus einer Mischung aus Naturfasern und/oder Polymersynthesefasern besteht. Die hochsaugaktiven Teilchen können im Wesentlichen homogen mit den wasseranziehenden Fasern gemischt werden oder sie können ungleichförmig gemischt werden. Zum Beispiel können die Konzentrationen der hochsaugaktiven Teilchen in einem nicht stufenartigen Verlauf oder Gefälle über einen wesentlichen Teil der Dicke (Z-Richtung) der saugfähigen Struktur angeordnet sein, wobei die niedrigeren Konzentrationen zu der Körperseite des saugfähigen Verbundmaterials und die relativ höheren Konzentrationen zu der Außenseite der saugfähigen Struktur hin angeordnet sind. Geeignete Z-Gradient-Konfigurationen werden in dem US-Patent Nr. 4,699,823 , erteilt am 13. Oktober 1987 auf Kellenberger et al., beschrieben. Alternativ dazu können die Konzentrationen der hochsaugaktiven Teilchen in einem nicht stufenartigen Gradient durch einen wesentlichen Teil der Dicke (Z-Richtung) der saugfähigen Struktur angeordnet werden, wobei die höheren Konzentrationen zu der Körperseite der saugfähigen Struktur und die relativ niedrigeren Konzentrationen zu der Außenseite der saugfähigen Struktur hin angeordnet sind. Die hochsaugaktiven Teilchen können auch in einer im Allgemeinen eigenständigen Schicht innerhalb der Matrix der wasseranziehenden Fasern angeordnet werden. Zusätzlich können wenigstens zwei unterschiedliche Arten von hochsaugaktivem Material selektiv an unterschiedlichen Stellen innerhalb oder entlang der Fasermatrix angeordnet werden.
  • Das hochsaugaktive Material kann saugfähige Gelier-Materialien, wie zum Beispiel hochsaugaktive Polymere, umfassen. Saugfähige Gelier-Materialien können natürliche, synthetische und modifizierte natürliche Polymere und Materialien sein. Zusätzlich können die saugfähigen Gelier-Materialien anorganische Materialien sein, wie zum Beispiel Kieselgele, oder organische Verbindungen, wie zum Beispiel vernetzte Polymere. Der Ausdruck „vernetzt” bezieht sich dabei auf beliebige Mittel, um normalerweise wasserlösliche Materialien im Wesentlichen wasserunlöslich, jedoch quellbar, zu machen. Solche Mittel können unter anderem zum Beispiel physische Verflechtung, kristalline Bereiche, kovalente Bindungen, Ionenkomplexe und Assoziationen, hydrophile Assoziationen, wie zum Beispiel Wasserstoffbindung, und hydrophobe Assoziationen oder Van-der-Waals'sche Kräfte sein.
  • Beispiele von synthetischen saugfähigen Geliermaterial-Polymeren sind unter anderem Alkalimetallsalze und Ammoniumsalze von Poly(acrylsäure) und Poly(methacrylsäre), Poly(acrylamide), Poly(vinylether), Maleinanhydrid-Copolymere mit Vinylethern und Alphaolefinen, Poly(vinylpyrolidin), Poly(vinylmorpholinon), Poly(vinylalkohol) und Gemische und Copolymere derselben. Weitere Polymere, die für die Anwendung in dem saugfähigen Verbundmaterial geeignet sind, sind unter anderem natürliche und modifizierte natürliche Polymere, wie zum Beispiel hydrolisierte acrylnitrilgepfropfte Stärke, acrylsäuregepfropfte Stärke, Methylzellulose, Chitosan, Carboxymethylzellulose, Hydroxypropylzellulose und Naturkautschuks, wie zum Beispiel Alginate, Xanthan, Johannisbrotgummi und ähnliche. Gemische aus natürlichen und vollständig oder teilweise synthetischen absorbierenden Polymeren können ebenfalls in der vorliegenden Erfindung verwendet werden. Andere geeignete saugfähige Gelier-Materialien werden von Assarsson et al. in dem US-Patent Nr. 3,901,236 , erteilt am 26. August 1975, offengelegt. Verfahren zur Zubereitung synthetischer absorbierender Gelier-Polymere werden in dem US-Patent Nr. 4,076,663 , erteilt am 28. Februar 1978 auf Masuda et al., und in dem US-Patent Nr. 4,286,082 , erteilt am 25. August 1981 auf Tsubakimoto et al., offengelegt.
  • Synthetische absorbierende Gelier-Materialien sind typischerweise Trockengels, die Hydrogels bilden, wenn sie benetzt werden. Der Ausdruck „Hydrogel” ist jedoch gemeinhin genutzt worden, um auch sowohl die benetzte als auch die unbenetzte Form des Materials zu bezeichnen.
  • Wie weiter oben bereits erwähnt worden ist, liegt das hochsaugaktive Material, das in dem saugfähigen Material verwendet wird, im Allgemeinen in der Form separater Teilchen vor. Die Teilchen können von beliebiger gewünschter Form sein, wie zum Beispiel spiralförmig oder halbspiralförmig, würfelig, stabförmig, polyedrisch u. s. w. Formen mit einem großen Verhältnis von der größten Abmessung zu der kleinsten Abmessung, wie zum Beispiel Nadeln, Blättchen und Fasern, sind hierin ebenfalls für die Anwendung vorgesehen. Mischungen von Teilehen von saugfähigem Gelier-Material können ebenfalls in dem saugfähigen Material verwendet werden. Für die Anwendung erwünscht sind Teilchen, die eine Durchschnittsgröße von etwa 20 Mikrometern bis zu etwa einem Millimeter aufweisen. Bei Verwendung hierin bedeutet „Teilchengröße”, dass die hydrophilen Fasern und die hochsaugaktiven Teilchen ausgestaltet werden können, um eine durchschnittliche Verbundmaterial-Flächenmasse in dem Bereich von etwa 50 bis 1500 g/m2 zu bilden. In bestimmten Aspekten der Erfindung liegt die durchschnittliche Verbundmaterial-Flächenmasse in dem Bereich von etwa 200 bis 1200 g/m2 und alternativ dazu in dem Bereich von etwa 200 bis 1200 g/m2 und alternativ dazu in dem Bereich von etwa 500 bis 800 g/m2, um die gewünschte Leistung bereitzustellen. Weiterhin kann der Anteil der hochsaugaktiven Teilchen in dem Bereich von etwa 0 bis etwa 100% liegen und kann der Anteil des faserigen Materials von etwa 0 bis etwa 100% betragen. Zusätzlich können hochsaugaktive Fasern verwendet werden, wie zum Beispiel die hochsaugaktiven Fasern Oasis Type 121 und Type 122, die handelsüblich von der Technical Absorbent Ltd., Grimsby, Lincolnshire, Vereinigtes Königreich, erhältlich sind.
  • Der Rückhalteabschnitt 70 weist seitlich gegenüberliegende Seitenränder 74 auf und kann vorzugsweise aus einer einzelnen oder einer doppelten Schicht aus saugfähigem Material hergestellt werden. Der Rückhalteabschnitt hat vorzugsweise eine Sanduhrform mit vergrößerten Endbereichen. Alternativ dazu kann der Rückhalteabschnitt eine gefaltete oder mehrschichtige Ausgestaltung aufweisen. Der Rückhalteabschnitt hat vorzugsweise eine Länge, die im Wesentlichen gleich oder geringfügig kürzer als die Länge des saugfähigen Verbundmaterials ist. Der Rückhalteabschnitt kann wenigstens eine Sperrschicht umfassen, die an dem saugfähigen Material befestigt ist. In einem Ausführungsbeispiel ist ein oberes Gewebe-Trägermaterial 88 angrenzend an den Rückhalteabschnitt angeordnet. Alternativ dazu kann ein unteres Gewebe-Trägermaterial angrenzend an eine gegenüberliegende Seite des Rückhalteabschnittes angeordnet werden, oder das Gewebe kann den Rückhalteabschnitt vollständig umschließen.
  • Unter Bezugnahme auf 1 werden die gegenüberliegende Kleidungsstückseite der Endbereiche 56, 58 des saugfähigen Verbundmaterials und insbesondere die äußere kleidungsstückseitige Oberfläche der Rücklage 68 an der körperseitigen Oberfläche der in Längsrichtung gegenüberliegenden Schrittbereichsenden der ersten und der zweiten Körper-Bahn 4, 6 befestigt. Es ist zu beachten, dass das saugfähige Verbundmaterial unter Verwendung eines beliebigen der oben beschriebenen Verfahren befestigt werden kann, einschließlich unter anderem zum Beispiel verschiedener Klebstoffe 77, von Anheften oder anderen Bindungsverfahren. Das saugfähige Verbundmaterial kann mit einer beliebigen Form von Befestigungslinien, Wirbeln, Muster, Punkten u. s. w. an den Körper-Bahnen befestigt werden oder kann eine vollständige und durchgehende Anfügung dazwischen sein.
  • Wenngleich die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf bevorzugte Ausführungsbeispiele beschrieben worden ist, wird der Durchschnittsfachmann erkennen, dass Änderungen in Form und Detail vorgenommen werden können, ohne von dem Erfindungsbereich abzuweichen. Von daher soll die vorstehende ausführliche Beschreibung als veranschaulichend und nicht als einschränkend angesehen werden, und der Erfindungsbereich soll durch die anhängenden Patentansprüche, einschließlich aller Äquivalente derselben, definiert werden.
  • Anhang 1
    Figure 00500001
  • Figure 00510001
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  • Figure 00530001
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  • Anhang 2
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  • Figure 00570001
  • Figure 00580001
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Claims (15)

  1. Absorbierendes Kleidungsstück, umfassend: eine Körper-Lage (4) umfassend eine Schicht aus Spinnnvlies-Material, wobei die Körper-Lage (4) einen nicht-elastischen Bereich (17) aufweist, in dem das spinngebundene Material nicht-zusammengezogen ist; und ein Befestigungselement vom Hakentyp (42), das eine hochdichte Anordnung von Haken (65) mit einer Hakendichte von mindestens 60 Haken pro Quadratzentimeter umfasst, wobei mindestens ein Teil der Hakenanordnung in das Spinnvlies-Material in dem nicht-elastischen und nicht zusammengezogenen Bereich der Körper-Lage (4) eingreift, wenn das Kleidungsstück von einem Benutzer getragen wird, wobei die Schicht aus Spinnvlies-Material eine Gesamtheit einer äußeren, Kleidungsstückseitigen Oberfläche (12) der Körper-Lage bildet und definiert und das spinngebundene Material ein Muster aus einzelnen gebundenen Bereichen aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass: die Körper-Lage (4) eine vordere Körper-Lage ist und das Kleidungsstück weiterhin eine hintere Körper-Lage (6) umfasst, wobei die gegenüberliegenden Seitenkanten der vorderen und der hinteren Körper-Lagen verbunden sind, um eine Seitennaht (39) zu bilden; und das hakenartige Befestigungselement (42) ein Trägerelement (43) umfasst, das an der vorderen Körper-Lage (4) vor der Seitennaht (39) befestigt ist.
  2. Absorbierendes Kleidungsstück nach Anspruch 1, wobei jedes der Hakenelemente (65) einen Schaft (61) und einen Kopf (63) an einem Ende des Schaftes enthält.
  3. Absorbierendes Kleidungsstück nach Anspruch 2, wobei der Kopf (63) eine kreisförmige Scheibe ist.
  4. Absorbierendes Kleidungsstück nach Anspruch 2, worin das hakenartige Befestigungselement (42) eine Basis besitzt, die ein gegenüberliegendes Ende des Schaftes (61) unterstützt, und worin der Kopf (63) eine äußere Oberfläche aufweist, von der zumindest ein Teil einen Winkel zu einer Oberfläche der Basis (43) bildet.
  5. Absorbierendes Kleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, worin die vordere Kärger-Lage (4) ein Paar Seitenteile (35) umfasst, welche die gegenüberliegenden Seitenkanten, die an den gegenüberliegenden Seitenkanten der hinteren Körper-Lage (6) befestigt sind, definieren, und ein Landeelement (33), das sich zwischen den Seitenteilen erstreckt.
  6. Absorbierendes Kleidungsstück nach Anspruch 5, worin das Landeelement (33) und die Seitenteile (35) durch eine Schwächungslinie (37) getrennt sind.
  7. Absorbierendes Kleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, worin das Kleidungsstück weiterhin ein absorbierendes Verbundmaterial (50) umfasst, das sich zwischen der vorderen und der hinteren Körper-Lage (4, 6) erstreckt und an diesen befestigt ist.
  8. Absorbierendes Kleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, worin die Körper-Lage eine Vielzahl an elastischen Elementen (36, 38) enthält, die einen elastischen Bereich bilden.
  9. Absorbierendes Kleidungsstück nach Anspruch 8, worin der elastische Bereich entlang eines oberen Taillen-Abschnittes der Kärger-Lage gebildet ist.
  10. Absorbierendes Kleidungsstück nach Anspruch 8, worin der elastische Bereich entlang eines unteren Bein-Abschnittes der Körper-Lage gebildet ist.
  11. Absorbierendes Kleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, worin zwischen 5% und 25% des Spinnvlies-Materials den gebundenen Bereich enthalten.
  12. Absorbierendes Kleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, worin die Schicht aus Spinnvlies-Material aus 100% Polypropylen hergestellt ist und ein Flächengewicht zwischen 10 gm–2 (0,3 osy) und 33 gm–2 (1,0 osy) aufweist.
  13. Absorbierendes Kleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, worin das hakenartige Befestigungselement (42) an der äußeren, Kleidungsstück-seitigen Oberfläche der Körper-Lage befestigt ist.
  14. Absorbierendes Kleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, worin das Spinnvlies-Material ein gebundenes-kardiertes Material ist.
  15. Absorbierendes Kleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, worin die Schicht aus Spinnvlies-Material ein Flächengewicht zwischen 10 gm–2 (0,3 osy) und 33 gm–2 (1,0 osy) aufweist.
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