DE60226232T2 - Inhaltsverwaltungssystem - Google Patents

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Takashi Ota-ku SHIMOJIMA
Naohiko Yokohama-shi NOGUCHI
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    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
    • G06FELECTRIC DIGITAL DATA PROCESSING
    • G06F16/00Information retrieval; Database structures therefor; File system structures therefor
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    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
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    • G06F16/00Information retrieval; Database structures therefor; File system structures therefor
    • G06F16/40Information retrieval; Database structures therefor; File system structures therefor of multimedia data, e.g. slideshows comprising image and additional audio data
    • G06F16/48Retrieval characterised by using metadata, e.g. metadata not derived from the content or metadata generated manually
    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
    • G06FELECTRIC DIGITAL DATA PROCESSING
    • G06F16/00Information retrieval; Database structures therefor; File system structures therefor
    • G06F16/80Information retrieval; Database structures therefor; File system structures therefor of semi-structured data, e.g. markup language structured data such as SGML, XML or HTML
    • G06F16/84Mapping; Conversion

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft die Zuweisung von Metadaten zu Nicht-Textinhalt wie z. B. Video und Audio in einem Computersystem, das Multimedia-Inhalt verwaltet.
  • Stand der Technik
  • Die große Verbreitung des Internets ermöglicht es uns, Zugriff auf verschiedene Arten von Inhalt zu erhalten. Ferner haben in den letzten Jahren Breitbandkommunikationsnetzwerke unter Verwendung von Techniken wie z. B. ADSL (Asymmetric Digital Subscriber Line) und FTTH (Fiber to The Home) Umgebungen geschaffen, welche die komfortable Nutzung von Multimediainformation wie z. B. Video und Audio sowie von Inhalt, welcher primär Text und/oder Bild mit einer relativ kleinen Datengröße enthält, ermöglichen, und die Bereitstellung weiterer verschiedener Arten von Inhalt wird in der Zukunft erwartet.
  • Somit werden proportional zur Zunahme von nutzbarem Inhalt Techniken wie z. B. Abruf von gewünschtem Inhalt und Filterung zur Beseitigung von unnötigem Inhalt wichtiger. Insbesondere unterscheidet sich der Multimedia-Inhalt wie z. B. Video und Audio von dem textbasierten Inhalt, und wird nicht zu einem Ziel für Abruf und Filterung, außer in verarbeiteten Zustand.
  • Dann sind, um einen derartigen Abruf und/oder einen Filterung auszuführen, Metadaten erforderlich, die Eigenschaften des Inhalts beschreiben, wofür Techniken erforderlich sind. Bezüglich Metadaten zur Beschreibung der Themenbedeutung von Inhalt wurde eine Vielzahl von Untersuchungen bezüglich textbasiertem Inhalt durchgeführt. Beispielsweise empfiehlt das von der Amerikanischen Regierung durchgeführte Tipster-Projekt Techniken bezüglich Textverarbeitung, bei denen Techniken zur Extraktion von Information aus Text untersucht und entwickelt werden (für das Tipster-Projekt siehe Junichi Fukumoto, Satoshi Sekine, und Yoshio Eriguchi, "Reports an the MUC-7 and Tipster 18-month Meeting", Information processing Society, Natural Language processing, 127–14, 1998).
  • Inzwischen beinhaltet ein Beispiel einer Grundstruktur von Metadaten für nicht-textbasierten Inhalt wie z. B. Video und Audio MPEG-7 ("Multimedia Content Deskription Interface", [ISO/IEC 15938]). MPEG-7 ist ein globaler Standard, der Deskriptoren spezifiziert, die den Inhalt von Multimediainformation beschreiben, und der versucht, Abruf und Filterung auf der Basis der Themenbedeutung von Multimedia-Inhalt unter Anwendung der Deskription zu implementieren.
  • Jedoch existiert in dem Falle von nicht-textbasiertem Inhalt wie z. B. Video und Audio, der für die Zuweisung vom Metadaten in MPEG-7 bestimmt ist, keine solche Technik, die automatisch Metadaten extrahiert, welche beispielsweise die Information von Nachrichten in Bezug auf eine Zeitzone des Inhaltes eines Nachrichtenprogramms extrahiert, und derzeit werden die Metadaten manuell zugewiesen.
  • Beispielsweise wird ein Multimedia-Datenbanksystem für Zeitungen und TV-Nachrichtensendungen, das einen Querverweis von TV-Nachrichtenartikeln zu Zeitungsartikeln aufbaut, um dem Benutzer zu ermöglichen, Artikel in TV-Nachrichtensendungen und Zeitungen unter Verwendung eines www-Browsers abzufragen, von WATANABE, Y. et al. in "Multimedia Database System for TV Newcasts and Newspapers" Advanced Multimedia content processing, First International Conference AMCP' 48 [Online vol.] 1554/1999, November 1998 (1998–11), pages 208–220, XP 002402824 Osaka, Japan beschrieben. Das Zuordnungsverfahren beruht auf der Extraktion von Substantiven aus der in TV-Bildern erscheinenden Textinformation (Telops – Texteinblendungen) von Hand und die extrahierten Texte werden von einer morphologischen Analyseeinrichtung segmentiert. Die Texteinblendungen werden auf der Basis der Art von Information, auf diese sich beziehen, analysiert und die Substantive werden aus den Arten von Texteinblendungen extrahiert, von denen angenommen wird, dass sie entsprechende Worte zur Verwendung in dem Zuordnungsprozess enthalten.
  • Der Zuordnungsprozess besteht aus einer Vergleichsberechnung des Zuverlässigkeitspunktwertes für einen Artikel in der TV-Nachrichtensendung und jedem Artikel in der entsprechenden Zeitung und dann in der Auswahl des Zeitungsartikels mit dem maximalen Zuverlässigkeitspunktwert als den entsprechenden.
  • Da somit die manuelle Zuweisung von Metadaten ein ineffizientes Verfahren mit enormem Zeit- und Anstrengungsaufwand ist, können "Content Provider" in Hinblick auf die Kosten nicht-textbasierten Inhalt keine verschiedenen Arten von Metadaten zuweisen.
  • Da ferner die manuell zugewiesenen Metadaten nicht von verschiedenen Arten sind, ist es nicht möglich, einen weiteren Nachrichten-bezogenen Videoinhalt mit hoher Genauigkeit abzurufen.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein System zum Verwalten von Inhalt bereitzustellen, das in der Lage ist, eine größere Vielfalt von Metadaten einem nicht-textbasierten Inhalt auf der Basis von Metadaten unter Berücksichtigung der Themenbedeutung zuzuweisen, die wenigstens manuell dem nicht-textbasiertem Inhalt zugewiesen wird, und die Beziehung in dem Thema zu Teilstücken von nicht-textbasierten Inhalt herzuleiten.
  • Diese Aufgabe wird durch die Erfindung gemäß den unabhängigen Ansprüchen gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung werden durch die abhängigen Ansprüche definiert.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine Blockdarstellung, die ein System zum Verwalten von Inhalt in einer Ausführungsform 1 der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 2 ist eine Ansicht, die ein Beispiel von nicht-textbasiertem Inhalt und Metadaten des Inhalts in einer Ausführungsform 1 der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 3 ist eine Ansicht, die ein Beispiel von textbasiertem Inhalt und Metadaten des Inhalts in einer Ausführungsform 1 der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 4 ist ein Flussdiagramm, das einen Verarbeitungsablauf zum Hinzufügen von Metadaten in Bezug auf nicht-textbasiertem Inhalt in der Ausführungsform 1 der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 5 ist eine Ansicht, die ein Beispiel hinzugefügter Metadaten in dem Stadium darstellt, in welchem die Verarbeitung zum Hinzufügen von Metadaten hinsichtlich des Nachrichtenelementes 211 in der Ausführungsform 1 der vorliegenden Erfindung abgeschlossen ist;
  • 6 ist eine Sammelansicht, welche die Beziehung zwischen Inhalt und Metadaten in der Verarbeitung zum Hinzufügen von Metadaten in Bezug auf den nicht-textbasierten Inhalt in der Ausführungsform 1 der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 7 ist eine Blockdarstellung, die ein System zum Verwalten von Inhalt in einer Ausführungsform 2 der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 8 ist eine Ansicht, die ein Beispiel von nicht-textbasiertem Inhalt und Metadaten des Inhalts in einer Ausführungsform 2 der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 9 ist eine Ansicht, die ein Beispiel von textbasiertem Inhalt und Metadaten des Inhalts in einer Ausführungsform 2 der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 10 ist eine Ansicht, die ein Beispiel von verwandter-Inhalt-Information darstellt, die automatisch durch den Erzeugungsabschnitt 721 für verwandter-Inhalt-Information in der Ausführungsform 2 der vorliegenden Erfindung erzeugt wird;
  • 11 ist ein Flussdiagramm, das einen Verarbeitungsablauf zum Erzeugen von verwandter-Inhalt-Information in Bezug auf nicht-textbasierten Inhalt in der Ausführungsform 2 der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 12 ist eine Ansicht, die ein Beispiel einer verwandter-Inhalt-Information darstellt, die in einem Speicherabschnitt 713 für Nicht-Text-Verwander-Inhalt-Information in der Ausführungsform 2 der vorliegenden Erfindung gespeichert ist;
  • 13 ist eine Sammelansicht, welche die Beziehung zwischen Inhalt und Metadaten in der Verarbeitung zur Erzeugung von Verwander-Inhalt-Information in Bezug auf nicht-textbasierten Inhalt in der Ausführungsform 2 der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 14 ist eine Blockdarstellung, die eine Konfiguration einer Dokumentabrufvorrichtung in einem allgemein bekannten Beispiel 1 darstellt; und
  • 15 ist eine Blockdarstellung, die eine Konfiguration einer Dokumentabrufvorrichtung in allgemein bekannten Beispiel 2 darstellt.
  • Beste Ausführungsart der Erfindung
  • Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden nachstehend ausführlich unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die Ausführungsformen beschränkt, und kann mit verschiedenen Modifikationen ohne Abweichung von dem Schutzumfang der vorliegenden Erfindung in die Praxis umgesetzt werden.
  • (Ausführungsform 1)
  • 1 ist eine Blockdarstellung, die eine Konfiguration zum Verwalten von Inhalt in einer Ausführungsform 1 der vorliegenden Erfindung darstellt. Das System zum Verwalten von Inhalt gemäß Darstellung in 1 weist einen Verwaltungsabschnitt 110 für nicht-textbasierten Inhalt und einen Verwaltungsabschnitt 120 für textbasierten Inhalt auf.
  • Der Verwaltungsabschnitt 110 für nicht-textbasierten Inhalt verwaltet nicht-textbasierten Inhalt wie z. B. Video und Audio und Metadaten des Inhaltes und besitzt einen Speicherabschnitt 111 für nicht-textbasierten Inhalt, einen Speicherabschnitt 112 für Nicht-Text-Metadaten, einen Metadaten-Eingabeabschnitt 113, einen Anforderungssendeabschnitt 114 und einen Erfassungsabschnitt 115 für zusätzliche Metadaten.
  • Der Speicherabschnitt 111 für nicht-textbasierten Inhalt speichert nicht-textbasierte Inhaltsdaten.
  • Der Speicherabschnitt 112 für Nicht-Text-Metadaten speichert Metadaten zugeordnet zu dem Inhalt, der im Speicherabschnitt 111 für nicht-textbasierten Inhalt gespeichert ist.
  • Der Metadaten-Eingabeabschnitt 113 dient zur manuellen Zuweisung von Metadaten zu nicht-textbasiertem Inhalt.
  • Der Anforderungssendeabschnitt 114 richtet eine Anforderung für zusätzliche Metadaten an den Verwaltungsabschnitt 120 für textbasierten Inhalt.
  • Die Anforderung für zusätzliche Metadaten ist eine Anforderung von Metadaten zum Hinzufügen zu den Metadaten, die in dem Speicherabschnitt 111 für Nicht-Text-Metadaten gespeichert sind.
  • Der Erfassungsabschnitt 115 für zusätzliche Metadaten erfasst zusätzliche Metadaten, die von dem Verwaltungsabschnitt 120 für textbasierten Inhalt geliefert werden, um sie in dem Speicherabschnitt 112 für Nicht-Text-Metadaten zu speichern.
  • Der Verwaltungsabschnitt 120 für textbasierten Inhalt verwaltet Textdokumente und Metadaten der Dokumente, und weist einen Speicherabschnitt 121 für textbasierten Inhalt, einen Speicherabschnitt 122 für Text-Metadaten, einen Metadaten-Extraktionsabschnitt 123, eine Anforderungsempfangsabschnitt 124, Abrufabschnitt 125 für ähnlichen textbasierten Inhalt und ein Sendeabschnitt 126 für zusätzliche Metadaten auf.
  • Der Speicherabschnitt 121 für textbasierten Inhalt speichert textbasierte Inhaltsdaten.
  • Der Speicherabschnitt 122 für Text-Metadaten speichert Metadaten zugeordnet zu dem Inhalt, der in dem Speicherabschnitt 121 für textbasierten Inhalt gespeichert ist
  • Der Metadaten-Extraktionsabschnitt 123 extrahiert automatisch Metadaten aus den Textdaten, die in Speicherabschnitt 121 für textbasierten Inhalt gespeichert sind.
  • Der Anforderungsempfangsabschnitt 124 empfängt eine Anforderung für zusätzliche Metadaten aus dem Verwaltungsabschnitt 110 für nicht-textbasierten Inhalt.
  • Der Abrufabschnitt 125 für ähnlichen textbasierten Inhalt ruft textbasierten Inhalt ab, der ähnlich zu nicht-textbasiertem Inhalt ist, für welchen eine Anforderung für zusätzliche Metadaten ausgeführt wird, und erfasst dem ähnlichen textbasierten Inhalt zugewiesene Metadaten.
  • Der Sendeabschnitt 126 für zusätzliche Metadaten sendet die in dem Abrufabschnitt 126 für ähnlichen textbasierten Inhalt erfassten Metadaten an dem Verwaltungsabschnitt 110 für nicht-textbasierten Inhalt als zusätzliche Metadaten.
  • Die Verarbeitung zum Hinzufügen von Metadaten in dieser Ausführungsform wird nachstehend unter Anwendung spezifischer Beispiele beschrieben.
  • 2 ist eine Ansicht, welche ein Beispiel eines Videos eines in einem Speicherabschnitt 111 für nicht-textbasierten Inhalt gespeicherten Nachrichtenprogramms und von einem Nachrichtenelement des Nachrichtenprogramms zugewiesenen Metadaten darstellt. Das Nachrichtenprogrammvideo 210 ist in mehrere Elemente gemäß dem Thema der Nachrichten unterteilt. Es wird hierin angenommen, dass das Nachrichtenelement 211 eines von einem Nachrichtenvideo in Bezug auf ein Baseballspiel ist. In diesem Falle sind Metadaten 220 Metadaten, welche mit dem Thema des Nachrichtenvideos verwandt sind und manuell dem Nachrichtenelement 122 über den Metadaten-Eingabeabschnitt 113 zugewiesen sind und welche in dem Speicherabschnitt 112 für nicht-textbasierte Metadaten gespeichert sind. Es wird ferner hierin angenommen, dass die Metadaten 220 minimale Metadaten bezüglich des Themas der Nachrichten haben, und dass dem Nachrichtenelement 211 "NACHRICHTEN_211" als eine ID zugewiesen ist, welche eindeutig den Nachrichtenelementinhalt angibt.
  • 3 ist eine Ansicht, die ein Beispiel eines Zeitungsartikels, der in dem Speicherabschnitt 121 für textbasierten Inhalt gespeichert ist, und von Metadaten, die dem Zeitungsartikel zugewiesen sind, darstellt. Hierin ähnelt der Zeitungsartikel 310 im Thema dem Nachrichtenelement 211 des Nachrichtenprogrammvideos 210 in 2. An diesem Punkt ist der Nachrichtenartikel 310 dem Nachrichtenelement 211 nicht als ähnlicher Inhalt zugeordnet. Metadaten 320 sind Metadaten, die automatisch durch den Metadaten-Extraktionsabschnitt 123 extrahiert werden und in dem Speicherabschnitt 122 für Text-Metadaten gespeichert sind. Dem Zeitungsartikel 310 ist "ARTIKEL_310" als eine ID zugewiesen, die den Zeitungsartikelinhalt eindeutig angibt.
  • Zusätzlich umfasst ein Beispiel eines Verfahrens zum Extrahieren von Metadaten aus Textdaten eine Implementation des Verfahrens unter Verwendung eines Verfahrens (hierin nachstehend als allgemein bekanntes Beispiel 1 bezeichnet), das in der Japanischen Patentoffenlegung Nr. 2001-75959 beschrieben ist. 14 ist eine Blockdarstellung, die eine Konfiguration einer Dokumentverarbeitungsvorrichtung im allgemein bekannten Beispiel 1 darstellt. Die Konfiguration im allgemein bekannten Beispiel 1 ist mit einem morphologischen Analyseabschnitt 1402 ausgestattet, der eine morphologische Analyse an einem von dem Eingabeabschnitt 1401 eingegebenen Dokument ausführt, einem Kandidatenerfassungsabschnitt 413 für spezifische Ausdrücke, welcher eine gewichtete Sequenz eines Teils einer morphologischen Sequenz als einen spezifischen Ausdruckskandidaten erfasst, einem Wörterbuch 1404 für spezifische Ausdrücke, das eine Anzahl spezifischer Ausdrücke im Voraus speichert, einem Abrufabschnitt 405 für das Wörterbuch spezifischer Ausdrücke, der eine reale Anzahl von Übereinstimmungen zwischen der morphologischen Sequenz und einem Ausdruck in dem Wörterbuch 1404 für spezifische Ausdrücke als ein Abrufergebnis aus dem Wörterbuch 1404 für spezifische Ausdrücke ausgibt, und einem eine Entscheidungsanalyse-Ausführungsabschnitt 1406, welcher eine Entscheidungspunktwertes berechnet, indem er als Variablen eine dem spezifischen Ausdruckskandidaten zugewiesene Gewichtung und das Abrufergebnis des spezifischen Ausdruckskandidaten in Bezug auf das spezifische Ausdruckswörterbuch 1404 verwendet, und einen Kandidaten mit einem Entscheidungspunktwert unter einem vorbestimmten Wert aussortiert, und mit einem Ausgabeabschnitt 1407, der eine morphologische Buchstabensequenz mit Kandidaten ausgibt, die nicht in dem die Entscheidungsanalyse-Ausführungsabschnitt 1406 beseitigt werden. Die Extraktion durch das Wörterbuch und die Extraktion durch die Übereinstimmung werden gut kombiniert und es dadurch möglich, Namen oder dergleichen genau zu extrahieren. Ferner wurden verschiedene Studien auf der Basis der Extraktion von Metadaten aus Textdaten wie vorstehen beschrieben sowie im allgemein bekannten Beispiel 1 beschrieben durchgeführt, und das Verfahren ist hierin nicht speziell beschränkt. Ferner enthalten die automatisch extrahierten Metadaten 320 nicht nur Metadaten bezüglich des Themas der Nachrichten, sondern auch im kontextbezogene detaillierte Schlüsselworte im Vergleich zu Metadaten 220, die manuell zugewiesen werden.
  • Zusätzlich werden in den 2 und 3 die Metadaten im XML-(eXtensible Markup Language)-Format beschrieben, welches ein Beispiel von Beschreibungsformaten der Metadaten ist, und jedes weitere Beschreibungsformat zur Verfügung steht. Ferner ist es, obwohl Metadaten in der Beschreibung mehrere Schlüsselworte enthalten, möglich, jedes Schlüsselwort mit einer Bedeutung wie z. B. 5W1H zu versehen, und/oder Metadaten mit unabhängigem Textformat bereitzustellen.
  • 4 ist ein Flussdiagramm, das einen Verarbeitungsablauf zum Hinzufügen von Metadaten in Bezug auf nicht-textbasierten Inhalt in der Ausführungsform 1 darstellt. Hierin nachstehend wird beispielsweise die Verarbeitung zum Hinzufügen von Metadaten in Bezug auf das Nachrichtenelement 211 gemäß Darstellung in 2 unter Bezugnahme auf 4 beschrieben.
  • Schritt 401: Der Anforderungssendeabschnitt 114 in dem Verwaltungsabschnitt 110 für nicht-textbasierten Inhalt erfasst Metadaten, die nicht-textbasierten Inhalt zugeordnet sind, der für eine Verarbeitung zum Hinzufügen von Metadaten aus dem Speicherabschnitt 112 für nicht-textbasierte Metadaten bestimmt ist, und sendet die erfassten Metadaten (hierin nachstehend als ursprünglichen Metadaten bezeichnet) zusammen mit einer Anforderung für zusätzliche Metadaten an den Verwaltungsabschnitt 120 für textbasierten Inhalt. In diesem Beispiel erfasst der Abschnitt 114 Metadaten 220 als die ursprünglichen Metadaten, um sie zusammen mit der Anforderung für zusätzliche Metadaten zu senden.
  • Schritt 402: Der Anforderungsempfangsabschnitt 124 in dem Verwaltungsabschnitt 120 für textbasierten Inhalt empfängt die Anforderung für zusätzliche Metadaten (einschließlich der ursprünglichen Metadaten) aus dem Verwaltungsabschnitt 110 für nicht-textbasierten Inhalt.
  • Schritt 403: Ein Abrufabschnitt für ähnlichen textbasierten Inhalt ruft ähnlichen textbasierten Inhalt unter Verwendung der ursprünglichen Metadaten ab, die der Anforderung für zusätzliche Metadaten enthalten sind, und erfasst dem ähnlichen textbasierten Inhalt zugewiesene Metadaten aus dem Speicherabschnitt 122 für Text-Metadaten. Wenn mehrere Teilstücke ähnlichen textbasierten Inhaltes abgerufen werden, werden Metada ten erfasst, die dem textbasierten Inhalt mit dem höchsten Grad an Ähnlichkeit zugewiesen sind. "Ähnlich" bedeutet einen Fall, dass der Überlappungsgrad von Information zwischen dem nicht-textbasierten Inhalt und dem textbasierten Inhalt ein vorbestimmtes Kriterium erfüllt.
  • Beispielsweise beinhaltet ein Beispiel eines Informationsabrufverfahrens unter Verwendung eines Schlüsselwortes die Implementation des Verfahrens, das ein Verfahren (hierin nachstehend als das allgemein bekannte Beispiel 2 bezeichnete) beinhaltet, das in der Japanischen Patentoffenlegung Nr. H10-49549 beschrieben ist. 15 ist eine Blockdarstellung, die eine Konfiguration einer Dokumentabrufvorrichtung im allgemein bekannten Beispiel 2 darstellt. Im allgemein bekannten Beispiel 2 berechnet ein Häufigkeits-Punktwert-Berechnungsabschnitt 1508 einen Häufigkeits-Punktwert, der einen Übereinstimmungsgrad zwischen einem Dokument aufgrund einer Worthäufigkeit und Abrufanforderung aus der Gesamtanzahl von Dokumenten, die Anzahl von Dokumenten mit einem erscheinenden Wort, die Häufigkeit des Auftretens des Wortes in dem Dokument, und einen Gewichtungsparameter des von dem Worthäufigkeits-Berechnungsabschnitt 1507 ausgegebenen Wortes angibt. Der Dokument-Punktwert-Berechnungsabschnitt 1509 berechnet einen Dokument-Punktwert, der einen Übereinstimmungsgrad zwischen dem Dokument und der Abrufanforderung aus dem Häufigkeits-Punktwert berechnet und Prioritäten zuweist, wodurch es möglich ist, ein Abrufergebnis zu erhalten, das einer Abrufabsicht ähnlicher ist. Ferner wurden bereits verschiedene Untersuchungen bezüglich des Informationsabrufverfahrens unter Verwendung von Metadaten (Schlüsselworten) beispielsweise in dem Tipster-Projekt in dem USA gemäß vorstehender Beschreibung und SIGIR (siehe Proceedings of 23rd Annual International SIGIR Conference an Research and Development in Information Retrieval, July 24–28, 2000) sowie in dem allgemein bekannten Beispiel 2 durchgeführt, und das Verfahren ist hierin diesbezüglich nicht eingeschränkt. In diesem Beispiel werden, wenn ein Zeitungsartikel 310 als Ergebnis des Abrufs von ähnlichem textbasierten Inhalt erhalten wird, dem Zeitungsartikel 310 zugeordnete Metadaten 320 erfasst.
  • Schritt 404: Der Sendeabschnitt 126 für zusätzliche Metadaten sendet die Metadaten, die in dem Abrufabschnitt 125 für ähnlichen textbasierten Inhalt erfasst wurden, an den Verwaltungsabschnitt 110 für nicht-textbasierten Inhalt als die zusätzlichen Metadaten.
  • Schritt 405: Der Erfassungsabschnitt 115 für zusätzliche Metadaten in dem Verwaltungsabschnitt 110 für nicht-textbasierten Inhalt empfängt die zusätzlichen Metadaten aus dem Verwaltungsabschnitt 120 für textbasierten Inhalt und speichert die zusätzlichen Metadaten in dem Speicherabschnitt 112 für Nicht-Text-Metadaten als zusätzliche Metadaten, nicht-textbasierten Inhalt zugewiesen sind, der für eine Verarbeitung zum Hinzufügen von Metadaten bestimmt ist.
  • Zusätzlich kann es möglich sein, die Verarbeitung für den Verwaltungsabschnitt 110 für nicht-textbasierten Inhalt und den Verwaltungsabschnitt 120 für textbasierten Inhalt wie in den Schritten 401 bis 405 beschrieben, zu implementieren, indem ein Programm zur Ausführung der vorstehend erwähnten Schritte auf einem Computer installiert wird.
  • 5 ist eine Ansicht, die ein Beispiel von hinzugefügten Metadaten in dem Stadium zeigt, in welchem der Erfassungsabschnitt 115 für zusätzliche Metadaten die Verarbeitung zum Hinzufügen von Metadaten in Bezug auf das Nachrichtenelement 211 abgeschlossen hat. In dem Beispiel von Metadaten 501 werden die zusätzlichen Metadaten, die in dem Erfassungsabschnitt 115 für zusätzliche Metadaten erfasst werden, ohne Verarbeitung hinzugefügt. Unterdessen werden in dem Beispiel von Metadaten 502 zusätzliche Metadaten hinzugefügt, welche erhalten werden, indem die in dem Erfassungsabschnitt 115 für zusätzliche Metadaten erhaltenen zusätzlichen Metadaten mit den ursprünglichen Metadaten verglichen und überlappende Metadaten beseitigt werden. Jedes von den vorstehend erwähnten zwei Arten von Verfahren ist in dieser Ausführungsform anwendbar.
  • 6 ist eine Sammelansicht, welche die Beziehung zwischen Inhalt und Metadaten in der Verarbeitung zum Hinzufügen von Metadaten in Bezug auf den nicht-textbasierten Inhalt in der Ausführungsform 1 der vorliegenden Erfindung darstellt. Diese Figur zeigt, dass, wenn ähnlicher textbasierter Inhalt erforderlich ist, der dem nicht-textbasierten Inhalt entspricht, der für eine Verarbeitung zum Hinzufügen von Metadaten vorgesehen ist, eine Vielfalt von Metadaten, die gemäß dem ähnlichen textbasierten Inhalt extrahiert wurden, in Bezug auf den nicht-textbasierten Inhalt hinzugefügt werden, der für eine Verarbeitung zum Hinzufügen von Metadaten vorgesehen ist, und somit wird eine Vielfalt von Metadaten in Bezug auf den nicht-textbasierten Inhalt erhalten wird.
  • Wie vorstehend beschrieben, werden gemäß dieser Ausführungsform unter Verwendung der Metadaten, die manuell nicht-textbasiertem Inhalt manuell zugewiesen sind, der für eine Verarbeitung zum Hinzufügen von Metadaten vorgesehen ist, ähnlicher textbasierter Inhalt abgerufen, Metadaten automatisch in Bezug auf den ähnlichen textbasierten Inhalt als zusätzliche Metadaten für den nicht-textbasierten Inhalt, der für eine Verarbeitung zum Hinzufügen von Metadaten vorgesehen ist, abgerufen, und dadurch ist es möglich, die Anzahl von Elementen von Metadaten für den nicht-textbasierten Inhalt von der eingeschränkten Anzahl von Elementen von Metadaten, die manuell zugewiesen sind, zu erhöhen.
  • Ferner führt dieses Erzielen einer Vielfalt von Metadaten für den Inhalt zu einem sekundären Effekt, dass die Wiederholbarkeit des Inhaltes beim Abruf des nicht-textbasierten Inhaltes unter Verwendung der Metadaten erhöht wird.
  • Zusätzlich kann es, obwohl diese Ausführungsform nur Zeitungsartikel ausschließlich aus Text gemäß Darstellung in 3 als ein Beispiel von textbasiertem Inhalt beschreibt, möglich sein, Dokumente in HTML-Format, die eine Figur und/oder Fotografie enthalten, zu verwenden.
  • Ferner kann es in dieser Ausführungsform möglich sein, den Verwaltungsabschnitt 110 für nicht-textbasierten Inhalt und den Verwaltungsabschnitt 120 für textbasierten Inhalt als eine einzige Vorrichtung zum Verwalten von Inhalt mit den Funktionen beider Abschnitte zu implementieren, die auf demselben Computer vorliegt, oder als ein System zum Verwalten von Inhalt, in welchem die zwei Abschnitte auf entsprechenden getrennten Computern vorliegen und über ein Netzwerk, das Information senden kann, verbunden sind.
  • Ferner ist, obwohl diese Ausführungsform eine Eins-zu-Eins-Konstruktion beschreibt, in welcher ein einziger Verwaltungsabschnitt 110 für nicht-textbasierten Inhalt und ein einziger Verwaltungsabschnitt für textbasierten Inhalt 120 vorliegen, eine Eins-zu-n-Konstruktion anwendbar, in welcher ein einziger Verwaltungsabschnitt für nicht-textbasierten Inhalt eine zusätzliche Metadatenanforderung an mehrere Verwaltungsserver für textbasierten Inhalt sendet.
  • 2 in dieser Ausführungsform stellt den Fall der Zuweisung von Metadaten zum Nachrichtenelement 211 dar, das beispielsweise Teilstück des Inhaltes des Nachrichtenprogrammvideos 210 ist. Jedoch ist sowohl der gesamte Inhalt als auch ein Teilstück des Inhaltes als ein Ziel zur Zuweisung von Metadaten verfügbar.
  • Der Schritt 403 in 4 in dieser Ausführungsform beschreibt den Fall der Erfassung der Metadaten des textbasierten Inhaltes mit dem höchsten Grad an Ähnlichkeit, wenn mehrere ähnliche textbasierte Inhalte abgerufen werden. Zusätzlich zu diesem Fall kann es beispielsweise möglich sein, Metadaten zu erfassen, die Inhaltsteilen in absteigender Reihenfolge des Ähnlichkeitsgrades entsprechen, und im Schritt S405 die Metadaten der mehreren Inhaltsteilstücke als zusätzliche Metadaten in dem Speicherabschnitt 112 für nicht-textbasierte Metadaten zu speichern.
  • Ferner ist in der Abrufverarbeitung in dem Abrufabschnitt 125 für ähnlichem textbasierten Inhalt und in der Metadatenextraktionsverarbeitung in dem Metadaten-Extraktionsabschnitt 123 statt einer vollständigen Ausführung der automatischen Verarbeitung ein Verfahren einer manuellen Prüfung erhaltener Ergebnisse zum Auswählen/Verwerfen anwendbar, um somit die Genauigkeit zu verbessern.
  • (Ausführungsform 2)
  • Die Ausführungsform 2 der vorliegenden Erfindung wird nachstehend beschrieben. Gemäß Darstellung in 7 besitzt ein System zum Verwalten von Inhalt dieser Ausführungsform denselben Aufbau wie in 1 mit Ausnahme der Weglassung des Erfassungsabschnittes 115 für zusätzliche Metadaten und des Sendeabschnittes 126 für zusätzliche Metadaten und der Hinzufügung eines Erfassungsabschnittes 711 für verwandtem-Inhalt zugewiesene Metadaten, einen Abrufabschnitt 712 für ähnlichen nicht-textbasierten Inhalt, einen Speicherabschnitt 713 für Nicht-Text-verwandter-Inhalt-Information, einen Erzeugungsabschnitt 721 für verwandter-Inhalt-Information, einen Speicherabschnitt 722 für Text-verwandter-Inhalt-Information und einen Sendeabschnitt 723 für verwandtem-Inhalt zugewiesene Metadaten.
  • Der Erfassungsabschnitt 711 für verwandtem-Inhalt zugewiesene Metadaten erfasst verwandtem-Inhalt zugewiesene Metadaten, die von dem Verwaltungsabschnitt 120a für textbasierten Inhalt bereitgestellt werden.
  • Der Abrufabschnitt 712 für ähnlichen nicht-textbasierten Inhalt erzeugt verwandter-Inhalt-Information bezüglich nicht-textbasiertem Inhalt auf der Basis der verwandtem-Inhalt zugewiesenen Metadaten.
  • Der Speicherabschnitt 713 für Nicht-Text-verwandter-Inhalt-Information speichert die verwandter-Inhalt-Information, die die Beziehung zwischen Teilstücken des in dem Speicherabschnitt 111 für nicht-textbasierten Inhalt anzeigt.
  • Der Erzeugungsabschnitt 721 für verwandter-Inhalt-Information erzeugt automatisch die verwandter-Inhalt-Information, die die Beziehung zwischen den Teilstücken des den Speicherabschnitt 122 gespeicherten textbasierten Inhalts auf der Basis der Metadaten anzeigt, die in dem Speicherabschnitt 122 für textbasierten Inhalt gespeichert sind.
  • Der Speicherabschnitt 722 für Text-verwandter-Inhalt-Information speichert die in dem Erzeugungsabschnitt 721 für verwandter-Inhalt-Information erzeugte verwandter-Inhalt-Information.
  • Der Sendeabschnitt 723 für verwandtem-Inhalt zugewiesene Metadaten sendet an den Verwaltungsabschnitt 110a für den nicht-textbasierten Inhalt eine Gruppe von Metadaten, die einer verwandter-Inhalt-Gruppe zugewiesen ist, die dem ähnlichen textbasierten Inhalt entspricht, der in dem Abrufabschnitt 125 für ähnlichen text-basierten Inhalt erfasst wurde.
  • Die Verarbeitung für die Erzeugung der verwandter-Inhalt-Information in dieser Ausführungsform wird nachstehend unter Verwendung spezifischer Beispiele beschrieben.
  • Wie in 2 stellt 8 ein weiteres Beispiel eines Videos eines Nachrichtenprogramms, das im Speicherabschnitt 111 für nicht-textbasierten Inhalt gespeichert ist, und von Metadaten dar, die einem Nachrichtenelement des Nachrichtenprogramms zugewiesen sind. Es wird auch angenommen, dass das Nachrichtenelement 813 ein ein Baseballspiel betreffendes Nachrichtenvideo ist, und dass Metadaten 820 Metadaten sind, welche auf das Thema des Nachrichtenvideos bezogen sind und manuell dem Nachrichtenelement 813 zugewiesen sind. Es wird ferner angenommen, dass dem Nachrichtenelement 813 "NACHRICHTEN_813" als eine ID zugewiesen ist, die eindeutig den Nachrichtenelementinhalt angibt.
  • Wie in 3 ist 9 eine Ansicht, die ein weiteres Beispiel eines Zeitungsartikels, der im Speicherabschnitt 121 für textbasierten Inhalt gespeichert ist, und Metadaten, die dem Zeitungsartikel zugewiesen sind, darstellt. Hierin ist der Zeitungsartikel 910 im Thema dem Nachrichtenelement 813 des Nachrichtenvideos 810 in 2 ähnlich. Die Metadaten 920 sind Metadaten, die automatisch von dem Metadaten-Extraktionsabschnitt 132 extrahiert werden und im Speicherabschnitt 122 für Text-Metadaten gespeichert sind. Dem Zeitungsartikel 910 ist "ARTIKEL_910" als eine ID zugewiesen, die eindeutig den Zeitungsartikelinhalt angibt.
  • 10 ist eine Ansicht, die ein Beispiel von verwandter-Inhalt-Information darstellt, die automatisch von dem Erzeugungsabschnitt 721 für verwandter-Inhalt-Information erzeugt wird. Beispielsweise liegt in dem Falle von verwandter-Inhalt-Information 1001 in 10, als ein verwandter Artikel des Inhaltes mit der ID von "ARTIKEL_310" der Inhalt mit der ID von "ARTIKEL_910" vor. Zusätzlich ist die Technik bezüglich der Textverarbeitung zur Detektion der Beziehung zwischen Textarten im Wesentlichen eine Technik ähnlich dem Informationsabrufverfahren unter Verwendung eines Schlüsselwortes zum Abrufen ähnlichen Inhalts, wie sie im Schritt 403 in Ausführungsform 1 beschrieben ist. In der Beschreibung wird "ähnlich" in dem Falle verwendet, bei dem der Überlappungsgrad von Information zwischen dem nicht-textbasierten Inhalt und dem textbasierten Inhalt ein vorbestimmtes Kriterium erfüllt, während "verwandt" in dem Falle verwendet wird, in welchem Teilstücke des textbasierten Inhalts oder Teils des nicht-textbasierten Inhalts miteinander in einem vorbestimmten Verfahren verwandt sind.
  • Ferner kann es in dem textbasierten Inhalt, da es Fälle gibt, dass Teilstücke von Inhalt verwandte Information haben (nachfolgende Artikel und/oder Verknüpfung), möglich sein, die verwandter-Inhalt-Information auf der Basis derartiger Information zu erzeugen.
  • Gemäß Darstellung durch die verwandter-Inhalt-Information 1002 in 10, ist es möglich, die verwandter-Inhalt-Information so zu erzeugen, dass ein einzelnes Teilstück von Inhalt mehrere Teilstücke von verwandtem Inhalt aufweist.
  • 11 ist ein Flussdiagramm, das einen Verarbeitungsablauf zum Erzeugen von verwandter-Inhalt-Information in Bezug auf nicht-textbasierten Inhalt in der Ausführungsform 2 darstellt. Hierin nachstehend wird beispielsweise die Verarbeitung für die Erzeugung der verwandter-Inhalt-Information in Bezug auf das Nachrichtenelement 211 gemäß Darstellung in 2 unter Bezugnahme auf 11 beschrieben.
  • Schritt 1101: Der Anforderungssendeabschnitt 114 in dem Verwaltungsabschnitt 110a für nicht-textbasierten Inhalt erfasst Metadaten, die dem nicht-textbasierten Inhalt zugewiesen sind, der für die Verarbeitung zur Erzeugung von verwandter-Inhalt-Information aus einem Speicherabschnitt 112 für Nicht-Text-Metadaten vorgesehen ist, und sendet eine Anforderung für verwandtem-Inhalt zugewiesene Metadaten an den Verwaltungsabschnitt 120a für textbasierten Inhalt zusammen mit den erfassten ursprünglichen Metadaten. In diesem Beispiel erfasst der Abschnitt 114 Metadaten 220 als die ursprünglichen Metadaten, um sie zusammen mit der Anforderung für verwandtem-Inhalt zugewiesene Metadaten zu senden.
  • Hierin zeigt die Anforderung für verwandtem-Inhalt zugewiesene Metadaten eine Anforderung für Metadaten, die benötigt werden, um weitere Teilstücke von nicht-textbasiertem Inhalt zu erhalten, der mit einem Element der nicht-textbasierten Inhaltsdaten verwandt ist, und zeigt insbesondere eine Anforderung für Metadaten, die textbasierten Inhaltsdaten ähnlich zu dem nicht-textbasierten Inhalt zugewiesen sind, um so weitere Elemente der nicht-textbasierten Inhaltsdaten zu erhalten, die mit einem Teilstück von nicht-textbasierten Inhalt verwandt sind, der in dem Speicherabschnitt 111 für nicht-textbasierten Inhalt gespeichert ist.
  • Schritt 1102: Der Anforderungsempfangsabschnitt 124 im Verwaltungsabschnitt 120a für textbasierten Inhalt empfängt die Anforderung für verwandtem-Inhalt zugewiesene Metadaten (einschließlich der ursprünglichen Metadaten) aus dem Verwaltungsabschnitt 110a für den nicht-textbasierten Inhalt.
  • Schritt 1103: Der Abrufabschnitt 125 für ähnlichen text-basierten Inhalt empfängt ähnlichen textbasierten Inhalt unter Verwendung der ursprünglichen Metadaten, die in der Anforderung für verwandtem-Inhalt zugewiesenen Metadaten enthalten sind, und erfasst eine Inhalts-ID des ähnlichen textbasierten Inhaltes. Wenn mehrere Teilstücke von ähnlichem textbasierten Inhalt abgerufen werden, werden Metadaten erfasst, die dem textbasierten Inhalt mit dem höchsten Grad an Ähnlichkeit zugewiesen sind. In diesem Falle wird, wenn der Zeitungsartikel 310 als ein Ergebnis des Abrufs von ähnlichem textbasierten Inhalt erhalten wird, die Inhalts-ID "ARTIKEL_310" erfasst.
  • Schritt 1104: Der Sendeabschnitt 723 für verwandtem-Inhalt zugewiesene Metadaten erfasst die verwandter-Inhalt-ID der in dem Abrufabschnitt 125 für ähnlichen textbasierten Inhalt erfassten Inhalts-ID, indem er auf die Information Bezug nimmt, die in dem Speicherabschnitt 722 für Text-verwandter-Inhalt-Information gespeichert ist. In diesem Falle wird, wie man aus der verwandter-Inhalt-Information 1001 in 10 ersehen kann, der "ARTIKEL_910" erfasst.
  • Schritt 1105: Der Sendeabschnitt 723 für verwandtem-Inhalt zugewiesene Metadaten erfasst ferner die Metadaten, die dem textbasierten Inhalt zugewiesen sind, der durch die verwandter-Inhalt-ID spezifiziert ist, die im Schritt 1104 aus dem Speicherabschnitt 122 für Text-Metadaten erfasst wird, und sendet die Metadaten als die verwandtem-Inhalt zugewiesenen Metadaten an den Verwaltungsabschnitt 110a für nicht-textbasierten Inhalt. In diesem Falle sendet der Sendeabschnitt 723 für verwandtem-Inhalt zugewiesene Metadaten dem Zeitungsartikel 910 zugewiesene Metadaten 920, die durch die Inhalts-ID "ARTIKEL_910" spezifiziert sind.
  • Schritt 1106: Der Erfassungsabschnitt 711 für verwandtem-Inhalt zugewiesene Metadaten in dem Verwaltungsabschnitt 110a für nicht-textbasierten Inhalt empfängt die verwandtem-Inhalt zugewiesenen Metadaten aus dem Verwaltungsabschnitt 120a für textbasierten Inhalt.
  • Schritt 1107: Der Abrufabschnitt 712 für ähnlichen nicht-textbasierten Inhalt ruft ähnlichen nicht-textbasierten Inhalt unter Verwendung der verwandtem-Inhalt zugewiesenen Metadaten, die in dem Erfassungsabschnittes 711 für verwandtem-Inhalt zugewiesene Metadaten erfasst wurden, ab und erfasst eine Inhalts-ID des ähnlichen nicht-textbasier ten Inhalts. Wenn mehrere Teilstücke eines ähnlichen nicht-textbasierten Inhalts abgerufen werden, wird die Inhalts-ID des nicht-textbasierten Inhaltes mit dem höchsten Grad an Ähnlichkeit erfasst. In diesem Beispiel wird, wenn der Zeitungsartikel 813 in 8 als Ergebnis eines Abrufs von ähnlichem nicht-textbasierten Inhalts erhalten wird, die Inhalts-ID "NACHRICHTEN_813" erfasst.
  • Schritt 1108: Der Abrufabschnitt 712 für ähnlichen nicht-textbasierten Inhalt erzeugt verwandter-Inhalt-Information unter Verwendung der im Schritt S1107 erfassten Inhalts-ID und der Inhalts-ID des Inhalts, der für die Verarbeitung zur Erzeugung von verwandter-Inhalt-Information vorgesehen ist, und speichert die Information in dem Speicherabschnitt 713 für Nicht-Text-verwandter-Inhalt-Information.
  • Zusätzlich beschreibt der Schritt 1103 in 11 in dieser Ausführungsform den Fall der Erfassung der Metadaten, die dem textbasierten Inhalt mit dem höchsten Grad an Ähnlichkeit zugewiesen werden, wenn mehrere ähnliche textbasierten Inhalte abgerufen werden. Zusätzlich zu diesem Fall kann es beispielsweise möglich sein, Metadaten zu erfassen, die einer Vielzahl (beispielsweise zehn) von Teilstücken von Inhalt in absteigender Reihenfolge des Ähnlichkeitsgrades entsprechen.
  • Im Schritt 1104 kann anstelle des Sendens von Metadaten, die dem durch die Inhalts-ID "ARTIKEL_910" spezifizierten textbasierten Inhalt zugeordnet sind, der Sendeabschnitt 723 für verwandtem-Inhalt zugewiesene Metadaten Metadaten senden, die dem textbasierten Inhalt zugewiesen sind, der durch die im Schritt 1103 erhaltene Inhalts-ID "ARTIKEL_310" erhalten wurde, an das Verwaltungssystem 110a für nicht-textbasierten Inhalt. In diesem Falle ruft der Abrufabschnitt 712 für ähnlichen nicht-textbasierten Inhalt nicht-textbasierten Inhalt mit Metadaten ähnlich den Metadaten ab, die dem textbasierten Inhalt zugewiesen sind, der durch die Inhalts-ID "ARTIKEL_310" spezifiziert ist.
  • Ferner kann es möglich sein, eine Verknüpfungsabfrage durchzuführen, wie z. B. eine Abfrage einer Inhalts-ID, die mit der im Schritt 1104 erhaltenen Inhalts-ID "ARTIKEL_910" verwandt ist.
  • Wenn mehrere verwandter-Inhalt-IDs im Schritt 1104 vorliegen, werden im Schritt 1105 verwandtem-Inhalt zugewiesene Metadaten erfasst, die jeweils den mehreren Verwand ter-Inhalt-IDs entsprechen. Im Schritt 1107 wird ähnlicher nicht-textbasierter Inhalt für alle von einer Vielzahl von verwandtem-Inhalt zugewiesenen Metadaten abgefragt, und die Inhalts-ID wird für jeden von dem ähnlichen nicht-textbasierten Inhalt erfasst. Im Schritt 1108 wird die verwandter-Inhalt-Information erzeugt, indem eine Gruppe von mehreren im Schritt 1107 erfassten IDs, und die Inhalts-ID des Inhalts, der für die Verarbeitung zur Erzeugung von verwandter-Inhalt-Information vorgesehen ist, verwendet werden.
  • 12 veranschaulicht ein Beispiel von verwandter-Inhalt-Information, die in dem Speicherabschnitt 713 für Nicht-Text-verwandter-Inhalt-Information in dem Stadium gespeichert wird, in welcher die Verarbeitung für die Erzeugung der Information von verwandtem Inhalt in Bezug auf das Nachrichtenelement 211 in dem vorstehend erwähnten Beispiel abgeschlossen wird.
  • 13 ist eine Sammelansicht, die die Beziehung zwischen Inhalt und Metadaten in der Verarbeitung für die Erzeugung von verwandter-Inhalt-Information in Bezug auf den nicht-textbasierten Inhalt in der Ausführungsform 2 darstellt. Beispielsweise wird nicht ermittelt, dass das Nachrichtenelement 211 und das Nachrichtenelement 813 Inhalte in Bezug zueinander sind, indem nur Metadaten 220 und 820 verwendet werden, welche manuell wie in 13 dargestellt, zugewiesen sind. Jedoch wird durch Übertragen von verwandter Information der Artikel 310 und 910, welche textbasierter Inhalt ähnlich zu den zwei Teilstücken von nicht-textbasiertem Inhalt sind, an die nicht-textbasierte Inhaltsseite abgeleitet, dass die zwei Teilstücke des nicht-textbasierten Inhalts verwandte Nachrichtenelemente bezüglich der Übereinstimmung von "A-Team gegen B-Team", das an demselben Tag, 21. Mai, ausgeführt wird, sind. Mit anderen Worten, durch Ausführen der Schritte gemäß Darstellung in 11 wird abgeleitet, dass die Nachrichtenelemente 211 und 813 verwandter Inhalt sind.
  • Wie vorstehend beschrieben, wird in dieser Ausführungsform unter Verwendung der Metadaten, die manuell dem nicht-textbasierten Inhalt zugewiesen werden, der für die Verarbeitung zur Erzeugung von verwandter-Inhalt-Information vorgesehen ist, ähnlicher textbasierter Inhalt abgerufen. Dann wird unter Verwendung der Metadaten (verwandtem-Inhalt zugewiesener Metadaten), die automatisch in Bezug auf den textbasierten Inhalt im Voraus extrahiert wurden, zugeordnet zu dem ähnlichen textbasierten Inhalt ähnlicher nicht-textbasierter Inhalt abgerufen. Es ist dadurch möglich, die Beziehung zwischen Teilstücken von nicht-textbasiertem Inhalt zu erkennen, der nicht nur aus den manuell zugewiesenen minimalen Metadaten abgeleitet wird.
  • Ferner kann es auch in dieser Ausführungsform wie in der Ausführungsform 1 möglich sein, den Verwaltungsabschnitt 110a für nicht-textbasierten Inhalt und den Verwaltungsabschnitt 120a für textbasierten Inhalt als nur eine Vorrichtung zum Verwalten von Inhalt mit den Funktionen beider Abschnitte zu implementieren, die auf demselben Computer existieren, oder als ein System zum Verwalten von Inhalt, bei dem die zwei Abschnitte auf entsprechenden getrennten Computern existieren und über ein Netzwerk verbunden sind.
  • Zusätzlich kann es möglich sein, die Verarbeitung für den Verwaltungsabschnitt 110 für nicht-textbasierten Inhalt und den Verwaltungsabschnitt 120 für textbasierten Inhalt wie in den Schritten 1101 bis 1108 beschrieben, zu implementieren, indem ein Programm zur Ausführung der vorstehend erwähnten Schritte auf einem Computer installiert wird.
  • Wie vorstehend beschrieben, werden gemäß der vorliegenden Erfindung unter Verwendung der Metadaten, die manuell dem nicht-textbasierten Inhalt zugewiesen werden, der für eine Verarbeitung zum Hinzufügen von Metadaten bestimmt ist, ähnlicher textbasierter Inhalt abgerufen, Metadaten, die automatisch in Bezug auf den ähnlichen textbasierten Inhalt extrahiert werden, als zusätzliche Metadaten für den nicht-textbasierten Inhalt erfasst, der für die Verarbeitung zum Hinzufügen von Metadaten bestimmt ist, und dadurch ist es möglich, die Anzahl von Elementen von Metadaten für den nicht-textbasierten Inhalt, der für die Metadatenzuweisung in MPEG-7 aus der eingeschränkten Anzahl von Elementen von manuell zugewiesenen Metadaten zu erhöhen.
  • Ferner führt dieses Gewinnen einer Vielzahl von Metadaten für den Inhalt zu einem sekundären Effekt, dass die Wiederholbarkeit des Inhaltes bei der Abfrage von nicht-textbasiertem Inhalt unter Verwendung der Metadaten erhöht wird.
  • Ferner wird unter Verwendung der Metadaten, die manuell dem nicht-textbasierten Inhalt zugewiesen werden, der für die Verarbeitung zur Erzeugung von verwandter-Inhalt-Information bestimmt ist, ähnlicher textbasierter Inhalt abgerufen. Dann wird unter Ver wendung der Metadaten (verwandtem-Inhalt zugewiesener Metadaten), die automatisch in Bezug auf den textbasierten Inhalt im Voraus extrahiert wurden, zugeordnet zu dem ähnlichen textbasierten Inhalt ähnlicher nicht-textbasierter Inhalt abgerufen. Es ist dadurch möglich, die Beziehung zwischen Teilstücken von nicht-textbasiertem Inhalt zu erkennen, der nicht nur aus den manuell zugewiesenen minimalen Metadaten abgeleitet wird.
  • Industrielle Anwendbarkeit
  • Die vorliegende Erfindung ist auf ein System zum Verwalten von Inhalt anwendbar, das aus einer Verwaltungsvorrichtung für nicht-textbasierten Inhalt, die nicht-textbasiertem Inhalt wie z. B. Video und Audio und Metadaten des Inhaltes verwaltet und eine Verwaltungsvorrichtung für textbasierten Inhalt, das Textdokumente und Metadaten der Dokumente verwaltet, anwendbar.

Claims (13)

  1. System zum Verwalten von Inhalt, das eine Vorrichtung (110) zum Verwalten von nicht-textbasiertem Inhalt, die nicht-textbasierten Inhalt verarbeitet, sowie eine Vorrichtung (120) zum Verwalten von textbasiertem Inhalt umfasst, die textbasierten Inhalt verarbeitet, wobei die Vorrichtung (110) zum Verwalten von nicht-textbasiertem Inhalt aufweist: einen ersten Sendeabschnitt (114), der so eingerichtet ist, dass er zu der Vorrichtung (120) zum Verwalten von textbasiertem Inhalt eine Anforderung zusätzlicher Metadaten zusammen mit ursprünglichen Metadaten (220) sendet, die im Voraus einem nicht-textbasierten Inhalt (211) zugewiesen werden, der für eine Verarbeitung zum Hinzufügen von Metadaten bestimmt ist, wobei die Anforderung zusätzlicher Metadaten eine Anforderung von Metadaten von Inhalt ist, die zu den ursprünglichen Metadaten (220) hinzuzufügen sind; einen ersten Empfangsabschnitt (115), der so eingerichtet ist, dass er zusätzliche Metadaten von Inhalt (320) von der Vorrichtung (120) zum Verwalten von textbasiertem Inhalt empfängt; und ein Zuweisungsabschnitt, der so eingerichtet ist, dass er die empfangenen zusätzlichen Metadaten von Inhalt (320) zu dem nicht-textbasierten Inhalt (211) zuweist, der für die Verarbeitung zum Hinzufügen von Metadaten bestimmt ist, und neue Metadaten (502) des nicht-textbasierten Inhalts (211) durch Hinzufügen der zugewiesenen zusätzlichen Metadaten von Inhalt zu den ursprünglichen Metadaten (220) gewinnt; und die Vorrichtung (120) zum Verwalten von textbasiertem Inhalt aufweist: einen zweiten Empfangsabschnitt (124), der so eingerichtet ist, dass er die Anforderung zusätzlicher Metadaten zusammen mit den ursprünglichen Metadaten (220) von der Vorrichtung (110) zum Verwalten von nicht-textbasiertem Inhalt empfängt; einen Abrufabschnitt (125), der so eingerichtet ist, dass er textbasierten Inhalt (310) der nicht-textbasiertem Inhalt ähnelt, der den ursprünglichen Metadaten (220) entspricht, auf Basis der ursprünglichen Metadaten (220) abruft, die in der empfangenen Anforderung zusätzlicher Metadaten enthalten sind; einen Erfassungsabschnitt (123), der so eingerichtet ist, dass er Metadaten (320) von Inhalt, die im Voraus textbasiertem Inhalt (310) zugewiesen werden, als zusätzliche Metadaten von Inhalt (320) erfasst, wobei die im Voraus zugewiesenen Metadaten von Inhalt (320) Metadaten sind, die zuvor aus den Textdaten des textbasierten Inhalts (310) extrahiert wurden; und einen zweiten Sendeabschnitt (126), der so eingerichtet ist, dass er die erfassten zusätzlichen Metadaten von Inhalt (320) zu der Vorrichtung (110) zum Verwalten von nicht-textbasiertem Inhalt sendet.
  2. System zum Verwalten von Inhalt nach Anspruch 1, wobei wenn eine Vielzahl ähnlicher textbasierter Inhalte abgerufen wird, der Erfassungsabschnitt (123) eine Gruppe von Metadaten erfasst, die im Voraus jeweils einer vorgegebenen Anzahl textbasierter Inhalte in absteigender Reihenfolge eines Grades von Ähnlichkeit zwischen der Vielzahl abgerufener ähnlicher textbasierter Inhalte zugewiesen wurden.
  3. System zum Verwalten von Inhalten nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Vorrichtung (110) zum Verwalten von nicht-textbasiertem Inhalt und die Vorrichtung (120) zum Verwalten von textbasiertem Inhalt auf dem gleichen Computer vorhanden sind.
  4. System zum Verwalten von Inhalt nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Vorrichtung (110) zum Verwalten von nicht-textbasiertem Inhalt und die Vorrichtung (120) zum Verwalten von textbasiertem Inhalt auf jeweils verschiedenen Computern vorhanden sind und so verbunden sind, dass Informationen übertragen werden können.
  5. Vorrichtung zum Verwalten von nicht-textbasiertem Inhalt, die umfasst: einen Sendeabschnitt (114), der so eingerichtet ist, dass er ursprüngliche Metadaten (220) sendet, die im Voraus dem nicht-textbasierten Inhalt (211) zugewiesen werden; dadurch gekennzeichnet, dass der Sendeabschnitt (114) des Weiteren so eingerichtet ist, dass er eine Anforderung zusätzlicher Metadaten zusammen mit den ursprünglichen Metadaten (220) sendet, die im Voraus einem nicht-textbasierten Inhalt (211) zugewiesen werden, der für eine Verarbeitung zum Hinzufügen von Metadaten bestimmt ist, wobei die Anforderung zusätzlicher Metadaten eine Anforderung von Metadaten von Inhalt ist, die zu den ursprünglichen Metadaten (220) hinzuzufügen sind, wobei die Vorrichtung (110) des Weiteren umfasst: einen Empfangsabschnitt (115), der so eingerichtet ist, dass er zusätzliche Metadaten von Inhalt (320) empfängt; und einen Zuweisungsabschnitt, der so eingerichtet ist, dass er die empfangenen zusätzlichen Metadaten von Inhalt (320) zu dem nicht-textbasierten Inhalt (211) zuweist, der für die Verarbeitung zum Hinzufügen von Metadaten bestimmt ist, und neue Metadaten (502) des nicht-textbasierten Inhalts (211) gewinnt, indem er die zugewiesenen zusätzlichen Metadaten von Inhalt zu den ursprünglichen Metadaten (220) hinzufügt.
  6. Vorrichtung zum Verwalten von textbasiertem Inhalt, die umfasst: einen Empfangsabschnitt (124), der so eingerichtet ist, dass er ursprüngliche Metadaten (220) empfängt, die im Voraus einem nicht-textbasierten Inhalt (211) zugewiesen werden; einen Abrufabschnitt (125), der so eingerichtet ist, dass er textbasierten Inhalt (310), der dem nicht-textbasierten Inhalt (211) ähnelt, der den ursprünglichen Metadaten (220) entspricht, auf Basis der ursprünglichen Metadaten (220) abruft, dadurch gekennzeichnet, dass der Empfangsabschnitt (124) des Weiteren so eingerichtet ist, dass er eine Anforderung zusätzlicher Metadaten zusammen mit den ursprünglichen Metadaten (220) empfängt, wobei die Anforderung zusätzlicher Metadaten eine Anforderung von Metadaten von Inhalt ist, die zu den ursprünglichen Metadaten (220) hinzuzufügen sind, die einem nicht-textbasierten Inhalt (211) entsprechen, der für eine Verarbeitung zum Hinzufügen von Metadaten bestimmt ist; wobei die Vorrichtung (120) des Weiteren umfasst: einen Erfassungsabschnitt, der so eingerichtet ist, dass er Metadaten von Inhalt (310), die dem abgerufenen textbasierten Inhalt (310) im Voraus zugewiesen werden, als zusätzliche Metadaten von Inhalt (320) erfasst, wobei die im Voraus zugewiesenen Metadaten von Inhalt (320) Metadaten sind, die zuvor aus den Textdaten des textbasierten Inhalts (310) extrahiert wurden; und einen Sendeabschnitt (126), der so eingerichtet ist, dass er die erfassten zusätzlichen Metadaten von Inhalt (320) sendet.
  7. Vorrichtung zum Verwalten von textbasiertem Inhalt nach Anspruch 6, wobei wenn eine Vielzahl ähnlicher textbasierter Inhalte abgerufen wird, der Erfassungsabschnitt (123) eine Gruppe von Metadaten erfasst, die im Voraus jeweils einer vorgegebenen Anzahl textbasierter Inhalte in absteigender Reihenfolge eines Grades von Ähnlichkeit zwischen der Vielzahl abgerufener ähnlicher textbasierter Inhalte zugewiesen werden.
  8. Verfahren zum Hinzufügen von Metadaten in einem System zum Verwalten von Inhalt, das eine Vorrichtung (110) zum Verwalten von nicht-textbasiertem Inhalt, die nicht-textbasierten Inhalt verarbeitet, und eine Vorrichtung (120) zum Verwalten von textbasiertem Inhalt, die textbasierten Inhalt verarbeitet, aufweist, wobei es die folgenden Schritte umfasst: in der Vorrichtung (110) zum Verwalten von nicht-textbasiertem Inhalt: Senden einer Anforderung zusätzlicher Metadaten zusammen mit ursprünglichen Metadaten (220), die im Voraus einem nicht-textbasierten Inhalt (211) zugewiesen werden, der für eine Verarbeitung zum Hinzufügen von Metadaten bestimmt ist, zu der Vorrichtung (120) zum Verwalten von textbasiertem Inhalt, wobei die Anforderung zusätzlicher Metadaten eine Anforderung von Metadaten von Inhalt ist, die zu den ursprünglichen Metadaten (220) hinzuzufügen sind; in der Vorrichtung (120) zum Verwalten von textbasiertem Inhalt: Empfangen der Anforderung zusätzlicher Metadaten zusammen mit den ursprünglichen Metadaten (220) von der Vorrichtung (110) zum Verwalten von nicht-textbasiertem Inhalt; Abrufen von textbasiertem Inhalt (310), der dem nicht-textbasierten Inhalt (211) ähnelt, der den ursprünglichen Metadaten (220) entspricht, auf Basis der ursprünglichen Metadaten (220), die in der empfangenen Anforderung zusätzlicher Metadaten enthalten sind; Erfassen von Metadaten (320) von Inhalt, die im Voraus dem abgerufenen textbasierten Inhalt (310) zugewiesen werden, als die zusätzlichen Metadaten von Inhalt (320), wobei die im Voraus zugewiesenen Metadaten von Inhalt (320) Metadaten sind, die zuvor aus den Textdaten des textbasierten Inhalts (310) extrahiert wurden; und Senden der erfassten zusätzlichen Metadaten von Inhalt (320) zu der Vorrichtung (110) zum Verwalten von nicht-textbasiertem Inhalt; in der Vorrichtung (110) zum Verwalten von nicht-textbasiertem Inhalt, Empfangen zusätzlicher Metadaten von Inhalt (320) von der Vorrichtung (120) zum Verwalten von textbasiertem Inhalt; Zuweisen der empfangenen zusätzlichen Metadaten von Inhalt (320) zu dem nicht-textbasierten Inhalt (211), der für die Verarbeitung zum Hinzufügen von Metadaten bestimmt ist; und Gewinnen neuer Metadaten (502) des nicht-textbasierten Inhalts (211) durch Hinzufügen der zugewiesenen zusätzlichen Metadaten von Inhalt zu den ursprünglichen Metadaten (220).
  9. Verfahren zum Hinzufügen von Metadaten nach Anspruch 8, wobei in dem Erfassungsschritt, wenn eine Vielzahl ähnlicher textbasierter Inhalte abgerufen wird, der Erfassungsschritt eine Gruppe von Metadaten, die im Voraus jeweils einer vorgegebenen Anzahl textbasierter Inhalte in absteigender Reihenfolge eines Grades der Ähnlichkeit zwischen der Vielzahl abgerufener ähnlicher textbasierter Inhalte zugewiesen werden, in dem Erfassungsschritt erfasst.
  10. Verfahren zum Hinzufügen von Metadaten nach den Ansprüchen 8 oder 9, wobei der Zuweisungsschritt aus den empfangenen zusätzlichen Metadaten von Inhalt (320) einen Teil von Metadaten eliminiert, die die ursprünglichen Metadaten (220) überlappen.
  11. Programm zum Verwalten von Inhalt, das einen Computer veranlasst, die folgenden Schritte des Verfahrens nach Anspruch 8 auszuführen: Senden einer Anforderung zusätzlicher Metadaten zusammen mit ursprünglichen Metadaten (220), die im Voraus nicht-textbasiertem Inhalt (211) zugewiesen werden, der für eine Verarbeitung zum Hinzufügen von Metadaten bestimmt ist, wobei die Anforderung zusätzlicher Metadaten eine Anforderung von Metadaten von Inhalt ist, die zu den ursprünglichen Metadaten (220) hinzuzufügen sind; Empfangen zusätzlicher Metadaten von Inhalt (320); Zuweisen der empfangenen zusätzlichen Metadaten von Inhalt (320) zu dem nicht-textbasierten Inhalt (211), der für die Verarbeitung zum Hinzufügen von Metadaten bestimmt ist; und Gewinnen neuer Metadaten (502) des nicht-textbasierten Inhalts (211) durch Hinzufügen der zugewiesenen zusätzlichen Metadaten von Inhalt zu den ursprünglichen Metadaten (220).
  12. Programm zum Verwalten von Inhalt, das einen Computer veranlasst, die folgenden Schritte des Verfahrens nach Anspruch 8 auszuführen: Empfangen einer Anforderung zusätzlicher Metadaten zusammen mit ursprünglichen Metadaten (220), die im Voraus einem nicht-textbasierten Inhalt (211) zugewiesen werden, der für eine Verarbeitung zum Hinzufügen von Metadaten bestimmt ist; Abrufen von textbasiertem Inhalt (310), der dem nicht-textbasierten Inhalt (211) ähnelt, der den ursprünglichen Metadaten (220) entspricht, auf Basis der ursprünglichen Metadaten (220), die in der empfangenen Anforderung zusätzlicher Metadaten enthalten sind; Erfassen von Metadaten von Inhalt (320), die dem abgerufenen textbasierten Inhalt (310) im Voraus zugewiesen werden, als zusätzliche Metadaten von Inhalt (320), wobei die im Voraus zugewiesenen Metadaten von Inhalt (320) Metadaten sind, die zuvor aus den Textdaten des textbasierten Inhalts (320) extrahiert wurden, und, wenn eine Vielzahl ähnlicher textbasierter Inhalte abgerufen wird, Erfassen einer Gruppe von Metadaten, die im Voraus jeweils einer vorgegebenen Anzahl textbasierter Inhalte in absteigender Reihenfolge eines Grades von Ähnlichkeit zwischen der Vielzahl abgerufener ähnlicher textbasierter Inhalte zugewiesen werden; und Senden der erfassten zusätzlichen Metadaten von Inhalt (320).
  13. Programm zum Verwalten von Inhalt, das einen Computer veranlasst, die Schritte des Verfahrens nach einem der Ansprüche 8 bis 10 auszuführen.
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