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Gebiet der Erfindung und
Bemerkungen zum Stand der Tech nik
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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Flüssigkeitsbehälter, der
einen verbesserten Tintenzuführabschnitt
aufweist, so daß der
Flüssigkeitsbehälter als
ein Tintenbehälter
oder dergleichen verwendbar ist. Das am häufigsten verwendete Verfahren
für die
Herstellung eines dreidimensionalen Gegenstandes, z. B. eines stabilen
Hohlraumbehälters,
ist eine Kombination aus einem synthetischen Harzmaterial und einem
Spritzgießverfahren.
Bei diesem Verfahren ist ein Satz typischer Vater- und Mutterformen
in Anwendung. In mehr besonderer Weise ist es ein Verfahren, bei
dem das geschmolzene synthetische Harz in den Hohlraum zwischen
den beiden Formen eingespritzt ist und danach abgekühlt ist,
um das Harz aushärten
zu lassen und dadurch einen Behälter
in der gewünschten
Form zu erhalten. Es ist jedoch schwierig einen Hohlraumbehälter, im
besonderen einen Flüssigkeitsbehälter, z.
B. einen Tintenbehälter
durch die Anwendung eines Spritzgießverfahrens auszuformen, der
eine schmale Öffnung
(Öffnungsabschnitt)
für die
Verbindung der Innenseite und der Außenseite des Flüssigkeitsbehälters aufweist,
und dadurch gekennzeichnet ist, daß der Innenraum des Behälters selbst
(Flüssigkeitsspeicherabschnitt),
wesentlich größer ist
als die Öffnung.
Deshalb beruht die Herstellung eines wie vorbenannt beschriebenen
Behälters
in vielen Fällen
auf einem komplizierten Verfahren, das dadurch gekennzeichnet ist,
daß der
Hauptabschnitt (Flüssigkeitsspeicherabschnitt)
und der Wandabschnitt getrennt hergestellt sind, und danach im fe sten
Zustand durch Klebstoff oder Schweißung mit einander verbunden
sind. Dabei ist es außerdem
schwierig, einen stabilen Behälter
großer
Kapazität
zu erreichen, da es schwierig ist eine zuverlässige Naht zwischen dem Hauptabschnitt
und dem Wandabschnitt auszuformen. Ein weiteres Verfahren für die Ausformung
eines Hohlraumbehälters,
bei dem die vorgenannten Probleme berücksichtigt sind und das ebenfalls
breite Anwendung findet, ist ein spezielles Formgebungsverfahren,
die sogenannte Blasformung. Durch die Anwendung dieses Verfahrens
kann ein Hohlraumbehälter leicht
ausgeformt werden. Gemäß der Blasformung ist
ein Rohrstück
oder dergleichen aus Harzmaterial plastisch erweicht und in eine
Form eingebracht. Danach ist die Luft in das erweichte Harzrohrstück oder dergleichen
eingeblasen, um durch die Anwendung von Druckluft, die nicht aus
dem Innenraum des Rohrstücks
oder dergleichen kommt, das Rohrstück oder dergleichen gegen die
innere Oberfläche
der Form zu pressen. Im Ergebnis dessen ist die innere Kontur der
Form auf das eingeblasene Harzrohrstück übertragen und dabei ein Hohlraumbehälter geformt, der
die gewünschte
Gestalt aufweist. Anders ausgedrückt,
ist die Blasformung ein gut geeignetes Formgebungsverfahren für die Herstellung
eines Hohlraumbehälters,
wie z. B. eine PET-Flasche für
Trinkwasser oder eine Ketchup-Tube, der an der Öffnung klein ist, wobei der
Innenraum des Hauptabschnitts jeweils wesentlich größer ist
als der Öffnungsabschnitt.
Es verblieben jedoch verschiedene technische Probleme, die durch
die Anwendung der Blasformung eben nicht gelöst werden konnten. Das heißt, obwohl
es eben leicht ist einen Hohlraumbehälter durch Blasformung auszuformen,
ist der bei der Blasformung verwendete Luftdruck nur in einem Bereich
von 5–10
kg/cm2 variierbar. Der Stand der Technik
war dabei noch nicht weit genug, um einen Flüssigkeitsbehälter zu
erzeugen, welcher nicht nur exakt und zuverlässig ist, sondern von dem auch
gefordert ist, stabil zu sein. Andererseits ist im Fall des Spritzgießverfahrens
geschmolzenes Harzmaterial in den Hohlraum zwischen dem Formensatz
eingespritzt, der eigentlich abgedichtet ist, mit Ausnahme einer Öffnung oder
dergleichen, die zwischen den Formteilen für das Entweichen von Luft vorgesehen ist.
Dabei ist der verwendete Druck für
das Einspritzen des geschmolzenen Harzmaterials um zwei Zehnerpotenzen
größer als
der bei der Blasformung verwendete Druck. Deshalb ist das Verhältnis der Übertragbarkeit
der inneren Konturen der Form auf die äußere Oberfläche eines auszuformenden Behälters, d. h.
der Genauigkeit der Messung der äußeren Konturen
des Behälters
bei einem durch Blasformung ausgeformten Hohlraumbehälter in
der praktischen Funktion bestenfalls ähnlich, oder im absoluten Wert der
Dimensionsgenauigkeit wesentlich schlechter, als bei einem nach
dem Spritzgießverfahren
ausgeformten Hohlraumbehälter.
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Des
weiteren benötigt
die Blasformung keine metallische Form, die direkt die innere Oberfläche des
Hohlraumbehälters
berührt,
daher ist es ein sauberes Herstellungsverfahren, d. h. ein Verfahren,
bei dem ein Produkt nicht durch Trennmittel oder dergleichen verunreinigt
ist. Andererseits ist es durch die Anwendung der Blasformung nicht
nur unmöglich, die
innere Dimensionierung eines Hohlraumbehälters direkt zu steuern, sondern
es ist auch unmöglich die
Wanddicke des Behälters
zu steuern. Anders ausgedrückt,
unterscheidet sich die Blasformung im Hinblick auf die vorgenannten
Gesichtspunkte wesentlich vom Spritzgieß-verfahren. Deshalb muß, um einen
Hohlraumbehälter
unter Anwendung der Blasformung wirtschaftlich herstellen zu können, die
Konstruktion eines Hohlraumbehälters
unter Berücksichtigung
der Kriterien der Blasformung erfolgen. Dabei soll festgestellt
werden, daß es
zusätzlich
zu der Direktblasformung, die zur Herstellung der vorgenannten Ketchup-Tube
verwendet wurde, eine Vielzahl von Formgebungsverfahren gibt, die
einfach als Blasformung bezeichnet werden. So gibt es z. B. ein weiteres
im breiten Umfang genutztes Formgebungsverfahren, das sogenannte
Folien-bahnblasverfahren.
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Entsprechend
diesem Formgebungsverfahren ist ein Paar Vorformteile 1001 in
Flachausführung,
wie in 40(a) gezeigt, oder ein Einzelvorformteil
wie in 40(b) gezeigt, zwischen einen Satz
metallischer Formen eingelegt, und in einen Hohlraumbehälter geformt.
Es gibt ein weiteres Blasformungsverfahren, das sogenannte Stretchblasformverfahren
(welches manchmal Einspritzblasformverfahren oder Einspritzblasformung
genannt ist) in Kombination mit einem Vorbereitungsprozeß. Entsprechend
diesem Blasformverfahren ist ein Vorformteil 1003, als
sogenannte Vorform, wie in den 41(a) und 41(b) gezeigt, die eine dicke Wand aufweist, über ein
Spritzgießverfahren
hergestellt ist und damit keinen Hinterschnittabschnitt aufweist, durch
Anwendung der Blasformung in einen Hohlraumbehälter ausgeformt.
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Die
Folienbahnblasformung ist geeignet für die Ausformung eines großen Hohlraumbehälters in der
Form eines flachen Beutels mit einer dünnen Wandstärke (beutelförmiger Flachbehälter mit
dünner
Wand), 1004.
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Es
ist jedoch schwierig einen Hohlraumbehälter durch Folienbahnblasformung
zu formen, bei dem der Öffnungsabschnitt
im Hinblick auf die Wanddicke zufriedenstellend ist, obwohl der
Behälter,
der als ein Hohlraumbehälter
durch Folienbahnblasformung geformt ist, eigentlich eine relativ
gleichmäßige Wanddicke
aufweist. Andererseits ist es schwierig, wenn das Folienbahnblasformverfahren
zur Ausformung eines Hohlraumbehälters
verwendet ist, das Verschlußelement,
das den Öffnungsabschnitt
verschließt
und durch das die Flüssigkeit
in dem Behälter
zu dem Öffnungsabschnitt
gezogen ist (z. B. gummielastische Elemente, wie nachfolgend beschrieben)
genau und fest zu fixieren oder den Druckzustand zu erhalten. Im
Vergleich dazu ist bei der Stretchblasformung der Öffnungsabschnitt 1005 verwendet,
der durch ein Spritzgießverfahren
während der
Ausformung der Vorform 1003 zu gestalten ist, wodurch es
einfacher ist einen Behälter
auszuformen, dessen Wände
eine vorbestimmte und gleichmäßige Dicke
aufweisen. Stretchblasformung erfordert jedoch zwei Formgebungsschritte.
Dabei ist es ein Nachteil der Stretchblasformung, daß sie unbequem
in der Anwendung ist, insbesondere bei der Ausformung eines flachen
Behälters
(flacher und rechteckiger Behälter),
wie den in 41(d) gezeigten Behälter 1006,
bei dem der Öffnungsabschnitt 1007 seitlich
versetzt ist. In mehr besonderer Weise ist in diesem Fall, bei der
Ausformung der Vorform durch Blasformung, die Streuung der Blaswirkung quer über die
gesamte Vorform groß.
Im Ergebnis sind die Abschnitte mit einer dickeren Wand nicht ausreichend
ausgeformt, oder durch Abschnitte mit dünner Wand sind Löcher entstanden.
Bei Anwendung der Stretchblasformung für die Ausformung eines Hohlraumbehälters in
der vorgenannten Ausführungsform,
besteht daher die Möglichkeit,
daß ernsthafte
Probleme bei der Ausformung des Behälters entstehen. Darüber hinaus
weist ein Hohlraumbehälter,
der durch Stretchblasformung ausgeformt ist, eine relativ große Streuung
in der Wanddicke auf und ist dadurch schwächer. In Folge dessen wurden manchmal
Probleme bei der Anwendung verursacht. Für einen Flüssigkeitsbehälter, insbesondere
einen Flüssigkeitsbehälter für die Aufnahme
von Flüssigkeit
(Tinte) für
ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät
ist die Fähigkeit
erforderlich, exakt mit dem Verbindungsabschnitt des Aufzeichnungsgerätes verbunden
zu sein, um zu verhindern, daß die
umgebende Luft versehentlich in den Behälter eintritt und auch, um
ein Auslaufen der Flüssigkeit
aus dem Behälter oder
Ver dunstung zu verhindern. Wenn man in der Vergangenheit einen Flüssigkeitsbehälter (Tintenbehälter) in Übereinstimmung
mit dem Stand der Technik ausgeformt hat, wurde Spritzguß angewendet, trotz
der Tatsache, daß die
Anwendung des Spritzgießens
den Herstellungsprozeß komplizierter
machte. Es war allgemein üblich,
einen Flüssigkeitsbehälter in Übereinstimmung
mit dem Stand der Technik im Einklang mit dem Spritzgieß-verfahren
zu konstruieren.
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Zu
den vorgenannten Problemen des Standes der Technik hat es verschiedene
Lösungsvorschläge gegeben.
Es folgt die Beschreibung dieser Vorschläge.
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Wenn
unter Bezugnahme auf die 43(a) und 43(b) ein zylindrischer Behälter geformt
ist (die dazugehörige
Vorform hat den Querschnitt 1012) unter Verwendung der
zylindrischen Vorform 1011 (die einen kreisringförmigen Querschnitt
aufweist), ist eine Vorform durch Druckluft gleichmäßig in ihrer
radialen Richtung geblasen. Wenn daher die Vorbereitung der Vorform
so erfolgt, daß sie
eine gleichmäßige Wanddicke
aufweist, ist es im Hinblick auf die Wanddicke relativ einfach einen
Hohlraumbehälter sehr
gut herzustellen. Unter Bezugnahme auf die 43(a) und 43(c) ist im Vergleich dazu, daß ein Hohlraumbehälter (die
dazugehörige
Vorform hat den Querschnitt wie in 43(c) gezeigt),
der ungefähr
in der Form eines flachen rechteckigen Quaders unter Verwendung
der zylindrischen Vorform 1011 ausgeformt ist, die Blaswirkung
nicht gleichmäßig über den
Querschnitt der Vorform verteilt. Andererseits ist bei einer Vorform,
die aus dünneren
Abschnitten 1013, d. h. Abschnitten die mehr gestreckt sind
und dickeren Abschnitten 1014, d. h. Abschnitten die weniger
gestreckt sind, ausgeformt ist, ein Behälter mit einer größeren Streuung
in der Wanddicke erzeugt. Dazu sind Verfahren versucht worden, die sich
mit diesen Problemen beschäftigen.
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Um
z. B. einen Hohlraumbehälter
auszuformen, dessen Wanddicke durch die Blaswirkung gleichmäßig ist,
wurde eine Vorform 1015, deren Querschnitt länglich (oder
elliptisch) ist, wie in 43(d) gezeigt,
oder eine Vorform 1016, deren Wand in der Wanddicke ungleichmäßig ist,
wie in 43(e) gezeigt, vorbereitet,
so daß die
Streuung der Wanddicke umgekehrt korrigiert wurde. In jedem Fall
ist es schwierig die vorgenannt beschriebenen Vorformen zuverlässig vorzubereiten.
Deswegen wurden diese Verfahren nicht in die praktische Anwendung übergeleitet.
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Es
gibt des weiteren ein Verfahren, daß Nachformung genannt ist,
demgemäß die Abmessungen
eines auszuformenden Flüssigkeitsbehälters kontrolliert
sind in Koordination mit den inneren Konturen des Hauptabschnitts
des Formensatzes durch Einführung
einer metallischen Form (innere Form so gestaltet, daß sie genau
im Öffnungsabschnitt
befestigt werden kann) in den Öffnungsabschnitt
des Behälters,
während
das Blasen des Formteils nach dem Festklammern des Formensatzes
erfolgt. Die Auswahl dieses Verfahrens erhöht definitiv den Grad der Genauigkeit,
erfordert aber einen komplizierten Formensatz, der manchmal schwierig
in einem Prozeß anzuwenden
ist, bei dem eine gewünschte
Anzahl von Behältern
(wiederholt) kontinuierlich in Formteilextrusionsrichtung ausgebracht
ist, was andererseits die Direktblasformung kennzeichnet. Darüber hinaus ist,
wenn Blasformung für
die Ausformung eines flachen Flüssigkeitsbehälters verwendet
ist, mit einem Öffnungsabschnitt,
der einen Halsabschnitt 1022 mit der Abschlußoberfläche 1023 aufweist,
und dessen Öffnungsabschnitt
seitlich versetzt ist, anstatt im Mittelabschnitt der Bodenoberfläche des
Flüssigkeitsspeicherabschnitts,
wie in 44(a) gezeigt, fällt die ausgebrachte
Wand des Hauptabschnitts des erzeugten flachen Flüssigkeitsbehälters nicht
nur ungleichmäßig in der
Dicke aus, sondern die ausgebrachte Wand des Öffnungsabschnitts (Halsabschnitt 1022 mit
der Abschlußoberfläche 1023)
fällt auch
ungleichmäßig in der
Dicke aus und ist dadurch problematisch. Wenn es möglich ist,
die Wand des Öffnungsabschnitts
eines Flüssigkeitsbehälters ausreichend
dick zu gestalten, oder wenn der Öffnungsabschnitt eines Flüssigkeitsbehälters ausreichend
kleiner ist als der Behälter
selbst, kann die Dicke der Wand des Öffnungsabschnitts leicht hinreichend gleichmäßig gestaltet
werden, ob der Öffnungsabschnitt
dabei im Zentrum der Bodenwand des Flüssigkeitsspeicherabschnitts
positioniert, oder seitlich versetzt ist. Wenn jedoch Blasformung
zur Ausformung eines flachen Behälters
verwendet ist, dessen Wand dünn
ist und bei dem der Durchmesser des Öffnungsabschnitts ungefähr gleich
der Länge
der kürzeren
Kante der Bodenwand des flachen Behälters ist, ist es unmöglich für den Flüssigkeitsbehälter als
Flüssigkeitsbehälter mit
einer ausreichenden und gleichmäßigen Wanddicke
ausgebracht zu werden, sondern er ist als ein Behälter, so
wie in 44(b) gezeigt, ausgebracht.
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In
mehr besonderer Weise wird, unter Bezugnahme auf die 44(b), in der die Ebene, die den Öffnungsabschnitt 1025 eines
flachen Flüssigkeitsbehälters 1024 im
Sinne der breitseitigen Richtung der Bodenwand des Behälters horizontal
halbiert und tatsächlich
mit der Mittellinie 1600 der Bodenwand (parallel zu der
angezeigten Richtung der Pfeilmarke X) übereinstimmt, der Abschnitt
der Wand des Öffnungsabschnitts
auf der Seite der Mittellinie 1000 (der parallel zur angezeigten
Richtung der Pfeilmarke Z verläuft
und die Zentren der oberen und der Bodenwand des Flüssigkeitsspeicherabschnitts
verbindet), in dem Mittelabschnitt 1028 dicker als in den Abschnitten
nächst
zu den Ecken 1029; der Wandabschnitt des Öffnungsabschnitts
auf der kurzen Seite (am längsseitigen
Ende der Bodenwand) der Bodenwand 1030 wird auch dicker
in dem Mittelabschnitt 1026 als in den Abschnitten nächst zu
den Ecken; und die Wandabschnitte 1027 werden auch, wie
bei den vorgenannten Wandabschnitten, im Mittelabschnitt dicker
als in den Abschnitten nächst
zu den Ecken. Desweiteren wird der Wandabschnitt 1026,
der auf der Seite der kurzen Seite angeordnet ist, dünner als
der Wandabschnitt 1028 auf der Seite der Mittellinie 1000.
Des weiteren werden die beiden Wandabschnitte 1027 an Punkten
am dicksten, die seitlich von der Mittelebene 1200 versetzt
sind (parallel zu der angezeigten Richtung der Pfeilmarke Y), die
den Öffnungsabschnitt
im Sinne der längsseitigen Richtung
der Bodenwand zur Mittellinie 1000 horizontal halbiert.
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Als
nächstes
erfolgt die Beschreibung der Anwendung und Positionierung des Öffnungsabschnitts
eines Flüssigkeitsbehälters auf
der Grundlage des Standes der Technik.
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Im
Allgemeinen weist ein Hohlraumbehälter, der durch Direktblasformung
hergestellt ist, die Form eines Zylinders oder einer flachen Säule auf
(flach, rechteckig, quaderförmig).
Ein typisches Beispiel für das
erstere ist eine Shampoo-Flasche
(40(b)) und ein typisches Beispiel
für das
letztere ist ein Bluttransportbeutel (40(c)).
In beiden Fällen
ist die dazugehörige
Behältervorform
tatsächlich
symmetrisch und die axiale Linie des Öffnungsabschnitts stimmt mit
der Ebene überein,
die die dazugehörige Behältervorform
in zwei tatsächlich
symmetrische Abschnitte halbiert. Die konstruktiven Vorkehrungen dafür, daß der Öffnungsabschnitt
in Übereinstimmung
mit dem Stand der Technik absichtlich seitlich versetzt auf der
oberen oder der Bodenwand der zu einem Hohlraumbehälter gehörenden Behältervorform
angeordnet ist und die technischen Probleme, die aus solchen konstruktiven
Vorkehrungen resultieren, wurden je doch anfänglich nicht anerkannt. Bezugnehmend
auf 42 sind in der Vergangenheit ein
Schraubverschluß (42(a)), ein Bajonettverschluß, thermische
Schweißung
(42(b)), ein einfacher Dichtverschluß (42(c)) usw. als Mittel für den Verschluß des Öffnungsabschnitts
eines durch Direktblasformung hergestellten Hohlraumbehälters verwendet
werden. Es gab jedoch absolut keine Patente oder dergleichen, in
denen eine konstruktive Anordnung offengelegt ist, die absichert,
daß der Öffnungsabschnitt
eines Hohlraumbehälters
unter Anwendung der Ultraschallschweißung verschlossen ist, wobei
das sehr einfach und zuverlässig
ist. Des weiteren gibt es absolut keinerlei Patente oder dergleichen,
in denen ein Verfahren für
das zuverlässige Verschweißen von
Verbindungselementen mit der Abschlußoberfläche eines durch Blasformung
hergestellten Hohlraumbehälters
erfolgt, in mehr besonderer Weise mit der Abschlußoberfläche, die
durch den Schnitt des geformten Kragenansatzes gebildet ist, ohne
den Öffnungsabschnitt
mit einem Flansch zu versehen (Flansch 14d in 45(b)). Des weiteren sind keine zuverlässigen Verfahren
für die
Herstellung eines flachen Behälters
bekannt, der einen seitlich versetzten Öffnungsabschnitt mit einem
länglichen
Querschnitt aufweist, wobei zwei oder mehr Bauelemente in Schichten
durch Ultraschallschweißung
an den Öffnungsabschnitt
fest angeordnet werden, wobei eine Steuerung der Wanddicke des Öffnungsabschnitts
erfolgt. Zur Veranschaulichung dessen kennzeichnen die Bezugszahlen 1033, 1042 und 1052 dazu
Linien, entlang denen geformte Kragenansätze geschnitten sind.
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Andererseits
sind Technologien für
das Verschweißen
der vorgenannten Öffnungsabschnitte
der vorher beschriebenen Behälter,
unter Anwendung der Wärmeplattenschweißung als
alternative Mittel für
den Verschluß des Öffnungsabschnitts
verfügbar. Im
Falle dieser Technologien ist es jedoch unmöglich zu verhindern, daß der eigentliche
Behälter
und der Öffnungsabschnitt
thermisch verformt werden. Somit sind sie, vom Standpunkt der Genauigkeit
der Lage der ebenen Oberfläche
sowohl in horizontaler, wie auch in vertikaler Richtung ungeeignet,
für das
Ausformen eines Flüssigkeitsbehälters für ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät.
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Bei
einem Bluttransportbeutel oder dergleichen, ist dabei für den Verbindungsabschnitt
(Abschnitt zur Verbindung der Innenseite und der Außenseite
des Behälters)
keine strenge Regulierung der Größe erforderlich
und auch zu den technischen Problemen ist keine besondere Betrachtung
notwendig. Bei einem Flüssigkeitsbehälter jedoch,
der notwendigerweise kompakt in einer Reihe von zwei oder mehr, an
ein Gerät
oder eine Vorrichtung, angebracht werden soll, in mehr besonderer
Weise einen Tintenbehälter,
der notwendigerweise abnehmbar, in einer Anzahl, die mit der Anzahl
der unterschiedlich farbigen Aufzeichnungsflüssigkeiten korrespondiert,
an den Montageabschnitt eines Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes angebracht
werden soll, ist eine einfache, zuverlässige und kompakte Verbindungskonstruktion
erforderlich (Konstruktion für
Verbindungsabschnitt).
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung erfolgte in Anbetracht der vorgenannten technischen
Probleme.
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Das
hauptsächliche
Ziel ist, einen Flüssigkeitsbehälter bereitzustellen,
der zu einem Tintenstrahlaufzeichnungsgerät kompatibel ist, und aufweist;
einen Flüssigkeitsspeicherabschnitt,
d. h. einen flachen Hohlraumbehälter,
der sachgerecht nach der Direktblasformung hergestellt ist, und
einem Öffnungsabschnitt,
der für
die Verbindung der Innenseite mit der Außenseite des Flüssigkeitsspeicherabschnitts,
vorgesehen ist und dabei eine hochgradige Festigkeit, eine hohe Maßgenauigkeit
und eine gleichmäßige Wandstärke aufweist,
wobei der Flüssigkeitsspeicherabschnitt
und der Öffnungsabschnitt aufgepreßt sein
können.
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Entsprechend
einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter bereitgestellt,
der durch eine im allgemeinen flache rechteckige Quaderform gekennzeichnet
ist, die aufweist; gegenüberliegende
Hauptseitenwände,
eine
gestreckte Bodenwand, welche die gegenüberliegenden Hauptseitenwände verbindet,
eine Öffnung für die Strömungsverbindung
zwischen der Innenseite und der Außenseite des Flüssigkeitsbehälters, die
angrenzend an einen längsseitigen
Endabschnitt der Bodenwand ausgeformt ist, wobei sich die Öffnung in
einer Längsrichtung
der Bodenwand erstreckt und dabei eine Breite aufweist, die angrenzend
an einen längsseitigen
Mittelabschnitt der Bodenwand größer ist,
als angrenzend an den längsseitigen
Endabschnitt.
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Entsprechend
einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter, der gemäß dem ersten
Aspekt bereitgestellt ist dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung die
einzige Öffnung ist,
für die
Verbindung zwischen der Innenseite und der Außenseite.
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Entsprechend
einem dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß dem ersten
Aspekt bereitgestellt, wobei die Öffnung durch Blasformung eines
synthetischen Harzmaterials hergestellt ist.
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Entsprechend
einem vierten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß dem ersten
Aspekt bereitgestellt, wobei die Öffnung einen Verbindungsabschnitt
für die
Luftströmung
und für
das Bereitstellen von Flüssigkeit
aus dem Behälter
aufweist.
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Entsprechend
einem fünften
Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß Aspekt
4 bereitgestellt, wobei die Verbindungsabschnitte im wesentlichen
in einer breitseitigen Mitte der Bodenwand, längsseitig in einer Linie angeordnet sind.
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Entsprechend
einem sechsten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß dem vierten
Aspekt bereitgestellt, wobei der Verbindungsabschnitt für die Flüssigkeitsbereitstellung
angrenzend an einen Endabschnitt und angrenzend an ein breitseitiges
Ende der Bodenwand angeordnet ist.
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Entsprechend
einem siebenten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß dem ersten
Anspruch bereitgestellt, wobei die Öffnung weiterhin aufweist einen
Kragenabschnitt, der von der Bodenwand nach außen herausragt; und einen Flansch,
der sich von dem Kragen im Wesentlichen parallel mit der Bodenwand
erstreckt.
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Entsprechend
einem achten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß dem ersten
Aspekt bereitgestellt, wobei die Öffnung durch ein Schichtbauelement
ausgeformt ist.
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Entsprechend
einem neunten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß dem ersten
Aspekt bereitgestellt, wobei das Schichtbauelement ein elastisches
Element aufweist, das durch eine Verbindungsnadel zu durchstoßen ist.
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Entsprechend
einem zehnten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß dem achten
Aspekt bereitgestellt, wobei das Schichtbauelement an die Öffnung angeschweißt ist.
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Entsprechend
einem elften Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß dem zehnten
Aspekt bereitgestellt, wobei das Schichtbauelement Materialschichten
aufweist, welche in ihrer Dicke gleichmäßig abnehmen.
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Entsprechend
einem zwölften
Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß dem achten
Aspekt bereitgestellt, der weiterhin ein rundes Stabelement aufweist,
das sich in den Behälter
erstreckt, um die Form der Öffnung
beizubehalten.
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Entsprechend
einem dreizehnten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß dem neunten
Aspekt bereitgestellt, wobei die Nadel eine Hohlnadel ist.
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Entsprechend
einem vierzehnten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist gemäß dem ersten
Aspekt ein Flüssigkeitsbehälter bereitgestellt,
der weiterhin eine Bodenabdeckung für das Abdecken der Öffnung aufweist.
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Entsprechend
einem fünfzehnten
Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß dem vierzehnten
Aspekt bereitgestellt, wobei die Bodenabdeckung eine Aussparung,
zur Verbindung mit einem Bauelement und für die Ausformung der Öffnung aufweist.
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Entsprechend
einem sechszehnten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß dem ersten
Aspekt bereitgestellt, wobei die Bodenabdeckung einen Erkennungsabschnitt
zur Verhinderung fehlerhafter Verbindungen aufweist.
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Entsprechend
einem siebzehnten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß dem vierzehnten
Aspekt bereitgestellt, wobei der Erkennungsabschnitt ein Speicherelement
aufweist, für
die Speicherung einer Sorte und/oder eines verbleibenden Betrages
der Flüssigkeit
in dem Behälter,
in elektrischer, magnetischer oder optischer Form, oder durch Speicherung
mittels einer Kombination daraus.
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Entsprechend
einem achtzehnten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß dem ersten
Aspekt bereitgestellt, wobei der Behälter freischaltbar mit einer
Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung verbunden ist, zur Ausführung der
Aufzeichnung auf einem Aufzeichnungs-material durch das Ausstoßen der
Flüssigkeit.
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Diese
und andere Ziele, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung
werden sichtbar in Anbetracht der nachfolgenden Beschreibung der
bevorzugten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung in Verbindung mit den anliegenden Zeichnungen.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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1 ist
eine schematische Perspektivansicht eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit
der vorliegenden Erfindung.
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Die 1(a) und 1(b) zeigen
einen größeren und
einen kleineren Behälter,
entsprechend diagonal von unten gesehen.
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Die 2(a), 2(b) und 2(c) sind Drauf-, Seiten- und Bodenansichten
des größeren in 1(a) gezeigten Flüssigkeitsbehälters.
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3(a) ist eine senkrechte Schnittansicht des
kleinen in 1(b) gezeigten Flüssigkeitsbehälters entlang
einer Ebene, die parallel zu den größten Wänden des kleinen Behälters verläuft;
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3(b) ist die Bodenansicht einer Ausführungsform
eines kleinen Flüssigkeitsbehälters, der sich
in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung befindet und das erste Erkennungsmuster
aufweist;
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3(c) ist die Bodenansicht einer Ausführungsform
eines kleinen Flüssigkeitsbehälters, der sich
in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung befindet und ein zweites Erkennungsmuster aufweist;
und
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3(d) ist die Bodenansicht einer Ausführungsform
eines kleinen Flüssigkeitsbehälters, der sich
in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung befindet und das dritte Erkennungsmuster
aufweist.
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4 ist
eine schematisch perspektivische Explosionsansicht eines Beispiels,
beides einschließend,
große
und kleine Behälter,
in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung.
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5 ist
eine schematische Perspektivansicht einer Stationsbasis, an die
ein Flüssigkeitsbehälter in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung abnehmbar angebracht ist.
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6 ist
eine schematische Vertikalabschnittansicht einer Ausführungsform
eines Flüssigkeitsbehälters, der
durch ein Paar Verbindungsnadeln durchdrungen ist, (beides einschlie ßend, große und kleine
Behälter)
in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung.
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7 ist
eine vergrößerte schematische Vertikalschnittansicht
des Öffnungsabschnitts
einer Ausführungsform
eines Flüssigkeitsbehälters (beides einschließend, große und kleine
Behälter),
sowie die Verbindungselemente des Öffnungsabschnitts in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung.
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8 ist
eine vergrößerte schematische
Explosionsvertikalschnittansicht der Komponenten des Öffnungsabschnitts
der Ausführungsform
des Flüssigkeitsbehälters sowie
die Verbindungselemente des Öffnungsabschnitts
in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung.
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9 ist
eine schematische Vertikalschnittansicht des Öffnungsabschnitts der ersten
Ausführungsform
eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung.
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10 ist
eine schematische Vertikalschnittansicht des Öffnungsabschnitts der zweiten
Ausführungsform
eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung.
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11 ist
eine schematische Vertikalschnittansicht des Öffnungsabschnitts der dritten
Ausführungsform
eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung.
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12 ist
eine schematische Vertikalschnittansicht des Öffnungsabschnitts der vierten
Ausführungsform
eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung
mit der vor-liegenden Erfindung.
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13 ist
eine schematische Vertikalschnittansicht des Öffnungsabschnitts der fünften Ausführungsform
eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung
mit der vor-liegenden Erfindung.
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14 ist
eine schematische Seitenansicht des Öffnungsabschnitts des Flüssigkeitsspeicherabschnitts
des Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung, vor der flächenmäßigen Befestigung der Schichtbauelemente an
dem Öffnungsabschnitt.
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15 ist
eine schematische Seitenansicht des Öffnungsabschnitts des in 14 gezeigten Flüssigkeitsspeicherabschnitts,
wobei das Gehäuse als
das erste Schichtbauelement an den Flansch des Öffnungsabschnitts angeschweißt ist.
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16 ist
eine schematische Seitenansicht des Öffnungsabschnitts, wie in 14 gezeigt,
nach der Positionierung der elastischen Elemente in dem an den Öffnungsabschnitt
geschweißten
Gehäuse.
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17 ist
eine schematische Seitenansicht des Öffnungsabschnitts, wobei das
erste Schichtbauelement an die Oberfläche des Gehäuses durch Ultraschallschweißung, nach
der Positionierung der in 16 gezeigten
elastischen Elemente angeschweißt
ist.
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18 ist
eine schematische Seitenansicht des Öffnungsabschnitts, wobei das
zweite Schichtbauelement nach der Befestigung des ersten Schichtbauelements
an die Oberfläche
des ersten Schichtstoffelements angeschweißt ist.
-
19 ist
ein schematische Flächenansicht der
Bodenabdeckung des in 2 gezeigten Flüssigkeitsbehälters.
-
20 ist ein schematischer Vertikalschnitt des Mittelabschnitts
der Bodenabdeckung des in 2 gezeigten
Flüssigkeitsbehälters.
-
21 ist eine schematische Seitenansicht der Bodenabdeckung
des in 2 gezeigten Flüssigkeitsbehälters.
-
22 ist eine schematische Bodenansicht der Bodenabdeckung
des in 2 gezeigten Flüssigkeitsbehälters.
-
23 ist eine schematische Vertikalschnittansicht
der Bodenabdeckung des in 2 gezeigten Flüssigkeitsbehälters, entlang
einer Ebene, die durch die Linie 23-23 in 19 gekennzeichnet
ist.
-
24 ist eine schematische Vertikalschnittansicht
der Bodenabdeckung des in 2 gezeigten Flüssigkeitsbehälters, entlang
einer Ebene, die durch die Linie 24-24 in 19 gekennzeichnet
ist.
-
25 ist ein schematische Flächenansicht der Bodenabdeckung
des in 3 gezeigten Flüssigkeitsbehälters.
-
26 ist eine schematische Seitenansicht der Bodenabdeckung
des in 3 gezeigten Flüssigkeitsbehälters.
-
27 ist eine schematische Bodenansicht der Bodenabdeckung
des in 3 gezeigten Flüssigkeitsbehälters.
-
28 ist eine schematische Zeichnung zur Darstellung
der Gestalt der flachen Abschlußoberfläche des Öffnungsabschnitts
des Bodenabschnitts des Flüssigkeitsspeicherabschnitts
einer weiteren Ausführungsform
eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung.
-
29 ist eine schematische Zeichnung zur Darstellung
der Gestalt der flachen Abschlußoberfläche des
Flüssigkeitsspeicherabschnitts
einer weiteren Ausführungsform
eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung.
-
30(a) ist eine schematische Vertikalschnittansicht
eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung, während des Anfangsstadiums des
Vorganges, bei dem der Flüssigkeitsbehälter vom
Bodenabschnitt beginnend in einen Einschub der Stationsbasis eingeführt ist; und 30(b) ist der Bodenabschnitt des gleichen Flüssigkeitsbehälters, gesehen
von der Linie b-b in 30(a).
-
31(a) ist eine schematische Vertikalschnittansicht
des in 30 gezeigten Flüssigkeitsbehälters, wobei
die Behältererkennungsmuster
des Flüssigkeitsbehälters bei
der weiteren Einführung des
Flüssigkeitsbehälters die
Behältererkennungsmuster
auf der Montagehauptseite passieren, von der Position aus, wie in 30 gezeigt; und 31(b) ist
eine Bodenansicht des gleichen Flüssigkeitsbehälters, gesehen
von der Linie b-b in 31(a).
-
32(a) ist eine schematische Vertikalschnittansicht
des in 30 gezeigten Flüssigkeitsbehälters, wobei
die Behältererkennungsabschnitte des
Flüssigkeitsbehälters die
Behältererkennungsabschnitte
auf der Montagehauptseite bei der weiteren Einführung des Flüssigkeitsbehälters, von
der Position aus, wie in 31 gezeigt,
passiert haben; und 32(b) ist eine
Bodenansicht des gleichen Flüssigkeitsbehälters gesehen
von der Linie b-b in der 32(a).
-
33(a) ist eine schematische Vertikalschnittansicht
des in 30 gezeigten Flüssigkeitsbehälters, wobei
die Spitzen der Verbindungsnadeln, die auf der Bodenoberfläche des
Innenraums des Einschubs hervorstehen, in die entsprechenden Verbindungslöcher eintreten,
nachdem die Behältererkennungsabschnitte
die Positionierungsabschnitte in dem Einschub während der weiteren Einführung des Flüssigkeitsbehälters passiert
haben, gesehen von der Position wie in 32 dargestellt;
und 33(b) ist eine Bodenansicht des
gleichen Flüssigkeitsbehälters, gesehen
der Linie b-b in 33(a).
-
34(a) ist eine schematische Vertikalschnittansicht
des in 30 gezeigten Flüssigkeitsbehälters, wobei
die Verbindungsnadeln die aus der Bodenoberfläche des Innenraums des Einschubs hervorstehen,
gerade beginnen, die entsprechenden elastischen Elemente als Dichtungselemente
bei der weiteren Einführung
des Flüssigkeitsbehälters zu durchdringen,
gesehen von der Position wie in der 33 dargestellt;
und 34(b) ist eine Bodenansicht des
gleichen Flüssigkeitsbehälters, gesehen von
der Linie b-b in 34(a).
-
35(a) ist eine schematische Vertikalschnittansicht
des in 30 gezeigten Flüssigkeitsbehälters, wobei
die Verbindungsnadeln, die aus der Bodenoberfläche des Innenraums des Einschubs hervorstehen,
die entsprechenden elastischen Verbindungen als Dichtungselemente
durchdrungen haben und das elektrische Bindeglied (für die Übertragung
elektrischer Signale) auf der inneren Oberfläche der Bodenwand des Einschubs
bei der weiteren Einführung
des Flüssigkeitsbehälters in
die Speichermedienöffnung
des Flüssigkeitsbehälters eintritt,
von der Position aus wie in 34 gezeigt;
und 35(b) ist eine Bodenansicht des
gleichen Flüssigkeitsbehälters gesehen
von der Linie b-b in 35(a).
-
36(a) ist eine schematische Vertikalschnittansicht
des in 30 gezeigten Flüssigkeitsbehälters, nach
der vollständigen
Einführung
des Flüssigkeitsbehälters in
den Einschub der Stationsbasis und der Komplettierung der elektrischen
Verbindung zwischen dem Speichermedium und dem Flüssigkeitsbehälter; und 36(b) ist die Bodenansicht des gleichen
Flüssigkeitsbehälters gesehen
von der Linie b-b in 36(a)
-
37 ist eine schematische Zeichnung zur Darstellung
eines Beispiels eines Flüssigkeits-(Tinten-)Zuführsystem
für die
Zuführung
von Tinte zur Versorgung des Tintenstrahlkopfes eines Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes unter
Anwendung eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung.
-
38 ist eine schematische Perspektivansicht eines
bevorzugten Beispiels eines Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes mit
dem das Flüssigkeitszuführsystem
das in 37 gezeigt ist, kompatibel
ist.
-
39 ist eine schematische Perspektivansicht des
Tintenstrahlabschnitts eines Tintenstrahlaufzeichnungskopfes, wie
in 37 oder 38 gezeigt,
zur Darstellung des strukturellen Aufbaus.
-
40 ist eine schematische Perspektivzeichnung der
flachen Vorform und der zylindrischen Vorform zur Beschreibung der
technischen Probleme, von denen ein Flüssigkeitsbehälter, ausgehend vom
Stand der Technik, Schaden nimmt.
-
41 ist eine schematische Zeichnung zur Beschreibung
der technischen Probleme die bei der Befestigung der Vorform des Öffnungsabschnitts
an den Flüssigkeitsspeicherabschnitt
auftreten.
-
Die 42(a), 42(b) und 42(c) sind Teilansichten und Teilschnittansichten
von drei Behältervorformen,
jede einzeln zur Beschreibung der technischen Probleme, die bei
der Bearbeitung des Öffnungsabschnitts
eines Flüssigkeitsbehälters, auf
der Grundlage des Standes der Technik.
-
43(a), 43(b) und 43(c) sind Querschnittsansichten zur Beschreibung
der technischen Probleme, d. h. der Ungleichmäßigkeit der Wanddicke eines
blasgeformten flachen Flüssigkeitsbehälters, in Übereinstimmung
mit dem Stand der Technik.
-
44 ist eine schematische Perspektivansicht von
zwei Flüssigkeitsbehältern mit
Unterschieden in den Öffnungsabschnitten,
zur Beschreibung der technischen Probleme eines blasgeformten flachen
Flüssigkeitsbehälters, in Übereinstimmung
mit dem Stand der Technik.
-
45 ist eine schematische Zeichnung von Flüssigkeitsbehältern, zur
Beschreibung des Unterschiedes in der Art, wie die Schichtbauelemente
in Schichten solide unter Anwendung der Ultraschallschweißung oder
dergleichen, zwischen einem flachen Flüssigkeitsbehälter, dessen Öffnungsabschnitt einen
Flansch aufweist und einen Flüssigkeitsbehälter, dessen Öffnungsabschnitt
keinen Flansch aufweist, befestigt werden; wobei die 45(a), 45(b) und 45(c) eine schematische vertikale Schnittansicht des
Mittelabschnitts des flachen Flüssigkeitsbehälters, dessen Öffnungsabschnitt
keinen Flansch aufweist, eine schematische Perspektivansicht eines proble matischen
flachen Flüssigkeitsbehälters und einen
Mittelabschnitt des flachen Flüssigkeitsbehälters, dessen Öffnungsabschnitt
einen Flansch aufweist, zeigen.
-
Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsformen
-
Nachfolgend
erfolgt die konkrete Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
der verliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die anliegenden
Zeichnungen, wobei, wenn zwei oder mehr Bauteile die gleichen Bezugszahlen
aufweisen, diese gleich oder gleichbedeutend sind.
-
1(a) ist eine schematische Perspektivansicht
einer Ausführungsform
eines großen
Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung, diagonal von unterhalb des Behälters gesehen;
und 1(b) ist eine schematische Perspektivansicht
einer Ausführungsform
eines kleinen Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung, diagonal von unterhalb des Behälters gesehen.
Im Hinblick auf die Form (projizierte Fläche) der größten Wand 14f, ist
der große Flüssigkeitsbehälter, wie
in 1(a) gezeigt, gleich der des kleinen
Flüssigkeitsbehälters, wie
in 1(b) gezeigt. Jedoch in Bezug auf
die Dicke (Abstand zwischen den zwei größten Wänden des Behälters, die sich
gegenüberliegen),
ist der erstere größer als
der letztere und ist daher eben größer in der Flüssigkeitsaufnahmekapazität.
-
Die 2(a), 2(b), 2(c) und 2(d) sind
entsprechende Drauf-, Forder-, Seiten- und Bodenansichten des größeren Flüssigkeitsbehälters.
-
3(a) ist eine Vertikalschnittansicht des kleinen
Flüssigkeitsbehälters der 1(b) in einer Ebene, die parallel ist
zu den größten Wänden des Flüssigkeitsbehälters;
-
3(b) ist eine Bodenansicht einer Ausführungsform
eines kleinen Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung, der das erste Erkennungsmuster aufweist;
-
3(c) ist eine Bodenansicht einer Ausführungsform
des kleinen Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung, der das zweite Erkennungsmuster
aufweist;
-
3(c) ist eine Bodenansicht einer Ausführungsform
des kleinen Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung, der das dritte Erkennungsmuster
aufweist;
-
4 ist
eine schematische Explosions-Perspektivansicht einer Ausführungsform
eines Flüssigkeitsbehälters (große und kleine
Behälter
einschließend)
in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung; und
-
5 ist
eine schematische Perspektivansicht einer Stationseinschubbasis,
an der ein Flüssigkeitsbehälter in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung abnehmbar angeordnet werden kann.
-
Bezugnehmend
auf die 1–5 ist es bei
einem Flüssigkeitsbehälter in Übereinstimmung mit
der vorliegenden Erfindung (großer
Behälter 11A und
kleiner Behälter 11B),
der annähernd
eine flache, rechteckige Quaderform aufweist (wird hierin später einfach
als flacher Behälter
bezeichnet) möglich, zwei
oder mehrere Flüssigkeitsbehälter nebeneinander
anzuordnen. Der Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 des
Flüssigkeitsbehälters 11A oder 11B ist
ein geformter Einstückbehälter, der
eine obere Wand 14A (Deckenabschnitt, 2), eine
Bodenwand 14b (4), einen Öffnungsabschnitt 14k (4),
einen Flanschabschnitt 14d (4), einen
Halsabschnitt 14e (4) usw.
aufweist, und durch Direktblasformung hergestellt ist.
-
Bezugnehmend
auf 2 weist der Bodenabschnitt 14b des großen Flüssigkeitsbehälters 11A einen
Verbindungsabschnitt auf, durch den die Innenseite und die Außenseite
des Flüssigkeitsbehälters 11A verbunden
sind. Der in 2 dargestellte konstruktive
Aufbau ist der gleiche, wie der konstruktive Aufbau des entsprechenden
Abschnitts des kleinen Flüssigkeitsbehälters 11B;
der große
und der kleine Flüssigkeitsbehälter 11A bzw. 11B sind
im Aufbau gleich.
-
Bezugnehmend
auf 3(a), die eine Vertikalschnittansicht
des kleinen Flüssigkeitsbehälters 11B in
einer Ebene darstellt, die parallel zu den größten Wänden des Behälters verläuft und
dabei den Behälter
in horizontaler Richtung gesehen ungefähr halbiert, wobei der konstruktive
Aufbau der durch die Zeichnung dargestellt ist, der gleiche ist,
wie der konstruktive Aufbau des entsprechenden Abschnitts des großen Behälters 11A.
-
Die
vorliegende Erfindung ist für
beide, den großen
Flüssigkeitsbehälter 11A und
den kleinen Behälter 11B anwendbar
und die Auswirkungen der vorliegenden Erfindung sind auf den ersteren
die gleichen, wie die auf den letzteren. Deswegen werden in der
folgenden Beschreibung der Erfindung alle Flüssigkeitsbehälter als "Flüssigkeitsbehälter 11" gekennzeichnet,
es sei denn, es ist notwendig, die Größe des Flüssigkeitsbehälters zu
spezifizieren. Dabei schließt
der Begriff "Flüssigkeitsbehälter 11" jeweils die beiden
vorgenannten großen
und kleinen Behälter
ein. Bezugnehmend auf die 1–5,
weist der Flüssigkeitsbehälter 11 in Über einstimmung
mit der vorliegenden Erfindung eine Bodenabdeckung 21 auf,
die fest an dem Bodenabschnitt 14B des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 angebracht
ist. Der Flüssigkeitsbehälter 11 weist
dabei jeweils ein Paar Erkennungsabschnitte 22 und 23 (Erkennungsmuster)
auf, die jeweils einzeln an den längsseitigen Enden der Bodenabdeckung 21 angeordnet
sind. In dieser Ausführungsform
weist der Flüssigkeitsbehälter 11 zwei
Erkennungsmuster auf, ein erstes Behältererkennungsmuster an einem
der längsseitigen
Enden der Bodenabdeckung 21 und ein zweites Behältererkennungsmuster
am anderen längsseitigen Ende
der Bodenabdeckung 21. Diese zwei Erkennungsabschnitte
sind für
die Erkennung verschiedener Flüssigkeitsbehälter im
Hinblick auf Flüssigkeitstypen
(Farbe usw.) verwendet; verschiedene Muster sind vorbereitet, um
es möglich
zu machen, die Flüssigkeit
in jedem Flüssigkeitsbehälter zu
erkennen (2 und 3).
-
Bezugnehmend
auf 4 ist der Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 des
Flüssigkeitsbehälters 11 (11A oder 11B)
flach (annähernd
flach, rechtwinklig und quaderförmig)
und weist sechs Wände
auf; ein Paar gegenüberliegende
Wände 14f,
die größten Flächen; eine
obere Wand 14a (Deckenabschnitt); ein Paar gegenüberliegende
Verbindungswände 14g,
die mit den größten Wänden 14f und
der oberen Wand 14a verbunden sind; und den Bodenabschnitt 14b,
welcher der oberen Wand 14a gegenüberliegt und die Bodenwand
des Flüssigkeitsbehälters bildet. Der
Bodenabschnitt 14b weist einen Öffnungsabschnitt 14k auf,
der in den Innenraum des Flüssigkeitsspeicherabschnitts
führt.
Der Öffnungsabschnitt 14k weist
einen Verbindungsabschnitt auf, durch den die Innenseite und die
Außenseite
des Flüssigkeitsspeicherabschnitts
verbunden sind und dessen konstruktiver Aufbau nachfolgend beschrieben
ist.
-
6 ist
eine Vertikalschnittansicht einer Ausführungsform eines Flüssigkeitsbehälters (große und kleine
Behälter
einschließend)
in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung, nach der Einführung eines Paares von Verbindungsnadeln 38 und 39 in
den Flüssigkeitsbehälter.
-
7 ist
eine vergrößerte schematische Schnittansicht
eines Öffnungsabschnitts
und seiner Verbindungselemente, einer Ausführungsform eines Flüssigkeitsbehälters (große und kleine
Behälter
einschließend)
in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung.
-
28 ist eine Flächenansicht
des Öffnungsabschnitts 14k des
Bodenabschnitts 14b einer weiteren Ausführungsform eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung und zeigt die Form der Öffnung des Öffnungsabschnitts 14k.
-
29 ist eine Flächenansicht
des Öffnungsabschnitts 14k einer
weiteren Ausführungsform
eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit
der vorliegenden Erfindung und zeigt die Form der Öffnung des Öffnungsabschnitts 14k.
-
Entsprechend
den 4–7, 28 und 29,
ist der Öffnungsabschnitt 14k ein
Teil der Bodenwand 14b (Bodenabschnitt). Der Öffnungsabschnitt 14k ist
seitlich von der vertikalen Ebene 1000 (4)
versetzt, die senkrecht zu den größten Wänden 14f des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 verläuft und
den Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 horizontal
halbiert; wie in den 4, 28 und 29 gezeigt,
ist sie nahe an einem Ende (in dieser Ausführungsform dem rechtsseitigen
Ende) der Bodenwand 14b.
-
Die Öffnung des Öffnungsabschnitts 14k,
ist länglich
gestreckt, und damit lang und schmal und verläuft parallel zur längsseitigen
Richtung des Bodenabschnitts 14b (Richtung, parallel zu
den langen Seiten des praktisch flachen quaderförmigen Bodenabschnitts 14b).
-
Bezugnehmend
auf die 4, 28 und 29 ist
der Öffnungsabschnitt 14k so
gestaltet, das seine Öffnung
näher zu
der Seite ist, die enger an der kurzen Seite der Bodenwand 14b liegt,
als auf der Seite, die näher
an der vorgenannten Ebene 1000 liegt; sie ist auf der Seite
breiter, die näher
an der Ebene 1000 liegt. Desweiteren weist der Öffnungsabschnitt 14k einen
Flanschabschnitt 14d auf, der die Öffnung des Öffnungsabschnitts 14k vollständig umschließt. Infolge
der vorher beschriebenen Gestaltung des Öffnungsabschnitts 14k,
steht der Abschnitt 14h (Überstandsabschnitt) des Flanschabschnitts 14d auf
der Seite der Mittelebene 1000, die parallel ist zu den
längsseitigen
Kanten der Bodenwand, in paralleler Richtung zu den kurzen Kanten der
Bodenwand 14b hervor (in Richtung der Dicke des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14).
-
Betreffs
der Gestaltung der Öffnung
des Öffnungsabschnitts 14k kann
die Öffnung
an vier Ecken optimal gerundet sein, wie in 4 gezeigt,
oder an beiden längsseitigen
Enden gerundet sein, wie in den 28 und 29 gezeigt.
Anstatt einer solchen Gestaltung des Öffnungsabschnitts 14k,
bei der die Öffnung
zwei deutlich unterscheidbare Abschnitte in der Breite aufweist
(Abmessung im Hinblick auf die Richtung senkrecht zu den größten Wänden des Flüssigkeitsspeicherabschnitts),
kann der Öffnungsabschnitt 14k so
gestaltet sein, daß die
Breite seiner Öffnung
allmählich
in Richtung der kurzen Seiten des Bodenabschnitts 14b (Bodenabschnitt, 4)
abnimmt, wie in 29 gezeigt.
-
8 ist
eine vergrößerte Vertikalschnittansicht
des Öffnungsabschnitts
und seiner Verbindungselemente in Explosionsform einer Ausführungsform
eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung, wobei die Oberseite nach unten angeordnet
ist, so daß die
Bodenwand 14b des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 nach
oben gewendet ist. Dabei sind die verschiedenen Bauelemente des Öffnungsabschnitts
und seine Verbindungselemente sichtbar. Diese Bauelemente sind geschichtet
angeordnet und fest mit einander verbunden. Die Reihenfolge in der
die Bauelemente geschichtet sind, ist praktisch die gleiche wie
die dargestellte Schichtfolge dieser Bauelemente in 7, die
eine Vertikalschnittansicht des Öffnungsabschnitts 14k und
seiner Verbindungselemente nach deren Montage darstellt.
-
Unter
Bezugnahme auf 8 folgt eine ausführliche
Beschreibung des Öffnungsabschnitts 14k.
-
Unter
Bezugnahme auf die 4, 7, und 8,
kann das Problem, daß bei
einem Flüssigkeitsbehälter, der
eine ähnliche
Form wie der vorher beschriebene aufweist und unter Anwendung eines
gewöhnlichen
Blasformverfahrens hergestellt ist, die Wand des Öffnungsabschnitts 14k an
der Seite, nahe dem längsseitigen
Ende dünner
wird (nahe der kurzen Kante des Bodenabschnitts), drastisch durch eine
solche Gestaltung des Öffnungsabschnitts 14k reduziert
werden, daß seine Öffnung näher zu der kurzen
Kante der Bodenwand 14b angeordnet ist (Bodenabschnitt 9)(4).
-
Mit
der Verhinderung des vorgenannten Problems, daß der nahe an der kurzen Seite
der Bodenwand 14b des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 gelegene
Abschnitt des Öffnungsabschnitts 14k dünner ausfällt, ist
der Abschnitt des Öffnungsabschnitts 14k,
der sich nahe der kurzen Seite der Bodenwand 14b befindet,
gleich der Dicke des Abschnitts des Öffnungsabschnitts 14k auf
der Seite der Ebene 1000 des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14;
der Öffnungsabschnitt 14 weist
damit in radialer Richtung eine gleichmäßige Dicke auf. Durch die Gestaltung des Öffnungsabschnitts 14k in
der Form, das seine Öffnung
an vier Ecken abgerundet ist (hinreichend groß im Radius), kann das Problem
verhindert werden, daß bei
einem Flüssigkeitsbehälter, der
nach einem gewöhnlichen
Blasformungsverfahren hergestellt ist, die Blaswirkung auf den Öffnungsabschnitt 14k nicht
gleichmäßig ist.
Durch die Vermeidung dieses Problems kann ausgeschlossen werden,
daß bei der
Herstellung des Flüssigkeitsbehälters unter
Anwendung des gewöhnlichen
Blasformungsverfahrens, der Öffnungsabschnitt 14k an
den Ecken seiner Öffnung
(z. B. Ecke 1029 in 44(b))
eingeschränkt ist.
Dadurch kann abgesichert werden, daß der Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 eines
Flüssigkeitsbehälters, unter
Anwendung eines gewöhnlichen
Blasformungsverfahrens vorherbestimmte Werte in Festigkeit und Steifheit
aufweist.
-
Wenn
der Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 mit
dem Öffnungsabschnitt 14k,
so wie vorgenannt beschrieben aufgebaut war, hatten die positionellen Beziehungen
zwischen einer Vorform und einer metallischen Form sowie die Einheitlichkeit
der Dicke jeder Vorform keine großen Auswirkungen auf die Qualität des Flüssigkeitsbehälters. Damit
war es möglich, ein
gewöhnliches
Blasformverfahren zur erfolgreichen Herstellung eines Flüssigkeitsbehälters anzuwenden,
dessen Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 im Hinblick
auf die Wanddicke einheitlich ausfiel, wobei die Abweichung seines
Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 im
Hinblick auf die inneren Abmessungen vernachlässigbar war.
-
In
mehr besonderer Weise wurde eine vorherbestimmte Anzahl von großen Einstückflüssigkeitsbehältern 11A in
flacher quaderförmiger
Ausführung
und einer Größe von etwa
40 × 70 × 100 mm und
eine vorherbestimmte Anzahl von kleinen Einstückflüssigkeitsbehältern 11B in
flacher quaderförmiger
Ausführung
und einer Größe von etwa
20 × 70 × 100 mm,
durch Blasformung hergestellt. Die Größe der Öffnung des Öffnungsabschnitts 14k jedes
Flüssigkeitsbehälters war
etwa 10 × 20
mm. Das Material für
den Flüssigkeitsbehälter war
Polypropylen mit einem Formungsgrad von (MFR = 0,2 g/10 mm). Der Formungszyklus
betrug 30 Sekunden und die Extrusionsrate betrug 20 kg/h. Der resultierende
Flüssigkeitsbehälter variierte
im Hinblick auf die Wanddicke um nicht mehr als 0,2 mm. Im Vergleich
dazu variierte ein Flüssigkeitsbehälter, der
nach dem Stand der Technik gefertigt war, und dessen Öffnungsabschnitt in
der Mitte des Bodenabschnitts angeordnet war, im Hinblick auf die
Wanddicke um nicht weniger als 1,0 mm.
-
Diese
Ausführungsform
eines Flüssigkeitsbehälters weist
in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung (1–7)
einen Flansch 14d auf, der senkrecht nach außen von
der Kante der Öffnung
des Öffnungsabschnitts 14 hervorsteht.
Der Flansch 14d wurde aus folgenden Gründen angeordnet:
-
Wenn
ein Flüssigkeitsbehälter 14,
der durch Direktblasformung herzustellen ist, so konstruiert ist, daß der Halsabschnitt 14e (4 und 7)
des Öffnungsabschnitts 14k von
der Bodenwand 14b (Bodenabschnitt) in die Ebene der Öffnung des Öffnungsabschnitts 14k ragt,
der Halsabschnitt 14e und/oder der Bodenabschnitt 14b des
Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 manchmal
versagt (eingedrückt
ist) infolge der Energie, die durch die Ultraschallschweißung erzeugt
ist. Dabei wirkt dieses Versagen (gekennzeichnet z. B. durch die
Bezugszahlen 335, 337 und 339 in 45(a)) des Halsab schnitts 14e und/oder
des Bodenabschnitts 14b des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 nicht
nur im Sinne einer Steigerung des Betrages, in dem Ultraschallenergie verloren
geht, sondern es macht es auch unmöglich, die verschiedenen Komponenten,
durch Schweißung präzise anzuordnen,
die Beschreibung erfolgt nachfolgend. Wie vorgenannt beschrieben,
ist es bei dieser Ausführung
möglich,
einen kompakten Verschlußmechanismus
für die Öffnung zu
entwerfen, der es nicht erforderlich macht, den Behältermontageabschnitt
zu erweitern (Stationsbasis 31 in 5), um dadurch
zwei oder mehr Flüssigkeitsbehälter nebeneinander
anordnen zu können.
In mehr besonderer Weise vergrößert die
Anordnung des Flansches 14d, der in der Dicke ähnlich ist
zu dem Halsabschnitt 14e des Öffnungsabschnitts 14k,
die Steifheit des Halsabschnitts 14e, bei Verhinderung
des Problems, daß bei
der Anordnung der Schichtbauelemente des Verbindungsmechanismus
(die Beschreibung erfolgt später),
an den Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 und den Öffnungsabschnitt 14k durch
Ultraschallschweißung,
der Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 und/oder der Öffnungsabschnitt 14a versagen.
Damit ist sichergestellt, daß diese
Schichtbauelemente durch einfaches Stützen des Flüssigkeitsbehälters an
die hintere Oberfläche
des Flansches 14d leicht geschweißt werden können und auch, damit während des
Schweißvorganges
keine Energie verloren geht und der Flüssigkeitsbehälter sich
nicht verformt. Desweiteren ist bei dieser Ausführungsform der Verbindungsabschnitt
aus folgendem Grund über
eine Stoßfuge
an den Öffnungsabschnitt 14k geschweißt. Obwohl
eben die vorliegende Erfindung den Öffnungsabschnitt 14k im
Hinblick auf die Genauigkeit seiner Innenabmessung verbessert, ist
noch eine geringfügige
Abweichung der Innenabmessung des Öffnungsabschnitts 14k vorhanden.
-
Zum
Schweißen
des Verbindungsabschnitts an den Öffnungsabschnitt 14k in
Form einer Mehrfachverbindungsnaht, so daß die beiden Seiten an den
Innenkanten zuverlässig
an einander geschweißt
sind, ist es deshalb erforderlich, die Form der entsprechenden Schichtbauelemente
zu korrigieren.
-
Es
ist deshalb eine allgemeine Praxis, zur Absicherung einer Schweißnahtüberlappung,
den Öffnungsabschnitt 14k nach
außen
zu falten, so wie die Flansche 14d in den 45(b) und 45(c) gefaltet sind. Durch diese Verfahrensweise
wird jedoch die Größe der Öffnung des Öffnungsabschnitts 14k um den
Betrag vergrößert, der
gleich der Größe des Faltabschnitts
des Öffnungsabschnitts 14k ist,
wie vordem unter Bezugnahme auf den Stand der Technik beschrieben.
Im Ergebnis dessen wird die Öffnung des Öffnungsabschnitts 14k zu
groß,
um zwei oder mehr Flüssigkeitsbehälter in
der Dickerichtung des flachen Flüssigkeitsbehälters (buchförmiger,
rechteckiger, quaderförmiger
Behälter)
nebeneinander anzubringen, wodurch es unmöglich ist, zwei oder mehr Flüssigkeitsbehälter in
einem Tintenstrahlaufzeichnungsgerät oder dergleichen in kompakter
Bauweise zufriedenstellend anzuordnen.
-
Vorgenannt,
erfolgte die ausführliche
Beschreibung des Öffnungsabschnitts 14k des
Flüssigkeitsbehälters 11 in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung. Nachfolgend erfolgt die ausführliche
Beschreibung weiterer Abschnitte, des Flüssigkeitsbehälters 11,
anderer als den Öffnungsabschnitt 14k.
-
Unter
Bezugnahme auf die 4 weist der Flüssigkeitsbehälter auf:
-
Den
Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14;
die Bodenabdeckung 21; und verschiedene Schichtbauelemente,
die den Verbindungsabschnitt bilden, da sie im Öffnungsabschnitt 14k des
Flüssigkeitsbehälters 14 angeordnet
sind. Diese verschiedenen Schichtbauelemente, die den am Öffnungsabschnitt 14k angeordneten
Verbindungsabschnitt bilden, sind:
-
Ein
Gehäuse 1107,
ein Paar elastische Elemente 20, ein Paar Saugelemente 1104,
ein zweites Befestigungselement 1103, ein Speichermediumaufnahmegehäuse 1502,
eine Speichermediumhaltevorrichtung 17, ein Speichermedium 18,
ein doppelseitiges Klebeband 19, usw.. Die Saugelemente 1104 sind
Bauelemente, die durch Verbindungselemente (Hohlnadeln oder dergleichen)
von außen
durchdrungen werden.
-
Die 9–13 zeigen
verschiedene konstruktive Lösungen
für den Öffnungsabschnitt 14k und
seiner Verbindungselemente, des Flüssigkeitsbehälters 11 in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung (an dem Öffnungsabschnitt 14k angeordneter
Verbindungsabschnitt). 10 ist eine Vertikalschnittansicht
des Öffnungsabschnitts
und der Verbindungselemente, der ersten Ausführungsform eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung; und 11 ist
eine Vertikalschnittansicht des Öffnungsabschnitts
und seiner Verbindungselemente der zweiten Ausführungsform eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung. 12 ist
eine Vertikalschnittansicht des Öffnungsabschnitts
und seiner Verbindungselemente, der dritten Ausführungsform eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung; und 13 ist
eine Vertikalschnittansicht des Öffnungsabschnitts
und seiner Verbindungselemente der vierten Ausführungsform eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung; und 14 ist
eine Vertikalschnittansicht des Öffnungsabschnitts
und seiner Verbindungselemente der fünften Ausführungsform eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung.
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Als
nächstes
erfolgt unter Bezugnahme auf die 9–13 an
Hand verschiedener Beispiele die Beschreibung des Aufbaus des Verbindungsabschnitts
(Verbindungsabschnitt, der am Öffnungsabschnitt 14k angeordnet
ist) des Flüssigkeitsbehälters 11 in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung, der den Innenraum des Flüssigkeitsbehälters 11 mit
der Außenseite
verbindet.
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Der
in 9 gezeigte Verbindungsabschnitt der ersten Ausführungsform,
ist in seinem Aufbau im wesentlichen identisch mit dem Öffnungsabschnitt 14k des
vorher beschriebenen Beispiels (1–8)
eines Flüssigkeitsbehälters 11,
in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung. Bezugnehmend auf 9,
weist der Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 einen
Halsabschnitt 14e auf, der aus dem Bodenabschnitt 14b des
Flüssigkeitsspeicherabschnitts
herausragt. Der Halsabschnitt 14e weist einen Flansch 14d auf,
der am Ende des Halsabschnitts 14e angeordnet ist, um den
Halsabschnitt 14e formstabiler zu machen. Dabei tritt der Flansch 14d leicht
aus dem Halsabschnitt, parallel zu der Bodenwand 14b hervor.
An diesem Flansch 14d, sind verschiedene Schichtbauelemente
als Verbindungsabschnitt (der den Flüssigkeitsbehälter öffnet und
verschließt)
in Form von Schichtbauelementen durch Ultraschallschweißung angebracht.
In mehr besonderer Weise ist das Gehäuse 1107 als erstes Schichtbauelement
direkt an der Oberfläche
des Flansches 14d durch Ultraschallschweißung angeordnet.
Als nächstes
ist ein Paar elastischer Elemente 16 (gummielastische Elemente)
in einem Paar Aussparungen des Gehäuses 1107 jeweils
einzeln angeordnet. Als nächstes
ist das Befestigungselement 20 als zweites Schichtbauelement
an der Oberfläche
des Gehäuses 1107 durch
Ultraschallschweißung
angeordnet. Durch die Anordnung des ersten Befestigungselements 20,
sind die elastischen Elemente 16 im Gehäuse 1107 gehalten
und dabei leicht komprimiert.
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Als
nächstes
ist ein Paar Saugelemente 1104 (Elemente die fähig sind,
ausgelaufene Flüssigkeit
oder anhaftende Flüssigkeit
aufzusaugen) in einem Paar Aussparungen des ersten Befestigungselements 20 jeweils
einzeln angeordnet. Als nächstes ist
das zweite Befestigungselement 1103 als das dritte Schichtbauelement
an der Oberfläche
des ersten Befestigungselements 20 befestigt (zweite Schichtlage).
Das zweite Befestigungselement 1103 weist dabei ein Paar
Führungsabschnitte 14c auf
(Abschnitte zur Führung
von Nadeln zu den Öffnungen)
für die Führung eines
Paares Verbindungshohlnadeln 38 und 39 (6).
Die Position des Paares der Leitabschnitte 14c entspricht
jeweils einzeln der des Paares der Saugelemente 1104. Das
Gehäuse 1107 weist
desweiteren ein rohrförmiges
Stabelement 45 auf, das von der hinteren Oberfläche des
Gehäuses 1107 in
den Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 hineinragt.
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Bei
der zweiten Ausführungsform
des Verbindungsabschnitts sind, wie in 10 gezeigt,
als Ergebnis, das zweite Befestigungselement 1103 (drittes
Schichtbauelement) und die Saugelemente 1104 entfernt und
das erste Befestigungselement 20 (zweites Schichtbauelement)
im Aufbau (Form) verändert
(insbesondere die Position der Nadelführung). In mehr besonderer
Weise weist das erste Befestigungselement 20 Verbindungsnadelbahnen
mit dem Nadelführungsabschnitt 14c auf.
Dabei ist der Aufbau der zweiten Ausführungsform praktisch gleich dem
der ersten Ausführungsform.
Im Vergleich zum konstruktiven Aufbau der ersten Ausführungsform
ist es durch diesen konstruktiven Aufbau möglich, die Saugelemente 1104 und
das Befestigungselement 1103 wegzulassen, wodurch es andererseits
auch möglich
ist, den Prozeß der
Anordnung des zweiten Befestigungselements 1103 durch Ultraschallschweißung ebenfalls
wegzulassen.
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Die
dritte Ausführungsform
des Verbindungsabschnitts ist, wie in 11 gezeigt,
eine modifizierte Form der zweiten Ausführungsform, wie in 10 gezeigt.
Mehr im Besonderen ist das rohrförmige
Stabelement 45 des Gehäuses 1107 der
zweiten Ausführungsform
weggelassen und das Paar elastische Elemente 16 ist durch
ein großes
elastisches Einzelelement 16A ersetzt. Des weiteren sind die
Verbindungsnadeleinführöffnungen
des ersten Befestigungselements 20 (zweites Schichtbauelement)
in ihrer Form verändert.
Der konstruktive Aufbau ist dabei praktisch gleich dem der zweiten
Ausführungsform.
Bei der dritten Ausführungsform
ist es möglich,
die Anzahl der Bauelemente zu reduzieren.
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Die
vierte Ausführungsform
des Verbindungsabschnitts ist, wie in 12 gezeigt,
praktisch gleich der der zweiten Ausführungsform, wie in 10 gezeigt,
mit der Ausnahme, daß sie
einen relativ großen
Abstand zwischen der inneren Oberfläche des Öffnungsabschnitts 14k und
der Abschlußoberfläche des
rohrförmigen
Stabelements des Gehäuses 1107 aufweist.
Dieser Abstand wurde durch Veränderung
der Form des rohrförmigen
Stabelements 45 (Verkleinerung des äußeren Durchmessers) geschaffen.
Andererseits ist der konstruktive Aufbau dieser Ausführungsform
praktisch gleich dem der zweiten Ausführungsform.
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Die
fünfte
Ausführungsform
des Verbindungsabschnitts ist, wie in 13 gezeigt,
eine modifizierte Form der ersten Ausführungsform, wie in 9 gezeigt,
dabei sind die in 9 gezeigten elastischen Elemente 16 durch
ein Paar Gummiventile ersetzt.
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Unter
Bezugnahme auf 13, ragt der Halsabschnitt 14e aus
dem Bodenabschnitt 14b des Füssigkeitsspeicherabschnitts 14 heraus,
und der Flansch 14d ragt vom Randabschnitt des Halsabschnitts 14e senkrecht
nach außen.
Der Verbindungsabschnitt weist ein Gehäuse 1107b (Ventilgehäuse) als
das erste Schichtbauelement auf, das an der Oberfläche des
Flansches 14d durch Ultraschallschweißung befestigt ist. Das Gehäuse 1107b weist ein
Paar Ventilkammern auf, wobei in jeder von ihnen ein kegelförmiges Ventil 1111 angeordnet
ist, das in der Öffnungsrichtung
durch eine Spiralfeder unter Druck gehalten ist. Die Ventilkammer
weist für
die Zuführung
von Flüssigkeit
einen Flüssigkeitskanal 1114 (Tintenkanal)
auf, während
die Ventilkammer für
die Zuführung
der umgebenden Luft einen Luftnebenkanal 1115 aufweist.
Der Verbindungsabschnitt weist weiterhin ein Paar Saugelemente 1104 auf
und ein erstes Befestigungselement 20A (zweites Schichtbauelement)
das seinerseits ein Aussparungspaar für die exakte Positionierung
des Saugelementepaares 1104 aufweist. Das Saugelementepaar 1104 ist
in den Aussparungen des ersten Befestigungselements 20A angeordnet,
das an der Oberfläche
des Gehäuses 1107b durch
Ultraschallschweißung
befestigt ist, wobei die Saugelemente so an die Oberfläche des Gehäuses 1107b angeordnet
sind, daß die
Stellung der Saugelemente jeweils eins zu eins mit denen des Flüssigkeits- und des Umgebungsluftkanals
korrespondiert.
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Entsprechend
der Beschreibung der konstruktiven Ausführungen des Verbindungsabschnitts, die
unter Bezug auf die 9–13 erfolgte,
sind, das Gehäuse 1107 (1107b),
das ein Paar durchgängige Öffnungen
aufweist, und das erste Befestigungselement 20, das ein
Paar durchgängige Öffnungen
aufweist und das zweite Befestigungselement 1108, in Schichtlagen
an der Oberfläche
des Öffnungsabschnitts 14k angeordnet,
zur Aufnahme der elastischen Elemente 16, die aus gummi-elastischem
Material geformt sind, damit die Verbindungsnadeln 38 und 39 die
elastischen Elemente 16, wie auch die im erforderlichen
Fall eingelegten Saugelemente 1104, durchstoßen können. Des halb
kann der Innenraum des Flüssigkeitsbehälters 11 einfach
mit der Außenseite
verbunden werden (um die darin befindliche Flüssigkeit aus dem Flüssigkeitsbehälter abziehen
und umgebende Luft in den Flüssigkeitsbehälter zuführen zu
können)
in dem die zwei elastischen Elemente 16 des Verbindungsabschnitts
durch die zwei Verbindungsnadeln 38 und 39 jeweils
eins zu eins durchstoßen
(durchstochen) werden. Dabei ist das erste Befestigungselement 20 durch
Ultraschallschweißung
so an dem Gehäuse 1107 befestigt,
daß die
elastischen Elemente 16, durch die rückseitige Oberfläche des
ersten Befestigungselements unter Druck gehalten sind. Ähnlich sind
die kreis-ringförmigen
Saugelemente 1104 so angeordnet, daß ihre Positionen jeweils eins
zu eins mit denen der elastischen Elemente 16 korrespondieren,
und das zweite Befestigungselement 1103 ist durch Ultraschallschweißung so
an dem ersten Befestigungselement angeordnet, daß das zweite Befestigungselement
als Halterand für
die Saugelemente 1104 wirkt. Desweiteren weist der zweite
Befestigungsabschnitt 1103 (oder das erste Befestigungselement 20)
ein Paar Führungsabschnitte 14c (Verbindungsnadelführungsabschnitte)
auf, für
die Führung
der Verbindungsnadeln 38 und 39, wenn die Nadeln 38 und 39 eingeführt sind,
um die Flüssigkeit
aus Flüssigkeitsbehälter abzuziehen
und der umgebenden Luft zu ermöglichen,
in den Flüssigkeitsbehälter einzutreten.
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Als
nächstes
erfolgt die Beschreibung eines Verfahrens zur konstruktiven Anordnung
der Schichtbauelemente des Öffnungsabschnitts
in Schichten durch Ultraschallschweißung, ohne den Flüssigkeitsbehälter 11 bei
der schichtweisen Anordnung der Bauelemente des Verbindungsabschnitts
in der Richtung (Dickerichtung) in der sie geschichtet sind (Herstellung),
zu vergrößern.
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14 ist
eine schematische Seitenansicht des Öffnungsabschnitts 14k,
vor der Befestigung der Schichtbauelemente des Verbindungsabschnitts
an dem Öffnungsabschnitt 14k und 15 ist
eine schematische Seitenansicht des Öffnungsabschnitts 14k und
des Gehäuses 1107 als
erstes Schichtbauelement, wobei das Gehäuseelement 1107 an
den Flansch 14d des Öffnungsabschnitts 14k unter
Anwendung eines Ultraschallschweißhorns 2500 angeschweißt ist.
Während
dieses Ultraschallschweißvorgangs
ist der durch das Ultraschallschweißen erzeugte Druck, durch den
Flansch 14d des Öffnungsabschnitts 14, über eine
Flanschstützvorrichtung 2501,
die in Kontakt mit der rückseitigen
Oberfläche des
Flansches 14d angeordnet ist, aufgenommen.
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16 ist
eine schematische Seitenansicht des geschweißten Gehäuses 1107 und des
elastischen Elements 16, nachdem das elastische Element 16 in
dem Gehäuse 1107 (Aussparung
des Gehäuses)
angeordnet ist und 17 ist eine schematische Seitenansicht
des geschweißten
Gehäuses 1107,
des elastischen Elements 16 und des ersten Befestigungselements 20 (zweites
Schichtbauelement), wobei das erste Befestigungselement 20,
in dem Stadium, wie in 16 gezeigt, unter Anwendung
des Ultraschallschweißhorns 2500 an
das Gehäuse
geschweißt
ist. Der während
des Ultraschallschweißvorganges
erzeugte Druck ist auch durch die Flanschstützvorrichtung 2501 aufgenommen,
die in Kontakt mit der Rückseite
des Flansches 14d des Öffnungsabschnitts 14k angeordnet
ist. 18 ist eine schematische Seitenansicht des teilweise
montierten Abschnitts des Verbindungsabschnitts, wobei das zweite
Befestigungselement (drittes Schichtbauelement) an die Oberfläche des
ersten Befestigungselements 20 unter Anwendung des Ultraschallschweißhorns 2500 angeschweißt ist,
nachdem das erste Befestigungselement 20 (zweites Schichtbauelement)
fest an der Oberfläche
des geschweißten Gehäuses 1107 (erstes
Schichtbauelement) durch Schweißen
angeordnet worden ist. Auch während dieses
Vorgangs der Anordnung des zweiten Befestigungselements 1103 durch
Ultraschallschweißung, ist
der erzeugte Druck der Ultraschallschweißung durch die Flanschstützvorrichtung 2501,
die in Kontakt mit der Rückseite
des Flansches 14d des Öffnungsabschnitts 14k angeordnet
ist, aufgenommen.
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Im
Fall der Ausführungsformen,
die in den 14–18 dargestellt
sind, war die Höhe
(Dicke) des ersten Schichtbauelements 1107 (Element für das Gehäuse der
elastischen Elemente 16), das direkt an dem Flansch 14d befestigt
ist, der zusammen mit Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 ausgeformt ist,
gleich 4 mm.
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Die
Höhe (Dicke)
des zweiten Schichtbauelements 20 (erstes Befestigungselement),
das an der Oberfläche
des Gehäuses 1107 durch
Schweißen befestigt
ist, war gleich 3 mm. Dieses zweite Schichtelement 20 ist
ein Bauelement, das als Halterand für die Einfassung der elastischen
Elemente 16 verwendet ist.
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Die
Höhe (Dicke)
des zweiten Befestigungselements 1103, als das dritte Schichtbauelement, das
als letztes der Schichten anzubringen ist, war gleich 1 mm. Das
dritte Schichtbauelement 1103, ist ein Bauelement, das
als Halterand für
das Saugelement 1104 verwendet ist.
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Die
Schichtbauelemente 1107, 20, und 1103 sind
direkt oder indirekt in Schichten an der Oberfläche des Flansches 14d des Öffnungsabschnitts 14 angeordnet,
mit den elastischen Elementen 16, die zwischen dem ersten
und dem zweiten Schichtbauelement 1107 und 20 angeordnet
sind, sowie den Saugelementen 1104, die zwischen dem zweiten
und dem dritten Schichtbauelement 20 und 1103 angeordnet
sind.
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In
mehr spezifischer Weise wurde in dem Verbindungsabschnitt, der an
der Oberfläche
des Flanschs 14d der Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung angeordnet ist, das Gehäuse 1107 als
das erste Schichtbauelement dicker gehalten als der Flansch 14d,
und das erste Befestigungselement 20 als das zweite Schichtbauelement
wurde dünner
als das erste Schichtbauelement 1107 gehalten. Ferner wurde
das zweite Befestigungselement 1103 als das dritte Schichtbauelement
dünner
als das zweite Schichtbauelement 20 gehalten.
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Anders
ausgedrückt,
wurden die Schichtbauelemente 1107, 20, und 1103 so
ausgeführt,
daß, je weiter
sie von der Oberfläche
des Flansches 14d entfernt sind, sie um so dünner ausgeführt sind.
Durch die Festlegung auf diesen konstruktiven Aufbau ist es möglich, an
den Flansch 14d des Öffnungsabschnitts 14,
das Gehäuse 1107 als
das erste Schichtbauelement anzubringen, das zweite Schichtbauelement 20 (erstes
Befestigungselement) direkt über
der Schweißnaht
zwischen dem Öffnungsabschnitt 14k des
blasgeformten Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 und
dem Gehäuse 1107 anzuordnen,
und das dritte Schichtbauelement 1103 (zweites Befestigungselement)
direkt über
dem zweiten Schichtbauelement 20 durch Ultraschallschweißung anzuordnen,
ohne eine Beschädigung
der Schweißnaht
zwischen dem Öffnungsabschnitt 14 und
dem Gehäuse 1107.
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Im
Fall dieser Ausführungsform
eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung, wurde Polypropylen als Material für den Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 und
verschiedene Schichtbauelemente verwendet.
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Dabei
wurden die verschiedenen Schichtbauelemente unter Verwendung eines
Ultraschallschweißgerätes mit
einer Frequenz von 20 KHz und einer Energie von 200–400 J bei
einem 1 KW Ultraschallwellenausstoß, zuverlässig verschweißt. Dadurch
war es möglich,
die Probleme des Standes der Technik sicher zu vermeiden, d. h.
das Problem, daß der
Flüssigkeitsspeicherabscbnitt
eines Flüssigkeitsbehälters nicht
hinreichend abgedichtet ist, oder verschlossen bleibt, trotz der
Verwendung des maximalen Ausstoßes
eines Ultraschallschweißgerätes, Änderungen
der Ladung, Änderungen
der Ultraschallfrequenz, usw..
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Eine
unter verschiedenen Bedingungen gemachte Studie zeigte, daß so lange
die verschiedenen Schichtbauelemente aus Harzmaterialien des gleichen
Typs hergestellt waren, einzig und allein sicherzustellen ist, daß der Abstand
(der nachfolgend als Schweißabstand
bezeichnet werden kann) vom Ultraschallschweißhorn 2500 zu der
im vorausgehenden Schweißvorgang
erzeugten Schweißnaht, nicht
kleiner ist als das Zweifache des Abstandes vom Ultraschallhorn 2500 zu
der als nächstes
zu schweißenden
Naht.
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Gemäß dieser
Ausführungsform
ist ein Element desto dünner,
je später
das Element in der Reihenfolge, in der die verschiedenen Elemente
in Schichten fest angeordnet sind, angeordnet ist, weshalb die Menge
Ultraschallenergie, die zum Schweißen des Elements benötigt ist,
um so geringer ist. Zum Beispiel beträgt der Schweißabstand
des zweiten Schichtbauelements (erstes Befestigungselement 20)
3 mm, und der Abstand zwischen dem zweiten Schichtbauelement 20 und
der Schweißnaht,
die während
des unmittelbar vorhergegangenen Schweißvorgangs erzeugt wurde und
die durch den folgenden Schweißvorgang
nicht beschädigt
werden darf, beträgt:
(3 + 4) mm > (3 × 2) mm,
welcher ausreichend ist, um eine Beschä digung der vorhergehenden Schweißnähte zu verhindern.
Anders ausgedrückt,
es ist wichtig, die Verbindungsabschnitte in solche Schichtbaukomponenten
aufzuteilen, die die in dem vorhergehenden Ultraschallschweißvorgang erzeugte
Schweißnaht
nicht beschädigen,
wobei die kreisförmigen
Befestigungselemente (Schichtbaukomponenten) in Schichten nacheinander
durch Schweißen
angeordnet werden. Mit der Festlegung dieser strukturellen Anordnung
ist gesichert, daß alle Schichtbaukomponenten
des Verbindungsabschnitts durch Ultraschallschweißen fest
und nacheinander angeordnet werden, indem der teilweise angeordneten
Abschnitt des Verbindungsabschnitts durch die Rückseite des Flanschs 14d,
der leicht von dem Lippenabschnitt des Halsabschnitts 14e hervorragt,
gestützt
wird, welche Schichtbaukomponente auch immer schichtweise durch
Ultraschallschweißen
fest anzuordnen ist.
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In
anderen Worten, wenn die Schichtbauelemente so gestaltet sind, daß je näher die
Schichtbauelemente dem Öffnungsabschnitt 14k kommen,
sie um so dicker werden, ist nicht nur gesichert, daß Energie
auf ein scharfes Horn (welches „Energiedirektor" genannt wird) konzentriert
ist, das in Kontakt mit der Naht, an welcher Schichtbaukomponenten
anzuschweißen
sind, positioniert ist, sondern auch, daß die Ultraschallschweißenergie
sich abschwächt, wenn
sie sich durch das Harz ausbreitet. Daher werden, solange der Abstand
zu den durch die vorhergehenden Schweißvorgänge erzeugten Schweißnähten nicht
kleiner als zweimal der Schweißabstand wird,
die durch die vorgehenden Schweißvorgänge erzeugten Schweißnähte auch
nicht beschädigt, wenn
Schichtbauelemente in Schichten durch Ultraschallschweißen angeordnet
werden.
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Wenn
Ultraschallschweißenergie
in einem Umfang, der größer als
nötig ist,
aufgebracht wird, breitet sich die Menge der durch Schweißen nicht verbrauchten
Energie zu den Schweiß nähten, die durch
die vorhergehenden Schweißvorgänge erzeugt
wurden, aus und beschädigt
sie. Deshalb muß dieses
Problem sehr beachtet werden.
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In
anderen Worten, die Schichtbauelemente können unter Anwendung von Ultraschallschweißen zuverlässig und
genau in Schichten angeordnet werden, dadurch daß der Flüssigkeitsbehälter 11 so
gestaltet ist, daß der
Abstand von dem Ultraschallschweißhorn 2500 zu der
Schweißnaht
und der Abstand von dem Ultraschallschweißhorn 2500 zu den Schweißnähten, die
durch die vorhergehenden Schweißvorgänge erzeugt
worden sind, jeweils in vorherbestimmte Bereiche unter Berücksichtigung der
mit Bezug auf 14–18 beschriebenen Fakten
fallen.
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Bezüglich der
verschiedenen strukturellen Anordnungen des Verbindungsabschnitts,
der in der Umgebung des Öffnungsabschnitts 14k positioniert ist,
welche mit Bezug auf die 9–13 beschrieben
wurden, weist die dritte Ausführungsform
des Flüssigkeitsbehälters 11 zwei
Schichtbauelemente auf: das Gehäuse 1107 und
ein einzelnes Befestigungselement 20 (erstes Befestigungselement);
die in 11 gezeigte strukturelle Anordnung
erfordert nicht notwendigerweise, daß der Halsabschnitt 14e seitens
der Innenwand gestützt
wird.
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Ähnlich erfordert
die vierte Ausführungsform des
in 12 gezeigten Flüssigkeitsbehälters nicht die
Innenwandunterstützung
für den
Halsabschnitt 14e. Doch der Flüssigkeitsbehälter 11 ist
so gebaut, daß ein
Spalt zwischen den rohrförmigen
Abschnitten zum Erfassen, daß die
Menge Flüssigkeit,
die in dem Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 verblieben
ist, sehr gering geworden ist, und der Innenwand des Halsabschnitts 14e vorhanden
ist. Vergleichsweise ist die in 10 gezeigte
zweite Ausführungsform
so gebaut, daß der
rohrförmige
Abschnitt 45 des Gehäuses 1107 den
Halsabschnitt 14e von der Innenseite des Halsabschnitts 14e her
stützt.
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Ferner
unterscheidet sich die fünfte
Ausführungsform
des in 13 gezeigten Flüssigkeitsbehälters wesentlich
von den verschiedenen vorhergehenden Ausführungsformen darin, daß sie einen
solchen Verbindungsabschnitt aufweist, der die aus einem elastischen
Stoff gebildeten Ventile 1111 und das Gehäuse 1107b,
dessen Abschnitte als Ventilsitze funktionieren, umfaßt.
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Bezüglich 4, 6 und 7 sind
die Verbindungshohlnadel 38 zum Saugen von Flüssigkeit
und die Verbindungshohlnadel 39 zum Einleiten von Luft
einzeln durch die erste Verbindungsöffnung 27, bei der
das Loch näher
zur kurzen Kante des Bodenabschnitts 14b ist, bzw. die
zweite Verbindungsöffnung 28,
bei der das Loch näher
zur Mitte des Bodenabschnitts 14b ist, und die entsprechenden
Saugelemente 1104 und elastischen Elemente 16 in
den Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 des
so gebauten Flüssigkeitsbehälters eingeführt. Die
Verbindungsnadeln 38 und 39 weisen Löcher 38a bzw. 39a auf,
welche nahe an ihren Spitzen angeordnet sind, um die Hohlräume der
Nadeln 38 und 39 mit dem Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 zu
verbinden. Mit dem Durchstoß des
Verbindungsabschnitts des Flüssigkeitsbehälters durch
die Nadeln 38 und 39 wird es möglich, daß die Flüssigkeit (Tinte oder dergleichen) aus
dem Flüssigkeitsspeicheabschnitt 14 gezogen zu
wird, während
die Umgebungsluft in den Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 eingeleitet
wird.
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Bis
jetzt wurde die Umgebung des Öffnungsabschnitts 14k des
Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 bezüglich ihres
Aufbaus genau beschrieben. Bei der ersten Ausführungsform der vor liegenden
Erfindung, die in 1–7 gezeigt
ist, weist die Bodenseite (Bodenabschnitt 14b) des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 eine
Bodenabdeckung 21 auf, die unter Verwendung von drei Befestigungsabschnitten
(Verbindungsmechanismen) 1701, 1702 und 1703 (7)
in der Form einer Schnappvorrichtung abnehmbar an dem Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 angebracht
ist. In mehr spezifischer Weise weist diese Bodenabdeckung 21 drei
Befestigungsabschnitte 1701, 1702 und 1703 in
der Form einer Schnappvorrichtung auf, welche in Wirkbeziehung mit
den Sperrklinken 14P (zwei) des Flanschs 14d des Öffnungsabschnitts 14b des
Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 und
der Sperrklinke 14P (eine) des Bodenabschnitts 14b stehen,
um die Bodenabdeckung 21 an dem Flüssigkeitsspeicherabschnitt,
wie in 4 und 7 gezeigt, zu befestigen.
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Die
Bodenabdeckung 21 dient zum Abdecken der Umgebung des Öffnungsabschnitts 14k, welche
den vorstehend beschriebenen Verbindungsabschnitt bildet, sowie
zum Halten eines Speichermediums 18 zum elektrischen Speichern
und Erkennen der chemischen Eigenschaften wie z. B. der Oberflächenspannung
der Flüssigkeit
in dem Flüssigkeitsbehälter, der
physikalischen Daten wie z. B. der Menge Flüssigkeit in dem Flüssigkeitsbehälter usw.
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Ferner
weist die Bodenabdeckung 21 ein Paar Flüssigkeitsbehältererkennungsabschnitte 22 und 23,
welche sich einer am andern an den längsseitigen Enden befinden,
zum mechanischen Erkennen der Type des Flüssigkeitsbehälters 11 auf.
Da diese Bodenabdeckung 21 in Wirkbeziehung mit dem Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 steht,
sind der vorstehend erwähnte
Verbindungsabschnitt und die Bauelemente zum Halten des Speichermediums 18 zum
Bodenabschnitt 14b des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 hin
gehalten. Nochmals bezüglich
der 4 und 7 ist das Speichermedium 18 durch Schweißen oder
dergleichen fest an einem elektrischen Kabelträgermaterial 26 angeordnet,
wobei das elektrische Kabelträgermaterial 26 unter
Verwendung eines zweiseitigen Klebebands 19 fest an einer Haltevorrichtung 17 für das Speichermedium
angeordnet ist. Die Haltevorrichtung 17 für das Speichermedium
ist in dem Speichermediumsaufnahmegehäuse 1502 aufgenommen,
welches in der vorstehend erwähnten
Bodenabdeckung 21 gehalten ist.
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Die
Bodenabdeckung 21 weist kapillare Nuten 40 (40) auf, welche aus folgendem Grund in die innere
Oberfläche
des Speichermediumsaufnahmegehäuses 1502 geschnitten
sind. Der ist, daß eine Möglichkeit
besteht, daß Flüssigkeit
aus dem Bodenabschnitt 14b des Flüssigkeitsbehälters 11 über die äußere Oberfläche des
Flüssigkeitsbehälters wandert
und in die Speichermediumshaltevorrichtung 17 eintritt.
Daher ist die Speichermediumshaltevorrichtung 17 in dem
Speichermediumsaufnahmegehäuse 1502 gelagert;
in anderen Worten, die Vorrichtung zum Halten des Speichermediums 18 ist
in zwei Schichten gegliedert. Mit der Schaffung dieses Zweischichtenaufbaus
wird die Flüssigkeit,
welche zur Kante der Öffnung
des Speichermediumsaufnahmegehäuses 1502 gewandert
ist, durch die kapillaren Nuten 40 in den Raum zwischen
der Speichermediumshaltevorrichtung 17 und der innere Oberfläche des
Speichermediumsaufnahmegehäuses 1502 geleitet,
wodurch verhindert wird, daß sie
in die Speichermediumshaltevorrichtung 17 eindringt.
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Während Flüssigkeitsbehälter nach
ihrer Herstellung an Kunden vertrieben werden, während sie in Geschäften ausgestellt
sind oder während
sie in solche Vorrichtungen wie Tintenstrahlaufzeichnungsgeräte, nachdem
sie aus ihren abgedichteten Packungen genommen wurden, angeordnet
werden, werden sie manchmal fallen gelassen oder Stößen ausgesetzt,
welche manchmal zu einer Beschädigung
der Schweißnähte in der
Umgebung des Öffnungsabschnitts 14k und/oder
einer Verformung der Umgebung der Schweißnähte führen. Diese Beschädigung der
Schweißnähte ermöglicht es
der Tinte auszutreten, und die Verformung der Umgebung der Schweißnähte macht
es schwierig oder praktisch unmöglich,
die Flüssigkeitsbehälter an
die Vorrichtungen anzuordnen. Um diese Art Problem zu verhindern,
ist eine Ausführungsform
eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung in der folgenden Bauweise konstruiert
worden.
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19–27 zeigen
schematische Zeichnungen der Bodenabdeckung 21 des Flüssigkeitsbehälters 11. 19–24 zeigen
die Bodenabdeckung 21A des großen Flüssigkeitsbehälters 11A, und 25–27 zeigen
die Bodenabdeckung 21B des kleinen Flüssigkeitsbehälters 11B.
-
19 zeigt
einen Grundriß der
Bodenabdeckung 21A, und 20 zeigt
eine Vertikalschnittansicht der Bodenabdeckung 21A in der
Ebene, die parallel zu den größten Wänden des
Flüssigkeitsbehälters 11A ist
und die die Bodenabdeckung 21A horizontal halbiert. 21 zeigt eine Seitenansicht der Bodenabdeckung 21A,
und 22 zeigt eine Bodenansicht
der Bodenabdeckung 21A. 23 zeigt
einen vertikalen Querschnitt der Bodenabdeckung 21A an
einer Linie 23-23 in 19, und 24 zeigt
einen vertikalen Querschnitt der Bodenabdeckung 21A an
einer Linie 24-24 in 19. 25 zeigt
einen Grundriß der
Bodenabdeckung 21B, und 26 zeigt
eine Seitenansicht der Bodenabdeckung 21B. 27 zeigt eine Bodenansicht der Bodenabdeckung 21B.
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Mit
Bezug auf 19–27 ist
die Bodenabdeckung 21 (21A, 21B) so aufgebaut,
daß sie
den Halsabschnitt 14e des Öffnungsabschnitts 14k des durch
Direktblasformung ausge formten Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14,
das fest an den Öffnungsabschnitt 14k angeschweißte Gehäuse 1107 und
die fest an das Gehäuse 1107 angeschweißten Schichtbauelemente 20 und 1103 abdeckt.
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Diese
Bodenabdeckung 21 weist die Schnappverbindungsabschnitte 1701, 1702, 1703, 1704a und 1704b auf.
Die Schnappverbindungsabschnitte 1701, 1702, 1704a und 1704b treten
mit dem Halsabschnitt 14e (Rückseite des Flanschs 14d)
des Öffnungsabschnitts 14k in
einer Weise in Wirkbeziehung, daß sie den Halsabschnitt 14e von
vier Seiten, wie in 7 gezeigt, fassen, wohingegen
der verbleibende Schnappverbindungsabschnitt 1703 in Wirkbeziehung
mit dem Sperrklinkenabschnitt 14p des Bodenabschnitts 14b tritt.
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Ferner
sind mit Bezug auf 19–27 die
Schnappverbindungsabschnitte 1701, 1702, 1704a und 1704b des
Schnappverbindungsmechanismus der Bodenabdeckung 21 (21A, 21B),
die in Wirkbeziehung mit dem Halsabschnitt 14e des Öffnungsabschnitts 14k treten,
einzeln an vier unterschiedlichen Punkten der Bodenabdeckung 21 befestigt.
Doch sie können
an drei unterschiedlichen Punkten der Bodenabdeckung 21 befestigt
sein. In einigen Fällen
können
sie an zwei unterschiedlichen Punkten der Bodenabdeckung 21 befestigt
sein. Ferner kann die Bodenabdeckung 21 so gebaut sein, daß wenigstens
zwei Schnappverbindungsabschnitte in einer Weise positioniert sind,
daß sie
das Speichermediumsaufnahmegehäuse 1502 so
klemmen, daß die
Bodenabdeckung 21 durch die gleichen Schnappverbindungs-Einrückabschnitte
an dem Bodenabschnitt 14b gehalten ist.
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Ein
Aufbau der Bodenabdeckung 21 (21A, 21B)
und der Schnappverbindungsabschnitte, wie vorstehend beschrieben,
ermöglicht,
daß ein
aus einem Fall des Flüssigkeitsbehälters 11 resultierenden Stoß von den
Schnappverbindungsabschnitten absorbiert wird, damit die Schäden für die Schweißnähte in den
Verbindungselementen des Öffnungsabschnitts 14k verringert
werden (erste Stoßabsorption).
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Darüber hinaus
weist bei dieser strukturellen Anordnung die Bodenabdeckung 21 nicht
nur ein Paar Aussparungen auf, in welche sich der Ausladungsabschnitt 14h des
Flanschs 14d, welcher sich in der breitseitigen Richtung
(Richtung Y) des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 erstreckt,
einpaßt,
um zu verhindern, daß die
Bodenabdeckung 21 von dem Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 in
der längsseitigen Richtung
(Richtung X) und breitseitigen Richtung (Richtung Y) des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 verrückt wird,
sondern es ist auch ein Spalt zwischen jedem Ausladungsabschnitt 14h und
der Wand der entsprechenden Aussparung bereitgestellt, so daß der vorstehend
erwähnte
Stoß durch
das Zusammenwirken der Aussparung und des Ausladungsabschnitts 14h absorbiert
wird (zweite Stoßabsorption).
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In
mehr spezifischer Weise ist mit Bezug auf 28 und 29 die
Innenseite (innere Oberfläche)
der Bodenabdeckung 21 mit einem Paar Aussparungen versehen,
deren Oberfläche
mit der Oberfläche
(Anschlußoberfläche des Öffnungsabschnitts 14k)
des Ausladungsabschnitts 14h des Flanschs 14d des Öffnungsabschnitts 14k,
der sich in der breitseitigen Richtung erstreckt, in Wirkbeziehung
tritt.
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Ferner
ist der Flüssigkeitsbehälter 11 (Bodenabdeckung 21 in
den Zeichnungen) mit einem Paar Behältererkennungsabschnitten 22 und 23 versehen,
welche mechanisch die Type eines Behälters oder die Art der Flüssigkeit
in einem Behälter
erkennen und die auch Montagefehler verhindern. Die Bodenabdeckung 21 enthält zusätzlich zu
dem vorstehend beschriebe nen Verbindungsabschnitt das Speichermedium 18,
welches elektrisch, magnetisch, optisch oder eine Kombination dieser
Wirkungen ist und welches in der Lage ist, Informationen bezüglich der Menge,
Type usw. der Tinte in dem Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 zu
speichern.
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Die
Bodenabdeckung 21 ist so gebaut, daß sie per Schnappverbindung
an den Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 befestigt
werden kann. Daher kann sie nicht nur einfach an den Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14,
ohne ein spezielles Werkzeug zu erfordern, während eines der Herstellungsvorgänge angebracht
werden, sondern sie kann auch leicht entfernt werden, um von Fall
zu Fall das Speichermedium 18 nach Ablauf der Nutzungsdauer
des Flüssigkeitsbehälters 11 auszubauen.
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Wenn
der Flüssigkeitsbehälter 11 einem
heftigen Stoß ausgesetzt
ist, werden die in Schichten an die Anschlußoberfläche des Flanschs 14d des Öffnungsabschnitts 14k angeordneten
Schichtbauelemente manchmal voneinander verrückt. Um dieses Problem zu verhindern,
ist verlangt, daß die
Schichtbauelemente Aussparungen oder Vorsprünge erhalten, so daß ihre Aussparungen
oder Vorsprünge
sich mit denen der angrenzenden Schichtbauelemente verriegeln.
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Ein
Ausdehnen des rohrförmigen
Abschnitts 45 des Gehäuses 1107,
so daß der
rohrförmige
Abschnitt 45 den Öffnungsabschnitt 14k durch
die innere Wand des Öffnungsabschnitts 14k stützt, ist
besonders für
den Zweck wirksam, daß verhindert
wird, daß sich
der Halsabschnitt 14e des Öffnungsabschnitts 14k nach
innen verformt und/oder daß das Gehäuse 1107 verrückt wird.
Dieser rohrförmige
Abschnitt 45 kann so gebaut sein, daß er auch die konstruktive
Lösung
für ein
Erfassen, daß die
Menge der in dem Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 verbleibenden
Flüssigkeit
sehr klein ist, mit übernimmt.
Im Hinblick auf eine Verstärkung
ist der rohrförmige
Abschnitt 45 als das Element zum Stützen des Halsabschnitts 14e durch
die innere Oberfläche
des Halsabschnitts 14e, wenn der Flüssigkeitsbehälter 11 einem Stoß ausgesetzt
ist (erste Ausführungsform,
die in 6, 7, und 9 gezeigt
ist, und zweite Ausführungsform,
die in 10 gezeigt ist) wirksamer, wenn
er näher
zur Mitte der kurzen Kante des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 liegt
als wenn er näher zur
Ecke liegt, an welcher sich die inneren Kanten des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 schneiden. Daher
ist verlangt, daß der
flüssigkeitsziehende
Abschnitt des an dem Öffnungsabschnitt 14k angeordneten
Verbindungsabschnitts 14k näher zur kurzen Kante (zum längsseitigen
Ende) der Bodenwand 14b positioniert ist und der lufteinleitende
Abschnitt des Verbindungsabschnitts näher zur Mitte der Bodenwand 14b positioniert
ist.
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Mit
Bezug auf 3 weist der Flüssigkeitsbehälter 11 (11A, 11B),
welcher aus den vorstehend beschriebenen strukturellen Bestandteilen
usw. zusammengesetzt ist und als ein Tintenbehälter für z. B. ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät verwendet
wird, eine abgedichtete Flüssigkeitskammer 13 zum
Speichern einer Tinte 12 (spezifisch hinsichtlich Farbton, Tönung, Sättigung,
Zusammensetzung usw.) auf. 3(b), 3(c) und 3(d) zeigen
schematisch die drei Aggregate der Erkennungsabschnitte 22 und 23,
die sich in der Spezifikation unterscheiden, um die Verwechslung
zwischen zwei oder mehr Flüssigkeitsbehältern, die
unterschiedlich hinsichtlich der in ihnen vorgehaltenen Tinte sind,
zu verhindern. Der Flüssigkeitsbehälter 11 ist
in der Stationsbasis 31 (5) eines
Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes
in so einer Weise angeordnet, daß seine Flüssigkeitskammer 13 an
der oberen Seite des Flüssigkeitsbehälters positioniert 11 ist.
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Bezüglich 1 und 2 hat
der Flüssigkeitsbehälter 11 nahezu
die Form eines flachen rechtwinkligen Quaders und weist zwei Paar
gegenüberliegende
Wände 14f und 14g auf.
Die Wände 14f sind
die größten Wände des
Flüssigkeitsbehälters 11,
sie sind miteinander durch die Wände 14g verbunden.
Der erste und der zweite Behältererkennungsabschnitt 22 und 23 befinden
sich in der Umgebung des Bodenabschnitts 14b und ragen
jeweils rechtwinklig aus den unteren Enden des Paars Verbindungswände 14g hervor.
Die Verbindungswände 14g erstrecken
sich wie die größten Wände 14f von dem
Bodenabschnitt 14b zu dem oberen Abschnitt 14a.
All die Vorsprünge,
die die Behältererkennungsabschnitte 22 und 23 bilden,
befinden sich leicht oberhalb der Bodenwand 14b des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14;
die Erkennungsabschnitte sind leicht von der Bodenwand 14b zu
dem oberen Abschnitt 14a versetzt. Die Informationen, die
von diesen mechanischen Informationserkennungsabschnitten erkannt
werden, sind eine Duplikation eines Teils der Informationen, die
in den elektrischen Erkennungsspeicherabschnitten gespeichert sind,
und sind auf die Informationen hinsichtlich Tintentype (Farbe usw.)
beschränkt.
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Ferner
weist der Flüssigkeitsbehälter 11 Rippen 24,
Nuten 25 (Aussparung) oder dergleichen auf, welche einen
rutschsicheren Bereich bilden, der per Hand angefaßt wird,
wenn der Flüssigkeitsbehälter 11 an
ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät
angeordnet oder von ihm entfernt wird, und welche Teile der größten Wände 14f und
Verbindungswände 14g sind,
wobei sie nahe an der oberen Wand 14a liegen. Bei dieser
Ausführungsform
sind die rutschsicheren Oberflächen
durch die Ausbildung von Nuten in den äußeren Oberflächen der
größten Wände 14f und auch
durch die Ausbildung von Rippen auf den äußeren Oberflächen der
Verbindungswände 14g geschaffen.
Doch die strukturelle Vorkehrung zum Bereitstellen der rutschsicheren
Flächen
muß nicht
auf die vorstehend beschriebene beschränkt sein; die Auswahl und Positionierung
der vorstehend beschriebenen Rippen und Nuten sind optional.
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30–36 zeigen
Zeichnungen zur aufeinanderfolgenden Beschreibung der Schritte des Vorgangs
des Einführens
der flüssigkeitsziehenden Verbindungsnadel
(Hohlnadel) und der umgebungslufteinleitenden Verbindungsnadel (Hohlnadel)
durch die zwei Öffnungen
des Bodenabschnitts 11e (Bodenabschnitt der Bodenabdeckung 21)
des Flüssigkeitsbehälters 11,
wobei die Verbindungsöffnungen mit
elastischen Substanzen des Öffnungsabschnitts 14k ausgefüllt sind.
Nachstehend erfolgt bezüglich 30–36 die
Beschreibung des Vorgangs des Einführens der flüssigkeitsziehenden
Verbindungsnadel und der umgebungslufteinleitenden Verbindungsnadel
durch den Bodenabschnitt 11e und Öffnungsabschnitt 14k des
Flüssigkeitsbehälters 11.
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Bezug
nehmend auf 30 ist der Flüssigkeitsbehälter 11 in
einen der Einschübe 32 der
Stationsbasis 31 (5) von der
unteren Seite (Seite des Bodenabschnitts 11e) aus eingeschoben.
Die flüssigkeitsziehende
Verbindungsnadel 38 (Hohlnadel) und die umgebungslufteinleitende
Verbindungsnadel 39 (Hohlnadel) stehen von der Bodenoberfläche des
Innenraums des Einschubs 32 hervor. Die Stationsbasis 31 weist
zwei oder mehr Einschübe 32 auf,
die einen Flüssigkeitsbehälter 11 aufnehmen
können
und deren Öffnungen
praktisch direkt nach oben gewendet sind. Somit können zwei
oder mehr Flüssigkeitsbehälter 11,
die sich in der Farbe der darin enthaltenen Tinte (oder einen der
anderen Aspekte der Tinte darin) unterscheiden, in der Stationsbasis 31 angeordnet
werden.
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Die
flüssigkeitsziehende
Verbindungsnadel 38 und die umgebungslufteinleitende Verbindungsnadel 39 sind
in Länge
und Form praktisch gleich und laufen am Ende in einer Weise konisch
zu, daß sie eine
scharfe Spitze bilden, so daß sie
die zwei elastischen Elemente (z. B. Gummiverschlüsse) an
der Innenseite des Bodenabschnitts 11e des Flüssigkeitsbehälters 11 durchdringen
können,
wobei sie auf annähernd
den gleichen Ebenen positioniert sind. Die Verbindungsnadeln 38 und 39 sind
hohl und an ihren Spitzen geschlossen. Sie weisen die Löcher 38a bzw. 39a auf,
welche sich leicht unterhalb des verjüngten Abschnitts, d. h. an
dem oberen Abschnitt des nicht verjüngten Abschnitts befinden (33, 34, 35 und 36).
Die flüssigkeitsziehende
Verbindungsnadel 38 und die umgebungslufteinleitende Verbindungsnadel 39 sind
so an der Bodenoberfläche
des Einschubs 32 fest angeordnet, daß ihre Spitzen etwa die gleiche
Höhe erreichen;
daher ist die Höhe
der Löcher 38a und 39a etwa
die gleiche.
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Zuerst
wird der Flüssigkeitsbehälter 11 in den
Einschub 32 eingeführt.
Wenn der Flüssigkeitsbehälter 11 beginnt,
in den Einschub 32 eingeführt zu werden, erreichen der
erste und zweite Behältererkennungsabschnitt 22 und 23 des
Flüssigkeitsbehälters 11 (Bodenabdeckung 21),
die jeweils einzeln an den kurzen Kanten. des vorderen Endes des
Flüssigkeitsbehälters 11 positioniert
sind, den ersten und zweiten Behältererkennungsabschnitt 33 und 34 (Behältererkennungsabschnitte
auf der Montagehauptseite). Somit wird es nur möglich, daß der erste und zweite Behältererkennungsabschnitt 22 und 23 des Flüssigkeitsbehälters 11 den
ersten bzw. zweiten Behältererkennungsabschnitt 33 und 34 in
dem Einschub passieren, wenn der Einschub 32, in welchen der
Flüssigkeitsbehälter 11 eingeführt wird,
der richtige Einschub ist (nur wenn die Behältererkennungsabschnitte auf
der Behälterseite
den Behältererkennungsabschnitten
auf der Montagehauptseite entsprechen). In anderen Worten, der Flüssigkeitsbehälter 11 kann
nur in der Stationsbasis 31 einer Vor richtung wie z. B.
eines Tintenstrahlaufzeichnungsgeräts angeordnet werden, wenn
die Behältererkennungsabschnitte
des Flüssigkeitsbehälters 11 den
Erkennungsabschnitten auf der Montagehauptseite in dem Einschub 32,
in welchem der Flüssigkeitsbehälter 11 angeordnet
wird, entspricht.
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Der
erste und der zweite Erkennungsabschnitt 22 und 23 des
Flüssigkeitsbehälters 11 unterscheiden
sich in der mechanischen Erkennungsinformation (ID) (Struktur und
Abmessung), um einen Flüssigkeitsbehälter 11 einer
Type unaustauschbar mit einem Flüssigkeitsbehälter einer
anderen Type zu machen (um unmöglich
zu machen, daß ein
Flüssigkeitsbehälter einer
Type in einem Einschub für
einen Flüssigkeitsbehälter einer
anderen Type angeordnet wird). Darüber hinaus sind die Behältererkennungsabschnitte
des Flüssigkeitsbehälters 11 so
gebaut, daß,
wenn es nur um eine Vorrichtung (Tintenstrahlaufzeichnungsgerät oder dergleichen)
geht, jeder Behältererkennungsabschnitt
allein, d. h. der erste Behältererkennungsabschnitt 22 allein
oder der zweite Behältererkennungsabschnitt 23 allein
ausreichend ist, einen Flüssigkeitsbehälter 11 einer
Type unaustauschbar mit einem Flüssigkeitsbehälter 11 einer
anderen Type zu machen. Dies dient dazu, das folgende Problem zu
verhindern. Das bedeutet, daß, auch
wenn ein Flüssigkeitsbehälter in
den falschen Einschub eingeführt
wird, ein Nutzer manchmal irrtümlich
empfindet, daß einer
der Behältererkennungsabschnitte
den Behältererkennungsabschnitt auf
der Montagehauptseite passiert hat. Wenn das zutrifft, kann der
Nutzer annehmen, daß der
Flüssigkeitsbehälter in
dem richtigen Einschub ist und könnte
mehr Druck ausüben,
um den Flüssigkeitsbehälter weiter
in den Einschub zu drücken,
was zu einer Beschädigung
für die
Hauptbaugruppe einer Vorrichtung wie z. B. eines Aufzeichnungsgeräts führen kann.
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3(b), 3(c) und 3(d) zeigen die unterschiedlichen Bauformen
der vorstehend beschriebenen Behältererkennungsabschnitte,
die an beiden Enden positioniert sind. In 3 zeigt
ein Bezugszeichen „o" die Anordnung einer
Kerbe. Ferner sind aus dem gleichen Grund wie der vorstehend beschriebene
die Behältererkennungsabschnitte
des Flüssigkeitsbehälters 11 so
gebaut, daß,
auch wenn zwei oder mehr Vorrichtungen (Tintenstrahlaufzeichnungsgeräte oder
dergleichen) und zwei oder mehr Flüssigkeitsbehälter, die
in Form und Tintenfarbe identisch sind, einbezogen sind, jeder Behältererkennungsabschnitt
allein, d. h. der erste Behältererkennungsabschnitt 22 allein
oder der zweite Behältererkennungsabschnitt 23 allein,
ausreichend ist, einen Flüssigkeitsbehälter 11 einer
Type unaustauschbar mit einem Flüssigkeitsbehälter 11 einer
anderen Type zu machen.
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Wenn
der Flüssigkeitsbehälter 11 näher zur inneren
Bodenoberfläche
des Einschubs 32 eingeführt
wird, sind der erste und der zweite Behältererkennungsabschnitt 22 und 23 des
Flüssigkeitsbehälters 11 durch
den ersten und zweiten Positionierungsabschnitt 35 und 36 an
der inneren Oberfläche des
Einschubs 32, wie in 33 gezeigt,
genau positioniert. Daher kann der Flüssigkeitsbehälter 11 weiter
in den Einschub 32 eingeführt werden, ohne horizontal
(Richtung X und Richtung Y) verrückt
zu werden. Beispielsweise sind die Spielräume 81 und 82 im
Hinblick auf die Richtung X und Spielraum 83 im Hinblick
auf die Richtung Y, wie in 33(a) gezeigt,
als Meßtoleranz
eingerichtet.
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Dann
kommen mit Bezug auf 33(b), wenn die
Kanten des ersten und zweiten Führungsabschnitts 29 und 30 der
Bodenwand des Flüssigkeitsbehälters die
Spitzen der Verbindungsnadeln 38 bzw. 39 erreichen,
die flüssigkeitsziehende
Verbindungsnadel 38 und die umgebungslufteinleitende Verbin dungsnadel 39,
die fest an der Bodenwand des Einschubs 32 befestigt sind,
in Kontakt mit dem ersten Führungsabschnitt 29 der
ersten Verbindungsöffnung 27 der
Bodenwand des Flüssigkeitsbehälters 11 bzw.
dem zweiten Führungsabschnitt 30 der
zweiten Verbindungsöffnung 28 der
Bodenwand des Flüssigkeitsbehälters 11.
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Danach
werden, bevor die elastischen Elemente (16a, 16b)
die Verbindungsnadeln 38 und 39 erreichen, die
Behältererkennungsabschnitte 22 und 23 von
den Positionierungsabschnitten 35 bzw. 36 gelöst, die
Positionierungsabschnitte 35 und 36 hören auf,
die Position des Flüssigkeitsbehälters 11 zu regulieren.
In anderen Worten, von diesem Punkt an wird die Position des Flüssigkeitsbehälters 11 hinsichtlich
der Richtungen X und Y mit Bezug auf die Verbindungsnadeln 38 und 39 geregelt.
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Somit
bewegt sich der Flüssigkeitsbehälter, nachdem
er von der Führungsvorrichtung
in dem Einschub 32 freigegeben worden ist, so, daß seine
Verbindungsöffnungen 27 und 28 zu
den Verbindungsnadeln 38 und 39 auf der Montagehauptseite
einer Vorrichtung geführt
werden (z. B. der Flüssigkeitsbehälter 11 bewegt
sich so, daß ein
Abstand 84 in 33(a), d. h.
der Betrag der Versetzung der Verbindungsnadel 39 von der
Mitte des Führungsabschnitts 30,
null wird). Dann beginnen die Verbindungsnadeln 38 und 39,
die elastischen Elemente 16a und 16b in den Verbindungsöffnungen 27 und 28 zur
praktisch gleichen Zeit, wie in 34 gezeigt,
zu durchdringen. Das Lösen
des Flüssigkeitsbehälters 11 von
der Positionsregulierung durch den Einschub 32, bevor der
Flüssigkeitsbehälter 11 den
Boden des Einschubs erreicht, wie vorstehend beschrieben, verhindert,
daß die
zwei Verbindungsnadeln 38 und 39 durch den Flüssigkeitsbehälter 11 beschädigt werden;
einer der Fehler bei der Montage des Flüssigkeitsbehälter ist
ausgeschaltet.
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Nun
beginnt mit Bezug auf 35, während die Verbindungsnadeln 38 und 39 die
elastischen Elemente 16a und 16b durchdringen,
die Spitze eines Bindeglieds 37 für die elektrische Signalübertragung,
das fest an der Bodenoberfläche
des Einschubs 32 angeordnet ist, in die Haltevorrichtung 17 der
Speichervorrichtung des Flüssigkeitsbehälters 11 einzudringen.
Die Haltevorrichtung 17 für die Speichervorrichtung ist
lose an dem Flüssigkeitsbehälter 11 angeordnet,
um der Haltevorrichtung 17 für die Speichervorrichtung etwas
Bewegung im Verhältnis zu
dem Flüssigkeitsbehälter 11 zu
gewähren.
Daher bewegt sich die Haltevorrichtung 17 für die Speichervorrichtung,
auch wenn die Haltevorrichtung 17 für die Speichereinrichtung sich
nicht in einer Reihe mit dem Bindeglied 37 für die elektrische
Signalübertragung
befindet (auch wenn es einen Abstand 85 zwischen den Axiallinien
der Haltevorrichtung 17 der Speichervorrichtung und dem
Bindeglied 37 für
die elektrische Signalübertragung,
wie in 34 gezeigt, gibt), wobei sie
von dem konischen (abgefasten) Abschnitt des vorderen Endes des
Bindeglieds 37 für die
elektrische Signalübertragung
geführt
wird. Dadurch ist gesichert, daß das
Bindeglied 37 für
die elektrische Signalübertragung
leicht in die Haltevorrichtung 17 für die Speichervorrichtung hineingeht; es
erfolgt eine reibungslose Verbindung ohne Hängenbleiben oder Verursachung
eines Gefühls
der Unregelmäßigkeit
für einen
Bediener.
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Danach
rückt das
Bindeglied 37 für
die elektrische Signalübertragung
völlig
in die Haltevorrichtung 17 für die Speichereinrichtung ein,
und die flüssigkeitsziehende
Verbindungsnadel 38 und die umgebungslufteinleitende Verbindungsnadel 39 beenden
das Durchdringen durch das erste und zweite elastische Element 16a und 16b tatsächlich zur
gleichen Zeit, wie in 36 gezeigt. Dann gelangt die Bodenoberfläche 11e des
Flüssigkeitsbehälters 11 (Bodenabdeckung 21)
in Kontakt mit einer Behälterauffangstation 90,
welche sich an der Bodenoberfläche
des Einschubs 32 der Stationsbasis 31 befindet und
den Flüssigkeitsbehälter 11 im
Hinblick auf die Richtung Z exakt positioniert. Dies beendet die
Montage des Flüssigkeitsbehälters 11.
Im Ergebnis ist die Flüssigkeitskammer 13 in
dem Flüssigkeitsbehälter 11 mit
einer Vorrichtung (z. B. einem Aufzeichnungskopf eines Tintenstrahlaufzeichnungsgeräts), welche die
Flüssigkeit
in der Flüssigkeitskammer 13 verwendet,
und auch mit der Umgebungsluft durch die Verbindungsnadeln 38 bzw. 39 (durch
die Löcher 38a und 39a und
die Hohlräume
der Nadeln 38 und 39) verbunden.
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Ferner
ist für
den Zweck der Sicherstellung der Positionsbeziehung zwischen dem
Flüssigkeitsbehälter 11 und
den Verbindungsnadeln 38 und 39 verlangt, daß die Stationsbasis 31 mit
einem Hebel zum Herunterdrücken
des Flüssigkeitsbehälters 11 durch
die obere Oberfläche 14a und
zum nach unten gedrückten
Halten des Flüssigkeitsbehälters 11 versehen
ist; der Flüssigkeitsbehälterauffangabschnitt 90 ist
zum genauen Positionieren des Flüssigkeitsbehälters 11 hinsichtlich
der Richtung Z zwischen den Verbindungsnadeln 38 und 39 angeordnet;
und der Angriffspunkt des Hebels befindet sich direkt oberhalb des
Flüssigkeitsbehälterauffangabschnitts 90 (deckt
sich mit der vertikalen Linie 2003).
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Bei
der in 4, 7 und 8 gezeigten Ausführungsform
weist das Gehäuse 1107,
das durch Ultraschallschweißen
oder dergleichen fest an dem Öffnungsabschnitt 14k des
Flüssigkeitsspeicheabschnitts 14 angeordnet
ist, den rohrförmigen
Abschnitt 45 auf, welcher zum Inneren der Flüssigkeitskammer 13 des
Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 um
eine vorbestimm te Länge
hervorragt. Dieser rohrförmige
Abschnitt 45 ist als ein integraler Bestandteil des Öffnungsabschnitts 14k des
Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14,
wie in 30–36 gezeigt, durch
ein formgebendes Verfahren ausgeformt. Nachstehend erfolgt die Beschreibung
des rohrförmigen
Abschnitts 45.
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Es
wurde beschrieben, daß dieser
rohrförmige
Abschnitt 45 wirksam ist, die Verformung des Halsabschnitts 14e des Öffnungsabschnitts 14k und die
Verschiebung des Gehäuses 1107 zu
verhindern, welche geschieht, wenn der Öffnungsabschnitt 14k des
Flüssigkeitsbehälters 11 einem
starker Schlag ausgesetzt ist. Doch der rohrförmige Abschnitt 45 weist
zusätzlich
zu der vorstehend beschriebenen Funktion andere Funktionen auf und
ist auch im Sinne jener Funktionen wirksam. Nachstehend erfolgt die
Beschreibung dieser Aspekte des rohrförmigen Abschnitts 45.
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Bezüglich 4, 7 und 30–36 erstreckt
sich der rohrförmige
Abschnitt 45 in die Flüssigkeitskammer 13 (senkrecht
nach oben), wobei er die Öffnung
der zweiten Verbindungsöffnung 28 für die Einleitung
von Umgebungsluft völlig
umgibt. Mit Bezug auf 36 erstreckt sich nach der Anordnung
des Flüssigkeitsbehälters in
einem vorbestimmten Einschub 32 die umgebungslufteinleitende Verbindungsnadel 39 durch
die zweite Verbindungsöffnung 28,
wobei das Loch der Nadel 39, das nahe der Spitze der Nadel 39 gelegen
ist, sich unterhalb des Endes (oberen Endes) des rohrförmigen Abschnitts 45 befindet.
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37 zeigt eine Zeichnung, welche ein Beispiel des
Aufbaus des Systems für
die Zuführung
von Flüssigkeit
(Tinte) zu dem Tintenstrahlaufzeichnungskopf eines Tintenstrahlaufzeichnungsgeräts, das
den Flüssigkeitsbehälter 11 in Über einstimung mit
der vorliegenden Erfindung verwendet, darstellt, und 38 zeigt eine schematische perspektivische Ansicht
eines bevorzugten Beispiels eines Tintenstrahlaufzeichnungsgeräts, das
das in 37 gezeigte Flüssigkeitszuführsystem
anwendet.
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Bezüglich 36 und 37 befindet
sich, wenn ein Flüssigkeitsbereitstellungssystem
(Tintenbereitstellungssystem) aufgebaut ist, wie das in 37 gezeigte, das Loch 39a an dem Spitzenabschnitt
der umgebungslufteinleitenden Verbindungsnadel 39 unterhalb
der Flüssigkeitsausstoßoberfläche 43 (Oberfläche, die
Tintenausstoßdüsen aufweist)
des Tintenstrahlaufzeichnungskopfs 43. In 37 bezeichnet ein Bezugszeichen 44 ein
Umgebungslufteinleitungsrohr, das mit der umgebungslufteinleitenden
Verbindungsnadel 39 verbunden ist, und ein Bezugszeichen 41 bezeichnet
ein Flüssigkeitszuführrohr,
das die flüssigkeitsziehende
Verbindungsnadel 38 und den Tintenstrahlaufzeichnungskopf 42 verbindet.
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Während die
Umgebungsluft durch das Loch 39a der umgebungslufteinleitenden
Verbindungsnadel 39 eingeleitet wird, wiederholt sich die
Zerstörung und
Bildung eines Meniskus durch die Flüssigkeit (Tinte) quer über das
Loch 39a. Demzufolge bildet die Luft manchmal Blasen in
Folge in der Flüssigkeit. Diese
Blasen müssen
schnell in die Flüssigkeitskammer 13 des
Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 eingeleitet
werden, ohne daß es
ihnen ermöglicht
wird, sich in dem rohrförmigen
Abschnitt 45 zu stauen. Demgemäß ist in einem ausreichenden
Umfang Spielraum zwischen der äußeren Oberfläche der
umgebungslufteinleitenden Verbindungsnadel 39 und der inneren
Oberfläche
des rohrförmigen
Abschnitts 45 bereitgestellt. Die Seitenwand des rohrförmigen Abschnitts 45 spielt
für die
erste Verbindungsöffnung 27 (flüssigkeitsziehende
Verbindungsöffnung),
die sich angrenzend an den rohrförmigen
Ab schnitt 45 befindet, die Rolle einer blasensperrenden
Wand, wodurch verhindert wird, daß die Blasen in der zweiten
Verbindungsöffnung 28 in
die Umgebung der Verbindungsöffnung 27 wandern,
denn es besteht eine Möglichkeit,
daß, wenn
die Blasen erst die Umgebung der ersten Verbindungsöffnung 27 erreichen, sie
durch die erste Verbindungsöffnung 27 in
den Tintenstrahlaufzeichnungskopf 42 usw. eingeführt werden.
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Die
oberen Kanten des rohrförmigen
Abschnitts 45 sind aus dem folgenden Grund abgefast. Der
ist, daß wenn
der Flüssigkeitspegel
nahe an oder unter das obere Ende des rohrförmigen Abschnitts 45 fällt, der
Tintenkörper
in dem rohrförmigen
Abschnitt 45 und der Tintenkörper außerhalb des rohrförmigen Abschnitts 45 schnell
getrennt werden müssen.
Mit der Festlegung dieser strukturellen Anordnung kann unter Ausnutzung
der Leitfähigkeit
der Flüssigkeit (Tinte),
die durch die ionischen Komponenten in der Flüssigkeit gegeben ist, d. h.
auf der Basis, ob elektrischer Strom zwischen den Verbindungsnadeln 38 und 39,
die aus einer elektrisch leitenden Substanz gebildet sind, fließt oder
nicht, bestimmt werden, ob die Menge in dem Flüssigkeitsbehälter 11 verbliebene
Tinte mehr als der Schwellenwert ist oder nicht.
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In
mehr spezifischer Weise kann der Flüssigkeitsbehälter 11 so
gebaut sein, daß,
wenn der Flüssigkeitspegel
innerhalb des Flüssigkeitsbehälters 11 hoch
genug ist, daß die
Flüssigkeit
(Tinte) in dem Flüssigkeitsbehälter 11 das
obere Ende des rohrförmigen
Abschnitts 45 bedeckt und deshalb dem elektrischen Strom
ermöglicht,
zwischen der Verbindungsnadel 39 in dem rohrförmigen Abschnitt 45 und der
Verbindungsnadel 38 außerhalb
des rohrförmigen
Abschnitts 45 zu fließen,
nicht weniger als 10% der anfänglichen
Menge Tinte noch in der Flüssigkeitskammer
vorhanden ist, wohingegen an dem Punkt, an dem der elektrische Strom
aufhört
zwischen den zwei Verbindungsnadeln 38 und 39 zu
fließen,
und danach nicht mehr als 10% der anfänglichen Tinte vorhanden ist.
Ferner ist das Versehen des Gehäuses 1107 mit
dem rohrförmigen
Abschnitts 45 auch wirksam zu verhindern, daß das Gehäuse 1107 verkehrt
angeordnet wird.
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Der
rohrförmige
Abschnitt 45 spielt auch die Rolle, die Umgebungsluft tief
in die Flüssigkeitskammer 13 des
Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 zu
leiten. Dadurch wird die Flüssigkeit
nicht nur reibungslos durch den flüssigkeitsziehenden Verbindungsabschnitt
(flüssigkeitsziehende
Verbindungsnadel 38) herausgezogen, sondern die Flüssigkeit
(Tinte) 12 kann auch in ihrer Gesamtheit verwendet werden.
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Normalerweise
bleibt der rohrförmige
Abschnitt 45 in den Flüssigkeitskörper 12 eingetaucht. Doch
wenn der Flüssigkeitspegel
in der Flüssigkeitskammer 13 unter
das obere Ende des rohrförmigen Abschnitts
fällt,
wandelt sich drastisch der elektrische Widerstand zwischen der umgebungslufteinleitenden Verbindungsnadel 39 und
der flüssigkeitsziehenden Verbindungsnadel 38.
Daher kann der Zustand des nahenden Endes, d. h. der Zustand, daß der Flüssigkeitsbehälter fast
aus der Flüssigkeit
heraus ist, durch Ablesen des elektrischen Widerstands zwischen
den zwei Verbindungsnadeln 38 und 39 erfaßt werden.
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Im
Prinzip wird die Flüssigkeit
in dem rohrförmigen
Abschnitt 45 nicht herausgezogen und verbleibt darin. In
anderen Worten, der Raum in dem rohrförmigen Abschnitt 45,
welcher die Verbindungsnadel 39 enthält, ist stets mit elektrisch
leitender Flüssigkeit
gefüllt.
Daher ist, um zu erkennen, daß der Flüssigkeitspegel
außerhalb
des rohrförmigen
Abschnitts 45 gerade unter das obere Ende des rohrförmigen Abschnitts 45 gefallen
ist, zwingend erforderlich, daß der Flüssigkeitskörper in
dem rohrförmigen Abschnitt 45 und
der Tintenkörper
außerhalb
des rohrförmigen
Abschnitts 45 in der Umgebung der Lippe des oberen Endes
des rohrförmigen
Abschnitts 45 klar getrennt sind.
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Doch
der Zustand des nahen Endes wird aus dem folgenden Grund manchmal
nicht erkannt, obwohl der Tintenpegel unter das obere Ende des rohrförmigen Abschnitts 45 gefallen
ist. Das heißt,
wenn ein Flüssigkeit
enthaltender Flüssigkeitsbehälter für einen
langen Zeitraum auf Vorrat gehalten ist oder ungenutzt gelassen
ist, haften bestimmte Inhaltsstoffe der Flüssigkeit in dem Flüssigkeitsbehälter an
der Anschlußoberfläche des
oberen Endes des rohrförmigen
Abschnitts 45, wenngleich die Strenge der Anhaftung abhängig von
den Tinteneigenschaften variiert. Diese an dem oberen Ende des rohrförmigen Abschnitts 45 anhaftenden
Inhaltsstoffe ermöglichen dem
elektrischen Strom, zwischen den zwei Flüssigkeitskörpern zu fließen, was
die Erkennung des nahezu leeren Zustands der Flüssigkeitskammer 13 unmöglich macht.
Um dieses Problem zu verhindern, müssen Maßnahmen für ein klareres Trennen der zwei
Flüssigkeitskörper durch
die Lippe des oberen Endes des rohrförmigen Abschnitts 45 ergriffen
werden. Deshalb sind die oberen Kanten des rohrförmigen Abschnitts 45 abgefast
oder erhalten eine Oberflächenbehandlung,
um die Lippe des oberen Endes des rohrförmigen Abschnitts 45 flüssigkeitsabweisend
zu machen.
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Nachstehend
erfolgt mit Bezug auf 38 die Beschreibung eines Tintenstrahlaufzeichnungsgeräts, das
mit einem bevorzugten Flüssigkeitsbereitstellungssystem
unter Verwendung eines Flüssigkeitsbehälters mit
dem vorstehend beschriebenen Aufbau, ausgerüstet ist.
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Das
in 38 gezeigte Tintenstrahlaufzeichnungsgerät weist
einen Tintenstrahlaufzeichnungskopf 42 als eine Aufzeichnungsvorrichtung
auf, welche abnehmbar an einem Schlitten 2, der von einem Paar
Führungsschienen 8 und 9 getragen
und wechselseitig geführt
ist, angeordnet ist. Buchstaben, Zeichen, Bilder usw. werden auf
einem Aufzeichnungsblatt S als Aufzeichnungsmedium gebildet, indem
die Tinte, die von spezifischen Ausstoßdüsen des Aufzeichnungskopfs
ausgestoßen
wird, an dem Aufzeichnungsblatt S anhaftet, wobei sich der Aufzeichnungskopf
synchron mit dem Transport (sekundären Abtasten) des Aufzeichnungsblatts
S in der von einem Pfeilzeichen A angegebenen Richtung wechselseitig
bewegt. In anderen Worten, das in 38 gezeigte
Tintenstrahlaufzeichnungsgerät
ist ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät der seriellen Type.
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Was
das Aufzeichnungsmedium (Aufzeichnungsblatt) betrifft, so wird ein
blattartiges Medium, z. B. gewöhnliches
Papier, Spezialpapier, OHP-Folie usw. verwendet. In den letzten
Jahren sind Stoff, nicht gewebter Stoff, Metallfolie usw. zusätzlich zu den
vorhergehenden Medien in Gebrauch gekommen.
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Noch
Bezug nehmend auf 38 befindet sich der Tintenstrahlaufzeichnungskopf 42 als
eine Aufzeichnungsvorrichtung auf dem Schlitten 2, auf dem
der Tintenstrahlkopf 42 abnehmbar angeordnet werden kann,
und der so gestaltet ist, daß er
mittels einer nicht gezeigten Antriebsvorrichtung wie eines Motors
wechselseitig auf einem Paar Führungsschienen 8 und 9 gleitet,
wobei er von den Schienen 8 und 9 geführt wird.
Das Aufzeichnungsblatt S wird von einer Transportwalze 3 in
der Richtung, die sich mit der Bewegungsrichtung des Schlittens 2 schneidet
(z. B. der Richtung, die mit einem Pfeilzeichen A angegeben ist,
welche rechtwinklig zur Bewegungsrichtung des Schlittens 2 ist),
parallel zur Tinte ausstoßenden Ober fläche 43 des
Tintenstrahlkopfs 42 transportiert, wobei ein vorbestimmter
Abstand von der Tintenausstoßoberfläche 43 gewahrt
bleibt. Die Transportwalze 3 wird von einer nicht gezeigten
Antriebskraftquelle (Motor oder dergleichen) angetrieben.
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Die
Tintenausstoßoberfläche 43 des
Tintenstrahlkopfs 42 weist eine Anzahl Düsen auf,
aus welchen Tinte ausgestoßen
wird und welche in zwei oder mehr Spalten, die unterschiedlich in
der Tintenfarbe sind, angeordnet sind. Eine Tintenbereitstellungseinheit 5 für die Zuführung von
Tinte zu dem Tintenstrahlkopf 42 weist die in 5 gezeigte
Stationsbasis 31 auf, die zwei oder mehr Tintenbehälter (Flüssigkeitsbehälter) 11 fassen
kann, die abnehmbar in der Stationsbasis angeordnet werden können. Diese Flüssigkeitsbehälter 11 sind
voneinander unabhängig,
wobei die Anzahl Flüssigkeitsbehälter 11 der
Anzahl Tinten entspricht, welche aus dem Tintenstrahlaufzeichnungskopf 42 ausgestoßen werden
und unterschiedlich in der Farbe sind. Die Tintenzuführeinheit 5 und
der Tintenstrahlaufzeichnungskopf 42 sind durch zwei oder
mehr Tintenzuführschläuche (Flüssigkeitszuführschläuche) 41,
deren Anzahl der Anzahl der farblich unterschiedlichen Tinten entspricht, verbunden.
Da die Tintenbehälter 11 als
Hauptbehälter
in der Tintenbereitstellungseinheit 5 angeordnet sind,
können
die Tinten in den Hauptbehältern 11,
die je nach Farbe unterschiedlich sind, somit unabhängig den
entsprechenden Spalten von Düsen
des Tintenstrahlkopfs 42 zugeführt werden.
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In
anderen Worten, ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung,
welches durch Ausstoßen
von Tinte auf das Aufzeichnungsblatt S aus dem Tintenstrahlaufzeichnungskopf 42 als
eine Aufzeichnungsvorrichtung Bilder auf dem Aufzeichnungsblatt 5 als
dem Auf zeichnungsmedium aufzeichnet, ist so aufgebaut, daß es einen
Tintenbehältermontageabschnitt,
an dem ein oder eine größere Zahl
Flüssigkeitsbehälter 11,
die, wie vorstehend beschrieben, aufgebaut sind, angeordnet sind,
aufweist und die angeordneten Flüssigkeitsbehälter 11 als
Aufzeichnungstintenbereitstellungsquellen nutzt.
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Der
Tintenstrahlaufzeichnungskopf 42 als eine Aufzeichnungsvorrichtung
ist eine Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung, die Wärmeenergie
zum Ausstoßen
von Tinte verwendet. Somit weist er elektrothermische Umwandler
zum Erzeugen von Wärmeenergie
auf. Die Aufzeichnungsvorrichtung (Aufzeichnungskopf) 42 nutzt
die von den elektrothermischen Umwandlern erzeugte Energie, um die
Tinte zu veranlassen, in der Form des Filmsiedens zu sieden, wobei
Blasen in der Tinte erzeugt werden, und nutzt die Druckwechsel,
die von dem Wachsen und der Kontraktion der Blasen verursacht werden,
um Tinte aus den Düsen
zum Aufzeichnen (Drucken) von Buchstaben, Zeichen, Bildern usw.
auszustoßen.
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39 ist eine schematische perspektivische Ansicht
des Tintenausstoßabschnitts
des Tintenstrahlaufzeichnungskopfs 42 zum Zeigen seines Aufbaus.
Die Tintenausstoßoberfläche (Oberfläche mit
den Tintenausstoßdüsen) 43 des
Tintenstrahlaufzeichnungskopfs 42 befindet sich in Gegenüberlage des
Aufzeichnungsmediums wie z. B. Aufzeichnungspapiers, wobei ein vorbestimmter
Spalt (z. B. etwa 0,2–2,0
mm) von dem Aufzeichnungsmedium wie z. B. Aufzeichnungspapier eingehalten
ist. Sie weist eine Anzahl Ausstoßdüsen 182, die in einem vorbestimmten
Abstand angeordnet sind, auf. Der Tintenstrahlaufzeichnungskopf 42 als
eine Aufzeichnungsvorrichtung weist auch eine allgemeine Flüssigkeitskammer 83,
Flüssigkeitskanäle 184 und
elektrothermische Umwandler 185 auf. Die Flüssigkeitskanäle 184 verbinden
jeder einzeln die allgemei ne Flüssigkeitskammer 183 mit
den Flüssigkeitskanälen 184.
Die elektrothermischen Umwandler dienen der Gewinnung der Energie
für den
Tintenausstoß.
Jeder elektrothermische Umwandler ist in einem Flüssigkeitskanal
entlang seiner Wand angeordnet. Der Aufzeichnungskopf 42 ist
an dem Schlitten 2 so angeordnet, daß die Ausstoßdüsen 182 in
der Richtung ausgerichtet sind, die sich mit der Hauptabtastrichtung (Richtung,
in welcher Aufzeichnungskopf 43 und Schlitten 2 bewegt
werden) schneidet. Die elektrothermischen Umwandler 185 werden
durch die entsprechenden Bildsignale oder Ausstoßsignale selektiv angetrieben
(Energie wird dazu geliefert), um die Tinte in den entsprechenden
Flüssigkeitskanälen 184 zu
veranlassen, in der Form des Filmsiedens zu sieden, so daß die Tinte
durch den Druck, der erzeugt wird, wenn die Tinte siedet, aus den
entsprechenden Ausstoßdüsen 182 ausgestoßen wird.
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Das
Tintenstrahlaufzeichnungsgerät
weist eine Wiederherstellungseinheit 7 auf, welche so angeordnet
ist, daß sie
gegenüber
der Tintenausstoßfläche des
Tintenstrahlaufzeichnungskopfs 42, innerhalb des Bereichs,
in welchem der Tintenstrahlaufzeichnungskopf 42 wechselseitig
bewegt wird, liegt, wobei sie sich in dem Bereich befindet, in dem
nicht aufgezeichnet wird, d. h. dem Bereich außerhalb des Wegs des Aufzeichnungsblatts
S. Die Wiederherstellungseinheit 7 weist auf: einen Verkappungsmechanismus
zum Verkappen der Tintenausstoßfläche des Tintenstrahlaufzeichnungskopfs 42;
einen Saugmechanismus zum kraftvollen Saugen der Tinte von dem Tintenstrahlaufzeichnungskopf 42,
wobei die Tintenausstoßfläche verkappt
ist; einen Reinigungsmechanismus mit einer Klinge usw. zum Wegwischen
der Verunreinigungen auf der Tintenausstoßoberfläche und dergleichen. Normalerweise
wird der Arbeitvorgang des Saugens von Tinte von dem Aufzeichnungs kopf 42 durch
die Wiederherstellungseinheit 7 vor dem Beginn eines Aufzeichnungsbetriebs durchgeführt.
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Das
Lösungsmittel
von Tinte ist verdampfungsfähig.
Daher erhöht
sich bei der Tinte in dem Tintenzuführschlauch 41 manchmal
die Dichte und Viskosität,
da das Lösungsmittel
in ihr verdampft, wenn das Tintenstrahlaufzeichnungsgerät für einen langen
Zeitraum unüberwacht
geblieben ist. Wenn die Möglichkeit
besteht, daß der
Tintenschlauch solche Tinte enthält,
die aus dem vorstehend beschriebenen Grund oder dergleichen in Dichte
und Viskosität
erhöht
ist, kann die Tinte durch den Aufzeichnungskopf 42 mittels
des Saugmechanismus der Wiederherstelleinheit 7 herausgesaugt
werden, um die alte Tinte in dem Tintenzuführschlauch 41 und Kopf 42 durch
eine frische Zuführung
von Tinte zu ersetzen. Durch diese Vorgehensweise wird nur die frische
Lieferung von Tinte, deren Dichte und Viskosität durch das durch die Saugung
verursachte Rühren stabilisiert
worden ist, zum Aufzeichnen verwendet, was ermöglicht, zuverlässig qualitativ
hochwertige Bilder zu erzeugen.
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Die
für ein
Tintenstrahlaufzeichnungsgerät verwendete
Tinte enthält
Pigmente, mikroskopische Harzpartikel zur Verbesserung des Festwerdens
der Tinte auf dem Aufzeichnungsblatt S oder dergleichen. Diese Bestandteile
setzen sich manchmal an dem Boden eines Flüssigkeitsbehälters ab,
wenn die Tinte in dem Tintenbehälter
für einen
langen Zeitraum nicht benutzt wird. Daher zeichnete ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät, das einen
Flüssigkeitsbehälter (Tintenbehälter) verwendete,
der auf dem Stand der Technik beruhte, manchmal Bilder (einschließlich Buchstaben
usw.) niedriger Qualität
auf, wenn es verwendet wurde, nachdem es für einen langen Zeitraum unbenutzt
geblieben war. Im Vergleich dazu behebt ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät, das einen
Flüssigkeitsbehälter in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung verwendet, die Probleme, die auf
das Absetzen und die ungleichmäßige Verteilung
der vorstehend erwähnten
Pigmente, mikroskopischen Harzpartikel usw. zurückzuführen sind, und macht daher
die Zeit und Arbeit überflüssig, die
für einen
Anwender erforderlich sind, um einen Flüssigkeitsbehälter auszubauen
und zu schütteln, damit
die Ablagerungen wieder gleichmäßig verteilt werden.
In anderen Worten, der Einsatz eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung ermöglicht, daß immer solche Tinte verwendet
wird, die stabil hinsichtlich der Dichte der Pigmente und mikroskopischen
Harzpartikel ist, wodurch er ermöglicht,
daß qualitativ
hochwertige Bilder (einschließlich
Buchstaben usw.) erzeugt werden.
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Gemäß den vorstehend
beschriebenen Ausführungsformen
weist der Flüssigkeitsbehälter 11 auf:
den Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14,
welcher etwa die Form eines flachen rechtwinkligen Quaders hat und
aus einem Kunstharz gebildet ist; den Öffnungsabschnitt 14k,
welcher ein Teil des Bodenabschnitts 14b des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 ist
und den Verbindungsabschnitt, der an dem Öffnungsabschnitt 14k angeordnet
ist, um die Innenseite und Außenseite
des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 zu
verbinden. Der Öffnungsabschnitt 14k befindet
sich an der Bodenwand 14b des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14,
der mit einem Paar gegenüberstehenden
größten Wänden 14f des
Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 entlang
deren längsseitigen
Kanten verbunden ist. Der Öffnungsabschnitt 14k ist
zu einer der kürzeren
Kanten (die sich in der breitseitigen Richtung des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 erstrecken),
d. h. den Kanten an den längsseitigen
Enden der Bodenwände 14b,
versetzt. Die Öffnung
des Öffnungsabschnitts 14k ist
in der längsseitigen
Richtung der Bodenwand 14b gestreckt. Sie ist an der Seite,
die näher
zur Mitte den Bodenwand 14b hinsichtlich der längsseitigen
Richtung der Bodenwand 14b ist, breiter als an der Seite, die
näher zu
der vorstehend erwähnten
kürzeren Kante
ist, d. h. der Kante an einem der längsseitigen Enden der Bodenwand 14b.
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Auch
noch bezüglich
der strukturellen Anordnungen der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen
ist der Öffnungsabschnitt 14k die
einzige Öffnung
des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14.
Der Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 ist
aus einem Kunstharz durch Blasformen ausgeformt. Der Öffnungsabschnitt 14k weist
zwei Verbindungsabschnitte auf: einen flüssigkeitsziehenden Verbindungsabschnitt
und einen umgebungslufteinleitenden Verbindungsabschnitt, welche
sich etwa in der Mitte der Bodenwand 14b hinsichtlich der
breitseitigen Richtung der Bodenwand 14b in einer Linie
mit der längsseitigen
Richtung der Bodenwand 14b befinden. Der flüssigkeitsziehende
Verbindungsabschnitt ist näher
zur kürzeren
Kante der Bodenwand 14b, d. h. der Kante an dem längsseitigen
Ende, als der umgebungslufteinleitende Abschnitt. Der Öffnungsabschnitt 14k weist
den Halsabschnitt 14e, der von der Bodenwand 14d des
Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 nach
außen
hervorsteht, und den Flansch 14d, der von dem Ende des
Halsabschnitts 14e in der Richtung hervorsteht, die rechtwinklig
zu der Axialrichtung des Halsabschnitts 14e ist, auf.
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Ferner
weist der Verbindungsabschnitt, der die Innenseite und Außenseite
des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 verbindet,
die Schichtbauelemente 1107, 20 und 1103 auf,
die in Schichten fest an der Anschlußoberfläche des Öffnungsabschnitts 14k angeordnet
sind. Das Schichtbauelement 1107 weist die Verbindungsöffnungen 27 und 28 auf.
Der Verbindungsabschnitt weist ferner die elastischen Elemente 16 auf, welche
zwischen diese Schichtbauelemente gelegt sind und durch welche die
Verbindungsnadeln 38 und 39 geführt sind.
Die Schichtbauelemente 1107, 20 und 1103 sind
fest und nacheinander in Schichten durch Ultraschallschweißen angeordnet. Je
näher die
Schichtbauelemente an dem Öffnungsabschnitt 14k sind,
desto dünner
werden die Schichtbauelemente in der Richtung, in der sie in Schichten angeordnet
sind. Das Schichtstoffelement 1107, das an dem Öffnungsabschnitt 14k angeordnet
ist, weist den rohrförmigen
Abschnitt 45 auf, welcher dazu dient, die Verformung der
inneren Oberfläche
des Öffnungsabschnitts 14k zu
verhindern, und welcher sich von dem Schichtbauelement zum Inneren
des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 erstreckt.
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Ferner
sind die Verbindungsnadeln 38 und 39 Hohlnadeln
und weisen die Öffnungen 38a bzw. 39a auf,
die sich nah an den Spitzen der Nadeln 38 und 39 befinden.
Der Flüssigkeitsbehälter 11 weist die
Bodenabdeckung 21 auf, die dem Schutz des Verbindungsabschnitts
zum Verbinden der Innenseite und Außenseite des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 dient
und die abnehmbar an dem Bodenabschnitt 14b des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 angeordnet
ist. Die Bodenabdeckung 21 weist Aussparungen auf, in die
der Flansch 14d des Öffnungsabschnitts 14k teilweise
hineingeht, um die Verschiebung der Bodenabdeckung 21 im
Verhältnis
zu dem Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 zu
verhindern. Die Bodenabdeckung 21 weist auch die Behältererkennungsabschnitte 22 und 23 zur
mechanischen Erkennung eines Flüssigkeitsbehälters hinsichtlich
Behältertype
und der darin enthaltenen Flüssigkeit
sowie zur Verhinderung, daß ein
Flüssigkeitsbehälter in
einen falschen Einschub eingeführt
wird, auf. Darüber hinaus
enthält
die Bodenabdeckung 21 das elektrische, magnetische oder
optische Speichermedium 18 oder das Speichermedium 18,
das die Kombination der vorhergehenden Ausstattungen darstellt.
Das Spei chermedium 18 kann die Informationen bezüglich der
Menge, Type usw. der Tinte in dem Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 speichern.
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Der
Flüssigkeitsbehälter 11 dient
ausgezeichnet als ein Tintenbehälter,
welcher abnehmbar in einem Tintenstrahlaufzeichnungsgerät angeordnet ist,
das durch Ausstoßen
von Tinte aus der Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung als einer
Aufzeichnungsvorrichtung auf das Aufzeichnungsblatt S als ein Aufzeichnungsmedium
Bilder auf dem Aufzeichnungsblatt S aufzeichnet.
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Ferner
weist ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät, das kompatibel mit den vorhergehenden
Ausführungsformen
eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung ist, einen Montageabschnitt auf,
an welchem der Flüssigkeitsbehälter 11 angeordnet
werden kann.
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Ferner
ist der Tintenstrahlaufzeichnungskopf 42 als eine Aufzeichnungsvorrichtung
ein Tintenstrahlaufzeichnungskopf, der die elektrothermischen Umwandler
zur Erzeugung der thermischen Energie, die für das Ausstoßen von
Tinte verwendet wird, aufweist. Diese Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung 42 nutzt
das Phänomen
des Filmsiedens, das in der Tinte durch die durch die elektrothermischen
Umwandler erzeugte thermische Energie bewirkt wird, um Tinte aus
den Ausstoßdüsen 182 auszustoßen.
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Gemäß den vorhergehenden
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung kann bezüglich der konstruktiven Lösungen für einen
Flüssigkeitsbehälter und
ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät,
das einen Flüssigkeitsbehälter verwendet,
nicht nur der Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 des
Flüssigkeitsbehälters 11 als
ein flacher Hohlraumbehälter,
der geeignet, prä zise,
stabil und in einheitlicher Wandstärke ist, sogar durch direktes
Blasformen 11 ausgeformt sein, sondern auch der Öffnungsabschnitt 14k,
der die Öffnung
zum Verbinden der Innenseite und Außenseite des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 aufweist,
kann durch direktes Blasformen als ein Öffnungsabschnitt ausgeformt
sein, der präzise
und einheitlich in der Wanddicke ist und einen integralen Bestandteil
des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 des Flüssigkeitsbehälters bildet.
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Ferner
kann gemäß den strukturellen
Gestaltungen der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen des Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung ein einfacher flacher Hohlraumbehälter, der
durch Direktblasformung ausgeformt ist, als der Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 verwendet
werden, und der Öffnungsabschnitt 14k (Öffnung)
des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14k,
welcher die zwei Verbindungsabschnitte zum Verbinden der Innenseite
und Außenseite
des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 aufweist,
kann zuverlässig
abgedichtet werden. Ferner kann der Flüssigkeitsbehälter 11,
der wie vorstehend beschrieben aufgebaut ist, in einer Linie mit
zwei oder einer größeren Zahl
ausgerichtet sein, wobei tatsächlich
kein Raum mehr zwischen zwei aneinandergrenzenden Behältern bleibt.
In anderen Worten, wenn der Flüssigkeitsbehälter 11 in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung als ein Tintenbehälter für ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät oder dergleichen
verwendet wird, kann er in kompakter Form in dem Montageabschnitt
des Geräts
für den
Flüssigkeitsbehälter angeordnet
werden, d. h. ohne der Notwendigkeit, den Flüssigkeitsbehälter-Montageabschnitt
in der Richtung zu erweitern, in welcher die Behälter angeordnet werden. Ferner
ist der wie vorstehend beschrieben aufgebaute Flüssigkeitsbehälter wesentlich
widerstandsfähiger
gegenüber äußeren Schlägen, weshalb
er zuver lässiger
als ein Flüssigkeitsbehälter auf
der Basis des Stands der Technik ist.
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Die
charakteristischen Merkmale des Flüssigkeitsbehälters 11,
der, wie vorstehend beschrieben, gebaut ist, sind wie folgt. Erstens
kann der Flüssigkeitsbehälter 11 sogar
nach dem direkten Blasformverfahren, das ein niederes Druckformverfahren ist
und das keine innere Form benötigt,
auf leichte Weise mit hoher Maßgenauigkeit
hinsichtlich Gestalt und Wanddicke ausgeformt werden. Zweitens wird die
Wand des Öffnungsabschnitts 14k in
gleichmäßiger Wandstärke dadurch
hergestellt, daß die
Positionierung des Öffnungsabschnitts 14k versetzt
wird, wobei die Formgebung für
den Öffnungsabschnitt 14k erfolgt
so, daß sein
Querschnitt gestreckt wird, und dazu so, daß der Öffnungsabschnitt 14k an
der Seite, die näher
zur Mitte des Öffnungsabschnitts 14k ist,
breiter ist als an der Seite, die näher zur Kante an dem längsseitigen
Ende der Bodenwand 14b ist.
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Drittens
kann in Anbetracht der Tatsache, daß die Ecken des Öffnungsabschnitts 14k,
wenn der Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 durch
Blasformen ausgeformt wird, wahrscheinlich dünner ausfallen, eine Ultraschallschweißvorrichtung
verwendet werden, die einfach ist und verhindern kann, daß der Öffnungsabschnitt 14k durch
die Schweißbeanspruchung
verformt wird, die entsteht, wenn die Schichtbauelemente 1107 und 20 zum
Halten der Dichtelemente (elastischen Elemente) des Verbindungsabschnitts
durch Ultraschallschweißen
an dem Öffnungsabschnitt 14k angeordnet
werden, und auch den Verlust von Schweißenergie verringern kann.
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Die
vorhergehenden Ausführungsformen wurden
mit Bezug auf einen Fall beschrieben, bei welchem das Gerät, das die
Flüssigkeitsbehälter in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung verwendete, ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät der seriellen
Type war. Doch die vorliegende Erfindung ist auch bei einem Tintenstrahlaufzeichnungsgerät der Zeilentype
anwendbar, welches Bilder unter Anwendung eines Tintenstrahlaufzeichnungskopfs
der Zeilentype aufzeichnet, dessen Abmessung im Hinblick auf die
breitseitige Richtung eines Aufzeichnungsmediums einem wesentlichen
Teil oder der Gesamtheit der Breite des Aufzeichnungsmediums entspricht,
wobei die Anwendung der vorliegenden Erfindung die Wirkungen ähnlich den
vorstehend beschriebenen hervorbringt.
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Ferner
ist die Anwendung der vorliegenden Erfindung nicht auf den Flüssigkeitsbehälter (Tintenbehälter) für ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät, der in
dem Flüssigkeitsbehälter-Montageabschnitt
der Hauptbaugruppe des Geräts
angeordnet ist, beschränkt;
ein Flüssigkeitsbehälter, auf
den die vorliegende Erfindung zutrifft, schließt z. B. einen Flüssigkeitsbehälter ein,
der direkt an einem Schlitten oder dergleichen, welcher wechselseitig
bewegt wird, angeordnet ist.
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Ferner
ist die Anwendung der vorliegenden Erfindung nicht auf Flüssigkeitsbehälter beschränkt, die
abnehmbar in einem Gerät
wie ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät angeordnet werden können; die Flüssigkeitsbehälter, auf
welche die vorliegende Erfindung zutrifft, schließen Flüssigkeitsbehälter ein, die
fest an dem Gerät
angeordnet sind.
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Ferner
ist die vorliegende Erfindung vorzugsweise auf Flüssigkeitsbehälter anwendbar,
welche zu zweit oder mehreren in Reihe anzuordnen sind und welche
einen flachen, rechtwinkligen und quaderförmigen Flüssigkeitsspeicherabschnitt,
der nach dem Direktblasformverfahren ausformbar ist, aufweisen. Außerdem ist
die Anwendung der vorliegenden Erfindung nicht durch die Type eines
Flüssigkeitsbehälters beschränkt, in
welcher ein Flüssigkeitsbehälter in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung angeordnet ist. In anderen Worten,
die vorliegende Erfindung umfaßt
einen großen
Bereich Flüssigkeitsbehälter hinsichtlich
der Vorrichtung, in welche ein Behälter eingebaut werden kann.
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Wie
aus den vorstehenden Beschreibungen klar hervorgeht, weist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß Anspruch
1 der vorliegenden Erfindung auf: einen Flüssigkeitsspeicherabschnitt
etwa in der Form eines flachen, rechtwinkligen Quaders, der aus Kunstharz
gebildet ist; und einen Öffnungsabschnitt, welcher
ein Teil des Bodenabschnitts des Flüssigkeitsspeicherabschnitts
ist und an welchem der Verbindungsabschnitt zum Verbinden der Innenseite
und Außenseite
des Flüssigkeitsspeicherabschnitts
angeordnet ist. Der Öffnungsabschnitt
steht von der Bodenwand des Flüssigkeitsspeicherabschnitts
hervor, der an seinen längsseitigen
Enden mit den größten Wänden des
Flüssigkeitsspeicherabschnitts,
die einander gegenüberstehen,
in Verbindung steht. Der Öffnungsabschnitt
ist zu einer der kurzen Kanten der Bodenwand, d. h. den Kanten an
den längsseitigen Enden
der Bodenwand, versetzt. Der Aufbau des Öffnungsabschnitts ist so, daß der Querschnitt
des Öffnungsabschnitts
in der längsseitigen
Richtung der Bodenwand gestreckt ist und daß der Öffnungsabschnitt auf der Seite,
die näher
zur Mitte der Bodenwand hinsichtlich der längsseitigen Richtung der Bodenwand
ist, breiter ist als an der Seite, die näher zur vorstehend erwähnten kürzeren Kante
der Bodenwand ist. Daher fällt
der flache, rechtwinklige, quaderförmige Flüssigkeitsspeicherabschnitt,
auch wenn er nach dem Direktblasformverfahren ausgeformt ist, präzise, sehr
stabil und in einheitlicher Wanddicke aus. Ferner kann der Öffnungsabschnitt,
welcher die Öffnung
zum Verbinden der Innenseite und Außenseite des Flüssigkeitsspeicherabschnitts
darstellt, einstückig
mit dem Flüssigkeitsspeicherabschnitt
so ausgeformt sein, daß er
genau und in einheitlicher Wanddicke ausfällt.
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Der
Flüssigkeitsbehälter in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung ist so aufgebaut, daß der Öffnungsabschnitt
die einzige Öffnung des
Flüssigkeitsspeicherabschnitts
darstellt; der Flüssigkeitsspeicherabschnitt
kann durch Blasformung aus einem Kunstharz ausgeformt sein; der
Verbindungsabschnitt, der zwei Abschnitte umfaßt, d. h. den flüssigkeitsziehenden
Verbindungsabschnitt und den umgebungslufteinleitenden Verbindungsabschnitt,
ist an dem Öffnungsabschnitt
angeordnet; die zwei Abschnitte des Verbindungsabschnitts sind in einer
Linie in der längsseitigen
Richtung der Bodenwand des Flüssigkeitsspeicherabschnitts
etwa an der Mittellinie der Bodenwand des Flüssigkeitsspeicherabschnitts
hinsichtlich der breitseitigen Richtung der Bodenwand angeordnet;
und der flüssigkeitsziehende
Verbindungsabschnitt ist näher
an einer der kürzeren
Kanten, d. h. der Kanten an den längsseitigen Enden der Bodenwand
des Flüssigkeitsspeicherabschnitts,
positioniert als der umgebungslufteinleitende Verbindungsabschnitt.
Deshalb kann die vorliegende Erfindung einen effizienten Flüssigkeitsbehälter, d.
h. einen Flüssigkeitsbehälter, der
die vorstehend beschriebenen Wirkungen anschaulich zeigt, bieten.
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Ferner
ist der Flüssigkeitsbehälter in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung so aufgebaut, daß der Öffnungsabschnitt den Halsabschnitt,
der von der Bodenoberfläche
des Flüssigkeitsspeicherabschnitts
hervorragt, und den Flansch, der von dem Ende des Halsabschnitts
in der Richtung, die rechtwinklig zur Seitenwand des Halsabschnitts
ist, nach außen
hervorsteht, aufweist und der Verbindungsabschnitt zum Verbinden
der Innenseite und Außenseite
des Flüssigkeits speicherabschnitts zwei
oder mehr Schichtbauelemente, welche Verbindungsöffnungen haben und welche in
Schichten an der Anschlußoberfläche des Öffnungsabschnitts
angeordnet sind, aufweist, wobei die elastischen Elemente, die durch
die Verbindungsnadeln zu durchdringen sind, zwischen den Schichtbauelementen gehalten
sind. Daher kann die vorliegende Erfindung einen Flüssigkeitsbehälter bieten,
der die vorstehend beschriebenen Wirkungen effizienter bereitstellt.
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Ferner
ist der Flüssigkeitsbehälter in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung so aufgebaut, daß zwei oder mehr Schichtbauelemente durch
Ultraschallschweißen
nacheinander und fest angeordnet sind; je näher die Schichtbauelemente dem Öffnungsabschnitt
sind, desto dünner
sind sie; eines der Schichtbauelemente, das fest an dem Öffnungsabschnitt
angeordnet ist, weist den rohrförmigen
Abschnitt auf, der sich nach innen zu dem Flüssigkeitsspeicherabschnitt
erstreckt, um eine Verformung der inneren Oberfläche des Öffnungsabschnitts zu verhindern;
und Hohlnadeln mit einer Öffnung
in der Nähe
ihrer Spitzen werden als Verbindungsnadeln genutzt. Daher dichtet
der Flüssigkeitsbehälter in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung zusätzlich zur Bereitstellung der
vorstehend beschriebenen Wirkungen den Flüssigkeitsspeicherabschnitt
auf leichte Weise und zuverlässig ab.
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Außerdem ist
der Flüssigkeitsbehälter in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung so gebaut, daß die Bodenabdeckung zum Schutz
des Verbindungsabschnitts zum Verbinden der Innenseite und Außenseite
des Flüssigkeitsspeicherabschnitts
abnehmbar an dem Bodenabschnitt des Flüssigkeitsspeicherabschnitts
angeordnet werden kann; die innere Oberfläche der Bodenabdeckung weist
Aussparungen auf, in welche der Öffnungsabschnitt
hineingeht, um zu verhindern, daß die Bodenabdeckung von dem
Flüssigkeitsspeicherabschnitt verschoben wird;
der Flüssigkeitsbehälter weist
den Behältererkennungsabschnitt
zur mechanischen Erkennung der Flüssigkeitstype oder Behältertype
und zum Verhindern einer fehlerhaften Anordnung des Flüssigkeitsbehälters auf;
das elektrische, magnetische oder optische Speichermedium oder Speichermedium,
das eine Kombination der elektrischen, magnetischen und optischen
Ausstattungen aufweist, zum Speichern der Informationen bezüglich Menge, Type
usw. der Tinte in dem Flüssigkeitsspeicherabschnitt
ist in der Bodenabdeckung gehalten; und der Flüssigkeitsbehälter kann
abnehmbar in einem Tintenstrahlaufzeichnungsgerät, welches Bilder auf einem
Aufzeichnungsmedium durch Ausstoßen von Tinte aus einer Aufzeichnungsvorrichtung
auf das Aufzeichnungsmedium aufzeichnet, angeordnet werden. Daher
ist der Flüssigkeitsbehälter in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung zusätzlich zur Bereitstellung der
vorstehend beschriebenen Wirkungen auch vor äußeren Stößen gut geschützt.