DE60300238T2 - Flüssigkeitsbehälter - Google Patents

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Description

  • Gebiet der Erfindung und Bemerkungen zum Stand der Tech nik
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Flüssigkeitsbehälter, der einen verbesserten Tintenzuführabschnitt aufweist, so daß der Flüssigkeitsbehälter als ein Tintenbehälter oder dergleichen verwendbar ist. Das am häufigsten verwendete Verfahren für die Herstellung eines dreidimensionalen Gegenstandes, z. B. eines stabilen Hohlraumbehälters, ist eine Kombination aus einem synthetischen Harzmaterial und einem Spritzgießverfahren. Bei diesem Verfahren ist ein Satz typischer Vater- und Mutterformen in Anwendung. In mehr besonderer Weise ist es ein Verfahren, bei dem das geschmolzene synthetische Harz in den Hohlraum zwischen den beiden Formen eingespritzt ist und danach abgekühlt ist, um das Harz aushärten zu lassen und dadurch einen Behälter in der gewünschten Form zu erhalten. Es ist jedoch schwierig einen Hohlraumbehälter, im besonderen einen Flüssigkeitsbehälter, z. B. einen Tintenbehälter durch die Anwendung eines Spritzgießverfahrens auszuformen, der eine schmale Öffnung (Öffnungsabschnitt) für die Verbindung der Innenseite und der Außenseite des Flüssigkeitsbehälters aufweist, und dadurch gekennzeichnet ist, daß der Innenraum des Behälters selbst (Flüssigkeitsspeicherabschnitt), wesentlich größer ist als die Öffnung. Deshalb beruht die Herstellung eines wie vorbenannt beschriebenen Behälters in vielen Fällen auf einem komplizierten Verfahren, das dadurch gekennzeichnet ist, daß der Hauptabschnitt (Flüssigkeitsspeicherabschnitt) und der Wandabschnitt getrennt hergestellt sind, und danach im fe sten Zustand durch Klebstoff oder Schweißung mit einander verbunden sind. Dabei ist es außerdem schwierig, einen stabilen Behälter großer Kapazität zu erreichen, da es schwierig ist eine zuverlässige Naht zwischen dem Hauptabschnitt und dem Wandabschnitt auszuformen. Ein weiteres Verfahren für die Ausformung eines Hohlraumbehälters, bei dem die vorgenannten Probleme berücksichtigt sind und das ebenfalls breite Anwendung findet, ist ein spezielles Formgebungsverfahren, die sogenannte Blasformung. Durch die Anwendung dieses Verfahrens kann ein Hohlraumbehälter leicht ausgeformt werden. Gemäß der Blasformung ist ein Rohrstück oder dergleichen aus Harzmaterial plastisch erweicht und in eine Form eingebracht. Danach ist die Luft in das erweichte Harzrohrstück oder dergleichen eingeblasen, um durch die Anwendung von Druckluft, die nicht aus dem Innenraum des Rohrstücks oder dergleichen kommt, das Rohrstück oder dergleichen gegen die innere Oberfläche der Form zu pressen. Im Ergebnis dessen ist die innere Kontur der Form auf das eingeblasene Harzrohrstück übertragen und dabei ein Hohlraumbehälter geformt, der die gewünschte Gestalt aufweist. Anders ausgedrückt, ist die Blasformung ein gut geeignetes Formgebungsverfahren für die Herstellung eines Hohlraumbehälters, wie z. B. eine PET-Flasche für Trinkwasser oder eine Ketchup-Tube, der an der Öffnung klein ist, wobei der Innenraum des Hauptabschnitts jeweils wesentlich größer ist als der Öffnungsabschnitt. Es verblieben jedoch verschiedene technische Probleme, die durch die Anwendung der Blasformung eben nicht gelöst werden konnten. Das heißt, obwohl es eben leicht ist einen Hohlraumbehälter durch Blasformung auszuformen, ist der bei der Blasformung verwendete Luftdruck nur in einem Bereich von 5–10 kg/cm2 variierbar. Der Stand der Technik war dabei noch nicht weit genug, um einen Flüssigkeitsbehälter zu erzeugen, welcher nicht nur exakt und zuverlässig ist, sondern von dem auch gefordert ist, stabil zu sein. Andererseits ist im Fall des Spritzgießverfahrens geschmolzenes Harzmaterial in den Hohlraum zwischen dem Formensatz eingespritzt, der eigentlich abgedichtet ist, mit Ausnahme einer Öffnung oder dergleichen, die zwischen den Formteilen für das Entweichen von Luft vorgesehen ist. Dabei ist der verwendete Druck für das Einspritzen des geschmolzenen Harzmaterials um zwei Zehnerpotenzen größer als der bei der Blasformung verwendete Druck. Deshalb ist das Verhältnis der Übertragbarkeit der inneren Konturen der Form auf die äußere Oberfläche eines auszuformenden Behälters, d. h. der Genauigkeit der Messung der äußeren Konturen des Behälters bei einem durch Blasformung ausgeformten Hohlraumbehälter in der praktischen Funktion bestenfalls ähnlich, oder im absoluten Wert der Dimensionsgenauigkeit wesentlich schlechter, als bei einem nach dem Spritzgießverfahren ausgeformten Hohlraumbehälter.
  • Des weiteren benötigt die Blasformung keine metallische Form, die direkt die innere Oberfläche des Hohlraumbehälters berührt, daher ist es ein sauberes Herstellungsverfahren, d. h. ein Verfahren, bei dem ein Produkt nicht durch Trennmittel oder dergleichen verunreinigt ist. Andererseits ist es durch die Anwendung der Blasformung nicht nur unmöglich, die innere Dimensionierung eines Hohlraumbehälters direkt zu steuern, sondern es ist auch unmöglich die Wanddicke des Behälters zu steuern. Anders ausgedrückt, unterscheidet sich die Blasformung im Hinblick auf die vorgenannten Gesichtspunkte wesentlich vom Spritzgieß-verfahren. Deshalb muß, um einen Hohlraumbehälter unter Anwendung der Blasformung wirtschaftlich herstellen zu können, die Konstruktion eines Hohlraumbehälters unter Berücksichtigung der Kriterien der Blasformung erfolgen. Dabei soll festgestellt werden, daß es zusätzlich zu der Direktblasformung, die zur Herstellung der vorgenannten Ketchup-Tube verwendet wurde, eine Vielzahl von Formgebungsverfahren gibt, die einfach als Blasformung bezeichnet werden. So gibt es z. B. ein weiteres im breiten Umfang genutztes Formgebungsverfahren, das sogenannte Folien-bahnblasverfahren.
  • Entsprechend diesem Formgebungsverfahren ist ein Paar Vorformteile 1001 in Flachausführung, wie in 40(a) gezeigt, oder ein Einzelvorformteil wie in 40(b) gezeigt, zwischen einen Satz metallischer Formen eingelegt, und in einen Hohlraumbehälter geformt. Es gibt ein weiteres Blasformungsverfahren, das sogenannte Stretchblasformverfahren (welches manchmal Einspritzblasformverfahren oder Einspritzblasformung genannt ist) in Kombination mit einem Vorbereitungsprozeß. Entsprechend diesem Blasformverfahren ist ein Vorformteil 1003, als sogenannte Vorform, wie in den 41(a) und 41(b) gezeigt, die eine dicke Wand aufweist, über ein Spritzgießverfahren hergestellt ist und damit keinen Hinterschnittabschnitt aufweist, durch Anwendung der Blasformung in einen Hohlraumbehälter ausgeformt.
  • Die Folienbahnblasformung ist geeignet für die Ausformung eines großen Hohlraumbehälters in der Form eines flachen Beutels mit einer dünnen Wandstärke (beutelförmiger Flachbehälter mit dünner Wand), 1004.
  • Es ist jedoch schwierig einen Hohlraumbehälter durch Folienbahnblasformung zu formen, bei dem der Öffnungsabschnitt im Hinblick auf die Wanddicke zufriedenstellend ist, obwohl der Behälter, der als ein Hohlraumbehälter durch Folienbahnblasformung geformt ist, eigentlich eine relativ gleichmäßige Wanddicke aufweist. Andererseits ist es schwierig, wenn das Folienbahnblasformverfahren zur Ausformung eines Hohlraumbehälters verwendet ist, das Verschlußelement, das den Öffnungsabschnitt verschließt und durch das die Flüssigkeit in dem Behälter zu dem Öffnungsabschnitt gezogen ist (z. B. gummielastische Elemente, wie nachfolgend beschrieben) genau und fest zu fixieren oder den Druckzustand zu erhalten. Im Vergleich dazu ist bei der Stretchblasformung der Öffnungsabschnitt 1005 verwendet, der durch ein Spritzgießverfahren während der Ausformung der Vorform 1003 zu gestalten ist, wodurch es einfacher ist einen Behälter auszuformen, dessen Wände eine vorbestimmte und gleichmäßige Dicke aufweisen. Stretchblasformung erfordert jedoch zwei Formgebungsschritte. Dabei ist es ein Nachteil der Stretchblasformung, daß sie unbequem in der Anwendung ist, insbesondere bei der Ausformung eines flachen Behälters (flacher und rechteckiger Behälter), wie den in 41(d) gezeigten Behälter 1006, bei dem der Öffnungsabschnitt 1007 seitlich versetzt ist. In mehr besonderer Weise ist in diesem Fall, bei der Ausformung der Vorform durch Blasformung, die Streuung der Blaswirkung quer über die gesamte Vorform groß. Im Ergebnis sind die Abschnitte mit einer dickeren Wand nicht ausreichend ausgeformt, oder durch Abschnitte mit dünner Wand sind Löcher entstanden. Bei Anwendung der Stretchblasformung für die Ausformung eines Hohlraumbehälters in der vorgenannten Ausführungsform, besteht daher die Möglichkeit, daß ernsthafte Probleme bei der Ausformung des Behälters entstehen. Darüber hinaus weist ein Hohlraumbehälter, der durch Stretchblasformung ausgeformt ist, eine relativ große Streuung in der Wanddicke auf und ist dadurch schwächer. In Folge dessen wurden manchmal Probleme bei der Anwendung verursacht. Für einen Flüssigkeitsbehälter, insbesondere einen Flüssigkeitsbehälter für die Aufnahme von Flüssigkeit (Tinte) für ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät ist die Fähigkeit erforderlich, exakt mit dem Verbindungsabschnitt des Aufzeichnungsgerätes verbunden zu sein, um zu verhindern, daß die umgebende Luft versehentlich in den Behälter eintritt und auch, um ein Auslaufen der Flüssigkeit aus dem Behälter oder Ver dunstung zu verhindern. Wenn man in der Vergangenheit einen Flüssigkeitsbehälter (Tintenbehälter) in Übereinstimmung mit dem Stand der Technik ausgeformt hat, wurde Spritzguß angewendet, trotz der Tatsache, daß die Anwendung des Spritzgießens den Herstellungsprozeß komplizierter machte. Es war allgemein üblich, einen Flüssigkeitsbehälter in Übereinstimmung mit dem Stand der Technik im Einklang mit dem Spritzgieß-verfahren zu konstruieren.
  • Zu den vorgenannten Problemen des Standes der Technik hat es verschiedene Lösungsvorschläge gegeben. Es folgt die Beschreibung dieser Vorschläge.
  • Wenn unter Bezugnahme auf die 43(a) und 43(b) ein zylindrischer Behälter geformt ist (die dazugehörige Vorform hat den Querschnitt 1012) unter Verwendung der zylindrischen Vorform 1011 (die einen kreisringförmigen Querschnitt aufweist), ist eine Vorform durch Druckluft gleichmäßig in ihrer radialen Richtung geblasen. Wenn daher die Vorbereitung der Vorform so erfolgt, daß sie eine gleichmäßige Wanddicke aufweist, ist es im Hinblick auf die Wanddicke relativ einfach einen Hohlraumbehälter sehr gut herzustellen. Unter Bezugnahme auf die 43(a) und 43(c) ist im Vergleich dazu, daß ein Hohlraumbehälter (die dazugehörige Vorform hat den Querschnitt wie in 43(c) gezeigt), der ungefähr in der Form eines flachen rechteckigen Quaders unter Verwendung der zylindrischen Vorform 1011 ausgeformt ist, die Blaswirkung nicht gleichmäßig über den Querschnitt der Vorform verteilt. Andererseits ist bei einer Vorform, die aus dünneren Abschnitten 1013, d. h. Abschnitten die mehr gestreckt sind und dickeren Abschnitten 1014, d. h. Abschnitten die weniger gestreckt sind, ausgeformt ist, ein Behälter mit einer größeren Streuung in der Wanddicke erzeugt. Dazu sind Verfahren versucht worden, die sich mit diesen Problemen beschäftigen.
  • Um z. B. einen Hohlraumbehälter auszuformen, dessen Wanddicke durch die Blaswirkung gleichmäßig ist, wurde eine Vorform 1015, deren Querschnitt länglich (oder elliptisch) ist, wie in 43(d) gezeigt, oder eine Vorform 1016, deren Wand in der Wanddicke ungleichmäßig ist, wie in 43(e) gezeigt, vorbereitet, so daß die Streuung der Wanddicke umgekehrt korrigiert wurde. In jedem Fall ist es schwierig die vorgenannt beschriebenen Vorformen zuverlässig vorzubereiten. Deswegen wurden diese Verfahren nicht in die praktische Anwendung übergeleitet.
  • Es gibt des weiteren ein Verfahren, daß Nachformung genannt ist, demgemäß die Abmessungen eines auszuformenden Flüssigkeitsbehälters kontrolliert sind in Koordination mit den inneren Konturen des Hauptabschnitts des Formensatzes durch Einführung einer metallischen Form (innere Form so gestaltet, daß sie genau im Öffnungsabschnitt befestigt werden kann) in den Öffnungsabschnitt des Behälters, während das Blasen des Formteils nach dem Festklammern des Formensatzes erfolgt. Die Auswahl dieses Verfahrens erhöht definitiv den Grad der Genauigkeit, erfordert aber einen komplizierten Formensatz, der manchmal schwierig in einem Prozeß anzuwenden ist, bei dem eine gewünschte Anzahl von Behältern (wiederholt) kontinuierlich in Formteilextrusionsrichtung ausgebracht ist, was andererseits die Direktblasformung kennzeichnet. Darüber hinaus ist, wenn Blasformung für die Ausformung eines flachen Flüssigkeitsbehälters verwendet ist, mit einem Öffnungsabschnitt, der einen Halsabschnitt 1022 mit der Abschlußoberfläche 1023 aufweist, und dessen Öffnungsabschnitt seitlich versetzt ist, anstatt im Mittelabschnitt der Bodenoberfläche des Flüssigkeitsspeicherabschnitts, wie in 44(a) gezeigt, fällt die ausgebrachte Wand des Hauptabschnitts des erzeugten flachen Flüssigkeitsbehälters nicht nur ungleichmäßig in der Dicke aus, sondern die ausgebrachte Wand des Öffnungsabschnitts (Halsabschnitt 1022 mit der Abschlußoberfläche 1023) fällt auch ungleichmäßig in der Dicke aus und ist dadurch problematisch. Wenn es möglich ist, die Wand des Öffnungsabschnitts eines Flüssigkeitsbehälters ausreichend dick zu gestalten, oder wenn der Öffnungsabschnitt eines Flüssigkeitsbehälters ausreichend kleiner ist als der Behälter selbst, kann die Dicke der Wand des Öffnungsabschnitts leicht hinreichend gleichmäßig gestaltet werden, ob der Öffnungsabschnitt dabei im Zentrum der Bodenwand des Flüssigkeitsspeicherabschnitts positioniert, oder seitlich versetzt ist. Wenn jedoch Blasformung zur Ausformung eines flachen Behälters verwendet ist, dessen Wand dünn ist und bei dem der Durchmesser des Öffnungsabschnitts ungefähr gleich der Länge der kürzeren Kante der Bodenwand des flachen Behälters ist, ist es unmöglich für den Flüssigkeitsbehälter als Flüssigkeitsbehälter mit einer ausreichenden und gleichmäßigen Wanddicke ausgebracht zu werden, sondern er ist als ein Behälter, so wie in 44(b) gezeigt, ausgebracht.
  • In mehr besonderer Weise wird, unter Bezugnahme auf die 44(b), in der die Ebene, die den Öffnungsabschnitt 1025 eines flachen Flüssigkeitsbehälters 1024 im Sinne der breitseitigen Richtung der Bodenwand des Behälters horizontal halbiert und tatsächlich mit der Mittellinie 1600 der Bodenwand (parallel zu der angezeigten Richtung der Pfeilmarke X) übereinstimmt, der Abschnitt der Wand des Öffnungsabschnitts auf der Seite der Mittellinie 1000 (der parallel zur angezeigten Richtung der Pfeilmarke Z verläuft und die Zentren der oberen und der Bodenwand des Flüssigkeitsspeicherabschnitts verbindet), in dem Mittelabschnitt 1028 dicker als in den Abschnitten nächst zu den Ecken 1029; der Wandabschnitt des Öffnungsabschnitts auf der kurzen Seite (am längsseitigen Ende der Bodenwand) der Bodenwand 1030 wird auch dicker in dem Mittelabschnitt 1026 als in den Abschnitten nächst zu den Ecken; und die Wandabschnitte 1027 werden auch, wie bei den vorgenannten Wandabschnitten, im Mittelabschnitt dicker als in den Abschnitten nächst zu den Ecken. Desweiteren wird der Wandabschnitt 1026, der auf der Seite der kurzen Seite angeordnet ist, dünner als der Wandabschnitt 1028 auf der Seite der Mittellinie 1000. Des weiteren werden die beiden Wandabschnitte 1027 an Punkten am dicksten, die seitlich von der Mittelebene 1200 versetzt sind (parallel zu der angezeigten Richtung der Pfeilmarke Y), die den Öffnungsabschnitt im Sinne der längsseitigen Richtung der Bodenwand zur Mittellinie 1000 horizontal halbiert.
  • Als nächstes erfolgt die Beschreibung der Anwendung und Positionierung des Öffnungsabschnitts eines Flüssigkeitsbehälters auf der Grundlage des Standes der Technik.
  • Im Allgemeinen weist ein Hohlraumbehälter, der durch Direktblasformung hergestellt ist, die Form eines Zylinders oder einer flachen Säule auf (flach, rechteckig, quaderförmig). Ein typisches Beispiel für das erstere ist eine Shampoo-Flasche (40(b)) und ein typisches Beispiel für das letztere ist ein Bluttransportbeutel (40(c)). In beiden Fällen ist die dazugehörige Behältervorform tatsächlich symmetrisch und die axiale Linie des Öffnungsabschnitts stimmt mit der Ebene überein, die die dazugehörige Behältervorform in zwei tatsächlich symmetrische Abschnitte halbiert. Die konstruktiven Vorkehrungen dafür, daß der Öffnungsabschnitt in Übereinstimmung mit dem Stand der Technik absichtlich seitlich versetzt auf der oberen oder der Bodenwand der zu einem Hohlraumbehälter gehörenden Behältervorform angeordnet ist und die technischen Probleme, die aus solchen konstruktiven Vorkehrungen resultieren, wurden je doch anfänglich nicht anerkannt. Bezugnehmend auf 42 sind in der Vergangenheit ein Schraubverschluß (42(a)), ein Bajonettverschluß, thermische Schweißung (42(b)), ein einfacher Dichtverschluß (42(c)) usw. als Mittel für den Verschluß des Öffnungsabschnitts eines durch Direktblasformung hergestellten Hohlraumbehälters verwendet werden. Es gab jedoch absolut keine Patente oder dergleichen, in denen eine konstruktive Anordnung offengelegt ist, die absichert, daß der Öffnungsabschnitt eines Hohlraumbehälters unter Anwendung der Ultraschallschweißung verschlossen ist, wobei das sehr einfach und zuverlässig ist. Des weiteren gibt es absolut keinerlei Patente oder dergleichen, in denen ein Verfahren für das zuverlässige Verschweißen von Verbindungselementen mit der Abschlußoberfläche eines durch Blasformung hergestellten Hohlraumbehälters erfolgt, in mehr besonderer Weise mit der Abschlußoberfläche, die durch den Schnitt des geformten Kragenansatzes gebildet ist, ohne den Öffnungsabschnitt mit einem Flansch zu versehen (Flansch 14d in 45(b)). Des weiteren sind keine zuverlässigen Verfahren für die Herstellung eines flachen Behälters bekannt, der einen seitlich versetzten Öffnungsabschnitt mit einem länglichen Querschnitt aufweist, wobei zwei oder mehr Bauelemente in Schichten durch Ultraschallschweißung an den Öffnungsabschnitt fest angeordnet werden, wobei eine Steuerung der Wanddicke des Öffnungsabschnitts erfolgt. Zur Veranschaulichung dessen kennzeichnen die Bezugszahlen 1033, 1042 und 1052 dazu Linien, entlang denen geformte Kragenansätze geschnitten sind.
  • Andererseits sind Technologien für das Verschweißen der vorgenannten Öffnungsabschnitte der vorher beschriebenen Behälter, unter Anwendung der Wärmeplattenschweißung als alternative Mittel für den Verschluß des Öffnungsabschnitts verfügbar. Im Falle dieser Technologien ist es jedoch unmöglich zu verhindern, daß der eigentliche Behälter und der Öffnungsabschnitt thermisch verformt werden. Somit sind sie, vom Standpunkt der Genauigkeit der Lage der ebenen Oberfläche sowohl in horizontaler, wie auch in vertikaler Richtung ungeeignet, für das Ausformen eines Flüssigkeitsbehälters für ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät.
  • Bei einem Bluttransportbeutel oder dergleichen, ist dabei für den Verbindungsabschnitt (Abschnitt zur Verbindung der Innenseite und der Außenseite des Behälters) keine strenge Regulierung der Größe erforderlich und auch zu den technischen Problemen ist keine besondere Betrachtung notwendig. Bei einem Flüssigkeitsbehälter jedoch, der notwendigerweise kompakt in einer Reihe von zwei oder mehr, an ein Gerät oder eine Vorrichtung, angebracht werden soll, in mehr besonderer Weise einen Tintenbehälter, der notwendigerweise abnehmbar, in einer Anzahl, die mit der Anzahl der unterschiedlich farbigen Aufzeichnungsflüssigkeiten korrespondiert, an den Montageabschnitt eines Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes angebracht werden soll, ist eine einfache, zuverlässige und kompakte Verbindungskonstruktion erforderlich (Konstruktion für Verbindungsabschnitt).
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung erfolgte in Anbetracht der vorgenannten technischen Probleme.
  • Das hauptsächliche Ziel ist, einen Flüssigkeitsbehälter bereitzustellen, der zu einem Tintenstrahlaufzeichnungsgerät kompatibel ist, und aufweist; einen Flüssigkeitsspeicherabschnitt, d. h. einen flachen Hohlraumbehälter, der sachgerecht nach der Direktblasformung hergestellt ist, und einem Öffnungsabschnitt, der für die Verbindung der Innenseite mit der Außenseite des Flüssigkeitsspeicherabschnitts, vorgesehen ist und dabei eine hochgradige Festigkeit, eine hohe Maßgenauigkeit und eine gleichmäßige Wandstärke aufweist, wobei der Flüssigkeitsspeicherabschnitt und der Öffnungsabschnitt aufgepreßt sein können.
  • Entsprechend einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter bereitgestellt, der durch eine im allgemeinen flache rechteckige Quaderform gekennzeichnet ist, die aufweist; gegenüberliegende Hauptseitenwände,
    eine gestreckte Bodenwand, welche die gegenüberliegenden Hauptseitenwände verbindet,
    eine Öffnung für die Strömungsverbindung zwischen der Innenseite und der Außenseite des Flüssigkeitsbehälters, die angrenzend an einen längsseitigen Endabschnitt der Bodenwand ausgeformt ist, wobei sich die Öffnung in einer Längsrichtung der Bodenwand erstreckt und dabei eine Breite aufweist, die angrenzend an einen längsseitigen Mittelabschnitt der Bodenwand größer ist, als angrenzend an den längsseitigen Endabschnitt.
  • Entsprechend einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter, der gemäß dem ersten Aspekt bereitgestellt ist dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung die einzige Öffnung ist, für die Verbindung zwischen der Innenseite und der Außenseite.
  • Entsprechend einem dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß dem ersten Aspekt bereitgestellt, wobei die Öffnung durch Blasformung eines synthetischen Harzmaterials hergestellt ist.
  • Entsprechend einem vierten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß dem ersten Aspekt bereitgestellt, wobei die Öffnung einen Verbindungsabschnitt für die Luftströmung und für das Bereitstellen von Flüssigkeit aus dem Behälter aufweist.
  • Entsprechend einem fünften Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß Aspekt 4 bereitgestellt, wobei die Verbindungsabschnitte im wesentlichen in einer breitseitigen Mitte der Bodenwand, längsseitig in einer Linie angeordnet sind.
  • Entsprechend einem sechsten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß dem vierten Aspekt bereitgestellt, wobei der Verbindungsabschnitt für die Flüssigkeitsbereitstellung angrenzend an einen Endabschnitt und angrenzend an ein breitseitiges Ende der Bodenwand angeordnet ist.
  • Entsprechend einem siebenten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß dem ersten Anspruch bereitgestellt, wobei die Öffnung weiterhin aufweist einen Kragenabschnitt, der von der Bodenwand nach außen herausragt; und einen Flansch, der sich von dem Kragen im Wesentlichen parallel mit der Bodenwand erstreckt.
  • Entsprechend einem achten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß dem ersten Aspekt bereitgestellt, wobei die Öffnung durch ein Schichtbauelement ausgeformt ist.
  • Entsprechend einem neunten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß dem ersten Aspekt bereitgestellt, wobei das Schichtbauelement ein elastisches Element aufweist, das durch eine Verbindungsnadel zu durchstoßen ist.
  • Entsprechend einem zehnten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß dem achten Aspekt bereitgestellt, wobei das Schichtbauelement an die Öffnung angeschweißt ist.
  • Entsprechend einem elften Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß dem zehnten Aspekt bereitgestellt, wobei das Schichtbauelement Materialschichten aufweist, welche in ihrer Dicke gleichmäßig abnehmen.
  • Entsprechend einem zwölften Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß dem achten Aspekt bereitgestellt, der weiterhin ein rundes Stabelement aufweist, das sich in den Behälter erstreckt, um die Form der Öffnung beizubehalten.
  • Entsprechend einem dreizehnten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß dem neunten Aspekt bereitgestellt, wobei die Nadel eine Hohlnadel ist.
  • Entsprechend einem vierzehnten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist gemäß dem ersten Aspekt ein Flüssigkeitsbehälter bereitgestellt, der weiterhin eine Bodenabdeckung für das Abdecken der Öffnung aufweist.
  • Entsprechend einem fünfzehnten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß dem vierzehnten Aspekt bereitgestellt, wobei die Bodenabdeckung eine Aussparung, zur Verbindung mit einem Bauelement und für die Ausformung der Öffnung aufweist.
  • Entsprechend einem sechszehnten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß dem ersten Aspekt bereitgestellt, wobei die Bodenabdeckung einen Erkennungsabschnitt zur Verhinderung fehlerhafter Verbindungen aufweist.
  • Entsprechend einem siebzehnten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß dem vierzehnten Aspekt bereitgestellt, wobei der Erkennungsabschnitt ein Speicherelement aufweist, für die Speicherung einer Sorte und/oder eines verbleibenden Betrages der Flüssigkeit in dem Behälter, in elektrischer, magnetischer oder optischer Form, oder durch Speicherung mittels einer Kombination daraus.
  • Entsprechend einem achtzehnten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß dem ersten Aspekt bereitgestellt, wobei der Behälter freischaltbar mit einer Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung verbunden ist, zur Ausführung der Aufzeichnung auf einem Aufzeichnungs-material durch das Ausstoßen der Flüssigkeit.
  • Diese und andere Ziele, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden sichtbar in Anbetracht der nachfolgenden Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung in Verbindung mit den anliegenden Zeichnungen.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine schematische Perspektivansicht eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung.
  • Die 1(a) und 1(b) zeigen einen größeren und einen kleineren Behälter, entsprechend diagonal von unten gesehen.
  • Die 2(a), 2(b) und 2(c) sind Drauf-, Seiten- und Bodenansichten des größeren in 1(a) gezeigten Flüssigkeitsbehälters.
  • 3(a) ist eine senkrechte Schnittansicht des kleinen in 1(b) gezeigten Flüssigkeitsbehälters entlang einer Ebene, die parallel zu den größten Wänden des kleinen Behälters verläuft;
  • 3(b) ist die Bodenansicht einer Ausführungsform eines kleinen Flüssigkeitsbehälters, der sich in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung befindet und das erste Erkennungsmuster aufweist;
  • 3(c) ist die Bodenansicht einer Ausführungsform eines kleinen Flüssigkeitsbehälters, der sich in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung befindet und ein zweites Erkennungsmuster aufweist; und
  • 3(d) ist die Bodenansicht einer Ausführungsform eines kleinen Flüssigkeitsbehälters, der sich in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung befindet und das dritte Erkennungsmuster aufweist.
  • 4 ist eine schematisch perspektivische Explosionsansicht eines Beispiels, beides einschließend, große und kleine Behälter, in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung.
  • 5 ist eine schematische Perspektivansicht einer Stationsbasis, an die ein Flüssigkeitsbehälter in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung abnehmbar angebracht ist.
  • 6 ist eine schematische Vertikalabschnittansicht einer Ausführungsform eines Flüssigkeitsbehälters, der durch ein Paar Verbindungsnadeln durchdrungen ist, (beides einschlie ßend, große und kleine Behälter) in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung.
  • 7 ist eine vergrößerte schematische Vertikalschnittansicht des Öffnungsabschnitts einer Ausführungsform eines Flüssigkeitsbehälters (beides einschließend, große und kleine Behälter), sowie die Verbindungselemente des Öffnungsabschnitts in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung.
  • 8 ist eine vergrößerte schematische Explosionsvertikalschnittansicht der Komponenten des Öffnungsabschnitts der Ausführungsform des Flüssigkeitsbehälters sowie die Verbindungselemente des Öffnungsabschnitts in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung.
  • 9 ist eine schematische Vertikalschnittansicht des Öffnungsabschnitts der ersten Ausführungsform eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung.
  • 10 ist eine schematische Vertikalschnittansicht des Öffnungsabschnitts der zweiten Ausführungsform eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung.
  • 11 ist eine schematische Vertikalschnittansicht des Öffnungsabschnitts der dritten Ausführungsform eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung.
  • 12 ist eine schematische Vertikalschnittansicht des Öffnungsabschnitts der vierten Ausführungsform eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit der vor-liegenden Erfindung.
  • 13 ist eine schematische Vertikalschnittansicht des Öffnungsabschnitts der fünften Ausführungsform eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit der vor-liegenden Erfindung.
  • 14 ist eine schematische Seitenansicht des Öffnungsabschnitts des Flüssigkeitsspeicherabschnitts des Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung, vor der flächenmäßigen Befestigung der Schichtbauelemente an dem Öffnungsabschnitt.
  • 15 ist eine schematische Seitenansicht des Öffnungsabschnitts des in 14 gezeigten Flüssigkeitsspeicherabschnitts, wobei das Gehäuse als das erste Schichtbauelement an den Flansch des Öffnungsabschnitts angeschweißt ist.
  • 16 ist eine schematische Seitenansicht des Öffnungsabschnitts, wie in 14 gezeigt, nach der Positionierung der elastischen Elemente in dem an den Öffnungsabschnitt geschweißten Gehäuse.
  • 17 ist eine schematische Seitenansicht des Öffnungsabschnitts, wobei das erste Schichtbauelement an die Oberfläche des Gehäuses durch Ultraschallschweißung, nach der Positionierung der in 16 gezeigten elastischen Elemente angeschweißt ist.
  • 18 ist eine schematische Seitenansicht des Öffnungsabschnitts, wobei das zweite Schichtbauelement nach der Befestigung des ersten Schichtbauelements an die Oberfläche des ersten Schichtstoffelements angeschweißt ist.
  • 19 ist ein schematische Flächenansicht der Bodenabdeckung des in 2 gezeigten Flüssigkeitsbehälters.
  • 20 ist ein schematischer Vertikalschnitt des Mittelabschnitts der Bodenabdeckung des in 2 gezeigten Flüssigkeitsbehälters.
  • 21 ist eine schematische Seitenansicht der Bodenabdeckung des in 2 gezeigten Flüssigkeitsbehälters.
  • 22 ist eine schematische Bodenansicht der Bodenabdeckung des in 2 gezeigten Flüssigkeitsbehälters.
  • 23 ist eine schematische Vertikalschnittansicht der Bodenabdeckung des in 2 gezeigten Flüssigkeitsbehälters, entlang einer Ebene, die durch die Linie 23-23 in 19 gekennzeichnet ist.
  • 24 ist eine schematische Vertikalschnittansicht der Bodenabdeckung des in 2 gezeigten Flüssigkeitsbehälters, entlang einer Ebene, die durch die Linie 24-24 in 19 gekennzeichnet ist.
  • 25 ist ein schematische Flächenansicht der Bodenabdeckung des in 3 gezeigten Flüssigkeitsbehälters.
  • 26 ist eine schematische Seitenansicht der Bodenabdeckung des in 3 gezeigten Flüssigkeitsbehälters.
  • 27 ist eine schematische Bodenansicht der Bodenabdeckung des in 3 gezeigten Flüssigkeitsbehälters.
  • 28 ist eine schematische Zeichnung zur Darstellung der Gestalt der flachen Abschlußoberfläche des Öffnungsabschnitts des Bodenabschnitts des Flüssigkeitsspeicherabschnitts einer weiteren Ausführungsform eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung.
  • 29 ist eine schematische Zeichnung zur Darstellung der Gestalt der flachen Abschlußoberfläche des Flüssigkeitsspeicherabschnitts einer weiteren Ausführungsform eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung.
  • 30(a) ist eine schematische Vertikalschnittansicht eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung, während des Anfangsstadiums des Vorganges, bei dem der Flüssigkeitsbehälter vom Bodenabschnitt beginnend in einen Einschub der Stationsbasis eingeführt ist; und 30(b) ist der Bodenabschnitt des gleichen Flüssigkeitsbehälters, gesehen von der Linie b-b in 30(a).
  • 31(a) ist eine schematische Vertikalschnittansicht des in 30 gezeigten Flüssigkeitsbehälters, wobei die Behältererkennungsmuster des Flüssigkeitsbehälters bei der weiteren Einführung des Flüssigkeitsbehälters die Behältererkennungsmuster auf der Montagehauptseite passieren, von der Position aus, wie in 30 gezeigt; und 31(b) ist eine Bodenansicht des gleichen Flüssigkeitsbehälters, gesehen von der Linie b-b in 31(a).
  • 32(a) ist eine schematische Vertikalschnittansicht des in 30 gezeigten Flüssigkeitsbehälters, wobei die Behältererkennungsabschnitte des Flüssigkeitsbehälters die Behältererkennungsabschnitte auf der Montagehauptseite bei der weiteren Einführung des Flüssigkeitsbehälters, von der Position aus, wie in 31 gezeigt, passiert haben; und 32(b) ist eine Bodenansicht des gleichen Flüssigkeitsbehälters gesehen von der Linie b-b in der 32(a).
  • 33(a) ist eine schematische Vertikalschnittansicht des in 30 gezeigten Flüssigkeitsbehälters, wobei die Spitzen der Verbindungsnadeln, die auf der Bodenoberfläche des Innenraums des Einschubs hervorstehen, in die entsprechenden Verbindungslöcher eintreten, nachdem die Behältererkennungsabschnitte die Positionierungsabschnitte in dem Einschub während der weiteren Einführung des Flüssigkeitsbehälters passiert haben, gesehen von der Position wie in 32 dargestellt; und 33(b) ist eine Bodenansicht des gleichen Flüssigkeitsbehälters, gesehen der Linie b-b in 33(a).
  • 34(a) ist eine schematische Vertikalschnittansicht des in 30 gezeigten Flüssigkeitsbehälters, wobei die Verbindungsnadeln die aus der Bodenoberfläche des Innenraums des Einschubs hervorstehen, gerade beginnen, die entsprechenden elastischen Elemente als Dichtungselemente bei der weiteren Einführung des Flüssigkeitsbehälters zu durchdringen, gesehen von der Position wie in der 33 dargestellt; und 34(b) ist eine Bodenansicht des gleichen Flüssigkeitsbehälters, gesehen von der Linie b-b in 34(a).
  • 35(a) ist eine schematische Vertikalschnittansicht des in 30 gezeigten Flüssigkeitsbehälters, wobei die Verbindungsnadeln, die aus der Bodenoberfläche des Innenraums des Einschubs hervorstehen, die entsprechenden elastischen Verbindungen als Dichtungselemente durchdrungen haben und das elektrische Bindeglied (für die Übertragung elektrischer Signale) auf der inneren Oberfläche der Bodenwand des Einschubs bei der weiteren Einführung des Flüssigkeitsbehälters in die Speichermedienöffnung des Flüssigkeitsbehälters eintritt, von der Position aus wie in 34 gezeigt; und 35(b) ist eine Bodenansicht des gleichen Flüssigkeitsbehälters gesehen von der Linie b-b in 35(a).
  • 36(a) ist eine schematische Vertikalschnittansicht des in 30 gezeigten Flüssigkeitsbehälters, nach der vollständigen Einführung des Flüssigkeitsbehälters in den Einschub der Stationsbasis und der Komplettierung der elektrischen Verbindung zwischen dem Speichermedium und dem Flüssigkeitsbehälter; und 36(b) ist die Bodenansicht des gleichen Flüssigkeitsbehälters gesehen von der Linie b-b in 36(a)
  • 37 ist eine schematische Zeichnung zur Darstellung eines Beispiels eines Flüssigkeits-(Tinten-)Zuführsystem für die Zuführung von Tinte zur Versorgung des Tintenstrahlkopfes eines Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes unter Anwendung eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung.
  • 38 ist eine schematische Perspektivansicht eines bevorzugten Beispiels eines Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes mit dem das Flüssigkeitszuführsystem das in 37 gezeigt ist, kompatibel ist.
  • 39 ist eine schematische Perspektivansicht des Tintenstrahlabschnitts eines Tintenstrahlaufzeichnungskopfes, wie in 37 oder 38 gezeigt, zur Darstellung des strukturellen Aufbaus.
  • 40 ist eine schematische Perspektivzeichnung der flachen Vorform und der zylindrischen Vorform zur Beschreibung der technischen Probleme, von denen ein Flüssigkeitsbehälter, ausgehend vom Stand der Technik, Schaden nimmt.
  • 41 ist eine schematische Zeichnung zur Beschreibung der technischen Probleme die bei der Befestigung der Vorform des Öffnungsabschnitts an den Flüssigkeitsspeicherabschnitt auftreten.
  • Die 42(a), 42(b) und 42(c) sind Teilansichten und Teilschnittansichten von drei Behältervorformen, jede einzeln zur Beschreibung der technischen Probleme, die bei der Bearbeitung des Öffnungsabschnitts eines Flüssigkeitsbehälters, auf der Grundlage des Standes der Technik.
  • 43(a), 43(b) und 43(c) sind Querschnittsansichten zur Beschreibung der technischen Probleme, d. h. der Ungleichmäßigkeit der Wanddicke eines blasgeformten flachen Flüssigkeitsbehälters, in Übereinstimmung mit dem Stand der Technik.
  • 44 ist eine schematische Perspektivansicht von zwei Flüssigkeitsbehältern mit Unterschieden in den Öffnungsabschnitten, zur Beschreibung der technischen Probleme eines blasgeformten flachen Flüssigkeitsbehälters, in Übereinstimmung mit dem Stand der Technik.
  • 45 ist eine schematische Zeichnung von Flüssigkeitsbehältern, zur Beschreibung des Unterschiedes in der Art, wie die Schichtbauelemente in Schichten solide unter Anwendung der Ultraschallschweißung oder dergleichen, zwischen einem flachen Flüssigkeitsbehälter, dessen Öffnungsabschnitt einen Flansch aufweist und einen Flüssigkeitsbehälter, dessen Öffnungsabschnitt keinen Flansch aufweist, befestigt werden; wobei die 45(a), 45(b) und 45(c) eine schematische vertikale Schnittansicht des Mittelabschnitts des flachen Flüssigkeitsbehälters, dessen Öffnungsabschnitt keinen Flansch aufweist, eine schematische Perspektivansicht eines proble matischen flachen Flüssigkeitsbehälters und einen Mittelabschnitt des flachen Flüssigkeitsbehälters, dessen Öffnungsabschnitt einen Flansch aufweist, zeigen.
  • Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Nachfolgend erfolgt die konkrete Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen der verliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen, wobei, wenn zwei oder mehr Bauteile die gleichen Bezugszahlen aufweisen, diese gleich oder gleichbedeutend sind.
  • 1(a) ist eine schematische Perspektivansicht einer Ausführungsform eines großen Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung, diagonal von unterhalb des Behälters gesehen; und 1(b) ist eine schematische Perspektivansicht einer Ausführungsform eines kleinen Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung, diagonal von unterhalb des Behälters gesehen. Im Hinblick auf die Form (projizierte Fläche) der größten Wand 14f, ist der große Flüssigkeitsbehälter, wie in 1(a) gezeigt, gleich der des kleinen Flüssigkeitsbehälters, wie in 1(b) gezeigt. Jedoch in Bezug auf die Dicke (Abstand zwischen den zwei größten Wänden des Behälters, die sich gegenüberliegen), ist der erstere größer als der letztere und ist daher eben größer in der Flüssigkeitsaufnahmekapazität.
  • Die 2(a), 2(b), 2(c) und 2(d) sind entsprechende Drauf-, Forder-, Seiten- und Bodenansichten des größeren Flüssigkeitsbehälters.
  • 3(a) ist eine Vertikalschnittansicht des kleinen Flüssigkeitsbehälters der 1(b) in einer Ebene, die parallel ist zu den größten Wänden des Flüssigkeitsbehälters;
  • 3(b) ist eine Bodenansicht einer Ausführungsform eines kleinen Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung, der das erste Erkennungsmuster aufweist;
  • 3(c) ist eine Bodenansicht einer Ausführungsform des kleinen Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung, der das zweite Erkennungsmuster aufweist;
  • 3(c) ist eine Bodenansicht einer Ausführungsform des kleinen Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung, der das dritte Erkennungsmuster aufweist;
  • 4 ist eine schematische Explosions-Perspektivansicht einer Ausführungsform eines Flüssigkeitsbehälters (große und kleine Behälter einschließend) in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung; und
  • 5 ist eine schematische Perspektivansicht einer Stationseinschubbasis, an der ein Flüssigkeitsbehälter in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung abnehmbar angeordnet werden kann.
  • Bezugnehmend auf die 15 ist es bei einem Flüssigkeitsbehälter in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung (großer Behälter 11A und kleiner Behälter 11B), der annähernd eine flache, rechteckige Quaderform aufweist (wird hierin später einfach als flacher Behälter bezeichnet) möglich, zwei oder mehrere Flüssigkeitsbehälter nebeneinander anzuordnen. Der Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 des Flüssigkeitsbehälters 11A oder 11B ist ein geformter Einstückbehälter, der eine obere Wand 14A (Deckenabschnitt, 2), eine Bodenwand 14b (4), einen Öffnungsabschnitt 14k (4), einen Flanschabschnitt 14d (4), einen Halsabschnitt 14e (4) usw. aufweist, und durch Direktblasformung hergestellt ist.
  • Bezugnehmend auf 2 weist der Bodenabschnitt 14b des großen Flüssigkeitsbehälters 11A einen Verbindungsabschnitt auf, durch den die Innenseite und die Außenseite des Flüssigkeitsbehälters 11A verbunden sind. Der in 2 dargestellte konstruktive Aufbau ist der gleiche, wie der konstruktive Aufbau des entsprechenden Abschnitts des kleinen Flüssigkeitsbehälters 11B; der große und der kleine Flüssigkeitsbehälter 11A bzw. 11B sind im Aufbau gleich.
  • Bezugnehmend auf 3(a), die eine Vertikalschnittansicht des kleinen Flüssigkeitsbehälters 11B in einer Ebene darstellt, die parallel zu den größten Wänden des Behälters verläuft und dabei den Behälter in horizontaler Richtung gesehen ungefähr halbiert, wobei der konstruktive Aufbau der durch die Zeichnung dargestellt ist, der gleiche ist, wie der konstruktive Aufbau des entsprechenden Abschnitts des großen Behälters 11A.
  • Die vorliegende Erfindung ist für beide, den großen Flüssigkeitsbehälter 11A und den kleinen Behälter 11B anwendbar und die Auswirkungen der vorliegenden Erfindung sind auf den ersteren die gleichen, wie die auf den letzteren. Deswegen werden in der folgenden Beschreibung der Erfindung alle Flüssigkeitsbehälter als "Flüssigkeitsbehälter 11" gekennzeichnet, es sei denn, es ist notwendig, die Größe des Flüssigkeitsbehälters zu spezifizieren. Dabei schließt der Begriff "Flüssigkeitsbehälter 11" jeweils die beiden vorgenannten großen und kleinen Behälter ein. Bezugnehmend auf die 15, weist der Flüssigkeitsbehälter 11 in Über einstimmung mit der vorliegenden Erfindung eine Bodenabdeckung 21 auf, die fest an dem Bodenabschnitt 14B des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 angebracht ist. Der Flüssigkeitsbehälter 11 weist dabei jeweils ein Paar Erkennungsabschnitte 22 und 23 (Erkennungsmuster) auf, die jeweils einzeln an den längsseitigen Enden der Bodenabdeckung 21 angeordnet sind. In dieser Ausführungsform weist der Flüssigkeitsbehälter 11 zwei Erkennungsmuster auf, ein erstes Behältererkennungsmuster an einem der längsseitigen Enden der Bodenabdeckung 21 und ein zweites Behältererkennungsmuster am anderen längsseitigen Ende der Bodenabdeckung 21. Diese zwei Erkennungsabschnitte sind für die Erkennung verschiedener Flüssigkeitsbehälter im Hinblick auf Flüssigkeitstypen (Farbe usw.) verwendet; verschiedene Muster sind vorbereitet, um es möglich zu machen, die Flüssigkeit in jedem Flüssigkeitsbehälter zu erkennen (2 und 3).
  • Bezugnehmend auf 4 ist der Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 des Flüssigkeitsbehälters 11 (11A oder 11B) flach (annähernd flach, rechtwinklig und quaderförmig) und weist sechs Wände auf; ein Paar gegenüberliegende Wände 14f, die größten Flächen; eine obere Wand 14a (Deckenabschnitt); ein Paar gegenüberliegende Verbindungswände 14g, die mit den größten Wänden 14f und der oberen Wand 14a verbunden sind; und den Bodenabschnitt 14b, welcher der oberen Wand 14a gegenüberliegt und die Bodenwand des Flüssigkeitsbehälters bildet. Der Bodenabschnitt 14b weist einen Öffnungsabschnitt 14k auf, der in den Innenraum des Flüssigkeitsspeicherabschnitts führt. Der Öffnungsabschnitt 14k weist einen Verbindungsabschnitt auf, durch den die Innenseite und die Außenseite des Flüssigkeitsspeicherabschnitts verbunden sind und dessen konstruktiver Aufbau nachfolgend beschrieben ist.
  • 6 ist eine Vertikalschnittansicht einer Ausführungsform eines Flüssigkeitsbehälters (große und kleine Behälter einschließend) in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung, nach der Einführung eines Paares von Verbindungsnadeln 38 und 39 in den Flüssigkeitsbehälter.
  • 7 ist eine vergrößerte schematische Schnittansicht eines Öffnungsabschnitts und seiner Verbindungselemente, einer Ausführungsform eines Flüssigkeitsbehälters (große und kleine Behälter einschließend) in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung.
  • 28 ist eine Flächenansicht des Öffnungsabschnitts 14k des Bodenabschnitts 14b einer weiteren Ausführungsform eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung und zeigt die Form der Öffnung des Öffnungsabschnitts 14k.
  • 29 ist eine Flächenansicht des Öffnungsabschnitts 14k einer weiteren Ausführungsform eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung und zeigt die Form der Öffnung des Öffnungsabschnitts 14k.
  • Entsprechend den 47, 28 und 29, ist der Öffnungsabschnitt 14k ein Teil der Bodenwand 14b (Bodenabschnitt). Der Öffnungsabschnitt 14k ist seitlich von der vertikalen Ebene 1000 (4) versetzt, die senkrecht zu den größten Wänden 14f des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 verläuft und den Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 horizontal halbiert; wie in den 4, 28 und 29 gezeigt, ist sie nahe an einem Ende (in dieser Ausführungsform dem rechtsseitigen Ende) der Bodenwand 14b.
  • Die Öffnung des Öffnungsabschnitts 14k, ist länglich gestreckt, und damit lang und schmal und verläuft parallel zur längsseitigen Richtung des Bodenabschnitts 14b (Richtung, parallel zu den langen Seiten des praktisch flachen quaderförmigen Bodenabschnitts 14b).
  • Bezugnehmend auf die 4, 28 und 29 ist der Öffnungsabschnitt 14k so gestaltet, das seine Öffnung näher zu der Seite ist, die enger an der kurzen Seite der Bodenwand 14b liegt, als auf der Seite, die näher an der vorgenannten Ebene 1000 liegt; sie ist auf der Seite breiter, die näher an der Ebene 1000 liegt. Desweiteren weist der Öffnungsabschnitt 14k einen Flanschabschnitt 14d auf, der die Öffnung des Öffnungsabschnitts 14k vollständig umschließt. Infolge der vorher beschriebenen Gestaltung des Öffnungsabschnitts 14k, steht der Abschnitt 14h (Überstandsabschnitt) des Flanschabschnitts 14d auf der Seite der Mittelebene 1000, die parallel ist zu den längsseitigen Kanten der Bodenwand, in paralleler Richtung zu den kurzen Kanten der Bodenwand 14b hervor (in Richtung der Dicke des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14).
  • Betreffs der Gestaltung der Öffnung des Öffnungsabschnitts 14k kann die Öffnung an vier Ecken optimal gerundet sein, wie in 4 gezeigt, oder an beiden längsseitigen Enden gerundet sein, wie in den 28 und 29 gezeigt. Anstatt einer solchen Gestaltung des Öffnungsabschnitts 14k, bei der die Öffnung zwei deutlich unterscheidbare Abschnitte in der Breite aufweist (Abmessung im Hinblick auf die Richtung senkrecht zu den größten Wänden des Flüssigkeitsspeicherabschnitts), kann der Öffnungsabschnitt 14k so gestaltet sein, daß die Breite seiner Öffnung allmählich in Richtung der kurzen Seiten des Bodenabschnitts 14b (Bodenabschnitt, 4) abnimmt, wie in 29 gezeigt.
  • 8 ist eine vergrößerte Vertikalschnittansicht des Öffnungsabschnitts und seiner Verbindungselemente in Explosionsform einer Ausführungsform eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung, wobei die Oberseite nach unten angeordnet ist, so daß die Bodenwand 14b des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 nach oben gewendet ist. Dabei sind die verschiedenen Bauelemente des Öffnungsabschnitts und seine Verbindungselemente sichtbar. Diese Bauelemente sind geschichtet angeordnet und fest mit einander verbunden. Die Reihenfolge in der die Bauelemente geschichtet sind, ist praktisch die gleiche wie die dargestellte Schichtfolge dieser Bauelemente in 7, die eine Vertikalschnittansicht des Öffnungsabschnitts 14k und seiner Verbindungselemente nach deren Montage darstellt.
  • Unter Bezugnahme auf 8 folgt eine ausführliche Beschreibung des Öffnungsabschnitts 14k.
  • Unter Bezugnahme auf die 4, 7, und 8, kann das Problem, daß bei einem Flüssigkeitsbehälter, der eine ähnliche Form wie der vorher beschriebene aufweist und unter Anwendung eines gewöhnlichen Blasformverfahrens hergestellt ist, die Wand des Öffnungsabschnitts 14k an der Seite, nahe dem längsseitigen Ende dünner wird (nahe der kurzen Kante des Bodenabschnitts), drastisch durch eine solche Gestaltung des Öffnungsabschnitts 14k reduziert werden, daß seine Öffnung näher zu der kurzen Kante der Bodenwand 14b angeordnet ist (Bodenabschnitt 9)(4).
  • Mit der Verhinderung des vorgenannten Problems, daß der nahe an der kurzen Seite der Bodenwand 14b des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 gelegene Abschnitt des Öffnungsabschnitts 14k dünner ausfällt, ist der Abschnitt des Öffnungsabschnitts 14k, der sich nahe der kurzen Seite der Bodenwand 14b befindet, gleich der Dicke des Abschnitts des Öffnungsabschnitts 14k auf der Seite der Ebene 1000 des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14; der Öffnungsabschnitt 14 weist damit in radialer Richtung eine gleichmäßige Dicke auf. Durch die Gestaltung des Öffnungsabschnitts 14k in der Form, das seine Öffnung an vier Ecken abgerundet ist (hinreichend groß im Radius), kann das Problem verhindert werden, daß bei einem Flüssigkeitsbehälter, der nach einem gewöhnlichen Blasformungsverfahren hergestellt ist, die Blaswirkung auf den Öffnungsabschnitt 14k nicht gleichmäßig ist. Durch die Vermeidung dieses Problems kann ausgeschlossen werden, daß bei der Herstellung des Flüssigkeitsbehälters unter Anwendung des gewöhnlichen Blasformungsverfahrens, der Öffnungsabschnitt 14k an den Ecken seiner Öffnung (z. B. Ecke 1029 in 44(b)) eingeschränkt ist. Dadurch kann abgesichert werden, daß der Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 eines Flüssigkeitsbehälters, unter Anwendung eines gewöhnlichen Blasformungsverfahrens vorherbestimmte Werte in Festigkeit und Steifheit aufweist.
  • Wenn der Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 mit dem Öffnungsabschnitt 14k, so wie vorgenannt beschrieben aufgebaut war, hatten die positionellen Beziehungen zwischen einer Vorform und einer metallischen Form sowie die Einheitlichkeit der Dicke jeder Vorform keine großen Auswirkungen auf die Qualität des Flüssigkeitsbehälters. Damit war es möglich, ein gewöhnliches Blasformverfahren zur erfolgreichen Herstellung eines Flüssigkeitsbehälters anzuwenden, dessen Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 im Hinblick auf die Wanddicke einheitlich ausfiel, wobei die Abweichung seines Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 im Hinblick auf die inneren Abmessungen vernachlässigbar war.
  • In mehr besonderer Weise wurde eine vorherbestimmte Anzahl von großen Einstückflüssigkeitsbehältern 11A in flacher quaderförmiger Ausführung und einer Größe von etwa 40 × 70 × 100 mm und eine vorherbestimmte Anzahl von kleinen Einstückflüssigkeitsbehältern 11B in flacher quaderförmiger Ausführung und einer Größe von etwa 20 × 70 × 100 mm, durch Blasformung hergestellt. Die Größe der Öffnung des Öffnungsabschnitts 14k jedes Flüssigkeitsbehälters war etwa 10 × 20 mm. Das Material für den Flüssigkeitsbehälter war Polypropylen mit einem Formungsgrad von (MFR = 0,2 g/10 mm). Der Formungszyklus betrug 30 Sekunden und die Extrusionsrate betrug 20 kg/h. Der resultierende Flüssigkeitsbehälter variierte im Hinblick auf die Wanddicke um nicht mehr als 0,2 mm. Im Vergleich dazu variierte ein Flüssigkeitsbehälter, der nach dem Stand der Technik gefertigt war, und dessen Öffnungsabschnitt in der Mitte des Bodenabschnitts angeordnet war, im Hinblick auf die Wanddicke um nicht weniger als 1,0 mm.
  • Diese Ausführungsform eines Flüssigkeitsbehälters weist in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung (17) einen Flansch 14d auf, der senkrecht nach außen von der Kante der Öffnung des Öffnungsabschnitts 14 hervorsteht. Der Flansch 14d wurde aus folgenden Gründen angeordnet:
  • Wenn ein Flüssigkeitsbehälter 14, der durch Direktblasformung herzustellen ist, so konstruiert ist, daß der Halsabschnitt 14e (4 und 7) des Öffnungsabschnitts 14k von der Bodenwand 14b (Bodenabschnitt) in die Ebene der Öffnung des Öffnungsabschnitts 14k ragt, der Halsabschnitt 14e und/oder der Bodenabschnitt 14b des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 manchmal versagt (eingedrückt ist) infolge der Energie, die durch die Ultraschallschweißung erzeugt ist. Dabei wirkt dieses Versagen (gekennzeichnet z. B. durch die Bezugszahlen 335, 337 und 339 in 45(a)) des Halsab schnitts 14e und/oder des Bodenabschnitts 14b des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 nicht nur im Sinne einer Steigerung des Betrages, in dem Ultraschallenergie verloren geht, sondern es macht es auch unmöglich, die verschiedenen Komponenten, durch Schweißung präzise anzuordnen, die Beschreibung erfolgt nachfolgend. Wie vorgenannt beschrieben, ist es bei dieser Ausführung möglich, einen kompakten Verschlußmechanismus für die Öffnung zu entwerfen, der es nicht erforderlich macht, den Behältermontageabschnitt zu erweitern (Stationsbasis 31 in 5), um dadurch zwei oder mehr Flüssigkeitsbehälter nebeneinander anordnen zu können. In mehr besonderer Weise vergrößert die Anordnung des Flansches 14d, der in der Dicke ähnlich ist zu dem Halsabschnitt 14e des Öffnungsabschnitts 14k, die Steifheit des Halsabschnitts 14e, bei Verhinderung des Problems, daß bei der Anordnung der Schichtbauelemente des Verbindungsmechanismus (die Beschreibung erfolgt später), an den Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 und den Öffnungsabschnitt 14k durch Ultraschallschweißung, der Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 und/oder der Öffnungsabschnitt 14a versagen. Damit ist sichergestellt, daß diese Schichtbauelemente durch einfaches Stützen des Flüssigkeitsbehälters an die hintere Oberfläche des Flansches 14d leicht geschweißt werden können und auch, damit während des Schweißvorganges keine Energie verloren geht und der Flüssigkeitsbehälter sich nicht verformt. Desweiteren ist bei dieser Ausführungsform der Verbindungsabschnitt aus folgendem Grund über eine Stoßfuge an den Öffnungsabschnitt 14k geschweißt. Obwohl eben die vorliegende Erfindung den Öffnungsabschnitt 14k im Hinblick auf die Genauigkeit seiner Innenabmessung verbessert, ist noch eine geringfügige Abweichung der Innenabmessung des Öffnungsabschnitts 14k vorhanden.
  • Zum Schweißen des Verbindungsabschnitts an den Öffnungsabschnitt 14k in Form einer Mehrfachverbindungsnaht, so daß die beiden Seiten an den Innenkanten zuverlässig an einander geschweißt sind, ist es deshalb erforderlich, die Form der entsprechenden Schichtbauelemente zu korrigieren.
  • Es ist deshalb eine allgemeine Praxis, zur Absicherung einer Schweißnahtüberlappung, den Öffnungsabschnitt 14k nach außen zu falten, so wie die Flansche 14d in den 45(b) und 45(c) gefaltet sind. Durch diese Verfahrensweise wird jedoch die Größe der Öffnung des Öffnungsabschnitts 14k um den Betrag vergrößert, der gleich der Größe des Faltabschnitts des Öffnungsabschnitts 14k ist, wie vordem unter Bezugnahme auf den Stand der Technik beschrieben. Im Ergebnis dessen wird die Öffnung des Öffnungsabschnitts 14k zu groß, um zwei oder mehr Flüssigkeitsbehälter in der Dickerichtung des flachen Flüssigkeitsbehälters (buchförmiger, rechteckiger, quaderförmiger Behälter) nebeneinander anzubringen, wodurch es unmöglich ist, zwei oder mehr Flüssigkeitsbehälter in einem Tintenstrahlaufzeichnungsgerät oder dergleichen in kompakter Bauweise zufriedenstellend anzuordnen.
  • Vorgenannt, erfolgte die ausführliche Beschreibung des Öffnungsabschnitts 14k des Flüssigkeitsbehälters 11 in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung. Nachfolgend erfolgt die ausführliche Beschreibung weiterer Abschnitte, des Flüssigkeitsbehälters 11, anderer als den Öffnungsabschnitt 14k.
  • Unter Bezugnahme auf die 4 weist der Flüssigkeitsbehälter auf:
  • Den Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14; die Bodenabdeckung 21; und verschiedene Schichtbauelemente, die den Verbindungsabschnitt bilden, da sie im Öffnungsabschnitt 14k des Flüssigkeitsbehälters 14 angeordnet sind. Diese verschiedenen Schichtbauelemente, die den am Öffnungsabschnitt 14k angeordneten Verbindungsabschnitt bilden, sind:
  • Ein Gehäuse 1107, ein Paar elastische Elemente 20, ein Paar Saugelemente 1104, ein zweites Befestigungselement 1103, ein Speichermediumaufnahmegehäuse 1502, eine Speichermediumhaltevorrichtung 17, ein Speichermedium 18, ein doppelseitiges Klebeband 19, usw.. Die Saugelemente 1104 sind Bauelemente, die durch Verbindungselemente (Hohlnadeln oder dergleichen) von außen durchdrungen werden.
  • Die 913 zeigen verschiedene konstruktive Lösungen für den Öffnungsabschnitt 14k und seiner Verbindungselemente, des Flüssigkeitsbehälters 11 in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung (an dem Öffnungsabschnitt 14k angeordneter Verbindungsabschnitt). 10 ist eine Vertikalschnittansicht des Öffnungsabschnitts und der Verbindungselemente, der ersten Ausführungsform eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung; und 11 ist eine Vertikalschnittansicht des Öffnungsabschnitts und seiner Verbindungselemente der zweiten Ausführungsform eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung. 12 ist eine Vertikalschnittansicht des Öffnungsabschnitts und seiner Verbindungselemente, der dritten Ausführungsform eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung; und 13 ist eine Vertikalschnittansicht des Öffnungsabschnitts und seiner Verbindungselemente der vierten Ausführungsform eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung; und 14 ist eine Vertikalschnittansicht des Öffnungsabschnitts und seiner Verbindungselemente der fünften Ausführungsform eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung.
  • Als nächstes erfolgt unter Bezugnahme auf die 913 an Hand verschiedener Beispiele die Beschreibung des Aufbaus des Verbindungsabschnitts (Verbindungsabschnitt, der am Öffnungsabschnitt 14k angeordnet ist) des Flüssigkeitsbehälters 11 in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung, der den Innenraum des Flüssigkeitsbehälters 11 mit der Außenseite verbindet.
  • Der in 9 gezeigte Verbindungsabschnitt der ersten Ausführungsform, ist in seinem Aufbau im wesentlichen identisch mit dem Öffnungsabschnitt 14k des vorher beschriebenen Beispiels (18) eines Flüssigkeitsbehälters 11, in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung. Bezugnehmend auf 9, weist der Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 einen Halsabschnitt 14e auf, der aus dem Bodenabschnitt 14b des Flüssigkeitsspeicherabschnitts herausragt. Der Halsabschnitt 14e weist einen Flansch 14d auf, der am Ende des Halsabschnitts 14e angeordnet ist, um den Halsabschnitt 14e formstabiler zu machen. Dabei tritt der Flansch 14d leicht aus dem Halsabschnitt, parallel zu der Bodenwand 14b hervor. An diesem Flansch 14d, sind verschiedene Schichtbauelemente als Verbindungsabschnitt (der den Flüssigkeitsbehälter öffnet und verschließt) in Form von Schichtbauelementen durch Ultraschallschweißung angebracht. In mehr besonderer Weise ist das Gehäuse 1107 als erstes Schichtbauelement direkt an der Oberfläche des Flansches 14d durch Ultraschallschweißung angeordnet. Als nächstes ist ein Paar elastischer Elemente 16 (gummielastische Elemente) in einem Paar Aussparungen des Gehäuses 1107 jeweils einzeln angeordnet. Als nächstes ist das Befestigungselement 20 als zweites Schichtbauelement an der Oberfläche des Gehäuses 1107 durch Ultraschallschweißung angeordnet. Durch die Anordnung des ersten Befestigungselements 20, sind die elastischen Elemente 16 im Gehäuse 1107 gehalten und dabei leicht komprimiert.
  • Als nächstes ist ein Paar Saugelemente 1104 (Elemente die fähig sind, ausgelaufene Flüssigkeit oder anhaftende Flüssigkeit aufzusaugen) in einem Paar Aussparungen des ersten Befestigungselements 20 jeweils einzeln angeordnet. Als nächstes ist das zweite Befestigungselement 1103 als das dritte Schichtbauelement an der Oberfläche des ersten Befestigungselements 20 befestigt (zweite Schichtlage). Das zweite Befestigungselement 1103 weist dabei ein Paar Führungsabschnitte 14c auf (Abschnitte zur Führung von Nadeln zu den Öffnungen) für die Führung eines Paares Verbindungshohlnadeln 38 und 39 (6). Die Position des Paares der Leitabschnitte 14c entspricht jeweils einzeln der des Paares der Saugelemente 1104. Das Gehäuse 1107 weist desweiteren ein rohrförmiges Stabelement 45 auf, das von der hinteren Oberfläche des Gehäuses 1107 in den Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 hineinragt.
  • Bei der zweiten Ausführungsform des Verbindungsabschnitts sind, wie in 10 gezeigt, als Ergebnis, das zweite Befestigungselement 1103 (drittes Schichtbauelement) und die Saugelemente 1104 entfernt und das erste Befestigungselement 20 (zweites Schichtbauelement) im Aufbau (Form) verändert (insbesondere die Position der Nadelführung). In mehr besonderer Weise weist das erste Befestigungselement 20 Verbindungsnadelbahnen mit dem Nadelführungsabschnitt 14c auf. Dabei ist der Aufbau der zweiten Ausführungsform praktisch gleich dem der ersten Ausführungsform. Im Vergleich zum konstruktiven Aufbau der ersten Ausführungsform ist es durch diesen konstruktiven Aufbau möglich, die Saugelemente 1104 und das Befestigungselement 1103 wegzulassen, wodurch es andererseits auch möglich ist, den Prozeß der Anordnung des zweiten Befestigungselements 1103 durch Ultraschallschweißung ebenfalls wegzulassen.
  • Die dritte Ausführungsform des Verbindungsabschnitts ist, wie in 11 gezeigt, eine modifizierte Form der zweiten Ausführungsform, wie in 10 gezeigt. Mehr im Besonderen ist das rohrförmige Stabelement 45 des Gehäuses 1107 der zweiten Ausführungsform weggelassen und das Paar elastische Elemente 16 ist durch ein großes elastisches Einzelelement 16A ersetzt. Des weiteren sind die Verbindungsnadeleinführöffnungen des ersten Befestigungselements 20 (zweites Schichtbauelement) in ihrer Form verändert. Der konstruktive Aufbau ist dabei praktisch gleich dem der zweiten Ausführungsform. Bei der dritten Ausführungsform ist es möglich, die Anzahl der Bauelemente zu reduzieren.
  • Die vierte Ausführungsform des Verbindungsabschnitts ist, wie in 12 gezeigt, praktisch gleich der der zweiten Ausführungsform, wie in 10 gezeigt, mit der Ausnahme, daß sie einen relativ großen Abstand zwischen der inneren Oberfläche des Öffnungsabschnitts 14k und der Abschlußoberfläche des rohrförmigen Stabelements des Gehäuses 1107 aufweist. Dieser Abstand wurde durch Veränderung der Form des rohrförmigen Stabelements 45 (Verkleinerung des äußeren Durchmessers) geschaffen. Andererseits ist der konstruktive Aufbau dieser Ausführungsform praktisch gleich dem der zweiten Ausführungsform.
  • Die fünfte Ausführungsform des Verbindungsabschnitts ist, wie in 13 gezeigt, eine modifizierte Form der ersten Ausführungsform, wie in 9 gezeigt, dabei sind die in 9 gezeigten elastischen Elemente 16 durch ein Paar Gummiventile ersetzt.
  • Unter Bezugnahme auf 13, ragt der Halsabschnitt 14e aus dem Bodenabschnitt 14b des Füssigkeitsspeicherabschnitts 14 heraus, und der Flansch 14d ragt vom Randabschnitt des Halsabschnitts 14e senkrecht nach außen. Der Verbindungsabschnitt weist ein Gehäuse 1107b (Ventilgehäuse) als das erste Schichtbauelement auf, das an der Oberfläche des Flansches 14d durch Ultraschallschweißung befestigt ist. Das Gehäuse 1107b weist ein Paar Ventilkammern auf, wobei in jeder von ihnen ein kegelförmiges Ventil 1111 angeordnet ist, das in der Öffnungsrichtung durch eine Spiralfeder unter Druck gehalten ist. Die Ventilkammer weist für die Zuführung von Flüssigkeit einen Flüssigkeitskanal 1114 (Tintenkanal) auf, während die Ventilkammer für die Zuführung der umgebenden Luft einen Luftnebenkanal 1115 aufweist. Der Verbindungsabschnitt weist weiterhin ein Paar Saugelemente 1104 auf und ein erstes Befestigungselement 20A (zweites Schichtbauelement) das seinerseits ein Aussparungspaar für die exakte Positionierung des Saugelementepaares 1104 aufweist. Das Saugelementepaar 1104 ist in den Aussparungen des ersten Befestigungselements 20A angeordnet, das an der Oberfläche des Gehäuses 1107b durch Ultraschallschweißung befestigt ist, wobei die Saugelemente so an die Oberfläche des Gehäuses 1107b angeordnet sind, daß die Stellung der Saugelemente jeweils eins zu eins mit denen des Flüssigkeits- und des Umgebungsluftkanals korrespondiert.
  • Entsprechend der Beschreibung der konstruktiven Ausführungen des Verbindungsabschnitts, die unter Bezug auf die 913 erfolgte, sind, das Gehäuse 1107 (1107b), das ein Paar durchgängige Öffnungen aufweist, und das erste Befestigungselement 20, das ein Paar durchgängige Öffnungen aufweist und das zweite Befestigungselement 1108, in Schichtlagen an der Oberfläche des Öffnungsabschnitts 14k angeordnet, zur Aufnahme der elastischen Elemente 16, die aus gummi-elastischem Material geformt sind, damit die Verbindungsnadeln 38 und 39 die elastischen Elemente 16, wie auch die im erforderlichen Fall eingelegten Saugelemente 1104, durchstoßen können. Des halb kann der Innenraum des Flüssigkeitsbehälters 11 einfach mit der Außenseite verbunden werden (um die darin befindliche Flüssigkeit aus dem Flüssigkeitsbehälter abziehen und umgebende Luft in den Flüssigkeitsbehälter zuführen zu können) in dem die zwei elastischen Elemente 16 des Verbindungsabschnitts durch die zwei Verbindungsnadeln 38 und 39 jeweils eins zu eins durchstoßen (durchstochen) werden. Dabei ist das erste Befestigungselement 20 durch Ultraschallschweißung so an dem Gehäuse 1107 befestigt, daß die elastischen Elemente 16, durch die rückseitige Oberfläche des ersten Befestigungselements unter Druck gehalten sind. Ähnlich sind die kreis-ringförmigen Saugelemente 1104 so angeordnet, daß ihre Positionen jeweils eins zu eins mit denen der elastischen Elemente 16 korrespondieren, und das zweite Befestigungselement 1103 ist durch Ultraschallschweißung so an dem ersten Befestigungselement angeordnet, daß das zweite Befestigungselement als Halterand für die Saugelemente 1104 wirkt. Desweiteren weist der zweite Befestigungsabschnitt 1103 (oder das erste Befestigungselement 20) ein Paar Führungsabschnitte 14c (Verbindungsnadelführungsabschnitte) auf, für die Führung der Verbindungsnadeln 38 und 39, wenn die Nadeln 38 und 39 eingeführt sind, um die Flüssigkeit aus Flüssigkeitsbehälter abzuziehen und der umgebenden Luft zu ermöglichen, in den Flüssigkeitsbehälter einzutreten.
  • Als nächstes erfolgt die Beschreibung eines Verfahrens zur konstruktiven Anordnung der Schichtbauelemente des Öffnungsabschnitts in Schichten durch Ultraschallschweißung, ohne den Flüssigkeitsbehälter 11 bei der schichtweisen Anordnung der Bauelemente des Verbindungsabschnitts in der Richtung (Dickerichtung) in der sie geschichtet sind (Herstellung), zu vergrößern.
  • 14 ist eine schematische Seitenansicht des Öffnungsabschnitts 14k, vor der Befestigung der Schichtbauelemente des Verbindungsabschnitts an dem Öffnungsabschnitt 14k und 15 ist eine schematische Seitenansicht des Öffnungsabschnitts 14k und des Gehäuses 1107 als erstes Schichtbauelement, wobei das Gehäuseelement 1107 an den Flansch 14d des Öffnungsabschnitts 14k unter Anwendung eines Ultraschallschweißhorns 2500 angeschweißt ist. Während dieses Ultraschallschweißvorgangs ist der durch das Ultraschallschweißen erzeugte Druck, durch den Flansch 14d des Öffnungsabschnitts 14, über eine Flanschstützvorrichtung 2501, die in Kontakt mit der rückseitigen Oberfläche des Flansches 14d angeordnet ist, aufgenommen.
  • 16 ist eine schematische Seitenansicht des geschweißten Gehäuses 1107 und des elastischen Elements 16, nachdem das elastische Element 16 in dem Gehäuse 1107 (Aussparung des Gehäuses) angeordnet ist und 17 ist eine schematische Seitenansicht des geschweißten Gehäuses 1107, des elastischen Elements 16 und des ersten Befestigungselements 20 (zweites Schichtbauelement), wobei das erste Befestigungselement 20, in dem Stadium, wie in 16 gezeigt, unter Anwendung des Ultraschallschweißhorns 2500 an das Gehäuse geschweißt ist. Der während des Ultraschallschweißvorganges erzeugte Druck ist auch durch die Flanschstützvorrichtung 2501 aufgenommen, die in Kontakt mit der Rückseite des Flansches 14d des Öffnungsabschnitts 14k angeordnet ist. 18 ist eine schematische Seitenansicht des teilweise montierten Abschnitts des Verbindungsabschnitts, wobei das zweite Befestigungselement (drittes Schichtbauelement) an die Oberfläche des ersten Befestigungselements 20 unter Anwendung des Ultraschallschweißhorns 2500 angeschweißt ist, nachdem das erste Befestigungselement 20 (zweites Schichtbauelement) fest an der Oberfläche des geschweißten Gehäuses 1107 (erstes Schichtbauelement) durch Schweißen angeordnet worden ist. Auch während dieses Vorgangs der Anordnung des zweiten Befestigungselements 1103 durch Ultraschallschweißung, ist der erzeugte Druck der Ultraschallschweißung durch die Flanschstützvorrichtung 2501, die in Kontakt mit der Rückseite des Flansches 14d des Öffnungsabschnitts 14k angeordnet ist, aufgenommen.
  • Im Fall der Ausführungsformen, die in den 1418 dargestellt sind, war die Höhe (Dicke) des ersten Schichtbauelements 1107 (Element für das Gehäuse der elastischen Elemente 16), das direkt an dem Flansch 14d befestigt ist, der zusammen mit Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 ausgeformt ist, gleich 4 mm.
  • Die Höhe (Dicke) des zweiten Schichtbauelements 20 (erstes Befestigungselement), das an der Oberfläche des Gehäuses 1107 durch Schweißen befestigt ist, war gleich 3 mm. Dieses zweite Schichtelement 20 ist ein Bauelement, das als Halterand für die Einfassung der elastischen Elemente 16 verwendet ist.
  • Die Höhe (Dicke) des zweiten Befestigungselements 1103, als das dritte Schichtbauelement, das als letztes der Schichten anzubringen ist, war gleich 1 mm. Das dritte Schichtbauelement 1103, ist ein Bauelement, das als Halterand für das Saugelement 1104 verwendet ist.
  • Die Schichtbauelemente 1107, 20, und 1103 sind direkt oder indirekt in Schichten an der Oberfläche des Flansches 14d des Öffnungsabschnitts 14 angeordnet, mit den elastischen Elementen 16, die zwischen dem ersten und dem zweiten Schichtbauelement 1107 und 20 angeordnet sind, sowie den Saugelementen 1104, die zwischen dem zweiten und dem dritten Schichtbauelement 20 und 1103 angeordnet sind.
  • In mehr spezifischer Weise wurde in dem Verbindungsabschnitt, der an der Oberfläche des Flanschs 14d der Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung angeordnet ist, das Gehäuse 1107 als das erste Schichtbauelement dicker gehalten als der Flansch 14d, und das erste Befestigungselement 20 als das zweite Schichtbauelement wurde dünner als das erste Schichtbauelement 1107 gehalten. Ferner wurde das zweite Befestigungselement 1103 als das dritte Schichtbauelement dünner als das zweite Schichtbauelement 20 gehalten.
  • Anders ausgedrückt, wurden die Schichtbauelemente 1107, 20, und 1103 so ausgeführt, daß, je weiter sie von der Oberfläche des Flansches 14d entfernt sind, sie um so dünner ausgeführt sind. Durch die Festlegung auf diesen konstruktiven Aufbau ist es möglich, an den Flansch 14d des Öffnungsabschnitts 14, das Gehäuse 1107 als das erste Schichtbauelement anzubringen, das zweite Schichtbauelement 20 (erstes Befestigungselement) direkt über der Schweißnaht zwischen dem Öffnungsabschnitt 14k des blasgeformten Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 und dem Gehäuse 1107 anzuordnen, und das dritte Schichtbauelement 1103 (zweites Befestigungselement) direkt über dem zweiten Schichtbauelement 20 durch Ultraschallschweißung anzuordnen, ohne eine Beschädigung der Schweißnaht zwischen dem Öffnungsabschnitt 14 und dem Gehäuse 1107.
  • Im Fall dieser Ausführungsform eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung, wurde Polypropylen als Material für den Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 und verschiedene Schichtbauelemente verwendet.
  • Dabei wurden die verschiedenen Schichtbauelemente unter Verwendung eines Ultraschallschweißgerätes mit einer Frequenz von 20 KHz und einer Energie von 200–400 J bei einem 1 KW Ultraschallwellenausstoß, zuverlässig verschweißt. Dadurch war es möglich, die Probleme des Standes der Technik sicher zu vermeiden, d. h. das Problem, daß der Flüssigkeitsspeicherabscbnitt eines Flüssigkeitsbehälters nicht hinreichend abgedichtet ist, oder verschlossen bleibt, trotz der Verwendung des maximalen Ausstoßes eines Ultraschallschweißgerätes, Änderungen der Ladung, Änderungen der Ultraschallfrequenz, usw..
  • Eine unter verschiedenen Bedingungen gemachte Studie zeigte, daß so lange die verschiedenen Schichtbauelemente aus Harzmaterialien des gleichen Typs hergestellt waren, einzig und allein sicherzustellen ist, daß der Abstand (der nachfolgend als Schweißabstand bezeichnet werden kann) vom Ultraschallschweißhorn 2500 zu der im vorausgehenden Schweißvorgang erzeugten Schweißnaht, nicht kleiner ist als das Zweifache des Abstandes vom Ultraschallhorn 2500 zu der als nächstes zu schweißenden Naht.
  • Gemäß dieser Ausführungsform ist ein Element desto dünner, je später das Element in der Reihenfolge, in der die verschiedenen Elemente in Schichten fest angeordnet sind, angeordnet ist, weshalb die Menge Ultraschallenergie, die zum Schweißen des Elements benötigt ist, um so geringer ist. Zum Beispiel beträgt der Schweißabstand des zweiten Schichtbauelements (erstes Befestigungselement 20) 3 mm, und der Abstand zwischen dem zweiten Schichtbauelement 20 und der Schweißnaht, die während des unmittelbar vorhergegangenen Schweißvorgangs erzeugt wurde und die durch den folgenden Schweißvorgang nicht beschädigt werden darf, beträgt: (3 + 4) mm > (3 × 2) mm, welcher ausreichend ist, um eine Beschä digung der vorhergehenden Schweißnähte zu verhindern. Anders ausgedrückt, es ist wichtig, die Verbindungsabschnitte in solche Schichtbaukomponenten aufzuteilen, die die in dem vorhergehenden Ultraschallschweißvorgang erzeugte Schweißnaht nicht beschädigen, wobei die kreisförmigen Befestigungselemente (Schichtbaukomponenten) in Schichten nacheinander durch Schweißen angeordnet werden. Mit der Festlegung dieser strukturellen Anordnung ist gesichert, daß alle Schichtbaukomponenten des Verbindungsabschnitts durch Ultraschallschweißen fest und nacheinander angeordnet werden, indem der teilweise angeordneten Abschnitt des Verbindungsabschnitts durch die Rückseite des Flanschs 14d, der leicht von dem Lippenabschnitt des Halsabschnitts 14e hervorragt, gestützt wird, welche Schichtbaukomponente auch immer schichtweise durch Ultraschallschweißen fest anzuordnen ist.
  • In anderen Worten, wenn die Schichtbauelemente so gestaltet sind, daß je näher die Schichtbauelemente dem Öffnungsabschnitt 14k kommen, sie um so dicker werden, ist nicht nur gesichert, daß Energie auf ein scharfes Horn (welches „Energiedirektor" genannt wird) konzentriert ist, das in Kontakt mit der Naht, an welcher Schichtbaukomponenten anzuschweißen sind, positioniert ist, sondern auch, daß die Ultraschallschweißenergie sich abschwächt, wenn sie sich durch das Harz ausbreitet. Daher werden, solange der Abstand zu den durch die vorhergehenden Schweißvorgänge erzeugten Schweißnähten nicht kleiner als zweimal der Schweißabstand wird, die durch die vorgehenden Schweißvorgänge erzeugten Schweißnähte auch nicht beschädigt, wenn Schichtbauelemente in Schichten durch Ultraschallschweißen angeordnet werden.
  • Wenn Ultraschallschweißenergie in einem Umfang, der größer als nötig ist, aufgebracht wird, breitet sich die Menge der durch Schweißen nicht verbrauchten Energie zu den Schweiß nähten, die durch die vorhergehenden Schweißvorgänge erzeugt wurden, aus und beschädigt sie. Deshalb muß dieses Problem sehr beachtet werden.
  • In anderen Worten, die Schichtbauelemente können unter Anwendung von Ultraschallschweißen zuverlässig und genau in Schichten angeordnet werden, dadurch daß der Flüssigkeitsbehälter 11 so gestaltet ist, daß der Abstand von dem Ultraschallschweißhorn 2500 zu der Schweißnaht und der Abstand von dem Ultraschallschweißhorn 2500 zu den Schweißnähten, die durch die vorhergehenden Schweißvorgänge erzeugt worden sind, jeweils in vorherbestimmte Bereiche unter Berücksichtigung der mit Bezug auf 1418 beschriebenen Fakten fallen.
  • Bezüglich der verschiedenen strukturellen Anordnungen des Verbindungsabschnitts, der in der Umgebung des Öffnungsabschnitts 14k positioniert ist, welche mit Bezug auf die 913 beschrieben wurden, weist die dritte Ausführungsform des Flüssigkeitsbehälters 11 zwei Schichtbauelemente auf: das Gehäuse 1107 und ein einzelnes Befestigungselement 20 (erstes Befestigungselement); die in 11 gezeigte strukturelle Anordnung erfordert nicht notwendigerweise, daß der Halsabschnitt 14e seitens der Innenwand gestützt wird.
  • Ähnlich erfordert die vierte Ausführungsform des in 12 gezeigten Flüssigkeitsbehälters nicht die Innenwandunterstützung für den Halsabschnitt 14e. Doch der Flüssigkeitsbehälter 11 ist so gebaut, daß ein Spalt zwischen den rohrförmigen Abschnitten zum Erfassen, daß die Menge Flüssigkeit, die in dem Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 verblieben ist, sehr gering geworden ist, und der Innenwand des Halsabschnitts 14e vorhanden ist. Vergleichsweise ist die in 10 gezeigte zweite Ausführungsform so gebaut, daß der rohrförmige Abschnitt 45 des Gehäuses 1107 den Halsabschnitt 14e von der Innenseite des Halsabschnitts 14e her stützt.
  • Ferner unterscheidet sich die fünfte Ausführungsform des in 13 gezeigten Flüssigkeitsbehälters wesentlich von den verschiedenen vorhergehenden Ausführungsformen darin, daß sie einen solchen Verbindungsabschnitt aufweist, der die aus einem elastischen Stoff gebildeten Ventile 1111 und das Gehäuse 1107b, dessen Abschnitte als Ventilsitze funktionieren, umfaßt.
  • Bezüglich 4, 6 und 7 sind die Verbindungshohlnadel 38 zum Saugen von Flüssigkeit und die Verbindungshohlnadel 39 zum Einleiten von Luft einzeln durch die erste Verbindungsöffnung 27, bei der das Loch näher zur kurzen Kante des Bodenabschnitts 14b ist, bzw. die zweite Verbindungsöffnung 28, bei der das Loch näher zur Mitte des Bodenabschnitts 14b ist, und die entsprechenden Saugelemente 1104 und elastischen Elemente 16 in den Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 des so gebauten Flüssigkeitsbehälters eingeführt. Die Verbindungsnadeln 38 und 39 weisen Löcher 38a bzw. 39a auf, welche nahe an ihren Spitzen angeordnet sind, um die Hohlräume der Nadeln 38 und 39 mit dem Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 zu verbinden. Mit dem Durchstoß des Verbindungsabschnitts des Flüssigkeitsbehälters durch die Nadeln 38 und 39 wird es möglich, daß die Flüssigkeit (Tinte oder dergleichen) aus dem Flüssigkeitsspeicheabschnitt 14 gezogen zu wird, während die Umgebungsluft in den Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 eingeleitet wird.
  • Bis jetzt wurde die Umgebung des Öffnungsabschnitts 14k des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 bezüglich ihres Aufbaus genau beschrieben. Bei der ersten Ausführungsform der vor liegenden Erfindung, die in 17 gezeigt ist, weist die Bodenseite (Bodenabschnitt 14b) des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 eine Bodenabdeckung 21 auf, die unter Verwendung von drei Befestigungsabschnitten (Verbindungsmechanismen) 1701, 1702 und 1703 (7) in der Form einer Schnappvorrichtung abnehmbar an dem Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 angebracht ist. In mehr spezifischer Weise weist diese Bodenabdeckung 21 drei Befestigungsabschnitte 1701, 1702 und 1703 in der Form einer Schnappvorrichtung auf, welche in Wirkbeziehung mit den Sperrklinken 14P (zwei) des Flanschs 14d des Öffnungsabschnitts 14b des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 und der Sperrklinke 14P (eine) des Bodenabschnitts 14b stehen, um die Bodenabdeckung 21 an dem Flüssigkeitsspeicherabschnitt, wie in 4 und 7 gezeigt, zu befestigen.
  • Die Bodenabdeckung 21 dient zum Abdecken der Umgebung des Öffnungsabschnitts 14k, welche den vorstehend beschriebenen Verbindungsabschnitt bildet, sowie zum Halten eines Speichermediums 18 zum elektrischen Speichern und Erkennen der chemischen Eigenschaften wie z. B. der Oberflächenspannung der Flüssigkeit in dem Flüssigkeitsbehälter, der physikalischen Daten wie z. B. der Menge Flüssigkeit in dem Flüssigkeitsbehälter usw.
  • Ferner weist die Bodenabdeckung 21 ein Paar Flüssigkeitsbehältererkennungsabschnitte 22 und 23, welche sich einer am andern an den längsseitigen Enden befinden, zum mechanischen Erkennen der Type des Flüssigkeitsbehälters 11 auf. Da diese Bodenabdeckung 21 in Wirkbeziehung mit dem Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 steht, sind der vorstehend erwähnte Verbindungsabschnitt und die Bauelemente zum Halten des Speichermediums 18 zum Bodenabschnitt 14b des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 hin gehalten. Nochmals bezüglich der 4 und 7 ist das Speichermedium 18 durch Schweißen oder dergleichen fest an einem elektrischen Kabelträgermaterial 26 angeordnet, wobei das elektrische Kabelträgermaterial 26 unter Verwendung eines zweiseitigen Klebebands 19 fest an einer Haltevorrichtung 17 für das Speichermedium angeordnet ist. Die Haltevorrichtung 17 für das Speichermedium ist in dem Speichermediumsaufnahmegehäuse 1502 aufgenommen, welches in der vorstehend erwähnten Bodenabdeckung 21 gehalten ist.
  • Die Bodenabdeckung 21 weist kapillare Nuten 40 (40) auf, welche aus folgendem Grund in die innere Oberfläche des Speichermediumsaufnahmegehäuses 1502 geschnitten sind. Der ist, daß eine Möglichkeit besteht, daß Flüssigkeit aus dem Bodenabschnitt 14b des Flüssigkeitsbehälters 11 über die äußere Oberfläche des Flüssigkeitsbehälters wandert und in die Speichermediumshaltevorrichtung 17 eintritt. Daher ist die Speichermediumshaltevorrichtung 17 in dem Speichermediumsaufnahmegehäuse 1502 gelagert; in anderen Worten, die Vorrichtung zum Halten des Speichermediums 18 ist in zwei Schichten gegliedert. Mit der Schaffung dieses Zweischichtenaufbaus wird die Flüssigkeit, welche zur Kante der Öffnung des Speichermediumsaufnahmegehäuses 1502 gewandert ist, durch die kapillaren Nuten 40 in den Raum zwischen der Speichermediumshaltevorrichtung 17 und der innere Oberfläche des Speichermediumsaufnahmegehäuses 1502 geleitet, wodurch verhindert wird, daß sie in die Speichermediumshaltevorrichtung 17 eindringt.
  • Während Flüssigkeitsbehälter nach ihrer Herstellung an Kunden vertrieben werden, während sie in Geschäften ausgestellt sind oder während sie in solche Vorrichtungen wie Tintenstrahlaufzeichnungsgeräte, nachdem sie aus ihren abgedichteten Packungen genommen wurden, angeordnet werden, werden sie manchmal fallen gelassen oder Stößen ausgesetzt, welche manchmal zu einer Beschädigung der Schweißnähte in der Umgebung des Öffnungsabschnitts 14k und/oder einer Verformung der Umgebung der Schweißnähte führen. Diese Beschädigung der Schweißnähte ermöglicht es der Tinte auszutreten, und die Verformung der Umgebung der Schweißnähte macht es schwierig oder praktisch unmöglich, die Flüssigkeitsbehälter an die Vorrichtungen anzuordnen. Um diese Art Problem zu verhindern, ist eine Ausführungsform eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung in der folgenden Bauweise konstruiert worden.
  • 1927 zeigen schematische Zeichnungen der Bodenabdeckung 21 des Flüssigkeitsbehälters 11. 1924 zeigen die Bodenabdeckung 21A des großen Flüssigkeitsbehälters 11A, und 2527 zeigen die Bodenabdeckung 21B des kleinen Flüssigkeitsbehälters 11B.
  • 19 zeigt einen Grundriß der Bodenabdeckung 21A, und 20 zeigt eine Vertikalschnittansicht der Bodenabdeckung 21A in der Ebene, die parallel zu den größten Wänden des Flüssigkeitsbehälters 11A ist und die die Bodenabdeckung 21A horizontal halbiert. 21 zeigt eine Seitenansicht der Bodenabdeckung 21A, und 22 zeigt eine Bodenansicht der Bodenabdeckung 21A. 23 zeigt einen vertikalen Querschnitt der Bodenabdeckung 21A an einer Linie 23-23 in 19, und 24 zeigt einen vertikalen Querschnitt der Bodenabdeckung 21A an einer Linie 24-24 in 19. 25 zeigt einen Grundriß der Bodenabdeckung 21B, und 26 zeigt eine Seitenansicht der Bodenabdeckung 21B. 27 zeigt eine Bodenansicht der Bodenabdeckung 21B.
  • Mit Bezug auf 1927 ist die Bodenabdeckung 21 (21A, 21B) so aufgebaut, daß sie den Halsabschnitt 14e des Öffnungsabschnitts 14k des durch Direktblasformung ausge formten Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14, das fest an den Öffnungsabschnitt 14k angeschweißte Gehäuse 1107 und die fest an das Gehäuse 1107 angeschweißten Schichtbauelemente 20 und 1103 abdeckt.
  • Diese Bodenabdeckung 21 weist die Schnappverbindungsabschnitte 1701, 1702, 1703, 1704a und 1704b auf. Die Schnappverbindungsabschnitte 1701, 1702, 1704a und 1704b treten mit dem Halsabschnitt 14e (Rückseite des Flanschs 14d) des Öffnungsabschnitts 14k in einer Weise in Wirkbeziehung, daß sie den Halsabschnitt 14e von vier Seiten, wie in 7 gezeigt, fassen, wohingegen der verbleibende Schnappverbindungsabschnitt 1703 in Wirkbeziehung mit dem Sperrklinkenabschnitt 14p des Bodenabschnitts 14b tritt.
  • Ferner sind mit Bezug auf 1927 die Schnappverbindungsabschnitte 1701, 1702, 1704a und 1704b des Schnappverbindungsmechanismus der Bodenabdeckung 21 (21A, 21B), die in Wirkbeziehung mit dem Halsabschnitt 14e des Öffnungsabschnitts 14k treten, einzeln an vier unterschiedlichen Punkten der Bodenabdeckung 21 befestigt. Doch sie können an drei unterschiedlichen Punkten der Bodenabdeckung 21 befestigt sein. In einigen Fällen können sie an zwei unterschiedlichen Punkten der Bodenabdeckung 21 befestigt sein. Ferner kann die Bodenabdeckung 21 so gebaut sein, daß wenigstens zwei Schnappverbindungsabschnitte in einer Weise positioniert sind, daß sie das Speichermediumsaufnahmegehäuse 1502 so klemmen, daß die Bodenabdeckung 21 durch die gleichen Schnappverbindungs-Einrückabschnitte an dem Bodenabschnitt 14b gehalten ist.
  • Ein Aufbau der Bodenabdeckung 21 (21A, 21B) und der Schnappverbindungsabschnitte, wie vorstehend beschrieben, ermöglicht, daß ein aus einem Fall des Flüssigkeitsbehälters 11 resultierenden Stoß von den Schnappverbindungsabschnitten absorbiert wird, damit die Schäden für die Schweißnähte in den Verbindungselementen des Öffnungsabschnitts 14k verringert werden (erste Stoßabsorption).
  • Darüber hinaus weist bei dieser strukturellen Anordnung die Bodenabdeckung 21 nicht nur ein Paar Aussparungen auf, in welche sich der Ausladungsabschnitt 14h des Flanschs 14d, welcher sich in der breitseitigen Richtung (Richtung Y) des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 erstreckt, einpaßt, um zu verhindern, daß die Bodenabdeckung 21 von dem Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 in der längsseitigen Richtung (Richtung X) und breitseitigen Richtung (Richtung Y) des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 verrückt wird, sondern es ist auch ein Spalt zwischen jedem Ausladungsabschnitt 14h und der Wand der entsprechenden Aussparung bereitgestellt, so daß der vorstehend erwähnte Stoß durch das Zusammenwirken der Aussparung und des Ausladungsabschnitts 14h absorbiert wird (zweite Stoßabsorption).
  • In mehr spezifischer Weise ist mit Bezug auf 28 und 29 die Innenseite (innere Oberfläche) der Bodenabdeckung 21 mit einem Paar Aussparungen versehen, deren Oberfläche mit der Oberfläche (Anschlußoberfläche des Öffnungsabschnitts 14k) des Ausladungsabschnitts 14h des Flanschs 14d des Öffnungsabschnitts 14k, der sich in der breitseitigen Richtung erstreckt, in Wirkbeziehung tritt.
  • Ferner ist der Flüssigkeitsbehälter 11 (Bodenabdeckung 21 in den Zeichnungen) mit einem Paar Behältererkennungsabschnitten 22 und 23 versehen, welche mechanisch die Type eines Behälters oder die Art der Flüssigkeit in einem Behälter erkennen und die auch Montagefehler verhindern. Die Bodenabdeckung 21 enthält zusätzlich zu dem vorstehend beschriebe nen Verbindungsabschnitt das Speichermedium 18, welches elektrisch, magnetisch, optisch oder eine Kombination dieser Wirkungen ist und welches in der Lage ist, Informationen bezüglich der Menge, Type usw. der Tinte in dem Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 zu speichern.
  • Die Bodenabdeckung 21 ist so gebaut, daß sie per Schnappverbindung an den Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 befestigt werden kann. Daher kann sie nicht nur einfach an den Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14, ohne ein spezielles Werkzeug zu erfordern, während eines der Herstellungsvorgänge angebracht werden, sondern sie kann auch leicht entfernt werden, um von Fall zu Fall das Speichermedium 18 nach Ablauf der Nutzungsdauer des Flüssigkeitsbehälters 11 auszubauen.
  • Wenn der Flüssigkeitsbehälter 11 einem heftigen Stoß ausgesetzt ist, werden die in Schichten an die Anschlußoberfläche des Flanschs 14d des Öffnungsabschnitts 14k angeordneten Schichtbauelemente manchmal voneinander verrückt. Um dieses Problem zu verhindern, ist verlangt, daß die Schichtbauelemente Aussparungen oder Vorsprünge erhalten, so daß ihre Aussparungen oder Vorsprünge sich mit denen der angrenzenden Schichtbauelemente verriegeln.
  • Ein Ausdehnen des rohrförmigen Abschnitts 45 des Gehäuses 1107, so daß der rohrförmige Abschnitt 45 den Öffnungsabschnitt 14k durch die innere Wand des Öffnungsabschnitts 14k stützt, ist besonders für den Zweck wirksam, daß verhindert wird, daß sich der Halsabschnitt 14e des Öffnungsabschnitts 14k nach innen verformt und/oder daß das Gehäuse 1107 verrückt wird. Dieser rohrförmige Abschnitt 45 kann so gebaut sein, daß er auch die konstruktive Lösung für ein Erfassen, daß die Menge der in dem Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 verbleibenden Flüssigkeit sehr klein ist, mit übernimmt. Im Hinblick auf eine Verstärkung ist der rohrförmige Abschnitt 45 als das Element zum Stützen des Halsabschnitts 14e durch die innere Oberfläche des Halsabschnitts 14e, wenn der Flüssigkeitsbehälter 11 einem Stoß ausgesetzt ist (erste Ausführungsform, die in 6, 7, und 9 gezeigt ist, und zweite Ausführungsform, die in 10 gezeigt ist) wirksamer, wenn er näher zur Mitte der kurzen Kante des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 liegt als wenn er näher zur Ecke liegt, an welcher sich die inneren Kanten des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 schneiden. Daher ist verlangt, daß der flüssigkeitsziehende Abschnitt des an dem Öffnungsabschnitt 14k angeordneten Verbindungsabschnitts 14k näher zur kurzen Kante (zum längsseitigen Ende) der Bodenwand 14b positioniert ist und der lufteinleitende Abschnitt des Verbindungsabschnitts näher zur Mitte der Bodenwand 14b positioniert ist.
  • Mit Bezug auf 3 weist der Flüssigkeitsbehälter 11 (11A, 11B), welcher aus den vorstehend beschriebenen strukturellen Bestandteilen usw. zusammengesetzt ist und als ein Tintenbehälter für z. B. ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät verwendet wird, eine abgedichtete Flüssigkeitskammer 13 zum Speichern einer Tinte 12 (spezifisch hinsichtlich Farbton, Tönung, Sättigung, Zusammensetzung usw.) auf. 3(b), 3(c) und 3(d) zeigen schematisch die drei Aggregate der Erkennungsabschnitte 22 und 23, die sich in der Spezifikation unterscheiden, um die Verwechslung zwischen zwei oder mehr Flüssigkeitsbehältern, die unterschiedlich hinsichtlich der in ihnen vorgehaltenen Tinte sind, zu verhindern. Der Flüssigkeitsbehälter 11 ist in der Stationsbasis 31 (5) eines Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes in so einer Weise angeordnet, daß seine Flüssigkeitskammer 13 an der oberen Seite des Flüssigkeitsbehälters positioniert 11 ist.
  • Bezüglich 1 und 2 hat der Flüssigkeitsbehälter 11 nahezu die Form eines flachen rechtwinkligen Quaders und weist zwei Paar gegenüberliegende Wände 14f und 14g auf. Die Wände 14f sind die größten Wände des Flüssigkeitsbehälters 11, sie sind miteinander durch die Wände 14g verbunden. Der erste und der zweite Behältererkennungsabschnitt 22 und 23 befinden sich in der Umgebung des Bodenabschnitts 14b und ragen jeweils rechtwinklig aus den unteren Enden des Paars Verbindungswände 14g hervor. Die Verbindungswände 14g erstrecken sich wie die größten Wände 14f von dem Bodenabschnitt 14b zu dem oberen Abschnitt 14a. All die Vorsprünge, die die Behältererkennungsabschnitte 22 und 23 bilden, befinden sich leicht oberhalb der Bodenwand 14b des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14; die Erkennungsabschnitte sind leicht von der Bodenwand 14b zu dem oberen Abschnitt 14a versetzt. Die Informationen, die von diesen mechanischen Informationserkennungsabschnitten erkannt werden, sind eine Duplikation eines Teils der Informationen, die in den elektrischen Erkennungsspeicherabschnitten gespeichert sind, und sind auf die Informationen hinsichtlich Tintentype (Farbe usw.) beschränkt.
  • Ferner weist der Flüssigkeitsbehälter 11 Rippen 24, Nuten 25 (Aussparung) oder dergleichen auf, welche einen rutschsicheren Bereich bilden, der per Hand angefaßt wird, wenn der Flüssigkeitsbehälter 11 an ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät angeordnet oder von ihm entfernt wird, und welche Teile der größten Wände 14f und Verbindungswände 14g sind, wobei sie nahe an der oberen Wand 14a liegen. Bei dieser Ausführungsform sind die rutschsicheren Oberflächen durch die Ausbildung von Nuten in den äußeren Oberflächen der größten Wände 14f und auch durch die Ausbildung von Rippen auf den äußeren Oberflächen der Verbindungswände 14g geschaffen. Doch die strukturelle Vorkehrung zum Bereitstellen der rutschsicheren Flächen muß nicht auf die vorstehend beschriebene beschränkt sein; die Auswahl und Positionierung der vorstehend beschriebenen Rippen und Nuten sind optional.
  • 3036 zeigen Zeichnungen zur aufeinanderfolgenden Beschreibung der Schritte des Vorgangs des Einführens der flüssigkeitsziehenden Verbindungsnadel (Hohlnadel) und der umgebungslufteinleitenden Verbindungsnadel (Hohlnadel) durch die zwei Öffnungen des Bodenabschnitts 11e (Bodenabschnitt der Bodenabdeckung 21) des Flüssigkeitsbehälters 11, wobei die Verbindungsöffnungen mit elastischen Substanzen des Öffnungsabschnitts 14k ausgefüllt sind. Nachstehend erfolgt bezüglich 3036 die Beschreibung des Vorgangs des Einführens der flüssigkeitsziehenden Verbindungsnadel und der umgebungslufteinleitenden Verbindungsnadel durch den Bodenabschnitt 11e und Öffnungsabschnitt 14k des Flüssigkeitsbehälters 11.
  • Bezug nehmend auf 30 ist der Flüssigkeitsbehälter 11 in einen der Einschübe 32 der Stationsbasis 31 (5) von der unteren Seite (Seite des Bodenabschnitts 11e) aus eingeschoben. Die flüssigkeitsziehende Verbindungsnadel 38 (Hohlnadel) und die umgebungslufteinleitende Verbindungsnadel 39 (Hohlnadel) stehen von der Bodenoberfläche des Innenraums des Einschubs 32 hervor. Die Stationsbasis 31 weist zwei oder mehr Einschübe 32 auf, die einen Flüssigkeitsbehälter 11 aufnehmen können und deren Öffnungen praktisch direkt nach oben gewendet sind. Somit können zwei oder mehr Flüssigkeitsbehälter 11, die sich in der Farbe der darin enthaltenen Tinte (oder einen der anderen Aspekte der Tinte darin) unterscheiden, in der Stationsbasis 31 angeordnet werden.
  • Die flüssigkeitsziehende Verbindungsnadel 38 und die umgebungslufteinleitende Verbindungsnadel 39 sind in Länge und Form praktisch gleich und laufen am Ende in einer Weise konisch zu, daß sie eine scharfe Spitze bilden, so daß sie die zwei elastischen Elemente (z. B. Gummiverschlüsse) an der Innenseite des Bodenabschnitts 11e des Flüssigkeitsbehälters 11 durchdringen können, wobei sie auf annähernd den gleichen Ebenen positioniert sind. Die Verbindungsnadeln 38 und 39 sind hohl und an ihren Spitzen geschlossen. Sie weisen die Löcher 38a bzw. 39a auf, welche sich leicht unterhalb des verjüngten Abschnitts, d. h. an dem oberen Abschnitt des nicht verjüngten Abschnitts befinden (33, 34, 35 und 36). Die flüssigkeitsziehende Verbindungsnadel 38 und die umgebungslufteinleitende Verbindungsnadel 39 sind so an der Bodenoberfläche des Einschubs 32 fest angeordnet, daß ihre Spitzen etwa die gleiche Höhe erreichen; daher ist die Höhe der Löcher 38a und 39a etwa die gleiche.
  • Zuerst wird der Flüssigkeitsbehälter 11 in den Einschub 32 eingeführt. Wenn der Flüssigkeitsbehälter 11 beginnt, in den Einschub 32 eingeführt zu werden, erreichen der erste und zweite Behältererkennungsabschnitt 22 und 23 des Flüssigkeitsbehälters 11 (Bodenabdeckung 21), die jeweils einzeln an den kurzen Kanten. des vorderen Endes des Flüssigkeitsbehälters 11 positioniert sind, den ersten und zweiten Behältererkennungsabschnitt 33 und 34 (Behältererkennungsabschnitte auf der Montagehauptseite). Somit wird es nur möglich, daß der erste und zweite Behältererkennungsabschnitt 22 und 23 des Flüssigkeitsbehälters 11 den ersten bzw. zweiten Behältererkennungsabschnitt 33 und 34 in dem Einschub passieren, wenn der Einschub 32, in welchen der Flüssigkeitsbehälter 11 eingeführt wird, der richtige Einschub ist (nur wenn die Behältererkennungsabschnitte auf der Behälterseite den Behältererkennungsabschnitten auf der Montagehauptseite entsprechen). In anderen Worten, der Flüssigkeitsbehälter 11 kann nur in der Stationsbasis 31 einer Vor richtung wie z. B. eines Tintenstrahlaufzeichnungsgeräts angeordnet werden, wenn die Behältererkennungsabschnitte des Flüssigkeitsbehälters 11 den Erkennungsabschnitten auf der Montagehauptseite in dem Einschub 32, in welchem der Flüssigkeitsbehälter 11 angeordnet wird, entspricht.
  • Der erste und der zweite Erkennungsabschnitt 22 und 23 des Flüssigkeitsbehälters 11 unterscheiden sich in der mechanischen Erkennungsinformation (ID) (Struktur und Abmessung), um einen Flüssigkeitsbehälter 11 einer Type unaustauschbar mit einem Flüssigkeitsbehälter einer anderen Type zu machen (um unmöglich zu machen, daß ein Flüssigkeitsbehälter einer Type in einem Einschub für einen Flüssigkeitsbehälter einer anderen Type angeordnet wird). Darüber hinaus sind die Behältererkennungsabschnitte des Flüssigkeitsbehälters 11 so gebaut, daß, wenn es nur um eine Vorrichtung (Tintenstrahlaufzeichnungsgerät oder dergleichen) geht, jeder Behältererkennungsabschnitt allein, d. h. der erste Behältererkennungsabschnitt 22 allein oder der zweite Behältererkennungsabschnitt 23 allein ausreichend ist, einen Flüssigkeitsbehälter 11 einer Type unaustauschbar mit einem Flüssigkeitsbehälter 11 einer anderen Type zu machen. Dies dient dazu, das folgende Problem zu verhindern. Das bedeutet, daß, auch wenn ein Flüssigkeitsbehälter in den falschen Einschub eingeführt wird, ein Nutzer manchmal irrtümlich empfindet, daß einer der Behältererkennungsabschnitte den Behältererkennungsabschnitt auf der Montagehauptseite passiert hat. Wenn das zutrifft, kann der Nutzer annehmen, daß der Flüssigkeitsbehälter in dem richtigen Einschub ist und könnte mehr Druck ausüben, um den Flüssigkeitsbehälter weiter in den Einschub zu drücken, was zu einer Beschädigung für die Hauptbaugruppe einer Vorrichtung wie z. B. eines Aufzeichnungsgeräts führen kann.
  • 3(b), 3(c) und 3(d) zeigen die unterschiedlichen Bauformen der vorstehend beschriebenen Behältererkennungsabschnitte, die an beiden Enden positioniert sind. In 3 zeigt ein Bezugszeichen „o" die Anordnung einer Kerbe. Ferner sind aus dem gleichen Grund wie der vorstehend beschriebene die Behältererkennungsabschnitte des Flüssigkeitsbehälters 11 so gebaut, daß, auch wenn zwei oder mehr Vorrichtungen (Tintenstrahlaufzeichnungsgeräte oder dergleichen) und zwei oder mehr Flüssigkeitsbehälter, die in Form und Tintenfarbe identisch sind, einbezogen sind, jeder Behältererkennungsabschnitt allein, d. h. der erste Behältererkennungsabschnitt 22 allein oder der zweite Behältererkennungsabschnitt 23 allein, ausreichend ist, einen Flüssigkeitsbehälter 11 einer Type unaustauschbar mit einem Flüssigkeitsbehälter 11 einer anderen Type zu machen.
  • Wenn der Flüssigkeitsbehälter 11 näher zur inneren Bodenoberfläche des Einschubs 32 eingeführt wird, sind der erste und der zweite Behältererkennungsabschnitt 22 und 23 des Flüssigkeitsbehälters 11 durch den ersten und zweiten Positionierungsabschnitt 35 und 36 an der inneren Oberfläche des Einschubs 32, wie in 33 gezeigt, genau positioniert. Daher kann der Flüssigkeitsbehälter 11 weiter in den Einschub 32 eingeführt werden, ohne horizontal (Richtung X und Richtung Y) verrückt zu werden. Beispielsweise sind die Spielräume 81 und 82 im Hinblick auf die Richtung X und Spielraum 83 im Hinblick auf die Richtung Y, wie in 33(a) gezeigt, als Meßtoleranz eingerichtet.
  • Dann kommen mit Bezug auf 33(b), wenn die Kanten des ersten und zweiten Führungsabschnitts 29 und 30 der Bodenwand des Flüssigkeitsbehälters die Spitzen der Verbindungsnadeln 38 bzw. 39 erreichen, die flüssigkeitsziehende Verbindungsnadel 38 und die umgebungslufteinleitende Verbin dungsnadel 39, die fest an der Bodenwand des Einschubs 32 befestigt sind, in Kontakt mit dem ersten Führungsabschnitt 29 der ersten Verbindungsöffnung 27 der Bodenwand des Flüssigkeitsbehälters 11 bzw. dem zweiten Führungsabschnitt 30 der zweiten Verbindungsöffnung 28 der Bodenwand des Flüssigkeitsbehälters 11.
  • Danach werden, bevor die elastischen Elemente (16a, 16b) die Verbindungsnadeln 38 und 39 erreichen, die Behältererkennungsabschnitte 22 und 23 von den Positionierungsabschnitten 35 bzw. 36 gelöst, die Positionierungsabschnitte 35 und 36 hören auf, die Position des Flüssigkeitsbehälters 11 zu regulieren. In anderen Worten, von diesem Punkt an wird die Position des Flüssigkeitsbehälters 11 hinsichtlich der Richtungen X und Y mit Bezug auf die Verbindungsnadeln 38 und 39 geregelt.
  • Somit bewegt sich der Flüssigkeitsbehälter, nachdem er von der Führungsvorrichtung in dem Einschub 32 freigegeben worden ist, so, daß seine Verbindungsöffnungen 27 und 28 zu den Verbindungsnadeln 38 und 39 auf der Montagehauptseite einer Vorrichtung geführt werden (z. B. der Flüssigkeitsbehälter 11 bewegt sich so, daß ein Abstand 84 in 33(a), d. h. der Betrag der Versetzung der Verbindungsnadel 39 von der Mitte des Führungsabschnitts 30, null wird). Dann beginnen die Verbindungsnadeln 38 und 39, die elastischen Elemente 16a und 16b in den Verbindungsöffnungen 27 und 28 zur praktisch gleichen Zeit, wie in 34 gezeigt, zu durchdringen. Das Lösen des Flüssigkeitsbehälters 11 von der Positionsregulierung durch den Einschub 32, bevor der Flüssigkeitsbehälter 11 den Boden des Einschubs erreicht, wie vorstehend beschrieben, verhindert, daß die zwei Verbindungsnadeln 38 und 39 durch den Flüssigkeitsbehälter 11 beschädigt werden; einer der Fehler bei der Montage des Flüssigkeitsbehälter ist ausgeschaltet.
  • Nun beginnt mit Bezug auf 35, während die Verbindungsnadeln 38 und 39 die elastischen Elemente 16a und 16b durchdringen, die Spitze eines Bindeglieds 37 für die elektrische Signalübertragung, das fest an der Bodenoberfläche des Einschubs 32 angeordnet ist, in die Haltevorrichtung 17 der Speichervorrichtung des Flüssigkeitsbehälters 11 einzudringen. Die Haltevorrichtung 17 für die Speichervorrichtung ist lose an dem Flüssigkeitsbehälter 11 angeordnet, um der Haltevorrichtung 17 für die Speichervorrichtung etwas Bewegung im Verhältnis zu dem Flüssigkeitsbehälter 11 zu gewähren. Daher bewegt sich die Haltevorrichtung 17 für die Speichervorrichtung, auch wenn die Haltevorrichtung 17 für die Speichereinrichtung sich nicht in einer Reihe mit dem Bindeglied 37 für die elektrische Signalübertragung befindet (auch wenn es einen Abstand 85 zwischen den Axiallinien der Haltevorrichtung 17 der Speichervorrichtung und dem Bindeglied 37 für die elektrische Signalübertragung, wie in 34 gezeigt, gibt), wobei sie von dem konischen (abgefasten) Abschnitt des vorderen Endes des Bindeglieds 37 für die elektrische Signalübertragung geführt wird. Dadurch ist gesichert, daß das Bindeglied 37 für die elektrische Signalübertragung leicht in die Haltevorrichtung 17 für die Speichervorrichtung hineingeht; es erfolgt eine reibungslose Verbindung ohne Hängenbleiben oder Verursachung eines Gefühls der Unregelmäßigkeit für einen Bediener.
  • Danach rückt das Bindeglied 37 für die elektrische Signalübertragung völlig in die Haltevorrichtung 17 für die Speichereinrichtung ein, und die flüssigkeitsziehende Verbindungsnadel 38 und die umgebungslufteinleitende Verbindungsnadel 39 beenden das Durchdringen durch das erste und zweite elastische Element 16a und 16b tatsächlich zur gleichen Zeit, wie in 36 gezeigt. Dann gelangt die Bodenoberfläche 11e des Flüssigkeitsbehälters 11 (Bodenabdeckung 21) in Kontakt mit einer Behälterauffangstation 90, welche sich an der Bodenoberfläche des Einschubs 32 der Stationsbasis 31 befindet und den Flüssigkeitsbehälter 11 im Hinblick auf die Richtung Z exakt positioniert. Dies beendet die Montage des Flüssigkeitsbehälters 11. Im Ergebnis ist die Flüssigkeitskammer 13 in dem Flüssigkeitsbehälter 11 mit einer Vorrichtung (z. B. einem Aufzeichnungskopf eines Tintenstrahlaufzeichnungsgeräts), welche die Flüssigkeit in der Flüssigkeitskammer 13 verwendet, und auch mit der Umgebungsluft durch die Verbindungsnadeln 38 bzw. 39 (durch die Löcher 38a und 39a und die Hohlräume der Nadeln 38 und 39) verbunden.
  • Ferner ist für den Zweck der Sicherstellung der Positionsbeziehung zwischen dem Flüssigkeitsbehälter 11 und den Verbindungsnadeln 38 und 39 verlangt, daß die Stationsbasis 31 mit einem Hebel zum Herunterdrücken des Flüssigkeitsbehälters 11 durch die obere Oberfläche 14a und zum nach unten gedrückten Halten des Flüssigkeitsbehälters 11 versehen ist; der Flüssigkeitsbehälterauffangabschnitt 90 ist zum genauen Positionieren des Flüssigkeitsbehälters 11 hinsichtlich der Richtung Z zwischen den Verbindungsnadeln 38 und 39 angeordnet; und der Angriffspunkt des Hebels befindet sich direkt oberhalb des Flüssigkeitsbehälterauffangabschnitts 90 (deckt sich mit der vertikalen Linie 2003).
  • Bei der in 4, 7 und 8 gezeigten Ausführungsform weist das Gehäuse 1107, das durch Ultraschallschweißen oder dergleichen fest an dem Öffnungsabschnitt 14k des Flüssigkeitsspeicheabschnitts 14 angeordnet ist, den rohrförmigen Abschnitt 45 auf, welcher zum Inneren der Flüssigkeitskammer 13 des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 um eine vorbestimm te Länge hervorragt. Dieser rohrförmige Abschnitt 45 ist als ein integraler Bestandteil des Öffnungsabschnitts 14k des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14, wie in 3036 gezeigt, durch ein formgebendes Verfahren ausgeformt. Nachstehend erfolgt die Beschreibung des rohrförmigen Abschnitts 45.
  • Es wurde beschrieben, daß dieser rohrförmige Abschnitt 45 wirksam ist, die Verformung des Halsabschnitts 14e des Öffnungsabschnitts 14k und die Verschiebung des Gehäuses 1107 zu verhindern, welche geschieht, wenn der Öffnungsabschnitt 14k des Flüssigkeitsbehälters 11 einem starker Schlag ausgesetzt ist. Doch der rohrförmige Abschnitt 45 weist zusätzlich zu der vorstehend beschriebenen Funktion andere Funktionen auf und ist auch im Sinne jener Funktionen wirksam. Nachstehend erfolgt die Beschreibung dieser Aspekte des rohrförmigen Abschnitts 45.
  • Bezüglich 4, 7 und 3036 erstreckt sich der rohrförmige Abschnitt 45 in die Flüssigkeitskammer 13 (senkrecht nach oben), wobei er die Öffnung der zweiten Verbindungsöffnung 28 für die Einleitung von Umgebungsluft völlig umgibt. Mit Bezug auf 36 erstreckt sich nach der Anordnung des Flüssigkeitsbehälters in einem vorbestimmten Einschub 32 die umgebungslufteinleitende Verbindungsnadel 39 durch die zweite Verbindungsöffnung 28, wobei das Loch der Nadel 39, das nahe der Spitze der Nadel 39 gelegen ist, sich unterhalb des Endes (oberen Endes) des rohrförmigen Abschnitts 45 befindet.
  • 37 zeigt eine Zeichnung, welche ein Beispiel des Aufbaus des Systems für die Zuführung von Flüssigkeit (Tinte) zu dem Tintenstrahlaufzeichnungskopf eines Tintenstrahlaufzeichnungsgeräts, das den Flüssigkeitsbehälter 11 in Über einstimung mit der vorliegenden Erfindung verwendet, darstellt, und 38 zeigt eine schematische perspektivische Ansicht eines bevorzugten Beispiels eines Tintenstrahlaufzeichnungsgeräts, das das in 37 gezeigte Flüssigkeitszuführsystem anwendet.
  • Bezüglich 36 und 37 befindet sich, wenn ein Flüssigkeitsbereitstellungssystem (Tintenbereitstellungssystem) aufgebaut ist, wie das in 37 gezeigte, das Loch 39a an dem Spitzenabschnitt der umgebungslufteinleitenden Verbindungsnadel 39 unterhalb der Flüssigkeitsausstoßoberfläche 43 (Oberfläche, die Tintenausstoßdüsen aufweist) des Tintenstrahlaufzeichnungskopfs 43. In 37 bezeichnet ein Bezugszeichen 44 ein Umgebungslufteinleitungsrohr, das mit der umgebungslufteinleitenden Verbindungsnadel 39 verbunden ist, und ein Bezugszeichen 41 bezeichnet ein Flüssigkeitszuführrohr, das die flüssigkeitsziehende Verbindungsnadel 38 und den Tintenstrahlaufzeichnungskopf 42 verbindet.
  • Während die Umgebungsluft durch das Loch 39a der umgebungslufteinleitenden Verbindungsnadel 39 eingeleitet wird, wiederholt sich die Zerstörung und Bildung eines Meniskus durch die Flüssigkeit (Tinte) quer über das Loch 39a. Demzufolge bildet die Luft manchmal Blasen in Folge in der Flüssigkeit. Diese Blasen müssen schnell in die Flüssigkeitskammer 13 des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 eingeleitet werden, ohne daß es ihnen ermöglicht wird, sich in dem rohrförmigen Abschnitt 45 zu stauen. Demgemäß ist in einem ausreichenden Umfang Spielraum zwischen der äußeren Oberfläche der umgebungslufteinleitenden Verbindungsnadel 39 und der inneren Oberfläche des rohrförmigen Abschnitts 45 bereitgestellt. Die Seitenwand des rohrförmigen Abschnitts 45 spielt für die erste Verbindungsöffnung 27 (flüssigkeitsziehende Verbindungsöffnung), die sich angrenzend an den rohrförmigen Ab schnitt 45 befindet, die Rolle einer blasensperrenden Wand, wodurch verhindert wird, daß die Blasen in der zweiten Verbindungsöffnung 28 in die Umgebung der Verbindungsöffnung 27 wandern, denn es besteht eine Möglichkeit, daß, wenn die Blasen erst die Umgebung der ersten Verbindungsöffnung 27 erreichen, sie durch die erste Verbindungsöffnung 27 in den Tintenstrahlaufzeichnungskopf 42 usw. eingeführt werden.
  • Die oberen Kanten des rohrförmigen Abschnitts 45 sind aus dem folgenden Grund abgefast. Der ist, daß wenn der Flüssigkeitspegel nahe an oder unter das obere Ende des rohrförmigen Abschnitts 45 fällt, der Tintenkörper in dem rohrförmigen Abschnitt 45 und der Tintenkörper außerhalb des rohrförmigen Abschnitts 45 schnell getrennt werden müssen. Mit der Festlegung dieser strukturellen Anordnung kann unter Ausnutzung der Leitfähigkeit der Flüssigkeit (Tinte), die durch die ionischen Komponenten in der Flüssigkeit gegeben ist, d. h. auf der Basis, ob elektrischer Strom zwischen den Verbindungsnadeln 38 und 39, die aus einer elektrisch leitenden Substanz gebildet sind, fließt oder nicht, bestimmt werden, ob die Menge in dem Flüssigkeitsbehälter 11 verbliebene Tinte mehr als der Schwellenwert ist oder nicht.
  • In mehr spezifischer Weise kann der Flüssigkeitsbehälter 11 so gebaut sein, daß, wenn der Flüssigkeitspegel innerhalb des Flüssigkeitsbehälters 11 hoch genug ist, daß die Flüssigkeit (Tinte) in dem Flüssigkeitsbehälter 11 das obere Ende des rohrförmigen Abschnitts 45 bedeckt und deshalb dem elektrischen Strom ermöglicht, zwischen der Verbindungsnadel 39 in dem rohrförmigen Abschnitt 45 und der Verbindungsnadel 38 außerhalb des rohrförmigen Abschnitts 45 zu fließen, nicht weniger als 10% der anfänglichen Menge Tinte noch in der Flüssigkeitskammer vorhanden ist, wohingegen an dem Punkt, an dem der elektrische Strom aufhört zwischen den zwei Verbindungsnadeln 38 und 39 zu fließen, und danach nicht mehr als 10% der anfänglichen Tinte vorhanden ist. Ferner ist das Versehen des Gehäuses 1107 mit dem rohrförmigen Abschnitts 45 auch wirksam zu verhindern, daß das Gehäuse 1107 verkehrt angeordnet wird.
  • Der rohrförmige Abschnitt 45 spielt auch die Rolle, die Umgebungsluft tief in die Flüssigkeitskammer 13 des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 zu leiten. Dadurch wird die Flüssigkeit nicht nur reibungslos durch den flüssigkeitsziehenden Verbindungsabschnitt (flüssigkeitsziehende Verbindungsnadel 38) herausgezogen, sondern die Flüssigkeit (Tinte) 12 kann auch in ihrer Gesamtheit verwendet werden.
  • Normalerweise bleibt der rohrförmige Abschnitt 45 in den Flüssigkeitskörper 12 eingetaucht. Doch wenn der Flüssigkeitspegel in der Flüssigkeitskammer 13 unter das obere Ende des rohrförmigen Abschnitts fällt, wandelt sich drastisch der elektrische Widerstand zwischen der umgebungslufteinleitenden Verbindungsnadel 39 und der flüssigkeitsziehenden Verbindungsnadel 38. Daher kann der Zustand des nahenden Endes, d. h. der Zustand, daß der Flüssigkeitsbehälter fast aus der Flüssigkeit heraus ist, durch Ablesen des elektrischen Widerstands zwischen den zwei Verbindungsnadeln 38 und 39 erfaßt werden.
  • Im Prinzip wird die Flüssigkeit in dem rohrförmigen Abschnitt 45 nicht herausgezogen und verbleibt darin. In anderen Worten, der Raum in dem rohrförmigen Abschnitt 45, welcher die Verbindungsnadel 39 enthält, ist stets mit elektrisch leitender Flüssigkeit gefüllt. Daher ist, um zu erkennen, daß der Flüssigkeitspegel außerhalb des rohrförmigen Abschnitts 45 gerade unter das obere Ende des rohrförmigen Abschnitts 45 gefallen ist, zwingend erforderlich, daß der Flüssigkeitskörper in dem rohrförmigen Abschnitt 45 und der Tintenkörper außerhalb des rohrförmigen Abschnitts 45 in der Umgebung der Lippe des oberen Endes des rohrförmigen Abschnitts 45 klar getrennt sind.
  • Doch der Zustand des nahen Endes wird aus dem folgenden Grund manchmal nicht erkannt, obwohl der Tintenpegel unter das obere Ende des rohrförmigen Abschnitts 45 gefallen ist. Das heißt, wenn ein Flüssigkeit enthaltender Flüssigkeitsbehälter für einen langen Zeitraum auf Vorrat gehalten ist oder ungenutzt gelassen ist, haften bestimmte Inhaltsstoffe der Flüssigkeit in dem Flüssigkeitsbehälter an der Anschlußoberfläche des oberen Endes des rohrförmigen Abschnitts 45, wenngleich die Strenge der Anhaftung abhängig von den Tinteneigenschaften variiert. Diese an dem oberen Ende des rohrförmigen Abschnitts 45 anhaftenden Inhaltsstoffe ermöglichen dem elektrischen Strom, zwischen den zwei Flüssigkeitskörpern zu fließen, was die Erkennung des nahezu leeren Zustands der Flüssigkeitskammer 13 unmöglich macht. Um dieses Problem zu verhindern, müssen Maßnahmen für ein klareres Trennen der zwei Flüssigkeitskörper durch die Lippe des oberen Endes des rohrförmigen Abschnitts 45 ergriffen werden. Deshalb sind die oberen Kanten des rohrförmigen Abschnitts 45 abgefast oder erhalten eine Oberflächenbehandlung, um die Lippe des oberen Endes des rohrförmigen Abschnitts 45 flüssigkeitsabweisend zu machen.
  • Nachstehend erfolgt mit Bezug auf 38 die Beschreibung eines Tintenstrahlaufzeichnungsgeräts, das mit einem bevorzugten Flüssigkeitsbereitstellungssystem unter Verwendung eines Flüssigkeitsbehälters mit dem vorstehend beschriebenen Aufbau, ausgerüstet ist.
  • Das in 38 gezeigte Tintenstrahlaufzeichnungsgerät weist einen Tintenstrahlaufzeichnungskopf 42 als eine Aufzeichnungsvorrichtung auf, welche abnehmbar an einem Schlitten 2, der von einem Paar Führungsschienen 8 und 9 getragen und wechselseitig geführt ist, angeordnet ist. Buchstaben, Zeichen, Bilder usw. werden auf einem Aufzeichnungsblatt S als Aufzeichnungsmedium gebildet, indem die Tinte, die von spezifischen Ausstoßdüsen des Aufzeichnungskopfs ausgestoßen wird, an dem Aufzeichnungsblatt S anhaftet, wobei sich der Aufzeichnungskopf synchron mit dem Transport (sekundären Abtasten) des Aufzeichnungsblatts S in der von einem Pfeilzeichen A angegebenen Richtung wechselseitig bewegt. In anderen Worten, das in 38 gezeigte Tintenstrahlaufzeichnungsgerät ist ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät der seriellen Type.
  • Was das Aufzeichnungsmedium (Aufzeichnungsblatt) betrifft, so wird ein blattartiges Medium, z. B. gewöhnliches Papier, Spezialpapier, OHP-Folie usw. verwendet. In den letzten Jahren sind Stoff, nicht gewebter Stoff, Metallfolie usw. zusätzlich zu den vorhergehenden Medien in Gebrauch gekommen.
  • Noch Bezug nehmend auf 38 befindet sich der Tintenstrahlaufzeichnungskopf 42 als eine Aufzeichnungsvorrichtung auf dem Schlitten 2, auf dem der Tintenstrahlkopf 42 abnehmbar angeordnet werden kann, und der so gestaltet ist, daß er mittels einer nicht gezeigten Antriebsvorrichtung wie eines Motors wechselseitig auf einem Paar Führungsschienen 8 und 9 gleitet, wobei er von den Schienen 8 und 9 geführt wird. Das Aufzeichnungsblatt S wird von einer Transportwalze 3 in der Richtung, die sich mit der Bewegungsrichtung des Schlittens 2 schneidet (z. B. der Richtung, die mit einem Pfeilzeichen A angegeben ist, welche rechtwinklig zur Bewegungsrichtung des Schlittens 2 ist), parallel zur Tinte ausstoßenden Ober fläche 43 des Tintenstrahlkopfs 42 transportiert, wobei ein vorbestimmter Abstand von der Tintenausstoßoberfläche 43 gewahrt bleibt. Die Transportwalze 3 wird von einer nicht gezeigten Antriebskraftquelle (Motor oder dergleichen) angetrieben.
  • Die Tintenausstoßoberfläche 43 des Tintenstrahlkopfs 42 weist eine Anzahl Düsen auf, aus welchen Tinte ausgestoßen wird und welche in zwei oder mehr Spalten, die unterschiedlich in der Tintenfarbe sind, angeordnet sind. Eine Tintenbereitstellungseinheit 5 für die Zuführung von Tinte zu dem Tintenstrahlkopf 42 weist die in 5 gezeigte Stationsbasis 31 auf, die zwei oder mehr Tintenbehälter (Flüssigkeitsbehälter) 11 fassen kann, die abnehmbar in der Stationsbasis angeordnet werden können. Diese Flüssigkeitsbehälter 11 sind voneinander unabhängig, wobei die Anzahl Flüssigkeitsbehälter 11 der Anzahl Tinten entspricht, welche aus dem Tintenstrahlaufzeichnungskopf 42 ausgestoßen werden und unterschiedlich in der Farbe sind. Die Tintenzuführeinheit 5 und der Tintenstrahlaufzeichnungskopf 42 sind durch zwei oder mehr Tintenzuführschläuche (Flüssigkeitszuführschläuche) 41, deren Anzahl der Anzahl der farblich unterschiedlichen Tinten entspricht, verbunden. Da die Tintenbehälter 11 als Hauptbehälter in der Tintenbereitstellungseinheit 5 angeordnet sind, können die Tinten in den Hauptbehältern 11, die je nach Farbe unterschiedlich sind, somit unabhängig den entsprechenden Spalten von Düsen des Tintenstrahlkopfs 42 zugeführt werden.
  • In anderen Worten, ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung, welches durch Ausstoßen von Tinte auf das Aufzeichnungsblatt S aus dem Tintenstrahlaufzeichnungskopf 42 als eine Aufzeichnungsvorrichtung Bilder auf dem Aufzeichnungsblatt 5 als dem Auf zeichnungsmedium aufzeichnet, ist so aufgebaut, daß es einen Tintenbehältermontageabschnitt, an dem ein oder eine größere Zahl Flüssigkeitsbehälter 11, die, wie vorstehend beschrieben, aufgebaut sind, angeordnet sind, aufweist und die angeordneten Flüssigkeitsbehälter 11 als Aufzeichnungstintenbereitstellungsquellen nutzt.
  • Der Tintenstrahlaufzeichnungskopf 42 als eine Aufzeichnungsvorrichtung ist eine Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung, die Wärmeenergie zum Ausstoßen von Tinte verwendet. Somit weist er elektrothermische Umwandler zum Erzeugen von Wärmeenergie auf. Die Aufzeichnungsvorrichtung (Aufzeichnungskopf) 42 nutzt die von den elektrothermischen Umwandlern erzeugte Energie, um die Tinte zu veranlassen, in der Form des Filmsiedens zu sieden, wobei Blasen in der Tinte erzeugt werden, und nutzt die Druckwechsel, die von dem Wachsen und der Kontraktion der Blasen verursacht werden, um Tinte aus den Düsen zum Aufzeichnen (Drucken) von Buchstaben, Zeichen, Bildern usw. auszustoßen.
  • 39 ist eine schematische perspektivische Ansicht des Tintenausstoßabschnitts des Tintenstrahlaufzeichnungskopfs 42 zum Zeigen seines Aufbaus. Die Tintenausstoßoberfläche (Oberfläche mit den Tintenausstoßdüsen) 43 des Tintenstrahlaufzeichnungskopfs 42 befindet sich in Gegenüberlage des Aufzeichnungsmediums wie z. B. Aufzeichnungspapiers, wobei ein vorbestimmter Spalt (z. B. etwa 0,2–2,0 mm) von dem Aufzeichnungsmedium wie z. B. Aufzeichnungspapier eingehalten ist. Sie weist eine Anzahl Ausstoßdüsen 182, die in einem vorbestimmten Abstand angeordnet sind, auf. Der Tintenstrahlaufzeichnungskopf 42 als eine Aufzeichnungsvorrichtung weist auch eine allgemeine Flüssigkeitskammer 83, Flüssigkeitskanäle 184 und elektrothermische Umwandler 185 auf. Die Flüssigkeitskanäle 184 verbinden jeder einzeln die allgemei ne Flüssigkeitskammer 183 mit den Flüssigkeitskanälen 184. Die elektrothermischen Umwandler dienen der Gewinnung der Energie für den Tintenausstoß. Jeder elektrothermische Umwandler ist in einem Flüssigkeitskanal entlang seiner Wand angeordnet. Der Aufzeichnungskopf 42 ist an dem Schlitten 2 so angeordnet, daß die Ausstoßdüsen 182 in der Richtung ausgerichtet sind, die sich mit der Hauptabtastrichtung (Richtung, in welcher Aufzeichnungskopf 43 und Schlitten 2 bewegt werden) schneidet. Die elektrothermischen Umwandler 185 werden durch die entsprechenden Bildsignale oder Ausstoßsignale selektiv angetrieben (Energie wird dazu geliefert), um die Tinte in den entsprechenden Flüssigkeitskanälen 184 zu veranlassen, in der Form des Filmsiedens zu sieden, so daß die Tinte durch den Druck, der erzeugt wird, wenn die Tinte siedet, aus den entsprechenden Ausstoßdüsen 182 ausgestoßen wird.
  • Das Tintenstrahlaufzeichnungsgerät weist eine Wiederherstellungseinheit 7 auf, welche so angeordnet ist, daß sie gegenüber der Tintenausstoßfläche des Tintenstrahlaufzeichnungskopfs 42, innerhalb des Bereichs, in welchem der Tintenstrahlaufzeichnungskopf 42 wechselseitig bewegt wird, liegt, wobei sie sich in dem Bereich befindet, in dem nicht aufgezeichnet wird, d. h. dem Bereich außerhalb des Wegs des Aufzeichnungsblatts S. Die Wiederherstellungseinheit 7 weist auf: einen Verkappungsmechanismus zum Verkappen der Tintenausstoßfläche des Tintenstrahlaufzeichnungskopfs 42; einen Saugmechanismus zum kraftvollen Saugen der Tinte von dem Tintenstrahlaufzeichnungskopf 42, wobei die Tintenausstoßfläche verkappt ist; einen Reinigungsmechanismus mit einer Klinge usw. zum Wegwischen der Verunreinigungen auf der Tintenausstoßoberfläche und dergleichen. Normalerweise wird der Arbeitvorgang des Saugens von Tinte von dem Aufzeichnungs kopf 42 durch die Wiederherstellungseinheit 7 vor dem Beginn eines Aufzeichnungsbetriebs durchgeführt.
  • Das Lösungsmittel von Tinte ist verdampfungsfähig. Daher erhöht sich bei der Tinte in dem Tintenzuführschlauch 41 manchmal die Dichte und Viskosität, da das Lösungsmittel in ihr verdampft, wenn das Tintenstrahlaufzeichnungsgerät für einen langen Zeitraum unüberwacht geblieben ist. Wenn die Möglichkeit besteht, daß der Tintenschlauch solche Tinte enthält, die aus dem vorstehend beschriebenen Grund oder dergleichen in Dichte und Viskosität erhöht ist, kann die Tinte durch den Aufzeichnungskopf 42 mittels des Saugmechanismus der Wiederherstelleinheit 7 herausgesaugt werden, um die alte Tinte in dem Tintenzuführschlauch 41 und Kopf 42 durch eine frische Zuführung von Tinte zu ersetzen. Durch diese Vorgehensweise wird nur die frische Lieferung von Tinte, deren Dichte und Viskosität durch das durch die Saugung verursachte Rühren stabilisiert worden ist, zum Aufzeichnen verwendet, was ermöglicht, zuverlässig qualitativ hochwertige Bilder zu erzeugen.
  • Die für ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät verwendete Tinte enthält Pigmente, mikroskopische Harzpartikel zur Verbesserung des Festwerdens der Tinte auf dem Aufzeichnungsblatt S oder dergleichen. Diese Bestandteile setzen sich manchmal an dem Boden eines Flüssigkeitsbehälters ab, wenn die Tinte in dem Tintenbehälter für einen langen Zeitraum nicht benutzt wird. Daher zeichnete ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät, das einen Flüssigkeitsbehälter (Tintenbehälter) verwendete, der auf dem Stand der Technik beruhte, manchmal Bilder (einschließlich Buchstaben usw.) niedriger Qualität auf, wenn es verwendet wurde, nachdem es für einen langen Zeitraum unbenutzt geblieben war. Im Vergleich dazu behebt ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät, das einen Flüssigkeitsbehälter in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung verwendet, die Probleme, die auf das Absetzen und die ungleichmäßige Verteilung der vorstehend erwähnten Pigmente, mikroskopischen Harzpartikel usw. zurückzuführen sind, und macht daher die Zeit und Arbeit überflüssig, die für einen Anwender erforderlich sind, um einen Flüssigkeitsbehälter auszubauen und zu schütteln, damit die Ablagerungen wieder gleichmäßig verteilt werden. In anderen Worten, der Einsatz eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung ermöglicht, daß immer solche Tinte verwendet wird, die stabil hinsichtlich der Dichte der Pigmente und mikroskopischen Harzpartikel ist, wodurch er ermöglicht, daß qualitativ hochwertige Bilder (einschließlich Buchstaben usw.) erzeugt werden.
  • Gemäß den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen weist der Flüssigkeitsbehälter 11 auf: den Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14, welcher etwa die Form eines flachen rechtwinkligen Quaders hat und aus einem Kunstharz gebildet ist; den Öffnungsabschnitt 14k, welcher ein Teil des Bodenabschnitts 14b des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 ist und den Verbindungsabschnitt, der an dem Öffnungsabschnitt 14k angeordnet ist, um die Innenseite und Außenseite des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 zu verbinden. Der Öffnungsabschnitt 14k befindet sich an der Bodenwand 14b des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14, der mit einem Paar gegenüberstehenden größten Wänden 14f des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 entlang deren längsseitigen Kanten verbunden ist. Der Öffnungsabschnitt 14k ist zu einer der kürzeren Kanten (die sich in der breitseitigen Richtung des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 erstrecken), d. h. den Kanten an den längsseitigen Enden der Bodenwände 14b, versetzt. Die Öffnung des Öffnungsabschnitts 14k ist in der längsseitigen Richtung der Bodenwand 14b gestreckt. Sie ist an der Seite, die näher zur Mitte den Bodenwand 14b hinsichtlich der längsseitigen Richtung der Bodenwand 14b ist, breiter als an der Seite, die näher zu der vorstehend erwähnten kürzeren Kante ist, d. h. der Kante an einem der längsseitigen Enden der Bodenwand 14b.
  • Auch noch bezüglich der strukturellen Anordnungen der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen ist der Öffnungsabschnitt 14k die einzige Öffnung des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14. Der Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 ist aus einem Kunstharz durch Blasformen ausgeformt. Der Öffnungsabschnitt 14k weist zwei Verbindungsabschnitte auf: einen flüssigkeitsziehenden Verbindungsabschnitt und einen umgebungslufteinleitenden Verbindungsabschnitt, welche sich etwa in der Mitte der Bodenwand 14b hinsichtlich der breitseitigen Richtung der Bodenwand 14b in einer Linie mit der längsseitigen Richtung der Bodenwand 14b befinden. Der flüssigkeitsziehende Verbindungsabschnitt ist näher zur kürzeren Kante der Bodenwand 14b, d. h. der Kante an dem längsseitigen Ende, als der umgebungslufteinleitende Abschnitt. Der Öffnungsabschnitt 14k weist den Halsabschnitt 14e, der von der Bodenwand 14d des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 nach außen hervorsteht, und den Flansch 14d, der von dem Ende des Halsabschnitts 14e in der Richtung hervorsteht, die rechtwinklig zu der Axialrichtung des Halsabschnitts 14e ist, auf.
  • Ferner weist der Verbindungsabschnitt, der die Innenseite und Außenseite des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 verbindet, die Schichtbauelemente 1107, 20 und 1103 auf, die in Schichten fest an der Anschlußoberfläche des Öffnungsabschnitts 14k angeordnet sind. Das Schichtbauelement 1107 weist die Verbindungsöffnungen 27 und 28 auf. Der Verbindungsabschnitt weist ferner die elastischen Elemente 16 auf, welche zwischen diese Schichtbauelemente gelegt sind und durch welche die Verbindungsnadeln 38 und 39 geführt sind. Die Schichtbauelemente 1107, 20 und 1103 sind fest und nacheinander in Schichten durch Ultraschallschweißen angeordnet. Je näher die Schichtbauelemente an dem Öffnungsabschnitt 14k sind, desto dünner werden die Schichtbauelemente in der Richtung, in der sie in Schichten angeordnet sind. Das Schichtstoffelement 1107, das an dem Öffnungsabschnitt 14k angeordnet ist, weist den rohrförmigen Abschnitt 45 auf, welcher dazu dient, die Verformung der inneren Oberfläche des Öffnungsabschnitts 14k zu verhindern, und welcher sich von dem Schichtbauelement zum Inneren des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 erstreckt.
  • Ferner sind die Verbindungsnadeln 38 und 39 Hohlnadeln und weisen die Öffnungen 38a bzw. 39a auf, die sich nah an den Spitzen der Nadeln 38 und 39 befinden. Der Flüssigkeitsbehälter 11 weist die Bodenabdeckung 21 auf, die dem Schutz des Verbindungsabschnitts zum Verbinden der Innenseite und Außenseite des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 dient und die abnehmbar an dem Bodenabschnitt 14b des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 angeordnet ist. Die Bodenabdeckung 21 weist Aussparungen auf, in die der Flansch 14d des Öffnungsabschnitts 14k teilweise hineingeht, um die Verschiebung der Bodenabdeckung 21 im Verhältnis zu dem Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 zu verhindern. Die Bodenabdeckung 21 weist auch die Behältererkennungsabschnitte 22 und 23 zur mechanischen Erkennung eines Flüssigkeitsbehälters hinsichtlich Behältertype und der darin enthaltenen Flüssigkeit sowie zur Verhinderung, daß ein Flüssigkeitsbehälter in einen falschen Einschub eingeführt wird, auf. Darüber hinaus enthält die Bodenabdeckung 21 das elektrische, magnetische oder optische Speichermedium 18 oder das Speichermedium 18, das die Kombination der vorhergehenden Ausstattungen darstellt. Das Spei chermedium 18 kann die Informationen bezüglich der Menge, Type usw. der Tinte in dem Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 speichern.
  • Der Flüssigkeitsbehälter 11 dient ausgezeichnet als ein Tintenbehälter, welcher abnehmbar in einem Tintenstrahlaufzeichnungsgerät angeordnet ist, das durch Ausstoßen von Tinte aus der Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung als einer Aufzeichnungsvorrichtung auf das Aufzeichnungsblatt S als ein Aufzeichnungsmedium Bilder auf dem Aufzeichnungsblatt S aufzeichnet.
  • Ferner weist ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät, das kompatibel mit den vorhergehenden Ausführungsformen eines Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung ist, einen Montageabschnitt auf, an welchem der Flüssigkeitsbehälter 11 angeordnet werden kann.
  • Ferner ist der Tintenstrahlaufzeichnungskopf 42 als eine Aufzeichnungsvorrichtung ein Tintenstrahlaufzeichnungskopf, der die elektrothermischen Umwandler zur Erzeugung der thermischen Energie, die für das Ausstoßen von Tinte verwendet wird, aufweist. Diese Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung 42 nutzt das Phänomen des Filmsiedens, das in der Tinte durch die durch die elektrothermischen Umwandler erzeugte thermische Energie bewirkt wird, um Tinte aus den Ausstoßdüsen 182 auszustoßen.
  • Gemäß den vorhergehenden Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung kann bezüglich der konstruktiven Lösungen für einen Flüssigkeitsbehälter und ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät, das einen Flüssigkeitsbehälter verwendet, nicht nur der Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 des Flüssigkeitsbehälters 11 als ein flacher Hohlraumbehälter, der geeignet, prä zise, stabil und in einheitlicher Wandstärke ist, sogar durch direktes Blasformen 11 ausgeformt sein, sondern auch der Öffnungsabschnitt 14k, der die Öffnung zum Verbinden der Innenseite und Außenseite des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 aufweist, kann durch direktes Blasformen als ein Öffnungsabschnitt ausgeformt sein, der präzise und einheitlich in der Wanddicke ist und einen integralen Bestandteil des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 des Flüssigkeitsbehälters bildet.
  • Ferner kann gemäß den strukturellen Gestaltungen der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen des Flüssigkeitsbehälters in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung ein einfacher flacher Hohlraumbehälter, der durch Direktblasformung ausgeformt ist, als der Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 verwendet werden, und der Öffnungsabschnitt 14k (Öffnung) des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14k, welcher die zwei Verbindungsabschnitte zum Verbinden der Innenseite und Außenseite des Flüssigkeitsspeicherabschnitts 14 aufweist, kann zuverlässig abgedichtet werden. Ferner kann der Flüssigkeitsbehälter 11, der wie vorstehend beschrieben aufgebaut ist, in einer Linie mit zwei oder einer größeren Zahl ausgerichtet sein, wobei tatsächlich kein Raum mehr zwischen zwei aneinandergrenzenden Behältern bleibt. In anderen Worten, wenn der Flüssigkeitsbehälter 11 in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung als ein Tintenbehälter für ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät oder dergleichen verwendet wird, kann er in kompakter Form in dem Montageabschnitt des Geräts für den Flüssigkeitsbehälter angeordnet werden, d. h. ohne der Notwendigkeit, den Flüssigkeitsbehälter-Montageabschnitt in der Richtung zu erweitern, in welcher die Behälter angeordnet werden. Ferner ist der wie vorstehend beschrieben aufgebaute Flüssigkeitsbehälter wesentlich widerstandsfähiger gegenüber äußeren Schlägen, weshalb er zuver lässiger als ein Flüssigkeitsbehälter auf der Basis des Stands der Technik ist.
  • Die charakteristischen Merkmale des Flüssigkeitsbehälters 11, der, wie vorstehend beschrieben, gebaut ist, sind wie folgt. Erstens kann der Flüssigkeitsbehälter 11 sogar nach dem direkten Blasformverfahren, das ein niederes Druckformverfahren ist und das keine innere Form benötigt, auf leichte Weise mit hoher Maßgenauigkeit hinsichtlich Gestalt und Wanddicke ausgeformt werden. Zweitens wird die Wand des Öffnungsabschnitts 14k in gleichmäßiger Wandstärke dadurch hergestellt, daß die Positionierung des Öffnungsabschnitts 14k versetzt wird, wobei die Formgebung für den Öffnungsabschnitt 14k erfolgt so, daß sein Querschnitt gestreckt wird, und dazu so, daß der Öffnungsabschnitt 14k an der Seite, die näher zur Mitte des Öffnungsabschnitts 14k ist, breiter ist als an der Seite, die näher zur Kante an dem längsseitigen Ende der Bodenwand 14b ist.
  • Drittens kann in Anbetracht der Tatsache, daß die Ecken des Öffnungsabschnitts 14k, wenn der Flüssigkeitsspeicherabschnitt 14 durch Blasformen ausgeformt wird, wahrscheinlich dünner ausfallen, eine Ultraschallschweißvorrichtung verwendet werden, die einfach ist und verhindern kann, daß der Öffnungsabschnitt 14k durch die Schweißbeanspruchung verformt wird, die entsteht, wenn die Schichtbauelemente 1107 und 20 zum Halten der Dichtelemente (elastischen Elemente) des Verbindungsabschnitts durch Ultraschallschweißen an dem Öffnungsabschnitt 14k angeordnet werden, und auch den Verlust von Schweißenergie verringern kann.
  • Die vorhergehenden Ausführungsformen wurden mit Bezug auf einen Fall beschrieben, bei welchem das Gerät, das die Flüssigkeitsbehälter in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung verwendete, ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät der seriellen Type war. Doch die vorliegende Erfindung ist auch bei einem Tintenstrahlaufzeichnungsgerät der Zeilentype anwendbar, welches Bilder unter Anwendung eines Tintenstrahlaufzeichnungskopfs der Zeilentype aufzeichnet, dessen Abmessung im Hinblick auf die breitseitige Richtung eines Aufzeichnungsmediums einem wesentlichen Teil oder der Gesamtheit der Breite des Aufzeichnungsmediums entspricht, wobei die Anwendung der vorliegenden Erfindung die Wirkungen ähnlich den vorstehend beschriebenen hervorbringt.
  • Ferner ist die Anwendung der vorliegenden Erfindung nicht auf den Flüssigkeitsbehälter (Tintenbehälter) für ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät, der in dem Flüssigkeitsbehälter-Montageabschnitt der Hauptbaugruppe des Geräts angeordnet ist, beschränkt; ein Flüssigkeitsbehälter, auf den die vorliegende Erfindung zutrifft, schließt z. B. einen Flüssigkeitsbehälter ein, der direkt an einem Schlitten oder dergleichen, welcher wechselseitig bewegt wird, angeordnet ist.
  • Ferner ist die Anwendung der vorliegenden Erfindung nicht auf Flüssigkeitsbehälter beschränkt, die abnehmbar in einem Gerät wie ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät angeordnet werden können; die Flüssigkeitsbehälter, auf welche die vorliegende Erfindung zutrifft, schließen Flüssigkeitsbehälter ein, die fest an dem Gerät angeordnet sind.
  • Ferner ist die vorliegende Erfindung vorzugsweise auf Flüssigkeitsbehälter anwendbar, welche zu zweit oder mehreren in Reihe anzuordnen sind und welche einen flachen, rechtwinkligen und quaderförmigen Flüssigkeitsspeicherabschnitt, der nach dem Direktblasformverfahren ausformbar ist, aufweisen. Außerdem ist die Anwendung der vorliegenden Erfindung nicht durch die Type eines Flüssigkeitsbehälters beschränkt, in welcher ein Flüssigkeitsbehälter in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung angeordnet ist. In anderen Worten, die vorliegende Erfindung umfaßt einen großen Bereich Flüssigkeitsbehälter hinsichtlich der Vorrichtung, in welche ein Behälter eingebaut werden kann.
  • Wie aus den vorstehenden Beschreibungen klar hervorgeht, weist ein Flüssigkeitsbehälter gemäß Anspruch 1 der vorliegenden Erfindung auf: einen Flüssigkeitsspeicherabschnitt etwa in der Form eines flachen, rechtwinkligen Quaders, der aus Kunstharz gebildet ist; und einen Öffnungsabschnitt, welcher ein Teil des Bodenabschnitts des Flüssigkeitsspeicherabschnitts ist und an welchem der Verbindungsabschnitt zum Verbinden der Innenseite und Außenseite des Flüssigkeitsspeicherabschnitts angeordnet ist. Der Öffnungsabschnitt steht von der Bodenwand des Flüssigkeitsspeicherabschnitts hervor, der an seinen längsseitigen Enden mit den größten Wänden des Flüssigkeitsspeicherabschnitts, die einander gegenüberstehen, in Verbindung steht. Der Öffnungsabschnitt ist zu einer der kurzen Kanten der Bodenwand, d. h. den Kanten an den längsseitigen Enden der Bodenwand, versetzt. Der Aufbau des Öffnungsabschnitts ist so, daß der Querschnitt des Öffnungsabschnitts in der längsseitigen Richtung der Bodenwand gestreckt ist und daß der Öffnungsabschnitt auf der Seite, die näher zur Mitte der Bodenwand hinsichtlich der längsseitigen Richtung der Bodenwand ist, breiter ist als an der Seite, die näher zur vorstehend erwähnten kürzeren Kante der Bodenwand ist. Daher fällt der flache, rechtwinklige, quaderförmige Flüssigkeitsspeicherabschnitt, auch wenn er nach dem Direktblasformverfahren ausgeformt ist, präzise, sehr stabil und in einheitlicher Wanddicke aus. Ferner kann der Öffnungsabschnitt, welcher die Öffnung zum Verbinden der Innenseite und Außenseite des Flüssigkeitsspeicherabschnitts darstellt, einstückig mit dem Flüssigkeitsspeicherabschnitt so ausgeformt sein, daß er genau und in einheitlicher Wanddicke ausfällt.
  • Der Flüssigkeitsbehälter in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung ist so aufgebaut, daß der Öffnungsabschnitt die einzige Öffnung des Flüssigkeitsspeicherabschnitts darstellt; der Flüssigkeitsspeicherabschnitt kann durch Blasformung aus einem Kunstharz ausgeformt sein; der Verbindungsabschnitt, der zwei Abschnitte umfaßt, d. h. den flüssigkeitsziehenden Verbindungsabschnitt und den umgebungslufteinleitenden Verbindungsabschnitt, ist an dem Öffnungsabschnitt angeordnet; die zwei Abschnitte des Verbindungsabschnitts sind in einer Linie in der längsseitigen Richtung der Bodenwand des Flüssigkeitsspeicherabschnitts etwa an der Mittellinie der Bodenwand des Flüssigkeitsspeicherabschnitts hinsichtlich der breitseitigen Richtung der Bodenwand angeordnet; und der flüssigkeitsziehende Verbindungsabschnitt ist näher an einer der kürzeren Kanten, d. h. der Kanten an den längsseitigen Enden der Bodenwand des Flüssigkeitsspeicherabschnitts, positioniert als der umgebungslufteinleitende Verbindungsabschnitt. Deshalb kann die vorliegende Erfindung einen effizienten Flüssigkeitsbehälter, d. h. einen Flüssigkeitsbehälter, der die vorstehend beschriebenen Wirkungen anschaulich zeigt, bieten.
  • Ferner ist der Flüssigkeitsbehälter in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung so aufgebaut, daß der Öffnungsabschnitt den Halsabschnitt, der von der Bodenoberfläche des Flüssigkeitsspeicherabschnitts hervorragt, und den Flansch, der von dem Ende des Halsabschnitts in der Richtung, die rechtwinklig zur Seitenwand des Halsabschnitts ist, nach außen hervorsteht, aufweist und der Verbindungsabschnitt zum Verbinden der Innenseite und Außenseite des Flüssigkeits speicherabschnitts zwei oder mehr Schichtbauelemente, welche Verbindungsöffnungen haben und welche in Schichten an der Anschlußoberfläche des Öffnungsabschnitts angeordnet sind, aufweist, wobei die elastischen Elemente, die durch die Verbindungsnadeln zu durchdringen sind, zwischen den Schichtbauelementen gehalten sind. Daher kann die vorliegende Erfindung einen Flüssigkeitsbehälter bieten, der die vorstehend beschriebenen Wirkungen effizienter bereitstellt.
  • Ferner ist der Flüssigkeitsbehälter in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung so aufgebaut, daß zwei oder mehr Schichtbauelemente durch Ultraschallschweißen nacheinander und fest angeordnet sind; je näher die Schichtbauelemente dem Öffnungsabschnitt sind, desto dünner sind sie; eines der Schichtbauelemente, das fest an dem Öffnungsabschnitt angeordnet ist, weist den rohrförmigen Abschnitt auf, der sich nach innen zu dem Flüssigkeitsspeicherabschnitt erstreckt, um eine Verformung der inneren Oberfläche des Öffnungsabschnitts zu verhindern; und Hohlnadeln mit einer Öffnung in der Nähe ihrer Spitzen werden als Verbindungsnadeln genutzt. Daher dichtet der Flüssigkeitsbehälter in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung zusätzlich zur Bereitstellung der vorstehend beschriebenen Wirkungen den Flüssigkeitsspeicherabschnitt auf leichte Weise und zuverlässig ab.
  • Außerdem ist der Flüssigkeitsbehälter in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung so gebaut, daß die Bodenabdeckung zum Schutz des Verbindungsabschnitts zum Verbinden der Innenseite und Außenseite des Flüssigkeitsspeicherabschnitts abnehmbar an dem Bodenabschnitt des Flüssigkeitsspeicherabschnitts angeordnet werden kann; die innere Oberfläche der Bodenabdeckung weist Aussparungen auf, in welche der Öffnungsabschnitt hineingeht, um zu verhindern, daß die Bodenabdeckung von dem Flüssigkeitsspeicherabschnitt verschoben wird; der Flüssigkeitsbehälter weist den Behältererkennungsabschnitt zur mechanischen Erkennung der Flüssigkeitstype oder Behältertype und zum Verhindern einer fehlerhaften Anordnung des Flüssigkeitsbehälters auf; das elektrische, magnetische oder optische Speichermedium oder Speichermedium, das eine Kombination der elektrischen, magnetischen und optischen Ausstattungen aufweist, zum Speichern der Informationen bezüglich Menge, Type usw. der Tinte in dem Flüssigkeitsspeicherabschnitt ist in der Bodenabdeckung gehalten; und der Flüssigkeitsbehälter kann abnehmbar in einem Tintenstrahlaufzeichnungsgerät, welches Bilder auf einem Aufzeichnungsmedium durch Ausstoßen von Tinte aus einer Aufzeichnungsvorrichtung auf das Aufzeichnungsmedium aufzeichnet, angeordnet werden. Daher ist der Flüssigkeitsbehälter in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung zusätzlich zur Bereitstellung der vorstehend beschriebenen Wirkungen auch vor äußeren Stößen gut geschützt.

Claims (18)

  1. Flüssigkeitsbehälter (11), der durch eine im allgemeinen flache rechteckige Quaderform gekennzeichnet ist, und dabei aufweist: – gegenüberliegende Hauptseitenwände (14f), – eine gestreckte Bodenwand (14b), welche die gegenüberliegenden Hauptseitenwände (14f) verbindet, – eine Öffnung (14k) für die Strömungsverbindung zwischen einer Innenseite und einer Außenseite des Flüssigkeitsbehälters, die angrenzend an einen längsseitigen Endabschnitt der Bodenwand (14b) ausgeformt ist, wobei sich die Öffnung (14k) in einer Längsrichtung der Bodenwand (14b) erstreckt und dabei eine Breite aufweist, die angrenzend an einen längsseitigen Mittelabschnitt der Bodenwand größer ist als angrenzend an den längsseitigen Endabschnitt.
  2. Flüssigkeitsbehälter gemäß Anspruch 1, wobei die Öffnung die einzige Öffnung für die Verbindung zwischen der Innenseite und der Außenseite ist.
  3. Flüssigkeitsbehälter gemäß Anspruch 1, wobei die Öffnung durch Blasformung eines synthetischen Harzmaterials hergestellt ist.
  4. Flüssigkeitsbehälter gemäß Anspruch 1, wobei die Öffnung einen Verbindungsabschnitt für die Luftströmung und einen Verbindungsabschnitt für das Bereitstellen von Flüssigkeit aus dem Behälter aufweist.
  5. Flüssigkeitsbehälter gemäß Anspruch 4, wobei die Verbindungsabschnitte im wesentlichen in einer breitseitigen Mitte der Bodenwand, längsseitig in einer Linie angeordnet sind.
  6. Flüssigkeitsbehälter gemäß Anspruch 4, wobei der Verbindungsabschnitt für die Flüssigkeitsbereitstellung angrenzend an einen Endabschnitt und angrenzend an ein breitseitiges Ende der Bodenwand angeordnet ist.
  7. Flüssigkeitsbehälter gemäß Anspruch 1, wobei die Öffnung weiterhin aufweist: – einen Kragenabschnitt, der von der Bodenwand nach außen herausragt, und – einen Flansch, der sich von dem Kragen im Wesentlichen parallel mit der Bodenwand erstreckt.
  8. Flüssigkeitsbehälter gemäß Anspruch 1, wobei die Öffnung durch ein Schichtstoffbauteil ausgeformt ist.
  9. Flüssigkeitsbehälter gemäß Anspruch 1, wobei das Schichtstoffbauteil ein elastisches Element aufnimmt, das durch eine Verbindungsnadel zu durchstoßen ist.
  10. Flüssigkeitsbehälter gemäß Anspruch 8, wobei das Schichtstoffbauteil an die Öffnung angeschweißt ist.
  11. Flüssigkeitsbehälter gemäß Anspruch 10, wobei das Schichtstoffbauteil Materialschichten aufweist, welche in ihrer Dicke gleichmäßig abnehmen.
  12. Flüssigkeitsbehälter gemäß Anspruch 8, der weiterhin ein rundes Stabelement aufweist, das sich in den Behälter erstreckt, um die Form der Öffnung beizubehalten.
  13. Flüssigkeitsbehälter gemäß Anspruch 9, wobei die Nadel eine Hohlnadel ist.
  14. Flüssigkeitsbehälter gemäß Anspruch 1, der weiterhin eine Bodenabdeckung für das Abdecken der Öffnung aufweist.
  15. Flüssigkeitsbehälter gemäß Anspruch 14, wobei die Bodenabdeckung eine Aussparung, zur Verbindung mit einem Bauelement und für die Ausformung der Öffnung aufweist.
  16. Flüssigkeitsbehälter gemäß Anspruch 1, wobei die Bodenabdeckung einen Erkennungsabschnitt zur Verhinderung fehlerhafter Verbindungen aufweist.
  17. Flüssigkeitsbehälter gemäß Anspruch 14, wobei der Erkennungsabschnitt ein Speicherelement aufweist, für die Speicherung einer Sorte und/oder eines verbleibenden Betrages der Flüssigkeit in dem Behälter, in elektrischer, magnetischer oder optischer Form, oder durch Speicherung mittels einer Kombination daraus.
  18. Flüssigkeitsbehälter gemäß Anspruch 1, wobei der Behälter lösbar mit einer Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung verbunden ist, zur Ausführung der Aufzeichnung auf einem Aufzeichnungsmaterial durch das Ausstoßen der Flüssigkeit.
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