DE60305873T2 - Vorrichtung zum entfernung von objekten in körperlumen - Google Patents

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    • A61B2017/2215Gripping devices in the form of loops or baskets for gripping calculi or similar types of obstructions having an open distal end

Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die Erfindung betrifft die medizinische Behandlung von Gegenständen in anatomischen Lumen des Körpers, und insbesondere Vorrichtungen zum Mitreißen und Entfernen solcher Gegenstände aus dem Körper.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Konkremente können sich in bestimmten Teilen des Körpers bilden, wie beispielsweise den Nieren, der Bauspeicheldrüse und der Gallenblase. Minimal invasive medizinische Verfahren weisen auf, dass sie dem Gewebe eines Patienten nur begrenzte Wunden zufügen, und sie können verwendet werden, um problematische Konkremente zu beseitigen. Zum Beispiel werden Lithotripsie und Ureteroskopie verwendet, um Harnsteine (z. B. Nierensteine) aus dem Harnleiter von Patienten zu entfernen.
  • Lithotripsie ist ein medizinisches Verfahren, bei dem Energie in unterschiedlichen Formen, wie beispielsweise akustische Schockwellen, Luftpulsation, elektrohydraulische Schockwellen oder Laserstrahlen, verwendet wird, um biologische Konkremente wie beispielsweise Harnsteine (z. B. Nierensteine) zu zerstören. Die Kraft der Energie, wenn sie extrakorporal oder intrakorporal für gewöhnlich in zielgerichteten und kontinuierlichen oder aufeinanderfolgenden Stößen angewendet wird, verkleinert einen Nierenstein in kleinere Fragmente, die dann aus dem Körper herausgezogen werden können oder durch Harnabsonderung abgehen. Mit Hilfe bildgebender Werkzeuge, wie beispielsweise transureteroskopischer Vidoetechnik oder Röntgenbildern, kann der Bediener des Lithotriptors das Fortschreiten des medizinischen Verfahrens überwachen und die Behandlung beenden, wenn die Restfragmente klein genug sind, um abzugehen oder entfernt zu werden.
  • Intrakorporale Fragmentierung von Harnsteinen kann sich dahingehend als problematisch erweisen, dass sich Steine und/oder Steinfragmente in dem Harnleiter wieder näher an der Niere positionieren oder wieder in die Niere zurückgehen, wodurch ein weiterer medizinischer Eingriff erforderlich wird, um eine Verschlechterung des Zustands des Patienten zu vermeiden. Es ist wünschenswert, in der Lage zu sein, solche Fragmente aus dem Körper unter Verwendung eines einzigen Instruments herauszuziehen, damit ein weiteres Erfordernis für anschließende Instrumentierung vermieden wird.
  • Viele bekannte Vorrichtungen zum Herausziehen von Steinen sind steif und es fehlt ihnen gute Handhabbarkeit und Flexibilität, einen Stein zu fassen und loszulassen, ohne dabei das umgebende Gewebe zu beschädigen. Wenn zum Beispiel ein Stein immer noch zu groß dafür ist, ohne weitere Fragmentierung herausgezogen zu werden, kann es schwierig sein, den Stein aus einer solchen Entfernungsvorrichtung loszulassen, ohne die empfindliche Beschichtung der Harnleiterwand zu beschädigen.
  • In der internationalen Patentanmeldung WO 01/01869 wird das Beschichten von Bereichen einer Vorrichtung zum Steinherausziehen mit Materialien mit geringer Reibung offenbart. Die Beschichtung kann ein gefärbtes oder ungefärbtes Polymermaterial sein. In WO 01/01869 wird weiter das Beschichten eines proximalen Bereichs der Vorrichtung zum Steinherausziehen mit einem gefärbten Polymermaterial offenbart, derart, dass der gefärbte Bereich für den Benutzer sichtbar ist, wenn die Vorrichtung zum Steinherausziehen in ihren Mantel zurückgezogen ist. Das Problem eines solchen einfarbigen Beschichtungsschemas ist es, dass es den Benutzer nur darüber informiert, ob die Vorrichtung zum Steinherausziehen ummantelt ist; es wird dem Benutzer keine weitere Information gegeben hinsichtlich der Konfiguration der Vorrichtung zum Steinherausziehen oder des Status des Einsatzes der Vorrichtung.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Durch die vorliegende Erfindung wird die Gefahr des Schädigens von umgebendem Körpergewebe bei dem Behandeln und/oder Entfernen von organischem Material (Blutgerinnsel, Gewebe und biologische Konkremente wie beispielsweise Harn-, Gallen- und Bauspeicheldrüsensteine) und anorganischem Material (z.B. Bestandteile einer medizinischen Vorrichtung oder anderes Fremdmaterial), welches in anatomischen Lumen des Körpers blockieren oder auf andere Weise vorhanden sein kann, gemindert. In einer Ausführungsform verhindert die Erfindung das Abwandern nach oben von Steinfragmenten, die während eines Stein-Fragmentierungsvorgangs erzeugt wurden, und entfernt Fragmente sicher und wirksam aus dem Körper. Die Erfindung ermöglicht ebenfalls wiederholte Anwendung auf Steine, Steinfragmente und andere biologische und nichtbiologische Materialien/Fremdmaterialien, wobei das Beschädigen des umgebenden Gewebes minimiert wird.
  • Eine medizinische Vorrichtung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung weist ein Kernelement auf, das wenigstens teilweise aus Formgedächtnis-Material hergestellt ist. Formgedächtnis-Material ist ein Material, das in eine bestimmte Form gebracht werden kann, diese Form im Ruhezustand beibehält (z.B. wenn das geformte Material im freien Raum ist oder wenn externe Kräfte, die auf das geformte Material angewendet werden, nicht ausreichend sind, um die Form im Wesentlichen zu verformen), bei Anwenden einer ausreichend starken externen Kraft auf die anfängliche Form in eine zweite Form verformt wird und im Wesentlichen zu der anfänglichen Form zurückkehrt, wenn die externe Kraft nicht länger angewendet wird. Beispiele für Formgedächtnis-Material sind synthetische Kunststoffe, Edelstahl und superelastische Metalllegierungen von Nickel/Titan (im Allgemeinen als Nitinol bezeichnet), Kupfer, Kobalt, Vanadium, Chrom, Eisen oder Ähnliches. In einer Ausführungsform erstreckt sich ein erster Teil des Kernelements im Wesentlichen longitudinal und ein zweiter Teil ist gewunden, um eine Spiralspule zu bilden. Die Spiralspule ist so angepasst, dass sie sich von einem größeren Durchmesser an einem proximalen Ende davon zu einem kleineren Durchmesser an einem distalen Ende davon verjüngt, wodurch sie einer Spiralkonus-Form ähnelt.
  • In einer Ausführungsform umwickelt ein flacher Draht (mit beispielsweise quadratischem, rechteckigem oder einem anderen viereckigen Querschnitt) im Wesentlichen den ersten und zweiten Teil des Kernelements. Ein distales Ende des flachen Drahts kann an dem distalen Ende der Spiralspule angebracht werden, um die relative Ausrichtung und Position zwischen dem flachen Draht und dem Kernelement zu bewahren. In einer weiteren Ausführungsform bedeckt eine Schicht aus Polymermaterial im Wesentlichen die gesamte Außenfläche des flachen Drahts (d.h., die Oberfläche des flachen Drahts, die in Kontakt mit den Wänden des anatomischen Lumens oder Katheters kommt), einschließlich dem Teil des flachen Drahts, der den ersten und zweiten Teil des Kernelements umwickelt. In einer anderen Ausführungsform bedeckt die Polymerschicht einen Teil der Außenfläche des flachen Drahts, der den zweiten Teil des Kernelements umwickelt, während die Außenfläche des flachen Drahts, die den ersten longitudinalen Teil des Kernelements umwickelt, unbedeckt gelassen wird. Alternativ bedeckt die Polymerschicht die Außenfläche des flachen Drahts, der den zweiten Teil des Kernelements und wenigstens einen Teil des ersten longitudinalen Abschnitts in der Nähe des Spiralkonus umwickelt.
  • In einer anderen Ausführungsform umwickelt ein Drahtelement im Wesentlichen nur den ersten longitudinalen Teil des Kernelements, und ein Mantel (zum Beispiel aus einem Polymermaterial) bedeckt den zweiten Spiralkonus-Teil des Kernelements. Das proximale Ende des Mantels kann an dem distalen Ende des Drahtelements angebracht sein, und das distale Ende des Mantels kann an dem distalen Ende des zweiten Teils des Kernelements angebracht sein.
  • In noch einer anderen Ausführungsform ist der gebogene zweite Teil des Kernelements im Wesentlichen mit einem Polymermaterial bedeckt und der longitudinale Abschnitt des Kernelements bleibt unbedeckt. In dieser Ausführungsform ist das Kernelement nicht von einem Drahtelement umwickelt.
  • In einer Ausführungsform wird das Polymermaterial/ die Schicht durch Sprühen aufgebracht. Zum Beispiel kann ein Polymermaterial auf die Außenfläche des Drahtes und/oder direkt auf den Spiralkonus-Abschnitt des Kernelements sprühbeschichtet werden.
  • In einer anderen Ausführungsform kann das Polymermaterial ein Mantel sein, der um den Draht und/oder den zweiten Teil des Kernelements durch Wärme geschrumpft ist. Der Polymermantel kann aus PTFE, EPTFE, ETFE oder einem anderen geeigneten Material sein, welches eine Lichtfarbe aufweist, die geeignet ist, das meiste der während einer Lithotripsie verwendeten Laserenergie zu reflektieren und die nicht reflektierte Energie mit keinem oder minimalem Schaden an dem Polymermantel bei normalen Laser-Betriebspegeln zu absorbieren oder abzuleiten.
  • Der Polymermantel weist vorzugsweise eine Vielzahl von Farben entlang einer Länge des Mantels auf, um dem Mediziner, der die Lithotripsie durchführt, dabei zu helfen, die Bewegung in dem Mantel zu erkennen, um dabei zu helfen, Entfernungen abzuschätzen. Auf diese Weise kann der Mediziner nicht nur bestimmen, wann der zweite Teil des Kernelementes (welcher dem gebogenen oder Spiralkonus-Abschnitt des Kernelementes entspricht), ausgefahren/expandiert ist, sondern auch die Konfiguration des Kernelementes während verschiedener Phasen der Lithotripsie. In einer Ausführungsform weist der Polymermantel die Standardfarbe eines PTFE-Wärmeschrumpf-Strangpressteils mit einem gefärbten Streifen entlang der Länge des Mantels auf. Wenn die medizinische Vorrichtung bedient wird, können die relative Größe und die Abstände der Wundabschnitte der Spiralspulen leicht durch Untersuchen der Spiralkonfiguration des gefärbten Streifens bestimmt werden, welcher um den Wundabschnitt des Kernelementes erscheint. Die Streifenfarbe ist ebenfalls vorzugsweise so gewählt, dass sie beständig gegen Laserenergie ist und diese reflektiert, so dass der Schaden an dem Polymermantel minimiert wird.
  • Der Spiralkonus ist angepasst, um Gegenstände verschiedener Größen aus einem anatomischen Lumen, zum Beispiel einen Nierenstein aus einem Harnleiter, einzufangen. Superelastische Eigenschaften des Spiralkonus ermöglichen es diesem, sich abzuwickeln und eine im Wesentlichen lineare Konfiguration anzunehmen, wenn dieser einer Ziehkraft entlang einer longitudinalen Achse des Elementes ausgesetzt ist, wie beispielsweise, wenn der Spiralkonus in einen Katheter, der angepasst ist, um das Kernelement, den Draht und den Polymermantel aufzunehmen, gezogen wird. Der Konus kann in einen Außenkatheter gezogen werden, wenn ein aufgenommener Stein oder ein anderer Gegenstand zu groß ist, um durch das anatomische Lumen ohne weitere Fragmentierung oder andere Behandlung hindurch zu gelangen. Der Spiralkonus wickelt sich im Wesentlichen in seinen Spiralkonus-Ruhezustand zurück, wenn eine solche Kraft nicht mehr auf diesen wirkt.
  • Die im Wesentlichen lineare Konfiguration des Spiralkonus, wenn er in dem Katheter angeordnet ist, ermöglicht es dem Katheter, einen schmaleren Durchmesser zu behalten, was das Platzieren des Katheters über dem Gegenstand in dem anatomischen Lumen erleichtert. Ist der Katheter genau positioniert, wird der zweite Teil des Kernelements aus dem distalen Ende des Katheters geschoben, wo sich der Spiralkonus im Wesentlichen wieder aufwickelt oder zurück in seine sich verjüngende Konfiguration expandiert. Wie beschrieben, kann der Spiralkonus reversibel in eine im Wesentlichen lineare Konfiguration umgeformt werden, wenn er in den Katheter gezogen wird, so dass er wiederholt an vorteilhafteren Orten positioniert und eingesetzt werden kann.
  • In einem noch weiteren Gegenstand bildet der zweite Teil des Kernelements eine oder mehrere gebogene Formen zusätzlich zu dem Spiralkonus, wie beispielsweise einen weiteren Spiralkonus oder eine einzelne Schleife. Die einzelne Schleife oder das gebogene Element kann in der Nähe des proximalen Endes des Spiralkonus angeordnet werden, um bei der Handhabung, dem Entfernen oder Neupositionieren des Nierensteins oder des anderen Gegenstands in dem anatomischen Lumen zu helfen. Der zweite Spiralkonus kann in der Nähe des distalen Endes des ersten Spiralkonus angeordnet werden, so dass, wenn sich der erste Spiralkonus abwickelt und in den Katheter gezogen wird, wenn ein Nierenstein oder ein anderer Gegenstand zu groß ist, um durch das anatomische Lumen zu gehen, der zweite Spiralkonus als hinterer Anschlag während dem anschließenden Behandlungsvorgang dienen kann, ohne dass der erste Spiralkonus wieder entfaltet werden muss.
  • Unabhängig von dem verwendeten bestimmten gebogenen Element kann das gebogene Element aus einem superelastischen/Formgedächtnis-Material hergestellt sein oder dieses enthalten, welches die Verformung und Rückformung des gebogenen Elements wie oben in Verbindung mit dem Spiralkonus beschrieben ermöglicht. Gleichermaßen kann das gebogene Element vollständig von einem Drahtelement, wie beispielsweise einem runden oder flachen Draht, umwickelt sein oder kann von einem Polymermaterial wie oben in Verbindung mit dem Spiralkonus beschrieben bedeckt sein. Der Durchschnittsfachmann wird erkennen, dass unterschiedliche Drahtumwicklungs- und Polymerbedeckungs-Ausführungsformen, zuvor in Verbindung mit dem Spiralkonus beschrieben, ebenfalls für das gebogene Element verwendet werden können. Die Drahtumwicklungs- und Polymerbedeckungs-Techniken können für das gebogene Element und den Spiralkonus gleich oder unterschiedlich sein. Zum Beispiel kann der erste longitudinale Teil des Kernelementes mit einem flachen Draht umwickelt sein, wohingegen das gebogene Elemente und der Spiralkonus mit einem Polymermantel bedeckt sind. Alternativ kann der erste longitudinale Teil des Kernelementes unbedeckt sein, während der/die geformte Teil/e des Kernelementes mit einem Polymermantel bedeckt sein kann/können, welcher eine Vielzahl von gegenüber Laser beständigen Farben aufweisen kann.
  • Die vorgenannten und andere Ziele, Gegenstände, Merkmale und Vorteile der Erfindung werden genauer offensichtlich anhand der folgenden Beschreibung und der Ansprüche.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGSFIGUREN
  • In den Zeichnungsfiguren kennzeichnen gleiche Bezugsziffern im Allgemeinen gleiche Teile in unterschiedlichen Ansichten. Ebenfalls sind die Zeichnungsfiguren nicht notwendigerweise maßstabsgerecht, der Schwerpunkt liegt stattdessen in der Darstellung der Grundlagen der Erfindung.
  • 1A ist eine Profilansicht einer medizinischen Vorrichtung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung, bei welcher der Spiralkonus der Vorrichtung in entfalteter Position dargestellt ist.
  • 1B ist eine Profilansicht der medizinischen Vorrichtung aus 1A, bei welcher der Spiralkonus in einen Katheter gezogen ist.
  • 2 ist ein Ablaufdiagramm, welches die Verwendung der medizinischen Vorrichtung aus 1A zum Entfernen von Gegenständen aus anatomischen Lumen darstellt.
  • 3 ist eine Profilansicht des sich verjüngenden Drahtkerns der medizinischen Vorrichtung aus 1A.
  • 4A ist eine Profilansicht einer drahtumwickelten Konfiguration um den Drahtkern aus 3 unter Verwendung eines Drahts mit rundem Querschnitt.
  • 4B stellt schematisch die Beeinträchtigungen und Spalte dar, die beim Einziehen des runden Drahts aus 4A in den Katheter der medizinischen Vorrichtung entstehen.
  • 4C stellt schematisch dar, wie die beim Einziehen des Spiralkonus aus 1A in den Katheter entstehenden Beeinträchtigungen und Spalte unter Verwendung eines flachen Drahts gemäß einer Ausführungsform der Erfindung minimiert werden können.
  • 4D stellt schematisch dar, wie der flache Draht aus 4C gemäß der Erfindung an eine Polymerhülse gekoppelt ist, um Beeinträchtigungen und Spalten im Wesentlichen auszuschließen, wobei die richtige Stärke bewahrt bleibt, um die medizinische Vorrichtung aus 1A handhaben zu können.
  • 5A zeigt schematisch, dass die medizinische Vorrichtung aus 1A mit einem flachen Draht entlang im Wesentlichen der gesamten Länge umwickelt sein kann.
  • 5B zeigt schematisch, dass gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ein longitudinaler Teil der medizinischen Vorrichtung aus 1A mit einem flachen Draht umwickelt ist, während der Spiralkonus-Abschnitt der Vorrichtung mit einem Polymermantel bedeckt ist.
  • 6 zeigt, dass die medizinische Vorrichtung aus 1A angepasst sein kann, um eine Vielzahl von Formen zu bilden, einschließlich eines gebogenen Elements und eines Spiralkonus, wobei die Vielzahl von Formen mit einem Polymermantel bedeckt ist und der longitudinale Abschnitt mit einem flachen Draht umwickelt ist.
  • 7 zeigt, dass der das gebogene Element und den Spiralkonus bedeckende Polymermantel eine Vielzahl Farben entlang einer Länge davon gemäß einer Ausführungsform der Erfindung aufweist.
  • BESCHREIBUNG
  • Unter Bezugnahme auf 1A und 1B ist eine medizinische Vorrichtung 100 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung konfiguriert, um die Behandlung und/oder das Entfernen organischen Materials (z. B. Blutgerinnsel, Gewebe und biologische Konkremente wie beispielsweise Harn-, Gallen- und Bauspeicheldrüsensteine) und anorganischen Materials (z.B. Bestandteile einer medizinischen Vorrichtung oder anderes Fremdmaterial) aus einem anatomischen Lumen zu unterstützen. Die medizinische Vorrichtung 100 weist einen Katheter 140 und ein Kernelement 110 mit einem im Wesentlichen longitudinalen Abschnitt 120 und einem zweiten Abschnitt auf, der gewunden ist, um eine Spiralspule 130 zu bilden, wobei sich die Spiralspule 130 vorzugsweise von einem größeren Durchmesser an einem proximalen Ende davon zu einem kleineren Durchmesser an einem distalen Ende davon verjüngt, wodurch sie einem Spiralkonus ähnelt. Das Kernelement 110 ist vorzugsweise, zumindest teilweise, aus einem Formgedächtnis-Material gebildet, welches es ermöglicht, dass das Kernelement 110 während Ruhebedingungen (z.B. wenn das Kernelement 110 im freien Raum ist oder wenn externe Kräfte, die auf das Kernelement 110 angewendet werden, unzureichend sind, um die Spiralkonus-Konfiguration im Wesentlichen zu verformen) eine Spiralkonus-Konfiguration annimmt, wie beispielsweise, wenn die Spiralspule 130 aus dem Katheter 140 in das anatomische Lumen entfaltet wird, wie in 1A dargestellt. Das Formgedächtnis-Material der Spiralspule 130 ermöglicht es der Spiralspule 130 ebenfalls, eine im Wesentlichen lineare Konfiguration anzunehmen, wenn sie in den Katheter 140 gezogen wird, wie in 1B dargestellt, ohne die Fähigkeit der Spiralspule 130 wesentlich zu beeinträchtigen, beim späteren Entfalten in ihre Spiralkonus-Konfiguration zurückzukehren. Formgedächtnis-Material, das zur Verwendung beim Bilden des Kernelements 110 geeignet ist, schließt synthetische Kunststoffe, Edelstahl und Metalllegierungen aus Nickel, Titan, Kupfer, Kobalt, Vanadium, Chrom und Eisen ein. In einer Ausführungsform ist das Formgedächtnis-Material, welches das Kernelement 110 bildet, vorzugsweise ein superelastisches Material wie beispielsweise Nitinol, das eine Nickel-Titan-Legierung ist.
  • In Betrieb und unter Bezugnahme auf 2 setzt ein Mediziner die medizinische Vorrichtung 100, wobei die Spiralspule 130 in ihre abgewickelte oder im Wesentlichen lineare Konfiguration in dem Katheter 140 (wie in 1B dargestellt) zurückgezogen ist, in das anatomische Lumen (nicht dargestellt) ein, bis ein distales Ende des Katheters 140 über einem Objekt in dem anatomischen Lumen positioniert ist (Schritt 210). Zum Beispiel wird bei einer Lithotripsie, um einen Nierenstein aus dem Harnleiter eines Patienten zu entfernen, der Katheter 140 in den Harnleiterdurchgang des Patienten eingesetzt, bis ein röntgenfähiger distaler Teil des Katheters 140 (dessen Position von dem Mediziner gesehen werden kann) über den Ort des Steins in dem Harnleiter gegangen ist. Der Mediziner entfaltet dann die Spiralspule 130 in der Nähe des distales Endes des Hindernisses, indem eine Schiebkraft entlang der longitudinalen Achse des Kernelements 110 ausgeübt wird (Schritt 220).
  • Wenn die Spiralspule 130 aus dem eingeschränkten Platz des Katheters 140 freigelassen wird, bildet sich die Spiralspule 130 in ihre Spiralkonus-Konfiguration, dargestellt in 1A, zurück und verschließt das anatomische Lumen. Vorzugsweise ist der größere Durchmesser der Spiralspule 130 so bemessen, dass er im Wesentlichen gleich zu oder leicht größer als der Durchmesser des anatomischen Lumens ist, so dass der Durchgang ausreichend verschlossen ist und jedes anschließende Abwandern des Nierensteins verhindert wird.
  • Ist die Spiralspule 130 in ihrer entfalteten Position und der Katheter von dem Hindernis weggezogen, kann der Mediziner eine Zugkraft entlang der Längsachse des Kernelements 110 ausüben, um den Stein in der Spiralspule 130 einzufangen (Schritt 230). An diesem Punkt wird eine Lithotripsie durchgeführt, um den Stein in kleinere Fragmente zu fragmentieren (Schritt 240). Die Spiralspule 130 dient während der Lithotripsie als physikalische Schranke oder hinterer Anschlag, um sicherzustellen, dass die kleineren Fragmente nicht in eine unerwünschte Richtung abwandern, z. B. Nierensteinfragmente, die zu der Niere zurückwandern. Die Superelastizität der Spiralspule 130 gekoppelt mit ihrer konischen Konfiguration bietet eine flexible Schranke, die geeignet ist, die kinetische Energie der produzierten Fragmente zu absorbieren, wenn ein Laser oder eine andere Energie verwendet wird, um das Hindernis zu verkleinern oder abzutragen. Die zur Durchführung der Lithotripsie verwendete Instrumentierung kann an den gewünschten Ort an den Stein angrenzend unter Verwendung eines zweiten Lumens in dem Katheter 140 oder über einen anderen Katheter oder Führungsdraht eingebracht werden.
  • Ist die Lithotripsie abgeschlossen, kann der Mediziner eine Zugkraft entlang einer longitudinalen Achse des Kernelements 110 ausüben, um die Fragmente einzufangen (Schritt 250). Sind die Fragmente klein genug, um durch das anatomische Lumen zu gehen, kann der Mediziner die Fragmente aus dem anatomischen Lumen und aus dem Körper ziehen (Schritt 260). Sind jedoch die Fragmente noch immer zu groß, um durch Abschnitte des anatomischen Lumens zu gehen, bewirkt die entlang der longitudinalen Achse des Kernelements 110 ausgeübte Zugkraft, während die gebogenen Flächen der Spiralspule 130 das unbewegliche Fragment erfassen, dass sich die Spiralspule 130 abwickelt, um anschließend in den Katheter 140 gezogen zu werden (Schritt 270). In diesem Fall kann der Mediziner das Behandlungsverfahren wiederholen, indem die Spiralspule 130 über dem Stein angeordnet wird (Schritte 210-230) und eine zweite Lithotripsie durchführen, um die verbleibenden Hindernisse weiter zu fragmentieren.
  • Die Gesamtlänge der medizinischen Vorrichtung 100 (und somit des Kernelements 110) hängt von der Anwendung ab, für die die medizinische Vorrichtung 100 bestimmt ist. Im Allgemeinen wird die Gesamtlänge im Bereich von 50 bis 250 cm liegen. In einer Ausführungsform und bezogen auf Anwendungen in Harnleitern beträgt die Gesamtlänge der Vorrichtung 100 ungefähr 140-220 cm, und vorzugsweise ungefähr 200 cm. Vorrichtungen für andere Anwendungen oder solche zur Verwendung bei Kindern weisen andere Längen auf.
  • Die bestimmte Anzahl an Windungen, der maximale Durchmesser und die Länge der sich verjüngenden Spiralspule 130 hängen wiederum von der beabsichtigten Verwendung der Vorrichtung 100 ab. In einer Ausführungsform weist die Sprialspule 130 ungefähr 5 bis 15 Windungen auf, und vorzugsweise ungefähr 7 bis 10 Windungen. Ihr maximaler Durchmesser am proximalen Ende der Spiralspule 130 kann zum Beispiel im Bereich von 0,2 bis 3,0 cm, und vorzugsweise bei ungefähr 0,7-0,8 cm, liegen. Die Gesamtlänge der Spiralspule 130 hängt von der Größe des Kernelements 110 und der Anzahl der Windungen ab und liegt bei einer Ausführungsform im Bereich von 0.5cm bis ungefähr 3,0 cm, und vorzugsweise bei ungefähr 1,5 cm. Angrenzende Windungen der sich verjüngenden Spiralspule 130 können aneinander anstoßen oder durch schmale Spalten (z.B. bis zu ungefähr 2 mm breit) wie in 1A dargestellt getrennt sein.
  • In einer Ausführungsform und unter Bezugnahme auf 3 ist wenigstens ein Teil des Kernelements 110, welcher die Spiralspule 130 bildet, sich verjüngend und weist zum Beispiel einen maximalen Durchmesser von ungefähr 0,020 inch auf und ist aus einem superelastischen Material wie beispielsweise NiTiCr-Legierung (z.B. 55,73% Ni, 44,04% Ti, 0,22% Cr und weniger als 0,05% C und O). Wie dargestellt, ist das Kernelement 110 in seiner im Wesentlichen linearen Konfiguration geschliffen, so dass, zusätzlich zu Abschnitten mit vollem Durchmesser 310 und 320 jeweils an das distale und proximale Ende angrenzend, es ein Paar sich verjüngender Abschnitte 330, 340 auf gegenüberliegenden Seiten eines Teils mit kleinerem Durchmesser 350 einschließt. Der lange Abschnitt mit vollem Durchmesser 310, der sich von dem proximalen Ende des Kernelements 110 erstreckt, und der längere sich verjüngende Teil 330 bieten eine gewünschte Säulenstärke in dem Teil des Kernelements 110 proximal des Teils mit kleinerem Durchmesser 350. Der lange Abschnitt mit vollem Durchmesser 310 weist eine Länge von zum Beispiel 130-200 cm, und vorzugsweise ungefähr 150 cm, und einen Durchmesser von ungefähr 0,02 inch auf. Der Teil mit kleinerem Durchmesser 350 weist eine Länge von zum Beispiel ungefähr 20-40 cm, und vorzugsweise ungefähr 30 cm, und einen Durchmesser von ungefähr 0,009 inch auf. Der längere sich verjüngende Teil 330 ist zum Beispiel ungefähr 5-10 cm lang, und vorzugsweise ungefähr 8 cm, und der kürzere sich verjüngende Teil 340 hat eine Länge von beispielsweise 0,01 bis 0,05 inch, und vorzugsweise 0,025 inch. Der kürzere Abschnitt mit vollem Durchmesser 320 hat beispielsweise eine Länge von ungefähr 0,1 bis 0,5 inch, und ungefähr 0,2 inch in einer Ausführungsform, wodurch es der medizinischen Vorrichtung 100 ermöglicht wird, Zugang zum Nierenbeckenbereich der Niere zu haben. In einer Ausführungsform kann das gesamte Kernelement 110 ein durchgehendes Teil aus superelastischem Draht sein. In anderen Ausführungsformen bildet der Teil mit kleinerem Durchmesser 350 des Kernelements 110 die Spiralspule 130 und ist aus einem superelastischen Material hergestellt, wohingegen andere Teile des Kernelements 110, zum Beispiel die Abschnitte mit vollem Durchmesser 310, 320 und die sich verjüngenden Teile 330, 340, aus Edelstahl sind.
  • Die Spiralkonus-Form der Spiralspule 130 wird gebildet, indem der Teil mit geringerem Durchmesser 350 des Kernelements 110 um eine Spindel gewickelt wird, um es in die gewünschte konische Form zu bringen, und dann Wärme mit einer bestimmten Temperatur und für eine bestimmte Dauer angewendet wird, damit das superelastische Material des Teils mit kleinerem Durchmesser 350 die konische Form annimmt und behält, wenn die Spindel und die Wärmebehandlung entfernt werden. Wie dem Durchschnittsfachmann bekannt ist, kann, wenn der Teil mit kleinerem Durchmesser 350 des Kernelements 110 erst einmal mit Wärme behandelt ist, um die gewünschte Spiralkonus-Konfiguration festzulegen, die Spiralspule 130 drastisch verformt werden (z.B. durch Ziehen der Teile des Kernelements 110 auf jeder Seite der Spiralspule 130, um die Windungen, die die Spiralspule 130 bilden, geradezuziehen), jedoch kehrt sie in ihre festgelegte Spiralkonus-Konfiguration zurück, wenn sie freigegeben wird.
  • In einer Ausführungsform und unter Bezugnahme auf 4A wird ein Drahtelement 410 schraubenförmig um wenigstens einen Teil des Kernelements 110 gewickelt, um die Handhabbarkeit der Vorrichtung 110 zu verbessern, wenn ein gewundenes anatomisches Lumen durchquert wird und wenn die Spiralspule 130 entfaltet und zurückgezogen wird. In einer Ausführungsform ist das Drahtelement 410 ein runder Draht 412 (d.h., weist einen kreisförmigen oder runden Querschnitt auf), der im Wesentlichen die gesamte Länge des Kernelements 110 bedeckt. In einer anderen Ausführungsform, wie der in der internationalen Veröffentlichung Nr. WO 01/01869, weist das Drahtelement 410 zwei separate Runddrähte auf, die aneinander und an das Kernelement 110 gekoppelt sind, wobei der Durchmesser der beiden Drähte unterschiedlich ist, um eine größere Flexibilität in der Umgebung der Spiralspule 130 vorzusehen, ohne die Säulenstärke in dem longitudinalen Abschnitt 120 des Kernelements 110 zu verlieren.
  • Unter Bezugnahme auf 4B weist der runde Draht 412 des Drahtelements 410 einen relativ großen Oberflächenkontaktbereich bezogen auf umgebende Strukturen auf und ist somit geneigt, um das Führungsende 416 des Katheters 140 zu erreichen, insbesondere, wenn die Spiralspule 130 in den Katheter 140 zurückgezogen wird. Diese Schwierigkeit bei der Bewegung/Handhabbarkeit ist insbesondere für den Bereich des Drahtelements 410 akut, das die Windungen der Spiralspule 130 umgibt, da dies der Ort ist, wo sich die Windungen des schraubenförmig gewickelten Drahtelements am wahrscheinlichsten trennen (siehe beispielsweise Spalt 418 in 4B). Zur Darstellung soll die Situation dienen, wenn die Spiralspule 130 ein großes Konkrement in dem Harnleiten einfängt, das zu groß ist, um durch eine Verengung in dem anatomischen Lumen durchzugehen. In diesem Fall bewirkt die auf das Kernelement 110 ausgeübte Zugkraft, dass sich die Spiralspule 130 abwickelt und in den Katheter zurückzieht. Der relativ große Oberflächenbereich des runden Drahts 412, der die Windungen der Spiralspule 130 umgibt, blockiert den Durchlass des Kernelements 110 und des umgebenden Drahtelements 410 zwischen dem bereits engen Raum zwischen dem Konkrement und der Harnleiterwand. Die Reibung von diesem größeren Oberflächenbereich wird also wahrscheinlicher empfindliches Gewebe des Harnleiters abreißen.
  • In einer anderen Ausführungsform und unter Bezugnahme auf 4C und 5A ist das Drahtelement 410 aus einem flachen Draht 420, vorzugsweise mit einem quadratischen Querschnitt, welcher eine kleinere Profilschnittstelle aufweist als der runde Draht 412 aus 4B, hergestellt. Der flache Draht kann alternativ andere viereckige Querschnitte aufweisen, wie beispielsweise rechteckige oder keilförmige Konfigurationen. Das kleinere Profil des flachen Drahts 420 erreicht weniger wahrscheinlich das Führungsende 422 des Katheters 140 und die Spalte 424 zwischen den Wendeln des flachen Drahts 420 werden minimiert. Der verringerte Oberflächenbereich des flachen Drahts 420 verbessert nicht nur die Handhabbarkeit der Vorrichtung 100 beim Entfalten und Zurückziehen der Spiralspule 130 aus dem/in den Katheter 140, sondern weist ebenfalls ein geringeres Risiko des Beschädigens von empfindlichem Gewebe des Harnleiters auf, wenn er von einem eingefangenen Stein durchquert wird, wenn eine Verengung in dem anatomischen Lumen angetroffen wird.
  • In einer anderen Ausführungsform ist eine Außenfläche des flachen Drahts 420 von einem Material mit geringer Reibung bedeckt, wie beispielsweise fluoriertem Polymer (z.B. Polytetrafluorethylen), welches auf den flachen Draht 420 sprühbeschichtet werden kann. Alternativ kann ein Polymermantel durch Wärme um einen flachen Draht 420 geschrumpft werden. In jedem Fall wird durch das Polymer die Reibungsmenge zwischen den Windungen der Spiralspule 130 und dem Katheter 130 oder dem Gegenstand in einem anatomischen Lumen verringert, wodurch das Risiko des Beschädigens von empfindlichem Gewebe in dem umgebenden Bereich verringert wird. In noch einer weiteren Ausführungsform kann der Polymermantel aufgebracht werden, um direkt des Kernelement 110 im Wesentlichen entlang seiner gesamten Länge zu umgeben, wenn ein Drahtelement 410 nicht verwendet wird.
  • In einer anderen Ausführungsform und unter Bezugnahme auf 4D und 5B umwickelt der flache Draht 420 des Drahtelements 410 im Wesentlichen nur einen Teil des Kernelements 110, vorzugsweise den longitudinalen Abschnitt 120 (1A), und ein Polymermantel 430 bedeckt im Wesentlichen den Abschnitt der Spiralspule 130 des Kernelements 110. Wie oben beschrieben kann der Polymermantel 430 durch Wärme um das Kernelement 110 geschrumpft werden in dem Bereich, der im Wesentlichen die Spiralspule 130 einschließt. Auf diese Weise minimiert der flache Draht 420 die mit dem Schieben/Ziehen des longitudinalen Abschnitts 120 des Kernelements 110 verbundene Reibung durch den Führungsrand des Katheters 140 oder durch den Gegenstand in einem eingeschränkten Lumen und bewahrt Säulenstärke, wobei es dem Polymermantel ermöglicht wird, über den Katheterrand und den Gegenstand zu gleiten mit im Wesentlichen minimaler Reibung in einem Bereich der Spiralspule 130, in dem Reibung, und somit Beschädigung des umgebenden Gewebes, am wahrscheinlichsten auftritt.
  • Unter Bezugnahme auf 6 kann das Kernelement 110 eine Vielzahl von Formen bilden, einschließlich zum Beispiel der Spiralspule 130 und einem gebogenen Element 610. In einer Ausführungsform ist das gebogene Element 610 eine einzelne Schleife, die proximal zu der Spiralspule 130 angeordnet ist. In einem Gegenstand der Erfindung wird das gebogene Element 610 aus dem Katheter 140 entfaltet, nachdem die Spiralspule 130 den Gegenstand in dem anatomischen Lumen eingefangen hat, und dient als Deckel, um die relative Position des Gegenstands in der Spiralspule 130 für ein leichtes Entfernen und weitere Bedienung zu halten. Das gebogene Element 610 kann mit einem runden Draht, flachen Draht oder einem Draht mit jedem anderen Querschnitt umwickelt sein, gleich zu jenem, der den longitudinalen Abschnitt 120 des Kernelements 110 umwickelt. Alternativ oder in Verbindung kann das gebogene Element 610 mit dem gleichen Polymermantel 430 bedeckt sein wie jenem, der die Spiralspule 130 bedeckt, oder das gebogene Element 610 kann mit einem verschiedenen Polymermantel bedeckt sein. Das gebogene Element 610 kann ebenfalls mit einem Polymermaterial bedeckt sein, das eine unterschiedliche Farbe oder andere Eigenschaften aufweist als das Polymermaterial, das die Spiralspule 130 bedeckt.
  • Das Polymermaterial/der Polymermantel 430 wie oben beschrieben kann aus PTFE, EPTFE, ETFE oder einem anderen geeigneten Material sein, das Eigenschaften der Beständigkeit gegen Laser (z.B. Lichtfarbe) aufweist, das Schaden an dem Kernelement 110 oder anderen Elementen der medizinischen Vorrichtung 100 während einer Lithotriopsie verhindert oder minimiert. In einer Ausführungsform unterscheidet sich die Lichtfarbe des die Spiralspule 130 umgebenden Polymermantels 430 von der Farbe anderer Bereiche des Polymermantels 430, die nicht die Spiralspule 130 umgeben, und von der Farbe anderer Elemente der Vorrichtung 100, um dem Mediziner dabei zu helfen zu bestimmen, ob die sich verjüngende Spiralspule 130 während einer Lithotripsie innerhalb oder außerhalb des Katheters 140 ist. Zum Beispiel kann das die Spiralspule 130 bedeckende Polymermaterial von anderer Farbe sein als der Katheter 140 oder aus anderem Polymermaterial sein, das den longitudinalen Abschnitt 120 des Kernelements 110 bedecken kann. Auf diese Weise zeigt, wenn die Spiralspule 130 in den Katheter 140 zurückgezogen wurde, das gefärbte Polymer dem Mediziner an, dass die Spiralspule 130 eine im Wesentlichen lineare Konfiguration angenommen hat bezogen auf die Spiralkonus-Konfiguration, wenn die Spiralspule 130 entfaltet ist.
  • In einer Ausführungsform und unter Bezugnahme auf 7 weist der Polymermantel 430 vorzugsweise eine Vielzahl an Farben 710, 712 entlang seiner Länge auf, um dem Mediziner, der die Lithotripsie durchführt, dabei zu helfen, eine Bewegung in dem Mantel 430 zu erkennen, und dabei, Entfernungen abzuschätzen. Auf diese Weise kann der Mediziner nicht nur bestimmen, wann die Spiralspule 130 entfaltet/expandiert ist, sondern ebenfalls die Konfiguration des Kernelements 110 während verschiedener Phasen der Lithotripsie. In einer Ausführungsform weist der Polymermantel 430 die Standardfarbe 710 eines PTFE-Wärmeschrumpf-Strangpressteils mit einem Farbstreifen 712 entlang der Länge des Mantels auf. In einer Ausführungsform verläuft der Farbstreifen 712 schraubenförmig entlang der Länge des Mantels 430, während in anderen Ausführungsformen der Farbstreifen mittig entlang der longitudinalen Achse des Mantels 430 positioniert ist oder gemäß anderen geometrischen Formen. In einer Ausführungsform erscheint der Farbstreifen 712 nur in bestimmten Abschnitten des Mantels 430, wie beispielsweise entlang dem Teil des Mantels 430, der das distale Ende der Vorrichtung 100 bedeckt. Wenn die medizinische Vorrichtung 100 bedient wird, können die relative Größe und Entfernungen der gewundenen Abschnitte der Spiralspule 130 leicht bestimmt werden, indem die Spiral-Konfiguration des Farbstreifen 712, der um die Spiralspule 130 erscheint, untersucht wird. Die Streifenfarbe wird ebenfalls ausgewählt, um gegen Laserenergie beständig zu sein und diese zu reflektieren, um Schaden an dem Polymermantel 430 zu minimieren.
  • Änderungen, Modifikationen und andere Ausführungen zu den hier beschriebenen und dargestellten werden dem Durchschnittsfachmann einfallen, ohne dass sie aus dem Schutzbereich der Ansprüche fallen.

Claims (10)

  1. Eine medizinische Rückholvorrichtung, aufweisend: ein Kernelement, das einen ersten Teil, der sich im wesentlichen longitudinal erstreckt, und einen zweiten Teil, der gewunden ist, um eine Spiralspulen-Form zu bilden, beinhaltet, wobei der zweite Teil aus einem Formgedächtnis-Material geformt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung weiter ein Polymer-Strangpressteil aufweist, das den zweiten Teil des Kernelements im wesentlichen bedeckt, wobei das Polymer-Strangpressteil eine Vielzahl von Farben aufweist, einschließlich eines gefärbten Streifens, der schraubenförmig entlang einer Länge des Polymer-Strangpressteils verläuft, wobei das Polymer-Strangpressteil und die Vielzahl von Farben entlang der Länge beständig gegen Laserenergie sind.
  2. Die medizinische Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Spiralspule sich von einem größeren Durchmesser an einem proximalen Ende davon zu einem kleineren Durchmesser an einem distalen Ende davon verjüngt.
  3. Die medizinische Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei sich die Spiralspulen-Form abwickelt, wenn sie einer Kraft entlang einer longitudinalen Achse des Kernelements unterworfen wird.
  4. Die medizinische Vorrichtung nach Anspruch 3, wobei sich die Spiralspulen-Form bei Beendigung der entlang der longitudinalen Achse des Kernelements ausgeübten Kraft wieder aufwickelt.
  5. Die medizinische Vorrichtung nach Anspruch 1, weiter aufweisend einen Katheter, der geeignet ist, das Kernelement und das Polymer-Strangpressteil aufzunehmen.
  6. Die medizinische Vorrichtung nach Anspruch 5, wobei die Spiralspulen-Form des Kernelements eine im wesentlichen lineare Konfiguration annimmt, wenn sie im Katheter positioniert wird, und bei Entfernen aus dem Katheter wieder zurück in die Spiralspulen-Form expandiert.
  7. Die medizinische Vorrichtung nach Anspruch 1, weiter aufweisend einen flachen Draht, der im wesentlichen den ersten und den zweiten Teil des Kernelements umwickelt.
  8. Die medizinische Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Polymer-Strangpressteil um den zweiten Teil des Kernelements durch Wärme geschrumft wird.
  9. Die medizinische Vorrichtung nach Anspruch 7, wobei ein distales Ende des flachen Drahtes am distalen Ende der Spiralspule befestigt ist.
  10. Die medizinische Vorrichtung nach Anspruch 1, weiter aufweisend einen flachen Draht, der im wesentlichen den ersten Teil des Kernelements umwickelt, wobei das Polymer-Strangpressteil an das distale Ende des flachen Drahtes gekoppelt ist.
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