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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Tintenstrahldruckkopf, und
insbesondere einen thermisch betriebenen monolithischen Tintenstrahldruckkopf,
bei dem eine Düsenplatte
integral mit einem Substrat ausgebildet ist, und ein Herstellungsverfahren
dafür.
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Im
Allgemeinen drucken Tintenstrahldruckköpfe ein bestimmtes Farbbild
durch Ausstoßen
kleiner Tröpfchen
von Drucktinte auf gewünschte
Positionen auf einem Aufzeichnungsblatt. Tintenstrahldruckköpfe werden
in Abhängigkeit
von den Tintentröpfchenausstoßmechanismen überwiegend
in zwei Arten kategorisiert: einen thermisch betriebenen Tintenstrahldruckkopf,
bei dem eine Wärmequelle
eingesetzt ist, um Bläschen
in der Tinte zu bilden und auszudehnen, was bewirkt, dass Tintentröpfchen ausgestoßen werden,
und einem piezoelektrisch betriebenen Tintenstrahldruckkopf, bei
dem ein piezoelektrischer Kristall schwingt, so dass Druck auf die Tinte
ausgeübt
wird, was bewirkt, dass Tintentröpfchen
ausgetrieben werden.
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Nun
wird ein Tintenausstoßmechanismus des
thermisch betriebenen Tintenstrahldruckkopfs ausführlich beschrieben.
Wenn ein Stromimpuls auf eine Erwärmungseinrichtung aufgebracht
wird, der aus einem Widerstandserwärmungsmaterial besteht, wird
von der Erwärmungseinrichtung
Wärme erzeugt,
die Tinte nahe der Erwärmungseinrichtung schnell
auf ungefähr
300 °C erwärmt und
die Tinte zum Sieden gebracht, so dass sich Bläschen bilden. Die gebildeten
Bläschen
dehnen sich aus, wodurch sie auf in einer Tintenkammer enthaltene
Tinte Druck ausüben.
Dies bewirkt, dass ein Tintentröpfchen durch
eine Düse
aus der Tintenkammer ausgestoßen wird.
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Hier
kann das thermisch betriebene Tintenstrahldrucken ferner in nach
oben ausstoßende,
seitlich ausstoßende
und nach hinten ausstoßende Typen
unterteilt werden, was von der Richtung des Ausstoßes von
Tintentröpfchen
und den Richtungen, in die die Bläschen sich ausdehnen, abhängt. Während der
nach oben ausstoßende
Typ einen Mechanismus betrifft, bei dem ein Tintentröpfchen in
die selbe Richtung ausgestoßen
wird, in die sich ein Bläschen
ausdehnt, ist der nach hinten ausstoßende Mechanismus ein Mechanismus,
bei dem ein Tintentröpfchen in
eine Richtung entgegengesetzt zur Ausdehnungsrichtung eines Bläschens ausgestoßen wird.
Beim seitlich ausstoßenden
Typ ist die Richtung des Tintentröpfchenausstoßes senkrecht
zur Richtung der Bläschenausdehnung.
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Thermisch
betriebene Tintenstrahldruckköpfe
müssen
die folgenden Bedingungen erfüllen.
Erstens müssen
ein einfacher Herstellungsprozess, geringe Herstellungskosten und
Massenproduktion möglich
sein. Zweitens muss zur Produktion von Farbbildern in hoher Qualität ein Abstand
zwischen benachbarten Düsen
so klein wie möglich
sein, während
Wechselwirkungen zwischen den benachbarten Düsen verhindert sind. Das heißt, zur
Erhöhung
der Anzahl an Punkten pro Zoll (DPI, Dots Per Inch) müssen viele
Düsen in
einer kleinen Fläche
angeordnet werden. Drittens muss für Hochgeschwindigkeitsdruck
ein Zyklus beginnend mit Tintenausstoß und endend mit Tintenauffüllung so
kurz wie möglich
sein. Das heißt,
die erwärmte
Tinte und die Erwärmungseinrichtung
sollten sich so schnell wie möglich
abkühlen,
um die Betriebsfrequenz zu erhöhen.
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1A ist
eine Teilquerschnittsperspektivansicht, die ein Beispiel der Struktur
eines herkömmlichen
thermisch betriebenen Druckkopfes zeigt, wie er im US-Patent Nr.
4,882,595 offenbart ist, und 1B ist
eine Querschnittsansicht des Druckkopfes von 1A zur
Erläuterung
eines Prozesses zum Ausstoß von
Tintentröpfchen.
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Mit
Bezug zu den 1A und 1B weist der
herkömmliche
thermisch betriebene Tintenstrahldruckkopf ein Substrat 10,
eine Barrierewand 14, die auf dem Substrat 10 angeordnet
ist, zum Abgrenzen einer mit Tinte 29 gefüllten Tintenkammer 26,
eine in der Tintenkammer 26 angeordnete Erwärmungseinrichtung 12 und
eine Düsenplatte 18 mit
einer Düse 16 zum
Ausstoßen
eines Tintentröpfchens 29' auf. Wenn ein
Stromimpuls zur Erwärmungseinrichtung 12 geführt wird,
erzeugt die Erwärmungseinrichtung 12 Wärme, so
dass sich ein Bläschen 28 in
der Tinte 29 in der Tintenkammer 26 bildet. Das
Bläschen 28 dehnt
sich aus, so dass es auf die in der Tintenkammer 26 vorhandene
Tinte 29 Druck ausübt,
was bewirkt, dass ein Tintentröpfchen 29' durch die Düse 16 ausgestoßen wird.
Dann wird die Tinte 29 von einem Verteiler 22 durch
einen Tintenzufuhrkanal 24 eingeführt, so dass die Tintenkammer 26 aufgefüllt wird.
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Der
Prozess zur Herstellung eines herkömmlichen Tintenstrahldruckkopfs
vom nach oben ausstoßenden
Typ wie oben konfiguriert beinhaltet separates Fertigen der Düsenplatte 18,
die mit der Düse 16 ausgerüstet ist,
und des Substrats 10 mit darauf ausgebildeter Tintenkammer 26 und
dem Tintenzufuhrkanal 24 und Verbinden der Teile miteinander.
Dies verkompliziert den Herstellungsprozess und kann Fehlausrichtung
beim Verbinden der Düsenplatte 18 mit
dem Substrat 10 bewirken. Da außerdem die Tintenkammer 26,
der Tintenkanal 24 und der Verteiler 22 auf der
selben Ebene angeordnet sind, ergibt sich eine Einschränkung bei
der Erhöhung
der Anzahl an Düsen 16 pro
Flächeneinheit,
d. h. der Dichte der Düsen 16.
Dies macht es schwierig, einen Tintenstrahldruckkopf mit hoher Auflösung und
hoher Druckgeschwindigkeit zu implementieren.
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Unlängst wurden
Tintenstrahldruckköpfe
mit einer Reihe von Strukturen vorgeschlagen, um die obigen Probleme
herkömmlicher
Tintenstrahldruckköpfe
zu überwinden.
Die 2A und 2B zeigen ein
Beispiel eines in der US-Patentanmeldung Nr. 20020008738 veröffentlichten
monolithischen Tintenstrahldruckkopfes.
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Mit
Bezug zu den 2A und 2B sind eine
halbkugelförmige
Tintenkammer 32 und ein Verteiler 36 auf der vorderen
bzw. hinteren Seite eines Siliciumsubstrats 30 und ein
Tintenkanal 34, der die Tintenkammer 32 mit dem
Verteiler 36 verbindet, an der Unterseite der Tintenkammer 32 ausgebildet. Eine
Düsenplatte 40 gebildet
aus einer Mehrzahl von überlagerten
Materialschichten 41, 42 und 43 ist integral
mit dem Substrat 30 ausgebildet. Die Düsenplatte 40 weist
eine Düse 47 an
einer Stelle auf, die einem Mittelteil der Tintenkammer 32 entspricht,
und eine Erwärmungseinrichtung 45,
die mit einem Leiter 46 verbunden ist, ist um die Düse 47 angeordnet. Eine
Düsenführung 44 erstreckt
sich entlang der Kante der Düse 47 zur
Tintenkammer 32. Von der Erwärmungseinrichtung 45 erzeugte
Wärme wird
durch eine Isolierschicht 41 zur Tinte 48 in der
Tintenkammer 32 übertragen.
Die Tinte 48 siedet dann, so dass sich Bläschen 49 bilden.
Die gebildeten Bläschen 49 expandieren,
so dass sie Druck auf die in einer Tintenkammer 32 enthaltene
Tinte 48 ausüben,
was bewirkt, dass ein Tintentröpfchen 48' durch die Düse 47 ausgestoßen wird.
Dann wird aufgrund von Oberflächenspannung
der Tinte 48, die mit der Luft in Kontakt steht, die Tinte 48 durch
den Tintenkanal 34 vom Verteiler 36 eingeführt, so
dass die Tintenkammer 32 aufgefüllt wird.
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Ein
herkömmlicher
monolithischer Tintenstrahldruckkopf, der wie oben konfiguriert
ist, weist den Vorteil auf, dass das Siliciumsubstrat 30 integral mit
der Düsenplatte 40 ausgebildet
ist, was einen einfachen Herstellungsprozess ermöglicht, der die Fehlausrichtungsprobleme
eliminiert. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Düse 47, die Tintenkammer 32, der
Tintenkanal 34 und der Verteiler 36 vertikal angeordnet
sind, was die Dichte an Düsen 46 im
Vergleich zum Tintenstrahldruckkopf von 1A erhöht.
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Beim
in den 2A bis 2B gezeigten monolithischen
Tintenstrahldruckkopf wird zum Ausbilden der Tintenkammer 32 das
Substrat 30 durch die Düse 47 isotrop
geätzt,
so dass die Tintenkammer 32 in einer Halbkugelform ausgebildet
wird. Zur Ausbildung einer Tintenkammer mit einem bestimmten Volumen
sollte die Tintenkammer einen Radius eines bestimmten Maßes aufweisen.
Daher ergibt sich eine Einschränkung
bei der Erhöhung
der Düsendichte
durch weiteres Verringern eines Abstands zwischen zwei benachbarten
Düsen (47 in 2A). Mit
anderen Worten, eine Verringerung des Radius der Tintenkammer 32 zum
Zwecke einer Verringerung des Abstands zwischen zwei benachbarten
Düsen 47 kann
unerwünschter
Weise zu einer Verringerung des Volumens in der Tintenkammer 32 führen.
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Wie
oben beschrieben, weist die Struktur des herkömmlichen monolithischen Tintenstrahldruckkopfes
eine Einschränkung
bei der Realisierung einer hochdichten Düsenanordnung auf, trotz des
in jüngster
Zeit steigenden Bedarfs an Tintenstrahldruckköpfen, die in der Lage sind,
Bilder in höherer Auflösung mit
einem hohen DPI-Wert (Dot Per Inch) zu drucken.
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Ein
Verfahren zur Ausbildung eines monolithischen durch Bläschen betriebenen
Tintenstrahldruckkopfes, der die Notwendigkeit zur Verwendung von
Klebstoff oder anderen Adhäsivstoffen
eliminiert, ist von Cloutier et al. in
US 4,438,191 offenbart. Das Verfahren
stellt eine Schichtstruktur zur Verfügung, die nach Standardtechniken
für integrierte
Schaltungen und gedruckte Schaltungen hergestellt werden kann.
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Ein
Druckkopf gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1 ist in
EP
1216837 A offenbart.
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Die
vorliegende Erfindung stellt einen thermisch betriebenen monolithischen
Tintenstrahldruckkopf zur Verfügung,
der geeignet ist, Bilder in höherer Auflösung zu
drucken, indem eine Tintenkammer vorgesehen ist, die so konfiguriert
ist, dass sie einen Abstand zwischen benachbarten Düsen reduziert.
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Die
vorliegende Erfindung stellt auch ein Verfahren zur Herstellung
des monolithischen Tintenstrahldruckkopfes zur Verfügung.
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Gemäß einem
Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein monolithischer Tintenstrahldruckkopf zur
Verfügung
gestellt umfassend: ein Substrat mit einer Tintenkammer gefüllt mit
Tinte, die aus ihrer Vorderseite ausgestoßen werden soll, einem Verteiler zum
Zuführen
von Tinte zur Tintenkammer von deren Rückseite und einem Tintenkanal,
der zwischen der Tintenkammer und dem Verteiler durchtritt; eine
Düsenplatte
gebildet aus einer Mehrzahl von Materialschichten, die auf dem Substrat
aufgeschichtet sind, und mit einer Düse, die die Düsenplatte
durchdringt, wobei durch die Düse
Tinte von der Tintenkammer ausgestoßen wird; eine Erwärmungseinrichtung
ausgebildet zwischen den Materialschichten der Düsenplatte und über der
Tintenkammer gelegen zum Erwärmen
der Tinte in der Tintenkammer; einen Leiter, der zwischen den Materialschichten
der Düsenplatte vorgesehen
ist und mit der Erwärmungseinrichtung elektrisch
verbunden ist, zum Anlegen von Strom über die Erwärmungseinrichtung; und gekennzeichnet
durch eine Barrierewand, die sich von der Vorderseite des Substrats
in einer bestimmten Tiefe erstreckt und mindestens einen Teil der
Tintenkammer in der Breite definiert.
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Die
Barrierewand umgibt bevorzugt mindestens einen Teil der Tintenkammer
so, dass die Tintenkammer in einer schmalen, langen Form ausgebildet ist.
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Ebenso
kann die Barrierewand die Tintenkammer in einer rechteckigen Form
umgeben und eine Seitenfläche
der Barrierewand ist bevorzugt abgerundet.
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Die
Barrierewand ist bevorzugt aus einem Metall gebildet, oder einem
Isoliermaterial wie Siliciumoxid oder Siliciumnitrid.
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Die
Düse ist
bevorzugt in der Mitte der Breite der Tintenkammer vorgesehen, und
die Erwärmungseinrichtung
ist bevorzugt an einer Position der Düsenplatte über der Tintenkammer gelegen,
wo sie nicht über
der Düse
liegen kann.
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Der
Tintenkanal kann an irgendeiner Stelle vorgesehen sein, die die
Tintenkammer mit dem Verteiler verbinden kann, indem das Substrat
senkrecht durchdrungen wird, und die Querschnittsform des Tintenkanals
ist bevorzugt rund, oval oder polygonal.
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Die
Düsenplatte
kann eine Mehrzahl von Passivierungsschichten aufweisen, die sequentiell auf
dem Substrat aufgeschichtet sind, und eine Wärmeableitschicht, die aus einem
wärmeleitfähigen Metall
gebildet ist, um Wärme
in oder um die Erwärmungseinrichtung
nach außen
abzuleiten.
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Bevorzugt
weist die Mehrzahl von Passivierungsschichten erste bis dritte Passivierungsschichten
auf, die sequentiell auf dem Substrat aufgeschichtet sind, die Erwärmungseinrichtung
ist zwischen der ersten und zweiten Passivierungsschicht ausgebildet
und der Leiter ist zwischen der zweiten und dritten Passivierungsschicht
gelegen.
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Die
Wärmeableitschicht
ist bevorzugt aus Nickel, Kupfer oder Gold gebildet und kann durch
elektrochemisches Beschichten auf eine Dicke von 10–100 μm ausgebildet
sein.
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Die
Düsenplatte
kann eine wärmeleitfähige Schicht über der
Tintenkammer gelegen aufweisen, die von der Erwärmungseinrichtung und dem Leiter isoliert
ist und mit dem Substrat und der Wärmeableitschicht in Kontakt
steht.
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Die
wärmeleitfähige Schicht
ist bevorzugt aus einem Metall gebildet und kann aus dem selben Material
gebildet sein und auf derselben Passivierungsschicht liegen.
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Es
kann eine Isolierschicht zwischen den Leiter und die wärmeleitfähige Schicht
eingesetzt sein.
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Gemäß einem
anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zur
Herstellung eines monolithischen Tintenstrahldruckkopfs zur Verfügung gestellt
umfassend: (a) Vorbereiten eines Substrats, (b) Ausbilden einer
Barrierewand, die sich von der Vorderseite des Substrats zu dessen
Rückseite
in einer bestimmten Tiefe erstreckt, gebildet aus einem bestimmten
Material, das sich vom Material des Substrats unterscheidet, (c)
integrales Ausbilden einer Düsenplatte
gebildet aus einer Mehrzahl von Materialschichten und mit einer
Düse, die
die Materialschichten durchdringt, und Ausbilden einer Erwärmungseinrichtung
und eines Leiters, der mit der Erwärmungseinrichtung verbunden
ist, zwischen den Materialschichten, (d) Ausbilden einer Tintenkammer,
die durch die Barrierewand definiert ist, durch isotropes Ätzen des
Substrats, das durch die Düse freigelegt
ist, unter Verwendung der Barrierewand als Ätzstop, (e) Ausbilden eines
Verteilers zum Zuführen von
Tinte durch Ätzen
einer Rückseite
des Substrats und (f) Ausbilden eines Tintenkanals durch Ätzen des Substrats,
so dass er das Substrat zwischen dem Verteiler und der Tintenkammer
durchdringt.
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In
Schritt (a) wird das Substrat bevorzugt aus einem Siliciumwafer
gebildet.
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In
Schritt (b) kann die Barrierewand mindestens einen Teil der Tintenkammer
umgeben, so dass die Tintenkammer in einer schmalen, langen Form ausgebildet
wird, und eine Seitenfläche
der Barrierewand wird bevorzugt abgerundet.
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Ebenso
wird in Schritt (b) die Barrierewand bevorzugt aus einem Metall
gebildet.
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In
diesem Fall kann Schritt (b) umfassen: Ausbilden einer Ätzmaske,
die einen zu ätzenden
Teil auf der Vorderseite des Substrats definiert, Ausbilden eines
Grabens (Trench) durch Ätzen
des Substrats, das durch die Ätzmaske
freigelegt ist, auf eine bestimmte Tiefe, Entfernen der Ätzmaske,
Abscheiden des Metalls auf der Vorderseite des Substrats, so dass
der Graben zum Ausbilden der Barrierewand gefüllt wird, und Ausbilden einer
Metallmaterialschicht aus dem Metall auf dem Substrat, und Entfernen
der Metallmaterialschicht, die auf dem Substrat ausgebildet ist.
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In
Schritt (b) kann die Barrierewand aus einem Isoliermaterial wie
Siliciumoxid oder Siliciumnitrid gebildet werden.
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In
diesem Fall kann Schritt (b) umfassen: Ausbilden einer Ätzmaske,
die einen zu ätzenden
Teil auf der Vorderseite des Substrats definiert, Ausbilden eines
Grabens durch Ätzen
des Substrats, das durch die Ätzmaske
freigelegt ist, auf eine bestimmte Tiefe, Entfernen der Ätzmaske
und Abscheiden des Isoliermaterials auf der Vorderseite des Substrats,
so dass der Graben zum Ausbilden der Barrierewand gefüllt wird,
und Ausbilden einer Isoliermaterialschicht aus dem Isoliermaterial
auf dem Substrat.
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Der
Schritt (c) kann umfassen: (c-1) sequentielles Aufschichten einer
Mehrzahl von Passivierungsschichten auf dem Substrat und Ausbilden
der Erwärmungseinrichtung
und des Leiters zwischen den Passivierungsschichten und (c-2) Ausbilden
einer Wärmeableitschicht
aus einem Metall auf dem Substrat und Ausbilden der Düse, so dass
sie die Passivierungsschichten und die Wärmeableitschicht durchdringt.
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In
diesem Fall kann Schritt (c-1) umfassen: Ausbilden einer ersten
Passivierungsschicht auf dem Substrat, Ausbilden der Erwärmungseinrichtung
auf der ersten Passivierungsschicht, Ausbilden einer zweiten Passivierungsschicht
auf der ersten Passivierungsschicht und der Erwärmungseinrichtung, Ausbilden
des Leiters auf der zweiten Passivierungsschicht und Ausbilden einer
dritten Passivierungsschicht auf der zweiten Passivierungsschicht
und dem Leiter. Hier wird die Erwärmungseinrichtung bevorzugt
in einer rechteckigen Form ausgebildet.
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Ebenso
wird in Schritt (c-1) bevorzugt eine wärmeleitfähige Schicht, die über der
Tintenkammer gelegen ist, isoliert von der Erwärmungseinrichtung und dem Leiter
und in Kontakt mit dem Substrat und der Wärmeableitschicht zwischen den
Passivierungsschichten ausgebildet.
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In
Schritt (c-2) kann die Wärmeableitschicht aus
Nickel, Kupfer oder Gold gebildet werden und wird bevorzugt durch
elektrochemisches Beschichten auf eine Dicke von 10–100 μm ausgebildet.
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Der
Schritt (c-2) kann umfassen: Ätzen
der Passivierungsschichten, so dass eine untere Düse mit einem
bestimmten Durchmesser auf einem Teil ausgebildet wird, wo die Tintenkammer
ausgebildet ist, Ausbilden einer ersten Opferschicht in der unteren
Düse, Ausbilden
einer zweiten Opferschicht zum Ausbilden einer oberen Düse auf der
ersten Opferschicht, Ausbilden der Wärmeableitschicht auf den Passivierungs schichten
durch elektrochemisches Beschichten und Entfernen der zweiten Opferschicht und
der ersten Opferschicht und Ausbilden der vollständigen Düse bestehend aus unterer und
oberer Düse.
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Die
untere Düse
wird bevorzugt durch Trockenätzen
der Passivierungsschichten unter Anwendung von reaktivem Ionenätzen (RIE)
gebildet.
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Ebenso
kann, nachdem eine Keimschicht zum elektrochemischen Beschichten
der Wärmeableitschicht
auf der ersten Opferschicht und den Passivierungsschichten gebildet
ist, die zweite Opferschicht ausgebildet werden.
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Nachdem
die untere Düse
gebildet ist und eine Keimschicht zum elektrochemischen Beschichten
der Wärmeableitschicht
auf dem durch die Passivierungsschichten und die untere Düse freigelegten Substrat
gebildet ist, können
die erste Opferschicht und die zweite Opferschicht sequentiell oder
integral zueinander ausgebildet werden.
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Das
Verfahren kann ferner Planarisieren der oberen Fläche der
Wärmeableitschicht
durch chemisch mechanisches Polieren (CMP) nach Ausbilden der Wärmeableitschicht
umfassen.
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In
Schritt (d) kann horizontales Ätzen
gestoppt werden und nur vertikales Ätzen um die Barrierewand ausgeführt werden,
wobei die vorhandene Barrierewand als Ätzstop dient.
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In
Schritt (f) kann das Substrat durch reaktives Ionenätzen (RIE)
von der Rückseite
des Substrats, auf dem der Verteiler ausgebildet ist, trockengeätzt werden,
um den Tintenkanal auszubilden.
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Da
eine schmale, lange, tiefe Tintenkammer unter Verwendung einer Barrierewand
ausgebildet ist, die als Ätzstop
dient, kann ein Abstand zwischen benachbarten Düsen verringert werden, wodurch
ein Tintenstrahldruckkopf erhalten wird, der in der Lage ist, Bilder
in höherer
Auflösung
mit einem hohen DPI-Wert zu drucken. Da auch eine Düsenplatte
mit einer Düse
integral mit einem Substrat ausgebildet ist, das eine Tintenkammer
und einen Tintenkanal darauf ausgebildet aufweist, kann der Tintenstrahldruckkopf
auf einem einzigen Wafer in einem einzigen Prozess ausgebildet werden.
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Die
obigen Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden besser
ersichtlich aus einer ausführlichen
Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
mit Bezug zu den begleitenden Zeichnungen, in denen:
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1A und 1B eine
Teilquerschnittsperspektivansicht, die ein Beispiel eines herkömmlichen
thermisch betriebenen Druckkopfes zeigt bzw. eine Querschnittsansicht
sind, die einen Prozess zum Ausstoßen eines Tintentröpfchens
darstellt;
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2A und 2B eine
Draufsicht, die ein Beispiel eines herkömmlichen monolithischen Tintenstrahldruckkopfes
zeigt bzw. eine vertikale Querschnittsansicht entlang der Linie
A-A' von 2A sind;
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3 teilweise
die planare Struktur eines monolithischen Tintenstrahldruckkopfes
gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt, die die Form und Anordnung eines
Tintendruchtritts und einer Erwärmungseinrichtung
darstellt;
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4A und 4B vertikale
Querschnittsansichten des Tintenstrahldruckkopfes gemäß der vorliegenden
Erfindung entlang der Linien B-B' und C-C' von 3 sind;
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5 eine
Draufsicht ist, die die planare Struktur einer in 4A gezeigten
wärmeleitenden Schicht
zeigt;
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6A und 6B eine
Draufsicht und eine Querschnittsansicht einer Barrierewand und einer Tintenkammer
in einem Tintenstrahldruckkopf gemäß einer anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind;
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7 eine
Draufsicht einer Barrierewand und einer Tintenkammer in einem Tintenstrahldruckkopf
gemäß noch einer
anderen Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung ist;
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8A und 8B eine
Draufsicht und eine Querschnittsansicht einer Barrierewand und einer Tintenkammer
in einem Tintenstrahldruckkopf gemäß einer anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind;
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9A bis 9C einen
Tintenausstoßmechanismus
im in 3 gezeigten Tintenstrahldruckkopf darstellen;
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10 bis 22 Querschnittsansichten zur
Erläuterung
eines Verfahrens zur Herstellung des in 3 gezeigten
Tintenstrahldruckkopfs darstellen; und
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23 ein
anderes Verfahren zur Ausbildung einer Keimschicht und von Opferschichten zeigt.
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In
den Zeichnungen stellen gleiche Bezugszeichen das selbe Element
dar und die Größe jeder Komponente
kann zum Zwecke der Deutlichkeit und des leichteren Verständnisses
vergrößert sein.
Ferner versteht es sich, dass, wenn eine Schicht als "auf" einer anderen Schicht
oder einem Substrat bezeichnet ist, sie direkt auf der anderen Schicht
oder dem Substrat gelegen sein kann, oder auch Zwischenschichten
vorhanden sein können.
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3 zeigt
teilweise die planare Struktur eines monolithischen Tintenstrahldruckkopfes
gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, die die Form und Anordnung eines Tintendurchtritts
und einer Erwärmungseinrichtung darstellt,
die 4A und 4B sind
vertikale Querschnittsansichten des Tintenstrahldruckkopfes gemäß der vorliegenden
Erfindung entlang der Linien B-B' und
C-C' von 3,
und 5 ist eine Draufsicht, die die planare Struktur
einer in 4A gezeigten wärmeleitenden
Schicht zeigt.
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Mit
Bezug zu den 3, 4A und 4B weist
der Tintenstrahldruckkopf gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung einen zwischen einem Tintenreservoir
(nicht gezeigt) und einem Verteiler 136 ausgebildeten Tintendurchgang,
einen Tintenkanal 134, eine Tintenkammer 132 und
eine Düse 138 auf.
Der Verteiler 136 ist an der Rückseite eines Substrats 110 des
Druckkopfes ausgebildet und führt
Tinte von dem Tintenreservoir zur Tintenkammer 132. Die
Tintenkammer 132 ist auf der Oberfläche des Substrats 110 ausgebildet
und auszustoßende
Tinte ist darin eingefüllt.
Der Tintenkanal 134 ist so ausgebildet, dass er zwischen
der Tintenkammer 132 und dem Verteiler 136 senkrecht
in das Substrat 110 eindringt.
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Beim
in einem Chipzustand gefertigten Tintenstrahldruckkopf, wie in 3 gezeigt,
sind eine Mehrzahl von Tintenkammern 132 auf dem Verteiler 136 angeordnet,
verbunden mit dem Tintenreservoir in einer oder zwei Reihen, oder
in drei oder mehr Reihen, so dass eine höhere Auflösung erreicht wird. Auf diese
Weise sind eine Mehrzahl von Tintenkanälen 134, Düsen 138 und
Erwärmungseinrichtungen 142, jeweils
für eine
Tintenkammer 132 vorgesehen, auch auf dem Verteiler 136 in
einer oder mehreren Reihen angeordnet.
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Hier
kann ein Siliciumwafer, wie er verbreitet für die Herstellung von integrierten
Schaltungen (ICs) verwendet wird, als Substrat 110 verwendet
werden.
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Bei
der vorliegenden Erfindung ist die Tintenkammer 132 durch
eine Barrierewand 131 definiert. Die Barrierewand 131 ist
auf der Vorderseite des Substrats 110 in einer bestimmten
Tiefe ausgebildet, wobei die Tiefe der Tintenkammer 132 berücksichtigt wird,
zum Beispiel von einigen Mikrometern bis einigen zehn Mikrometern.
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Da
die Form einer von der Barrierewand 131 umgebenen Ebene
rechteckig sein kann, ist die Tintenkammer 132 schmal,
lang und tief. Das heißt,
in der Ausführungsform
ist die Tintenkammer mindestens 50 % länger, bevorzugt mindestens
doppelt so lang wie sie breit ist. Die Tiefe kann im Bereich von einigen
Mikrometern bis einigen zehn Mikrometern liegen. Auf diese Weise
ist die Tintenkammer 132 geeignet, genügend Tinte aufzunehmen, so
dass Tintentröpfchen
ausgestoßen
werden, selbst wenn sie in einer Richtung schmal ausgebildet ist,
in der die Düsen
angeordnet sind. Wenn die Breite der Tintenkammer 132 gering
ist, ist ein Abstand zwischen benachbarten Düsen 138 verringert,
so dass eine hochdichte Anordnung der Düsen 138 ermöglicht ist,
wodurch ein Tintenstrahldruckkopf mit Druckauflösung in einer hohen DPI-Zahl
erreicht wird.
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Die
rechteckige Barrierewand 131, die die Tintenkammer 132 umgibt,
kann an jeder der Mehrzahl von Tintenkammern 132 getrennt
vorgesehen sein, und ein Teil der zwischen benachbarten Tintenkammern 132 positionierten
Barrierewand 131 kann von benachbarten Tintenkammern 132 gemeinsam genutzt
werden. In diesem Fall ist der Teil der Barrierewand 131,
der zwischen benachbarten Tintenkammern 132 positioniert
ist, so dick, dass er Druckveränderungen
in der Tintenkammer 132 widersteht, zum Beispiel einige
Mikrometer.
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Wie
oben beschrieben, kann im Bereich, in dem die Breite der Tintenkammer 132 definiert
ist, die von der Barrierewand 131 umgebene Ebene verschiedene
Formen annehmen, die von einem Rechteck abweichen, was später beschrieben
wird.
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Die
Barrierewand 131 ist aus einem anderen Material als das
Substrat 110 ausgebildet, was ermöglicht, dass die Barrierewand 131 im
Prozess zum Ausbilden der Tintenkammer 132 als Ätzstop dient, was
unten beschrieben wird. Wenn daher das Substrat 110 ein
Siliciumwafer ist, kann die Barrierewand 131 aus einem
Isoliermaterial wie Siliciumoxid oder Siliciumnitrid gebildet sein,
was darin vorteilhaft ist, dass das selbe Material sowohl für die Barrierewand 131 und
eine erste Passivierungsschicht 121 verwendet werden kann,
wie es später
beschrieben wird. Die Barrierewand 131 kann aus einem metallischen
Material gebildet sein, das darin vorteilhaft ist, dass Wärme in der
Tintenkammer 132 durch die Barrierewand 131 relativ
schnell abgeleitet werden kann.
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Der
Tintenkanal 134 kann senkrecht an einer Position ausgebildet
sein, die von der Mitte der Tintenkammer 132 abweicht,
das heißt,
an einem Randbereich der Tintenkammer 132. Auf diese Weise
ist der Tintenkanal 134 unter der Erwärmungseinrichtung 142 statt
unter den Düsen 138 positioniert.
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Der
Querschnitt des Tintenkanals 134 ist bevorzugt in Form
eines in Breitenrichtung der Tintenkammer 132 verlängerten
Rechtecks ausgeführt.
Außerdem
kann der Tintenkanal 134 verschiedene Querschnittsformen
aufweisen, wie rund, oval oder polygonal.
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Ebenso
kann der Tintenkanal 134 an einer beliebigen anderen Stelle
als unter der Erwärmungseinrichtung 142 ausgebildet
sein, die die Tintenkammer 132 mit dem Verteiler 136 so
verbinden kann, dass das Substrat 110 senkrecht durchdrungen
wird.
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Wie
oben beschrieben, ist eine Düsenplatte 120 auf
dem Substrat 110 ausgebildet, die die Tintenkammer 132,
den Tintenkanal 134 und den Verteiler 136 darauf
ausgebildet aufweist. Die Düsenplatte 120,
die eine obere Wand der Tintenkammer 132 bildet, weist
eine Düse 138 auf,
durch die Tinte ausgestoßen
wird. Die Düse 138 ist
in der Mitte der Breite der Tintenkammer 132 ausgebildet,
indem die Düsenplatte 120 senkrecht
zur Düsenplatte 120 durchdrungen
wird.
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Die
Düsenplatte 120 ist
aus einer Mehrzahl von Materialschichten gebildet, die auf dem Substrat 110 aufgeschichtet
sind. Die Mehrzahl von Materialschichten kann aus ersten, zweiten
und dritten Passivierungsschichten 121, 122 und 126 bestehen.
Bevorzugt weist die Mehrzahl von Materialschichten ferner eine aus.
einem Metall gebildete Wärmeableitschicht 128 auf.
Besonders bevorzugt kann die Mehrzahl von Materialschichten ferner
eine wärmeleitfähige Schicht 124 aufweisen.
Eine Erwärmungseinrichtung 142 ist
zwischen der ersten und zweiten Passivierungsschicht 121 und 122 vorgesehen
und ein Leiter 144 ist zwischen der zweiten und dritten
Passivierungsschicht 122 und 126 vorgesehen.
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Die
erste Passivierungsschicht 121, die unterste Schicht der
Mehrzahl von Materialschichten, die die Düsenplatte 120 bilden,
ist oben auf dem Substrat 110 ausgebildet. Die erste Passivierungsschicht 121 zur
elektrischen Isolation zwischen der darüber liegenden Erwärmungseinrichtung 142 und
dem darunter liegenden Substrat 110 sowie zum Schutz der Erwärmungseinrichtung 142 kann
aus Siliciumoxid oder Siliciumnitrid gebildet sein. Insbesondere
im Fall, bei dem die Barrierewand 131 aus einem Isoliermaterial
gebildet ist, sind die erste Passivierungsschicht 121 und
die Barrierewand 131 bevorzugt aus dem selben Material
gebildet.
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Die über der
Tintenkammer 132 gelegene Erwärmungseinrichtung 142 zum
Erwärmen
von Tinte in der Tintenkammer 132 ist auf der ersten Passivierungsschicht 121 ausgebildet.
Die Erwärmungseinrichtung 142 besteht
aus einem Widerstandserwärmungsmaterial
wie Polysilicium dotiert mit Fremdstoffen, Tantalaluminiumlegierung,
Tantalnitrid, Titannitrid und Wolframsilicid. Die Erwärmungseinrichtung 142 kann
rechteckig sein. Ebenso ist die Erwärmungseinrichtung 142 an
einer Position über der
Tintenkammer 132 gelegen, wo sie nicht über der Düse 138 liegen kann,
das heißt,
an einer Stelle, die von der Mitte der Tintenkammer 132 abweicht.
Mit anderen Worten, da die Düse 138 an
einer Seite bezüglich
der längsgerichteten
Mitte der Tintenkammer 132 ausgebildet ist, ist die Erwärmungseinrichtung 142 an
der anderen Seite bezüglich
der längsgerichteten
Mitte der Tintenkammer 132 angeordnet.
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Die
zweite Passivierungsschicht 122 ist auf der ersten Passivierungsschicht 121 und
der Erwärmungseinrichtung 142 zur
Isolation zwischen der darüber
liegenden wärmeleitfähigen Schicht 124 und der
darunter liegenden Erwärmungseinrichtung 142 sowie
zum Schutz der Erwärmungseinrichtung 142 ausgebildet.
Gleichermaßen
wie die erste Passivierungsschicht 121 kann die zweite
Passivierungsschicht 122 aus Siliciumoxid und Siliciumnitrid
gebildet sein.
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Der
mit der Erwärmungseinrichtung 142 elektrisch
verbundene Leiter 144 zum Anlegen eines Stromimpulses über die
Erwärmungseinrichtung 142 ist
auf der zweiten Passivierungsschicht 122 platziert. Während ein
Ende des Leiters 144 mit der Erwärmungseinrichtung 142 durch
einen ersten Kontaktdurchtritt C1 gekoppelt
ist, der in der zweiten Passivierungsschicht 122 ausgebildet
ist, ist das andere Ende mit einem Bondpad (nicht gezeigt) elektrisch verbunden.
Der Leiter 144 kann aus einem hoch leitfähigen Metall
gebildet sein, wie Aluminium, Aluminiumlegierung, Gold oder Silber.
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Die
wärmeleitfähige Schicht 124 kann über der
zweiten Passivierungsschicht 122 liegen. Die wärmeleitfähige Schicht 124 dient
dazu, in oder um die Erwärmungseinrichtung 142 vorhandene
Wärme zum
Substrat 110 und der Wärmeableitschicht 128 zu leiten,
was später
beschrieben wird, und ist bevorzugt so breit wie möglich ausgebildet,
um die Tintenkammer 132 und die Erwärmungseinrichtung 142 vollständig abzudecken,
wie es in 5 gezeigt ist. Die wärmeleitfähige Schicht 124 muss
zum Zwecke der Isolierung in einem bestimmten Abstand vom Leiter 144 angeordnet
sein. Die Isolation zwischen der wärmeleitfähigen Schicht 124 und
dem Leiter 144 kann von der zweiten Passivierungs schicht 122 erreicht
werden, die dazwischen eingesetzt ist. Außerdem steht die wärmeleitfähige Schicht 124 mit
der Oberseite des Substrats 110 durch einen zweiten Kontaktdurchtritt
C2 in Kontakt, der die erste und zweite
Passivierungsschicht 121 und 122 durchdringt.
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Die
wärmeleitfähige Schicht 124 kann
aus einem Metall gebildet sein, das eine gute Leitfähigkeit aufweist.
Wenn sowohl die wärmeleitfähige Schicht 124 als
auch der Leiter 144 auf der zweiten Passivierungsschicht 122 ausgebildet
sind, kann die wärmeleitfähige Schicht 124 aus
dem selben Material wie der Leiter 144 gebildet sein, wie
Aluminium, Aluminiumlegierung, Gold oder Silber.
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Um
die wärmeleitfähige Schicht 124 dicker als
den Leiter 144 auszubilden oder um die wärmeleitfähige Schicht 124 unter
Verwendung eines anderen Materials als den Leiter 144 auszubilden,
kann eine Isolierschicht (nicht gezeigt) zwischen dem Leiter 144 und
der wärmeleitfähigen Schicht 124 vorgesehen
sein.
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Die
dritte Passivierungsschicht 126, die über dem Leiter 144 und
der zweiten Passivierungsschicht 122 liegt, kann aus Tetraethylorthosilicat(TEOS)-Oxid
oder Siliciumoxid gebildet sein. Es ist wünschenswert, die dritte Passivierungsschicht 126 nicht
auf der wärmeleitfähigen Schicht 124 auszubilden,
so dass die wärmeleitfähige Schicht 124 und
die Wärmeableitschicht 128 in
Kontakt kommen.
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Die
Wärmeableitschicht 128,
die oberste Schicht der Mehrzahl von Materialschichten, die die Düsenplatte 120 bilden,
ist aus einem Metall mit hoher thermischer Leitfähigkeit gebildet, wie Nickel, Kupfer
oder Gold. Die Wärmeableitschicht 128 ist durch
elektrochemisches Abscheiden des Metalls auf die dritte Passivierungsschicht 126 und
die wärmeleitfähige Schicht 124 auf
eine Dicke von 10–100 μm ausgebildet.
Zu diesem Zweck ist eine Keimschicht 127 zum elektrochemischen
Beschichten mit Metall oben auf der dritten Passivierungsschicht 126 und der
wärmeleitfähigen Schicht 124 angeordnet.
Die Keimschicht 127 kann aus einem Metall mit guter elektrischer
Leitfähigkeit
wie Kupfer, Chrom, Titan, Gold oder Nickel gebildet sein.
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Da
die Wärmeableitschicht 128 aus
einem Metall wie oben beschrieben durch einen elektrochemischen
Beschichtungsprozess ausgebildet wird, kann sie integral mit anderen
Komponenten des Tintenstrahldruckkopfes und relativ dick ausgebildet werden,
was dadurch effektive Wärmeableitung
erreicht.
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Die
Wärmeableitschicht 128 dient
dazu, die Wärme
von der Erwärmungseinrichtung 142 oder
um die Erwärmungseinrichtung 142 nach
außen
abzuleiten. Das heißt,
die Wärme,
die nach Tintenausstoß in oder
um die Erwärmungseinrichtung 142 vorhanden ist,
wird über
die wärmeleitfähige Schicht 124 zum Substrat 110 und
der Wärmeableitschicht 128 geleitet
und dann nach außen
abgeleitet. Dies ermöglicht schnelle
Wärmeableitung
nach Tintenausstoß und senkt
die Temperatur nahe der Düse 138,
wodurch ein stabiles Drucken bei hoher Betriebsfrequenz erreicht
wird.
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Eine
relativ dicke Wärmeableitschicht 128 wie
oben beschrieben macht es möglich,
die Länge der
Düse 138 ausreichend
zu sichern, was stabiles Hochgeschwindigkeitsdrucken ermöglicht,
während die
Richtungsgenauigkeit eines durch die Düse 138 ausgestoßenen Tröpfchens
verbessert wird. Das heißt,
das Tintentröpfchen
kann in eine Richtung exakt senkrecht zum Substrat 110 ausgestoßen werden.
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Die
Düse 138,
bestehend aus einem unteren Teil 138a und einem oberen
Teil 138b, ist in der Düsenplatte 120 ausgebildet
und durchdringt sie. Der untere Teil 138a der Düse 138 ist
in einer Säulenform ausgebildet
und durchdringt die Passivierungsschichten 121, 122 und 126 der
Dü senplatte 120.
Der obere Teil 138b der Düse 138 ist in der
Wärmeableitschicht 128 ausgebildet
und durchdringt sie. Der obere Teil 138b der Düse 138 kann
auch in einer Säulenform
ausgebildet sein. Der obere Teil 138b ist jedoch bevorzugt
zugespitzt, so dass die Querschnittsfläche zum Austritt kleiner wird.
Wenn der obere Teil 138b eine zugespitzte Form aufweist
wie oben beschrieben, wird ein Meniskus in der Tintenoberfläche nach Tintenausstoß schneller
stabilisiert.
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Die 6A und 6B sind
eine Draufsicht und eine Querschnittsansicht einer Barrierewand
und einer Tintenkammer in einem Tintenstrahldruckkopf gemäß einer
anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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Mit
Bezug zu den 6A und 6B ist eine
Barrierewand 231 so ausgebildet, dass sie einen Teil einer
Tintenkammer 232, zum Beispiel drei Seiten der Tintenkammer 232,
in einem Substrat 210 umgibt. Dementsprechend ist die durch
die Barrierewand 231 definierte Tintenkammer 232 in
einer schmalen, langen Form ausgebildet. Eine Seite der Tintenkammer 232,
in der die Barrierewand 231 nicht ausgebildet ist, ist
durch isotropes Ätzen
des Substrats 210 abgerundet. Die Formen und Anordnung
anderer Komponenten des Tintenstrahldruckkopfes, das heißt, einer
Erwärmungseinrichtung 242,
die auf einer ersten Passivierungsschicht 221 ausgebildet ist,
einer Düse 238,
eines Tintenkanals 234 und eines Verteilers 236 sind
gleich wie in der oben beschriebenen Ausführungsform.
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7 ist
eine Draufsicht einer Barrierewand und einer Tintenkammer in einem
Tintenstrahldruckkopf gemäß noch einer
anderen Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung. Die Querschnittsansicht des in 6 gezeigten Tintenstrahldruckkopfs ist gleich
wie in 6B gezeigt, und es wird hierzu
keine Erläuterung
angegeben.
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Mit
Bezug zu 7 ist, wie in der oben beschriebenen
Ausführungsform,
eine Barrierewand 331 derart ausgebildet, dass sie Teile
einer Tintenkammer 332 umgibt, zum Beispiel drei Seiten
der Tintenkammer 332. Eine Seite der Barrierewand 331 kann
abgerundet sein. Dementsprechend ist die von der Barrierewand 331 definierte
Tintenkammer 332 in einer schmalen, langen Form ausgebildet,
wie es oben beschrieben ist. Die Formen und Anordnung anderer Komponenten
des Tintenstrahldruckkopfes, das heißt, einer Erwärmungseinrichtung 342,
einer Düse 338 und
eines Tintenkanals 334 sind gleich wie in der oben beschriebenen
Ausführungsform.
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Die 8A und 8B sind
eine Draufsicht und eine Querschnittsansicht einer Barrierewand
und einer Tintenkammer eines Tintenstrahldruckkopfes gemäß einer
anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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Mit
Bezug zu den 8A und 8B ist eine
Barrierewand 431 in zwei Teile an gegenüberliegenden Seiten einer Tintenkammer 432 in
der Breite getrennt. Auf diese Weise definiert die Barrierewand 431 nur
die Breite der Tintenkammer 432. Dementsprechend kann die
von der Barrierewand 431 definierte Tintenkammer 432 in
einer schmalen, langen Form ausgebildet werden. Beide Längsseiten
der Tintenkammer 432, in denen die Barrierewand 431 nicht
ausgebildet ist, sind durch isotropes Ätzen eines Substrats 410 abgerundet.
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Gemäß dieser
Ausführungsform
ist eine Düse 438 in
der längsgerichteten
Mitte der Tintenkammer 432 vorgesehen. Eine auf einer ersten
Passivierungsschicht 421 ausgebildete Erwärmungseinrichtung 442 kann
rechteckig sein. Die Erwärmungseinrichtung 442 kann
an einer Seite der Düse 438 gelegen
sein. Die Erwärmungseinrichtung 442 kann
jedoch auch an gegenüberliegenden
Seiten der Düse 438 gelegen
sein. Ebenso kann die Erwärmungseinrichtung 442 derart
ausgebildet sein, dass sie die Düse 438 umgibt.
Die Formen und Anordnung anderer Komponenten im Tintenstrahldruckkopf,
das heißt,
eines Tintenkanals 434 und eines Verteilers 436 sind
gleich wie in der oben beschriebenen Ausführungsform.
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Ein
Tintenausstoßmechanismus
im in 3 gezeigten Tintenstrahldruckkopf wird nun mit
Bezug zu den 9A bis 9C beschrieben.
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Zunächst mit
Bezug zu 9A, wenn durch den Leiter 144 ein
Stromimpuls auf die Erwärmungseinrichtung 142 aufgebracht
wird, wenn die Tintenkammer 132 und die Düse 138 mit
Tinte 150 gefüllt sind,
wird von der Erwärmungseinrichtung 142 Wärme erzeugt
und durch die unter der Erwärmungseinrichtung 142 gelegene
erste Passivierungsschicht 121 zur Tinte 150 in
der Tintenkammer 132 geleitet. Die Tinte 150 siedet
dann, so dass sich Bläschen 160 bilden.
Die Bläschen 160 dehnen
sich bei Wärmezufuhr
aus, so dass die Tinte 150 in der Düse 138 aus der Düse 238 ausgestoßen wird.
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Mit
Bezug zu 9B, wenn ein Stromimpuls abbricht,
wenn das Bläschen 160 sich
auf maximale Größe ausdehnt,
schrumpft das Bläschen 160,
bis es vollständig
zusammenfällt.
Zu diesem Zeitpunkt bildet sich ein negativer Druck in der Tintenkammer 132,
so dass die Tinte 150 in der Düse 138 in die Tintenkammer 132 zurückkehrt.
Zu diesem Zeitpunkt wird ein Teil der Tinte 150, die aus
der Düse 138 geschoben
wird, von der Tinte 150 in der Düse 138 getrennt und
aufgrund einer Trägheitskraft
in Form eines Tintentröpfchens 150' ausgestoßen.
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Nach
Tintentröpfchenabtrennung
zieht sich ein Meniskus in der Oberfläche der Tinte 150 zur
Tintenkammer 132 zurück.
In diesem Fall ist die Düse 138 aufgrund
der dicken Düsenplatte 120 ausreichend
lang, so dass sich der Meniskus nur in der Düse 238 zurückzieht,
nicht in die Tintenkammer 132. Auf diese Weise ist verhindert,
dass Luft in die Tin tenkammer 132 einströmt, während der
Meniskus schnell in seinen ursprünglichen
Zustand wiederhergestellt wird, wodurch Hochgeschwindigkeitsausstoß von Tintentröpfchen 150' stabil beibehalten
werden kann. Da außerdem
in oder um die Erwärmungseinrichtung 142 vorhandene
Wärme durch
leitende Wärmeübertragung
durch die wärmeleitfähige Schicht 124 und
die Wärmeableitschicht 128 in
das Substrat 110 oder nach außen abgeleitet wird, fällt die
Temperatur in oder um die Erwärmungseinrichtung 142 und die
Düse 138 schneller
ab. Wenn hier die Barrierewand 131 aus einem metallischen
Material gebildet ist, erfolgt die Wärmeableitung relativ schnell.
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Dann
mit Bezug zu 9C, wenn der negative Druck
in der Tintenkammer 132 verschwindet, fließt Tinte 150 aufgrund
einer Oberflächenspannungskraft,
die auf einen in der Düse 138 ausgebildeten
Meniskus wirkt, erneut zum Ausgang der Düse 138. Wenn der obere
Teil 138b der Düse 138 verjüngt ist,
nimmt die Geschwindigkeit weiter zu, mit der die Tinte 150 nach
oben strömt.
Die Tinte 150 wird dann durch den Tintenkanal 134 geleitet,
so dass die Tintenkammer 132 aufgefüllt wird. Wenn die Tintenauffüllung beendet
ist, so dass der Druckkopf in seinen Ausgangszustand zurückkehrt,
wird der Tintenausstoßmechanismus
wiederholt. Beim obigen Prozess kann er, wegen der Wärmeableitung
durch die wärmeleitfähige Schicht 124 und
die Wärmeableitschicht 128,
seinen ursprünglichen
Zustand schneller wieder erreichen.
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Nun
wird ein Verfahren zur Herstellung eines monolithischen Tintenstrahldruckkopfes
wie oben konfiguriert gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung beschrieben.
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Die 10 bis 22 sind
Querschnittsansichten zur Erläuterung
eines Verfahrens zum Herstellen des in 3 gezeigten
Tintenstrahldruckkopfes, und 23 zeigt
ein weiteres Verfahren zum Ausbilden einer Keimschicht und von Opferschichten.
Indessen sind Verfahren zur Her stellung der Tintenstrahldruckköpfe mit
den in den 6A, 7 und 8A gezeigte
Düsenplatten,
mit Ausnahme der Form einer Barrierewand und einer Tintenkammer,
gleich wie unten beschrieben.
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Mit
Bezug zu 10 wird ein als Substrat 110 verwendeter
Siliciumwafer so bearbeitet, dass er eine Dicke von ungefähr 300–500 μm aufweist.
Der Siliciumwafer wird verbreitet zur Herstellung von Halbleiterbauteilen
verwendet und ist zur Massenproduktion geeignet.
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Während 10 einen
sehr kleinen Teil des Siliciumwafers zeigt, kann der Tintenstrahldruckkopf gemäß dieser
Erfindung in mehreren zehn bis Hunderten von Chips auf einem einzigen
Wafer gefertigt werden.
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Eine Ätzmaske 112,
die einen zu ätzenden Teil
definiert, wird auf der Oberfläche
des Substrats 110 ausgebildet. Die Ätzmaske 112 kann durch
Auftragen eines Photoresists auf der Vorderseite des Substrats 110 und
Mustern desselben ausgebildet werden.
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Das
durch die Ätzmaske 112 freigelegte
Substrat 110 wird geätzt,
wodurch ein Graben (Trench) 114 mit einer bestimmten Tiefe
ausgebildet wird. Das Substrat 110 wird durch reaktives
Ionenätzen
(RIE) trockengeätzt.
Die Tiefe des Grabens 114 ist so bestimmt, dass sie im
Bereich von einigen Mikrometern bis einigen zehn Mikrometern liegt,
unter Berücksichtigung
der Tiefe der Tintenkammer (132 in 21). Die
Breite des Grabens 114 ist im Bereich von einigen Mikrometern
ausreichend, um ein bestimmtes Material darin einzufüllen. Der
Graben 114 umgibt einen Teil, in dem die Tintenkammer 132 in
einer rechteckigen Form ausgebildet werden soll. In der Tintenkammer 232, 332 oder 432,
wie in den 6A, 7 oder 8A gezeigt,
kann der Graben 114 verschiedene Formen aufweisen, die
an die Form der jeweiligen Tintenkammer angepasst sind. Mit anderen
Worten, der Graben 114 kann Teile der Tinten kammer 232, 332 oder 432 umgeben
und der Graben 114 kann an seiner Innenfläche teilweise
abgerundet sein.
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Nach
Ausbilden des Grabens 114 wird die Ätzmaske 112 auf dem
Substrat 110 entfernt. Wie in 11 gezeigt,
wird ein bestimmtes Material auf der Oberfläche des Substrats 110 mit
dem Graben 114 abgeschieden. Dementsprechend wird der Graben 114 mit
dem bestimmten Material gefüllt,
wodurch die Barrierewand 131 ausgebildet wird. Ebenso wird
eine Materialschicht 116 auf dem Substrat 110 ausgebildet.
Das bestimmte Material unterscheidet sich von einem Material, das
das Substrat 110 bildet. Dies dient dazu, die Barrierewand 131 so
auszubilden, dass sie als Ätzstop
dient, wenn die Tintenkammer 132 durch Ätzen des Substrats 110 gebildet
wird, wie in 21 gezeigt. Wenn daher das Substrat 110 aus Silicium
gebildet ist, kann ein Isoliermaterial wie Siliciumoxid oder Siliciumnitrid
oder ein metallisches Material als das bestimmte Material verwendet
werden, wie oben beschrieben.
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Wenn
die Barrierewand 131 und die Materialschicht 116 aus
einem Isoliermaterial wie die erste Passivierungsschicht 121 gebildet
ist, wie in 12 gezeigt, kann die Materialschicht 116 als
die erste Passivierungsschicht 121 verwendet werden, was
es möglich
macht, den Schritt zum separaten Ausbilden der ersten Passivierungsschicht 121 auszulassen.
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Wenn
die Barrierewand 131 und die Materialschicht 116 aus
einem metallischen Material gebildet sind, wird die Materialschicht 116 auf
dem Substrat 110 zur Entfernung geätzt und dann werden die in 12 gezeigten
Schritte durchgeführt.
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Wie
in 12 gezeigt, wird die erste Passivierungsschicht 121 über dem
Substrat 110 mit der Barrierewand 131 ausgebildet.
Die erste Passivie rungsschicht 121 wird durch Abscheiden
von Siliciumoxid oder Siliciumnitrid auf dem Substrat 110 gebildet.
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Die
Erwärmungseinrichtung 142 wird
dann auf der ersten Passivierungsschicht 121 über dem Substrat 110 liegend
ausgebildet. Die Erwärmungseinrichtung 142 wird
durch Abscheiden eines Widerstandserwärmungsmaterials, wie Polysilicium
dotiert mit Fremdstoffen, Tantalaluminiumlegierung, Tantalnitrid,
Titannitrid oder Wolframsilicid, über die gesamte Oberfläche der
ersten Passivierungsschicht 121 auf eine bestimmte Dicke
und Mustern in einer bestimmten Form, z. B. einer rechteckigen Form
ausgebildet. Speziell kann, während
das mit Fremdstoffen wie Phosphor (P) mit einem Quellengas dotierte
Polysilicium durch chemische Gasphasenabscheidung bei Niederdruck
(LPCVD) auf eine Dicke von ungefähr
0,7–1 μm abgeschieden
werden kann, Tantalaluminiumlegierung, Tantalnitrid, Titannitrid
oder Wolframsilicid durch Sputtern oder chemische Gasphasenabscheidung
(CVD) auf eine Dicke von ungefähr 0,1–0,3 μm abgeschieden
werden. Die Abscheidungsdicke des Widerstandserwärmungsmaterials kann in einem
anderen Bereich definiert sein, wie er hier angegeben ist, so dass
ein unter Berücksichtigung
der Breite und Länge
der Erwärmungseinrichtung 142 geeigneter
Widerstand erhalten wird. Das über
die gesamte Oberfläche
der ersten Passivierungsschicht 121 abgeschiedene Widerstandserwärmungsmaterial
kann durch einen Lithographieprozess unter Verwendung einer Photomaske
und eines Photoresist und einem Ätzprozess
unter Verwendung eines Photoresistmusters als Ätzmaske gemustert werden.
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Dann
wird, wie in 13 gezeigt, die zweite Passivierungsschicht 122 auf
der ersten Passivierungsschicht 121 und der Erwärmungseinrichtung 142 ausgebildet.
Die zweite Passivierungsschicht 122 wird durch Abscheiden
von Siliciumoxid oder Siliciumnitrid auf eine Dicke von ungefähr 0,5 μm ausgebildet.
Die zweite Passivierungsschicht 122 wird dann teilweise
geätzt,
so dass ein erster Kontaktdurchtritt C1 gebildet
wird, der einen Teil der Erwärmungseinrichtung 142 freilegt,
der in einem in 14 gezeigten Schritt mit dem
Leiter 144 gekoppelt wird, und die zweite und erste Passivierungsschicht 122 und 121 werden
sequentiell geätzt,
so dass ein zweiter Kontaktdurchtritt C2 gebildet
wird, der einen Teil des Substrats 110 freilegt, der im
in 14 gezeigten Schritt mit der wärmeleitfähigen Schicht 124 in
Kontakt kommt. Der erste und zweite Kontaktdurchtritt C1 und
C2 können
gleichzeitig ausgebildet werden.
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14 zeigt
den Zustand, in dem der Leiter 144 und die wärmeleitfähige Schicht 124 auf
der zweiten Passivierungsschicht 122 ausgebildet sind. Speziell
können
der Leiter 144 und die wärmeleitfähige Schicht 124 zur
gleichen Zeit durch Abscheiden eines Metalls mit ausgezeichneter
elektrischer und thermischer Leitfähigkeit, wie Aluminium, Aluminiumlegierung,
Gold oder Silber, unter Verwendung von Sputtertechniken auf eine
Dicke in der Größenordnung
von 1 μm
und Mustern ausgebildet werden. In diesem Fall werden der Leiter 144 und
die wärmeleitfähige Schicht 124 so
ausgebildet, dass sie einander isolieren, so dass der Leiter 144 mit
der Erwärmungseinrichtung 142 durch
den ersten Kontaktdurchtritt C1 gekoppelt
ist und die wärmeleitfähige Schicht 124 durch
den zweiten Kontaktdurchtritt C2 mit dem
Substrat 110 in Kontakt kommt.
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Wenn
indessen die wärmeleitfähige Schicht 124 dicker
ausgebildet werden soll als der Leiter 144 oder wenn die
wärmeleitfähige Schicht 124 aus
einem anderen Metall als das des Leiters 144 ausgebildet
werden soll, oder um ferner Isolierung zwischen dem Leiter 144 und
der wärmeleitfähigen Schicht 124 zu
gewährleisten,
kann die wärmeleitfähige Schicht 124 ausgebildet
werden, nachdem der Leiter 144 gebildet ist. Insbesondere
wird der Leiter 144 nach Ausbilden nur des ersten Kontaktdurchtritts
C1 gebildet. Dann wird eine Isolierschicht
(nicht gezeigt) auf dem Leiter 144 und der zweiten Passivierungsschicht 122 ausgebildet.
Die Isolierschicht kann aus dem selben Material und unter Verwendung
des selben Verfahrens wie die zweite Passivierungsschicht 122 ausgebildet
werden. Die Isolierschicht und die zweite und erste Passivierungsschicht 122 und 121 werden dann
sequentiell geätzt,
so dass der zweite Kontaktdurchtritt C2 ausgebildet
wird.
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Ferner
wird die wärmeleitfähige Schicht 124 gebildet.
Auf diese Weise wird die Isolierschicht zwischen den Leiter 144 und
die wärmeleitfähige Schicht 124 eingesetzt.
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15 zeigt
den Zustand, in dem die dritte Passivierungsschicht 126 über die
gesamte Oberfläche
der erhaltenen Struktur von 14 ausgebildet ist.
Die dritte Passivierungsschicht 126 wird durch Abscheiden
von Tetraethylorthosilicat(TEOS)-Oxid unter Verwendung von plasmaverstärkter chemischer
Gasphasenabscheidung (PECVD) auf eine Dicke von ungefähr 0,7–3 μm ausgebildet.
Dann wird die dritte Passivierungsschicht 126 teilweise
geätzt, so
dass die wärmeleitfähige Schicht 124 freigelegt wird.
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16 zeigt
den Zustand, in dem die untere Düse 138a ausgebildet
ist. Die untere Düse 138a wird
durch sequentielles Ätzen
der dritten, zweiten und ersten Passivierungsschicht 126, 122 und 121 unter
Verwendung von reaktivem Ionenätzen
(RIE) ausgebildet.
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Wie
in 17 gezeigt ist, wird dann eine erste Opferschicht
PR1 in der unteren Düse 138a ausgebildet.
Speziell wird ein Photoresist über
die gesamte Fläche
der erhaltenen Struktur von 16 gelegt und
gemustert, so dass nur der in die untere Düse 138a eingefüllte Photoresist
verbleibt. Der verbliebene Photoresist wird verwendet, um die erste
Opferschicht PR1 auszubilden, so dass die
Form der unteren Düse 138a bei
den anschließenden
Schritten erhalten bleibt. Dann wird eine Keimschicht 127 zum elektrochemischen
Beschichten über
die gesamte Fläche
der erhaltenen Struktur nach Ausbildung der ersten Opferschicht
PR1 ausgebildet. Zur Ausführung der
elektrochemischen Beschichtung wird die Keimschicht 127 auf
der gesamten Fläche
der erhaltenen Struktur ausgebildet. Die Keimschicht 127 kann durch
Abscheiden eines Metalls mit guter Leitfähigkeit wie Kupfer (Cu), Chrom
(Cr), Titan (Ti), Gold (Au) oder Nickel (Ni) auf eine Dicke von
ungefähr 500–3.000 Å unter
Verwendung von Sputtertechniken ausgebildet werden.
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18 zeigt
den Zustand, in dem eine zweite Opferschicht PR2 zum
Ausbilden der oberen Düse 138b ausgebildet
ist. Speziell wird ein Photoresist über die gesamte Fläche der
Keimschicht 127 gelegt und gemustert, so dass der Photoresist
nur an einem Teil verbleibt, an dem die obere Düse 138a ausgebildet
werden soll, wie in 20 gezeigt. Der verbliebene
Photoresist wird in einer verjüngten
Form ausgebildet, dessen Querschnittsfläche sich nach oben verringert
und als zweite Opferschicht PR2 zum Ausbilden
der oberen Düse 138b in
den anschließenden Schritten
dient.
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Indessen
wird, wenn die säulenförmige obere
Düse 138b ausgebildet
wird, auch die zweite Opferschicht PR2 in
einer Säulenform
ausgebildet. Die erste und zweite Opferschicht PR1 und
PR2 können aus
einem photosensitiven Polymer anstelle eines Photoresists gebildet
werden.
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Dann
wird wie in 19 gezeigt die Wärmeableitschicht 128 aus
einem Metall auf eine bestimmte Dicke oben auf der Keimschicht 127 ausgebildet. Die
Wärmeableitschicht 128 kann
auf eine Dicke von 10–100 μm durch elektrochemisches
Beschichten von Nickel (Ni), Kupfer (Cu) oder Gold (Au) auf die Oberfläche der
Keimschicht 127 ausgebildet werden. Der elektrochemische
Beschichtungsprozess ist beendet, wenn die Wärmeableitschicht 128 auf
eine gewünschte
Höhe ausgebildet
ist, bei der der Austrittsbereich der oberen Düse 138b ausgebildet
ist, wobei die Höhe
geringer ist als die der zweiten Opferschicht PR2.
Die Dicke der Wärmeableitschicht 128 kann
unter Berücksichtigung
der Querschnitts fäche
und der Form der oberen Düse 138b und
der Wärmeableitfähigkeit
zum Substrat 110 und nach außen gegeignet bestimmt werden.
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Da
die Oberfläche
der Wärmeableitschicht 128,
die elektrochemische Beschichtung erhalten hat, aufgrund der darunter
liegenden Materialschichten Unregelmäßigkeiten aufweist, kann sie
durch chemisch-mechanisches Polieren (CMP) planarisiert werden.
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Die
zweite Opferschicht PR2 zum Ausbilden der
oberen Düse 138b,
die darunter liegende Keimschicht 127 und die erste Opferschicht
PR1 zum Halten der unteren Düse 138a werden
dann sequentiell geätzt,
so dass die vollständige
Düse 138 durch
Verbinden der unteren und oberen Düse 138a und 138b und
der Düsenplatte 120 ausgebildet
wird, die eine Mehrzahl von Materialschichten umfasst.
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Alternativ
können
die Düse 138 und
die Wärmeableitschicht 128 durch
die folgenden Schritte gebildet werden. Mit Bezug zu 23 wird
eine Keimschicht 127' zur
elektrochemischen Beschichtung über
der gesamten Fläche
der erhaltenen Struktur von 16 ausgebildet,
bevor die erste Opferschicht PR1 gebildet
wird, um die untere Düse 238a beizubehalten.
Die erste Opferschicht PR1 und die zweite
Opferschicht PR2 werden dann sequentiell
oder gleichzeitig und integral ausgebildet. Danach wird die Wärmeableitschicht 128 wie
in 19 gezeigt gebildet, gefolgt von Planarisieren
der Oberfläche
der Wärmeableitschicht 128 durch
CMP. Nach der Planarisierung werden die zweite und erste Opferschicht
PR1 und PR2 und
die darunter liegende Keimschicht 127' geätzt, so dass die Düse 138 und
die Düsenplatte 120 wie
in 20 gezeigt ausgebildet werden.
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21 zeigt
den Zustand, in dem die Tintenkammer 132 einer bestimmten
Tiefe auf einer Vorderseite des Substrats 110 ausgebildet
ist. Die Tintenkammer 132 kann durch isotropes Ätzen des
Substrats 110, das durch die Düse 138 freigelegt
ist, ausgebildet werden. Das heißt, es wird ein Trockenätzen am
Substrat 110 unter Verwendung von gasförmigem XeF2 oder
BrF3 als Ätzgas über eine bestimmte Zeitdauer
ausgeführt.
Hier wird das Substrat 110 isotrop geätzt, das heißt, das
Substrat 110 wird in jede Richtung vom durch die Düse 138 freigelegten
Teil mit der selben Ätzrate
geätzt.
Horizontales Ätzen
wird jedoch an der Barrierewand 131 gestoppt, die als Ätzstop dient,
wobei Ätzen
an der Barrierewand 131 nur in einer vertikalen Richtung
durchgeführt
wird. Daher wird, wie in 21 gezeigt,
die von der Barrierewand 131 umgebene Tintenkammer 132 in
einer schmalen, langen, tiefen Form ausgebildet.
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22 zeigt
den Zustand, in dem der Verteiler 136 und der Tintenkanal 134 durch Ätzen des Substrats 110 von
seiner Rückseite
ausgebildet wurden. Speziell wird eine Ätzmaske, die eine zu ätzende Region
abgrenzt, auf der Rückseite
des Substrats 110 ausgebildet und es wird Nassätzen unter
Verwendung von Tetramethylammoniumhydroxid (TMAH) oder Kaliumhydroxid
(KOH) als Ätzmittel durchgeführt, so
dass der Verteiler 136 mit einer geneigten Seitenfläche ausgebildet
wird. Alternativ kann der Verteiler 136 durch anisotropes Ätzen der Rückseite
des Substrats 110 ausgebildet werden. Anschließend wird
eine Ätzmaske,
die den Tintenkanal 134 definiert, auf der Rückseite
des Substrats 110 ausgebildet, an der der Verteiler 136 ausgebildet
ist, und das Substrat 110 zwischen dem Verteiler 136 und
der Tintenkammer 132 wird durch RIE trockengeätzt, so
dass auf diese Weise der Tintenkanal 134 ausgebildet wird.
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Nachdem
die obigen Schritte ausgeführt sind,
ist ein monolithischer Tintenstrahldruckkopf gemäß dieser Erfindung mit der
durch die Barrierewand 131 definierten Tintenkammer 132 fertig
gestellt, wie es in 22 gezeigt ist.
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Wie
oben beschrieben kann gemäß der vorliegenden
Erfindung eine Tintenkammer in verschiedenen Formen ausgebildet
werden, die an die Form einer Barrierewand angepasst sind. Insbesondere, da
eine schmale, lange Tintenkammer ausgebildet wird, kann ein Abstand
zwischen benachbarten Düsen
reduziert sein.
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Wie
oben beschrieben, weisen der monolithische Tintenstrahldruckkopf
und das Herstellungsverfahren dafür gemäß dieser Erfindung die folgenden Vorteile
auf.
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Erstens
kann eine schmale, lange, tiefe Tintenkammer ausgebildet werden,
indem eine Barrierewand ausgebildet wird, die als Ätzstop dient.
Auf diese Weise kann ein Abstand zwischen benachbarten Düsen reduziert
werden, wodurch ein Tintenstrahldruckkopf erhalten wird, der in
der Lage ist, Bilder mit einer höheren
Auflösung
mit einem hohen DPI-Wert zu drucken.
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Zweitens
ist in Hinblick auf Form und Abmessung der Freiheitsgrad bei Auslegung
und Herstellung des Tintenstrahldruckkopfs hoch, da eine Düse, eine
Tintenkammer und ein Tintenkanal nicht miteinander gekoppelt sind,
wodurch die Tintenausstoßleistung
und Betriebsfrequenz leicht verbessert werden können.
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Drittens
verbessert diese Erfindung die Wärmeabführeigenschaft
aufgrund des Vorhandenseins einer Barrierewand aus einem Metall
oder einer Wärmeableitschicht
aus einem dicken Metall, wodurch die Tintenausstoßleistung
und Betriebsfrequenz verbessert werden. Ebenso kann eine ausreichende Länge der
Düse gesichert
werden, so dass ein Meniskus in der Düse erhalten bleibt, wodurch
stabiler Tintennachfüllvorgang
ermöglicht
ist, während
die Gerichtetheit eines ausgestoßenen Tintentröpfchens erhöht ist.
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Viertens
kann diese Erfindung einen Tintenstrahldruckkopf auf einem einzigen
Wafer unter Verwendung eines monolithischen Prozesses bereitstellen,
da gemäß dieser
Erfindung eine Düsenplatte
mit einer Düse
integral mit einem Substrat ausgebildet ist, das eine Tintenkammer
und einen Tintenkanal darauf ausgebildet aufweist. Dies eliminiert
herkömmliche
Probleme mit Fehlausrichtung zwischen der Düse und der Tintenkammer, wodurch
die Tintenausstoßleistung
und die Produktionsausbeute erhöht werden.
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Während diese
Erfindung insbesondere mit Bezug zu bevorzugten Ausführungsformen
gezeigt und beschrieben wurde, versteht es sich für die Fachleute,
dass verschiedene Änderungen
in Form und Details hierzu vorgenommen werden können, ohne den Rahmen der Erfindung
zu verlassen, wie er in den beigefügten Ansprüchen definiert ist. Zum Beispiel
können
zum Ausbilden eines Elements eines Druckkopfes gemäß dieser
Erfindung verwendete Materialien nicht auf die hier beschriebenen
beschränkt
sein. Das heißt,
das Substrat kann aus einem Material mit guter Verarbeitbarkeit
gebildet sein, außer
Silicium, und dies gilt auch für
eine Erwärmungseinrichtung,
einen Leiter, eine Passivierungsschicht, eine wärmeleitfähige Schicht oder eine Wärmeableitschicht.
Außerdem
sind das Aufschicht- und Bildungsverfahren für jedes Material nur Beispiele und
es können
eine Reihe von Abscheide- und Ätztechniken
eingesetzt werden. Darüber
hinaus können
in jedem Schritt dargestellte spezifische Zahlenwerte in einem Bereich
variieren, in dem der hergestellte Druckkopf normal funktionieren
kann. Ebenso kann die Abfolge von Prozessschritten beim Herstellen
des Druckkopfes gemäß der Erfindung
unterschiedlich sein. Dementsprechend ist vorgesehen, dass der Rahmen
der Erfindung durch die beigefügten
Ansprüche
definiert ist.