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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft die Mobilfunkkommunikation und insbesondere
Mobilkommunikationssysteme mit gemeinsam genutzten Netzen.
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ALLGEMEINER
STAND DER TECHNIK
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Seit
der Einführung
der öffentlichen
Mobilfunksysteme in den späten
1970-er und frühen 1980-er
Jahren sind verschiedene "Generationen" von Mobilfunkkommunikationssystemen
in verschiedenen Teilen der Welt entstanden. Die Systeme der ersten
Generation (1G) arbeiteten mit analoger Frequenzmodulation bei der
Funk- und digitalen Steuerung des Netzes. Systeme der zweiten Generation (2G)
basieren auf Vielfachzugriff im Zeitmultiplex (Time Division Multiple
Access – TDMA).
Ein Beispiel eines 2G-Systems ist das Global System for Mobile Communications
(GSM). Derzeit wird fortgesetzt an Systemen der dritten Generation
(3G) gearbeitet, die auf Vielfachzugriff im Breitbandcodemultiplex
(Wideband Code Division Multiple Access – WCDMA) basieren. Ein Beispiel
eines 3G-Systems ist ein Universal Mobile Telecommunication System
(UMTS).
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Systeme
der dritten Generation sind mit anderen Funksystemen, wie GSM, rückwärtskompatibel,
so dass Mehrmoden-Nutzergeräte
(User Equipment – UE)
Dienste sowohl von 2G- als auch von 3G-Systemen in Anspruch nehmen können. Dies
erfordert, dass die Mehrmoden-UEs und die 2G- und 3G-Infrastruktur alle
eine Intersystemübergabe
von einem zellularen System, das mit einem Typ von Funkzugangstechnologie
arbeitet, zu einem anderen zellularen System, das mit einem anderen
Typ von Funkzugangstechnologie arbeitet, unterstützt, zum Beispiel von GSM/TDMA
zu UMTS/TDMA. Die gemeinsam übertragene
US-Patentanmeldung mit der Seriennummer 09/286,472, eingereicht
am 9. April 1999, mit dem Titel "Inter-System
Handover – Generic
Handover Mechanism",
beschreibt einen Mechanismus zur Bewerkstelligung solcher Intersystemübergaben.
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Zusätzlich zum
Koordinieren von Intersystemübergaben
können
Netzbetreiber ihr Netz gemeinsam nutzen lassen, um die Netzreichweite
zu erhöhen
und für
ihre jeweiligen Teilnehmer noch andere erweiterte Netzdienste zu
erbringen. Gemeinsam genutzte Netze können geografisch geteilt sein,
oder sie können
gemeinsam genutzt werden. In einem geografisch geteilten Netz deckt
jeder Betreiber ein anderes geografisches Gebiet mit seinem jeweiligen Netz
ab. Betrachten wir ein Beispiel, wo zwei Zellnetzbetreiber A und
B jeweils das Netz des anderen mit nutzen, um ihren Teilnehmern
eine zellulare Versorgung über
ein ganzes Land hinweg anzubieten. Das Netz des Betreibers A kann
die eine Hälfte
des Landes versorgen, und das Netz des Betreibers B versorgt die
andere Hälfte.
Die gemeinsame Nutzung der Netze ermöglicht es den Mobilfunkteilnehmern beider
Netze, den Dienst im gesamten Land in Anspruch zu nehmen. Zu einem
Problem kommt es, wenn sich die zwei Netze überlappen, zum Beispiel in der
Mitte des Landes. In diesem überlappenden
Gebiet kann der Dienst durch das Netz beider Betreiber erbracht
werden. Natürlich
möchte
jeder Betreiber, dass seine Teilnehmer in diesem Überlappungsgebiet
sein eigenes Netz nutzen und dass der Zugang zum Netz des anderen
Betreibers eingeschränkt oder
unterbunden wird. Oder anders ausgedrückt: Jeder Betreiber möchte nach
Möglichkeit
seine eigenen Teilnehmer unter Nutzung seiner eigenen Infrastruktur
bedienen.
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Die
Schrift WO 02/065808 offenbart zum Beispiel eine Technik zum Ermöglichen
eines Filterns von Zellen zur Verwendung in einer Messwertliste
in Verbindung mit einer Situation einer selektiven Übergabe
aus einem gemeinsam genutzten Netz.
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In
einem wahrscheinlichen Beispiel im Zusammenhang mit einem gemeinsam
genutzten Netz wird ein UMTS durch Netzbetreiber A, B und C gemeinsam
genutzt, und jeder Betreiber hat sein eigenes GSM-Netz, das mit dem
UMTS und den anderen GSM-Netzen überlappt.
Das Problem entsteht, wenn ein Nutzergerät (User Equipment – UE) den UMTS-Netzbereich
verlässt,
der nicht durch eines der GSM-Netze überlappt wird und in ein Gebiet übergeben
werden muss, wo sich das UMTS und die drei GSM-Netze überlappen.
In dieser Situation wäre es
wünschenswert,
dahingehend Einschränkungen zu
treffen, welche GSM-Netzzellen für
eine Übergabe in
Frage kommen. Wenn zum Beispiel das UE ein Teilnehmer von Betreiber
A ist, so wäre
es wünschenswert,
die in Frage kommenden Zellen für
eine GSM-Übergabe
für dieses
UE auf jene zu beschränken,
die zum GSM-Netz des Betreibers A gehören. Auf eine GSM-Zelle, die
zum Betreiber B oder A gehört,
sollte nur zurückgegriffen
werden, wenn keine Zelle im Netz von A verfügbar ist.
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Ein
Ansatz zur Lösung
dieses Problem ist das Übermitteln
von Informationen über
den Zugang oder die Beschränkung
des Zugangs zu einem gemeinsam genutzten Netz an jeden Netzknoten,
der an der Übergabeentscheidungsfindung
beteiligt ist. Die Schwierigkeit bei diesem Lösungsansatz ist die Notwendigkeit,
große
Mengen an Informationen über den
gemeinsam genutzten Netzbereich (Shared Network Area – SNA) mit
großer
Häufigkeit
an viele Knoten zu verteilen. Solche SNA-Zugangsdaten müssen mit
jedem Rufaufbau an das Funkzugangsnetz gesendet werden und müssen außerdem in
jede Übergabe-
oder Verschiebungsmeldung eingebunden werden. Diese häufige SNA-Zeichengabe,
die beträchtliche
Mengen an SNA-Daten enthält,
erfordert eine erhebliche Bandbreite. Außer der Tatsache, das beträchtliche
Bandbreitenressourcen verbraucht werden, haben Zeichengabeprotokollmeldungen
in der Regel maximale Längen,
so dass gar nicht genügend
Platz zur Verfügung
steht, um die nötigen SNA-Informationen zu
transportieren.
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Die
vorliegende Erfindung löst
diese Probleme durch Verteilen von SNA-Informationen unter Verwendung
von Indikatoren, welche die SNA-Informationen darstellen. SNA-Informationen
für eine
erste Gruppe von Mobilfunkteilnehmern eines ersten Netzes werden
auf einen ersten Indikator abgebildet. Gleichermaßen werden
Informationen für
ein zweites Netz mit gemeinsam genutztem Zugang für eine zweite
Gruppe von Mobilfunkteilnehmern eines zweiten Netzes auf den zweiten
Indikator abgebildet. Diese Abbildungen werden in einem Kernnetzknoten vorgenommen
und an Funknetzknoten gesendet, die an einem Rufverbindungsaufbau
und/oder einer Übergabe
beteiligt sind. Die Funknetzknoten speichern diese Abbildungen für eine spätere Verwendung.
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Wenn
eine Rufverbindung mit einem der Mobilfunkteilnehmer des ersten
Netzes aufgebaut wird (oder kurz danach), so sendet ein Kernnetzknoten den
ersten Indikator an den Funknetzknoten, der den Verbindungsaufbau
handhabt. Dieser Funknetzknoten verwendet den ersten Indikator,
um anhand seiner gespeicherten SNA-Tabelle die Netzzugangsbeschränkungen
für diesen
Teilnehmer zu bestimmen. Die Informationen über die Beschränkung des
Zugangs zu dem gemeinsam genutzten Netz werden nicht versendet – nur der
Indikator.
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Wenn
für die
Rufverbindung von dem ersten Funknetzknoten eine Übergabe
an einen zweiten Funknetzknoten angefordert wird, so wird der erste Indikator
an den zweiten Funknetzknoten gesendet. Der zweite Funknetzknoten
verwendet den ersten Indikator dafür, anhand seiner SNA-Abbildung
die Netzzugangsbeschränkungen
für diesen
Teilnehmer zu bestimmen. Auf der Grundlage der bestimmten Netzzugangsbeschränkungen
wählt der
zweite Funknetzknoten eine geeignete Zelle für die Übergabe.
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In
Fällen
eines gemeinsam genutzten Netzes spart die Verwendung von SNA-Indikatoren
jedes Mal Ressourcen, wenn ein Ruf aufgebaut wird und wenn Ruf übergeben
wird. Das Senden lediglich des SNA-Indikators anstelle aller SNA-Informationen verringert
die Komplexität
und das Volumen der Zeichengabe. Dadurch können Netzbetreiber effizient steuern,
welche Netzzellen als funktionsfähige
Kandidaten für
eine Übergabe
zulässig
sind.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Die
oben genannten und weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden
Erfindung lassen sich anhand der folgenden Beschreibung in Verbindung
mit den begleitenden Zeichnungen besser verstehen.
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1 veranschaulicht
ein Beispiel eines gemeinsam genutzten Netzes.
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2 veranschaulicht
ein System mit verschiedenen Funknetzen, die Intrasystemübergaben von
Mobilfunkverbindungen und – wenigstens
unter bestimmten Umständen – Intersystemübergaben
von Mobilfunkverbindungen gestatten.
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3A zeigt
zwei Netzbetreiber mit mehreren gemeinsam genutzten Netzbereichen,
die jeweils in einen oder mehrere Standortbereiche unterteilt sind.
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3B veranschaulicht
eine Abbildungstabelle für "Standortbereich – gemeinsam
genutzter Netzbereich".
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4 veranschaulicht
ein weiteres Beispiel eines gemeinsam genutzten Netzes.
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5 veranschaulicht
eine Abbildungstabelle für "SNA-Informationen – SNA-Indikator".
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6 ist
ein Flussdiagramm, das beispielhafte Verfahrensweisen gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung veranschaulicht.
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7 veranschaulicht
eine beispielhafte Zeichengabesituation, in der ein SNA-Indikator
verwendet wird.
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8 veranschaulicht
ein Übergabezeichengabeschema,
das einen Signalkernnetzknoten beinhaltet, wobei ein SNA-Indikator
verwendet wird.
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9 veranschaulicht
eine beispielhafte Zeichengabesituation, an der zwei Kernnetzknoten
beteiligt sind, wobei ein SNA-Indikator verwendet wird.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG
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In
der folgenden Beschreibung werden zum Zweck der Erläuterung
und nicht der Einschränkung konkrete
Details dargelegt, wie zum Beispiel besondere Ausführungsformen,
Verfahrensweisen, Techniken usw., um ein gründliches Verstehen der vorliegenden
Erfindung zu ermöglichen.
Dem Fachmann ist jedoch klar, dass die vorliegende Erfindung auch in
anderen Ausführungsformen
praktiziert werden kann, die von diesen konkreten Details abweichen. Das
heißt,
auch wenn weiter unten eine beispielhafte Ausführungsform im Kontext von Systemen
der zweiten Generation, wie zum Beispiel GSM, und Systemen der dritten
Generation, wie zum Beispiel UMTS, beschrieben wird, ist die Erfindung
generisch auf jede Art von System anwendbar, wo die Verteilung von
Informationen über
den Zugang oder die Beschränkung
des Zugangs zu einem gemeinsam genutzten Netz wünschenswert sind.
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In
einigen Fällen
wird auf detaillierte Beschreibungen einschlägig bekannter Verfahren, Schnittstellen,
Vorrichtungen und Zeichengabetechniken verzichtet, um nicht die
Beschreibung der vorliegenden Erfindung durch unnötige Details
in den Hintergrund treten zu lassen. Des Weiteren sind einzelne
Funktionsblöcke
in einigen der Figuren gezeigt. Dem Fachmann leuchtet ein, dass
die Funktionen unter Verwendung individueller Hardware-Schaltungen, unter
Verwendung von Software, die in Verbindung mit einem in geeigneter
Weise programmierten digitalen Mikroprozessor oder Allzweckcomputer
arbeitet, unter Verwendung eines anwendungsspezifischen integrierten
Schaltkreises (Application Specific Integrated Circuit – ASIC)
und/oder unter Verwendung eines oder mehrerer digitaler Signalprozessoren
(DSPs) implementiert werden können.
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1 ist
eine grobe Veranschaulichung eines gemeinsam genutzten Netzes. Das
Netz auf der linken Seite, das mit "blau" bezeichnet
ist, wird mit dem Netz auf der rechten Seite, das mit "rot" bezeichnet ist,
gemeinsam genutzt. Die "blauen" Teilnehmer erhalten
ihren Dienst vom blauen Netz, wenn sie sich in dem blauen Netzbereich
befinden, und vom roten Netz, wenn sie sich in dem roten Netzbereich
befinden. In dem überlappenden
Bereich, der schraffiert dargestellt ist, konkurrieren das blaue
und das rote Netz um die Erbringung des Dienstes für die Teilnehmer.
In der Regel wollen die Netzbetreiber sicherstellen, dass sie in
diesen konkurrierenden Gebieten Dienste für ihre eigenen Teilnehmer erbringen.
Beschränkungen
für einen
gemeinsam genutzten Netzbereich (Shared Network Area – SNA) ermöglichen es
den Betreibern, im Voraus zu entscheiden, welche Netzbetreiberzellen
oder sonstigen Versorgungsgebiete als Übergabekandidaten für eine UE-Verbindung
in überlappenden
oder konkurrierenden Gebieten in Betracht kommen.
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Wenden
wir uns einem Kommunikationssystem zu, das in 2 veranschaulicht
und allgemein mit 10 bezeichnet ist. Das Kommunikationssystem 10 enthält ein erstes,
ein zweites und ein drittes Mobilfunkkommunikationssystem 14, 16 bzw. 18,
die entweder mit dem gleichen Typ oder mit verschiedenen Typen von
Funkzugangstechnologie arbeiten, und können durch verschiedene Netzbetreiber
betrieben werden. Jedes Mobilfunksystem 14, 16 und 18 ist
mit einem oder mehreren Kernnetzen verbunden, die allgemein mit
einer Wolke 12 bezeichnet sind. Zu Beispielen für Kernnetze
gehören
ein öffentliches
Fernsprechwählnetz
(Public Switched Telephone Network – PSTN), ein digitales Netz
mit integrierten Diensten (Integrated Services Digital Network – ISDN),
das Internet usw. Jedes Mobilfunksystem 14, 16 und 18 enthält einen
oder mehrere Kernnetzdienstknoten (Core Network Service Nodes – CNSNs) 20,
die mit einem generischen Funkzugangsnetz (Radio Access Network – RAN) 22 verbunden
sind. Das Funkzugangsnetz 22 enthält einen oder mehrere generische
RAN-Knoten 24, die miteinander kommunizieren. Jeder RAN-Knoten
steuert mehrere generische Funkbasisstationen (Radio Base Stations – BSs) 26.
Die Kommunikation mit Mobilfunk-Nutzergeräten (User Equipment – UEs) 30 erfolgt
mittels einer Funkschnittstelle. Ein UE 30 ist zwischen
zwei Basisstationen 26 gezeigt, die mit zwei verschiedenen
RAN-Knoten 24 verbunden sind, was eine Intrasystemübergabe
darstellt. Zwei der UEs 30 sind zwischen zwei der Mobilkommunikationssysteme
gezeigt, was Intersystemübergaben
darstellt. Die technischen Details von Kernnetzdienstknoten und zahlreichen
Funkzugangsnetzen (zum Beispiel Netzen wie GSM, DAMPS, UMTS, CDMA
2000 usw.) sind einschlägig
bekannt.
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3A veranschaulicht
das gemeinsam genutzte Netz von 1, wobei
das blaue Netz separat von dem roten Netz gezeigt ist und jedes
Netz in Standortbereiche (Location Areas – LA) unterteilt ist. Das blaue
Netz ist in acht Standortbereiche LA-B1 bis LA-B8 unterteilt. Jeder
Standortbereich kann eine oder mehrere Zellen enthalten, wobei jede
Zelle von einer Funkbasisstation bedient wird. Das rote Netz enthält drei
Standortbereiche LA-R1 bis LA-R3. Ein oder mehrere Standortbereiche
können
einem bestimmten gemeinsam genutzten Netzbereich zugeordnet werden.
Das blaue Netz enthält
zwei gemeinsam genutzte Netzbereiche: SN-Bereich-B1 und SN-Bereich-B2.
Das rote Netz enthält
ebenfalls zwei gemeinsam genutzte Netzbereiche: SN-Bereich-RI und
SN-Bereich-R2. Der SN-Bereich-B2 und der SN-Bereich-R2 entsprechen
den überlappenden
Gebieten des blauen und des roten Netzes, wo die zwei Netze konkurrieren.
SNA-B1 und SNA-R1 entsprechen den Gebieten, wo die zwei Netze sich
ihr Netz mit den Teilnehmern des jeweils anderen teilen.
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Ein
Kernnetzknoten, zum Beispiel eine Mobilfunkvermittlung (Mobile Switching
Center – MSC), erzeugt
und speichert eine Abbildung zwischen Standortbereichen und gemeinsam
genutzten Netzbereichen. Eine solche Abbildung für das Beispiel in 3A ist
in 3B in Tabellenform gezeigt. Der Identifikator
für den
gemeinsam genutzten Netzbereich gewährt einem Mobilteilnehmer praktisch
Zugangsrechte zu bestimmten Teilen des gemeinsam genutzten Netzes.
Diese Abbildungsinformationen können
an alle RAN-Knoten im blauen wie auch im roten Netz verteilt werden.
Wenn der RAN-Knoten diese Abbildung von Standortbereichen auf gemeinsam
genutzte Netzbereiche empfängt,
so sendet er eine positive Antwort, um den Kernnetzknoten darüber zu informieren,
dass der RAN-Knoten Zugangsbeschränkungen für den gemeinsam genutzten Netzbereich
unterstützt.
Der Kernnetzknoten weiß nun, dass
er den RAN-Knoten jedes Mal in Kenntnis setzen kann, wenn sich die
Abbildung ändert
oder auf sonstige Weise aktualisiert wird. Alternativ kann der Betreiber
diese Abbildungsinformationen manuell in dem RAN-Knoten konfigurieren.
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4A veranschaulicht ein blaues und ein rotes
gemeinsam genutztes Netz, die sich überlappen, als Netze vom UMTS-Typ.
Das blaue und das rote UMTS-Netz enthalten beide ihr eigenes GSM-Netz
(dargestellt durch die durchgezogene bzw. die gestrichelte große Ellipse),
die nicht gemeinsam genutzt werden. Ein wichtiger Aspekt der vorliegenden
Erfindung ist die Verwendung eines Indikators für einen gemeinsam genutzten
Netzbereich (Shared Network Area – SNA) zum Kommunizieren von
SNA-Zugangs- und
-Beschränkungsinformationen
zur Verwendung beim Herstellen von Rufverbindungen und/oder beim
Durchführen
von Rufübergaben.
Anstatt große
Mengen von SNA-Informationen zu senden, die an alle RAN-Knoten signalisiert
werden müssten,
damit sie die SNA-Zugangsbeschränkungen
für jeden
Teilnehmer für
jeden Rufaufbau und jede Rufübergabe
kennen, werden SNA-Indikatoren gesendet. Ein SNA-Indikator braucht
nicht anderes zu sein als eine einfache Markierung mit einem oder zwei
Bits.
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Eine
Abbildung zwischen SNA-Informationen und einem entsprechenden SNA-Indikator
für das
Beispiel des in 4 gezeigten gemeinsam genutzten
Netzes ist in 5 in Tabellenform veranschaulicht.
Den Informationen über
das gemeinsam genutzte Netz für
SNA-B1, SNA-B2, SNA-R1 und SNA-B3 wird ein einzelner SNA-Indikator
1 zugeordnet. Die andere Gruppe von SNA-Informationen, die SNA-B1,
SNA-R2, SNA-R1 und SNA-R3 entspricht, hat einen entsprechenden SNA-Indikator
2. So wird in der ersten SNA-Gruppe, die dem SNA-Indikator 1 entspricht,
einem Mobilteilnehmer Zugang zu den gemeinsam genutzten Netzbereichen
B1, B2, R1 und B3, nicht aber zu den gemeinsam genutzten Netzbereichen
R2 und R3 gewährt.
Umgekehrt wird Mobilfunkteilnehmern mit einem entsprechenden SNA-Indikator
2 Zugang zu den gemeinsam genutzten Netzbereichen B1, R2, R1 und
R3 gewährt,
nicht aber zu den gemeinsam genutzten Netzzugangsgebieten B2 und
B3. In den überlappenden
Versorgungsgebieten, wo die Betreiber des blauen und des roten Netzes konkurrieren,
will jeder Betreiber sicherstellen, dass seine eigenen Teilnehmer
sein Netz in diesen überlappenden,
konkurrierenden Gebieten nutzen.
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Die
Verwendung von Abbildungen und Indikatoren vereinfacht den Zeichengabeprozess
enorm und verringert die Bandbreitenanforderungen für normale
Rufverbindungsverfahren, einschließlich Rufverbindungsaufbau
und Rufverbindungsübergabe.
Zu beispielhaften Verfahren, die solche Abbildungen und Indikatoren
beinhalten, werden nun in Verbindung mit dem Flussdiagramm in 6 beschrieben.
Ein Kernnetzknoten, wie zum Beispiel eine MSC, erzeugt eine Abbildung
(später
als Tabelle 1 bezeichnet) zwischen Standortbereichen (Location Areas – LAs) und
gemeinsam genutztem Netzbereich (SNA-Informationen) (Block 40).
Der Kernnetzknoten erzeugt auch eine Abbildung (später als
Tabelle 2 bezeichnet) zwischen SNA-Informationen und einem zugehörigen SNA-Indikator
(Block 42). Der Kernnetzknoten überträgt sowohl Tabelle 1 als auch Tabelle
2 zu einem oder mehreren aktivierten Funkzugangsnetzknoten (Radio
Access Network – RAN) zur
späteren
Verwendung bei der Handhabung von Rufverbindungen (Block 44).
Während
oder unmittelbar nach einem UE-Rufaufbau zeigt der Kernnetzknoten,
der die Rufverbindung steuert, die SNA-Informationen, die dem UE-Teilnehmer
zugeordnet sind, dem RAN-Knoten unter Verwendung des entsprechenden
SNA-Indikators an (Block 46).
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Der
SNA-Indikator kann allein, in Kombination mit anderen expliziten
SNA-Informationen oder gar nicht gesendet werden, je nachdem, was
geeignet oder zweckmäßig ist.
Zum Beispiel kann der Kernnetzknoten entscheiden, ob er den SNA-Indikator
oder statt dessen die kompletten SNA-Informationen senden will.
Dies gibt dem Betreiber die Flexibilität, keine Abbildung für selten
verwendete oder sich häufig ändernde
SNA-Informationen zu definieren. Ein SNA-Indikator kann auch mit
expliziten SNA-Informationen
kombiniert werden, um einen bestimmten gemeinsam genutzten Netzbereich
anzuzeigen, der nicht explizit in der Abbildungstabelle definiert
ist. Zum Beispiel könnte
der SNA-Indikator 1 von 5 zusammen mit expliziten SNA-D1-Informationen
versendet werden, um einen zulässigen
gemeinsam genutzten Netzbereich SNA-B1, SNA-B2, SNA-R1, SNA-B3 und
SNA-D1 anzuzeigen.
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Unter
der Annahme, dass ein SNA-Indikator gesendet wird, verwendet der
RAN-Knoten Tabelle 2 zum Abrufen der SNA-Informationen, die dem
empfangenen SNA-Indikator entsprechen (Block 48). Wie oben
beschrieben, wurden die Abbildungstabellen 1 und 2 schon zuvor von
einem Kernnetzknoten zu jedem RAN-Knoten in den gemeinsam genutzten
Netzen übertragen.
Wenn eine Übergabe
der hergestellten UE-Verbindung
einen neuen RAN-Knoten und/oder einen neuen Kernnetzknoten involviert,
so sendet der bedienende RAN-Knoten eine Übergabeanforderung an den bedienenden
Kernnetzknoten. Der bedienende Kernnetzknoten sendet eine Verschiebungsanforderung
und SNA-Informationen für diese
UE-Teilnehmerverbindung
unter Verwendung seines SNA-Indikators (allein, in Kombination mit
expliziten SNA-Informationen oder gar nicht) an den neuen Ziel-RAN-Knoten
und/oder Kernnetzknoten (Block 50). Der neue RAN-Knoten
nimmt eine Übergabe
an eine Zelle in einem Standortbereich vor, der durch die SNA-Informationen,
die dem SNA-Indikator allein oder in Kombination mit anderen SNA-Informationen
entsprechen, zugelassen wird (Block 52).
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Der
Betrag an Bandbreite, die von den SNA-Zugangsinformationen während des
Rufaufbaus und/oder der Übergabe
verwendet wird, wird im Vergleich zu den eigentlichen SNA- Zugangsinformationen,
die andernfalls gesendet werden müssten, deutlich reduziert.
Infolge dessen können
Netzbetreiber gemeinsam genutzte Netze entwerfen, die vorteilhafterweise
mit einer SNA-Zugangsbeschränkung arbeiten,
ohne sich wegen des damit verbundenen Zeichengabe- und Bandbreitenaufwandes
Gedanken machen zu müssen.
Des Weiteren brauchen die Netzbetreiber keine umfangreichen Aktivitäten zu unternehmen,
um diese Funktionalität
auf der RAN-Ebene zu unterstützen.
Das Kernnetz sendet automatisch die benötigten Abbildungstabellen an die
RAN-Knoten, wenn sie benötigt
oder anfordert werden. Infolge dessen ist keine administrative Handhabung
in dem Kernnetzknoten nötig,
um zu verfolgen, ob ein bestimmter RAN-Knoten die Handhabung bestimmter
Informationen über
den Zugang zu einem gemeinsam genutzten Netzbereich unterstützt oder
nicht.
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Es
werden nun beispielhafte Zeichengabesituationen, in denen ein SNA-Indikator
verwendet wird, in Verbindung mit den in den 7-9 gezeigten
Zeichengabediagrammen beschrieben. In diesen Beispielen ist der
Kernnetzknoten eine MSC, und der RAN-Knoten ist eine Funknetzsteuerung (Radio
Network Controller – RNC).
Außerdem
werden in diesem Beispiel typische Zeichengabemeldungen vom UTMS-Typ
verwendet.
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7 zeigt,
wie die MSC eine Informationsübertragungsanzeige-Meldung
gemäß dem Radio Access
Network Application Part (RANAP)-Protokoll an die RNC in dem blauen
Netz sendet (RNC1-B). Eine "Standortbereich-Dienstnetzbereich"-Abbildungstabelle
sowie eine "Dienstnetzbereich-SNA-Indikator"-Abbildungstabelle
sind in dem Meldungsinformationsfeld enthalten. Bei Erhalt dieser
Meldung antwortet die RNC mit einer RANAP-Informationsübertragungsbestätigungs-Meldung,
welche die MSC darüber
informiert, dass die RNC1-B SNA-Indikator-Merkmale unterstützt. Später, wenn
eine Rufverbindung aufgebaut wird oder gerade aufgebaut wurde, an
der die MSC und die RNC1-B beteiligt sind, so sendet die MSC an
die RNC1-B eine RANAP-Gemeinschaftskennungs-Meldung, die den SNA-Indikator enthält, der
dem Mobilteilnehmer entspricht, der an dieser Rufverbindung beteiligt
ist. Oder anders ausgedrückt:
Die RANAP-Gemeinschaftskennungs-Meldung braucht nur einen SNA-Indikator
wie zum Beispiel "1" oder "2" zu enthalten anstatt die gesamte Menge
der Informationen über
den Zugang zu dem gemeinsam genutzten Netz, die diesem Mobilteilnehmer
zugeordnet sind.
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Eine
weitere Situation, in der der SNA-Indikator von Nutzen ist, ist
in 8 gezeigt. In diesem Fall erfordert die Übergabe
eine Übergabe
der Verbindung von RNC1-B in dem blauen Netz an RNC2-B, ebenfalls
in dem blauen Netz. Dementsprechend sendet die RNC1-B eine RANAP-Verschiebungsbedarfs-Meldung an die MSC,
die mit beiden RNCs verbunden ist. Die MSC sendet dann eine RANAP-Verschiebungsanforderungs-Meldung
an die neue RNC2-B, die den SNA-Indikator anstatt alle SNA-Informationen enthält, die
dieser Rufverbindung zugeordnet sind. Die Übergabe wird mit der RNC2-B fortgesetzt,
die den SNA-Indikator benutzt, um in ihrer Abbildungstabelle die
entsprechenden SNA-Zugangsbeschränkungsinformationen
für diese
Verbindung nachzuschlagen, so dass für die Übergabe in Frage kommende Zellen
ordnungsgemäß in zulässigen Standortbereichen,
die durch die SNA-Informationen
für diesen
Mobilteilnehmer angegeben wurden, identifiziert werden können.
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9 veranschaulicht
eine Internetzübergabe
der Rufverbindung zwischen dem blauen Netz und dem roten Netz. Die
RNC-B sendet eine RANAP-Verschiebungsbedarfs-Meldung an ihre MSC-B,
die dann eine Mobile Application Part (MAP)-Übergabevorbereitungsanforderungs-Meldung
an die MSC des roten Netzes sendet. Diese MAP-Meldung enthält eine
RANAP-Verschiebungsanforderungs-Meldung, die den SNA-Indikator für diesen
Mobilteilnehmer, der an der Rufverbindung beteiligt ist, enthält. Die
MSC des roten Netzes sendet dann eine RANAP-Verschiebungsanforderungs-Meldung,
die diesen SNA-Indikator enthält,
an die Ziel-RNC-R in dem roten Netz. Die RNC-R verwendet den SNA-Indikator
für den
Zugriff auf ihre SNA-Abbildungstabelle, um die benötigten Informationen über die
Beschränkung
des Zugangs zu dem gemeinsam genutzten Netzbereich für diesen
Mobilteilnehmer abzurufen, um die richtige in Frage kommende Zelle
für die Übergabe
auszuwählen.
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Obgleich
die vorliegende Erfindung anhand bestimmter Ausführungsformen beschrieben wurde, ist
dem Fachmann klar, dass die vorliegende Erfindung nicht auf diese
konkreten beispielhaften Ausführungsformen
beschränkt
ist. Es können
auch andere Formate, Ausführungsformen
und Adaptationen außer
denen, die gezeigt und beschrieben wurden, sowie viele Variationen,
Modifikationen und äquivalente
Anordnungen verwendet werden, um die Erfindung zu implementieren.
Obgleich also die vorliegende Erfindung in Bezug auf ihre bevorzugten
Ausführungsformen
beschrieben wurde, versteht es sich, dass diese Offenbarung lediglich
veranschaulichend und beispielhaft für die vorliegende Erfindung
ist. Dementsprechend ist es beabsichtigt, dass die Erfindung lediglich
durch den Geltungsbereich der hier angehängten Ansprüche eingeschränkt wird.