DE60312345T2 - Verteilung von informationen für den zugang zu einem gemeinsam benutzten netz in einem gemeinsam benutzten netz - Google Patents

Verteilung von informationen für den zugang zu einem gemeinsam benutzten netz in einem gemeinsam benutzten netz Download PDF

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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04WWIRELESS COMMUNICATION NETWORKS
    • H04W36/00Hand-off or reselection arrangements
    • H04W36/0005Control or signalling for completing the hand-off
    • H04W36/0055Transmission or use of information for re-establishing the radio link
    • H04W36/0066Transmission or use of information for re-establishing the radio link of control information between different types of networks in order to establish a new radio link in the target network

Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft die Mobilfunkkommunikation und insbesondere Mobilkommunikationssysteme mit gemeinsam genutzten Netzen.
  • ALLGEMEINER STAND DER TECHNIK
  • Seit der Einführung der öffentlichen Mobilfunksysteme in den späten 1970-er und frühen 1980-er Jahren sind verschiedene "Generationen" von Mobilfunkkommunikationssystemen in verschiedenen Teilen der Welt entstanden. Die Systeme der ersten Generation (1G) arbeiteten mit analoger Frequenzmodulation bei der Funk- und digitalen Steuerung des Netzes. Systeme der zweiten Generation (2G) basieren auf Vielfachzugriff im Zeitmultiplex (Time Division Multiple Access – TDMA). Ein Beispiel eines 2G-Systems ist das Global System for Mobile Communications (GSM). Derzeit wird fortgesetzt an Systemen der dritten Generation (3G) gearbeitet, die auf Vielfachzugriff im Breitbandcodemultiplex (Wideband Code Division Multiple Access – WCDMA) basieren. Ein Beispiel eines 3G-Systems ist ein Universal Mobile Telecommunication System (UMTS).
  • Systeme der dritten Generation sind mit anderen Funksystemen, wie GSM, rückwärtskompatibel, so dass Mehrmoden-Nutzergeräte (User Equipment – UE) Dienste sowohl von 2G- als auch von 3G-Systemen in Anspruch nehmen können. Dies erfordert, dass die Mehrmoden-UEs und die 2G- und 3G-Infrastruktur alle eine Intersystemübergabe von einem zellularen System, das mit einem Typ von Funkzugangstechnologie arbeitet, zu einem anderen zellularen System, das mit einem anderen Typ von Funkzugangstechnologie arbeitet, unterstützt, zum Beispiel von GSM/TDMA zu UMTS/TDMA. Die gemeinsam übertragene US-Patentanmeldung mit der Seriennummer 09/286,472, eingereicht am 9. April 1999, mit dem Titel "Inter-System Handover – Generic Handover Mechanism", beschreibt einen Mechanismus zur Bewerkstelligung solcher Intersystemübergaben.
  • Zusätzlich zum Koordinieren von Intersystemübergaben können Netzbetreiber ihr Netz gemeinsam nutzen lassen, um die Netzreichweite zu erhöhen und für ihre jeweiligen Teilnehmer noch andere erweiterte Netzdienste zu erbringen. Gemeinsam genutzte Netze können geografisch geteilt sein, oder sie können gemeinsam genutzt werden. In einem geografisch geteilten Netz deckt jeder Betreiber ein anderes geografisches Gebiet mit seinem jeweiligen Netz ab. Betrachten wir ein Beispiel, wo zwei Zellnetzbetreiber A und B jeweils das Netz des anderen mit nutzen, um ihren Teilnehmern eine zellulare Versorgung über ein ganzes Land hinweg anzubieten. Das Netz des Betreibers A kann die eine Hälfte des Landes versorgen, und das Netz des Betreibers B versorgt die andere Hälfte. Die gemeinsame Nutzung der Netze ermöglicht es den Mobilfunkteilnehmern beider Netze, den Dienst im gesamten Land in Anspruch zu nehmen. Zu einem Problem kommt es, wenn sich die zwei Netze überlappen, zum Beispiel in der Mitte des Landes. In diesem überlappenden Gebiet kann der Dienst durch das Netz beider Betreiber erbracht werden. Natürlich möchte jeder Betreiber, dass seine Teilnehmer in diesem Überlappungsgebiet sein eigenes Netz nutzen und dass der Zugang zum Netz des anderen Betreibers eingeschränkt oder unterbunden wird. Oder anders ausgedrückt: Jeder Betreiber möchte nach Möglichkeit seine eigenen Teilnehmer unter Nutzung seiner eigenen Infrastruktur bedienen.
  • Die Schrift WO 02/065808 offenbart zum Beispiel eine Technik zum Ermöglichen eines Filterns von Zellen zur Verwendung in einer Messwertliste in Verbindung mit einer Situation einer selektiven Übergabe aus einem gemeinsam genutzten Netz.
  • In einem wahrscheinlichen Beispiel im Zusammenhang mit einem gemeinsam genutzten Netz wird ein UMTS durch Netzbetreiber A, B und C gemeinsam genutzt, und jeder Betreiber hat sein eigenes GSM-Netz, das mit dem UMTS und den anderen GSM-Netzen überlappt. Das Problem entsteht, wenn ein Nutzergerät (User Equipment – UE) den UMTS-Netzbereich verlässt, der nicht durch eines der GSM-Netze überlappt wird und in ein Gebiet übergeben werden muss, wo sich das UMTS und die drei GSM-Netze überlappen. In dieser Situation wäre es wünschenswert, dahingehend Einschränkungen zu treffen, welche GSM-Netzzellen für eine Übergabe in Frage kommen. Wenn zum Beispiel das UE ein Teilnehmer von Betreiber A ist, so wäre es wünschenswert, die in Frage kommenden Zellen für eine GSM-Übergabe für dieses UE auf jene zu beschränken, die zum GSM-Netz des Betreibers A gehören. Auf eine GSM-Zelle, die zum Betreiber B oder A gehört, sollte nur zurückgegriffen werden, wenn keine Zelle im Netz von A verfügbar ist.
  • Ein Ansatz zur Lösung dieses Problem ist das Übermitteln von Informationen über den Zugang oder die Beschränkung des Zugangs zu einem gemeinsam genutzten Netz an jeden Netzknoten, der an der Übergabeentscheidungsfindung beteiligt ist. Die Schwierigkeit bei diesem Lösungsansatz ist die Notwendigkeit, große Mengen an Informationen über den gemeinsam genutzten Netzbereich (Shared Network Area – SNA) mit großer Häufigkeit an viele Knoten zu verteilen. Solche SNA-Zugangsdaten müssen mit jedem Rufaufbau an das Funkzugangsnetz gesendet werden und müssen außerdem in jede Übergabe- oder Verschiebungsmeldung eingebunden werden. Diese häufige SNA-Zeichengabe, die beträchtliche Mengen an SNA-Daten enthält, erfordert eine erhebliche Bandbreite. Außer der Tatsache, das beträchtliche Bandbreitenressourcen verbraucht werden, haben Zeichengabeprotokollmeldungen in der Regel maximale Längen, so dass gar nicht genügend Platz zur Verfügung steht, um die nötigen SNA-Informationen zu transportieren.
  • Die vorliegende Erfindung löst diese Probleme durch Verteilen von SNA-Informationen unter Verwendung von Indikatoren, welche die SNA-Informationen darstellen. SNA-Informationen für eine erste Gruppe von Mobilfunkteilnehmern eines ersten Netzes werden auf einen ersten Indikator abgebildet. Gleichermaßen werden Informationen für ein zweites Netz mit gemeinsam genutztem Zugang für eine zweite Gruppe von Mobilfunkteilnehmern eines zweiten Netzes auf den zweiten Indikator abgebildet. Diese Abbildungen werden in einem Kernnetzknoten vorgenommen und an Funknetzknoten gesendet, die an einem Rufverbindungsaufbau und/oder einer Übergabe beteiligt sind. Die Funknetzknoten speichern diese Abbildungen für eine spätere Verwendung.
  • Wenn eine Rufverbindung mit einem der Mobilfunkteilnehmer des ersten Netzes aufgebaut wird (oder kurz danach), so sendet ein Kernnetzknoten den ersten Indikator an den Funknetzknoten, der den Verbindungsaufbau handhabt. Dieser Funknetzknoten verwendet den ersten Indikator, um anhand seiner gespeicherten SNA-Tabelle die Netzzugangsbeschränkungen für diesen Teilnehmer zu bestimmen. Die Informationen über die Beschränkung des Zugangs zu dem gemeinsam genutzten Netz werden nicht versendet – nur der Indikator.
  • Wenn für die Rufverbindung von dem ersten Funknetzknoten eine Übergabe an einen zweiten Funknetzknoten angefordert wird, so wird der erste Indikator an den zweiten Funknetzknoten gesendet. Der zweite Funknetzknoten verwendet den ersten Indikator dafür, anhand seiner SNA-Abbildung die Netzzugangsbeschränkungen für diesen Teilnehmer zu bestimmen. Auf der Grundlage der bestimmten Netzzugangsbeschränkungen wählt der zweite Funknetzknoten eine geeignete Zelle für die Übergabe.
  • In Fällen eines gemeinsam genutzten Netzes spart die Verwendung von SNA-Indikatoren jedes Mal Ressourcen, wenn ein Ruf aufgebaut wird und wenn Ruf übergeben wird. Das Senden lediglich des SNA-Indikators anstelle aller SNA-Informationen verringert die Komplexität und das Volumen der Zeichengabe. Dadurch können Netzbetreiber effizient steuern, welche Netzzellen als funktionsfähige Kandidaten für eine Übergabe zulässig sind.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Die oben genannten und weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung lassen sich anhand der folgenden Beschreibung in Verbindung mit den begleitenden Zeichnungen besser verstehen.
  • 1 veranschaulicht ein Beispiel eines gemeinsam genutzten Netzes.
  • 2 veranschaulicht ein System mit verschiedenen Funknetzen, die Intrasystemübergaben von Mobilfunkverbindungen und – wenigstens unter bestimmten Umständen – Intersystemübergaben von Mobilfunkverbindungen gestatten.
  • 3A zeigt zwei Netzbetreiber mit mehreren gemeinsam genutzten Netzbereichen, die jeweils in einen oder mehrere Standortbereiche unterteilt sind.
  • 3B veranschaulicht eine Abbildungstabelle für "Standortbereich – gemeinsam genutzter Netzbereich".
  • 4 veranschaulicht ein weiteres Beispiel eines gemeinsam genutzten Netzes.
  • 5 veranschaulicht eine Abbildungstabelle für "SNA-Informationen – SNA-Indikator".
  • 6 ist ein Flussdiagramm, das beispielhafte Verfahrensweisen gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung veranschaulicht.
  • 7 veranschaulicht eine beispielhafte Zeichengabesituation, in der ein SNA-Indikator verwendet wird.
  • 8 veranschaulicht ein Übergabezeichengabeschema, das einen Signalkernnetzknoten beinhaltet, wobei ein SNA-Indikator verwendet wird.
  • 9 veranschaulicht eine beispielhafte Zeichengabesituation, an der zwei Kernnetzknoten beteiligt sind, wobei ein SNA-Indikator verwendet wird.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
  • In der folgenden Beschreibung werden zum Zweck der Erläuterung und nicht der Einschränkung konkrete Details dargelegt, wie zum Beispiel besondere Ausführungsformen, Verfahrensweisen, Techniken usw., um ein gründliches Verstehen der vorliegenden Erfindung zu ermöglichen. Dem Fachmann ist jedoch klar, dass die vorliegende Erfindung auch in anderen Ausführungsformen praktiziert werden kann, die von diesen konkreten Details abweichen. Das heißt, auch wenn weiter unten eine beispielhafte Ausführungsform im Kontext von Systemen der zweiten Generation, wie zum Beispiel GSM, und Systemen der dritten Generation, wie zum Beispiel UMTS, beschrieben wird, ist die Erfindung generisch auf jede Art von System anwendbar, wo die Verteilung von Informationen über den Zugang oder die Beschränkung des Zugangs zu einem gemeinsam genutzten Netz wünschenswert sind.
  • In einigen Fällen wird auf detaillierte Beschreibungen einschlägig bekannter Verfahren, Schnittstellen, Vorrichtungen und Zeichengabetechniken verzichtet, um nicht die Beschreibung der vorliegenden Erfindung durch unnötige Details in den Hintergrund treten zu lassen. Des Weiteren sind einzelne Funktionsblöcke in einigen der Figuren gezeigt. Dem Fachmann leuchtet ein, dass die Funktionen unter Verwendung individueller Hardware-Schaltungen, unter Verwendung von Software, die in Verbindung mit einem in geeigneter Weise programmierten digitalen Mikroprozessor oder Allzweckcomputer arbeitet, unter Verwendung eines anwendungsspezifischen integrierten Schaltkreises (Application Specific Integrated Circuit – ASIC) und/oder unter Verwendung eines oder mehrerer digitaler Signalprozessoren (DSPs) implementiert werden können.
  • 1 ist eine grobe Veranschaulichung eines gemeinsam genutzten Netzes. Das Netz auf der linken Seite, das mit "blau" bezeichnet ist, wird mit dem Netz auf der rechten Seite, das mit "rot" bezeichnet ist, gemeinsam genutzt. Die "blauen" Teilnehmer erhalten ihren Dienst vom blauen Netz, wenn sie sich in dem blauen Netzbereich befinden, und vom roten Netz, wenn sie sich in dem roten Netzbereich befinden. In dem überlappenden Bereich, der schraffiert dargestellt ist, konkurrieren das blaue und das rote Netz um die Erbringung des Dienstes für die Teilnehmer. In der Regel wollen die Netzbetreiber sicherstellen, dass sie in diesen konkurrierenden Gebieten Dienste für ihre eigenen Teilnehmer erbringen. Beschränkungen für einen gemeinsam genutzten Netzbereich (Shared Network Area – SNA) ermöglichen es den Betreibern, im Voraus zu entscheiden, welche Netzbetreiberzellen oder sonstigen Versorgungsgebiete als Übergabekandidaten für eine UE-Verbindung in überlappenden oder konkurrierenden Gebieten in Betracht kommen.
  • Wenden wir uns einem Kommunikationssystem zu, das in 2 veranschaulicht und allgemein mit 10 bezeichnet ist. Das Kommunikationssystem 10 enthält ein erstes, ein zweites und ein drittes Mobilfunkkommunikationssystem 14, 16 bzw. 18, die entweder mit dem gleichen Typ oder mit verschiedenen Typen von Funkzugangstechnologie arbeiten, und können durch verschiedene Netzbetreiber betrieben werden. Jedes Mobilfunksystem 14, 16 und 18 ist mit einem oder mehreren Kernnetzen verbunden, die allgemein mit einer Wolke 12 bezeichnet sind. Zu Beispielen für Kernnetze gehören ein öffentliches Fernsprechwählnetz (Public Switched Telephone Network – PSTN), ein digitales Netz mit integrierten Diensten (Integrated Services Digital Network – ISDN), das Internet usw. Jedes Mobilfunksystem 14, 16 und 18 enthält einen oder mehrere Kernnetzdienstknoten (Core Network Service Nodes – CNSNs) 20, die mit einem generischen Funkzugangsnetz (Radio Access Network – RAN) 22 verbunden sind. Das Funkzugangsnetz 22 enthält einen oder mehrere generische RAN-Knoten 24, die miteinander kommunizieren. Jeder RAN-Knoten steuert mehrere generische Funkbasisstationen (Radio Base Stations – BSs) 26. Die Kommunikation mit Mobilfunk-Nutzergeräten (User Equipment – UEs) 30 erfolgt mittels einer Funkschnittstelle. Ein UE 30 ist zwischen zwei Basisstationen 26 gezeigt, die mit zwei verschiedenen RAN-Knoten 24 verbunden sind, was eine Intrasystemübergabe darstellt. Zwei der UEs 30 sind zwischen zwei der Mobilkommunikationssysteme gezeigt, was Intersystemübergaben darstellt. Die technischen Details von Kernnetzdienstknoten und zahlreichen Funkzugangsnetzen (zum Beispiel Netzen wie GSM, DAMPS, UMTS, CDMA 2000 usw.) sind einschlägig bekannt.
  • 3A veranschaulicht das gemeinsam genutzte Netz von 1, wobei das blaue Netz separat von dem roten Netz gezeigt ist und jedes Netz in Standortbereiche (Location Areas – LA) unterteilt ist. Das blaue Netz ist in acht Standortbereiche LA-B1 bis LA-B8 unterteilt. Jeder Standortbereich kann eine oder mehrere Zellen enthalten, wobei jede Zelle von einer Funkbasisstation bedient wird. Das rote Netz enthält drei Standortbereiche LA-R1 bis LA-R3. Ein oder mehrere Standortbereiche können einem bestimmten gemeinsam genutzten Netzbereich zugeordnet werden. Das blaue Netz enthält zwei gemeinsam genutzte Netzbereiche: SN-Bereich-B1 und SN-Bereich-B2. Das rote Netz enthält ebenfalls zwei gemeinsam genutzte Netzbereiche: SN-Bereich-RI und SN-Bereich-R2. Der SN-Bereich-B2 und der SN-Bereich-R2 entsprechen den überlappenden Gebieten des blauen und des roten Netzes, wo die zwei Netze konkurrieren. SNA-B1 und SNA-R1 entsprechen den Gebieten, wo die zwei Netze sich ihr Netz mit den Teilnehmern des jeweils anderen teilen.
  • Ein Kernnetzknoten, zum Beispiel eine Mobilfunkvermittlung (Mobile Switching Center – MSC), erzeugt und speichert eine Abbildung zwischen Standortbereichen und gemeinsam genutzten Netzbereichen. Eine solche Abbildung für das Beispiel in 3A ist in 3B in Tabellenform gezeigt. Der Identifikator für den gemeinsam genutzten Netzbereich gewährt einem Mobilteilnehmer praktisch Zugangsrechte zu bestimmten Teilen des gemeinsam genutzten Netzes. Diese Abbildungsinformationen können an alle RAN-Knoten im blauen wie auch im roten Netz verteilt werden. Wenn der RAN-Knoten diese Abbildung von Standortbereichen auf gemeinsam genutzte Netzbereiche empfängt, so sendet er eine positive Antwort, um den Kernnetzknoten darüber zu informieren, dass der RAN-Knoten Zugangsbeschränkungen für den gemeinsam genutzten Netzbereich unterstützt. Der Kernnetzknoten weiß nun, dass er den RAN-Knoten jedes Mal in Kenntnis setzen kann, wenn sich die Abbildung ändert oder auf sonstige Weise aktualisiert wird. Alternativ kann der Betreiber diese Abbildungsinformationen manuell in dem RAN-Knoten konfigurieren.
  • 4A veranschaulicht ein blaues und ein rotes gemeinsam genutztes Netz, die sich überlappen, als Netze vom UMTS-Typ. Das blaue und das rote UMTS-Netz enthalten beide ihr eigenes GSM-Netz (dargestellt durch die durchgezogene bzw. die gestrichelte große Ellipse), die nicht gemeinsam genutzt werden. Ein wichtiger Aspekt der vorliegenden Erfindung ist die Verwendung eines Indikators für einen gemeinsam genutzten Netzbereich (Shared Network Area – SNA) zum Kommunizieren von SNA-Zugangs- und -Beschränkungsinformationen zur Verwendung beim Herstellen von Rufverbindungen und/oder beim Durchführen von Rufübergaben. Anstatt große Mengen von SNA-Informationen zu senden, die an alle RAN-Knoten signalisiert werden müssten, damit sie die SNA-Zugangsbeschränkungen für jeden Teilnehmer für jeden Rufaufbau und jede Rufübergabe kennen, werden SNA-Indikatoren gesendet. Ein SNA-Indikator braucht nicht anderes zu sein als eine einfache Markierung mit einem oder zwei Bits.
  • Eine Abbildung zwischen SNA-Informationen und einem entsprechenden SNA-Indikator für das Beispiel des in 4 gezeigten gemeinsam genutzten Netzes ist in 5 in Tabellenform veranschaulicht. Den Informationen über das gemeinsam genutzte Netz für SNA-B1, SNA-B2, SNA-R1 und SNA-B3 wird ein einzelner SNA-Indikator 1 zugeordnet. Die andere Gruppe von SNA-Informationen, die SNA-B1, SNA-R2, SNA-R1 und SNA-R3 entspricht, hat einen entsprechenden SNA-Indikator 2. So wird in der ersten SNA-Gruppe, die dem SNA-Indikator 1 entspricht, einem Mobilteilnehmer Zugang zu den gemeinsam genutzten Netzbereichen B1, B2, R1 und B3, nicht aber zu den gemeinsam genutzten Netzbereichen R2 und R3 gewährt. Umgekehrt wird Mobilfunkteilnehmern mit einem entsprechenden SNA-Indikator 2 Zugang zu den gemeinsam genutzten Netzbereichen B1, R2, R1 und R3 gewährt, nicht aber zu den gemeinsam genutzten Netzzugangsgebieten B2 und B3. In den überlappenden Versorgungsgebieten, wo die Betreiber des blauen und des roten Netzes konkurrieren, will jeder Betreiber sicherstellen, dass seine eigenen Teilnehmer sein Netz in diesen überlappenden, konkurrierenden Gebieten nutzen.
  • Die Verwendung von Abbildungen und Indikatoren vereinfacht den Zeichengabeprozess enorm und verringert die Bandbreitenanforderungen für normale Rufverbindungsverfahren, einschließlich Rufverbindungsaufbau und Rufverbindungsübergabe. Zu beispielhaften Verfahren, die solche Abbildungen und Indikatoren beinhalten, werden nun in Verbindung mit dem Flussdiagramm in 6 beschrieben. Ein Kernnetzknoten, wie zum Beispiel eine MSC, erzeugt eine Abbildung (später als Tabelle 1 bezeichnet) zwischen Standortbereichen (Location Areas – LAs) und gemeinsam genutztem Netzbereich (SNA-Informationen) (Block 40). Der Kernnetzknoten erzeugt auch eine Abbildung (später als Tabelle 2 bezeichnet) zwischen SNA-Informationen und einem zugehörigen SNA-Indikator (Block 42). Der Kernnetzknoten überträgt sowohl Tabelle 1 als auch Tabelle 2 zu einem oder mehreren aktivierten Funkzugangsnetzknoten (Radio Access Network – RAN) zur späteren Verwendung bei der Handhabung von Rufverbindungen (Block 44). Während oder unmittelbar nach einem UE-Rufaufbau zeigt der Kernnetzknoten, der die Rufverbindung steuert, die SNA-Informationen, die dem UE-Teilnehmer zugeordnet sind, dem RAN-Knoten unter Verwendung des entsprechenden SNA-Indikators an (Block 46).
  • Der SNA-Indikator kann allein, in Kombination mit anderen expliziten SNA-Informationen oder gar nicht gesendet werden, je nachdem, was geeignet oder zweckmäßig ist. Zum Beispiel kann der Kernnetzknoten entscheiden, ob er den SNA-Indikator oder statt dessen die kompletten SNA-Informationen senden will. Dies gibt dem Betreiber die Flexibilität, keine Abbildung für selten verwendete oder sich häufig ändernde SNA-Informationen zu definieren. Ein SNA-Indikator kann auch mit expliziten SNA-Informationen kombiniert werden, um einen bestimmten gemeinsam genutzten Netzbereich anzuzeigen, der nicht explizit in der Abbildungstabelle definiert ist. Zum Beispiel könnte der SNA-Indikator 1 von 5 zusammen mit expliziten SNA-D1-Informationen versendet werden, um einen zulässigen gemeinsam genutzten Netzbereich SNA-B1, SNA-B2, SNA-R1, SNA-B3 und SNA-D1 anzuzeigen.
  • Unter der Annahme, dass ein SNA-Indikator gesendet wird, verwendet der RAN-Knoten Tabelle 2 zum Abrufen der SNA-Informationen, die dem empfangenen SNA-Indikator entsprechen (Block 48). Wie oben beschrieben, wurden die Abbildungstabellen 1 und 2 schon zuvor von einem Kernnetzknoten zu jedem RAN-Knoten in den gemeinsam genutzten Netzen übertragen. Wenn eine Übergabe der hergestellten UE-Verbindung einen neuen RAN-Knoten und/oder einen neuen Kernnetzknoten involviert, so sendet der bedienende RAN-Knoten eine Übergabeanforderung an den bedienenden Kernnetzknoten. Der bedienende Kernnetzknoten sendet eine Verschiebungsanforderung und SNA-Informationen für diese UE-Teilnehmerverbindung unter Verwendung seines SNA-Indikators (allein, in Kombination mit expliziten SNA-Informationen oder gar nicht) an den neuen Ziel-RAN-Knoten und/oder Kernnetzknoten (Block 50). Der neue RAN-Knoten nimmt eine Übergabe an eine Zelle in einem Standortbereich vor, der durch die SNA-Informationen, die dem SNA-Indikator allein oder in Kombination mit anderen SNA-Informationen entsprechen, zugelassen wird (Block 52).
  • Der Betrag an Bandbreite, die von den SNA-Zugangsinformationen während des Rufaufbaus und/oder der Übergabe verwendet wird, wird im Vergleich zu den eigentlichen SNA- Zugangsinformationen, die andernfalls gesendet werden müssten, deutlich reduziert. Infolge dessen können Netzbetreiber gemeinsam genutzte Netze entwerfen, die vorteilhafterweise mit einer SNA-Zugangsbeschränkung arbeiten, ohne sich wegen des damit verbundenen Zeichengabe- und Bandbreitenaufwandes Gedanken machen zu müssen. Des Weiteren brauchen die Netzbetreiber keine umfangreichen Aktivitäten zu unternehmen, um diese Funktionalität auf der RAN-Ebene zu unterstützen. Das Kernnetz sendet automatisch die benötigten Abbildungstabellen an die RAN-Knoten, wenn sie benötigt oder anfordert werden. Infolge dessen ist keine administrative Handhabung in dem Kernnetzknoten nötig, um zu verfolgen, ob ein bestimmter RAN-Knoten die Handhabung bestimmter Informationen über den Zugang zu einem gemeinsam genutzten Netzbereich unterstützt oder nicht.
  • Es werden nun beispielhafte Zeichengabesituationen, in denen ein SNA-Indikator verwendet wird, in Verbindung mit den in den 7-9 gezeigten Zeichengabediagrammen beschrieben. In diesen Beispielen ist der Kernnetzknoten eine MSC, und der RAN-Knoten ist eine Funknetzsteuerung (Radio Network Controller – RNC). Außerdem werden in diesem Beispiel typische Zeichengabemeldungen vom UTMS-Typ verwendet.
  • 7 zeigt, wie die MSC eine Informationsübertragungsanzeige-Meldung gemäß dem Radio Access Network Application Part (RANAP)-Protokoll an die RNC in dem blauen Netz sendet (RNC1-B). Eine "Standortbereich-Dienstnetzbereich"-Abbildungstabelle sowie eine "Dienstnetzbereich-SNA-Indikator"-Abbildungstabelle sind in dem Meldungsinformationsfeld enthalten. Bei Erhalt dieser Meldung antwortet die RNC mit einer RANAP-Informationsübertragungsbestätigungs-Meldung, welche die MSC darüber informiert, dass die RNC1-B SNA-Indikator-Merkmale unterstützt. Später, wenn eine Rufverbindung aufgebaut wird oder gerade aufgebaut wurde, an der die MSC und die RNC1-B beteiligt sind, so sendet die MSC an die RNC1-B eine RANAP-Gemeinschaftskennungs-Meldung, die den SNA-Indikator enthält, der dem Mobilteilnehmer entspricht, der an dieser Rufverbindung beteiligt ist. Oder anders ausgedrückt: Die RANAP-Gemeinschaftskennungs-Meldung braucht nur einen SNA-Indikator wie zum Beispiel "1" oder "2" zu enthalten anstatt die gesamte Menge der Informationen über den Zugang zu dem gemeinsam genutzten Netz, die diesem Mobilteilnehmer zugeordnet sind.
  • Eine weitere Situation, in der der SNA-Indikator von Nutzen ist, ist in 8 gezeigt. In diesem Fall erfordert die Übergabe eine Übergabe der Verbindung von RNC1-B in dem blauen Netz an RNC2-B, ebenfalls in dem blauen Netz. Dementsprechend sendet die RNC1-B eine RANAP-Verschiebungsbedarfs-Meldung an die MSC, die mit beiden RNCs verbunden ist. Die MSC sendet dann eine RANAP-Verschiebungsanforderungs-Meldung an die neue RNC2-B, die den SNA-Indikator anstatt alle SNA-Informationen enthält, die dieser Rufverbindung zugeordnet sind. Die Übergabe wird mit der RNC2-B fortgesetzt, die den SNA-Indikator benutzt, um in ihrer Abbildungstabelle die entsprechenden SNA-Zugangsbeschränkungsinformationen für diese Verbindung nachzuschlagen, so dass für die Übergabe in Frage kommende Zellen ordnungsgemäß in zulässigen Standortbereichen, die durch die SNA-Informationen für diesen Mobilteilnehmer angegeben wurden, identifiziert werden können.
  • 9 veranschaulicht eine Internetzübergabe der Rufverbindung zwischen dem blauen Netz und dem roten Netz. Die RNC-B sendet eine RANAP-Verschiebungsbedarfs-Meldung an ihre MSC-B, die dann eine Mobile Application Part (MAP)-Übergabevorbereitungsanforderungs-Meldung an die MSC des roten Netzes sendet. Diese MAP-Meldung enthält eine RANAP-Verschiebungsanforderungs-Meldung, die den SNA-Indikator für diesen Mobilteilnehmer, der an der Rufverbindung beteiligt ist, enthält. Die MSC des roten Netzes sendet dann eine RANAP-Verschiebungsanforderungs-Meldung, die diesen SNA-Indikator enthält, an die Ziel-RNC-R in dem roten Netz. Die RNC-R verwendet den SNA-Indikator für den Zugriff auf ihre SNA-Abbildungstabelle, um die benötigten Informationen über die Beschränkung des Zugangs zu dem gemeinsam genutzten Netzbereich für diesen Mobilteilnehmer abzurufen, um die richtige in Frage kommende Zelle für die Übergabe auszuwählen.
  • Obgleich die vorliegende Erfindung anhand bestimmter Ausführungsformen beschrieben wurde, ist dem Fachmann klar, dass die vorliegende Erfindung nicht auf diese konkreten beispielhaften Ausführungsformen beschränkt ist. Es können auch andere Formate, Ausführungsformen und Adaptationen außer denen, die gezeigt und beschrieben wurden, sowie viele Variationen, Modifikationen und äquivalente Anordnungen verwendet werden, um die Erfindung zu implementieren. Obgleich also die vorliegende Erfindung in Bezug auf ihre bevorzugten Ausführungsformen beschrieben wurde, versteht es sich, dass diese Offenbarung lediglich veranschaulichend und beispielhaft für die vorliegende Erfindung ist. Dementsprechend ist es beabsichtigt, dass die Erfindung lediglich durch den Geltungsbereich der hier angehängten Ansprüche eingeschränkt wird.

Claims (21)

  1. Verfahren zur Verwendung in einem Mobilkommunikationssystem mit gemeinsam genutzten Netzen, das ein erstes Netz, das einem ersten Betreiber (14) zugeordnet ist, und ein zweites Netz, das einem zweiten Betreiber (16) zugeordnet ist, enthält, gekennzeichnet durch; Erzeugen (42) von Abbildungsinformationen, die Informationen über einen ersten gemeinsam genutzten Netzbereich (Shared Network Area, abgekürzt als "SNA") für eine erste Gruppe von Mobilfunkteilnehmern des ersten Netzes einem ersten Indikator zuordnen und Informationen über einen zweiten gemeinsam genutzten Netzbereich für eine zweite Gruppe von Mobilfunkteilnehmern des zweiten Netzes einem zweiten Indikator zuordnen, und Senden (46) einer Meldung zu oder von einem ersten Funknetzknoten bezüglich einer Rufverbindung, an der einer der Teilnehmer des ersten Netzes beteiligt ist, die den ersten Indikator enthält, der die ersten SNA-Informationen identifiziert.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, das des Weiteren gekennzeichnet ist durch: Auftauen der Rufverbindung unter Verwendung eines ersten Funknetzknotens; Anfordern einer Übergabe der Rufverbindung an einen zweiten Funknetzknoten; Identifizieren der ersten SNA-Informationen an den zweiten Funknetzknoten mittels des ersten Indikators; und Auswählen einer Zelle für die Übergabe anhand der ersten SNA-Informationen.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die ersten SNA-Informationen ein oder mehrere SNA-Versorgungsgebiete in dem gemeinsam genutzten Netz enthalten, die für erste Teilnehmer zugelassen sind, und die zweiten SNA-Informationen ein oder mehrere SNA-Versorgungsgebiete in dem gemeinsam genutzten Netz enthalten, die für zweite Teilnehmer zugelassen sind.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, wobei jedes SNA-Versorgungsgebiet einen oder mehrere Standortbereiche oder Zellen enthält.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, das des Weiteren gekennzeichnet ist durch: Erzeugen von Standortbereichs (LA)-Abbildungsinformationen, die einen oder mehrere Standortbereiche sowohl in dem ersten als auch in dem zweiten Netz einem SNA-Versorgungsgebiet zuordnen.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, das des Weiteren gekennzeichnet ist durch: Speichern der SNA-Abbildungsinformationen und der LA-Abbildungsinformationen in dem ersten Funknetzknoten.
  7. Verfahren nach Anspruch 1, wobei, wenn die Rufverbindung hergestellt ist oder gerade hergestellt wird, der erste Indikator von einem Kernnetzknoten zu dem ersten Funknetzknoten gesendet wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 1, wobei, wenn der Betreiber des ersten Netzes und der Betreiber des zweiten Netzes in einem SNA-Versorgungsgebiet konkurrieren, die Übergabe der Rufverbindung an das konkurrierende SNA-Versorgungsgebiet auf ein SNA-Versorgungsgebiet, das durch den ersten Netzbetreiber kontrolliert wird, unter Verwendung der ersten SNA-Informationen beschränkt wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der erste Funknetzknoten und ein zweiter Funknetzknoten mit einem Kernnetzknoten verbunden sind, wobei das Verfahren des Weiteren Folgendes umfasst: dass der Kernnetzknoten eine Übergabeanforderung für die Rufverbindung von dem ersten Funknetzknoten empfängt, und dass der Kernnetzknoten eine Übergabeanforderungsmeldung für die Rufverbindung an den zweiten Kernnetzknoten sendet, die den ersten Indikator enthält.
  10. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der erste Funknetzknoten mit einem ersten Kernnetzknoten verbunden ist und ein zweiter Funknetzknoten mit einem anderen Kernnetzknoten verbunden ist, wobei das Verfahren des Weiteren Folgendes umfasst: dass der erste Kernnetzknoten eine Übergabeanforderung für die Rufverbindung von dem ersten Funknetzknoten empfängt; dass der erste Kernnetzknoten eine erste Übergabeanforderungsmeldung für die Rufverbindung an den zweiten Kernnetzknoten sendet, die den ersten Indikator enthält; und dass der zweite Kernnetzknoten eine zweite Übergabeanforderungsmeldung für die Rufverbindung an den zweiten Funknetzknoten sendet, die den ersten Indikator enthält.
  11. Vorrichtung zur Verwendung in einem Mobilkommunikationssystem mit gemeinsam genutzten Netzen, das ein erstes Netz, das einem ersten Betreiber (14) zugeordnet ist, und ein zweites Netz, das einem zweiten Betreiber (16) zugeordnet ist, enthält, gekennzeichnet durch: einen ersten Kernnetzknoten (MSC), der dafür konfiguriert ist, Informationen zu erzeugen, die einen ersten Indikator Informationen über einen ersten gemeinsam genutzten Netzbereich (SNA) für eine erste Gruppe von Mobilfunkteilnehmern der ersten Netzes zuordnen und einen zweiten Indikator Informationen über einen zweiten gemeinsam genutzten Netzbereich (SNA) für eine zweite Gruppe von Teilnehmern des zweiten Netzes zuordnen, und einen ersten Funkzugangsnetzknoten (RNC1-B) im Zusammenwirken mit dem Kernnetzknoten (MSC), der dafür konfiguriert ist, eine Meldung bezüglich einer Rufverbindung zu senden oder eine Meldung bezüglich einer Rufverbindung zu empfangen, an der einer der Teilnehmer des ersten Netzes beteiligt ist, die den ersten Indikator enthält, der die ersten SNA-Informationen identifiziert.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, wobei der erste Funkzugangsnetzknoten des Weiteren dafür konfiguriert ist, die Rufverbindung unter Verwendung eines ersten Funknetzknotens (RNC1-B) aufzubauen, eine Übergabe der Rufverbindung an einen zweiten Funknetzknoten (RNC2-B) anzufordern, die ersten SNA-Informationen an den zweiten Funknetzknoten (RNC2-B) unter Verwendung des ersten Indikators zu identifizieren, und eine Zelle für die Übergabe anhand der ersten SNA-Informationen auszuwählen.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 11, wobei die ersten SNA-Informationen ein oder mehrere SNA-Versorgungsgebiete in dem gemeinsam genutzten Netz enthalten, die für erste Teilnehmer zugelassen sind, und die zweiten SNA-Informationen ein oder mehrere SNA-Versorgungsgebiete in dem gemeinsam genutzten Netz enthalten, die für zweite Teilnehmer zugelassen sind.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, wobei jedes SNA-Versorgungsgebiet einen oder mehrere Standortbereiche oder Zellen enthält.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, wobei der Kernnetzknoten (MSC) dafür konfiguriert ist, an den ersten Funknetzknoten (RNC1-B) Standortbereichs-(Location Area, abgekürzt als "LA")-Abbildungsinformationen zu übermitteln, die einen oder mehrere Standortbereiche sowohl in dem ersten als auch in dem zweiten Netz einem SNA-Versorgungsgebiet zuordnen.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, wobei der erste Funknetzknoten (RNC1-B) dafür konfiguriert ist, die SNA-Zuordnungsinformationen und die LA-Abbildungsinformationen zu speichern.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 11, wobei, wenn die Rufverbindung hergestellt ist oder gerade hergestellt wird, der Kernnetzknoten (MSC) dafür konfiguriert ist, den ersten Indikator an den ersten Zugangsfunknetzknoten (RNC1-B) zu senden.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 11, wobei der Kernnetzknoten dafür konfiguriert ist, an den ersten Funkzugangsnetzknoten (RNC1-B) SNA-Abbildungsinformationen zu übermitteln, die ein oder mehrere SNA-Versorgungsgebiete sowohl in dem ersten als auch in dem zweiten Netz einem entsprechenden SNA-Indikator zuordnen.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 11, wobei die ersten SNA-Informationen einen in Frage kommenden Übergabestandort für die Verbindung auf ein SNA-Versorgungsgebiet beschränken, das durch den Betreiber des ersten Netzes kontrolliert wird, wenn der Betreiber des ersten Netzes und der Betreiber des zweiten Netzes in einem SNA-Versorgungsgebiet konkurrieren.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 12, wobei der erste Funknetzknoten (RNC1-B) und ein zweiter Funknetzknoten (RNC2-B) mit dem Kernnetzknoten (MSC) verbunden sind, und der Kernnetzknoten (MSC) dafür konfiguriert ist, eine Übergabeanforderung für die Rufverbindung von dem ersten Funknetzknoten (RNC1-B) zu empfangen und eine Übergabeanforderungsmeldung für die Rufverbindung an den zweiten Kernnetzknoten (RNC2-B) zu senden, die den ersten Indikator enthält.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 12, wobei der erste Funknetzknoten (RNC-B) mit dem ersten Kernnetzknoten MSC-B) verbunden ist und der zweite Funknetzknoten (RNC-R) mit einem zweiten Kernnetzknoten (MSC-R) verbunden ist, und wobei der erste Kernnetzknoten (MSC-B) dafür konfiguriert ist, eine Übergabeanforderung für die Rufverbindung von dem ersten Funknetzknoten (RNC-B) zu empfangen und eine erste Übergabeanforderungsmeldung für die Rufverbindung an den zweiten Kernnetzknoten (MSC-R) zu senden, die den ersten Indikator enthält, und wobei der zweite Kernnetzknoten (MSC-R) dafür konfiguriert ist, eine zweite Übergabeanforderungsmeldung für die Rufverbindung an den zweiten Funknetzknoten (RNC-R) zu senden, die den ersten Indikator enthält.
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