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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung (eine elektrooptische
Vorrichtung), in der Pixel unter Verwendung von Elementen wie Dünnfilmtransistoren
oder dergleichen angesteuert werden, und ein Verfahren zur Herstellung
derselben.
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In
Anzeigevorrichtungen (elektrooptischen Vorrichtungen), die Dünnfilmtransistoren
zum Ansteuern von Pixeln verwenden, wie Flüssigkristallanzeigevorrichtungen,
die mit Dünnfilmtransistoren
angesteuert werden, organische elektrolumineszente (EL) Anzeigevorrichtungen,
die mit Dünnfilmtransistoren
angesteuert werden, Leuchtdioden-Anzeigevorrichtungen,
die mit Dünnfilmtransistoren
angesteuert werden, Elektrophorese-Anzeigevorrichtungen, die mit
Dünnfilmtransistoren
oder dergleichen angesteuert werden, bilden die Dünnfilmtransistoren nur
einen Teil der gesamten Vorrichtung und Leitungen, Trägersubstrate
usw. bilden den Rest der gesamten Vorrichtung. Wenn diese Anzeigevorrichtungen
(die Anzeigevorrichtungen, die mit Dünnfilmtransistoren angesteuert
werden) durch Bilden von Dünnfilmtransistoren,
der Leitungen und des Trägersubstrats
zu einem einzigen Körper
in demselben Herstellungsverfahren hergestellt werden, sind die Herstellungskosten
im Allgemeinen hoch, da ein schwieriges und komplexes Herstellungsverfahren zur
Herstellung der Dünnfilmtransistoren
erforderlich ist. Da jedoch das schwierige und komplexe Herstellungsverfahren
nur für
die Leitungen und das Trägersubstrat
nicht erforderlich ist, sind dessen Herstellungskosten gering. Wenn
daher die Dünnfilmtransistoren
und die Leitungen oder das Trägersubstrat
separat hergestellt werden können
und die Dünnfilmtransistoren
nur an gewünschten
Positionen angeordnet werden können,
können
die Herstellungskosten der Anzeigevorrichtungen, die mit Dünnfilmtransistoren
angesteuert werden sollen, gesenkt werden.
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Für eine solche
Anforderung wurde ein Übertragungsverfahren
zur Bildung von Elementen an gewünschten
Positionen auf einem Übertragungszielortbasissubstrat
entwickelt, indem eine übertragene
Schicht, die Elemente wie Dünnfilmtransistoren umfasst,
gebildet, eine Ablöseschicht
zwischen dem übertragenen
und dem Übertragungsursprungsbasissubstrat
eingefügt,
diese an einem Übertragungszielortbasissubstrat
befestigt, Licht in die Ablöseschicht
zum Ablösen
der Ablöseschicht
und zum Trennen des Übertragungsursprungsbasissubstrats von
der Ablöseschicht
gestrahlt wird. Ein solches Übertragungsverfahren
ist zum Beispiel in der
Japanischen
Ungeprüften
Patentanmeldung Nr. 10-125931 (Patentdokument 1) offenbart.
Da die Dünnfilmtransistoren
nur an gewünschten
Positionen unter Verwendung des obengenannten Übertragungsverfahrens gebildet
werden können,
können die
Herstellungskosten der Anzeigevorrichtung, die mit den Dünnfilmtransistoren
angesteuert wird, insgesamt gesenkt werden. Ferner verwendet gegenwärtig das
Ablöse- oder Übertragungsverfahren
einer Laserablation oder ein Haftmittel (T. Shimoda, et al., Techn.
Dig. IEDM 1999, 289 (Nicht-Patentdokument 1), S. Utsunomiya, et
al., Dig. Tech. Pap. SID 2000, 916 (Nicht-Patentdokument 2), T.
Shimoda, Proc. Asia Display/IDW'01,
327 (Nicht-Patentdokument 3), S. Utsunomiya, et al., Proc. Asia
Display/IDW'01,
339 (Nicht-Patentdokument
4), S. Utsunomiya, et al., AM-LCD'02, in Vorbereitung (Nicht-Patentdokument 5)).
- [Patentdokument 1]
Japanische
Ungeprüfte
Patentanmeldung Nr. 10-125931
- [Nicht-Patentdokument 1]
T. Shimoda, et al., Techn. Dig.
IEDM 1999, 289
- [Nicht-Patentdokument 2]
S. Utsunomiya, et al., Dig. Tech.
Pap. SID 2000, 916
- [Nicht-Patentdokument 3]
T. Shimoda, Proc. Asia Display/IDW'01, 327
- [Nicht-Patentdokument 4]
S. Utsunomiya, et al., Proc. Asia
Display/IDW'01,
339
- [Nicht-Patentdokument 5]
S. Utsunomiya, et al., AM-LCD'02, in Vorbereitung
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Wenn
die Anzeigevorrichtung unter Verwendung des obengenannten Übertragungsverfahrens hergestellt
wird, neigt die Produktionsausbeute zur Abnahme mit einem Anstieg
in der Anzahl übertragener
Körper,
die Ziele sind, auf die von einem Übertragungsursprungsbasissubstrat
auf ein Übertragungszielortbasissubstrat übertragen
werden.
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Obwohl
elektrische Verbindungen zwischen Elementen, die in den übertragenen
Körpern
enthalten sind, und Leitungen, die in dem Übertragungszielortbasissubstrat
enthalten sind, häufig
durch vorgeformte Kontaktstellen (Verbindungsanschlüsse, die
als elektrische Verbindungen dienen) auf den übertragenen Körpern und
dem Übertragungszielortbasissubstrat
einander entsprechend hergestellt werden können, nimmt in diesem Fall
die Produktionsausbeute mit einem Anstieg in der Anzahl von Kontaktstellen
ab.
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Da
ferner die Anzahl übertragener
Körper, die
auf dem Übertragungsursprungsbasissubstrat gebildet
werden kann, abhängig
davon, ob die Fläche jedes übertragenen
Körpers
groß oder
klein ist, erhöht
und gesenkt werden kann, können
die Herstellungskosten von der Fläche abhängen.
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Die
Europäische
Patentanmeldung
EP 1139325
A1 , veröffentlicht
am 4. Oktober 2001, betrifft eine Echtfarben-Flachbildschirmanzeige
unter Verwendung einer LED-Punktmatrix. Die LEDs sind an einer Seite
einer gedruckten Schaltungsplatte montiert, während die Treiberschaltung
an der anderen Seite montiert ist. Der Anzeigeschirm weist eine modulare
Form auf, so dass diese reihenweise Seite an Seite in jeder gewünschten
Konfiguration zur Vergrößerung der
Anzeigefläche
montiert werden können.
In einer bevorzugten Ausführungsform
ist das Modul ein 32 × 16
Punktmatrix LED-Modul,
das ein 2:1 Verhältnis
von Pixeln über
das gesamte Modul erzeugt.
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In
JP 2001007340 , veröffentlicht
am 12. Januar 2001, ist ein Verfahren zur Herstellung eines aktiven
Matrixsubstrats bei geringen Kosten und mit hoher Genauigkeit offenbart.
In diesem Verfahren wird ein Element auf einem Elementbildungssubstrat
gebildet, eine Zwischenverbindung wird auf einem Übertragungszielortsubstrat
gebildet, das Element wird auf ein Übertragungszielortsubstrat übertragen, und
die Zwischenverbindung wird schließlich fertiggestellt. Das Verfahren
beinhaltet die Bildung einer Ätzstoppschicht,
einer Unterlagenschicht und einer Anzahl von TFTs auf dem Elementbildungssubstrat. Schutzfilme
werden auf die TFTs aufgetragen. Zusätzlich werden Abtastleitungen
auf dem Übertragungszielortsubstrat
gebildet. Nach der Übertragung der
TFTs auf das Übertragungszielortsubstrat,
werden Verbindungselektroden zur Verbindung von Signalleitungen
mit den FETs gebildet.
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US 4808983 offenbart eine
Flachbildschirmanzeige und ein Verfahren zur Herstellung einer solchen
Anzeige. Die Anzeige umfasst in einem Beispiel ein oberes und ein
unteres Substrat, zwischen welchen eine regelmäßige Anordnung von Abstandsstäben angeordnet
ist, die aus einem Einzelkristall-Siliziumhalbleitermaterial bestehen.
Flüssigkristall
ist zwischen den zwei Substraten in den Räumen angeordnet, die zwischen
den Abstandsstäben
liegen. Jeder Abstandsstab hat eine Treiberschaltung zum Ansteuern
linker und rechter Pixelelektroden, die an dem Bodensubstrat angeordnet
sind. Der Kontakt mit den Pixelelektroden wird mit Hilfe von Kontaktstellen und
dazwischen liegenden Lötkontakthügeln hergestellt.
Ebenso sind auf dem Bodensubstrat X-Adressenleitungen enthalten,
die an entsprechende Kontaktstellen in den Stäben wieder über Lötkontakthügel angeschlossen sind. Die
Stäbe enthalten
des Weiteren Treiberleitungen und eine Y-Adressenleitung. In einem
zweiten Beispiel ist jeder Halbleiterabstandsstab ein einzelner
Chip, der eine einzelne Pixelelektrode ansteuert. Andere Elektroden,
die verwendet werden, sind ähnlich
jenen, die in dem ersten Beispiel verwendet werden, und Verbindungen
zwischen den Elektroden und Leitungen auf dem Bodensubstrat und
Kontaktstellen und Leitungen auf den Chips werden wieder durch Lötkontakthügel gebildet. In
einem dritten Beispiel steuert jeder Chip vier separate Pixelelektroden
an. In diesem Fall ist die Kopplung zwischen den Kontaktstellen
und Leitungen des Chips und den Pixelelektroden auf dem Bodensubstrat
kapazitiv, nicht leitend.
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Daher
ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Produktionsausbeute
einer Anzeigevorrichtung zu verbessern.
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Ferner
ist es eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Herstellungskosten
einer Anzeigevorrichtung zu verringern.
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Zur
Lösung
der obengenannten Aufgaben stellt die vorliegende Erfindung in einem
ersten Aspekt ein Verfahren zur Herstellung einer elektrooptischen
Vorrichtung bereit, wie in Anspruch 1 definiert ist.
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Ein
zweiter Aspekt der vorliegenden Erfindung stellt eine elektrooptische
Vorrichtung bereit, wie in Anspruch 12 dargelegt ist.
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In
einem dritten Aspekt ist ein elektrooptisches Gerät, wie in
Anspruch 13 dargelegt ist.
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Ausführungsformen
der Erfindung sind in den abhängigen
Ansprüchen
angeführt.
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Es
werden nun Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung nur anhand eines weiteren Beispiels und
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben, in
welchen:
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1 eine
Ansicht ist, die schematisch eine Konfiguration einer organischen
EL-Anzeigevorrichtung zeigt.
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2 eine Ansicht ist, die eine Struktur
eines Pixels zeigt.
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3 eine
Draufsicht ist, die eine interne Struktur eines Chips zeigt.
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4 eine
Teilquerschnittsansicht ist, die eine Schichtstruktur des Chips
zeigt.
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5 eine
Ansicht ist, die eine Kontaktstelle zeigt.
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6 eine Ansicht ist, die eine Anordnung der
jeweiligen Kontaktstellen zeigt, die auf dem Chip bereitgestellt
sind.
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7 eine Ansicht ist, die ein Herstellungsverfahren
gemäß dieser
Ausführungsform
zeigt.
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8 eine Ansicht ist, die ein Herstellungsverfahren
gemäß dieser
Ausführungsform
zeigt.
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9 eine Ansicht ist, die spezifische Beispiele
eines elektronischen Geräts
zeigt, bei dem die organische EL-Anzeigevorrichtung
angewendet werden kann.
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Es
wird nun eine Struktur und ein Herstellungsverfahren einer Anzeigevorrichtung,
die mit Dünnfilmtransistoren
angesteuert wird, gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung im Detail beschrieben. In dieser Ausführungsform
wird eine organische EL-Anzeigevorrichtung als Beispiel für die Anzeigevorrichtung
beschrieben, die mit Dünnfilmtransistoren
angesteuert wird.
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1 ist
eine Ansicht, die schematisch eine Konfiguration der organischen
EL-Anzeigevorrichtung gemäß dieser
Ausführungsform
zeigt. In der organischen EL-Anzeigevorrichtung 100, die
in 1 dargestellt ist, werden mehrere Pixel (Basispixel) 101,
von welchen jedes Dreifarben-Pixel 1, 2, 3 umfasst,
in einer Matrixform angeordnet.
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Von
den Farbpixeln entspricht zum Beispiel das Farbpixel 1 einer
roten Farbe, das Farbpixel 2 entspricht einer grünen Farbe
und das Farbpixel 3 entspricht einer blauen Farbe. Die
jeweiligen Pixel 101 werden von Chips mit einer eingebauten
Treiberschaltung angesteuert, wobei die Treiberschaltung mehrere
Dünnfilmtransistoren
(TFTs) umfasst.
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2 ist eine Ansicht, die eine Struktur
des Pixels 101 zeigt. 2(a) zeigt
eine Draufsicht auf das Pixel 101, und 2(b) zeigt
eine Querschnittsansicht entlang einer Linie A-A' in 2(a).
Ferner fehlen in 2(a) einige Elemente
der einfacheren Erklärung
wegen.
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Wie
in 2 dargestellt ist, ist das Pixel 101 auf
einem Substrat 10 gebildet, das aus einem Isoliermaterial,
wie Glas, besteht, indem eine erste Verdrahtungsschicht 12,
eine zweite Verdrahtungsschicht 14 und eine Lichtemissionselementschicht 16 von
der untersten Schichtseite gestapelt werden. In 2(a) fehlt
auch ein Teil der zweiten Verdrahtungsschicht 14 und der
Lichtemissionselementschicht 16 zur Erklärung einer
Struktur der ersten und zweiten Verdrahtungsschicht.
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Die
erste Verdrahtungsschicht 12 umfasst Signalleitungen (Leitungen) 20,
die auf dem Substrat 10 gebildet sind, und Stecker 22 zum
elektrischen Verbinden der Signalleitungen 20 und Signalleitungen
(die später
beschrieben werden), die in der zweiten Verdrahtungsschicht enthalten
sind. Ferner werden Isolierelemente (zum Beispiel Siliziumoxide usw.)
zwischen den jeweiligen Signalleitungen 20 oder den jeweiligen
Steckern 22 gebildet. Ferner fehlen die Isolierelemente
in 2(a).
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Die
zweite Verdrahtungsschicht 14 umfasst Signalleitungen (Leitungen) 30,
die auf der ersten Verdrahtungsschicht 12 gebildet sind,
Stecker 32 zum elektrischen Verbinden der Signalleitungen 30 und
Elektroden (die später
beschrieben werden), die in der Lichtemissionselementschicht 16 enthalten sind,
einen Chip 34 zum Ansteuern der Lichtemissionselementschicht 16 und
eine Kontaktstellengruppe 38, die mehrere Kontaktstellen 36 zum
elektrischen Verbinden des Chips 34 mit den Signalleitungen 30 umfasst.
Ferner, obwohl in 2(a) nicht dargestellt, sind
Isolierelemente (zum Beispiel Siliziumoxide, usw.) zwischen den
jeweiligen Signalleitungen 30 oder den jeweiligen Steckern 32 gebildet.
Obwohl der Chip 34 in 2(a) nicht
dargestellt ist, ist ferner der Chip 34 auf der obengenannten
Kontaktstellengruppe 38 gebildet.
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In
dieser Ausführungsform
umfasst der obengenannte Chip 34 mehrere Dünnfilmtransistoren
und steuert unabhängig
die entsprechenden Farbpixel 1, 2, 3,
die in einem Pixel 101 enthalten sind. Der Chip 34 wird
durch Bilden der Chips 34 auf einem Substrat (einem Übertragungsursprungssubstrat),
das nicht das Substrat 10 ist, und Ablösen der Chips von dem Übertragungsursprungssubstrat,
um sie auf das Substrat 10 zu übertragen, gebildet. Einzelheiten
des Übertragungsverfahrens
werden später
beschrieben.
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Die
Lichtemissionselementschicht 16 umfasst drei Pixelelektroden 40,
die auf der zweiten Verdrahtungsschicht 14 gebildet sind,
eine gemeinsame Elektrode 42, die gegenüber den Pixelelektroden 40 gebildet
ist, drei Lichtemissionsschichten 44, die zwischen den
jeweiligen Pixelelektroden 40 und der gemeinsamen Elektrode 42 gebildet
sind, und eine Schutzschicht 46, die auf der gemeinsamen
Elektrode 42 gebildet ist. Ferner sind Isolierelemente
(zum Beispiel Siliziumoxide, usw.) zwischen den jeweiligen Pixelelektroden 40 oder
den jeweiligen Lichtemissionsschichten 44 gebildet. Die
jeweiligen Pixelelektroden 40, die jeweiligen Lichtemissionsschichten 44, die
darauf gestapelt sind, und die gemeinsame Elektrode 42 bilden
die Dreifarben-Pixel 1, 2, 3. Da Ströme unabhängig zu
den jeweiligen Lichtemissionsschichten 44 durch die jeweiligen
Pixelelektroden 40 durch den obengenannten Chip 34 geleitet
werden, werden die jeweiligen Farbpixel 1, 2, 3 unabhängig geschaltet.
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Da,
wie oben, durch die intensive Bildung von Treiberschaltungen für die Dreifarben-Pixel
als ein Chip 34 die Anzahl von Chips, die zur Übertragung
bestimmt sind, auf 1/3 im Vergleich zu einem Fall, in dem Dünnfilmtransistoren
einzeln für
die entsprechenden Farbpixel 1, 2, 3 übertragen
werden, verringert wird, und somit die Anzahl von Übertragungen
auf 1/3 gesenkt werden kann, ist es möglich, die Produktionsausbeute
zu verbessern. Ferner entspricht der Chip 34 dem "Basispixeltreiberchip" und dem "übertragenen Chip".
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Anschließend wird
ein spezifisches Beispiel einer internen Struktur des Chips 34 dieser
Ausführungsform
im Detail beschrieben.
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3 ist
eine Draufsicht, die eine interne Struktur des Chips 34 zeigt.
In 3 fehlen für
ein besseres Verständnis
von Strukturen von Dünnfilmtransistoren
(TFTs) oder Leitungen, die in dem Chip 34 enthalten sind,
Elemente, die an einer oberen Oberfläche der Dünnfilmtransistoren bereitgestellt sind.
Die fehlenden Elemente werden später
beschrieben.
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Wie
in 3 dargestellt ist, umfasst der Chip 34 drei
Dünnfilmschalttransistoren
ST1, ST2, ST3, die vertikal an der rechten Seite angeordnet sind,
und drei Dünnfilmtreibertransistoren
DT1, DT2, DT3, die horizontal an der linken Seite angeordnet sind.
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In
dieser Ausführungsform
treibt eine Pixelschaltung, die durch Kombination eines Dünnfilmschalttransistors
und eines Dünnfilmtreibertransistors
konstruiert ist, ein Farbpixel. Insbesondere betreibt der Dünnfilmschalttransistor
ST1, der in 3 dargestellt ist, den Dünnfilmtreibertransistor
DT1 in Übereinstimmung
mit einem Eingangssignal (einem Abtastsignal). Der Dünnfilmtreibertransistor
DT1 steuert einen Strom, der in der Lichtemissionsschicht 44 fließt, die
das Farbpixel 1 bildet. Ebenso steuert die Pixelschaltung,
die durch Kombinieren des Dünnfilmschalttransistors
ST2 und des Dünnfilmtreibertransistors
DT2 gebildet wird, einen Strom, der in der Lichtemissionsschicht 44 fließt, die
das Farbpixel 2 bildet. Ferner steuert die Pixelschaltung,
die durch Kombinieren des Dünnfilmschalttransistors
ST3 und des Dünnfilmtreibertransistors
DT3 gebildet wird, einen Strom, der in der Lichtemissionsschicht 44 fließt, die
das Farbpixel 3 bildet.
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Die
jeweiligen Dünnfilmschalttransistoren und
die jeweiligen Dünnfilmtreibertransistoren,
wie zuvor beschrieben, umfassen eine erste Verdrahtungsschicht und
einen Halbleiterfilm zur Bildung einer aktiven Region eines Dünnfilmtransistors.
Ferner umfassen die jeweiligen Dünnfilmschalttransistoren und
die jeweiligen Dünnfilmtreibertransistoren,
wie zuvor beschrieben, des Weiteren eine Halbleiterschicht, die
auf der ersten Verdrahtungsschicht gebildet ist, und eine zweite
Verdrahtungsschicht, die auf der Halbleiterschicht gebildet ist.
In 3 ist für
ein leichtes Verständnis
der jeweiligen Schichten die erste Verdrahtungsschicht in weißer Farbe
vor schwarzem Hintergrund dargestellt, die Halbleiterschicht ist durch
eine grobe Schraffierung, die nach unten geneigt ist, dargestellt,
und die zweite Verdrahtungsschicht ist durch eine feine Schraffierung,
die nach oben geneigt ist, dargestellt. Ferner sind Isolierschichten,
die aus SiO2 bestehen, zwischen den jeweiligen
Schichten gebildet.
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4 ist
eine Teilquerschnittsansicht, die eine Schichtenstruktur des Chips 34 zeigt.
In 4 ist eine Draufsicht auf einen Dünnfilmschalttransistor ST2
als ein Beispiel in 4(a) dargestellt,
und eine Querschnittsansicht entlang einer Linie B-B' von 4(a) ist
in 4(b) dargestellt.
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Wie
in 4(b) dargestellt ist, wird der
Chip 34 durch aufeinanderfolgendes Stapeln einer ersten Verdrahtungsschicht 50,
einer Halbleiterschicht 52 und einer zweiten Verdrahtungsschicht 54 auf
einem Basissubstrat 56 konstruiert. Die erste Verdrahtungsschicht 50 umfasst
eine Leitung 50a, die als Gate-Elektrode des Dünnfilmschalttransistors
ST2 dient. Die Halbleiterschicht 52 umfasst einen Halbleiterfilm 52b,
der als aktive Region des Dünnfilmschalttransistors
ST2 dient, und Stecker 53a, 53b zum elektrischen
Verbinden des Halbleiterfilms 52b mit der zweiten Verdrahtungsschicht 54.
Die zweite Verdrahtungsschicht 54 umfasst Leitungen 54c, 54d,
die zum Zuleiten von Strom zu Source/Drain-Regionen des Dünnfilmschalttransistors
ST2 dienen. Ferner haben andere Dünnfilmtransistoren, die nicht
dargestellt sind, auch dieselbe Schichtenstruktur wie der Dünnfilmschalttransistor
ST2, der in 4 dargestellt ist.
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Anschließend werden
unter Bezugnahme auf 3 die Strukturen der ersten
Verdrahtungsschicht, der Halbleiterschicht und der zweiten Verdrahtungsschicht
näher im
Detail beschrieben.
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Die
erste Verdrahtungsschicht 50 umfasst Leitungen 50a bis 50d.
Die Leitung 50a dient als Gate-Elektrode der jeweiligen
Dünnfilmschalttransistoren
ST1, ST2, ST3 und ist auch elektrisch an eine Leitung 54a angeschlossen,
die in der zweiten Verdrahtungsschicht enthalten ist. Durch Zuleiten
eines Abtastsignals zu der Leitung 50a durch die Leitung 54a kann
der Betrieb der jeweiligen Dünnfilmschalttransistoren
ST1, ST2, ST3 gesteuert werden.
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Ferner,
obwohl in 3 nicht dargestellt, ist die
Leitung 54 elektrisch an eine Kontaktstelle (einen Verbindungsanschluss,
der für
eine elektrische Verbindung dient) angeschlossen, die über der
zweiten Verdrahtungsschicht bereitgestellt ist, und das Abtastsignal
wird von außerhalb
des Chips 34 durch die Kontaktstelle zu der Leitung 54a übertragen.
Einzelheiten dieser Kontaktstelle werden später beschrieben. In dieser
Ausführungsform
kann wie zuvor durch Bilden der Leitungen zum Zuleiten von Abtastsignalen
zu den jeweiligen Dünnfilmschalttransistoren ST1,
ST2, ST3 als eine gemeinsame Leitung die Fläche, die zur Bildung der ersten
Verdrahtungsschicht erforderlich ist, verringert werden, und ebenso
kann die Anzahl von Kontaktstellen gesenkt werden, so dass die Größe des Chips 34 verringert
werden kann. Ferner kann durch eine Verringerung der Anzahl von Kontaktstellen
(mit anderen Worten, der Verbindungspositionen) die Frequenz, bei
der ein Verbindungsversagen bei der Übertragung eintritt, gesenkt werden.
Von diesem Standpunkt aus ist es auch möglich, die Produktionsausbeute
zu verbessern oder die Herstellungskosten zu verringern.
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Die
Leitung 50b ist elektrisch an den Halbleiterfilm 52a angeschlossen,
hat eine Funktion zum Übertragen
des Stroms, der von dem Dünnfilmschalttransistor
ST1 zugeleitet wird, zu dem Dünnfilmtreibertransistor
DT1, und dient auch als Gate-Elektrode des Dünnfilmtreibertransistors DT1.
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Die
Leitung 50c ist durch die Leitung 54d, die in
der zweiten Verdrahtungsschicht enthalten ist, elektrisch an den
Halbleiterfilm 52b anschlossen, hat eine Funktion zum Übertragen
des Stroms, der von dem Dünnfilmschalttransistor
ST2 zugeleitet wird, zu dem Dünnfilmtreibertransistor
DT2, und dient auch als Gate-Elektrode des Dünnfilmtreibertransistors DT2.
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Die
Leitung 50d ist elektrisch an den Halbleiterfilm 52c angeschlossen,
hat eine Funktion zum Übertragen
des Stroms, der von dem Dünnfilmschalttransistor
ST3 zugeleitet wird, zu dem Dünnfilmtreibertransistor
DT3, und dient auch als Gate-Elektrode des Dünnfilmtreibertransistors DT3.
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Die
Halbleiterschicht 52 umfasst Halbleiterfilme 52a bis 52f.
Der Halbleiterfilm 52a, von dem ein Ende an die Leitung 54b angeschlossen
ist, und von dem das andere Ende an die Leitung 50b angeschlossen
ist, dient als aktive Region des Dünnfilmschalttransistors ST1.
Der Halbleiterfilm 52b, von dem ein Ende an die Leitung 54c angeschlossen
ist, und von dem das andere Ende an die Leitung 54d angeschlossen
ist, dient als aktive Region des Dünnfilmschalttransistors ST2.
Der Halbleiterfilm 52c, von dem ein Ende an die Leitung 54e angeschlossen
ist, und von dem das andere Ende an die Leitung 50d angeschlossen
ist, dient als aktive Region des Dünnfilmschalttransistors ST3.
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Der
Halbleiterfilm 52d ist an die jeweiligen Leitungen 54g, 54f angeschlossen,
ist auch an eine Kontaktstelle (hier nicht dargestellt) angeschlossen, die
später
beschrieben wird, und dient als aktive Region des Dünnfilmtreibertransistors
DT1. Der Halbleiterfilm 52e ist an die jeweiligen Leitungen 54h, 54i angeschlossen,
ist auch an eine Kontaktstelle (hier nicht dargestellt) angeschlossen,
die später
beschrieben wird, und dient als aktive Region des Dünnfilmtreibertransistors
DT2. Der Halbleiterfilm 52f ist an die jeweiligen Leitungen 54j, 54k angeschlossen,
ist auch an eine Kontaktstelle (hier nicht dargestellt) angeschlossen,
die später
beschrieben wird, und dient als aktive Region des Dünnfilmtreibertransistors
DT3.
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Die
zweite Verdrahtungsschicht 54 umfasst Leitungen 54a bis 54k.
Hier werden Kontaktstellen, die über
der zweiten Verdrahtungsschicht 54 gebildet sind und zum
elektrischen Verbinden der internen Schaltung des Chips 34 mit
einer externen Vorrichtung dienen, beschrieben, einschließlich der
Verbindungsverhältnisse
zu den Leitungen 54a bis 54k.
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5 ist
eine Ansicht, die die Kontaktstellen zeigt. Wie in 5 dargestellt
ist, sind zehn Kontaktstellen 56a bis 56j über der
zweiten Verdrahtungsschicht 54 des Chips 34 bereitgestellt.
In dieser Ausführungsform
ist jede Kontaktstelle 56a, usw., als vorstehender Abschnitt
mit rechteckiger Form gebildet. Diese Kontaktstellen 56a bis 56j sind
so konstruiert, dass sie eins zu eins den jeweiligen Kontaktstellen 36 (siehe 2) entsprechen, die in dem obengenannten
Pixel 101 enthalten sind. Der Chip 34 ist in einem Zustand
gebondet, in dem der Chip 34, der in 5 dargestellt
ist, umgekehrt ist, und somit liegen die jeweiligen Kontaktstellen 56a bis 56j den
jeweiligen Kontaktstellen 36 der Kontaktstellengruppe 38 gegenüber, die
in dem Pixel 101 enthalten ist, das in 2 dargestellt
ist und zuvor beschrieben wurde. Das Bondungsverfahren des Chips 34 wird
später beschrieben.
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Die
Kontaktstelle 56a ist durch den Stecker 55a elektrisch
an die Leitung 54a angeschlossen. Durch Zuleiten eines
Abtastsignals zu der Leitung 54a durch die Kontaktstelle 56a von
einer externen Vorrichtung werden die Schalttransistoren ST1 bis ST3
angesteuert.
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Die
Kontaktstelle 56b ist durch den Stecker 55b elektrisch
an die Leitung 54b angeschlossen. Durch externes Zuleiten
eines Stroms zu der Leitung 54b durch die Kontaktstelle 56b wird
die aktive Region des Dünnfilmschalttransistors
ST1 mit Strom versorgt.
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Die
Kontaktstelle 56c ist durch den Stecker 55c elektrisch
an die Leitung 54c angeschlossen. Durch externes Zuleiten
eines Stroms zu der Leitung 54c durch die Kontaktstelle 56c wird
die aktive Region des Dünnfilmschalttransistors
ST2 mit Strom versorgt.
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Die
Kontaktstelle 56d ist durch den Stecker 55d elektrisch
an die Leitung 54e angeschlossen. Durch externes Zuleiten
eines Stroms zu der Leitung 54e durch die Kontaktstelle 56d wird
die aktive Region des Dünnfilmschalttransistors
ST3 mit Strom versorgt.
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Die
Kontaktstelle 56e ist durch den Stecker 55e elektrisch
an die Leitung 54f angeschlossen. Durch externes Zuleiten
eines Stroms zu der Leitung 54f durch die Kontaktstelle 56e wird
die aktive Region des Dünnfilmtreibertransistors
DT1 mit Strom versorgt.
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Die
Kontaktstelle 56f ist durch den Stecker 55f an
die Leitung 54g angeschlossen. Die Kontaktstelle 56f ist
elektrisch an eine der obengenannten Kontaktstellen 36 angeschlossen.
Ferner wird der Strom, der vom Dünnfilmtreibertransistor
DT1 ausgegeben wird, zu dem Farbpixel 1 durch die Leitung 54g,
den Stecker 55f, die Kontaktstelle 56f und die Kontaktstelle 36 geleitet,
die elektrisch an die Kontaktstelle 56f angeschlossen ist.
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Die
Kontaktstelle 56g ist durch den Stecker 55g an
die Leitung 54h angeschlossen. Durch externes Zuleiten
eines Stroms zu der Leitung 54h durch die Kontaktstelle 56g wird
die aktive Region des Dünnfilmtreibertransistors
DT2 mit Strom versorgt.
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Die
Kontaktstelle 56h ist durch den Stecker 55h an
die Leitung 54i angeschlossen. Die Kontaktstelle 56h ist
elektrisch an eine der obengenannten Kontaktstellen 36 angeschlossen.
Ferner wird der Strom, der von dem Dünnfilmtreibertransistor DT2 ausgegeben
wird, zu dem Farbpixel 2 durch die Leitung 54i,
den Stecker 55h, die Kontaktstelle 56h und die
Kontaktstelle 36 geleitet, die an die Kontaktstelle 56h angeschlossen
ist.
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Die
Kontaktstelle 56i ist durch den Stecker 55i an
die Leitung 54j angeschlossen. Durch externes Zuleiten
eines Stroms zu der Leitung 54j durch die Kontaktstelle 56i,
wird die aktive Region des Dünnfilmtreibertransistors
DT3 mit Strom versorgt.
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Die
Kontaktstelle 56j ist durch den Stecker 55j an
die Leitung 54k angeschlossen. Die Kontaktstelle 56j ist
elektrisch an eine der obengenannten Kontaktstellen 36 angeschlossen.
Ferner wird der Strom, der von dem Dünnfilmtreibertransistor DT3 ausgegeben
wird, zu dem Farbpixel 3 durch die Leitung 54k,
den Stecker 55i, die Kontaktstelle 56i und die
Kontaktstelle 36 geleitet, die an die Kontaktstelle 56i angeschlossen
ist.
-
Anschließend wird
die Anordnung der zehn Kontaktstellen 56a bis 56j,
die auf dem Chip 34 bereitgestellt sind, und der zehn Kontaktstellen 36,
die entsprechend den Kontaktstellen 56a bis 56j bereitgestellt
sind, beschrieben. Da die jeweiligen Kontaktstellen 56a bis 56j ähnlich den
jeweiligen Kontaktstellen 36 angeordnet sind, wird hier
nur die Anordnung der Kontaktstellen 56a bis 56j,
die auf dem Chip 34 bereitgestellt sind, beschrieben, und
die Beschreibung der Kontaktstellen 36 wird unterlassen.
-
6 ist eine Ansicht, die die Anordnung
der jeweiligen Kontaktstellen zeigt, die auf dem Chip 34 bereitgestellt
sind. 6(a) ist eine Ansicht, die eine Anordnung
von Kontaktstellen gemäß dieser
Ausführungsform
zeigt.
-
Ferner
ist 6(b) eine Ansicht, die eine Anordnung
von Kontaktstellen gemäß einem
Vergleichsbeispiel zeigt.
-
Wie
in 6(a) dargestellt ist, sind die
jeweiligen Kontaktstellen 56a bis 56j so angeordnet,
dass fünf
Kontaktstellen in einer Längsrichtung
(als X-Richtung dargestellt) des Chips 34 angeordnet sind
und zwei Kontaktstellen in einer Y-Richtung senkrecht zu der Längsrichtung
(5 × 2
Anordnung) angeordnet sind. Die jeweiligen Kontaktstellen sind mit
einem vorbestimmten Abstand (10 μm
in dem dargestellten Beispiel) zueinander angeordnet, der unter
Berücksichtigung
verschiedener Konstruktions- oder Herstellungsbedingungen passend
eingestellt wird.
-
Wie
zuvor kann durch Anordnen der jeweiligen Kontaktstellen in zwei
Linien entlang einer Richtung des Chips 34 die Fläche des
Chips 34 im Vergleich zu einem Fall verringert werden,
in dem die jeweiligen Kontaktstellen in drei Linien angeordnet sind,
wie in 6(b) dargestellt ist, oder
in drei oder mehr, so dass die Herstellungskosten gesenkt werden
können.
Dieser Standpunkt wird unter Verwendung eines spezifischeren Beispiels
erklärt,
das die Werte aufweist, die in 6 angeführt sind.
-
In
dem spezifischen Beispiel, das in 6 dargestellt
ist, ist die Anzahl von Kontaktstellen 56a bis 56j 10,
eine Größe jeder
Kontaktstelle ist 24 μm × 15 μm, und ein
Spalt zwischen den jeweiligen Kontaktstellen ist 10 μm. Ferner
werden diese Werte unter Berücksichtigung
der Leistung des Herstellungsverfahrens, der Konstruktionen oder
dergleichen bestimmt, schränken
aber die vorliegende Erfindung nicht ein.
-
Wie
in 6(a) dargestellt ist, ist die Fläche des
Chips 34, wenn die jeweiligen Kontaktstellen in zwei Linien
angeordnet sind, 6400 μm2 (= 160 μm × 40 μm) und die
Fläche
des Chips 34, wenn die jeweiligen Kontaktstellen in drei
Linien angeordnet sind, ist 8190 μm2 (= 126 μm × 65 μm). Aus diesem
Ergebnis ist erkennbar, dass die Fläche des Chips 34 durch Anordnen
der jeweiligen Kontaktstellen in zwei Linien verringert wird.
-
Der
Chip 34 gemäß dieser
Ausführungsform hat
die obengenannte Konfiguration und ein Herstellungsverfahren einer
EL-Anzeigevorrichtung gemäß dieser
Ausführungsform
wird anschließend
beschrieben. In dieser Ausführungsform
wird eine Übertragungstechnik
verwendet, in der mehrere Chips 34, wie zuvor beschrieben,
auf einem Übertragungsursprungssubstrat
gebildet werden und danach die Chips 34 von dem ersten
Substrat abgelöst
werden, um die Chips auf ein Substrat zu übertragen, das die organische
EL-Anzeigevorrichtung bildet. Nun wird vorwiegend ein Verfahren
zum Übertragen
der Chips 34 im Detail beschrieben.
-
7 und 8 sind
Ansichten, die das Herstellungsverfahren gemäß dieser Ausführungsform
zeigen. Das Übertragungsverfahren
umfasst einen ersten bis fünften
Schritt, die wie folgt beschrieben werden.
-
<Erster
Prozess>
-
In
dem ersten Prozess, wie in 7(a) dargestellt
ist, wird eine Ablöseschicht
(lichtabsorbierende Schicht) 62 auf einem Übertragungsursprungssubstrat 60 gebildet.
-
Es
ist bevorzugt, dass das Übertragungsursprungssubstrat 60 eine
lichtdurchlässige
Eigenschaft hat, so dass Licht hindurchgehen kann. Dadurch kann
Licht durch das Übertragungsursprungssubstrat
auf die Ablöseschicht
gestrahlt werden, um die Ablöseschicht
rasch und exakt durch Lichtbestrahlung abzutrennen. In diesem Fall
ist bevorzugt, dass die Lichtdurchlässigkeit 100% oder mehr beträgt und es
ist bevorzugter, dass die Lichtdurchlässigkeit 50% oder mehr beträgt. Der
Grund dafür
ist, dass der Lichtverlust mit einer Erhöhung der Lichtdurchlässigkeit
abnimmt und somit einer geringere Lichtmenge zur Abtrennung der
Ablöseschicht 62 notwendig
ist.
-
Ferner
ist bevorzugt, dass das Übertragungsursprungssubstrat 60 aus
einem Material mit hoher Zuverlässigkeit
besteht, und es ist noch bevorzugter, dass es aus einem Material
mit ausgezeichneter Wärmebeständigkeit
besteht. Wenn zum Beispiel die Chips 34 als übertragene
Körper
gebildet werden, kann die Bearbeitungstemperatur erhöht werden
(zum Beispiel etwa 350 bis 1000°C),
abhängig
von den Arten von Verfahren zu deren Bildung. In diesem Fall kann
die ausgezeichnete Wärmebeständigkeit
des Übertragungsursprungssubstrats 60 auch einen
Bereich von Filmbildungsbedingungen, wie Temperatur oder dergleichen,
bei der Bildung der Chips 34 auf dem Übertragungsursprungssubstrat 60 erweitern.
Dadurch ist es möglich,
einen gewünschten
Hochtemperaturprozess auszuführen,
wenn mehrere Chips auf dem Übertragungsursprungssubstrat
gebildet werden, so dass Elemente oder Schaltungen mit hoher Zuverlässigkeit
und hoher Leistung hergestellt werden können.
-
Daher
ist bevorzugt, dass, wenn die Maximaltemperatur bei der Bildung
der Chips 34 Tmax ist, das Übertragungsursprungssubstrat 60,
das aus einem Material mit einem Dehnungspunkt von Tmax oder mehr
besteht. Insbesondere hat das Material, das das Übertragungsursprungssubstrat 60 bildet, vorzugsweise
einen unteren Kühlpunkt
von 350°C oder
mehr und insbesondere 500°C
oder mehr hat. Dieses Material enthält wärmebeständiges Glas, wie Quarzglas,
Corning 7059 und NEC Glas OA-2.
-
Obwohl
die Dicke des Übertragungsursprungssubstrats 60 nicht
besonders eingeschränkt ist,
sollte sie ferner vorzugsweise etwa 0,1 bis 5,0 mm betragen, und
insbesondere etwa 0,5 bis 1,5 mm. Der Grund ist, dass ein Lichtverlust
mit geringerer Wahrscheinlichkeit auftritt, wenn ein dickeres Übertragungsursprungssubstrat 60 eine
größere Festig keit
hat und ein dünneres Übertragungsursprungssubstrat 60 eine
geringere Durchlässigkeit hat.
-
Ferner
kann das Übertragungsursprungssubstrat 60 mit
einer höheren
Lichtdurchlässigkeit
dicker als der obengenannte Maximalbereich sein. Ferner ist bevorzugt,
dass das Übertragungsursprungssubstrat 60 eine
gleichförmige
Dicke hat, so dass eine gleichförmige
Lichtstrahlung möglich
ist.
-
Das
zuvor beschriebene Übertragungsursprungssubstrat
ist zwar mit einer Reihe von Voraussetzungen verbunden, aber da
das Übertragungsursprungssubstrat
wiederholt verwendet werden kann, anders als Übertragungszielortsubstrate,
die zu Endprodukten werden, ist es möglich, selbst wenn das Material
relativ teuer ist, Anstiege in den Herstellungskosten zu minimieren,
indem das Material wiederverwendet wird.
-
Für die Ablöseschicht 62 sollte
ein Material gewählt
werden, das zu einer Trennung innerhalb der Schicht und/oder an
der Grenzfläche
führt (in
der Folge als "Trennung
innerhalb einer Schicht" und/oder "Grenzflächentrennung" bezeichnet), wenn
ausgestrahltes Licht absorbiert wird. Es ist bevorzugt, dass die
Lichtbestrahlung die Bindungskraft zwischen den Atomen oder Molekülen in dem
Material, das die Ablöseschicht 62 bildet,
beseitigt oder abschwächt,
das heißt,
zu einer Ablation führt,
so dass die Trennung innerhalb einer Schicht und/oder Grenzflächentrennung
eintritt.
-
Ferner
kann die Lichtbestrahlung in einer Freisetzung von Gas von der Ablöseschicht 62 resultieren,
was zu einer Abtrennung führt.
Das heißt,
eine Komponente, die in der Ablöseschicht 62 enthalten ist,
kann vergast und dann freigesetzt werden, und die Ablöseschicht 62 kann
vorübergehend
durch Absorption des Lichts vergast werden, so dass deren Dampf
freigesetzt wird und zur Abtrennung beiträgt.
-
Eine
Zusammensetzung der Ablöseschicht 62 enthält zum Beispiel
die folgenden A bis F.
- (a) Amorphes Silizium
(a-Si)
Das amorphe Silizium kann Wasserstoff (H) enthalten.
In diesem Fall ist der H-Gehalt vorzugsweise etwa 2 Atomprozent
oder mehr und insbesondere etwa 2 bis 20 Atomprozent.
- (B) Verschiedene Oxidkeramiken, Dielektrika (Ferroelektrika)
oder Halbleiter, wie Siliziumoxid oder Siliziumoxidverbindungen,
Titanoxid oder Titanoxidverbindungen, Zirkoniumoxid oder Zirkoniumoxidverbindungen,
Lanthanoxid oder Lanthanoxidverbindungen
- (C) Keramiken oder Dielektrika (Ferroelektrika), wie PZT, PLZT,
PLLZT und PBZT
- (D) Nitridkeramiken, wie Siliziumnitrid, Aluminiumnitrid und
Titannitrid
- (E) Organische Polymermaterialien
Die organischen Polymermaterialien
enthalten vorzugsweise Bindungen, wie -CH-, -CO- (Ketone), -CONH-
(Amide), -NH(Imide), -COO- (Ester), -N=N- (Azo) und -CH=N- (Schiff)
(solche Bindungen werden durch Lichtstrahlung gespalten), und insbesondere
einen Überfluss
solcher Bindungen. Ferner können
die organischen Polymermaterialien aromatische Kohlenwasserstoffe
(einen oder mehrere Benzolringe oder kondensierte Ringe davon) in
der Strukturformel aufweisen.
Spezifische Beispiele solcher
organischen Polymermaterialien enthalten Polyolefin, wie Polyethylen
und Polypropylen, und Polyimide, Polyamide, Polyester, Polymethylmethacrylat
(PMMA), Polyphenylensulfide (PPS), Polyethersulfone (PES) und Epoxyharze.
- (F) Metalle
Die Metalle enthalten zum Beispiel Al, Li,
Ti, Mn, In, Sn, Y, La, Ce, Nd, Pr, Gd, Sm oder Legierungen, die
mindestens ein Metall von den obengenannten enthalten. Die Ablöseschicht
kann aus einer Legierung bestehen, die Wasserstoff enthält. Der
Grund ist, dass, wenn eine Ablöseschicht,
die aus einer Legierung besteht, die Wasserstoff enthält, Licht
ausgesetzt wird, der Wasserstoff freigesetzt wird, wodurch die Abtrennung
der Ablöseschicht
gefördert
wird.
-
Ferner
kann die Ablöseschicht
aus einer Legierung bestehen, die Stickstoff enthält. Das
heißt, wenn
eine Ablöseschicht,
die aus einer Legierung besteht, die Stickstoff enthält, Licht
ausgesetzt wird, wird Stickstoff freigesetzt, wodurch die Abtrennung der
Ablöseschicht
gefördert
wird. Ferner kann die Ablöseschicht
einen mehrlagigen Film umfassen. Ein mehrlagiger Film kann zum Beispiel
durch Stapeln eines amorphen Siliziumfilms und eines Metallfilms
gebildet werden, der darauf gebildet ist. Materialien für den mehrlagigen
Film können
mindestens ein Material aus den obengenannten Keramiken, Metallen und
organischen Polymermaterialien enthalten.
-
Ein
Verfahren zur Bildung der Ablöseschicht 62 ist
nicht besonders beschränkt,
sondern kann entsprechend verschiedenen Bedingungen, wie der Filmzusammensetzung
und der Filmdicke gewählt werden.
Beispiele für
das Verfahren zur Bildung der Ablöseschicht enthalten verschiedene
Dampfphasen-Filmbildungsverfahren, wie CVD und Sputtern, verschiedene
Arten von Plattierungsverfahren, Beschichtungsverfahren, wie Rotationsbeschichtung oder
dergleichen, verschiedene Arten von Druckverfahren, Übertragungsverfahren,
Tintenstrahlbeschichtungsverfahren und Pulverstrahlverfahren und Kombinationen
von zwei oder mehr der obengenannten.
-
Obwohl
in 7(a) nicht dargestellt, kann ferner
eine Zwischenschicht zwischen dem Übertragungsursprungssubstrat 60 und
der Ablöseschicht 62 für den Zweck
einer Verbesserung der engen Anhaftung zwischen beiden gemäß den Merkmalen
des Übertragungsursprungssubstrats 60 und
der Ablöseschicht 62 bereitgestellt
sein. Die Zwischenschicht hat zum Beispiel mindestens eine Funktion
als Schutzschicht für
den physikalischen oder chemischen Schutz der übertragbaren Schicht zum Zeitpunkt
der Herstellung oder Verwendung, Isolierschicht, Sperrschicht zur
Vermeidung einer Diffusion (Migration) von Komponenten zu oder von
der übertragbaren
Schicht und als reflektierende Schicht.
-
<Zweiter
Prozess>
-
Anschließend wird
ein zweiter Prozess beschrieben. In dem zweiten Prozess, wie in 7(b) dargestellt ist, werden mehrere Chips 34 auf
der Ablöseschicht 62 gebildet.
Eine Schicht, die die mehreren Chips 34 umfasst, wird als übertragbare
Schicht 64 bezeichnet. Die jeweiligen Chips 34 umfassen
wie zuvor beschrieben sechs Dünnfilmtransistoren.
-
Hochtemperaturprozesse
sind bis zu einem gewissen Grad zur Herstellung der Dünnfilmtransistoren
erforderlich, und ein Basissubstrat, auf dem die Dünnfilmtransistoren
gebildet sind, muss verschiedene Bedingungen, ähnlich dem Übertragungsursprungssubstrat,
erfüllen.
-
In
dem Herstellungsverfahren dieser Ausführungsform ist es nach der
Herstellung der Dünnfilmtransistoren
auf dem Übertragungsursprungssubstrat unter
Erfüllung
verschiedener Herstellungsbedingungen möglich, die Dünnfilmtransistoren
auf ein Endsubstrat zu übertragen,
das die Herstellungsbedingungen nicht erfüllt. Das heißt, da gemäß dem Herstellungsverfahren
dieser Ausführungsform
ein Substrat, das aus billigeren Materialien besteht, als Endsubstrat
verwendet werden kann, ist es möglich,
die Herstellungskosten zu senken, und da ein flexibles Substrat,
das Flexibilität
aufweist, verwendet werden kann, ist es möglich, einen Auswahlbereich
des Endsubstrats zu erweitern.
-
Nun
wird die Abtrennung der jeweiligen Chips 34 in der übertragbaren
Schicht 64 beschrieben. Als Verfahren zur Abtrennung der
jeweiligen Chips 34 kann ein Verfahren zur Abtrennung der
jeweiligen Chips durch Ätzen,
ein Verfahren ohne Bereitstellung einer besonderen Struktur zur
Abtrennung, ein Verfahren nur zur Abtrennung einer Ablöseschicht,
ein Verfahren zur Erleichterung der Trennung in die einzelnen übertragbaren
Körper
durch Bilden einer vorbestimmten Struktur auf dem Übertragungsursprungssubstrat
und so weiter, in Betracht gezogen werden. Hier wird das Verfahren
zum vollständigen
Trennen der einzelnen Chips 34 beschrieben.
-
Wie
in 7(c) dargestellt ist, werden zur einzelnen
Trennung der Chips 34 Rillen 62c mit einer Grabenstruktur
in Umfangskanten von Regionen, die den Chips 34 entsprechen,
durch Nassätzen
oder Trockenätzen
gebildet, so dass die jeweiligen Chips 34 in Inselform
verbleiben. Diese Rillen 62c schneiden die gesamte übertragbare
Schicht 64 und die gesamte (siehe 7(c))
oder einen Teil der (siehe 7(d)) Ablöseschicht 62 in
Dickenrichtung des Substrats aus. Das Schneiden kann nur an der übertragbaren
Schicht 64 flacher ausgeführt werden. Die Rillen 62c können nicht
nur durch Ätzen
eines Teils der Ablöseschicht 62 gebildet
werden, wie in 7(d) dargestellt ist,
sondern auch durch komplettes Ätzen
der Ablöseschicht 62,
wie in 7(c) dargestellt ist, um die
jeweiligen Chips 34 und die Ablöseschicht 62 genau
unter den Chips in denselben Inselformen zu belassen. Durch Bildung
derselben Chips 34 und Ätzen
derselben in demselben Abstand, um die jeweiligen übertragbaren
Körper
auf dem Übertragungsursprungssubstrat 60 anzuordnen,
wird die Übertragung
nur der gewünschten Chips 34 in
einem Ablöseprozess
(vierter und fünfter Prozess,
die später
beschrieben werden) erleichtert.
-
Da
ein Teil des abgelösten
Körpers
entsprechend seiner Form durch Ausschneiden der übertragbaren Schicht 62 im
Voraus deutlich getrennt werden kann, ist es möglich, eine Zerstörung der
entsprechenden Regionen zu verhindern. Ferner kann verhindert werden,
dass Brüche
der übertragbaren Schicht 62 nach
der Trennung benachbarte Regionen beeinträchtigen. Selbst wenn die Haftkraft
der Haftmittelschicht zum Befestigen spezifischer Chips 34 an
dem Übertragungszielortbasissubstrat
gering ist, ist es ferner durch Ausführung des Schneidvorgangs in
die Filmdickenrichtung im Voraus möglich, die Chips 34 abzulösen. Da
ferner das äußere Erscheinungsbild
der Regionen, die Ziele zur Übertragung
sind, klar ist, kann eine Positionierung zwischen den Substraten
bei der Übertragung
erleichtert werden.
-
Wie
in 7(e) dargestellt ist, kann ferner die
Ablöseschicht
so überätzt werden,
dass die Haftmittelfläche
der Ablöseschicht 62 an
dem Chip 34 kleiner als die Gesamtfläche einer Haftmittelfläche des übertragbaren
Körpers
an der Ablöseschicht wird.
Da die Fläche
der Ablöseschicht 62 durch Überätzen der
Ablöseschicht
kleiner wird, kann die Abtrennung sicher mit nur einer geringen
Kraft durch Lichtbestrahlung der Ablöseschicht 62 ausgeführt werden,
und durch Verkleinerung der Fläche
der Ablöseschicht 62 kann
die Menge an erforderlicher Lichtenergie für die Trennung verringert werden.
-
Wie
in 7(d) dargestellt ist, kann ferner durch Ätzen nur
der übertragbaren
Schicht 64 zur Bildung der Rillen 62c die Ablöseschicht 62 kontinuierlich
bleiben. Nur wenn ausreichende Energie auf die Regionen aufgebracht
werden kann, in welchen die Chips 34 gebildet werden, kann
die Ablöseschicht 62 in
den Regionen sicher abgetrennt werden. Selbst wenn die Rillen nicht
in der Ablöseschicht 62 gebil det sind,
ist es aus diesem Grund möglich,
nur die gewünschten übertragbaren
Körper
abzulösen.
-
<Dritter
Prozess>
-
Wie
in 8(a) dargestellt ist, werden anschließend durch
Ausrichten und Überlappen
einer Oberfläche
des Übertragungsursprungssubstrats 60, in
dem die Chips 34 gebildet sind, und einer Öffnung des Übertragungszielortsubstrats 66,
auf das die Chips 34 übertragen
werden, und anschließendes Anlegen
von Druck nach Bedarf, nur die Chips 34, die zu übertragen
sind, selektiv an dem Übertragungszielortsubstrat 66 mit
durch die Haftmittelschicht 68 mit Leitfähigkeit
befestigt.
-
Hier
in dieser Ausführungsform
entspricht das obengenannte Substrat 10 (siehe 2), auf dem die erste Verdrahtungsschicht 12 gebildet
ist, wobei die Signalleitungen 30 und die Kontaktstellen 36 auf
der ersten Verdrahtungsschicht 12 gebildet sind, dem Übertragungszielortsubstrat 66,
wie in 8(a) dargestellt ist. Ferner
werden die jeweiligen Kontaktstellen 36, die in dem Übertragungszielortsubstrat 66 enthalten
sind, mit den jeweiligen Kontaktstellen 56a bis 56j auf
den Chips 34 in Kontakt gebracht, die Ziele zur Übertragung
sind, und dann wird die Befestigung der Chips 34 ausgeführt.
-
Geeignete
Beispiele für
das Haftmittel, das die obengenante Haftmittelschicht 68 bildet,
können verschiedene
Arten von härtenden
Haftmitteln, wie reaktionshärtenden
Haftmitteln, wärmehärtenden Haftmitteln,
lichthärtenden
Haftmitteln, wie ultravioletthärtendes
Haftmittel, anärob
härtendes
Haftmittel enthalten. Ferner können
die Haftmittel zum Beispiel eines von Epoxyhaftmitteln, Acrylathaftmitteln,
Siliziumhaftmitteln und so weiter enthalten. Wenn ferner Haftmittel
vom Markt verwendet werden, können
die zu verwendenden Haftmittel so eingestellt werden, dass sie eine
Viskosität haben,
die zu deren Anwendung geeignet ist, indem den Haftmitteln ein richtiges Lösemittel
zugegeben wird.
-
In
dieser Ausführungsform
wird die Haftmittelschicht 68 nur auf den Chips 34 gebildet,
die zu übertragen
sind, oder nur in Regionen auf dem Übertragungszielortsubstrat 66 entsprechend
den zu übertragenen
Chips 34. Diese lokale Bildung der Haftmittelschicht 68 kann
durch Anwendung verschiedener Druckverfahren oder Flüssigkeitsausstoßverfahren
durchgeführt
werden. Die Flüssigkeitsausstoßverfahren
enthalten ein Piezo-Strahlverfahren zum Ausstoßen von Flüssigkeit unter Nutzung der
Verformung piezoelektrischer Körper
und ein Verfahren zum Ausstoßen
von Flüssigkeit
durch Erzeugung von Blasen durch Erwärmung. In dieser Ausführungsform
wird die Haftmittelschicht 68 zum Beispiel unter Verwendung
eines Tintenstrahlbeschichtungsverfahrens Flüssigkeitsausstoßverfahrens)
gebildet.
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<Vierter
Prozess>
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Wie
in 8(b) dargestellt ist, kann anschließend durch
selektives Ausstrahlen von Licht L nur auf die Ablöseschicht 62 der
Chips 34, die zu übertragen sind,
von der Seite des Übertragungsursprungssubstrats 60 des
Befestigungskörpers
des Übertragungsursprungssubstrats 60 und
des Übertragungszielortsubstrats 66 die
Trennung (die Trennung innerhalb einer Schicht und/oder Grenzflächentrennung)
nur in der Ablöseschicht 62 eintreten,
die die zu übertragenden
Chips 34 stützt.
-
Die
Trennung innerhalb einer Schicht und/oder Grenzflächentrennung
der Ablöseschicht 62 resultiert
aus der Erzeugung einer Ablation in dem Material, das die Ablöseschicht 62 bildet,
und Phasentransformationen, wie einer Freisetzung von Gas, das in
der Ablöseschicht 62 enthalten
ist, einer Auflösung
oder Transpiration, die unmittelbar nach der Lichtbestrahlung auftritt.
-
Hier
bedeutet "Ablation", dass das Fixierungsmaterial
(ein Material, das die Ablöseschicht 62 bildet),
das das ausgestrahlte Licht absorbiert hat, fotochemisch oder thermisch
angeregt wird, und somit die Bindung zwischen Atomen oder Molekülen der Oberfläche oder
eines inneren Teils davon getrennt wird, um die Atome oder Moleküle freizusetzen,
und bedeutet vorwiegend, dass alle oder ein Teil von Materialien,
die die Ablöseschicht 62 bilden,
die Phasentransformation, wie Auflösung oder Transpiration (Vergasung)
bewirken. Ferner kann ein feinblasiger Zustand aus der Phasentransformation
resultieren, um die Haftkraft zu verringern.
-
Ob
die Ablöseschicht 62 die
Trennung innerhalb einer Schicht, die Grenzflächentrennung oder beide erfährt, wird
durch die Zusammensetzung der Ablöseschicht 62 und verschiedene
andere Faktoren bestimmt, die beispielsweise Bedingungen, wie die Art
des Lichts, das ausgestrahlt wird, seine Wellenlänge, seine Stärke, und
die Tiefe, die es erreicht, beinhalten.
-
Das
Licht L, das ausgestrahlt wird, kann jedes sein, das zu der Trennung
innerhalb einer Schicht und/oder Grenzflächentrennung in der Ablöseschicht 62 führt, wie
Röntgenstrahlen,
UV-Strahlen, sichtbares Licht, IR-Strahlen, Laserlicht.
-
Von
diesen ist Laserlicht bevorzugt, da es sofort eine Trennung (Ablation)
in der Ablöseschicht 62 bewirkt
und zu einer hochpräzisen
Bestrahlung bestimmter Flächen
imstande ist. Das Laserlicht mit einer Wellenlänge von 100 nm bis 350 nm ist
bevorzugt. Die Verwendung von Laserlicht mit so kurzer Wellenlänge kann
eine höhere
Bestrahlungspräzision
und eine effektivere Trennung in der Ablöseschicht 62 bieten.
-
Als
Lasergerät
zum Erzeugen eines solchen Laserlichts wird passend Exzimerlaser
verwendet. Da der Exzimerlaser ein Laserlicht hoher Energie in dem
Bereich kurzer Wellenlänge
abgibt, kann die Ablation in der Ablöseschicht 62 für eine sehr
kurze Zeit erzeugt werden, und somit ist es möglich, die Ablöseschicht 62 abzutrennen,
fast ohne einen Anstieg in der Temperatur des Übertragungszielortsubstrats 66 oder
des ersten Substrats 60 zu verursachen, das sich daneben
befindet, und ohne eine Beschädigung, wie
eine Beeinträchtigung
in den Chips 34, zu verursachen.
-
Wenn
die Phasentransformation, wie ein Gasfreisetzung, Vergasung oder
Sublimierung, in der Ablöseschicht 62 verursacht
wird, was zu einer Abtrennung führt,
ist bevorzugt, dass die Wellenlänge des
auszustrahlenden Laserlichts etwa 350 nm bis 1200 nm beträgt. Da Laserlichtquellen
oder Beleuchtungsvorrichtungen, die allgemein in dem Bereich der allgemeinen
Bearbeitung verwendet werden, wie YAG- und Gaslaser, für Laserlicht
mit einer solchen Wellenlänge
verwendet werden können,
kann die Lichtbestrahlung kostengünstig und einfach ausgeführt werden.
Unter Verwendung von Laserlicht mit einer Wellenlänge im sichtbaren
Lichtbereich kann ferner ein Freiheitsgrad bei der Wahl des Übertragungsursprungssubstrats 60 erhöht werden,
solange das Übertragungsursprungssubstrat 60 für sichtbares
Licht durchlässig
ist.
-
Ferner
sollte die Energiedichte des auszustrahlenden Laserlichts, insbesondere
die Energiedichte im Falle von Exzimerlasern, vorzugsweise etwa
10 bis 5000 mJ/cm2 sein und insbesondere etwa
100 bis 500 mJ/cm2. Ferner sollte die Bestrahlungsdauer
vorzugsweise etwa 1 bis 1000 nsec sein, und insbesondere etwa 10
bis 100 nsec. Eine höhere Energiedichte
oder längere
Bestrahlungsdauer führt leichter
zu einer Ablösung,
während
eine geringere Energiedichte oder kürzere Bestrahlungsdauer das Risiko
nachteiliger Wirkungen bei Chips 34 oder dergleichen durch
das ausgestrahlte Licht, das durch die Ablöseschicht 62 geht,
minimieren kann.
-
<Fünfter Prozess>
-
Wie
in 8(c) dargestellt ist, wenn eine Kraft
auf das Übertragungsursprungssubstrat 60 und das Übertragungszielortsubstrat 66 in
eine Richtung aufgebracht wird, in der sie voneinander entfernt sind,
wird anschließend
das Übertragungsursprungssubstrat 60 von
dem Übertragungszielortsubstrat 66 getrennt.
Da die Ablöseschicht 62 der
Chips 34, die auf das Übertragungszielortsubstrat 66 zu übertragen
sind, von den Chips 34 abgelöst wird, werden die Chips 34,
die zu übertragen
sind, von der Seite des Übertragungsursprungssubstrats 60 durch
den vierten Prozess abgeschnitten. Ferner werden die Chips 34,
die zu übertragen
sind, an dem Übertragungszielortsubstrat 66 durch
die Haftmittelschicht 68 befestigt.
-
Ferner
ist in dem vierten Prozess bevorzugt, dass die Ablöseschicht 62 vollständig abgelöst wird, aber
die Ablöseschicht 62 kann
nur teilweise abgelöst
werden, wenn die Bindungskraft der zu übtragenden Chips 34 an
die Haftmittelschicht 68 größer als die Bindungskraft durch
die verbleibende Ablöseschicht 62 ist,
und daher können
die zu übertragenden
Chips 34, wenn das Übertragungsursprungssubstrat 60 von
dem Übertragungszielortsubstrat 66 getrennt
wird, sicher auf das Übertragungszielortsubstrat 66 übertragen
werden.
-
Ob
die übertragbaren
Körper übertragen werden
können
oder nicht, wird ebenso durch ein relatives Kraftverhältnis zwischen
der Bindungskraft der Ablöseschicht,
die aufgrund der Abtrennung der Ablöseschicht geschwächt ist,
und der Bindungskraft der Haftmittelschicht, die auf die übertragbaren
Körper
aufgebracht ist, bestimmt. Wenn die Abtrennung durch die Ablöseschicht
ausreichend ist, ist es möglich, die übertragbaren
Körper
zu übertragen,
selbst wenn die Bindungskraft der Haftmittelschicht schwach ist,
aber selbst wenn die Abtrennung durch die Ablöseschicht nicht ausreichend
ist, ist es möglich,
die übertragbaren
Körper
zu übertragen,
selbst wenn die Bindungskraft der Haftmittelschicht stark ist.
-
Wie
in 8(c) dargestellt ist, werden die Chips 34 durch
Trennen des Übertragungsursprungssubstrats 60 von
dem Übertragungszielortsubstrat 66 an
gewünschte
Positionen auf dem Übertragungszielortsubstrat 66 übertragen.
Danach wird durch Bilden eines Isolierelements, das die Chips 34 oder
dergleichen bedeckt, die zweite Verdrahtungsschicht 14,
die in 2 dargestellt ist, gebildet,
und durch Bilden der Lichtemissionselementschichten 16 auf
der zweiten Verdrahtungsschicht 14 wird die organische
EL-Anzeigevorrichtung 100 gebildet.
-
Da
Rückstände der
Ablöseschicht 62 an
den Chips 34 haften können,
die auf das Übertragungszielortsubstrat 66 übertragen
wurden, ist bevorzugt, dass diese Rückstände vollständig entfernt werden. Eine
geeignete Methode zur Entfernung der Rückstände der Ablöseschicht 62 kann
aus Methoden, wie Reinigen, Ätzen,
Aschen, Polieren oder Kombinationen davon gewählt und angewendet werden.
-
Wenn
Rückstände der
Ablöseschicht 62 an der
Oberfläche
des Übertragungsursprungssubstrats 60 haften,
nachdem die Chips 34 übertragen
wurden, können
sie ebenso ähnlich
wie bei dem obengenannten Übertragungszielortsubstrat 66 entfernt
werden. Dadurch kann das Übertragungsursprungssubstrat 60 zur
Wiederverwendung (Wiederverwertung) bereitgestellt werden. Durch
Wiederverwendung des Übertragungsursprungssubstrats 60 kann
eine Vergeudung der Herstellungskosten verhindert werden. Dies ist
besonders effektiv, wenn ein Übertragungsursprungssubstrat 60 verwendet
wird, das aus teurem Material oder seltenem Material, wie Quarzglas, besteht.
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Da
wie zuvor in dieser Ausführungsform
die Chips 34, die die Funktionen zum Ansteuern der Dreifarben-Pixel 1, 2, 3,
die jeweils in einem Pixel 101 enthalten sind, kombinieren,
auf dem Übertragungsursprungssubstrat 60 gebildet
werden und dann deren Übertragung
ausgeführt
wird, beträgt
die Anzahl von Übertragungen
für jedes
Pixel 101 1. Da die Anzahl übertragbarer Körper verringert
werden kann und somit die Anzahl von Übertragungen gesenkt werden
kann, kann aus diesem Grund die Häufigkeit von Übertragungsfehlern
in diesem Ausmaß gesenkt werden,
und somit ist es möglich,
die Produktionsausbeute zu erhöhen.
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Anschließend wird
eine Reihe von elektronischen Geräten beschrieben, die die organische EL-Anzeigevorrichtung 100 gemäß dieser
Ausführungsform
umfassen. 9 ist eine Ansicht, die
spezifische Beispiele von elektronischen Geräten zeigt, bei welchen die
EL-Anzeigevorrichtung 100 gemäß dieser Ausführungsform
angewendet wird.
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9(a) ist ein Beispiel einer Anwendung bei
einem tragbaren Telefon, wobei ein tragbares Telefon 230 eine
Antenneneinheit 231, eine Sprachausgabeeinheit 232,
eine Spracheingabeeinheit 233, eine Bedienungseinheit 234 und
die organische EL-Anzeigevorrichtung 100 gemäß dieser
Ausführungsform
umfasst. Auf diese Weise ist die Anzeigevorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung als Anzeigeeinheit verwendbar.
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9(b) ist ein Beispiel einer Anwendung bei
einer Videokamera, wobei eine Videokamera 240 eine Bildempfangseinheit 241,
eine Bedienungseinheit 242, eine Spracheingabeeinheit 243 und
die organische EL-Anzeigevorrichtung 100 gemäß dieser Ausführungsform
umfasst. Auf diese Weise ist die Anzeigevorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung als Sucher oder Anzeigeeinheit verwendbar.
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9(c) ist ein Beispiel einer Anwendung bei
einem tragbaren Personal-Computer, wobei ein Computer 250 eine
Kameraeinheit 251, eine Bedienungseinheit 252 und
die organische EL-Anzeigevorrichtung 100 gemäß dieser
Ausführungsform
umfasst. Auf diese Weise ist die Anzeigevorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung als Anzeigeeinheit verwendbar.
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9(d) ist ein Beispiel einer Anwendung bei
einer am
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Kopf
getragenen Anzeige, wobei eine am Kopf getragene Anzeige 260 ein
Band 261, eine Empfangseinheit 262 für ein optisches
System und die organische EL-Anzeigevorrichtung 100 gemäß dieser
Ausführungsform
umfasst. Auf diese Weise ist die Anzeigevorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung als Bildanzeigequelle verwendbar.
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Ferner
ist die Anzeigevorrichtung 100 gemäß der vorliegenden Erfindung
nicht auf die obengenannten Beispiele beschränkt, sondern kann bei einer
Reihe elektronischer Geräte,
wie einer Flüssigkristallanzeige-Vorrichtung
mit Anzeigefunktion, einem Sucher einer digitalen Kamera, einem
tragbaren TV, elektronischen Organizern oder dergleichen angewendet
werden.
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Ferner
ist die vorliegende Erfindung nicht auf die obengenannte Ausführungsform
beschränkt, sondern
es können
zahlreiche Modifizierungen im Umfang der vorliegenden Erfindung
vorgenommen werden. Obwohl zum Beispiel in der obengenannten Ausführungsform
die organische EL-Anzeigevorrichtung als Beispiel für die elektrooptische
Vorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung beschrieben ist, ist die vorliegende Erfindung nicht darauf
beschränkt, sondern
kann bei elektrooptischen Vorrichtungen angewendet werden, die verschiedene
elektrooptische Elemente verwenden (zum Beispiel Plasmaemissionselemente,
Elektrophoreseelemente, Flüssigkristallelemente
oder dergleichen).