DE60313516T2 - Informationsaufzeichnungsvorrichtung - Google Patents

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DE60313516T2
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    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B7/00Recording or reproducing by optical means, e.g. recording using a thermal beam of optical radiation by modifying optical properties or the physical structure, reproducing using an optical beam at lower power by sensing optical properties; Record carriers therefor
    • G11B7/12Heads, e.g. forming of the optical beam spot or modulation of the optical beam
    • G11B7/125Optical beam sources therefor, e.g. laser control circuitry specially adapted for optical storage devices; Modulators, e.g. means for controlling the size or intensity of optical spots or optical traces
    • G11B7/126Circuits, methods or arrangements for laser control or stabilisation
    • G11B7/1267Power calibration
    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B7/00Recording or reproducing by optical means, e.g. recording using a thermal beam of optical radiation by modifying optical properties or the physical structure, reproducing using an optical beam at lower power by sensing optical properties; Record carriers therefor
    • G11B7/004Recording, reproducing or erasing methods; Read, write or erase circuits therefor
    • G11B7/0045Recording
    • G11B7/00456Recording strategies, e.g. pulse sequences

Description

  • QUERBEZUG AUF VERWANDTE ANMELDUNGEN
  • Diese Anmeldung beansprucht die Priorität der japanischen Anmeldung mit der lfd. Nr. 2002-001685 , die am 8. Januar 2002 eingereicht wurde.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Gebiet der Erfindung:
  • Diese Erfindung bezieht sich allgemein auf eine Informationsaufzeichnungsvorrichtung für ein optisches Plattenmedium, z. B. ein Nur-Lese-DVD-Medium (digital video disc oder disc versatile disc), wie etwa ein DVD-Video oder ein DVD-ROM oder eine beschreibbare DVD (DVD-R) mit Format-Austauschbarkeit.
  • Beschreibung des Standes der Technik
  • Da Multimedia-Anwendungen immer beliebter werden, wurde ein Nur-Lese-Medium, wie etwa DVD-Video oder DVD-ROM, oder ein Informationsaufzeichnungsmedium, wie etwa eine DVD-R des einmalig beschreibbaren Typs, unter Verwendung eines Farbstoffs als eine Aufzeichnungsschicht entwickelt.
  • Informationen (z. B. ein Sektor), die auf einem derartigen DVD-Medium aufgezeichnet werden, sind in einem Format, das in 9A gezeigt ist. Wie in 9D gezeigt ist, werden bei diesem Format Daten mit einer konstanten linearen Dichte auf der gesamten Spur des Mediums ununterbrochen aufgezeichnet. Das Steuerungsverfahren für die Drehgeschwindigkeit des Informationsaufzeichnungsmediums verwendet herkömmlich eine Form der CLV (konstante lineare Geschwindigkeit), wie in 9B gezeigt ist, um das nur wiedergabefähige Medium oder das Informationsaufzeichnungsmedium mit der Format-Austauschbarkeit zu bilden. Die Drehgeschwindigkeit des Mediums wird so gesteuert, dass die Drehzahl zum Spurradius umgekehrt proportional ist. Informationen werden mit einer konstanten Frequenz eines Aufzeichnungskanaltakts aufgezeichnet, während die lineare Geschwindigkeit der Spur konstant ist.
  • Wenn die Aufzeichnung in der CLV-Art ausgeführt wird, kann das Aufzeichnen mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten erfolgen, indem eine vorgegebene lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit bei einer feststehenden Verstärkungsleistung verändert wird. Das genormte optische Aufzeichnungsmedium ist im Allgemeinen durch eine vorgegebene lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit festgelegt. Bei DVD-R entspricht die Einfachgeschwindigkeit einer linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit von 3,49 m/s und die Aufzeichnungstaktfrequenz beträgt 26,16 MHz. Bei einer Informationsaufzeichnungsvorrichtung, die ein solches optisches Aufzeichnungsmedium verwendet, werden neue Aufzeichnungsbedingungen in der Informationsaufzeichnungsvorrichtung eingestellt, um eine höhere Aufzeichnungsgeschwindigkeit einzustellen, es ist jedoch erforderlich, eine unabhängige Aufzeichnungsart zum Aufzeichnen von Informationen zu verwenden, so dass die Wiedergabesignale Charakteristiken mit geringem Jitter aufweisen.
  • Da sich jedoch bei dem DVD-R-Medium des Farbstoffsystems, bei dem die Markierungen (Pits) gemäß dem Erhitzungsmodus gebildet werden, die Impulsbreite und die Aufzeichnungsleistung des Aufzeichnungsimpulses, der durch eine Lichtemission während des Aufzeichnens bei jeder speziellen linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit bewirkt wird, in ihren optimalen Werten unterscheiden, ändert sich der Zustand der gebildeten Markierungen oder Zwischenräume für unterschiedliche lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeiten.
  • Es tritt insbesondere eine Bedingung auf, bei der für den vorderen Heizabschnitt eine unzureichende Wärmemenge vorhanden ist, um die Markierung zu bilden, und die Heiztemperatur, um eine optimale Zerlegungstemperatur zu erreichen, verschieden ist, so dass die durchschnittliche Länge der Markierung über einen großen Bereich gestreut ist. Deswegen ist das Verhältnis zur Aufzeichnungstaktperiode T des optimalen Heizimpulses unterschiedlich und deshalb kann keine gleichförmige Markierungsbreite erhalten werden. Folglich wird eine dünne oder eine dicke Markierung (d. h. eine tropfenförmige Markierung) erzeugt, so dass sich die Jitter-Charakteristiken verschlechtern.
  • Diesbezüglich und gemäß der japanischen Offenlegungspublikation Nr. 2001-155339 (siehe den Oberbegriff von Anspruch 1) wird dann, wenn die Aufzeichnung auf eine optische Platte des Farbstoffsystems (wie etwa eine DVD-R) erfolgt, im Wesentlichen ein Rechteckimpuls verwendet. Dabei werden die Aufzeichnungsleistung und die Lichtemissions-Impulsbreite in Übereinstimmung mit der linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit geändert.
  • Außerdem wird dann, wenn gemäß der japanischen Patentoffenlegungsschrift Nr. 2001-176073 auf der optischen Platte des Farbstoffsystems, wie etwa eine DVD-R, aufgezeichnet wird, ein Rechteckimpuls verwendet. Dabei werden zwei Arten von Aufzeichnungsleistungspegeln und die Lichtemissions-Impulsbreite nur dann, wenn die Markierungslänge am kürzesten ist, gemäß der linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit geändert.
  • Dieses Aufzeichnungsverfahren dient zur Verringerung des Aufzeichnungspegels für die optische Platte des Farbstoffsystems. Für die empfohlene lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit wird jedoch gemäß Spezifikation die Mehrfachimpuls-Aufzeichnung festgelegt. Es wird nicht die Aufzeichnungssignalform in Bezug auf die Veränderung der optimalen Aufzeichnungsleistung berücksichtigt, die durch die Wellenlängenverschiebung der Lichtquelle infolge der Aufzeichnungsgeschwindigkeit oder die Temperaturveränderung in der Vorrichtung der Informationsaufzeichnungsvorrichtung bewirkt wird.
  • Im Einzelnen wird in den oben genannten Fällen eine Steuerung in der Weise geschaffen, dass Einstellwerte der Elemente einer Aufzeichnungsimpulsfolge, wie etwa das Tastverhältnis eines Lichtemissionsimpulses usw., in Übereinstimmung mit der linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit veränderlich sind. Es gibt jedoch eine Begrenzung bei den Einstellwerten der Impulsbreiten und der zulässigen Werte der Aufzeichnungsleistungen, die die Informationsaufzeichnungsvorrichtung einstellen. Selbst dann, wenn die Einstellwerte anhand der Aufzeichnungsbedingung erhalten werden, die durch vorformatierte Informationen des optischen Plattenmediums zugewiesen sind, ist es schwierig, die optimale Aufzeichnungsbedingung einzustellen.
  • Im Einzelnen gibt es dann, wenn die Aufzeichnungsempfindlichkeit einer DVD-R usw. durch die Verwendung von Farbstoff verringert ist, da die Wellenlänge des Ausgangslaserstrahls in Richtung zu größeren Wellenlängen verschoben ist, bei der optimalen Aufzeichnungsleistung, die z. B. durch Testschreiben erhalten wird, eine Abweichung durch die Wellenlängenverschiebung, so dass eine gute Aufzeichnung schwer zu erreichen ist. Außerdem wird die Empfindlichkeitsverringerung infolge der Wellenlängenverschiebung mit etwa 3 % pro 1 nm erzeugt, obwohl eine so genannte laufende OPC (laufende Kalibrierung nach optimaler Leistung) als eine Korrekturfunktion für die Aufzeichnungsleistung in Übereinstimmung mit der die Markierung bildenden Bedingung während der Aufzeichnung verwendet wird.
  • Das Patent EP 1 207 525 , das nach Artikel 54(3) EPC für die gemeinsam angegebenen Staaten einen Teil des Standes der Technik darstellt, beschreibt ein optisches Informationsaufzeichnungssystem, das ein verbessertes Aufzeichnungsleistungs-Steuerschema verwendet. Bei dieser Anordnung ist der Typ der optischen Platte als CD-R oder DVD-R festgelegt und anschließend wird das Impulsaufzeichnungsschema (entweder Einzelimpuls oder Mehrfachimpuls) anhand dieser Festlegung bestimmt.
  • Gemäß der vorhergehenden Beschreibung ist es eine Aufgabe dieser Erfindung, eine Informationsaufzeichnungsvorrichtung zu schaffen, bei der im Vergleich mit einem optischen Aufzeichnungsmedium, bei dem eine Lichtemissionssignalform eines Mehrfachimpulses im Voraus als ein Aufzeichnungsimpuls zugewiesen ist, und obwohl die Aufzeichnungsbedingung hinsichtlich der Leistung für die Mehrfachimpuls-Aufzeichnung unzureichend ist, die Informationsaufzeichnungsvorrichtung eine Lichtemissionssignalform eines Aufzeichnungsimpulses auswählen kann, die eine gute Aufzeichnungsmarkierung bilden kann, ohne die maximal zulässige Leistung der Informationsaufzeichnungsvorrichtung zu übersteigen.
  • Es ist eine weitere Aufgabe dieser Erfindung, eine Informationsaufzeichnungsvorrichtung zu schaffen, die eine Verringerung der Aufzeichnungsqualität oder die Unmöglichkeit einer Aufzeichnung, die durch die unzureichende Leistung bewirkt wird, gemäß den Charakteristiken des optischen Aufzeichnungsmediums verhindern kann, indem eine geforderte Aufzeichnungsleistung aus einer optimalen Aufzeichnungsleistung, die durch das Testschreiben erhalten wird, vorhergesagt wird.
  • Es ist eine weitere Aufgabe dieser Erfindung, eine Informationsaufzeichnungsvorrichtung zu schaffen, die eine Empfindlichkeitsverringerung des optischen Aufzeichnungsmediums des Farbstoffsystems gemäß einer Wellenlängenveränderung während des Aufzeichnens oder einer Verschiebung in Richtung der Seite der größeren Wellenlänge vorhersagen kann, die durch die Ungleichmäßigkeit der Wellenlänge der Laserlichtquelle und durch einen Anstieg der Innentemperatur in der Informationsaufzeichnungsvorrichtung bewirkt wird, um so die Lichtemissionssignalform des Aufzeichnungsimpulses ändern zu können.
  • Gemäß zumindest den oben erwähnten Aufgaben schafft die vorliegende Erfindung eine Informationsaufzeichnungsvorrichtung, die im Anspruch 1 dargestellt ist.
  • Deswegen kann z. B. selbst dann, wenn bei der Aufzeichnungsbedingung mit einer hohen linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit die Aufzeichnungsleistung für ein Aufzeichnen durch den empfohlenen Mehrfachimpuls unzureichend ist, eine sehr geringe Aufzeichnungsleistung trotzdem verwendet werden, indem zu einem Aufzeichnen mit dem Rechteckimpuls umgeschaltet wird, so dass eine höhere Aufzeichnungsgeschwindigkeit erreicht werden kann.
  • Bei der oben genanten Informationsaufzeichnungsvorrichtung verwendet das Aufzeichnungsimpuls-Auswahlmittel eine lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit als die Aufzeichnungsbedingung. Wenn eine Aufzeichnung mit einer niedrigen linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit innerhalb eines Bereichs erfolgt, der niedriger als die lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit ist, die im Voraus für das optische Aufzeichnungsmedium als ein Ziel eingestellt worden ist, wird der Mehrfachimpuls gewählt. Wenn eine Aufzeichnung mit einer hohen linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit innerhalb eines Bereichs erfolgt, der höher als die im Voraus festgelegte lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit ist, wird der Rechteckimpuls gewählt.
  • Deswegen wird dann, wenn die Aufzeichnung innerhalb eines Bereichs der niedrigen linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit erfolgt, der niedriger als die lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit ist, die im Voraus für das optische Aufzeichnungsmedium als ein Ziel eingestellt worden ist, die Aufzeichnung mit dem empfohlenen Mehrfachimpuls ausgeführt. Wenn jedoch die Aufzeichnung mit einer hohen linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit erfolgt, die höher als die im Voraus festgelegte lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit ist, kann eine sehr niedrige Aufzeichnungsleistung durch Umschalten zu einer Aufzeichnung mit dem Rechteckimpuls trotzdem verwendet werden, obwohl die Aufzeichnungsleistung für eine Aufzeichnung mit dem empfohlenen Mehrfachimpuls unzureichend ist, so dass eine hohe lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit, die die lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit übersteigt, die im Voraus für das optimale Aufzeichnungsmedium eingestellt worden ist, erreicht werden kann.
  • Die oben genannte Informationsaufzeichnungsvorrichtung umfasst ferner ein Geschwindigkeitsinformations-Bestimmungsmittel, um eine maximale lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit für das optische Aufzeichnungsmedium anhand von Einstellwerten der Impulsbreiten und der Aufzeichnungsleistungen für den Mehrfachimpuls, die einer vorgegebenen linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit für das optische Aufzeichnungsmedium als ein Ziel entsprechen und im Voraus als die Aufzeichnungsbedingung formatiert worden sind, zu bestimmen. Das Aufzeichnungsimpuls- Auswahlmittel verwendet eine lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit als die Aufzeichnungsbedingung. Wenn die Aufzeichnung mit einer hohen Aufzeichnungsgeschwindigkeit erfolgt, die die maximale lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit übersteigt, die durch das Geschwindigkeitsinformations-Bestimmungsmittel erhalten wird, wird der Rechteckimpuls gewählt.
  • Demzufolge wird aus der Aufzeichnungsbedingung der Impulsbreite oder der Aufzeichnungsleistungen für den Mehrfachimpuls, die im Voraus auf dem optischen Aufzeichnungsmedium als ein Ziel formatiert worden ist, die vorgegebene maximale lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit des optischen Aufzeichnungsmediums bestimmt. Wenn die Aufzeichnung für das optische Aufzeichnungsmedium mit der hohen linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit erfolgt, die die maximale lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit übersteigt, kann mit einer höheren Geschwindigkeit aufgezeichnet werden, indem der Rechteckimpuls gewählt wird.
  • Die Informationsaufzeichnungsvorrichtung kann ferner ein Rechteckimpuls-Berechnungsmittel und ein Rechteckimpuls-Testschreibmittel umfassen. Das Rechteckimpuls-Berechnungsmittel wird verwendet, um eine Impulsbreite und Aufzeichnungsleistungen für den Rechteckimpuls bei der linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit, die die vorgegebene lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit übersteigt, anhand der Einstellwerte der Impulsbreite und der Aufzeichnungsleistungen für den Mehrfachimpuls, die der vorgegebenen linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit für das optische Aufzeichnungsmedium als Ziel entsprechen und die im Voraus als die Aufzeichnungsbedingung formatiert worden sind, zu berechnen, wenn durch das Aufzeichnungsimpuls-Auswahlmittel der Rechteckimpuls gewählt wird. Das Rechteckimpuls-Testschreibmittel wird verwendet, um ein Testschreiben auf das optische Aufzeichnungsmedium unter Verwendung verschiedener Leistungen bei der linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit anhand berechneter Werte, die durch das Rechteckimpuls-Berechnungsmittel erhalten werden, auszuführen, um so eine optimale Aufzeichnungsleistung für eine Rechteckimpuls-Aufzeichnung zu bestimmen. Deswegen wird eine Aufzeichnung unter Verwendung des Rechteckimpulses, der der optimalen Aufzeichnungsleistung entspricht, die durch das Rechteck-Testschreibmittel erhalten wird, ausgeführt.
  • Deswegen kann selbst für das optische Aufzeichnungsmedium, bei dem die voreingestellte lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit eingestellt ist und die Aufzeichnungsbedingung unter Verwendung des Mehrfachimpulses verwendet wird, die optimale Aufzeichnungsleistung leicht und richtig für eine Situation berechnet werden, bei der der Rechteckimpuls verwendet wird, wobei die Aufzeichnung mit einer viel höheren linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit ausgeführt wird.
  • Die Informationsaufzeichnungsvorrichtung umfasst ferner ein Aufzeichnungsbedingungs-Bestimmungsmittel, ein Testschreibmittel und ein Bestimmungsmittel. Das Aufzeichnungsbedingungs-Bestimmungsmittel wird verwendet, um Einstellwerte von Impulsbreiten und Aufzeichnungsleistungen für den Mehrfachimpuls, die einer vorgegebenen linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit für jedes optische Aufzeichnungsmedium als ein Ziel entsprechen und im Voraus als die Aufzeichnungsbedingung formatiert worden sind, zu lesen. Das Testschreibmittel dient zum Ausführen eines Testschreibens in das optische Aufzeichnungsmedium mit unterschiedlichen Aufzeichnungsleistungen mit der vorgegebenen linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit anhand der gelesenen Einstellwerte der Impulsbreiten und der Aufzeichnungsleistungen für den Mehrfachimpuls, um eine optimale Aufzeichnungsleistung zum Aufzeichnen mit dem Mehrfachimpuls zu erhalten. Das Bestimmungsmittel dient zum Bestimmen, ob die optimale Aufzeichnungsleistung, die durch das Testschreibmittel erhalten wird, eine vorgegebene maximal zulässige Leistung übersteigt. Deswegen verwendet das Aufzeichnungsimpuls-Auswahlmittel die Aufzeichnungsleistungen als die Aufzeichnungsbedingung, und wenn die optimale Aufzeichnungsleistung die vorgegebene maximal zulässige Aufzeichnungsleistung übersteigt, wird der Rechteckimpuls gewählt, um den Mehrfachimpuls zu ersetzen.
  • Bei der Aufzeichnung unter Verwendung des Mehrfachimpulses wird deswegen selbst dann, wenn die optimale Aufzeichnungsleistung, die durch das Aufzeichnen mit dem Testschreiben erhalten wird, die maximal zulässige Leistung übersteigt, durch Umschalten zum Aufzeichnen mit dem Rechteckimpuls die unzureichende Leistung beim Aufzeichnen mit dem Mehrfachimpuls vermieden, eine niedrige Aufzeichnungsleistung kann bei dem Rechteckimpuls verwendet werden und eine fehlerhafte Aufzeichnung beim Aufzeichnen mit hoher Geschwindigkeit kann vermieden werden.
  • Die Informationsaufzeichnungsvorrichtung umfasst ferner ein Temperaturdetektionsmittel, um eine Temperatur in der Nähe der Laserlichtquelle in der Informationsaufzeichnungsvorrichtung zu detektieren, wobei das Aufzeichnungsimpuls-Auswahlmittel Temperaturinformationen in der Informationsaufzeichnungsvorrichtung, die durch das Temperaturdetektionsmittel detektiert werden, als die Aufzeichnungsbedingung verwendet.
  • Deswegen kann durch Berücksichtigen der Temperatur in der Nähe der Laserlichtquelle in der Informationsaufzeichnungsvorrichtung, wenn sich die Aufzeichnungsempfindlichkeit des optischen Aufzeichnungsmediums infolge der Wellenlängenverschiebung zur Seite der größeren Wellenlänge verringert, d. h. durch Berücksichtigen der Temperaturabhängigkeit der Laserlichtquelle die unzureichende Leistung beim Aufzeichnen mit dem Mehrfachimpuls vermieden werden und eine fehlerhafte Aufzeichnung beim Aufzeichnen mit hoher Geschwindigkeit kann durch Umschalten der Aufzeichnung mit Mehrfachimpuls zur Aufzeichnung mit Rechteckimpuls vermieden werden.
  • Die Informationsaufzeichnungsvorrichtung umfasst ferner ein Temperaturdetektionsmittel, ein Aufzeichnungsbedingungs-Bestimmungsmittel, ein Testschreibmittel, ein Aufzeichnungsleistungsanstiegs-Berechnungsmittel und ein Bestimmungsmittel. Das Temperaturdetektionsmittel wird verwendet, um eine Temperatur in der Nähe der Laserlichtquelle in der Informationsaufzeichnungsvorrichtung zu detektieren. Das Aufzeichnungsbedingungs-Bestimmungsmittel wird verwendet, um Einstellwerte von Impulsbreiten und Aufzeichnungsleistungen für den Mehrfachimpuls, die einer vorgegebenen linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit für jedes optische Aufzeichnungsmedium als ein Ziel entsprechen und die im Voraus als die Aufzeichnungsbedingung formatiert worden sind, zu lesen. Das Testschreibmittel dient zum Ausführen eines Testschreibens in das optische Aufzeichnungsmedium mit unterschiedlichen Aufzeichnungsleistungen bei der vorgegebenen linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit anhand der gelesenen Einstellwerte für die Impulsbreiten und die Aufzeichnungsleistungen für den Mehrfachimpuls, um so eine optimale Aufzeichnungsleistung zum Aufzeichnen mit dem Mehrfachimpuls zu erhalten. Das Aufzeichnungsleistungsanstiegs-Berechnungsmittel wird verwendet, um einen Anstiegswert der durch das Testschreibmittel erhaltenen optimalen Aufzeichnungsleistung anhand einer Temperaturdifferenz zwischen einer im Voraus eingestellten maximal zulässigen Temperatur und der Temperatur in der Informationsaufzeichnungsvorrichtung, die durch das Temperaturdetektionsmittel detektiert wird, zu berechnen. Das Bestimmungsmittel wird verwendet, um zu bestimmen, ob die optimale Aufzeichnungsleistung, zu der der durch das Aufzeichnungsleistungsanstiegs-Berechnungsmittel erhaltene Anstiegswert addiert worden ist, eine vorgegebene maximal zulässige Leistung übersteigt. Das Aufzeichnungsimpuls-Auswahlmittel verwendet die Aufzeichnungsleistungen als die Aufzeichnungsbedingung, und wenn die optimale Aufzeichnungsleistung, zu der der durch das Aufzeichnungsleistungsanstiegs-Berechnungsmittel erhaltene Anstiegswert addiert worden ist, eine vorgegebene ma ximal zulässige Leistung übersteigt, wird der Rechteckimpuls gewählt, um den Mehrfachimpuls zu ersetzen.
  • Deswegen kann selbst dann, wenn die optimale Aufzeichnungsleistung, die durch die Testschreibaufzeichnung erhalten wird, unter der maximal zulässigen Leistung liegt, vorhergesagt werden, dass die Aufzeichnungsleistung für die Aufzeichnung mit Mehrfachimpuls wegen der Verringerung der Aufzeichnungsempfindlichkeit des optischen Aufzeichnungsmediums infolge der Verschiebung zu größeren Wellenlängen, die durch die Temperaturabhängigkeit der Laserlichtquelle bewirkt wird, unzureichend ist. In dieser Situation kann ein fehlerhaftes Aufzeichnen bei einer Aufzeichnung mit hoher Geschwindigkeit vermieden werden, indem im Voraus zum Rechteckimpuls umgeschaltet wird, um die niedrigere Aufzeichnungsleistung des Rechteckimpulses zu verwenden.
  • Die oben genannte Informationsaufzeichnungsvorrichtung umfasst ferner ein Informationsspeichermittel, um Beziehungsinformationen zwischen einer Näherungsgleichung, die eine Beziehung zwischen der Temperatur in der Nähe der Laserlichtquelle in der Informationsaufzeichnungsvorrichtung und einer Wellenlänge der Laserlichtquelle oder zwischen einem Veränderungsbetrag der Wellenlänge und einer Temperaturveränderung repräsentiert, und eine Temperaturabhängigkeit der Aufzeichnungsleistung des optischen Aufzeichnungsmediums oder eines Veränderungsbetrags der Aufzeichnungsleistung zu der Temperaturveränderung im Voraus zu speichern. Das Aufzeichnungsleistungsanstiegs-Berechnungsmittel berechnet den Anstiegswert anhand der Temperaturdifferenz zwischen der im Voraus gesetzten maximal zulässigen Temperatur und der Temperatur in der Informationsaufzeichnungsvorrichtung, die durch das Temperaturdetektionsmittel detektiert wird, und anhand der Beziehungsinformationen, die in dem Informationsspeichermittel gespeichert sind.
  • Dementsprechend kann die Wellenlängenveränderung infolge der Temperaturabhängigkeit der Laserlichtquelle in geeigneter Weise berechnet werden. Die Veränderung der Aufzeichnungsempfindlichkeit infolge der Wellenlängenveränderung des optischen Aufzeichnungsmediums kann als ein Veränderungsbetrag der Aufzeichnungsleistung berechnet werden. Außerdem kann der Anstiegswert, der der optimalen Aufzeichnungsleistung, die durch das Testschreiben erhalten wird, aus der detektierten Temperatur in der Informationsaufzeichnungsvorrichtung berechnet werden.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • Während die Spezifikation mit Ansprüchen endet, die insbesondere den Gegenstand, der als Erfindung betrachtet wird, hervorheben und entscheidend beanspruchen, werden die Aufgaben und Merkmale der Erfindung sowie weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile hiervon aus der folgenden Beschreibung besser verstanden, die in Verbindung mit der beigefügten Zeichnung erfolgt, in der:
  • 1A bis 1E Darstellungen von Impulssignalformen sind, die ein Mehrfachimpuls-Aufzeichnen und ein Rechteckimpuls-Aufzeichnen gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigen;
  • 2A bis 2C Signalformdarstellungen sind, die ein Beispiel eines Korrekturvorgangs für das Rechteckimpuls-Aufzeichnen zeigen;
  • 3 eine Prinzipdarstellung ist, die eine Abhängigkeit der Mehrfach-Aufzeichnungsgeschwindigkeit von einer optimalen Aufzeichnungsleistung zeigt;
  • 4 eine Prinzipdarstellung ist, die eine Wellenlängenabhängigkeit einer optimalen Aufzeichnungsleistung für den Mehrfachimpuls zeigt;
  • 5 eine Prinzipdarstellung ist, die eine Wellenlängenabhängigkeit einer optimalen Aufzeichnungsleistung für den Rechteckimpuls zeigt;
  • 6 eine Prinzipdarstellung ist, die eine Temperaturabhängigkeit einer LD-Wellenlängenveränderung zeigt;
  • 7 ein Blockschaltplan ist, der einen beispielhaften Aufbau einer Informationsaufzeichnungsvorrichtung gemäß der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 8 ein Ablaufplan ist, der eine beispielhafte Prozesssteuerung einer Systemsteuereinheit schematisch zeigt; und
  • 9A bis 9D ein herkömmliches Aufzeichnungsverfahren für ein DVD-Medium zeigen.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
  • Die Ausführungsform der Erfindung wird im Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungsfiguren 1A bis 9D genau beschrieben. Zuerst wird ein Informationsaufzeichnungsverfahren, das für die Informationsaufzeichnungsvorrichtung der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung geeignet ist, beschrieben.
  • Aufzeichnungsverfahren I
  • In der Ausführungsform wird die optische Platte des einmalig beschreibbaren Typs unter Verwendung von Farbstoff, wie etwa eine DVD-R, als ein optisches Aufzeichnungsmedium verwendet, das ein Ziel ist, auf dem aufgezeichnet werden soll. Außerdem wird angenommen, dass ein Mehrfachimpuls als empfohlener Aufzeichnungsimpuls verwendet wird.
  • In 1C ist ein Basis-Aufzeichnungsimpuls, der für das optische Aufzeichnungsmedium, wie etwa eine DVD-R, verwendet wird, eine Aufzeichnungsimpulsfolge in Bezug auf jeden Markierungsdatenabschnitt nT, der in 1B gezeigt ist (wobei T die Periode des Aufzeichnungskanaltakts repräsentiert und n eine natürliche Zahl ist. Für die EFM-(Plus)Modulation gilt n ≈ 3 ~ 11,14.) durch einen Mehrfachimpuls gebildet, der einen vorderen Heizimpulsabschnitt und mehrere nachfolgende Heizimpulsabschnitte umfasst. Die Einstellung der Impulsbreite des Heizimpulses ist ein Verhältnis in Bezug auf die Periode T des Aufzeichnungskanaltaktes, bei dem der vordere Heizimpuls Ttop ist und die nachfolgenden Heizimpulse Tmp sind. Außerdem besteht das Einstellen für die Aufzeichnungsleistung Pw darin, dass der vordere Heizimpulsabschnitt und die nachfolgenden Heizimpulsabschnitte gleich sind. Zu diesem Zeitpunkt ist die optimale Aufzeichnungsleistung für die vorgegebene lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit Po.
  • Die Aufzeichnungsbedingung kann erhalten werden, indem im Voraus gebildete Informationen gelesen werden, wobei die DVD-R-Platte im Voraus gemäß einem Wobbelsignal oder einem LPP-Signal vorformatiert ist. Das Wobbelsignal wird unter Verwendung eines Bandpassfilters (BPF) aus einem Gegentaktsignal getrennt und detektiert, das erhalten wird, indem die Spurrille der DVD-R-Platte serpentinenförmig gebildet wird. Das LPP-Signal wird erhalten, indem ein Modifikationssignal des Land- Vorpits, das durch Unterteilen der Spurrille gebildet wird, demoduliert wird. Für die gewöhnliche DVD-R-Platte gilt Ttop ≈ 1,35 T, Tmp ≈ 0,06 T und Po ≈ 9,5 mW. Dieses Aufzeichnungsverfahren und Aufzeichnungsbedingungen sind genormt und so beschaffen, dass alle Charakteristiken der DVD-R-Platte vollständig erfüllt sind.
  • Für die DVD-R, bei der das Mehrfachimpuls-Aufzeichnen empfohlen ist, kann die Informationsaufzeichnungsvorrichtung eine einzelne Aufzeichnungsimpulsfolge zum Aufzeichnen verwenden. Wie z. B. in 1D gezeigt ist, die für die DVD-R-Platte empfohlen ist, ist die Aufzeichnungsimpulsfolge in Bezug auf jeden Markierungsdatenabschnitt nT eine Aufzeichnungsart, die Rechteckimpulse verwendet, von denen jeder einen einzelnen Impuls enthält. Zum Anpassen des Rechteckimpulses an die DVD-R-Platte müssen für die Impulsbreite Tmark oder die optimale Aufzeichnungsleistung Po jeweils optimierte Einstellwerte verwendet werden. Für die gewöhnliche DVD-R-Platte gilt Tmark ≈ (n – 1,2) T und Po ≈ 7,8 mW.
  • Wie in 2 für die Aufzeichnung unter Verwendung des Rechteckimpulses gezeigt ist, werden die Vorflankenposition und die Nachflankenposition der Impulsbreite Tmark für jeden Datenabschnitt nT um einen vorgegebenen Betrag korrigiert, so dass die Flankenverschiebung, die durch eine Wärmeakkumulationswirkung usw. infolge des Markierungs- und Zwischenraum-Datenabschnitts erzeugt wird, korrigiert wird. Die Korrektur der Flankenverschiebung besteht in der Optimierung bei jeder linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit und in der Optimierung unmittelbar vor oder unmittelbar nach einem Zwischenraumabschnitt und einem Markierungsabschnitt. Eine Aufzeichnung mit weiter verringertem Jitter kann unter Verwendung eines beliebigen Erzeugungsverfahrens für den Mehrfachimpuls und den Rechteckimpuls ausgeführt werden.
  • Wenn ein Aufzeichnen mit 2,5facher Geschwindigkeit an einer typischen DVD-R-Platte ausgeführt wird, werden die oben erwähnten Korrekturwerte für jede Korrekturposition, die in den 2A bis 2C gezeigt ist, gemäß Tabelle I gesetzt. Tabelle I
    Vorflankenposition Markierungslänge
    3T 4T 5T 6-14T
    unmittelbar vor dem Zwischenraumabschnitt 3T 0,45 0,7 0,8 0,85
    4T 0,4 0,6 0,7
    5T
    6T-14T
    Tabelle II
    Nachflankenposition Markierungslänge
    3T 4T 5T 6-14T
    unmittelbar nach dem Zwischenraumabschnitt 3T 0,7 0,75 0,7
    4T 0,4
    5T 0,25
    6T-14T 0,15
  • In Bezug auf die optimale Aufzeichnungsleistung Po besitzt der Zustand der Markierungsbildung eine enge Beziehung zur linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit Lv. Es ist wohlbekannt, dass dann, wenn die lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit größer wird, die optimale Aufzeichnungsleistung Po in einer Weise größer wird, die im Wesentlichen proportional zu der linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit Lv ist (d. h. die Mehrfach-Aufzeichnungsgeschwindigkeit ist ebenfalls gleichwertig. Für die Mehrfach-Aufzeichnungsgeschwindigkeit ist die lineare Standard-Aufzeichnungsgeschwindigkeit die einfache Geschwindigkeit.) Wenn die lineare Standard-Aufzeichnungsgeschwindigkeit der DVD-R-Platte von 3,5 m/s die einfache Geschwindigkeit ist, kann Po für das Aufzeichnen unter Verwendung von Mehrfachimpuls so angenähert werden, dass die folgenden Gleichungen erfüllt sind: Po = k × √Lv oder Po = k' × √X (wobei k, k' Konstanten sind und X die Mehrfachgeschwindigkeit ist). Für den oben erwähnten Mehrfachimpuls gilt z. B. k = 5,1 oder k' = 9,5.
  • Wenn außerdem bei der optischen Aufnahmeeinrichtung, die in der Informationsaufzeichnungsvorrichtung für die DVD-R-Platte verwendet wird, die maximale Ausgangsleistung der Halbleiterlaserdiode (LD) 50 mW beträgt, werden 30 % hiervon, d. h. 15 mW als die optimale Aufzeichnungsleistung, die regelmäßig verwendet werden kann, verwendet. Da sich bei dem Aufzeichnungsvorgang unter Verwendung von Mehrfachimpuls die optimale Aufzeichnungsleistung Po in Bezug auf die oben erwähnte Mehrfach-Aufzeichnungsgeschwindigkeit X in der in 3 gezeigten Weise ändert (LD-Wellenlänge = 668 nm), liegt die optimale Aufzeichnungsleistung Po bei 2facher Geschwindigkeit über dem Maximalwert der optischen Aufnahmeeinrichtung von 15 mW.
  • In 4 wird bei dem Aufzeichnungsverfahren I der Ausführungsform dann, wenn eine Aufzeichnung bei einem Bereich der Mehrfach-Aufzeichnungsgeschwindigkeit auf der Seite der geringen Geschwindigkeit erfolgt, die kleiner als die 2fache Ge schwindigkeit ist, deren optimale Aufzeichnungsleistung den Maximalwert von 15 mW nicht übersteigt, d. h. einfache Geschwindigkeit und 1,5fache Geschwindigkeit, der empfohlene Mehrfachimpuls zum Aufzeichnen verwendet, und wenn eine Aufzeichnung mit einer Aufzeichnungsgeschwindigkeit über der 2fachen Geschwindigkeit erfolgt, wird die Aufzeichnung von der empfohlenen Aufzeichnung mit Mehrfachimpuls zur Aufzeichnung mit Rechteckimpuls umgeschaltet, so dass die optimale Aufzeichnungsleistung den maximalen Wert von 15 mW nicht übersteigt. Auf diese Weise kann, wie in 5 gezeigt ist, ein Aufzeichnen mit einer höheren Geschwindigkeit erreicht werden.
  • Als der Aufzeichnungsimpuls, der zum Aufzeichnen verwendet wird, können der Mehrfachimpuls aus dem Kombinieren des vorderen Heizimpulses und des nachfolgenden Heizimpulses sowie der Rechteckimpuls, der durch einzelne Impulse gebildet wird, gebildet werden. Gemäß der linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit (oder der Mehrfach-Aufzeichnungsgeschwindigkeit), die als Aufzeichnungsbedingung verwendet wird, werden das Aufzeichnen durch den Mehrfachimpuls und das Aufzeichnen durch den Rechteckimpuls geschaltet und ausgewählt. Wenn die Aufzeichnung innerhalb eines Bereichs einer niedrigen Mehrfach-Aufzeichnungsgeschwindigkeit erfolgt, der niedriger oder gleich dem 1,5fachen ist, das für jede DVD-R-Platte als ein Ziel eingestellt ist, wird der Mehrfachimpuls verwendet. Wenn die Aufzeichnung innerhalb eines Bereichs der hohen Mehrfach-Aufzeichnungsgeschwindigkeit erfolgt, der höher oder gleich der im Voraus eingestellten 1,5fachen Mehrfach-Aufzeichnungsgeschwindigkeit ist, wird der Rechteckimpuls gewählt.
  • Aufzeichnungsverfahren II
  • Da der Farbstoff, der als Aufzeichnungsschicht verwendet wird, bei der oben erwähnten DVD-R-Platte für jeden Hersteller unterschiedlich ist, sind die optimale Aufzeichnungsleistung Po bei der vorgegebenen Mehrfach-Aufzeichnungsgeschwindigkeit und die Empfindlichkeit auf die Wellenlänge der Halbleiterlaserdiode (LD) unterschiedlich. Außerdem könnte die Wellenlänge der Halbleiterlaserdiode (LD) nicht gleichmäßig sein, z. B. 660 nm ±5 nm. Deswegen wird die Wellenlänge des Laserstrahls, den die Halbleiterlaserdiode (LD) emittiert, infolge der Innentemperatur der Informationsaufzeichnungsvorrichtung verschoben.
  • Die optimale Aufzeichnungsleistung Po ist für jede Kombination aus Informationsaufzeichnungsvorrichtung und einer bestimmten DVD-R-Platte unterschiedlich. Des wegen wird in einer Vorbereitungsstufe der Aufzeichnung unter Verwendung eines Testschreibbereichs, der in einer Position mit vorgegebenem Radius angeordnet ist, ein Testschreiben mit unterschiedlichen Aufzeichnungsleistungen, die von einer niedrigen Leistung bis zu einem hohen Leistungspegel reichen, ausgeführt. Dann wird durch Lesen von Daten aus dem Testschreibbereich die optimale Aufzeichnungsleistung, die tatsächlich verwendet wird, ermittelt.
  • Dabei kann dann, wenn die DVD-R-Platte, deren Aufzeichnungsempfindlichkeit hoch ist oder deren Wellenlängenabhängigkeit klein ist, verwendet wird, eine optimale Aufzeichnungsleistung Po mit einem ausreichend kleinen Wert erreicht werden, selbst wenn die Mehrfach-Aufzeichnungsgeschwindigkeit über der 2fachen Geschwindigkeit liegt. Deswegen kann das Aufzeichnen unter Verwendung des empfohlenen Mehrfachimpulses ausgeführt werden. Dagegen könnte dann, wenn die DVD-R-Platte, deren Aufzeichnungsempfindlichkeit niedrig ist oder deren Wellenlängenabhängigkeit groß ist, verwendet wird, die erreichte optimale Aufzeichnungsleistung Po die maximal zulässige Leistung (in diesem Beispiel 15 mW) übersteigen, wenn das Testschreiben mit einer Mehrfach-Aufzeichnungsgeschwindigkeit über der 2fachen Geschwindigkeit (2X) ausgeführt wird. Deswegen ist dann, wenn die Aufzeichnung mit der optimalen Aufzeichnungsleistung unter Verwendung des Mehrfachimpulses direkt ausgeführt wird, die Lebensdauer der Halbleiterlaserdiode (LD) verringert und es wird ein Schaden an der Halbleiterlaserdiode (LD) auftreten. Da die Leistung unzureichend wird, wenn sich die Aufzeichnungsleistung verringert, werden die Jitter-Charakteristiken des Wiedergabesignals schlechter und es kann keine gute Wiedergabe der Platte erreicht werden.
  • Wenn bei dem Aufzeichnungsverfahren II dieser Ausführungsform die optimale Aufzeichnungsleistung Po, die durch das Testschreiben erhalten wird, die maximal zulässige Leistung übersteigt, kann eine gute Aufzeichnung erreicht werden, indem die Aufzeichnung von der Verwendung des Mehrfachimpulses zur Verwendung des Rechteckimpulses umgeschaltet wird.
  • Das Testschreiben wird z. B. unter einer Bedingung ausgeführt, dass eine DVD-R-Platte, die von einem speziellen Hersteller hergestellt wird, verwendet wird und die Wellenlänge des Laserstrahls von der Halbleiterlaserdiode während der Aufzeichnung 668 nm beträgt. Wenn die optimale Aufzeichnungsleistung Po als 15 mW berechnet wurde, wie in 4 gezeigt ist, und da das Aufzeichnen unter Verwendung des anfangs eingestellte Mehrfachimpulses ausgeführt wird, wird der Ausgang, der die maximal zulässige Leistung (15 mW) der optischen Aufnahmeeinrichtung über steigt, infolge der Veränderung der Aufzeichnungsleistung oder der Leistungssteuerung der R-OPC usw. regulär verwendet, was eine Fehlfunktion der Halbleiterlaserdiode (LD) bewirkt. Wenn zu diesem Zeitpunkt eine optimale Aufzeichnungsleistung Po, die die maximal zulässige Leistung übersteigt, erhalten wird, wird das Aufzeichnen von der Verwendung des Mehrfachimpulses zu der Verwendung des Rechteckimpulses geändert. Dann wird wieder das Testschreiben ausgeführt, um eine optimale Aufzeichnungsleistung Po für den Rechteckimpuls zu berechnen. Diese optimale Aufzeichnungsleistung Po beträgt 12,5 mW, wie in 5 gezeigt ist, und deswegen ist eine ausreichend niedrige Leistung, die für die Halbleiterlaserdiode (LD) geeignet ist, möglich. Bei Farbstoff kann im Allgemeinen die optimale Aufzeichnungsleistung Po um etwa 15 % bis 20 % verringert werden, indem eine Änderung zur Verwendung des Rechteckimpulses erfolgt. Deswegen kann das Aufzeichnen mit der 2fachen oder 2,5fachen Geschwindigkeit ausgeführt werden.
  • Aufzeichnungsverfahren III
  • Eine Aufzeichnungsbedingung, d. h. Einstellwerte der Impulsbreite des Mehrfachimpulses und der optimalen Aufzeichnungsleistung usw. werden aus vorformatierten Informationen gelesen, die erhalten werden, indem ein LPP-Signal moduliert wird, das aus einem Gegentaktsignal in vorformatierten Informationen getrennt und detektiert wird, die für jede DVD-R-Platte vorformatiert worden sind. Wenn zu diesem Zeitpunkt eine Mehrfach-Aufzeichnungsgeschwindigkeit, bei der festgestellt wurde, dass die optimale Aufzeichnungsleistung Po für eine 2,5fache Geschwindigkeit als eine Mehrfach-Aufzeichnungsgeschwindigkeit (lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit) während der Aufzeichnung offensichtlich unzureichend ist, eingestellt ist, wird eine Umsetzungstabelle, die im Voraus hergestellt wurde, verwendet, um Einstellwerte des Impulses mit dem Wert Tmark des Rechteckimpulses anhand der gelesenen Einstellwerte des Mehrfachimpulses zu berechnen. Die Umsetzungstabelle ist in einem Aufzeichnungsbedingungs-Speicherabschnitt gespeichert, der in der Informationsaufzeichnungsvorrichtung angeordnet ist. Außerdem wird die optimale Aufzeichnungsleistung Po mit einem Koeffizienten (etwa 0,85 bis 0,80) multipliziert, um eine optimale Aufzeichnungsleistung für den Rechteckimpuls zu berechnen. Anschließend wird der Einstellwert verwendet, um die Testschreibleistung bei acht Schritten von der niedrigen Leistung zur hohen Leistung einzustellen, um so das Testschreiben auf einem PCA-Abschnitt auszuführen, der in dem innersten Umfangsbereich der DVD-R-Platte angeordnet ist. Daraufhin wird eine Asymmetrie (β-Wert, β = (RFpeak + RFbottom)/(RFpeak – RFbottom)) des RF-Signals nach dem Kombinieren der AC-Komponente bei jedem Leistungsbereich aus dem Wiedergabesignal detektiert und dann wird die optimale Aufzeichnungsleistung Po durch Berechnen der Aufzeichnungsleistung des Soll-β-Wertes (βtarget ≈ 0) erhalten. Durch Erhalten des Einstellwertes für die Aufzeichnungsbedingung des Rechteckimpulses selbst für die schnelle Mehrfach-Aufzeichnungsgeschwindigkeit, die für die Aufzeichnung unter Verwendung des Mehrfachimpulses unmöglich ist, kann eine gute Aufzeichnung ohne Beschädigung der Halbleiterlaserdiode (LD) erhalten werden.
  • Aufzeichnungsverfahren IV
  • Wie zunächst in den 4 und 5 in Bezug auf die DVD-R-Platte, bei der Farbstoff als Aufzeichnungsschicht verwendet wird, gezeigt ist, wird die optimale Aufzeichnungsleistung, da sich die Charakteristik der Aufzeichnungsempfindlichkeit gemäß der Veränderung der Wellenlänge des Laserstrahls der Halbleiterlaserdiode (LD) verändert, wegen der Wellenlängenabweichung der in der Informationsaufzeichnungsvorrichtung verwendeten Halbleiterlaserdiode (LD) zu einem großen Wert verschoben, d. h. da die Wellenlänge zur Seite der großen Wellenlänge verschoben wird. Des Weiteren wird infolge der Innentemperatur der Informationsaufzeichnungsvorrichtung, d. h. des Temperaturanstiegs an den Umfangsbereichen der Halbleiterlaserdiode (LD) die Wellenlänge des Laserstrahls der Halbleiterlaserdiode (LD) ebenfalls zur Seite der großen Werte verschoben. Deswegen wird die optimale Aufzeichnungsleistung wegen des Anstiegs der Innentemperatur der Informationsaufzeichnungsvorrichtung zur Seite der großen Werte verschoben.
  • Selbst wenn das berechnete Ergebnis der optimalen Aufzeichnungsleistung Po aus dem Testschreiben bei einer zu diesem Zeitpunkt herrschenden Temperatur ein geeigneter Wert ist, wird die optimale Aufzeichnungsleistung Po in Übereinstimmung mit der Wellenlängenveränderung des Laserstrahls trotzdem infolge der Änderung der Innentemperatur vergrößert oder verkleinert. Nachdem die Informationsaufzeichnungsvorrichtung eingeschaltet wurde, steigt wegen der Wärme, die durch Halbleiterelemente und die Halbleiterlaserdiode (LD) bei einer lang andauernden Aufzeichnung erzeugt wird, die Temperatur im Allgemeinen von der Raumtemperatur auf etwa 60 °C an, wodurch sich ein Ausmaß des Temperaturanstiegs von größer oder gleich 30 °C ergibt. 6 zeigt eine Temperaturabhängigkeit der LD-Wellenlängenveränderung unter Verwendung von 30 °C als Referenz.
  • Deswegen ist ein Temperatursensor in der Nähe der optischen Aufnehmereinrichtung (oder des Halbleiters) der Informationsaufzeichnungsvorrichtung installiert, um die Innentemperatur zu einem Zeitpunkt des Testschreibens zu detektieren. In einer Situation, bei der eine derartige Temperaturdetektion ausgeführt wird und die Innentemperatur auf eine sehr hohe Temperatur ansteigt, wenn die optimale Aufzeichnungsleistung zum Zeitpunkt des Testschreibens ein sehr kleiner Wert ist, erfolgt die Aufzeichnung unter Verwendung des empfohlenen Mehrfachimpulses. Wenn jedoch die Innentemperatur zu diesem Zeitpunkt niedrig ist und die optimale Aufzeichnungsleistung hoch ist, verschiebt sich die LD-Wellenlänge zur Seite der großen Wellenlänge in Reaktion auf den Anstieg der Innentemperatur, nachdem die Aufzeichnung unter Verwendung des Mehrfachimpulses ausgeführt wird. Deswegen kann dann, wenn die detektierte Innentemperatur eine niedrige Temperatur ist, durch Ändern der Aufzeichnung von der Verwendung des Mehrfachimpulses zur Verwendung des oben erwähnten Rechteckimpulses eine gute Aufzeichnung ausgeführt werden, ohne die maximal zulässige Leistung zu übersteigen.
  • Durch Berechnen einer Differenz zwischen der Innentemperatur, die zum Zeitpunkt des Testschreibens detektiert wird, und der maximal zulässigen Temperatur, die im Voraus durch die Informationsaufzeichnungsvorrichtung eingestellt wurde, und durch einen maximalen Temperaturanstiegswert, der vom Beginn der Aufzeichnung erhalten wird, wird der Verschiebungsbetrag zur Seite der großen Wellenlänge des Laserstrahls berechnet. Im Allgemeinen beträgt die Wellenlängenverschiebung infolge des Temperaturanstiegs der LD +0,2 nm/+1 °C und der Anstieg der optimalen Aufzeichnungsleistung der DVD-R-Platte infolge der Wellenlängenverschiebung beträgt +3 %/+1 nm. Aus diesen Änderungskoeffizienten ergibt sich deswegen zum Beispiel, dass dann, wenn die optimale Aufzeichnungsleistung, die aus dem Testschreiben erhalten wird, 13 mW beträgt und die maximal zulässige Temperatur 60 °C beträgt, wenn die Innentemperatur 30 °C ist, die Wellenlängenverschiebung +6 nm beträgt und der Anstiegswert der optimalen Aufzeichnungsleistung sich infolge eines Anstiegs von 18 % auf einen Maximalwert von 15,3 mW verändert. Da der Maximalwert, zu dem der Anstiegswert addiert worden ist, die maximal zulässige Leistung von 15 mW übersteigt, kann das Aufzeichnen nicht unter Verwendung des Mehrfachimpulses ausgeführt werden. Aus dem oben Stehenden ergibt sich, wie in den 4 und 5 gezeigt ist, dass die optimale Aufzeichnungsleistung durch Ändern zu der Aufzeichnung mit Rechteckimpuls um etwa 16 % verringert wird. Selbst wenn die Innentemperatur auf den Maximalwert (60 °C) ansteigt, wird die Halbleiterlaserdiode (LD) nicht beschädigt und es kann eine Aufzeichnung mit guter Qualität erreicht werden.
  • Die Beziehung zwischen der Innentemperatur und der LD-Wellenlänge kann durch den "Veränderungsbetrag" dargestellt werden und kann alternativ auch durch eine "Näherungsgleichung erster Ordnung" mit einer Neigungsrelation, wie in 6 gezeigt ist, dargestellt werden. Im Einzelnen ist die Beziehung zwischen der Innentemperatur der Vorrichtung, die am Umfang der Vorrichtung oder in der Nähe der Laserstrahlquelle detektiert wird, und der Wellenlänge der Laserstrahlquelle eine geeignete Charakteristik der installierten Laserstrahlquelle und kann durch eine einfache Näherungsgleichung mit einer linearen Näherung dargestellt werden. Indem die Näherungsgleichung im Voraus eingestellt wird, kann der Veränderungsbetrag der Wellenlänge in Abhängigkeit von der Temperaturveränderung berechnet werden. Wie in den 4 und 5 gezeigt ist, kann die LD-Wellenlängenabhängigkeit der optimalen Aufzeichnungsleistung der DVD-R-Platte außerdem durch eine "Näherungsgleichung erster Ordnung" mit einer Neigungsrelation dargestellt werden. Der maximale Veränderungsbetrag der LD-Wellenlängenverschiebung und des maximalen Veränderungsbetrags der optimalen Aufzeichnungsleistung können durch eine Differenz zwischen der maximal zulässigen Temperatur und der Innentemperatur, die detektiert wird, unter Verwendung der beiden einfachen Näherungen berechnet werden. Im Einzelnen hat die Wellenlängenabhängigkeit der Aufzeichnungsleistung der DVD-R-Platte auch eine geeignete Charakteristik in Übereinstimmung mit dem verwendeten Farbstoff. Die Wellenlängenabhängigkeit kann leicht erhalten werden, indem der Hersteller- oder Plattentyp aus vorformatierten Informationen der DVD-R-Platte gelesen wird, oder indem auf entsprechende Daten, die im Voraus festgelegt sind, Bezug genommen wird. Darüber hinaus kann durch Addieren des maximalen Veränderungsbetrags (der Anstiegswert) zu der optimalen Aufzeichnungsleistung, die durch das Testschreiben erhalten wird, festgestellt werden, ob die optimale Aufzeichnungsleistung die maximal zulässige Leistung übersteigt.
  • Wenn festgestellt wird, dass die optimale Aufzeichnungsleistung, die aus dem Testschreiben gemäß der Detektion der Innentemperatur zum Zeitpunkt des Testschreibens erhalten wird, viel kleiner als die zulässige Leistung ist, wird das Aufzeichnen mit Mehrfachimpuls gewählt. Wird die Wellenlängenverschiebung mit der optimalen Aufzeichnungsleistung unter Berücksichtigung der zulässigen Leistung verglichen und eine unzureichende Leistung festgestellt, wird der Rechteckimpuls gewählt. Ein derartiger Bestimmungsprozess wird durch ein installiertes Softwareprogramm und eine CPU ausgeführt, die sich in einer Systemsteuereinheit befindet, die in der Informationsaufzeichnungsvorrichtung installiert ist, wobei keine besondere Konfiguration erforderlich ist. Durch Auswählen der Aufzeichnung mit Rechteckimpuls kann die Aufzeichnungsleistung um etwa 20 % verringert werden. Deswegen kann bei einer langen Aufzeichnung, wie etwa Aufzeichnung auf der gesamten Platte (Disc-At-Once, DAO), eine gute Aufzeichnung erreicht werden, ohne dass eine fehlerhafte Aufzeichnung bewirkt wird. Außerdem kann eine schnelle Aufzeichnung, die der CAV-Aufzeichnung entspricht, die mit einer 2,5fachen Geschwindigkeit gleichbedeutend ist, am äußersten Umfang oder die CLV-Aufzeichnung mit einer 2fachen bis 2,5fachen Geschwindigkeit erreicht werden.
  • Außerdem ist jeder Einstellwert der oben genannten Aufzeichnungsbedingung ein typischer Wert für eine DVD-R-Platte mit einem speziellen Farbstoff und einer Rillenstruktur. Die DVD-R-Platte des Farbstoffsystems erzeugt jedoch optische Änderungen infolge einer Thermolyse, die durch die Emission des Laserstrahls bewirkt wird, oder einer Substratdeformation, die durch die Thermolyse bewirkt wird. Durch das Bilden von Markierungen mit den oben erwähnten Änderungen kann die Informationsaufzeichnung ausgeführt werden. Wenn die Markierungen durch den Erhitzungsmodus geschaffen werden, ist die Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sehr geeignet. Die typischen organischen Farbmittel sind z. B. Polymethin-Farbstoff, ein Cyanine-System, ein Naphthalocyanine-System, ein Pthalosyanin-System, ein Squalirium-System, ein Pyrylium-System, ein Naphthoquinone-System, ein Anthaquinone-(Indanthren-)System, ein Xanthen-System, ein Triphenylmethan-System, ein Azulen-System, ein Phenanthren-System, eine Triphenathiazin-Systemform und eine Metallkomplexzusammensetzung des Azo-Systems usw. Ein weiterer organischer Farbstoff, ein Metall oder eine Metallzusammensetzung kann mit dem Farbstoff gemischt oder schichtweise gebildet werden, um seine optischen Charakteristiken, die Aufzeichnungsempfindlichkeit und die Signalcharakteristiken usw. zu verbessern. Außerdem kann als ein Beispiel des Metalls oder der Metallverbindung In, Te, Bi, Se, Sb, Ge, Sn, Al, Be, TeO2, SnO, As, Cd usw. verwendet werden, wovon jedes mit dem Farbstoff gemischt oder schichtartig angeordnet sein kann. Ein übliches Verfahren, wie etwa Verdampfen, Sputtern, CVD oder Lösungsmittelbeschichtung, kann ausgeführt wobei, um die Aufzeichnungsschicht zu bilden. Wenn das Beschichtungsverfahren verwendet wird, löst sich das oben genannte Färbmittel usw. in dem organischen Lösungsmittel und ein herkömmliches Beschichtungsverfahren, wie etwa Sprühbeschichtung, Walzenbeschichtung, Tauchen und Drehspritzbeschichtung usw., kann verwendet werden.
  • Für die DVD-R-Platte mit verschiedenen Farbstoffen sind die verschiedenen optimierten Einstellwerte unterschiedlich. Die Tendenz der Veränderung der optimalen Aufzeichnungsleistung in Übereinstimmung mit der linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit, der Veränderung der LD-Wellenlänge oder dem Aufzeichnungsimpuls weist die gleichen Merkmale auf. Deswegen können die Wirkungen der vor liegenden Erfindung unabhängig davon, welche Art der optischen Platte verwendet wird, erreicht werden.
  • Eine beispielhafte Struktur einer Informationsaufzeichnungsvorrichtung zum Realisieren der oben erwähnten Aufzeichnungsverfahren I bis IV wird unter Bezugnahme auf 7 beschrieben. Die Informationsaufzeichnungsvorrichtung der Ausführungsform ist eine Informationsaufzeichnungs-/wiedergabevorrichtung, bei der für die Aufzeichnungsleistung ein Mehrfachimpuls oder ein Rechteckimpuls gewählt werden kann, wobei beim Aufzeichnen die optimale Aufzeichnungsleistung die maximal zulässige Leistung (z. B. 15 mW) eingehalten wird und eine Wiedergabe erfolgen kann.
  • Zunächst wird ein Drehantriebsmechanismus 3 geschaffen, der einen Spindelmotor 2 umfasst, um ein optisches Aufzeichnungsmedium 1, wie etwa eine DVD-R-Platte, die eine aus einem Farbstoff hergestellte Aufzeichnungsschicht aufweist, rotatorisch anzutreiben. Außerdem ist des Weiteren eine optische Aufnahmeeinrichtung 6 in der Weise installiert, dass sie in der Richtung des Plattenradius suchen und sich frei bewegen kann. Die optische Aufnahmeeinrichtung 6 umfasst ferner eine Objektivlinse, um den Laserstrahl zu fokussieren und mit ihm das optische Aufzeichnungsmedium 1 zu bestrahlen, und ein optisches Aufnahmeelement zum Aufnehmen einer Laserlichtquelle einer Halbleiterlaserdiode (LD) 4 oder eines Reflexionslichts von dem optischen Aufzeichnungsmedium 1. Eine Antriebsvorrichtung der Objektivlinse der optischen Aufnahmeeinrichtung 6 und das Ausgabesystem sind mit einem Servomechanismus 7 verbunden. Der Servomechanismus 7 ist mit einer Wobbeldetektionseinheit 9 verbunden, die ein programmierbares Bandpassfilter (BPF) 8 umfasst. Die Wobbeldetektionseinheit 9 ist mit einer Adressendemodulationsschaltung 10 verbunden, um eine Adresse aus einem Wobbelsignal zu demodulieren. Die Adressendemodulationsschaltung 10 ist mit einer Aufzeichnungsblock-Erzeugungseinheit 13 verbunden, die eine Synthesizerschaltung 12 mit phasenverriegelter Schleife (PLL) umfasst. Die PLL-Synthesizerschaltung 12 ist mit einer Antriebssteuereinheit 14 verbunden, die als ein Drehsteuermittel arbeitet, um eine Steuerung gemäß einer festgelegten linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit auszuführen. Außerdem ist die Antriebssteuereinheit 14, die mit einer Systemsteuereinheit 15 verbunden ist, mit dem Drehantriebsmechanismus 3, dem Servomechanismus 7, der Wobbeldetektionseinheit 9 und der Adressendemodulationsschaltung 10 verbunden. Darüber hinaus ist die Systemsteuereinheit 15 mit einem EMF-Codierer 16, einem Aufzeichnungsimpuls-Erzeugungsmittel 17 und einem Aufzeichnungsbedingungs-Speichermittel, das als ein Informationsspeichermittel dient, verbunden.
  • Genaue Korrekturwerte der Impulsbreiten, die nicht aus vorformatierten Informationen des optischen Aufzeichnungsmediums 1, das als ein Ziel dient, erhalten werden können, genaue Einstellwerte, die den Rechteckimpuls betreffen, der auszuwählen ist, wenn eine schnelle Aufzeichnung ausgeführt wird, die höher als die empfohlene Geschwindigkeit der Platte ist, und Veränderungsbeträge oder Näherungsgleichungen der Temperaturabhängigkeit der Laserstrahl-Wellenlänge der Halbleiterlaserdiode (LD) 4 usw. sind in dem Aufzeichnungsbedingungs-Speichermittel 18 gespeichert.
  • Bei der oben genannten Struktur der Informationsaufzeichnungs-/wiedergabevorrichtung ist eine Rille zum Erhalten eines Spurverfolgungsfehlersignals (ein Gegentaktsignal) auf dem optischen Aufzeichnungsmedium gebildet und ein Wobbelsignal, das durch Wobbeln entlang der Rille erhalten wird, ist überlagert. Durch das Demodulieren von Informationen, die durch eine Frequenzmodulation oder eine Phasenmodulation codiert sind, können selbst bei einer nicht aufgezeichneten Platte kennzeichnende Adresseninformationen und Platteninformationen der Platte erhalten werden. Bei der DVD-R-Platte werden Informationen durch das Demodulieren (eines Land-Vorpit-Signals) von durch Einschnitte unterbrochenen Pits eines Landabschnitts erzeugt.
  • Bei jeder linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit wird eine Mittelfrequenz der BPF in Übereinstimmung mit der linearen Geschwindigkeit an der programmierbaren BPF durch die Antriebssteuereinheit 14 eingestellt, wobei das Wobbelsignal, das durch die Wobbeldetektionseinheit 9 detektiert wird, durch die Adressendemodulationsschaltung 10 demoduliert wird. Außerdem wird durch die Antriebssteuereinheit 14 ein Aufzeichnungskanaltakt für eine beliebige lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit durch die PLL-Synthesizerschaltung 12 erzeugt, die verwendet wird, um eine Grundfrequenz zu ändern, wobei der Aufzeichnungskanaltakt dann an das Aufzeichnungsimpuls-Erzeugungsmittel 17 ausgegeben wird.
  • Um anschließend die Aufzeichnungsimpulsfolge von der Halbleiterlaserdiode (LD) zu erzeugen, werden der Aufzeichnungskanaltakt und EMF-Daten (als Aufzeichnungsinformationen) aus der Aufzeichnungsblock-Erzeugungseinheit 13 bzw. dem EMF-Codierer in das Aufzeichnungsimpuls-Erzeugungsmittel 17 eingegeben, um so das Aufzeichnungsimpuls-Steuersignal zu erzeugen. Bei dieser Ausführungsform umfasst das Aufzeichnungsimpuls-Erzeugungsmittel eine Mehrfachimpuls-Erzeugungseinheit 19, um einen Mehrfachimpuls zu erzeugen, und eine Recht eckimpuls-Erzeugungseinheit 20, und einen Rechteckimpuls zu erzeugen, und ist somit in der Lage, den Mehrfachimpuls oder den Rechteckimpuls so zu erzeugen, dass er der Aufzeichnungsimpuls ist. Außerdem ist des Weiteren ein Aufzeichnungsimpuls-Auswahlmittel 21 in dem Aufzeichnungsimpuls-Erzeugungsmittel 17 angeordnet. Unter der Steuerung der Systemsteuereinheit 15 kann das Aufzeichnungsimpuls-Auswahlmittel 21 den Mehrfachimpuls, der durch die Mehrfachimpuls-Erzeugungseinheit 19 erzeugt wird, oder den Rechteckimpuls, der durch die Rechteckimpuls-Erzeugungseinheit 20 erzeugt wird, als Aufzeichnungsimpuls auswählen.
  • Das Aufzeichnungsimpuls-Erzeugungsmittel 17 umfasst ferner eine Flankensignal-Erzeugungseinheit 22, die während der Erzeugung des Aufzeichnungsimpulses verwendet wird. Als die Flankensignal-Erzeugungseinheit 22 ist eine mehrstufige Verzögerungseinheit, die Torelemente mit einer Verzögerungsdauer von etwa 0,5 ns verwendet, angeordnet. Die Flankensignal-Erzeugungseinheit 22 kann jedoch stattdessen durch eine PLL gebildet sein, die einen Phasenkomparator, ein Schleifenfilter, einen VCO (spannungsgesteuerter Oszillator) und einen Frequenzteiler enthält.
  • Bei diesem Aufbau wird ein Hochauflösungstakt, der allmählich von 20fach auf 40fach ansteigt, durch den PLL-Synthesizer 12 erzeugt. Nachdem das mehrstufige Flankensignal in einen Flankenselektor, der den PLL-Synthesizer 12 bildet, eingegeben wurde, wird das Aufzeichnungsimpuls-Steuersignal, das zum Ändern der Vorderflanke und der Rückflanke des Mehrfachimpulses oder des Rechteckimpulses verwendet wird, in Übereinstimmung mit dem Flankensignal, das durch die Systemsteuereinheit 15 ausgewählt wird, erzeugt.
  • Gemäß der obigen Struktur wird ein Einstellwert des Aufzeichnungsimpulses (d. h. des Mehrfachimpulses oder des Rechteckimpulses), der in der Weise ausgewählt ist, dass die optimale Aufzeichnungsleistung Po die maximal zulässige Leistung einhält, bestimmt und anschließend kann die Informationsaufzeichnungsvorrichtung so betrieben werden, dass die gewünschte Lichtemissionssignalform zum Aufzeichnen erhalten wird.
  • In der LD-Antriebsschaltung 23, die als ein Lichtquellen-Antriebsmittel dient, werden die Antriebsstromquellen 24 der Aufzeichnungsleistung Pw und der Vorspannungsleistung Pb in Übereinstimmung mit dem Aufzeichnungsimpuls geschaltet, der aus dem Aufzeichnungsimpuls-Erzeugungsmittel 17 ausgegeben wird, und dadurch kann die Lichtemissionssignalform, die in 1C oder 1D gezeigt ist, erhalten werden.
  • Des Weiteren ist ein Temperatursensor 25 als ein Temperaturdetektionsmittel installiert, um eine Innentemperatur der Vorrichtung in der Nähe (nahe an oder am Umfang) der Halbleiterlaserdiode (LD) 4 zu detektieren. Auf diese Weise werden Temperaturinformationen über die Antriebssteuereinheit 14 an die Systemsteuereinheit 15 übertragen. Um die Innentemperatur zu detektieren, ist es darüber hinaus sehr erwünscht, die Temperatur nahe an der Halbleiterlaserdiode (LD) 4 zu erhalten, so dass der Temperatursensor 25 nahe an der Halbleiterlaserdiode (LD) 4 in der optischen Aufnehmereinrichtung 6 installiert ist. Als Temperatursensor 25 kann die Temperatur zusätzlich zur Verwendung des Temperaturmesswiderstands, des Thermistorchips oder des Thermoelements usw. außerdem detektiert werden, indem ein Spannungsabfall zwischen der Basis und dem Emitter eines Transistors oder eine Temperaturabweichung eines Verstärkers usw. verwendet wird.
  • Wenn bei der obigen Struktur das Aufzeichnungsverfahren I verwendet wird, gibt dann, wenn die zugewiesene lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit verwendet wird, um mit einer geringen Mehrfach-Aufzeichnungsgeschwindigkeit in einem Bereich unterhalb der 1,5fachen Aufzeichnungsgeschwindigkeit aufzuzeichnen, die bei jedem optischen Aufzeichnungsmedium 1 als ein Ziel im Voraus eingestellt ist, die Systemsteuereinheit 15 eine Auswahl des Mehrfachimpulses für das Aufzeichnungsimpuls-Auswahlmittel 21 an, um die Aufzeichnung zu erreichen. Wenn die Aufzeichnung mit einer hohen Mehrfach-Aufzeichnungsgeschwindigkeit erfolgt, die eine im Voraus eingestellte 1,5fache Aufzeichnungsgeschwindigkeit übersteigt und z. B. über der 2fachen Geschwindigkeit liegt, gibt die Systemsteuereinheit 15 eine Auswahl des Rechteckimpulses an das Aufzeichnungsimpuls-Auswahlmittel 21 an, um die Aufzeichnung zu erreichen.
  • Wenn dagegen die Aufzeichnungsverfahren 2 bis 4 verwendet werden, werden sie durch ein in 8 gezeigtes Prozesssteuerungsbeispiel erreicht, das durch die Systemsteuereinheit 15, die in eine CPU eingebaut ist, ausgeführt wird. Während der Aufzeichnungsoperation ist die lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit zugewiesen. Nach der Zuweisung der linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit (ja im Schritt S1), wird die vorformatierte Aufzeichnungsbedingung, die Einstellwerte der Impulsbreite und der Aufzeichnungsleistung des Mehrfachimpulses für die lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit als eine Aufzeichnungsbedingung für jedes optische Aufzeichnungsmedium 1 enthält, im Schritt S2 ausgelesen. Anhand der Einstellwerte werden Informationen der maximalen linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit bei Verwendung des Mehrfachimpulses in Übereinstimmung mit dem optischen Aufzeichnungs medium 1 bestimmt. Der Prozess von Schritt S2 wird als Funktionen des Aufzeichnungsinformations-Bestimmungsmittels und eines Aufzeichnungsbedingungs-Bestimmungsmittels ausgeführt. Wenn ein Temperatursensor eingebaut ist, werden außerdem Temperaturinformationen vom Temperatursensor bestimmt (Schritt S3).
  • Es wird festgestellt, ob die lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit, die im Schritt S1 zugewiesen wird, die maximale lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit, die durch den Prozess vom Schritt S2 erhalten wird, übersteigt (Schritt S6). Wenn die maximale lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit überschritten wird (ja im Schritt S4), wird anstelle der Aufzeichnung unter Verwendung des Mehrfachimpulses eine Aufzeichnung unter Verwendung des Rechteckimpulses dem Aufzeichnungsimpuls-Auswahlmittel 21 angegeben (Schritt S5). Beim Empfangen der Anzeige wählt das Aufzeichnungsimpuls-Auswahlmittel 21 den Rechteckimpuls, der durch die Rechteckimpuls-Erzeugungseinheit 20 erzeugt wird, als Aufzeichnungsimpuls.
  • Während der Aufzeichnungsoperation mit dem Rechteckimpuls berechnet die Systemsteuereinheit 15 eine Bedingung zwischen der Impulsbreite und der Aufzeichnungsleistung des Rechteckimpulses bei der zugewiesenen linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit, die die maximale lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit übersteigt (Schritt S6), anhand der Einstellwerte der Impulsbreite und der Aufzeichnungsleistung des Mehrfachimpulses für die im Voraus eingestellte lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit (vorformatierte Informationen), die aus dem optischen Aufzeichnungsmedium 1 gelesen wird. Der Prozess im Schritt S6 wird als eine Funktion eines Rechteckimpuls-Berechnungsmittels ausgeführt. Anschließend wird anhand des im Schritt S6 berechneten Ergebnisses ein Testschreiben an dem PCA-Bereich des optischen Aufzeichnungsmediums 1 unter Verwendung von unterschiedlichen Aufzeichnungsleistungen bei der zugewiesenen linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit des Ziels (das optische Aufzeichnungsmedium 1) ausgeführt, um so eine optimale Aufzeichnungsleistung für die Aufzeichnung mit dem Rechteckimpuls zu erhalten (Schritt S7). Der Prozess im Schritt S7 wird als eine Funktion eines Rechteckimpuls-Testschreibmittels ausgeführt. Anschließend wird die Aufzeichnung unter Verwendung des Rechteckimpulses mit der optimalen Aufzeichnungsleistung, die im Schritt S7 erhalten wird, ausgeführt (Schritt S8).
  • Wenn dagegen die lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit, die im Schritt S1 zugewiesen wird, die maximale lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit, die durch den Prozess des Schritts S erhalten wird (nein im Schritt S4), nicht übersteigt, erfolgt die Aufzeichnung grundsätzlich durch die direkte Verwendung des Mehrfachimpulses (Schritt S12). Vor der endgültigen Entscheidung wird jedoch ein Testschreiben an dem PCA-Bereich unter Verwendung unterschiedlicher Aufzeichnungsleistungen bei der Mehrfachimpulsart bei der zugewiesenen linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit ausgeführt, um so eine optimale Aufzeichnungsleistung für die Mehrfachimpuls-Aufzeichnung zu erhalten (Schritt S9). Der Prozess vom Schritt S9 wird als eine Funktion eines Testschreibmittels ausgeführt. Anschließend wird bei der optimalen Aufzeichnungsleistung, die im Schritt S9 erhalten wurde, festgestellt, ob sie die maximal zulässige Leistung, die durch die Informationsaufzeichnungsvorrichtung eingestellt ist, überschreitet (Schritt S10). Der Prozess vom Schritt S10 wird als eine Funktion eines Bestimmungsmittels ausgeführt. Wenn die optimale Aufzeichnungsleistung die maximal zulässige Leistung übersteigt (ja im Schritt S10), wird ähnlich wie in der oben genannten Situation eine Aufzeichnung unter Verwendung des Rechteckimpulses dem Aufzeichnungsimpuls-Auswahlmittel 21 angezeigt (Schritt S5).
  • Wenn die optimale Aufzeichnungsleistung die maximal zulässige Leistung nicht übersteigt (nein im Schritt S10, grundsätzlich), wird eine Aufzeichnung unter Verwendung des Mehrfachimpulses dem Aufzeichnungsimpuls-Auswahlmittel 21 angezeigt (Schritt S13). Zuvor werden jedoch Temperaturinformationen, die im Schritt S3 erhalten werden, und die optimale Aufzeichnungsleistung, die im Schritt S9 erhalten wird, verwendet, um einen Anstiegswert zu berechnen, der ein Pegel ist, auf den die optimale Aufzeichnungsleistung anhand einer Temperaturdifferenz zwischen einer detektierten Temperatur und einer im Voraus eingestellten maximal zulässigen Temperatur ansteigt (Schritt S11). Der Prozess vom Schritt S11 wird als eine Funktion eines Aufzeichnungsleistungsanstiegs-Berechnungsmittels ausgeführt. Anschließend wird zu diesem Zeitpunkt festgestellt, ob die optimale Aufzeichnungsleistung, zu der der durch den Schritt S11 berechnete Anstiegswert addiert worden ist, die maximal zulässige Leistung übersteigt (Schritt S12). Der Prozess von Schritt S12 wird als eine Funktion des Bestimmungsmittels ausgeführt. Wenn die optimale Aufzeichnungsleistung, zu der der Anstiegswert addiert worden ist, die maximal zulässige Leistung übersteigt (ja im Schritt S12), wird ähnlich wie in der obigen Situation ein Aufzeichnen unter Verwendung des Rechteckimpulses dem Aufzeichnungsimpuls-Auswahlmittel 21 angezeigt (Schritt S5).
  • Wenn die optimale Aufzeichnungsleistung, zu der der Anstiegswert addiert worden ist, die maximal zulässige Leistung nicht übersteigt (nein im Schritt S12), wird ein Aufzeichnen unter Verwendung des Mehrfachimpulses dem Aufzeichnungsimpuls-Auswahlmittel 21 angezeigt (Schritt S13). Beim Empfangen der Anzeige wählt das Aufzeichnungsimpuls-Auswahlmittel 21 den Mehrfachimpuls, der durch die Mehr fachimpuls-Erzeugungseinheit 19 erzeugt wird, und anschließend wird die Aufzeichnung unter Verwendung des Mehrfachimpulses mit der optimalen Aufzeichnungsleistung, die im Schritt S9 erhalten wurde, ausgeführt (Schritt S8).
  • Deswegen kann gemäß der Informationsaufzeichnungsvorrichtung der Ausführungsform durch die Verwendung der einfachen und kleinen Schaltungsstruktur, die oben beschrieben wurde, selbst bei einer Verschiebung zur Seite der großen Wellenlänge, die durch die Ungleichmäßigkeit der Laserstrahlwellenlänge der Halbleiterlaserdiode (LD) 4 oder den Anstieg der Innentemperatur der Informationsaufzeichnungsvorrichtung bewirkt wird, eine gute Aufzeichnung mit einer hohen Geschwindigkeit ausgeführt werden, die die empfohlene lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit der Aufzeichnungsplatte des Farbstoffsystems übersteigt, ohne die Halbleiterlaserdiode (LD) zu beschädigen.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung kann in der Informationsaufzeichnungsvorrichtung z. B. selbst dann, wenn die Aufzeichnungsbedingung eine hohe lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit ist, bei der die Aufzeichnungsleistung für eine Aufzeichnung durch den empfohlenen Mehrfachimpuls unzureichend ist, trotzdem eine sehr kleine Aufzeichnungsleistung verwendet werden, indem zum Aufzeichnen mit dem Rechteckimpuls umgeschaltet wird, so dass eine Aufzeichnung bei einer höheren Geschwindigkeit erreicht werden kann.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird in der Informationsaufzeichnungsvorrichtung dann, wenn eine Aufzeichnung in einem Bereich einer niedrigen linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit erfolgt, der niedriger als die lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit ist, die für das optimale Aufzeichnungsmedium als ein Ziel im Voraus eingestellt ist, die Aufzeichnung mit dem empfohlenen Mehrfachimpuls ausgeführt. Wenn jedoch die Aufzeichnung mit einer hohen linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit erfolgt, die höher als die im Voraus eingestellte lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit ist, obwohl die Aufzeichnungsleistung für eine Aufzeichnung durch den empfohlenen Mehrfachimpuls unzureichend ist, kann eine sehr niedrige Aufzeichnungsleistung trotzdem verwendet werden, indem zu einer Aufzeichnung mit dem Rechteckimpuls umgeschaltet wird, so dass eine schnelle Aufzeichnung, bei der die im Voraus für das optimale Aufzeichnungsmedium eingestellte lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit überstiegen wird, erreicht werden kann.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung wird in der Informationsaufzeichnungsvorrichtung aus der Aufzeichnungsbedingung der Impulsbreite oder der Aufzeich nungsleistungen für den Mehrfachimpuls, die auf dem optischen Aufzeichnungsmedium als ein Ziel vorformatiert sind, die vorgegebene maximale lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit des optischen Aufzeichnungsmediums bestimmt. Wenn eine Aufzeichnung auf das optische Aufzeichnungsmedium mit der hohen linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit erfolgt, die die maximale lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit übersteigt, ist eine Aufzeichnung mit hoher Aufzeichnungsgeschwindigkeit möglich, indem der Rechteckimpuls zum Aufzeichnen gewählt wird.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung kann in der Informationsaufzeichnungsvorrichtung selbst für das optische Aufzeichnungsmedium, bei dem die im Voraus eingestellte lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit eingestellt ist, die optimale Aufzeichnungsleistung leicht und in geeigneter Weise für eine Situation berechnet werden, in der der Rechteckimpuls verwendet wird, wobei die Aufzeichnung mit einer viel höheren linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit ausgeführt wird.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung kann in der Informationsaufzeichnungsvorrichtung für die Aufzeichnung bei Verwendung des Mehrfachimpulses selbst dann, wenn die optimale Aufzeichnungsleistung, die durch das Aufzeichnen beim Testschreiben erhalten wird, die maximal zulässige Leistung übersteigt, durch Umschalten zum Aufzeichnen mit dem Rechteckimpuls eine niedrige Aufzeichnungsleistung bei dem Rechteckimpuls verwendet werden, wobei die unzureichende Leistung beim Aufzeichnen mit dem Mehrfachimpuls vermieden wird, und eine fehlerhafte Aufzeichnung beim Aufzeichnen mit hoher Geschwindigkeit kann vermieden werden.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung kann in der Informationsaufzeichnungsvorrichtung bei Berücksichtigung der Temperatur nahe an der Laserlichtquelle in der Informationsaufzeichnungsvorrichtung dann, wenn sich die Aufzeichnungsempfindlichkeit des optischen Aufzeichnungsmediums infolge der Wellenlängenverschiebung zur Seite der großen Wellenlänge, d. h. bei der Temperaturabhängigkeit der Laserlichtquelle die unzureichende Leistung beim Aufzeichnen mit dem Mehrfachimpuls vermieden werden und eine fehlerhafte Aufzeichnung bei einer Aufzeichnung mit hoher Geschwindigkeit kann vermieden werden, indem von der Aufzeichnung mit Mehrfachimpuls zur Aufzeichnung mit Rechteckimpuls umgeschaltet wird.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung kann in der Informationsaufzeichnungsvorrichtung selbst dann, wenn die optimale Aufzeichnungsleistung, die durch die Testschreibaufzeichnung erhalten wird, niedriger als die maximal zulässige Leistung ist, vorhergesagt werden, dass die Aufzeichnungsleistung für das Aufzeichnen mit Mehrfachimpuls wegen der Verringerung der Aufzeichnungsempfindlichkeit des optischen Aufzeichnungsmediums infolge der Wellenlängenverschiebung, die durch die Temperaturabhängigkeit der Laserlichtquelle bewirkt wird, unzureichend ist. In dieser Situation kann ein fehlerhaftes Aufzeichnen bei schneller Aufzeichnung vermieden werden, indem zum Aufzeichnen mit Rechteckimpuls umgeschaltet wird, um die niedrigere Aufzeichnungsleistung des Rechteckimpulses zu verwenden.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung kann in der Informationsaufzeichnungsvorrichtung die Wellenlängenveränderung infolge der Temperaturabhängigkeit der Laserlichtquelle in geeigneter Weise vorhergesagt werden. Die Veränderung der Aufzeichnungsempfindlichkeit infolge der Wellenlängenveränderung des optischen Aufzeichnungsmediums kann als ein Veränderungsbetrag der Aufzeichnungsleistung berechnet werden. Außerdem kann der Anstiegswert, der der optimalen Aufzeichnungsleistung entspricht, die durch das Testschreiben erhalten wird, aus der detektierten Temperatur in der Informationsaufzeichnungsvorrichtung berechnet werden.
  • Während die vorliegende Erfindung mit einer bevorzugten Ausführungsform beschrieben wurde, soll diese Beschreibung die Erfindung nicht einschränken. Verschiedene Modifikationen der Ausführungsform werden einem Fachmann erscheinen. Es ist deswegen vorgesehen, dass die Ansprüche alle derartigen Modifikationen oder Ausführungsformen, die in den wahren Umfang der Erfindung fallen, abdecken sollen.

Claims (8)

  1. Informationsaufzeichnungsvorrichtung zum Aufzeichnen auf ein optisches Aufzeichnungsmedium, das eine Aufzeichnungsschicht besitzt, auf der Aufzeichnungsinformationen als eine Markierung gebildet werden, indem sie mit einem Laserstrahl, der eine einem Aufzeichnungsimpuls entsprechende Lichtemissionssignalform besitzt, bestrahlt wird, wobei die Informationsaufzeichnungsvorrichtung umfasst: einen Drehantriebsmechanismus (2), um das optische Aufzeichnungsmedium (1) zu drehen; ein Drehsteuermittel (3), um einen Drehbetrieb des optischen Aufzeichnungsmediums (1) mittels des Drehantriebsmechanismus (2) in Übereinstimmung mit einer zugewiesenen linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit zu steuern; eine Laserlichtquelle (4), um das Laserlicht zu emittieren; ein Laserlicht-Ansteuerungsmittel (23), um eine Lichtemission der Laserlichtquelle zu bewirken; dadurch gekennzeichnet, dass die Informationsaufzeichnungsvorrichtung umfasst: ein Aufzeichnungsimpuls-Erzeugungsmittel (17), das jeden Rechteckimpuls aus einem einzigen Impuls und jeden Mehrfachimpuls aus einer Kombination eines vorderen Heizimpulses und eines nachfolgenden Heizimpulses, wovon irgendeiner der Aufzeichnungsimpuls ist, erzeugen kann; und ein Aufzeichnungsimpuls-Auswahlmittel (21), um den Mehrfachimpuls und den Rechteckimpuls in Übereinstimmung mit einer Aufzeichnungsbedingung umzuschalten und auszuwählen, damit die Laserlichtquelle durch die Lichtquellen-Ansteuerungsmittel (23) Licht emittiert; wobei die Aufzeichnungsbedingung eine oder mehrere der folgenden Bedingungen ist: lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit, Temperaturinformationen und Aufzeichnungsleistung.
  2. Informationsaufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufzeichnungsimpuls-Auswahlmittel (21) eine lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit als die Aufzeichnungsbedingung verwendet und das Impulsauswahlmittel (21) eine lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit als die Aufzeichnungsbedingung verwendet, und dann, wenn die Aufzeichnung mit einer niedrigen linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit innerhalb eines Bereichs, der niedriger als die lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit ist, die im Voraus für das optische Aufzeichnungsmedium als ein Ziel eingestellt worden ist, der Mehrfachimpuls gewählt wird, und dann, wenn die Aufzeichnung mit einer hohen linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit innerhalb eines Bereichs, der höher als die im Voraus festgelegte lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit ist, der Rechteckimpuls gewählt wird.
  3. Informationsaufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie ferner ein Geschwindigkeitsinformations-Bestimmungsmittel (S1, S2) umfasst, um eine maximale lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit für das optische Aufzeichnungsmedium anhand von Einstellwerten der Impulsbreiten und der Aufzeichnungsleistungen für den Mehrfachimpuls, die einer vorgegebenen linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit für das optische Aufzeichnungsmedium als ein Ziel entsprechen und im Voraus als die Aufzeichnungsbedingung formatiert worden sind, zu bestimmen, und wobei das Aufzeichnungsimpuls-Auswahlmittel (21) eine lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit als die Aufzeichnungsbedingung verwendet und wobei dann, wenn eine Aufzeichnung mit einer hohen linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit erfolgt, die die durch das Geschwindigkeitsinformations-Bestimmungsmittel erhaltene maximale lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit übersteigt, der Rechteckimpuls gewählt wird.
  4. Informationsaufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Informationsaufzeichnungsvorrichtung ferner umfasst: ein Rechteckimpuls-Berechnungsmittel (20), um eine Impulsbreite und Aufzeichnungsleistungen für den Rechteckimpuls bei der linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit, die die vorgegebene lineare Aufzeichnungsgeschwindigkeit übersteigt, anhand der Einstellwerte der Impulsbreite und der Aufzeichnungsleistungen für den Mehrfachimpuls, die der vorgegebenen linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit für das optische Aufzeichnungsmedium als Ziel entsprechen und die im Voraus als die Aufzeichnungsbedingung formatiert worden sind, zu berechnen, wenn durch das Aufzeichnungsimpuls-Auswahlmittel der Rechteckimpuls gewählt wird; und ein Rechteckimpuls-Testschreibmittel (S7), um ein Testschreiben auf das optische Aufzeichnungsmedium unter Verwendung verschiedener Leistungen bei der linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit anhand berechneter Werte, die durch das Rechteckimpuls-Berechnungsmittel erhalten werden, auszuführen, um so eine opti male Aufzeichnungsleistung für eine Rechteckimpuls-Aufzeichnung zu bestimmen, und wobei eine Aufzeichnung unter Verwendung des Rechteckimpulses, der der optimalen Aufzeichnungsleistung entspricht, die durch das Rechteck-Testschreibmittel erhalten wird, ausgeführt wird.
  5. Informationsaufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Informationsaufzeichnungsvorrichtung ferner umfasst: ein Aufzeichnungsbedingung-Bestimmungsmittel (S2), um Einstellwerte von Impulsbreiten und Aufzeichnungsleistungen für den Mehrfachimpuls, die einer vorgegebenen linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit für jedes optische Aufzeichnungsmedium als ein Ziel entsprechen und die im Voraus als die Aufzeichnungsbedingung formatiert worden sind, zu lesen; ein Testschreibmittel (S9), um ein Testschreiben in das optische Aufzeichnungsmedium mit unterschiedlichen Aufzeichnungsleistungen mit der vorgegebenen linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit anhand der gelesenen Einstellwerte der Impulsbreiten und der Aufzeichnungsleistungen für den Mehrfachimpuls auszuführen, um eine optimale Aufzeichnungsleistung zum Aufzeichnen mit dem Mehrfachimpuls zu erhalten; und ein Bestimmungsmittel (S10), um zu bestimmen, ob die durch das Testschreibmittel erhaltene optimale Aufzeichnungsleistung eine vorgegebene maximal zulässige Leistung übersteigt, wobei das Aufzeichnungsimpuls-Auswahlmittel (21) die Aufzeichnungsleistungen als die Aufzeichnungsbedingung verwendet, wobei dann, wenn die optimale Aufzeichnungsleistung die vorgegebene maximal zulässige Leistung übersteigt, der Rechteckimpuls gewählt wird, um den Mehrfachimpuls zu ersetzen.
  6. Informationsaufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 1, die ferner ein Temperaturdetektionsmittel (25) umfasst, um eine Temperatur in der Nähe der Laserlichtquelle (4) in der Informationsaufzeichnungsvorrichtung zu detektieren, wobei das Aufzeichnungsimpuls-Auswahlmittel (21) Temperaturinformationen in der Informationsaufzeichnungsvorrichtung, die durch das Temperaturdetektionsmittel (25) detektiert werden, als die Aufzeichnungsbedingung verwendet.
  7. Informationsaufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Informationsaufzeichnungsvorrichtung ferner umfasst: ein Temperaturdetektionsmittel (25), um eine Temperatur in der Nähe der Laserlichtquelle (4) in der Informationsaufzeichnungsvorrichtung zu detektieren; ein Aufzeichnungsbedingungs-Bestimmungsmittel (S2), um Einstellwerte von Impulsbreiten und Aufzeichnungsleistungen für den Mehrfachimpuls, die einer vorgegebenen linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit für jedes optische Aufzeichnungsmedium als ein Ziel entsprechen und die im Voraus als die Aufzeichnungsbedingung formatiert worden sind, zu lesen; ein Testschreibmittel (S9), um ein Testschreiben in das optische Aufzeichnungsmedium mit unterschiedlichen Aufzeichnungsleistungen bei der vorgegebenen linearen Aufzeichnungsgeschwindigkeit anhand der gelesenen Einstellwerte für die Impulsbreiten und die Aufzeichnungsleistungen für den Mehrfachimpuls auszuführen, um so eine optimale Aufzeichnungsleistung zum Aufzeichnen mit dem Mehrfachimpuls zu erhalten; ein Aufzeichnungsleistungsanstiegs-Berechnungsmittel (S11), um einen Anstiegswert der durch das Testschreibmittel erhaltenen optimalen Aufzeichnungsleistung anhand einer Temperaturdifferenz zwischen einer im Voraus eingestellten maximal zulässigen Temperatur und der Temperatur in der Informationsaufzeichnungsvorrichtung, die durch das Temperaturdetektionsmittel (25) detektiert wird, zu berechnen; und ein Bestimmungsmittel (S12), um zu bestimmen, ob die optimale Aufzeichnungsleistung, zu der der durch das Aufzeichnungsleistungsanstiegs-Berechnungsmittel erhaltene Anstiegswert addiert worden ist, eine vorgegebene maximal zulässige Leistung übersteigt, wobei das Aufzeichnungsimpuls-Auswahlmittel (21) die Aufzeichnungsleistungen als die Aufzeichnungsbedingung verwendet und wobei dann, wenn die optimale Aufzeichnungsleistung, zu der der durch das Aufzeichnungsleistungsanstiegs-Berechnungsmittel erhaltene Anstiegswert addiert worden ist, die vorgegebene maximal zulässige Leistung übersteigt, der Rechteckimpuls gewählt wird, um den Mehrfachimpuls zu ersetzen.
  8. Informationsaufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Informationsaufzeichnungsvorrichtung ferner ein Informationsspeichermittel (18) umfasst, um Beziehungsinformationen zwischen einer Näherungsgleichung, die eine Beziehung zwischen der Temperatur in der Nähe der Laserlichtquelle in der Informationsaufzeichnungsvorrichtung und einer Wellenlänge der Laserlichtquelle oder zwischen einem Veränderungsbetrag der Wellenlänge und einer Temperaturveränderung repräsentiert, und einer Temperaturabhängigkeit der Aufzeichnungsleistung des optischen Aufzeichnungsmediums oder einem Veränderungsbetrag der Aufzeichnungsleistung zu der Temperaturveränderung im Voraus zu speichern, und wobei das Aufzeichnungsleistungsanstiegs-Berechnungsmittel (S11) den Anstiegswert anhand der Temperaturdifferenz zwischen der im Voraus gesetzten maximal zulässigen Temperatur und der Temperatur in der Informationsaufzeichnungsvorrichtung, die durch das Temperaturdetektionsmittel (25) detektiert wird, und anhand der Beziehungsinformationen, die in dem Informationsspeichermittel gespeichert sind, berechnet.
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